Deutsch warnt vor Oster-Erlass und Stopp Corona-App


Regierung will Bevölkerung faule Ostereier ins Nest legen


Im Windschatten wichtiger Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, die die Bevölkerung mitträgt, will Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka verpflichtend allen Österreicherinnen und Österreichern die Stopp Corona-App vorschreiben – und droht ansonsten mit der Einschränkung der Bewegungsfreiheit: „Eine solche App oder auch ein Corona-Schlüsselanhänger für Menschen, die kein Smartphone besitzen, kann natürlich nur auf freiwilliger Basis angeboten werden. Ansonsten käme es einer elektronischen Fußfessel für alle Österreicherinnen und Österreicher gleich. Auch dieses Vorgehen ist ein schockierender Versuch des Eingriffs in die Freiheitsrechte“, sagt SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch heute, Sonntag, gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.


Deutsch warnt zudem vor dem Oster-Erlass von Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Wenn es am Ostersonntag an der Wohnungstür klingelt, dann muss es nicht der Osterhase sein. Denn die Verordnung ermächtigt die Polizei, auch in Privathaushalten zu schnüffeln. Ein Hohn gegenüber der Bevölkerung, die sich bei den wichtigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung des Corona-Virus ausgesprochen kooperativ verhält“, so Deutsch, und: „Angesichts der dramatischen Zahl von mehr als 560.000 Arbeitslosen ist es jetzt hingegen höchst an der Zeit, dass die Regierung Kurz/Kogler ein breit angelegtes Konjunkturpaket vorbereitet“.


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2020-04-05


Vorgegaukelte Sicherheit


Die Wiedereinführung des Arbeitshauses

wäre als Strafe für Jihadisten angebracht

Die  Forderung  von  ÖVP-Innenministerin Mikl-Leitner nach Fußfesseln und Hausarrest
für potenzielle Terroristen und jene von  SPÖ-Klubobmann Schieder nach einer Melde-
pflicht darf getrost als Scheinaktivität und Alibiaktion bewertet werden.
Die  Vorschläge  sind  sicherheitspolitisch  ein Nullsummenspiel.   Die ÖVP gaukelt der
Bevölkerung  entweder  in  völliger  Ahnungslosigkeit  oder  wider besseres Wissen ein
Mehr an Sicherheit vor.   Die SPÖ ist um nichts besser,  denn Schieders Meldepflicht ist
reine  Augenauswischerei.    Auch  mit  einer   Fußfessel  oder  zwischen  zwei  „Melde-
terminen“  kann  ein  Jihadist  einen  Sprengstoffanschlag  verüben oder  sich selbst in
die Luft sprengen. – .und wenn diesem danach gelüstet, direkt vor oder in einer Polizei-
station.
Man  wird  auf  auf  mehreren  Ebenen ansetzen müssen.   Es ist bereits allgemein be-
kannt,  dass  es  Moscheen und islamische Vereine gibt,  die ein Hot Spot der Radikal-
isierung sind. Radikale islamistische Vereine wären daher aufzulösen und Predigten in
Moscheen  in deutscher Sprache zu halten.  Das Übel ist an der Wurzel zu bekämpfen
und  daher  wäre Aussen- und Integrationsminister Kurz gut beraten,  das Islamgesetz
deutlich nachzuschärfen.
Jihad-Rückkehrer nur zu überwachen,  reicht nicht aus.   Bei wem die Verdachtslage
besteht, dass er sich in irgendeiner Form am Jihad beteiligt hat,  der muss bei seiner
Rückkehr nach Österreich sofort in U-Haft genommen werden.   Ausländische poten-
zielle Terroristen darf man erst gar nicht nach Österreich einreisen lassen. Diese sind
sofort  zurückschieben  und  dafür  braucht  es rigorose Grenzkontrollen,  sowie eine
lückenlose Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.
Wer  sich  nachweislich  am  Jihad beteiligt hat oder derartige terroristische Aktionen
auch  nur  gutheißt,  den  muss  die  volle Härte des Strafgesetzes zu treffen.  Selbst-
ernannten  Gotteskriegern ist die Staatsbürgerschaft auf jeden Fall zu entziehen uns
zwar auch dann,  wenn sie ausschließlich die österreichische Staatsbürgerschaft be-
sitzen.
Und damit diese Schwerverbrecher andere Gefängnisinsassen nicht mit ihren mörder-
ischen  Ideen  infizieren  können,  muss  es  für  solche  Leute  eine eigene Haftanstalt
geben.  Die Wiedereinführung des  Arbeitshauses wäre als  Strafe für Jihadisten ange-
bracht,  denn  tägliche  Schwerstarbeit  könnte  sie  vielleicht  von ihren mörderischen
Gedanken abbringen.
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2015-11-24

Der Frauen(ministerinnen) – Witz


Heinisch-Hosek stilisiert ein Grapscher-Problem hoch

Offenbar  an die künstlich hochgeschaukelte Herrenwitz-Affäre unserer deutschen Nachbarn
(die  haben  wohl  keine  anderen  Probleme)  angelehnt,  welche durch wahltaktisch durch-
schaubaren Gründen ausgelöst wurde, versucht nun die Frauenministerin Gabriele Heinisch-
Hosek (SPÖ), das in Österreich gering  vorhandenes  „Grapscherproblem „ hochzustilisieren.
 
Es ist durchaus richtig, dass es Männer gibt, die sich gegenüber Frauen nicht zu benehmen
wissen.  Frauen dürfen selbstverständlich kein Freiwild sein. Allerdings bedeutet eine nicht
beabsichtigte  oder  zufällige  Berührung ebenso wenig Sexismus,  wie die Bemerkung des
FDP-Politikers  Brüderle,  der  vor  einem Jahr,  zur vorgerückten Stunde an einer Hotelbar
eine  Stern-Journalistin  mit folgenden Worten hofierte:   „Sie könnten auch ein Dirndl aus-
füllen.“  Gemeint war damit das Dekolleté der Dame.
 
Geht  es  nach  dem  Willen  der  Frauenministerin,  soll  zukünftig   „das Begrapschen von
Frauen“  –  also auch zufällige oder nicht in sexueller Absicht durchgeführten Berührungen
kriminalisiert werden. Angesichts der Tatsache, dass ein Mehrfachvergewaltiger mit sechs
Monaten  Fußfessel-Hausarrest  „belohnt“  wurde,  finden wir die Forderung von Heinisch-
Hosek im höchsten Maße erstaunlich.
 
Ferner  würde  die Forderung der Frauenministerin  auch  bedeuten,  dass sich künftig alle
Männer  bei  Flirtversuchen  stets  am  Rande  der Kriminalität bewegen.   Denn wie leicht
könnte  eine  beispielsweise Berührung beim Tanzen,  (un)absichtlich als sexuelle Belästig-
ung ausgelegt werden.
 
Während  bei  einer  Vergewaltigung  meist  Spuren (wie Verletzungen oder DNA) vorhan-
den  sind,  steht beim  „Grapscher-Vorwurf“ Aussage gegen Aussage.   Dadurch wäre der
Abzocke Tür und Tor geöffnet.  Hier könnte die eine oder andere Dame geneigt sein, sich
ein Taschengeld –  in Form einer finanziellen Entschädigung –  verdienen zu wollen.  
 
Was sollen Männer nun in Zukunft machen?   Wir sehen hier eine Marktlücke für Kamera-
brillen. Denn nur eine lückenlose Aufzeichnung jener Zeit, die ein Mann in der Gegenwart
einer Frau verbringt,  kann dessen Unschuld beweisen, falls er fälschlicherweise der sex-
uellen Belästigung beschuldigt wird.
 
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass meist gerade jene Frauen, die von der Natur nicht
so  bevorzugt  wurden  – wobei  Schönheit  immer  im  Auge  des Betrachters liegt  –  die
Sexismuskeule am heftigsten schwingen.
 
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2013-02-01
 

Haftprivilegien für prominente Straftäter


Causa Auer-Welsbach wird bei Justizministerin hinterfragt

„Herr  Auer-Welsbach hat persönlich und mit seinem Unternehmen AvW Invest zahlreichen
Personen  durch  seine  betrügerischen  Handlungen  großen  finanziellen und persönlichen
Schaden zugefügt. Viele Bürgerinnen und Bürger vertrauten – oft auch falsch beraten durch
Banken  und  Finanzberater –  große  Teile  ihres  Ersparten  im guten Glauben Herrn Auer-
Welsbach an und trauten seinen Versprechungen. Für seine Betrügerische Vorgangsweise
wurde  Herr  Auer-Welsbach  wegen  schweren  Betrugs,  Untreue  und Bilanzfälschung im
Jänner 2011  zu  acht Jahren Gefängnis verurteilt.  In letzter Zeit wurde aber der Straftäter,
der seine Haft eigentlich in der Justizanstalt Graz-Karlau absitzen sollte, in Kärnten wieder-
holt in der Öffentlichkeit gesehen“, berichtet FPÖ-NAbg. Martin Strutz.
 
Seit einigen Monaten soll es für den 56-jährigen Hafterleichterungen geben.  Er dürfe das
Gefängnis einmal in Monat ohne Bewachung verlassen, auch über Nacht, schildert Strutz.
„Bereits  nach  wenigen  Monaten  wurde dem prominenten Häftling ein gelockerter Straf-
vollzug zugestanden, bei dem er auch Ausgänge hat. Er muss auch keine Fußfessel tra-
gen,  um  den  Aufenthaltsor   feststellen zu können,  was  in Anbetracht einer möglichen
Fluchtgefahr  mehr  als  zu  hinterfragen ist.   Sollten die Berichte über diesen als extrem
gelockert zu bezeichnenden Strafvollzug stimmen, so ist es ein offener Affront gegen die
Grundsätze des Strafzweckes – und vor allem der Generalprävention.   Der Öffentlichkeit
wird deutlich vermittelt,  dass das tatsächliche Haftübel, welches gemäß der verhängten
Strafhöhe,  in Hinblick auf den angerichteten Schaden,  für angemessen erachtet wurde,
durch  den  geübten  Strafvollzug  zunichte  gemacht  wird“,  äußert FPÖ-Justizsprecher
NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer dazu.
 
Strutz und Fichtenbauer haben bezüglich dieser Haftprivilegien von Herr Auer-Welsbach
eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin gestellt. (Quelle: APA/OTS)
 
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2013-01-31
 

Justizskandal erster Güte


Vergewaltiger darf Fußfessel bald ablegen

Einem  Salzburger Vergewaltiger wurden die übrigen zwei Monaten Arrest mit Fußfessel in
eine Bewährungsstrafe umgewandelt.   Der Mann muss daher nur zwei Drittel seiner sechs-
monatigen Strafe im Hausarrest ableisten, denn abbüßen wäre wohl ein übertriebener Aus-
druck.
 
Damit steht fest, dass der Sexualstraftäter seine Fußfessel in Bälde ablegen darf. Denn wie
bereits  eingangs  erwähnt,  werden  die  übrigen zwei Monate seines Arrestes  in eine Be-
währungsstrafe  umgewandelt.   Nicht  zu  vergessen,  dass  der  Mann  trotz  mehrfacher
Vergewaltigung (einer damals 15-Jährigen)   keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen
musste.
 
Die bedingte vorzeitige Entlassung eines Mannes,  der wegen mehrfacher Vergewaltigung
einer Minderjährigen verurteilt worden ist,  ist ein Skandal erster Güte.  Nachdem der Ver-
gewaltiger  keinen  einzigen  Tag ins Gefängnis musste,  ist mit dieser Entscheidung jetzt
der Gipfel der Opferverhöhnung erreicht.
 
Man  muss  sich das einmal bildlich vorstellen.   Ein Mann wird wegen mehrfacher Verge-
waltigung und sexuellen Missbrauches einer Minderjährigen verurteilt, wobei wir das Wort
Urteil in diesem Fall eher als Freispruch werten.  Nachdem der Vergewaltiger  gerade ein-
mal  vier  Monate  Hausarrest  hinter sich hat,  wird jetzt auch noch der Rest der ohnehin
unverständlich milden Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
 
Ein  derartiges  Vorgehen  der Justiz ist nicht mehr erstaunlich sondern  unglaublich.  Aus
generalpräventiver Sicht ist das ein verheerendes Signal. Dieses könnten Sexualstraftäter
als  Persilschein  ansehen.  Um  dem  entgegenzuwirken  ist  es höchst an der Zeit,  dass
Vergewaltigung  in  Österreich  endlich  als  das behandelt wird,  was es ist,  nämlich ein
schweres Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.
 
Es  hat  zwar  der  eine  Fall  mit  dem anderen nichts zu tun und Ernst Strasser liegt uns
auch  nicht  am Herzen.   Aber wenn ein Politiker wegen Korruption  – obwohl er gar kein
Geld (100.000,- Euro) erhielt und seine Zusagen auch nicht erfüllen konnte –  zu 4 Jahren
unbedingt  mit Ausschluss der Möglichkeit einer Fußfessel verurteilt wird,  ist die erstaun-
liche  Milde  für  einen Mehrfachvergewaltiger,  für  einen  Menschen  mit  gesundem Men-
schenverstand wohl nicht mehr nachvollziehbar.
 
Richter  Olschak begründete das harte Urteil  (nicht rechtskräftig)  gegen Strasser damit,
dass Korruption in Österreich nicht mehr geduldet wird und hofft auf eine abschreckende
Wirkung.  Das finden wir auch nicht falsch,  aber wäre es nicht längst an der Zeit seitens
der  Justiz zu bekunden,  dass auch Vergewaltigungen in Österreich nicht mehr geduldet
werden  und bezüglich dieser Verbrechen Urteile mit abschreckender Wirkung zu fällen?
 
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2013-01-16
 

Keine Fußfessel für Sexualstraftäter


Opferschutz geht vor Täterschutz

Klar  gegen  die  elektronische  Fußfessel  für  Sexualstraftäter  hat  sich  heute  die freiheitliche
Frauensprecherin NAbg. Carmen Gartelgruber ausgesprochen. „Im Sinne der Generalprävention
ist  die  beschlossene  Novelle des Strafvollzugsrechts der völlig falsche Weg“,  so Gartelgruber,
die  dies  heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sabine R. , jenem Vergewaltigung-
sopfer, deren Peiniger mit einer Fußfessel davon gekommen ist, bekräftigte.
 
v.l.n.r.:  Sabine R., Carmen Gartelgruber, Martin Glier
 
„Die Schwere der Strafen für Eigentumsdelikte ist verglichen mit den Strafmaßnahmen für Ver-
gehen  gegen  Leib und Leben viel zu gering“,  betonte Gartelgruber.   In diesem Deliktsbereich
gelte  es  vielmehr  Präventionsmaßnahmen  zu  verstärken  und nicht zu übersehen,  dass die
Opfer  von  Sexualtätern  oft  ein  Leben  lang  mit Angst leben müssten,  so Gartelgruber, die
absolut kein Verständnis dafür aufbringen kann, dass ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraf-
täter, nicht einen Tag seine Strafe im Gefängnis verbüßen muss.
 
„Hier ist die Justizministerin ist gefordert, sich endlich mehr um die Opfer zu kümmern als um
die Täter!“, so Gartelgruber. Gerade im Sexualstrafrecht müsse der Grundsatz lauten: „Opfer-
schutz  geht  vor Täterschutz“.   „Vergewaltiger insbesondere von Behinderten,  Jugendlichen
oder gar Kindern sind in Haft zu halten und nicht mit Vollzugsgeschenken zu belohnen“,
forderte Gartelgruber.
 
Die  bisherigen  Ankündigungen der Justizministerin zum Strafrechtsentwurf ließen allerdings
nicht  viel  erwarten,  habe Karl doch selbst zugegeben,  dass der Aspekt der seelischen Ver-
letzung von den Opfern mit der Gesetzesänderung nicht genug berücksichtigt wurde.
 
Im  speziellen  Fall  von  Sabine R.,  die  den Mut hat aufzustehen und das Unrecht, dass ihr
geschehen ist, aufzuzeigen, sei besonders viel schief gelaufen, so Gartelgruber. Daher habe
die  FPÖ  auch  eine  Parlamentarische Anfrage  mit  112  Fragen an die Justizministerin ge-
stellt.
 
„Die  Antworten  waren  wie  zu  erwarten,  schwammig und unzureichend.   Auf zahlreiche
Fragen  verweist  sie  nur darauf,  dass diese Informationen nur im Wege der Akteneinsicht
erlangt  werden  können“,  zeigte sich Gartelgruber empört.   „Ich habe mir das Urteil ange-
sehen und kann für mich nur feststellen, dieses Urteil viel zu mild. Auch kann ich nicht nach-
vollziehen,  warum  der  Staatsanwalt  in  diesem  Fall keine Berufung eingereicht hat“,  so
Gartelgruber abschliessend.
 
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2013-01-03
 

Möchtegern-Gangster und Rapper wieder aktiv


Die Katze lässt das Mausen nicht

In den Beiträgen….

Fick das Finanzamt

Judenhetze auf Facebook

Wann spielt es bei uns Toulouse?

Wehleidiger Möchtegern-Gangster

Neues vom Möchtegern-Gangster

…. haben  wir  uns mit der Person des Yasser Gowayed beschäftigt.   Mit seinen Beiträgen und
den  Kommentaren  veranstaltete  er einen Streifzug quer durchs Strafgesetzbuch.   Wir haben
uns schon damals gefragt, wie lange sich noch der Rechtsstaat von diesem Mann auf der Nase
herumtanzen und ungestraft bedrohen lässt.
 
Nach  unserer  Beitragsserie  löschte  Gowayed  seinen  Facebook-Account  und es wurde sehr
ruhig um ihn.  Aber bekannter Weise lässt die Katze das Mausen nicht und so wurde er wieder
aktiv.   Auslöser dafür dürfte eine behördliche Ladung gewesen sein.
 
Offenbar  haben  auch  die  zuständigen  Behörden unsere Beiträge gelesen und präsentierten
Gowayed die Rechnung in Form einer  „Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren“.
 
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
 
Diese dürfte  Gowayed,  der übrigens noch bei seinem Vater wohnt, auf den Magen geschlagen
haben.  Anzumerken wäre noch,  dass Yassers Vater Präsident des Islamischen Zentrums Graz
ist.  Aber zurück zum Thema.
 
Yasser  Gowayed zeigt sich über die  Ladung verwundert und ist sich keiner Schuld bewusst.  Auf
Facebook  argumentiert  er damit,  dass in Österreich sogar Sexualtäter mit Fußfesseln versehen
werden.  Dies ist zwar ein extremer Missstand unseres Justizsystems, rechtfertigt allerdings nicht
seine  – ihm  zur  Last  gelegten – Straftaten (siehe Ladung).   Der Ordnung halber merken wir an,
dass für Yasser Gowayed die Unschuldsvermutung gilt.
 
Und sollte Gowayed nicht mehr wissen wie er zu dieser Ladung kommt, dann empfehlen wir ihm
die eingangs erwähnten ERSTAUNLICH-Beiträge zu lesen.   Obwohl er alle belasteten Facebook-
Einträge  gelöscht  hat,  scheint er wieder in alte Verhaltensmuster zurückzufallen.   Er lässt auf
seinem Account Kommentare zu, welche die Behörde wieder auf den Plan rufen müsste.
 
Augenscheinlich  goutiert  Yasser  Gowayed  diese  Kommentare,  denn  sonst müsste er diese
löschen.  Die  technische Möglichkeit dazu besteht ja immerhin.   Nachfolgend präsentieren wir
unserer  Leserschaft einige geistige Ergüsse,  stellvertretend für 57 abgegebene Kommentare
in etwa der gleichen Art..
 
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
Im Schlusskommentar pflichtet Gowayed dem Kommentator A. Spahic sogar bei
 
Wenn es Yasser Gowayed in Österreich nicht gefällt, stellt sich für uns die Frage, warum er die
Gastfreundschaft der Alpenrepublik weiterhin strapaziert?  Leider kann dieser Mann nicht mehr
abgeschoben werden, da er mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
 
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2012-09-30
 

Das Alibi-Maßnahmenpaket der Justizministerin


 Beatrix Karl: Große Ankündigung und nichts dahinter

„Mehr  als  1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil
ihrer  Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen.  Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich diese neue Vollzugsform
sehr  bewährt  habe  und nach Meinung der Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu
den Justizanstalten sei“,  so die Justizministern Beatrix Karl heute bei einer  Pressekonferenz.
Sie wird den Evaluierungsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in den kom-
menden Tagen dem Parlament zukommen lassen.
 
Karl räumt aber ein, dass es sich auch gezeigt habe,  dass es bei einem besonders sensiblen
Bereich Nachschärfungsbedarf gibt,  nämlich bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraf-
täter.  Sie kündigte an,  dass sie dem Parlament ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter vorlegen wird.
 
Dieses  Maßnahmenpaket  der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete Maßnahmen  (wobei wir
hier „konkret“ nicht als positiv verstehen) zur angeblichen Verschärfung der Vergabekriterien
von Fußfesseln an Sexualstraftäter,  dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
 
Erstens: Rechtsbrechern,  die wegen Vergewaltigung,  geschlechtlicher Nötigung, sexuellem
Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person,  sexuellem Missbrauch
von  Unmündigen,  pornographischen  Darstellungen  Minderjähriger  oder  sexuellem Miss-
brauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit
einer Fußfessel ersparen.
 
Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfes-
sel ansuchen.   Und auch nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe kann die Fußfessel
nur nach genauer Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden.
Es  muss  vor  allem gewährleistet sein,  dass der Verurteilte den elektronisch überwachten
Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbst-
bestimmung  oder jene gegen Leib und Leben oder die Freiheit,  die begangen wurden,  um
sich  geschlechtlich  zu  erregen  oder zu befriedigen,  darf die Fußfessel nur dann gewährt
werden, wenn aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Drittens: Möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden:   „Ich werde vorschlagen, sämt-
lichen  Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht
einzuräumen.   Damit geben wir auch den Opfern,  die das wollen, in Zukunft eine Stimme“,
betonte Justizministerin Karl.
 
Viertens: Werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen Kriterien eine Fußfessel zu-
erkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden.  Diese neue Technologie
bietet  die  Möglichkeit  den  Fußfesselträger  permanent zu überwachen und gewisse Orte,
wie etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers – zu sperren.
 

Justizministerin gibt Garantie, die sie nicht hält

„Damit garantieren wir,  dass in Zukunft kein wegen einer derartigen Sexualstraftat Verur-
teilter  mehr  sich  eine  Gefängnisstrafe ersparen kann“,  so die Justizministerin.   Das ist
natürlich völliger Nonsens, was  Beatrix Karl hier von sich gibt. Einerseits posaunt sie groß-
artig  heraus,  dass  sich  kein  Sexualstraftäter mehr eine Gefängnisstrafe ersparen kann,
während  sie  im  selben  4 Punkte- Programm  einräumt,  dass diese Täter nach der Ver-
büßung der halben Haftstrafe die Möglichkeit haben eine Fußfessel zu erhalten.
 
Was  will  die Justizministerin nun eigentlich?   Fußfessel Ja oder Nein.  Ihr 4 Punkte Maß-
nahmenpaket ist für uns eine reine Alibihandlung ganz unter dem Motto: „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“.
 
Erstaunlich ist auch die Argumentation (Zweiter Punkt:)  „Es muss vor allem gewährleistet
sein,  dass  der  Verurteilte  den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen
wird.“   Da müsste sie schon eine Hellseherin sein um das zu garantieren.   Auch fehlt uns
bei Karls  Ankündigungen eine Kritik an den überaus milden Urteilen (geringfügig bedingte
Haftstrafen) gegenüber Kinderporno-Konsumenten.
 
Wie  kann  es  in  einem  Rechtsstaat möglich sein, dass beispielsweise ein Jugendrichter
oder  ein  Lehrer für den Konsum von kinderpornografischen Material derart geringe Strafen
bekommen und weiterhin in Amt und Würden bleiben dürfen. Zu dieser Thematik ließ die
Justizministerin keine Silbe verlautbaren.

 

Keine bedingte Haftstrafen und keine Fußfessel für Sexualstraftäter

Die  anständige  Bevölkerung will keine Sexualstraftäter oder Kinderporno-Konsumenten in
Freiheit sehen und/oder diese eventuell sogar als Nachbar genießen müssen.  Dabei ist es
egal  ob  diese Perversen eine Fußfessel tragen oder mit einer bedingten Haftstrafe davon
gekommen sind.
 
Diese  abartigen  Personen  gehören ins Gefängnis und sollten eine nicht zu geringe Strafe
– unter „normalen“ Häftlingen – absitzen müssen.   Wir haben schon einmal erwähnt, dass
wir  für  die  Einführung  eines  frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter,  insbesondere  Kinderpornographie-Konsumenten wären. Dort sollten  die
vollständigen Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen.  Mit einer solchen Maß-
nahme  würden  nämlich  diese  Perversling  ihres  Lebens  nicht mehr froh werden,  auch
wenn  sie  vor  Gericht  einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten oder
als Belohnung für ihre Tat eine Fußfessel tragen dürfen.
 
Aber  diese  Forderung  wird wohl ein frommer Wunschtraum bleiben,  denn offensichtlich
besteht  seitens  der Justiz  ein gewisser Hang,  Sexualstraftäter und speziell Kinderporno-
Konsumenten mit Samthandschuhen anzufassen.
 
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2012-09-18
 

Rechtskräftig verurteilter Pädophiler arbeitet als Lehrer


Pädophiler Lehrer mit Unterrichtsbefugnis ist unglaublich 

Ein  Lehrer  wurde im Jahre 2006 in Salzburg rechtskräftig zu einer bedingten Haft verurteilt.
Er  hatte  wiederholt Kinderpornos aus dem Internet runtergeladen.  Danach übersiedelte er
beruflich nach Oberösterreich, verschwieg aber seine Verurteilung. Als diese jedoch aufflog,
wurde  er  zuerst  suspendiert und einige Wochen später gekündigt. Das Arbeitsgericht hob
allerdings die Kündigung wieder auf.
 
Die Folge dieses nicht nachvollziehbaren Richterspruches ist es nun, dass der rechtskräftig
verurteilte  Pädophile  seit  Schulbeginn  wieder  als  Lehrer  – in den Fächern Mathematik,
Physik und Chemie –  an eine oberösterreichischen Schule unterrichtet. Angeblich wird der
Lehrer aber nur auf Kinder über 14 Jahre losgelassen.
 
„Wir  werden  sicher dagegen  arbeiten,  wenn wir erfahren,  an welcher Schule der Lehrer
tätig werden soll“, so ein Sprecher des  Landesverbands der Elternvereine. Aber das ist gar
kein  so  einfaches  Unterfangen,  denn  der  Name  und  der  Unterrichtsort des pädophilen
Pädagogen wird geheim gehalten. Außerdem droht der der Mann jedem, der seinen Namen
und seine Neigungen öffentlich macht,  mit sofortiger Klage.
 
Dass  dies als ein unglaublicher Skandal zu werten ist,  wird jedem normaldenkenden Men-
schen einleuchten.  Dass die Unterrichtsbefugnis des Lehrers nur für Kinder über 14 Jahren
gilt, ist dabei  nebensächlich.  Was muss ein Mensch eigentlich getan haben, um für den so
verantwortungsvollen Lehrerberuf als untauglich erkannt zu werden.
 
Ähnlich wie in der jüngsten Fußfessel-Debatte zeigt sich, dass dem Staat auch bei verurteil-
ten  Pädophilen  die Täterrechte wichtiger sind, als der Opferschutz.   Das ist absolut unver-
ständlich und gehört so schnell wie möglich geändert.   Eine Verurteilung wegen Pädophilie
muss ein absoluter Ausschlussgrund für den Lehrerberuf sein und nicht darauf hinauslaufen,
dass die betreffende Person halt nur mehr auf ältere Schüler losgelassen wird.
 
Uns  wundert  aber  eigentlich  gar  nichts  mehr,  denn  erst  kürzlich wurde ein pädophiler
Jugendrichter aus Salzburg, der sich massenhaft Kinderpornos aus dem Internet auf seinen
PC  heruntergeladen  hatte,  zu  lächerlichen  5 Monaten  bedingt  verurteilt.  Der  Mann ist
weiterhin  als  Richter  tätig.   Wir haben über diesen  Vorfall  ausführlich berichtet.   Unser
Fazit ist,  dass ein Pädophiler im Staatsdienst inakzeptabel ist.
 
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2012-09-09
 

Keine Fußfesseln für Sexualstraftäter


Opferschutz muss vor Täterschutz gehen

Der jüngste Vorschlag aus dem Justizministerium, Sexualstraftätern Sperrzonen aufzu-
erlegen  und  dies  mit  GPS zu überwachen,  geht völlig am Kern des Problems vorbei.
Für verurteilte Sexualstraftätern darf es keine Fußfessel geben. In diesem Punkt muss
der Opferschutz ganz klar oberste Priorität haben
 
Der  Vorschlag  von  Justizministerin  Beatrix Karl,  dass  sich Sexualstraftäter mit einer
Fußfessel  de facto  frei bewegen könnten ist eine Verhöhnung der Opfer und ist diesen
nicht zuzumuten. Was nutzt es, wenn das Opfer dem Täter gegenübersteht und irgend-
wo weit weg ein Alarm auslöst wird.
 
Es ist jetzt an der Justizministerin schnellst möglich eine Lösung zu finden.  Sexualstraf-
täter gehören hinter Gitter und das für möglichst lange Zeit. Alle rechtlichen Vorbehalte
sind nichts als Ausweichmanöver und Hinhaltetaktik.
 
Wäre  der  Bundesregierung  an  eine  Lösung  gelegen,  so  wäre eine entsprechende
Gesetzesänderung  noch  im Herbst möglich.   Der Kuschelkurs der Justizministerin mit
Sexualstraftäter erstaunt uns immer wieder aufs Neue.
 
Auch  der neue Vorschlag von Justizministerin Karl reiht sich in die Kette der bisherigen
Ablenkungsmanöver ein. Im Sinne der Opfer ist eine Lösung dringend geboten. Es darf
keine weiteren Fußfesseln statt Haft für Sexualstraftäter geben.
 
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2012-09-05
 

Entflohener Häftling ersticht 72-Jährigen

 

Der Mann hätte nie in Simmering untergebracht werden dürfen

Am  Sonntag  brach  ein mehrfach vorbestrafter Gewalttäter,  der zuletzt vom Landesgericht
Eisenstadt vier Jahre Haft wegen Drogen-Delikten ausgefasst hatte, aus der JVA Simmering
aus.   Seine  Flucht  gelang  ihm,  indem er sich mit zusammengeknoteten Tischtüchern aus
dem zweiten Stock abseilte.
 
Dazu ist anzumerken, dass die JVA Simmering eher für Kleinkriminelle und/oder für Täter,
die  beispielsweise wegen tödlicher Verkehrsunfälle verurteilt wurden,  vorgesehen ist. In
dieser JVA wird auch der gelockerte Vollzug praktiziert.
 
Jedenfalls  wollte  der  entflohene 37-jährige Gewalttäter seine Ex-Freundin aufsuchen und
traf aber nur auf deren Großvater in der Wohnung an.   Der 72-jährige Mann wollte keinen
Kontakt mit seiner Tochter zulassen, worauf es zum Streit gekommen sein dürfte. Im Zuge
des  Streites  stach  der  flüchtige  Häftling auf den Vater seiner Ex-Freundin ein und tötete
diesen (Es gilt die Unschuldsvermutung).
 
Der 37-Jährige hatte nach der Tat die Ex-Freundin angerufen und ihr mitgeteilt, deren Vater
umgebracht zu haben.   Diese alarmierte daraufhin die Polizei. Da man befürchtete,  dass
sich  der Täter  noch  in  der  Wohnung  im  6. Wiener  Gemeindebezirk  aufhalten könnte,
öffnete  die  das  Polizei-Sonderkommando WEGA in  Beisein  der Frau die Wohnung.  In
dieser wurde auch der 72-Jährige erstochen aufgefunden. Der mutmaßliche Täter befindet
sich bereits wieder in Haft und ist offenbar auch geständig.
 

Lascher Umgang der Justiz mit Gewaltverbrechern

Einen  Mann,  der  bereits  mehrfach wegen Gewalt- und Drogendelikten verurteilt wurde,
in  einer  JVA  wie Simmering unterzubringen zeigt auf tragische und dramatische Art und
Weise  den  laschen  Umgang der österreichischen Justiz mit Gewaltverbrechern.  Jeden-
falls kostete dies einem 72-Jährigen das Leben.
 
Dieser  Wahnsinn  reiht  sich  nahtlos  an  den  Skandal  mit der versuchten Fußfessel für
einen  Salzburger Vergewaltiger.  Ist die österreichische Justiz überhaupt noch zu retten?
Strafanstalten  sind  dazu  da  um  potentielle  Opfer  vor  Tätern zu schützen und stellen
keine Durchgehhäuser oder 4-Sterne-Hotels dar.
 
Justizministerin Beatrix Karl möchte, dass rasch geklärt wird, wie es zu diesem Ausbruch
kommen konnte,  um damit die notwendigen Schlüsse ziehen können, um solche Fälle in
Zukunft  zu  vermeiden.  Eine  unabhängige Kommission soll die Flucht untersuchen und
Vorschläge unterbreiten, wie Derartiges in Zukunft verhindert werden kann.
 
Dem  72-jährigen  Mordopfer und seinen Angehörigen nutzt eine Untersuchungskommis-
sion  überhaupt nicht mehr.   Solange die Justizministerin nicht erkennen will,  dass man
Gewaltverbrechern und Sexualstraftätern seitens des Justizsystems keinerlei Zugeständ-
nisse machen darf, werden solche dramatischen Entwicklungen keine Einzelfälle sein.
 
Die Justizministerin wird sich endlich dazu durchringen müssen, die Strafandrohung sowie
die Urteilspraxis und die Haftbestimmungen für Gewaltverbrecher und Sexualstraftäter zu
verschärfen. Ansonsten wird Österreichs Justizsystem auch weiterhin ein Schweizer Käse
mit vielen Löchern bleiben.
 
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2012-08-27
 

Justiz verhöhnt Vergewaltigungsopfer


Wieder ein Sexualstraftäter, der keinen Tag ins Gefängnis muss

Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt.  Ein
wegen  fünffacher  Vergewaltigung  verurteilter Mann,  der ein junges Mädchen mehrmals
brutal vergewaltigt hatte, wurde zu nur zwei Jahren Haft – davon  acht Monate unbedingt –
verurteilt.
 
Das Mädchen wird wohl lebenslang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben.  Und
als wäre das nicht genug, wird diese lächerliche Strafe auch noch reduziert und der feine
Herr darf mit Fußfessel seine Strafe in Freiheit verbringen. Selbst die Bitte des Opfers an
die Justizministerin, doch dem Täter keinesfalls die Fußfessel zu gewähren, nutzte nichts.
 
Während  den  Tätern alle nur erdenklichen Hilfestellungen gewährt werden,  bleiben die
Opfer  mit  ihren  psychischen und physischen Problemen alleine gelassen.  Oft sind jahr-
zehntelange Therapien nötig,  um ein halbwegs normales Leben führen zu können.
 
Die  Täter  können  nach  wenigen  Monaten  freigehen  und  sich  weitere  Opfer  suchen.
Weder die Justiz- noch der Gesundheitsminister scheinen sich an der Opfer-Täter-Umkehr
zu  stoßen.   Der  Gesundheitsminister  sollte  sich  auch  für Verbrechensopfer und deren
Gesundheit  verantwortlich  fühlen  und  sich im Sinne der Betroffenen für die Opfer stark
machen.
 
Leider ist vom Linksideologen  A. Stöger in dieser Hinsicht wenig zu erwarten.   Er agiert
augenscheinlich frei nach dem Zitat von Solschenizyn: „Ein marxistisches System erkennt
man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert!“
 
Aber  noch  bedenklicher  als das Verhalten des Gesundheitsministers,  ist das der Justiz.
Mit  der Genehmigung  einer Fußfessel für einen Vergewaltiger,  findet unverhohlen eine
Verhöhnung des Opfers statt.
 
Aber  was will man sich schon von einer Justiz erwarten,  die  einen  pädophilen Jugend-
richter, der auf seinem PC massenhaft kinderpornografisches Material gehortet hatte, zu
lächerlichen 5 Monaten auf Bewährung verurteilte?   Mit diesem Fast-Freispruch darf der
Mann  in  Amt  und  Würden  bleiben und auch in Zukunft Urteile im Namen der Republik
fällen.
 
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2012-08-22
 

Österreich – Ein Paradies für Pädophile


Lippenbekenntnisse

Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädophilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin
erstaunlich.
Der obige Satz stammt aus unserem Beitrag „Milde für Pädofile“  vom 19.06.2010.   Die
Äußerung der damalige Justizministerin  Bandion-Ortner:  „Außerdem darf es im Bereich
der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.   Das Wohl des Kindes hat Priorität“,
klang schon seinerzeit wie Hohn.
Dass die Justiz offenbar keine glückliche Hand im Umgang mit Kinderschändern hat oder
diese aus welchem Grund auch immer mit Samthandschuhen anfasst,  zeigt ein Beispiel
aus der Vorwoche auf.  Ein verurteilter pädophiler Sexualstraftäter, soll mit elektronischer
Fußfessel in den „Hausarrest“ entlassen werden.
Und dass,  obwohl auch die jetzige  Justizministerin,  Beatrix Karl,  vollmundig erklärte,
gegen Kinderschänder mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen zu wollen.  Für uns
sind die Äußerungen der Damen C. Bandion-Ortner und  B. Karl nicht mehr als Lippen-
bekenntnisse. Das stellt auch nachfolgender Fall eindeutig unter Beweis.

Ein Schandfleck für die Justiz

Ein gestrig gefälltes Urteil im LG Steyr,  schlägt jedoch dem Fass den Boden aus.  Im
Beitrag  „Psychotests für Richter TEIL2“  haben wir über einen Salzburger Richter be-
richtet, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete.
Der Salzburger Jugendrichter, Peter H., ist ein Schandfleck für die ganze Justiz und nicht
würdig dieser zu dienen. Normalerweise gehört dieser Mann aus dem Justizapparat ent-
lassen. Das dürfte der verhandelte Richter nicht so gesehen haben und verurteilte den
Mann zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe.
Erstaunlich ist auch,  dass folgendes als mildernd gewertet wurde.   Der Richter soll sich
während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit
Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom
litt.   Bei diesem Milderungsgrund stellen sich bei jedem normal denkenden Menschen die
Nackenhaare auf.
Mit diesem Urteil, ja man könnte fast geneigt sein  „Freispruch“  dazuzusagen,  darf der
Pädophile seinen Job in der Justiz behalten,  denn Beamte können erst dann entlassen
werden, wenn sie zu mehr als einem Jahr Strafe verurteilt werden.   Angesichts der Tat-
sache, dass für die Anfertigung von kinderpornografischen Material sexueller Missbrauch
an Kindern  begangen wird,  setzen wir  Konsumenten dieses  Bild- und Videomaterials
als Kinderschänder gleich.

Keine ernsthafte Konsequenzen für Pädophile

Das gestrig  gefällte Urteil am LG Steyr kommt  fast einem Freibrief für sexuellen Kindes-
missbrauch gleich.   Es sagt nämlich aus,  dass keine wirklich ernsthaften Konsequenzen
zu erwarten sind, wenn jemand kinderpornografisches  Material zur Befriedigung seiner
Perversität sammelt und konsumiert.
Dieses erstaunlich  milde Urteil ist für uns ein  Justizskandal erster Klasse  und entwertet
so ganz nebenbei, die sicherlich nicht leichte Arbeit der Ermittler.  Ob sich der urteilende
Richter und der schweigsame Staatsanwalt beim Rasieren noch in den Spiegel schauen
können?   Auf eines sind wir jedenfalls noch gespannt, nämlich ab wann der pädophile
Richter wieder im Namen der Republik urteilen wird.
Jedenfalls sehen wir uns in unserer Forderung bestätigt,  dass Richter(innen) in period-
ischen Zeitabständen dahingehend überprüft werden sollten,  ob sie psychisch noch in
der Lage sind das Richteramt auszuüben.  Zum Schluss wollen wir unseren Leser(innen)
empfehlen, auf die Webseite „gegensexuellegewalt“ zu schauen, auf der man sich eben-
falls mit diesem Thema ausführlich befasst.
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2011-11-04
 

Wer fürchtet sich vor Helmut Elsner?

 

Fußfessel für Elsner abgelehnt

Die  Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel  für Helmut Elsner schon
vor  zwei Wochen genehmigt,  weiters sind  auch die  Vorbereitungen für den  Hausarrest
positiv  verlaufen,  ebenso  sind alle  Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
 

Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?

Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch  für einen  elektronisch  überwachten  Hausarrest  infrage käme.  Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.

Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.

Eigenartige Optik in der Causa Elsner

Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich  der Eindruck,  dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz  wird.  Ein Eindruck,  der nicht zuletzt  dadurch entstanden ist,  dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
 
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands  abgelehnt worden sind.  Selbstverständlich ist  Elsner kein  Chorknabe und hat
den  BAWAG-Skandal  zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.

Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich  (also nicht rechtskräftig)  verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
 

Wird es eine lebenslange Strafe?

Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus  Kostengründen schwierig werden,  da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.

Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert,  „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“  zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.

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2010-09-21
 

Todesurteil?


Keine Menschenrechte für Straftäter?

Menschenrechte sollten auch bei Rechtsbrechern nicht mit den Füßen getreten werden.
Dies geschieht zur Zeit ganz offensichtlich inmitten des Rechtsstaates Österreich. Der zur
Zeit prominenteste Häftling Österreichs, Helmut Elsner sitzt bereits seit fast drei Jahre in
U-Haft.

Kinderschänder haben es besser

Nicht das wir besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker Elsner haben, aber dessen Gesund-
heitszustand dürfte sich tatsächlich in einem katastrophalen Zustand befinden. Der Mann
hat niemanden umgebracht und auch keine Kinder mißbraucht. Kinderschänder kommen
bei uns wesentlich günstiger davon.

Warum keine Fußfessel?

Nicht ganz unberechtigt ist der Vorwurf von Elsners Gattin und seinem Anwalt, ob man es
darauf anlege, dass er in der Haft verstirbt. Der Mann ist mittlerweile 74 Jahre alt, schwer
krank und pleite. Was spricht dagegen wenn er mit einer „Fußfessel“ versehen, in Haus-
arrest geschickt wird? Davonlaufen wird er wohl kaum mehr können.

Pechvogel Elsner

Helmut Elsner, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt, hatte einfach nur Pech.
Mitten im Wahlkampf flog der Bawag-Skandal auf und war natürlich sofort hochexplosive
Munition. Von allen Politiker die mit ihm einige Tage vorher noch zu Mittag gegessen haben,
oder sonstige Kontakte pflegten, wurde er wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen.

Der naive Banker

Man muss Herrn Elsner eine gewisse Naivität zusprechen, wenn er geglaubt hat, dass er
durch diese Herrschaft Deckung finden würde. Schon Bismarck sagte, dass man sich in der
Politik hohe Stiefeln anziehen müsse. Der Mann war mit dieser Aussage seiner Zeit weit
voraus.

Wenn man den durch Elsner angeblich verursachten Schaden von 1,8 Milliarden Euro be-

trachtet und ihn mit heutigen Verlusten von Banken vergleicht, deren Verspekulation der
„Wirtschaftskrise“ zugeschrieben wurde, nimmt sich die von Elsner angeblich verur-
sachte Schadenssumme, eher wie ein Ladendiebstahl aus.

Unterstützung statt Gefängnis

Wäre der Skandal nicht mitten im Wahlkampf aufgeflogen, wäre er sicherlich nicht in einer
Gefängniszelle gelandet, sondern  mit dem Finanzminister am runden Tisch gesessen und
hätte um eine staatliche Unterstützung für „seine“ angeschlagene Bank gefeilscht.

Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass eine Vertuschung des Bawagskandals fast ge-

lungen wäre, wenn nicht die zur Bilanzschönung aufgezogene Kredithochschaubahn der
amerikanischen Refco entgleist wäre.

Wie schnellebig die heutige Zeit ist wird dadurch bewiesen, dass sich heute über Milliarden-
spekulationsverluste niemand mehr besonders aufregt und auch keinen Richter auf den Plan
rufen.

  
Man darf aber gespannt sein, ob bei der Hypo-Adria auch mit den selben Maßstäben gemes-
sen werden wird. Wir glauben eher nicht, denn es läuft zur Zeit kein Wahlkampf zur National-
ratswahl.

Profilierer und Streber

Das war in der Wahlkampfzeit etwas anders. Herr Dr. Schüssel wollte sich unbedingt als Ret-
ter der BAWAG profilieren und eröfnete auch demonstrativ unter Blitzlichtgewitter, ein Spar-
buch bei dieser.

Auch war schnell eine Richterin gefunden, der nach höheren Ämtern zumute war. Es wäre

interessant, ob Frau Dr. Bandion-Ortner heute den selben „Ehrgeiz“ an den Tag legen
würde, wenn kein Ministerposten in Aussicht wäre.

Also wie gesagt, Elsner hatte einfach nur Pech. Erstaunlich ist nur warum er den Mund hält,
denn alleine kann er dieses Ding nicht durchgezogen haben. Eventuelle Mittäter werden

aber sicherlich voller Sehnsucht den Tod für den Ex-Banker herbeisehnen. Man weiß ja nie,
ob dieser vielleicht doch noch zu plaudern beginnt.

*****

  
2009-12-11
  

Inhalts-Ende

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