Unbescholtener Mann als gefährliche Person gebrandmarkt
Was sich Facebook da herausnimmt ist eine Frechheit und zudem diskriminierend
Vor vier Tagen teilte der IB-Chef Martin Sellner per Twitter mit, dass man ihm bereits das 4. Bankkonto gelöscht habe. Man muss Sellner nicht mögen und auch nicht seine Ideen teilen, allerdings beweist diese Vorgangsweise, was in einer bargeldlosen Gesellschaft alles möglich sein könnte, um sich politisch unliebsamer Personen zu entledigen und diese abzudrehen. Jedenfalls war uns dieser Umstand eine Kurzmeldung auf unseren Accounts bei Twitter und Facebook wert.
Auf Facebook grassiert in letzter Zeit das Gerücht, dass User(innen) gesperrt und deren Beiträge gelöscht werden, wenn diese Martin Sellner zum Inhalt haben. Wir haben dies für völligen Humbug gehalten, wurden allerdings gestern eines Besseren belehrt. Denn da erhielten wir von Facebook folgende Mitteilung:
Da wir natürlich neugierig waren, was an unserem Posting (Verlinkung) gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoßen haben könnte, klickten wir weiter und sahen uns mit folgender Begründung konfrontiert:
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Facebook brandmarkt einen unbescholtenen Mann (dessen Ansichten man nicht teilen muss, die aber immerhin durch die verfassungsmäßig gewährleistete Meinungsfreiheit gedeckt sind) als gefährliche Person. Nicht einmal ein unabhängiges Gericht kam zu dieser Erkenntnis und sprach Sellner in einem Prozess frei.
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2020-01-19
Und wieder outen sich Linke als astreine Antisemiten
Israel wird von linker Facebook-Gruppierung per se als Kindermörder hingestellt
Die politisch links orientierte Facebook-Gruppierung „Rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich & Co.“, die liebend gerne gegen politisch Andersdenkende hetzt, stellte kürzlich nachfolgendes Posting auf ihrem Facebook-Account ein.
Nun ist es durchaus legitim und auch lobenswert, sich gegen die Todesstrafe auszusprechen. Besagte linke Facebook-Gruppierung nimmt dies aber eigentlich nur als Feigenblatt. Grundtenor ihres Beitrags ist es nämlich, Israel per se als Mörder und im Speziellen als Kindermörder hinzustellen. Dies geht einwandfrei aus dem Satz: „Die spielenden Kinder am Strand, die aus ihren Häusern Vertriebenen, die unter der Apartheid leidenden…all die sind für Israel weitläufig Terroristen“ hervor.
Der ganze Text – bis auf den ersten Satz – des Beitrags, ist eigentlich antisemitisch ausgelegt. Tja, damit haben sich Linke wieder einmal als astreine Antisemiten geoutet.
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2019-01-26
Bundeskanzler Kurz erneut als Baby-Hitler bezeichnet
Deutsches „Satiremagazin Titanic“ hetzt und diskriminiert schon wieder
Wir haben bereits über das selbsternannte „Satiremagazin Titanic“ und dessen geschmacklosen und primitiven Hetzbeiträge über den nunmehrigen Bundeskanzler Sebastian Kurz berichtet (LINK1 – LINK2). Heute legte man bei dem Pamphlet wiederum nach und präsentierte – anlässlich des Deutschlandbesuches von Kurz – nachfolgende Bildmontage auf „titanic-magazin.de“.
Wir können uns nur wiederholen: Derartige Inhalte, wie im obigen Screenshot dargestellt, sind weder amüsant noch lustig. Sie sind schlichtweg geschmacklos, diskriminierend und kriminell.
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2018-01-17
Der Bock als Gärtner
Morddrohungen gegen Sicherheitsmann auf Facebook-Account
„gegen Rassismus und Diskriminierung in Österreich“
Wie heute auf dem Account der Facebook-Gruppierung „Rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich & Co.“ berichtet wird, soll es am vergangenen Donnerstag in Wien Floridsdorf, in einer Geschäfts Fililale der Firma Müller zu einem tätlichen Übergriff eines Sicherheitsmannes, gegen eine Österreicherin mit türkischen Wurzeln gekommen sein.
Die Firma „Müller Drogeriemarkt Österreich“ hat zwischenzeitlich Stellung genommen und auf ihrem Facebook-Account wie folgt gepostet.
Zum Vorfall selbst können wir nichts berichten, da wir ja nicht anwesend waren und uns auch keine zuverlässigen Zeugenaussagen vorliegen. Zudem ist die ganze Angelegenheit mittlerweile Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.
Über was wir allerdings berichten können, ist über die Facebook-Gruppierung „Rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich & Co“. Denn was sich auf dem besagten Facebook-Account abspielt, spottet wohl jeder Beschreibung. Abgesehen davon, dass in unzähligen Kommentaren über den Drogeriemarkt Müller aufs Übelste hergezogen wird, gibt es bereits zahlreiche rassistische Äußerungen, ja sogar Morddrohungen gegen den Sicherheitsmann. Nachfolgend einige „Gustostückerln“ die sich auf besagter Facebook-Seite finden:
Da gibt es also eine Facebook-Gruppierung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich aufzuzeigen und anzuzeigen. Scheinbar hat sich diese Community aber selbst als Bock zum Gärtner gemacht. Dies wird durch zahlreiche Kommentare zum „Müller-Vorfall“ einwandfrei dokumentiert. Was die ganze Sache noch schlimmer macht ist die Tatsache, dass nicht einmal die Schuld des Sicherheitsmannes erwiesen ist, wobei auch eine solche keine Morddrohungen rechtfertigen würde.
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2017-11-13
Anzeige wegen diskriminierender Volkshilfe-Veranstaltung in Floridsdorf
FPÖ erstattet Anzeige – Politische Reaktion auf unseren Beitrag
„Volkshilfe Wien lädt ausschließlich türkischsprachige …“
Die FPÖ-Floridsdorf hat heute auf einen Beitrag von uns über die Volkshilfe reagiert, die zu einer Veranstaltung einlädt, auf der ausschließlich türkischsprachige Senior(innen) und deren Angehörige informiert werden sollen, wie sie vom österreichischen Sozialstaat profitieren können. „Mit einer Einladung ausschließlich für eine bestimmte ethnische Gruppe verstößt die VOLKSHILFE WIEN klar gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung, dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz“, kritisiert der Floridsdorfer FPÖ-BvStv. Karl Mareda.
Besonders brisant ist die Tatsache, dass diese Veranstaltung unter der Obhut der Stadt Wien (MA17, „Integration und Diversität“) stattfinden soll, und zwar im Festsaal des Floridsdorfer Amtshauses. Die Benützungsvergabe des Festsaals obliegt dem SPÖ-Bezirksvorsteher, wodurch dieser an der gegenständlichen Diskriminierung der deutschsprachigen Bevölkerung mitverantwortlich ist, so der Tenor der FPÖ-Floridsdorf.
„Es ist äußerst befremdlich, wenn die Sozialisten immer vom `gemeinsamen Miteinander´ reden, jedoch gleichzeitig Ausgrenzung und Diskriminierung selbst praktizieren“, ergänzt der Floridsdorfer FPÖ-Bezirksparteiobmann, LAbg. Wolfgang Irschik, und fragt: „Was wäre wohl los, würde eine Veranstaltung ausschließlich für deutschsprachige Personen ausgewiesen?“
„Dass eine SPÖ-Vorfeldorganisation türkische Senioren in türkischer Sprache animiert, sich an den österreichischen Sozialleistungen reichlicher zu bedienen, entlarvt, wen die SPÖ tatsächlich meint, wenn sie auffordert, sich zu holen was einem zustünde. Wir fordern daher die Wiener Steuerzahler auf, selbst zu beurteilen, was sie davon halten“, kommentiert Irschik.
FPÖ-Stadtrat Toni Mahdalik hat heute Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz eingebracht. „Man sieht auch an dieser Aktion, dass die Einheimischen in Wien in vielerlei Hinsicht nur mehr wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden, während den in unser Sozialsystem Zugewanderten auf unsere Kosten der Rote Teppich ausgerollt wird“, macht Mahdalik aufmerksam.
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2017-10-04
Impfpflicht kommt für die FPÖ nicht in Frage
Die FPÖ bekennt sich zum Impfplan, jedoch nicht zu Zwangsimpfungen
Eine Absage zur neuerlich aufgeflammten Debatte um die vom Österreichischen Verband der Impfstoffhersteller geforderte Impfpflicht erteilte heute die Gesundheitssprecherin der FPÖ, Dr. Belakowitsch-Jenewein in einer Stellungnahme.
„Die Entscheidung, ein Kind impfen zu lassen, habe auch in Zukunft den Erziehungsberechtigten zu obliegen und dürfe nicht zur Diskriminierung führen. In Österreich besteht keine Impfpflicht und es haben auch nicht irgendwelche Interessenvertretungen oder Lobbyisten darüber zu entscheiden, welche Gesundheitsvorsorgen die Österreicher ihren Kindern angedeihen lassen“, erklärte Belakowitsch-Jenewein.
„Die FPÖ bekenne sich zum Impfplan für Kinder, Zwangsimpfungen werde es mit den Freiheitlichen jedoch nicht geben. An dieser Haltung werden auch die Aussagen von Volksanwalt Kräuter nichts ändern, so Belakowitsch-Jenewein ergänzend.
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2017-02-09
Facebook sperrt linke Gruppierung „Blutgruppe HC Negativ“
Wenn Urheberrecht ein Fremdwort ist
Wir haben schon öfters über politisch links orientierte Facebook-Gruppen berichtet, auf deren Accounts Hass – und Hetzpostings gegen jeden und alles verfasst werden, was nicht der linken Gesinnung entspricht. Eine davon ist die „Blutgruppe HC Negativ“, deren Betreiber es sich zur Aufgabe gemacht haben, seit Jahren unter dem Deckmantel der Satire, Beleidigungen und Diskriminierungen gegen die FPÖ und deren Obmann H.C. Strache zu fahren. Auch scherte man sich bei dieser Gruppierung in vielen Fällen in keiner Weise um das Urheberrecht. Dies wurde den Herrschaften nun zum Verhängnis.
Das Bild rechts unten in obiger Fotomontage zeigt im Original eine Facebook-Nutzerin, welche anlässlich ihres Geburtstages, vom FPÖ-Obmann HC Strache und dem Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer, ein Küsschen auf die Wange erhielt. Bei der „Blutgruppe HC Negativ“ nahm man ganz einfach das Foto – ohne Rücksicht auf Urheberrechte – und tauschte die in der Mitte abgebildete Facebook-Userin gegen Donald Trump aus. Dazu wurde vermerkt: „Bumsti in Amerika – Trio Infernal, die teuflischen Drei“.
Die betroffene Userin ließ sich das nicht gefallen und meldete den Vorfall bei Facebook. Diese reagierten mit einer (zumindest vorübergehenden) Sperre des Accounts der linken Gruppierung „Blutgruppe HC Negativ“. Diese jammern nun auf Twitter herum (linkes unteres Bild im obigen Screenshot), anstatt in sich zu gehen und über ihr Fehlverhalten nachzudenken.
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2017-01-19
Kopftuchverbot an Wiens Schulen auch für Schülerinnen
Während christliche Symbole verdrängt werden, blüht der Islamismus in Wien
„Die Entwicklung in Wiens Schulen läuft genau in die falsche Richtung“, analysiert der Bildungs- und Jugendsprecher der FPÖ-Wien, LAbg. Maximilian Krauss. Er beruft sich auf Berichte besorgter Eltern, frustrierter Lehrer und vor allem auf die jüngste Analyse des Psychologen Ahmad Mansour, der – selbst Moslem – vor dem wachsenden religiösen Fundamentalismus und Islamismus bei Wiener Jugendlichen mit Migrationshintergrund warnt.
Mansour spricht aus, was dem neutralen Beobachter längst ins Auge gestochen ist: In Wiens Schulen nimmt die Zahl der muslimischen Schüler kontinuierlich zu, Schüler mit christlichem Glauben sind nur allzu oft in der Minderheit und Diskriminierungen durch die muslimische Mehrheit ausgesetzt, weiß Krauss. „Unterstützt wird diese Entwicklung durch Gutmenschen, die keine Gelegenheit auslassen, christliche Bräuche und Feste aus dem Schulalltag zu verbannen, aber gleichzeitig alles Islamische lautstark tolerieren“, klagt Krauss an.
In der aktuellen Diskussion um ein mögliches Burkaverbot legt Krauss nach und hält auch ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für notwendig. Denn wenn Religion Privatsache sein solle – so wie die Gegner alles Christlichen stets fordern – dann gelte das auch für Moslems. Das Kopftuch ist für Krauss nicht nur eine Unterdrückung von Frauen und Mädchen und eine Einschränkung in ihren Entfaltungsmöglichkeiten, es ist auch Ausdruck einer politischen und gesellschaftlichen Einstellung. „Unsere Aufgabe ist es, allen Kindern und Jugendlichen das beste Rüstzeug für ein selbstbestimmtes Leben mitzugeben. Religiöser Fundamentalismus hat bei dieser Aufgabe keinen Platz“, so Krauss abschließend.
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2016-10-11
MIMIKAMA bei dreister Lüge ertappt
Doch am Wochenende tätig!
