Maria Vassilakou fühlt sich verfolgt


Verfolgungswahn bei wahrheitsgemäßer negativer Presse

Politiker(innen)  sind  Personen des öffentlichen Interesses und stehen sehr oft im Rampenlicht.
Dies scheint die Wiener Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin (Grüne), Maria Vassilakou,
offenbar noch nicht ganz mitbekommen zu haben.   Die Grünpolitikerin hat es in kürzester Zeit
geschafft,   sich  zu  einer  der  unpopulärsten  Volksvertreterin  Wiens  zu  mausern  und  geriet
dadurch  immer  öfters in den medialen Fokus.  Ihre politischen Verfehlungen hier aufzuzählen
würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen und ist auch nicht Tenor von diesem.
Maria Vassilakou ist es offenbar nicht gewöhnt schlechte Presse zu bekommen. Wahrheitsge-
mäße ,  jedoch  für  sie  negative Berichterstattung scheint bei ihr einen Verfolgungswahn aus-
zulösen.  Nach  unserem  Beitrag  „Vassilakou voll erwischt“ weinte  sie sich bei der Tageszeit-
ung  KURIER  aus.   Wir haben im Beitrag „Vassilakou fühlt sich gestalkt“ ausführlich darüber
berichtet.

Auf eine Klage und eine Stalking-Anzeige der Wiener Vizebürgermeisterin wartet der Heraus-
geber dieses Online-Magazins bis dato noch immer.
Wer  nun  glaubt  obiger  Vorfall sei ein Einzelfall gewesen,  der irrt gewaltig.   Auf den Beitrag
„Vassilakou wieder voll erwischt“ gab es wieder eine  Reaktion von  M. Vassilakou – allerdings
medienmäßig  einige  Stufen  tiefer.   Möglicherweise gab sich der KURIER für ihr Wehklagen
nicht mehr her.
Das Mitleid der Leser(innen) der kunterbunten Postille ÖSTERREICH (scherzhaft auch Mickey
Mouse  für  Erwachsene  genannt)  dürfte  sich in sehr übersehbaren Grenzen gehalten haben.
Also  ging  es  medienmäßig  noch  tiefer und der selbsternannte „Aufdeckerjournalist“ Florian
Klenk  nahm sich der Wiener Vizebürgermeisterin an.  Anschließend präsentieren wir unserer
Leserschaft einen kleinen Auszug des Interviews in der aktuellen Ausgabe des FALTERS.
Und  schon  wieder  schlägt  der  Verfolgungswahn bei Vassilakou voll durch,  denn sie wurde
weder abgepasst noch gestalkt. Sie wurde nämlich nicht beim Sonnenbaden in ihrem Garten
gefilmt,  sondern  wie  sie  rücksichtslos  mit  ihrem  Fahrrad  eine  Stopptafel überfuhr und da-
durch  sich  und  andere  Verkehrsteilnehmer  gefährden  hätte  können oder möglicherweise
sogar gefährdet hat.
Wenn  die  Vizebürgermeisterin  von  einer  Grenzüberschreitung und pathologischen Energie
spricht,  dann kann sich diese Aussage wohl nur auf ihr Verhalten im Straßenverkehr bezogen
haben.   Auf  die  Frage: „Wollen  wir  nicht mehr,  dass sich Menschen,  die in der Öffentlichkeit
stehen,  frei  bewegen  wie  normale  Menschen?“ –   können  wir  ihr  eine  eindeutige  Antwort
geben.
Selbstverständlich  wollen  wir,  dass  sich  jene  Menschen,  die in der Öffentlichkeit stehen,  wie
normale Menschen frei bewegen können.  Allerdings sollten sich diese Personen bewusst sein,
dass  sie  eine  Vorbildfunktion  zu  erfüllen  haben und daher nicht Wasser predigen und Wein
trinken können.
*****
2013-10-10

Mord verjährt nicht


Warum kommen klerikale Kinderschänder immer ungeschoren davon?

Zwei wirklich traurig-interessante Vorfälle,  wobei eher die Konsequenzen  als  interessant zu
betrachten sind,  haben wir heute im Internet recherchiert.  Ein und dieselbe Straftat, welche
sogar von Staatsbürgern desselben Landes begangen wurde, wollen wir unserer Leserschaft
zur Kenntnis bringen.
 
