Bankgeheimnis in Österreich endgültig abgeschafft


Nächste SPÖ/Faymann-Lüge enttarnt

Wieder einmal wird eine Zusage bzw. Versprechen der SPÖ – damals unter der Kanzlerschaft
von  Werner Faymann – ..als Lüge enttarnt.   Auf  der  offiziellen Webseite des Bundeskanzler-
amtes war am 09.04.2013 wie folgt zu lesen:
Seit gestern darf und kann man Tageszeitungen und Wirtschaftsjournalen folgende Meldung
entnehmen:
Gerechtfertigt wird dies damit,  angeblichen Steuerbetrügern das Leben zu erschweren. Dies
ist  die nächste Lüge,  denn diese Leute bedienen sich keiner Giro- und Bausparkonten oder
Sparbücher.   Um  Schwarzgeld  ins  Ausland  zu  verschieben  gibt es in Österreich eine viel
effektivere, vor allem nicht kontrollierbare Methode.
Bei  Geldtransfer-Unternehmen,  die in Österreich völlig legal sind,  kann man gegen Vorlage
eines  Ausweise   (dessen  Echtheit  nicht   überprüft  werden  kann)   Überweisungen  mittels
„Cash-to-Cash“ tätigen. Das heißt im Klartext, dass weder der Versender noch der Empfänger
des Geldes über eigene Bankkonten  verfügen  müssen.   Das Geld wird bar  einbezahlt und
ebenso abgehoben.
Wäre  es  also  der  Regierung  wirklich  nur  daran  gelegen  Steuerbetrügern  das Leben zu er-
schweren  oder  das Handwerk zu legen,  müssten Geldtransfer-Unternehmen verboten werden,
anstatt solche in den Himmel zu loben.  Die Kontrolle von Giro- und Bausparkonten sowie Spar-
büchern  von Otto Normalverbraucher,  dienen lediglich einem weiteren Ausbau des Überwach-
ungsstaates.
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2016-10-06

Rot-schwarze Steuerreform bringt Überwachungsstaat


Nicht nur Konten von Unternehmern, sondern auch von

Privaten sollen in einem Kontenregister aufscheinen

„Unter  dem  Deckmantel  der angeblich größten Steuerreform in der Zweiten Republik
will die rot-schwarze Regierung ganz ungeniert einen Überwachungsstaat in Österreich
installieren,  der  den  Menschen dann die letzten Zufluchtsräume in Privates raubt.  Mit
dieser  Steuerreform  wird  nämlich das Bankgeheimnis von SPÖ und ÖVP auch für In-
länder  beinhart  abgeschafft“,  kritisierte  heute  FPÖ-Wirtschaftssprecher  NAbg.  Mag.
Dr. Axel Kassegger.
„Nicht  nur Konten von Unternehmern,  sondern auch von Privaten sollen demnach in
einem Kontenregister aufscheinen und alleine die Bedenken vom Finanzamt werden
künftig ausreichen,  um Einblick in ein privates Konto zu bekommen.   Die in diesem
Zusammenhang  stattfindenden  Scharmützel  zwischen SPÖ und ÖVP werden nach
den  beiden   sonntägigen  Landtagswahlen  sicher   wieder  eingestellt  und  einher-
gehend  wird  sich  auch der  ‚Widerstand‘  innerhalb  der Ö VP – mit dem steirischen
ÖVP-Chef  Schützenhöfer an der Spitze – gegen die Abschaffung des Bankgeheim-
nisses  in Luft auflösen.   Aus der Vergangenheit wissen wir nämlich, dass die Halb-
wertszeit  politischer  Absichtserklärungen  der  ÖVP  praktisch gegen Null tendiert“,
erklärte Kassegger.
„Sehr  interessant  wäre  es  aber  auch  gewesen,  wenn  sich  der  steirische SPÖ-
Landeshauptmann Voves zur geplanten Abschaffung des Bankgeheimnisses klar
positioniert  hätte.   Im  April 2013  hatte sich Voves im  ‚Standard‘  noch vehement
gegen  die  Aufhebung  des  Bankgeheimnisses  für Inländer ausgesprochen und
gesagt,  dass  das Sparbuch  der Großmutter nicht Thema sein sollte.   Rund zwei
Jahre  später,  vor  der  Landtagswahl,  hat   Voves offenbar der Mut verlassen,  es
reicht bei ihm nur mehr für  ‚Wischi-Waschi‘-Aussagen. Von einem Landeshaupt-
mann  müsste  man  sich  in so einer entscheidenden Frage aber eine klare Aus-
sage  erwarten  können.   Aber  vielleicht  hat   Voves   ja   auch  aus  Wien  einen
‚Maulkorb‘-Erlass bekommen“, so der FPÖ-Wirtschaftssprecher. (Quelle: APA/OTS)
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2015-05-29

