Wieder ein Sexualstraftäter, der keinen Tag ins Gefängnis muss
Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt. Ein
wegen fünffacher Vergewaltigung verurteilter Mann, der ein junges Mädchen mehrmals
brutal vergewaltigt hatte, wurde zu nur zwei Jahren Haft – davon acht Monate unbedingt –
verurteilt.
Das Mädchen wird wohl lebenslang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben. Und
als wäre das nicht genug, wird diese lächerliche Strafe auch noch reduziert und der feine
Herr darf mit Fußfessel seine Strafe in Freiheit verbringen. Selbst die Bitte des Opfers an
die Justizministerin, doch dem Täter keinesfalls die Fußfessel zu gewähren, nutzte nichts.
Während den Tätern alle nur erdenklichen Hilfestellungen gewährt werden, bleiben die
Opfer mit ihren psychischen und physischen Problemen alleine gelassen. Oft sind jahr-
zehntelange Therapien nötig, um ein halbwegs normales Leben führen zu können.
Die Täter können nach wenigen Monaten freigehen und sich weitere Opfer suchen.
Weder die Justiz- noch der Gesundheitsminister scheinen sich an der Opfer-Täter-Umkehr
zu stoßen. Der Gesundheitsminister sollte sich auch für Verbrechensopfer und deren
Gesundheit verantwortlich fühlen und sich im Sinne der Betroffenen für die Opfer stark
machen.
Leider ist vom Linksideologen A. Stöger in dieser Hinsicht wenig zu erwarten. Er agiert
augenscheinlich frei nach dem Zitat von Solschenizyn: „Ein marxistisches System erkennt
man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert!“
Aber noch bedenklicher als das Verhalten des Gesundheitsministers, ist das der Justiz.
Mit der Genehmigung einer Fußfessel für einen Vergewaltiger, findet unverhohlen eine
Verhöhnung des Opfers statt.
Aber was will man sich schon von einer Justiz erwarten, die einen pädophilen Jugend-
richter, der auf seinem PC massenhaft kinderpornografisches Material gehortet hatte, zu
lächerlichen 5 Monaten auf Bewährung verurteilte? Mit diesem Fast-Freispruch darf der
Mann in Amt und Würden bleiben und auch in Zukunft Urteile im Namen der Republik
fällen.
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2012-08-22
Da kam der pädophile Richter äußerst glimpflich davon
Ein 14-jähriger Schüler ist heute wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen
in Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft und 1.000,- Euro Schmerzensgeld, welches
er an das Opfer zu bezahlen hat, verurteilt worden. Da der Staatsanwalt noch keine Stell-
ung zum Urteil nahm, ist dieses noch nicht rechtskräftig.
Ein 12-jähriges Mädchen machte von sich selbst Nacktfotos und schickte sie dem Jugend-
lichen. Dieser speicherte die Bilder auf seinem Smartphone, welches dann die Runde
gemacht haben soll. Auch soll er die Fotos ins Internet (Facebook) gestellt haben.
Man kann nur hoffen, dass die Strafe dem Jugendlichen eine Lehre sein wird und dieser
derartige Handlungen in Zukunft unterlässt. Allerdings verstehen wir die Höhe der Strafe
nicht, wobei wir diese nicht als zu mild empfinden.
Wie wir bereits in einigen Beiträgen (zuletzt „Kavaliersdelikt…..“) berichteten, wurde ein
Salzburger Jugendrichter, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC
hortete, zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250,- Euro Geldstrafe verurteilt.
Screens: gegensexuellegewalt.at
Den beiden Herren auf obigen Fotos, darf der perverse Richter seinen Fast-Freispruch
verdanken.
Normalerweise ist bei Jugendlichen die Hälfte der Strafe als die für Erwachsene vorgesehen.
Also hätte der Salzburger Jugendrichter eigentlich mindestens 10 Monate ausfassen müssen.
Vielleicht wird der jetzt noch Jugendliche später einmal Richter und kann damit mit einem
milderen Urteil rechnen, sollte er in sein altes Verhaltensmuster zurückfallen.
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2012-07-16
Lippenbekenntnisse
Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädophilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin
erstaunlich.
