Keine Freunde mehr


Anwaltsliebling Oswald

Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald  1.)  2.)  3.)  4.), scheint sich
mit Rachegedanken zu beschäftigen.  Sein einstiger Busenfreund,  der mittlerweile zu vier
Jahre Haft verurteilte Mag. Herwig Baumgartner,  muss sich offenbar ernsthafte Gedanken
machen.

Anwaltsliebling, Marcus J. Oswald,  veröffentlichte vergangene Woche auf einem seiner
unzähligen Blogs, folgendes Bild mit darunterstehendem Text.


Screen: vaterrecht.wordpress

Irrige Strategie

Den nicht informierten Lesern sei gesagt,  dass Oswald einer  der wenigen  Personen ist,
denen sowohl bei „twoday.net“, als auch bei „wordpress.com“ der Blog abgedreht wurde.
Offenbar veranlasste die unqualifizierte Berichterstattung auf  „Blaulicht  und Graulicht“
die Bloganbieter dazu, dem selbsternannten Machtfaktor des Internet, auf gut wienerisch
den „Weisel“ zu geben.

Oswald hat auf Grund dessen seine  Blogerstrategie geändert und auf „wordpress.com“

zahlreiche Blogs eröffnet. Er ist der irrigen Meinung, wenn er wieder rausgeworfen wird,
trifft es wenigstens nicht sein gesamtes „Lebenswerk“.

Stein des Anstosses

Aber zurück zum Thema.  Stein des Anstosses ist  nachfolgendes Bild,  dass Oswald auf
seine Person münzt und laut dem selbsternannten Machtfaktor, von seinem ehemaligen
Busenfreund,  Herwig Baumgartner,  ins Netz gestellt wurde.


Ein Leser sandte uns dieses Foto zu

Abgesehen davon, dass der Bläser auf dem Bild in keiner Weise Ähnlichkeit mit Oswald
hat,  spielt Anwaltsliebling Marcus,  unseres  Wissens nach,  kein Musikinstrument.  Das
Foto  ist  wahrscheinlich ein  Studentenulk und  sollte  möglicherweise  einen Trompeter
des  Mendelsohn-Jugendsinfonie-Orchester (welche das Kürzel MJO innehaben) treffen.

Der narzisstische Marcus J. Oswald

In seiner Selbstverliebtheit deutete Oswald wohl das Kürzel „MJO“, für Marcus J. Oswald.
Auch sehen  wir in  diesem Foto  keinerlei  pornographische  Inhalte.  Der Musiker  ist mit
einer Unterhose bekleidet und setzt ebenfalls keine Aktivitäten, welche auf Pornographie
schliessen lassen würden.

Es gehört schon eine gehörige Portion Fantasie dazu, in einem Bild, auf dem ein mit einer

Unterhose bekleideter Trompeter liegt, Pornographie zu orten. Aber wie spricht der Volks-
mund: „Wie der Schelm denkt, so ist er“.

Freiwillige Haftverlängerung?

Jedenfalls wäre es interessant was Marcus J. Oswald  damit meint,   wenn er auf seinem
Blog schriftlich festhält, dass sich Baumgartner schon auf einen Besuch in einigen Jahren
freuen darf  und dies  ein nettes Treffen unter  Freunden ergäbe.  Vielleicht  sollte  Herwig
Baumgartner  freiwillig  um  Haftverlängerung  ansuchen,  um  sich  auch in  Zukunft keine
Sorgen um seine Person machen zu müssen.

*****

2011-02-20
 

Integrations-Vereitelung


Integrations-Unwilligkeit nimmt zu

Während gewisse Politiker in Österreich den Islam auf „Teufel komm raus“ fördern und
dies mit der bei uns herrschenden Religionsfreiheit rechtfertigen, nimmt die Integrations-
unwilligkeit, speziell bei moslemischen Zuwanderern stetig zu.

Dabei ist die Schuld gar nicht bei den Emigranten zu suchen,  denn wer ein islamisches
Kulturzentrum  nach dem  anderen vor  die Nase gesetzt bekommt, kann  durchaus zum

Schluss gelangen, dass Integration in Österreich nicht gefragt ist. In diesen Zentren wer-
den neben der Religion,  hauptsächlich die kulturellen  Werte und Praktiken des Islams
gelehrt und gefördert.

Der Platz am Futtertrog

Dass ein derartiger Vorgang der Integration nicht förderlich ist, wird jeder halbwegs ver-
nünftige Mensch einsehen.  Machthunger und Bestrebungen  an einem Platz am Futter-
trog, veranlassen vor allem  Linke und Grüne Politiker dazu,  jegliche Bemühungen zur
Integrationsförderung missen zu lassen.

Mit den unkontrollierten Errichtungen islamischer Kulturzentren versuchen diese Politiker,

unter  den meist nicht sehr gebildeten Zuwanderern  auf Stimmenfang zu gehen.  Sozusa-
gen das Wählerpotential der Zukunft für Rot und Grün. In Ermangelung von Wähler(innen)
die der deutschen  Sprache mächtig  sind und dadurch  schwachsinnige Versprechungen
und  realitätsfremde  Ideologien gleich  erkennen,  bleibt diesen  Parteien  offenbar  keine
andere Wahl.

Zwangsehen bei  Moslems völlig normal

Ein  typisches  Beispiel an  Integrationsunwilligkeit  und  völligen  Desinteresse  an der
österreichischen Kultur,  bewies kürzlich ein moslemischer Vater,  der seine 18-jährige
Tochter zwangsverheiraten wollte. Dass dies in Österreich eine strafbare Handlung ist,
wird dem  Mann gar  nicht bewusst gewesen sein,  ist doch die Praxis der  Zwangsver-
heiratungen in moslemischen Kulturkreisen gang und gäbe.

