Heuer bereits drei tödliche Unfälle von Fußgängern nach Notfällen auf Autobahnen

Richtiges Verhalten in einer Notsituation oder bei einer Panne auf der Autobahn

Das heurige Jahr ist gerade mal 34 Tage alt und es gab auf Autobahnen bereits drei tote Fußgänger. Drei Vorfälle, die glimpflich hätten enden müssen, haben heuer bereits dazu geführt, dass die jeweiligen Lenker dabei tragischerweise leider ums Leben kamen. In allen drei Fällen kam es zu einer Notsituation auf der Autobahn, nach denen die Männer aus ihren Autos stiegen. Dabei wurden sie jeweils von nachkommenden Fahrzeugen erfasst und tödlich verletzt.

Mitte Jänner kollidierte ein Lenker auf der A 3 Südostautobahn im Gemeindegebiet von Müllendorf mit einem Reh. Der Mann hielt sein Fahrzeug auf dem ersten Fahrstreifen und ging in Richtung Reh, wobei ein nachkommendes Sattelkraftfahrzeug gegen den Pkw stieß und diesen auf den 72-Jährigen schleuderte. Auf der A 1 Westautobahn war eine Panne Auslöser für den tödlichen Unfall. Der Lenker hatte auf dem Pannenstreifen gehalten, beim Verladen des Pkw auf das Abschleppfahrzeug eines alarmierten Verwandten, wurde der 45-Jährtige ebenfalls von einem Lkw erfasst. Und am Freitag, den 31. Jänner, hatte ein 26-Jähriger seinen Pkw auf der A 22 Donauufer Autobahn auf dem schmalen Pannenstreifen abgestellt, weil ein Warnsignal aufgeleuchtet hatte. Als er ausstieg, wurde er von einem Pkw erfasst.

Gerade in aufregenden und angespannten Situationen ist es aber besonders wichtig, Ruhe zu bewahren, appelliert die ASFINAG angesichts dieser besonders tragischen Vorfälle.

So verhält man sich bei Pannen und in anderen Notsituationen auf einer Autobahn richtig:

Warnblinkanlage einschalten, den nachfolgenden Verkehr auf sich aufmerksam machen.

Sichtbarkeit auch abseits des Fahrzeuges gewährleisten, Warnweste anziehen, Pannendreieck aufstellen (etwa 200 Meter entfernt).

Das Fahrzeug so weit wie möglich an den Fahrbahnrand stellen.

Richtig aussteigen! Am Pannenstreifen am besten auf der Beifahrerseite. Andernfalls mehrmals davon überzeugen, dass sich kein anderes Fahrzeug nähert.

Wenn möglich am besten über die Notrufsäule Hilfe holen, weil die ASFINAG dann den genauen Standort kennt und zielgerichtet Hilfe schicken kann (alle zwei Kilometer auf beiden Richtungsfahrbahnen), oder per Mobiltelefon über den Notruf 112.

In Sicherheit bringen, hinter der Leitschiene und etwas entfernt vom abgestellten Fahrzeug auf Hilfe warten.

Mehr Informationen über das richtige Verhalten gibt es auch im ASFINAG-Blog: https://blog.asfinag.at/auf-der-autobahn/notfall-auf-der-autobahn/

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Zwischenfall mit Twin City Liner am Donaukanal bei Ostbahnbrücke

Schiff zwar beschädigt, aber keine Passagiere verletzt

Heute Samstag, dem 24. August 2024, kam es gegen 08:45 Uhr zu einem Zwischenfall mit dem Twin City Liner im Donaukanal.  Kurz nach der Abfahrt von der Schiffsstation City am Schwedenplatz war der Twin City Liner auf dem Donaukanal unterwegs, als die beiden Kapitäne mit ihrem Schiff einem Hindernis ausweichen mussten, das von der Ostbahnbrücke stammte.  Diese Brücke wird derzeit saniert und zum Unfallzeitpunkt fanden auf der Brücke Bauarbeiten statt.

Es wurden keine Personen verletzt, aber beim Ausweichmanöver wurde der Twin City Liner erheblich beschädigt, sodass eine Weiterfahrt nicht möglich war.  Den Passagieren wurden unverzüglich Busse von der Firma Blaguss für den Rücktransport zum Schwedenplatz zur Verfügung gestellt.

Die Schifffahrtsaufsicht war sofort vor Ort und hat den Unfallhergang samt Zeugenaussagen dokumentiert.

Der Twin City Liner ist an einem Rumpf beschädigt.  Das Schiff liegt derzeit im Hafen Wien und wird so schnell wie möglich zur Reparatur und zum Check in die Österreichische Schiffswerften AG, nach Linz gebracht.  Derzeit kann nicht abgeschätzt werden, wann der Betrieb mit dem Twin City Liner wieder aufgenommen werden kann.

„Unsere Gäste, die vom Ausfall der Schiffsverbindung Wien-Bratislava betroffen sind, wurden bereits informiert und bekommen selbstverständlich umgehend den Fahrpreis rückerstattet. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeit und ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den beiden diensthabenden Kapitänen bedanken, die – soweit bis jetzt bekannt ist – äußerst umsichtig reagiert haben“, so Dr. Gerd Krämer, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft des Twin City Liners.

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Projekt „Berittene Polizei“ wird eingestellt


Innenminister hat heute nach einer umfassenden Evaluierung entschieden

 


Innenminister Dr. Wolfgang Peschorn hat heute bekannt gegeben, dass das Projekt „Berittene Polizei“ nicht in einen Probebetrieb übergeführt wird, sondern eingestellt wird.

 


Das Projekt „Berittene Polizei“ war unter dem vormaligen Innenminister Herbert Kickl ins Leben gerufen worden. Mit der Ausrüstung der Wiener Polizei mit Pferden und der Aufstellung einer berittenen Polizeieinheit war die Erwartung verbunden worden, dass diese vor allem bei Demonstrationen und Großereignissen andere Polizeikräfte unterstützen können. Dazu wurden ab 2018 insgesamt 12 Pferde angeschafft und bei der Cobra in Wiener Neustadt stationiert. Am Standort Wiener Neustadt wurde mit der Reitausbildung von Polizistinnen und Polizisten begonnen.

 


Innenminister Peschorn hatte zur Evaluierung der wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung, ob das Projekt „Berittene Polizei“ fortgeführt und in den Probebetrieb übergeführt werden soll, eine Kommission aus Experten, die im Bereich des Bundesministeriums für Inneres Führungsfunktionen innehaben, eingesetzt. Diese Expertenkommission kam zu dem Schluss, dass die sachlichen Argumente gegen eine Fortführung des Projektes „Berittene Polizei“, jenen, die für die Etablierung einer berittenen Polizeitruppe in Wien sprechen, bei weitem überwiegen.

 


Für die Etablierung einer berittenen Polizeieinheit in Wien wären erhebliche Investitionen zu tätigen gewesen. Der Betrieb einer berittenen Polizei wäre zudem mit hohen laufenden Kosten verbunden und würde zusätzliche Polizeikräfte binden. Zudem liegen derzeit weder die rechtlichen noch die tatsächlichen Voraussetzungen für einen Einsatz einer berittenen Polizei in Wien vor. Die einer berittenen Polizeieinheit zugedachten Aufgaben können von den bestehenden Polizeikräften effizienter erfüllt werden.

 


Der Innenminister zur Einstellung des Projektes: „Die Entscheidung bringt für die Polizei Klarheit und stellt den sorgsamen Umgang mit Steuermitteln im Bereich des Innenministeriums sicher. Ich bin mir mit Bürgermeister Ludwig einig, dass für die Sicherheit von Wien moderne Strukturen großer Polizeiinspektionen mit einem umfassenden Serviceangebot erforderlich sind.“

 


Bei der Reitausbildung kam es bereits im Sommer 2018 zu einem Unfall, bei dem eine Polizistin schwer verletzt wurde. Zudem musste bereits ein Pferd ausgetauscht werden. Mit der Beendigung des Projektes „Berittene Polizei“ werden auch die Pferde vom Innenministerium abgegeben.

 


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2019-11-27


Linksextreme Webseite „FPÖ FAILS“ hat für Unfall nur Hetze und Häme übrig


Tja, wenn man glaubt es geht nicht mehr tiefer …..

 

Da gibt es eine linksextreme Webseite im Internet, die sich „FPÖ FAILS“ nennt und deren Herausgeber sich als Ziel – „Die aktuelle Aufklärung zu FPÖ-Postings, die sich als Falschmeldung erweisen“ – gesteckt haben.  Allerdings werden via der besagten Webseite selbst Fake-News verbreitet.  Nicht erstaunlich ist, dass bestimmte politisch links orientierte Tageszeitungen, die besagte dubiose Webseite zeitweise als Quelle heranziehen.

