BMI sperrt linksextreme Webseite auf seinen Computern


„Heimat ohne Hass“ – Mit “Adult & Nudity”

als  Schundseite  im  Internet  eingestuft

Screen: heimatohnehass.at
Katzenjammer   herrscht   heute  auf  der  Webseite   „Heimat ohne Hass“.    Ist  doch die
linksextreme  Denunzianten-Webseite  auf den Computern des Innenministeriums nicht
mehr  aufrufbar.   In  Selbstmitleid  zerfließend meint man heute auf besagter Webseite:
„Dient doch unsere Seite für etliche Beamte und Beamtinnen als Recherche-Quelle und
auch als Nachschlagewerk für die Verbindungen zwischen der Politik und dem Rechts-
extremismus.“
Da  überschätzen sich die Herrschaften wohl gewaltig.   Kein normal denkender Mensch
kann eine Webseite,  auf der wiederholt Unwahrheiten verbreitet und unschuldige Opfer
an den virtuellen Pranger gestellt und durch den Dreck gezogen werden, ernst nehmen.
Geschweige denn als Nachschlagewerk verwenden.
Interessant ist auch der Grund der Sperre.   Wie  „Heimat ohne Hass“  selbst angibt,  erfolgte
diese  mit  der  Begründung  “Adult & Nudity”.   Diese  findet  im  Normalfall für Pornoseiten –
also Schundseiten – Anwendung. Das bedeutet, dass die linksextreme Denunzianten-Web-
seite vom Innenministerium offiziell als Schundseite im Internet eingestuft wurde.
Und  diese  Einstufung  hat  durchaus  ihre  Berechtigung,  wenn  wir  uns die letzte unwahre
Geschichte anschauen,  die auf „Heimat ohne Hass“ erst im vorigen Monat verbreitet wurde.
Dabei  scheute man dort nicht einmal davor zurück,  ein falsches Foto zu verwenden. Denn
die  Polizistin auf  dem  Bild  ist  gar  nicht  nicht  die Person,  die diskreditiert und durch den
Dreck gezogen wurde . Wir haben darüber ausführlich berichtet. Hier der LINK zum Beitrag.

Screen: heimatohnehass.at
Heute besuchte ein Mitarbeiter der Redaktion ERSTAUNLICH,  das letzte unschuldige Opfer
von  „Heimat ohne Hass“,  die  ehemalige  Polizistin  Claudia  Martens.   Wir  wollten  wissen,
wie es der schwerkranken Frau nach den Verleumdungen, die sie über sich ergehen lassen
musste, heute geht.
C. Martens,  die  sich nach einem längeren Krankenstand, seit einigen Monaten in Berufsun-
fähigkeitspension  befindet – und wie man auf dem Bild unschwer erkennen kann,  von ihrer
Krankheit  schwer  gezeichnet  ist – lebt mit ihrer ebenfalls  schwer kranken Mutter,  in einer
200 Seelengemeinde im südlichen Burgenland.
Wir führten heute ein ausführliches Gespräch mit Claudia Martens
Und  wie  es  in  so kleinen Ortschaften üblich ist,  sprechen sich Nachrichten sehr schnell
herum.   Auch in der Gemeinde  wo Martens lebt hat man Computer und so gelangte man
dort in Kenntnis des verleumderischen Beitrags von „Heimat ohne Hass“.
Sie wurde und wird nun als Nazibraut und Rechtsextremistin beschimpft. Beim Greissler darf
sie  nicht  mehr anschreiben.   Selbst die Gemeinde strich ihr die Ratenzahlung für Abgaben
wie Wasser, Kanal, Müll und Grundsteuer.
Seit  dem  verleumderischen  Beitrag  auf  „Heimat ohne Hass“  wird Martens richtig gemobbt.
Dieses Mobbing verschlechterte nicht nur ihren, sondern auch den Gesundheitszustand ihrer
ebenfalls schwerkranken Mutter.   Selbst als man bei der linksextremen Denunzianten-Web-
seite  in  Kenntnis  war,  dass  die  Story  nicht  stimmt,  kam  kein  Widerruf geschweige denn
eine Entschuldigung.
Webseiteninhaber  von  „Heimat ohne Hass“  ist  der  verhaltensauffällige  Kriminalbeamte
aus Linz, Uwe Sailer.  Er gibt an, dass er „nur“ der Domaininhaber sei und schiebt die Ver-
antwortung  für den unwahren Beitrag über Martens auf eine „Facebook-Initiative“.  Dumm
nur,  dass diese nirgends namentlich genannt,  also anonym ist.
Aber  auch  Sailer  entschuldigte  sich  weder  in  seinem (als „nur“ Domaininhaber) noch im
Namen  der  anonymen  „Facebook-Initiative“  bei  Martens.   Stattdessen  kündigte  er groß-
spurig an, dass er die Kronen Zeitung klagen werde.   Diese hatte nämlich ebenfalls darüber
berichtet  und  die  unwahre  Berichterstattung seiner Person zugeschrieben.   Hier der LINK
zum Beitrag.
Screen: heimatohnehass.at
Und  nun  sind wir beim Rechtsweg.   Wir sind der Meinung,  dass der unwahre Beitrag von
„Heimat ohne Hass“  über  Martens  klagfähig ist.   Ihr erwuchsen daraus sowohl ideelle als
auch  materielle  Schäden.  Da  sie  nur  eine  kleine  Rente  bezieht,  kann sie sich keinen
Anwalt  leisten.   Daher  haben  wir  unsere Kontakte spielen lassen.   Uns wurde zugesagt,
dass sich ein Anwalt der Sache annehmen wird.
*****
2014-07-02

Muss FPÖ-Politiker Detlef Wimmer um sein Leben fürchten?


Detlef wird es allerdings nicht überleben

Dass  der  verhaltensauffällige   Kriminalbeamte  Uwe Sailer und  der  FPÖ-Sicherheitsstadtrat
Detlef Wimmer (beide aus Linz) nicht die besten Freunde sind, kann man aus verschiedenen
Beiträgen auf Sailers Facebook-Seite ersehen.
Nun scheint Wimmer offenbar genug zu haben und will klagen. Auf Sailers Facebook-Seite
stellt  man  sich die Frage,  was dieser klagen will.  Offenbar ist man sich dort keiner Schuld
bewusst.   Aber man stelle sich gerne der Herausforderung – nun jetzt wird es bedenklich –
und meint:  „Detlef wird es allerdings nicht überleben.“
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Muss der FPÖ-Politiker nun um sein Leben fürchten,  wenn er den Rechtsweg beschreitet?
*****
2014-04-02

EuGH-Urteil erlaubt Internetsperren


Der Zensur Tür und Tor geöffnet



Der  türkische  Premier,  Recep Erdogan,  hat EU-Reife erlangt.  Bevor sich unsere Leserschaft
nun  die  Frage  stellt  ob wir verrückt geworden sind,  wollen wir unsere Aussage untermauern.
Bekannterweise  ließ Erdogan „Twitter“ und nun auch „You Tube“ sperren.   Dies geschah zwar
aus  persönlichen Befindlichkeiten,  aber ein jetzt gefälltes Urteil des EuGH bestätigt sein Vor-
gehen zumindest indirekt.
Gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes können nun Internetanbieter richterlich
gezwungen werden,  Webseiten die „überwiegend“ Urheberrecht geschütztes Material illegal
anbieten,  zu  sperren.   Wobei  der  Begriff  „überwiegend“  nicht  näher definiert wird.  Damit
wurde  die  Büchse  der Pandora geöffnet,  denn dieses Urteil legt den Grundstein für Zensur.
Anstatt  Urheberrecht-Streitigkeiten  auf  dem Rechtsweg auszutragen – was eigentlich der
normale  Weg  wäre – öffnen die Richter des EuGH mit ihrem Urteil,  der Zensur im Internet
Tür  und  Tor.   Heute  sind  es noch Webseiten die gegen das Urheberrecht verstoßen und
schon morgen vielleicht politisch oder anderweitig unliebsame Internetplattformen.
Also ist Recep Erdogan der EU nur einen kleinen Schritt voraus und hat – zumindest was
Zensur betrifft – bereits EU-Reife erlangt.
*****
2014-03-27

Vergewaltiger mittels Hilfe privater Videoüberwachung verhaftet

Die Erfolge privater Videoüberwachungen reißen nicht ab

 
Nachfolgender Beitrag erschien gestern in der Kronen Zeitung. Wieder einmal hat ein Kultur-
bereicherer  es  nicht  verstanden,   dass Frauen beim  Sex freiwillig mitmachen sollten und
auch damit einverstanden sein müssen, denn sonst ist es eine Vergewaltigung.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 27.05.13)
 
Die bedauerlichen „Einzelfälle“ von sexuellen Übergriffen häufen sich in letzter Zeit auffallend.
Aber  dies  ist  nicht  das  Thema  unseres  Beitrags,  obwohl es sicher einen wert wäre.  Heute
geht  es  um  die Videoüberwachung,  die  von  Privatpersonen durchgeführt wird.  Wie wichtig
diese  ist,  wird durch den Krone-Beitrag sehr schön dokumentiert.  Allerdings hat dieser einen
kleinen Schönheitsfehler, der jedoch wegen des Erfolges verzeihbar ist
 
Unter  dem Video-Standbild ist zu lesen,  dass es im Lokal eine Videoüberwachung gab und
daher  konnte  der  Verdächtige  anhand  der  Bilder  vom Wiener Landeskriminalamt ausge-
forscht werden.  Wie man auf dem Foto einwandfrei ersehen kann, kann diese Kamera nicht
im  Lokal  angebracht gewesen sein.   Es sei denn,  die Gäste behalten dort ihre Anoraks an
und parken ihre Fahrzeuge (roter Pfeil) vorm Tresen.
 
Also musste besagte Videokamera auf den Außenbereich des Lokals gerichtet sein und das
bringt  Personen  wie  den  Ober-Datenschützer  Hans  Zeger  von  der ARGE DATEN auf die
Palme.  Er spricht sich gegen die  Videoüberwachung von  Privatpersonen aus.   Dabei ist es
ihm  offensichtlich  egal,  ob damit Straftaten aufgeklärt werden.   Er vertritt die Meinung, dies
sei  Aufgabe der Polizei.  Wir haben in den Beiträgen „Verbot von Videokameras in …“  und
„Ab heute beim HOFER“ darüber berichtet.
 
Ohne  die  Außenkamera  oder die nach außen gerichtete Kamera wäre der Täter in diesem,
sowie  in etlichen anderen Fällen,  nicht gefasst worden.   Es ist richtig, dass es Aufgabe der
Polizei ist Straftäter zu fassen.  Aber was spricht gegen eine Hilfe aus der Bevölkerung?  Es
sind in Wien und in anderen Städten derart viele Videokameras montiert,  sodass jene,  die
von Privatpersonen betrieben werden sicherlich nicht ins Gewicht fallen.
 
Haben die extremen Datenschützer(innen) etwas zu verbergen, weil sie sich so gegen eine
Videoüberwachung aussprechen?   Jedenfalls stellt für uns die ARGE DATE mit ihrem über-
triebenen  Datenschutz-Geschwätz,  eine  Institution  zur Verhinderung zur Aufklärung von
Straftaten dar.   Das erstaunliche Argument bzgl. des Datenmissbrauchs bei privater Video-
überwachung wird nicht schlagend. Denn es können auch zufällig aufgenommene Videos
oder Fotos (beim Sport, im Urlaub odgl.) missbräuchlich verwendet werden.   Davor ist nie-
mand gefeit und  der/die Betroffene muss in einem solchen Fall  – so oder so –  den Rechts-
weg beschreiten.
 
Apropos HOFER:  Bei  ERSTAUNLICH  hat  man  sich die Kamerabrille besorgt.   Sie schaut
todschick  aus  und  kann  stilistisch  mit  jeder  Markenbrille  mithalten.   Neben einem Etui,
werden  zwei  Austauschgläser (grün und transparent),  eine 4 GB SDHC-Speicherkarte und
ein USB-Kabel (zum Laden und zur Datenübertragung) mitgeliefert.
 
 
Die eingebaute Videokamera liefert gestochen scharfe Bilder (Auflösung: 1280×720).  Beim
Testvideo  wurde  die  Auflösung  von  uns  stark  reduziert,  um unnötige Ladezeiten zu ver-
hindern.
 
TESTVIDEO: © erstaunlich.at
 
Hoffentlich  wurde  die  vorbeifliegende  Taube  nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt
und  ruft den Ober-Datenschützer Hans Zeger auf den Plan.  Aber Spaß beiseite, wir können
nur jedermann(frau) empfehlen, sich diese Kamerabrille zu kaufen.
 
 
*****
 
2013-05-28

Kommt ein Viertes Reich? TEIL2


E-Mail von Kawther Salam

Bezugnehmend zu unserem Beitrag  „Kommt ein Viertes Reich?“  haben wir von Frau
Kawther Salam ein E-Mail bekommen, dessen Inhalt wir unseren Leser(innen) nicht vor-
enthalten wollen. Allerdings beschränken wir uns auf die erstaunlichsten Passagen, da
sich das besagte Mail wie eine Propagandaseite gegen Israel liest und wir nicht gewillt
sind für Frau Kawther diesbezüglich Werbung zu machen.

 

Als Motivation ihres Mails gibt Kawther an,  dass wir über sie entsprechende Behaupt-
ungen getätigt haben,  die nicht den Tatsachen entsprechen und sie dies nicht un-
widersprochen lassen will.   Dazu führen wir aus, dass die Dame als Beruf Journalistin
angibt und wir eigentlich erwarten konnten,  dass sie unseren betreffenden Beitrag
sinnerfassend lesen kann.   Aber offenbar war sich nicht Willens den Beitrag „Kommt
ein Viertes Reich?“  sinnerfassend zu lesen und interpretierte diesen auf ihre eigene
Weise.

 

Medienträchtige Anlehnung besteht

Frau Kawther wirft uns vor, sie mit Hitler gleichzusetzen und sieht das als ehrenrührig.
Wo die Dame diesen Vorwurf erkennen will, bleibt uns leider verborgen. Wir schrieben
nämlich wörtlich: „Offenbar in medienträchtiger Anlehnung an das „Dritte Reich“, wird
auf der Webseite zum Boykott des  Staates Israel  (Anm.d.Red.-Juden)  aufgerufen.
Auch wird Israel (Anm. d.Red.-Juden) als Kindermörder bezeichnet.“   Dazu veröffent-
lichten wir folgende Bilder:

 

  

 

 

 

Die beiden rechten Fotos  (BOYCOTT ISRAEL und KINDERMÖRDER ISRAEL) pran-
gen auf der  Webseite  „ www.kawther.info“.   Betrachtet man die linken Bilder und
vergleicht sie mit denen auf der Webseite   „www.kawther.info“,  kann eine medien-
trächtige  Anlehnung wohl  kaum in  Abrede gestellt werden.   In Ermangelung des
Staates Israel, musste sich Hitler wohl oder übel auf das Wort Juden beschränken.

 

Die israelische Bevölkerung ist zu 80 Prozent jüdisch.  Daher setzen wir das Wort Israel
mit der jüdischen Bevölkerung in diesem Staat gleich.   Es sei denn, dass mit dem Boy-
kottaufruf und der Bezeichnung Kindermörder, die restlichen 20 Prozent der arabischen
Minderheit gemeint sind. Dann korrigieren wir unseren Standpunkt natürlich sofort.

 

Wir haben die Webseite auf der Beiträge von Kawther stehen,  als hetzerisch, antise-
mitisch und judenfeindlich bezeichnet.   Diese Vorwürfe stellt sie in Abrede und meint,
sie könne nicht antisemitisch sein, da sie selbst Semitin sei. Wir haben auch nicht ge-
schrieben,  dass Kawther antisemitisch eingestellt wäre, sondern die Webseite „www.
kawther.info“  als solche bezeichnet. Nebenbei sei erwähnt,  dass auch Semit(innen)
durchaus eine antisemitische Einstellung haben können.

 

Israel des Genozids beschuldigt

Wir wollen nicht in Abrede stellen, dass es im Zuge der Kriegshandlungen zu Übergrif-
fen einzelner  Soldat(innen) gekommen ist.   Interessant ist allerdings,  dass auf der
Webseite „www.kawther.info“  kein einziges Wort von Gräueltaten palästinensischer
Terroristen zu lesen ist.

 

Man kann davon auszugehen,  dass der Staat Israel keinen  Völkermord am palästinen-
sischen Volk begeht oder begangen hat. Denn mit dieser Aussage rechtfertigt Kawther
die hetzerischen Beiträge auf der Webseite „www.kawther.info“.

 

Zitat Kawther:

 „Als Opfer  von Genozid und  Vertreibung ist es mein Recht,  meine Pflicht,  die Täter
anzuklagen  und mein möglichstes zu tun um zu meinem Recht zu kommen und für mich
und  meine Leute,  und sogar für die  israelische Zivilisten,  Gerechtigkeit und Frieden
durchzusetzen.“

 

Erstaunlich ist die Tatsache,  dass sich Kawther israelische  Zivilisten als Feigenblatt um-
hängt, um hetzerische Beiträge auf  „www.kawther.info“  zu rechtfertigen. Wir glauben
nicht, dass der größte Teil der israelischen Zivilbevölkerung ein gesteigertes Interesse an
einer Vertretung durch diese Dame hat.

 

Kawther liest nicht vorhandene Texte

Zitat Kawther:

„Sie nennen meine Schriften  „hetzerisch“  und führen ein  „viertes Reich“  ins Treffen.
Weiter machen Sie meine Berichte über die Iftar-Treffen verächtlich,  nennen dieTeil-
nehmer daran „Radikale Vertreter des Islam“.

 

Die Dame liest Texte, die auf www.erstaunlich.at gar nicht vorhanden sind. Dieses Iftar-
Treffen wurde von uns gar nicht erwähnt, sondern veröffentlichten wir lediglich Fotos
von Politiker(innen) welche auf der Webseite „www.kawther.info“ prangen und schrie-
ben dazu wörtlich:

 

„Wer nun glaubt, dass über die in den obigen Bildern gezeigten Politiker(innen)  in übler
Weise hergezogen wird,  der irrt gewaltig.  Ganz im Gegenteil, diese Personen werden
in den betreffenden Beiträgen überschwänglich über den grünen Klee gelobt.“

 

„Daraus stellt sich für uns die Frage was wohl passieren würde,  wenn beispielsweise ein
Foto von H.C. Strache  auf einer  hetzerischen und  judenfeindlichen Webseite,  samt
überschwänglich löblichen Bericht auftauchen würde?“

 

Wie bereits erwähnt,  haben wir das  Iftar-Treffen überhaupt nicht erwähnt und es ist
uns rätselhaft wie Kawther behaupten kann,  dass wir die Teilnehmer dieses Festes als
radikale Vertreter des Islams bezeichneten.

 

Anbiederungen sind Realität

Schön langsam gewinnen wir den Eindruck, dass sinnerfassendes Lesen nicht eine Stärke
der palästinensischen Journalistin ist, denn wir schrieben in einem eigenen Absatz, welcher
mit dem Iftar-Treffen nichts zu tun hatte  – da wir dieses in unserem Beitrag nicht einmal
erwähnten –  folgendes wörtlich:

 

„Erstaunlich ist es für uns auch,  dass sich gewisse österreichische Politiker(innen), radikalen
Vertreter(innen) des  Islams anbiedern. Jüdische Mitbürger(innen) könnten dadurch zum
Schluss gelangen,  dass es vielleicht wieder besser wäre  Österreich zu verlassen, um nicht
eines Morgens in einem „Vierten Reich“ aufzuwachen.“

 

Zu dieser von uns getätigten  Äußerung stehen wir vollinhaltlich und die  erwähnten An-
biederungen sind leider traurige Tatsache, welche wir auch beweisen können. Auch ist es
kein Geheimnis,  dass zahlreiche islamische Staaten die Vernichtung Israels und damit der
jüdischen  Bevölkerung als  vorrangiges Ziel haben.  Daher verwendeten  wir den Begriff
„Viertes Reich“  und wollen diesen nicht im Zusammenhang mit dem Naziregime verstan-
den wissen.

 

Nebenbei  sei erwähnt,  dass auch  moslemische Personen  nicht abgeneigt sind,  dem
Mörder von 6 Millionen Juden zu huldigen.  Diesbezüglich kann im Beitrag „Heil Hitler auf
Türkisch“  nachgelesen werden.

 

Hetzerische Gruselstory

Aber zurück zur Webseite  „www.kawther.info“ und deren Verteidigerin  Kawther Salam.
Wir konnten auf besagter Webseite kein gültiges Impressum ausfindig machen. Allerdings
möchten wir unseren Leser(innen) Auszüge aus einem hetzerischen Beitrag auf   www.
kawther.info“  zur Kenntnis bringen, welcher getrost stellvertretend für zahlreiche andere
Beiträge auf besagter Webseite bezeichnet werden darf.

 

Die Organräuber von Kawther Salam

 

Unabhängig vom  jüngst veröffentlichten  Artikel des  schwedischen Journalisten Donald
Boström über  die israelischen Morde  an Palästinensern um deren Organ zu entnehmen
und zu verkaufen und unabhängig von dem hysterischen Geschrei der Israelis und ihren
Dementis ……

 

Die meisten getöteten Widerstandskämpfer wurden zur „Autopsie” gebracht und sogar
Verwundete wurden aus den  Krankenhäusern entführt…  (Anmerkung der Redaktion:
Wir nennen diese Leute Terroristen.)

 

In vielen  Fällen brachten  Militärkommandeure der  sogenannten  „Zivilverwaltung” die
Leichen ermordeter  Palästinenser ihren Familien  mitten in der Nacht zurück und nach
einigen Tagen „Internierung” der Leichen….

 

Wenn es sich um normale Begräbnisse handeln würde und die Organe der Opfer nicht
gestohlen worden wären, warum sollte man sie in der Dunkelheit der Nacht bestatten?
Die Familien der Opfer wussten alle, dass sie leere Körper zurückerhielten, die mit Baum-
wolle ausgestopft wurden um dann in der Mitte der Nacht begraben zu werden….

 

Ich weiß,  dass der kriminelle „Staat Israel” die Organe von Palästinensern sammelt, die
vom israelischen Militär aus den Notfallaufnahmen der palästinensischen Krankenhäuser
in Hebron,  Nablus, Ramallah,  Jenin und überall in der Westbank und Gaza gekidnappt
wurden, und sie zum israelischen Krankenhaus  (oder besser Fleischerei)  Abu Kabir in
Tel Aviv  schafft…..

 

Dieser Tenor zieht sich durch den gesamten Beitrag.   Allerdings bleibt die Autorin jeg-
lichen nachvollziehbaren  Beweis für ihre Anschuldigungen schuldig.   Aber es kommt
noch dicker, denn Kawther meint in ihrem Beitrag unter anderem folgendes:

 

„Eingedenk dieser  Fakten und solange Israel nicht Klarheit schafft, wer alles zu dieser
Organmafia gehört, steht für mich fest:   Der gesamte israelische Staat und die ganze
israelische Nation,  die die fortwährende militärische Besatzung  akzeptiert ist  in Ver-
brechen gegen die Menschlichkeit involviert.“

 

Nur die in Israel lebende Juden gemeint

Der  Staat  Israel kann über  eine Gruselstory,  für den  Kawther keinerlei  nachvollzieh-
baren Beweis erbringt,  keine Aufklärung schaffen.  Ereignisse die nicht stattgefunden
haben, können auch nicht aufgeklärt werden.  Damit ist die gesamte israelische Nation,
die zu 80 Prozent aus Juden besteht, ein Teil der Organmafia welche Palästinenser ent-
führen und ermorden, um sie ihrer Organe zu berauben. Zu diesem Schluss kommt man
nämlich, wenn man der Argumentation von  Kawther folgt.   Wenn das nicht Hetze ist,
fragen wir uns was eigentlich Hetze bedeutet.

 

Da sind wir aber höchst erstaunt,  dass Kawther Salam in dem an uns gerichteten Mail
behauptet, dass sich ihr Boykott nicht gegen alle Juden richtet.   Hier wollen wir fairer-
weise korrigieren, denn die Dame meint, dass die Juden die außerhalb Israels leben kein
Thema für sie sind. Nun, da sind wir ungemein erleichtert,  denn dann bleiben  „nur“
mehr rund  6,1 Millionen in Israel lebende Juden, die sich beispielsweise als Organräuber
bezeichnen dürfen.

 

Eine Überprüfung kann nicht schaden

Auch ist Kawther Salam wörtlich „erstaunt“ darüber, dass die Webseite „www.kawther.
info“  dem Verfassungsschutz gemeldet wurde und meint in ihrem Mail:   „Ich schreibe
inzwischen seit 9 Jahren über die Fakten der israelischen Besatzung auf dieser Website,
zum Teil mit sehr harten Worten, aber das ist anscheinend nicht der Anlass Ihrer Kritik.“

 

Da dürfen wir Frau Kawther beruhigen, denn genau die Berichterstattung auf  „www.
kawther.info“ war und ist der Anlass unserer Kritik. Und wenn die Dame nun  mit einer
9-jährigen Schreibtätigkeit  argumentiert meinen wir, dass es schon Zeit und durchaus
angebracht ist, dass sich der Verfassungsschutz die besagte Webseite etwas genauer
ansieht.

 

Und zum Schluss können wir der Frau Kawther Salam nur empfehlen den Rechtsweg
zu beschreiten,  sollte sie sich durch unsere Berichterstattungen in Rechtsgüter wie
Ehre oder Vermögen geschädigt sehen.

 

*****

2011-09-04
 

Wort des Herausgebers


Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Wieder ist ein Jahr vergangen und „ERSTAUNLICH“ ist nun knapp über zwei Jahre alt. Das
Leser(innen)-Publikum  ist  beachtlich  angewachsen  und die  Zugriffszahlen  können  sich

durchaus sehen lassen.  Dieses Online-Magazin ist  inzwischen  ein  fester  Bestandteil der
österreichischen Bloggerszene geworden.

Diese Erfolge freuen mich natürlich ungemein,  jedoch gab es diese nicht gratis,  sondern
waren mit viel Arbeit verbunden.  Gründliche Recherchen,  lesenswerte Beiträge und Auf-
deckungen von so manchen  Erstaunlichkeiten, verhalfen „ERSTAUNLICH“  zu einem ge-

wissen Bekanntheitsgrad innerhalb Österreichs. Dass ich dies nicht alles alleine schaffen
konnte  ist klar.  Deshalb möchte  ich mich  bei meinen kleinen  aber feinen  Team für ihre
Arbeit bedanken.

Mein Dank gilt auch  einem Mann,  der namentlich  nicht genannt werden  will und  daher
nicht im Impressum steht. Besten Dank lieber XY für Deine ausgezeichneten Recherchen
in diesem Jahr. Ich hoffe auch auf Deine wertvolle Unterstützung im Jahr 2011.

Aber  auch  Leser(innen)  unterstützten  diese  Webseite und  lieferten Anregungen  und  so
manches  erstaunliches Material.  Diesen gebührt ebenfalls  ein Dankeschön.  Auch gelang
es meinem Team und mir  Personen zu helfen,  welche sich an  „ERSTAUNLICH“  wandten,

weil sie z.B. von Behörden ungerecht behandelt wurden. Diesbezüglich gab es sehr schöne
Erfolge  zu Gunsten  dieser Menschen,  durch Berichterstattung und kooperative  Gespräche
mit den Behördenvertretern.

Etliche  politische  Berichterstattungen  hatten  Auswirkungen  bis  in  die  hohe  Politik  und
lösten dementsprechenden Wirbel aus. Da gab es zum Beispiel den Grünen Gebi Mair, der
sich als selbsternannter Drogenexperte wähnte oder die Grüne Menschenrechtssprecherin
Alev Korun,  deren Konterfei plötzlich  auf einer  islam-fundamentalistischen  Webseite auf-

tauchte.

Auf  Grund  der  Berichterstattung  dieser Webseite,  sahen sich die  Grünen  veranlasst ihre
eigenen Beiträge zwecks Schadensbegrenzung zu entfernen. Wie ich aus gut unterrichteter
Quelle informiert wurde, steht  „ERSTAUNLICH“  seitdem auf der Liste der Grünen.  Was im-

mer das auch heissen mag, ich kann damit gut leben.

Dieses Online-Magazin veröffentlichte als einziges Internetmedium, das geheim gehaltene
Rzeszut-Dossier.  Die Causa Kampusch bewegt noch immer die  Gemüter sehr vieler Men-

schen,  wie es die enormen  Zugriffszahlen und Downloads auf dieser Webseite, nach Ver-
öffentlichung des Dossiers bewiesen.

Aber auch Kindern wurde die Unterstützung von „ERSTAUNLICH“ zuteil. Nach der Bericht-
erstattung über das Nikolausverbot bei den Wiener Kinderfreunden, mussten unsere Klein-

sten auf einmal nicht mehr auf den Nikolo verzichten.

Zum Jahresende hat sich diese Webseite etwas näher mit der Non-Profit-Organisation WWF
beschäftigt  und  aufgedeckt,  dass  diese zwar  Wasser predigen aber offenbar  lieber  Wein
trinken. „ERSTAUNLICH“  wird die Fischer und Daubler an der March und der Thaya weiter-

hin unterstützen und alles versuchen, dass diese nicht den finanziellen Eigeninteressen des
WWF zum Opfer fallen.

Das waren nur einige Beispiele aus dem breit  gestreuten Portfolio dieses Online-Magazins.
Der  Bekanntheitsgrad von  „ERSTAUNLICH“  wird auch darin bestätigt,  dass immer wieder
Beiträge ihren Weg in die großen Medien (Print und Online) finden. Dagegen habe ich auch
nichts einzuwenden,  denn nur so kann ein  Problem oder  Anliegen einer größtmöglichsten
Menge von Personen kundgetan werden.

Allerdings  wenn ein derart großes  Medium in seiner  Selbstherrlichkeit glaubt über alles er-

haben zu sein und ohne zu fragen  Fotos dieser Webseite entnimmt und  sogar die Quellen-
angabe  unterlässt,  muß  dieses  erfahren wie  wehrhaft  ich  sein  kann.  Die  Tageszeitung
„Österreich“ hatte schon das Vergnügen diese Erfahrung mit mir zu machen.

Auch versuchte man schon mir den Mund zu verbieten.  Die Stadt Wien forderte mich über
ihre Anwälte auf,  die Beiträge über die MA 62,  bzgl. amtlicher  Abmeldungsandrohungen
zu entfernen,  da sie sich in  ihrer  Ehre gekränkt  fühlten.  Die Beiträge wurden  selbstver-

ständlich nicht entfernt.

Diesen Herrschaften sei gesagt, dass es auf „ERSTAUNLICH“ keine amtliche Zensur geben

wird.  Auch bin ich nicht durch  Anwaltsbriefe und deren  Klagsandrohungen beeindruckbar.
Sollte sich wer durch Beiträge auf dieser Webseite in Rechtsgüter wie Ehre oder Vermögen
verletzt sehen,  soll er den Rechtsweg beschreiten.  Ich werde auch in so einem  Fall meine
Wehrhaftigkeit unter Beweis stellen.

Ich werde mir auch in Zukunft kein Blatt vor den Mund nehmen. Auf dieser Webseite werden
weiterhin gut  recherchierte  Erstaunlichkeiten veröffentlicht,   auch wenn diese so  manchen
Personen oder Organisationen unangenehm oder peinlich sind.

Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von  „ERSTAUNLICH“  einen guten Rutsch und

ein erfolgreiches Jahr 2011. Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im
neuen Jahr treu und empfehlen Sie es weiter.

Erich Reder

2010-12-31
 

Gewalt gegen Frauen als Kunst


Keine Kunstexpertin

Kein Kunstliebhaberin für Gang-Bang und Sado-Masospiele dürfte jene Steuerprüferin
gewesen sein, die in einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.

In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu bezahlen.

Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.

All Inclusiv

In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten Gruppensex und Peitschenspiele, Ge-
tränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten. Die Verabreichung von Speisen ist
normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von 10 Prozent belastet.

Steuerschonend

Dieser Klubbetreiber hatte offensichtlich nicht so gute Kontakte, um seinen Rotlichtbetrieb
als Kunst zu verkaufen und dafür Subventionen zu kassieren. Er versuchte sich in anderer
Form zu behelfen.

Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form

von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“. Essen ist ja auch eine dringende
Notwendigkeit um Kondition zu erlangen, wenn es anschliessend zur Sache gehen soll.

Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer an das

Finanzamt ab. Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war und auch kein Kunst-
verständnis hatte, stiess  dies sauer auf und  beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem
Fall die Haupt- und Nebenleistung nicht voneinander trennbar wären.

Der Finanzamtsbescheid

Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale die von
den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent für die ge-
samte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuernachzahlung.  

Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen Finanz-

amtsbescheid nicht akzeptieren wollte. Aber auch der unabhängige Finanzsenat hatte
offensichtlich wenig Kunstverständnis und wies die Beschwerde ab.

Frustfressen

Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zum
Zweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu Sexual-
kontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexualkontakte“
diene.

So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings führte der

UFS weiter aus: „Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner
sich auf das Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“

Bis zum VwGH

Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem Verwaltungs-
gerichtshof. Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls der Rechts-
meinung des UFS, dass man  zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der Einheit
-lichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)

Interessante Fragen

Nun wird es natürlich interessant, mit welchem Steuersatz die „Swingerkunst“ in der Seces-
sion“ versteuert werden wird. Aus diesem und auch aus anderen Gründen wird der LAbg.
Mag. Gerald Ebinger (FPÖ), morgen eine dringliche Anfrage bei der Gemeinderatsdebatte
stellen. Folgende Punkte sollen geklärt werden.

1) Welche gesetzlichen Auflagen beziehungsweise Vorschriften(Feuerpolizei, Hygiene,
    Nassräume,…) müssen konzessionierte sog. „Swingerclubs“ bzw. Laufhäuser erfüllen?
2) Waren diese Voraussetzungen bei der Kunstinstallation von Christoph Büchel in der
    Secession gegeben?
3) Wer kontrollierte diese behördlichen Vorgaben wie oft?

4) Wird die Vergnügungssteuer in voller Höhe eingehoben oder findet hier eine konkur-

     renzverzerrende  Begünstigung statt, weil ein normaler „Swingerbetrieb“ im Rahmen
     einer Ausstellung betrieben wird?
5) Können sie garantieren, dass der „Bar-Club E6“ für die Einnahmen, Getränke und
    dergleichen Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer bzw. Getränkesteuer abführt?

6) Die Umbaukosten von 90.000 Euro werden laut GR Woller (SPÖ) von den Einnahmen
    durch den „Swingerclub“ abgedeckt. Dies sind aber nicht die gesamten Kosten, die
    Räumlichkeiten müssen ja auch wieder rückgebaut werden. Können sie garantieren,

    dass die Einnahmen nach Steuer tatsächlich diesen Gesamtbetrag abdecken können
    oder bleibt ein Restbetrag aus Förderungen über?
7) Ist es üblich, dass die Stadt Wien Gewerbeunternehmen durch von ihnen subvention
     -erte Institute Fördermittel für Investitionen vorschießt?

8) Können Sie ausschließen, dass im Rahmen dieser „Performance“, „Raum für Sexkultur“,
    auch professionelle Sexarbeiterinnen an den Vergnügungen teilnahmen bzw. noch teil-
    nehmen?
9) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, dass Personen vor Ort nicht mit Geschlechts-
     krankheiten oder HIV infiziert werden?
10) Gab es bei der Vergabe der Kunstinstallation an einen „Swingerclub“ in der Seces-
       sion eine Ausschreibung?

11) Wenn ja, zu welchen Kriterien?
12) Wussten Sie im Vorfeld der Kunstaktion darüber Bescheid?
13) Wenn ja, waren Sie damit einverstanden?
14) In welchen anderen Wiener Kultureinrichtungen sind derartige Kunstimpressionen
       mit „Swingerclubs“ in Zukunft geplant?

15) Werden diese auch mit Steuergeld indirekt gefördert.
16) Nach welchen Kriterien sind die Eintrittspreise im Rahmen von sechs bis 42 Euro
       zu entrichten und inwieweit sind diese gendergerecht?
17) Welche anderen, einem „Swingerclub“ ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme der Sado

       -MasoSzene im Ammerlinghaus werden durch die Stadt Wien in Zukunft noch gefördert
        werden?
18) Sehen sie diese Form der „ars amandi“ auch als förderungswürdige Kunst?

19) Ursula Stenzel, Vorsteherin des Bezirks Innere Stadt, zu dem die Secession gehört,
    hat in einer Aussendung gemeint: „Unter    Vortäuschung falscher Tatsachen wurde
    die Zustimmung des Bezirkes zu einer Veranstaltung im Rahmen einer Kunstausstell-
    ung in der Secession erschlichen, weil weder im Konzessionsansuchen noch bei der
    Eignungsfeststellung der Secession für die besagte Ausstellung von einer Gruppen-
    sex-Veranstaltung die Rede war“. Fehlt nun die Bewilligung aus dem Grund der Nicht-
    igkeit, wird diese aufgrund der Erschleichung unter Vorgabe falscher Tatsachen ent-
    zogen oder bleibt die Bewilligung trotz Täuschung bestehen?
20) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kunstinstallation bis April 2010 bestehen
    bleibt?

Man darf auf die Antworten der sozialdemokratischen Stadtregierung gespannt sein. Viel-
leicht rechtfertigt man sich damit, dass der Kabas, der im übrigen nicht der FPÖ sondern
dem BZÖ angehört, seinerzeit auch in einem Puff war.

Gewalt gegen Frauen als Kunst

Erstaunlich ist auch, dass gerade die Sozialdemokraten und die Grünen permanent für
Frauenrechte eintreten. Die selben Personen predigen auch unaufhörlich gegen Gewalt
an Frauen und finden dann nachfolgende Szenarien als Kunst und fördern diese noch
mit öffentlichen Mitteln.



Mehr an Doppelmoral ist zur Zeit nicht zu überbieten. Und nochmals zum Schluss für alle
Leute mit diesem erstaunlichen Kunstverständnis. Gruppensex in Swingerclubs und Sex-

ualpraktiken wie Sado-Maso haben mit Kunst nicht das geringste zu tun.

*****

2010-02-25
  

Stalker werden erschossen

Erhöhter Schusswaffenbedarf

In der Vorwoche war in einigen Zeitungen zu lesen, dass die Bevölkerung an der Ostgrenze
unseres Landes, sich mit Schusswaffen aufrüstet. Eine erhebliche Antragssteigerung von
waffenrechtlichen Urkunden, sei bei den Behörden spürbar.
Grund für das gestiegene Schutzbedürfnis sind die Umtriebe von kriminellen Ostbanden,
speziell in den grenznahen Regionen. Ob der Besitz einer Schusswaffe wirklich „der Stein
der Weisen“ ist, darüber kann man wahrscheinlich endlos diskutieren.

Subjektives Sicherheitsgefühl

Subjektiv gesehen vermittelt eine Waffe im Haus sicherlich ein erhöhtes Sicherheitsgefühl.
Sollte es wirklich zum „Worst Case“  kommen und der Gebrauch einer Schusswaffe un-
vermeidlich sein, wird vermutlich jeder Mensch anders reagieren.

Jeder Mensch hat das Recht sich zu verteidigen

Wir wollen festhalten, dass wir nicht zu den Waffengegnern zählen. Pazifismus ist nicht
unser Ding. Jeder Mensch sollte das selbstverständliche Recht haben, Angriffe auf sein
Leben, seine Gesundheit und sein Vermögen mit allen ihn gebotenen Mitteln zu abzu-
wehren.

Erstaunliche Postings im IWÖ-Forum

Auf jeden Fall hat uns dieses Thema dazu veranlasst, ein wenig im Internet zu stöbern.
Dabei sind wir auf das Forum der „IWÖ“ (Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht
in Österreich) gestoßen.
In einem Themenblock dieses Forums, der sich „Neu- und ganz interessant für uns!“
nennt, haben wir einige Postings gefunden, von denen wir Ihnen zwei Stück nicht vorent-
halten wollen.
 
Da postet das Mitglied „3030win“ folgendes wortwörtlich: 
3030win
Frühmorgens wurde ich von der Polizei telefonisch geweckt und höflich ersucht, zu meinem
Auto zu kommen. „Oh jeh“ dacht ich mir da!
Mein Auto stand inmitten von neun anderen, schön in einer Parkreihe, wie es sich gehört.
Alle Autos waren aufgebrochen (Kraftschaden an der Beifahrertür), Inhalte – speziell CD-Radios
– fehlten. Riesenwirbel bei den anderen herumstehenden Besitzern.
Nur mein Auto war unbeschädigt, es fehlte nichts. Die noch etwas jungen, unerfahrenen Poli-
zisten staunten nur so. Vielleicht hatten sie mich gar als Täter in Verdacht? Ein älterer Polizist
war nicht erstaunt und sagte:
„Eh kloar, dass Ihnen nix fööht! Seee haben auf der Beifahrerseit´n eine beschossene Pistolen
-Zielscheibe mit dazugehörendem Gehörschutz liegen. Davor haben die Bücha gewaltigen
Respekt!“ Um alle Probleme auszuschliessen, zeigte ich gleich freiwillig meinen WP her.

Also, Sportkameraden, man weiss jetzt, was uns vielleicht schützen kann. Macht es mir nach,

vergesst einfach wie ich eine durchlöcherte Zielscheibe im Auto.
Könnte mächtig helfen! Meine Freunde machen´s schon.
_________________
Mitgliednummer: 5598
 
Zu diesem Posting nimmt  Gen.Sek. Dr. Zakrajsek, seines Zeichens Moderator der
IWÖ-Foren, mit folgenden Worten Stellung:
 
zakrajsek
Daraus folgt, daß eine liberale Handhabung bei der Vergabe von Waffenpässen die Kriminali-
tätsrate bedeutend herunterdrücken würde.
Man müßte das aber auch entsprechend publizieren. Gewisse Delikte, wie etwa Stalking,
würden überhaupt verschwinden.
Ende des Postings
 

Da hatte der Gauner aber Respekt

Da meint doch dieser „3030win“ tatsächlich, sein Auto wurde deshalb nicht aufgebrochen,
weil am Beifahrersitz eine beschossene Zielscheibe und ein Gehörschutz lag. Vor diesen
Dingen haben die Gauner ja gehörig Respekt, so zumindest die Aussage des Polizisten, laut
Angabe von „3030win“.

Schrottauto für Autodieb uninteressant

Wir können dem Kampfposter mit absoluter Sicherheit sagen, dass gerade jene Gegenstände
einen Autodieb beflügelt hätten in dieses Fahrzeug einzubrechen, da er eine Waffe im Innen-
raum vermutet hätte.
Vermutlich ist das Auto eine derartige „Schrottkiste“, sodass es vom Einbrecher nicht einmal
eines Blickes gewürdigt wurde.  Auch Ostblockautodiebe haben bereits gehobene Ansprüche.

Waffenpässe senken die Kriminalitätsrate

Der IWÖ-Häuptling schließt daraus, dass eine liberale Handhabung bei der Vergabe von Waf-
fenpässen die Kriminalitätsrate bedeutend herunterdrücken würde. Was er mit diesem Satz
meint, wird wohl  für immer sein Geheimnis bleiben.

Publizierung enorm wichtig

Aber er setzt noch einen drauf indem er meint, dass durch entsprechende Publizierung,
gewisse Delikte wie z.B. Stalking überhaupt verschwinden würden. Wir verstehen diese
Aussage so: Bist Du ein Stalker, wirst Du erschossen.

Die Schule geschwänzt?

Bei dem Kapitel notwehrfähige Güter dürfte der gelernte Jurist Dr. Zakrajsek den Unterricht
geschwänzt haben. Denn sonst müsste er wissen, dass man sich gegen einen Stalker nicht
mit der Schusswaffe verteidigen darf. Dafür muss der Gestalkte schon den Rechtsweg
beschreiten.

Begründung für schlechten Ruf

Schusswaffen und deren Inhaber haben ohnehin nicht den besten Ruf. Ob dies gerechtfertigt
ist oder nicht, sei dahingestellt. Allerdings tragen diese beiden Zeitgenossen mit absoluter
Sicherheit dazu bei, dass Waffengegner den schlechte Ruf von Waffenbesitzern  begründen
können.
*****
2009-12-02  

Cyberstalking ?

 

EV gegen Cyberstalking

Das ist wohl erstmalig in der Justizgeschichte von Österreich. Haben einige Schlaumeier
bis dato geglaubt, Unwahrheiten über ungeliebte Personen via Internet verbreiten zu
können und dabei ungeschoren davon zu kommen, dürfte sich das jetzt ändern.
   
Die nachfolgend eingescannte „Einstweilige Verfügung“ ist der erste Beweis dafür,
dass auch bei der Justiz ein Umdenken stattfindet.
 

   

 

 

Paradebeispiel

Ein typisches Beispiel für diese Schreiber, die glauben das Internet sei ein gesetzloser Raum,
ist der Herausgeber des Gerichtsblog „Blaulicht und Graulicht“.
Wir haben schon vor einigen Tagen, nachfolgenden Beitrag über ihn verfasst.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches

Zu diesem Zeitpunkt haben wir noch nicht gewusst, was ihm heute ins Haus flattert.
Oswald hat, wie schon berichtet, unwahre Beiträge über den Herausgeber von

„ERSTAUNLICH“ auf seinem Webblog geschrieben. Auch griff er den Wiener Rechts-
anwalt Mag. Werner Tomanek an, indem er ihm strafbare Handlungen unterstellt.

Lasst mich mitleben

Auch schreibt er in Mails oder auf seinem Blog ganz unverblümt, wie man solche Attacken
vermeiden kann. Ganz einfach, man müsse ihn nur „mitleben“ lassen und schon bekommt
man eine gute Presse auf  „Blaulicht und Graulicht“:

Nun war offensichtlich der Zeitpunkt gekommen, wo beim Ersten die Toleranzgrenze über-

schritten wurde. Dieser Mann, den wir persönlich nicht kennen, ließ sich dies einfach nicht
mehr gefallen und beschritt den Rechtsweg.

Genug war genug

Da es sich bei der „Berichterstattung“ von Oswald offensichtlich um schwerste Verleum-
dungen und Beleidigungen handelte und er diese Aktionen beharrlich fortsetzte, tat die
Richterin das einzig richtige.

Sie erliess eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Marcus J. Oswald, der auch bei Gericht

kein unbeschriebenes Blatt ist.
Er sieht sich zwar als Machtfaktor des Internet, jedoch wird ihm nichts anderes übrigbleiben,
sich dem Willen des Gesetzes zu beugen. Anderfalls wird er die rechtlichen Konsequenzen
daraus zu ziehen haben.

Back to the roots

Vielleicht ist es für Oswald Zeit, eine „künstlerische“ Pause einzulegen, um sich etwas zu
sammeln. Möglicherweise wird ihm eine Nachdenkpause, wieder auf den Boden der Realität
zurückholen.

Die Freiheit der Presse zu beschneiden wäre katastrophal, dass darf aber nicht  dazu führen,

dass einige Personen glauben, sie können unter dem Deckmantel der „Pressefreiheit“ tun
und machen was sie wollen.

Auch Negativpresse ist gut

Es ist auch gut, dass Negativbeispiele aufgezeigt werden, den dazu ist eine Berichterstattung
auch da. Allerdings sollten die Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, über die ein Autor
schreibt.

Es kann nicht angehen, nur weil jemand eine andere Person, aus welchen Grund auch immer

nicht leiden mag, über diese Unwahrheiten verbreitet und beleidigt und glaubt dafür nicht zur
Rechenschaft gezogen werden zu können, weil es im Internet passiert.

Einer muss der Erste sein

Oswald spürt vermutlich als Erster, dass es so nicht geht. Wenn er nicht schnell die Notbremse
zieht, werden mit absoluter Sicherheit auch andere Personen gegen ihn rechtliche Schritte ein-
leiten.

Dem unbekannten Pionier dieser „EV“ darf gratuliert werden, den dieser Schritt ist sicherlich

ein Anfang auf neuem Terrain in der Justiz.

Stauni

  
2009-07-09
  

Swingen oder Essen

 

Keine Swingerin

Kein Freundin „nackter Tatsachen“ dürfte jene Steuerprüferin gewesen sein, die in
einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.

In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu
bezahlen. Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus
abführen.

All Inclusiv

In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten zum Ausleben seiner sexuellen
Neigungen mit Gleichgesinnten, Getränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten.
Die Verabreichung von Speisen ist normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von
10 Prozent belastet.

Steuerschonend

Das brachte den Klubbetreiber auf eine erstaunliche Idee.
Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form
von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“.

Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer
an das Finanzamt ab.
Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war, stiess dies sauer auf und
beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem Fall die Haupt- und Nebenleistung
nicht voneinander trennbar wären.

Der Finanzamtsbescheid

Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale
die von den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent
für die gesamte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuer-
nachzahlung.  

Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen
Finanzamtsbescheid nicht akzeptieren wollte.
Der unabhängige Finanzsenat wies die Beschwerde mit einer erstaunlichen Begründung ab.

Frustfressen

Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zum
Zweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu
Sexualkontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexual-
kontakte“ diene.

So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings ist die
weitere Ausführung des UFS wirklich erstaunlich.

„Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner sich auf das

Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“ (UFS)

Auf gut Deutsch heisst das, wer keinen Sexualpartner findet beschränkt sich aufs
„Frustfressen“.

Bis zum VwGH

Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem
Verwaltungsgerichtshof.
Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls  der Rechts-
meinung des UFS, dass man  zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der
Einheitlichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)

Dumm gelaufen für den Betreiber des Swingerklubs, der es jetzt amtlich hat, dass
für die Ersatzbeschäftigung „Essen“ statt „Swingen“ auch 20 Prozent Umsatz-
steuer zu bezahlen sind.

Stauni

  
2009-06-07
  

Die Rathausfrau

 

Diese Meldung haben wir in einer Aussendung der  „GRÜNEN Wien“  entdeckt.
Am Wiener Rathaus prangt seit einer Ewigkeit eine eiserne Skulptur: der Rathausmann.
Wir finden, es wäre an der Zeit, ihm eine RathausFRAU zur Seite zu stellen.
Dringend Partnerin gesucht

Kein Aprilscherz

     
Was wir anfänglich für einen verfrühten Aprilscherz gehalten haben, hat laut den
„GRÜNEN“ in Wirklichkeit einen ernsten politischen Hintergrund. Man will mit dieser
Aktion darauf aufmerksam machen, dass Frauen die im Magistrat oder in der Privat-
wirtschaft arbeiten, den Männern gegenüber benachteiligt sind.
Da sind die Wiener mit ihrem feschen gestanden Rathausmann gegenüber den
Parisern eindeutig im Vorteil. Denn welche Frau würde schon gerne neben
Quasimodo im Glockenturm der Notre Dame arbeiten ?

Der Wettbewerb

Die „GRÜNEN“ haben dazu einen eigenen Wettbewerb ausgeschrieben und für
den besten Entwurf ein Preisgeld von 200,- Euro in Aussicht gestellt.
Die Stadträtin Frau Monika Vana, die für diese Aktion offensichtlich Pat(e)in
steht, freut sich schon auf zahlreiche Zusendungen.
Wir unterstützen diese Aktion natürlich und schreiben ebenfalls ein Preisgeld aus.
Vorschläge mailen Sie uns bitte unter office@erstaunlich.at oder senden Sie
direkt an die Redaktion „ERSTAUNLICH“ Postamt Bruck/L. Leithagürtel 2
Postfach 6 A-2460 Bruck/Leitha. Einsendeschluss ist ebenfalls der 31.03.2009
Die Gewinnermittlung findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.

Der beste Vorschlag, bzw. die beste Idee wird von uns mit einer Prämie von
100,- Euro belohnt. Der oder die Gewinner(in) wird von uns schriftlich ver-
ständigt. Bitte vergessen Sie daher nicht Ihre E-Mail Adresse anzugeben.
Das etwas geringere Preisgeld resultiert daraus, dass wir keine von Steuergeldern
subvensionierte Partei sind, sondern dieses aus eigener Tasche bezahlen.

Kanditatinnen bitte melden

Und nun zum heiteren Teil dieser Aktion. Da wir strikte Befürworter der Quoten-
regelung sind, fordern wir das eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, den
Arbeitsplatz an der Spitze des Rathauses mit beiderlei Geschlecht zu besetzen.
Geeignete Kanditatinnen mögen ihre Bewerbung bitte bei der MA 2412, zu Handen
Herrn Ing. Breitfuss abgeben.
Bewerbungsformulare können bei der Sachbearbeiterin Frau Knackal angefordert
werden.

Auch Palasatene ist noch solo

Wir gehen aber noch einen Schritt weiter. Die Quotenregelung muss natürlich
auch im umgekehrten Fall eingehalten werden. Es ist daher nicht einzusehen,
dass vor dem Parlament nur die Palasatene Dienst schiebt. Ein männlicher Part
muß unbedingt gefunden werden.
Fühlt sich auch einsam
Wir haben da an einen Palästinenser gedacht, der aber auf Grund unseres strengen
Ausländergesetzes, eventuell Schwierigkeiten bei der Arbeitsbewilligung haben
könnte.
Wir ersuchen daher die „GRÜNEN“ diesbezüglich ihren politischen Einfluss
geltend zu machen, so das dieser Mann unverzüglich seinen Dienst antreten
kann.

Mißachtung der Quotenregelung in der Werbung

Auch in der Werbung stimmt die Quotenregelung nicht ganz. Eine Vorreiterrolle
hat eindeutig die Firma Almdudler mit ihrem „Trachtenpärchen“. Das nennen
wir Gleichberechtigung in Reinkultur.

Ein Vorbild der Quotenregelung
Aber was ist mit „Red Bull“ oder „Meister Propper“. Hier wird das männliche
Geschlecht sowohl im tierischen, als auch im menschlichen Bereich eindeutig
bevorzugt.
So geht das nicht und wir fordern daher den Eigentümer vom roten Bullen auf,
sich unverzüglich mit der lila Kuh von Milka zu fusionieren.
 
      Diese Beweisfotos wurden von uns gesichert !
Unbestätigten Meldungen nach, hat bereits Frau Knackal von der MA 2412 ein
Auge auf den muskulösen Putzmann „Propper“ geworfen und wir ersparen uns
daher eine adäquate Partnerin für ihn zu suchen.
Nun wieder zum Ernst des Alltages. Das mit den 100,- Euro Preisgeld meinen wir
ernst und ersuchen Sie daher uns zahlreiche Entwürfe zu senden.
In diesem Sinne ein schönes Wochenende.
Stauni
  
2009-03-21
  

Inhalts-Ende

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