Kippen des totalen Rauchverbots


Überlebenschance für Wiens Kaffeehauskultur und Wirte

 

Als große Chance für die angeschlagene Wiener Kaffeehaus- und Wirtshauskultur sieht der Marktsprecher der FPÖ-Wien, LAbg. Udo Guggenbichler, dass das von der letzten Regierung beschlossene totale Rauchverbot in der Gastronomie allem Anschein nach nicht ab Mai 2018 umgesetzt werden wird.

 

Den jetzt von der SPÖ-Stadträtin Ulrike Sima angekündigten Klagen dagegen sieht er gelassen entgegen, amüsiert sich jedoch über die in den Medien kolportierten Begründungen Simas.  „Dass sich Sima in ihrer Ankündigung von Klagen auf die `Rechtssicherheit´ beruft und offenbar der Meinung ist, die Wirte hätten sich jetzt jahrelang auf das totale Rauchverbot gefreut, zeigt, wie wenig Ahnung die Wiener SPÖ von der Realität hat“, so Guggenbichler kopfschüttelnd.  Der Einwand `Rechtssicherheit´ gelte maximal als Argument gegen das totale Rauchverbot, haben die Wirte doch um teures Geld alle gesetzlichen Vorgaben in Form von baulichen Maßnahmen zur Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen umgesetzt. Viele Gastronomen hätten das nicht überlebt. „Rechtssicherheit bedeutet, dass diese Regelung jetzt nicht umgeworfen und die Investitionen der Wirte eben nicht vernichtet werden würden“, so Guggenbichler.

 

Wenn sich Sima tatsächlich so große Sorgen um die Gesundheit der Wiener macht, schlägt Guggenbichler vor, sie solle sich endlich um das Drogenproblem in Wiens U-Bahn-Stationen und Parks kümmern: „Hier gibt es schon längst eine klare Gesetzeslage, die man umsetzen könnte, wenn man nur wollte“, setzt Guggenbichler abschließend klare Prioritäten.

 

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2017-12-12


Absolutes Rauchverbot in der Gastronomie kommt nicht


Und wieder bezieht Dr. Zielinski (Van der Bellen hat eine herrliche Lunge) Stellung

 

 

So (obiger Screenshot) kommentiert heute der FPÖ-Chef H.C. Strache, die Beibehaltung der bisherigen Lösung zum Rauchen in Lokalen.   ÖVP und FPÖ hatten sich in Verhandlungen geeinigt, dass das ursprünglich ab Mai 2018 geplante absolute Rauchverbot in der Gastronomie nicht kommt.  Die derzeit gültige Regelung, wonach in abgetrennten Raucherzimmern geraucht werden darf, bleibt bis auf Weiteres bestehen.  Ergänzend wird das generelle Rauchverbot in Österreich von 16 auf 18 Jahre angehoben.  Zusätzlich dürfen unter 18-Jährige nach den Plänen der ÖVP und FPÖ, künftig nicht mehr im Raucherbereich von Lokalen sitzen. Außerdem wird es auch ein Rauchverbot in Autos geben, wenn Kinder und Jugendliche dieser Altersgruppe im Wagen mitfahren.

 

Gegen diese, bereits seit 2009 bestehende Möglichkeit des Rauchens in abgetrennten Raucherzimmern in der Gastronomie, protestieren SPÖ und Grüne, die von einige Ärzten unterstützt werden.  Einer davon ist uns besonders ins Auge gestochen.  Es handelt sich um den Krebsspezialisten Dr. Christoph Zielinski, welcher heute im KURIER wie folgt zitiert wird:

 

 

Nun könnte man dem guten Herrn Doktor ungesehen Glauben schenken, wenn da das Wörtchen „wenn“ nicht wäre.   Denn erst im August 2016, attestierte er in der PRESSE dem 72jährigen Kettenraucher Alexander Van der Bellen – jetziger Bundespräsident – wie folgt:

 

 

Da stellt sich wahrscheinlich nicht nur für uns die Frage, ist das Rauchen tatsächlich derart gesundheitsschädlich bzw. ist Alexander Van der Bellen eine Art gesundheitliches Wunder  – oder werden die Folgen des Rauchens lediglich übertrieben dargestellt, um in Folge als politische Stimmungsmache gegen die zukünftige Regierung zu dienen?

 

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2017-12-11


Wenn Rauchverbot nicht kippt, wird die Freiheit von Gästen und Wirten beschnitten


Freiheitliche Wirtschaft Wien vehement gegen totales Rauchverbot

 

Im Mai 2018 soll ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft treten. Damit wird die Gastronomie ein weiteres Mal geschädigt, denn die meisten haben ihr Lokal auf mit teils zehntausenden Euro umgebaut und so fit für das damals geänderte Nichtrauchergesetz gemacht.  Viele Wirte überlebten diesen Umbau aufgrund des massiven finanziellen Aufwandes nicht.  Die Unternehmer vertrauten der damaligen SPÖVP-Regierung dahingehend, dass mit diesem Kompromiss (Raucher- und Nichtraucherbereiche) 2008 die Debatte endlich zu einem gekommen ist.  Mit der geplanten Regelung stößt man die Unternehmer nun wieder vor den Kopf.

 

Die Freiheitliche Wirtschaft Wien setzt sich für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung im Sinne der Entscheidungsfreiheit ein.  „Wir brauchen für unsere Unternehmer kein Diktat von oben – wir stehen auch für die Freiheit zu wählen, welche Art von Lokal wir besuchen wollen.  Es gibt ohnehin schon genug Nichtraucherlokale, das ist auch in Ordnung, denn jeder Unternehmer und jeder Gast soll selbst entscheiden, was er möchte“,  betont der Präsident der Freiheitlichen Wirtschaft Wien, LAbg. Karl Baron.

 

Außerdem sieht Baron die Wirtschaftskammer in der Pflicht, sich endlich klar zu positionieren. „Auf welcher Seite steht die von der ÖVP dominierte Wirtschaftskammer? Steht sie auf jener der Unternehmer oder auf jener, die unseren Wirte andauernd etwas vorschreiben wollen und sie somit ruinieren“, kritisiert Baron die schwammige Linie der Wirtschaftskammer und fordert diese auf, sich endlich klar und deutlich hinter „ihre“ Wirte und somit gegen das totale Rauchverbot zu stellen.

 

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2017-11-21


Rauchverbot für Jugendliche unter 18 Jahren


Wird Bundespräsident Van der Bellen bzgl. des Rauchens als Vorbild fungieren?

 

Als langjährige Forderung der Grünen, die nun in der Zielgeraden ist, bezeichnete heute die Gesundheitssprecherin der Grünen, Eva Mückstein, das geplante Rauchverbot für Jugendliche unter 18 Jahren.

 

 

„Bei den Jugendlichen Bewusstsein für die schädigende Wirkung des Rauchens zu schaffen und über das Suchtpotenzial aufzuklären, ist sehr sinnvoll. Die Verfügbarkeit von Zigaretten zu erschweren und das Rauchen in jungen Jahren zu untersagen sind zusätzliche Maßnahmen, die helfen, mit dem Rauchen erst gar nicht zu beginnen“,  so die Grün-Politikerin.

 

Wie weit darf man aber die Worte von Frau Mückstein für bare Münze nehmen?  Diese Frage stellt sich für uns deshalb, weil von ihr – im August des Vorjahres – keine Silbe zum Thema „schädigende Wirkung des Rauchens“ zu vernehmen war.  Da geriet nämlich der von den Grünen unterstützte Bundespräsidentenkandidat Alexander Van der Bellen in die Schlagzeilen, weil Gerüchte um eine angebliche Krebserkrankung – auf Grund seines Nikotinkonsums – auftauchten.

 

Obwohl Van der Bellen bekannterweise ein starker Raucher ist, fand sich auch ein Arzt (Krebsspezialist Dr. Christoph Zielinski), der den Gesundheitszustand 72-jährigen wie folgt attestierte:  „Er hat wirklich eine herrliche Lunge.“ oder  „Auch auf sonstige Spuren des Rauchens gebe es bei Van der Bellen keine Hinweise.  Das gelte für die Lunge, aber auch für andere Organe.“

 


 

Erstaunlicherweise kam damals von der Gesundheitssprecherin der Grünen – weder zum Attest des Arztes, noch zur schädigenden Wirkung des Rauchens – ein aufklärender Kommentar.  Naja, ein solcher hätte ja auch dem unabhängigsten aller unabhängigen Kandidaten zum Nachteil gereichen können. Ob sich Jugendliche unter 18 Jahren an ein Rauchverbot halten werden sei dahingestellt, denn immerhin hat der Bundespräsident eine Vorbildfunktion – und dieser ist ein sehr starker Raucher.

 

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2017-01-03


72-jähriger Kettenraucher hat eine herrliche Lunge


Gesundheitszustand von Van der Bellen lässt

den Schluss zu:  Rauchen ist ungefährlich

Predigen  doch  fast  ausnahmslos alle Mediziner über die Gefährlichkeit des Rauchens.
Um den Rauchern ihr Laster zu vergällen,  gibt es seit geraumer Zeit sogar  „Ekelbilder“
auf den Zigarettenpackungen und Rauchverbote an allen (un)möglichen Orten.
Allerdings  fragen  wir  uns,  warum das  Rauchen so verteufelt wird?   Diese Frage stellen
wir  uns  auf  Grund eines heutigen Artikels in der Presse.  Um den Gerüchten über einen
angeschlagenen  Gesundheitszustandes  entgegenzuwirken,   legte  der  unabhängigste
aller unabhängigen Bundespräsidentschaftskandidaten, Alexander Van der Bellen, seine
Befunde offen.
Der 72-jährige Van der Bellen ist bekannterweise ein sehr starker Raucher. Da verblüffen
uns Aussage  seines  Arztes,  wie:. „Er hat wirklich eine herrliche Lunge.“ .oder .„Auch auf
sonstige Spuren des Rauchens gebe es bei Van der Bellen keine Hinweise. Das gelte für
die Lunge, aber auch für andere Organe.“
Also scheint das Rauchen ungefährlich zu sein, denn wenn es bei einem 72-jährigen Ketten-
raucher  keine  Spuren  des  Rauchens  gibt  und  dieser  zudem eine  „herrliche Lunge“  hat,
lässt es nur diesen Schluss zu.
Im Interesse der Gesundheit von Alexander Van der Bellen könne wir nur hoffen,  dass
der  positive  Gesundheitszustand  wirklich stimmt und nicht unter einer seiner Lebens-
philosophien (wie jene im nachfolgenden Screenshot) fällt.
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2016-08-31

