Männliche Hausdame gesucht


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut   obigem Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner  inserieren.   In  umgekehrter  Folge  natürlich  auch.   Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, so muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir   haben  schon einige Beiträge über den Sinn bzw.  Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst.  Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
unrühmlichen  „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht,  dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden,  rasch  und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden.   Geschlechts-
neutrale  Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings  darf  der  wirkliche  Grund  einer Absage nicht mitgeteilt werden.    Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie  sich  eine  geschlechtsneutrale  Stellenausschreibung  selbst  ad absurdum führt,
beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.
Es   wird wohl kein vernünftiger Mensch annehmen,  dass es eine männliche Haus-
dame gibt.   Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wird Genüge getan.
*****
2015-02-04

Der Genderwahn treibt erstaunliche Stilblüten


Technische Universität Wien sucht ???

Nachfolgendes  Stelleninserat  war  in  der  heutigen  Ausgabe  der Kronen Zeitung zu
lesen:
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe)
Einen  viel dümmeren Satz (rot umrandet) haben wir selten gelesen.  Abgesehen davon,
dass  dieser  einer  geschlechtsneutralen   Stellenausschreibung  widerspricht,  führt  sich
dieser bezüglich der Suche nach einem „MITARBEITER (männlich)“ selbst ad absurdum.
*****
2014-02-07

Männliche Stubenmädchen gesucht


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut  obigem  Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner  inserieren.   In  umgekehrter  Folge  natürlich  auch.   Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir   haben schon einige Beiträge über den Sinn bzw.  Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst. Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
berühmten „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden,  rasch  und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden.   Geschlechts-
neutrale  Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings  darf  der  wirkliche Grund  einer  Absage nicht mitgeteilt werden.   Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie sich eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung selbst ad absurdum führt,
beweisen nachfolgende Inserate in der gestrigen Kronen Zeitung.

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe 11.08.13)
Es  wird  wohl  kein vernünftiger Mensch annehmen,  dass es ein männliches Stuben-
mädchen gibt. Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wurde Genüge getan.
*****
2013-08-12

Männliches Mädchen gesucht


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
                               I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9.  Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß  den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969,  oder  eine  mit  der  Arbeitsvermittlung betraute
juristische  Person  öffentlichen  Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur  für  Männer  oder  nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte   ausschreiben  lassen,  es  sei  denn,  ein  bestimmtes
Geschlecht  ist  unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen  Anmerkungen  enthalten,  die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut  obigem  Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner  inserieren.   In umgekehrter  Folge  natürlich  auch.  Sucht  ein  Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir  haben  schon einige Beiträge über den Sinn bzw.  Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst.  Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
berühmten „Binnen – I“.

Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden,  rasch und gezielt geeignetes  Personal für ihre Betriebe zu finden.  Geschlechts-
neutrale Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben,  die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings  darf  der  wirkliche  Grund  einer Absage nicht mitgeteilt werden.   Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie  sich  eine  geschlechtsneutrale  Stellenausschreibung  selbst  ad absurdum  führt,
beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.
Es  wird  wohl  kein  vernünftiger  Mensch annehmen,  dass  es  ein männliches Kinder-
mädchen gibt.   Aber  Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wurde Genüge getan.
*****
2013-04-20
 

Geschlechtsneutraler Test als Frauendiskriminierung gewertet


EMS-Test ist angeblich frauenfeindlich


Eine der erstaunlichsten Presseaussendungen des Monats lieferte heute Jessica Müller,
VSStÖ-Bundesvorsitzende,  ab.   Sie  zeigt  sich  erzürnt  darüber,  dass  Frauen beim
österreichischen EMS-Test (Eignungstest für das Medizinstudium) massiv diskriminiert
werden.
 
„Obwohl  weit mehr als die Hälfte der Bewerber(innen) Frauen waren,  haben nur 43
Prozent  der  Frauen  mit österreichischem Maturazeugnis in Graz den Aufnahmetest
bestanden“,  so Müller.
 
Vorerst  dachten wir,  dass Männer und Frauen unterschiedliche Fragen bekämen.  Aber
weit gefehlt, denn wie unsere Recherchen ergaben, ist der EMS-Test geschlechtsneutral.
Damit ist die Aussage von Müller in keinster Weise nachvollziehbar, sondern lächerlich.
 
Lächerlich ist auch ihr Statement:   „Medizin zu studieren darf nicht weiterhin ein männ-
liches  Eliten-Privileg bleiben,  sondern  muss  jeder Person offen stehen!“   Auch diese
Aussage entbehrt jeglicher Grundlage, denn Medizin studieren darf jede(r) die/der den
EMS-Test besteht.   Vom Studium ausgeschlossen werden nur jene,  die den Test nicht
bestehen.  Dabei ist es völlig egal,  ob diese Personen männlichen oder weiblichen Ge-
schlechts sind.
 
Besonders  erstaunlich finden wir,  dass Müller wörtlich die Abschaffung des sozial und
„geschlechtsspezifisch selektiven“ EMS-Tests fordert.   Wir hoffen, dass diese Frau nie
Medizinerin  wird,  denn  einen  geschlechtsneutralen  Test als   „geschlechtsspezifisch
selektiv“  zu  bezeichnen  lässt darauf schließen,  dass die Dame im Biologieunterricht
offenbar nicht besonders gut aufgepasst hat.
 
Zum Schluss haben wir noch ein Zuckerl für unsere Leser(innen). Gott sei Dank gibt es
bei  Presseaussendungen  keinen Test,  denn sonst wären wir nie in den Genuss jener
von Jessica Müller gelangt.   Denn wir betrachten es als Armutszeugnis, wenn jemand
nicht einmal den Namen oder die Bezeichnung seiner Organisation fehlerfrei schreiben
kann.
 
