Die Grünen stellen wieder einmal ihre Doppelmoral unter Beweis


Was wollen die Grünen mit einer solchen Sachverhaltsdarstellung wirklich bezwecken?

 

 

Mit ihrer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft, haben sich die Grünen wieder einmal selbst übertroffen. Was wäre wohl passiert, wenn besagtes Video – welches eine der Täterinnen ins Netz gestellt hat – nicht zigfach auf Facebook und anderen Webseiten geteilt worden wäre? Nichts wäre passiert! Das Prügelopfer Patricia müsste weiterhin in Angst leben und auch die Polizei – die dadurch unter Zugzwang geriet – hätte bei der Aufklärung massive Probleme gehabt, sofern es zu einer solchen überhaupt gekommen wäre.

 

Für uns entsteht der Eindruck, dass es den Grünen gar nicht um den Schutz des Opfers geht. Vielmehr hat es den Anschein, dass sie sich um ihr eigenes vermitteltes Weltbild – nämlich das einer heilen Welt – Sorgen machen. Denn am Video ist einwandfrei zu erkennen, wie ein männlicher Jugendlicher (nebst einigen Mädchen) mehrfach auf eine 15-Jährige einschlägt. Wie sich – und nur auf Grund des Videos herausgestellt hat, ist der Prügelnde tschetschenischer Herkunft.  Es kann halt nicht sein, was nicht sein darf.  Der FPÖ-Chef, H.C. Strache, postet dazu auf Facebook wie folgt:

 

 

Würden die Grünen jene Täterin anzeigen, welche das besagte Video zum Prahlen ins Internet gestellt hat, so wäre dies verständlich. In diesem Fall würde vermutlich auch der von ihnen bemühte § 107c StGB greifen. Allerdings kommt unserer Rechtsmeinung nach dieser Paragraf nicht zum Tragen, wenn eine Bildaufnahme zur Aufklärung einer Straftat oder zur Dokumentation der Realität dient.  Zudem ist das Opfer selbst in die Öffentlichkeit getreten und schildert den Vorfall sogar ausführlich in einem Interview mit einer Zeitung. Daher kann man wohl kaum mehr von einer „Unzumutbaren Beeinträchtigung der Lebensführung im höchstpersönlichen Lebensbereich“  sprechen.

 

{youtube}Qc82EbTexbw{/youtube}

 

Es stellt sich – wahrscheinlich nicht nur für uns – die Frage, ob die Grünen auch so reagieren würden, wenn ein Video auftaucht in dem zu sehen ist, wie Rechtsradikale einen Ausländer verprügeln?  Zudem stellen die Grünen wieder einmal ihre Doppelmoral unter Beweis. Einerseits unterstellen sie Facebook, dass sich diese nicht an österreichisches Recht halten und erstatten eine Sachverhaltsdarstellung gegen Mark Zuckerberg als Person. Andererseits nützen sie gerade jenes Medium als Plattform zur Eigenwerbung und zur Verbreitung ihrer Ideologie.

 

*****

2016-11-17


Zuerst denken, dann klicken


Erstaunliche Rechtfertigung vom „Verein

zur Aufklärung über Internetmissbrauch“

Am  12.08.2016  verfassten wir den Beitrag: „Türkei erlaubt Sex mit Kindern“.  Zu diesem
Artikel  merkten  wir  auch  einen  Versuch  zur  Relativierung,  seitens  der politisch links
orientierten  Webseite  „mimikama.at“  an.   Um diese auf  unseren  Beitrag aufmerksam
zu  machen,  verlinkte der Herausgeber dieses Online-Magazins,  diesen auf dem Face-
book-Account der besagten Webseite.
Daraufhin  sah sich ein User  (vmtl. Fake-Acccount)  mit seinem losen Mundwerk bemüßigt,
den  Herausgeber  dieses  Online-Magazins  zu  beleidigen  und  ihm zusätzlich noch eine
Straftat zu unterstellen.
So weit,  so nicht gut.  Jedenfalls wurde „mimikama.at“  am 13.08.2016 via Mail dazu auf-
gefordert, das betreffende Posting unverzüglich zu löschen.  Nun ist es einzusehen, dass
kein  Webseiten-Betreiber  alle  fünf  Minuten  seinen  Mail-Account  abfragen  oder seine
Webseite auf bedenkliche Kommentare überprüfen kann. Das wäre schlichtweg unmög-
lich.
Der Gesetzgeber hat hier aber eine Vorkehrung getroffen.  Laut ständig gesprochener
Judikatur  sind  Betreiber  von Webseiten dazu verpflichtet,  sich mindestens einmal in
24 Stunden  mit ihrem Medium zu befassen.   Es könnten ja beispielsweise Aufforder-
ungen  zu  Löschungen oder Richtigstellungen von Kommentaren oder Beiträgen vor-
liegen.   Webseiten-Betreiber  sind  nämlich für den gesamten Inhalt ihrer Medien ver-
antwortlich oder sie müssen einen Verantwortlichen dafür nennen.
Nun, was taten die Betreiber von „mimikama.at“, die sich „Verein zur Aufklärung über
Internetmissbrauch“ nennen?   Sie taten gar nichts und so blieb das diskriminierende
Posting  weiterhin  online.   Also  wurde  die  Angelegenheit  heute  in  der Früh einem
Rechtsanwalt übergeben.
Am  heutigen  Vormittag,  also  nachdem das diskriminierende Posting sage und schreibe
drei  Tage  online  war,  meldete  sich auch  „mimikama.at“  und teilten lapidar mit: „Danke
für  Ihre  Information  und  Ihren Hinweis. Wird weitergegeben und erledigt.“ ..Das Posting
wurde auch gelöscht und der Herausgeber dieses Online-Magazins teilte dies auch sofort
seinem Anwalt mit.
Nun  sind  aber  bereits Anwaltsspesen angelaufen.   Die Betreiber von „mimikama.at
wurden  in Kenntnis gesetzt,  dass ihnen diese in Rechnung gestellt werden.   Und nun
kommt der Hammer.  Von den Herrschaften kam folgendes skurriles Mail als Antwort:
Da  müssen  wir die Herrschaften vom   „Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“
ein wenig aufklären.   Zusätzlich zu den bereits obig angeführten gesetzlichen Bestimm-
ungen ist es unerheblich,  ob es überhaupt ein  Büro gibt oder dieses besetzt ist.  Würde
man  der  skurrilen  Rechtfertigung  von  „mimikama.at“  folgen,  wären  alle  Webseiten-
Betreiber  nicht  mehr  für  die  Inhalte  ihrer  Seiten  verantwortlich,  wenn  ihr  Büro nicht
besetzt ist.
Zudem  es  ist  nicht  zwingend  notwendig im Büro anwesend zu sein,  um seinen Mail-
Account abzufragen.  Auch ist es nicht zwingend notwendig im Büro anwesend zu sein,
um einen Inhalt auf seinem Facebook-Account zu löschen. Wer kein Smartphone oder
keinen Laptop besitzt,  kann ein Internet-Kaffee aufsuchen.
Und wenn man bei  „mimikama.at“ für all das nicht in der Lage ist,  sollten man dort viel-
leicht nachdenken, ihre Webseite und ihren Facebook-Account nicht weiterzubetreiben,
oder diese zumindest übers Wochenende offline zu schalten.
Eines möchten wir dem „Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“ noch auf den
virtuellen Weg mitgeben.   Sie sollten sich doch ihren eigenen Spruch:. „Zuerst denken,
dann klicken“ .selbst zu Herzen nehmen.
*****
2016-08-16

Gelten in Österreich gewisse Gesetze nicht mehr?


Bus- und Taxiunternehmer werden

zum Gesetzesbruch aufgefordert

Bei  den  derzeitigen Szenen,  die sich in Budapest abspielen fragen wir uns,  ob den
illegal eingereisten Personen daran gelegen ist, durch die Flucht ihr Leben in Sicher-
heit  zu  bringen  oder ob nur die  Absicht besteht in ein Land zu reisen,  in dem eine
soziale Hängematte winkt?
Wie  Ungarns  Staatschef  Orban  bereits  mehrfach  erwähnt  hat,  wird allen Flüchtlingen
auch  in  Ungarn  Asyl gewährt.   Aber wie es ausschaut,  will niemand in Ungarn bleiben,
obwohl dies ein absolut sicheres EU-Land ist. Den meisten illegal eingereisten Personen
scheint daran gelegen zu sein, nach Österreich oder Deutschland weiterzureisen.
Was offenbar gewisse  Kreise nicht wissen oder nicht zur Kenntnis nehmen wollen ist die
Tatsache,  dass  Ungarn dazu verpflichtet ist,  eine Weiterreise von Illegalen in ein Nach-
barland  zu  unterbinden.   Aus diesem Grund bestehen seitens der ungarischen Regier-
ung  Bemühungen,  diese  Personen  innerhalb  von  Ungarn in adäquaten Unterkünften
unterzubringen.
Die  Unterbringung  in  Ungarn scheint  nicht nur unzähligen Flüchtlingen nicht zu gefallen
sondern auch einer gewissen. Elisabeth Schneider alias  Erzsébet  Szabó.  Diese kündigt
via  Facebook  öffentlich  an,  am  kommenden  Sonntag so viele  Flüchtlinge wie möglich
aus  Budapest  nach  Wien  und  unter  Umständen  weiter  nach  Deutschland zu bringen.
Der  Fahrzeugkonvoi  soll  sich  am  6. September 2015,  um 11 Uhr,  vom  Parkplatz des
Praterstadions in Bewegung setzen.
Zudem werden unter anderem Bus- und Taxiunternehmen aufgefordert,  bei den Trans-
porten  mitzumachen  und  weitere  Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen.   Scheinbar ist
dieser Frau Schneider  (wer immer da auch dahintersteckt) nicht bewusst, dass sie zum
Gesetzesbruch auffordert.  Selbst wenn kein Bereicherungsvorsatz besteht – in diesem
Fall  wäre  es Menschenschlepperei -,  verstößt dieses Vorhaben gegen den § 120 FPG
(Rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt).
*****
2015-09-04

Virtueller Pranger auf linksextremer Webseite


Der Begriff Unschuldsvermutung scheint bei

„Heimat ohne Hass“ nicht zu existieren

Mitglieder der linksextremen Initiative „Heimat ohne Hass“ haben es sich augenscheinlich
zur Lebensaufgabe gemacht, Facebook-Accounts von FPÖ-Politiker und deren Sympathi-
santen zu durchforsten und jedes ihnen verdächtige Kommentar zur Anzeige zu bringen.
So  veröffentlicht  die  eingangs  angeführte  Initiative  auf  ihrer  gleichnamigen Webseite
(Domain-Inhaber: Uwe Sailer)  eine  endlos  lange  Liste von FPÖ-Funktionären und/oder
deren Organisationen, welche sich scheinbar in ihren Augen der Hetze schuldig gemacht
haben oder zumindest in deren Nähe gerückt werden.
Unter der Rubrik „Einzelfälle“ hat man bei „Heimat ohne Hass“ sozusagen einen virtuellen
Pranger eingerichtet.   Wir haben uns ein Fallbeispiel herausgepickt, da uns die Betroffene
persönlich  gut  bekannt  ist.   Es geht um die freiheitliche Gemeinderätin aus Bad Fischau,
Andrea  Kellner.    Die  Frau  ist  unbescholten  und  als  alleinerziehende   Mutter  zudem
berufstätig.  Das einzige „Verbrechen“ scheinbar ist,  dass sie eine Funktion bei der FPÖ
innehat.
Screen: heimatohnehass.at
Im  „Fall“ Kellner geht es um angebliche Hetzkommentare,  die auf einer Facebook-Seite
– welche sie moderierte –. geschrieben  worden  sein  sollen.   „Heimat ohne Hass“  hatte
darüber Information an NEWS zugespielt und diese berichteten auch darüber.
Screen: news.at (Textauszug)
Obwohl Uwe Sailer stets beteuert,  dass er nur der Domain-Inhaber der Webseite  „Heimat
ohne Hass“ sei, taucht sein Name immer wieder im Zusammenhang mit dieser auf. Zudem
ist  uns  der  Kriminalbeamte  aus  Linz  für  seine  wahrheitsgetreuen  Berichterstattungen
bereits hinlänglich bekannt.
Aber  zurück  zu  Andrea Kellner,  die bei den  Linksextremisten an einen virtuellen Pranger
gestellt wurde.   Bei  „Heimat  ohne Hass“  scheint  man den  Begriff  „Unschuldsvermutung“
nicht zu  kennen  oder  negiert  diesen  einfach.   Denn  wie  nun die Staatsanwaltschaft am
Landesgericht Wiener Neustadt erkannte, hat sich Kellner keiner Straftat schuldig gemacht.
Das durch die Anzeige ausgelöste Verfahren wurde eingestellt.
*****
2014-12-07

