SVS will Prothese für Salzburger Trafikantin nicht bezahlen

Unternehmerin braucht Zweitprothese, um ihren Beruf auszuüben

Nach einer schweren Durchblutungsstörung musste Sonja A. der linke Unterschenkel abgenommen werden. Seitdem ist sie auf Prothesen angewiesen – was aber nicht bedeutet, dass Sonja A. in Berufsunfähigkeitspension gehen will: Im Gegenteil, sie hat sich selbständig gemacht und eine Trafik in Salzburg übernommen. Das bedeutet, dass sie viel stehen und gehen muss. Um Schmerzen durch Druckstellen zu vermeiden, wechselt sie mehrmals täglich zwischen zwei Prothesen. Eine davon muss sie jetzt nach einigen Jahren im Einsatz austauschen – aber die dafür zuständige Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) weigert sich, die Kosten zu übernehmen. Eine Prothese müsse genügen, und wenn die in Reparatur ist, solle Sonja S. eben einen Rollstuhl benutzen oder einen Stehhocker.

SVS setzt Unternehmerin Hürden in den Weg

Aus Sicht von Volksanwalt Bernhard Achitz muss die SVS zahlen: „Das Gesetz sagt, dass Hilfsmittel im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung zu stellen sind. Auch in den Richtlinien der SVS steht, dass in bestimmten Fällen eine Zweitprothese finanziert wird. Ich kann nicht verstehen, warum die SVS einer Unternehmerin, die bis zum Pensionsalter arbeiten will, solche Hürden in den Weg legt. Sie braucht die Zweitprothese aufgrund ihrer medizinischen und beruflichen Situation.“ An ihren Prothesen sind regelmäßig Anpassungen erforderlich, was jedes Mal zwei bis drei Wochen dauert. Ein Rollstuhl ist für sie keine Option, damit kann sie sich in der Trafik nicht bewegen. Auch ein Stehhocker kommt nicht in Frage, da sie nicht lang sitzen soll.

„So sehr ich sie hasse, so sehr liebe ich sie“, sagte Sonja S. in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 25. Oktober: „Die Prothese ist für mich ein Hilfsmittel, aber eigentlich ist es für mich Lebensqualität. Weil damit bin ich mobil, kann mich wieder frei bewegen, kann alleine in die Arbeit, brauche nicht immer Hilfe. Und ja, wie gesagt, ich bin mit Leidenschaft Trafikantin und das kann ich aber nur wirklich ausleben, wenn ich meine Prothesen habe.“

SVS sagt erneute Prüfung zu

Ihre bisherige Zweitprothese hat sie noch aus ihrer Zeit als Angestellte – die damals zuständigen Versicherungen ÖGK und PVA hatten ihr nämlich anstandslos zwei Prothesen bewilligt. Volksanwalt Achitz: „Es freut mich zu hören, dass die SVS den Fall jetzt erneut prüft. Ich hoffe, sie kommt dabei zu einem guten Ergebnis für Sonja S. und bezahlt ihr die Zweitprothese.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

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Chronisch Kranker aus dem Bezirk Braunau in argen Nöten

Es findet sich kein Arzt, der ein dringend benötigtes Rezept verschreibt

Ein Mann aus Altheim ist chronisch krank. Er muss in regelmäßigen Abständen ein Medikament mittels einer Spritze verabreicht bekommen. Und dieses Medikament ist ziemlich teuer. Darum hat er es sich bisher immer bei seinem Hausarzt als Rezept verschreiben lassen. Der ist nun allerdings in Pension gegangen.

In der 5.000-Einwohner-Gemeinde gibt es jetzt nur noch einen einzigen Allgemeinmediziner, der keine neuen Patienten nimmt. Also auch nicht den chronisch kranken 55-Jährigen. „Mein Mann ist total verzweifelt. Er ist wegen der dringend benötigten Spritze schließlich ins Krankenhaus Braunau gefahren. Dort wurde ihm gesagt, er soll woanders hingehen. Erst auf massives Drängen meines Mannes hat ihm ein Arzt die Spritze als Rezept verschrieben. Mit dem Hinweis, dass er das in Zukunft nicht mehr machen wird“, erzählt die Ehefrau des 55-Jährigen. Die Situation in Altheim in Sachen Hausarzt/Hausärztin sei unerträglich. „Am besten ist wirklich, du wirst nicht krank. Mein Mann ist völlig verzweifelt. Er braucht die Spritze. Aber wer stellt ihm ein Rezept aus? Und wie weit muss er fahren, um überhaupt ein Rezept zu bekommen?“, so die Innviertlerin.

Dazu der AK-Präsident Andreas Stangl: „Dieses Ping-Pong-Spiel zwischen Krankenhäusern und dem niedergelassenen Bereich, bei dem die Versicherten auf der Strecke bleiben, ist ein inakzeptabler Zustand. Die Arbeitnehmer zahlen Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge und sollen sich somit auf eine adäquate Versorgung verlassen können. Dabei zeigt sich, dass die Kassenfusion immer mehr zum Problem wird. Es braucht wieder eine Arbeitnehmermehrheit in den Entscheidungsgremien der Gesundheitskasse.“

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Krankenkasse lässt schwerst behinderte Frau im Regen stehen


Kostenzuschuss für einen Patientenlift wurde abgelehnt

 

Als Beitragszahler sollte man es tunlichst vermeiden schwer zu erkranken, um ja nicht in die Verlegenheit zu kommen, bei der Krankenkasse Bittsteller werden zu müssen. Diese Pech ereilte nämlich eine 57-jährige Frau in einer kleinen steirischen Gemeinde. Frau XY (Name der Red. bekannt) erlitt vor sieben Jahren drei Schlaganfälle, ein schweres Nervenleiden in den Beinen und ein Loch im Herzen. Seitdem sitzt sie im Rollstuhl und ist durch den Bewegungsmangel schwer übergewichtig (130 kg) geworden.

 

Dabei hat Frau XY noch Glück im Unglück, da sich ihr Mann aufopfernd um sie kümmert (waschen, wickeln, Wundversorgung etc.). Auch bestritt er jegliche Kosten für die Pflege (ausgenommen Windeln und Einlagen werden abzgl. eines Selbstbehaltes von der GKK bezahlt) aus eigener Tasche. Egal ob es die Einrichtung eines Pflegezimmers, sämtliche Pflegematerialien oder die Umbaukosten für einen rollstuhlgerechten Hauseingang betraf. Zudem gibt es für die schwer erkrankte Frau auch keine Gebührenbefreiung für Rezepte.

 

Dazu sein angemerkt, dass Herr XY kein Millionär, sondern ein mittlerweile pensionierter Arbeiter ist. Auf Grund des mittlerweile entstandenen Übergewichtes (wie eingangs erwähnt), ist es ihm nicht mehr möglich seine Frau alleine ins Bett zu heben.  Einzige Möglichkeit wäre ein sogenannter Patientenlift, mit dem eine Person vom Rollstuhl ins Bett (oder umgekehrt) gehoben werden kann.  Nachdem die kostenintensiven Betreuungseinrichtungen die Ersparnisse von Herrn XY aufgebraucht haben, suchte er um Kostenzuschuss bei der GKK an. Diese lehnte sein Ansuchen mit der hanebüchenen Begründung ab, da es sich weder um Heilbehelf noch um ein Hilfsmittel im sozialversicherungsrechtlichen Sinn handelt.

 


 

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2016-11-16


Empfiehlt die WKO eine Verletzung des Datenschutzes?


Erstaunliche Rechtsmeinung einer Zwangsanstalt

Dass die Finanzpolizei (ehemalige KIAB) bei den meisten Unternehmern keinen guten
Ruf  genießt,  ist  kein  Geheimnis.   Dies  hat  aber  nichts mit dem  „ewigen  K(r)ampf“
Steuerpflichtiger  vs.  Finanzamt  zu  tun,  sondern  liegt  am  Auftreten  etlicher Finanz-
polizisten.    Einen sehr  interessanten  und  aufschlussreichen  Beitrag  dazu,  gibt  es
von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Dieser kann unter diesem LINK aufgerufen
werden.
Mit  dem  Thema  „Finanzpolizei“  beschäftigt sich auch die Zwangsanstalt WKO in ihrer
aktuellen  Ausgabe ihres Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“.   Wie sich aus dem Unter-
titel (Screenshot) ersehen lässt,  befasst man sich mit einer ganz normale Kontrolle.
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe Nr. 48 v. 28.11.2014)
Der Beitrag ist im Prinzip ein 08/15-Artikel.  Ein Satz jedoch ist uns ins Auge gestochen.
Dieser findet sich rot unterstrichen, im obig eingefügten Screenshot. Da empfiehlt doch
die  WKO  ihren Zwangsmitgliedern tatsächlich,  Meldungen bei der Sozialversicherung
bereitzuhalten.
Wie geht eine Bereithaltung überhaupt vonstatten? Gehen wir beispielsweise von Klein-
und Mittelbetrieben in der Gastronomie aus. Dort befindet sich in der Regel eine Mappe
(meist  unter  dem Tresen),  in  der  die behördlichen Bewilligungen für den Betrieb (im
Normalfall Kopien) aufbewahrt werden.
Diese Unterlagen werden ständig bereit gehalten, da man ja nie weiß, wann Behörden-
vertreter  (Marktamt,  Arbeitsinspektor, Finanzpolizei etc.)  zu einer Kontrolle im Betrieb
erscheinen.   Aus diesem  Grund haben auch meist alle  Mitarbeiter(innen) Zugriff (und
daher  auch  Einsicht)  auf diese,  um sie bei einer behördlichen Überprüfung vorlegen
zu können.
Das  ist  an und für sich problemlos,  da in Unterlagen wie Betriebsanlagengenehmigung,
Gewerbeschein etc. keine Geheimnisse (also sprich keine schützenswerte Daten) stehen.
Und  nun  sind  wir  bei  des  Pudels  Kern.   Die  WKO empfiehlt ihren Zwangsmitgliedern,
auch Meldungen bei der Sozialversicherung bereitzuhalten.
Screen: erstaunlich.at
Und nun wird es bedenklich. Wie man aus dem obigen Screenshot ersehen kann, enthält
eine  Anmeldebestätigung  der  Krankenkasse  Daten,  die  einwandfrei  unter den Daten-
schutz fallen.  Zudem ist eine derartige Bereithaltung gar nicht erforderlich, da die Finanz-
polizisten  mittels  ihrer  Laptops  (ein  solcher  wird immer bei einer Kontrolle mitgeführt)
sofort  in  der  Lage sind zu überprüfen,  ob der im Betrieb angetroffene Mitarbeiter ange-
meldet ist.
Auch eine gründliche Recherche im Internet ergab,  dass  die  von der WKO besagte Bereit-
haltung  von  Meldungen  bei  der  Sozialversicherung,  von niemanden gefordert wird.  Wir
haben uns diesbezüglich zahlreiche Publikationen namhafter Wirtschaftstreuhänder durch-
gelesen.
Die von der WKO getätigte Äußerung zur Bereithaltung von Meldungen bei der Kranken-
kasse,  liest  sich  für  uns  wie eine Empfehlung zur Verletzung des Datenschutzes.  Wir
wollten  natürlich  wissen,  wie  die  Zwangsanstalt  zu ihrer Meinung kam.   Ein endloser
Telefonmarathon (wurden von einer Stelle zur anderen verbunden) brachte kein Ergeb-
nis.   Entweder  hatte  man  keine Ahnung von der Materie oder ein eventuell Wissender
war gerade leider nicht verfügbar.
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2014-12-03

Kleine Kassen


Erstaunlicher Wahlarzt

Gesehen letzte Nacht am Heimweg von der Oper,  in der Operngasse in Wien Wieden
(Bärenmühle).   Ist doch erstaunlich oder?!
Erich Weber
2014-08-30

Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger gefordert


Politische Günstlinge wehren sich mit Händen und Füßen

Wie das Amen im Gebet,  so kommt in regelmäßigen Abständen die Forderung nach einer
Zusammenlegung der verschiedenen Sozialversicherungsträger in Österreich.  Die Forder-
ung   hat  allerdings  ihre  Berechtigung,  denn  wenn  sich  ein  Land  mit  nicht  einmal 8,5
Millionen Einwohnern  22 verschiedene  Sozialversicherungssysteme leistet,  dann ist dies
ohnehin mehr als erstaunlich.
Aber  Proporz  und  Freunderlwirtschaft  hat  eben  seinen Preis,  der allerdings zu Lasten der
Beitragszahler geht. Wo sollte man denn sonst die vielen politischen Günstlinge unterbringen,
welche  unter  anderem  leitende  Positionen oder sonstige politische Funktionen bei den ver-
schiedenen  Sozialversicherungsträgern  besetzen.   Daher wird das bestehende System von
der SPÖ und der ÖVP mit Krallen und Klauen verteidigt.
So  meint  heute die Obfrau der  Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK),  Ingrid Reischl,  dass
eine  Fusion  zu  Lasten  der Versicherten gehen würde.   Also diese Aussage ist für uns nicht
nachvollziehbar, denn eine abgespeckte Verwaltung kann sich kostenmäßig nur zu Gunsten
der Beitragszahler auswirken.
Und da sind wir schon beim Geld.   Ingrid Reischl meint doch tatsächlich, dass von jedem
Beitrags-Euro,  lediglich 2 bis 3  Cent in die  Verwaltung  gehen.   Entspräche dies wirklich
der  Realität,  dann wäre die  WGKK in einer Zeltstadt untergebracht und die Beschäftigten
müssten wahrscheinlich noch Geld mitbringen,  um dort arbeiten zu dürfen.
Ingrid Reischl meint weiters:  „Wir stehen mitten in der Umsetzung der Gesundheitsreform.
Diesen Pfad sollten wir konsequent verfolgen, anstatt alte Diskussionen immer wieder auf-
zuwärmen.“ Diese Umsetzung dürfte bis auf die  Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse
noch niemand so wirklich mitbekommen haben.   An was das wohl liegen könnte?
Die freiheitliche Gesundheitssprecherin und Obfrau des Gesundheitsausschusses, Nabg. Dr.
Dagmar Belakowitsch-Jenewein,  meldete  sich  zu  diesem Thema und Reischls Statement
auch zu Wort und bringt es mit ihren Aussagen auf den Punkt.
„Die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger ist längst überfällig. Es ist nicht einzu-
sehen,  dass sich  Österreich immer noch  22 Sozialversicherungsträger leistet,  während die
Leistungen zurückgefahren und die Beiträge erhöht werden“, so Belakowitsch-Jenewein
„Dass  die  Obfrau  der WGKK-Obfrau Ingrid Reischl sich gegen die Zusammenlegung sperre,
habe  wohl  eher  persönliche  denn sachliche Gründe.   Zu glauben mit der Stöger’schen Ge-
sundheitsreform könne Geld eingespart werden, zeigt, dass Reischl völlig ahnungslos ist und
ohnehin  eine  Fehlbesetzung.  Offensichtlich hat sie Angst um ihren hochdotierten Job.  Den
bräuchte es nach einer Reform nämlich nicht mehr“,  so die freiheitliche Gesundheitssprech-
erin ergänzend.
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2014-06-16

Offener Brief an die österreichische Bundesregierung


LESERINNEN-BRIEF vom 26.03.2014

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann!
Sehr geehrter Herr Vizekanzler Spindelegger!
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung!
Ich, Veronika Lindinger,  habe jahrelang in Österreich meine Steuern bezahlt.  Ich trage daher
einen Teil  zur  Finanzierung Ihrer Gagen bei.   Daher sehe ich es als moralisch legitim, mitbe-
stimmen zu dürfen, was mit meinem Steuergeld (und dem der anderen Österreicher) passiert.
Abgesehen  von  dem  Desaster,  das  mit  der  Hypo-Alpe-Adria  angerichtet  wurde und wofür
jetzt aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen der Steuerzahler die Konsequenzen zu tragen
hat,  sehe  ich  absolut  nicht  ein,  warum  der  Staat  Österreich jetzt plötzlich um 86 Millionen
Euro  die  Kunstsammlung  Essl  kaufen  soll.   Herr  Essl  hat  mit  dem Reichtum,  den er sich
privat  durch  die  Firma  Baumax  aneignen  konnte,  selbst  und  im Alleingang die Bilder er-
worben und genauso soll er sie jetzt wieder selbst und im Alleingang verkaufen.
Bei  der  Überschuldung,  die  die  Firma  Baumax hat und aufgrund derer ihr der Konkurs zu
drohen  scheint,  interessiert mich vordergründig sowieso,  ob die Firma nicht auch Schulden
beim Finanzamt hat. Wenn ja, dann wäre es interessant zu wissen, wie hoch diese Schulden
sind  und  ob  der Staat Österreich eigentlich nicht zum Ausgleich dieser Schulden die Bilder
sowieso  beschlagnahmen  könnte.   Die  „Osterweiterung“  scheint ja jetzt mehreren Firmen
auf den Kopf zu fallen und in weiterer Folge wieder dem Steuerzahler.  (Es lebe die Globali-
sierung!)
Falls  Baumax  keine Schulden bei Finanzamt oder sonstigen Behörden wie Krankenkasse etc.
haben  sollte,  dann  erhebt  sich für mich als Steuerzahler trotzdem immer noch die Frage, wo
wir  denn  im ohnehin schon über alle Maßen ausgelasteten Budget plötzlich eine Reserve von
86 Millionen  Euro  haben  sollten,  deren  Ausgabe  in weiterer Folge wieder den Steuerzahler
belasten würde.
Herr  Kulturminister Ostermayer betont,  dass der Ankauf der Kunstsammlung möglicherweise
zur Rettung von 4000 Arbeitsplätzen in Österreich dient.  Und wenn nicht?  Wie man Spekula-
tionen,  Zusagen  und Garantien unserer Regierung Glauben schenken kann,  haben wir nach
der Nationalratswahl 2013 erlebt.
Vorher hieß es aus dem Mund des Finanzministers:  Mit uns gibt es keine neuen Steuern! Jetzt
haben  wir  neue  und  höhere  Steuern  und  den gleichen Finanzminister gibt es immer noch!
Also noch einmal:  Von mir als Steuerzahler ein klares NEIN zum Ankauf der Kunstsammlung
Essl durch den Staat Österreich!
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Lindinger
2014-03-26

Das Asyl-Experiment


Bundesregierung stellt Asylanten vor einheimische Familien

Es erstaunt immer wieder aufs Neue, wenn Gutmensch(innen) wie beispielsweise Alev Korun
(Grüne)  oder  Alexander Pollak (SOS-Mitmensch) permanent lautstark reklamieren,  dass in
Österreich  für  Asylanten zu wenig getan werde.   Dabei scheinen diese Herrschaften zu ver-
gessen,  dass  die  Bundesregierung  im Vergleich betrachtet,  Asylanten gegenüber den ein-
heimischen Familien bevorzugt.
 
