Schrott-LKW auf Österreichs Straßen


„Rollende Zeitbombe“ mit gültiger Begutachtungsplakette

Eine parlamentarische Anfrage des freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Walter Rauch
an  Verkehrsministerin  Bures  zeigt die bittere Wahrheit auf.   Rund ein Viertel aller unter-
suchten  Lastkraftwägen  werden  aufgrund  schwerer  Mängel  aus dem Verkehr gezogen.
Diese  „rollenden Zeitbomben“ gefährden  die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer auf
Österreichs Straßen massiv.
Für  Kopfschütteln  sorgt  nicht nur bei  Nationalrat Walter Rauch eine aktuelle Beantwortung
einer  parlamentarischen  Anfrage durch SP-Ministerin Bures.   Demnach sind allein im Jahr
2013 rund 7.700 LKW  aufgrund schwerer Mängel aus dem Verkehr gezogen worden.  Laut
der  Beantwortung  sind  dies  rund  23% aller kontrollierten Lastkraftwägen,  welche mit der
Beurteilung „Gefahr im Verzug“ gestoppt wurden.  Diese Zahlen sind besonders besorgnis-
erregend, da jeder vierte LKW schwerwiegende Mängel aufweist.
Nachfolgend  Bilder  von  einem  LKW,  die stellvertretend für die  zahlreichen Schrott-LKW
auf Österreichs Straßen stehen.  Dieser befand sich in einem Zustand der jeder Beschreib-
ung  spottete  und  es  auch  für einen Laien erkennbar ist,  dass dieses Fahrzeug nicht der
Verkehrssicherheit entsprach,  obwohl auf der Windschutzscheibe eine gültige Begutacht-
ungsplakette angebracht war.
Foto: erstaunlich.at
Abgesehen davon, dass das Frontblech schwere Rostschäden aufwies, fehlte die Kühlerab-
deckung.   Eine  potentielle  Verbrennungsgefahr  vor  allem  für Kinder,  die mit dem unge-
schützten Kühler dieses Lastkraftwagens in Berührung kommen.
Ein Karosserieteil  (mittiger Rammschutzbügel) wurde mit einem Draht am LKW befestigt.
Möglicherweise befinden sich auch Rostschäden unter der Frontblechabdeckung, sodass
eine  ordnungsgemäße Verschraubung nicht möglich war.    Mit diesen Mängeln entsprach
das Fahrzeug nicht mehr der Verkehrssicherheit und hätte so nicht in Betrieb genommen
werden dürfen.
Foto: erstaunlich.at
Rostschäden auf tragenden Teilen des Fahrwerks und der Metallkupplung für den Hydraulik-
schlauch.  Zudem garantiert der übergelaufene Dieseltank Sturzgefahr für jeden einspurigen
Verkehrsteilnehmer,  der den Weg dieses Lastkraftwagens kreuzt.
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2014-08-15

Der Schmäh mit der Diskriminierung


Finanzielle Entlastung der Bürger(innen) kommt nicht in Frage

Die  geplante  deutsche  PKW-Maut  sorgt  europaweit  für  erhebliches Aufsehen.   Den deut-
schen  Autofahrer(innen)  soll nämlich die Autobahnmaut im Zuge der  KFZ-Steuer refundiert
werden.   Auch  in  Österreich  erhitzen  sich  die Gemüter an diesem Thema.  Beispielsweise
erinnern die Mautpläne der Deutschen,  den ARBÖ wörtlich an „Raubrittertum“. Schade, dass
dieser  Ausdruck dem roten Autofahrerklub noch nie zur Autobahnmaut in Österreich einge-
fallen ist.
Jedenfalls meint man beim ARBÖ weiters, dass beim deutschen System Österreicher(innen)
schlechter  gestellt  werden  als   Deutsche  und  appelliert   an  die  SPÖ-Verkehrsministerin,
gegen den deutschen Verstoß laut dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz vorzugehen.
Doris  Bures  ist  auch gleich  mit  dem  drohenden  Zeigefinger  zur Stelle.   Für sie gehe es
nicht  an,  dass  deutsche  Autofahrer(innen)  die   Kosten  der  Vignette  mit  der  Kfz-Steuer
gegen  verrechnen  können.   Sie  sehe  darin eine Diskriminierung der Österreicher(innen).
„Der  Gleichbehandlungsgrundsatz muss eingehalten werden.   Wenn das nicht der Fall ist,
wird Österreich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“,  so  Bures die auch ankündigt,
den EuGH anzurufen.
Ihr  zur  Seite  eilte  sofort  jener  Mann,  dessen Wort in Stein gemeißelt – pardon in Sand
geschrieben  ist.   Nämlich  der  glücklose   Ex-Verteidigungsminister  und  jetziger  SPÖ-
Bundesgeschäftsführer  Norbert  Darabos.   Er sicherte Bures volle Unterstützung bei der
Klage gegen die diskriminierende Regelung zu.
„Widerstand gegen Abkassierpläne muss gemeinsames rot-weiß-rotes Anliegen sein“, so
Darabos  wörtlich.   Da  fragen  wir uns aber,  warum er diese  Linie nicht bei inländischen
Abkassierplänen vertritt?
Wir möchten hier auf einen kleinen Nebenschauplatz verweisen. Beispielsweise müssen
Österreicher  bei  einer  Neuwagen-Anschaffung  eine  Normverbrauchsabgabe  (NoVA)
bezahlen. Den Deutschen bleibt diese erspart. Wir können uns nicht erinnern, dass hier
je ein österreichischer Politiker von Diskriminierung gesprochen hat.
Aber  zurück  zum Thema,  der Autobahnmaut.   Anstatt mit dem erhobenen Zeigefinger
drohend durch die Gegend zu ziehen,  könnte man die Sache ganz einfach regeln.  Man
müsste  nur  dem deutschen Beispiel folgen und ermöglichen,  dass Österreicher(innen)
ebenfalls die Kosten der Vignette mit der Kfz-Steuer gegen verrechnen können.
In  diesem  Fall wäre  die  angeblich Diskriminierung sofort vom Tisch.   Aber das ist ja
nicht im Interesse der Bundesregierung.  Wo kämen wir denn hin, wenn plötzlich Maß-
nahmen eingeführt werden müssten, welche die Bürger(innen) finanziell entlasten.
Denn wenn schon abkassiert wird,  dann gilt das für alle EU-Bürger(innen).  Da passt
Deutschland als  „schlechtes“ Beispiel nicht so recht ins Bild.   Also lenkt man einfach
ab und schreit lauthals „Diskriminierung!“
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2014-07-08

Stopp der Altersdiskriminierung


Harte Kritik an Postbus-Geschäftsführung

Bei der ÖBB-Postbus GmbH ist der soziale Friede in Gefahr. Nach Auffassung des Betriebs-
rates  werden durch  eine  aktuelle  Dienstanweisung ältere Lenkerinnen und Lenker gezielt
ausgegrenzt.
Als  „Arbeitgeber  mit  Verantwortung“,  so  will  der   ÖBB-Konzern  gesehen  werden.  „Eine
Unternehmenskultur,  die  sich zusätzlich durch Gleichbehandlung und partnerschaftlichem
Verhalten am Arbeitsplatz auszeichnet, bildet eine der Grundlagen für ein positives Arbeits-
klima,  das  dazu  beiträgt,  dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre unterschiedlichen
Fähigkeiten voll in das Unternehmen einbringen“,  steht in den ÖBB-eigenen „CSR“-Regeln,
die selbstverständlich auch für den ÖBB-Postbus gelten sollten.
Aus Sicht des Betriebsrates klingt diese betriebsinterne Festlegung auf soziale Verantwortung
wie  eine  Provokation.   „Durch  Aktionen  wie der aktuellen Dienstanweisung wird der soziale
Friede   mit  Füßen  getreten,  die  Motivation  der  Mitarbeiter(innen)  ist  im  Keller“,   sagt  der
Zentralbetriebsratsvorsitzende  Robert  Wurm.   Aus diesem Grund hat der Zentralbetriebsrat
am  17. März  einen  Einspruch  gegen  die Wirtschaftsführung nach dem Arbeitsverfassungs-
gesetz eingebracht, um die Zurücknahme dieser Dienstanweisung zu erreichen.
Obwohl  seit  30 Jahren Dienstpläne betriebsintern unter den Lenkerinnen und Lenkern aus-
geschrieben  wurden,  gibt  die  neue  Dienstanweisung  jetzt  vor,  dass  erfahrene ältere Mit-
arbeiterinnen und  Mitarbeiter – ungefähr die Hälfte der Belegschaft – vor allem als „Springer“
eingesetzt werden sollen, was auch finanzielle Nachteile mit sich bringt.   „Offenbar will man
die  älteren  Lenkerinnen und Lenker dazu bringen,  sich aus dem Unternehmen zu verab-
schieden“, vermutet Robert Wurm.
„Jetzt  sei  aber  auch die Verkehrsministerin Doris Bures gefragt,  ihre Eigentümerverantwort-
ung  wahrzunehmen  und  ein  Machtwort  zu  sprechen.   Ich verstehe die Wut der Mitarbeiter-
innen und Mitarbeiter, die das Unternehmen mit ihrer Arbeit ganz nach vorne gebracht haben
und  jetzt  als Dank dafür ausgegrenzt werden sollen.   Diese Vorgangsweise werden wir nicht
einfach hinnehmen“, schloss Robert Wurm. (Quelle: APA/OTS)
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2014-03-17

A4-Ausbau dürfte einmal mehr ein Politschmäh sein


Woher will Ministerin Bures wissen, was nach ihrer Amtszeit passiert?

Der angekündigte Ausbau der A4 (Ostautobahn) ist zwar begrüßenswert,  ob die angekündigte
Umsetzung  der  Erweiterungspläne  tatsächlich  in der vorgesehenen Zeitschiene erfolgen wird
darf aber jedenfalls stark bezweifelt werden.
Der dreispurige Ausbau der A4, die zu den unfallträchtigsten und meistbefahrenen Autobahnen
Österreichs  zählt,  wurde  in  der  Vergangenheit   bereits  mehrmals  und  in  unterschiedlichen
Varianten  angekündigt.   So  auch zuletzt im  November 2011,  wo Landeshauptmann Pröll die
Verbreiterung der A4 zwischen dem Flughafen und Fischamend von den dort vorhandenen vier
auf  sechs  Fahrspuren angekündigt hatte.   Eine Umsetzung hätte bis 2013 erfolgen sollen, ge-
schehen ist aber bis dato nichts.
Auch  das nunmehr vom Verkehrsministerin  D. Bures vorgelegte Ausbaukonzept für die A4 ist
ebenso keine schnelle verkehrstechnische Lösung,  sondern wohl auch eher als eine politische
Wahlkampfansage  anzusehen.   So soll mit dem dreispurigen Ausbau vom Flughafen bis nach
Fischamend erst 2014 begonnen werden.
Das wichtigere und auch unfallträchtigere Teilstück der Autobahn A4 –  nämlich jenes zwischen
Fischamend  und  Neusiedl  –   soll aber erst frühestens 2018 und damit mit großer Wahrschein-
lichkeit  auch  in  einer  möglichen aber nicht sicheren kommenden Amtsperiode von Verkehrs-
ministerin  Bures wieder nicht zur Umsetzung kommen,  obwohl die Verkehrsprognosen für die
nächsten  Jahre  nicht  nur  eine  steigerndes  Verkehrsaufkommen  sondern  auch eine daraus
resultierende  Überlastung für die A4 in der jetzigen zweispurigen Ausbauvariante vorhersagen.
Mit  diesem  neuen  Ausbaukonzept  der A4 hat man bei den Menschen in der Brucker Region
erneut  viel  Hoffnung  erzeugt,  wo  aber  zu  befürchten ist,  dass diese aber einmal mehr ent-
täuscht werden.   So gesehen ist dieser nunmehr angekündigte Ausbau der A4 keinesfalls die
langersehnte  Umsetzung  einer  längst  überfälligen  Forderung  sondern vermutlich ein ober-
flächliches  Wahlkampfgeplänkel,  auch auf Kosten der Verkehrssicherheit und der Menschen
in der Region.
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2013-08-06

Wissensmangel beim Stronach-Verkehrssprecher


Hagen fordert Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen

„Wir  fordern ein Überholverbot von Lkw auf zweispurigen Autobahnen.   Das würde die Sicher-
heit  aller  Verkehrsteilnehmer  erhöhen“,  erklärt  Team Stronach  Verkehrssprecher Christoph
Hagen in seinem Debattenbeitrag und brachte einen entsprechenden Antrag ein.   Hagen, der
selbst  Exekutivbeamter ist,  kennt aus seiner beruflichen Praxis das Gefahrenpotential solcher
Überholmanöver:  „Oft dauert es Minuten,  bis ein Lkw den anderen überholt hat.   Das führt zu
Staus  und  gefährlichen  Bremsmanövern,  oft auch zu Unfällen.“   Deshalb, appellierte Hagen
an Ministerin Bures, möge man zumindest auf gefährlichen zweispurigen Autobahnteilstücken
ein Lkw-Überholverbot einführen.
Obiger Absatz war gestern in einer Presseaussendung des „Team Stronach“ zu lesen. Offen-
bar  kennt  Hagen,  die  ohnehin  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  nicht.  Dieses
Faktum  ist  deshalb  doppelt so traurig,  da der Mann Polizist ist.  Aber wir sind gerne behilf-
lich.
Gilt auf Grund der Gesetzeslage ohnehin schon
Für  LKW ab 3,5 Tonnen gilt auf österreichischen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h. Die Mindestgeschwindigkeit auf denselben ist 60 km/h. Der vorgeschriebene
Geschwindigkeitsunterschied  beim  Überholen  beträgt  auf  österreichischen Autobahnen
20 km/h.   Dass  LKW-Fahrer  mit  ihren Fahrzeugen  mit weit mehr als  60 km/h unterwegs
sind,  müsste  dem  Stronach-Verkehrssprecher  aus  seiner  aktiven Dienstzeit als Polizist
doch noch hinlänglich bekannt sein. Damit ergibt sich für LKW ab 3,5 Tonnen automatisch
ein Überholverbot.
Dass  Hagen  gerade  an  Bures  seinen erstaunlichen Appell richtet ist bezeichnend.  Denn
dieses  Thema  gab es schon einmal und auch die Verkehrsministerin wusste seinerzeit die
gesetzlichen  Bestimmungen  ebenfalls  nicht.   Gut,  Bures ist gelernte  Zahnarztassistentin.
Dass  sie  da  mit der Straßenverkehrsordnung nicht viel am Hut hat ist zwar nicht entschuld-
bar aber verständlich.  Denn bei der SPÖ werden Ministerposten meist nicht nach fachlicher
Qualifikation besetzt.  Wir haben damals über den Fauxpas von Bures ausführlich berichtet.
„Das Über(hol)verbot TEIL 1 und TEIL 2“.

Christoph Hagen  ist allerdings Polizist und sollte eine dementsprechende Ausbildung und
Praxis genossen haben. Frank Stronach spricht sich doch andauernd für qualifizierte Fach-
leute  in  seinem  Team aus.   Möglicherweise hat Hagen in der Polizeischule beim Thema
„Überholverbot für LKW“ gefehlt.   Dass ist aber nun nicht mehr so schlimm, denn nun hat
er  ja einen Job als Verkehrssprecher im „Team Stronach“  – und da zählt Polemik vermut-
lich doch mehr als fundiertes Fachwissen.
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2013-05-23

Rettungsgasse für Präsidenten-Konvoi


Das gemeine Volk muss Platz machen

In  Moskau  ist es üblich,  dass die Reichen und Mächtigen nicht im Stau stehen, sondern mit
Hilfe  von  Blaulicht  an ihren eigenen Pkws oder sonstigen Begleitfahrzeugen, am gemeinen
Autofahrervolk vorbeibrausen. Von dieser Unsitte machte gestern auch der Bundespräsident,
Dr. Heinz Fischer, zum Ärgernis der im Stau wartenden Autolenker(innen) Gebrauch.
Das  Staatsoberhaupt  besuchte  mit dem luxemburgischen Großherzog und dessen Frau das
Bundesland  Oberösterreich.   Unter  anderem  wurde  dem  ehemalige  KZ  Mauthausen, der
VOEST und dem Linzer ARS Electronica Center eine Visite abgestattet. Zwischen den beiden
letzten Stationen herrschte auf der Linzer A7 ein starker Stau.
Laut  „heute.at“  entschied ein Polizei-Oberst, die Rettungsgasse mit Blaulicht und Folgeton
zu  benützen.   Möglicherweise  wird  dies  dem  Offizier  das  „Goldene  Ehrenzeichen  der
Republik Österreich“ einbringen.  Der gute Mann muss nur darauf achten, dass er nicht auf
seiner eigenen Schleimspur ausrutscht.
Auch die Politik lässt das extravagante Verhalten von Heinz Fischer nicht kalt.  „Dass sich der
Herr  Bundespräsident  mit seinem Dienstfahrzeug durch die Rettungsgasse geleiten lässt ist
ein  Skandal  der  Sonderklasse“,  sagte  der  freiheitliche  Verkehrssprecher  Nabg. Gerhard
Deimek, der betonte,  dass die Rettungsgasse ausschließlich Einsatzfahrzeugen vorbehalten
sei,  die  zu  einem  Unfallort  unterwegs  seien  und  nicht für Vergnügungsfahrten Fischers
reserviert sei.
Der BZÖ-Bündnissprecher Rainer Widmann spricht von einer missbräuchlichen Verwendung
der  Rettungsgasse.   „Viele im Stau steckende Autofahrer mussten Platz machen, damit der
Konvoi  des  Präsidenten  auf  der  A7  in Linz durch die Rettungsgasse brausen konnte“, so
Widmann.
„Die  Rettungsgasse dient dazu,  Einsatzfahrzeugen bei Notfällen das rasche Vorbeikommen
zu ermöglichen und nicht als Präsidentenprivileg“, ergänzte der BZÖ-Politiker und kündigte
eine parlamentarische Anfrage an Bundesministerin Doris Bures an.  Ob diese jedoch etwas
nützt darf bezweifelt werden, denn irgendeine hanebüchene Ausrede wird schon als Recht-
fertigung herhalten müssen.
Auch  wird  der  Vorfall  wohl  kaum  ein Unrechtsbewusstsein bei Dr. Fischer auslösen.  Denn
als  ehemaliges langjähriges Präsidiumsmitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freund-
schaftsgesellschaft,  werden  ihm  vermutlich Sonderprivilegien der Politiker-Kaste nicht fremd
sein.
Eine berechtigte Frage stellt sich jedoch.  Die SPÖ hält doch den Umweltgedanken so hoch
und  auch  in  der  Kronen Zeitung  werden immer wieder ÖBB-Inserate geschaltet.  Warum
fuhr man eigentlich nicht mit der Bahn, sondern benützte hubraumstarke Luxuslimousinen?
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2013-04-18
 

Vassilakou voll erwischt


Wer reiste wie an?

Der  Herausgeber  dieses Online-Magazins war gestern zur ORF-Sendung Bürgerforum ein-
geladen.   Das Thema war „Autofahrer – die Deppen der Nation?“   Den Bürgerfragen stell-
ten  sich  der  Umweltminister  Niki Berlakovich,  die Verkehrsministerin Doris Bures und die
Wiener Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou.

Zu diesem Thema war es natürlich interessant, mit welchen Fahrzeugen die Politiker(innen)
anreisten.   Berlakovic fuhr mit einem Auto der Marke Opel vor, welcher mit einem Elektro-
motor unterstützt war.   Frau Bures bevorzugte die Marke Audi, ließ es aber klein angehen
und reiste mit dem Typ 4 an.   Möglicherweise benötigte den 7er-BMW wieder das Fräulein
Tochter zu einer Weinverkostungs-Fahrt ins Burgenland.

Die  grüne  Vizebürgermeisterin  und  Verkehrsstadträtin,  Maria Vassilakou,  beschritt  die
Auffahrtsrampe zum ORF-Gebäude demonstrativ  zu Fuß.   Offenbar wollte sie als Grün(in)
mit  gutem  Beispiel vorangehen  und beweisen,  dass man in Wien kein Auto benötigt,  da
ja  die  Öffis zur Verfügung  stehen.   Das  ORF-Zentrum  ist auch recht gut mit den öffent-
lichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Mit der U4 geht es bis Hietzing und anschließend fährt
der Autobus der Linie 58 B bis vor die Pforte des staatlichen Rundfunks.

Zur Diskussion selbst gibt es nicht viel zu sagen. Mehr oder weniger das übliche Prozedere.
Die Diskutanten stellten Fragen, welche die Politiker(innen)  eifrig auf Zetteln notierten, die
vermutlich später in der Rundablage landeten.
Sonst  übten sich Bures und Berlakovich in der üblichen Polemik.   Die grüne Vizebürger-
meisterin  glänzte  zeitweise  durch totale Unkenntnis der Materie.   Dies nützte  der FPÖ-
Politiker Johann Gudenus (der als Oppositioneller eingeladen war), geschickt aus und ließ
Vassilakou mehrfach auflaufen.

Wer reist wie ab?

Um  22:00 Uhr  war  dann  Ende der Veranstaltung.   Frau Vassilakou verließ gegen 22:20
Uhr, in Begleitung eines (vermutlichen) Mitarbeiters und einem Haufen grüner Groupies im
Anhang das ORF-Zentrum. Natürlich wieder demonstrativ zu Fuß.
Ihr Weg führte die Rampe hinab bis zum Ausgang,  wo sie sich dann mit ihrer Anhänger-
schaft  zur  Station  der  Autobuslinie  58B begab.   Wer nun denkt, dass die grüne Vize-
bürgermeisterin den Bus bestieg, der irrt gewaltig.

Nachdem  ihre  Fans  in den Autobus eingestiegen waren,  setzte sie ihren Weg  – in Be-
gleitung  des  (vermutlichen)  Mitarbeiters  fort.   Hinab  ging  es die Würzburggasse zur
Küniglberggasse,  wo  sie  dann  still  und leise in eine kleine Seitengasse mit dem Namen
Dovskygasse verschwand.

In dieser sehr engen Gasse (zwei Autos kommen kaum aneinander vorbei) wartete schon
ein Pkw mit laufendem Motor.  Hinter dem Steuer saß ein junger austrainierter Mann, den
man auch für ihren Bodyguard halten könnte.   Bevor Frau Vassilakou noch ins Auto ein-
steigen  konnte,  kam  es  zwischen  ihr und dem Herausgeber dieses Online-Magazins zu
einem Dialog.

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/vassilakou_auto.jpg“ showstop=“true“}vassilakou_auto{/mp4-flv}

Wir  möchten  uns  für  die  schlechte  Bildqualität  des Videos entschuldigen.   Wir haben
dieses  im  Nachhinein  absichtlich  so  bearbeitet,  um  die  beiden Herren unkenntlich zu
machen, da diese keine Personen öffentlichen Interesses sind. Aus diesem Grund können
wir auch nicht deren Gesichter veröffentlichen, ohne eine Erlaubnis dafür zu haben.

Frau Vassilakou ist noch einigermaßen zu erkennen. Die Audioaufnahme ist astrein.  Sollte
die Vizebürgermeisterin die Echtheit dieses Videos in Frage stellen,  dann möge sie uns die
Erlaubnis  der beiden Männer zukommen lassen,  um den Clip in der Originalaufnahme ins
Internet stellen zu können.

Fährt Frau Vassilakou mit Diesel-Pkw?

Aber zurück zum Thema.   Ob die grüne Vizebürgermeisterin auch mit dem Auto angereist
war,  können  wir  nicht  sagen.   Abgereist ist sie allerdings mit einem Pkw der Marke VW,
welcher  vermutlich mit  einem  Dieselmotor betrieben wurde.   Dies schließen wir aus den
Motogeräuschen  des  Fahrzeuges,  die  auch im  Video zu hören sind.  Da wären wir aber
erstaunt  wenn dies so wäre, regt sich doch Maria Vassilakou  permanent  über  den  Ruß-
partikel-Ausstoß  dieser  Fahrzeuge auf.

Map-Screen: Google
Erstaunlich  ist  auch,  dass  sie  das  von ihr benützte Auto in einer Seitengasse verstecken
ließ.   Für  eine augenscheinliche Vortäuschung,  dass sie ohne Pkw abreist,  nahm sie sogar
einen Fußmarsch von zirka einem Kilometer in Kauf.   Dies können Sie aus der obigen Karte
(Screen) ersehen. (Rote Linie ist ihre Wegstrecke)
An  und  für  sich  wäre nichts dabei mit einem Auto an- und abzureisen.   Allerdings redete
Vassilakou während der ORF-Sendung zigmal den Öffis das Wort und ermunterte das Saal-
publikum  und die Zuseher dazu,  ihre Pkws stehen zu lassen und die öffentlichen Verkehrs-
mittel zu benützen.
Da kommt es offenbar nicht gut an, wenn die grüne Vizebürgermeisterin selbst in ein Auto
steigt.   Jedenfalls hat  M. Vassilakou mit ihrer „Geheimaktion“  bewiesen,  dass sie zur
jener Gattung Politiker(innen) gehört, die Wasser predigen aber selbst Wein trinken.
„Ich möchte so viele Autos aus Wien verbannen, als möglich!“, dieser äußerst interessante
Satz stammt aus dem Mund der grünen Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin. Aller-
dings dürfte dieser nicht für jene Autos gelten,  die Vassilakou selbst benützt.   Das hat sie
jedenfalls mit ihrer Aktion: „Versteckt ins Auto steigen“ ziemlich eindeutig unter Beweis
gestellt.
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2012-05-30
 

Luxusdienstwagen für Privatfahrt der Tochter


Ein Skandal jagt den anderen

Es ist kaum 14 Tage her als der Skandal über die Anschaffung der neuen Dienstwagen-
flotte  aufflog.   In  Zeiten  von  Sparpaket  und Gebührenerhöhungen leistete sich die
Bundesregierung  den  Affront,  105 Flaggschiffe  des  Autoherstellers BMW zu ordern.
Wir haben darüber im Beitrag  „Sparpaket-Luxuskarossen“  ausführlich berichtet.
 
Als Ausrede für diesen ökologischen und ökonomischen Wahnsinn meinte die Bundesbe-
schaffung GmbH (BBG) damals:
 
Regierungsmitglieder verbringen im Rahmen der Ausübung ihres Amtes   einen nicht unbe-
trächtlichen Teil  ihrer  Arbeitszeit  in diesen  Autos und nutzen es defacto als „mobilen Ar-
beitsplatz“. Die Sicherheit des Fahrzeuges muss den höchsten Standards   entsprechen, da
bei einer Kilometerleistung von durchschnittlich   60.000km pro Jahr  (bei manchen ist eine
wesentlich höhere Kilometernutzung p.a. gegeben) bei jedem Wetter der optimale Schutz
der Insassen gewährleistet sein muss. Aus diesem Grund hat   das Fahrzeug u.a. einen Vier-
radantrieb.
 
Irgendwie scheint der BBG entgangen zu sein, dass Regierungsmitglieder die Dienst-Luxus-
karossen  auch  für Privatfahrten ihrer Verwandten und deren Freunde verwenden.  Denn
diesbezüglich erwähnte diese kein Wort in ihrer erstaunlichen Rechtfertigung.
 
Wie  von einem Reporter des Onlineportals  „oe1.ORF.at“  aufgedeckt und vorgestern be-
richtet  wurde,  scheint die Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) für den Begriff „privaten
Nutzung des Dienstwagens“ eine eigene Auslegung zu haben.
 

Auf Kosten der Steuerzahler(innen) ist nichts zu teuer

Während Otto Normalbürger seine Fahrten wegen der hohen Treibstoffpreise auf die not-
wendigsten  Fahrten einschränken muss,  verwendete das Fräulein Tochter der Verkehrs-
ministerin  samt  Freund,  den  Dienst-BMW  der Frau Mama um zu einer Weinverkostung
ins Burgenland zu gelangen.
 
Da  man  sich  nach  einer  Weinverkostung schwerlich selbst hinters Steuer setzen kann,
sorgte  Bures  vor,  indem sie ihrem Nachwuchs den  Dienstwagenfahrer mitgab und die-
sem die Lenkung des Dienstwagens übertrug.
 
Und wenn dies alles nicht schon erstaunlich genug wäre, verteidigt die Verkehrsministerin
auch noch ihr Verhalten. Sie fände bei der Sache nichts dabei, denn immerhin bezahle sie
auch  für  die private Nutzung des Dienstwagens den gesetzlichen vorgesehenen Beitrag.
Da staunen wir aber, was in dieser Pauschale alles enthalten sein muss.
 
Abgesehen  vom  Verschleiß  und  Treibstoffverbrauch  des  Dienstwagens,  müssen auch
Überstunden  für  den  Fahrer  angefallen sein.   Denn die Veranstaltung „Weinkulinarium“
fand  an  einem  Wochenende  statt.   Der Beginn war laut Einladung um  19:00 Uhr und
endete schließlich um 00:30 Uhr. Ob Frau Bures für diese Kosten auch aufgekommen ist?
 
Während  amtierende  Politiker(innen) stets Besserung versprechen,  was den Privilegien-
Sumpf betrifft,  ist offenbar das Gegenteil der Fall,  wie durch das aufgezeigte Beispiel der
Frau Verkehrsministerin bewiesen wird. Scheinbar sind die Versprechungen unserer Volks-
vertreter(innen) allesamt nur wertlose Lippenbekenntnisse.
 
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2012-04-08
 

Vassilakous Vollstrecker


Zusammenkunft Wiens geistiger Elite in Blau

Frei nach der Devise des seligen Hans  Moser „Wie nehmen mir ihm denn?“ dürfte auf
nachfolgendem Foto die geistige Elite Wiens zu einer Dienstbesprechung zusammen
gekommen sein.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Entweder  berieten  die   – bei den Wiener(innen) äußerst beliebten –   blauen Uniform-
träger wer die linke und die rechte Straßenseite kontrolliert oder sie wurden als Sonder-
bewachungsposten  für  das  Straßenbahnwartehäuschen  „Station Margaretengürtel“
abgestellt.
 
Möglicherweise vertrieben sie sich auch nur die Zeit bis zu Dienstschluss.  Sollte dies der
Fall gewesen sein,  wird ihre Chefin aber ganz schön erzürnt sein, denn diese legt einen
außergewöhnlichen Arbeitseifer an den Tag.
 
Karikatur: Koechlin
Vassilakou: „Wenn ich einmal Verkehrsministerin bin, mache ich aus ganz Österreich
                      eine Kurzparkzone. Ihr werdet schon sehen!“
 
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2012-04-05
 

Ungültige Mautkontrollen


Der Beitrag „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ 

wird aus aktuellem Anlass verschoben

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle“  hat die Asfinag zu dem Vorfall  per
Mail Stellung genommen.  Diese zum Teil in sich widersprüchliche und höchst erstaunliche
Stellungsnahme werden  wir zum Wochende,  mit einem  dementsprechenden Beitrag  ver-
öffentlichen.

Allerdings wollen wir unseren Leser(innen) einen Satz aus dem Asfinag-Mail, bezüglich des

Kontrollortes sofort zur Kenntnis bringen. Dieser lautet: „Dieser Mautkontrollplatz ist in der
Mautordnung  verankert.“  Das hat  natürlich  unsere  Neugier  erweckt  und wir  haben die
zitierte Mautordnung etwas genauer unter die Lupe genommen.


Screen: asfinag.at

Beamten-Fantasie

Als wir dies (rot unterstrichen) entdeckten waren wir höchst erstaunt. In dieser Mautordnung
werden ganze Ortschaften an Autobahnabschnitte zitiert, die nicht der Realität  entsprechen.
Kittsee liegt  definitiv nicht  an der A4  und Nickelsdorf  nicht an  der A6.  Zur Information des
Verkehrsministeriums und der Asfinag  veröffentlichen wir die anschliessende Straßenkarte.


Screen: Goggle Maps

Unter „A4-Nickelsdorf“ und „A6-Kittsee“ können sich nicht ausreichend informierte Beamte

des Verkehrsministeriums,  sowie Mitarbeiter  der Asfinag  ausführlich über  den Strecken-
verlauf  (inklusive Zu- und Abfahrten)  informieren.  Erstaunlich ist die Tatsache,  dass sich
die Asfinag  auf die  Mautordnung beruft  und offenbar  gar nicht in Kenntnis der von ihnen
zu kontrollierenden Streckenabschnitte ist.

Nicht gelesen oder des Lesens nicht mächtig

Damit wird auch offensichtlich, dass kein Asfinag-Mitarbeiter je diese Mautordnung durch-
gelesen hat und wenn ja, offenbar des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig ist. Aber die
Spirale dreht  sich in  diesem Fall weiter.  Denn durch die Verbindung der Orte mit den fal-
schen Autobahnabschnitten,  sind alle durchgeführten  Mautkontrollen an den betroffenen
Abschnitten ungültig, wenn nicht sogar rechtswidrig.

Das könnte nun soweit führen, dass eingehobene Straf-Mautgebühren retourniert werden
müßten,  wenn es  ein Betroffener  darauf anlegt. Denn die durchgeführten Mautkontrollen
„A6 – Nickelsdorf“  und  „A4 – Kittsee“  sind ungültig,  da keine Verbindungen zwischen den
zitierten  Ortschaften und Autobahnabschnitten  existieren,  auch wenn  diese in  der Maut-
ordnung so  verankert sind.

 
Durch diesen Umstand  deckt sich nämlich der tatsächliche  Kontroll- und/oder Tatort  nicht
mit dem  in der Mautordnung  verankerten  Mautkontrollplatz.  Die Verkehrsministerin  wird
nicht sehr erfreut sein,  wenn sie von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.

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2011-05-13
 

Kinder-Radhelmpflicht


Die irrealen Ansichten der Grünen

Von  den  Grünen  ist man  ja einiges  gewöhnt,  wenn es  um das  Thema  Strassenverkehr
geht. So  werden zum  Beispiel sichere  Fahrzeuge wie SUV als  gefährlich verteufelt,  wenn
es die Sicherheit von Kindern betrifft.  Dieser Auffassung können wir uns nicht anschliessen,
denn was ist für ein Kind sicherer, als in einem großen Auto mitzufahren.

Uns ist schon klar, dass die Grünen dies mit der Kinder-Sicherheit anders meinen und zwar

bei einer  Kollision zwischen  einem Kind und einem SUV. Sollte es zu einem solchen trag-
ischen Ereignis kommen wird es egal sein,  ob ein Kind bei gleichen Voraussetzungen von
einem „normalen“ Pkw oder einem Geländewagen angefahren wird.

Unter dem Aspekt dieser irrealen Ansicht der Grünen müssten auch Kombis, Kleintranspor-

ter und die allseits beliebten  Familien-Vans verteufelt werden.  Von Fahrzeugen wie Lkw’s
oder Bussen gar nicht zu sprechen.

Politisches Kleingeld um jeden Preis

Die Grünen versuchen stets mit erstaunlichen Ansichten, politisches Kleinkapital heraus-
zuschlagen,  auch  wenn  ihre Aussagen  völlig sinnlos  und widersprüchlich  sind.  Eine
heutige Aussendung ist allerdings  mehr als erstaunlich.

In dieser wird die beabsichtigte Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, als un-

seriöse Verkehrspolitik bezeichnet. Was soll an einer solch sinnvollen Maßnahme unser-
iös sein?

Wörtlich ist in dieser Aussendung folgendes festgehalten:  „Für die  vorgebliche Familien-

partei ÖVP und für Verkehrsministerin Bures,  die sich mit Radhelm-Inseratenlawinen als
Kinder-Beschützerin  stilisieren will,  sollte diese Schmerzgrenze  bei der von allen unab-
hängigen ExpertInnen abgelehnten Kinder-Radhelmpflicht spätestens jetzt erreicht sein.“
(Quelle: APA-OTS)

Diese Schmerzen und schwere gesundheitliche Folgen werden bei Kinder eintreten,  wenn

diese  mit  dem  Fahrrad  stürzen und  sich dabei  ihren ungeschützten  Kopf verletzen.  Die
obskurse Begründung  zur Ablehnung der vorgesehenen  Kinder-Radhelmpflicht  vertreten
Tanja Windbüchler-Souschill,  Jugendsprecherin und Christiane Brunner, Umweltsprech-
erin der  Grünen  damit,  dass den  Eltern oder  andere Aufsichtspersonen  aus der Familie
rechtliche  Schwierigkeiten  drohen,  wenn ein  Kind einmal  den Helm abnimmt oder nicht
völlig korrekt trägt.

Kennen die Grünen die Strassenverkehrsordnung nicht?

Hier soll offenbar der Eindruck entstehen,  dass Eltern oder Aufsichtpersonen keinen Über-
blick  darüber haben, ob Kinder  bis zum  12. Lebensjahr ohne Helm radfahren,  weil diese
allein mit dem Fahrrad unterwegs sind.  Möglicherweise sind  die Grünen nicht in Kenntnis
der  Strassenverkehrsordnung  in der festgehalten  ist,  dass die Teilnahme am öffentlichen
Verkehr mit dem Fahrrad und ohne Aufsicht,  für Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr gestat-
tet ist.

Vielleicht  sollte  den  Grünen  bewusst  werden,  dass Kinder  nur in  Begleitung  einer Auf-

sichtsperson auf öffentlichen Strassen mit den Fahrrad fahren dürfen. In diesem Fall stehen
sie ohnehin  unter ständiger  Beobachtung dieser Person.  Sollte diese ihre Aufsichtspflicht
verletzten und zulassen  dass Kinder ihren Helm abnehmen, gehört diese Aufsichtsperson
ohnehin rechtlich zur Verantwortung gezogen.

Eltern haften immer für ihre Kinder

Offenbar sind die Grünen auch nicht in Kenntnis, dass Eltern in allen Bereichen für ihre Kin-
der haften, auch dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen. Ein kleines Beispiel zur
Demonstration.  Ein Kind  zertrümmert  beim  Fussballspielen  eine  Auslagenscheibe.  Hier
werden die Eltern zur Verantwortung gezogen und zur Kasse gebeten.

Es ist in  der Tat erstaunlich  wie die Grünen mit billiger Polemik und an den Haaren herbei-

gezogenen Argumenten,  die Sicherheit  von Kindern aufs Spiel setzen,  nur um politisches
Kleingeld vereinnahmen zu wollen. Schön langsam entsteht für uns der Eindruck, dass die
Grünen nicht  einmal in ihrer eigenen Domäne,  nämlich dem Fahrradfahren, ernst zu neh-
men sind.

*****

2011-04-06
 

Schilda lebt

 

Verkehrsschild(er)a  stehen 

Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
 
 ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
   Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.

Rückfragehinweis:

Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09

 

Anfrage bei der ASFINAG

Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
  
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen  und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.

Stauni  
  
2009-05-23
   

Das Über(hol)verbot TEIL 2


Tag des Verbotes

Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.

Problemstrecke A4

Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
  
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder-
österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag.
Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das
ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen.
 
Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.

Dafür kann es mehrere Gründe geben

   1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
   2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
   3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
      erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
     Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
     Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.

Pröll unerfreut ?

Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor  kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.

Ein kleiner Vorschlag

Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und  deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
  
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten
einsparen.
Stauni
  
2009-05-08 
   

Das Über(hol)verbot

Alte Thematik

Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
   
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern
und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber
bis dato niemand wirklich interessierte.

Die Erleuchtung

Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.

Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen
Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert.
„Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der
zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“,
so die Verkehrsministerin.
Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.

Auch Pröll freut sich

Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann

Informationsmangel bei Politikern

Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.

Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:

§ 46. Autobahnen.
(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge-
schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit
überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes……
Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t.
Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit
einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer …..
Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn
gefahren. (Anm. der Redaktion)
§ 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:
a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert
werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden
ist,…..
b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr-
zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen
kurzen Überholvorgang zu gering ist,….
Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule
informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter
nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial
beschaffen.
http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html

So lernt man es in der Fahrschule 

Fahrschule Fürböck

.       Leichter Lernen.
        Besser Fahren.
Kontrollen vor dem Überholvorgang
    * Werde ich selbst überholt?
    * Reicht die Überholsichtweite aus?
    * Reicht die Fahrbahnbreite aus?
    * Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich?
    * Ist das Einordnen sicher möglich?
    * Gilt ein Überholverbot?
So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler
einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s
über 3.5 t besteht.

Das Übergesetz

Warum man nun ein Gesetz fürs Gesetz schafft ist erstaunlich. Dieses „Übergesetz“ wird
genauso wertlos sein, wie die bereits bestehende Gesetzeslage, wenn dieses weiterhin
nicht überwacht und exekutiert wird.

Warum ?

Eine Motivation für die Schaffung dieses Gesetzes gibt es freilich schon. Es werden
neue Verkehrsschilder produziert, welche die Asfinag auf der Autobahn aufstellen wird.
Einige Leute werden schön daran verdienen und der „Dumme“ ist wieder der Steuerzahler,
denn er darf das Ganze finanzieren.

Neue Übergesetze müssen her  

Als Tüpfelchen auf dem „i“ fehlt jetzt noch ein neues Gesetz zu schaffen, dass man
betrunken nicht Autofahren darf. Dazu müsste man natürlich  neue Verkehrsschilder
produzieren und aufstellen lassen, auf denen z.B. eine torkelnde Person zu sehen ist,
die ein Auto in Betrieb nehmen will und mit einem dicken roten Querstrich durchge-
strichen ist.
Stauni
  
2009-05-01 
   

Inhalts-Ende

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