Zu Unrecht Minusstunden verrechnet und dafür Urlaub abgebucht

AK holt 1.963 Euro für Brot- und Gebäcksausführerin zurück

Nachdem eine Frau aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung gekündigt worden war, wandte sie sich mit ihrer Endabrechnung an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Sie wollte sichergehen, dass die Bäckerei, bei der sie beschäftigt war, alles korrekt bezahlte. Doch schnell stellte die Arbeiterkammer fest, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Außerdem hatte die Bäckerei mit Sitz in Urfahr-Umgebung der Frau zu Unrecht Minusstunden abgezogen und dafür Urlaub gegengerechnet. Dank der AK erhielt die Brot- und Gebäcksausführerin 1.963 Euro zurück.

Die Kündigung durch die Bäckerei erfolgte fristwidrig. Deshalb musste der ehemalige Arbeitgeber seiner gekündigten Beschäftigten den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nachzahlen. Besonders dreist war aber, dass die Bäckerei der Frau an Tagen, an denen sie nachweislich gearbeitet hatte, Urlaub für angebliche Minusstunden gegenrechnete.

AK-Präsident Andreas Stangl rät bei Minusstunden, jedenfalls den Rat der AK einzuholen: „Es ist nicht zulässig, Beschäftigten Minusstunden zu verbuchen, weil man sie wegen geringer Auftragslage früher nach Hause schickt. Klar ist, dass Urlaub Vereinbarungssache zwischen Beschäftigten und Betrieben ist und daher nicht einseitig abgezogen werden kann.“

Die AK Oberösterreich erreichte für ihr Mitglied eine Nachzahlung in Höhe von 1.963 Euro. „Eine Kontrolle der Endabrechnung bei der Arbeiterkammer am Ende eines Arbeitsverhältnisses ist immer sinnvoll.“, so AK-Präsident Stangl.

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Mehrere Gebühren in Kreditverträgen der WSK Bank ungültig

AK erzielte mit WSK-Bank konsumentenfreundliche Einigung – Konsumenten bekommen unzulässige Gebühren zurück

Erfolg für Konsumenten: Nach einer Klage der Arbeiterkammer erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH) mehrere Gebühren in Kreditverträgen der WSK Bank für unzulässig. Das betrifft etwa Verzugszinsen von knapp fünf Prozent und Spesen im Zusammenhang mit Gehaltsverpfändungen. Auch die Kreditbearbeitungsgebühr wurde vom OGH neuerlich für unzulässig erklärt und damit ein Urteil des VKI bestätigt. Betroffene Kunden können das zu Unrecht verlangte Geld jetzt zurückholen. Gemeinsam mit der Bank konnte die AK eine einfache Online-Refundierungslösung vereinbaren.

Die AK hat gegen zahlreiche unzulässige Klauseln in den Kreditverträge der WSK Bank geklagt. Der OGH hat jetzt der AK Recht gegeben und 14 Klauseln untersagt.

Das sind die vier bedeutendsten unzulässigen Klauseln – die Spesen werden vollständig an Betroffene rückerstattet

+ Verzugszinsen von 4,8 Prozent überhöht: Ohne konkreten höheren Schadensnachweis darf die Bank nicht mehr als die gesetzlichen vier Prozent Zinsen verrechnen.

+ Benachteiligende Gebühren bei Gehaltsverpfändung: Für die Offenlegung einer Gehaltsverpfändung verlangte die Bank 25 Euro, für deren Verwertung sogar 70 Euro. Laut OGH fehlt jede nachvollziehbare Begründung für diese Zusatzkosten – die Klauseln sind rechtswidrig.

+ Unzulässige Kosten für „Aktübergabe an Rechtsanwälte“: Bei den Kosten von 120 Euro für Aktübergabe an Rechtsanwälte ist nicht klar, welche Leistungen oder welcher Aufwand hinter den 120 Euro stehen.

+ Kreditbearbeitungsgebühr von vier Prozent des Kreditbetrags: Die Klausel, die bereits Gegenstand einer vom VKI (Verein für Konsumenteninformation) erwirkten Entscheidung war, wurde vom OGH neuerlich als intransparent und damit unzulässig beurteilt.

Diese Kreditverträge sind betroffen

Die ausverhandelte Vereinbarung zwischen AK und WSK Bank betrifft grundsätzlich alle Verbraucherkreditverträge, die die unzulässigen oder sinngleichen Klauseln enthalten. Kunden können die Gebühren für die vergangenen 30 Jahre zurückfordern. Die jeweilige Gebühr muss nur nach dem 1. Dezember 1995 verrechnet oder dem Kreditkonto angelastet worden sein.

Diese Unterlagen brauchen Betroffene – so kommen sie zu ihrem Geld

Bei vor dem 1. Dezember 2018 vollständig getilgten Krediten sind der Kreditvertrag oder andere Unterlagen (etwa Kontoauszüge), aus denen die Existenz des Kredits als auch die Verrechnung der unzulässigen Spesen hervorgehen, als Nachweis zu übermitteln.

Wer einen laufenden Kredit hat, bekommt das Geld auf dem Kreditkonto gutgeschrieben. Besteht zum Zeitpunkt des Refundierungsantrags keine aufrechte Vertragsbeziehung mehr mit der WSK Bank, werden die Entgelte auf das von den Kunden angegebene Bankkonto überwiesen.

Das Online-Formular der WSK Bank ist unter https://verbandsverfahren-arbeiterkammer.wsk-bank.at/ abrufbar. Refundierungen können bis 31. Jänner 2027 beantragt werden.

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Ausbildungspflicht bis 18 – Tausende Jugendliche finden dennoch keinen Platz

Beratungstag am 12. Mai für Jugendliche, Eltern und Interessierte

Aktuell suchen mehr als 23.000 Jugendliche in Österreich eine Lehrstelle (genau: 23.302, Stand April 2026). Gleichzeitig gilt die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Was tun, wenn Jugendliche keinen Lehr- oder Schulplatz finden? Genau hier setzt der Beratungstag ‚Ausbildung bis 18‘ an.

Der Beratungstag ‚Ausbildung bis 18‘ wird von der Arbeiterkammer Wien, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, dem Sozialministeriumservice Wien und der Bildungsdirektion Wien organisiert.

Jugendliche und ihre Eltern werden darin unterstützt, sich in einer schwierigen Übergangsphase zu orientieren und vielleicht sogar noch einen Platz für den Herbst zu finden.

Am 12. Mai sind Jugendliche, Eltern und Interessierte, die einen Schul- oder Lehrplatz suchen, von 13:00 bis 17:00 Uhr ins Bildungszentrum der AK Wien eingeladen. Vor Ort beraten das Jugendcoaching, die AusbildungsFit-Projekte, Träger der überbetrieblichen Lehrausbildung, das Arbeitsmarktservice (U25), die Bildungsberatung und die Schulpsychologie der Wiener Bildungsdirektion sowie zahlreiche weitere Institutionen.

Geboten werden persönliche, maßgeschneiderte und mehrsprachige Beratungen zu Lehrausbildung und Bildungswegen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, verschiedene Ausbildungsfelder praktisch auszuprobieren und kennenzulernen. Der Eintritt ist frei.

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AK Mystery-Shopping Banken informieren schleißig bis gar nicht über Basiskonto

Arbeiterkammer testete zehn Wiener Banken – Rechtsanspruch auf Basiskonto im Abseits

Seit zehn Jahren gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für jeden. Ein aktuelles AK Mystery-Shopping, ergänzt durch Mailanfragen und einen Website-Check, bei zehn Wiener Bankfilialen zeigt: Die Banken informieren gar nicht oder nur dürftig und auf Nachfrage über den Rechtsanspruch auf ein Basiskonto, also ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“. Die AK fordert, dass die gesetzlichen Informationspflichten eingehalten werden.

„Zehn Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs ist das Basiskonto wahrscheinlich für viele Betroffene noch immer nicht problemlos zu bekommen. Was im Gesetz klar geregelt ist, kommt in der Bankfiliale offenbar nicht selbstverständlich an“, resümiert AK Konsumentenschützerin Benedikta Rupprecht.

Seit Mitte September 2016 müssen die Banken in ihren Filialen, auf ihren Websites und vor allem dann, wenn sie die Eröffnung eines „normalen“ Kontos ablehnen, über das Basiskonto informieren. Der AK Mystery-Shopping Test bei zehn Wiener Banken zeigt:

Arbeitslos? Fehlanzeige Basiskonto bei AK Testperson: Eine AK Testperson wollte ein „normales“ Konto eröffnen und gab an, arbeitslos zu sein. Vier Banken verweigerten die Kontoeröffnung. Doch anstatt aktiv auf das gesetzlich garantierte Basiskonto hinzuweisen, blieb der Hinweis komplett aus. Nur in einem einzigen Fall wurde erst auf Nachfrage die verpflichtende schriftliche Information ausgehändigt. Von den restlichen sechs Banken, die ein Standardkonto nicht sofort ablehnten und auf Nachfrage über das Basiskonto informieren sollten, gab nur eine Bank vollständige schriftliche Informationen heraus. Krass: In keiner einzigen Bank waren die Informationen zur Entnahme für Interessierte Filialbesucher vorhanden.

Mail- und Online-Anfragen etwas besser – aber weit entfernt von gut: Sechs von zehn Banken informierten hier korrekt. Die Websites enthielten zwar immer irgendwo die gesetzlich vorgeschriebene Basiskontoinfo – aber nicht immer vollständig. Zudem wurde das Basiskonto nirgends gleichberechtigt neben den Standardkonten präsentiert. Teilweise war es regelrecht versteckt.