Während Kostenhöchstsätze für Asylanten ohne Bedenken und ohne langwierige Diskussion
laufend  erhöht werden  (Letztes Beispiel: Erhöhung von 12 Prozent bei der Verpflegung in
einer organisierten Unterkunft) sieht es für die österreichische Bevölkerung eher triste aus.
 
Da wurden seit Jahren  die Leistungen nicht erhöht.  Hier einige Beispiele:  Die Studienbei-
hilfe  seit  1999  lediglich  einmal,  realer  Wertverlust:  Minus  18 Prozent.  Erhöhung des
Kinderbetreuungsgeldes zuletzt 2002, realer Wertverlust: Minus 22 Prozent. Erhöhung der
Familienbeihilfe zuletzt vor zwölf Jahren, realer Wertverlust: Minus 28 Prozent.
 
Arg  trifft es auch die Pensionisten. Die Pensionserhöhung fällt in diesem Jahr in der Höhe
von  einem Prozent unter der Inflationsrate aus  –  also real 1,7 Prozent.   Damit stellt die
Bundesregierung  öffentlich  zur Schau,  was sie eigentlich von jenen Menschen hält,  die
ihr  ganzes  Leben lang gearbeitet und dadurch auch dementsprechend Abgaben bezahlt
haben.  Nicht zu vergessen, dass diese Leistungen systemerhaltend waren.
 
Erstaunlicherweise hört man diesbezüglich weder von Korun noch von Pollak ein einziges
Sterbenswörtchen.  Nun würden wir allen Gutmensch(innen) die der Meinung sind, dass
es in Österreich den Asylanten schlecht geht, folgendes Experiment empfehlen.
 

Wir empfehlen folgendes Experiment

Reisen Sie illegal in Staaten wie beispielsweise Türkei,  Serbien,  Pakistan,  Afghanistan,
Irak, Nigeria oder Marokko (Liste ist nicht vollständig) ein. Sorgen Sie sich nicht um Visa,
internationale Gesetze, Immigrationsregeln oder ähnliche, lächerliche Vorschriften.
 
Wenn  Sie  dort  angekommen sind,  fordern Sie umgehend von der lokalen Behörde eine
kostenlose medizinische Versorgung für sich und Ihre ganze Familie. Bestehen Sie darauf,
dass alle Mitarbeiter bei der Krankenkasse oder bei den Behörden Deutsch sprechen.  Bei
einem Krankenhausaufenthalt machen Sie klar,  dass Ihr Essen so vorzubereiten ist,  wie
Sie dies aus Österreich gewohnt sind.
 
Bestehen Sie darauf, dass alle Formulare, Anfragen, und Dokumente in Deutsch übersetzt
werden.   Weisen Sie Kritik an Ihrem Verhalten empört zurück indem Sie ausdrücklich be-
tonen:  „Das hat mit meiner Kultur und Religion zu tun; davon versteht Ihr nichts“.
 
Sprechen Sie sowohl zu Hause als auch anderswo nur Deutsch und sorgen Sie dafür, dass
sich  auch  Ihre Kinder so verhalten.   Fordern Sie unbedingt,  dass  an  Schulen  westliche
Kultur und christliche Glaubenslehre unterrichtet wird.
 
Lassen  Sie  sich  nicht  diskriminieren,  bestehen  sie  auf  Ihr  gutes Recht, verlangen Sie
Kindergeld, Arbeitslosengeld, Notstandsunterstützung oder sonstig soziale Geld- oder Sach-
zuwendungen.   Organisieren  Sie  Protestzüge gegen Ihr Gastland und dessen Einwohner,
unterstützen  Sie ausnahmslos Gewalt gegen Nicht-Weiße,  Nicht-Christen und gegen eine
Regierung, die Sie ins Land gelassen hat.
 
Wir wünschen Ihnen bei diesem Experiment viel Glück.   Sollten Sie dieses überleben und
in einer feuchten Gefängniszelle einige Jahre Ihres Leben verbringen müssen, besteht viel-
leicht folgende Hoffnung: Dass Sie endlich zum Nachdenken beginnen und erkennen, dass
es den Asylanten in Österreich eigentlich sehr gut geht.
 
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2012-10-18
 

Sind Transsexuelle krank?


Kein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

Auf unseren Beitrag „Homosexuelles Kindeswohl“ gab es heute eine politische Reaktion. In

einer  heutigen Presseaussendung  bezeichnete der  FP-Jugendsprecher,  LAbg.  Dominik

Nepp,  den Wunsch gleichgeschlechtlicher  Paare auf Kinder als egoistisch.   Zwei Mütter

oder zwei Väter gefährden die gesunde psychische Entwicklung von Kindern.

 

Auf der heutigen Homo-Konferenz gab Stadträtin Sandra Frauenberger bekannt, dass sich

die  Wiener SPÖ massiv für das  Recht Homosexueller auf Adoption und auf künstliche Be-

fruchtung einsetzen will. Erstaunlich, dass eine Regierungspartei derartig wenig Wert auf

eine gesunde psychische Entwicklung von Kindern legt.

 

Denn  wie es den  Kindern dabei geht,  wenn sie zwei Mamas oder zwei Papas haben und
zum  Gespött ihrer  Mitschüler werden,  interessiert offenbar weder die adoptionswütigen
Homosexuellen, noch Sandra Frauenberger.

 

„Es sei gesellschaftspolitisch das völlig falsche Signal Eine Familie besteht im Idealfall nun

einmal aus Mutter, Vater und Kindern. Man muss die Ideale fördern, nicht irgendwelche

abstrusen anderen Zusammensetzungen“, so Dominik Nepp.

 

Wann gibt es die künstliche Befruchtung für Transsexuelle?

