Unbescholtener Mann als gefährliche Person gebrandmarkt


Was sich Facebook da herausnimmt ist eine Frechheit und zudem diskriminierend


Vor vier Tagen teilte der IB-Chef Martin Sellner per Twitter mit, dass man ihm bereits das 4. Bankkonto gelöscht habe.  Man muss Sellner nicht mögen und auch nicht seine Ideen teilen, allerdings beweist diese Vorgangsweise, was in einer bargeldlosen Gesellschaft alles möglich sein könnte, um sich politisch unliebsamer Personen zu entledigen und diese abzudrehen.  Jedenfalls war uns dieser Umstand eine Kurzmeldung auf unseren Accounts bei Twitter und Facebook wert.




Auf Facebook grassiert in letzter Zeit das Gerücht, dass User(innen) gesperrt und deren Beiträge gelöscht werden, wenn diese Martin Sellner zum Inhalt haben. Wir haben dies für völligen Humbug gehalten, wurden allerdings gestern eines Besseren belehrt.  Denn da erhielten wir von Facebook folgende Mitteilung:




Da wir natürlich neugierig waren, was an unserem Posting (Verlinkung) gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoßen haben könnte, klickten wir weiter und sahen uns mit folgender Begründung konfrontiert:




Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.  Facebook brandmarkt einen unbescholtenen Mann (dessen Ansichten man nicht teilen muss, die aber immerhin durch die verfassungsmäßig gewährleistete Meinungsfreiheit gedeckt sind) als gefährliche Person.  Nicht einmal ein unabhängiges Gericht kam zu dieser Erkenntnis und sprach Sellner in einem Prozess frei.


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2020-01-19


Und wieder outen sich Linke als astreine Antisemiten


Israel wird von linker Facebook-Gruppierung per se als Kindermörder hingestellt

 

Die politisch links orientierte Facebook-Gruppierung „Rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich & Co.“, die liebend gerne gegen politisch Andersdenkende hetzt, stellte kürzlich nachfolgendes Posting auf ihrem Facebook-Account ein.

 

 

Nun ist es durchaus legitim und auch lobenswert, sich gegen die Todesstrafe auszusprechen.  Besagte linke Facebook-Gruppierung nimmt dies aber eigentlich nur als Feigenblatt.  Grundtenor ihres Beitrags ist es nämlich, Israel per se als Mörder und im Speziellen als Kindermörder hinzustellen.  Dies geht einwandfrei aus dem Satz: „Die spielenden Kinder am Strand, die aus ihren Häusern Vertriebenen, die unter der Apartheid leidenden…all die sind für Israel weitläufig Terroristen“ hervor.

 

Der ganze Text – bis auf den ersten Satz – des Beitrags, ist eigentlich antisemitisch ausgelegt.  Tja, damit haben sich Linke wieder einmal als astreine Antisemiten geoutet.

 

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2019-01-26


Bundeskanzler Kurz erneut als Baby-Hitler bezeichnet


Deutsches „Satiremagazin Titanic“ hetzt und diskriminiert schon wieder

 

Wir haben bereits über das selbsternannte „Satiremagazin Titanic“ und dessen geschmacklosen und primitiven Hetzbeiträge über den nunmehrigen Bundeskanzler Sebastian Kurz berichtet (LINK1LINK2).   Heute legte man bei dem Pamphlet wiederum nach und präsentierte – anlässlich des Deutschlandbesuches von Kurz – nachfolgende Bildmontage auf „titanic-magazin.de“.

 

 

Wir können uns nur wiederholen: Derartige Inhalte, wie im obigen Screenshot dargestellt, sind weder amüsant noch lustig.  Sie sind schlichtweg geschmacklos, diskriminierend und kriminell.

 

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2018-01-17


Der Bock als Gärtner


Morddrohungen gegen Sicherheitsmann auf Facebook-Account

„gegen Rassismus und Diskriminierung in Österreich“

 

Wie heute auf dem Account der Facebook-Gruppierung „Rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich & Co.“ berichtet wird, soll es am vergangenen Donnerstag in Wien Floridsdorf, in einer Geschäfts Fililale der Firma Müller zu einem tätlichen Übergriff eines Sicherheitsmannes, gegen eine Österreicherin mit türkischen Wurzeln gekommen sein.

 

Die Firma „Müller Drogeriemarkt Österreich“ hat zwischenzeitlich Stellung genommen und auf ihrem Facebook-Account wie folgt gepostet.

 


 

Zum Vorfall selbst können wir nichts berichten, da wir ja nicht anwesend waren und uns auch keine zuverlässigen Zeugenaussagen vorliegen.  Zudem ist die ganze Angelegenheit mittlerweile Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.

 

Über was wir allerdings berichten können, ist über die Facebook-Gruppierung „Rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich & Co“.  Denn was sich auf dem besagten Facebook-Account abspielt, spottet wohl jeder Beschreibung.  Abgesehen davon, dass in unzähligen Kommentaren über den Drogeriemarkt Müller aufs Übelste hergezogen wird, gibt es bereits zahlreiche rassistische Äußerungen, ja sogar Morddrohungen gegen den Sicherheitsmann.  Nachfolgend einige „Gustostückerln“ die sich auf besagter Facebook-Seite finden:

 


 

Da gibt es also eine Facebook-Gruppierung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich aufzuzeigen und anzuzeigen.  Scheinbar hat sich diese Community aber selbst als Bock zum Gärtner gemacht.  Dies wird durch zahlreiche Kommentare zum „Müller-Vorfall“ einwandfrei dokumentiert.  Was die ganze Sache noch schlimmer macht ist die Tatsache, dass nicht einmal die Schuld des Sicherheitsmannes erwiesen ist, wobei auch eine solche keine Morddrohungen rechtfertigen würde.

 

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2017-11-13


Anzeige wegen diskriminierender Volkshilfe-Veranstaltung in Floridsdorf


FPÖ erstattet Anzeige – Politische Reaktion auf unseren Beitrag

„Volkshilfe Wien lädt ausschließlich türkischsprachige …“

 

 

Die FPÖ-Floridsdorf hat heute auf einen Beitrag von uns über die Volkshilfe reagiert, die zu einer Veranstaltung einlädt, auf der ausschließlich türkischsprachige Senior(innen) und deren Angehörige informiert werden sollen, wie sie vom österreichischen Sozialstaat profitieren können.  „Mit einer Einladung ausschließlich für eine bestimmte ethnische Gruppe verstößt die VOLKSHILFE WIEN klar gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung, dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz“, kritisiert der Floridsdorfer FPÖ-BvStv. Karl Mareda.

 

Besonders brisant ist die Tatsache, dass diese Veranstaltung unter der Obhut der Stadt Wien (MA17, „Integration und Diversität“) stattfinden soll, und zwar im Festsaal des Floridsdorfer Amtshauses.  Die Benützungsvergabe des Festsaals obliegt dem SPÖ-Bezirksvorsteher, wodurch dieser an der gegenständlichen Diskriminierung der deutschsprachigen Bevölkerung mitverantwortlich ist, so der Tenor der FPÖ-Floridsdorf.

 

„Es ist äußerst befremdlich, wenn die Sozialisten immer vom `gemeinsamen Miteinander´ reden, jedoch gleichzeitig Ausgrenzung und Diskriminierung selbst praktizieren“, ergänzt der Floridsdorfer FPÖ-Bezirksparteiobmann, LAbg. Wolfgang Irschik, und fragt: „Was wäre wohl los, würde eine Veranstaltung ausschließlich für deutschsprachige Personen ausgewiesen?“

 

„Dass eine SPÖ-Vorfeldorganisation türkische Senioren in türkischer Sprache animiert, sich an den österreichischen Sozialleistungen reichlicher zu bedienen, entlarvt, wen die SPÖ tatsächlich meint, wenn sie auffordert, sich zu holen was einem zustünde. Wir fordern daher die Wiener Steuerzahler auf, selbst zu beurteilen, was sie davon halten“, kommentiert Irschik.

 

FPÖ-Stadtrat Toni Mahdalik hat heute Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz eingebracht.  „Man sieht auch an dieser Aktion, dass die Einheimischen in Wien in vielerlei Hinsicht nur mehr wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden, während den in unser Sozialsystem Zugewanderten auf unsere Kosten der Rote Teppich ausgerollt wird“, macht Mahdalik aufmerksam.

 

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2017-10-04


Impfpflicht kommt für die FPÖ nicht in Frage


Die FPÖ bekennt sich zum Impfplan, jedoch nicht zu Zwangsimpfungen

 

Eine Absage zur neuerlich aufgeflammten Debatte um die vom Österreichischen Verband der Impfstoffhersteller geforderte Impfpflicht erteilte heute die Gesundheitssprecherin der FPÖ, Dr. Belakowitsch-Jenewein in einer Stellungnahme.

 

„Die Entscheidung, ein Kind impfen zu lassen, habe auch in Zukunft den Erziehungsberechtigten zu obliegen und dürfe nicht zur Diskriminierung führen. In Österreich besteht keine Impfpflicht und es haben auch nicht irgendwelche Interessenvertretungen oder Lobbyisten darüber zu entscheiden, welche Gesundheitsvorsorgen die Österreicher ihren Kindern angedeihen lassen“, erklärte Belakowitsch-Jenewein.

 

„Die FPÖ bekenne sich zum Impfplan für Kinder, Zwangsimpfungen werde es mit den Freiheitlichen jedoch nicht geben. An dieser Haltung werden auch die Aussagen von Volksanwalt Kräuter nichts ändern, so Belakowitsch-Jenewein ergänzend.

 

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2017-02-09


Facebook sperrt linke Gruppierung „Blutgruppe HC Negativ“


Wenn Urheberrecht ein Fremdwort ist

 

Wir haben schon öfters über politisch links orientierte Facebook-Gruppen berichtet, auf deren Accounts Hass – und Hetzpostings gegen jeden und alles verfasst werden, was nicht der linken Gesinnung entspricht.  Eine davon ist die „Blutgruppe HC Negativ“, deren Betreiber es sich zur Aufgabe gemacht haben, seit Jahren unter dem Deckmantel der Satire, Beleidigungen und Diskriminierungen gegen die FPÖ und deren Obmann H.C. Strache zu fahren.  Auch scherte man sich bei dieser Gruppierung in vielen Fällen in keiner Weise um das Urheberrecht.  Dies wurde den Herrschaften nun zum Verhängnis.

 

 

Das Bild rechts unten in obiger Fotomontage zeigt im Original eine Facebook-Nutzerin, welche anlässlich ihres Geburtstages, vom FPÖ-Obmann HC Strache und dem Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer, ein Küsschen auf die Wange erhielt.  Bei der „Blutgruppe HC Negativ“ nahm man ganz einfach das Foto – ohne Rücksicht auf Urheberrechte – und tauschte die in der Mitte abgebildete Facebook-Userin gegen Donald Trump aus.  Dazu wurde vermerkt: „Bumsti in Amerika – Trio Infernal, die teuflischen Drei“.

 

Die betroffene Userin ließ sich das nicht gefallen und meldete den Vorfall bei Facebook. Diese reagierten mit einer (zumindest vorübergehenden) Sperre des Accounts der linken Gruppierung „Blutgruppe HC Negativ“.  Diese jammern nun auf Twitter herum (linkes unteres Bild im obigen Screenshot), anstatt in sich zu gehen und über ihr Fehlverhalten nachzudenken.

 

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2017-01-19


Kopftuchverbot an Wiens Schulen auch für Schülerinnen


Während christliche Symbole verdrängt werden, blüht der Islamismus in Wien

 

„Die Entwicklung in Wiens Schulen läuft genau in die falsche Richtung“, analysiert der Bildungs- und Jugendsprecher der FPÖ-Wien, LAbg. Maximilian Krauss. Er beruft sich auf Berichte besorgter Eltern, frustrierter Lehrer und vor allem auf die jüngste Analyse des Psychologen Ahmad Mansour, der – selbst Moslem – vor dem wachsenden religiösen Fundamentalismus und Islamismus bei Wiener Jugendlichen mit Migrationshintergrund warnt.

 

Mansour spricht aus, was dem neutralen Beobachter längst ins Auge gestochen ist: In Wiens Schulen nimmt die Zahl der muslimischen Schüler kontinuierlich zu, Schüler mit christlichem Glauben sind nur allzu oft in der Minderheit und Diskriminierungen durch die muslimische Mehrheit ausgesetzt, weiß Krauss. „Unterstützt wird diese Entwicklung durch Gutmenschen, die keine Gelegenheit auslassen, christliche Bräuche und Feste aus dem Schulalltag zu verbannen, aber gleichzeitig alles Islamische lautstark tolerieren“, klagt Krauss an.

 

In der aktuellen Diskussion um ein mögliches Burkaverbot legt Krauss nach und hält auch ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für notwendig. Denn wenn Religion Privatsache sein solle – so wie die Gegner alles Christlichen stets fordern – dann gelte das auch für Moslems. Das Kopftuch ist für Krauss nicht nur eine Unterdrückung von Frauen und Mädchen und eine Einschränkung in ihren Entfaltungsmöglichkeiten, es ist auch Ausdruck einer politischen und gesellschaftlichen Einstellung. „Unsere Aufgabe ist es, allen Kindern und Jugendlichen das beste Rüstzeug für ein selbstbestimmtes Leben mitzugeben. Religiöser Fundamentalismus hat bei dieser Aufgabe keinen Platz“, so Krauss abschließend.

 

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2016-10-11


MIMIKAMA bei dreister Lüge ertappt


Doch am Wochenende tätig!

In  unserem  Beitrag „Zuerst  denken,  dann  klicken“ haben  wir  darüber  berichtet,
dass  auf  der Facebook-Seite von MIMIKAMA,  die sich sinnvollerweise  „Verein zur
Aufklärung über Internetmissbrauch“ nennen,  ein diskriminierendes Lügenposting,
sage  und schreibe drei  (3!) Tage online war,  obwohl eine Aufforderung zur Lösch-
ung bestand.
Abgesehen  davon,  dass  eine  gesetzliche  Verpflichtung zur Löschung bestand und
diese  missachtet  wurde,  kam vom politisch links orientierten – und erst unlängst von
den Grünen gesponserten –  „Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“ folgen-
des Mail:

Der  Verfasser  des  Mails,  ein gewisser Tom,  wollte Glauben machen, dass man bei
MIMIKAMA  übers  Wochenende nicht tätig sei.  Vermutlich versuchte er so, sich oder
den  Verein der Verantwortung  zu entziehen.  Diese  Behauptung  konnten wir heute
als dreiste Lüge enttarnen,  wie nachfolgende Bildershow unter Beweis stellt.

B I L D E R S H O W  : Schlagzeilen der jeweiligen Beiträge,

……………………………….. mit angeführten Datum und Uhrzeit

{besps}mimi{/besps}

Alle Screenshots der Bildershow: Webseite „mimikama.at
Am gestrigen Samstag – dem 20.08.2016 (also Wochenende) – veröffentlichte man auf
der Webseite von MIMIKAMA sage und schreibe fünfzehn (15!) Beiträge, die auch teil-
weise  auf  deren  Facebook-Seite  verlinkt  wurden.   Sogar  heute  am Sonntag,  dem
21.08.2016,  wurde  schon  ein  Beitrag  veröffentlicht,  welcher  die  Top-Themen  des
vergangenen Tages  (Anm. der Red.:  also den gestrigen Samstag)  in  komprimierter
Form präsentiert.
Da  stellt  sich für uns die Frage,  warum man bei  MIMIKAMA trotz Aufforderung ein
diskriminierendes  Lügenposting  nicht  gelöscht  hat  sondern dieses 3 Tage online
stehen ließ. Dies zu klären überlässt der Betreiber dieses Online-Magazins seinem
Anwalt,  der  auch  prüfen wird,  ob in diesem  Fall  eventuell  schon  der Tatbestand
des § 111 StGB (Üble Nachrede) gegeben ist.
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2016-08-21

UPDATE  am  2016-08-21  um 13:10 Uhr


Für die Behauptung, dass man bei MIMIKAMA am Wochenende nicht tätig sei, ist man
dort aber sehr fleißig.   (Neuer Beitrag am Sonntag, dem 21.08.2016 um 12:38 Uhr).

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Primitiver Folder des Nachwuchses der Grünen


Schnell noch Opa, Oma und die Mizzi-Tant´

anrufen und den Hofer schlecht machen?

Diese Woche haben wir einen Beitrag über ein äußerst primitives Video verfasst,  in dem
ältere Menschen diskriminiert werden.
{youtube}_YgKoUGQLZ4{/youtube}
Möglicherweise um die Jugend daran zu erinnern, was sie Opa, Oma und der Mizzi-Tant´
noch heute zu sagen haben,  wurden gestern Folder  (nachfolgendes Bild) an der Vienna
Business School  (HAS und HAK),  in Wien 2.,  Untere Augartenstraße 9  verteilt und auch
im Gebäude angebracht.
Liest  man  sich  den  linken Teil  des Folders durch, liegt der Schluss nahe,  dass dem
Nachwuchs der Grünen scheinbar keine Aussage zu primitiv ist,  wenn es darum geht
gegen  einen  politisch Andersdenkenden Stimmung zu machen.   Gut,  es wäre nicht
das erste Mal, dass Grüne negativ auffallen.
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2016-05-21

Unfassbare Diskriminierung von Senioren


Ein Wahlwerbe-Video, das auf der Facebook-Seite von Van der

Bellen zu sehen ist, stellt ältere Menschen als unmündig dar

Je näher der Tag der  Entscheidung  rückt,  umso mehr bröckelt die Fassade des  ‚netten
Professors‘  und  zum Vorschein kommt ein mittlerweile durchaus untergriffiger Kandidat.
Eine  Entgleisung  der  besonderen  Art  ist  ein Wahlwerbe-Video,  das  seit  den Pfingst-
feiertagen auf Van der Bellens Facebook-Seite zu sehen ist.
Darin  sollen  Jugendliche  motiviert  werden, „Oma, Opa und die Mizzi-Tant‘‘ anzurufen,
damit  diese  tunlichst  am  22. Mai  den vermeintlich unabhängigen Kandidaten wählen.
Dabei  wird  unverhohlen  suggeriert,  dass die Älteren selbst nicht entscheiden können,
ob sie zur Wahl gehen und welchem Kandidaten sie ihre Stimme geben.
{youtube}_YgKoUGQLZ4{/youtube}
Es dürfen natürlich nicht die ‚praktischen Tipps‘ fehlen,  falls Oma und Opa nicht gleich
‚spuren‘. Im Video werden Aussagen wie:  „Sagt’s ihnen, dass ihr ihnen notfalls mit der
Wahlkarte helft’s“, „Fahrt’s mit ihnen gemeinsam zum Wahllokal“, oder:  „Droht’s ihnen
mit Liebesentzug“  getätigt.
Womöglich sollen sie vielleicht noch der Oma die Hand beim Ankreuzen führen.  Damit
wird diese Altersgruppe pauschal als unmündig und dumm diskriminiert und verächtlich
gemacht.  Dies  hat  sich  die Generation,  die dieses Land aufgebaut und zu Wohlstand
geführt hat, wahrlich nicht verdient.

Dazu  der freiheitliche  Seniorensprecher NAbg. Werner Neubauer:. „Es wird zu prüfen
sein,  ob  diese  Formulierungen  möglicherweise  als  Aufruf  zum Wahlbetrug und zur
Nötigung  verstanden  werden  können.   In  höchstem  Maße  würdelos  ist  diese Form
des Wahlkampfes allemal.  Ich erwarte mir daher von Van der Bellen eine Klarstellung
und Distanzierung von diesen Inhalten.“
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2016-05-17

Asylwerber bevorzugt


Erstaunliche Stellenausschreibungen

„Der/die  Arbeitgeber/in  oder private/r Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeits-
marktförderungsgesetzes,    BGBl.  Nr.  31/1969,   oder  eine  mit  der  Arbeitsvermittlung
betraute  juristische  Person  öffentlichen  Rechts darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich
noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) in diskriminierender Weise ausschreiben
oder  durch  Dritte ausschreiben lassen,  es sei denn,  das betreffende Merkmal stellt auf
Grund  der  Art  einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Aus-
übung  eine  wesentliche  und entscheidende berufliche Anforderung dar,  sofern es sich
um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.“.. So steht
es zumindest im Gesetz.
Natürlich  gibt  es  da  Ausnahmen,  wenn  beispielsweise  eine politische Partei oder eine
Religionsgemeinschaft für Tätigkeiten,  zu deren Ausübung die jeweilige Weltanschauung
oder  Religion  eine  gerechtfertigte Voraussetzung  bildet,  nur  Personen  dieser Weltan-
schauung  oder Religion aufnimmt.   Auch berufsspezifische Qualifikationsanforderungen
stellen keine Diskriminierung dar.
Nachfolgende Stellenausschreibungen stammen von „jobtransfair“, einem Unternehmen
des.„bfi“ Wien.
Wenn  ein  Arbeitssuchernder  nun  glaubt,  die  berufsspezifische Qualifikationsanforder-
ungen der ausgeschriebenen Stellen zu erfüllen und damit einer Bewerbung nichts mehr
im  Wege  steht,  dann  er irrt gewaltig.   Denn „jobtransfair“ hängt den Stellenausschreib-
ungen folgende Bedingungen an:
Mit den zusätzlichen Bedingungen,  die keine wie immer gearteten Qualifikationsanforder-
ungen für die ausgeschriebenen Jobs  darstellen,  findet eine gruppenspezifische Benach-
teiligung. – nämlich  die  Gruppe  von  Arbeitssuchenden,  die  in der Stellenausschreibung
ausgegrenzt  (also  benachteiligt)  werden –. statt.
Laut. Wikipedia .stellt  dies  eine  Diskriminierung  dar:.. „Diskriminierung  bezeichnet eine
gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung  von  Gruppen  oder einzelnen
Personen.“ ..Diesbezüglich kann auch im Duden nachgelesen werden.
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2016-02-16

Solidaritäts-Bekunder für Polizistenmörder erstattet Anzeige


ANTIFA-Typ fühlt sich diskriminiert

Am 27. Dezember haben wir in einem Artikel über einen abartigen Beitrag auf der politisch
links orientierten Webseite  „linksunten.indymedia.org“  berichtet.  Ein User,  der sich „Zeiti“
nennt,  rief zur Solidarität mit dem Polizistenmörder von Herborn (D) auf.
Kurze Zeit nach dem Erscheinen unseres Artikels, verschwand der besagte Beitrag auf der
Webseite der Linken.   Scheinbar war dieser auch den linken  K(r)ampfgenossen etwas zu
heikel.
Wer  nun  glaubt,  dass  sich  die  Angelegenheit  damit erledigt hatte,  der irrt.   Denn dieser
„Zeiti“  dürfte  ein  Psychopath  der  besonderen  Art sein.   Er  kündige  nämlich an,  dass er
wegen der Löschung seines Beitrages eine Strafanzeige wegen Diskriminierung,  Rufmord
und Mobbing erstattet.
Unser Fazit: Erstaunlich welche Typen sich bei der Antifa tummeln.
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2015-12-30

Schwer diskriminierende Postings auf linker Facebook-Seite


Auf „AK DEUTSCH FÜR FPÖ-ANHÄNGER (und Rinnen)“

wird H.C. Strache Drogenkonsum unterstellt

Ein  Posting  auf  der  Facebook-Seite des FPÖ-Chefs,  wo sich Userinnen besorgt über
sein Aussehen  (Gesundheit)  äußerten,  nahm man auf der im negativen Sinn bestens
bekannten Facebook-Seite  „AK DEUTSCH FÜR FPÖ-ANHÄNGER (und Rinnen)“  zum
Anlass, sich diskriminierend über H.C. Strache zu äußern.
(Auszug aus den Kommentaren)
Scheinbar  ist  es den  User(innen),  welche die im Screenshot gezeigten Kommentare
tätigten nicht bewusst, dass diese vermutlich rechtliche Folgen haben werden.  Es liegt
natürlich auch im Bereich des Möglichen, dass diesen das egal ist und solche Postings
bei ihnen an der Tagesordnung stehen.
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2015-12-12

Presserat: Reportage auf „profil.at“ diskriminiert FPÖ-Sympathisanten


Bezeichnung als „hässlichste Menschen Wiens“ ist diskriminierend

Am  7. September 2015  brachten  wir  den  Beitrag. „Erstaunliche Ansichten einer Profil-
Redakteurin“. In einem Artikel in dem Magazin, dass von sich behauptet Profil zu haben,
beschimpfte die Journalistin Christa Zöchling, Sympathisanten der FPÖ auf das Übelste.
Bereits  am folgenden Tag unseres o.a. Beitrages,  gab es eine politische Reaktion. Die
FPÖ  verlangte  eine  umgehende  Befassung  des  Presserats  mit  dieser Sache sowie
eine  Entschuldigung  des  Herausgebers des Profil.   Nun, eine Entschuldigung seitens
des Profils ist uns bis dato nicht bekannt, aber der Senat 1 des Presserats beschäftigte
sich heute mit dem besagten Artikel von Christa Zöchling.
Nach Meinung des Senats verstößt der Profil-Beitrag gegen  Punkt 7  des Ehrenkodex für
die österreichische Presse, der vor Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung schützt.
In der – im obigen Screenshot – wiedergegebene  Passage,  werden  nach  Meinung  des
Senats  Menschen  (die  Teilnehmer  an  der  Veranstaltung  der  FPÖ)  pauschal  als  die
„hässlichsten  Menschen  Wiens“  bezeichnet  und  es werden  ihnen  weitere,  detailliert
beschriebene Eigenschaften zugeschrieben.
Eine derartig intensive,  pauschale Häufung negativer  Attribute  ist für sich betrachtet eine
eindeutige Diskriminierung dieser Menschen.  Dabei kommt es nach Ansicht des Senates
nicht  darauf  an – wie von der Medieninhaberin von „profil.at“  vorgebracht wurde – ob die
Verfasserin  des  Artikels damit nur einen  „subjektiven Eindruck“  schildern wollte,  was in
der Passage im Übrigen auch nicht zum Ausdruck kommt.
Der Senat fordert die betroffene Medieninhaberin nun auf, seine Entscheidung freiwillig
zu veröffentlichen.  Nun, da sind wir schon gespannt, ob das Profil dieser Aufforderung
nachkommen wird?
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2015-11-19

Reaktionen von unzufriedenen Muslimen


Von der Motorsäge bis zur Kalaschnikow

Es ist noch gar nicht solange her, da fühlte sich ein Muslim in der niederösterreichischen
Gemeinde  Groß-Enzersdorf,  durch ein Jesuskreuz gestört.   Also ließ er es kurzerhand
mit einer Motorsäge umschneiden.
Screen: heute.at
In Anbetracht der französischen Verhältnisse, ist man da in der Alpenrepublik noch sehr
glimpflich  davongekommen.   Nur Sach- und kein Personenschaden. Bezeichnend und
gleichzeitig  erschreckend war allerdings die Reaktion des SPÖ-Bürgermeisters der Ort-
schaft,  der vor dem Muslim noch einen Kniefall machte.
Einzig Aktivisten der  „Identitäre Bewegung Niederösterreich“  bewiesen Courage und
errichteten kurzerhand auf der selben Stelle ein neues Holzkreuz.  Wir haben damals
DIESEN BEITRAG dazu gebracht.
Kritik  an  Muslime,  die  sich  durch  ein  anderes  religiöses  Symbol oder an kulturellen
Bräuchen  – außer deren eigenen  Kultur –. gestört fühlen, wird von Linken, Gutmenschen
und   rückgratlosen   Politiker(innen)  postwendend  als  Hetze  und Diskriminierung be-
zeichnet.  Nicht einmal der tragische Vorfall in Paris,  ließ etliche dieser Leute von ihrem
Standpunkt abrücken.
Wir haben im Internet  Recherchen angestellt und nur einige Beispiele gefunden,  wo
sich  Muslime  offenbar – durch was auch immer –. gestört gefühlt haben dürften. Für
die nachfolgende Aufzählung wird keine Garantie auf Vollständigkeit abgegeben:
Der Schuh-Bomber war ein Muslim.
Der Beltway Snipers waren Muslime.
Der Fort-Hood-Schütze war ein Muslim.
Der Unterwäsche-Bomber war ein Muslim.
Die U-S.S.-Cole-Bomber waren Muslime.
Die Madrid-Zug-Bomber waren Muslime.
Die Bafi-Nightclub-Bomber waren Muslime.
Die Londoner U-Bahn-Bomber waren Muslime.
Die Moskauer Theater-Angreifer waren Muslime.
Die Boston-Marathon-Bomber waren Muslime.
Die Pan-Am-Flug-#93-Bomber waren Muslime.
Die Air France Entebbe-Hijacker waren Muslime.
Die Buenos Aires Selbstmordattentäter waren Muslime.
Die israelischen Olympiamannschaft-Angreifer waren Muslime.
Die kenianische U.S.-Botschaft-Bomber waren Muslime.
Die Saudi-Khobar-Towers-Bomber waren Muslime.
Die Besslan-Schule-Angreifer (Russland) waren Muslime.
Die ersten World-Trade-Center-Bomber waren Muslime.
Die Bombay-Mumbai-Indien-Angreifer waren Muslime.
Die Achille-Lauro-Kreuzfahrtschiff-Hijacker waren Muslime.
Die 11.September-2001-Flug-Hijacker waren Muslime.
Die Talibanmörder von 120 Schülern in Pakistan waren Muslime.
Die Journalistenmörder in Paris waren Muslime.
Betrachtet  man  weltweit  das  Zusammenleben von Muslimen mit anderen religiösen
Gruppierungen oder Kulturen, ergibt sich leider ein trauriges Bild. Auch diesbezüglich
haben wir im Internet recherchiert.
Muslime mit Christen ist ein Problem
Muslime mit Hindus ist ein Problem
Muslime mit Buddhisten ist ein Problem
Muslime mit Juden ist ein Problem
Muslime mit Sikhs ist ein Problem
Muslime mit Baha’i ist ein Problem
Muslime mit Shintos ist ein Problem
Muslime mit Atheisten ist ein Problem
Aber augenscheinlich liegt es nicht nur am Zusammenleben mit anderen religiösen
Gruppierungen  oder  Kulturen,  denn  sogar  Muslime mit Muslimen ist ein Problem.
Muslime scheinen überhaupt unglücklich und unzufrieden zu sein,  denn:
Sie sind in Gaza nicht glücklich.
Sie sind in Ägypten nicht zufrieden.
Sie sind in Libyen nicht glücklich.
Sie sind in Marokko nicht glücklich.
Sie sind im Iran nicht glücklich.
Sie sind im Irak nicht glücklich.
Sie sind im Jemen nicht glücklich.
Sie sind in Afghanistan nicht zufrieden.
Sie sind in Pakistan nicht glücklich.
Sie sind in Syrien nicht glücklich.
Sie sind im Libanon nicht glücklich.
Sie sind in Nigeria nicht glücklich.
Sie sind in Kenia nicht glücklich.
Sie sind im Sudan nicht glücklich.
Also was bleibt da anderes übrig,  als in ein Land auszuwandern,  in dem man zufrieden
und glücklich sein kann. Da wären beispielsweise die USA, Australien, Kanada, England,
Österreich,  Belgien, Frankreich,  Italien,  Deutschland,  Schweden,  Dänemark  und Nor-
wegen.
Muslime  sind  demnach in fast allen Ländern,  die nicht islamisch sind – bzw.  der Islam
(noch)  eine  eher untergeordnete Rolle spielt,  glücklich und zufrieden.   Das sollte man
zumindest  annehmen  dürfen.   Aber  der  Schein  trügt  offenbar,  denn  auch in diesen
Ländern  sind Muslime augenscheinlich nicht  wirklich zufrieden und dies wird von einer
nicht unerheblichen Anzahl auch offen gezeigt.
Im harmlosesten Fall wird ein Jesuskreuz umgesägt, Antisemitismus gepredigt und/oder
demonstrierend  durch  die Straßen gezogen.   Wir haben darüber schon in einigen Bei-
trägen berichtet.  Im schlimmsten Fall kann es so aus wie in Paris ausgehen.
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2015-01-09

Blinder Mann wurde aus Badezentrum Traun rausgeworfen


Behinderten wurde der Zutritt verweigert

„Ich wurde wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt und damit diskriminiert“, sagt der
blinde Bausachverständige Dietmar Janoschek.   Der ehemalige Leistungs- und Rett-
ungsschwimmer  ist  1992 erblindet,  geht aber trotzdem seiner großen Leidenschaft
dem Schwimmen sehr gerne nach.
Seit einigen Jahren lebt er in Traun (OÖ),  wo  er  ein  Haus mit Pool gebaut hat.  Da der
Pool   aber  im   Außenbereich  liegt  und  mit   6 X 3  Meter  relativ  klein  ist,  beschloss
Janoschek  vor  einem  Monat sich den Weg zum Badezentrum Traun sowie das Hallen-
bad und den Saunabereich mit sehender Hilfe zeigen und erklären zu lassen, um diese
Einrichtung der Stadt Traun jederzeit Nutzen zu können.
Seit  Anfang Dezember 2014 besuchte er 10-mal das Badezentrum.   „Die ersten beiden
Male hatte ich einen befreundeten Nachbarn mit,  der mir alles gezeigt hat.  Seit meinem
3. Besuch  benötige  ich  keine  Hilfe  mehr,  da  ich  alle meine Wege zum und im Bade-
zentrum problemlos alleine finde, wie viele Leute bezeugen können“,  so Janoschek.
Groß  war  die Freude des blinde Sportlers,  der bei jedem seiner Besuche zwischen 2,5
und  3 Kilometer  schwimmt,  als  er  im   Dezember – von  seiner  ebenfalls  erblindeten
Lebensgefährtin – eine Plastikkarte mit  einem  Guthaben von Euro 100,- für den Eintritt
zum Badezentrum Traun als Geschenk erhielt.
Bei  seinem  11. Besuch am 30.12.2014 wurde Dietmar Janoschek jedoch an der Kassa
angehalten.   Es  wurde  der  Betriebsleiter  geholt  und dieser erklärte ihm,  dass er das
Badezentrum nur mit einer Begleitperson betreten dürfe.   Als Grundlage für das Betret-
ungsverbot  wurde die Betriebsordnung genannt.  Diese sieht vor,  dass Behinderte nur
in  Begleitung einer Person,  die mindestens 18 Jahre alt sein muss,  das Badezentrum
betreten dürfen.
Alle Beteuerungen von Janoschek,  dass er sich alleine zu Recht finde und dies ja auch
schon  die  letzten  8 Male bewiesen habe und es sich bei dieser Bestimmung um eine
Diskriminierung handle, halfen nichts.   Laut Janoschek rechtfertigte sich der Betriebs-
leiter mit den Worten:. „Ich kann nur die Richtlinien befolgen, wegen einer Änderung
dieser müssen sie sich an die Stadt Traun wenden.“ . Anschließend musste der blinde
Badestammgast unverrichteter Dinge das Badezentrum wieder verlassen.
Dietmar  Janoschek,  der auch Präsident der  Interessenvertretung .„freiraum-europa“
ist,  die  sich  für  die  Gleichberechtigung und Barrierefreiheit aller Menschen einsetzt,
wird  eine Sachverhaltsdarstellung mit einer Beschwerde an die Antidiskriminierungs-
stelle  beim  Amt der OÖ Landesregierung sowie der Stadt Traun verfassen.   Er hofft
auf rasches handeln der verantwortlichen Politiker beim Trauner Gemeinderat, damit
er  so  wie  auch  bisher  wieder ungehindert schwimmen gehen kann und auch kein
anderer Behinderter derart brüskiert werden kann.
„Es handelt sich bei dieser Bestimmung um eine Diskriminierung, denn Menschen mit
Behinderung  sind  mündig  genug selbst zu entscheiden ob und wann sie eine Assis-
tenz  bzw.  Begleitung  zur Unterstützung benötigen und wann nicht.   Die Behauptung
nur  weil  jemand  eine  Behinderung  hat,  könnte er leichter stürzen oder sich verirren
udgl.,  sind   altmodische  Vorurteile  die  im   21. Jahrhundert  nichts  mehr  zu suchen
haben.
Dass  eine  Begleitperson  bei  allen Behinderten im Vorhinein vorgeschrieben  wird ist
unfassbar  und  entspricht nicht der Lebensrealität von Menschen mit Behinderung, die
nicht  ständig  irgendjemanden  als   Begleitung  verfügbar  haben und  ich  werde  mir
sicher nicht  ca. 3-mal pro Woche jemanden als Begleitperson bezahlen, der mir dann
zusieht  wie  ich  ca.  3 Kilometer  schwimme.  Außerdem  man  stelle  sich  vor,  diese
Regelung  wird  immer  Wort  wörtlich  genommen,  so  würde  dies   bedeuten,  dass
jedem   fünften  Badegast  der   Zutritt  verweigert  werden  müsste.   Allen  Menschen
mit Diabetes,  Epilepsie,  Hörgeräten,  Gehörlosen, Geh- und, Sehbehinderten, Klein-
wüchsigen usw.“,  so der schockierte Dietmar Janoschek.
*****
2014-12-31

Uwe Sailer hat sich wieder einmal selbst übertroffen


Voller Lob für niveaulosen, diskriminierenden

und beleidigenden Beitrag

In regelmäßigen Abständen besuchen wir die Facobook-Seite von Uwe Sailer, seines Zeichens
Kriminalbeamter  in  Linz  und  „Ute Bock-Preisträger“.   Für Unwissende: Dieser Preis ist nach
jener Dame benannt, die nach eigenen Angaben  (Quelle: Der Standard) als Erzieherin Kinder
schlug und auch dabei zusah,  wie Kolleg(innen) von ihr Kinder verprügelten, bis deren Blut
an den Wänden klebte. Frau Bock meldete diese Vorfälle nicht und erstattete auch keine An-
zeige.  Wir gratulieren Herrn Sailer nachträglich zu dieser Auszeichnung.
Aber  zurück  zum Thema.   Sailer kommentierte heute in einem Facebook-Eintrag wörtlich:
„Gute Beschreibung  über  H.C.  seine Anhänger und Bierzelt-Atmosphäre. Ist in Linz nicht
anders.“ .Unter seinem Kommentar setzte er (wie im nachfolgenden Screenshot ersichtlich)
einen Link, der zum betreffenden Beitrag hinwies.
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Dieser Eintrag von Uwe Sailer machte uns neugierig und wir folgten dem Link.   Wir wollten
unbedingt  wissen,  welch  gute  Beschreibung  über  den  FPÖ-Chef  und  seine  Anhänger
in dem Beitrag stehen.   Auf der Webseite  „VICE“ ist eingangs folgendes zu lesen: „Stefanie
Sargnagel ist die beste Schreiberin Österreichs und wir werden jedes Mal ganz rot vor Stolz.“
Rot werden könnte man tatsächlich, allerdings nicht vor Stolz sondern vor Scham.  In einem
geistig  sinnbefreiten  und  beleidigenden  Beitrag  wird  über die FPÖ, deren Führungsriege
und  Anhänger  hergezogen.   Da wird beispielsweise der Abgeordnete zum Wiener Landtag
und Mitglied des Wiener Gemeinderats, David Lazar,  wörtlich als „der bekannte Quotenjude
der FPÖ“ betitelt.
Der  besagte  Beitrag  strotzt  vor lauter Beleidigungen und Diskriminierungen.   Vermutlich ist
auch dies der Grund, warum der Satz „….den Artikel zur Sicherheit unserem Anwalt geschickt
haben“ angemerkt ist.   Möglicherweise wird die  Autorin Stefanie Sargnagel anwaltliche Hilfe
benötigen.   Nachfolgend möchten wir unserer Leserschaft einen kleinen Textauszug aus dem
niveaulosen Beitrag zur Kenntnis bringen.   Wer Lust und Laune verspürt diesen zur Gänze zu
lesen,  kann dies unter diesem LINK tun.
Screen: vice.com
So weit,  so nicht gut.   Und nun zurück zum „Ute Bock-Preisträger“ Uwe Sailer.   Man muss
nun kein FPÖ-Anhänger sein,  um den Artikel von Stefanie Sargnagel als niveaulos, diskrimi-
nierend und beleidigend einzustufen.  Und just diesen Beitrag kommentierte Sailer auf seiner
Facebook-Seite mit den Worten: „Gute Beschreibung über H.C. seine Anhänger und Bierzelt-
Atmosphäre.“ Nun überlassen wir es unserer geneigten Leserschaft, sich selbst ein Bild über
den  Kriminalbeamten aus Linz zu machen.   Unseres haben wir schon in etlichen Beiträgen
in diesem Online-Magazin festgehalten.
*****
2014-11-04

Linksextremisten drehen auf Facebook durch


Verleumden, beleidigen und diskriminieren

Gestern brachten wir auf Facebook ein Kurzmeldung, die uns auf ERSTAUNLICH eigentlich
keinen  Beitrag wert war.   Allerdings  sind  die  Folgeerscheinungen  es wert darüber zu be-
richten.
Screen: facebook.com
Aber der Reihe nach. Da gab es bis gestern auf Facebook den linksextremen Account
„AK Deutsch für FPÖ-Anhänger“.   Die  Gruppe umfasste stolze  2.195 Mitglieder.  Viele
der dortigen Kommentatoren finden sich auch beispielsweise auf der  Facebook-Seite
„Heimat ohne Hass“ wieder.
Screen: facebook.com
Auf der Facebook-Seite „AK Deutsch für FPÖ-Anhänger“ wurde fast ausschließlich beleidigt,
diskriminiert und verleumdet.  Politische Gegner, vor allem die FPÖ, wurden als Freiwild be-
trachtet.   Der besagte Account wurde  (vermutlich nach  zahlreichen Meldungen)  von Face-
book gelöscht.
Den  Verlust  von  2.195  Mitglieder  brachte  die  Linksextremisten  scheinbar  auf die Palme
und sie begannen durchzudrehen.  Die skurrilsten Meldeattacken waren die Folge. Im Visier
waren  vor  allem  FPÖ-nahe Seiten  und  Accounts  von  FPÖ-Politikern.   Leider  können wir
die uns zugesandten Postings nicht veröffentlichen, da dies den zeitlichen Rahmen unserer
Webseite sprengen würde.
Eine der dämlichsten Meldeattacke  (stellvertretend für unzählige andere Meldungen)  wollen
wir  unserer  Leserschaft  jedoch  zur  Kenntnis  bringen.   So erhielt beispielsweise heute die
FPÖ-Politikerin,  Andrea Kellner, von Facebook die Mitteilung, dass ihr Foto wegen Nacktheit
gemeldet wurde.
Screen: facebook.com
Da  staunte  Kellner  nicht  schlecht,  denn von  Nacktheit  ist  ihr Foto  (gemeint ist ihr Profil-
bild)  sehr  weit entfernt.   Aber damit haben diese Linksextremisten wieder bewiesen, dass
sie sich keiner normalen Diskussion stellen können.  Ihre Domäne ist augenscheinlich ver-
leumden, beleidigen und diskriminieren.
Screen: facebook.com
Es  könnte natürlich auch möglich sein,  dass das unverhüllte  Gesicht von Andrea Kellner
bei  den Linksextremisten den  Eindruck  von Nacktheit erweckte.   Auslöser dafür könnte
der Konsum von bewusstseinsverändernden Substanzen sein. Keller sieht das aber eher
gelassen  meint gegenüber  ERSTAUNLICH:  .„Ich  picke mir trotzdem keinenVollbart ins
Gesicht und ziehe auch keine Burka an.“
*****
2014-10-24

Wenn Linke kommentieren – TEIL 2


Strohdumm oder virtuelles Tourette-Syndrom?

Der  Beitrag „Aufstand der Flüchtlinge im  ……“,  welcher  in der Tageszeitung ÖSTERREICH
erschienen ist,  erregte einiges Aufsehen.   Laut SOS-Mitmensch,  die angeben in der Sache
recherchiert  zu  haben,  sollen  die  Angaben  im  Artikel  nicht den Tatsachen entsprechen.
Die Gutmenschen-Organisation bezeichnet diesen als extrem üblen und vor allem falschen
Anti-Flüchtlings-Hetzartikel.
Zum  Inhalt  des  Beitrages in  ÖSTERREICH können wir keine Aussagen treffen,  da wir in
diesem Fall keine Recherchen angestellt haben.   Allerdings waren wir neugierig,  mit wel-
chen  Kommentaren sich die Linken zum betreffenden Artikel äußern.  Wir haben auf den
einschlägig  bekannten  Facebook-Accounts  Nachschau  gehalten und sind auf die Seite
von „Woratsch Flox“ gestoßen. Dieser Facebook-User ist fleißiger Kommentator auf links-
extremen  Seiten wie   „Heimat  ohne Hass“  oder  „Blutgruppe HC Negativ“   und  ist  uns
unter mehreren Profilnamen bekannt.
Screen: facebook.com
Wie  die  meisten linken Hardcore-User,  legt auch Woratsch keinen Wert auf eine gepflegte
Umgangssprache.   Beleidigungen  und Diffamierungen stehen an der Tagesordnung.  Sein
Posting spricht eine deutliche Sprache.  Und noch etwas haben diese Herrschaften gemein-
sam,  sie können nicht sinnerfassend lesen.
Liest  man  sich  den  Beitrag in ÖSTERREICH durch wird man feststellen,  dass mit keiner
einzigen  Silbe  die Namen  Strache oder Gudenus erwähnt werden.   Wie auch allgemein
bekannt  ist,  haben  die  beiden  FPÖ-Politiker  sicher  kein Naheverhältnis zum Heraus-
geber von ÖSTERREICH.
Und  wieder  einmal  haben  wir  unter Beweis gestellt,  dass es linksextremen Hardcore-
Kommentatoren  nur  darauf  ankommt,  die  ihnen  politisch nicht genehmen Gegner zu
diskriminieren  und zu beschimpfen.   Ein Grund findet sich immer,  egal ob es der Voll-
mond  oder  ein  Beitrag  in  einer  Zeitung ist,  mit denen diese gar nichts zu tun haben.
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2014-10-08

Oskar Deutsch lädt Fuat Sanac zu einer Israel-Reise ein


IKG weist Kritik der IGGiÖ entschieden zurück

IKG-Präsident  Deutsch:  „Unsere Solidarität und unser Dank gilt den  Hütern der Freiheit,
der Demokratie und des Lebens. Wer sich mit den Palästinensern solidarisiert, muss die
Hamas verurteilen, nicht Israel.
Juden,  Muslime, Christen und Drusen werden seit 14 Jahren von Raketen aus dem Gaza-
streifen  terrorisiert“,  hält  Oskar  Deutsch  fest.   Einige  wenige der von der Hamas-Gewalt
besonders  betroffenen  Bevölkerung  in Israels Süden hat eine Delegation der IKG vorige
Woche  besucht.   Deutsch:  „Wir  haben  Ärzten,  Schwestern  und  Patienten  in Ashkelon,
Bauern und Rabbinern in Kfar Maimon,  Soldaten und Kindergartenpädagogen bei Sderot
unsere   Solidarität  und  unseren   Dank  bekundet.    Für  das  hier  verursachte  Leid,  die
Verletzungen  und  die Toten  ist  die  Hamas  ebenso verantwortlich wie für die Toten, Ver-
letzten und die Unterdrückung der Palästinenser in Gaza.“
Während  in Israel das Leben jedes einzelnen Menschen – egal ob Jude,  Muslim,  Christ,
Druse  oder  Atheist – geschützt  und verteidigt wird,  trachtet das Hamas-Regime in Gaza
nach  Mord  an  Andersgläubigen  und jedem,  der nicht ihrer Meinung ist.   „Zugleich ver-
suchen einige islamische  Organisationen in Österreich und Europa ihren Antisemitismus
als Israelkritik auszugeben. Das Gegenteil ist meist wahr. Die in islamischen Kreisen ver-
breitete  Hetze  mit Gräuelfotos,  die angeblich aus Gaza stammen und nicht verifizierten
Angaben  über  Opfer soll offenbar  zur Dämonisierung des Staates Israel und der Juden
beitragen“,  ruft  Deutsch  die  IGGiÖ  dazu  auf,  gegen  Antisemitismus  ebenso  offensiv
aufzutreten  wie die IKG gegen jede Form von Rassismus oder Diskriminierung aufgrund
von Geschlecht, sexueller Orientierung oder politischer Einstellung kämpft.
Der  IKG  steht  dem Dialog mit dem Islam positiv gegenüber.   Er muss auf Augenhöhe
und  Akzeptanz  der  jeweiligen Identität geführt werden.   Zur jüdischen Identität gehört
die Solidarität mit dem pluralistischen Staat Israel.  Erst vor einer Woche konnte die IKG
eine Delegation der  „Muslim-Jewish-Conference“ bei sich begrüßen.   Die IKG wird sich
von  ihrem  Weg  der  Zusammenarbeit mit konstruktiven Kräften anderer Konfessionen
nicht  abbringen  lassen  und  lädt  Vertreter  der  IGGiÖ ein,  die IKG auf einer künftigen
Reise nach Israel zu begleiten, um sich von der Gleichberechtigung und Friedenssehn-
sucht  in  Israel zu überzeugen.   Deutsch: „Ich würde mich freuen, Präsident Sanac auf
so einer Reise zu begrüßen.“
*****
2014-08-19

Der Schmäh mit der Diskriminierung


Finanzielle Entlastung der Bürger(innen) kommt nicht in Frage

Die  geplante  deutsche  PKW-Maut  sorgt  europaweit  für  erhebliches Aufsehen.   Den deut-
schen  Autofahrer(innen)  soll nämlich die Autobahnmaut im Zuge der  KFZ-Steuer refundiert
werden.   Auch  in  Österreich  erhitzen  sich  die Gemüter an diesem Thema.  Beispielsweise
erinnern die Mautpläne der Deutschen,  den ARBÖ wörtlich an „Raubrittertum“. Schade, dass
dieser  Ausdruck dem roten Autofahrerklub noch nie zur Autobahnmaut in Österreich einge-
fallen ist.
Jedenfalls meint man beim ARBÖ weiters, dass beim deutschen System Österreicher(innen)
schlechter  gestellt  werden  als   Deutsche  und  appelliert   an  die  SPÖ-Verkehrsministerin,
gegen den deutschen Verstoß laut dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz vorzugehen.
Doris  Bures  ist  auch gleich  mit  dem  drohenden  Zeigefinger  zur Stelle.   Für sie gehe es
nicht  an,  dass  deutsche  Autofahrer(innen)  die   Kosten  der  Vignette  mit  der  Kfz-Steuer
gegen  verrechnen  können.   Sie  sehe  darin eine Diskriminierung der Österreicher(innen).
„Der  Gleichbehandlungsgrundsatz muss eingehalten werden.   Wenn das nicht der Fall ist,
wird Österreich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“,  so  Bures die auch ankündigt,
den EuGH anzurufen.
Ihr  zur  Seite  eilte  sofort  jener  Mann,  dessen Wort in Stein gemeißelt – pardon in Sand
geschrieben  ist.   Nämlich  der  glücklose   Ex-Verteidigungsminister  und  jetziger  SPÖ-
Bundesgeschäftsführer  Norbert  Darabos.   Er sicherte Bures volle Unterstützung bei der
Klage gegen die diskriminierende Regelung zu.
„Widerstand gegen Abkassierpläne muss gemeinsames rot-weiß-rotes Anliegen sein“, so
Darabos  wörtlich.   Da  fragen  wir uns aber,  warum er diese  Linie nicht bei inländischen
Abkassierplänen vertritt?
Wir möchten hier auf einen kleinen Nebenschauplatz verweisen. Beispielsweise müssen
Österreicher  bei  einer  Neuwagen-Anschaffung  eine  Normverbrauchsabgabe  (NoVA)
bezahlen. Den Deutschen bleibt diese erspart. Wir können uns nicht erinnern, dass hier
je ein österreichischer Politiker von Diskriminierung gesprochen hat.
Aber  zurück  zum Thema,  der Autobahnmaut.   Anstatt mit dem erhobenen Zeigefinger
drohend durch die Gegend zu ziehen,  könnte man die Sache ganz einfach regeln.  Man
müsste  nur  dem deutschen Beispiel folgen und ermöglichen,  dass Österreicher(innen)
ebenfalls die Kosten der Vignette mit der Kfz-Steuer gegen verrechnen können.
In  diesem  Fall wäre  die  angeblich Diskriminierung sofort vom Tisch.   Aber das ist ja
nicht im Interesse der Bundesregierung.  Wo kämen wir denn hin, wenn plötzlich Maß-
nahmen eingeführt werden müssten, welche die Bürger(innen) finanziell entlasten.
Denn wenn schon abkassiert wird,  dann gilt das für alle EU-Bürger(innen).  Da passt
Deutschland als  „schlechtes“ Beispiel nicht so recht ins Bild.   Also lenkt man einfach
ab und schreit lauthals „Diskriminierung!“
*****
2014-07-08

Flatrate-Bordell zeigt Unwissenheit von Grün- und SPÖ Politikern auf


SPÖ und Grüne wollen ein Gesetz ändern, dass es gar nicht gibt

Die  vorgestrige  Eröffnung  des österreichweit  ersten  Flaterate-Bordells  in  Wien  Donaustadt,
sorgte sowohl für politischen als auch für medialen Wirbel. In diesem Etablissement bezahlen
die  Freier  160,- Euro  Eintritt.   Für  diesen  Preis  ist  das  sexuelle Vergnügen mit fünf Frauen,
Snacks und alkoholfreie Getränke inkludiert.
Der  Lokalbetreiber  lobt  und  verteidigt  sein  Geschäftsmodell  und  sieht  es auch rechtlich
abgesichert.  Kritiker wiederum meinen, dass dadurch Frauen ausgebeutet und zur Massen-
ware  degradiert  werden.   Man mag über diese  Geschäftspraxis verschiedener Ansicht sein.
Wir  werden  in  diesem  Beitrag  keine  Stellung  dazu  nehmen.   Was  wir jedoch aufzeigen
wollen  ist die erschreckende Unwissenheit von Grün- und SPÖ Politiker(innen),  die sich als
Spezialist(innen) in diesem Metier und als Sprecher(innen) für Frauen ausgeben.
Screen: orf.at
SPÖ  und  Grüne  in  Wien  fordern  jetzt  eine  Änderung  des Bundesprostitutionsgesetzes.
Die gesetzliche  Regelung der  Prostitution ist in Österreich Ländersache und daher gibt es gar
kein Bundesprostitutionsgesetz. Diese Tatsache ist den selbsternannten Spezialist(innen) und
Fürsprecher(innen) scheinbar gar nicht bekannt.
Doppelt traurig lässt dieses Unwissen noch erscheinen,  dass diese Personen Politiker(innen)
sind,  die  das  eigentlich  wissen  sollten.   Aber Hauptsache sie schwingen große Reden und
wollen ein Gesetz ändern,  dass es gar nicht gibt.
Angesichts  dieser  Tatsache  stellen  wir  uns  bei den betreffenden Politiker(innen) die Frage,
mit welcher Qualifikation diese auf ihren Posten sitzen und dafür fürstliche Gehälter beziehen.
*****
2014-04-03

SVA diskriminiert mehrfach Zwangsversicherte


Je mehr Beitragszahlungen,  desto weniger Service

Die  Sozialversicherungsanstalt  der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bietet ihren zwangs-
versicherten Mitgliedern die Option der Online-Vergütung an. Damit ersparen sich diese
zumindest mit Arztrechnungen zur Post oder zur SVA zu pilgern, um ohnehin nur einen
Bruchteil der von ihnen bezahlten Summe rückerstattet zu bekommen.
Screen: esv-sva.sozvers.at
In  Österreich  gibt  es  eine  nicht  unerhebliche Anzahl von Selbständigen,  deren Geschäfte
das  Leben  nicht  tragen.   Diese  haben dann nebenbei noch eine unselbständige Erwerbs-
tätigkeit. Dieser Personenkreis ist dann zwangsweise mehrfach versichert. Abgesehen davon,
dass  diese  Menschen  durch  ihren  erhöhten  Arbeitsaufwand  noch weniger Zeit haben und
auch mehr an Sozialversicherungsbeiträgen leisten,  werden diese von der SVA diskriminiert.
Denn auf dem Hinweis der SVA zur Online-Vergütung, ist uns folgender Passus aufgefallen:
Screen: esv-sva.sozvers.at
Wir  sahen in diesem  Passus  keinen  Sinn  und  riefen  daher  bei  der  SVA  an und wollten
wissen,  warum  bei einer mehrfachen Krankenversicherung  (z.B.: Krankenversicherung als
Selbständiger und als Dienstnehmer) es nicht möglich ist, Rechnungen online einzureichen.
Eine  Dame  am Telefon erklärte  ernsthaft,  dass  für  die  Versicherten in diesem Fall die Mög-
lichkeit bestünde, eine Arztrechnung bei beiden Krankenversicherungsanstalten einzureichen
und  daher  die  Rückvergütung  doppelt zu kassieren.   Da wäre eine gesetzwidrige Handlung.
Abgesehen  davon,  dass schon eine mehrfache Kranken-Zwangsversicherung eine bodenlose
Unverschämtheit ist  (man kann im Krankheitsfall ohnehin nur einmal erkranken),  müssen sich
mehrfach  Versicherte  als  mögliche  Betrüger  hinstellen lassen.  Mit der Antwort der Dame von
der  SVA   bekommt   nun der  Passus  im   2. Screenshot  einen  Sinn.   Und  damit   kann  das
diskriminierende Verhalten wohl kaum in Abrede gestellt werden.
*****
2014-02-03

