Staatlich genehmigter Kindermord


Abtreibung in Österreich

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist  im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, 
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;

Dieser Paragraf ist unglaublich

Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.

So etwas gab es im Dritten Reich

Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht.  Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.

Allein der Verdacht genügt

Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.

Kindstötung bei seelischer Gefahr

Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
 Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.

Flittchen entscheiden über Tod oder Leben

Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.

Eugenische Indikation

Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.

Herzstich

Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind  die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.

*****
2010-02-03
  

Schlechte Verlierer


Eindeutiger Standpunkt

Prinzipiell vertreten wir in Sachen „Asyl“ eine recht eindeutige Linie, die auch aus diversen
Beiträgen nachvollzogen werden kann. Das Motto „Jedem Österreicher seinen Asylanten“
lehnen wir ab, auch wenn dafür von so manchen linken Links-Blog der hilflose und vergeb-
liche Versuch erfolgt, uns ins rechte Eck zu rücken.

Abschiebung und Flucht

Im Fall Arigona Zogaj sehen wir die Sache „Asyl“ in einem anderen Licht. Die junge
Dame kam als 9-jähriges Mädchen mit ihrer Familie nach Österreich. Nach etlichen
negativen Bescheiden und jahrelangem Hin und Her, wurde die Familie im September
2007 von der Polizei zwecks Abschiebung abgeholt.

Arigona, die sich in ihrem jahrelangen Aufenthalt in Österrreich bestens integriert hatte,

flüchtete und versteckte sich. Der Pfarrer von Ungenach, Josef Friedl, gewährte der da-
mals 15-jährigen Unterschlupf. Für diese Aktion geniesst der Mann unseren vollen
Respekt.

Zivilcourage

Arigonas Vater und ihre vier damals noch minderjährigen Geschwister wurden in den
Kosovo abgeschoben. Die Mutter und sie selbst verblieben in Österreich. Damals wurde
auch ein mordmäßiger Medienrummel veranstaltet, der Österreich in zwei Lager spaltete.

Auf jeden Fall hat Arigona Zivilcourage bewiesen. Auch wenn man ihr Aktionismus mit

ihren rehbraunen Augen und Schmollmund vorwirft, finden wir nichts verwerfliches daran.
Es ist eben ihre Art so zu kämpfen. Auch der Vorwurf den Rechtsstaat zu erpressen, indem
sie ankündigte sich das Leben zu nehmen, ist purer Schwachsinn.

Besser im Drogenmilieu

Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik durch-
zieht.
  
Vielleicht sollte Arigona auf ihre schulischen Erfolge und ihr angepasstes, ordentliches Leben
verzichten und ins Drogenmilieu wechseln, um bessere Karten zu haben.

Schlechte Verlierer

Vielleicht wäre es so einigen Personen angenehm gewesen, wenn sich Arigona umgebracht
hätte, denn dann hätten sie sich mit dem „Problem“ nicht weiter beschäftigen müssen. Auf
jeden Fall fühlten sich einige „heimatverbundene“ Bürokraten kräftig auf den Schlips getreten.

Diese wollten die Sache nicht auf sich beruhen lassen und agierten munter weiter. Anstatt
einer vollintegrierten 17-jährigen Kosovarin ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren, wurde
weiter an einem Abschiebebescheid gebastelt.

Krone vor Betroffener informiert

Erstaunlich ist es auf jeden Fall, dass die Kronen-Zeitung vor der Deliquentin wusste, dass
der Abschiebebescheid fertig war. Die gestrige Schlagzeile des Familienblattes mit den vielen
Sexanzeigen lautete nämlich: „Sie erhält heute den Bescheid. Arigona Zogaj wird abgeschoben.“

Hier eröffnet sich doch ein Betätigungsfeld für so manchen heimatverbundenen und gesetzes-
treuen Bürokraten. Offensichtlich wurde hier ein bestehendes Gesetz verletzt, nämlich die
unbefugte Weitergabe von amtlichen Schriftstücken.

Keine Sportlerin

Arigona hat einen entscheidenden Nachteil. Sie ist zwar eine gute Schülerin, hat sich bis
dato nichts zu schulden kommen lassen, aber sie betreibt eben keinen Sport. Vielleicht
sollte sie Tischtennis oder Handball spielen lernen. Dann wäre ein humanitäres Aufenthalts-
recht oder gar die österreichische Staatsbürgerschaft nur ein Klacks.

Schmarotzer bevorzugt

Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 17-Jährigen keinen Wert.
 
Sie soll für eine Gesetzesübertretung ihres Vaters büßen, zu dessen Zeitpunkt sie noch ein
kleines Kind war.

Stauni

  
2009-11-13
  

Die Dummschwätzer

 

Keine Neuigkeiten in der Spendenaffäre

Wir haben sich bereits einigemale mit der angeblichen Spendenaffäre beim Verein
„Engel auf Pfoten“ befasst. Schreiber eines anonmyen Webblog werfen dem Geschäfts-
führer Roland Komuczky massiven Betrug vor.

Anfänglich wurden wir aus den Vorwürfen dieser anonymen Schreiber nicht wirklich schlau

und luden daher R. Komuczky zweimal zu einem Interview ein. Aus diesen und dem Fehlen
von angeblichen Beweisen, die von den Blogschreibern zwar immer wieder angekündigt,
aber nie erbracht wurden, konnten wir uns keinen richtigen Reim aus der ganzen Angelegen
-heit machen.

Neutralität ist Mittäterschaft

Wir stellten in unseren Beiträgen klar, dass für uns die Unschuldsvermutung gilt, solange
nicht das Gegenteil erwiesen ist. Prompt wurden wir von diesen anonymen Blogschreibern
als Mittäter angeprangert.

Persönlicher Rachefeldzug

Nachdem wir die Beiträge auf dieser, inzwischen zum Dummschwätzer-Blog mutierten
Webseite verfolgten, verdichtete sich bei uns der Verdacht, dass die ganze Angelegen-
heit eher ein persönlicher Rachefeldzug ist, als zur Aufdeckung eines Spendenskandals
dienen sollte.

Gute Connection

Das hat sich auch im Laufe der letzten Zeit einwandfrei bewiesen. Da werden dem
R. Komuczky beste Verbindungen zur Polizei und Justiz angedichtet und das als Tat-
sache gewertet, dass er als Betrüger noch nicht im Gefängnis sitzt.

Da müßte dieser zumindest ein ranghoher Politiker sein, um so ein Privileg geniessen

zu können und das ist er bei Leibe nicht.  Auch ist uns der Widerspruch den einer dieser
Blogschreiber angibt nicht klar.

Widerspruch

Einerseits soll Komuczky in einer 30m2 Wohnung hausen, während er sich anderseits
aus Spendengeldern einen Ferrari gekauft hat. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Was diese Dummschwätzer noch nicht beachtet haben ist, dass der Kauf von Luxusautos
vom Verkäufer dem Finanzamt gemeldet werden muss.
 

Finanz überprüft penibel

Selbst wenn dies nicht geschehen ist, hat die Finanzbehörde längts Kenntis davon, denn
Wirbel darum wurde in der Zwischenzeit dementsprechend veranstaltet. Bei der Finanz
muss dann sehr wohl nachgewiesen werden, woher man das Geld für ein derartiges Auto
hat.

Als Rechtfertigung gab Komuczky an, dass er  das Fahrzeug aus einer Versicherungssumme,

die ihm auf Grund eines Kunstfehler erstattet wurde, gekauft habe. Alle Zweifler können mit
absoluter Sicherheit davon ausgehen, das dies von der Finanzbehörde sicherlich genaues-
tens überprüft wurde.

Aber vielleicht kommt jetzt noch so ein Dummschwätzer auf die Idee, dass ja Komuczky

neben seinen hervorragenden Verbindung zur Polizei und Justiz, noch einen guten Draht
zur Finanz hat, um sich der Strafverfolgung entziehen zu können.

Hasstiraden

Nicht nur der Geschäftsführer des Blindenvereines kommt auf diesem Dummschwätzer-
blog schlecht weg, sondern auch alle anderen Personen, die keine Front gegen ihn be-
ziehen. Wir haben einige Beispiele herausgesucht.

Aber auch Familienangehörige und Personen die mit ihm überhaupt nichts zu tun
haben, werden auf dieser letztklassigen Webseite unter Beschuss genommen.

Auf der Gehaltsliste

Der Herausgeber dieses Magazins und ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner, der mit
Komuczky absolut nichts zu tun hat, stehen angeblich auf dessen Gehaltsliste.
Dazu möchten wir anmerken, dass sich Herr Roland Kommuczky den Herausgeber von
ERSTAUNLICH nicht leisten könnte.

