Wiener Blut TEIL2


Rassistische Hetzplakate?

„Tag für Tag  hetzt  Strache noch tiefer in den Strudel,  in den er sich mit seinen  grauslichen
Plakaten selbst  hineingezogen hat“,  kommentierte der Wiener  SPÖ-Landesparteisekretär
Interviews des FPÖ-Obmanns im Kurier, in der Presse und in Österreich am Sonntag.

„Die aktuelle  Plakat-Kampagne  der FPÖ lässt  an  Deutlichkeit nichts zu  wünschen übrig:

Wenn Strache das ‚Wiener Blut‘ schützen will, dann kommt dies rassistischer Hetze gleich,
die klar Anleihen an der  ‚Blut und Boden‘-Diktion  des Nationalsozialismus nimmt!“   Auch
diese Aussage stammt vom Wiener SPÖ-Landesparteisekretär, LAbg. Christian Deutsch.

Warum entfernt man diese Plakate nicht?

Über das „Wiener Blut“ Werbeplakat kann man geteilter Meinung sein und wir wollen dieses
hier auch nicht kommentieren. Was wir davon halten, kann im  ERSTAUNLICH-Beitrag  „Wie-
ner Blut“ nachlesen werden.

Jedenfalls rückt Deutsch mit seinen Aussagen dieses FPÖ-Sujet eindeutig in die Nähe des
Nationalsozialismus. Abgesehen davon dass Wiederbetätigung gesetzlich verboten ist, ist
dieses Plakat wahrlich kein Augenschmaus für eine offene Weltstadt wie Wien.

Was läge also näher, als diese Plakate amtlicherseits wieder abzumontieren. Nun kann zu
Recht  eingeworfen  werden,  dass ein solcher  Schritt nicht  möglich ist. Immerhin  besteht
zwischen der  FPÖ und der gemeindeeigenen Firma Gewista ein rechtlich  abgesichertes

Geschäftsverhältnis.

Nur Bares ist Wahres

Die FPÖ bezahlt und darf im Gegenzug auf den Werbeflächen der Gewista Plakate anbringen.
Die  Plakatständer der  Werbefirma  stehen zum  Großteil auf dem  Grund und  Boden  der Ge-
meinde Wien. Nun kann man es drehen und wenden wie man will, ob die Firma Gewista eine
Gemeinde-Wien Firma ist oder nicht und mit wieviel Prozente die SPÖ daran beteiligt ist.

Fakt ist, dass ein nicht unerheblicher Teil der Werbeeinnahmen der Roten Stadtregierung und

in Folge auch der  SPÖ zu Gute kommen.  Und damit sind wir bei des Pudels Kern.  Gegen de-
mentsprechende  Bezahlung, dürfen sogar  Plakate angebracht werden,  die aus SPÖ-Reihen
in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt werden.

Ohne Geld keine Musik

Anders sieht es natürlich aus wenn die FPÖ Wahlwerbung betreibt,  an der vermutlich weder
die Gemeinde Wien, noch die SPÖ verdient. Da werden Plakate schneller abmontiert, als sie
angebracht wurden. Diesen erstaunlichen Beitrag haben wir heute auf „www.unzensuriert.at“
gefunden.

(Fotoquelle: www.unzensuriert.at)

FPÖ-Werbeplakate mit unverfänglichen Text wurden abmontiert

Laut „www.unzensuriert.at“ hatte die FPÖ bei einem der Lokale Plakatflächen angemietet, wel-

che vom  Pächter auch  genehmigt wurden. Offenbar war die gemeindeeigene Firma  Gewista
bei diesem Geschäft nicht dabei und es floßen daher vermutlich keine Gelder in Richtung SPÖ.

Hat die SPÖ soviel Angst?

Auch könnte man zur Annahme kommen, dass auf Grund des schönen Wetters die Donauinsel
sehr  starken  Besucherzulauf  hat und die gut plazierten  Wahlwerbe-Plakate  der FPÖ ihriges
zum Wien-Wahlausgang  im Herbst beitragen könnten.  Wenn das tatsächlich so wäre liegt es
schon auf der Hand, dass ein derartiger Zustand der SPÖ schwerstens missfällt.

*****

2010-08-22
 

Hundeführerschein – Erfundene Expertenmitwirkung

Alles Schimäre

Wie wir bereits in einigen  Beiträgen festgehalten haben,  hat sich die  SPÖ-Stadträtin Ulli
Sima und einige ihrer Mitarbeiter(innen) selbst zu Hundeexperten  ernannt und eine neue
Hunderasse, nämlich die der „Kampfhunde“ erfunden.

Eine Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Unsinn. Normalerweise sind Hunde
Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familienverbandes eingegliedert.
Allerdings darf nicht vegessen werden dass jeder Hund, egal welcher Rasse er angehört,
unberechenbar ist und es daher auch aus diesem Grund zu Biss-Attacken kommen kann.

Vernunft gilt nicht

Diese vernüftige Version über Hunde wollte Ulli Sima und ihre Mitstreiter(innen) allerdings
nicht gelten lassen. Es mußte unbedingt untermauert werden, dass es die Rasse „Kampf-
hund“ gibt und diese führerscheinpflichtig sein muß.

In der TV-Diskussion „Talk of town“ (Puls4, 7.7.2010) wurde Kritik an der sachlichen Grund-
lage des Wiener Hundeführscheins und dessen Rassenliste geübt. SPÖ-Gemeinderat Erich

Valentin, der die Position der Stadt Wien vertrat, wehrte sich, dass die Rassenliste sehr wohl
von Experten erstellt worden sei. Valentin nannte dabei den deutschen „Hundepapst Profes-
sor Rütter“.

(Foto: www.grande-fotografie.de)
Hundeexperte Martin Rütter, aus zahlreichen TV-Sendungen bekannt

Ein Skandal bahnt sich an

Nun kam der Österreichische Hundehalterverband  (ÖHV)  einer Tatsache auf die Spur, welche
sich vermutlich noch zu einem handfesten Skandal entwickeln wird. Dr. Hans Mosser, Präsident
des ÖHV, setzte sich mit der Pressesprecherin von Rütter in Verbindung um zu erfahren, warum
ein anerkannter Hundexperte die hanebüchene Fiktion der Kampfhunderasse unterstützt.

Hundepapst Rütter weiß von nichts

Bei dieser Nachforschung stellte sich erstaunliches heraus. Rütter  dementiert am  16.8.2010
seine Mitwirkung an der Erstellung des Wiener Hundeführscheins sowie der Rassenliste. Der
Herausgeber dieses  Online-Magazins hat sich mit Dr. Mosser in Verbindung gesetzt.  .

Auf Grund der uns vorliegenden Unterlagen, sowie der Stellungsnahme der Pressesprecherin

von Martin Rütter steht  eindeutig fest,  dass dieser weder in  Deutschland noch in  Österreich
an der Erstellung einer Rasseliste beteiligt war.

Ist Valentin ein Nachfahre der Gebrüder Grimm?

Aus diversen Schriftstücken  lässt sich einwandfrei ableiten,  dass der  Hundeexperte  Martin
Rütter weder an der Erstellung des Wiener Hundeführscheins, noch an der Hunderassenliste
mitgewirkt hatte.  Es ist doch erstaunlich mit welcher Unverfrorenheit der  SPÖ-Gemeinderat
Erich Valentin, auf Referenzen verweist die gar nicht vorhanden sind.

Kein Hundeführerschein dieser Welt kann eine Bissattacke vermeiden und daher dient die-

ses wertlose Papier ausschliesslich dazu, Gelder in die marode Gemeindekasse zu spülen.
Vor lauter Abzockgedanken schreckte der Rote Gemeindepolitiker nicht einmal davor zurück,
einen Namen in den Mund zu nehmen und auf einen Experten zu verweisen, der von dieser
Angelegenheit nicht einmal etwas wußte.

Möglicherweise rechtliche Schritte

Laut ÖHV dürfte Martin Rütter rechtliche  Schritte gegen die Stadt Wien oder den SPÖ-Ge-
meinderat  Valentin prüfen,  da er sich,  wie es Informationen  zufolge heißt, durch solche
Aussagen in Ansehen und Ehre verletzt sehe.

Sollte es tatsächlich  zu einem Prozess kommen,  ist es auch halb so wild. Der Steuerzahler
wird für den Schaden aufkommen müssen,  den ein profilierungssüchtiger Politiker verschul-

dete. Könnte man aber den  SPÖ-Gemeinderat  Valentin nicht zu den  Waste-Watcher  ver-
setzen?
 
Dort könnte er nämlich den ganzen Tag Geschichten erfinden und diese den Hundehaufen er-
zählen.  Und das  Schöne daran  wäre noch,  er bräuchte  sich nicht  einmal zu fürchten, denn
Hundeexkremente stinken zwar, aber können nicht  beißen. Auch wenn sie von sogenannten
„Kampfhunden“ stammen.

*****

2010-08-17
 

Wer gilt als reich?

 

Finanzminister ist für Sparkurs

Beobachtet man die Diskussionen zwischen den  Regierungsparteien bezüglich der  Reichen-
steuer,  entsteht unweigerlich der  Eindruck dass diese  unter dem Motto  „Wasch mich, aber
mach mich nicht nass“  stattfinden.

Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll drückt sich so gut es geht vor jeder Aussage. Aller-

dings meint er, erst wenn das  Sparprojekt Österreich umgesetzt sei,  könne man über höhere
Steuern reden. Überhaupt lautet jedes zweite Wort das von ihm zu vernehmen ist  „sparen“.

Erstaunlich dass Pröll das nicht eingefallen ist, bevor er 2,3 Mrd. Euro für die Bilanzfälscher in

Griechenland genehmigte, oder rund 1 Million Euro für seine unsinnige Werbeaktion zum Fen-
ster hinausgeschmissen hat. Beim Regierungspartner der ÖVP wird man allerdings schon kon-
kreter.  

Unterschriftenliste für Millionärssteuer

Während  in der  Parteispitze der  SPÖ regelrecht herumgeeiert wird,  versucht die Basis Druck
zu machen. In Nieder- und Oberösterreich sammeln zwei Landesgruppen bereits Unterschriften
für die Einführung einer sogenannten „Millionärssteuer“, um diese dem Parlament vorzulegen.

Bundeskanzler Werner Faymann ist bereit, sich mit einem Solidarzuschlag bei der  Einkommen-
steuer und einer Erhöhung der  Grundsteuer anzufreunden.  Dabei gehe es ihm um  Einkommen
über  300.000,- oder 400.000,-  und um  Immobilienvermögen über der Millionengrenze,  meinte
der Kanzler nach dem Ministerrat.