Der obige Satz stammt aus unserem Beitrag „Milde für Pädofile“ vom 19.06.2010. Die
Äußerung der damalige Justizministerin Bandion-Ortner: „Außerdem darf es im Bereich
der Kinderpornografie keine Denkverbote geben. Das Wohl des Kindes hat Priorität“,
klang schon seinerzeit wie Hohn.
Dass die Justiz offenbar keine glückliche Hand im Umgang mit Kinderschändern hat oder
diese aus welchem Grund auch immer mit Samthandschuhen anfasst, zeigt ein Beispiel
aus der Vorwoche auf. Ein verurteilter pädophiler Sexualstraftäter, soll mit elektronischer
Fußfessel in den „Hausarrest“ entlassen werden.
Und dass, obwohl auch die jetzige Justizministerin, Beatrix Karl, vollmundig erklärte,
gegen Kinderschänder mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen zu wollen. Für uns
sind die Äußerungen der Damen C. Bandion-Ortner und B. Karl nicht mehr als Lippen-
bekenntnisse. Das stellt auch nachfolgender Fall eindeutig unter Beweis.
Ein Schandfleck für die Justiz
Ein gestrig gefälltes Urteil im LG Steyr, schlägt jedoch dem Fass den Boden aus. Im
Beitrag „Psychotests für Richter TEIL2“ haben wir über einen Salzburger Richter be-
richtet, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete.
Der Salzburger Jugendrichter, Peter H., ist ein Schandfleck für die ganze Justiz und nicht
würdig dieser zu dienen. Normalerweise gehört dieser Mann aus dem Justizapparat ent-
lassen. Das dürfte der verhandelte Richter nicht so gesehen haben und verurteilte den
Mann zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe.
Erstaunlich ist auch, dass folgendes als mildernd gewertet wurde. Der Richter soll sich
während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit
Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom
litt. Bei diesem Milderungsgrund stellen sich bei jedem normal denkenden Menschen die
Nackenhaare auf.
Mit diesem Urteil, ja man könnte fast geneigt sein „Freispruch“ dazuzusagen, darf der
Pädophile seinen Job in der Justiz behalten, denn Beamte können erst dann entlassen
werden, wenn sie zu mehr als einem Jahr Strafe verurteilt werden. Angesichts der Tat-
sache, dass für die Anfertigung von kinderpornografischen Material sexueller Missbrauch
an Kindern begangen wird, setzen wir Konsumenten dieses Bild- und Videomaterials
als Kinderschänder gleich.
Keine ernsthafte Konsequenzen für Pädophile
Das gestrig gefällte Urteil am LG Steyr kommt fast einem Freibrief für sexuellen Kindes-
missbrauch gleich. Es sagt nämlich aus, dass keine wirklich ernsthaften Konsequenzen
zu erwarten sind, wenn jemand kinderpornografisches Material zur Befriedigung seiner
Perversität sammelt und konsumiert.
Dieses erstaunlich milde Urteil ist für uns ein Justizskandal erster Klasse und entwertet
so ganz nebenbei, die sicherlich nicht leichte Arbeit der Ermittler. Ob sich der urteilende
Richter und der schweigsame Staatsanwalt beim Rasieren noch in den Spiegel schauen
können? Auf eines sind wir jedenfalls noch gespannt, nämlich ab wann der pädophile
Richter wieder im Namen der Republik urteilen wird.
Jedenfalls sehen wir uns in unserer Forderung bestätigt, dass Richter(innen) in period-
ischen Zeitabständen dahingehend überprüft werden sollten, ob sie psychisch noch in
der Lage sind das Richteramt auszuüben. Zum Schluss wollen wir unseren Leser(innen)
empfehlen, auf die Webseite „gegensexuellegewalt“ zu schauen, auf der man sich eben-
falls mit diesem Thema ausführlich befasst.
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2011-11-04
Statt fetter Beute, kinderpornografisches Material
Ein Einbruch dreier Kriminaltouristen aus Polen im vorigen Jahr in Graz, entlarvte einen
perversen Kriminellen. Die Dreierbande brach in das Haus eines Universitätsprofessor ein.
Statt der erhofften fetten Beute stießen sie auf dessen PC, auf dem jede Menge kinderpor-
nografisches Material abgespeichert war.