 


 

Wer auf genannter Webseite – die natürlich sicherheitshalber in den USA gehostet ist – ein Impressum sucht, der sucht vergebens.  Die Tatsache des fehlenden Impressums, welches natürlich gesetzlich erforderlich wäre, erleichtert den Herausgebern von „FPÖ FAILS“, sich weder um Urheberrechte bei Fotos zu scheren noch darum, teils selbst erfundene Geschichten – also Fake-News – ins Netz zu stellen.  Aber auch an Hetze und Häme darf es auf „FPÖ FAILS“ nicht fehlen, denn tiefer geht es scheinbar immer.

 

So berichtet gestern die NÖN von einem Reiterunfall, der sich in der Wiener Neustädter Militärakademie, im Zuge der Ausbildung für die neue Reiterpolizei ereignet hatte.  Der Unfall der Polizistin wurde auf dem Facebook-Account der linksextremen Hetzseite wie folgt kommentiert:

 

 

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2018-07-21


Sind SUV eine Gefahr für die Verkehrssicherheit?


Wie viele Kinder fahren die Herrschaften beim VCÖ jährlich nieder?

Geländewagen  und  SUV  gefährden  also  alle am Verkehr beteiligten Personen stärker als
konventionelle Fahrzeuge?!   Offenbar hat man bei VCÖ keinen einzigen Blick in die Unfall-
statistik  riskiert,  denn  sonst  hätte  man  festgestellt,  dass SUV- Fahrzeuge in dieser kaum
vertreten sind.  Und dafür gibt es mehrere Gründe.
Zum  Ersten sind es die gemäßigten Fahrer  (kein Raser kauft sich einen SUV),  zum Zweiten
verlocken diese Autos nicht zum rasen  (sondern animieren zum Gleiten) und zum Dritten ist
es  die  geringere erreichbare Höchstgeschwindigkeit und der langsamere Beschleunigungs-
wert  eines  SUV,  warum diese Fahrzeuge kaum in  Unfälle verwickelt sind.  Ein permanenter
oder zuschaltbarer Allrad, erhöht zudem noch die Verkehrssicherheit.
Auch  der Vergleich,  dass die Verletzungsgefahr bei einem Unfall zwischen Kleinwagen und
SUV  für die Insassen des Kleinwagens rund vier Mal höher ist,  hinkt gewaltig.  Unter diesem
Gesichtspunkt wären nämlich auch Kleinbusse, Autobusse und LKW heranzuziehen.
Besonders erstaunlich erscheint uns die Feststellung, dass bei SUV-Fahrzeugen – insbeson-
dere  für  Kinder,  die  zu  Fuß  unterwegs  sind – ..die  Gefahr  schwerer  und tödlicher Verletz-
ungen  bei  einem  Unfall  hoch  sind.    Da  fragen  wir  uns  doch,  wie  viele  Kinder  von  den
Mannen  und  Frauen des  VCÖ  jährlich niedergefahren werden,  um zu so einer Aussage zu
gelangen.
Erstaunlich  ist  die  Aussage  des  VCÖ bzgl.  Sicherheit der  Kinder  auch deswegen,  weil
wesentlich  mehr  Kinder  mit  ihren  Fahrrädern  verunglücken,  als  zu Fuß auch nur in die
Gefahr zu geraten,  von einem  SUV angefahren zu werden.   Und gerade bei dem für Kin-
der erhöhten Unfallrisiko mit Fahrrädern,. sprach sich der VCÖ gegen eine Helmpflicht .für
unter 12-Jährige aus.
Folgt  man den erstaunlichen Ausführungen des VCÖ,  kann man durchaus zum Schluss
gelangen,  dass  nur  PKW in Größe eines SMART zur Verkehrssicherheit beitragen.  Gut,
anderes  kann  man  sich  auch  vom  grün-affinen Verkehrsclub Österreich  (VCÖ)  nicht
erwarten.
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2015-12-12

Schrott-LKW auf Österreichs Straßen


„Rollende Zeitbombe“ mit gültiger Begutachtungsplakette

Eine parlamentarische Anfrage des freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Walter Rauch
an  Verkehrsministerin  Bures  zeigt die bittere Wahrheit auf.   Rund ein Viertel aller unter-
suchten  Lastkraftwägen  werden  aufgrund  schwerer  Mängel  aus dem Verkehr gezogen.
Diese  „rollenden Zeitbomben“ gefährden  die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer auf
Österreichs Straßen massiv.
Für  Kopfschütteln  sorgt  nicht nur bei  Nationalrat Walter Rauch eine aktuelle Beantwortung
einer  parlamentarischen  Anfrage durch SP-Ministerin Bures.   Demnach sind allein im Jahr
2013 rund 7.700 LKW  aufgrund schwerer Mängel aus dem Verkehr gezogen worden.  Laut
der  Beantwortung  sind  dies  rund  23% aller kontrollierten Lastkraftwägen,  welche mit der
Beurteilung „Gefahr im Verzug“ gestoppt wurden.  Diese Zahlen sind besonders besorgnis-
erregend, da jeder vierte LKW schwerwiegende Mängel aufweist.
Nachfolgend  Bilder  von  einem  LKW,  die stellvertretend für die  zahlreichen Schrott-LKW
auf Österreichs Straßen stehen.  Dieser befand sich in einem Zustand der jeder Beschreib-
ung  spottete  und  es  auch  für einen Laien erkennbar ist,  dass dieses Fahrzeug nicht der
Verkehrssicherheit entsprach,  obwohl auf der Windschutzscheibe eine gültige Begutacht-
ungsplakette angebracht war.
Foto: erstaunlich.at
Abgesehen davon, dass das Frontblech schwere Rostschäden aufwies, fehlte die Kühlerab-
deckung.   Eine  potentielle  Verbrennungsgefahr  vor  allem  für Kinder,  die mit dem unge-
schützten Kühler dieses Lastkraftwagens in Berührung kommen.
Ein Karosserieteil  (mittiger Rammschutzbügel) wurde mit einem Draht am LKW befestigt.
Möglicherweise befinden sich auch Rostschäden unter der Frontblechabdeckung, sodass
eine  ordnungsgemäße Verschraubung nicht möglich war.    Mit diesen Mängeln entsprach
das Fahrzeug nicht mehr der Verkehrssicherheit und hätte so nicht in Betrieb genommen
werden dürfen.
Foto: erstaunlich.at
Rostschäden auf tragenden Teilen des Fahrwerks und der Metallkupplung für den Hydraulik-
schlauch.  Zudem garantiert der übergelaufene Dieseltank Sturzgefahr für jeden einspurigen
Verkehrsteilnehmer,  der den Weg dieses Lastkraftwagens kreuzt.
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2014-08-15

Morddrohungen und FPÖ-Hetze auf linksradikaler Facebookseite


FPÖ erstattet Anzeige gegen Betreiber und Poster

War die mediale Aufregung in den vergangenen Tagen noch groß,  als die Zeitschrift  „News“ eine
angebliche  FPÖ-Hetz-Seite  aufgedeckt haben wollte,  die sich freilich von Tag zu Tag als immer
dubioser  dargestellt hat,  bis letztendlich von den Vorwürfen gegen FPÖ-Spitzenfunktionäre rein
gar  nichts   übrig  geblieben  ist,  so  herrscht  bei  einer   ähnlich  gelagerten  linken   Hetz-Seite
Schweigen  im  Walde.   Auf der Seite  „Nazis raus aus dem Parlament“  werden  eindeutige Mord-
aufrufe gegen HC Strache gepostet und von Usern und dem Betreiber auch noch „Geliked“.
So schreibt etwa ein User mit dem Namen  „Karl Heinz Michael Ragger“  in einem Beitrag:  „Hat
der  HC  eigentlich  einen  Phaeton?“  und  spielt  damit ganz augenscheinlich auf den tödlichen
Unfall Jörg Haiders an. Weiters postet dieser User im Zusammenhang mit der vorgestrigen, von
linken  Aktivisten  gestürmten   FPÖ-Veranstaltung:    „Besser  wäre  es  sie   hätten  es  wie  die
Inglourious Basterds gemacht“,  was ziemlich eindeutig einem Mordaufruf gleichkommt.
Screen: facebook.com (Account:  Nazis raus aus dem Parlament)
Screen: facebook.com (Account:  Nazis raus aus dem Parlament)
Dieser  Eintrag  des  oben  genannten  Users  hat sogar den Seitenbetreiber selbst begeistert,
denn er vergibt neben anderen Usern auch,  ein „Like“.
Screen: facebook.com (Account:  Nazis raus aus dem Parlament)
Der  freiheitliche  Generalsekretär  Nabg.  Herbert Kickl  kündigte  an,  sowohl  gegen  die  Hetz-
User als auch gegen den Seitenbetreiber Anzeigen einzubringen. Es bleibt abzuwarten, ob die
österreichische  Medienlandschaft  bei  Morddrohungen  und  Mordaufrufen gegen FPÖ-Politiker
genau  so  hysterisch  aufschreit,  wie  dies  mittlerweile  Mode  geworden  ist,  oder  ob  sie  das
augenzwinkernd duldet, oder gar totschweigt.  Man darf auf einen diesbezügliche Artikel schon
gespannt sein.
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2013-08-25

Gesundheitsreform zeigt erste Auswirkung


Ist das die vom SPÖ-Gesundheitsminister

angekündigte Gesundheitsreform?

