Kommentar mit Empfehlung zur Selbstjustiz auf der Facebook-Seite von Karl Öllinger


Die Grünen und ihre Skandale

 

Bei den Grünen jagt neun Tage vor der Nationalratswahl, ein Skandal den anderen.  Der seit gestern ausgetretene, ehemalige Planungssprecher der Wiener Grünen Christoph Chorherr, steht im Fokus der Justiz.

 

Aber auch der ehemalige Nationalratsabgeordnete der Grünen, Karl Öllinger, musste wiederholt vor Gericht und wie von etlichen Medien bereits berichtet, wurde er gestern erstinstanzlich wegen „Übler Nachrede“ verurteilt (Urteil nicht rechtskräftig).

 

Wiederholt vor Gericht deshalb, weil uns zumindest ein Fall – der den Herausgeber dieses Online-Magazins selbst betraf – bekannt ist.  Auch damals wurde er zu einer Zahlung verurteilt.  Hier der L I N K zum damaligen Beitrag.

 

Nun hatte Öllinger offenbar nichts Besseres zu tun, als sich auf seinem Facebook-Account in die Opferrolle zu begeben.  Aber wir billigen ihm diese zu, denn möglicherweise hat er es noch nicht begriffen, dass man ohne politische Immunität für seine getätigten Äußerungen geradestehen muss.

 

Nicht zu billigen sind jedoch die Kommentare auf seiner Facebook-Seite, zu dem von ihm veröffentlichten Posting. Diese reichen von unterschwelligen und primitiven Angriffen auf die Justiz, bis hin zur Empfehlung zur Selbstjustiz.

 

 

Der Wahlwerbe-Slogan der Grünen „WEN WÜRDE DER ANSTAND WÄHLEN?“ könnte zum Rohrkrepierer, wenn nicht gar zu einem Schuss ins eigene Knie werden. Übrigens, der Thread selbst und alle dazu getätigten Postings wurden im Quellcode gesichert, um ein eventuell späteres Abstreiten zu verhindern.

 

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2019-09-20


Uwe Sailer muss zahlen


FP-Jung: Linker Datenforensiker wegen übler Nachrede verurteilt

 


 

Der selbsternannte Forensik-Kaiser Uwe Sailer, in Antifa-Kreisen als Facebook-Schnüffler gefeierter `Kämpfer gegen Rechts´, erlitt wieder einmal eine teure Niederlage vor Gericht.  Nach einer Klage des FP-Mandatars LAbg. Mag. Wolfgang Jung wurde er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt und muss nun Buße tun.

 

Neben der Verpflichtung zur Veröffentlichung des Urteils auf seinem – allerdings fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindendem – Internetauftritt warten auch noch beträchtliche Gesamtkosten des Verfahrens (Gericht, Anwälte, Pönale) auf ihn. Sie dürften in etwa gute 4000 € betragen.  „Aber nur, wenn ihm sein Leibanwalt Georg Zanger sehr entgegenkommt“, so Jung.

 

Die Kosten haben es in sich, obwohl das Gericht bei der Höhe der Entschädigung gütig erkannt hat: „Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragsstellers als Medieninhaber ist nicht als sehr groß zu bezeichnen“.  Da ihn nun vermutlich auch sein Busenfreund Karl Öllinger wegen der Pleite der Grünen auf Bundesebene finanziell nicht mehr unterstützen kann, könnten sich nun die Spendenaufrufe in den, allerdings mehr und mehr austrocknenden, linken Netzen wieder mehren.

 

Sailer kann sich nun in Publikationen nachweislich nicht mehr als vor Gericht unbesiegter Recke gegen Rechts feiern lassen.   Jung hofft daher künftig auf Einsicht und Mäßigung beim Verurteilten und wünscht ihm einen Ruhestand, in dem er friedlich „Dahamist“, anstatt erneute Klagen zu riskieren. (Quelle: APA/OTS)

 

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2017-10-31


Rechtliches Verfahren gegen SPÖ-Politiker anhängig


ERSTAUNLICH-Beiträge erzielen immer wieder Wirkung

 

 

Es freut uns immer wieder, wenn unsere Beiträge Wirkung erzielen.  So wie in diesem Fall zu unserem Beitrag vom 13.01.2017. Bleibt nur die Frage offen, ob es der SPÖ-Politiker Dr. Baumgärtel endlich gelernt hat, sich einer angemessenen Sprache zu bedienen, wenn er über politisch Andersdenkende schreibt.

 

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2017-02-08


MIMIKAMA bei dreister Lüge ertappt


Doch am Wochenende tätig!