Erstaunliche Freunde eines gesuchten Terroristen


Bedienstete der Polizei und des Flughafens Schwechat

auf der Facebook-Freundschaftsliste eines Terroristen

In  einem heutigen Beitrag haben  wir  von  einer  möglichen  Ankündigung  einer Straftat
berichtet. Diese wurde von einem gewissen „Borz Borz“ ausgesprochen und ist durchaus
ernst zu nehmen, wie nun eine nachträgliche Recherche ergeben hat.
Dieser  „Borz Borz“  ist  nämlich mit einem gewissen Firas Houidi alias Firas Abdullah II
via Facebook befreundet.
Screen: facebook.com (Account: Firas Houidi)
Dieser Firas Houidi wiederum stellte gestern beispielsweise folgenden Kommentar auf
seinem Facebook-Account ein:
Screen: facebook.com (Account: Firas Houidi)
Also mit einem Wort, kein netter Zeitgenosse dieser Firas Houidi. Ganz nebenbei ist dieser
ein  österreichischer Terrorist mit Migrationshintergrund,  kämpft  unter  der Flagge der ISIS
und wird über Interpol gesucht.
Screen: Interpol
Aber was uns besonders erstaunt ist die Tatsache, dass sich unter den Facebook-Freunden
von  Firas  Houidi,  Bedienstete  der  Polizei  und des  Flughafens Schwechat befinden.  Ein
viel höheres Sicherheitsrisiko ist wohl kaum noch möglich.
*****
2014-08-26

Ankündigung einer Straftat?


Was hat dieser Mann vor?

„Wer  verkauft  echte Pistole bitte bei mir melden ich will sogar 2 3 Stück kaufen geld k.p“,
so  ist  es auf der Facebook-Seite von  „Borz Borz“  zu lesen.   Dem Profil nach handelt es
sich um einen in Österreich lebenden Islamisten mit osteuropäischer Abstammung.
Screen: facebook.com (Account: Borz Borz)
Auf  die  Frage  eines  Users: „Wofür haha“,  antwortet  „Borz Borz“  wörtlich: „3 Leute sind zu
viel für diese Welt deshalb“.  Was beabsichtigt dieser Zeitgenosse?  Jedenfalls verheißt sein
Facebook-Eintrag ganz augenscheinlich nichts Gutes.  Wir haben diesen Beitrag und einige
Hintergrundinformationen sicherheitshalber an die Polizei weitergeleitet.
*****
2014-08-26

Öffentlicher Aufruf zu Wahlbetrug


Ein erstaunlicher Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch

Das Wahlrecht gehört zweifellos zum Fundament der Republik Österreich.   Dem Gesetz nach
sind nur Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft dazu berechtigt,  dieses auszuüben.
Da  ist  es  doch  erstaunlich,  dass auf der Webseite von  „SOS-Mitmensch“  nachfolgendes zu
lesen ist.
Screen: sosmitmensch.at
SOS-Mitmensch wirbt ganz augenscheinlich für eine Gruppe mit der Bezeichnung „WahlweXel
jetzt!“,  die völlig ungeniert zum Wahlbetrug aufruft.  Aus dem nachfolgendem Screenshot wird
das Ziel dieser Organisation einwandfrei ersichtlich.
Screen: wahlwexel-jetzt.org
„WahlweXel jetzt!“ stiftet wahlberechtigte Personen dazu an,  mittels Wahlkarte ihr Wahlrecht
an Nichtwahlberechtigte zu überlassen.   Das  ist kein Kavaliersdelikt mehr sondern eine An-
stiftung zu einer Straftat.
Interessant ist die Tatsache, dass  gerade SOS-Mitmensch, die immerzu Recht und Gesetz ein-
fordern,  ungeniert  Werbung für eine Straftat auf ihrer Webseite publiziert.  Bedenkt man, dass
diese  Gutmenschen-Organisation  von  öffentlicher Hand unterstützt wird,  so sollte man unter
diesem Aspekt,  sämtliche öffentlichen Zuwendungen streichen.
Wer  die  Grundfesten  des Staates angreift (dazu gehört das Wahlrecht)  – und das tut SOS-Mit-
mensch mit dem Beitrag auf seiner Webseite – kann nicht erwarten,  dafür auch noch gefördert
zu werden. Wir sind schon gespannt ob und in welchem Zeitraum die Behörden in diesem Fall
einschreiten werden.
Den   Herrschaften  von   SOS-Mitmensch und  „WahlweXel jetzt!“  sei  empfohlen,  sich in die
Türkei, nach Afghanistan, Ägypten oder nach China zu begeben, um mit ähnlichen Aktionen
ein  Wahlrecht  für  dort befindliche Österreicher einzufordern.   Wir wünsche dabei viel Erfolg
und  vor allem viel Geduld,  um die daraus resultierenden Gefängnisstrafen mit Gleichmut zu
ertragen.
*****
2013-09-15

Privilegien-Stadel auf Kosten der Verkehrssicherheit

Platz da Normalbürger,  hier kommt „Mister Wichtig“

 
Heute  morgen  auf  der A4-Ostautobahn  (Höhe Fischamend in Fahrtrichtung Wien),  erblickte
Otto Normalbürger  ein Polizeiauto  im  Einsatz in seinem Rückspiegel.  Er selbst fuhr mit 130
km/h  auf der linken Spur.   Selbstverständlich  machte  er  dem  Einsatzfahrzeug sofort Platz,
indem  er  auf  den  rechten  Fahrstreifen wechselte.   Immerhin ist anzunehmen, dass Polizei-
fahrzeuge  mit  eingeschaltetem  Blaulicht  zu  einem  Verkehrsunfall oder gar zu einer gerade
verübten Straftat unterwegs sind.
 