Wie das Bundeskriminalamt heute mitteilte, nahmen Zielfahnder einen international gesuchten
Kinderschänder  in der Steiermark fest.   Dem deutsche Staatsbürger Jann S.,  wird schwerer
sexueller  Kindesmissbrauch vorgeworfen und wurde diesbezüglich in Deutschland auch schon
zu  zweieinhalb  Jahren Haft verurteilt.   Der Mann wurde dem Landesgericht Graz  – zur Aus-
lieferung nach Deutschland – überstellt.
 
Ein Pater und Ordensbruder des Stiftes Melk steht unter dem schweren Verdacht, ehemalige
Ministranten mit K.O.- Tropfen betäubt und sexuell missbraucht haben.   Zusätzlich ermittelt
die Staatanwaltschaft nebst Missbrauch auch wegen Körperverletzung und beharrlicher Ver-
folgung (Stalking) gegen den Gottesmann.
 
Der Mann, ebenfalls ein Deutscher, muss allerdings in keine Gefängniszelle, sondern wurde
von der zuständige Erzdiözese abberufen und soll nach Deutschland versetzt werden.  Dort
erwartet  ihn eine Therapie im klerikalen Kreis  – wobei wir uns fragen,  wie eine solche in
der Realität aussehen mag.
 
Während  Jann S. richtigerweise ins Gefängnis verfrachtet wurde,  scheint der katholische
Pater ein besonderes Privileg  – wie offenbar alle klerikalen Kinderschänder – zu genießen.
Wie lange sehen die Verantwortlichen in der Politik eigentlich noch zu,  dass diese Perver-
sen ungestraft Kinder sexuell missbrauchen können.
 
Ach ja,  da  ist ja die immer wieder strapazierte Verjährungsfrist,  die diese Abartigen vor
der Strafverfolgung schützt.   Anstatt zahnlose Kommissionen  – bei denen ohnehin nichts
herausschaut –  einzusetzen,  sollte  der  Gesetzgeber  die  Verjährungsfrist für sexuellen
Kindesmissbrauch ersatzlos aufheben.
 
Denn  sexueller  Missbrauch  an  Kindern  ist  Mord  an  Kinderseelen  und Mord verjährt
bekannter Weise nicht.
 
*****

2012-10-26
 

Grüne üben sich in Schadensbegrenzung


Spätes Mail

Nachfolgendes Mail (Screenshot) erhielten wir gestern um 23:10 Uhr.   Da als Absender die
Grünen  aufschienen  dachten wir,  dass das nun die angekündigte   „Stalking-Anzeige“  der
allseits „beliebten“  Wiener Vizebürgermeisterin,  Maria Vassilakou,  sei.   Auf diese warten
wir nämlich schon sehnsüchtig.
 
 

Wollen uns die Grünen besänftigen?

Aber  weit gefehlt,  denn nach Öffnung des Mails stach als erstes ins Auge,  dass der Heraus-
geber dieses Online-Magazins als „Lieber Erich“ und mit einem vertrauten „Du“ angesprochen
wird.   Und  so  viel Hinterlist trauen wir nicht einmal der grünen Wiener Vizebürgermeisterin
zu,  dass sie jemanden der sie  „Bei Wasser predigen und Wein trinken“ erwischt als „Lieber“
anspricht.
 
Allerdings  wissen  wir  noch  immer  nicht,  wie wir in den  „Genuss“ dieses Mails gelangen,
welches einen sehr interessanten Inhalt birgt.   Vielleicht wollen uns die Grünen besänftigen
und  versuchen  auf diesem Wege uns zu bewegen von Beiträgen abzusehen,  in denen wir
immer wieder deren politisches Fehlverhalten aufdecken.
 

Interessantes aus dem Mail

Interessant  sind  Sätze wie:   „Wenn man dieser Tage das Wort Politik in den Mund nimmt,
dann reagieren viele von uns mit einem Abwehrreflex.“     „..…das Gefühl,  dass die Men-
schen nicht mehr im Mittelpunkt stehen.“
 
Damit hat der Mailverfasser Martin Radjaby,  Leiter der Grünen Kampagnenkommunikation,
absolut recht. Vor allem wenn  man die Abkassier- und „übers Volk Drüberfahr“- Politik von
Maria Vassilakou betrachtet.   Auch diverse Aussagen in TV-Auftritten von Glawischnig oder
Chorherr, in denen das Volk zur Nebensache erklärt wird, tun ihr Übriges dazu bei.  Fehlen-
des Demokratieverständnis scheint bei den Grünen zur Selbstverständlichkeit geworden zu
sein.  Dies  haben  sie  mit  etlichen  ihrer  Handlungen  und/oder Aussagen wiederholt be-
wiesen.
 