In  unserem  Beitrag „Zuerst  denken,  dann  klicken“ haben  wir  darüber  berichtet,
dass  auf  der Facebook-Seite von MIMIKAMA,  die sich sinnvollerweise  „Verein zur
Aufklärung über Internetmissbrauch“ nennen,  ein diskriminierendes Lügenposting,
sage  und schreibe drei  (3!) Tage online war,  obwohl eine Aufforderung zur Lösch-
ung bestand.
Abgesehen  davon,  dass  eine  gesetzliche  Verpflichtung zur Löschung bestand und
diese  missachtet  wurde,  kam vom politisch links orientierten – und erst unlängst von
den Grünen gesponserten –  „Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“ folgen-
des Mail:

Der  Verfasser  des  Mails,  ein gewisser Tom,  wollte Glauben machen, dass man bei
MIMIKAMA  übers  Wochenende nicht tätig sei.  Vermutlich versuchte er so, sich oder
den  Verein der Verantwortung  zu entziehen.  Diese  Behauptung  konnten wir heute
als dreiste Lüge enttarnen,  wie nachfolgende Bildershow unter Beweis stellt.

B I L D E R S H O W  : Schlagzeilen der jeweiligen Beiträge,

……………………………….. mit angeführten Datum und Uhrzeit

{besps}mimi{/besps}

Alle Screenshots der Bildershow: Webseite „mimikama.at“
Am gestrigen Samstag – dem 20.08.2016 (also Wochenende) – veröffentlichte man auf
der Webseite von MIMIKAMA sage und schreibe fünfzehn (15!) Beiträge, die auch teil-
weise  auf  deren  Facebook-Seite  verlinkt  wurden.   Sogar  heute  am Sonntag,  dem
21.08.2016,  wurde  schon  ein  Beitrag  veröffentlicht,  welcher  die  Top-Themen  des
vergangenen Tages  (Anm. der Red.:  also den gestrigen Samstag)  in  komprimierter
Form präsentiert.
Da  stellt  sich für uns die Frage,  warum man bei  MIMIKAMA trotz Aufforderung ein
diskriminierendes  Lügenposting  nicht  gelöscht  hat  sondern dieses 3 Tage online
stehen ließ. Dies zu klären überlässt der Betreiber dieses Online-Magazins seinem
Anwalt,  der  auch  prüfen wird,  ob in diesem  Fall  eventuell  schon  der Tatbestand
des § 111 StGB (Üble Nachrede) gegeben ist.
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2016-08-21

UPDATE  am  2016-08-21  um 13:10 Uhr


Für die Behauptung, dass man bei MIMIKAMA am Wochenende nicht tätig sei, ist man
dort aber sehr fleißig.   (Neuer Beitrag am Sonntag, dem 21.08.2016 um 12:38 Uhr).

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Uwe Sailer als Angeklagter vor Gericht


Posting soll angeblich eine Fälschung sein

Gestern stand der selbsternannte Datenforensiker und Kriminalbeamte aus Linz, als
Angeklagter  vor  dem  Kadi.   Im  Bezirksgericht  Linz wurde gegen ihn wegen § 111
StGB  (Üble Nachrede)  und  § 115 StGB  (Beleidigung) verhandelt.   (Für Uwe Sailer
gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung).
Er  soll  laut  Angaben  des  Klägers  nachfolgendes Posting auf seinem Facebook-
Account veröffentlicht haben.
In  diesem Posting wird der Kläger als ein „…recht(s)kräftiger Nazi, ohne Angst und
ohne Hirn!“ bezeichnet und mittels Fotomontage als Bettler dargestellt. Uwe Sailer
bestritt das besagte Facebook-Posting verfasst zu haben und bezeichnete dieses
als Fälschung.
Die Richterin vertagte die Verhandlung zwecks Einholung von Unterlagen bei Face-
book,  die  dann  von  einem  Sachverständigen  ausgewertet  werden.   Wir  werden
selbstverständlich über den Fort- bzw. Ausgang des Verfahrens berichten.
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2015-02-27
Bei  diesem  Beitrag  handelt es sich um eine reine Prozess-Berichterstattung.
Daher kann dieser nicht kommentiert werden. Wir danken für Ihr Verständnis.

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{jcomments off}

Uwe Sailer muss unwahre Behauptung widerrufen


Testen der Toleranzgrenze kostet mehrere tausend Euro


Der Kriminalbeamte und Datenforensiker aus Linz, Uwe Sailer,  war schon öfters medialer
Gast auf diesem Online-Magazin.   Grund dafür waren unwahre Beiträge von ihm,  die hier
regelrecht  in  ihre  Bestandteile zerlegt wurden.   Als Reaktion erfolgten zumeist Beleidig-
ungen seinerseits gegen meine Person.
Da  diese Beleidigungen durchaus klagfähig gewesen wären,  wurde ich schon des öfteren
gefragt,  warum  ich  Sailer nicht vor den Kadi zitiere.   Nun,  ich sah in dem Mann eher ein
medizinisches als ein rechtliches Problem. Daher ließ ihn gewähren und räumte ihm einen
gewissen  Spielraum  ein.  Außerdem bin ich nicht der Typ,  der ständig irgendwelche Per-
sonen klagt oder anzeigt oder das Bedürfnis verspürt dies zu tun.
Allerdings übertrieb es Sailer im Sommer dieses Jahres. Scheinbar verwechselte er meine
Gutmütigkeit mit Schwäche.   Nachdem auf diesem Online-Magazin wieder einmal ein un-
wahrer Beitrag von  ihm  zerpflückt  wurde,  sah  er sich offenbar dazu veranlasst mich als
Zuhälter zu bezeichnen.
Damit hatte Sailer meine Toleranzgrenze überschritten.   Folge war eine Unterlassungsklage,
sowie eine Privatanklage gemäß § 111 Strafgesetzbuch (Verhandlung wäre am 27.11.2014
im LG Linz gewesen). Da knickte der – sonst immer im Internet große Reden schwingende –
Mann plötzlich ein.  Vertreten durch die Kanzlei Zanger, bot er plötzlich einen Vergleich an
und bat darum,  die Privatanklage zurückzuziehen.
Wie brisant es Sailer damit war die Anklage vom Tisch zu bekommen,  beweist schon allein
die Tatsache,  dass er sogar wiederholt bei meinem Anwalt anrief.  Dieser verwies ihn jedoch
stets auf seinen Rechtsvertreter.
Da  ich  kein Unmensch bin und Uwe Sailer auch nicht seine restlich Dienstzeit (altersmäßig
dürfte  er  nicht mehr lange bis zur Pensionierung haben) durch ein Verurteilung nach § 111
StGB erschweren wollte,  zog ich meine Privatanklage zurück und stimmte einem Vergleich
zu.

Ich habe nichts gegen  konstruktive Kritik an meiner Person oder an Beiträgen in meinem
Online-Magazin.   Allerdings  lasse  ich  mich  nicht als Krimineller (und das sind Zuhälter)
hinstellen. Diese Erfahrung musste nun Uwe Sailer machen. Diese Erkenntnis schlägt sich
mit mehreren tausend Euro zu Buche.  Bleibt nur zu hoffen, dass der Mann daraus gelernt
hat und in Zukunft davon Abstand nimmt meine Toleranzgrenze zu testen.
Erich Reder
Herausgeber
2014-11-08

Uwe Sailer wiederholt beim Verbreiten einer Unwahrheit ertappt


Erstaunliches auf einem Nebenschauplatz

Heute fand im Handelsgericht Wien der Prozess Uwe Sailer gegen DDr. Werner Königshofer
statt.   Ersterer hatte auf Kreditschädigung geklagt. Über den Prozess selbst gibt es nicht viel
berichten.   Juristische  Fachsimpelei  sowohl  auf  Kläger- als auch auf Beklagtenseite.  Das
Urteil wird schriftlich erfolgen.
Da  wir  jedoch  die Aktivitäten des Kriminalbeamten aus Linz sehr aufmerksam verfolgen,
wohnte  der Herausgeber dieses Online-Magazins der Verhandlung im HG Wien bei.  Und
wie  es  der  Zufall wollte,  kam  Erstaunliches zu Tage.   Zwar nicht im Prozess,  aber dafür
auf einem Nebenschauplatz.
Frau  Salmhofer  aus  Hartberg (Steiermark)  ist eine engagierte Bürgerin und setzt sich für
Königshofer  ein.   Ihrer  Meinung nach  war  das Innsbrucker Urteil wegen übler Nachrede
gegen den ehemaligen FPÖ- Abgeordneten ein Fehlurteil.  Sie hält mit ihrer Meinung nicht
hinter dem Berg und schreibt diesbezüglich auch im Internet, unter dem Nicknamen  „Erd-
beeramazone“,  darüber.
Möglicherweise ist Uwe Sailer über Unterstützer(innen) seines „Feindes“ nicht sehr erfreut.
Denn im sozialen Netzwerk Facebook tauchte folgendes Posting auf:
Screen: facebook.com
Frau Salmhofer schrieb Sailer an und wollte unter anderem von ihm wissen, ob mit Erdbeer-
amazone ihre Person gemeint sei.  Aus dem Posting ist nämlich nicht klar ersichtlich, ob die
beiden Personen identisch sind. Antwort erhielt sie keine.
Dafür haben wir ein wenig recherchiert und förderten folgendes Facebook-Posting zu Tage,
welches mittlerweile gelöscht wurde:
Textausschnitt aus dem entlarvenden Posting
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Aus  diesem  Posting wird schlüssig,  dass Sailer die betreffende Person gemeint haben muss.
Die Worte Salmhofer, Hartberg und Erdbeeramazone werden in einem zusammenhängenden
Text genannt.
Aber  auch  Frau  Salmhofer  war  zwischenzeitlich  nicht  untätig  gewesen und hatte in dieser
Angelegenheit ein Auskunftsbegehren an die Bezirkshauptmannschaft  Hartberg-Fürstenfeld
gestellt.  Heute übergab sie uns folgendes Schriftstück:
Screen: (c) erstaunlich.at
Mit  dem  amtlichen Auskunftsschreiben wird bewiesen,  dass die Angaben von Uwe Sailer
bezüglich  Salmhofer  nicht den Tatsachen entsprechen und wir ihn damit wiederholt beim
Verbreiten einer Unwahrheit ertappt haben. Siehe diesen LINK.

