Erstaunliches

Swingerclubverbot für Schwule?


Änderung der Klassenkampfziele

War es in Zeiten des Klassenkampfes vorrangiges Ziel der Sozialisten und Kommunisten,
Grund-, Hausbesitzer und Fabrikanten ihrer Besitztümer zu enteignen, haben sich im 21.
Jahrhundert die Ziele etwas geändert.

Da die ehemaligen Klassenkampf-Kämpfer von damals, heute selbst Besitzer von Betriebs-
stätten und Wohnhäuser (Gemeindebauten in Wien) sind, würde den Klassenkampfschmäh

niemand mehr glauben.

Meinungsenteignung und Genderwahn

Also haben sich die Genossen auf die Enteignung der  Meinungen und Standpunkte von
Andersdenkenden spezialisiert. Unter dem neuen Modewort „Diskriminierung“ wird ver-
sucht, alles und jeden der z.B. traditionsgemäß anderer Meinung ist, mittels Strafandroh-
ung zu disziplinieren.

Arbeitsstellen müssen „geschlechtsneutral“ ausgeschrieben werden, als wenn es einen

Sinn machen würde, wenn eine Baufirma einen Eisenbieger, ein Discobetreiber einen Tür-
steher sucht und dies nicht im Stelleninserat verlautbaren darf.

Natürlich auch umgekehrt hat der Genderwahn seine Blüten getrieben. Die direkte Stellen-
ausschreibung einer Kellnerin, Zimmermädchen oder Damenschneiderin sind ebenfalls

verboten und strafbar.

Andere Meinung gleicht bereits Diskriminierung

Auch die Homosexualität wurde k(r)ampfartig salonfähig gemacht. Heteros dürfen nur mehr
hinter vorgehaltener Hand, ihre Meinung über das evolutionsbedingte anormale Sexualver-
halten von Homos kundtun, um nicht als Diskriminierer zu gelten.

Eine typische Vertreterin solcher Meinungsenteigner ist die Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek. Wie erst kürzlich in diversen Presseaussendungen zu lesen war, sollen
laut ihr,  oben angeführte und die nachfolgenden  „Diskriminierungen“ strenger verfolgt

werden.

Wohnungen für Jeder(frau)mann

In Zukunft sollen auch bei der Vergabe von Wohnraum oder bei Lokalbesuchen strengere
Maßstäbe angelegt werden. Wenn z.B. ein Hausherr die Wohnungsvergabe an einen Zigeu-
nerclan verweigert weil er befürchtet, dass diese auf Grund ihrer ethnischen Herkunft even-
tuell nicht sorgsam mit den vermieteten Wohnräumen umgehen, wäre das der klassische
Fall einer Diskriminierung.

Männerclubs ade

Auch die Verweigerung des Zutrittes in ein Lokal auf Grund des Geschlechts oder der
sexueller Orientierung, ist ein schwerer Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Vorbei sind jene Zeiten, wo in domänen Männerclubs das starke Geschlecht unter sich
weilte, denn wer einer Frau den Zutritt in diesen auf Grund ihres Geschlechts ver-
wehrt wird, macht sich der Diskriminierung strafbar.

Schwule im Swingerclub

Das „Zuckerl“ an fehlinterpretierter Diskriminierung haben wir uns für den Schluss auf-
gehoben. Die Besitzer von sogenannten Swingerclubs sind am ärmsten dran. Stellen
Sie sich folgendes Szenario vor, wenn zwei Schwule einen Swingerclub betreten wollen.

Das erste Problem würde sich bereits beim Bezahlen des Eintrittsgeldes, falls es über-
haupt so weit kommt, ergeben. In diesen Clubs haben Damen in der Regel freien Ein-
tritt. Welcher der beiden Schwulen würde nun als Dame gelten, um in den Genuss des
Gratiseintritts zu gelangen?

Männerfranzösisch

Vermutlich würde der Betreiber die Beiden ohnehin abweisen, da sie ihm einen finanziellen
Schaden zufügen würden. Bei den Heteroswingers würde es aus evolutionsbedingten Grün-
den, mit absoluter Sicherheit nicht gut ankommen, wenn plötzlich zwei Männer gegenseitig
an ihrem Penis saugen, oder andere homosexuelle Praktiken vollziehen.

War Nestroy ein Hellseher?

Das die Heteros die Lokalität verlassen würden, kann sich der Clubbetreiber schon im
Vorfeld ausrechnen und er wird daher die beiden Schwulen, auf Grund ihrer sexueller
Orientierung abweisen. Damit macht er sich der Diskriminierung schuldig und könnte
bestraft werden.

Wie sang schon der Schustergeselle Knieriem in Nestroys Lumpazivagabundus: „Die

Welt steht nimmer lang..“

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2010-02-07
  

Hausdurchsuchung bei UVS-Richterin


UVS-Richterin erfährt die Macht der Tierquälerlobby

Beamte die in Österreich öffentlich eine eigene Meinung vertreten und nicht mit den Wölfen
heulen, laufen in Gefahr vom Rudel zerfleischt zu werden. Diese Erfahrung musste kürzlich
eine UVS-Richterin machen, die einige Tierschützer im Jahre 2007 freigesprochen hatte.

Eine Jagdgesellschaft konnte die Tierschutzaktivisten nicht identifizieren, welche angeb-

lich eine Jagdstörung, sprich Tierermordung gestört hatten. Laut einer heutigen APA-OTS
Aussendung, erscheint in der Montagausgabe des Nachrichtenmagazins „Profil“ ein Bei-
trag in dem berichtet wird, dass es bei der Richterin des UVS-Niederösterreich, kürzlich
zu einer Hausdurchsuchung gekommen sei.

Loser Kontakt begründeten Verdachtsmomente

Im Justizministerium heisst es, wenn es den Verdacht einer strafbaren Handlung gebe,
müsse man ihm nachgehen, egal ob Richter oder nicht. Da ist es schon erstaunlich, dass
es gerade eine Richterin betrifft, die im Sinne des Tierschutzes geurteilt hatte.

Der VGT-Obmann DDr. Balluch hatte die Richterin nach dem Urteil einige Male tele-
fonisch kontaktiert und sie in einem Internetforum lobend erwähnt. Das brachte ihr nun

den Verdacht des Amtmissbrauches ein.
 
Die betroffene UVS-Richterin dürfte die wichtigste Turnübung im Staatsdienst vergessen
haben. Nach oben bücken und nach unten treten. Wer dieses akrobatische Talent nicht
beherrscht, wird im Staatsdienst nicht alt werden oder maximal Aktenschlichter.

Viele Angeklagte sprechen mit den Richtern

Viele Angeklagte kontaktieren ihren Richter vor und nach dem Prozess, ungeachtet einer
Verurteilung oder eines Freispruches. Würden alle diese Richter(innen) nun angeklagt
oder mit Hausdurchsuchungen „belohnt“ werden, müsste das Justizministerium eine
eigene Abteilung für Richterverfolgung schaffen.

Allerdings dürfte die Lobby der Tierquäler, Legebatterienbesitzer und Tierfabrikeneigner

so stark sein, dass diese vermutlich soviel Einfluss ausüben können, sogar eine Richterin
abzuschiessen, wenn diese nicht in ihrem Sinne urteilt.

Bericht über Tierquäler-Politiker

Wir haben 2.November 2009 den Livebericht „Der Eiermann“, in telefonischer Zusammen-
arbeit mit DDr. Balluch verfasst. Aus diesem Beitrag ist es ersichtlich, wie sich professionelle
Tierquäler, in besagten Fall ein Politiker, über bestehende Gesetze hinwegsetzen können,
ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.

Gefährlicher Kontakt

Obwohl es aus „juristischen“ Gründen eher nicht ratsam ist, mit dem VGT-Obmann Kontakt
zu haben oder gar zu sprechen, haben wir am 11.November 2009 ein „Interview“ mit ihm ge-
führt. Wir waren von unserem Interviewpartner angenehm überrascht, da wir von diesem
eigentlich eine militante Einstellung erwartet hatten.


DDr. Balluch.  Ist er der österreichische Osama Bin Laden?

Sind Tierschützer die Mafia?

Wir vertreten weiterhin den Standpunkt, dass es sicher nicht die feine englische Art ist
seinem Ansinnen mit dem Versprühen von Buttersäure Nachdruck zu verleihen, aber
Tierschützer mit einer krimninellen Organisation zu vergleichen und sie nach Paragraf
278a Strafgesetzbuch (Prozess beginnt am 2.März) anzuklagen, ist in der Tat mehr
als erstaunlich.

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2010-02-06
  

Überraschungsei


Wieder erstaunliche Bankgeschäfte?

Über erstaunliche „Bankgeschäfte“ der PSK haben wir schon einmal ausführlich berichtet.
Heute wollen wir Ihnen über eine erstaunliche Geschäftsanbahnung dieser Bank berichten.
Der Herausgeber dieses Online-Magazins begab sich heute auf das Postamt in Bruck an der
Leitha, um sich einen eingeschriebenen Brief abzuholen.


Kundeninformation kleingeschrieben,  im Postamt  Bruck a.d. Leitha

Erstaunliche Prozente

Im Vorraum des Postamtes, dass mit der Bankfiliale gekoppelt ist, ist ein großes Plakat auf-
gestellt, welches eher in einen Orientbazar passen würde. Auf diesem ist in handgemalenen
Lettern zu lesen, dass man einen garantierten Ertrag von 40,4% bis 31.März  2010 gewähr-
leiste. Informativ wird noch hinzugefügt, dass die Aktion eine limitierte Auflage, wofür auch
immer,  ist.


Überrraschungsei-Werbung in der PSK

Geschäftsbedingungen sind Top-Secret

Wofür  diese erstaunlich hohe Verzinsung gewährleistet wird, ist dem Plakat nicht zu ent-
nehmen. Von der Neugier gepackt, wandte sich der Herausgeber an die Schalterbeamtin,
die ihn ausser seinen Brief auszuhändigen, sonst nicht weiter behilflich sein konnte.

Also fragte man den im Amt befindlichen Filialleiter, welche Bedingungen für dieses
augenscheinlich gute Geschäft zu erfüllen seien. Auch dieser hüllte sich in Schweigen,
händigte aber als „Trostpreis“ eine Visitenkarte der PSK-Bankdienstleisterin Roswitha F.
aus.

Dafür hat man Sicherheitsbedenken

Mit dieser könne man sich einen Termin ausmachen um zu erfahren um welche Art von
Geschäft es hier ginge. Allerdings bemühte sich der Filalleiter noch zu erwähnen, dass
aus Sicherheitsgründen im Postamt Fotografierverbot herrsche.

Ist ja klar, bei 40,4 Prozent garantierter Rendite auf ein unbekanntes Geschäft, werden
die Leute am Montag dem Postamt die Türe einrennen, um ihr Geld dort zu deponieren.
Vielleicht sollten die Verantwortlichen dieser Filiale für die kommende Woche ihre Sicher-
heitsvorkehrungen erhöhen.

Informationen nur gegen Terminvereinbarung

Aber lassen wir den Sarkasmus einmal bei Seite. Eine staatliche Bank kündigt für ihre
Kunden ein Geschäft an und unterlässt es, diese über die Bedingungen zu informieren.
Diese erfährt der Kunde erst, wenn er sich mit einem Angestellten des Institutes einen
persönlichen Termin vereinbart.
 
Offensichtlich glaubt man bei der PSK, die Leute haben hre Zeit gestohlen, oder bedarf
es persönlicher Überredungskünste für dieses erstaunlich geheimnisvolle Geschäftsan-
gebot.

Plakat wie im Orient-Bazar

Aber weiter geht es mit der erstaunlichen Geschäftspraktik. Eine seriöse Bank, für welche
wir die PSK halten, kündigt auf einem handgeschmierten Plakat eine garantierte Rendite
von 40,4 Prozent, ohne Angabe der Geschäftsbedingungen an.

Eine solche Art der Werbung findet man höchstens noch in einem Orient-Bazar und ent-

spricht sicherlich nicht den seriösen Werberichtlinien einer Bank. Diese Art der Werbung
gleicht eher einem Überraschungsei und hat mit seriöser Kundeninformation nichts zu tun.