Zwei  Beispiele  von vielen:   Die Wiener Grünen negieren über  150.000 Unterschriften zu
einer Volksbefragung bezüglich der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Die Bundes-
Grünen  geben  ihre  Zustimmung   zum  ESM und machen sich dabei mitschuldig,  die Sou-
veränität  von  Österreich  zu  untergraben.  Wie  gesagt,  das  sind nur zwei Beispiele.  In
diesem Online- Magazin finden sich etliche andere Beiträge  die beweisen, dass die Grünen
zwar Wasser predigen aber selbst Wein trinken.
 
Den Satz im Mail:   „Wir nehmen diese Unzufriedenheit vieler BürgerInnen und das Gefühl,
dass  sich  die  Dinge in Österreich in die falsche Richtung entwickeln, sehr ernst“, nehmen
wir allerdings nicht ernst und stellen in den Raum,  dass jenes Mail (vermutl. Massen-Mail)
lediglich zur Schadensbegrenzung dienen soll. Offenbar hat man in der Grünen Basis schon
erkannt, dass es mit der grünen Partei abwärts geht.
 
Den unvollendeten Schlusssatz:  „Bis zum nächsten Mal, wir legen dann mal los…“  wissen
wir nicht zu deuten. Könnte dieser eine gefährliche Drohung sein?  Dann wollen wir einmal
hoffen,  dass dem nicht so ist.
 
*****

2012-07-20
 

Vassilakou fühlt sich gestalkt


Journalistische Sorgfaltspflicht gefragt

Erstaunlich.at  ist  ein  kleines Online-Medium.   Wir bringen auch keine Massennachrichten
sondern nur ausgewählte Beiträge, meist zum Thema „Doppelmoral“.  Eines haben wir uns
jedoch  angewöhnt:  Alle  unsere  zu  bringenden Beiträge bis ins kleinste Detail zu recher-
chieren.   Das  sind  wir  unserer Leserschaft schuldig und erspart auch jede Menge Ärger
mit dem Gesetz.
 
Eine genaue Recherche fällt unter die journalistische Sorgfaltspflicht. Diese sollte man sich
eigentlich auch von den großen Medien erwarten können. Dass dem nicht immer so ist be-
weist ein Beitrag der Tageszeitung KURIER vom 2. Juni 2012.
 
 
Nach  unseren Beiträgen  „Vassilakou voll erwischt“  TEIL1  und TEIL2  hat sich die grüne Vize-
bürgermeisterin  offensichtlich  bei  einem  KURIER-Redakteur  darüber  beklagt,  dass sie von
einem  ERSTAUNLICH-Reporter  „gestalkt“  wurde.   Dieser oder diese Redakteur(in) hat dann
offenbar die Worte von Vassilakou 1:1 übernommen.  Dabei  hat  er/sie  es verabsäumt, dem
„Beschuldigten“ eine Gelegenheit zur Darstellung aus seiner Sicht zu ermöglichen.

 

Der  Vorwurf  des Stalkings,  der unkommentiert vom KURIER im Artikel übernommen wurde,
stellt  immerhin  einen  Straftatbestand dar.   Diesbezüglich wurde der KURIER auch zu einer
Richtigstellung aufgefordert.   Sollte  dieser bis zum 15. Juni 2012 nicht entsprochen werden,
haben die Anwälte das Wort.
 

Was ist eigentlich Stalking?

Der  Gesetzgeber spricht dabei von  „Beharrlicher Verfolgung“.   Im nachfolgenden Screen ist
ersichtlich welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diesen strafbaren Tatbestand zu
erfüllen.
 
Screen: jusline.at
 
Alle  diese  Handlungen  wurden  nicht  einmal annähernd gesetzt und daher kann wohl kaum
ernsthaft  davon  ausgegangen werden,  dass die Wiener Vizebürgermeisterin gestalkt wurde.
Auch  wurde  ihr  nicht  aufgelauert,  wie dies im KURIER-Artikel fälschlicher Weise behauptet
wird.
 
Die Begegnung fand zufällig statt,  da der Herausgeber von www.erstaunlich.at ebenfalls zur
ORF-Sendung  Bürgerforum  eingeladen  war  und  daher  den  gleichen Weg aus dem ORF-
Zentrum zurück zu legen hatte wie die Vizebürgermeisterin.
 

