Vorsicht Wohnungs-Betrug!

Dubioses Wohnungsangebot auf Facebook

Eine Zweizimmerwohnung im 1. Wiener Gemeindebezirk um schlappe 450,- Euro, inklusive Wasser, Strom, Heizung, Parkplatz und Gas?  Tja, das wäre zu schön um wahr zu sein. Aber leider ist das schlichtweg ein Betrug. Wir haben in dieser Angelegenheit recherchiert. Gutgläubigen Wohnungssuchenden soll hier eine Kaution abgenommen werden, ohne dass diese dafür die angepriesene Wohnung erhalten.  Also Hände weg von solchen unrealistischen Angeboten!

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5.118,- Euro im Monat für 6-köpfige Flüchtlingsfamilie


Darum ist Österreich bei den Flüchtlingen so beliebt

 

Nachfolgendes Schreiben, welches zwar schon aus dem Sommer 2015 stammt und scheinbar erst jetzt ans Tageslicht gekommen ist, wurde uns heute zugespielt.  Um nicht in Gefahr zu laufen eine Falschmeldung zu verbreiten, haben wir beim Roten Kreuz in Steyr-Stadt rückgefragt.  Dort wurde uns vom zuständigen Bezirksstellengeschäftsleiter, Mag. Markus B.. die Echtheit des Schreibens bestätigt.  Allerdings war Mag. B. verwundert (fast ein wenig verärgert), dass das betreffende Schreiben an die Öffentlichkeit gelangt ist.

 

 

Mag. Markus B. erklärte uns, dass es sich bei der betreffenden Familie um anerkannte Flüchtlinge handelt, die sechs Monate in der Betreuung des RK standen. Der im Schreiben angeführte Geldbetrag stamme nicht vom Roten Kreuz.  Das Schreiben wurde quasi als Dienstleistung für die Familie erbracht, da diese eine Wohnung gefunden hatten und der Vermieter einen Einkommensnachweis verlangte.

 

Aus dem Schreiben des RK ist erkennbar, dass es sich um eine 6-köpfige Familie handelt.  Das bringt uns zwangsläufig zur Frage, ob auch eine 6-köpfige österreichische Familie, eine staatlich finanzielle Zuwendung von sage und schreibe 5.118,- Euro per Monat erhält?

 

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2017-01-23


Van der Bellen will Österreich dienen


Wenn dienen mit verdienen verwechselt wird

 

 

Auf Wahlwerbeplakaten suggeriert der unabhängigste aller unabhängigen Kandidaten zur Bundespräsidentenwahl, dass er Österreich dienen wolle. Bei einem jährlichen Salär von Euro 340.502,40  (monatlich 24.321,60 € x 14 – Quelle: wienerzeitung.at)  plus Dienstvilla, Dienstwagen samt Fahrer und sonstigen Privilegien, kann wohl von einem Dienen nicht mehr die Rede sein.

 

Bedenkt man, dass Otto Normalverbraucher monatlich zwischen 1.500,- und 2.000,- (je nach Wirtschaftsbereich) verdient und sogar jeder Siebte mit einem monatlichen Gesamteinkommen von weniger als rund 997,- Euro auskommen muss  (Quelle: ooe.arbeiterkammer.at),  wobei Kosten für Wohnung und Auto selbst berappt werden müssen, muss sich wohl jeder Normalverdiener verschaukelt vorkommen, wenn er die Worte von Van der Bellen liest.

 

Scheinbar weiß Van der Bellen auch nicht, was das Wort „Dienen“ in Wirklichkeit bedeutet. Vom Dienen kann man beispielsweise bei Grundwehrdienern oder Zivildienern sprechen, die für ihre Dienste eine geringe Entschädigung erhalten.  Warum Van der Bellen keiner Partei „dienen“ will, dürfte auch klar auf der Hand liegen.  Wir gehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass keine Partei in Österreich für ihn jährlich 340.502,- Euro löhnen würde.

 

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2016-11-20


Nächster Skandal um günstige Personalwohnung aufgedeckt


Erst kommt das Fressen,  dann kommt die Moral

Ein roter  Wohnungsskandal jagt den nächsten in Wien.   Diesmal  steht der technische
Direktor  des  AKHs Siegfried Gierlinger im Brennpunkt.   Auch er soll eine Wohnung im
Schwesternwohnturm  in  Ottakring  bezogen  haben – als Nebenwohnsitz!   „Anschein-
end ist es gerade schwer in Mode,  dass  Top-Manager  aus  dem medizinischen Bereich
mit einem entsprechenden  Gehalt Wohnungen bekommen,  die eigentlich Schwestern,
Pflegern  und  Therapeuten  zur  Verfügung  stehen sollten,  die nur einen Bruchteil der
Managergagen  verdienen.   Das  ist  eine  skandalöse Praxis,  die umgehend aufhören
muss“,  fordert  FPÖ- Bundes-und Landesparteiobmann Heinz-Christian Strache. „Dass
sich  Gierlinger nicht geniert,  bei seinem kolportierten Salär von 200.000 Euro pro Jahr
eine  Garconnière  um gerade einmal  96 Euro pro Monat zu nutzen,  schlägt dem Fass
endgültig den Boden aus“, so Strache.
Sowohl  AKH-Chef Wetzlinger,  Gierlingers  direkter  Vorgesetzter,  als auch Gierlinger
selbst sehen keinen Grund,  warum dieser die Wohnung aufgeben sollte.  Schließlich,
so  der  Tenor  der  feinen  Herrschaften,  hätte  der  Rechnungshof  die  Nutzung der
Wohnung  durch  den  technischen Direktor des AKHs nicht beanstandet.   „Hier wird
frei  nach  Bertolt Brechts  Motto  ‚Erst kommt das Fressen,  dann  kommt  die  Moral‘
gehandelt.   Dass  die  zuständige  SPÖ-Gesundheitsstadträtin  Wehsely dabei auch
noch  kommentarlos  zusieht,  ist  leider  bezeichnend  für  die  Zustände  in  Wien“,
kritisiert Strache die Freunderlwirtschaft unter den Genossen.
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2015-03-18

Gelebte Toleranz einer linken Feministin


Tolerante Sie sucht tolerante Euch

Nachfolgendes  Inserat  (Screenshot)  muss man sich mehrmals durchlesen und sich richtig
auf  der Zunge zergehen lassen.  Wenn das Eintrittsdatum in das gewünschte Mietverhältnis
nicht der 1. Mai wäre,  dann könnte man die Annonce für einen Aprilscherz halten.
Screen: wg-gesucht.de
Da  sucht  also  die  31-jährige,  fröhliche  offen  linke  und offen feministische „noch immer“
Studentin  Mona  (die sich selbst als tolerant bezeichnet)  ein  Zimmer,  in einer weltoffenen
und antikapitalistischen WG.  Dieses soll eine Mindestgröße von 20 m² haben und die Miete
dafür darf nicht mehr als 5,- (!) Euro im Monat betragen.
Da  die  tolerante Mona nichts von Aggressionen und Machtspielen hält,  sucht sie eine 100-
prozentige Frauen-WG. Ihren Mitbewohnerinnen in spe macht die tolerante Veganerin aber
auch gleich klar,  dass es für ein längerfristiges Zusammenleben sinnvoll ist, wenn tierische
Produkte  in  „ihrer“  Wohnung  kein „zu Hause“ finden würden.  Interessant, dass Mona mit
der Miete eines Zimmers, gleich die Wohnung als  die IHRE bezeichnet.
Auch haben die Mitbewohnerinnen in spe, die Wohnung vorübergehend zu verlassen, wenn
Mona darum bittet.  Vermutlich sind das aber alles nur Zeichen von politisch linksorientierter
Toleranz.
Aber  diese  Toleranz  reicht  weiter.   Denn die tolerante  Mona ist der Meinung,  dass WLAN
und  Strom  unentgeltlich  zur Verfügung gestellt werden müssen.  Aber in ihrer unendlichen
Toleranz erklärt sie sich dazu bereit, sich an den anteiligen Kosten zu beteiligen.  Jedenfalls
untermauert  das  Inserat  von  Mona,  wie  gelebte Toleranz einer linken Feministin aussieht.
Unserer Meinung nach muss jemand ein völliger Idiot oder zumindest schwer masochistisch
veranlagt  sein,  wenn er dieser toleranten  Dame ein Zimmer vermietet.   Aber vielleicht ver-
mietet  ihr  jemand  ein  Zelt  in  einem herabgekommenen Hinterhof.   Dort könnte dann die
linke und offen feministische Mona,  ihre Toleranz ungestört ausleben.
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2014-04-24

Die bedauernswerte Immigrantin Maria V.


Zuwanderin zum Hausen in der Einöde verurteilt?

In  der  rosaroten Postille  „Der Standard“  haben wir eine herzzerreißende Geschichte entdeckt.
Da ist doch eine  griechische Zuwanderin in der Tat gezwungen, seit über 15 Jahren,  mit ihrem
Mann  eine   89 Quadratmeter kleine Mietwohnung in unmittelbarer Nähe des Wienerwaldes zu
bewohnen.  Das ist wirklich ein Skandal,  dass dem kinderlosen Ehepaar (also 2 Personen) nur
diese Wohnfläche,  die noch dazu auf 2 Ebenen aufgeteilt ist,  zur Verfügung steht.
Dazu kommt noch, dass das Haus in einem Garten steht und der Zugang zur Mietwohnung nur
über einen Gartenzugang möglich ist.  Man stelle sich nur den nervtötenden Lärm vor,  welcher
jeden  Morgen  durch  Vögel in den Bäumen verursacht wird.   Medizinisch bedenklich ist auch
die frische und sauerstoffreiche Luft aus dem nahen Wienerwald.
Geheizt  werden  muss mit Gas,  da das Haus über keinen Fernwärme-Anschluss verfügt.  Ein
Pellets-Ofen  kann nicht eingebaut werden,  da das Gebäude über keinen Kamin verfügt.  Da
stellen  wir  uns  allerdings  die  berechtigte  Frage,  wie die Abgase der Gasheizung ins Freie
geleitet  werden.   Aber vielleicht ist das  Ehepaar technisch nicht so versiert und ist bis heute
noch nicht dahintergekommen.
 
Die Küche der bemitleidenswerten Immigrantin könnte auch ein Facelifting vertragen.  „Aus-
misten und Umbauen wäre auch nicht schlecht.   Nach 15 Jahren sammelt sich ziemlich viel
Graffel an“, so die Dame.
Sie  haben  sicher  schon  erraten  um wem es geht.   Richtig, es handelt sich um die Wiener
Vizebürgermeisterin  sowie  Stadträtin für Stadtentwicklung,  Verkehr,  Klimaschutz,  Energie-
planung und Bürger(innen)beteiligung, Maria Vassilakou.
Wir  wissen  zwar  nicht  wie  viel  man als studierter Linguist und nunmehriger selbstständiger
Kommunikationsberater  (Ehemann)  verdient,  aber  zwei Monatsgehälter von Vassilakou ent-
sprechen  in  etwa  dem  Durchschnitt  eines  Jahresgehalts von Otto Normalbürger.   Da ist es
schon  verständlich,  dass  es  sich  die  Wiener Vizebürgermeisterin nicht leisten kann,  einen
Pellets-Ofen  einbauen  zu  lassen.   Was  das  Ausmisten  ihrer  Wohnung  betrifft,  haben wir
einen  Rat  an  Frau Vassilakou.   Sollte die schmale Geldbörse keine Putzfrau erlauben, dann
selbst Hand anlegen.
Wie  gut  haben  es da doch unzählige Otto Normalbürger.   Sie brauchen nicht beim Wienerwald
in  einem  Haus mit Garten zu leben.   Sie dürfen ihr Leben in Plattenbauten wie Großfeldsiedlung,
Rennbahnweg  oder  Am Schöpfwerk  (um nur einige zu nennen) fristen.   Auch brauchen sie sich
nicht mit einer Gasheizung herumzuschlagen, denn sie haben ja alle einen Fernwärme-Anschluss.
Das  bringt natürlich  den Vorteil,  vom  Fernwärme-Betreiber  mit nicht nachvollziehbaren Abrech-
nungen, so richtig schön zur Kasse gebeten zu werden. Skandale um diesen gibt es nachweislich
genug.
Und  erst  die  Größenverhältnisse.   Da muss Vassilakou samt besserer Hälfte ( 2 Personen) auf
lächerliche 89 Quadratmeter hausen.   Da sieht es bei Otto Normalbürger schon anders aus. Für
eine Wohnung in dieser Größenordnung, sind mindestens vier Personen von Nöten.  Das bringt
natürlich  den  Vorteil  enorm  an  Heizkosten  zu sparen.   Denn umso mehr Menschen in einer
Wohnung  leben,  umso  mehr  wird durch die abgegebene menschliche Wärme der Raum auf-
geheizt.
An  Realitätsverlust  ist allerdings eine Aussage von Vassilakou kaum zu überbieten.   Sie meint,
wenn  nichts  Dramatisches  passiert,  dann  werden  wir  hier  bleiben.   (Anm.  der Red.: 89 m²
große Wienerwald-Wohnung)  „Es ist also durchaus möglich, dass man uns eines Tages in einer
temporären  60-Quadratmeter-Schachtel findet“,  so die Wiener Vizebürgermeisterin.   An dieser
Aussage  kann  man  feststellen,  wie  abgehoben  die  Dame  bereits ist.   Offensichtlich hat sie
keine  Ahnung  davon,  wie viele Wiener(innen) von einer  60-Quadratmeter Wohnung träumen
und diese keinesfalls als Schachtel bezeichnen würden.
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2013-06-18
 

Wie verliert man seine Wohnung?


Von Krankheiten bis zum ausgeraubt werden ist alles inkludiert

Wollen Sie in die Chance kommen ausgeplündert  zu  werden  und dies unter Umständen
mit  Ihrer  Gesundheit  oder  ihrem  Leben  zu bezahlen?   Wollen  Sie  mit  an Sicherheit
grenzender  Wahrscheinlichkeit  Ihre  Wohnung  verlieren?   Dann haben wir die perfekte
Lösung für Sie.
 
Screens: facebook.com
 
Vermieten  Sie  einfach ein oder mehrere Zimmer Ihrer Wohnung an wildfremde Personen.
Bedenkt man, dass in Wien ein Pensionszimmer einfacher Art in etwa 30,- Euro pro Nacht
und Nase kostet, müssten Sie Ihre Räumlichkeiten in etwa an 3 bis 5 Personen vermieten,
um  auf  den in den obigen Inseraten versprochenen Durchschnitt von 80,- bis 150,-  Euro
pro Nacht zu kommen.
 
Abgesehen von dem zu erwartenden hygienischen Desaster,  dass sich in Ihrer Wohnung
abspielen  wird  (Wohnungen  haben meist nur ein Bad und eine Toilette),  tummeln sich
mit der Vermietung wildfremde Personen in Ihren privaten Räumen.
 
Nachdem  Sie  nicht wissen können was diese beabsichtigen,  leben Sie somit ständig in
Gefahr  zumindest  bestohlen  (wenn  nicht Schlimmeres)  zu  werden.   Eines wird Ihnen
aber ziemlich sicher ins Haus stehen,  nämlich die Kündigung Ihres Vermieters.   Uns ist
nämlich  kein  Mietvertrag  für  Mietwohnungen bekannt,  der das gewerbliche Vermieten
von Zimmern gestattet.
 
Im  Klartext heißt das:  Ein Hotelbetrieb in einer Mietwohnungen ist nicht gestattet.  Im
Gegenteil,  ein  solches  Verhalten  wird  als  Kündigungsgrund  angeführt.  Vermutlich
werden Sie zusätzlich  auch Schwierigkeiten mit der Gewerbebehörde bekommen.
 
Sollten  Sie  dann  auf der Straße sitzen spielt das auch keine große Rolle.  Sie wenden
sich dann ganz einfach an die Firma  „airbnb“  und lassen sich halt ein Zimmer vermit-
teln.
 
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2012-12-17
 

Hausbesetzung durch Polizeieinsatz beendet


Gehören Häuser automatisch denen, die darin wohnen?

26 Tage dauerte die illegale Hausbesetzung in der Lindengasse 60, im 7. Wiener Gemeinde-

bezirk.   Gestern endete die letzte Frist des Eigentümers Buwog, das rechtswidrig besetzte

Gebäude zu verlassen.  Nachdem auch Bemühungen der Stadt Wien gescheitert waren und

26 Personen sich hartnäckig weigerten das Haus zu verlassen, wurde die Räumung gestern

von der Polizei durchgeführt.

 

Bei der Räumung,  die an und für sich friedlich verlief,  waren rund 100 Polizeibeamte im

Einsatz. Nach der Räumung kam es jedoch zu einer unangemeldeten Protestdemonstration.

Die rund 120 Demonstranten wurden von der Polizei aufgefordert die Protestkundgebung zu

beenden, kamen jedoch der Aufforderung nicht nach.  Daraufhin löste die Polizei die unan-

gemeldete Demonstration auf, wobei es zu vier Festnahmen kam.

 

Das Haus in der Lindengasse soll abgerissen werden und einem Neubau Platz machen. Die

Buwog  will dort Wohnungen errichten.   Die Besetzer hingegen wollten in dem Objekt ein

„selbstverwaltendes“ Wohn- und Kulturzentrum einrichten. Interessant ist die Rechtsmein-
ung  der  Hausbesetzer,  die  doch  tatsächlich den irrigen Standpunkt  vertreten:  „Das
Häuser jenen gehören, die darin wohnen.“

 

Das Rechts(un)empfinden eines Grünpolitikers

Gut, was will man schon von linkslinken Anarchisten anderes erwarten.   Sie können offen-
bar zwischen  „Mein“  und  „Dein“  nicht unterscheiden.  Von einem Politiker sollte man
allerdings schon erwarten können,  dass dieser fremde Eigentumsrechte respektiert. Dass
dem nicht so ist beweist die heutigen Aussage des Menschenrechtssprechers der Grünen
Wien,  Klaus Werner-Lobo.

 

Dieser bezeichnet den gestrigen  Polizeieinsatz bei der Räumung des besetzen Hauses als

völlig unangemessen und als eine sinnlose Verschwendung von Steuergeld. Er spricht von
einer völlig überzogenen Maßnahme gegen 30 friedliche Besetzer(innen).

 

Diese Worte muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die laut Lobo „30 friedlichen

Besetzer(innen)“ sind nichts anderes als Kriminelle. Denn das unbefugte Eindringen in ein
fremdes  Gebäude ist ein  strafrechtlich  relevanter Tatbestand.  Dem Hauseigentümer  –

der ohnehin übermäßige Geduld an den Tag legte –  blieb gar nichts anderes übrig als sich

an die Polizei zu wenden.   Diese hat wiederum völlig zu Recht, das illegal besetzte Haus

geräumt.

 

Offenbar scheint Klaus Werner-Lobo nicht einmal die Gesetze jenes Landes zu kennen,

in dem er als Politiker (Wiener Gemeinderat)  tätig ist.   Außerdem lässt seine Aussage

darauf schließen,  dass er ein fragwürdiges Verhältnis zu fremden Eigentumsrechten hat.

Der Mann sollte sich einmal mit den Begriffen  „Eigentum“  sowie  „Mein und Dein“

auseinandersetzen.

 

Interessant  wäre zu wissen wie  K. Werner-Lobo reagieren würde,  wenn wildfremde Per-
sonen widerrechtlich in seine Wohnung oder sein Haus eindringen und diese(s) besetzen
würden.   Wir sind uns absolut sicher, dass er sich an die Polizei wenden würde.   Ob er
dann den Polizeieinsatz auch als völlig unangemessen und als eine sinnlose Verschwend-
ung von Steuergeld sehen würde, wenn es um die Wiederherstellung seiner Eigentums-
rechte geht?

 

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2011-11-09
 

Wer will Werner Tomanek einheizen?


Wohnungsbrand

Während seines Urlaubs am 7. Dezember 2008, brannte die Wohnung des Wiener Rechts-
anwalts Mag. Werner Tomanek aus. Miteinander verknotete Handtücher, die in der Wohn-
ung verlegt wurden, nachdem man diese mit Petroleum getränkt hatte, sowie ein Heizstab
mit Zeitschaltuhr dienten als Auslöser für den Brand. Da die Polizei am Tatort DNA-Spuren
sicherstellen konnte, war der Täter relativ schnell gefasst.
Strafverteidiger Mag. Werner Tomanek

Wer den Schaden hat, braucht auf Beschuldigungen nicht lange zu warten
 

Auf diese Idee kam nicht einmal Oswald

Nicht einmal der mittlerweile von der Bildfläche verschwundene Marcus J. Oswald, der sich
selbst zum Intimfeind des Rechtsanwalts Werner Tomanek ernannte, wäre auf den völlig
abstrusen Gedanken gekommen, dass der Strafverteidiger seine Wohnung  selbst anzün-
den hat lassen.


Im Beitrag „Warum sich Werner Tomanek die Hände verbrannte“, lässt sich Oswald im in-
zwischen abgedrehten Weblog „Blaulicht und Graulicht“,  heftig über seinen Intimfeind
aus.

Rechtsanwalt Tomanek unter Betrugsverdacht

Da erscheint es uns erstaunlich, dass die Grazer Staatsanwältin Amschel zum Schluss kommt,
dass Tomanek den Brand legen ließ um seine Versicherung zu betrügen, nur weil dies der
mutmaßliche Brandstifter plötzlich behauptet, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Der Herausgeber dieses Magazins und Werner Tomanek kennen sich etliche Jahre. Was lag
näher als ihn anzurufen und ihn zu der erstaunlichen Anzeige zu befragen. Tomanek ersucht
um wörtliche Zitierung.

„Was man mir unterstellt ist eine bodenlose Frechheit. Warum soll ich meine einzige Wohn-
ung anzünden? Ich hätte keinerlei finanziellen Vorteil aus so einer Tat. Neben dem mater-
iellen Schaden habe ich auch  einen Ideellen erlitten, den keine Versicherung abdeckt“.

„Fotos und Erinnerungsstücke sind Raub der Flammen geworden. Nebenbei sind Urkunden
und Zeugnisse geschwärzt oder verbrannt. Fast meine gesamte Kleidung ist ebenfalls dem
Feuer zum Opfer gefallen“.

„Der Sachschaden beläuft sich auf zirka 280.000,- Euro, die zum Grossteil direkt an die reno-
vierenden Firmen ausbezahlt wurden. Ich habe daher keinerlei finanziellen Vorteil aus diesem
Wohnungsbrand gehabt. Außerdem musste ich knappe 6 Monate in einem Ersatzapparte-
ment mit 35 Quadratmeter wohnen, bis meine Wohnung wieder beziehbar war“.

Tomanek nagt nicht am Hungertuch

Wir glauben diese Story nicht, dass Werner Tomanek seine eigene Wohnung anzünden ließ,
um die Versicherung zu betrügen. Der Mann ist kein Dummkopf und lässt sich sicherlich nicht
auf eine derart schwachsinnige Aktion ein. Nebenbei ist der Anwalt wohlhabend. Allein für
den Anschaffungspreis seines Autos, muss die ermittelnde Staatsanwältin mehrere Jahre
arbeiten.

Hier scheint eher Profilierung im Vordergrund zu stehen, als Tatsachen richtig zu werten.
Wann hat man schon einmal in der Steiermark die Gelegenheit, einem Wiener Staranwalt
so richtig „einzuheizen“.

Es ist schon erstaunlich wie viel Blödheit die Grazer Staatsanwältin Amschel, dem Wiener
Rechtsanwalt unterstellt. Aber vielleicht hat sie mit Oswald eine Gemeinsamkeit und zwar,
sie mag Werner Tomanek einfach nicht.

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2010-03-29
  

Wiener Wohnen kündigt Behinderte auf Verdacht


Skandal bei Wiener Wohnen

Wenn folgende Handlung ein privater Zinshausbesitzer machen würde, wären ihm Schlag-
zeilen in allen Tageszeitungen garantiert. Auch diverse Mietervereinigungen und die AK
(Arbeiterkammer) würden ihn in der Luft zerreißen.
Nicht so ist es wenn der größte Hausherr Wiens, die Gemeinde Wien,  eine derartige
Aktion abzieht. Da bewahren alle mögliche Stellen größtes Stillschweigen. In einer
heutigen APA-OTS Aussendung des freiheitlichen Behindertensprechers NAbg. Norbert
Hofer, sind wir auf diesen Skandal gestoßen und haben nachrecherchiert.
Ein Mitarbeiter von uns hat mit der betroffenen Person, Frau Eveline Ioannidis, ein sehr
langes Telefongespräch geführt und diese erzählte eine erstaunlich traurige Geschichte
über die soziale Kälte von Wiener Wohnen, gegenüber ihr als Behinderte.

Der Leidensweg

Frau Eveline Ioannidis ist seit 1986 Hauptmieterin einer Altbaugemeindewohnung in Wien
14., Spallartgasse 26-28/2/3/16. Die seinerzeit als Kategorie C angemietete Wohnung wurde
in Eigenregie auf Kategorie A aufgewertet. Auch ist sie noch nie mit dem Mietzins in Rück-
stand gewesen und das seit 24 Jahren, seit dem sie in dieser Wohnung lebt.
Die mittlerweile 50-jährige Eveline Ioannidis war 25 Jahre lang als Krankenschwester im
Geriatriezentrum Baumgarten tätig. Anfangs des neuen Jahrtausend schlug bei ihr das
Schicksal unbarmherzig zu.
Teilweise bedingt durch ihre körperlich schwere Arbeit im Pflegeheim, bekam sie Probleme
mit ihrem Rücken. Und als wenn dies nicht genug gewesen wäre, erkrankte sie zusätzlich
an der Autoimmunerkrankung.
Ihre Krankheit nahm von 2002 bis 2005 einen derart rasanten Verlauf, sodass man ihr im
Jahr 2005 eine 100-prozentige Erwerbsunfähig attestierte und sie in Pension schickte. Seit-
dem ist sie in Pflegestufe 2 und zu 50 Prozent behindert. Ferner benötigt sie permanent
ärztliche Betreuung und ständige Pflege.

Samstag und Sonntag im Wochenendhaus

Während der Wochentage lebt E. Ioannidis in der oben angeführten Gemeindebauwohn-
ung. Die Wochenenden verbringt sie mit ihrem Mann im gemeinsamen Wochenendhaus im
Burgenland. Ein ständiger Umzug dorthin kam aber nicht in Frage, da in der kleinen burgen-
ländischen Gemeinde, die von ihr benötigte ärztliche Versorgung nicht gegeben ist.
E. Ioannidis ist gehbehindert und besitzt auch keinen Führerschein. Auf Grund ihrer man-
gelnden Mobilität, entschloss sich das Ehepaar von Montag bis Freitag in Wien zu leben.
Da ihr Mann von Berufswegen aus öfters auf Dienstreise ist, sah sich E. Ioannidis um eine
Mitbewohnerin um, die ihr bei den alltäglichen Dingen des Lebens behilflich ist, da sie diese
aus eigener Kraft nicht mehr schafft.

Behindertenhelferin wird als Untermieterin gewertet

E. Ioannidis fand diese, in der Person der Bianka G., die mit ihrer kleinen Tochter seit dem
01.Oktober 2009 im gemeinsamen Haushalt, zwecks Unterstützung, bei ihr wohnt. Als sie
am 15.Jänner 2010 von Wiener Wohnen einen Brief bekam, fiel sie aus allen Wolken.
In diesen Brief wurde sie aufgefordert, ihre Wohnung mit Stichtag 28.02.2010, wegen
angeblicher Untervermietung zu kündigen. Sofort nach Erhalt dieses Schreibens setzte
sie sich mit Wiener Wohnen in Verbindung, um dieses offensichtliche Missverständnis
aufzuklären.

Wiener Wohnen übt sich als Detektei

Dort wurde ihr mitgeteilt, dass man durch ausgiebige Recherchen zu Annahme gekommen
sei, dass sie die Gemeindewohnung untervermietet habe. Auf die Frage welche Recherchen
diese Annahme bestätigen kam heraus, dass es sich um die Anwesenheit der Mitbewohnerin
handle.
E. Ioannidis wies die Sachbearbeiterin Sch. auf ihre Sachlage hin und bot an, eine Liste von
Hausparteien und nächsten Nachbarn zu bringen in  der bestätigt wird, dass sie selbst in
dieser Wohnung lebt.

Sachbearbeiterin fühlt sich als Richterin

Auf diesen Deal ließ sich Frau Sch. von Wiener Wohnen ein und versicherte ihr, dass mit
so einer Bestätigung die Sache vom Tisch sei. Am 20.Februar 2010 schickte  E. Ioannidis
besagte Bestätigungsliste mit zahlreichen Unterschriften, sowie einer schriftlichen Bestätig-
ung der Hausbesorgerin und einem Begleitschreiben, eingeschrieben an Wiener Wohnen.
Nachdem sich aber in der Angelegenheit nichts rührte, rief E. Ioannidis bei Wiener Wohnen,
Frau Sch. an und wollte sich um den Stand der Dinge erkundigen. Diese erklärte ihr aber
lediglich lakonisch, sie müsse erst die Glaubwürdigkeit der unterzeichneten Personen
prüfen und man werde sich dann schriftlich melden.
Da fragen wir uns aber schon, was sich eine Sachbearbeiterin bei Wiener Wohnen anmaßt.
Wer ist diese Frau überhaupt um zu glauben, sie sei dazu berechtigt die Glaubwürdigkeit
von 13 Mietern und der Hausbesorgerin überprüfen zu können.
Gestern erhielt Frau Eveline Ioannidis jedenfalls ein E-Mail von der Direktorin von Wiener
Wohnen. In diesem wurden die Telefonate mit Frau Sch. bestätigt. In weitere Folge wurde
der behinderten Mieterin mitgeteilt, dass man die Kündigungsangelegenheit an das Bezirks-
gericht Fünfhaus weiterleite.

Mögliches Motiv?

Wie bereits Eingangs erwähnt, hat Frau Eveline Ioannidis  diese Wohnung 1986 als
Kategorie C angemietet und in Eigenregie auf  Kategorie A umgebaut. Sie bezahlt heute
für diese 72qm-Wohnung einen monatlichen Mietzins inklusive Betriebskosten von 314,-
Euro.
Eine derartige Wohnung kann mit einem neuen Mietvertrag heute locker um 600,- Euro
vermietet werden. Einem jeden privaten Zinshausbesitzer würde sofort unterstellt werden,
diese ganze Show nur aus einem Grund abgezogen zu haben. Nämlich um den Altmieter
mit dem günstigen Zins loszuwerden, um die Wohnung neuerlich teurer vermieten zu
können.
Ganz abgesehen von der sozialen Kälte die vom Gemeindebetrieb Wiener Wohnen gegen-
über einer Behinderten an den Tag gelegt wird, ist es schon sehr erstaunlich wenn ein
Mieter eine Aufforderung zur Selbstkündigung, unter Androhung von gerichtlichen Schrit-
ten erhält.

Flucht nach vorne

Warum hat Wiener Wohnen nicht gleich eine gerichtliche Aufkündigung veranlasst. Bestan-
den vielleicht Bedenken, dass das Ganze nicht so funktioniert, wie es sich gewisse Herr-
schaften vorgestellt haben.
Offensichtlich hat man sich aber bei Wiener Wohnen zu weit aus dem Fenster gelehnt
und versucht jetzt sein Heil unter dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“.
Man kann nur hoffen, dass der/die Richter(in) dem größten Hausherrn von Wien klar
macht, dass das MRG auch für Gemeindewohnungen gilt.
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2010-03-02
  

Der Tod eines Kindes TEIL 2

 

Langsam kommt Licht ins Dunkel

Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.

Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.


Tatverdächtiger einvernommen

Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.

Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde

durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Keine Notwehrsituation

Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie  ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.

Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.

Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm

Beamte noch immer nicht einvernommen

Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.

Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.

Untersuchungshaft

Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.

Maulkorb ?

Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.

Kein Mitleid mit Einbrecher

Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.

Aufklärung oder Vertuschung ?

Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.

Stauni

   
2009-08-06
  

Der Tod eines Kindes

 

Der Einbruch

Ein 14- und ein 16-jähriger sind heute in den Morgenstunden, in einen Merkur Markt
eingestiegen, um einen Einbruch zu verüben. Dabei lösten sie den stillen Alarm aus
und eine Funkstreife wurde zum Tatort beordert.

Wie in einigen Radio- und Pressemeldungen verlautbart wurde, sei es im Supermarkt
zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der 14-jährige tödlich und der 16-jährige
an beiden Oberschenkel verletzt wurde.

Das mit dem Schusswechsel kann nicht stimmen, den für diesen hätten die Täter eben-
falls feuern müssen. Fakt ist inzwischen, dass nur von den beiden Polizeibeamten
Schüsse auf die Kinder abgegeben wurden.

Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen

Laut der Kremser Staatsanwaltschaft waren beide bereits amtsbekannt, hatten aber
keine Schusswaffen bei sich geführt. Sonst war bei der Pressekonferenz in Sankt
Pölten nichts weiteres zu erfahren.

Nach Aussage eines Sprechers des Landespolizeikommando Niederösterreich, habe es
sich um zwei erfahrene Beamte gehandelt. Diese seien bei der Kontrolle des Objekts in

völliger Dunkelheit, plötzlich in Kontakt mit den Tätern gekommen.

High Noon im Merkur-Markt

Die Tatverdächtigen, die sich in einer Nische des Fleischlagerraumes versteckten,
waren laut Aussage der Beamten mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke
bewaffnet gewesen. Daraufhin eröffneten die Beamten das Feuer.

Der 14-jährige wurde in die Brust und der 16-jährige in beide Oberschenkel getroffen

Beide Beamte hatten gefeuert, wer getroffen hat weiss man zur Zeit noch nicht. Auch
wisse man noch nicht, wieviele Schüsse abgegeben wurden.
Was auf jeden Fall feststeht ist, dass der Jüngere im Krankenhaus an seiner Schuss-
verletzung verstarb.

Zahlreiche Widersprüche

Für uns ergeben sich jedoch einige Ungereimtheiten in dieser traurigen Angelegen-
heit. Zwei „erfahrene“ Beamte sind nicht in der Lage, bei einer Kontrolle eine Taschen-
lampe mit sich zu führen. Sie tappen in völliger Dunkelheit in einem Supermarkt umher,
bei dem ein Einbruchsalarm ausgelöst wurde.

Obwohl die beiden Kinder in einer Nische versteckt waren und es völlig dunkel war,
konnten die Beamten einen Schraubenzieher und eine Gartenharke ausmachen. Durch
diese beiden Gegenstände haben sie sich offenbar so bedroht gefühlt, dass sie
wahllos das Feuer eröffneten.

Wahllos oder gezielt geschossen ?

Von gezielten Schüssen kann ja wohl nicht die Rede sein, dass beweist die Kugel
in der Brust des 14-jährigen. Man darf gespannt sein, was die Obduktion ergibt und
vorallem aus welcher Entfernung geschossen wurde.

Das jetzt die „Amtsbekanntheit“ der beiden Kinder quasi als „Alibi“ herhalten soll
um einen Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen, ist eigentlich ein starkes Stück.
Es ist schon klar, dass bei den beiden Beamten der Adrinalinspiegel hoch gewesen
sein muss, als sie den Supermarkt durchsuchten.

Angst vor Kinder

Das sich aber zwei „erfahrene“ Beamte vor zwei Kindern derart fürchten und auf diese
zu schiessen beginnen,  ist schon erstaunlich. Wenn die Polizisten schon derart von Angst
und Panik befallen waren, hätte es auch genügt einen Warnschuss in die Decke abzu-
feuern und die beiden Kids hätten sich wahrscheinlich in die Hose gemacht.

Wie hätten die zwei Polizisten eigentlich gehandelt, wenn sie einer Ostblock-Einbrecher-

bande gegenüber gestanden wären.

Polizisten in psychologischer Betreuung

Ist schon klar, dass die beiden Burschen nicht gerade der hoffnungsvollste Nachwuchs waren,
aber sie deswegen gleich niederzuschiessen entbehrt jeder Verhältnissmäßigkeit.

Die Beamten seien psychisch schwer beeinträchtigt, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie wird es wohl den Eltern der beiden Kinder gehen? Es wird in diesem Fall Untersuch-

ungen geben, aber wir glauben nicht dass dabei etwas herausschauen wird.

Sonderbehandlung für Beamte

In Österreich ist es leider Brauch, Beamte bis zum „gehtnichtmehr“ zu decken, was
ja auch vergangene Fälle bewiesen haben. Nur wenn es gar nicht mehr anders geht,
werden für begangene Straftaten minimale Strafen verhängt, für die ein „Normalbürger“
ordentlich „brummen“ müßte.

Wie würde es Ihnen ergehen ?

Zum Abschluss einen kleinen Gedankenanstoss. Stellen Sie sich vor, Sie würden in
Ihrem Haus, Garten oder Wohnung, ein 14-jähriges unbewaffnetes Kind erschiessen,
nur weil er bei Ihnen eingebrochen ist.

Wir glauben nicht das man um Sie besorgt wäre und Ihnen psychologische Betreuung
angedeihen liesse. Wir denken eher, dass Sie die volle Härte des Gesetzes treffen

würde.   

Stauni

  
2009-08-05
   

Volkszählung oder KGB-Verhör

Kleine Volkszählung (Mikrozensus)

Ende Mai 2008 fand Frau M. an ihrer Wohnungstür eine Benachrichtigung vor, in der von der
„STATISTIK AUSTRIA“ in höchst amtlicher Form vorgehalten wurde, daß man nicht antreffen
konnte. Na klar, normale Menschen arbeiten ja auch unter der Woche. Weiters stand in dieser
Benachrichtigung, daß man am 03.06.08 um 12 Uhr nochmals vorsprechen werde, um die Er-
hebung für den Mikrozensus durchzuführen. Man wies noch auf die gesetzliche Verpflichtung
der Auskunftserteilung hin. Ob Frau M. zu diesem Zeitpunkt überhaupt Zeit hatte, interessierte
die Herrschaften von „STATISTIK AUSTRIA“ überhaupt nicht. Trotz intensiver Bemühungen
konnte Frau M. auf der angebenen Telefonnummer niemand erreichen. Am 03.06.08 erschien
dann eine Mitarbeiterin des Institutes am Arbeitsplatz der Frau M., der zufällig im selben Haus
wie ihre Wohnung liegt und wollte während der Arbeitszeit eine längere Befragung durchführen.
Frau M. wies darauf hin, daß so etwas nicht akzeptabel sei und ersuchte um Zusendung eines
Fragebogens um diesen schriftlich beantworten zu können. So was gäbe es nicht sagte die Inter
-viewerin und begab sich auf und davon.
Drei Tage später flatterte ein Brief von „STATISTIK AUSTRIA“ ins Haus, der interessanter Weise
noch auf 30.05.08 rückdatiert war (Vielleicht hatte man dort keinen Kalender zur Hand) und in
dem der Frau M. unterstellt wurde, sie hätte bei der Mikrozensus-Erhebung die Auskunft verwei-
gert. Frau M. rief daraufhin beim Institut an und klärte die Situation auf. Und siehe da, am 16.06.
erhielt sie einen Fragebogen samt Begleitschreiben.
Und jetzt wird es interessant. Der Fragebogen besteht aus achtzehn (18) A4 Seiten, vollgestopft
mit Fragen.Sie haben auf diesen die Möglichkeit die Fragen zu beantworten, wobei es bei den Ant
-worten mehrere Möglichkeiten gibt, oder das Feld „Vw“ für verweigert anzukreuzen.
Er beginnt ganz harmlos, wie die Größe der Wohnung, wie viele Leute darin wohnen, wie hoch der
Mietzins ist, wie hoch sind die Betriebskosten, seit wann man dort wohne, Mietverhältnis, Heizung,
sanitäre Einrichtungen etc.
All diese Fragen hat Frau M. brav beantwortet, jedoch bei den folgenden Fragen, die wir anschlies-
send auszugsweise sinngemäß wiedergeben, hat sie das Feld „Vw“ für verweigert angekreuzt, da
diese ihre Intimsphäre betreffen und sie nicht bereit war, diese wildfremden Personen preiszugeben.
Außerdem hätte sie zum Teil Daten Dritter weitergeben sollen, zu deren Auskunft sie ohnehin nicht
berechtigt ist. Aber das scheint bei „STATISTIK AUSTRIA“ niemanden zu stören. Wir hätten gerne
den gesamten 18-seitigen Fragebogen eingescannt. Dies hätte aber den Artikel unübersichtlich gemacht.

Wiedergabe von erstaunlichen Fragen, die sich über sechzehn (16) A4 Seiten erstrecken:

Wo ihre Eltern geboren sind. Wann sie von wann bis wo, als was gearbeitet hat. Ob sie schon an einem Streik beteiligt
war. Ob sie schon in Karenz war. Was für berufliche Stellung sie habe. Wieviele Mitarbeiter an ihrer Arbeitsstätte
noch arbeiten. Wie oft sie arbeite. Teilzeit oder Vollzeit und wenn Teilzeit ob sie vielleicht krank ist. Ob sie Betreuung
brauche und für wen. Wenn sie weniger als die normale Arbeitszeit gearbeitet hat warum. Ob sie einen Zweitberuf ausübe
und wenn ja, wieviel Zeit sie dort arbeitet. Ob sie mehr arbeiten wolle. Ob sie überhaupt grundsätzlich gerne arbeite.
Was sie früher garbeitet hat und warum sie dort nicht mehr arbeitet. Was für Schulbildung sie habe. An welchen Kursen
sie die letzten vier Wochen teilgenommen habe und wenn ja waren die geschäftlich oder privat. Ob sie einen Schulabschluss
habe. Ob sie Matura oder ein Hochschulstudium hat. Ob sie eine Lehre angeschlossen hat etc., etc.

Neuerliche Behelligung am Arbeitsplatz !

Was das mit einer Volkszählung zu tun hat, ist uns ein absolutes Rätsel. Da aber Frau M. kooperativ war,
legte sie dem ausgefüllten Fragebogen ein Begleitschreiben bei, wo sie „STATISTIK AUSTRIA“ er-
mächtigte bei den zuständigen Behörden, wie Magistrat, Krankenkassen oder Finanzämter, in ihre Akten
Einsicht zu nehmen. Sie schickte das gesamte Konvolut am 20.06.08an die „STATISTIK AUSTRIA“. Dort
hat es denen offensichtlich nicht so gefallen und sie schickten wieder einen Interviewer los.
Dieser fand sich am 25.06.08 am Arbeitsplatz der Frau M. ein und wollte sie erneut befragen. Frau M. wies
darauf hin, daß sie bereits die Fragen schriftlich beantwortet habe. Der Institutmitarbeiter wollte aber nicht
locker lassen und erklärte ihr, daß die Nichtbeantwortung von Fragen strafbar sei. Frau M. wandte sich nun
völlig entnervt an ihren Lebensgefährten und dem platzte der Kragen. Er rief in der zuständigen Abteilung
die Abteilungsleiterin (Name der Redak. bekannt) und fragte dort nach was man eigentlich wolle. Auf den
Fragebögen ist das Feld „Vw“ für verweigert angegeben und daher sei es völlig legitim, bei Fragen die man
nicht beantworten will, dieses Feld anzukreuzen. Auch was man mit derartigen Informationen von Frau M.
bezwecke, wollte der Lebensgefährte Herr R. wissen. Die dortige Abteilungsleiterin konnte weder auf die
Frage mit dem Feld „Vw“ und die Verwendung der Auskünfte eine vernüftige Anwort geben, sondern stot-
terte nur irgendwas von einer EU-Verordnung herum. Herr R. ließ sie aber darauf wissen, falls Frau M. sich in
dieser Angelegenheit strafbar gemacht habe, könne man ja ein Strafverfahren einleiten, man werde dies aber
bis zur letzten Instanz durchziehen.
Seitdem hat man von der „STATISTIK AUSTRIA“ nie wieder was gehört.

Wir haben diesen gesamten Schriftverkehr samt Fragebögen und sind diese penibel durchgegangen. Derartige

Fragen stehen einer Finanzbehörde oder einem Gericht zu, wenn man dort als Beschuldigter involviert ist.

Und selbst dort kann der Befragte die Auskünfte verweigern ohne dafür bestraft zu werden.

Also stellt sich für uns die Frage, mit welcher Berechtigung stellt „STATISTIK AUSTRIA“ , die weder eine

Behörde noch ein Gericht ist, derartige Fragen die unserer Meinung nach mit einer Volkszählung nichts zu

tun haben. Und als Tüpfelchen auf dem „i“ versuchen sie die Leute unter dem Hinweis einer Bestrafung

von einem Betrag bis zu Euro 2.180,-, zu einer Antwort zu bewegen.

Stauni

Inhalts-Ende

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