Das Lorenz-Böhler-Unfallspital im 20. Wiener Gemeindebezirk, schließt ab 1. Juli 2013 seine
Pforten  zwischen  22:00  und  06:00 Uhr.  Während diesen Zeitraum werden nur mehr akute
Notfälle,  also  Verletzte  die  mit  der  Rettung oder dem Hubschrauber in das Spital geliefert
werden (Anm. der Red.: Wenn es um Leben und Tod geht) versorgt.
Alle  anderen um ärztliche Hilfe suchenden Patienten müssen ins UKH Meidling oder andere
Spitäler  mit  einer   Unfall-Abteilung  ausweichen.    Der  Hintergrund  des   eingeschränkten
Services des Lorenz-Böhler-Spitals ist, dass die Zahl der Patienten, die unter Tags das Spital
aufsuchten in  vergangenen  Jahren  so  stark gestiegen sei,  sodass die übliche Qualität der
Versorgung  gefährdet  war.   Dementsprechend  finanzielle  Mittel  zur Verfügung zu stellen
um  diesen  Missstand zu beseitigen,  dürfte dem Gesundheitsminister nicht in den Sinn ge-
kommen sein.
Traurig  meinen  wir,  denn  damit  zeigt  die  SPÖ-Gesundheitsreform  ihre  erste  Auswirk-
ung. Wenn schon bei Unfallopfern gespart wird,  so ist das ein Versorgungsskandal erster
Güte und damit hört sich auch jeder Spaß auf.
Trotz  steigender Anzahl von Verletzten  – die AUVA-Unfallkrankenhäuser versorgen im Jahr
rund  140.000 Patienten –   das Angebot zu verknappen, kann wohl nur einem Schildbürger
einfallen.  Nur weil die  rot/schwarze Regierungskoalition  seit Jahrzehnten nicht in der Lage
ist  sich  auf  eine  tatsächliche  Gesundheitsreform zu einigen und endlich sinnvolle Einspar-
ungen  –  dabei liegt die Betonung auf  „sinnvoll“ –   und Strukturänderungen durchzuführen,
sind wieder einmal die Patienten die Leidtragenden.
Mit dem Verweisen von verunfallten Menschen – die zwar nicht ums Überleben kämpfen aber
trotzdem  dringend ärztliche Hilfe benötigen –  in andere Spitäler, wird hier nichts anderes als
das  Florianiprinzip betrieben.   Ganz  nach  dem  Motto:  „ Irgendwer wird sich schon um die
Unfallopfer  in  der Nacht kümmern,  wenn auch nicht in der Qualität die ein hochspezialisier-
tes  Unfallspital  bieten kann“,  muss  jedermann(frau)  hoffen,  in der Nacht keinen Unfall zu
erleiden.   Das ist ab  1. Juli 2013  traurige  Realität  in  der Weltmetropole Wien und übelste
Sparpolitik auf dem Rücken von Unfallopfern.
Anstatt  Steuergelder  zu  Gunsten  der Gesundheit seiner Bürger(innen) zu investieren,  ver-
schleudert  man  dieses  lieber in EU-Pleitestaaten oder finanziert damit Asylbetrüger(innen)
und zahlreiche dubiose Vereine.  Tja, weit haben wir es gebracht.
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2013-06-19
 

Erstaunliches aus der Welt des Rechtes – 42/12


Lautes Schnitzelklopfen

„Sie  haben  am  28.02.2012  von  22.20 bis 22.34 Uhr in X durch das Klopfen einer großen
Menge von Fleisch (Schnitzel) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt.“
 
„Am 28.02.2012 um 22.35 Uhr wurde X (X, Gl und ML) in die X beordert, da dort angeblich
Lärm  erregt  wird.  Am EO eingetroffen konnte von uns keinerlei Lärm festgestellt werden.
Mit dem angeblichen Lärmverursacher X, Nat. i. A.,  wurde Kontakt aufgenommen.  Dieser
gab  an,  dass  er  im Laufe des Tages Unmengen an Schnitzel geklopft hätte,  weil er am
29.02.2012 heiratet.“   Rechtsentscheidung unter diesem  LINK.
 

Häuslbauer: ja nicht auf den Sicherheitsplan vergessen

„Sie  haben  als  Bauherr  nicht  dafür  gesorgt,  dass  die  auf der Baustelle tätigen Arbeit-
nehmer Zugang zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hatten.  Der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan lag am 5.12.2011 nicht auf der Baustelle auf.“  Rechtsentscheidung
unter diesem  LINK.
 

Gebrauchsanweisung für Leiterbenützung

Es  gibt  natürlich  auch eine Strafe,  wenn ein Idiot auf eine Leiter steigt und runterfällt –
und  da  soll  noch  einer  Unternehmer  werden,  wenn man jedes Jahr den Mitarbeitern
erklären muss, wie sie eine Leiter zu verwenden haben.
 
„Jährlich zu Jahresbeginn werden im Unternehmen von der Sicherheitsfachkraft X Sicher-
heits-unterweisungen  durchgeführt  und die Durchführung von den Arbeitnehmern unter-
schriftlich bestätigt. An diesen hat auch der verunfallte Arbeitnehmer teilgenommen.
 
Weiters  werden  vor  Beginn  einer  Baustelle  konkret  für die Baustelle Unterweisungen
durch  den  Polier  bzw.  Obermonteur  durchgeführt,  für  die  konkrete  Baustelle durch
Herrn X.  Eine diesbezügliche Unterweisung hat der Arbeitnehmer am 9.2.2011 bestätigt.
Alle genannten Unterweisungen beinhalten auch die Verwendung von Leitern.
 
Herr X ist Elektrofacharbeiter und seit 10 Jahren im Betrieb beschäftigt. Es wurden schon
vor  dem  Tatzeitpunkt Kabel auf der Kabeltrasse gezogen und dabei ein Steiger benutzt.
Es  sollte nur mehr ein Kabel nachgezogen werden.   Hiefür wurde dann die Anlegeleiter
als  Ausschubleiter  der  X  verwendet,  weil sich diese in der Halle befand.“   Rechtsent-
scheidung unter diesem LINK.
 
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2012-10-16
 

Keine Bezahlung mehr für den 1. Krankenstandstag


Entgeltfortzahlung einstellen

„Die Entgeltfortzahlung im Falle einer Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Unfall eines
Arbeitsnehmers  stellt  für viele  Klein- und Mittelbetriebe eine enorme finanzielle Belastung
dar“, betont der Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk Konrad Steindl.

Laut  WIFO-Fehlzeitenreport  belaufen sich die Kosten für Krankenstände auf 17,6 Milliarden
Euro pro Jahr.  Statistisch erwiesen ist auch, dass die Zahl der Kurzkrankenstände kontinuier-
lich steigt. „Daher ist die Forderung des Wirtschaftsbundes, dass der erste Krankenstandstag
vom Arbeitnehmer übernommen werden soll, ein richtiger Ansatz, der zu mehr Gerechtigkeit
führt“, unterstützt Steindl den Vorstoß des Wirtschaftsbundes im heutigen „Kurier“.
 
Eine  entsprechende Änderung des Österreichischen Entgeltfortzahlungsrechts ein fortschritt-
licher Schritt und ein wichtiger Beitrag der Arbeitnehmer für mehr Gerechtigkeit wäre. „Denn
wie gerecht ist es, wenn die Unternehmer das Entgelt für bis zu 60 Tage Krankenstand ihrer
Arbeitnehmer  pro  Jahr zahlen müssen und meist nicht über die personellen Ressourcen ver-
fügen, um die Fehlzeiten kranker Arbeitnehmer auszugleichen?  Wir brauchen mehr Fairness“
Die  dadurch  eingesparten Mittel könnten in die betriebliche Gesundheitsförderung und Prä-
vention investiert werden.“, stellt Steindl mit Nachdruck klar.
 

Weltmeisterschaft im Schröpfen der Bürger(innen)

Mit  seinen Aussagen unterrichtet  K. Steindl  nun auch die Arbeitnehmer,  was Selbständige
schon längst wissen:  Nämlich dass der Zwangsverein  WKO in etwa so notwendig ist wie ein
Loch im Kopf.  Mit einer Abschaffung der  Zwangsmitgliedschaft würden nämlich ebenfalls er-
hebliche  Mittel  eingespart  werden,  die  den  Unternehmern  in der Kasse bleiben würden.
Diese Gelder würden sich wesentlich vernünftiger einsetzen lassen, als die WKO künstlich am
Leben zu erhalten.
 