Nicht gerne alleine mit Stöckelschuhen in der Nacht

Inhaltlich  überrascht der KURIER-Beitrag nicht, dass Vassilakou  „empört“  darüber ist,  dass
sie nachdem sie sich im ORF-Bürgerforum vehement für das Fahrrad und die Öffis eingesetzt
hat,  erwischt wurde,  wie sie weitab von den offiziellen ORF-Parkplätzen  – offenbar bemüht
sich den Blicken der Öffentlichkeit zu entziehen –  in  ihren Dienstwagen gestiegen ist.
 
Als Person des öffentlichen Interesses, die sie als amtierende Vizebürgermeisterin der Haupt-
stadt  wohl ist,  mutet es zumindest eigenartig an,  dass sie sich von einer Kamera „gestalkt“
fühlt. Dies besonders auch deshalb,  weil sie auf frischer Tat ertappt wurde, wie sie „Wasser
predigt und Wein trinkt“.
Es ist daher auch nicht  „stupide, mich (Vassilakou) zu filmen und damit  zu stalken“, sondern
die Pflicht eines investigativen Journalisten seinen Leser(innen) die wahren Hintergründe dar-
zulegen. Das Video ist übrigens nach wie vor auf www.erstaunlich.at  abrufbar.
 
Jedenfalls  sieht  man  bei  www.erstaunlich.at  etwaigen  Klagen und/oder Anzeigen mit Gelas-
senheit  entgegen.  Was  die Argumentation  der Frau Vassilakou bezüglich der Umweltfreund-
lichkeit  ihres mit Erdgas betriebenen Dienstwagens betrifft   – den sie deshalb benützt weil sie
nicht  gerne  nachts  mit Stöckelschuhen allein durch die Straßen geht –  erfolgt demnächst ein
eigener Beitrag.
 
*****

2012-06-09
 

Psychotests für Richter(innen)


Richter und Ärzte

Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.

Fehlurteile und Kunstfehler

Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.

Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.

Ärzte haben die schlechteren Karten

Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.

Immer wieder Fehlurteile

Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.

Fall 1 der vergangenen Woche

Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“
zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.

Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.

Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom

Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,

ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.

Fall 2 der vergangenen Woche

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen

versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-

wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-

reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.

Auch Richter haben Stress

Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.

Was spricht gegen einen Psychotest?

Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.

*****

2010-01-17
  

Stalking

 

Das Gesetz

Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Stalking ?  Nun der Gesetzgeber hat es
mittels dem § 107a des StGB auf den Punkt gebracht.
 
§ 107a StGB  Beharrliche Verfolgung
  
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
     einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens-
     führung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt


1) ihre räumliche Nähe aufsucht,
2) im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommuni
    kationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für
    sie bestellt oder
4) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(Quelle)  http://www.jusline.at/107a_Beharrliche_Verfolgung_StGB.html
Zu Absatz 1. Das Aufsuchen der räumlichen Nähe:
  
Darunter ist das Auflauern, wie z.B. sich vor dem Haus des Opfers aufzuhalten, oder über-
triebene Präsenz, wie etwa in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der gestalkten
Person, zu verstehen.
Zu Absatz 2. Beharrliches Verfolgen im Wege einer Telekommunikation, unter
Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte:
  
Bei diesen Formen des Herstellens von mittelbarem Kontakt zum Opfer, ist insbesondere an
telekommunikative  Hilfsmittel zu denken.
Hier fallen insbesondere der mittelbare Kontakt  zum Opfer durch Telefonanrufe, E-Mails
oder SMS darunter.
Auch die Kontaktaufnahme durch Briefe, Paketsendungen oder etwa auch das Hinterlassen von
Nachrichten an der Auto-Windschutzscheibe fallen unter diesen Absatz.
Über Dritte wird der Kontakt hergestellt, indem der Täter über Angehörige oder sonstige
Personen, beispielsweise Arbeitskollegen des Opfers mit diesem in Verbindung tritt.        
Zu Absatz 3. Bestellung von Waren oder Dienstleistungen

Die Erfüllung des Tatbestandes ist hier die Aufgabe, Bestellungen von Waren oder Dienst-
leistungen durch den „Stalker“ unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers .
Sollte eine Bereicherungsabsicht des Täters bestehen, kommt der Tatbestand des Betrugs zur
Anwendung.
 
