Wien Energie nahm Abbuchung vom Bankkonto eines Kunden ohne Berechtigung vor


Als besonderes Zuckerl werden noch 15,- Euro Spesen,

für den nicht durchgeführten Bankeinzug gefordert

 

Ende Februar 2019, erhielt ein Wien Energie-Kunde eine Endabrechnung zu seiner Stromrechnung, da die Wohnung von einem neuen Mieter übernommen wurde.  Zu seinem Erstaunen stellte er fest, dass Wien Energie ankündigte, die besagte Rechnung am 11. März 2019 von seinem Bankkonto abzubuchen. Erstaunen deshalb, weil der Energieanbieter nie eine Abbuchungsberechtigung erhalten hatte, sondern die Rechnungen stets per Erlagschein bezahlt wurden.

 


 

Also rief Herr YX (Name der Redaktion bekannt) beim Kundenservice von Wien Energie an, um Ordnung in die Angelegenheit zu bringen.  Nun, wer schon einmal in einem Callcenter angerufen hat, weiß welcher Zeitaufwand dafür notwendig ist.  Nach einer erheblichen Zeit und Gesprächen mit mehreren Angestellten von Wien Energie, landete er schließlich im Beschwerdemanagement.  Dort traf er telefonisch erstmals auf einen kompetenten Mitarbeiter des Energieanbieters. Dieser versprach, die Sache umgehend in Ordnung zu bringen und offerierte dem Kunden zusätzlich, als Entschädigung für dessen Ärger und Zeitaufwand, den offenen Betrag von 32,34 Euro als Wiedergutmachung zu erlassen.

 


 

So weit, so gut – doch vorsichtshalber rief Herr XY auch bei seiner Bank an und sperrte sein Konto für eine etwaige Buchung durch Wien Energie.  Dass er daran gut getan hatte, stellte sich am 11. März 2019 heraus.  Denn da buchte der Energieanbieter, ohne jegliche Berechtigung und entgegen der Versprechungen aus dem Beschwerdemanagement, den Betrag von seinem Konto ab.  Die Bank veranlasste umgehend eine Rückbuchung.

 


 

Wer nun glaubt, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat, der irrt gewaltig.  Denn nun flatterte Herrn XY neuerlich Post von Wien Energie ins Haus.  In dieser wurde im mitgeteilt, dass die Bank die besagte Abbuchung nicht durchgeführt habe.  Na ja, auch kein Wunder, denn einerseits war Wien Energie gar nicht berechtigt Buchungen auf dem Konto durchzuführen und andererseits wurde die Forderung – als Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten – bereits per 5. März 2019 erlassen.  Und als besonderes Zuckerl fordert Wien Energie vom Kunden noch zusätzlich 15,- Euro Spesen, für den nicht durchgeführten Bankeinzug.

 


 

Es entsteht für uns unweigerlich der Eindruck, dass bei Wien Energie die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut.  Jedenfalls ist eine derartige Aktionen nicht dazu geeignet, einem Vertrauensverhältnis förderlich zu sein.

 

*****

2019-03-24


EuGH verbietet Zahlscheingebühr


Österreichisches Gericht und der EU-Gerichtshof

sehen Zahlscheingebühren als gesetzwidrig an

Der  Verein  für  Konsumenteninformation  (VKI)  klagte im Auftrag des Konsumentenschutz-
ministeriums Unternehmen, die Zahlscheinentgelte verrechneten. Dieses Entgelt ist seit dem
neuen Zahlungsdienstegesetz verboten (in Kraft seit 1.11.2009). Weiterlesen unter ……
Der  Funkanbieter  T-Mobile  wandte  sich  daraufhin  an  den EU-Gerichtshof,  da er die Urteile
so  nicht  hinnehmen  wollte.   Dort  holte  man  sich  nun  eine  Abfuhr.   Gleichzeitig  wurde die
Causa  an  den  Obersten  Gerichtshof  zur  Prüfung  zurückverwiesen.   Der  EuGH  verwies  in
seinem  Urteil  darauf,  dass EU-Staaten die Möglichkeit haben,  Zahlungsempfängern – also in
dem  Fall  dem  Mobilfunkbetreiber – unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell
zu untersagen, vom Zahler ein Entgelt zu verlangen.  Im Klartext bedeutet das, dass beispiels-
weise einem Kunden der mit Erlagschein bezahlt, dafür keine Gebühr extra verrechnet werden
darf.
Zur Ehrenrettung von T-Mobile muss man aber allerdings sagen, dass dieses Unternehmen seit
August  2010  keine  Zahlscheingebühren  mehr verrechnet,  da  das  nunmehrige  EuGH-Urteil
bereits  absehbar schien.   Nicht  so  scheint das der Funkanbieter DREI zu sehen,  der bei uns
schon einige Male  in  die  Schlagzeilen  geraten  ist.   Völlig unbeeindruckt von den bisherigen
Urteilen,  verrechnet dieser weiterhin die Erlagscheingebühr.
Wir tätigten gestern einige Testanrufe im Callcenter von DREI. Das Ergebnis war erschreckend.
Keiner  der  Mitarbeiter(innen)  war  vom  Verbot  der  Zahlscheingebühr informiert – oder taten
zumindest so – und  ein  Callcenter-Mitarbeiter  wusste  nicht  einmal  von der Existenz des EU-
Gerichtshofes.
Am frühen Nachmittag gelang es uns dann endlich, den Pressesprecher von DREI ans Telefon
zu  bekommen.   Dieser erklärte uns,  dass man die Entscheidung des OGH abwarten will und
bis dahin weiter die Erlagscheingebühr verrechnen werde.
Das könnte allerdings teuer werden,  denn wenn nun der OGH in Österreich genauso wie die
EU  entscheidet,  dann  könnten  laut  dem VKI,  die Kunden die bisher gezahlten Gebühren
zurückfordern.   Der Pressesprecher  von  DREI schickte uns auch noch ein Mail,  in dem ein
sehr  interessanter  Satz steht:  „Zu Information: wir haben uns bei A1 erkundigt.  Das Unter-
nehmen teilt unsere Rechtsansicht.“
Möglicherweise  hat  Herr  Tesch  diese Information im Callcenter von A1 erhalten.  Denn in der
Geschäftsführung  von  A1,  sah und sieht man dies offenbar anders.   Als wir seinerzeit A1 auf
das  erstinstanzliche Urteil des Verbots der Erlagscheingebühr aufmerksam machten,  stellten
diese  unverzüglich  (zumindest  uns  gegenüber)  diese  Forderung  ein.   Da wir neben DREI
auch A1 Anschlüsse haben, können wir dieses Faktum mit zahlreichen Rechnungen belegen.
*****
2014-04-11