Abgesehen  davon  ist  es  eine  besonders  geschmacklose Initiative,  den ersten Tag jedes
Kranken standes nicht mehr bezahlen zu wollen. Damit zeigt sich einmal mehr, wem die ÖVP
das  Geld  wegnehmen will,  um es bedingungslos an Pleitestaaten wie Griechenland oder an
ein  antidemokratisches  Finanzkonstrukt  namens ESM zu überweisen.  Offenbar will die sich
im politisch freien Fall befindliche ÖVP,  der SPÖ Konkurrenz im Schröpfen der Bürger(innen)
machen.
 
Besonders  oft  von  eintägigen  Krankenständen betroffen  sind chronisch kranke Menschen,
die  sich  regelmäßigen  Kontrolluntersuchungen unterziehen müssen.   Sie wären die Haupt-
opfer dieser unsozialen Politik und würden dadurch gänzlich aus dem Arbeitsprozess gedrängt.
 
Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass es sicher einige Zeitgenossen gibt, die hin und
wieder „blau machen“, aber einen indirekten Generalverdacht auszusprechen wie dies aus der
heutigen  Presseaussendung  der  Wirtschaftskammer herauszulesen ist, ist wohl im höchsten
Maße erstaunlich und kann nur so einer Organisation einfallen.
 
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2012-04-07
 

Rettungsgasse in der Praxis

Normal 0 21


Nur bei Otto Normalautofahrer abkassieren wollen

Die  ASFINAG  begrüßt  die  Einführung der Rettungsgasse.   Die Rettungsgasse ist auf den
österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen rasch und mit geringem wirtschaftlichem
Aufwand umsetzbar.  Die rasche Unfallbetreuung durch die Einsatzorganisationen hilft nicht
nur Unfallfolgen zu mildern und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, die Aufräum-
arbeiten können rascher beginnen und der Verkehr kann wieder schneller fließen.
Einsatzkräfte  sind schneller und  sicherer am Unfallort und dadurch  entsteht ein Zeitgewinn
von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland); 1 Min = 10% mehr
Überlebenschance, dass heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um 40%;
So steht es auf der Webseite der ASFINAG zu lesen.
Was wir von Rettungsgasse halten kann in den Beiträgen  „Rettungsgassen-Chaos“ und
„Rettungsgassen“ nachgelesen  werden.   Aber sei  wie  es sei,  der Wille zählt fürs  Werk.
Und  wenn  die  abenteuerliche  Gassenbildung dazu dient,  dass Menschenleben gerettet
werden, dann sei dieses Experiment auch einen Versuch wert.

Immer  wieder  wird  seitens  der  Behörden  und auch der ASFINAG der Vorwurf erhoben,
dass private Lenker(innen) zwecks rascherem Fortkommen die Rettungsgassen benützen.
Das ist natürlich verwerflich und die  Behörden haben bereits angedroht,  dieses Delikt un-
barmherzig zu bestrafen.

Allerdings  sollten diese  damit beginnen vor der eigenen Türe zu kehren und ihre Lenker
zu schulen, wofür eine Rettungsstraße eigentlich gut ist.   Nämlich zum Retten von Men-
schenleben und zur raschen Aufräumung von Unfallschäden.

Missbräuchliche Verwendung einer Rettungsgasse

Wie  unsere nachfolgenden  Videos beweisen,  scheinen einige Lenker von  Einsatzfahr-
zeugen  den  Sinn einer Rettungsgasse nicht  ganz begriffen zu haben.   Die drei nach-
folgenden Videos gehören zu einem heutigen Vorfall und werden nur in verschiedenen
Sequenzen wiedergegeben.

Heute  auf  der  A4  (Ostautobahn)  gegen  08:20  Uhr.   Es  herrschte auf Grund des
Wochenbeginns  sehr starker Pendlerverkehr in Richtung Wien.   Von der Raststation
Göttlesbrunn  kam ein Feuerwehrfahrzeug, welches auf die A4 auffuhr. Auf der Lade-
fläche des Feuerwehrautos befand sich Kleinbus, der offensichtlich von der Raststation
entfernt wurde. Also kein Grund für eine Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn.

Der Lenker des Feuerwehrwagens hatte dies offenbar anders gesehen und veranlasste
den  vor  ihm schleppenden Verkehr zur Bildung einer Rettungsgasse,  die er dann mit
großem „Tra Tra“ befuhr. Bei der Ausfahrt „Fischamend“ verließ er dann die Autobahn.
Offenbar  hatte er es recht eilig gehabt pünktlich zum  Gabelfrühstück zu kommen,  es
sei denn das aufgeladene Auto musste schnellstens reanimiert werden.

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v96.jpg“ showstop=“true“}video96{/mp4-flv}
Kurz darauf folgte ein Pritschenwagen der ASFINAG.  Auch dieser Lenker durchfuhr mit
großem Kino die mittlerweile gebildete Rettungsgasse. Zu welchem Unfall mit Personen-
oder schwerem Sachschaden war wohl dieser unterwegs? Mussten dringend Aufräum-
ungsarbeiten durchgeführt werden.  Im dritten Video lösen wir dann das Rätsel.

Und weil blinkende Lichter so schön sind, fühlte sich der Lenker eines weißen Kleinwagens,
mit  aktivierten  gelben  Signallichtern  in  Front- und Heckscheibe,  ebenfalls  animiert  die
Rettungsgasse zu befahren.   Zu welcher Behörde  dieses  Fahrzeug gehört,  ist uns leider
nicht bekannt.


Fotos: © erstaunlich.at

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v97.jpg“ showstop=“true“}video97{/mp4-flv}
Wohin der weiße Kleinwagen verschwand wissen wir nicht, aber vermuten, dass dieser nach
Schwechat (Kennzeichen) fuhr.  Und nun lösen wir das Rätsel des ASFINAG-Autos.

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v98.jpg“ showstop=“true“}video98{/mp4-flv}
Was war passiert?   Der rote Kleinwagen war im verkehrsbedingten Stau dem vor ihm fahr-
enden  Kleinbus  leicht  aufgefahren.   Die Schäden an beiden  Autos waren  minimal.   Beide
Fahrzeuge waren ordnungsgemäß am Pannenstreifen abgestellt worden und zusätzlich von
einer Polizeistreife gesichert.

Es gab weder Personenschäden, noch herumliegende Teile auf der Fahrbahn. Da fragen wir
uns,  was rechtfertigte hier eine  Einsatzfahrt des  ASFINAG-Autos mit Blaulicht und  Martins-
horn über die Rettungsgasse?

Die  ASFINAG will der  autofahrenden Bevölkerung Glauben machen,  dass die Bildung einer
Rettungsgasse  zum Retten von Menschenleben und zur  raschen Aufräumung von Unfall-
schäden dient.

Wenn  der staatliche Autobahnbetreiber meint,  dass Rettungsgassen auch zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit dienen,  wird mit unseren Videos wohl das Gegenteil bewiesen.  Ab-
gesehen davon,  dass der Verkehr unnötig massiv behindert wurde, beweisen so manche
Brems- und Auslenkmanöver,  dass Autofahrer(innen) teilweise gefährdet wurden.
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2012-03-12

Rettungsgassen


Bildung einer Rettungsgasse funktioniert nach wie vor nicht

Wie  unsinnig die gesetzliche  Vorschrift zur Bildung  einer Rettungsgasse ist,  wurde gestern
wieder einmal einwandfrei unter Beweise gestellt.   Bei zwei Unfällen   –  auf der A2 und der
A4  – endeten die Versuche Rettungsgassen zu bilden  wie bereits gewohnt  in einem Chaos.
Die  Einsatzfahrzeuge,  die nach der  alten Regelung ohne  Behinderung den  Pannenstreifen
benützen hätten können,  blieben im Stau hängen.

Foto: © erstaunlich.at

 
Das  fantasievolle  Plakat der ASFINAG  soll demonstrieren,  wie eine Rettungsgasse zu bilden
wäre und auszusehen hat.   Allerdings dürfte den Verantwortlichen beim staatlichen Autobahn-
betreiber jeglicher Sinn für die Realität fehlen.

Denn wie wir schon im Beitrag  „Rettungsgassen-Chaos“  festhielten,  ist es nahezu unmöglich
auf  einer zweispurigen  Autobahn eine  Rettungsgasse zu bilden,  die den  Einsatzfahrzeugen
ein rascheres Fortkommen garantiert, als dies bisher auf dem Pannenstreifen der Fall war.

Zeichnung: Koechlin

 
Weil einige Schreibtischtäter die Realität nicht behirnen,  müssen es eben andere Personen in
den Beinen haben. Nach diesem Motto werden Sanitäter in Hinkunft bei Unfällen längere Weg-
strecken zu Fuß zurücklegen müssen.