Aber  weit  gefehlt,  als  Otto  Normalbürger  auf  den  rechten  Fahrstreifen  gewechselt hatte,
rauschten  im  Höllentempo  (weit jenseits der 130 km/h-Marke),  außer dem Polizeiauto noch
drei Fahrzeuge an ihm vorbei.  Diese waren mit folgenden Kennzeichen versehen:
 
1 ungarisches Kennzeichen,  1 Diplomatenkennzeichen  und  ein  Auto hatte eine Mietwagen-
nummerntafel.   Alle Pkw´s  waren mit einem  Blaulicht ausgestattet und dieses war bei allen
auch eingeschaltet.
 
Video: © erstaunlich.at    Zeit plus 1 Std.  (Kamera hatte noch Winterzeit)
 
Da  stellt  sich die Frage um die Berechtigung und vor allem die Sinnhaftigkeit dieses Polizei-
einsatzes.   Immerhin  besteht  durch  Fahrspurwechsel für das Platz machen für Einsatzfahr-
zeugen  (speziell auf Autobahnen) ein erhöhtes Unfallrisiko.   Dieses  muss  zwar in Kauf ge-
nommen  werden,  wenn Einsatzfahrzeug  zu berechtigten  Einsätzen  unterwegs sind.   Hier
kann man aber durchaus mit einer Interessenabwägung argumentieren.
 
Eine  derartige Argumentation ist aber keinesfalls gegeben, wenn sich ein glaublicher  „Mister
Wichtig“  seinen  Weg  mit  weit  überhöhter Geschwindigkeit mittels Polizeieskorte freihalten
lässt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten.  Dazu kommt noch,
dass  ungarische  Zivilfahrzeuge,  Diplomaten- und  Mietautos  keinerlei  Berechtigung haben,
mit  eingeschaltetem  Blaulicht auf Österreichs Autobahnen mit weit überhöhter Geschwindig-
keit zu rasen.
 
*****
 
2013-07-01

Das erstaunliche Rechtsverständnis von David Ellensohn


Anzeige gegen Kirchenbesetzer

„Es reicht!“,  stellte gestern Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender  Bundesparteiobmann
Mag. Johann Gudenus unmissverständlich fest. Er wird Anzeige gegen jene Gesetzesbrecher
erstatten, die seit mehr als einem Monat die Votivkirche besetzt halten.
 
„Ihr Verhalten ist in mehrerer Hinsicht illegal“,  erklärt Gudenus, „die Delikte,  die diese auf-
gehetzten  Asylwerber  und ihre Sympathisanten begangen haben dürften,  reichen von der
Herabwürdigung  religiöser  Lehren  und  der  Störung der Religionsausübung über die Auf-
forderung zum Ungehorsam gegen Gesetze und der Aufforderung zu mit Strafen bedrohten
Handlungen und der Gutheißung derselben bis hin zur Nötigung.“
 
Aber nicht nur für Gudenus, sondern auch  jedem gesetzestreuen Bürger dürfte  es offenbar
völlig unverständlich sein,  wieso sich Stadt- und Bundesregierung von einigen Chaoten und
Wirtschaftsflüchtlingen  so auf der Nase herumtanzen lassen.   Da wird augenscheinlich mit
kriminellen  Methoden  versucht,  Druck auszuüben und die Politik zu erpressen.   Dem darf
nicht  nachgegeben  werden  und daher ist die Anzeigeerstattung ein legitimes Mittel,  dem
ungesetzlichen Treiben ein Ende zu bereiten.
 

Letztklassig und menschenfeindlich?

Offenbar  sieht  der Klubobmann der Grünen Wien,  David Ellensohn,  die Aufrechterhaltung
des Rechtsstaates als menschenfeindlich. Denn dieser bezeichnet heute die aktuellen Äußer-
ungen von Gudenus als letztklassig und menschenfeindlich.  „Menschen auf der Flucht anzu-
zeigen  zeugt  von  tiefer  Menschenverachtung und Respektlosigkeit.   Niemand begibt sich
freiwillig  in  eine  solche Situation und riskiert Leben und Gesundheit ohne triftigen Grund“,
so der Grünpolitiker.
 