In unserem Beitrag „Zuerst denken, dann klicken“ haben wir darüber berichtet, dass auf der Facebook-Seite von MIMIKAMA, die sich sinnvollerweise „Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“ nennen, ein diskriminierendes Lügenposting, sage und schreibe drei (3!) Tage online war, obwohl eine Aufforderung zur Lösch- ung bestand. Abgesehen davon, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Löschung bestand und diese missachtet wurde, kam vom politisch links orientierten – und erst unlängst von den Grünen gesponserten – „Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“ folgen- des Mail:
Der Verfasser des Mails, ein gewisser Tom, wollte Glauben machen, dass man bei MIMIKAMA übers Wochenende nicht tätig sei. Vermutlich versuchte er so, sich oder den Verein der Verantwortung zu entziehen. Diese Behauptung konnten wir heute als dreiste Lüge enttarnen, wie nachfolgende Bildershow unter Beweis stellt.
B I L D E R S H O W : Schlagzeilen der jeweiligen Beiträge,
……………………………….. mit angeführten Datum und Uhrzeit
{besps}mimi{/besps}
Alle Screenshots der Bildershow: Webseite „mimikama.at“ Am gestrigen Samstag – dem 20.08.2016 (also Wochenende) – veröffentlichte man auf der Webseite von MIMIKAMA sage und schreibe fünfzehn (15!) Beiträge, die auch teil- weise auf deren Facebook-Seite verlinkt wurden. Sogar heute am Sonntag, dem 21.08.2016, wurde schon ein Beitrag veröffentlicht, welcher die Top-Themen des vergangenen Tages (Anm. der Red.: also den gestrigen Samstag) in komprimierter Form präsentiert.

UPDATE am 2016-08-21 um 13:10 Uhr

Für die Behauptung, dass man bei MIMIKAMA am Wochenende nicht tätig sei, ist man dort aber sehr fleißig. (Neuer Beitrag am Sonntag, dem 21.08.2016 um 12:38 Uhr).
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Primitiver Folder des Nachwuchses der Grünen
Schnell noch Opa, Oma und die Mizzi-Tant´
anrufen und den Hofer schlecht machen?
Diese Woche haben wir einen Beitrag über ein äußerst primitives Video verfasst, in dem ältere Menschen diskriminiert werden. {youtube}_YgKoUGQLZ4{/youtube} Möglicherweise um die Jugend daran zu erinnern, was sie Opa, Oma und der Mizzi-Tant´ noch heute zu sagen haben, wurden gestern Folder (nachfolgendes Bild) an der Vienna Business School (HAS und HAK), in Wien 2., Untere Augartenstraße 9 verteilt und auch im Gebäude angebracht.

Unfassbare Diskriminierung von Senioren
Ein Wahlwerbe-Video, das auf der Facebook-Seite von Van der
Bellen zu sehen ist, stellt ältere Menschen als unmündig dar
Je näher der Tag der Entscheidung rückt, umso mehr bröckelt die Fassade des ‚netten Professors‘ und zum Vorschein kommt ein mittlerweile durchaus untergriffiger Kandidat. Eine Entgleisung der besonderen Art ist ein Wahlwerbe-Video, das seit den Pfingst- feiertagen auf Van der Bellens Facebook-Seite zu sehen ist. Darin sollen Jugendliche motiviert werden, „Oma, Opa und die Mizzi-Tant‘‘ anzurufen, damit diese tunlichst am 22. Mai den vermeintlich unabhängigen Kandidaten wählen. Dabei wird unverhohlen suggeriert, dass die Älteren selbst nicht entscheiden können, ob sie zur Wahl gehen und welchem Kandidaten sie ihre Stimme geben. {youtube}_YgKoUGQLZ4{/youtube} Es dürfen natürlich nicht die ‚praktischen Tipps‘ fehlen, falls Oma und Opa nicht gleich ‚spuren‘. Im Video werden Aussagen wie: „Sagt’s ihnen, dass ihr ihnen notfalls mit der Wahlkarte helft’s“, „Fahrt’s mit ihnen gemeinsam zum Wahllokal“, oder: „Droht’s ihnen mit Liebesentzug“ getätigt. Womöglich sollen sie vielleicht noch der Oma die Hand beim Ankreuzen führen. Damit wird diese Altersgruppe pauschal als unmündig und dumm diskriminiert und verächtlich gemacht. Dies hat sich die Generation, die dieses Land aufgebaut und zu Wohlstand geführt hat, wahrlich nicht verdient.Dazu der freiheitliche Seniorensprecher NAbg. Werner Neubauer:. „Es wird zu prüfen sein, ob diese Formulierungen möglicherweise als Aufruf zum Wahlbetrug und zur Nötigung verstanden werden können. In höchstem Maße würdelos ist diese Form des Wahlkampfes allemal. Ich erwarte mir daher von Van der Bellen eine Klarstellung und Distanzierung von diesen Inhalten.“ ***** 2016-05-17
Asylwerber bevorzugt
Erstaunliche Stellenausschreibungen
„Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeits- marktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) in diskriminierender Weise ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, das betreffende Merkmal stellt auf Grund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Aus- übung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung dar, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.“.. So steht es zumindest im Gesetz. Natürlich gibt es da Ausnahmen, wenn beispielsweise eine politische Partei oder eine Religionsgemeinschaft für Tätigkeiten, zu deren Ausübung die jeweilige Weltanschauung oder Religion eine gerechtfertigte Voraussetzung bildet, nur Personen dieser Weltan- schauung oder Religion aufnimmt. Auch berufsspezifische Qualifikationsanforderungen stellen keine Diskriminierung dar. Nachfolgende Stellenausschreibungen stammen von „jobtransfair“, einem Unternehmen des.„bfi“ Wien.

Solidaritäts-Bekunder für Polizistenmörder erstattet Anzeige
ANTIFA-Typ fühlt sich diskriminiert
Am 27. Dezember haben wir in einem Artikel über einen abartigen Beitrag auf der politisch links orientierten Webseite „linksunten.indymedia.org“ berichtet. Ein User, der sich „Zeiti“ nennt, rief zur Solidarität mit dem Polizistenmörder von Herborn (D) auf.

Schwer diskriminierende Postings auf linker Facebook-Seite
Auf „AK DEUTSCH FÜR FPÖ-ANHÄNGER (und Rinnen)“
wird H.C. Strache Drogenkonsum unterstellt
Ein Posting auf der Facebook-Seite des FPÖ-Chefs, wo sich Userinnen besorgt über sein Aussehen (Gesundheit) äußerten, nahm man auf der im negativen Sinn bestens bekannten Facebook-Seite „AK DEUTSCH FÜR FPÖ-ANHÄNGER (und Rinnen)“ zum Anlass, sich diskriminierend über H.C. Strache zu äußern.
Scheinbar ist es den User(innen), welche die im Screenshot gezeigten Kommentare tätigten nicht bewusst, dass diese vermutlich rechtliche Folgen haben werden. Es liegt natürlich auch im Bereich des Möglichen, dass diesen das egal ist und solche Postings bei ihnen an der Tagesordnung stehen. ***** 2015-12-12
Presserat: Reportage auf „profil.at“ diskriminiert FPÖ-Sympathisanten
Bezeichnung als „hässlichste Menschen Wiens“ ist diskriminierend
Am 7. September 2015 brachten wir den Beitrag. „Erstaunliche Ansichten einer Profil- Redakteurin“. In einem Artikel in dem Magazin, dass von sich behauptet Profil zu haben, beschimpfte die Journalistin Christa Zöchling, Sympathisanten der FPÖ auf das Übelste.