Rettungsgassen für ungehindertes Fortkommen von Privilegierten

Fahrzeuglenker  sind  verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden,  um Einsatz-
fahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen, so will es der Gesetzgeber. Interessant ist dabei die
Tatsache,  dass die Bildung einer Rettungsgasse nicht nur dann notwendig ist,  wenn ein Unfall
als Ursache der Verzögerung auftritt.

Das  heißt  im  Klartext,  dass bei jeglichem Stauaufkommen eine  Rettungsgasse zu bilden ist.

Egal ob der Stau durch Elefantenrennen (Lkw überholt Lkw),  welche sich oft über etliche Auto-
bahnkilometer erstrecken oder durch einen ältereren Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Benz
obligatorisch den linken Fahrstreifen mit 90 km/h benutzt, verursacht wird.

Allein  darin ist die Unsinnigkeit dieser gesetzlichen Regelung zu erkennen,  denn ein rasches
Fortkommen von Einsatzfahrzeugen sollte ausschließlich bei Unfällen erforderlich sein.  Sollte
sich zufälliger Weise, ein von Polizeifahrzeugen eskortierter Privilegierte in einem „normalen“
Stau befinden,  dann soll dieser  gefälligst wie  Otto Normalbürger  warten bis  sich der Stau
auflöst.   Denn ein rascheres  Fortkommen dieses privilegierten Personenkreises,  kann wohl

nicht die Bildung einer Rettungsgasse rechtfertigen.  

“Geisterfahrerlösung“ für Einsatzfahrzeuge wäre ideal

Aber zurück zu den Unfällen. Klar ist, dass es bei Personenschäden auf jede Minute ankommt.
Ein rasches Eintreffen der Rettungskräfte erhöht die Überlebenschance von schwer verletzten
Personen. Anstatt Fahrzeuglenker zur Bildung einer Rettungsgasse zu verpflichten,  erscheint
es weitaus sinnvoller ein Gesetz zu erlassen, welches das verpflichtende Anhalten und die so-
fortige Untersagung der Weiterfahrt vorschreibt, wenn vor einem ein Unfall passiert ist.

Rettungsfahrzeuge könnten dann bei der nächsten Ausfahrt auf die Autobahn auffahren,  um
quasi als „Geisterfahrer“ völlig ungehindert zum Unfallort zu gelangen. Als zusätzliche Sicher-
heit,  falls befürchtet wird das sich Lenker nicht ans Weiterfahrverbot halten, könnte man zur
Absicherung eine Motorradstreife der Polizei oder der Asfinag zum Unfallort schicken, welche
das Verbot der Weiterfahrt überwachen.

Eine solche Maßnahme wäre weit sinnvoller als die vergebliche Bildung einer Rettungsstraße,
die in der Praxis ohnehin nur sehr schwer oder gar nicht realisierbar ist. Aber soweit dürften
die  Verantwortlichen  im Verkehrsministerium und bei der Asfinag nicht gedacht haben.  Da
nützt es auch nichts,  wenn fantasievolle Plakate aufgestellt und Zeitungen mit Inseraten ge-

füttert werden.

*****

2012-01-21

 

ERSTAUNLICH deckt auf: Neuer Kinderheimskandal


Erstes Feedback ist eingetroffen

Unser gestriger Beitrag  „Das Outing der Ute Bock – TEIL2“  war keine  zwölf Stunden alt

und wir erhielten bereits ein Echo.   Es betrifft zwar nicht die pädagogischen Maßnahmen

der Frau Bock im Zuge ihrer Kinderbetreuung, aber dafür ein Schülerheim welches unter

SPÖ-Fittichen stand und noch immer steht.

 

Foto: © erstaunlich.at

Auch hier gab es Prügel bis das Blut spritzte

 

In der Redaktion meldete sich heute ein Mann, der vorerst ungenannt bleiben will und so

einiges zu erzählen hatte. Er war von 1966 bis1969  im Schülerheim Stromstraße 34, im

20. Wiener Gemeindebezirk untergebracht.

 

Sein Aufenthalt war „vollintern“, da seine Eltern Markfahrer waren und mit ihren Waren

halb Europa bereisten.   Dieses Heim  war kein  Aufenthaltsort für  Kinder aus sozial

schwierigen Familienverhältnissen. Dort wurden Kinder untergebracht, deren Eltern aus

beruflichen Gründen zur Erziehung ihres Nachwuchs keine Zeit hatten und dafür auch

ein erhebliches Monatsentgelt bezahlen mussten.

 

Foto: © erstaunlich.at

Heute lacht der lustige Kasperl an der Türe

 

Das tat  jedoch keinen Abbruch, dass auch in einer solchen  Institution blanke  Gewalt
gegen Kinder ausgeübt wurde.   Herr XY (Name der Red. bekannt) erzählte uns folgen-
des:   „Für jedes Vergehen gab es Sanktionen,  welche von den Erziehern ausgeführt
wurden.  In meiner Gruppe gab es zwei  davon. Den Herrn D. und den Herrn H.“

 

„Wenn beispielsweise nach dem Licht ausschalten im Zimmer gesprochen wurde, musste

der ertappte Übeltäter stundenlang   – oft bis nach Mitternacht und bis zur Erschöpfung –
zur Strafe am Gang stehen.“

 

Herr D. hatte zusätzlich eine besondere Bestrafungsmethode. Da gab es das „Österreich-
ische Wörterbuch“  welches zur Erziehung eingesetzt wurde. Je nach Vergehen, mussten
Kinder die gegen Regeln verstoßen haben, das Vorwort aus diesem Buch  x-mal abschrei-
ben. Die Prozedur konnte man sich jedoch ersparen, wenn man sich stattdessen besagtes
Buch, x-mal auf den Kopf schlagen ließ. Und Herr D. hat ganz schön zugelangt.“

 

Die „g´sunde Watschn“ stand bei den Erziehern D. und H. ohnehin an der Tagesordnung.

Einmal verprügelte mich H. derart, dass ich mit dem Hinterkopf gegen einen Heizkörper

donnerte. Eine riesige Platzwunde und eine Gehirnerschütterung waren das Ergebnis der

Prügelorgie des Erziehers H.“

 

„Anstatt den Erzieher zu fristlos feuern, vertuschte das Heimleiterehepaar W. den Vorfall.

Meine Platzwunde  musste im  Lorenz Böhler Krankenhaus genäht werden.   Als Grund

wurde im Spital ein „Unfall“ beim Spielen angegeben. Der Prügelerzieher verblieb weiter

im Dienst, als wenn nichts geschehen wäre.“

 

„Mit meinen Eltern habe ich erst 14 Tage nach dem Vorfall gesprochen, nachdem sie aus

Brüssel zurückgekehrt waren. Mein Vater stellte sofort das Heimleiterehepaar W. zur Rede

und bestand auf eine Anzeige gegen H.“

 

„Doch aus dieser wurde nichts,  denn es wurde ihm unverblümt mitgeteilt,  wenn er H. an-

zeige, müsse er mich und meine beiden Geschwister aus dem Schülerheim nehmen. Da es

meinem Vater auf Grund seiner beruflichen Situation nicht möglich war drei Kinder sofort
aus dem Heim zu nehmen,  biss er in den sauren Apfel und verzichtete auf eine Anzeige-
erstattung. Ein knappes Jahr später konnte er es so arrangieren,  dass die Mutter daheim
bleiben konnte und nahm uns aus dem Schülerheim.“

 

„Die Zeit in diesem Heim war für mich und meine Geschwister ein Horrorerlebnis.  Ich er-
innere mich noch an einen besonderen Vorfall, der zwar mit Gewalt gegen Kinder nichts

zu tun hat, mir aber heute noch einen kalten Schauer über den Rücken jagt.   Der Haus-
meister stürzte aus ungeklärter Ursache im Stiegenhaus-Schacht zu Tode und seine
Leiche lag stundenlang am Boden des Schachtes.“

 

Auf unsere Frage warum er erst so spät mit seinen Schülerheimerlebnissen an die Öffent-
lichkeit geht, antwortete Herr XY folgendes:  „Ich habe kein Interesse an einer finanziellen
Entschädigung. Ich bin ein erfolgreicher Geschäftsmann. Jedoch die Aufdeckung des Kinder-

heimskandals Wilhelminenberg haben meine Kindheitserinnerungen wieder wachgerüttelt.

Ich will, dass so viele Menschen wie möglich erfahren, wie es im Schülerheim Stromstraße

in den 60iger-Jahren zugegangen ist.“

 

*****

2011-10-25
 

Guten Morgen Wien!