Zuerst  wollen  wir  einmal  festhalten,  dass  die  Besetzer  der  Votivkirche  ihr  Leben und
Gesundheit  deswegen  riskieren,  weil  sie  sich  mittels Hungerstreik einen Aufenthaltstitel
erpressen wollen.  Die damit beabsichtigte Erschleichung von Sozialleistungen ist und bleibt
eine Straftat.  Das rechtswidrige Besetzen von fremdem Eigentum ist ebenfalls ungesetzlich.
Und den Unterstützern und Befürwortern dieser Rechtsbrecher sei gesagt, dass die Aufford-
erung zu mit Strafen  bedrohten  Handlungen  und  der Gutheißung derselben,  ungesetzlich
und daher strafbar ist.
 
In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die berechtigte Frage, was für ein verzerrtes
Weltbild  und  welch  erstaunliches  Rechtsverständnis muss David Ellensohn wohl  haben,
wenn er das Anzeigen von Straftaten, wie sie von den Kirchenbesetzern und deren Unter-
stützern  Tag  für  Tag verübt werden,  als letztklassig und menschenfeindlich bezeichnet.
Von  einem  Politiker  müsste  man  eigentlich  erwarten  können,  dass  er die geltenden
Gesetze respektiert.
 
*****

2013-01-04
 

Narrt der Täter die Exekutive?


Wie lange geht das noch gut?

Nachfolgenden Beitrag haben wir vom Blog „Die Marchfischer“ übernommen:
 
Marchfischer-Beitrag vom 23.07.2012
 
Wie unsere Recherchen ergaben,  ist Juray JANOS bei der slowakischen Polizei amtsbekannt.
Allerdings weigern sie sich diese,  diesen festzunehmen solange es keinen „Europäischen Haft-
befehl“ gibt. Bis  dahin  – die Frage stellt  sich ob es diesen Haftbefehl  überhaupt geben wird –
läuft dieser Verbrecher frei herum und begeht in Österreich eine Straftat nach der anderen.
 
Da  JANOS  auch als gewaltbereit gilt stellt sich die Frage,  wie lange wird es noch dauern bis
er  ein  Opfer  erschlägt  oder  eine  Person  von ihrem Notwehrrecht Gebrauch macht  . Es ist
erstaunlich, dass man es offenbar darauf anlegt, dass eine derartige Situation eintritt. Pikantes
Detail am Rande  –  sein Bruder sitzt in Österreich ein.
 
*****

2012-07-23
 

ÖJC protestiert erneut gegen neue Antiterrorgesetze


„Erweiterte Gefahrenerforschung“ auch gegen Einzelpersonen

widerspricht den Grundrechten

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) protestiert gegen die heutigen Beschlüsse im
Ministerrat.   Die Antiterrorgesetze und die  „Erweiterte Gefahrenerforschung“  auch
gegen Einzelpersonen widersprechen nicht nur dem Datenschutz sondern auch den Grund-
rechten.

 

Die Pressefreiheit wird immer mehr ausgehöhlt und das unter dem Vorwand des Schutzes

vor  terroristischen Anschlägen.   Das aktuelle Beispiel in  Deutschland zeigt sehr deutlich,

dass Antiterrorgesetze kriminelle Taten von Einzelnen nicht verhindern können.   Der ÖJC

begrüßt  die Ankündigung von  Bundeskanzler Werner Faymann  eines Hearing im Innen-

ausschuss  zu dem Thema  und  verweist  auf die ÖJC-Stellungnahmen  im Rahmen des

parlamentarischen Begutachtungsverfahrens.

 

Die Bestimmung,  wer künftig in einem Medienwerk,  „das nach seinem Inhalt dazu be-

stimmt ist,  zur Begehung einer terroristischen Straftat (…) anzuleiten“  oder solche In-
formationen im Internet in einer Art anbietet bzw. zugänglich macht, um zur Begehung

eines Terrorakts „aufzureizen“,  ist zu schwammig formuliert und greift so den investi-

gativen Journalismus massiv an.

 

Hier droht investigativen Journalisten bis zu zwei Jahre Haft. Das lehnt der ÖJC ab. Der

ÖJC  bekennt sich  klar zur Demokratie  und zum Schutz  des demokratischen  Staates.

„Doch  dürfen unter  dem Deckmantel des  Schutzes vor  terroristischer Straftaten  die
Grund  und Freiheitsrechte  der Bürger und die damit  verbundene Pressefreiheit nicht
ausgehöhlt werden“,  so ÖJC-Präsident Fred Turnheim in einer heutigen Aussendung.

