Handyführerschein startet zum Schulbeginn in die zweite Runde

Österreichs Jugend bewegt sich verantwortungsbewusst im digitalen Raum - Schon über 1.000 Zertifikate ausgestellt

Mit dem Start ins neue Schuljahr 2025/26 geht der FMK (Forum Mobilkommunikation)-Handyführerschein für Kinder und Jugendliche in die zweite Runde. Österreichs Jugendliche gehen mit Daten sensibler um, als allgemein angenommen.

Die ersten Auswertungen zum FMK-Handyführerschein Ende des letzten Semesters haben bereits gezeigt, dass Jugendliche vorsichtiger mit persönlichen Daten umgehen als allgemein angenommen und an praxisnahen Informationen zum sicheren Umgang mit Smartphones und Tablets interessiert sind. Das Projekt stärkt nicht nur digitale Kompetenzen, sondern trägt auch dazu bei, das Bewusstsein für Datenschutz und reflektierte Mediennutzung frühzeitig zu schärfen.

Die Prüfung zum FMK-Handyführerschein ist als Online-Quiz mit 25 Fragen konzipiert, die den reflektierten Umgang mit mobilen Endgeräten und deren Möglichkeiten im Fokus haben. Wer mindestens 22 der 25 Fragen korrekt beantwortet, erhält den offiziellen FMK-Handyführerschein in Form einer personalisierten Urkunde. Seit der Einführung Ende des letzten Semesters wurden bereits über 1.000 Zertifikate ausgestellt.

Die Basis für die Prüfung bildet der interaktive Tablet-Kurs „Mobile Generation“, der für die 6. bis 8. Schulstufe entwickelt wurde. Begleitendes Lehrmaterial steht kostenfrei und ohne Registrierung online zur Verfügung. Ziel ist, niederschwellig Jugendlichen praxisnahes Wissen zu vermitteln und sie für Themen wie Datenschutz, digitale Sicherheit und die reflektierte Nutzung der Sozialen Medien zu sensibilisieren.

Erklärvideo zum FMK-Handyführerschein

Zur Veranschaulichung des Prüfungsablaufs hat das FMK ein kurzes Erklärvideo auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht:

Die Prüfungen und Lernmaterialien sind online verfügbar und können jederzeit kostenfrei abgerufen werden: www.lehrer.at/handy

Das Angebot unterstützt Lehrerinnen und Lehrer dabei, die Medienkompetenz und das Verantwortungsbewusstsein im digitalen Raum von Schülerinnen und Schülern zu fördern.

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Den Internet-Betrügern wird ihr Handwerk leicht gemacht

Der Verkauf von Daten sollte eigentlich verboten werden

Wer hat sie noch nicht bekommen, die lästigen Betrug-Mails? Bei der „Erbschaft“ des reichen Onkels aus Amerika oder unerklärliche Zuwendungen in Millionenhöhe aus einem nigerianischen Königshaus, kann man ja noch schmunzeln. Der Betrugsversuch ist in solchen Fällen ganz offensichtlich.

Ganz anders liegt der Fall aber, wenn man vorgetäuschte Mails von offiziellen Stellen erhält. Wie uns eine Leserin berichtet, ist sie seit heuer bei der SVS und hat auch einen Internetanschluss von Magenta. Im voraus sei gesagt, dass besagte Leserin weder Schulden bei Magenta noch ein Guthaben bei der SVS hat. Dies hat sie stutzig werden lassen und damit die Mails sofort als Betrugsversuch erkannt.

Was wir uns fragen ist, woher bekommen die Betrüger die Daten? Hacken diese die Server der Institutionen oder können sie diese einfach kaufen? Wie wir im Internet recherchieren konnten, kann man ganze Daten-Pakete einfach kaufen. Dieser Umstand ermöglicht erst, dass Internet-Betrüger ihrem Handwerk nachgehen können. Im Sinne der Sicherheit und Wahrung persönlicher Daten, gehört eigentlich der Verkauf dieser verboten.

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Die Vergesslichkeit und Scheinheiligkeit zahlreicher Genoss(innen)

FPÖ-Politiker fordert zu recht Asylstopp und Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber

Wie scheinheilig etliche Grüne, Sozis und andere Linke auf die Rede des Burgenländischen FPÖ-Landtagsabgeordneten Johann Tschürtz, am vergangenen Donnerstag im burgenländischen Landtages reagieren und einen Skandal basteln wollen, erkennt man an deren Reaktionen in den Sozialen Medien.

In besagter Rede resümiert er über die seitens so mancher SPÖ-Politiker geforderten legalen Fluchtrouten und weist auf Grund von Zeitungsartikeln (sogar Systemmedien) auf die erhöhte Kriminalität gewisser Asylwerbergruppen hin.

Im Zuge der seiner Rede verliest er auch auch den Namen von 21 Kindern einer Schulklasse in Wr. Neustadt, welche zumindest den Namen nach Migrationshintergrund haben dürften. Tschürtz wollte damit darauf hinweisen, dass es bereits Schulklassen gibt, in denen keine österreichischen Kinder mehr zu finden sind. Zahlreiche Grüne, Sozis und andere Linke orten da sofort eine Datenschutzverletzung und rufen nach dem Kadi. Allerdings vergessen die Genoss(innen) scheinbar dabei, dass solche Namenslisten zum Schulbeginn in jeder Schule, frei einsehbar in den Gängen plakatiert sind.

Auch fordert Tschürtz die Abschiebung von straffällig gewordenen Asylwerbern. Da dies, mit zeitlichem Abstand, nach der Verlesung der Namensliste erfolgte, jaulten wiederum zahlreiche Grüne, Sozis und andere Linke in den Sozialen Medien auf und wollen da eine Verbindung sehen. Dabei werden stark geschnittene Videoclips der Rede präsentiert, die das beweisen sollen. Dass dem nicht so ist, kann man ganz leicht feststellen, wenn man sich die ganze (knapp 7 minütige) Rede ansieht.

Möglicherweise haben zahlreiche Genoss(innen) nichts aus den letzten Wochen und Tagen gelernt, wo Hamas-Fanboys marodierend durch Österreichs Städte zogen und lautstark die Vernichtung Israels und den Tod aller Juden forderten. Es könnte natürlich auch die Möglicherkeit bestehen, dass sie das schon wieder vergessen haben.

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Begleitperson eines Kindes benötigt G2-Status?


Röntgeninstitut lenkte ein


Mittlerweile ist der Corona-Wahn derart fortgeschritten, dass auch etliche Ärzte/Ambulanzen in Sachen „G“ tun was sie wollen, auch wenn es der Corona-Verordnung nicht entspricht. Beispielsweise prangt an der Eingangstüre der Röntgendiagnostik ein Hinweis, dass Begleitpersonen einen „2G“-Nachweis benötigen, wenn sie das Institut betreten wollen. Dem Aushang nach gilt das augenscheinlich auch, wenn man Begleitperson eines Kindes ist. Denn von einer Ausnahme ist nichts vermerkt.




Dass dem nicht so ist, bestätigt der §21, Absatz 3, Pkt. 2 der aktuellen Covid Schutzmaßnahmenverordnung.




Auf schriftliche Anfrage und Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen, machten das Röntgeninstitut nun einen Rückzieher. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte man nun:


„In unserer Röntgenordination haben wir im Rahmen des COVID- Schutzkonzepts festgelegt, dass ein gültiger 2G Nachweis für geplante Untersuchungen für Begleitpersonen notwendig ist. Falls keine Begleitperson mit 2GNachweis verfügbar ist, akzeptieren wir auch einen bis zu 48 Stunden alten PCR Test, falls nicht verfügbar Antigentest. Prinzipiell ist aus Datenschutzgründen und für die notwendige Zustimmung zur Untersuchung als Begleitperson eines unmündigen Minderjährigen ( <14 Jahre) eine erziehungsberechtigte Person notwendig.“


Schön wäre es noch, wenn das Röntgeninstitut diese Ausnahme auch auf der Eingangstüre plakatieren würde.


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21.02.2022


Das Projekt „Datensammelpass“ muss sofort beendet werden



„Grüner Pass“ produziert gläserne Bürger ohne Nutzen für die Gesundheit

 

Der „Grüne Pass“ stößt auf immer stärkeren Widerstand. In den Salzburger Nachrichten wird er gar als „gefräßige Datenkrake“ bezeichnet. Nach Datenschützern lehnt nun auch der Dachverband der Sozialversicherungsträger den Gesetzesentwurf ab, auf dessen Grundlage der „Grüne Pass“ umgesetzt werden soll. Der Dachverband will die Gesundheitsdaten und andere hochsensible Daten aus seinem Verantwortungs- und Kontrollbereich nicht herausgeben, weil die Sicherheit dieser Daten dann nicht mehr gegeben sei.


„Was hier als „Grüner Pass“ für die Rückgewinnung von Freiheit beworben wird ist in Wahrheit ein „Datensammelpass“. Es ist nicht argumentierbar, dass die Regierung für die Bekämpfung des Coronavirus wissen muss, wie viel jemand verdient oder wie viele Jobs jemand im Laufe seines Arbeitslebens hatte oder wie lange jemand vielleicht keine Arbeit hatte“, stellt FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer klar.


Auch die Aussage von Gesundheitsminister Mückstein, wonach die Daten zentral im Gesundheitsministerium gut aufgehoben seien, sind für den FPÖ-Obmann kein Argument: „Am Ende des Prozesses steht ein gläserner Bürger. Dieses Projekt ist schlicht inhuman und darf ohne explizite Zustimmung jedes einzelnen Menschen keinesfalls umgesetzt werden“, so Hofer


Hofer sieht in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit für die Einbindung der Menschen in die Entscheidungsprozesse: „Über derart einschneidende Maßnahmen sollte das Volk im Rahmen einer Volksabstimmung entscheiden, zumal es hier auch um hochpersönliche Daten geht. Derart einschneidende Maßnahmen dürfen nicht einfach so in ein Gesetz mit gerade einmal einwöchiger Begutachtung gegossen werden“, so der FPÖ- Bundesparteiobmann abschließend.


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20.05.2021


Fahrten-Vermittlungsdienst sammelt Daten seiner Nutzer


Durchlesen der Datenschutzerklärung von UBER zahlt sich aus

„Uber revolutioniert die Mobilität und birgt mehr Möglichkeiten für jeden. Uber verbindet
durch seine Apps Fahrer und Fahrgäste,  verbessert die Verkehrsinfrastruktur in Städten,
erweitert  das  Angebot  für  alle  und eröffnet Fahrern neue Geschäftsmodelle“,  so stellt
sich der Online-Vermittlungsdienst für Fahrdienstleistungen auf seiner Webseite vor.
UBER  geriet schon mehrmals wegen seiner Preispolitik in die Schlagzeilen.   So auch erst
heute,  wie einem KURIER-Artikel zu entnehmen ist.
Aber es sind nicht die Fahrpreise, über die sich UBER-Kunden Gedanken machen sollten. So
findet man auf Wikipedia beispielsweise nachfolgende Textpassage:
„Uber sammelt umfangreich Daten über seine Fahrer und Kunden. So wird zum Beispiel über
GPS  ausgewertet,  wie  bei  einer  Fahrt  die  exakte Route war,  wann sie gefahren wurde, wer
gefahren  ist,  wer  der  Passagier war,  wo das Auto mal  stoppte und selbst,  wo es langsamer
fuhr oder abgebogen ist.
Uber  hat Daten zu möglichen One-Night-Stands ausgewertet.   Dazu wurden Daten von Per-
sonen  herausgefiltert,  die  nachts  und am frühen Morgen zwei Fahrten buchten,  bei denen
der  Abfahrtsort  der  zweiten  in  einem  Radius von 160 Metern vom Absetzpunkt der ersten
Fahrt  lag.   Auf der Grundlage dieser  Daten wurden Karten von US-Städten erstellt, in denen
die  Bezirke mit vermeintlich besonders vielen One-Night-Stands hervorgehoben dargestellt
wurden.“
Da  staunten  wir  nicht  schlecht  und  wollten  wissen,  ob UBER  tatsächlich  Daten über seine
Nutzer  sammelt.   Also  besuchten  wir  die  Webseite  der  Firma und staunten wiederum nicht
schlecht, als wir uns deren „DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR NUTZER“ durchgelesen haben.
Zu unserem Erstaunen, stimmen die Nutzer von UBER dieser Datenschutzerklärung zu. Denn
auf deren Webseite prangt unübersehbar folgende Textpassage:
Ob  sich  wirklich  der  Großteil   jener Personen,  welche die Dienste von UBER in Anspruch
nehmen, deren Datenschutzerklärung durchlesen?   Wenn nicht, dann sollten diese das tun,
denn es zahlt sich nämlich aus.
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2016-01-04

Empfiehlt die WKO eine Verletzung des Datenschutzes?


Erstaunliche Rechtsmeinung einer Zwangsanstalt

Dass die Finanzpolizei (ehemalige KIAB) bei den meisten Unternehmern keinen guten
Ruf  genießt,  ist  kein  Geheimnis.   Dies  hat  aber  nichts mit dem  „ewigen  K(r)ampf“
Steuerpflichtiger  vs.  Finanzamt  zu  tun,  sondern  liegt  am  Auftreten  etlicher Finanz-
polizisten.    Einen sehr  interessanten  und  aufschlussreichen  Beitrag  dazu,  gibt  es
von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Dieser kann unter diesem LINK aufgerufen
werden.
Mit  dem  Thema  „Finanzpolizei“  beschäftigt sich auch die Zwangsanstalt WKO in ihrer
aktuellen  Ausgabe ihres Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“.   Wie sich aus dem Unter-
titel (Screenshot) ersehen lässt,  befasst man sich mit einer ganz normale Kontrolle.
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe Nr. 48 v. 28.11.2014)
Der Beitrag ist im Prinzip ein 08/15-Artikel.  Ein Satz jedoch ist uns ins Auge gestochen.
Dieser findet sich rot unterstrichen, im obig eingefügten Screenshot. Da empfiehlt doch
die  WKO  ihren Zwangsmitgliedern tatsächlich,  Meldungen bei der Sozialversicherung
bereitzuhalten.
Wie geht eine Bereithaltung überhaupt vonstatten? Gehen wir beispielsweise von Klein-
und Mittelbetrieben in der Gastronomie aus. Dort befindet sich in der Regel eine Mappe
(meist  unter  dem Tresen),  in  der  die behördlichen Bewilligungen für den Betrieb (im
Normalfall Kopien) aufbewahrt werden.
Diese Unterlagen werden ständig bereit gehalten, da man ja nie weiß, wann Behörden-
vertreter  (Marktamt,  Arbeitsinspektor, Finanzpolizei etc.)  zu einer Kontrolle im Betrieb
erscheinen.   Aus diesem  Grund haben auch meist alle  Mitarbeiter(innen) Zugriff (und
daher  auch  Einsicht)  auf diese,  um sie bei einer behördlichen Überprüfung vorlegen
zu können.
Das  ist  an und für sich problemlos,  da in Unterlagen wie Betriebsanlagengenehmigung,
Gewerbeschein etc. keine Geheimnisse (also sprich keine schützenswerte Daten) stehen.
Und  nun  sind  wir  bei  des  Pudels  Kern.   Die  WKO empfiehlt ihren Zwangsmitgliedern,
auch Meldungen bei der Sozialversicherung bereitzuhalten.
Screen: erstaunlich.at
Und nun wird es bedenklich. Wie man aus dem obigen Screenshot ersehen kann, enthält
eine  Anmeldebestätigung  der  Krankenkasse  Daten,  die  einwandfrei  unter den Daten-
schutz fallen.  Zudem ist eine derartige Bereithaltung gar nicht erforderlich, da die Finanz-
polizisten  mittels  ihrer  Laptops  (ein  solcher  wird immer bei einer Kontrolle mitgeführt)
sofort  in  der  Lage sind zu überprüfen,  ob der im Betrieb angetroffene Mitarbeiter ange-
meldet ist.
Auch eine gründliche Recherche im Internet ergab,  dass  die  von der WKO besagte Bereit-
haltung  von  Meldungen  bei  der  Sozialversicherung,  von niemanden gefordert wird.  Wir
haben uns diesbezüglich zahlreiche Publikationen namhafter Wirtschaftstreuhänder durch-
gelesen.
Die von der WKO getätigte Äußerung zur Bereithaltung von Meldungen bei der Kranken-
kasse,  liest  sich  für  uns  wie eine Empfehlung zur Verletzung des Datenschutzes.  Wir
wollten  natürlich  wissen,  wie  die  Zwangsanstalt  zu ihrer Meinung kam.   Ein endloser
Telefonmarathon (wurden von einer Stelle zur anderen verbunden) brachte kein Ergeb-
nis.   Entweder  hatte  man  keine Ahnung von der Materie oder ein eventuell Wissender
war gerade leider nicht verfügbar.
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2014-12-03

