Buchvorstellung: „Der Fall Leon“

Florian Apler äußert sich erstmals seit seinem Freispruch öffentlich, nachdem er 522 Tage unschuldig hinter Gittern saß

Der Fall hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Am 28. August 2022 wird Florian Apler gegen fünf Uhr morgens bewusstlos an der Uferpromenade der Kitzbüheler Ache in St. Johann aufgefunden. Sein damals sechsjähriger Sohn Leon wird tot aus dem Wasser geborgen. Nach einem halben Jahr ergebnisloser Ermittlungen wird Florian Apler verhaftet und wegen Mordes angeklagt. Er sitzt 17 Monate lang in Untersuchungshaft. Am 1. August 2024 wird er einstimmig freigesprochen.

Mit dem 256 Seiten starken Buch, das er gemeinsam mit dem Rechtsanwalt und Schriftsteller Volker Schütz verfasst hat, meldet sich Apler erstmals seit seinem Freispruch zu Wort. Detailliert schildert er darin seine Erlebnisse, vom Familienleben mit Leon über den Gefängnisaufenthalt bis hin zu den aufwühlenden Prozesstagen – und übt Kritik am Verlauf der Ermittlungen. Vor den Journalistinnen und Journalisten nannte Apler Beispiele, die den skandalösen Verlauf der Ermittlungen dokumentieren, die ihn „522 Tage hinter Gitter, auf die Anklagebank und fast ins Grab“ brachten. Die Videoclips, die Leon als aktiven, mobilen und fröhlich interagierenden Jungen zeigten, überraschten – wurde doch im Prozess seitens der Anklage das Bild eines schwerstbehinderten Kindes gezeichnet.

Zu seiner Motivation, dieses Buch zu schreiben, sagte Florian Apler:
„Mein Tagebuch war mein treuer Begleiter und mentaler Anker in der Zelle. Es hat mich wie ein Zeitzeuge begleitet und wird es meiner Tochter nun in Form dieses Buches irgendwann ermöglichen, die Dinge aus meiner Sicht zu lesen.“

Florian Apler fasste seine drei Hauptbotschaften zusammen, die er durch sein Buch verbreiten will:
„Mein Schnuffi war ein unglaublich toller kleiner Junge. Wie er und auch mein Verhältnis zu ihm im Zuge meines Prozesses und auch von den Medien dargestellt wurde, hat mit der Realität nichts zu tun. Dieses Bild möchte ich mit meinem Buch wieder geraderücken. Zweitens: Die Tätersuche muss weitergehen. Wir werden allen Hinweisen nachgehen und nicht aufhören, nach dem Menschen zu suchen, der uns das alles angetan hat. Und drittens: Hoffentlich gelingt es, aus meinen Erfahrungen Lehren zu ziehen. Ich hoffe, dass niemandem wieder so eine Ungerechtigkeit widerfährt.“

Matthias Opis, Geschäftsführer des Molden Verlags, schloss an:
„Es gibt vielfältige fragwürdige Vorkommnisse und Einschätzungen im Fall Leon: in den kriminalistischen Ermittlungen, in der juristischen Bewertung, im Gerichtsverfahren und auch in der medialen Begleitung. Es war uns wichtig und ein Anliegen, der zentralen Person in diesem Fall, Florian Apler, die Gelegenheit zu geben, sich ohne Einschränkung und in aller Ausführlichkeit zu alldem zu äußern.“

Co-Autor des Buches Volker Schütz:
„Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Das ist auch innerhalb der Justiz so. Wichtig ist, dass diese Fehler anschließend korrigiert werden. In Florians Fall wurden Falschinformationen von der Staatsanwaltschaft über das Landesgericht bis hinauf zum Obersten Gerichtshof ohne Hinterfragen weitergetragen. Das ist ein Skandal, der jetzt aufgearbeitet werden muss.“

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Kurz-Ermittlungen – Leichtfried: „Hier sind wir mitten im Strafrecht“


Auf Falschaussage stehen bis zu drei Jahre

 


Die Staatsanwaltschaft hat den begründeten Verdacht, dass der Bundeskanzler unter Wahrheitspflicht im Ibiza-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt hat. Jörg Leichtfried, stv. SPÖ-Klubvorsitzender: „Spätestens jetzt ist offensichtlich, warum die ÖVP die Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschüssen abschaffen will. ÖVP-Politiker wie Sebastian Kurz und ÖVP-nahe Auskunftspersonen hatten und haben im Untersuchungsausschuss immer wieder Probleme mit der Wahrheit. Nationalratspräsident Sobotka sollte offenbar dafür sorgen, dass ÖVP-Politiker künftig ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen lügen dürfen.“ Den Tatbestand dürfe man jedenfalls nicht bagatellisieren. „Auf Falschaussage steht bei einer Verurteilung immerhin eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.“ ****

 


Die Vorwürfe gegen Kurz seien jedenfalls sehr schwerwiegend. „Sebastian Kurz hat selbst immer gesagt, dass die Grenze das Strafrecht ist. Hier sind wir mitten im Strafrecht.“ Sollte es zu einer Anklage gegen den Bundeskanzler wegen Falschaussage kommen, dann sei eine rote Linie überschritten. „Ein angeklagter Bundeskanzler kann sein Amt nicht mehr ausüben und muss die Konsequenzen ziehen.“

 


Die politische Bilanz der Regierung Kurz sei jedenfalls schon jetzt verheerend: „Mittlerweile wird gegen den Kanzler, den Finanzminister, den Chef der Beteiligungsgesellschaft und den Kabinettschef des Kanzlers ermittelt. Alles zentrale Figuren der ‚türkisen Familie‘. Wir haben leider eine Regierung, die mehr mit Korruptionsermittlungen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und Skandalen beschäftigt ist als mit ihrer Arbeit“, so Leichtfried. (Quelle: APA/OTS)

 


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12.05.21


Haft in der Heimat soll forciert werden


Justizminister will auf Bekenntnis der EU-Länder zu

angemessenen Standards in Haftanstalten hinarbeiten

 

In einem Auftrag an die Regierung haben sich die Parlamentsfraktionen gestern im Nationalrat einstimmig dafür ausgesprochen, das Konzept “ Haft in der Heimat “ zu forcieren. Gleichzeitig wurde die Regierung ersucht, dieses Thema auch auf EU-Ebene stärker in den Fokus zu rücken und sich dabei auch für menschenrechtskonforme Haftbedingungen in den EU-Staaten und in Drittländern einzusetzen.

 

„Die österreichischen Gefängnisse sind an ihrer Kapazitätsgrenze“, begründete Gudrun Kugler (ÖVP) den Vorstoß des Menschenrechtsausschusses. Von den 9.000 Gefangenen in Österreich seien 54% keine österreichischen Staatsbürger, davon 1/3 aus EU-Ländern. Zudem wolle man ausländische Straffällige unterstützen, da Haft in der Heimat zur Resozialisierung beitrage. Der Antrag ziele aber auch darauf ab, die Haftbedingungen in osteuropäischen Ländern sowie Drittstaaten zu verbessern. Dies würde etwa die Zellengröße, medizinische Versorgung oder Hygiene betreffen. „Hier wird sich Österreich für Menschenrechtsstandards in anderen Ländern einsetzen“, ergänzte Kugler. „Der Antrag sei in Zusammenhang mit Menschenrechtsstandards, der Situation in Österreichs Gefängnissen sowie unter dem Gesichtspunkt der Entwicklungszusammenarbeit wichtig und richtig“, sagte ebenfalls Martin Engelberg (ÖVP).

 

Auch die FPÖ setze sich für eine Verbesserung von Haftbedingungen in Drittstaaten ein, allerdings seien Standards etwa im arabischen Raum angesichts „unserer verweichlichten westeuropäischen Maßstäbe“ schnell einmal erniedrigend und unmenschlich, meinte Susanne Fürst (FPÖ). Die hohe Anzahl an ausländischen Häftlingen sei die Folge der Masseneinwanderung und damit zusammenhängenden Kriminalitätswelle in Österreich. Die Delikte unter Einsatz von Hieb und Stichwaffen hätten sich seit 2008 vervierfacht. Davor müsse man Bürger(innen) schützen, waren sich Fürst und ihr Fraktionskollege Hannes Amesbauer (FPÖ) einig.

 

Als eine gute Sache bezeichnete Irmgard Griss (NEOS) die Verbüßung von Haftstrafen im Heimatland. Sie hoffe, dass es gelingt, alle notwendigen Abkommen zu schließen und sicherzustellen, dass die Haft in der Heimat nicht einer vorzeitigen Entlassung gleichkommt.

 

SPÖ-Abgeordneter Harald Troch verwies darauf, dass es sich beim Konzept „Haft in der Heimat“ um einen EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2008 handelt, das Rad werde demnach nicht neu erfunden. Nun müssten endlich Voraussetzungen geschaffen werden, damit Rückführungen auch möglich gemacht werden können. Kritisch verwies Troch dabei auf die 230 nicht besetzen Planstellen bei den JustizwachebeamtInnen. „Es gibt eine riesen Lücke bei der Justiz“, so Troch, man werde die Haft in der Heimat damit nicht auf den Weg bringen können.

 

„Haft bringe keinen Luxus mit sich, menschenrechtskonforme Standards seien aber ein Muss“, sagte Renate Gruber (SPÖ). Haft in der Heimat werde nur funktionieren, wenn es EU-weit durchführbare Regelungen gebe. „Es ist Zeit, in das Tun und Handeln zu kommen“, so Robert Laimer (SPÖ), der auch daran erinnerte, dass das höchste Gut der Demokratie die Würde des Einzelnen ist. Kritik äußerte er dabei gegenüber dem Nein Österreichs zum UNO-Migrationspakt.

 

„Warum der EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2008 auf EU-Ebene nicht realisiert worden sei, liege an den Versäumnissen mancher Mitgliedsstaaten, wenn es um Rechtsvorschriften oder die Europäische Menschenrechtskonvention geht“, räumte Justizminister Josef Moser ein. Deswegen habe er das Thema Rechtsstaatlichkeit auch zu einem Schwerpunkt während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes gemacht. Er will in diesem Sinn auf ein gemeinsames Bekenntnis der EU-Länder zu angemessenen Standards in Haftanstalten hinarbeiten. „Was die Bedenken der SPÖ betrifft“ – sagte Moser – „dass bereits Überstellungsfahrzeuge angeschafft worden seien, außerdem laufe seit diesem Jahre eine große Rekrutierungsoffensive für Justizwachebeamte.“

 

„Er finde es schade, dass etwa Rumänien, also jenes Land, das als nächstes den EU-Ratsvorsitz übernimmt, hinsichtlich der Standards im Justizsystem stets in der Kritik stehe“, sagte Reinhold Lopatka (ÖVP). Er werde dieses Thema bei den nächsten interparlamentarischen Konferenzen ansprechen. Es sei auch eine Aufgabe der Parlamente, dass multinationale Verträge auch umgesetzt werden.

 

Efgani Dönmez (o.F.) unterstützte das Vorhaben, machte aber darauf aufmerksam, dass Herkunftsländer von Häftlingen kein Interesse daran haben, diese wieder aufzunehmen. Es stelle sich die Frage, wieviel Kosten durch Überstellungen verursacht werden. In den laufenden EU-Beitrittsverhandlungen mit dem Westbalkan dürfe man nicht mehr den gleichen Fehler wie in der Vergangenheit machen, Mindeststandards an Rechtsstaatlichkeit oder Menschenrechten müssten eingehalten werden.

 

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2018-12-14


62jähriger Rentner muss für ein Facebook-Posting drei Monate einsitzen


Das Urteil sprengt das Rechtsverständnis sehr vieler Bürger(innen)

 

Unter der Headline „Haft! Rentner nannte alle Asylwerber Vergewaltiger“ berichtete die Tageszeitung HEUTE von einem – in dieser Woche am LG Korneuburg stattgefundenen – Prozess, gegen einen 62jährigen Rentner.  Dieser war wegen eines Postings auf seiner Facebook-Seite wegen Verhetzung angeklagt und schlussendlich auch verurteilt worden.  Der Mann hatte (laut HEUTE) folgendes gepostet:

 

 

Das Urteil – neun Monate teilbedingte Haft, drei Monate muss der Mann absitzen – wird in zahlreichen Blogs und Foren kritisiert.  Laut HEUTE begründete der vorsitzend Richter sein Urteil damit, der Angeklagte haben alle Flüchtlinge pauschal als Vergewaltiger abgestempelt.  Diese Begründung ist unserer Rechtsmeinung nach nicht richtig, denn der Mann schrieb (lt. obig gezeigten HEUTE-Screenshot): „Ich werde sicher nicht meine Stimme an eine Volksverräterin abgeben, die diese Vergewaltiger in MASSEN begrüßt und hereingelassen hat …“.