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2010-02-06
  

Polemische Killerhunde


Tödlicher Unfall mit Rottweiler

Eine tödliche Rottweiler-Attacke erhitzt wieder die Gemüter von Hundegegner und Hunde-
freunde. Eine 78-jährige Rentnerin wurde gestern von zwei Rottweiler, die dem 55-jährigen
Sohn des Opfers gehören und als Wachhunde für ein Betriebsgelände eingesetzt waren,töd-
lich verletzt.

Die Freundin des Enkels der Getöteten, fand die Pensionistin als sie die Hunde füttern
wollte. Die Ursache der Hundeattacke wird wohl nie aufgeklärt werden. Der Besitzer ließ
beide Hunde noch am selben Tag einschläfern.

Politiker werden zu Hundespezialisten

So traurig und bedauernswert dieser Vorfall ist, wird er wieder zum Politikum gemacht.
Die Klubobfrau der Grünen Wien, Maria Vassilakou meint, dass der neuerliche, tragische
Hundeangriff aus Niederösterreich zeigt, dass die Einführung eines Hundeführscheins
für alle Hunde dringend notwendig ist.

Landtagabgeordneter Karl Bader (VP) verlautet, dass der tragische Vorfall in Lassee
zeige, wie wichtig es war und ist, sich offensiv mit dem Thema Kampfhunde auseinander-
zusetzen.

Er meint weiter, dass der verpflichtenden Hundeführschein oder strengeren Regeln bei
der Haltung dieser Rassen, eine besondere Verantwortung mit sich bringe. Auch Umwelt-
stadträtin Ulli Sima (SP) ist für den Hundeführschein für so genannte „Kampfhunde“.

Sie ist der Ansicht, dass der Hundeführerschein eine Verbesserung des Miteinander
von Hund und Mensch bewirke und das Risiko im Zusammenleben minimiere. Die Biss-
kraft und Bisshäufigkeit sehe sie als Kriterium für die Bezeichnung „Kampfhunde“.

Polemik und Ahnungslosigkeit

Allein diese Aussage beweist, wie wenig Ahnung Frau Sima von Hunde hat. Der als
gutmütig bekannte „Bernhardiner“ verfügt über eine weitaus größere Bisskraft als
alle sogenannten Kampfhunde. In der Bisshäufigkeit führen Deutsche Schäferhunde
und Schäfermischlinge.

Auch die Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Schwachsinn. Normaler-
weise sind Hunde Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familien-
verbandes eingegliedert.

Die Rasse Kampfhund

Ebenfalls gibt es die Rasse „Kampfhund“ nicht. Ein Kampfhund ist eine Hund, der für
Hundekämpfe abgerichtet wurde. Zugegebener Weise steigt die Gefahr eines Hunde-
angriffes natürlich, wenn sich ein geistiger Tiefflieger aus Gründen seines Minderwert-
igkeitkomplexes einen Hund hält, der mühelos einem Menschen schweren Schaden
zufügen kann.

Tödliche Attacke trotz Qualifikation

Ein Hundeführerschein oder ein Kampfhundegesetz wird niemals einen einzigen Biss-
unfall mit einem Hund verhindern. Dies beweisen auch die zwei letzten Bissattacken mit
tödlichem Ausgang. Derartig tödliche Bissverletzungen sind jedoch sehr selten und eher
die Ausnahme von der Regel.

Im November des Vorjahres wurde das Kleinkind eines Polizeidiensthundeführers, von

seinem eigenen Rottweiler getötet. Das dieser Mann die Qualifikation zur Führung eines
solchen Hundes hatte, wird wohl niemand in Abrede stellen. Trotzdem kam es zu dem
tödlichen Unfall.

Auch Rinder können töten

Die jetzige Bissattacke die ebenfalls tödlich verlief, wurde durch jene Hunde verursacht,
welche die Pensionistin von kleinauf selbst aufgezogen hatte. Das nicht nur Hunde un-
berechenbar sind, beweisen Unfälle mit Rindern in diesem Jahr, die ebenfalls tödlich
verliefen.

Ein Bauer wurde von seinem Stier und eine Bäuerin von ihrer Kuh getötet. Hier konnten
die Ursachen auch nicht festgestellt werden. Tiere sind eben unberechenbar und umso

größer und stärker, desto schlimmer kann es für einen Menschen enden.  

Fünf Lawinentote an einem Tag

Daher ist ein Kampfhundegesetz und ein Hundeführerschein kompletter „Nonsens“. In An-
betracht von 5(!) Lawinentoten am heutigen Tag, die ausschliesslich durch puren Leicht-
sinn verursacht wurden, sollten Politiker vielleicht lieber über einen „Bergführerschein“
während der Wintermonate nachdenken. Dieser würde nämlich den selben Sinn
erfüllen, nämlich keinen einzigen Verletzten oder Toten verhindern.

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2010-02-05
  

Schamlippenbeschneidung


Erstaunlicher Asylgrund

Ein erstaunlicher Vorschlag kommt wieder einmal von den GRÜNEN. Diese wollen, dass
die „weibliche“ Genitalverstümmelung, auch Beschneidung genannt, als Asylgrund an-
erkannt wird. „Frauen, die vor drohender Genitalverstümmelung flüchten, müssen in
Österreich Aufnahme finden“, so die Frauensprecherin der Grünen Judith Schwentner.

Verursachen Beschneidungen Schäden?

Dieses Ritual ist meist in afrikanischen Ländern kulturell verankert und der Eingriff erfolgt
vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter. Ob die Beschneidung körperliche oder psych-
ische Schäden verursacht können wir nicht beurteilen, da uns dazu das Fachwissen fehlt.
Auch aus einschlägiger Literatur können wir keine Schlüsse ziehen, da die Meinungen
der Autoren und Spezialisten weit auseinandergehen. Persönlich halten wir eine Be-
schneidung für eine unnötige Angelegenheit, die niemanden zum Vorteil reicht, es sei
denn, dass dieser Eingriff aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgt.

Ist das männliche Geschlecht wertlos?

In ihrem feministischen Glaubensbekenntnis vergessen die GRÜNEN aber, dass auch
bei Knaben und Männern Beschneidungen aus kulturellen und religiösen Gründen vor-
genommen werden. Die „Wertigkeit“ dieser, wird mit jenem der weiblichen Beschneid-
ung gleich sein.

Asylbetrug leicht gemacht

Warum also billigen die GRÜNEN nur dem weiblichen Geschlecht das Privileg eines Asyl-
grundes zu? Abgesehen davon, wäre mit der Begründung einer drohenden Beschneid-
ung als Asylgrund, dem Asylbetrug Tür und Tor noch weiter geöffnet, als es bisher
ohnehin schon der Fall ist.
Während bis dato Asylbetrüger sich doch noch ein wenig anstrengen müssen um einen
glaubhaften Grund für ihr Asylansuchen zu nennen, ginge dies nach dem neuen Asyl-
wunsch der GRÜNEN ganz problemlos. Die Begründung: „Die Medizinfrau will mich
beschneiden“ würde genügen um in Österreich Asyl zu bekommen.

Sind Beschneidungen nun wirklich verboten?

Laut Wikipedia ist die Beschneidung weiblicher Geschlechtsteile in vielen Staaten, unter
anderem aller Staaten der Europäischen Union, eine Straftat. Da fragen wir uns doch,
warum auf der Webseite von „Moderne Wellness – Ästhetische Operation vom Spezial-
listen für mehr Lebensqualität“ folgendes zu lesen ist.
 
Sauna, FKK sowie das Entkleiden vor anderen Personen können zur Tortur werden, psych-
ische und Partnerprobleme sind vorprogrammiert. Bei vergrößerten Schamlippen wird die
überschüssige Haut entfernt und die Schamlippen auf eine natürliche Größe korrigiert.
Wir dachten immer das Schamlippen einer Frau ohnehin natürlich sind und nicht auf eine
„natürliche“ Größe zusammengeschnitten werden müssen. Aber weiter geht es im
erstaunlichen Text.
Ziel des Eingriffes ist es störende Verformungen oder einfach zu lange oder unschöne
Schamlippen (genauer: die so genannten „kleinen Schamlippen“, also die unmittelbar aus
der Scheide kommenden Gewebelappen) zu verkleinern, zu kürzen, oder ihnen eine gefäl-
ligere Form zu geben.

Offensichtlich gibt es auch in unseren Breiten Leute, die an einer „gefälligeren Form“ von
weiblichen Schamlippen mehr Freude oder sonst irgendwelche Gefühle haben und sich die
betreffende Dame daher unters Messer legt oder legen muss.

Kein Unterschied

Abgesehen davon, dass sich der kosmetische Chirurg eine goldene Nase verdient und den
Unterschied der hygienischen Bedingungen, finden wir nun keinen Unterschied mehr, ob
eine Vagina-Beschneidung in Afrika oder bei uns stattfindet.

Also sehen wir keinen Grund dafür, dass eine drohende Beschneidung der weiblichen
Genitalien ein Asylgrund sein soll, solange sich Frauen in unseren Breiten, zwecks mehr
Gefälligkeit an ihren Schamlippen herumschneiden lassen.
*****

2010-02-04
  

Staatlich genehmigter Kindermord


Abtreibung in Österreich

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist  im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, 
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;

Dieser Paragraf ist unglaublich

Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.

So etwas gab es im Dritten Reich

Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht.  Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.

Allein der Verdacht genügt

Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.

Kindstötung bei seelischer Gefahr

Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
 Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.

Flittchen entscheiden über Tod oder Leben

Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.

Eugenische Indikation

Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.

Herzstich

Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind  die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.

*****
2010-02-03
  

Kalter Krieg in Bruck/Leitha


Gewaltiges Medienecho

Unsere Beiträge über die „Kunstzensur in Bruck/Leitha“ und deren „Analyse“, haben ein
beachtliches mediales Echo ausgelöst. Die Zeitungen NÖN, Österreich, Bezirksblatt Bruck/
Leitha und die Kronen Zeitung, berichteten ebenfalls über diesen Vorfall, den wir als Live-
bericht brachten.
 
Steine des Anstosses, die Plakate von Schlögl
Wer nun geglaubt hat, dass sich die Wogen in der Kleinstadt an der Leitha geglättet haben,
befindet sich im Irrtum. Der kalte (Kunst)Krieg tobt unvermindert weiter.
Dem Bürgermeister scheint es zu gefallen
Seit gut einer Woche hängt an der Gemeindemauer, bzw. an einem ihrer Fenster die im
obigen Foto abgebildete  Kurt Schlögl EGO Selbstverherrlichungsmedaille. Ein unbekannter
Fan dürfte nicht so ganz auf der Linie des Kunstprofessors liegen und hat ihm diesen sar-
kastischen Orden verliehen.

Der Professor sieht es gelassen

Im Telefonat mit der Redaktion gibt sich Schlögl amüsiert gelassen. „Das finde ich schön,
dass mir die Verleihung einer Selbstverherrlichungsmedaille zuteil wird“, meint der
Kunstprofessor mit einem Schuss Selbstironie.

Hemmer hat anderen Kunstgeschmack

Wie gesagt scheiden sich beim Kunstverständnis die Geister. Bürgermeister Richard Hemmer
hatte die Plakataktion von Schlögl offensichtlich nicht als  Kunst gesehen und diese entfernen
lassen.
Bei der plakatierten Selbstverherrlichungsmedaille dürfte der Brucker Bürgermeister jedoch
ein anderes Kunstverständnis aufbringen, denn diese klebt noch immer an einem Fenster
jenes Hauses, in welchem sich der Arbeitsplatz des Politikers  befindet.
*****

2010-02-03
  

Beschützt das BZÖ Großbetrüger?