Rupprecht: „Gerade für Menschen, die es schwer haben, ein Gehaltskonto zu eröffnen – etwa Arbeitslose, Zugewanderte oder Personen im Privatkonkurs – soll der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto Hürden abbauen. Denn jemand ohne Konto findet auch nur schwer einen Arbeitsplatz. Unsere AK Beratungserfahrung zeigt: Immer wieder melden sich Betroffene, weil Banken eine Kontoeröffnung ablehnen – und das bestätigt auch unser Mystery-Shopping.“

Gesetzliche Infopflichten einhalten

Die gesetzlichen Informationspflichten müssten konsequent eingehalten werden. Zudem ist der Gesetzgeber gefordert:

+ Die Finanzmarktaufsicht soll zu Mystery-Shopping bei Banken ermächtigt werden.

+ Die derzeit niedrigen Verwaltungsstrafen sollen angehoben werden.

+ Als gesetzliche und einheitliche Produktbezeichnung soll der Begriff „Basiskonto“ für mehr Klarheit sorgen. Der derzeitige Gesetzesbegriff lautet nämlich „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ – Banken verwenden diesen sperrigen Begriff, aber auch „Zahlungskonto“ oder „VZKG-Konto“.

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Achtung, Spesenfalle Plastikgeld im Urlaub


Den AK Test „Plastikgeld im Urlaub“

gibt’s unter wien.arbeiterkammer.at

Wer mit der Bankomatkarte in einem EU-Urlaubsort zahlt oder abhebt,  bezahlt gewöhnlich
keine  Spesen.   Aber Vorsicht, in Deutschland etwa können zusätzliche Spesen beim Geld
abheben  anfallen.   Der  Grund:  Manche  Bankomaten  werden  von  keiner „echten“ Bank,
sondern  einer  Abwicklungsgesellschaft betrieben. Trotzdem gilt:  Die Behebung darf nicht
mehr kosten als im Inland.   Wer die Kredit-oder Bankomat-Karte in einem Nicht-Euro-Land
zückt,  muss  mit unter  mit hohen Spesen rechnen.   Das zeigt ein AK Test von Kredit- und
Maestro-, also Bankomatkarten.
Wer  in den Urlaub fährt, hat meist Plastikkarten fix mit im Geldbörsel. „Mit der Bankomat-
karte  fällt  prinzipiell  weder  beim  Abheben  noch beim Einkaufen eine Gebühr in Euro-
Ländern  an“,  sagt  AK Konsumentenschützerin  Gabriele  Zgubic.   Doch in Deutschland
beispielsweise  können sehr wohl Spesen beim Abheben anfallen.   Das ist dann der Fall,
wenn  der  Bankomatbetreiber  keine „echte“ Bank ist,  sondern die Automaten von soge-
nannten Abwicklungsgesellschaften betrieben werden. Diese Spesen widersprechen der
EU-Verordnung für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr.
Zgubic rät:  „Werden Ihnen im EU-Ausland bei der Bankomatabhebung Spesen verrech-
net,  beeinspruchen  Sie  diese bei Ihrer Hausbank.   Die Bankomatabhebung darf nicht
mehr  kosten  als im Inland.“   Wer außerhalb des Euro-Raumes urlaubt, zahlt beim Ab-
heben mit Bankomatkarte Spesen (0,75 Prozent zuzüglich 1,82 Euro) und beim Zahlen
(0,75 Prozent plus 1,09 Euro).
Wer  mit der Kreditkarte im Nicht-Euro-Raum einkauft,  zahlt Manipulationsgebühren von
1,5 bis zu zwei Prozent vom eingekauften Betrag.   „Bargeld abheben mit der Kreditkarte
kommt teuer.   Im Inland und somit im Euro-Raum fallen drei Prozent vom abgehobenen
Betrag an, mindestens aber 2,50 bis vier Euro“, warnt Zgubic.   „Wer im Nicht-Euro-Raum
abhebt,  zahlt  zusätzlich  zu  den Spesen noch die Manipulationsgebühr von bis zu zwei
Prozent.“
Plastikgeld: Darauf sollten Sie achten

+ Fragen Sie bei Kreditkarten immer nach, welche Spesen bei Umsätzen in Fremdwähr-
ungen anfallen können.
+ Kontrollieren Sie Ihre Monatsabrechnungen. Bei strittigen Umsätzen informieren Sie
sofort die Kreditkartenfirma. Erheben Sie gegebenenfalls schriftlichen Einspruch.
+ Beachten Sie: In Nicht-Euro-Ländern kann es zu Kursschwankungen kommen. Der
Wechselkurs kann am „Zahltag“ ein anderer sein, als am späteren Abbuchungstag.
+ Nützen Sie den AK Zahlungskarten-Spesenrechner: Sie finden den Rechner unter
www.ak-bankenrechner.at. Er berechnet, mit welcher Karte wo welche Spesen anfallen.
(Quelle: APA/OTS)
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2014-07-14

Rot in der AK schockiert mit „Terrorist“ und „Schlägertrupps“


Rasche Reaktion seitens der Politik auf unseren

gestrigen Beitrag „Als Terrorist in der Zeitung stehen“

Wie  die  Internetseite  erstaunlich.at aufgedeckt hat,  gab ausgerechnet der ehemalige rote

Gemeinderat  Martin Donhauser,  der im April 2011 ankündigte,  als Terrorist das Parlament
sprengen zu wollen, auf seiner Facebook-Seite an, bei der Arbeiterkammer Wien im Wahl-
büro  tätig  zu  sein,  ist  der  Bundesobmann  der  Freiheitlichen  Arbeitnehmer  (FA)  Labg.
Bernhard Rösch schockiert.
Er vermutet, dass dies mit Duldung der Roten rund um AK-Präsident Kaske eingefädelt wurde.
„Wenn  dem  so ist,  hat sich – der  mit  seiner absoluten roten Mehrheit in der Arbeiterkammer
regierende – Kaske einen ordentlichen  Fauxpas  geleistet.   Rot  in der AK tragt dafür dann die
volle Verantwortung.
Da ist es wenig verwunderlich,  dass die Roten unseren Antrag,  nämlich Gewalt von Links als
auch  von Rechts zu verurteilen, ablehnten“,  so der FA-Obmann.   Das lasse den Eindruck er-
wecken, dass Entgleisungen roter Funktionäre mit Augenzwinkern toleriert und sie dafür auch
noch mit AK-Jobs belohnt werden.
Außerdem  zeigt  Rösch  auf,  dass  auf  der Facebook-Seite der AK-Roten noch immer ein Foto
stolz präsentiert wird,  auf dem bewaffnete und vermummte Jugendliche mit einem Transparent
samt  FSG-Logo  posieren.   „Auf  dem  Transparent  wird  gedroht,  dass Europa brennen werde,
wenn  man  die  Ängste der Jugend nicht ernst nimmt.   Abgesehen davon erinnern mich solche
Jugendliche an die furchtbaren Horden von Schlägertrupps, die im Zuge des FPÖ-Akademiker-
balls Wiens Innenstadt verwüsteten“, so Rösch.
Da  klinge  der  Slogan  der  Roten  „Ohne Kampf kein Fortschritt“  schon  als  eine gefährliche
Drohung,   meint  der   FA-Obmann,  der  abschließend  festhält:   „Wir  lehnen   Gewalt  gegen
Andersdenkende entschieden ab,  egal, ob sie von Links oder von Rechts kommt.  Die Roten
allerdings  schaden dem Ansehen des Arbeiterkammerparlaments massiv und müssen dafür
einen ordentlichen Denkzettel erhalten.   Die Kaske-Absolute muss fallen“,  betont Rösch ab-
schließend. (Quelle: APA/OTS vom 01.02.2014)
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2014-02-012014

Als Terrorist in der Zeitung stehen


Verhinderter Sprengmeister der SPÖ wieder auf der politischen Bühne

Es  ist  noch  gar nicht so lange her,  da beabsichtigte der augenscheinlich gewaltbereite SPÖ-
Gemeinderat,  Martin Donhauser, eine eventuelle blau-schwarze Koalition dadurch verhindern
zu wollen in dem er androhte,  dass Parlament samt seinen Insassen in die Luft zu sprengen.
Screen: facebook.com (Account: Martin Donhauser)
Nachdem seine Ankündigung zu einem SPÖ-Skandal zu werden drohte,  wurde der Genosse
abgezogen  und verschwand vorerst in der politischen Versenkung.   Ob Donhauser für seine
öffentlich  geäußerte  Drohung  strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde,  entzieht sich
unserer  Kenntnis.   Jedenfalls  brachte  auch  eine  Parlamentarische  Anfrage  kein  Licht ins
Rot-Schwarze, denn die Innenministerin schwieg sich dazu vornehm aus.
Offenbar glaubt man bei der SPÖ,  dass nun genug Gras über die Sache gewachsen sei. Denn
plötzlich  taucht der kämpferische ehemalige SPÖ-Gemeinderat wieder aus seinem politischen
Exil  auf.  Tja, bei den Sozialisten vergisst man eben keine K(r)ampfgenossen, solange sie der
Parteilinie treu bleiben.
Das  erste  Halbjahr 2014  steht  ganz  im  Zeichen  der  Arbeiterkammerwahlen.   Rund drei
Millionen  Arbeitnehmer(innen) in  ganz Österreich sind aufgerufen,  ihre politischen Vertret-
ungen in der Zwangsinstitution AK zu wählen.
Aber  zurück zu Martin Donhauser.   Wie bereits erwähnt,  geraten bei der SPÖ keine braven
Parteisoldaten  in Vergessenheit,  auch  dann  nicht,  wenn  sie kundtun das Parlament in die
Luft  sprengen  zu  wollen.   Und  so  findet sich Donhauser seit heuer – nebst seinem Arbeit-
geber SPÖ – in der Arbeiterkammer im Wahlkampfteam der Genossen wieder.
Screen: facebook.com (Account: Martin Donhauser)
Die Frage die wir uns stellen lautet: Warum bedient sich die SPÖ eines Mannes, der möglicher-
weise  zum  Terroristen  werden  könnte,  wenn ein für ihn politisch nicht genehmer Gegner die
Wahl gewinnt?
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2014-01-31

Bist du nicht willig, dann ….


