Hinter den Kulissen von „Heimat ohne Hass“ – TEIL 2


Wofür sollten 100.000,- Euro aufgetrieben werden?

Scheinbar  ist  im Hause  „Heimat ohne Hass“. – bzw. was davon noch übrig ist – dicke Luft.
Nach  Sailers  Aussage  (obiger Screenshot),  wurde  bereits  Anzeige  erstattet.  Während
Otto Normalbürger bei einer Anzeige zur Behörde zu pilgern hat, scheint Sailer privilegiert
zu sein.  Er lässt sich – laut eigener Aussage – die Anzeige zukommen.  Wir werden nach-
fragen,  ob eine derartige Vorgangsweise rechtens ist.
Aber zurück zum Thema.   Im ersten Teil unseres Beitrags „Hinter den ….“ .haben wir
versprochen,  im Folgebeitrag recht interessante Postings zwischen dem  „Zwangsbe-
glückten“ und dem Domain-Inhaber der Webseite  „Heimat ohne Hass“  zu veröffent-
lichen.   Diesem Versprechen kommen wir nun nach.   Alle Screenshots stammen von
„facebook.com“.
Zur  Erklärung:  Uwe Sailer  schreibt  in den nachfolgenden  Postings unter dem Namen
„Werner  Holweg“.  Der  „Zwangsbeglückte“ nennt  sich  „Hanibal ******“.    Die  Identiät
von Hanibal ist uns zwischenzeitlich bekannt.  Er arbeitet in der IT – Branche bei einem
bekannten österreichischen Provider.  Dies könnte auch sein nachfolgendes Posting (!)
erklären:
Aber Uwe Sailer lässt nicht locker und antwortet auf die Feststellung, dass Hanibal nicht
HoH alleine sei, wie folgt:
Die Unterhaltung zwischen Hanibal und Uwe Sailer gestaltet sich recht interessant:
Auch eine Unterstützerin von Hanibal wird kurzerhand abgefertigt:
Auch andere HoH-Mitglieder versuchen helfend für Hanibal einzugreifen:
Sehr aufschlussreich finden wir nachfolgende Unterhaltung zwischen HoH-Mitgliedern,
denn immerhin steht hier eine kolportierte Summe von 100.000,- Euro im Raum
Nun  könnten  wir  hier noch über zig Seiten Screenshots von Kommentaren in der Causa
„Heimat ohne Hass“ veröffentlichen. Da diese aber fast alle den selben Tenor haben, ver-
zichten wir darauf.   Ein abschließendes Posting (nachfolgender Screenshot) möchten wir
aber unserer Leserschaft nicht vorenthalten:
Manfred Walter,  ehemaliger Pressesprecher bei HoH und Betriebsrat der  „Alternative und
Grüne GewerkschafterInnen“ an der Uni Linz,  hatte sich scheinbar rechtzeitig bei „Heimat
ohne Hass“ abgesetzt. Auch scheint zwischen ihm und Sailer ein angespanntes Verhältnis
zu herrschen.
Allerdings hat es den Anschein, als ob er der linksextremen Gruppierung noch einen letzten
Gefallen erweisen will.   Ob sich allerdings ein Grünabgeordneter als Schirmherr finden wird,
wagen  wir  fast  zu  bezweifeln.   Verfolgt  man  die  Geschehnisse  bei „Heimat ohne Hass“,
dürfte  es  nicht  unbedingt  ratsam  sein,  für  diese  Initiative  die  Verantwortung  zu  über-
nehmen.
Im nächsten Beitrag berichten wir darüber,  mit welchen Methoden Uwe Sailer seine ab-
trünnigen Schäfchen wieder auf Schiene bringen will bzw. wollte.
*****
2015-10-30

Hinter den Kulissen von „Heimat ohne Hass“ – TEIL 1


Spendengelder, Sparbuch, Paypal-Konto, Vereinbarungen!

Wer hält das alles im Hintergrund? Wer ist der wirkliche Boss?