Möglicherweise  wurde ihm die  Richtigkeit  seines Verhaltens,  im islamischen Kultur-

zentrum seines Vertrauens bestätigt.  Wir wagen einen  kleinen Vergleich anzustellen.
Wenn zum Beispiel ein Kind dahingehend erzogen wird, dass Diebstahl völlig normal
ist,  darf es niemanden wundern, wenn dieses in späterer Zukunft ein Dieb wird.

Strafrahmenerhöhung ist sinnlos

Wie in der Tageszeitung Österreich zu lesen ist,  gibt es schon  300 Fälle  von Zwangs-
verheiratungen in Österreich und die Zahl ist stetig steigend. Rund 100 Frauen suchen
jährliche Hilfe, wobei die Dunkelziffer weitaus höher liegen dürfte.  Das ist ein eindeut-
iger Beweis von fehlgeschlagener oder vereitelter Integration.

Da nützt es auch nichts, wenn die Frauenministerin Heinisch-Hosek in einem heutigen
Österreich-Interview dazu meint,  dass sie für einen  höheren Strafrahmen  sei und da-
rüber mit der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner diskutieren wolle.

Erstens ist uns kein Urteil  bekannt  in  dem der zur  Zeit bestehende  Strafrahmen voll

ausgeschöpft wurde und  zweitens wird auch eine höhere Strafe nichts am Rechtsver-
ständnis der Täter ändern.  Möglicherweise wird es in Zukunft zu sogenannten Ehren-
morde kommen, wie diese in Deutschland bereits an der Tagesordnung stehen.

Islamische Kulturzentren sind der falsche Weg

Die moslemischen Täter,  soferne man sie  als solche  bezeichnen kann,  haben es in
ihrer Heimat  nicht anders gelernt und werden in Österreich  noch zusätzlich  in ihrem
Verhalten bestärkt.  Dafür sorgen die Prediger in  den zahlreichen islamischen Kultur-
zentren.

Zuwanderer gehören  in den  österreichischen  Kulturkreis eingebunden,  um  ihnen un-

sere Werte zu vermitteln. Der Besuch eines islamischen Kulturzentrums ist dabei sicher-
lich nicht förderlich und das hat mit Einschränkung der Religionsfreiheit nichts zu tun.

Kultur und Religion sind zwei verschieden Paar Schuhe

Es gibt genug Beispiele dafür, wie man sich kulturell integriert und dabei seinem Glau-
bensbekenntnis  ungestört  nachkommen  kann.  Etliche  kirchlich-orthodoxe,  jüdische
oder buddhistische Glaubensgemeinschaften sind der eindeutige Beweis dafür.

Daher sind wir der  Meinung, moslemische Gotteshäuser ja,  aber ein eindeutiges nein
zu moslemischen Kulturzentren. Wer diese Kultur leben will, soll in jenes moslemische
Land zurückkehren aus dem er/sie gekommen ist.

*****

2011-01-23
 

Höchststrafe für Helmut Elsner

 

Elsner wird im Gefängnis sterben

Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt.  Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre,  wenn er an Alzheimer  erkrankt und alles vergessen würde.  Ansonsten
wird es für den ehemaligen  Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben.  Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
Der  obige  Absatz waren die  Schlusssätze unseres  Beitrags  „Die unendliche Geschichte“
Damit hat sich wieder einmal unsere Vorahnung bestätigt. Zwar hat der Oberste Gerichts-
hof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Bawag-Bosses gegen seine erstinstanzliche
Verurteilung teilweise stattgegeben, aber wer glaubte dass Elsner heimgeht, war auf dem
Holzweg.

Lebenslang für Betrug

Für Helmut Elsner hat sich nichts geändert, denn er wurde in der heutigen  OGH-Ver-
handlung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und somit zur vorgesehenen Höchststrafe ver-
urteilt.  Der ehemalige  Bawag-Chef ist unbestritten kein  Sympathieträger und ist sicher
auch nicht unschuldig.
Allerdings war  Elsner Ersttäter und seine Tat ein Eigentumsdelikt,  bei dem körperlich nie-
mand zu Schaden kam. Erstaunlich ist ebenfalls, dass es keine Berücksichtung fand, dass
eine Strafe dem  Lebensalter angepasst sein muss. 10 Jahre Haft  für einen 74-Jährigen
wegen Untreue und Betrug,  gleicht einer lebenslangen Haftstrafe.  Selbst wenn zugegeb-
ener  Weise  die Schadenshöhe  enorm hoch war,  ist eine  derartige  Strafhöhe nicht ge-
rechtfertigt.
Auch  kann er das Ding  unmöglich allein  durchgezogen haben,  wobei es  erstaunlich ist,
dass gegen  alle anderen  Mitangeklagten die Urteile wegen  Verfahrensfehler  aufgehoben
wurden und diese auf freien Fuß sind. Zwar müssen die Prozesse wiederholt werden, aber
wir sind uns absolut sicher, dass es ausschließlich bedingte Haftstrafen geben wird.

Für wen ist Elsner so gefährlich?

Jeder  erstmalige  Kinderschänder wäre schon längst aus  der Haft entlassen worden. Elsner
ist jedoch für so manche  Damen und Herren aus der hohen Politik  weitaus gefährlicher als
ein Gewalttäter, denn er weiß mit Sicherheit Dinge die in der politischen Landschaft ein Erd-
beben auslösen würde.
Helmut Elsner  ist ein Steher und hat  offensichtlich  nicht vor an  Alzheimer zu  erkranken.
Wir sind uns auch sicher, dass er über Beweismaterial verfügt, welches belegt an wen Gelder
und in welcher Höhe geflossen sind. Auch sind Parteienfinanzierungen nicht ausgeschlossen.
Der Ex-Banker  ist ein hoch intelligenter Mann,  allerdings dürfte er in der  mehrjährigen Haft
bereits paranoide Züge  angenommen haben  und traut niemanden mehr.  Daher ist es ihm
nur mehr persönlich möglich, dieses Beweismaterial aus seinem Versteck zu holen, um es zu
veröffentlichen.
Das  wissen auch  die zum  Teil hochrangigen Nutznießer  der veruntreuten  Bawag-Gelder.
Unserer  Meinung nach haben  diese alles daran gesetzt,  dass ein  Helmut Elsner nie wieder
das Licht der Freiheit erblickt. Theoretisch könnte er im Jahr 2013 mit der Halbstrafe entlas-
sen werden, falls er dieses Jahr überhaupt erlebt.
Sollte  Elsner,  der sicherlich  auf Rache sinnt,  sich bis zu diesem  Zeitpunkt nicht mit seinen
ehemaligen Nutznießern und jetzigen Gegnern geeinigt haben, wird er auch 2013 nicht aus
der Haft entlassen werden.