Im Zusammenhang mit der Homo-Konferenz haben wir auf der offiziellen Webseite der Stadt

Wien einige Recherchen angestellt und sind dabei auf erstaunliches gestoßen.  Über das offi-
zielle virtuelle Sprachrohr des rot-grünen Wiens wird bekanntgegeben, dass Transsexualität
keine Krankheit ist.

 

Eine Zeile weiter wird jedoch vermerkt,  dass Transsexualität  nach wie vor als Krankheit gilt.

Dies  sei  besonders wichtig,  denn nur so  übernimmt  die  Krankenkasse die Kosten der ge-
schlechtsanpassenden Operation.

 

Screen: wien.gv.at

 

Nun wird es etwas verwirrend. Der Autor auf „wien.gv.at“, offenbar ein Experte in Sachen

Sexualität,  behauptet  Transsexualität ist keine Krankheit.   Praktischer Weise  allerdings
übernimmt die Krankenkasse die Kosten, weil es doch als Krankheit gilt.
 
Was nun?  Ist Transsexualität jetzt eine Krankheit oder nur ein Betrug am Sozialsystem
zur Befriedigung einer sexuellen Orientierung?

 

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2011-11-10
 

Dumm oder bösartig?


Existenzgefährdung durch Beamt(innen)

Was so manche Beamt(innen) in ihrer  Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist

nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-

end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.  

 

 

Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-

Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.

 

 

Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-

berechtigung für ein Kaffeehaus.   Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück,  um die

Situation aufzuklären.  Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.

 

War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt

So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war  Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.

 

Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens  –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem,  was man sich im  MBA 10 zusätzlich
leistete.

 

Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren  ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein

Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll

man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen  für uns  unter Jugendblöd-

heiten.

 

MBA 10 informierte Dritte über  getilgte Vorstrafen

Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom

JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.  Diese sind heute – 16 Jahre später-

bereits getilgt.   Auch schienen die Verurteilungen des  JGH-Wiens nie in einem Straf-

registerauszug  auf.   Dies hat auch  seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will

man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.

 

Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen.  Um zu den beiden, bereits getilgten

Jugendvorstrafen zu kommen,  müssen schon Ermittlungen  angestellt worden sein.

Da man mit  diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen,  bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.

 

Und jetzt  wird es  besonders krass.   Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und

Angestellte für  Wien und  der Wirtschaftskammer Wien, die beiden  bereits getilgte

Jugendvorstrafen des  Herrn Huber  aus den  Jahren 1994 und 1995 mit.   Letztere

Institution verständigte  wiederum den  Unternehmer,  der nun auch in Kenntnis
deren ist.

 

Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG    Vorwurf  einer  schon  abgetanen  gerichtlich  strafbaren Handlung
erfüllt wurde.

 

Screen: jusline.at

 

Huber meint jedenfalls:  „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“

 

Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,

die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.  Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
 
Das wirft bei uns die Frage auf,  sind oder waren  jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.

 

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2011-09-11
 

Hurentag


Internationaler Hurentag

„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.

Vertrag mit Freier?

Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.

Verträge gab es schon vor Jahren

Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum  gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.

Behördenkriege und die Auswirkungen

Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.

Gewalt gegen Sexarbeiterinnen

Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.

Die feine Gesellschaft

Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben.  Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
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2010-06-01
  

Sozialdemokratische Doppelmoral


Skandal in SPÖ-naher Druckerei?

Wie einer heutigen APA-OTS Aussendung zu entnehmen ist, soll es in einer SPÖ-nahen
Kärntner Druckerei zu einem ungeheuerlichen  Skandal gekommen sein. Laut Aussage
des Kärntner Landeshauptmanns Dörfler besteht der Verdacht, dass in diesem Betrieb
geringfügig beschäftigte Mitarbeiter nicht die ihnen zustehenden Lohnzahlungen erhalten
haben, sondern mit Gutscheinen anstelle von Löhnen bezahlt wurden bzw. Mehrleistungen
nicht honoriert worden sind.
Weiteres will der Landeshauptmann geklärt wissen, inwieweit Lohnsteuerabgaben an das
Finanzamt und Abgaben an die Gebietskrankenkasse geleistet worden sind, sowie welche
weiteren Verfehlungen in dieser SPÖ-nahen Causa liefen.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Er erwarte sich eine lückenlose und schonungslose Überprüfung dieses Falles, bzgl. der
Vorwürfe welche Seitens der Belegschaft aufgezeigt wurden. Einer Mitarbeiterin die sich
an die Arbeiterkammer wandte und sich dort rechtliche Hilfe erhoffte, sei angeblich von
einer AK-Beraterin folgendes mitgeteilt worden: ,Ein roter Betrieb hackt dem anderen
roten kein Auge aus.“
Dieses Zitat einer Arbeiterin soll in einem Brief an den Landeshauptmann festgehalten sein.
Wenn diese Aussage tatsächlich der Wahrheit entspricht, hat die Arbeiterkammer großen
Erklärungsbedarf.
Der Brief an den Landeshauptmann. Quelle: APA-OTS

Dementi der AK

Die AK dementierte umgehend die erhobenen Anschuldigungen via Presseaussendung.
Der zuständige AK-Direktor Dr. Winfried Haider wies die Anschuldigungen aufs Schärfste
zurück.
„Es ist ein Zeichen von schlechtem Stil und Rufschädigung, wenn Kärntens Landeshaupt-
mann via Aussendung anonym erhobene Vorwürfe gegen eine Mitarbeiterin der AK und
somit gegen die gesamte Institution, ohne vorherige Überprüfung, medial verbreitet“, so
der  AK-Direktor.

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steine werfen

Das gerade die AK die Schiene der vorigen Nichtüberprüfung fährt ist erstaunlich. Ist sie
jedoch jene Institution, welche ohne Überprüfungen „Drohbriefe“ an Unternehmer ver-
sendet, die nur auf den Angaben eines beschwerdeführenden Arbeitnehmer basieren.
Uns liegt zahlreich derartiger Schriftverkehr vor, wo sich alle Vorwürfe in Luft auflösten,
nachdem die Unternehmer Fakten auf den Tisch legten. Allerdings gehörten die Betrie-
be, welche diese „Drohbriefe“ erhielten,  zu keinem Dunstkreis einer politischen Partei.

