BMI und AUVA vertiefen Zusammenarbeit bei Kinderpolizei und schulischer Verkehrserziehung
Kinderpolizei macht Prävention und Sicherheit greifbar – Erfolgsprogramm: über 30.000 neue Teilnehmer pro Jahr
Das Bundesministerium für Inneres/Bundespolizeidirektion und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) unterzeichneten nun eine Kooperationsvereinbarung zur weiteren Unterstützung des Präventionsprojektes „Kinderpolizei“ sowie zur Stärkung der schulischen Verkehrserziehung.
Bundespolizeidirektor Michael Takács: „Die Kinderpolizei vermittelt Kindern auf spielerische Weise wichtige Werte, stärkt das Vertrauen in die Polizei und hilft dabei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und richtig damit umzugehen. Gemeinsam mit der AUVA setzen wir ein starkes Zeichen für Prävention und Sicherheit.“
AUVA-Generaldirektor Alexander Bernart: „Unsere oberste Priorität als AUVA ist es, Unfälle zu verhindern, bevor sie überhaupt passieren. Dafür muss ein nachhaltiges Sicherheitsbewusstsein so früh wie möglich geprägt werden. Durch die Bündelung unserer Expertise in der Unfallverhütung mit der wertvollen Arbeit der Kinderpolizei machen wir das Thema Sicherheit für die Jüngsten greifbar und erlebbar. Gemeinsam schaffen wir so eine starke Allianz für einen noch sichereren Schulweg und eine sichere Zukunft unserer Kinder.“
Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer von morgen
Ziel der Zusammenarbeit ist es, Kinder frühzeitig für Gefahren im Alltag und im Straßenverkehr zu sensibilisieren sowie das Sicherheitsbewusstsein nachhaltig zu stärken. Im Fokus der Kooperation stehen die Weiterentwicklung bestehender Präventionsmaßnahmen sowie die gemeinsame Bewusstseinsbildung im Bereich der Verkehrssicherheit und Unfallprävention.
Die Kinderpolizei zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichsten Präventionsprojekten des Innenministeriums. Jährlich werden österreichweit rund 33.000 Kinder zu Kinderpolizistinnen und Kinderpolizisten ernannt. Ergänzend zu den Schulbesuchen finden rund 300 Veranstaltungen pro Jahr statt.
Das Präventionsprojekt „Kinderpolizei“ wurde im Jahr 2000 als „Kindergendarmerie“ in Vorarlberg ins Leben gerufen und nach der Polizeireform 2005 österreichweit umgesetzt. Seit 2009 ist die Kinderpolizei eng mit der schulischen Verkehrserziehung verbunden. Neben Verkehrssicherheit werden Kindern auch Themen wie Gewaltprävention, Gefahren im Alltag, Zivilcourage und verantwortungsbewusstes Verhalten nähergebracht.
„Kinder von heute sind die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer von morgen. Mit der Kinderpolizei schaffen wir Vertrauen, vermitteln Orientierung und leisten einen wichtigen Beitrag für ein sicheres Miteinander“, betont Bundespolizeidirektor Takács.
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- Beitrag veröffentlicht:15. Mai 2026



Gilt auf Grund der Gesetzeslage ohnehin schon
Für LKW ab 3,5 Tonnen gilt auf österreichischen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h. Die Mindestgeschwindigkeit auf denselben ist 60 km/h. Der vorgeschriebene
Geschwindigkeitsunterschied beim Überholen beträgt auf österreichischen Autobahnen
20 km/h. Dass LKW-Fahrer mit ihren Fahrzeugen mit weit mehr als 60 km/h unterwegs
sind, müsste dem Stronach-Verkehrssprecher aus seiner aktiven Dienstzeit als Polizist
doch noch hinlänglich bekannt sein. Damit ergibt sich für LKW ab 3,5 Tonnen automatisch
ein Überholverbot.
Dass Hagen gerade an Bures seinen erstaunlichen Appell richtet ist bezeichnend. Denn
dieses Thema gab es schon einmal und auch die Verkehrsministerin wusste seinerzeit die
gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls nicht. Gut, Bures ist gelernte Zahnarztassistentin.
Dass sie da mit der Straßenverkehrsordnung nicht viel am Hut hat ist zwar nicht entschuld-
bar aber verständlich. Denn bei der SPÖ werden Ministerposten meist nicht nach fachlicher
Qualifikation besetzt. Wir haben damals über den Fauxpas von Bures ausführlich berichtet.
„Das Über(hol)verbot
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt