Kuh-Attacken-Urteil: Landwirt zu hoher Geldstrafe verurteilt


Sommertourismus und Almbewirtschaftung in Gefahr

 

Auch wenn die Umstände noch so tragisch sind, so ist das Urteil im Fall der Tiroler Kuh-Attacke unverständlich und nicht nachvollziehbar.  Zudem ist es einfach unrealistisch, praktisch alle Wanderwege- und -steige einzuzäunen, wie im Urteil gefordert wird.  Man kann von keinem Landwirt verlangen, seine Almflächen mit unzähligen Zäunen zu durchschneiden und somit für die Almbewirtschaftung unbrauchbar zu machen.

 

Das besagte Urteil vernichtet die Existenz des betroffenen Tiroler Bauern und seiner ganzen Familie.  Außerdem ist zu befürchten, dass es dadurch einen negativen Dominoeffekt für andere Landwirte bei diesem Thema geben könnte.  Man muss auch auf die Eigenverantwortung und einen gesunden Hausverstand, sowie auch Aufklärung der Wanderer setzen können.  Immerhin sind so gut wie immer Wanderer mit Hunden in solche Vorfälle mit Kühen verwickelt.  Fast jedes mal entstehen nämlich gefährliche Situationen zwischen Kühen und Wanderern auf den Almen durch mitgeführte Hunde, die zum Teil sogar frei herumlaufen. Wenn bei Wanderern der gesunde Hausverstand auslässt, kann man dadurch entstandene Gefahren und mögliche Schäden nicht auf die Grundbesitzer abwälzen.

 

Alternativen zur Gefahrenvermeidung wären ansonsten, keine Kühe mehr auf die Almen zu treiben, alles kreuz und quer einzäunen oder die Almen für Wanderer sperren.  Dies wäre aber alles undenkbar, denn es würde in jedem Fall ein Ende für den Sommertourismus oder die Almbewirtschaftung in Österreichs Bergen bedeuten.  In diesem Sinne bleibt nur zu hoffen, dass das besagte Urteil durch die übergeordneten Gerichte aufgehoben wird.

 

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2019-02-23


Just SPÖ-Baumgärtel echauffiert sich über eine Beleidigung


Dabei sparte der gute Herr Doktor in der Vergangenheit selbst nicht mit verbalen Ausritten

 

Zur Vorgeschichte: Im Beitrag: „Doppelmoral bei der SPÖ-Langenzersdorf“ haben wir darüber berichtet, wie empfindlich man bei den Genoss(innen) reagiert, wenn man sie beleidigt.  Nun soll man Unrecht nicht mit Unrecht aufrechnen, allerdings sei angemerkt, dass diese beim Austeilen keineswegs so empfindlich sind wie beim Einstecken.  Dies wird im genannten Beitrag sehr schön dokumentiert.

 

Nun setzt ein „Freund“ der SPÖ-Gruppe Langenzersdorf, Dr. Christoph Baumgärtel, der ganzen Angelegenheit noch ein Krönchen auf.  Er postet auf deren Facebook-Account wie folgt:

 

 

Irgendwie scheint es Baumgärtel noch nicht realisiert zu haben, dass es sich beim mutmaßlichen Beleidiger um keinen FPÖ-Politiker mehr handelt.  Dieser bekleidete vor Jahren, in einer kleinen Ortschaft, die Funktion eines Gemeinderates.  Gut, FPÖ-Politiker hört sich für die Genoss(innen) einfach besser an.

 

Erstaunlich finden wir es, dass Baumgärtel scheinbar hellseherische Fähigkeiten besitzen dürfte.  Denn wie dem obig gezeigten Screenshot zu entnehmen ist, scheint er jetzt schon zu wissen, dass dem Mann eine Verurteilung, mit einer empfindlichen Geldstrafe – in einem hohen vierstelligen, wenn nicht sogar niedrig fünfstelligem Bereich – droht.  Was wird denn der gute Herr Doktor sagen, wenn der mutmaßliche Beleidiger freigesprochen – oder die Klage bzw. Anzeige abgewiesen bzw. eingestellt – wird?