Bankgeheimnis


Grüne ebnen den Weg in Richtung Kontrollstaat

„Selbstverrat und die Aufgabe aller Prinzipien“,  ortet Team Stronach Klubobfrau
Waltraud  Dietrich  bei der Grünen Partei Österreichs,  die die von der Regierung
geplante  Aufweichung  des  Bankgeheimnisses befürwortet.   „Damit haben die
Grünen endgültig ihre Maske fallen gelassen – sie tun wirklich alles,  um auch im
Bund  an  die  Macht zukommen.   Wo sind die Zeiten, in denen sich die Grünen
für Gerechtigkeit und Rechtsschutz des Einzelnen gesetzt haben?  Jetzt ebnen
sie der Regierung den Weg in Richtung Kontrollstaat“, mahnt die Klubobfrau.
Unter  dem  Deckmantel  der  Betrugsbekämpfung  Einblick  in die Konten der
Bürger erwirken zu wollen, sei eine Frechheit, betont Dietrich. „Die Regierung
sollte erstmal in ihrer eigenen Buchführung für Ordnung sorgen, bei der Hypo
sieht  man  ja,  mit welcher Sorgfalt hier bisher vorgegangen wurde“,  kritisiert
Dietrich.
Mit dem Bankgeheimnis falle auch „der letzte Schutz vor den gierigen Blicken
des Staates, der eine Umverteilung um jeden Preis will. Hier erinnern sich die
Grünen  wohl  an  ihre kommunistischen Wurzeln.   Sie dürfen aber nicht ver-
gessen,  dass dort, wo massiv umverteilt wird, am Schluss niemandem mehr
etwas übrig bleibt“, warnt Dietrich.   Sie appelliert an den gesunden Politiker-
verstand  der  Mandatare  im   Hohen  Haus,  dafür  zu  sorgen,  dass  dieses
Regierungsvorhaben  die nötige Verfassungsmehrheit im Hohen Haus nicht
bekommt...(Quelle: APA/OTS)
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2015-05-14

Sparbuchabgabe ist staatlicher Raub


FPÖ fordert partielle Golddeckung

Die  vom  IWF vorgeschlagene Zwangsabgabe auf Sparguthaben zeigt,  wohin uns die gemein-
same  Schuldenhaftung  und  der Euro führen.   Die Eurorettung war und ist nicht zu finanzieren.
Jetzt wird sogar angeregt, Sparguthaben mit einer zehnprozentigen Zwangsabgabe zu belegen.
„Neoliberale und Eurokraten scheinen nicht einmal vor Massenenteignung zurückzuschrecken“,
übt  FPÖ-NAbg.  Gerhard Deimek  Kritik.   Jetzt ist auch endgültig klar,  weshalb die SPÖ gegen
das  anonyme  Sparbuch  und das Bankgeheimnis ins Feld zog.   Dass im Bericht des IWF etwa
das  Beispiel  der  Weimarer Republik  genannt  wurde ,  um dieses „räuberische Vorhaben“ zu
rechtfertigen, zeigt, wes Geistes Kind am Werk ist.
„Wir  Freiheitliche  fordern  seit  langem  die  Rückkehr zu realen Werten.   Eine partielle Gold-
deckung  unserer  Währung  würde  Geld  wieder  echten  Wert  verleihen“,  hält  Deimek  fest.
Zudem würde diese Maßnahme übermächtige Notenbanker und Spekulanten in ihre Schran-
ken weisen.
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2013-11-05

Prolongiert: Rettet das Bankgeheimnis


Haben diverse Politiker(innen) geschlafen?