Faymann merkte auch an, dass Mieter, kleine Bauern und der Mittelstand nicht für eine höhere

Grundsteuer zur  Kasse gebeten  werden dürfen.  Wie er sich dann das Limit mit der Millionen-
grenze vorstellt, bleibt fraglich.

Faymanns Plan kann nicht aufgehen

Geht man davon aus, dass ein halbwegs ordentlich in Schuss gehaltenes Zinshaus locker über
eine Million Euro wert ist, fällt der Hausbesitzer damit in die  Grundsteuererhöhung. Dass diese
an die Mieter weitergegeben wird, ist so sicher wie das Amen im Gebet.

Auch wird die  Gemeinde  Wien als größter  Hausherr Wiens,  sicherlich keine  Grundsteuerer-
höhung aus eigener Tasche bezahlen. Sollte diese Steuererhöhung eintreten, was vermutlich
auch der  Fall sein wird, darf sich jeder   Gemeindebau-Wohnungsmieter  schon  jetzt auf eine
Erhöhung seines Mietzinses freuen.

Wer gilt für Faymann als vermögend?

Erstaunlich  ist auch die Feststellung,  wer für den Kanzler als vermögend gilt und als Kandi-
tat für einen Solidarzuschlag in Frage kommt. Es sollen Personen sein, deren Jahreseinkom-
men über  300.000,- und 400.000,- Euro liegt.

Nimmt man den goldenen Mittelweg, verdienen diese Personen monatlich rund 30.000,- Euro.
Der  durchschnittliche  Monatsverdienst von  Otto Normalverbraucher liegt zwischen  1.200,-
und 1.500,- Euro. Das bedeutet im Klartext, dass für den sozialdemokratischen Kanzler erst

dann jemand als vermögend gilt, wenn er mindestens das 20-fache eines Normalbürgers
verdient.

Warum nennt sich die SPÖ noch Arbeiterpartei?

Unter diesem Aspekt fragen wir uns schon, mit welcher Berechtigung sich die SPÖ als Ar-
beiterpartei  ausgibt.  Wir  finden dass bereits das  Fünfache,  eines in Österreich durch-
schnittlichen Monatseinkommens, zur Abgabe eines Solidarzuschlages verpflichtet.

Wir sind sicher kein rosarotes Magazin, aber ein Mensch der monatlich über 7.500,- Euro
netto verdient, gilt für uns bereits als vermögend. Ein derartiger Gehalt liegt ohnehin weit

über dem österreichischen Durchschnitt.

Mit den Spendern nicht verscherzen

Wir vermuten dass Parteispenden von jenem Klientel stammen, welche Faymann nach sei-
ner Ansicht nach, als noch nicht vermögend ansieht.  Aus dieser Sicht  dürfte sich auch die
Grenze von 300.000,- bis 400.000,- Euro Jahrseinkommen rekrutiert haben.

Unter diesem Aspekt ist natürlich auch die Haltung des Kanzlers zu verstehen. Denn wer
will schon ein Klientel verärgern, von dem mehr oder weniger regelmäßig Parteispenden
kommen. Ohne hellseherische Fähigkeiten zu besitzen, können wir jetzt schon voraussa-

gen, dass zu guter Letzt der kleine Mann die Zeche bezahlen wird.

*****

2010-07-21
  

Aus Reichensteuer wird Volkssteuer


Was ist mit der Reichensteuer?

Aus der  Reichensteuer  welche die Vermögenden Österreichs betroffen hätte, ist wohl nichts
geworden. Auch scheinen die Pläne des Grün-Politikers David Ellensohn nicht aufgegangen
zu sein, welcher angeblich soviel Reiche kennt, die gerne eine solche Steuer freiwillig
bezahlen würden.

Bedenkt man  dass die meisten Politiker  Marionetten der vermögenden  Schicht  unseres
Landes sind, braucht man sich nicht wundern dass eine „Reichensteuer“ nicht mit Gewalt
durchgesetzt wurde. Bei Abgaben und Steuern welche die breite Masse betreffen, hat man
nicht soviel Feingefühl und setzt diese stets ohne Bedenken und Rücksichtnahme durch.

Günstige Ausreden

Jeder Politiker der wirklich einen ernsthaften Versuch gestartet hätte eine derartige Steuer
durchzuboxen, würde sich im besten Fall als als mittelloser Penner wiederfinden.

Also dienten Ausreden wie die Kapitalabwanderung ins Ausland, die Abschreckung aus-
ländischer Inverstoren udgl.,  als willkommener Vorwand, von diesem rein polemisch ge-

äußerten Vorhaben schnellsten wieder Abstand zu nehmen.

Der Stein der Weisen

Daher suchen Bund und Gemeinden krampfhaft einen anderen Weg, um an frisches Bares
zu gelangen, denn in den Kassen herrscht Ebbe nachdem vorhandenes Geld verspekuliert
oder anderwärtig verschwendet wurde. Über die Arten der Verschwendung wollen wir hier
gar nicht näher eingehen,  da sonst mehrere Seiten geschrieben werden müßten.  In allen
Tageszeitungen und diversen Wochen-Magazinen kann man ohnehin darüber nachlesen.

Nun scheint der Stein der Weisen gefunden zu sein, Frisches in die maroden Kassen zu
spülen. Man will den Einheitswert von Grundstücken, an den tatsächlichen Realwert an-

passen.  Die grossen  Verlierer einer solchen  Anpassung wären Erben, welche das Ein-
familienhaus  nach dem Tod ihrer Eltern  erben oder noch zu  Lebzeiten überschrieben
bekommen würden.

Auch Wohnungsmieter werden zur Kasse gebeten

Die Grunderwerbssteuer wäre in einem solchen Fall vom tatsächlichen Realwert zu bezah-
len. Aber dem nicht genug, besteht die Absicht die Grundsteuerbemessung ebenfalls dem
Realwert des Grundstückes anzupassen und nach dem Index zu sichern.

Hier würde zusätzlich jeder Mieter einer Wohung zur Kassa gebeten. Denn es wird wohl nie-

mand ernsthaft annehmen,  dass der Vermieter einer Wohnung diese Erhöhung aus eigener
Tasche bezahlt und nicht an den Mieter weitergibt.

Bedenkt  man das die  Gemeinde Wien  der größte Hausherr in Wien ist,  kann sich jeder
Gemeindebau-Mieter schon ausrechnen, dass ihm eine Mieterhöhung ins Haus steht. Bei
den privaten Vermietern wird es nich anders aussehen.

Nach den Wahlen wird es so weit sein

Wir vermuten stark, dass die Änderung des  Einheitswertes auf den Realwert,  sowie eine
Erhöhung der Grundsteuer, nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark in Kraft
treten wird. Auch all jene Politiker, welche sich zum derzeitigen Zeitpunkt gegen diese Maß-
nahmen aussprechen, werden sich nach den Wahlen nicht mehr an ihr Versprechen erinn-
ern können.

Verlierer der gescheiterten Reichensteuer wird der Mittelstand bis hinab zur Bevölkerungs-

schicht mit kleinem Einkommen sein.  Die kleinen Häuselbauer und die Mieter von Wohn-
ungen werden die Zeche bezahlen.  Sie haben ja auch kein Kapital, welches sie ins Aus-
land verbringen können und sind daher die idealen Opfer.

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2010-07-15
  

Probeliegen im Sarg

 

Todsicheres Geschäft

In der gestrigen ORF-Sendung „Report“ drehte sich ein Beitrag um das Bestattungsge-
schäft in Wien. Bis vor 8 Jahren war das todsichere Geschäft mit dem Tod, fest in Händen
der Gemeinde Wien.
Erst 2002 fiel die Monopolstellung im Zuge der Liberalisierung. Da jedoch der ehemalige
Monopolist nicht im Traum daran dachte seine Vorrangstellung aufzugeben, setzten die
Verantwortlichen der Gemeinde Wien alles daran, Privatbetriebe so wenig wie möglich
zum Zug kommen zu lassen.

Gemeindebetrieb bevorzugt

Wenn zum Beispiel Gräberrenovierungen fällig wurden, vermittelten die städtischen Fried-
höfe ausschließlich an den gemeindeeigenen Betrieb. Auch die Weitergabe von Daten er-
folgte ausschließlich an diesen Betrieb.

Auf der Webseite der gemeindeeigenen Firma  „Friedhöfe Wien GmbH“  wurde ausschließ-
lich auf die gemeindeeigenen Steinmetze und Gärtnereien verwiesen. Schließlich setzten
sich die Privaten zur Wehr und klagten beim Wiener Handelsgericht. Dieses untersagte nun
den Friedhöfen mittels einstweiliger Verfügung, diese unlauteren Geschäftspraktiken.

Warum die Bestattung einst monopolisiert wurde

Ob es den kleinen Friedhofsgärtnereien, Steinmetz-Betrieben und Privatbestattern gelingen
wird, sich gegen die mächtige Gemeinde Wien durchzusetzen, bleibt allerdings fraglich.
Interessant ist auch warum das Geschäft mit dem Tod in Wien, einst monopolisiert wurde.
Den damaligen Privatbestattern wurde wegen ihrer Werbemethoden, Pietätlosigkeit  vorge-
worfen. Ein gute Ausrede um das gewinnträchtige und absolut todsichere Geschäft an sich
zu reißen.

Volksfeststimmung im Zentralfriedhof

Wir haben ein wenig im Internet gesurft und sind auf eine erstaunliche Werbung der Wiener
städtischen Bestattung gestoßen, die an  Pietätlosigkeit kaum zu überbieten ist. Örtlichkeit
der pietätlosen Werbeveranstaltung ist der Wiener Zentralfriedhof, der eigentlich ein Ort der
Trauer und inneren Einkehr sein sollte.
Auf dem nachfolgend abgebildeten  Screen der Webseite der Wiener Stadtwerke, können
Sie das erstaunliche Werbeangebot ersehen.

 
Aus einem Sarg, der eigentlich die letzte Ruhestätte eines Menschens ist, grinst ein junger
Mann hervor. Zusätzlich hält er noch ein Kruzifix in der Hand, möglicherweise um Untote
abzuschrecken.