Zu Absatz 4. „Stalking“ in Form der Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt
aufzunehmen.
Hier ist als mögliche Tathandlung das Schalten von Zeitungsannoncen in Erwägung zu ziehen.
So könnte etwa der Täter selbst eine Kontaktanzeige mit dem Angebot sexueller Dienstleist-
ungen aufgeben und dort die Telefonnummer des Opfers anführen.
(Informationsquelle: Vereinigung der Juristen der österreichischen Sicherheitsbehörden)

Stalker wollen Kontakt erzwingen

In der Praxis sieht dann diese „beharrliche Verfolgung“ meist so aus, dass der Stalker,
Briefe, E-Mails oder SMS direkt an sein Opfer oder deren unmittelbarer Umgebung, wie
z.B. Freunde, Arbeitskollegen, etc. schickt, um eine Kontaktaufnahme zu erzwingen.
 
Häufiges Erscheinen in der Nähe der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Opfers, sowie
Telefonterror gehören ebenfalls zu den Methoden eines Stalkers. 

 

Auch unerwünschte Geschenke und schriftliche Liebesbezeugungen stehen an der Tages-
ordnung. Stalking tritt meistens dann auf, wenn Liebe oder Bewunderung in Gewalt oder
Belästigung umschlägt.

Grazer Studie

Durch eine Studie der Universität Graz wurde erhoben, dass Stalking auch bei uns in
Österreich, ein beträchtliches Problem darstellt.
In dieser Studie wird bestätigt, dass Stalking zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
der gesundheitlichen und sozialen Lebensqualität führen kann und nicht bagatellisiert werden
darf.
Eine sehr interessante Studie über Stalking und Stalker finden Sie unter folgendem Link:
https://online.meduni-graz.at/mug_online/edit.getVollText?pDocumentNr=15152
Für uns sind Stalker geistig kranke Menschen, die unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen sollten, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.
Stauni
  
2009-06-03
   

Stalking oder Religionswahn

 

Frau wegen Stalking verurteilt


Am Wiener Straflandesgericht ist eine Frau zu sieben Monaten Haft, davon eines
unbedingt (das sass sie in U-Haft ab), verurteilt worden. Sie hatte seit Jahren einen
Priester „gestalkt.
„Meine Mandantin ist sehr religiös. Der Pfarrer ist für sie eine religiöse Identifikationsfigur
gewesen“, so Verteidigerin Astrid Wagner.

Was versteht der Gesetzgeber unter Stalking ?

Beharrliche Verfolgung

§ 107a (Abs 1) StGB
Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr zu bestrafen.

(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer
Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
 
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen
    Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie
    bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person
      zu verfolgen.
Die Frau soll seit Jahren die Lebensführung des Priesters auf unzumutbare Weise
beeinträchtigt haben, indem sie ihm in der Pfarre „belagerte“, mit Geschenken überhäufte
und angeblich seine Gottesdienste störte.
 

Männerdelikt

 
Der Prozess erregte deswegen Aufsehen, weil diesmal ein Frau vor Gericht stand.
Normalerweise ist es umgekehrt, da stehen Männer vor Gericht, welche die Lebens-
führung einer Frau in unzumutbarer Weise beeinträchtigt haben.

Religionswahn ?

  
Gerichtspsychiaterin Dr. Sigrun Roßmanith  bescheinigte der Angeklagten eine schwere
Persönlichkeitsstörung und eine erhebliche Minderung der Impulskontrolle.
Allerdings sei die Zurechnungsfähigkeit gegeben.
Doch in diesem Punkt stört uns einiges. Sind es nicht gerade die Religionsgemein-
schaften, die den Leuten Illusionen verkaufen ? Das ewige Paradis, die Erlösung, den
Messias udgl. mehr.
Es sind die Vertreter dieser Religionsgemeinschaften die diese Illusionen predigen.
Auch wenn der Frau „Zurechnungsfähigkeit“ bescheinigt wurde, ist es nicht auszu-
schliessen, dass der Pfarrer für sie eine „religiöse Identifikationsfigur“ gewesen ist.

Keine Vergebung

Erstaunlich ist auch, dass gerade ein Pfarrer dessen Predigen beinhalten, dass man
Sündern vergeben und verzeihen soll, diesen Sünder ins Gefängnis stecken lässt.
Nicht weil dieser gestohlen, geraubt oder gemordet hat, sondern nur weil dieser
Sünder vielleicht etwas zu viel Liebe von sich gegeben hat.
Hätte es im alten Rom dieses „Stalking-Gesetz“ gegeben und Jesus seine fanatischen
Anhänger danach angezeigt, gebe es heute keine Kirche.
Stauni
  
2009-03-07
    

Inhalts-Ende

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