Wieder einmal ist es so weit, dass sich Politiker(innen) von SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ und nun auch
vom  neu  gegründeten  Team Stronach  bemüßigt fühlen,  unser Bankgeheimnis  verteidigen zu
müssen.   Slogans wie: Bankgeheimnis nicht aufs Spiel setzen, Bankgeheimnis muss bestehen
bleiben,  Finger weg vom Bankgeheimnis udgl.,  geistern in den heutigen  Presseaussendungen
umher.
 
Einzig  die  Grünen,  die hier nicht mit den  Wölfen mitheulen.   Allerdings nicht weil sie erkannt
haben,  dass es das Bankgeheimnis nicht mehr gibt,  sondern sie sind für die Abschaffung des
(nicht mehr vorhandenen) Bankgeheimnisses.   In diesem Fall ist es sogar gut,  dass es dieses
nicht  mehr  gibt,  denn  die  Grünen  wären  bereit  es an die EU zu verkaufen.  Werner Kogler,
stv.  Bundessprecher  der Grünen meint,  dass in Österreich Steuerbetrüger und Großkriminelle
unerkannt Unterschlupf finden.  Uns verwundert diese Aussage nicht,  denn Nestbeschmutzung
ist eine beliebte Disziplin diverser grüner Politiker(innen).
 
Und nun zu den Rettern:  Offenbar scheint es diesen Politiker(innen) entgangen zu sein, dass
Österreich  eigentlich gar kein Bankgeheimnis mehr hat.   Unter Bankgeheimnis verstehen wir,
dass  Herr/Frau  YX  in einer Bankfiliale die Summe X  auf das Pult legt und diese auf ein ano-
nymes  Sparbuch  einzahlen kann.   Bis  Mitte  2002 gab es für Sparer diese volle Anonymität,
also sprich Bankgeheimnis. Zur Eröffnung eines Sparbuches oder einer Einzahlung auf dieses
benötigte  man  überhaupt nichts.   Zur Abhebung reichte ein Losungswort,  sofern man eines
vereinbart hatte.
 
Seit  Mitte  2002  ist/wurde  jedes  Sparbuch  identifiziert  und  der  Bank  ist  der Inhaber mit
Namen und Adresse bekannt. Bei Lösung eines neuen Sparbuches muss sich der Bankkunde
mittels  Ausweis  identifizieren.   Diese  Regelung  trifft  auch  bei  Wertpapierkonten zu.  Alle
diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer(innen).
 

Viele Banken verlangen einen Ausweis auch bei Minimalsummen

Zusätzlich gilt für jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf  Konten, selbst wenn
diese  auf  vorgefertigten  Erlagscheinen,  wie  z.B.  Wien Energie,  getätigt  werden und der
Betrag 999,- Euro übersteigt. Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto
gilt  Legitimationspflicht,  ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.  Das ist allerdings
graue  Theorie,  denn fast alle Banken verlangen eine Identifizierung, wenn von Kund(innen)
Geldgeschäfte getätigt werden. Und sei es die Bezahlung eines Strafzettels in der Höhe von
35,- Euro wegen Falschparkens. Man rechtfertigt sich mit der Ausrede „EU-Vorschrift!“
 
Bei  Verdacht  wegen  strafbarer Handlungen gilt das  (nicht mehr vorhandene) Bankgeheim-
nis ohnehin nicht. Denn mittels richterlicher Anordnung kann in jedes Bankkonto oder Spar-
buch eingesehen werden.  Interessant dabei ist,  dass gar nichts nachgewiesen sein muss,
sondern bereits lediglich ein Verdacht genügt.
 
Erstaunlich ist,  dass hier auf einmal  diverse Politiker(innen)  wieder etwas verteidigen wollen,
dass es ohnehin nicht mehr gibt, nämlich unser Bankgeheimnis.  Dieses ist mit der Abschaff-
ung der anonymen Sparbücher schon längst gefallen.  Glauben diese Herrschaften, dass ihre
gekünstelte  Erregung  und  ihre  marktschreierischen  Aussagen  bzgl.  Schutzes des Bank-
geheimnisses  wirklich  ernst  genommen werden?   Wenn Ja,  dann müssen die betroffenen
Volksvertreter(innen) die österreichische Bevölkerung für schön bescheuert halten.
 