Abschließend einige Worte an Herrn Sailer persönlich:

Kennen Sie das Sprichwort „Auch andere Mütter haben schöne Töchter“?  Wir münzen dieses
ein  wenig  um  und sagen:  „Auch andere Webseiten haben gute IT-Techniker“.    Sie können
löschen und blockieren nach Herzenslust.  Es gibt kaum etwas,  was wir nicht wieder zu Tage
fördern,  wenn wir es darauf anlegen.  Das sollten Sie doch als „Datenforensiker“ – auch wenn
Sie sich dazu selbst ernannt haben – eigentlich wissen.
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2014-04-14

Auch SPÖ-Lügen haben kurze Beine


SPÖ wurde vom Wiener Straflandesgericht verurteilt

Bereits im vorigen Jahr musste die SPÖ eine Presseaussendung, in der unwahre Behauptungen
über  den  FPÖ-Chef  H.C. Strache verbreitet wurden, widerrufen.  Aus dem von Günther Kräuter
(damaliger  SPÖ-Bundesgeschäftsführer)  angekündigten  Kinderspiel  des  Wahrheitsbeweises
wurde nämlich nichts.  Den Beitrag darüber finden geneigte Leser(innen) unter diesem LINK.
Die  Angelegenheit  hatte  auch ein gerichtliches Nachspiel.   Die SPÖ wurde nun vom Wiener
Straflandesgericht  zu  einer  Entschädigungszahlung  an  FPÖ-Chef  Heinz-Christian Strache
unter anderem wegen übler Nachrede verurteilt.
URTEILSVERÖFFENTLICHUNG
Screen: APA/OTS
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2014-01-29

Hitler-Grußszene bei FPÖ-Veranstaltung war Manipulation

Junge Menschen verleumdet, diffamiert und diskreditiert

 
In  unserem  gestrigen Beitrag  „Lasst die Arme unten“ haben  wir  schon  Zweifel angemeldet,
ob  bei  einer  Wahlkampfveranstaltung  der  FPÖ  in  Graz,  tatsächlich Hitler-Grüße getätigt
wurden.  Wie  berechtigt unsere Skepsis war  beweist nachfolgendes Video,  auf welchem die
betreffende Szene zu sehen ist. Bitte dem jungen Mann im blauen T-Shirt besondere Beacht-
ung zu schenken,  denn diesem wurde ganz eindeutig der Hitler-Gruß zugeordnet.
 
 
Die  Videopassage,  aus  der unmissverständlich ersichtlich ist,  dass jene Personen, welche auf
der Facebook-Seite des Vorsitzenden der Sozialistischen Jugend (SJ) Graz, Sebastian Pay, mit
dem  Hitler-Gruß  in  Verbindung  gebracht  wurden,  unzweifelhaft  im  Rhythmus  eines  Liedes
winken  (ab Sekunde 28)  und  ein  davon  gemachtes  Foto offenbar wider besseren Wissens in
einen völlig falschen und rufschädigenden Zusammenhang gebracht wurde.
 
Es  zeigt  sich  somit,  dass offenbar von der Sozialistischen Jugend in besonders übler und
miserabler  Art  und  Weise  junge   Menschen  diffamiert  und  diskreditiert  wurden.  Sowohl
politische  Mitbewerber  wie  auch  manche Medien,  welche diese jungen Menschen wie auch
die FPÖ in Zusammenhang mit dieser Causa in Misskredit gebracht haben, sind nun dringlich
aufgefordert, umgehend eine Entschuldigung zu tätigen.
 
Derartige  Gemeinheiten  und  Manipulationen  jungen  Menschen  gegenüber sind besonders
verwerflich.   Gerade  der „Standard“  sowie die „Kleine Zeitung“, welche diese Causa hochge-
zogen haben,  sind nun dringlich aufgerufen,  sich zu entschuldigen und entsprechende Klar-
stellungen zu veröffentlichen.
 
Dazu  der   FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky:   „Die FPÖ wird dieses Vorgehen im
Interesse  der  betroffenen  Personen  rechtlich  auf Verleumdung,  Kreditschädigung und üble
Nachrede prüfen lassen sowie diesbezüglich einen Anwalt zur Klage beauftragen.“
 
 
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2013-09-25

Blogger freigesprochen


Justizsprecher Steinhauser von den

Grünen klagt Satiriker – und verliert

Der Autor der bekannten Querschüsse (www.querschuesse.at) Dr. Georg Zakrajsek, ein
pensionierter Notar und Publizist, Generalsekretär der Bürgerrechtsbewegung IWÖ, hat
den Justizsprecher der Grünen Mag. Albert Steinhauser angeblich beleidigt.
In einem Beitrag vom 18.04.2013 hatte Zakrajsek geschrieben, Steinhauser sei „eher ein
Nazi  als  ein  Kommunist“  und sei überdies  „ein braver Lehrling des SS-Reichsführers“.
Grund  dafür:  das  Verlangen  des  Grünpolitikers,  man  möge  die „Whistleblower“ nicht
nur anonymisieren sondern auch straffrei stellen.
Steinhauser hat einen Strafantrag gegen den Publizisten gestellt (Ehrenbeleidigung und
üble Nachrede)  und  überdies  20.000 €  Entschädigung gefordert.   In der Verhandlung
vom   20. August  2013  im  Straflandesgericht  Wien  ist  nun  Zakrajsek  freigesprochen
worden.
Der Richter Dr. Stefan Apostol hat den Freispruch im wesentlichen wie folgt begründet:
· ein Politiker müsse sich mehr gefallen lassen als ein Durchschnittsbürger
· die Querschüsse seien eine satirische, ironische Webseite mit literarischem und künst-
lerischem Anspruch.  Am Beginn der Seite werde darauf ausdrücklich hingewiesen und
schließlich
· sei das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu wahren, politische Kritik, auch wenn sie
schärfer formuliert sei, wäre daher zulässig.
Ein durchaus wichtiges Erkenntnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Steinhauser
hat Rechtsmittel angemeldet.  (Quelle: http://www.querschuesse.at/ )
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2013-09-17

Amtsmissbrauch zu Gunsten von Verbrechern?


GASTAUTOREN-BEITRAG

Zivilcourage offenbar nur in der Werbung – jedoch in der Realität nicht gefragt
Am 12. Juli ging ein Mann mit einer Axt bzw. einem Axt ähnlichem Gegenstand auf Jugendliche
los,  die  „aus Spaß“  das  altbekannte Klingelspiel in der Obermüllnerstraße 9 spielten.   Wutent-
brannt stürmte er mit der Axt welche wohl zur Gänze aus Holz war (war so zu diesem Zeitpunkt
nicht erkennbar!)  aus dem Haus und hinter den flüchtenden Jugendlichen her.
Ihnen gelang die Flucht worauf der Mann fluchend und drohend sich in Richtung des Hauses in
dem  er  wohl  wohnte  zurückging.   Als er von einem pflichtbewussten  Bürger auf die Tat ange-
sprochen wurde und mit dem Mann in Ruhe reden wollte,  wurde der Bürger Opfer des Schlägers.
Der  Mann  holte  mit  dem  „Axt – Ding“ aus,  worauf der mutige Bürger den Schlag abwehrte und
dabei mittelschwer verletzt wurde. Daraufhin zückte er das CS Gas Spray, dass er für solche Fälle
immer bei sich hat,  als erfahrener Ordnungsdienstmann und Journalist.

Der   noch  mal angreifende Gewalttäter holte trotz Beeinträchtigung durch das CS Gas abermals
aus  und  traf  den  nun  flüchtenden  Bürger,  der  nur mit ihm reden wollte und sich auch als Ord-
nungsdienst-Angehöriger  zu  erkennen gab abermals,  diesmal am Rücken.   Der Rucksack mit
Ausrüstung  und  Kamera  rettete  dem  couragierten  Bürger  vermutlich  sogar  das  Leben!  Der
Schlag  ging auf im Rucksack befindliche Kleidungsstücke und federte so ab,  ehe der Angreifer
die Flucht ergriff, wohl weil er die natürlich verständigte Polizei ankommen sah.
Die  Polizisten  vor  Ort  taten  korrekt  ihre  Pflicht,  obwohl ein Kriminalbeamter dumme Fragen
stellte  und  nach  „weiterer  Bewaffnung“  fragte  und  CS Gas  sowie ein eingestecktes Taschen-
messer und einen Letherman als gefährliche Waffen bezeichnete!? Daraus resultierte wohl auch
die  rechtswidrige  Strafanzeige  (Bild)  die man dem durch seine langjährige Tätigkeit im Sicher-
heitsdienst  mit  Zivilcourage  ausgestatteten  Wiener Bürger,  der im übrigen am Weg in die,  in
der Obermüllnerstraße befindliche Redaktion des ÖMAG war aufdividierte!?