Screen: APA/OTS
 
Gut,  in diesem Fall spielt es keine besondere Rolle.  Allerdings wäre diese Aussendung
ein Skalpell bei einer Operation,  wünscht sich wohl niemand der Patient zu sein.
 
*****

2012-07-26
 

Kein Job für Christen


Erstaunliches Inserat

Folgende Stellenausschreibung haben wir heute auf „unijobs.at“, Österreichs größter Job-
börse für Studenten- und Nebenjobs, gefunden. Das Erstaunliche an diesem Inserat sind
die Anforderungen  welche gestellt werden,  die mit  der eigentlichen  Arbeit als Kellner(in)
nicht das geringste zu tun haben.
Screen: http://www.unijobs.at

Feministisch, antipatriarchal und antiheteronormativ

Auf Grund  dieser Stellenausschreibung  werden Personen  gesucht,  welche die  Rechte
der Frauen  vertreten und gegen  die Vorherrschaft  der Männer eintreten. Weiteres soll
er/sie Heterosexualität nicht als normal ansehen.
Das muss wohl akzeptiert werden, denn in unserer heutigen Zeit ist es ja offenbar nicht
mehr normal, wenn ein Mensch heterosexuell veranlagt ist. Beispiele gibt es genug und
zahlreiche Beiträge in diesem Online-Magazin zeugen davon.

Antikapitalistisch

Die gesuchte Person soll auch  antikapitalistisch eingestellt sein, dass heißt die Eigentums-
ordnung,  welche die freie Verfügung über  das Privateigentum schützt,  muss abgelehnt
werden.  Diese Eigentumsordnung  ist allerdings die Grundlage der österreichischen Wirt-
schafts- und Gesellschaftsordnung.
Hier wird es schon bedenklicher. Wenn jedem ohnehin alles gehört, ist dieses Stellenange-
bot ein Traumjob.  Man könnte  sich bedenkenlos die Tageslosung einstecken,  statt diese
beim Chef  abzuliefern.  Dies  wäre  durch die Job-Anforderung der antikapitalistischen Ein-
stellung durchaus gerechtfertigt und kein krimineller Akt.

Antiklerikalismus als Bedingung

Das heißt, dass sich der/die Stellenbewerber(in) zu keiner orthodoxen,  katholischen, angli-
kanischen und altkatholischen Kirche bekennen darf. Ab hier ist diese Stellenausschreibung
nicht mehr erstaunlich,  sondern bereits kriminell und diskriminierend.  Mit der Anforderung
des Antiklerikalismus, verstößt dieses Inserat eindeutig gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Geschlechtsneutral vs. Diskriminierung

Erinnern wir  uns an den „Damenschneider“,  welcher sich vor etwas  über einem Jahr er-
laubte, eine Schneiderin für seine Maßschneiderei zu suchen. Da das Stellenangebot nicht
geschlechtsneutral  ausgeschrieben war,  brachte  ihm  das umgehend  eine Verwarnung
der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein.
Da die  Stellenausschreibung des „Studibeisl“ schon ein ganz anderes Kaliber. Durch den
Wortlaut dieses Inserates,  wird eindeutig das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf
Religionsfreiheit verletzt.  Erstaunlich finden wir nur,  dass gerade jene(r) Lokalbetreiber(in)
auf eine(n) antidiskriminierende(n) Mitarbeiter(in) Wert legt.
*****

2011-02-28
 

Genderwahn


ÖGB jubelt über anonymen Bericht

„Wir sind froh über den großen  Meilenstein, der mit der Vereinbarung  zur Einkommens-
transparenz gelungen ist“,  diese Meinung vertritt ÖGB-Präsident Erich Foglar.  Bekannter-
weise müssen Betriebe welche mehr als 999 Mitarbeiter(innen)  beschäftigen, ab dem Jahr
2011 bis hin zu Firmen ab 150 Beschäftigte ab dem Jahr 2014 einen anonymen Einkommens-
bericht veröffentlichen.
Diese  Maßnahme wird im  Gleichbehandlungsgesetz  verankert und soll zur  Einkommens-
transparenz  dienen. Die erste Frage die sich für uns stellt ist, welche Transparenz soll durch
einen anonymen Bericht gewährleistet werden?

Kollektivvertrag übersehen?

Aber weiter geht es im Reigen der Erstaunlichkeiten. Die gesamte Rote Fraktion, begonnen
von der Frauenministerin Heinisch-Hosek,  bis abwärts bis  zum kleinsten Funktionär ist der
Meinung, dass diese Einkommenstransparenz zur Schließung der Einkommensschere von
Gehältern zwischen Mann und Frau dienen soll.
Angeblich verdienen Frauen gegenüber Männern, bei einer gleich qualifizierten Tätigkeit
bis zu 18 Prozent weniger. Da erscheint es doch erstaunlich, dass der ÖGB nicht locker
lassen will, bis eine völlige Gleichheit hergestellt ist.
Erstaunlich erscheint es deshalb, gibt es doch den Kollektivvertrag, welcher auch vom
ÖGB mitbeschlossen wurde. In diesem werden Löhne nach Arbeitsjahren und nicht nach
Geschlecht berechnet. Offensichtlich scheint ÖGB-Präsident Erich Foglar diesen Umstand
vergessen zu haben.

Verdienen Frauen wirklich weniger als Männer?

Wurde im Gleichbehandlungswahn bereits das Gesetz einer geschlechtneutralen Posten-
vergabe für Privatbetriebe geschaffen, scheint die Spitze dieses erstaunlichen Wahns noch
nicht erreicht zu sein.
Laut Kollektivvertrag muss ohnehin der gleiche Lohn für gleiche Arbeit bezahlt werden.
Wenn Unternehmen aus geschäftspolitischen  Überlegungen heraus, ein Geschlecht egal
ob es sich dabei um eine Frau oder einen Mann handelt über den KV bezahlt, so ist dies
Angelegenheit des Betriebes. Ein Eingriff in die Entlohnungsstruktur eines Unternehmens
käme einer Enteignung gleich.
Möglicherweise ist es den Gleichberechtigungsfanatikern entgangen, dass es viele Berufe
gibt in denen Frauen bei gleicher Qualifikation mehr als ihre männlichen Geschlechtsge-
nossen verdienen. Als kleine Beispiele wollen wir den Gastgewerbebereich oder Dienst-
leister wie Friseure anführen.

Müssen Männer in Zukunft auch Kinder gebären?

Ist dieses ganze Gleichbehandlungsgerede nicht ohnehin schon erstaunlich genug, plant die
Frauenministerin eine weitere Absurdität. Firmen die in Zukunft keinen anonymen Einkom-
mensbericht veröffentlichen, kommen auf eine „schwarze Liste“.
Mittlerweile darf man sich schon die berechtigte Frage stellen, wann kommt die Frauen-
ministerin Heinisch-Hosek und ihre treuergebenen Parteigenossen, wie zum Beispiel Sozial-
minister Hundstorfer auf die Idee, dass auch Männer Kinder zu gebären haben.
Da diese fiktive Forderung zur Zeit  aus anatomischen Gründen nicht möglich ist, wird man
vielleicht die Medizin bemühen und dies ebenfalls im Gleichbehandlungsgesetz verankern.
Gleichberechtigung der Geschlechter in allen Ehren, aber man sollte nicht das Kind mit dem
Bad ausschütten.

Ablenkungsmanöver?

Vielleicht dient dieses Gleichberechtigungs-Gehabe auch nur dazu, von den wirklichen Pro-
blemen abzulenken. Als ob Österreich momentan keine anderen ernsthaften Sorgen hätte,
befinden sich politisch Verantwortliche zur Zeit auf einem exzessiven Gleichberechtigungs-
Kreuzzug. Für dieses Verhalten gibt es allerdings eine neumodische Wortschöpfung, näm-
lich den Ausdruck „Genderwahn“.
*****

2010-06-07
  

SPÖ-Politiker in Steyr huldigten Naziverbrecher


Mengele-Abklatsch erfährt jahrelange Huldigung

Im Beitrag „Steyr glorifiziert Nazi-Arzt“ haben wir berichtet, dass in der oberösterreichischen
Stadt dem Mengele-Abklatsch, Robert Stigler mittels Strassennamen gehuldigt wird.  Das
erstaunliche daran ist, dass die Strassenbezeichnung nicht unter freiheitlicher Federführung
entstand.  

(Fotoquelle: www.ooenachrichten.at)

Dem Nazi-Arzt Stigler wurde jahrelang unter der SPÖ-Regierung gehuldigt

Erstaunliche Rechtfertigung

Noch erstaunlicher ist der Umstand, dass die seit Jahren in Steyr regierenden Sozialdemo-
kraten, jahrelange Proteste für diese Nazi-Huldigung einfach ignorierten. Als Rechtfertigung
wurde der Amtsbericht der Fachabteilung für Altstadterhaltung herangezogen.   In diesem
konnten keine wesentlichen Verfehlungen des NSDAP-Mitgliedes und Rassenforscher des
Naziregimes gefunden werden konnten.

Und das bei einem Mann, der unter anderen an farbigen Kriegsgefangenen krankhafte und
perverse Studien durchgeführt hatte. Stigler hatte den Männern ohne Narkose mit Stichen
ins Brustbein,  Knochenmark für Untersuchungen entnommen.

Hut ab, vor den Grünen

Wir halten zwar die Grünen in den meisten Fällen für realitätsfremd, müssen ihnen aber in
diesem Fall, für ihren dauerhaften Einsatz Respekt zollen. Auf Grund ihres politischen
Drucks, sowie den der Medien, wird der braune Schandfleck in Steyr nun entfernt.

Dümmer geht’s wohl nicht mehr

Erstaunlich ist auch nun die neuerliche Rechtfertigung der Rathaus-SPÖ in der Stadt Steyr,
warum einem Naziverbrecher derartig gehuldigt wurde. Robert Stigler habe auch die Ge-
birgsbahre erfunden, welche vielen verunglückten Bergsteigern das Leben gerettet hat,
lautet nun das Argument der Stigler-Fans in den sozialdemokratischen Reihen.

Da ist es doch erstaunlich, dass  gerade aus den Reihen der Sozialdemokraten die Nazi-
keule gegen die BP-Kanditatin Barbara Rosenkranz geschwungen wird. Vielleicht sollten
sich so manche Genossen einmal in den eigenen Reihen umsehen.

*****

2010-03-07
  

Steyr glorifiziert Nazi-Arzt


Wer war Robert Stigler?

Wissen Sie wer Robert Stigler war? Wenn nicht, dann wollen wir Sie darüber aufklären. Er
wurde am 18.04.1878 in Steyr (Oberösterreich) geboren und starb am 09.08.1975 in Kirch-
berg (Tirol).
Stigler studierte in Wien von 1897-1903 Medizin. Der erklärte NSDAP-Anhänger leitete
die medizinische Gruppe der Abteilung „Rasse und Rassenhygiene“ der Gauleitung der
NSDAP in Wien.

Im Rahmen seiner rassenphysiologischen Forschungen führte Stigler 1940, Untersuchungen
an schwarzen Kriegsgefangenen im Kriegsgefangenenlager Kaisersteinbruch im Burgenland
durch.

Robert Stigler wurde im Zuge der Entnazifizierungsmaßnahmen im Jahre 1945 aus seinen
Ämtern enthoben und wurde ab 1947 pensioniert. Ein richtig angenehmer Zeitgenosse,
muss dieser Arzt gewesen sein.

Aussagen eines Nazi-Arztes

Er hat auch etliche (un)sinnige Aussagen von sich gegeben, von denen wir eine kleine Kost-
probe wiedergeben wollen. So kam er z.B. zu der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Weiße
aufgrund des Klimas nicht dauerhaft in den Tropen leben sollten und plädierte dafür, afri-
kanische Kolonien als reines Reservoir beispielsweise für Bodenschätze zu betrachten und
„Schwarze“ dabei als Arbeitskräfte einzusetzen.

Auch vertrat er die  von ihm wissenschaftlich fundierte Meinung, dass ein Weißer einem
Schwarzen überlegen sei und aus diesem Grund nur als Herrscher unter den Eingeborenen
leben kann.

Besonders am Herzen lag Stigler die Warnung vor der „Rassenmischung“.  Er lehnte sexuelle
Beziehungen und Ehen zwischen Schwarzen und Weißen vehement ab, da er allen Ernstes
die Ansicht vertrat, dass es durch diese eine  „Degeneration“ der Nachkommen gäbe und
der Verfall der deutschen Kultur bevorstünde.

Sollten Sie an weitere schwachsinnigen Theorien des Robert Stigler interessiert sein, dann
können Sie diese unter diesem „Link“ nachlesen.  Nun, warum haben wir Ihnen diesen Zeit-
genossen nähergebracht? Gab es doch  etliche Wahnsinnige von dieser Sorte im Dritten
Reich.

Steyr ehrt seinen Sohn

Offensichtlich unter dem Motto „Heimat bist Du großer Söhne“ wird einem „Rassen-
forscher“ der Nazizeit, in seiner Geburtsstadt mit einer Strassenbenennung gehuldigt. In
der Stadt Steyr gibt es tatsächlich eine Strasse mit dem Namen „Robert Stigler Strasse“
und diese ist auch dem Nazi-Rassenforscher gewidmet.
Da hat die Stadt Günzburg in Deutschland, der Stadt Steyr einiges voraus. Denn eine Josef
Mengele Strasse gibt es in der Geburtsstadt dieses Nazi-Arztes nicht.
(Fotoquelle: www.ooenachrichten.at)
Erstaunliches Denkmal in altdeutschen Schriftzügen

Wie den „Oberösterreichischen Nachrichten“ zu entnehmen ist, setzt sich der Altbürger-
meister von Steyr, David Forstenlechner dafür ein, dass die Straßenbenennung nach dem
Nazi-Arzt umgehend rückgängig gemacht werden soll.

Keine Verfehlungen entdeckt

Erstaunlich ist es jedoch, dass laut Amtsbericht der Fachabteilung für Altstadterhaltung keine
wesentlichen Verfehlungen des NSDAP-Mitgliedes und Rassenforscher des Naziregimes
gefunden werden konnten.
Möglicherweise wurden seine Aufzeichnungen über „rassenphysiologische“ Untersuchun-
gen die er an Kriegsgefangenen im Lager Kaisersteinbruch durchgeführt hatte, nicht sehr
genau studiert.
 
Jedenfalls ist die Glorifizierung eines Nazi-Arztes eine eindeutige Diskriminierung jenen
Leuten gegenüber, die unter Stigler zu leiden hatten und noch leben, sowie deren Nach-
fahren.

Wo bleiben hier die Diskriminierungsgegner?

Vielleicht sollte jemand die Anwältinnen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, sowie die
Frauenministerin Heinisch-Hosek auf den erstaunlichen Umstand in Steyr aufmerksam
machen.
Dann wäre es vielleicht nicht mehr so vorrangig, ob eine Maßschneiderei eine Damen-
schneiderin oder ein Discobetreiber einen Türsteher sucht und das Stelleninserat aus
ökonomischen Gründen nicht geschlechtsneutral ausschreibt.
*****

2010-02-08
  

Männliches Stubenmädchen gesucht


Ein sonderbares Gesetz

Wir haben im März dieses Jahres den Beitrag „Geschlechtsneutral“ verfasst. In diesem geht
es um das erstaunliche Gesetz der geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Mit diesem
Gesetz werden Unternehmer daran gehindert, rasch und zielgerecht geeignetes Personal
für ihre Betriebe zu suchen.

Da die Stellenausschreibungen geschlechtsneutral und ohne spezielle Anforderungen, wie
Höchst- oder Mindestalter oder eventuelle körperliche Voraussetzungen udgl. mehr ausge-

schrieben werden müssen, erschwert dieses Gesetz auch den Arbeitssuchenden die Suche
nach einer geeigneten Stelle und erweckt vielleicht Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden
können.

Verwarnung für Schneidermeister

Welche seltsame Blüten dieses Gesetz nun hervorgebracht hat, war gestern auf „salzburg.orf.
at“ zu lesen. Ein Schneidermeister aus Salzburg suchte per Inserat eine Damenschneiderin
für seine Maßschneiderei.

Das bescherte ihm eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser, da der

Unternehmer die Stelle auch männlichen Bewerbern anbieten hätte müssen. Der Schneider-
meister wollte aber keinen Mann für die Damenabteilung seiner Maßschneiderei.

Weibliche Kundschaft will weibliche Bedienung

Als Begründung führte er an, dass seine weibliche Kundschaft keinen Wert darauf lege, wenn
ein Mann im Damenschritt Maß nehme. Eine völlig einleuchtende Begründung finden wir. Als
Kunde muß es wohl jedem Einzelnen überlassen sein, von wem er bedient werden will.

Unterschied zwischen Frauenarzt und Schneiderei

Die Frauenanwältin Monika Groser sah dies jedoch anders und begründete ihre Verwarnung
damit, dass auch 80 Prozent der Gynäkologen Männer sind. Aus diesem Satz schliessen wir,
dass Frau Groser entweder noch nie beim Frauenarzt oder nie in einer Maßschneiderei war,
denn sonst würde sie den Unterschied kennen.

Gesetzestreues Inserat

Für diese Dame haben wir heute in der Kronen Zeitung, auf Seite 36 unter der Rubrik Touristik-
Hotellerie/Gastgwerbe folgendes Inserat gefunden, welches wir wörtlich wiedergeben.

SUCHEN Stubenmädchen (m/w) für 3*** Hotel in Wien, Montag bis Freitag, geringfügig. Tel:
0650/……

Mit diesem Text hat der Hotelunternehmer dem Gesetz der geschlechtsneutralen Stellenaus-

schreibung voll genüge getan. Da wird sich auch eine Frau Groser die Zähne daran ausbeißen,
wenn sie hier eine Verwaltungsstrafe verhängen oder eine Verwarnung aussprechen will.

Lügen oder sich zum Affen machen

Allerdings hat sich dieser Unternehmer aus der Not heraus zum Affen gemacht. Denn ein männ-
liches Stubenmädchen gibt es nicht. Das ergibt sich schon allein aus dem femininen Wort „Stu-
benmädchen“.

Dieses erstaunliche Gesetz, dass völlig praxisfremd und unlogisch ist, zwingt Unternehmer zum
Lügen oder sich als Trottel darzustellen.

Nachdenken wäre erwünscht

Vielleicht sollte Frau Groser in einer besinnlichen Stunde in sich gehen und darüber nachdenken.
Laut ihrer eigenen Aussage ist jedes vierte Inserat nicht geschlechtsneutral und das werte Frau
Gleichbehandlungsanwältin hat auch seinen guten Grund.

Wenn Frau Groser einmal nach Wien kommt, sollte sie unbedingt die nach einer Oper benannten
Konditoreikette besuchen. Obwohl diese Firma ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Gesetz

geschlechtsneutral verfasst, haben wir noch in keiner einzigen Filiale eine männliche Bedienung
gesehen.

Bauer sucht…..

Aber wir können Frau Groser noch einen Tip geben. Die im „ATV“ laufende Sendung „Bauer
sucht Frau“, wäre eigentlich auch nicht gesetzeskonform. Zum Ersten weil die Suche nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben ist und zum Zweiten weil dadurch Schwule diskriminiert
werden.
 
Also folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste es heißen „Bauer sucht Frau oder
Mann“.

*****

2009-12-29
  

Leihopa unerwünscht Teil 2

 

Pädophil ?

Am 22.04.2009 haben wir den Beitrag „Leihopa unerwünscht“ verfasst, den Sie unter nach-
folgenden Link nachlesen können.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=203;leihopa-unerwuenscht&catid=1;erstaunliches
 
Es ging darum, dass eine Zeitung einem rüstigen Pensionisten, die Annahme eines Inserates
verweigerte, indem er seine Dienste als „Leihopa“ zur Verfügung stellte.
Die Ablehnung wurde mit den Worten „Es könne sich ja um jemanden handeln, der
Kinder missbraucht“ begründet.

Geschlechtsneutral ?

Abgesehen davon, dass hier einem unbescholtenen Bürger eine eventuell beabsichtigte
Straftat unterstellt wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-
gesetz.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass man das Inserat von einer „Leihoma“ ohne
weitere Probleme angenommen hätte.

Parlamentarische Anfrage

Wir wollten in Erfahrung bringen, um welche Tageszeitung es sich gehandelt hat und
setzten uns mit Herrn Norbert Hofer (FPÖ) in Verbindung, dem die Beschwerde dieses
Pensionisten im Gleichbehandlungsbericht aufgefallen war.
Da auch Herr Hofer keinerlei Information über das betreffende Medium hatte, wurde uns
zugesagt, dass die FPÖ eine parlamentarische Anfrage starten werde.
Am 01.07.2009 langte die erstaunliche Antwort auf diese Anfrage ein und Sie können diese
nachfolgend selbst lesen.
 

Wasch mich, aber mach mich nicht nass

Aus der gesamten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, ist keine befriedigende Ant-
wort zu erkennen.
Es wird lapidar auf die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und den
Rechtsweg  hingewiesen.
Auf keine einzige Frage erfolgte eine konkrete Antwort. Die allgemeinen Ausführungen die hier
als „Alibiantwort“ verwendet wurden, haben wir und sicher auch Herr Hofer selbst gewusst.
Nicht einmal der Namen der Tageszeitung war zu erfahren.

Was wäre wenn ?

Wäre so eine geschlechtliche Ungleichbehandlung im umgekehrten Sinn abgelaufen, hätte
es sicher andere Reaktionen gegeben.
Wir können es uns bildlich vorstellen was sich abgespielt hätte, wenn einer Frau auf Grund
ihres Geschlechtes eine eventuelle beabsichtigte strafbare Handlung unterstellt worden wäre,
abgesehen von der Verweigerung des Stellenanbotes.
Wir fragen uns jetzt, wo sind denn die vielen Befürworter der „Geschlechtsneutralität“ ?
Was sagen die GRÜNEN zu diesem Fall und der erstaunlichen „Alibiantwort“  auf eine
diesbezügliche parlamentarische Anfrage.

Ein Frauengesetz

Es wird immer deutlicher, das die „Geschlechtsneutralität“ offensichtlich nur für das weibliche
Geschlecht gültig ist, wie es dieser Fall beweist.
Die militanten Rufer und Ruferinnen der geschlechtlichen Gleichberechtigung können nun ihre 
Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen, indem sie im vorliegenden Fall des „Leihopas“ sofort tätig
werden.
Damit würden sie zumindest dokumentieren, dass ihnen an Gerechtigkeit wirklich gelegen ist.
Sollten sie jedoch untätig verharren, wäre es besser wenn sie in Zukunft den Mund halten würden,
denn jede weitere Aussage über „Geschlechtsneutralität“ wäre dann als Witz zu werten.
Stauni
   
2009-07-03
  

Leihopa unerwünscht

 

Unabhängig

Wir sind ein Parteiunabhängiges Online-Magazin und nehmen uns daher kein Blatt vor dem
Mund. Wir kritisieren alle Parteien ohne Rücksicht auf Couleur, wenn wir der Meinung sind,
dass Kritik angebracht ist.
Die Freiheitlichen kommen bei uns nicht immer gut weg, da uns die aggressive Stimmungs-
mache einiger FPÖ-Politiker sauer aufstoßt. 
Das man jedoch nicht alle in einen Topf werfen kann, beweist uns jetzt die Haltung des FPÖ
Vizeparteiobmann Norbert Hofer. Er ist auf unsere Beiträge bezüglich der Sexinserate in einer
kleinformatigen Tageszeitung aufmerksam geworden.
Allerdings  hat er noch etwas viel erstaunlicheres entdeckt und zwar eine Beschwerde  aus
dem Gleichbehandlungsbericht.

Leihopa unerwünscht

Ein kinderliebender, rüstiger Senior will in seinem Ruhestand nicht untätig herumsitzen und
entschloss sich aus diesem Grund, als Leihopa zu fungieren.
Da der Mangel an Kinderbetreuung ohnehin sehr groß ist, ist dies ein lobenswertes Vorhaben.
Er wollte in einer Tageszeitung ein dementsprechendes Inserat schalten, indem er seine
„Leihopadienste“ zur Verfügung stellt.
  
Das Inserat wurde von der Tageszeitung mit der Begründung: „Es könnte sich ja um je-
manden handeln, der Kinder missbraucht“,  schlichtweg abgelehnt.

Skandal 1

Völlig berechtigt hat der FPÖ Vizeparteiobmann Norbert Hofer für Derartiges kein Verständnis.
Wir orten hier zwei Skandale in einem. Bietet ein Mann Kinderbetreuungsdienste an, wird er
sofort mit Pädophilen auf eine Stufe gestellt.
   
Hätte eine Frau dieses Inserat schalten wollen, wäre niemand bei dieser Zeitung auf die Idee
gekommen, dass es sich um einen eventuellen Kindesmissbrauch handeln könnte.
Wir sind nicht unbedingt Verfechter der Geschlechtsneutralität, aber so kann es auch nicht
funktionieren. Wenn jedoch so etwas kommentarlos hingenommen wird, bedeutet dies eine
Diffamierung eines ganzen Berufsstandes, nämlich der Männer die in der Kinderbetreuung
tätig sind.
Wir fragen uns wo hier die GRÜNEN sind, die ja auf die Geschlechtsneutralität sehr großen   
Wert legen. Und diesmal ist unsere Frage weder sarkastisch noch satirisch gemeint.

Skandal 2

Es nimmt zwar niemand Anstoß daran, dass in Tageszeitungen Sexinserate mit perversen
Texten geschaltet werden und dazu noch teils vulgäre Fotos von den Seiten prangen, aber
bei einem Leihopa ortet man sofort einen eventuellen Kindesmissbrauch.
Offensichtlich geht Geschäftemacherei vor Kindeswohl, den wie viel Leihopas werden schon
ein Inserat schalten, gemessen an der Zahl der gewerblichen Prostitutionsanzeigen.
Da spielt auch die Formulierung der Texte nur eine untergeordnete Rolle.

Welche Tageszeitung ?

Wir waren natürlich sehr neugierig welche Zeitung eine derartige Vorverurteilung vornimmt
und haben bei der Pressestelle der FPÖ nachgefragt.
Per E-Mail wurde uns mitgeteilt,  dass es derzeit leider nicht bekannt ist, um welche Zeitung
es sich handelt. Die Beschwerde stammt aus dem Gleichbehandlungsbericht ohne konkreten
Hinweis auf das Medium. Die FPÖ wird daher eine parlamentarische Anfrage starten, um eine
Antwort zu bekommen.
Wir bedanken uns vorerst bei Herrn Norbert Hofer, sowie bei der FPÖ-Mitarbeiterin Frau Heike
Nepras und werden an dieser Sache dranbleiben.
Wie wir etwas Neues erfahren, werden wir sofort davon berichten.
Stauni
  
2009-04-22 
  

Urinella

Keine Geschlechtsneutralität bei WC-Benützung

Es wird immer wieder bekritelt, dass Männer mehr verdienen als Frauen. Beim Bezahlen
haben wir nun ein Beispiel gefunden, bei dem es umgekehrt läuft.
Dieses Faktum birgt wieder neuen Zündstoff für die GRÜNEN und andere Verfechter der
Geschlechtsneutralität.
War die Benützung der Toiletteanlagen im Wiener Museumsquartier bis zur Wiederer-
öffnung der sanierten WC-Anlage gratis, fand in der Direktion ein ökonomisches
Umdenken statt. Schon die alten Römer sagten, Geld stinkt nicht und so wurde ein
Entgelt für deren Benützung eingeführt.
Wenn Männer ihre Notdurft in einer WC-Anlage des Museumsquartier verrichten wollen,
müssen sie einen Salär von 20 Cent entrichten. Frauen werden für das selbe Bedürfnis
mit 50 Cent zur Kassa gebeten.

Rechtfertigung des MQ

Diese nicht geschlechtsneutrale Tarifpolitik, erregt bereits die Gemüter einiger
Feministinen.
Die Direktion des Wiener Museumsquartier versucht sich in folgender Rechtfertigung:
 
„Man vergebühre nicht nach Geschlecht, sondern nach Nutzung. Ein Sitzplatz kostet
50 Cent, während für einen Stehplatz 20 Cent zu bezahlen ist. Ausserdem habe die
Renovierung der Toiletten viel Geld gekostet.“

Die Lösung

Auf gut Deutsch heisst das, dass „Stehpinkler“ weniger zu bezahlen haben, als jene
die sich für ihr Geschäft niedersetzen müssen.
Bevor nun Alice Schwarzer zu einer Massendemonstration aufruft, oder die GRÜNEN eine
parlamentarische Anfrage starten, haben wir die Lösung gefunden.
    
Modernste Technik schafft auch Geschlechtsneutralität

Gleichberechtigung auf dem WC

Mit dieser Vorrichtung sind Frauen nicht mehr gezwungen, sich bei der Verrichtung
ihrer kleinen Notdurft niederzusetzen. Mit „Urinella“ können sie wie die Männer im
Stehen urinieren.
Nachfolgendes Foto soll einen Anschauungsunterricht demonstrieren.
Urinella ermöglicht für Frauen die Pissoirbenützung
Wir hoffen das wir mit unserem Bericht, einen kleinen Beitrag zur Geschlechts-
neutralität beigetragen haben.  
Stauni
 
2009-04-14
   

Die Osterhäsin

Die Legenden

Über die Herkunft des Osterhasen, ranken sich verschiedene Legenden.
Eine davon erzählt, das die Neuheiden das Ostara-Fest nach der altgermanischen Göttin
Ostara feiern und als deren Symbole, das Osterei und den Osterhase als Fruchtbar-
keitssymbole angeben.
Eine andere Legende besagt, dass die etymologische Verwandtschaft des Wortes „Ostern“
mit einer nicht sicher nachgewiesenen angelsächsischen Frühlingsgöttin Eostre im Zu-
sammenhang steht und deren Symbole Hase und Ei sein sollen.

Fruchtbarkeitssymbole

Die Symbole Hase und Ei, sollen immer für die Fortpflanzung und Fruchtbarkeit stehen.
Auch die griechische Fruchtbarkeitsgöttin Aphrodite hat den Hasen als Zeichen, jedoch
feierten die alten Griechen kein Osterfest.
Das Osterfest basiert auf dem Mondkalender, der erste Vollmond nach Frühlingsanfang
markiert diesen Termin, der darauf folgende Sonntag ist der Ostersonntag.

Die Wahrheit

Alles Nonsens sagen wir und behaupten, dass der am 9.April 1926 in Chicago geborene
Amerikaner Hugh Hefner den Osterhasen erfunden hat.
Mister Hefner erkannte bereits 1953 die Wichtigkeit eines Symbols für das Osterfest
und publizierte aus diesem Grund seine erste Zeitschrift.
Werden seit Jahrzehnten verleugnet
In dieser hoppelten die Hasen scharenweise herum. Obwohl es die GRÜNEN damals noch
nicht gab, wusste er schon seinerzeit, dass der Osterhase nur weiblich sein konnte und
nannte seine Häsinnen „Bunnys“.

Rauhe Sitten

Da er aber nicht riskieren wollte, wie sein Kollege Larry Flynt angeschossen zu werden,
mußte er sie auf einer gut abgesicherten Ranch verstecken.
Einmal im Jahr durfte dann ein ausgewähltes Publikum auf Besuch kommen und man
feierte ein fröhliches Fest. So hält es Mister Hefner bis zum heutigen Tag.
Geheime Flugaufnahmen von der Hasenranch
Es war damals nicht leicht, sich im puritanischen Amerika für die Gleichberechtigung
der Geschlechter einzusetzen. Gegnerische Fanatiker griffen gleich zur Waffe und
machten kurzen Prozess.

Die Chance

Nun ist aber die Zeit reif, sich für die Wahrheit einzusetzen und hier ergibt sich
eine Chance für die GRÜNEN, die bereits weltweit den Ruf als eiserne Verfechter
der „Geschlechtsneutralität“ haben.

Politische Lösung

Nachdem aus der Aktion mit der „Rathausfrau“ offensichtlich nichts geworden ist, sollten
sie den in die Jahre gekommenen Hugh Hefner unterstützen. Er plant zur Zeit eine
Volksabstimmung zu einer Gesetzesreform, die endlich die Wahrheit ans Licht bringen
soll, dass der Osterhase in Wirklichkeit weiblich ist.
Sucht politische Unterstützung für die Wahrheit

Platz in der Geschichte

Als Privatperson stosst er aber damit immer wieder auf taube Ohren und so könnten
sich die GRÜNEN als politische Kraft, endlich einen Platz in Geschichte der
Weltpolitik sichern.
Es ist ohnehin kein schöner Anblick wenn ein Osterhase mit den Eiern auf dem Rücken
über die Wiesen hoppelt. Da ist es doch viel reizvoller anzusehen, wenn ein Bunny
die Eier in der Hand hält.

Stauni
 
2009-04-10
  

Geschlechtsneutral

 

Ein erstaunliches Gesetz

In letzter Zeit haben wir häufig Post von Gewerbetreibenden bekommen, denen eine
„geschlechtsneutrale Stellenausschreibung“, gelinde gesagt ein wenig seltsam erscheint.
Wir haben auch bei den Tageszeitungen, die Stelleninserate schalten, recherchiert und
wurden von diesen auf dieses Gesetz hingewiesen.
Wir haben uns das betreffende Gesetz einmal etwas genauer angesehen und den Passus
für diese „geschlechtsneutrale Stellenausschreibung“ in der Tat erstaunlich gefunden.

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz GlBG
                       Inhaltsverzeichnis
                           I. Teil
     Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
  § 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder
öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für
Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte
ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist
unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen
Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen
Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen
lassen.

Zarte Frauen als Eisenbieger

Laut diesem Paragrafen, müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt wen jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner inserieren.
In umgekehrter Folge natürlich auch. Sucht ein Altmetallverwerter einen Eisenbieger, muss
im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Auch dürfen keine Altersbegrenzungen oder körperliche Voraussetzungen in der Stellenaus-
schreibung als Bedingung angegeben werden.

Erheblicher Mehraufwand für Unternehmer

Das Gesetz gilt natürlich nur für den privaten Arbeitsmarkt. Bund und Gemeinden haben da
eigenene Bestimmungen, aber dazu später.
Ein derartig, an der Praxis vorbeigehendes Gesetz haben wir selten gesehen.
Abgesehen davon, dass es jedem Unternehmer freigestellt sein muss, welche Anforderungen
er an sein zukünftiges Personal stellen darf, hat er mit diesem Gesetz einen erheblichen
Arbeitsaufwand und wird zum Lügen gezwungen, um nicht in die Diskriminierungsfalle zu
laufen.
Gehen wir in die Praxis und nehmen wir an, dass ein Discobetreiber, in dessen Lokal vor-
wiegend jüngeres männliches Publikum verkehrt und er auf Grund dieser Tatsache weibliches
Personal bis zu einem bestimmten Alter sucht, so darf er diese Tatsache nicht in sein Stellen
-angebot schreiben.

Behinderung bei gezielter Personalsuche

Er wird im Vorfeld gesetzlich daran gehindert, rasch und gezielt, geeignetes Personal für
seinen Betrieb zu finden.
Das nichtsagende und geschlechtsneutrale Inserat wird etliche Telefonanrufe oder Vor-
stellungstermine von Bewerbern zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen des Disco-
betreibers entsprechen.
Er darf ihnen allerdings den wirklichen Grund einer Absage nicht mitteilen, sondern sagt
am besten, dass die Stelle bereits besetzt ist.

Diskriminierung

Begriffsbestimmungen
 
  § 5. (1) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine
Person auf Grund ihres Geschlechtes in einer vergleichbaren
Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere
Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
  (2) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein
nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen, die
einem Geschlecht angehören, in besonderer Weise gegenüber Personen
des anderen Geschlechtes benachteiligen können, es sei denn, die
betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein
rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur
Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.
  (3) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung einer Person zur
Diskriminierung vor.
Bleiben wir bei dem Discobetreiber. Dieser sucht noch einen Türsteher, der auch die
körperlichen Voraussetzungen für diesen Job mitbringen soll. Ein Inserat „Suche Türsteher,
Mindestgröße 1,95m, mindestens 100kg schwer, mit Kampfsporterfahrung“ wäre
gesetzeswidrig.
Aufgrund der körperlichen Voraussetzungen die hier gefordert sind, ist es ableitbar, das
solche von einer Frau nicht erfüllt werden können.
Man wird ihm unterstellen, dem Anschein nach die neutrale Vorschriften verletzt zu haben
und dies stellt zumindest eine mittelbare Diskriminierung dar.
Wir haben bei der „Anwaltschaft für Gleichbehandlung“ angerufen, da wir wissen
wollten, wie viele Betriebe im Jahr 2008 nach diesem Gesetz angezeigt wurde.
Leider führt man dort keine diesbezüglichen Aufzeichnungen .
Geltungsbereich
  § 16. (1) Die Bestimmungen des II. Teiles gelten für den Bereich
der Arbeitswelt, dazu zählen
  1. Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf privatrechtlichem
     Vertrag beruhen;
(2) Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse
  1. der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter/innen im Sinne des
     Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287;
  2. zu einem Land, einem Gemeindeverband oder einer Gemeinde;
  3. zum Bund.

Sonderstellung für Bund und Gemeinden

Für Bund und Gemeinden wurden aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer
Ausnahmeregelungen gefunden. Sie fallen auch nicht in das o.a. Gesetz, sondern erhielten
unten nachstehende gesetzliche Regelungen.

„Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes

(Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GlBG)“
Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
§ 15. (1) In Ausschreibungen von Arbeitsplätzen und Funktionen sind die mit dem Arbeits-
platz (der Funktion) verbundenen Erfordernisse und Aufgaben so zu formulieren, dass sie
zu keiner Diskriminierung einer Person wegen einer im § 13 genannten Gründe führen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Arbeitsplätze oder für Funktionen, für die das Vorliegen eines
Merkmals, das im Zusammenhang mit einem der in § 13 genannten Diskriminierungsgründe
steht, unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ist.
Ausnahmebestimmungen
§ 13b. (1) Bei Ungleichbehandlung wegen eines Merkmals, das im Zusammenhang mit
einem der in § 13 genannten Diskriminierungsgründe steht, liegt keine Diskriminierung
vor, wenn das betreffende Merkmal auf Grund der Art einer bestimmten beruflichen
Tätigkeit oder der Rahmenbedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und ent-
scheidende berufliche Voraussetzung darstellt und sofern es sich um einen recht-
mäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.
Da wir nicht den gesamten Gesetzestext in den Beitrag kopieren wollten, kann sich der
geneigte Leser unter nachfolgendem Link ausführlich informieren.
 
http://ris1.bka.gv.at/Appl/Authentic/SearchAuthResult.aspx?page=doc&docnr=26
Aus den Ausnahmebestimmungen  zur Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
geht eindeutig hervor, dass Bund und Gemeinden sehr wohl körperliche Voraussetzungen
und Altersgrenzen bestimmen dürfen, ohne dabei in die Gefahr einer Diskriminierung zu
gelangen.

Zweierlei Maß

Es ist ja völlig logisch, Personal auch nach diesen Kriterien  auszusuchen. Wenn z.b. die
Exekutive oder Justiz Wachbeamte sucht, ist es völlig legitim körperliche und altersmäßige
Anforderungen zu stellen.
Warum dies den Unternehmern in der Privatwirtschaft gesetzlich verwehrt wird, ist im
höchsten Maße erstaunlich.
 
In diesem Gesetz sind sicherlich auch viele positive Punkte enthalten, aber mit den
Bestimmungen zu den  „geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen“, hat man
das Kind mit dem Bad augeschüttet.
Diese sind logisch nicht nachvollziehbar und völlig praxisfremd.
Stauni
  
2009-03-16
   

Inhalts-Ende

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