Wehe, wenn das Wahlergebnis nicht den Vorstellungen entspricht
Nach dem gestrigen grandiosen Wahlerfolg des freiheitlichen Kandidaten zur Bundes-
präsidenten-Wahl, Norbert Hofer, speien unzählige Linke Gift und Galle. Anstatt ein
demokratisch zustande gekommenes Wahlergebnis zu respektieren, laufen diese in
den sozialen Netzwerken Amok. Auf einschlägig bekannten Facebook-Seiten, wie
bespielsweise „AK Deutsch…..“ udgl., wimmelt es nur so von Hass- und Hetzpostings
gegen den FPÖ-Kandidaten und dessen Wähler(innen).
Aber auch der sattsam bekannte Parade-Linke, (Noch?)-Kriminalbeamte, selbsternannter
Datenforensiker und Ute Bock-Preisträger, Uwe Sailer, lässt auf seiner Facebook-Seite
wieder einmal tief blicken.
Auch sogenannte. „Staatskünstler“ .stehen nicht an, Personen die von ihrem Wahl-
recht Gebrauch machten zu beleidigen und den Kandidaten Norbert Hofer, als be-
kennenden Nationalsozialisten zu bezeichnen.
Liest man sich in den diversen Facebook- oder sonstigen Webseiten von etlichen Linken
ein, stellt man fest, dass diese ein demokratisch zustande gekommenes Wahlergebnis
nicht akzeptieren, wenn ihnen das Ergebnis nicht gefällt. Wollen Linke gar die Demo-
kratie abschaffen, wenn es nicht nach ihren Vorstellungen läuft?
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2016-04-25
Erdrutschsieg der FPÖ – Van der Bellen mit Hofer in der Stichwahl
Die erste Runde der Bundespräsidentenwahl ist geschlagen. Diese hat einen Erdrutschsieg
für die FPÖ gebracht. Die Prognose der Meinungsforscher, die Van der Bellen knapp vor
Hofer gesehen haben, erwies sich als unrichtig.
Screen / Grafik (20:50 Uhr): http://visual.apa.at/presidential/
Der FPÖ-Kandidat landete mit einem überdeutlichen Vorsprung auf dem ersten Platz. Griss
platzierte sich knapp hinter Van der Bellen. Hundstorfer, Kohl und Lugner sind wohl unter
„ferner liefen“ zu werten.
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2016-04-24
Wiederum Erstaunliches zur Bundespräsidentenwahl
Bei ÖSTERREICH hatte man zwar nicht wie bei HEUTE, die Ergebnisse der Bundes-
präsidentenwahl für Wien vorliegen, obwohl die Wahl noch gar nicht stattgefunden hat,
aber man scheint dort ein Problem mit dem Namen des FPÖ-Kandidaten zu haben.
Unter der Abbildung von Norbert Hofer, war unübersehbar der Name des FPÖ-Chefs
H.C. Strache geschrieben. Tja, Qualitätsjournalismus zahlt sich eben aus.
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2016-04-23
FPÖ-Kickl: Schmutzkübel ist bei SPÖ offenbar „Part of the Game“
„Kaum droht der SPÖ ein gewaltiger Stimmenverlust bei Wahlen, füllt sie schon den
Schmutzkübel und kommt mit den absurdesten Vorwürfen daher“, kommentierte der
freiheitliche Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl die völlig haltlosen Angriffe gegen
FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer. „Trotz Fairnessabkommen ist bei der
SPÖ der Schmutzkübel offenbar ‚Part of the Game‘“, so Kickl.
„Die künstliche Aufgeregtheit der SPÖ-Granden Schieder und Schmid, lasse darauf
schließen, dass es sich bei der an den Haaren herbeigezogenen News-Story um eine
Auftragsarbeit der Löwelstraße handle“, meint Kickl.
„Jeder der auch nur eine Sekunde nachdenkt würde rasch zu dem Ergebnis kommen,
dass der Deal 180 Millionen Euro gegen eine Staatsbürgerschaft nur ein Märchen sein
kann“, zeigte sich Kickl erschüttert über die Skrupellosigkeit und Plumpheit der SPÖ-
Spindoktoren.
„Offenbar stehe der SPÖ das Wasser bereits so hoch, dass ihr nichts mehr zu blöd
sei um den politischen Mitbewerber zu diskreditieren. Diese SPÖ-Schmutzkübelkam-
pagne ist ein Armutszeugnis für den SPÖ-Kandidaten Hundstorfer, der offenbar in
internen SPÖ-Umfragen derartig abstinkt, dass seine Genossen auf solche Methoden
zurückgreifen müssen“, zeigte sich Kickl empört und forderte Hundstorfer auf, seine
Wadlbeisser zurückzupfeifen.
Wenn die SPÖ schon Fragen beantworten will, dann sollte sie sich um diese
kümmern:
Warum ist der Mitarbeiter, der Norbert Hofer das Krüppellied gewidmet hat, noch
immer bei der SPÖ beschäftigt?
Wie kann jemand für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren, der eine Unter-
schrift für eine Überweisung in der Höhe von 1,5 Milliarden Euro für eine Anwesen-
heitsliste hält?
Wie kann jemand für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren, der nicht
Englisch spricht?
Wie kann jemand für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren, der für eine
halbe Million arbeitslose Menschen verantwortlich ist?
Wie kann jemand für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren, der für einen
Wertverlust von 30 Prozent beim Pflegegeld verantwortlich ist?
„Ich empfehle der SPÖ dringend erst diese Fragen zu beantworten, bevor sie
wieder ihre Schmutzkübel füllt“, so Kickl, der für Schieder und Schmid auch ein
breites Betätigungsfeld bei den Genossen Kaiser, Rohr, Kandut und Schaunig
sieht. (Quelle: APA/OTS)
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2016-03-26
Der ominöse Herr Mehmet Y. und seine eidesstattliche Erklärung
Wir sind uns noch unschlüssig, wie wir einen heutigen Beitrag des Magazins NEWS
werten sollen. Als PR-Beitrag zugunsten eines politischen Mitbewerbers für das Amt
des Bundespräsidenten, als Satire oder als verfrühten Aprilscherz?
NEWS behauptet, dass ihnen ein mit 21. April 2015 datiertes Dokument vorliegt. Bei
diesem handle es sich allem Anschein nach um eine notariell beurkundete „Eidesstät-
tige Erklärung“ eines Mannes, der ungefähr ein Jahr lang Geschäftsführer einer Firma
war, bei der Hofer als Eigentümervertreter agierte.
Ein Mann namens Mehmet Y. ließ – laut NEWS – bei einer Notarin, bezüglich eines
Geschäftstermins im österreichischen Parlament im Jahr 2014, folgendes zu Papier
bringen:

NEWS räumt selbst ein, dass Mohsen A. (der aus dem Iran stammt) als potenzieller
Investor gehandelt wurde. Der angebliche 180 Millionen-Deal, ging aus welchen
Gründen auch immer nicht über die Bühne. Und jetzt wird es erstaunlich. Der
millionenschwere iranische Investor wird plötzlich zum Asylwerber und erhält auf
Grund seines Asylantrages subsidiären Schutz.
Ob man bei NEWS selbst an die Story glaubt? Nachfolgender Textpassage lässt bei
uns nämlich Zweifel aufkommen. Allein die kolportierte Summe von 180 Millionen
Euro für die Staatsbürgerschaft, lässt die ganze Geschichte unglaubwürdig er-
scheinen.

Aber das tut dem NEWS-Beitrag keinen Abbruch. Hauptsache es wird einmal mit
Dreck geworfen und gewisse Kreise werden sicher hoffen, dass zumindest ein
übler Geruch hängen bleiben wird, auch wenn es sich im Nachhinein herausstellt,
dass die Anschuldigung nicht stimmt.
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2016-03-24
Erstaunliches Demokratieverständnis eines SPÖ-Politikers
Wer sich nicht bedingungslos dem linken Meinungsdiktat unterordnet, wird sofort als
Hetzer bezeichnet. Dieses erstaunliche Demokratieverständnis stellte heute SPÖ-Stadt-
rat Oxonitsch in einer Presseaussendung unter Beweis.
Dass die Wiener SPÖ illegalen Zuwanderern weiterhin Tür und Tor öffnet, die viel zitierte
Willkommenskultur ausbaut und sich kaum mehr um die Sorgen der Wiener(innen)
schert, ist die eine Sache, den freiheitlichen Bundespräsidentschaftskandidaten, Dritten
Nationalratspräsidenten Ing. Norbert Hofer als „Bundespräsident der Hetzer“ zu bezeich-
nen eine ganz andere.
Dazu der FPÖ-Vizebürgermeister, Mag. Johann Gudenus:.. „Wer hier der eigentliche
Hetzer ist, hat Stadtrat Oxonitsch mit dieser Aussage eindeutig bewiesen. Ich empfehle
Ihnen dringend, anstatt gegen Norbert Hofer zu agitieren, es ihm gleich zu tun, auf der
Straße mit den Menschen zu sprechen und sich endlich um die Anliegen der Österreicher
und Österreicherinnen zu kümmern. Nichts anderes macht Hofer, in dem er die Bevölker-
ung im Rahmen einer friedlichen Kundgebung gegen die rot-grüne Politik des Drüber-
fahrens unterstützt.“
Gudenus will von Oxonitsch auch noch wissen, ob er mit seiner Aussage etwa alle Bürger,
die im Rahmen des Verfassungsbogens ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahr-
nehmen, als Hetzer abstempelt.
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2016-02-24
Primitive Herabwürdigung von Menschen mit Behinderung
Scheinbar gibt es Personen, die es mit Befriedigung erfüllt, wenn sie sich in primitivster
Weise über Menschen mit Behinderungen lustig machen. Der Twitter-User „Chris Körbler“
dürfte zu diesem Klientel gehören. Er stellte heute auf seinem Twitter-Account „@Und
SieBewegt“ folgende Tweets ein:
Es ist ja nicht das erste Mal, dass sich Norbert Hofer mit derart menschenverachtenden
Anwürfen, die zudem eine Beleidigung aller behinderten Menschen sind, konfrontiert sieht.
Offenbar sind manche Linke schon derart in Argumentationsnotstand, dass ihnen nichts
anderes mehr einfällt, als Menschen mit einem Handicap aufs primitivste zu verunglimpfen
und sich über ihr Schicksal auch noch lustig zu machen.
Dazu die FPÖ-NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein:.. „ Wir werden uns im aktuellen
Fall die Prüfung rechtlicher Schritte vorbehalten.“
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2016-02-24
Das Recht mit Bargeld zu bezahlen muss
verfassungsmäßig verankert werden
Der skurrilen Diskussion innerhalb der EU, eine Obergrenze von 5.000 Euro für Bargeld-
geschäfte rechtlich zu verankern, muss von Anfang an Einhalt geboten werden.. „Das
Recht mit Bargeld zu bezahlen muss verfassungsmäßig verankert werden“, fordert der
FPÖ- Kandidat zur Bundespräsidentenwahl, 3. Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer.
„Es kann nicht sein, dass alle europäischen Bürger unter Generalverdacht der Geld-
wäsche oder der Terrorfinanzierung gestellt werden“, betonte Hofer, der das Recht mit
Bargeld zu bezahlen verfassungsmäßig verankern will. Der Freiheitliche Parlaments-
klub wird einen diesbezüglichen Antrag für die nächste Nationalratssitzung vorbereiten.
Es besteht keinerlei Veranlassung eine derartig drastische Maßnahme zu ergreifen, die
nichts anderes als die Vorstufe zur Abschaffung des Bargeldes ist. Hofer fordert die
Bundesregierung auf, sich umgehend von solchen die Freiheit des Einzelnen ein-
schränkenden Maßnahmen zu distanzieren.
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2016-02-10
Worin lag eigentlich Schreuders Qualifikation?
Scheinbar ist es nicht nur in Kreisen der SPÖ Mode, sich über Behinderte lustig zu machen.
So twitterte heute der ehemalige Bundesrat. Marco Schreuder .(Grüne) in Richtung des
Bundespräsidenten-Kandidaten der FPÖ, Norbert Hofer.
Da stellen wir uns natürlich die Frage: Welche Qualifikation hatte eigentlich M. Schreuder
für seinen Posten als Bundesrat vorzuweisen?
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2016-01-28
Wien ist die einzige Stadt, die Barrierefreiheit nicht gewährleistet
Der City Skyliner ist der höchste mobile Aussichtsturm der Welt, er gastiert derzeit vor
dem Wiener Rathaus. Der City Skyliner hat schon in vielen großen Städten Halt gemacht,
wie z.B. in Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart und Brüssel. Es wurde schon beim Bau der
Anlage darauf geachtet, dass eine rollstuhlgerechte Rampe in die Anlage integriert wurde.
{besps}sky{/besps}
Laut Informationen der Betreiber ist Wien die einzige Stadt, die es verboten hat, diese
Rampe für Rollstuhlfahrer zu nutzen. Die zuständige MA 25 hat keine Genehmigung erteilt.
Rollstuhlfahrer dürfen daher nicht in den City Skyliner einsteigen. Laut einem Bericht der
Tageszeitung „Heute“ konnten die strengen Gesetzesauflagen aus Zeitgründen nicht
umgesetzt werden. Laut Stadt Wien Marketing wäre eine 20 Meter lange Rampe nötig
gewesen.
Dazu der freiheitliche Behinderten- und Pflegesprecher und Dritte Nationalratspräsident
Ing. Norbert Hofer: „Es ist mir vollkommen unverständlich, wie hier die Verantwortlichen
der Stadt Wien agieren. Barrierefreiheit muss eine Selbstverständlichkeit sein, gerade
im öffentlichen Bereich erwarte ich mir vollstes Verständnis dafür.“
„Barrierefreiheit sei ein wesentlicher Bestandteil des selbstbestimmten Lebens von
Menschen mit Behinderung. Ich fordere die Verantwortlichen der Stadt Wien auf,
sich mit dem Betreiber des City Skyliner in Verbindung zu setzen und eine rasche und
unkomplizierte Lösung im Sinne der betroffenen Menschen zu finden“, insistiert Hofer
abschließend.
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2015-02-21
Smart-Meter können die Gesundheit gefährden
und sind datenschutzrechtlich bedenklich
Vor knapp über zwei Jahren haben wir erstmals über die geplante Einführung der „intelligenten
Stromzähler“, sogenannte „Smart Meter“ berichtet. Seitens der WHO und der ÖAK bestanden
schwerwiegende Bedenken wegen gesundheitlich negativer Auswirkungen, die durch diese
Geräte verursacht werden können. Entwarnung gab es bis heute noch keine. Der betreffende
Beitrag kann unter diesem LINK nachgelesen werden.
Auch die FPÖ sprach sich vehement gegen diese Stromzähler aus. Dazu der freiheitliche
Bundesrat und stellvertretender Vorsitzende des Datenschutzrates Werner Herbert, am 30.
Dezember 2013 (also vor nicht einmal drei Monaten) wörtlich:
„Die in den kommenden zwei Jahren geplante Einführung der sogenannten Smart Meter, die
auch als „intelligente Stromzähler“ bezeichnet werden, stoßen auf die Ablehnung der FPÖ. Die
zu erwartenden Einsparungen von 3 bis 4 Prozent der Stromkosten stehen in keiner Relation zu
den zu erwartenden Problemen.“
„Die gegenständlichen Smart-Meter-Geräte seien vernetzte Geräte, die wie in jedem Netzwerk
von einem Administrator von außen gesteuert bzw. eingelesen werden könnten. Darüber hinaus
würden diese Geräte über keinen ausreichenden Software-Schutz verfügen, wodurch sie auch
für Hacker angreifbar seien und damit nicht nur den betreffenden Haushalt lahmlegen, sondern
aufgrund der Vernetzung auch großflächig Schäden anrichten könnten.“
„Zudem ermöglichten diese Geräte aufgrund der umfassenden Aufzeichnung auch die Erstellung
genauer Benutzerprofile über die Verbraucher- und Lebensgewohnheiten der Österreicher, die
niemanden etwas angehen. Hier seien die Möglichkeiten des Missbrauches größer als der zu
erwartende Nutzen. Die intelligenten Stromzähler lassen hier die Verbraucher dumm aussehen.“
Also wir fassen zusammen: Abgesehen von gesundheitlichen Risiken, die von der WHO und
der ÖAK geäußert wurden, bestehen seitens der FPÖ schwerwiegende datenschutzrechtliche
Bedenken.
Da waren wir höchst erstaunt als wir erfuhren, dass sich heute der Dritte Nationalratspräsident
und FPÖ-Umwelt- und Energiesprecher Ing. Norbert Hofer, sowie der freiheitliche Techno-
logiesprecher DI Gerhard Deimek, für eine österreichweite flächendeckende Ausstattung mit
den neuen intelligenten Strommessgeräten (Smart Metern) aussprachen.
Die beiden FPÖ-Politiker meinen, dass die Einführung der Geräte für Stromabnehmer ab einem
Jahresverbrauch von 6000 kWh grundsätzlich zu begrüßen sei. Diese Einstellung ist für uns
nicht verständlich und auch nicht nachvollziehbar. Haben Stromabnehmer mit größerem Ver-
brauch kein Anrecht auf Datenschutz und körperliche Unversehrtheit?

Screen: google.com
Welcher Teufel mag da wohl Hofer und Deimek geritten haben, ein derartiges Wendehals-
Manöver durchzuführen. Wie zahlreiche Medien erst zum Wochenende berichteten, befindet
sich die FPÖ stark im Aufwind und wären laut Umfrage, derzeit in Österreich die stärkste
politische Kraft bei Nationalratswahlen.
„Wenn es dem Esel zu wohl geht, dann geht er aufs Eis tanzen“, so lautet eine alte Volksweis-
heit. Da muss die FPÖ nun sehr gut aufpassen, dass sie nicht durch Wendehals-Manöver von
einzelnen ihrer führenden Politikern, am Eis ausrutscht.
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2014-03-18
Nazi-Paranoia grassiert als Virus bei der SPÖ und bei den Grünen
FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer wurde heute zum Dritten Nationalratspräsidenten
gewählt. Hofer gehört dem Nationalrat seit dem Jahr 2006 an und ist ein engagierter und
kompetenter Sachpolitiker, der sich durch seine konsequente Arbeit über die Parteigrenzen
hinweg Anerkennung erworben hat. Besondere Verdienste hat er in der Behindertenpolitik
und der Umweltpolitik vorzuweisen.
Aber es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.
Kaum war der bislang skandalfreie FPÖ-Politiker in Amt und Würden gewählt, fiel die vom
Grünen Parlamentsklub betriebene Webseite „Stoppt die Rechten“ über ihn her.
Da wird ihm beispielsweise eine Nazifreundschaft oder ein Interview in einer Neonazi-Zeit-
schrift vorgeworfen. Geneigte Leser(innen) können unter diesem LINK nachlesen, wie Hofer
richtig zur Sau gemacht wird und zumindest zum NS-Sympathisant, wenn nicht gar zum
Nazi abgestempelt wird.
Aber auch die kunterbunte SPÖ-nahe Postille ÖSTERREICH scheute nicht davor zurück zu
vermelden, dass Norbert Hofer bei der heutigen Angelobung im Parlament ein NS-Symbol
getragen habe.
Zitat ÖSTERREICH: „Für Wirbel sorgte allerdings die FPÖ: Sie schmückte ihre Abgeordneten
mit einer Kornblume. Diese Blume war das Erkennungszeichen illegaler Nazis in den 30er
Jahren. Als die NSDAP im Juni 1933 von Kanzler Dollfuß verboten wurde, wandelte sich –
da Hakenkreuze und andere NS-Symbole verboten waren – die Kornblume zum Symbol für
die Nationalsozialisten. Norbert Hofer (FPÖ), Neuer dritter Nationalratspräsident trug eben-
falls die umstrittene Blume.“
Offenbar scheint in gewissen Kreisen der SPÖ und der Grünen eine Nazi-Paranoia zu herr-
schen. Oder anders gesagt: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem
bösen Nachbar nicht gefällt.“
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2013-10-29
Kinderschänder als brillanten Denker hochstilisiert
Mit Bedauern nimmt das mumok (Anm. der Red.: Museum moderner Kunst)den Tod von Otto
Muehl zur Kenntnis. Unser Mitgefühl gilt all jenen, die sich ihm verbunden fühlen, ganz be-
sonders den Mitgliedern der ARTLIFE-Kommune in Portugal, in deren Kreis er zuletzt lebte.
Obiger Absatz war heute in einer Presseaussendung des Museums zu lesen. In dieser wurde
Mühl noch überschwänglich als bahnbrechender Künstler gelobt. So kommen im Nachruf
etwa Sätze wie: „In seinem gattungsübergreifenden Arbeiten erweist sich Muehl als wacher,
brillanter und radikaler Denker von überaus scharfer Beobachtungsgabe“ vor.
Ob eine „Pissaktion“, wobei drei nackte Männer um die Wette urinierten oder ob das Schlach-
ten eines Schweines und anschließendes Überschütten von nackten Frauen mit dessen Blut,
Urin und Kot (gemeinsame Aktion mit Hermann Nitsch) als Kunst zählt – selbst wenn dabei
Weihnachtslieder über Lautsprecher abgespielt wurden – sei dahingestellt.
Allerdings erstaunt es uns, dass ein Kinderschänder, der seine Opfer mit Drogen gefügig
gemacht hatte, als wacher, brillanter und radikaler Denker von überaus scharfer Beobacht-
ungsgabe bezeichnet wird. Beim Lesen des Nachrufs vom „mumok“ könnte man zur An-
nahme kommen, dass diese von der Verurteilung Mühls, wegen Sittlichkeitsdelikten, Ver-
stößen gegen das Suchtgiftgesetz und Zeugenbeeinflussung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe,
nicht in Kenntnis sind.
Der Staatsanwalt meinte im Muehl-Prozess wörtlich: „Ich habe schon viele große Prozesse
erlebt, aber noch in keinem hat mich das Schicksal der Opfer so bedrückt wie in diesem.
Muehl hat Terror ausgeübt. Was ein KZ ist, wissen wir aus der Geschichte. Was die Mädchen
am Friedrichshof mitmachen mussten, war genauso schrecklich. Otto Mühl hat mit Menschen
experimentiert, er hat sie manipuliert.“
Anlässlich des Todes von Otto Muehl und der aktuellen Berichterstattung über sein soge-
nanntes „Werk“ übte FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer scharfe Kritik an jenen Exponen-
ten des öffentlichen Lebens und vor allem der Politik, die den Kinderschänder als Künstler
feierten und ihn hofierten und das nach wie vor tun.
Dazu Hofer wörtlich: „Muehl hat vielen Menschen, vor allem Kindern, Unsägliches angetan.
Es ist widerlich, dass viele hochrangige Politiker nicht nur jahrelang ins seine Kommune ge-
pilgert sind, sondern ihn auch nach seiner Verurteilung weiterhin stützten.“
Man soll zwar den Toten nichts Schlechtes nachsagen, aber für uns ist/war Muehl weder ein
Künstler noch ein Denker mit brillanter Beobachtungsgabe. Für uns ist/war er ein Kinder-
schänder, dem es nicht geschadet hätte, nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherheits-
verwahrung genommen zu werden.
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2013-05-27
BASF verzeichnet Rekordgewinne dank Verkauf von Pestiziden
Der Cemiekonzern BASF hat bereits im Auftaktquartal 2013 mehr verdient als vor einem Jahr.
BASF-Chef Kurt Bock meinte dazu: „Insbesondere unser Geschäft mit Pflanzenschutzmittel
war erneut sehr erfolgreich.“
Wer die ÖVP-nahe Bauernzeitung aufschlägt oder deren Homepage besucht, findet dort
Inserate und Werbung von BASF. Am guten Geschäft mit dem Gift verdient also auch die
Bauernzeitung. Interessant ist die Tatsache, dass Werbung für Umweltgifte erlaubt ist,
während diese für Zigaretten verboten ist. Auffallend ist, dass nicht nur Umweltminister
sondern auch ÖVP- Umweltsprecher Schultes den Einsatz von Bienengiften verteidigt.
In diesem Zusammenhang fordert der FPÖ-Bundesparteiobmann H.C. Strache den Umwelt-
minister auf, umgehend alle Informationen zum Einsatz von Pestiziden in Österreich zu
veröffentlichen. Er droht Berlakovich mit einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs. Dem
sogenannten „Umweltminister“ droht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe.
„Es sei äußerst bedenklich, dass der Minister in Kauf nehme, amtsmissbräuchlich zu
handeln, wie ein Verfassungsexperte feststellte, nur um Daten zu verheimlichen. Ob wir
es hier sogar mit Bestechung zu tun haben, müsste nun die Staatsanwaltschaft klären“, so
Strache und verlangt ein angemessenes Vorgehen. Immerhin sind Inserate von Pestizid-
herstellern in der ÖVP-nahen Bauernzeitung gerne gesehen. Und man wird sich diese
Öffentlichkeitsarbeit wohl auch gut honorieren lassen.
Seit Jahren wird das mit dem Einsatz von Pestiziden verbundene Problem der Artenge-
fährdung aufgezeigt. Der freiheitliche Umweltsprecher Norbert Hofer ist in dieser Sache
laufend aktiv tätig gewesen und hat vor einem Problem gewarnt, dass man bis vor noch
nicht allzu langer Zeit nicht in Europa vermutet hätte. Nun scheint es traurige Gewissheit
zu werden, dass auch in Österreich Bienenvölker massiv dezimiert werden.
Dass nun Berlakovich in einer ungeheuerlichen Abgehobenheit versucht, dieses Szenario
totzuschweigen und sogar zu fördern, ist ein Akt der Unverfrorenheit und muss seinen
Rückzug als Minister nach sich ziehen. Außerdem ist es höchste Zeit, das Ministerienge-
setz endlich dahingehend zu ändern, dass Umwelt und Landwirtschaft als getrennte
Ressorts geführt werden. Genau so wenig wie Familie und Wirtschaft in einem Minis-
terium untergebracht sein sollten.
Albert Einstein sagte einst: „Wenn die Bienen aussterben, hat der Mensch nur noch vier
Jahre zu leben.“ Keine Bienen – keine Blütenbestäubung – keine Pflanzen – keine Tiere –
keine Menschen. Dass Teile der ÖVP pure Geldgier leben, zeigt sich am aktuellen
Beispiel nur all zu deutlich. Jene Konzerne, die mit Pestiziden ihre Kassen füllen,
unterhalten ein Heer von Lobbyisten und füllen die Kassa der ÖVP-nahen Bauern-
zeitung.
Strache bezeichnet Berlakovich als „schwarzen Darabos“: Er sei als Minister völlig unge-
eignet, und geneigt, dem Ansehen Österreichs und den Interessen der Menschen zu
schaden.
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2013-05-04
Hundstorfer-Entgleisung gegenüber Freiheitlichen
im Nationalrat zeigt Nervosität des Sozialministers
Im Zuge der heutigen Plenarsitzung lehnten alle andern Fraktionen einen Antrag der
freiheitlichen Abgeordneten Hofer und Belakowitsch-Jenewein ab, der darauf abzielte,
die Datenerfassung durch die österreichischen Sozialversicherungsträger transparenter
zu gestalten. Konkret forderten die beiden Abgeordneten, Beiträge und Leistungen von
Staatsbürgern, EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen getrennt zu erfassen, um Erkennt-
nisse über die Kostenwahrheit der ungezügelten Zuwanderung zu erhalten.
Belakowitsch-Jenewein konfrontierte den Sozialminister mit seiner Rede in der Parla-
mentssitzung vom 15.9.2009. Damals erklärte der Sozialminister wörtlich:
„Im Jahr 2008 haben die Sozialversicherungsbeiträge aller ausländischen unselbständig
Beschäftigten 2,2 Milliarden Eur an Einnahmen gebracht, die Ausgaben für die gleiche
Personengruppe betrugen 1 Milliarde Euro. Sie können das alles nachrechnen; kein
Problem!
Für alle anderen monetären Sozialleistungen haben ausländische Arbeitnehmer im Jahr
2008 rund 2 Milliarden Euro eingezahlt, die Leistungen, die sie für diese Sozialleistungen
bezogen haben, haben 1,7 Milliarden ausgemacht. – Nach Adam Riese: ein Zahlungsplus
von 1,5 Milliarden, und diese 1,5 Milliarden landen in den diversen Sozialversicherungen.
Ginge es nach Ihren Plänen, müssten die Österreicherinnen und Österreicher um 1,5 Mil-
liarden mehr einzahlen, damit das gleiche Leistungsniveau aufrechterhalten werden
kann.“
Dies steht allerdings im krassen Widerspruch zu einer Anfragebeantwortung des Sozial-
ministers vom November letzten Jahres, in der Hofer und Belakowitsch-Jenewein die
genaue Datenlage erfragen wollten. Damals antwortete Minister Hundsdorfer:
„Eine derartige Differenzierung kann infolge der bestehenden Datenlage nicht erfasstwer-
den und ist dementsprechend nach den gültigen Rechnungsvorschriften in den Erfolgs-
rechnungen der Sozialversicherungen nicht vorgesehen.“
Dieser Widerspruch veranlasste den Sozialminister nicht, aufzuklären, wie er zu seinen
Behauptungen im Jahr 2009 gekommen ist, wenn angeblich keine Zahlen erhoben werden,
auch verweigerte er den Antrag anzunehmen, die einzige Reaktion war, dass er der frei-
heitlichen Abgeordneten vorwarf, sie würde an Paranoia leiden.
Diese emotionale Entgleisung, die mit der Würde des Hauses schwer vereinbar ist, kann
wohl nur dahingehend gewertet werden, dass Minister Hundsdorfer nicht die Wahrheit
sagen und weiterhin mit ideologischen Scheuklappen dem ungezügelten Zuzug frönen
möchte.
„Wir werden jedenfalls auch weiterhin nicht ruhen, und wir werden auch in Zukunft ver-
suchen, genaue Zahlen zu bekommen, um Kostenwahrheit zu erhalten. Die Menschen in
Österreich heben ein Recht darauf“, versprechen die beiden FPÖ-Abgeordneten.
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2013-03-21
Nicht alle Krankenversicherungsanstalten sind vorbildlich
Das österreichische Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dass ein Arbeitgeber, der
im Bundesgebiet 25 oder mehr Personen beschäftigt, auf je 25 Arbeitnehmer einen be-
günstigten behinderten Menschen einstellen soll.
Das entspricht einem Anteil von mindestens 4 Prozent. Immer wieder werden von der
Politik jene Unternehmer kritisiert, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen. FPÖ-
Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer hat im Rahmen einer parlamentarischen
Anfrage an Gesundheitsminister Stöger nachgeforscht, inwieweit eigentlich die heim-
ischen Krankenversicherungsanstalten ihren Verpflichtungen nachkommen.
Das Ergebnis ist teilweise ernüchternd. Trauriges Schlusslicht
ist die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse.
Zum Stichtag 1. Jänner 2012 waren bei der Wiener Gebietskrankenkasse begünstigte
Personen mit Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG)
in folgendem prozentualen Ausmaß beschäftigt:
– in der Verwaltung: 4,12 %,
– in eigenen Einrichtungen (inkl. Hanusch Krankenhaus): 2,20 %.
Bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse sind derzeit insgesamt 34 begüns-
tigte Personen mit Behinderung beschäftigt. Am Gesamtpersonalstand macht dies einen
Anteil von 2,37 % aus. Der Anteil beträgt
– in der Verwaltung: 2,63 %,
– in eigenen Einrichtungen: 0,91 %.
Die Zahl der nach dem BEinstG beschäftigten begünstigten Personen mit Behinderung
bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse beträgt 126 Personen (5,7 % aller
Mitarbeiter/innen), davon
– in der Verwaltung 87 Personen und,
– in den eigenen Einrichtungen 39 Personen.
Bei der Salzburger Gebietskrankenkasse sind 21 Personen mit bescheinigter mindestens
50%iger geminderter Erwerbsfähigkeit beschäftigt:
– in der Verwaltung: 19 Personen, (3,1 %),
– in eigenen Einrichtungen: 2 Personen, (3,0 %).
Bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse sind folgende begünstigte Personen mit
Behinderung beschäftigt:
– in der Verwaltung: 61 Personen, (7,19 %),
– in den eigenen Einrichtungen: 21 Personen, (4,53 %).
Bei der Tiroler Gebietskrankenkasse sind insgesamt 733 Mitarbeiter, davon 35 (4,78 %)
begünstigte Personen mit Behinderung beschäftigt:
– in der Verwaltung: gesamt 603 Mitarbeiter, davon 28 begünstigte Behinderte,
– in eigenen Einrichtungen: gesamt 130 Mitarbeiter, davon 7 begünstigte Behinderte.
Es wird bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse mit rückwirkend erlassenen Bescheiden
gerechnet, sodass sich die Zahl noch erhöhen könnte:
– in der Verwaltung: 9 Personen, anrechenbar als zwölf, daher 3,38 %,
– in eigenen Einrichtungen (drei Zahnambulatorien) sind keine begünstigten Personen mit
Behinderung beschäftigt.
Bei der Burgenländischen Gebietskrankenkasse sind im Verwaltungsbereich 14 begünstigte
Personen mit Behinderung (5,47 % des Gesamtpersonalstandes) beschäftigt. In den eigenen
Einrichtungen sind keine begünstigten Personen mit Behinderung beschäftigt. Die Zahl der
nach dem BEeinstG beschäftigten begünstigten Personen mit Behinderung bei der Kärntner
Gebietskrankenkasse beträgt 44 Personen (7,17 %), davon:
– in der Verwaltung 40 Personen (8,46 %) und
– in den Eigenen Einrichtungen 4 Personen (2,84 %).
Bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt sind bei einem Personalstand von 5.210
Mitarbeitern folgende begünstigte Personen mit Behinderung beschäftigt:
– 210 Personen (4,04 %).
In der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sind – in den Verwaltungsdienststellen
bei gesamt 1.234 Dienstnehmer/inne/n 41 Menschen mit Behinderung (3,32 %) und
– in den eigenen Einrichtungen bei gesamt 686 Dienstnehmer/inne/n 19 Menschen mit
Behinderung (2,77 %) beschäftigt.
In der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sind insgesamt 29 begüns-
tigte Personen mit Behinderung beschäftigt. Am Gesamtpersonalstand macht dies einen
Anteil von 2,33 % aus. Der Anteil beträgt:
– in der allgemeinen Verwaltung 2,19 % und
– in den eigenen Einrichtungen 5,08 %.
In der Hauptstelle und in den Regionalbüros der Sozialversicherungsanstalt der Bauern sind
insgesamt 71 begünstigte Personen mit Behinderung (5,08 % des Personalstandes) be-
schäftigt.
Derzeit sind bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau folgende begünstigte
Personen mit Behinderung beschäftigt:
– in der Verwaltung 19 Personen (3,92 %)
– in den eigenen Einrichtungen 6 Personen (1,85 %).
Es ist erstaunlich, wie die Zwangsanstalten im öffentlichen und im halböffentlichen Bereich
das System des Freikaufens durch Ausgleichstaxen in Anspruch nehmen. Diese Praktik wäre
unverzüglich zu beenden und eine Einstellungspflicht vorzusehen.
Arbeitsplätze, die nicht wie im Behinderteneinstellungsgesetz mit begünstigten behinderten
Arbeitnehmern besetzt werden, müssen freigehalten werden. Anstatt Parteigänger oder
sonstige politische Günstlinge der jeweiligen Regierungsparteien in die Büros zu holen,
wäre es jetzt hoch an der Zeit, mehr auf behinderte Menschen zu achten.
Die Arbeitslosigkeit bei behinderten Arbeitnehmern hat nämlich ein Rekordhoch erreicht.
Seit dem Jahr 2006 ist die Zahl der arbeitslosen behinderten Arbeitnehmer von 29.000 auf
derzeit rund 38.000 gestiegen. Besonders stark sind behinderte Frauen betroffen.
Waren es im Jahr 2006 noch rund 10.000 Frauen mit Behinderung, die keinen Arbeitsplatz
gefunden haben, sind es derzeit etwa 15.000. Hier wäre ein eindeutiger Handlungsbedarf
für die Frauenministerin gegeben.
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2013-01-12
Aufklärung seitens der Justiz- und der Finanzbehörden gefordert
Sind die Begas-Malversationen rund um Simandl seitens der Justiz- und Finanzbehörden
geflissentlich übergangen worden? FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer will sachdienliche
Auskünfte des Justiz- und Finanzressorts, weshalb bereits bekannt gewesene Verfehlungen
Simandls nie weiter verfolgt wurden.
Der Fall des Ex-Begas Chef Rudolf Simandl und seine kolportierten SchwarzgeldKonten ver-
anlassen FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer diesbezügliche parlamentarische
Anfragen einerseits an die Justizministerin und andererseits auch an die Finanzministerin
einzubringen. Unter anderem stehe der Vorwurf im Raum, dass Simandl Gewinne aus Ver-
käufen von Anteilen an der Firma „Pöttelsdorfer Edelputenholding“ nicht versteuert habe,
was dringend bei den jeweiligen Ministerien hinterfragt werden müsse.
Laut Medienberichten übernahm Simandl im Jahr 2001 die Puten-Firma, quasi als Neben-
job zu seinem hoch dotierten Begas-Vorstandsmandat um 1,- Euro. Veräußert hat er die
Firma dann um knapp 2,5 Millionen Euro.
Daneben hatte er laut eigenen Angaben noch Einkünfte aus Veranlagungen zweier
Liechtensteine r Stiftungen, drei ausländische Lebensversicherungen sowie Provisions-
zahlungen, von denen nicht bekannt ist, woher diese stammen, lukriert. Seine seit dem
Jahr 2000 aufgelaufene geschätzte Steuerschuld an das Finanzamt Eisenstadt beläuft
sich auf über 5 Millionen Euro.
„Kleine Trafikanten und Kleinunternehmer werden sofort gestraft, bei ‚großen Fischen‘
wird anscheinend weggesehen. Es gibt auch Hinweise, dass auch die Bank Burgenland
auf Forderungen verzichtet hat“, so Hofer.
„Im Jahr 2005 gab es zudem bereits eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Hier wurde behauptet, dass Simandl sich private Anschaffungen durch die Begas zahlen
ließ. Diese Behauptung hat sich nun bewahrheitet, doch das Verfahren aus dem Jahr
2005, welches schon die skandalösen Vorgänge in der Begas ans Licht hätte bringen
können, wurde nach einer ‚umfassenden Stellungnahme‘ Simandls eingestellt“, so Hofer,
der nun von Justizministerin Karl wissen will, weshalb diese Anzeige aus dem Jahr 2005
nicht weiter verfolgt wurde.
Und seitens des Finanzministeriums soll Klarheit in den Umstand gebracht werden,
warum nicht sofort im Jahr 2005 eine Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse von
Rudolf Simandl durchgeführt wurde.
(Quelle: APA/OTS)
2012-10-05
Exministerin Rauch-Kallat klagt
Wie bereits bekannt wurde, klagt die Ex-Ministern Rauch-Kallat das Nachrichtenmagazin
„Profil“ wegen Vorwürfe bezüglich ihres Ehemannes. Anlass ist ein veröffentlichter Profil-
Artikel, wonach der Gatte der Ex-Ministerin, Alfons Mensdorff-Pouilly, auf der Gehaltsliste
der Firma Dräger gestanden sei.
Konkret geht es dabei um einen Bericht über ihren Ehemann, den Lobbyisten Mensdorff-
Pouilly. Dieser soll 2006 auf der Payroll des deutschen Grippemasken-Herstellers Dräger
gestanden sein, zum Zeitpunkt als Rauch-Kallat Gesundheitsministerin war. Der ehe-
maligen Gesundheitsministerin und ihrem damaligen Kabinettschef seien in dem Artikel
„unwahre Zusammenhänge zwischen Aktivitäten des Gesundheitsministeriums und Alfons
Mensdorff-Pouilly unterstellt“ worden.
Rauch-Kallat stellte klar, dass weder sie selbst, noch das Ministerium „einen Auftrag an die
Firma Draeger“ erteilt haben. Das Gesundheitsministerium habe im Rahmen des Pandemie-
plans gegen die Vogelgrippe die Bundesbeschaffungsagentur ersucht, im Rahmen einer
Ausschreibung Schutzmasken für öffentliche Einrichtungen wie Spitäler, Rettung, Polizei und
Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. Im Zuge dieses Beschaffungsvorganges seien diese
mit insgesamt 14 Millionen Schutzmasken versorgt worden.
„Profil“ kontert Aussagen Rauch-Kallats
Das Nachrichtenmagazin „Profil“ hält zu den jüngsten Aussagen von Ex-ÖVP-Gesundheits-
ministerin Maria Rauch-Kallat in Zusammenhang mit der Beschaffung von Grippemasken
2006 folgendes fest: Rauch-Kallat behauptet, das Gesundheitsministerium habe lediglich
Verhandlungen zwischen großen Handelsketten und möglichen Schutzmaskenlieferanten
initiiert – keinesfalls habe es eine Vergabe gegeben.
Dies steht im Widerspruch zu den Recherchen von „Profil“. Diesen zufolge wurde die Aus-
wahl der Lieferanten Dräger und 3M sehr wohl vom Ministerium getroffen. Wie Rauch-
Kallats früherer Kabinettschef Clemens Martin Auer Donnerstag vergangener Woche
gegenüber „Profil“ erklärte, habe er selbst die Verhandlungen mit 3M und Dräger geführt.
Die Anbieter seien über eine Marktforschung ausfindig gemacht und für geeignet erachtet
worden.
„Profil“ verweist auf einen Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2008, in dem es heißt: „Das
Gesundheitsressort entschied sich für zwei weltweit tätige Produzenten von Schutzmasken.
Der RH vermerkte kritisch, dass die Auswahl der Hersteller durch das Gesundheitsressort
nicht dokumentiert und für ihn daher nicht nachvollziehbar war. Details auf www.profil.at
Fall Mensdorff-Pouilly: Rolle der ÖVP bis ins Detail aufklären
Zu den nunmehr bekannt gewordenen Verbindungen des Lobbyisten Mendorff-Pouilly zum
deutschen Medizintechnik-Konzern Dräger hält FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer
fest, dass die gesamte Rolle der ÖVP in dieser Sache im Detail aufgelöst werden müsse.
„Die Tatsache, dass Mensdorff-Pouilly im Sold dieser Firma gestanden habe, und die darauf-
folgende Auftragsvergabe seiner Ehefrau, der damaligen Gesundheitsministerin Maria
Rauch- Kallat, für den Ankauf von Pandemie-Masken über Dräger erfordern eine haarge-
naue Aufklärung bis hin zu einer etwaigen Schadensersatzklage“, so Hofer.
„Die Behauptung der ehemaligen ÖVP-Bundesministerin, sich nicht in die Vergabe einge-
mischt zu haben, sei genauso unglaubwürdig wie die Behauptungen des ehemaligen VP-
Innenministers Strasser in der Blaulichtfunk-Affäre“, so Hofer abschließend.
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2012-06-25
Ausländerwahlrecht statt „Direkter Demokratie“
Auch wenn die Grünen bereits mehrfach behaupten, dass sie 1986 als erste Partei die
Umsetzung der „Direkten Demokratie“ in Österreich gefordert hätten, so ist das zwar
putzig, muss aber auch richtiggestellt werden. Im Grundsatzprogramm der Grünen
findet sich kein Bekenntnis zur „Direkten Demokratie'“.
Dort heißt es lediglich: „Volksbegehren sind eine wichtige Form demokratischer Teil-
habe. Zusammen mit Befragungen der Bevölkerung zu wichtigen Anliegen, einer
Verpflichtung zur ausführlicheren Behandlung von Volksbegehren im Rahmen der
repräsentativen Demokratie, sollen das häufige beklagte Gefühl der Ohnmacht zu-
rückdrängen.“
Das ist ein bisschen wenig und hat mit einer echten „Direkten Demokratie“ recht
wenig zu tun. Wenn die Grünen Volksbegehren, laut Programm, im Rahmen der
repräsentativen Demokratie behandeln wollen, dann bedeutet das, dass von einer
direkten Entscheidung des Bürgers keine Rede sei.
Schlagender Beweis für die Einstellung der Grünen zur “ Direkten Demokratie“ findet
sich bei der Vorgehensweise der grünen Vizebürgermeisterin in Wien, die brutal über
die Interessen der Bevölkerung drüberfährt.
Das im grünen Programm erwähnte Gefühl der Ohnmacht könnten die Menschen in
Wien, die Opfer der rot-grünen Politik geworden sind und bei zweifelhaften Ent-
scheidungen der letzten Monate keinesfalls direktdemokratisch eingebunden worden
sind, nachvollziehen.
„Anders freilich das Programm der Freiheitlichen“, so der freiheitliche Vizeparteiob-
mann NAbg. Norbert Hofer, der auf das am 2. Juni 1985 in Salzburg beschlossene
Programm erinnerte, in dem zu lesen ist:
„Demokratie bedeutet für uns jene Herrschaft des Volkes, die grundsätzlich durch
Mehrheitsentscheidungen seiner in allgemeinen freien Wahlen nach dem Verhältnis-
wahlrecht gewählten Vertreter ausgeübt wird. In Ergänzung dazu fordern wir den
Ausbau und die Verfeinerung der Instrumente der ‚Direkten Demokratie‘, denn wir
glauben an den mündigen Bürger.“
In jedem darauf folgendem Parteiprogramm ist der Ausbau der „Direkten Demokra-
tie“ unterstrichen worden. „Die Behauptung, Grüne hätten die ‚Direkte Demokratie‘
für Österreich entdeckt, ist also nicht nur verwegen sondern schlichtweg unwahr“,
betonte Hofer.
Wahr hingegen ist, dass die Grünen die Urheberschaft in Sachen Ausländerwahlrecht
haben. Hier gibt die FPÖ gerne zu, dass das eine Erfindung der Grünen ist und die
Freiheitlichen kein Interesse haben, sich an dieser Idee zu beteiligen.
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2012-06-12
FPÖ – PRESSEAUSSENDUNG
Die von der FPÖ eingebrachte Petition gegen die sogenannte „Eugenische Indikation“ ist ab
sofort auf der Parlamentshomepage online und kann unterzeichnet werden, gab heute der
freiheitliche Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer bekannt.
Der zugehörige Link lautet:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/PET/PET_00164/index.shtml
Als „Eugenische Indikation“ bezeichnet man, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis unmittel-
bar vor der Geburt straffrei ist, wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder
körperlich schwer geschädigt sein könnte. Das bedeutet, dass Kinder in Österreich bis unmit-
telbar vor der Geburt getötet werden dürfen, wenn der Arzt feststellt, dass eine Behinderung
drohen könnte.
Es sei dabei auch unerheblich, um welche Art der Abweichung von der medizinischen Norm
es sich handeln könnte. Dazu gebe es keine klare gesetzliche Regelung, so Hofer, der diese
Diskriminierung von behindertem Leben nicht länger dulden möchte.
„Es ist hoch an der Zeit, die Eugenische Indikation in Österreich endlich zu streichen“, be-
tonte Hofer. „Die Streichung der bisherigen Regelung zur Eugenischen Indikation gemäß
§ 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB ist aus Gründen der Menschenwürde dringend notwendig“,
betonte Hofer. „Die Regierung muss sich endlich der Verantwortung stellen und eine Ent-
scheidung treffen, die zeigt, dass der Staat behindertes Leben nicht als unwertes Leben
betrachtet, das nur aufgrund der Gefahr der Behinderung bis unmittelbar vor der Geburt
ausgelöscht werden darf. Der Staat hat zudem die Pflicht, sich um behinderte Kinder zu
kümmern und für sie zu sorgen, wenn sich die Eltern nicht in der Lage sehen, diese Auf-
gabe zu übernehmen“, so Hofer.
„Die Würde des Menschen und seine unbedingte Schutzwürdigkeit , gan z gleich auf
welcher Stufe seiner Entwicklung, müssen auch in Zukunft die Grundlage unserer Gesell-
schaft sein“, so Hofer der in vorliegender Petition fordert, eine Streichung des besagten
§ 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB in die Wege zu leiten.
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2012-05-22
ERSTAUNLICH-Beitrag führt wieder einmal
zu einer parlamentarischen Anfrage
Auf Grund eines heute geführten Telefonates zwischen dem Herausgeber dieses Online-
Magazins und dem freiheitlichen Vize-Parteiobmann Nat.Abg. Norbert Hofer, bezüglich
unseres gestrigen Beitrags „SOS-Mitmensch zahlt keinen Lohn…..“, erfolgte eine rasche
Reaktion seitens der Politik. Wir haben es wieder einmal geschafft, dass ein erstaunlicher
Zustand, in diesem Fall die seltsame Personalpolitik bei SOS-Mitmensch, zu einer parlament-
arischen Anfrage führen wird. Nachfolgend bringen wir unseren Leser(innen) die heutige
Presseaussendung im Originaltext zur Kenntnis.
Screen: SOS-Mitmensch
PRESSEAUSSENDUNG: Praktikanten werden nicht bezahlt
„SOS-Mitmensch sucht in einer aktuellen Annonce Praktikantinnen für 6 bis 8 Wochen, die
ohne Bezahlung arbeiten sollen“, zeigte heute der freiheitliche Vize-Parteiobmann Nat.Abg.
Norbert Hofer auf. Ausdrücklich handelt es sich nicht um Freiwillige. Damit verstoße die
linke Gutmenschenorganisationen gegen so ziemlich alle gesetzlichen Vorschriften, die es
in diesem Bereich gebe, betonte Hofer, der ein sofortiges Einschreiten des Arbeitsinspektor-
ates forderte.
Jede unselbständige Tätigkeit sei vor Arbeitsaufnahme der Sozialversicherung zu melden.
Auch würden Praktikanten einem Kollektivvertrag unterliegen. Das bedeute, dass diese
Praktikanten gesetzlichen Anspruch auf Entlohnung hätten, so Hofer, der eine parlament-
arische Anfrage an den zuständigen Arbeitsminister Hundstorfer richten wird.
„Auf der einen Seite setzt sich SOS-Mitmensch dafür ein, dass Asylsuchende einen bezahl-
ten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten, auf der anderen Seite will diese nicht in gerin-
gem Ausmaß pekuniär orientierte Organisation Praktikanten ausbeuten“, kritisierte Hofer
die mehr als eigenartige Personalpolitik des mit Steuergeld subventionierten Vereins.
„Jemanden ohne Bezahlung für sich arbeiten zu lassen ist ausbeuterisch und menschen-
unwürdig“, so Hofer, der hier einmal mehr die Bigotterie der linken Gutmenschen-Vereine
bestätigt sieht.
Trotz aller „Gutmenschlichkeit“ würden Gesetze auch für Radikal-Linke gelten, betonte
Hofer, der die zuständigen Behörden aufforderte im Falle von SOS-Mitmensch für rechts-
konforme Arbeitsverhältnisse zu sorgen. „Was würde SOS-Mitmensch wohl sagen, wenn
ein Unternehmer einen jungen Zuwanderer als unbezahlten Praktikanten missbrauchen
würde“, fragt Hofer.
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2012-05-21
Breites mediales Echo
Durch das Kommentar des Users Danilo im Beitrag „WWF-TRAILER“, sind wir auf einen
Artikel vom 11.01.2011, auf folgender Webseite aufmerksam geworden.
Screen: „mein bezirk.at“
Zu Recht klopfen wir uns ein wenig stolz auf die Brust, denn durch unsere Beitragsserie
über den WWF, der den Natur- und Tierschutz mit seinem finanziellen Eigeninteresse
verbindet, haben wir einen Stein ins Rollen gebracht.
Kleine Webseiten betroffener Anglervereine bis hin zu großen Tageszeitung wie dem
Kurier, haben sich dann ebenfalls dieses Themas angenommen. Man kann nur hoffen,
dass diese breite mediale Front, den erstaunlichen Geschäften des WWF Einhalt gebie-
tet.
Erste Erfolge zu verzeichnen
Nun sind bereits erste Erfolge zu verzeichnen. Politiker auf kommunaler Ebene (SPÖ und
ÖVP) der betroffenen Regionen, stellen sich gegen den Nationalpark March-Thaya-Auen.
Offenbar haben die Volksvertreter erkannt, dass es dem WWF vorzugsweise nur darum
geht, sein finanzielles Eigeninteresse zu befriedigen.
Da sich aber mit Otto Normalbürger nicht dementsprechend Geld verdienen lässt, da
dieser meist nicht in der finanziellen Lage ist mehrere tausende Euros für einen Hirsch-
abschuss zu bezahlen, muss das gemeine Volk von den ertragreichen Jagdgründen fern-
gehalten werden.
Es war der freiheitliche Vize-Parteiobmann NAbg. Norbert Hofer, der diese Situation bereits
nach unserem ersten „Beitrag“ erkannte und ein dementsprechendes Statement bezüg-
lich des WWF abgab. Die Verantwortlichen dieser Non-Profit-Organisation waren natürlich
nicht erfreut, dass ihre Geschäft durch dieses Online-Magazin aufgedeckt wurden und üb-
ten sich in polemischen Phrasen.
Erstaunliche Konstellation
Sei wie es sei, in dieser Angelegenheit sollten alle an einem Strang ziehen. Es kann nicht an-
gehen, dass sich eine privilegierte Schicht auf Kosten der Allgemeinheit bereichert, in dem
sie Otto Normalbürger aus den March-Thaya-Auen vertreiben lässt, um ungestört ihrem
Hobby fröhnen zu können.
Der Gipfel der Frechheit ist aber, dass sich die High Society den WWF als Feigenblatt um-
schnallt, dieser munter mitspielt und dabei jede Menge Geld verdient. Da kommt es natür-
lich sehr ungelegen, wenn diese erstaunliche Konstellation aufgedeckt wird.
Dienste des WWF sind nicht von Nöten
Wie im Artikel von „mein bezirk.at“ richtig angeführt wird, ist der Schutz des Auwaldes ent-
lang der March, Jahrhunderte lang durch die umsichtige Pflege der hier beheimateten
Bevölkerung gegeben, wodurch ein optimaler Lebensraum für einzigartige Tiere und Pflan-
zen geschaffen und erhalten werden konnte.
Wir meinen, dass es hier keines WWF bedarf um ein guterhaltenes Öko-System, aus Profit-
gründen, gegen den Willen der dort ansässigen Bevölkerung umzukrempeln. Wir sind froh
darüber, dass dieser Umstand nun auch von den dortigen Kommunal-Politikern erkannt
wurde.
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2011-01-13
Politik reagiert auf unseren gestrigen Beitrag
Unser gestriger Beitrag „WWF bläst zum Hallali“ löste „Reaktionen“ bis in die hohe Politik
aus. Als Musterbeispiel für Bigotterie bezeichnete der freiheitliche Vize-Parteiobmann
NAbg. Norbert Hofer, die Natur- und Tierschutzorganisation WWF.
Hofer ging mit dem WWF hart ins Gericht und meinte, dass diese zwar der Jagd eine sehr
kritische Haltung gegenüber bringen, aber selbst vier Eigenjagden unterhalten. „Hier hat
der WWF jede Glaubwürdigkeit verloren und liefere damit ein ungustiöses Musterbeispiel
für gewissenlose Abzocke gutgläubiger Spender und bestätige einmal mehr, dass es der
NGO-Industrie ausschließlich um die Selbsterhaltung und Selbstbedienung gehe“, so Nat.
Abg. Norbert Hofer und kündigte gleichzeitig an, gegebenenfalls parlamentarische Initia-
tiven zu setzen.
Feuer am Dach und jede Menge Polemik
Nun war aber Feuer am Dach der Natur- und Tierschutzorganisation WWF und diese ant-
wortete postwendend mit einer Presseausendung, in der vorerst festgehalten wurde,
dass nachhaltige Jagd eine legitime Form der Landnutzung sei. Dass sehen wir auch so,
sofern der Eigenjagdinhaber nicht eine Organisation ist, welche sich den Tierschutz auf
seine Fahnen geheftet hat.
Jedenfalls sah sich der WWF-Naturschutzexperte Bernhard Kohler zur Polemik veranlasst
und meinte: „Dem WWF zu unterstellen, dass die Natur- und Klimaschutzorganisation
auf eigenen Grundstücken, die für den Zweck des Naturschutzes erworben wurden,
selbst jagen würde, ist in etwa so abstrus wie der FPÖ vorzuwerfen, für die Rechte von
Ausländern und Flüchtlingen einzutreten.“
Begehen die Tiere Selbstmord?
Wir haben dem WWF nie unterstellt „selbst zu jagen“, sondern folgende Frage gestellt:
„Wer sind die „Glücklichen“ die in den Eigenjagden des WWF-Österreich, wehrlose
Tiere ermorden dürfen?
Es bestünde rein theoretisch auch die Möglichkeit, dass der WWF die jährlich amtliche
Abschussverordnung im Wald plakatiert und die betreffenden Tiere daraufhin Selbst-
mord begehen. Damit würde in den Eigenjagden des WWF natürlich nicht gejagt wer-
den.
Dass sich diese Story nicht einmal dem naivsten Spender verkaufen lässt, liegt klar auf
der Hand. Also ist noch immer nicht geklärt, wer in den Eigenjagden des WWF, die Tiere
abschießt. Nun, dies ließe sich aber einwandfrei feststellen, indem man die Kennzeichen
der dicken SUV notiert, welche am Waldesrand der betreffenden Reviere geparkt sind.
Florianiprinzip
Der WWF hat allerdings schon vorgesorgt, dass wir uns diese Arbeit ersparen können
und meint: „Die jagdliche Nutzung wird dort von der Mitbesitzerin des Marchegger Reser-
vats ausgeübt.“ Wer ist nun diese Mitbesitzerin, auf welche sich die Natur- und Tierschutz-
organisation beruft?
Laut Amtsblatt der BH Gänserndorf, handelt es sich um eine gewisse Karin Gorton. Da ist
es wahrscheinlich purer Zufall, dass es sich bei jener Dame um die Gattin des „Landesjäger-
meisters“ von Kärnten, „Ferdinand Gorton“ handelt.
Weitere erstaunliche Zufälle
Und wie es der Zufall weiter will, ist Ferdinand Gorton mit den Abschüssen der Jäger(innen)
in Kärnten höchst unzufrieden. Seiner Meinung nach, werden zu wenig Rehböcke und Gei-
ßen abgeschossen. Dies kann man zumindest der Webseite „jagd-wien.at“ entnehmen. Na
ja, vielleicht funktioniert es in den Eigenjagden des WWF besser, ist doch die Gattin dort
Mitbesitzerin.
Herr Ferdinand Gorton ist auch Ökonom und vertritt seine Meinung gegenüber Leuten,
die dem Abschießen von Tieren nicht sonderlich zugeneigt sind. „Kritikern der Jagd hielt
Gorton den wirtschaftlichen Aspekt gegenüber, wonach im gesamten europäischen Wirt-
schaftsraum jährlich über 15 Milliarden Euro durch die Jagd und der mit ihr verbundenen
Teilbereiche umgesetzt werden.“ (Quelle: Wikipedia)
Nun, wenn eine derartige Summe nicht genug Motivation für die Unterhaltung einer oder
mehrerer Eigenjagden sind, wissen wir nicht mehr weiter. Wir haben ebenfalls schon über-
legt, uns ein solches Revier anzueignen. Allerdings haben wir keine Ahnung, wie wir zu
einer Eigenjagd kommen. Ob uns der WWF Auskunft erteilen wird, wenn wir höflich bei
ihm anfragen?
*****
2010-11-09
Arbeitsmarkt- Liberalisierung rückt näher
Ab dem Jahr 2011 soll der Arbeitsmarkt gegenüber den neuen EU-Ländern des ehemaligen
Ostblocks geöffnet werden. Der AMS-Chef Kopf meint, dass sich dieses Liberalisierung im
kommenden Jahr fatal auf die Arbeitslosenzahlen in Österreich auswirken werde.
Auch der FPÖ-Vizebundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer schlägt in die selbe Kerbe
und kommt zur Ansicht, dass die Öffnung des Arbeitsmarkts für jene Oststaaten die 2004
der EU beigetreten sind, die Zahl der Tagespendler massiv erhöhen und gleichzeitig für
mehr arbeitslose Österreicher sorgen wird.
Entspannung am Personalmarkt
Die Ansicht der beiden Herren können wir zumindest aus dieser Sicht nicht teilen. Die
kommende Liberalisierung wird zu einer Entspannung am Personalmarkt beitragen. Vor-
allem die unter Personalmangel leidenden Branchen im Dienstleistungssektor, wie Hotel-
lerie und Gastgewerbe, werden endlich aufatmen können.
Wir fragen uns ohnehin, wie es z.B. eine(n) arbeitslos gemeldete(n) Kellner(in) geben kann,
wo doch die Gastronomie begonnen vom kleinen Beisl bis zu Sterne-Restaurant akuten
Personalmangel aufweist.
Keine Scheinselbständigen mehr
Aber auch die Baubranche wird Grund zur Freude haben. Endlich vorbei die Zeiten wo sich
ausländische Bauarbeiter einen Gewerbeschein als Rigipsplatten-Montageunternehmen lösen
mussten und sich bei der SVA pflichtversichern ließen, um auf einer hiesigen Baustelle arbei-
ten zu können.
Arbeitslosenzahl wird sich erhöhen
Doch der Schein trügt, denn die Arbeitslosenzahlen werden nach geraumer Zeit tatsäch-
lich in die Höhe schnellen. Österreich ist ein Paradies für Sozialschmarotzer und so wird der
einfältigste Slowake, Tscheche, Ungar oder Pole in kürzester Zeit begriffen haben, dass man
vom österreichischen Staat auch Geld erhält, ohne dafür eine Leistung erbringen zu müssen.
Sozialstaat wird noch mehr abgezockt werden
Nach Erfüllung der Mindestarbeitszeitdauer welche für die Inanspruchnahme der Arbeits-
losenunterstützung notwendig ist, wird ein nicht unerheblicher Teil dieser Herrschaften
diese Sozialleistung in Anspruch nehmen.
Und zwar nicht weil ihre Arbeitkraft nicht mehr gebraucht wird, sondern weil man auf eine
Kündigung seitens des Arbeitnehmers Wert legen wird. Dadurch wird das angekündigte
Szenario der Herren Kopf und Hofer tatsächlich eintreten, wenn auch aus einer anderen
Perspektive.
Keine Arbeit bedeutet Heimreise
Diesem könnte man ganz leicht einen Riegel vorschieben. Von ausländischen Arbeitkräften
wird keine Arbeitslosenversicherung eingehoben und dadurch besteht kein Anspruch auf
eine Arbeitslosenunterstützung. Sollte die notwendig gesetzliche Regelung noch fehlen,
so ist eine zu schaffen.
Tritt tatsächlich der Fall ein, dass eine ausländische Arbeitskraft nicht mehr benötigt wird,
so muss jene Person nur mehr die Heimreise antreten und fällt daher dem österreichischen
Staat nicht mehr zur Last.
Wir sind uns bewusst, dass die Gutmenschenfraktion ihre Hände zusammenschlagen und
zu einem Geheule anstimmen wird, wenn sie diesen Beitrag gelesen haben. Diesen Per-
sonen sei aber gesagt, dass selbst das heutige Sozialsystem bereits nicht mehr finanzier-
bar und nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis dieses zusammenbricht.
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2010-04-08
Skandal bei Wiener Wohnen
Wenn folgende Handlung ein privater Zinshausbesitzer machen würde, wären ihm Schlag-
zeilen in allen Tageszeitungen garantiert. Auch diverse Mietervereinigungen und die AK
(Arbeiterkammer) würden ihn in der Luft zerreißen.
Nicht so ist es wenn der größte Hausherr Wiens, die Gemeinde Wien, eine derartige
Aktion abzieht. Da bewahren alle mögliche Stellen größtes Stillschweigen. In einer
heutigen APA-OTS Aussendung des freiheitlichen Behindertensprechers NAbg. Norbert
Hofer, sind wir auf diesen Skandal gestoßen und haben nachrecherchiert.
Ein Mitarbeiter von uns hat mit der betroffenen Person, Frau Eveline Ioannidis, ein sehr
langes Telefongespräch geführt und diese erzählte eine erstaunlich traurige Geschichte
über die soziale Kälte von Wiener Wohnen, gegenüber ihr als Behinderte.
Der Leidensweg
Frau Eveline Ioannidis ist seit 1986 Hauptmieterin einer Altbaugemeindewohnung in Wien
14., Spallartgasse 26-28/2/3/16. Die seinerzeit als Kategorie C angemietete Wohnung wurde
in Eigenregie auf Kategorie A aufgewertet. Auch ist sie noch nie mit dem Mietzins in Rück-
stand gewesen und das seit 24 Jahren, seit dem sie in dieser Wohnung lebt.
Die mittlerweile 50-jährige Eveline Ioannidis war 25 Jahre lang als Krankenschwester im
Geriatriezentrum Baumgarten tätig. Anfangs des neuen Jahrtausend schlug bei ihr das
Schicksal unbarmherzig zu.
Teilweise bedingt durch ihre körperlich schwere Arbeit im Pflegeheim, bekam sie Probleme
mit ihrem Rücken. Und als wenn dies nicht genug gewesen wäre, erkrankte sie zusätzlich
an der Autoimmunerkrankung.
Ihre Krankheit nahm von 2002 bis 2005 einen derart rasanten Verlauf, sodass man ihr im
Jahr 2005 eine 100-prozentige Erwerbsunfähig attestierte und sie in Pension schickte. Seit-
dem ist sie in Pflegestufe 2 und zu 50 Prozent behindert. Ferner benötigt sie permanent
ärztliche Betreuung und ständige Pflege.
Samstag und Sonntag im Wochenendhaus
Während der Wochentage lebt E. Ioannidis in der oben angeführten Gemeindebauwohn-
ung. Die Wochenenden verbringt sie mit ihrem Mann im gemeinsamen Wochenendhaus im
Burgenland. Ein ständiger Umzug dorthin kam aber nicht in Frage, da in der kleinen burgen-
ländischen Gemeinde, die von ihr benötigte ärztliche Versorgung nicht gegeben ist.
E. Ioannidis ist gehbehindert und besitzt auch keinen Führerschein. Auf Grund ihrer man-
gelnden Mobilität, entschloss sich das Ehepaar von Montag bis Freitag in Wien zu leben.
Da ihr Mann von Berufswegen aus öfters auf Dienstreise ist, sah sich E. Ioannidis um eine
Mitbewohnerin um, die ihr bei den alltäglichen Dingen des Lebens behilflich ist, da sie diese
aus eigener Kraft nicht mehr schafft.
Behindertenhelferin wird als Untermieterin gewertet
E. Ioannidis fand diese, in der Person der Bianka G., die mit ihrer kleinen Tochter seit dem
01.Oktober 2009 im gemeinsamen Haushalt, zwecks Unterstützung, bei ihr wohnt. Als sie
am 15.Jänner 2010 von Wiener Wohnen einen Brief bekam, fiel sie aus allen Wolken.
In diesen Brief wurde sie aufgefordert, ihre Wohnung mit Stichtag 28.02.2010, wegen
angeblicher Untervermietung zu kündigen. Sofort nach Erhalt dieses Schreibens setzte
sie sich mit Wiener Wohnen in Verbindung, um dieses offensichtliche Missverständnis
aufzuklären.
Wiener Wohnen übt sich als Detektei
Dort wurde ihr mitgeteilt, dass man durch ausgiebige Recherchen zu Annahme gekommen
sei, dass sie die Gemeindewohnung untervermietet habe. Auf die Frage welche Recherchen
diese Annahme bestätigen kam heraus, dass es sich um die Anwesenheit der Mitbewohnerin
handle.
E. Ioannidis wies die Sachbearbeiterin Sch. auf ihre Sachlage hin und bot an, eine Liste von
Hausparteien und nächsten Nachbarn zu bringen in der bestätigt wird, dass sie selbst in
dieser Wohnung lebt.
Sachbearbeiterin fühlt sich als Richterin
Auf diesen Deal ließ sich Frau Sch. von Wiener Wohnen ein und versicherte ihr, dass mit
so einer Bestätigung die Sache vom Tisch sei. Am 20.Februar 2010 schickte E. Ioannidis
besagte Bestätigungsliste mit zahlreichen Unterschriften, sowie einer schriftlichen Bestätig-
ung der Hausbesorgerin und einem Begleitschreiben, eingeschrieben an Wiener Wohnen.
Nachdem sich aber in der Angelegenheit nichts rührte, rief E. Ioannidis bei Wiener Wohnen,
Frau Sch. an und wollte sich um den Stand der Dinge erkundigen. Diese erklärte ihr aber
lediglich lakonisch, sie müsse erst die Glaubwürdigkeit der unterzeichneten Personen
prüfen und man werde sich dann schriftlich melden.
Da fragen wir uns aber schon, was sich eine Sachbearbeiterin bei Wiener Wohnen anmaßt.
Wer ist diese Frau überhaupt um zu glauben, sie sei dazu berechtigt die Glaubwürdigkeit
von 13 Mietern und der Hausbesorgerin überprüfen zu können.
Gestern erhielt Frau Eveline Ioannidis jedenfalls ein E-Mail von der Direktorin von Wiener
Wohnen. In diesem wurden die Telefonate mit Frau Sch. bestätigt. In weitere Folge wurde
der behinderten Mieterin mitgeteilt, dass man die Kündigungsangelegenheit an das Bezirks-
gericht Fünfhaus weiterleite.
Mögliches Motiv?
Wie bereits Eingangs erwähnt, hat Frau Eveline Ioannidis diese Wohnung 1986 als
Kategorie C angemietet und in Eigenregie auf Kategorie A umgebaut. Sie bezahlt heute
für diese 72qm-Wohnung einen monatlichen Mietzins inklusive Betriebskosten von 314,-
Euro.
Eine derartige Wohnung kann mit einem neuen Mietvertrag heute locker um 600,- Euro
vermietet werden. Einem jeden privaten Zinshausbesitzer würde sofort unterstellt werden,
diese ganze Show nur aus einem Grund abgezogen zu haben. Nämlich um den Altmieter
mit dem günstigen Zins loszuwerden, um die Wohnung neuerlich teurer vermieten zu
können.
Ganz abgesehen von der sozialen Kälte die vom Gemeindebetrieb Wiener Wohnen gegen-
über einer Behinderten an den Tag gelegt wird, ist es schon sehr erstaunlich wenn ein
Mieter eine Aufforderung zur Selbstkündigung, unter Androhung von gerichtlichen Schrit-
ten erhält.
Flucht nach vorne
Warum hat Wiener Wohnen nicht gleich eine gerichtliche Aufkündigung veranlasst. Bestan-
den vielleicht Bedenken, dass das Ganze nicht so funktioniert, wie es sich gewisse Herr-
schaften vorgestellt haben.
Offensichtlich hat man sich aber bei Wiener Wohnen zu weit aus dem Fenster gelehnt
und versucht jetzt sein Heil unter dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“.
Man kann nur hoffen, dass der/die Richter(in) dem größten Hausherrn von Wien klar
macht, dass das MRG auch für Gemeindewohnungen gilt.
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2010-03-02
Abtreibung in Österreich
In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar,
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;
Dieser Paragraf ist unglaublich
Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.
So etwas gab es im Dritten Reich
Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht. Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.
Allein der Verdacht genügt
Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.
Kindstötung bei seelischer Gefahr
Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.
Flittchen entscheiden über Tod oder Leben
Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.
Eugenische Indikation
Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.
Herzstich
Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.
*****
2010-02-03
Pädophil ?
Am 22.04.2009 haben wir den Beitrag „Leihopa unerwünscht“ verfasst, den Sie unter nach-
folgenden Link nachlesen können.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=203;leihopa-unerwuenscht&catid=1;erstaunliches
Es ging darum, dass eine Zeitung einem rüstigen Pensionisten, die Annahme eines Inserates
verweigerte, indem er seine Dienste als „Leihopa“ zur Verfügung stellte.
Die Ablehnung wurde mit den Worten „Es könne sich ja um jemanden handeln, der
Kinder missbraucht“ begründet.
Geschlechtsneutral ?
Abgesehen davon, dass hier einem unbescholtenen Bürger eine eventuell beabsichtigte
Straftat unterstellt wurde, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungs-
gesetz.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass man das Inserat von einer „Leihoma“ ohne
weitere Probleme angenommen hätte.
Parlamentarische Anfrage
Wir wollten in Erfahrung bringen, um welche Tageszeitung es sich gehandelt hat und
setzten uns mit Herrn Norbert Hofer (FPÖ) in Verbindung, dem die Beschwerde dieses
Pensionisten im Gleichbehandlungsbericht aufgefallen war.
Da auch Herr Hofer keinerlei Information über das betreffende Medium hatte, wurde uns
zugesagt, dass die FPÖ eine parlamentarische Anfrage starten werde.
Am 01.07.2009 langte die erstaunliche Antwort auf diese Anfrage ein und Sie können diese
nachfolgend selbst lesen.
Wasch mich, aber mach mich nicht nass
Aus der gesamten Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, ist keine befriedigende Ant-
wort zu erkennen.
Es wird lapidar auf die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Gleichbehandlungsgesetz und den
Rechtsweg hingewiesen.
Auf keine einzige Frage erfolgte eine konkrete Antwort. Die allgemeinen Ausführungen die hier
als „Alibiantwort“ verwendet wurden, haben wir und sicher auch Herr Hofer selbst gewusst.
Nicht einmal der Namen der Tageszeitung war zu erfahren.
Was wäre wenn ?
Wäre so eine geschlechtliche Ungleichbehandlung im umgekehrten Sinn abgelaufen, hätte
es sicher andere Reaktionen gegeben.
Wir können es uns bildlich vorstellen was sich abgespielt hätte, wenn einer Frau auf Grund
ihres Geschlechtes eine eventuelle beabsichtigte strafbare Handlung unterstellt worden wäre,
abgesehen von der Verweigerung des Stellenanbotes.
Wir fragen uns jetzt, wo sind denn die vielen Befürworter der „Geschlechtsneutralität“ ?
Was sagen die GRÜNEN zu diesem Fall und der erstaunlichen „Alibiantwort“ auf eine
diesbezügliche parlamentarische Anfrage.
Ein Frauengesetz
Es wird immer deutlicher, das die „Geschlechtsneutralität“ offensichtlich nur für das weibliche
Geschlecht gültig ist, wie es dieser Fall beweist.
Die militanten Rufer und Ruferinnen der geschlechtlichen Gleichberechtigung können nun ihre
Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen, indem sie im vorliegenden Fall des „Leihopas“ sofort tätig
werden.
Damit würden sie zumindest dokumentieren, dass ihnen an Gerechtigkeit wirklich gelegen ist.
Sollten sie jedoch untätig verharren, wäre es besser wenn sie in Zukunft den Mund halten würden,
denn jede weitere Aussage über „Geschlechtsneutralität“ wäre dann als Witz zu werten.
Stauni
2009-07-03
Unabhängig
Wir sind ein Parteiunabhängiges Online-Magazin und nehmen uns daher kein Blatt vor dem
Mund. Wir kritisieren alle Parteien ohne Rücksicht auf Couleur, wenn wir der Meinung sind,
dass Kritik angebracht ist.
Die Freiheitlichen kommen bei uns nicht immer gut weg, da uns die aggressive Stimmungs-
mache einiger FPÖ-Politiker sauer aufstoßt.
Das man jedoch nicht alle in einen Topf werfen kann, beweist uns jetzt die Haltung des FPÖ
Vizeparteiobmann Norbert Hofer. Er ist auf unsere Beiträge bezüglich der Sexinserate in einer
kleinformatigen Tageszeitung aufmerksam geworden.
Allerdings hat er noch etwas viel erstaunlicheres entdeckt und zwar eine Beschwerde aus
dem Gleichbehandlungsbericht.
Leihopa unerwünscht
Ein kinderliebender, rüstiger Senior will in seinem Ruhestand nicht untätig herumsitzen und
entschloss sich aus diesem Grund, als Leihopa zu fungieren.
Da der Mangel an Kinderbetreuung ohnehin sehr groß ist, ist dies ein lobenswertes Vorhaben.
Er wollte in einer Tageszeitung ein dementsprechendes Inserat schalten, indem er seine
„Leihopadienste“ zur Verfügung stellt.
Das Inserat wurde von der Tageszeitung mit der Begründung: „Es könnte sich ja um je-
manden handeln, der Kinder missbraucht“, schlichtweg abgelehnt.
Skandal 1
Völlig berechtigt hat der FPÖ Vizeparteiobmann Norbert Hofer für Derartiges kein Verständnis.
Wir orten hier zwei Skandale in einem. Bietet ein Mann Kinderbetreuungsdienste an, wird er
sofort mit Pädophilen auf eine Stufe gestellt.
Hätte eine Frau dieses Inserat schalten wollen, wäre niemand bei dieser Zeitung auf die Idee
gekommen, dass es sich um einen eventuellen Kindesmissbrauch handeln könnte.
Wir sind nicht unbedingt Verfechter der Geschlechtsneutralität, aber so kann es auch nicht
funktionieren. Wenn jedoch so etwas kommentarlos hingenommen wird, bedeutet dies eine
Diffamierung eines ganzen Berufsstandes, nämlich der Männer die in der Kinderbetreuung
tätig sind.
Wir fragen uns wo hier die GRÜNEN sind, die ja auf die Geschlechtsneutralität sehr großen
Wert legen. Und diesmal ist unsere Frage weder sarkastisch noch satirisch gemeint.
Skandal 2
Es nimmt zwar niemand Anstoß daran, dass in Tageszeitungen Sexinserate mit perversen
Texten geschaltet werden und dazu noch teils vulgäre Fotos von den Seiten prangen, aber
bei einem Leihopa ortet man sofort einen eventuellen Kindesmissbrauch.
Offensichtlich geht Geschäftemacherei vor Kindeswohl, den wie viel Leihopas werden schon
ein Inserat schalten, gemessen an der Zahl der gewerblichen Prostitutionsanzeigen.
Da spielt auch die Formulierung der Texte nur eine untergeordnete Rolle.
Welche Tageszeitung ?
Wir waren natürlich sehr neugierig welche Zeitung eine derartige Vorverurteilung vornimmt
und haben bei der Pressestelle der FPÖ nachgefragt.
Per E-Mail wurde uns mitgeteilt, dass es derzeit leider nicht bekannt ist, um welche Zeitung
es sich handelt. Die Beschwerde stammt aus dem Gleichbehandlungsbericht ohne konkreten
Hinweis auf das Medium. Die FPÖ wird daher eine parlamentarische Anfrage starten, um eine
Antwort zu bekommen.
Wir bedanken uns vorerst bei Herrn Norbert Hofer, sowie bei der FPÖ-Mitarbeiterin Frau Heike
Nepras und werden an dieser Sache dranbleiben.
Wie wir etwas Neues erfahren, werden wir sofort davon berichten.
Stauni
2009-04-22