Rechtstreue Bürger(innen) werden als „Pack“ bezeichnet
Unser gestriger Beitrag „Ist Karl Öllinger unbelehrbar“ dürfte den Grünabgeordneten zu
nachfolgendem Beitrag auf seiner Facebook-Seite veranlasst haben.
Screen: facebook.com (Account: Karl Öllinger)
Ob er sich im ersten Satz tatsächlich mit dem Hardcore-Poster Martin Leitner unterhält
oder möglicherweise ein Selbstgespräch mit einem Fake-Account führt, entzieht sich
unserer Kenntnis. Jedenfalls erscheint es uns erstaunlich, dass er nun von blocken,
rausschmeißen und provozieren schreibt.
Unser Erstaunen begründet sich nämlich darin, weil sich der Herausgeber dieses Online-
Magazins auf Karl Öllingers Facebook-Seite nie an Forums-Diskussionen beteiligte und
daher auch gar nicht provozieren konnte. Es wurden von ihm lediglich 3(!) Mitteilungen
hinterlassen – und zwar erst nachdem er auf der betreffenden Webseite beleidigt und
diskriminiert wurde.
Die Postings bezogen sich dann darauf, warum derartige Beleidigungen und Diskrimi-
nierungen stattfinden, sowie in Aufforderungen zur Löschung. Also ist es dem Heraus-
geber dieses Online-Magazins egal, ob er auf Öllingers Facebook-Seite blockiert und/
oder rausgeschmissen wird. Denn er ist dort nie beigetreten und verspürt auch kein
gesteigertes Verlangen dort Beiträge oder Kommentare einzustellen.
Höchst interessant sind die letzten zwei Sätze in Öllingers Facebook-Beitrag. Diese
nehmen nämlich bereits paranoide Züge an. Der Grünpolitiker ist doch tatsächlich der
Meinung, dass man mit einer konzertierten Strategie Anwälte beschäftigt, um Klage-
androhungen gegen ihn zu führen.
Warum sollte man gegen Öllinger bewusst eine konzertierte Strategie führen? Um ihn
politisch mundtot zu machen? Nein sagen wir, denn dazu ist er politisch zu unbedeut-
end. Klagedrohungen gegen ihn verdankt er ausschließlich sich selbst. Diese rekru-
tieren ganz augenscheinlich daraus, weil auf seiner Facebook-Seite beleidigende und
diskriminierende Kommentare verfasst werden.
Nicht erstaunt uns die Aussage von Hardcore-Poster Martin Leitner. Dieser bezeichnet
Personen die den Rechtsweg beschreiten als „Pack“. So ist es zumindest auf Öllingers
Facebook-Seite zu lesen. Dass der Grünenabgeordnete derartige Einträge unkom-
mentiert duldet, wirft unserer Meinung nach kein gutes Licht auf ihn.
Offenbar ist Leitner (oder der Inhaber des möglichen Fake- Accounts) nicht Kenntnis,
dass Österreich ein Rechtsstaat ist und Streitigkeiten im Rechtsweg erledigt werden.
Einem Abgeordneten zum Nationalrat sollte diese Tatsache aber schon bekannt sein.
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2013-02-17
Kirchenbesetzer rufen zur Großdemonstration auf
Die angeblichen Flüchtlinge, die bereits seit Wochen die Wiener Votivkirche besetzt halten,
haben bei einer gestrigen Pressekonferenz zu einer Großdemonstration für den kommenden
Samstag in Wien aufgerufen.
Der Demonstrationszug soll am 16.02.2013, um 14 Uhr beim Westbahnhof starten und
dann in weiterer Folge zum Innenministerium ziehen, wo eine Zwischenkundgebung statt-
finden soll. Anschließend planen die Teilnehmer zum Parlament und schließlich zur Votiv-
kirche zu marschieren, wo eine Abschlusskundgebung geplant ist.
Für uns stellt sich die berechtigte Frage, wie lange sich die Innenministerin noch auf der
Nase herumtanzen lassen will und dabei zusieht, wie Illegale Rechtsbrecher und die unter-
stützenden linken Aktivisten den Rechtsstaat beugen? Wir werten die für Samstag geplante
Demonstration als Provokation der Sonderklasse.
Ferner stellen wir uns die Frage, warum jemand überhaupt nach Österreich flüchtet, wenn
er mit den Zuständen in diesem Land nicht einverstanden ist? Keinem Menschen wird die
Ausreise verwehrt. Besser heute als morgen mögen jene, welche als Flüchtlinge gegen die
heimische Bevölkerung, gegen Österreich und die damit verbunden Einrichtungen demon-
strieren, das Land wieder verlassen und woanders ihr Glück suchen und hoffentlich finden.
Österreich muss sein Asylrecht massiv verschärfen
Besonders erstaunlich ist die Tatsache, dass die österreichischen Demo-Flüchtlinge unter
anderem von deutschen Linksaktivisten rund um Hans-Georg Eberl, einem bekannten und
militanten Linken, aufgehetzt wurden. Dies stellt in Anbetracht ähnlicher Besetzungen in
einigen anderen Hauptstädten Europas unter Beweis, dass hier die internationale Linke
hinter diesen Aktionen steht.
Die Flüchtlings-Demonstranten wissen vielfach oft gar nicht, worum es eigentlich geht.
Abgesehen von ihren utopischen Forderungen wie „Bleiberecht für alle“, Gratis-Internet-
zugang, Gratis Sat-TV, gratis Tickets für Öffis und mehr Taschengeld.
Jedenfalls zeigt dieser Erpressungsversuch angeblicher Flüchtlinge und ihrer Helfer, dass
Österreich sein Asylrecht massiv verschärfen muss, damit sich derartigen Aktionen wie
Kirchenbesetzungen und anschließende Provokationen nicht mehr wiederholen können.
Bezeichnend ist auch das Verhalten der Grünen. Mit ihrem Verständnis und Unterstützung
der Aktion, zeigt die selbsternannten Öko-Partei auf, dass ihr politisches Interesse vor-
rangig auf den Ausländersektor ausgerichtet ist. Da ist es kein Wunder, dass die Grünen
bei den Österreicher(innen) immer weniger punkten können.
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2013-02-14
Vorerst vergebliche Aktion gegen die mächtige Asylindustrie
Ganz nach dem Vorbild der ausländischen Besetzer der Votivkirche, ließen sich heute gegen
14:45 Uhr, neun Aktivisten der „Identitären Bewegung Österreich“ im selbigen Gotteshaus
nieder. Ihr Ziel war es allerdings nicht den Rechtsstaat zu erpressen und sich auch nicht in
die soziale Hängematte zu legen.
Mit ihrer Aktion wollten sie auf den mittlerweile weitverbreiteten Asylmissbrauch in Öster-
reich hinweisen. Die Aktivisten der „Identitären Bewegung Österreich“, welche sich in der
Votivkirche niederließen, provozierten nicht sondern verhielten sich ruhig.
Da ist es doch erstaunlich, dass auf „no-racism.net“ um 17:20 die Meldung erschien, dass
die „Rechtsradikalen“ (so nennen Linke ihre politischen Gegner) unter Polizeischutz aus
der Kirche eskortiert wurden.
Wurden die neun Aktivisten gar verhaftet oder wurde ihnen mit Gewalt gedroht? Wir tippen
eher auf zweiteres. Denn eine weitere Meldung lässt uns auf Drohungen gegen diese
schließen. Um 18:30 erschien nämlich auf „no-racism.net“ folgende Meldung:
„Die Gruppe wollte die Kirche gegen 16.15 Uhr über einen Seitenausgang verlassen, traute
sich aber zunächst nicht nach draußen. Vor der Kirche hatten sich nämlich bereits rund 250
Personen zu einer spontanen Demo versammelt. Beamte der WEGA mussten anrücken und
eskortierten die Aktivisten zu drei Transportern.“
Warum rückten eigentlich gleich rund 250 Personen zur Unterstützung der ausländischen
Kirchenbesetzer an? Haben sich etwa die 40-50 angeblichen Flüchtlinge vor 9 (!) Gegen-
aktivisten gefürchtet? Auf „no-racism.net“ feiert man dies jedenfalls als Sieg.
Der Rückzug der Aktivisten der „Identitären Bewegung Österreich“ ist nicht als Sieg zu
betrachten. Die Neun haben nur bewiesen, dass sie etwas im Köpfchen haben und keine
Gewalttaten ausüben, im Gegenteil zu den linksradikalen Demo-Teilnehmer(innen) gegen
Besucher(innen) auf dem Weg zum Akademikerball 2013.
Allerdings haben die neun Aktivisten auch bewiesen, dass sie Eier in der Hose haben.
Eines ist allerdings schade. Und zwar, dass die Polizei nicht gleich auch die illegalen
Kirchenbesetzer zu den Transportern eskortiert hat. Aber das wir die mächtige Asyl-
industrie zu verhindern gewusst haben und hat vermutlich dementsprechend Einfluss
ausgeübt.
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2013-02-10
Kardinal Schönborn redet Tacheles
Nun scheint die Stimmung zu kippen, denn Kardinal Schönborn übte heute heftige Kritik an
jenen Aktivisten, die die Flüchtlinge in der Votivkirche für ihre Ideologie missbrauchen.
Der Kirchenmann machte auch kein Hehl aus seiner Enttäuschung, dass die Hilfsangebote
nicht angenommen wurden.
Schönborn wörtlich: „Diese Aktivisten wollten eine Änderung des Systems um jeden Preis,
koste es auch die Gesundheit der Flüchtlinge. Diese Ideologen scheuen vor nichts zurück.
Das sei erschütternd. Bei den sogenannten Aktivisten handle sich um Personen, denen es
sehr gut geht und die sich nicht die Finger schmutzig machen wollen.“
Man muss dem Kardinal für seine klaren Worte zu den linksextremen Asylaktivisten in der
Votivkirche durchaus Respekt zollen, doch jetzt müssen seinen Worten auch Taten
folgen. Es kann nicht angehen, dass ein Gotteshaus seit Wochen von Aktivisten und
Wirtschaftsflüchtlingen in Beschlag genommen werden kann und die Erzdiözese dabei
seelenruhig zusieht.
Über die Hälfte der Kirchenbesetzer sind unbekannter Herkunft
Faktum ist jedenfalls, dass von den 69 „Flüchtlingen“ in der Votivkirche 24 Personen aus
Pakistan stammen, wobei davon 16 einen rechtskräftig negativen Asylbescheid haben.
Die acht übrigen Pakistani sind derzeit noch in der Berufungsinstanz. Das bedeutet, sie
sind in erster Instanz ebenfalls bereits negativ beurteilt worden.
Besonders spannend ist jedoch die Tatsache, dass 35 Personen in der Votivkirche unbe-
kannter Herkunft sind und dass deren Asylstatus weder dem Innenministerium noch den
Asylbehörden bekannt ist. Warum die Exekutive in diesen Fällen keine Identitätsfeststell-
ungen vorgenommen hat, ist jedenfalls völlig schleierhaft und nicht nachvollziehbar.
Die restlichen zehn Flüchtlinge stammen aus Algerien, Nigeria, Marokko und Afghanistan,
wobei deren Asylstatus derzeit offen ist. Auch der Kardinal sollte jedenfalls zur Kenntnis
nehmen, dass die österreichischen Behörden die Mehrheit der Kirchenbesetzer bereits
zumindest einmal als Asylwerber abgewiesen hat und auch bereits rechtskräftig abge-
wiesene Asylwerber innerhalb der Votivkirche als sogenannte „Flüchtlinge“ firmieren.
Im Sinne der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, sind diese Personen jedenfalls
so schnell wie möglich abzuschieben. Denn es kann nicht angehen, dass dieses Klientel
und ihre linksextremen Asylaktivisten, auf die Gesetze pfeifen und dem Rechtsstaat auf
der Nase herumtanzen.
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2013-01-28
Asylbetrüger gibt Interview in der Tageszeitung „Die Presse“
„Istanbul gilt schließlich als junge, moderne Stadt mit immensen Zukunftschancen, die Wirt-
schaft des Landes wächst rasant.“ Derartige Lobeshymnen auf die türkische Metropole, sind
in einem Beitrag auf „die presse.com“ vom 20.01. 2013 zu lesen.