Antwort von DREI


Überraschend schnelle Reaktion

Unseren  gestrigen  Beitrag  „Es geht  auch anders“ haben  wir  auch  dem  Mobilfunk-  und
Internetanbieter  DREI zur Kenntnis gebracht,  um diesem die  Möglichkeit einer Stellungs-
nahme zu ermöglichen. Diese erfolgte überraschenderweise gleich am nächsten Tag – also
heute.
Screen: © erstaunlich.at
Man wird sehen,  ob DREI seinen Worten auch Taten folgen lassen wird.   Eines ist im Mail
von  DREI allerdings nicht richtig.   Es wird sehr wohl die in  Österreich rechtswidrige Erlag-
scheingebühr  oder  wie  diese  sonst  auch  immer  fantasievoll  tituliert  wird in Rechnung
gestellt.   Allerdings  werden Kunden – die diese nicht bezahlen- nicht geklagt.   Denn eine
derartige Klage würde DREI verlieren, da ein österreichisches Höchstgericht diese Gebühr
als rechtswidrig anerkannt hat.
*****
2013-09-12

Es geht auch anders


DREIste Kundenabzocke

Wir  haben  schon  einige  Male  über  erstaunliche  Geschäftspraktiken  von  Mobilfunk-  und
Internetbetreiber berichtet.  Diese  Branche  genießt  in etwa den gleichen Ruf wie Gebraucht-
wagenhändler.   Allerdings  scheint  es  so,  dass  man  seitens  der  Mobilfunkbetreiber offen-
bar kein gesteigertes Interesse daran hat das Image zu verbessern,  wie unser folgender Fall
beweist.
Herr XY  (Name der Redaktion bekannt)  war  seit  Jahren Kunde bei ORANGE und ist nun
– durch Firmenübernahme –   bei DREI.   Er nutzt unter anderem auch das mobile Internet,
wobei sein verbrauchtes Datenvolumen nachweislich bei einem Monatsschnitt von 1,2 bis
maximal 1,5 GB liegt bzw. lag.   Sein Vertrag ist mit einem Verbrauch von 2 GB limitiert.
Kaum hatte DREI den Vertrag übernommen, schnellte sein verbrauchtes Datenvolumen auf
über  2 GB  hinaus.   Im Juli dieses Jahres hatte er laut Abrechnung von DREI sein Limit um
45 MB überschritten. Für diese angebliche Überschreitung wurden ihm zusätzlich 50,- Euro
in Rechnung gestellt.
XY rief im Callcenter von DREI an und reklamierte. Da auch für den Kundenbetreuer Herr S.
der  plötzlich  angestiegene  Datenverbrauch  nicht  nachvollziehbar  war,  einigte  man sich
wie  folgt:  20,- Euro  Gutschrift  auf  die  Augustrechnung  und  ein Gratis-GB  für den August.
Das  zusätzliche  Gratis-GB  hatte  den  Sinn  der Kontrolle,  ob  XY  vielleicht nun doch sein
Datenlimit  von  2 GB  überschreitet,  was jedoch  nicht geschah.   Sein verbrauchtes Daten-
volumen betrug im  August  1,5 GB.  Zusätzlich wurde das sogenannte „Schutzengel-Paket“
aktiviert.  Gegen  ein  monatliches Entgelt von 1,50 Euro schaltet dieses die Internetverbind-
ung  ab, wenn das vertraglich  limitierte Datenvolumen verbraucht ist.  Der Kunde hat dann
die Möglichkeit ein zusätzliches GB um 5,- Euro nachzukaufen.
Screen: © privat
Nachdem  XY  nun  im September seine Augustrechnung erhielt,  staunte er nicht schlecht.
Von  den  zugesagten  20,- Euro Gutschrift war auf dieser nichts zu sehen.   Zusätzlich ver-
rechnete  DREI  die  in  Österreich  rechtswidrige  Erlagscheingebühr oder wie diese sonst
auch immer fantasievoll tituliert wird.
Der  Vogel  wurde  jedoch damit abgeschossen,  dass das kostenlose 1 GB-Datenvolumen
(obwohl nicht einmal begonnen, geschweige denn verbraucht) in Rechnung gestellt wurde.
Screen: © privat
Betrachten wir diesen Fall,  dann bekommt der DREI-Werbeslogan „Es geht auch anders“
eine wirklich neue Bedeutung – allerdings nicht zum Vorteil des Kunden.
*****
2013-09-11

Reaktion von Wien Energie


Wien Energie macht sich Sorgen um Kunden,

allerdings nicht im eigenen Tätigkeitsbereich

Mit nachfolgendem Schreiben reagiert Wien Energie auf unseren Beitrag „Horror-
Rechnung bei Wien-Energie“.

 
Sehr geehrtes Redaktionsteam,
wir danken für die Möglichkeit einer Stellungnahme. Gerne legen wir Ihnen unsere Sicht-
weise zu diesem Fall dar.
 
Vorab eine wichtige Anmerkung zur Aufbereitung dieses Falls in Ihrem Forum.  Wir finden
es bedenklich, dass Sie die Daten unseres Kunden für jeden frei ersichtlich platzierten. Im
Sinne unseres Kunden bitten wir Sie, die Daten einzuschwärzen. Wir haben dazu auch be-
reits mit unserem Kunden gesprochen.
 