Während die Oma zur Probe liegt

Auch die Kleinsten sollen bei diesem Spektakel nicht zu kurz kommen. Während Großmutter
schon einmal kurz Probeliegen geht, darf das Enkerl den Sarg bunt bemalen. Ob Oma währ-
end des angekündigten Sargtragens und anschließenden Absenken des Sarges in das Grab
vorher aussteigen darf, ist in der Programmankündigung leider nicht ersichtlich.
Wenn die Regelung des Lizenzentzuges wegen Pietätlosigkeit noch Gültigkeit hat, dürfte die
Gemeinde Wien ab sofort keine Bestattungen mehr durchführen. Für uns stellt sich die Frage,
was ist in den Köpfen der Verantwortlichen vorgegangen, die eine derart pietätlose Werbe-
kampagne ins Leben gerufen haben.
*****

2010-04-27
  

Wie vertreibt man einen Mieter


Erstaunliche Praktiken

Wir haben 19.März 2010, den Beitrag „Die verschwundenen Bewilligungen“ verfasst. In
diesem ging es darum, mit welchen Mitteln „Wiener Wohnen“ arbeitet um zu verhindern,
dass ein Nachfolgeberechtigter eine Gemeindewohnung übernehmen kann.
Nachdem das Recht auf der Seite des Nachfolgeberechtigten war, versucht man offenbar
dem Mieter in spe, das Leben so schwer wie möglich zu gestalten. Am Mittwoch den 7.
April 2010 erfolgte eine zweite Begehung der betreffenden Wohnung, bei welcher der
Großonkel von Patrick U. als Privatmann und von amtlicher Seite der Werkmeister Herr T.
und der Wiener Wohnen-Referent Herr A. anwesend waren.

Mein Name ist Hase ich weiß von nichts

Von beiden Herren die Wiener Wohnen vertraten wurde verlangt, dass die Klimaanlage
unverzüglich abzumontieren sei, um einen Mietvertrag für die Wohnung zu erhalten.
Bei Wiener Wohnen sei man über die montierte Klimaanlage nicht informiert und habe
keinerlei Unterlagen darüber.
Da sind wir aber erstaunt, vor allem wenn wir folgenden Brief der Firma Donau Kälte
an Wiener Wohnen durchlesen, indem auch bestätigt wird, dass Fotos und eine CD
übermittelt wurden.

Genehmigungen nicht mehr auffindbar

Allein die Tatsache, dass Wiener Wohnen nachstehendes Antwortschreiben an die Donau
Kälte GmbH schrieb, beweist das man über die besagte Klimaanlage informiert gewesen
sein muss. Warum nun sämtliche Unterlagen nicht mehr auffindbar sind, ist in der Tat
schon erstaunlich.
In dem o.a. Schreiben teilt Wiener Wohnen mit, dass gegen die Montage einer Klimaanlage
nichts einzuwenden sei, wenn die vorgegebenen Vorschriften eingehalten werden. Nun wäre
es ja auch möglich gewesen, dass der Mieter nicht die erforderlichen Bewilligungen der MA
19 und des Bundesdenkmalamtes eingeholt hat. Dem war auch nicht der Fall. Besagte Unter-
lagen finden Sie in diesem „Beitrag“.

Keine fachgerechte Montage?

Nun bliebe eine letzte Möglichkeit, welche eine Demontage dieser Klimaanlage rechtfertigen
würde und zwar, die nicht fachgerechte oder gegen die Vorgabe von Wiener Wohnen er-
folgte Montage.
Also haben wir uns mit der Donau Kälte GmbH in Verbindung gesetzt um zu erkunden, ob
vielleicht diesbezüglich etwas schiefgelaufen war. Mitnichten, die Profi-Firma montierte die
Anlage fachgerecht und nach den Vorschriften von Wiener Wohnen.
Dieses Mail erhielten wir von der Donau Kälte GmbH

Nun wäre es Zeit einzulenken

Nun fragen wir uns allen Ernstes, was man bei Wiener Wohnen eigentlich will. Auch sollte
bei der Wohnhäuserverwaltung der Gemeinde Wien nicht bekannt sein, dass eine Klimaan-
lage genehmigt wurde, ist jetzt der späteste Zeitpunkt dies nachzuholen. Denn es wurden
alle Bedingungen erfüllt, welche seitens Wiener Wohnen vorgegeben wurden.
Und immer wieder taucht die Frage auf, warum die Unterlagen bezüglich der Montage und
diversen Bewilligungen verschwunden sind. Es kann doch nicht möglich sein, dass bei einem
derartigen Betrieb, sich Unterlagen in Luft auflösen.
Für uns entsteht der Eindruck, dass man dem Nachfolge-Mieter jegliche erdenklichen Steine
in den Weg legen will um zu erreichen, dass dieser das Interesse an der Wohnung verliert.
Wir werden jedenfalls an der Sache dranbleiben und wieder berichten wenn es etwas Neues
gibt.
*****

2010-04-14
  

Die verschwundenen Bewilligungen

 

Erstaunliche Methoden

Welcher Methoden man sich bei Wiener Wohnen bedient um Mieter zu kündigen, haben
wir im „Beitrag“ vom 2.März 2010 gebracht. In diesem Fall wurde noch eine besondere
Kaltblütigkeit an den Tag gelegt, da es sich um eine schwer behinderte Person handelt.

Aber auch folgende Geschichte beweist, dass Wiener Wohnen alles daran setzt, Wohn-
ungen die seinerzeit als Kategorie „C“ vermietet wurden und vom Mieter liebevoll und
kostenintensiv auf  Kategorie „A“ umgebaut wurden, unbedingt wieder „einzuziehen“.

Man ignoriert Gesetze, stellt sich unwissend oder versucht dem Mieter oder Eintrittsbe-
rechtigten das Leben schwer zu machen, indem man ihm unnötige Arbeit und Kosten
verursacht. Der nachfolgende Fall stellt dies sehr schön unter Beweis.

Wieder eine Wohnung im Visier

Im vergangenen Herbst verstarb der Mieter einer Gemeindewohnung im 12. Wiener
Gemeindebezirk. Die betreffende Altbauwohnung wurde seinerzeit vom verstorbenen
Mieter, von Kategorie „C“ auf „A“ umgebaut.

Unter anderem wurde auch eine Klimaanlage in dieser Mietwohnung installiert. Aus
einer Altbaugemeindewohnung der Kategorie „C“ wurde ein richtiges Schmuckkästchen.
Alle Um- und Einbauten führten konzessionierte Firmen durch und ließen diese auch be-
hördlich genehmigen.

Gesetzesunkundig?

Der Mietzins wurde zwischenzeitlich vom Vater des Verstorbenen weiterbezahlt. Anfangs
Jänner 2010 wollte die Nichte Cornelia U. die besagte Wohnung übernehmen. Dazu begab
sie sich mit ihrem Großonkel zu Wiener Wohnen in 1120 Wien, Ignazgasse 2-4.

Dort wurde sie mit der Begründung, sie sei mit dem verstorbenen Mieter nicht in gerader
Linie verwandt, einfach abgewiesen.  Die junge Dame resignierte und gab auf. Nicht so
ihr Bruder Patrick U., der sogar im Besitz eines Vormerkscheines war.

Absicht oder Informationsmangel?

Der Vater des Verstorbenen ist ein treuer ERSTAUNLICH-Leser und wandte sich damals
an uns. Wir haben ein wenig recherchiert und sind auf folgende gesetzliche Bestimm-
ungen gestoßen.

Erstaunlicher Informationsmangel bei Wiener Wohnen

Wir gaben den Beiden noch den Rat, bei Gesprächseröffnung nicht gleich auf dieses
Gesetz hinzuweisen, sondern ihr Begehr ganz normal vorzutragen. Bei Wiener Wohnen
spielte sich das Gleiche ab, wie schon zuvor als Cornelia U. Interesse an der Wohnung
bekundete.

Erst als Patrick U. auf dieses Gesetz hinwies und eine Broschüre darüber auf den Tisch
legte, drehte man sich im Kundenbüro bei Wiener Wohnen am Stand um. Auf einmal war
es möglich, dass der Neffe die besagte Wohnung übernehmen kann. Der Großonkel als
Erbberechtiger musste lediglich eine Verzichtserklärung  zu Gunsten von Patrick U. unter-
schreiben.

Kein schnelles Aufgeben

Aber so schnell gibt sich Wiener Wohnen nicht geschlagen, wenn es darum geht einem
ungeliebten Mieter das Leben schwer zumachen. Patrick U. wurde beauftragt Elektriker-,
Installateur- und Rauchfangkehrerbefund einzuholen und sich dann nochmals zu melden.
Man würde dann eine Besichtigung der Wohnung  machen und einem Mietvertrag stünde
in Folge nichts mehr im Wege.
Ein normaler Vorgang könnte man meinen, wenn es nicht der Gemeindebetrieb Wiener
Wohnen wäre. Obwohl gesagt wurde, dass die Befunde zuerst einzuholen sind, kam plötz-
lich alles anders.

Die Klimaanlage

Auf einmal wurde eine Wohnungsbesichtigung angesetzt, bei der vorerst keine Mängel
festgestellt wurden. Da stach dem Werkmeister Christian T. die Klimaanlage ins Auge.
Laut T. sei diese nicht genehmigt und gehöre daher unverzüglich demontiert. Nach er-
folgter Entfernung sei Wiener Wohnen telefonisch, zwecks Nachkontrolle zu kontaktieren.

Der Dorn im Auge des Werkmeisters der Gemeinde Wien. Die Klimaanlage.

Der Einwand von Patrick U., dass sein verstorbener Onkel nichts ohne Genehmigung ge-
macht hätte und eine Bewilligung sicherlich bei Wiener Wohnen aufliegen müsste, verhallte
ungehört. Also begann der junge Mann Decken und Wände zu öffnen, um die Klimaanlage
samt Verrohrung zu demontieren.

Jede Menge unnötige Arbeit und Kosten

Genehmigungen lagen beim Notar

Dem Großonkel ließ die Angelegenheit jedoch keine Ruhe und begab sich zum Verlassen-
schaftsverwalter, der auch im Besitz etlicher Dokumente des Verstorbenen ist. Bei Durch-
sicht der Papiere, kamen die Bewilligungen der Klimaanlage zum Vorschein.

Bewiilligung des Bundesdenkmalamtes

Eine davon ist vom Bundesdenkmalamt und die andere von der Stadt Wien  MA 19 ausge-
stellt. Patrick U. rief unverzüglich bei Wiener Wohnen an und ersuchte dass man den Werk-
meister informieren möge, weil alle Papiere vorhanden sind. Außerdem müssten Originale
oder Abschriften dieser Genehmigungen ohnehin bei Wiener Wohnen aufliegen.

Bewilligung der Stadt Wien MA 19

Wiener Wohnen spielt Vogel Strauß

Seitdem gab es von Wiener Wohnen kein Bild und keinen Ton mehr.  Auch der Werkmeister
Christian T. sieht sich nicht mehr bemüßigt Kontakt aufzunehmen, obwohl er derjenige war,
welcher eine nicht genehmigte Klimaanlage festgestellt hatte.

Da man Patrick U. am Telefon bis dato nur hinhält, wird er nächste Woche bei Wiener
Wohnen selbst vorstellig, um die Angelegenheit  zu klären. Wir werden an dieser Sache
dranbleiben und wieder davon berichten.

Erstaunlich ist nur, dass vom Mieter gefordert wird alle Papiere sofort vorlegen zu können,
während der Vermieter (Gemeinde Wien) es mit der Dokumentenarchivierung  selbst nicht
so genau nimmt und Mietern dadurch vermeidbare Kosten und Arbeit aufbürdet.

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2010-03-19
  

Der Hundehaufen


Erstaunlicher Werbespot

Seit neuerster Zeit ist auf Radio „Arabella“ ein Werbespot der Gemeinde Wien zu hören. In
diesem wird dem geneigten Zuhörer mitgeteilt, dass er die Hinterlassenschaft seines Hundes
wegzuräumen hätte, widrigenfalls er sonst mit 36,- Euro Bußgeld bestraft wird.
(Fotoquelle: http://doggieshop.de)
Vom Steuerzahler finanzierte Radiowerbung
Dieser Werbespot ist in mehreren Richtungen erstaunlich. Alle Zuhörer unabhängig davon ob
sie einen Hund besitzen oder nicht,  werden über den mehr oder weniger beliebten Radio-
sender aufmerksam gemacht, dass sie den Dreck ihres (wenn auch nur imaginären) Hundes
zu entfernen haben.

Hemmt Karrierechancen

Läuft doch eine solche Ankündigung  der Karrierechancen der sogenannten „Waste Wat-
chers“, im Volksmund auch „Hundstrimmerl-Sheriffs“ genannt, zuwider. Wie sollen denn
die vom Fleiß geplagten Sauberkeitskontrolleure Geld einbringen, wenn die bösen Hunde-
besitzer schon im Vorfeld gewarnt werden.

Wird mit Steuergeld bezahlt

Das erstaunlichste an diesem Werbespot ist dass dieser, wie könnte es denn anders sein,
vom Steuerzahler bezahlt wird. Die Roten Rathausverantwortlichen greifen ganz ungeniert
in den Steuertopf und finanzieren damit einen unsinnigen Werbespot, der via Äther kund
getan wird.
Warum dieser Werbespot unsinnig ist? Haben Sie schon jemals eine Radiowerbung der Poli-
zei gehört bei der Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie Ihr Auto nicht im Halteverbot abstellen
sollen, weil dieses Vergehen 21,- Euro kostet.

Die Summe der Dinge

Was wollen wir mit diesem (un)politischen Beitrag zum Ausdruck bringen wollen. Die Kaltblütig-
keit oder Dummheit, mit welcher sich manche Rathaussozis an öffentlichen Gelder bedienen,
um dieses für Unsinnigkeiten beim Fenster rauszuschmeißen.
Es sind die Summe der Dinge, welche die Wähler immer mehr dazu veranlassen der SPÖ den
Rücken zu kehren und ihnen dann Wahlniederlagen  bescheren, wie dies am vergangenen
Sonntag zu sehen war.
*****

2010-03-15
 

Wiener Wohnen kündigt Behinderte auf Verdacht


Skandal bei Wiener Wohnen

Wenn folgende Handlung ein privater Zinshausbesitzer machen würde, wären ihm Schlag-
zeilen in allen Tageszeitungen garantiert. Auch diverse Mietervereinigungen und die AK
(Arbeiterkammer) würden ihn in der Luft zerreißen.
Nicht so ist es wenn der größte Hausherr Wiens, die Gemeinde Wien,  eine derartige
Aktion abzieht. Da bewahren alle mögliche Stellen größtes Stillschweigen. In einer
heutigen APA-OTS Aussendung des freiheitlichen Behindertensprechers NAbg. Norbert
Hofer, sind wir auf diesen Skandal gestoßen und haben nachrecherchiert.
Ein Mitarbeiter von uns hat mit der betroffenen Person, Frau Eveline Ioannidis, ein sehr
langes Telefongespräch geführt und diese erzählte eine erstaunlich traurige Geschichte
über die soziale Kälte von Wiener Wohnen, gegenüber ihr als Behinderte.

Der Leidensweg

Frau Eveline Ioannidis ist seit 1986 Hauptmieterin einer Altbaugemeindewohnung in Wien
14., Spallartgasse 26-28/2/3/16. Die seinerzeit als Kategorie C angemietete Wohnung wurde
in Eigenregie auf Kategorie A aufgewertet. Auch ist sie noch nie mit dem Mietzins in Rück-
stand gewesen und das seit 24 Jahren, seit dem sie in dieser Wohnung lebt.
Die mittlerweile 50-jährige Eveline Ioannidis war 25 Jahre lang als Krankenschwester im
Geriatriezentrum Baumgarten tätig. Anfangs des neuen Jahrtausend schlug bei ihr das
Schicksal unbarmherzig zu.
Teilweise bedingt durch ihre körperlich schwere Arbeit im Pflegeheim, bekam sie Probleme
mit ihrem Rücken. Und als wenn dies nicht genug gewesen wäre, erkrankte sie zusätzlich
an der Autoimmunerkrankung.
Ihre Krankheit nahm von 2002 bis 2005 einen derart rasanten Verlauf, sodass man ihr im
Jahr 2005 eine 100-prozentige Erwerbsunfähig attestierte und sie in Pension schickte. Seit-
dem ist sie in Pflegestufe 2 und zu 50 Prozent behindert. Ferner benötigt sie permanent
ärztliche Betreuung und ständige Pflege.

Samstag und Sonntag im Wochenendhaus

Während der Wochentage lebt E. Ioannidis in der oben angeführten Gemeindebauwohn-
ung. Die Wochenenden verbringt sie mit ihrem Mann im gemeinsamen Wochenendhaus im
Burgenland. Ein ständiger Umzug dorthin kam aber nicht in Frage, da in der kleinen burgen-
ländischen Gemeinde, die von ihr benötigte ärztliche Versorgung nicht gegeben ist.
E. Ioannidis ist gehbehindert und besitzt auch keinen Führerschein. Auf Grund ihrer man-
gelnden Mobilität, entschloss sich das Ehepaar von Montag bis Freitag in Wien zu leben.
Da ihr Mann von Berufswegen aus öfters auf Dienstreise ist, sah sich E. Ioannidis um eine
Mitbewohnerin um, die ihr bei den alltäglichen Dingen des Lebens behilflich ist, da sie diese
aus eigener Kraft nicht mehr schafft.

Behindertenhelferin wird als Untermieterin gewertet

E. Ioannidis fand diese, in der Person der Bianka G., die mit ihrer kleinen Tochter seit dem
01.Oktober 2009 im gemeinsamen Haushalt, zwecks Unterstützung, bei ihr wohnt. Als sie
am 15.Jänner 2010 von Wiener Wohnen einen Brief bekam, fiel sie aus allen Wolken.
In diesen Brief wurde sie aufgefordert, ihre Wohnung mit Stichtag 28.02.2010, wegen
angeblicher Untervermietung zu kündigen. Sofort nach Erhalt dieses Schreibens setzte
sie sich mit Wiener Wohnen in Verbindung, um dieses offensichtliche Missverständnis
aufzuklären.

Wiener Wohnen übt sich als Detektei

Dort wurde ihr mitgeteilt, dass man durch ausgiebige Recherchen zu Annahme gekommen
sei, dass sie die Gemeindewohnung untervermietet habe. Auf die Frage welche Recherchen
diese Annahme bestätigen kam heraus, dass es sich um die Anwesenheit der Mitbewohnerin
handle.
E. Ioannidis wies die Sachbearbeiterin Sch. auf ihre Sachlage hin und bot an, eine Liste von
Hausparteien und nächsten Nachbarn zu bringen in  der bestätigt wird, dass sie selbst in
dieser Wohnung lebt.

Sachbearbeiterin fühlt sich als Richterin

Auf diesen Deal ließ sich Frau Sch. von Wiener Wohnen ein und versicherte ihr, dass mit
so einer Bestätigung die Sache vom Tisch sei. Am 20.Februar 2010 schickte  E. Ioannidis
besagte Bestätigungsliste mit zahlreichen Unterschriften, sowie einer schriftlichen Bestätig-
ung der Hausbesorgerin und einem Begleitschreiben, eingeschrieben an Wiener Wohnen.
Nachdem sich aber in der Angelegenheit nichts rührte, rief E. Ioannidis bei Wiener Wohnen,
Frau Sch. an und wollte sich um den Stand der Dinge erkundigen. Diese erklärte ihr aber
lediglich lakonisch, sie müsse erst die Glaubwürdigkeit der unterzeichneten Personen
prüfen und man werde sich dann schriftlich melden.
Da fragen wir uns aber schon, was sich eine Sachbearbeiterin bei Wiener Wohnen anmaßt.
Wer ist diese Frau überhaupt um zu glauben, sie sei dazu berechtigt die Glaubwürdigkeit
von 13 Mietern und der Hausbesorgerin überprüfen zu können.
Gestern erhielt Frau Eveline Ioannidis jedenfalls ein E-Mail von der Direktorin von Wiener
Wohnen. In diesem wurden die Telefonate mit Frau Sch. bestätigt. In weitere Folge wurde
der behinderten Mieterin mitgeteilt, dass man die Kündigungsangelegenheit an das Bezirks-
gericht Fünfhaus weiterleite.

Mögliches Motiv?

Wie bereits Eingangs erwähnt, hat Frau Eveline Ioannidis  diese Wohnung 1986 als
Kategorie C angemietet und in Eigenregie auf  Kategorie A umgebaut. Sie bezahlt heute
für diese 72qm-Wohnung einen monatlichen Mietzins inklusive Betriebskosten von 314,-
Euro.
Eine derartige Wohnung kann mit einem neuen Mietvertrag heute locker um 600,- Euro
vermietet werden. Einem jeden privaten Zinshausbesitzer würde sofort unterstellt werden,
diese ganze Show nur aus einem Grund abgezogen zu haben. Nämlich um den Altmieter
mit dem günstigen Zins loszuwerden, um die Wohnung neuerlich teurer vermieten zu
können.
Ganz abgesehen von der sozialen Kälte die vom Gemeindebetrieb Wiener Wohnen gegen-
über einer Behinderten an den Tag gelegt wird, ist es schon sehr erstaunlich wenn ein
Mieter eine Aufforderung zur Selbstkündigung, unter Androhung von gerichtlichen Schrit-
ten erhält.

Flucht nach vorne

Warum hat Wiener Wohnen nicht gleich eine gerichtliche Aufkündigung veranlasst. Bestan-
den vielleicht Bedenken, dass das Ganze nicht so funktioniert, wie es sich gewisse Herr-
schaften vorgestellt haben.
Offensichtlich hat man sich aber bei Wiener Wohnen zu weit aus dem Fenster gelehnt
und versucht jetzt sein Heil unter dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“.
Man kann nur hoffen, dass der/die Richter(in) dem größten Hausherrn von Wien klar
macht, dass das MRG auch für Gemeindewohnungen gilt.
*****

2010-03-02
  

Gewalt gegen Frauen als Kunst


Keine Kunstexpertin

Kein Kunstliebhaberin für Gang-Bang und Sado-Masospiele dürfte jene Steuerprüferin
gewesen sein, die in einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.

In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu bezahlen.

Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.

All Inclusiv

In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten Gruppensex und Peitschenspiele, Ge-
tränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten. Die Verabreichung von Speisen ist
normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von 10 Prozent belastet.

Steuerschonend

Dieser Klubbetreiber hatte offensichtlich nicht so gute Kontakte, um seinen Rotlichtbetrieb
als Kunst zu verkaufen und dafür Subventionen zu kassieren. Er versuchte sich in anderer
Form zu behelfen.

Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form

von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“. Essen ist ja auch eine dringende
Notwendigkeit um Kondition zu erlangen, wenn es anschliessend zur Sache gehen soll.

Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer an das

Finanzamt ab. Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war und auch kein Kunst-
verständnis hatte, stiess  dies sauer auf und  beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem
Fall die Haupt- und Nebenleistung nicht voneinander trennbar wären.

Der Finanzamtsbescheid

Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale die von
den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent für die ge-
samte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuernachzahlung.  

Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen Finanz-

amtsbescheid nicht akzeptieren wollte. Aber auch der unabhängige Finanzsenat hatte
offensichtlich wenig Kunstverständnis und wies die Beschwerde ab.

Frustfressen

Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zum
Zweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu Sexual-
kontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexualkontakte“
diene.

So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings führte der

UFS weiter aus: „Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner
sich auf das Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“

Bis zum VwGH

Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem Verwaltungs-
gerichtshof. Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls der Rechts-
meinung des UFS, dass man  zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der Einheit
-lichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)

Interessante Fragen

Nun wird es natürlich interessant, mit welchem Steuersatz die „Swingerkunst“ in der Seces-
sion“ versteuert werden wird. Aus diesem und auch aus anderen Gründen wird der LAbg.
Mag. Gerald Ebinger (FPÖ), morgen eine dringliche Anfrage bei der Gemeinderatsdebatte
stellen. Folgende Punkte sollen geklärt werden.

1) Welche gesetzlichen Auflagen beziehungsweise Vorschriften(Feuerpolizei, Hygiene,
    Nassräume,…) müssen konzessionierte sog. „Swingerclubs“ bzw. Laufhäuser erfüllen?
2) Waren diese Voraussetzungen bei der Kunstinstallation von Christoph Büchel in der
    Secession gegeben?
3) Wer kontrollierte diese behördlichen Vorgaben wie oft?

4) Wird die Vergnügungssteuer in voller Höhe eingehoben oder findet hier eine konkur-

     renzverzerrende  Begünstigung statt, weil ein normaler „Swingerbetrieb“ im Rahmen
     einer Ausstellung betrieben wird?
5) Können sie garantieren, dass der „Bar-Club E6“ für die Einnahmen, Getränke und
    dergleichen Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer bzw. Getränkesteuer abführt?

6) Die Umbaukosten von 90.000 Euro werden laut GR Woller (SPÖ) von den Einnahmen
    durch den „Swingerclub“ abgedeckt. Dies sind aber nicht die gesamten Kosten, die
    Räumlichkeiten müssen ja auch wieder rückgebaut werden. Können sie garantieren,

    dass die Einnahmen nach Steuer tatsächlich diesen Gesamtbetrag abdecken können
    oder bleibt ein Restbetrag aus Förderungen über?
7) Ist es üblich, dass die Stadt Wien Gewerbeunternehmen durch von ihnen subvention
     -erte Institute Fördermittel für Investitionen vorschießt?

8) Können Sie ausschließen, dass im Rahmen dieser „Performance“, „Raum für Sexkultur“,
    auch professionelle Sexarbeiterinnen an den Vergnügungen teilnahmen bzw. noch teil-
    nehmen?
9) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, dass Personen vor Ort nicht mit Geschlechts-
     krankheiten oder HIV infiziert werden?
10) Gab es bei der Vergabe der Kunstinstallation an einen „Swingerclub“ in der Seces-
       sion eine Ausschreibung?

11) Wenn ja, zu welchen Kriterien?
12) Wussten Sie im Vorfeld der Kunstaktion darüber Bescheid?
13) Wenn ja, waren Sie damit einverstanden?
14) In welchen anderen Wiener Kultureinrichtungen sind derartige Kunstimpressionen
       mit „Swingerclubs“ in Zukunft geplant?

15) Werden diese auch mit Steuergeld indirekt gefördert.
16) Nach welchen Kriterien sind die Eintrittspreise im Rahmen von sechs bis 42 Euro
       zu entrichten und inwieweit sind diese gendergerecht?
17) Welche anderen, einem „Swingerclub“ ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme der Sado

       -MasoSzene im Ammerlinghaus werden durch die Stadt Wien in Zukunft noch gefördert
        werden?
18) Sehen sie diese Form der „ars amandi“ auch als förderungswürdige Kunst?

19) Ursula Stenzel, Vorsteherin des Bezirks Innere Stadt, zu dem die Secession gehört,
    hat in einer Aussendung gemeint: „Unter    Vortäuschung falscher Tatsachen wurde
    die Zustimmung des Bezirkes zu einer Veranstaltung im Rahmen einer Kunstausstell-
    ung in der Secession erschlichen, weil weder im Konzessionsansuchen noch bei der
    Eignungsfeststellung der Secession für die besagte Ausstellung von einer Gruppen-
    sex-Veranstaltung die Rede war“. Fehlt nun die Bewilligung aus dem Grund der Nicht-
    igkeit, wird diese aufgrund der Erschleichung unter Vorgabe falscher Tatsachen ent-
    zogen oder bleibt die Bewilligung trotz Täuschung bestehen?
20) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kunstinstallation bis April 2010 bestehen
    bleibt?

Man darf auf die Antworten der sozialdemokratischen Stadtregierung gespannt sein. Viel-
leicht rechtfertigt man sich damit, dass der Kabas, der im übrigen nicht der FPÖ sondern
dem BZÖ angehört, seinerzeit auch in einem Puff war.

Gewalt gegen Frauen als Kunst

Erstaunlich ist auch, dass gerade die Sozialdemokraten und die Grünen permanent für
Frauenrechte eintreten. Die selben Personen predigen auch unaufhörlich gegen Gewalt
an Frauen und finden dann nachfolgende Szenarien als Kunst und fördern diese noch
mit öffentlichen Mitteln.



Mehr an Doppelmoral ist zur Zeit nicht zu überbieten. Und nochmals zum Schluss für alle
Leute mit diesem erstaunlichen Kunstverständnis. Gruppensex in Swingerclubs und Sex-

ualpraktiken wie Sado-Maso haben mit Kunst nicht das geringste zu tun.

*****

2010-02-25
  

Swingerclubs und Peepshows


Die Moral der Menschen

Moralbegriffe sind dehnbar und die Menschen haben vermutlich sehr unterschiedliche Auf-
fassungen von der Moral. Rotlichtbetriebe wie Bordelle, Studios, Peepshows, Laufhäuser,
Swingerclubs, Clubsaunas, etc.,  werden zumindest offiziell von der breiten Masse aus
„moralischen“ Gründen abgelehnt.
Sie werden von der Gesellschaft nur geduldet, da sie eben für besondere sexuelle Gelüste
in Anspruch genommen werden.  Auch der Staat und die Gemeinden dulden diese Etablis-
sements nur, wenn auch aus anderen Gründen.

Einer davon ist jener, dass von der Rotlichtbranche dementsprechend Geld zu kassieren ist.
Von der Umsatz- bis zur Vergnügungssteuer hin wird bei den Betreibern abkassiert und
diese rebellieren meist nicht dagegen, weil sie ihre Ruhe haben wollen.

Rotlichtbetriebe unterliegen der Gewerbeordnung

Die Eingangs angeführten Betriebe sind ausschließlich Gewerbebetriebe und unterliegen
der Gewerbeordnung. Da finden wir es doch erstaunlich, dass der Swingerclubbetreiber
„Element6“ als „Verein der kontaktfreudigen Nachtschwärmer“  einen Swingerclub
in der Wiener Secession betreiben kann.

Erstaunliche Unterstützer

Noch erstaunlicher ist, dass sich unter den Unterstützern die Stadt Wien (Kultur), sowie
das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur befinden. Auch wenn die Bundes-
ministerin Claudia Schmied vielleicht eine glühende Anhängerin der Swingerszene sein
sollte, ein Swingerclub hat mit Kunst nichts zu tun.

 Gangbang-Partys in der Secession

Ebenfalls erstaunlich ist es, dass in der ehrwürdigen Wiener Secession einem Swingerclub-
betreiber ermöglicht wird sein Gewerbe auszuüben und anstatt Kunst, Gangbang-Partys zu
zelebrieren. Da staunen wir über die Kontakte die jener Mann haben muss, um zu so einem
Privileg zu gelangen.

Peepshow in der Kunsthalle

Vor 16 Jahre übte sich der Künstler Arnulf Rainer mit Unterstützung der Gemeinde Wien als
Peepshowbetreiber. Sein Kunstobjekt, die damals 24-jährige Elke Krystufek masturbierte
damals stundenlang vor den Augen eines kunstverstandenen Publikums.
Während Peepshowbetreiber für diese Darbietungen durch ihre Tänzerinnen so ganz neben-
bei zwanzig Prozent Vergnügungssteuer an die Gemeinde Wien bezahlen müssen, fiel die
selbe Show von Prof. Rainer unter Kunst und war nicht vergnügungssteuerpflichtig.
Bericht Krone am 3.September 1994
In einem heute geführten Telefonat mit dem  Kultursprecher der FPÖ-Wien LAbg. Mag.
Gerald Ebinger, versicherte dieser der Redaktion, dass er bezüglich Auflagen der Gewerbe-
ordnung  und eventuell aller anfallenden Abgaben gründlichst nachfragen werde.
*****

2010-02-22
  

Swingerclubverbot für Schwule?