Erstaunlicher Datenklau

Im Jahre 2008 verkaufte ein angeblicher Bankangestellter einer Liechtensteiner Bank, dem
Deutschen Fiskus eine Steuersünder-CD mit zahlreichen Daten von Personen, die ihr Geld
„steuerschonend“ in dem kleinen Fürstentum parkten.
Zu diesen Vorfall haben wir eine eigene Theorie. War doch bis vor kurzer Zeit nur die
Schweiz für steuerschonende Nummerkonten zuständig, entdeckten die Liechtensteiner
das lukrative Geschäft mit dem Schwarzgeld.
Während es in der Schweiz keine Zinsen gab und Geldanleger froh waren, wenigstens keine
Spesen für ihre Gelddepots verrechnet zu bekommen, bezahlten die Liechtensteiner sogar
bis zu 4 Prozent Zinsen für Geldeinlagen.
Viele Anleger wanderten mit ihrem Geld von der Schweiz nach Liechtenstein ab, was sogar
ein großes Schweizer Bankhaus in Schwierigkeiten brachte. Das diesem Treiben die Eidge-
nossen nicht tatenlos zusehen würden lag auf der Hand.

Wie Du mir, so ich Dir

Und wie es der Zufall wollte, wurden auf einmal Liechtensteiner Bankdaten an die Bundes-
republik verkauft. Die Schweizer übten sich zu diesem Vorfall in nobler Zurückhaltung. Der
Ruf der Liechtensteiner Banken war dahin und der Geldrückfluss in die Schweiz begann.
Das jetzige Auftauchen einer Steuersünder-CD mit den Daten von Anlegern die ihr Geld
in der Schweiz parken, dürfte offensichtlich eine Retourkutsche der Liechtensteiner sein.

Die Diebe wären Todeskanditaten

Wie wir zu dieser Theorie kommen? Nun keinem einzelnen Bankangestellter in der Schweiz,
sowie in Liechtenstein ist es möglich, an derartige Daten heranzukommen. An so einer Aktion
müssten etliche Personen beteiligt sein und das birgt die Gefahr des Verrats. Hier geht es
um derartige Summen, sodass das Leben der Datendiebe vermutlich keinen Pfifferling mehr
wert wäre.

Darf das ein Staat?

Kommen wir zum eigentlichen Thema unseres Beitrages. Darf ein Staat eine solche CD mit
„gestohlenen“ Daten ankaufen um bestehendes Recht durchzusetzen? Wir sagen ja, denn
die Polizei kauft auch Suchtgift an, um an Dealer und Organisationen des Rauschgiftmarktes
heranzukommen.
So viel wir wissen, ist Steuerhinterziehung ungesetzlich und strafbar. Also wäre der Ankauf
einer solchen CD durchaus mit dem Ankauf von Suchtgift zu vergleichen. Während durch
das angekaufte Gift, Händler und Importeure zur Strecke gebracht werden sollen, können
durch eine solche Daten-CD Steuerhinterzieher entlarvt werden.

BZÖ-Lugar setzt sich für Steuersünder ein

Da nehmen wir doch erstaunt zur Kenntnis, dass der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert Lugar
ein „Hehlereiverbot“ für den Staat fordert. „Gerade für einen Rechtsstaat müssen die
Gesetze gelten. Ein Finanzminister darf sich nicht zum Handlanger von Kriminellen machen“,
so Lugar in einer heutigen APA-OTS Aussendung.
Lugar meint weiter, dass sich der Staat in so einem Fall als Hehler und Finanzier von Krimi-
nellen betätigt und dadurch das Vertrauen der Bürger untergräbt. Nun offensichtlich ist
Herrn Lugar nicht ganz klar, wer das Klientel ist, welches über Schweizer Banknummern-
konten verfügt.

Wer besitzt eigentlich Nummernkonten

Das sind nicht die normalen Bürger, die sich vielleicht mit einem „Pfusch“ einige Euros schwarz
verdienen. Es sind auch nicht Kleingewerbetreibende, die vielleicht einmal den einen oder
anderen Euro unter den Tisch fallen lassen, um überhaupt überleben zu können.
Über Gelddepots in der Schweiz verfügen ausschließlich Leute, die einer gehobenen sozialen
oder finanziellen Schicht angehören. Die in der Schweiz gebunkerten Gelder stammen dann
meist aus Betrügereien, dubiosen Geschäften und Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe.

Die Bürger(innen) würde beifällig nicken

Solche Leute zu entlarven untergräbt mit Sicherheit nicht das Vertrauen des Bürgers in den
Staat. Eher das Gegenteil würde zutreffen, wenn der normale Bürger erkennen kann, dass
es auch den „Großkopferten“ an den Kragen geht.

Sind Rauschgiftfahnder Dealer?

Die Aussage von Lugar würde bedeuten, dass der Bürger das Vertrauen in die Polizei ver-
lieren würde, wenn diese Suchtgift mit dem Zweck ankaufen, Rauschgifthändler zur Strecke
zu bringen.
Und was den Hehlervorwurf von Lugar an den Staat betrifft, wäre dieser dann gleichzu-
setzen, dass diese Polizisten Rauschgifthändler seien. Das dem nicht so ist, wird wohl
jedem klar sein.
Für uns stellt sich allerdings die Frage, warum sich der BZÖ-Wirtschaftssprecher Robert
Lugar, derart vehement gegen den Ankauf einer solchen Steuersünder-CD ausspricht.
*****

2010-02-02
  

Reisefreiheit für die Kriminalität


Erstaunlicher Banküberfall

Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der  Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.

Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank.  Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.
(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet

Das ganze war ein Irrtum

Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.

Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.

Menschen sind bereits übersensibilisiert

Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.

Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.

Maschinenpistole als Reisegepäck

Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.

Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.

Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

Rückkehr ist eine Frage der Zeit

Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.

Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.

Misslungenes Experiment

Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.

Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.

*****

2010-02-01
  

Straches Sicherheitssorgen


Jägerball in der letzten Woche

An und für sich wäre die Story nicht besonders erwähnenswert. Ein Politiker, der sich
gerne selbst reden hört und ein 39-jähriger Industriellensprössling, geraten nach einer
rauschenden Ballnacht aneinander.

Laut Bericht der Tageszeitung „Österreich“ und dessen „Internetportal“ soll es dem
Industriellensohn nicht gefallen haben, dass sich Strache mit seiner Begleiterin zu
lange und zu intensiv unterhalten hatte.

Lange Rede kurzer Sinn, es kam zum Eklat, wobei eine Flasche in Richtung Straches
geworfen wurde, die jedoch seinen Bodyguard traf. Die Ballsecurity schritt ein und
trennte alle an der Auseinandersetzung beteiligten Personen. Auf eine Anzeige wurde
verzichtet.

Warum bestreitet Kickl alles?

Wie Eingangs erwähnt, wäre diese Story nicht wirklich erwähnenswert. Was uns aber
stutzig macht ist, dass sich nun Herr Kickl via der FPÖ-Webseite mit folgenden Worten
äußert: „Fellners bunte Sudelpostille betreibt lügnerischen Hassjournalismus
– FPÖ wird Klagsweg beschreiten“.

Weiter im Text der FPÖ-Webseite: „Kickl stellte klar, dass HC Strache mit der Ausein-
andersetzung am Jägerball nichts zu tun gehabt habe.“
Jetzt fragen wir uns doch tat-
sächlich, warum sich Kickl so aufregt und eine Tageszeitung als „bunte Sudelpostille“
beschimpft.

Österreich hatte mit keinem einzigen Wort erwähnt, dass Strache in die Auseinander-
setzung involviert gewesen wäre. Warum die FPÖ  den Klagsweg wegen „widerlicher

Form der falschen Berichterstattung“ beschreiten will, ist  daher erstaunlich.

Nun ist es amtlich

Seit Donnerstag ist es auf jedenfalls aktenkundig, dass es diesen Vorfall gegeben hat.
Laut Polizeisprecherin Iris Seper ist eine Anzeige wegen Körperverletzung anhängig.
Dies musste nun Strache selbst, wenn auch nur nebensächlich, am Rande einer Pres-
sekonferenz zugeben. Jetzt wird Herr Kickl wohl etwas zurückrudern müssen.

Elitepolizist als Leibwächter

Was uns bei H.C. Strache und seinen Mannen immer wieder auffällt ist, dass sie zwar
gerne aussteilen, aber beim Einstecken äußerst wehleidig sind. Einen höchst erstaun-
lichen Faktor gibt es bei der ganzen Angelegenheit jedoch.

Herr Strache und seine Parteigenossen kritisieren immer wieder, dass es zuwenig
Polizeibeamte auf den Strassen gibt und fordern laufend eine Personalaufstockung.
Da fragen wir uns doch, warum sich ausgerechnet der FPÖ-Chef, eines voll ausge-
bildeten Elitepolizisten als Leibwächter bedient.

Um eigene Sicherheit mehr besorgt?

Anstatt das dieser Beamte die Bevölkerung vor herumziehenden Ostblock-Räuber-
banden beschützt, eilt er vom Polizeidienst karenziert, mit Strache von Veranstaltung
zu Veranstaltung.

Warum bedient sich H.C. Strache nicht aus dem Pool der privaten Sicherheitsdienste
und entzieht der österreichischen Bevölkerung, um deren Sicherheit er doch dauernd
besorgt ist, einen ausgebildeten Elitepolizisten.

*****

2010-01-31
  

Phallussymbol Panzerrohr


Gekünstelte Aufregung

Wir verstehen die Aufregung um das „Bunderheer-Werbevideo“ eigentlich nicht. Vier junge
Damen stehen vor der schwierigen Entscheidung, ob sie eine „Spritztour“ mit einem Sport-
wagenfahrer oder  panzerfahrenden Soldaten absolvieren sollen.

Mathematische Aufgabe und Naturgesetze

Allein aus mathematischer Sicht dürften sich die Damen für die Soldaten entschieden
haben. Der Sportwagenfahrer war allein und das hätte die Gefahr geborgen, dass nicht
alle bereitswilligen Girls auf ihre Rechnung gekommen wären.

Die Panzerbesatzung bestand aus drei Mann und da sieht die Rechnung natürlich ganz
anders aus. Der Fortpflanzungstrieb dürfte auch eine massgebliche Rolle gespielt haben,
denn wer kann schon ein Panzerrohr als Phallussymbol vorweisen.

Also war es schon auf Grund der Naturgesetze gegeben, dass die Mädchen hinter dem

Panzer nachgelaufen sind. Das dies etlichen Feministinen nicht gefallen hat, liegt klar auf
der Hand. Wenn es nach diesen ginge, sind Männer ohnehin überflüssig seitdem die Firma
Duracell eine Powerbatterie auf den Markt gebracht hat.

Sexistisch und frauenfeindlich?

Daher verstehen wir es, wenn Frau Judith Götz, ÖH-Referentin für feministische Politik,
diesen Videospot als „absolut unterstes Niveau“ und „unterste Schublade“ bezeichnet.
Genug der Ironie, wollen wir uns den tatsächlichen und traurigen Tatsachen zuwenden.

Was wir nicht ganz verstehen, ist der hilflose Kommentar eines „Verteidigungsministers“,
der in der gestrigen ZIB dieses Video als sexistisch und frauenfeindlich bezeichnete, an-
statt wie ein Mann hinter seiner Truppe zu stehen.

Worin besteht die Qualifikation eines Herrn Darabos?

Da wollen wir dem Ex-Zivi und Selbstverteidungsminister Darabos folgendes ins Stamm-
buch schreiben: Ein Staat der sich einen Zivildiener, der vermutlich noch nie eine Waffe
in der Hand hatte, als obersten Chef seines Heeres leistet, darf getrost ein solches Video
auf den Markt bringen.

Video verbuchte bereits erstaunlichen Werbeerfolg

Was Herr Darabos bei seinem verbalen Anpirschen an die Feministinnen übersehen hat,
das Werbevideo hat bereits seinen Sinn erfüllt. Es ist nämlich in aller Munde und überaus
populär.

Das soll Werbung auch bewirken. Ob es allerdings eine einzige Frau mehr dazu bringt sich
unter dem Kommando eines Herrn Darabos zu verpflichten, wagen wir zu bezweifeln.

*****

2010-01-30
  

Der schwule Shakespeare


Romeo und Julia(n)

Am Vorarlberger Landestheater erfolgte gestern eine sehr eigenwillige Aufführung
des Shakespeare-Dramas „Romeo und Julia“. Was die Regisseurin Nina C. Gabriel
zu dieser erstaunliche Version veranlasste und welche Reaktionen sie dazu erwartete,
können Sie in diesem „Video“ sehen.

