Bordellführung für karitative Organisationen


Wenig Ahnung beim Kurier

Wie  wenig Ahnung man beim „Kurier“ vom Thema Prostitution hat,  wird durch einen
gestrigen Beitrag dieser Tageszeitung unter Beweis gestellt. Da behauptet doch der/die
Autor(in) tatsächlich, dass in Österreich die Prostitution verboten sei.
Textausschnitt aus dem Kurier-Artikel
Screen: kurier.at
Prostitution  ist zwar in Österreich sittenwidrig,  aber definitiv nicht verboten.   Die Sitten-
widrigkeit wirkt sich zum Nachteil der Sexarbeiterin dahingehend aus, dass Verträge und/
oder Geldforderung bezüglich ihrer sexuellen Dienstleistungen nicht einklagbar sind.

Der nächste Herr, die selbe Dame

Interessant ist der im Kurier angeführte Vorschlag seitens der Stadt (wir vermuten Wien),
dass  die  Führung  von  Laufhäusern  karitative  Organisationen  übernehmen könnten.
Möglicherweise  spielen einige von diesen bereits mit dem Gedanken,  da die Prostitution
noch immer  ein einträgliches Geschäft ist.
War  bis  dato  die  scheinheilig  aufrecht  erhaltene Moral an der Führung eines Bordells
hinderlich,  so  könnte das unmoralische Image nun mit dem Gutmenschen-Effekt vom
Tisch gefegt werden. Das Argument, man macht es ja nur aus reiner Nächstenliebe um
die Damen zu beschützen,  könnte dann als Rechtfertigung herhalten.
Allerdings sollten jene karitative Organisationen, die mit der Ausübung dieses Gewerbes
spekulieren nicht vergessen,  dass Zuhälter mit genau dem selben Argument hausieren
gehen.  Damit muss jenen Gutmenschen- Organisationen, die mit einer Bordellführung
liebäugeln klar sein, dass sie sich dann in die Zuhälternische einordnen dürfen.
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2012-05-04