Verfolgungswahn bei wahrheitsgemäßer negativer Presse
Politiker(innen) sind Personen des öffentlichen Interesses und stehen sehr oft im Rampenlicht.
Dies scheint die Wiener Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin (Grüne), Maria Vassilakou,
offenbar noch nicht ganz mitbekommen zu haben. Die Grünpolitikerin hat es in kürzester Zeit
geschafft, sich zu einer der unpopulärsten Volksvertreterin Wiens zu mausern und geriet
dadurch immer öfters in den medialen Fokus. Ihre politischen Verfehlungen hier aufzuzählen
würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen und ist auch nicht Tenor von diesem.
Maria Vassilakou ist es offenbar nicht gewöhnt schlechte Presse zu bekommen. Wahrheitsge-
mäße , jedoch für sie negative Berichterstattung scheint bei ihr einen Verfolgungswahn aus-
zulösen. Nach unserem Beitrag „Vassilakou voll erwischt“ weinte sie sich bei der Tageszeit-
ung KURIER aus. Wir haben im Beitrag „Vassilakou fühlt sich gestalkt“ ausführlich darüber
berichtet.

Auf eine Klage und eine Stalking-Anzeige der Wiener Vizebürgermeisterin wartet der Heraus-
geber dieses Online-Magazins bis dato noch immer.
Wer nun glaubt obiger Vorfall sei ein Einzelfall gewesen, der irrt gewaltig. Auf den Beitrag
„Vassilakou wieder voll erwischt“ gab es wieder eine Reaktion von M. Vassilakou – allerdings
medienmäßig einige Stufen tiefer. Möglicherweise gab sich der KURIER für ihr Wehklagen
nicht mehr her.
Das Mitleid der Leser(innen) der kunterbunten Postille ÖSTERREICH (scherzhaft auch Mickey
Mouse für Erwachsene genannt) dürfte sich in sehr übersehbaren Grenzen gehalten haben.
Also ging es medienmäßig noch tiefer und der selbsternannte „Aufdeckerjournalist“ Florian
Klenk nahm sich der Wiener Vizebürgermeisterin an. Anschließend präsentieren wir unserer
Leserschaft einen kleinen Auszug des Interviews in der aktuellen Ausgabe des FALTERS.
Und schon wieder schlägt der Verfolgungswahn bei Vassilakou voll durch, denn sie wurde
weder abgepasst noch gestalkt. Sie wurde nämlich nicht beim Sonnenbaden in ihrem Garten
gefilmt, sondern wie sie rücksichtslos mit ihrem Fahrrad eine Stopptafel überfuhr und da-
durch sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden hätte können oder möglicherweise
sogar gefährdet hat.
Wenn die Vizebürgermeisterin von einer Grenzüberschreitung und pathologischen Energie
spricht, dann kann sich diese Aussage wohl nur auf ihr Verhalten im Straßenverkehr bezogen
haben. Auf die Frage: „Wollen wir nicht mehr, dass sich Menschen, die in der Öffentlichkeit
stehen, frei bewegen wie normale Menschen?“ – können wir ihr eine eindeutige Antwort
geben.
Selbstverständlich wollen wir, dass sich jene Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, wie
normale Menschen frei bewegen können. Allerdings sollten sich diese Personen bewusst sein,
dass sie eine Vorbildfunktion zu erfüllen haben und daher nicht Wasser predigen und Wein
trinken können.
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2013-10-10
Warum kommen klerikale Kinderschänder immer ungeschoren davon?
Zwei wirklich traurig-interessante Vorfälle, wobei eher die Konsequenzen als interessant zu
betrachten sind, haben wir heute im Internet recherchiert. Ein und dieselbe Straftat, welche
sogar von Staatsbürgern desselben Landes begangen wurde, wollen wir unserer Leserschaft
zur Kenntnis bringen.
Wie das Bundeskriminalamt heute mitteilte, nahmen Zielfahnder einen international gesuchten
Kinderschänder in der Steiermark fest. Dem deutsche Staatsbürger Jann S., wird schwerer
sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen und wurde diesbezüglich in Deutschland auch schon
zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde dem Landesgericht Graz – zur Aus-
lieferung nach Deutschland – überstellt.
Ein Pater und Ordensbruder des Stiftes Melk steht unter dem schweren Verdacht, ehemalige
Ministranten mit K.O.- Tropfen betäubt und sexuell missbraucht haben. Zusätzlich ermittelt
die Staatanwaltschaft nebst Missbrauch auch wegen Körperverletzung und beharrlicher Ver-
folgung (Stalking) gegen den Gottesmann.
Der Mann, ebenfalls ein Deutscher, muss allerdings in keine Gefängniszelle, sondern wurde
von der zuständige Erzdiözese abberufen und soll nach Deutschland versetzt werden. Dort
erwartet ihn eine Therapie im klerikalen Kreis – wobei wir uns fragen, wie eine solche in
der Realität aussehen mag.
Während Jann S. richtigerweise ins Gefängnis verfrachtet wurde, scheint der katholische
Pater ein besonderes Privileg – wie offenbar alle klerikalen Kinderschänder – zu genießen.
Wie lange sehen die Verantwortlichen in der Politik eigentlich noch zu, dass diese Perver-
sen ungestraft Kinder sexuell missbrauchen können.
Ach ja, da ist ja die immer wieder strapazierte Verjährungsfrist, die diese Abartigen vor
der Strafverfolgung schützt. Anstatt zahnlose Kommissionen – bei denen ohnehin nichts
herausschaut – einzusetzen, sollte der Gesetzgeber die Verjährungsfrist für sexuellen
Kindesmissbrauch ersatzlos aufheben.
Denn sexueller Missbrauch an Kindern ist Mord an Kinderseelen und Mord verjährt
bekannter Weise nicht.
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2012-10-26
Spätes Mail
Nachfolgendes Mail (Screenshot) erhielten wir gestern um 23:10 Uhr. Da als Absender die
Grünen aufschienen dachten wir, dass das nun die angekündigte „Stalking-Anzeige“ der
allseits „beliebten“ Wiener Vizebürgermeisterin, Maria Vassilakou, sei. Auf diese warten
wir nämlich schon sehnsüchtig.
Wollen uns die Grünen besänftigen?
Aber weit gefehlt, denn nach Öffnung des Mails stach als erstes ins Auge, dass der Heraus-
geber dieses Online-Magazins als „Lieber Erich“ und mit einem vertrauten „Du“ angesprochen
wird. Und so viel Hinterlist trauen wir nicht einmal der grünen Wiener Vizebürgermeisterin
zu, dass sie jemanden der sie „Bei Wasser predigen und Wein trinken“ erwischt als „Lieber“
anspricht.
Allerdings wissen wir noch immer nicht, wie wir in den „Genuss“ dieses Mails gelangen,
welches einen sehr interessanten Inhalt birgt. Vielleicht wollen uns die Grünen besänftigen
und versuchen auf diesem Wege uns zu bewegen von Beiträgen abzusehen, in denen wir
immer wieder deren politisches Fehlverhalten aufdecken.
Interessantes aus dem Mail
Interessant sind Sätze wie: „Wenn man dieser Tage das Wort Politik in den Mund nimmt,
dann reagieren viele von uns mit einem Abwehrreflex.“ – „..…das Gefühl, dass die Men-
schen nicht mehr im Mittelpunkt stehen.“
Damit hat der Mailverfasser Martin Radjaby, Leiter der Grünen Kampagnenkommunikation,
absolut recht. Vor allem wenn man die Abkassier- und „übers Volk Drüberfahr“- Politik von
Maria Vassilakou betrachtet. Auch diverse Aussagen in TV-Auftritten von Glawischnig oder
Chorherr, in denen das Volk zur Nebensache erklärt wird, tun ihr Übriges dazu bei. Fehlen-
des Demokratieverständnis scheint bei den Grünen zur Selbstverständlichkeit geworden zu
sein. Dies haben sie mit etlichen ihrer Handlungen und/oder Aussagen wiederholt be-
wiesen.
Zwei Beispiele von vielen: Die Wiener Grünen negieren über 150.000 Unterschriften zu
einer Volksbefragung bezüglich der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Die Bundes-
Grünen geben ihre Zustimmung zum ESM und machen sich dabei mitschuldig, die Sou-
veränität von Österreich zu untergraben. Wie gesagt, das sind nur zwei Beispiele. In
diesem Online- Magazin finden sich etliche andere Beiträge die beweisen, dass die Grünen
zwar Wasser predigen aber selbst Wein trinken.
Den Satz im Mail: „Wir nehmen diese Unzufriedenheit vieler BürgerInnen und das Gefühl,
dass sich die Dinge in Österreich in die falsche Richtung entwickeln, sehr ernst“, nehmen
wir allerdings nicht ernst und stellen in den Raum, dass jenes Mail (vermutl. Massen-Mail)
lediglich zur Schadensbegrenzung dienen soll. Offenbar hat man in der Grünen Basis schon
erkannt, dass es mit der grünen Partei abwärts geht.
Den unvollendeten Schlusssatz: „Bis zum nächsten Mal, wir legen dann mal los…“ wissen
wir nicht zu deuten. Könnte dieser eine gefährliche Drohung sein? Dann wollen wir einmal
hoffen, dass dem nicht so ist.
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2012-07-20
Journalistische Sorgfaltspflicht gefragt
Erstaunlich.at ist ein kleines Online-Medium. Wir bringen auch keine Massennachrichten
sondern nur ausgewählte Beiträge, meist zum Thema „Doppelmoral“. Eines haben wir uns
jedoch angewöhnt: Alle unsere zu bringenden Beiträge bis ins kleinste Detail zu recher-
chieren. Das sind wir unserer Leserschaft schuldig und erspart auch jede Menge Ärger
mit dem Gesetz.
Eine genaue Recherche fällt unter die journalistische Sorgfaltspflicht. Diese sollte man sich
eigentlich auch von den großen Medien erwarten können. Dass dem nicht immer so ist be-
weist ein Beitrag der Tageszeitung KURIER vom 2. Juni 2012.
Nach unseren Beiträgen „Vassilakou voll erwischt“ TEIL1 und TEIL2 hat sich die grüne Vize-
bürgermeisterin offensichtlich bei einem KURIER-Redakteur darüber beklagt, dass sie von
einem ERSTAUNLICH-Reporter „gestalkt“ wurde. Dieser oder diese Redakteur(in) hat dann
offenbar die Worte von Vassilakou 1:1 übernommen. Dabei hat er/sie es verabsäumt, dem
„Beschuldigten“ eine Gelegenheit zur Darstellung aus seiner Sicht zu ermöglichen.
Der Vorwurf des Stalkings, der unkommentiert vom KURIER im Artikel übernommen wurde,
stellt immerhin einen Straftatbestand dar. Diesbezüglich wurde der KURIER auch zu einer
Richtigstellung aufgefordert. Sollte dieser bis zum 15. Juni 2012 nicht entsprochen werden,
haben die Anwälte das Wort.
Was ist eigentlich Stalking?
Der Gesetzgeber spricht dabei von „Beharrlicher Verfolgung“. Im nachfolgenden Screen ist
ersichtlich welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diesen strafbaren Tatbestand zu
erfüllen.
Screen: jusline.at
Alle diese Handlungen wurden nicht einmal annähernd gesetzt und daher kann wohl kaum
ernsthaft davon ausgegangen werden, dass die Wiener Vizebürgermeisterin gestalkt wurde.
Auch wurde ihr nicht aufgelauert, wie dies im KURIER-Artikel fälschlicher Weise behauptet
wird.
Die Begegnung fand zufällig statt, da der Herausgeber von www.erstaunlich.at ebenfalls zur
ORF-Sendung Bürgerforum eingeladen war und daher den gleichen Weg aus dem ORF-
Zentrum zurück zu legen hatte wie die Vizebürgermeisterin.
Nicht gerne alleine mit Stöckelschuhen in der Nacht
Inhaltlich überrascht der KURIER-Beitrag nicht, dass Vassilakou „empört“ darüber ist, dass
sie nachdem sie sich im ORF-Bürgerforum vehement für das Fahrrad und die Öffis eingesetzt
hat, erwischt wurde, wie sie weitab von den offiziellen ORF-Parkplätzen – offenbar bemüht
sich den Blicken der Öffentlichkeit zu entziehen – in ihren Dienstwagen gestiegen ist.
Als Person des öffentlichen Interesses, die sie als amtierende Vizebürgermeisterin der Haupt-
stadt wohl ist, mutet es zumindest eigenartig an, dass sie sich von einer Kamera „gestalkt“
fühlt. Dies besonders auch deshalb, weil sie auf frischer Tat ertappt wurde, wie sie „Wasser
predigt und Wein trinkt“.
Es ist daher auch nicht „stupide, mich (Vassilakou) zu filmen und damit zu stalken“, sondern
die Pflicht eines investigativen Journalisten seinen Leser(innen) die wahren Hintergründe dar-
zulegen. Das Video ist übrigens nach wie vor auf www.erstaunlich.at abrufbar.
Jedenfalls sieht man bei www.erstaunlich.at etwaigen Klagen und/oder Anzeigen mit Gelas-
senheit entgegen. Was die Argumentation der Frau Vassilakou bezüglich der Umweltfreund-
lichkeit ihres mit Erdgas betriebenen Dienstwagens betrifft – den sie deshalb benützt weil sie
nicht gerne nachts mit Stöckelschuhen allein durch die Straßen geht – erfolgt demnächst ein
eigener Beitrag.
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2012-06-09
Richter und Ärzte
Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.
Fehlurteile und Kunstfehler
Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.
Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.
Ärzte haben die schlechteren Karten
Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.
Immer wieder Fehlurteile
Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.
Fall 1 der vergangenen Woche
Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“ zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.
Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.
Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom
Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,
ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.
Fall 2 der vergangenen Woche
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-
reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.
Auch Richter haben Stress
Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.
Was spricht gegen einen Psychotest?
Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.
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2010-01-17
Das Gesetz
Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Stalking ? Nun der Gesetzgeber hat es
mittels dem § 107a des StGB auf den Punkt gebracht.
§ 107a StGB Beharrliche Verfolgung
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens-
führung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1) ihre räumliche Nähe aufsucht,
2) im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommuni
kationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für
sie bestellt oder
4) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
aufzunehmen.
(Quelle) http://www.jusline.at/107a_Beharrliche_Verfolgung_StGB.html
Zu Absatz 1. Das Aufsuchen der räumlichen Nähe:
Darunter ist das Auflauern, wie z.B. sich vor dem Haus des Opfers aufzuhalten, oder über-
triebene Präsenz, wie etwa in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der gestalkten
Person, zu verstehen.
Zu Absatz 2. Beharrliches Verfolgen im Wege einer Telekommunikation, unter
Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte:
Bei diesen Formen des Herstellens von mittelbarem Kontakt zum Opfer, ist insbesondere an
telekommunikative Hilfsmittel zu denken.
Hier fallen insbesondere der mittelbare Kontakt zum Opfer durch Telefonanrufe, E-Mails
oder SMS darunter.
Auch die Kontaktaufnahme durch Briefe, Paketsendungen oder etwa auch das Hinterlassen von
Nachrichten an der Auto-Windschutzscheibe fallen unter diesen Absatz.
Über Dritte wird der Kontakt hergestellt, indem der Täter über Angehörige oder sonstige
Personen, beispielsweise Arbeitskollegen des Opfers mit diesem in Verbindung tritt.
Zu Absatz 3. Bestellung von Waren oder Dienstleistungen
Die Erfüllung des Tatbestandes ist hier die Aufgabe, Bestellungen von Waren oder Dienst-
leistungen durch den „Stalker“ unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers .
Sollte eine Bereicherungsabsicht des Täters bestehen, kommt der Tatbestand des Betrugs zur
Anwendung.
Zu Absatz 4. „Stalking“ in Form der Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt
aufzunehmen.
Hier ist als mögliche Tathandlung das Schalten von Zeitungsannoncen in Erwägung zu ziehen.
So könnte etwa der Täter selbst eine Kontaktanzeige mit dem Angebot sexueller Dienstleist-
ungen aufgeben und dort die Telefonnummer des Opfers anführen.
(Informationsquelle: Vereinigung der Juristen der österreichischen Sicherheitsbehörden)
Stalker wollen Kontakt erzwingen
In der Praxis sieht dann diese „beharrliche Verfolgung“ meist so aus, dass der Stalker,
Briefe, E-Mails oder SMS direkt an sein Opfer oder deren unmittelbarer Umgebung, wie
z.B. Freunde, Arbeitskollegen, etc. schickt, um eine Kontaktaufnahme zu erzwingen.
Häufiges Erscheinen in der Nähe der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Opfers, sowie
Telefonterror gehören ebenfalls zu den Methoden eines Stalkers.
Auch unerwünschte Geschenke und schriftliche Liebesbezeugungen stehen an der Tages-
ordnung. Stalking tritt meistens dann auf, wenn Liebe oder Bewunderung in Gewalt oder
Belästigung umschlägt.
Grazer Studie
Durch eine Studie der Universität Graz wurde erhoben, dass Stalking auch bei uns in
Österreich, ein beträchtliches Problem darstellt.
In dieser Studie wird bestätigt, dass Stalking zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
der gesundheitlichen und sozialen Lebensqualität führen kann und nicht bagatellisiert werden
darf.
Eine sehr interessante Studie über Stalking und Stalker finden Sie unter folgendem Link:
https://online.meduni-graz.at/mug_online/edit.getVollText?pDocumentNr=15152
Für uns sind Stalker geistig kranke Menschen, die unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen sollten, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.
Stauni
2009-06-03
Frau wegen Stalking verurteilt
Am Wiener Straflandesgericht ist eine Frau zu sieben Monaten Haft, davon eines
unbedingt (das sass sie in U-Haft ab), verurteilt worden. Sie hatte seit Jahren einen
Priester „gestalkt“.
„Meine Mandantin ist sehr religiös. Der Pfarrer ist für sie eine religiöse Identifikationsfigur
gewesen“, so Verteidigerin Astrid Wagner.
Was versteht der Gesetzgeber unter Stalking ?
Beharrliche Verfolgung
§ 107a (Abs 1) StGB
Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer
Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen
Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie
bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
aufzunehmen.
(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person
zu verfolgen.
Die Frau soll seit Jahren die Lebensführung des Priesters auf unzumutbare Weise
beeinträchtigt haben, indem sie ihm in der Pfarre „belagerte“, mit Geschenken überhäufte
und angeblich seine Gottesdienste störte.
Männerdelikt
Der Prozess erregte deswegen Aufsehen, weil diesmal ein Frau vor Gericht stand.
Normalerweise ist es umgekehrt, da stehen Männer vor Gericht, welche die Lebens-
führung einer Frau in unzumutbarer Weise beeinträchtigt haben.
Religionswahn ?
Gerichtspsychiaterin Dr. Sigrun Roßmanith bescheinigte der Angeklagten eine schwere
Persönlichkeitsstörung und eine erhebliche Minderung der Impulskontrolle.
Allerdings sei die Zurechnungsfähigkeit gegeben.
Doch in diesem Punkt stört uns einiges. Sind es nicht gerade die Religionsgemein-
schaften, die den Leuten Illusionen verkaufen ? Das ewige Paradis, die Erlösung, den
Messias udgl. mehr.
Es sind die Vertreter dieser Religionsgemeinschaften die diese Illusionen predigen.
Auch wenn der Frau „Zurechnungsfähigkeit“ bescheinigt wurde, ist es nicht auszu-
schliessen, dass der Pfarrer für sie eine „religiöse Identifikationsfigur“ gewesen ist.
Keine Vergebung
Erstaunlich ist auch, dass gerade ein Pfarrer dessen Predigen beinhalten, dass man
Sündern vergeben und verzeihen soll, diesen Sünder ins Gefängnis stecken lässt.
Nicht weil dieser gestohlen, geraubt oder gemordet hat, sondern nur weil dieser
Sünder vielleicht etwas zu viel Liebe von sich gegeben hat.
Hätte es im alten Rom dieses „Stalking-Gesetz“ gegeben und Jesus seine fanatischen
Anhänger danach angezeigt, gebe es heute keine Kirche.
Stauni
2009-03-07