 

Das Beste haben wir uns aber für den Schluss aufgehoben.  Just ein Dr. Baumgärtel regt sich gar über eine Beleidigung auf, dabei scheint er ein wahrer Meister in dieser Disziplin zu sein.  Hier nur ein verbaler Ausritt (aus dem Jahr 2015) von vielen.  Unser Archiv – unter dem LINK – ist sehr gut gefüllt.

 

 

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2018-10-09


Linzer Kriminalbeamter verurteilt


Manche scheinen es nie zu lernen …..

 

Es ist nicht einmal zwei Jahre her, da musste der Kriminalbeamte aus Linz, Uwe Sailer, einen teuren Vergleich eingehen, um eine Verurteilung zu vermeiden. Er hatte auf einem seiner Facebook-Accounts, dem Betreiber dieses Online-Magazin unterstellt, dass dieser Zuhälter war oder sei.


 

Der im obigen Absatz besagte Vergleich beinhaltete unter anderem, dass es Sailer zu unterlassen habe, den Betreiber dieses Online-Magazins als Zuhälter und sinngleicher oder ähnlicher Behauptungen zu bezeichnen und derartiges auch nicht zu verbreiten. Obwohl dieser rechtskräftige Vergleich bestand, erschien im August 2016 auf einer von Sailer betriebenen Facebook-Seiten nachfolgendes Posting:



 

Obwohl Sailer vom Betreiber dieses Online-Magazins (gratis am 23.08.2016) sowie von dessen Anwalt (kostenpflichtig am 25.08.2016) via E-Mail zur Löschung des diskriminierenden Postings aufgefordert wurde, reagierte der Kriminalbeamte aus Linz nicht. Das besagte Posting war bis 14.09.2016 (lfd. Aufzeichnungen) online. Dafür bekam er nun die Rechnung präsentiert. Das Bezirksgericht Linz verhängte über Sailer eine empfindliche Geldstrafe. (Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Rechtsmittelfrist noch nicht verstrichen ist).


 

Interessant sind Sailers Rechtfertigungsversuche in seiner Äußerung an das BG Linz, wie beispielsweise nachfolgend:



 

Nun sollten dem Datenforensiker (wenn auch selbsternannt) doch bekannt sein, dass nichts leichter ist als zu überprüfen, ob die Mails (Aufforderung zur Löschung des diskriminieren Postings) von den Mail-Accounts des Betreibers dieses Online-Magazins und dessen Anwalt tatsächlich versendet wurden. Der Anwalt wird noch juristisch prüfen, ob Sailers Äußerung: „…(Täuschung, Versuch eines Betruges) …“ möglicherweise einen strafrechtlich relevanten Tatbestand darstellt.

 

Aber es wird in Sailers Äußerung an das BG Linz noch erstaunlicher:



 

Also Sailer will die Userin Michaela Leitner nicht kennen – so behauptet er dies zumindest in seiner Äußerung an das Bezirksgericht Linz, am 21.September 2016. Das finden wir erstaunlich, denn einige Tage davor (am 8.September 2016) bestätigt er auf einem seiner Facebook-Accounts, dass Michaela Leitner schwer in Ordnung sei und er diese Frau persönlich kenne. Nachfolgend ein Auszug aus dem betreffenden Facebook-Thread:



 

Da ein Beklagter in einem Zivilrechtsverfahren zur Wahrheit verpflichtet ist, werden wir den gesamten (ungekürzten) Facebook-Thread dem Bezirksgericht Linz übermitteln. Möge dann das Gericht prüfen, ob Sailers Äußerung: „Bei der Userin Michaela Leitner dürfte es sich um ein Fake-Profil handeln. Sie ist mir nicht persönlich bekannt.“ möglicherweise einen strafrechtlich relevanten Tatbestand darstellt.

 

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2016-10-18


Das Internet ist kein rechtsfreier Raum


Der Wunsch war Befehl

Ein User,  der mittlerweile – im negativen Sinn – bestens  bekannten  linksextremen  Face-
book-Seite „AK DEUTSCH ….“,  beleidigte im Jänner dieses Jahres den  FPÖ-Nachwuchs-
politiker Markus Ripfl.   Wir haben damals den Beitrag „Linksextremisten stellen wiederholt
ihre Niveaulosigkeit unter Beweis“ verfasst und das Posting an Ripfl weitergeleitet.

Screen: facebook.com – Account: AK DEUTSCH FÜR FPÖ-ANHÄNGER (und Rinnen)
Nachdem  Drescher  mitteilte,  dass  eine  Anzeige erwünscht sei,  kam der FPÖ-Politiker
dem  Wunsch  nach.   Das  Ergebnis:  Der User  wurde heute am  Landesgericht für Straf-
sachen  Wien,  nach § 115 StGB  Abs. 1 und Abs. 2,  zu  einer  Geldstrafe  von  50 Tages-
sätzen  zu 35,- Euro,  bei  Uneinbringlichkeit  zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen
verurteilt.   Die Hälfte der Geldstrafe wurde unter Auflage einer Probezeit von drei Jahren
bedingt  nachgesehen.   Weiters  wurde  der Angeklagte zum Kostenersatz des Strafver-
fahrens verpflichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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2015-04-16

Andere Länder, andere Gesetze


Die kuriosesten Gesetze für Auto-

und Mietwagenfahrer weltweit

Wer  mit  dem Mietwagen  im  Ausland unterwegs ist,  sollte sich vorab über die jeweiligen
Gesetze  zum  Autofahren  informieren.   Denn  in  manchen  Ländern gelten Regelungen,
die  stark von dem  abweichen,  was  Fahrer  aus  ihrer  Heimat  kennen.   Die Mietwagen-
Verleihfirma „billiger-mietwagen.de“ hat  die  ausgefallensten  Gesetze für  Autofahrer auf
der ganzen Welt zusammengestellt.
– Russland: In Russland müssen Fahrer von zu schmutzigen  Autos mit einem Bußgeld
von  200  Euro  rechnen.   Da  unklar  ist,  wie  der russische Staat  „schmutzig“ definiert,
sollten  Mietwagen-Kunden  bei  der  Übernahme  auf  einem sauberen Auto bestehen.
– Dänemark: Bevor Autofahrer in Dänemark losfahren, müssen sie nicht nur Funktionen
wie  Bremsen,  Licht  und  Lenkung  am  Wagen  prüfen,  sondern auch nachsehen,  ob
jemand  unter  dem  Auto liegt.   Sollte  letzteres  der  Fall sein,  darf der Motor nicht ge-
startet werden.
– USA: In den USA überraschen mehrere Bundesstaaten mit ungewöhnlichen Gesetzen
für  Autofahrer,  so  beispielsweise  Alabama,  wo  das  Fahren mit verbundenen Augen
verboten  ist.   In Colorado sollten  Reisende möglichst keinen schwarz lackierten Miet-
wagen   leihen,  da  sie  mit   diesem   sonntags  nicht   fahren   dürfen.   Das  Gesetz  in
Minnesota verbietet es, einen Gorilla auf dem Autorücksitz zu befördern. In Oklahoma
dürfen Autofahrer während der Fahrt keine Comics lesen, in Tennessee nicht schlafen.
– Italien: Im italienischen  Ort Eboli bestraft der  Gesetzgeber das Küssen im Auto mit
einem Bußgeld von 500 Euro.
– Deutschland: Deutsche Fahrer dürfen zwar nackt im  Wagen sitzen und auch fahren,
denn  das  Auto  gilt als privater Bereich.  Wer jedoch unbekleidet aus dem Fahrzeug
aussteigt, muss mit einer Geldstrafe von 40 Euro rechnen.
Auch Vermieter von Leihwagen haben für ihre Kunden verschiedene landesspezifische
Regelungen festgelegt,  beispielsweise zu Themen wie grenzüberschreitenden Fahrten
oder Mindest- und Maximal-Alter des Fahrers. (Quelle: APA/OTS)
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2014-08-12


Die vergessliche Löwin


Fekter reitet tote Pferde

 
Letzte  Woche  nun  war es wieder mal soweit.   Die von den Boulevard Medien als Jeanne d`Arc
der  österreichischen  Innenpolitik  skizzierte,  das  Role  Model  der ÖVP für Frauen in Führungs-
positionen, die selbsternannte Beschützerin des Volkes, insbesondere des viel zitierten „kleinen
Mannes“,  unsere  Finanzministerin  war  ausgezogen  nach Brüssel um Omas Sparbuch vor der
bösen Krake EU zu schützen.
 
Wie  Ihr  politisches  Vorbild  Maggie Thatcher  trat  sie  als  Eiserne Lady auf und mutierte flugs in
den bevorzugten Inseratenblättern der Regierung zur kämpfenden Löwin. Diese perfekte Medien
Inszenierung  traf punktgenau den Nerv der Bevölkerung.  Endlich bietet mal ein österreichischer
Volksvertreter  den  großkopferten  Dilettanten  in  der  EU  so  richtig  die  Stirn  und  macht  von
seinem Vetorecht Gebrauch.
Ob  dies  Angesichts  der  verlotterten  Sitten  der  Superreichen und Großkonzernen,  sowie der
Grundfrage  ob  das  Bankgeheimnis  eher  Wirtschaftsverbrecher  und  Steuerhinterzieher oder
doch die Privatsphäre der Bevölkerung schützt,  die richtige Gelegenheit war sich auf  „die Füße
zu stellen“ wie man bei uns Zuhause so schön sagt sei mal dahingestellt.
Erstaunlich  jedoch fanden wir so manche Argumentationslinie der Frau Finanzministerin. Ganz
ungeniert  nahm  man  die  Omas  und Opas deren Sparbücher längst nicht mehr anonym sind,
wie  wir  meinen  aus  Wahlwerbegründen  in argumentative Geiselhaft.   Doch so richtig schizo-
phren  wurde  es  als  die  Frau Ministerin meinte es könne doch nicht angehen dass man dem
Bürger  hinterher  schnüffle,  ihn unter Generalverdacht stelle (s. ZIB Interviews),  NEIN mit Ihr
NICHT!
Abgesehen davon dass es bei dem Datenaustausch nicht darum geht dem Bürger hinterher zu
schnüffeln  sondern  Superreichen  Steuerhinterziehern das Handwerk zu legen ergo Schaden
vom  Volksvermögen abzuwenden,  staunen wir über das mangelnde Langzeitgedächtnis der
Frau Ministerin.
Hatte sie nicht einst als gefeierter Wunderwuzzi im BM des Inneren die Vorratsdatenspeicher-
ung  von  allen  Bürgern  durchgedrückt?   Hat  sie  nicht den  sogenannten „Bundestrojaner“
(Computerspionageprogramm)  angeschafft  und  in  zumindest 2 Fällen in nicht rechtsstaat-
licher Art und Weise einsetzen lassen?
Hat sie nicht ein Sicherheitspolizeigesetz zu verantworten wo der Bürger per se unter General-
verdacht  (Beweislastumkehr!)  gestellt  werden  kann?   Ein  Gesetz  bei dem diskutieren mit
einem  Polizisten schon zur Geldstrafe führen kann.  (Polizei intern der Arnautovic Paragraph
genannt)
Scherzhaft  könnte man jetzt argumentieren es müsse doch der Politikerin einer „christlichen
Volkspartei“  erlaubt  sein  sich vom Saulus zum Paulus zu verwandeln.   Als politisch interes-
sierter  Kommentator  meine  ich  jedoch,  an  Ihren Taten  sollt  Ihr  Sie messen und nicht an
durchsichtigen Scheingefechten in Wahlkampfzeiten die den Machterhalt sichern sollen.
Chris Lorre
2013-04-18
 

Kinderpornografie: 14-Jähriger verurteilt


Da kam der pädophile Richter äußerst glimpflich davon

Ein 14-jähriger Schüler ist heute wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen
in Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft und 1.000,-  Euro Schmerzensgeld,  welches
er an das Opfer zu bezahlen hat, verurteilt worden.   Da der Staatsanwalt noch keine Stell-
ung zum Urteil nahm, ist dieses noch nicht rechtskräftig.

Ein 12-jähriges Mädchen machte von sich selbst Nacktfotos und schickte sie dem Jugend-
lichen.   Dieser  speicherte  die  Bilder  auf  seinem  Smartphone,  welches dann die Runde
gemacht haben soll.  Auch soll er die Fotos ins Internet (Facebook) gestellt haben.
Man  kann  nur  hoffen,  dass die Strafe dem Jugendlichen eine Lehre sein wird und dieser
derartige Handlungen in Zukunft unterlässt.   Allerdings verstehen wir die Höhe der Strafe
nicht,  wobei wir diese nicht als zu mild empfinden.

Wie  wir  bereits in einigen Beiträgen  (zuletzt „Kavaliersdelikt…..“)  berichteten,  wurde  ein
Salzburger Jugendrichter,  der  massenhaft  kinderpornografisches Material  auf seinen PC
hortete,  zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und  2.250,- Euro Geldstrafe verurteilt.

Screens: gegensexuellegewalt.at

Den beiden Herren auf obigen Fotos,  darf  der perverse Richter seinen Fast-Freispruch
verdanken.

Normalerweise  ist  bei  Jugendlichen die Hälfte der Strafe als die für Erwachsene vorgesehen.
Also hätte der Salzburger Jugendrichter eigentlich mindestens 10 Monate ausfassen müssen.
Vielleicht  wird  der  jetzt  noch  Jugendliche später einmal Richter und kann damit mit einem
milderen Urteil rechnen, sollte er in sein altes Verhaltensmuster zurückfallen.

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2012-07-16
 

Sex mit kleinen Mädchen


Aischa bint Abi Bakr

Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed  und  wurde als Tochter  des Geschäftsmanns  und späteren  Kalifen Abu Bakr
geboren.   Abu Bakr stammte  wie Mohammed  aus dem damals vorherrschenden Stamm
der  Quraisch.  Sie ist als Mohammeds  Lieblingsfrau bekannt geworden.  Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den  islamischen  Überlieferungen  zufolge  war  Aischa  beim  Eheschließungsvertrag  mit
Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī  al-awwal
an und veranstaltete  mit mir die Hochzeit im Monat  Schawwal,  acht Monate nach seinem
Auszug  aus Medina.  Die Ehe  vollzog  er mit  mir als ich neun Jahre  alt war.“  Anderen Be-
richten  zufolge,  ebenfalls als  Aussagen von Aischa überliefert,  war sie bei dem Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.

Versuch einer emotionslosen Analyse

Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“.  Demnach heiratete Mohammed
ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, die Pädophilie-Vorwürfe gegen den Gründer des
Islams,  welche mittlerweile von einigen Politiker(innen) getätigt wurden,  emotionslos und
nüchtern zu analysieren.

Mohammed war laut Richterin nicht pädophil

In einem am Montag getätigten Urteil, gegen die Vortragende des Freiheitlichen Bildungs-
instituts,  Elisabeth Sabaditsch-Wolff,  argumentierte die Richterin,  Bettina Neubauer,  in
ihrer Urteilsbegründung dahingehend, dass Pädophilie nur die sexuelle Orientierung ganz
oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern sei. (Quelle: APA-OTS)
Die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen, den
„relativ großen Frauenverschleiß“  und  „Mohammed habe  gern mit  Kindern ein bisschen
was gehabt“ durchklingen lassen.
Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit „der sachlich völlig ungerechtfertigte der
Vorwurf der Pädophilie“ gemacht…. (Zitatquelle: derStandard.at)
Screen: derStandard.at
Der Vorwurf der Pädophilie treffe aber nicht zu, da der Gründer des Islams auch mit erwach-
senen Frauen geschlechtlich verkehrte.  Sabaditsch-Wolff  wurde zu 480,- Euro  Geldstrafe,
wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt.
Offenbar bezog die verhandelnde Richterin ihr Wissen ebenfalls aus dem Internet-Lexikon
„Wikipedia“ . Denn dort sind als Voraussetzung der Pädophilie folgende Punkte vermerkt:
A) Das sexuelle Interesse gilt Kindern, die sich vor der Pubertät im Sinne der Geschlechts-
reifung befinden. B) Das sexuelle Interesse ist dabei primär,  das heißt ausschließlich bzw.
überwiegend und ursprünglich auf Kinder ausgerichtet. C) Das sexuelle Interesse ist zeit-
lich überdauernd.

Strafgesetzbuch § 206 StGB

Da  werden  die  Pädophilen nun aufjubeln,  denn folgt  man der  Urteilsbegründung der
Richterin im  Sabaditsch-Wolff – Prozess,  bräuchten diese  neben ihren geschlechtlichen
Aktivitäten mit Kindern, zusätzlich nur mit erwachsenen Frauen geschlechtlich verkehren
und  wären  somit straffrei.  Sie müssten  aber  darauf achten,  dass  sich  ihre  sexuellen
Handlungen mit Kindern,  zu denen  mit   erwachsenen Frauen  in einem ausgewogenen
Verhältnis befinden.
Dass das  kompletter Unsinn ist, sagt uns natürlich das Strafgesetzbuch.  Im § 206 StGB
ist der Tatbestand zweifelsfrei geregelt.  Würde Mohammed mit seiner damaligen Lebens-
weise, in unserem jetzigen Rechtssystem leben, wäre er nach diesem zu verurteilen.
Screen: jusline.at

Urteilsbegründung für uns nicht nachvollziehbar

Für uns stellt  sich die Frage,  wo die  Richterin  bei der Äußerung  „Mohammed habe gern
mit Kindern ein bisschen was gehabt“ eine Herabwürdigung religiöser Lehren sah. Die Aus-
sage „relativ großen Frauenverschleiß“ ist bei neun Frauen nicht ganz unberechtigt.
Folgt man der Urteilsbegründung der Richterin, Bettina Neubauer, dürfte ein erwachsener
Mann  in unserem  bestehenden Rechtssystem  nicht als  Pädophiler  bezeichnet  werden,
wenn er das gleiche Verhalten wie Mohammed an den Tag legen würde. Mit einem müsste
der  gute  Mann  allerdings  rechnen,  nämlich  mit  einer strafrechtlichen  Verurteilung  als
Kinderschänder.
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2011-02-17
 

Moslems gestört. 800,- Euro Geldstrafe!


Kein Aprilscherz

Der User  „Sammy“ hat uns in seinem Kommentar zum Beitrag  „Sind Österreicher(innen)
fremdenfeindlich?“ auf einen Beitrag auf „krone.at“ aufmerksam gemacht.  Darf man dem
Artikel Glauben schenken,  fällt der Vorfall wohl unter Österreichs skurrilste Gerichtsurteile.

Der Pensionist Helmut G.aus Graz,  mähte an einem  Freitagnachmittag den Rasen seines

Grundstückes. Dabei jodelte und sang er einige Lieder. Dadurch geriet er mit seinem mos-
lemischen Nachbarn in Konflikt.

Private Gebetsstunde

Dieser war mit  einigen  Glaubensbrüder  in seinem Haus zur  Gebetsstunde zusammenge-
kommen. Dabei wurde der häusliche Gottesdienst, per Lautsprecher in den Hof übertragen.
Die gläubigen  Moslems fühlten sich durch den Gesang, des rasenmähenden Pensionisten
gestört und zeigten  diesen bei der Polizei an.  Angeblich habe der  Jodler des Grazers, wie
der Ruf eines Muezzins geklungen.

Sollte jetzt  jemand glauben,  dass diese  Anzeige eingestellt  wurde,  der irrt gewaltig.  Der

Pensionist  wurde  vom Bezirksgericht  Graz-West,  wegen  „Verächtlichmachung religiöser
Symbole“ und „Behinderung der Religionsausübung“ zu 800,- Euro Geldstrafe verurteilt.

Öl ins Feuer gegossen

Ein derartiges Urteil kann nur Kopfschütteln auslösen und trägt sicher dazu bei, Öl ins Feu-
er für  Fremdenhass zu schütten.  Bei allen Respekt für das Richteramt,  der oder die urteil-
ende Richter(in),  gehört von  seinem (ihrem)  Amt abgezogen und  an  eine Stelle versetzt,
wo diese(r) keinen Schaden anrichten kann.

Wir respektieren die Freiheit der Religionsausübung. Sollte diese,  wie in diesem Fall aus-

serhalb eines Gotteshauses, auf einem Privatgrundstück abgehalten werden, so ist darauf
zu achten, dass unbeteiligte Nachbarn nicht behelligt werden.

Der Fall ist einzigartig

Uns ist  kein  derartiger Fall  bekannt,  bei dem eine  Religionsgemeinschaft  eine  Anzeige
erstattet hat, weil sie sich durch einen rasenmähenden und singenden Nachbarn belästigt
fühlte.  Mit einem derartigen  Verhalten  wird die Toleranzgrenze der Religionsfreiheit aus-
gereizt und trägt sicherlich nicht zur Völkerverständigung bei.

Es ist nur traurig, dass sich ein(e) Richter(in)  für derart billige Polemik hergibt und im Namen

der Republik Österreich urteilt.  Denn wir sind uns ziemlich sicher, dass dieses Urteil nicht im
Sinne der österreichischen Bevölkerung war.  Dem betroffenen  Pensionisten kann nur ange-
raten werden, in die nächste Instanz zu gehen und zu hoffen, dort einen praxisnahen Richter
zu finden.

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2010-11-27
 

Zum Gesetzesbruch gezwungen


Schatzsucher?



Bei den am obigen Foto abgebildeten Personen handelt es sich nicht um Goldgräber oder
Schatzsucher die nach römischen Goldmünzen graben, obwohl das Foto am heutigen Tag
in der Nähe von Carnuntum aufgenommen wurde.

Nein, diese Menschen sind der heimischen Landwirtschaft behilflich und gewährleisten
dadurch die Versorgung mit Lebensmittel für die österreichische Bevölkerung. Es sind
Feldarbeiter die den österreichischen Landwirten bei der Bestellung und Ernte ihrer
Felder helfen.



Begrenzt bewilligtes Ausländerkontingent

Die österreichischen Landwirte befinden sich großteils in einem Dilemma. Sie benötigen
zur Bestellung und zum Ernten ihrer Felder dringend Helfer, die am österreichischen
Arbeitsmarkt nicht vorhanden sind. Also greifen sie auf ausländische Arbeitskräfte, in
diesem Fall aus Ungarn und der Slowakei zurück.

Wenn sie nur jene Leute anstellen könnten die ihnen behördlich genehmigt werden, würde
die Saat vermutlich erst gar nicht ausgebracht werden können oder die reife Frucht auf
den Feldern verfaulen. Der Ablehnungsgrund für mehr ausländische Feldarbeiter als das
Kontingent vorsieht, ist in der Tat erstaunlich.

Langzeitarbeitslose zur Feldarbeit

Zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes werden nämlich die meisten Anträge auf
Beschäftigungsbewilligung ausländischer Erntehelfer abgelehnt. Da wäre es doch höchs-
tens an der Zeit arbeitsunwillige Langzeitsarbeitslose auf die Felder zu schicken.

Dadurch könnten diese endlich einmal der Gesellschaft einen kleinen Teil zurückgeben,

den sie durch jahrelanges Schmarotzen erhalten haben. Wenn man einen derartigen Vor-
schlag einem AMS-Berater unterbreiten würde, fiele dieser wahrscheinlich vor lauter
Lachen vom Stuhl.

Zum Gesetzesbruch gezwungen

Also bleibt vielen Landwirten gar nichts anderes übrig, als Arbeitskräfte aus dem benach-
barten Ausland zu holen und diese auf den Feldern ohne Beschäftigungsbewilligung zu
beschäftigen. Dadurch riskieren sie natürlich auch Geldstrafen falls sie dabei erwischt
werden. Als Alternative bietet sich natürlich an, die Felder brach liegen zu lassen.

Und hier schliesst sich der Teufelskreis. Obwohl es in der Landwirtschaft bei der Bewirt-

schaftung von Feldern massiven Personalmangel gibt, müssen arbeitsunwillige Lang-
zeitsarbeitslose diesen Job nicht annehmen.

Anderseits wird behördlich nur ein derartig knappes Ausländer-Kontingent bewilligt, mit
dem es nicht möglich ist Agrarflächen ordentlich zu bewirtschaften. In ihrer Not werden
Landwirte dazu gezwungen, ausländisches Personal entgegen den Bestimmungen des

Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu beschäftigen.

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2010-05-09
  

Polizist verprügelt Polizist

 

Polizist vor Gericht

Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.

Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.

Zu tief in Glas geschaut

Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.

Verhängnisvolle Rückkehr

Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,
kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil-
telefones.

Wachzimmer als Boxring

Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisierte
Polizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen
sich die Götter aus.
 
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall
war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
   
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.

Berechtigte Hoffnungen ?

Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit als
Polizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in
dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer
Verwarnung davonkommt.

Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch

Hoffnungen, dass die Angelegenheit mit einer Verwarnung endet.

Nachtwächter vs. Polizei

Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handler
zeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen,
obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.

Stauni

  
2009-07-10
   

Inhalts-Ende

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