Gleisbauarbeiten in der Favoritenstrasse

Mitte November 2010 begannen in der Favoritenstrasse (10. Bezirk), zwischen der Katha-
rinengasse und dem Verteilerkreis Favoriten, Gleisbauarbeiten.  Dazu wurde die Favoriten-
strasse im betreffenden Bauabschnitt für den Verkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgte über die Lehmgasse  (hinter der Firma Midas)  und in weiterer Folge
über die Katharinengasse, wieder zur Favoritenstrasse. Megastaus und auch Unfälle waren
die Folge dieser Umleitung, des sehr starken Verkehrsflusses über die kleinen Seitengassen.
Aber oft geht es nicht anders, wenn dringende Bauvorhaben erledigt werden müssen. Aller-
dings ist  nicht einzusehen,  eine Absperrung  und Umleitung aufrecht zu erhalten,  wenn es
gar keine Baustelle mehr gibt.
So geschieht es nämlich zur Zeit, an der eingangs erwähnten Örtlichkeit.  Die Gleisbauarbei-
ten sind seit Mitte Jänner 2011 fertig und das Bauvorhaben ist abgeschlossen. Es befinden
sich weder Arbeiter noch Baumaschinen auf der imaginären  Baustelle.
Wien 10., Favoritenstrasse in Richtung Katharinengasse. Keine Baustelle mehr vorhanden!
Trotz alledem hat sich bis heute noch niemand gefunden, der die Absperrung entfernt, um
den  Verkehr wieder  in die  Favoritenstrasse einfließen  lassen zu können.  Offenbar scheint
man bei der zuständigen Magistratsabteilung (MA 46 – Verkehrstechnische Angelegen-
heiten) zu schlafen.

Offenbar ist niemand zuständig

Dieser Schlaf  wurde jedoch  mit  einem Telefonat  eines  ERSTAUNLICH-Mitarbeiters unter-
brochen.  Allerdings war man seitens der MA 46 sofort bemüht,  den Schwarzen Peter wei-
terzugeben.  Eine nette Dame am  anderen  Ende der Telefonleitung erklärte, wenn es sich
um  Gleisbauarbeiten  gehandelt hat,  seien die  Wiener Linien dafür  zuständig.  Und wenn
diese nicht agieren,  müsste die Polizei die Sache in die Hand nehmen. In der  Abteilung für
verkehrstechnische Angelegenheiten gäbe es nur 5 Mitarbeiter und die können eben nicht
überall sein.
Offensichtlich  verharren  hier  mehrere  Behörden im  Dornröschenschlaf.  Die  MA 46,  die
Wiener Linien  und die  Wiener Polizei.  Apropos Polizei,  gibt es doch unmittelbar nach der
ehemaligen Baustelle  in  der Favoritenstrasse ein Wachzimmer.  Dass  den dort dienstver-
sehenden  Beamten dieser Umstand nicht auffällt, ist auch erstaunlich.
Und solange alle Behörden weiterschlafen, wird es diese Absperrung samt Umleitung weiter-
hin geben. Verkehrsstaus und Unfälle  sind damit auch in Zukunft vorprogrammiert.  Offen-
bar muss  man abwarten,  bis  die  zuständigen  Behörden  erwachen,  um  ihnen  dann ein
„Guten Morgen Wien!“ zuzurufen.
*****

2011-02-02
 

Russisches Roulette?


Schwerer Unfall in U3-Station

Bekanntlicherweise hatte sich am Freitag, den 7.Mai 2010 ein schwerer Unfall in der
U3-Station Enkplatz ereignet. Ein fünfjähriger Bub wurde zwischen U-Bahntüren ein-
geklemmt und mitgeschleift.

Laut Angabe der Polizei war der Bub gegen 15 Uhr mit seiner Mutter die Treppe zur U-

Bahn hinuntergelaufen und wollte noch in den abfahrenden Zug einspringen. „Dabei ist
er mit dem Fuß hängen geblieben“, so ein Polizeisprecher.

Glück im Unglück

Obwohl die Notbremse in der U-Bahngarnitur gezogen wurde blieb der Zug nicht stehen,
sondern fuhr bis zur nächsten Station. Doch der Fünfjährige hatte Glück im Unglück, denn
er prallte am Ende des Bahnsteiges gegen eine Absperrung. Dadurch löste er sich von der
Garnitur und fiel zu Boden.

Nun wird man sich berechtigter Weise fragen was daran Glück war, gegen ein Hindernis
zu prallen und mit zahlreichen Knochenbrüchen liegen zu bleiben. Um Ihnen diese Frage
zu beantworten, möchten wir einen Auszug aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der
Wiener Linien GmbH und Co KG wörtlich wiedergeben:

Wiener Linien meinen folgendes:

Als der Zug die Station bereits fast in voller Länge verlassen hatte, haben Fahrgäste im Zug
eine der insgesamt 18 Notbremsen betätigt. Am Bahnsteig selber wurde keiner der drei vor-
handenen Notstopp-Griffe gezogen. Der Zug kam in der nächsten Station zum Stillstand, da
ein Notstopp im Tunnel nicht erfolgen darf.

Diese so genannte „Notbremsüberbrückung“ in Tunnelanlagen ist seit dem Unfall in Kaprun
behördlich vorgeschrieben. Im Falle von notwendigen Rettung- und Feuerwehreinsätzen

kann in einer Station schneller und unmittelbarer gehandelt werden, als im Tunnel.

Zug war noch nicht im Tunnel

Erstens hätte der Zug durch die Auslösung der Notbremse anhalten müssen, da sich dieser
ja noch nicht zur Gänze im Tunnel befunden hat, wie die Wiener Linien in ihrer Aussendung
selbst bestätigen.
 
Wäre das Kind nicht gegen die Absperrung geprallt und dadurch vom Zug gelöst worden,
hätte es dieser bis zur nächsten Station mitgeschleift. Der Bub wäre mit Sicherheit zu Tode
gekommen.

Da erscheint es doch weiters erstaunlich, dass die Wiener Linien in der gleichen Aussendung
folgendes verlautbaren: „Bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag wurden von Seiten der
Wiener Linien die Abfertigungs- und Sicherheitseinrichtungen in der Station Enkplatz über-
prüft. Hier wurden keine Mängel an Spiegel, Lichtanlage, Lautsprechern, Markierungen, Not-
bremsen oder Notsprechstellen festgestellt.“

Weiter im Text der APA-OTS Aussendung: „Der Fahrer gab bei seiner Befragung an, sich den
Vorfall nicht erklären zu können. Er wurde bis auf weiteres vom Fahrdienst abgezogen. Auch
der betroffene Zug wird aktuell penibel technisch überprüft.“

Klärt U-Bahnbetreiber Unfälle selbst auf?

Bei einem Zug der der aus einer Station abfahren kann obwohl mindest eine Türe nicht voll-
ständig geschlossen war, da ein Passagier mit seinem Fuß darin eingeklemmt war und nicht
anhält obwohl eine Notbremse gezogen wurde, sind weder an diesem noch an den techni-
schen Einrichtungen in der Station Mängel festgestellt worden.

Ach ja, wir haben doch glatt vergessen dass die Untersuchung vom Linien-Betreiber selbst
durchgeführt wurde und nicht von einem unabhängigen Sachverständigen. Das wäre ge-

nauso, wenn nach einem schweren PKW-Unfall der Besitzer des Pkw’s sein Fahrzeug in
einer Werkstätte seines Vertrauens überprüfen lässt.

Bei einem schweren Verkehrsunfall, bei dem der Verdacht auf Sicherheitsmängel aufkeimt,
wird der Pkw sofort von der Polizei sichergestellt und von behördlich beauftragten Sachver-

ständigen überprüft.

Auch der Unfallort wäre sofort polizeilich gesperrt, um eventuell vorhandene Spuren nicht
zu zerstören, welche von behördlich beauftragten Personen zur Auswertung aufgenommen

würden. Bei diesem U-Bahnunfall waren „Spezialisten“ des Linienbetreibers als Erste am
Unfallort, die keinerlei Mängel feststellen konnten. Scheinbar gibt es für die Wiener Linien
eigene Regeln.

Potentieller Todeskanditat

Auch die „Notbremsüberbrückung“ in Tunnelanlagen ist erstaunlich. Da die U-Bahn perma-
nent im Tunnel fährt, funktioniert die Notbremse nur in den Stationen. Das bedeutet im Klar-
text, sollte auf Grund akuter Lebensgefahr ein Verlassen der U-Bahnwaggons ausserhalb
der Stationen notwendig sein, ist dies nicht möglich da der Zug nicht anhält. Damit wäre und
ist jeder Fahrgast ein potentieller Todeskanditat.

Im Angesicht dieser Zustände, die fast einem russischen Roulette gleichen, bleibt nur eines
übrig. Jedem Fahrgast bei einer U-Bahnfahrt viel Glück zu wünschen, denn unter Umständen
könnte er dieses brauchen.