Die Justizministerin ist stolz

Erstaunlich sind einige Aussagen der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.  Sie meinte zur
Entscheidung  des OGH:  „Darauf können wir mit Recht stolz sein.“  Auf was sie  bei diesem
politischen Schauprozess stolz sein will, wird vermutlich ihr Geheimnis  bleiben.
Auch  sei sie  entsetzt,  dass die unabhängige  Rechtsprechung  mit Parteipolitik  vermengt
werde. Wenn diese Aussage nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. War
es gerade doch die Justizministerin, welche zu dieser Optik erheblich beitrug.
Jedenfalls hat  Österreich  bewiesen,  dass es keinen Vergleich  mit Ländern wie  China oder
Russland  zu scheuen  braucht,  wenn es um politische  Schauprozesse geht.  Mit den Tier-
schützer- und Väterrechtsaktivsten-Prozess und der Causa „Elsner“, wurde dies eindrucks-
voll unter Beweis gestellt.
*****

2010-12-23
 

Hasta la vista, Ousmane Camara


Münchhausen würde vor Neid erblassen

Morgen soll der Schwarzafrikaner Ousmane Camara abgeschoben werden. Die Grünen
laufen gegen die  Abschiebung,  des angeblich politisch verfolgten  Mannes aus Guinea,
Sturm.  Wir haben  im Internet recherchiert  und sind auf ein  erstaunliches Dokument
gestoßen.
Es handelt sich um die persönliche Schilderung von Ousmane Camara, bei welcher der
Baron von  Münchhausen vor Neid erblassen würde.  Wir haben uns die  widersprüch-
lichsten und erstaunlichsten Passagen aus diesem Dokument herausgesucht und wol-
len Ihnen diese zur Kenntnis bringen.

Aktivist wider Willen?

Laut seiner eigenen Schilderung war Camara in seinem Heimatland, Mitglied und Sprecher
einer Studentenvereinigung der  Universität von Conakry.  Da wir nicht annehmen,  dass
der Mann zur Mitgliedschaft und Sprachrohr der  Bewegung mit vorgehaltener Waffe ge-
zwungen wurde, sind seine Aktivitäten wohl aus freiem Willen geschehen.
Auch sein  Intellekt als  Student hätte  ihm sagen  müssen,  dass  es in einer  Militärdiktatur
gefährlich sein kann,  sich gegen das Regime zu stellen.  Aber offensichtlich wurde Camara
vom Heldentum übermannt und nahm das Risiko auf sich. Solange nichts passiert, sind ja
die meisten Aktivisten Helden.

Probleme mit Zeitabläufen

In seiner persönlichen Schilderung bringt  Camara einige Jahreszahlen durcheinander, bzw.
lassen sich diese nicht  einwandfrei nachvollziehen.  Sollten wir sein Zahlen-Wirrwarr  richtig
interpretiert haben, wurde er im „Studienjahr 2005-2006“ verhaftet, gefoltert  und 25 Tage
in Einzelhaft gehalten.
Na so was, der Ärmste musste einen knappen Monat in einer Einzelzelle verbringen.  Da hat
die österreichische Justiz schon besseres zu bieten. Und wer dies nicht glaubt, braucht nur
Tierschützer oder Väterrechtsaktivisten zu befragen.

Narben als Beiweis

In Folge der angeblich erfolgten Misshandlung,  soll er zahlreiche Blutergüsse und Platzwun-
den am  ganzen  Körper und im  Gesicht erlitten haben.  Auch brach man ihm  sein rechtes
Bein  und folterte  ihn  mit  Stromkabeln.  Allerdings vergaß  Camara anzugeben,  ob dieses
Kabel überhaupt an einer Steckdose angesteckt war.
Die Narben seiner Folterung zeigte er den österreichischen Behörden während einer Einver-
nahme  am  19.11.2010,  als Beweis  seiner politischen  Verfolgung.  Für  wie  blöd  hält  der
Mann eigentlich österreichische Beamte? Narben können eine mannigfaltige Herkunft haben.
Sie können von Verkehrsunfällen oder sonstigen Aktivitäten, wie zum Beispiel Messerstecher-
eien herrühren.

Eltern dem Schicksal überlassen

Aber  zurück  zum Themenverlauf.  Nach seiner  Freilassung aus der Haft,  musste  er zwei
Wochen  im  Krankenhaus  verbringen.  Da  soll  noch  einer  sagen,  dass  man in  Guinea
ungnädig mit  Regimegegnern umgeht.  Danach reiste er zu seinen  Eltern um entgültig zu
genesen.
Im Januar und Februar 2007,   erhielt er  Morddrohungen vom Regime.  Da fragen wir uns
doch,  warum Camara nicht gleich im  Gefängnis exekutiert wurde und sich das Regime die
Mühe machte ihn freizulassen, sodass er sich in einem Spital erholen konnte?
Am 22. Februar 2007 soll das Militär auf unbewaffnete  Demonstranten geschossen haben.
Dabei gab es Tote und in Folge viele Verhaftungen, so Camara. Er selbst befand sich währ-
end dieses  Tages mit  seinen Eltern in der Region Kindia,  wo er  ebenfalls   Kundgebungen
organisierte.
Laut Camara  stürmte das  Militär,  am 23. Februar 2007  sein Haus und  nahm seine  Eltern
fest.  Ihm selbst gelang die Flucht durch ein Fenster,  bereits zu jenem Zeitpunkt,  als er nur
die Schreie der Soldaten hörte. Ein schöner Volksheld dieser Mann, sucht das Weite anstatt
seine Eltern zu verteidigen oder zumindest zu warnen.
Einige Zeit später musste er erfahren, dass sein Haus zerstört und seine Eltern getötet wur-
den.  Anstatt jetzt erst recht in den  aktiven Widerstand zu gehen,  suchte Camara wieder-
holt sein Heil in der Flucht. Am 01.04.2007  kam er in Österreich an und  stellte am gleichen
Tag einen Asylantrag. Tja, gelernt ist eben gelernt

Angst vor den bösen Österreichern

In Traiskirchen wurde er erkennungsdienstlich erfasst. Dieser Umstand bereitete ihm große
Sorgen, da er den gleichen  Vorgang bereits bei seiner  Verhaftung in Guinea erlebte.  Auch
entstand für ihn der Eindruck,  dass Österreich nichts besseres zu tun hätte,  als die Regier-
ung in seiner Heimat über seinen Aufenthaltsort zu informieren.
Dies schloss er daraus,  weil man  ihn in ein Dorf verlegte,  keine Informationen  zukommen
ließ und das  Recht auf  Arbeit verweigerte.  Der Ärmste,  war er doch in  Guinea ein echter
Workaholiker, der in Österreich auf Staatskosten zum Nichtstun verdammt wurde.
Als seine  Angst unerträglich wurde,  flüchtete Camara wieder und zwar diesmal nach Wien.
Im Zug  lernte er eine Frau aus Guinea kennen,  welche ihm durch ihre  Kontakte die Rück-
reise  in seine  Heimat  ermöglichte,  in der  er anschließend  drei Jahre lang  unter  falschen
Namen lebte.
Da fragen wir uns doch, warum Camara nicht gleich in Guinea eine falsche Identität annahm,
sondern nach  Österreich flüchtete?  Denn besonders helle können die Grenzbeamten in sei-
ner Heimat nicht sein.  Wurde er doch  erkennungsdienstlich behandelt  und Fingerabdrücke
sind unverwechselbar.

Wieder Reiselust verspürt

Im heurigen Jahr dürfte dem umtriebigen Guineaner wieder das Reisefieber gepackt haben.
Als Grund dafür gibt er an,  dass seine wahre  Identität aufgedeckt wurde.  Inzwischen offen-
bar zu Vaterehren gekommen,  ließ er seine Tochter durch eine  Bekannte nach Angola ver-
bringen.
Wir nehmen doch stark an, dass ein Vater sein Kind nur in ein Land bringt, in dem es auch
sicher ist.  Diese Sicherheit dürfte in  „Angola“,  dass  zwar auch nicht das Gelbe vom Ei ist,
aber  zumindest eine stabile politische Struktur in Form einer  Präsidialrepublik aufweist, ge-
geben sein.
Und hier stellt sich die nächste  berechtigte  Frage.  Warum bleibt  Camara nicht bei seiner
Tochter in Angola, sondern flüchtet diesmal über das politisch stabile „Gambia“ nach Lon-
don, um dort um politisches Asyl anzusuchen?

Keiner hatte mehr Lust zum Spielen

Allerdings  veranstalteten die Briten kurzes  Federlesen  mit dem  reisefreudigen Guineaner
und   schickten ihn ein  Monat später  (nach seiner Ankunft am 12.07.2010)  gleich weiter
nach Wien,  nachdem sie herausbekommen hatten,  dass Camara  das gleiche  Spielchen
schon in Österreich gespielt hatte.
Auch in Österreich war man nicht mehr  sehr spielfreudig und statt blauäugige  Spielpartner,
wartet die Polizei am 17.08.2010 am Flughafen Wien-Schwechat auf Camara.  Dieser wurde
dann in jenes Spielzimmer verfrachtet, welches seinem Verhalten entsprach. Nämlich richtig-
erweise in die Schubhaft.

Bitte Plätze im Flugzeug reservieren

Offenbar haben jene Grüne, die sich für ein Bleiberecht für diesen Mann einsetzen,  dessen
persönliche Schilderung,  in welcher es vor Widersprüchen nur so wimmelt,  nicht gelesen.
Diesen Unwissenden geben wir hier die Gelegenheit, sich das Dokument runter zu laden.
i
Quelle: Sozialistische Links Partei
Und wer nach diesem haarsträubenden Märchen noch immer der Meinung ist,  dass es sich
bei Ousmane Camara  um einen politischen Flüchtling handelt,  sollte gleich einen Platz im
selben Flugzeug reservieren. Vor Ort kann sich der ungläubige Gutmensch dann im Umfeld
des  Guineaners erkundigen,  was die wirklichen  Gründe sind,  warum Camara permanent
zwischen Afrika und Europa auf der Flucht ist.
*****

2010-12-13
 

Die unendliche Geschichte


Erbarmen oder Korrektur

Ist es Erbarmen oder nur der bescheidene Versuch eine optische Schieflage zu korrigieren,
dass  der  OGH  (Oberste Gerichtshof)  nun den  Höchstrichter,  Senatspräsident  Thomas
Philipp, als Vorsitzenden in der Causa (Berufungsverfahren am 23.12.10) Elsner abberuft?

Lebenslange Untersuchungshaft?

Wie bereits allgemein  hinlänglich bekannt ist,  verdonnerte die damalige Richterin,  Claudia
Bandion-Ortner,  den  Ex-Bawag-Boss  am  21. Mai 2008,  wegen  Veruntreuung  zu 2 ½
Jahren  (rechtskräftig)  und  am  4. Juli 2008,  wegen  Untreue und  Betrugs  (noch nicht
rechtskräftig), zu 9 ½ Jahren Haft. Elsner berief gegen letzteres  Urteil und seitdem hat es
den Anschein, dass er sich in einer lebenslangen U-Haft befindet.

Nach  der  Urteilverkündigung  erlebte Bandion-Ortner  einen beruflichen  Höhenflug  und
avancierte zur Justizministerin.  Der im Bawag-Prozess tätige Staatsanwalt  Georg Krakow
stieg ebenfalls ganz zufälligerweise zum persönlichen Sekretär der frischgebackenen Minis-
terin auf.

Keine Chance für Elsner

Der mittlerweile schwer erkrankte Elsner (75) versuchte bereits unzählige Male vergeblich,
aus der Untersuchungshaft  freizukommen.  Nicht einmal die Tatsache,  dass die General-
prokuratur als  oberste Anklagevertretung feststellte,  dass  etliche Angeklagte im Bawag-
Prozess freizusprechen gewesen wären und Urteilsbegründungen mangelhaft ausgeführt
wurden, konnte die Lage des Ex-Bankers verbessern.

Elsner als Karriere-Leiter?

Der Höchstrichter, Senatspräsident Thomas Philipp, hätte am 23.12.2010 den  Vorsitz in
der Berufungsverhandlung gegen Helmut Elsner führen sollen. Da diese Causa vor lauter
Karriere-Zufälle (Richterin wird Justizministerin und Staatsanwalt der persönliche Sekretär)
nur so gespickt ist, erscheint es gar nicht erstaunlich, dass es auch dem Berufungsrichter
zufälliger Weise nach höheren Ehren dürstet.
Nun bewirbt sich just jener Richter, welcher das Urteil von Bandion-Ortner zu überprüfen
hat, um den Posten des OGH-Vizepräsidenten. Und ganz zufälligerweise, ist diese Bewerb-
ung  bei der  Justizministerin abzugeben.  Diese war  wiederum  erstinstanzlichen  Bawag-
Richterin  und  entscheidet nun  unter mehreren  Bewerbern.  Ihre Entscheidung  teilt sie
dann in  Form  eines Vorschlags  dem  Bundespräsidenten mit,  welcher  das  letzte Wort
spricht.

Was zuviel ist, ist zuviel

Diese Konstellation war selbst dem  Obersten Gerichtshof  zuviel und dieser entschied des-
halb,  bei  T. Philipp  einen  Ausschließungsgrund  für  das  Bawag-Verfahren zu sehen.  Es
könnte zumindest den Anschein einer Abhängigkeit des Richters von der Ministerin geben,
heißt es sinngemäß seitens des OGH.
Den neuen Vorsitz  wird der bisherige  Stellvertreter von  Thomas Philipp übernehmen. Na
hoffentlich tut das dem guten Verhältnis zwischen  Bandion-Ortner  und Philipp keinen Ab-
bruch. Wer kann schon wissen, wie der neue Mann entscheiden wird.

Alzheimer wäre die beste Krankheit

Allerdings glauben  wir nicht,  dass sich die Situation  für Elsner durch  diese Rochade  ge-
bessert hat. Der Mann weiß einfach zuviel und seine Feinde  (die damaligen Mitnutznießer)
fürchten, dass er auf Rache aus sein könnte.
Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt.  Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre,  wenn er an Alzheimer  erkrankt und alles vergessen würde.  Ansonsten
wird es für den ehemaligen  Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben.  Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.

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2010-12-06
 

Freiheit gibt Kraft

Kronen Zeitung bestätigt ERSTAUNLICH-Beitrag

Das wir mit unserem gestrigen Beitrag „Persilscheine….“ nicht daneben gelegen sind, be-
weist ein heutiger Artikel in der  Kronen Zeitung.  Er betrifft jene Raubmörderin, die im
Jahre 2008 ihre 78-jährige Nachbarin erschlug und sie anschließend beraubte.

Die Mörderin wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt und im heurigen März, nachdem sie zwei
Jahre Haft verbüßt hatte, wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Angeblich waren
ihre Kräfte  im Gefängnis  derart geschwunden,  sodass von ihr  keine Gefahr mehr zu er-
warten war. Und das bei einer Raubmörderin.

Quelle: Krone Zeitung (Printausgabe vom 19.11.2010)

Mit dem Krone-Artikel wird unser gestriger Beitrag nicht nur indirekt bestätigt,  sondern
weist zusätzlich daraufhin,  dass sich die  Justiz von einer  Mörderin an der Nase herum-
führen ließ.

Erstaunliche Gesundung

Kaum war die geschwächte Täterin  wegen Haftunfähigkeit  aus der Haft  entlassen wor-
den,  machte sich diese aus  dem Staub.  Offenbar sind ihre  Kräfte in der Freiheit wieder
zurückgekehrt. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass die wieder zu Kräften erlangte
Raubmörderin, wieder zuschlagen kann.
Abgesehen davon, welche erstaunliche Milde die Justiz gegenüber Mördern walten lässt,
stellt sich  die berechtigte  Frage,  welcher medizinische Sachverständige  dieser Täterin
Haftunfähigkeit bescheinigte.
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2010-11-19
 

Persilscheine für Mörder(innen)


Mord in der Garage des Hanusch-Spitals

Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L.  in der Garage des  Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben.  Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.

Bei Franz P.  soll Krebs  diagnostiziert worden sein.  Ärzte  versuchen  zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.

Es bestehen Zweifel, ob Franz P.  überhaupt am Prozess teilnehmen  kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P.  eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.

Auch im Gefängnis lässt es sich sterben

Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser  Argumentation  entgegen zu halten,  dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.

Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt.  Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in  40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.

