Regierung will Bevölkerung faule Ostereier ins Nest legen
Im Windschatten wichtiger Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, die die Bevölkerung mitträgt, will Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka verpflichtend allen Österreicherinnen und Österreichern die Stopp Corona-App vorschreiben – und droht ansonsten mit der Einschränkung der Bewegungsfreiheit: „Eine solche App oder auch ein Corona-Schlüsselanhänger für Menschen, die kein Smartphone besitzen, kann natürlich nur auf freiwilliger Basis angeboten werden. Ansonsten käme es einer elektronischen Fußfessel für alle Österreicherinnen und Österreicher gleich. Auch dieses Vorgehen ist ein schockierender Versuch des Eingriffs in die Freiheitsrechte“, sagt SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch heute, Sonntag, gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Deutsch warnt zudem vor dem Oster-Erlass von Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Wenn es am Ostersonntag an der Wohnungstür klingelt, dann muss es nicht der Osterhase sein. Denn die Verordnung ermächtigt die Polizei, auch in Privathaushalten zu schnüffeln. Ein Hohn gegenüber der Bevölkerung, die sich bei den wichtigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung des Corona-Virus ausgesprochen kooperativ verhält“, so Deutsch, und: „Angesichts der dramatischen Zahl von mehr als 560.000 Arbeitslosen ist es jetzt hingegen höchst an der Zeit, dass die Regierung Kurz/Kogler ein breit angelegtes Konjunkturpaket vorbereitet“.
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2020-04-05
Die Wiedereinführung des Arbeitshauses
wäre als Strafe für Jihadisten angebracht
Die Forderung von ÖVP-Innenministerin Mikl-Leitner nach Fußfesseln und Hausarrest
für potenzielle Terroristen und jene von SPÖ-Klubobmann Schieder nach einer Melde-
pflicht darf getrost als Scheinaktivität und Alibiaktion bewertet werden.
Die Vorschläge sind sicherheitspolitisch ein Nullsummenspiel. Die ÖVP gaukelt der
Bevölkerung entweder in völliger Ahnungslosigkeit oder wider besseres Wissen ein
Mehr an Sicherheit vor. Die SPÖ ist um nichts besser, denn Schieders Meldepflicht ist
reine Augenauswischerei. Auch mit einer Fußfessel oder zwischen zwei „Melde-
terminen“ kann ein Jihadist einen Sprengstoffanschlag verüben oder sich selbst in
die Luft sprengen. – .und wenn diesem danach gelüstet, direkt vor oder in einer Polizei-
station.
Man wird auf auf mehreren Ebenen ansetzen müssen. Es ist bereits allgemein be-
kannt, dass es Moscheen und islamische Vereine gibt, die ein Hot Spot der Radikal-
isierung sind. Radikale islamistische Vereine wären daher aufzulösen und Predigten in
Moscheen in deutscher Sprache zu halten. Das Übel ist an der Wurzel zu bekämpfen
und daher wäre Aussen- und Integrationsminister Kurz gut beraten, das Islamgesetz
deutlich nachzuschärfen.
Jihad-Rückkehrer nur zu überwachen, reicht nicht aus. Bei wem die Verdachtslage
besteht, dass er sich in irgendeiner Form am Jihad beteiligt hat, der muss bei seiner
Rückkehr nach Österreich sofort in U-Haft genommen werden. Ausländische poten-
zielle Terroristen darf man erst gar nicht nach Österreich einreisen lassen. Diese sind
sofort zurückschieben und dafür braucht es rigorose Grenzkontrollen, sowie eine
lückenlose Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.
Wer sich nachweislich am Jihad beteiligt hat oder derartige terroristische Aktionen
auch nur gutheißt, den muss die volle Härte des Strafgesetzes zu treffen. Selbst-
ernannten Gotteskriegern ist die Staatsbürgerschaft auf jeden Fall zu entziehen uns
zwar auch dann, wenn sie ausschließlich die österreichische Staatsbürgerschaft be-
sitzen.
Und damit diese Schwerverbrecher andere Gefängnisinsassen nicht mit ihren mörder-
ischen Ideen infizieren können, muss es für solche Leute eine eigene Haftanstalt
geben. Die Wiedereinführung des Arbeitshauses wäre als Strafe für Jihadisten ange-
bracht, denn tägliche Schwerstarbeit könnte sie vielleicht von ihren mörderischen
Gedanken abbringen.
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2015-11-24
Heinisch-Hosek stilisiert ein Grapscher-Problem hoch
Offenbar an die künstlich hochgeschaukelte Herrenwitz-Affäre unserer deutschen Nachbarn
(die haben wohl keine anderen Probleme) angelehnt, welche durch wahltaktisch durch-
schaubaren Gründen ausgelöst wurde, versucht nun die Frauenministerin Gabriele Heinisch-
Hosek (SPÖ), das in Österreich gering vorhandenes „Grapscherproblem „ hochzustilisieren.
Es ist durchaus richtig, dass es Männer gibt, die sich gegenüber Frauen nicht zu benehmen
wissen. Frauen dürfen selbstverständlich kein Freiwild sein. Allerdings bedeutet eine nicht
beabsichtigte oder zufällige Berührung ebenso wenig Sexismus, wie die Bemerkung des
FDP-Politikers Brüderle, der vor einem Jahr, zur vorgerückten Stunde an einer Hotelbar
eine Stern-Journalistin mit folgenden Worten hofierte: „Sie könnten auch ein Dirndl aus-
füllen.“ Gemeint war damit das Dekolleté der Dame.