Reaktionen von unzufriedenen Muslimen
Von der Motorsäge bis zur Kalaschnikow
Es ist noch gar nicht solange her, da fühlte sich ein Muslim in der niederösterreichischen Gemeinde Groß-Enzersdorf, durch ein Jesuskreuz gestört. Also ließ er es kurzerhand mit einer Motorsäge umschneiden.
Blinder Mann wurde aus Badezentrum Traun rausgeworfen
Behinderten wurde der Zutritt verweigert
„Ich wurde wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt und damit diskriminiert“, sagt der blinde Bausachverständige Dietmar Janoschek. Der ehemalige Leistungs- und Rett- ungsschwimmer ist 1992 erblindet, geht aber trotzdem seiner großen Leidenschaft dem Schwimmen sehr gerne nach. Seit einigen Jahren lebt er in Traun (OÖ), wo er ein Haus mit Pool gebaut hat. Da der Pool aber im Außenbereich liegt und mit 6 X 3 Meter relativ klein ist, beschloss Janoschek vor einem Monat sich den Weg zum Badezentrum Traun sowie das Hallen- bad und den Saunabereich mit sehender Hilfe zeigen und erklären zu lassen, um diese Einrichtung der Stadt Traun jederzeit Nutzen zu können. Seit Anfang Dezember 2014 besuchte er 10-mal das Badezentrum. „Die ersten beiden Male hatte ich einen befreundeten Nachbarn mit, der mir alles gezeigt hat. Seit meinem 3. Besuch benötige ich keine Hilfe mehr, da ich alle meine Wege zum und im Bade- zentrum problemlos alleine finde, wie viele Leute bezeugen können“, so Janoschek. Groß war die Freude des blinde Sportlers, der bei jedem seiner Besuche zwischen 2,5 und 3 Kilometer schwimmt, als er im Dezember – von seiner ebenfalls erblindeten Lebensgefährtin – eine Plastikkarte mit einem Guthaben von Euro 100,- für den Eintritt zum Badezentrum Traun als Geschenk erhielt. Bei seinem 11. Besuch am 30.12.2014 wurde Dietmar Janoschek jedoch an der Kassa angehalten. Es wurde der Betriebsleiter geholt und dieser erklärte ihm, dass er das Badezentrum nur mit einer Begleitperson betreten dürfe. Als Grundlage für das Betret- ungsverbot wurde die Betriebsordnung genannt. Diese sieht vor, dass Behinderte nur in Begleitung einer Person, die mindestens 18 Jahre alt sein muss, das Badezentrum betreten dürfen. Alle Beteuerungen von Janoschek, dass er sich alleine zu Recht finde und dies ja auch schon die letzten 8 Male bewiesen habe und es sich bei dieser Bestimmung um eine Diskriminierung handle, halfen nichts. Laut Janoschek rechtfertigte sich der Betriebs- leiter mit den Worten:. „Ich kann nur die Richtlinien befolgen, wegen einer Änderung dieser müssen sie sich an die Stadt Traun wenden.“ . Anschließend musste der blinde Badestammgast unverrichteter Dinge das Badezentrum wieder verlassen. Dietmar Janoschek, der auch Präsident der Interessenvertretung .„freiraum-europa“ ist, die sich für die Gleichberechtigung und Barrierefreiheit aller Menschen einsetzt, wird eine Sachverhaltsdarstellung mit einer Beschwerde an die Antidiskriminierungs- stelle beim Amt der OÖ Landesregierung sowie der Stadt Traun verfassen. Er hofft auf rasches handeln der verantwortlichen Politiker beim Trauner Gemeinderat, damit er so wie auch bisher wieder ungehindert schwimmen gehen kann und auch kein anderer Behinderter derart brüskiert werden kann. „Es handelt sich bei dieser Bestimmung um eine Diskriminierung, denn Menschen mit Behinderung sind mündig genug selbst zu entscheiden ob und wann sie eine Assis- tenz bzw. Begleitung zur Unterstützung benötigen und wann nicht. Die Behauptung nur weil jemand eine Behinderung hat, könnte er leichter stürzen oder sich verirren udgl., sind altmodische Vorurteile die im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen haben. Dass eine Begleitperson bei allen Behinderten im Vorhinein vorgeschrieben wird ist unfassbar und entspricht nicht der Lebensrealität von Menschen mit Behinderung, die nicht ständig irgendjemanden als Begleitung verfügbar haben und ich werde mir sicher nicht ca. 3-mal pro Woche jemanden als Begleitperson bezahlen, der mir dann zusieht wie ich ca. 3 Kilometer schwimme. Außerdem man stelle sich vor, diese Regelung wird immer Wort wörtlich genommen, so würde dies bedeuten, dass jedem fünften Badegast der Zutritt verweigert werden müsste. Allen Menschen mit Diabetes, Epilepsie, Hörgeräten, Gehörlosen, Geh- und, Sehbehinderten, Klein- wüchsigen usw.“, so der schockierte Dietmar Janoschek. ***** 2014-12-31Uwe Sailer hat sich wieder einmal selbst übertroffen
Voller Lob für niveaulosen, diskriminierenden
und beleidigenden Beitrag
In regelmäßigen Abständen besuchen wir die Facobook-Seite von Uwe Sailer, seines Zeichens Kriminalbeamter in Linz und „Ute Bock-Preisträger“. Für Unwissende: Dieser Preis ist nach jener Dame benannt, die nach eigenen Angaben (Quelle: Der Standard) als Erzieherin Kinder schlug und auch dabei zusah, wie Kolleg(innen) von ihr Kinder verprügelten, bis deren Blut an den Wänden klebte. Frau Bock meldete diese Vorfälle nicht und erstattete auch keine An- zeige. Wir gratulieren Herrn Sailer nachträglich zu dieser Auszeichnung. Aber zurück zum Thema. Sailer kommentierte heute in einem Facebook-Eintrag wörtlich: „Gute Beschreibung über H.C. seine Anhänger und Bierzelt-Atmosphäre. Ist in Linz nicht anders.“ .Unter seinem Kommentar setzte er (wie im nachfolgenden Screenshot ersichtlich) einen Link, der zum betreffenden Beitrag hinwies.

Linksextremisten drehen auf Facebook durch
Verleumden, beleidigen und diskriminieren
Gestern brachten wir auf Facebook ein Kurzmeldung, die uns auf ERSTAUNLICH eigentlich keinen Beitrag wert war. Allerdings sind die Folgeerscheinungen es wert darüber zu be- richten.



Wenn Linke kommentieren – TEIL 2
Strohdumm oder virtuelles Tourette-Syndrom?
Der Beitrag „Aufstand der Flüchtlinge im ……“, welcher in der Tageszeitung ÖSTERREICH erschienen ist, erregte einiges Aufsehen. Laut SOS-Mitmensch, die angeben in der Sache recherchiert zu haben, sollen die Angaben im Artikel nicht den Tatsachen entsprechen. Die Gutmenschen-Organisation bezeichnet diesen als extrem üblen und vor allem falschen Anti-Flüchtlings-Hetzartikel. Zum Inhalt des Beitrages in ÖSTERREICH können wir keine Aussagen treffen, da wir in diesem Fall keine Recherchen angestellt haben. Allerdings waren wir neugierig, mit wel- chen Kommentaren sich die Linken zum betreffenden Artikel äußern. Wir haben auf den einschlägig bekannten Facebook-Accounts Nachschau gehalten und sind auf die Seite von „Woratsch Flox“ gestoßen. Dieser Facebook-User ist fleißiger Kommentator auf links- extremen Seiten wie „Heimat ohne Hass“ oder „Blutgruppe HC Negativ“ und ist uns unter mehreren Profilnamen bekannt.
Oskar Deutsch lädt Fuat Sanac zu einer Israel-Reise ein
IKG weist Kritik der IGGiÖ entschieden zurück
IKG-Präsident Deutsch: „Unsere Solidarität und unser Dank gilt den Hütern der Freiheit, der Demokratie und des Lebens. Wer sich mit den Palästinensern solidarisiert, muss die Hamas verurteilen, nicht Israel. Juden, Muslime, Christen und Drusen werden seit 14 Jahren von Raketen aus dem Gaza- streifen terrorisiert“, hält Oskar Deutsch fest. Einige wenige der von der Hamas-Gewalt besonders betroffenen Bevölkerung in Israels Süden hat eine Delegation der IKG vorige Woche besucht. Deutsch: „Wir haben Ärzten, Schwestern und Patienten in Ashkelon, Bauern und Rabbinern in Kfar Maimon, Soldaten und Kindergartenpädagogen bei Sderot unsere Solidarität und unseren Dank bekundet. Für das hier verursachte Leid, die Verletzungen und die Toten ist die Hamas ebenso verantwortlich wie für die Toten, Ver- letzten und die Unterdrückung der Palästinenser in Gaza.“ Während in Israel das Leben jedes einzelnen Menschen – egal ob Jude, Muslim, Christ, Druse oder Atheist – geschützt und verteidigt wird, trachtet das Hamas-Regime in Gaza nach Mord an Andersgläubigen und jedem, der nicht ihrer Meinung ist. „Zugleich ver- suchen einige islamische Organisationen in Österreich und Europa ihren Antisemitismus als Israelkritik auszugeben. Das Gegenteil ist meist wahr. Die in islamischen Kreisen ver- breitete Hetze mit Gräuelfotos, die angeblich aus Gaza stammen und nicht verifizierten Angaben über Opfer soll offenbar zur Dämonisierung des Staates Israel und der Juden beitragen“, ruft Deutsch die IGGiÖ dazu auf, gegen Antisemitismus ebenso offensiv aufzutreten wie die IKG gegen jede Form von Rassismus oder Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder politischer Einstellung kämpft. Der IKG steht dem Dialog mit dem Islam positiv gegenüber. Er muss auf Augenhöhe und Akzeptanz der jeweiligen Identität geführt werden. Zur jüdischen Identität gehört die Solidarität mit dem pluralistischen Staat Israel. Erst vor einer Woche konnte die IKG eine Delegation der „Muslim-Jewish-Conference“ bei sich begrüßen. Die IKG wird sich von ihrem Weg der Zusammenarbeit mit konstruktiven Kräften anderer Konfessionen nicht abbringen lassen und lädt Vertreter der IGGiÖ ein, die IKG auf einer künftigen Reise nach Israel zu begleiten, um sich von der Gleichberechtigung und Friedenssehn- sucht in Israel zu überzeugen. Deutsch: „Ich würde mich freuen, Präsident Sanac auf so einer Reise zu begrüßen.“ ***** 2014-08-19Der Schmäh mit der Diskriminierung
Finanzielle Entlastung der Bürger(innen) kommt nicht in Frage
Die geplante deutsche PKW-Maut sorgt europaweit für erhebliches Aufsehen. Den deut- schen Autofahrer(innen) soll nämlich die Autobahnmaut im Zuge der KFZ-Steuer refundiert werden. Auch in Österreich erhitzen sich die Gemüter an diesem Thema. Beispielsweise erinnern die Mautpläne der Deutschen, den ARBÖ wörtlich an „Raubrittertum“. Schade, dass dieser Ausdruck dem roten Autofahrerklub noch nie zur Autobahnmaut in Österreich einge- fallen ist. Jedenfalls meint man beim ARBÖ weiters, dass beim deutschen System Österreicher(innen) schlechter gestellt werden als Deutsche und appelliert an die SPÖ-Verkehrsministerin, gegen den deutschen Verstoß laut dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz vorzugehen. Doris Bures ist auch gleich mit dem drohenden Zeigefinger zur Stelle. Für sie gehe es nicht an, dass deutsche Autofahrer(innen) die Kosten der Vignette mit der Kfz-Steuer gegen verrechnen können. Sie sehe darin eine Diskriminierung der Österreicher(innen). „Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss eingehalten werden. Wenn das nicht der Fall ist, wird Österreich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, so Bures die auch ankündigt, den EuGH anzurufen. Ihr zur Seite eilte sofort jener Mann, dessen Wort in Stein gemeißelt – pardon in Sand geschrieben ist. Nämlich der glücklose Ex-Verteidigungsminister und jetziger SPÖ- Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos. Er sicherte Bures volle Unterstützung bei der Klage gegen die diskriminierende Regelung zu. „Widerstand gegen Abkassierpläne muss gemeinsames rot-weiß-rotes Anliegen sein“, so Darabos wörtlich. Da fragen wir uns aber, warum er diese Linie nicht bei inländischen Abkassierplänen vertritt? Wir möchten hier auf einen kleinen Nebenschauplatz verweisen. Beispielsweise müssen Österreicher bei einer Neuwagen-Anschaffung eine Normverbrauchsabgabe (NoVA) bezahlen. Den Deutschen bleibt diese erspart. Wir können uns nicht erinnern, dass hier je ein österreichischer Politiker von Diskriminierung gesprochen hat. Aber zurück zum Thema, der Autobahnmaut. Anstatt mit dem erhobenen Zeigefinger drohend durch die Gegend zu ziehen, könnte man die Sache ganz einfach regeln. Man müsste nur dem deutschen Beispiel folgen und ermöglichen, dass Österreicher(innen) ebenfalls die Kosten der Vignette mit der Kfz-Steuer gegen verrechnen können. In diesem Fall wäre die angeblich Diskriminierung sofort vom Tisch. Aber das ist ja nicht im Interesse der Bundesregierung. Wo kämen wir denn hin, wenn plötzlich Maß- nahmen eingeführt werden müssten, welche die Bürger(innen) finanziell entlasten. Denn wenn schon abkassiert wird, dann gilt das für alle EU-Bürger(innen). Da passt Deutschland als „schlechtes“ Beispiel nicht so recht ins Bild. Also lenkt man einfach ab und schreit lauthals „Diskriminierung!“ ***** 2014-07-08Flatrate-Bordell zeigt Unwissenheit von Grün- und SPÖ Politikern auf
SPÖ und Grüne wollen ein Gesetz ändern, dass es gar nicht gibt
Die vorgestrige Eröffnung des österreichweit ersten Flaterate-Bordells in Wien Donaustadt, sorgte sowohl für politischen als auch für medialen Wirbel. In diesem Etablissement bezahlen die Freier 160,- Euro Eintritt. Für diesen Preis ist das sexuelle Vergnügen mit fünf Frauen, Snacks und alkoholfreie Getränke inkludiert. Der Lokalbetreiber lobt und verteidigt sein Geschäftsmodell und sieht es auch rechtlich abgesichert. Kritiker wiederum meinen, dass dadurch Frauen ausgebeutet und zur Massen- ware degradiert werden. Man mag über diese Geschäftspraxis verschiedener Ansicht sein. Wir werden in diesem Beitrag keine Stellung dazu nehmen. Was wir jedoch aufzeigen wollen ist die erschreckende Unwissenheit von Grün- und SPÖ Politiker(innen), die sich als Spezialist(innen) in diesem Metier und als Sprecher(innen) für Frauen ausgeben.
SVA diskriminiert mehrfach Zwangsversicherte
Je mehr Beitragszahlungen, desto weniger Service
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bietet ihren zwangs- versicherten Mitgliedern die Option der Online-Vergütung an. Damit ersparen sich diese zumindest mit Arztrechnungen zur Post oder zur SVA zu pilgern, um ohnehin nur einen Bruchteil der von ihnen bezahlten Summe rückerstattet zu bekommen.

Grüner Ex-Nationalratsabgeordneter Öllinger verurteilt
Großes Mundwerk und keine Verantwortung übernehmen wollen

Zur Sache selbst: Voriges Jahr haben sich zwei User bemüßigt gefühlt, den Herausgeber dieses Online-Magazins mit ihren Kommentaren auf Öllingers Facebook-Seite zu beleidigen und zu diskreditieren. Öllinger wurde daraufhin abgemahnt und aufgefordert, die betreffenden Postings umgehend zu löschen. Der Grünpolitiker kam der Aufforderung vorerst nicht nach und wurde erst aktiv, als ihm ein Anwaltsschreiben ins Haus flatterte. Er löschte zwar dann die betreffenden Postings, sah sich aber dazu veranlasst auf seiner Facebook-Seite zu kommentieren, dass man die Wahrheit ja schreiben dürfe. Mit dieser erstaunlichen Rechtfertigung unterstützte er sogar die rechts- widrigen Postings seiner Hardcore-User. Öllingers Verteidigung beruhte darauf, dass für den Herausgeber dieses Online-Magazins, auf- grund seiner publizistischen Aktivitäten, wodurch er die politische Bühne betreten habe, nicht mehr die Maßstäbe für Privatpersonen, sondern jene für Politiker gelten. Die inkriminierten Äußerungen seien somit vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Das Gericht sah dies jedoch anders – dazu später im Beitrag. Auf eine Klage wegen „Übler Nachrede“ und „Beleidigung“ verzichtete der Herausgeber dieses Online-Magazins, da er mit Öllinger Mitleid hatte, weil sich dieser ohnehin schon auf dem politisch absteigenden Ast befand, wie dies auch durch den Verlust seinen Abgeord- neten-Mandates im Spätherbst 2013 bestätigt wurde. Auf die Bezahlung der entstanden Anwaltskosten wurde jedoch nicht verzichtet und Öllinger zu deren Bezahlung aufgefordert. Dieser Aufforderung kam der nunmehrige Ex- Nationalrats- abgeordnete nicht nach und wurde daher geklagt (Vertretung RA-Kanzlei Suppan&Spiegl). Nachfolgend einige Passagen aus dem 18seitigen Urteil: Im gegenständlichen Fall sind die inkriminierten Postings auf der Facebook-Seite des Be- klagten ehrenbeleidigend, da sie keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sind. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Kläger je ein „*******“ oder „******“ war. Das Posting hat sich im Kern als falsch herausgestellt, da der Kläger nie ein ******* betrieben hat. Aufgrund der objektiven Nachprüfbarkeit der Äußerung handelt es sich hierbei um eine Tatsachenbehauptung. Die Verbreitung unwahrer Tatsachen schädigt den wirtschaftlichen Ruf des Klägers. Das Zusammentreffen von Ehrenbeleidigung und Rufschädigung wird als rufschädigende Ehrenbeleidigung verstanden. Dem Beklagten sind die Postings bekannt gewesen, er hat unzweifelhaft davon Kenntnis gehabt, da er sogar noch eine eigene Stellungnahme zu den Postings abgegeben hat. Dass es sich bei den erstellten Postings möglicherweise um beleidigende und herabsetzende Äußerungen gegen- über dem Kläger handelt, hätte auch ein juristischer Laie erkannt. Durch die Veröffentlichung der „Rechtfertigung“ jemanden, der unter anderem eine ********** geführt habe, als *********** bezeichnen zu dürfen, habe der Beklagte nicht nur die unmittel- baren Poster unterstützt, sondern auch eindeutig bekanntgegeben, dass er von der Abmahnung des Klägers gewusst habe und dennoch die Beseitigung der rechtswidrigen Veröffentlichungen unterlassen habe. Durch dieses Verhalten treffe den Beklagten jedenfalls die Haftung für die von ihm verbreiteten kreditschädigenden und unwahren Beiträge und sei dadurch der Anspruch des Klägers auf Unter- lassung sowie Schadenersatz gegen den Beklagten begründet. Da sich der Beklagte geweigert habe, die in seine Haftung fallenden Postings zu entfernen, treffe ihn das Verschulden für das notwendige Einschreiten des Klagevertreters und somit an den entstandenen Kosten der Vertret- ung. Gegen das Urteil kann Karl Öllinger berufen. Wir werden unsere Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden halten. Pikantes Detail am Rande, das leider Insiderwissen voraussetzt. Öllingers Verteidiger (RA-Kanzlei Windhaber) legte doch tatsächlich einen Beitrag eines gewissen Marcus J. Oswald vor und wollte diesen dem Gericht als seriöse und zuverlässige Quelle präsentieren. Eine kurze Erklärung für Leser(innen) die diesbezüglich über kein Insiderwissen verfügen: Beiträge von Marcus J. Oswald brachten diesem selbst des öfteren Unterlassungsklagen bzw. einstweilige Verfügungen (darunter auch eines renommierten Wiener Rechtsanwaltes), sowie jede Menge Ärger und Probleme ein. Daher entbehrt es nicht einer gewissen Tragikomik, Artikeln von diesem Mann als seriöse und zuverlässige Quelle zu präsentieren. Auch das Gericht schien das so zu sehen und hielt im Urteil fest: „Auch der Inhalt der Beilage ./1 konnte die glaubwürdige Aussage des Klägers nicht entkräften.“ (Anmerkung der Redaktion: Bei- lage ./1 ist der bei Gericht vorgelegte Beitrag von Marcus J. Oswald). ***** 2014-02-01
Linksextreme setzen die Schlümpfe auf den Index
Papa Schlumpf ist Chef des Ku-Klux-Klan
Auf Facebook gibt es den politisch extrem links orientierten Account „Blutgruppe HC negativ“, deren Betreiber es sich zur Aufgabe gemacht haben, die FPÖ und deren Politiker – vorzugs- weise H.C. Strache – zu beleidigen. Offenbar um etwaigen Klagen zu entgehen, versteckt man sich dort hinter der Bezeichnung „Satire“. Wir haben vor einigen Tagen über diese seltsame Facebook-Interessengruppe berichtet, denn da outeten sich diese als antisemitisch und frauenfeindlich. Eine gestrige virtuell geführte Diskussion lässt uns aber am Verstand einiger User(innen) der besagten Facebook-Seite zweifeln. Denn in ihrem Wahn gegen die Farbe „Blau“ sind nun die Schlümpfe in ihr Visier geraten. So wird die beliebte Zeichentrick-Serie für Kinder als suspekt und pädagogisch für nicht wertvoll bezeichnet. Der Grund für das Urteil war schnell gefunden, wie nachfolgender Kommentar beweist – der übrigens von den Betreibern der „Blutgruppe HC negativ“ unkommentiert goutiert wird.