Telefongespräch mit AK-Direktor

Dr. Haider garantiert für die AK, dass sich diese ohne Rücksicht auf den jeweiligen Eigen-
tümer des Unternehmens, für die Interessen der Arbeitnehmer einsetze und diese
vertrete. Jene Betroffenen die mit arbeitsrechtlichen Problemen in dem besagten Brief
angeführten Betrieb zu kämpfen haben, mögen sich an die AK-Rechtsberatung wenden.
Ob die Betroffenen im aktuellen Fall von diesem Angebot noch Gebrauch machen werden
ist allerdings fraglich. Eine derartig  negative Propaganda schmälert mit Sicherheit das Ver-
trauen in die AK.
In einem heute geführten Telefongespräch mit Dr. Haider versicherte dieser der Redaktion,
dass an den gesamten Vorwürfen nichts dran sei. Seiner Meinung nach ginge es lediglich
darum, einen SPÖ-nahen Betrieb und die Arbeiterkammer „anzupatzen“.

Es fehlt die Motivation

Nun es wird die nahe Zukunft zeigen, was an diesen Vorwürfen wirklich dran ist. Uns er-
scheint es allerdings ein wenig unrealistisch, wenn der Kärntner Landeshauptmann die
Staatsanwaltschaft, das Finanzamt und die Krankenkasse einschaltet, nur um ein politisches
Strohfeuer zu entfachen.
Das Dörfler den Brief so blauäugig in Empfang genommen hat und sich dadurch in Gefahr
begibt ins offene Messer zu laufen, glauben wir nicht. Uns fehlt auch die Motivation für
das „Anpatzen“, denn es gibt keine unmittelbar bevorstehenden Wahlen in Kärnten.

Doppelmoral öffentlich zur Schau gestellt

Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, ist dies ein neuerlicher Beweis dafür welche Dop-
pelmoral bei den Sozialdemokraten ganz ungeniert und öffentlich zur Schau getragen wird.
Über zwei klassische Beispiele haben wir bereits in den Beiträgen „Morddrohung gegen H.C.
Strache“ und „Zutritt für Männer verboten“ berichtet.
 
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2010-02-18
  

Der Beamte und die Schadenfreude


Arbeitslosengeld gestrichen

In Vorarlberg hat das Arbeitsmarktservice (AMS) im vorigen Jahr, fast 3.500 Personen
das Arbeitslosengeld zeitweise gesperrt. Diese Sperren erfolgten auf Grund von Arbeits-
unwilligkeit und haben gegenüber dem Jahr 2008 um ein Viertel zugenommen.

Erstaunlich ist auch, dass von dieser Sperre kaum ältere Personen betroffen waren, sondern
der Löwenanteil bei den unter 25-Jährigen zu finden war. Bis zu sechs Wochen Arbeits-
losengeldsperre gab es für Personen, die zumutbare Arbeitsstellen oder Schulungen nicht
angetreten hatten.

Allerdings fragen wir uns warum nur für sechs Wochen? Eine Person die nicht arbeiten will
und dies auch noch öffentlich demonstriert, hat keinerlei Anspruch auf eine Unterstützung.

Sozialschmarotzer sind Wirtschaftsschädlinge

Diese Leute sind Sozialschmarotzer und schädigen die Wirtschaft. Wir haben schon einige
Male darüber berichtet, dass einerseits eine Arbeitslosigkeit besteht, während anderseits
offene Stellen nicht besetzt werden können, weil es Berufsarbeitlosen an Arbeitswillen
mangelt.

Aus der Not eine Tugend gemacht

Ein derart massives Personalproblem dürfte auch der Inhaber eines Viersternehotels im
benachbarten Bundesland gehabt haben. Trotz Hauptsaison und überdurchschnittlicher
Bezahlung, konnte ein Ötztaler Hotelier nicht genügend Personal für sein Hotel finden.

Um seinen dringenden Personalbedarf zu decken, stelle er zwölf Ausländer (vorwiegend
aus Ungarn) ein. Er meldete die Leute auch beim Finanzamt und bei der Krankenkasse,
wodurch dem österreichischen Staat kein Schaden erwuchs.

Keine Arbeitsbewilligung aber Arbeitswillen

Allerdings hätten diese Leute Arbeitsbewilligungen benötigt, die jedoch wegen Kontingent-
erschöpfung nicht ausgestellt wurden. Die Kontrollgruppe gegen illegale Arbeit (KIAB)
entdeckte im Zuge einer Kontrolle diesen Missstand und zeigte den Hotelbesitzer an.

Unnötiger geistiger Erguss eines Beamten

Das der Sachbearbeiter Franz Füchsl von der Steuerkoordination Region West nicht unbe-
dingt zur geistigen Elite unseres Landes gehören dürfte, beweist sein Statement welches
wir aus der Bezugsquelle  „tirol.orf“ zitieren:

Zitat eines Beamten, der seinen Gehalt ausschliesslich aus Steuergeld bezieht:
„Dem Hotelbetreiber drohen jetzt empfindliche Strafen nach dem Ausländerbeschäftigungs-

gesetz. Zudem dürfte er den Rest der Saison mit einem akuten Personalengpass zu kämpfen
haben.“

Schadenfreude ist kaum zu verbergen

Aus dieser Aussage kann man direkt die Schadenfreude entnehmen, dass der Unternehmer
nun Personalprobleme haben wird. Klar wird er die haben, weil es ja genug sozialschmarot-
zende Arbeitsunwillige gibt, welche auch aus dem Geld des Hoteliers erhalten werden.

Nochmals zurück zum Beamten Füchsl, der vermutlich im Staatsdienst tätig ist weil seine
Dienste in der Privatwirtschaft offensichtlich nicht so gefragt waren. Wenn er seinen Job

erledigt und Leute zur Anzeige bringt die gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen
ist das eine Sache.

Füchsl sollte lieber einmal nachdenken

Jedoch derart geistige Ergüsse von sich zu geben, steht diesem Mann nicht zu. Was glaubt
er, von wem er seinen Gehalt weiter beziehen wird, wenn es keine Privatunternehmer mehr
gibt. Sogar die illegal Beschäftigen aus dem Hotel haben seinen Gehalt mitfinanziert, weil
sie beim Finanzamt angemeldet waren und daher Steuern bezahlten.
 

In Deutschland kippt bereits die Stimmung

Im benachbarten Deutschland erkennen schon Politiker den Ernst der Situation bezüglich
der Sozialschmarotzer. Es wird dort vermutlich eine Frage der Zeit sein, bis etwas dagegen
unternommen wird, wobei der erste Schritt  bereits vom Bundesgerichtshof gesetzt wurde.

Da Österreich sich in vielen Fällen am westlichen Nachbarn orientiert hoffen wir, dass
auch bei uns die Politiker aufwachen und endlich ihre Stimmviehangst ablegen und eben-
falls zu dieser Erkenntnis kommen.

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2010-02-13
  

Die kranke Krankenkasse TEIL2


Bußgeld und Datenschutz

Im Beitrag „Die kranke Krankenkasse“ haben wir berichtet, wie die WGKK einen Unter-
nehmer mit einem Bußgeld abzocken will, für eine Tat die er gar nicht begangen hatte.
Angeblich wurde die Beitragsmeldung für Oktober zu spät übermittelt, obwohl die WGKK
den Wahrheitsbeweis wegen „Datenschutz“ schuldig blieb und die Beitragszahlung nach-
weislich bereits vor dem Abgabetermin erhalten hatte.

Kundendesorientiert

Wie die WGKK mit ihren „Kunden“ umgeht beweist nachfolgendes Beispiel, welches uns
der Leser Herr Johann M.  mitteilte. Dieser besitzt einen Gastgewerbebetrieb in Wien und
beschäftigt vier Arbeitnehmerinnen.

Neues erstaunliches Gesetz

Seit 1. Jänner 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Arbeitnehmer(innen) bereits vor
ihrem Dienstantritt bei der WGKK zu melden. In unseren Augen ein schwachsinniges Gesetz,
den durch „Nichtantritte“ werden Stornos verursacht, die unnötigerweise die Arbeitszeit
des Unternehmers und die der WGKK in Anspruch nehmen.

Mitarbeiterin kam nicht

Aber sei wie es sei, Herr Johann M. ist ein gesetztreuer Bürger und handelt auch dement-
sprechend. Am 24.März 2009 hätte die vom AMS gesendete Ilona S. ihren Dienst im Lokal
des Herrn M. antreten sollen.
Der Gastronom meldete die Kellnerin in spe ordnungsgemäß vor ihrem ersten Arbeitstag
an. Frau Ilona S. zog es jedoch vor nicht zu erscheinen. Vielleicht hatte sie woanders ein
besseres Angebot bekommen oder blieb in der „Arbeitlosen“.

Stornomeldung ignoriert

Johann M. schickte eine Stornomeldung an die WGKK und dachte sich der Fall sei erledigt.
Mitnichten, denn die Krankenkasse dachte gar nicht daran Ilona S. zu stornieren und ver-
rechnete diese im Beitragsmonat März.
Gibt’s doch nicht, dachte sich M. und urgierte bei der WGKK. Reaktion „Null“ seitens der
Krankenkasse und das Monat für Monat, obwohl der Unternehmer monatlich reklamierte.
Frau Ilona S. blieb seitens der WGKK, weiterhin Beschäftige des Johann M. und der zahlte
fleißig die Beiträge ein um nicht exekutiert zu werden.

Erst mit Rechtsbeistand Erfolg

Erst als der Unternehmer im Vormonat seinen Rechtsbeistand einschaltete, bequemte man
sich bei der WGKK Frau Ilona S. per 31.10.2009 zu stornieren. Jetzt wartet er auf die Refund-
ierung der einbezahlten Beiträge für eine Dienstnehmerin die er gar nicht hatte.

Warum kein Strafgeld für die WGKK?

Was wir mit diesem Beispiel aufzeigen wollen ist, dass die Voll- oder Halbbeamten in der
Tintenburg der WGKK von den Unternehmern Genauigkeit verlangen, diese aber selbst nicht
an den Tag legen.
Auch mit der Verhängung von Bußgeldern ist man bei der Krankenkasse sehr schnell, sollte
einem Beitragspflichtigen einmal ein Fehler unterlaufen. Wenn dieses Strafgeldprinzip auch
für die Mitarbeiter(innen) der WGKK gelten würde, müssten so manche  Krankenkassen-
Angestellten am Monatsende dazubezahlen, dass sie dort arbeiten dürfen.
 
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2009-12-14
  

Die kranke Krankenkasse


Post von der WGKK

Diese Woche erhielt ein Unternehmer Post von der Wiener Gebietskrankenkasse, was ihn
eigentlich sehr verwunderte, weil er seit über 20 Jahren von einer renommierten Steuer-
kanzlei vertreten wird, die seine Agenden erledigt.
In diesem Schreiben werden von ihm 54,- Euro Strafe gefordert, da laut Auskunft der
WGKK seit dem Zeitraum März 2008, bereits das dritte Mal die Abgabefrist für den
Beitragsnachweis überschritten wurde.

Frist versäumt?

Die Krankenkasseabgaben müssen spätestens bis 15. des jeweiligen Folgemonat bezahlt
werden und dies gilt auch für die Abgabe des Beitragsnachweis. Im konkreten Fall handelt
es sich um den Monat Oktober 2009, indem angeblich  dieser Nachweis zu spät abgegeben
wurde.
Kann nicht sein dachte sich der Unternehmer, der seine Zahlungen immer sehr korrekt er-
ledigt. Er wandte sich an uns und ersuchte um Veröffentlichung dieser Story, was wir
natürlich gerne tun.

Alles ordnungsgemäß bezahlt

Der Mann legte uns seine Zahlungsunterlagen an die WGKK vor, aus denen eindeutig her-
vorging, dass er bereits immer zwischen dem 8. und 10. jedes Monat bezahlte. Das Monat
Oktober  2009, welches ihm vorgeworfen wird, hatte er sogar am 6.November 2009 ein-
bezahlt.
Er rief in der Beitragstelle an und fragte nach ob sein Geld nicht fristgerecht angekommen
sei, was von der Angestellten der WGKK verneint wurde. Auf die Frage warum er dann eine
Strafe bezahlen soll, verwies die Dame auf die nicht fristgerechte Übersendung des Beitrags-
nachweis.