Geht es nach dem Willen der Frauenministerin, soll zukünftig „das Begrapschen von
Frauen“ – also auch zufällige oder nicht in sexueller Absicht durchgeführten Berührungen
kriminalisiert werden. Angesichts der Tatsache, dass ein Mehrfachvergewaltiger mit sechs
Monaten Fußfessel-Hausarrest „belohnt“ wurde, finden wir die Forderung von Heinisch-
Hosek im höchsten Maße erstaunlich.
Ferner würde die Forderung der Frauenministerin auch bedeuten, dass sich künftig alle
Männer bei Flirtversuchen stets am Rande der Kriminalität bewegen. Denn wie leicht
könnte eine beispielsweise Berührung beim Tanzen, (un)absichtlich als sexuelle Belästig-
ung ausgelegt werden.
Während bei einer Vergewaltigung meist Spuren (wie Verletzungen oder DNA) vorhan-
den sind, steht beim „Grapscher-Vorwurf“ Aussage gegen Aussage. Dadurch wäre der
Abzocke Tür und Tor geöffnet. Hier könnte die eine oder andere Dame geneigt sein, sich
ein Taschengeld – in Form einer finanziellen Entschädigung – verdienen zu wollen.
Was sollen Männer nun in Zukunft machen? Wir sehen hier eine Marktlücke für Kamera-
brillen. Denn nur eine lückenlose Aufzeichnung jener Zeit, die ein Mann in der Gegenwart
einer Frau verbringt, kann dessen Unschuld beweisen, falls er fälschlicherweise der sex-
uellen Belästigung beschuldigt wird.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass meist gerade jene Frauen, die von der Natur nicht
so bevorzugt wurden – wobei Schönheit immer im Auge des Betrachters liegt – die
Sexismuskeule am heftigsten schwingen.
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2013-02-01
Causa Auer-Welsbach wird bei Justizministerin hinterfragt
„Herr Auer-Welsbach hat persönlich und mit seinem Unternehmen AvW Invest zahlreichen
Personen durch seine betrügerischen Handlungen großen finanziellen und persönlichen
Schaden zugefügt. Viele Bürgerinnen und Bürger vertrauten – oft auch falsch beraten durch
Banken und Finanzberater – große Teile ihres Ersparten im guten Glauben Herrn Auer-
Welsbach an und trauten seinen Versprechungen. Für seine Betrügerische Vorgangsweise
wurde Herr Auer-Welsbach wegen schweren Betrugs, Untreue und Bilanzfälschung im
Jänner 2011 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. In letzter Zeit wurde aber der Straftäter,
der seine Haft eigentlich in der Justizanstalt Graz-Karlau absitzen sollte, in Kärnten wieder-
holt in der Öffentlichkeit gesehen“, berichtet FPÖ-NAbg. Martin Strutz.
Seit einigen Monaten soll es für den 56-jährigen Hafterleichterungen geben. Er dürfe das
Gefängnis einmal in Monat ohne Bewachung verlassen, auch über Nacht, schildert Strutz.
„Bereits nach wenigen Monaten wurde dem prominenten Häftling ein gelockerter Straf-
vollzug zugestanden, bei dem er auch Ausgänge hat. Er muss auch keine Fußfessel tra-
gen, um den Aufenthaltsor feststellen zu können, was in Anbetracht einer möglichen
Fluchtgefahr mehr als zu hinterfragen ist. Sollten die Berichte über diesen als extrem
gelockert zu bezeichnenden Strafvollzug stimmen, so ist es ein offener Affront gegen die
Grundsätze des Strafzweckes – und vor allem der Generalprävention. Der Öffentlichkeit
wird deutlich vermittelt, dass das tatsächliche Haftübel, welches gemäß der verhängten
Strafhöhe, in Hinblick auf den angerichteten Schaden, für angemessen erachtet wurde,
durch den geübten Strafvollzug zunichte gemacht wird“, äußert FPÖ-Justizsprecher
NAbg. Dr. Peter Fichtenbauer dazu.
Strutz und Fichtenbauer haben bezüglich dieser Haftprivilegien von Herr Auer-Welsbach
eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin gestellt. (Quelle: APA/OTS)
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2013-01-31
Vergewaltiger darf Fußfessel bald ablegen
Einem Salzburger Vergewaltiger wurden die übrigen zwei Monaten Arrest mit Fußfessel in
eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Der Mann muss daher nur zwei Drittel seiner sechs-
monatigen Strafe im Hausarrest ableisten, denn abbüßen wäre wohl ein übertriebener Aus-
druck.
Damit steht fest, dass der Sexualstraftäter seine Fußfessel in Bälde ablegen darf. Denn wie
bereits eingangs erwähnt, werden die übrigen zwei Monate seines Arrestes in eine Be-
währungsstrafe umgewandelt. Nicht zu vergessen, dass der Mann trotz mehrfacher
Vergewaltigung (einer damals 15-Jährigen) keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen
musste.
Die bedingte vorzeitige Entlassung eines Mannes, der wegen mehrfacher Vergewaltigung
einer Minderjährigen verurteilt worden ist, ist ein Skandal erster Güte. Nachdem der Ver-
gewaltiger keinen einzigen Tag ins Gefängnis musste, ist mit dieser Entscheidung jetzt
der Gipfel der Opferverhöhnung erreicht.
Man muss sich das einmal bildlich vorstellen. Ein Mann wird wegen mehrfacher Verge-
waltigung und sexuellen Missbrauches einer Minderjährigen verurteilt, wobei wir das Wort
Urteil in diesem Fall eher als Freispruch werten. Nachdem der Vergewaltiger gerade ein-
mal vier Monate Hausarrest hinter sich hat, wird jetzt auch noch der Rest der ohnehin
unverständlich milden Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Ein derartiges Vorgehen der Justiz ist nicht mehr erstaunlich sondern unglaublich. Aus
generalpräventiver Sicht ist das ein verheerendes Signal. Dieses könnten Sexualstraftäter
als Persilschein ansehen. Um dem entgegenzuwirken ist es höchst an der Zeit, dass
Vergewaltigung in Österreich endlich als das behandelt wird, was es ist, nämlich ein
schweres Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.
Es hat zwar der eine Fall mit dem anderen nichts zu tun und Ernst Strasser liegt uns
auch nicht am Herzen. Aber wenn ein Politiker wegen Korruption – obwohl er gar kein
Geld (100.000,- Euro) erhielt und seine Zusagen auch nicht erfüllen konnte – zu 4 Jahren
unbedingt mit Ausschluss der Möglichkeit einer Fußfessel verurteilt wird, ist die erstaun-
liche Milde für einen Mehrfachvergewaltiger, für einen Menschen mit gesundem Men-
schenverstand wohl nicht mehr nachvollziehbar.
Richter Olschak begründete das harte Urteil (nicht rechtskräftig) gegen Strasser damit,
dass Korruption in Österreich nicht mehr geduldet wird und hofft auf eine abschreckende
Wirkung. Das finden wir auch nicht falsch, aber wäre es nicht längst an der Zeit seitens
der Justiz zu bekunden, dass auch Vergewaltigungen in Österreich nicht mehr geduldet
werden und bezüglich dieser Verbrechen Urteile mit abschreckender Wirkung zu fällen?
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2013-01-16
Opferschutz geht vor Täterschutz
Klar gegen die elektronische Fußfessel für Sexualstraftäter hat sich heute die freiheitliche
Frauensprecherin NAbg. Carmen Gartelgruber ausgesprochen. „Im Sinne der Generalprävention
ist die beschlossene Novelle des Strafvollzugsrechts der völlig falsche Weg“, so Gartelgruber,
die dies heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Sabine R. , jenem Vergewaltigung-
sopfer, deren Peiniger mit einer Fußfessel davon gekommen ist, bekräftigte.
v.l.n.r.: Sabine R., Carmen Gartelgruber, Martin Glier
„Die Schwere der Strafen für Eigentumsdelikte ist verglichen mit den Strafmaßnahmen für Ver-
gehen gegen Leib und Leben viel zu gering“, betonte Gartelgruber. In diesem Deliktsbereich
gelte es vielmehr Präventionsmaßnahmen zu verstärken und nicht zu übersehen, dass die
Opfer von Sexualtätern oft ein Leben lang mit Angst leben müssten, so Gartelgruber, die
absolut kein Verständnis dafür aufbringen kann, dass ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraf-
täter, nicht einen Tag seine Strafe im Gefängnis verbüßen muss.
„Hier ist die Justizministerin ist gefordert, sich endlich mehr um die Opfer zu kümmern als um
die Täter!“, so Gartelgruber. Gerade im Sexualstrafrecht müsse der Grundsatz lauten: „Opfer-
schutz geht vor Täterschutz“. „Vergewaltiger insbesondere von Behinderten, Jugendlichen
oder gar Kindern sind in Haft zu halten und nicht mit Vollzugsgeschenken zu belohnen“,
forderte Gartelgruber.
Die bisherigen Ankündigungen der Justizministerin zum Strafrechtsentwurf ließen allerdings
nicht viel erwarten, habe Karl doch selbst zugegeben, dass der Aspekt der seelischen Ver-
letzung von den Opfern mit der Gesetzesänderung nicht genug berücksichtigt wurde.
Im speziellen Fall von Sabine R., die den Mut hat aufzustehen und das Unrecht, dass ihr
geschehen ist, aufzuzeigen, sei besonders viel schief gelaufen, so Gartelgruber. Daher habe
die FPÖ auch eine Parlamentarische Anfrage mit 112 Fragen an die Justizministerin ge-
stellt.
„Die Antworten waren wie zu erwarten, schwammig und unzureichend. Auf zahlreiche
Fragen verweist sie nur darauf, dass diese Informationen nur im Wege der Akteneinsicht
erlangt werden können“, zeigte sich Gartelgruber empört. „Ich habe mir das Urteil ange-
sehen und kann für mich nur feststellen, dieses Urteil viel zu mild. Auch kann ich nicht nach-
vollziehen, warum der Staatsanwalt in diesem Fall keine Berufung eingereicht hat“, so
Gartelgruber abschliessend.
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2013-01-03
Die Katze lässt das Mausen nicht
In den Beiträgen….
…. haben wir uns mit der Person des Yasser Gowayed beschäftigt. Mit seinen Beiträgen und
den Kommentaren veranstaltete er einen Streifzug quer durchs Strafgesetzbuch. Wir haben
uns schon damals gefragt, wie lange sich noch der Rechtsstaat von diesem Mann auf der Nase
herumtanzen und ungestraft bedrohen lässt.
Nach unserer Beitragsserie löschte Gowayed seinen Facebook-Account und es wurde sehr
ruhig um ihn. Aber bekannter Weise lässt die Katze das Mausen nicht und so wurde er wieder
aktiv. Auslöser dafür dürfte eine behördliche Ladung gewesen sein.
Offenbar haben auch die zuständigen Behörden unsere Beiträge gelesen und präsentierten
Gowayed die Rechnung in Form einer „Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren“.
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
Diese dürfte Gowayed, der übrigens noch bei seinem Vater wohnt, auf den Magen geschlagen
haben. Anzumerken wäre noch, dass Yassers Vater Präsident des Islamischen Zentrums Graz
ist. Aber zurück zum Thema.
Yasser Gowayed zeigt sich über die Ladung verwundert und ist sich keiner Schuld bewusst. Auf
Facebook argumentiert er damit, dass in Österreich sogar Sexualtäter mit Fußfesseln versehen
werden. Dies ist zwar ein extremer Missstand unseres Justizsystems, rechtfertigt allerdings nicht
seine – ihm zur Last gelegten – Straftaten (siehe Ladung). Der Ordnung halber merken wir an,
dass für Yasser Gowayed die Unschuldsvermutung gilt.
Und sollte Gowayed nicht mehr wissen wie er zu dieser Ladung kommt, dann empfehlen wir ihm
die eingangs erwähnten ERSTAUNLICH-Beiträge zu lesen. Obwohl er alle belasteten Facebook-
Einträge gelöscht hat, scheint er wieder in alte Verhaltensmuster zurückzufallen. Er lässt auf
seinem Account Kommentare zu, welche die Behörde wieder auf den Plan rufen müsste.
Augenscheinlich goutiert Yasser Gowayed diese Kommentare, denn sonst müsste er diese
löschen. Die technische Möglichkeit dazu besteht ja immerhin. Nachfolgend präsentieren wir
unserer Leserschaft einige geistige Ergüsse, stellvertretend für 57 abgegebene Kommentare
in etwa der gleichen Art..
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
Im Schlusskommentar pflichtet Gowayed dem Kommentator A. Spahic sogar bei
Wenn es Yasser Gowayed in Österreich nicht gefällt, stellt sich für uns die Frage, warum er die
Gastfreundschaft der Alpenrepublik weiterhin strapaziert? Leider kann dieser Mann nicht mehr
abgeschoben werden, da er mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
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2012-09-30
Beatrix Karl: Große Ankündigung und nichts dahinter
„Mehr als 1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil
ihrer Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen. Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich diese neue Vollzugsform
sehr bewährt habe und nach Meinung der Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu
den Justizanstalten sei“, so die Justizministern Beatrix Karl heute bei einer Pressekonferenz.
Sie wird den Evaluierungsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in den kom-
menden Tagen dem Parlament zukommen lassen.
Karl räumt aber ein, dass es sich auch gezeigt habe, dass es bei einem besonders sensiblen
Bereich Nachschärfungsbedarf gibt, nämlich bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraf-
täter. Sie kündigte an, dass sie dem Parlament ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter vorlegen wird.
Dieses Maßnahmenpaket der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete Maßnahmen (wobei wir
hier „konkret“ nicht als positiv verstehen) zur angeblichen Verschärfung der Vergabekriterien
von Fußfesseln an Sexualstraftäter, dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
Erstens: Rechtsbrechern, die wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem
Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, sexuellem Missbrauch
von Unmündigen, pornographischen Darstellungen Minderjähriger oder sexuellem Miss-
brauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit
einer Fußfessel ersparen.
Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfes-
sel ansuchen. Und auch nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe kann die Fußfessel
nur nach genauer Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden.
Es muss vor allem gewährleistet sein, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten
Hausarrest nicht missbrauchen wird.
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbst-
bestimmung oder jene gegen Leib und Leben oder die Freiheit, die begangen wurden, um
sich geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, darf die Fußfessel nur dann gewährt
werden, wenn aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
Drittens: Möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden: „Ich werde vorschlagen, sämt-
lichen Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht
einzuräumen. Damit geben wir auch den Opfern, die das wollen, in Zukunft eine Stimme“,
betonte Justizministerin Karl.
Viertens: Werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen Kriterien eine Fußfessel zu-
erkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden. Diese neue Technologie
bietet die Möglichkeit den Fußfesselträger permanent zu überwachen und gewisse Orte,
wie etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers – zu sperren.
Justizministerin gibt Garantie, die sie nicht hält
„Damit garantieren wir, dass in Zukunft kein wegen einer derartigen Sexualstraftat Verur-
teilter mehr sich eine Gefängnisstrafe ersparen kann“, so die Justizministerin. Das ist
natürlich völliger Nonsens, was Beatrix Karl hier von sich gibt. Einerseits posaunt sie groß-
artig heraus, dass sich kein Sexualstraftäter mehr eine Gefängnisstrafe ersparen kann,
während sie im selben 4 Punkte- Programm einräumt, dass diese Täter nach der Ver-
büßung der halben Haftstrafe die Möglichkeit haben eine Fußfessel zu erhalten.
Was will die Justizministerin nun eigentlich? Fußfessel Ja oder Nein. Ihr 4 Punkte Maß-
nahmenpaket ist für uns eine reine Alibihandlung ganz unter dem Motto: „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“.
Erstaunlich ist auch die Argumentation (Zweiter Punkt:) „Es muss vor allem gewährleistet
sein, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen
wird.“ Da müsste sie schon eine Hellseherin sein um das zu garantieren. Auch fehlt uns
bei Karls Ankündigungen eine Kritik an den überaus milden Urteilen (geringfügig bedingte
Haftstrafen) gegenüber Kinderporno-Konsumenten.
Wie kann es in einem Rechtsstaat möglich sein, dass beispielsweise ein Jugendrichter
oder ein Lehrer für den Konsum von kinderpornografischen Material derart geringe Strafen
bekommen und weiterhin in Amt und Würden bleiben dürfen. Zu dieser Thematik ließ die
Justizministerin keine Silbe verlautbaren.
Keine bedingte Haftstrafen und keine Fußfessel für Sexualstraftäter
Die anständige Bevölkerung will keine Sexualstraftäter oder Kinderporno-Konsumenten in
Freiheit sehen und/oder diese eventuell sogar als Nachbar genießen müssen. Dabei ist es
egal ob diese Perversen eine Fußfessel tragen oder mit einer bedingten Haftstrafe davon
gekommen sind.
Diese abartigen Personen gehören ins Gefängnis und sollten eine nicht zu geringe Strafe
– unter „normalen“ Häftlingen – absitzen müssen. Wir haben schon einmal erwähnt, dass
wir für die Einführung eines frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter, insbesondere Kinderpornographie-Konsumenten wären. Dort sollten die
vollständigen Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen. Mit einer solchen Maß-
nahme würden nämlich diese Perversling ihres Lebens nicht mehr froh werden, auch
wenn sie vor Gericht einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten oder
als Belohnung für ihre Tat eine Fußfessel tragen dürfen.
Aber diese Forderung wird wohl ein frommer Wunschtraum bleiben, denn offensichtlich
besteht seitens der Justiz ein gewisser Hang, Sexualstraftäter und speziell Kinderporno-
Konsumenten mit Samthandschuhen anzufassen.
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2012-09-18
Pädophiler Lehrer mit Unterrichtsbefugnis ist unglaublich
Ein Lehrer wurde im Jahre 2006 in Salzburg rechtskräftig zu einer bedingten Haft verurteilt.
Er hatte wiederholt Kinderpornos aus dem Internet runtergeladen. Danach übersiedelte er
beruflich nach Oberösterreich, verschwieg aber seine Verurteilung. Als diese jedoch aufflog,
wurde er zuerst suspendiert und einige Wochen später gekündigt. Das Arbeitsgericht hob
allerdings die Kündigung wieder auf.
Die Folge dieses nicht nachvollziehbaren Richterspruches ist es nun, dass der rechtskräftig
verurteilte Pädophile seit Schulbeginn wieder als Lehrer – in den Fächern Mathematik,
Physik und Chemie – an eine oberösterreichischen Schule unterrichtet. Angeblich wird der
Lehrer aber nur auf Kinder über 14 Jahre losgelassen.
„Wir werden sicher dagegen arbeiten, wenn wir erfahren, an welcher Schule der Lehrer
tätig werden soll“, so ein Sprecher des Landesverbands der Elternvereine. Aber das ist gar
kein so einfaches Unterfangen, denn der Name und der Unterrichtsort des pädophilen
Pädagogen wird geheim gehalten. Außerdem droht der der Mann jedem, der seinen Namen
und seine Neigungen öffentlich macht, mit sofortiger Klage.
Dass dies als ein unglaublicher Skandal zu werten ist, wird jedem normaldenkenden Men-
schen einleuchten. Dass die Unterrichtsbefugnis des Lehrers nur für Kinder über 14 Jahren
gilt, ist dabei nebensächlich. Was muss ein Mensch eigentlich getan haben, um für den so
verantwortungsvollen Lehrerberuf als untauglich erkannt zu werden.
Ähnlich wie in der jüngsten Fußfessel-Debatte zeigt sich, dass dem Staat auch bei verurteil-
ten Pädophilen die Täterrechte wichtiger sind, als der Opferschutz. Das ist absolut unver-
ständlich und gehört so schnell wie möglich geändert. Eine Verurteilung wegen Pädophilie
muss ein absoluter Ausschlussgrund für den Lehrerberuf sein und nicht darauf hinauslaufen,
dass die betreffende Person halt nur mehr auf ältere Schüler losgelassen wird.
Uns wundert aber eigentlich gar nichts mehr, denn erst kürzlich wurde ein pädophiler
Jugendrichter aus Salzburg, der sich massenhaft Kinderpornos aus dem Internet auf seinen
PC heruntergeladen hatte, zu lächerlichen 5 Monaten bedingt verurteilt. Der Mann ist
weiterhin als Richter tätig. Wir haben über diesen Vorfall ausführlich berichtet. Unser
Fazit ist, dass ein Pädophiler im Staatsdienst inakzeptabel ist.
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2012-09-09
Opferschutz muss vor Täterschutz gehen
Der jüngste Vorschlag aus dem Justizministerium, Sexualstraftätern Sperrzonen aufzu-
erlegen und dies mit GPS zu überwachen, geht völlig am Kern des Problems vorbei.
Für verurteilte Sexualstraftätern darf es keine Fußfessel geben. In diesem Punkt muss
der Opferschutz ganz klar oberste Priorität haben
Der Vorschlag von Justizministerin Beatrix Karl, dass sich Sexualstraftäter mit einer
Fußfessel de facto frei bewegen könnten ist eine Verhöhnung der Opfer und ist diesen
nicht zuzumuten. Was nutzt es, wenn das Opfer dem Täter gegenübersteht und irgend-
wo weit weg ein Alarm auslöst wird.
Es ist jetzt an der Justizministerin schnellst möglich eine Lösung zu finden. Sexualstraf-
täter gehören hinter Gitter und das für möglichst lange Zeit. Alle rechtlichen Vorbehalte
sind nichts als Ausweichmanöver und Hinhaltetaktik.
Wäre der Bundesregierung an eine Lösung gelegen, so wäre eine entsprechende
Gesetzesänderung noch im Herbst möglich. Der Kuschelkurs der Justizministerin mit
Sexualstraftäter erstaunt uns immer wieder aufs Neue.
Auch der neue Vorschlag von Justizministerin Karl reiht sich in die Kette der bisherigen
Ablenkungsmanöver ein. Im Sinne der Opfer ist eine Lösung dringend geboten. Es darf
keine weiteren Fußfesseln statt Haft für Sexualstraftäter geben.
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2012-09-05
Der Mann hätte nie in Simmering untergebracht werden dürfen
Am Sonntag brach ein mehrfach vorbestrafter Gewalttäter, der zuletzt vom Landesgericht
Eisenstadt vier Jahre Haft wegen Drogen-Delikten ausgefasst hatte, aus der JVA Simmering
aus. Seine Flucht gelang ihm, indem er sich mit zusammengeknoteten Tischtüchern aus
dem zweiten Stock abseilte.
Dazu ist anzumerken, dass die JVA Simmering eher für Kleinkriminelle und/oder für Täter,
die beispielsweise wegen tödlicher Verkehrsunfälle verurteilt wurden, vorgesehen ist. In
dieser JVA wird auch der gelockerte Vollzug praktiziert.
Jedenfalls wollte der entflohene 37-jährige Gewalttäter seine Ex-Freundin aufsuchen und
traf aber nur auf deren Großvater in der Wohnung an. Der 72-jährige Mann wollte keinen
Kontakt mit seiner Tochter zulassen, worauf es zum Streit gekommen sein dürfte. Im Zuge
des Streites stach der flüchtige Häftling auf den Vater seiner Ex-Freundin ein und tötete
diesen (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Der 37-Jährige hatte nach der Tat die Ex-Freundin angerufen und ihr mitgeteilt, deren Vater
umgebracht zu haben. Diese alarmierte daraufhin die Polizei. Da man befürchtete, dass
sich der Täter noch in der Wohnung im 6. Wiener Gemeindebezirk aufhalten könnte,
öffnete die das Polizei-Sonderkommando WEGA in Beisein der Frau die Wohnung. In
dieser wurde auch der 72-Jährige erstochen aufgefunden. Der mutmaßliche Täter befindet
sich bereits wieder in Haft und ist offenbar auch geständig.
Lascher Umgang der Justiz mit Gewaltverbrechern
Einen Mann, der bereits mehrfach wegen Gewalt- und Drogendelikten verurteilt wurde,
in einer JVA wie Simmering unterzubringen zeigt auf tragische und dramatische Art und
Weise den laschen Umgang der österreichischen Justiz mit Gewaltverbrechern. Jeden-
falls kostete dies einem 72-Jährigen das Leben.
Dieser Wahnsinn reiht sich nahtlos an den Skandal mit der versuchten Fußfessel für
einen Salzburger Vergewaltiger. Ist die österreichische Justiz überhaupt noch zu retten?
Strafanstalten sind dazu da um potentielle Opfer vor Tätern zu schützen und stellen
keine Durchgehhäuser oder 4-Sterne-Hotels dar.
Justizministerin Beatrix Karl möchte, dass rasch geklärt wird, wie es zu diesem Ausbruch
kommen konnte, um damit die notwendigen Schlüsse ziehen können, um solche Fälle in
Zukunft zu vermeiden. Eine unabhängige Kommission soll die Flucht untersuchen und
Vorschläge unterbreiten, wie Derartiges in Zukunft verhindert werden kann.
Dem 72-jährigen Mordopfer und seinen Angehörigen nutzt eine Untersuchungskommis-
sion überhaupt nicht mehr. Solange die Justizministerin nicht erkennen will, dass man
Gewaltverbrechern und Sexualstraftätern seitens des Justizsystems keinerlei Zugeständ-
nisse machen darf, werden solche dramatischen Entwicklungen keine Einzelfälle sein.
Die Justizministerin wird sich endlich dazu durchringen müssen, die Strafandrohung sowie
die Urteilspraxis und die Haftbestimmungen für Gewaltverbrecher und Sexualstraftäter zu
verschärfen. Ansonsten wird Österreichs Justizsystem auch weiterhin ein Schweizer Käse
mit vielen Löchern bleiben.
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2012-08-27
Wieder ein Sexualstraftäter, der keinen Tag ins Gefängnis muss
Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt. Ein
wegen fünffacher Vergewaltigung verurteilter Mann, der ein junges Mädchen mehrmals
brutal vergewaltigt hatte, wurde zu nur zwei Jahren Haft – davon acht Monate unbedingt –
verurteilt.
Das Mädchen wird wohl lebenslang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben. Und
als wäre das nicht genug, wird diese lächerliche Strafe auch noch reduziert und der feine
Herr darf mit Fußfessel seine Strafe in Freiheit verbringen. Selbst die Bitte des Opfers an
die Justizministerin, doch dem Täter keinesfalls die Fußfessel zu gewähren, nutzte nichts.
Während den Tätern alle nur erdenklichen Hilfestellungen gewährt werden, bleiben die
Opfer mit ihren psychischen und physischen Problemen alleine gelassen. Oft sind jahr-
zehntelange Therapien nötig, um ein halbwegs normales Leben führen zu können.
Die Täter können nach wenigen Monaten freigehen und sich weitere Opfer suchen.
Weder die Justiz- noch der Gesundheitsminister scheinen sich an der Opfer-Täter-Umkehr
zu stoßen. Der Gesundheitsminister sollte sich auch für Verbrechensopfer und deren
Gesundheit verantwortlich fühlen und sich im Sinne der Betroffenen für die Opfer stark
machen.
Leider ist vom Linksideologen A. Stöger in dieser Hinsicht wenig zu erwarten. Er agiert
augenscheinlich frei nach dem Zitat von Solschenizyn: „Ein marxistisches System erkennt
man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert!“
Aber noch bedenklicher als das Verhalten des Gesundheitsministers, ist das der Justiz.
Mit der Genehmigung einer Fußfessel für einen Vergewaltiger, findet unverhohlen eine
Verhöhnung des Opfers statt.
Aber was will man sich schon von einer Justiz erwarten, die einen pädophilen Jugend-
richter, der auf seinem PC massenhaft kinderpornografisches Material gehortet hatte, zu
lächerlichen 5 Monaten auf Bewährung verurteilte? Mit diesem Fast-Freispruch darf der
Mann in Amt und Würden bleiben und auch in Zukunft Urteile im Namen der Republik
fällen.
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2012-08-22
Lippenbekenntnisse
Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädophilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin
erstaunlich.
Der obige Satz stammt aus unserem Beitrag „Milde für Pädofile“ vom 19.06.2010. Die
Äußerung der damalige Justizministerin Bandion-Ortner: „Außerdem darf es im Bereich
der Kinderpornografie keine Denkverbote geben. Das Wohl des Kindes hat Priorität“,
klang schon seinerzeit wie Hohn.
Dass die Justiz offenbar keine glückliche Hand im Umgang mit Kinderschändern hat oder
diese aus welchem Grund auch immer mit Samthandschuhen anfasst, zeigt ein Beispiel
aus der Vorwoche auf. Ein verurteilter pädophiler Sexualstraftäter, soll mit elektronischer
Fußfessel in den „Hausarrest“ entlassen werden.
Und dass, obwohl auch die jetzige Justizministerin, Beatrix Karl, vollmundig erklärte,
gegen Kinderschänder mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen zu wollen. Für uns
sind die Äußerungen der Damen C. Bandion-Ortner und B. Karl nicht mehr als Lippen-
bekenntnisse. Das stellt auch nachfolgender Fall eindeutig unter Beweis.
Ein Schandfleck für die Justiz
Ein gestrig gefälltes Urteil im LG Steyr, schlägt jedoch dem Fass den Boden aus. Im
Beitrag „Psychotests für Richter TEIL2“ haben wir über einen Salzburger Richter be-
richtet, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete.
Der Salzburger Jugendrichter, Peter H., ist ein Schandfleck für die ganze Justiz und nicht
würdig dieser zu dienen. Normalerweise gehört dieser Mann aus dem Justizapparat ent-
lassen. Das dürfte der verhandelte Richter nicht so gesehen haben und verurteilte den
Mann zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe.
Erstaunlich ist auch, dass folgendes als mildernd gewertet wurde. Der Richter soll sich
während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit
Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom
litt. Bei diesem Milderungsgrund stellen sich bei jedem normal denkenden Menschen die
Nackenhaare auf.
Mit diesem Urteil, ja man könnte fast geneigt sein „Freispruch“ dazuzusagen, darf der
Pädophile seinen Job in der Justiz behalten, denn Beamte können erst dann entlassen
werden, wenn sie zu mehr als einem Jahr Strafe verurteilt werden. Angesichts der Tat-
sache, dass für die Anfertigung von kinderpornografischen Material sexueller Missbrauch
an Kindern begangen wird, setzen wir Konsumenten dieses Bild- und Videomaterials
als Kinderschänder gleich.
Keine ernsthafte Konsequenzen für Pädophile
Das gestrig gefällte Urteil am LG Steyr kommt fast einem Freibrief für sexuellen Kindes-
missbrauch gleich. Es sagt nämlich aus, dass keine wirklich ernsthaften Konsequenzen
zu erwarten sind, wenn jemand kinderpornografisches Material zur Befriedigung seiner
Perversität sammelt und konsumiert.
Dieses erstaunlich milde Urteil ist für uns ein Justizskandal erster Klasse und entwertet
so ganz nebenbei, die sicherlich nicht leichte Arbeit der Ermittler. Ob sich der urteilende
Richter und der schweigsame Staatsanwalt beim Rasieren noch in den Spiegel schauen
können? Auf eines sind wir jedenfalls noch gespannt, nämlich ab wann der pädophile
Richter wieder im Namen der Republik urteilen wird.
Jedenfalls sehen wir uns in unserer Forderung bestätigt, dass Richter(innen) in period-
ischen Zeitabständen dahingehend überprüft werden sollten, ob sie psychisch noch in
der Lage sind das Richteramt auszuüben. Zum Schluss wollen wir unseren Leser(innen)
empfehlen, auf die Webseite „gegensexuellegewalt“ zu schauen, auf der man sich eben-
falls mit diesem Thema ausführlich befasst.
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2011-11-04
Fußfessel für Elsner abgelehnt
Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel für Helmut Elsner schon
vor zwei Wochen genehmigt, weiters sind auch die Vorbereitungen für den Hausarrest
positiv verlaufen, ebenso sind alle Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?
Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch für einen elektronisch überwachten Hausarrest infrage käme. Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.
Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.
Eigenartige Optik in der Causa Elsner
Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich der Eindruck, dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz wird. Ein Eindruck, der nicht zuletzt dadurch entstanden ist, dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands abgelehnt worden sind. Selbstverständlich ist Elsner kein Chorknabe und hat
den BAWAG-Skandal zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.
Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich (also nicht rechtskräftig) verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
Wird es eine lebenslange Strafe?
Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus Kostengründen schwierig werden, da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.
Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert, „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“ zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.
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2010-09-21
Keine Menschenrechte für Straftäter?
Menschenrechte sollten auch bei Rechtsbrechern nicht mit den Füßen getreten werden.
Dies geschieht zur Zeit ganz offensichtlich inmitten des Rechtsstaates Österreich. Der zur
Zeit prominenteste Häftling Österreichs, Helmut Elsner sitzt bereits seit fast drei Jahre in
U-Haft.
Kinderschänder haben es besser
Nicht das wir besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker Elsner haben, aber dessen Gesund-
heitszustand dürfte sich tatsächlich in einem katastrophalen Zustand befinden. Der Mann
hat niemanden umgebracht und auch keine Kinder mißbraucht. Kinderschänder kommen
bei uns wesentlich günstiger davon.
Warum keine Fußfessel?
Nicht ganz unberechtigt ist der Vorwurf von Elsners Gattin und seinem Anwalt, ob man es
darauf anlege, dass er in der Haft verstirbt. Der Mann ist mittlerweile 74 Jahre alt, schwer
krank und pleite. Was spricht dagegen wenn er mit einer „Fußfessel“ versehen, in Haus-
arrest geschickt wird? Davonlaufen wird er wohl kaum mehr können.
Pechvogel Elsner
Helmut Elsner, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt, hatte einfach nur Pech.
Mitten im Wahlkampf flog der Bawag-Skandal auf und war natürlich sofort hochexplosive
Munition. Von allen Politiker die mit ihm einige Tage vorher noch zu Mittag gegessen haben,
oder sonstige Kontakte pflegten, wurde er wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen.
Der naive Banker
Man muss Herrn Elsner eine gewisse Naivität zusprechen, wenn er geglaubt hat, dass er
durch diese Herrschaft Deckung finden würde. Schon Bismarck sagte, dass man sich in der
Politik hohe Stiefeln anziehen müsse. Der Mann war mit dieser Aussage seiner Zeit weit
voraus.
Wenn man den durch Elsner angeblich verursachten Schaden von 1,8 Milliarden Euro be-
trachtet und ihn mit heutigen Verlusten von Banken vergleicht, deren Verspekulation der
„Wirtschaftskrise“ zugeschrieben wurde, nimmt sich die von Elsner angeblich verur-
sachte Schadenssumme, eher wie ein Ladendiebstahl aus.
Unterstützung statt Gefängnis
Wäre der Skandal nicht mitten im Wahlkampf aufgeflogen, wäre er sicherlich nicht in einer
Gefängniszelle gelandet, sondern mit dem Finanzminister am runden Tisch gesessen und
hätte um eine staatliche Unterstützung für „seine“ angeschlagene Bank gefeilscht.
Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass eine Vertuschung des Bawagskandals fast ge-
lungen wäre, wenn nicht die zur Bilanzschönung aufgezogene Kredithochschaubahn der
amerikanischen Refco entgleist wäre.
Wie schnellebig die heutige Zeit ist wird dadurch bewiesen, dass sich heute über Milliarden-
spekulationsverluste niemand mehr besonders aufregt und auch keinen Richter auf den Plan
rufen.
Man darf aber gespannt sein, ob bei der Hypo-Adria auch mit den selben Maßstäben gemes-
sen werden wird. Wir glauben eher nicht, denn es läuft zur Zeit kein Wahlkampf zur National-
ratswahl.
Profilierer und Streber
Das war in der Wahlkampfzeit etwas anders. Herr Dr. Schüssel wollte sich unbedingt als Ret-
ter der BAWAG profilieren und eröfnete auch demonstrativ unter Blitzlichtgewitter, ein Spar-
buch bei dieser.
Auch war schnell eine Richterin gefunden, der nach höheren Ämtern zumute war. Es wäre
interessant, ob Frau Dr. Bandion-Ortner heute den selben „Ehrgeiz“ an den Tag legen
würde, wenn kein Ministerposten in Aussicht wäre.
Also wie gesagt, Elsner hatte einfach nur Pech. Erstaunlich ist nur warum er den Mund hält,
denn alleine kann er dieses Ding nicht durchgezogen haben. Eventuelle Mittäter werden
aber sicherlich voller Sehnsucht den Tod für den Ex-Banker herbeisehnen. Man weiß ja nie,
ob dieser vielleicht doch noch zu plaudern beginnt.
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2009-12-11