Sammelklage gegen Facebook eingebracht


Sammelklage gegen das Soziale Netzwerk könnte

größte Datenschutzklage Europas werden

Jeder Facebook-Nutzer kann über „Abtretungs-App“ teilnehmen!
Beim  Handelsgericht  Wien  wurde eine umfangreiche  Zivilklage  gegen die irische Tochter des
börsennotierten US-Unternehmens eingebracht. Kläger ist der Wiener Jurist und Datenschützer
Max Schrems, weitere Betroffene können sich anschließen.
„Unser Ziel ist es, zu erreichen, dass Facebook im Bereich Datenschutz endlich rechtskonform
agiert.“,   so  Schrems.    Neben  datenschutzrechtlichen  Unterlassungsansprüchen  wird  auch
Schadenersatz geltend gemacht.
Um  der  Klage  den nötigen öffentlichen Druck zu geben, sind alle anderen Facebook-Nutzer
aufgerufen,  sich  der Sache im Rahmen einer „Sammelklage österreichischer Prägung“ anzu-
schließen. Schrems: „Mit jedem zusätzlichen Teilnehmer steigt auch der Druck auf Facebook“.
Dies  soll  in  den  nächsten  Monaten  durch  entsprechende  „Abtretungen“  von  Forderungen
anderer Facebook-Nutzer aus der ganzen Welt an den Hauptkläger erfolgen.  Im Unterschied
zu  US-Sammelklagen  müssen  sich Teilnehmer daher aktiv melden.   Diese Abtretung kann
jedoch   innerhalb   weniger  Minuten  über  eine   eigens  programmierte  und  mit  Facebook
verbundene   „Abtretungs-App“   für  Computer  und  Smartphone  unter www.fbclaim.com er-
folgen.   Teilnehmen können alle volljährigen privaten Facebook-Nutzer außerhalb Kanadas
und der USA .
Die Klage beruht im Kern auf folgenden unrechtmäßigen Handlungen von
Facebook Irland:
– Datenverwendungsrichtlinien, die nach EU-Recht ungültig sind
– Fehlen wirksamer Zustimmungen zu vielen Arten der Datenverwendung
– Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm „PRISM“
– Tracking von Internetnutzern auf Webseiten (z.B. über „Like Buttons“)
– Überwachung und Analyse der Nutzer mit „Big Data“ Anwendungen
– Unrechtmäßige Einführung von „Graph Search“
– Unberechtigte Weitergabe von Nutzerdaten an externe Anwendungen
Während europäisches Datenschutzrecht gilt, werden die Schadenersatzansprüche gemäß
den  Nutzungsbedingungen  von  Facebook nach kalifornischem Recht zu beurteilen sein.
Schrems:  „Bei  Facebook  Irland  haben  wir  die  sehr  interessante Situation,  dass neben
europäischem  Datenschutzrecht  auch  US-Schadenersatzrecht  anzuwenden ist.   Für die
Durchsetzung  der Rechte der Nutzer ist das natürlich hilfreich.“  Die Schadenersatzforder-
ung wurde dabei bewusst gering mit symbolischen Euro 500 pro Nutzer angesetzt.

„Wir  klagen  nur  eine kleine Summe,  weil es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz
geht,  aber  bei  vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Face-
book spürt.“, erklärt Schrems, der diese Klage selbst unentgeltlich organisiert und betreibt.
Für  die  Unterstützer der Sammelklage besteht keinerlei Kostenrisiko,  da nur Schrems als
Kläger auftritt.   Die Klage wird zur Gänze durch die  ROLAND ProzessFinanz AG finanziert.
Im Erfolgsfall erhält  ROLAND als Prozessfinanzierer 20%. „Wir sind es in unserer Tradition
als  Prozessfinanzierungsgesellschaft gewohnt,  im Kampf David gegen Goliath für Waffen-
gleichheit  zu  sorgen.   Bei  dieser  Konstellation  ist  das  besonders  vonnöten“,  so  Arndt
Eversberg,  Vorstand der  ROLAND ProzessFinanz AG.   Alle erlangten Ansprüche werden,
abzüglich  Kosten  und  Prozessfinanziereranteil,  an  die  Teilnehmer  ausgeschüttet.  Die
Sammelklage ist damit nicht auf Profit angelegt.
Was  das  noch parallel laufende Verfahren vor der Datenschutzbehörde in Irland angeht,
meint  Schrems:  „Anfangs  hatten  wir  große  Fortschritte in Irland.  So musste Facebook
wegen  unserer  Beschwerden  Daten  löschen  und  die Gesichtserkennung weltweit aus-
schalten.   Mit  der  Zeit wurde  jedoch  klar,  dass die irische Behörde kein Interesse hatte,
substanzielle  Änderungen  durchzusetzen.   Das Verfahren läuft bald drei Jahre und uns
wird  noch  immer  eine Entscheidung ‚in Kürze‘ versprochen.  Schrems:  „Viele  Stimmen
in  Irland  sagen,  das liegt am politischen Druck,  die in Irland sehr  wichtige  IT-Industrie
nicht  zu vertreiben – dieses Problem sollten wir in Österreich nicht haben.  Wir verlagern
den Schwerpunkt der Aktivitäten daher nun hierher.“
Schrems  Rechtsanwalt   Wolfram  Proksch  (PFR Rechtsanwälte)  dazu:  „Wir  haben  die
Sache  eingehend  geprüft  und  sorgfältig  vorbereitet.   Die  Klage richtet sich vorerst nur
gegen  die  offensichtlichen  Rechtsverletzungen  von  Facebook,  die praktisch aber alle
Nutzer betreffen. Jeder Facebook-Konsument außerhalb der USA und Kanada hat einen
Vertrag mit Facebook Irland.  Innerhalb der EU bestimmt sich bei Verbraucherverträgen
das  zuständige  Gericht  durch  den  Wohnsitz  des Klägers:  Weil Max Schrems als Ver-
braucher  klagt,  seinen  Wohnsitz  in  Wien  hat,  und Facebook Irland ein europäisches
Unternehmen ist, ist eine Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien gegeben.“
„Wir  beschweren  uns  in Europa gerne lautstark über Datenschutzprobleme,  nun wird
es aber auch mal Zeit unsere Rechte durchzusetzen. Im Rahmen dieser Sammelklage
kann auch der Einzelne einen Beitrag dazu leisten“, so Schrems abschließend.
(Quelle: APA/OTS)
Weiterführende Infos, Fotos und alle Dokumente zur Klage sind ab sofort unter
http://www.europe-v-facebook.org/DE/Presse/presse.html abrufbar.
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2014-08-01

Buch über Datenschutz darf nicht auf Facebook beworben werden


Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen

Facebook  hat  die Bewerbung eines Postings über ein neues Buch zum Thema Datenschutz
verboten.  Die  Bewerbung  hätte gegen die Geschäftsbedingungen von Facebook verstoßen,
teilte Tina Kulow, Pressesprecherin von Facebook Deutschland, auf Anfrage des Autors mit.
Konkret  handelt  es  sich um  das  in der Wiener  „edition a“  erschienene  Buch  „Kämpfe um
deine Daten“ von Max Schrems, der Datenschutzprobleme auch bei dem sozialen Netzwerk
kritisiert  und  in  der  Vergangenheit bereits zur Anzeige gebracht hat.   Schrems schreibt in
seinem   Buch  über   „Algorithmusdiktaturen“,  Monopole,   Willkür  und  die   Macht  der  IT-
Industrie.
Der Verlag reagierte gelassen auf das Werbeverbot: „Der Fall dokumentiert das weitreich-
ende  Problem  der willkürlichen Zensur.  Er ist besonders skuril, aber natürlich kein Welt-
untergang“, so Herausgeber Bernhard Salomon.
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2014-06-05

Erstaunliches Wendehals-Manöver


Smart-Meter können die Gesundheit gefährden

und sind datenschutzrechtlich bedenklich

Vor knapp über zwei Jahren haben wir erstmals über die geplante Einführung der „intelligenten
Stromzähler“,  sogenannte  „Smart Meter“  berichtet.  Seitens der WHO und der ÖAK bestanden
schwerwiegende  Bedenken  wegen  gesundheitlich  negativer  Auswirkungen,  die  durch diese
Geräte verursacht werden können.   Entwarnung gab es bis heute noch keine.   Der betreffende
Beitrag kann unter diesem LINK nachgelesen werden.
Auch  die  FPÖ  sprach  sich  vehement  gegen diese Stromzähler aus.   Dazu der freiheitliche
Bundesrat  und  stellvertretender  Vorsitzende  des  Datenschutzrates Werner Herbert,  am 30.
Dezember 2013 (also vor nicht einmal drei Monaten) wörtlich:
„Die  in  den  kommenden  zwei  Jahren  geplante Einführung der sogenannten Smart Meter, die
auch als „intelligente Stromzähler“ bezeichnet werden,  stoßen auf die Ablehnung der FPÖ.  Die
zu erwartenden Einsparungen von 3 bis 4 Prozent der Stromkosten stehen in keiner Relation zu
den zu erwartenden Problemen.“
„Die  gegenständlichen  Smart-Meter-Geräte  seien  vernetzte Geräte,  die wie in jedem Netzwerk
von einem Administrator von außen gesteuert bzw. eingelesen werden könnten.  Darüber hinaus
würden  diese  Geräte  über  keinen ausreichenden Software-Schutz verfügen,  wodurch sie auch
für  Hacker angreifbar seien und damit nicht nur den betreffenden Haushalt lahmlegen,  sondern
aufgrund der Vernetzung auch großflächig Schäden anrichten könnten.“
„Zudem ermöglichten diese Geräte aufgrund der umfassenden Aufzeichnung auch die Erstellung
genauer  Benutzerprofile  über  die Verbraucher- und Lebensgewohnheiten der Österreicher, die
niemanden  etwas  angehen.   Hier  seien  die Möglichkeiten des Missbrauches größer als der zu
erwartende Nutzen. Die intelligenten Stromzähler lassen hier die Verbraucher dumm aussehen.“
Also  wir  fassen zusammen:   Abgesehen von gesundheitlichen Risiken, die von der WHO und
der  ÖAK  geäußert wurden,  bestehen seitens der FPÖ schwerwiegende datenschutzrechtliche
Bedenken.
Da waren wir höchst erstaunt als wir erfuhren,  dass sich heute der   Dritte Nationalratspräsident
und  FPÖ-Umwelt- und  Energiesprecher  Ing.  Norbert Hofer,   sowie  der  freiheitliche  Techno-
logiesprecher  DI  Gerhard Deimek,  für eine österreichweite flächendeckende Ausstattung mit
den neuen intelligenten Strommessgeräten (Smart Metern) aussprachen.
Die beiden FPÖ-Politiker meinen, dass die Einführung der Geräte für Stromabnehmer ab einem
Jahresverbrauch  von  6000 kWh  grundsätzlich  zu  begrüßen sei.   Diese Einstellung ist für uns
nicht  verständlich  und  auch nicht nachvollziehbar.  Haben Stromabnehmer mit größerem Ver-
brauch kein Anrecht auf Datenschutz und körperliche Unversehrtheit?

Screen: google.com
Welcher  Teufel  mag da wohl  Hofer  und Deimek  geritten haben,  ein derartiges Wendehals-
Manöver durchzuführen.   Wie zahlreiche Medien erst zum Wochenende berichteten, befindet
sich  die  FPÖ  stark  im  Aufwind und  wären  laut  Umfrage,  derzeit  in Österreich die stärkste
politische Kraft bei Nationalratswahlen.
„Wenn es dem Esel zu wohl geht, dann geht er aufs Eis tanzen“,  so lautet eine alte Volksweis-
heit.  Da muss die FPÖ nun sehr gut aufpassen,  dass sie nicht durch Wendehals-Manöver von
einzelnen ihrer führenden Politikern, am Eis ausrutscht.
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2014-03-18

Facebook sperrt Strache-Profil nach Kritik an US-Überwachung


Keinerlei Verstoß gegen Nutzungsbedingungen

H.C. Strache  ist  der  mit  Abstand  beliebteste  österreichische Politiker im sozialen Netzwerk
Facebook.   Mehr als 135.000 Nutzer haben bei seinem Profil bisher auf  „Gefällt mir“  geklickt.
Umso bedenklicher ist es, dass der Facebook-Konzern Strache seit Kurzem mit Sperren belegt
und  ihm so die Möglichkeit nimmt,  auf diese Weise mit seinen Anhängern zu kommunizieren.
Hintergrund  dieser Einmischung in den österreichischen Wahlkampf ist nicht etwa ein Verstoß
gegen Nutzungsbedingungen, sondern offenbar die „Wahrung amerikanischer Interessen“.
Screen: facebook.com
Ohne  die  Angabe eines Grundes wurde Strache für 30 Tage die Möglichkeit genommen,  Bei-
träge auf seinem Facebook-Profil zu veröffentlichen.  Gleichzeitig verschwanden zwei Einträge
von der Seite, die sich kritisch mit dem von Edward Snowden aufgedeckten Spionage-Skandal
auseinandersetzten:  Straches  diesbezügliche  Rede  im  Plenum des Nationalrats sowie eine
Presseaussendung,  in der er die lückenlose Aufklärung der Vorgänge forderte.
Dazu meint der FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky:  „Facebook geriert sich hier als
Verteidiger des überwachungswütigen US-Imperiums und belegt somit selbst, dass jeder Arg-
wohn  gegenüber  US-amerikanischen Internet-Giganten berechtigt ist,  was den mangelnden
Datenschutz  und die Überwachung der Nutzer betrifft“,  und fordert die Verantwortlichen auf,
Straches Facebook-Profil umgehend wieder freizuschalten.
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2013-07-11
 

U P D A T E :

 
Die  Sperre  des Facebook-Accounts von  FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist wieder aufge-
hoben.   Ein  Facebook-Sprecher  dementiert  den Verdacht der FPÖ bzgl.  der Sperre wegen
kritischer Äußerungen zum US-Spionageskandal. Allerdings konnte er bis dato keinen Grund
angeben.  „Wir prüfen derzeit, weshalb“,  so das Kommentar seitens Facebook.
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2013-07-11  –  20:10 Uhr
 

Kauderwelsch eines Behördenleiters/Politikers


LESERBRIEF

BK Faymann spricht am 2013-07-02 vom Rechtsstaat, in welchem „nicht Politiker, sondern nur
Behörden/Gerichte“  das Sagen hätten…   Ein BK hätte zu wissen, dass er, wie andere Politiker
auch,  idR  gleichzeitig  Behörde  ist!   Für’n  BK reichten  4 Jus-Semester  nicht,  um Definition
„Behörde“ zu kapieren.   Er will sich so vor einer Sanierungsaufgabe,  Verbrechen des Staates
heilen  zu  müssen,  schützen.   Von wegen  –  was Justizorgane sprechen,  sei, gemäß Recht-
Staatlichkeit, absolut richtig. Er lasse sich beraten:
Über- und internationale Rechtsprechungsorgane wären froh, wenn nationale Rechtsprechung
akzeptabel wäre, dem EU-Recht (ggf der DatenschutzRichtlinie) und der EMRK entspräche.
Am  02.05.2011 schrieb „sein“  Justizsprecher,  auf Vorwürfe erlittener Grund- und Menschen-
rechtsverletzung,  dass  die  ungenügende  Prüfung  –  nach Aufzeigen justizieller Menschen-
rechtsverletzung, auf „schwierige Personalsituation in der österreichischen Justiz“  zurück zu
führen  ist.   (Auch Handlungsbedarf der Justizministerin.)   Jedenfalls  gelte  der vom BK  (iV
Justizsprecher) angegebene Grund „Konventionsverletzung“  nicht und nie als entschuldbar.
Ist das die Tauglichkeit eines Rechts-Vertreters unserer (Bananen-)Republik?
Beste Grüße
Deri
2013-07-07
 

Vergewaltiger mittels Hilfe privater Videoüberwachung verhaftet

Die Erfolge privater Videoüberwachungen reißen nicht ab

 
Nachfolgender Beitrag erschien gestern in der Kronen Zeitung. Wieder einmal hat ein Kultur-
bereicherer  es  nicht  verstanden,   dass Frauen beim  Sex freiwillig mitmachen sollten und
auch damit einverstanden sein müssen, denn sonst ist es eine Vergewaltigung.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 27.05.13)
 
Die bedauerlichen „Einzelfälle“ von sexuellen Übergriffen häufen sich in letzter Zeit auffallend.
Aber  dies  ist  nicht  das  Thema  unseres  Beitrags,  obwohl es sicher einen wert wäre.  Heute
geht  es  um  die Videoüberwachung,  die  von  Privatpersonen durchgeführt wird.  Wie wichtig
diese  ist,  wird durch den Krone-Beitrag sehr schön dokumentiert.  Allerdings hat dieser einen
kleinen Schönheitsfehler, der jedoch wegen des Erfolges verzeihbar ist
 
Unter  dem Video-Standbild ist zu lesen,  dass es im Lokal eine Videoüberwachung gab und
daher  konnte  der  Verdächtige  anhand  der  Bilder  vom Wiener Landeskriminalamt ausge-
forscht werden.  Wie man auf dem Foto einwandfrei ersehen kann, kann diese Kamera nicht
im  Lokal  angebracht gewesen sein.   Es sei denn,  die Gäste behalten dort ihre Anoraks an
und parken ihre Fahrzeuge (roter Pfeil) vorm Tresen.
 
Also musste besagte Videokamera auf den Außenbereich des Lokals gerichtet sein und das
bringt  Personen  wie  den  Ober-Datenschützer  Hans  Zeger  von  der ARGE DATEN auf die
Palme.  Er spricht sich gegen die  Videoüberwachung von  Privatpersonen aus.   Dabei ist es
ihm  offensichtlich  egal,  ob damit Straftaten aufgeklärt werden.   Er vertritt die Meinung, dies
sei  Aufgabe der Polizei.  Wir haben in den Beiträgen „Verbot von Videokameras in …“  und
„Ab heute beim HOFER“ darüber berichtet.
 
Ohne  die  Außenkamera  oder die nach außen gerichtete Kamera wäre der Täter in diesem,
sowie  in etlichen anderen Fällen,  nicht gefasst worden.   Es ist richtig, dass es Aufgabe der
Polizei ist Straftäter zu fassen.  Aber was spricht gegen eine Hilfe aus der Bevölkerung?  Es
sind in Wien und in anderen Städten derart viele Videokameras montiert,  sodass jene,  die
von Privatpersonen betrieben werden sicherlich nicht ins Gewicht fallen.
 
Haben die extremen Datenschützer(innen) etwas zu verbergen, weil sie sich so gegen eine
Videoüberwachung aussprechen?   Jedenfalls stellt für uns die ARGE DATE mit ihrem über-
triebenen  Datenschutz-Geschwätz,  eine  Institution  zur Verhinderung zur Aufklärung von
Straftaten dar.   Das erstaunliche Argument bzgl. des Datenmissbrauchs bei privater Video-
überwachung wird nicht schlagend. Denn es können auch zufällig aufgenommene Videos
oder Fotos (beim Sport, im Urlaub odgl.) missbräuchlich verwendet werden.   Davor ist nie-
mand gefeit und  der/die Betroffene muss in einem solchen Fall  – so oder so –  den Rechts-
weg beschreiten.
 
Apropos HOFER:  Bei  ERSTAUNLICH  hat  man  sich die Kamerabrille besorgt.   Sie schaut
todschick  aus  und  kann  stilistisch  mit  jeder  Markenbrille  mithalten.   Neben einem Etui,
werden  zwei  Austauschgläser (grün und transparent),  eine 4 GB SDHC-Speicherkarte und
ein USB-Kabel (zum Laden und zur Datenübertragung) mitgeliefert.
 
 
Die eingebaute Videokamera liefert gestochen scharfe Bilder (Auflösung: 1280×720).  Beim
Testvideo  wurde  die  Auflösung  von  uns  stark  reduziert,  um unnötige Ladezeiten zu ver-
hindern.
 
TESTVIDEO: © erstaunlich.at
 
Hoffentlich  wurde  die  vorbeifliegende  Taube  nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt
und  ruft den Ober-Datenschützer Hans Zeger auf den Plan.  Aber Spaß beiseite, wir können
nur jedermann(frau) empfehlen, sich diese Kamerabrille zu kaufen.
 
 
*****
 
2013-05-28

Ab heute bei HOFER


Verbot von fix installierten Videokameras in Privatautos?

Im Beitrag „Verbot von Videokameras …..“ haben wir uns ausführlich mit einer erstaunlichen
Entscheidung  der  Datenschutzkommission  befasst.   Wir sind auch der Meinung,  dass der
Antragsteller ein beauftragter Agent Provokateur war, um absichtlich einen Negativbescheid
herbeizuführen.   Das letzte Wort in dieser Causa werden allerdings die Höchstrichter haben.
Dabei sollen die Videoaufzeichnungen nur dazu dienen, um nach einem Verkehrsunfall seine
Unschuld  beweisen  zu können.   Aber  offenbar  ist  es  den  Machthabern in Österreich unan-
genehm,  wenn  durch  das  gemeine Volk  unabsichtlich  die  Möglichkeit  bestünde,  sie oder
ihre Lakaien eventuell bei einem nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso
mehr  Autos  mit  solchen  Kameras  ausgestattet  sind,  desto  größer  wäre nämlich  auch die
Chance.
Erstaunlich  ist  auch die  Aussage  des Datenschützer Hans Zeger,  auf „help.orf.at“:  „Die Arbeits-
gemeinschaft Daten, kurz ARGE DATEN schätzt, dass bis zu 20.000 Österreicher Videokameras
in  ihren  Autos  installiert  haben,  um  mögliche  Unfälle  aufzeichnen  zu können.   Das  sei ein
erster Schritt in Richtung Selbstjustiz und Anarchie“,  so der Ober-Datenschützer der Nation.
Was  die  Sicherung  von  Beweismitteln mit Selbstjustiz und Anarchie zu tun haben soll, wird
vermutlich  immer  ein  gut  gehütetes Geheimnis von Zeger bleiben.   Offenbar hat der Mann
keine Ahnung was diese Begriffe tatsächlich bedeuten.   Wir können ihm nur anraten, sich in
einem Lexikon schlau zu machen.
Zeger  vertritt auch die Meinung,  dass  die Folgen einer Erlaubnis von Videokameras,  die Bild-
ung von Bürgerwehren wäre, die im nächsten Schritt aber vielleicht mit dem Baseball-Schläger
und irgendwann mit der geladenen Kanone herumgehen.   Allein diese Aussage lässt uns über
die Sinnhaftigkeit und Existenzberechtigung der  ARGE DATEN ernsthaft ins Grübeln geraten.
Aber wer braucht noch eine fix installierte Videokamera im Auto?  Der Lebensmitteldiscounter
HOFER bietet ab heute ein High-Tech-Kamera im Miniformat um nur läppische 79,99 Euro an.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 13.05.13)
Diese  Minikamera  ist  in einer Sonnenbrille integriert und somit ein wahres Meisterwerk der
Technik.   Einziger Wermutstropfen dabei ist, dass man diese bei Dunkelheit nicht aufsetzen
sollte.  Aber vielleicht gibt es ja demnächst austauschbare Brillengläser.
Wie wird nun Hans Zeger von der ARGE DATEN reagieren? Wird er sich nun selbst zum Hilfs-
sheriff berufen fühlen und jeden Autofahrer anzeigen der eine Sonnenbrille trägt?  In diesem
Fall wird er in nächster Zeit viel Arbeit haben.
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2013-05-13
 

Jugendamtskundgebung in Erdberg


GASTAUTOREN – BEITRAG

Gestern,  am  Freitagmorgen  versammelte  sich  zunächst  eine  „Handvoll“  Leute zur Demo
gegen  die  Jugendamtswillkür,  die  leider  all gegenwärtig  ist!   Ehemalige  Heimkinder  z.B.
von der  Hohen Warte,  machten ihren Unmut ebenso Luft wie auch aktuell betroffene Eltern.
Da  vom  Jugendamt  (MA 11)  niemand  bereit war sich der Diskussion zu stellen,  griff man
zum Mikrofon und brachte so öffentlich den Forderungskatalog vor.
 
Viele ehemalige Heimkinder warten trotz Beschlüsse auf ihre Entschädigung, andere werden
nicht anerkannt,  obwohl sie nachweislich in Heimen der Wiener Jugendwohlfahrt waren und
dort der Willkür ja sogar Misshandlungen und Schlimmeren ausgesetzt waren.
Die MA 11 verweigert die Herausgabe bzw. Einsicht in alte sowie insbes. neue Akten und das
trotz nicht selten vorliegenden Gerichtsbeschlusses!?   Sodass nur eingeschränkt Einsicht ge-
nommen  werden  kann wann und warum jemand in  „Obhut“ des Jugendamtes war oder ist!
Dies ist nicht nur menschlich bedenklich,  nein es ist darüber hinaus auch gesetzwidrig.
 
Doch die  MA 11  und auch die anderen Jugendämter Österreichs verstecken sich hinter dem
Datenschutz  und  vertuscht  so  ihre  Untaten,  sowohl  von damals als auch jetzt.   Die Politik
schaut zu,  ebenso  wie  die  Justiz und so können die Jugendämter mit dem verfassungswid-
rigen  Jugendwohlfahrtsgesetz   tun  was  sie  wollen.   Selbst  wenn  dieses  Tun  des  öfteren
kriminell ist, ja sogar im Sinne des § 278 StGB als Kriminelle Vereinigung bzw. zumindest als
Betrieb  und  Finanzierung  einer  verbotenen  Organisation  einzustufen  ausgelegt  werden
könnte!?
 
Stattdessen wird dieses Tun großteils aus Angst und auch Unwissenheit von Justiz und Politik
gedeckt.   Es wird Zeit,  dass ein  öffentliches  und vor allem  politisches Umdenken stattfindet
und sowohl aktuelle als auch ehemalige Heimkinder zu ihrem Recht kommen.
Dies proklamierten auch die Kundgebungsteilnehmer vor der Zentrale der Wiener Jugendwohl-
fahrt  in  der  Rüdengasse  in  Wien  Landstraße,  doch  die   MA 11 will davon nichts wissen. So
warten  ehemalige  Heimkinder  seit  teilweise mehr als 50 Jahren auf Entschädigung oder zu-
mindest eine Entschuldigung seitens der Stadt Wien.
Erich Weber
2013-04-13
 

Wenn der Finanz“polizei“chef Märchenstunden abhält


Infotour entlarvt Halbwahrheiten und waghalsige Interpretationen

(Des)Informationsveranstaltung am 7.März in Lannach: Die vom Wirtschaftsbund organisierte
Selbstdarstellungstour der Finanz“polizei“ kann nur rechtlich unbedarfte Bürger beeindrucken.
Statt Rigobert Rainer erscheint Wilfried Lehner persönlich.  Nach 2 Semestern Donau-Uni (?!)
herrscht  immer  noch  Unverständnis  über  grundsätzliche  Zeugenund Beschuldigtenrechte.
Erst nach Zwischenruf lenkt er dann unwillig ein, dass es doch Entschlagungsrechte gibt.
Dass dabei von der Finanz“polizei“ regelmäßig Verfassung, Strafprozessordnung, Menschen-
rechtskonvention  und  Grundrechtscharta  der  Europäischen  Union nach Belieben ignoriert
oder neu interpretiert werden, ist in großer Zahl österreichweit protokolliert und dokument-
iert.
Zur chronisch mangelhaften bis rechtswidrigen Ausweisleistung der Finanz“polizisten“  wird
auf eine Dienstanweisung verwiesen. Von konkreten Fragen zu diesen bekannten Gesetzes-
widrigkeiten wird sehr routiniert, mit ganz raschem Themenwechsel, abgelenkt.

Amtshandlungen  dürfen laut Lehner gefilmt werden.   Auf die Publikumsfrage, ob Amtshand-
lungen gefilmt werden dürften,  bestätigt Lehner jovial,  dass dies selbstverständlich zulässig
sei,  außer  bei  Zeugenbefragungen,  weil  die ja Recht auf „Datenschutz“ hätten.  Die Frage,
warum dann seine Mitarbeiter geschult wurden Kameras zuzukleben und abzudecken, wurde
mit  einer  wütenden  Tirade  über die Rechtswidrigkeit von Kameras ohne datenschutzrecht-
liche  Bewilligung  beantwortet.   Eine  juristisch  einwandfreie  Klarstellung  gab  es,  wie zu
erwarten war, nicht.
Auf  die  Frage  hin,  warum aber dann seine Mitarbeiter es regelmäßig unterlassen,  zuerst
nachzuprüfen, ob eine Bewilligung vorliegt,  oder ob es sich überhaupt um eine bewilligungs-
freie  Videoanlage  handelt,  geriet  Lehner  aus dem Häuschen,  reagierte wie ein ertappter
Übeltäter und weigerte sich, auf diese Rechts- und Pflichtwidrigkeiten einzugehen.
Einem  Zuhörer  platzt der Kragen:   „Es ist eine Frechheit, was die Beamten aufführen.  Sie
machen  mit  den  Leuten,  was sie wollen“,  empört er sich und wirft den Finanz“polizisten“
Kompetenzüberschreitungen vor.
Überhaupt  fällt  auf,  dass  nicht  mit  juristisch  soliden und rechtsstaatlich fundierten Hand-
lungen  gepunktet  werden  soll.   Die,  oft  sehr  zweifelhaften,  Amtshandlungen  finden  in
unnötiger  Rambomanier  statt.   Mit verdächtiger Dialektik und scheinbar gescheiten Sprach-
regelungen wird das dann der juristisch unbedarften Öffentlichkeit als irgendwie gerechtfert-
igt verkauft. Ganz offensichtlich soll damit die rechtlich fragwürdige Vorgangsweise vertuscht
werden. Wirklich legale Amtshandlungen hätten das gar nicht nötig. (Quelle: APA/OTS)
*****

2013-03-11
 

MBA 10 ruiniert Existenz eines Lokalbetreibers


Wenn der Amtsschimmel im Konjunktiv wiehert

Dass  Bürokrat(innen) in den Magistraten des Öfteren nicht nachvollziehbare Entscheidungen
treffen ist kein Geheimnis.   Denn wenn der Amtsschimmel wiehert,  dann haben die Bürger-
(innen)  meist  nichts  zu  lachen.   Besonders übel spielt man im MBA 10 dem Lokalbesitzer
Alfred Jäger mit.
 
{besps}neilreich{/besps}
                         Fotos: © erstaunlich.at
 
Das  Ehepaar  Jäger  betreibt  im  10. Wiener Gemeindebezirk,  in der  Neilreichgasse 76 ein
kleines Kaffeehaus.   Das Lokal (ca. 50 m2) befindet sich straßenseitig im Erdgeschoss eines
3-stöckigen  Wohnhauses.  Anzumerken wäre noch, dass Alfred Jäger nach einem erlittenen
Schlaganfall im Jahr 2009 im Rollstuhl sitzt und seine Gattin Inge den Laden alleine schupfen
muss.
 
Nun  gibt  es  das alte Sprichwort:   „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es
dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Im Haus in dem das Lokal etabliert ist,  wohnt im dritten
Stock ein Pensionist  (Name ist der Redaktion bekannt),  der früher Gast im Kaffeehaus des
Herrn Jäger war.   Nach diversen Vorfällen bekam dieser Lokalverbot.
 
Seitdem hagelte es seitens des Pensionisten Anzeigen gegen den Lokalbetreiber.  So wurde
diesem zum Beispiel untersagt  (Antrag auf alte Bescheidaufhebung des Vorbesitzers) einen
Radio,  einen  Fernseher oder gar einen Dartautomaten im Lokal zu betreiben.   Dazu ist zu
vermerken, dass es bis zum Bescheiderlass seitens des MBA 10, im Lokal des Herrn Jägers
keine Lärmbelästigung gegeben hat.
 
Interessant  ist  auch die Tatsache,  dass der anzeigende Pensionist aus dem dritten Stock,
dem  Amtssachverständigen den Zutritt in seine Wohnung zwecks Lärmpegelmessung ver-
weigerte.
 
Anstatt einen Limiter (um eine eventuelle Lärmbelästigung zu unterbinden) vorzuschreiben,
untersagte das MBA 10 den Betrieb eines Radios und drohte sogar mit einer   „behördliche
Stilllegung  der  Musikanlage  mitsamt  aller  dazugehöriger Komponenten durch allpoliges
Abklemmen  und  Demotage  der Stecker der Elektrogeräte,  die die Stromzufuhr gewähr-
leisten.“  (Originaltext des MBA 10)
 
Herr  Jäger  bot dem MBA 10 sogar an,  beim Betrieb eines Fernsehers oder Dartautomaten
den Ton der Geräte abzuschalten. Aber auch das interessierte den Amtsschimmel nicht und
begründete ein Verbot damit:   „Zu rechnen ist jedoch, dass bei Wettspielen der Gäste eine
entsprechende  Geräuschkulisse  und  Beifallskundgebungen  durch  die Gäste im Gastraum
gegeben  sind,  sodass es zu einem erhöhten Lärmpegel kommen kann.“  (Originaltext des
MBA 10)
 
Das  Fernseherverbot  (tonlos) wurde damit begründet,  dass  „unter Umständen eine laut-
starke Kommentierung des dargebotenen Fernsehbildes durch die Gäste stattfinden könnte,
sodass eine Belästigung der Nachbarn möglich ist.“  (Originaltext des MBA 10)
 
Für uns lesen sich die im Konjunktiv geschriebenen Begründungen wie: „Wenn meine Tante
Hoden hätte, dann wäre sie mein Onkel“.  Dazu kommt noch, dass das Lokal an einer stark
frequentierten Straße mit Schienenverkehr liegt.   Auch die Betriebszeiten des Lokals (Mon-
tag-Samstag  von  08:00 bis 22:00 Uhr) lassen nicht darauf schließen,  dass die Nachtruhe
der Nachbarschaft gestört werden könnte.
 

Angebliches Naheverhältnis des Beschwerdeführers

Aus  den  obig  angeführten  Gründen  und  der Tatsache,  dass  es sich beim Beschwerde-
führer  immer  nur  um  ein  und  dieselben  Person (der Pensionist aus dem dritten Stock)
handelt,  orten  wir  in  diesem  Fall  eine  Schikane  des MBA 10 gegen den Lokalbetreiber.
Dieses  Gefühl wird noch dadurch bestärkt,  da sich das hartnäckige Gerücht hält,  dass der
Beschwerdeführer  zumindest einen sehr guten Kontakt zu  einem/einer  Beamten/Beamtin
im MBA 10 unterhält.
 
Auf Grund aller Tatsachen haben  wir  den  zuständigen  Beamten des MBA 10, Hrn. Mag. P.,
telefonisch  kontaktiert.   Dieser  wollte  sich  zum  Fall nicht äußern und begründete dies mit
dem Datenschutz. Frau Jäger teilte uns auch mit, dass ihr Mag. P. im Zuge eines Gespräches
mit  folgenden  Worten gedroht hätte:   „Ich kann auch ganz anders und das Lokal zusperren
lassen“.   Dies  stellte der der Magistratsjurist in Abrede und meinte, er habe ein ausgezeich-
netes Verhältnis zum Ehepaar Jäger.   Angesichts des Verlaufs des Falles, stellen wir dies in
Zweifel.
 
Bezüglich  eines  angeblichen  Naheverhältnisses des Beschwerdeführers zu einem/einer Be-
amten/Beamtin  im MBA 10 meinte Mag. P.,  dass er  keines  habe, aber  für  seine Kollegen
nicht die Hand ins Feuer legen könne.  Jedenfalls ist das Ehepaar Jäger verzweifelt und weiß
nicht wie es weitergehen soll. Im Lokal herrscht Grabesstille und die Gäste bleiben aus. „Das
MBA 10 ruiniert unsere Existenz“, so Inge Jäger.  Aber das scheint die beamteten Bürokraten
– aus welchen Gründen auch immer –  nicht zu interessieren.
 
*****

2013-01-12
 

Das Rechtsempfinden unserer östlichen Nachbarn


EINBRECHER: Wieder 4 Hütten geknackt!

Nachfolgenden Beitrag,  geschrieben von Kurt Hofer,  haben wir vom Blog  „nordbahn.com“
übernommen.
 
Habe  heute  7 Stunden mit der Angel auf Stinkis in der March gefischt.   Gerne hätte ich von
einem schönen Fang berichtet, aber leider ging überhaupt nichts!   Dafür gibt es aber wieder
schlechte Nachrichten für die Fischerhüttenbesitzer an der March! Während ich bei der Hütte
war, ging eine Mail mit folgenden Fotos bei mir ein:
 
Quelle: nordbahn.com
 
Auf  Höhe  Skodateich  wurden  am 03.07.2012 zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr wieder vier
Hütten  brutal aufgebrochen!   Der Täter war am  20.05.2012 auch Hütteneinbrüchen  beteiligt,
das zeigen die Bilder von einem früheren Beitrag: Hier klicken!  Der niedrige Wasserstand der
March wird uns also noch einige Überraschungen bescheren! Wie ich schon öfters geschrieben
habe, es wird nie mehr einen eisernen Vorhang geben, auch werden wir nie mehr Ruhe bei
unseren Fischerhütten haben!
 
Wie mir ein Polizist erzählte sind die Einbrecher sofern sie verhaftet werden voll unter Drogen,
wenn der Stoff ausgeht geht es wieder auf Einbruchstour! Passend zu der Einbruchsgeschichte
der folgende Artikel aus der Krone vom 04.07.2012:
 
 
Wenn  man jetzt das oben geschriebene als Ganzes betrachtet,  dann weiß man auch was mit
dem  anderen Rechtsempfinden unserer östlichen Nachbarn gemeint ist!   Das hat mir einmal
ein Grenzpolizist zu erklären versucht, jetzt kenne ich mich erst richtig aus!
 
Noch  eine  Anmerkung zum  Datenschutzgesetz.  Auch ich bin dafür,  dass die private Sphäre
von unbescholtenen und seriösen Personen gewahrt bleibt! Aber in diesem Fall handelt es sich
gemäß Datenschutzgesetz §50a (6)1 um eine von Amt wegen zu verfolgende gerichtlich straf-
bare Handlung und da wollen wir Fischer natürlich mithelfen um die Täter zu finden! 
 
Petri Heil Freunde und Augen offen halten!
 
*****

2012-07-04
 

Künstliche Erregung um Datenschutz


Niemand wird zur Teilnahme bei Facebook gezwungen

Eine  künstliche Erregung rund um Datenschutzprobleme bei der Internetplattform Facebook
sieht Fabian Burstein, Autor des ersten Facebook-Romans „Statusmeldung“.  „Niemand wird
durch staatliche Institutionen gezwungen, via Facebook persönliche Daten preiszugeben“
, so
Burstein.

Anders als etwa bei der E-Card handelt es sich um eine Vereinbarung, die zwei Private mit-
einander schließen, indem User die Nutzungsbedingungen und Datenverwendungsrichtlinien
von Facebook akzeptieren. Wer trotz der Sensibilisierung durch andere Medien noch immer
„Sex- und Suff-Fotos“ oder Beschimpfungen seines Chefs online stellt, ist selber schuld und
darf sich nicht beschweren, wenn Facebook diese Daten zum Beispiel zu einer persönlichen
Chronik verarbeitet.

Die rechtlichen Schritte des Österreichers Max Schrems gegen facebook sieht Burstein des-
halb  als überflüssig.  „Schrems mache sich damit zum  „Posterboy“  einer nur scheinbaren
Protestbewegung  wohlstandsverwahrloster Mittelstandskinder,  die von den  wahren Prob-

lemen des wuchernden Überwachungsstaates ablenke“,  so Burstein.  In seinem Facebook-
Roman „Statusmeldung“ schildert Burstein in dramatischer Weise die Folgen des Verlustes
von Privatsphäre im Web 2.0.

*****

2012-02-09
 

Datenschutz-Farce bei Orange


Kontrolle für die Konsumenten unmöglich

Hand aufs Herz, wer hat noch nie das Gefühl gehabt bei seiner Handyrechnung über-
vorteilt  worden  zu  sein?  Da seitens der Konsumenten  leider  keinerlei  Möglichkeit
einer Kontrolle besteht,  müssen  sich  diese  wohl oder übel auf Korrektheit ihres An-
bieters verlassen.

Die einzige Möglichkeit einer Kontrolle seitens der Konsumenten ist die, die von ihnen

getätigten Anrufe zu kontrollieren. Dazu gibt es die Möglichkeit des „Einzelgesprächs-
nachweises“,  der  vom  jeweiligen  Mobilfunk-Anbieter angefordert  oder  auch online
abgefragt werden kann.

Damit könnte  zumindest theoretisch  kontrolliert werden,  ob wenigstens die angeruf-

enen  Telefonnummern  richtig  sind.  Wie gesagt „theoretisch“,  denn diese Einzelge-
sprächsnachweise sind in der Praxis wertlos.


Orange; Tarif: „Europa0“ (Flatrate 1000 Freiminuten in die EU)

Wie alle  anderen Mobilfunkunternehmen  unterlässt es  auch  „Orange“,  die voll-

ständige  Nummer  der  Angerufenen anzugeben.  Die  letzten drei Ziffern werden
durch „xxx“ ersetzt.

Ausrede „Datenschutz“

Auf Nachfrage erhält man die erstaunliche, wenn nicht sogar schon schwachsinnige
Antwort,  dies geschehe  aus Gründen  des Datenschutzes.  Welche Daten sollen so
geschützt werden?  Der Handynutzer  weiß beim  Anruf ohnehin  alle Ziffern der von
ihm gewählten Telefonnummer,  denn sonst hätte er seinen Gesprächspartner nicht
anrufen können.

Wir vermuten eher, dass die  „xxx“  eine Kontrolle für den Handynutzer erschweren,
wenn  nicht  gar  verhindern sollen.  Diese ganze  Datenschutz-Story  halten  wir  für
einen ausgewachsenen „Schmäh“.  Dies können  wir auch  mit dem  folgenden Foto

beweisen.


Foto: (c)erstaunlich.at

Bei Bezahlung fällt der Datenschutz

Das Unternehmen  „Orange“  gibt vor, dass es aus Datenschutzgründen nicht die voll-
ständigen Ziffern einer angerufenen Telefonnummer angibt.  Dabei fällt diese Nummer
ohnehin nicht  unter Datenschutz,  da sie dem Anrufer bekannt sein muss.   Der Daten-
schutz wäre eigentlich bei  eingegangenen Anrufen sinnvoll.

Denn  dieser  Anruf könnte irrtümlich  erfolgt sein  oder  der  Anrufer legt  keinen Wert
darauf,  dass  der  Angerufene in den Besitz  seiner persönlichen Daten gelangt. Hier
nimmt es der Mobilfunkanbieter „Orange“ mit dem Datenschutz offenbar nicht so ge-

nau.  Denn für 30 Cent  werden dem  jeweiligen Handynutzer  der  Namen und auch
die Adresse des Anrufers angeboten.

Das  ist  sehr  erstaunlich.  Einerseits verheimlicht  „Orange“  (mit  der  Ausrede  des
Datenschutzes)  ihren  Kunden  die  vollständige Ziffernangabe der von ihnen selbst
gewählten Telefonnummern, während andererseits  für 30 Cent die schützenswerten

Daten von Anrufern angeboten werden. Für wie blöd hält  „Orange“  eigentlich seine
Kunden?

*****

2011-07-26
 

Grüner Futterneid


Grüne orten Polit-Skandal

Einen  Skandal erster  Güte glauben die  Grünen-Niederösterreich geortet zu haben.  Mit
Entsetzen mussten sie feststellen, dass  „Visa, Mastercard und Co.“  auf der offiziellen
Homepage der FPÖ werben.  Offenbar haben die Grünen nicht ganz bekommen, dass in
Österreich eine  freie  Marktwirtschaft herrscht  und daher  jeder kaufen,  verkaufen und
werben kann, wie und wo es ihm beliebt.
Screen: http://www.fpoe.at/

Kreditkartenfirmen werben für rechte Ideologien

Für den Grünen Landesgeschäftsführer Niederösterreichs, Thomas Huber, ist jedenfalls klar,
dass die FPÖ dem rechten politischen Spektrum zuzuordnen ist und die Kreditkartenfirmen
mit ihrer Werbung,  die Ideologie  und Aktivitäten dieser Partei unterstützen.  Er sieht darin
einen Polit-Skandal, der sich kaum noch überbieten lässt.
Ob für die erstaunliche  Einstellung von Huber der  Futterneid eine Rolle spielt?  Das Kredit-
kartengeschäft ist ein  beinhartes Business,  dass  rein auf  Gewinn orientiert ist.  Da würde
die  Homepage der  Grünen,  mit ihrer linken Ideologie, mit Sicherheit  der falsche  Platz für
eine derartige Werbe-Einschaltung sein.