Kriminelle Polizeibeamtin

Die Schwägerin von ihm, Karin Komuczky wird als kokainsüchtige Kriminelle bezeichnet.
Die Dame ist eine integere Beamtin der BPD Wien und befindet sich zur Zeit in Karenz.
Sinnigerweise bezeichnend für diesen Blog wird das Neugeborene, als „frisch geworf-
ener Scheisser“ bezeichnet.

Treuhänder sind auch Betrüger

Die Kammer der Wirtschafttreuhänder, die für die Vergabe des „Spendegütesiegels“
veranwortlich sind, werden als krimineller Verein tituliert, weil für dieses Siegel ein gewis-
ser Geldbetrag zu entrichten ist.

Versuchte Nötigung

Den ehemalige Pressesprecher der FPÖ Thomas Edtmeier, versucht man mit Drohungen
und Unterstellungen zu nötigen. Wenn er nicht aussagt, dass Komuczky ein Betrüger ist,
sei er ein Lügner und Komplize. Man versichert ihm, dass dies sicherlich nicht vorteilhaft,
für seine weitere Karriere sei.

Kinderschänder

Dem stv. Prior des Ritterorden Hl. St. Georg, Walter Deles wird unterstellt, dass er bzw.
sein Orden Kinderschänder beschützen. Da war wohl der Wunsch, Vater des Gedankens
beim Administrator dieser sonderbaren Webseite.

Webseite am absoluten Niveautiefpunkt

So und so ähnlich geht es auf dieser Webseite zu. Wir haben hier nur einige  Beispiele
herausgesucht. Als Zeichen ihrer Intelligenz, werden zu den schwachsinnigen und obs-
zönen  Texten noch skurille Fotomontagen veröffentlicht, die einem normalen Menschen
nicht einmal ein müdes Lächeln entlocken.

Grund für aussertourlichen Beitrag

An und für sich wollten wir erst in dieser Sache wieder berichten, wenn es behördliche
Ergebnisse gibt, die eine Schuld oder Unschuld von R. Komuczky beweisen.

Der Grund für diesen Beitrag ist, dass wir die absurden Anschuldigungen gegen die

genannten Personen nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen wollten.

Auf jeden Fall hat sich dieser Dummschwätzerblog mit seiner diffamierenden und
beleidigenden Berichterstattung, soferne man dies überhaupt so nennen kann, ins
Abseits gestellt. Jedes letztklassige Schundheft hat mehr Niveau.

Stauni

  
2009-08-02
  

Doppelmord TEIL 3

 

Verdächtiger ausgeliefert

Der tatverdächtige bulgarische Staatsbürger Tsvetan R., der in Pachfurth (NÖ) das Heurigen-
wirtsehepaar Christoph und Monika Timm erschossen und deren Tochter Tamara schwer
verletzt haben soll, wurde nun endlich nach Österreich ausgeliefert.

In U-Haft

Zur Zeit befindet er sich in der Justizanstalt Korneuburg in Untersuchungshaft, die von der
zuständigen Haftrichterin über ihn verhängt wurde.
Ihm werden folgende Taten zur Last gelegt. Schwere Raub mit Todesfolge und versuchter
Mord.

Groteske Auflagen

Ohne eine Vorverurteilung vornehmen zu wollen, stehen auf diese Delikte immerhin lebens
-lange Haft. Und jetzt kommt das Erstaunliche bei der ganzen Angelegenheit. Der mutmaß-
liche Täter wurde von den bulgarischen Behörden nur für die Dauer von sechs Monaten an
die österreichische Justiz ausgeliefert.

Tatverdächtiger nur ausgeborgt

Was spielt sich da zwischen Österrreich und Bulgarien eigentlich ab ?
„Rent a Beschuldigten“ oder so ähnlich. Wenn Tsvetan R. wirklich der Täter war, haben die
österreichischen Behörden jedes Recht, sich Zeit zu nehmen um das Verbrechen lückenlos
aufzuklären und den Täter einer gerechten Bestrafung zuzuführen.

Das Setzen eines Zeitlimits für eine Ermittlung bei einer derart abscheulichen Tat, darf wohl

als Verhöhnung des österreichischen Rechtsstaates gewertet werden.

Bulgarien das Menschenrechtsland

Klar, werden nun einige Stimmen sagen, dies dient nur zur Verhinderung einer endlos
langen Untersuchungshaft. Auch klar sagen wir, den der ehemalige Ostblockstaat
Bulgarien ist ja hinlänglich für die Einhaltung von Menschenrechten bekannt.

Es sind schon Personen wegen weitaus geringerer Delikte länger in U-Haft gesessen.
Also was soll dieser Schwachsinn mit einem mutmaßlichen Täter auf Zeit. Aber das ist

noch nicht alles.

Sollte dem Tsvetan R. die Tat nachgewiesen werden und dies zu einer gerichtlichen

Verurteilung führen, haben die Bulgaren eine neuerliche Auflage für die österreichische
Justiz parat.

Bulgaren wollen ihn wieder haben

R. wäre in diesem Fall wieder nach Bulgarien auszuliefern um dort seine Haftstrafe abzu-
sitzen. Wir würden es uns noch einreden lassen, wenn die österreichischen Behörden den
Mann los werden wollen, da unsere Gefängnisse ohnehin überfüllt sind und um einen
ausländischen Verbrecher  nicht bis an sein Lebensende durchzufüttern.

Was ist da wirklich los ?

Was aber um alles in der Welt veranlasst die bulgarische Justiz dazu, einen verurteilten
Raubmörder wieder in ihr Land zu importieren. Normalerweise wäre jeder Staat glücklich
darüber, einen derartigen Verbrecher loszuwerden.

Da kommt doch der Verdacht auf, dass dies ein abgekartetes Spiel ist und Tsvetan R. ein

bulgarisches Gefängnis, vermutlich wenn überhaupt nur für ganz kurze Zeit von innen sehen
wird.

Korruptionsfrei

Da wie ebenfalls hinlänglich bekannt, ist ja Bulgarien frei von jeglicher Korruption und wer
würde da schon auf die Idee kommen, dass es sich Tsvetan R. eventuell schon im Vorfeld
„gerichtet“ hat.

Tja, wer kann schon ahnen wie die bulgarischen Behörden ticken. Vielleicht denken sie, man

kann nie wissen wofür man diesen Mann noch brauchen kann.

Stauni

  
2009-07-30
  

Martin Bellak

Anonymes Internet

Der Betreiber und Autor des Webblog „POLILOG“, Dominik Leitner, verfasste am 11.Juli
einen sehr interessanten Beitrag über die Anonymität im Internet.
http://polilog.wordpress.com/2009/07/11/gegen-die-anonymitat-im-internet/
Solche Themen lösen offensichtlich immer Reaktionen, in völlig verschiedenen Richtungen
aus.
Wir sind der gleichen Meinung wie Leitner und sprechen uns gegen die Anonymität im Inter
-net aus. Wenn wir was zu sagen/schreiben haben, tun wir das auch und stehen dafür gerade.

Krimineller Schmuddelblog

Das dies einige Leute nicht so sehen, haben wir im nachfolgenden Beitrag vom 18.Juli fest-
gehalten.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=317;krimineller-administrator&catid=1;erstaunliches
   
In diesem schmuddeligen Blog scheut man nicht davor zurück, Unterstellungen und Beleid-
igungen gegen Personen auszusprechen die man gar nicht kennt, sondern die lediglich nicht
einer Meinung mit dem Betreiber sind.

Schlug Wellen

Auch dieser Beitrag hat offensichtlich einige Reaktionen ausgelöst, die sich bis in eine
andere Webseite fortsetzten. Im Forum Genderwahn haben wir folgenden bedenklichen
Beitrag gefunden.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=21&t=4280&sid=604e9ed9f5b11e1f21f5b67ebd9c04a1  

Anonym vs. Anonym

Da wird ein gewisser Martin Bellak, von einem User mit dem sinnigen Nicknamen „John
Rambo“  in einer sehr bedenklichen Art vorgeführt. Er soll in diesem Schmuddelblog, den
Nicknamen „Redaxel“ führen.
Wir kennen diesen Martin Bellak zwar nicht, aber sollte er tatsächlich mit diesem äußerst
dubiusen „Komuczky-Blog“ etwas zu tun haben, scheint dieser „Rambo“ eine Art Waffen-
gleichheit gewählt zu haben.
Offensichtlich kennen sich die beiden, zumindest vermittelt der Genderwahn-User diesen
Eindruck. Man darf gespannt sein, wie sich diese Sache entwickeln wird und welche Tat-
sachen (ob wahr oder nicht wahr) noch ans Tageslicht befördert werden.

Wer ist Martin Bellak ?

Wir haben über diesen Martin Bellak ein wenig im Internet recherchiert und sind allerdings
auch ein wenig erstaunt. Da betreibt dieser Mann unter anderem auch die Webseite
www.bellak.at
Auf dieser veröffentlicht er den Kindergeburtstag eines kleinen Mädchens, dass offensichtlich
seine Tochter ist.  Warum tut dieser Martin Bellak das? Ist er sich nicht bewusst, dass auf die-
ser Welt auch sehr schlechte und perverse Menschen leben.

Geltungsdrang ?

Niemand in unserem Bekannten- oder Verwandtenkreis würde auf die Idee kommen, sein
Privatleben im Internet auszubreiten. Vielleicht hat Martin Bellak ein besonderes Geltungs-
bedürfnis.
Was ihn zu dieser Handlung veranlasst hat, wird wahrscheinlich nur er selbst wissen. Wenn
es beruflich notwendig gewesen wäre, würden wir das noch verstehen.

Vielbeschäftigt

Und damit sind wir auch schon beim nächsten Punkt, mit dem uns Martin Bellak erstaunt.
Er betreibt mehrere Webseiten und dazu noch eine Agentur für Dienstleistungen in der
automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.
Weiters betreibt er ein Handels- und Handelsagentengewerbe, eine Werbeagentur und
führt noch zusätzlich ein Call-Center.
Nebenbei soll er laut Genderwahn-User „Rambo“, unter dem Nicknamen Redaxel in
diesem kriminellen „Komuczky-Blog“ als User schreiben.
Für einen Mann mit schwerster Sehbehinderung ist das eine erstaunliche Leistung.
  
Stauni
   
2009-07-21
  

Krimineller Administrator

 

Unschuldsvermutung

Vor einiger Zeit haben wir über einen angeblichen Spendenskandal berichtet. Wir haben
den mußmasslichen Verantwortlichen Roland Komuczky auch zu den Vorwürfen befragt.

Obwohl uns einige Tatsachen, wie z.B. der Fuhrpark dieses Herrn, erstaunlich vorgekom-

men ist, haben wir keinen wirklichen Anhaltspunkt gefunden der bewies, dass Komuczky
kriminelle Taten begangen haben soll. Also galt für uns die Unschuldsvermutung, wie sie
in einem Rechtsstaat auch zu gelten hat.

Der Fanklub

Das haben wir auch in unseren Beiträgen festgehalten. Das hat dem „Fanklub“ von
Komuczky, ein dubioser Webblog der sich mit der „ganzen Wahrheit“ in dieser Angelegen-
heit beschäftigt, gar nicht gefallen. Auch scheint es dieser „Klub“ mit dem Einhalten gesetz-
licher Bestimmungen nicht so genau zu nehmen.

Überfall geplant

Es wurde über den Herausgeber dieses Magazins mit Schimpftiraden hergezogen. Aber
nicht nur dieser wurde Opfer der verbalen Kraftausdrücke, sondern alle die nicht gegen
Komuczky Front bezogen.   

Da wurde z.B. ein „Ritterorden“ bei dem Komuczky Mitglied war, bedrängt diesen hinaus-

zuwerfen. Aber zu diesem Punkt kommen wir etwas später zurück. Man scheut auf diesem
Seltsamblog auch nicht, sich als Polizeibeamte auszugeben.
Auch ein Überfall auf eine Angestellte der Staatsanwaltschaft ist in Planung.

Beitrag von: Irgendwer am 15.07.2009, 09:43 Uhr
===============================================
Habe sämtliche Kommentare von “Kiwera 12″ gelesen. Also, wenn das alles stimmen sollte

und wir es hier wirklich mit einem echten Polizeibeamten zu tun haben, dann brachen wir
also nur mit dem Aufzug in den 4. Stock des Landesgerichtes zu fahren und alle Türschilder
lesen, wie oft dort auch der Vornamen von Komuczkys Schwägerin vertreten ist. Dann legen
wir uns dort einfach auf die Lauer, warten bis unsere Zielperson rauskommt und reißen ihr
dann schnell ein Büschel Haare, für einen Drogentest aus. Wenn der positiv auf Kokain an-
schlägt, dann haben wir unseren Täter gefunden. Also wirklich ganz einfach!
Irgendwer

Das erste Angebot 

Das bezeichnende für diesen Blog ist, dass kein Impressum vorhanden ist und alle Schreiben
anonym unter Nicknamen veröffentlicht werden.

Nachdem wir uns von den Beschimpfungen dieses anonymen Seltsamblogs unbeeindruckt

zeigten, erhielten wir von diesen ein Angebot das Sie unter folgenden Beitrag nachlesen
können.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=232;blind-im-ferrari-teil-2&catid=1;erstaunliches

Es kamen jedoch keine Hinweise auf belegbare Tatsachen, mit denen man Komuczky ein

Fehlverhalten nachzuweisen hätte können. Es gab weiterhin nur anonyme, nicht beweisbare
Anschuldigungen.

Nochmalige Recherche

Wir haben damals in der Causa Komuczky nochmals nachgehakt, kamen aber zu keinerlei
verwertbaren Ergebnissen.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=237;sind-sie-ein-moerder-herr-k&catid=1;erstaunliches

Daraufhin haben wir die Sache auf sich beruhen lassen und keine weiteren Recherchen mehr

angestellt.

Anonymität schützt nicht vor Strafverfolgung

Erstaunlich war auch die Rechtfertigung der Anonymität, die wurde nämlich damit begründet,
dass man sich vor Komuczky fürchtet. Nachdem wir heute nachfolgendes E-Mail erhalten
haben, steht für uns fest, dass die Anonymität eigentlich nur dazu dient, sich vor Strafver-
folgung zu schützen.
 
Nachfolgend erstaunliches E-Mail haben wir heute erhalten:

Betreff: Komuczky Roland     Attachment
Von: Franz müller
Datum: 18.07.2009 08:19
An: <office@erstaunlich.at>
Sicherheitsstufe:
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Herr Reder
Sie sind offenbar ein hartnäckiger Mensch. Die Beschimpfungen die ich auf meiner Webseite

auf Sie loslasse scheinen Sie nicht zu berühren. Ich weiß das Sie mit Komuczky nichts zu tun
haben, aber das gibt Ihnen nicht das Recht positiv über diesen Betrüger zu schreiben. Auch
weiß ich das dieser Marcus Oswald ein windiger Typ ist und seine Beiträge nicht immer der
Wahrheit entsprechen. Aber mir ist jedes Mittel recht den Komuczky gesellschaftlich zu
vernichten. Also stehen Sie mir dabei nicht im Weg.  Ich mache Ihnen ein Friedensangebot.
Sie verfassen einen negativen Artikel über Komuczky und ich lösche alle Beiträge aus meiner
Webseite über Sie. Der Stv. Großprior Walter Deles vom Heiligen St. Georg Ritter Ordens wollte
zuerst auch nicht kooperieren und berief sich auf die Unschuldsvermutung. Nachdem ich dem
Orden ein Mail mit ihren Zukunftsaussichten geschrieben habe, hat der Großprior Mag. Ladislaus
Kelemen seine Meinung schnell geändert und Komuczky rausgeworfen. Ich werde Komuczky
gesellschaftlich vernichten und jeden dazu der mir dabei ihm Weg steht. Also Herr Reder wie
steht es jetzt mit Ihnen ?
Falls Sie dieses Mail veröffentlichen werde ich bestreiten das es von unserer Seite gekommen
ist. Auch brauchen Sie sich nicht bemühen herauszufinden von welcher IP-Adresse dieses Mail
herkommt. Es wird Ihnen nicht gelingen, genausowenig wie meine Webseite abzudrehen.
Sollte es doch passieren ist es bei WordPress kein Problem in kürzester Zeit eine neue Seite
zu bekommen.
Es zeichnet der Verantwortliche und Administrator für das Blog-Team der Webseite
Die ganze Wahrheit über Ritter Roland Komuczky und seinem Verein Engel auf Pfoten

Kein Fake

Wir dachten zuerst an ein Fake eines Trittbrettfahrers. Jedoch bei genauerer Analyse dieses
E-Mails kommt man zu Kenntnis, dass dieses echt ist.
Typisch dafür ist die Passage mit dem Ritterorden, die sich mit den Kommentaren aus deren
Blog, der von einem kriminellen Verantwortlichen und Administrator betrieben wird, einwand-
frei deckt.

Versuchte Nötigung

Über diesen überaus erstaunlichen Dialog, haben wir seinerzeit nachfolgenden Beitrag verfasst.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=255;engel-auf-pfoten&catid=1;erstaunliches

Offensichtlich war es den Ordensbrüdern zu mühselig, sich mit einem kriminellen Administrator

eines anonymen Webblogs herumzuschlagen und suspendierten daher Komuczky bis zur
entgültigen Aufkärung der Angelegenheit.

Der Komplize

Werter Herr Franz Müller, oder wie Sie in Wirklichkeit auch immer heissen mögen. Wir legen
auf Ihr „Friedensangebot“ keinen Wert und Sie dürfen es sich daher in einen Körperteil Ihrer
Wahl plazieren.

Sollten die Anschuldigungen gegen Roland Komuczky, die in Ihrem Blog erhoben werden,
tatsächlich der Wahrheit entsprechen, kommen wir zu folgendem Schluss.
Sie sind ein Komplize von ihm und wurden beim Abteilen der Beute über den Tisch gezogen.

Das ist auch der Grund, warum Sie auf Anonymität soviel Wert legen.

Sie versuchen den Eindruck eines Opfers zu erwecken, doch in Wahrheit sind Sie als Admin-

istrator und Verantwortlicher Ihres Blogs, schwer kriminell und versuchen dies zu kaschieren,
indem Sie alles probieren Komuczky ans Messer zu liefern, ohne dabei selbst mit zu rutschen.

Durchsichtige Aktionen

Da kommen Ihnen natürlich Personen welche die Unschuldsvermutung gelten lassen, sehr
ungelegen und versuchen diese auf Ihren Webblog mundtot zu machen.
Ihre Praxis, unter mehreren Nicknamen, Personen die Sie nicht einmal kennen auf diesen
zu beleidigen, ist mehr als durchsichtig.

Geistesgestörter Krimineller

Selbstverständlich können Sie nicht offiziell in Erscheinung treten, den wer weiss, was da
so alles ans Tageslicht kommen würde, was Ihre Person betrifft.
Auch würde wir Ihnen anraten, sich unbedingt in ärztliche Behandlung zu begeben, den
der Passus in Ihrem E-Mail  „Also stehen Sie mir dabei nicht im Weg.“  lassen auf eine
Geistesstörung schliessen.

Wir wissen auch, dass unser Online-Magazin von Polizei und Justiz gelesen wird.
Vielleicht fühlt sich jetzt jemand veranlasst, gegen Sie strafrechtlich zu ermitteln.
Da wird Ihnen auch die viel geliebte Anonymität nichts mehr helfen, den dem Rechts-
staat stehen schon Möglichkeiten zur Verfügung, kriminelle Typen wie Sie zu entlarven.
 
Stauni

  
2009-07-18
  

Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2

 

Fortsetzung zu TEIL 1

Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.

Doch Futterneid ?

Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.

Ungebührliches Benehmen

Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden  von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.

Festnahme

Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.

Der Riese Handler

Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI  Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.

Minipolizist ?

Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und  65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?

Knast

Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest. 
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)

Ohne Munition in den Krieg

Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die  o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.

Die UVS-Verhandlung

Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit  „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler  festgestellt wurden.

Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.

Der ÖWD

Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD),  verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.

Der Sack wird zugemacht

Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen  versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf  3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.

Der Irrtum

Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden.  Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.

Handler queruliert weiter

Also was tat er jetzt ?  Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.

Achtung aufs Datum

Haben Sie sich das Datum genau angesehen ?  Die Staatsanwaltschaft informiert Handler 
zu einem Zeitpunkt wo dieser  bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.

Lebensnah

Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
   
2009-07-08
  

Nachtwächter vs. Polizist

 

Der Nachtwächter

Herr Helmut Handler kam zu uns in die Redaktion und erzählte eine wirklich erstaunliche
Geschichte. Er ging am 10.05.2006, gegen 19 Uhr, in seiner Anstellung als Nachtwächter
der Firma ÖWD, seine Kontrollrunde am Betriebsgelände der Firma Diamond Aircraft in
Wr. Neustadt.
Von seinem Arbeitsgeber hatte er die Anordnung, Personen die sich nach Dienstschluss 
am Firmengelände aufhalten zu kontrollieren und deren Namen in ein Kontrollbuch einzu-
tragen.
Kurze Zeit vorher war ein Privatflugzeug auf dem Firmengelände gelandet und dadurch
befanden sich Leute außerhalb der Öffnungszeit, auf dem Gelände der Firma D. Aircraft.

Dein Freund und Helfer

Zur gleichen Zeit waren auch zwei Polizeibeamte auf dem Firmengelände, die den  dienst-
lichen Auftrag hatten, bei den Passagieren dieses Flugzeuges eine Zollkontrolle durchzuführen.
Örtlich waren die beiden Beamten und Handler nicht am selben Platz und es wusste auch
keiner vom anderen.
Als Handler vorerst vier ihm unbekannte Personen kontrollieren wollte, kam es zum ersten
Zwischenfall. Diese wollten sich nicht von einem Nachtwächter aufschreiben lassen und
vermittelten ihm das auch ziemlich klar.

Also ging er weiter und traf in einem nahegelegenen Hangar drei weitere Personen an, die
er ebenfalls zur Ausweisleistung aufforderte. Inzwischen hatte aber einer der vorerst ange-
troffenen Vier, die ebenfalls am Firmengelände anwesenden Polizisten verständigt, dass ein
Nachtwächter am Gelände die Leute kontrolliert.

Handlers Aussage

Von da an gehen die Aussagen auseinander. Handler erzählt, dass ihn vorerst ein Polizist
zur Rede stellte, was er hier mache. Obwohl er mit Nachtwächteruniform  bekleidet war,
wollte der Beamte die Tätigkeit von ihm nicht zur Kenntnis nehmen und schlug ihm Handy
und Sammler (Stechuhr) aus der Hand.
Anschließend wurde er zu Boden gerissen und auch vom anderen inzwischen eingetroffenen
Polizisten mit den Fäusten geschlagen. Außerdem wurde ihm zweimal mit einem Pfefferspray
in den Mund gesprüht.

Futterneid ?

Die Version der beiden Polizeibeamten Andreas Z. und Thomas O. klingt naturgemäß etwas
anders. (Niederschrift G.Zl:S4.201/06)
Nachdem der Pilot angegeben hatte, dass ein Nachtwächter kontrolliert, sei Z. nach draußen
gegangen, um zu sehen was da los ist.
O. konnte vorerst nur wahrnehmen, dass Z. dem Handler nachrief, er möge endlich stehen
bleiben, was dieser nicht tat. Er begab sich daraufhin zu seinem Kollegen, der ihm mitteilte,
dass Handler festgenommen sei.   Er hörte dann auch, dass der Nachtwächter vor sich her
schimpfte.
Alle beide versuchten Handler zu beruhigen, als dieser überraschend dem Z. mit der Faust
gegen den Kopf schlug, wobei eine Brille zu Bruch ging. Anschließend schlug er abermals
plötzlich mit der anderen Faust gegen den Kopf von O.
Handler muss in seinem früheren Leben Berufsboxer gewesen sein, den laut Angaben des O.
hielt er in einer Hand das Handy und in der anderen den Sammler (Stechuhr) und schlägt
trotzdem zwei Polizisten nieder.
Da man jetzt annahm, dass das Gerät das Handler in der Hand hielt ein Elektroschocker ist,
wurde dieses dem entrissen. (Anm. der Red.: Es war die Stechuhr)
Anschließend wurde mit „einsatzbezogener Körperkraft“ versucht, Handler zu fixieren.
Dabei führte dieser wieder einen Faustschlag gegen den Kopf von Z. aus. Aus diesem Grund
wurde von Handler abgelassen und mit „gezückten“ Pfefferspray versucht diesen in Schach
zu halten.
Da dies aber nichts nützte, wurde vom Pfefferspray Gebrauch gemacht.  Allerdings hatte es
den Anschein, dass der Pfefferspray nicht wirkte, so der Polizist Thomas O.
Daraufhin versetzte Andreas Z., dem Handler mit der Faust einen Schlag gegen den Kopf
und einen Tritt gegen die rechte Hüfte, bzw. rechten Oberschenkel.
Erst dadurch gelang es den beiden Beamten, Handler am Boden zu sichern, ihm Handschellen
anzulegen und anschließend zum Streifenwagen zu eskortieren.

Mike Tyson

So liest es sich in der Niederschrift des Polizisten RvI Thomas O.
Mancher Leser ist jetzt sicher geneigt zu glauben, dass es sich bei Helmut Handler um einen
Typ wie Mike Tyson handeln muss.
Mitnichten, Handler leidet seit seiner Kindheit unter schwerem Asthma und hat zusätzlich
eine „Skoliose“ der Brustwirbelsäule. Das heißt auf Deutsch er hat eine deformierte Wirbel-
säule und ist daher ein Halbinvalide. Diesbezüglich liegen uns Röntgenaufnahmen und ein
ärztlicher Befund vor.
Sieht so ein Gewalttäter aus ?
Er ist zwar ein bisschen ein schrulliger Typ, mit leichtem Hang zur Querulanz, aber mit
Sicherheit kein Gewalttäter.

Exekutivdiensttauglich ?

Bei den beiden Polizeibeamten handelte es sich um junge, sportlich austrainierte Männer.
Liest man sich nun dieses Polizeiprotokoll durch, wird man daraus nicht wirklich schlau.
Es wirft für uns die Frage auf, was die beiden Beamten überhaupt im Exekutivdienst zu
suchen haben, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, einen Halbinvaliden auf normale Art
habhaft zu werden.
Sie sollten vielleicht besser in einem Polizeiarchiv Akten schlichten, denn was machen die
beiden Gesetzeshüter, wenn sie einmal wirklich auf einen Typ wie „Mike Tyson“ stoßen.
Aber wie es in unserem schönen Rechtsstaat allgemein bekannt ist, sind vor dem Gesetz
alle Bürger gleich. Manche sind halt gleicher und das war das Pech von Helmut Handler.
Was ihm aus dieser Causa noch erstaunliches widerfährt, erfahren Sie morgen im TEIL 2.
Stauni
  
2009-07-07
  

Der Rächer

Grosser Jubel

Bei der gestrigen Sonnwendfeier des BZÖ in Oberschlierbach wurde Peter Westenthaler
mit Applaus und großem Jubel empfangen. Unter den rund 300 jubelnden Gästen befand
sich auch die Politprominenz des BZÖ wie Nat.Abg. Ursula Haubner und Nat.Abg. Rainer
Widmann.

Robin Hood

Bei seiner Rede betonte er, dass er dem massiven Druck des rot-schwarzen Systems
nicht zu weichen werde.
Er führte seine Verurteilung auf den massiven Wählerschwund bei der SPÖ und ÖVP
zurück, welche nämlich auch nicht davor zurückschrecken, die Justiz gegen unliebsame
Oppositionspolitiker zu verwenden.

Realitätsverlust ?

Herr Westenthaler glaubt wirklich, dass er am tatsächlich vorhanden Wählerschwund
von Rot und Schwarz beteiligt ist und daher unbedingt politisch „beseitigt“ werden
muss. Also an Selbstvertrauen mangelt es dem Mann nicht, jedoch dürfte er an einem
gewaltigen Realitätsverlust leiden.
Vielleicht sollte sich Herr Westenthaler einmal fragen, warum jemand ein so ein grosses
Interesse daran haben soll, ihn ins politische Nirvana zu schicken.

Wer klärt den Mann auf ?

Kann dem Mann niemand mitteilen, dass es absolut nicht der politische Gegner sein kann,
denn die sind über seine Auftritte jedesmal begeistert, weil diese nämlich auch dem BZÖ
einen Wählerschwund garantieren.
Wir halten nochmals fest, dass unserer Meinung nach Herr Westenthaler weder ein
bedeutender, noch wichtiger Politiker in Österreich ist und daher von keinem politischen
Gegner unsauber abserviert werden muss.
Herr Westenthaler verwechselt seine Person offensichtlich mit der des Franz Olah.
Dieser wurde seinerzeit von den Sozialisten wirklich bösartig „abgeschossen“.

Neuer Job

Dafür hat Westenthaler nun eine neue Berufung gefunden. Ab sofort will er sich nun auch
um „andere Justizopfer“ kümmern.
„Ich werde die Bevölkerung einladen, mir Fälle von offensichtlichen Fehlurteilen und
Missständen in Verfahren, egal ob Arbeitsrecht, Konsumentenrecht, Strafrecht etc. mit-
zuteilen, um sie dann parlamentarisch zu verwerten“, so Westenthaler.
Hoffentlich kommen bei dieser Beschäftigung nicht seine politischen Auftritte zu kurz, denn
dies würde seinen politischen Gegner sicherlich leid tun, da sich diese  dann ein anderes
„Opfer“  suchen müssten.
Stauni
   
2009-06-20
  

Wenn Politiker lügen

 

Sicherheitsgipfel

Noch vor wenigen Tagen forderte BZÖ Abg. Peter Westenthaler vollmundig die sofortige
Einberufung eines Sicherheitsgipfels, anlässlich des Anstiegs der Kriminalitätsrate in Öster-
reich.
Westenthaler wörtlich: „Es reicht jetzt. Während die Zahl der Straftaten österreichweit um
fünf Prozent und in Wien sogar um über 12 Prozent gestiegen ist, sieht ÖVP-Innenministerin
Fekter diesem Treiben tatenlos zu. Diese unfassbaren Zahlen sind ein Alarmsignal. Wir haben
in Österreich einen Sicherheitsnotstand, der aktiv bekämpft werden muss!“

Aktiver Beitrag

Wenigstens hat der BZÖ-Sicherheitssprecher zur Kriminalrate in Österreich seinen Beitrag
geleistet, wenn auch im umgekehrten Sinn.
Gestern bestätigte das Wiener Oberlandesgericht in zweiter Instanz, das erstinstanzliche
Urteil gegen Westenthaler wegen falscher Zeugenaussage.
 
„Aus Respekt vor dem Österreichischen Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Justiz
haben wir das Urteil zur Kenntnis zu nehmen“, sagte gestern BZÖ Generalsekretär
Dr. Martin Strutz, so kann man es zumindest in einer gestrigen APA-Aussendung des
BZÖ lesen.

Schauprozess

Der Sympathieträger des BZÖ Peter Westenthaler sieht dies völlig anders. In einem gestrigen
ZIB-Interview klagte er über einen politischen Schauprozess. Das Urteil sei bereits vor Prozess-
beginn festgestanden, gab er gegenüber den Reportern an.
Was wir bei dieser Aussage erstaunlich finden ist, dass Westenthaler noch immer jammert,
obwohl das Urteil von neun Monate auf sechs Monate reduziert wurde. Hat er ernstlich
geglaubt das er einen Freispruch bekommt.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz hält seinem Parteigenossen natürlich
die Stange. Er meint, dass der Oppositionspolitiker Peter Westenthaler seit 3 Jahren wie ein
Schwerverbrecher verfolgt wird.

Offenes Verfahren

Vermutlich spielt dieser das noch offene Verfahren wegen des Vorfalles nach dem Europa-
meisterschaftsspiel Österreich gegen Deutschland, an.
Angeblich soll Westenthaler das Linksabbiegeverbot bei der Ausfahrt vom VIP-Parkplatz
des Stadions missachtet haben und einem Polizisten mit seinem PKW gegen dessen Knie
gerollt sein, um das Abbiegen zu erzwingen.
Da der betroffene Polizist ein kleiner SPÖ-Parteifunktionär ist, ortet der BZÖ-Sicherheits-
sprecher auch in dieser Causa eine politische Intrige.
Vielleicht sollte Westenthaler einmal klar werden, dass er kein so bedeutender Oppositions-
politiker ist, den man auf diese Weise „abservieren“ will.

Die Kleinen hängt man

Einem jeden kleinen Gewerbetreibenden, würde nach diesem Urteil seine Gewerbeberechtig-
ung entzogen werden. Es interessiert niemanden, dass dieser dann vor dem existenziellen
Ruin steht.
Hierzulande kann man zwar als Vorbestrafter keinen Würstelstand betreiben, jedoch Abge-
ordneter zum Nationalrat und Sicherheitssprecher einer Partei zu sein ist kein Problem.
Eine erstaunliche Logik wenn man bedenkt, dass ein Politiker eigentlich eine Vorbildfunktion
zu erfüllen hat.

Glaubwürdige Politiker

In einer gestrigen APA-Aussendung der ÖVP war folgende Aussage des ÖVP-Sicherheits-
sprecher Günter Kössl zu lesen: „Sicherheitssprecher Westenthaler hat jegliche Berechtigung
verloren, über Sicherheit zu sprechen.Westenthaler, der heute wegen falscher Zeugenaus-
sage zu sechs Monaten bedingt verurteilt wurde, sollte in Zukunft besser schweigen, wenn es
um die Themen Sicherheit und Kriminalität geht.
Ein rechtskräftig verurteilter Abgeordneter ist als Sicherheitssprecher einer Partei völlig un-
glaubwürdig und ein Hohn für den Rechtsstaat.“

Ein Zeichen setzen

Nun, mit  der Glaubwürdigkeit eines Politikers ist es ohnehin so eine Sache und  hängt in den
meisten Fällen sowieso nicht davon ab, ob dieser unbescholten oder vorbestraft ist.
Wir werten diese Aussage von Kössl allerdings nur als Schaumschlägerei, denn er und seine
„Kollegen“ im Parlament hätten schon längst die Möglichkeit gehabt, derartige Misstände zu
beseitigen.

Herr Kössl, sollten wir uns irren und Sie meinen Ihre Aussage ernst, dann setzen Sie ein

Zeichen. Sorgen Sie dafür, dass Politiker die wegen Straftaten verurteilt wurden, die ihnen
nicht einmal mehr erlauben würden einen Würstelstand zu betreiben, aus ihren politischen
Funktionen zu entfernen.

Stauni

  
2009-06-19

  

Showdown im KZ

Hitlergruß zum Empfang

Was sich heute bei den Gedenkfeierlichkeiten im ehemaligen Konzentrationslager Ebensee
zugetragen hat, sind offensichtlich Auswirkungen auf die zu tolerante Einstellung gegen-
über dem rechten Lager in Österreich.
Besucher und Gäste wurden von einem Trupp Ewiggestriger mit Naziparolen und Hitlergruß
empfangen.

„FRAU“ Rudas übt sich in Polemik

Wenn nun SPÖ-Jungstar Rudas lautstark den Slogan „Wehret den Anfängen“ ausruft, muß
man ihr entgegenhalten, dass sie dazu bereits in der vergangenen Woche ausreichend
Möglichkeit gehabt hätte.
Da fand nämlich unter Polizeischutz eine Kranzniederlegung einer Gruppe Burschen-
schafter am Heldenplatz statt. Das Ganze hatte natürlich nichts mit einem Betrauern
der deutschen Niederlage zu tun, sondern war angeblich eine Ehrung der Toten auf allen
Seiten.
Hier hätte Frau Rudas bereits abwehrend eingreifen und beim Landeshauptmann von Wien
intervenieren können, eine solche Veranstaltung zu untersagen.
Aber Frau Rudas scheint zur Zeit andere Sorgen zu haben, nämlich ob sie sich als „Mädl“
bezeichnen lassen muß.
Ihre Aussage, dass es nun am österreichischen Rechtsstaat liege, sich gegen derartige
Angriffe auf Demokratie und Frieden zur Wehr zu setzen, klingt eher wie Polemik.

Durch Werbung beflügelt ?

Auch die von der FPÖ betriebene Wahlwerbung „Abendland in Christenhand“ wird auf
kranke Typen wie in Ebensee nicht gerade entmutigend wirken.
Wahrscheinlich dachten sie sich, wenn im Moment keine Islamisten zur Hand sind, nehmen
wir halt wieder die Juden.
Auch die Verprügelung von Antifaschisten in Linz durch die Polizei, wird das Selbst-
vertrauen dieser Typen stärken. Nach dem Motto je weiter rechts, desto sicherer, werden
sie sicher zu neuen Taten inspiriert.
Man darf auf die Reaktion der „Heimatpartei“ FPÖ gespannt sein, wie sie sich zu diesem
Vorfall äußern wird, falls es überhaupt zu einer Stellungsnahme kommt, denn man könnte
sich ja eventuelle Wähler vergraulen.
Stauni
  
2009-05-10
  

Kinder im Gefängnis

 

Die Fakten

Eine fünfköpfige Familie ist aus ihrem Heimatland Afghanistan geflüchtet und über
Griechenland illegal nach Österreich eingereist.
Klar ist, dass hier eindeutig Gesetze verletzt wurden und der Rechtsstaat zum Handeln
aufgefordert war.

Schweinerei

Doch für das was nun passierte, ist der Ausdruck „Schweinerei“ noch ein Adelsprädikat.
Während die psychisch kranke Mutter ins Krankenhaus eingeliefert wurde, sperrte man den
Vater samt seiner drei kleinen Kinder ins Gefängnis.
    Durch blinden Gehorsam auch in Österreich möglich, Kinder im Gefängnis
  
Von Dienstag, den 07.04.2009 bis Freitag den, 10.04.2009 saßen ein vierjähriges Mädchen
und seine sieben bzw. elf Jahre alten Geschwister in Schubhaft.

Medialer Druck

Dieser Zustand würde wahrscheinlich noch immer andauern, wäre die Öffentlichkeit nicht
durch die Medien informiert worden. Offensichtlich wurde der Druck auf das Innenminis-
terium zu gross und man entschied sich, die Kinder einstweilen anderswärtig unterzubringen
und entliess sie mit ihrem Vater am Freitag aus dem Gefängnis.

Rechtfertigung des Innenministeriums

Wenn Kinder in eine Abschiebung involviert sind, versuche man generell, sie in Quartieren
unter zu bringen. In diesem Fall sei dies nicht möglich gewesen, da eine unmittelbare
Abschiebung vorgesehen war, so Ministeriumssprecher Gollia.
Ein trauriger Rechtfertigungsversuch dafür, drei strafunmündige Kinder im Alter von
4 bis 11 Jahren ins Gefängnis zu stecken, die selbst nicht strafbares gemacht hatten.
Das Österreich immer wieder in die Negativschlagzeilen diverser Menschenrechtsorgani-
sationen gerät, verdankt es solchen Aktionen und deren ausführenden Beamten.
Das der Vater zu Recht inhaftiert wurde bestreiten wir nicht, aber die Kinder hätte man
in der Zwischenzeit in einer Kinderbetreuungsstätte unterbringen können.
Warum funktionierte  es auf einmal, nachdem der Skandal aufgeflogen war ?

Scharfe Worte der GRÜNEN

Das wir keine glühenden Verehrer der GRÜNEN sind, dürfte mittlerweile bekannt sein,
aber in diesem Fall müssen wir Alev Korun unwidersprochen Recht geben, wenn sie meint:
„Ich verlange eine Garantieerklärung der Ministerin vor dem Menschenrechtsausschuss
nächste Woche, dass in Österreich keine Kinder in Schubhaft kommen. Eine Innenminis-
terin muss in einem demokratischen Rechtsstaat in der Lage sein zu garantieren, dass
die Menschenrechte in ihrem Ressort eingehalten werden. Dass die Inhaftierung eines
erst vierjährigen Kindes ein Bruch der Menschenrechte und ein Skandal ist, daran be-
steht ja wohl kein Zweifel“

Blinder Gehorsam

Erstaunlich ist auch die Haltung der Beamten, die diesen „Befehl“ ausgeführt haben.
Uns ist bewußt, dass der Staat von seinen Beamten blinden Gehorsam erwartet und
auf selbständiges Handeln und Denken keinen besonderen Wert legt.
Nur wenn dieser blinde Gehorsam soweit führt, dass drei Kinder die nichts verbrochen
haben ins Gefängnis gesperrt werden, erscheint er uns mehr als bedenklich.
    
In diesem Fall wäre Zivilcourage angebracht gewesen und eine „Befehlsverweigerung“
hätte von einer positiven Charakterstärke gezeigt.
Stauni
 
2009-04-12   

 

Internet-Terror

Werte Leserin, werter Leser

Wir hätten Ihnen gerne zum gestrigen Beitrag „Kriminelle Internetauswüchse“ , Fotos
und Daten vom Verantwortlichen Gottfried D., des besagten staatsfeindlichen Forums,
zur Ansicht gestellt.
Wie in unserer Blattlinie festgehalten ist, berichten wir auch über erstaunliche
Personen. Obwohl ihn wahrscheinlich, ausser seiner Hardcore-Schreiber-Gemeinde
niemand kennt und vermutlich auch sonst keiner auf seine Bekanntschaft Wert legt,
ist Gottfried D. für uns eine „erstaunliche“ Person, allerdings im negativen Sinne.

Wir halten uns an das Gesetz

Nach einem Gespräch mit unserem Anwalt, haben wir von der Veröffentlichung
von Daten und Bildern Abstand genommen. Es wäre ein medienrechtlicher Verstoß
gewesen und wir wollen uns nicht ausserhalb des gesetzlichen Rahmen bewegen.
Wir wollen uns nicht auf die gleiche Stufe wie „Genderwahn“ setzen.
Es ist jedoch äußerst erstaunlich, daß ein Mann, nur weil er sich in der Anonymität
bewegt, so lange schon ein derartiges Forum betreiben kann.
Aber wie bereits gestern erwähnt, ermitteln die Behörden bereits.

Zivil- oder Strafrecht ?

Von zivilrechtlichen Klagen dürften die Betroffenen Abstand genommen haben, um
nicht in das Motto „ausser Spesen nichts gewesen“ zu fallen.
Gottfried D. Ist mittellos und dies dürfte ihn noch zusätzlich inspirieren, Leute am
laufenden Band zu beleidigen oder beleidigen zu lassen.
Mit einer strafrechtlichen Verurteilung könnte sich das Blatt aber für ihn wenden.
Zumindestens müßte er aus seiner viel geschätzten Anonymität heraustreten und
das behagt ihm sicher nicht.

Ausreichende Tatbestände

Nun, Gründe gäbe es genug. Einige Minuten Durchsicht des kriminellen Forums
würden ausreichen, quer durch das Strafgesetzbuch, Anzeigen zu erstatten.
Wir sind nicht sehr klagefreudig, aber unser Anwalt hat uns dazu geraten, Straf-
anzeige gegen Gottfried D., betreffend der strafbaren Handlungen gegen unseren
Chefredakteur, zu erstatten.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Gottfried D. Mit Ignoranz zu belegen um seine
Euphorie zu bremsen, oder ihn anzuzeigen um ihn aus der Anonymität zu locken.
Bei einer strafrechtlichen Verurteilung, hätten wir die rechtliche Möglichkeit Fotos
und Daten zu veröffentlichen.
Aber wie bereits Eingangs erwähnt, wem interessiert schon ein Gottfried D.
Welche der beiden Möglichkeit für uns in Betracht kommt, werden wir uns
überlegen.
Stauni
  
2009-02-28
  

Kriminelle Internetauswüchse

Wir bedauern das wir gestern keinen Beitrag gebracht haben, aber umfangreiche
Recherchen haben uns leider davon abgehalten, dafür wird Sie aber der Heutige
umso mehr interessieren. Er zeugt davon, welche Auswüchse es im Internet
geben kann.

Zur Vorgeschichte

Bei Internetrecherchen sind wir auf das Forum „Genderwahn“ gestossen.
In diesem Forum wird in übelster Weise über den Rechtsstaat Österreich hergezogen.
Richter, Staatsanwälte, Justiz- und Polizeibeamte werden in übelster Weise beschimpft
und verunglimpft. Vielen Textpassagen enthalten Fäkalausdrücke, Kraftausdrücke und
Verbalaussagen die sonst nur in Hardcore Pornofilme zu hören sind.
Auch Politiker kommen darin nicht zu kurz und werden mit den gleichen Ausdrücken
bedacht.

Schlechte Internetkultur

Im Beitrag „Vom Nobody zum Mythos“ am 10.02 2009, haben wir das
Forum „Genderwahn“ als Beispiel schlechter Internetkultur erwähnt.
Daraufhin war dort der Teufel los und wir haben in diesem Forum fairerweise
Stellung bezogen. Die Antworten waren dem Stil dieses Forums entsprechend
und wir haben daraufhin den Beitrag „Genderwahn(sinn) am 11.02.2009 verfasst.
    
Für uns war das Thema damit erledigt. Bei Genderwahn offensichtlich aber nicht.
Es wurde in übler Weise über unseren Webmaster und Chefredakteur Erich Reder
hergezogen. Man dichtete ihm an, er sei ein Rotlichtboß, stellte angebliche Zitate
von Websites ins Forum und verwies auf Links im Internet.
    
Wir haben keinen einzigen glaubhaften, seriösen Hinweis gefunden, der die Behaupt-
ungen von „Genderwahn“ bestätigt.
Bis auf ein anonymes Sexforum, wo er von einem ebenfalls anonymen Poster als
Peepshowchef genannt wird. Na, mit dem kann man leben.

Zur Person Erich Reder

Herr Reder hält Firmenbeteiligungen an einer Gesellschaft, die Gastronomiebetriebe
betreibt, sich mit Immobilienvermietungen beschäftigt und unter anderem auch
im Peepshowgeschäft tätig ist.
Alle diese Betriebe sind behördlich genehmigt und daher legal. Es werden auch
dementsprechende Summen an Abgaben an den Staat abgeführt.
Offensichtlich versucht man bei „Genderwahn“ in Ermangelung vernünftiger Argumente,
seine Firmenbeteiligungen als kriminell oder unmoralisch hinzustellen.
Dem sei entgegnet, daß sich auch in Häusern die der Kirche gehören, Bordelle befinden.
    
Niemand, ausser vielleicht bei „Genderwahn“, käme auf die Idee, deswegen den Klerus
zu kriminalisieren oder den Papst als Rotlichtboss hinzustellen.
Nebenbei sei erwähnt, daß eine derartige Firmenbeteiligung wesentlich klüger war, als
in Aktien zu investieren, was durch die jetztige Wirtschaftskrise auch bewiesen wird.

Kein Ende der Beflegelungen

Im Seltsam-Forum „Genderwahn“, nahmen die Beflegelungen und Unterstellungen
kein Ende. Anfangs dachten wir, irgendwann wird denen fad werden und sie werden
wieder zur ihrer Tagesordnung der „Rechtsstaatsbeschimpfung“ zurückkehren.
Falsch gedacht , irgendjemand hatte dort unendlich viel Zeit und postete unter ver-
schiedensten Nicknames fröhlich drauf los. Offensichtlich hat der Mann eine ge-
spaltene Persönlichkeit, sonst hätte er sich seine Fragen nicht selber beantworten
müssen. Allerdings war er am Schreibstil, den er nicht sorgfältig veränderte,
leicht zu entlarven.
Nach über zwei Wochen Dauerbeschuss, hatte unser Chefredakteur, der sonst ein
sehr geduldiger Mensch ist, genug.
Wir wollten wissen, wer hinter diesen ganzen Schwachsinn eingentlich steckt und
begannen zu recherchieren.
Dabei kam erstaunliches zu Tage. Wir haben mit einigen „gemäßigten“ Mitgliedern
aus diesem Forum gesprochen.
Diese verurteilten ebenfalls die Gangart dieser Hardcore-Schreiber, sind aber machtlos.
Ein Grundsatz in diesem Forum ist es, kein Mitglied verlässt das Forum ohne nach-
haltige Sanktionen und niemand kritisiert dieses Forum ungestraft.
Offensichtlich eine straff geführte Organisation, im Stil einer amerikanischen Strassen-
gang.

Wer sind die Obermacher ?

Das hat uns natürlich sehr neugerig gemacht und wir begannen die Suche nach dem
„Bossen“ von Genderwahn. Kein leichtes Unterfangen wenn man bedenkt, daß es
ausser einem Fantasie-Impressum auch keinen offiziellen Verantwortlichen gibt.
Aber wir dürften uns nicht „Erstaunlich“ nennen, wenn dies für uns eine unüber-
brückbare Hürde gewesen wäre.
Mit etlichen Telefonaten und etwas Glück, konnten wir einen der  mutmaßlichen
„Verantwortlichen“ dieses Forums ausmachen.
Fürchtet sich vor Veröffentlichung.
Hat unendlich viel Zeit, Herwig B.., der Admin und Mod
Es ist der 55-jährige Frühpensionist Herwig B.. 
Er wird im Forum unter einem seiner Nickname „Andreas“ , als Administrator und
Moderator angeführt ist und  daher kommen wir zu dem Schluß, das auch er für den
Inhalt des Forums mitverantwortlich ist.
Aus den uns vorliegenden Schriftstücken, sowie Zeugenaussagen ist unser Schluß
eindeutig nachvollziehbar.
   
Doch er sitzt lieber in seiner Wohnung im 16.  Wiener Gemeindebezirk, täglich vor
seinem Computer und lässt via Internet seine geistigen Ergüsse auf die Menschheit los,
als seiner Verantwortung im Forum nachzukommen.
Er legt auf auf Anonymität (aus verständlichen Gründen) sehr viel Wert, spielt den Ahnungs-
losen wenn er auf seine Verantwortung angesprochen wird, schreckt aber nicht davor 
zurück unbescholtene Personen als „kriminell“ zu bezeichnen.
Auch wirft er Personen bereits abgetane strafbare Handlungen vor, wenn diese nicht so
spuren wie er will. Der Mann sollte sich vielleicht einmal ins StGB einlesen.
    
Erstaunlich ist nur, daß gerade jener Mann, der den Rechsstaat und das System auf
das Übelste beschimpfen lässt, sich es in diesem System gemütlich gemacht hat und sich
auch von diesem aushalten lässt.

Der Anruf

Nachdem wir auch die Telefonnummer von B. ausfindig gemacht hatten, rief
unser Chefredakteur bei ihm an, weil er wissen wollte was das Ganze soll und forderte
B. auch auf, diese Schreiberei über seine Person einzustellen.
     
Dieses Gespräch wurde über eine Freisprechanlage, im Beisein von Zeugen geführt.
Die Antwort vom Herwig B. fiel genauso aus, wie sein Geschreibsel. Er wurde laut und
beleidigend und hielt nachdrücklich fest, daß er nichts aus dem Forum entfernen werde.
Daraufhin beendete unser Chefredakteur das Gespräch.

B. entarnt sich selbst

Wir hatten den Hinweis bekommen, daß B. auch unter dem Nickname „ANDREAS“
schreibt.
Und dieser „ANDREAS“ schreibt am selben Abend im Genderwahn-Forum, daß er
Reder wegen gefährlicher Drohung, bei der Polizei angezeigt hat.
Reder hat ausschließlich mit B. gesprochen und damit ist es amtlich, daß  B. und
ANDREAS ein und die selbe Person sind. Damit wurden uns weitere Recherchen
erspart.

Gefährliche Drohung ?

Wir haben uns das ganze Geschreibsel auch ausgedruckt, sodaß man es später nicht
in Abrede stellen kann. Da unser Chefredakteur, B.  in keinster Weise bedroht hat,
sieht er die ganze Sache gelassen und wird selbstverständlich einer Ladung der Polizei
Folge leisten. Das ist bei Genderwahn nicht so, aber dazu später.
Dafür gibt sich B.  aber sehr klagefreudig. Wenn es um seine Person eng wird, setzt
er sofort Fristen und droht mit Klagen. Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern
und sehen etwaigen Klagen mit Gelassenheit entgegen.
Erstaunlich ist aber, daß gerade B. , der so auf den Rechtsstaat pfeift und akzeptiert, daß
dieser auf das Übelste beschimpft wird, sofort die Hilfe dieses Rechtsstaates in Anspruch
nimmt, wenn er sich bedroht oder sonstig in seinen Rechten verletzt fühlt.

Behörden ermitteln bereits

Wenn man sich die Beiträge in diesem Forum durchliest wundert man sich, warum sich
der Rechtsstaat so etwas gefallen läßt. Uns wurde gesagt, daß es schwierig ist einer
derartigen Website, ohne offiziellen Verantwortlichen und im Niemandsland gehostet,
habhaft zu werden.
    
Die Mühle des Gesetzes mahlt zwar bereits, aber sie mahlt langsam.
Ladungen, an den von der Behörde ausgeforschten Verantwortlichen sind bereits erfolgt,
aber diesen werden keine Folge geleistet.

 Ladungen von Behörden werden von den Verantwortlichen einfach ignoriert

Radikale Lösung

Immer wieder werden illegale Hanffelder von der Polizei entdeckt und gnadenlos
gerodet. Diese Website ist mit so einem Hanffeld vergleichbar, es werden nämlich
laufend strafbare Handlungen gesetzt und hat sich daher in die Illegalität manövriert.
        
Statt einer Sense sollte man dort einen Hacker einsetzen dürfen und das hat mit Zensur
nichts zu tun.
Stauni
2009-02-27
   

Genderwahn(sinn)

  

Genderwahn fühlt sich vor den Kopf gestossen 

Wir haben in unserem gestrigen Beitrag „Vom Nobody zum Mythos“ das Internetforum
„Genderwahn“ als Beispiel angeführt. Da wir uns auch sehr viel im Internet bewegen,
um zu sehen was es „erstaunliches“ gibt, sind wir auf dieses Forum gestoßen.
   
Eigentlich wollten wir über den Sinn dieses Forums gar nichts schreiben, da jedoch
dort helle Aufregung darüber herrscht, weil wir uns erlaubt haben Kritik an dem
Forum zu üben, werden wir „Genderwahn“ einige Zeilen „widmen“.

Das ist das Impressum von Genderwahn 

Aus Gründen des Datenschutzes veröffentlichen wir unser persönliches Profil nicht.
Wir sehen unsere Aktivitäten als einen gesellschaftpolitischen Auftrag Öffentlichkeit
zu gestalten und erfüllen hier gleichermaßen die Pflicht eines mündigen und demokratie-
fähigen Staatsbürgers.
Wir sind bemüht dem Recht des Kindes auf beide Elternteile Aufmerksamkeit und Stimme zu
verleihen.
Es sind ausschließlich Fakten auf die wir unsere Analysen und Erkenntnisse stützen,
gemeinsam mit den Publikationen wissenschaftlich anerkannter Experten bilden sie die das
Fundament dieser Website. Die Veröffentlichung vieler dieser Inhalte sind nicht im Inter-
esse politisch verantwortlicher Kräfte, die mit – in einem bislang beispiellosen Ausmass –
vorgelebter Ignoranz und Respektlosigkeit zu glänzen versuchen.
Dem Gesetz zur Veröffentlichung des Impressums in manchen Staaten wie Österreich, setzen
wir unser individuelles Recht auf Schutz der Persönlichkeit gegenüber.
Jeder hat die Möglichkeit per email Verbindung aufzunehmen.
Name:       ju§tiz-INSIDERS
Adresse:  
www.genderwahn.com
Ort:           WorldWideWeb
Land:        (in)humanes Österreich
Aus diesem Impressum ist es absolut nicht ersichtlich, wer dort die Verantwortung trägt.
Dies hat auch sehr gute Gründe. In Genderwahn wird unter anderem über den Rechtsstaat
Österreich und die Justiz hergezogen. Richter und Staatsanwälte werden in übelster Weise
verunglimpft. Vielen Textpassagen enthalten Fäkalausdrücke und Verbalaussagen die sonst
nur in Hardcore Pornofilme zu hören sind. Wir werden diese hier nicht wiederholen.
Auf jeden Fall ist es für den Verantwortlichen sehr praktisch, wenn man ihn im Impressum
nicht entlarven kann.
   

Website auf Server im Nirvana

Nach unseren Informationen nach, liegt diese Website auf einem ukrainischen Server.
Dies dürfte wahrscheinlich auch seine guten Gründe haben, den in jedem kultivierten
europäischen Land, hätte man diese Website bereits vom Netz genommen und das hat mit
Zensur nichts zu tun. Sollten Sie, werte(r) Leser(in) das nicht glauben und Sie haben
einen guten Magen, dann blättern Sie einfach dort nach.
       
Nachdem man dort zwar gerne austeilt, aber offensichtlich nicht gerne einsteckt, war
man gleich megamäßig angerührt. Es erschienen etliche Postings, in denen man sich
offensichtlich „missverstanden“ fühlte. Aus diesem Grund haben wir folgendes Posting
in dieses Forum gesetzt.

Unser Originalposting am 11.02.09, 21:06 Uhr 

Sg. Damen, Sg. Herren, Sg. Hr. Mag. Baumgartner !
Nun, da hat sich doch tatsächlich wer erdreistet, über das objektive Forum Genderwahn,
wo man sich ausschließlich einer gewählten Sprachkultur bedient, Kritik zu üben.
Nein, so wichtig ist uns dieses Forum nicht, sondern diente uns lediglich als Parade-
beispiel schlechter Internetkultur.
Nachdem wir jedoch an den Rechtsstaat Österreich, mit all seinen Schwächen glauben,
haben wir dieses Forum als Beispiel angeführt.
Einer der Poster hier meint, wir sollten über die Werbung für uns, in diesem stark be-
suchten Forum froh sein.
Um das richtig zu stellen, es ist für uns keine Werbung in diesem Forum erwähnt zu
werden. Für unsere Werbung verwenden wir seriöse Blogverzeichnisse und Einschaltungen
in Tageszeitungen.
Sollte sich hier irgendwer in seiner Ehre oder sonstigen Rechtsgüter verletzt sehen, steht
es ihm offen uns zu klagen.
Wir haben im Gegenteil von Genderwahn unser Impressum veröffentlicht, da wir uns unserer
Verantwortung stellen.
Auch haben wir es nicht notwendig auf einem ukrainischen Server zu liegen. Unsere Website
liegt bei AON.
Mit freundlichen Grüßen
die Redaktion von Erstaunlich
   
Hoffentlich wird dieses Posting im Genderwahn-Forum auch verstanden, weil
nämlich keine Fäkal- und Kraftausdrücke darin vorkommen.
   

Kritik und Kontrolle hat seine Berechtigung 

Klar stimmt bei uns in Österreich so einiges nicht. Es ist auch legitim Behördenentscheide
oder Gerichtsurteile zu kritisieren und sie legal zu bekämpfen.
 
Auch ist es wichtig Personen die auf Grund ihres gesellschaftlichen oder beruflichen Status,
sowie Personen die Inhaber eines Amtes sind und aus dieser Position über andere Menschen
bestimmen, urteilen oder richten, genau auf die Finger zu schauen.
  
Und wenn jene Personen glauben über dem Gesetz zu stehen, sie mit allen legalen Mitteln in
die Schranken zu weisen und ihr Fehlverhalten schonungslos aufzudecken.
   
Allerdings sollte es in einer kultivierten Form geschehen, den wer sich verbal ständig unter
der Gürtellinie bewegt, wird über kurz oder lang nicht mehr ernst genommen und kann auch
nichts bewegen oder verändern.
    
Stauni
     
2009-02-11

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