Wenn Verschulden, dann in der Steuerkanzlei

Dieser Nachweis wird immer von der Steuerkanzlei an die WGKK übermittelt. Daher kann
das Verschulden nur diese betreffen. Es ist schon richtig, dass der Steuerberater der Erfül-
lungsgehilfe des Unternehmers ist und er eine Kontrollpflicht gegenüber diesem hat.
Mit der fristgerechten Zusendung des Erlagscheines vom Steuerberater, hatte der Unter-
nehmer seiner Kontrollpflicht genüge getan. Da die Zahlung weit vor dem 15. am Konto
der WGKK eingegangen ist, hätte dies auch der dortige Hausmeister begreifen müssen.
Sollten nun die Angaben der WGKK tatsächlich stimmen und der Nachweis wurde ver-
spätet übermittelt, hätte diesen Strafbescheid der Steuerberater bekommen müssen. So
weit, so nicht gut, den diese erstaunliche Geschichte geht weiter.

Kein Wahrheitsbeweis

Da der Unternehmer den Angaben der WGKK aber nicht ganz traute, ersuchte er um die
Übermittlungsprotokolle der Beitragsnachweise. Und jetzt kommt der Hammer. Die Sach-
bearbeiterin bei der WGKK meinte allen Ernstes, dass dies aus Datenschutzgründen nicht
möglich sei.
Das heißt im Klartext, dass die WGKK einem Unternehmer eine Verfehlung vorwirft, ihn
bestraft und nicht einmal den Wahrheitsbeweis antritt. Wie krank ist man bei der WGKK
wirklich?

Denkende Mitarbeiter unerwünscht

Bezeichnend war auch die Aussage der Sachbearbeiterin, dass sie nur die Anordnungen
ihrer Vorgesetzten befolge und keine eigenen Entscheidungen treffen kann und darf.
Durch diese Aussage wird deklariert, dass man bei der WGKK offensichtlich nur „auf nicht
selbständig“  denkende Mitarbeiter Wert legt. Solche die bei der Arbeit mitdenken, dürf-
ten dort wahrscheinlich nicht erwünscht sein.
Die Wiener Gebiets Krankenkasse allgemein und deren Mitarbeiter(innen) insbesondere
genießen in der Bevölkerung ohnehin nicht den besten Ruf. Mit diesem Fauxpas hat die
WGKK eindruckvoll bewiesen, dass dieser Ruf nicht ganz unbegründet ist.
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2009-12-04
  

Ist Österreich so krank ?

Wirtschaftskrise bei den Krankenkassen

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger verhandelt seit voriger Woche wieder
mit der Ärztekammer, für eine einigermaßen umfassende Gesundheitsreform.
Die Wirtschaftskrise ist auch für die ohnehin finanziell angeschlagenen Krankenkassen
deutlich spürbar.
Durch das Sinken des Lohnniveaus, sinken auch die Beitragseinnahmen im selben Ausmaß.
Immer mehr Versicherte haben ein geringeres Einkommen und kommen daher früher in den
Genuss der Rezeptgebührenbefreiung.

Kranke Österreicher ?

Die Österreicher werden immer kränker, das lässt sich zumindest aus einer Statistik
über die „Krankenstandstage“ herauslesen.
Erstaunlich ist auch, das Arbeitslose häufiger im Krankenstand sind als arbeitende
Menschen.
Allerdings sanken im gleichen Zeitraum die Krankenstände der arbeitenden Bevölkerung,
während die der Arbeitslosen stiegen.

Krankenstand unterbricht Arbeitslose

Während bei den Beschäftigten, je nach Kollektivvertrag, zwischen vier und sechs Wochen
lang der Arbeitgeber für die Lohnentgeltfortzahlung aufkommt, übernimmt bei Arbeits-
losen die Krankenkasse bereits nach drei Tagen die Kosten.
Im Krankenstand erhöht sich das „Einkommen“ des Arbeitslosen, weil das Krankengeld
anders berechnet wird als die Arbeitslosenunterstützung.
Auch wird der Bezugszeitraum erweitert, da der Krankenstand den Anspruch auf Arbeits-
losengeld unterbricht.

Blauäugiges AMS

Würde man jetzt schlecht denken, könnte der Schluss gezogen werden, dass dies von
etlichen Leuten absichtlich betrieben wird.
Beim AMS will man freilich davon nichts wissen. Ein Arbeitsloser könne sich schliesslich
nicht so mir nichts, dir nichts „krank“ schreiben lassen. Dazu benötige er ärztliche
Befunde.
Wie naiv ist bei beim Arbeits Markt Service eigentlich ? Ein ganz normaler Arztbesuch
beim Allgemeinmediziner genügt, um zu einer Krankmeldung zu gelangen.
Es wundert uns eigentlich nicht, wenn das AMS von bösen Zungen als „Arbeits-Meidungs
-Service“ bezeichnet wird.

Alles nur Zufall

Da wir aber nicht schlecht denken, glauben wir an pure Zufälle, wenn Arbeitslose vor
Antritt eines vorgeschriebenen Kurses plötzlich erkranken und daher zu diesen Kurs
nicht antreten können.
Es ist zwar medizinisch noch nicht bewiesen, aber die gängige Praxis scheint es zu
bestätigen, dass Arbeitslose wirklich mehr gesundheitlich gefährdet sind, als ihre
arbeitenden Mitbürger.

Gesundheitliche Schäden

Wirbelsäulenschäden durch langes Liegen auf der Bettbank vor dem Fernseher.
Lungenschäden durch Passivrauchen in Kneipen, in denen man sich zwangsläufig
länger aufhalten muss.
Auch die Verkühlungsgefahr ist um diese Jahreszeit  extrem gross, wenn man auf der
Donauinsel noch zu leicht bekleidet in der Sonne liegt.
Augenschäden stehen ebenfalls an der Tagesordnung, die durch permanentes Lesen
der Stellenangebote entstehen.
Die Unfallgefahr ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Bei der  „Nachbarschaftshilfe“
am anderen Ende von Wien, ist permanent die Gefahr gegeben von der Leiter zu fallen,
während man eine Wohnung ausmalt.
Über die robusteste Gesundheit verfügen in Österreich die Selbständigen.
Erstaunlicher Weise ist diese Bevölkerungsschicht kaum krank und wir stellen uns
die Frage, an was das wohl liegen könnte ?
Stauni

2009-04-20
  

Inhalts-Ende

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