Änderung der Klassenkampfziele

War es in Zeiten des Klassenkampfes vorrangiges Ziel der Sozialisten und Kommunisten,
Grund-, Hausbesitzer und Fabrikanten ihrer Besitztümer zu enteignen, haben sich im 21.
Jahrhundert die Ziele etwas geändert.

Da die ehemaligen Klassenkampf-Kämpfer von damals, heute selbst Besitzer von Betriebs-
stätten und Wohnhäuser (Gemeindebauten in Wien) sind, würde den Klassenkampfschmäh

niemand mehr glauben.

Meinungsenteignung und Genderwahn

Also haben sich die Genossen auf die Enteignung der  Meinungen und Standpunkte von
Andersdenkenden spezialisiert. Unter dem neuen Modewort „Diskriminierung“ wird ver-
sucht, alles und jeden der z.B. traditionsgemäß anderer Meinung ist, mittels Strafandroh-
ung zu disziplinieren.

Arbeitsstellen müssen „geschlechtsneutral“ ausgeschrieben werden, als wenn es einen

Sinn machen würde, wenn eine Baufirma einen Eisenbieger, ein Discobetreiber einen Tür-
steher sucht und dies nicht im Stelleninserat verlautbaren darf.

Natürlich auch umgekehrt hat der Genderwahn seine Blüten getrieben. Die direkte Stellen-
ausschreibung einer Kellnerin, Zimmermädchen oder Damenschneiderin sind ebenfalls

verboten und strafbar.

Andere Meinung gleicht bereits Diskriminierung

Auch die Homosexualität wurde k(r)ampfartig salonfähig gemacht. Heteros dürfen nur mehr
hinter vorgehaltener Hand, ihre Meinung über das evolutionsbedingte anormale Sexualver-
halten von Homos kundtun, um nicht als Diskriminierer zu gelten.

Eine typische Vertreterin solcher Meinungsenteigner ist die Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek. Wie erst kürzlich in diversen Presseaussendungen zu lesen war, sollen
laut ihr,  oben angeführte und die nachfolgenden  „Diskriminierungen“ strenger verfolgt

werden.

Wohnungen für Jeder(frau)mann

In Zukunft sollen auch bei der Vergabe von Wohnraum oder bei Lokalbesuchen strengere
Maßstäbe angelegt werden. Wenn z.B. ein Hausherr die Wohnungsvergabe an einen Zigeu-
nerclan verweigert weil er befürchtet, dass diese auf Grund ihrer ethnischen Herkunft even-
tuell nicht sorgsam mit den vermieteten Wohnräumen umgehen, wäre das der klassische
Fall einer Diskriminierung.

Männerclubs ade

Auch die Verweigerung des Zutrittes in ein Lokal auf Grund des Geschlechts oder der
sexueller Orientierung, ist ein schwerer Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Vorbei sind jene Zeiten, wo in domänen Männerclubs das starke Geschlecht unter sich
weilte, denn wer einer Frau den Zutritt in diesen auf Grund ihres Geschlechts ver-
wehrt wird, macht sich der Diskriminierung strafbar.

Schwule im Swingerclub

Das „Zuckerl“ an fehlinterpretierter Diskriminierung haben wir uns für den Schluss auf-
gehoben. Die Besitzer von sogenannten Swingerclubs sind am ärmsten dran. Stellen
Sie sich folgendes Szenario vor, wenn zwei Schwule einen Swingerclub betreten wollen.

Das erste Problem würde sich bereits beim Bezahlen des Eintrittsgeldes, falls es über-
haupt so weit kommt, ergeben. In diesen Clubs haben Damen in der Regel freien Ein-
tritt. Welcher der beiden Schwulen würde nun als Dame gelten, um in den Genuss des
Gratiseintritts zu gelangen?

Männerfranzösisch

Vermutlich würde der Betreiber die Beiden ohnehin abweisen, da sie ihm einen finanziellen
Schaden zufügen würden. Bei den Heteroswingers würde es aus evolutionsbedingten Grün-
den, mit absoluter Sicherheit nicht gut ankommen, wenn plötzlich zwei Männer gegenseitig
an ihrem Penis saugen, oder andere homosexuelle Praktiken vollziehen.

War Nestroy ein Hellseher?

Das die Heteros die Lokalität verlassen würden, kann sich der Clubbetreiber schon im
Vorfeld ausrechnen und er wird daher die beiden Schwulen, auf Grund ihrer sexueller
Orientierung abweisen. Damit macht er sich der Diskriminierung schuldig und könnte
bestraft werden.

Wie sang schon der Schustergeselle Knieriem in Nestroys Lumpazivagabundus: „Die

Welt steht nimmer lang..“

*****

2010-02-07
  

Dreiklassengesellschaft


Ist der Staat wirklich pleite?

Der Staat ist pleite, bzw. in argen Geldnöten und gehört unbedingt saniert. Diesen Eindruck
gewinnt man zumindest, wenn die Regierung immer wieder laut über neue Steuern nach-
denkt. Dabei müßte doch Geld im Überfluss vorhanden sein, wenn man bedenkt wie groß-
zügig dieses verteilt wird.

Die Dreiklassengesellschaft

Wir wollen dies an drei kleinen Beispielen demonstrieren. In Österreich herrscht eindeutig
eine Dreiklassengesellschaft. Da wären die arbeitsunwilligen Sozialschmarotzer, denen für
„Nichtstun“ Unsummen in den Rachen geworfen wird.

Dann hätten wir das Heer der Beamten, die zwar arbeiten, aber Privilegien bis zum Abwinken
geniessen. Zu guter letzt wären dann noch die „normalen Hackler“, die sich aus Angestellten,
Arbeitern und selbständigen Unternehmern rekrutieren.

Diese Spezies sind die Melkkühe der Nation, welche die Geldvernichtungsmaschinerie finan-

zieren müssen. Immerhin nimmt ihnen der Finanzminister bis zu 50 Prozent ihres wohlerworb-
enen Einkommens weg und dürfen bis zu ihrem 65. Lebensjahr arbeiten.

Über die arbeitsunwilligen Sozialschmarotzer haben wir schon einige Beiträge geschrieben.

Es ist allgemein bekannt, dass sich diese mit der Ausrede „Ich finde leider keine Arbeit“
wie Parasiten an den Wohlfahrts- und Sozialstaat Österreich hängen und kräftig an diesem
saugen.

Geldverschwendung in der Verwaltung

Wir wollen uns heute den Beamten zuwenden und den Lesern anhand von drei kleinen Bei-
spielen vor Augen führen, welche Geldverschwendung hier seitens des Finanzministers be-
trieben wird. Finanzexperten schätzen das Einsparpotential welches jährlich verschleudert
wird, auf etwa 3,5 Milliarden Euro.

Musterbeispiel ÖBB

Nehmen wir einmal die schwer defizitäre ÖBB her. Von den rund 42.000 beschäftigen Eisen-
bahner, sind 2/3 unkündbar. Warum das Relikt der „Pragmatisierung“ bei Bahnbediensteten
noch immer Anwendung findet ist unerklärlich.

Dazu kommen noch Freifahrten für die ÖBBler und deren Familien, billige Dienstwohungen

und sogar Schrebergärten. Nicht zu vergessen das Pensionsantrittsalter, dass bei der ÖBB
bei durchschnittlich 52,3 Jahren liegt. Die ÖBB-Rentenkasse musste allein im Vorjahr mit
rund 1,5 Milliarden Euro vom Steuerzahler subvensioniert werden.

Gemeinde Wien lässt sich auch nicht lumpen

Auch die Gemeinde Wien hat beschlossen, ihren Beamten die Wirtschaftskrise etwas zu er-
leichtern. Ab dem 57.Lebensjahr gibt es drei Tage Sonderurlaub zusätzlich (macht 33 Tage),
und ab dem 60. Lebensjahr kommen zwei weitere Tage dazu. Das Pensionsantrittsalter bei
den Gemeindebediensteten liegt bei 58 Jahren.

Traumjob OeNB-Bediensteter

Ein klassisches Beispiel an Geldverschwendung ist die OeNB. Traumgagen, Luxusdienst-
autos und 35 Dienstjahre um mit 85 Prozent des Letztbezuges in Pension gehen zu können,
sind so einige Privilegien der Beschäftigten in der Nationalbank von Österreich.

Erstaunliche Rechtfertigungen

Die Ausreden für den Erhalt all dieser Privilegien sind erstaunlich. Die Palette reicht vom
geltenden Recht, bis zur skurillen Rechtfertigung das man die Kaufkraft der öffentlich
Bediensteten nicht schwächen dürfe.

Vielleicht sollten diese „geltenden Rechte“ einmal überprüft werden, denn diese sind näm-

lich nichts mehr wert, wenn Ebbe in der Kassa herrscht. Interessant ist auch, dass man lieber
die Kaufkraft der Beamten auf Kosten der „Normalos“ erhält. Das diese bei den „normal“
Werktätigen dadurch absinkt, interessiert offensichtlich niemanden.

Keine Wirtschaftskrise für Beamte

Ist doch erstaunlich, dass man Beamte in der Wirtschaftskrise keine Verluste spüren lassen
will, obwohl diese Krise jedem Bürger gewisse Einsparungen abverlangt. Die ganze Angele-
genheit sehe sicher anders aus, wenn Faymann, Pröll und Co dies aus der eigenen Tasche
finanzieren müßten und nicht auf Kosten der brav arbeitenden Bevölkerung von Österreich.

*****

2009-12-13
  

Schlag die Schlampe


Gewaltspiele

Es gibt viele Computerspiele deren Spielablauf hauptsächlich von Gewalt geprägt ist.
Normal sind es aber keine „realen“ Figuren die geschlagen, gequält oder erschossen
werden, obwohl die grafischen Darstellungen der Realität oft sehr nahe kommen.

Hit the Bitch

Auf Youtube haben wir dieses „Videospiel“ entdeckt. In diesem abartigen Game kann der
Macho von heute, seine Macht demonstrieren und virtuell eine junge Dame „abwatschen“.
Das Game nennt sich „Hit the Bitch“, zu Deutsch „Schlag die Schlampe“.