 

Laut Duden bedeutet „Massen„:

1. kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven etwas als von sehr vielen Leuten gemacht, getan oder in großer Menge erfolgend

2. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass sehr viele Leute von etwas betroffen sind

3. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass etwas für sehr viele Leute bestimmt ist

 

Im Klartext bedeutet das, dass der Angeklagte keine Pauschalierung vorgenommen hat, sondern sehr viele Leute (in diesem Fall mit Spezifizierung auf Vergewaltiger ohne direkten wörtlichen Bezug auf Flüchtlinge) gemeint haben kann.

 

Laut Duden bedeutet „pauschal„:

1. im Ganzen, ohne Spezifizierung o. Ä.

2. (bildungssprachlich) sehr allgemein [beurteilt], ohne näher zu differenzieren

 

Liest man sich das Posting (HEUTE-Screenshot) – das sich zwar auf das Flüchtlingschaos bezieht – des Angeklagten aufmerksam durch, wird man unweigerlich feststellen, dass er Flüchtlinge direkt, weder wörtlich noch pauschal als Vergewaltiger abgestempelt hat.  Sollte er sich das dabei gedacht haben, kann es wohl nicht sein, dass bereits Gedanken zu einer Verurteilung führen können.  Dass er für sein Posting drei Monate einsitzen muss, sprengt das Rechtsverständnis sehr vieler Bürger(innen).

 

Der Verhetzungs- Paragraph (§283 StGB) wurde noch von der letzten Regierung verschärft.  Erst dadurch wurden und werden solche Urteile ermöglicht.  Ist eine derartige Kriminalisierung der freien Meinung tatsächlich noch im Sinne unserer neuen Regierung?  Wenn nicht, sollte sie dies umgehend ändern.

 

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2018-09-14


SPÖ-Wahlwerbung: „Ministerliste des Grauens“


Dirty-Campaigning der SPÖ findet sogar im Finale noch Fortsetzung

 

Wer gedacht hat, dass die SPÖ aus der Dirty-Campaigning-Affäre, ihres inhaftierten (nun ehemaligen) Wahlkampfberaters Tal Silberstein gelernt hat, der hat sich geirrt.  Vor einer Stunde stellte diese nämlich eine Wahlwerbe-Einschaltung auf ihrem Twitter-Account ein, auf welcher unter der Überschrift „MINISTERLISTE DES GRAUENS“,  Fotos und Namen von politischen Mitbewerbern aufgelistet werden.

 

 

Das obig gezeigter Tweet wohl kaum etwas mit seriösem Wahlkampf zu tun hat, braucht wohl nicht extra betont zu werden.  Und was sagt der Noch-Bundeskanzler Kern dazu?  Nichts, denn der weiß vermutlich schon wieder von nichts.

 

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2017-10-14


„Islamisches Erwachen“ missfällt Urteil gegen 20-fachen Mörder


„Er hat nur seinen Job gemacht …..“

 

Es ist echt erstaunlich, wie man bei „Islamisches Erwachen“ das Urteil eines österreichischen Gerichtes kommentiert, welches über einen 20-fachen Mörder lebenslange Haft verhängte.  Tja, wenn die Islamisierung Europas derart weiter fortschreitet und vielleicht in naher Zukunft Islamisten die Richterposten besetzen werden, wird man sich auch hierzulande warm anziehen müssen.

 

 

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2017-05-13


ANTIFA-Aktivisten montierten 50 Plakatständer der FPÖ ab


Die kriminelle Tat ist mit bis zu 2 Jahren Haft bedroht

Wessen  Geistes  Kind  man  bei  der  linksextremen ANTIFA ist,  haben diese schon
selbst  mehrfach unter Beweise gestellt.   So auch eine kriminelle Aktion der Linken,
die  diese  in der Nacht von gestern auf heute durchführten.   Sie montierten in Wien
50 Plakatständer  der  FPÖ. – die  Norbert Hofer zeigen – .ab  und  entsorgten  diese
einem Wald,  zu dem keine Angaben gemacht wurden.
Mit  der  von ihnen durchführten kriminellen Handlung,  die mit bis zu 2 Jahren Haft
bedroht ist, wird im Internet fest geprahlt.   In Siegerpose ließen sich die Kriminellen
sogar ablichten.
……Fotos: linksunten.indymedia.org
{besps}antifa{/besps}
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2016-04-14

Linksextreme bezichtigen Polizeibeamten des Mordes


Gedenken an einen Einbruch in Krems

Liest  man  nachfolgend Meldung,  welche gestern auf der Webseite „linksunten.indymedia“
verfasst wurde,  könnte man zur Annahme kommen,  dass ein Polizist seinerzeit Amok lief,
grundlos seine Waffe abfeuerte und dabei einen Menschen ermordete.
Screen: linksunten.indymedia.org
Leider  vergaßen  die  Herrschaften  der  linksextremen  Webseite  zu  erwähnen,  dass sich die
Beiden  in  den  Nachtstunden,  in einem Supermarkt in Krems (Noe) als Einbrecher betätigten.
Der Aufforderung sich zu ergeben sind beide Täter nicht nachgekommen,  sondern versuchten
sich der Festnahme zu entziehen.  Der Polizist musste also damit rechnen, dass er angegriffen
wird.   Es  ist  zwar  traurig,  wenn  ein  14-Jähriger  sein  Leben verliert,  allerdings war es seine
eigene Schuld.   Denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschos-
sen zu werden.
In  einem Schauprozess wurde  der Beamte zu  8 Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger
Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.   Sein überraschendes Schuld-
geständnis  dürfte  ihm  „angeraten“ worden  sein,  um dem unwürdigen Schauspiel ein Ende
zu  bereiten.   Die linke  Gutmenschen  durften aufatmen und jubeln.   Hoffentlich wurden sie
zwischenzeitlich  nie  Opfer  eines  Verbrechens  und  mussten die Dienste der Polizei in An-
spruch nehmen.
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2014-08-06

Menschen sind wichtiger als Lobbys


Aufregung um Wahlwerbe-Plakat der Grünen

Das nachfolgend gezeigte Werbeplakat der Grünen zur EU-Wahl 2014, sorgte seit seinem
Erscheinen  für  heftige  Diskussionen.   Mittlerweile  wurden  diese  wieder  entfernt.  Wir
haben heute noch eines ausfindig gemacht.
Foto: © erstaunlich.at
Auf dem Plakat ist der ehemalige ÖVP-Politiker Ernst Strasser abgebildet.  Dieser wurde erst
im März dieses Jahres, in einem neuen Prozess zu dreieinhalb Jahre Haft wegen Bestechlich-
keit  (das Urteil ist nicht rechtskräftig)  verurteilt,  nachdem  der  Oberste Gerichtshof das vor-
herige Urteil (4 Jahre Haft) aus formalen Gründen aufgehoben hatte.
Wir  wissen  allerdings  nicht ob der Spruch: „Menschen sind wichtiger als Lobbys“ ernst ge-
meint  ist,  denn  die  Aussagen  der  Grünen sind sehr oft nicht für bare Münze zu nehmen.
Siehe beispielsweise diesen Beitrag.
Auch  ist  hinlänglich  bekannt,  dass  man bei  ERSTAUNLICH  nicht  unbedingt ein Fan der
Grünen  ist.   Aber  wo  diese im Recht sind,  sollte man ihnen dieses auch nicht absprechen.
Strasser gibt ein Spiegelbild für zahlreiche EU-Politiker(innen) wieder. In der EU steht Lobby-
ismus an der Tagesordnung.
Multinationale  Konzerne  bedienen  sich zwecks Gewinnmaximierung immer wieder der Mast-
darm-Akrobatik so mancher EU-Politiker(innen). Dass dabei Otto Normalbürger meist auf der
Strecke bleibt, interessiert offenbar niemanden.
Den  größten Nutzen  aus  der  EU ziehen die Lobbyisten und nicht die Normalbürger.  Diese
werden  nämlich immer wieder mit dümmlichen  Verordnungen aus Brüssel bombardiert,  die
ihre Lebensqualität einschränken. Auch hat die Einheitswährung – der Euro – nichts als Zwie-
tracht, Neid und Streitereien gebracht.
Österreich wird aus der EU nicht austreten können.   Dafür haben schon EU-hörige Politiker
gesorgt.   Bleibt nur noch die Option,  dass sich die EU früher oder später von sich aus auf-
lösen  wird.   Und  dies  wird  auch  geschehen,  denn  wie die Geschichte beweist,  konnte
bislang niemand Europa als ein Staatengebilde einen.
Erstaunlich  finden  wir  allerdings,  dass  sich deklarierte EU-Gegner um Mandate im EU-
Parlament bemühen.   Das wäre in etwa vergleichbar,  wenn sich ein erklärter Gegner des
Glücksspiels,  um  einen  Aufsichtsratsposten bei der Firma Novomatic oder bei Casinos
Austria bewerben würde.
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2014-05-13

Ist Peter Hochegger nach Brasilien ausgewandert?


Fake oder Realität?

Screen: facebook.com
Wenn  obiges Facebook-Profil kein Fake ist,  dann dürften Lobbyisten in Österreich ein recht
sorgenfreies  Leben  führen  können.   Nicht  einmal  einmal  eine  Verurteilung (nicht rechts-
kräftig) zu 2 ½ Jahren unbedingter Haft, scheinen „Herrn Engelbrecht“ (dem Foto nach Peter
Hochegger) zu beeindrucken.
Dabei erwarten Hochegger noch zwei wesentlich schwerwiegendere Prozesse als jenen, den
er  bereits hinter sich hat.   Vielleicht ist es unter diesem  Gesichtspunkt ohnehin besser, sein
Domizil in Brasilien aufzuschlagen.
Es besteht rein theoretisch natürlich auch die Möglichkeit,  dass man in bestimmten Kreisen
darauf  hofft,  dass Peter Hochegger in Brasilien bleibt und daher bei den zwei noch offenen
Prozessen in Österreich nicht aussagen kann.
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2014-03-01

Möchtegern-Gangster und Hetzer wurden verurteilt


Judenhetze und Verherrlichung von

Gewalt fällt zu Recht nicht unter Kunst

Schuldig in allen Anklagepunkten lautete das Urteil, das am Freitag dem 10.01.14 im Grazer
Straflandesgericht gegen zwei Rapper gesprochen wurde. Die zwei Grazer waren wegen Ver-
hetzung, Aufforderung zu terroristischen und strafbaren Handlungen angeklagt.
Bei  den beiden Verurteilten handelt es sich um die Möchtegern-Gangster (so geben sie sich
zumindest  in  ihren  Videoclips) Yasser  Gowayed  und  Budak  Osman.   Die beiden Herren
waren eine „Entdeckung“ von ERSTAUNLICH.   Wir berichteten schon über diese,  da waren
sie den „großen“ Medien noch völlig unbekannt. Unter diesem LINK können geneigte Leser-
(innen) unsere Beiträge nachlesen.
In  Videoclips,  in  denen Gowayed und Budak die Hauptrolle spielen,  wird unter anderem
Gewalt verherrlicht, Straftaten gutgeheißen und gegen Juden gehetzt.   Auf den Facebook-
Accounts  der  Beiden  ging  es nicht minder harmlos zu.   Vor dem Richter versuchten die
Anwälte der Angeklagten dies als Kunst zu verkaufen.
Die  Richterin  konnte offenbar die Meinung der Anwälte bezüglich der „Kunst“ von Gowayed
und  Budak  aber  nicht ganz teilen und verhängte gegen die beiden Rapper bedingten Frei-
heitsstrafen  von  sechs  und  elf  Monaten sowie Geldstrafen.   Sowohl Staatsanwalt als auch
Verteidiger legten sofort Berufung ein und die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.
Pikante Details am Rande: Am 25.11.2012 fanden in Graz Gemeinderatswahlen statt. Yasser
Gowayed gab auf seiner Facebook-Seite damals folgende Wahlempfehlung ab:

Screen: facebook.com (Account: Yasser Gowayed)

Martina  Schröck  (SPÖ)  bedankte  sich  auf  der hetzerischen Facebook-Webseite des Möchte-
gern-Gangster ganz artig und schrieb:  „Danke euch für die Unterstützung!  Gemeinsam können
wir  vieles  schaffen!“ Aber  auch  der  damalige  Vorsitzende  der  Sozialistischen  Jugend Graz,
Manuel  Oberreiter,  entdeckte  sein  Herz  für  den Rapper und warb auf dessen Hass- und Hetz
Facebook-Account um Vorzugsstimmen.

Screen: facebook.com (Account: Yasser Gowayed)

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2014-01-11

Otto Muehl ist tot


Kinderschänder als brillanten Denker hochstilisiert

Mit Bedauern nimmt das mumok (Anm. der Red.: Museum moderner Kunst)den Tod von Otto
Muehl  zur Kenntnis.   Unser Mitgefühl gilt all jenen,  die sich ihm verbunden fühlen, ganz be-
sonders den Mitgliedern der ARTLIFE-Kommune in Portugal, in deren Kreis er zuletzt lebte.
Obiger Absatz war heute in einer Presseaussendung des Museums zu lesen.   In dieser wurde
Mühl  noch  überschwänglich  als  bahnbrechender Künstler gelobt.   So kommen im Nachruf
etwa  Sätze  wie:  „In seinem gattungsübergreifenden  Arbeiten erweist sich Muehl als wacher,
brillanter und radikaler Denker von überaus scharfer Beobachtungsgabe“  vor.
Ob eine „Pissaktion“, wobei drei nackte Männer um die Wette urinierten oder ob das Schlach-
ten eines  Schweines und anschließendes  Überschütten von nackten Frauen mit dessen Blut,
Urin und Kot  (gemeinsame Aktion mit Hermann Nitsch) als Kunst zählt  – selbst wenn dabei
Weihnachtslieder über Lautsprecher abgespielt wurden – sei dahingestellt.
Allerdings  erstaunt  es  uns,  dass  ein  Kinderschänder,  der  seine  Opfer mit Drogen gefügig
gemacht  hatte,  als  wacher,  brillanter  und radikaler Denker von überaus scharfer Beobacht-
ungsgabe  bezeichnet  wird.   Beim  Lesen  des  Nachrufs vom  „mumok“ könnte man zur An-
nahme  kommen,  dass  diese  von  der  Verurteilung  Mühls, wegen Sittlichkeitsdelikten,  Ver-
stößen gegen das Suchtgiftgesetz und Zeugenbeeinflussung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe,
nicht in Kenntnis sind.
Der  Staatsanwalt  meinte  im Muehl-Prozess wörtlich:  „Ich habe schon viele große Prozesse
erlebt,  aber  noch  in  keinem  hat  mich das  Schicksal der Opfer so bedrückt wie in diesem.
Muehl hat Terror ausgeübt.  Was ein KZ ist, wissen wir aus der Geschichte. Was die Mädchen
am Friedrichshof mitmachen mussten, war genauso schrecklich. Otto Mühl hat mit Menschen
experimentiert, er hat sie manipuliert.“
Anlässlich  des Todes  von  Otto  Muehl  und  der  aktuellen  Berichterstattung  über sein soge-
nanntes  „Werk“  übte FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer scharfe Kritik an jenen Exponen-
ten  des  öffentlichen  Lebens  und vor allem der Politik,  die den Kinderschänder als Künstler
feierten und ihn hofierten und das nach wie vor tun.
Dazu  Hofer  wörtlich:  „Muehl hat vielen Menschen, vor allem Kindern, Unsägliches angetan.
Es  ist  widerlich, dass viele hochrangige Politiker nicht nur jahrelang ins seine Kommune ge-
pilgert sind, sondern ihn auch nach seiner Verurteilung weiterhin stützten.“
Man soll zwar den Toten nichts Schlechtes nachsagen, aber für uns ist/war Muehl weder ein
Künstler  noch  ein  Denker mit brillanter Beobachtungsgabe.   Für uns ist/war er ein Kinder-
schänder,  dem  es  nicht geschadet hätte,  nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherheits-
verwahrung genommen zu werden.
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2013-05-27
 

Lebenslange Haft für Kinderschänder


Jeder vierte Kinderschänder wird rückfällig

 
Screen: gegensexuellegewalt.at
 
Der 49-jährige Norbert K. wurde nun zu neun Jahren Haft verurteilt.  Das Urteil ist nicht rechts-
kräftig.  Der einschlägig Vorbestrafte war als geheilt beurteilt worden, missbrauchte aber über
Monate hinweg in einem Wiener Gemeindebau weiterhin Kinder. Dieses Martyrium für die drei
Buben  wäre  aber  leicht  zu  verhindern  gewesen,  wenn  man  diesen  Mann in weiterhin in
Gewahrsam gehalten hätte.
 
Laut  der in der medizinischen Fachzeitschrift CliniCum veröffentlichten Studie werden bei den
Sexualstraftätern 14,7 Prozent rückfällig.  Bei Kriminellen,  die Kinder missbraucht haben, liegt
die  Rückfallsquote  sogar  bei 24 Prozent.   Das  heißt  im Klartext,  dass bei Kinderschändern
jeder Vierte in sein altes Verhaltensmuster zurückfällt.
 
Angesichts dieser Tatsache stellt sich die Frage, warum ein derart hohes Risiko zu Lasten von
Kindern  eingegangen wird und solche kriminellen Triebtäter wieder auf die Menschheit losge-
lassen werden.   Wenn ein Techniker bei einer behördlichen KFZ-Überprüfung feststellt, dass
bei  einem  Auto  jeder  vierte Tritt auf die Bremse wirkungslos ist,  würde er dieses ohne zu
diskutieren aus dem Verkehr ziehen.
 
Da  erscheint es uns erstaunlich,  dass es einige sogenannte Experten gibt, die sich zwar des
Risikos bewusst sind, aber trotzdem glauben Sexualstraftäter – insbesondere Kinderschänder
–  wären therapierbar.  Solche Individuen erneut in die Gesellschaft integrieren zu wollen, ist
ein nicht abzuschätzendes Risiko.
 
Um  auf  unseren etwas  hinkenden Vergleich mit dem Auto zurückzukommen:  Dieses muss
repariert und neuerlich überprüft werden,  um wieder auf der Straße fahren zu dürfen.  Eine
solche  Reparatur  wäre  auch  bei  Kinderschändern  – in Form einer chemischen und  wenn
notwendig auch einer chirurgischen Kastration –  erforderlich.
 
Erst dann dürfte eine genaueste und ausführliche Überprüfung stattfinden, ob dieses Subjekt
wieder in die Gesellschaft eingliederbar ist. Um jegliches Risiko auszuschließen wäre es aber
ratsamer,  Kinderschänder für immer wegzusperren.
 
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2013-02-07
 

Keine Fußfessel für Sexualstraftäter


Opferschutz geht vor Täterschutz

Klar  gegen  die  elektronische  Fußfessel  für  Sexualstraftäter  hat  sich  heute  die freiheitliche
Frauensprecherin NAbg. Carmen Gartelgruber ausgesprochen. „Im Sinne der Generalprävention
ist  die  beschlossene  Novelle des Strafvollzugsrechts der völlig falsche Weg“,  so Gartelgruber,
die  dies  heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sabine R. , jenem Vergewaltigung-
sopfer, deren Peiniger mit einer Fußfessel davon gekommen ist, bekräftigte.
 
v.l.n.r.:  Sabine R., Carmen Gartelgruber, Martin Glier
 
„Die Schwere der Strafen für Eigentumsdelikte ist verglichen mit den Strafmaßnahmen für Ver-
gehen  gegen  Leib und Leben viel zu gering“,  betonte Gartelgruber.   In diesem Deliktsbereich
gelte  es  vielmehr  Präventionsmaßnahmen  zu  verstärken  und nicht zu übersehen,  dass die
Opfer  von  Sexualtätern  oft  ein  Leben  lang  mit Angst leben müssten,  so Gartelgruber, die
absolut kein Verständnis dafür aufbringen kann, dass ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraf-
täter, nicht einen Tag seine Strafe im Gefängnis verbüßen muss.
 
„Hier ist die Justizministerin ist gefordert, sich endlich mehr um die Opfer zu kümmern als um
die Täter!“, so Gartelgruber. Gerade im Sexualstrafrecht müsse der Grundsatz lauten: „Opfer-
schutz  geht  vor Täterschutz“.   „Vergewaltiger insbesondere von Behinderten,  Jugendlichen
oder gar Kindern sind in Haft zu halten und nicht mit Vollzugsgeschenken zu belohnen“,
forderte Gartelgruber.
 
Die  bisherigen  Ankündigungen der Justizministerin zum Strafrechtsentwurf ließen allerdings
nicht  viel  erwarten,  habe Karl doch selbst zugegeben,  dass der Aspekt der seelischen Ver-
letzung von den Opfern mit der Gesetzesänderung nicht genug berücksichtigt wurde.
 
Im  speziellen  Fall  von  Sabine R.,  die  den Mut hat aufzustehen und das Unrecht, dass ihr
geschehen ist, aufzuzeigen, sei besonders viel schief gelaufen, so Gartelgruber. Daher habe
die  FPÖ  auch  eine  Parlamentarische Anfrage  mit  112  Fragen an die Justizministerin ge-
stellt.
 
„Die  Antworten  waren  wie  zu  erwarten,  schwammig und unzureichend.   Auf zahlreiche
Fragen  verweist  sie  nur darauf,  dass diese Informationen nur im Wege der Akteneinsicht
erlangt  werden  können“,  zeigte sich Gartelgruber empört.   „Ich habe mir das Urteil ange-
sehen und kann für mich nur feststellen, dieses Urteil viel zu mild. Auch kann ich nicht nach-
vollziehen,  warum  der  Staatsanwalt  in  diesem  Fall keine Berufung eingereicht hat“,  so
Gartelgruber abschliessend.
 
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2013-01-03
 

Slowakischer Fischerhütteneinbrecher verurteilt


Verhandlung im Landesgericht Korneuburg

Heute wurde ein Schlussstrich unter eine Angelegenheit gezogen, welche die Fischer am Grenz-
fluss March,  das ganze Jahr über in Atem gehalten hatte.   Der Einbrecher Juraj Janos,  der
im  heurigen August mit Hilfe unserer ausführlichen Berichterstattung verhaftet werden konnte,
wurde heute im Landesgericht Korneuburg verurteilt.   Den Vorsitz in der Schöffenverhandlung
führte der Richter Dr. Manfred Hohenecker.
Fotos: © erstaunlich.at
Das neue Justizzentrum                                Richter Dr. Manfred Hohenecker
Dem  slowakischen  Einbrecher wurde vorgeworfen,  in insgesamt 56(!) Fischerhütten,  sowie
in  ein  Gasthaus  eingebrochen  und  dabei  einen  Schaden  von 48.800,- Euro verursacht zu
haben. In dieser Summe war jedoch der angerichtete Sachschaden durch die Einbrüche nicht
enthalten.
Fotos: © erstaunlich.at
Juraj Janos im Verhandlungssaal des Landesgerichts Korneuburg

Der Richter nahm Janos die Opferrolle nicht ab

Janos zeigte sich zwar geständig aber sehr wortkarg.  Auf die, vom Richter mehrmals gestellte
Fragen wie:  „Warum er in Österreich einbrechen ging  – ob er sich erhofft habe, dass er nicht
erwischt  werde  oder  die  Gefängnisse  komfortabler sind –   und ob es in der Slowakei keine
Fischerhütten gäbe“,  antwortete der Fischerhütteneinbrecher stets mit:   „Er sei unter Drogen
(Pervitin) gestanden und habe nur eingebrochen um seine Drogensucht zu finanzieren.“
Damit  versuchte Janos offenbar  als Drogenopfer Mitleid zu erhaschen.  Der Richter nahm ihm
diese schlecht gespielte Opferrolle aber nicht ab und wollte wissen,  wie viel 1 Gramm Pervitin
kostet und welche Menge er davon konsumiert hat.
Janos gab an, dass 1 Gramm 20,- Euro kostete und er pro Woche 2 Gramm konsumierte. Der
Richter rechnete daraufhin jenen Betrag aus,  welcher zur Finanzierung der Drogensucht not-
wendig  war  und  stellte  diese  Summe  dem  Wert der gestohlenen Gegenstände (48.800,-
Euro) gegenüber.   Er  erinnerte  Janos  in  diesem Zusammenhang daran,  dass dieser sehr
wohl  aus  Erwerbsgründen  einbrechen ging und wies nochmals auf das eingangs erwähnte
Geständnis hin.
Da  erkannte  der  slowakische Fischerhütteneinbrecher,  dass er den Richter nicht für dumm
anzuschauen  brauchte  und räumte sofort ein,  dass er die Einbrüche zu seiner persönlichen
Bereicherung verübte.   Janos wurde gemäß  §§ 127, 128(1) Z 4, 129 Z 1, 2 u. 3, 130 4. Fall
StGB zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.  Das Urteil ist rechtskräftig.
Bleibt  nur  zu  hoffen,  dass  Janos und seine (noch immer nicht ausgelieferten) Mittäter aus
dem Urteil gelernt haben, dass man auch in Österreich nicht straffrei einbrechen gehen kann.
Leute wie er,  bringen die Bevölkerung der  slowakische Grenzregion in Verruf.   Daher sollte
auch  die  slowakische Polizei aus diesem Fall gelernt haben und sich in Zukunft kooperativer
verhalten.
Wir  möchten  uns  auch  bei  jenen Personen bedanken,  die uns durch ihr Engagement bei
unserer  seinerzeitigen  Berichterstattung bzgl. Juraj Janos und den Hütteneinbrüchen unter-
stützten.
*****
2012-12-04
 

Rechtskräftig verurteilter Pädophiler arbeitet als Lehrer


Pädophiler Lehrer mit Unterrichtsbefugnis ist unglaublich 

Ein  Lehrer  wurde im Jahre 2006 in Salzburg rechtskräftig zu einer bedingten Haft verurteilt.
Er  hatte  wiederholt Kinderpornos aus dem Internet runtergeladen.  Danach übersiedelte er
beruflich nach Oberösterreich, verschwieg aber seine Verurteilung. Als diese jedoch aufflog,
wurde  er  zuerst  suspendiert und einige Wochen später gekündigt. Das Arbeitsgericht hob
allerdings die Kündigung wieder auf.
 
Die Folge dieses nicht nachvollziehbaren Richterspruches ist es nun, dass der rechtskräftig
verurteilte  Pädophile  seit  Schulbeginn  wieder  als  Lehrer  – in den Fächern Mathematik,
Physik und Chemie –  an eine oberösterreichischen Schule unterrichtet. Angeblich wird der
Lehrer aber nur auf Kinder über 14 Jahre losgelassen.
 
„Wir  werden  sicher dagegen  arbeiten,  wenn wir erfahren,  an welcher Schule der Lehrer
tätig werden soll“, so ein Sprecher des  Landesverbands der Elternvereine. Aber das ist gar
kein  so  einfaches  Unterfangen,  denn  der  Name  und  der  Unterrichtsort des pädophilen
Pädagogen wird geheim gehalten. Außerdem droht der der Mann jedem, der seinen Namen
und seine Neigungen öffentlich macht,  mit sofortiger Klage.
 
Dass  dies als ein unglaublicher Skandal zu werten ist,  wird jedem normaldenkenden Men-
schen einleuchten.  Dass die Unterrichtsbefugnis des Lehrers nur für Kinder über 14 Jahren
gilt, ist dabei  nebensächlich.  Was muss ein Mensch eigentlich getan haben, um für den so
verantwortungsvollen Lehrerberuf als untauglich erkannt zu werden.
 
Ähnlich wie in der jüngsten Fußfessel-Debatte zeigt sich, dass dem Staat auch bei verurteil-
ten  Pädophilen  die Täterrechte wichtiger sind, als der Opferschutz.   Das ist absolut unver-
ständlich und gehört so schnell wie möglich geändert.   Eine Verurteilung wegen Pädophilie
muss ein absoluter Ausschlussgrund für den Lehrerberuf sein und nicht darauf hinauslaufen,
dass die betreffende Person halt nur mehr auf ältere Schüler losgelassen wird.
 
Uns  wundert  aber  eigentlich  gar  nichts  mehr,  denn  erst  kürzlich wurde ein pädophiler
Jugendrichter aus Salzburg, der sich massenhaft Kinderpornos aus dem Internet auf seinen
PC  heruntergeladen  hatte,  zu  lächerlichen  5 Monaten  bedingt  verurteilt.  Der  Mann ist
weiterhin  als  Richter  tätig.   Wir haben über diesen  Vorfall  ausführlich berichtet.   Unser
Fazit ist,  dass ein Pädophiler im Staatsdienst inakzeptabel ist.
 
*****

2012-09-09
 

Boss einer March-Einbrecherbande endlich in Haft


Juray JANOS wurde nach unserer Berichterstattung verhaftet

Nach  Erscheinen unseres Beitrags  „Slowakische Polizei verhöhnt das Österreichische Innen-
ministerium“  –  in  dem  ein  brisanter  Leserbrief  veröffentlicht wurde –  dürfte den verant-
wortlichen Beamt(innen) im Innenministerium der Kragen geplatzt sein.
 
Österreichische Ermittler erhöhten den Druck derart,  dass auch korrupte slowakische Polizist-
(innen)  keine  andere Möglichkeit mehr sahen,  als Juray JANOS festzunehmen.   Derzeit sitzt
er  in der Slowakei in Haft und soll nach Österreich ausgeliefert werden.   Bleibt nur zu hoffen,
dass von seiner Verwandtschaft keine Intervention erfolgt, welche die Auslieferung verhindert.
Screen: Tageszeitung HEUTE (Printausgabe vom 09.08.2012)
 
 
Mit seinen „Einkaufstouren“ in Österreich dürfte es vorläufig vorbei sein
 
J. JANOS und seine Bande dürften für zirka die Hälfte der rund 60 Einbrüche verantwortlich
sein.   Aus  sehr  gut  informierter Quelle  wissen  wir,  dass  mindestens zwei Banden auf
österreichischer  Seite  der March tätig sind.   Mit der Verhaftung von JANOS ist zumindest
ein Bandenboss vorläufig aus dem Verkehr gezogen.
 
Das heißt im Klartext, dass es für die Exekutive „kein Hände in den Schoß legen“ gibt.  Bleibt
nur zu hoffen,  dass in der betroffenen Region der Personalstand der Polizei aufgestockt und
diese mit adäquaten Fahrzeugen etc. ausgestattet werden.
 
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2012-08-09
 

Sachbeschädigungen am laufenden Band


GASTAUTOREN-BEITRAG

 
Am Keplerplatz in Wien Favoriten
 
Wir  wurden nach einem Fußballspiel in der Generali-Arena am Laaerberg von Passanten
angesprochen  wegen  der vielen Schmierereien an zahlreichen Wänden am Keplerplatz.
Daraufhin  sahen  wir  uns das Ganze an und hielten es fotografisch fest,  wobei wir uns
schon unseren Teil dachten.
 
Wir  fanden  so  viele Schmierereien vor,  alleine im Bereich der U Bahnstation waren Un-
zählige. Doch auch im angrenzenden Park sowie auf der Favoritenstraße fanden sich viele
Graffitis  auf  Stromkästen,  Wänden,  Müllbehältern  und  Gewächsbehältern. Leider sind
diese Graffitis nicht als Kunst zu werten wie z.B. entlang des Donaukanales,  wo großteils
wirkliche Kunstwerke an den Wänden zu finden sind.
 
{besps}ekh{/besps}
 
Auf  Nachfrage in Kaffees und Geschäften sowie bei Passanten (Anwohnern),  wurde uns
immer wieder gesagt, dass diese Schmierereien großteils nach Veranstaltungen im nahe
gelegenen Ernst Kirchweger Haus (EKH) entstehen.
 
Die  meist  zugedröhnten und /oder schwer Aakoholisierten Jugendlichen schmieren dann
mit  Stiften  und /oder  Lackspraydosen drauf los. Alles was halbwegs eben ist wird dann
„markiert“ wobei auch meist wer als Aufpasser abgestellt wird um vor Zeugen und /oder
Polizei zu warnen und die Flucht der Täter zu ermöglichen.
 
Einige Anwohner sagten uns auch, dass die Täter zumeist sogar vermummt sind um nicht
von  eventuellen  Zeugen  der  Tat(en)  erkannt  werden  zu  können,  wenn  mal wer ge-
schnappt wird von der Polizei oder Wachdiensten.
 
Außerdem  ist man auch des Öfteren grölend bis randalierend durch die Straßen und Gas-
sen Favoritens unterwegs, sehr zum Unmut der Bewohner. Das EKH ist ein Treffpunkt der
linken  sowie  autonomen Szene unter denen sich leider auch oft Menschen sind,  welche
dann mit und ohne Alkohol- bzw. Drogeneinfluss zu „Malern“ und Sachbe-
schädigern werden!?
 
Die  Staatsmacht  ist  machtlos,  denn  das  EKH ist autonom und so kann ohne konkreten
Verdacht  bzw. Beweis nicht gegen die dort befindlichen Personen eingeschritten werden.
Einige  werden dann zwar beim „Malen“ und /oder Beschädigen erwischt,  doch mehr als
eine  Geldstrafe  oder  Ersatzfreiheitsstrafe für einige Tage kommt auch dabei nicht raus,
so sieht es nun mal der Gesetzgeber vor.
 
Schadenersatz  wird  meist  nicht geleistet so ein Betroffener Anwohner des EKH  Klagen
und  Exekutionen  bleiben  erfolglos,  da  die Täter zu meist mittellos sind. So bleiben die
Geschädigten Hausbesitzer sowie die Wiener Verkehrsbetriebe  und das Stadtgartenamt
als Hauptgeschädigte auf den Kosten sitzen!
 
Da  sollte  sich der Gesetzgeber schon etwas überlegen um den Tätern,  welche ja auch
S-Bahnen,  U-Bahnen,  Busse und Stationen verunstalten das Handwerk zu legen.  Hohe
Geldstrafen  und  damit  auch  Ersatzfreiheitsstrafen bis hin zu hohen Haftstrafen wären
vielleicht  ein  Mittel  um  solchen  Leuten  endgültig  den  Spaß  an  der Schmiererei zu
nehmen!
Erich Weber
2012-05-27
 

Der gefallene Gürtelkönig


Ex-Gürtelkönig im NEWS-Interview

Wie  die Boulevardpresse vorige Woche berichtete,  musste der von dem beliebten Fami-
lienblatt zum Gürtelkönig gekrönte, Richard Steiner, aus der U-Haft entlassen werden, da
die  Staatsanwaltschaft nicht in der Lage war innerhalb von 2 Jahren eine Anklage auf die
Beine zu stellen.   Diesen Umstand darf Steiner vermutlich ausschließlich dem geschickten
Taktieren seines erfahrenen Anwalts Christan Werner verdanken.
 
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen „Gürtelchef“, Delikte wie Erpressung, Nötig-
ung,  schwere Körperverletzung,  Bildung einer kriminellen Organisation und Steuerhinter-
ziehung vor. Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt.
 
An und für sich wäre die U-Haft und die Entlassung aus dieser, keinen Beitrag in diesem
Online-Magazin  wert.   Allerdings  haben  wir auf  Grund eines  heutigen  Interviews  in
„NEWS“  (Printausgabe) unsere Meinung geändert.  Denn in diesem sind einige interes-
sante Zeilen zu lesen.
 
Steiner bestreitet im Interview, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Vor-
würfe.   Bis auf eine kleine Sachbeschädigung, die auf seine Kappe geht, sei alles unwahr.
Worauf  der NEWS-Reporter folgende Frage stellt: „Sie sind also quasi das Unschuldslamm?“
 
Steiner antwortet darauf:   „Wollen wir es mal nicht übertreiben.   Natürlich habe ich man-
chen Mitbewerbern oft deutlich gesagt, wo es langgeht,  solange ich etwas zu sagen hat-
te. Aber ohne Gewalt.
 
In  dieser  Antwort liegt eindeutig ein Widerspruch.   Dass es im Rotlichtmilieu nicht wie in
einem Mädchenpensionat zugeht, dürfte auch jedem Unbedarften klar sein.  Was machte
Steiner also,  wenn es einem Mitbewerber nicht interessierte was der Gürtelkönig deutlich
zu sagen hatte? Verlieh er dann seiner Forderung keinen dementsprechenden Nachdruck?
Wenn nicht,  dann hatte Steiner ohnehin nie etwas zu sagen.  Dass dem so gewesen sein
könnte untermauert auch seine kurze (acht Jahre)  Wiener Rotlicht- und Gürtelkarriere.
 

Polizeiinformant bezeichnet Österreich als Polizeistaat

Interessant ist auch,  dass Steiner Österreich als Polizeistaat wie unter Metternich bezeich-
net,  in dem absolut  jeder Bürger  kontrolliert wird.   Diese Aussage ist aus dem Grund er-
staunlich, ist es doch mittlerweile amts- und milieubekannt, dass der Gürtelkönig die Polizei
mit Informationen über seine Mitbewerber versorgte.
 
Möglicherweise glaubte Steiner, dass er sich durch seine Informationstätigkeit einen unbe-
grenzten  Spielraum  im Rotlichtmilieu gesichert hatte.   Und hier war er schwer im Irrtum.
Er übersah,  was ein routinierter Rotlichtplayer nie übersehen hätte.  Die Polizei lässt Infor-
manten nur solange gewähren, als diese für sie nützlich sind.
 
Offenbar  waren  die Informationen von  Steiner für die Polizei nicht mehr von besonderem
Interesse und zusätzlich begann das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) gegen eigene
Kollegen,  die  sich  zum Steiner-Clan ein zu enges Naheverhältnis aufgebaut hatten,  zu er-
mitteln.   Prominentestes Opfer ist der suspendierte  Chefinspektor Franz Pripfl, der mittler-
weile zu acht Monate unbedingter Haft verurteilt wurde.  Also war es für die Polizei höchst
an der Zeit, Richard Steiner von der Straße zu holen.
 

Österreichische  Lösung und Tränen bei Petrovic?

Interessant ist auch die Aussage von Steiner, dass es nur einigen unabhängigen Richtern
zu  verdanken  ist,  dass  Österreich  noch nicht zur Bananenrepublik verkommen ist.  Ein
etwas gewagtes Statement finden wir, wo er doch seinen Prozess noch vor sich hat.
 
Wie  wird  dieser Prozess  wohl  ausgehen?   Da  wollen wir uns etwas in „oswaldischer“
Zukunftsdeuterei üben. Wir vermuten, dass es hier eine typisch österreichische Lösung
geben  wird.   Steiner  wird  mindestens zwei Jahre Haft ausfassen,  die mit der U-Haft
abgetan sind.   Sollte das Strafmaß höher ausfallen, wird dieses vermutlich auf Bewähr-
ung ausgesetzt werden.
 
Steiner  kündigte auch an,  dass er nach seiner  Verhandlung Österreich verlassen wird.
Wir glauben  kaum,  dass ihm jemand eine Träne nachweint.   Einzig die Grünpolitikerin
Madeleine Petrovic  wird  möglicherweise  die  eine oder andere Träne vergießen.  Denn
wenn  Steiner sich aus dem Rotlichtgeschäft zurückzieht und die Alpenrepublik verlässt,
in welchem Bordell wird sie dann ihr nächstes Buch vorstellen?
 
*****

2012-04-12
 

Drei Jahre Haft für Mordversuch


Mordversuch aus religiösen Gründen

Zu  drei Jahren Haft ist in  Wiener Neustadt am  Dienstag ein  afghanischer Asylwerber
verurteilt worden. Er soll im Sommer einen Landsmann mit einem Küchenmesser in die
Brust gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben.

Auslöser der Tat dürfte ein Pornofilm gewesen sein.   Der Beschuldigte soll sein späteres
Opfer  nämlich dabei  erwischt haben,  wie es sich mit Freunden  einen Pornofilm ange-
sehen hat.
Aus  religiösen Gründen sei das für den Angeklagten aber nicht tolerierbar,  er habe sich
gedemütigt gefühlt.   Ein paar Tage später nahm sich der Angeklagte laut Staatsanwalt-
schaft  ein Küchenmesser,  ging in die Wohnung seines Opfer stach dann einmal, ohne
ein Wort zu sprechen auf den damals 19-Jährigen ein. Dann flüchtete er.  Das Tatmes-
ser  warf er in die Donau.  Wenig später  wurde er festgenommen.  Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. (Quelle: noe.orf.at)

20 Jahre Haft für „Mon Cherie“-Mordversuch

Bedenkt  man,  dass  der  Heurigenwirt  Helmut Osberger  für  das  gleiche Delikt zu 20
Jahren  Haft verurteilt wurde,  erscheint das  Strafmaß für den  Afghanen mehr als er-
staunlich.  Bekannter Weise wurde H. Osberger  vor 2 Jahren in einem Indizienprozess
verurteilt,  da er versucht haben soll,  den Spitzer Bürgermeisters, Hannes Hirtzberger,
mittels einer vergifteten „Mon Cherie“-Praline zu ermorden.

Offenbar in Ermangelung einer Praline oder möglicherweise weil das Opfer ein Diabetiker
ist, griff der afghanischer Asylwerber (der sich in seiner Heimat  sicherlich verfolgt fühlte)
einige Tage später zum Messer, um sich für eine erlittene Demütigung zu revanchieren.

Interessant ist dabei, dass der Afghane ja nicht gezwungen worden war sich den Porno-
film anzusehen, sondern lediglich sein späteres Opfer und dessen Freunde dabei ertappt
hat. Wo hier eine Demütigung stattgefunden haben soll, ist für uns ohnehin nicht nach-
vollziehbar.

Andere Herkunft, andere Sitten, andere Strafen

Aber  warum  klafft das Strafausmaß zwischen den beiden  Verurteilungen derart ausein-
ander? Wir können uns dies so nur erklären, dass Osberger möglicherweise der falschen
Religion angehört und zusätzlich keinen Migrationshintergrund aufzuweisen hat.

Zu  dieser  Annahme  kommen  wir,  weil es in  letzter Zeit häufig  zu erstaunlich  milden
Urteilen gegen Personen mit Migrationshintergrund gekommen ist. Von den urteilenden
Richter(innen) wurden dabei religiöse oder kulturelle Hintergründe als mildernd bewertet
und im Strafausmaß dementsprechend berücksichtigt.

Interessant  ist auch die Tatsache,  dass gerade  jene Personen die aus  ihren Heimatlän-
dern flüchteten,  sich in Österreich jener Delikte schuldig machten,  deretwegen  sie sich
in ihrer Heimat  verfolgt gefühlt haben.  Wegen dieser Verfolgung ersuchten sie in Öster-
reich um Asyl,  lebten aber  dann jene  kulturellen oder  religiösen Verfolgsgründe  in der
Alpenrepublik voll aus.

*****

2012-01-18
 

Grenzüberschreitender Prostitutionshandel


Peepshow oder Puff

Im April dieses Jahres brachte das Online-Magazin „unzensuriert.at“ nachfolgenden Beitrag:
Weiterlesen ……..
Wir sind nicht in Kenntnis darüber,  ob der Betreiber dieses Etablissements so gute Bezieh-
ungen zur  Magistratsabteilung 36  hat oder nur die  augenscheinliche Unfähigkeit der
Beamten zu nutzen wusste.  Denn obwohl es diesbezüglich Anfragen im Büro der zuständ-
igen Stadträtin Ulli Sima gab und angeblich Kontrollen durchgeführt wurden, wurde die
Peepshow weiterhin als Puff geführt.
Seit  1. November 2011 braucht der Betreiber  weder Beziehungen,  noch die Unfähigkeit
von den zuständigen Beamten zu nutzen. Denn nach dem neuen Prostitutionsgesetz hat
er  nun bis 31.Oktober 2012 Zeit,  die Peepshow als Prostitutionslokal  genehmigen zu
lassen.

Erstaunliche Anwerbungs-Anzeige

Aber  wir wären nicht ERSTAUNLICH,  wenn wir nicht etwas  tiefer gegraben  hätten und
sind  bei  unseren  Recherchen auf  folgende Anwerbungs-Anzeige auf der Webseite der
Peepshow „Burggasse“ gestoßen.

Vergrößern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken!
Screen: “guckloch.at”
Offenbar scheint dieses Etablissements einen Mangel an Prostituierten zu haben und so hat
sich  dessen Betreiber zur grenzüberscheitenden Anwerbung der Damen,  via Internet ent-
schlossen.   Das Stellenangebot,  falls man dieses  als ein solches bezeichnen darf,  kann in
neun Sprachen abgerufen werden.

Dominierend  dabei  sind  die Sprachen der  ehemaligen  Ostblockländer wie  Slowakisch,
Ungarisch,  Rumänisch  oder Tschechisch.   Dieser Umstand ist leicht erklärbar,  werden
doch  die meisten Mädchen und Frauen vorwiegend aus diesen  Ländern nach Österreich
gelockt um sie hier als Prostituierte zu verdingen.

Folgender Satz in der Anwerbung ist uns besonders ins Auge gestochen:  Wenn du dich
entschieden hast, zu uns zu kommen, bezahlen wir dir die Anreise. Als Starthilfe bezahlen
wir auch die ersten 4 Tage dein Essen.“
Da wäre einmal die Verköstigung der ersten vier Arbeitstage. Was passiert wohl, wenn die
Dame  nicht ausreichend verdient?   Muss sie dann ab dem fünften Tage hungern?   Und
was  ist mit  den Abreisekosten,  da  laut  Anwerbung  nur  die Anreise  bezahlt wird.  Wie
kommt  die  Sexarbeiterin wieder  nach Hause,  wenn ihr  hier der erhoffte Verdienst aus-
bleibt?

Unserer  bescheidener Rechtsmeinung  nach  werden durch diese  Praxis  des  Peepshow-
betreibers,  die Damen in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gedrängt. Da es sich
hier um keine Ausschreibung für Putzfrauen sondern für Prostituierte handelt, kam uns die
Sache etwas spanisch vor. Wir haben uns das Österreichische Strafgesetzbuch zu Gemüte
geführt und sind prompt fündig geworden.

Grenzüberschreitender Prostitutionshandel

Im Paragraphen 217 StGB (1) ist folgendes wörtlich zu lesen:
„Wer eine Person,  mag sie auch  bereits  der  Prostitution nachgehen,  der Prostitution in
einem Anderen  Staat als in dem,  dessen  Staatsangehörigkeit  sie  besitzt oder  in dem sie
ihren  gewöhnlichen Aufenthalt hat,  zuführt oder  sie hiefür anwirbt,  ist mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn er die Tat jedoch gewerbsmäßig begeht, mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ (Quelle: „jusline.at“)
Nun braucht man kein Rechtsgelehrter zu sein um zu erkennen, dass mit der Anwerbungs-
Anzeige der Peepshow, eindeutig gegen den § 217 StGB (1) verstoßen wird. Dazu kommt
noch die Gewerbsmäßigkeit, die wohl nicht in Abrede gestellt werden kann.
Betrachtet man die Tatsache, dass der Betreiber seine Peepshow bis zum 31.Oktober 2011
ganz offiziell als Bordell betrieb und keine Konsequenzen daraus ziehen musste   –  obwohl
es  nicht  den gesetzlichen  Bestimmungen entsprach  –  stellt sich für uns folgende Frage.
Über welche Beziehungen muss dieser Lokalbetreiber verfügen, um völlig unbehelligt grenz-
überschreitenden Prostitutionshandel betreiben zu können?
*****

2011-12-14
 

BAWAG-Prozess die Zweite


Neuauflage des BAWAG-Prozesses

Nächstes  Jahr wird es eine  Neuauflage des  BAWAG-Prozesses geben.  Grund dafür ist,

dass der Oberste Gerichtshof im  Dezember 2010 wesentliche Teile der erstinstanzlichen

Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte. Dies wurde heute durch die  Ober-

staatsanwaltschaft Wien offiziell bestätigt.

 

Um unserer Leserschaft einen halbwegs kompletten Überblick über diese Causa zu ermög-
lichen, veröffentlichen wir nachfolgend die Presseaussendung der  Oberstaatsanwaltschaft
Wien.

 

Causa „BAWAG“, AZ 63 St 38/06a der Staatsanwaltschaft Wien 

Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil und Beschluss vom  23. Dezember 2010 das Urteil

des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Causa  „BAWAG“  vom 4. Juli 2008 im

Wesentlichen teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben.

 

In diesem Umfang wird die Strafsache wie folgt weiter verfolgt werden:

 

Die offenen Anklagepunkte gegen Helmut Elsner und Dkfm. Johann Zwettler werden zu-

rückgezogen.   Herr Elsner wurde wegen Untreue in 12 Fällen bereits rechtskräftig zur

Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.  Ein weiterer Schuldspruch könnte

zu keiner höheren Strafe führen.

 

Herr Dkfm.  Zwettler wurde wegen Untreue in 7 Fällen und wegen Bilanzvergehen rechts-

kräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.   Ein Schuldspruch wegen der weit-

eren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu keiner höheren Strafe führ-
en.

 

Mag.  Peter Nakowitz wurde wegen  Beihilfe zur Untreue in zwei  Fakten („Hapenny“ und

„Ophelia Teil 1“  –  Schaden  295 Millionen  Euro  bzw.  80 Millionen USD)  rechtskräftig

schuldig erkannt, wobei eine Strafe noch nicht festgesetzt wurde. In den weiteren Fakten

„Capper“  und  „Uni-Bonds“  (Schaden 370 Millionen Euro)  und  wegen  Bilanzvergehens

wird  die Anklage aufrecht erhalten,  weil eine  Sanierung der  vom Obersten Gerichtshof

zur  subjektiven Tatseite  festgestellten Mängel  des erstinstanzlichen  Schuldspruchs zu

diesen Anklagepunkten in einem neuen Rechtsgang aussichtsreich ist.

 

Das  gilt nicht in gleichem Maße für die weiteren  bislang nicht verurteilten Anklagefakten

(„Ross Capital Markets“,  „Ophelia Teil 2“ und andere),  auf deren weitere Verfolgung da-

her verzichtet wird.

 

Günter Weninger wurde wegen Bilanzvergehen rechtskräftig schuldig gesprochen.   Auch

hierfür steht eine Straffestsetzung aus. Darüber hinaus werden auch die übrigen Anklage-

vorwürfe,  nämlich Beihilfe zur Untreue in den Fakten „Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ so-
wie Beihilfe zu weiteren Bilanzvergehen weiter verfolgt,  weil der erforderliche Nachweis
auch zu diesen Vorwürfen in einem neuen Rechtsgang nahe liegt.

 

Auch  gegen  Mag. Dr. Christian Büttner,  dessen erstinstanzlicher Schuldspruch  wegen

Beihilfe zur Untreue (Faktum „Hapenny“  –  Teilschaden 230 Millionen EURO) und wegen

eines Bilanzvergehens aufgehoben wurde,  wird die Anklage aus ähnlichen Gründen zur

Gänze aufrecht erhalten.

 

Die erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend  Mag. Hubert Kreuch wegen Untreue und

Dr. Josef Schwarzecker  wegen Untreue und  Bilanzvergehens wurden aufgehoben,  weil

das  Ersturteil dazu widersprüchliche Feststellungen enthielt. Die Staatsanwaltschaft wird

die  Anklage jeweils  wegen zwei Untreuefakten („Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“),  zu Dr.

Schwarzecker  auch  wegen  Bilanzvergehens aufrecht erhalten,  weil die Aufklärung des

Sachverhalts in diesem Umfang in einem zweiten Rechtsgang durchaus möglich erscheint.

 

Der Schuldspruch des Dr. Wolfgang Flöttl wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fakten wurde
aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage betreffend die Fakten  „Ophelia Teil
1″ und  „Capper“  (Schaden 80 Millionen USD bzw. 20 Millionen EURO)  aufrecht erhalten,
weil naheliegt,  dass die erforderliche  Vorsatzform in einem  zweiten Rechtsgang festge-
stellt werden kann.

 

Lediglich auf die weitere Verfolgung des Faktums  „Ophelia Teil 2“  mit einem Schaden von

10 Millionen USD  wird verzichtet,  weil diese  bislang in keinem  Fall zu einer Verurteilung

geführt  hat und  selbst im  Fall eines Schuldspruchs  keinen wesentlichen Einfluss auf die
Strafbemessung hätte.

 

Gegen  Dr. Robert Reiter,  dessen Schuldspruch  wegen Beihilfe zur Untreue  in den Fakten

„Hapenny“  und „Ophelia Teil 1“  sowie wegen Beihilfe zu einem Bilanzvergehen aufgehoben

wurde,  wird die Staatsanwaltschaft die Anklage  insgesamt aufrecht halten.   Es liegt nahe,
dass  in einem zweiten Rechtsgang  der Kenntnisstand des Herrn Dr. Reiter über die beiden
Investments  und damit die erforderliche  Vorsatzform durch  vollständige Beweiswürdigung
festgestellt werden können.

 

Was wohl Bandion-Ortner darüber denkt?

Ein Königreich dafür,  die Gedanken der Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lesen zu
können.   Als verhandelnde  Richterin im BAWAG-Prozess,  avancierte sie bekannter Weise
nach Prozessende zur Justizministerin.   Ihren „Erzfeind“  Helmut Elsner verurteilte sie zur

Höchststrafe von 10 Jahren unbedingter Haft.

 

Ihr  prozessuales  „Liebkind“  Wolfgang Flöttl  hingegen,  musste  keinen einzigen Tag ab-

sitzen und darf sich jetzt wieder vor Gericht verantworten.  Offenbar ist man bei der Staats-

anwaltschaft zur Erkenntnis gelangt,  dass dieser doch kein „Unschuldslamm“ ist.

 

Ganz besondere Schmerzen dürfte C. Bandion-Ortner möglicherweise die Tatsache bereiten,

dass Helmut Elsner nicht mehr vor Gericht erscheinen muss, denn mehr als die Höchststrafe

gibt es nicht.

 

Liest man sich in der Presseaussendung den Umfang des Vorhabens der Staatsanwaltschaft

durch,  könnte durchaus der Eindruck entstehen,  dass Bandion-Ortner in  „ihrem“  BAWAG-

Prozess dieselbe Qualifikation aufgewiesen hatte, wie in ihrer Dienstzeit als Justizministerin.

 

Wir hegen für den Ex-Banker Helmut Elsner keine Sympathie.   Sollte dieser aber ein wenig

Schadenfreude empfinden,  so vergönnen wir ihm diese aus vollem Herzen.

 

*****

2011-12-12
 

Philosophien eines „Kriminellen“


GASTAUTOREN – BEITRAG

Der Einbrecherkönig an seine Prinzessin  

 

Guten Morgen Liebling:  Es ist noch  dunkel, aber gar nicht kalt.   Du kannst vermutlich

heute ein wenig länger schlafen. Ich habe gerade im Bett folgende surreale Überlegung:

 

Mein Leben, mein Gehirn ist momentan auf einem immer selben Gleis eingefahren.  Es

kommt nicht Wichtiges, Interessantes dazu.  Ich bleibe  auf meinem derzeitigen Wissen

stehen und meine derzeitigen Bekannten  tragen zu keiner Wissensvermehrung bei.

 

Wenn Du auf Ausgang kommst,  müssten Du und ich zu einem Metzger, einen Chirurgen

oder einen  Psychiater gehen, der müsste unsere Gehirne aus dem Schädel auslösen,  in

ein  Gefäß geben und gründlich  durchrühren,  zusammenmischen und  dann wieder je

zur Hälfte in unsere Köpfe einfüllen.

 

In  schätzungsweise rund 20 Jahren oder auch später,  wird man sein Gehirn,  bzw.  die

Gedanken,  das Gedachte  abspeichern können,  dann kann es der  Computer so durch-

mischen  wie ich erwähnte.   Bis ins 15. Jahrhundert  konnten die Menschen nur ganz

wenige Erfahrungen an Nachkommen  weitergeben,  mit Gutenberg begann die Weiter-

gabe auf Papier in  mehrfacher Form.

 

Mit Computer werden in naher Zukunft fast alle Gedanken weitergegeben,  analysiert,

verwertet werden.  In meinen  Kurs beim AMS  muss ich noch 5 mal gehen. Am Mon-

tag von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr.  Das mache ich noch einmal, bevor ich aber in

einen nächsten Kurs geschickt werde, gehe ich in Pension, denn so ein Kurs bringt gar

nichts.

 

Obwohl: Jedes Negativum bringt auch etwas Positives.  Denk mal nach darüber, ob Du

irgendetwas kennst, dass nur negativ ist.   Selbst die  Haft ist auch positiv, weil Du Dir

jetzt sagst, Du musst Dein Leben  ändern und Du lernst die Qual der Zusammenführung

meist „schlechter“ Menschen kennen.

 

Natürlich sind das in Haft keine  schlechteren Menschen, werden aber von unserer Gesell-

schaft als solche betrachtet.  Und daraus musst Du lernen.   Die Menschen in Haft leisten

einen positiven Beitrag zu unserer Gesellschaftsordnung. (Wie das Bundesheer zur Sicher-

heit) Alle fürchten sich vor dem Gefängnis und  das bewirkt,  dass sich Menschen an die

Gesellschaftsordnung halten, obwohl diese nicht positiver als die Kriminalität ist.   Krimi-

nalität  ist eine oppositionelle „Ordnung“.

 

Aber auch unsere  Gesellschaftsordnung müsste man in Anführungszeichen schreiben, weil

es ebenfalls eine negative Ordnung ist, in der sich Menschen über  andere stellen und sich

mehr vom Kuchen nehmen „dürfen“,  als es  ihnen zusteht.   (Der OMV-Direktor „verdient“

400 mal so viel wie ein Arbeiter, dafür, dass er sein ganzes Leben den „richtigen“ Leuten

in den Arsch gekrochen ist.)

 

Warum  verdient ein Bäcker  mehr als ein Tischler und ein Koch  weniger als ein Maurer?

Weil  den Gewerkschafter XXX  bei den Gehaltsverhandlungen am Montag bessere Argu-

mente einfielen als er am Dienstag hätte und auch schon bei vorhergehenden Gehaltsver-

handlungen  die Arbeitgeberseite mit  Argumenten besser  motivieren konnte  mehr zu

bezahlen als der Verhandler etwa der  Rauchfangkehrer.

 

Ich werde versuchen öfter nicht daheim zu essen, sondern in der Mensa der Wirtschafts-

uni,  wo es  auch nicht so teuer  ist und versuchen mit den  Studenten ins  Gespräch zu

kommen, denn meiner Überlegung nach  Investiert man den Gewinn ganz einfach in seine

Firma und zahlt dadurch  weniger Steuer.

 

Und je mehr die Firma dadurch wert wird, weil Du ja auf  Kosten der übrigen Wirtschafts-

teilnehmer weniger Steuern bezahlst,  umso reicher wirst Du,  oder Wlaschek (Billa-Grün-

der), oder Mateschitz  (Red-Bull-Gründer) etc. Aber ob meine Überlegung ganz so stimmt?

 

Ernst Stummer

2011-11-27
 

ÖJC protestiert erneut gegen neue Antiterrorgesetze


„Erweiterte Gefahrenerforschung“ auch gegen Einzelpersonen

widerspricht den Grundrechten

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) protestiert gegen die heutigen Beschlüsse im
Ministerrat.   Die Antiterrorgesetze und die  „Erweiterte Gefahrenerforschung“  auch
gegen Einzelpersonen widersprechen nicht nur dem Datenschutz sondern auch den Grund-
rechten.

 

Die Pressefreiheit wird immer mehr ausgehöhlt und das unter dem Vorwand des Schutzes

vor  terroristischen Anschlägen.   Das aktuelle Beispiel in  Deutschland zeigt sehr deutlich,

dass Antiterrorgesetze kriminelle Taten von Einzelnen nicht verhindern können.   Der ÖJC

begrüßt  die Ankündigung von  Bundeskanzler Werner Faymann  eines Hearing im Innen-

ausschuss  zu dem Thema  und  verweist  auf die ÖJC-Stellungnahmen  im Rahmen des

parlamentarischen Begutachtungsverfahrens.

 

Die Bestimmung,  wer künftig in einem Medienwerk,  „das nach seinem Inhalt dazu be-

stimmt ist,  zur Begehung einer terroristischen Straftat (…) anzuleiten“  oder solche In-
formationen im Internet in einer Art anbietet bzw. zugänglich macht, um zur Begehung

eines Terrorakts „aufzureizen“,  ist zu schwammig formuliert und greift so den investi-

gativen Journalismus massiv an.

 

Hier droht investigativen Journalisten bis zu zwei Jahre Haft. Das lehnt der ÖJC ab. Der

ÖJC  bekennt sich  klar zur Demokratie  und zum Schutz  des demokratischen  Staates.

„Doch  dürfen unter  dem Deckmantel des  Schutzes vor  terroristischer Straftaten  die
Grund  und Freiheitsrechte  der Bürger und die damit  verbundene Pressefreiheit nicht
ausgehöhlt werden“,  so ÖJC-Präsident Fred Turnheim in einer heutigen Aussendung.

 

*****

2011-11-15
 

Der Tod der Meinungsfreiheit – TEIL2


Zweiter Anlauf

Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen  „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
 
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu,  dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283  StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte.   In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter  LINK1  oder  LINK2 abgeben.  Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt,  wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
 
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch  den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ,  bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird. 
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon  seit geraumer  Zeit im freien Fall befindet,  wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.

Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283  StGB

Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden,  zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft,  zu einer Rasse,  zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt  oder sie in einer die  Menschenwürde verletzenden  Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.

Ein Paragraf für Nordkorea oder China

Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist.   Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden,  sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des  § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz,  dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der  Wortlaut des  Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt  – die man je nach  Interpretation auch  als Hetze auslegen
kann –  sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.

Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB

Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Kritik wird flächendeckend unterbunden

In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger,  geschweige denn  die  ganze  Gruppe  kritisiert  werden.  Denn die Begriffe
„Religion“ und  „Religionsgesellschaft“  werden  ohne  nähere  Erläuterung angeführt
und  Sekten wie  Satanisten oder  dergleichen  verstehen und  sehen sich sehr  wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.

Auch könnte  die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung,  der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand  eine nationalsozialistische  oder sonstig  menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.

Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle  in Österreich anerkannten  Religionsgemeinschaften  lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.

Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf,  der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen  Platz finden dürfte.   Mit der Terrorismusbekämpfung  hat er jedenfalls  nicht das
Geringste zu tun.

Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen

Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber,  die   Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.

Offenbar  ist die Freiheit der Kunst  grenzenlos und es sind auch  keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.