*****

2010-05-09
  

Kinder hinters Lenkrad


16-Jährige sollen Auto fahren dürfen

War bis jetzt das Moped für die „unnatürliche“ Auslese der 16-Jährigen zuständig, sind nun
Überlegungen im Gange jungen Menschen dieser Altersgruppe, das Fahren mit dem Auto
zu ermöglichen. Diese erstaunliche Idee stammt von der Jungen Generation der SPÖ.
(Fotoquelle: www.oeamtc.at)
Soll nun schon an Kinder verteilt werden
Nachdem die 16-Jährigen nicht in die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen fallen, welche die
höchste Risikogruppe im Straßenverkehr darstellt, soll den Kid´s der Erwerb des Führer-
scheins ermöglicht werden.

Noch nicht in der Risikogruppe

Allerdings wurde vornehm übersehen, dass die 16-Jährigen aus einem einzigen Grund nicht
in diese Höchstrisikogruppe fallen, denn es war ihnen bis dato nicht erlaubt ein Auto zu
lenken. Aber von der Politik ist man es ohnehin gewohnt, dass nicht genehme Faktoren
einfach ignoriert werden.
Die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen verursachen immerhin jeden 3. tödlichen Verkehrsun-
fall. Wenn nun die 16-Jährigen zu dieser Risikogruppe dazu stoßen, wird eine Korrektur
der Unfallstatistik nicht zu vermeiden sein.

Die Ökonomie des Autos

Allerdings hat die ganze Angelegenheit natürlich auch seine ökonomische Seite. Durch
die Geschwindigkeit die mit einem Auto erzielt werden kann, ist das Risiko tödlich zu
verunglücken wesentlich höher, als mit einem Moped das maximal 50 km/h erreicht.
Das schafft wieder freie Lehrstellen.
Erwähnenswert ist es auch, dass das Auto gegenüber dem Moped  wesentlich effizienter
ist. Kann auf einem Zweirad maximal eine Person mitgenommen werden, besteht in einem
ganz normalen Pkw die Möglichkeit vier Mitfahrer in den Tod oder ins Krankenhaus zu
chauffieren.  
(Fotoquelle: www.feuerwehr.gfoehl.at)
So enden viele Verkehrsunfälle von Jugendlichen
Mit dem Auto ist es natürlich auch wesentlich leichter, einen Unfallgegner in den Tod
mitzureißen. Das schafft wieder freie Arbeitsplätze. Wenn der gegnerische Unfallbe-
teiligte ein Pensionist war, wird die Pensionsversicherungsanstalt sicherlich über diese
Entlastung nicht in Tränen ausbrechen.
Sollten alle Beteiligte den Verkehrsunfall verletzt überleben, sichert dies wieder Arbeits-
plätze für Ärzte und sonstig medizinisches Personal.

Wirtschaftkrise in der Autoindustrie wäre vorbei

Auch die angeschlagene Autoindustrie wird jubeln. Im günstigsten Fall endet so ein Unfall
mit einem Totalschaden. Also muss wieder ein neues Auto angeschafft werden. Sollte
ein Crash nur mit einem Blechschaden enden, so ist dies auch kein Problem.
Zulieferfirmen werden sich auf Grund ansteigenden Ersatzteilbedarfs die Hände reiben.
Der Beruf Autospengler wird zum Job der Zukunft mutieren. Auch Fahrschulen und Tank-
stellen werden sicherlich davon profitieren, wenn 16-Jährige bereits Auto fahren dürfen.

Überlegungen der Politik

Unter diesen positiven ökonomischen Aspekten, sollten sich Politiker ernsthaft überlegen
das Alter des Führerscheinerwerbs auf 14 Jahre herabzusetzen. Alternativ müssten die
Verantwortlichen ganz andere Überlegungen anstellen.
Und zwar wie es möglich wäre, die Infrastruktur der öffentlichen Verkehrsmittel den An-
sprüchen gemäß zu verbessern und nicht billigend in Kauf zu nehmen,  16-Jährige die zum
Grossteil sicherlich nicht die geistige Reife haben ein Auto zu lenken, auf dem Schlachtfeld
Strasse in den Tod zu schicken.
*****

2010-03-10
  

Auf Kosten der Anderen


Strassenbahnunfälle häuften sich

Wir haben schon in einigen älteren Beiträgen, über die mangelnde Sicherheitsausstattung
der öffentlichen Verkehrsmittel berichtet. In letzter Zeit häuften sich die Unfälle mit Strassen-
bahnen, bezüglich eingeklemmter Fahrgäste während des Ein- oder Aussteigens derartig,
sodass die Wiener Linien unter Druck gerieten.

(Fotoquelle:public.bay.livefilestore.com/)

Müssen überteuert  nachgerüstet werden

Ausreden waren nicht mehr haltbar

Ausreden zur Ablehnung von fehlenden Rückspiegeln, wie „sinnlos wenn die Strassen-
bahn in einer gekrümmten Haltung steht“ waren nicht mehr haltbar. Klar war es den Ver-
antwortlichen der Wiener Linien lieber, keine Rückspiegel an den Strassenbahnzügen
montiert zu wissen, um sich im Falle eines Unfalles die Beantwortung der Frage: „Hatte
der Fahrer in den Spiegel gesehen“ zu ersparen.

Expertenteam entwickelt Rückspiegel

Es wäre nun kein Gemeindebetrieb, wenn man die Lösung des Problems nicht kompliziert
in Angriff nehmen würde. Für die Nachrüstung der rund 300 älteren Straßenbahnmodelle,
die noch keine Rückspiegel haben, wurde ein „Expertenteam“ eingesetzt.

Dieses Team soll einen Rückspiegel entwickeln, der sowohl nicht zu weit in die Fahrbahn
ragt, als auch bei Dunkelheit dem Fahrer den gewünschten Durchblick gewährleistet. Aus-

serdem muss das Krümmungsproblem gelöst werden.

Die voraussichtlichen Kosten der Nachrüstung werden etwa 1 Million Euro betragen. Das
bedeutet, dass der Steuerzahler pro Straßenbahngarnitur rund 3.333,- Euro berappen darf.
Natürlich vorausgesetzt, dass es keine Kostenexplosion gibt, wie dies bei Gemeinde- und
Staatsbetrieben oft genug an der Tagesordnung steht.

Erstaunliche Alternative

Wir haben ein wenig im Internet gesurft und sind dabei auf Erstaunliches gestossen. Eine
Infrarot-Aussenkamera, samt Monitor kostet zwischen 90,- und 100,- Euro im Einzelhandel.
Das ganze Ding ist sogar funkgesteuert und bedarf nicht einmal einer Verkabelung zwischen
Kamera und Monitor.

Diese elektronische Vorrichtung findet bei Lkw’s und Wohnmobilen ihre Anwendung und ist
behördlich genehmigt. Bei den Wiener Linien dürfte offensichtlich niemand auf die Idee
gekommen sein, sich in dieser Richtung schlau zu machen. Lieber erfindet man dort das
Rad neu und zwar zu erheblichen Kosten.

Wiener Linien veranschlagen über die 10-fachen Kosten

Diese älteren Straßenbahnmodelle haben meist drei Türen. Das heisst, zur Nachrüstung
würden 3 Kameras, sowie drei Monitore benötigt. Kostenpunkt 300,- statt 3.333,- Euro.
Gesamt hochgerechnet würde die Modernisierung für eine bereits erprobte und genehm-
igte Variante 90.000,- Euro kosten.

(Fotoquelle:xover.htu.tuwien.ac.at/)

Steuerzahler bitte zur Kassa

Aber Wien ist eben anders. Anstatt dem ökonomischen Prinzip zu folgen, werden lieber
910.000,- Euro zum Strassenbahnfenster hinausgeworfen. Für uns stellen sich daher
zwei Fragen. Ist man bei den Wiener Linien nicht fähig zu rechnen oder verdient sich
irgendwer eine goldene Nase.

*****

2010-03-07
  

Gefährlicher Waffenhandel im Plattenbau

 

Alle Hunde zum Führerschein

Nachdem sich die Wiener und Wienerinnen für die Einführung eines „Hundeführerscheins“
für bestimmte Hunderassen ausgesprochen haben, fühlt sich die Klubobfrau der Grünen Wien,
Maria Vassilakou bemüßigt eine Nachjustierung zu fordern. Sie will alle Hunde, respektive deren
Besitzer in einen Kurs schicken.
Im falschen Kurs gewesen?
Sie meint das Rasselisten weder wissenschaftlich noch von den Beißstatistiken her begründ-
bar sind. Da müssen wir Frau Vassilakou Recht geben aber ihr gleichfalls entgegnen, dass
der „Hundeführerschein“ allgemein unter die Rubrik unnötiger Schwachsinn zu verweisen
ist.

