Kopten in aller Welt distanzieren sich von antiislamischem Video
Obwohl die koptischen Christen – speziell in den islamischen Ländern keinen leichten Stand
haben und immer wieder Ziel von Gewalttaten werden, distanzieren sich auch diese vom
Mohammed-Video “Innocence of Muslims“.
Beispielsweise hat die koptische Kirche in Ägypten dazu aufgerufen, sich an den Protesten
gegen das Video zu beteiligen. Dies ist einerseits ein Zeichen dafür, dass diese mit dem
Mohammed-Video nichts am Hut haben und andererseits eine Selbstschutzaktion. Denn
viele Christen haben Angst, dass sich die Wut der Muslime am Ende gegen sie und ihre
schlecht geschützten Kirchen richten könnte. Betrachtet man die gewalttätigen Ausschreit-
ungen in etlichen islamischen Ländern, sind diese Bedenken auch nicht von der Hand zu
weisen.
Aber es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht
gefällt. So sagt es zumindest ein altes Sprichwort. Den Wahrheitsgehalt von diesem stellt
nun augenscheinlich „Die Türkische KULTURgemeinde in Österreich“ unter Beweis.
Für morgen wird in Wien zu einer friedlichen Demonstration gegen das antiislamische
Video aufgerufen. Anstatt sich an dieser zu beteiligen und zur Teilnahme zu animieren,
boykottiert „Die Türkische KULTURgemeinde in Österreich“ diese Veranstaltung und verlaut-
barte heute folgendes:
Wir distanzieren uns. Achtung Falle!
Die Türkische KULTURgemeinde in Österreich hat sich von den morgigen Demo mit den
folgenden Worten der Generalsekretärin Melissa Günes distanziert: „Wir distanzieren uns.
Achtung Falle! Türkische KULTURgemeinde distanziert sich von der morgen geplanten
(Samstag, der 22.09.2012) Demonstration in Wien gegen den rassistischen und Islam feind-
lichen Film aus den USA, welcher von einem Ägyptisch-Koptischen Christen organisiert
wurde und mit fragwürdigen Sponsoren auf die Beine gestellt wurde.
Wir rufen alle Moslems und insbesondere aus Türkei stammende Mitbürger auf, hier bei
diesem schmutzigen Spiel nicht mitzumachen. Das ist nämlich eine Falle. Hier ist es das Ziel
das Miteinanderleben in Österreich von beiden radikalen Gruppierungen zu sabotieren. Wir
rufen zur Aufklärung und nicht zur Hetze.
An keinem Dialog mit Andersgläubigen interessiert?
Dieser Aufruf ist in der Tat erstaunlich. Hier wird ohne jeglichen Beweis unterstellt, dass das
Video von einem Ägyptisch-Koptischen Christen organisiert wurde. Jedenfalls ist diese Unter-
stellung mit Sicherheit kein Beitrag zur Aufklärung, sondern ist einer Hetze gleichzusetzen.
Nebenbei sei erwähnt, dass noch vor einigen Tagen das Gerücht im Internet kursierte, dass
angeblich Juden für die Herstellung des Filmes verantwortlich sind. Islamistische Hetzer
sollten sich langsam aber sicher entscheiden, wem sie den Schwarzen Peter zuschieben
wollen.
Interessant ist auch der Aufruf: „Wir rufen alle Moslems und insbesondere aus Türkei stam-
mende Mitbürger auf, hier bei diesem schmutzigen Spiel nicht mitzumachen.“ Es ist mehr
als erstaunlich, eine friedliche Demonstration als schmutziges Spiel zu bezeichnen.
Offenbar ist den Herrschaften bei der „Türkischen KULTURgemeinde in Österreich“ nicht
sehr daran gelegen, dass sich Moslems mit Andersgläubigen an einer Demonstration be-
teiligen, die den Islam in Schutz nimmt. Da könnten ja die selbst geschaffenen Feindbilder
abhandenkommen. Wo Melissa Günes bei einer friedlichen Demonstration für den Islam
eine Falle ortet, wird wohl für immer ihr gut gehütetes Geheimnis bleiben.
*****
2012-09-21
Erstaunliche Argumente der Polizeigewerkschaften
Warum die Polizeigewerkschaften gegen eine öffentlich sichtbare Identifizierungs-Nummer für
Polizist(innen) Sturm laufen ist eigentlich erstaunlich. FPÖ-Nationalrat Werner Herbert – er ist
selbst Polizist – meint, dass dies eine Geringschätzung der Bediensteten darstelle. Dieser
Argumentation können wir nicht folgen und finden diese völlig aus der Luft gegriffen.
SP-Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger meint wiederum, dass eine persönliche Kenn-
zeichnung von Polizisten nicht in Frage käme, denn damit werde der Denunziation von
Beamten Tür und Tor geöffnet. Auch diese Aussage ist für einen logisch denkenden
Menschen nicht nachvollziehbar.
Herbert meint weiters, dass die jetzigen Regelungen vollkommen ausreichend seien und eine
öffentlich zur Schau gestellte persönliche Dienstnummer förmlich zu einer falschen und un-
richtigen Beschwerde einladen würde.
Auf Grund der erstaunlichen Aussagen von Herbert (FPÖ) und Greylinger (SPÖ) könnte man
zur Meinung gelangen, dass die Polizei etwas zu verbergen hätte. Denn wenn jemand einen
Polizisten ungerechtfertigt anschwärzen will, so hat er ohnehin schon immer die Möglichkeit
dazu gehabt.
Denn per Gesetz ist jeder Polizist verpflichtet, seine Dienstnummer bekannt zu geben. So steht
es in der Richtlinienverordnung des Innenministeriums, die das Einschreiten der Polizei regelt.
Außerdem ist der Polizeiwagen mit einem Kennzeichen versehen, welches man sich notieren
kann, falls der Beamte seine Visitenkarte zufällig am Wachzimmer vergessen hat und seine
Dienstnummer nicht auswendig weiß.
Die Pflicht zur Auskunftserteilung der Dienstnummer gilt allerdings nur dann, wenn dadurch
die Erfüllung der Aufgabe des Beamten nicht gefährdet ist. Im Klartext bedeutet das, dass ein
Beamter der beispielsweise in voller Montur bei einer Demonstration im Einsatz ist, kaum
nach seiner Visitenkarte kramen wird.
Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Speziell bei Demonstrationen kann es zu Ausschreitungen
kommen, wo immer wieder Polizisten Übergriffe unterstellt werden. Da muss es doch im
Interesse der Polizeipersonalvertreter liegen, dass man beispielsweise an Hand von Videos
beweisen kann, dass die Anschuldigungen – z.B. gegen den Beamten mit der ID-Nummer
„ABCD“ nicht stimmen.
Und sollte sich der Beamte „ABCD“ tatsächlich eines Übergriffes schuldig gemacht haben, so
muss es doch auch im Interesse der Polizeipersonalvertreter liegen, das schwarze Schaf zu
identifizieren. Damit verhindert man nämlich eine Globalverdächtigung aller einschreitenden
Beamten.
Die Grünen zu diesem Thema
Dass wir mit den Grünen sehr selten einer Meinung sind ist kein Geheimnis, da diese für uns
sehr häufig doppelmoralisch und realitätsfern agieren. Diesmal müssen wir ihnen aber bei-
pflichten. „Eine Kennzeichnungspflicht ist in einem modernen Rechtsstaat ein Muss und
erweitert die Rechte der BürgerInnen“, so der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser.
Die persönliche Kennzeichnung jedes Polizisten und jeder Polizistin hätte einen präventiven
Charakter und könnte im Vorfeld zu einer Deeskalation beitragen. Schwarze Schafe könnten
sich nicht mehr hinter der totalen Anonymität verstecken, womit auch das Vertrauen von
Bürge(innen) in die Polizei gestärkt werden würde.
Ergebnisse andere Länder zeigen wie positiv sich die Kennzeichnungspflicht ausgewirkt hat
und dass die befürchtete Beschwerdeflut ausgeblieben ist. Mit völligem Unverständnis
begegnet Steinhauser den Aussagen der Polizeigewerkschaft. „Die Gewerkschaft macht sich
für die schwarzen Schafe in Uniform stark. Ein Polizist der gesetzeskonform handelt, hat
auch mit einer Nummer auf der Uniform nichts zu befürchten“, so der Justizsprecher der
Grünen abschließend.
*****
2012-09-17
GASTAUTOREN – BEITRAG
Die Aktionsgemeinschaft Unabhängiger & Freiheitlicher hielt eine Kundgebung auf dem
Ballhausplatz abgehalten. Sie kritisiert dabei das neue Sparpaket, welches auch massive
Einschränkungen beim Öffentlichen Dienst und insbesondere bei der Polizei befürchten
lässt.
{besps}auf{/besps}
Ausschnitt aus der Homepage der AUF:
„Die Ankündigung von Mikl-Leitner, die aufgrund permanenten Personalmangels drama-
tisch ausufernden Überstunden bei der Exekutive im Rahmen des Stabilitätspaketes in
Form eines neuen Dienstzeitmodels zu kompensieren, zeigt nicht nur hochgradige Un-
kenntnis über die personellen Zusammenhänge im Innenressort sondern auch die völlige
Verweigerung hinsichtlich der zukünftigen Personalentwicklung bei der Exekutive, so
Herbert, der Bundessprecher der AUF.“
Dies bekräftigte er auch bei der Kundgebung und wurde dabei vom Bundesparteiob-
mann der FPÖ H.C. Strache sowie dem Landesparteiobmann der FPÖ Wien Johann
Gudenus unterstützt, nebst einigen anwesenden Nationalräten sowie rund 100 Kund-
gebungsteilnehmern.
Während der Demo wollte Herbert eine Petition an den Bundeskanzler übergeben um
den Protest gegen das Stabilitätspaketes kund zu tun. Der zufällig vorbeikommende
Staatssekretär Ostermeier lehnte die Übernahme der Petition ab und auch im Bundes-
kanzleramt kam die Botschaft laut Herbert wohl nicht an. Doch die Petition nahm an,
aber den Bundeskanzler bekam er nicht zu Gesicht, sagte Herbert.
Die Innenministerin Mikl-Leitner machte ihr Versprechen wahr und sah bei der Kund-
gebung vorbei um mit den Personalvertretern zu sprechen. Wenngleich sie auch nur
auf die „Arbeitskreise“ im Parlament verwies, doch die Wertschätzung wenigstens vor-
beizukommen wurde ihr positiv angerechnet.
Nach etwa zwei Stunden ging die Kundgebung wie nicht anders zu erwarten bei Exe-
kutivbediensteten friedlich zu Ende.
E. Weber
2012-03-27
GASTAUTOREN – BEITRAG
Zweite Kundgebung gegen Jugendamtswillkür in Wien
Am Montag dem Tag der sozialen Gerechtigkeit, fand in der Innenstadt abermals eine Kund-
gebung zum Thema Jugendamtswillkür statt. Da gerade das Wiener Jugendamt (MA 11)
immer wieder Kinder ohne wirklich stichhaltige Begründung den Eltern wegnimmt, wehren
sich betroffene immer mehr. Man hat sich zur Plattform gegen Jugendamts-willkür zusam-
mengeschlossen und will mit Kundgebungen sowie allgemeiner Aufklärungsarbeit darüber
informieren was sich die MA 11 so leistet.
So auch an diesem Nachmittag, wo man sich am sogenannten „Unieck“ sowie in der
Schottentorpassage versammelte um die Öffentlichkeit aufzurütteln. Dies geschah teil-
weise auf recht drastische weise, da man u.a. Kinderpuppen in einen Käfig sperrte, der
die Wohngemeinschaften und Kinderheime symbolisierte. Denn genau so spielt es sich
nach Insiderinformationen dort auch ab.
{besps}jugendamtdemo{/besps}
Kinder werden massiv in ihrer Bewegungsfreiheit sowie ihrem Handeln und sogar Wissen
eingeschränkt. Der Vergleich zur Haft liegt da nahe, denn auch Freigängern im Justiz-
system ergeht es kaum anders! Darüber hinaus, werden in vielen Fällen die Kinder ein-
fach in Sonderschulen gesteckt, damit man sich offenbar nicht mit Hilfestellung beim
Lernen abplagen muss, dementsprechend gering sind dann die Berufsaussichten für
solche Kinder. Auch in ihrer sozialen Entwicklung werden die Kinder behindert, da man
ihnen dort kaum soziale Kompetenz lernt und sie stattdessen mit ihren Problemen und
Konflikten alleine
lässt!
Dr. Berger, Kinderpsychiater in Wien bemängelte in einer Studie, dass bis in die 1990er
Jahre offenbar die Gewalt in den Österreichischen Kinderheimen in psychischer und phys-
ischer Form gang und gäbe war. So schlimm mag es jetzt nicht mehr sein, doch psych-
isch werden die Kinder immer noch in vielen WGs ziemlich unter Druck gesetzt, wie Insider
berichten.
Ebenso wird verboten (sowohl Eltern als auch dem Kind) über die Vorgänge rund um die
Abnahme des Kindes zu sprechen, ja es wird sogar massiv eingeschränkt in dem man ein-
fach die Besuchskontakte drastisch reduziert und sie unter Kontrolle stellt!?
Die Justiz schaut tatenlos zu, da die Richter schlicht und einfach Großteils schlecht ausge-
bildet sind und / oder unter Druck von Vorgesetzten bzw. dem Jugendamt stehen. Nicht
selten werden Richter nach für das Jugendamt negativ ausgegangenem Urteil abberufen
oder gar entlassen! Auch positiv gestimmte Jugendamtsmitarbeiter werden von den vor-
gesetzten Stellen versetzt oder auch gekündigt, denn eine Zusammenarbeit mit Eltern
und / oder Gericht ist nicht gewünscht, wie Insider berichten.
So macht gerade das Wiener Jugendamt was es will, doch auch in den Bundesländern
sieht es kaum anders aus – wie man ja immer wieder hört. Die Medien stellen auch auf
„Durchzug“ und berichten nur von spektakulären Vorfällen, doch was im täglichen Betrieb
der Jugendämter so geschieht, dass wird wohlweislich verschwiegen. Erst wenn dann mal
wieder „die Kacke am dampfen ist“, dann werden die Medien hellhörig, wie auch u.a. die
FPÖ Wien immer wieder kritisiert.
So waren auch kaum Medienvertreter bei der Demo am Schottentor, sodass auch hier nur
Passanten aufmerksam wurden, doch die breite Öffentlichkeit, von den Missständen in
unserem Jugendwohlfahrtssystem kaum etwas erfährt.
Erich Weber
2012-02-23
Der Willkür der Jugendämter endlich Einhalt gebieten
Die „Plattform Solidarität mit von Jugendamts-Willkür betroffenen Familien” (Kurzform:
“Plattform Willkür Jugendamt“) setzt sich gegen Leid und Unrecht, welches aus willkürlichen
Kindesabnahmen resultiert, ein. Auch wird die am 14.2.2012 von der „Plattform Kinder- und
Jugendhilfegesetz“ erhobene Forderung nach einer Reform des Jugendwohlfahrtgesetzes
begrüßt und unterstützt.
Allerdings gibt man zu bedenken, dass die „Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz“ diese
überfällige Reform nur aus dem Blickwinkel der staatlichen und staatlich geförderten Ein-
richtungen einfordert. Angesichts der immer deutlicher zu Tage tretenden Fehlfunktionen
innerhalb der Jugendwohlfahrt sollte eine solche Reform aber endlich auch die Anliegen
derer berücksichtigen, die sich selbst als Opfer der Fehler dieser Einrichtungen sehen.
Aktuelle Medienberichte und Politiker bestätigen: Die Jugendwohlfahrt arbeitet willkürlich in
privatrechtlicher Rechtsschutzlücke in zahlreichen Fällen mit willkürlichen Fremdunterbring-
ungen. Minderjährige werden von Mitarbeitern der Jugendwohlfahrt plötzlich und unerwartet
aus ihren Familie herausgerissen und monatelang isoliert gehalten.
Die Leidtragenden sind meist die Kinder
Kinder und Familien leiden darunter sehr. De facto haben Betroffene keinen Rechtsschutz,
sondern werden von Gutachter zu Gutachter geschickt. Die Kosten für die Betroffenen der
staatlich beauftragten Gutachten explodieren. Die Plattform Willkür Jugendamt erkennt da-
bei in den Entscheidungen der Gerichte zu Gunsten der Jugendwohlfahrt eine Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes Art 7B-VG.
Interessant dabei ist auch die Kritik aus den „eigenen Reihen“. Selbst der Sprecher der
Sozialarbeiter(innen) in Österreich, Georg Dimitz, weist klar und deutlich darauf hin, dass
ein Jahr der Fremdunterbringung ca. 63.000 bzw. 170 € / Tag kosten, das sind definitiv mehr
als die kompletten Lohnkosten eines ambulant arbeitenden Sozialarbeiters.
Weiters weist Georg Dimitz darauf hin, dass es viel zu viele Kindesabnahmen gibt mit dem
ausdrücklichen Argument der “Gefahr in Verzug”. Dimitz fordert u.a. mehr Unterstützung für
Familien und ambulante Angebote ein. Nur jedes zweite Kind müsse wegen ernstlicher
Gefährdung zu seinem Schutz aufgenommen werden. Bei den übrigen Kindern wolle man
Verhaltensänderungen bei den Eltern und beim Kind erreichen.
Daher fordert die Plattform „Willkür Jugendamt“:
A.) Politische, justizielle und legislative Verantwortung gegen willkürliche Fremdunterbring-
ungen von Minderjährigen durch die Jugendwohlfahrt, erwirkt durch eine Reform und klaren
Richtlinien der staatlichen und halbstaatlichen Jugendwohlfahrtseinrichtungen nach Grund-
sätzen einer rechtsstaatlichen Verwaltung (konkret: Mehrfachfunktion der Jugendämter
stoppen und die saubere Trennung der Aufgaben zwischen den beteiligten Institutionen und
entsprechende Sanktionen beim Fehlverhalten der handelnden Personen einfordern. Situa-
tionsanalyse und Erstellung von Stellungnahmen als primäre Aufgabe der Jugendwohlfahrt
(in Ausübung eines fachkundigen Juristen der Jugendwohlfahrt selbst) mit nachfolgender
Maßnahmenentscheidung durch unter Mitverantwortung des Gerichtes selbst.
B.) Recht der Betroffenen auf Akteneinsicht, Stärkung der Kinderrechte und Mitspracherechts
der Minderjährigen, wobei Armut kein staatlicher Vorwand für Kindesabnahmen sein darf.
C.) Optimierung der Verfahrensdauer, Unterbindung oftmaliger Richterwechsel und Verhinder-
ung richterlicher Verfahrenseinstellung trotz „Gefahr in Verzug“ laut dem Jugendamt. Der weit-
gehend willkürlich gehandhabte Begriff des Kindeswohls, die teilweise offen rechtswidrige
Vorgangsweise und die zunehmend als Strafsanktion gegen kritische Eltern eingesetzten
Kindesabnahmen sind Alarmsignale für eine grundlegende Fehlfunktion der Jugendwohlfahrt.
Aus Protest gegen diese Form der staatlichen Willkür veranstaltet die Plattform Willkür Jugend-
amt daher am 20.2.2012 ab 16:00Uhr bis 19:00 Uhr vor der Universität in Wien eine Demon-
stration zum Schutz der Menschenrechte der Familien. Die Plattform will eine Veränderung
zum Wohle und Schutz der Kinder erreichen und ersucht um Ihre Unterstützung.
Veranstaltungsort:
Schottentor Wien neben Hauptuniversität Wien
Nähere Auskünfte:
Presseteam der Plattform Willkür Jugendamt (Koordination: Martin Goldinger sen.)
oder http://willkuerjugendamt.npage.at
*****
2012-02-19
GASTAUTOREN – BEITRAG
Anonymous demonstrierte gegen die Vorratsdatenspeicherung
Eine Gruppe von Anonymous und anderen Organisationen wie auch die Piratenpartei oder
die Grünen marschierte am Samstag Nachmittag demonstrierend über den Stephansplatz.
Sie wehrten sich gegen eine geplante Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die auch bei
uns im März Gesetz wird. So kann dann die Polizei ohne Gerichtsbeschluss einfach Tele-
fone und Internet kontrollieren!
Etwa 1500 Personen trafen sich am Stock im Eisen Platz und zogen dann zum Parlament.
Teilweise ging es recht laut zu doch friedlich, so wie man es von Anonymous gewöhnt ist!

Nur am Rande lief ein Gerücht über einen Anschlag, der aber so wie es aussieht nicht zur
Ausführung kam. Dem vernehmen nach sollte wohl etwas in Brand gesetzt werden, dass
im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung steht.
Wäre sicher nicht hilfreich für das Anliegen, denn damit würde man gerade dieses Gesetz
legitimieren! So bleibt zu Hoffen, dass es nicht wieder Chaoten gibt, die so wie bei der
Kundgebung gegen den WKR-Ball randalieren oder gar Sachbeschädigungen begehen.
Auch aus journalistischer Sicht ist die Vorratsdatenspeicherung problematisch, denn dann
könnten „unbequeme“ Journalisten jeder Zeit vom Staat kontrolliert werden und dessen
Kontakte ebenso. So ist der freie Journalismus in Österreich gefährdet wie auch das ver-
fassungsmäßige Recht auf Privatsphäre.
So hofft man, dass es zukünftig wirklich diese Überwachung nur im konkretem Verdachts-
fall gegen Kriminelle gibt!
Erich Weber
2012-02-12
GASTAUTOREN – BEITRAG
Das traditionelle Neujahrstreffen der FPÖ in Salzburg, am 21.01.2012
Das Neujahrstreffen fand dieses Jahr im Messezentrum Salzburg statt und wie üblich zu FPÖ
-Veranstaltungen, kündigten sich auch Demonstranten an. So sammelte man sich in einem
nicht leicht zu findenden Grätzel in Salzburg Lehen, welches sich „neue Mitte“ nennt. Auch
wir mussten uns durchfragen bis wir hinfanden, nachdem nicht mal der O–Busfahrer wusste
wo wir hin wollten.
Es sammelten sich zwischen 11:00 & 11:30 vor einer Baustelle, an der früher laut Auskunft
eines Tankstellenpächters das alte Stadion stand die Kundgebungs-TeilnehmerInnen. Unter
einem riesigen Flugdach eines imposanten Baues (Stadtbücherei) war man zunächst vor dem
immer heftiger werdenden Schneefall geschützt. Gleichzeitig begann im Messezentrum das
Neujahrstreffen der FPÖ mit der John Otti Band.

Die Stimmung wurde trotz Eiseskälte und stürmischem Wind immer aufgeheizter, sodass noch
vor dem Abmarsch des Demozuges die Salzburger Polizei Einsatzeinheit einschritt. Denn eine
große Gruppe der ANTIFA war vermummt und gab ziemlich radikale Parolen von sich. Das ver-
suchte die Exekutive abzustellen, was ihr auch großteils gelang, in dem sie die Gruppe präventiv
„einkesselte“ und das Vermummungsverbot durchsetzte, auch wenn dieses schon in Anbetracht
des „Sauwetters“ nicht lange aufrecht blieb.
Die Kundgebung war laut, aber bis zum Messezentrum friedlich, auch wenn man sich von den
Presseleuten ziemlich beobachtet fühlte und den Unmut darüber auch das eine oder andere Mal
lautstark kundtat. So kam es, dass Journalisten von der Polizei befragt wurden, wer sie wären
und für wen sie arbeiteten. Da auch auf Grund des Wetters bei den wenigsten die Pressetätig-
keit klar sichtbar war, war das durchaus legitim.
Am Messezentrum dann beschwerte sich eine Demonstrantin via Soundanlage (Sound LKW) dar-
über, dass sie nicht zum FPÖ Treffen Reingelassen wurde und vom Sicherheitsbeauftragten weg-
geschickt wurde. Besonders störten sie die Worte des Mannes, denn angeblich hat er sie mit den
Worten „solche wie Dich wollen wir hier nicht“ von der Veranstaltung ausgeschlossen. Dies
prangerte die Sprecherin als undemokratisch an. Außerdem prangerte sie an, dass offensichtlich
„Rechtsextreme“ aber in den Saal gelassen wurden. Dies schloss sie daraus, weil angeblich ein
junger Mann der eingelassen wurde eine Jacke mit der Aufschrift „Lanzer“ (eine rechte Pop-
gruppe) trug.
Ein weiterer Redner hatte die Polizei am Kicker, in dem er meinte, dass es wohl Unsinn sei, dass
rund 150 Beamte zwischen den rund 100 Demonstranten und dem Zugang zur Veranstaltung
standen. Das fanden die Beamten sicher nicht so lustig, denn schließlich stürmte es teilweise
heftig und der Schneefall war auch nicht so toll auf dem freien Gelände! Außerdem forderte er
die Polizei auf nach diesen Personen die offenbar nach Meinung der Demoteilnehmer gegen das
Verbotsgesetz verstießen zu Suchen.
Kurz darauf räumte auch die Hälfte der Beamten die erste Sperre um sich aufzuwärmen. Das
nützten die Demonstranten und insbesondere der so genannt „schwarze Block“ der ANTIFA, um
die verbliebene 2. Sperre ansatzweise zu Stürmen.

Die Exekutive reagierte schnell und stützte die Gitter und löste die Versammlung offiziell auf.
Dies stieß auf eher taube Ohren und lautstark versuchte man trotzdem weiter vorzudringen. Da
dies nicht gelang stänkerte man etwas und wurde abermals zur Auflösung der Kundgebung auf-
gefordert.
Widerwillig folgte man dem und begab sich zur nahe gelegenen O – Busstation bzw. zu Fuß zu-
rück in die Innenstadt. Verfolgt von rund 30 Mann der Einsatzeinheit, die erst abzog als der
Großteil der Demonstranten weg war. Einige streiften dann noch mit ihren Fahrzeugen in der
Stadt Salzburg und der Rest zog sich ins Messezentrum bzw. ihre Fahrzeuge zum Aufwärmen
zurück. Man blieb in Bereitschaft vor dem Messezentrum, doch wurde man nicht mehr gebraucht.
Im Veranstaltungssaal ging es hoch her als wir den Saal kurz darauf betraten und froh waren ins
Warme zu kommen. Heinz Christian Strache hielt eine mehr als 1 ½ -stündige Rede, die auf
großen Beifall der Neujahrstreffen-Besucher stieß. War doch der Saal voll und ein Lokalaugen-
schein ergab, dass niemand der Besucher gegen das Verbotsgesetz verstieß. Dies bestätigte mir
auch der Einsatzleiter der Salzburger Polizei, die pflichtgemäß „dem Auftrag“ der Demonstranten
nachkam und Ausschau hielt!
Unter den Besuchern auch zahlreiche FPÖ Bundes und Landespolitiker, u.a. der Klubobmann der
Wiener FPÖ Mag. J. Gudenus, der 3. Nationalratspräsident Dr. Graf sowie Dr. Schnell, Babara
Rosenkranz und Hilmar Kabas.
Gegen 15:00 endete die Rede Straches mit der traditionellen Bundeshymne, zu der er und rund
25 Mitglieder der Jungen FPÖ Rot Weiß-Rote Fahnen sowie FPÖ Fahnen schwangen. Danach gab
H.C. Strache wie immer noch lange Autogramme und sprach mit den Bürgern.
So ging diese Veranstaltung die im Vorfelde auf so viel Widerstand stieß (der Mitinhaber des Mes-
sezentrums die Stadt Salzburg wollte die FP Veranstaltung boykottieren!?) friedlich zu Ende. All
die Befürchtungen, dass es zu Rechtsbrüchen „beider Seiten“ kommen könne waren daher unbe-
gründet!
Erich Weber
2012-01-22
Die FPÖ soll der Blitz beim …….
Auf der impressumlosen Webseite „antifasalzburg.wordpress.com“ scheinen sich so manche
Geisteskinder herumzutummeln.
Screen: antifasalzburg.wordpress.com
Neben einem jeglicher Realität entbehrenden Text, findet sich nachfolgender Banner auf dem
obig angeführten Blog.
Screen: antifasalzburg.wordpress.com
Mit dem im Banner angeführten „K(r)ampfspruch“ – der offenbar von einem Sonderschüler
stammt – rufen diese linken Geisteskinder zu einer antifaschistischen Demonstration gegen
das FPÖ-Neujahrstreffen am 21. Jänner 2012 in Salzburg auf.
Mut kann man nicht kaufen
Nun ist zwar hinlänglich bekannt, dass bei diesen linken Anarcho-Gruppierungen nicht die
geistige Elite Österreichs aufhältig ist, aber eine derart geistige Exhibition fällt unter die Rubrik
„Erstaunlich“. Um nicht zur Verantwortung gezogen werden zu können, verzichtet man auf
dem Gratis-Blog großzügig auf ein Impressum.
Das erinnert uns an so manche Demonstration oder besser gesagt Randale der linkslinken
Geisteskinder. Bis zu den Haarwurzeln vermummt, ziehen sie da Steine werfend durch die
Gegend. Die Vermummung ist kein Kälteschutz sondern dient dazu, nicht erkannt zu werden.
Man könnte ja sonst für seine Handlungen zur Verantwortung gezogen werden.
Zwar zeichnen sich diese linken Anarchos nicht durch Mut zur Verantwortung aus, erhalten
aber in Feigheit die Note „Römisch Eins“. Anstatt sich zu bekennen und einem politischen
Gegner unmaskiert gegenüber zu treten, ** wünschen sie der FPÖ und allen anderen Feind-
(innen) ein beschissenes neues Jahr. (** Textausschnitt aus dem Antifa-Beitrag)
*****
2012-01-02
Gehören Häuser automatisch denen, die darin wohnen?
26 Tage dauerte die illegale Hausbesetzung in der Lindengasse 60, im 7. Wiener Gemeinde-
bezirk. Gestern endete die letzte Frist des Eigentümers Buwog, das rechtswidrig besetzte
Gebäude zu verlassen. Nachdem auch Bemühungen der Stadt Wien gescheitert waren und
26 Personen sich hartnäckig weigerten das Haus zu verlassen, wurde die Räumung gestern
von der Polizei durchgeführt.
Bei der Räumung, die an und für sich friedlich verlief, waren rund 100 Polizeibeamte im
Einsatz. Nach der Räumung kam es jedoch zu einer unangemeldeten Protestdemonstration.
Die rund 120 Demonstranten wurden von der Polizei aufgefordert die Protestkundgebung zu
beenden, kamen jedoch der Aufforderung nicht nach. Daraufhin löste die Polizei die unan-
gemeldete Demonstration auf, wobei es zu vier Festnahmen kam.
Das Haus in der Lindengasse soll abgerissen werden und einem Neubau Platz machen. Die
Buwog will dort Wohnungen errichten. Die Besetzer hingegen wollten in dem Objekt ein
„selbstverwaltendes“ Wohn- und Kulturzentrum einrichten. Interessant ist die Rechtsmein-
ung der Hausbesetzer, die doch tatsächlich den irrigen Standpunkt vertreten: „Das
Häuser jenen gehören, die darin wohnen.“
Das Rechts(un)empfinden eines Grünpolitikers
Gut, was will man schon von linkslinken Anarchisten anderes erwarten. Sie können offen-
bar zwischen „Mein“ und „Dein“ nicht unterscheiden. Von einem Politiker sollte man
allerdings schon erwarten können, dass dieser fremde Eigentumsrechte respektiert. Dass
dem nicht so ist beweist die heutigen Aussage des Menschenrechtssprechers der Grünen
Wien, Klaus Werner-Lobo.
Dieser bezeichnet den gestrigen Polizeieinsatz bei der Räumung des besetzen Hauses als
völlig unangemessen und als eine sinnlose Verschwendung von Steuergeld. Er spricht von
einer völlig überzogenen Maßnahme gegen 30 friedliche Besetzer(innen).
Diese Worte muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die laut Lobo „30 friedlichen
Besetzer(innen)“ sind nichts anderes als Kriminelle. Denn das unbefugte Eindringen in ein
fremdes Gebäude ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Dem Hauseigentümer –
der ohnehin übermäßige Geduld an den Tag legte – blieb gar nichts anderes übrig als sich
an die Polizei zu wenden. Diese hat wiederum völlig zu Recht, das illegal besetzte Haus
geräumt.
Offenbar scheint Klaus Werner-Lobo nicht einmal die Gesetze jenes Landes zu kennen,
in dem er als Politiker (Wiener Gemeinderat) tätig ist. Außerdem lässt seine Aussage
darauf schließen, dass er ein fragwürdiges Verhältnis zu fremden Eigentumsrechten hat.
Der Mann sollte sich einmal mit den Begriffen „Eigentum“ sowie „Mein und Dein“
auseinandersetzen.
Interessant wäre zu wissen wie K. Werner-Lobo reagieren würde, wenn wildfremde Per-
sonen widerrechtlich in seine Wohnung oder sein Haus eindringen und diese(s) besetzen
würden. Wir sind uns absolut sicher, dass er sich an die Polizei wenden würde. Ob er
dann den Polizeieinsatz auch als völlig unangemessen und als eine sinnlose Verschwend-
ung von Steuergeld sehen würde, wenn es um die Wiederherstellung seiner Eigentums-
rechte geht?
*****
2011-11-09
Dschihad-Fahnen und Hass-Botschaften der radikalen
Islamistenpartei Hizb ut-Tahrir vor der syrischen Botschaft
Für Unverständnis sorgt bei der FPÖ-Nationalratsabgeordneten Susanne Winter die Tat-
sache, dass weder vom Innenministerium noch vom Justizministerium bislang zu der
am 9. September in Wien stattgefundene Demonstration der radikalen Islamistenpartei
Hizb ut-Tahrir („Partei der Befreiung“) Stellungnahmen erfolgt sind.
Und das obwohl bei der behördlich genehmigten Veranstaltung vor der syrischen Bot-
schaft die schwarze Kriegsfahne des Propheten Mohammeds geschwenkt wurde und
hunderte islamische Fundamentalisten lautstark zum Ausdruck brachten, ihr Ziel einer
gemeinsamen islamischen Welt („Kalifat“) auf der Grundlage der Scharia auch gewalt-
sam durchsetzen zu wollen.
So heißt es in der Pressemeldung zur Demonstration auf der Internetseite „die-einheit.
org“: „Die von den Kolonialmächten gezogenen Grenzen zwischen den muslimischen
Ländern sind islamrechtlich ungültig und müssen auch aus den Köpfen der Menschen
eliminiert werden. Die Einheit der islamischen Umma ist nicht nur im politischen
Interesse der Völker und eine Frage der geostrategischen Raison, sondern eine
religiöse Pflicht, die mit dem islamischen Überzeugungsfundament untrennbar ver-
bunden ist.“
Vergrößerung mit rechter Maustaste und Grafik anzeigen anklicken.
Screen: „die-einheit.org“
„In Wien scheint es offenbar schon auf der Tagesordnung zu stehen, dass Muslime
ihre radikalen Botschaften ganz unverhohlen an die Bevölkerung bringen dürfen.
Anders ist es nicht zu erklären, dass eine solche Islamistendemo von den zuständigen
Behörden unverfolgt bleibt“, zeigt sich Winter fassungslos.
Die Partei der Befreiung, eine aus der Muslimbruderschaft hervorgegangene Organi-
sation, wird im Nachbarland Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet und ist
seit 2003 durch eine Verfügung des Innenministeriums verboten, das sie sich sowohl
in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht gegen den Gedanken der Völkerverständ-
igung wendet und Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele befürwortet.
*****
2011-09-26
Stuttgart 21
In Stuttgart protestieren seit Wochen, Gegner des umstrittenen Bahnhofsprojekt „Stuttgart
21″. Ob das Projekt wirtschaftlich sinnvoll ist entzieht sich unserer Kenntnis, da wir uns sehr
selten mit Auslandsthemen beschäftigen und uns daher in diese Materie nicht eingelesen
haben.
Einerseits wird der dort ansässigen Bevölkerung ein eiserner Sparkurs verordnet, während
anderseits ein derartiges Mammutprojekt aus dem Boden gestampft werden soll. Die beding-
ungslose Verteidigung von „Stuttgart 21“ durch gewisse Politiker(innen) und Manager lassen
den Schluss zu, dass dort auch millionenschwere Provisionszahlungen über die Bühne lau-
fen sollen.
Jedenfalls gingen zigtausende Bürger auf die Strasse, um gegen das Projekt „Stuttgart 21“
zu demonstrieren. Und das bringt uns zum Thema unseres heutigen Beitrages. Ganz unge-
niert bedienten sich Politiker(innen), des staatlichen Gewaltmonopols der Polizei.
Wer waren die Demonstranten?
Zahlreiche TV-Sender veröffentlichten in dieser Woche Videos, die am Ort des Geschehens
mit Handykameras gedreht wurden. Maskierte Polizisten gingen gegen die Demonstranten
mit Schlagstöcken und Pfeffersprays vor.
Bei den Demonstranten handelte es sich aber nicht um linke Anarchos oder rechte Bomber-
jackenträger, die Pflastersteine oder Brandsätze warfen. Nein, es waren Frauen und Kinder
die in friedlicher Weise ihren Protest gegen das umstrittene Projekt „Stuttgart 21“ kundtaten.
Welche Irre sind dort bei der Polizei?
Da stellt sich natürlich die berechtigte Frage, welche psychotisch gestörten Charaktäre in
diesen Polizeiuniformen stecken. Männer die auf Frauen und Kinder mit Schlagstöcken ein-
prügeln und ihnen Pfeffspray ins Gesicht sprühen, können nicht normal sein, auch wenn sie
eine Jacke tragen auf der die Aufschrift „Polizei“ prangt.
Das machen nicht einmal Türsteher
Türsteher von Tanztempeln geraten hin und wieder in die Schlagzeilen, wenn sie einen be-
trunkenen Randalierer zu hart angefasst haben. Diese haben sich dann auch für ihr über-
mäßiges Verhalten vor Gericht zu verantworten. Uns ist jedoch kein einziger Fall bekannt,
dass diese Security-Leute jemals Frauen und Kinder niedergeprügelt haben, weil diese
einer Tür-Abweisung nicht nachgekommen sind.
Gesichter vorsorglich vermummt
Die Verantwortung vor Gericht bleibt den psychotischen Prügelpolizisten erspart, da diese
vorsorglich ihre Gesichter mit Sturmhauben vermummten und auch keine ID-Nummern auf
ihren Uniformjacken vorhanden waren.
Mit diesem Prügel-Einsatz entarnt sich auch die Lüge, warum Beamte dieser „Rollkomman-
dos“ ihre Gesichter vermummen. Nicht um der Rache von Schwerkriminellen zu entgehen,
sondern nicht von ihren Nachbarn und Bekannten, zu Recht angespuckt und gemobbt zu
werden.
Hoffentlich nicht in Österreich
Es bleibt nur die vage Hoffnung, dass Österreich keine derartig psychotisch gestörten Cha-
raktäre in den Reihen der Polizei-Rollkommandos hat. Wer auf Frauen und Kinder einprü-
gelt gehört in keine Polizeiuniform, sondern ins Gefängnis oder in eine Irrenanstalt. Dies
gilt auch für jene Personen, die solche Befehle erteilen.
*****
2010-10-03
Zitat aus dem Standard
Die Polizei habe die Sicherheit der Teilnehmer wohl nicht mehr gewährleisten können,
meinte die Grünen-Europapolitikerin und langjährige Homosexuellen-Aktivistin, die den
Vorfall bei ihrem Auftritt so schilderte: „Der Gegendemonstrant drängte sich vor und
warf kleine Steine auf mich. Er hat mich aber nicht getroffen.“ Der Mann gehört offen-
bar der rechtsextremen Szene an, er wurde festgenommen.“
Dieses Zitat haben wir der gestrigen Online-Ausgabe des „derstandard“ entnommen. Interes-
sant dass sich die österreichische Grünpolitikerin Ulrike Lunacek so für die Sicherheitsver-
hältnisse in der Slowakei einsetzt, während bei uns die Kriminalität ausufert und just Leute
aus den ehemaligen Ostblockstaaten für diese verantwortlich sind.
Referendum gegen Ostblock-Kriminelle?
Was war der Anlass für den angeblich rechtswidrigen Angriff auf die Grüne Politikerin?
Sie wird doch nicht an einer Kundgebung gegen Kriminaltourismus teilgenommen und
möglicherweise über diesen referiert haben?
Mitnichten, Lunacek hatte an einer Schwulen- und Lesbendemonstration teilgenommen,
welche das Ziel verfolgte, sich für die Homoehe in der Slowakei stark zu machen. Die im
slowakischen Parlament vertretenen Parteien lehnen Gesetzte, welche eine homosexuelle
Ehe ermöglichen würden, ab.
Wer Homosexualität ablehnt ist ein Nazi
Die mitregierende Slowakische Nationalpartei, welche durch eine demokratische Wahl
ebenfalls im slowakischen Parlament vertreten ist, hatte ein Verbot dieser Homosexuellen-
Demonstration gefordert und eine Gegendemonstration angekündigt.
Nun tritt wieder genau jener Punkt ein, den wir bereits etliche Male kritisiert haben. Die Homo-
sexuellen und deren Sympathisanten fordern zwar unentwegt alle mögliche Rechte, sowie
Demonstrationfreiheit ein, wagt aber wer eine Gegendemonstration, weil er nicht derselben
Meinung ist, wird dieser sofort als Nazi oder Rechtsextremist tituliert.
In die selbe Kerbe schlägt natürlich, wie könnte es schon anders sein, Oliver Ritter auf seinem
„Weblog“. Wann begreift der Mann endlich, dass mit der ewigen Nazischiene in Sache Homo-
sexualität kein Blumentopf zu gewinnen ist.

(Screen: www.thinkoutsideyourbox.net)
Würde man sich in Sarkamus üben könnte man durchaus fragen, warum sich Lunacek über
kleine Steine und Eier aufregt. Als Steinewerfer kann man doch immerhin deutscher Vize-
kanzler werden, wie dies der Grüne Joschka Fischer eindeutig bewies.
Besteht die Welt aus lauter Nazis?
Warum wird dieser steinewerfende Eierwerfer als Nazi bezeichnet? Könnte er nicht ein ganz
normaler Mensch sein, dem der aufdringliche Exibithionismus der Homosexuellen einfach
auf den Geist ging.
Unter diesem „Link“ können Sie auf dem Weblog des homosexuellen Grünpolitikers Marco
Schreuder nachlesen, in welchen Ländern Homosexualität legal oder illegal ist. Folgt man
der Behauptung, dass vorwiegend Nazis oder Rechtsextremisten gegen die Homosexualität
sind, müsste die Welt zum größten Teil von diesen Zeitgenossen bewohnt und regiert werden.
*****
2010-05-23
Propaganda-Beitrag
Diesen Beitrag brachte Oliver Ritter vorgestern auf seinem „Blog“. Er versucht den Lesern,
auf eine recht plump provokante Art zu vermitteln, dass es bei der „Anti-WKR-Demo“,
sowie bei der „Bologna-Burns“ zu polizeiliche Übergriffen gekommen sein soll.
http://www.youtube.com/watch?v=QmVpr8Vd-Xc
Von Übergriffen nichts zu sehen
Wir sind nicht Mitglied im Verein „Freunde der Polizei“ und berichten immer wieder kritisch
von Übergriffen des Polizeiapparates. Allerdings Recht muss Recht bleiben und wo nichts ist,
ist eben nichts. Da nützt auch kein Wunschdenken und keine linkslinke Propaganda.
Aber sehen Sie sich das Video selbst an und Sie werden feststellen, dass anfänglich Audio
und Video-Spur, Aufnahmen von herumstehenden Polizisten zeigen. Als dann der angebliche
Übergriff stattgefunden haben soll, gibt es keine Video-Aufnahme mehr.
Lediglich die Tonspur läuft, auf der außer wenig hörbaren Dialogen nichts weiter zu ent-
nehmen ist. Ein solche Tonbandaufnahme kann jeder Volksschüler anfertigen. Wir sind
der Ansicht dass dieses Video, falls man es überhaupt so bezeichnen kann, ein Fake ist.
Die geistige Elite der Zukunft?
Dafür wurde uns Bildmaterial zugesandt, welches nicht gefakt sondern leider traurige Reali-
tät ist. Einige Aktivisten der „Bologna-Burns“ sahen sich veranlasst, dass Parlament mit
Hassparolen zu beschmieren.
Die Ausdrucksweise zeigt vom mangelnden Demokratieverständnis linker Anarchos
Grüne zeigen Polizei an
Dafür zeigten die Grünen wieder einmal, was sie von Recht und Ordnung halten. Laut
der grünen Verfassungssprecherin Musiol, sei der Einsatz der Polizei beim WKR-Ball
rechtswidrig gewesen sein.
Was daran rechtswidrig sein soll, wenn linke Anarchisten von der Polizei gehindert werden
randalierend, prügelnd und Steine werfend durch die Stadt zu ziehen, ist nicht verständlich.
Aber möglicherweise hat der grüne Parlamentarier Öllinger, der an vorderster Front anwesend
war, obwohl er eigentlich der Sitzung im Nationalrat beiwohnen hätte müssen, eine andere
Sicht der Dinge.
Demonstration war illegal
Eventuell hatte Öllinger im Eifer des Gefechts auch vergessen, dass ein Demonstrations-
verbot ausgesprochen wurde und somit diese gewalttätige Anarcho-Kundgebung illegal
war.
Das traurige an der ganzen Angelegenheit ist jedoch, dass die linken Anarchos den rechten
Radaubrüdern, Systemfeindlichkeit und Gewalt vorwerfen. Dabei sind sie selbst um keine
Spur besser und werden erstaunlicher Weise noch von etlichen Grünen moralisch unterstützt.
*****
2010-03-18
Homosexualität evolutionsbedingt nicht normal
Was wir von Homosexualität halten, haben wir in einigen Beiträgen bereits ausführlich
festgehalten. Wir finden das eine gleichgeschlechtliche sexuelle Partnerschaft unter
Menschen, aus evolutionärer Sicht nicht als normal anzusehen ist.
Auch wenn man uns für diese Meinung verdammt, rücken wir nicht von dieser ab und kön-
nen damit leben. Wir fanden es auch erstaunlich, dass Homosexuelle das Recht einer Hoch-
zeit, in Form einer standesamtlichen Trauung einforderten.
Es lebe der kleine Unterschied
Offensichtlich um Ruhe von militanten Vertretern der Homosexuellenszene zu haben, ent-
schlossen sich Politiker dieses Landes den Schwulen die Möglichkeit zu geben, ihre
Lebensgemeinschaft amtlich bestätigen zu lassen.
Gottseidank ging es aber nicht so weit, die Hochzeit eines Heteropaares mit der eines
Schwulenpaares gleichzusetzen. Homosexuelle können ihre Partnerschaft, in einem Art
Festakt am Standesamt eintragen lassen.
Justament-Standpunkt?
Obwohl das Interesse an einer Homo-Ehe in der Steiermark ohnehin gering ist, machen es
die GRÜNEN zu einem Kernthema ihrer Politik. Da der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl,
homosexuellen Paaren ihre Partnerschaftseintragung im Rathaus-Trauungssaal verweigerte,
kam es gestern in Graz zu einer Demonstration, welche von den GRÜNEN organisiert wurde.
Am gestrigen Tag, welcher der erstmögliche Hochzeitstermin im neuen Jahr war, wurden vor
dem Grazer Rathaus Protestnoten und Blumensträußchen verteilt, um auf die Ungleichbehand-
lung aufmerksam zu machen.
Stellt sich die Koalitionsfrage?
Die GRÜNEN denken sogar über eine Beendigung der Koalition mit der ÖVP nach. Für sie ist
die Verweigerung des Zutrittes von repräsentativen Räumlichkeiten für eine Homo-Hochzeit
keine Nebensächlichkeit, sondern ein unhaltbarer Zustand und eine ernste Frage.
Soll die Menschheit aussterben?
Ohne sarkastisch wirken zu wollen keimt bei uns der Verdacht auf, dass den GRÜNEN am
Fortbestand der menschlichen Rasse nicht sehr viel gelegen ist. Sie werden sich jetzt sicher
fragen, wie wir auf diese absurde Idee kommen.
Nun, wenn sich die Hauptanliegen einer politischen Partei in eherner Befürwortung der Ab-
treibung und bedingslosen Einsatz für die Schwulen-Ehe wiederfinden, können wir uns dieser
Gedanken nicht erwehren.
*****
2010-01-03
Fortsetzung zu TEIL 1
Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.
Doch Futterneid ?
Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.
Ungebührliches Benehmen
Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.
Festnahme
Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.
Der Riese Handler
Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.
Minipolizist ?
Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und 65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?
Knast
Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest.
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)
Ohne Munition in den Krieg
Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.
Die UVS-Verhandlung
Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler festgestellt wurden.
Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.
Der ÖWD
Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD), verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.
Der Sack wird zugemacht
Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf 3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.
Der Irrtum
Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden. Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.
Handler queruliert weiter
Also was tat er jetzt ? Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.
Achtung aufs Datum
Haben Sie sich das Datum genau angesehen ? Die Staatsanwaltschaft informiert Handler
zu einem Zeitpunkt wo dieser bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.
Lebensnah
Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
2009-07-08
Kein Veranstalter
Wir haben in unserem Beitrag „Nackte Tatsachen“ Critical Mass als Veranstalter bezeichnet.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=285;nackte-tatsachen&catid=1;erstaunliches
In einigen E-Mails wurden wir darüber aufgeklärt, dass CM kein Veranstalter ist.
Unter Wikipedia steht unter dem Begriff Critical Mass folgender Eintrag:
(Kritische Masse) ist eine international verwendete Aktionsform, bei der sich mehrere nicht
motorisierte Verkehrsteilnehmer scheinbar zufällig und unorganisiert treffen, um mit gemein-
samen und unhierarchischen Protestfahrten durch Innenstädte mit ihrer bloßen Menge und
ihrem konzentrierten Auftreten auf ihre Belange und Rechte gegenüber dem motorisierten
Individualverkehr aufmerksam zu machen. (Quelle: Wikipedia)
Korrekt heisst es Urheber
Allerdings merkt man in Wikipedia auch an, dass es zwar keine zentrale Organisation,
jedoch immer einen Urheber von Aktionen gibt, der via Internet, Plakate, etc. zu Aktionen
aufruft.
Irgendwie logisch, denn wie wüssten sonst die anderen wo gerade etwas geplant ist.
Also wir korrigieren uns, nicht der „Veranstalter“ sondern der Urheber von CM, hatte
am Freitag zur „Raddemonstration“ aufgerufen und die Teilnehmer aufgefordert, nackt
auf dem Fahrrad zu fahren, soferne sie sich dies zutrauen.
Viel Dummheit
Nun, viel Mut gehört offensichtlich nicht dazu nackt auf einem Fahrrad durch halb Wien zu
radeln, aber sicherliche eine gehörige Portion Dummheit.
Wenn man bedenkt das ein Sturz mit dem Drahtesel bereits zu erheblichen Verletzungen
führen kann selbst wenn man angezogen ist, kann sich jeder ausmalen wie ein nackter
Körper aussieht, nachdem er Radiergummi auf dem Asphalt gespielt hat.
Erstaunliche Argumentationen
Diese Dummheit spiegelt sich auch in diversen Argumentationen wieder, welche in einer
Diskussion auf der Webseite von CM unter http://www.criticalmass.at/1633 angeführt
wurden.
Ein User bekritelte das mangelhafte Sicherheitsdenken und merkte an, dass es doch sinnvoll
wäre, auch am Fahrrad einen Schutzhelm und leichte Schutzkleidung zu tragen.
Einige Antworten waren mehr als erstaunlich, welche wir hier wortwörtlich wiedergeben:
Welche boesartigen gesundheitlichen folgen befuerchtest du bei einem laeppischen sturz,
die durschschnittliche alltagskleidung verhindern koennte?
Ich wüsste nicht, warum man gerade bei der CM stürzen sollte, wo das Tempo doch sehr
gemächlich und auch die gefährliche Nähe zu Autos nicht vorhanden ist. Also ist das
“Gefahrenpotenzial” wohl doch eher ein Pseudoargument…
Die Forderung nach Helmpflicht ist derzeit eine Forderung der Autolobby um das Rad-
fahren unattraktiver zu machen.
Wir sollten viel besser das Risiko „Auto“, einschränken, dezimieren und viel langsamer
machen das erst gar keine Unfälle entstehen. Der Helm verhindert keinen Unfall!
Was sagst du zu den Rennfahrern die fast nichts anhaben außer ein Stück Schweiß absor-
bierendes Stück Werbe Kunstfaser die keine Spur schützt. Die fahren aber weit höhere
Geschwindigkeiten. Wir bei der CM fahren max 20 Km/h. Da kann nicht viel passieren.
Das es der Autofahrerlobby relativ egal sein wird, ob ein Radfahrer einen Helm trägt oder
nicht, ist mit Sicherheit anzunehmen. Aber wie schon oft, müssen die dümmsten Argumente
als Ausreden herhalten.
Selbstversuche empfohlen
Derjenige der den Unterschied nicht weis, welche Verletzungsunterschiede es gibt, wenn
man nackt oder angezogen über den Asphalt radiert, sollte es einfach ausprobieren.
Das Helme keine Unfälle verhindern wissen wir auch. Ausserdem wird noch die geringe
Geschwindigkeit von maximal 20 km/h als Argument angeführt, das ja nicht viel passieren
kann.
Demjenigen können wir einen kleinen Test empfehlen. Laufen Sie gemütlich mit zirka 6-8 km/h,
mit ihrem von einem Helm geschützen Kopf gegen eine Hausmauer.
Anschliessend wiederholen Sie den Versuch, allerdings ohne Schutzhelm.
Wir garantieren Ihnen, Sie merken den Unterschied sofort.
Stauni
2009-06-22
Peepshow auf Räder
Für gestern rief Critical Mass, kurz CM genannt, zu einer Radtour der besonderen Art auf.
Fahrbare Peepshow
Foto Quelle: www.oe24.at
Um gegen Behördenwillkür zu demonstieren und die Verletzlichkeit von Radfahrern
aufzuzeigen, veranstaltete CM eine Radtour quer durch Wien.
Das besondere an dieser Tour de Vienna war, dass der Veranstalter die Teilnehmer
ersuchte nackt zu erscheinen, soferne diese sich das zutrauen.
Durch halb Wien
Treffpunkt war der Schwarzenbergplatz, wo zirka 800 Leute an den Start gingen.
Dann ging es vorbei am Museumsquartier über die Neustiftgasse zum Gürtel und
anschliessend zur Donauinsel.
Dort kamen noch zirka 350 Teilnehmer an. Wo der Rest verblieben ist weis kein Mensch,
dabei ging die Fahrt gar nicht durchs Bermudadreieck.
Tour de Nackt
Den Sinn nackt auf einem Fahrrad gegen Behördenwillkür zu demonstrieren können
wir noch nachvollziehen, da diese Veranstaltung sicher Aufmerksamkeit erregt hat.
Allerdings die Argumentation der „Verletzlichkeit von Radfahrern“ ist in unseren
Augen erstaunlich, da CM die Teilnehmer ersuchte, ihren Drahtesel nackt zu fahren.
Würde dem Veranstalter die Verletzlichkeit der Radler wirklich am Herzen gelegen
sein, so hätte er um Helm und Schutzkleidung ersuchen müssen.
Augenscheinlich hat CM zur Verfolgung seiner Ziele, Verletzungungen von Teilnehmern
billigend in Kauf genommen. Ein Sturz mit einem Fahrrad bei dem der Radler komplett
nackt ist, kann schwere gesundheitliche Folgen haben.
Rochtlichtzone
Pikantes Detail am Rande zum schmunzeln. Während es den Damen des leichten Gewerbes
behördlich verboten ist, am Gürtel nackt bzw. in aufreizender Kleidung zu stehen, wurde dies
bei den Naked Bikern von der Behörde geduldet.
Also sehr viel gegen „Behördenwillkür“ war offensichtlich ohnehin nicht zu demonstrieren.
Stauni
2009-06-20