Wir  möchten festhalten,  dass es sich nicht um Strom sondern um Gas handelt. Wien Ener-
gie ist gesetzlich verpflichtet die verbrauchten Energiemengen von Kubikmeter (m³) in Kilo-
wattstunden (kWh) umzurechnen.
 
Das  Vertragsverhältnis  mit  dem Kunden besteht seit dem 03.06.2011. Am 27.09.2011 fand
der Zählertausch bei Gas statt.  Bis dahin wurde ein Verbrauch von 39 m³ (413 kWh) gemes-
sen.   Bis  zur (Kunden) Ablesung am 06.07.2012 verzeichnete Wien Energie einen Verbrauch
von 1.367 m³ (14.490 kWh). In diesem Zeitraum ist der komplette Winterverbrauch enthalten.
 
Aus  den  bisherigen  Informationen  entnehmen  wir,  dass  sich die Wohnung in einem Altbau
befindet. Unsere Erfahrungen zeigten, dass die Beheizung von Altbauwohnungen (hohe Räume,
kein Dämmschutz, eventuell alte Fenster, etc.) mit einem hohen Energieaufwand verbunden ist.
Die  Witterung  in der Winter- und Übergangszeit beeinflusst das Verbrauchsverhalten der Kun-
den.   Für  Wien Energie  ist  das Nutzungsverhalten des Kunden (Temperatureinstellung,  wie
lange ist Heizung in Betrieb) nicht nachvollziehbar.
 
Zwischenzeitlich  gab  es  Kontaktaufnahmen  mit  unserem  Kunden.   Einen Ablesefehler am
06.07.2012 schließt er aus.   Er vermutet, dass der Zählerstand bei Tausch falsch sein könnte.
Beim Zählertausch gab es keinen Ablesefehler.  Das Messgerät wurde bei der Voradresse mit
einem Zählerstand von -17.520- abmontiert. Der Zählerstand bei der Montage betrug -17.523-.
Vor der Montage wurde das Messgerät überprüft. Daher die Differenz von 3 m³.
 
Wir  boten  unserem  Kunden eine Überprüfung vor Ort durch den Gasnetzbetreiber an.  Die
Forderung  aus  der  Jahresabrechnung wird nicht abgebucht.   Unser Kunde vereinbarte die
Bezahlung der Forderung in mehreren Monatsraten. Für den Eindruck einer unzureichenden
Betreuung entschuldigen wir uns bei unserem Kunden.
 
Beste Grüße,
 
Ilona M.
 
Wien Energie GmbH
Unternehmenskommunikation
 
Thomas-Klestil-Platz 14
A-1030 Wien
 
 

Stellungnahme der Redaktion

Sehr geehrte Frau Ilona M.
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Vorerst bedanken wir uns für die rasche Stellungnahme seitens von Wien Energie. Allerdings
möchten wir zu Ihrem 1. Absatz wie folgt ausführen.  Ihr Kunde und unser Leser erteilte uns
eine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung seiner Daten. Daher ist unsere Vorgangs-
weise  in  keiner Weise  bedenklich.   Wenn  Sie  sich  derart  viele  Sorgen um Ihre Kunden
machen würden, was Ihre Abrechnungen und Ihr Service betrifft, würde es nicht so viele Be-
schwerden über Wien Energie geben.
 
Bedenklich finden wir etwas anderes. Und zwar, dass es immer wieder zwischen Kund(innen)
und Ihrem Unternehmen massive Probleme mit Wien Energie- Abrechnungen gibt. Wir sind ja
nicht die Ersten die darüber berichten, sondern dies ist auch in den  „großen“ Medien nachzu-
lesen.
 
Wir finden bedenklich, dass Ihre Abrechnungen von schwer bis gar nicht nachvollziehbar sind.
Und  schlussendlich  finden wir es bedenklich,  dass in Ihrem Callcenter Mitarbeiter(innen) be-
schäftigt  werden,  deren einzige Aufgabe es offenbar ist Kund(innen) mit Beschwerden abzu-
wimmeln.  Diesbezüglich haben auch schon wir Erfahrungen mit Ihrem Unternehmen gesam-
melt.
 
Aber sei wie es sei, wir können nur hoffen, dass wir mit unserem Beitrag dem Herrn Dragan
Kracanovic behilflich sein konnten. In diesem Sinne zeichnen wir
 
mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion von
www.erstaunlich.at

2012-07-25
 

A1 am Weg zur negativen Spitzenposition


Ist der Ruf einmal ruiniert, dann lebt es sich recht ungeniert

Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt. Würde
eine  Vertrauensumfrage  gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis,
dass diese Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert. Allerdings muss zuge-
geben werden,  dass  die Telefon- und Internetanbieter  alles  daran setzen ihrem
schlechten Ruf gerecht zu werden und diesen zu erhalten.

 

Nicht nachvollziehbare Rechnungen sind noch das kleinste Übel, welches dem leidge-
plagten  Kunden widerfahren kann.  Diese lassen sich unter  Umständen noch auf-
klären,  sofern  man  im  Callcenter  des  Betreibers eine(n) halbwegs brauchbaren
Mitarbeiter(in) erwischt.

 

Zurzeit können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass A1 alles daran setzt, die
Spitzenposition  des unbeliebtesten  Telefon- und  Internetanbieters  zu erklimmen.
Beispielsweise können wir nur jedermann(frau) abraten bei A1 einen Internetvertrag
abzuschließen, wenn ein anderes Betriebssystem als Windows oder Mac verwendet
wird.

 

Denn sollte ein Kunde Probleme haben und er verwendet zum Beispiel Linux, dann
wird er von A1 allein im Regen stehengelassen. Der  Betreiber verkauft zwar  Zube-
hör (wie z.B. Funkmodem udgl.) für dieses Betriebssystem,  lässt aber dem Kunden
keinerlei geartete Unterstützung zukommen. Allerdings gibt es bei Vertragsabschluss
keinen Hinweis über diesen fragwürdigen Zustand.

 

Sollte bei einem Kunden  in späterer Folge ein Problem auftauchen, welches normal-
erweise über das technische Callcenter zu lösen ist, hat dieser User einfach Pech. Er
bekommt  lediglich  folgende Telefonnummer: 0900-664-900 vermittelt.  Dort wird
ihm dann mitgeteilt, dass A1  nur Windows oder Mac supported. Und diese Auskunft
ist nicht einmal gratis, denn die angeführte Telefonnummer ist mit 1,56 Euro in der

Minute schwer kostenpflichtig.

 

A1 betreibt Vertragsbruch

Gut, oben angeführtes Szenario kann verhindert werden, wenn man sich von A1 zu

den  Betriebssystemen  Windows  oder  Mac  zwingen lässt. Nachfolgende Beispiele

lassen sich nur  verhindern, wenn man auf  Telefon oder Internet bei A1 verzichtet,

wie  die eingescannte Rechnung beweist.

 

 

A1 verrechnet nach wie vor, die bereits gerichtlich untersagte „Erlagscheingebühr“.

Allerdings wurde diese alibihalber in „Entgelt für Zahlung ohne Einzugsermächtig-

ung“ umgetauft. Soll ja alles seine Richtigkeit haben.

 

Die größte Chuzpe allerdings ist der Posten „Internet Service Pauschale (jährlich)“.

Bekannter Weise hatten A1 und Telekom vor kurzer Zeit fusioniert. Diese Fusion

ging nur über die Bühne, da es sich um zwei Staatsbetriebe – obwohl dies stetig
geleugnet wird- handelte. Bei reinen Privatbetrieben hätte es keine gesetzliche
Zustimmung für eine derartige Fusion gegeben.

 

Aber sei es wie es sei, A1 nützte diese Fusion aus, um in bestehende Verträge der

Telekom einzugreifen und diese zu ihren Gunsten einseitig zu ändern. Der Passus

der jährlichen Internet Service Pauschale kam nämlich in den abgeschlossenen

Telekom-Verträgen nicht vor.

 

Mit diesem Schritt führt A1 die Rechtssicherheit bei Verträgen ad absurdum und

begeht außerdem Vertragsbruch. Als Alibihandlung stellte A1 den betroffenen

Kunden frei, aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen. Wir verwenden absichtlich

den Ausdruck der „Alibihandlung“, da es im ländlichen Raum keine Alternative

zu A1 gibt, da diese die einzigen Festnetz-Internetanbieter sind. Daher bleibt den

Kunden nur  übrig in den sauren Apfel zu beißen und zu bezahlen.

 

Erstaunliche Schlichtungsstelle

Wir wollten wissen, wie man in der  Schlichtungsstelle „RTR“ (Rundfunk und Tele-

kom Regulierungs-GmbH)  die  ganze Angelegenheit sieht  und stießen dabei auf
eine Überraschung. Eine Sachbearbeiterin (Name der Red. bekannt) hatte mit der
Vorgangsweise von A1  nicht das geringste Problem. Ganz im Gegenteil,  sie ver-
suchte  diese zu rechtfertigen.

 

Dies kam uns allerdings „spanisch“ vor und wir recherchierten ein wenig über die

RTR. Dabei kam Erstaunliches zu Tage.  Die Schlichtungsstelle wird nämlich von

den Telefon- und Internetanbietern finanziert. Zusätzlich erhält diese Firma noch

staatliche Zuschüsse. Nun kann sich der/die geneigte Leser(in) selbst ein Urteil

darüber bilden wie sinnvoll es ist, sich bei RTR über eine Telefon- oder Internet-

rechnung zu beschweren oder gar um Unterstützung zu ersuchen.

 

*****

2011-08-08
 

Hat die AK Probleme mit Pünktlichkeit und Sauberkeit?


Wie pünktlich ist man bei der AK?

Wenn Sie während der Amtsstunden bei der Arbeiterkammer anrufen und niemand hebt ab,
wundern Sie sich nicht. Vielleicht ist der oder die Mitarbeiter(in) der AK noch gar nicht
am Arbeitsplatz, sondern schlummert noch sanft im Bett.

Der Arbeiterkammerpräsident Siegfried Pichler nimmt Pünklichkeit offenbar nicht so genau,
wie es aus einer Aussendung der AK ersichtlich ist. Er bezeichnet es nämlich als illegalen
Arbeitsvertrag, wenn Firmen ihre Mitarbeiter vertraglich zur Pünktlichkeit verpflichten.

Unternehmer sanktioniert Unpünktlichkeit

Konkreter Anlassfall ist ein Salzburger Callcenter. In dessen Arbeitsverträgen wird nämlich
festgehalten, dass für eine zehnminütige Verspätung eine halbe Stunde nachgearbeitet wer-
den muß. Ab 20 Minuten beträgt die Ersatzarbeitszeit eine Stunde.

Nun, diese Maßnahme mag durchaus unpopulär erscheinen. Aber vermutlich hat diese Firma

einschlägige Erfahrungen mit der Unpünklichtkeit ihrer Mitarbeiter(innen). Was der AK-Mann
Pichler an dieser Maßnahme als „illegale Passage“ im Dienstvertrag ortet ist für uns erstaun-
lich.

Ist Reinheit sittenwidrig?

Auch findet er es sittenwidrig, wenn der Dienstgeber seine Dienstnehmer(innen) zur Sauber-
haltung Ihrer Arbeitsplätze verpflichtet. Die betroffene Firma stellt nämlich ihren Mitarbeiter-
(innen) eine Kündigung in Aussicht, wenn diese ihren Arbeitsplatz (z.B. Kaffeeflecken am
Boden) nicht sauber halten.

Naja, da tut sich die Arbeiterkammer schon leichter. Diese hat sicherlich auf Kosten ihrer

Zwangsmitglieder ausreichendes Putzpersonal zur Verfügung, welches die Arbeitsplätze
des AK-Personals sauber hält.

Vermutlich waren Gründe vorhanden

Wir wissen zwar nicht was diese Firma zu diesen Schritten veranlasst hat, da Pünktlichkeit
und Sauberkeit eigentlich selbstverständlich sein sollte. Offensichtlich hat es bei dem Unter-
nehmen einschlägige Vorfälle gegeben, welche dieses dazu veranlasst hat, pünktliches Er-
scheinen und ein gewisses Maß an Sauberkeit in den Dienstvertrag aufzunehmen.

Betrachten Sie es umgekehrt

Drehen wir den Spieß einmal um. Was würde ein Dienstnehmer wohl dazu sagen, wenn er zu
Arbeitsbeginn vor verschlossenen Firmenpforten steht. Sollte dann irgendwann endlich geöff-
net werden, müßte er sich seinen Weg zu seinem Arbeitsplatz durch einen verdreckten Raum
erkämpfen.

Wäre Schadensersatz besser?

Durch unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz entsteht einem Unternehmen wirtschaftlicher
Schaden. Vielleicht wäre es den AK-Verantwortlichen lieber, wenn sich die Firma am Verur-
sacher finanziell schadlos halten würde, anstatt Unpünktlichkeit mit Ersatzarbeitszeit zu sank-
tionieren.

Das Thema Sauberkeit am Arbeitsplatz möchten wir eigentlich nicht weiter kommentieren, da

es  für uns eine Selbstverständlichkeit ist, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten. Eines würde
uns aber trotzdem interessieren. Wie sieht es eigentlich in den vier Wänden, bzw. am Arbeits-
platz des AK-Präsident Siegfried Pichler mit der Sauberkeit aus?

*****

2010-01-02
  

Telekom kassiert doppelt

 

Das Superangebot

Herr Huber (wirkl. Namen der Red. bek.) hat uns folgende Story zugesandt. Er hat uns
auch gebeten, seinen Namen und Daten zu anonymisieren, was wir auch tun.
Im Jänner hatte die Telekom Austria das Angebot „Telefon/AON-Super Kombi“ zum
monatlichen Preis von 25,30 Euro inklusvie Steuern. In diesem Paket sind die Grundge-
bühr für einen Telefonanschluss, einen Internetanschluss ohne Limit, sowie  einen TV-
Kabelanschluss enthalten.

Das erste Problem

Herr Huber hat in Wien zwei Wohnungen. In beiden hat er Telefon, Internet und Kabel-TV.
Als er im Jänner dieses Angebot von der Telekom erhielt, schloss er einen Vertrag darüber ab.
Grund dafür war, dass die bisherigen Kosten weitaus höher waren. Er sparte mit diesem
Telekomangebot rund 50,- Euro im Monat, pro Wohnung.
Das erste Problem gab es mit den Telefonnummern. Obwohl Huber versprochen wurde,
dass er seine alten Nummern behalten könne, wurden diese jedoch geändert. Pech gehabt
dachte sich der Mann, es soll nichts Ärgeres passieren.

Rechnungen nicht kontrolliert

In der Folge machte Huber einen schwerwiegenden Fehler, indem er sich die Abrechnungen
von der Telekom nicht genau ansah. Die Erlagscheine kamen und er bezahlte diese ein.
Das wäre wahrscheinlich auch so weitergegangen, wenn nun nicht die Telekom ihrerseits
auch einen Fehler begangen hätte.

Das zweite Problem

Sie stellte die Verrechnung von Huber einfach auf Online um, ohne diesen zu fragen. Die
Erlagscheine blieben natürlich ab diesem Zeitpunkt aus. Huber urgierte bei der Telekom und
wie es bei einem Staatsbetrieb so üblich ist, wusste die Linke nicht was die Rechte tat.
Während Huber auf seine Erlagscheine wartete, flatterte ihm eine Mahnung der Telekom ins
Haus. Diese schaute er sich jedoch etwas genauer an und stellte fest, dass ihm ein Anschluss
verrechnet wurde, den er gar nicht mehr hatte.

Doppelt abkassiert

Während man den alten Anschluss in der Xstrasse 3 ordnungsgemäß umgewandelt hatte,
wurde in der Ystrasse 2 zwar das  „Telefon/AON-Super Kombi-Paket“ installiert und
zusätzlich die alte Nummer 607…….. weiter abkassiert und das seit Monaten.
Herr Huber rief nun bei der Telekom an und bat um Aufklärung dieser Vorgangsweise.
Er landete, wie kann es sonst anders sein, natürlich in deren Callcenter. Er hatte zwar eine
Dame mit einer „netten“ Stimme am Hörer, die sonst aber ahnungslos war.

Bitte warten, bitte warten……

Auf jeden Fall versprach sie, die Angelegenheit an die zuständige Abeilung weiter zu geben.
Es kam ihr nämlich auch etwas erstaunlich vor, dass sich jemand ein Kombi-Paket bestellt
und den alten teuren Festnetzanschluss bestehen lässt.
Man darf gespannt sein, wie lange die Telekom für die Aufklärung brauchen wird und ob 
Herr Huber sein zuviel einbezahltes Geld zurück erhält.
Man muss dazu sagen, dass Herrn Huber eine gewisse Mitschuld trifft, weil er nicht von
Beginn an die Rechnungen genau überprüft hat. Allerdings kann von einem Anbieter wie
der Firma Telekom, schon etwas mehr Genauigkeit bei der Verrechnung erwartet werden.
Stauni
   
2009-07-22
   

Martin Bellak

Anonymes Internet

Der Betreiber und Autor des Webblog „POLILOG“, Dominik Leitner, verfasste am 11.Juli
einen sehr interessanten Beitrag über die Anonymität im Internet.
http://polilog.wordpress.com/2009/07/11/gegen-die-anonymitat-im-internet/
Solche Themen lösen offensichtlich immer Reaktionen, in völlig verschiedenen Richtungen
aus.
Wir sind der gleichen Meinung wie Leitner und sprechen uns gegen die Anonymität im Inter
-net aus. Wenn wir was zu sagen/schreiben haben, tun wir das auch und stehen dafür gerade.

Krimineller Schmuddelblog

Das dies einige Leute nicht so sehen, haben wir im nachfolgenden Beitrag vom 18.Juli fest-
gehalten.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=317;krimineller-administrator&catid=1;erstaunliches
   
In diesem schmuddeligen Blog scheut man nicht davor zurück, Unterstellungen und Beleid-
igungen gegen Personen auszusprechen die man gar nicht kennt, sondern die lediglich nicht
einer Meinung mit dem Betreiber sind.

Schlug Wellen

Auch dieser Beitrag hat offensichtlich einige Reaktionen ausgelöst, die sich bis in eine
andere Webseite fortsetzten. Im Forum Genderwahn haben wir folgenden bedenklichen
Beitrag gefunden.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=21&t=4280&sid=604e9ed9f5b11e1f21f5b67ebd9c04a1  

Anonym vs. Anonym

Da wird ein gewisser Martin Bellak, von einem User mit dem sinnigen Nicknamen „John
Rambo“  in einer sehr bedenklichen Art vorgeführt. Er soll in diesem Schmuddelblog, den
Nicknamen „Redaxel“ führen.
Wir kennen diesen Martin Bellak zwar nicht, aber sollte er tatsächlich mit diesem äußerst
dubiusen „Komuczky-Blog“ etwas zu tun haben, scheint dieser „Rambo“ eine Art Waffen-
gleichheit gewählt zu haben.
Offensichtlich kennen sich die beiden, zumindest vermittelt der Genderwahn-User diesen
Eindruck. Man darf gespannt sein, wie sich diese Sache entwickeln wird und welche Tat-
sachen (ob wahr oder nicht wahr) noch ans Tageslicht befördert werden.

Wer ist Martin Bellak ?

Wir haben über diesen Martin Bellak ein wenig im Internet recherchiert und sind allerdings
auch ein wenig erstaunt. Da betreibt dieser Mann unter anderem auch die Webseite
www.bellak.at
Auf dieser veröffentlicht er den Kindergeburtstag eines kleinen Mädchens, dass offensichtlich
seine Tochter ist.  Warum tut dieser Martin Bellak das? Ist er sich nicht bewusst, dass auf die-
ser Welt auch sehr schlechte und perverse Menschen leben.

Geltungsdrang ?

Niemand in unserem Bekannten- oder Verwandtenkreis würde auf die Idee kommen, sein
Privatleben im Internet auszubreiten. Vielleicht hat Martin Bellak ein besonderes Geltungs-
bedürfnis.
Was ihn zu dieser Handlung veranlasst hat, wird wahrscheinlich nur er selbst wissen. Wenn
es beruflich notwendig gewesen wäre, würden wir das noch verstehen.

Vielbeschäftigt

Und damit sind wir auch schon beim nächsten Punkt, mit dem uns Martin Bellak erstaunt.
Er betreibt mehrere Webseiten und dazu noch eine Agentur für Dienstleistungen in der
automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.
Weiters betreibt er ein Handels- und Handelsagentengewerbe, eine Werbeagentur und
führt noch zusätzlich ein Call-Center.
Nebenbei soll er laut Genderwahn-User „Rambo“, unter dem Nicknamen Redaxel in
diesem kriminellen „Komuczky-Blog“ als User schreiben.
Für einen Mann mit schwerster Sehbehinderung ist das eine erstaunliche Leistung.
  
Stauni
   
2009-07-21
  

Hat UPC Probleme ???

 

UPC verzeichnet Kundenschwund

Wir haben schon einige Beiträge über den Gemeindebetrieb UPC-Telekabel geschrieben.
Leider war wenig erfreuliches über diese Firma zu berichten und das wir nicht falsch
gelegen sind, beweist nachfolgendes Schreiben von UPC. 
Das Resultat langjähriger monopolistisch betriebener Geschäftspolitik
Dieses wurde uns von einem „Erstaunlich“-Leser  geschickt und bewahrheitet unsere
seinerzeitige Aussage, dass dem Unternehmen über kurz oder lang die Kunden weg-
laufen werden.

Gratismonate

Offensichtlich ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, wo sich der Kundenschwund bemerk-
bar macht. Aus diesen Grund versucht man „Abtrünnige“ mit zwei Gratismonaten zum
Bleiben zu bewegen.
Den betreffenden Kunden hat UPC telefonisch leider nicht erreicht und möchte nun auf
dem Briefweg wissen, welchen Grund es für die Kündigung gegeben hat.
Stellvertretend für ihn antworten wir, allerdings sind es mehrere Gründe die beim
Kabelanbieter eine Kundenflucht verursachen.

Einige Gründe

Da wären einmal die Preise. Die Zeiten der Monopolstellung sind vorbei und andere
Anbieter locken mit weitaus günstigeren Angeboten. Vielleicht sollte man sich bei UPC
gegebenenfalls über die Preis/Leistungsangebote der Konkurrenz informieren.
Die häufigen Ausfälle des Internets und die Verleugnung dieses Problems durch die
hauseigenen Techniker. Es wäre sinnvoller eine Panne zuzugeben, als den Kunden
mitzuteilen, dass man eigentlich kein Problem hat.
Mit dieser Antwort sahen sich etliche Leute bemüßigt ihren Computer zu zerlegen,
weil sie glaubten dieser sei defekt.

Dann wäre noch das Callcenter-Problem. Wir wissen leider nicht ob den Mitarbeitern
aufgetragen wurde Anrufer um jeden Preis abzuwimmeln, oder ob dies aus Eigen-
initiative geschieht.
Antworten wie: „…wenn es Ihnen nicht passt, können Sie ja kündigen…“
oder „..nein, Vorgesetzte sind für Kunden nicht zu sprechen…“ udgl., kommen
beim Anrufer sicherlich nicht gut an.

Vertrauensschwund

Auch die Rückzahlung einer Kaution nach sage und schreibe 7(!) Wochen und das
auch nur weil der Kunde seinen Anwalt eingeschaltet hat, gründet sicherlich keine
vertrauensbildende Maßnahme und Vertrauen ist die Grundbasis eines jeden
Geschäfts.
 

Selbstbewusste Kunden

Werte Geschäftsführung von UPC-Telekabel. Sie wollten Antworten warum
Kunden bei Ihnen kündigen, wir haben Ihnen einige aufgezählt.
Die Konsumenten sind mittlerweile mündig geworden und lassen sich nicht mehr
auf dem Kopf herumtanzen.

Umdenken angesagt

Vielleicht sollte bei Ihnen ein Umdenken beginnen, da Kunden keine Bittsteller
sind, sondern Leute die für Leistungen bezahlen. Wird diese Leistung schlecht oder
gar nicht vollbracht, darf  sich niemand wundern wenn die Kunden abwandern oder
ausbleiben.
Stauni 
  
2009-04-28 
  

Neverending Story Orange

 

Erstaunliche Kostenkontrolle bei Orange

Der Landeshauptmann-Stv. von Niederösterreich,  Dr. Sepp Leitner fordert in einer
APA-Presseaussendung vom 04.04.2009 die Mobilfunkbetreiber auf, ihre Kunden
besser zu informieren. Wie recht dieser Mann hat beweist nachfolgender Fall.
Frau Michaela B. hat einen „Hallo Europa 0 Young“– Vertrag mit Orange.
Sie hatte sich an uns gewandt, da wir bereits einmal bei diesem Mobilfunkbetreiber einen
schweren Kostenkotrollfehler entdeckt hatten. Im Beitrag „Orange oder Mandarine“
 (Archiv 12/08) können Sie genaueres darüber nachlesen.
Das Problem von Frau B. ist, dass sie ihre Handyrechnung nicht nachvollziehen kann.
Wir haben uns der Sache angenommen und fragten heute online bei „Orange“ ab.

Geiches Abfrageprogramm, zwei verschiedene Ergebnisse

In der Option „Freiminuten & Paketvolumen“ scheinen  851:30 Minuten als verbraucht
auf und daher stehen noch 148:30 freie Minuten vom Gesamtpaket der 1.000 Minuten
zur Verfügung.
Bei den SMS wurden 16 verbraucht und es sind daher noch 984 SMS als Rest frei, von
den 1.0000 angebotenen Gratis-SMS
Laut nachfolgender Original-Onlineabfrage, können Sie sich selbst davon überzeugen.
Anschließend fragten wir in der Option „Verbindungen“ online ab und waren sehr
erstaunt. Einen Mausklick entfernt und das im selben Programm, bekamen wir für
den gleichen Zeitraum, eine völlig andere Auskunft.
Die SMS differieren um 9 Stück zur o.a. Abfrage. Der absolute Hammer sind aber die
verbrauchten Minuten. Laut Online-Abfrage hat Frau B. 1.816 Minuten telefoniert.
Sie wäre damit 816 Minuten, über den angebotenen 1.000 Freiminuten, im Minus und
nicht wie in der o.a. Abfrage, mit 148:30 Minuten im Plus.
Wir haben auch diese Abfrage veröffentlicht, so das Sie sich selbst ein Bild machen
können.
Wir haben auch bei der Service-Hotline von Orange angerufen, um Auskunft darüber
zu bekommen, wie so etwas möglich ist.
Es hatte niemand eine Ahnung und als wir nach einem Vorgesetzten verlangten, legte
man einfach auf.  Soviel zum Kundenservice von Orange.

Drei berechtigte Fragen

Erstens: welche der beiden Kostenkontrollen ist nun die Richtige ?
Zweitens: nach welchen Kriterien erstellt „Orange“ eigentlich die Rechnung ?
Drittens: welches Vertrauen soll ein Kunde in die von Orange erstellte Rechnung haben ?
Immer wieder geraten Mobilfunkbetreiber mit ihren nicht nachvollziehbaren Abrechnungen
in die Schlagzeilen der Presse und sind auch die „Lieblinge“ diverser Konsumentenschutz-
organisationen.

Callcenter, immer das gleiche Problem

Bei Orange scheint man auch nicht besonders lernfähig zu sein, speziell was deren
Ausbildung der Callcentermitarbeiter(innen) betrifft. Wenn diese mit einem speziellen
Problem konfrontiert werden, bei den ihnen der Überblick fehlt, legen sie einfach auf
bevor sie das Gespräch an einen kompetenten Mitarbeiter(in) weiterleiten.
Sollten Sie unseren Angaben keinen Glauben schenken, starten Sie einfach einen
Selbstversuch.
Sollten Sie vielleicht auch ein derart erstaunliches Abfrageergebnis oder sonstige
Probleme mit der Firma „Orange“ haben, lassen Sie es uns einfach wissen.
Stauni
2009-04-06
     

Neuigkeiten

 

Die neuesten Neuigkeiten des Tages

Die GIS-Gebühr wird abgeschafft und der ORF wird auf ein Unternehmen umgestaltet,
dass sich selbst erhält und in die Gewinnzone vorstossen wird.
Manager erhalten ab sofort ein leistungsbezogenes Gehalt und sind für Fehler die
sie verursachen, selbst verantwortlich und müssen für diese auch finanziell
aufkommen.
Die „GRÜNEN“ haben auch erkannt, dass es einen Unterschied zwischen Männlein
und Weiblein gibt. Sie rücken von ihrer geschlechtsneutralen Neurose ab.
Arbeitsunwilligen Mitbürgern wird ab sofort die Arbeitslosenunterstützung
gestrichen.
Pleitebanker müssen sich wie der ehemalige BAWAG-Chef Elsner vor Gericht verant-
worten und sich mit diesem eine Suite im Landesgericht teilen.
Politiker müssen ihre Wahlversprechen einhalten, ansonsten wird ihre Immunität
aufgehoben und sie müssen sich wegen Wahlbetruges vor Gericht verantworten.
Callcenter werden aufgelassen und durch fachlich orientierte Mitarbeiter
ersetzt.
Den multinationalen Konzernen werden die Privilegien gestrichen und sie müssen
wie alle anderen Unternehmen normal Steuern und Sozialabgaben bezahlen.
Betriebsräte die zugleich Abgeordnete sind, müssen sich entscheiden welche
Funktion sie ausüben wollen. Ihre Autos müssen sie ab sofort auch selbst
finanzieren.
Die Verschrottungsprämie fällt und stattdessen wird die „NOVA“ abgeschafft.
Das Nichtrauchergesetz in Gaststätten wird abgeschafft und den Gastwirten wird
freigestellt, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal betreiben wollen.
Wäre alles zu schön um wahr zu sein, wenn nicht heute der  1.APRIL  wäre.
Stauni   