Erstaunliche Zustände in Personenzügen der ÖBB


Rauchverbot und das Gebot zur Sauberkeit

scheinen abhanden gekommen zu sein

Interessanterweise  berichtet die ÖBB nichts von den Zuständen,  die sich zurzeit in ihren
Zügen  abspielen.   Einheimische  Fahrgäste  berichten immer öfters von katastrophalen
Bedingungen,  unter denen sie derzeit in etlichen Zügen fahren müssen.
Fotos: Privat
So erreichte uns gestern am Abend noch ein Mail (samt Fotos). Ein zahlender Passagier,
wir nennen ihn XY (Name der Redaktion bekannt),  wollte  um  20:05 Uhr  einen Zug von
(Noe) Wiener Neustadt (Hauptbahnhof)  nach Wien benützen.  Die Waggons  waren  mit
Flüchtlingen  (hauptsächlich  junge kräftige Männer)  besetzt.   Frauen und Kinder suchte
man fast vergeblich.
Im Waggon,  den Herr XY betrat,  stank es penetrant nach Schweiß und Rauch.  Schein-
bar  hat  es sich nicht bis zu den traumatisierten Flüchtlingen herumgesprochen, dass in
den  Zügen  der  ÖBB ein absolutes  Rauchverbot besteht,  denn etliche pafften genuss-
voll ihre Zigaretten.  Zudem war der Boden des Waggons stark vermüllt.
XY  verließ  daraufhin den Waggon und wandte sich am Bahnsteig an einen Mitarbeiter
der  ÖBB und ersuchte diesen,  doch für Ordnung im Zug zu sorgen.   Der Mann zuckte
nur  hilflos  mit  den  Schultern  und  gab  folgende verblüffende Antwort:.. „Was soll ich
denn machen,  ich kann mich gegen diese Leute nicht durchsetzen.   Außerdem habe
ich  keine  Lust in einer Zeitung als Rassist dazustehen,  wenn ich Flüchtlingen erkläre,
dass wir Vorschriften haben, die eingehalten werden müssen.“
Warum  teilt  die  ÖBB  eigentlich  nicht  ihren  zahlenden  Passagieren die Zustände in
Zügen  mit,  in denen sie Flüchtlinge transportiert?  Jedenfalls verging XY die Lust aufs
Zugfahren  und  rief einen Bekannten an,  der ihn mit einem Auto von Wiener Neustadt
abholte und nach Wien brachte.
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2015-09-20

Gilt das Rauchverbot in der Gastronomie schon ab heute?


Zwangsmitglieder wurden allein im Regen stehen gelassen

Über Sinn und Unsinn des  Rauchens lässt sich streiten.  Fakt ist jedoch, dass der National-
rat,  mit  den Stimmen der SPÖ,  der ÖVP und der Grünen,  in diesem Monat ein komplettes
Rauchverbot  (in dem unsinnigerweise sogar die E-Zigarette enthalten ist)  beschlossen hat.
Das Verbot tritt mit 1. Mai 2018 in Kraft.
Dieses  Rauchverbot wird der Gastronomie – vorzugsweise den kleinen Kaffeehäusern und
Beisln – schweren  finanziellen  Schaden zufügen.  Von der Wirtschaftskammer wurden die
Zwangsmitglieder allein im Regen stehen gelassen. Von dort kam kein ernstzunehmender
Widerstand.   Eher  agierten  die  Herrschaften nach dem Motto:  „Wasch mir den Pelz, aber
mach mich nicht nass.“
Aber  scheinbar  kann  es  den Herrschaften der Zwangsvereinigung  „Wirtschaftskammer“
mit dem Rauchverbot nicht schnell genug gehen. Dies schließen wir aus dem Betreff eines
heutigen E-Mails der Kämmerer.
Screen: erstaunlich.at
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2015-07-21

Anzeigenflut droht


Denunziantentum und Vernaderung ist Tür und Tor geöffnet

Mit  der  geplanten  Einführung des generellen Rauchverbots wird es wieder eine
Unzahl von unsinnigen Anzeigen geben.  Nicht nur, dass dieses neue Gesetz die
Gastronomen  benachteiligt  und  am  Wirtschaften hindert.   Es wird,  wie in allen
Europäischen Ländern,  in denen ein generelles Rauchverbot eingeführt worden
ist,  zu  einem  Wirtesterben  kommen.   Abe r auch die,  die es sich noch leisten
können,  werden wieder mit einer  Unzahl von unsinnigen Anzeigen zu kämpfen
haben.
Bisher war es schon so, dass eine Gruppe selbsternannter Raucher-Sheriffs die
Gastronomen  terrorisiert  hat.  In den Jahren  2012 bis 2014 musste ein Drittel
der  eingegangenen   Anzeigen  sofort  wieder  eingestellt  werden,  weil  diese
ohne Substanz waren.  Dabei ging es hier nur um Raucher an sich.
Jetzt  wird  es  zusätzlich  Anzeigen von Anrainern und Bürgern geben,  da die
Raucher auf  die Straße ausweichen werden.  Außerdem sind die angedachten
Strafen nicht billig.  Wirte müssen 2.000 Euro zahlen und im Wiederholungsfall
können  es  sogar  bis  zu 10.000 Euro sein.   Aber auch die Gäste können mit
100 bis 1.000 Euro zur Kasse gebeten werden.
Dazu  heute  der  FPÖ-Abgeordnete  und  Vorsitzende  des parlamentarischen
Tourismusausschusses,  Mag.  Roman  Haider:.. „Man könne nur immer wieder
darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Gesetz um einen absoluten Unsinn
handelt.   Ich  verstehe  immer  noch  nicht,  warum  man  die  bisher gut funk-
tionierende   Lösung  nicht  beibehält  und  ein   vernünftiges  Nebeneinander
von Rauchern und Nichtrauchern zulässt.“
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2015-06-30

Kommt nach dem Rauchverbot auch ein Alkoholverbot?


Der Schnapsidee aus Brüssel muss

eine klare Abfuhr erteilt werden

Nach dem erbitterten Kampf gegen Raucher hat sich die EU jetzt den Alkohol vorge-
nommen und will gleich einmal mit rigorosen Verboten anfahren. Das ist ein weiterer
Schritt  hin  zur  vollständigen  Bevormundung  der  Bürger  und spiegelt die Verbots-
mentalität der europäischen Linken wider.
Das Leben ist eben lebensgefährlich und man kann alles verbieten woran Menschen
zu Schaden kommen und sterben können.  Das ändert aber nichts daran, dass jeder
von uns einmal seinen letzten Weg gehen wird.
Nach den Erfahrungen mit der rigorosen Raucher-Hetze aus Brüssel, ist zu befürchten,
dass  bald  eine  generelle  Verbotsdiskussion  bei Wein und Bier losbrechen wird.  Die
Anbringung  von  Warnhinweisen  ist  nur  ein  erster  Schritt,  den  es auch beim Tabak
gegeben  hat.   Das Ergebnis war ein generelles  Rauchverbot in der Gastronomie und
es  ist  zu  befürchten,  dass es bei Wein und Bier eine paralle Entwicklung geben wird.
Scheinbar  ist  es  das  Ziel  der  linken Weltverbesserer,  ein  alkohol- und rauchfreies
Wirtshaus einzuführen, in dem nur vegane Kost serviert werden darf.
Zu der EU-Schnapsidee äußerte sich FPÖ-Delegationsleiter und Generalsekretär Harald
Vilimsky folgendermaßen: „Man brauche keine  europäische Einigung und  Kooperation,
wenn  es  um  eine  Serie  von  Verboten  und   Überwachungsmaßnahmen  gehe.  Eine
europäische  Gemeinschaft  mache Sinn,  wenn es um freien Handel,  wissenschaftliche
Kooperation,   Wohlstand  und  Stabilität  gehe.   Darin  scheitere  die  EU  gerade  fatal.
Dafür  sei  sie  umso  erfolgreicher,  wenn  es  darum  gehe,  mit  Verboten,  Schikanen,
Regulativen und Überwachungsinstrumenten den Menschen die Freiheit zu nehmen.“
„Die Entscheidungsträger der EU wären gut beraten, alle Anstrengungen zur Sanier-
ung  der  Währung,  der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der sozialen Stabilität und
der friedvollen Entwicklung rund um den Gefahrenherd Ukraine zu wirken.   Eine an-
haltende   Serie  von   Verboten  werde  der  EU  noch  mehr  Ablehnung  und  Kritik
bringen“, so Vilimsky ergänzend.
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2015-04-29

Bild der Woche 15/2015


Unmutsäußerung eines Rauchers?

