Votivkirchen-Besetzer provozieren weiter


Kirchenbesetzer rufen zur Großdemonstration auf

Die  angeblichen Flüchtlinge,  die bereits seit Wochen die  Wiener Votivkirche besetzt halten,
haben bei einer gestrigen Pressekonferenz zu einer Großdemonstration für den kommenden
Samstag in Wien aufgerufen.
 
Der  Demonstrationszug  soll  am  16.02.2013,  um 14 Uhr  beim Westbahnhof starten und
dann  in weiterer Folge zum Innenministerium ziehen,  wo eine Zwischenkundgebung statt-
finden  soll.  Anschließend  planen die Teilnehmer zum Parlament und schließlich zur Votiv-
kirche zu marschieren, wo eine Abschlusskundgebung geplant ist.
 
Für  uns  stellt  sich  die berechtigte Frage,  wie lange sich die Innenministerin noch auf der
Nase  herumtanzen lassen will und dabei zusieht,  wie Illegale Rechtsbrecher und die unter-
stützenden  linken Aktivisten den Rechtsstaat beugen? Wir werten die für Samstag geplante
Demonstration als Provokation der Sonderklasse.
 
Ferner stellen wir uns die Frage, warum jemand überhaupt nach Österreich flüchtet,  wenn
er  mit  den Zuständen in diesem Land nicht einverstanden ist?   Keinem Menschen wird die
Ausreise verwehrt.  Besser heute als morgen mögen jene, welche als Flüchtlinge gegen die
heimische  Bevölkerung,  gegen  Österreich und die damit verbunden Einrichtungen demon-
strieren, das Land wieder verlassen und woanders ihr Glück suchen und hoffentlich finden.
 

Österreich muss sein Asylrecht massiv verschärfen

Besonders  erstaunlich ist die Tatsache,  dass die österreichischen Demo-Flüchtlinge unter
anderem von deutschen Linksaktivisten rund um Hans-Georg Eberl,  einem bekannten und
militanten Linken,  aufgehetzt wurden.   Dies stellt in Anbetracht ähnlicher Besetzungen in
einigen anderen Hauptstädten Europas unter  Beweis,  dass  hier  die internationale Linke
hinter diesen Aktionen steht.
 
Die  Flüchtlings-Demonstranten  wissen  vielfach  oft gar nicht,  worum es eigentlich geht.
Abgesehen von ihren utopischen Forderungen wie  „Bleiberecht für alle“,  Gratis-Internet-
zugang, Gratis Sat-TV, gratis Tickets für Öffis und mehr Taschengeld.
 
Jedenfalls zeigt dieser Erpressungsversuch angeblicher Flüchtlinge und  ihrer Helfer, dass
Österreich  sein  Asylrecht  massiv verschärfen muss,  damit sich derartigen Aktionen wie
Kirchenbesetzungen und anschließende Provokationen nicht mehr wiederholen können.
 
Bezeichnend ist auch das Verhalten der Grünen. Mit ihrem Verständnis und Unterstützung
der  Aktion,  zeigt die selbsternannten  Öko-Partei auf,  dass ihr politisches Interesse vor-
rangig auf den Ausländersektor ausgerichtet ist.  Da ist es kein Wunder, dass die Grünen
bei den Österreicher(innen) immer weniger punkten können.
 
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2013-02-14
 

Votivkirche: Aktion gegen Asylmissbrauch


Vorerst vergebliche Aktion gegen die mächtige Asylindustrie

Ganz nach dem Vorbild der ausländischen Besetzer der Votivkirche,  ließen sich heute gegen
14:45 Uhr,  neun Aktivisten der   „Identitären Bewegung Österreich“ im selbigen Gotteshaus
nieder.  Ihr Ziel war es allerdings nicht den  Rechtsstaat zu erpressen und sich auch nicht in
die soziale Hängematte zu legen.
 
Mit  ihrer  Aktion  wollten sie auf den mittlerweile weitverbreiteten Asylmissbrauch in Öster-
reich hinweisen.   Die Aktivisten der „Identitären Bewegung Österreich“, welche sich in der
Votivkirche niederließen,  provozierten nicht sondern verhielten sich ruhig.
 
Da ist es doch erstaunlich,  dass auf „no-racism.net“ um 17:20 die Meldung erschien,  dass
die  „Rechtsradikalen“  (so nennen Linke ihre politischen Gegner)  unter  Polizeischutz  aus
der Kirche eskortiert wurden.
 
Wurden die neun Aktivisten gar verhaftet oder wurde ihnen mit Gewalt gedroht? Wir tippen
eher  auf  zweiteres.   Denn  eine  weitere  Meldung  lässt uns auf Drohungen gegen diese
schließen.  Um 18:30 erschien nämlich auf  „no-racism.net“  folgende Meldung:
 
„Die Gruppe wollte die Kirche gegen 16.15 Uhr über einen Seitenausgang verlassen,  traute
sich aber zunächst nicht nach draußen. Vor der Kirche hatten sich nämlich bereits rund 250
Personen zu einer spontanen Demo versammelt. Beamte der WEGA mussten anrücken und
eskortierten die Aktivisten zu drei Transportern.“
 
Warum  rückten  eigentlich  gleich rund 250 Personen zur Unterstützung der ausländischen
Kirchenbesetzer  an?   Haben  sich etwa die 40-50 angeblichen Flüchtlinge vor 9 (!)  Gegen-
aktivisten gefürchtet?  Auf „no-racism.net“ feiert man dies jedenfalls als Sieg.
 
Der  Rückzug  der  Aktivisten der  „Identitären Bewegung Österreich“  ist  nicht als  Sieg zu
betrachten.   Die Neun haben nur bewiesen,  dass sie etwas im Köpfchen haben und keine
Gewalttaten  ausüben,  im Gegenteil zu den linksradikalen Demo-Teilnehmer(innen) gegen
Besucher(innen) auf dem Weg zum Akademikerball 2013.
 
Allerdings  haben  die  neun  Aktivisten  auch  bewiesen,  dass  sie Eier in der Hose haben.
Eines  ist  allerdings  schade.   Und  zwar,  dass  die  Polizei nicht gleich auch die illegalen
Kirchenbesetzer  zu  den  Transportern  eskortiert  hat.   Aber  das  wir die mächtige Asyl-
industrie zu  verhindern  gewusst  haben  und  hat  vermutlich  dementsprechend Einfluss
ausgeübt.
 
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2013-02-10
 

Votivkirche: Die Stimmung scheint zu kippen


Kardinal Schönborn redet Tacheles

Nun scheint die Stimmung zu kippen, denn Kardinal Schönborn übte heute heftige Kritik an
jenen  Aktivisten,  die  die  Flüchtlinge  in  der Votivkirche für ihre Ideologie missbrauchen.
Der Kirchenmann machte auch kein Hehl aus seiner Enttäuschung,  dass die Hilfsangebote
nicht angenommen wurden.

Schönborn wörtlich: „Diese Aktivisten wollten eine Änderung des Systems um jeden Preis,
koste es auch die Gesundheit der Flüchtlinge.  Diese Ideologen scheuen vor nichts zurück.
Das sei erschütternd. Bei den sogenannten Aktivisten handle sich um Personen, denen es
sehr gut geht und die sich nicht die Finger schmutzig machen wollen.“
Man  muss dem Kardinal für seine klaren Worte zu den linksextremen Asylaktivisten in der
Votivkirche  durchaus  Respekt  zollen,  doch  jetzt  müssen  seinen  Worten  auch  Taten
folgen.   Es  kann  nicht  angehen,  dass  ein  Gotteshaus  seit Wochen von Aktivisten und
Wirtschaftsflüchtlingen  in  Beschlag  genommen  werden  kann und die Erzdiözese dabei
seelenruhig zusieht.

Über die Hälfte der Kirchenbesetzer sind unbekannter Herkunft

Faktum ist jedenfalls, dass von den 69 „Flüchtlingen“ in der Votivkirche 24 Personen aus
Pakistan  stammen,  wobei  davon 16 einen rechtskräftig negativen Asylbescheid haben.
Die acht übrigen Pakistani sind derzeit noch in der Berufungsinstanz.   Das bedeutet, sie
sind in erster Instanz ebenfalls bereits negativ beurteilt worden.
Besonders spannend ist jedoch die Tatsache,  dass 35 Personen in der Votivkirche unbe-
kannter Herkunft sind und dass deren Asylstatus weder dem Innenministerium noch den
Asylbehörden bekannt ist. Warum die Exekutive in diesen Fällen keine Identitätsfeststell-
ungen vorgenommen hat, ist jedenfalls völlig schleierhaft und nicht nachvollziehbar.
Die restlichen zehn Flüchtlinge stammen aus Algerien, Nigeria, Marokko und Afghanistan,
wobei deren Asylstatus derzeit offen ist.  Auch der Kardinal sollte jedenfalls zur Kenntnis
nehmen,  dass  die  österreichischen Behörden die Mehrheit der Kirchenbesetzer bereits
zumindest  einmal  als  Asylwerber abgewiesen hat und auch bereits rechtskräftig abge-
wiesene Asylwerber innerhalb der Votivkirche als sogenannte „Flüchtlinge“ firmieren.
Im Sinne der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung,  sind diese Personen jedenfalls
so schnell wie möglich  abzuschieben. Denn es kann nicht angehen, dass dieses Klientel
und ihre linksextremen Asylaktivisten,  auf die Gesetze pfeifen und dem Rechtsstaat auf
der Nase herumtanzen.
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2013-01-28
 

Asylbetrug, der alltägliche Wahnsinn


Asylbetrüger gibt Interview in der Tageszeitung „Die Presse“

„Istanbul gilt schließlich als junge,  moderne Stadt mit immensen Zukunftschancen,  die Wirt-
schaft des Landes wächst rasant.“  Derartige Lobeshymnen auf die türkische Metropole, sind
in einem Beitrag auf  „die presse.com“  vom 20.01. 2013 zu lesen.
 
Da  mutet  es  mehr  als  erstaunlich  an,  dass in einem gestrigen Beitrag   –  gleicher Autor
(Köksal Baltaci) –   auf  „die presse.com“  unter  anderem  Istanbul  als  Schlangengrube be-
zeichnet wird, in der man es nicht aushalten könne. Dieses Statement wurde im Zusammen-
hang  in  einem  Interview  abgegeben,  dass mit einem Türken geführt wurde,  der bereits
seit 2007 als Illegaler in Wien lebt.
 
Alles  begann  im  Februar 2007,  als M. aus der anatolischen Provinz Urfa nach Wien kam
und um politisches Asyl ansuchte.   „Ich habe damals behauptet,  dass ich als Kurde in der
Türkei  verfolgt  und  unterdrückt  werde,  was  natürlich  gelogen war“,  so der verhinderte
Asylbetrüger,  dessen Asylantrag  negativ  beschieden wurde.   Seitdem lebt er als U-Boot
in der Bundeshauptstadt.
 
Sein wirkliches Motiv für seinen Asylversuchsbetrug  war,  dass er keinen Beruf erlernt hat
und  er  es  daher als Chance betrachtet habe ins Ausland zu gehen.   Sein Plan  „B“, eine
Scheinehe  mit einer Österreicherin   – zwecks Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung – 
einzugehen,  ist bis dato noch nicht aufgegangen.
 
Damit  steht  dieser Mann für uns stellvertretend für tausende Wirtschaftsflüchtlinge,  die
illegal  nach  Österreich einreisen.   Sie versuchen dann mit Lügen und in betrügerischer
Absicht, sich  in die soziale Hängematte zu legen. Und wenn das nicht klappt verüben sie
auch  kriminelle  Taten,  denn irgendwie müssen sie ja ihren Lebensunterhalt bestreiten.
 

Wiener FPÖ erstattet Anzeige gegen Asylbetrüger Sezgin M.

Während  Asylbetrug  von der politischen Linken offenbar schon als alltägliche Normalität
angesehen  wird,  kann  man  sich in der FPÖ mit diesem kriminellen Verhalten nicht ab-
finden.   Als  Dank  für  ihr  gesundes  Rechtsempfinden,  werden  die Freiheitlichen von
diversen  Gutmenschen-Organisationen  und  den  Linken,  als  Rassisten und Ausländer-
hasser bezeichnet.
 
Jedenfalls wird das Interview mit dem illegal aufhältigen Türken rechtliche Folgen haben.
Denn bei der FPÖ ist man zu Recht der Ansicht,  dass es nicht sein kann,  dass ein offen-
sichtlicher  Asylbetrüger,  der  seit fünf Jahren in Wien Ottakring als U-Boot lebt,  immer
wieder mit den Behörden zu tun hat,  nun sogar in der Tageszeitung „Die Presse“ große
Interviews geben kann und der Rechtsstaat dabei völlig auf der Strecke bleibt.
 
„Vor  diesem  Hintergrund  wird  die  Wiener  FPÖ  eine  Sachverhaltsdarstellung  an die
Staatsanwaltschaft übermitteln, da es sich hier auch um einen Fall handle, den es sicher
tausendfach  in  Österreich  gebe,  ohne  dass die Behörden entsprechend einschreiten“,
stellt  heute  der  Klubobmann  der  FPÖ-Wien  und  stellv. Bundesobmann Mag. Johann
Gudenus fest.
 
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2013-01-27
 

Wir lassen uns nicht erpressen


Kennt Kardinal Schönborn die österreichischen Gesetze nicht?

„Die Kirche wird weiter solidarisch mit den  notleidenden Flüchtlingen in der Votivkirche sein
und  bei der Asylpolitik auf notwendige Verbesserungen der Gesetze drängen“,  so Kardinal
Christoph  Schönborn  in  seiner gestrigen Freitags-Kolumne für  die Gratiszeitung „HEUTE“.
 
Schönborn hielt weiter fest, dass die Flüchtlinge keine Verbrecher sondern Menschen in Not
sind.  Zugleich kritisierte er und distanzierte sich von einem Inserat der FPÖ, dass ebenfalls
in der  „HEUTE“  geschalten war.  In diesem wurde angeprangert, dass Asylbetrug Unrecht
ist und alle Unterstützer Beitragstäter sind.
 
Das FPÖ-Inserat in der Tageszeitung HEUTE
 
Interessant ist die Tatsache,  dass Schönborn die Kirchenbesetzer als Menschen in Not be-
zeichnete.   Vielleicht scheint es  ihm entgangen zu sein, dass diesen Quartiere angeboten
wurden.   Allerdings  lehnten sie diese ab und bevorzugen es mit der Besetzung der Votiv-
kirche den Rechtsstaat zu erpressen.  Und das macht sie zu Rechtsbrecher.
 
Mit  seinem  Verständnis  und  Sympathiebezeugung für die Besetzer der Votivkirche,  ent-
fernt sich der Kardinal unserer Meinung nach nicht  nur immer mehr von seiner Gemeinde,
sondern auch vom Rechtsstaat.   Missbilligung  der  österreichischen Gesetze und Gutheiß-
ung  der  Schändung einer katholischen Kirche durch Muslime ist höchst problematisch.  In
diesem Zusammenhang  stellt  sich  für  uns  die Frage,  warum diese Leute nicht Zuflucht
in einer Moschee gesucht haben?
 
Mit  seiner  gestrigen medialen Stellungnahme,  stellt Schönborn den Rechtsstaat in Frage
und  wirbt  um  Verständnis  für  die kriminellen Handlungen  der  muslimischen Besetzern
der Votivkirche.  Und wenn der Kirchenmann der Meinung ist, dass diese keine Verbrecher
sind,  dann müssen wir ihm folgendes entgegenhalten.
 

Streifzug quer durchs Strafgesetzbuch

Die  Illegalen,  deren  Asylansuchen  mangels  Verfolgung  in  der Heimat durch die Bank
bereits rechtskräftig negativ beschieden wurden, verstoßen gegen folgende Paragraphen
des Strafgesetzbuches:
 
§ 108  Täuschung,  § 126  schwere  Sachbeschädigung,  § 146  Betrug,  § 147  schwerer
Betrug, § 188 Herabwürdigung religiöser Lehren und § 189 Störung einer Religionsübung,
zudem  gegen  das  Asylgesetz  § 15 Mitwirkungspflichten von Asylwerbern im Verfahren
und gegen das Versammlungsgesetz § 2 Anmeldung einer Versammlung.
 
Die  Unterstützer  verstoßen  gegen  § 281 StGB  Aufforderung  zum Ungehorsam gegen
Gesetze und § 282 StGB Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheiß-
ung mit Strafe bedrohter Handlungen.
 
Damit  sind  die  Aussagen im FPÖ-Inserat und die Forderung nach Abschiebung,  wenn
notwendig auch mit Zwangsernährung, durchaus gerechtfertigt.   Und ein Satz trifft den
Nagel genau auf den Kopf:  „Wir lassen uns nicht erpressen.“
 
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2013-01-19
 

Das erstaunliche Rechtsverständnis von David Ellensohn


Anzeige gegen Kirchenbesetzer

„Es reicht!“,  stellte gestern Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender  Bundesparteiobmann
Mag. Johann Gudenus unmissverständlich fest. Er wird Anzeige gegen jene Gesetzesbrecher
erstatten, die seit mehr als einem Monat die Votivkirche besetzt halten.
 
„Ihr Verhalten ist in mehrerer Hinsicht illegal“,  erklärt Gudenus, „die Delikte,  die diese auf-
gehetzten  Asylwerber  und ihre Sympathisanten begangen haben dürften,  reichen von der
Herabwürdigung  religiöser  Lehren  und  der  Störung der Religionsausübung über die Auf-
forderung zum Ungehorsam gegen Gesetze und der Aufforderung zu mit Strafen bedrohten
Handlungen und der Gutheißung derselben bis hin zur Nötigung.“
 
Aber nicht nur für Gudenus, sondern auch  jedem gesetzestreuen Bürger dürfte  es offenbar
völlig unverständlich sein,  wieso sich Stadt- und Bundesregierung von einigen Chaoten und
Wirtschaftsflüchtlingen  so auf der Nase herumtanzen lassen.   Da wird augenscheinlich mit
kriminellen  Methoden  versucht,  Druck auszuüben und die Politik zu erpressen.   Dem darf
nicht  nachgegeben  werden  und daher ist die Anzeigeerstattung ein legitimes Mittel,  dem
ungesetzlichen Treiben ein Ende zu bereiten.
 

Letztklassig und menschenfeindlich?

Offenbar  sieht  der Klubobmann der Grünen Wien,  David Ellensohn,  die Aufrechterhaltung
des Rechtsstaates als menschenfeindlich. Denn dieser bezeichnet heute die aktuellen Äußer-
ungen von Gudenus als letztklassig und menschenfeindlich.  „Menschen auf der Flucht anzu-
zeigen  zeugt  von  tiefer  Menschenverachtung und Respektlosigkeit.   Niemand begibt sich
freiwillig  in  eine  solche Situation und riskiert Leben und Gesundheit ohne triftigen Grund“,
so der Grünpolitiker.
 
Zuerst  wollen  wir  einmal  festhalten,  dass  die  Besetzer  der  Votivkirche  ihr  Leben und
Gesundheit  deswegen  riskieren,  weil  sie  sich  mittels Hungerstreik einen Aufenthaltstitel
erpressen wollen.  Die damit beabsichtigte Erschleichung von Sozialleistungen ist und bleibt
eine Straftat.  Das rechtswidrige Besetzen von fremdem Eigentum ist ebenfalls ungesetzlich.
Und den Unterstützern und Befürwortern dieser Rechtsbrecher sei gesagt, dass die Aufford-
erung zu mit Strafen  bedrohten  Handlungen  und  der Gutheißung derselben,  ungesetzlich
und daher strafbar ist.
 
In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die berechtigte Frage, was für ein verzerrtes
Weltbild  und  welch  erstaunliches  Rechtsverständnis muss David Ellensohn wohl  haben,
wenn er das Anzeigen von Straftaten, wie sie von den Kirchenbesetzern und deren Unter-
stützern  Tag  für  Tag verübt werden,  als letztklassig und menschenfeindlich bezeichnet.
Von  einem  Politiker  müsste  man  eigentlich  erwarten  können,  dass  er die geltenden
Gesetze respektiert.
 
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2013-01-04
 

Illegales Zeltlager vor der Votivkirche wurde geräumt


Haben linke Gutmenschen Probleme mit dem Rechtsstaat?

„Die  Grünen  Wien  verurteilen  die  brutale Räumung des Flüchtlingscamps im Votivpark
durch die Polizei. Wir haben ab Beginn der Demonstrationen im Votivpark Gespräche mit
den Behörden geführt, um eine Räumung zu verhindern“, so Integrationssprecher Senol
Akkilic und Menschenrechtssprecher Klaus Werner-Lobo in einer gemeinsamen Aussend-
ung.
 
Und  wie könnte es nicht anders sein,  bezeichnet auch SOS-Mitmensch die Räumung des
widerrechtlich  errichteten  Zeltlagers  vor der Votivkirche als brutal.   „Mit der Zerstörung
des  Protestcamps wurde auch ein Stück Demokratie zerstört. Für alle, die gehofft hatten,
dass in Österreich eine demokratische Protestkultur möglich ist, ist die brutale Vorgehens-
weise der Polizei ein herber Schlag ins Gesicht“,  so Alexander Pollak.
 
Irgendwie  können  wir uns des Eindrucks nicht erwehren,  dass so manche politisch links-
orientierte  Gutmensch(innen)  ein  massives  Problem  mit  der Durchsetzung des Rechts-
staates haben.  Es kann nicht angehen,  dass Personen durch eine widerrechtliche Besetz-
ung eines Areals und/oder Gebäudes versuchen, den Österreichischen Staat zu erpressen.
 
Daher kann die heute Nacht erfolgte Räumung des Zeltlagers im Sigmund Freud Park vor
der Wiener Votivkirche nur der erste Schritt gewesen sein.  Es ist nun höchst an der Zeit,
dass  die  verbleibenden  35 bis 40  Asylwerber,  die nach wie vor die Votivkirche besetzt
halten, einer geordneten Betreuung in den dafür vorgesehenen Einrichtungen zuzuführen.
 
Erstaunlich ist jedoch, dass sich die Caritas gegen die Räumung der Votivkirche ausspricht
und meint, dass die Asylwerber dort Schutz genießen. Da stellt sich die berechtigte Frage,
wovor  diese  Kirchenbesetzer  geschützt werden sollen?   Wenn diese Personen ein Asyl-
grund haben, dann werden sie auch Asyl erhalten. Haben sie keinen, dann halten sie sich
illegal in Österreich auf und müssen das Land wieder verlassen.
 
Zur brutalen Räumung des Zeltlagers   – wie dies von Akkilic,  Werner-Lobo und Pollak an-
geführt wurde –  ist zu sagen, dass keine Polizeibrutalität stattgefunden hat. Die Polizisten
agierten  umsichtig,  obwohl sich gewaltbereite Deutschen Asylaktivisten am Gelände auf-
hielten und  jederzeit mit einer Eskalation zu rechnen war.
 
Wir  betonen  nochmals,  dass es nicht sein kann, dass sich der Rechtsstaat von ein paar,
von  Linksradikalen  aufgehetzten  Asylsuchenden wochenlang auf der Nase herumtanzen
lässt.   Daher  ist  es  höchst  an  der  Zeit,  auch  die  Votivkirche von ihren Besetzern zu
räumen.
 
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2012-12-28
 

Letzte Frist für Asyl-Erpresser setzen


Rückkehr in Betreuungseinrichtungen oder sofortige Abschiebung

Eine  letztmalige Frist von 24 Stunden,  forderte heute FPÖ-Generalsekretär Nationalrats-
abgeordnete  Harald Vilimsky bezüglich  jener  aufgehetzten  Flüchtlinge,  die seit Tagen
die  Votivkirche  besetzt  halten.   Mit  dieser Forderung  hat der freiheitliche Sicherheits-
sprecher auch Recht, denn wie lange will sich der Rechtsstaat noch auf der Nase herum-
tanzen lassen?
 
Österreich  ist  ein  Land,  in  dem  es  faire  und rechtsstaatliche Verfahren sowie einen
hohen  Lebensstandard  für  Asylwerber gibt. Die Asylbetreuungsstellen erfüllen höchste
Standards und verfügen sogar über mannigfaltige Freizeiteinrichtungen.
 
Wem  das  zu wenig  ist oder wer sich einen Asyl-Status erpressen will,  der möglicher-
weise  mangels  Sachlage  gar  nicht  gerechtfertigt  ist,  verhöhnt den Rechtsstaat und
sollte raschest das Land wieder verlassen.   Ein geordnetes  Zusammenleben erfordert
gewisse Spielregeln, die auch von Asylwerbern einzuhalten sind.
 
Daher sollten die Besetzer der Votivkirche innerhalb von 24 Stunden in ihre Betreuungs-
stellen zurückkehren und ihr Asylverfahren abwarten,  oder Österreich soll die anhäng-
igen  Verfahren  beenden  und  die  Betroffenen  in ihre Heimatländer abschieben. Für
Asyl-Erpresser und Kirchenbesetzer ist in Österreich definitiv kein Platz.
 
Die 24-Stunden Frist sollte von behördlicher Seite gesetzt werden, um die aufgehetzten
Flüchtlinge  wieder  zur Räson zu bringen.   Und das bringt uns auch gleich zu den Auf-
hetzern. Über jene Radau-Demonstranten aus Deutschland,  die für die Situation in der
Votivkirche verantwortlich sind, müsste ein Aufenthaltsverbot verhängt werden.
 
Besonders  die  angereisten  Vertreter der  linken Szene aus Deutschland,  die unglaub-
lich  gewaltbereit  sind  und jeglichen Rechtsstaat ablehnen,  haben hier in Wien nichts
zu  suchen.  Die zuständigen  österreichischen Behörden sind daher aufgefordert, dies-
bezüglich sensibler zu sein und sich von derartigen Krawalltouristen nicht auf der Nase
herumtanzen zu lassen.
 
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2012-12-26
 

Asylwerber beklagen Menschenrechtsverletzungen in Österreich


Warum flüchtet überhaupt wer nach Österreich?

Am 24. November begaben sich Flüchtlinge und/oder auch Personen die vorgeben solche zu
sein,  von  Traiskirchen nach Wien.   Dort errichteten sie ein illegales Zeltlager vor der Votiv-
kirche  im  Sigmund-Freud-Park.   Zu  den  Veranstaltern wollen wir gar kein Wort verlieren,
denn diese erscheinen uns ohnehin höchst unglaubwürdig, was den Zweck oder Sinn dieser
Demonstration betrifft.
 
Aber  wenden wir uns einmal den (angeblichen) Flüchtlingen zu.   Was ist deren Motivation
für  ihren  Protest?   Wir haben diesbezüglich recherchiert und sind dabei auf Erstaunliches
gestoßen.
 
Zunächst  geben  sie  an,  dass  im Asylverfahren grobe Mängel bestehen.   Grund dafür ist,
dass sie durch eine eventuelle Abschiebung in ihren Menschenrechten verletzt werden. Das
heißt für uns im Klartext,  dass diese Leute offenbar die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes
in Frage stellen.
 
Sie  werten nämlich einen Negativbescheid automatisch als Verletzung ihrer Menschrechte,
denn sie sprechen sich generell gegen Abschiebungen aus.   Zusätzlich pochen diese Leute
auf  das  Recht  der  Familienzusammenführung.   Auf  gut Deutsch,  die im Herkunftsland
(welches  in  zahlreichen Fällen nicht einmal bekannt ist,  weil es verschwiegen wird)  ver-
bliebenen Angehörigen, müssten nach Österreich geholt werden.
 
Aber  es  kommt  noch besser,  denn diese (angeblichen) Flüchtlinge bemängeln auch die
Grundversorgung.   Was  fehlt  ihnen denn?   Auch da gibt es klare Aussagen.   Angeblich
erhalten sie kein ausreichendes und kein gesundes Essen.   Ferner reklamieren sie, dass
sie keinen Zugang zum Internet und zu internationalen Fernsehsendern haben.
 
Liest  man  sich  die  Kritik der (angeblichen) Flüchtlinge durch,  könnte man zur Annahme
kommen, dass der Österreichische Staat diese Leute misshandelt und ihre Rechte mit den
Füßen tritt. Dass dem nicht so ist, weiß allerdings ohnehin jeder logisch denkende Mensch.
 
Wenn  es  aber  tatsächlich  so  wäre  fragen wir uns,  warum jährlich eine steigende Zahl
dieser Menschen nach Österreich flüchtet, wo wir doch von sicheren Drittstaaten umgeben
sind?   Diese (angeblichen) Flüchtlinge  geben vor,  in ihrer Heimat verfolgt worden zu sein.
Eine Flucht nach Österreich würde ja dann bedeuten, vom Regen in die Traufe zu kommen.
Müssten  sich die angeblichen Missstände und Menschenrechtsverletzungen nicht schon bis
in  jene Länder  – aus denen die Leute zu uns flüchten –   herumgesprochen haben und die
Alpenrepublik als Zufluchtsland unattraktiv geworden sein?
 
Wir räumen schon ein,  dass ein Aufenthalt in einem Flüchtlingsquartier sicherlich nicht mit
einer Unterkunft im Hotel Hilton vergleichbar ist.   Allerdings erhält jeder (auch angebliche)
Flüchtlinge ausreichend gesunde Nahrung, Bekleidung,  ein Dach über dem Kopf , ärztliche
Versorgung  und  auch  finanzielle  Unterstützung.   Bedenkt  man,  dass  diese  Leute aus
Ländern geflüchtet sind,  wo sie angeblich mit dem Tod bedroht wurden,  sind diese Maß-
nahmen mehr als ausreichend.
 
An  die Tatsache,  dass Österreich ein Rechtsstaat ist   – in dem ein Asylaufenthalt mittels
Bescheid bekundet wird –  sollten sich die (angeblichen) Flüchtlinge gewöhnen.  Niemand
wird gezwungen nach Österreich zu flüchten.  Und wenn es dem einen oder anderen bei
uns  nicht  gefällt oder dieser glaubt seiner Rechte beraubt zu werden,  dem können wir
nur  empfehlen,  einfach  wieder  auszureisen.   Für diese Ausreise ist nicht einmal eine
Flucht notwendig.
 
*****

2012-11-29
 

Von Recht und Gerechtigkeit


GASTAUTOREN – BEITRAG

 

Fragwürdige allgemein übliche Vorgehensweise

an den  Gerichten in Sachen Jugendwohlfahrt

 
 
An  so  ziemlich  allen Gerichten Österreichs und insbesondere Wiens ist es üblich, dass
Anträgen  der Jugendämter stattgegeben wird bzw.  vorübergehende Wirksamkeit zuer-
kannt!? Man begründet das uns gegenüber damit, dass der Jugendwohlfahrtsträger aus
seiner Kompetenz heraus nicht unnötige bzw.  ungerechtfertigte Anträge stellen würde.
 
Man  ist  der  Meinung,  dass sich dann das damit zu befassende Gericht mit der Richtig-
keit des Antrages befassen müsse.   Doch, dass viele Eltern gar keine Möglichkeit haben
sich an die Gerichte zu wenden bzw. oft nach einer Kindsabnahme so traumatisiert sind,
dass sie nicht wissen was zu tun sei, daran denkt man wohl bei der Justiz nicht!?
 
Vom  Finanziellen  mal  ganz abgesehen,  denn so ein Verfahren,  dass unter Umständen
über  Jahre  gehen  kann,  kostet im Schnitt um die 5000,– €  und mehr  – welche Eltern
können  sich das schon leisten!?   Verfahrenshilfe wird aus demselben Grunde nur selten
gewährt – wieder gibt man so, den Jugendwohlfahrtsträgern schon im Vorhinein Recht!?
Wo bleibt da der Rechtsstaat?
 
Beratung und Führung durch dieses Verfahren gibt es ebenso nicht, so werden Eltern ein-
fach davon unterreichtet,  dass ihnen das Kind auf Grund des Antrages eines Jugendwohl-
fahrtsträgers  abgenommen  wurde.   Die  Rechtsmittelbelehrung  auf der Rückseite ist in
„Amtsdeutsch“  abgefasst,  die  dadurch  auch  nicht  jeder  versteht und fremdsprachige
(wenn auch EU Bürger) Mitbürger erst Recht nicht.
 
Seitens der Jugendämter ist es ebenso, selten wird beraten und geholfen, sodass Kinder
bald ohne Kontakt zu den Eltern dastehen und nicht wissen wie ihnen geschieht und das
alles unter den Augen der Justiz, die das hinnimmt, obwohl rechtswidrig!?
 
Mit  vorgehaltener Hand sagt man uns,  dass es auch nicht anders möglich sei, da man
weder Kapazität noch Zeit für die oft schwierigen Verfahren habe und so eben den ein-
fachen  Weg  gehe,  dem Weg des Jugendamtes eben.   Da nehme man die eventuelle
Gesetzwidrigkeit  in Kauf und hoffe darauf,  dass sich das die „Streitparteien“ unterein-
ander ausmachen würden.
 
Sehr  fragwürdige  Zustände herrschen da in der Österreichischen Justiz und insbeson-
dere der Justiz in Wien.
 
Erich Weber

2012-11-13
 

Importierte antisemitische Hetzer


Mein Name ist Hase und ich weiß von nichts

Wie wir bereits im Beitrag „Möchtegern-Gangster….“ berichteten,  zeigt sich Yasser Gowayed
und auch sein Kumpel Budak Osman darüber erstaunt,  nachfolgende Ladung der Sicherheits-
direktion Steiermark erhalten zu haben. (Für beide gilt die Unschuldsvermutung)
 
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
 
Im eingangs erwähnten Beitrag haben wir schon antisemitische und verhetzende  Kommentare
veröffentlicht,  welche sich auf dem  FB-Account von Gowayed befinden und von diesem augen-
scheinlich goutiert werden.
 
Wir haben uns nun auf der Facebook-Seite des Möchtegern-Gangsters genauer umgesehen und
sind  auf  Kommentare  gestoßen,  welche die im Beitrag „Möchtegern-Gangster….“   verblassen
lassen.  Und das Erstaunliche dabei ist, dass sich Gowayed und Osman rege daran mitbeteiligen.
Es  ist  deswegen  erstaunlich,  weil  doch die  beiden  Männer ihrer Meinung nach  nicht wissen,
warum sie obige Ladung (Screenshot) erhalten haben.
 

Einige Kommentare zu einer brennenden Israelfahne

Screenshots: facebook.com -Account von Yasser Gowayed


 
Angesichts  dieser Kommentare stellt sich für uns die Frage,  warum solchen Leuten die öster-
reichische Staatsbürgerschaft nicht aberkannt wird (sofern bereits verliehen wurde) und diese
anschließend in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden?
 
Einerseits  gibt  es  bei  uns  Bemühungen dem Antisemitismus Einhalt zu gebieten,  während
andererseits  importierten  Antisemiten,  die aktiv Hetze betreiben,  die  Gastfreundschaft der
Alpenrepublik  zu Teil wird.   Hat es Österreich wirklich nötig derartige Personen im Lande zu
behalten?
 
*****

2012-10-07
 

Möchtegern-Gangster und Rapper wieder aktiv


Die Katze lässt das Mausen nicht

In den Beiträgen….

Fick das Finanzamt

Judenhetze auf Facebook

Wann spielt es bei uns Toulouse?

Wehleidiger Möchtegern-Gangster

Neues vom Möchtegern-Gangster

…. haben  wir  uns mit der Person des Yasser Gowayed beschäftigt.   Mit seinen Beiträgen und
den  Kommentaren  veranstaltete  er einen Streifzug quer durchs Strafgesetzbuch.   Wir haben
uns schon damals gefragt, wie lange sich noch der Rechtsstaat von diesem Mann auf der Nase
herumtanzen und ungestraft bedrohen lässt.
 
Nach  unserer  Beitragsserie  löschte  Gowayed  seinen  Facebook-Account  und es wurde sehr
ruhig um ihn.  Aber bekannter Weise lässt die Katze das Mausen nicht und so wurde er wieder
aktiv.   Auslöser dafür dürfte eine behördliche Ladung gewesen sein.
 
Offenbar  haben  auch  die  zuständigen  Behörden unsere Beiträge gelesen und präsentierten
Gowayed die Rechnung in Form einer  „Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren“.
 
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
 
Diese dürfte  Gowayed,  der übrigens noch bei seinem Vater wohnt, auf den Magen geschlagen
haben.  Anzumerken wäre noch,  dass Yassers Vater Präsident des Islamischen Zentrums Graz
ist.  Aber zurück zum Thema.
 
Yasser  Gowayed zeigt sich über die  Ladung verwundert und ist sich keiner Schuld bewusst.  Auf
Facebook  argumentiert  er damit,  dass in Österreich sogar Sexualtäter mit Fußfesseln versehen
werden.  Dies ist zwar ein extremer Missstand unseres Justizsystems, rechtfertigt allerdings nicht
seine  – ihm  zur  Last  gelegten – Straftaten (siehe Ladung).   Der Ordnung halber merken wir an,
dass für Yasser Gowayed die Unschuldsvermutung gilt.
 
Und sollte Gowayed nicht mehr wissen wie er zu dieser Ladung kommt, dann empfehlen wir ihm
die eingangs erwähnten ERSTAUNLICH-Beiträge zu lesen.   Obwohl er alle belasteten Facebook-
Einträge  gelöscht  hat,  scheint er wieder in alte Verhaltensmuster zurückzufallen.   Er lässt auf
seinem Account Kommentare zu, welche die Behörde wieder auf den Plan rufen müsste.
 
Augenscheinlich  goutiert  Yasser  Gowayed  diese  Kommentare,  denn  sonst müsste er diese
löschen.  Die  technische Möglichkeit dazu besteht ja immerhin.   Nachfolgend präsentieren wir
unserer  Leserschaft einige geistige Ergüsse,  stellvertretend für 57 abgegebene Kommentare
in etwa der gleichen Art..
 
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
Im Schlusskommentar pflichtet Gowayed dem Kommentator A. Spahic sogar bei
 
Wenn es Yasser Gowayed in Österreich nicht gefällt, stellt sich für uns die Frage, warum er die
Gastfreundschaft der Alpenrepublik weiterhin strapaziert?  Leider kann dieser Mann nicht mehr
abgeschoben werden, da er mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
 
*****

2012-09-30
 

Das Alibi-Maßnahmenpaket der Justizministerin


 Beatrix Karl: Große Ankündigung und nichts dahinter

„Mehr  als  1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil
ihrer  Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen.  Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich diese neue Vollzugsform
sehr  bewährt  habe  und nach Meinung der Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu
den Justizanstalten sei“,  so die Justizministern Beatrix Karl heute bei einer  Pressekonferenz.
Sie wird den Evaluierungsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in den kom-
menden Tagen dem Parlament zukommen lassen.
 
Karl räumt aber ein, dass es sich auch gezeigt habe,  dass es bei einem besonders sensiblen
Bereich Nachschärfungsbedarf gibt,  nämlich bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraf-
täter.  Sie kündigte an,  dass sie dem Parlament ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter vorlegen wird.
 
Dieses  Maßnahmenpaket  der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete Maßnahmen  (wobei wir
hier „konkret“ nicht als positiv verstehen) zur angeblichen Verschärfung der Vergabekriterien
von Fußfesseln an Sexualstraftäter,  dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
 
Erstens: Rechtsbrechern,  die wegen Vergewaltigung,  geschlechtlicher Nötigung, sexuellem
Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person,  sexuellem Missbrauch
von  Unmündigen,  pornographischen  Darstellungen  Minderjähriger  oder  sexuellem Miss-
brauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit
einer Fußfessel ersparen.
 
Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfes-
sel ansuchen.   Und auch nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe kann die Fußfessel
nur nach genauer Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden.
Es  muss  vor  allem gewährleistet sein,  dass der Verurteilte den elektronisch überwachten
Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbst-
bestimmung  oder jene gegen Leib und Leben oder die Freiheit,  die begangen wurden,  um
sich  geschlechtlich  zu  erregen  oder zu befriedigen,  darf die Fußfessel nur dann gewährt
werden, wenn aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Drittens: Möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden:   „Ich werde vorschlagen, sämt-
lichen  Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht
einzuräumen.   Damit geben wir auch den Opfern,  die das wollen, in Zukunft eine Stimme“,
betonte Justizministerin Karl.
 
Viertens: Werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen Kriterien eine Fußfessel zu-
erkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden.  Diese neue Technologie
bietet  die  Möglichkeit  den  Fußfesselträger  permanent zu überwachen und gewisse Orte,
wie etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers – zu sperren.
 

Justizministerin gibt Garantie, die sie nicht hält

„Damit garantieren wir,  dass in Zukunft kein wegen einer derartigen Sexualstraftat Verur-
teilter  mehr  sich  eine  Gefängnisstrafe ersparen kann“,  so die Justizministerin.   Das ist
natürlich völliger Nonsens, was  Beatrix Karl hier von sich gibt. Einerseits posaunt sie groß-
artig  heraus,  dass  sich  kein  Sexualstraftäter mehr eine Gefängnisstrafe ersparen kann,
während  sie  im  selben  4 Punkte- Programm  einräumt,  dass diese Täter nach der Ver-
büßung der halben Haftstrafe die Möglichkeit haben eine Fußfessel zu erhalten.
 
Was  will  die Justizministerin nun eigentlich?   Fußfessel Ja oder Nein.  Ihr 4 Punkte Maß-
nahmenpaket ist für uns eine reine Alibihandlung ganz unter dem Motto: „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“.
 
Erstaunlich ist auch die Argumentation (Zweiter Punkt:)  „Es muss vor allem gewährleistet
sein,  dass  der  Verurteilte  den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen
wird.“   Da müsste sie schon eine Hellseherin sein um das zu garantieren.   Auch fehlt uns
bei Karls  Ankündigungen eine Kritik an den überaus milden Urteilen (geringfügig bedingte
Haftstrafen) gegenüber Kinderporno-Konsumenten.
 
Wie  kann  es  in  einem  Rechtsstaat möglich sein, dass beispielsweise ein Jugendrichter
oder  ein  Lehrer für den Konsum von kinderpornografischen Material derart geringe Strafen
bekommen und weiterhin in Amt und Würden bleiben dürfen. Zu dieser Thematik ließ die
Justizministerin keine Silbe verlautbaren.

 

Keine bedingte Haftstrafen und keine Fußfessel für Sexualstraftäter

Die  anständige  Bevölkerung will keine Sexualstraftäter oder Kinderporno-Konsumenten in
Freiheit sehen und/oder diese eventuell sogar als Nachbar genießen müssen.  Dabei ist es
egal  ob  diese Perversen eine Fußfessel tragen oder mit einer bedingten Haftstrafe davon
gekommen sind.
 
Diese  abartigen  Personen  gehören ins Gefängnis und sollten eine nicht zu geringe Strafe
– unter „normalen“ Häftlingen – absitzen müssen.   Wir haben schon einmal erwähnt, dass
wir  für  die  Einführung  eines  frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter,  insbesondere  Kinderpornographie-Konsumenten wären. Dort sollten  die
vollständigen Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen.  Mit einer solchen Maß-
nahme  würden  nämlich  diese  Perversling  ihres  Lebens  nicht mehr froh werden,  auch
wenn  sie  vor  Gericht  einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten oder
als Belohnung für ihre Tat eine Fußfessel tragen dürfen.
 
Aber  diese  Forderung  wird wohl ein frommer Wunschtraum bleiben,  denn offensichtlich
besteht  seitens  der Justiz  ein gewisser Hang,  Sexualstraftäter und speziell Kinderporno-
Konsumenten mit Samthandschuhen anzufassen.
 
*****

2012-09-18
 

Glücksspiel in Österreich: Ohne Korruption keine Konzession?


GASTAUTOREN – BEITRAG

Der  „Rechtsstaat“  dient  als Feigenblatt für mafiöse Strukturen,  aber konsumenten-
schützender Wettbewerb wird gezielt sabotiert.

Die willigen Helfer und Helfershelfer dazu findet man offenbar doch recht leicht unter Politikern,
bei Behörden und in der Verwaltung.  Sogar die Justiz tut sich schwer den Verdacht zu entkräf-
ten,  dass  gravierende  Rechtsmängel,  seltsame Verfahrenseinstellungen und auffällige Unter-
lassungen doch nicht ganz zufällig passieren.
 
Zum Beispiel österreichischen Lotterien: (Eigentümer: die Casinos Austria AG mit 68% und mit
32%  die  Lotto  Toto Holding,  welche wiederum zu 18,75%  im Eigentum des ORF steht).  Es
fragt sich,  wer für welche  „Leistungen“ mit welchem „Resultat“ in Brüssel und Österreich wie
viel Geld bezahlt hat?
 
Ex-EU  Parlamentsabgeordneter Strasser dazu,  laut der Tageszeitung „Kurier“:  „Die Lotterien,
die zahlen mehr, die zahlen mehr (als Euro 100.000.-) Sie haben viel Geld, es war gutes Geld,
und ich glaube, wir haben gute Arbeit geleistet. Sie mussten viel zahlen.“
 
Gab es da wieder eine hohe „Rechnung, für die bei den österr. Lotterien konkret schon wieder
niemand verantwortlich war?   Was war so viel Geld wert?   Es gilt natürlich die Unschuldsver-
mutung für alle Beteiligten.
 
Zum Beispiel Landeskonzessionen Burgenland:  Längst pfeifen es die Spatzen von den burgen-
ländischen Dächern, dass die drei Glücksspielkonzessionen nur an Firmen im Dunstkreis eines
Duzfreunds vieler burgenländischer Politiker gehen werden.
 
Warum  kümmert  der sich nämlich schon länger  aufopfernd um die Nachwuchsförderung in
den  für  diese  Politiker  wichtigen  Wahlsprengeln?   Warum  wurde schon letztes Jahr , mit
geradezu  hellseherischer  Sicherheit,  umfangreichin einschlägige Neu-, Aus- und Umbauten
im  Burgenland investiert?   Beträchtliche Investitionen nur auf gut Glück,  oder gab es längst
illegale Absprachen und Zusagen?
 
Zum Beispiel Finanz“polizei“:   Diese wird im Glücksspielbereich regelmäßig per Weisung als
Handlanger für höchst fragwürdige Marktmanipulationen missbraucht. Die Finanz“polizisten“
missachten  dabei viel zu oft nicht nur die Rechtslage,  sondern sie empören sich zusammen
mit einzelnen Lobbyisten auch noch darüber, wenn sich die Opfer gegen die dokumentierten
Rechtswidrigkeiten und protokollierten Falschaussagen zu wehren wagen.
 
Warum werden Strafanzeigen gegen Finanz“polizisten“ immer wieder,  teils mit einseitigen
Interpretationen,  so vorschnell von den Staatsanwaltschaften eingestellt?   Warum ist man
dortamts  bei  dbzgl.  Rückfragen  so überaus freundlich und nett, daß kaum jemand einen
Fortsetzungsantrag  stellt?  Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich auch für Staats-
anwälte!
 
DDr. Gerhard Grone

2012-09-15
 

Neues vom Möchtegern-Gangster


Das Internet vergisst nicht

Ein kleiner literarischer  Nachtrag zu unserem gestrigen Beitrag  „Wehleidiger Möchtegern-
Gangster“.   Offenbar scheint es dem Herrn  Yasser Gowayed nicht bewusst zu sein,  was
er einmal ins Internet gesetzt hat, dort für ewige Zeit gespeichert bleibt.  Da nützen auch
keine nachträglichen Löschungen.

Screen: facebook.com

Jedenfalls  meint der verhinderte Rapper und Möchtegern-Gangster,  dass es ihm scheiß-
egal  (I don’t give a fuck)  ist,  was die Staatsanwältin meint. Offenbar dürfte er mit dieser
im Jahr 2011 eine Konfrontation gehabt haben.

Ganz klare Worte findet er für das heurige Jahr, indem er der Staatsanwältin via Facebook
ganz unmissverständlich androhte  „2012 wird abgerechnet!“.  Für uns stellt sich die be-
rechtigte Frage, wie lange noch lässt sich der Rechtsstaat von einem Yasser Gowayed auf
der Nase herumtanzen und ungestraft bedrohen.

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2012-03-28
 

Verbrechen zahlen sich aus


Keine Abschiebung für schwerkriminellen Türken

Auf Nostrifikation dürfte ein in Vorarlberg lebender Türke nicht mehr warten zu müssen. Denn
diese  hat er  bereits erhalten,  falls  schwer  kriminelles  Verhalten  in Österreich  als Qualifi-
kation zu werten wäre.

Die Qualifikationen des  29-jährigen Türken liegen in Diebstählen,  Körperverletzungen,  Wider-
stand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung, Bombendrohung um Geld zu erpressen,

unbefugten  Gebrauchs  von Fahrzeugen,  Unterdrückung eines Beweismittels,  Sachbeschädig-
ung bis hin zu  vergleichbar harmlosen Delikten wie Verleumdung und Beleidigung.   Das Straf-
register des Mannes ist ellenlang.

Nach  neun  Verurteilungen und einer  Einweisung in eine Anstalt  für abnorme  Rechtsbrecher,
langte  es  der  Bezirkshauptmannschaft  Feldkirch und verhängte  über den türkischen Serien-
Straftäter ein unbefristetes Aufenthaltsverbot. Begründet wurde dieses, dass der Mann gezeigt
habe, dass er nicht bereit ist, die geltenden Gesetze der Republik Österreich zu respektieren.

Entschädigung statt Abschiebung

Wer nun glaubt, dass es für den kriminellen Türken per „One Way Ticket“ in Richtung seines
Heimatlandes  ging,  der irrt gewaltig.   Der türkische  Serien-Straftäter  darf  in  Österreich
bleiben  und bekam als Draufgabe eine Art Entschädigung in der Höhe von  2.620,- Euro für
Prozesskosten.   Der Betrag durfte natürlich vom Steuerzahler beglichen werden.

Der Türke,  der es mit den  österreichischen Gesetzen  offensichtlich nicht  so  genau nahm,
beanspruchte allerdings schon den Rechtsstaat als es um seinen Kopf ging.   Er wandte sich
an  den  Verfassungsgerichtshof,  der den Abschiebebescheid  der BH-Feldkirch aufhob und
dem Serien-Straftäter zusätzlich 2.620 Euro Entschädigung zusprach.


Das  Höchstgericht  kam  nämlich zur Ansicht,  dass man bei der Abschiebung mehr auf die
Krankheit des Mannes  (Schizophrenie)  eingehen hätte müssen.   Wir ersparen uns die Ent-
scheidung des Verfassungsgerichtshofes zu kommentieren und überlassen es der geneigten
Leserschaft, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden.

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2012-01-28

 

Fick die Polizei


Ja zur Kritik, aber höflich und stilvoll

Die Polizei im allgemeinen als „Freund und Helfer“ zu bezeichnen finden wir etwas über-
trieben. Polizeibeamte sind notwendig, um die öffentliche Ruhe,  Ordnung und Sicherheit
aufrecht zu erhalten.   Immerhin bekommen sie für ihren Job bezahlt und deshalb werten
wir sie nicht als Freunde. Der Betreiber eines Supermarktes in dem Lebensmitteln verkauft
werden,  wird  ja  auch  nicht  allgemein  als Freund tituliert,  obwohl Nahrung überlebens-
notwendig ist.
Die  meisten Polizist(innen) erledigen ihren  Job korrekt und lassen sich nichts zu Schulden
kommen.   Allerdings gibt es unter ihnen auch schwarze Schafe. In diesem Online-Magazin
wurden und werden Verfehlungen,  die durch Polizeibeamte erfolgen schonungslos aufge-
deckt.   Diese Beiträge werden zwar in bestimmter aber in höflicher Form verfasst und be-
ziehen sich jeweils auf den betroffenen Polizisten.
Ganz  anders sieht es da  schon bei gewissen  Kulturbereicherern aus,  wie nachfolgender
Videoclip  eindeutig unter Beweis stellt.   Da werden Polizisten im  allgemeinen beschimpft,
ohne das dafür ein Kritikgrund angegeben wird.   Worte wie „Fick die Polizei“ udgl. bilden
unter anderem das (nicht vorhandene) geistige Niveau dieses Videos und deren Macher.
Quelle: youtube.com
{mp4-flv img=“videos/fdpj.jpg“ showstop=“true“}fdpm{/mp4-flv}
Lassen die derben Beschimpfungen auf eine geistige Behinderung der Macher dieses Clips
schließen,  so sieht es mit Drohungen, wie z.B. „letzte Warnung… udgl.“ gegen die Polizei
schon etwas anders aus. Interessant ist es auch, dass im Video nicht der Rechtsstaat ein-
gefordert, sondern das Recht des Stärkeren proklamiert wird.

Polizistenbedrohung

Zudem ist der Inhalt des Videos einwandfrei jugendgefährdend.  In einer Szene steht ein
Polizist einem Kulturbereicherer gegenüber und spricht mit diesem.  Plötzlich stößt dieser
den  Beamten weg und  zieht eine Waffe bzw.  einen waffenähnlichen  Gegenstand und
richtet diese(n) gegen den Polizisten.
Nun  handelt es sich  bei diesem  Video um keinen Actionfilm mit Handlung.   Bei solchen
Filmen ist für jedermann(frau) eindeutig erkennbar,  dass eine solche Szene nicht real ist.
Beim  besagten  Videoclip  sieht  die  ganze Sache schon etwas anders aus.   Mit aufpeit-
schenden,  primitiven,  drohenden  und  beleidigenden  Texten untermalt,  wird Gewalt
gegen Polizeibeamte verherrlicht.
Da Rapper-Videos vor allem bei Jugendlichen beliebt sind, könnte ein Unbedarfter durch-
aus zur Nachahmung inspiriert werden.  Wer verantwortet dann unter Umständen einen
Schwerverletzten oder gar einen Toten,  sollte der Beamte in Notwehr von seiner Schuss-
waffe Gebrauch machen?
Sollte der Videoclip  „Fick die Polizei“  Kunst sein,  dann erschließt sich für uns nicht, wo
der künstlerische Wert liegt.   Denn Beschimpfungen und  Gewalthandlungen gegen den
Rechtsstaat Österreich und seinen Beamt(innen), haben nichts mit Kunst zu tun.
Sollte der Clip  „Fick die Polizei“  die politische Meinungsbildung der Macher des Videos sein,
kann diesen nur empfohlen werden sich schleunigst eine Fahrkarte in ihre Heimat zu lösen.
Denn Migrant(innen), die den Rechtsstaat Österreich beleidigen und bedrohen und Gewalt
gegen Polizeibeamte verherrlichen, haben in der Alpenrepublik keinen Platz.
*****

2012-01-19
 

Schluss mit der rot-grünen Vertuschung


Missbrauchssystem im roten Wien muss offengelegt werden

Schwerste körperliche und sexuelle Gewalttaten waren nicht nur im Heim am Wilhelminen-
berg Alltag.   Einer der Haupttäter sowohl im Heim Hohe Warte als auch im Heim Wilhelm-
inenberg war Manfred Jochum – ein wesentlicher Teil des roten Netzwerks.

 

M.  Jochum war führendes  Mitglied im Bund Sozialistischer Akademiker,  ein beherzter Frei-
maurer,  der von seinen Genossen im Jahr 1998 zum ORF-Hörfunkintendant gemacht wurde.
Der Sadist wurde auch mehrfach ausgezeichnet. „Ein Mann, der in jedem zivilisierten Rechts-
staat im Gefängnis gelandet wäre“,  erklärt Wiens FP-Klubchef  Mag.  Johann Gudenus, „die
Sozialisten haben in diesem Fall den Täter nicht nur gedeckt,  sondern sogar gezielt geförd-
ert.“

 

Manfred Jochum hat sich stets durch besondere Grausamkeit hervorgetan. Als etwa ein Mäd-
chen  aus dem  Horror-Heim Wilhelminenberg fliehen wollte,  hielten Erzieher das wehrlose
Kind fest und Jochum führte ihm einen Tannenzapfen in den Unterleib ein.

 

Schwer  verletzt  wurde  das  Mädchen weggebracht.   Und kam  nie mehr  ins Heim zurück.

Gudenus:  „Nein, das waren keine Einzelfälle.   Das war ein System – ein System des roten

Wiens.   Und die Stadt Wien hat bisher nichts unternommen, die Täter auszuforschen.   Sie

laufen teilweise seit 40 Jahren frei herum oder sind bereits verstorben. Das ist ein Skandal!“

 

Gudenus bringt Beispiele für die Vertuschung der Gräueltaten:

 

1)  Bereits seit dem Jahr 1974 hat Psychologin und Ex-SPÖ-Politikerin Irmtraut Karlssoneinen
Bericht vorgelegt, in dem sie 14 von 34 untersuchten städtischen Kinderheimen als Kinderge-
fängnisse bezeichnete.   Zwei Jahre nach Erstellung wurde der Bericht massiv zensuriert ver-
öffentlicht. Kein einziger der Verantwortlichen wurde zur Rechenschaft gezogen.

 

2)  Bürgermeister  Michael Häupl wurde im Jahr 2000 informiert,  dass im August Aichhorn-

Haus Kinder zu Kinderarbeit und sexuellen Diensten herangezogen wurden.  Zudem mussten

sie als Dogenkuriere fungieren. Häupl erklärte sich als unzuständig und verwies an den Stadt-

schulrat. Als SPÖ-Stadtschulratspräsident Kurt Scholz Druck auf das Jugendamt ausübte, die
Fälle aufzuklären, wurde er 2001 nicht wiederbestellt.

 

3)  Aber nicht nur Scholz,  auch die Opfer sollten mundtot gemacht werden.   Seit dem Jahr

2010 zahlt die Stadt Wien über den Weißen Ring sogenannte Entschädigungen aus. Gudenus:

„In Wahrheit ist das Schweigegeld.   Geld ist keine ausreichende Entschädigung für das erlit-
tene Leid von Kindern.  Die Täter zu finden und zu bestrafen ist für die psychische Verarbeit-

ung von Traumata viel wichtiger.“

 

4)  Und jetzt SPÖ-Stadtrat  Christian Oxonitsch: Ihm wurde der Horror im Heim am Wilhelm-

inenberg im Juli gemeldet.   Aber wie Häupl war auch  Oxonitsch nicht zuständig.   Er wälzte

die Sache an die Staatsanwaltschaft ab. Politische Konsequenzen: Null! Erst Medienberichte

zwangen ihn drei Monate später, zumindest scheinbar aktiv zu werden. „Und was macht man,

wenn man nichts tun will?“, fragt Gudenus und antwortet gleich: „Man setzt eine Kommission

ein!“

 

Als  Vorsitzende dafür wählte C. Oxonitsch ausgerechnet Dr. Barbara Helige – die ehemalige
Präsidentin der Richtervereinigung,  die auch als rote Justizministerin im Gespräch war.  Sie

hat bereits angekündigt,  nicht das rote Missbrauchssystem untersuchen zu wollen,  sondern

allein die nun bekannt gewordenen Gräueltaten im Heim am Wilhelminenberg.  Gewalt- und
Sexexzesse in den anderen Kinderheimen des roten Wiens will sie ignorieren.

 

Der  FP-Klubobmann:  „Da soll ein Teil des Roten Wiens das  Terror-Regime in den  Heimen
des Roten Wiens prüfen! Außerdem ist Helige eine Protagonistin des Rechtskomitees Lambda,
das  massive Verbindungen  in die Pädophilen-Szene hat.   Das ist  das Umfeld,  in dem sich
Helige bewegt.   Die Einsetzung Heliges ist eine Verhöhnung der Opfer.   Man kann sich aus-
rechnen, dass bei ihren Untersuchungen nichts herauskommen wird – und das will die Stadt
ja auch gar nicht.“

 

Das hat das rote Wien auch im vergangenen Gemeinderat ganz offen gezeigt.   Die FPÖ hat
einen Antrag gestellt,  dass die Vernichtung von Personalakten,  die für die Aufklärung des
Misshandlungs- und Missbrauchsskandal notwendig sind, sofort einzustellen ist.   Rot-Grün
hat das niedergestimmt. Rot-Grün will diese Akten weiter vernichten.

 

Gudenus gibt freilich nicht auf:  „Nachdem die Helige-Kommission für uns nicht vertrauens-

würdig ist,  haben wir nicht nur für  15. Dezember einen  Sonder-Landtag einberufen,  wir

fordern  auch eine gemeinderätliche Untersuchungskommission unter einem wirklich unab-

hängigen  Vorsitz.  Wir wollen die  Klärung der politischen  Verantwortung der  Entscheid-

ungsträger!  Wir wollen klären,  warum weder die politisch und verwaltungsmäßig Verant-

wortlichen noch die Heimleitung,  trotz zahlreicher Hinweise und Beweise diese Missstände

nicht aufgedeckt und abgestellt haben!“

 

„Wir wollen klären,  warum Heimleitung,  Schuldirektor,  Heimaufsicht & Co.  aktiv bei der

Vertuschung  dieser Verbrechen an  Kindern und Jugendlichen  mitgewirkt haben  und auf

welche Weise das geschehen ist! Und natürlich auch, warum die Kontrolle trotz offenkund-
igen Missbrauchs gegenüber Jugendlichen und Kindern gänzlich versagt hat!“, so Gudenus
abschließend.

 

Um diese gemeinderätliche Untersuchungskommission zu erzwingen, brauchen die Freiheit-
lichen  neben ihren Mandataren und dem  parteifreien Gemeinderat  Wolfgang Aigner noch
zwei  Unterschriften.   Gudenus:  „Ich appelliere dringend an die ÖVP,  unseren Antrag zu
unterstützen und damit der rot-grünen Vertuschung ein Ende zu setzen.“
(Quelle: APA-OTS)

 

*****

2011-12-05
 

Das Schweigen im Fall Kampusch


Viele Fragen aber kaum Antworten

Warum sind im Fall Natascha Kampusch weder von Seite der Justiz,  noch von Seiten der

zuständigen  Ministerien,  Antworten auf  so viele offene  Fragen zu erhalten?    Zwei parla-
mentarische Anfragen an die Justizministerin und zwei gleichlautende an die Innenministerin

wurden so gut wie gar nicht beantwortet. Hier wird das parlamentarische Interpellations-

recht mit Füßen getreten.

 

In den Notizen des mittlerweile mysteriös aus dem Leben geschiedenen Chefermittlers in der

Causa Kampusch, Franz Kröll, taucht der Name eines „gewichtigen österreichischen Politikers“

auf.   Die Bundesministerin Dr. Beatrix Karl gibt in ihrer Anfragebeantwortung bekannt,  dass

ihr dieser Name nicht bekannt sei und somit in weiterer Folge keine Befragung stattgefunden

hat.

 

Eine weitere Ermittlungspanne,  denn solchen Hinweisen ist ohne Rücksicht auf Ansehen der

Person polizeilich nachzugehen.  Wenn man im Justizministerium diesen Namen nicht kennt,

ist dies offenbar nicht geschehen, obwohl man über den Akt verfügt.

 

Die Fragen bezüglich eines möglicherweise gemieteten Kastenwagens zur Entführung Kam-

puschs wurden erst gar nicht beantwortet. Die Bundesministerin Dr. Karl gibt dazu an, dass

sie aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens eines bei einem Strafgericht anhäng-

igen Verfahrens keine Auskünfte erteilen könne.

 

Nun ist uns aber kein  Strafverfahren im Fall  N. Kampusch bekannt,  denn ein solches wäre

wünschenswert, sodass endlich die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Es

ist in einem Rechtsstaat  unvorstellbar, dass hier offenbar Mittäter und Mitwisser unerkannt

unter uns sind, sich nicht verantworten müssen und weiter ihren kriminellen Machenschaften

nachgehen können,  wobei von keiner Seite irgendeine Unterstützung,  ja nicht einmal das

leiseste Interesse am Aufdecken der Wahrheit zu finden ist.

 

Daher  wäre es im Interesse eines  Rechtsstaates  erforderlich,  eine Wiederaufnahme des

Untersuchungsausschusses anzuordnen,  um Antworten  auf all die offenen  Fragen zu er-

halten.

 

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2011-12-02
 

Der „Ute Bock Preis“


Randalierer erhalten Preis

Nachfolgendes Posting haben wir auf der Webseite „indymedia“ entdeckt.
Vergrössern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken
Screen: indymedia
Wir wollen dieses Posting gar nicht näher kommentieren und überlassen dies den geneigten
Leser(innen). Jedoch auf den „Ute Bock Preis“, der heute von SOS-Mitmensch um 19:00
Uhr in der  Akademie der bildenden Künste Wien (Schillerplatz 3, 1010 Wien) verliehen wird,
wollen wir etwas näher eingehen.
Diesen erhalten heute der 22jährige Robert Zahrl und vier weitere junge Abschiebeverhind-
erer,  welche die rechtmäßige Abschiebung des in Österreich illegal aufhältigen Ousmane
Camara   – oder wie er sonst noch heißen möge –  verhinderten,  indem sie im Flughafen
Wien Schwechat randalierten.  Die Beiträge zum Fall Camara können geneigte Leser(innen)
unter LINK01 und LINK02 aufrufen.
 
Nun wundert es uns zwar nicht,  dass linkslinke Gutmenschen jene Personen ehren welche
den Rechtsstaat gebeugt haben, allerdings haben sich die Prioritäten etwas verschoben.

Die völlig neue Bedeutung des „Ute Bock Preises“

Wie wir berichteten hatte sich Ute Bock selbst geoutet, um offenbar einem Zwangsouting
zuvorzukommen.  Sie räumte gegenüber dem „Standard“ ein, dass sie in ihrer Dienstzeit
als Erzieherin Kinder geschlagen hatte und bezeichnete dies verharmlosend als  „die üb-
lichen Detschn“.
Ferner  berichtete sich  auch  von  blutverschmierten  Wänden nach  Züchtigungsmaß-
nahmen und SS-Männern als Kollegen. Über all diese Gewalt gegen Kinder hat sie knapp
50 Jahre lang geschwiegen, obwohl es ihre Pflicht gewesen wäre diese Zustände bei den
Behörden anzuzeigen.   In diesem Fall wäre allerdings auch ihr eigenes gewalttätige Ver-
halten gegenüber ihren Schutzbefohlenen aufgeflogen und da war es wohl  besser zu
schweigen.
Durch das gewalttätige Verhalten der  Ute Bock gegenüber Kinder,  das Decken von
Gewaltorgien von  SS-Männern gegen Kinder und ihr jahrelanges Schweigen darüber,
hat dieser Preis für uns eine völlig neue Bedeutung bekommen.
Wir sind daher aus tiefstem Herzen davon überzeugt,  dass der „Ute Bock Preis“ dem
Herrn Robert Zahrl und seinen vier Mitstreitern völlig zu Recht zusteht.   Mögen sie da-
mit glücklich werden, ihn in Ehren halten und in die Fußstapfen der Ute Bock treten.
*****

2011-11-03
 

Probleme im Fischereiverein Dürnkrut


Müllabfuhr wider Willen

In einem Rechtsstaat sollte das Verursacherprinzip gelten, egal ob es sich um angedrohte
oder ausgesprochene Sanktionen in einem Goldhamsterzuchtverein oder um Urteile bei
Gericht handelt.   Dass dem offenbar nicht so ist, beweist Herr  Johann Istvanek,  seines
Zeichens Obmann der Fischervereins „Dürnkrut“.

 

Er ließ am sogenannten  „Hufeisenteich“   – Nähe Waidendorf/March –  folgende Be-

schilderung anbringen.

 

 

Nun ist es zwar klar, dass jeder Angler seinen Angelplatz sauber zu verlassen und seinen
verursachten Müll mitzunehmen hat.   Bei Zuwiderhandlung gegen das Sauberkeitsgebot
sind Sanktionen selbstverständlich angebracht.

 

Allerdings, dass ein Angler den Müll eines anderen  „Kollegen“  zu entsorgen hat und dies
mit einem „Lizenzentzug“ bedroht wird, wenn er dies nicht macht,  überspannt den Bogen
bei weitem.

 

Wie kommt jemand dazu,  der rund 400 Euro für die Jahreslizenz im besagten Fischerei-

revier hinblättert,  als Müllabfuhr für fremde Personen zu fungieren?   Hier ist Istvanek als

Obmann gefordert, dementsprechende Müllcontainer aufstellen und leeren zu lassen. Von

ERSTAUNLICH  dazu befragt meinte der Vereinsobmann folgendes:  „Vielleicht ist es ein
wenig unglücklich formuliert.“

 

Eine Anhäufung von unglücklichen Formulierungen

Da staunen wir aber,  dass Istvanek bezüglich seiner Formulierungen noch nichts dazuge-
lernt hat.   Denn für seine Ausdrucksweise gab es sogar schon auf ERSTAUNLICH,  seitens
eines Kommentators  harsche Kritik.   Der Vereinsobmann versuchte mit folgenden Worten:
„Die Zustimmung vom Verein zum Verkauf an die jeweilige Person ist unbedingt
abzuwarten!“   in die Eigentumsrechte  von Fischerhüttenbesitzer(innen)  einzugreifen,
wenn diese beabsichtigten ihre Hütte zu verkaufen.

 

Auch versuchte er in verbriefte Zufahrtsrechte von Hüttenbesitzer(innen) einzugreifen, in-
dem er vorschreiben wollte,  wann mit dem Pkw zugefahren werden darf.   Androhungen

von rechtlichen Schritten ließen den Fischereiobmann jedoch relativ rasch wieder auf den
Boden der Realität zurückkehren.

 

Auf der wirklich guten Webseite  www.nordbahn.com  wurde  von Kommentatoren Post-
ings eingestellt,  in denen J. Istvanek vorgeworfen wird,  im Zuge der Ausübung seiner

Funktion als Vereinsobmann „Freunderlwirtschaft“  zu betreiben,  Mitglieder nicht zu

informieren und die Belange des Vereins in Geheimsitzungen zu besprechen.

 

Diese  Vorwürfe  sind nicht  ganz von der  Hand zu weisen  und werden  dadurch gestützt,
dass es beim Fischerverein „Dürnkrut“ bis dato kein geheimes Wahlrecht bei der Vorstands-
wahl gibt. Die bisherigen Vorstandswahlen erinnern eher kommunistische Rituale, bei denen
öffentlich per Handzeichen abgestimmt wird.

 

Angriff auf Meinungsfreiheit

Aber auch mit der Kritikfähigkeit des Vereinsobmannes dürfte es nicht weit her sein, denn
Kritik an seiner Person beantwortete er mit einem medialen Angriff auf die Meinungsfrei-
heit.  Dazu bediente er sich des offiziellen Sprachrohrs des VÖAFV.  In der Fachzeitschrift
„FISCH & WASSER“  ist in der aktuellen Ausgabe auf Seite 22 folgendes zu lesen:
 
„Anonyme  Postings  auf  einer privaten  Homepage eines  unserer  Mitglieder
tragen  nicht  gerade  dazu  bei,  unser  Vereinsleben  zu  verbessern…“

 

Damit meint  J. Istvanek die Webseite  „www.nordbahn.com“ ,  auf der konstruktive Kritik

bezüglich seiner Person bzw. seines Verhalten geübt wurde.   Dem Vereinsobmann ist es
offenbar entgangen,  dass  knappe 99 Prozent aller Kommentare, egal in welchem Forum

oder Online-Zeitung unter einem Nicknamen abgegeben werden. Nur ganz wenige Perso-
nen posten unter ihrem Klarnamen. Das sind meist jene, die sich auf Grund ihrer Position
nicht vor ungerechtfertigten Sanktionen fürchten.

 

Mit dem Zitat: „..unser Vereinsleben zu verbessern…“  räumt Istvanek ein, dass ihm

mittlerweile klar geworden sein muss,  dass ihm Verein offenbar sehr viel nicht zur Zu-
friedenheit  der  Mitglieder  abläuft.  Man kann nur hoffen,  dass die  Vorstandswahl im
nächsten Jahr,  im demokratiegerechten Stil  – also geheime Wahl –  abläuft.   Ob dann
noch ein Herr Johann Istvanek Obmann des Fischereivereins  „Dürnkrut“  sein wird?  
 

*****

2011-11-01
 

Helmut Elsner ist frei


Knalleffekt in der Causa Elsner

Darf man  den heutigen Radiomeldungen Glauben schenken ist  Helmut Elsner ab sofort
ein freier Mann. Einem neuerlichen Antrag auf Haftunfähigkeit wurde heute stattgegeben.
Grund zur besonderen Freude besteht jedoch für den Ex-Banker nicht,  denn der Enthaft-
ungsbescheid schrammte nur knapp am Totenschein vorbei.

Jedenfalls hat  die österreichische  Justiz  in dieser  Angelegenheit in  letzter Minute  die

Kurve gekriegt. Denn wie mit einem totkranken Mann, der bereits einen erheblichen Teil
seiner Haftstrafe verbüßt  hatte umgegangen wurde,  spottete jeder  menschenwürdigen
Beschreibung. Ob Elsner jemals wieder genesen wird steht in den Sternen.

Offenbar  hatte  es  die  Justiz  nun  endlich  in  der  Causa  Elsner  vorgezogen,  gewissen

politischen  Kreisen  nicht  mehr  dienlich zu sein,  um den  bereits anhaftenden  Ruf  einer
Bananenrepublik-Justiz wieder loszuwerden. Es war höchst an der Zeit, dieses menschen-
unwürdige und zuletzt sogar lebensgefährliche juristische Polit-Schauspiel zu beenden.

Elsner bleibt trotzdem ein verurteilter Straftäter

Allerdings darf  die Enthaftung von Elsner  nun auch nicht als Persilschein für seine Taten
angesehen werden. Er hatte veruntreut und betrogen und wurde zu Recht zur Verantwor-
tung gezogen.  Jedoch war  der Ex-Banker „nur „  ein Mittäter  und hier liegt der Hase im
Pfeffer.

Elsner hat diese Straftaten mit Sicherheit nicht alleine durchgezogen. Selbst als BAWAG-
Chef war er dazu eine Nummer zu klein.  Die seinerzeit verhandelnde  Richterin Claudia
Bandion-Ortner, die nach dem Urteil zufälligerweise Justizministerin wurde,  hatte weder
am Verbleib der Beute noch an Mittätern gesteigertes Interesse.

Wir wissen  nicht ob man Helmut Elsner in der Haft gebrochen hat und er möglicherweise
seinen Kampf aufgibt. Wünschenswert wäre es allemal, dass der Ex-Banker wieder seine
Gesundheit erlangt  und anschliessend reinen Tisch macht.  Möglicherweise wird nun bei
einigen  roten Kapitalverbrechern,  die in  die Betrügereien  involviert waren  und bis dato

ungeschoren blieben, ein erhöhter Bedarf an Kopfschmerz-Tabletten bestehen.

Eine Lektion für Claudia Bandion-Ortner

Und  da  wäre  noch  die  Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.  Ihr  erstaunliches
Engagement während des Elsner-Prozesses war noch bedingt verständlich. Ließ es doch
der Ex-Banker an jeglichem Respekt ihr gegenüber missen, zeigte sich unkooperativ und
präpotent.  Zu  diesem  Zeitpunkt hatte  Elsner vermutlich  noch an  eine  Rückendeckung
seiner hochrangigen roten Mittäter geglaubt.

Allerdings war das Verhalten von Bandion-Ortner als Justizministerin spätestens zu dem
Zeitpunkt  höchst  bedenklich,  als  es  sich herausstellte  dass  Elsner  auf Grund  seines
gesundheitlichen  Zustandes nicht  mehr haftfähig  war und  ein Enthaftungsantrag  nach

dem anderen abgelehnt wurde.

Spätenstens zu diesem Zeitpunkt hätte sie ein Machtwort sprechen müssen. Dies tat sie
bekanntlicherweise nicht.  Ob es an der persönlichen  Antipathie gegenüber  Elsner lag
oder ob  sie auf Grund  einer eventuellen von oben angeordneten politischen Order un-

tätig blieb wird wohl ihr Geheimnis bleiben.

Hoffentlich hat  die Richterin  Bandion-Ortner ihre Lektion aus dieser Geschichte gelernt.

Sie  wurde  von  politischen Mächten  geködert und missbraucht.  Als  man  ihrer Dienste
überdrüssig war  wurde wieder aus  Amt und Würden entlassen.  Schon Bismarck sagte,
wer sich in die Politik begibt sollte sich hohe Stiefeln anziehen. Menschlich stellt sich für
uns jedoch die Frage, ob Claudia Bandion-Ortner beim Schminken noch in den Spiegel
schauen kann.

*****

2011-07-07
 

Politisches Todesurteil für Elsner fix?


Bis jetzt haben wir recht

Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte  Urteil und die Haft
des Ex-Bankers  Helmut Elsner geschrieben. Der wurde  seinerzeit von  seinen roten Ge-
nossen im  Zuge des  Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006,  den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.

Wir haben  auch in jüngster Zeit in Beiträgen  die Frage gestellt, warum man Elsner auf

Grund  seines wirklich  schlechten  Gesundheitszustandes  nicht  nach  Hause entlässt,
hat  er  doch  einen  erheblichen  Teil seiner Strafe  bereits abgesessen.  Wir  vermuten
dass des Ex-Banker noch  im  Besitz von Beweismitteln  ist,  welche so  manchen hoch-
rangigen  roten Genossen schwerste  Sorgen bereiten.  In der Suchfunktion von dieser
Webseite  kann  der/die  geneigte Leser(in)  unter dem Schlagwort  „Elsner“ sämtliche
Beiträge diesbezüglich abrufen.

In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.

In  etlichen  Blättern  können wir  unsere  gestellten Fragen  und Kommentare wieder  er-
kennen. Das bringt uns zur Annahme,  dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen
sind.

Bei aller  Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen,  so darf und kann mit einem Menschen

nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund
seines  Gesundheitszustandes nicht mehr  zu verantworten.
 
Würde Elsner  weiterhin im Gefängnis  bleiben  müssen,  wäre dies  menschenrechtswidrig
und widerspreche sämtlichen internationalen  Menschenrechtsabkommen. Selbst  Mördern
wurden  in  Österreich  mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein  77-jähriger Türke  erschoss einen  vermeintlichen Nebenbuhler  und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch  seinen  Penis  ab.  Am LG Wr. Neustadt  erhielt  er  im  Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre  Haft wegen Mord  und anschließende  Einweisung in eine  An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb  Jahre  später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen,  da in einem

Gutachten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte  und daher  keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Eine 80-jährige  Frau erschlug  ihre 78-jährige  Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend.  Um  eine  Person mit knapp  70 Hieben zu  erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft.  Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre

Kräfte und  sie wurde  nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen.  Dies
nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand
erstaunlicherweise  schnell  besserte.  Die polnische  Justiz hat die  Mörderin nicht  mehr
nach Österreich  ausgeliefert und  so darf sich  dieses bis zu ihrem  Lebensende der Frei-
heit erfreuen.

Die Angst vor Elsners Gesundung

Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht.  Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben.  Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.

Der BZÖ-Menschenrechtssprecher  Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung  auf den  Punkt und meint:   „Die Justiz  in Österreich vollzieht  im Auftrag der

SPÖ de facto politische Todesurteile. Elsner darf nicht freigelassen werden, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass er weitere Kapitalverbrecher im Umfeld der anscheinenden SPÖ-
Bankenmafia auffliegen lässt“.

„Er  ist  das  Bauernopfer,  der für das  mafiöse Syndikat SPÖ,  BAWAG,  Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-

zulassen und einer ordentlichen medizinischen Betreuung zuzuführen“.

Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält

hat nichts  mehr mit dem ordentlichen  Rechtsstaat Österreich zu tun,  sondern gleicht viel-
mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.

Bandion-Ortner fragen

Grosz stellt  sich weiters die Frage warum es möglich ist,  dass die  anderen Schuldigen
nicht  sitzen,  sondern dass  diese roten  Kapitalverbrecher auf  den  Golfplätzen  dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.

Diese  Frage  wird ihm  wohl nur  die Ex-Justizministerin  Claudia Bandion-Ortner  beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin  wird Grosz  wohl bekommen,  denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit.  Seit

ihrer  Absetzung  vom Posten der  Justizministerin wurde  sie nicht  einmal mehr  von der
Seitenblicke-Redaktion eingeladen.

*****

2011-07-06
 

Fremdenrechtspaket


Leserbrief


Habe soeben ein etwas abgeändertes Mail an die Regierung verschickt:

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Sehr geehrter Herr Vizekanzler,
Sehr geehrte MinisterInnen,

Landauf und landab sind sich alle ÖsterreicherInnen einig darin, dass das geplante

Fremdenrechtspaket zu massiven Verbesserungen führen wird.  Wir sind überzeugt
davon, dass sich das positiv auf das Klima im Land auswirken wird.

Deshalb möchte  ich Sie dazu aufrufen,   dem Gesetzespaket auf jeden Fall Ihre Zu-

stimmung  zu geben  und auch gegenüber  Ihren MinisterkollegInnen  deutlich zum
Ausdruck  zu bringen,  dass ein  konstruktives  und  stabilisierendes  Fremdenrecht
einen wichtigen Platz in einem demokratischen Rechtsstaat hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Siegfried

Vielleicht  könnten  es  mir  einige  Leute  die  derselben  Meinung  sind  gleichtun um
ein  Gegengewicht zu  „SOS Mitmensch:  Bereits mehr als 5000 Protest-Emails gegen
das geplante Fremdenrechtspaket!“ bilden und aufzuzeigen, dass es auch Österreich-

erInnen gibt die dem neuen  Fremdenrechtspaket durchaus  etwas Positives abgewin-
nen können.  

Mit freundlichen Grüßen
miwundertnix, Siegfried

2011-02-19
 

Nebenerwerb Drogenverkauf


Zum Drogenverkauf gezwungen

Wieder  haben  „rassistische   Polizeibeamte“,   zwei  in  ihrer  Heimat  politisch  verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen.  In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven,  waren unsere  schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.

Die Vorfälle spielten sich am  Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station  Messe-Prater
und am  Dienstag gegen  18:30 Uhr,  bei der U6-Station Handelskai ab.  In beiden Fällen
setzten  sich die  armen unschuldig  angehaltenen  schwarzen  Drogendealer  zur  Wehr,

stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.

Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner  nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden.  In Afrika wären die zwei
vermutlichen  Dealer schon tot,  wenn sie  derart langsam  vor einem  Krokodil geflüchtet
wären.

Die bösen rassistischen Polizisten

Aber zurück zum Thema.  In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer  zukommen  zu  lassen  und  ihnen  gute  Verkaufsplätze  vor  Schulen  zu  zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.

Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht,  als sie die Polizisten  zur Seite  stießen und flüchteten.  Wieso  Notwehr  werden
Sie sich nun fragen?

Zangers These der Notwehr

Na ja,  wir folgen hier nur einer These des  RA Zangers.  Dieser  meinte im Fall „Camara“,
dass  ein Recht  auf Notwehr besteht,  wenn durch eine  Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.

Wir gehen davon aus,  dass den beiden Schwarzafrikanern,  wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht.  Dies haben sie sicher

bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die  Gefahr einer  Abschiebung gegeben und daher  war der  rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.

Das Maß ist voll

Was wird nun passieren?  Die beiden  mutmaßlichen  Drogendealer werden  einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten  Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.

Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……

Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist?  Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.

*****

2011-01-06
 

Randale verhindert Abschiebung


Abschiebung abgebrochen

Wie wir in  unserem  Beitrag  „Hasta la vista, ….“  berichteten,  sollte der Schwarzafrikaner
Ousmane Camaravon Dienstag auf Mittwoch in sein  Heimatland Guinea abgeschoben
werden. Der Mann versuchte mit einem  haarsträubenden Märchen,  in Österreich Asyl zu
erlangen.

Die Heimreise hätte über Brüssel erfolgen sollen. „Hätte“ aus dem Grund, weil die ge-
rechtfertigte Abschiebung in letzter  Sekunde verhindert wurde.  Einige Linke Aktivisten
und  Unterstützer von  Camara,  kauften sich  knapp  vor dem  Abflug nach  Belgien ein

Ticket und veranstalteten im Flughafen Wien-Schwechat dementsprechenden Krawall.

Darf im Flughafen ungestraft randaliert werden?

Anstatt die Krawallmacher von der Polizei festnehmen zu lassen, wurde die Abschiebung
abgebrochen. Es ist schon erstaunlich, dass es ungestraft möglich ist in einer Abflughalle
Randale zu  veranstalten.  Bedenkt man,  dass in  Flughäfen  verschärfte  Sicherheitskon-
trollen  wegen permanenter Terrorgefahr  herrschen,  ist  es für  uns  unverständlich wie
einige Linksaktivisten ein derartiges Theater veranstalten können.

Es ist weiters erstaunlich,  dass ein souveräner  Rechtsstaat  vor solchen  Personen zu-
rückweicht. Wir möchten es uns gar nicht ausmalen, wenn der Airport Wien-Schwechat
wieder einmal von professionellen Terroristen heimgesucht wird.

Promianwalt für mittellosen Schwarzafrikaner

Aber das Karusell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter.  Ousmane Camara wird nun
doch von einem Rechtsanwalt vertreten und zwar vom Promianwalt Georg Zanger. Da
stellt sich die Frage, wie kann sich der mittellose Schwarzafrikaner einen derart honor-
igen Anwalt leisten?

Zanger will auch gegen die Behandlung von Camara bei der Polizei vorgehen. Angeb-
lich habe er in einem von einer  Kamera überwachten Raum,  einen ganzen Tag nackt
verbringen müssen.  Auch sei ihm der  Zugang zu  Rechtsberatern verwehrt  gewesen.

Schön dass nun  österreichische  Beamte angepatzt und  indirekt mit denen in Guinea
verglichen werden.

Uns beschleicht langsam das Gefühl, dass Österreich zu einer Bananenrepublik ver-
fällt und Ousmane Camara liefert dafür den eindeutigen Beweis.  Wir sind gespannt,
ob sich dies der  Rechtsstaat gefallen lassen wird,  oder Konsequenzen aus diesem
Vorfall zieht.

*****

2010-12-15
 

Wer wird vor Elsner beschützt?


15. Enthaftungsantrag

Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.

Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-

gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.

Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.

Bauernopfer

Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.

Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.

Kein einziger Helfer sitzt ein

Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.

Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-

ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.

Bananenrepublik?

Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.

Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie.  Wir sind

uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.

Wer waren die prominenten Mittäter?

Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.

Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.

Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.

Ist Elsner schon paranoid?

Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.

Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-

Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.

Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?

Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.

Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.

Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß

In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.

Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich

auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.

*****

2010-06-10
  

Ausgeliefert im Rechtsstaat Österreich


Buchtipp

Herr Mag. Norbert Alber, der ein treuer ERSTAUNLICH-Leser ist, ersuchte uns um Ver-
öffentlichung der Tatsache, dass er ein Buch verfasst hat. Dabei geht es aber nicht um
eine Unterhaltungslektüre, sondern um ein Werk mit sehr ernsten Hintergrund.

Was als Routinefall begann, endete für Herrn Mag. Alber mit der Erkenntnis, dass nichts
so ist wie es scheint. Ein ganz normaler Mietrechtsprozess war daran Schuld, dass er
das Vertrauen in den Rechtsstaat Österreich verlor.

Nun bekanntlicherweise ist man bei Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Dies besagt
zumindest eine alte Volksweisheit. Recht haben bedeutet nicht gleichzeitig Recht zu bekom-

men.

Erlebnisse schriftlich festgehalten

Was für uns allerdings erstaunlich ist,  ist die Tatsache das sich jemand die Mühe macht
sein Erlebniss mit der Justiz in einem Buch niederzuschreiben. Daher veröffentlichen wir
auch das Werk von Herrn Mag. Alber, unabhängig davon wie wir dazu stehen.



In dem  177 Seiten umfassenden Buch beschreibt  Mag. Alber sehr detailliert die Vorgänge
in und rund um den von ihm geführten Mietrechtsprozess. Erlebnisse mit Richter(innen) und

Rechtsanwälten finden sich ebenfalls in diesem Werk wieder.

Zum Selbstkostenpreis

Mag. Alber möchte an diesem Buch nichts  verdienen und verkauft es zum Selbskostenpreis
von 9,- Euro plus Porto. Bestellungen können unter norbert.alber@aon.at aufgegeben werden.
Ihm ist sehr daran gelegen, dass möglichst viele Menschen erfahren wie es einem Bürger bei
Gericht ergehen kann.

*****

2010-05-29
  

Drogendealer gesucht


Kennt Steinhauser die österreichischen Gesetze nicht?

Erstaunlich ist die Rechtsmeinung, welche der Justizsprecher der Grünen,  Albert Steinhauser
vertritt. Er meint  dass die Rechte der abgeschobenen „Sans Papiers-Fußballer“ Vincent A.
und Cletus B. mit den Füssen getreten wurden.

Ferner kündigte er an, dass die schikanösen Taktiken im Umgang mit den beiden Nigeria-
nern, ein parlamentarisches Nachspiel haben werde. Er werde in einer Anfrage die Vor-
gangsweise der Fremdenpolizei überprüfen.

Auch zeigte sich Steinhauser sehr erfreut über den couragierten Einsatz vieler Österreicher-
Innen ist, die nun tagelang gegen die Abschiebung protestiert habe. Interessant diese
Worte aus dem Mund eines Sicherheitssprecher zu hören.

Über illegale Demonstrationen erfreut

Da werden zwei illegal in Österreich lebende Personen, zwecks ihrer Abschiebung welche
mittels Bescheid rechtskräftig war,  festgenommen. Daraufhin veranstalten Sympathisanten
der zwei Nigerianer illegale Demonstrationen, wobei auch gegen Polizeibeamte Übergriffe
stattgefunden haben.

Gott sei Dank ist Steinhauser nicht in einer Position, in der er für die Sicherheit in Österreich
verantwortlich ist. Aber wir hätten einen fiktiven Vorschlag zu unterbreiten. Bei der
nächsten Abschiebung von Nigerianern, unter denen sich auch zahlreiche Drogendealer
befinden, sollte der Rechtsstaat folgendes machen.

Ein Vorschlag

Den Abschiebungsbescheid sofort aufheben, sofern sich für jeden Abzuschiebenden ein
Verantwortlicher findet, der die Kosten für den weiteren Aufenthalt in Österreich über-
nimmt. Auch müsste dieser für die Schäden haften, die durch eventuell begangenen
Straftaten entstehen.

Es wäre höchst interessant wie viele Personen dann noch übrigbleiben, die sich für den
Verbleib von den Abzuschiebenden stark machen. Vermutlich nicht ein einziger. Solange
es nicht um die eigene Brieftasche geht, kann man leicht lautstark demonstrieren. Oder
anders gesagt, mit voller Hose ist es leicht zu stinken.

Der Rechtstaat greift nun durch

Jedenfalls wurden am vergangen Dienstag, 21 Abschiebungen durchgeführt, darunter
auch die beiden illegal in Österreich aufhältigen Vincent A. und Cletus B. Vielleicht spricht
sich nun in Nigeria herum, dass Österreich doch nicht das Schlaraffenland ist, für das es
ständig gehalten wird.

Österreich will nun bei der Abschiebung von Nigerianern hart durchgreifen und das ist
auch gut so. Rund 1.000 Personen sollen nach Nigeria abgeschoben werden. Allerdings
orten wir hier für die Nigeria-Connection ein massives Personalproblem.

Eventuell Personalprobleme

Bei dieser Anzahl von Personen, die hoffentlich so schnell wie möglich ihre Heimreise an-
treten müssen, könnte ein Engpass an nigerianischen Drogendealern entstehen. Aber
vielleicht findet sich eine moralische Tageszeitung, welche folgendes Inserat schalten
lässt: „Drogendealer gesucht. Arbeitsgebiet vorwiegend Donauinsel oder Stat-
ionen von öffentlichen Verkehrsmitteln.“
*****
2010-05-06
  

Wichtige Verhaltensregeln


Dem Beamten die Würde genommen

Erstaunliche Wende im Prozess des angeklagten Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher
im Zuge eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt erschos-
sen hatte. Wie wir schon gestern berichtet haben entstand für uns der Eindruck, dass der
angeklagte Beamte einem Schauprozess ausgeliefert ist.
Das dürfte auch der Angeklagte und sein Rechtsbeistand so gesehen haben.  Vermutlich
wurde ein Deal geschlossen und der Polizist bekannte sich „überraschend“ im Sinne der
Anklage für schuldig. Möglicherweise wird dies nun die Gutmenschenfraktion beruhigen,
die den Polizeibeamten gerne aufgehängt hätten.
Das ein Beamter, der nur seinen Dienst versehen hatte und dabei sein Leben beschützte für
einen politischen Prozess geopfert wurde, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich eigentlich
unwürdig.

Möglicherweise Anstieg der Kriminalität

Hoffentlich hat dieses Handeln nicht zur Folge, dass sich in Zukunft Polizisten sehr zurück-
halten werden, wenn es darum geht flüchtende Straftäter zu fassen. Möglicherweise wird
dies auch zu einer Steigerung der Kriminalität führen, da ein entkommener Verbrecher un-
behelligt weitere Straftaten ausführen kann. Diesen Aspekt dürfte sich der verhandelnde
Richter Manfred Hohenecker nicht vor Augen geführt haben.
Die Urteilsverkündung stand bei Online-Schaltung dieses Beitrages noch aus. Um Ihnen der-
artige Probleme, wie sie der betroffenen Polizist erlitt zu ersparen, wollen wir einige Ver-
haltensregeln bei einem Einbruch empfehlen.

Wichtige Verhaltensregeln

Am Besten Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nicht mehr, dass spart Kosten für
neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder hinterlassen Sie zu-
mindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der  Einbrecher nicht übergebührlich
anstrengen muss.
Sollten Sie einen Einbrecher in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung antreffen, erschrecken Sie
ihn bitte nicht. Er könnte möglicherweise einen Herzinfarkt erleiden und das könnte Ihnen
als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Wagen Sie es auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anzuwenden. Dies bringt
Sie in des Teufels Küche, wie Sie aus dem Prozess gegen den Polizisten einwandfrei ersehen
können.
Laden Sie den ungebetenen Gast lieber zu Kaffe und Kuchen ein und verraten Sie ihm in
einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo Sie Ihr Geld und Ihren Schmuck aufbewahren.
Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ziehen Sie einen Dolmet-
scher bei, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, achten Sie darauf dass die Beute ge-
recht aufgeteilt wird. Dann ersparen Sie sich auch eine Klage wegen seelischer Grausamkeit
von jenem Einbrecher, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, vergessen Sie nicht Schokolade und Kinder-
milchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt Ihrer Hausbar befriedigt
werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, bieten Sie ihm unbedingt Ihren Audi
oder Mercedes zur Flucht an. Achten Sie auch darauf, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn der ganze Einbruch vorbei ist, legen Sie sich einfach schlafen. Den Weg zur nächsten
Polizeistation können Sie sich sparen. Denn die zu Recht frustrierten Beamten haben bereits
ihre Schusswaffen abgegeben und schlucken massenweise Antidepressiva um auf keinen Fall
einen Adrenalinschub zu bekommen.
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2010-03-12
  

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