Seit  Jahren  trieb die anonyme linksextreme Internet-Initiative  „Heimat ohne Hass“  ihr
Unwesen.  Diese gab vor, die FPÖ vor dem rechten Rand beschützen zu wollen.   Aller-
dings  war  dies nur ein Vorwand,  um vorwiegend im Internet gegen die FPÖ hetzen zu
können und wiederholt Beiträge mit unwahren Inhalten zu publizieren.
Für  ihre  Hass- und  Hetztiraden bediente sich die  Gruppierung einer Webseite mit dem
Namen  „Heimat ohne Hass“  und eines gleichnamigen Facebook-Accounts.   Betreffend
der Webseite scheinen bei  „nic.at“  über “heimatohnehass“ folgende Daten auf:
Domaininhaber:
Organisationsname: Sailer und Partner GesbR
Personenname: Uwe Sailer
Strasse: Roemerstrasse 70
PLZ: 4020
Stadt: Linz
Land: AT
Personen Handle: SUPG9274701-NICAT
Daher  wurde immer wieder vermutet,  dass der zur Genüge bekannte Kriminalbeamte
Uwe Sailer  die Graue Eminenz bei „Heimat ohne Hass“ sei. Sogar in der NZZ wurde er
als  „Mastermind hinter Heimat ohne Hass“  tituliert.   Sailer protestierte immer lautstark,
wenn  er  als  Verantwortlicher  für  „Heimat ohne Hass“  genannt wurde und deponierte
stets,  dass er nur die Domain zur Verfügung stelle.
Es ist erstaunlich,  dass Sailer als Domain-Inhaber und Berater der Schreiber stets darauf
bedacht  war,  keine  Verantwortung zu  übernehmen und diese stets von sich wies.  Aber
dazu kommen wir noch im Laufe des Beitrags.
Jedenfalls  kam  es  innerhalb  der  linksextremen Internet-Initiative  „Heimat ohne Hass“
zu schweren Differenzen,  welche die Auflösung der Gruppierung zur Folge haben dürfte.
Uns  wurde zahlreiches Material,  mit dem Ersuchen zur Veröffentlichung zugespielt.  Wir
haben bereits auf Facebook angekündigt,  dass wir über die Causa  „Heimat ohne Hass“
einen  Beitrag verfassen werden.  Uwe  Sailer,  der  unserer  Meinung nach darauf höchst
nervös wurde,  kommentierte dies unter anderem wie folgt:
Was meint Uwe Sailer damit, wenn er schreibt, dass nicht wenige von HoH auf der Strecke
bleiben werden?   Was er von der Initiative  „Heimat ohne Hass“ hält, lässt er im folgenden
Posting wissen:
Diese Äußerung ist höchst interessant. „Heimat ohne Hass“ gibt es also juristisch gar nicht.
Das  bringt  uns  zu  folgenden Fragen:  „Wer hat dann die Spenden vereinnahmt und ver-
waltet,  die an HoH erfolgt sind?“   „Wofür wurden diese Spenden verwendet?“
Waren  die  vereinnahmten Spenden zu versteuern und wenn ja,  wurden diese auch
versteuert?   Dies  wird  beispielsweise  in  der Bundesabgabenordnung geregelt. Da
hier  möglicherweise  auch  ein  Interesse  der  Finanz  bestehen könnte – diese liest
bei  uns auch mit  (wir sehen das in unserer Statistikauswertung) – ist es nicht auszu-
schließen,  dass es diesbezüglich noch einige Fragen zu beantworten geben wird.
Nun,  wer ist der „Glückliche“, der gegebenenfalls der  Finanz Rede und Antwort stehen
darf?  Es wird – unseren Unterlagen nach – ein Zwangsbeglückter sein,  der keinesfalls
die alleinige Verantwortung in Sachen „Heimat ohne Hass“ übernehmen will. In diesem
Zusammenhang erscheint uns nachfolgendes Posting von Sailer höchst interessant:
Sparbuch,  Paypal-Konto?   Mit  wem  hat  wer  Vereinbarungen  getroffen  und was bein-
halten diese?   Und wer hält das alles im Interesse von HoH im Hintergrund?   Wir gehen
einmal davon aus,  dass der „Zwangsbeglückte“ im Bedarsfall diese Fragen beantworten
wird.   Denn  über  seine Situation bei HoH dürfte er nicht sehr glücklich sein und postete
unter anderem:
Im  nächsten Teil  des  Beitrags   „Hinter den Kulissen von …..“  veröffentlichen wir recht
interessante Postings zwischen dem  „ Zwangsbeglückten“  und dem Domain-Inhaber
der Webseite  „Heimat ohne Hass“.   Diese dokumentieren eindrucksvoll, wie es in der
linksextreme  Initiative  wirklich zugeht,  wenn es um Macht und Abschiebung der Ver-
antwortung geht.
*****
2015-10-25

Sparbuchabgabe ist staatlicher Raub


FPÖ fordert partielle Golddeckung

Die  vom  IWF vorgeschlagene Zwangsabgabe auf Sparguthaben zeigt,  wohin uns die gemein-
same  Schuldenhaftung  und  der Euro führen.   Die Eurorettung war und ist nicht zu finanzieren.
Jetzt wird sogar angeregt, Sparguthaben mit einer zehnprozentigen Zwangsabgabe zu belegen.
„Neoliberale und Eurokraten scheinen nicht einmal vor Massenenteignung zurückzuschrecken“,
übt  FPÖ-NAbg.  Gerhard Deimek  Kritik.   Jetzt ist auch endgültig klar,  weshalb die SPÖ gegen
das  anonyme  Sparbuch  und das Bankgeheimnis ins Feld zog.   Dass im Bericht des IWF etwa
das  Beispiel  der  Weimarer Republik  genannt  wurde ,  um dieses „räuberische Vorhaben“ zu
rechtfertigen, zeigt, wes Geistes Kind am Werk ist.
„Wir  Freiheitliche  fordern  seit  langem  die  Rückkehr zu realen Werten.   Eine partielle Gold-
deckung  unserer  Währung  würde  Geld  wieder  echten  Wert  verleihen“,  hält  Deimek  fest.
Zudem würde diese Maßnahme übermächtige Notenbanker und Spekulanten in ihre Schran-
ken weisen.
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2013-11-05

Prolongiert: Rettet das Bankgeheimnis


Haben diverse Politiker(innen) geschlafen?

Wieder einmal ist es so weit, dass sich Politiker(innen) von SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ und nun auch
vom  neu  gegründeten  Team Stronach  bemüßigt fühlen,  unser Bankgeheimnis  verteidigen zu
müssen.   Slogans wie: Bankgeheimnis nicht aufs Spiel setzen, Bankgeheimnis muss bestehen
bleiben,  Finger weg vom Bankgeheimnis udgl.,  geistern in den heutigen  Presseaussendungen
umher.
 
Einzig  die  Grünen,  die hier nicht mit den  Wölfen mitheulen.   Allerdings nicht weil sie erkannt
haben,  dass es das Bankgeheimnis nicht mehr gibt,  sondern sie sind für die Abschaffung des
(nicht mehr vorhandenen) Bankgeheimnisses.   In diesem Fall ist es sogar gut,  dass es dieses
nicht  mehr  gibt,  denn  die  Grünen  wären  bereit  es an die EU zu verkaufen.  Werner Kogler,
stv.  Bundessprecher  der Grünen meint,  dass in Österreich Steuerbetrüger und Großkriminelle
unerkannt Unterschlupf finden.  Uns verwundert diese Aussage nicht,  denn Nestbeschmutzung
ist eine beliebte Disziplin diverser grüner Politiker(innen).
 
Und nun zu den Rettern:  Offenbar scheint es diesen Politiker(innen) entgangen zu sein, dass
Österreich  eigentlich gar kein Bankgeheimnis mehr hat.   Unter Bankgeheimnis verstehen wir,
dass  Herr/Frau  YX  in einer Bankfiliale die Summe X  auf das Pult legt und diese auf ein ano-
nymes  Sparbuch  einzahlen kann.   Bis  Mitte  2002 gab es für Sparer diese volle Anonymität,
also sprich Bankgeheimnis. Zur Eröffnung eines Sparbuches oder einer Einzahlung auf dieses
benötigte  man  überhaupt nichts.   Zur Abhebung reichte ein Losungswort,  sofern man eines
vereinbart hatte.
 
Seit  Mitte  2002  ist/wurde  jedes  Sparbuch  identifiziert  und  der  Bank  ist  der Inhaber mit
Namen und Adresse bekannt. Bei Lösung eines neuen Sparbuches muss sich der Bankkunde
mittels  Ausweis  identifizieren.   Diese  Regelung  trifft  auch  bei  Wertpapierkonten zu.  Alle
diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer(innen).
 

Viele Banken verlangen einen Ausweis auch bei Minimalsummen

Zusätzlich gilt für jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf  Konten, selbst wenn
diese  auf  vorgefertigten  Erlagscheinen,  wie  z.B.  Wien Energie,  getätigt  werden und der
Betrag 999,- Euro übersteigt. Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto
gilt  Legitimationspflicht,  ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.  Das ist allerdings
graue  Theorie,  denn fast alle Banken verlangen eine Identifizierung, wenn von Kund(innen)
Geldgeschäfte getätigt werden. Und sei es die Bezahlung eines Strafzettels in der Höhe von
35,- Euro wegen Falschparkens. Man rechtfertigt sich mit der Ausrede „EU-Vorschrift!“
 
Bei  Verdacht  wegen  strafbarer Handlungen gilt das  (nicht mehr vorhandene) Bankgeheim-
nis ohnehin nicht. Denn mittels richterlicher Anordnung kann in jedes Bankkonto oder Spar-
buch eingesehen werden.  Interessant dabei ist,  dass gar nichts nachgewiesen sein muss,
sondern bereits lediglich ein Verdacht genügt.
 
Erstaunlich ist,  dass hier auf einmal  diverse Politiker(innen)  wieder etwas verteidigen wollen,
dass es ohnehin nicht mehr gibt, nämlich unser Bankgeheimnis.  Dieses ist mit der Abschaff-
ung der anonymen Sparbücher schon längst gefallen.  Glauben diese Herrschaften, dass ihre
gekünstelte  Erregung  und  ihre  marktschreierischen  Aussagen  bzgl.  Schutzes des Bank-
geheimnisses  wirklich  ernst  genommen werden?   Wenn Ja,  dann müssen die betroffenen
Volksvertreter(innen) die österreichische Bevölkerung für schön bescheuert halten.
 
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2013-04-08
 

Fekters neues Steuergesetz


Finanzministerin legalisiert Schwarzgeld

In unserem Beitrag von gestern  „Schwarzgeld bleibt weiter…“  haben wir die Aussage des
ÖVP-Finanzsprechers  Dr. Günther Stummvoll  kritisiert,  da er das obskure Steuerabkom-
men mit der Schweiz als Steuergerechtigkeit lobte.  Denn die bloße Einhebung einer Kapital-
ertragssteuer des in der Schweiz gebunkerten Schwarzgeldes,  kann wohl nicht als gerecht
bezeichnet werden.
 
Am selbigenTag äußerte sich auch der FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek kritisch zum
Steuerabkommen  mit  der  Schweiz und meinte:  „SPÖ und ÖVP wollen, dass die Steuer-
hinterzieher  still,  leise  und  anonym  ihr  unversteuertes  Vermögen  legalisieren können.
Scheinbar möchten SPÖ und ÖVP ihre Parteifreunde mit diesen Abkommen amnestieren.“
 
Wir hielten diese Kritik für etwas übertrieben da wir dachten,  der Bundesregierung ist der
Spatz in der Hand lieber als die Taube am Dach und gibt sich daher mit der Einhebung der
Kapitalertragssteuer zufrieden.  Dass mit dem Steuerabkommen der Weg zur Legalisierung
von Schwarzgeld geebnet werden sollte,  hätten wir uns in den kühnsten Träumen nicht
vorgestellt.
 
Wie  Unrecht wir und wie Recht der FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek haben sollte,
stellte sich bereits heute  (nur einen Tag später)  heraus.   Folgendes war in der heutigen
Kronen Zeitung (Printausgabe) auf Seite 3 zu lesen.
 
Screen: Kronen Zeitung
 
Schön  zu wissen,  dass man unversteuertes Geld  (Schwarzgeld) in die Schweiz verbringen
kann  und  dieses  durch  die  Einhebung  der  Kapitalertragssteuer  legalisiert,  also  reinge-
waschen wird. Tja, so sieht die Steuergerechtigkeit in Österreich aus.
 
Während  die  „Kleinen“  – von denen kaum einer nur annähernd die Möglichkeit hat Geld in
der Schweiz zu bunkern –  bis zum „Nimmergeht“ geschröpft werden, können die „Großen“
sich  ihrer Steuerpflicht  entziehen.   Diese brauchen nur ihr Schwarzgeld in die Schweiz zu
transferieren  und  ersparen sich dadurch bis zu 50 Prozent an den Fiskus abzuführen.   Mit
dem  neuen  Steuerabkommen ist dieses Geld  – nach Aussage der Finanzministerin –  dann
auch noch legal.   Eine wirklich erstaunliche Tatsache wenn man bedenkt,  dass es sich bei
Schwarzgeld  um  unversteuertes Geld handelt,  dass rechtswidrig am Fiskus vorbeigeführt
wurde.
 
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2012-04-14
 

Schwarzgeld bleibt weiterhin attraktiv


Erstaunliche Ansicht über Schwarzgeldversteuerung

„Das Steuerabkommen mit der Schweiz setzt ein klares Zeichen für Steuergerechtigkeit und
gegen Umgehungsgeschäfte auf Kosten der Allgemeinheit,  da es grundsätzlich vernünftiger
ist,  Schwarzgeld zu besteuern,  als es unbesteuert zu lassen“,  sagte heute der ÖVP-Finanz-
sprecher Dr. Günther Stummvoll. Zusätzlich lobte er die Verhandlungskompetenz von Finanz-
ministerin Maria Fekter.
 
Da staunen wir aber, denn nicht das Schwarzgeld wird versteuert sondern lediglich der Zins-
ertrag von diesem.   Das heißt im Klartext, das in der Schweiz gebunkerte Geld wurde zwar
vereinnahmt aber nie versteuert. Darum heißt es ja auch Schwarzgeld.
 
Dass  Stummvoll  offenbar  den  Unterschied zwischen der Steuer auf Einnahmen und Ver-
steuerung von Kapitalerträgen nicht kennt verwundert nicht,  denn er kennt nicht einmal
den  Unterschied  zwischen Männlein und Weiblein.   Augenscheinlich glaubt er bis heute,
dass  Maria Fekter  ein Mann ist.   Dies  wird mit nachfolgendem  Screenshot-Ausschnitt
seiner  heutigen Presseaussendung unter Beweis gestellt.
 
Screen: APA/OTS
 
Aber zurück zum Thema.   Wenn es tatsächlich Steuergerechtigkeit ist,  wenn nur Kapital-
erträge  versteuert werden fragen wir  uns,  warum bei uns das anonyme Sparbuch abge-
schafft wurde.   Ein solches wäre umgehend wieder einzuführen,  denn dieses würde sich
doch  hervorragend  dazu  eignen unversteuertes Geld  (Schwarzgeld) anzulegen und der
Staat  könnte  sich  einmal  im  Jahr die Kapitalertragssteuer (Kest) holen.   So wie er dies
bei  jedem anderen Sparbuch auch macht. Außerdem würde durch die Wiedereinführung
des anonymen Sparbuchs ein Kapitalabfluss in die Schweiz verhindert werden.
 

Die Ehrlichen sind die Dummen

Also von einer Steuergerechtigkeit zu sprechen,  wenn von unversteuerten Geldern  nur
der Kapitalertrag versteuert wird,  ist absoluter Nonsens.   Die Dummen sind bei der Aus-
sage von Stummvoll jedenfalls  jene,  die ihre Einnahmen in Österreich mit einem Steuer-
satz bis zu 50 Prozent versteuern.  Für einen eventuell verblieben Rest, der auf ein Spar-
buch gelegt wird,  werden dann Ehrliche  zusätzlich mit  25 Prozent Kapitalertragssteuer
„belohnt“.
 
Jedenfalls konnte sich die Schweiz mit der kurzfristig gedachte  „Geldzusammenraff“-
Aktion  der  rotschwarzen Bundesregierung   – welche als Verhandlungskompetenz von
Fekter angepriesen wird –   recht günstig freikaufen und wird weiterhin der beliebteste
Schwarzgeldtresor dieses Planeten bleiben.
 
*****

2012-04-13
 

Grundbuch statt Sparbuch


Immobilienfirma erregte unser Aufmerksamkeit

Die Firma „PEMALREAL“ und ihr Prokurist  – der mit dem vertrauenserweckenden Foto in
der Kronen Zeitung  – Herr P. Lux  haben unsere  Aufmerksamkeit erregt.   Zum Ersten
weil diese Immobilien-Objekte,  die weit über 40 Jahre alt sind als   „Neubaueigentums-
Wohnungen“  anbieten und zum Zweiten,  da sie uns ein  mitternächtliches E-Mail zu-
sandten. In diesem wollten sie uns doch tatsächlich den Mund verbieten.

 

Am 23. Oktober 2011 (Sonntag) erschien unter dem Motto „PREIS u. WERT“ folgendes

Inserat in der Kronen Zeitung:

 

                     

                      Screen: Krone Print v. 23.10.11

 

Da wurde ein 46 Jahre altes Immo-Objekt als „Neubaueigentums-Wohnung“ um 129.000
Euro offeriert.   Offenbar scheinen auch eventuelle Kaufinteressenten unserer Meinung
gewesen zu sein und haben diese  Wohnung nicht als  „Neubaueigentum“  gewertet .
Denn heute Mittwoch, dem 26.10.2011 wurde ein und dieselbe  Wohnung mit nachfolg-
endem Inserat beworben.

 

                     

                      Screen: Krone Print v. 26.10.11

 

Kurssturz bei Immobilien?

Erstaunlich ist der  „Preisverfall“  von satten  10.000 Euro  innerhalb von 3 Tagen.  Da
wird es auch wenig nützen, wenn dieses Objekt nun als  „ECHTE CHANCE!“  ausgerufen
wird.   Es sei denn,  diese echte Chance gilt für die Firma  „PEMALREAL“  und ihrem Pro-
kuristen P. Lux.

 

Bedenkt man, dass der Kaufpreis dieser Wohnung innerhalb von 3 Tagen um 10.000 Euro

reduziert wurde,  bekommt der Slogan der werbenden  Immobilienfirma:  „GRUNDBUCH

statt Sparbuch“,  eine völlig neue Bedeutung.

 

*****

2011-10-26
 

Sparbuch, nein Danke


Ein Sparbuch zur Geburt

Frau Hannelore M.,  hatte zur  Geburt  ihres Enkelkindes Manuel,  am  6. Oktober 1997 ein
Sparbuch mit  10.000,- Schilling ( € 727,-) eröffnet.  Dies war eine Einmalzahlung  und am
besagten Sparbuch wurden in Folge weder Einzahlungen, noch Abbuchungen vorgenom-
men.
Als sie vorige Woche ihrem Enkel das Sparbuch übergab, war für diesen die Freude groß.
Manuel  wollte  sich damit  seinen lang  gehegten Wunsch  eines  Mountainbikes  erfüllen,
welches  rund 1.000,- Euro kostet.
Sowohl die Großmutter,  als auch die  Eltern von  Manuel rechneten fest damit,  dass die
einbezahlte Summe in 14(!) Jahren,  inklusiv der Zinsen,  auf diese 1.000,-  Euro ange-
wachsen war. Als der junge Mann jedoch auf der Bank die Zinsen nachtragen ließ, fiel er
aus allen Wolken.

36,- Euro Zinsen in 14 Jahren

Die Endsumme auf dem  Sparbuch ergab  763,- Euro,  also  satte  36,- Euro  Zinsertrag
für 14 Jahre.  Die Kapitalsertragssteuer  wurde gleich  automatisch abgezogen,  denn der
Otto Normalbürger könnte doch wie der Ex-Finanzminister, Karl Heinz Grasser, glatt verges-
sen seine Gewinne aus Kapitalerträge zu versteuern.
Bedenkt man, wie viel die betreffende Bank mit diesen 727,- Euro in den letzten 14 Jahren
verdient  hat,  ist der  Zinsertrag von  36,- Euro  eine glatte  Frechheit.  Hätte Großmutter
Hannelore seinerzeit die 10.000,-  Schilling im Nachtkästchen aufbewahrt,  wäre es auf das
gleiche hinaus gelaufen.
Sie hätte sich mehrere Bankwege,  die Identifizierung des  Sparbuches  und die  damit ver-
bundene  24-stündige  Wartezeit zur  Barbehebung erspart.  36,- Euro Zinsen in 14 Jahre
für 727,- Euro Kapital ist kein Witz mehr, sondern eine ausgewachsene Frechheit.
*****

2011-01-31
 

Spenden für Terror-Camps TEIL2


Spendables Österreich

Nach der Flutkatastrophe in Pakistan stellt Österreich 5 Million Euro zur Verfügung. Das Hilfs-
paket besteht aus 1,5 Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds sowie aus 3,5 Mio
Euro aus Budget-Rücklagen. Die Hilfsgelder werden über die UNO und über österreichische
NGO, wie etwa das Rote Kreuz und Caritas abgewickelt werden.

Ferner hilft Österreich auch mit Sachleistungen, wie Wasserdesinfektionstabletten, Notunter-
künfte und medizinischer Versorgung, die immerhin einen Wert von rund 360.000,- Euro dar-
stellen.

Für Österreicher(innen) gibt es nur tröstende Worte

Da ist es doch schön,  dass der Erste Präsident des Wiener Landtags und Vizepräsident der
Helfer  Wiens, Prof. Harry Kopietz,  heute der Hochwasser geschädigten Bevölkerung in Nie-
derösterreich und dem Burgenland sein Bedauern und sein Mitgefühl ausgedrückt hat. Dar-
um werden sich die Leute sicher etwas kaufen können.

Nichts zum Essen, aber dafür die Atombombe

Aber zurück zur Pakistanspende, welche sicher nicht als Bettel bezeichnet werden kann.
Der Caritas ist dies zuwenig und fordert,  dass die Haiti-Hilfe als Maßstab für die Hilfe in
Pakistan gelten soll.

Da sollten doch die Herrschaften des Kirchenvereines einen Bettelbrief an den Vatikan
schreiben.  Vielleicht lässt der Oberhirte  Herr Ratzinger  einige Millionen für  Steinzeit-
islamisten aus, die zwar nichts zu Essen haben, aber dafür die Atombombe besitzen.

Glawischnig beleidigt Österreicher(innen)

Und wie nicht anders zu erwarten war, haben sich auch die Grünen zu Wort gemeldet. Die
Bundessprecherin der Grünen, Eva Glawischnig meint gar, die österreichische Regierung
sehe weg, anstatt Pakistan rasche Hilfe zu leisten.

„Österreich  fällt immer  wieder bei internationalen  Hilfsstellungen durch  Nichterfüllung
seiner Verpflichtungen auf“
, so Glawischnig. In Angesicht dessen, dass die Österreicher-
(innen) in Notzeiten immer wieder ihre Hilfsbereitschaft unter Beweis gestellt haben, ist
diese Aussage eine Frechheit und eine Beleidigung.

Ab nach Pakistan

„Regierung verweigert Solidarität mit Notleidenden in Pakistan und globale Verantwortung
scheint für die Regierung ein Fremdwort zu sein“
,  meint Judith Schwentner,  entwicklungs-
politische Sprecherin der Grünen. Damit schlägt sie in die selbe Kerbe wie ihre Chefin.

Bedenkt man, dass Österreich in den letzten vier Jahren regelmäßig von Hochwasserkatas-

trophen betroffen ist und der  eigenen  Bevölkerung diese  Tatsache finanziell, phsychisch
und physisch schwer zu schaffen macht, ist eine Spende von 5.360.000,- Euro an Pakistan,
mehr als angemessen.

Sollte diese Summe den Damen und Herren der Grünen als zu gering erscheinen, gäbe es

zwei Lösungen für dieses Problem. Sparbuch auflösen und den Betrag nach Pakistan über-
weisen, oder in den Flieger setzen um direkt vor Ort tatkräftig mit anzupacken.

Hilfe abgelehnt

Das Pakistan die Hilfe offenbar gar nicht so notwendig hat, beweist ein pikantes Detail am
Rande. Der „Erzfeind“ Indien hatte Pakistan in der vergangenen Woche Hilfsgüter im Wert
von rund 4 Millionen Euro angeboten.

Diese wurden von der  pakistanischen Regierung abgelehnt und  erst auf Druck der ameri-

kanischen Regierung gnadenhalber angenommen. In Angesicht dieser Tatsache darf man
gespannt sein, in welche Kanäle die Barmittel fließen werden.

*****

2010-08-20
 

Welches Bankgeheimnis ?

 

Diskussionen um Bankgeheimnis

In letzter Zeit wird immer wieder um das Bankgeheimnis in Österreich diskutiert.
Bundeskanzler Werner Faymann und auch andere Spitzenpolitiker, mit Ausnahme
der „Grünen“, versichern stets, daß man das österreichische Bankgeheimnis verteidigen
werde.

Weitergabe von Daten

Es ist den Banken bei Schadenersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur
aufgrund ihrer Geschäftsverbindung mit Kunden zugänglich gemacht worden sind, an
dritte Personen weiterzugeben.
     
Diese Datenschutzbestimmung treffen ohnehin auf jeden Autofahrerclub oder Mobilfunk-
betreiber zu.
Ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten sowieso nicht weiter gegeben werden.
Die Weitergabe von Daten, gelte auch weitgehend gegenüber Behörden, es sei denn
es handle sich um die Auskunftspflicht der Banken in Strafverfahren oder Kontoein-
sichten auf Grund eines richterlichen Beschlußes.
Anfragen aus dem Ausland erfordern in jedem Falle die Inanspruchnahme der österreich-
ischen Rechtshilfe, und sind daher nur über ein österreichisches Gericht möglich.

Die Ahnungslosen in Brüssel

Damit erledigen sich jegliche Scheinattacken aus Brüssel, auf unser ohnehin nicht mehr
vorhandenes Bankgeheimnis.
Gelesen in der Presse, am 02.02.2009
Die EU-Kommission sagt dem Bankgeheimnis den Kampf an. Österreich solle den Steuer-
behörden in anderen Mitgliedsländern künftig umfassend Auskunft über die Geldanlagen
von Ausländern im Inland geben, Inländer dürften mit ihren Konten hingegen weiterhin
anonym bleiben…………
Bezüglich der Inländerkonten die anonym bleiben dürfen, scheint man in Brüssel mehr
zu wissen als hier zu Lande.
Liebe EU-Bürokraten, in Österreich gibt es keine anonymen Inländerkonten. denn
jeder der ein Konto oder Sparbuch eröffnet, muß sich legitimieren.

Generelle Legitimationspflicht

Bis Mitte 2002 gab es für Sparer die volle Anonymität. Zur Eröffnung eines Sparbuchs
reichte ein Losungswort. Seit damals ist jedes Sparkonto identifiziert und der Bank ist
der Inhaber mit Namen und Adresse bekannt. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapier-
konten zu. Alle diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer.
Zusätzlich gilt für Jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten,
selbst wenn diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt
werden und der Betrag 999,- Euro übersteigt.
Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto gilt Legitimationspflicht,
ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.
Erstaunlich ist, daß wir auf einmal was verteidigen müssen, daß es ohnehin nicht mehr
gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaffung der anonymen
Sparbücher schon längst gefallen.
Stauni
  
2009-02-21
  

Farce AWD-Klage

 

Tausende Anleger wollen ihr Geld zurück

  
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht Ernst: Der Finanzberater AWD
wird wegen struktureller Beratungsmängel in Sachen Immofinanz en masse geklagt.
Das Finanzberatungsunternehmen AWD muss sich jetzt warm anziehen. Denn der Verein
für Konsumenteninformation (VKI) wird eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister
AWD einbringen, nachdem sich 4500 mutmaßlich Geschädigte in Sachen Immofinanz-
und Immoeast-Aktien beim VKI gemeldet haben. Schaden: rund 45 Millionen €. ……..
Diese Pressemeldung haben wir unter folgendem Link gefunden:
 
http://www.wirtschaftsblatt.at/home/zeitung/aktuell/361783/index.do?_vl_pos=r.6.MOST

8.000 Betroffene in Österreich

 
Laut „Krone“ können bis zu 8.000 betroffene Österreicher den unabhängigen Finanz-
optimierer klagen, der bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll.
Der Weg ist einfach, man trete als Geschädigter die Ansprüche ab und der VKI bzw.
deren Prozesskostenfinanzierer tritt als Kläger auf. Für den Kunden sei lediglich ein
Organisationsbeitrag zu bezahlen.
Bevor der VKI oder sonstige Vereinigungen den Leuten falsche Hoffnungen machen
und ihnen Geld in Form eines „Organisationsbeitrages“ aus der Tasche ziehen,
mögen sie unter folgenden Link nachsehen.
http://www.vol.at/news/tp:vol:special_wirtschaft_aktuell/artikel/oebb-verlor-prozess-gegen-deutsche-bank/cn/apa-113715325
Hier geht es im Prinzip um die selbe Sache, die ÖBB fühlte sich nach einem Millionen-
verlust schlecht beraten und verklagte die Deutsche Bank. Prompt ging das Ganze in die
Hose und die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.

Haftung bei schlechter Beratung

  
Anlageberater haften zwar für eine anlage- und anlegergerechte Beratung, jedoch nicht
für die Anlage selbst. Zum Vergleich, es haftet auch kein Bankberater für den Verlauf
eines „Prämiensparbuches“ oder eines „Bausparvertrages“.
Es sind zwar bei der Beratung nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken von Anlage-
produkten darzustellen und es ist auf die persönliche Situation der Beratenen und
deren Erfahrung mit Anlagegeschäften einzugehen. Es sei auch notwendig, daß man auf
einer breiten Streuung eines Portfolios hinweist.

VKI erkennt Klagsaussicht

   
Hier will der VKI einen Ansatz zur Klage sehen, allerdings wird nicht er beweisen müssen
das der Anlageberater schlecht beraten hat, sondern liegt die Beweislast beim Ge-
schädigten. Auch wenn laut „Krone“ viele Finanzberater schlecht ausgebildet und völlig
ahnungslos sind, haben diese sicherlich nicht vergessen , sich ein Beratungsformular
unterzeichnen zu lassen.

Sollte nun ein „Geschädigter“ ein derartiges Beratungsformular unterzeichnet haben
und auch keine Videoaufnahme vom Beratungsgespräch haben, dann hat er äusserst
schlechte Karten.
 

VKI wirbt medienmässig für Klage

  
Umso erstaunlicher ist es, daß der VKI jetzt Leuten Hoffnungen macht, die ohnehin
bereits mehr oder weniger starke finanzielle Verluste hinnehmen mußten.
Die Chancen auf Erfolg sind äußerts gering, auch wenn so mancher selbsternannter
Konsumentenschutz-Guru etwas anderes behauptet.
Dies ist auch nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern es zeigt einfach die
gängige Praxis in solchen Gerichtsverfahren.
Verdienen werden in erster Linie die Anwälte und die Konsumentenvereinigungen,
die ja auch nicht von Luft und Liebe leben.

Neuerlicher Griff ins Geldbörsel

   
Aber der Geschädigte muß ohnehin einen finanziellen Beitrag an den Konsumenten-
schutzverein leisten und dieser wird so berechnet sein, daß es sich für den Verein
auszahlt auf jeden Fall zu klagen.
Selbst sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß die Geschädigten vor Gericht
Recht bekommen, werden diese auch kein Geld sehen.
AWD wird sich sicherlich nicht „warm anziehen“ wie sich das der VKI wünscht,
sondern einfach „die Kleidung wechseln“.
Die beklagte Partei und Prozeßverlierer wird einfach in Konkurs gehen und der Traum
von der Wiedergutmachung ist ausgeträumt.
Stauni
   
2009-02-14 

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