Möglicherweise um seinen Unmut über das angekündigte Rauchverbot in der Gastronomie
kund zu tun,  deponierte  ein  unbekannter Täter in  Wien Ottakring,  zahlreiche Zigaretten-
stummeln  vor  dem  SPÖ-Sektionslokal  in  der  Klausgasse 44.   Oder  wurde die  „Tat“ gar
von frustrierten Genossen begangen, welche die ewigen Bevormundungen satt haben?
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2015-04-12

Rauchverbot: Gastronomen als Bauernopfer


Hausverbot für Mitterlehner, Oberhauser, Leitl und Erlacher

Foto: rettungdergastronomie.at
Mit  dem  absoluten  Rauchverbot  für  die Gastronomie scheint die Bundesregierung den
Bogen überspannt zu haben.   Österreichs Gastronomen sehen sich berechtigterweise in
ihrer  Existenz  gefährdet.  Einige  von  ihnen  haben sich daher zur überparteilichen und
unpolitischen Plattform  „RETTUNG DER GASTRONOMIE“ zusammengeschlossen.
Ein generelles Rauchverbot wird nach Ansicht der Gastronomen massive Umsatzeinbußen
zur  Folge haben.   Damit  ist  nicht  nur ihre Existenz sondern auch jene der Zulieferfirmen
in Gefahr. Zudem werden tausende Arbeitsplätze gefährdet sein.
Erstaunlich sind auch die Aussagen der Gesundheitsministerin in einem gestrigen ZIB2-
Interview.  Dieses kann unter diesem. L I N K .aufgerufen werden.
Bleibt  nur  zu hoffen,  dass die bevormundeten Bürger(innen) und jene Gewerbetreiben-
den,  die durch das völlig sinnlose  Rauchergesetz finanziell geschädigt werden,  Politiker
wie Oberhauser und Co. im Jahr 2018 die Rechnung präsentieren.
Die  erstaunlichste  Aussage  von  Oberhauser  im  ZIB2-Interview,  ist  die Argumentation
mit dem „rauchfreien“ Arbeitsplatz. Denn damit deklariert sie Arbeitnehmer, die beispiels-
weise in der Stahlindustrie,  Straßenbau, Chemieindustrie etc. tätig sind, zu Bürger(innen)
zweiter Klasse.   Es sei denn,  sie will diese Arbeitsplätze verbieten lassen.
Wie scheinheilig und verlogen die ganze Diskussion zur Rechtfertigung des Rauchverbots
ist  beweist  die Tatsache,  dass Tabakware  für  jedermann(frau)  mit  Vollendung  des 16.
Lebensjahres frei erhältlich ist.
Rauchen fördert sicher nicht die Gesundheit.  Wenn es aber der Volksgesundheit derart
abträglich  ist,  stellt sich die hypothetische Frage: „Warum wird der Verkauf von Tabak-
ware  nicht  generell  verboten?“   Hier scheint die unermessliche Gier des Staates nach
Einnahmen über dem Wohl der Bürger(innen) zu stehen.
Warum sich die  Bundesregierung gerade die Gastronomie als Bauernopfer gesucht hat,
können  wir  nicht  nachvollziehen.   Es hat  den Anschein,  als wolle man diese Branche
gezielt vernichten.
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2015-04-11

Generelles Rauchverbot ist Armutszeugnis für Regierung


Bürgerbevormundung und Bestrafung der Wirte

„Während  die  Regierung  bei  allen  Reformen und Entlastungen für die Bürger und
die  Wirtschaft  kläglich  gescheitert  ist,  hat sie sich  offenbar jetzt darauf verlegt, die
Menschen  zu  bevormunden“,  kommentierte  der freiheitliche Bundesparteiobmann
HC Strache die Vorlage des Anti-Rauchergesetzes. „Einziger positiver Punkt ist, dass
dieses  unnötige  Gesetz  erst  2018  in Kraft treten soll,  denn so besteht die Chance,
dass  die  FPÖ  bei  den Nationalratswahlen 2018 dieses Gesetz mit einem Wahlsieg
noch verhindern kann“, betonte Strache.
Es  sei festzustellen,  dass die ÖVP,  entgegen der  Beteuerungen ihrer Wirtschafts-
kammer,  die  Wirte  verraten  habe  und  diese  vermutlich auf ihren Kosten sitzen-
bleiben würden, so Strache.  Weiters ergebe sich die skurrile Situation, dass Grüne
und Neos für die Freigabe von Haschzigaretten seien, aber für dieses Rauchverbot
stimmen  werden,  zeigte  Strache  die  Bigotterie  der Befürworter dieses Gesetzes
auf.
Die  FPÖ  sei  jedenfalls  die  einzige  Partei in Österreich,  die auf der Seite der Wirte
stehe  und  mit  der  derzeit  noch  geltenden  Regelung  keine  Probleme habe. „Es
ist  doch  wirklich  kein  Problem,  wenn  die  Bürger frei wählen dürfen,  ob sie in ein
Raucher-, Nichtraucher  oder in ein gemischtes Lokal gehen.  Zwangsbeglückungen
wie dieses misslungene Gesetz brauchen wir nicht“, so Strache.
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2015-04-10

Initiative „STOPP für das totale Rauchverbot“


LESERBRIEF

Ich,  Oliver Hübler,  bin  Initiator von  „STOPP für das totale Rauchverbot“ eine (die erste!)
Online-Unterschriftenaktion gegen die diktatorischen Pläne für ein allgemeines Rauchver-
bot in Österreich welche momentan von SPÖ/ÖVP vorangetrieben werden.
Wir  haben  heute eine offizielle Pressemitteilung an alle großen Österreichischen Tages-
zeitungen  ausgesendet  und  würden uns freuen wenn auch www.erstaunlich.at darüber
berichten könnte.

Hier unsere Mitteilung:
Nachdem  die  Regierung  nun  ein totales Rauchverbot in Gastronomiebetrieben durch-
setzen will, bildet sich eine breite Front gegen diese staatliche Diktion.  Vor kurzem kam
eine  sehr  einseitige  Berichterstattung  im  ORF,  dass fast 70% der Österreicher für das
absolute Rauchverbot sind,  basierend auf einer Umfrage des Gallup Instituts im Auftrag
von „Don’t Smoke“, eine Kampagne welche 21.000 Mitglieder hat.
Als Gegenpol dazu wurde vor 2 Tagen die Petition „STOPP für das totale Rauchverbot“
gegründet welche unter LINK1 oder LINK2 zu finden ist.
In  weniger  als  2 Tagen  haben  über 2400 Menschen unterschrieben und es wurden im
Minutentakt  mehr  (bis  erstaunlicherweise  plötzlich  die Domain für Stunden nicht mehr
funktionierte!).   Wir werden die erforderlichen 100.000 Unterschriften in einigen Wochen
haben  und  arbeiten  im  Gegensatz  zu  „Don’t Smoke“  ohne finanzielle Unterstützung,
Gewinnspiele usw.
Wir  fordern  von  der  Regierung  von  diesem  unsinnigen Gesetz abzusehen und sich die
wirkliche Meinung der Bevölkerung zu Herzen zu nehmen z.B. durch eine Volksbefragung
wie es in einem demokratischen Staat angebracht wäre.
Die Seite „Gegen Nichtraucherlokale“ hat über 200.000+ Unterstützer. Auch die offizielle
Facebook Seite von „STOPP für das totale Rauchverbot“ erfreut sich seit Ihrer Gründung
vor 2 Tagen steigender Beliebtheit (3100+ Likes) Dies ist eine Anzahl welche von Politik
und Medien nicht ignoriert werden kann und ausgeblendet werden darf!
Der Tod von Kurt Kuch ist tragisch, wurde jedoch nicht durch Passivrauchen herbeigeführt
und  sollte  nicht  zum  Anlass für übereilte Entscheidungen seitens der Politik genommen
werden!  Das jetzige Gesetzt funktioniert und sollte nicht durch politische Profilierungsver-
suche abgeändert werden.

Gerne stehe ich bzw. mein Stellvertreter für Ihre Anfragen per Mail oder telefonisch zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hübler
Initiator von „STOPP für das totale Rauchverbot“
Gleisdorf, Steiermark
0664/1924057
oliver_huebler@me.com
Stellvertreter:
Werner Leschanowsky
0699/11321031
segafredo-steyr@liwest.at
2015-01-18

Schluss mit den Unklarheiten im Tabakgesetz


Wiener Magistrat leitete ein Strafverfahren

nach neuer Auslegung des Tabakgesetzes ein

Die  Inhaber  der  Schlossquadrat Lokale in Wien-Margareten haben heute Beschwerde beim
Verfassungsgerichtshof  eingebracht.   Es geht um Bestimmungen im Tabakgesetz,  die nach
Meinung der Beschwerdeführer völlig unklar und daher verfassungswidrig sind.
In  drei  Lokalen  des  Schlossquadrats  wurden  im   Jahr 2010  Rauchertrennungen  errichtet
(Kosten:  50.000 Euro).   Sie stehen im Einklang mit dem Tabakgesetz und mit einem Erkennt-
nis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Diese Rauchertrennungen haben sich in
den vergangenen Jahren bewährt,  die Gäste halten sich daran und sind zufrieden,  sagen die
Betreiber.
Aber vor kurzem wurde Anzeige wegen Verstoß gegen das Tabakgesetz in einem der Schloss-
quadrat-Lokale  erstattet.   Der  Wiener  Magistrat  leitete ein Strafverfahren ein und stützte sich
auf  eine neue Auslegung des Tabakgesetzes durch den Verwaltungsgerichtshof.   Diese Aus-
legung  steht  freilich  in  deutlichem  Widerspruch  zum  früheren Erkenntnis des Verfassungs-
gerichtshofes.
„Das kann’s  doch nicht sein!“,  wundert sich Schlossquadrat-Gastronom Stefan Gergely. „Zwei
Höchstgerichte  kommen  zu völlig verschiedenen Auslegungen des Tabakgesetzes und jetzt
werden wir Wirte für diesen Wirrwarr mit Strafe bedroht?“
„Verantwortlich  dafür  ist  der  Gesetzgeber“,  sagt dazu  Rechtsanwalt Karl Engelhart,  der die
Beschwerde  beim Höchstgericht eingebracht hat,  „weil im Tabakgesetz unklare Regelungen
getroffen wurden“.
Nun  bleibt  abzuwarten,  was  das  Höchstgericht  sagt.   „Als  verfassungswidrig  galten  bisher
Strafbestimmungen,  wenn der Bürger nicht erkennen kann,  was er tun muss, um nicht bestraft
zu werden,  weil der Gesetzgeber nicht in ausreichendem Masse vorherbestimmt hat,  was straf-
bar  ist  und  was  nicht“,  kommentiert  Wolf  Szymanski,  langjähriger  Sektionschef  im  Innen-
ministerium. Szymanski:   „Im vorliegenden Fall ist das Tabakgesetz in einem seiner Paragra-
phen so unklar, dass sogar zwei Höchstgerichte zu unterschiedlichem Ergebnis kommen.“
„Wie  immer  das Verfahren ausgeht –  wir hoffen,  dass die Verfassungsrichter den Widerspruch
zu  ihren  Kollegen  vom Verwaltungsgerichtshof beseitigen“,  ergänzt Gergely.   Auch ein komp-
lettes Rauchverbot sei keine Option, weil Tausende Gastronomen in ganz Österreich erhebliche
Summen in die Rauchertrennungen investiert hätten.
Gergely:  „Da pochen wir auf den Vertrauensschutz.   Ausserdem wäre es schade,  wenn der an
und für sich richtige Kompromiss, das Rauchen in abgetrennten Räumen zu gestatten, nur des-
halb  aufgegeben  wird,  weil das Tabakgesetz unsauber formuliert ist.  Wo bleibt der mündige
Bürger?“, fragt Gergely abschließend.   Entscheidend sei doch vor allem, dass jeder Gast beim
Eintritt informiert wird, wo im Lokal Rauchverbot gilt und wo nicht.
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2013-11-25