Screen: facebook.com (Account: „Blutgruppe HC negativ“) Erstaunlich zu welchem perfiden Ergebnis man im unkontrollierten Hass auf die FPÖ kommen kann. Während Papa Schlumpf als Chef für den rassistischer Geheimbund in den Südstaaten der USA – Ku-Klux-Klan (KKK) – herhalten muss, zeichnen die restlichen Schlümpfe als Symbol für arische Freiheitliche. Denn dies geht aus den Anmerkungen: „blond und Haut- farbe“ unzweifelhaft hervor. Der Zauberer Gargamel und seine Katze Asrael haben laut dem Kommentar eine „jüdische“ Hakennase und versuchen aus den Schlümpfen Gold zu machen. Abgesehen davon, dass diese Anmerkung ein Diskriminierung und Beleidigung gegenüber Juden ist, zeichnet sich der Kommentator durch völlige Unwissenheit aus. Denn der Name Azrael (so wird dieser korrekt geschrieben) stammt aus dem Arabischen und bedeutet „Engel des Todes“. Warum verfasst jemand derartigen Schwachsinn? Für uns ist es klar, dass man im politisch links orientierten Wahn bei den Leuten von „Blutgruppe HC negativ“ versucht, alles was nicht der eigenen Ideologie entspricht schlecht zu machen und durch den Dreck zu ziehen. Aber das alleine kann es doch nicht sein – dachten wir und durchforsteten den Facebook- Account des Kommentators Josef Gschwentner. Dieser gibt dort an, im vorigen Jahr mehrmals in Amsterdam gewesen zu sein. Tja, das könnte möglicherweise eine Erklärung dafür sein. ***** 2014-01-08
ORF diskriminiert Inländer(innen)
Wo bleibt der Aufschrei der Gutmenschen?
Die Radioinformation des ORF startet im Frühjahr 2014 wieder eine „Lehrredaktion für Radio- Journalismus“. Innerhalb von jeweils vier Monaten erhalten je zwei Lehrredakteur/innen eine umfassende Radioausbildung (Recherche, Interview, Beiträge gestalten, Technik- und Sprech- schulung) und werden am Newsdesk, in den Ressorts Chronik, Innenpolitik, Wirtschaft, Außenpolitik und Sport sowie bei Ö3, Ö1, Online und den Regionalradios eingesetzt. Obiger Absatz ist in nachfolgender ORF-Aussendung (Sreenshot) zu lesen.

Diskriminierungs- und Drohposting auf „Heimat ohne Hass“
Auf dem eigenen Facebook-Account
nimmt man es offenbar nicht so genau
Wir besuchen die Facebook-Seite „Heimat ohne Hass“ in regelmäßigen Abständen. Es zahlt sich wirklich aus, denn immer wieder stellen wir fest, dass deren Namen nicht „Nomen est omen“ ist. So auch heute. Eine kritische Userin wollte wissen ob man dort der Meinung sei, dass Muslime straffrei hetzen dürfen. Dabei bezog sie sich auf einen heutigen Krone-Beitrag.
Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass) Daraufhin meldete sich die auf dieser Webseite hinlänglich bekannte Kampfposterin Moni Österreicher wie folgt zu Wort:

Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass) In Folge entwickelte sich noch folgender Dialog zwischen Aspire und Österreicher:

Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass) Offenbar fiel der Hardcore-Posterin, Moni Österreicher, nichts mehr ein und hüllte sich in peinliches Schweigen. Aber dafür sprang ein anderer Poster in die Presche, der von sich wörtlich behauptet: „Ich bin der Untergang der FPÖ!“ Wie er das meint, könnte man aus seinem Posting schließen. In diesem diskriminiert und bedroht der er die Userin S. Aspire.

Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass) Abgesehen davon, dass es diskriminierend ist einer Frau zu unterstellen, dass es nicht „Lady Like“ also nicht damenhaft sei und den Charakter verderbe „zu viel FPÖ aufzutragen“ fragen wir uns, warum dies schlecht für die Gesundheit sein sollte. Uns fällt dazu nur eine Möglichkeit ein – und zwar, der betreffenden Person einen gesundheitlichen Schaden zuzufügen. An und für sich wäre das Posting von „Kärntens Untergang“ nicht besonders erwähnenswert, jedoch befindet sich dieses auf einer Webseite, die für sich den Slogan „Heimat ohne Hass“ in Anspruch nimmt. Die Betreiber der genannten Facebook-Seite haben es sich zur Aufgabe gemacht, angeblich verhetzende Postings (vorzugsweise auf FPÖ-nahen Webseiten) zur An- zeige zu bringen. Da erstaunt es uns, dass ein derartiges Diskriminierungs- und Drohposting unkommentiert auf deren Facebook-Account steht und offenbar toleriert wird. Wie würden die Beitreiber von „Heimat ohne Hass“ wohl reagieren, wenn sie beispielsweise ein Posting mit folgendem Inhalt entdecken würden? „Es ist nicht sehr Lady Like zu viel Islam aufzutragen, das ist schlecht für die Gesundheit und verdirbt den Charakter.“ Wir sind uns ziemlich sicher, dass unverzüglich eine Sachverhalts- darstellung an die Staatsanwaltschaft erfolgen würde. Möglicherweise würden sie dabei auch von Uwe Sailer unterstützt werden. Augenscheinlich wird die Facebook-Seite „Heimat ohne Hass“ unter dem Motto: „Wasser predigen aber selbst Wein trinken“ betrieben. ***** 2013-12-15
Parlamentsdirektion liest ERSTAUNLICH
Elektronische Post von der Parlamentsdirektion
Unser Beitrag „Erstaunliche Stellenausschreibung ……“ dürfte in der Parlamentsdirektion helle Aufregung ausgelöst haben, denn als Reaktion bekamen wir folgendes Mail:
Da wir im Kommentar von „Patriot“ keine verhetzenden, diskriminierenden oder beleidigenden Inhalte feststellten konnten, haben wir bei der Dame rückgefragt wo sie Ausländer(innen)feind- lichkeit ortet.

