„Rollende Zeitbombe“ mit gültiger Begutachtungsplakette
Eine parlamentarische Anfrage des freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Walter Rauch
an Verkehrsministerin Bures zeigt die bittere Wahrheit auf. Rund ein Viertel aller unter-
suchten Lastkraftwägen werden aufgrund schwerer Mängel aus dem Verkehr gezogen.
Diese „rollenden Zeitbomben“ gefährden die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer auf
Österreichs Straßen massiv.
Für Kopfschütteln sorgt nicht nur bei Nationalrat Walter Rauch eine aktuelle Beantwortung
einer parlamentarischen Anfrage durch SP-Ministerin Bures. Demnach sind allein im Jahr
2013 rund 7.700 LKW aufgrund schwerer Mängel aus dem Verkehr gezogen worden. Laut
der Beantwortung sind dies rund 23% aller kontrollierten Lastkraftwägen, welche mit der
Beurteilung „Gefahr im Verzug“ gestoppt wurden. Diese Zahlen sind besonders besorgnis-
erregend, da jeder vierte LKW schwerwiegende Mängel aufweist.
Nachfolgend Bilder von einem LKW, die stellvertretend für die zahlreichen Schrott-LKW
auf Österreichs Straßen stehen. Dieser befand sich in einem Zustand der jeder Beschreib-
ung spottete und es auch für einen Laien erkennbar ist, dass dieses Fahrzeug nicht der
Verkehrssicherheit entsprach, obwohl auf der Windschutzscheibe eine gültige Begutacht-
ungsplakette angebracht war.
Foto: erstaunlich.at
Abgesehen davon, dass das Frontblech schwere Rostschäden aufwies, fehlte die Kühlerab-
deckung. Eine potentielle Verbrennungsgefahr vor allem für Kinder, die mit dem unge-
schützten Kühler dieses Lastkraftwagens in Berührung kommen.
Ein Karosserieteil (mittiger Rammschutzbügel) wurde mit einem Draht am LKW befestigt.
Möglicherweise befinden sich auch Rostschäden unter der Frontblechabdeckung, sodass
eine ordnungsgemäße Verschraubung nicht möglich war. Mit diesen Mängeln entsprach
das Fahrzeug nicht mehr der Verkehrssicherheit und hätte so nicht in Betrieb genommen
werden dürfen.
Foto: erstaunlich.at
Rostschäden auf tragenden Teilen des Fahrwerks und der Metallkupplung für den Hydraulik-
schlauch. Zudem garantiert der übergelaufene Dieseltank Sturzgefahr für jeden einspurigen
Verkehrsteilnehmer, der den Weg dieses Lastkraftwagens kreuzt.
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2014-08-15
Finanzielle Entlastung der Bürger(innen) kommt nicht in Frage
Die geplante deutsche PKW-Maut sorgt europaweit für erhebliches Aufsehen. Den deut-
schen Autofahrer(innen) soll nämlich die Autobahnmaut im Zuge der KFZ-Steuer refundiert
werden. Auch in Österreich erhitzen sich die Gemüter an diesem Thema. Beispielsweise
erinnern die Mautpläne der Deutschen, den ARBÖ wörtlich an „Raubrittertum“. Schade, dass
dieser Ausdruck dem roten Autofahrerklub noch nie zur Autobahnmaut in Österreich einge-
fallen ist.
Jedenfalls meint man beim ARBÖ weiters, dass beim deutschen System Österreicher(innen)
schlechter gestellt werden als Deutsche und appelliert an die SPÖ-Verkehrsministerin,
gegen den deutschen Verstoß laut dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz vorzugehen.
Doris Bures ist auch gleich mit dem drohenden Zeigefinger zur Stelle. Für sie gehe es
nicht an, dass deutsche Autofahrer(innen) die Kosten der Vignette mit der Kfz-Steuer
gegen verrechnen können. Sie sehe darin eine Diskriminierung der Österreicher(innen).
„Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss eingehalten werden. Wenn das nicht der Fall ist,
wird Österreich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, so Bures die auch ankündigt,
den EuGH anzurufen.
Ihr zur Seite eilte sofort jener Mann, dessen Wort in Stein gemeißelt – pardon in Sand
geschrieben ist. Nämlich der glücklose Ex-Verteidigungsminister und jetziger SPÖ-
Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos. Er sicherte Bures volle Unterstützung bei der
Klage gegen die diskriminierende Regelung zu.
„Widerstand gegen Abkassierpläne muss gemeinsames rot-weiß-rotes Anliegen sein“, so
Darabos wörtlich. Da fragen wir uns aber, warum er diese Linie nicht bei inländischen
Abkassierplänen vertritt?
Wir möchten hier auf einen kleinen Nebenschauplatz verweisen. Beispielsweise müssen
Österreicher bei einer Neuwagen-Anschaffung eine Normverbrauchsabgabe (NoVA)
bezahlen. Den Deutschen bleibt diese erspart. Wir können uns nicht erinnern, dass hier
je ein österreichischer Politiker von Diskriminierung gesprochen hat.
Aber zurück zum Thema, der Autobahnmaut. Anstatt mit dem erhobenen Zeigefinger
drohend durch die Gegend zu ziehen, könnte man die Sache ganz einfach regeln. Man
müsste nur dem deutschen Beispiel folgen und ermöglichen, dass Österreicher(innen)
ebenfalls die Kosten der Vignette mit der Kfz-Steuer gegen verrechnen können.
In diesem Fall wäre die angeblich Diskriminierung sofort vom Tisch. Aber das ist ja
nicht im Interesse der Bundesregierung. Wo kämen wir denn hin, wenn plötzlich Maß-
nahmen eingeführt werden müssten, welche die Bürger(innen) finanziell entlasten.
Denn wenn schon abkassiert wird, dann gilt das für alle EU-Bürger(innen). Da passt
Deutschland als „schlechtes“ Beispiel nicht so recht ins Bild. Also lenkt man einfach
ab und schreit lauthals „Diskriminierung!“
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2014-07-08
Harte Kritik an Postbus-Geschäftsführung
Bei der ÖBB-Postbus GmbH ist der soziale Friede in Gefahr. Nach Auffassung des Betriebs-
rates werden durch eine aktuelle Dienstanweisung ältere Lenkerinnen und Lenker gezielt
ausgegrenzt.
Als „Arbeitgeber mit Verantwortung“, so will der ÖBB-Konzern gesehen werden. „Eine
Unternehmenskultur, die sich zusätzlich durch Gleichbehandlung und partnerschaftlichem
Verhalten am Arbeitsplatz auszeichnet, bildet eine der Grundlagen für ein positives Arbeits-
klima, das dazu beiträgt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre unterschiedlichen
Fähigkeiten voll in das Unternehmen einbringen“, steht in den ÖBB-eigenen „CSR“-Regeln,
die selbstverständlich auch für den ÖBB-Postbus gelten sollten.
Aus Sicht des Betriebsrates klingt diese betriebsinterne Festlegung auf soziale Verantwortung
wie eine Provokation. „Durch Aktionen wie der aktuellen Dienstanweisung wird der soziale
Friede mit Füßen getreten, die Motivation der Mitarbeiter(innen) ist im Keller“, sagt der
Zentralbetriebsratsvorsitzende Robert Wurm. Aus diesem Grund hat der Zentralbetriebsrat
am 17. März einen Einspruch gegen die Wirtschaftsführung nach dem Arbeitsverfassungs-
gesetz eingebracht, um die Zurücknahme dieser Dienstanweisung zu erreichen.
Obwohl seit 30 Jahren Dienstpläne betriebsintern unter den Lenkerinnen und Lenkern aus-
geschrieben wurden, gibt die neue Dienstanweisung jetzt vor, dass erfahrene ältere Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter – ungefähr die Hälfte der Belegschaft – vor allem als „Springer“
eingesetzt werden sollen, was auch finanzielle Nachteile mit sich bringt. „Offenbar will man
die älteren Lenkerinnen und Lenker dazu bringen, sich aus dem Unternehmen zu verab-
schieden“, vermutet Robert Wurm.
„Jetzt sei aber auch die Verkehrsministerin Doris Bures gefragt, ihre Eigentümerverantwort-
ung wahrzunehmen und ein Machtwort zu sprechen. Ich verstehe die Wut der Mitarbeiter-
innen und Mitarbeiter, die das Unternehmen mit ihrer Arbeit ganz nach vorne gebracht haben
und jetzt als Dank dafür ausgegrenzt werden sollen. Diese Vorgangsweise werden wir nicht
einfach hinnehmen“, schloss Robert Wurm. (Quelle: APA/OTS)
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2014-03-17
Woher will Ministerin Bures wissen, was nach ihrer Amtszeit passiert?
Der angekündigte Ausbau der A4 (Ostautobahn) ist zwar begrüßenswert, ob die angekündigte
Umsetzung der Erweiterungspläne tatsächlich in der vorgesehenen Zeitschiene erfolgen wird
darf aber jedenfalls stark bezweifelt werden.
Der dreispurige Ausbau der A4, die zu den unfallträchtigsten und meistbefahrenen Autobahnen
Österreichs zählt, wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals und in unterschiedlichen
Varianten angekündigt. So auch zuletzt im November 2011, wo Landeshauptmann Pröll die
Verbreiterung der A4 zwischen dem Flughafen und Fischamend von den dort vorhandenen vier
auf sechs Fahrspuren angekündigt hatte. Eine Umsetzung hätte bis 2013 erfolgen sollen, ge-
schehen ist aber bis dato nichts.
Auch das nunmehr vom Verkehrsministerin D. Bures vorgelegte Ausbaukonzept für die A4 ist
ebenso keine schnelle verkehrstechnische Lösung, sondern wohl auch eher als eine politische
Wahlkampfansage anzusehen. So soll mit dem dreispurigen Ausbau vom Flughafen bis nach
Fischamend erst 2014 begonnen werden.
Das wichtigere und auch unfallträchtigere Teilstück der Autobahn A4 – nämlich jenes zwischen
Fischamend und Neusiedl – soll aber erst frühestens 2018 und damit mit großer Wahrschein-
lichkeit auch in einer möglichen aber nicht sicheren kommenden Amtsperiode von Verkehrs-
ministerin Bures wieder nicht zur Umsetzung kommen, obwohl die Verkehrsprognosen für die
nächsten Jahre nicht nur eine steigerndes Verkehrsaufkommen sondern auch eine daraus
resultierende Überlastung für die A4 in der jetzigen zweispurigen Ausbauvariante vorhersagen.
Mit diesem neuen Ausbaukonzept der A4 hat man bei den Menschen in der Brucker Region
erneut viel Hoffnung erzeugt, wo aber zu befürchten ist, dass diese aber einmal mehr ent-
täuscht werden. So gesehen ist dieser nunmehr angekündigte Ausbau der A4 keinesfalls die
langersehnte Umsetzung einer längst überfälligen Forderung sondern vermutlich ein ober-
flächliches Wahlkampfgeplänkel, auch auf Kosten der Verkehrssicherheit und der Menschen
in der Region.
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2013-08-06
Hagen fordert Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen
„Wir fordern ein Überholverbot von Lkw auf zweispurigen Autobahnen. Das würde die Sicher-
heit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen“, erklärt Team Stronach Verkehrssprecher Christoph
Hagen in seinem Debattenbeitrag und brachte einen entsprechenden Antrag ein. Hagen, der
selbst Exekutivbeamter ist, kennt aus seiner beruflichen Praxis das Gefahrenpotential solcher
Überholmanöver: „Oft dauert es Minuten, bis ein Lkw den anderen überholt hat. Das führt zu
Staus und gefährlichen Bremsmanövern, oft auch zu Unfällen.“ Deshalb, appellierte Hagen
an Ministerin Bures, möge man zumindest auf gefährlichen zweispurigen Autobahnteilstücken
ein Lkw-Überholverbot einführen.
Obiger Absatz war gestern in einer Presseaussendung des „Team Stronach“ zu lesen. Offen-
bar kennt Hagen, die ohnehin bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht. Dieses
Faktum ist deshalb doppelt so traurig, da der Mann Polizist ist. Aber wir sind gerne behilf-
lich.
Gilt auf Grund der Gesetzeslage ohnehin schon
Für LKW ab 3,5 Tonnen gilt auf österreichischen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h. Die Mindestgeschwindigkeit auf denselben ist 60 km/h. Der vorgeschriebene
Geschwindigkeitsunterschied beim Überholen beträgt auf österreichischen Autobahnen
20 km/h. Dass LKW-Fahrer mit ihren Fahrzeugen mit weit mehr als 60 km/h unterwegs
sind, müsste dem Stronach-Verkehrssprecher aus seiner aktiven Dienstzeit als Polizist
doch noch hinlänglich bekannt sein. Damit ergibt sich für LKW ab 3,5 Tonnen automatisch
ein Überholverbot.
Dass Hagen gerade an Bures seinen erstaunlichen Appell richtet ist bezeichnend. Denn
dieses Thema gab es schon einmal und auch die Verkehrsministerin wusste seinerzeit die
gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls nicht. Gut, Bures ist gelernte Zahnarztassistentin.
Dass sie da mit der Straßenverkehrsordnung nicht viel am Hut hat ist zwar nicht entschuld-
bar aber verständlich. Denn bei der SPÖ werden Ministerposten meist nicht nach fachlicher
Qualifikation besetzt. Wir haben damals über den Fauxpas von Bures ausführlich berichtet.
„Das Über(hol)verbot TEIL 1 und TEIL 2“.
Christoph Hagen ist allerdings Polizist und sollte eine dementsprechende Ausbildung und
Praxis genossen haben. Frank Stronach spricht sich doch andauernd für qualifizierte Fach-
leute in seinem Team aus. Möglicherweise hat Hagen in der Polizeischule beim Thema
„Überholverbot für LKW“ gefehlt. Dass ist aber nun nicht mehr so schlimm, denn nun hat
er ja einen Job als Verkehrssprecher im „Team Stronach“ – und da zählt Polemik vermut-
lich doch mehr als fundiertes Fachwissen.
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2013-05-23
Das gemeine Volk muss Platz machen
In Moskau ist es üblich, dass die Reichen und Mächtigen nicht im Stau stehen, sondern mit
Hilfe von Blaulicht an ihren eigenen Pkws oder sonstigen Begleitfahrzeugen, am gemeinen
Autofahrervolk vorbeibrausen. Von dieser Unsitte machte gestern auch der Bundespräsident,
Dr. Heinz Fischer, zum Ärgernis der im Stau wartenden Autolenker(innen) Gebrauch.
Das Staatsoberhaupt besuchte mit dem luxemburgischen Großherzog und dessen Frau das
Bundesland Oberösterreich. Unter anderem wurde dem ehemalige KZ Mauthausen, der
VOEST und dem Linzer ARS Electronica Center eine Visite abgestattet. Zwischen den beiden
letzten Stationen herrschte auf der Linzer A7 ein starker Stau.
Laut „heute.at“ entschied ein Polizei-Oberst, die Rettungsgasse mit Blaulicht und Folgeton
zu benützen. Möglicherweise wird dies dem Offizier das „Goldene Ehrenzeichen der
Republik Österreich“ einbringen. Der gute Mann muss nur darauf achten, dass er nicht auf
seiner eigenen Schleimspur ausrutscht.
Auch die Politik lässt das extravagante Verhalten von Heinz Fischer nicht kalt. „Dass sich der
Herr Bundespräsident mit seinem Dienstfahrzeug durch die Rettungsgasse geleiten lässt ist
ein Skandal der Sonderklasse“, sagte der freiheitliche Verkehrssprecher Nabg. Gerhard
Deimek, der betonte, dass die Rettungsgasse ausschließlich Einsatzfahrzeugen vorbehalten
sei, die zu einem Unfallort unterwegs seien und nicht für Vergnügungsfahrten Fischers
reserviert sei.
Der BZÖ-Bündnissprecher Rainer Widmann spricht von einer missbräuchlichen Verwendung
der Rettungsgasse. „Viele im Stau steckende Autofahrer mussten Platz machen, damit der
Konvoi des Präsidenten auf der A7 in Linz durch die Rettungsgasse brausen konnte“, so
Widmann.
„Die Rettungsgasse dient dazu, Einsatzfahrzeugen bei Notfällen das rasche Vorbeikommen
zu ermöglichen und nicht als Präsidentenprivileg“, ergänzte der BZÖ-Politiker und kündigte
eine parlamentarische Anfrage an Bundesministerin Doris Bures an. Ob diese jedoch etwas
nützt darf bezweifelt werden, denn irgendeine hanebüchene Ausrede wird schon als Recht-
fertigung herhalten müssen.
Auch wird der Vorfall wohl kaum ein Unrechtsbewusstsein bei Dr. Fischer auslösen. Denn
als ehemaliges langjähriges Präsidiumsmitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freund-
schaftsgesellschaft, werden ihm vermutlich Sonderprivilegien der Politiker-Kaste nicht fremd
sein.
Eine berechtigte Frage stellt sich jedoch. Die SPÖ hält doch den Umweltgedanken so hoch
und auch in der Kronen Zeitung werden immer wieder ÖBB-Inserate geschaltet. Warum
fuhr man eigentlich nicht mit der Bahn, sondern benützte hubraumstarke Luxuslimousinen?
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2013-04-18
Wer reiste wie an?
Der Herausgeber dieses Online-Magazins war gestern zur ORF-Sendung Bürgerforum ein-
geladen. Das Thema war „Autofahrer – die Deppen der Nation?“ Den Bürgerfragen stell-
ten sich der Umweltminister Niki Berlakovich, die Verkehrsministerin Doris Bures und die
Wiener Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou.
Zu diesem Thema war es natürlich interessant, mit welchen Fahrzeugen die Politiker(innen)
anreisten. Berlakovic fuhr mit einem Auto der Marke Opel vor, welcher mit einem Elektro-
motor unterstützt war. Frau Bures bevorzugte die Marke Audi, ließ es aber klein angehen
und reiste mit dem Typ 4 an. Möglicherweise benötigte den 7er-BMW wieder das Fräulein
Tochter zu einer Weinverkostungs-Fahrt ins Burgenland.
Die grüne Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin, Maria Vassilakou, beschritt die
Auffahrtsrampe zum ORF-Gebäude demonstrativ zu Fuß. Offenbar wollte sie als Grün(in)
mit gutem Beispiel vorangehen und beweisen, dass man in Wien kein Auto benötigt, da
ja die Öffis zur Verfügung stehen. Das ORF-Zentrum ist auch recht gut mit den öffent-
lichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Mit der U4 geht es bis Hietzing und anschließend fährt
der Autobus der Linie 58 B bis vor die Pforte des staatlichen Rundfunks.
Zur Diskussion selbst gibt es nicht viel zu sagen. Mehr oder weniger das übliche Prozedere.
Die Diskutanten stellten Fragen, welche die Politiker(innen) eifrig auf Zetteln notierten, die
vermutlich später in der Rundablage landeten.
Sonst übten sich Bures und Berlakovich in der üblichen Polemik. Die grüne Vizebürger-
meisterin glänzte zeitweise durch totale Unkenntnis der Materie. Dies nützte der FPÖ-
Politiker Johann Gudenus (der als Oppositioneller eingeladen war), geschickt aus und ließ
Vassilakou mehrfach auflaufen.
Wer reist wie ab?
Um 22:00 Uhr war dann Ende der Veranstaltung. Frau Vassilakou verließ gegen 22:20
Uhr, in Begleitung eines (vermutlichen) Mitarbeiters und einem Haufen grüner Groupies im
Anhang das ORF-Zentrum. Natürlich wieder demonstrativ zu Fuß.
Ihr Weg führte die Rampe hinab bis zum Ausgang, wo sie sich dann mit ihrer Anhänger-
schaft zur Station der Autobuslinie 58B begab. Wer nun denkt, dass die grüne Vize-
bürgermeisterin den Bus bestieg, der irrt gewaltig.
Nachdem ihre Fans in den Autobus eingestiegen waren, setzte sie ihren Weg – in Be-
gleitung des (vermutlichen) Mitarbeiters fort. Hinab ging es die Würzburggasse zur
Küniglberggasse, wo sie dann still und leise in eine kleine Seitengasse mit dem Namen
Dovskygasse verschwand.
In dieser sehr engen Gasse (zwei Autos kommen kaum aneinander vorbei) wartete schon
ein Pkw mit laufendem Motor. Hinter dem Steuer saß ein junger austrainierter Mann, den
man auch für ihren Bodyguard halten könnte. Bevor Frau Vassilakou noch ins Auto ein-
steigen konnte, kam es zwischen ihr und dem Herausgeber dieses Online-Magazins zu
einem Dialog.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/vassilakou_auto.jpg“ showstop=“true“}vassilakou_auto{/mp4-flv}
Wir möchten uns für die schlechte Bildqualität des Videos entschuldigen. Wir haben
dieses im Nachhinein absichtlich so bearbeitet, um die beiden Herren unkenntlich zu
machen, da diese keine Personen öffentlichen Interesses sind. Aus diesem Grund können
wir auch nicht deren Gesichter veröffentlichen, ohne eine Erlaubnis dafür zu haben.
Frau Vassilakou ist noch einigermaßen zu erkennen. Die Audioaufnahme ist astrein. Sollte
die Vizebürgermeisterin die Echtheit dieses Videos in Frage stellen, dann möge sie uns die
Erlaubnis der beiden Männer zukommen lassen, um den Clip in der Originalaufnahme ins
Internet stellen zu können.
Fährt Frau Vassilakou mit Diesel-Pkw?
Aber zurück zum Thema. Ob die grüne Vizebürgermeisterin auch mit dem Auto angereist
war, können wir nicht sagen. Abgereist ist sie allerdings mit einem Pkw der Marke VW,
welcher vermutlich mit einem Dieselmotor betrieben wurde. Dies schließen wir aus den
Motogeräuschen des Fahrzeuges, die auch im Video zu hören sind. Da wären wir aber
erstaunt wenn dies so wäre, regt sich doch Maria Vassilakou permanent über den Ruß-
partikel-Ausstoß dieser Fahrzeuge auf.
Map-Screen: Google
Erstaunlich ist auch, dass sie das von ihr benützte Auto in einer Seitengasse verstecken
ließ. Für eine augenscheinliche Vortäuschung, dass sie ohne Pkw abreist, nahm sie sogar
einen Fußmarsch von zirka einem Kilometer in Kauf. Dies können Sie aus der obigen Karte
(Screen) ersehen. (Rote Linie ist ihre Wegstrecke)
An und für sich wäre nichts dabei mit einem Auto an- und abzureisen. Allerdings redete
Vassilakou während der ORF-Sendung zigmal den Öffis das Wort und ermunterte das Saal-
publikum und die Zuseher dazu, ihre Pkws stehen zu lassen und die öffentlichen Verkehrs-
mittel zu benützen.
Da kommt es offenbar nicht gut an, wenn die grüne Vizebürgermeisterin selbst in ein Auto
steigt. Jedenfalls hat M. Vassilakou mit ihrer „Geheimaktion“ bewiesen, dass sie zur
jener Gattung Politiker(innen) gehört, die Wasser predigen aber selbst Wein trinken.
„Ich möchte so viele Autos aus Wien verbannen, als möglich!“, dieser äußerst interessante
Satz stammt aus dem Mund der grünen Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin. Aller-
dings dürfte dieser nicht für jene Autos gelten, die Vassilakou selbst benützt. Das hat sie
jedenfalls mit ihrer Aktion: „Versteckt ins Auto steigen“ ziemlich eindeutig unter Beweis
gestellt.
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2012-05-30
Ein Skandal jagt den anderen
Es ist kaum 14 Tage her als der Skandal über die Anschaffung der neuen Dienstwagen-
flotte aufflog. In Zeiten von Sparpaket und Gebührenerhöhungen leistete sich die
Bundesregierung den Affront, 105 Flaggschiffe des Autoherstellers BMW zu ordern.
Wir haben darüber im Beitrag „Sparpaket-Luxuskarossen“ ausführlich berichtet.
Als Ausrede für diesen ökologischen und ökonomischen Wahnsinn meinte die Bundesbe-
schaffung GmbH (BBG) damals:
Regierungsmitglieder verbringen im Rahmen der Ausübung ihres Amtes einen nicht unbe-
trächtlichen Teil ihrer Arbeitszeit in diesen Autos und nutzen es defacto als „mobilen Ar-
beitsplatz“. Die Sicherheit des Fahrzeuges muss den höchsten Standards entsprechen, da
bei einer Kilometerleistung von durchschnittlich 60.000km pro Jahr (bei manchen ist eine
wesentlich höhere Kilometernutzung p.a. gegeben) bei jedem Wetter der optimale Schutz
der Insassen gewährleistet sein muss. Aus diesem Grund hat das Fahrzeug u.a. einen Vier-
radantrieb.
Irgendwie scheint der BBG entgangen zu sein, dass Regierungsmitglieder die Dienst-Luxus-
karossen auch für Privatfahrten ihrer Verwandten und deren Freunde verwenden. Denn
diesbezüglich erwähnte diese kein Wort in ihrer erstaunlichen Rechtfertigung.
Wie von einem Reporter des Onlineportals „oe1.ORF.at“ aufgedeckt und vorgestern be-
richtet wurde, scheint die Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) für den Begriff „privaten
Nutzung des Dienstwagens“ eine eigene Auslegung zu haben.
Auf Kosten der Steuerzahler(innen) ist nichts zu teuer
Während Otto Normalbürger seine Fahrten wegen der hohen Treibstoffpreise auf die not-
wendigsten Fahrten einschränken muss, verwendete das Fräulein Tochter der Verkehrs-
ministerin samt Freund, den Dienst-BMW der Frau Mama um zu einer Weinverkostung
ins Burgenland zu gelangen.
Da man sich nach einer Weinverkostung schwerlich selbst hinters Steuer setzen kann,
sorgte Bures vor, indem sie ihrem Nachwuchs den Dienstwagenfahrer mitgab und die-
sem die Lenkung des Dienstwagens übertrug.
Und wenn dies alles nicht schon erstaunlich genug wäre, verteidigt die Verkehrsministerin
auch noch ihr Verhalten. Sie fände bei der Sache nichts dabei, denn immerhin bezahle sie
auch für die private Nutzung des Dienstwagens den gesetzlichen vorgesehenen Beitrag.
Da staunen wir aber, was in dieser Pauschale alles enthalten sein muss.
Abgesehen vom Verschleiß und Treibstoffverbrauch des Dienstwagens, müssen auch
Überstunden für den Fahrer angefallen sein. Denn die Veranstaltung „Weinkulinarium“
fand an einem Wochenende statt. Der Beginn war laut Einladung um 19:00 Uhr und
endete schließlich um 00:30 Uhr. Ob Frau Bures für diese Kosten auch aufgekommen ist?
Während amtierende Politiker(innen) stets Besserung versprechen, was den Privilegien-
Sumpf betrifft, ist offenbar das Gegenteil der Fall, wie durch das aufgezeigte Beispiel der
Frau Verkehrsministerin bewiesen wird. Scheinbar sind die Versprechungen unserer Volks-
vertreter(innen) allesamt nur wertlose Lippenbekenntnisse.
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2012-04-08
Zusammenkunft Wiens geistiger Elite in Blau
Frei nach der Devise des seligen Hans Moser „Wie nehmen mir ihm denn?“ dürfte auf
nachfolgendem Foto die geistige Elite Wiens zu einer Dienstbesprechung zusammen
gekommen sein.
Foto: © erstaunlich.at
Entweder berieten die – bei den Wiener(innen) äußerst beliebten – blauen Uniform-
träger wer die linke und die rechte Straßenseite kontrolliert oder sie wurden als Sonder-
bewachungsposten für das Straßenbahnwartehäuschen „Station Margaretengürtel“
abgestellt.
Möglicherweise vertrieben sie sich auch nur die Zeit bis zu Dienstschluss. Sollte dies der
Fall gewesen sein, wird ihre Chefin aber ganz schön erzürnt sein, denn diese legt einen
außergewöhnlichen Arbeitseifer an den Tag.
Karikatur: Koechlin
Vassilakou: „Wenn ich einmal Verkehrsministerin bin, mache ich aus ganz Österreich
eine Kurzparkzone. Ihr werdet schon sehen!“
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2012-04-05
Der Beitrag „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“
wird aus aktuellem Anlass verschoben
Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle“ hat die Asfinag zu dem Vorfall per
Mail Stellung genommen. Diese zum Teil in sich widersprüchliche und höchst erstaunliche
Stellungsnahme werden wir zum Wochende, mit einem dementsprechenden Beitrag ver-
öffentlichen.
Allerdings wollen wir unseren Leser(innen) einen Satz aus dem Asfinag-Mail, bezüglich des
Kontrollortes sofort zur Kenntnis bringen. Dieser lautet: „Dieser Mautkontrollplatz ist in der
Mautordnung verankert.“ Das hat natürlich unsere Neugier erweckt und wir haben die
zitierte Mautordnung etwas genauer unter die Lupe genommen.

Screen: asfinag.at
Beamten-Fantasie
Als wir dies (rot unterstrichen) entdeckten waren wir höchst erstaunt. In dieser Mautordnung
werden ganze Ortschaften an Autobahnabschnitte zitiert, die nicht der Realität entsprechen.
Kittsee liegt definitiv nicht an der A4 und Nickelsdorf nicht an der A6. Zur Information des
Verkehrsministeriums und der Asfinag veröffentlichen wir die anschliessende Straßenkarte.

Screen: Goggle Maps
Unter „A4-Nickelsdorf“ und „A6-Kittsee“ können sich nicht ausreichend informierte Beamte
des Verkehrsministeriums, sowie Mitarbeiter der Asfinag ausführlich über den Strecken-
verlauf (inklusive Zu- und Abfahrten) informieren. Erstaunlich ist die Tatsache, dass sich
die Asfinag auf die Mautordnung beruft und offenbar gar nicht in Kenntnis der von ihnen
zu kontrollierenden Streckenabschnitte ist.
Nicht gelesen oder des Lesens nicht mächtig
Damit wird auch offensichtlich, dass kein Asfinag-Mitarbeiter je diese Mautordnung durch-
gelesen hat und wenn ja, offenbar des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig ist. Aber die
Spirale dreht sich in diesem Fall weiter. Denn durch die Verbindung der Orte mit den fal-
schen Autobahnabschnitten, sind alle durchgeführten Mautkontrollen an den betroffenen
Abschnitten ungültig, wenn nicht sogar rechtswidrig.
Das könnte nun soweit führen, dass eingehobene Straf-Mautgebühren retourniert werden
müßten, wenn es ein Betroffener darauf anlegt. Denn die durchgeführten Mautkontrollen
„A6 – Nickelsdorf“ und „A4 – Kittsee“ sind ungültig, da keine Verbindungen zwischen den
zitierten Ortschaften und Autobahnabschnitten existieren, auch wenn diese in der Maut-
ordnung so verankert sind.
Durch diesen Umstand deckt sich nämlich der tatsächliche Kontroll- und/oder Tatort nicht
mit dem in der Mautordnung verankerten Mautkontrollplatz. Die Verkehrsministerin wird
nicht sehr erfreut sein, wenn sie von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.
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2011-05-13
Die irrealen Ansichten der Grünen
Von den Grünen ist man ja einiges gewöhnt, wenn es um das Thema Strassenverkehr
geht. So werden zum Beispiel sichere Fahrzeuge wie SUV als gefährlich verteufelt, wenn
es die Sicherheit von Kindern betrifft. Dieser Auffassung können wir uns nicht anschliessen,
denn was ist für ein Kind sicherer, als in einem großen Auto mitzufahren.
Uns ist schon klar, dass die Grünen dies mit der Kinder-Sicherheit anders meinen und zwar
bei einer Kollision zwischen einem Kind und einem SUV. Sollte es zu einem solchen trag-
ischen Ereignis kommen wird es egal sein, ob ein Kind bei gleichen Voraussetzungen von
einem „normalen“ Pkw oder einem Geländewagen angefahren wird.
Unter dem Aspekt dieser irrealen Ansicht der Grünen müssten auch Kombis, Kleintranspor-
ter und die allseits beliebten Familien-Vans verteufelt werden. Von Fahrzeugen wie Lkw’s
oder Bussen gar nicht zu sprechen.
Politisches Kleingeld um jeden Preis
Die Grünen versuchen stets mit erstaunlichen Ansichten, politisches Kleinkapital heraus-
zuschlagen, auch wenn ihre Aussagen völlig sinnlos und widersprüchlich sind. Eine
heutige Aussendung ist allerdings mehr als erstaunlich.
In dieser wird die beabsichtigte Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, als un-
seriöse Verkehrspolitik bezeichnet. Was soll an einer solch sinnvollen Maßnahme unser-
iös sein?
Wörtlich ist in dieser Aussendung folgendes festgehalten: „Für die vorgebliche Familien-
partei ÖVP und für Verkehrsministerin Bures, die sich mit Radhelm-Inseratenlawinen als
Kinder-Beschützerin stilisieren will, sollte diese Schmerzgrenze bei der von allen unab-
hängigen ExpertInnen abgelehnten Kinder-Radhelmpflicht spätestens jetzt erreicht sein.“
(Quelle: APA-OTS)
Diese Schmerzen und schwere gesundheitliche Folgen werden bei Kinder eintreten, wenn
diese mit dem Fahrrad stürzen und sich dabei ihren ungeschützten Kopf verletzen. Die
obskurse Begründung zur Ablehnung der vorgesehenen Kinder-Radhelmpflicht vertreten
Tanja Windbüchler-Souschill, Jugendsprecherin und Christiane Brunner, Umweltsprech-
erin der Grünen damit, dass den Eltern oder andere Aufsichtspersonen aus der Familie
rechtliche Schwierigkeiten drohen, wenn ein Kind einmal den Helm abnimmt oder nicht
völlig korrekt trägt.
Kennen die Grünen die Strassenverkehrsordnung nicht?
Hier soll offenbar der Eindruck entstehen, dass Eltern oder Aufsichtpersonen keinen Über-
blick darüber haben, ob Kinder bis zum 12. Lebensjahr ohne Helm radfahren, weil diese
allein mit dem Fahrrad unterwegs sind. Möglicherweise sind die Grünen nicht in Kenntnis
der Strassenverkehrsordnung in der festgehalten ist, dass die Teilnahme am öffentlichen
Verkehr mit dem Fahrrad und ohne Aufsicht, für Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr gestat-
tet ist.
Vielleicht sollte den Grünen bewusst werden, dass Kinder nur in Begleitung einer Auf-
sichtsperson auf öffentlichen Strassen mit den Fahrrad fahren dürfen. In diesem Fall stehen
sie ohnehin unter ständiger Beobachtung dieser Person. Sollte diese ihre Aufsichtspflicht
verletzten und zulassen dass Kinder ihren Helm abnehmen, gehört diese Aufsichtsperson
ohnehin rechtlich zur Verantwortung gezogen.
Eltern haften immer für ihre Kinder
Offenbar sind die Grünen auch nicht in Kenntnis, dass Eltern in allen Bereichen für ihre Kin-
der haften, auch dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen. Ein kleines Beispiel zur
Demonstration. Ein Kind zertrümmert beim Fussballspielen eine Auslagenscheibe. Hier
werden die Eltern zur Verantwortung gezogen und zur Kasse gebeten.
Es ist in der Tat erstaunlich wie die Grünen mit billiger Polemik und an den Haaren herbei-
gezogenen Argumenten, die Sicherheit von Kindern aufs Spiel setzen, nur um politisches
Kleingeld vereinnahmen zu wollen. Schön langsam entsteht für uns der Eindruck, dass die
Grünen nicht einmal in ihrer eigenen Domäne, nämlich dem Fahrradfahren, ernst zu neh-
men sind.
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2011-04-06
Verkehrsschild(er)a stehen
Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.
Rückfragehinweis:
Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at
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OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09
Anfrage bei der ASFINAG
Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.
Stauni
2009-05-23
Tag des Verbotes
Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.
Problemstrecke A4
Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder-
österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag.
Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das
ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen.
Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.
Dafür kann es mehrere Gründe geben
1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.
Pröll unerfreut ?
Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.
Ein kleiner Vorschlag
Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten
einsparen.
Stauni
2009-05-08
Alte Thematik
Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern
und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber
bis dato niemand wirklich interessierte.
Die Erleuchtung
Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.
Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen
Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert.
„Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der
zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“,
so die Verkehrsministerin.
Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.
Auch Pröll freut sich
Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann
Informationsmangel bei Politikern
Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.
Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:
§ 46. Autobahnen.
(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge-
schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit
überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes……
Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t.
Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit
einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer …..
Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn
gefahren. (Anm. der Redaktion)
§ 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:
a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert
werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden
ist,…..
b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr-
zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen
kurzen Überholvorgang zu gering ist,….
Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule
informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter
nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial
beschaffen.
http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html
So lernt man es in der Fahrschule
Fahrschule Fürböck
. Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Kontrollen vor dem Überholvorgang
* Werde ich selbst überholt?
* Reicht die Überholsichtweite aus?
* Reicht die Fahrbahnbreite aus?
* Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich?
* Ist das Einordnen sicher möglich?
* Gilt ein Überholverbot?
So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler
einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s
über 3.5 t besteht.
Das Übergesetz
Warum man nun ein Gesetz fürs Gesetz schafft ist erstaunlich. Dieses „Übergesetz“ wird
genauso wertlos sein, wie die bereits bestehende Gesetzeslage, wenn dieses weiterhin
nicht überwacht und exekutiert wird.
Warum ?
Eine Motivation für die Schaffung dieses Gesetzes gibt es freilich schon. Es werden
neue Verkehrsschilder produziert, welche die Asfinag auf der Autobahn aufstellen wird.
Einige Leute werden schön daran verdienen und der „Dumme“ ist wieder der Steuerzahler,
denn er darf das Ganze finanzieren.
Neue Übergesetze müssen her
Als Tüpfelchen auf dem „i“ fehlt jetzt noch ein neues Gesetz zu schaffen, dass man
betrunken nicht Autofahren darf. Dazu müsste man natürlich neue Verkehrsschilder
produzieren und aufstellen lassen, auf denen z.B. eine torkelnde Person zu sehen ist,
die ein Auto in Betrieb nehmen will und mit einem dicken roten Querstrich durchge-
strichen ist.
Stauni
2009-05-01