In den drei Einbrechern reifte der Plan, den honorigen Professor zu erpressen. Zur Unter-
streichung ihrer Forderung bedrohten sie den Akademiker. Dieser bekam kalte Füße und
und wandte sich an die Polizei. Ob sich die unzähligen Kinder auf den perversen Fotos
ebenfalls an die Gesetzeshüter wenden konnten? Gut, das steht auf einem anderen Blatt
Papier.
Jedenfalls wurde das Einbrechertrio geschnappt und zu Haftstrafen von drei bis zu zehn
Jahren verurteilt. Das ist auch gut so, denn so wurde den Ostblockbanden die Botschaft
vermittelt, dass sich Kriminaltourismus in Österreich nicht auszahlt.
Seit 12 Jahren kriminell, aber unbescholten
Aber nun zurück zum perversen Uni-Professor. Auf dessen Notebook fand die Polizei
sage und schreibe 50.000 (!) Dateien mit kinderpornografischem Inhalt, die er seit dem
Jahr 1999 gesammelt hatte. Vergangenen Freitag mußte sich der perverse Professor vor
Gericht verantworten.
In Anbetracht der Urteile gegen die Einbrecher hatte wohl jedermann(frau) erwartet, dass
der Grazer Akademiker eine dementsprechende Strafe ausfasst. Er war zwar noch unbe-
scholten, aber der Zeitraum seiner kriminellen Taten erstreckte sich immerhin über zwölf
Jahre. Also Unbescholtenheit kann auch bedeuten, lediglich nicht erwischt worden zu
sein.
Der Anwalt des Pädophilen verteidigte die kriminelle Perversion des Angeklagten mit
einem sexuellen Kindheitstrauma. „Es gibt niemanden, der es mehr bedauert“, beteuerte
der Uni-Professor gegenüber der Richterin Julia Riffl. Da können wir aber locker dagegen
halten, denn die bedauernswerten Kinder haben sich für die perversen Aufnahmen wohl
kaum freiwillig zur Verfügung gestellt.
Das Urteil gleicht einer Verhöhung der Opfer
Das Geschäft mit dem Tausch und Handel von pädophilem Material ist in den vergang-
enen fünf Jahren um 150 Prozent gewachsen. Die Zahl der pädophilen Bilder im Internet
ist um 400 Prozent gestiegen. Erschreckend ist zudem, dass rund 3000 Kinder alleine im
Jahr 2008 Opfer dieses Geschäfts geworden sind und die Tendenz in den darauffolgenden
Jahren immer weiter angestiegen ist.
Im Angesicht der obig angeführten Tatsachen war das verhängte Urteil von 8.000,- Euro
Geldstrafe und einer Haftstrafe von 4 Monaten bedingt, wie ein Schlag ins Gesicht der
Opfer, auch wenn sich der Angeklagte in therapeutischer Behandlung befindet, wie er
selbst angab.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass pädophile Akademiker bei Gericht mit Glaceehand-
schuhe angefasst werden. Wie ein roter Faden ziehen sich diese erstaunlich milden Urteile
durch die jüngeren Geschichte der österreichischen Justiz.
Sind Pädophile keine geistig abnorme Rechtsbrecher?
Pädophile sind für uns geistig abnorme Rechtsbrecher. Es ist abnormal, wenn sich jemand
an kinderpornografischen Bildern oder Filmen ergötzt. Zudem ist der Sprung zum Kinder-
schänder sehr minimal. Unserer Meinung nach ist Pädophilie auch nicht therapierbar.
Weniger Verständnis hat die österreichische Gerichtbarkeit mit Justizrebellen, auch wenn
diese Akademiker sind. Dies beweist der Fall Mag. Herwig Baumgartner, dessen Aus-
drucksweise zugegebener Weise nicht der feinen englischen Art entspricht. Als Vater-
rechtsaktivist fasste er wegen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und ver-
suchter Nötigung, vier Jahre unbedingte Haft aus. Beide Delikte wurden nicht vollendet
und blieben beim Versuch.
Zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Okay,
wenn die Beschimpfung von Richter(innen) und das unbefugte Filmen in Amtsräumen
eine derartige Einweisung rechtfertigen fragen wir uns, warum sich der perverse Grazer
Universitätsprofessor nicht die Zelle mit Herwig Baumgartner teilt.
Aber vielleicht kommt noch jemand auf die perverse Idee zu behaupten, dass Pädophi-
lie eigentlich völlig normal ist. Immerhin handelte sich Elisabeth Sabaditsch-Wolff eine
gerichtliche Verurteilung ein weil sie behauptete: „Mohammed habe gern mit Kindern
ein bisschen was gehabt.“ Im Beitrag „Sex mit kleinen Mädchen“ können Sie den ge-
samten Inhalt des Artikels lesen.
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2011-05-22
Internet-Pranger gefordert
Der FPK-Mann Kurt Scheuch, lässt heute mit einer interessanten Meldung aufhorchen. Er ist
der Meinung, dass die Daten von verurteilten und aus der Haft entlassenen Kinderschändern
in einer öffentlich zugängigen Datenbank abzuspeichern wären.
Auf diese Daten soll jederman(frau) via Internet zugreifen können, denn die Bürger haben
ein Anrecht zu erfahren, welche tickenden Zeitbomben in ihrer Nachbarschaft leben. Auch
wenn ERSTAUNLICH nicht unbedingt zum Fanklub von Scheuch gehört, unterstützen wir
dieses Anliegen voll und gehen sogar noch einen Schritt weiter.
KIPO-Konsumenten sind verhinderte Kinderschänder
Wir sind der Meinung, dass bereits eine bedingte Verurteilung eines Kinderschänders für den
Eintrag in eine solche Datenbank reichen muß. Auch müßten Daten von Konsumenten, die
kinderpornografisches Material sichten oder auf ihren Rechnern downloaden, in ein solches
Internet-Register eingetragen werden, sofern sie dafür strafrechtlich verurteilt wurden.
Konsumenten von Kinderpornografie sind für uns nichts anderes, als verhinderte Kinderschän-
der. In Ermangelung einer Gelegenheit zum sexuellen Kindesmissbrauch, sehen sie sich er-
satzweise kinderpornografische Filme oder Bilder an.
Kein Recht auf Anonymität
Solche perverse und abartige Mitmenschen haben kein Recht in der Anonymität zu leben und
im Schutz dieser, möglicherweise ihre nächste Tat zu planen. Diese Worte mögen hart erschei-
nen, sind aber durch die hohen Rückfallsquoten von Kinderschändern und KIPO-Konsumen-
ten durchaus gerechtfertigt.
Nun werden sicher wieder linkslinke Gutmenschen aufschreien und uns für unseren Standpunkt
verurteilen. Wie können wir es nur wagen, den Abschaum der Menschheit am Pranger sehen zu
wollen?
Bedenkt man dass Personen für viel läppischere Dinge, wie zum Beispiel Insolvenzen oder
Konkurse unter http://www.edikte.justiz.gv.at am Internet-Pranger stehen, so wäre eine solche
Maßnahme für jene Personen, die sich an Kindern vergreifen oder an KIPO-Material ergötzen
mit Sicherheit eher gerechtfertigt.
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2010-08-10
Sind KIPO-Sonderkommissionen nutzlos?
Während die Polizei laufend Sonderkommissionen bildet um gegen Konsumenten von Kinder-
pornos vorzugehen, scheinen die Erfolge dieser Beamten in Rauch aufzugehen. Wir haben
schon mehrmals über die außergewöhnliche Milde von Richter(innen) berichtet, welche dieses
perverse Pack mit Samthandschuhen anfassen.
Polizist vor Gericht
Ein Polizeibeamter aus Tirol stand unter Verdacht, auf seinem PC kinderpornografisches
Material heruntergeladen und sich daran begeilt zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung
beschlagnahmten Kollegen des pädofilen Polizisten dessen privaten Computer.
Der beschlagnahmte Rechner wurde von Spezialisten untersucht und ausgewertet. Diese fan-
den eindeutige Spuren und damit war der Verdacht gegen den Polizeibeamten bestätigt. Am
Freitag stand dieser Beamte nun vor dem Landesgericht Innsbruck und mußte sich wegen des
Deliktes „Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger“ verantworten.
Scherzurteil und weiterhin im Dienst
Und nun kommt der traurige Scherz des Monats. Der Pädo-Polizist wurde zu 240 Tagessätze
a 10 Euro verurteilt, wobei die Hälfte der Strafe auf drei Jahre bedingt nachgesehen wurde.
Das heißt, dass die Strafe lediglich 1.200,- Euro beträgt.
Aber das ist noch nicht alles. Der Beamte ist zwar vorläufig vom Dienst suspendiert und er-
wartet noch seine Disziplinarverhandlung, kann aber nicht aus dem Polizeidienst entlassen
werden. Es ist schon verwunderlich, wenn ein pädofiler Polizist für Recht und Ordnung sorgen
wird und möglicherweise bei der Schulwegsicherung noch Kontakt zu Kindern hat.
Erstaunliche Milde gegenüber Pädofile
Es ist immer wieder erstaunlich, welche Einstellung Richter(innen) gegenüber Pädofile haben.
Sieht man sich die verhängten Urteile an könnte man glauben, dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist. Unter dem Suchwort „Pädofile“ finden Sie etliche Beiträge über dieses
Thema, welche auf ERSTAUNLICH bereits verfasst wurden.
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2010-07-10
Dümmer als dumm
Diese Geschichte ist so erstaunlich dumm, dass wir nicht herumkommen diese wiederzu-
geben. Ein Schwarzafrikaner aus Kamerun hausierte mit folgender Story. Er sei der Sohn
des ehemaligen Finanzministers seines Heimatlandes und habe aus politischen Gründen
flüchten müssen.
Es sei ihm aber gelungen sein Vermögen, umgerechnet etwa 3,2 Millionen Euro, aus
der Heimat mitzunehmen. In Wien versuchte der Mann aus Kamerun einen Betrug abzu-
ziehen, auf den nicht einmal der(die) Dümmste hineingefallen wäre.
Geldwäsche erforderlich
Er wies etlichen Personen einen Koffer voll schwarzer Papierschnitzel vor und behauptete,
er habe aus Sicherheitsgründen das Geld schwarz einfärben müssen. Nun benötige er rund
80.000,- Euro für eine spezielle Chemikalie, um die Banknoten wieder reinwaschen zu
können.
Niemand fiel auf dieses plumpe Lügenmärchen und die versprochene Provisionszahlung
hinein. Ein offenbar profilierungssüchtiger, verdeckter Ermittler der Polizei sah darin den
Kriminalfall seines Lebens. Er gab sich als Interessent aus und als die erste Rate der Zahl-
ung über die Bühne gehen sollte, klickten die Handschellen.
Erstaunliche Urteile
Nun bekam der Kameruner die Rechnung präsentiert. Für eine Geschichte die eigentlich ins
Reich der Dummheit zu verweisen wäre, fasste er vor Gericht 2 Jahre Haft aus. Davon waren
acht Monate unbedingt, welche er absitzen muss.
Da ist es doch erstaunlich, dass ein pädofiler Pfarrer, der bereits 6 Jahre lang Kinderpornos
verbreitet hatte, vor 5 Tagen lediglich acht Monate bedingt ausfasste und damit keinen ein-
zigen Tag sitzen muss.
Milde für Pädofile
In Anbetracht dieses Urteils, wo für verbreiten und tauschen von Kinderpornos, sowie der
Besuch von einschlägigen Chatrooms über etliche Jahre hinweg nur eine bedingte Haftstrafe
verhängt wurde, ist dass Urteil gegen den Kameruner bezüglich des ausgesprochenen Straf-
ausmaßes, ein glattes Fehlurteil.
Der pädofile Gottesmann hatte mit seinem Verhalten Kinder geschädigt, da die Fotos und
Filme ja angefertigt werden mussten. Der Mann aus Kamerun hatte zwar einen Betrug vor,
den er jedoch derart stümperhaft und unglaubwürdig aufzog, dass ohnehin niemand darauf
hineingefallen war.
Angesichts dieser Urteile stellt sich die berechtigte Frage, warum lassen Gerichte bei Kinder-
porno-Delikten, immer wieder eine derart erstaunliche Milde walten. Vergleicht man die zwei
obigen Urteile könnte man direkt zur irrigen Meinung gelangen, dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist.
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2010-06-08
Geistige Inspiration
Der Freispruch im November 2009, am Landesgericht Ried im Innkreis, wo sein Kollege
wegen Besitzes von Bildern mit pornografischen Darstellung Minderjähriger angeklagt war,
dürfte einen niederösterreichischen Pfarrer und Religionslehrer dazu inspiriert haben, eben-
falls Kinderpornos aus dem Internet herunterzuladen.
Erstaunliches Gutachten
Die Rechtfertigung des in Ried angeklagten Geistlichen war, dass er eher zufällig auf die
Fotos gestoßen sei und nicht die Absicht gehabt habe, sie abzuspeichern. Erstaunlich ist
dabei, dass dem Gericht ein Gutachten präsentiert wurde, dass keine Datei aktiv herunter-
geladen wurde.
Da die Polizei auf dem Computer des kinderliebenden Pfarrers jedoch 100 eindeutige Fotos
gefunden hatte, fragen wir uns schon wie diese ihren Weg ohne Donwload auf die Festplatte
fanden.
War der Heilige Geist behilflich?
Wahrscheinlich war der heilige Geist für dieses technische Wunder verantwortlich. Erstaunlich
war auch die Angabe „rein zufällig“ auf die Webseite mit den Kinderporno-Bilder gestossen zu
sein. Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht der Version des Angeklagten und fällte
einen Freispruch.
Auf den Spuren des Bruders
Soviel amtliche Verständnis muß natürlich ausgenützt werden, wird sich nun jener Pfarrer und
Religionslehrer aus Niederösterreich gedacht haben und ist den Spuren seines oberösterreich-
ischen Glaubensbruder gefolgt.
Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler der Polizei, auf dem Computer des stellvertret-
enden Dechants, pornografische Bilder von Minderjährigen. Das belastende Material wurde
sichergestellt und wird zur Zeit ausgewertet.
Muss sich der Mann Sorgen machen?
Der Geistliche, der auch das Amt eines Wallfahrtsdirektor ausübte, wurde laut Erzdiözese
Wien seiner Ämter enthoben. Zur Zeit verweilt er in einem Kloster um innere Einkehr zu
finden.
Wir glauben aber nicht, dass er sich allzuviel Sorgen machen wird, denn wie in fast allen
Fällen in denen Geistliche in Kinderpornografie involviert waren, wird bei der Sache nicht
viel herauskommen.
Erstaunliche Verständnis für Pädofile
Wieviel Verständnis manche Richter diesen sexuell fehlgeleiteten Subjekten entgegen-
bringen, beweisen zwei Urteile aus jüngster Zeit. Am 22.Dezember 2009 wurde ein 26-
jähriger Rechtspraktikant am LG Wien zu drei Monaten bedingt verurteilt. Bei ihm wurden
von der Polizei 3.000 (!) kinderpornografisch definierte Bilder, sowie Filme beschlagnahmt.
Ein 32-jähriger pädofiler Lokführer, der sich selbst als krank bezeichnet und sich vor Gericht
damit verantwortete, dass er in psychotherapeutischer Behandlung sei, erhält für den Besitz
von kinderpornografischen Material ebenfalls drei Monate bedingte Haft, in einem Prozess
am LG Wien, am 21.Dezember 2009.
Betrachtet man diese Urteile stellt sich die realistische Frage, wieviel Kopfschmerzen der
niederösterreichische Pfarrer wohl haben muß. In Anbetracht der erstaunlichen Milde für
Pädofile vor Gericht, wird er nicht einmal eine einzige Kopfschmerztablette benötigen.
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2010-02-12
Perverse in allen sozialen Schichten
In letzter Zeit konnten immer wieder Kinderporno-Ringe, die über das Internet betrieben
wurden, ausgehoben werden.
Allerdings nicht die Betreiber dieser Webseiten, sondern „nur“ die perversen Konsumenten,
die sich an den Bildern und Filmen ergötzten.
Schlagzeilen machte der deutsche Politiker Jörg Tauss, der erst kürzlich in Verdacht geriet,
Kinderpornoseiten im Internet besucht zu haben.
Für Jörg Tauss gilt die Unschuldsvermutung.
Justiz verschärft bestehende Gesetze
Die Justizministerin macht nun Ernst mit ihrem Vorhaben, Kinderpornografie-Paragrafen zu
verschärfen. Claudia Bandion-Ortner fordert, dass schon der Zugriff auf KIPO strafbar sein soll.
Zukünftig soll schon der wissentliche Zugriff auf Kinderporno-Seiten strafbar sein, bisher
stehen nur Speicherung und Weitergabe unter Strafe. Dafür soll der § 207a geändert werden.
Zuletzt wurde der Kinderporno-Paragraf 1994 und 2004 geändert, wie der
Wiener Strafverteidiger Roland Friis ist einer Analyse auf der Wiener Webseite „Blaulicht
und Graulicht“ schreibt:
„Seit 1994 wird die Kinderpornographie im Strafrecht im § 207a StGB geregelt.
Damit sollte vor allem die ungestörte sexuelle und allgemein psychische Entwicklung von
Minderjährigen bis 14 Jahre geschützt werden. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2004
wurde auch der § 207a reformiert und an die internationalen Rechtsakte angepasst.
Die wesentlichsten Änderungen sind das Heraufsetzen des Schutzalters für Kinderporno-
graphie von 14 auf 18 Jahre und die Erhöhung der Strafandrohungen.“
(Zitat Ende)
Link: http://diegalerie.wordpress.com/2008/05/13/der-strafexperte-mag-roland-friis-teil-3/
Nun soll die Strafbarkeit 2009 des Kinderpornografieparagrafen erneut aufgebaut werden.
Grundsätzlich soll das neue Gewaltschutzpaket Verbesserungen im Opferschutz und härtere
Strafen bringen. Man hat Bandion-Ortners Vorschlag im Nachhinein mittels Abänderungs-
antrag eingefügt, der im Justizausschuss behandelt wird, erklärte Katharina Swoboda,
Sprecherin des Justizministeriums. Beschlossen ist die Sache aber erst am 11. März 2009,
wenn das Plenum des Parlaments tagt.
Wann die Änderungen in Kraft treten werden, konnte man im Justizministerium noch nicht
sagen. Da es sich beim „Gewaltschutzpaket“ um verschiedene Gesetze handle, die ver-
ändert werden, gebe es keinen einheitlichen Zeitpunkt.
Problem anonyme Webseiten
Die Kinderpornografie bleibt Dauerthema. Die Justiz kämpft gegen Windmühlen, denn
was nützt es die Strafandrohungen zu erhöhen und die Gesetze zu verschärfen, wenn
man die Hintermänner nicht fassen kann.
Die Webseiten liegen weit im Ausland und die österreichischen Behörden stehen den
anonymen Betreibern meist hilflos gegenüber.
Grundsätzlich sind Wahrnehmungen bei http://www.stopline.at/ zu melden.
Würde ein anonymer Jemand ein Kinderbordell betreiben, würde dieses mit Garantie
sofort behördlich geschlossen werden, auch wenn der Betreiber nicht eruierbar ist.
Wir fragen uns, warum dies bei derartig perversen Webseiten nicht möglich ist ?
Die technischen Möglichkeiten dazu sind ohnehin vorhanden.
Gesetzloser Raum Internet ?
Wir sind der Meinung, dass man sich auch im Internet an bestehende Gesetze zu halten hat.
Es könnte eine Art „Cyberjustiz“ ein Urteil fällen, eine derartige Seite zu schliessen und einen
Techniker beauftragen, diese mit Viren zu „verseuchen“. Alle Perverse die den Inhalt dieser
Webseite dann „konsumieren“ wollen, könnten sich von ihrer Festplatte verabschieden.
Eine derartige Massnahme, wäre sicherlich ein sinnvoller Beitrag zur Eindämmung der
Kinderpornografie.
Mag sein, dass uns „sogenannte Liberale“ jetzt für radikal halten, aber unter dem Motto
„Der Zweck heiligt die Mittel“, nehmen wir das gerne in Kauf.
Stauni
2009-03-08