Rotzfreche Formulierung von Wien-Energie

Wien-Energie  verschickte im März an seine  Kund(innen) die neuen Geschäftsbedingungen
und drohte im Brief, falls sie Einwände haben,  Ende Juni 2012 Strom und Gas abzudrehen.
 
 
Es  ist eine bodenlose Frechheit,  wie den Strom- und Gaskunden die neuen Geschäftsbe-
dingungen „verkauft“ werden.   Quasi mit einer Erpressung nämlich. So unter dem Motto:
„Wenn du nicht akzeptierst und Einspruch erhebst, endet der Liefervertrag.“
 
Eine  private  Firma würde so eine Formulierung nie wählen.   Kundenfreundlichkeit schaut
nämlich anders aus.   Auch die Punkte in den elend langen Geschäftsbedingungen sind für
Laien kaum zu verstehen.   „Dafür müsste ich einen Rechtsanwalt engagieren“,  sagt einer
der vielen Betroffenen,  der dieses Kundenschreiben ebenfalls bekommen hat.
 
Warum es nicht möglich ist, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen extra an-
zuführen oder sie fett herauszuheben, damit Kunden gleich wissen, worum es geht, bleibt
ein Rätsel.
 

Beschwerde-Flut bei E-Control-Schlichtungsstelle

Nachgefragt  bei  der staatlichen Kontrollbehörde E-Control, sagte deren Vorstand,  Martin
Graf, dass derzeit bei der Schlichtungsstelle viel los sei. Aufgrund der Verunsicherung durch
das  Schreiben  würden sich täglich zahlreiche Konsumenten an die Schlichtungsstelle wen-
den  und  nähere  Informationen zu den Allgemeinen Lieferbedingungen der Wien-Energie
verlangen.
 
Grund des Schreibens der Wien-Energie: Die Konsumenten hätten jetzt mehr Rechte, etwa
kürzere Kündigungsfristen.   „Leider verunsichert der Brief die Kunden, weil es eine Textflut
ohne klare Übersicht der Änderungen gibt“, kritisiert Graf.
 
Die Arbeiterkammer (AK) fordert indessen, dass ein Musterschreiben zu neuen Geschäftsbe-
dingungen erstellt wird.   Dieses sollte von einer unabhängigen Stelle verfasst werden, zum
Beispiel von der E-Control.  Es soll eine verständliche Zusammenfassung und einen Vergleich
der  euen Passagen mit den alten geben.   „Durch das aktuelle Schreiben werden die Ver-
besserungen für Konsumenten leider vernebelt“,  meint Silvia Angelo,  Leiterin der AK Wien
Wirtschaftspolitik.
 
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2012-03-31
 

Sozialistischer Besteuerungswahn


Wie vernichtet man einen Wirtschaftsstandort und Jobs?

Sollte sich die SPÖ mit ihren Besteuerungs-Ideen durchsetzen, führt diese SPÖ/VP-Regierung
Österreichs  Wirtschaft,  speziell die KMUs,  in den Abgrund,  vernichtet  den  Binnenkonsum,
Arbeitsplätze und schadet damit dem Standort Österreich.

 

Österreich  ist ein Hochsteuer-Land.   Der einzig sinnvolle Weg,  um das Budget  zu sanieren

und  gleichzeitig den Standort  nicht komplett zu ruinieren,  sind ausgabenseitige  Reformen
und  Strukturmaßnahmen.   Die Vorschläge des Rechnungshofes liegen auf dem Tisch,  man

müsste sie lediglich aufgreifen.

 

Wirtschafts-  und standortpolitisch  sei der sozialistische  Besteuerungswahn schlicht gefähr-

licher Unsinn. Die von den Genossen geforderte gänzliche Abschaffung der Gruppenbesteuer-
ung, des Gewinnfreibetrags, der Steuerpauschalierung für Betriebe sowie die Anhebung der
KÖSt  würde tausende  Existenzen vernichten,  weil einerseits  Betriebe abwandern würden
und andere, speziell kleine Unternehmer, zusperren müssten.

 

Mit einer  Abschaffung der  Kleinunternehmerpauschalierung feiert  die Bürokratie  fröhliche
Urständ.   Die Anhebung der Grundsteuer würde auf die Mieten durchschlagen.   Die Anheb-

ung der LKW-Maut  (die vor kurzem schon angehoben wurde)  würde auf die  Lebensmittel

und Güter des täglichen Bedarfs durchschlagen, die hohe Inflation weiter steigen.

 

Dass  sie  mit  solchen  Ideen auch  ihre eigene Klientel,  die Arbeitnehmer,  massiv treffen
würden, haben die Genossen und ihr wirtschaftspolitisches „Mastermind“,  AK-Chef Werner

Muhm,  in ihrem Klassenkampf-Wahn wohl übersehen.

 

Und  ein Blick zurück  in  die  jüngere  Steuer-Geschichte würde  den Genossen  auch nicht
schaden. Die geforderte Vermögenssteuer, die die SPÖ wieder einführen wolle, ist nämlich

Mitte  der  Neunziger Jahre (1994) wegen chronischer  „Sinnlosigkeit“  abgeschafft worden

– und zwar von einem sozialistischen Finanzminister.

 

Ginge  die SPÖ bei der Struktur- und Verwaltungsreform nur halb so eifrig vor,  wie sie bei

ihren Rundumschlägen gegen das  „Feindbild“ Leistungsträger,  Wirtschaft und Mittelstand,

wären  Pensions-,  Gesundheits- und Verwaltungsreform  wahrscheinlich schon  lange auf

Schiene.

 

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2011-12-20

Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl


Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!

Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy.   Nun sehen
die  Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
Abgesehen davon,  dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmer(innen) und auch Lenker(innen) ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt
dieser noch  den Taxibetreibern,  dass die  bei  ihnen beschäftigten  Fahrer(innen)  per
Dienstanweisung gegen die gesetzliche Vorschrift der  „Beförderungspflicht“  verstoßen
sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen. Denn es gibt außer der Funkfahrten-
vermittlung noch genügend andere Vermittlungssysteme, die bereits seit Jahren Bestand
haben.
Taxilenker(innen) sind prozentmäßig am Umsatz beteiligt. Durch die empfohlene Dienst-
anweisung des Funkfahrtenvermittlers 31300,  würden die Fahrer(innen) in ihrem Ein-
kommen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit geschädigt werden. Wenn sich
schon Taxiunternehmer(innen) dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers beugen und
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr oder weniger freiwillig auf Umsätze verzichten
glauben wir kaum, dass sich dies alle Lenker(innen) gefallen lassen werden.
Der nächste logische Schritt wird der sein, dass betroffene Taxilenker(innen) den Gang
zum  Arbeitsgericht antreten werden.   Ohne hellsehen zu können  glauben wir schon
jetzt zu wissen wie die Sache ausgehen wird. Eine derartige Dienstanweisung wird von
den Richter(innen) mit großer Wahrscheinlichkeit als sittenwidrig angesehen werden.
Und damit wären die Taxiunternehmer(innen) in noch größeren Schwierigkeiten,  als
der Verzicht auf Umsätze, welche ihnen durch den Funkfahrtenvermittler verursacht
werden, wenn dieser weiterhin darauf beharrt, vermittelte Fahrten nur durch ihn an-
zunehmen.
Nun sollte man glauben, dass die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
ihren Mitgliedern hilfreich zur Seite steht und den Funkfahrtenvermittler in die Schran-
ken weist. Dem ist jedoch nicht so, ja sogar das Gegenteil ist der Fall.  Wenn Sie sich
die „Stellungsnahme“ des Taxiinnungsjuristen, Dr. Andreas Curda, durchlesen erken-
nen Sie sogleich, dass den Taxiunternehmer(innen) keinerlei Hilfestellung seitens ihrer
Interessenvertretung angeboten wird.
Dafür versucht Dr. Curda mit erstaunlichen Ausreden das Verhalten der Funkfahrten-
vermittler zu rechtfertigen. Auf die Empfehlung des im Beitrag angeführten „Dienst-
vertrags“  geht er  mit keinem Wort ein.   Zu allem Überdruss  betreibt er massive
Werbung für die  Funkzentralen und meint:  „Betreffend  der Bestellung via “ App“
wurden wir informiert,  dass diese technische Möglichkeit von den Taxifunkzentra-
len für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.“
Im ganzen  Mail ist keine  Hilfestellung für  die Taxiunternehmer(innen)  erkennbar,
sondern  dieses liest sich,  als wenn  die Taxiinnung die  Interessenvertretung der
Funkzentralen wäre. Dies deckt sich auch mit den Aussagen etlicher Unternehmer
-(innen).
Daher stellt  sich für uns die Frage,  was ist mit der  Fachgruppe für das Personen-
beförderungsgewerbe  eigentlich los?   Den Taxiunternehmer(innen) stehen durch
das Diktat der Funkfahrtenvermittler Umsatzeinbußen und vermutlich auch Arbeits-
gerichtsprozesse ins Haus.   Ist der Einfluss  der Funkzentralen  in der  Taxiinnung
wirklich so stark wie es kolportiert wird?   Ist das der Grund warum den Taxiunter-
nehmer(innen) bei ihrer Interessenvertretung keine Hilfe widerfährt?
Wir ersuchen Sie,  sehr geehrter Herr Dr. Leitl,  prüfen zu lassen was in der Taxi-
innung eigentlich los ist und zu unserem offenen Brief an Sie Stellung zu nehmen.
Da durch das Verhalten der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
in weiterer Folge auch die Taxilenker(innen) betroffen sind, ergeht dieser Beitrag
auch an die Kammer für Arbeiter und Angestellte.
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2011-09-15
 

Die AK-Hotline


Madejski vs. Ludwig

Die aktuelle Streiterei zwischen dem Wiener FPÖ-Klubobmann-Stv. Dr. Madejski und dem
SPÖ-Wohnbaustadtrat Ludwig, bezüglich der kostenpflichtigen Wiener Wohnen-Hotline 05
75 75 75, bei der man pro Minute 29 Cent bezahlen muß, hat uns veranlasst die 05er-Tele-
fonnummer etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.

Warnung bereits vor über einem halben Jahr

Bereits zum Vorjahresende warnte der Österreichische Seniorenbund vor der Kostenfalle  „05-
er“ Telefonnummern. In einer Presseaussendung teilte dieser mit, dass die meisten Ämter und
Behörden  (z.B. PVA) aber auch jene von  Banken,  Polizei,  ÖBB, etc. ,  auf so genannte  05er-
Nummern umgestellt wurden.

Die Meinung des Seniorenbundes

„Diese Telefonnummern, die mit 05 beginnen, sollten die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen
und  Bürger  in ganz Österreich zu günstigen  Tarifen –  nämlich  zum Ortstarif – garantieren“,

meinte Mag. Gertrude Aubauer, Bundesobmann-Stellvertreterin des Österreichischen Senio-
renbundes.

„Allerdings“,  so Aubauer weiter,  „der Ortstarif ist kaum  mehr für jemanden relevant, denn die

meisten Menschen telefonieren heute vom Handy aus. So kommt es, dass viele wichtige Num-
mern heute mitunter nur zu sehr teuren Tarifen erreichbar sind.“

Wasser predigen und Wein trinken

Und die Arbeiterkammer wäre nicht die Arbeiterkammer, wenn sie nicht auf diesen Zug auf-
gesprungen wäre. Allerdings finden wir es erstaunlich auf andere mit dem Finger zu zeigen,
wenn man sich selbst der gleichen Methode bedient.
 
AK ortet Abzocke bei 05er Telefonnummern
Eine Abzocke beim Anrufen von sogenannten 05er Nummern ortet die Arbeiterkammer Tirol.
Sie fordert ein Ende dieser Kostenfalle.  Viele Ämter und Behörden  verwenden  diese Num-
mern…. Den kompletten Beitrag  können Sie auf „tirol.orf.at“  nachlesen.

Irgendwie scheint es den Verantwortlichen bei der AK entfallen zu sein, dass sie selbst stolze

Besitzer dieser  05er-Abzock-Telefonnummer sind.  Folgende Entdeckung haben wir bei uns-
eren Recherchen gemacht.



Keine Notfallnummer

Wer nun glaubt dass es sich hier um eine Notfallnummer handelt, der irrt sich gewaltig. Folgen-
de AK-Stellen sind ausschließlich über eine 05er-Telefonnummer erreichbar.  Der/die geneigte
Leser(in) kann sich über diese Tatsache auch selbst auf der „Webseite“ der AK informieren.

AK Kärnten
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Telefon: 050 477
Arbeitsrecht: 050 477-1000
Konsumentenschutz: 050 477-2000
Steuerrecht: 050 477-3000
Fax: 050 477-2400

AK Oberösterreich
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
Telefon: (0)50 6906 – 0
Fax: (0)50 6906 – 2860

AK Steiermark
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Telefon: 05/7799-0
Fax: 05/7799-2387

AK Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Telefon: 050/258-0
Fax: 050/258-1001

Was kostet nun ein Anruf bei der AK?

Da stellt sich natürlich die Frage, wieviel eine hilfesuchende Person pro Minute zu bezahlen
hat, wenn sie sich telefonisch an die Arbeiterkammer wendet.  Vielleicht könnten die verant-
wortlichen Herrschaften  darüber  Auskunft geben,  denn bei keiner der von uns  angerufenen
Telefonnummern, wird eine Kosteninformation erteilt.

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2010-08-21
 

Wie eine Sexhotline


Kreditvergabe wird vorgegaukelt

Einfach zum richtigen Kredit, auch ohne KSV möglich. Sie suchen einen Kredit oder möchten
sich über die verschiedenen Kreditarten informieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Mit diesem Slogan wirbt die PASARO-Finanz AG auf der Startseite ihrer Homepage.
Eine etwas einfach gestrickte Dame und dies ist nicht beleidigend gemeint, ließ sich von
dieser Werbung ansprechen, da sie unbedingt einen Kredit für eine Anschaffung benötigte.
Allein aus der Versprechung einen Kredit ohne KSV-Auskunft, bzw. auch bei negativer KSV-
Auskunft zu erhalten, hätte die Frau aus Niederösterreich stutzig machen müssen.
Aber wie bereits erwähnt, handelt es sich bei besagter Kreditwerberin um eine einfache
Frau. Sieht man sich die Startseite der Homepage der PASARO-Finanz AG an, kann ein
einfacher Mensch durchaus zum Schluss kommen, diese Firma vergibt Kredite.

Startseite gaukelt Kreditvergabe vor

Kein Kredit, dafür enorme Telefonrechnung

Die Niederösterreicherin füllte das Online-Formular für die Kreditanfrage aus und sendete
dieses ab. Kurze Zeit später erhielt sie ein SMS in der ihr mitgeteilt wurde, dass der Kredit
bewilligt werde, sie aber noch zum Zwecke der persönlichen Datenaufnahme rückrufen
müsse. Als Rückrufnummer wurde ihr eine kostenpflichtige Mehrwertnummer angegeben.
Die Dame aus Niederösterreich wählte besagte Nummer, die sage und schreibe 3,64 Euro
pro Minute kostet. Die Aufnahme der persönlichen Daten erstreckte sich über einen Zeit-
raum von 5(!) Stunden, wobei sie zwischenzeitlich immer wieder in eine Warteschleife
geschaltet wurde. Letztendlich wurde ihr mitgeteilt, dass sie alle Unterlagen per Post er-
halte.
Die Kreditwerberin hatte zwar im Kreditanfrage-Formular die Geschäftsbedingungen akzep-
tiert, denn anders kann das Online-Formular gar nicht abgesendet werden, allerdings diese
nicht durchgelesen.
Am nächsten Tag erhielt sie wieder eine SMS, in der sie nochmals zu einem Rückruf auf-
fordert wurde, weil angeblich noch irgendwelche Daten benötigt wurden.  Da die Telefon-
kosten bereits auf rund 1.100,- Euro angestiegen waren, unterließ die Niederösterreicherin
einen neuerlichen Rückruf. Den Kredit bekam sie, wie könnte es auch schon anders sein,
natürlich nicht.

Gewinn liegt woanders

„Bei diesen Anrufen geht es nicht um echte Kreditvermittlung sondern nur darum, dass der
sprichwörtliche Fisch so lange wie möglich am Haken bleibt. Genau wie bei Sexhotlines,
Partnervermittlungen oder Gewinnbenachrichtigungen“, meint der Konsumentenberater
der AK Niederösterreich Ernst Hafrank.
Da Firmen wie die Pasaro-Finanz AG ihren Firmensitz meist in der Schweiz haben und sich
damit  außerhalb des EU-Rechts- und Gerichtsbereiches befinden, können sie rechtlich
kaum bis gar nicht belangt werden.
Einem Kreditsuchenden kann daher nur angeraten werden, bei derartigen Firmen nicht
anzurufen, denn diese finanzieren sich meist ausschließlich aus dem Gewinn der Mehr-
wertnummern und nicht aus vermittelten Krediten.
Nicht umsonst vermerkt die Pasaro-Finanz AG in ihrer Homepage folgendes:
Der Ordnung halber merken wir an, dass alle in diesem Beitrag abgebildeten Screenshots
von der Homepage der PASARO-Finanz AG angefertigt wurden.
*****

2010-05-05
  

Der Multi-Gusi


Nicht alle Politiker sind EU-tauglich

Im vorgestrigen Beitrag „Naht das Ende der EU?“ haben wir unter Anderen über die Verwend-
ung von abgehalfterten Politikern geschrieben. Diese sind im EU-Parlament gerne gesehen,
da sie an diesem Ort, den Lobbysten von Wirtschaft und Industrie dienlich sein können.

Aber es gibt auch Politiker, die nicht einmal für diese Position Verwendung finden. Zu die-

sen Personenkreis zählt der ehemalige Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer. Als Kanzler
dieser Republik hatte er versagt und für seine Genossen in der SPÖ war er für die EU offen-
sichtlich nicht representativ genug. Werner Faymann hatte da wohl andere Pläne.

Genossen halten trotzdem zusammen

Trotzdem wurde und wird ein Genosse nicht dem Hungertod überlassen und so wurde Gusen-
bauer nach dem mehr oder weniger unrühmlichen Ende als Regierungsschef, zum wahren
Jobsammler. Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundeskanzleramt Ende 2008, kehrte er
auf seinen alten Arbeitsplatz in die AK zurück. Nebenbei probierte er sich als Gastprofessor
in den USA, im Watson Institut, einen international tätigen Forschungsarm der Brown Univer-
sität.

Nach knapp einem halben Jahr kehrte er der AK den Rücken und wechselte in die Medien-

gruppe WAZ, wo er einen Job als Berater annahm. Nebenbei fungiert er als Aufsichtsrat in
der Signa-Recap-Holding des Immobilieninvestors Rene Benko.

Gusenbauer, ein echter Workaholiker

Und weil der Tag bekanntlich 24 Stunden hat und Gusenbauer offenbar nicht ausgelastet war,
nahm er noch den Job des Europa-Direktor des Investmentfonds Equitas European Funds an.
So ganz nebenbei betreibt er noch eine eigene Firma, die „Gusenbauer Entwicklungs und Be-
teiligungs-GmbH“.

Und nicht zu vergessen, hatte er auch noch ein Aufsichtsratsmandat beim Baukonzern Alpine.
Dieses legte er am vergangenen Mittwoch zurück. Nicht weil er etwa überlastet war, sondern
weil ein neuer Job ins Haus stand, der wesentlich lukrativer erschien.

Er übernimmt den Vorsitz der Haselsteiner-Familienstiftung sowie im Aufsichtsrat des Bau-
konzerns Strabag. Interessant ist der neue Posten deshalb, da er in seiner politischen Lauf-

bahn ständig gegen Privatstiftungen gewettert hatte.

Fundierte Qualifikation und zufällige Aufträge

Das die Firma Strabag in jener Zeit, als Gusenbauer Bundeskanzler war ständig öffentliche
Aufträge erhielt und in Zukunft diese auch weiterhin erhalten wird, ist natürlich reiner Zufall.

Seiner neuen Berufung im Baukonzern liegen natürlich fundierte Qualifikationen zugrunde.
Hatte er doch bei ausgiebigen Sandkastenspielen, bei denen er nebenbei schon vom Job

der Bundeskanzlers geträumt hatte, sicherlich einschlägige Erfahrung für das Baugewerbe
sammeln können.

Vom Sozialismus zum Kapitalismus

Hatte man seinerzeit Klima und Vranitzky, Nadelstreifanzug-Sozialismus vorgeworfen, so
nehmen sich diese beiden Herren neben Gusenbauer wie Waisenknaben aus. Alfred Gu-
senbauer ist das lebende Beispiel dafür, dass die Spitzenleute der SPÖ Wasser predigen
und Wein trinken.

Erstaunlich ist der Gesinnungswandel von Gusenbauer. Aus dem einstigen Bodenküsser

von Mütterchen Russland und Verfechter von Marx und Lenin, wurde ein Vertreter des
Großkapitalismus.

Erstaunlich ist es auch, wie Gusenbauer seine Arbeit zur Zufriedenheit seiner Arbeitgeber

erledigen will. Berechnet man die Anzahl seiner Jobs und die dazu nötige Zeit diese ge-
wissenhaft zu erledigen, sowie die Wegzeit zu den Arbeitsplätzen, kann er seine Aufgaben
unmöglich in 24 Stunden erledigen.

SPÖ ist keine Arbeiterpartei mehr

Dass die SPÖ längst keine Arbeiterpartei mehr ist, beweist die erstaunliche Karriere des
ehemaligen Juso-Linksaußen und SPÖ-Vorsitzenden Alfred Gusenbauer. Diese Tatsache
ist typisch für den Zustand der österreichischen Sozialdemokratie. Linke Propaganda ver-
schleiert dort den Hang zu großkapitalistischem Privilegienrittertum.

Das Wahlvolk hat dies offenbar schon bemerkt und bedankt sich richtigerweise laufend mit

Stimmentzug. Dass die SPÖ auch aus diesem Grund von einer Wahl zur anderen ständig
verliert, scheinen die Bonzen der einstigen Arbeiterpartei nicht wahrhaben zu wollen.

*****

2010-05-03
  

Sozialdemokratische Doppelmoral


Skandal in SPÖ-naher Druckerei?

Wie einer heutigen APA-OTS Aussendung zu entnehmen ist, soll es in einer SPÖ-nahen
Kärntner Druckerei zu einem ungeheuerlichen  Skandal gekommen sein. Laut Aussage
des Kärntner Landeshauptmanns Dörfler besteht der Verdacht, dass in diesem Betrieb
geringfügig beschäftigte Mitarbeiter nicht die ihnen zustehenden Lohnzahlungen erhalten
haben, sondern mit Gutscheinen anstelle von Löhnen bezahlt wurden bzw. Mehrleistungen
nicht honoriert worden sind.
Weiteres will der Landeshauptmann geklärt wissen, inwieweit Lohnsteuerabgaben an das
Finanzamt und Abgaben an die Gebietskrankenkasse geleistet worden sind, sowie welche
weiteren Verfehlungen in dieser SPÖ-nahen Causa liefen.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Er erwarte sich eine lückenlose und schonungslose Überprüfung dieses Falles, bzgl. der
Vorwürfe welche Seitens der Belegschaft aufgezeigt wurden. Einer Mitarbeiterin die sich
an die Arbeiterkammer wandte und sich dort rechtliche Hilfe erhoffte, sei angeblich von
einer AK-Beraterin folgendes mitgeteilt worden: ,Ein roter Betrieb hackt dem anderen
roten kein Auge aus.“
Dieses Zitat einer Arbeiterin soll in einem Brief an den Landeshauptmann festgehalten sein.
Wenn diese Aussage tatsächlich der Wahrheit entspricht, hat die Arbeiterkammer großen
Erklärungsbedarf.
Der Brief an den Landeshauptmann. Quelle: APA-OTS

Dementi der AK

Die AK dementierte umgehend die erhobenen Anschuldigungen via Presseaussendung.
Der zuständige AK-Direktor Dr. Winfried Haider wies die Anschuldigungen aufs Schärfste
zurück.
„Es ist ein Zeichen von schlechtem Stil und Rufschädigung, wenn Kärntens Landeshaupt-
mann via Aussendung anonym erhobene Vorwürfe gegen eine Mitarbeiterin der AK und
somit gegen die gesamte Institution, ohne vorherige Überprüfung, medial verbreitet“, so
der  AK-Direktor.

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steine werfen

Das gerade die AK die Schiene der vorigen Nichtüberprüfung fährt ist erstaunlich. Ist sie
jedoch jene Institution, welche ohne Überprüfungen „Drohbriefe“ an Unternehmer ver-
sendet, die nur auf den Angaben eines beschwerdeführenden Arbeitnehmer basieren.
Uns liegt zahlreich derartiger Schriftverkehr vor, wo sich alle Vorwürfe in Luft auflösten,
nachdem die Unternehmer Fakten auf den Tisch legten. Allerdings gehörten die Betrie-
be, welche diese „Drohbriefe“ erhielten,  zu keinem Dunstkreis einer politischen Partei.

Telefongespräch mit AK-Direktor

Dr. Haider garantiert für die AK, dass sich diese ohne Rücksicht auf den jeweiligen Eigen-
tümer des Unternehmens, für die Interessen der Arbeitnehmer einsetze und diese
vertrete. Jene Betroffenen die mit arbeitsrechtlichen Problemen in dem besagten Brief
angeführten Betrieb zu kämpfen haben, mögen sich an die AK-Rechtsberatung wenden.
Ob die Betroffenen im aktuellen Fall von diesem Angebot noch Gebrauch machen werden
ist allerdings fraglich. Eine derartig  negative Propaganda schmälert mit Sicherheit das Ver-
trauen in die AK.
In einem heute geführten Telefongespräch mit Dr. Haider versicherte dieser der Redaktion,
dass an den gesamten Vorwürfen nichts dran sei. Seiner Meinung nach ginge es lediglich
darum, einen SPÖ-nahen Betrieb und die Arbeiterkammer „anzupatzen“.

Es fehlt die Motivation

Nun es wird die nahe Zukunft zeigen, was an diesen Vorwürfen wirklich dran ist. Uns er-
scheint es allerdings ein wenig unrealistisch, wenn der Kärntner Landeshauptmann die
Staatsanwaltschaft, das Finanzamt und die Krankenkasse einschaltet, nur um ein politisches
Strohfeuer zu entfachen.
Das Dörfler den Brief so blauäugig in Empfang genommen hat und sich dadurch in Gefahr
begibt ins offene Messer zu laufen, glauben wir nicht. Uns fehlt auch die Motivation für
das „Anpatzen“, denn es gibt keine unmittelbar bevorstehenden Wahlen in Kärnten.

Doppelmoral öffentlich zur Schau gestellt

Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, ist dies ein neuerlicher Beweis dafür welche Dop-
pelmoral bei den Sozialdemokraten ganz ungeniert und öffentlich zur Schau getragen wird.
Über zwei klassische Beispiele haben wir bereits in den Beiträgen „Morddrohung gegen H.C.
Strache“ und „Zutritt für Männer verboten“ berichtet.
 
*****

2010-02-18
  

Keine Zwangsmitgliedschaft in der AK


Eine Neuigkeit

Wussten Sie schon, dass es bei der Arbeiterkammer keine „Zwangsmitgliedschaft“
gibt?  Wenn Sie nun glauben wir sind verrückt geworden, dann befinden Sie sich im
Irrtum. Aber darauf kommen wir in diesem Beitrag später zurück.

Wer darf mitspielen?

Wer hat überhaupt die Ehre bei der Arbeiterkammer Mitglied werden „zu müssen?“
Arbeitnehmer(innen) mit einer Beschäftigung in Österreich (soweit arbeiterkammer-
zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge.
Arbeitnehmer(innen), auch Beamte von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden,
sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten  und nicht in der Hoheits-
verwaltung tätig sind.
Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Österreich wohnhaft sind und zuvor
eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten.  Kindergeldbezieher(innen) mit (bzw.
unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist. Präsenz- bzw.
Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist.

Auch andere werden zwangsbeglückt

Keinen Anspruch auf die Zwangsmitgliedschaft haben z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung,
Selbständige und Bauern/Bäuerinnen. Da fragen wir uns, wie diese Personen eine derartige
Schmach überhaupt überleben können. Nun diese Frage ist allerdings leicht zu beantworten,
denn auch diese Gruppen hat ihre eigenen Zwangsvereine.

Realismus und Dogmatismus

Wie knapp realistische und dogmatische Denkensweise in der Arbeiterkammer nebenein-
ander liegen, beweisen folgende Aussagen auf einer Webseite der sozialdemokratischen
Fraktion.
Zum Thema Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft wird folgende Meinung vertreten:
„Eine Abschaffung der gesetzlichen Zugehörigkeit würde auch die Abschaffung der
Arbeiterkammer bedeuten. In diesem Fall würde sie aufgelöst oder zu einer Konkur-
renzgewerkschaft neben dem ÖGB. Dadurch würde die Interessenvertretung der
Arbeitnehmer(innen) entscheidend geschwächt.“

Konkurrenz unerwünscht

Hier schlägt die realistische Denkensweise voll durch. Ja nur keine Konkurrenz, denn so
eine Monopolstellung ist schon was Feines. Wenn man zum Schluss gelangt, dass sich mit
einer Beendigung der Zwangsmitgliedschaft die AK auflösen würde, kann dies nur bedeuten,
dass die Mitglieder mit den Leistungen nicht zufrieden sind.
Anstatt die Leistung zu erhöhen um die Mitglieder freiwillig bei der Stange zu halten, bevor-
zugt man doch lieber den Zwang zur Mitgliedschaft. Also dürften die Probleme des Preis-
Leistungsverhältnisses innerhalb der AK bekannt sein.
Nun wollen wir Ihnen eine Spitzenaussage der selben Fraktion wiedergeben, welche
die dogmatische, bereits an Präpotenz grenzende Denkweise widerspiegelt:
„Jeder Bürger hat Steuern und Abgaben zu zahlen. Die gesetzliche Zugehörigkeit zur AK als
Zwangsmitgliedschaft“ zu bezeichnen ist jedoch, als würde man die Zugehörigkeit zur
Republik Österreich oder zur Gemeinde Wien auch als Zwangsmitgliedschaft empfinden. Die
Arbeiterkammerumlage ist eine besondere Art der Steuer, die für jene Leistungen zweck-
gebunden ist, die die AK in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags für die Arbeitnehmer(innen)
erbringt.“

AK sieht sich als Staat, Gemeinde und Finanzamt

Diese Aussage muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sehen sich doch etliche
Herrschaften der Arbeiterkammer als Staat im Staat. Hier wird ein Zwangsverein, der aus-
schließlich von den Beiträgen seiner Zwangmitglieder und Steuergelder erhalten wird, mit
der Zugehörigkeit zu einem Land, bzw. Stadt verglichen.

Realitätsverlust oder Absicht?

Offensichtlich haben diese Damen und Herren keine Ahnung, was Rechte und Pflichten
eines Staates bedeuten. Ansonsten könnten sie nicht so einen Nonsens von sich geben.
Vielleicht kommt es noch soweit, dass von der AK ein diplomatisches Territorium bean-
sprucht wird und Diplomatenpässe an Funktionäre vergeben werden.
Folgt man den getätigten Aussagen der Herrschaften der sozialdemokratischen Fraktion,
gibt es keine Zwangsmitgliedschaft bei der AK, wie wir es Eingangs erwähnt haben.
Sollten Sie glauben, dass wir diese Aussagen erfunden haben, können Sie diese unter
diesem „Link“ nachlesen.
*****

2010-01-26
 

AK sieht vor lauter Wald die Bäume nicht


AK greift die Berufsgruppe der Immobilienmakler an

Selbsternannte Wohnrechtsexperten der Arbeiterkammer griffen in letzter Zeit immer
wieder die Branche der Immobilienmakler an. Sie bezichtigten diese, sich an Wohnungs-
suchenden eine goldene Nase zu verdienen.
Da tut sich die AK beim Verdienen schon leichter, denn diese bestreitet ihre Einnahmen aus
den Beiträgen ihrer Zwangsmitglieder. Und damit sind wir beim Thema. Während ein jeder
Arbeitnehmer bei der Arbeitkammer Mitglied sein muss, auch wenn es gegen seinen Willen
ist, wird niemand gezwungen sich eines Wohnungsmaklers zu bedienen.

Schwarze Schafe gibt es überall

Sicher gibt es in dieser Branche, wie auch in jeder anderen schwarze Schafe. Doch alle über
einen Kamm zu scheren ist doch etwas erstaunlich.  Wir fragen uns, warum die AK noch
kein eigenes Maklerbüro hat, dass gratis Immobilien vermittelt, wo sie doch so philan-
thropisch veranlagt sind.
Bei Maklern gibt es Richtlinien,  welche Leistungen und Honorare regeln. In diesen sind
auch die Höchsttarife festgesetzt.  Außerdem können mit Maklerbüros auch freie Verein-
barungen über Honorare und Leistungen getroffen werden.

Honorare für Dienstleistungen

Angebot und Nachfrage bestimmen auch diesen Markt. Abgesehen davon, werden die meis-
ten Wohnungen durch Mundpropaganda gefunden bzw. weiter gegeben. Wird etwas Spe-
zielles gesucht und werden daher die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen, sollte
man vorher die Bedingungen abklären und schriftlich festhalten.
Personen die sich an einen Makler wenden, erwarten eine professionelle Dienstleistung.
Sollte dennoch ein Beratungsfehler geschehen, haftet der Immobilienmakler mit seiner
Versicherung für den Schaden.

Ein Menschenfreund?

Einer der sich die unangebrachte Kritik der AK offensichtlich zu Nutze macht, ist ein
gewisser Patrick Steffens. Er kündigt in seiner Webseite www.immobilienwelt24.at
folgendes an: „VERMIETEN Finden Sie den richtigen Mieter-provisionsfrei für
Vermieter und Mieter!“
<<
Ein wahrer Menschenfreund dieser Steffens haben wir uns gedacht und auf der Webseite
weitergelesen. Und siehe da, gegen Ende seines Angebotes wird aus der Menschenfreund-
lichkeit ein erstaunliches Geschäft.

Vom Markt keine Ahnung

Abgesehen davon, dass eine 70 m2 Wohnung in durchschnittlich guter Lage keine 1.000,-
Euro an Miete kostet, stimmt die gesamte Rechnung nicht. Der Mietpreis einer derartigen
Immobilie beträgt laut Auskunft des Fachverbandes der Immobilientreuhänder, durchschnitt-
lich zirka 550,- Euro inkl. BK und Ust.
Auch ist es weder markt- noch branchenüblich, dass der Abgeber einer Wohnung Provisionen
an den Makler bezahlt. Grund dafür ist, dass es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Ein Makler
der von einem Hauseigner eine Provision verlangen würde, hätte keine Vermittlungsaufträge
an derartigen Mietobjekte.

Doch nicht gratis, sondern immer teurer

Auch bezieht der Philanthrop Steffens, die Kaution in seine erstaunliche Rechnung mit ein.
Näher wollen wir diese Milchmädchenrechnung gar nicht mehr kommentieren. Allerdings
ist nun für seine provisionsfreie Immobilienvermittlung doch etwas zu bezahlen, nämlich
599,- Euro zzgl. 20% Mwst.
Aber auch diese Summe stimmt nicht, wie nachfolgendes schriftliches Anbot beweist. Was
wir ebenfalls erstaunlich finden ist, dass darauf weder eine UID-Nummer, Bankverbindung
und Gerichtsstand ersichtlich ist.
Aus dem anfänglich provisionsfreien Vermittlungsangebot, ist mittlerweile eine Fixsumme
von 898,80 Euro brutto geworden, die auch zu bezahlten ist, wenn sich kein Mieter für die
Wohnung findet.

Keine Maklerberechtigung

Wir haben noch weiter recherchiert und haben auf Anfrage folgendes Mail erhalten.
Schon erstaunlich, dass sich „Immobilienwelt24“ als Makler bezeichnet, obwohl der Ge-
schäftsführer gar keine Berechtigung dazu hat. Noch zwei weitere Erstaunlichkeiten sind
zu finden.

Was für Zufälle

Der Domainname ist vermutlich nur zufälligerweise an die bekannten Immobilienplatt-
formen „Immobilenwelt“ und „Immobilienscout24“ angelehnt.  Auch findet sich
auf der Webseite des Herrn Steffens kein einziges Immobilieninserat.
Gerade die Veröffentlichung von Anfragen und Angeboten wäre auf einer derartigen
Plattform vorrangiges Ziel. Was liegt näher, als auf der eigenen Webseite die zur Ver-
mittlung anvertrauter Objekte zu vermarkten. Warum dies wohl nicht geschieht?
Vielleicht sollte die Arbeiterkammer solche Firmen genauer unter die Lupe nehmen
und ordentliche Recherchen durchführen, anstatt unqualifizierte Angriffe auf einen
ganzen Berufsstand zu starten.
*****

2010-01-25
  

Hat die AK Probleme mit Pünktlichkeit und Sauberkeit?


Wie pünktlich ist man bei der AK?

Wenn Sie während der Amtsstunden bei der Arbeiterkammer anrufen und niemand hebt ab,
wundern Sie sich nicht. Vielleicht ist der oder die Mitarbeiter(in) der AK noch gar nicht
am Arbeitsplatz, sondern schlummert noch sanft im Bett.

Der Arbeiterkammerpräsident Siegfried Pichler nimmt Pünklichkeit offenbar nicht so genau,
wie es aus einer Aussendung der AK ersichtlich ist. Er bezeichnet es nämlich als illegalen
Arbeitsvertrag, wenn Firmen ihre Mitarbeiter vertraglich zur Pünktlichkeit verpflichten.

Unternehmer sanktioniert Unpünktlichkeit

Konkreter Anlassfall ist ein Salzburger Callcenter. In dessen Arbeitsverträgen wird nämlich
festgehalten, dass für eine zehnminütige Verspätung eine halbe Stunde nachgearbeitet wer-
den muß. Ab 20 Minuten beträgt die Ersatzarbeitszeit eine Stunde.

Nun, diese Maßnahme mag durchaus unpopulär erscheinen. Aber vermutlich hat diese Firma

einschlägige Erfahrungen mit der Unpünklichtkeit ihrer Mitarbeiter(innen). Was der AK-Mann
Pichler an dieser Maßnahme als „illegale Passage“ im Dienstvertrag ortet ist für uns erstaun-
lich.

Ist Reinheit sittenwidrig?

Auch findet er es sittenwidrig, wenn der Dienstgeber seine Dienstnehmer(innen) zur Sauber-
haltung Ihrer Arbeitsplätze verpflichtet. Die betroffene Firma stellt nämlich ihren Mitarbeiter-
(innen) eine Kündigung in Aussicht, wenn diese ihren Arbeitsplatz (z.B. Kaffeeflecken am
Boden) nicht sauber halten.

Naja, da tut sich die Arbeiterkammer schon leichter. Diese hat sicherlich auf Kosten ihrer

Zwangsmitglieder ausreichendes Putzpersonal zur Verfügung, welches die Arbeitsplätze
des AK-Personals sauber hält.

Vermutlich waren Gründe vorhanden

Wir wissen zwar nicht was diese Firma zu diesen Schritten veranlasst hat, da Pünktlichkeit
und Sauberkeit eigentlich selbstverständlich sein sollte. Offensichtlich hat es bei dem Unter-
nehmen einschlägige Vorfälle gegeben, welche dieses dazu veranlasst hat, pünktliches Er-
scheinen und ein gewisses Maß an Sauberkeit in den Dienstvertrag aufzunehmen.

Betrachten Sie es umgekehrt

Drehen wir den Spieß einmal um. Was würde ein Dienstnehmer wohl dazu sagen, wenn er zu
Arbeitsbeginn vor verschlossenen Firmenpforten steht. Sollte dann irgendwann endlich geöff-
net werden, müßte er sich seinen Weg zu seinem Arbeitsplatz durch einen verdreckten Raum
erkämpfen.

Wäre Schadensersatz besser?

Durch unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz entsteht einem Unternehmen wirtschaftlicher
Schaden. Vielleicht wäre es den AK-Verantwortlichen lieber, wenn sich die Firma am Verur-
sacher finanziell schadlos halten würde, anstatt Unpünktlichkeit mit Ersatzarbeitszeit zu sank-
tionieren.

Das Thema Sauberkeit am Arbeitsplatz möchten wir eigentlich nicht weiter kommentieren, da

es  für uns eine Selbstverständlichkeit ist, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten. Eines würde
uns aber trotzdem interessieren. Wie sieht es eigentlich in den vier Wänden, bzw. am Arbeits-
platz des AK-Präsident Siegfried Pichler mit der Sauberkeit aus?

*****

2010-01-02
  

Schweinemäßiger Ratschlag


AK meldet sich zum Wort

Es wäre doch ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, hätte sich die Arbeiterkammer nicht
zur „Causa Schweinegrippe“ zu Wort gemeldet. Schließlich muss man ja für die ein-
gehobenen Zwangbeiträge eine Serviceleistung erbringen.

Profilierungssucht?

Der Leiter  des AK-Beratungsbereichs, Hans Trenner fühlt sich in einer Presseaussendung
bemüßigt, Arbeitnehmer(innen) folgenden „guten Rat“ zu erteilen. Kinderbetreuung
wegen Schulschließung gilt als Dienstverhinderung.
Es wird zwar in dieser Aussendung unter Berufung auf den § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz
lapidar darauf hingewiesen, alles Zumutbare zu unternehmen um die Arbeit anzutreten,
aber in einem Atemzug der Anspruch auf Entgeltfortzahlung genannt.

Freibrief?

Wir lesen diese Aussendung der AK eher als Freibrief und Aufforderung eine Dienstver-
hinderung geltend zu machen. Der Dienstnehmer  müsse zwar den Arbeitgeber rechtzeitig
verständigen, um keine Entlassung wegen unentschuldigten Fernbleibens zu riskieren, so
der O-Ton des Herrn Trenner von der AK.
Der AK-Mann, der wahrscheinlich auf einem sicheren Arbeitsplatz sitzt versichert auch, dass
bei einer Dienstverhinderung keine Urlaubstage verbraucht werden.

Keine Bemühungen der AK

Anstatt Versuche zu unternehmen, ihren Zwangsmitgliedern unter die Arme zu greifen und
Bemühungen anzustellen, Kinderbetreuungen zu organisieren falls wirklich der Worst
Case“ eintrifft, erteilt die AK lieber den kostenlosen Ratschlag eine Dienstverhinderung in
Anspruch zu nehmen.

Großunternehmen werden den Ausfall eines Mitarbeiters vermutlich verkraften können,
ohne dabei in Schwierigkeiten zu geraten. Bei kleinen Firmen sieht es da schon ganz anders
aus.

Arbeitsplatz gefährdet

Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten, kann ein unplanmäßiges Fernbleiben eines
Dienstnehmers in einem Kleinbetrieb erhebliche Probleme verursachen. Da der Kragen be-
kanntlich näher als das Hemd ist, kann es durchaus möglich sein, dass der Unternehmer
den Mitarbeiter ersetzt.
Wir finden daher eine derartige Empfehlung der Arbeiterkammer an ihre Zwangsmitglieder,
gerade in Zeiten wie diesen, im höchsten Grade verantwortungslos.
Stauni
  
2009-11-10
  

Umverteilung durch Arbeitslose

 

Wirtschaftsexperte Tumpel

Ein höheres Arbeitslosengeld soll eine wichtige Maßnahme gegen die Wirtschaftskrise dar-
stellen. Dieser Ansicht ist der AK Präsident Herbert Tumpel und beweist damit, wie weit
er von der wirtschaftlichen Realität entfernt ist.

Er sieht sich in seiner Meinung auch von den Ergebnissen der Wifo-Studie über die Umver-
teilung durch den Staat bestätigt. Das würde bedeuten, dass der Werktätige einen Arbeits-
losen zu unterstützen hat, um von diesem wieder sein Geld zurück zu erhalten.

Bleiben wir doch alle zu Hause

Da wäre es doch wesentlich einfacher wenn niemand mehr arbeiten geht, denn dann würde
man sich eine Umverteilung ersparen. Herr Tumpel sollte bereits zum Nachdenken beginnen,
woher er dann das Geld nehmen will und vorallem wer seinen üppigen Gehalt bezahlen wird.

Jedem das Seine

Es wäre interessant zu wissen, ob so manche Politiker und Politfunktionäre auch dann für
eine Umverteilung wären, wenn es ihre persönliche Brieftasche betreffen würde. Wir halten
von einer Umverteilung herzlichst wenig. Jedem steht das zu, was er zu leisten vermag.

Forderungen der AK

Erstaunlich sind auch die Forderungerung der Arbeiterkammer, die immerhin auf Kosten
ihrer zwangsbeglückten werktätigen Mitglieder lebt:

1.) Rasche und deutliche Anhebung des Arbeitslosengeldes und eine längere Bezugs-

     dauer von  Arbeitslosengeld;

2.) Anhebung der Notstandshilfe im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Mindest-

     sicherung;

3.) Entfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe.

Gratiszeitung für Arbeitslose

Da hätten wir eine bessere Idee. Da das AMS offensichtlich nicht in der Lage ist, Arbeitslose
an Firmen zu vermitteln welche dringend Personal suchen, sollten an „arbeitsunwillige Per-
sonen“, täglich die Tageszeitungen Krone und Kurier verteilt werden.

In diesen Zeitungen befinden sich speziell Freitag und Samstag derart viele Stellenangebote,
sodass für jeden Jobsuchenden sicher eine geeignete Stelle dabei sein wird. Die Bereiche

der offenen Stellen erstrecken sich von der WC-Wartefrau bis zum Diplomingenieur.

Unterstützung des Missbrauchs

Das Arbeitslosenentgelt sollte eine vorübergehende unterstützende Maßnahme sein und
nicht zum Dauerzustand und Jobersatz werden, sowie es die AK durch die Forderung einer
eine längere Bezugsdauer provoziert.

Aber warum sollte sich im System etwas ändern, wenn pseudopolitische Organisationen

durch ihre absurden Forderungen, arbeitsunwillige Personen in ihrer Handlungsweise
bestätigen und unterstützen.

Stauni

  
2009-10-20
  

Wahlwerbung vor Verkehrssicherheit

 

Gefährliche Kreuzung

In die Kreuzung der B 211 mit der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld im Gemeindebezirk Rohrau
(Bruck/Leitha), ist zur Zeit ein sicheres und gefahrloses Einbiegen nicht möglich.
Wenn man aus der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld kommt wird die Sicht nach links in die
Bundesstrasse durch ein Wahlwerbeplakat der FPÖ stark eingeschränkt.

Behörde war in Kenntnis

Wir haben über diesen Missstand bereits am 12.05.2009 berichtet und diesen auch der
zuständigen Behörde gemeldet. Geschehen ist offensichtlich nichts.
Wenn man bei der Beseitigung von diesen so rasch wäre wie beim Aufstellen von Wahl-
werbeplakate, hätte es diesen Unfall wahrscheinlich nicht gegeben.

Unfallursache laut Zeugenaussage

Ein Autolenker der aus der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld kommend, nach links in die
B 211 Richtung Bruck/Leitha einbiegen wollte, hatte sich mit seinem Fahrzeug zu weit
in die Kreuzung gewagt, um offensichtlich ein freies Sichtfeld in die Bundesstrasse zu
erhalten, welches durch das o.a. Plakat nur erschwert möglich ist.

Ein Autolenker der von Rohrau kam und in Richtung Bruck/Leitha unterwegs war, mußte
mit seinem Fahrzeug eine Notbremsung machen, um einen Zusammenstoss zu vermeiden.
Die Lenker nachfolgender Fahrzeuge reagierten nicht so rasch und so kam es zu einem
Auffahrunfall mit sieben Autos.
  

Mölzer und Strache rechnen ab     

So schaut die Realität aus, wenn Sie aus der A1-Speedworld in die Bundesstrasse
B 211, des Gemeindebezirkes Rohrau (Bruck/Leitha)einbiegen wollen.
Ausser die lächelnden Gesichter der beiden „Volldemokraten“ Mölzer und Strache
sehen Sie rein gar nichts. 
  
Um eine halbwegs gute Einsicht in die Kreuzung zu bekommen, müssen dement-
sprechend weit in diese einfahren.

 

             

So kann es dann ausschauen, wenn man in die Kreuzung eingefahren ist, um 
„linke“ Einsicht in diese zu bekommen.

 

 

Der Lenker dieses roten Kleinwagens hatte unwahrscheinliches Glück, bei dem Unfall
keine schweren Verletzungen davongetragen zu haben.

 

            

Die Einsatzkräfte waren rasch vor Ort und hatten alle Hände voll zu tun.

 

Gottseidank gabe es keine Schwerverletzten. Der entstandene Sachschaden war
allerdings enorm. Am Verkehrsunfall waren 7(!) Fahrzeuge beteiligt.

 

Stummer Zeitzeuge am Strassenrand, des letzten tödlichen Verkehrsunfalles
 

Wer übernimmte die Verantwortung ?      

Es ist noch gar nicht solange her, als es auf dieser Kreuzung einen Unfall gab, bei dem ein
Toter zu beklagen war. Man kann nur hoffen das sich so etwas nicht wiederholt.

Sollte an dieser Kreuzung nicht raschest im Bezug auf dieses besagte Wahlwerbeplakat
etwas geschehen, stellt sich die berechtigte Frage wer die Verantwortung für einen
eventuellen Toten übernehmen wird, sollte der nächste Unfall nicht so glimpflich ausgehen.

Unserer Meinung nach ist der Inhalt dieses FPÖ-Wahlwerbeplakates so wichtig, dass man
es durchaus flach auf den Boden legen könnte. Außerdem würde man sich den Anblick
von Strache und Mölzer ersparen.
  
Stauni
  
2009-05-18 
  

Sondermeldung B211

 

Wahlwerbung vor Verkehrssicherheit

Am 12.05.2009, also genau vor 5 Tage haben wir den Beitrag „Tag der Abrechnung“
geschrieben.
Er betraf die Verkehrssituation der Kreuzung B 211 mit der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld
im Gemeindebezirk Rohrau (Bruck/Leitha).

                 Und täglich grüßen Strache und Mölzer
   
Im speziellen wurde in  diesem Beitrag die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit,
durch ein Wahlwerbeplakat der FPÖ zur EU-Wahl aufgezeigt.

Behörde war informiert

Wir haben den Mißstand am selben Tage der zuständigen Behörde angezeigt.
Geschehen ist offensichtlich nichts, bis zum heutigen Tage gegen 08:30 Uhr.
Da erfolgte wieder ein schwerer Verkehrsunfall mit 7(!) beteiligten Fahrzeugen.

Laut Zeugenaussagen wollte ein Lenker aus der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld nach
links in die B211, in Richtung Bruck/Leitha einbiegen.
Da das dort  o.a. Wahlplakat die Sicht nach links in die B211 weitgehend versperrt,
dürfte er dementsprechend weit in die Kreuzung eingefahren sein, um zu sehen ob

er von links auch freie Fahrt hat.

Schwerer Verkehrsunfall

Ein Autolenker der von Rohrau kam und in Richtung Bruck/Leitha unterwegs war, mußte
mit seinem Fahrzeug eine Notbremsung machen, um einen Zusammenstoss zu vermeiden.
Die Lenker nachfolgender Fahrzeuge reagierten nicht so rasch und so kam es zu einem
Auffahrunfall mit sieben Autos.
 
Die Einsatzkräfte waren rasch und vorbildlich vor Ort. Ob es Schwerverletzte gibt
ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Der Sachschaden ist enorm.
Ein ausführlicher Bericht mit Bilddokumentation erscheint in der morgigen Ausgabe
von „ERSTAUNLICH“.

Stauni

  
2009-05-17
  

Tag der Abrechnung

 

Die Verkehrssicherheitskonferenz

Die Themen Verkehr und Sicherheit standen gestern Nachmittag im Zentrum eines Zusammen-
treffens der drei Landeshauptleute aus Niederösterreich, Wien und dem Burgenland.
Leider haben es die Herren Dr. Erwin Pröll, Michael Häupl und Hans Niessl verabsäumt, einen
kleinen Abstecher zur A1-Speedworld zu machen.
Die Zu- und Abfahrt dieser Anlage, in der auch ein Fahrsicherheitszentrum untergebracht ist, liegt
im Gemeindebezirk Bruck/Leitha und zwar genau an der Bundesstrasse B211, die einer der
stärkst befahrenen Strassen dieser Region ist.

Unfallgefährdete Kreuzung

An der Kreuzung der Ausfahrt der A1-Speedworld mit der B211, kommt es immer wieder
zu schweren Verkehrsunfällen.
Es kann daran liegen, dass etliche Fahrer die von der wenigen Meter entfernten Ostautobahn
A4 abfahren, dass dort befindliche Tempolimit von 70 km/h überschreiten und mit den Fahr-
anfängern die aus dem Driving-Camp kommen zusammentreffen, welche in die Bundesstrasse
einbiegen wollen.
Zu Verkehrsunfällen wird es immer wieder kommen und diese lassen sich leider nicht verhindern.
Man sollte jedoch alles daran setzen, neuralgische Kreuzungen zu entschärfen und nicht die
Verkehrssicherheit noch zusätzlich zu gefährden.
Trauriges Dokument des letzten tödlichen Verkehrsunfalls auf dieser Strecke.
Mit den nachfolgenden Bildern die wir heute früh geschossen haben, können wir
Ihnen dokumentieren, dass Wahlwerbung  offensichtlich vor Verkehrssicherheit geht.
 
 
Hier können Fahranfänger unter Beweis stellen, ob sie das theoretische Wissen gleich
in die Praxis umsetzen können und zwar beim Einfahren in die B211.
 
 

Als erstes trifft man auf das riesige Wahlplakat der AK-Wahlen. Dieses stellt noch
kein besonderes Hindernis dar, weil es noch recht human aufgestellt ist und Einblick
in die Kreuzung nach links gewähren würde, wenn da nicht das nächste Plakat wäre.
 
 
Hier lachen einem die Herren Mölzer und Strache entgegen und versperren jegliche Sicht
nach links in die B211, es sei den man riskiert bis in die Kreuzung einzufahren um einen
eventuell herannahenden Verkehrsteilnehmer zu erspähen.
Sollte dieser jedoch bereits im Bereich des Anhalteweges sein und nicht eine überdurch-
schnittliche Reaktion haben  passiert das Unvermeidliche, es kommt zum Verkehrsunfall.
 
 
 
Wir haben auch ein Foto aus der Gegenrichtung geschossen, um zu dokumentieren wie
ernst diese Situation wirklich ist.
Auch den in Richtung Rohrau fahrenden Verkehr lächeln die beiden Demokraten Mölzer
und Strache entgegen und versperren die Sicht auf die Kreuzung.
Dafür hat der Wahlslogan  „TAG DER ABBRECHNUNG“  etwas für sich.
Ob dieser etwas mit dem Passieren dieser Kreuzung zu tun hat ?
Stauni
  
2009-05-12 
  

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