2009-04-01
 

Orange oder Mandarine

 

Kostenabfrage bei Orange

Eine Kostenabfrage beim Mobilfunkanbieter „ORANGE“ gleicht zur Zeit einem Rätselspiel.
Es stehen zwei Varianten dieser Abfrage zur Verfügung. Entweder Online über Internet,
wer ein solches nicht hat, kann seine noch verbliebenen Freiminunten per SMS-Anfrage
bei Orange abrufen. Und jetzt wird es hochinteressant. Zwischen ONLINE und SMS-Ab-
fragen bestehen erhebliche Differenzen, was die Freiminuten betrifft. Wir haben mehrere
Kostenabfragen am  17.12.2008 und 18.12.2008 in einem Zeitabstand von zirka drei (3)
Minuten zwischen Online- und SMS-Abfrage durchgeführt. Die kleinste und auch die größte
Differenz haben wir hier als Beispiele angeführt.

Beispiel 1:

Laut SMS von Orange verbleiben dem Kunden 436 Freiminuten bis zum Ende seines Verrech-
nungszeitraumes. Als Beweis haben wir ein Foto des Handydisplay gemacht und auf die
Online-Kostenkontrolle kopiert.  
Laut Online Kostenkontrolle, hat der Kunde von seinen 1000 Freiminuten bereits 717 Minu
-ten konsumiert, also verbleiben 283 Freiminuten. Das ergibt eine Differenz von sage
und schreibe  153 Minuten, die er laut  SMS-Abfrage noch vertelefonieren könnte.
   

 

Beispiel 2:

Dieses schiesst den Vogel bei unseren Abfragen ab.  Laut SMS von Orange verbleiben dem
Kunden 784 Freiminuten bis zum Ende seines Verrechnungszeitraumes. Als Beweis haben wir
ebenfalls ein Foto des Handydisplay gemacht und auf die Online-Kostenkontrolle kopiert.  
Laut Online Kostenkontrolle, hat der Kunde von seinen 1000 Freiminuten bereits 915,5
Minuten konsumiert, also verbleiben 84,5 Freiminuten. Das ergibt eine sagenhafte Dif-
ferenz von 699,5 Minuten, die er  laut SMS-Abfrage noch vertelefonieren könnte.
   

 

  

Aufklärungsblockade durch Callcenter

Da uns der Grund für diese Differenz natürlich brennend interessierte, rief ein Mit-
arbeiter von uns , über die Hotlinenummer von Orange in deren Callcenter an.
Er bekam eine Frau S. an den Apparat, die überhaupt keine Ahnung hatte um was es hier
ging. Als ein Vorgesetzter verlangt wurde erklärte sie, das es hier keine gibt und
legte einfach auf.
Beim zweiten Anruf war ein Herr S. am anderen Ende der Leitung. Auch dieser völlig
ahnungslos und das gleiche Spiel, er verleugnete ebenfalls seine Vorgesetzten.
Das müssen glückliche Angestellte bei Orange sein, die keine Chefs haben.
  
Aber wir ließen nicht locker und riefen direkt in der Zentrale im 21. Bezirk an, wo
uns die Telefonistin wieder ins Callcenter durchstellte. Jetzt war ein Herr M. an der
Strippe, der zwar seine Vorgesetzten nicht verleugnete, aber erklärte das diese nicht
mit Kunden sprechen wollen und legte ebenfalls auf.
Neuerlicher Versuch in der Orange-Zentrale und wie durch ein Wunder bekamen wir eine
gnädige Telefonistin, die sich unsere Anfrage anhörte. Sie beschloss, uns durch eine
leitende(n) Mitarbeiter(in) rückrufen zu lassen.

 Es gibt doch noch Chefs bei Orange

Und tatsächlich rief uns nach zirka zwei (2) Stunden eine Frau P., ihres Zeichens
leitende Mitarbeiterin in der Beschwerdeabteilung zurück. Sie hörte sich aufmerksam
das Problem an und man konnte mit ihr ein konstruktives Gespräch führen.
Wir führten auch gemeinsam über Telefon eine Online – und eine SMS-Kostenabfrage durch,
wobei  auch sie dann zu dem Schluss kam, hier stimmt etwas nicht. Durch Kontrolle in
ihrem internen Rechner stellte sie fest, daß die SMS-Abfrage fehlerhaft ist.
Wodurch dieser Fehler entsteht konnte  sie verständlicherweise nicht sagen, da sie  
keine Technikerin ist. Frau P. versprach aber dieses Problem unverzüglich an die Technik
-abteilung weiterzuleiten.
  
Wir wissen nicht wie lange dieses Problem bereits besteht und wie lange es dauert dieses
zu beheben, aber Fakt ist das alle Kunden die in diesen Problemzeitraum hingefallen sind
und sich an die Freiminuten SMS-Abfrage gehalten haben, die größte Chance hatten in die
Tarifzone hinein zu telefonieren oder ohnehin schon in der Tarifzone telefoniert haben.
Man darf gespannt sein wie man bei ORANGE reagieren wird, wenn die ersten Reklamationen
zu diesen Telefonrechnungen eintrudeln.
Und noch was liebe Verantwortliche bei ORANGE. Teilt doch Euren Callcenter-Mitarbeiter
(innen) mit, wenn sie mit einem Problem  oder einer Anfrage überfordert sind, daß Gespräch
an eine(n) Vorgesetzte(n) weiterzuleiten. Wir können uns nicht vorstellen, daß man bei
ORANGE auf verärgerte Kunden Wert legt, nur weil Mitarbeiter (ob auf Weisung oder nicht)
auf einmal beginnen ihre Vorgesetzten zu verleugnen.
  
Stauni

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten