Parlamentsdirektion liest ERSTAUNLICH


Elektronische Post von der Parlamentsdirektion

Unser  Beitrag „Erstaunliche Stellenausschreibung ……“ dürfte  in  der  Parlamentsdirektion
helle Aufregung ausgelöst haben, denn als Reaktion bekamen wir folgendes Mail:

Da  wir im Kommentar von „Patriot“ keine  verhetzenden, diskriminierenden oder beleidigenden
Inhalte  feststellten konnten,  haben wir bei der Dame rückgefragt wo sie Ausländer(innen)feind-
lichkeit ortet.

Die Antwort von Frau Dr. Häusler war mehr als interessant:

Zitat Häusler:
Bitte  lesen  Sie  den  Eintrag  von  „Patriot“  nochmals durch.  Er schreibt: „Sehr interessant, an
welche E-Mail-Adresse man die Bewerbung senden soll.“ Gemeint ist die angegebene Adresse
meiner  Mitarbeiterin  mit  einem  eindeutig slawischen Namen.   Schon dieser Satz ist diskrimi-
nierend.“
Es  käme  wohl  kaum  ein  Mensch auf die Idee,  dass beispielsweise Anmerkungen zu den
Namen  „Vranitzky  oder  Swoboda“  diskriminierend  oder ausländerfeindlich wären.  Daher
finden  wir  es  erstaunlich,  dass  schon  allein  die Bezugnahme auf den slawischen Namen
„Marinkovic“  diskriminierend  sein  soll.   Abgesehen  davon  ist  dieser Name  in  Österreich
sehr  gebräuchlich  und  lässt  nicht automatisch auf einen Ausländer schließen.   Hier sofort
Diskriminierung  zu  orten  bedarf  schon  einiger  Fantasie  und  für  uns nicht nachvollzieh-
bare Gedankengänge.
Warum kam es Häusler nicht in den Sinn, dass der User „Patriot“ möglicherweise eine Person
namens „Marinkovic“ (oder vielleicht sogar die Betreffende) kennt und es deshalb interessant
findet,  dass  sich  dieser  Namen in einem Mail-Account der Parlamentsdirektion wiederfindet.
Die  Parlamentsjuristin  scheint sich hier augenscheinlich in einer Einbahnstraße zu befinden,
die zur Sackgasse wird.
Zitat Häusler:
„Mich wundert nur,  dass in der Ausschreibung nicht steht: Ausländer bevorzugt.“ – Spätes-
tens  hier wird die Absicht des Schreibers klar:  Aus dem Namen der Mitarbeiterin wird auf
eine  (vom Verfasser offensichtlich nicht gutgeheißene)  Bevorzugung von Menschen aus-
ländischer Herkunft geschlossen.“
Wer obige Passage von „Patriot“ sinnerfassend liest wird feststellen, dass dieser auf die Parla-
mentsdirektion  und nicht auf Ausländer(innen) Bezug nimmt.   Was daran ausländerfeindlich
und/oder  diskriminierend sein soll,  wenn eventuelle Bevorzugungen (egal wen diese betref-
fen) nicht gutgeheißen werden, erschließt sich uns nicht.
Folgt  man  der  Denkweise  von Dr. Häusler würde das im Umkehrschluss bedeuten,  dass alle
Stellenanbieter, welche die österreichische Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für einen Job
verlangen, sich diskriminierend und/oder ausländerfeindlich verhalten.  Da sei der Parlaments-
juristin  in  Erinnerung  gerufen,  dass es gerade  staatliche Stellen sind,  welche eine solche für
etliche Berufe voraussetzen.
Folgen  wir  der  Rechtsmeinung  des  Grazer Magistrates in der Causa Cathrin Rohrbacher, wäre
die Stellenausschreibung der Parlamentsdirektion diskriminierend. Denn diese verstöße nämlich
gegen  das  normierte  Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung,  gemäß der Para-
grafen 23  und 24 des  Gleichbehandlungsgesetzes.   Die  geforderte  Sprachkompetenz  für  die
konkrete  Stelle  (Anm. d. Red.: Hausarbeiter – im Klartext: Hilfsarbeiter)  wäre  „überzogen und
unangemessen   hoch“.   Dadurch  würden  Bewerber  mit  nicht-deutscher  Muttersprache unter
Umständen ausgeschlossen werden.
Wir  hoffen  mit  diesem  Beitrag  ausreichende Klarstellung geboten zu haben.   Der Frau Dr.
Häusler  möchten  wir noch empfehlen,  sich das betreffende Inserat der Parlamentsdirektion
sinnerfassend durchzulesen.
Und  vor allem wäre es angebracht  Personen (die möglicherweise eine andere politische Mein-
ung haben) nicht zu unterstellen, dass sie ausländerfeindlich und/oder diskriminierend agieren,
obwohl  es  dafür  jeder  Grundlage  entbehrt  – sondern  dies  augenscheinlich  nur  der persön-
lichen  Interpretation  der  Parlamentsjuristin unterliegt.
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2013-12-12