Da mutet es mehr als erstaunlich an, dass in einem gestrigen Beitrag – gleicher Autor
(Köksal Baltaci) – auf „die presse.com“ unter anderem Istanbul als Schlangengrube be-
zeichnet wird, in der man es nicht aushalten könne. Dieses Statement wurde im Zusammen-
hang in einem Interview abgegeben, dass mit einem Türken geführt wurde, der bereits
seit 2007 als Illegaler in Wien lebt.
Alles begann im Februar 2007, als M. aus der anatolischen Provinz Urfa nach Wien kam
und um politisches Asyl ansuchte. „Ich habe damals behauptet, dass ich als Kurde in der
Türkei verfolgt und unterdrückt werde, was natürlich gelogen war“, so der verhinderte
Asylbetrüger, dessen Asylantrag negativ beschieden wurde. Seitdem lebt er als U-Boot
in der Bundeshauptstadt.
Sein wirkliches Motiv für seinen Asylversuchsbetrug war, dass er keinen Beruf erlernt hat
und er es daher als Chance betrachtet habe ins Ausland zu gehen. Sein Plan „B“, eine
Scheinehe mit einer Österreicherin – zwecks Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung –
einzugehen, ist bis dato noch nicht aufgegangen.
Damit steht dieser Mann für uns stellvertretend für tausende Wirtschaftsflüchtlinge, die
illegal nach Österreich einreisen. Sie versuchen dann mit Lügen und in betrügerischer
Absicht, sich in die soziale Hängematte zu legen. Und wenn das nicht klappt verüben sie
auch kriminelle Taten, denn irgendwie müssen sie ja ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Wiener FPÖ erstattet Anzeige gegen Asylbetrüger Sezgin M.
Während Asylbetrug von der politischen Linken offenbar schon als alltägliche Normalität
angesehen wird, kann man sich in der FPÖ mit diesem kriminellen Verhalten nicht ab-
finden. Als Dank für ihr gesundes Rechtsempfinden, werden die Freiheitlichen von
diversen Gutmenschen-Organisationen und den Linken, als Rassisten und Ausländer-
hasser bezeichnet.
Jedenfalls wird das Interview mit dem illegal aufhältigen Türken rechtliche Folgen haben.
Denn bei der FPÖ ist man zu Recht der Ansicht, dass es nicht sein kann, dass ein offen-
sichtlicher Asylbetrüger, der seit fünf Jahren in Wien Ottakring als U-Boot lebt, immer
wieder mit den Behörden zu tun hat, nun sogar in der Tageszeitung „Die Presse“ große
Interviews geben kann und der Rechtsstaat dabei völlig auf der Strecke bleibt.
„Vor diesem Hintergrund wird die Wiener FPÖ eine Sachverhaltsdarstellung an die
Staatsanwaltschaft übermitteln, da es sich hier auch um einen Fall handle, den es sicher
tausendfach in Österreich gebe, ohne dass die Behörden entsprechend einschreiten“,
stellt heute der Klubobmann der FPÖ-Wien und stellv. Bundesobmann Mag. Johann
Gudenus fest.
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2013-01-27
Kennt Kardinal Schönborn die österreichischen Gesetze nicht?
„Die Kirche wird weiter solidarisch mit den notleidenden Flüchtlingen in der Votivkirche sein
und bei der Asylpolitik auf notwendige Verbesserungen der Gesetze drängen“, so Kardinal
Christoph Schönborn in seiner gestrigen Freitags-Kolumne für die Gratiszeitung „HEUTE“.
Schönborn hielt weiter fest, dass die Flüchtlinge keine Verbrecher sondern Menschen in Not
sind. Zugleich kritisierte er und distanzierte sich von einem Inserat der FPÖ, dass ebenfalls
in der „HEUTE“ geschalten war. In diesem wurde angeprangert, dass Asylbetrug Unrecht
ist und alle Unterstützer Beitragstäter sind.
Das FPÖ-Inserat in der Tageszeitung HEUTE
Interessant ist die Tatsache, dass Schönborn die Kirchenbesetzer als Menschen in Not be-
zeichnete. Vielleicht scheint es ihm entgangen zu sein, dass diesen Quartiere angeboten
wurden. Allerdings lehnten sie diese ab und bevorzugen es mit der Besetzung der Votiv-
kirche den Rechtsstaat zu erpressen. Und das macht sie zu Rechtsbrecher.
Mit seinem Verständnis und Sympathiebezeugung für die Besetzer der Votivkirche, ent-
fernt sich der Kardinal unserer Meinung nach nicht nur immer mehr von seiner Gemeinde,
sondern auch vom Rechtsstaat. Missbilligung der österreichischen Gesetze und Gutheiß-
ung der Schändung einer katholischen Kirche durch Muslime ist höchst problematisch. In
diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage, warum diese Leute nicht Zuflucht
in einer Moschee gesucht haben?
Mit seiner gestrigen medialen Stellungnahme, stellt Schönborn den Rechtsstaat in Frage
und wirbt um Verständnis für die kriminellen Handlungen der muslimischen Besetzern
der Votivkirche. Und wenn der Kirchenmann der Meinung ist, dass diese keine Verbrecher
sind, dann müssen wir ihm folgendes entgegenhalten.
Streifzug quer durchs Strafgesetzbuch
Die Illegalen, deren Asylansuchen mangels Verfolgung in der Heimat durch die Bank
bereits rechtskräftig negativ beschieden wurden, verstoßen gegen folgende Paragraphen
des Strafgesetzbuches:
§ 108 Täuschung, § 126 schwere Sachbeschädigung, § 146 Betrug, § 147 schwerer
Betrug, § 188 Herabwürdigung religiöser Lehren und § 189 Störung einer Religionsübung,
zudem gegen das Asylgesetz § 15 Mitwirkungspflichten von Asylwerbern im Verfahren
und gegen das Versammlungsgesetz § 2 Anmeldung einer Versammlung.
Die Unterstützer verstoßen gegen § 281 StGB Aufforderung zum Ungehorsam gegen
Gesetze und § 282 StGB Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheiß-
ung mit Strafe bedrohter Handlungen.
Damit sind die Aussagen im FPÖ-Inserat und die Forderung nach Abschiebung, wenn
notwendig auch mit Zwangsernährung, durchaus gerechtfertigt. Und ein Satz trifft den
Nagel genau auf den Kopf: „Wir lassen uns nicht erpressen.“
*****
2013-01-19
Anzeige gegen Kirchenbesetzer
„Es reicht!“, stellte gestern Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann
Mag. Johann Gudenus unmissverständlich fest. Er wird Anzeige gegen jene Gesetzesbrecher
erstatten, die seit mehr als einem Monat die Votivkirche besetzt halten.
„Ihr Verhalten ist in mehrerer Hinsicht illegal“, erklärt Gudenus, „die Delikte, die diese auf-
gehetzten Asylwerber und ihre Sympathisanten begangen haben dürften, reichen von der
Herabwürdigung religiöser Lehren und der Störung der Religionsausübung über die Auf-
forderung zum Ungehorsam gegen Gesetze und der Aufforderung zu mit Strafen bedrohten
Handlungen und der Gutheißung derselben bis hin zur Nötigung.“
Aber nicht nur für Gudenus, sondern auch jedem gesetzestreuen Bürger dürfte es offenbar
völlig unverständlich sein, wieso sich Stadt- und Bundesregierung von einigen Chaoten und
Wirtschaftsflüchtlingen so auf der Nase herumtanzen lassen. Da wird augenscheinlich mit
kriminellen Methoden versucht, Druck auszuüben und die Politik zu erpressen. Dem darf
nicht nachgegeben werden und daher ist die Anzeigeerstattung ein legitimes Mittel, dem
ungesetzlichen Treiben ein Ende zu bereiten.
Letztklassig und menschenfeindlich?
Offenbar sieht der Klubobmann der Grünen Wien, David Ellensohn, die Aufrechterhaltung
des Rechtsstaates als menschenfeindlich. Denn dieser bezeichnet heute die aktuellen Äußer-
ungen von Gudenus als letztklassig und menschenfeindlich. „Menschen auf der Flucht anzu-
zeigen zeugt von tiefer Menschenverachtung und Respektlosigkeit. Niemand begibt sich
freiwillig in eine solche Situation und riskiert Leben und Gesundheit ohne triftigen Grund“,
so der Grünpolitiker.
Zuerst wollen wir einmal festhalten, dass die Besetzer der Votivkirche ihr Leben und
Gesundheit deswegen riskieren, weil sie sich mittels Hungerstreik einen Aufenthaltstitel
erpressen wollen. Die damit beabsichtigte Erschleichung von Sozialleistungen ist und bleibt
eine Straftat. Das rechtswidrige Besetzen von fremdem Eigentum ist ebenfalls ungesetzlich.
Und den Unterstützern und Befürwortern dieser Rechtsbrecher sei gesagt, dass die Aufford-
erung zu mit Strafen bedrohten Handlungen und der Gutheißung derselben, ungesetzlich
und daher strafbar ist.
In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die berechtigte Frage, was für ein verzerrtes
Weltbild und welch erstaunliches Rechtsverständnis muss David Ellensohn wohl haben,
wenn er das Anzeigen von Straftaten, wie sie von den Kirchenbesetzern und deren Unter-
stützern Tag für Tag verübt werden, als letztklassig und menschenfeindlich bezeichnet.
Von einem Politiker müsste man eigentlich erwarten können, dass er die geltenden
Gesetze respektiert.
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2013-01-04
Haben linke Gutmenschen Probleme mit dem Rechtsstaat?
„Die Grünen Wien verurteilen die brutale Räumung des Flüchtlingscamps im Votivpark
durch die Polizei. Wir haben ab Beginn der Demonstrationen im Votivpark Gespräche mit
den Behörden geführt, um eine Räumung zu verhindern“, so Integrationssprecher Senol
Akkilic und Menschenrechtssprecher Klaus Werner-Lobo in einer gemeinsamen Aussend-
ung.
Und wie könnte es nicht anders sein, bezeichnet auch SOS-Mitmensch die Räumung des
widerrechtlich errichteten Zeltlagers vor der Votivkirche als brutal. „Mit der Zerstörung
des Protestcamps wurde auch ein Stück Demokratie zerstört. Für alle, die gehofft hatten,
dass in Österreich eine demokratische Protestkultur möglich ist, ist die brutale Vorgehens-
weise der Polizei ein herber Schlag ins Gesicht“, so Alexander Pollak.
Irgendwie können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass so manche politisch links-
orientierte Gutmensch(innen) ein massives Problem mit der Durchsetzung des Rechts-
staates haben. Es kann nicht angehen, dass Personen durch eine widerrechtliche Besetz-
ung eines Areals und/oder Gebäudes versuchen, den Österreichischen Staat zu erpressen.
Daher kann die heute Nacht erfolgte Räumung des Zeltlagers im Sigmund Freud Park vor
der Wiener Votivkirche nur der erste Schritt gewesen sein. Es ist nun höchst an der Zeit,
dass die verbleibenden 35 bis 40 Asylwerber, die nach wie vor die Votivkirche besetzt
halten, einer geordneten Betreuung in den dafür vorgesehenen Einrichtungen zuzuführen.
Erstaunlich ist jedoch, dass sich die Caritas gegen die Räumung der Votivkirche ausspricht
und meint, dass die Asylwerber dort Schutz genießen. Da stellt sich die berechtigte Frage,
wovor diese Kirchenbesetzer geschützt werden sollen? Wenn diese Personen ein Asyl-
grund haben, dann werden sie auch Asyl erhalten. Haben sie keinen, dann halten sie sich
illegal in Österreich auf und müssen das Land wieder verlassen.
Zur brutalen Räumung des Zeltlagers – wie dies von Akkilic, Werner-Lobo und Pollak an-
geführt wurde – ist zu sagen, dass keine Polizeibrutalität stattgefunden hat. Die Polizisten
agierten umsichtig, obwohl sich gewaltbereite Deutschen Asylaktivisten am Gelände auf-
hielten und jederzeit mit einer Eskalation zu rechnen war.
Wir betonen nochmals, dass es nicht sein kann, dass sich der Rechtsstaat von ein paar,
von Linksradikalen aufgehetzten Asylsuchenden wochenlang auf der Nase herumtanzen
lässt. Daher ist es höchst an der Zeit, auch die Votivkirche von ihren Besetzern zu
räumen.
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2012-12-28
Rückkehr in Betreuungseinrichtungen oder sofortige Abschiebung
Eine letztmalige Frist von 24 Stunden, forderte heute FPÖ-Generalsekretär Nationalrats-
abgeordnete Harald Vilimsky bezüglich jener aufgehetzten Flüchtlinge, die seit Tagen
die Votivkirche besetzt halten. Mit dieser Forderung hat der freiheitliche Sicherheits-
sprecher auch Recht, denn wie lange will sich der Rechtsstaat noch auf der Nase herum-
tanzen lassen?
Österreich ist ein Land, in dem es faire und rechtsstaatliche Verfahren sowie einen
hohen Lebensstandard für Asylwerber gibt. Die Asylbetreuungsstellen erfüllen höchste
Standards und verfügen sogar über mannigfaltige Freizeiteinrichtungen.
Wem das zu wenig ist oder wer sich einen Asyl-Status erpressen will, der möglicher-
weise mangels Sachlage gar nicht gerechtfertigt ist, verhöhnt den Rechtsstaat und
sollte raschest das Land wieder verlassen. Ein geordnetes Zusammenleben erfordert
gewisse Spielregeln, die auch von Asylwerbern einzuhalten sind.
Daher sollten die Besetzer der Votivkirche innerhalb von 24 Stunden in ihre Betreuungs-
stellen zurückkehren und ihr Asylverfahren abwarten, oder Österreich soll die anhäng-
igen Verfahren beenden und die Betroffenen in ihre Heimatländer abschieben. Für
Asyl-Erpresser und Kirchenbesetzer ist in Österreich definitiv kein Platz.
Die 24-Stunden Frist sollte von behördlicher Seite gesetzt werden, um die aufgehetzten
Flüchtlinge wieder zur Räson zu bringen. Und das bringt uns auch gleich zu den Auf-
hetzern. Über jene Radau-Demonstranten aus Deutschland, die für die Situation in der
Votivkirche verantwortlich sind, müsste ein Aufenthaltsverbot verhängt werden.
Besonders die angereisten Vertreter der linken Szene aus Deutschland, die unglaub-
lich gewaltbereit sind und jeglichen Rechtsstaat ablehnen, haben hier in Wien nichts
zu suchen. Die zuständigen österreichischen Behörden sind daher aufgefordert, dies-
bezüglich sensibler zu sein und sich von derartigen Krawalltouristen nicht auf der Nase
herumtanzen zu lassen.
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2012-12-26
Warum flüchtet überhaupt wer nach Österreich?
Am 24. November begaben sich Flüchtlinge und/oder auch Personen die vorgeben solche zu
sein, von Traiskirchen nach Wien. Dort errichteten sie ein illegales Zeltlager vor der Votiv-
kirche im Sigmund-Freud-Park. Zu den Veranstaltern wollen wir gar kein Wort verlieren,
denn diese erscheinen uns ohnehin höchst unglaubwürdig, was den Zweck oder Sinn dieser
Demonstration betrifft.
Aber wenden wir uns einmal den (angeblichen) Flüchtlingen zu. Was ist deren Motivation
für ihren Protest? Wir haben diesbezüglich recherchiert und sind dabei auf Erstaunliches
gestoßen.
Zunächst geben sie an, dass im Asylverfahren grobe Mängel bestehen. Grund dafür ist,
dass sie durch eine eventuelle Abschiebung in ihren Menschenrechten verletzt werden. Das
heißt für uns im Klartext, dass diese Leute offenbar die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes
in Frage stellen.
Sie werten nämlich einen Negativbescheid automatisch als Verletzung ihrer Menschrechte,
denn sie sprechen sich generell gegen Abschiebungen aus. Zusätzlich pochen diese Leute
auf das Recht der Familienzusammenführung. Auf gut Deutsch, die im Herkunftsland
(welches in zahlreichen Fällen nicht einmal bekannt ist, weil es verschwiegen wird) ver-
bliebenen Angehörigen, müssten nach Österreich geholt werden.
Aber es kommt noch besser, denn diese (angeblichen) Flüchtlinge bemängeln auch die
Grundversorgung. Was fehlt ihnen denn? Auch da gibt es klare Aussagen. Angeblich
erhalten sie kein ausreichendes und kein gesundes Essen. Ferner reklamieren sie, dass
sie keinen Zugang zum Internet und zu internationalen Fernsehsendern haben.
Liest man sich die Kritik der (angeblichen) Flüchtlinge durch, könnte man zur Annahme
kommen, dass der Österreichische Staat diese Leute misshandelt und ihre Rechte mit den
Füßen tritt. Dass dem nicht so ist, weiß allerdings ohnehin jeder logisch denkende Mensch.
Wenn es aber tatsächlich so wäre fragen wir uns, warum jährlich eine steigende Zahl
dieser Menschen nach Österreich flüchtet, wo wir doch von sicheren Drittstaaten umgeben
sind? Diese (angeblichen) Flüchtlinge geben vor, in ihrer Heimat verfolgt worden zu sein.
Eine Flucht nach Österreich würde ja dann bedeuten, vom Regen in die Traufe zu kommen.
Müssten sich die angeblichen Missstände und Menschenrechtsverletzungen nicht schon bis
in jene Länder – aus denen die Leute zu uns flüchten – herumgesprochen haben und die
Alpenrepublik als Zufluchtsland unattraktiv geworden sein?
Wir räumen schon ein, dass ein Aufenthalt in einem Flüchtlingsquartier sicherlich nicht mit
einer Unterkunft im Hotel Hilton vergleichbar ist. Allerdings erhält jeder (auch angebliche)
Flüchtlinge ausreichend gesunde Nahrung, Bekleidung, ein Dach über dem Kopf , ärztliche
Versorgung und auch finanzielle Unterstützung. Bedenkt man, dass diese Leute aus
Ländern geflüchtet sind, wo sie angeblich mit dem Tod bedroht wurden, sind diese Maß-
nahmen mehr als ausreichend.
An die Tatsache, dass Österreich ein Rechtsstaat ist – in dem ein Asylaufenthalt mittels
Bescheid bekundet wird – sollten sich die (angeblichen) Flüchtlinge gewöhnen. Niemand
wird gezwungen nach Österreich zu flüchten. Und wenn es dem einen oder anderen bei
uns nicht gefällt oder dieser glaubt seiner Rechte beraubt zu werden, dem können wir
nur empfehlen, einfach wieder auszureisen. Für diese Ausreise ist nicht einmal eine
Flucht notwendig.
*****
2012-11-29
GASTAUTOREN – BEITRAG
Fragwürdige allgemein übliche Vorgehensweise
an den Gerichten in Sachen Jugendwohlfahrt
An so ziemlich allen Gerichten Österreichs und insbesondere Wiens ist es üblich, dass
Anträgen der Jugendämter stattgegeben wird bzw. vorübergehende Wirksamkeit zuer-
kannt!? Man begründet das uns gegenüber damit, dass der Jugendwohlfahrtsträger aus
seiner Kompetenz heraus nicht unnötige bzw. ungerechtfertigte Anträge stellen würde.
Man ist der Meinung, dass sich dann das damit zu befassende Gericht mit der Richtig-
keit des Antrages befassen müsse. Doch, dass viele Eltern gar keine Möglichkeit haben
sich an die Gerichte zu wenden bzw. oft nach einer Kindsabnahme so traumatisiert sind,
dass sie nicht wissen was zu tun sei, daran denkt man wohl bei der Justiz nicht!?
Vom Finanziellen mal ganz abgesehen, denn so ein Verfahren, dass unter Umständen
über Jahre gehen kann, kostet im Schnitt um die 5000,– € und mehr – welche Eltern
können sich das schon leisten!? Verfahrenshilfe wird aus demselben Grunde nur selten
gewährt – wieder gibt man so, den Jugendwohlfahrtsträgern schon im Vorhinein Recht!?
Wo bleibt da der Rechtsstaat?
Beratung und Führung durch dieses Verfahren gibt es ebenso nicht, so werden Eltern ein-
fach davon unterreichtet, dass ihnen das Kind auf Grund des Antrages eines Jugendwohl-
fahrtsträgers abgenommen wurde. Die Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite ist in
„Amtsdeutsch“ abgefasst, die dadurch auch nicht jeder versteht und fremdsprachige
(wenn auch EU Bürger) Mitbürger erst Recht nicht.
Seitens der Jugendämter ist es ebenso, selten wird beraten und geholfen, sodass Kinder
bald ohne Kontakt zu den Eltern dastehen und nicht wissen wie ihnen geschieht und das
alles unter den Augen der Justiz, die das hinnimmt, obwohl rechtswidrig!?
Mit vorgehaltener Hand sagt man uns, dass es auch nicht anders möglich sei, da man
weder Kapazität noch Zeit für die oft schwierigen Verfahren habe und so eben den ein-
fachen Weg gehe, dem Weg des Jugendamtes eben. Da nehme man die eventuelle
Gesetzwidrigkeit in Kauf und hoffe darauf, dass sich das die „Streitparteien“ unterein-
ander ausmachen würden.
Sehr fragwürdige Zustände herrschen da in der Österreichischen Justiz und insbeson-
dere der Justiz in Wien.
Erich Weber
2012-11-13
Mein Name ist Hase und ich weiß von nichts
Wie wir bereits im Beitrag „Möchtegern-Gangster….“ berichteten, zeigt sich Yasser Gowayed
und auch sein Kumpel Budak Osman darüber erstaunt, nachfolgende Ladung der Sicherheits-
direktion Steiermark erhalten zu haben. (Für beide gilt die Unschuldsvermutung)
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
Im eingangs erwähnten Beitrag haben wir schon antisemitische und verhetzende Kommentare
veröffentlicht, welche sich auf dem FB-Account von Gowayed befinden und von diesem augen-
scheinlich goutiert werden.
Wir haben uns nun auf der Facebook-Seite des Möchtegern-Gangsters genauer umgesehen und
sind auf Kommentare gestoßen, welche die im Beitrag „Möchtegern-Gangster….“ verblassen
lassen. Und das Erstaunliche dabei ist, dass sich Gowayed und Osman rege daran mitbeteiligen.
Es ist deswegen erstaunlich, weil doch die beiden Männer ihrer Meinung nach nicht wissen,
warum sie obige Ladung (Screenshot) erhalten haben.
Einige Kommentare zu einer brennenden Israelfahne
Screenshots: facebook.com -Account von Yasser Gowayed
Angesichts dieser Kommentare stellt sich für uns die Frage, warum solchen Leuten die öster-
reichische Staatsbürgerschaft nicht aberkannt wird (sofern bereits verliehen wurde) und diese
anschließend in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden?
Einerseits gibt es bei uns Bemühungen dem Antisemitismus Einhalt zu gebieten, während
andererseits importierten Antisemiten, die aktiv Hetze betreiben, die Gastfreundschaft der
Alpenrepublik zu Teil wird. Hat es Österreich wirklich nötig derartige Personen im Lande zu
behalten?
*****
2012-10-07
Die Katze lässt das Mausen nicht
In den Beiträgen….
…. haben wir uns mit der Person des Yasser Gowayed beschäftigt. Mit seinen Beiträgen und
den Kommentaren veranstaltete er einen Streifzug quer durchs Strafgesetzbuch. Wir haben
uns schon damals gefragt, wie lange sich noch der Rechtsstaat von diesem Mann auf der Nase
herumtanzen und ungestraft bedrohen lässt.
Nach unserer Beitragsserie löschte Gowayed seinen Facebook-Account und es wurde sehr
ruhig um ihn. Aber bekannter Weise lässt die Katze das Mausen nicht und so wurde er wieder
aktiv. Auslöser dafür dürfte eine behördliche Ladung gewesen sein.
Offenbar haben auch die zuständigen Behörden unsere Beiträge gelesen und präsentierten
Gowayed die Rechnung in Form einer „Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren“.
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
Diese dürfte Gowayed, der übrigens noch bei seinem Vater wohnt, auf den Magen geschlagen
haben. Anzumerken wäre noch, dass Yassers Vater Präsident des Islamischen Zentrums Graz
ist. Aber zurück zum Thema.
Yasser Gowayed zeigt sich über die Ladung verwundert und ist sich keiner Schuld bewusst. Auf
Facebook argumentiert er damit, dass in Österreich sogar Sexualtäter mit Fußfesseln versehen
werden. Dies ist zwar ein extremer Missstand unseres Justizsystems, rechtfertigt allerdings nicht
seine – ihm zur Last gelegten – Straftaten (siehe Ladung). Der Ordnung halber merken wir an,
dass für Yasser Gowayed die Unschuldsvermutung gilt.
Und sollte Gowayed nicht mehr wissen wie er zu dieser Ladung kommt, dann empfehlen wir ihm
die eingangs erwähnten ERSTAUNLICH-Beiträge zu lesen. Obwohl er alle belasteten Facebook-
Einträge gelöscht hat, scheint er wieder in alte Verhaltensmuster zurückzufallen. Er lässt auf
seinem Account Kommentare zu, welche die Behörde wieder auf den Plan rufen müsste.
Augenscheinlich goutiert Yasser Gowayed diese Kommentare, denn sonst müsste er diese
löschen. Die technische Möglichkeit dazu besteht ja immerhin. Nachfolgend präsentieren wir
unserer Leserschaft einige geistige Ergüsse, stellvertretend für 57 abgegebene Kommentare
in etwa der gleichen Art..
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
Im Schlusskommentar pflichtet Gowayed dem Kommentator A. Spahic sogar bei
Wenn es Yasser Gowayed in Österreich nicht gefällt, stellt sich für uns die Frage, warum er die
Gastfreundschaft der Alpenrepublik weiterhin strapaziert? Leider kann dieser Mann nicht mehr
abgeschoben werden, da er mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
*****
2012-09-30
Beatrix Karl: Große Ankündigung und nichts dahinter
„Mehr als 1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil
ihrer Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen. Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich diese neue Vollzugsform
sehr bewährt habe und nach Meinung der Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu
den Justizanstalten sei“, so die Justizministern Beatrix Karl heute bei einer Pressekonferenz.
Sie wird den Evaluierungsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in den kom-
menden Tagen dem Parlament zukommen lassen.
Karl räumt aber ein, dass es sich auch gezeigt habe, dass es bei einem besonders sensiblen
Bereich Nachschärfungsbedarf gibt, nämlich bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraf-
täter. Sie kündigte an, dass sie dem Parlament ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter vorlegen wird.
Dieses Maßnahmenpaket der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete Maßnahmen (wobei wir
hier „konkret“ nicht als positiv verstehen) zur angeblichen Verschärfung der Vergabekriterien
von Fußfesseln an Sexualstraftäter, dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
Erstens: Rechtsbrechern, die wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem
Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, sexuellem Missbrauch
von Unmündigen, pornographischen Darstellungen Minderjähriger oder sexuellem Miss-
brauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit
einer Fußfessel ersparen.
Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfes-
sel ansuchen. Und auch nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe kann die Fußfessel
nur nach genauer Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden.
Es muss vor allem gewährleistet sein, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten
Hausarrest nicht missbrauchen wird.
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbst-
bestimmung oder jene gegen Leib und Leben oder die Freiheit, die begangen wurden, um
sich geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, darf die Fußfessel nur dann gewährt
werden, wenn aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
Drittens: Möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden: „Ich werde vorschlagen, sämt-
lichen Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht
einzuräumen. Damit geben wir auch den Opfern, die das wollen, in Zukunft eine Stimme“,
betonte Justizministerin Karl.
Viertens: Werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen Kriterien eine Fußfessel zu-
erkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden. Diese neue Technologie
bietet die Möglichkeit den Fußfesselträger permanent zu überwachen und gewisse Orte,
wie etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers – zu sperren.
Justizministerin gibt Garantie, die sie nicht hält
„Damit garantieren wir, dass in Zukunft kein wegen einer derartigen Sexualstraftat Verur-
teilter mehr sich eine Gefängnisstrafe ersparen kann“, so die Justizministerin. Das ist
natürlich völliger Nonsens, was Beatrix Karl hier von sich gibt. Einerseits posaunt sie groß-
artig heraus, dass sich kein Sexualstraftäter mehr eine Gefängnisstrafe ersparen kann,
während sie im selben 4 Punkte- Programm einräumt, dass diese Täter nach der Ver-
büßung der halben Haftstrafe die Möglichkeit haben eine Fußfessel zu erhalten.
Was will die Justizministerin nun eigentlich? Fußfessel Ja oder Nein. Ihr 4 Punkte Maß-
nahmenpaket ist für uns eine reine Alibihandlung ganz unter dem Motto: „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“.
Erstaunlich ist auch die Argumentation (Zweiter Punkt:) „Es muss vor allem gewährleistet
sein, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen
wird.“ Da müsste sie schon eine Hellseherin sein um das zu garantieren. Auch fehlt uns
bei Karls Ankündigungen eine Kritik an den überaus milden Urteilen (geringfügig bedingte
Haftstrafen) gegenüber Kinderporno-Konsumenten.
Wie kann es in einem Rechtsstaat möglich sein, dass beispielsweise ein Jugendrichter
oder ein Lehrer für den Konsum von kinderpornografischen Material derart geringe Strafen
bekommen und weiterhin in Amt und Würden bleiben dürfen. Zu dieser Thematik ließ die
Justizministerin keine Silbe verlautbaren.
Keine bedingte Haftstrafen und keine Fußfessel für Sexualstraftäter
Die anständige Bevölkerung will keine Sexualstraftäter oder Kinderporno-Konsumenten in
Freiheit sehen und/oder diese eventuell sogar als Nachbar genießen müssen. Dabei ist es
egal ob diese Perversen eine Fußfessel tragen oder mit einer bedingten Haftstrafe davon
gekommen sind.
Diese abartigen Personen gehören ins Gefängnis und sollten eine nicht zu geringe Strafe
– unter „normalen“ Häftlingen – absitzen müssen. Wir haben schon einmal erwähnt, dass
wir für die Einführung eines frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter, insbesondere Kinderpornographie-Konsumenten wären. Dort sollten die
vollständigen Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen. Mit einer solchen Maß-
nahme würden nämlich diese Perversling ihres Lebens nicht mehr froh werden, auch
wenn sie vor Gericht einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten oder
als Belohnung für ihre Tat eine Fußfessel tragen dürfen.
Aber diese Forderung wird wohl ein frommer Wunschtraum bleiben, denn offensichtlich
besteht seitens der Justiz ein gewisser Hang, Sexualstraftäter und speziell Kinderporno-
Konsumenten mit Samthandschuhen anzufassen.
*****
2012-09-18
GASTAUTOREN – BEITRAG
Der „Rechtsstaat“ dient als Feigenblatt für mafiöse Strukturen, aber konsumenten-
schützender Wettbewerb wird gezielt sabotiert.
Die willigen Helfer und Helfershelfer dazu findet man offenbar doch recht leicht unter Politikern,
bei Behörden und in der Verwaltung. Sogar die Justiz tut sich schwer den Verdacht zu entkräf-
ten, dass gravierende Rechtsmängel, seltsame Verfahrenseinstellungen und auffällige Unter-
lassungen doch nicht ganz zufällig passieren.
Zum Beispiel österreichischen Lotterien: (Eigentümer: die Casinos Austria AG mit 68% und mit
32% die Lotto Toto Holding, welche wiederum zu 18,75% im Eigentum des ORF steht). Es
fragt sich, wer für welche „Leistungen“ mit welchem „Resultat“ in Brüssel und Österreich wie
viel Geld bezahlt hat?
Ex-EU Parlamentsabgeordneter Strasser dazu, laut der Tageszeitung „Kurier“: „Die Lotterien,
die zahlen mehr, die zahlen mehr (als Euro 100.000.-) Sie haben viel Geld, es war gutes Geld,
und ich glaube, wir haben gute Arbeit geleistet. Sie mussten viel zahlen.“
Gab es da wieder eine hohe „Rechnung, für die bei den österr. Lotterien konkret schon wieder
niemand verantwortlich war? Was war so viel Geld wert? Es gilt natürlich die Unschuldsver-
mutung für alle Beteiligten.
Zum Beispiel Landeskonzessionen Burgenland: Längst pfeifen es die Spatzen von den burgen-
ländischen Dächern, dass die drei Glücksspielkonzessionen nur an Firmen im Dunstkreis eines
Duzfreunds vieler burgenländischer Politiker gehen werden.
Warum kümmert der sich nämlich schon länger aufopfernd um die Nachwuchsförderung in
den für diese Politiker wichtigen Wahlsprengeln? Warum wurde schon letztes Jahr , mit
geradezu hellseherischer Sicherheit, umfangreichin einschlägige Neu-, Aus- und Umbauten
im Burgenland investiert? Beträchtliche Investitionen nur auf gut Glück, oder gab es längst
illegale Absprachen und Zusagen?
Zum Beispiel Finanz“polizei“: Diese wird im Glücksspielbereich regelmäßig per Weisung als
Handlanger für höchst fragwürdige Marktmanipulationen missbraucht. Die Finanz“polizisten“
missachten dabei viel zu oft nicht nur die Rechtslage, sondern sie empören sich zusammen
mit einzelnen Lobbyisten auch noch darüber, wenn sich die Opfer gegen die dokumentierten
Rechtswidrigkeiten und protokollierten Falschaussagen zu wehren wagen.
Warum werden Strafanzeigen gegen Finanz“polizisten“ immer wieder, teils mit einseitigen
Interpretationen, so vorschnell von den Staatsanwaltschaften eingestellt? Warum ist man
dortamts bei dbzgl. Rückfragen so überaus freundlich und nett, daß kaum jemand einen
Fortsetzungsantrag stellt? Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich auch für Staats-
anwälte!
DDr. Gerhard Grone
2012-09-15
Das Internet vergisst nicht
Ein kleiner literarischer Nachtrag zu unserem gestrigen Beitrag „Wehleidiger Möchtegern-
Gangster“. Offenbar scheint es dem Herrn Yasser Gowayed nicht bewusst zu sein, was
er einmal ins Internet gesetzt hat, dort für ewige Zeit gespeichert bleibt. Da nützen auch
keine nachträglichen Löschungen.
Screen: facebook.com
Jedenfalls meint der verhinderte Rapper und Möchtegern-Gangster, dass es ihm scheiß-
egal (I don’t give a fuck) ist, was die Staatsanwältin meint. Offenbar dürfte er mit dieser
im Jahr 2011 eine Konfrontation gehabt haben.
Ganz klare Worte findet er für das heurige Jahr, indem er der Staatsanwältin via Facebook
ganz unmissverständlich androhte „2012 wird abgerechnet!“. Für uns stellt sich die be-
rechtigte Frage, wie lange noch lässt sich der Rechtsstaat von einem Yasser Gowayed auf
der Nase herumtanzen und ungestraft bedrohen.
*****
2012-03-28
Keine Abschiebung für schwerkriminellen Türken
Auf Nostrifikation dürfte ein in Vorarlberg lebender Türke nicht mehr warten zu müssen. Denn
diese hat er bereits erhalten, falls schwer kriminelles Verhalten in Österreich als Qualifi-
kation zu werten wäre.
Die Qualifikationen des 29-jährigen Türken liegen in Diebstählen, Körperverletzungen, Wider-
stand gegen die Staatsgewalt, Urkundenunterdrückung, Bombendrohung um Geld zu erpressen,
unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen, Unterdrückung eines Beweismittels, Sachbeschädig-
ung bis hin zu vergleichbar harmlosen Delikten wie Verleumdung und Beleidigung. Das Straf-
register des Mannes ist ellenlang.
Nach neun Verurteilungen und einer Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher,
langte es der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und verhängte über den türkischen Serien-
Straftäter ein unbefristetes Aufenthaltsverbot. Begründet wurde dieses, dass der Mann gezeigt
habe, dass er nicht bereit ist, die geltenden Gesetze der Republik Österreich zu respektieren.
Entschädigung statt Abschiebung
Wer nun glaubt, dass es für den kriminellen Türken per „One Way Ticket“ in Richtung seines
Heimatlandes ging, der irrt gewaltig. Der türkische Serien-Straftäter darf in Österreich
bleiben und bekam als Draufgabe eine Art Entschädigung in der Höhe von 2.620,- Euro für
Prozesskosten. Der Betrag durfte natürlich vom Steuerzahler beglichen werden.
Der Türke, der es mit den österreichischen Gesetzen offensichtlich nicht so genau nahm,
beanspruchte allerdings schon den Rechtsstaat als es um seinen Kopf ging. Er wandte sich
an den Verfassungsgerichtshof, der den Abschiebebescheid der BH-Feldkirch aufhob und
dem Serien-Straftäter zusätzlich 2.620 Euro Entschädigung zusprach.

Das Höchstgericht kam nämlich zur Ansicht, dass man bei der Abschiebung mehr auf die
Krankheit des Mannes (Schizophrenie) eingehen hätte müssen. Wir ersparen uns die Ent-
scheidung des Verfassungsgerichtshofes zu kommentieren und überlassen es der geneigten
Leserschaft, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden.
*****
2012-01-28
Ja zur Kritik, aber höflich und stilvoll
Die Polizei im allgemeinen als „Freund und Helfer“ zu bezeichnen finden wir etwas über-
trieben. Polizeibeamte sind notwendig, um die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit
aufrecht zu erhalten. Immerhin bekommen sie für ihren Job bezahlt und deshalb werten
wir sie nicht als Freunde. Der Betreiber eines Supermarktes in dem Lebensmitteln verkauft
werden, wird ja auch nicht allgemein als Freund tituliert, obwohl Nahrung überlebens-
notwendig ist.
Die meisten Polizist(innen) erledigen ihren Job korrekt und lassen sich nichts zu Schulden
kommen. Allerdings gibt es unter ihnen auch schwarze Schafe. In diesem Online-Magazin
wurden und werden Verfehlungen, die durch Polizeibeamte erfolgen schonungslos aufge-
deckt. Diese Beiträge werden zwar in bestimmter aber in höflicher Form verfasst und be-
ziehen sich jeweils auf den betroffenen Polizisten.
Ganz anders sieht es da schon bei gewissen Kulturbereicherern aus, wie nachfolgender
Videoclip eindeutig unter Beweis stellt. Da werden Polizisten im allgemeinen beschimpft,
ohne das dafür ein Kritikgrund angegeben wird. Worte wie „Fick die Polizei“ udgl. bilden
unter anderem das (nicht vorhandene) geistige Niveau dieses Videos und deren Macher.
Quelle: youtube.com
{mp4-flv img=“videos/fdpj.jpg“ showstop=“true“}fdpm{/mp4-flv}
Lassen die derben Beschimpfungen auf eine geistige Behinderung der Macher dieses Clips
schließen, so sieht es mit Drohungen, wie z.B. „letzte Warnung… udgl.“ gegen die Polizei
schon etwas anders aus. Interessant ist es auch, dass im Video nicht der Rechtsstaat ein-
gefordert, sondern das Recht des Stärkeren proklamiert wird.
Polizistenbedrohung
Zudem ist der Inhalt des Videos einwandfrei jugendgefährdend. In einer Szene steht ein
Polizist einem Kulturbereicherer gegenüber und spricht mit diesem. Plötzlich stößt dieser
den Beamten weg und zieht eine Waffe bzw. einen waffenähnlichen Gegenstand und
richtet diese(n) gegen den Polizisten.
Nun handelt es sich bei diesem Video um keinen Actionfilm mit Handlung. Bei solchen
Filmen ist für jedermann(frau) eindeutig erkennbar, dass eine solche Szene nicht real ist.
Beim besagten Videoclip sieht die ganze Sache schon etwas anders aus. Mit aufpeit-
schenden, primitiven, drohenden und beleidigenden Texten untermalt, wird Gewalt
gegen Polizeibeamte verherrlicht.
Da Rapper-Videos vor allem bei Jugendlichen beliebt sind, könnte ein Unbedarfter durch-
aus zur Nachahmung inspiriert werden. Wer verantwortet dann unter Umständen einen
Schwerverletzten oder gar einen Toten, sollte der Beamte in Notwehr von seiner Schuss-
waffe Gebrauch machen?
Sollte der Videoclip „Fick die Polizei“ Kunst sein, dann erschließt sich für uns nicht, wo
der künstlerische Wert liegt. Denn Beschimpfungen und Gewalthandlungen gegen den
Rechtsstaat Österreich und seinen Beamt(innen), haben nichts mit Kunst zu tun.
Sollte der Clip „Fick die Polizei“ die politische Meinungsbildung der Macher des Videos sein,
kann diesen nur empfohlen werden sich schleunigst eine Fahrkarte in ihre Heimat zu lösen.
Denn Migrant(innen), die den Rechtsstaat Österreich beleidigen und bedrohen und Gewalt
gegen Polizeibeamte verherrlichen, haben in der Alpenrepublik keinen Platz.
*****
2012-01-19
Missbrauchssystem im roten Wien muss offengelegt werden
Schwerste körperliche und sexuelle Gewalttaten waren nicht nur im Heim am Wilhelminen-
berg Alltag. Einer der Haupttäter sowohl im Heim Hohe Warte als auch im Heim Wilhelm-
inenberg war Manfred Jochum – ein wesentlicher Teil des roten Netzwerks.
M. Jochum war führendes Mitglied im Bund Sozialistischer Akademiker, ein beherzter Frei-
maurer, der von seinen Genossen im Jahr 1998 zum ORF-Hörfunkintendant gemacht wurde.
Der Sadist wurde auch mehrfach ausgezeichnet. „Ein Mann, der in jedem zivilisierten Rechts-
staat im Gefängnis gelandet wäre“, erklärt Wiens FP-Klubchef Mag. Johann Gudenus, „die
Sozialisten haben in diesem Fall den Täter nicht nur gedeckt, sondern sogar gezielt geförd-
ert.“
Manfred Jochum hat sich stets durch besondere Grausamkeit hervorgetan. Als etwa ein Mäd-
chen aus dem Horror-Heim Wilhelminenberg fliehen wollte, hielten Erzieher das wehrlose
Kind fest und Jochum führte ihm einen Tannenzapfen in den Unterleib ein.
Schwer verletzt wurde das Mädchen weggebracht. Und kam nie mehr ins Heim zurück.
Gudenus: „Nein, das waren keine Einzelfälle. Das war ein System – ein System des roten
Wiens. Und die Stadt Wien hat bisher nichts unternommen, die Täter auszuforschen. Sie
laufen teilweise seit 40 Jahren frei herum oder sind bereits verstorben. Das ist ein Skandal!“
Gudenus bringt Beispiele für die Vertuschung der Gräueltaten:
1) Bereits seit dem Jahr 1974 hat Psychologin und Ex-SPÖ-Politikerin Irmtraut Karlssoneinen
Bericht vorgelegt, in dem sie 14 von 34 untersuchten städtischen Kinderheimen als Kinderge-
fängnisse bezeichnete. Zwei Jahre nach Erstellung wurde der Bericht massiv zensuriert ver-
öffentlicht. Kein einziger der Verantwortlichen wurde zur Rechenschaft gezogen.
2) Bürgermeister Michael Häupl wurde im Jahr 2000 informiert, dass im August Aichhorn-
Haus Kinder zu Kinderarbeit und sexuellen Diensten herangezogen wurden. Zudem mussten
sie als Dogenkuriere fungieren. Häupl erklärte sich als unzuständig und verwies an den Stadt-
schulrat. Als SPÖ-Stadtschulratspräsident Kurt Scholz Druck auf das Jugendamt ausübte, die
Fälle aufzuklären, wurde er 2001 nicht wiederbestellt.
3) Aber nicht nur Scholz, auch die Opfer sollten mundtot gemacht werden. Seit dem Jahr
2010 zahlt die Stadt Wien über den Weißen Ring sogenannte Entschädigungen aus. Gudenus:
„In Wahrheit ist das Schweigegeld. Geld ist keine ausreichende Entschädigung für das erlit-
tene Leid von Kindern. Die Täter zu finden und zu bestrafen ist für die psychische Verarbeit-
ung von Traumata viel wichtiger.“
4) Und jetzt SPÖ-Stadtrat Christian Oxonitsch: Ihm wurde der Horror im Heim am Wilhelm-
inenberg im Juli gemeldet. Aber wie Häupl war auch Oxonitsch nicht zuständig. Er wälzte
die Sache an die Staatsanwaltschaft ab. Politische Konsequenzen: Null! Erst Medienberichte
zwangen ihn drei Monate später, zumindest scheinbar aktiv zu werden. „Und was macht man,
wenn man nichts tun will?“, fragt Gudenus und antwortet gleich: „Man setzt eine Kommission
ein!“
Als Vorsitzende dafür wählte C. Oxonitsch ausgerechnet Dr. Barbara Helige – die ehemalige
Präsidentin der Richtervereinigung, die auch als rote Justizministerin im Gespräch war. Sie
hat bereits angekündigt, nicht das rote Missbrauchssystem untersuchen zu wollen, sondern
allein die nun bekannt gewordenen Gräueltaten im Heim am Wilhelminenberg. Gewalt- und
Sexexzesse in den anderen Kinderheimen des roten Wiens will sie ignorieren.
Der FP-Klubobmann: „Da soll ein Teil des Roten Wiens das Terror-Regime in den Heimen
des Roten Wiens prüfen! Außerdem ist Helige eine Protagonistin des Rechtskomitees Lambda,
das massive Verbindungen in die Pädophilen-Szene hat. Das ist das Umfeld, in dem sich
Helige bewegt. Die Einsetzung Heliges ist eine Verhöhnung der Opfer. Man kann sich aus-
rechnen, dass bei ihren Untersuchungen nichts herauskommen wird – und das will die Stadt
ja auch gar nicht.“
Das hat das rote Wien auch im vergangenen Gemeinderat ganz offen gezeigt. Die FPÖ hat
einen Antrag gestellt, dass die Vernichtung von Personalakten, die für die Aufklärung des
Misshandlungs- und Missbrauchsskandal notwendig sind, sofort einzustellen ist. Rot-Grün
hat das niedergestimmt. Rot-Grün will diese Akten weiter vernichten.
Gudenus gibt freilich nicht auf: „Nachdem die Helige-Kommission für uns nicht vertrauens-
würdig ist, haben wir nicht nur für 15. Dezember einen Sonder-Landtag einberufen, wir
fordern auch eine gemeinderätliche Untersuchungskommission unter einem wirklich unab-
hängigen Vorsitz. Wir wollen die Klärung der politischen Verantwortung der Entscheid-
ungsträger! Wir wollen klären, warum weder die politisch und verwaltungsmäßig Verant-
wortlichen noch die Heimleitung, trotz zahlreicher Hinweise und Beweise diese Missstände
nicht aufgedeckt und abgestellt haben!“
„Wir wollen klären, warum Heimleitung, Schuldirektor, Heimaufsicht & Co. aktiv bei der
Vertuschung dieser Verbrechen an Kindern und Jugendlichen mitgewirkt haben und auf
welche Weise das geschehen ist! Und natürlich auch, warum die Kontrolle trotz offenkund-
igen Missbrauchs gegenüber Jugendlichen und Kindern gänzlich versagt hat!“, so Gudenus
abschließend.
Um diese gemeinderätliche Untersuchungskommission zu erzwingen, brauchen die Freiheit-
lichen neben ihren Mandataren und dem parteifreien Gemeinderat Wolfgang Aigner noch
zwei Unterschriften. Gudenus: „Ich appelliere dringend an die ÖVP, unseren Antrag zu
unterstützen und damit der rot-grünen Vertuschung ein Ende zu setzen.“
(Quelle: APA-OTS)
*****
2011-12-05
Viele Fragen aber kaum Antworten
Warum sind im Fall Natascha Kampusch weder von Seite der Justiz, noch von Seiten der
zuständigen Ministerien, Antworten auf so viele offene Fragen zu erhalten? Zwei parla-
mentarische Anfragen an die Justizministerin und zwei gleichlautende an die Innenministerin
wurden so gut wie gar nicht beantwortet. Hier wird das parlamentarische Interpellations-
recht mit Füßen getreten.
In den Notizen des mittlerweile mysteriös aus dem Leben geschiedenen Chefermittlers in der
Causa Kampusch, Franz Kröll, taucht der Name eines „gewichtigen österreichischen Politikers“
auf. Die Bundesministerin Dr. Beatrix Karl gibt in ihrer Anfragebeantwortung bekannt, dass
ihr dieser Name nicht bekannt sei und somit in weiterer Folge keine Befragung stattgefunden
hat.
Eine weitere Ermittlungspanne, denn solchen Hinweisen ist ohne Rücksicht auf Ansehen der
Person polizeilich nachzugehen. Wenn man im Justizministerium diesen Namen nicht kennt,
ist dies offenbar nicht geschehen, obwohl man über den Akt verfügt.
Die Fragen bezüglich eines möglicherweise gemieteten Kastenwagens zur Entführung Kam-
puschs wurden erst gar nicht beantwortet. Die Bundesministerin Dr. Karl gibt dazu an, dass
sie aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens eines bei einem Strafgericht anhäng-
igen Verfahrens keine Auskünfte erteilen könne.
Nun ist uns aber kein Strafverfahren im Fall N. Kampusch bekannt, denn ein solches wäre
wünschenswert, sodass endlich die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Es
ist in einem Rechtsstaat unvorstellbar, dass hier offenbar Mittäter und Mitwisser unerkannt
unter uns sind, sich nicht verantworten müssen und weiter ihren kriminellen Machenschaften
nachgehen können, wobei von keiner Seite irgendeine Unterstützung, ja nicht einmal das
leiseste Interesse am Aufdecken der Wahrheit zu finden ist.
Daher wäre es im Interesse eines Rechtsstaates erforderlich, eine Wiederaufnahme des
Untersuchungsausschusses anzuordnen, um Antworten auf all die offenen Fragen zu er-
halten.
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2011-12-02
Randalierer erhalten Preis
Nachfolgendes Posting haben wir auf der Webseite „indymedia“ entdeckt.
Vergrössern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken
Screen: indymedia
Wir wollen dieses Posting gar nicht näher kommentieren und überlassen dies den geneigten
Leser(innen). Jedoch auf den „Ute Bock Preis“, der heute von SOS-Mitmensch um 19:00
Uhr in der Akademie der bildenden Künste Wien (Schillerplatz 3, 1010 Wien) verliehen wird,
wollen wir etwas näher eingehen.
Diesen erhalten heute der 22jährige Robert Zahrl und vier weitere junge Abschiebeverhind-
erer, welche die rechtmäßige Abschiebung des in Österreich illegal aufhältigen Ousmane
Camara – oder wie er sonst noch heißen möge – verhinderten, indem sie im Flughafen
Wien Schwechat randalierten. Die Beiträge zum Fall Camara können geneigte Leser(innen)
unter LINK01 und LINK02 aufrufen.
Nun wundert es uns zwar nicht, dass linkslinke Gutmenschen jene Personen ehren welche
den Rechtsstaat gebeugt haben, allerdings haben sich die Prioritäten etwas verschoben.
Die völlig neue Bedeutung des „Ute Bock Preises“
Wie wir berichteten hatte sich Ute Bock selbst geoutet, um offenbar einem Zwangsouting
zuvorzukommen. Sie räumte gegenüber dem „Standard“ ein, dass sie in ihrer Dienstzeit
als Erzieherin Kinder geschlagen hatte und bezeichnete dies verharmlosend als „die üb-
lichen Detschn“.
Ferner berichtete sich auch von blutverschmierten Wänden nach Züchtigungsmaß-
nahmen und SS-Männern als Kollegen. Über all diese Gewalt gegen Kinder hat sie knapp
50 Jahre lang geschwiegen, obwohl es ihre Pflicht gewesen wäre diese Zustände bei den
Behörden anzuzeigen. In diesem Fall wäre allerdings auch ihr eigenes gewalttätige Ver-
halten gegenüber ihren Schutzbefohlenen aufgeflogen und da war es wohl besser zu
schweigen.
Durch das gewalttätige Verhalten der Ute Bock gegenüber Kinder, das Decken von
Gewaltorgien von SS-Männern gegen Kinder und ihr jahrelanges Schweigen darüber,
hat dieser Preis für uns eine völlig neue Bedeutung bekommen.
Wir sind daher aus tiefstem Herzen davon überzeugt, dass der „Ute Bock Preis“ dem
Herrn Robert Zahrl und seinen vier Mitstreitern völlig zu Recht zusteht. Mögen sie da-
mit glücklich werden, ihn in Ehren halten und in die Fußstapfen der Ute Bock treten.
*****
2011-11-03
Müllabfuhr wider Willen
In einem Rechtsstaat sollte das Verursacherprinzip gelten, egal ob es sich um angedrohte
oder ausgesprochene Sanktionen in einem Goldhamsterzuchtverein oder um Urteile bei
Gericht handelt. Dass dem offenbar nicht so ist, beweist Herr Johann Istvanek, seines
Zeichens Obmann der Fischervereins „Dürnkrut“.
Er ließ am sogenannten „Hufeisenteich“ – Nähe Waidendorf/March – folgende Be-
schilderung anbringen.
Nun ist es zwar klar, dass jeder Angler seinen Angelplatz sauber zu verlassen und seinen
verursachten Müll mitzunehmen hat. Bei Zuwiderhandlung gegen das Sauberkeitsgebot
sind Sanktionen selbstverständlich angebracht.
Allerdings, dass ein Angler den Müll eines anderen „Kollegen“ zu entsorgen hat und dies
mit einem „Lizenzentzug“ bedroht wird, wenn er dies nicht macht, überspannt den Bogen
bei weitem.
Wie kommt jemand dazu, der rund 400 Euro für die Jahreslizenz im besagten Fischerei-
revier hinblättert, als Müllabfuhr für fremde Personen zu fungieren? Hier ist Istvanek als
Obmann gefordert, dementsprechende Müllcontainer aufstellen und leeren zu lassen. Von
ERSTAUNLICH dazu befragt meinte der Vereinsobmann folgendes: „Vielleicht ist es ein
wenig unglücklich formuliert.“
Eine Anhäufung von unglücklichen Formulierungen
Da staunen wir aber, dass Istvanek bezüglich seiner Formulierungen noch nichts dazuge-
lernt hat. Denn für seine Ausdrucksweise gab es sogar schon auf ERSTAUNLICH, seitens
eines Kommentators harsche Kritik. Der Vereinsobmann versuchte mit folgenden Worten:
„Die Zustimmung vom Verein zum Verkauf an die jeweilige Person ist unbedingt
abzuwarten!“ in die Eigentumsrechte von Fischerhüttenbesitzer(innen) einzugreifen,
wenn diese beabsichtigten ihre Hütte zu verkaufen.
Auch versuchte er in verbriefte Zufahrtsrechte von Hüttenbesitzer(innen) einzugreifen, in-
dem er vorschreiben wollte, wann mit dem Pkw zugefahren werden darf. Androhungen
von rechtlichen Schritten ließen den Fischereiobmann jedoch relativ rasch wieder auf den
Boden der Realität zurückkehren.
Auf der wirklich guten Webseite www.nordbahn.com wurde von Kommentatoren Post-
ings eingestellt, in denen J. Istvanek vorgeworfen wird, im Zuge der Ausübung seiner
Funktion als Vereinsobmann „Freunderlwirtschaft“ zu betreiben, Mitglieder nicht zu
informieren und die Belange des Vereins in Geheimsitzungen zu besprechen.
Diese Vorwürfe sind nicht ganz von der Hand zu weisen und werden dadurch gestützt,
dass es beim Fischerverein „Dürnkrut“ bis dato kein geheimes Wahlrecht bei der Vorstands-
wahl gibt. Die bisherigen Vorstandswahlen erinnern eher kommunistische Rituale, bei denen
öffentlich per Handzeichen abgestimmt wird.
Angriff auf Meinungsfreiheit
Aber auch mit der Kritikfähigkeit des Vereinsobmannes dürfte es nicht weit her sein, denn
Kritik an seiner Person beantwortete er mit einem medialen Angriff auf die Meinungsfrei-
heit. Dazu bediente er sich des offiziellen Sprachrohrs des VÖAFV. In der Fachzeitschrift
„FISCH & WASSER“ ist in der aktuellen Ausgabe auf Seite 22 folgendes zu lesen:
„Anonyme Postings auf einer privaten Homepage eines unserer Mitglieder
tragen nicht gerade dazu bei, unser Vereinsleben zu verbessern…“
Damit meint J. Istvanek die Webseite „www.nordbahn.com“ , auf der konstruktive Kritik
bezüglich seiner Person bzw. seines Verhalten geübt wurde. Dem Vereinsobmann ist es
offenbar entgangen, dass knappe 99 Prozent aller Kommentare, egal in welchem Forum
oder Online-Zeitung unter einem Nicknamen abgegeben werden. Nur ganz wenige Perso-
nen posten unter ihrem Klarnamen. Das sind meist jene, die sich auf Grund ihrer Position
nicht vor ungerechtfertigten Sanktionen fürchten.
Mit dem Zitat: „..unser Vereinsleben zu verbessern…“ räumt Istvanek ein, dass ihm
mittlerweile klar geworden sein muss, dass ihm Verein offenbar sehr viel nicht zur Zu-
friedenheit der Mitglieder abläuft. Man kann nur hoffen, dass die Vorstandswahl im
nächsten Jahr, im demokratiegerechten Stil – also geheime Wahl – abläuft. Ob dann
noch ein Herr Johann Istvanek Obmann des Fischereivereins „Dürnkrut“ sein wird?
*****
2011-11-01
Knalleffekt in der Causa Elsner
Darf man den heutigen Radiomeldungen Glauben schenken ist Helmut Elsner ab sofort
ein freier Mann. Einem neuerlichen Antrag auf Haftunfähigkeit wurde heute stattgegeben.
Grund zur besonderen Freude besteht jedoch für den Ex-Banker nicht, denn der Enthaft-
ungsbescheid schrammte nur knapp am Totenschein vorbei.
Jedenfalls hat die österreichische Justiz in dieser Angelegenheit in letzter Minute die
Kurve gekriegt. Denn wie mit einem totkranken Mann, der bereits einen erheblichen Teil
seiner Haftstrafe verbüßt hatte umgegangen wurde, spottete jeder menschenwürdigen
Beschreibung. Ob Elsner jemals wieder genesen wird steht in den Sternen.
Offenbar hatte es die Justiz nun endlich in der Causa Elsner vorgezogen, gewissen
politischen Kreisen nicht mehr dienlich zu sein, um den bereits anhaftenden Ruf einer
Bananenrepublik-Justiz wieder loszuwerden. Es war höchst an der Zeit, dieses menschen-
unwürdige und zuletzt sogar lebensgefährliche juristische Polit-Schauspiel zu beenden.
Elsner bleibt trotzdem ein verurteilter Straftäter
Allerdings darf die Enthaftung von Elsner nun auch nicht als Persilschein für seine Taten
angesehen werden. Er hatte veruntreut und betrogen und wurde zu Recht zur Verantwor-
tung gezogen. Jedoch war der Ex-Banker „nur „ ein Mittäter und hier liegt der Hase im
Pfeffer.
Elsner hat diese Straftaten mit Sicherheit nicht alleine durchgezogen. Selbst als BAWAG-
Chef war er dazu eine Nummer zu klein. Die seinerzeit verhandelnde Richterin Claudia
Bandion-Ortner, die nach dem Urteil zufälligerweise Justizministerin wurde, hatte weder
am Verbleib der Beute noch an Mittätern gesteigertes Interesse.
Wir wissen nicht ob man Helmut Elsner in der Haft gebrochen hat und er möglicherweise
seinen Kampf aufgibt. Wünschenswert wäre es allemal, dass der Ex-Banker wieder seine
Gesundheit erlangt und anschliessend reinen Tisch macht. Möglicherweise wird nun bei
einigen roten Kapitalverbrechern, die in die Betrügereien involviert waren und bis dato
ungeschoren blieben, ein erhöhter Bedarf an Kopfschmerz-Tabletten bestehen.
Eine Lektion für Claudia Bandion-Ortner
Und da wäre noch die Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Ihr erstaunliches
Engagement während des Elsner-Prozesses war noch bedingt verständlich. Ließ es doch
der Ex-Banker an jeglichem Respekt ihr gegenüber missen, zeigte sich unkooperativ und
präpotent. Zu diesem Zeitpunkt hatte Elsner vermutlich noch an eine Rückendeckung
seiner hochrangigen roten Mittäter geglaubt.
Allerdings war das Verhalten von Bandion-Ortner als Justizministerin spätestens zu dem
Zeitpunkt höchst bedenklich, als es sich herausstellte dass Elsner auf Grund seines
gesundheitlichen Zustandes nicht mehr haftfähig war und ein Enthaftungsantrag nach
dem anderen abgelehnt wurde.
Spätenstens zu diesem Zeitpunkt hätte sie ein Machtwort sprechen müssen. Dies tat sie
bekanntlicherweise nicht. Ob es an der persönlichen Antipathie gegenüber Elsner lag
oder ob sie auf Grund einer eventuellen von oben angeordneten politischen Order un-
tätig blieb wird wohl ihr Geheimnis bleiben.
Hoffentlich hat die Richterin Bandion-Ortner
ihre Lektion aus dieser Geschichte gelernt.
Sie wurde von politischen Mächten geködert und missbraucht. Als man ihrer Dienste
überdrüssig war wurde wieder aus Amt und Würden entlassen. Schon Bismarck sagte,
wer sich in die Politik begibt sollte sich hohe Stiefeln anziehen. Menschlich stellt sich für
uns jedoch die Frage, ob Claudia Bandion-Ortner beim Schminken noch in den Spiegel
schauen kann.
*****
2011-07-07
Bis jetzt haben wir recht
Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte Urteil und die Haft
des Ex-Bankers Helmut Elsner geschrieben. Der wurde seinerzeit von seinen roten Ge-
nossen im Zuge des Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006, den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.
Wir haben auch in jüngster Zeit in Beiträgen die Frage gestellt, warum man Elsner auf
Grund seines wirklich schlechten Gesundheitszustandes nicht nach Hause entlässt,
hat er doch einen erheblichen Teil seiner Strafe bereits abgesessen. Wir vermuten
dass des Ex-Banker noch im Besitz von Beweismitteln ist, welche so manchen hoch-
rangigen roten Genossen schwerste Sorgen bereiten. In der Suchfunktion von dieser
Webseite kann der/die geneigte Leser(in) unter dem Schlagwort „Elsner“ sämtliche
Beiträge diesbezüglich abrufen.
In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.
In etlichen Blättern können wir unsere gestellten Fragen und Kommentare wieder er-
kennen. Das bringt uns zur Annahme, dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen
sind.
Bei aller Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen, so darf und kann mit einem Menschen
nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund
seines Gesundheitszustandes nicht mehr zu verantworten.
Würde Elsner weiterhin im Gefängnis bleiben müssen, wäre dies menschenrechtswidrig
und widerspreche sämtlichen internationalen Menschenrechtsabkommen. Selbst Mördern
wurden in Österreich mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Dies
nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand
erstaunlicherweise schnell besserte. Die polnische Justiz hat die Mörderin nicht mehr
nach Österreich ausgeliefert und so darf sich dieses bis zu ihrem Lebensende der Frei-
heit erfreuen.
Die Angst vor Elsners Gesundung
Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht. Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben. Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung auf den Punkt und meint: „Die Justiz in Österreich vollzieht im Auftrag der
SPÖ de facto politische Todesurteile. Elsner darf nicht freigelassen werden, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass er weitere Kapitalverbrecher im Umfeld der anscheinenden SPÖ-
Bankenmafia auffliegen lässt“.
„Er ist das Bauernopfer, der für das mafiöse Syndikat SPÖ, BAWAG, Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-
zulassen und einer ordentlichen medizinischen Betreuung zuzuführen“.
Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält
hat nichts mehr mit dem ordentlichen Rechtsstaat Österreich zu tun, sondern gleicht viel-
mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.
Bandion-Ortner fragen
Grosz stellt sich weiters die Frage warum es möglich ist, dass die anderen Schuldigen
nicht sitzen, sondern dass diese roten Kapitalverbrecher auf den Golfplätzen dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.
Diese Frage wird ihm wohl nur die Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin wird Grosz wohl bekommen, denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit. Seit
ihrer Absetzung vom Posten der Justizministerin wurde sie nicht einmal mehr von der
Seitenblicke-Redaktion eingeladen.
*****
2011-07-06
Leserbrief
Habe soeben ein etwas abgeändertes Mail an die Regierung verschickt:
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Sehr geehrter Herr Vizekanzler,
Sehr geehrte MinisterInnen,
Landauf und landab sind sich alle ÖsterreicherInnen einig darin, dass das geplante
Fremdenrechtspaket zu massiven Verbesserungen führen wird. Wir sind überzeugt
davon, dass sich das positiv auf das Klima im Land auswirken wird.
Deshalb möchte ich Sie dazu aufrufen, dem Gesetzespaket auf jeden Fall Ihre Zu-
stimmung zu geben und auch gegenüber Ihren MinisterkollegInnen deutlich zum
Ausdruck zu bringen, dass ein konstruktives und stabilisierendes Fremdenrecht
einen wichtigen Platz in einem demokratischen Rechtsstaat hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried
Vielleicht könnten es mir einige Leute die derselben Meinung sind gleichtun um
ein Gegengewicht zu „SOS Mitmensch: Bereits mehr als 5000 Protest-Emails gegen
das geplante Fremdenrechtspaket!“ bilden und aufzuzeigen, dass es auch Österreich-
erInnen gibt die dem neuen Fremdenrechtspaket durchaus etwas Positives abgewin-
nen können.
Mit freundlichen Grüßen
miwundertnix, Siegfried
2011-02-19
Zum Drogenverkauf gezwungen
Wieder haben „rassistische Polizeibeamte“, zwei in ihrer Heimat politisch verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen. In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven, waren unsere schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.
Die Vorfälle spielten sich am Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station Messe-Prater
und am Dienstag gegen 18:30 Uhr, bei der U6-Station Handelskai ab. In beiden Fällen
setzten sich die armen unschuldig angehaltenen schwarzen Drogendealer zur Wehr,
stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.
Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden. In Afrika wären die zwei
vermutlichen Dealer schon tot, wenn sie derart langsam vor einem Krokodil geflüchtet
wären.
Die bösen rassistischen Polizisten
Aber zurück zum Thema. In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer zukommen zu lassen und ihnen gute Verkaufsplätze vor Schulen zu zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.
Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht, als sie die Polizisten zur Seite stießen und flüchteten. Wieso Notwehr werden
Sie sich nun fragen?
Zangers These der Notwehr
Na ja, wir folgen hier nur einer These des RA Zangers. Dieser meinte im Fall „Camara“,
dass ein Recht auf Notwehr besteht, wenn durch eine Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.
Wir gehen davon aus, dass den beiden Schwarzafrikanern, wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht. Dies haben sie sicher
bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die Gefahr einer Abschiebung gegeben und daher war der rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.
Das Maß ist voll
Was wird nun passieren? Die beiden mutmaßlichen Drogendealer werden einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.
Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……
Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist? Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.
*****
2011-01-06
Abschiebung abgebrochen
Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista, ….“ berichteten, sollte der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara, von Dienstag auf Mittwoch in sein Heimatland Guinea abgeschoben
werden. Der Mann versuchte mit einem haarsträubenden Märchen, in Österreich Asyl zu
erlangen.
Die Heimreise hätte über Brüssel erfolgen sollen. „Hätte“ aus dem Grund, weil die ge-
rechtfertigte Abschiebung in letzter Sekunde verhindert wurde. Einige Linke Aktivisten
und Unterstützer von Camara, kauften sich knapp vor dem Abflug nach Belgien ein
Ticket und veranstalteten im Flughafen Wien-Schwechat dementsprechenden Krawall.
Darf im Flughafen ungestraft randaliert werden?
Anstatt die Krawallmacher von der Polizei festnehmen zu lassen, wurde die Abschiebung
abgebrochen. Es ist schon erstaunlich, dass es ungestraft möglich ist in einer Abflughalle
Randale zu veranstalten. Bedenkt man, dass in Flughäfen verschärfte Sicherheitskon-
trollen wegen permanenter Terrorgefahr herrschen, ist es für uns unverständlich wie
einige Linksaktivisten ein derartiges Theater veranstalten können.
Es ist weiters erstaunlich, dass ein souveräner Rechtsstaat vor solchen Personen zu-
rückweicht. Wir möchten es uns gar nicht ausmalen, wenn der Airport Wien-Schwechat
wieder einmal von professionellen Terroristen heimgesucht wird.
Promianwalt für mittellosen Schwarzafrikaner
Aber das Karusell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter. Ousmane Camara wird nun
doch von einem Rechtsanwalt vertreten und zwar vom Promianwalt Georg Zanger. Da
stellt sich die Frage, wie kann sich der mittellose Schwarzafrikaner einen derart honor-
igen Anwalt leisten?
Zanger will auch gegen die Behandlung von Camara bei der Polizei vorgehen. Angeb-
lich habe er in einem von einer Kamera überwachten Raum, einen ganzen Tag nackt
verbringen müssen. Auch sei ihm der Zugang zu Rechtsberatern verwehrt gewesen.
Schön dass nun österreichische Beamte angepatzt und indirekt mit denen in Guinea
verglichen werden.
Uns beschleicht langsam das Gefühl, dass Österreich zu einer Bananenrepublik ver-
fällt und Ousmane Camara liefert dafür den eindeutigen Beweis. Wir sind gespannt,
ob sich dies der Rechtsstaat gefallen lassen wird, oder Konsequenzen aus diesem
Vorfall zieht.
*****
2010-12-15
15. Enthaftungsantrag
Heute wurde der mittlerweile 15. Enthaftungsantrag des ehemalige BAWAG-Generaldirektors
Helmut Elsner abgelehnt. Der Mann ist laut ärztlichen Gutachten schwer krank und auf Grund
seines Alters und der inzwischen mehr als 3-jährig andauernden Untersuchungshaft, bestehen
auch für uns keine Zweifel, dass dem nicht so ist.
Der Mann ist uns weder sympathisch, noch halten wir ihn für unschuldig. Mit seinem damali-
gen Verhalten, indem er in seiner Villa in Südfrankreich den Todkranken mimte und vermut-
lich darauf wartete, dass über die BAWAG-Affäre Gras wachsen würde, hat er wahrscheinlich
geglaubt über dem Gesetz zu stehen.
Auch sein präpotentes Verhalten während der Gerichtsverhandlung brachten ihm sicherlich
keine Pluspunkte bei der Justiz ein. Dazu kam noch das Faktum, dass er zur falschen Zeit
am falschen Ort war.
Bauernopfer
Es war Wahlkampfzeit und die SPÖ hatte alle Hände voll zu tun, von Skandalen und Miss-
ständen abzulenken. Also wurde Helmut Elsner einfach ein Bauernopfer der SPÖ, auf dass
sich Wolfgang Schüssel samt Anhang dankbar stürzte.
Die damalige Richterin Claudia Bandion-Ortner, die nach der Urteilverkündung ganz zu-
fällig zur Justizministern avancierte, verdonnerte den Ex-Banker zu 9 1/2 Jahre Haft.
Der Mann berief gegen das Urteil und sitzt nun bereits über 3 Jahre in Untersuchungs-
haft.
Kein einziger Helfer sitzt ein
Ein Kuriosum am Rande ist, dass kein einziger seiner Komplizen, gegen die ebenfalls
Freiheitsstrafen verhängt wurden, zur Zeit in Haft ist. Bedenkt man dass bei uns „Mörder
wegen Haftunfähigkeit“ vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden, stellt sich schon
die berechtigte Frage warum Elsner noch einsitzt.
Die offizielle Begründung des Straflandesgerichts besteht darin, dass bei Helmut Elsner
Fluchtgefahr bestünde. Um ein solches Bedenken zu zerstreuen, könnte man den Ex-Ban-
ker mit einer elektronischen Fußfessel versehen. Wenn dieser nun tatsächlich einen Flucht-
versuch wagen würde, wäre die U-Haft ohne jede weitere Diskusion gerechtfertigt.
Bananenrepublik?
Von sehr vielen Menschen kommt bereits der Vorwurf, dass das Verhalten gegenüber dem
Ex-Banker einer Bananenrepublik gleicht und mit einem demokratischen Rechtsstaat sehr
wenig zu tun hat.
Das mit der Bananenrepublik glauben wir nicht, sondern denken dass das Verhalten gegen
Elsner bewusst an den Tag gelegt wird. Dies begründen wir mit folgender Theorie. Wir sind
uns absolut sicher, dass der Ex-BAWAG-Generaldirektor das 1,8 Mrd. Euro-Ding nicht alleine
durchgezogen haben kann.
Wer waren die prominenten Mittäter?
Für die Durchführung eines solchen Coups benötigte er sicher prominente Unterstützung
von höchster Stelle. Seine Kumpanen wie Flöttl und Co haben sicher nicht dazugezählt,
sondern waren lediglich Handlanger und Dienstboten von Helmut Elsner.
Wir sind uns auch absolut sicher, dass Elsner irgendwo Beweise über die Beteiligung
dieser prominenten Mittäter und Nutznießer aufbewahrt. Seine überraschende Ausliefer-
ung und anschließende Inhaftierung dürften ihn daran gehindert haben, diese an sich
zu nehmen.
Oder er hat dieses Beweismaterial als Rückversicherung aufbewahrt und kommt nun wegen
seines eingeschränkten Bewegungsradius nicht zu diesem Material. Nun könnte er ja seine
Gattin beauftragen, dieses Beweismaterial beispielsweise der Presse zu übergeben.
Ist Elsner schon paranoid?
Auch dazu haben wir eine Theorie, warum er dies nicht tut. Abgesehen davon, dass Elsner
in der Haft inzwischen möglicherweise leicht paranoid geworden ist, dürfte sein Vertrauen
in seine Ehefrau nicht so stark sein. Diese wohnt mit einem Einkommen von 600,- Euro
immerhin noch in einem Penthouse.
Nun braucht man nur eins und eins zusammenzählen um festzustellen, dass Frau Elsner
von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten muss. Möglicherweise will sich der Ex-
Banker nicht an diesen Unterstützer verkaufen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit,
dass Elsner seine Frau nicht in Gefahr bringen will.
Wem ist daran gelegen, dass Elsner im Gefängnis verrottet?
Und nun kommt wieder die Fußfessel ins Spiel. Mit dieser könnte sich Elsner doch wesen-
tlich freier bewegen und hätte die Möglichkeit seine Rückversicherung aus dem Versteck
zu holen. Das wollen die prominenten Nutznießer des BAWAG-Coups natürlich nicht und
dürften ihren Einfluß bei der Justiz geltend machen.
Also bleibt die U-Haft für Helmut Elsner in der Hoffnung aufrecht, dass dieser doch end-
lich ein biologisches Ende nehmen möge. Damit gleicht dieses Urteil einer lebenslangen
Haft, wenn nicht sogar einem Todesurteil.
Mörder und Kinderschänder auf freien Fuß
In Österreich werden Mörder frühzeitig entlassen und Kinderschänder oder sonstig pädofiles
Gesindel muß keinen einzigen Tag einsitzen. Einen Mann der wegen Untreue und Betrug
sowie Bilanzfälschung verurteilt wurde im Gefängnis verrotten zu lassen, entbehrt jeglicher
Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates.
Wie bereits erwähnt war Elsner einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Dies lässt sich
auch ganz einwandfrei beweisen. Schickt doch Finanzminister Josef Pröll 2,3 Mrd Euro
nach Griechenland, obwohl Politiker dieses Landes die selben Delikte wie Elsner began-
gen hatten.
*****
2010-06-10
Buchtipp
Herr Mag. Norbert Alber, der ein treuer ERSTAUNLICH-Leser ist, ersuchte uns um Ver-
öffentlichung der Tatsache, dass er ein Buch verfasst hat. Dabei geht es aber nicht um
eine Unterhaltungslektüre, sondern um ein Werk mit sehr ernsten Hintergrund.
Was als Routinefall begann, endete für Herrn Mag. Alber mit der Erkenntnis, dass nichts
so ist wie es scheint. Ein ganz normaler Mietrechtsprozess war daran Schuld, dass er
das Vertrauen in den Rechtsstaat Österreich verlor.
Nun bekanntlicherweise ist man bei Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Dies besagt
zumindest eine alte Volksweisheit. Recht haben bedeutet nicht gleichzeitig Recht zu bekom-
men.
Erlebnisse schriftlich festgehalten
Was für uns allerdings erstaunlich ist, ist die Tatsache das sich jemand die Mühe macht
sein Erlebniss mit der Justiz in einem Buch niederzuschreiben. Daher veröffentlichen wir
auch das Werk von Herrn Mag. Alber, unabhängig davon wie wir dazu stehen.

In dem 177 Seiten umfassenden Buch beschreibt Mag. Alber sehr detailliert die Vorgänge
in und rund um den von ihm geführten Mietrechtsprozess. Erlebnisse mit Richter(innen) und
Rechtsanwälten finden sich ebenfalls in diesem Werk wieder.
Zum Selbstkostenpreis
Mag. Alber möchte an diesem Buch nichts verdienen und verkauft es zum Selbskostenpreis
von 9,- Euro plus Porto. Bestellungen können unter norbert.alber@aon.at aufgegeben werden.
Ihm ist sehr daran gelegen, dass möglichst viele Menschen erfahren wie es einem Bürger bei
Gericht ergehen kann.
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2010-05-29
Kennt Steinhauser die österreichischen Gesetze nicht?
Erstaunlich ist die Rechtsmeinung, welche der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser
vertritt. Er meint dass die Rechte der abgeschobenen „Sans Papiers-Fußballer“ Vincent A.
und Cletus B. mit den Füssen getreten wurden.
Ferner kündigte er an, dass die schikanösen Taktiken im Umgang mit den beiden Nigeria-
nern, ein parlamentarisches Nachspiel haben werde. Er werde in einer Anfrage die Vor-
gangsweise der Fremdenpolizei überprüfen.
Auch zeigte sich Steinhauser sehr erfreut über den couragierten Einsatz vieler Österreicher-
Innen ist, die nun tagelang gegen die Abschiebung protestiert habe. Interessant diese
Worte aus dem Mund eines Sicherheitssprecher zu hören.
Über illegale Demonstrationen erfreut
Da werden zwei illegal in Österreich lebende Personen, zwecks ihrer Abschiebung welche
mittels Bescheid rechtskräftig war, festgenommen. Daraufhin veranstalten Sympathisanten
der zwei Nigerianer illegale Demonstrationen, wobei auch gegen Polizeibeamte Übergriffe
stattgefunden haben.
Gott sei Dank ist Steinhauser nicht in einer Position, in der er für die Sicherheit in Österreich
verantwortlich ist. Aber wir hätten einen fiktiven Vorschlag zu unterbreiten. Bei der
nächsten Abschiebung von Nigerianern, unter denen sich auch zahlreiche Drogendealer
befinden, sollte der Rechtsstaat folgendes machen.
Ein Vorschlag
Den Abschiebungsbescheid sofort aufheben, sofern sich für jeden Abzuschiebenden ein
Verantwortlicher findet, der die Kosten für den weiteren Aufenthalt in Österreich über-
nimmt. Auch müsste dieser für die Schäden haften, die durch eventuell begangenen
Straftaten entstehen.
Es wäre höchst interessant wie viele Personen dann noch übrigbleiben, die sich für den
Verbleib von den Abzuschiebenden stark machen. Vermutlich nicht ein einziger. Solange
es nicht um die eigene Brieftasche geht, kann man leicht lautstark demonstrieren. Oder
anders gesagt, mit voller Hose ist es leicht zu stinken.
Der Rechtstaat greift nun durch
Jedenfalls wurden am vergangen Dienstag, 21 Abschiebungen durchgeführt, darunter
auch die beiden illegal in Österreich aufhältigen Vincent A. und Cletus B. Vielleicht spricht
sich nun in Nigeria herum, dass Österreich doch nicht das Schlaraffenland ist, für das es
ständig gehalten wird.
Österreich will nun bei der Abschiebung von Nigerianern hart durchgreifen und das ist
auch gut so. Rund 1.000 Personen sollen nach Nigeria abgeschoben werden. Allerdings
orten wir hier für die Nigeria-Connection ein massives Personalproblem.
Eventuell Personalprobleme
Bei dieser Anzahl von Personen, die hoffentlich so schnell wie möglich ihre Heimreise an-
treten müssen, könnte ein Engpass an nigerianischen Drogendealern entstehen. Aber
vielleicht findet sich eine moralische Tageszeitung, welche folgendes Inserat schalten
lässt: „Drogendealer gesucht. Arbeitsgebiet vorwiegend Donauinsel oder Stat-
ionen von öffentlichen Verkehrsmitteln.“
*****
2010-05-06
Dem Beamten die Würde genommen
Erstaunliche Wende im Prozess des angeklagten Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher
im Zuge eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt erschos-
sen hatte. Wie wir schon gestern berichtet haben entstand für uns der Eindruck, dass der
angeklagte Beamte einem Schauprozess ausgeliefert ist.
Das dürfte auch der Angeklagte und sein Rechtsbeistand so gesehen haben. Vermutlich
wurde ein Deal geschlossen und der Polizist bekannte sich „überraschend“ im Sinne der
Anklage für schuldig. Möglicherweise wird dies nun die Gutmenschenfraktion beruhigen,
die den Polizeibeamten gerne aufgehängt hätten.
Das ein Beamter, der nur seinen Dienst versehen hatte und dabei sein Leben beschützte für
einen politischen Prozess geopfert wurde, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich eigentlich
unwürdig.
Möglicherweise Anstieg der Kriminalität
Hoffentlich hat dieses Handeln nicht zur Folge, dass sich in Zukunft Polizisten sehr zurück-
halten werden, wenn es darum geht flüchtende Straftäter zu fassen. Möglicherweise wird
dies auch zu einer Steigerung der Kriminalität führen, da ein entkommener Verbrecher un-
behelligt weitere Straftaten ausführen kann. Diesen Aspekt dürfte sich der verhandelnde
Richter Manfred Hohenecker nicht vor Augen geführt haben.
Die Urteilsverkündung stand bei Online-Schaltung dieses Beitrages noch aus. Um Ihnen der-
artige Probleme, wie sie der betroffenen Polizist erlitt zu ersparen, wollen wir einige Ver-
haltensregeln bei einem Einbruch empfehlen.
Wichtige Verhaltensregeln
Am Besten Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nicht mehr, dass spart Kosten für
neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder hinterlassen Sie zu-
mindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht übergebührlich
anstrengen muss.
Sollten Sie einen Einbrecher in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung antreffen, erschrecken Sie
ihn bitte nicht. Er könnte möglicherweise einen Herzinfarkt erleiden und das könnte Ihnen
als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Wagen Sie es auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anzuwenden. Dies bringt
Sie in des Teufels Küche, wie Sie aus dem Prozess gegen den Polizisten einwandfrei ersehen
können.
Laden Sie den ungebetenen Gast lieber zu Kaffe und Kuchen ein und verraten Sie ihm in
einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo Sie Ihr Geld und Ihren Schmuck aufbewahren.
Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ziehen Sie einen Dolmet-
scher bei, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, achten Sie darauf dass die Beute ge-
recht aufgeteilt wird. Dann ersparen Sie sich auch eine Klage wegen seelischer Grausamkeit
von jenem Einbrecher, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, vergessen Sie nicht Schokolade und Kinder-
milchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt Ihrer Hausbar befriedigt
werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, bieten Sie ihm unbedingt Ihren Audi
oder Mercedes zur Flucht an. Achten Sie auch darauf, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn der ganze Einbruch vorbei ist, legen Sie sich einfach schlafen. Den Weg zur nächsten
Polizeistation können Sie sich sparen. Denn die zu Recht frustrierten Beamten haben bereits
ihre Schusswaffen abgegeben und schlucken massenweise Antidepressiva um auf keinen Fall
einen Adrenalinschub zu bekommen.
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2010-03-12