Grüner Ex-Nationalratsabgeordneter Öllinger verurteilt


Großes Mundwerk und keine Verantwortung übernehmen wollen

Screen: © erstaunlich.at
Es  ist  immer  wieder  interessant  zu beobachten,  wie politisch links orientierte Gruppierungen
und/oder  Politiker(innen) der selben Fraktion,  andere Personen via ihrer Webseiten oder ihrer
Accounts  in  diversen sozialen Netzwerken beleidigen und dann entrüstet jede Verantwortung
von sich weisen.
Da gibt es Ausreden wie „Ich bin ja nur der Domaininhaber und habe keinen Einfluss auf die
Beiträge“ oder „Was kann ich dafür, dass haben ja User(innen) kommentiert“.    Es  ist immer
wieder das gleiche Verhaltensmuster zu beobachten. Großes Mundwerk, nichts dahinter und
ja keine Verantwortung dafür übernehmen wollen.
Der ehemalige grüne Nationalratsabgeordnete, Karl Öllinger, wurde nun eines Besseren belehrt
und  erstinstanzlich  vom  Bezirksgericht  Innere  Stadt  Wien,  zur  Bezahlung  der Prozess- und
Anwaltskosten verurteilt.
Zur Sache selbst:  Voriges Jahr haben sich zwei User bemüßigt gefühlt,  den Herausgeber dieses
Online-Magazins  mit  ihren  Kommentaren  auf  Öllingers  Facebook-Seite  zu beleidigen und zu
diskreditieren.   Öllinger wurde daraufhin abgemahnt und aufgefordert,  die betreffenden Postings
umgehend zu löschen.
Der  Grünpolitiker  kam  der  Aufforderung  vorerst  nicht  nach und wurde erst aktiv,  als ihm ein
Anwaltsschreiben  ins Haus flatterte.   Er löschte zwar dann die betreffenden Postings,  sah sich
aber  dazu veranlasst auf seiner Facebook-Seite zu kommentieren,  dass man die Wahrheit ja
schreiben  dürfe.    Mit  dieser  erstaunlichen  Rechtfertigung  unterstützte  er  sogar  die  rechts-
widrigen Postings seiner Hardcore-User.
Öllingers Verteidigung beruhte darauf,  dass für den Herausgeber dieses Online-Magazins, auf-
grund  seiner  publizistischen Aktivitäten,  wodurch er die politische Bühne betreten habe, nicht
mehr  die  Maßstäbe  für  Privatpersonen,  sondern  jene für Politiker gelten.   Die inkriminierten
Äußerungen  seien  somit  vom  Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.   Das Gericht
sah dies jedoch anders – dazu später im Beitrag.
Auf  eine  Klage  wegen  „Übler Nachrede“  und  „Beleidigung“  verzichtete der Herausgeber
dieses Online-Magazins, da er mit Öllinger Mitleid hatte,  weil sich dieser ohnehin schon auf
dem  politisch  absteigenden Ast befand,  wie dies auch durch den Verlust seinen Abgeord-
neten-Mandates im Spätherbst 2013 bestätigt wurde.
Auf  die  Bezahlung  der entstanden Anwaltskosten wurde jedoch nicht verzichtet und Öllinger
zu deren Bezahlung aufgefordert. Dieser Aufforderung kam der nunmehrige Ex- Nationalrats-
abgeordnete  nicht  nach  und wurde daher geklagt  (Vertretung RA-Kanzlei Suppan&Spiegl).
Nachfolgend einige Passagen aus dem 18seitigen Urteil:
Im  gegenständlichen  Fall  sind  die inkriminierten Postings auf der Facebook-Seite des Be-
klagten ehrenbeleidigend, da sie keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sind. Es konnte nicht
nachgewiesen werden, dass der Kläger je ein „*******“ oder „******“ war.
Das Posting hat sich im Kern als falsch herausgestellt, da der Kläger nie ein ******* betrieben
hat.  Aufgrund der objektiven Nachprüfbarkeit der Äußerung handelt es sich hierbei um eine
Tatsachenbehauptung.   Die  Verbreitung  unwahrer Tatsachen schädigt den wirtschaftlichen
Ruf des Klägers.   Das Zusammentreffen von Ehrenbeleidigung und Rufschädigung wird als
rufschädigende Ehrenbeleidigung verstanden.
Dem  Beklagten sind die Postings bekannt gewesen,  er hat unzweifelhaft davon Kenntnis gehabt,
da  er sogar noch eine eigene Stellungnahme zu den Postings abgegeben hat.   Dass es sich bei
den erstellten Postings möglicherweise um beleidigende und herabsetzende Äußerungen gegen-
über dem Kläger handelt, hätte auch ein juristischer Laie erkannt.
Durch  die  Veröffentlichung  der  „Rechtfertigung“  jemanden,  der unter anderem eine **********
geführt  habe,  als *********** bezeichnen  zu  dürfen,  habe  der  Beklagte nicht nur die unmittel-
baren Poster unterstützt, sondern auch eindeutig bekanntgegeben, dass er von der Abmahnung
des  Klägers  gewusst  habe und dennoch die Beseitigung der rechtswidrigen Veröffentlichungen
unterlassen habe.
Durch  dieses  Verhalten  treffe  den  Beklagten jedenfalls die Haftung für die von ihm verbreiteten
kreditschädigenden und unwahren Beiträge und sei dadurch der Anspruch des Klägers auf Unter-
lassung  sowie  Schadenersatz gegen den Beklagten begründet.   Da sich der Beklagte geweigert
habe,  die  in  seine  Haftung  fallenden  Postings zu entfernen,  treffe ihn das Verschulden für das
notwendige  Einschreiten  des  Klagevertreters und somit an den entstandenen Kosten der Vertret-
ung.
Gegen  das  Urteil  kann  Karl Öllinger berufen.   Wir werden unsere Leser(innen) in dieser Causa
am Laufenden halten.  Pikantes Detail am Rande, das leider Insiderwissen voraussetzt. Öllingers
Verteidiger (RA-Kanzlei Windhaber)  legte  doch tatsächlich einen Beitrag eines gewissen Marcus
J. Oswald vor und wollte diesen dem Gericht als seriöse und zuverlässige Quelle präsentieren.
Eine  kurze  Erklärung  für  Leser(innen)  die  diesbezüglich  über  kein Insiderwissen verfügen:
Beiträge  von  Marcus J. Oswald  brachten  diesem selbst des öfteren Unterlassungsklagen bzw.
einstweilige  Verfügungen  (darunter  auch  eines renommierten Wiener Rechtsanwaltes), sowie
jede  Menge  Ärger  und  Probleme  ein.   Daher  entbehrt  es  nicht  einer gewissen Tragikomik,
Artikeln  von  diesem  Mann  als  seriöse  und  zuverlässige  Quelle zu präsentieren.   Auch das
Gericht  schien das so zu sehen und hielt im Urteil fest:   „Auch der Inhalt der Beilage ./1 konnte
die  glaubwürdige  Aussage  des  Klägers  nicht  entkräften.“ (Anmerkung  der  Redaktion:  Bei-
lage ./1 ist der bei Gericht vorgelegte Beitrag von Marcus J. Oswald).
*****
2014-02-01

Linksextreme setzen die Schlümpfe auf den Index


Papa Schlumpf ist Chef des Ku-Klux-Klan

Auf  Facebook  gibt  es den politisch extrem links orientierten Account „Blutgruppe HC negativ“,
deren  Betreiber  es sich zur Aufgabe gemacht haben,  die FPÖ und deren Politiker – vorzugs-
weise H.C. Strache – zu beleidigen. Offenbar um etwaigen Klagen zu entgehen, versteckt man
sich  dort  hinter der Bezeichnung „Satire“.   Wir haben vor einigen Tagen über diese seltsame
Facebook-Interessengruppe   berichtet,  denn  da  outeten  sich  diese  als  antisemitisch  und
frauenfeindlich.
Eine  gestrige  virtuell  geführte Diskussion lässt uns aber am Verstand einiger User(innen) der
besagten Facebook-Seite zweifeln.  Denn in ihrem Wahn gegen die Farbe „Blau“ sind nun die
Schlümpfe in ihr Visier geraten.  So wird die beliebte Zeichentrick-Serie für Kinder als suspekt
und pädagogisch für nicht wertvoll bezeichnet.
Der Grund für das Urteil war schnell gefunden,  wie nachfolgender Kommentar beweist – der
übrigens von den Betreibern der „Blutgruppe HC negativ“ unkommentiert goutiert wird.

Screen: facebook.com (Account: „Blutgruppe HC negativ“)
Erstaunlich zu welchem perfiden Ergebnis man im unkontrollierten Hass auf die FPÖ kommen
kann.  Während  Papa Schlumpf als Chef für den rassistischer Geheimbund in den Südstaaten
der   USA – Ku-Klux-Klan (KKK) – herhalten   muss,   zeichnen  die  restlichen  Schlümpfe  als
Symbol  für  arische  Freiheitliche.   Denn  dies  geht aus den Anmerkungen:  „blond und Haut-
farbe“ unzweifelhaft hervor.
Der  Zauberer  Gargamel  und seine Katze Asrael haben laut dem Kommentar eine „jüdische“
Hakennase  und  versuchen  aus den Schlümpfen Gold zu machen.   Abgesehen davon, dass
diese  Anmerkung  ein  Diskriminierung  und Beleidigung gegenüber Juden ist,  zeichnet sich
der  Kommentator  durch  völlige  Unwissenheit  aus.   Denn  der  Name Azrael (so wird dieser
korrekt geschrieben) stammt aus dem Arabischen und bedeutet „Engel des Todes“.
Warum verfasst jemand derartigen Schwachsinn?  Für uns ist es klar, dass man im politisch
links  orientierten  Wahn  bei  den  Leuten  von „Blutgruppe HC negativ“ versucht,  alles was
nicht der eigenen Ideologie entspricht schlecht zu machen und durch den Dreck zu ziehen.
Aber  das  alleine  kann es doch nicht sein – dachten wir und durchforsteten den Facebook-
Account  des  Kommentators   Josef  Gschwentner.   Dieser  gibt  dort  an,  im  vorigen  Jahr
mehrmals in Amsterdam gewesen zu sein. Tja, das könnte möglicherweise eine Erklärung
dafür sein.
*****
2014-01-08

ORF diskriminiert Inländer(innen)


Wo bleibt der Aufschrei der Gutmenschen?

Die  Radioinformation  des ORF startet im Frühjahr 2014 wieder eine „Lehrredaktion für Radio-
Journalismus“.   Innerhalb von jeweils vier Monaten erhalten je zwei Lehrredakteur/innen eine
umfassende Radioausbildung (Recherche, Interview, Beiträge gestalten, Technik- und Sprech-
schulung)  und  werden  am  Newsdesk,  in  den   Ressorts   Chronik,  Innenpolitik,  Wirtschaft,
Außenpolitik und Sport sowie bei Ö3, Ö1, Online und den Regionalradios eingesetzt.
Obiger Absatz ist in nachfolgender ORF-Aussendung (Sreenshot) zu lesen.
Screen: jobs.orf.at
Gefordert  werden:  Matura, abgeschlossene Schulausbildung oder Studium, gute Allgemeinbild-
ung  breites  Interessenspektrum  und  hohes  Maß  an Allgemeinwissen,  sehr gute verbale Aus-
drucksfähigkeit Fähigkeit, komplexe Inhalte verständlich zu vermitteln, sehr gute Kenntnisse der
deutschen  Rechtschreibung und Grammatik,  Neugierde und Lernbereitschaft Kommunikations-
stärke, Teamfähigkeit,  Kreativität,  Stressresistenz  und  Belastbarkeit,  Bereitschaft  zu  flexibler
Arbeitszeit gute PC-Kenntnisse.
Journalistische Erfahrung ist nicht Bedingung, jedoch von Vorteil. Von Vorteil ist es jedenfalls,
kein  gebürtiger  Österreicher  zu  sein.   Denn der ORF kündigt wörtlich an, dass bei gleicher
Qualifikation Personen mit Migrationshintergrund bevorzugt werden.
Screen: jobs.orf.at (Textausschnitt)
Das  ist  Diskriminierung  im  Reinformat.   Der  öffentlich-rechtliche  Auftrag für den ORF bein-
haltet mit Sicherheit nicht die Verwirklichung einer multikulturellen Gesellschaft zu Lasten von
Inländer(innen) sowie deren Diskriminierung.
Welcher  Aufschrei  würde  wohl  durch die Reihen der Gutmensch(innen) gehen,  wenn ein Unter-
nehmen einer Stellenausschreibung folgenden Satz hinzufügen würde: „Bei gleicher Qualifikation
werden Personen ohne Migrationshintergrund bevorzugt!“
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2013-12-21

Diskriminierungs- und Drohposting auf „Heimat ohne Hass“


Auf dem eigenen Facebook-Account

nimmt man es offenbar nicht so genau

Wir besuchen die Facebook-Seite „Heimat ohne Hass“ in regelmäßigen Abständen.   Es zahlt
sich  wirklich  aus,  denn  immer  wieder  stellen wir fest, dass deren Namen nicht  „Nomen est
omen“ ist.   So auch heute.   Eine  kritische  Userin wollte wissen ob man dort der Meinung sei,
dass Muslime straffrei hetzen dürfen.   Dabei bezog sie sich auf einen heutigen Krone-Beitrag.

Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Daraufhin meldete sich die auf dieser Webseite hinlänglich bekannte Kampfposterin Moni
Österreicher wie folgt zu Wort:

Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
In Folge entwickelte sich noch folgender Dialog zwischen Aspire und Österreicher:

Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Offenbar fiel der Hardcore-Posterin, Moni Österreicher,  nichts mehr ein und hüllte sich in
peinliches Schweigen.   Aber  dafür  sprang  ein  anderer  Poster  in die Presche, der von
sich wörtlich behauptet: „Ich bin der Untergang der FPÖ!“ Wie er das meint, könnte man
aus seinem Posting schließen.   In diesem diskriminiert und bedroht der er die Userin S.
Aspire.

Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Abgesehen davon, dass es diskriminierend ist einer Frau zu unterstellen, dass es nicht „Lady Like“
also  nicht   damenhaft  sei  und  den  Charakter verderbe  „zu  viel  FPÖ  aufzutragen“ fragen  wir
uns,  warum  dies  schlecht  für  die  Gesundheit  sein  sollte.   Uns  fällt  dazu  nur eine Möglichkeit
ein – und zwar,  der betreffenden Person einen gesundheitlichen Schaden zuzufügen.
An und für sich wäre das  Posting von  „Kärntens Untergang“  nicht besonders erwähnenswert,
jedoch  befindet  sich  dieses auf einer Webseite,  die für sich den Slogan „Heimat ohne Hass“
in Anspruch nimmt.   Die Betreiber der genannten Facebook-Seite haben es sich zur Aufgabe
gemacht,  angeblich verhetzende  Postings (vorzugsweise auf FPÖ-nahen Webseiten) zur An-
zeige zu bringen.   Da erstaunt es uns, dass ein derartiges Diskriminierungs- und Drohposting
unkommentiert  auf deren Facebook-Account steht und offenbar toleriert wird.
Wie würden die Beitreiber von „Heimat ohne Hass“ wohl reagieren, wenn sie beispielsweise
ein Posting mit folgendem Inhalt entdecken würden?
„Es ist nicht sehr Lady Like zu viel Islam aufzutragen, das ist schlecht für die Gesundheit und
verdirbt den Charakter.“ Wir sind uns ziemlich sicher,  dass unverzüglich eine Sachverhalts-
darstellung  an  die  Staatsanwaltschaft  erfolgen würde.   Möglicherweise  würden  sie  dabei
auch von Uwe Sailer unterstützt werden.
Augenscheinlich wird die Facebook-Seite  „Heimat ohne Hass“  unter dem Motto:   „Wasser
predigen aber selbst Wein trinken“ betrieben.
*****
2013-12-15

Parlamentsdirektion liest ERSTAUNLICH


Elektronische Post von der Parlamentsdirektion

Unser  Beitrag „Erstaunliche Stellenausschreibung ……“ dürfte  in  der  Parlamentsdirektion
helle Aufregung ausgelöst haben, denn als Reaktion bekamen wir folgendes Mail:

Da  wir im Kommentar von „Patriot“ keine  verhetzenden, diskriminierenden oder beleidigenden
Inhalte  feststellten konnten,  haben wir bei der Dame rückgefragt wo sie Ausländer(innen)feind-
lichkeit ortet.

Die Antwort von Frau Dr. Häusler war mehr als interessant:

Zitat Häusler:
Bitte  lesen  Sie  den  Eintrag  von  „Patriot“  nochmals durch.  Er schreibt: „Sehr interessant, an
welche E-Mail-Adresse man die Bewerbung senden soll.“ Gemeint ist die angegebene Adresse
meiner  Mitarbeiterin  mit  einem  eindeutig slawischen Namen.   Schon dieser Satz ist diskrimi-
nierend.“
Es  käme  wohl  kaum  ein  Mensch auf die Idee,  dass beispielsweise Anmerkungen zu den
Namen  „Vranitzky  oder  Swoboda“  diskriminierend  oder ausländerfeindlich wären.  Daher
finden  wir  es  erstaunlich,  dass  schon  allein  die Bezugnahme auf den slawischen Namen
„Marinkovic“  diskriminierend  sein  soll.   Abgesehen  davon  ist  dieser Name  in  Österreich
sehr  gebräuchlich  und  lässt  nicht automatisch auf einen Ausländer schließen.   Hier sofort
Diskriminierung  zu  orten  bedarf  schon  einiger  Fantasie  und  für  uns nicht nachvollzieh-
bare Gedankengänge.
Warum kam es Häusler nicht in den Sinn, dass der User „Patriot“ möglicherweise eine Person
namens „Marinkovic“ (oder vielleicht sogar die Betreffende) kennt und es deshalb interessant
findet,  dass  sich  dieser  Namen in einem Mail-Account der Parlamentsdirektion wiederfindet.
Die  Parlamentsjuristin  scheint sich hier augenscheinlich in einer Einbahnstraße zu befinden,
die zur Sackgasse wird.
Zitat Häusler:
„Mich wundert nur,  dass in der Ausschreibung nicht steht: Ausländer bevorzugt.“ – Spätes-
tens  hier wird die Absicht des Schreibers klar:  Aus dem Namen der Mitarbeiterin wird auf
eine  (vom Verfasser offensichtlich nicht gutgeheißene)  Bevorzugung von Menschen aus-
ländischer Herkunft geschlossen.“
Wer obige Passage von „Patriot“ sinnerfassend liest wird feststellen, dass dieser auf die Parla-
mentsdirektion  und nicht auf Ausländer(innen) Bezug nimmt.   Was daran ausländerfeindlich
und/oder  diskriminierend sein soll,  wenn eventuelle Bevorzugungen (egal wen diese betref-
fen) nicht gutgeheißen werden, erschließt sich uns nicht.
Folgt  man  der  Denkweise  von Dr. Häusler würde das im Umkehrschluss bedeuten,  dass alle
Stellenanbieter, welche die österreichische Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für einen Job
verlangen, sich diskriminierend und/oder ausländerfeindlich verhalten.  Da sei der Parlaments-
juristin  in  Erinnerung  gerufen,  dass es gerade  staatliche Stellen sind,  welche eine solche für
etliche Berufe voraussetzen.
Folgen  wir  der  Rechtsmeinung  des  Grazer Magistrates in der Causa Cathrin Rohrbacher, wäre
die Stellenausschreibung der Parlamentsdirektion diskriminierend. Denn diese verstöße nämlich
gegen  das  normierte  Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung,  gemäß der Para-
grafen 23  und 24 des  Gleichbehandlungsgesetzes.   Die  geforderte  Sprachkompetenz  für  die
konkrete  Stelle  (Anm. d. Red.: Hausarbeiter – im Klartext: Hilfsarbeiter)  wäre  „überzogen und
unangemessen   hoch“.   Dadurch  würden  Bewerber  mit  nicht-deutscher  Muttersprache unter
Umständen ausgeschlossen werden.
Wir  hoffen  mit  diesem  Beitrag  ausreichende Klarstellung geboten zu haben.   Der Frau Dr.
Häusler  möchten  wir noch empfehlen,  sich das betreffende Inserat der Parlamentsdirektion
sinnerfassend durchzulesen.
Und  vor allem wäre es angebracht  Personen (die möglicherweise eine andere politische Mein-
ung haben) nicht zu unterstellen, dass sie ausländerfeindlich und/oder diskriminierend agieren,
obwohl  es  dafür  jeder  Grundlage  entbehrt  – sondern  dies  augenscheinlich  nur  der persön-
lichen  Interpretation  der  Parlamentsjuristin unterliegt.
*****
2013-12-12

Erstaunliche Stellenausschreibung der Parlamentsdirektion


Weit übers Ziel hinausgeschossen

Strafe  für Stelleninserat weil Deutschkenntnisse verlangt wurden. Über  den  Vorfall  haben  wir
im  Vorjahr  diesen  BEITRAG geschrieben.   Die  Grazer  Tankstellenpächterin,  C. Rohrbacher,
erhielt  von  der  Behörde  einen Strafbescheid,  weil sie per Inserat Personal suchte in dem gute
Deutschkenntnisse gefordert waren.
Begründet  wurde der Strafbescheid damit,  dass die Unternehmerin gegen das normierte Gebot
der  diskriminierungsfreien  Stellenausschreibung  verstoßen   habe  und  verwies  auf  die Para-
grafen 23 und 24 des Gleichbehandlungsgesetzes. Man warf ihr vor, dass die geforderte Sprach-
kompetenz für die konkrete Stelle „überzogen und unangemessen hoch“ sei.   Dadurch würden
Bewerber mit nicht-deutscher Muttersprache unter Umständen ausgeschlossen werden.
Da staunten wir aber nicht schlecht,  als wir nachfolgendes Stellenangebot in der
heutigen Kronen Zeitung lesen mussten:

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 07.12.2013)
Die Parlamentsdirektion sucht einen Hausarbeiter (auf gut Deutsch Hilfsarbeiter) und verlangt
von  diesem „sehr gute Deutschkenntnisse“ und  zudem noch „Grundkenntnisse in politischer
Bildung“.   Welches Parteibuch der Bewerber haben muss,  geht aus dem Inserat leider nicht
hervor.
Wie hätte wohl die betreffende Behörde reagiert, wenn die Grazer Tankstellenpächterin seiner-
zeit  einem  zukünftigen  Mitarbeiter  „politische Bildung“ abverlangt  hätte?   Man darf nun ge-
spannt sein,  ob das Wiener Magistrat der Parlamentsdirektion einen Strafbescheid zustellen
wird.
Wie  aus  der  Stellenausschreibung  hervorgeht,  wird  eine  Person  für Putz- und sonstige Hilfs-
dienste gesucht.  Hier schlägt die Parlamentsdirektion nochmals zu. Die geforderte Qualifikation
übersteigt bei weitem das Aufgabengebiet.   Wir vermuten stark, dass es im Parlament Politiker-
(innen) gibt,  die den Job als Hausarbeiter nicht bekommen würden,  weil sie das Anforderungs-
profil nicht erfüllen könnten.
*****
2013-12-07

Inhalts-Ende

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