Statt U-Haft ins Lager Traiskirchen
Auf Grund des von uns heute verfassten Beitrag „Mülleimer für …..“ haben wir uns die
Frage gestellt, ob jener von der Polizei aufgegriffene Afghane überhaupt in Österreich
angeklagt werden kann, obwohl er zugab, dass er in seinem Heimatland im Drogen-
rausch seine Eltern, zwei Brüder und seine Schwester erschossen hat. Anstatt in
U-Haft genommen zu werden, wurde der Mann ins Lager Traiskirchen überstellt.
Wir riefen deshalb im Justizministerium an und fragten nach. Auch dort zeigte man sich
ratlos – versprach uns jedoch unserer Frage nachzugehen und uns eine Antwort zukom-
men zu lassen. Wenn wir diese erhalten, werden wir diese auf ERSTAUNLICH veröffent-
lichen.
Gehen wir nun aber einmal davon aus, dass der Afghane wegen seiner in Kabul began-
gen Tat in Österreich tatsächlich vor Gericht gestellt werden kann. Im Prinzip ist es Mord,
wenn jemand einen anderen Menschen tötet. Das sagt zumindest der § 75 StGB aus.
Allerdings setzt Mord auch eine Tötungsabsicht voraus. Der Afghane gab an, dass er im
Drogenrausch mit seinem Vater in Streit geriet, die frei auf einem Tisch umherliegende
Kalaschnikow nahm und zu feuern begann. Dabei kamen die o.a. Familienmitglieder
ums Leben.
Ein guter Anwalt wird’s schon richten
Mit der Streit-Aussage fällt die Tötungsabsicht und aus dem Mord wird im Handum-
drehen ein Totschlag. Denn der § 76 StGB sagt aus: Wer sich in einer allgemein be-
greiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist
mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Und eine solche kann
auf Grund des vorangegangen Streits (lt. Geständnis) nicht ausgeschlossen werden.
Nun war der gute Mann im Drogenrausch, wie er dies selbst zugibt. Wenn er nun einen
gewieften Anwalt hat, macht dieser aus dem Totschlag noch einen § 81 StGB (Fahrläs-
sige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen). In diesem Fall beträgt die Frei-
heitsstrafe bis zu maximal drei Jahre. Rechnet man nun, dass der Mann als Ersttäter
verurteilt wird, wird ihm zusätzlich ein Drittel seiner Haftstrafe erlassen werden.
Das heißt im Klartext, dass der Afghane in zwei Jahren ein freier Mann ist und auch nicht
nach Afghanistan abgeschoben werden kann, da ihm dort die Todesstrafe erwartet. Die
zwei Jahre Haft (bei Verbüßung der Höchststrafe) wird er in einem österreichischen
Gefängnis vermutlich auf einer Pobacke absitzen.
Der Afghane wird aus seinem Heimatland sicher härtere Bedingungen gewohnt sein, als
zwei Jahre in einem österreichischen Luxusknast zu verbringen. Möglicherweise muss er
sich wegen seinem Drogenproblem noch einer Therapie unterziehen, was vermutlich
aber auch kein Problem darstellen wird.
Im Prinzip hat der Mann sich mit seinem Geständnis eine Freikarte nach Österreich er-
kauft. Aber wir treiben es noch ein wenig auf die Spitze. In Afghanistan steht auch auf
Drogenhandel die Todesstrafe.
Wie viele afghanische Drogendealer kommen auf uns zu?
Es wird vermutlich nur mehr eine Frage der Zeit sein, bis der nächste illegal eingereiste
Afghane freimütig zugibt, dass er in seinem Heimatland wegen Drogenhandels gesucht
wird. Er wird auch weiters zugeben, dass er wirklich einige Gramm Heroin verkauft hat
und ihn die afghanischen Behörden zu Recht verfolgen.
Für die angegebene Menge von wenigen Gramm Rauschgift wird er in Österreich maxi-
mal 6 Monate Haft bekommen, sofern er überhaupt vor Gericht gestellt wird. An-
schließend ist er ein freier Mann, der auf Kosten der österreichischen Steuerzahler sein
Leben in der Alpenrepublik verbringen und geniessen wird.
So ein Geständnis, ob wahr oder nicht, hat den Vorteil keine Gründe für eine politische
Verfolgung beweisen zu müssen oder über Nacht gezwungener Weise zum Homosex-
uellen zu mutieren. Jedenfalls glauben wir, dass sich Österreich auf einen neuen Asylbe-
trügertrick einstellen muss. Man darf gespannt sein, welche Maßnahmen dagegen
unternommen werden.
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2012-07-31
Asylwerber-Unterbringung: 1.000 Protestmails in nur 48 Stunden
In den letzten Tagen führt SOS-Mitmensch-Boss, Alexander Pollak, einen erbitterten
Feldzug gegen die angeblich desaströse Versorgungslage von Asylsuchenden. „Beenden
Sie diese Schande!“ Mit diesen Worten wurden in den letzten 48 Stunden die neun Landes-
hauptleute und die Innenministerin mehr als 1.000mal dazu aufgefordert, die angebliche
Asyl-Unterbringungsmisere zu beenden und menschenwürdige Zustände im Asylwesen
sicherzustellen. Die Protestierenden folgten damit einem Aufruf von SOS Mitmensch.
Außer Pollak und seinen Anhänger(innen) scheint aber offenbar niemand über menschen-
unwürdige Zustände im Asylwesen Bescheid zu wissen. Die Erklärung ist relativ einfach,
denn diese gibt es in Österreich nicht. Man muss aber so viel Realitätssinn haben um
sich im Klaren zu sein, dass ein Asylwerber-Heim nicht das Hotel Hilton sein kann.
Allerdings staunen wir, dass 1.000 (!) Protest-Mails binnen nur 48 Stunden der Innen-
ministerin und den Landeshauptleuten zugekommen sind. Da müssen Pollak und seine Gut-
menschenfreunde in den letzten 2 Tagen mächtig in Tastaturen geklopft haben. Der Inhalt
der Mails war (wie könnte es anders sein), noch mehr Geld für Asylwerber.
Das mag zwar gut gemeint sein, nützt aber sicher weniger als wenn Pollak und seine
Freund(innen) ihre Wohnungen für Wirtschaftsflüchtlinge öffnen und einen Teil ihrer üpp-
igen Gagen mit ihnen teilen würden.
Immer zu erwarten, dass andere für die eigenen Interessen bezahlen, ist zu wenig. Daher
fordern wir Pollak & Co. zu Eigeninitiative auf. Er soll bitte auf hilflos anmutende E-Mail-
Aktionen verzichten und, um als Heiliger Pollak ernst genommen zu werden, sein Hab und
Gut mit denen teilen, denen es schlechter geht als ihm. Allerdings bezweifeln wir, dass
der SOS-Mitmensch-Boss unserer Aufforderung Folge leisten wird.
Das andere Gesicht von SOS-Mitmensch
Denn wenn es ums eigene Geld geht, zeigt sich Pollak von einer ganz anderen Seite. Wie
wir erst vor geraumer Zeit aufdeckten, ist man bei SOS-Mitmensch nicht einmal dazu be-
reit, für erbrachte Arbeitsleistung eine angemessene Entlohnung zu bezahlen.
Screen: SOS-Mitmensch
Im Beitrag – LINK – haben wir ausführlich darüber berichtet
Und da staunen wir erneut. Einerseits kritisiert der SOS-Mitmensch-Boss angebliche
menschenwürdige Zustände im Asylwesen und fordert mehr Geld. Andererseits ist seine
Organisation nicht einmal dazu bereit, einfachen Arbeitnehmer(innen) für ihre erbrachten
Arbeitsleistungen einen Lohn zu bezahlen. Da stellt sich die berechtigte Frage, in welchen
menschenwürdigen Zuständen wohl diese Leute leben müssen?
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2012-07-27
Unterbringungsfrage nicht vorrangig, Rückführungsfrage erstrangig
SPÖ-Bundeskanzler Faymann wollte heute nicht ausschließen, dass Asylwerber künftig in
Kasernen untergebracht werden könnten. Das kann wohl nur ein schlechter Scherz sein
und ist strikte abzulehnen.
Die zur zugrundeliegenden Problematik liegt nämlich woanders. Es geht nicht darum, wo
die viel zu vielen Asylwerber unterbringen zu sind, sondern wie diese gemäß Dublin-
Abkommen in die sicheren Drittländer zurückführen, über die sie illegal nach Österreich
eingereist sind.
Österreich ist Asylweltmeister und da stellt sich die Frage: Wollen wir das überhaupt sein?
Hört man sich in der Bevölkerung um, erhält man postwendet ein klares Nein als Antwort.
Aber was kümmert sich die Bundesregierung schon um die Meinung des Volkes, wenn
man sich mit den Asylant(innen) eine goldene Nase verdienen kann.
In Österreich hat sich eine regelrechte Asylindustrie entwickelt. Rote, schwarze und grüne
Vereine sahnen mit der Flüchtlingsbetreuung mächtig ab. In Wien etwa sitzen Politiker-
(innen) von Rot-Grün mit üppigen Gehältern in den Vorständen dieser Vereine und
schanzen diesen dann das Geld der Steuerzahler(innen) zu.
Daher ist nicht die Unterbringungsfrage vorrangig, sondern viel mehr die Rückführungs-
frage. Zahlreiche Gemeinden in Österreich seien davon unmittelbar betroffen. Von der
faymannschen Idee wäre beispielsweise Pinkafeld betroffen. Die dortige Kaserne soll
in absehbarer Zeit geschlossen, das ansässige Jägerbataillon 19 übersiedelt werden.
Niemand möchte in seiner Gemeinde Verhältnisse, wie man sie aus Traiskirchen kennt.
Man darf auch nicht verhehlen, dass ein Großteil der in Österreich aufhältigen Asylwerber
Asylbetrüger und zum Teil Kriminelle sind, die sich das Schutzmäntelchen des Verfolgten
umhängen.
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2012-07-24
Prügelpolizisten wurden entlassen
In unserer Anfangszeit verfassten wir den Beitrag „(Ver)prügel Polizei“. Darin stellten wir
das Verhalten jener Polizisten an den Pranger, die den Schwarzafrikaner J. Bakary ver-
prügelten. Wir kritisierten auch die erstaunlich milden Urteile gegen die Prügelpolizisten.
Nun wurden jene WEGA-Beamte, die Bakary misshandelten, aus dem Polizeidienst ent-
lassen. Das ist auch gut so, denn solche Personen haben bei der Polizei nichts verloren.
Die Entlassung der Polizisten löste naturgemäß dementsprechendes Echo in den Medien
aus.
Interessant sind die Berichterstattungen in diversen Gutmenschen-Medien, wie zum Bei-
spiel der Internet-Plattform „M-Media“.
Screen: M-Media
Wer ist J. Bakary eigentlich?
Bei allem Respekt für das Opfer, entsteht auf „M-Media“ für den unbedarften Leser der Ein-
druck, dass es sich bei Bakary um eine männliche „Mutter Theresa“ handelt. In der gesam-
ten Berichterstattung, sowie auch auf der zitierten Internet-Plattform „afrikaner.info.net“
ist kein Wort darüber zu lesen, wer und was Bakary eigentlich ist, nämlich ein in Österreich
verurteilter Drogendealer.
J. Bakary war unter falschem Namen illegal nach Österreich eingereist und hatte Asyl bean-
tragt. Obwohl er noch verheiratet war, heiratete er in Österreich nochmals und erreichte
dadurch eine befristete Aufenthaltsbewilligung. Das wäre aber noch das kleinere Übel und
könnte, wenn man beide Augen zudrückt, als „Kavaliersdelikt“ abgetan werden.
Kein Kavaliersdelikt ist jedoch der Drogenhandel. Bakary wurde von der Polizei mit einem
dreiviertel (3/4 kg) Kilogramm Kokain erwischt. 1998 kam es zu einer Verurteilung wegen
Drogendelikten und im Jahr 2000 zu einer Abweisung seines Asylantrages. Seine Haftstrafe
endete im April 2006.
Die Prügelpolizisten haben ihre Strafe erhalten und stehen mit ihrer Entlassung vermutlich
ohnehin am Rande ihrer Existenz. Bakary nun quasi als unschuldiges Opferlamm hochzu-
stilisieren ist jedoch fehl am Platz. Jene die das tun sollten sich einmal Gedanken über die
Opfer des Schwarzafrikaners machen.
Wie viel Leid hat er wohl durch den Verkauf seiner Drogen angerichtet? Wie viele Kinder
wurden durch sein Kokain zum Drogenkonsum verführt? Interessanterweise wurden solche
Fragen in den Gutmenschen-Medien mit keinem einzigen Sterbenswörtchen thematisiert.
Die kriminelle Energie von J. Bakary ist jedenfalls nicht dazu angetan, ihn als wertvolles Mit-
glied der Gesellschaft zu bezeichnen. Das Verhalten der Polizeibeamten ist unentschuldbar
und durch nichts zu rechtfertigen. Angesichts seiner Tätigkeit als Drogendealer, hält sich
allerdings unser Mitleid für Bakary in recht überschaubaren Grenzen.
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2012-04-26
Die Frau die unentwegt nur fordert
Seit Beginn ihrer politischen Karriere als Bezirksrätin im dritten Wiener Gemeindebezirk
kennt die aus der Türkei zugewanderte nunmehrige Nationalratsabgeordnete Alev Korun
nur ein Thema: Multikulti über alles. Österreich soll unbegrenzt Migranten und Asylanten
aufnehmen und sie vom ersten Tag an mit allem versorgen, was unser Sozialstaat so zu
bieten hat. Erst kürzlich forderte sie allen Ernstes, dass Asylanten Anspruch auf Mindest-
sicherung haben sollten.
Heute forderte Alev Korun eine Erhöhung der Tagessätze für Unterbringung von Asylwer-
ber(innen), da diese nicht mehr ausreichend wären. „Die Innenministerin ist jetzt am Zug,
die Bundesländer davon zu überzeugen, dass eine Erhöhung der Tagessätze unabdingbar
ist“, so die Grünpolitikerin. Denn für jede Abänderung müssen alle neun Bundesländer ein-
verstanden sein.
Was will diese Frau eigentlich? Asylanten bekommen in Österreich eine Unterkunft und
Verpflegung. Zusätzlich erhalten sie ein Taschengeld. Niemand wird gezwungen nach
Österreich zu flüchten, wenn er derselben Meinung wie Korun ist, dass in der Alpenrepublik
die erforderlichen Qualitätsstandards nicht eingehalten werden.
Interessant ist es auch, dass Korun in ihrer heutigen Aussage erwähnt, dass unzumutbare
Zustände, wie sie zuletzt im Burgenland bekannt geworden sind an der Tagesordnung
stehen. Damit meint sie wohl die Podiumsdiskussion zum Thema „Ausgrenzung“ in der süd-
burgenländischen Gemeinde Oberwart. Dabei ging es auch um Aufhebungen negativer
Asylbescheide des Asylgerichtshofs durch den Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshofes.
So schnell wird man schwul
Wir vermuten, dass Korun offenbar den Fall jenes Nigerianers meint, der in seiner Asylan-
gelegenheit offenbar mehr Glück als Verstand hatte und gnädige Richter(innen) beim Ver-
fassungsgerichtshof fand. Der Mann aus Nigeria hatte im November 2009 um Asyl ange-
sucht. Sein Antrag wurde ein Jahr später vom Asylgerichtshof abgewiesen.
Einen Monat nach der Abweisung fiel dem guten Mann ein, dass er eigentlich homosexuell
ist und stellte ein neues Schutzbegehren. Vermutlich hatte er den Rat bekommen sich als
Homosexueller auszugeben, wird doch in Nigeria diese sexuelle Orientierung nicht gebilligt.
Als Draufgabe legte der Nigerianer auch ein Schreiben seines schwulen österreichischen
Lebensgefährten vor.
Der Asylgerichtshof glaubte dem Mann zu Recht nicht und wies mit der Begründung
– dass er die neuen Argumente zu spät vorgebracht habe – den neuerlichen Antrag ab.
Und nun kam das Glück ins Spiel, denn der Verfassungsgerichtshof hob die die Asylab-
lehnung nun mit der Begründung – der Lebensgefährte hätte als Zeuge gehört werden
müssen – auf.
Auf Grund dieses Versäumnisses, dass offenbar einen Verfahrensmangel darstellte, darf
der homosexuelle Nigerianer in Österreich bleiben. Uns würde es allerdings nicht wundern,
wenn der Mann aus Nigeria zwischenzeitlich zum Heterosexuellen mutiert ist.
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2012-04-11
Keine Adelsprädikate!
Screens: sosmitmensch.at
Obige unterstellende und auch beleidigende Schlagzeilen samt den dazugehörigen Beiträgen,
sind nur ein kleiner Auszug aus der Webseite von SOS-Mitmensch. Dass diese keine Adels-
prädikate darstellen, ist für jedermann(frau) einwandfrei ersichtlich.
Es ist schon klar, dass sich der Gutmenschenverein in derartigen Rundumschlägen üben
muss, sieht er doch in der FPÖ und dessen Chef H.C. Strache offenbar seine Erzfeinde. Dies
hat auch seinen guten Grund, sind es doch gerade diese, die Asylmissbräuche aufdecken
und durch die Medien an die Öffentlichkeit bringen.
Da sich der, durch nicht unbeträchtliche Steuergelder subventionierte Verein SOS-Mitmensch
bedingungslos für jeden Asylanten einsetzt, könnte sich dies früher oder später zu einem
existenziellen Problem für diesen Gutmenschen-Verein entwickeln. Und zwar spätestens dann,
wenn auch der naivste Gutmensch den Aussagen und Ankündigungen von SOS-Mitmensch
keinen Glauben mehr schenken will.
Aber was soll´s, jeder kämpft ums finanzielle Überleben und so wären dem Asylantenhilfsver-
ein auch die Schläge unter die Gürtellinie, ganz nach dem Motto „Was kümmert´s den Mond,
wenn ihn ein Hund anbellt“ zu verzeihen, wenn da das Wörtchen „wenn“ nicht wäre.
Gerne austeilen, aber nichts einstecken wollen
Denn der Sprecher von SOS-Mitmensch, Alexander Pollak, teilt zwar gerne aus, jedoch beim
Einstecken zeigt er sich äußerst dünnhäutig. Der selbsternannte Sprachpolizist, der mitt-
lerweile hinter zahlreichen deutschen Wörtern Rassismus und Diskriminierung ortet, fühlt
sich durch eine Aussendung der FPÖ und des FPÖ-Bundesrates Hans-Jörg Jenewein, beleidigt
und diffamiert.
SOS-Mitmensch reicht jedenfalls gegen die Wiener FPÖ und gegen FPÖ-Bundesrat Hans- Jörg
Jenewein eine Klage ein. Dabei geht es um eine Presseaussendung der FPÖ, die als Antwort
auf die skurrile „Mohr im Hemd – Debatte“ – welche von Alexander Pollak vom Zaun ge-
brochen wurde – erfolgte.
Was haben da wohl die bösen FPÖ-Mannen über den SOS-Gutmenschen Alexander Pollak
geschrieben? Hier die Antwort im Originaltext im nachfolgenden Screen:
Diese Aussendung wird von SOS-Mitmensch wörtlich als eine „wüste Attacke gegen den
Sprecher von SOS Mitmensch“ gewertet. Wir können in dieser Aussendung keine wüste
Attacke erkennen, sondern werten diese eher als sarkastische Antwort darauf, dass Pollak
in der traditionellen Bezeichnung der Süßspeise „Mohr im Hemd“ Rassismus ortet.
Im Wortlaut „…will ausgerechnet ein Mann abschaffen, dessen Nachname klingt wie die
Beschimpfung eines ganzen Volkes?“ und im Rat „….sollte er raschest seinen Namen
ändern – Alexander Mgombo etwa…“ erkennt die SOS-Mitmensch-Anwältin, Windhager,
das Tatbild des § 115 StGB (Beleidigung).
Da staunen wir aber, denn das Wort „Pollak“ ist unter anderem tatsächlich ein beleidigen-
der Ausdruck für polnische Staatsangehörige. Aber es ist halt der Gebrauch des Wortes,
der aus diesem entweder einen Namen oder eine Beleidigung macht. Genauso verhält es
sich mit dem Ausdruck „Mohr im Hemd“.
Aber Herr Pollak dürfte sich diesbezüglich die Wirklichkeit so zurechtrücken, wie sie ihm
angenehm ist. Denn zu seinen Ausführungen zum „Mohr im Hemd“ müsste sich jeder
Mensch als Rassist fühlen, wenn er in einer Konditorei diese Süßspeise ordert. Was am
Namen „Mgombo“ beleidigend sein soll erschließt sich uns nicht. Es gibt vermutlich zahl-
reiche Menschen, die diesen Nachnamen tragen.
Es ist schon erstaunlich, dass sich Alexander Pollak als selbsternannter Sprachpolizist
und Diskriminierungsdetektiv aufspielt und jene die bei diesem Spiel nicht mitspielen, wie
beispielsweise die FPÖ, verbal oder schriftlich hart attackiert. Wenn dann jemand zu-
rückschlägt fühlt er sich allerdings beleidigt und klagt.
Da hätten wir einen guten Rat (hoffentlich ist dieser nicht beleidigend oder diffamierend)
für den SOS-Mitmensch-Sprecher. Er sollte nur soviel Staub aufwirbeln, denn er auch
bereit ist zu schlucken.
*****
2012-03-29
Ökonomische Alternative
Ein Topangebot für alle Heimreisewilligen. Aber wir glauben nicht, dass viele Personen
von diesem Angebot Gebrauch machen werden. Denn in den Ländern die der Airliner
in seiner Werbung anbietet fehlen zwei wichtige Fakten. Erstens gibt es dort keine
soziale Hängematte. Zweitens wird man in diesen Ländern für kriminelle Straftaten
dementsprechend zur Verantwortung gezogen.
Foto: © erstaunlich.at
Die Bundesregierung sollte sich ernsthafte Gedanken darüber machen, ob es nicht
sinnvoll wäre mit der Firma PEGASUS eine Art Werksvertrag abzuschließen. Statt
die zahlreichen – aus den o.a. Ländern vertretenen – schmarotzenden Asylbetrüger
auf Kosten der österreichischen Bevölkerung zu erhalten, erscheint es doch
wesentlich ökonomischer pro Person läppische 61,99 Euro zu investieren. Frau und
Herr Österreicher werden vermutlich dafür dankbar sein.
*****
2012-03-08
Torschlusspanik bei der SPÖ
Die Wien-Wahlen 2010 haben es endgültig und eindeutig bewiesen. Die Farbe Rot ist out.
Wie ein angeschlagener Boxer versucht nun die SPÖ – egal ob auf Landes- oder Bundes-
ebene – sich stehend K.O. über die Runden zu retten.
Nachdem die SPÖ-Granden wegen des massiven Wählerschwundes um ihre Pfründe fürchten
müssen, scheint bei den Genoss(innen) eine Art Torschlusspanik ausgebrochen zu sein. Das
merkt man vor allem daran, dass aufstrebende und erfolgreiche Politiker(innen) der schärfs-
ten Oppositionspartei – die FPÖ – regelmäßig zur „Minna“ gemacht werden.
Dabei ist es egal ob es sich um hanebüchene Behauptungen handelt und sich das Verunglimpf-
ungsterrain auf Bundes- oder Landesebene befindet. Nachdem man auf den FPÖ-Chef H.C.
Strache wegen eines angeblichen Judenvergleichs-Sager am WKR-Ball verbal einprügelte und
erst davon abließ, nachdem den Genoss(innen) zur Kenntnis gebracht wurde, dass der ehe-
malige Sandkastenkanzler, Alfred Gusenbauer, im Hohen Haus vor versammelter Mannschaft
denselben Sager nachweislich tätigte, herrscht in dieser Agenda nun peinliches Schweigen
im roten Blätterwald.
Nun ist Gudenus an der Reihe
Dafür ist nun ein anderer FPÖ-Politiker ins Visier der roten Verbalattacken geraten. Offenbar
schmeckt es den Genoss(innen) nicht, dass der Klubchef der Wiener FPÖ, Johann Gudenus,
mit seiner jetzigen Tschetschenienreise mehr Erfolg verbuchen konnte, als eine hochrangige
Delegation des Innenministeriums im Herbst des Vorjahres.
Der aus den eigenen Reihen politisch abgeschossene „Leider nicht mehr“ – Stadtrat, Rudi
Schicker, scheint offenbar Bemühungen zu hegen, in der SPÖ-Hierarchie wieder einige Stufen
empor zu klettern. Er meint in einer heutigen Presseaussendung wörtlich: „FP-Gudenus ist hier
die einzige Person, die sich durch menschenunwürdiges Verhalten als zutiefst schäbig bezeich-
nen muss!“
Ferner wirft Schicker dem Wiener FPÖ-Klubchef vor, dass er Flüchtlinge dem tschetschenischen
Despoten Kadyrow zum Fraß vorwerfen möchte. Ob diese Aussage auch auf die Delegation des
Innenministeriums – welche den vorjährigen Tschetschenienbesuch absolvierten – zutrifft?
Außerdem meint Schicker: „Und anstatt sich im Sinne der Wiener(innen) mit der Stadtpolitik zu
beschäftigen, tafelt die FPÖ einmal mehr lieber mit Diktatoren!“ Ob der SPÖ-Politiker mit einer
Beschäftigung der Wiener Stadtpolitik, die massiven Gebührenerhöhungen oder die entglittene
Integrationspolitik udgl. mehr meint?
Interessant wäre natürlich auch zu wissen, ob jene SPÖ-Politiker(innen) bei ihren regelmäßigen
Reisen in kommunistische Diktaturen am Würstelstand speisten oder am Tisch der jeweiligen
Diktatoren Platz nahmen?
Was ist Gudenus vorzuwerfen?
Was hat Gudenus verwerfliches getan, um sich den verbalen Attacken von Rudi Schicker aus-
setzen zu müssen. Ganz einfach, er hat ganz einfach Tacheles geredet und verlautbart, dass
ein Viertel der Wiener Schulden den Geldgeschenken an Wirtschaftsflüchtlingen zuzuschreiben
ist.
„Eine Milliarde Euro der tüchtigen, hart arbeitenden Wienerinnen und Wiener haben Bürger-
meister Häupl und seine Wiener Sozialisten seit dem Jahr 2004 in die Grundversorgung von
Asylwerbern gepumpt. Das obwohl Österreich von sicheren Drittstaaten umgeben ist“, so
Gudenus.
Außerdem kritisierte er zu Recht, dass noch hunderte Millionen, die in dubiose Vereine ge-
flossen sind, die mit der Verhätschelung von Wirtschaftsflüchtlingen gute Geschäfte machen.
Dass solche Aussagen in der roten Asylindustrie nicht gerne gehört werden ist vollkommen
klar. Möglicherweise könnten die noch verbliebenen SPÖ-Wähler(innen) diesen Zustand ein-
stellen, indem sie der SPÖ bei der nächsten Wahl ihre Stimme entziehen. Ein solcher Worst
Case wäre natürlich auch ein erheblicher finanzieller Schaden, für die auf Profit ausgerichtete
Asylindustrie.
„Während wir Sozialschmarotzer und Kriminelle in ihre Heimat schicken wollen, profitiert die
rot-grüne Asylindustrie von jedem Scheinasylanten mehr, der sich in Österreich befindet. Für
den sozialistischen Bürgermeister zählt überhaupt nicht, ob jemand in seiner Heimat tatsäch-
lich verfolgt wird oder sich bei uns nur in die soziale Hängematte legen will“, meint Gudenus
zum Thema Asylindustrie.
Damit befindet sich der Mann nicht im Unrecht, denn sogar Asylbetrüger, die von anderen
Bundesländern oder Erstaufnahmestellen gesetzeskonform aus der Grundversorgung ent-
lassen wurden oder deren Antrag rechtskräftig abgelehnt worden ist, werden in Wien mit
offenen Armen aufgenommen und mit Steuergeld überschüttet.
Den wahren Betroffenen ist zu helfen
Dabei geht es Gudenus nicht um wahre Flüchtlinge, sondern nur um jene, die nach Öster-
reich kommen um hier bewusst Asylbetrug zu begehen. Er ist der Meinung, dass Schein-
asylanten und Wirtschaftsflüchtlinge rigoros abzuschieben sind. Dadurch würde man den
Bürger(innen) nicht nur sinnlose Schulden und Belastungen ersparen, sondern auch Kapazi-
täten für Menschen, die tatsächlich verfolgt werden, schaffen.
Wo bei den Aussagen von Gudenus ein menschenunwürdiges Verhalten zu orten ist, dürfte
nur Rudi Schicker wissen. Interessant ist auch die Rücktrittsforderung, die er an den FPÖ-
Klubchef richtet. Denn auch diese kann durch nichts begründet werden.
Einen Vorteil hat Schicker jedoch gegenüber Gudenus. Er braucht nicht mehr zurückzutreten,
denn er wurde bereits parteiintern als Wiener Stadtrat abmontiert. Und wenn sich der SPÖ-
Kommunalpolitiker weiterhin in der Disziplin des medialen Kanonenfutters übt, wird es ihm
so wie seinem Parteigenossen Peko Baxant ergehen.
Baxant verschwand nach den Wien-Wahlen 2010 im politischen Nirwana, nachdem es ihm
nicht gelungen war Wählerstimmen der SPÖ zu retten, indem er die FPÖ und deren Chef
heftig attackierte. Tja so ist es eben, die SPÖ-Granden haben für jeden Genossen die
geeignete Belohnung.
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2012-02-11
Mordversuch aus religiösen Gründen
Zu drei Jahren Haft ist in Wiener Neustadt am Dienstag ein afghanischer Asylwerber
verurteilt worden. Er soll im Sommer einen Landsmann mit einem Küchenmesser in die
Brust gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben.
Auslöser der Tat dürfte ein Pornofilm gewesen sein. Der Beschuldigte soll sein späteres
Opfer nämlich dabei erwischt haben, wie es sich mit Freunden einen Pornofilm ange-
sehen hat.
Aus religiösen Gründen sei das für den Angeklagten aber nicht tolerierbar, er habe sich
gedemütigt gefühlt. Ein paar Tage später nahm sich der Angeklagte laut Staatsanwalt-
schaft ein Küchenmesser, ging in die Wohnung seines Opfer stach dann einmal, ohne
ein Wort zu sprechen auf den damals 19-Jährigen ein. Dann flüchtete er. Das Tatmes-
ser warf er in die Donau. Wenig später wurde er festgenommen. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. (Quelle: noe.orf.at)
20 Jahre Haft für „Mon Cherie“-Mordversuch
Bedenkt man, dass der Heurigenwirt Helmut Osberger für das gleiche Delikt zu 20
Jahren Haft verurteilt wurde, erscheint das Strafmaß für den Afghanen mehr als er-
staunlich. Bekannter Weise wurde H. Osberger vor 2 Jahren in einem Indizienprozess
verurteilt, da er versucht haben soll, den Spitzer Bürgermeisters, Hannes Hirtzberger,
mittels einer vergifteten „Mon Cherie“-Praline zu ermorden.
Offenbar in Ermangelung einer Praline oder möglicherweise weil das Opfer ein Diabetiker
ist, griff der afghanischer Asylwerber (der sich in seiner Heimat sicherlich verfolgt fühlte)
einige Tage später zum Messer, um sich für eine erlittene Demütigung zu revanchieren.
Interessant ist dabei, dass der Afghane ja nicht gezwungen worden war sich den Porno-
film anzusehen, sondern lediglich sein späteres Opfer und dessen Freunde dabei ertappt
hat. Wo hier eine Demütigung stattgefunden haben soll, ist für uns ohnehin nicht nach-
vollziehbar.
Andere Herkunft, andere Sitten, andere Strafen
Aber warum klafft das Strafausmaß zwischen den beiden Verurteilungen derart ausein-
ander? Wir können uns dies so nur erklären, dass Osberger möglicherweise der falschen
Religion angehört und zusätzlich keinen Migrationshintergrund aufzuweisen hat.
Zu dieser Annahme kommen wir, weil es in letzter Zeit häufig zu erstaunlich milden
Urteilen gegen Personen mit Migrationshintergrund gekommen ist. Von den urteilenden
Richter(innen) wurden dabei religiöse oder kulturelle Hintergründe als mildernd bewertet
und im Strafausmaß dementsprechend berücksichtigt.
Interessant ist auch die Tatsache, dass gerade jene Personen die aus ihren Heimatlän-
dern flüchteten, sich in Österreich jener Delikte schuldig machten, deretwegen sie sich
in ihrer Heimat verfolgt gefühlt haben. Wegen dieser Verfolgung ersuchten sie in Öster-
reich um Asyl, lebten aber dann jene kulturellen oder religiösen Verfolgsgründe in der
Alpenrepublik voll aus.
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2012-01-18
Angenehmes Leben auf Kosten der Steuerzahler(innen)
14.426 Menschen haben im Jahr 2011 in Österreich um Asyl angesucht. Das ist ein Anstieg
um 31 Prozent. Dabei ist Österreich von sicheren Drittstaaten umgeben. Ein nicht unerheb-
licher Teil dieser Menschen sind Scheinasylanten und Wirtschaftsflüchtlinge, die sich in
Österreich auf Kosten der rot-weiß-roten Steuerzahler ein schönes Leben machen.
Auf der ganzen Welt ist Österreich als Schlaraffenland für Asylbetrüger bekannt. Dass die
Bundesregierung jetzt auch noch mehr für die Unterbringung der Wirtschaftsflüchtlinge aus-
geben will, ist völlig unverständlich. Damit schiebt sie nur noch mehr Geld, das die Öster-
reicher(innen) mühsam erarbeitet haben, in die Asyl-Industrie.
Während die österreichische Bevölkerung zusehends verarmt, werden Unsummen an einen
zahlenmäßig nicht unerheblichen Personenkreis verschenkt. Diese Personen geben fälsch-
licher Weise an, in ihrer Heimat aus politischen, religiösen oder sonstigen Gründen verfolgt
zu werden und deshalb flüchteten. Dass sie bei Ihrer Flucht nach Österreich zumindest einen
sicheren Drittstaat durchquerten, verschweigen die Leute wohlweislich.
Mit dieser falschen Menschlichkeit muss endlich Schluss sein. Diese ist nichts nämliche nichts
anderes als die Ausbeutung der heimischen Bevölkerung. Der Asyl-Lobby gehört endlich das
Handwerk gelegt.
Pensionisten schlechter gestellt als Asylwerber
Die Bundesregierung finanziert Asylwerber(innen) ein „Taschengeld“ in Höhe von 40 Euro pro
Monat. Das ist eine nette Geste, über die sich auch österreichische Pensionist(innen) freuen
würden. Aber für diese scheint die rotschwarze Koalition nicht sehr viel übrig zu haben. Viel-
leicht liegt es daran, dass sich das Wahlrecht dieser Leute über kurz oder lang auf biolog-
ischem Weg erledigt und ein toter Wähler politisch wertlos ist.
Aber gerade diese Pensionist(innen) müssten oft am Hungertuch nagen und haben immer
öfters derart finanzielle Probleme, sodass sie nicht einmal mehr ihre Wohnungen ausreichend
beheizen können. Da kann es wohl nicht sein, dass man ihnen verwehrt, was man den Flücht-
lingen zubilligt.
Wäre da nicht eine Gleichstellung angebracht? Wenn es gar nicht anders geht, dann kann die
Regierung ja an die Senior(innen), die ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet haben, zumindest
wie bei den Flüchtlingen angedacht, Gutscheine ausgeben. Denn warum sollen Personen, die für
Österreich noch nicht das Mindeste geleistet haben, außer dass sie illegal eingereist sind, jenen
Leuten gegenüber bevorzugt werden, die Jahrzehnte lang ihren Obolus an den Staat geleistet
haben.
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2012-01-04
Grüne für EU-Beitritt der Türkei
Die Grünen waren die einzige österreichische Parlamentspartei, die für die Aufnahme der
Beitrittsverhandlungen in der EU eintrat, so steht es zumindest in einem heutigen Web-
seiteneintrag der Grünen. Den gesamten Beitrag, für den die grüne Nationalratsabgeord-
nete Ulrike Lunacek verantwortlich zeichnet, können Sie unter diesem LINK nachlesen.
Wenn sich eine demokratische Partei in Österreich für den EU-Beitritt eines Landes ein-
setzt darf man zur Annahme gelangen, dass in diesem Land völkerrechtlich alles in Ord-
nung ist. Es darf also keinen Grund geben, dass Personen aus diesem Land flüchten
müssen weil sie wegen ihrer politischen Gesinnung, ihres Glaubens oder ihrer sexuellen
Ausrichtung von den Machthabern des Systems verfolgt werden.
Gleichzeitig auf zwei Hochzeiten tanzen funktioniert nicht
Nach einer heutigen Presseausendung der Grünen verstehen wir deren Welt nicht mehr,
sofern man diese überhaupt verstehen kann. Die selbe Grünpolitikerin, nämlich Frau
Ulrike Lunacek, welche sich für einen EU-Beitritt der Türkei stark macht, fordert für
den transsexuellen Türken Yasar Öztürk ein Bleiberecht in Österreich. Dieser Mann soll
nämlich in die Türkei abgeschoben werden, da er sich illegal in Österreich aufhält.
„Der Schutz von Transsexuellen sowie Lesben und Schwulen vor Verfolgung in ihren
Herkunftsstaaten muss im Asylrecht europaweit ohne Wenn und Aber gewährleistet sein.
Aufgrund leider regelmäßig verübter transphober Hassverbrechen in der Türkei ist Trans-
sein in der Türkei lebensgefährlich. Yasar darf daher nicht abgeschoben werden“, so
Lunacek.
Da stellt sich die berechtigte Frage warum sich die Grünen für den EU-Beitritt eines
Landes einsetzen, in dem derartige Zustände an der Tagesordnung stehen. Nun sollten
die Grünen schön langsam erkennen, dass man nicht gleichzeitig auf zwei Hochzeiten
tanzen kann.
In Wirklichkeit familiäres Problem
Auf der Webseite „transx.at“ gibt es detailliertere Angaben zum Fall Yasar Öztürk. Dieser
hatte auf Grund seiner sexuellen Orientierung massive Probleme mit seiner Familie und
flüchtete deswegen im September 2009 nach Österreich, wo er einen Asylantrag stellte.
Laut „transx.at“ betrachtet die Familie von Öztürk dessen Transsexualität als Blutschande
und hat Auftrags-Mörder auf ihn angesetzt. Außerdem wurde er in der Türkei mehrmals
von der Polizei und von transphoben Schlägern misshandelt, weil er transsexuell ist. Diesen
Angaben schenken wir sogar Glauben.
Allerdings sehen wir nicht ein, dass familiäre Probleme ein Asylrecht in Österreich rechtfert-
igen. Die Türkei ist groß genug und Herrn Yasar Öztürk wird daher nichts anderes übrig
bleiben als sich in einer türkischen Stadt niederzulassen, wo er seiner Familie aus dem Weg
gehen kann.
Aus dem offenbar türkischen Problem um Öztürk ergibt sich allerdings eine neue und recht
interessante Frage. Wo flüchten eigentlich die in Österreich und im restlichen Westeuropa
angesiedelten Türk(innen), wenn sie wie Yasar Öztürk familiäre Probleme haben, die nicht
selten mit einem sogenannten „Ehrenmord“ enden.
*****
2011-06-06
SOS-Mitmensch misst Demokratiereife
Einen erstaunlichen Gradmesser für Demokratiereife wendet die Menschenrechtsorgani-
sation SOS-Mitmensch in ihrem heutigen Webseiteneintrag an, denn dort meint man: „Der
Reifegrad einer Demokratie lässt sich sehr gut am Umgang des Staates mit kritischen Stim-
men und Organisationen messen.“
Grund dafür ist, dass das Innenministerium den NGOs den Zutritt ins Erstaufnahmelager
Traiskirchen verweigert. Dies hat auch einen guten Grund, denn die zum Teil realitätsfrem-
den Gutmenschen könnten die Erstermittlungsarbeiten der Behörden gefährden. Dass dies
nicht von der Hand zu weisen ist geht schon aus der Anmerkung von SOS-Mitmensch her-
vor, welche die Asylanlaufstelle als Arrestanstalt bezeichnet.
Ab 1.Juli tritt das neue Fremdenrecht in Kraft und damit dürfen neuankommende Flücht-
linge das Lager während der ersten 5 bis 7 Tagen nicht mehr verlassen. Dieser Aufent-
halt hat mit einem Gefängnisaufenthalt nicht das Geringste zu tun. Während dieser Zeit
hat die Behörde zumindest Gelegenheit, die Angaben des Asylwerbers zu überprüfen und
bei eventuellen Rückfragen, diesen gleich zur Hand zu haben.
Dies wäre nicht möglich, wenn sich der Flüchtling unbekannten Aufenthaltortes befinden
würde. Durch diese Anhaltung im Lager können die Behörden effektiver arbeiten und so-
mit rascher zu einem Ergebnis kommen.
Verbrecher von echten Flüchtligen aussortieren
Asylwerber welche sich nicht an die 5 bis 7-tätige Aufenthaltspflicht halten, drohen zu
Recht rechtliche Sanktionen bis hin zur Schubhaft. Denn wie es sich in letzter Zeit
immer wieder bestätigte, suchen Schwerverbrecher aus aller Herren Länder Zuflucht in
Österreich und geben sich hier als politisch Verfolgte aus.
Diese Personen werden zwar in ihrer Heimat verfolgt, allerdings sind in diesen Fällen
keine politischen Motive der Grund, sondern dass diese in ihren Heimatländern gegen
bestehende Gesetze verstoßen haben.
Kaum ein Tag vergeht, dass nicht derart kriminelle Subjekte in der Alpenrepublik beim
Drogenhandel, nach Einbrüchen oder gar Raubüberfällen festgenommen werden. Bei
ihrer Festnahme sind diese auch nicht gerade zimperlich. Dies mußten schon etliche
Polizeibeamte am eigenen Körper schmerzvoll erfahren.
Daher ist es die Pflicht und das Recht des Staates Österreich, einen Vorab-Check zu
machen und die Angaben von angeblichen Asylwerbern zu überprüfen. Dies geschieht
auch zum Schutz der in Österreich lebenden Menschen. Diesen Grund sollte man sich
bei SOS-Mitmensch einmal gründlich vor Augen führen.
Was will SOS-Mitmensch eigentlich beobachten?
Liest sich ein Unbedarfter den Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch aufmerksam
durch, könnte er zur Annahme kommen, dass in Traiskirchen Asylwerber unkorrekt be-
handelt oder gar deren Menschrechte nicht beachtet werden. Dies schließen wir aus der
Anmerkung der NGOs, dass die Menschenrechtsorganisation vom Innenministerium mit
haltlosen Argumenten davon abgehalten wird, ihrer Kontroll- und Beobachtungsfunktion
nachzukommen.
Wir meinen, dass sich der Reifegrad einer Demokratie auch daran messen läßt, sich nicht
von jedem X-beliebigen Horrorgeschichten aufs Auge drücken zu lassen, die Angaben
eines angeblichen Asywerbers so gründlich wie möglich zu überprüfen und damit die
eigene Bevölkerung zu schützen.
Denn eines finden wir erstaunlich, nämlich dass SOS-Mitmensch noch nie für Schäden
an Verbrechensopfer aufgekommen ist, welche durch angebliche Asylwerber (in Wirklich-
keit Verbrecher) verursacht wurden. Ein „echter“ Flüchtling welcher aus politischen oder
religiösen Gründen in seiner Heimat verfolgt wurde, hat sicher Ärgeres mitgemacht als
dass er einen 7-tägigen Aufenthalt im Erstaufnahmelager Traiskirchen mit einem Gefäng-
nisaufenthalt vergleichen würde.
*****
2011-06-03
Jugend und Verantwortung
Jugendliches Alter soll nicht davor abhalten Verantwortung zu übernehmen und auch
solche zu tragen. Diese Meinung vetraten wir, als der neue ÖVP-Chef Michael Spindel-
egger sein neues Team vorstellte. Unter diesem befindet sich nämlich der 24-jährige
Sebastian Kurz, welcher die Agenden eines Staatssekretärs für Integration übernahm.
Kurz war bereits im Herbst des Vorjahres aufgefallen, als er mit seinem „Geilomobil“ auf
Jungwählerfang für die Wiener Landtags- und Gemeinderatswahlen ging, respektive
fuhr. Genützt hatte es allerdings nicht. Aber die sinnlose Wahlwerbekampagne mit dem
spritfressenden Monstertruck war wenigsten geschmackvoller als die des Ex-Berufsjug-
endlichen Peko Baxant (SPÖ). Dieser legte mehr Wert darauf einen Rapper zu promoten,
welcher fremde Mütter gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr aufforderte.
Schlecht vorbereitet
Aber zurück zu Sebastian Kurz. Nun kann man zwar von einem 24-Jährigen nicht erwar-
ten dass er politische Erfahrung besitzt, allerdings hätte ihn sein Mentor doch ein wenig
besser vorbereiten sollen. Denn in diesem Fall wäre ihm eine Blamage erpart geblieben,
welche dem Jungpolitiker im gestrigen Interview mit der Krone-Journalistin, Nadia Weiss,
widerfuhr.
Kurz vertrat doch tatsächlich die irrige Ansicht, dass Asyl oder Zuwanderung nichts mit Inte-
gration zu tun habe und dies deshalb kein Thema für ihn sei. Da irrt der Jungpolitiker ge-
waltig, denn Integration resultiert aus der Zuwanderung. Gäbe es diese nicht, wären auch
keine Integrationsmaßnahmen notwendig.
Die Politik ist kein Schulabschluss-Ball
Nachdem ihm die Krone-Journalistin auf die Tatsache hinwies, dass diese Themen doch
einigemaßen zusammenhängen und wissen wollte ob er Empfehlungen an die Innen-
ministerin aussprechen werde, meinte Kurz wörtlich: „Die Innenministerin und ich verstehen
uns so gut, dass es keine Empfehlungen brauchen wird. Das werden wir in Gesprächen
ausdiskutieren“.
Diese Auffassung ist der nächste Irrtum der dem Jungpolitiker unterläuft. Wir glauben nicht,
dass die neue Innenministerin, Mag. Johanna Mikl-Leitner, mit Herrn Kurz diskutieren wird,
sondern ihm einfach erklärt was Sache ist. Kurz vergisst offenbar, dass die Politik ein bein-
hartes Plaster ist und mit einem Schulabschluss-Ball nichts gemeinsam hat.
Einzig auf die Frage ob er die Aufregung um seine Monatsgage von fast 15.000,- Euro
brutto verstehe, bewies er sich sattelfest und anwortete wie ein altgedienter Polithase
folgendes: „Diese Gage ist gesetzlich so bestimmt, ich habe sie nicht ausverhandelt“. Das
komplette Interview können Sie hier unter www.krone.at nachlesen.
Besser aufs Studium konzentrieren
Nach diesem doch etwas unglücklichen Auftritt auf dem Parkett der großen Politik sind
wir uns nicht mehr so sicher, ob der 24-jährige Sebastian Kurz der richtige Mann für den
Job ist und ob man in einem so jungen Alter überhaupt derart viel Verantwortung über-
nehmen kann oder soll.
Über eines sind wir uns allerdings absolut sicher. Sebastian Kurz wird den freien Fall der
ÖVP weder mindern noch aufhalten. Vielleicht wäre es für ihn besser in einer Jugend-
Organisation der ÖVP mitzuwirken und sich nebenbei wieder auf sein Jus-Studium zu
konzentrieren. Denn da ist Kurz bereits im 13. Semester und noch immer nicht fertig. Hof-
fentlich braucht er für politisch dringende Entscheidungen nicht ebenfalls derartig viel
Überzeit.
*****
2011-04-24
Flucht statt Mithilfe am Aufbau
Obwohl Ägypten als auch Tunesien nach ihrer Revolution auf dem Weg zu demokrat-
ischen Rechtsstaaten sind, ziehen es Bürger aus diesen Ländern in Massen vor, ihrer
Heimat den Rücken zu kehren.
Der Grund ist auch leicht erkennbar. Anstatt sich am Aufbau der islamischen Länder zu
beteiligen, ist es wesentlich gemütlicher in sozial gut abgesicherten europäischen Staaten
um Asyl anzusuchen, um sich in die soziale Hängematte zu legen.
Dass ja keine dieser Hängematten unbenützt bleibt, dafür sorgt nun das EU-Parlament.
In einer Abstimmung, die zwar nur eine knappe Mehrheit fand wurde nun beschlossen,
dass Wahlverwandtschaften und Geschlechtsidentitäten besonders unter Schutz zu stel-
len sind.
Temperaturanstieg in Lampedusa
Abgesehen von der plötzlich drastisch ansteigenden Zahl von Wahl- Onkeln, Tanten,
Nichten etc., wird es in naher Zukunft auf der italienischen Insel Lampedusa zu einem
extremen Temperaturanstieg kommen, der allerdings nichts mit der Erderwärmung zu tun
hat. Denn im dortigen Flüchtlingslager werden nun sehr viele Hetero-Nordafrikaner ihre
wahre sexuelle Ausrichtung entdecken.
Im Klartext heißt das nun, wenn zwei Hetero-Wirtschaftsflüchtlinge feststellen dass sie ei-
gentliche homosexuell sind und sich im besagten Flüchtlingslager verlieben, dann gelten
sie in den Augen der Europäischen Union künftig als Familie und sind beim Asylverfahren
als solche zu behandeln. Sie geniessen auf Grund ihrer Geschlechtsidentität besonderen
Schutz.
Vorsicht bei zärtlichen Annäherungsversuchen
Also liebe Gay-Szene in Österreich, in Bälde werden massenhaft schwule Nordafrikaner
in der Alpenrepublik eintreffen. Wir hoffen dass Ihr sie recht herzlich willkommen heißt.
Seid aber mit zärtlichen Annäherungsversuchen vorsichtig, denn es ist mit ziemlicher
Sicherheit davon auszugehen, dass die stolzen Ägypter- und Tunesiermachos in der
Sekunde wieder zu Heteros werden, sobald sie ihren positiven Asylantrag in der Tasche
haben.
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2011-04-07
Asylantenwelle wird erwartet
Wie aus etlichen Pressemeldungen und Medien zu erfahren ist, hat Europa mit einer Welle
von Asylwerbern aus Ländern wie Tunesien und Ägypten zu rechnen. Laut der Linken
Szene, beginnt sich die Demokratiserung in diesen islamischen Ländern bereits durchzu-
setzen.
Wenn die rechtschaffenen Demokraten in den islamischen Staaten verbleiben, stellt sich
die berechtigte Frage, wer sind dann diese Leute, welche in europäischen Ländern um
Asyl ansuchen und sich nach Möglichkeit in die soziale Hängematte legen werden?
Österreich scheint sich jedenfalls auf diese Asylantenwelle vorzubereiten. Ein Leser hat
uns folgendes Formular zugesandt.

Wir zweifeln zwar die Echtheit dieses Formulares an, können uns aber nicht verkneifen
anzuführen, dass einige Fragen mit Sicherheit ihre Berechtigung haben.
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2011-02-13
NGOs und ihr Verhältnis zum Gesetz
Jeder österreichische Staatsbürger, sowie Ausländer die in Österreich aufhältig sind,
haben sich an die bestehenden Gesetze unseres Landes zu halten. Für Gesetzesverstöße
haben die jeweilig verantwortlichen Personen, die daraus resultierenden Konsequenzen
zu tragen.
Dies wird jeden Menschen mit einem nur halbwegs ausgeprägten Rechtsverständnis ein-
leuchten. Allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme und so scheinen Schwarzafri-
kaner(innen) vorwiegend aus Nigeria, welche sich in Österreich Asyl erschleichen wollen,
zu glauben dass es für sie eine Ausnahme vom Gesetz gibt.
Unterstützt werden die Asylbetrüger von einem Häufchen NGOs, die offenbar nichts bes-
seres zu tun haben, als gegen rechtskräftige Abschiebungen zu demonstrieren und diese
verhindern zu wollen. Einige Male ist ihnen dies sogar gelungen.
Abschiebungsverhinderung verhindert
In der Nacht von vorgestern auf gestern, kam es wieder zu einer Abschiebung von rund
30 Nigerianer(innen). Es fanden sich wieder eine Anzahl (rund 65 Personen) berufsde-
monstrierender Gutmensch(innen) ein, die versuchten den Gesetzesvollzug zu verhindern.
Offenbar hatten diese aus verhinderten Abschiebungen in jüngster Zeit Mut geschöpft
und glaubten dies funktioniere immer so.
Jetzt beschweren sie sich bitterlich darüber, dass sie von der Polizei eingekesselt und ihre
Identitäten durch Ausweiskontrollen festgehalten wurden. Auch wehklagen sie, dass diese
Kontrolle über eine Stunde lang dauerte und die Demonstration wegen Verkehrsbehinder-
ung aufgelöst wurde.
Was glauben diese Leute eigentlich? Sie können das Recht beugen ohne dafür zur Ver-
antwortung gezogen zu werden. Wobei wir gar nicht glauben, dass sie eine Strafe zu er-
warten haben, sondern die Polizei von den Spielchen entgültig genug hatte und wissen
wollte, wer diese Berufsdemonstranten eigentlich sind.
Kein automatischer Aufenthaltstitel
Erstaunlich sind auch die Aussagen der Grünen Menschrechtsprecherin Alev Korun. Sie
kritisiert unter anderen, dass ein Mann abgeschoben wurde, der beim Asylheim-Brand-
anschlag 2008 in Kärnten verletzt wurde. So traurig dieser Umstand auch sein möge,
resultieren aus Unfällen, Überfällen etc., keine automatischen Aufenthaltstiteln. Der
Mann war illegal in Österreich und daher bestand die Abschiebung zu Recht.
Aussage von Korun führt sich selbst ad absurdum
Interessant ist auch das Statement zur Abschiebung einer angeblich Zwangsprostit-
uierten. Laut Korun befand sich die Frau bereits 7 Jahre lang in Österreich und wurde
zur Prostitution gezwungen. Durch die Abschiebung gelange sie direkt in die Hände
ihrer Peiniger.
Aus dieser Aussage von Korun ist der Schluss zu ziehen, dass nigerianische Zuhälter-
banden Frauen nach Österreich einschleusen, um sie hier der Prostitution zuzuführen.
Das bedeutet aber in Folge, dass hier in Österreich eine Delegation des nigerianischen
Zuhälterrings sitzen muss, denn es ist unmöglich von Nigeria aus, die Geschäfte in der
Alpenrepublik zu kontrollieren.
Was stand in den Asylanträgen?
Interessant wäre es natürlich auch zu wissen, was im Asylantrag der Betroffenen und
denen der nigerianischen Zuhälter steht. Aber wir können es uns denken, denn diese
Anträge gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Alle Nigerianer(innen) die bei uns landen
sind in ihrer Heimat politisch verfolgt und der Folter, wenn nicht gar dem Tod ausge-
setzt.
Wir glauben, dass jene Nigerianerin schon in ihrer Heimat der Prostitution nachging
und zwecks wirtschaftlichen Interessen nach Österreich kam. In Wien lässt sich nämlich
für die gleichen Dienstleistungen wesentlich mehr Geld vereinnahmen, als in Abuja.
Lügengebäude brach zusammen
Bedenkt man, dass ein nicht unerheblicher Teil der nach Österreich illegal eingewanderten
Nigerianer(innen) ihren Lebensunterhalt durch Drogenverkauf und Prostitution bestreiten,
wird vermutlich selbst der naivste Fremdenpolizist, die Lüge der betreffenden Dame durch-
schaut haben.
Eine offene Frage gibt es aber in dieser Causa noch. Wurden die nigerianischen Zuhälter
auch abgeschoben, oder schlafen diese, in ihrer Heimat politisch Verfolgten, noch immer
in der Hängematte des österreichischen Sozialsystems?
*****
2011-01-21
Serbischer Gewaltäter erschlägt Dreijährigen
Wie bereits aus den Medien allgemein bekannt ist, erschlug ein 25-jähriger serbischer Ge-
walttäter, in Vorarlberg ein dreijähriges Kleinkind. Sowohl die Mutter, als auch der in Früh-
pension befindliche ausländische Kriminelle sind im Ländle amtsbekannt.
Interessant ist eine heutige Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregier-
ung. Darin äußerten der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech und der Leiter der
Jugendwohlfahrt im Amt der Landesregierung, Werner Grabher, ihre tiefe Betroffenheit
zum Tod des 3-jährigen Cains.
Mitverschulden wird bestritten
Gleichzeitig wird jedoch jegliches Mitverschulden, durch eventuelle Versäumnisse der
Jugendwohlfahrt vom Tisch gefegt, obwohl diese bereits seit 2005 mit der betroffenen
Familie im amtlichen Kontakt steht. Da die damalige Maßnahme nur zur Unterstützung
der damals noch sehr jungen Mutter mit ihrem Kind diente, sah man offenbar keine be-
sondere Veranlassung, ein Auge zwecks Kindeswohl auf die Kindesmutter zu werfen.
Es klingelten bei der Jugendwohlfahrt auch keine Alarmglocken, als diese am 7. Juli 2010
einen Polizeibericht, wegen nicht ausreichender Beaufsichtigung der Kinder im Haushalt
erhielt. Ein Nachbar hatte beobachtet, dass das ältere der beiden Kinder vom Balkon aus
auf das Dach ihres Wohnhauses gestiegen war.
Die Mutter hatte zu diesem Zeitpunkt die Aufsicht über ihre Kinder dem Beschuldigten
übertragen. Es erfolgten keine weiteren Interventionen der Jugendwohlfahrt, da die Mutter
über diesen Vorfall bereits informiert worden war.
Aber es kommt noch dicker und wir zitieren nun einen Original-Textausschnitt der eingangs
erwähnten Presseaussendung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.
Originaltext
Am 27. August 2010 wandte sich eine Person aus dem privaten Umfeld der Mutter an die
Jugendwohlfahrt. Dabei ging es um finanzielle Angelegenheiten der Mutter. Bei dieser Ge-
legenheit teilte diese Person mit, sie mache sich große Sorgen, weil die Mutter mit einem
Mann (dem nunmehrigen Beschuldigten) zusammen sei, der der Drogenszene zuzurechnen
sei.
Im Zusammenhang mit seinen Drogenkontakten habe er schon gegenüber anderen Perso-
nen massive Drohungen geäußert. Vier Tage später informierte die Jugendwohlfahrt die
Kriminalpolizei über die mitgeteilten Sachverhalte. Im Dezember 2010 kam es zu einem neu-
erlichen telefonischen Kontakt zwischen der Jugendwohlfahrt und der Meldungslegerin vom
27. August 2010.
Blauäugig oder unfähig?
Man war noch bemüht hinzuzufügen, dass kein Hinweis auf eine Gefährdung der Mutter
oder der Kinder bestand. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, wie blauäugig oder
unfähig die Jugendwohlfahrt in Bregenz wohl ist?
Auch finden wir es im höchsten Maße erstaunlich, wenn nun Grabher und Zech darauf hin-
weisen, dass bei keiner der Kontaktaufnahmen an die Jugendwohlfahrtsbehörde ein Hinweis
auf eine Misshandlung der Mutter oder der Kinder gegeben wurde. Offenbar gilt bei diesen
beiden Herren erst ein totes Kind als Hinweis.
Grüne versuchen politischen Profit daraus zu schlagen
Besonders erstaunlich ist auch der Beitrag auf der Webseite des Grünen Johannes Rauch,
seines Zeichens Klubobmann und Abgeordneter der Grünen im Vorarlberger Landtag.
Screen: rauch.twoday.net
Nicht das Fremdenrecht ist brutal und zynisch, denn wenn es nach diesem ginge, wäre
dieses kriminelle Subjekt bereits abgeschoben und das Kind würde noch leben. Brutal
und zynisch ist die Ideologie der Grün(innen), die sich für unkontrollierte und zügellose
Zuwanderung stark machen.
Offene Grenzen für Alle
Unter dem Grünen-Motto „Offene Grenzen für Alle“ reist massenhaft kriminelles Gesindel
nach Österreich ein. Und kommt es dann zu rechtmäßigen Abschiebungen von dubiosen
Personen, sind es die Grünen die sofort dagegen protestieren.
Wir können uns das Bild ganz gut vor Augen malen wie die Grünen protestiert hätten,
wenn dieser serbische Kriminelle in Schubhaft verfrachtet worden wäre, bevor er den
3- jährigen Cain brutal erschlagen hat. Da hätten sich sicher wieder einige Gutmenschen
gefunden, die dieses kriminelle Subjekt freigepresst hätten, da dieser ja vermutlich in
seiner Heimat behördlich verfolgt wird.
Politisches Asyl für mutmaßliche Vergewaltiger gefordert
Ob es den Tatsachen entspricht oder nicht, werden zum Beispiel Roman Polanski und
Julian Assagne der Vergewaltigung beschuldigt. Ihre Schuld zu klären steht jenen Ge-
richten zu, in deren Länder sie diese Tat begangen haben sollen.
Offenbar haben die Grünen nicht einmal Respekt vor der Gerichtsbarkeit der USA und
Schweden, denn sie forderten politisches Asyl für diese beiden Herren. Auch das ist bru-
tal und zynisch. Also werter Herr Rauch, versuchen sie nicht den „Schwarzen Peter“ für
die erstaunliche und realitätsfremde Einwanderungsideologie der Grünen, jemanden
anderen zuzuspielen.
Es ist an der Zeit
Es ist höchste Zeit das bestehende Fremdenrecht in Österreich zu vollziehen und sich
nicht vom Gejaule von sogenannten Gutmenschen, die meist einen asozialen Hintergrund
aufweisen, daran hindern zu lassen. Ausländer die über keine gültigen Aufenthaltstitel ver-
fügen oder sich kriminelle Straftaten zu Schulden kommen lassen, sind unverzüglich aus
Österreich auszuweisen. Und weigern sich diese auszureisen, dann ist eine Abschiebung mit
der vollen Härte des Gesetzes durchzuführen.
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2011-01-10
Zum Drogenverkauf gezwungen
Wieder haben „rassistische Polizeibeamte“, zwei in ihrer Heimat politisch verfolgte
Schwarzafrikaner festgenommen. Dabei hatten sich diese gar nichts zu Schulden kommen
lassen. In Ermangelung ihrer finanziellen Reserven, waren unsere schwarzen Brüder lei-
der zum Versuch gezwungen, etwas Rauschgift unter die Bevölkerung zu bringen.
Die Vorfälle spielten sich am Montag gegen 22:00 Uhr, bei der U2-Station Messe-Prater
und am Dienstag gegen 18:30 Uhr, bei der U6-Station Handelskai ab. In beiden Fällen
setzten sich die armen unschuldig angehaltenen schwarzen Drogendealer zur Wehr,
stießen die Polizeibeamten zur Seite und flüchteten.
Da aber das österreichische Wohlfahrts-Asylwesen etwas behäbig macht, konnten beide
Schwarzafrikaner nach kurzer Flucht dingfest gemacht werden. In Afrika wären die zwei
vermutlichen Dealer schon tot, wenn sie derart langsam vor einem Krokodil geflüchtet
wären.
Die bösen rassistischen Polizisten
Aber zurück zum Thema. In beiden Fällen liegt ein schweres Fehlverhalten der amtshand-
elnden Polizisten vor. Anstatt den Schwarzafrikanern etwas Rauschgift aus der Asservaten-
kammer zukommen zu lassen und ihnen gute Verkaufsplätze vor Schulen zu zeigen,
nahmen sich die Beamten das Recht heraus, diese zwecks Kontrolle anzuhalten.
Die beiden vermutlichen Drogendealer haben dann nur von ihrem Notwehrrecht Gebrauch
gemacht, als sie die Polizisten zur Seite stießen und flüchteten. Wieso Notwehr werden
Sie sich nun fragen?
Zangers These der Notwehr
Na ja, wir folgen hier nur einer These des RA Zangers. Dieser meinte im Fall „Camara“,
dass ein Recht auf Notwehr besteht, wenn durch eine Abschiebung den Betroffenen in
seiner Heimat Folter droht.
Wir gehen davon aus, dass den beiden Schwarzafrikanern, wie bei allen die nach Europa
flüchten, in ihrer Heimat politische Verfolgung, Folter und Tod droht. Dies haben sie sicher
bei ihrem Asylantrag angegeben und ist daher äußerst glaubwürdig. Durch die Festnahme
wäre ja die Gefahr einer Abschiebung gegeben und daher war der rechtswidrige Angriff
auf die Polizisten ein reiner Akt der Notwehr.
Das Maß ist voll
Was wird nun passieren? Die beiden mutmaßlichen Drogendealer werden einige Tage in
einer Zelle verschwinden. Dann werden sich wieder einige Linkslinke Gutmenschen finden,
welche die inhaftierten Schwarzafrikaner freipressen. Vielleicht findet sich wieder ein Roter
Promianwalt der die Kaution überbringt und die Verteidigung übernimmt.
Die beiden schwarzafrikanischen Brüder werden in den Untergrund abtauchen und weiter-
hin ihren Geschäften nachgehen, bis sie das nächste Mal geschnappt werden. Dann fängt
das ganze Spiel wieder von vorne an und „böse rassistische“ Polizeibeamte werden……
Wann merken die politisch Verantwortlichen eigentlich, dass das Maß voll ist? Wie lange
dürfen assozial eingestellte NGOs dem Rechtsstaat noch auf der Nase herumtanzen und
rechtwidrige Aktionen setzen, für die Otto Normalverbraucher ins Gefängnis maschiert.
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2011-01-06
Pfarrer macht Publicity
Offenbar steht uns ein neuer Fall „Zogaj“ ins Haus. In Oberösterreich scheint sich wieder ein
erstaunliches „Drama“ anzubahnen, welches an stark Arigona und Company erinnert. Auch
ist wieder ein Pfarrer in den Fall involviert. Diesmal heißt er nicht Josef Friedl sondern Chris-
toph Eisl. Ja die Kirchenmänner haben schnell gelernt, wie man mit illegal Aufhältigen dem-
entsprechende Publicity machen kann.
Ort der Handlung ist diesmal Grünau im Bezirk Gmunden (Oberösterreich). Wie die „Kathol-
ische Presseagentur Österreich“ heute berichtet, setzt sich die Pfarrgemeinde in Grünau im
Almtal, für den Verbleib der von Abschiebung bedrohten Asylantenfamilie ein.
Illegal nach Österreich eingereist
Vor acht Jahren flüchtete der mittlerweile 32-jährige Sanasar Hovhannisyan, aus Armenien
nach Österreich. Mit seiner Frau Alina Hnatenko (31) die aus der Ukraine stammt, hat er in-
zwischen 2 Töchter im Alter von fünf und zwei Jahren, welche in Österreich geboren wurden.
Offenbar setzen Flüchtlinge darauf, mit Kindern eine Aufenthaltsbewilligung zu erzwingen.
Dass dies funktioniert haben die Fälle Zogaj und Komani unter Beweis gestellt.
Jedenfalls sollte die armenisch-ukrainische Familie in der Nacht von gestern auf heute in
die Ukraine abgeschoben werden. Diese weigerte sich jedoch in das Auto einzusteigen,
welches sie zum Flughafen bringen sollte.
Familie beschloss zu bleiben
Sanasar Hovhannisyan und seine Frau Alina Hnatenko haben nämlich beschlossen, im
Geburtsland ihrer Töchter, also in Österreich zu bleiben. Nun droht ihnen eine theoret-
ische Zwangsabschiebung. Theoretisch deshalb, weil diese nicht stattfinden wird, wie es
die gängige Praxis in Österreich bewiesen hat.
Mag sein, dass das Asylverfahren mit 7 Jahre zu lange gedauert hat und sich die Leute
bei uns eingelebt haben. Aber auch kurze Verfahren dürften auf die Durchsetzung öster-
reichischen Rechts keine Auswirkung haben. Der Fall „Ousmane Camara“ liefert den ein-
deutigen Beweis dafür. Ein wenig Randale und schon wird eine rechtmäßige Abschieb-
ung abgebrochen.
Gutmenschen werden Abschiebung verhindern
Dass es nicht zu einer Zwangsabschiebung kommen wird, dafür werden wieder zahlreiche
Gutmenschen sorgen. So hat zum Beispiel der Grünauer Bürgermeister Alois Weidinger
(SPÖ) verlautbaren lassen, dass er den Wunsch der Familie nach Verbleib in Österreich
unterstützen werde.
Pfarrer Christoph Eisl legt noch einen drauf und meint, dass die Ausreise für den Vater und
den Töchtern in ein völlig fremdes Land ohne Zukunftsperspektiven, für die ganze Familie
ein „totales Drama“ wäre.
Siehe einer an, der Kirchenmann hat erkannt dass der Schmäh mit der politischen Verfolg-
ung in der Ukraine nicht funktioniert und bezeichnet diesen Staat nun als Land ohne Zu-
kunftsperspektive. Aus dieser Aussage geht einwandfrei hervor, dass es sich bei den bei-
den illegal eingereisten Personen um reine Wirtschaftsflüchtlinge handelt.
Fremdenrecht ersatzlos streichen
Wir sind sich ziemlich sicher, dass es zu keiner Zwangsabschiebung kommen wird. Je-
doch wäre es am besten, dass Österreichische Fremdenrecht samt allen gesetzlichen Be-
stimmungen ersatzlos zu streichen. Denn wie es zur Zeit aussieht, ist dieses das Papier
nicht wert auf dem es steht.
*****
2010-12-29
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Wollten Sie sich schon einmal, gegen eine an Ihnen durchgeführte Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen, denn dies ist eine Straftat und nennt sich „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.
Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben, wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt, der Sie keinen Euro gekostet hat? Nein? Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.
Abbruch der Abschiebung
Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.
Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine Geschichte niemand ab und er wurde zum Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam
es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.
Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr
Ousmane Camara, der sich illegal in Österreich aufhält und keinen festen Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.
Gestern wurde der Schwarzafrikaner gegen eine Kaution von 5.000,- Euro auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen, der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-
sitz aufweisen kann. Da hätte Helmut Elsner wohl gerne mit Ousmane Camara getauscht.
Zangers Weihnachtswunder
Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht. Wir finden es ebenfalls verwunderlich, einen Mann der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.
Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von RA Zanger erstaunlich. Dieser meint, dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher
habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.
Interessante These wenn man bedenkt, dass die Angaben von Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser
seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.
Interessantes Video
Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt wurde und Aussagen von Camara, dessen Freunde und dem Anwalt Zanger
festgehalten sind.
Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier „ANKLICKEN“
Wir wollen dieses Video gar nicht näher kommentieren, denn wir überlassen es unseren
Leser(innen) selbst, den erstaunlichen Unterhaltungswert dieses Streams zu beurteilen.
Auf eines sind wir jedenfalls gespannt und zwar, ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.
*****
2010-12-25
Die Meinungen sind geteilt
Die peinlichen Enthüllungen von Wikileaks-Chef Julian Assange, teilen die Welt in zwei
Lager. Die einen sind strikt dagegen und andere begrüßen die Veröffentlichungen. Währ-
end uns seine Aktionen gefallen, lässt das beliebte Familienblatt mit den vielen Sexanzei-
gen, sprich Kronen Zeitung, an Assange bis dato kein gutes Haar.
Fakt ist es jedenfalls, dass Julian Assange zur Zeit der meist gesuchte und meist gehasste
Mann der Welt ist. Ein Server nach dem anderen wurde von staatlich beauftragten Hackern
gehackt, sowie Bank-Konten eingefroren, um den Wikileaks-Chef finanziell auszuhungern.
Gustav vs. Julian
Sogar zwei Vergewaltigungen wurden erfunden, um einen internationalen Haftbefehl zu
rechtfertigen. Erstaunlich ist nur das Land, von welchem Assange wegen der angeblich
begangenen Straftaten gesucht wird.
Da wird doch nicht die Fantasie mit den schwedischen Ermittlern durchgegangen sein,
nachdem sie die Sex-Enthüllungen ihres Königs gelesen haben und aus Sex in einer
strengen Kammer, eine Vergewaltigung bastelten.
Falls Sie nicht wissen was eine strenge Kammer ist, schauen Sie einfach in der Kronen
Zeitung nach. Im beliebten Familienblatt befinden sich im Sexanzeigenteil genügend Tele-
fonnummern, unter denen Sie ausführliche Auskunft erhalten werden.
Die Spatzen pfeifen es ohnehin von den Dächern
Aber nun wieder zurück zum Thema. Auch einige österreichische Politiker bekamen über
Wikileaks ihr Fett weg. Zwar nichts weltbewegendes, aber Ehre wem Ehre gebührt. Aller-
dings was kann Assange schon aufregendes über unsere Politiker berichten, was ohnehin
nicht fast jeder weiß, nachdem es die Spatzen von den Dächern gepfiffen haben.
Aber nicht alle Politiker hassen den Wikileaks-Chef. Freunde hat er vor allem unter jenen,
die es noch nicht zu einer politischen Größe geschafft haben und deshalb ihr Dasein in der
Opposition fristen müssen.
Peter Pilz doch kein Fantast
Ein typisches Beispiel dafür ist der Grüne Sicherheitssprecher Dr. Peter Pilz. Dieser fordert
tatsächlich, dass Österreich dem Wikileaks-Chef politisches Asyl gewähren soll. Wir haben
den Grünpolitker immer für einen realitätfremden Fantasten gehalten. Diese Meinung müs-
sen wir nun gründlichst revidieren.
Das Motiv von Pilz ist zwar nicht sofort, allerdings beim genaueren Hinsehen zu erkennen.
Als Sicherheitssprecher müsste er eigentlich gegen die Aktivitäten eines Enthüllungsjour-
nalisten sein und diese verurteilen.
Doch was gäbe es Schöneres, als einen Julian Assange sein Eigen zu nennen und sich
seiner Dienste bedienen zu können. Um an sein Dankbarkeitsgefühl zu appelieren, könnte
man ihn sicher dazu bewegen, so einige peinliche Enthüllungen über politische Gegner zu
veröffentlichen.
Die Geister die ich rief
Allerdings vergisst Pilz den Umkehrschluss. Selbst wenn es im gelänge, sich mit den Dien-
sten eines Julian Assange an die politische Spitze zu katapultieren, käme irgendwann ein
anderer aus der letzten Reihe, der das gleiche Spiel zu spielen versuchen würde. Daher
fällt eine Anbiederung an den Wikileaks-Chef unter das Motto: „Die Geister die ich rief“.
Peinliche Anbiederung von Pilz
So sehr wir auch der Arbeit eines Julian Assange Respekt zollen, so wenig wäre polit-
isches Asyl gerechtfertigt. Dr. Peter Pilz vergisst nämlich einen wesentlichen Faktor. Der
Wikileaks-Chef ist kein Robin Hood oder selbstloser Wohltäter. Er betreibt seinen Job ge-
gen bare Münze und verdient ein Vermögen damit. Daher ist die Anbiederung, ihm die
Server der Grünen zur Verfügung zu stellen, mehr als peinlich.
*****
2010-12-05
Ausländerhasser?
Immer wieder wird den Österreicher(innen) vorgeworfen, von Ausländerhass geprägt und
fremdenfeindlich zu sein. Was kann wohl die Ursache, für einen derartigen Vorwurf sein?
Ist es dass gute Benehmen und die Gesetzestreue eines nicht unerheblichen Teil von Aus-
ländern, welche sich es in Österreich bequem gemacht haben? Wir haben einige Beispiele
zusammengefasst.
Ausländerkriminalität
Migranten bescherten den Städten Mauthausen und Linz ein blutiges Wochenende. Acht
Funkstreifen, fünf Rettungsteams sowie der ÖAMTC-Hubschrauber waren erforderlich, die
Ergebnisse eines blutigen Bandenkrieges zwischen Türken und Tschetschenen zu beseit-
igen.
10 Rumänen am Gürtel in Wien-Alsergrund, lieferten sich ein wildes Feuergefecht. Zwei
rumänische Männer wurden mit lebensgefährlichen Schussverletzungen ins AKH einge-
liefert. Ein rumänischer Zuhälter zündet im 10. Wiener Gemeindebezirk eine Prostituierte
an, weil diese sich weigert, ihm weiterhin zu Diensten zu stehen.
Eine unüberschaubare Anzahl schwarzafrikanischer Drogendealer gehen in Österreich
ihren Geschäften nach. Alle diese Zeitgenossen haben sich in ihrer Heimat politisch verfolgt
gefühlt und in der Alpenrepublik um Asyl angesucht oder besitzen bereits den Asyl-Status.
Tschetschenische Terroristenbanden tragen in Wien ihre Differenzen aus. Dabei werden
Gegner auf offener Strasse erschossen. Der zur Zeit stattfindende Prozess im Landesge-
richt Wien, droht immer mehr zu einer Farce auszuarten.
Eine Bande türkischstämmiger Jugendlicher, kassiert in einem Gemeindebau im 21. Wie-
ner Gemeindebezirk, Schutzgeld auf einem Kinderspielplatz. Kinder die für die Benützung
der Geräte auf dem nicht Spielplatz bezahlen wollen, werden entweder terrorisiert oder ver-
prügelt.
Das sind nur so einige Vorfälle des heurigen Jahres, welche sich in Österreich abspielten.
Würde man alle anführen wollen, könnte man damit ein Telefonbuch füllen. Durch die offen-
en Ostgrenzen stehen Einbrüche und Raubüberfälle von Verbrecher-Ostbanden an der Ta-
gesordnung.
Was haben diese Leute großartiges für Österreich geleistet?
Aber auch sozialpolitisch tut sich so einiges. Laut AMS-Chef Buchinger, haben 70 Prozent
der Antragssteller, der neu eingeführten Mindestsicherung (744,-Euro pro Monat), Migrat-
ionshintergrund.
Bedenkt man, dass Antragssteller mit Migrationshintergrund durchschnittlich 4 Kinder haben,
kommt mit den zusätzlichen Vergütungen wie Kinder- und Familienbeihilfe, Befreiung von
Rezept-, Fernseh- und Telefongrundgebühr, sowie der Mietzinsbeihilfe, eine stattliche Sum-
me zusammen. Diesen monatlichen Betrag für Nichtstun, könnte der Antragssteller nie im Le-
ben verdienen.
Dafür erstaunliche Einsparungen
Anderseits werden die Bereiche Bildung und Krankenwesen kaputtgespart und massiv be-
schnitten. Aber auch jene Personen welche diese Republik aufgebaut haben, trifft die unge-
rechte soziale Umverteilung. Ein nicht unerheblicher Teil der Pensionisten muss in kalten
Wohnungen verharren, da sie sich die Heizkosten nicht mehr leisten können.
Gemeindewohnungen für Alle
Während Wiener(innen) im Durchschnitt 5 Jahre auf Zuweisung einer Gemeindewohnung
warten müssen, forderte die frischgebackene Wiener-Vizebügermeisterin Maria Vassilakou
allen Ernstes, eine fristenlose und sofortige Vergabe dieser Sozialwohnungen für Asylanten
und Zuwanderer.
Die Liste der erstaunlich sozialen Umverteilungen ist ellenlang und würde den Rahmen die-
ser Webseite sprengen. Aber auch unsere Kleinsten kommen nicht zu kurz. Es gibt schon
Kindertagesstätten, welche auf die Kultur und Tradition von Österreich pfeifen und zum Bei-
spiel ein Nikolausverbot erlassen, da der überwiegende Teil der Kinder moslemischen
Glaubens ist.
Wer kritisiert, ist ein Nazi
Betrachtet man nun all diese Vorgänge welche sich in unserem Lande abspielen, kann man
sich nur wundern, dass diese von Frau und Herrn Österreicher so kommentarlos hingenom-
men werden. Und wagt es doch einmal jemand zu reklamieren, wird dieser sofort zum Aus-
länderhasser und Nazi abgestempelt.
Auch politischen Gruppierungen welche diese Zustände kritisieren, werden sofort als Nazi-
oder Rechtsparteien stigmatisiert. Dafür werden von den Linken Gutmenschen, Österreich-
Beschimpfungen für gut geheissen.
Österreichbeschimpfungen in Mode
Ein gutes Beispiel dafür waren die unqualifzierten Äusserungen des türkischen Botschafters
über die Österreicher(innen). Die Gallionsfigur der Grünen, Alexander Van der Bellen, fand
die Beleidigungen und Diffamierungen von Kadri Ecved Tezcan, tatsächlich erfrischend.
Wie sieht es nun in der Realität aus? Die Österreicher(innen) sind mit Sicherheit nicht aus-
länderfeindlich und hegen auch keinen Fremdenhass. Berechtigte Kritik an Misständen
muss erlaubt sein. Uns wundert es ohnehin, dass die heimische Bevölkerung derartige Zu-
stände so ruhig hinnimmt.
Über den Tellerrand hinausblicken
Denn eines vergessen die Linken Gutmenschen. In Ländern wie der Türkei, Rumänien, Bul-
garien, Tschetschenien, Nigeria etc., würde kriminelles Verhalten von Ausländern nicht so
seelenruhig hingenommen werden, sondern hätte schwerwiegende strafrechtliche Folgen.
Wobei die Haftanstalten in diesen Ländern etwas anders aussehen, als im gemütlichen
Österreich. Auch würde in diesen Staaten eine Bevorzugung von Zuwanderern gegenüber
der heimischen Bevölkerung einen Volksaufstand auslösen.
Daher sei den Linken Gutmenschen und anderen Organistionen welche der heimischen Be-
völkerung Ausländerfeindlichkeit attestieren gesagt, blicken Sie einmal über den Tellerrand
hinaus, wie es anderswo aussieht.
*****
2010-11-27
Architekturwettbewerb für Luxusgebäude
Eine Politikerin hat am Dienstag konkrete Pläne für die Erbauung eines Gebäudekomplexes,
in dem bis zu 220 Personen Platz haben, vorgelegt. Bis zu 20 Personen sollen in einer Wohn-
einheit untergebracht werden und möglichst viel Bewegungsfreiheit haben.
Begrünte Innenhöfe und angelegte Terrassen sind geplant, denn die Bewohner sollen sich
ja wohlfühlen. Die begrünten Innenhöfe sollen Natur pur wiederspiegeln. Der Gebäude-
komplex soll schlappe 20 Millionen Euro kosten.
Ein Architekturwettbewerb wurde ausgeschrieben und der Gewinner stand auch bald fest.
Von einer achtköpfigen Jury, der auch der Bürgermeister des Ortes angehörte, wurde das
„Architektenbüro SUE Architekten“ unter 42 Einreichungen ausgewählt und mit dem
Projekt beauftragt. Baubeginn soll der Jahreswechsel sein.
Wird es eine Jugendherberge?
Schön dass österreichische Politiker(innen) soviel Herz für die Jugend oder Pensionisten
haben dachten wir, denn die Ausschreibungsbedingungen wären für eine Jugendher-
berge oder Seniorenheim perfekt gewesen.
Allerdings wäre es zu schön um wahr zu sein, wenn eine derartige Anlage für die Jugend
oder Pensionisten geplant gewesen wäre. Bei der Eingangs angeführten Politikerin handelt
es sich um die Innenministerin Maria Fekter.
Luxusknast für Schubhäftlinge
Der großzügig angelegte Wohnkomplex um 20 Millionen Euros ist keine Jugendherberge
oder Seniorenheim, sondern ein Gefängnis. Genau gesagt handelt es sich um das Schub-
haftzentrum in Vordernberg (Steiermark).
Es ist doch erstaunlich, dass in Zeiten in denen überall der Sparstift angesetzt wird, ein
Luxusgefängnis für Schubhäftlinge errichtet wird. Offensichtlich scheint in Vergessenheit
geraten zu sein, dass die zukünftigen Insassen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen
nach Österreich gekommen sind, um hier um Asyl anzusuchen.
Belohnung statt Strafe?
Gerade wegen solcher Personen geraten Asylwerber, die wirklich eine sichere Zuflucht
benötigen, in Misskredit. Personen die unter dem Vorwand der Verfolgung illegal nach
Österreich einreisen, nur um es sich hier wirtschaftlich zu verbessern und/oder hier noch
unter Umständen gegen das Strafrecht verstoßen, sind Kriminelle.
Warum soll sich Österreich kriminelle Ausländer behalten? Es ist daher die logische
Konsequenz, diese Leute wieder in ihr Heimatland zurück zu schicken. Sie sollen wis-
sen, dass Rechtsbruch hierzulande mit Gefängnis bestraft wird.
Fremdenverkehrswerbung der anderen Art
Dass Gefängnisinsassen eine menschliche Behandlung zusteht ist selbstverständlich, aber
es sollte schon ein jeder wissen, dass ein Gefängnisaufenthalt kein Wellnessurlaub ist.
Daher finden wir die Worte des Vordernberger Bürgermeister Walter Hubner (SPÖ) im
höchsten Maße erstaunlich.
Dieser lobte nämlich, dass das Schubhaftzentrum durch seine offene Architektur kein
Gefängnis im herkömmlichen Sinn sein soll und sich die Abzuschiebenden während ihrer
letzten Tage in Österreich wohlfühlen und unser Land in guter Erinnerung behalten
sollen.
Offensichtlich ist dem Vordernberger Bürgermeister nicht klar, was ein Gefängnisauf-
enthalt bewirken soll. Er soll außer der Strafverbüßung davor abschrecken, kriminelle
Taten zu wiederholen. Er sollte auf gar keinen Fall in guter Erinnerung bleiben.
Neuer Tourismuszweig
Da werden die Abgeschobenen nicht lange in ihren Heimatländern verweilen, sondern so
rasch wie möglich wieder nach Österreich kommen. Vielleicht nehmen sie noch Verwandte
oder Freunde mit. Denn was gibt es denn Schöneres, als in ein Land zu reisen an das man
gute Erinnerungen hat.
Möglicherweise entstehen in den betreffenden Ländern eigene Reiseagenturen, die einen
Urlaub in der schönen Steiermark, im Hotel Vordernberg anbieten. Was sich die Innen-
ministerin bei diesem Vorhaben gedacht hat, bleibt wohl ihr Geheimnis.
Möglicherweise will sie im Grünen Lager auf Stimmenfang gehen. Dass dies aber auf
Kosten der Steuer geschieht und für diesen Zweck kriminellen Ausländern ein Luxus-
Knast erbaut wird, ist bereits mehr als erstaunlich.
*****
2010-06-24
Asylzentrum ja, Arigona nein
Maria Fekter, ihres Zeichens Innenministerin der Republik Österreich, wollte hinter dem
Rücken der burgenländischen Bevölkerung ein Asylerstaufnahmezentrum in Eberau er-
bauen lassen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch am massiven Widerstand der Burgen-
länder(innen).
Wenn man bedenkt welche Kosten durch dieses Asylerstaufnahmezentrum entstanden wä-
ren und mit Sicherheit auch Personen angezogen hätte, welche das Asylrecht in Österreich
missbräuchlich in Anspruch genommen hätten, ist folgende Aussage der Innenministerin
erstaunlich.
„Jetzt gebe es einen klaren Auftrag der obersten Verfassungshüter. Arigona Zogaj muss
Österreich verlassen. Grundsätzlich könne die Ausreise ohne Zwangsgewalt erfolgen, je-
doch wer nicht selbständig ausreist wird von der Fremdenpolizei abgeschoben.“
Ist Humanität ein Fremdwort?
Es ist durchaus richtig, dass Arigona nicht legal in Österreich gelebt hat und der Staat
sich durch das Urteil der Höchstrichter im Recht befindet. Bedenkt man aber, dass sie als
10-Jährige ohne eigene Entscheidung durch ihre Eltern nach Österreich gebracht wurde
und sich hier bestens integriert hat, hätte man ohne weiteres von einer humanitären Lös-
ung Gebrauch machen können.
Eine solche humanitäre Lösung wäre auch der Republik Österreich finanziell zugute gekom-
men. Immerhin hat der Staat in Arigona acht Jahre lang in ihre Schulausbildung investiert.
Jetzt nachdem die Investition abgeschlossen ist und die junge Frau ins Berufleben eintreten
könnte, wodurch ein Teil der Gelder wieder zurückfließen würde, schiebt man sie in den
Kosovo ab.
Nicht multitaskingfähig
Nun, Ökonomie gekoppelt mit Humanität ist eine Eigenschaft die offensichtlich die wenig-
sten Politiker beherrschen. Dafür hat aber die Innenministerin einen erstaunlichen Rat für die
junge Dame. Arigona könne ja über eine Heirat wieder nach Österreich einreisen, so Fekter
laut Presse.
Vernunftehe
Da haben wir vor dem bekennenden homosexuellen Entertainer Alfons Haider Respekt.
Um Arigona zu helfen, erklärte sich dieser bereit sie zu heiraten. Auf diese Aussage hinauf
ging ein Aufschrei durch die Rechte (Öster)reichshälfte, denn diese orteten im Angebot
von Haider eine Scheinehe.
Warum Scheinehe? Alfons Haider hatte sich schon früher für Arigona Zogaj eingesetzt und
dadurch sicher ein Naheverhältnis zu dieser aufgebaut. Eine Ehe setzt ja nicht zwingend
sexuellen Verkehr voraus. Auch müssen dieser keine Kinder entspringen, was ja durch
die Möglichkeit einer Eheschließung zwischen homosexuellen Menschen bestätigt wird.
Wahrscheinlich weiß ohnehin niemand wie viele Ehen jährlich geschlossen werden, wo die
Vernunft vor der Liebe rangiert. Niemand würde es als Scheinehe bezeichnen, wenn eine
20-Jährige einen 60-jährigen Millionär heiratet. Der Ausdruck dafür wäre Vernunftehe und
diese ist nicht verboten.
Strache höchst zufrieden
Einer jener Politiker die Humanität und Ökonomie nicht koordinieren können, dürfte der
FPÖ-Chef H.C. Strache sein. Er zeigt sich über das negative Erkenntnis des VfGH zu-
frieden und erfreut.
Er stellte schon anfangs April in einer „APA-OTS“ Aussendung die Frage, wie lange das
absurde Zogaj-Theater eigentlich nocht weitergehen sollte? Für diese Problematik gebe
es nur eine Lösung und die laute „Familienzusammenführung im Kosovo“, so H.C.
Strache.
Blauer sucht Frau
Dabei hätte H.C. Strache mit dem Fall Arigona Zogaj, zwei Fliegen mit einer Klappe
schlagen können. Nachdem ihn seine junge fesche Freundin Sissy Atzlinger verlassen
hatte, wurde der gelernte Zahntechniker wieder zum Single.
Was wäre also näher gelegen, als wenn sich Strache mit Arigona ein Date ausgemacht
hätte. Die junge attraktive Kosovarin fällt ohnehin in das Beuteschema des FPÖ-Chefs.
Gut, sie ist zwar nicht blond, aber ein wenig Wasserstoff hätte auch diesem Problem
Abhilfe geschaffen.
Revanche an Haider
Und wenn es zwischen den beiden gefunkt hätte, wäre doch einer Liebesheirat nichts
mehr im Wege gestanden. Damit wäre auch Fekters Wunsch in Erfüllung gegangen und
den Arigona-Gegnern wären die Argumente für die Gründe einer Abschiebung ausge-
gangen.
Und zu guter Letzt hätte Strache einmal die Möglichkeit gehabt, sich bei einem Haider
zu revanchieren. Auch wenn es nur der Schauspieler Alfons Haider gewesen wäre.
*****
2010-06-18
Chronologie
Im September 2002 reiste Frau Zogaj mit ihren fünf Kindern, darunter auch die damals
10-jährige Arigona, illegal nach Österreich ein. Um uns hier eine langwierige Geschichte
der Causa Zogaj zu ersparen, ersuchen wir unsere Leser(innen) diese der recht ausführ-
liche Chronologie von „orf.at“ zu entnehmen.
Der Fall Arigona Zogaj erregte auch enormes mediales Interesse und spaltete die öster-
reichische Bevölkerung in zwei Lager. Befürworter und Gegner bezüglich dem Verbleib
der mittlerweile 18-jährigen Arigona, lieferten sich auch auf der politischen Bühne ver-
bale Schlachten.
Nun hat der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil ein Machtwort gesprochen und der
Ausweisung von Arigona Zogaj steht nichts mehr im Wege. Unter diesem „Link“ können
Sie das Urteil des Verfassungsgerichtshofes nachlesen.
Innenministerin zeigt politische Härte
Laut STANDARD lässt die Innenministerin Maria Fekter keinen Zweifel daran, Arigona
Zogaj des Landes zu verweisen. Dies schließen wir aus folgendem Zitat:
Die Fremdenpolizei wird nun einen Ausweisungsbescheid erlassen. Dies wird laut dem
Sprecher des Innenministeriums „so bald wie möglich“ erfolgen. Die Familie muss dann
das Land verlassen. Tut sie das nicht, droht eine Abschiebung. Auch eine Beschwerde
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann dies nicht verhindern.
Es ist durchaus richtig dass sich der Staat Österreich im Recht befindet, aber gegen ein
18-jähriges Mädchen politische Härte zu demonstrieren, ist wohl mehr als erstaunlich.
Wir haben bereits im November 2009 den Beitrag „Schlechte Verlierer“ verfasst und
bleiben nach wie vor bei unserer damaligen Meinung.
Keine wirklichen Probleme für Dealer, Einbrecher und Räuber
Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik
durchzieht.
Sämtliche Räuber und Einbrecher die seit der Ostgrenzenöffnung massenhaft in Österreich
eingefallen sind und noch immer einfallen, können sich hier unbeschwert bewegen und
ihrem kriminellen Handwerk nachgehen. Sie werden ja auch nicht aktenkundig, denn Krimi-
nelle haben nicht die Angewohnheit, Papiere für ihren Aufenthalt zu beantragen.
Leider Nichtschwimmerin
Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 18-Jährigen keinen Wert.
Anstatt die Schulbank zu drücken, hätte Arigona Zogaj lieber Tischtennis oder Schwimmen
lernen sollen. In diesem Fall wäre es ihr erspart geblieben, einen leider aussichtlosen Kampf
gegen Bürokraten zu führen und hätte vermutlich schon lange die österreichische Staats-
bürgerschaft.
*****
2010-06-14
Genitalverstümmelung ist verboten
Die Beschneidung weiblicher Geschlechtsteile ist in vielen Staaten, unter anderem aller
Staaten der Europäischen Union, eine Straftat. Dies hat auch seine Berechtigung, denn
das Beschneiden von weiblichen Genitalien, ausgenommen aus zwingend medizinischen
Gründen, ist schlicht und einfach als Genitalverstümmelung zu bezeichnen.
Für die Grünen sogar ein Asylgrund
Die Grüne Frauensprecherin Judith Schwentner, sieht in dieser Genitalverstümmelung sogar
einen Asylgrund. Wobei sie hier nicht die medizinisch unhygienischen Verhältnisse in Län-
dern der dritten Welt, sondern bereits die drohende Gefahr einer solchen Genitalverstüm-
melung als Asylgrund ansieht.
Wir haben uns bereits im Beitrag „Schamlippenbeschneidung“ mit dieser Thematik ausein-
ander gesetzt. Da finden wir es doch erstaunlich, dass Schamlippenbeschneidungen bei uns
nun salonfähig werden, sofern dies ein plastischer Chirurg, gegen dementsprechend hohe
Bezahlung vornimmt.
Über mögliche unerwünschte Nebenwirkungen informiert?
Diese Eingriffe können schwere seelische und körperliche Folgen haben. Von Inkontinenz,
Dauerschmerzen bis hin zum Orgasmusverlust erstreckt sich die Palette eventueller Schäden,
die durch so einen Eingriff verursacht werden können.
Eine Auflistung dieser eventuell unerwünschten Nebenwirkungen konnten wir auf der Web-
seite „Moderne Wellness“ allerdings nicht entdecken. Auf dieser Seite wird den Frauen eine
solche Genitalverstümmelung mit folgenden Werbesprüchen schmackhaft gemacht:
Sauna, FKK sowie das Entkleiden vor anderen Personen können zur Tortur werden, psych-
ische und Partnerprobleme sind vorprogrammiert. Bei vergrößerten Schamlippen wird die
überschüssige Haut entfernt und die Schamlippen auf eine natürliche Größe korrigiert.
Für Geld wird alles abgeschnitten
Vor lauter Gewinnsucht scheinen Schönheitschirurgen ihre wahre Berufung, nämlich die
eines Arztes, zu vergessen. Sie gaukeln Frauen mit schwachen Selbstbewusstsein vor,
dass sie im Intimbereich nicht schön sind. Kleine Schamlippen die aus der Scheide her-
ausragen, gilt es nun abzuschneiden um der Vagina eine gefälligere Form zu geben.
Das jede Frau, auch im Intimbereich mit einer natürlichen Schönheit ausgestattet ist, scheint
den profitsüchtigen Schönheitsärzten nicht zu interessieren. Hauptsache der Euro rollt, wenn
sich Frauen auf ein fiktives Schönheitsideal zusammenschneiden lassen.
Ärztekammer empfiehlt lediglich
Die Ärztekammer sieht diskret weg, anstatt diese Ärzte auf den hypokratischen Eid aufmerk-
sam zu machen, den diese einmal geleistet haben. Dieser Eid hat nämlich mit dem Zurecht-
schneiden von weiblichen Genitalien aus „Schönheitsgründen“ nichts zu tun. Sie erliess
lediglich eine Leitlinie für Schönheits-OPs im Intimbereich, welche allerdings nur eine Em-
pfehlung ist und keine rechtliche Bindung hat.
Auch die Politik sieht dezent weg
Aber auch die Politik macht einen Kniefall vor der Genitalverstümmelung, sofern sie von
einem plastischen Chirurgen, gegen dementsprechend hohes Honorar vorgenommen wird.
Die Wiener Frauengesundheitsbeauftragte Beate Wimmer-Puchinger will einen „qualitäts-
sichernden Finger auf die weiblichen Genitalien legen“, was immer das auch heissen mag.
Es wird lediglich empfohlen, falls Frauen aus ästhetischen Gründen einen solchen Eingriff
wünschen, davon abzusehen. Jetzt blicken wir aber nicht mehr durch, ist doch das Beschnei-
den von weiblichen Genitalien in allen Staaten der Europäischen Union eine Straftat und
daher verboten.
Einfache Lösung
Dabei gäbe es doch eine ganz einfache Methode. Werbung für Beschneidung von weib-
lichen Genitalien mit derart hohen Geldstrafen zu belegen, dass niemand mehr auf die
Idee kommt, Frauen einen derartigen Unsinn einzureden.
Ärzte die ausser aus zwingend medizinischen Gründen an weiblichen Genitalien herum-
schneiden, sofort die Zulassung zu entziehen. Aber anscheinend scheint hier Profitgier
einen höheren Stellenwert einzunehmen, sodass an der Durchsetzung bestehender
Gesetze, seitens der Politik offensichtlich kein Interesse besteht.
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2010-03-01
Erstaunlicher Asylgrund
Ein erstaunlicher Vorschlag kommt wieder einmal von den GRÜNEN. Diese wollen, dass
die „weibliche“ Genitalverstümmelung, auch Beschneidung genannt, als Asylgrund an-
erkannt wird. „Frauen, die vor drohender Genitalverstümmelung flüchten, müssen in
Österreich Aufnahme finden“, so die Frauensprecherin der Grünen Judith Schwentner.
Verursachen Beschneidungen Schäden?
Dieses Ritual ist meist in afrikanischen Ländern kulturell verankert und der Eingriff erfolgt
vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter. Ob die Beschneidung körperliche oder psych-
ische Schäden verursacht können wir nicht beurteilen, da uns dazu das Fachwissen fehlt.
Auch aus einschlägiger Literatur können wir keine Schlüsse ziehen, da die Meinungen
der Autoren und Spezialisten weit auseinandergehen. Persönlich halten wir eine Be-
schneidung für eine unnötige Angelegenheit, die niemanden zum Vorteil reicht, es sei
denn, dass dieser Eingriff aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgt.
Ist das männliche Geschlecht wertlos?
In ihrem feministischen Glaubensbekenntnis vergessen die GRÜNEN aber, dass auch
bei Knaben und Männern Beschneidungen aus kulturellen und religiösen Gründen vor-
genommen werden. Die „Wertigkeit“ dieser, wird mit jenem der weiblichen Beschneid-
ung gleich sein.
Asylbetrug leicht gemacht
Warum also billigen die GRÜNEN nur dem weiblichen Geschlecht das Privileg eines Asyl-
grundes zu? Abgesehen davon, wäre mit der Begründung einer drohenden Beschneid-
ung als Asylgrund, dem Asylbetrug Tür und Tor noch weiter geöffnet, als es bisher
ohnehin schon der Fall ist.
Während bis dato Asylbetrüger sich doch noch ein wenig anstrengen müssen um einen
glaubhaften Grund für ihr Asylansuchen zu nennen, ginge dies nach dem neuen Asyl-
wunsch der GRÜNEN ganz problemlos. Die Begründung: „Die Medizinfrau will mich
beschneiden“ würde genügen um in Österreich Asyl zu bekommen.
Sind Beschneidungen nun wirklich verboten?
Laut Wikipedia ist die Beschneidung weiblicher Geschlechtsteile in vielen Staaten, unter
anderem aller Staaten der Europäischen Union, eine Straftat. Da fragen wir uns doch,
warum auf der Webseite von „Moderne Wellness – Ästhetische Operation vom Spezial-
listen für mehr Lebensqualität“ folgendes zu lesen ist.
Sauna, FKK sowie das Entkleiden vor anderen Personen können zur Tortur werden, psych-
ische und Partnerprobleme sind vorprogrammiert. Bei vergrößerten Schamlippen wird die
überschüssige Haut entfernt und die Schamlippen auf eine natürliche Größe korrigiert.
Wir dachten immer das Schamlippen einer Frau ohnehin natürlich sind und nicht auf eine
„natürliche“ Größe zusammengeschnitten werden müssen. Aber weiter geht es im
erstaunlichen Text.
Ziel des Eingriffes ist es störende Verformungen oder einfach zu lange oder unschöne
Schamlippen (genauer: die so genannten „kleinen Schamlippen“, also die unmittelbar aus
der Scheide kommenden Gewebelappen) zu verkleinern, zu kürzen, oder ihnen eine gefäl-
ligere Form zu geben.
Offensichtlich gibt es auch in unseren Breiten Leute, die an einer „gefälligeren Form“ von
weiblichen Schamlippen mehr Freude oder sonst irgendwelche Gefühle haben und sich die
betreffende Dame daher unters Messer legt oder legen muss.
Kein Unterschied
Abgesehen davon, dass sich der kosmetische Chirurg eine goldene Nase verdient und den
Unterschied der hygienischen Bedingungen, finden wir nun keinen Unterschied mehr, ob
eine Vagina-Beschneidung in Afrika oder bei uns stattfindet.
Also sehen wir keinen Grund dafür, dass eine drohende Beschneidung der weiblichen
Genitalien ein Asylgrund sein soll, solange sich Frauen in unseren Breiten, zwecks mehr
Gefälligkeit an ihren Schamlippen herumschneiden lassen.
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2010-02-04
Entscheidungen von Höchstgerichten
Zum Jahresausklang wollen wir Sie ein wenig zum Schmunzeln bringen. Nachstehende
Entscheidungen wurden von österreichischen Höchstgerichten getroffen. Bitte verrenken
Sie sich beim Kopfschütteln nicht Ihr Genick.
VwGH, Zl. 96/20/0793
Der Ausdruck „Soziale Gruppe“ wurde als Auffangtatbestand in die Flüchtlingskonvention
eingefügt und als solcher in den § 1 Z 1 AsylG übernommen. Die Gruppe aller Ehebrecher
ist nicht eine solche „Soziale Gruppe“ im Sinne des Asylgesetzes.
§ 11 Abs 2 Bienenseuchengesetz
Die Einfuhr von Bienenköniginnen ist mit höchstens 15 Begleitbienen zulässig und bedarf
der Bewilligung des Bundeskanzlers.
OGH, 8 Ob A 206
Die Beleidigung eines Lehrer-Kollegen mit den Worten „Schleich dich, du Trottel“ ist dem
Ansehen des Dienstes abträglich und kann auch nicht mit der angespannten Situation
einer Sondererziehungsschule entschuldigt werden.
VwGH, 91/17/0064
Als Getränke sind solche Flüssigkeiten anzusehen, die verkehrsüblicherweise „zum Trinken“
– d.h. zum Stillen des Durstes oder zur Befriedigung eines geschmacklichen Bedürfnisses
verwendet werden. Heißwasser wird auch in Tirol nicht üblicherweise zum Trinken verwendet.
Auch in der Alpin-, Brauchtums- und Kochbuchliteratur findet sich kein entsprechender
Hinweis. Heißwasser ist daher kein Getränk, sondern ein flüssiger Grundstoff.
OLG Wien, 14 R 12
Das Abdrehen eines Radios, das von der Ehegattin nur für den Hund angedreht wurde, durch
den Ehemann, der keine Musikberieselung will, ist keine schwere Eheverfehlung.
VwGH, 89/13/0259
Der Betriebsinhaber, der in den Betriebsräumen das WC benützt, tätigt dadurch keine
(steuerlich abzugsfähige) Privatentnahme.
*****
2009-12-31
Eindeutiger Standpunkt
Prinzipiell vertreten wir in Sachen „Asyl“ eine recht eindeutige Linie, die auch aus diversen
Beiträgen nachvollzogen werden kann. Das Motto „Jedem Österreicher seinen Asylanten“
lehnen wir ab, auch wenn dafür von so manchen linken Links-Blog der hilflose und vergeb-
liche Versuch erfolgt, uns ins rechte Eck zu rücken.
Abschiebung und Flucht
Im Fall Arigona Zogaj sehen wir die Sache „Asyl“ in einem anderen Licht. Die junge
Dame kam als 9-jähriges Mädchen mit ihrer Familie nach Österreich. Nach etlichen
negativen Bescheiden und jahrelangem Hin und Her, wurde die Familie im September
2007 von der Polizei zwecks Abschiebung abgeholt.
Arigona, die sich in ihrem jahrelangen Aufenthalt in Österrreich bestens integriert hatte,
flüchtete und versteckte sich. Der Pfarrer von Ungenach, Josef Friedl, gewährte der da-
mals 15-jährigen Unterschlupf. Für diese Aktion geniesst der Mann unseren vollen
Respekt.
Zivilcourage
Arigonas Vater und ihre vier damals noch minderjährigen Geschwister wurden in den
Kosovo abgeschoben. Die Mutter und sie selbst verblieben in Österreich. Damals wurde
auch ein mordmäßiger Medienrummel veranstaltet, der Österreich in zwei Lager spaltete.
Auf jeden Fall hat Arigona Zivilcourage bewiesen. Auch wenn man ihr Aktionismus mit
ihren rehbraunen Augen und Schmollmund vorwirft, finden wir nichts verwerfliches daran.
Es ist eben ihre Art so zu kämpfen. Auch der Vorwurf den Rechtsstaat zu erpressen, indem
sie ankündigte sich das Leben zu nehmen, ist purer Schwachsinn.
Besser im Drogenmilieu
Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik durch-
zieht.
Vielleicht sollte Arigona auf ihre schulischen Erfolge und ihr angepasstes, ordentliches Leben
verzichten und ins Drogenmilieu wechseln, um bessere Karten zu haben.
Schlechte Verlierer
Vielleicht wäre es so einigen Personen angenehm gewesen, wenn sich Arigona umgebracht
hätte, denn dann hätten sie sich mit dem „Problem“ nicht weiter beschäftigen müssen. Auf
jeden Fall fühlten sich einige „heimatverbundene“ Bürokraten kräftig auf den Schlips getreten.
Diese wollten die Sache nicht auf sich beruhen lassen und agierten munter weiter. Anstatt
einer vollintegrierten 17-jährigen Kosovarin ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren, wurde
weiter an einem Abschiebebescheid gebastelt.
Krone vor Betroffener informiert
Erstaunlich ist es auf jeden Fall, dass die Kronen-Zeitung vor der Deliquentin wusste, dass
der Abschiebebescheid fertig war. Die gestrige Schlagzeile des Familienblattes mit den vielen
Sexanzeigen lautete nämlich: „Sie erhält heute den Bescheid. Arigona Zogaj wird abgeschoben.“
Hier eröffnet sich doch ein Betätigungsfeld für so manchen heimatverbundenen und gesetzes-
treuen Bürokraten. Offensichtlich wurde hier ein bestehendes Gesetz verletzt, nämlich die
unbefugte Weitergabe von amtlichen Schriftstücken.
Keine Sportlerin
Arigona hat einen entscheidenden Nachteil. Sie ist zwar eine gute Schülerin, hat sich bis
dato nichts zu schulden kommen lassen, aber sie betreibt eben keinen Sport. Vielleicht
sollte sie Tischtennis oder Handball spielen lernen. Dann wäre ein humanitäres Aufenthalts-
recht oder gar die österreichische Staatsbürgerschaft nur ein Klacks.
Schmarotzer bevorzugt
Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 17-Jährigen keinen Wert.
Sie soll für eine Gesetzesübertretung ihres Vaters büßen, zu dessen Zeitpunkt sie noch ein
kleines Kind war.
Stauni
2009-11-13
Welche Kosten verursacht ein Asylant?
Nachfolgendes Mail, von dem sich der Samariterbund deutlich distanziert, haben wir von
einem Leser zugesandt bekommen.
Originaltext des erhaltenen E-Mails:
Zum Nachdenken!
BARGELDLEISTUNGEN AN ASYLWERBER IN ÖSTERREICH
(Quelle: Arbeitersamariterbund, Arbeiterkammer):
Essensgeld pro Person (auch Kinder) und Monat: EUR 150,00
Taschengeld pro Person (auch Kinder ) und Monat EUR 40,00
Freizeitaktivitäten pro Person (auch Kinder) und Monat: EUR 10,00
Bekleidungshilfe pro Person und Jahr: EUR 150,00
Schulbedarf pro Kind und Jahr: EUR 200,00
BEISPIEL: Asylwerberfamilie (Eltern mit 3 Kindern, 2 davon Schulpflichtig):
Essensgeld x 5: EUR 750,00
Taschengeld x 5: EUR 200,00
Freizeitaktivitäten x 5: EUR 50,00 pro Monat Bargeldleistung: EUR 1.000,00
dazu Bekleidungshilfe x 5 pro Jahr: EUR 750,00
dazu Schulbedarf x 2 pro Jahr: EUR 400,00
NICHT vom Asylwerber zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung, Fernsehgebühren,
Hygieneartikel (z.B. Windeln, Seife, WC-Papier usw.)
VERGLEICH: einheimische Familie (Vater arbeitslos, Mutter und drei Kinder):
durchschnittliche Arbeitslose: EUR 700,00
Familienbeihilfe x 3: EUR 336,00 pro Monat Bargeldleistung: EUR 1.036,00
Davon zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung, Fernsehgebühren, Essen, Hygiene-
artikel, Kleidung, Schulbedarf etc.
IST DAS NICHT DER WAHNSINN???
Ein Asylwerber bekommt im Monat um EUR 36,00 weniger und muss dafür keine Miete,
Strom, Heizung usw. bezahlen!!!
IRRE ODER!!!
EIN GROSSES DANKE AN UNSERE POLITIKER!!!
UND JETZT HALTE DICH FEST!!!
In den USA kommt ein Asylsuchender auf 13.697 Einwohner!
In Deutschland kommt ein Asylsuchender auf 1.700 Einwohner!!
In Österreich kommt ein Asylsuchender auf 265 Einwohner!!!
Ende des E-Mails
Da wir natürlich nicht alles glauben was uns Leute weismachen wollen, haben wir im
Internet recherchiert und sind dabei auf erstaunliche Ergebnisse gestoßen.
Wir haben nachgerechnet
Wir sind von einem gesunden Asylanten ausgegangen, denn bei einem Behinderteren der
gesonderte Pflege beansprucht, würde der von uns ermittelte Betrag weit überschritten
werden.
Als Quelle haben wir die „RIS-Datenbank“ des Bundeskanzleramtes herangezogen, um
uns nicht eine unkorrekte Berechnung vorwerfen zu lassen.
Kostengünstigste Variante
Gehen wir von der gängigsten Art der Unterbringung aus, wäre dies die organisierte
Unterkunft mit Verpflegung. Dafür sind pro Tag und Person 17,- Euro vorgesehen.
Das Jahr hat 365 Tage, daher belaufen sich die jährlichen Kosten auf 6.205,- Euro.
Das Taschengeld beträgt 40,- Euro pro Person im Monat, daher jährlich 480,- Euro.
Als Bekleidungsgeld erhält ein Asylant im Jahr 150,- Euro. Damit wären wir bei einer
jährlichen Summe von 6.835,- Euro. Das heißt das der betreffende Asylant, dem öster-
reichischen Steuerzahler monatlich mindestens 570,- Euro (exakt 569,58) kostet.
Kosten für Deutschkurse, Überbrückungshilfen etc., haben wir absichtlich nicht in unsere
Berechnung mit einbezogen, um das Minimum nicht zu verfälschen. Also wie gesagt, wir
haben einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro errechnet.
Gutmenschen haben Rechenprobleme
Da ist es doch erstaunlich, wie nachfolgende Organisation ihre Berechnung angestellt hat,
die sie voll Stolz der Sozialhilfe für einen alleinstehenden Österreicher gegenüber stellt.
Tja, bevor diverse Gutmenschen andere an den Pranger stellen, weil es diese mit der Wahr-
heit angeblich nicht so genau nehmen, sollten diese selbst bei der Realität bleiben, denn eine
Differenz von 267,50 im Monat ist nicht unerheblich.
Woher kommen diese Leute?
Im Jänner 2009 beantragten 1.222 Personen Asyl in Österreich. Interessant ist auch, aus
welchen Ländern die Asylwerber kamen. 302 Personen aus der Russischen Föderation (vor-
wiegend Tschetschenen) , 181 Personen aus Afghanistan, 99 Personen aus dem Kosovo, 50
aus Nigeria und man möge aus kaum glauben, 43 Personen aus der Türkei, welche ja angeb-
lich EU-Reife hat. Der Rest der Asylanten kam aus diversen anderen Ländern.
Großteils Wirtschaftsflüchtlinge
Wir behaupten, dass es sich zum größten Teil um Wirtschaftsflüchtlinge und nicht um politisch
oder aus religiösen Gründen verfolgte Personen handelt. Jene Damen und Herren wissen sehr
wohl, dass es sich bei uns weitaus bequemer leben lässt, als in ihren Heimatländern. Außerdem
ist es ja gemütlich, sich ins gemachte Nest zu setzen.
Asoziale Pensionisten?
Ein alleinstehender Mindestpensionist bekommt eine monatliche Pension von 738,- Euro
(netto) ausbezahlt . Unter diesen Pensionisten befinden sich zahlreiche Personen die Öster-
reich nach dem 2.Weltkrieg wieder aufgebaut haben.
Diese Leute müssen sich heute gefallen lassen, dass man sie öffentlich als asozial
bezeichnet. Da ist es doch in der Tat besser als Wirtschaftsflüchtling in Österreich um
Asyl anzusuchen, ohne jemals für den Staat irgendetwas positives vollbracht zu haben.
Die Differenz zur Mindestpension von 168,- Euro nimmt man gerne in Kauf, denn der
Asylant hat auch gegenüber dem Arbeitslosen einen entscheidenden Vorteil. Ihm darf
keine Arbeit vermittelt werden, denn den Asylanten ist das Arbeiten in Österreich verboten.
Stauni
2009-10-19
Ein nicht normaler Beitrag
Es ist normal nicht unser Stil, Beiträge durch Link-Hinweise zu gestalten. Aber in diesem
Fall war es uns leider nicht anders möglich, um nicht den Rahmen unserer Webseite zu
sprengen.
Wir haben jeweils einen kurzen Teil des betreffenden Beitrages kopiert. Den gesamten
Artikel können Sie unter dem angegebenen Link nachlesen.
Unser leicht ironischer Beitrag „Ein grünes Österreich“ vom 15.03.2009, wurde von
Rigardi.org heftigst kritisiert. Das ist auch ihr gutes Recht und nachdem wir in dem folgen-
den Kommentar wörtlich dazu aufgefordert wurden ….
Kommentar von Rigardi.org
\“…statt Klischees wiederkäuen WIE ein blauer Propagandapparat\“
Ich bitte um beachtung der Formulierung. Und die kritisierte Aussage
könnte in der Tat 1:1 von Strache auf einer
x-beliebigen FPÖ-Wahlveranstaltung gebracht worden sein.
Ich warte
immer noch auf unrealistische, grüne Forderungen. Also welche, die
wirklich exisieren und nicht dumme und eben substanzlose Klischees 😉
….Beweise zu erbringen, sind wir dem auch nachgekommen.
Wir sind einige Zeit im Internet „gesurft“ und haben erstaunliches entdeckt.
Gelesen in:
http://www.gruene.at/lesbischwul_trans/zivilpakt/
Grüne Position
Gleichstellung gleichgeschlechtlicher mit verschiedengeschlechtlicher Lebens-
gemeinschaften
Zivilpakt für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare
Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule
langfristig: Reform der Ehe – Abschaffung obsoleter Bestimmungen (wie Kinder zu zeugen
oder die Pflicht zur Mitwirkung am Erwerb)
Unser Kommentar:
Wir ersparen uns hier den „Blah blah“ Standardsatz, „wir haben ja nichts gegen Schwule“,
sondern beziehen Stellung wie wir das sehen.
Ob es gefällt oder nicht, es gibt gewisse Normen die das Zusammenleben regeln.
Als Norm gilt, was vom überwiegenden Teil der Gesellschaft akzeptiert und gelebt wird.
Wenn sich wer außerhalb dieser Norm bewegt und damit niemanden schädigt oder belästigt,
dem sei es sein Privatvergnügen.
Es kann jedoch nicht Sinn der Sache sein, akzeptierte und gelebte Normen, durch jene
Personen aufzuheben.
**********
Gelesen in:
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/feinstaub/830010/index.do
Geländewagen – sogenannte SUV (Sport Utility Vehicle) – sollen aus Städten und dicht
bebauten Ortszentren verbannt werden, wenn es nach den Grünen geht.
Unser Kommentar:
Warum man ein SUV-Verbot fordert ist absolut nicht nachvollziehbar. Es sind dem Gesetz
nach zugelassene Fahrzeuge, die den geforderten Richtlinien entsprechen. Nach den SUV
kommen dann wahrscheinlich die Sportwagen und dann……und so weiter, und so weiter.
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Gelesen in:
http://www.gras.at/index.php?option=com_content&task=view&id=28&Itemid=32
Wir fordern weiterhin offene Grenzen und Bleiberecht für alle!“, betont die GRAS.
Unser Kommentar:
Hier bezieht sogar die „alte Garde“ nicht mehr so ganz unrealistische Stellung. Aber frei
nach dem Motto: „Wen die Alten nicht mehr so wollen, ist sofort Ersatz zur Stelle“,
finden sich sofort grüne Newcomer ein, die weiter fantasieren.
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Gelesen in:
http://www.salzburg.com/nwas/index.php?article=DText/e1d78$*g3g5a2vfej3eo2as&img=
&text=&mode=§ion=thema%20wahl09&channel=thema&sort=#
Außerdem wollen die Grünen den Energieverbrauch der privaten Haushalte durch die
Sanierung der vor 1982 gebauten Häuser senken. Schwaighofer verwies auf einen aktuellen
Rohbericht des Rechnungshofes, wonach Salzburg bei der Sanierungsrate im Vergleich mit
den anderen Bundesländern an letzter Stelle liegt. Und auch gegen den behutsamen Ausbau
der Wasserkraft hätte Schwaighofer nichts einzuwenden. Neue Kraftwerke an der Salzach
lehnt er jedoch ab.
Unser Kommentar:
Soviel zur Energiepolitik. Wer die Forderungen bezahlen soll, wurde leider vergessen
zu erwähnen. Wahrscheinlich die kleinen Häuselbauer.
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Gelesen in:
http://www.amsel-org.info/to/Newsletter_Sep08.htm
Der Film von Florian Opitz zeigt anschaulich, welche Auswüchse Privatisierungen haben
können.
Alles was über Jahrzehnte mit Steuergeldern aufgebaut wurde, wird in ein paar Jahren
zerstört,
für kurzfristige Gewinne von Privatunternehmen, wieder unterstützt durch die Steuer-
zahlerInnen. Clip unter: http://www.amazon.de/gro%C3%9Fe-Ausverkauf-OmU-Florian-
Opitz/dp/B00165U6SY/ref=pd_sbs_d_11
VeranstalterIn: Grüne Akademie mit den Grünen Steiermark
Unser Kommentar:
Ja diese bösen Privatunternehmer. Der linkste Grüne sollte zwischenzeitlich begriffen
haben, dass Marx und Lenin tot sind und das im wahrsten Sinne des Wortes.
Mag sein, das der Kapitalismus nicht die beste Wirtschaftsform ist, aber es gibt
schlechtere, nämlich den Kommunismus.
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Gelesen in:
http://www.gruene.at/frauen/frauenquoten/
Frauen an die Spitze!
Um in allen Bereichen zumindest eine 50%-Quote von Frauen in Spitzenpositionen
zu erreichen und zu sichern, gibt es ein Maßnahmenpaket der Grünen – ein
Aktionsprogramm zur Besetzung der Hälfte der von der Regierung zu
besetzenden Top-Positionen (von der Burgtheaterdirektion bis zum Rechnungs-
hofpräsidium) mit Frauen
Unser Kommentar:
Dann kann man den GRÜNEN, mit ihrem Schlachtruf „Frauen an die Spitze“ nur viel
Erfolg wünschen, falls sie sich vorher nicht aufgelöst haben. Ein Prof. Van der Bellen, „leider“
ein Mann, war jahrelang ein Garant für die Stabilität des grünen Lagers. Nun ist eine Frau
an der Spitze und die GRÜNEN dürfen am eigenen Körper erfahren wie es ist, nach
Quotenregelung zu besetzen.
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Nicht wir waren substanzlos
Soviel zu den teilweise „inhaltlich substanzlosen“ und „unrealistischen“ Forderungen
der Grünen.
Es hätte zu den von uns angeführten grünen Forderungen und Programmen hunderte Hinweise
auf Links gegeben, wir haben aber uns darauf beschränkt, zu jedem Punkt nur einen Hinweis
zu geben.
Liebe Leute von Rigardi.org, wir hoffen Eurem Wunsch nachgekommen zu sein und widmen
diesen Beitrag Euch.
Seit nicht böse oder enttäuscht, wenn es Leute mit einer geringeren liberalen Einstellung gibt.
Sie sind deswegen nicht gleich Rassisten oder Nazis.
So wie wir Eure Meinung akzteptieren hoffen wir, dass Ihr auch unsere Meinung akzeptiert.
Stauni
2009-03-19