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2013-04-08
 

Rot Grün will den Mittelstand abzocken


300.000 Euro als Untergrenze für Vermögenssteuer

Im heutigen Budgetausschuss haben die Experten von Rot (Markus Marterbauer) und
Grün (Bruno Rossmann) die Katze aus dem Sack gelassen und dargestellt, wie sie sich
eine Vermögenssteuer vorstellen. Jeder Österreicher mit einem Vermögen ab 300.000
Euro soll zur Kasse gebeten werden.
Damit soll der Mittelstand massiv abgezockt werden. Mit einer Vermögenssteuer, durch
die Vermögenswerte ab 300.000 Euro besteuert würden, fielen selbst Eigentümer von
Einfamilienhäusern  und  Eigentumswohnungen in den  Geltungsbereich dieser neuen
Steuer.
Von einer Reichensteuer, die nur die oberen Zehntausend beträfe, kann hier  keine Rede
sein. Die Lasten für die exorbitanten Staatsschulden sollen auf den Mittelstand abgewälzt
werden, wenn es nach SPÖ und Grünen geht. Anstatt das Budget endlich durch nach-
haltige Struktur- und Verwaltungsreformen zu sanieren, soll die Steuerschraube für den
Mittelstand weiter angezogen werden.

Bürger(innen) sollen ausspioniert werden

Um diese Abzocke auch möglichst effizient durchziehen zu können, soll dazu das jämmer-
liche des Überbleibsel österreichischen Bankgeheimnis fallen.   Im Endeffekt kämen diese
Pläne einer teilweisen Enteignung des Mittelstandes gleich.  Gleichzeitig sollen die privaten
Finanzen auch aller unbescholtenen Bürger ausspioniert werden.   Ohnehin werden die
Ersparnisse der Österreicher(innen)  bereits jetzt schon durch die KEST entsprechend
besteuert.
Diesen Umverteilungsplänen gleichen Vorgängen in staatssozialistischer Ostblockmanier.
Der  Mittelstand ist bereits jetzt über Gebühr belastet,  statt weiterer Abzocke muss es
endlich zu einer Entlastung kommen.   Mit derartig billigem Klassenkampf haben SPÖ
und Grüne wieder einmal ihr wahres Gesicht gezeigt.

Kein Wille zu wirklichen Reformen

Die ÖVP glänzt dagegen im Ausschuss durch Planlosigkeit und Schönfärberei und wollen
ihre Reformunwilligkeit offenbar als den richtigen Weg verkaufen.  Gerade in der derzeit-
igen Lage ist der völlig Stillstand allerdings fatal für Österreich.
Angesichts steigender Belastungen und eines enormen Budgetdefizits ist es erschreckend,
wie SPÖ und Grüne die Österreicher enteignen wollen, während die ÖVP in völligem Still-
stand verharrt.
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2011-11-03
 

Bankgeheimnis vs. Parteispenden


Wettbewerb in Leichenschänderei

Wie  bereits hinlänglich  bekannt ist, soll der tödlich verunglückte  Kärntner Landeshauptmann
Dr. Jörg Haider, 45 Millionen Euro aus dunklen Kanälen nach Liechtenstein geschleust haben.
Dies ist zumindest einer Exklusiv-Story des Nachrichtmagazins „Profil“ zu entnehmen.

Daraufhin ging ein Aufschrei durchs Land und diverse Politiker und solche die es gern sein
wollen, ereiferten sich in einem Wettbewerb der Leichenschänderei. Denn ausser dem Profil-
Beitrag, gab und gibt es keinerlei Anhaltspunkte ob diese Story überhaupt der Wahrheit ent-
spricht, oder nur eine Sommerloch-Ente ist.

Wir trauen dem Profil-Artikel nicht

Dass im Nachrichtmagazin „Profil“ desöfteren Artikel zu lesen waren die nicht den Tatsachen
entsprachen,  beweist sich in etlichen  Entgegnungen und  diversen Klagen.  Sollte sich die
Haider-Lichtenstein-Story als Erfindung herausstellen, wird „Profil“ vermutlich Glück haben,
denn Tote können nicht mehr klagen.