 

*****

2011-11-15
 

Anklage wegen versuchten Mordes


Respekt wem Respekt gebührt

Wir betrachten  zwar die Justiz  immer mit einem  kritischen Auge,  scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen  Respekt zu zollen,  wenn dieser angebracht
ist.  Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias  „Cretu ,
am 15. Mai 2010,  vor einer Diskothek im  10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen.  (Es gilt die Unschuldsvermutung).

Geheimnis gelüftet

Zu unserem  Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich  eine Anklage wegen
schwerer  Körperverletzung.  Wir  haben  bereits  im  Beitrag  „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet,  muss der-
jenige damit  rechnen, dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch geschah
die Tat  nicht im Affekt,  denn der Benzinkanister  wurde dafür eigens  aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte  das Geheimnis der  anklagenden Staatsanwältin  gelüftet sein,  denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.

Das Singvogerl Cretu

Weil   Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den  Ermittlern  einige rumänische  Kriminelle am Silbertablett  servierte,  verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder  Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung  ungeklärter Straftaten beizutragen.  Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.

Inakzeptabler Deal

Dieser Deal  fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel,  denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso.  Nach den  Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich,  war für die  verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig.  Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes.  Damit ist  klar gestellt,  dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“  und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.

Unseren Respekt Frau Rat

Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“  um eine  rumänische Prostituierte  gehandelt hat  und Cretu  glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.

*****

2011-03-15
 

Die Justiz als Hehler?

 

Neues Gesetz als Sicherheitsleistung

Dem Kriminaltourismus soll ein neuerlicher Riegel vorgeschoben werden. Um zu verhindern
dass sich ausländische Täter, sofern über diese keine U-Haft verhängt wurde, wieder ins
Ausland absetzen und nicht zum Prozess erscheinen, soll ab 1.August 2010 eine neue gesetz-
liche Regelung in Kraft treten.

Ausländische Beschuldigte  sollen je nach der zu erwartenden Geldstrafe, eine Sicherheits-
leistung erlegen. Damit will man verhindern, dass Staat und Opfer auf ihren Kosten sitzen
bleiben, wenn der Angeklagte beim Prozess durch Abwesenheit glänzt.

Beschlagnahme von Geld, Schmuck und Auto

Wird die Sicherheit nicht unverzüglich geleistet, können Geld, Schmuck oder andere geld-
werte Gegenstände abgenommen werden, die der Beschuldigte mit sich führt, so steht es
zumindest in einer heutigen APA-OTS Aussendung des Justizministeriums.
Das heißt im Klartext, der Beschuldigten kann sein Auto oder in diesem mitgeführte
Ware, sowie  seinen Schmuck und Bargeld, als Sicherheitsleistung hinterlegen.

Das Märchen

Es ist ja gängige Praxis, dass ausländische Kriminaltouristen die vorwiegend aus den ehe-
maligen Ostblockstaaten kommen, mit einem Audi Q7 oder einer ähnlichen Nobelkaros-
sen anreisen.
Auch sind die Kofferräume ihrer Fahrzeuge mit Laptops, TV-Geräte oder ähnlichen
Gegenständen vollgeladen, die diese selbstverständlich aus ihren Heimatländern mit-
bringen.
Nicht zu vergessen das Mitglieder von Ostblockräuberbanden auch jede Menge Bargeld
und  Brillantencolliers aus ihrer Heimat nach Österreich mitbringen, um hier einbrechen
zu gehen. 

Die Realität

Nun aber zum Ernst der Lage.  Sollten tatsächlich die Autos der Kriminaltouristen als Sicher-
heit beschlagnahmt werden, werden die Entsorgungskosten, den Wert von Dacias und Ladas
um ein vielfaches übersteigen. Wenn ein Täter in einer Nobelkarosse gestellt wird, kann man
getrost davon ausgehen, dass er diese hier gestohlen hat.
Auch  Bargeld, Schmuck und Elektronikgeräte die er bei sich führt, hat er sich mit Sicherheit
erst in Österreich widerrechtlich angeeignet. Daher würde eine Sicherheitsleistung mit diesen
Gegenständen einer Hehlerei gleichkommen.