Die Antwort von Frau Dr. Häusler war mehr als interessant:
Zitat Häusler: Bitte lesen Sie den Eintrag von „Patriot“ nochmals durch. Er schreibt: „Sehr interessant, an welche E-Mail-Adresse man die Bewerbung senden soll.“ Gemeint ist die angegebene Adresse meiner Mitarbeiterin mit einem eindeutig slawischen Namen. Schon dieser Satz ist diskrimi- nierend.“ Es käme wohl kaum ein Mensch auf die Idee, dass beispielsweise Anmerkungen zu den Namen „Vranitzky oder Swoboda“ diskriminierend oder ausländerfeindlich wären. Daher finden wir es erstaunlich, dass schon allein die Bezugnahme auf den slawischen Namen „Marinkovic“ diskriminierend sein soll. Abgesehen davon ist dieser Name in Österreich sehr gebräuchlich und lässt nicht automatisch auf einen Ausländer schließen. Hier sofort Diskriminierung zu orten bedarf schon einiger Fantasie und für uns nicht nachvollzieh- bare Gedankengänge. Warum kam es Häusler nicht in den Sinn, dass der User „Patriot“ möglicherweise eine Person namens „Marinkovic“ (oder vielleicht sogar die Betreffende) kennt und es deshalb interessant findet, dass sich dieser Namen in einem Mail-Account der Parlamentsdirektion wiederfindet. Die Parlamentsjuristin scheint sich hier augenscheinlich in einer Einbahnstraße zu befinden, die zur Sackgasse wird. Zitat Häusler: „Mich wundert nur, dass in der Ausschreibung nicht steht: Ausländer bevorzugt.“ – Spätes- tens hier wird die Absicht des Schreibers klar: Aus dem Namen der Mitarbeiterin wird auf eine (vom Verfasser offensichtlich nicht gutgeheißene) Bevorzugung von Menschen aus- ländischer Herkunft geschlossen.“ Wer obige Passage von „Patriot“ sinnerfassend liest wird feststellen, dass dieser auf die Parla- mentsdirektion und nicht auf Ausländer(innen) Bezug nimmt. Was daran ausländerfeindlich und/oder diskriminierend sein soll, wenn eventuelle Bevorzugungen (egal wen diese betref- fen) nicht gutgeheißen werden, erschließt sich uns nicht. Folgt man der Denkweise von Dr. Häusler würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass alle Stellenanbieter, welche die österreichische Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für einen Job verlangen, sich diskriminierend und/oder ausländerfeindlich verhalten. Da sei der Parlaments- juristin in Erinnerung gerufen, dass es gerade staatliche Stellen sind, welche eine solche für etliche Berufe voraussetzen. Folgen wir der Rechtsmeinung des Grazer Magistrates in der Causa Cathrin Rohrbacher, wäre die Stellenausschreibung der Parlamentsdirektion diskriminierend. Denn diese verstöße nämlich gegen das normierte Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung, gemäß der Para- grafen 23 und 24 des Gleichbehandlungsgesetzes. Die geforderte Sprachkompetenz für die konkrete Stelle (Anm. d. Red.: Hausarbeiter – im Klartext: Hilfsarbeiter) wäre „überzogen und unangemessen hoch“. Dadurch würden Bewerber mit nicht-deutscher Muttersprache unter Umständen ausgeschlossen werden. Wir hoffen mit diesem Beitrag ausreichende Klarstellung geboten zu haben. Der Frau Dr. Häusler möchten wir noch empfehlen, sich das betreffende Inserat der Parlamentsdirektion sinnerfassend durchzulesen. Und vor allem wäre es angebracht Personen (die möglicherweise eine andere politische Mein- ung haben) nicht zu unterstellen, dass sie ausländerfeindlich und/oder diskriminierend agieren, obwohl es dafür jeder Grundlage entbehrt – sondern dies augenscheinlich nur der persön- lichen Interpretation der Parlamentsjuristin unterliegt. ***** 2013-12-12Erstaunliche Stellenausschreibung der Parlamentsdirektion
Weit übers Ziel hinausgeschossen
Strafe für Stelleninserat weil Deutschkenntnisse verlangt wurden. Über den Vorfall haben wir im Vorjahr diesen BEITRAG geschrieben. Die Grazer Tankstellenpächterin, C. Rohrbacher, erhielt von der Behörde einen Strafbescheid, weil sie per Inserat Personal suchte in dem gute Deutschkenntnisse gefordert waren. Begründet wurde der Strafbescheid damit, dass die Unternehmerin gegen das normierte Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung verstoßen habe und verwies auf die Para- grafen 23 und 24 des Gleichbehandlungsgesetzes. Man warf ihr vor, dass die geforderte Sprach- kompetenz für die konkrete Stelle „überzogen und unangemessen hoch“ sei. Dadurch würden Bewerber mit nicht-deutscher Muttersprache unter Umständen ausgeschlossen werden. Da staunten wir aber nicht schlecht, als wir nachfolgendes Stellenangebot in der heutigen Kronen Zeitung lesen mussten:
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 07.12.2013) Die Parlamentsdirektion sucht einen Hausarbeiter (auf gut Deutsch Hilfsarbeiter) und verlangt von diesem „sehr gute Deutschkenntnisse“ und zudem noch „Grundkenntnisse in politischer Bildung“. Welches Parteibuch der Bewerber haben muss, geht aus dem Inserat leider nicht hervor. Wie hätte wohl die betreffende Behörde reagiert, wenn die Grazer Tankstellenpächterin seiner- zeit einem zukünftigen Mitarbeiter „politische Bildung“ abverlangt hätte? Man darf nun ge- spannt sein, ob das Wiener Magistrat der Parlamentsdirektion einen Strafbescheid zustellen wird. Wie aus der Stellenausschreibung hervorgeht, wird eine Person für Putz- und sonstige Hilfs- dienste gesucht. Hier schlägt die Parlamentsdirektion nochmals zu. Die geforderte Qualifikation übersteigt bei weitem das Aufgabengebiet. Wir vermuten stark, dass es im Parlament Politiker- (innen) gibt, die den Job als Hausarbeiter nicht bekommen würden, weil sie das Anforderungs- profil nicht erfüllen könnten. ***** 2013-12-07