*****

2011-10-05
 

Das Scheuch-Urteil


Erstaunlich hohe Strafe

Der  stellvertretende  Kärntner  Landeshauptmann  und  FPK – Obmann,  Uwe Scheuch,
wurde heute am LG Klagenfurt wegen  „versuchter Geschenkannahme als Amtsträger“,
zu eineinhalb Jahre Haft  (sechs Monate davon unbedingt)  verurteilt.

Scheuch  soll  im  Jahr 2009 einem russischen Investor,  gegen eine Parteispende,  die
österreichische  Staatsbürgerschaft  angeboten haben. Ein Unternehmensberater hatte

das  Gespräch  heimlich  aufgezeichnet.  Der Deal kam nie zustande. Ob die verhängte
Strafe gerechtfertigt  ist  wird  im  politischen  Auge  des  jeweiligen Betrachters  liegen .
Wir bezeichnen es schlichtweg als Justizskandal und können dies auch begründen.

Am  7.Okotober  2010  gestand  Wilhelm Heissenberger , ÖVP-Bürgermeister  der  Ge-

meinde Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger
Einvernahme bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.

Heissenberger  hatte bei der burgenländischen Landtagswahl 2010,  insgesamt sech-

zehn (16)  Wahlkarten manipuliert,  Stimmzettel  selbst  ausgefüllt und  die Wahlkarten
dann aufgegeben.  Am LG Eisenstadt wurde er am 30.Juni 2011, zu läppischen sechs
(6)  Monaten bedingt verurteilt.

Nun  stellen  wir  einmal die beiden Personen und ihre begangenen Straftaten gegen-

über.  Beide waren  unbescholtene Ersttäter.  Während es bei Scheuch beim Versuch
blieb,  vollendete Heissenberger  seine Tat.  Für uns  stehen daher  die eklatant unter-
schiedlich  verhängten Höhen  der  Strafen in keiner Relation. Mit diesen Urteilen hat
die Justiz bewiesen, dass sie offenbar der Politik dienlich ist.

Die Reaktionen

Im  SPÖ-Lager und bei den Grünen war die Freude nach der Urteilsverkündung groß.
Dies  beweisen  auch  zahlreiche Pressaussendungen dazu.  Immerhin hatten sie es
mit Hilfe der Justiz geschafft, einen politischen Gegner abzuzschiessen. Wer weiß ob
ihnen dies auch bei Wahlen gelungen wäre.

Unverständlich hingegen sind die Reaktionen der ÖVP. Kärntens Wirtschaftskammer-
präsident  Franz Pacher  über  Scheuch:  „Solange  diese  Person in ihren  Ämtern ist,
muss  jeder  Unternehmer  in  Kärnten  fürchten,  dass  alles  beim  Alten  bleibt:  Eine
personifizierte gefährliche Drohung für alle, die in Kärnten investieren wollen.“

ÖVP-Obmann Josef Martinz: „Ich hätte mir erwartet, dass Scheuch nach diesem Urteil

alle Ämter ruhend stellt. Nachdem er das nicht tut, stellt die ÖVP Kärnten ab heute die
Koalition mit der FPK ruhend, bis das rechtskräftige Urteil vorliegt.“

Erstaunlicherweise  hatten  ÖVP-Politiker  seinerzeit  keinerlei  Bedenken,  dem damal-

igen  ÖVP-Bürgermeister  von  Unterrabnitz-Schwendgraben , Wilhelm  Heissenberger,
nach  seinem  Geständnis  des  Wahlbetruges,  ihr  volles  Vertrauen  auszusprechen.
Immerhin hatte der  Mann neben seinem begangenen Wahlbetrug, ein fundamentales
Grundrecht  einer  Demokratie mit den Füßen getreten.

*****

2011-08-02
 

Der Wert des freien und geheimen Wahlrechts


2 Jahre Haft für 3.000 Euro – Betrug

Am LG Feldkirch (Vlbg.)  wurde heute eine 46-jährige Britin zu einer 2-jährigen Haftstrafe
verurteilt.  Was hatte  die  Engländerin  angestellt um  eine derartige Strafe auszufassen?
Sie  hatte  versucht gefälschte  Schecks in  der  Höhe  von etwa  90.000 Euro  zu Geld zu
machen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch. Auch beim Fälschen von Kaufverträgen für
PKWs war die Dame nicht erfolgreich. In beiden Fällen blieb es beim Versuch.

Einzig mit  einer erschlichener  Kreditkarte gelang  es ihr eine  Bank um  3.000 Euro zu
erleichtern.  Diesen  Betrag  muss die  Britin wieder  an  das  Geldinstitut zurückzahlen.
Nun stellt  sich die Frage ob  2 Jahre Haft für einen tatsächlich eingetretenen Schaden
in der Höhe von 3.000 Euro gerechtfertigt sind oder nicht?

Wie wäre ein Betrug an der Demokratie zu bestrafen?

Oder andersrum gefragt, wenn eine Betrügerin die einen Schaden von 3.000 Euro ver-
ursachte mit  2 Jahren Haft  bestraft wird,  wie wäre  dann ein  Betrug an der österreich-
schen Demokratie  zu bestrafen?  Nach logischem  Menschenverstand  weitaus höher
würden wir zumindest sagen.

Dass dem nicht so ist wurde am 30.06.2011 am LG Eisenstadt eindrucksvoll bewiesen.

Da erhielt der Ex-Bürgermeister Wilhelm Heissenberger (ÖVP) für seinen  Wahlbetrug
läppische  6 Monate  bedingt.  Der Mann  hatte ein  Grundwert einer  Demokratie,  das
freie und geheime Wahlrecht mit den Füssen getreten, indem er Wahlkarten fälschte.

Ein kleines Rechenbeispiel

Nehmen wir  also die  verursachte Schadenssumme  der britischen Betrügerin  in der
Relation zur  ausgefassten Haftstrafe.  Diese stellen  wir der bedingten Haftstrafe von
6 Monaten gegenüber, zu welcher Heissenberger verurteilt wurde. Wenn 3.000 Euro
24 Monate Haft bedeuten, ist ein Monat 125 Euro wert.

Multipliziert man  nun die  6 Monate bedingte Haft  mit  der Zahl 125,  erhält man die

Summe 750. Das heisst im Klartext,  dass das demokratische Grundrecht  der freien
und geheimen  Wahlen vom  LG Eisenstadt mit  lächerlichen 750 Euro taxiert wurde.

*****

2011-07-08
 

Helmut Elsner ist frei


Knalleffekt in der Causa Elsner

Darf man  den heutigen Radiomeldungen Glauben schenken ist  Helmut Elsner ab sofort
ein freier Mann. Einem neuerlichen Antrag auf Haftunfähigkeit wurde heute stattgegeben.
Grund zur besonderen Freude besteht jedoch für den Ex-Banker nicht,  denn der Enthaft-
ungsbescheid schrammte nur knapp am Totenschein vorbei.

Jedenfalls hat  die österreichische  Justiz  in dieser  Angelegenheit in  letzter Minute  die

Kurve gekriegt. Denn wie mit einem totkranken Mann, der bereits einen erheblichen Teil
seiner Haftstrafe verbüßt  hatte umgegangen wurde,  spottete jeder  menschenwürdigen
Beschreibung. Ob Elsner jemals wieder genesen wird steht in den Sternen.

Offenbar  hatte  es  die  Justiz  nun  endlich  in  der  Causa  Elsner  vorgezogen,  gewissen

politischen  Kreisen  nicht  mehr  dienlich zu sein,  um den  bereits anhaftenden  Ruf  einer
Bananenrepublik-Justiz wieder loszuwerden. Es war höchst an der Zeit, dieses menschen-
unwürdige und zuletzt sogar lebensgefährliche juristische Polit-Schauspiel zu beenden.

Elsner bleibt trotzdem ein verurteilter Straftäter

Allerdings darf  die Enthaftung von Elsner  nun auch nicht als Persilschein für seine Taten
angesehen werden. Er hatte veruntreut und betrogen und wurde zu Recht zur Verantwor-
tung gezogen.  Jedoch war  der Ex-Banker „nur „  ein Mittäter  und hier liegt der Hase im
Pfeffer.

Elsner hat diese Straftaten mit Sicherheit nicht alleine durchgezogen. Selbst als BAWAG-
Chef war er dazu eine Nummer zu klein.  Die seinerzeit verhandelnde  Richterin Claudia
Bandion-Ortner, die nach dem Urteil zufälligerweise Justizministerin wurde,  hatte weder
am Verbleib der Beute noch an Mittätern gesteigertes Interesse.

Wir wissen  nicht ob man Helmut Elsner in der Haft gebrochen hat und er möglicherweise
seinen Kampf aufgibt. Wünschenswert wäre es allemal, dass der Ex-Banker wieder seine
Gesundheit erlangt  und anschliessend reinen Tisch macht.  Möglicherweise wird nun bei
einigen  roten Kapitalverbrechern,  die in  die Betrügereien  involviert waren  und bis dato

ungeschoren blieben, ein erhöhter Bedarf an Kopfschmerz-Tabletten bestehen.

Eine Lektion für Claudia Bandion-Ortner

Und  da  wäre  noch  die  Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.  Ihr  erstaunliches
Engagement während des Elsner-Prozesses war noch bedingt verständlich. Ließ es doch
der Ex-Banker an jeglichem Respekt ihr gegenüber missen, zeigte sich unkooperativ und
präpotent.  Zu  diesem  Zeitpunkt hatte  Elsner vermutlich  noch an  eine  Rückendeckung
seiner hochrangigen roten Mittäter geglaubt.

Allerdings war das Verhalten von Bandion-Ortner als Justizministerin spätestens zu dem
Zeitpunkt  höchst  bedenklich,  als  es  sich herausstellte  dass  Elsner  auf Grund  seines
gesundheitlichen  Zustandes nicht  mehr haftfähig  war und  ein Enthaftungsantrag  nach

dem anderen abgelehnt wurde.

Spätenstens zu diesem Zeitpunkt hätte sie ein Machtwort sprechen müssen. Dies tat sie
bekanntlicherweise nicht.  Ob es an der persönlichen  Antipathie gegenüber  Elsner lag
oder ob  sie auf Grund  einer eventuellen von oben angeordneten politischen Order un-

tätig blieb wird wohl ihr Geheimnis bleiben.

Hoffentlich hat  die Richterin  Bandion-Ortner ihre Lektion aus dieser Geschichte gelernt.

Sie  wurde  von  politischen Mächten  geködert und missbraucht.  Als  man  ihrer Dienste
überdrüssig war  wurde wieder aus  Amt und Würden entlassen.  Schon Bismarck sagte,
wer sich in die Politik begibt sollte sich hohe Stiefeln anziehen. Menschlich stellt sich für
uns jedoch die Frage, ob Claudia Bandion-Ortner beim Schminken noch in den Spiegel
schauen kann.

*****

2011-07-07
 

Politisches Todesurteil für Elsner fix?


Bis jetzt haben wir recht

Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte  Urteil und die Haft
des Ex-Bankers  Helmut Elsner geschrieben. Der wurde  seinerzeit von  seinen roten Ge-
nossen im  Zuge des  Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006,  den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.

Wir haben  auch in jüngster Zeit in Beiträgen  die Frage gestellt, warum man Elsner auf

Grund  seines wirklich  schlechten  Gesundheitszustandes  nicht  nach  Hause entlässt,
hat  er  doch  einen  erheblichen  Teil seiner Strafe  bereits abgesessen.  Wir  vermuten
dass des Ex-Banker noch  im  Besitz von Beweismitteln  ist,  welche so  manchen hoch-
rangigen  roten Genossen schwerste  Sorgen bereiten.  In der Suchfunktion von dieser
Webseite  kann  der/die  geneigte Leser(in)  unter dem Schlagwort  „Elsner“ sämtliche
Beiträge diesbezüglich abrufen.

In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.

In  etlichen  Blättern  können wir  unsere  gestellten Fragen  und Kommentare wieder  er-
kennen. Das bringt uns zur Annahme,  dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen
sind.

Bei aller  Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen,  so darf und kann mit einem Menschen

nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund
seines  Gesundheitszustandes nicht mehr  zu verantworten.
 
Würde Elsner  weiterhin im Gefängnis  bleiben  müssen,  wäre dies  menschenrechtswidrig
und widerspreche sämtlichen internationalen  Menschenrechtsabkommen. Selbst  Mördern
wurden  in  Österreich  mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein  77-jähriger Türke  erschoss einen  vermeintlichen Nebenbuhler  und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch  seinen  Penis  ab.  Am LG Wr. Neustadt  erhielt  er  im  Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre  Haft wegen Mord  und anschließende  Einweisung in eine  An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb  Jahre  später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen,  da in einem

Gutachten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte  und daher  keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Eine 80-jährige  Frau erschlug  ihre 78-jährige  Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend.  Um  eine  Person mit knapp  70 Hieben zu  erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft.  Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre

Kräfte und  sie wurde  nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen.  Dies
nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand
erstaunlicherweise  schnell  besserte.  Die polnische  Justiz hat die  Mörderin nicht  mehr
nach Österreich  ausgeliefert und  so darf sich  dieses bis zu ihrem  Lebensende der Frei-
heit erfreuen.

Die Angst vor Elsners Gesundung

Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht.  Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben.  Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.

Der BZÖ-Menschenrechtssprecher  Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung  auf den  Punkt und meint:   „Die Justiz  in Österreich vollzieht  im Auftrag der

SPÖ de facto politische Todesurteile. Elsner darf nicht freigelassen werden, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass er weitere Kapitalverbrecher im Umfeld der anscheinenden SPÖ-
Bankenmafia auffliegen lässt“.

„Er  ist  das  Bauernopfer,  der für das  mafiöse Syndikat SPÖ,  BAWAG,  Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-

zulassen und einer ordentlichen medizinischen Betreuung zuzuführen“.

Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält

hat nichts  mehr mit dem ordentlichen  Rechtsstaat Österreich zu tun,  sondern gleicht viel-
mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.

Bandion-Ortner fragen

Grosz stellt  sich weiters die Frage warum es möglich ist,  dass die  anderen Schuldigen
nicht  sitzen,  sondern dass  diese roten  Kapitalverbrecher auf  den  Golfplätzen  dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.

Diese  Frage  wird ihm  wohl nur  die Ex-Justizministerin  Claudia Bandion-Ortner  beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin  wird Grosz  wohl bekommen,  denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit.  Seit

ihrer  Absetzung  vom Posten der  Justizministerin wurde  sie nicht  einmal mehr  von der
Seitenblicke-Redaktion eingeladen.

*****

2011-07-06
 

Ist Kinderpornografie ein Kavaliersdelikt?


Statt fetter Beute, kinderpornografisches Material

Ein Einbruch  dreier Kriminaltouristen  aus Polen im  vorigen Jahr  in Graz,  entlarvte einen
perversen Kriminellen. Die Dreierbande brach in das Haus eines Universitätsprofessor ein.
Statt der erhofften fetten Beute stießen sie auf dessen PC,  auf dem jede Menge kinderpor-
nografisches Material abgespeichert war.

In den drei Einbrechern reifte der Plan, den honorigen Professor zu erpressen. Zur Unter-
streichung ihrer Forderung bedrohten sie den Akademiker. Dieser bekam kalte Füße und
und wandte  sich an die Polizei.  Ob sich die unzähligen  Kinder auf den perversen Fotos
ebenfalls an die Gesetzeshüter wenden konnten? Gut, das steht auf einem anderen Blatt
Papier.

Jedenfalls wurde das Einbrechertrio geschnappt und zu Haftstrafen von drei bis zu zehn
Jahren verurteilt. Das ist auch gut so,  denn so wurde den Ostblockbanden die Botschaft
vermittelt, dass sich Kriminaltourismus in Österreich nicht auszahlt.

Seit 12 Jahren kriminell, aber unbescholten

Aber nun  zurück zum  perversen Uni-Professor.  Auf dessen  Notebook fand  die Polizei
sage und schreibe  50.000 (!)  Dateien mit kinderpornografischem Inhalt,  die er seit dem
Jahr 1999 gesammelt hatte. Vergangenen Freitag mußte sich der perverse Professor vor
Gericht verantworten.

In Anbetracht der Urteile gegen die Einbrecher hatte wohl jedermann(frau) erwartet, dass
der Grazer Akademiker eine dementsprechende Strafe ausfasst. Er war zwar noch unbe-

scholten,  aber der Zeitraum seiner kriminellen Taten erstreckte sich immerhin über zwölf
Jahre.  Also Unbescholtenheit  kann auch bedeuten,  lediglich nicht  erwischt  worden zu
sein.

Der  Anwalt  des  Pädophilen  verteidigte die  kriminelle  Perversion  des  Angeklagten  mit

einem sexuellen  Kindheitstrauma.  „Es gibt niemanden,  der es mehr bedauert“, beteuerte
der Uni-Professor gegenüber der Richterin Julia Riffl. Da können wir aber locker dagegen
halten,  denn die  bedauernswerten Kinder haben sich für die perversen Aufnahmen wohl
kaum freiwillig zur Verfügung gestellt.

Das Urteil gleicht einer Verhöhung der Opfer

Das  Geschäft  mit dem  Tausch und  Handel von  pädophilem Material  ist in  den vergang-
enen fünf Jahren um  150 Prozent gewachsen.  Die Zahl der  pädophilen Bilder im Internet
ist um 400 Prozent  gestiegen.  Erschreckend ist zudem,  dass rund 3000 Kinder alleine im
Jahr 2008 Opfer dieses Geschäfts geworden sind und die Tendenz in den darauffolgenden
Jahren immer weiter angestiegen ist.

Im Angesicht  der obig  angeführten Tatsachen  war das  verhängte Urteil  von 8.000,- Euro
Geldstrafe  und  einer  Haftstrafe  von 4 Monaten bedingt,  wie  ein  Schlag  ins  Gesicht der
Opfer,  auch  wenn  sich  der  Angeklagte in  therapeutischer Behandlung  befindet,  wie  er

selbst angab.

Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass pädophile Akademiker bei Gericht mit Glaceehand-
schuhe angefasst werden. Wie ein roter Faden ziehen sich diese erstaunlich milden Urteile
durch die jüngeren Geschichte der österreichischen Justiz.

Sind Pädophile keine geistig abnorme Rechtsbrecher?

Pädophile sind für uns geistig abnorme Rechtsbrecher. Es ist abnormal, wenn sich jemand
an kinderpornografischen  Bildern oder Filmen ergötzt.  Zudem ist  der Sprung zum Kinder-
schänder sehr minimal. Unserer Meinung nach ist Pädophilie auch nicht therapierbar.

Weniger Verständnis hat die österreichische Gerichtbarkeit mit Justizrebellen, auch wenn
diese  Akademiker  sind.  Dies beweist  der Fall  Mag. Herwig Baumgartner,  dessen Aus-

drucksweise  zugegebener  Weise nicht  der feinen  englischen Art entspricht.  Als  Vater-
rechtsaktivist  fasste er  wegen versuchten Widerstand gegen  die  Staatsgewalt  und ver-
suchter Nötigung,  vier Jahre unbedingte Haft aus.  Beide Delikte wurden nicht vollendet
und blieben beim Versuch.

Zudem wurde  er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.  Okay,
wenn die  Beschimpfung von  Richter(innen) und  das unbefugte Filmen in Amtsräumen
eine derartige Einweisung rechtfertigen fragen wir uns, warum sich der perverse Grazer

Universitätsprofessor nicht die Zelle mit Herwig Baumgartner teilt.

Aber vielleicht kommt noch jemand auf die perverse Idee zu behaupten, dass Pädophi-

lie eigentlich völlig normal ist.  Immerhin handelte sich Elisabeth Sabaditsch-Wolff eine
gerichtliche Verurteilung  ein weil sie  behauptete:  „Mohammed habe gern mit Kindern
ein bisschen was gehabt.“ 
Im Beitrag  „Sex mit kleinen Mädchen“  können Sie  den ge-
samten Inhalt des Artikels lesen.

*****

2011-05-22
 

Der Einbrecherkönig


Einbruchsdiebstähle verzeichnen Negativrekord

Seit der  Öffnung der  Grenzen zu  den  ehemaligen  Ostblockstaaten,  ist die Kriminalität in
Österreich sprunghaft angestiegen. Besonders bei Einruchsdiebstähle wurde eine Rekord-
marke erreicht.  Die  Zahlen der  Kriminalstatistik des  österreichischen  Innenministeriums
sprechen für sich.

Den Negativrekord der vergangenen Jahre gab es im Jahr 2009 mit österreichweit 12.259
Einbrüchen in Wohnungen, von denen nur 5,4 Prozent geklärt werden konnten und 7.459
Einbrüchen in  Einfamilienhäusern mit  einer Aufklärungsrate  von gerade einmal 9,1 Pro-
zent.

Alle 36 Minuten geschieht in Österreich ein Einbruch. Nicht nur der städtische, sondern auch

der ländliche  Bereich ist zunehmend betroffen.  Dabei könnten mindestens 70 Prozent aller
Einbrüche durch  Prävention verhindert  werden.  Zu dieser  Thematik hielt  der Verband der
Versicherungsunternehmen  (VVO)  am  vergangenen  Mittwoch  eine  Pressekonferenz  ab.
Einer der Vortragenden war Ernst Walter Stummer oder auch als „Einbrecherkönig“ bekannt.

Fotocredit: VVO / Fotograf: Ludwig Schedl

Walter Stummer als Vortragender bei der Pressekonferenz des VVO am 13.April 2011

Einbrecherkönig als Vortragender

Was macht ein Einbrecherkönig als Vortragender bei einer Sicherheits-Pressekonferenz?
Diese Frage stellten wir uns und luden Herrn Stummer kurzerhand in die ERSTAUNLICH-
Redaktion ein. Dieser nahm die Einladung an und erzählte aus seinem vergangenen und
jetzigen Leben.  Als erstes  ließen wir  natürlich vom  Profi die  Bürotüre der Redaktion auf
Einbruchs-Sicherheit überprüfen.

Foto (c) erstaunlich.at

Die Büroeingangstüre bekam von Stummer ein gutes Zeugnis ausgestellt.

Der heute  73-jährige Stummer  verbrachte insgesamt  30 Jahre seines Lebens hinter den
Gittern  verschiedener  Strafanstalten  in  Österreich.  Sein  erster  Einbruch  war  im  Jahre
1961 in ein  Elektrogeschäft auf  der Gumpendorferstrasse im  6. Wiener Gemeindebezirk.
Dafür gab es 6 Monate feste Haft.

Sein letzter Job war ein Einbruchsversuch in einen Drogerie-Großmarkt am Antonsplatz im

10. Wiener Gemeindebezirk.  Dafür fasste er 2 Jahre Gefängnisaufenthalt aus. Seit dem ist
er geläutert und verwendet sein  umfangreiches Wissen zur Verhinderung von Einbrüchen.
Er ist gern gesehener Gast auf Sicherheitsseminiaren, wie zum Beispiel der Donau-Univer-
sität, wo er als Lehrbeauftragter tätig ist.
 


Hochschule für angewandte Kriminalität

Das Einbruchsgeschäft  hat sich im  Laufe der Zeit grundlegend geändert,  weiß Stummer zu
erzählen.  Waren in  früheren Zeiten  Einbrecher meistens  unbewaffnete Einzeltäter, sind es
heute zum Teil schwer bewaffnete Einbrecherbanden.  Auch das Ausspähen von Einbruchs-
gelegenheiten  unterlag  dem Wandel  der Zeit.  „Früher hat  man halt  noch im  Who-is-Who-
Buch nachgesehen wo die Reichen wohnen, heute steht alles im Internet“, sinniert Stummer.

Ob ihn seine  Gefängnisaufenthalte geläutert habe,  wollen  wir  von Stummer wissen.  Dazu
hat er  eine eigene  Philosophie.  „Das Gefängnis ist eine Hochschule für angewandte Krimi-

nalität.  Da gehst als Unwissender rein und als Meister raus“, meint der Einbrecherkönig auf
diese Frage.

Sicherheit und Vorbeugung ist heute die Thematik des ehemaligen Einbrechers. Mittlerwei-

le hat er in seinem Buch  „Der Einbrecherkönig“  (erschienen im Stocker-Verlag)  eine Art
Lebensbeichte abgelegt. Wer mehr über Ernst Stummer wissen will, sollte läppische 19,90
Euro investieren und sich dieses Buch zulegen.  


Spannender als jeder Krimi!                             Einbrecher verraten ihre Tricks!

Aber auch  im Printmediensektor  versucht Ernst Stummer  Fuß zu fassen. Seit 2009 gibt er
die Zeitschrift  „Öffentliche Unsicherheit“  heraus.  Dieses Unterfangen  geht jedoch sehr
schwierig von dannen, da es ihm an geeigneten Mitarbeiter(innen) fehlt.

Frau fürs Leben gesucht

Zu guter Letzt betreibt Stummer noch eine Partner-Single-Börse namens „Sewuz“.


Screen: sewuz.com

Nicht ganz  uneigennützig wie der Einbrecherkönig augenzwinkernd zugibt.  Haben ihn

doch seine jahrelangen Gefängnisaufenthalte in seinen sozialen Kontakten sehr einge-
schränkt.  „Vielleicht finde  ich noch die Frau meines Lebens“,  meint Stummer in einem
sehr melancholischen Ton.

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2011-04-16
 

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