Die Ursache liegt beim Handel

Keine Schulung dieser Welt kann nur einen einzigen Beißunfall mit einem Hund verhindern.
Die Hauptursache dieser Unfälle ist darin zu finden, dass der private Handel mit Hunden
boomt und beim Verkauf die Fachberatung fehlt. So gelangen Hunde zu Besitzer, die für
deren Haltung meist gar nicht geeignet sind.
Solange in Plattenbau- und Schrebergartensiedlungen unkontrollierte Hundezucht betrieben
wird und die Welpen dann meist noch zu früh an irgendwelche zahlungsbereiten Interes-
senten verkauft werden, solange wird es „Problemhunde“ geben, die dann meist für Beiß-
unfälle verantwortlich sind.
Sollte Frau Vassilakou unseren Ausführungen keinen Glauben schenken, können wir Ihr einen
Blick in die „Krone“ oder den „Bazar“  empfehlen, um sich selbst von den einschlägigen In-
seraten zu informieren.

Pitbulls von Ötzkür im Beserl-Park

Auch könnte die Grüne Klubobfrau einen Lokalaugenschein in einem X-beliebigen Park des
zehnten Wiener Gemeindebezirks absolvieren. Sie wird erstaunt sein, wie viele 6-Wochen
alte Pitbulls sie von Ötzkür oder Erkan für 400,- Euro erwerben kann.
Unserer Meinung nach liegt dort die Problematik. Es würde sofort unterbunden werden, wenn
Privatpersonen einen schwunghaften Handel mit gefährlichen Waffen aufziehen würden. Bei
aller Tierliebe muss jedoch gesagt werden, dass ein Hund ab einer gewissen Größe ebenfalls
als gefährliche Waffe eingesetzt werden kann.

Zucht und Handel gehört in professionelle Hände

Es wäre zwar keine hundertprozentige Garantie zur Vermeidung von Beißunfällen, wenn der
Hundehandel nur von  befugten Züchtern betrieben werden könnte, aber wenigstens eine
Chance  derartige Unfälle einzudämmen.
Ein verantwortungsvoller Züchter wird einen Hund nicht an eine Person weitergeben, von der
er überzeugt ist, dass diese nicht für die Haltung dieses Hundes geeignet ist. Dadurch wären
weniger verhaltensgestörte Hunde auf den Strassen, was folglich auch zur Eindämmung von
Beißunfällen führen sollte.
Die Einführung des sogenannten Hundeführerscheins ist für uns nur eine Alibihandlung zur
Abzocke der Kursgebühr und wird keinen einzigen Beißunfall verhindern.
*****
2010-02-19
  

Polemische Killerhunde


Tödlicher Unfall mit Rottweiler

Eine tödliche Rottweiler-Attacke erhitzt wieder die Gemüter von Hundegegner und Hunde-
freunde. Eine 78-jährige Rentnerin wurde gestern von zwei Rottweiler, die dem 55-jährigen
Sohn des Opfers gehören und als Wachhunde für ein Betriebsgelände eingesetzt waren,töd-
lich verletzt.

Die Freundin des Enkels der Getöteten, fand die Pensionistin als sie die Hunde füttern
wollte. Die Ursache der Hundeattacke wird wohl nie aufgeklärt werden. Der Besitzer ließ
beide Hunde noch am selben Tag einschläfern.

Politiker werden zu Hundespezialisten

So traurig und bedauernswert dieser Vorfall ist, wird er wieder zum Politikum gemacht.
Die Klubobfrau der Grünen Wien, Maria Vassilakou meint, dass der neuerliche, tragische
Hundeangriff aus Niederösterreich zeigt, dass die Einführung eines Hundeführscheins
für alle Hunde dringend notwendig ist.

Landtagabgeordneter Karl Bader (VP) verlautet, dass der tragische Vorfall in Lassee
zeige, wie wichtig es war und ist, sich offensiv mit dem Thema Kampfhunde auseinander-
zusetzen.

Er meint weiter, dass der verpflichtenden Hundeführschein oder strengeren Regeln bei
der Haltung dieser Rassen, eine besondere Verantwortung mit sich bringe. Auch Umwelt-
stadträtin Ulli Sima (SP) ist für den Hundeführschein für so genannte „Kampfhunde“.

Sie ist der Ansicht, dass der Hundeführerschein eine Verbesserung des Miteinander
von Hund und Mensch bewirke und das Risiko im Zusammenleben minimiere. Die Biss-
kraft und Bisshäufigkeit sehe sie als Kriterium für die Bezeichnung „Kampfhunde“.

Polemik und Ahnungslosigkeit

Allein diese Aussage beweist, wie wenig Ahnung Frau Sima von Hunde hat. Der als
gutmütig bekannte „Bernhardiner“ verfügt über eine weitaus größere Bisskraft als
alle sogenannten Kampfhunde. In der Bisshäufigkeit führen Deutsche Schäferhunde
und Schäfermischlinge.

Auch die Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Schwachsinn. Normaler-
weise sind Hunde Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familien-
verbandes eingegliedert.

Die Rasse Kampfhund

Ebenfalls gibt es die Rasse „Kampfhund“ nicht. Ein Kampfhund ist eine Hund, der für
Hundekämpfe abgerichtet wurde. Zugegebener Weise steigt die Gefahr eines Hunde-
angriffes natürlich, wenn sich ein geistiger Tiefflieger aus Gründen seines Minderwert-
igkeitkomplexes einen Hund hält, der mühelos einem Menschen schweren Schaden
zufügen kann.

Tödliche Attacke trotz Qualifikation

Ein Hundeführerschein oder ein Kampfhundegesetz wird niemals einen einzigen Biss-
unfall mit einem Hund verhindern. Dies beweisen auch die zwei letzten Bissattacken mit
tödlichem Ausgang. Derartig tödliche Bissverletzungen sind jedoch sehr selten und eher
die Ausnahme von der Regel.

Im November des Vorjahres wurde das Kleinkind eines Polizeidiensthundeführers, von

seinem eigenen Rottweiler getötet. Das dieser Mann die Qualifikation zur Führung eines
solchen Hundes hatte, wird wohl niemand in Abrede stellen. Trotzdem kam es zu dem
tödlichen Unfall.

Auch Rinder können töten

Die jetzige Bissattacke die ebenfalls tödlich verlief, wurde durch jene Hunde verursacht,
welche die Pensionistin von kleinauf selbst aufgezogen hatte. Das nicht nur Hunde un-
berechenbar sind, beweisen Unfälle mit Rindern in diesem Jahr, die ebenfalls tödlich
verliefen.

Ein Bauer wurde von seinem Stier und eine Bäuerin von ihrer Kuh getötet. Hier konnten
die Ursachen auch nicht festgestellt werden. Tiere sind eben unberechenbar und umso

größer und stärker, desto schlimmer kann es für einen Menschen enden.  

Fünf Lawinentote an einem Tag

Daher ist ein Kampfhundegesetz und ein Hundeführerschein kompletter „Nonsens“. In An-
betracht von 5(!) Lawinentoten am heutigen Tag, die ausschliesslich durch puren Leicht-
sinn verursacht wurden, sollten Politiker vielleicht lieber über einen „Bergführerschein“
während der Wintermonate nachdenken. Dieser würde nämlich den selben Sinn
erfüllen, nämlich keinen einzigen Verletzten oder Toten verhindern.

*****

2010-02-05
  

Gefahr in den Öffis

 

Frau von Straßenbahnzug schwer verletzt

Straßenbahn-Unfall: Mann wurde Fuß abgetrennt

Solche und ähnliche Meldungen beherrschten schon heuer die Schlagzeilen in den
Medien.
Es ist nun  bereits der fünfte schwere Unfall mit Strassenbahnen im heurigen Jahr.
Von den vielen kleinen Unfällen und verkehrsbedingten Notbremsungen gar nicht zu
sprechen.
    

  Hoffentlich nicht vom Sitz gerutscht

 

13 Verletzte bei Schulbus-Unfall in OÖ

Schulbus im Waldviertel bei Unfall umgekippt

 

Auch der Schulbussektor hatte einige schwere Verkehrsunfälle zu vermelden wobei
hier ebenfalls die kleinen Blechschäden und Notbremsungen unerwähnt blieben.
  
So kann der Weg zur Schule auch enden.
  
Unabhängig von der Verschuldensfrage steht für uns fest, dass Fahrgäste in
Strassenbahnen und Autobussen genau so gefährdet sind, wie Passagiere in Autos.
Im Beitrag „Abzocke mit Sicherheits-Aspekt“ vom 16.02.2009 haben wir folgendes
geschrieben:
    
Uns fehlt hier die Logik des Gesetzgebers. Auf der einen Seite im privaten Individual-
verkehr, wird maximale Sicherheit unter Androhung von empfindlichen Strafen gefordert,
während auf der anderen Seite in der öffentlichen Massenpersonenbeförderung nicht der
geringste Wert auf Sicherheit gelegt wird und auch nicht vorhanden ist.

 

Wenn man allein die Meldungen aus dem heurigen Jahr liest, welche Verkehrsunfälle mit
öffentlichen Massenbeförderungsmittel betreffen, dürfte unsere Frage nach Sicherheits-
gurten in diesen, nicht unberechtigt sein.
   
Stauni
   
2009-03-03 

 

Inhalts-Ende

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