Handyführerschein startet zum Schulbeginn in die zweite Runde
Österreichs Jugend bewegt sich verantwortungsbewusst im digitalen Raum - Schon über 1.000 Zertifikate ausgestellt
Mit dem Start ins neue Schuljahr 2025/26 geht der FMK (Forum Mobilkommunikation)-Handyführerschein für Kinder und Jugendliche in die zweite Runde. Österreichs Jugendliche gehen mit Daten sensibler um, als allgemein angenommen.
Die ersten Auswertungen zum FMK-Handyführerschein Ende des letzten Semesters haben bereits gezeigt, dass Jugendliche vorsichtiger mit persönlichen Daten umgehen als allgemein angenommen und an praxisnahen Informationen zum sicheren Umgang mit Smartphones und Tablets interessiert sind. Das Projekt stärkt nicht nur digitale Kompetenzen, sondern trägt auch dazu bei, das Bewusstsein für Datenschutz und reflektierte Mediennutzung frühzeitig zu schärfen.
Die Prüfung zum FMK-Handyführerschein ist als Online-Quiz mit 25 Fragen konzipiert, die den reflektierten Umgang mit mobilen Endgeräten und deren Möglichkeiten im Fokus haben. Wer mindestens 22 der 25 Fragen korrekt beantwortet, erhält den offiziellen FMK-Handyführerschein in Form einer personalisierten Urkunde. Seit der Einführung Ende des letzten Semesters wurden bereits über 1.000 Zertifikate ausgestellt.
Die Basis für die Prüfung bildet der interaktive Tablet-Kurs „Mobile Generation“, der für die 6. bis 8. Schulstufe entwickelt wurde. Begleitendes Lehrmaterial steht kostenfrei und ohne Registrierung online zur Verfügung. Ziel ist, niederschwellig Jugendlichen praxisnahes Wissen zu vermitteln und sie für Themen wie Datenschutz, digitale Sicherheit und die reflektierte Nutzung der Sozialen Medien zu sensibilisieren.
Erklärvideo zum FMK-Handyführerschein
Zur Veranschaulichung des Prüfungsablaufs hat das FMK ein kurzes Erklärvideo auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht:
Die Prüfungen und Lernmaterialien sind online verfügbar und können jederzeit kostenfrei abgerufen werden: www.lehrer.at/handy
Das Angebot unterstützt Lehrerinnen und Lehrer dabei, die Medienkompetenz und das Verantwortungsbewusstsein im digitalen Raum von Schülerinnen und Schülern zu fördern.
*****
- Beitrag veröffentlicht:1. September 2025







Screen: facebook.com
Ohne die Angabe eines Grundes wurde Strache für 30 Tage die Möglichkeit genommen, Bei-
träge auf seinem Facebook-Profil zu veröffentlichen. Gleichzeitig verschwanden zwei Einträge
von der Seite, die sich kritisch mit dem von Edward Snowden aufgedeckten Spionage-Skandal
auseinandersetzten: Straches diesbezügliche Rede im Plenum des Nationalrats sowie eine
Presseaussendung, in der er die lückenlose Aufklärung der Vorgänge forderte.
Dazu meint der FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky: „Facebook geriert sich hier als
Verteidiger des überwachungswütigen US-Imperiums und belegt somit selbst, dass jeder Arg-
wohn gegenüber US-amerikanischen Internet-Giganten berechtigt ist, was den mangelnden
Datenschutz und die Überwachung der Nutzer betrifft“, und fordert die Verantwortlichen auf,
Straches Facebook-Profil umgehend wieder freizuschalten.
*****
2013-07-11

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 13.05.13)
Diese Minikamera ist in einer Sonnenbrille integriert und somit ein wahres Meisterwerk der
Technik. Einziger Wermutstropfen dabei ist, dass man diese bei Dunkelheit nicht aufsetzen
sollte. Aber vielleicht gibt es ja demnächst austauschbare Brillengläser.
Wie wird nun Hans Zeger von der ARGE DATEN reagieren? Wird er sich nun selbst zum Hilfs-
sheriff berufen fühlen und jeden Autofahrer anzeigen der eine Sonnenbrille trägt? In diesem
Fall wird er in nächster Zeit viel Arbeit haben.
*****
2013-05-13
Viele ehemalige Heimkinder warten trotz Beschlüsse auf ihre Entschädigung, andere werden
nicht anerkannt, obwohl sie nachweislich in Heimen der Wiener Jugendwohlfahrt waren und
dort der Willkür ja sogar Misshandlungen und Schlimmeren ausgesetzt waren.
Die MA 11 verweigert die Herausgabe bzw. Einsicht in alte sowie insbes. neue Akten und das
trotz nicht selten vorliegenden Gerichtsbeschlusses!? Sodass nur eingeschränkt Einsicht ge-
nommen werden kann wann und warum jemand in „Obhut“ des Jugendamtes war oder ist!
Dies ist nicht nur menschlich bedenklich, nein es ist darüber hinaus auch gesetzwidrig.
Doch die MA 11 und auch die anderen Jugendämter Österreichs verstecken sich hinter dem
Datenschutz und vertuscht so ihre Untaten, sowohl von damals als auch jetzt. Die Politik
schaut zu, ebenso wie die Justiz und so können die Jugendämter mit dem verfassungswid-
rigen Jugendwohlfahrtsgesetz tun was sie wollen. Selbst wenn dieses Tun des öfteren
kriminell ist, ja sogar im Sinne des § 278 StGB als Kriminelle Vereinigung bzw. zumindest als
Betrieb und Finanzierung einer verbotenen Organisation einzustufen ausgelegt werden
könnte!?
Stattdessen wird dieses Tun großteils aus Angst und auch Unwissenheit von Justiz und Politik
gedeckt. Es wird Zeit, dass ein öffentliches und vor allem politisches Umdenken stattfindet
und sowohl aktuelle als auch ehemalige Heimkinder zu ihrem Recht kommen.
Dies proklamierten auch die Kundgebungsteilnehmer vor der Zentrale der Wiener Jugendwohl-
fahrt in der Rüdengasse in Wien Landstraße, doch die MA 11 will davon nichts wissen. So
warten ehemalige Heimkinder seit teilweise mehr als 50 Jahren auf Entschädigung oder zu-
mindest eine Entschuldigung seitens der Stadt Wien.
Erich Weber
2013-04-13


Diese Rechnung vermittelt augenscheinlich den Eindruck, der Kunde soll bezahlen
oder das Buch retour senden. Wahrscheinlich wurde wegen Arbeitsüberlastung ver-
gessen, auf den § 864 Absatz 3 ABGB hinzuweisen. Auch findet sich kein Hinweis
auf die portofreie Rücksendung der nicht bestellten Ware.
Die nächste Frage die sich ergibt ist, wenn der Weiss-Verlag in Kenntnis des § 864
Absatz 3 ABGB ist und schon vergisst dies einem zwangsbeglückten Kunden mitzu-
teilen, warum versendet er dann eine Mahnung in Form einer Zahlungserinnerung?
Mit der Bestimmung des § 864 Absatz 3 ABGB ist eine solche ohnehin überflüssig.