Dieses Gesetz geht voll an der Praxis vorbei

Daher finden wir die Aussage der Justizministerin im heutigen Ö1-Morgenjournal:  Ziel ist die
Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens, die bessere Absicherung der Ansprüche
der Opfer und die Abschreckung der Täter“ höchst erstaunlich.
In der Realität lässt sich kein Krimineller durch diese gesetzliche Regelung von irgendeiner
Straftat abschrecken. Und sollten Opfer oder Staat mit den beschlagnahmten Gegenständen
finanziell befriedigt werden kann man davon ausgehen, dass dies mit geraubten oder gestoh-
lenen Gegenständen passiert.
*****

2010-04-23
  

Leihopa unerwünscht Teil 2

 

Pädophil ?

Am 22.04.2009 haben wir den Beitrag „Leihopa unerwünscht“ verfasst, den Sie unter nach-
folgenden Link nachlesen können.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=203;leihopa-unerwuenscht&catid=1;erstaunliches
 
Es ging darum, dass eine Zeitung einem rüstigen Pensionisten, die Annahme eines Inserates
verweigerte, indem er seine Dienste als „Leihopa“ zur Verfügung stellte.
Die Ablehnung wurde mit den Worten „Es könne sich ja um jemanden handeln, der
Kinder missbraucht“ begründet.

Geschlechtsneutral ?

Abgesehen davon, dass hier einem unbescholtenen Bürger eine eventuell beabsichtigte
Straftat unterstellt wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-
gesetz.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass man das Inserat von einer „Leihoma“ ohne
weitere Probleme angenommen hätte.

Parlamentarische Anfrage

Wir wollten in Erfahrung bringen, um welche Tageszeitung es sich gehandelt hat und
setzten uns mit Herrn Norbert Hofer (FPÖ) in Verbindung, dem die Beschwerde dieses
Pensionisten im Gleichbehandlungsbericht aufgefallen war.
Da auch Herr Hofer keinerlei Information über das betreffende Medium hatte, wurde uns
zugesagt, dass die FPÖ eine parlamentarische Anfrage starten werde.
Am 01.07.2009 langte die erstaunliche Antwort auf diese Anfrage ein und Sie können diese
nachfolgend selbst lesen.
 

Wasch mich, aber mach mich nicht nass

Aus der gesamten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, ist keine befriedigende Ant-
wort zu erkennen.
Es wird lapidar auf die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und den
Rechtsweg  hingewiesen.
Auf keine einzige Frage erfolgte eine konkrete Antwort. Die allgemeinen Ausführungen die hier
als „Alibiantwort“ verwendet wurden, haben wir und sicher auch Herr Hofer selbst gewusst.
Nicht einmal der Namen der Tageszeitung war zu erfahren.

Was wäre wenn ?

Wäre so eine geschlechtliche Ungleichbehandlung im umgekehrten Sinn abgelaufen, hätte
es sicher andere Reaktionen gegeben.
Wir können es uns bildlich vorstellen was sich abgespielt hätte, wenn einer Frau auf Grund
ihres Geschlechtes eine eventuelle beabsichtigte strafbare Handlung unterstellt worden wäre,
abgesehen von der Verweigerung des Stellenanbotes.
Wir fragen uns jetzt, wo sind denn die vielen Befürworter der „Geschlechtsneutralität“ ?
Was sagen die GRÜNEN zu diesem Fall und der erstaunlichen „Alibiantwort“  auf eine
diesbezügliche parlamentarische Anfrage.

Ein Frauengesetz

Es wird immer deutlicher, das die „Geschlechtsneutralität“ offensichtlich nur für das weibliche
Geschlecht gültig ist, wie es dieser Fall beweist.
Die militanten Rufer und Ruferinnen der geschlechtlichen Gleichberechtigung können nun ihre 
Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen, indem sie im vorliegenden Fall des „Leihopas“ sofort tätig
werden.
Damit würden sie zumindest dokumentieren, dass ihnen an Gerechtigkeit wirklich gelegen ist.
Sollten sie jedoch untätig verharren, wäre es besser wenn sie in Zukunft den Mund halten würden,
denn jede weitere Aussage über „Geschlechtsneutralität“ wäre dann als Witz zu werten.
Stauni
   
2009-07-03
  

Blinde Justitia

  

Hohe Haftstrafe für falsches Parken

Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
      
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4  1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
      
     
       Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle

Realitätsfremde Urteile

Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
     
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
               Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
               3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
              Taten genau 365 Tage absitzen.
     
Wien:     Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
             Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste 
             Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
             einzigen Tag in der Zelle sitzen.
     
Wien:    Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
            ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der 
            Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
            dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
           Toten 90 Tage im  Gefängnis sitzen.
  

Behörde hat verschlafen

Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
   
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
   

Blinde Justitia

Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
     
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist. 
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
   
 Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
    
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
     
Stauni
 
2009-02-05

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten