Neuerlicher Eklat um primitiven und geschmacklosen Hetzbeitrag
Es ist noch keine zwei Wochen her, als das deutsche Satiremagazin „Titanic“ den ÖVP-Außenminister Sebastian Kurz mit Adolf Hitler verglichen hat und zu „Baby-Hitler töten!“ aufrief. Als ob der geschmacklose und primitive – als Satire getarnte – Hetzbeitrag nicht schon schwachsinnig genug gewesen wäre, legte „Titanic“ vorgestern nach.
Auf der aktuellen Titelseite wird Sebastian Kurz vor jenem Autowrack gezeigt, in dem der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider vor neun Jahren durch einen Verkehrsunfall ums Leben kam. Der Bildcollage ist der Text: „Österreich auf Crash-Kurz: BABY-HITLER macht den Führerschein!“ beigefügt.
Was der wiederholte Hetzbeitrag von „Titanic“ mit Satire zu tun haben soll, wird sich einem normal denkenden Mensch wohl kaum erschließen. Für uns ist der Autor ein Fall für den Staatsanwalt oder im Bedarfsfall für eine psychiatrische Anstalt.
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2017-10-29
Primitive und respektlose Kommentare
„unsare regeln, unsare kultur, unsare traditionen“, so titelt heute der User Dominik Lagushkin,
seinen Beitrag auf der linksextremen Facebook-Seite „AK DEUTSCH FÜR FPÖ-ANHÄNGER
(und Rinnen)“.
Dazu verlinkt er auf eine Beitrag der Tageszeitung HEUTE, in der berichtet wird, dass ein
Polizist bei einem Krampusfest von einem Autolenker fast getötet wurde. Was will Lagushkin
mit seinen Worten: „unsare regeln, unsare kultur, unsare traditionen“ aussagen? Dass es in
Österreich Regel, Kultur und Tradition ist, Polizeibeamte bei Krampusfesten niederzufahren?
Screen: facebook.com
Wessen Geistes Kinder sich noch auf der linksextremen Facebook-Seite „AK Deutsch für ….“
tummeln, beweisen die anschließenden Kommentare einiger User(innen). Wie tief kann man
eigentlich sinken, um sich über einen Verkehrsunfall, mit fast tödlichem Ausgang, lustig zu
machen?
Der Zweck der geistig sinnbefreiten Kommentare ist schon klar. Man wollte augenscheinlich
eine Verbindung zwischen dem Krampusfest und einiger FPÖ-Slogans herstellen. Dies wird
sogar vom Thread-Ersteller, Dominik Lagushkin, mit nachfolgendem Kommentar bestätigt.
Screen: facebook.com
Scheinbar scheuen Personen wie Dominik Lagushkin nicht davor zurück, einen schweren Ver-
kehrsunfall als Anlass dafür zu nehmen, um auf die FPÖ (die in keinem Zusammenhang mit
dem Unfall steht) loszugehen zu können. Dass dabei eine Person schwer verletzt wurde,
scheint eine unbedeutende Nebensache zu sein.
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2014-11-30
Das Befahren der Rettungsgasse sowie die
Verwendung des Blaulichts war vorschriftswidrig
Wie wir bereits im Beitrag „Freie Fahrt für den …….“ berichteten, wurde laut zahlreichen
Augenzeugenberichten, der Dienstwagen von Pröll am 28.02.2014 auf der A 22 durch die
Rettungsgasse gefahren. Diese war gebildet worden, weil es auf dem betreffenden Ab-
schnitt der Autobahn zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen war und sich dadurch
ein Stau gebildet hatte.
Mittlerweile ist die Causa um ein Detail reicher geworden, weiß FPÖ/AUF-Herbert zu be-
richten: „Da Pröll als Saubermann dastehen will, versucht er sich nun an der Polizei abzu-
putzen. Er hatte angegeben, seine Aktion sei mit der Polizei vor Ort abgestimmt gewesen
und diese hätten ihm die Erlaubnis dazu erteilt.“
„Eine höchst problematische Aussage, denn auch eine solche Erlaubnis wäre rechtswidrig,
weil gesetzlich nicht gedeckt. Daher steht nunmehr der Verdacht der Anstiftung zum Amts-
missbrauch durch Pröll im Raum, weshalb sich bereits die Angehörigen der zuständigen
Autobahninspektion Stockerau schriftlich zu rechtfertigen haben“, so Herbert weiter.
„Abgesehen davon, dass Prölls Rechtfertigung den Verdacht aufkommen lässt, dass es sich
dabei wohl um eine reine Schutzbehauptung handelt, gibt es wohl in Niederösterreich
keinen Polizeibeamten, der sich den eigenwilligen Rechtsinterpretationen des Landeshaupt-
mannes, die einem Befehl gleichkommen, tatsächlich in den Weg stellen würde. Die
negativen Konsequenzen von Seiten der Landespolizeidirektion wie auch aus Kreisen der
Landes-ÖVP wären im gewiss und in Bezug auf eine weitere Polizeikarriere höchst nach-
teilig“, so der der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und AUF-
Bundesvorsitzende Bundesrat.
Werner Herbert kündigte an, dass die AUF die betroffenen Polizeibeamt(innen) nicht in
Stich lassen werde, sollten sie in diesem Fall dienstrechtliche Nachteile erleiden. „ Anders
als Pröll, der versucht seine eigenen Fehler auf die Polizei abzuwälzen, werden wir unseren
niederösterreichischen Polizist(innen) in einem allfälligen Rechtsstreit mit Rat und Tat zur
Seite stehen“, so der FPÖ-Politiker abschließend.
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2014-03-19
Weiß Dr. Erwin Pröll nicht wofür eine Rettungsgasse bestimmt ist?
In Moskau ist es üblich, dass die Reichen und Mächtigen nicht im Stau stehen, sondern mit
Hilfe von Blaulicht auf ihren eigenen Pkws oder sonstigen Begleitfahrzeugen, am gemeinen
Autofahrervolk vorbeibrausen. Von dieser Unsitte machte nicht nur schon der Bundespräsident,
Dr. Heinz Fischer, sondern auch der niederösterreichische Landeshauptmann , Erwin Pröll, – in
der Vorwoche – zum Ärgernis der im Stau wartenden Autolenker(innen) Gebrauch.
Laut zahlreichen Augenzeugenberichten wurde der Dienstwagen von Pröll am 28.02.2014 auf
der A 22 durch die Rettungsgasse gefahren. Diese war gebildet worden, weil es auf dem
betreffenden Abschnitt der Autobahn zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen war und
sich dadurch ein Stau gebildet hatte.
Dass die Augenzeugenberichte der Wahrheit entsprachen, wird in der heutigen Kronen Zeitung
bestätigt. Demnach habe Pröll seinen Linienflug versäumt und sei daher mit dem Dienstwagen
zu einem Arbeitsbesuch gefahren. „Die Fahrt war mit der Autobahnpolizei abgestimmt“,
erklärt ein Pröll-Sprecher. (Zitat: Kronen Zeitung vom 7.März 2014)
Da staunen wir aber, dass ein Politiker die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung zu
seinen Gunsten mit der Polizei abstimmen kann. Möglicherweise wollte sich der betreffende
Polizeibeamte einen dicken Pluspunkt in seiner Personalakte sichern.
Rettungsgassen wurden deshalb geschaffen um Einsatzfahrzeugen zu ermöglichen, dass sie
auf Autobahnen bei Staubildung schneller zum Unfallort gelangen und damit wertvolle Zeit
für lebensrettende Maßnahmen gewinnen können. Das widerrechtliche Befahren einer
Rettungsgasse ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine zusätzliche Gefährdung aller anderen
Verkehrsteilnehmer, weil damit vorsätzlich ein weiterer Unfall riskiert wird.
Rettungsgassen dienen keinesfalls zum schnelleren Fortkommen von Politikern oder sonstig
privilegierter Personen. Dies sieht die Straßenverkehrsordnung auch nicht vor. Offenbar
scheren sich Politiker wie Dr. Fischer und Dr. Pröll aber nicht um diese. Dabei sollten
gerade Volksvertreter(innen) eine Vorbildfunktion haben.
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2014-03-07
Spektakulär erstaunliche Berichterstattung
Irgendwie scheint der HEUTE-Autor des nachfolgenden Beitrags (Sreenshot) den Unter-
schied zwischen einem Auto und einer Straßenbahn nicht zu kennen.
Screen: heute.at
Trotz intensivster Bemühung konnten wir – weder im oberen noch im unteren Bild –
außer der einen Straßenbahn, keine andere in einem Verkehrsunfall involvierte Bim ent-
decken. Dabei wird doch das ersten Bild im HEUTE-Beitrag wie folgt kommentiert: „An
der Kreuzung Franz-Josefs-Kai und Stubenring kollidierte eine Garnitur der Wiener Linien
mit einer Straßenbahn“.
Möglicherweise ist der am Unfall beteiligte Kombi eine getarnte Garnitur der Wiener
Linien. Sollte dem so sein, ziehen wir unsere Kritik mit dem Ausdruck unseres Bedauerns
zurück.
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2012-09-26
Cyberweiber rechnet mit den Grünen und mit Eva Hauk ab
Der schreckliche Auffahrunfall von vorgestern, rief uns wieder die Grüne Eva Hauk in
Erinnerung, da sowohl der Unfallhergang als auch der Gemeindebezirk in dem sich der Unfall
ereignete übereinstimmte.
Screen: diepresse.com
Während beim vorgestrigen Unfall kein Alkohol im Spiel war sondern ein Herzversagen des
Lenkers vermutet wird, sah es bei der nunmehrigen Ex-Verkehrssprecherin der Grünen schon
etwas anders aus. Diese fuhr volltrunken mit ihrem Auto auf einen vor ihr verkehrsbedingt
anhaltenden Pkw auf. In ihrem Pkw befand sich sogar noch eine leere Wodkaflasche ohne
Verschluss. Auf dem nachfolgenden Foto ist diese trotz Spiegelung der Seitenscheibe deutlich
zu erkennen.
Foto: © Werner Hammer
Wir stellten neuerliche Recherchen an und stießen auf einen Beitrag auf der Webseite
„ceiberweiber.at“. Obwohl der genannte Blog politisch schwer links orientiert ist, rechnet
dort die Autorin mit Eva Hauk und den Grünen ab. Hier der LINK zu diesem wirklich interes-
santen Beitrag.
Aber auch das war uns noch zu wenig und wir recherchierten weiter. Und da das Leben oft
aus Zufällen besteht, wurde uns ein solcher zuteil. Ein ERSTAUNLICH-Leser ließ uns ein
Mail, einer ehemaligen hochrangigen Grünpolitikerin und nunmehrigen Journalisten zukom-
men.
E-Mail einer ehemaligen hochrangigen Grünpolitikerin
Sehr geehrter Herr XXXXX,
ich bin Journalistin und war bei den Grünen, habe auch deshalb etwas über den Unfall ge-
schrieben:
Ich finde die Reaktionen der Grünen in höchstem Maß verlogen, denn alle, die Eva Hauk
kennen, wissen von ihrem „Problem“. Ich hatte erstmals 1988 mit ihr zu tun, im Bundes-
vorstand der Grünen – bei der ersten Klausur des Gremiums wunderte ich mich und dann
erklärten mir andere, dass die Eva eben dieses „Problem“ habe.
Sie war immer extrem unsicher und hat besonders alle Frauen als „Konkurrenz“ betrachtet
– ich war jedoch bei den Grünen, um Politik zu machen (genauer gesagt kam ich von der
Alternativen Liste und wehrte mich gegen die „Machtübernahme“ Roter in den Grünen).
Ich musste nachrechnen, aber ich bin heute ein bisschen älter als Hauk damals war – und
kann nach wie vor nicht nachvollziehen, wie man so unsicher sein kann als Frau. 1992 war
eine Szene, die an die Ausfälle erinnert, die Hauk beim Unfall und danach hatte – sie
schmiss mit absurden Anschuldigungen an andere um sich und landete dann in Kalksburg,
wo ich sie auch besuchte.
Ich deute in meinem Artikel nur an, dass es das Problem immer gab – ich will nicht auf
Kosten einer Süchtigen „triumphieren“. Allerdings bin ich über manche Reaktionen von
Usern etwa beim Standard entsetzt und verstehe nicht, warum manche unterschlagen,
dass Frau Hammer verletzt wurde.
Wären die Grünen so moralisch, wie sie sich darstellen, hätte man u.a. Frau Hauk schon
lange vor die Alternative stellen müssen „entweder du hast Funktionen bei uns ODER du
machst so weiter“. Letztlich sind aber solche Personen auch leicht zu beeinflussen und
daher Machtspielchen nicht im Weg.
Mich haben die Wiener Grünen übrigens ohne Ausschlussverfahren ausgeschlossen – wohl
wegen Nüchternheit und Intelligenz…
Mit freundlichen Grüßen
XXXX XXXXXX
Wer „Grün“ wählt wird in „Tiefrot“ aufwachen
Da staunen wir aber, taten doch die Grünen so, als ob sie vom Problem der Eva Hauk nichts
wüssten. Aus dem Mail geht auch schön hervor mit welch politisch orientierten Personen die
Grünen besetzt sind. Es sind ganz augenscheinlich Personen mit Gedankengut in kommunis-
tischer Richtung, die sich das grüne Deckmäntelchen des Umweltschutzes umhängen.
Beobachtet man die Politik des Drüberfahrens über das Volk von Maria Vassilakou und ihre
Aussagen – die u.a. auch von Personen wie Glawischnig, Ellensohn etc. getätigt werden –
kommen die kommunistischen Tendenzen klar zu Vorschein. Also sollten sich jene Wähler-
(innen) die „Grün“ wählen im Klaren sein, wenn sie ihr Kreuzchen bei den Grünen setzen,
dass sie einer Partei mit kommunistischer Ausrichtung ihre Stimme geben.
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2012-07-13
Grüne Verkehrssprecherin verursacht mit 1,9 Promille einen Unfall
Zwischen gepredigter und gelebter Verkehrspolitik dürfte bei den Grünen ein eklatanter
Unterschied bestehen. Das haben wir schon in den Beiträgen „Vassilakou voll erwischt
Teil 1 – Teil 2 und Teil 3“ eindeutig unter Beweis gestellt.
Nachdem sich die grüne Vizebürgermeisterin in der ORF-Sendung „Bürgerforum“ vehement
für das Fahrrad und die Öffis eingesetzt hatte, wurde sie von „erstaunlich.at“ erwischt, als
sie weitab von den offiziellen ORF-Parkplätzen, offenbar bemüht sich den Blicken der
Öffentlichkeit zu entziehen, in ihren Dienstwagen gestiegen ist.
Erstaunlich waren dann auch die Reaktionen von Vassilakou, die von Klagedrohungen bis hin
zu Stöckelschuhen in der Nacht reichten. Wer aber glaubt, dass die grüne Verkehrsstadträtin
nicht zu toppen ist, der irrt gewaltig.
So geschehen am vergangenen Freitag kurz nach 18 Uhr. Die Gattin des FPÖ-Bezirksvor-
steher-Stellvertreters in Wien-Donaustadt, Werner Hammer, hielt mit ihrem Auto verkehrs-
bedingt an einer Kreuzung im 22. Wiener Gemeindebezirk an. Plötzlich krachte es gewaltig.
Ein anderer PKW war auf das Auto der Politikergattin aufgefahren.
Am Steuer des anderen Wagens saß die Bezirksrätin der Donaustädter Grünen und Ver-
kehrssprecherin der Öko-Stadtpartei, Eva Hauk. Laut Zeugenaussagen wollte die Grün-
politikerin die unangenehme Situation mit der Übergabe ihrer Visitenkarte und einem
„Tschuldigen“ bereinigen. Dies ließ aber der zwischenzeitlich herbeigeeilte Werner
Hammer nicht zu. Erstens wurde seine Frau durch den Unfall verletzt und zweitens kam
ihm Eva Hauk alkoholisiert vor.
Also wurde die Polizei gerufen, die bei der grünen Verkehrssprecherin einen Alkohol-
Test durchführte. Dieser ergab das stolze Ergebnis von 1,9 Promille. Im Auto von Eva
Hauk befand sich zudem eine leere Wodkaflasche. Während der Amtshandlung soll sich
die Grünpolitikerin wiederholt als Opfer einer Intrige ausgegeben haben. Was bei 1,9
Promille und einer leeren Wodkaflasche eine Intrige sein soll ist uns schleierhaft.
Fotos: © Werner Hammer
Jedenfalls wurde Eva Hauk der Führerschein abgenommen. Damit kommt sie in das Privi-
leg von Otto Normalverbraucher, in nächster Zeit die Öffis oder ein Fahrrad benützen zu
dürfen. Es sei denn, dass ihr die Grünen einen Fahrer samt einem umweltfreundlichen mit
Erdgas betriebenen PKW zur Verfügung stellen.
Wir haben lange über das Motiv des Vassilakou-Ausspruchs: „Ich möchte so viele Autos
aus Wien verbannen, als möglich!“ gerätselt. Nach dem Vorfall mit der grünen Verkehrs-
sprecherin glauben wir die Lösung gefunden zu haben. Wenn keine Autos mehr in Wien
unterwegs sind besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass Grüne betrunken Auto-
fahren können, ohne dabei andere Personen oder sich selbst zu gefährden. Natürlich
müsste man dann auch die Straßenlaternen und Bäume entfernen.
Allerdings hat die ganze Angelegenheit auch einen positiven Effekt. Die Grünen wissen nun
über die Problematik des Autoverkehrs in Wien Bescheid, zumindest was die alkoholisierten
Lenker(innen) aus ihren eigenen Reihen betrifft. Jedenfalls haben die Grünen wieder unter
Beweis gestellt, dass sie Wasser predigen aber selbst Wein bzw. Wodka trinken.
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2012-06-26
Spektakulärer Verkehrsunfall in Wien-Favoriten
Gestern Nachmittag ereignete sich in Wien 10., Davidgasse Ecke Muhrengasse ein
spektakulärer Verkehrsunfall. Gegen 20:00 Uhr stießen zwei Kleinbusse zusammen.
Der Lenker des Kleintransporters mit der vielsagenden Aufschrift „ACHTEN“ , beacht-
ete die Nachrangtafel an der o.a. Kreuzung nicht und fuhr schnurstracks in die David-
gasse ein.
Von der Davidgasse kam der andere Kleinbus, der in Richtung Laxenburger Straße
unterwegs war. In der Kreuzung kam es zum Zusammenstoß, wobei dieser so heftig
war, dass der eine Kleinbus umgeworfen wurde.
Rettungskräfte brachten die Verletzten in das nahe gelegene Meidlinger Unfallkranken-
haus. Die Feuerwehr barg und entfernte die Unfallfahrzeuge. Dafür gab es auch
kräftigen Applaus von den Schaulustigen.
Die Kreuzung Davidgasse mit der Muhrengasse ist einer der Unfallträchtigsten im 10.
Wiener Gemeindebezirk. Fast wöchentlich kommt es an dieser Örtlichkeit zu Verkehrs-
unfällen. Und das obwohl in der Muhrengasse Tempo 30 gilt und an der Kreuzung
zur Davidgasse unübersehbar 2 (zwei !) Nachrangtafeln angebracht sind.
Ein Dankeschön jenem ERSTAUNLICH-Leser, der uns das mit der Handykamera
aufgenommene Video zur Verfügung stellte.
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2012-06-25
Fast täglich schwere Verkehrsunfälle
Die Ostautobahn oder auch als A4 bezeichnet, verbindet die österreichische Bundeshauptstadt
Wien mit dem Grenzübergang Nickelsdorf. Die im Oktober 1994 eröffnete Autobahn ist die
wichtigste Verkehrsbindung nach Ungarn und in die Slowakei.
Die Öffnung der Grenzen zum ehemaligen Ostblock, haben aus der 66 Kilometer langen Transit-
route in Österreich einen wahren „Highway to Hell“ gemacht. Kaum ein Tag vergeht, an dem
es auf der A4 nicht richtig „crasht“. Nachfolgendes Video wurde heute gegen 07:30 Uhr ge-
dreht.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/a4vu01.jpg“ showstop=“true“}a4vu01{/mp4-flv}
Besonders undiszipliniert verhalten sich viele LKW-Fahrer. Unzählige Kapitäne der Landstraße
meinen offenbar, dass die Ostautobahn nur für sie gebaut wurde . Brutales Ausscheren auf die
Überholspur ohne den F ahrtrichtungsanzeiger zu betätigen ist an der Tagesordnung. Wenn
man Glück hat, kommt es nur zu einem minutenlangen Elefantenrennen und der dazugehören-
den Staubildung.
Bei weniger Glück kommt dann das heraus, was im Video zu sehen ist. Nämlich ein fürchter-
licher Unfall. Abgesehen von den Personenschäden, war die A4 heute auf Grund dieses Unfalls,
zwischen Fischamend und Bruck/Leitha(West) in Richtung Ungarn, stundenlang gesperrt.
Was auf der A4 auffällt ist, dass kaum Polizeistreifen unterwegs sind, um dem LKW-Rowdytum
präventiv entgegen zu wirken. Meist entdeckt man Streifenwagen samt Radargerät gut getarnt
in gesperrten Autobahnausfahrten, wo sie in unnötigen 100 km/h – Begrenzungszonen fleißig
Fotos schießen. Aber so ist es eben, Radarfotos zu schießen bringt Geld. Was zählen da
schon einige Verletzte oder gar Tote, die mit Präventivfahrten der Exekutive verhindert
werden könnten.
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2012-06-08
Rechtsempfinden bei der Kronen Zeitung
Nachfolgenden Beitrag (rot markiert) haben wir heute in der Kronen Zeitung gefunden.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe v. 13.03.12 – Seite 8)
Da staunen wir aber, dass man bei der Kronen Zeitung die Meinung vertritt, dass eine
Fahrerflucht zu Recht besteht, wenn jemand keinen Führerschein besitzt, zusätzlich unter
Drogen- und Alkoholeinfluss steht und das Auto nicht zum Verkehr zugelassen ist.
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2012-03-13
Zu flott eingeparkt?
Ein erstaunliches Einparkmanöver fand heute gegen 08:30 Uhr, vor dem Haus in dem
die ERSTAUNLICH-Redaktion residiert, statt.
Fotos: © erstaunlich.at
Wie ging das? Da staunten selbst erfahrene Polizeibeamte!
Des Rätsels Lösung wurde zufälliger Weise mit einer Handykamera festgehalten.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/vu00.jpg“ showstop=“true“}vu120112{/mp4-flv}
Zwecks Gender-Gerechtigkeit möchten wir erwähnen, dass das Caritas-Auto von
einer Frau gelenkt worden war. Glücklicherweise wurden bei dem Verkehrsunfall
keine Personen verletzt.
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2012-01-12
Landplage Rad-Rowdys
Rad-Rowdys sind mittlerweile zu einer echten Land- bzw. Stadtplage geworden. Wer
kennt sie nicht, die zweirädrigen Verkehrsteilnehmer, die wie von einer Tarantel ge-
stochen rücksichtslos auf Gehsteigen dahinrasen. Jedermann(frau) der/die nicht recht-
zeitig zur Seite springt läuft in Gefahr ein Eintrag in die Unfallstatistik zu werden. Wenn
man ein wenig Glück hat, wird man von den zweirädrigen Zeitgenossen „nur“ auf das
Gröbste beschimpft.
Diese Rad-Rowdys sind meistens farbenblind, denn sie sind nicht in der Lage ein rotes
Ampelsignal zu erkennen. Auch scheren sie sich nicht um allgemeine Fahrverbote – wie
z.B. Fußgängerzonen- in denen sie dann zu nächtlicher Stunde herumkurven, ohne ihr
Vehikel zu beleuchten.
Ein derartiger Zeitgenosse wurde laut seinen eigenen Angaben, in einer Fußgängerzone
in der Innenstadt, von einem Polizisten angehalten. Zusätzlich war das Licht am Fahrrad
nicht eingeschaltet, obwohl es bereits nach Mitternacht war. Der Beamte bat den Ver-
kehrssünder mit 21,- Euro Bußgeld zur Kasse.
Prominenter Verkehrssünder
Nun handelt es sich bei dem Radfahrer um keinen Nobody, sondern um Tom Schaffer.
Sie haben keine Ahnung wer das ist? Nun gut, das ist zwar keine Bildungslücke, aber wir
wollen unsere Leser(innen) dennoch ein wenig aufklären.
Der junge Mann ist Journalist und studiert Politikwissenschaft in Wien. Also ein vielver-
sprechender Hoffnungsträger der zukünftigen geistigen Elite Österreichs. Ferner ist er
Gründer und Betreiber des linksgerichteten Blogs „zurPolitik.com“.
In seiner journalistischen Laufbahn wurde ihm sogar eine besondere Ehre zuteil. Er
durfte den Bundespräsidenten der Republik Österreich und das ehemalige Präsidiums-
mitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft, Dr. Heinz Fischer,
interviewen. Damit hatte er locker den Sprung in die D-Promiliga geschafft und sein Be-
kanntheitsgrad dürfte knapp unter Daniela Katzenberger und Konny Reimann liegen.
Tom Schaffer ist aber auch ein vorbildliches Mitglied unserer Gesellschaft und ein Vor-
zeigesohn. Offenbar um seinen Eltern nicht auf der Tasche zu liegen, verdient sich der
studierende Journalist seine Brötchen selbst. Allerdings hat er es finanziell wesentlich
schlechter erwischt, als Reimann oder Katzenberger.
Ideologische Arbeit für einen Hungerlohn
Denn Tom Schaffer arbeitet beim linksgerichteten Internetportal „Online-Standard“.
Dieser Arbeitsplatz ist mit seiner Ideologie auch recht gut vereinbar. Allerdings waren
wir wirklich erschüttert, ja fast traumatisiert, als wir erfuhren wie wenig der junge Mann
beim rosaroten Online-Standard verdient.
Darf man den Angaben von Tom Schaffer Glauben schenken, entlohnt ihn der „Online
-Standard“ mit 21,- Euro für einen 8-Stunden Tag. Wir haben dies auf einen Monats-
lohn -mit einer 40-Stundenwoche- hochgerechnet. Die offizielle Berechnungsformel
laut unserem Buchhalter lautet: 21x5x4,33.
Dies ergibt die stolze Summe von sage und schreibe 454 Euro und 65 Cent monat-
liche Entlohnung, bei einer 40-Stundenwoche. Wir hoffen für Schaffer, dass dieser
Betrag wenigstens netto zur Auszahlung kommt.
Textauszug aus Schaffers Blogeintrag:
Screen: „zurPolitik.com“
Wir nehmen nicht an, dass Schaffer beim „Online- Standard“ als Sklave gehalten wird,
sondern in einem ordentlichen Dienstverhältnis steht. Er sollte um seiner selbst Willen,
so rasch wie möglich die Arbeiterkammer oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Nur so ganz nebenbei sei erwähnt, dass die Sozialisten und die Grünen mittlerweile
einen monatlichen Mindestlohn von 1.300,- Euro fordern. Diese Forderung ist zwar
utopisch und auch nicht realisierbar, aber als wir den Monatslohn von Tom Schaffer
errechneten, waren wir mehr als erstaunt.
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2011-08-26
Radfahrer gefährden Passanten
Immer mehr Radfahrer benützen die Fußgängerzone Meidlinger Hauptstraße trotz Fahrver-
bot und gefährden so die Fußgänger massiv. Vor allem Kleinkinder und ältere Personen
werden durch die, mit Höllentempo die abschüssige Fußgängerzone hinunterrasende Rad-
fahrer, in ihrer Sicherheit gefährdet.
Da laut StVO das Radfahren in Fußgängerzonen (bis auf wenige Ausnahmen im 1. und 10.
Bezirk) verboten ist, muss diesem illegalen Treiben endlich ein Riegel vorgeschoben
werden.
Verkehrssichernde Maßnahmen
Statt die große Anzahl an Fahrrad-Rowdys weiter zu hofieren und ihnen die Steuergeld-
millionen hinten nachzuschmeißen indem man laufend weitere Radwege installiert, wäre
es längst an der Zeit nachfolgende verkehrssichernde Maßnahmen zu setzen.
Nummerntafeln nach Schweizer Vorbild, Fahrradkleidung in Signalfarben mit Code-
nummer für jeden Fahrer, Haftpflichtversicherung für Radfahrer, keine „gemischten“
Geh- und Radwege.
Jedes Mofa muß eine Nummertafel und eine gesetzliche Haftpflichtversicherung haben
um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dabei erreichen diese Fahrzeuge oft nicht
einmal das Tempo, welches Radfahrer auf abschüssigen Straßen vorlegen.
Fahrerflucht an der Tagesordnung
Wie kommt ein Geschädigter im Schadensfall dazu auf seinem Schaden sitzenzubleiben,
nur weil ein Radfahrer finanziell nicht in der Lage ist, den von ihm verursachten Schaden
zu begleichen. Derzeit ziehen es die meisten Radfahrer vor, bei Verkehrsunfällen in der
Fahrerflucht ihr Heil zu suchen, anstatt anzuhalten und den Schaden zu regulieren.
Mit einer Nummerntafel am Fahrrad kann eine Fahrerflucht zwar nicht verhindert werden,
jedoch wird das Risiko einer solchen erheblich erhöht. Immerhin haben Unfallbeteiligte
oder Zeugen die Möglichkeit sich das Kennzeichen zu notieren.
Radfahrer sollen auch Pflichten und nicht nur Rechte haben. Immerhin wollen sie ja
laufend als vollwertige Verkehrsteilnehmer behandelt werden.
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2011-06-26
ASFINAG will Verkehrssicherheit erhöhen
Eine heutige Presseaussendung und Webseiteneintrag der ASFINAG lässt aufhorchen.
Dem staatlichen Autobahnbetreiber ist die Verkehrssicherheit ein prioritäres Anliegen.
Deshalb werden die internationalen Aktivitäten erhöht, was immer das auch bedeuten
mag.
Die ASFINAG hat das Ziel, vor allem die Unfälle mit Personenschäden und Todesfolgen
zu senken. So ist es zumindest in deren heutigen Publikationen zu lesen. Vielleicht
sollte der Autobahnbetreiber zuerst national tätig werden und seine Mautkontrolleure
in Sachen Verkehrssicherheit ausreichend schulen.
Denn Unfälle passieren meist in Gefahrensituationen. Da ist es unbestritten jeglicher
Verkehrssicherheit abträglich, wenn diese noch künstlich geschaffen werden. Wie nach-
folgendes Bild beweist, ist es zur Erhöhnung der Sicherheit im Verkehr nicht dienlich,
wenn Mautkontrollen in gefährlichen Kurven durchgeführt werden.
Foto: (c)erstaunlich.at
Zusätzlich sollten zuständige ASFINAG-Mitarbeiter dazu angehalten werden Verordnun-
gen zu lesen. Denn wer sich auf die im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ angeführte Maut-
ordnung berufen hat, ist entweder des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig oder hat
in diese Verordnung noch nie einen Blick geworfen.
Ratlosigkeit in der BH/Neusiedl
Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ warten wir noch immer auf
eine schriftlich zugesagte Stellungsnahme der BH Neusiedl/See. Offenbar ist auf Grund
unserer Berichterstattung in dieser Behörde Ratlosigkeit ausgebrochen.
Aber zurück zur ASFINAG und ihrem Anliegen der Verkehrssicherheit. Vielleicht könnte
der Autobahnbetreiber seine Mautkontrolleure dahingehend schulen, Verkehrstrichter
zwecks Durchführung einer Mautkontrolle auf geraden und übersichtlichen Straßenab-
schnitten zu errichten. Damit wäre ein großer Schritt in Richtung Verkehrssicherheit
getan.
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2011-05-31
Stellungsnahme der Asfinag
Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“, nicht vorenthalten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Der ASFINAG Mautservice und Kontrolldienst hat am Samstag zwischen 9:30 Uhr und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird die Behörde und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maß-
nahmen informiert.
Wie bereits im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ ausführlich erörtert, exisitiert dieser Maut-
kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.
1.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nicht abge-
sprochen und der Kontrollplatz wurde von den Asfinag-Kontrolloren aus eigenen
Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
nicht mächtig. Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
zu einer Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte. Diesbezüglich haben wir
bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.
Interessant ist auch der Satz: „Jeweils nach Beendigung der Kontrollen wird die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“ Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-
nahme“ ist zuwenig.
Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG
In Angelegenheiten des Straßenverkehrs besonders geschulte Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei zuständigen Behörde und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle der Bundespolizei berechtigt, die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit allenfalls notwendigen Verkehrsbeschränkungen (z.B. Geschwindigkeitstrichter) im
Bereich von Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at
Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort vorher mit der Polizei abgesprochen werden
muß und nicht wie die Asfinag selbst einräumt, dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte. Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.
Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des
betroffenen Kontrollplatzes und meint wörtlich: „An der Kontrollstelle ist zusätzlich auch
eine fix verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf 80 Km/h, bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“
Gerade Mitarbeiter der Asfinag sollten darüber in Kenntnis sein, dass Verkehrsunfälle
meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich alle Autolenker strikt an die Gesetze halten, gäbe es kaum Unfälle. Betrachtet
man denn Umstand, dass es sich im Bereich des betroffenen Kontrollplatzes um eine
dreispurige Autobahn handelt, welche Autofahrer zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Die Ankündigung der Kontrolle erfolgte durch mindestens ein aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des „Earlywarners“ mit Blaulicht und Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges sowie mittels Baustellen-Hütchen zur Spurveränderung. Bei den verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.
Abgesehen davon, dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt. Die unmittelbare und künstlich herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.
Foto: (c)erstaunlich.at
Selbst für unser Beweisfoto hat man bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich: „Das Foto aus Ihrer Publikation erzeugte jedoch aufgrund der Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“
Eine ungünstige Perspektive wäre gewesen, wenn das Foto am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des Trennstreifens der Autobahn, in gerader Richtung zu den Fahrzeugen der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.
Daher ist für uns die erstaunliche Aussage der Asfinag nicht nachvollziehbar. Ebenfalls
nicht nachvollziehbar ist, warum die Mautkontrolle nicht einige hundert Meter weiter auf
dem aufgelassen Parkplatz des Grenzübergangs Nickelsdorf stattfand, welcher auf einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.
Am besagten Parkplatz wäre es nämlich ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-
ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache, dass die Asfinag in ihrem Mail wörtlich von einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“ schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.
*****
2011-05-15
Die irrealen Ansichten der Grünen
Von den Grünen ist man ja einiges gewöhnt, wenn es um das Thema Strassenverkehr
geht. So werden zum Beispiel sichere Fahrzeuge wie SUV als gefährlich verteufelt, wenn
es die Sicherheit von Kindern betrifft. Dieser Auffassung können wir uns nicht anschliessen,
denn was ist für ein Kind sicherer, als in einem großen Auto mitzufahren.
Uns ist schon klar, dass die Grünen dies mit der Kinder-Sicherheit anders meinen und zwar
bei einer Kollision zwischen einem Kind und einem SUV. Sollte es zu einem solchen trag-
ischen Ereignis kommen wird es egal sein, ob ein Kind bei gleichen Voraussetzungen von
einem „normalen“ Pkw oder einem Geländewagen angefahren wird.
Unter dem Aspekt dieser irrealen Ansicht der Grünen müssten auch Kombis, Kleintranspor-
ter und die allseits beliebten Familien-Vans verteufelt werden. Von Fahrzeugen wie Lkw’s
oder Bussen gar nicht zu sprechen.
Politisches Kleingeld um jeden Preis
Die Grünen versuchen stets mit erstaunlichen Ansichten, politisches Kleinkapital heraus-
zuschlagen, auch wenn ihre Aussagen völlig sinnlos und widersprüchlich sind. Eine
heutige Aussendung ist allerdings mehr als erstaunlich.
In dieser wird die beabsichtigte Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, als un-
seriöse Verkehrspolitik bezeichnet. Was soll an einer solch sinnvollen Maßnahme unser-
iös sein?
Wörtlich ist in dieser Aussendung folgendes festgehalten: „Für die vorgebliche Familien-
partei ÖVP und für Verkehrsministerin Bures, die sich mit Radhelm-Inseratenlawinen als
Kinder-Beschützerin stilisieren will, sollte diese Schmerzgrenze bei der von allen unab-
hängigen ExpertInnen abgelehnten Kinder-Radhelmpflicht spätestens jetzt erreicht sein.“
(Quelle: APA-OTS)
Diese Schmerzen und schwere gesundheitliche Folgen werden bei Kinder eintreten, wenn
diese mit dem Fahrrad stürzen und sich dabei ihren ungeschützten Kopf verletzen. Die
obskurse Begründung zur Ablehnung der vorgesehenen Kinder-Radhelmpflicht vertreten
Tanja Windbüchler-Souschill, Jugendsprecherin und Christiane Brunner, Umweltsprech-
erin der Grünen damit, dass den Eltern oder andere Aufsichtspersonen aus der Familie
rechtliche Schwierigkeiten drohen, wenn ein Kind einmal den Helm abnimmt oder nicht
völlig korrekt trägt.
Kennen die Grünen die Strassenverkehrsordnung nicht?
Hier soll offenbar der Eindruck entstehen, dass Eltern oder Aufsichtpersonen keinen Über-
blick darüber haben, ob Kinder bis zum 12. Lebensjahr ohne Helm radfahren, weil diese
allein mit dem Fahrrad unterwegs sind. Möglicherweise sind die Grünen nicht in Kenntnis
der Strassenverkehrsordnung in der festgehalten ist, dass die Teilnahme am öffentlichen
Verkehr mit dem Fahrrad und ohne Aufsicht, für Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr gestat-
tet ist.
Vielleicht sollte den Grünen bewusst werden, dass Kinder nur in Begleitung einer Auf-
sichtsperson auf öffentlichen Strassen mit den Fahrrad fahren dürfen. In diesem Fall stehen
sie ohnehin unter ständiger Beobachtung dieser Person. Sollte diese ihre Aufsichtspflicht
verletzten und zulassen dass Kinder ihren Helm abnehmen, gehört diese Aufsichtsperson
ohnehin rechtlich zur Verantwortung gezogen.
Eltern haften immer für ihre Kinder
Offenbar sind die Grünen auch nicht in Kenntnis, dass Eltern in allen Bereichen für ihre Kin-
der haften, auch dann wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen. Ein kleines Beispiel zur
Demonstration. Ein Kind zertrümmert beim Fussballspielen eine Auslagenscheibe. Hier
werden die Eltern zur Verantwortung gezogen und zur Kasse gebeten.
Es ist in der Tat erstaunlich wie die Grünen mit billiger Polemik und an den Haaren herbei-
gezogenen Argumenten, die Sicherheit von Kindern aufs Spiel setzen, nur um politisches
Kleingeld vereinnahmen zu wollen. Schön langsam entsteht für uns der Eindruck, dass die
Grünen nicht einmal in ihrer eigenen Domäne, nämlich dem Fahrradfahren, ernst zu neh-
men sind.
*****
2011-04-06
Gleisbauarbeiten in der Favoritenstrasse
Mitte November 2010 begannen in der Favoritenstrasse (10. Bezirk), zwischen der Katha-
rinengasse und dem Verteilerkreis Favoriten, Gleisbauarbeiten. Dazu wurde die Favoriten-
strasse im betreffenden Bauabschnitt für den Verkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgte über die Lehmgasse (hinter der Firma Midas) und in weiterer Folge
über die Katharinengasse, wieder zur Favoritenstrasse. Megastaus und auch Unfälle waren
die Folge dieser Umleitung, des sehr starken Verkehrsflusses über die kleinen Seitengassen.
Aber oft geht es nicht anders, wenn dringende Bauvorhaben erledigt werden müssen. Aller-
dings ist nicht einzusehen, eine Absperrung und Umleitung aufrecht zu erhalten, wenn es
gar keine Baustelle mehr gibt.
So geschieht es nämlich zur Zeit, an der eingangs erwähnten Örtlichkeit. Die Gleisbauarbei-
ten sind seit Mitte Jänner 2011 fertig und das Bauvorhaben ist abgeschlossen. Es befinden
sich weder Arbeiter noch Baumaschinen auf der imaginären Baustelle.
Wien 10., Favoritenstrasse in Richtung Katharinengasse. Keine Baustelle mehr vorhanden!
Trotz alledem hat sich bis heute noch niemand gefunden, der die Absperrung entfernt, um
den Verkehr wieder in die Favoritenstrasse einfließen lassen zu können. Offenbar scheint
man bei der zuständigen Magistratsabteilung (MA 46 – Verkehrstechnische Angelegen-
heiten) zu schlafen.
Offenbar ist niemand zuständig
Dieser Schlaf wurde jedoch mit einem Telefonat eines ERSTAUNLICH-Mitarbeiters unter-
brochen. Allerdings war man seitens der MA 46 sofort bemüht, den Schwarzen Peter wei-
terzugeben. Eine nette Dame am anderen Ende der Telefonleitung erklärte, wenn es sich
um Gleisbauarbeiten gehandelt hat, seien die Wiener Linien dafür zuständig. Und wenn
diese nicht agieren, müsste die Polizei die Sache in die Hand nehmen. In der Abteilung für
verkehrstechnische Angelegenheiten gäbe es nur 5 Mitarbeiter und die können eben nicht
überall sein.
Offensichtlich verharren hier mehrere Behörden im Dornröschenschlaf. Die MA 46, die
Wiener Linien und die Wiener Polizei. Apropos Polizei, gibt es doch unmittelbar nach der
ehemaligen Baustelle in der Favoritenstrasse ein Wachzimmer. Dass den dort dienstver-
sehenden Beamten dieser Umstand nicht auffällt, ist auch erstaunlich.
Und solange alle Behörden weiterschlafen, wird es diese Absperrung samt Umleitung weiter-
hin geben. Verkehrsstaus und Unfälle sind damit auch in Zukunft vorprogrammiert. Offen-
bar muss man abwarten, bis die zuständigen Behörden erwachen, um ihnen dann ein
„Guten Morgen Wien!“ zuzurufen.
*****
2011-02-02
An der Autobahn-A4, Ausfahrt Bruck/L.-Ost, liegt die A1-Speedworld. Lenker die ihren Fahr-
stil perfektionieren wollen, können dies im dort befindlichen Fahrsicherheitszentrum tun.
Ob der Lenker des blauen BMW an Kurzsichtigkeit leidet, wissen wir leider nicht. Auch ist
uns nicht bekannt, ob er nur die Öffnungszeiten des Cafe/Restaurants erkunden wollte.
Definitiv klar erscheint jedoch, dass dem BMW-Driver ein Perfektionstraining sicher gut getan
hätte. In einem solchen Kurs hätte ihm sicher jemand erklären können, dass das linke
Pedal neben dem Gaspedal, die Bremse ist.
Gottseidank ging der Verkehrsunfall ohne Personenschaden aus. Am Fahrzeug erstand
erheblicher Sachschaden.
*****
2010-10-10
Sonntagsausgabe
Normalerweise geben Tageszeitungen in ihrer Sonntagsausgabe nicht viel her. Ausser gute
Ratschläge zum Abnehmen, Potenzsteigerung, Berichterstattung über Verkehrsunfälle und
Wochenendeinbrüche, ist am Sonntag nichts aussergewöhnliches zu lesen.
Da schaut es in der heutigen Sonntagsausgabe der Kronen-Zeitung etwas anders aus. Zwar
sind es Artikel in Form bezahlter Werbung, die Leser(innen) zum Lachen verleiten könnten,
wenn es nicht so traurig wäre.
Rattengift in Zigaretten
In unserem Beitrag „Schmuggeltschick“ haben wir schon darüber berichtet, dass der Finanz-
staatssekretär Reinhold Lopatka den Leuten glaubhaft machen will, dass geschmuggelte
Zigaretten unter anderem Rattengift enthalten.
(Fotoquelle: Krone Zeitung vom 30.Mai 2010)
Sind heimische Zigaretten gesund?
Lopatka lässt es nicht darauf beruhen mitzuteilen, dass es gesetzlich verboten ist Ziga-
retten zu schmuggeln oder derartige Ware anzukaufen. Da lässt er sich lieber mit dem
General-Manager der JTI ablichten und garantiert für die Originalqualität heimischer
Tabakware.
Bei dieser indirekten Werbung für Zigaretten dürfte Lopatka doch tatsächlich das Tabak-
werbeverbot übersehen haben. Auf der ganzen Werbeseite befindet sich nämlich kein
Warnhinweis über die Gesundheitsschädlichkeit des Tabakkonsums.
Das Gesetz sieht nämlich einen deutlich lesbaren Hinweis vor. Wenn Kinder und Jugend-
liche diese entgeltliche Einschaltung lesen, könnten sie direkt zum Schluß kommen, dass
der Genuss heimischer Zigaretten nicht gesundheitschädlich sei, da in diesen ja kein Ratten-
gift enhalten ist.
Wie dumm darf der Steuerzahler sein?
Aber auch der Chef von Lopatka, Finanzminister Josef Pröll kann es. In seiner Kampagne
gegen Steuerbetrug meint er, wer Steuern bezahlt, darf nicht der Dumme sein.
(Fotoquelle: Krone Zeitung vom 30.Mai 2010)
Was wir allerdings nicht ganz verstanden haben, ob diese Kampagne nur heimische Betrü-
ger betrifft und ausländische EU-Staaten davon ausgenommen sind? Denn anders ist es
nicht zu erklären, dass Pröll auf Kosten der österreichischen Steuerzahler, Griechenland in
den kommenden drei Jahren bis zu 2,3 Mrd. Euro zur Verfügung stellt und weitere Kredit-
haftungen bis zu 15 Mrd. Euro übernimmt.
Geld statt rechtliche Konsequenzen für Betrüger
Der Pleitestaat Griechenland ist nämlich nicht unverschuldet in Not geraten. Korruption und
Steuerhinterziehung waren dort an der Tagesordnung. Ferner wurden der EU vorsätzlich
gefälschte Bilanzen vorgelegt, um diese Umstände zu verschleiern.
Da ist es doch erstaunlich, dass der österreichische Steuerzahler den Griechen aus der
Patsche helfen muss und sich dabei nicht dumm fühlen soll.
*****
2010-05-30
Schwerer Unfall in U3-Station
Bekanntlicherweise hatte sich am Freitag, den 7.Mai 2010 ein schwerer Unfall in der
U3-Station Enkplatz ereignet. Ein fünfjähriger Bub wurde zwischen U-Bahntüren ein-
geklemmt und mitgeschleift.
Laut Angabe der Polizei war der Bub gegen 15 Uhr mit seiner Mutter die Treppe zur U-
Bahn hinuntergelaufen und wollte noch in den abfahrenden Zug einspringen. „Dabei ist
er mit dem Fuß hängen geblieben“, so ein Polizeisprecher.
Glück im Unglück
Obwohl die Notbremse in der U-Bahngarnitur gezogen wurde blieb der Zug nicht stehen,
sondern fuhr bis zur nächsten Station. Doch der Fünfjährige hatte Glück im Unglück, denn
er prallte am Ende des Bahnsteiges gegen eine Absperrung. Dadurch löste er sich von der
Garnitur und fiel zu Boden.
Nun wird man sich berechtigter Weise fragen was daran Glück war, gegen ein Hindernis
zu prallen und mit zahlreichen Knochenbrüchen liegen zu bleiben. Um Ihnen diese Frage
zu beantworten, möchten wir einen Auszug aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der
Wiener Linien GmbH und Co KG wörtlich wiedergeben:
Wiener Linien meinen folgendes:
Als der Zug die Station bereits fast in voller Länge verlassen hatte, haben Fahrgäste im Zug
eine der insgesamt 18 Notbremsen betätigt. Am Bahnsteig selber wurde keiner der drei vor-
handenen Notstopp-Griffe gezogen. Der Zug kam in der nächsten Station zum Stillstand, da
ein Notstopp im Tunnel nicht erfolgen darf.
Diese so genannte „Notbremsüberbrückung“ in Tunnelanlagen ist seit dem Unfall in Kaprun
behördlich vorgeschrieben. Im Falle von notwendigen Rettung- und Feuerwehreinsätzen
kann in einer Station schneller und unmittelbarer gehandelt werden, als im Tunnel.
Zug war noch nicht im Tunnel
Erstens hätte der Zug durch die Auslösung der Notbremse anhalten müssen, da sich dieser
ja noch nicht zur Gänze im Tunnel befunden hat, wie die Wiener Linien in ihrer Aussendung
selbst bestätigen.
Wäre das Kind nicht gegen die Absperrung geprallt und dadurch vom Zug gelöst worden,
hätte es dieser bis zur nächsten Station mitgeschleift. Der Bub wäre mit Sicherheit zu Tode
gekommen.
Da erscheint es doch weiters erstaunlich, dass die Wiener Linien in der gleichen Aussendung
folgendes verlautbaren: „Bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag wurden von Seiten der
Wiener Linien die Abfertigungs- und Sicherheitseinrichtungen in der Station Enkplatz über-
prüft. Hier wurden keine Mängel an Spiegel, Lichtanlage, Lautsprechern, Markierungen, Not-
bremsen oder Notsprechstellen festgestellt.“
Weiter im Text der APA-OTS Aussendung: „Der Fahrer gab bei seiner Befragung an, sich den
Vorfall nicht erklären zu können. Er wurde bis auf weiteres vom Fahrdienst abgezogen. Auch
der betroffene Zug wird aktuell penibel technisch überprüft.“
Klärt U-Bahnbetreiber Unfälle selbst auf?
Bei einem Zug der der aus einer Station abfahren kann obwohl mindest eine Türe nicht voll-
ständig geschlossen war, da ein Passagier mit seinem Fuß darin eingeklemmt war und nicht
anhält obwohl eine Notbremse gezogen wurde, sind weder an diesem noch an den techni-
schen Einrichtungen in der Station Mängel festgestellt worden.
Ach ja, wir haben doch glatt vergessen dass die Untersuchung vom Linien-Betreiber selbst
durchgeführt wurde und nicht von einem unabhängigen Sachverständigen. Das wäre ge-
nauso, wenn nach einem schweren PKW-Unfall der Besitzer des Pkw’s sein Fahrzeug in
einer Werkstätte seines Vertrauens überprüfen lässt.
Bei einem schweren Verkehrsunfall, bei dem der Verdacht auf Sicherheitsmängel aufkeimt,
wird der Pkw sofort von der Polizei sichergestellt und von behördlich beauftragten Sachver-
ständigen überprüft.
Auch der Unfallort wäre sofort polizeilich gesperrt, um eventuell vorhandene Spuren nicht
zu zerstören, welche von behördlich beauftragten Personen zur Auswertung aufgenommen
würden. Bei diesem U-Bahnunfall waren „Spezialisten“ des Linienbetreibers als Erste am
Unfallort, die keinerlei Mängel feststellen konnten. Scheinbar gibt es für die Wiener Linien
eigene Regeln.
Potentieller Todeskanditat
Auch die „Notbremsüberbrückung“ in Tunnelanlagen ist erstaunlich. Da die U-Bahn perma-
nent im Tunnel fährt, funktioniert die Notbremse nur in den Stationen. Das bedeutet im Klar-
text, sollte auf Grund akuter Lebensgefahr ein Verlassen der U-Bahnwaggons ausserhalb
der Stationen notwendig sein, ist dies nicht möglich da der Zug nicht anhält. Damit wäre und
ist jeder Fahrgast ein potentieller Todeskanditat.
Im Angesicht dieser Zustände, die fast einem russischen Roulette gleichen, bleibt nur eines
übrig. Jedem Fahrgast bei einer U-Bahnfahrt viel Glück zu wünschen, denn unter Umständen
könnte er dieses brauchen.
*****
2010-05-09
16-Jährige sollen Auto fahren dürfen
War bis jetzt das Moped für die „unnatürliche“ Auslese der 16-Jährigen zuständig, sind nun
Überlegungen im Gange jungen Menschen dieser Altersgruppe, das Fahren mit dem Auto
zu ermöglichen. Diese erstaunliche Idee stammt von der Jungen Generation der SPÖ.
(Fotoquelle: www.oeamtc.at)
Soll nun schon an Kinder verteilt werden
Nachdem die 16-Jährigen nicht in die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen fallen, welche die
höchste Risikogruppe im Straßenverkehr darstellt, soll den Kid´s der Erwerb des Führer-
scheins ermöglicht werden.
Noch nicht in der Risikogruppe
Allerdings wurde vornehm übersehen, dass die 16-Jährigen aus einem einzigen Grund nicht
in diese Höchstrisikogruppe fallen, denn es war ihnen bis dato nicht erlaubt ein Auto zu
lenken. Aber von der Politik ist man es ohnehin gewohnt, dass nicht genehme Faktoren
einfach ignoriert werden.
Die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen verursachen immerhin jeden 3. tödlichen Verkehrsun-
fall. Wenn nun die 16-Jährigen zu dieser Risikogruppe dazu stoßen, wird eine Korrektur
der Unfallstatistik nicht zu vermeiden sein.
Die Ökonomie des Autos
Allerdings hat die ganze Angelegenheit natürlich auch seine ökonomische Seite. Durch
die Geschwindigkeit die mit einem Auto erzielt werden kann, ist das Risiko tödlich zu
verunglücken wesentlich höher, als mit einem Moped das maximal 50 km/h erreicht.
Das schafft wieder freie Lehrstellen.
Erwähnenswert ist es auch, dass das Auto gegenüber dem Moped wesentlich effizienter
ist. Kann auf einem Zweirad maximal eine Person mitgenommen werden, besteht in einem
ganz normalen Pkw die Möglichkeit vier Mitfahrer in den Tod oder ins Krankenhaus zu
chauffieren.
(Fotoquelle: www.feuerwehr.gfoehl.at)
So enden viele Verkehrsunfälle von Jugendlichen
Mit dem Auto ist es natürlich auch wesentlich leichter, einen Unfallgegner in den Tod
mitzureißen. Das schafft wieder freie Arbeitsplätze. Wenn der gegnerische Unfallbe-
teiligte ein Pensionist war, wird die Pensionsversicherungsanstalt sicherlich über diese
Entlastung nicht in Tränen ausbrechen.
Sollten alle Beteiligte den Verkehrsunfall verletzt überleben, sichert dies wieder Arbeits-
plätze für Ärzte und sonstig medizinisches Personal.
Wirtschaftkrise in der Autoindustrie wäre vorbei
Auch die angeschlagene Autoindustrie wird jubeln. Im günstigsten Fall endet so ein Unfall
mit einem Totalschaden. Also muss wieder ein neues Auto angeschafft werden. Sollte
ein Crash nur mit einem Blechschaden enden, so ist dies auch kein Problem.
Zulieferfirmen werden sich auf Grund ansteigenden Ersatzteilbedarfs die Hände reiben.
Der Beruf Autospengler wird zum Job der Zukunft mutieren. Auch Fahrschulen und Tank-
stellen werden sicherlich davon profitieren, wenn 16-Jährige bereits Auto fahren dürfen.
Überlegungen der Politik
Unter diesen positiven ökonomischen Aspekten, sollten sich Politiker ernsthaft überlegen
das Alter des Führerscheinerwerbs auf 14 Jahre herabzusetzen. Alternativ müssten die
Verantwortlichen ganz andere Überlegungen anstellen.
Und zwar wie es möglich wäre, die Infrastruktur der öffentlichen Verkehrsmittel den An-
sprüchen gemäß zu verbessern und nicht billigend in Kauf zu nehmen, 16-Jährige die zum
Grossteil sicherlich nicht die geistige Reife haben ein Auto zu lenken, auf dem Schlachtfeld
Strasse in den Tod zu schicken.
*****
2010-03-10
Heutige Meldung in der Krone
Gestern nachmittag ereignete sich auf der Packer Bundesstraße bei St. Andrä ein tödlicher
Verkehrsunfall. Der Lenker eines Pkws fuhr einem anderen Auto auf. Dabei wurde dieser
Wagen in einen Strassengraben geschleudert, wobei der Lenker des gerammten Autos
tödliche Verletzungen erlitt.
Tödlicher Alko-Unfall mit Fahrerflucht
Dieser tragische Verkehrsunfall wäre auch nicht weiter erwähnenswert, wenn nicht zwei
Faktoren eine zusätzliche Rolle spielen würden. Der schuldtragende Lenker ist nämlich
Polizeibeamter, der diesen Unfall im alkoholisierten Zustand verursachte. Zum nächsten
Faktor kommen wir etwas später.
Nach dem Zusammenstoss ließ er das Opfer, einen 74-jährigen Mann einfach liegen und
beging Fahrerflucht. Er konnte einige Zeit später von seinen Kollegen ausgeforscht werden.
Jörg Haider machte es vor
Faktor Nummer 2 ist, dass sich der tödliche Verkehrsunfall in Kärnten abgespielt hatte.
Die Kärntner dürften zum Alkohol am Steuer offensichtlich ein besonderes Verhältnis haben.
Zu dieser Feststellung gelangen wir aus folgendem Grund.
Der ehemalige Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider raste voriges Jahr voll betrunken
und mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Ortsgebiet. Irgendwo auf der Strecke
verlor er die Herrschaft über seinen Wagen und überschlug sich mit diesem mehrmals.
Jörg Haider verlor bei diesem Unfall, dessen Verschulden ihn ganz alleine betraf, sein
Leben. Was passierte nun? Anstatt der Bevölkerung vor Augen zu führen wie Alko-Unfälle
ausgehen können, wurde dieser Mann glorifiziert.
Alko-Lenker glorifiziert
Aus einem Alko-Lenker wurde ein Mythos gemacht, dem in Kärnten von seitens höchster
Kreise gehuldigt wird. Was hatte Haider denn schon großartiges für Kärnten oder gar für
Österreich geleistet, um in einen Status zu gelangen der schon fast an eine Seligsprech-
ung grenzt.
Was soll sich nun der „Otto Normalverbraucher“ in Kärnten denken, wenn einem Alko-
Lenker eine eigene Ausstellung udgl. mehr gewidmet wird. Vielleicht denkt er sich, dass
es schick sei, besoffen mit dem Auto zu fahren.
Vermutlich keine schweren Konsequenzen
Ohne uns in hellseherischen Fähigkeit zu üben, glauben wir auch dass im Fall des alko-
holisierten Polizisten, der den tödlichen Verkehrsunfall verursachte, nicht wirklich etwas
passieren wird.
Dem Mann wird der Führerschein für einige Monate entzogen werden. In dieser Zeit wird er
Innendienst versehen. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen, wird vermutlich unter einem Jahr bedingter Haftstrafe lauten. Damit kann
der Beamte auch seinen Job behalten.
Wahrscheinlich wieder im Aussendienst
Nach Retournierung des Führerscheines an den Polizisten, wird dieser wieder auf die Mensch-
heit losgelassen werden und darf dann anderen Alko-Lenker den Führerschein abnehmen.
Sollte dies wirklich so eintreffen, was wir leider befürchten, taucht wieder unsere Frage auf:
Was soll sich „Otto Normalverbraucher“ wirklich dabei denken?“
*****
2009-12-19
Amtsmissbrauch?
Heute standen zwei Wiener Polizisten vor dem Richter im Wiener Landesgericht.
Ihnen wird vorgeworfen, einen Verkehrunfall den ein alkoholisierter Kollege ver-
ursacht hatte vertuscht zu haben, bzw. zu vertuschen versuchten.
Alkotest vergessen
Ein flotter Cabriofahrer, war mit seinem Wagen am 08.08.2008, zeitlich in der Früh
in ein Geländer auf der Grinzinger Allee gekracht. Als die beiden Beamten erkannten,
dass der Unfalllenker ein Kollege ist, wurde glatt auf einen Alkotest „vergessen“.
2,9 Promille
Es erfolgte auch keine Anzeige und keine Führerscheinabnahme, obwohl im Spital ein
Blutalkoholwert von 2,9 Promille festgestellt wurde. Der Staatsanwalt wirft den beiden
Beamten nun Amtsmissbrauch vor. Weil eine Zeugin nicht erschienen war, wurde der
Prozess vertagt.
Corpsgeist
An und für sich ist dieser Vorfall nicht wirklich erwähnenswert, denn sollte er sich
tatsächlich so ereignet haben, dürfte hier falsch verstandener Corpsgeist eine
wesentliche Rolle gespielt haben.
Es geht auch anders
Dieses Ereignis bestätigt allerdings unserer Annahme, dass die „Polizei-Postler“
ein ungeliebtes Kind in den Reihen der Exekutive sind, sowie wir das in einem
„Beitrag“ bereits geschrieben haben.
Dort hatte man den betreffenden Polizisten in Spe sofort zu einem Alkotest aufgefordert,
nachdem er sich einige Spritzer genehmigt hatte. Der Mann lenkte weder ein Fahrzeug,
noch hatte er einen Verkehrsunfall verursacht, sondern saß lediglich hinter einer Schreib-
maschine.
Erhöhter Röhrchenverbrauch?
Man darf gespannt sein, wie viele Alkoteströhrchen die Polizei verbrauchen wird, wenn
Innenministerin Fekter ihren Plan verwirklicht, „Arbeitslose“ für den Polizeidienst zu
rekrutieren.
Stauni
2009-09-21
Gefährliche Kreuzung
In die Kreuzung der B 211 mit der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld im Gemeindebezirk Rohrau
(Bruck/Leitha), ist zur Zeit ein sicheres und gefahrloses Einbiegen nicht möglich.
Wenn man aus der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld kommt wird die Sicht nach links in die
Bundesstrasse durch ein Wahlwerbeplakat der FPÖ stark eingeschränkt.
Behörde war in Kenntnis
Wir haben über diesen Missstand bereits am 12.05.2009 berichtet und diesen auch der
zuständigen Behörde gemeldet. Geschehen ist offensichtlich nichts.
Wenn man bei der Beseitigung von diesen so rasch wäre wie beim Aufstellen von Wahl-
werbeplakate, hätte es diesen Unfall wahrscheinlich nicht gegeben.
Unfallursache laut Zeugenaussage
Ein Autolenker der aus der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld kommend, nach links in die
B 211 Richtung Bruck/Leitha einbiegen wollte, hatte sich mit seinem Fahrzeug zu weit
in die Kreuzung gewagt, um offensichtlich ein freies Sichtfeld in die Bundesstrasse zu
erhalten, welches durch das o.a. Plakat nur erschwert möglich ist.
Ein Autolenker der von Rohrau kam und in Richtung Bruck/Leitha unterwegs war, mußte
mit seinem Fahrzeug eine Notbremsung machen, um einen Zusammenstoss zu vermeiden.
Die Lenker nachfolgender Fahrzeuge reagierten nicht so rasch und so kam es zu einem
Auffahrunfall mit sieben Autos.
Mölzer und Strache rechnen ab
So schaut die Realität aus, wenn Sie aus der A1-Speedworld in die Bundesstrasse
B 211, des Gemeindebezirkes Rohrau (Bruck/Leitha)einbiegen wollen.
Ausser die lächelnden Gesichter der beiden „Volldemokraten“ Mölzer und Strache
sehen Sie rein gar nichts.
Um eine halbwegs gute Einsicht in die Kreuzung zu bekommen, müssen dement-
sprechend weit in diese einfahren.
So kann es dann ausschauen, wenn man in die Kreuzung eingefahren ist, um
„linke“ Einsicht in diese zu bekommen.
Der Lenker dieses roten Kleinwagens hatte unwahrscheinliches Glück, bei dem Unfall
keine schweren Verletzungen davongetragen zu haben.
Die Einsatzkräfte waren rasch vor Ort und hatten alle Hände voll zu tun.
Gottseidank gabe es keine Schwerverletzten. Der entstandene Sachschaden war
allerdings enorm. Am Verkehrsunfall waren 7(!) Fahrzeuge beteiligt.
Stummer Zeitzeuge am Strassenrand, des letzten tödlichen Verkehrsunfalles
Wer übernimmte die Verantwortung ?
Es ist noch gar nicht solange her, als es auf dieser Kreuzung einen Unfall gab, bei dem ein
Toter zu beklagen war. Man kann nur hoffen das sich so etwas nicht wiederholt.
Sollte an dieser Kreuzung nicht raschest im Bezug auf dieses besagte Wahlwerbeplakat
etwas geschehen, stellt sich die berechtigte Frage wer die Verantwortung für einen
eventuellen Toten übernehmen wird, sollte der nächste Unfall nicht so glimpflich ausgehen.
Unserer Meinung nach ist der Inhalt dieses FPÖ-Wahlwerbeplakates so wichtig, dass man
es durchaus flach auf den Boden legen könnte. Außerdem würde man sich den Anblick
von Strache und Mölzer ersparen.
Stauni
2009-05-18
Wahlwerbung vor Verkehrssicherheit
Am 12.05.2009, also genau vor 5 Tage haben wir den Beitrag „Tag der Abrechnung“
geschrieben.
Er betraf die Verkehrssituation der Kreuzung B 211 mit der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld
im Gemeindebezirk Rohrau (Bruck/Leitha).
Und täglich grüßen Strache und Mölzer
Im speziellen wurde in diesem Beitrag die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit,
durch ein Wahlwerbeplakat der FPÖ zur EU-Wahl aufgezeigt.
Behörde war informiert
Wir haben den Mißstand am selben Tage der zuständigen Behörde angezeigt.
Geschehen ist offensichtlich nichts, bis zum heutigen Tage gegen 08:30 Uhr.
Da erfolgte wieder ein schwerer Verkehrsunfall mit 7(!) beteiligten Fahrzeugen.
Laut Zeugenaussagen wollte ein Lenker aus der Zu/Abfahrt der A1-Speedworld nach
links in die B211, in Richtung Bruck/Leitha einbiegen.
Da das dort o.a. Wahlplakat die Sicht nach links in die B211 weitgehend versperrt,
dürfte er dementsprechend weit in die Kreuzung eingefahren sein, um zu sehen ob
er von links auch freie Fahrt hat.
Schwerer Verkehrsunfall
Ein Autolenker der von Rohrau kam und in Richtung Bruck/Leitha unterwegs war, mußte
mit seinem Fahrzeug eine Notbremsung machen, um einen Zusammenstoss zu vermeiden.
Die Lenker nachfolgender Fahrzeuge reagierten nicht so rasch und so kam es zu einem
Auffahrunfall mit sieben Autos.
Die Einsatzkräfte waren rasch und vorbildlich vor Ort. Ob es Schwerverletzte gibt
ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Der Sachschaden ist enorm.
Ein ausführlicher Bericht mit Bilddokumentation erscheint in der morgigen Ausgabe
von „ERSTAUNLICH“.
Stauni
2009-05-17
Die Verkehrssicherheitskonferenz
Die Themen Verkehr und Sicherheit standen gestern Nachmittag im Zentrum eines Zusammen-
treffens der drei Landeshauptleute aus Niederösterreich, Wien und dem Burgenland.
Leider haben es die Herren Dr. Erwin Pröll, Michael Häupl und Hans Niessl verabsäumt, einen
kleinen Abstecher zur A1-Speedworld zu machen.
Die Zu- und Abfahrt dieser Anlage, in der auch ein Fahrsicherheitszentrum untergebracht ist, liegt
im Gemeindebezirk Bruck/Leitha und zwar genau an der Bundesstrasse B211, die einer der
stärkst befahrenen Strassen dieser Region ist.
Unfallgefährdete Kreuzung
An der Kreuzung der Ausfahrt der A1-Speedworld mit der B211, kommt es immer wieder
zu schweren Verkehrsunfällen.
Es kann daran liegen, dass etliche Fahrer die von der wenigen Meter entfernten Ostautobahn
A4 abfahren, dass dort befindliche Tempolimit von 70 km/h überschreiten und mit den Fahr-
anfängern die aus dem Driving-Camp kommen zusammentreffen, welche in die Bundesstrasse
einbiegen wollen.
Zu Verkehrsunfällen wird es immer wieder kommen und diese lassen sich leider nicht verhindern.
Man sollte jedoch alles daran setzen, neuralgische Kreuzungen zu entschärfen und nicht die
Verkehrssicherheit noch zusätzlich zu gefährden.
Trauriges Dokument des letzten tödlichen Verkehrsunfalls auf dieser Strecke.
Mit den nachfolgenden Bildern die wir heute früh geschossen haben, können wir
Ihnen dokumentieren, dass Wahlwerbung offensichtlich vor Verkehrssicherheit geht.
Hier können Fahranfänger unter Beweis stellen, ob sie das theoretische Wissen gleich
in die Praxis umsetzen können und zwar beim Einfahren in die B211.
Als erstes trifft man auf das riesige Wahlplakat der AK-Wahlen. Dieses stellt noch
kein besonderes Hindernis dar, weil es noch recht human aufgestellt ist und Einblick
in die Kreuzung nach links gewähren würde, wenn da nicht das nächste Plakat wäre.
Hier lachen einem die Herren Mölzer und Strache entgegen und versperren jegliche Sicht
nach links in die B211, es sei den man riskiert bis in die Kreuzung einzufahren um einen
eventuell herannahenden Verkehrsteilnehmer zu erspähen.
Sollte dieser jedoch bereits im Bereich des Anhalteweges sein und nicht eine überdurch-
schnittliche Reaktion haben passiert das Unvermeidliche, es kommt zum Verkehrsunfall.
Wir haben auch ein Foto aus der Gegenrichtung geschossen, um zu dokumentieren wie
ernst diese Situation wirklich ist.
Auch den in Richtung Rohrau fahrenden Verkehr lächeln die beiden Demokraten Mölzer
und Strache entgegen und versperren die Sicht auf die Kreuzung.
Dafür hat der Wahlslogan „TAG DER ABBRECHNUNG“ etwas für sich.
Ob dieser etwas mit dem Passieren dieser Kreuzung zu tun hat ?
Stauni
2009-05-12
Frau von Straßenbahnzug schwer verletzt
Straßenbahn-Unfall: Mann wurde Fuß abgetrennt
Solche und ähnliche Meldungen beherrschten schon heuer die Schlagzeilen in den
Medien.
Es ist nun bereits der fünfte schwere Unfall mit Strassenbahnen im heurigen Jahr.
Von den vielen kleinen Unfällen und verkehrsbedingten Notbremsungen gar nicht zu
sprechen.
Hoffentlich nicht vom Sitz gerutscht
13 Verletzte bei Schulbus-Unfall in OÖ
Schulbus im Waldviertel bei Unfall umgekippt
Auch der Schulbussektor hatte einige schwere Verkehrsunfälle zu vermelden wobei
hier ebenfalls die kleinen Blechschäden und Notbremsungen unerwähnt blieben.
So kann der Weg zur Schule auch enden.
Unabhängig von der Verschuldensfrage steht für uns fest, dass Fahrgäste in
Strassenbahnen und Autobussen genau so gefährdet sind, wie Passagiere in Autos.
Im Beitrag „Abzocke mit Sicherheits-Aspekt“ vom 16.02.2009 haben wir folgendes
geschrieben:
Uns fehlt hier die Logik des Gesetzgebers. Auf der einen Seite im privaten Individual-
verkehr, wird maximale Sicherheit unter Androhung von empfindlichen Strafen gefordert,
während auf der anderen Seite in der öffentlichen Massenpersonenbeförderung nicht der
geringste Wert auf Sicherheit gelegt wird und auch nicht vorhanden ist.
Wenn man allein die Meldungen aus dem heurigen Jahr liest, welche Verkehrsunfälle mit
öffentlichen Massenbeförderungsmittel betreffen, dürfte unsere Frage nach Sicherheits-
gurten in diesen, nicht unberechtigt sein.
Stauni
2009-03-03
Polizei ermittelt gegen Winterdienste
Während die Polizei in Neunkirchen/NÖ gegen eine Winterdienstfirma ermittelt, die
zwar reichlich Vorauszahlungen kassierte, aber keine Schneeräumung durchführte, ist
jetzt auch ein renommiertes Wiener Schneeräumungsunternehmen in die Schlagzeilen geraten.
Laut Polizei ist ein 27-jähriger Serbe, der sich in Österreich illegal aufhält, mit einem
Streuwagen der Firma ATTENSAM in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt.
Der Mann überfuhr im alkoholisierten Zustand in der Prater Hauptallee einen Joger, der
noch am Unfallort verstarb.
Laut Chef der Hausbetreuungsfirma, war der Mann nicht im Betrieb tätig, sondern wurde ihm
das Fahrzeug von einem Verwandten überlassen, um die Schneeräumung durchzuführen.
Qualifiziertes Personal und kein Schnee
Da ist es doch erstaunlich, daß man auf der Website von Attensam, sein so hoch qualifi-
ziertes Personal hervorhebt, denn dort steht wortwörtlich:
Dafür garantieren wir mit unserem Namen, gemeinsam mit unseren mehr als 1.500 bestens
qualifizierten Mitarbeitern.
Von den letzten schneefreien Wintern in Wien verwöhnt, dürften wohl einige qualifizierte
Mitarbeiter abgewandert sein und man hat vielleicht auf Grund des überraschenden
Schneefalls Leute aufgenommen, die dem Firmencredo nicht so entsprechen.
Wie ist es sonst möglich, daß ein Angestellter dieser Firma, einem völlig Unberechtigten
ein Dienstfahrzeug zur Aufgabenerfüllung übergibt ?
In den vergangenen Jahren mußte man den Schnee in Wien suchen.
Aufklärer in eigener Sache
Auch wenn der Chef dieses Unternehmens, der so ganz nebenbei erwähnt sehr viele Auf-
träge von der Gemeinde Wien erhält, gegenüber der „Krone Zeitung“ erklärt: “ Wir werden
den Hergang des Unfalles lückenlos aufklären“ , wird das wohl nicht sein Job sein.
Ja was gibt es denn schöneres, wenn man in behördliche Ermittlungen gerät, diese selbst
aufzuklären. Es wird in diesem Fall viel mehr, als nur der Unfallhergang aufzuklären sein und
das wird in den Aufgabenbereich der zuständigen Ermittlungsbehörden fallen.
Attensam erhält viele Gemeindeaufträge
Wir haben die Firma etwas genauer unter die Lupe genommen und Recherchen angestellt.
Uns liegen Rechnungen einer Wiener Hausverwaltung vor, welche die Winterbetreuung betreffen.
Da hat doch die Firma Attensam in den letzten schneearmen bis schneefreien Wintern in der
Bundeshauptstadt, eine Preissteigerung von von knappe 22 Prozent geschafft.
Warum weiß kein Mensch, an den gestiegenen Einsätzen kann es wohl nicht gelegen sein, weil
es fast keinen Schnee gab, der zu räumen war.
Aber das ist noch nicht genug, wir haben uns auch Vergleichsrechnungen einer gleichwertig
renommierten Hausbetreuungsfirma besorgt und siehe da, diese sind für das gleiche Objekt
fast um die Hälfte billiger.
Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob die Firma ATTENSAM ausschließlich im Hochpreis-
segment tätig ist.
Doch im Sinne des Steuerzahlers, sollten sich die Verantwortlichen bei der
Gemeinde Wien eventuell auch andere Anbote gleichwertiger Firmen einholen.
Stauni
2009-02-24
Sicherheitsgurte und Kindersitze
Im § 106 des Kraftfahrzeuggesetzes wird unter anderem die Ausrüstung und Handhabung von
Sicherheitsgurten und Kindersitzen geregelt.
In Österreich besteht Anschnallpflicht für Autofahrer und deren Fahrgäste. Für Kinder
unter einem gewissen Alter und Grösse, schreibt der Gesetzgeber zusätzlich eigene
Kindersitze vor.
Hohe Strafen bei Gesetzesverstoß
Die Nichtverwendung von Sicherheitsgurten kostet 35,- Euro Strafe. Beim Gesetzesverstoß
gegen die Verwendung von Kindersitzen, sind Strafen bis zu 5.000,- Euro vorgesehen.
Zusätzlich gibt es eine Vormerkung in der Führerscheinkartei und beim dritten Verstoß
ist der Führerschein für drei Monate weg.
Wie es scheint, ist dies alles im Sinne der Verkehrssicherheit. Doch der Schein trügt,
denn bei der staatlichen oder kommunalen, bzw. in deren Auftrag handelnden Personen-
beförderung, scheint dem Gesetzgeber die Verkehrssicherheit von Erwachsenen und auch
von Kindern egal zu sein.
Öffis völlig ungesichert
In keinem städtischen Autobus oder Strassenbahn gibt es Sicherheitsgurte oder gar
Kindersitze. Ganz im Gegenteil, dort kann man sich sogar auf einem Stehplatz befördern
lassen.
Diese öffentliche Massenbeförderungsmittel befördern täglich tausende Fahrgäste unge-
sichert.
Völlig ungesicherte Fahrgäste sind bei einem Unfall besonders arg betroffen
Schülertransporte sind da auch ein eigenes Kapitel, dort müssen sich oft zwei Kinder
einen Sitz teilen und das natürlich ungesichert.
Täglich sind städtische Autobusse oder Strassenbahnen in kleinere oder auch größere
Verkehrsunfälle verwickelt, wobei es hier nicht um die Verschuldensfrage geht.
Wer schon eine Notbremsung in Bus oder Bim erlebt hat, wird wissen wovon wir sprechen.
Unlogisches Verhalten des Gesetzgebers
Uns fehlt hier die Logik des Gesetzgebers. Auf der einen Seite im privaten Individual-
verkehr, wird maximale Sicherheit unter Androhung von empfindlichen Strafen gefordert,
während auf der anderen Seite in der öffentlichen Massenpersonenbeförderung nicht der
geringste Wert auf Sicherheit gelegt wird und auch nicht vorhanden ist.
Es ist auch kein logistisches Problem, wie man es gerne vorgibt, denn in Flugzeugen
die ebenfalls tausende Personen täglich befördern, gibt es einen Sicherheitsstandard.
Es werden nur so viele Personen mitgenommen, als auch tatsächlich Sitzplätze vorhanden
sind. Diese sind alle mit Sicherheitsgurten ausgerüstet, obwohl über die Sinnhaftigkeit
eines Gurtes bei einem Absturz diskutiert werden kann. Diese Gurte werden eher bei einer
Notlandung oder Notbremsung ihre Wirkung tun.
Wenn man hier der (Un)logik des Gesetzgebers folgt, kann man zum Schluß kommen, daß
das ganze vorgegebene Sicherheitsdenken nur zur Abzocke der Autofahrer bestimmt ist.
Stauni
2009-02-16