Per Mausklick kann man auf dem Monitor eine junge Frau bis zur Bewusstlosigkeit schlagen.
Angeblich soll der tiefere Sinn dieses Computerspiels, eine Kampagne gegen Gewalt von
Frauen sein.


(Fotoquelle:cache.gawker.com)

Simulator für Perverse

Ob diese Botschaft bei allen ankommt ist fraglich. Wir glauben, dass sich dieses Game
vielmehr zum Partyklassiker für feuchtfröhlichen Männerrunden entwickeln, oder als
Trainingssimulator für Perverslinge dienen wird.    

Ego-Shooter und Frauenschlagen

Da dieses Computerspiel ja angeblich pädagogisch wertvoll ist, sollte es von „gigg.at“
neben den Ego-Shooter-Games ins Programm aufgenommen werden. Schließlich sollte
die Subvention der Gemeinde Wien von 612.000,-Euro ihren Sinn erfüllen.

Stauni

  
2009-11-28
  

Suchtheilung durch Verbot???


Der Stein der Weisen?

Das Erfolgsrezept gegen die Spielsucht, glaubt der stellvertretende Parteivorsitzende
der SPÖ-Kärnten, Gesundheitsreferent LR Peter Kaiser gefunden zu haben, folgt man
einer heutigen  APA-Aussendung der SPÖ Kärnten.

Mit einem Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ sollen jene Automatenspieler geheilt werden,
die ihrer Spielsucht erlegen sind. Durch die Verschrottung der rund 900 Spielautomaten,
die sich in diversen Kärntner Lokalen befinden, sollte sich das Problem erledigen.

Beschränkte Denkweise

Mit dieser Denkweise scheint ein Herr Kaiser nur innerhalb seines Hutrandes zu denken.
Verbote haben Suchtkrankheiten noch nie geheilt. Der beste Beweis dafür ist das Drogen
-verbot.

Verbote dienen zur Kriminalisierung

Dieser Satz soll nicht für eine Drogenfreigabe plädieren, sondern dient lediglich als
Beweis dafür, das Verbote weder heilen noch verhindern. Ein jeder Drogensüchtige be-
schafft sich seinen Stoff, obwohl es verboten ist und unter Strafe steht.

Ähnlich verhält es sich auch mit den in letzter Zeit umfangreich verhängten Rauch-
verboten. Wir wagen es zu behaupten, dass nur wegen des Rauchverbotes in der Lieb-
lingskneipe, kein Raucher das Rauchen aufgegeben hat.

Das Geschäft mit der Sucht

Zurück zu den Spielautomaten, die nach Ansicht des Herrn Kaiser auf den Schrottplatz
gehören. Er bezichtigt seine politischen Gegner BZÖ/ÖVP, nicht auf jährliche Ein-
nahmen von rund 7 Millionen Euro aus dem „Kleinen Glücksspiel“ verzichten zu wollen.

Laut seiner Aussage sollten Dörfler, Scheuch, Martinz, Tauschitz und Co, endlich
mehr Mut zum aufrechten Gang beweisen, anstatt mit dem Unglück tausender Kärntner-

(innen) Geschäft zu machen.

Verhinderter Don Quichotte?

Wirklich eine edle Gesinnung und mutige Aussage, die hier ein Herr Kaiser vertritt.
Da wäre es doch längst an der Zeit, in den eigenen Reihen aufzuräumen. Warum fährt
er nicht nach Wien und unterbreitet sein Ansinnen seinem Parteigenossen, dem Wiener
Bürgermeister Michael Häupl. Die Gemeinde Wien verdient nämlich ein Vielfaches der
Kärntner am „Kleinen Glückspiel“.

Die Realität

Nehmen wir einmal an, dass das „Kleine Glückspiel“ verboten wird. Glaubt Herr Kaiser
wirklich, dass mit diesem Schritt alle Spielsüchtigen geheilt sind. Was würde passieren,
wenn diese Form des Glückspiels untersagt wird?

Alle „Spielsüchtigen“ würden in die Arme der Austria Casino AG und der Firma Novomatic
getrieben werden. Diese beiden Konzerne würden von einem Verbot des „Kleinen Glück-

spiels“ fulminant profitieren.

Kurzsichtige Denkweise oder Absicht?

Unser Beitrag soll kein Plädoyer für das „Kleine Glückspiel“ sein, sondern lediglich auf die
kurzsichtige Denkweise des Politikers Peter Kaiser hinweisen. Es wäre aber auch möglich,
dass dieser bereits auf den Spuren des designierten EU-Kommissar „Johannes Hahn“
wandelt.
 
Stauni
  
2009-10-31
  

Magistrat unterstützt Einbrecher


Kein Datenschutz für Gewerbetreibende

Eine der erstaunlichsten Vorschriften in unserem Lande ist wohl die gesetzliche
Verpflichtung für Ladeninhaber, am Lokal gut sichtbar den Firmennamen zu ver-
öffentlichen.
Mit dieser Information kann nämlich ein jeder den Firmensitz eruieren. Einmal kurz
gegoogelt und schon ist man im Besitz der notwendigen Daten. Für große Unternehmen
und Handelsketten wird dies keine besondere Rolle spielen, denn der Firmensitz wird kaum
mit der Privatadresse des Inhabers oder der Gesellschafter ident sein.
Anders verhält es sich bei den vielen kleinen Ladenbetreibern und Kleinunternehmern, egal ob
diese ein Cafehaus oder eine Schlosserei betreiben. Hier ist der Firmensitz und der Wohnort
fast immer gleich.

Einbruch in aller Ruhe

Das ruft natürlich auch allerlei lichtscheues Gesindel auf den Plan. Mit der, über den  Firmen-
namen ausgeforschten Adresse, lässt sich nämlich so einiges anfangen. Während zum Beispiel
der eine Ganove das besagte Lokal observiert und dabei feststellt, dass die Chefin oder der
Chef hinter der Ladentheke steht, kann er seinen Komplizen zur Wohnadresse schicken.
Dieser kann mit fast absoluter Sicherheit annehmen, dass sich in der Wohnung oder im Haus
des Gewerbetreibenden niemand befindet, da dieser zur Zeit ja in seinem Betrieb arbeitet.
Also kann er in aller Ruhe dort einbrechen und die „Bude“ ausräumen.

Raub oder sogar noch schlimmer

Das war noch die harmlose Variante. In der gesteigerten Version beobachten Verbrecher
ein gut gehendes Geschäft eines Kleinunternehmers. Am Freitag wo dieser mit größter
Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit mehr hat seinen Umsatz auf die Bank zu bringen,
können die Ganoven davon ausgehen, dass der Ladenbetreiber sein Geld mit nach Hause
nimmt.
Also wird beschlossen, den Unternehmer übers Wochenende auszurauben. Das es bei Raub-
überfällen immer wieder zu schweren Körperverletzungen, ja sogar bis zum Tod von Personen
kommt, kann man fast täglich in der Tagespresse nachlesen.
Das wir seit der Öffnung der Ostgrenzen ein beachtliches Problem mit Einbrechern und
Räubern haben, die auch nicht vor Gewalttaten zurückschrecken, ist ebenfalls den Tages-
zeitungen zu entnehmen.

Leseprobleme

Mit dem Lesen dürfte man beim Wiener Magistrat offensichtlich Probleme haben, oder den
pragmatisierten Bürokraten ist die Sicherheit ihrer Mitmenschen egal. Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass man Marktamt-Beamte aussendet um Strafgelder abzuzocken, wenn
ein Unternehmer aus Sicherheitsgründen seinen Firmennamen nicht veröffentlicht hat.
Abzocke um jeden Preis, auch um den der perönlichen Sicherheit
Wir geben hier nicht dem kleinen Marktamt-Beamten die Schuld, denn dieser muss auch
seinen Job machen, wenn er ihn behalten will. Denn bei uns gilt noch immer die Haus-
meister-Mentalität  „Vorschrift ist Vorschrift“, ganz egal wie hirnlos diese ist.

Wirtschaftskammer kassiert mit

Was wir allerdings noch nicht wussten und erst heute erfahren haben, fließt ein nicht uner-
heblicher Betrag aus den kassierten Strafgeldern der Wirtschaftskammer zu. Das ist jene
Institution, die eigentlich die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten sollte.
Wenn diese Information stimmt, welche wir von dem Beamten erhalten haben, der obiges
Strafmandat ausgestellt hat, kann man nur mehr eines sagen: „Wer die Wirtschafts-
kammer als Freund hat, braucht keine Feinde mehr“.
Stauni
  
2009-10-28
  

Bürgernahe Gemeinde Wien

 

Abzocke Kurzparkzone

Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-
lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.

In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.

Die Parksheriffs

Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt  die
Gemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.  

Ausnahmen für Anrainer

Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-
wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.

Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.

Infoblatt  eines magistratischen Bezirksamtes
 

Leseprobleme und deren Folgen

Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun für
Betroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das
Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.

Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei

geparkt werden, da die Kurzparkzone bis 22:00 Uhr gilt.

Kein gemütlicher Familienabend

Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto um
spätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng-
enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.

So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.

Stauni

  
2009-10-18
  

Luxus für alle

 

Lockerer Umgang mit Allgemeingut

Erstaunlich die Vorgangsweise der Stadt Wien. Da besetzen sogenannte „Autonome“ ein
Haus in der Triesterstraße 114, das im Eigentum der Gemeinde Wien steht. Was tut nun
die Stadt Wien um das Eigentum der Allgemeinheit zu beschützen.

Gesetzesbruch wird nicht erkannt

Richtig geraten „nichts“, außer die Äußerung hie und da die Rathauswache vorbeischicken
zu wollen. Sollte es sich noch nicht bis ins Rathaus herumgesprochen haben, hier handelt es
sich um einen strafbaren Tatbestand.

Einsatz für die WEGA

Vielleicht wäre es ratsam die Polizei-Spezialeinheit „WEGA“  vorbei zu schicken. Diese
könnten dann die Hausbesetzern, die vermutlich allesamt von irgendwelchen sozialen Unter-
stützungen leben, in geeigneter Art und Weise auf die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens
aufmerksam machen. Auf gut Deutsch, das Haus von diesen Sozialschmarotzern räumen.
Da begeht eine Truppe von Leuten einen strafbaren Tatbestand, indem sie sich eine Immo-
bilie aneignen die ihnen nicht gehört und nennen dies „Hausprojekt“.
Das Gleichgesinnte sofort den Eingang finden, dafür ist mit folgendem Hinweisschild
gesorgt. Bei den sommerlichen Temperaturen ist das ja auch verständlich, dass man
zuerst im Garten verweilt.
Der Text auf folgendem Plakat ist leider nicht ganz korrekt. Statt „Selbstverwalten“ sollten
diese von der Allgemeinheit lebenden Personen sich besser das Wort  „Selbsterhalten“ auf
ihre Fahnen heften. Würden sie einer geregelten Arbeit nachgehen, hätten sie keine Zeit
Häuser zu besetzen.
Aber dafür wollen die autonomen Sozialhilfeempfänger Luxus,  wie auf ihrem Transparent
des nachfolgenden Bildes zu entnehmen ist. Vielleicht sollten sie es mit arbeiten probieren.
Beim Aufhängen des oben abgebildeten Transparents, müsste ihnen aber folgender Spruch
aufgefallen sein, der in Stein gemeißelt an der Hauswand prangt. Wir nehmen aber an, dass
sie ihn nicht verstanden haben.
Außerdem tut sich die Frage auf, wer eigentlich die anfallenden Betriebskosten für dieses
Objekt bezahlt. Aller Wahrscheinlichkeit nach, kommt dafür die öffentliche Hand auf, dass
heißt der Steuerzahler.
Sogar Strom gibt es in dem besetzten Abbruchhaus, wie obiges Foto beweist. Weil man
diesen offensichtlich nicht bezahlen muss, wird verschwenderischer Weise das Licht
auch am hellichten Tage angelassen. An wen wohl Wien Energie die Rechnung schickt?

Kommunismus erwünscht?

Wir fragen uns was diese Leute eigentlich wollen. Wünschen sie sich den Kommunismus
zurück, der Jahrzehnte lang die ehemaligen Ostblockländer beherrscht hat. Stalin, Honecker
und Co, hätten sicher ihre Freude mit diesen Zeitgenossen.

Arbeit für alle

Tja, in den kommunistischen Länder gab es keine Arbeitslosigkeit. Denn wer keine Arbeit
fand, für den wurde eine erfunden. Auch Hausbesetzungen hat es in diesen Regimes nicht
gegeben, da hätte man höchstens seine eigene Zelle im Knast besetzen können.
Stauni
  
2009-10-05
  

Schwarzarbeit straffrei ?

  

Kein Aprilscherz  

Die in unserem gestrigen Beitrag „Der Schmäh mit dem Schnee“, zitierte Aussage des Chefs
der Firma Attensam, haben wir für einen verfrühten Aprilscherz gehalten.
Nachdem wir heute einige Tageszeitungen und Onlinemagazine gelesen haben, sind wir zu
der Erkenntnis gekommen, daß dieser Mann seine Rechtfertigung ernst meint.
    

Wer ist verantwortlich ?   

Statt daß sich der Unternehmenschef seiner Verantwortung stellt, die ein jeder Geschäfts
-mann zu tragen hat, behauptet dieser, daß dem Unglückslenker das Fahrzeug von einem Ver-
wandten übergeben worden sei. Wahrscheinlich hofft er auch, daß es damit abgetan ist.
   
Die rührende Fürsorge gegenüber der Familie des Opfers, betrachten wir als Alibihandlung.
Es wäre ja auch peinlich für ein Unternehmen, das so viele Aufträge von der Gemeinde Wien
erhält, wenn dieses keine publicityträchtige Reaktion setzen würden.
   

Alles Selbständige ? 

Ein Pressesprecher der Firma Attensam zu dem Vorfall: „Unsere Vertragspartner haben den
Wagen zu Hause und melden sich telefonisch zum Dienst und ebenso wieder ab“.

Es ist eigentlich erstaunlich, daß eine Firma nicht kontrolliert wer ihre Wagen wirklich
fährt.
Seltsam, die Mitarbeiter von Attensam melden sich zwar zum Dienst und ebenfalls wieder
ab, erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeit maßgebliches Werkzeug (nämlich den Räumwagen)
und werden aber „Vertragspartner“ genannt.
    

Was ist ein Vertragspartner ?   

Aus dem Wort „Vertragspartner“ schliessen wir, daß es sich bei den betroffenen Mit-
arbeitern von Attensam um Personen handelt, die ihre Tätigkeit als „Selbständige“
ausüben.
   
Sollte das wirklich der Fall sein, könnte auf Attensam ein massives Problem zukommen.
Selbständige  „melden“ sich weder zum Dienst an oder ab. Auch das Überlassen von
maßgeblichen Werkzeug zur Aufgabenerfüllung, stellt zumindestens ein sozialversicherungs-
pflichtiges „arbeitnehmerähnliches“ Dienstverhältnis dar. Diesbezüglich gibt es ein-
deutige Rechtssprechungen vom UVS und VwGH.
    
Auch wenn das Fahrzeug vom Schneeräumer offiziell angemietet wurde, wird das an der
Situation vermutlich nichts ändern.

Neue Ära des Arbeitsmarktes ? 

Wenn unsere Vermutung stimmt, die sich darauf begründet, daß Mitarbeiter bei Attensam
als „Vertragspartner“ bezeichnet werden, der Fall tatsächlich so liegt und die Firma
Attensam ungeschoren davon kommt, dann brechen neue Zeiten für Taxi- und Mietwagen-
unternehmer an.
    
Alle Fahrer dieser Unternehmensgruppe könnten dann mit einem Schlage als Selbständige
agieren. Voraussetzung ist nur die SVA-Anmeldung und die Gewerberechtigung. Fahrzeug
benötigt man keines, das bekommt man ohnehin vom Unternehmer und man ist automatisch
Vertragspartner.
    
Dieses Beispiel könnte man auch auf die Baubranche umwälzen. Denn auch Kräne, Bagger
und dergleichen mehr, die als maßgebliches Arbeitsgerät anzusehen sind, kann man auch
an die Arbeiter vermieten.
   
Für die Unternehmen wäre der Wegfall von Lohnnebenkosten ein erheblicher finanzieller
Vorteil, ganz abgesehen davon keine Verantwortung mehr tragen zu müssen, wenn ein
Angestellter mächtig Mist baut.
   
Alles Nonsens, es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten
haben. Aber das zu prüfen, wird ohnehin Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden sein.

Oder doch angestellt ?  

Nehmen wir an, daß das Wort „Vertragspartner“ ein Versprecher war und die Mitarbeiter
ohnehin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, dann kann sich
die Firma Attensam ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Sie sind zwar nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich, aber dafür, daß ein Firmenfahrzeug
von einem Unberechtigten zur Arbeitsausführung gelenkt wurde und offensichtlich der Kontroll
-mechanismus versagt hat oder gar nicht vorhanden war.
      
Es kann nicht sein, daß ein Firmenchef mit einer derartigen Aussage glaubt, für ihn
hätte sich der Fall erledigt, auch dann nicht wenn man gute Beziehungen zur Stadt-
verwaltung hat.
    
Stauni
  
2009-02-25

Der Schmäh mit dem Schnee

  

Polizei ermittelt gegen Winterdienste     

Während die Polizei in Neunkirchen/NÖ gegen eine Winterdienstfirma ermittelt, die
zwar reichlich Vorauszahlungen kassierte, aber keine Schneeräumung durchführte, ist
jetzt auch ein renommiertes Wiener Schneeräumungsunternehmen in die Schlagzeilen geraten.
Laut Polizei ist ein 27-jähriger Serbe, der sich in Österreich illegal aufhält, mit einem
Streuwagen der Firma ATTENSAM in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt.
      
Der Mann überfuhr im alkoholisierten Zustand in der Prater Hauptallee einen Joger, der
noch am Unfallort verstarb.
Laut Chef der Hausbetreuungsfirma, war der Mann nicht im Betrieb tätig, sondern wurde ihm
das Fahrzeug von einem Verwandten überlassen, um die Schneeräumung durchzuführen.

Qualifiziertes Personal und kein Schnee    

Da ist es doch erstaunlich, daß man auf der Website von Attensam, sein so hoch qualifi-
ziertes Personal hervorhebt, denn dort steht wortwörtlich:
    
Dafür garantieren wir mit unserem Namen, gemeinsam mit unseren mehr als 1.500 bestens
qualifizierten Mitarbeitern.
    
Von den letzten schneefreien Wintern in Wien verwöhnt, dürften wohl einige qualifizierte
Mitarbeiter abgewandert sein und man hat vielleicht auf Grund des überraschenden
Schneefalls Leute aufgenommen, die dem Firmencredo nicht so entsprechen.
Wie ist es sonst möglich, daß ein Angestellter dieser Firma, einem völlig Unberechtigten
ein Dienstfahrzeug zur Aufgabenerfüllung übergibt ?
 
  
In den vergangenen Jahren mußte man den Schnee in Wien suchen. 

Aufklärer in eigener Sache    

Auch wenn der Chef dieses Unternehmens, der so ganz nebenbei erwähnt sehr viele Auf-
träge von der Gemeinde Wien erhält, gegenüber der „Krone Zeitung“ erklärt: “ Wir werden
den Hergang des Unfalles lückenlos aufklären“ , wird das wohl nicht sein Job sein.
      
Ja was gibt es denn schöneres, wenn man in behördliche Ermittlungen gerät, diese selbst
aufzuklären. Es wird in diesem Fall viel mehr, als nur der Unfallhergang aufzuklären sein und
das wird in den  Aufgabenbereich der zuständigen Ermittlungsbehörden fallen.
    

Attensam erhält viele Gemeindeaufträge    

Wir haben die Firma etwas genauer  unter die Lupe genommen  und Recherchen angestellt.
Uns liegen Rechnungen einer Wiener Hausverwaltung vor, welche die Winterbetreuung betreffen.
Da hat doch die Firma Attensam in den letzten schneearmen bis schneefreien Wintern in der
Bundeshauptstadt, eine Preissteigerung von von knappe 22 Prozent geschafft.
Warum weiß kein Mensch, an den gestiegenen Einsätzen kann es wohl nicht gelegen sein, weil
es fast keinen Schnee gab, der zu räumen war.
     
Aber das ist noch nicht genug, wir haben uns auch Vergleichsrechnungen einer gleichwertig
renommierten Hausbetreuungsfirma besorgt und siehe da, diese sind für das gleiche Objekt
fast um die Hälfte billiger.
       
Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob die Firma ATTENSAM ausschließlich im Hochpreis-
segment tätig ist.
Doch im Sinne des Steuerzahlers, sollten sich die Verantwortlichen bei der
Gemeinde Wien eventuell auch andere Anbote gleichwertiger Firmen einholen.
     
Stauni
  
2009-02-24
  

Inhalts-Ende

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