Falsche Hoffnungen

Was war an dieser Aufführung anders? Die Rolle des Romeos verlief in der klassischen
Besetzung, während Julia in einen Julian verwandelt wurde. Wir greifen dem Video ein
wenig voraus und verraten Ihnen, dass sich Gabriel erhoffte, die Zuschauer werden dies
verstehen und etwas daraus „mitnehmen“.

Massiver Zuschauerverlust in der Pause

Dem war natürlich nicht so. Zahlreiche Premierenbesucher verließen in der Pause die
Vorführung, weil ihnen der Shakespeare-Klassiker in der Homoversion zuwider war.
Küssende Männer sind halt nicht jedermanns Sache. Es ist nur schade, dass die beiden
jungen Schauspieler Matthias Britschgi und Jan Nikolaus Cerha für so eine Aufführung
verheizt wurden.

(Fotoquelle: http://vorarlberg.orf.at/)

Nun werden sicherlich wieder etliche militante Vertreter der Homosexuellenszene auf
die Barrikaden steigen und dem Vorarlberger Publikum mangelndes Kunstverständnis
und Schwulenfeindlichkeit attestieren.

Versuchte Gehirnwäsche?

Was in sich in letzter Zeit mit dem Aufdrängen der Homosexualität abspielt, empfinden
wir bereits als versuchte Gehirnwäsche. Im Theater konnten die Leute wenigstens auf-
stehen und gehen. Zur Vorführung selbst, William Shakespeare würde sich im Grabe
umdrehen, wenn er diese Verunglimpfung seines Stückes sehen könnte.

Ein schwuler Kasperl?

Vielleicht ist es nur mehr eine Frage der Zeit, bis sich unsere Kleinsten das Handpuppen-
spiel „Kasperl“ in einer Homoversion ansehen müssen. Leider können diese nicht so ein-
fach die Vorstellung verlassen. Man kann nur hoffen, dass diese kein Trauma erleiden
falls unsere Zukunftsversion eines Tages Realität wird.

*****

2010-01-29
  

Der Tod der Meinungsfreiheit

 

Gesetzesnovelle

Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl  erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Gewalt ist abzulehnen

Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.

Es lebe Stalin

Der zweite Absatz des  § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.

Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.

Objektivität unmöglich

Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.

Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter  Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?

Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.

Freibrief für Kinderschänder

Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.

Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.

Politische Gegner und Kritiker einsperren

Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.

Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden.  Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
 
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.

*****

2010-01-28
  

Keine Zwangsmitgliedschaft in der AK


Eine Neuigkeit

Wussten Sie schon, dass es bei der Arbeiterkammer keine „Zwangsmitgliedschaft“
gibt?  Wenn Sie nun glauben wir sind verrückt geworden, dann befinden Sie sich im
Irrtum. Aber darauf kommen wir in diesem Beitrag später zurück.

Wer darf mitspielen?

Wer hat überhaupt die Ehre bei der Arbeiterkammer Mitglied werden „zu müssen?“
Arbeitnehmer(innen) mit einer Beschäftigung in Österreich (soweit arbeiterkammer-
zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge.
Arbeitnehmer(innen), auch Beamte von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden,
sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten  und nicht in der Hoheits-
verwaltung tätig sind.
Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Österreich wohnhaft sind und zuvor
eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten.  Kindergeldbezieher(innen) mit (bzw.
unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist. Präsenz- bzw.
Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist.

Auch andere werden zwangsbeglückt

Keinen Anspruch auf die Zwangsmitgliedschaft haben z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung,
Selbständige und Bauern/Bäuerinnen. Da fragen wir uns, wie diese Personen eine derartige
Schmach überhaupt überleben können. Nun diese Frage ist allerdings leicht zu beantworten,
denn auch diese Gruppen hat ihre eigenen Zwangsvereine.

Realismus und Dogmatismus

Wie knapp realistische und dogmatische Denkensweise in der Arbeiterkammer nebenein-
ander liegen, beweisen folgende Aussagen auf einer Webseite der sozialdemokratischen
Fraktion.
Zum Thema Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft wird folgende Meinung vertreten:
„Eine Abschaffung der gesetzlichen Zugehörigkeit würde auch die Abschaffung der
Arbeiterkammer bedeuten. In diesem Fall würde sie aufgelöst oder zu einer Konkur-
renzgewerkschaft neben dem ÖGB. Dadurch würde die Interessenvertretung der
Arbeitnehmer(innen) entscheidend geschwächt.“

Konkurrenz unerwünscht

Hier schlägt die realistische Denkensweise voll durch. Ja nur keine Konkurrenz, denn so
eine Monopolstellung ist schon was Feines. Wenn man zum Schluss gelangt, dass sich mit
einer Beendigung der Zwangsmitgliedschaft die AK auflösen würde, kann dies nur bedeuten,
dass die Mitglieder mit den Leistungen nicht zufrieden sind.
Anstatt die Leistung zu erhöhen um die Mitglieder freiwillig bei der Stange zu halten, bevor-
zugt man doch lieber den Zwang zur Mitgliedschaft. Also dürften die Probleme des Preis-
Leistungsverhältnisses innerhalb der AK bekannt sein.
Nun wollen wir Ihnen eine Spitzenaussage der selben Fraktion wiedergeben, welche
die dogmatische, bereits an Präpotenz grenzende Denkweise widerspiegelt:
„Jeder Bürger hat Steuern und Abgaben zu zahlen. Die gesetzliche Zugehörigkeit zur AK als
Zwangsmitgliedschaft“ zu bezeichnen ist jedoch, als würde man die Zugehörigkeit zur
Republik Österreich oder zur Gemeinde Wien auch als Zwangsmitgliedschaft empfinden. Die
Arbeiterkammerumlage ist eine besondere Art der Steuer, die für jene Leistungen zweck-
gebunden ist, die die AK in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags für die Arbeitnehmer(innen)
erbringt.“

AK sieht sich als Staat, Gemeinde und Finanzamt

Diese Aussage muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sehen sich doch etliche
Herrschaften der Arbeiterkammer als Staat im Staat. Hier wird ein Zwangsverein, der aus-
schließlich von den Beiträgen seiner Zwangmitglieder und Steuergelder erhalten wird, mit
der Zugehörigkeit zu einem Land, bzw. Stadt verglichen.

Realitätsverlust oder Absicht?

Offensichtlich haben diese Damen und Herren keine Ahnung, was Rechte und Pflichten
eines Staates bedeuten. Ansonsten könnten sie nicht so einen Nonsens von sich geben.
Vielleicht kommt es noch soweit, dass von der AK ein diplomatisches Territorium bean-
sprucht wird und Diplomatenpässe an Funktionäre vergeben werden.
Folgt man den getätigten Aussagen der Herrschaften der sozialdemokratischen Fraktion,
gibt es keine Zwangsmitgliedschaft bei der AK, wie wir es Eingangs erwähnt haben.
Sollten Sie glauben, dass wir diese Aussagen erfunden haben, können Sie diese unter
diesem „Link“ nachlesen.
*****

2010-01-26
 

AK sieht vor lauter Wald die Bäume nicht


AK greift die Berufsgruppe der Immobilienmakler an

Selbsternannte Wohnrechtsexperten der Arbeiterkammer griffen in letzter Zeit immer
wieder die Branche der Immobilienmakler an. Sie bezichtigten diese, sich an Wohnungs-
suchenden eine goldene Nase zu verdienen.
Da tut sich die AK beim Verdienen schon leichter, denn diese bestreitet ihre Einnahmen aus
den Beiträgen ihrer Zwangsmitglieder. Und damit sind wir beim Thema. Während ein jeder
Arbeitnehmer bei der Arbeitkammer Mitglied sein muss, auch wenn es gegen seinen Willen
ist, wird niemand gezwungen sich eines Wohnungsmaklers zu bedienen.

Schwarze Schafe gibt es überall

Sicher gibt es in dieser Branche, wie auch in jeder anderen schwarze Schafe. Doch alle über
einen Kamm zu scheren ist doch etwas erstaunlich.  Wir fragen uns, warum die AK noch
kein eigenes Maklerbüro hat, dass gratis Immobilien vermittelt, wo sie doch so philan-
thropisch veranlagt sind.
Bei Maklern gibt es Richtlinien,  welche Leistungen und Honorare regeln. In diesen sind
auch die Höchsttarife festgesetzt.  Außerdem können mit Maklerbüros auch freie Verein-
barungen über Honorare und Leistungen getroffen werden.

Honorare für Dienstleistungen

Angebot und Nachfrage bestimmen auch diesen Markt. Abgesehen davon, werden die meis-
ten Wohnungen durch Mundpropaganda gefunden bzw. weiter gegeben. Wird etwas Spe-
zielles gesucht und werden daher die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen, sollte
man vorher die Bedingungen abklären und schriftlich festhalten.
Personen die sich an einen Makler wenden, erwarten eine professionelle Dienstleistung.
Sollte dennoch ein Beratungsfehler geschehen, haftet der Immobilienmakler mit seiner
Versicherung für den Schaden.

Ein Menschenfreund?

Einer der sich die unangebrachte Kritik der AK offensichtlich zu Nutze macht, ist ein
gewisser Patrick Steffens. Er kündigt in seiner Webseite www.immobilienwelt24.at
folgendes an: „VERMIETEN Finden Sie den richtigen Mieter-provisionsfrei für
Vermieter und Mieter!“
<<
Ein wahrer Menschenfreund dieser Steffens haben wir uns gedacht und auf der Webseite
weitergelesen. Und siehe da, gegen Ende seines Angebotes wird aus der Menschenfreund-
lichkeit ein erstaunliches Geschäft.

Vom Markt keine Ahnung

Abgesehen davon, dass eine 70 m2 Wohnung in durchschnittlich guter Lage keine 1.000,-
Euro an Miete kostet, stimmt die gesamte Rechnung nicht. Der Mietpreis einer derartigen
Immobilie beträgt laut Auskunft des Fachverbandes der Immobilientreuhänder, durchschnitt-
lich zirka 550,- Euro inkl. BK und Ust.
Auch ist es weder markt- noch branchenüblich, dass der Abgeber einer Wohnung Provisionen
an den Makler bezahlt. Grund dafür ist, dass es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Ein Makler
der von einem Hauseigner eine Provision verlangen würde, hätte keine Vermittlungsaufträge
an derartigen Mietobjekte.

Doch nicht gratis, sondern immer teurer

Auch bezieht der Philanthrop Steffens, die Kaution in seine erstaunliche Rechnung mit ein.
Näher wollen wir diese Milchmädchenrechnung gar nicht mehr kommentieren. Allerdings
ist nun für seine provisionsfreie Immobilienvermittlung doch etwas zu bezahlen, nämlich
599,- Euro zzgl. 20% Mwst.
Aber auch diese Summe stimmt nicht, wie nachfolgendes schriftliches Anbot beweist. Was
wir ebenfalls erstaunlich finden ist, dass darauf weder eine UID-Nummer, Bankverbindung
und Gerichtsstand ersichtlich ist.
Aus dem anfänglich provisionsfreien Vermittlungsangebot, ist mittlerweile eine Fixsumme
von 898,80 Euro brutto geworden, die auch zu bezahlten ist, wenn sich kein Mieter für die
Wohnung findet.

Keine Maklerberechtigung

Wir haben noch weiter recherchiert und haben auf Anfrage folgendes Mail erhalten.
Schon erstaunlich, dass sich „Immobilienwelt24“ als Makler bezeichnet, obwohl der Ge-
schäftsführer gar keine Berechtigung dazu hat. Noch zwei weitere Erstaunlichkeiten sind
zu finden.

Was für Zufälle

Der Domainname ist vermutlich nur zufälligerweise an die bekannten Immobilienplatt-
formen „Immobilenwelt“ und „Immobilienscout24“ angelehnt.  Auch findet sich
auf der Webseite des Herrn Steffens kein einziges Immobilieninserat.
Gerade die Veröffentlichung von Anfragen und Angeboten wäre auf einer derartigen
Plattform vorrangiges Ziel. Was liegt näher, als auf der eigenen Webseite die zur Ver-
mittlung anvertrauter Objekte zu vermarkten. Warum dies wohl nicht geschieht?
Vielleicht sollte die Arbeiterkammer solche Firmen genauer unter die Lupe nehmen
und ordentliche Recherchen durchführen, anstatt unqualifizierte Angriffe auf einen
ganzen Berufsstand zu starten.
*****

2010-01-25
  

Österreich will bei Zwangs – Demokratisierung helfen


Im Innenministerium ist man besorgt

Erstaunlich welche Sorgen sich einige Beamte im Innenministerium um die Sicherheit
machen. Allerdings nicht um jene in unserem eigenen Land, sondern um die in Afghan-
istan. In einer gestrigen APA-OTS Aussendung des Nachrichtenmagazins „Profil“ war
zu lesen, dass man im Innenministerium Polizisten für den Einsatz in Afghanistan
sucht.

Hintergrund für diese erstaunliche Idee ist die in der kommenden Woche stattfindende
Afghanistan-Konferenz in London. Auf dieser will sich die NATO um die Entsendung
zehntausender Soldaten in das Krisengebiet einigen.

Versuch der Zwangs-Demokratisierung

Afghanistan ist ein extremes Krisengebiet, seitdem sich alle möglichen Feldherren darum
bemühen, den Afghanen „Demokratie“ einzubleuen. Irgendwelche windige und korrupte
Politiker dieses Landes, ersuchten aus eigennützigen Gründen zuerst die Russen und
zuletzt die Amerikaner um Hilfe.

Lukrative Geschäfte und Waffentests

Das diese sich das lukrative Waffengeschäft, sowie das Testen ihrer neuen Waffen nicht
entgehen ließen war und ist klar. Auch die Deutschen, die für Millionen Tode im Zweiten
Weltkrieg verantwortlich sind, spielen in Afghanistan ein bischen Krieg und Leute ermorden.
Dies wird durch den erst kürzlichen Zwischenfall bewiesen, bei dem auf Befehl eines deut-
schen Generals zahlreiche Zivilisten getötet wurden.

Das fremde Mächte in diesem Land nie erwünscht waren und nicht erwünscht sind, zeigt
sich am erbitterten Kampf der dortigen Widerstandskämpfer. Waren es zur Zeit des Rus-

senfeldzugs „Freiheitskämpfer“, werden jene die sich heute gegen die Amerikaner
wehren Terroristen genannt.

Auch Österreich mischt mit

Österreich ist derzeit mit drei Stabsoffizieren des Bundesheers in Afghanistan vertreten,
die ihren Dienst im Hauptquartier der Internationalen Schutztruppe Isaf versehen. Das
ist genau um drei Soldaten zuviel.

Da ist es doch in der Tat erstaunlich, dass sich Verantwortliche im Innenministerium damit

beschäftigen, Polizeibeamte für einen Afghanistan-Einsatz zu rekrutieren. Erstens haben
wir in diesem Land nicht verloren und zweitens werden die Beamten in Österreich wohl
eher benötigt.

Kriminalitätsentwicklung verschlafen?

Falls es den Verantwortlichen noch nicht aufgefallen ist, wird Österreich zur Zeit von einer
Welle der Kriminalität überrollt. Banden aus dem ehemaligen Ostblock fallen wie die Hun-
nen bei uns ein, stehlen und rauben was das Zeug hält.

Einbrüche in Wohnungen und Raubüberfälle auf Banken, Trafiken, Tankstellen und Super-
märkte sind an der Tagesordnung. Nicht einmal vor Polizeibeamten wird Halt gemacht, wie

der erst kürzliche Vorfall beweist, wo ein Serbe einen Mordversuch an einen Polizisten im
Dienst verübte.

Österreich soll sich nicht einmischen

In diesem Fall müssen wir dem FPÖ-Nationalratsabgeordneten und Polizeibeamten Mayer-
hofer beipflichten der meint, dass es sinnvoller wäre die eigenen Grenzen sicherer zu machen,
anstatt sich weltweit in kriegerische Konflikte ziehen zu lassen.

Das eine „Bücke Dich- ich küsse Dich“-Politik einiger profilierungssüchtiger Beamte und
Politiker im Innenministerium auf Kosten der Sicherheit Österreichs betrieben wird, ist nicht

mehr erstaunlich sondern bereits verantwortungslos.

*****

2010-01-24
  

Neues aus dem Web


Radio Schwachsinn

Der Szene-Autor und Stressaussteiger Freddy Rabak, hat eine zusätzliche Webseite ins
Leben gerufen. In der Wahlheimat des vom Alltagsstress losgelösten Rabak, im sonnigen
Spanien wo es zur Zeit 25 Grad hat, kann er gemütlich von der Veranda aus ins Web posten.
Das neue Geschwisterchen der provokante Webseite „Weicheier.com“, nennt sich „Radio-
Schwachsinn“ und ist genauso ätzend.

Lebenskünstler und bunter Hund der Gesellschaft

Schauen Sie einmal vorbei und geniessen Sie die literarischen Provokationen eines
Mannes, der in seinem Leben so ziemlich alle Erfahrungen gemacht hat und in seinen
Beiträgen auch nicht an Selbstironie spart.

*****

2010-01-24
  

Orgie der Orden


Orden für ausserordentliche Leistungen

Wir haben gedacht, dass Orden eigentlich für ausserordentliche Leistungen und Verdienste
verliehen werden. Am Dienstag erhielten gleich fünf Regierungsmitglieder im Ministerrat
hohe Auszeichnungen.

Unterrichtsministerin Claudia Schmied, Verteidigungsminister Norbert Darabos und Wissen-
schaftsminister Johannes Hahn, erhielten das „Goldene Ehrenzeichen am Bande für Ver-

dienste um die Republik Österreich“.

Welche besonderen Verdienste wurden erbracht?

Nun was haben diese Herrschaften wohl besonderes für unser Land geleistet, dass ihnen
die Ehre einer solchen Auszeichnung zuteil wurde? Schmied erhielt wahrscheinlich den
Orden für die Umgestaltung der Bundeshymne, während vermutlich Hahn für seine Verdien-
ste um das Glückspielgeschäft bei seiner vergangenen Tätigkeit bei der Firma Novomatic
ausgezeichnet wurde.

Möglicherweise war das „Goldene Ehrenzeichen“ auch als Ehrenbezeugung für seine

tadellose Haltung bei den vergangenen Studentendemonstrationen gedacht. Beim Zivil-
diener Darabos ist alles klar. Seine makellose Militärvergangenheit, in der er in unzähligen
Kampfeinsätzen selbstlos seinen Mann stellte, haben ihm diesen Orden eingebracht.

Auch die Sportkarriere des Herrn Darabos, die ihn wahrscheinlich auch zum Sportminister
qualifizierte, ist beispiellos. Etliche Olympiasiege des Norbert Darabos in den Disziplinen

die uns leider entfallen sind, berechtigen ihn diesen Orden zu tragen.

Gut bezahlter Job und Privilegien

Zum Drüberstreuen gab es noch für die ÖVP-Staatssekretäre Christine Marek und Reinhold
Lopatka, das „Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich“. Alle ge-
nannten Herrschaften haben eines gemeinsam. Sie bekommen für den Job den sie für ihren
Arbeitgeber, die Republik Österreich zu erfüllen haben, eine fürstliche Entlohnung und
jede Menge Privilegien.

Zum Ballbesuch entwertet

Keiner der genannten Damen und Herren hat wirklich Aussergewöhnliches für Österreich
geleistet und daher sind diese Orden mit der Widmung „Für besondere Verdienste“ ent-
wertet. Den einzigen Zweck den diese noch zu erfüllen haben, sind an der Kleidung der
Träger(innen) beim Opernballbesuch zu funkeln.

Breschnew-Rituale

Diese ganze Ordensorgie erinnert uns an die seinerzeitigen 1.Mai-Rituale in den ehemaligen
kommunistischen Ostblockländern. Dort hingen sich die Genossen gegenseitig irgendwelche
Orden um den Hals, die heute auf den Trödelmärkten in Bratislava und Co., zu Schrottpreisen
erhältlich sind.

Respekt vor dem Kanzler und seinem Vize

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) dürften die Farce
dieser Ordensverleihung erkannt haben und spielten dieses Spiel nicht mit. Sie verzichteten
dankend auf diese Auszeichnung. Für dieses Verhalten geniessen die beiden Herren unseren
Respekt und müßten eigentlich mit einem eigens dafür geschaffenen Orden ausgezeichnet
werden.

*****

2010-01-23
  

Staatliche Peepshow


Kritiken und Bedenken werden ignoriert

Trotz aller Kritik und ernsthaften gesundheitlichen Bedenken, lässt die Innenministerin
den Einsatz von Nacktscannern für die österreichischen Flughäfen Wien Schwechat,
Graz, Linz, Klagenfurt, Innsbruck und Salzburg  prüfen.
Der Sinn und Zweck dieser Geräte ist ohnehin zweifelhaft und erhöht auf keinen Fall die
Sicherheit für den Flugbetrieb. Dies demonstrierte erst kürzlich der Wiener Physiker Werner
Gruber in der ZDF-Show „Markus Lanz“ vor laufender Kamera.

Scanner ausgetrickst

Trotz Ganzkörper-Scan mit einem Passivscanner des Herstellers ThruVision, konnte Gruber
ein Schweizermesser, drei kleine Flaschen Thermit, ein kleines Reagenzglas, das unter
einem Pflaster versteckt war , ein Zünder und ein Feuerzeug  durch den Scanner schmuggeln.
Thermit ist chemische Substanz, die  für wenige Cent in jedem Drogeriemarkt erhältlich ist.
Mit dem notwendigen Fachwissen, das Terroristen sicherlich während ihrer Ausbildung er-
lernen, ist es möglich mit diesen Gegenständen ein Flugzeug zum Absturz zu bringen.

Teuer und wertlos

Der besagte Scanner ist bereits am Flughafen Schiphol in Amsterdam im Testbetrieb. Be-
denkt man, dass dieses Gerät zirka 150.000,- Euro gekostet hat und eigentlich wertlos ist,
stellt sich die Frage, warum Fekter noch immer auf den Einsatz der Scanner versessen ist.

Die geistige Elite

Auch ist weiters zu bedenken, dass das Sicherheitspersonal auf den Flughäfen nicht
unbedingt zur geistigen Elite unseres Landes zählt.  Unqualifizierte Bemerkungen über
die Anatomie mancher Fluggäste werden sicherlich nicht ausbleiben. Aber immerhin ein
gutes Gesprächsthema, während der Kaffeepause im Aufenthaltsraum.

Unfreiwilliger Striptease

Warum sollen sich also Personen, die keinen finanziellen oder sexuellen Vorteil daraus
ziehen, vor wildfremden Personen ihre intimsten Geheimnisse preisgeben. Immer wieder
werden Betreiber von Peepshows ins moralisch bedenkliche Eck gestellt.
Hier gibt’s für die Akteure wenigstens Geld
Ein derartiger Scanner ist eigentlich nichts anderes als eine Peepshow, bei der die Akteure
allerdings nicht freiwillig auftreten. Es sei denn, dass der Erwerb eines Flugtickets als Frei-
willigkeit zum Nacktauftritt angesehen wird.

(Fotoquelle www.bildblog.de)
Diese Waffe wäre mit einem Metalldetektor auch zu orten
Die einzigen Unterschiede zwischen einem Peepshow- und Nacktscannerbetrieb sind,
dass in den Scanner keine Münze eingeworfen wird, der Flughafen keine Vergnügungs
-steuer abführen muss und Peepshowtänzerinnen für ihre Auftritte von den Kunden
Geld kassieren.
*****

2010-01-22
  

Erstaunliche Bankgeschäfte TEIL 2


Geld retour

Unser Beitrag „Erstaunliche Bankgeschäfte“ hat seitens der BAWAG/PSK eine schnelle
Reaktion ausgelöst. Bereits am Folgetag nach Erscheinen unseres Artikels, erhielt Frau
Andrea Urbanek ihr falsch abgebuchtes Geld zurück.

Dieses Mail erreichte uns heute Nachmittag

Sehr geehrter Herr Reder!

Unser Institut bezieht sich auf das mit Ihnen geführte Telefonat vom 20. Jänner 2009 und
Ihrem Artikel „Erstaunliche Bankgeschäfte“:

Zunächst möchten wir Sie darüber informieren, dass die Mitarbeiter der Abteilung HELP-
Center/Ombudstelle direkt vom Vorstand beauftragt sind, Kundenbeschwerden zu beant-
worten bzw. Verbesserungen zu initiieren, weil dort systematisch alle Beschwerden
zusammenlaufen und aufgearbeitet werden. Selbstverständlich sind wir auch beauftragt,
dem Vorstand über die wichtigen Kundenanliegen eines Monats Bericht zu erstatten und
deshalb können wir mitteilen, dass wir Ihre Kritik daher ernst nehmen und in unsere weit-
eren Vorhaben einfließen lassen.

Selbstverständlich haben wir uns sofort nach Ihren Anruf mit Frau Urbanek in Verbindung
gesetzt und uns für die Abwicklung entschuldigt. Die Korrektur am Konto erfolgte bereits
und wir haben die Kundin umgehend darüber informiert.

Wir danken Ihnen für die Informationen, denn nur wenn wir ein entsprechendes Feedback
über verschiedene Dienstleistungen bzw. Abwicklungen erhalten, können wir auch
Verbesserungen initiieren.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte *****

 

BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und
Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
Help-Center / Ombudsstelle
Quellenstraße 51-55, 1100 Wien

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Unbürokratische Hilfe

Wir freuen uns, dass wir Frau Urbanek so schnell und unbürokratisch helfen konnten.
Allerdings tun sich für uns zwei Fragen auf.  Von wo stammen die 1.000,- Euro, die nun
so plötzlich aus dem Bankenhut gezaubert wurden. Gibt es für solche Fälle einen eigenen
Fond?
Unsere zweite Frage lautet, ob der geschädigten Dame auch die Kontoüberziehungszinsen
rückerstattet wurden. Aus dem uns zugesandten Mail ist dies nämlich nicht ersichtlich.
Durch diese erstaunliche Buchung rutschte ihr Konto nämlich ins Minus. Also werte Banker
der BAWAG/PSK-Bank, nicht auf die Gutschreibung der Überziehungszinsen vergessen.
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2010-01-21
  

Homowerbung aus Strafgelder?

In welche Richtung gehen die Grünen?

Die Grünen werden nun demnächst in einen Interessenskonflikt geraten. Einerseits ver-
treten sie eine extrem Schwulen- und Lesbenfreundliche Linie, während sie anderseits
noch immer dogmatisch im Marxismus verharren und nicht gerade als Unternehmer-
freunde bekannt sind.

Die Aufteilung des Kuchens

Der Zwangsmitgliedsverein „Wirtschaftskammer“ der sich ausschließlich aus dem Geld
seiner  zwangsrekrutierten Mitglieder erhält, springt nun auf den Homozug auf. Alle in
der Kammer vertretenen Fraktionen, buhlen nun um die Stimmen der Homosexuellen.
Gut, es geht um die Aufteilung des Kuchens und da ist den Kämmerern fast jedes Mittel
recht. Erstaunlich ist allerdings, dass alle vertretenen Fraktionen eine  “Anti-Homophobie-
Kampagne” fordern, die mittels einer Werbekampagne unter die Zwangsmitglieder, sprich
Unternehmer gebracht werden soll.

Heterounternehmer werden nicht gefragt

Nachdem Werbung Geld kostet stellt sich die Frage, wie gedenkt die Wirtschaftskammer
diesen Werbefeldzug zu bezahlen.  Man braucht kein Hellseher zu sein um das zu erraten.
Aus den Zwangsmitgliedsbeiträgen natürlich.
Das heißt, dass  Unternehmer(innen) die sich mit der Homosexualität nicht anfreunden
können oder wollen, diese Kampagne mitfinanzieren müssen. Sie haben nicht einmal die
Möglichkeit eines Protestes, indem sie aus der Wirtschaftskammer austreten, denn sie
sind ja Mitglieder ob es ihnen recht ist oder nicht.
Nicht einmal eine politische Partei hat den Status der Wirtschaftskammer. Denn dort treten
die Mitglieder freiwillig ein und auch wieder aus, wenn ihnen das Parteiprogramm zu wider
läuft.

Irgendwo muss man sie ja unterbringen

Wir haben schon in etlichen Beiträgen die Zwangsmitgliedschaft schärfstens kritisiert. Aller-
dings sehen wir auch ein, dass die Wirtschaftkammer aus Mitgliedermangel zusperren müsste,
wenn die Zwangsmitgliedschaft fallen würde.
Aus diesem Grund wird an dieser festgehalten und wo würde man denn die ganzen poli-
tischen Liebkinder unterbringen, wenn es diese Vereinigung nicht mehr geben würde.

Homowerbung aus Strafgelder?

Allerdings keimt in uns ein Verdacht auf. Vielleicht wird diese Werbekampagne aus den
überwiesenen Strafgelder der Gewerbebehörde finanziert. Sie wussten bis dato nicht, dass
die Wirtschaftskammer jene Gelder kassiert, welche von der Gewerbebehörde über Unter-
nehmer(innen) verhängt werden.?
Mach nichts, dies ist keine Bildungslücke. Dieser Zustand wurde so geheim gehalten, dass
es nicht einmal Kammerangestellte wussten. Hochrangige Funktionäre der Wirtschaftkam-
mer war erstaunt, als wir diesen Zustand aufgedeckt und veröffentlicht haben.

Viel Spaß beim Lesen

Zu Ihrer Information dürfen wir Sie auf folgende Beiträge in der Serie über die erstaunliche
Einnahmequelle der Wirtschaftskammer aufmerksam machen:
„Magistrat unterstützt Einbrecher“  „Arbeitsverbot für Selbständige“  „Sittenwidrig“
„Wirtschaftskammer Wien“  „Sittenwidrig Teil 2“  „Wirtschaftskammer und die Strafgelder“
 
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2010-01-21
  

BZÖ fordert Boot Camps

 

Amerikaner lösen Boot Camps auf

Selbst die Amerikaner haben eingesehen, dass sogenannte Boot Camps nicht der Weisheit
letzter Schluss sind. Diese wurden in den Vereinigten Staaten in den 80er Jahren erfunden
und boomten sich bis in die 90er Jahre. Seitdem ist der Trend für Boot Camps stark rück-
läufig.
Der psychologisch geschulte Erzieher
Maßgebliche Gründe dieser Trendabkehr waren  Missbrauchs- und Todesfälle, welche in
diesen Camps vorgefallen waren. Kein Kind oder Jugendlicher kann durch psychische
oder physische Qualen zu einem „besseren“ Menschen erzogen werden.

Konzentrationslager für Kinder

Boot Camps sind Erziehungslager, die man getrost auch als Kinder-KZ bezeichnen darf.
Auch in Österreich gab es bereits so ähnliche Institutionen. Die ältere Generation kann
sich sicher noch an die Erziehungsanstalten Kaiserebersdorf und Eggenburg erinnern.
Nun, seid ihr schon bessere Menschen???
Aber auch in unserem Land erkannte man, dass derartige Anstalten in denen Kinder
gequält, aber nicht „gebessert“ wurden, nichts bringen und schloss diese bereits vor
etlichen Jahren.

Zurück in alte Zeiten

Da ist es doch erstaunlich, dass ein Österreichischer Politiker im 21.Jahrhundert, die Neu-
auflage solcher Kinderquälstationen fordert. Der BZÖ-Oberösterreich Landessprecher
Nationalrat Rainer Widmann fordert allen Ernstes, die Errichtung von Boot Camps, die er
verharmlosend „Respekt Camps“ nennt.
Wir zitieren aus einer heutigen APA-OTS Aussendung des BZÖ-Oberösterreich:
„Mag. Rainer Widmann fordert eigene Respekt-Camps für jugendliche Straftäter und junge
Erwachsene. Straffällige Jugendliche sollen nicht sofort eingesperrt werden, sondern von
Respekttrainern nach Hessischem Vorbild wieder auf den rechten Weg gebracht werden;
als letzte Chance vor der Haft“.

Deutsches Vorbild

Also nach Hessischem Vorbild  wie der BZÖ-Mann meint. Da wollen wir doch den Orangen
Politiker ans letzte Deutsche Vorbild erinnern. Diese wurden Konzentrationslager, oder ver-
niedlicht „Arbeits- bzw. Umerziehungslager“ genannt. Auch prangten an manchen
Einfahrten dieser Lager der sinnige Spruch „Arbeit macht frei“.
Slogan nicht vergessen!!!
Also Herr Widmann. Lassen Sie sich noch einen guten Slogan für die von Ihnen geforderten
„Respekt Camps“ einfallen. Denn nach deutschem Muster muss einfach Ordnung sein.
Einen derartigen Schwachsinn, wie die Forderung nach derartigen Camps haben wir schon
lange nicht mehr vernommen. Herr Widmann meint offensichtlich allen Ernstes, dass man
Kindern und Jugendlichen Respekt hineinprügeln kann.

Geeignete Programme durchführen

Es kann wohl nicht angehen, dass man Kinder oder Jugendliche in derartigen Anstalten inter-
niert, weil die Eltern aus welchen Gründen auch immer, in ihrer Erziehungspflicht versagt
haben.
Es hat schon seine Richtigkeit, dass der Staat in solchen Fällen eingreifen und in Härtefällen
die Kinder von den Eltern trennen muss. In solchen Fällen müssen Institutionen zur Ver-
fügung stehen, wo Kinder und Jugendliche ihren eventuell versäumten Schul- oder Lehr-
abschluss nachholen können und eine dementsprechende Betreuung haben.
Für solche Programme müssen eigens geschulte Psychologen zur Verfügung stehen und
nicht irgendwelche komplexbehaftete Möchtegern-Rambos, die glauben das Kindererzieh-
ung aus Gewalt besteht. Solche Typen sind nämlich in diesen Camps anzutreffen.

Zwar keine Garantie, aber trotzdem Zukunftsinvestition

Auch darf die Finanzierung von sinnvollen Programmen kein Problem darstellen. Wenn man
bedenkt welche Summen für etliche Schwachsinnigkeiten verschwendet werden, ist dieses
Geld sicherlich gut angelegt. Es ist nämlich eine Investition in die Zukunft unseres Landes.
Kindern und Jugendlichen ist immer eine Chance zu geben. Zugegeben es gibt keine Garantie
dafür, dass alle betroffenen Kids auf den rechten Weg zurückgeführt werden können, aber
die Möglichkeit dazu ist durch eine sinnvolle Maßnahme weitaus höher, als die Internierung in
einem sogenannten „Respekt Camp“.
Sollten sinnvolle Maßnahmen nicht fruchten und aus dem  Kind ein erwachsener Straftäter
werden, hat sich dieser ohnehin vor dem Gesetz zu verantworten. Man kann nur hoffen,
dass Herr Mag. Widmann nie in eine politische Funktion gelangt, in der er mit Kinder oder
Jugendlichen zu tun hat.
*****
2010-01-20
  

Erstaunliche Bankgeschäfte


Der schlechte Ruf der Banken

Das Banken zur Zeit gerade nicht den besten Ruf genießen ist eine unumstößliche Tatsache.
Viele Anleger haben bei Anlagegeschäften, zu denen ihnen ihr Kundenbetreuer geraten hatte
sehr viel Geld verloren.

Risikogeschäft Girokonto

Gut, Risikogeschäfte mit hoher Renditenerwartung bergen nun einmal die Gefahr, dass
sie schief gehen können. Erstaunlich wird es allerdings, wenn ein Bankkunde auf sein
Girokonto einbezahlt und die Einzahlung als Auszahlung verbucht wird.
Noch erstaunlicher wird es, wenn der Filialleiter der Einzahlungsstelle mehrmals auf diesen
Umstand aufmerksam gemacht wird und nicht reagiert, bzw. den geschädigten Kunden
vertröstet.

Traurige Realität

Sie halten das für einen schlechten Scherz? Mitnichten, dieser Vorfall ereignete sich am
17.Dezember 2009, am Postamt 1100 Wien, Buchengasse 77.
Frau Urbanek vor dem betreffenden Postamt
Frau Andrea Urbanek ist eine treue „Erstaunlich-Leserin“ und hat sich heute mit dem
Wunsch an uns gewandt, diese Geschichte zu veröffentlichen. Diesem Wunsch kommen
wir gerne nach.

Was war passiert?

Frau Urbanek zahlte an dem besagten 17.Dezember, 500,- Euro auf ihr Girokonto ein. Dafür
erhielt sie den unten abgebildeten Beleg, der ihre Einzahlung bestätigt. Der Beleg wurde mit
der Buchungsnummer 000001121 verbucht.
Bestätigung über die Bareinzahlung von 500,- Euro
Als sie Anfangs Jänner 2010 ihren Kontoauszug erhielt, fiel sie aus allen Wolken. Der einge-
zahlte Betrag wurde als Auszahlung, ebenfalls unter der Buchungsnummer 000001121 ver-
bucht. Frau Urbanek erlitt dadurch einen Gesamtschaden von 1.000,- Euro.  Jene 500,-
Euro die sie cash einbezahlte, jedoch als 500,- Euro Minus geschrieben wurden.
Einzahlung als Auszahlung verbucht
Sie rief sofort und in der Folge auch mehrmals beim Filialleiter der Zahlstelle an und rekla-
mierte diese Buchung. Dort wurde sie immer wieder mit den Worten „kann nicht möglich
sein“ vertröstet.
Also begab sie sich heute persönlich, in Begleitung ihres Bruders und ihrer Tochter, mit den
Unterlagen ins besagte Postamt, um beim Leiter vorzusprechen. Der war ganz schön er-
staunt, als ihm Frau Urbanek die Belege zeigte.

Statt Klärung gab es Beleidigung

Er versprach ihr den Vorfall zu klären und sie rückzurufen. Der einzige Rückruf der in Folge
kam, war jener des Schalterbeamten, der seinerzeit diese erstaunliche Buchung tätigte. Laut
Aussage von Frau Urbanek lautete seine „Rechtfertigung“ sinngemäß, dass das alles nicht
wahr sei, sie selber schuld ist und wenn sie ihre Angaben nicht zurückziehe, er seinen Job
verliere.

Man hüllt sich in Schweigen

Erstaunliches Kundeservice sagen wir, dass sich dieses Postamt leistet. Aber auch wir kontak-
tierten den Filialleiter telefonisch. Dieser hielt sich sehr knapp und erklärte uns, Frau Urbanek
werde zu gegebener Zeit einen Rückruf erhalten. Mit uns wollte er über diesen Vorfall nicht
sprechen.

Wie funktioniert dort die Buchhaltung?

Jetzt betrachten wir die Sache einmal von der kaufmännischen Seite. Frau Urbanek bezahlt
500,- Euro bar ein. Dieses Geld wird in die Kasse gelegt. „Irrtümlicherweise“, wird der gleiche
Betrag als Auszahlung gebucht, aber nicht ausbezahlt, da die Kundin ja Geld einbezahlt hatte.
Spätestens bei der Kassenkontrolle, die bei jedem Bankschalter nach Kassenschluss durch-
geführt wird, hätte dem kontrollierenden Mitarbeiter auffallen müssen, dass 1.000,- Euro
zuviel in der Kasse sind.

Was passiert mit einem Überstand?

Die Folge wäre ein schriftliches Festhalten des „Überstandes“ gewesen. Damit hätte der
Filialleiter schon beim ersten Anruf von Frau Urbanek in Kenntnis sein müssen und
spätestens beim heutigen persönlichen Erscheinen von ihr, die Sache unverzüglich in
Ordnung bringen müssen.
Stattdessen wird sie von ihm vertröstet und zusätzlich vom Schalterbeamten, der diese
Fehlbuchung getätigt hatte angerufen und am Telefon beleidigt. Wir finden diese Vor-
gangsweise im höchsten Maß erstaunlich und werden dies an die PSK-Generaldirektion
weiterleiten.
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2010-01-19
  

Land der Geschlechtsneutralität


Glücklose Ministerin nimmt Bildung in die Hand

Wir dachten immer es sei strafbar, staatliche Symbole zu verschandeln oder herabzu-
würdigen. Das wir uns hier offensichtlich im Irrtum befinden, beweist die neue Version
der „Österreichischen Bundeshymne“.
Unterrichtsministerin Claudia Schmied, die zwar den Lehrkörper nicht in der Hand hat,
will jedoch mit einer Bildungskampagne die öffentliche Stimmung in Österreich beein-
flussen und alle bewegen, das Thema Bildung ernst zu nehmen.

Austro-Pop

Für diese Kampagne engagierte sie die Sängerin Christina Stürmer, deren gute Tage
schon eine Weile zurückliegen. Die zur Zeit nicht von Erfolgen verwöhnte Austro-
Poperin, gibt eine etwas eigenwillige Version der Bundeshymne zum Besten.
Bekannter Weise sind ja Ohrfeigen und Geschmäcker verschieden. Bei dieser Interpre-
tation jedoch, würden sich unserer Meinung nach Paula von Preradovic und Wolfgang
Amadeus Mozart im Grabe umdrehen.

Von Geschlechtsneutral bis Gleichgeschlechtlich?

Interessant ist auch, dass die Geschlechtsneutralität in den Text der Hymne Einzug ge-
halten hat. Hieß es bis dato „Heimat bist du großer Söhne..“, darf man jetzt folgendes
vernehmen: „Heimat bist du großer Söhne und Töchter….“
Vermutlich wird es auch nur eine Frage der Zeit sein, bis militante Homosexuelle oder Grün-
politiker auf das Recht eines gleichgeschlechtlichen Textes pochen. Dann würde sich die
Textpassage in der Bundeshymne wie folgt anhören:
„Heimat bist du großer Söhne und Töchter und Schwulen und Lesben…“

Ich weiß was, was Du nicht weißt

Über ihr Honorar schweigt sich Christine Stürmer aus. Auch die Unterrichtsministerin
Schmied sagt zu den Kosten nur soviel: „Ich weiß die Kosten, sage sie aber nicht“.
Unbestätigten Meldungen nach, sollen die Kosten für diese Kampagne jedoch einen fünf
-stelligen Eurobetrag übersteigen.
Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie sorglos Politiker mit Steuergeld umgehen und in
wirtschaftlich schweren Zeiten nichts Besseres zu tun haben, als dieses beim Fenster hin-
auszuwerfen.
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2010-01-19
  

Mahnmal

 

  W a r n u n g   o d e r   W e r b u n g ?

 

Ohne Worte!

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2010-01-18

Herbeigewünschte Diskriminierung


Schreuder surft weiter

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder, surft in seinem
heutigen „Blog-Beitrag“ wiederholt auf der Diskriminierungswelle. Grund dafür sind die
unlängst erschienen Meldezettel, auf denen der Familienstand eingetragen werden muss.
Er ist nach wie vor der Meinung, dass durch diesen Eintrag, Homosexuelle zwangs-
geoutet werden. Wir verstehen den Begriff „Zwangsouting“ nicht ganz, nachdem
sich die betreffenden Personen am Standesamt selbst geoutet haben.
Schreuder meint wörtlich:“Heteros waren sicher auch „geoutet“, allerdings haben Hetero-
sexuelle kaum mit Diskriminierungen aufgrund einer sexuellen Orientierung zu kämpfen.“
Nun da wollen wir den Grünpolitiker einmal auf den Boden der Realität zurückholen.

Wie schaut es wirklich aus?

Wir haben den heutigen Tag mit umfangreichen Internetrecherchen und zahlreichen Tele-
fonaten verbracht, um die Diskriminierungsgefahr für folgende in Österreich lebende
Minderheiten zu ermitteln.
Jüdische und islamitische Mitbürger, sowie in Österreich lebende Ausländer egal welcher
Herkunft. Diese Minderheiten müssen neben ihrem Familienstand, wie jeder Melde-
pflichtige, Religionsbekenntnis, Geburtsort und Staatsbürgerschaft eintragen.
Die Hälfte der Österreicher zeigt Tendenz zu Fremdenfeindlichkeit. Zu diesem Ergebnis
kommt eine Studie der Universität Innsbruck. Als harter Kern und Diskriminierungs-
gefahr, bleiben immerhin noch stolze 26 Prozent.
Der Anteil der Antisemiten in der österreichischen Bevölkerung, beträgt immerhin 23
Prozent. Diese ermittelte Gruppe neigt dazu, jüdische Mitbürger zu diskriminieren.
Außerdem ist es noch gar nicht solange her, dass diese Mitbürger in Österreich, auf
Grund ihres Religionsbekenntnisses umgebracht wurden.
Im Spitzenfeld der Ablehnung befinden sich Personen mit islamitischen Glaubens-
bekenntnis. Diese werden immerhin von 28 Prozent der Österreicher(innen) abgelehnt.
Noch dazu fährt eine österreichische Partei (FPÖ) ganz unverblümt einen Anti-Islamkurs.
Bis zum heutigen Tage, kamen von diesen Minderheiten keine Diskriminierungsvor-
würfe, welche den Eintrag in den Meldezettel betrifft und das obwohl es in Österreich
mit der Akzeptanz dieser Leute ebenfalls nicht ums Beste bestellt ist.

Türke, Schwarzafrikaner oder Homosexueller?

Wir wollen Ihnen ein kleines Beispiel vor Augen führen. Was glauben Sie, wen sich Öster-
reicher mit einem o.a. Ablehnungsverhalten wohl eher als Wohnungsnachbarn vorstellen
können. Eine Türkenfamilie, einen Schwarzafrikaner  oder ein homosexuelles Paar?
Richtig geraten, die Homosexuellen werden eindeutig der Türkenfamilie oder dem Schwarz-
afrikaner vorgezogen werden.

Man sucht ein Problem, das keines ist

In Angesicht der o.a. Tatsachen fragen wir uns schon, mit welcher Unverfrorenheit sich
manche Homosexuelle das Recht herausnehmen, sich als Diskriminierungsopfer  darzu-
stellen. Es entsteht der optische Eindruck, dass sich einige Vertreter dieser sexuell anders
orientierten Menschen, eine Diskriminierung herbeiwünschen.
Allerdings glauben wir, dass dieses erstaunliche Politikum von den Grünen absichtlich als
Diskriminierungsproblem hingestellt wird, um von den eigenen wirklichen Problemen ab-
zulenken. Ob die Grünen mit einer derartigen Gangart den Homosexuellen einen Gefallen
erweisen, sei dahingestellt.
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2010-01-18
 

Ist Hellsehen ein Betrug?


Hellseherische Fähigkeiten

Das kein Mensch die Zukunft voraussagen kann, wird wohl jedem einleuchten. Personen
die von sich behaupten, aus einer Glaskugel, Kaffeesud, Hühnerknochen, Spielkarten odgl.
mehr unsinnigen Gegenstände kommende Ereignisse vorauszusehen, sind schlicht und
einfach Betrüger.

Laut Krone ist entgeltliches Hellsehen ein Betrug

Wir finden, dass Hellsehen gegen Bezahlung ganz einfach gesagt ein Betrug ist. Egal ob man
als Gegenleistung irgendwelche Fluchaufhebungen, Weissagungen oder Wurzelhölzer erhält.
Wir finden auch, dass es bei der Bezahlung nicht auf die Höhe des Betrages ankommt.
Zu dieser Ansicht dürfte auch Österreichs auflagenstärkste Tageszeitung, die Krone gekom-
men sein. In ihrer Samstagausgabe veröffentlich sie sogar ein Fahndungsfoto einer Dame,
die sich als Hellseherin bezeichnet und mit Zukunftsversprechungen bei einer Frau Geld
Geld kassierte.

Krone veröffentlicht Fahndungsfoto

Im Krone-Artikel wird sogar um Mithilfe der Bevölkerung gebeten und die Telefonnummer
der zuständigen Polizeibehörde veröffentlicht. Immerhin hatte die Hellseherin einer gut-
gläubigen Frau, 3.000,- Euro für mehr oder weniger „Nichts“ abgeknöpft.
Allerdings waren wir erstaunt, dass in der gleichen Ausgabe einige Seiten weiter, diese ent-
geltlichen Werbeeinschaltungen zu lesen waren.
Nun vielleicht war es aus technischen Gründen nicht mehr möglich, die besagten Inserate
aus dem Anzeigenteil zu entfernen.  Jedenfalls erschien in der heutigen Montagausgabe
nachfolgender fast ganzseitiger Beitrag.

Krone-Foto führte zum Erfolg

In diesem Beitrag klopft sich die Krone stolz auf die Brust, da das Fahndungsfoto vom
Samstag zur Verhaftung der Betrügerin geführt hatte. Bravo sagen wir, wieder einmal
einen Rechtsbrecher mit Hilfe der beliebten Familienzeitung dingfest gemacht.
Allerdings verstehen wir die Welt jetzt nicht mehr. Denn einige Seiten nach dem oben
angeführten Krone-Artikel, bekamen wir in der selben Ausgabe das zu lesen.
Seit mindestens Samstag bezeichnet die Krone eine Hellseherin zu Recht als Betrügerin. Da
fragen wir uns aber schon, warum im Inseratenteil dieser Zeitung  Hellsehern eine Plattform
geboten wird?

Immer wieder Doppelmoral bei der Krone

Zum wiederholten Male haben wir bei der Kronen Zeitung Doppelmoral festgestellt. Klar
bezahlen diese Betrüger die sich Hellseher nennen eine Menge Geld, um in Zeitungen ihre
betrügerischen Dienste anbieten zu können.
Wenn aus einem Inserat die betrügerische Absicht nicht erkennbar ist, so kann die Zeitung
nichts dafür. Wenn allerdings, so wie in diesem Fall die Krone zur Feststellung gekommen
ist, dass Hellsehen gegen Entgelt ein Betrug ist, finden wir die Veröffentlichung derartiger
Inserate mehr als erstaunlich.
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2010-01-18
  

Psychotests für Richter(innen)


Richter und Ärzte

Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.

Fehlurteile und Kunstfehler

Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.

Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.

Ärzte haben die schlechteren Karten

Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.

Immer wieder Fehlurteile

Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.

Fall 1 der vergangenen Woche

Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“
zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.

Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.

Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom

Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,

ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.

Fall 2 der vergangenen Woche

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen

versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-

wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-

reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.

Auch Richter haben Stress

Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.

Was spricht gegen einen Psychotest?

Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.

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2010-01-17
  

Lautlose und unsichtbare Diebe


Bikeshop ausgeplündert

Einen erstaunlichen Einbruch entdeckten am Freitag in der Früh, die Angestellten eines
Motorradgeschäftes in Graz als sie zur Arbeit kamen. Aus dem Bikeshop wurden sage
und schreibe 40(!) Motorräder gestohlen.



Hohe Werte ungesichert

Laut Polizei hat das Geschäft zwar eine Alarmanlage, jedoch war diese so leise einge-
stellt, dass niemand auf den Einbruch aufmerksam wurde. Über eine Videoüberwachung
oder sonstige Alarmeinrichtung verfügt das Geschäft nicht. Auch mußten die Täter nur ein
einfaches Vorhangschloss aufbrechen, um in die Verkaufsräume zu gelangen.

Der angegebene Schaden wurde vom Ladenbesitzer mit zirka 400.000,- Euro beziffert.
Wir haben zum Nachrechnen begonnen. Der Durchschnittswert eines Motorrades
beläuft sich bei 10.000,- Euro. Also handelt es dabei schon um höherwertige Fahr-
zeuge, mit dementsprechenden Abmessungen.

Unsere Rechnung

Ein derartiges Motorrad wiegt durchschnittlich 220 Kilo. Das bedeutet ein Gesamtver-
ladegewicht von knappe 9 Tonnen. Den Platz den so ein Motorrad benötigt, beträgt
minimum 1 Meter für die Breite (inkl. Lenker) und 2 Meter für die Länge.

Ein 7.5 Tonnen-Lkw hat zirka eine 2 Meter breite und 10 Meter lange Ladefläche. Das
bedeutet dass für den Abtransport dieser Fahrzeuge mindest vier solche Lastwagen zur
Verfügung gestanden haben müssen. Ausserdem müssen diese alle mit einer Hebe-

bühne ausgerüstet gewesen sein, es sein den die unsichtbaren Diebe waren Bodybuilder.

Ferner müssen alle Bikes im Laderaum festgezurrt werden, um Schäden beim Transport
zu vermeiden. Gehen wir davon aus, dass jeder der vier Lkw’s mit Fahrer und Beifahrer
besetzt war, schätzen wir eine Gesamtarbeitszeit von mindestens 3(!) Stunden.

Der unbemerkte Tatablauf

Wir rekapitulieren. Unbekannte Täter fahren mit vier 7.5 Tonnen-Lastwagen vor ein
Geschäft vor, dass nicht gerade in einer versteckten Seitengasse liegt. Knacken das
einfache Vorhängeschloss des Ladens, der über keine Videoanlage verfügt und des-
sen Alarmanlage heiser vor sich hinschnurrt, aber in dem immerhin erhebliche Werte
gelagert sind.

Verladen und sichern 40(!) Motorräder in die Lastwagen, die ja immerhin vor dem Ge-

schäft gestanden haben müssen. Und diese Aktion, die mindestens 3(!) Stunden ge-
dauert haben muss, ist keinem Menschen aufgefallen.

Dieser Einbruchsdiebstahl erinnert uns an einen Autodiebstahl in Bratislava, bei dem
der Besitzer schon mit drei Leasingraten für sein Fahrzeug im Verzug war. Man darf
gespannt sein, was die behördlichen Ermittlungen ergeben.

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2010-01-16
  

GAY-BÖRSE JA, Meldezettel nein


Das ewige Thema

Eigentlich wollten wir das Thema Homosexualität wieder für eine Weile gut sein lassen.
Allerdings eine heutige APA-Aussendung der Grünen veranlasst uns wieder dazu Stellung
zu nehmen.
Wie wir im „Beitrag“ vom 13.01.2010 geschrieben haben, wurde durch eine Gesetzes-
änderung welche bewirkt, dass Homosexuelle nun standesamtlich heiraten können, auch
eine Änderung des Meldegesetzes ausgelöst.

Grüner Politiker auf Gay-Website

Die Grünen  orten bei diesen Meldezetteln eine Diskriminierung für Homosexuelle. Das
finden wir erstaunlich, denn es ist ausgerechnet ein grüner Politiker, der ganz freizügig
auf der Schwulen-Kontaktbörse „Gay-Romeo“ erscheint.“
Der betreffende Grünpolitiker „Gebi Mair“ ist halbnackt, mit teils sehr intimen Angaben zu
seiner Person auf dieser Webseite abgebildet. Hoffentlich hat das Mair von sich aus freiwillig
veranlasst und hat kein Datenmissbrauch stattgefunden, um einen Homosexuellen zu dis-
kriminieren.

Kennt Schreuder die Gesetze nicht?

Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder fordert eine sofortige
Änderung im Meldegesetz. Eine gemeinsame Bezeichnung wie von den Grünen gefordert
„verheiratet/in eingetragener Partnerschaft lebend“, entspricht jedoch nicht den
gesetzlichen Vorschriften.

Diskriminierung von Heteros

Außerdem wie kommt ein Hetero dazu, sich wegen einer Minderheit die Frage gefallen
lassen zu müssen, ob er/sie vielleicht Homosexuell sei. Niemand wird in Österreich ge-
zwungen seine homosexuelle Partnerschaft amtlich bekannt zugeben.

Da Ja-Wort bedeutet Bekenntnis

Wenn sich allerdings ein Paar dazu entschließt, sollte man soviel Anstand haben und im
Nachhinein kein Geheimnis daraus machen. Ob die Grünen mit ihren erstaunlichen
Forderungen und der ewigen Diskriminierungsmasche  den Homosexuellen einen guten
Dienst erweisen, sei dahingestellt.
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2010-01-15
  

Ein Hoch auf die offenen Grenzen


Mordversuch an einem Polizisten

Wie wir bereits vorgestern im Beitrag „Wer Gewalt sät“ berichtet haben, wurde ein junger
Polizist von einem, zum damaligen Zeitpunkt noch unbekannten Täter angeschossen. Der
Beamte wollte den Fahrer kontrollieren, nachdem dieser mehrere gelbe Ampeln überfahren
hatte.
Wir haben damals schon gemutmaßt, dass es sich um keinen „normalen“ Autofahrer ge-
handelt haben kann. Wie sich am Folgetag herausstellte, haben wir Recht behalten. Bei dem
Schützen handelt es sich um einen serbischen Berufsverbrecher.

Schuld ist die Armut

Hoch interessant ist, was heute auf einigen Gutmenschen-Blogs zu lesen ist. Man zeigt sich
zwar scheinheilig entrüstet, schiebt aber der Armut die Schuld zu, dass Menschen zu solchen
Verbrechern werden.
Auch die rosarote Zeitung berichtet über den Vorfall sehr verhalten und emotionslos. Das
sind wir von dieser Postille gar nicht gewöhnt, denn immer wenn ein Mensch zu Schaden
kommt, schlagen dort die Emotionen durch.
Allerdings meist dann, wenn es sich um einen farbigen Drogendealer oder ausländischen
Verbrecher handelt und dieser Schaden von einem österreichischen Polizisten  verursacht
wurde.
Es hat schon seine Richtigkeit, wenn über Polizeiübergriffe eine dementsprechende Bericht-
erstattung erfolgt, aber dass man sich im umgekehrten Fall fast ausschweigt, ist wohl höchst
erstaunlich.

Die Causa Krems

Einer der wohl erstaunlichsten Kommentare war „Mit Krems hat das nichts zu tun“, den
wir auf einem Gutmenschen-Blog entdeckt haben. Was will der Autor mit dieser Aussage dem
Leser eigentlich sagen?
Wir waren seinerzeit auch gegen diesen Waffengebrauch beim Supermarkteinbruch in Krems.
Aber wie sagte schon Konrad Adenauer: „Es kann keinem Menschen verwehrt werden,
sich am Abend niederzulegen und in der Früh klüger aufzuwachen“.
Aus der Sicht des traurigen Ereignisses von vorgestern gesehen, müssen wir unsere Meinung
revidieren. Der in  Ottakring niedergeschossene Polizist hatte vielleicht auch aus Gründen des
„verdammt werden“ seine Eigensicherung zu sehr außer Acht gelassen und dadurch fast
mit seinem Leben bezahlt.

Auch flüchtende Verbrecher schießen

Es erscheint nicht abwegig, dass ein Verbrecher zwar flüchtet, aber sich doch jederzeit um-
drehen könnte, um auf den verfolgenden Beamten zu schießen, wie es sich in Ottakring nun
bestätigt hat.  Daher sehen wir den Schusswaffengebrauch in Krems als gerechtfertigt.
Aus der Sicht des Polizisten war es wahrscheinlich eine Sekundenentscheidung, ob er sein
eigenes Leben leichtfertig aufs Spiel setzen soll oder nicht. Es ist eben das Berufsrisiko eines
Einbrechers eventuell zu Schaden zu kommen, wenn er in der Nacht in einem Objekt ange-
troffen wird.

Tür und Tor geöffnet

Der 33-jährige serbische Berufsverbrecher, welcher den Polizisten in Ottakring nieder-
geschossen hatte, war unter dem Vorwand eines Asylwerbers nach Österreich gekommen.
Er wurde Ende 2008 abgeschoben und reiste danach wieder illegal ins Bundesgebiet ein.
Diese komplizierte Vorgehensweise ersparen sich nun Verbrecher aus Serbien. Denn ab
1. Jänner dieses Jahres benötigen Serben kein Visum mehr, um nach Österreich einreisen
zu können.
Damit wollen wir nicht sagen, dass alle Personen die nun von Serbien kommen automatisch
Verbrecher sind. Aber welch gewaltiges Potential an Kriminellen in diesem Land schlum-
mert, werden wir spätestens dann bemerken wenn die nächsten Schüsse fallen.

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2010-01-14
  

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