Gefahr durch Reptilienbörsen


Artgerechte Tierhaltung von exotischen Wildtieren ist kaum möglich

Die am kommenden Sonntag den 27. Oktober stattfindende EXOTICA Reptilienbörse im VAZ
St. Pölten,  steht  unter  der Kritik von Tierschutzorganisationen wie etwa dem  „Verein Pfoten-
hilfe“ oder dem „Österreichischen Tierschutzverein“.
Die  Kritik dieser Organisationen ist auch durchaus berechtigt,  nachdem in den letzten Wochen
vermehrt ausgesetzte Reptilien gefunden wurden. Unter diesen befanden sich auch gefährliche
Würgeschlangen.
Abgesehen  von  diesen  nicht ungefährlichen Vorfällen finden wir,  dass das Halten von Wild-
tieren  – und das sind  Schlangen,  Spinnen,  Skorpione und Echsen eben –  Tierquälerei ist.
Eine  artgerechte  Tierhaltung  wird  wohl den wenigsten Besitzern möglich sein.   Viele Tiere
leiden  stumm  unter  unsachgemäßer  Haltung  und sterben nach monatelangem Martyrium
qualvoll.
Dazu  kommt noch die finanzielle Belastung,  denn die Haltungskosten übersteigen den Kauf-
preis des Tieres um ein Weites. Sind Gekkos, Skorpione und kleine Schlangenarten schon ab
20,- Euro erhältlich,  können die Kosten für die Haltung der Exoten in die Tausende gehen.
Dazu kommt zusätzlich,  dass viele stolze Erwerber dieser Tiere,  deren Körpergröße und das
Alter,  das  manche  Reptilien  erreichen  können,  unterschätzen.   Beispielsweise erreicht die
beliebte  und  deswegen  häufig  gekaufte  Boa Constrictor  sehr  oft eine Länge über 2 Meter
und kann älter als 20 Jahre werden.
Auch  nicht  unwesentlich ist der Faktor,  dass diese exotischen Wildtiere ohne jeglichen Nach-
weis  über  Fachwissen  auf  Reptilienbörsen  erworben  werden  können.   Dabei erfordert die
Haltung von Schlangen, Spinnen, Skorpione und Echsen hohe Sachkenntnis, um den Exoten
eine halbwegs tierfreundliches Leben zu ermöglichen.
Die hohe Kosten, das Fehlen von Sachkenntnissen aber auch Zeitmangel (z.B.Urlaub) sind jene
Ursachen,  die  bei  vielen  Haltern  zu  Frustrationen  führen  und  diese  ihrer  Tiere überdrüssig
werden  lassen.   Nun ist eine über 2 Meter lange  Boa Constrictor eben kein Malteser-Hündchen,
dass  sich  so leicht  vermitteln  lässt.   Also  haben sich in letzter  Zeit einige Zeitgenossen dafür
entschieden, gefährliche Würgeschlangen einfach auszusetzen.
Der  „Verein Pfotenhilfe“  unterstützt  ein österreichweites Haltungsverbot von Gift-, Würge- und
Riesenschlangen.   „Wir  kennen  das Problem sehr gut,  dass Tiere einfach ausgesetzt werden,
wenn  Halter  das  Interesse  verloren  haben,  bisher  allerdings  nur  von  Hunden  und Katzen.
Werden  Schlangen  ausgesetzt,  ist  das  jedoch  nicht  nur Tierquälerei sondern auch noch ge-
fährlich,“ betont Sonja Weinand, Sprecherin des Vereins.
Auch  der  „Österreichischer  Tierschutzverein“  fordert  Haltungs- und Verkaufsverbot und ver-
tritt  die  Meinung,  dass  Reptilienbörsen  für  weitere  ausgesetzte Schlangen sorgen werden.
„Der Trend zur Haltung von Reptilien hat sich in den letzten Jahren massiv verstärkt. Maßgeb-
lich  tragen  dazu  Veranstaltungen  wie die demnächst stattfindende EXOTICA.   Die Haltung
von  Exoten  ist Tierquälerei, bedroht unsere heimische Artenvielfalt,  und manche Arten sind
auch  eine  Gefahr für den Menschen“,  so es Susanne Hemetsberger,  Geschäftsführerin des
Österreichischen Tierschutzvereins.
Screen: exotica.at


Das  Rauch- und Hundeverbot  ist  nachvollziehbar.   Allerdings  erscheint es uns doch etwas
erstaunlich,  dass  das  Fotografieren  und  Filmen nur mit schriftlicher Genehmigung des Ver-
anstalters und mit Einverständnis des Ausstellers möglich ist. Denn dies ist auf Ausstellungen
und  Verkaufsmessen  normalerweise  nicht  üblich.   Für uns entsteht hier der Eindruck, dass
man  mit  dieser  Maßnahme möglicherweise verhindern will, dass unter Umständen gewisse
Zustände für Medien dokumentiert werden.
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2013-10-24

SPÖ Kaiser fordert Rauchverbot im Auto


Österreichische Lösung ist bis jetzt in Ordnung

Über  den  Sinn  oder  Unsinn  des  Rauchens zu diskutieren wird wahrscheinlich sinnlos sein.
Dass es ungesund ist,  stinkt und viel  Geld kostet ist unbestritten.  Jeder vernünftige  Mensch
müsste  daher von sich aus Nichtraucher sein.  Aber die Unvernunft  ist eben eine Schwäche
der Menschheit.
 
Wir finden die österreichische Lösung  des Raucher-Nichtraucherproblems,  welches immer
wieder von militanten Nichtrauchern verteufelt wird, ganz in Ordnung. Es ist durchaus Rech-
tens wenn in öffentlichen Gebäuden,  Spitäler, Schulen odgl. ein absolutes Rauchverbot be-
steht.
 
Auch  für  Gastronomiebetriebe  hat der Gesetzgeber eine gute Entscheidung getroffen.  In
Lokalen bis  50 m2  kann der Betreiber selbst entscheiden,  ob er Rauchen lassen will oder
aus seinem  Betrieb ein Nichtraucherlokal macht.  Bei Lokalen über diese  50m2 muss eine
bauliche  Trennung  vorhanden  sein,  wenn  es  als  Raucher-  und   Nichtraucherlokalität
geführt wird.
 
Nun scheint der Kärntner SPÖ-Vorsitzender, Gesundheitsreferent LHStv. Peter Kaiser, in die
Fußstapfen des selbsternannten Rauchersheriffs Dietmar Erlacher –  von dem man Gott sei
Dank  schon  eine  Weile nichts mehr gehört hat –   treten zu wollen und fordert ein Rauch-
verbot in Kraftfahrzeugen.
 

Vorwand für neuerliche Abzocke

„Mir geht es um den Schutz der Lenker, Beifahrer, hier vor allem der Kinder, sowie anderer
Verkehrsteilnehmer.   Jedes Jahr passieren unzählige Unfälle aus Unachtsamkeit beim Hant-
ieren mit Zigaretten,  Pfeifen oder Zigarren.   Dem nicht genug, sind mitfahrende Personen,
insbesondere wehrlose Kinder, dem schädlichen Passivrauch ausgesetzt“,  so Kaiser.
 
Wir wissen zwar nicht welche Rauchgewohnheiten Kaiser pflegt  – falls er Raucher ist –  aber
die  Aussage,  dass jährlich unzählige Unfälle aus  Unachtsamkeit beim Hantieren mit Zigaret-
ten passieren sollen, kann man getrost ins Reich der Fantasie verweisen. Vielmehr passieren
unzählige  Unfälle meist durch Alkohol- und/oder Drogenbeeinträchtigung,  sowie überhöhter
Geschwindigkeit.
 
Dass ein verantwortungsvoller Erwachsener auf den Genuss seiner Zigarette verzichtet, wenn
Kinder  im  Auto  sitzen,  setzen  wir  als Selbstverständlichkeit voraus.   Daher bedarf es hier
keiner  weiteren  Bevormundung durch den Gesetzgeber.   Und wenn das Kaiser anders sieht,
müsste er auch ein Rauchverbot für den private Wohnbereich verlangen.  Allerdings wäre ein
solches Verbot unkontrollierbar und hätte daher keine rechtlichen Konsequenzen.
 
Damit  sind wir schon bei des Pudels Kern.   Kaisers Vorschlag und seine damit angeblich ver-
bundene  Sorge  dürfte  lediglich  als  Vorwand  zum  Abkassieren  bei den Autofahrer(innen)
dienen. Denn  bei  einer  Missachtung  des  Rauchverbots  im  Auto,  würde mit Sicherheit ein
Organmandat fällig werden.
 
*****

2012-09-30
 

Gehirnschäden durch Nikotinentzug?


Auf ins sonnige Spanien

Unbestätigten  Meldungen  nach  soll  sich der  selbsternannte  Rauchersheriff,  Dietmar
Erlacher,  mit Expansionsgedanken tragen. Angeblich will er nun im rauchfreien Spanien
eine Filiale seiner  „Vernadertums GmbH und Co KG“  errichten.  Grund dafür ist die an-
gebliche Gesetzesuntreue der Spanier(innen), welche das rigorose Rauchverbot das seit
1.1.  dieses Jahres im Land des Stierkampfes besteht,  zum Großteil ignorieren und lustig
weiterpaffen.

Ob da die feurigen und impulsiven Spanier(innen) wirklich das geeignete Klientel für Diet-

mar Erlacher sind,  der schon im  gemütlichen  Österreich einige  „Watschen“  einstecken
musste, nachdem er zu aufdringlich geworden war?  Wir glauben, dass er sich dort höchs-
tens einen  Satz  heisse Ohren  einhandeln wird.  Aber  schlussendlich  muß jeder für sich
selbst entscheiden, was für ihn das Beste ist.

Finstere Verschwörungstheorie

Jedenfalls haben  wir uns  auf seiner  Webseite ungesehen.  Von  Expansionsabsichten ist
dort zwar keine Rede,  aber dafür  haben wir dieses  Posting vom  gestrigen Tag  gefunden.
Nachdem wir uns dieses mehrmals aufmerksam durchgelesen haben sind wir zur Meinung
gekommen,  dass dieser User dringend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte.  Um sich
eine  eigene  Meinung bilden  zu können,  wollen wir Ihnen dieses,  stellvertretend für zahl-
reiche andere schwachsinnige Postings auf dieser Homepage, zur Kenntnis bringen.


Screen: rauchersheriff.at

Da ortet dieser Mann doch tasächlich eine Verschwörung der nationalen und internationalen

Tabak-Drogen-Mafia und meint,  dass es allerhöchste  Zeit wäre  diese mit allen nur erdenk-
lichen und gebotenen Mitteln aufzudecken, zu entlarven und zu beseitigen.

Auch  ist  dieser  ernsthaft der  Meinung,  dass  sich  die  „Salzburger Nachrichten“  seines

selbstgestrickten Problems angenommen haben und verweist auf den Beitrag „Gesetz des
Schweigens aufbrechen“.


Screen: www.salzburg.com

Nachdem wir uns den Beitrag in den SN durchgelesen hatten, stellten wir uns die Frage, ob

Nikotinentzug eventuell dem Gehirn schaden kann.  Denn hätte sich der gute Mann zwecks
Konzentration ein Zigaretterl angesteckt, entspannt zurück gelehnt und den Artikel aufmerk-
sam gelesen,  hätte er feststellen  müssen dass dieser mit seinem  „Kopfproblem“  absolut
nichts zu tun hat.

Österreichische Lösung ist in Ordnung

Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos sein.
Dass es ungesund ist,  stinkt und viel  Geld kostet ist unbestritten.  Jeder vernüftige  Mensch
müßte  daher von sich aus Nichtraucher sein.  Aber die Unvernunft  ist eben eine Schwäche
der Menschheit.

Wir finden die österreichische Lösung  des Raucher-Nichtraucherproblems,  welches immer
wieder von militanten Nichtrauchern verteufelt wird, ganz in Ordnung. Es ist durchaus Rech-

tens wenn in öffentlichen Gebäuden, Spitäler, Schulen odgl. ein absolutes Rauchverbot be-
steht.

Allerdings in Cafehäuser,  Beisln und Bars ist unserer Meinung nach ein  Rauchverbot nicht
angebracht. Das hat auch der Gesetzgeber so gesehen und eine gute Entscheidung getrof-

fen. In Lokalen bis 50m2  kann der Betreiber selbst entscheiden,  ob er Rauchen lassen will
oder aus seinem  Betrieb ein Nichtraucherlokal macht.  Bei Lokalen über diese  50m2 muss
eine  bauliche  Trennung vorhanden sein,  wenn es als Raucher- und  Nichtraucherlokalität
geführt wird.

So kommt jeder auf seine  Kosten und jeder  halbwegs vernüftige Mensch kann damit auch
leben. Dieser Frieden stört natürlich militante Nichtraucher, wie den Verfasser des obig an-

geführten Postings.  Er vermutet eine  Verschwörungstheorie der T abak-Mafia  und ist  fest
der irrigen Meinung,  dass sich sogar die Korruptions-Staatsanwaltschaft damit beschäftigt.
Das bringt uns zur sarkastischen Frage, ob Nikotinentzug eventuell Gehirnschäden hervor-
rufen kann?

*****

2011-01-05
 

Nichtraucherschutz im Dritten Reich


Rauchen ist schädlich

Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernünftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.

Gesetz ist in Kraft und das Vernadertum blüht

Seit 1.Juli ist es nun soweit. Das heftig umstrittene Gesetz zum Schutz der  Nichtraucher ist in
Kraft getreten.  Durch die Worte des  Gesundheitsministers  Alois  Stöger:  „Wenn Wirte das
Tabakgesetz nicht einhalten, wird es hohe Strafen geben. Dafür werde ich mich stark machen“
oder „Ich erwarte mir viele Anzeigen“, ist offensichtlich das befürchtete Vernadertum eingetre-
ten.

Seit der Einführung des Rauchergesetzes sind allein in Wien rund 4.500 Anzeigen gegen
Wirte erstattet worden, die sich nach Angaben der selbsternannten Rauchersheriffs nicht

an das Gesetz hielten.

Die Konkurrenz vernichten

Diese Anzeigen wurden vorwiegend von Berufs- oder Hobbydenunzianten erstattet, da die
Gaststätten von den  Ämtern kaum aktiv  kontrolliert  wurden.  Zirka 1.300  Lokalbetreiber
wurden mit Geldstrafen von durchschnittlich  1.000,- Euro belegt. Damit ist die Rechnung
des Gesundheitsministers voll aufgegangen.

Wer sind die Leute welche sich auf einmal bemüßigt fühlen, Anzeigen am laufenden Band
zu erstatten. Nun, ein Teil wird sich sicher aus der Konkurrenz rekrutieren. Denn so einfach

wird man kaum wieder einen Mitbewerber in die Pleite schicken können.

Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe wird empfohlen

Der überwiegende Teil sind offensichtlich Erscheinungen wie der allseits bekannte und
selbst ernannte Rauchersheriff Dietmar Erlacher. Diese Leute besuchen nun Lokale, die
sie vor dem  Inkrafttreten des  Gesetzes nie betreten hätten.  Ihr einziger Grund für ihren
Lokalbesuch ist es zu schauen, ob es etwas zum Vernadern gibt.

Unserer Meinung nach sollten diese Denunzianten unbedingt ärtzliche Hilfe in Anspruch
nehmen,  denn es  erscheint nicht normal  plötzlich Anzeigen gegen Lokalbetreiber zu
erstatten, in deren Lokale diese  Personen früher noch nie einen  Schritt gesetzt haben
und auch nicht setzen würden.

Alles schon da gewesen

Aber eine solche Anti-Raucher-Kampagne ist nichts neues, denn Adolf Hitler war ein mili-
tanter Nichtraucher. Und so wurde bereits im Dritten Reich eine Raucherhatz betrieben
und das Vernadertum gefördert. Unter diesem „Link“ finden Sie einen aufschlussreichen
Beitrag.

(Screen: wikipedia.org/)

Interessantes Sujet aus dem Dritten Reich

Fördergelder und Werbung sind kein Problem

Interessante Nebenaspekte dieser ganzen Angelegenheit sind aber, dass der Tabakanbau
mit EU-Gelder gefördert wird und in  Österreich die Firma  „Tobaccoland“  ganz ungeniert
Werbung für ihre Tabakprodukte betreiben darf.  

Ein Verbot für Tabakwerbung wäre wohl der erste Schritt, um das Gesundheitsempfinden der
Menschen zu stärken. Allerdings dürfte hier der Gesundheitsminister eine Nummer zu klein
sein, denn  Tobaccoland hat eine mächtige Lobby  hinter sich stehen.  So ähnlich dürfte es
sich auch mit der  Milch- und  Käseindustrie verhalten, als diese  bakteriell verseuchten
Käse auf den Markt brachten. Obwohl durch den Genuß einige Leute starben, sah Alois
Stöger nicht wirklich einen Grund zum Handeln.

Rechtfertigung für Bordellbesuch

Aber wieder zurück zum Thema des Rauchverbotes in Lokalen,  bei denen es wesentlich
leichter abzukassieren geht, als bei den mächtigen Lobbysten.  Für die denunzierenden
Nikotinrambos ergibt sich aus diesem Verbot ein gewaltiger Vorteil.

Ab sofort können Erlacher und Co ganz ungeniert ins Bordell gehen, denn auch dort be-
steht Rauchverbot. Im Namen des Nichtraucherschutzes können sie dann dort verweilen,
natürlich nur um zu sehen ob das  Rauchverbot auch wirklich eingehalten wird.  Damit
gibt es auch keine Diskussionen mit der Ehefrau oder Freundin, denn Kontrolle muß sein.

*****

2010-07-07
  

Nein zur Marlboro, ja zum Joint


Grüne Nichtrauchersheriffs

Auch die GRÜNEN wollen nun beim Thema „Nichtraucherschutz“ mitmischen. Seitdem der
ehemalige kettenrauchende Parteischef A. Van Der Bellen in Pension ist, fällt es auch leichter
die Anliegen der Nichtraucher zu vertreten.

Da den grünen Parteigenossen die momentane Raucher-Nichtraucherregelung in den heim-

ischen Lokalen nicht gefällt, fordern sie für die Gastronomie ein komplettes Rauchverbot. Viel-
leicht kommt es noch soweit, dass sie sich dem „Rauchersheriff Dietmar Erlacher“ anschliessen.

Grüne Spezialisten

Auf der Webseite „favoriten.gruene.at “ stellen selbsternannte Spezialisten fest, was ohnehin
ein jeder Mensch weiß. Das Rauchen eine Sucht ist, die Gesundheit der Raucher gefährdet,
das Rauchen Lungenkrebs verursacht, usw., usw. Sie meinen auch, dass viele Lokalbesitzer
ums Geschäft bangen, falls sie ihren Gästen das Rauchen verbieten.

Momentane Situation ist O.K.

Wir finden die momentane Regelung mit Raucher und Nichtraucherlokalen eigentlich in Ord-
nung. So kann sich jeder Konsument aussuchen, welches Lokal er besuchen will. Auch für die
Lokalbetreiber ist es optimal, da sie wählen können, ob sie ihren Gästen das Rauchen erlauben
oder verbieten wollen.

In Lokalen ab einer gewissen Grössenordnung, sind ohnehin räumliche Trennungen vorge-

schrieben. Das ist den GRÜNEN aber zuwenig, den sie meinen dass ohne Strafmassnahmen
und mehrmalige Kontrollen, das Rauchverbotsgesetz keinen Erfolg bringen wird.

GRÜNE sind besorgt

An und für sich wäre dieses Thema nicht wirklich aufregend, wenn da nicht folgender Aspekt
wäre. Da setzt sich eine Partei für ein absolutes Rauchverbot ein, da sie sich um die Gesund-
heit der Bevölkerung sorgt.

Drogenfreigabe

Die selbe Partei plädiert aber bereits seit Jahren, für die Freigabe von „leichten“ Drogen
wie Haschisch und Marihuana. Das Nikotin ein schädlicher Giftstoff ist, ist unbestritten.
Aber Nikotin macht im Gegenteil zu Haschisch und Marihuana nicht „stoned“.

Ein Zigarettenraucher ist nach dem Genuss einer Zigarette nicht geistig umnebelt, was man

ja von einem Jointraucher nicht behaupten kann. Aber vielleicht ist die Stratgegie Zigarette
„nein“, Joint  „ja“ von den GRÜNEN beabsichtigt.

Möglicherweise in der Wahlkabine optimal

In Zeiten wo die GRÜNEN einen permanenten Stimmenverlust erleiden, ist es vielleicht
besser wenn der Wähler in der Wahlkabine nicht ganz nüchtern ist, um so manche erstaun-
lichen Wahlversprechen der Grünen Fraktion zu glauben.
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus sein. Eines steht mit Sicherheit fest, keine Partei
hat zur Zeit in dieser Angelegenheit,  mehr an Doppelmoral zu bieten.
*****

2009-12-05
  

Suchtheilung durch Verbot???


Der Stein der Weisen?

Das Erfolgsrezept gegen die Spielsucht, glaubt der stellvertretende Parteivorsitzende
der SPÖ-Kärnten, Gesundheitsreferent LR Peter Kaiser gefunden zu haben, folgt man
einer heutigen  APA-Aussendung der SPÖ Kärnten.

Mit einem Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ sollen jene Automatenspieler geheilt werden,
die ihrer Spielsucht erlegen sind. Durch die Verschrottung der rund 900 Spielautomaten,
die sich in diversen Kärntner Lokalen befinden, sollte sich das Problem erledigen.

Beschränkte Denkweise

Mit dieser Denkweise scheint ein Herr Kaiser nur innerhalb seines Hutrandes zu denken.
Verbote haben Suchtkrankheiten noch nie geheilt. Der beste Beweis dafür ist das Drogen
-verbot.

Verbote dienen zur Kriminalisierung

Dieser Satz soll nicht für eine Drogenfreigabe plädieren, sondern dient lediglich als
Beweis dafür, das Verbote weder heilen noch verhindern. Ein jeder Drogensüchtige be-
schafft sich seinen Stoff, obwohl es verboten ist und unter Strafe steht.

Ähnlich verhält es sich auch mit den in letzter Zeit umfangreich verhängten Rauch-
verboten. Wir wagen es zu behaupten, dass nur wegen des Rauchverbotes in der Lieb-
lingskneipe, kein Raucher das Rauchen aufgegeben hat.

Das Geschäft mit der Sucht

Zurück zu den Spielautomaten, die nach Ansicht des Herrn Kaiser auf den Schrottplatz
gehören. Er bezichtigt seine politischen Gegner BZÖ/ÖVP, nicht auf jährliche Ein-
nahmen von rund 7 Millionen Euro aus dem „Kleinen Glücksspiel“ verzichten zu wollen.

Laut seiner Aussage sollten Dörfler, Scheuch, Martinz, Tauschitz und Co, endlich
mehr Mut zum aufrechten Gang beweisen, anstatt mit dem Unglück tausender Kärntner-

(innen) Geschäft zu machen.

Verhinderter Don Quichotte?

Wirklich eine edle Gesinnung und mutige Aussage, die hier ein Herr Kaiser vertritt.
Da wäre es doch längst an der Zeit, in den eigenen Reihen aufzuräumen. Warum fährt
er nicht nach Wien und unterbreitet sein Ansinnen seinem Parteigenossen, dem Wiener
Bürgermeister Michael Häupl. Die Gemeinde Wien verdient nämlich ein Vielfaches der
Kärntner am „Kleinen Glückspiel“.

Die Realität

Nehmen wir einmal an, dass das „Kleine Glückspiel“ verboten wird. Glaubt Herr Kaiser
wirklich, dass mit diesem Schritt alle Spielsüchtigen geheilt sind. Was würde passieren,
wenn diese Form des Glückspiels untersagt wird?

Alle „Spielsüchtigen“ würden in die Arme der Austria Casino AG und der Firma Novomatic
getrieben werden. Diese beiden Konzerne würden von einem Verbot des „Kleinen Glück-

spiels“ fulminant profitieren.

Kurzsichtige Denkweise oder Absicht?

Unser Beitrag soll kein Plädoyer für das „Kleine Glückspiel“ sein, sondern lediglich auf die
kurzsichtige Denkweise des Politikers Peter Kaiser hinweisen. Es wäre aber auch möglich,
dass dieser bereits auf den Spuren des designierten EU-Kommissar „Johannes Hahn“
wandelt.
 
Stauni
  
2009-10-31
  

Grüne Politikerinnen für Alkoholkonsum

 

Alkoholverbot in Reisezügen?

Bei den österreichischen Bundesbahnen denkt man seit geraumer Zeit, über ein Alkohol-
verbot während der Zugfahrt nach. Das heißt aber nicht, dass ein Reisender im Speise-
wagen kein Bier mehr zum Essen erhält.
Es geht hier vorwiegend um den Alkoholkonsum von Personen, die sich zum Beispiel
während der Reise vor oder nach einem Fußballspiel  sinnlos betrinken und dann andere
Fahrgäste belästigen, die Waggons beschmutzen oder fremdes Eigentum beschädigen.
Es ist jene Spezies, die schon mit einem alkoholischen Getränk in der Hand, laut grölend
den Eisenbahnwaggon betreten. Wir finden, dass die ÖBB mit der geplanten Maßnahme
eines Alkoholverbotes rechtens handelt.

Reisende werden belästigt

Wie kommen andere Personen dazu, sich von Betrunkenen belästigen zu lassen. Selbst
die Raucher haben es zur Kenntnis genommen, dass sie mit ihrem Laster andere Reisende
behelligen und haben sich mit dem Rauchverbot abgefunden.
Also ist es auch einem Alkoholiker zuzumuten, dass er einige Zeit ohne Alkohol auskommt.
Wer nicht alkoholkrank ist, dem werden einige Stunden ohne geistige Getränke ohnehin
nichts ausmachen.

Was ist mit den Grünen los?

Es kann ja auch niemand mit einer Wodkaflasche in der Hand ein Flugzeug betreten. Also
warum soll das bei einem Personenzug nicht gelten. Das sehen die niederösterreichischen
Grünen offensichtlich nicht so.
Sie meinen, dass pünktliche Züge wichtiger wären als ein Alkoholverbot und unterstützen
unter dem hochgeistigen Motto „Mei Bier is net deppat“, das Online-Magazin „Oekonews“.

Erstaunliche Meinung

Auf dieser Webseite ist man der Meinung, dass ein Alkoholverbot in österreichischen Zügen,
die ÖBB besonders für junge Menschen noch unattraktiver machen würde. Da kann man
nur staunen, welche Meinung die Herrschaften von der österreichischen Jugend haben.

Grüne Politikerinnen für Alkoholkonsum

Aber mit dieser erstaunlichen Meinung ist „Oekonews“ nicht allein, den die grünen Damen
LAbg Amrita Enzinger und BRin Elisabeth Kerschbaum, dürften ebenso denken.
Anders ist es sonst nicht erklärbar, dass die beiden Politikerinnen bereits an Protestflaschen
basteln, welche sie am Freitag, den 23.10.09 um 10 Uhr bei der ÖBB Personenverkehrs AG,
1100 Wien, Wienerbergstraße 10, abgeben wollen.

Protestaktion

„Oekonews“ ruft nämlich an dieser Örtlichkeit und zu diesem Zeitpunkt, zu einer Protest-
aktion gegen das geplante Alkoholverbot in Zügen auf. Dabei sollen dem ÖBB-Management
diese Protestflaschen übergeben werden. Na ja, ob jene Person die sich diese Idee einfallen
hat lassen ganz nüchtern war, wollen wir bezweifeln.

Zwei verschiedene Paar Schuhe

Aber zurück zur Politik, bzw. deren erstaunliche Vertreterinnen. Es ist schon richtig, wenn
die ÖBB darauf hingewiesen wird, dass ihre Züge pünktlich verkehren sollen.
Was das allerdings mit einem geplanten Alkoholverbot wegen sinnloser Besäufnisse und den
daraus resultierenden Belästigungen anderer Reisender und Sachbeschädigungen zu tun hat,
ist mehr als undurchsichtig.

Bezug zur Realität verloren?

Aber vielleicht haben sich die grünen Politiker bereits so an ihre komfortablen und PS-starken
Dienstautos gewöhnt, sodass sie keine Erinnerung mehr daran haben, wie es ist im Zug zu
reisen und von einem oder mehreren Betrunkenen belästigt zu werden.

Unterstellung

Denn den Jugendlichen zu unterstellen, dass für sie das Bahnfahren noch unattraktiver wird,
wenn man keinen Alkohol dabei trinken kann, ist gerade einer Ökopartei wie den Grünen
nicht würdig.
Also hoffen wir das die beiden Damen LAbg Amrita Enzinger und BRin Elisabeth Kerschbaum,
nur um des protestieren Willen, die Protestaktion von „Oekonews“ unterstützen.

Bitte Rücktritt nicht vergessen

Das wäre noch verzeihlich, denn so etwas ist man von den Grünen ohnehin gewöhnt. Sollten
die beiden grünen Politikerinnen jedoch tatsächlich die Meinung dieses Online-Magazins
teilen, wäre es angebracht wenn sie sich aus ihren politischen Funktionen zurückziehen.
Stauni
  
2009-10-22
  

Nikotinwerbung für Kinder ?

 

Alles für den Raucher

Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG im  Wiener 16. Gemeindebezirk, ist Österreichs
führender Tabakgroßhändler. Das Firmencredo lautet „Alles aus einer Hand“. Unter diesem
Motto bietet das Unternehmen die Lieferung von umfangreichen Tabakwaren-Sortiments bis
hin zu Spezialartikeln.

Tabak ist das Hauptgeschäft

Laut Firmenangaben des Unternehmens sind die wichtigsten Kompetenzfelder folgende:
  
Tabakwaren (Handel, Distribution, Lagerung, Import)
Spezialartikel (Distribution, Lagerung)
Dienstleistungen (Beratung, Werbemaßnahmen, Services)
Automaten (Vertrieb, Instandhaltung)
  
Der Umsatzanteil der Geschäftsfelder, teilt sich wie folgt auf: Tabakwaren schlagen sich mit 75%
und  Spezialartikel mit 25% zu Buche.

Creatives Unternehmen

Der neueste Hit von Tobaccoland sind moderne Zigarettenautomaten für Trafiken. Diese
enthalten ein kleines Modul, dass so einige „Kunststückerl“ beherrscht.  Ist das Gerät
einmal vernetzt, erhält der Trafikant per SMS alle Informationen die er normal nur vor Ort
feststellen kann.

Zauberwort Telemtrie

Fehler und Leerstände werden online übermittelt. Verkaufs- und Umschlagsdaten werden
aufgezeichnet und sind für den Betreiber auswertbar. Dadurch kann er das Kaufverhalten
seiner Kunden studieren und eventuell geeignete Massnahmen zur Umsatzsteigerung er-
greifen.

Bis jetzt nichts erstaunliches

Das dieser kluge Automat auch der Öffentlichkeit präsentiert werden kann, dafür sorgt die
Ausstellung des Selben auf der Fachmesse „Creativ“ in Salzburg. Die Firma Tobaccoland
wird dort vertreten sein und zwar auf dem Stand mit der Nummer 106 in der Halle 13.
  
Alles in allem eine clevere Firma, auch wenn ihr Geschäft mit dem gesundheitsschädlichen
Produkt Tabak zu tun hat.

Jetzt wird es erstaunlich

Da brüstet sich der Tabakgroßhändler Tobaccoland doch tatsächlich in einer APA-Aussendung,
dass es eine erfolgreiche  Einführung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken im österreichi-
schen Tabakwaren-Einzelhandel gegeben hat.

Sie verstehen den Zusammenhang zwischen gesundheitsschädlichen Zigaretten und  alkohol-

freien Erfrischungsgetränken nicht ?  Macht nichts, wir auch nicht.
Also stellen wir eine Vermutung an.

Psychowerbung ?

Wie kann man den Nachwuchs dazu bringen, auch wirklich einmal zum Glimmstängel zu
greifen, nachdem Werbung für Tabak ja verboten ist. Ganz einfach, wenn der Filius schon
von klein auf mit Tabakwaren konfrontiert ist, weil er seinen Energiedrink in der Trafik holt,
wird es vermutlich nur eine Frage der Zeit sein, bis er sich seine erste Zigarette anraucht.

Das ist noch nicht alles

Wenn Sie jetzt geglaubt haben dies war es schon, haben Sie sich gewaltig geirrt.
Tabakgroßhändler Tobaccoland setzt noch einen drauf und zwar mit folgenden Worten
in der gleichen APA-Aussendung, die wir hier wörtlich zitieren.

Neben den Größen der Tabakwaren-Industrie: Austria Tabak/JTI, Philip Morris, mperial

Tobacco, Habanos, Dannemann, Heintz van Landewyck, Oettinger, Villiger und viele mehr
werden auch alle Mobilfunkanbieter und Konsumgüterriesen wie Coca Cola, Red Bull, Vös-
lauer und Mars am tobaccoland Stand mit der Nummer 106 in der Halle 13 vertreten sein.
(Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090824_OTS0125/channel/wirtschaft)

Gegensätze

Vöslauer das gesunde Mineralwasser, der Mars „macht mobil“ Schokoriegel, das Fun-
generation Erfrischungsgetränk Coca Cola und der Energiedrink Red Bull. Was haben
diese Firmen eigentlich mit Tabakwaren zu tun. Diese Produkte stehen eindeutig im
Widerspruch zu den gesundsheitsschädlichen Rauchwaren.

Vielleicht sind dies jene Erfrischungsgetränke, die im Regal zwischen Marlboro und Lucky

Strike stehen ? Vielleicht ist es auch nur eine Frage der Zeit, bis sich der Marsriegel dazu-
gesellt.

Der Irrsinn

Einerseits werden amtliche Rauchverbote verordnet die mancher Orts nicht zu verstehen sind,
um speziell Kinder und Jugendliche vor Nikotin zu schützen und anderseits werden die Selben
zum Tabakkonsum annimiert, indem sie ihr Erfrischungsgetränk in der Trafik kaufen können.

Stauni

  
2009-08-24
  

Berufsdenunziant Nikotinsheriff

Schwachpunkt Mensch    

    
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernüftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.
   
Wenn man davon ausgeht das Rauchen wirklich so extrem schädlich für Aktiv – und
Passivraucher ist, wäre es doch vernünftiger Nikotin zur illegalen Droge zu erklären
und es gesetzlich zu verbieten.
Dem Finanzminister scheint die Gesundheit seiner rauchenden Mitbürger aber nicht
so wirklich am Herzen zu liegen, verdient er doch bei jeder Packung gute 50 % mit.

Zwei Fliegen mit einer Klappe

Also hat man lieber ein Gesetz gebastelt, bei dem die Strafverfolgung erstaunlich ist.
Nach diesem Gesetz können Menschen bestraft werden, die gar keine Straftat
begangen haben.
Es genügt lediglich das „..sie dafür Sorge zu tragen haben…“, so der lapidare 
Gesetzestext, ein anderer die Tat nicht begeht. Wie das funktionieren soll, darüber
schweigt sich der Gesetzgeber aus.
Allerdings schlägt hier der Staat zwei Fliegen mit einer Klappe. Nämlich einerseits
kassiert er horrende Steuern für Tabakware und anderseits kassiert er Strafen, wenn
diese nicht „ordnungsgemäß“ konsumiert werden.
Wir ersuchen um Entschuldigung das wir Ihnen hier einen trockenen Gesetzes-
text wiedergeben, der jedoch interessant ist weil er die betreffenden Passagen
beinhaltet.
„Obliegenheiten betreffend den Nichtraucherschutz
§ 13c. (1) Die Inhaber von
BGBl. I – Ausgegeben am 11. August 2008 – Nr. 120
1.Räumen für Unterrichts- oder Fortbildungszwecke oder für schulsportliche
Betätigung gemäß § 12,
2. Räumen eines öffentlichen Ortes gemäß § 13,
3. Betrieben gemäß § 13a Abs. 1,
haben für die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 12 bis 13b einschließlich
einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen Verordnung Sorge zu tragen.
(2) Jeder Inhaber gemäß Abs. 1 hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
1. in einem Raum gemäß § 12 Abs. 1 nicht geraucht wird;
2.in einem Raum gemäß § 12 Abs. 2, soweit Rauchverbot gilt, nicht geraucht wird;
3.in den Räumen eines öffentlichen Ortes, soweit nicht die Ausnahme gemäß
§ 13 Abs. 2 zum Tragen kommt, nicht geraucht wird;
4.in den Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, soweit Rauchverbot besteht
oder das Rauchen gemäß § 13a Abs. 4 nicht gestattet werden darf, weil für den Betrieb
ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis 4 nicht gilt, nicht geraucht wird;
5.in jenen Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, in denen das Rauchverbot wegen
Vorliegens einer der Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 2 oder 3 nicht gilt, das Rauchen
nur gestattet wird, wenn für den Betrieb ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis
4 gilt;
6.die Bestimmungen des § 13a Abs. 4 Z 4 oder Abs. 5 hinsichtlich Jugendlicher oder
werdender Mütter eingehalten werden,
7.der Kennzeichnungspflicht gemäß § 13b oder einer gemäß § 13 Abs. 5 erlassenen
Verordnung entsprochen wird.“

20.Dem § 14 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:
(4) Wer als Inhaber gemäß § 13c Abs. 1 gegen eine der im § 13c Abs. 2 festgelegten
Obliegenheiten verstößt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zu-
ständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach einer anderen
Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsüber-
tretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10 000 Euro
zu bestrafen.
(5) Wer an einem Ort, an dem gemäß den §§ 12 Abs. 1 oder 2, 13 Abs. 1 oder 13a Abs. 1
Rauchverbot besteht oder an dem das Rauchen vom Inhaber nicht gestattet wird, raucht,
begeht, sofern der Ort gemäß § 13b Abs. 1 bis 4 oder einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen
Verordnung gekennzeichnet
ist und die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden straf-
baren Handlung bildet oder nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer
Strafe bedroht ist, eine
Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis
zu 1 000 Euro zu bestrafen.“

Jeder Verantwortliche kann bestraft werden

Laut diesem Gesetz kann jeder Verantwortliche einer gesetzlichen Nichtraucherzone
bestraft werden, wenn er es nicht verhindert hat, daß sich jemand eine Zigarette anraucht.
Da wird sich aber der Herr Amtsdirektor eines Magistrates freuen, wenn ihm demnächst
ein Strafbescheid ins Haus flattert, weil jemand am Bezirksamt geraucht hat und er das
nicht zu verhindern wußte.

Raucherverbot auch im Bordell

Das es nicht unbedingt notwendig ist in einem Speiselokal zu rauchen ist einzusehen.
Aber dieses Gesetz schließt auch Cafehäuser, Weinhallen, Nachtclubs, Branntweiner
udgl. ein. Das für derartige Lokale, deren Besuch ausschließlich zur Unterhaltung
eines bestimmten Personenkreises dient, ebenfalls das Rauchverbot gilt ist erstaun-
lich.
Der Grund für unseren heutigen Beitrag ist nämlich jener, daß es zu zahlreichen Anzeigen
gegen Betreiber von Gastgewerbebetrieben gekommen ist, die von selbsternannten
Nikotinsheriffs anonym erstattet wurden.

Weites Betätigungsfeld

   
Für diese Nikotinsheriffs, die in unseren Augen nicht anderes als Berufsdenunzianten
sind, tut sich doch ein weites Betätigungsfeld auf.
Sie sollten dieses unbedingt erweitern und auch Magistrate und Gerichte aufsuchen,
um dort ihre anonymen Anzeigen gegen die Verantwortlichen zu erstatten, wenn sie
vielleicht einen nervösen Raucher entdecken, der sich vor einer Verhandlung noch eine
Zigarette ansteckt.
Dann wird die, bis jetzt ohnehin nicht sonderlich gute Presse für diese Denunzianten,
wahrscheinlich „amtswegig“ verstummen.
Aber ein Gutes hat das Rauchverbot für diese denunzierenden Nikotinrambos auch.
Sollte ihnen ihre bessere Hälfte auf den nächsten Bordellbesuch draufkommen,
können sie sich immerhin rausreden, es wäre nur im „Namen des Nichtraucherschutzes“
geschehen. Ohne Lokalaugenschein hätten sie doch keinen Raucher erwischt und
können damit jede andere Absicht für ihren Puffbesuch in Abrede stellen.
Stauni

Prügelknabe Gastgewerbe

  

Zahlreiche Reaktionen 

Zu den Artikeln SMOKING JOE (Archiv 12/08) betreffend des Nichtrauchergesetzes und
dem Beitrag zu den BERUFSARBEITSLOSEN aus diesem Monat, haben wir jede Menge
Zuschriften erhalten und zwar speziell aus dem Bereich des Gastgewerbes.
                                        

Wirt als Sündenbock     

Viele Gastwirte haben sich darüber beschwert, daß sie für die Einhaltung des Rauchver-
botes verantwortlich sind und vorallem auch dafür bestraft werden können.
Dies ist im wahrsten Sinne des Wortes sehr erstaunlich, denn was soll der Wirt denn
unternehmen wenn sich ein Gast eine Zigarette anraucht ?
Klar er wird diesen auf das Rauchverbot aufmerksam machen, aber wenn es dem Gast egal
ist, wie soll der Wirt dann reagieren ?
                   
Er könnte den Gast, der vielleicht noch dazu eine gute Zeche gemacht hat, des Lokales
verweisen. Das wäre sowieso der Beginn eines wirtschaftlichen Selbstmordes.
Und nehmen wir an der Wirt erteilt so einen Verweis und der Gast geht nicht, soll er
ihn dann mit mit körperlicher Gewalt aus dem Lokal werfen und eine Rauferei riskieren.
                 

Polizei lässt sich nicht missbrauchen

Die Polizei braucht er erst gar nicht zu rufen, den diese hat bereits aus den verant-
wortlichen Kreisen mitteilen lassen, daß sie sich nicht zu „Nichtrauchersheriffs“
dekradieren  lassen werde. Sie haben andere weitaus wichtigere Aufgaben zu erfüllen,
was ja auch stimmt.
                          
Hier hat es sich der Gesetzgeber sehr einfach gemacht. Er bestraft hier einen Unschul-
digen für die Gesetzesübertretung (nichtbeachtung des Rauchverbotes) die ein anderer
begeht. Jeder erwachsene und geistig normale Mensch ist für seine Taten selbst verant-
wortlich und nur er kann für seine ungesetzliche Handlungen bestraft werden.
Man kann nur abwarten wie die Höchstgerichte darüber urteilen werden, wenn dann der-
artige Strafen beeinsprucht werden, zu denen es sicherlich kommen wird.
                                 

Verantwortung     

Ein gutes Beispiel dafür ist die Gurtenpflicht in Autos, denn hier ist der Lenker
auch nicht für die anderen erwachsenen Fahrgäste verantwortlich.
     
Gurtenpflicht besteht für alle Insassen und Insassinnen eines Fahrzeugs, d.h. sowohl
für den Fahrer oder die Fahrerin und den Beifahrer oder die Beifahrerin als auch für
alle, die sich auf der Rückbank befinden.                    
Für die Einhaltung der Gurtenpflicht ist jeder Insasse oder jede Insassin, der oder
die über 14 Jahre alt ist, selbst verantwortlich und kann auch bei Nichteinhaltung
bestraft werden. Für unter 14-Jährige ist der Lenker oder die Lenkerin verantwortlich.

 Abzocke geplant ?

So steht es im Gesetz (Strassenverkehrsordnung) und so ist es auch korrekt.
Warum will man es sich beim „Nichtrauchergesetz“ so einfach machen. Wahrscheinlich
weil es wieder nur um´s abkassieren geht, egal von wem.
Es wäre nicht verwunderlich, wenn es auf einmal einen neuen Beruf gäbe, nämlich den
NICHTRAUCHERSHERIFF“ der von Lokal zu Lokal wandert.
                           
Als Uniform sollte man ihnen ein nikotingelbes Dress verpassen. Das hätte den Vorteil
das sie sich unbemerkt anpirschen können und sich von den „Parksheriffs“ optisch
unterscheiden.
                
Zu den Zuschriften und Reaktionen über den Artikel  „BERUFSARBEITSLOSEN“ müssen wir
noch einige Recherchen durchführen.
Diese werden wir hoffentlich in kürze erledigt haben und wieder einen interessanten
Bericht folgen lassen.
   
Stauni

Smoking Joe

Rauchverbot in der Gastronomie

Ab 1.Jänner 2009 gilt dieses generelle Rauchverbot aufgrund der Tabakgesetznovelle
nun auch bei uns in der Gastronomie und Hotellerie.
Während in anderen Ländern der EU ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie
verhängt wurde, war man in Österreich wenigstens so intelligent einige Ausnahmen
zu schaffen. Bei unserem Nachbarn Deutschland führte das Rauchverbot zu existenz-
iellen Zuständen. Zahlreiche Gastrobetriebe schlitterten in die Pleite und andere
wurden erfinderisch. Sie gründeten Raucherklubs in ihren Lokalen um nicht in
Konkurs gehen zu müssen. Politiker die sich zuerst für das Rauchverbot stark ge-
macht hatten, mußten nun über Nacht ihre Meinung ändern und eine neuerliche
Gesetzesänderung mußte durchgeführt werden.
Das wollte man sich offensichtlich bei uns ersparen und so entstand eine typische
österreichische Lösung.

 

„Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie“
§ 13a. (1) Unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der §§ 12 und 13 gilt
Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden
Räumen
1.der Betriebe des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 der Gewerbeordnung 1994
(GewO), BGBl. Nr. 194/1994, in der geltenden Fassung, 4 von 6
610 der Beilagen XXIII. GP – Regierungsvorlage – Gesetzestext
2.der Betriebe des Gastgewerbes mit einer Berechtigung zur Beherbergung von Gästen
gemäß § 111 Abs. 1 Z 1 oder Abs. 2 Z 2 oder 4 der GewO,
3. der Betriebe gemäß § 2 Abs. 9 oder § 111 Abs. 2 Z 3 oder 5 der GewO.
Als Ausnahme vom Verbot des Abs. 1 können in Betrieben, die über mehr als eine für
die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeignete Räumlichkeit verfügen,
Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn gewährleistet ist,
dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das
Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Es muss jedoch der für die Verabreichung von
Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst sein, und es
darf nicht mehr als die Hälfte der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken
vorgesehenen Verabreichungsplätze in Räumen gelegen sein, in denen das Rauchen
gestattet wird.
 3.Das Rauchverbot gemäß Abs. 1 gilt ferner nicht, wenn nur ein für die Verabreichung
von Speisen oder Getränken an Gäste geeigneter Raum zur Verfügung steht, und
1. der Raum eine Grundfläche von weniger als 50m2 aufweist, oder,
sofern der Raum eine Grundfläche zwischen 50m2 und 80m2 aufweist, die für eine Teilung
des Raumes zur Schaffung eines gesonderten Raumes für den im Abs. 2 genannten Zweck
erforderlichen baulichen Maßnahmen aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung der nach
den bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde nicht
zulässig sind. . . . . . . . . . . . .
 
Kennzeichnungspflicht
§ 13b. (1) Rauchverbote gemäß den §§ 12 und 13 sind in den unter das Rauchverbot fallenden
Räumen und Einrichtungen durch den Rauchverbotshinweis „Rauchen verboten“ kenntlich zu
machen.
(2) Anstatt des Rauchverbotshinweises gemäß Abs. 1 können die Rauchverbote auch durch
Rauchverbotssymbole, aus denen eindeutig das Rauchverbot hervorgeht, kenntlich gemacht
werden.
(3) Die Rauchverbotshinweise gemäß Abs. 1 oder die Rauchverbotssymbole gemäß Abs. 2 sind
in ausreichender Zahl und Größe so anzubringen, dass sie überall im Raum oder der Einrichtung
gut sichtbar sind.
(4) In Betrieben gemäß § 13a Abs. 1 ist kenntlich zu machen, ob in den der Verabreichung von
Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen Rauchverbot gilt oder nicht, oder, sofern
Rauchverbot nicht gilt, das Rauchen vom Inhaber gestattet wird oder nicht. In Räumen, in denen
geraucht werden darf, hat die Kennzeichnung überdies den Warnhinweis „Rauchen gefährdet Ihre
Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen“ zu enthalten und ist die Kennzeichnung in
ausreichender Größe und Zahl so anzubringen, dass sie überall im Raum gut sichtbar und der
Warnhinweis gut lesbar ist   . . . . . . . . . . . . . .
 

Kaffehauskultur

Offensichtlich weis man im realitätsfremden, abgehobenen EU-Parlament nicht, warum
Menschen überhaupt in ein Kaffehaus gehen. Vielleicht hätte man den dort ausgemuster-
ten Politikern einen Kurs in Kulturgeschichte bezahlen sollen. Es gibt Traditionen die
man nicht einfach per Gesetz abschaffen kann.
Seit Jahrhunderten besuchen Menschen Kaffehäuser und Gaststätten um vom Alltag
abzuschalten. Sich bei einer Tasse Kaffe, beim einem Gläschen Wein oder sonstigen
Getränken, verbunden mit dem Genuss einer Zigarette oder Zigarre, mit anderen
Leuten zu kommunizieren oder einfach die Tageszeitung zu lesen.
Das ist Kaffehauskultur. Ob nun der Genuss von Koffein, Alkohol oder Nikotin beson-
ders sinnvoll und gesund ist, ist eine andere Frage. Aber solange diese Staaten, Milliar-
den am Verkauf dieser Genussmitteln verdienen ist es mehr als scheinheilig, unter dem
Deckmäntelchen des Nichtraucherschutzes ein derartiges Verbot zu erlassen.
Aber Gott sei Dank haben einige österreichische Politiker erkannt, daß man nicht jeden
EU-Schwachsinn mitmachen muß und haben eine „wasch mich – aber mach mich nicht
nass“ -Lösung gefunden.
Stauni

 

Inhalts-Ende

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