Straftäter  und  Prostituierte  sowie deren Zuhälter haben wohl im Stuwerviertel sowie im Messe-
viertel Narrenfreiheit, denn wie kann es sonst sein, dass Bürger die in Gefahrensituationen bzw.
in Notwehr oder gar Nothilfe handeln mit einer Strafanzeige belohnt werden?!
Die Ereignisse in der Leopoldstadt überschlagen sich geradezu und der Bezirksvorsteher schaut
zu,  die  Polizei  zeigt  Helfer  an  und verjagt  „neugierige“  Journalisten,  die  das  Treiben in den
genannten  Vierteln aufdecken könnten  bzw.  die  politische  Unfähigkeit  des  Bezirksvorstehers.
Zustände  wie  im  ehemaligen  Ostblock  sind  das,  welche  wohl  wirklich  nicht  in  eine  mittel-
europäische Hauptstadt gehören!
Natürlich  haben  wir  diese  Sachverhaltsdarstellung  auch  der Zentralstaatsanwaltschaft zukom-
men lassen und der betroffene Bürger, der sein Leben verteidigte hat seinerseits Anzeige gegen
den  Angreifer  erstattet,  sowie  auch gegen die Polizei  (als ganzes,  da ihm der Anzeigenleger
nicht bekannt ist) wegen Amtsmissbrauch und übler Nachrede.
Bleibt abzuwarten ob es sich die Polizei anders überlegt und ihre Anzeige zurückzieht bzw. die
des  Angreifers  abweist  als  rechtlich  unbegründet,  da  wie  betont  ja  Notwehr  nötig  war und
kein vorsätzlicher Angriff, wie wohl die Polizei annimmt!?
Der  Angreifer  wurde übrigens von WEGA-Beamten an diesem Abend kurz nach dem Vorfall in
seiner Wohnung festgenommen und der  Angegriffene von der Wiener Rettung erstversorgt.  Er
erlitt  eine  schwere  Prellung  am  rechten  Arm bzw.  der rechten Hand sowie ein Hämatom am
rechten Oberarm. So laboriert er nach wie vor mit den Prellungen und muss das hinnehmen als
Mensch  mit  Zivilcourage , während  die  Politik  und die Polizei wegschauen bzw.  unnötige An-
zeigen schreiben. Dabei wirbt die Polizei mit Zivilcourage in Radio & Fernsehen und dann wird
man erst bestraft dafür?!
Der  Täter Yolacan G.  (es gilt die Unschuldsvermutung)  hat  wohl  keine  längerfristigen Verletz-
ungen erlitten,  dafür belasten ihn zahlreiche Zeugenaussagen von Passanten und den Jugend-
lichen,  die  er  mit  der  Holzaxt  verfolgte  sowie  das  Attest  der Amtsärztin und der Bericht der
Rettungssanitäter, die den Angegriffenen untersuchten bzw. versorgten.
Es ist wirklich an der Zeit, dass die Bezirksvorstehung etwas tut gegen die Zustände im Stuwer-
viertel sowie im Prater, wie etwa:   Prostitutionsverbot,  schließen der Bordelle und „Sauflokale“
sowie strenge Personenkontrollen (Freier und andere zwielichtige Gestalten)!
Da dies jedoch nicht anzunehmen ist,  müsste der Bürgermeister ein Machtwort sprechen,  damit
man als Bürger wieder sicher ist in der Leopoldstadt! Dies vor allem auch wegen unserer Jugend,
die stets großen Gefahren im Stuwerviertel ausgesetzt ist, insbesonders am Abend, wie ja dieser
Fall besonders zeigt. Doch das wird wohl ein Wunschtraum bleiben!?
Erich Weber
2013-08-03

Dein Werk geschehe


Ein Fall für den Verfassungsschutz?

Kürzlich  erschien eine  höchst erstaunliche Werbung des Baumarktes HORNBACH.  Auf dem
Sujet sind unter anderem ein Panzer, ein Hammer, ein Emblem und die Worte   „DEIN WERK
GESCHEHE“ zu sehen.
Screen: Hornbach
Was will uns der Baumarktriese damit sagen? Soll die Bevölkerung vielleicht Panzer für einen
Kampf instandsetzen? Interessant ist auch das Emblem (rot eingekreist) am rechten mittleren
Bildrand.   Wir  haben  ein wenig  recherchiert  und  haben  dabei festgestellt,  dass es ein ver-
blüffend ähnliches Abzeichen aus der Nazizeit gibt.
Screen: usmbooks.com
Stellt man dieses Emblem auf den Kopf, ist es vom Abzeichen welches auf der Hornbach-
Werbung zu sehen ist, kaum mehr zu unterscheiden.
Wäre  das  nicht  ein  Fall für die Wr. Neustädter Staatsanwaltschaft?  Immerhin setzte diese
Himmel und Hölle in Bewegung, um gegen einen Kinderrecht-Aktivisten zu ermitteln. Natür-
lich mit Ermächtigung der Frauenministerin.  (Hier der LINK zum betreffenden Beitrag).
Screen: erstaunlich.at
Der  Mann  steht unter Verdacht,  sich  gegenüber  G. Heinisch-Hosek der   „Üblen Nachrede“
schuldig gemacht zu haben. Ferner wird ihm angelastet, eine Sachbeschädigung (Schadens-
höhe 200,- Euro) begangen zu haben.   Das berechtigte erstaunlicherweise, dass der Kinder-
recht-Aktivist  zum  DNA-Test  vorgeladen wurde und auch das Landesamtes für den Verfass-
ungsschutz NÖ fleißig ermittelt.
In Anbetracht dessen, dass im Fall Heinisch-Hosek mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird,
stellen  wir  uns  die Frage,  wäre bei der  Hornbach-Werbung nicht eher die Staatsanwaltschaft
und  der Verfassungsschutz gefragt?   In das Hornbach-Sujet könnte man nämlich spielend so
einiges hineininterpretieren.
*****
2013-07-21
 

Ist Werner Königshofer feig?


Das Wunschdenken von Gebi Mair


Screen:  gebimair.blogspot.com

Königshofer, feig? Das ist wohl ein Wunschdenken des Grünen Gebi Mair.   Offenbar hat
die erlittene Schmach  – Königshofer titulierte ihn einst als Landtagsschwuchtel – seinen
Sinn für die Realität getrübt.

DDr. Königshofer  stand gestern vor dem Landesgericht Innsbruck,  wo er sich wegen des
Vorwurfs der  „Üblen Nachrede“  zu verantworten hatte.   Zu seiner Verteidigung und ver-
mutlich auch aus prozesstaktischen Gründen erklärte er dem Richter, dass er als Abgeord-
neter zum Tiroler Landtag immun sei.  Der Richter vertagte darauf die Verhandlung gegen

Königshofer, um beim Tiroler Landtag Auskunft einzuholen.

Diese Vorgehensweise wertet der Grünpolitiker Mair als feig.  Dabei vergisst er, dass jedem
Angeklagten die bestmögliche Verteidigung zusteht. Ob Königshofer sich der üblen Nachrede

schuldig gemacht hat wissen wir nicht und das zu beurteilen ist Aufgabe des Gerichts.  Aller-
dings  glauben wir zu wissen,  dass er sicher nicht feig ist,  sondern sich lediglich der best-
möglichen Verteidigung bediente und zu Recht auch weiterhin bedienen wird.

Selbst den Mut nicht mit dem Löffel gegessen

Interessant  ist allerdings die Tatsache, dass gerade der Feigheitsvorwurf von jenem Mann
kommt,  der Mut selbst nicht mit dem Löffel gegessen hat.  Das haben wir in  unserem Bei-
trag  „Gebi Mair gibt klein bei“  eindeutig unter Beweis gestellt .

Aber auch bei seiner Reise nach Myanmar bekleckerte sich Gebi Mair nicht mit Heldenmut.

Da er selbst bekennender Homosexueller ist nahmen wir an, dass er sich bei seiner Exkur-
sion in dieses ferne Land für die Rechte der Homosexuellen einsetzen würde. Weit gefehlt,
denn  außer  einem  oberflächlichen Reisebericht war auf der Webseite des Grünpolitikers
nichts zu lesen.

Der  fehlende  Einsatz vor Ort dürfte  auch seinen  Grund gehabt haben,  denn in Myanmar

steht  auf  Homosexualität  lebenslange  Haft.   Diese Tatsache war für  Gebi Mair  offenbar
Grund genug, sich in vornehmes Schweigen zu hüllen und sich nicht für Schwule und Lesben
stark zu machen.   Um die  Worte des Grünpolitikers zu gebrauchen: „Mut schaut jedenfalls
anders aus“.

So  viel  zum fehlenden Mut des Gebi Mair.   Interessant  ist es auch,  dass auf  seinem Blog

nichts von  feigen Asylbetrügern zu lesen ist.   Denn diese Scheinasylanten kommen scharen-
weise nach  Österreich  und  lügen  hier  was  das  Zeug hält,  um eine soziale Hängematte
in der Alpenrepublik zu ergattern.

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2012-01-14
 

Freispruch für Adamovich


Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung

Am  24. Dezember 2009,  wurde  der  ehemalige  Präsident des  Verfassungsgerichtshofes
und  Leiter der  Evaluierungskommission  Ludwig Adamovich,  wegen übler  Nachrede ver-
urteilt. Was hatte der pensionierte Spitzenjurist angestellt,  um sich ein derartiges Urteil der
erstinstanzlichen Richterin Birgit Schneider einzuhandeln?

Adamovich  hatte sich erlaubt,  seine subjektive  Privatmeinung  zum  Endlos-Kriminalfall
„Kampusch“  kundzutun.  In Interviews meinte  er zum  Mutter-Tochterverhältnis  (Sirny –
Kampusch), dass es Natascha in ihrer Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als
das was sie davor daheim erlebt habe.

Brigitte Sirny  klagte  daraufhin den  ehemaligen  Verfassungsgerichtshof-Präsident  Ludwig
Adamovich  wegen übler  Nachrede.  Die  Richterin  Birgit Schneider befand,  dass der ehe-

malige Höchstrichter ein gegen die  guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt
hatte. Dieses sei geeignet gewesen, die Klägerin in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen.

In unserem damaligen, zu diesem Urteil verfassten Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ hiel-
ten wir  bereits fest,  dass dieses  Urteil in der  Berufungsinstanz  nicht  halten  werde,  denn
dieses sei ein Anschlag auf das Recht der freien  Meinungsäußerung.  (Folgebeiträge 1./2.)

Freispruch für Ludwig Adamovich

Und unser Spürsinn für normales  Rechtsempfinden sollte uns wieder einmal Recht geben.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sprach in zweiter Instanz, den ehemaligen Präsiden-
ten des Verfassungsgerichtshofes, frei.

Der OLG konnte dem erstinstanzlichen  Urteil nicht folgen,  da es sich bei der Äußerung von

Adamovich um eine vorsichtige Formulierung handelte und er erkennbar zum Ausdruck ge-
bracht habe,  dass dies seine subjektive  Meinung sei.  Seine Aussage sei vom Grundrecht
auf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der „Üblen Nachrede“ ist damit nicht ge-
geben.

Zwar  lasse  Adamovichs Aussage mehrere  Interpretationsmöglichkeiten zu,  aber bei der
rechtlichen Beurteilung sei die für den Angeklagten Günstigste heranzuziehen. Und diese
sei nicht geeignet,  Brigitte Sirny in ein negatives Licht zu rücken,  so begründete der Vor-

sitzende des OLG, den Freispruch von Ludwig Adamaovich.

Brigitte Sirny ist entsetzt

Blankes Entsetzen bei der Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny und deren Rechts-
anwalt.  Diese finden das Urteil des OLG  als absolut nicht  nachvollziehbar und skandalös.
Auch  sei  die  Auslegung  des  OLG  weltfremd  und  widerspreche  den  Grundsätzen  des
Medienrechts.

Wir können die Aufregung von Brigitte Sirny sehr gut nachvollziehen.  Denn mit dem vom

OLG gefällten Freispruch,  ist es nämlich  kaum möglich  zivilrechtliche Ansprüche gegen
Adamovich durchzusetzen.  Auf gut Deutsch heisst das,  dass sich Sirny zum Nulltarif tief
gedemütig und gekränkt gefühlt hat.

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2010-12-22
 

Meinungsfreiheit in Gefahr?


Die Gefahr der freien Meinungsäußerung

Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.

Perverses Kinderfoto

Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.

Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.

Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach

ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
 
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.

Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.

Muß man seine Meinung für sich behalten?

Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der  „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.

Wußte Adamovic was er tat?

So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.

Irrige Rechtsmeinung

Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer  wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.

Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der

von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.

Warum wurde die Zeugin nicht gehört?

Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.

Ein Freispruch hätte Signalwirkung

Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.

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2009-12-25
  

Weihnachtsüberraschung


Kampusch und keine Ende

Der „Jahrhundertfall“ Kampusch lässt die österreichische Justiz nicht ruhen. Abgesehen
davon dass immer wieder der Eindruck entstand, dass an einer restlosen Aufklärung ohne-
hin kein wirkliches Interesse bestand, kommt jetzt die erste Nachgeburt ans Tageslicht.

Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Leiter der Evaluierungskom-

mission Ludwig Adamovich, musste nun ein erstaunliches Urteil einer Ex-Kollegin zur
Kenntnis nehmen.

Ist freie Meinungsäußerung üble Nachrede?

Die Richterin Birgit Schneider verurteilte Adamovic wegen übler Nachrede und verhängte
eine Geldstrafe von 10.000,- Euro, die Hälfte davon bedingt. Sie befand das der ehemalige
Höchstrichter, ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt hatte,
dass geeignet war, die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny in der Öffentlichkeit
verächtlich zu machen.

Meinung über Mutter/Tochterverhältnis

Nun was hatte Adamovic bösartiges behauptet? Beschuldigte er Sirny etwa gegen das
Gesetz verstoßen oder sittlich unmoralische Tätigkeiten ausgeübt zu haben? Mitnichten,
er erlaubte sich lediglich seine Privatmeinung über das Mutter/Tochterverhältnis kundzu
-tun.

Adamovic hatte in Interviews gesagt, dass es seiner Meinung nach Natascha in ihrer
Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als das was sie davor daheim erlebt habe.
Diese Meinung leitete er aus einer Aussage des Kinderpsychiater Max Friedrich ab, der

unmittelbar nach der Entführung mit der Mutter gesprochen hatte und dabei eine „große
Distanz“ zur Tochter feststellte, da sich diese nur „abfällig“ über Natascha äußerte.

Keine Erfüllung des Tatbestandes

Die bis zur Nataschas Flucht völlig unbekannte Brigitte Sirny, klagte daraufhin den ehe-
maligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich. Worin bei dieser Aussage
der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt wird, ist wohl für jeden Menschen mit normalen
Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar.

Der verurteilte Ludwig Adamovic, vertreten durch Christoph Herbst, meldete umgehend volle
Berufung an. Was sich die Richterin bei ihrem Urteilsspruch gedacht haben mag, wird wohl
für immer ihr Geheimnis bleiben.

Ob das für die weitere Karriere föderlich war?

Ob sich die Richterin Birgit Schneider mit diesem erstaunlichen Urteil selbst einen Gefallen
getan hat ist fraglich. Wenn Herr Adamovich noch über Beziehungen verfügt, sollte er diese
nützen um diese Richterin in die Schranken zu weisen.

Denn eine freie Meinungsäußerung die keineswegs beleidigend war und in gesitteter Form

von sich gegeben wurde, mit einer Verurteilung wegen übler Nachrede zu „belohnen“ ist
wohl mehr als erstaunlich.

Urteil wird nicht halten

Wir glauben das dieses Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Dies wird auch im
Sinne einer freien Meinungsäußerung notwendig sein, denn wenn das Urteil der Richterin
Schneider Schule machen würde, dann kann man dem demokratischen Recht der freien
Meinungsäußerung nur mehr  „eine gute Nacht“  wünschen.

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2009-12-24
  

Inhalts-Ende

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