Missbraucht die FPÖ Daten von Kreditkartenkunden?

Aber Huber dürfte noch skandalträchtigere Motive vermuten, als die bloße Tatsache einer
Werbeeinschaltung,  denn einer seiner  Fragen lautet,  ob der Datenschutz  aufgrund der
Kooperation zwischen den  Kreditkartenunternehmen und der FPÖ gesichert ist.  Was will
der Grün-Politiker  mit  dieser  Frage wohl zum  Ausdruck bringen?  Glaubt er  womöglich,
dass die Freiheitlichen die Kundendaten missbräuchlich verwenden werden?

Bei Werbung für Heroin kein Problem

Allerdings stellen wir uns die Frage, warum der Grüne Landesgeschäftsführer Niederöster-
reichs, Thomas Huber,  bei folgender Werbung auf der offiziellen  Webseite der grünalter-
nativen Jugend, keinerlei Problematik sah.
Screen: http://www.gaj.at

Obwohl wir intensivst im Internet recherchiert haben, konnten wir von Huber keine Stel-
lungsnahme zur Heroin-Werbung der GAJ finden. Einerseits kritisiert der Grün-Politiker
eine  seriöse  Werbeeinschaltung,  welche  nach  dem Prinzip der  freien  Marktwirtschaft
völlig in Ordnung ist, während ihm die Bewerbung harter Drogen, nicht eine einzige Zeile
wert war.
*****

2011-01-24
 

Alter Verkaufsschmäh


Erstaunliches E-Mail

Unmittelbar nach der Veröffentlichung des vorangegangen  Beitrags  hat uns ein Mail des
Weiss-Verlags erreicht, um dessen Veröffentlichung wir ersucht werden. Diesem Ersuchen
kommen wir natürlich nach, um unsere Leser(innen) die erstaunliche Rechtfertigung dieser
Firma nicht vorzuenthalten.

Mail im Originaltext

Sehr geehrter Herr Reder!

Entgegen dem Eintrag vom 21.04.2010 handelt es sich bei unserem Vertrieb nicht
um einen neuen Verkaufsschmäh. Seit über 50 Jahren vertreiben wir unsere Bücher,
indem wir Sie an unsere Kunden (weit über 100.000 Firmen in ganz Österreich) ver-
senden. Ein Service, den diese auch zu schätzen wissen, da sie auf diese Weise jeder-
zeit über aktuelle Fachliteratur verfügen.
Nicht benötigte Bücher können – für die Kunden vollkommen kostenfrei – mit dem
Vermerk „retour“ über den nächsten Postkasten an uns zurückgesendet werden.
Dieser Vertriebsweg wurde auch in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes
die 1995 erging, für zulässig und üblich erkannt. Gemäß § 864 Absatz 3 ABGB be-
steht für den Empfänger unserer Bücher keine Verpflichtung, diese zu verwahren oder
zurückzusenden.
Wir ersuchen Sie, diese Stellungnahme umgehend  auf Ihrer Homepage zu veröffent-
lichen.
Mit freundlichen Grüssen
Doris Vorzellner
 
Weiss Verlag Ges.m.b.H
Doris Vorzellner
Hietzinger Hauptstrasse 33
A – 1130  Wien
Tel.: +43 1 877 62 05-14
Fax: +43 1 877 62 05-21
E-Mail: doris.vorzellner@austrosoft.at
www.austrosoft.at
Da scheinen wir ja mit unseren Beiträgen von heute und dem 21.April,  bei der betref-
fenden Firma etwas ausgelöst zu haben und korrigieren hiermit den Titel „Neuer Ver-
kaufsschmäh“ auf „Alter Verkaufsschmäh“.

Keine ausreichende Kundeninformation

Nachdem Frau Vorzellner sehr gesetzestreu scheint und folgende Judikatur in Ihrem
Mail festhielt: „Gemäß § 864 Absatz 3 ABGB besteht für den Empfänger unserer
Bücher keine Verpflichtung, diese zu verwahren oder zurückzusenden.“, fragen wir
uns, warum ein Hinweis auf diesen Passus in der Rechnung unterblieb, welcher der
nicht bestellten Lieferung beilag?
Diese Rechnung vermittelt augenscheinlich den Eindruck, der Kunde soll bezahlen
oder das Buch retour senden. Wahrscheinlich wurde wegen Arbeitsüberlastung ver-
gessen, auf den § 864 Absatz 3 ABGB hinzuweisen. Auch findet sich kein Hinweis
auf die portofreie Rücksendung der nicht bestellten Ware.
Die nächste Frage die sich ergibt ist, wenn der Weiss-Verlag in Kenntnis des § 864
Absatz 3 ABGB ist und schon vergisst dies einem zwangsbeglückten Kunden mitzu-
teilen, warum versendet er dann eine Mahnung in Form einer Zahlungserinnerung?
Mit der Bestimmung des § 864 Absatz 3 ABGB ist eine solche ohnehin überflüssig.

Auch auf der überflüssigen Mahnung findet sich kein Hinweis auf die Bestimmung
des § 864 Absatz 3 ABGB
 
Vielleicht sollten sich die Herrschaften des Weiss-Verlags über diese Fragen Gedan-
ken machen, bevor sie uns das nächste Mal ein E-Mail zur Veröffentlichung senden.
*****

2010-05-21
  

Neuer Verkaufsschmäh TEIL2


Zwangsbeglückung

Am 21.April 2010 haben wir den Beitrag „Neuer Verkaufsschmäh“ geschrieben. Dabei
ging es um den WEISS Verlag in Wien 13., der eine erstaunliche Geschäftsstrategie
entwickelt hat.
Dieser Verlag sendet Unternehmen ganz einfach Fachbücher zu, obwohl diese bei der
besagten Firma gar nichts bestellt haben und nicht einmal von der Existenz dieses Verlages
in Kenntnis sind.

Nicht einmal ein frankiertes Rückkuvert

Interessant dabei ist, sollte ein zwangsbeglückter Kunde keinen Wert auf die nicht bestellte
Ware legen, so wird er aufgefordert diese retour zu senden. Natürlich auf eigene Kosten,
denn der Weiss-Verlag findet es nicht einmal der Mühe wert, ein frankiertes Kuvert für
die Rücksendung beizulegen.
Wo unerwünschte Zusendungen landen können sich auch die Verantwortlichen der Firma
Weiss ausrechnen, nämlich im Mülleimer. Das wollen die Herrschaften dieses erstaunlichen
Verlages aber offensichtlich nicht so hinnehmen und versenden sogar „Zahlungserinner-
ungen“, falls sich ein unfreiwilliger Kunde erdreistet hat, die unfreiwillig erhaltene Ware
nicht an den Verlag zu retournieren.
Ein solch zwangbeglückter Kunde, der den seinerzeitigen Beitrag las,  hat uns heute eine
derartige „Zahlungserinnerung“ übermittelt.

Die Datenbeschaffung

Dieser „Kunde“ hat sich auch beim Weiss-Verlag erkundigt, wie diese an seine Daten
gelangten. Man höre und staune, die Firma bedient sich des Handelsregisters um an
Adressen von Firmen zu kommen, um ihre Ware loszuwerden.
Ob dafür das Handelregister geschaffen wurde sei dahingestellt. Jedenfalls scheint der
Weiss-Verlag nach dem Motto „Frechheit siegt“ seine Geschäft abzuwickeln zu wollen.
Zuerst bedient er sich eines öffentlichen Buches um an Adressen zu gelangen und versen-
det anschließend an ahnungslose Unternehmer seine Ware.

Was kommt nach der Mahnung?

Wenn diese dann, die nicht bestellten Lektüren in den Altpapiercontainer verfrachten, erhalten
sie eine Mahnung in Form einer Zahlungserinnerung. Man darf gespannt sein, welche Schritte
der Weiss-Verlag noch gegen zwangsbeglückte Kunden unternimmt, welche nicht bereit sind
nur einen Cent an diese Firma mit der erstaunlichen Geschäftspraktik zu überweisen.
*****

2010-05-21
  

Welches Bankgeheimnis ?

 

Diskussionen um Bankgeheimnis

In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.

Weitergabe von Daten

Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur
aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an
dritte Personen weiterzugeben.
     
Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk-
betreiber zu.
Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden.
Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn
es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein-
sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes.
Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich-
ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.

Die Ahnungslosen in Brüssel

Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr
vorhandenes Bankgeheimnis.
Gelesen in der Presse, am 02.02.2009
Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer-
behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen
von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin
anonym bleiben…………
Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr
zu wissen als hier zu Lande.
Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn
jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.

Generelle Legitimationspflicht

Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs
reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist
der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier-
konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer.
Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten,
selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt
werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt.
Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht,
ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.
Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr
gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen
Sparbücher schon längst gefallen.
Stauni
  
2009-02-21
  

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