Wir haben uns in dieser Angelegenheit absichtlich in Zurückhaltung geübt, denn es ist nicht
unsere Art über  unbewiesene  Tatsachen zu berichten  oder diese zu kommentieren.  Auch

finden  wir diese Art der Leichenschänderei verwerflich,  denn Tote können  sich nicht mehr
wehren.

Roter Politnachwuchs bringt sich ein

Allerdings hat uns eine heutige Presseaussendung der Sozialistischen Jugend Österreichs
(SJÖ) doch dazu veranlasst, einige Zeilen zum Anlassfall zu verfassen. Dabei geht es nicht
um die angeblich verschwundenen Haider-Millionen, sondern darum aufzuzeigen wie sich
der Rote Politnachwuchs in das Geschehen einbringt.

„Die  aktuell öffentlich  gewordenen Verstrickungen  rund um  BZÖ und  FPÖ zeigen einmal

mehr, dass das Bankgeheimnis dringend fallen muss“,  fordert  Wolfgang Moitzi, seines Zei-
chens Vorsitzender der SJÖ.  Wenn der  SJÖ-Vorsitzende mit den Verstrickungen die unbe-
wiesenen  Behauptungen im „Profil“ meint,  befindet er  sich mit den  Leichenfledderern in
bester Gesellschaft . Mit seriöser Politik hat dieses Aussage jedenfalls nichts zu tun.

Moitzi der Bankspezialist

Moitzi lässt sich dann in dieser Presseaussendung  noch deftig über die Parteien BZÖ und
FPÖ aus, bevor er  zu einem erstaunlichen Erkenntnis kommt.  Seiner Meinung  nach gehe
es beim Aus für das Bankgeheimnis nicht darum, jede Bewegung auf den Konten der Öster-
reicherinnen und Österreicher offen zu legen.

Da irrt der gute Mann gewaltig, denn gerade um das geht es. Nicht umsonst muss sich jede
Person bei einer Einzahlung oder Abhebung von einem Sparbuch legitimieren. Selbst die
zugesagte 15.000,- Euro-Grenze hat keine Gültigkeit mehr.

SJÖ als Law and Order-Gesellschaft

Daher ist das  Bankgeheimnis ohnehin  schon löchriger als ein  Schweizer  Käse und kann
getrost ganz abgeschafft werden. Diese Tatsache wird auch durch das umstrittene Swift-Ab-
kommen zwischen der  USA und der  EU bestätigt. Seit Sonntag können  US-Behörden auf
die Daten von Millionen europäischer Bankkunden zugreifen.

Wolfgang Moitzi meint weiters, ihm gehe es vielmehr darum die Rechtmäßigkeit beim Zustan-

dekommen von Vermögen zu überprüfen. Nun wenn dies das dringende Anliegen des selbst-
ernannten Law and Order-Mann ist, hätten wir ein Tip für ihn.

Parteispenden offenlegen

Viel besser gehütet als jedes Bankgeheimnis, sind wohl die Geldflüsse der Parteispenden.
Vielleicht bestünde die Möglichkeit diese offen zu legen und nicht mit obskuren Ausreden
zu beschützen.

Werter Herr Moitzi. Begeben Sie sich doch mit diesem Vorschlag zur Ihrem Parteivorsitzen-

den. Wir sind sicher,  dass er  Sie ersuchen wird die Türe von aussen zu schliessen,  nach-
dem Sie ihm den Vorschlag der Transparenz von Parteispenden offeriert haben.

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2010-08-02
 

Welches Bankgeheimnis ?

 

Diskussionen um Bankgeheimnis

In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.

Weitergabe von Daten

Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur
aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an
dritte Personen weiterzugeben.
     
Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk-
betreiber zu.
Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden.
Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn
es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein-
sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes.
Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich-
ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.

Die Ahnungslosen in Brüssel

Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr
vorhandenes Bankgeheimnis.
Gelesen in der Presse, am 02.02.2009
Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer-
behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen
von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin
anonym bleiben…………
Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr
zu wissen als hier zu Lande.
Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn
jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.

Generelle Legitimationspflicht

Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs
reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist
der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier-
konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer.
Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten,
selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt
werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt.
Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht,
ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.
Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr
gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen
Sparbücher schon längst gefallen.
Stauni
  
2009-02-21
  

Inhalts-Ende

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