Kommentar mit Empfehlung zur Selbstjustiz auf der Facebook-Seite von Karl Öllinger
Die Grünen und ihre Skandale
Bei den Grünen jagt neun Tage vor der Nationalratswahl, ein Skandal den anderen. Der seit gestern ausgetretene, ehemalige Planungssprecher der Wiener Grünen Christoph Chorherr, steht im Fokus der Justiz.
Aber auch der ehemalige Nationalratsabgeordnete der Grünen, Karl Öllinger, musste wiederholt vor Gericht und wie von etlichen Medien bereits berichtet, wurde er gestern erstinstanzlich wegen „Übler Nachrede“ verurteilt (Urteil nicht rechtskräftig).
Wiederholt vor Gericht deshalb, weil uns zumindest ein Fall – der den Herausgeber dieses Online-Magazins selbst betraf – bekannt ist. Auch damals wurde er zu einer Zahlung verurteilt. Hier der L I N K zum damaligen Beitrag.
Nun hatte Öllinger offenbar nichts Besseres zu tun, als sich auf seinem Facebook-Account in die Opferrolle zu begeben. Aber wir billigen ihm diese zu, denn möglicherweise hat er es noch nicht begriffen, dass man ohne politische Immunität für seine getätigten Äußerungen geradestehen muss.
Nicht zu billigen sind jedoch die Kommentare auf seiner Facebook-Seite, zu dem von ihm veröffentlichten Posting. Diese reichen von unterschwelligen und primitiven Angriffen auf die Justiz, bis hin zur Empfehlung zur Selbstjustiz.

Der Wahlwerbe-Slogan der Grünen „WEN WÜRDE DER ANSTAND WÄHLEN?“ könnte zum Rohrkrepierer, wenn nicht gar zu einem Schuss ins eigene Knie werden. Übrigens, der Thread selbst und alle dazu getätigten Postings wurden im Quellcode gesichert, um ein eventuell späteres Abstreiten zu verhindern.
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2019-09-20















Screen: Hornbach
Was will uns der Baumarktriese damit sagen? Soll die Bevölkerung vielleicht Panzer für einen
Kampf instandsetzen? Interessant ist auch das Emblem (rot eingekreist) am rechten mittleren
Bildrand. Wir haben ein wenig recherchiert und haben dabei festgestellt, dass es ein ver-
blüffend ähnliches Abzeichen aus der Nazizeit gibt.
Screen: usmbooks.com
Stellt man dieses Emblem auf den Kopf, ist es vom Abzeichen welches auf der Hornbach-
Werbung zu sehen ist, kaum mehr zu unterscheiden.
Wäre das nicht ein Fall für die Wr. Neustädter Staatsanwaltschaft? Immerhin setzte diese
Himmel und Hölle in Bewegung, um gegen einen Kinderrecht-Aktivisten zu ermitteln. Natür-
lich mit Ermächtigung der Frauenministerin. (Hier der
Screen: erstaunlich.at
Der Mann steht unter Verdacht, sich gegenüber G. Heinisch-Hosek der „Üblen Nachrede“
schuldig gemacht zu haben. Ferner wird ihm angelastet, eine Sachbeschädigung (Schadens-
höhe 200,- Euro) begangen zu haben. Das berechtigte erstaunlicherweise, dass der Kinder-
recht-Aktivist zum DNA-Test vorgeladen wurde und auch das Landesamtes für den Verfass-
ungsschutz NÖ fleißig ermittelt.
In Anbetracht dessen, dass im Fall Heinisch-Hosek mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird,
stellen wir uns die Frage, wäre bei der Hornbach-Werbung nicht eher die Staatsanwaltschaft
und der Verfassungsschutz gefragt? In das Hornbach-Sujet könnte man nämlich spielend so
einiges hineininterpretieren.
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2013-07-21