Das  Opfer hatte auch  keine Wahl  des Ortes,  an dem es sterben musste.  Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.

Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)

Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen.  Zwei Beispiele aus jüngst  vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger  Türke erschoss einen vermeintlichen  Nebenbuhler und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch seinen  Penis  ab.  Am LG  Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat  18 Jahre Haft.  Offensichtlich  schwanden im  Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.

Warum sitzt Elsner noch?

Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner  eigentlich noch  immer in Haft sitzt.  Dieser hatte  zwar  die  BAWAG um ein
schönes  Sümmchen  erleichtert,  allerdings  keinen  Menschen dabei verletzt,  geschweige
denn getötet.

Kranke oder schwache Mörder haben es besser

In einem völlig  „unpolitischen“  Prozess unter dem  Vorsitz der Richterin  Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren,  in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.

Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist.  Das Risiko ihn  freizulassen  wäre enorm hoch,  nicht weil er  flüchten würde,  sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.

Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy RabakEs gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber.  Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
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2010-11-18
 

Kinderschänder an den Pranger


Internet-Pranger gefordert

Der FPK-Mann Kurt Scheuch, lässt heute mit einer interessanten Meldung aufhorchen. Er ist
der Meinung, dass die Daten von verurteilten und aus der Haft entlassenen Kinderschändern
in einer öffentlich zugängigen Datenbank abzuspeichern wären.

Auf diese Daten soll jederman(frau) via Internet zugreifen können, denn die Bürger haben
ein Anrecht zu erfahren, welche tickenden Zeitbomben in ihrer Nachbarschaft leben. Auch
wenn ERSTAUNLICH nicht unbedingt zum Fanklub von Scheuch gehört, unterstützen wir

dieses Anliegen voll und gehen sogar noch einen Schritt weiter.

KIPO-Konsumenten sind verhinderte Kinderschänder

Wir sind der Meinung, dass bereits eine bedingte Verurteilung eines Kinderschänders für den
Eintrag in eine solche  Datenbank reichen muß.  Auch müßten  Daten von  Konsumenten, die
kinderpornografisches Material sichten oder auf ihren Rechnern downloaden, in ein solches
Internet-Register eingetragen werden, sofern sie dafür strafrechtlich verurteilt wurden.

Konsumenten von Kinderpornografie sind für uns nichts anderes, als verhinderte Kinderschän-

der.  In Ermangelung einer  Gelegenheit zum sexuellen Kindesmissbrauch,  sehen sie sich er-
satzweise kinderpornografische Filme oder Bilder an.

Kein Recht auf Anonymität

Solche perverse und abartige Mitmenschen haben kein Recht in der Anonymität zu leben und
im Schutz dieser, möglicherweise ihre nächste Tat zu planen. Diese Worte mögen hart erschei-
nen, sind aber durch die hohen  Rückfallsquoten von  Kinderschändern und KIPO-Konsumen-
ten durchaus gerechtfertigt.

Nun werden sicher wieder linkslinke Gutmenschen aufschreien und uns für unseren Standpunkt
verurteilen. Wie können wir es nur wagen, den Abschaum der Menschheit am Pranger sehen zu
wollen?

Bedenkt man dass Personen  für viel läppischere Dinge, wie zum Beispiel Insolvenzen oder
Konkurse unter http://www.edikte.justiz.gv.at am Internet-Pranger stehen, so wäre eine solche

Maßnahme für jene Personen, die sich an Kindern vergreifen oder an KIPO-Material ergötzen
mit Sicherheit eher gerechtfertigt.

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2010-08-10
 

Bürgerrechte für einen Mörder


Filmproduzent ermordet und zerstückelt

Am 22. Dezember 1993 wurde Helmut Frodl in einem Mordprozess am LG Wien zu lebens-
langer Haft verurteilt.  Ihm war vorgeworfen worden,  gemeinsam mit einem Komplizen
den Filmproduzenten Fritz Köberl nach Ungarn gelockt und getötet zu haben.
Köberl bekam von Frodl Mehlspeisen und Alkoholika verabreicht, welche mit einem Betäub-
ungsmittel versetzt waren. Anschließend erschoss er den Filmemacher mit einem Genick-
schuss. Danach zersägte er die Leiche in 17 Teile und warf sie in einen Müllcontainer.
Ein Unterstandsloser fand am nächsten Tag die Leichenteile. Während die Polizei ermittelte,
täuschte Frodl vor, dass Köberl noch lebe und versuchte auch an das Geld des Filmprodu-
zenten zu gelangen.  Frodl wurde am 15. Juni 1992 verhaftet.

Der Musterhäftling

Vor Gericht widerrief er sein Geständnis und gab an, dass ein russischer Geheimagent den
Filmemacher erschossen habe.  Ein neuerliches Geständnis legte er nie ab.  In der Haftan-
stalt Garsten studierte er Theologie. Er galt als Musterhäftling und wurde im Vorjahr, nach
17 Jahren Haft vorzeitig entlassen.

Streit um Wahlrecht

Während seiner Haftverbüßung wollte Frodl im Jahre 2002 von seinem Wahlrecht Gebrauch
machen. In diesem Jahr fand eine Nationalratswahl und ein Volksbegehren statt. Da jedoch
dem  Gesetz nach jeder Verurteilte der eine vorsätzliche Straftat begangen hat und dafür
mehr als 1 Jahr unbedingte Haft ausfasst von Wahlen ausgeschlossen ist, wurde ihm dies
zu Recht verweigert.
6 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft, erhält ein Verurteilter sein Wahlrecht wieder
zurück. Mag sein dass dieser Wahlrechtsentzug bei einem Autodieb übertrieben erscheint,
aber bei einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder, sollten schon andere  moralische
Maßstäbe angelegt werden. Vor allem wenn eine Tat derart brutal und geplant ausgeführt
wurde und nicht im Affekt oder aus Fahrlässigkeit passierte.

Vom VFGH bis zum EGMR

Auf jeden Fall hat sich Frodl über sein entzogenes Wahlrecht den Kopf zerbrochen. Ob er
auch so intensiv darüber nachgedacht hat wie er die Folgen seiner Tat wieder gutmachen
kann, sofern es bei so einem  Verbrechen überhaupt eine Wiedergutmachung gibt.
Frodl rief im Jahr 2003 den  Verfassungsgerichtshof um Verfahrenshilfe an.  Die obersten
Richter lehnten dieses Ansinnen zu Recht ab und erklärten den Entzug des Wahlrechts als
verfassungskonform.
Aber er lies sich durch diesen Rückschlag nicht erschüttern und wandte sich an den EGMR.
Zeit hatte Frodl als Lebenslanger ja genug, um seine juristischen Spielchen zu spielen. Was
nun erfolgte, hätte kein normal denkender Mensch für möglich gehalten.

Dieses Urteil gleicht einem Schlag ins Gesicht

Der EGMR hat in der Folge am 8. April 2010 festgestellt, dass im Fall Frodl eine Verletzung
des Rechts auf freie Wahlen nach der Europäischen Menschrechtskonvention vorliege. Ob
sich die Richter(innen) dieses Gerichtshofes auch Gedanken über die Menschrechte des
ermordeten Fritz Köberl Gedanken gemacht haben?
Auf jeden Fall nimmt die Republik Österreich diese Entscheidung nicht kommentarlos hin
und wird dagegen ein Rechtsmittel erheben. Experten des Innenministeriums, des Bundes-
kanzleramtes-Verfassungsdienstes und des Bundesministeriums für europäische und internat-
ionale Angelegenheiten erarbeiten derzeit einen entsprechenden Schriftsatz, der nächste
Woche fristgerecht dem EGMR übermittelt wird.

Es gibt keine Ex-Mörder

Es ist schon gut dass es eine Instanz wie den EGMR gibt, die über die Einhaltung von
Menschrechten wacht und auch dementsprechend urteilt. Aber ein Urteil dass einem
zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder Bürgerrechte zuerkennt, ist im höchsten Maß
erstaunlich.
Bei Freddy Rabak steht ein sehr treffendes Zitat geschrieben. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe
oder Ex-Räuber. Aber es kann nie im Leben einen Ex-Mörder geben.  Wir sehen dies ge-
nauso und deshalb ist das EGMR-Urteil eine moralische Ohrfeige gegenüber allen Opfern.
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2010-07-01
  

Das Terrorgesetz


Geplante Meinungsunterdrückung

Wir haben im Jänner den Beitrag „Der Tod der Meinungsfreiheit“ verfasst. Der Artikel be-
schäftigt sich mit nachfolgend geplanter Gesetzesnovelle, welche unter dem Deckmantel
der Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“

B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Auch andere Webseiten beschäftigt diese Thematik

Nun beschäftigt sich eine weitere Webseite recht ausführlich mit dieser beabsichtigten
Gesetzesnovellierung. Unter der Internet-Adresse  http://www.terrorgesetz.at/  können
sich Leser(innen) über den Inhalt informieren.


Mit einem provokanten Logo in Web vertreten.

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2010-05-30
  

Polizist als Vergewaltiger?


Angebliche Vergewaltigung durch einen Polizisten

Eine sehr erstaunliche Geschichte traurigsten Ausmaßes soll sich im Polizeianhaltezentrum
(PAZ) Wien abgespielt haben. Ein Polizist soll laut Angabe eines Schubhäftlings, diesen
vergewaltigt haben.
  Tatort oder Ort der Verleumdung?

Eine Mitarbeiterin des Migrantinnenvereins St. Marx berichtet

Ein Mitarbeiter unserer Redaktion führte heute ein Telefonat mit Frau F., einer Mitarbeiterin
des Migrantinnenvereins St. Marx, welche(r) den angeblichen Vorfall ins Rollen gebracht hat.
Frau F. wollte zwar keine Details preisgeben, da die Staatanwaltschaft in dieser Sache ermit-
telt, erzählte jedoch einiges über den Vorfall.
Der heute 19-jährige Gambier kam 2006 nach Linz in Oberösterreich, wo er auch seinen
Asylantrag stellte. Der junge Schwarzafrikaner war nie kriminell und hatte einen ordent-
lichen Lebenswandel.
Er lebte in Linz mit seiner Lebensgefährtin zusammen und ist Vater eines 7 Monate alten
Babys. Er war im „gelinderen Mittel“ was soviel heißt, dass er in keinem Asyllager auf-
hältig sein musste, sondern sich täglich auf einer Polizeistation zu melden hatte.
Dieser Verpflichtung ist er laut Frau F. auch nachgekommen. Trotzdem wurde sein Asyl-
antrag negativ bescheidet. Als er am 7.Februar 2010 seiner Meldepflicht nachkam, wurde
er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen, da ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Angeblich wurde ihm nie die Information über die Verpflichtung zu Ausreise zugestellt,
wodurch er keine Kenntnis darüber erlangen konnte, dass er die Republik Österreich zu
verlassen hat und es zum besagten Haftbefehl kam.
Polizisten eskortierten ihn in seine Wohnung, wo er seine Sachen packen und sich von
seiner Familie verabschieden musste. Anschließend kam er in Linzer Polizeigewahrsam
und wurde am selben Tag nach Salzburg überstellt.
Von dort aus ging die Reise am 8.Februar 2010 nach Wien ins PAZ.  Einige Stunden
vor der Abschiebung am 9.Februar 2010 soll es dann zu dieser Vergewaltigung durch
einen Polizisten gekommen sein.
Nach dem angeblichen sexuellen Missbrauch verletzte sich der junge Mann selbst.
Er fügte sich Schnittwunden an Hals und Brust zu. Laut seinen Angaben tat er dies aus
Verzweiflung.
Da seine Verletzungen nur oberflächlich waren, wurden diese ärztlich versorgt und
taten der Abschiebung keinen Abbruch. In Brüssel fielen aber einem Arzt die Wunden
auf und erklärte den Gambier für nicht abschiebungsfähig.
Also ging es nach Wien zurück und zwar wieder ins Polizeianhaltezentrum Wien. Als ihn
am Sonntag (Besuchstag) den 14.Februar 2010 seine Lebensgefährtin besuchte, er-
zählte er ihr den Vorfall über die angeblich stattgefunden Vergewaltigung.
Die Frau erstatte in einem Wachzimmer die Anzeige. Polizeisprecher Mario Hejl bestätigte
die Anzeigenerstattung. Die Staatsanwaltschaft und das BBE prüfe nun die Misshandlungs-
vorwürfe.

Seit Bakary ist alles anders

Normalerweise würde man einen derartigen Vorwurf sofort ins Reich der Fantasie verweisen,
bzw. als verleumderische Schutzbehauptung gegen eine bevorstehende Abschiebung wer-
ten. Allerdings ist seit dem Fall „J. Bakary“ Vorsicht geboten, ein eventuelles Opfer sofort
als Lügner abzustempeln.
Da ereignete sich ein Vorfall, den auch niemand für wahr gehalten hätte. Drei Polizeibeamte
verprügelten damals den mit Handschellen geschlossenen Schwarzafrikaner krankenhausreif,
nur weil dieser bei der Abschiebung Randale gemacht hatte.
Der Vorwurf des jungen Gambiers scheint ebenfalls unglaublich und kein normaldenkender
Mensch kann oder will sich vorstellen, dass ein Polizist einen Häftling vergewaltigt. Möglich-
erweise ist es eine Verleumdung die der Mann in den Raum stellt.

Warum die Eile mit der Abschiebung?

Sollte der Mann gelogen haben, hat er dafür die vollen rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
Jedenfalls gehört dieser angebliche Vorfall gründlichst untersucht. Wir sind daher sehr erstaunt,
dass man es so eilig hat und diesen nächste Woche abschieben will.
Wenn sich der Vorwurf als unwahr herausstellt, muß den Gambier die volle Härte des Gesetzes
treffen und was macht es da schon aus, wenn er bis zum Abschluss der Ermittlungen noch in
österreichischer Schubhaft verbringt. Dies wäre auf jedenfalls günstiger, als wenn er als Zeuge
oder Beschuldigter in einem eventuellen Gerichtsverfahren wieder nach Österreich eingeflogen
werden muss.
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2010-02-23
  

Der Tod der Meinungsfreiheit

 

Gesetzesnovelle

Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl  erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Gewalt ist abzulehnen

Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.

Es lebe Stalin

Der zweite Absatz des  § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.

Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.

Objektivität unmöglich

Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.

Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter  Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?

Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.

Freibrief für Kinderschänder

Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.

Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.

Politische Gegner und Kritiker einsperren

Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.

Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden.  Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
 
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.

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2010-01-28
  

Ein Paradis für Pädofile TEIL2

 

Kavaliersdelikt?

Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.

Es waren ja nur die Nichten

Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“  seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.

Erstaunliches OGH-Urteil

Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss  für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen?  Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.

Tiefer geht es kaum

Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?

Polizeiaktionen wofür?

Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.

Klingt wie ein Witz

Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni 
 
2009-10-06
   

Kindergeld bei Haft

 

Verlängertes Kindergeld

Folgende Nachricht war gestern auf  http://teletext.orf.at/  Seite 115 zu lesen:



Wenn wir das richtig lesen, bekommen all jene das Kindergeld länger, wo sich ein Elternteil

in Haft befindet oder jene die eine Wegweisung gegen den anderen Elternteil beantragt
haben.

Prämie bei Haft

Das mit der Haft muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sitzt ein Elternteil auf
Grund seines kriminellen Verhaltens im Gefängnis und der restliche Familienclan wird mit
einer Prämie, in Form eines verlängerten Kindergeldes belohnt. Das wird bestimmt den
Opfern der Straftaten besonders gut gefallen.

Überlegenswert ?

Diese „Prämie“ wird auch sicher bei den redlichen Eltern unseres Landes ein „positives“
Echo auslösen. Vielleicht wird sich der Eine oder Andere überlegen weiterhin sein Geld
ehrlich zu verdienen.

Keine Sorgen mehr

War bis jetzt immer die Sorge gegeben, bei einem kleinem Einbruch erwischt zu werden und
eine unversorgte Familie zu hinterlassen, so besteht diese für die Zukunft nicht mehr.

Der Staat springt ohnehin finanziell in die Presche, solange sich der eine Elternteil in staat-

licher Obhut befindet. Ein wirklich erstaunliches System.
 

Nebenverdienst ?

Ein schönes Körberlgeld lässt sich mit der beantragten Wegweisung machen. Da werden sich
doch sicher einige Schlaue finden, die das voll ausnützen. Wird es knapp in der Familienkassa,
beantragt man einfach eine Wegweisung und schon rollt der Rubel vom Vater Staat.

Wegweisung tut nicht weh

So eine kleine Wegweisung hat noch niemanden geschadet und die Einhaltung wird ohnehin
nicht kontrolliert, soferne nicht der andere Elternteil um Hilfe ruft.
Wir vermuten das in naher Zukunft sehr viele Wegweisungen beantragt werden.

Stauni

  
2009-08-26
  

Ein Paradis für Pädofile

 

Erstaunliches Gerichtsurteil

Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.

Wohngemeinschaft

Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.

Sexuelle Erregung

Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.

Gedächtnislücken

Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.

Mit den Töchtern nie

Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.

Ein Herz für Pädofile

Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.

Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen

haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.

Stauni

  
2009-07-24
  

Inhalts-Ende

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