Die FPÖ soll der Blitz beim …….
Auf der impressumlosen Webseite „antifasalzburg.wordpress.com“ scheinen sich so manche
Geisteskinder herumzutummeln.
Screen: antifasalzburg.wordpress.com
Neben einem jeglicher Realität entbehrenden Text, findet sich nachfolgender Banner auf dem
obig angeführten Blog.
Screen: antifasalzburg.wordpress.com
Mit dem im Banner angeführten „K(r)ampfspruch“ – der offenbar von einem Sonderschüler
stammt – rufen diese linken Geisteskinder zu einer antifaschistischen Demonstration gegen
das FPÖ-Neujahrstreffen am 21. Jänner 2012 in Salzburg auf.
Mut kann man nicht kaufen
Nun ist zwar hinlänglich bekannt, dass bei diesen linken Anarcho-Gruppierungen nicht die
geistige Elite Österreichs aufhältig ist, aber eine derart geistige Exhibition fällt unter die Rubrik
„Erstaunlich“. Um nicht zur Verantwortung gezogen werden zu können, verzichtet man auf
dem Gratis-Blog großzügig auf ein Impressum.
Das erinnert uns an so manche Demonstration oder besser gesagt Randale der linkslinken
Geisteskinder. Bis zu den Haarwurzeln vermummt, ziehen sie da Steine werfend durch die
Gegend. Die Vermummung ist kein Kälteschutz sondern dient dazu, nicht erkannt zu werden.
Man könnte ja sonst für seine Handlungen zur Verantwortung gezogen werden.
Zwar zeichnen sich diese linken Anarchos nicht durch Mut zur Verantwortung aus, erhalten
aber in Feigheit die Note „Römisch Eins“. Anstatt sich zu bekennen und einem politischen
Gegner unmaskiert gegenüber zu treten, ** wünschen sie der FPÖ und allen anderen Feind-
(innen) ein beschissenes neues Jahr. (** Textausschnitt aus dem Antifa-Beitrag)
*****
2012-01-02
Löhne müssen offen gelegt werden
Sollten Sie heute die Stellenangebote – für Arbeitsunwillige, pardon Arbeitslose sehr
interessant – in diversen Tageszeitungen studiert haben, ist Ihnen sicher aufgefallen, dass
fast alle Inserate Gehaltsangaben beinhalten.
Waren und sind doch Löhne zu Recht ein wohlgehütetes Betriebsgeheimnis, wird sich so
manche(r) Leser(in) fragen, warum dies nun öffentlich verlautbart wird. Ursache dafür ist
ein Gesetz, dass es eigentlich schon seit dem März 2011 gibt.
Vorschriften der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz schreiben nämlich Einkommens-
transparenz in Stellenanzeigen vor. Die Arbeiterkammer erhofft sich von dieser gesetzlichen
Vorschrift , dass sich so die Gehälter der Frauen endlich an die der Männer angleichen.
Damit hat das Gleichbehandlungsgesetz wiederholt gezeigt, dass es eigentlich in Schilda
seinen Platz hätte. Denn in Österreich gibt es einen gesetzlich verankerten Kollektivvertrag,
in dem keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gemacht werden.
Darum ist es auch nicht nachvollziehbar, dass Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek
der Meinung ist, dass diese Vorschrift all jenen zu einem gerechteren Lohn verhelfen soll,
die nicht verhandlungsgeübt sind, oder keinen Einblick in Lohnsysteme im Arbeitsmarkt
haben. Ob die Unfähigkeit einen Blick in den Kollektivvertrag zu werfen oder diesbezüg-
liche Auskünfte bei der Arbeiterkammer einzuholen die Gabe der Verhandlungsgeschick-
lichkeit erhöht sei dahingestellt.
Firmen ignorierten weitgehend das skurrile Gesetz
Aus den obig angeführten Gründen, haben bis dato kaum Firmen irgendwelche Gehalts-
angaben in ihren geschaltenen Stelleninseraten veröffentlicht. Aber nun ist Schluss mit
lustig, denn ab heute wird gnadenlos abgezockt, pardon abgestraft.
Firmen die in ihren Stellenangeboten keinen Gehaltsangaben angeben – dabei genügt nicht
der Hinweis auf den gesetzlichen Kollektivvertrag – werden mit bis zu 360 Euro zur Kasse
gebeten.
Die skurrile gesetzliche Vorschrift enthält noch eine zusätzliche Erstaunlichkeit. Zu den Ge-
haltsangaben müssen noch eventuelle Überzahlungen – aus welchem Grund auch immer –
des Kollektivvertrags veröffentlicht werden. Da dies aber nicht kontrollierbar ist und Unter-
nehmer(innen) auch nicht auf den Kopf gefallen sind, begnügen sich diese die Mindestlöhne
nach dem gesetzlichen Kollektivvertrag anzugeben. Jedenfalls gelangt man zu diesem Er-
kenntnis, wenn man sich die Stellenangebote durchliest.
Nutznießer dieser höchst erstaunlichen Vorschrift werden wohl kaum Arbeitssuchende sein,
sondern die Medien in denen die Annoncen geschalten werden. Denn jedes Wort wird in
diesen auf die sprichwörtliche Goldwaage gelegt und natürlich verrechnet. Durch die
zwangsweise Verlautbarung des Lohnangebotes, enthalten die Inserate naturgemäß mehr
verrechenbare Wörter.
Der ORF als (negatives) Musterbeispiel
Da loben wir uns die Gesetzestreue des ORF, zumindest was die Lohnangabe in Stellenaus-
schreibungen betrifft. Der staatliche Rotfunk, pardon Rundfunk, ließ am 28.Dezember 2011
nachfolgendes Inserat in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichen.
Screen: kritikus.at
Allerdings beinhaltete das ORF-Inserat einen Pferdefuß. Wurde doch bereits am 23.12.2011
für jedermann(frau) hörbar verlautbart, dass das SPÖ- Protégé-Kind, Nico Pelinka, den Job
erhält und das obwohl es eine gesetzliche Vorschrift zur Stellenausschreibung gibt.
Als der Skandal aufflog beteuerte man seitens des ORF, dass sich Pelinka ganz normal um
den Job bewerben müsse. Allerdings schenken wir dieser Aussage keinen Glauben und sind
uns ziemlich sicher, dass der SPÖ-Günstling den Posten bekommt. Wäre doch gelacht, wenn
alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären.
*****
2012-01-01
GASTAUTOREN – BEITRAG
Es hat mich sehr gefreut!
Der Silvesterpfad 2011 /12, war eher ein Flop als ein Top, denn außer unzähligen
Punschständen und dem einem oder anderem Neujahrskramständen hatte er wenig
zu bieten.
Die Bühnen zu laut und / oder zu viel Bässe oder übersteuert, ein Gräuel für die
Ohren! Die Interpreten fast alle wenig bekannt und großteils auch wenig wert be-
kannt zu werden. Der einzige Lichtblick war die Radio Wien Band und der Radio
Wien DJ am Rathausplatz, wenngleich dort die Bässe geradezu extrem waren, so-
dass es in der Brust richtig hämmerte.
Trotz allem war die Stadt gesteckt voll, aber durchaus nur disziplinierte Besucher
unterwegs.
Die letzen Jahre waren etwas erbaulicher, was den Silvesterpfad betraf, mit bekann-
ten Interpreten und auch anderen Unterhaltungen. Was die Sicherheit anbelangte
war es heuer ruhig, kaum alkoholisierte unterwegs, auch die Knallerei hielt sich in
Grenzen.
Private Sicherheitsleute unterstützt von Ordnungsdienstleuten der Stadt sowie der
Polizei sorgten erfolgreich für Ruhe und Ordnung. Im Prater sogar noch unter-
stützt von der Praterwache mit Hunden, sodass der Wintermarkt und die Prater-
unternehmen einen schönen Silvester verbringen konnten.
Mit einem Feuerwerk fand der Silvesterpfad im Prater sein Ende, während es in der
Stadt noch bis rund 02:00 Uhr weiter ging. Teilweise mit Raketen und Böllern sowie
Krachern, aber weniger als in den letzten Jahren, vielleicht auch auf Grund der An-
drohung von massivem Durchgreifens durch Ordnungsdienst und Polizei wenn wider-
rechtlich Pyrotechnik zum Einsatz kommen sollte.
Der nächste Silvesterpfad 2012 / 13 wird hoffentlich mehr zu bieten haben als nur
Alkstände und belanglose Musiker.
Erich Weber
2012-01-01
LESERBRIEF
Liebe Redaktion!
Bitte veröffentlicht meinen Brief, der sich an die Einwanderer, an die verantwortlichen Landes-
und Bezirksschulräte, an die Politiker unseres Landes und an den ORF richtet.
Wenn wir in Österreich nicht mehr „Grüß Gott“ sagen dürfen, gibt es nur eine Alter-
native:
Wem dieses „Grüß Gott“ nicht gefällt, der muss es ja nicht sagen, aber wen es stört, dass
Österreicher untereinander „Grüß Gott“ sagen, der hat das Recht, Österreich zu verlassen und
sich in einem anderen Land niederzulassen!
Schön langsam sollten auch wir in Österreich wach werden!!!
Zu Schulbeginn wurden in Linzer Schulen die Kinder von ihren Klassenvorständen informiert,
wie man sich in der Gesellschaft zu verhalten hätte. Grüßen, Bitte und Danke sagen, ein-
fach höflich und freundlich sein.
Weiters wurde ihnen aber auch mitgeteilt, dass das bei uns in Oberösterreich so vertraute
„Grüß Gott“ nicht mehr verwendet werden darf, da das die muslimischen Mitschüler be-
leidigen könnte.
Dazu kann man als Otto Normalbürger eigentlich nichts mehr anfügen und nur mehr den
Kopf schütteln. Ich kann’s gar nicht glauben. Ist aber wahr. Ihr könnt Euch gerne in Linz in
den Volksschulen erkundigen.
EINWANDERER UND NICHT DIE ÖSTERREICHER SOLLEN SICH ANPASSEN!!!
Ich bin es leid, zu erleben, wie diese Nation sich Gedanken macht darüber, ob wir irgendein
Individuum oder seine Kultur beleidigen könnten.
Die Mehrheit der Österreicher steht patriotisch zu unserem Land. Aber immer und überall
hört man Stimmen angeblich ‚politisch korrekter‘ Kreise, die befürchten, unser Patriotismus
könnte andere beleidigen.
Versteht das bitte nicht falsch, ich bin keineswegs gegen Einwanderung; die meisten Einwan-
derer kamen nach Österreich, weil sie sich hier ein besseres Leben erhofften.
Es gibt aber ein paar Dinge, die sich Neuankömmlinge, und offenbar auch hier Geborene,
unbedingt hinter die Ohren schreiben sollten.
Die Idee von Österreich als multikultureller Gemeinschaft hat bisher nur eine ziemliche Ver-
wässerung unserer Souveränität und unserer nationalen Identität geführt.
Als Österreicher haben wir unsere eigene Kultur, unsere eigene Gesellschaftsordnung, unsere
eigene Sprache und unseren eigenen Lebensstil. Diese Kultur hat sich während Jahrhunderten
entwickelt aus Kämpfen, Versuchen und Siegen von Millionen Männern und Frauen, die Frei-
heit suchten.
Wir sprechen hier Deutsch, nicht Türkisch, Spanisch, Libanesisch, Arabisch, Chinesisch, Japan-
isch, Russisch, oder irgendeine andere Sprache. Wenn Sie also Teil unserer Gesellschaft
werden wollen, dann lernen Sie gefälligst die deutsche Sprache!
Im Namen Gottes‘ ist unser nationales Motto.
Das ist nicht irgendein politischer Slogan der rechten Parteien. Wir haben dieses Motto ange-
nommen, weil christliche Männer und Frauen diesen Staat nach christlichen Prinzipien ge-
gründet und entwickelt haben. Es ist also auch nicht abwegig, dies an den Wänden unserer
Schulen mit einem Kreuz zu manifestieren.
Wenn Sie sich durch Gott beleidigt fühlen, dann schlage ich vor, Sie wählen einen anderen
Ort auf der Welt als Ihren neuen Wohnsitz, denn Gott ist nun mal Teil unserer österreichischen
Kultur.
Wenn Sie das Kreuz in der Schule empört, oder wenn Ihnen der christliche Glaube nicht ge-
fällt oder wenn Sie nicht bereit sind, die in Österreich geltenden Gesetze einzuhalten, dann
sollten Sie ernsthaft erwägen, in einen anderen Teil dieses Planeten zu ziehen, er ist groß
genug.
Wir sind hier glücklich und zufrieden mit unserer Kultur und haben nicht den geringsten
Wunsch, uns groß zu verändern. Es ist uns auch völlig egal, wie die Dinge dort liefen, wo
Sie herkamen.
Dies ist UNSER STAAT, UNSER LAND, und UNSERE LEBENSART, und wir gönnen Ihnen gerne
jede Möglichkeit, dies alles und unseren Wohlstand mit uns zu genießen.
Aber wenn Sie nichts anderes tun als reklamieren, stöhnen und schimpfen über unsere
Fahne, unser Gelöbnis, unser nationales Motto oder unseren Lebensstil, dann möchte ich Sie
ganz dringend ermutigen, von einer anderen, großartigen österreichischen Freiheit Gebrauch
zu machen, nämlich vom
‚RECHT UNS ZU VERLASSEN, WENN ES IHNEN NICHT PASST!‘
Wenn Sie hier nicht glücklich sind, so wie es ist, dann hauen Sie ab! Wir haben Sie nicht
gezwungen, herzukommen. Sie haben uns darum gebeten, hier bleiben zu dürfen. Also
akzeptieren Sie gefälligst das Land, das SIE akzeptiert hat. Eigentlich ganz einfach, wenn Sie
darüber nachdenken, oder?
Liebe Grüße & Guten Rutsch
Carina H. (Lehrerin aus Linz)
2011-12-31
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Wieder ist ein Jahr ins Land gegangen und dieses Online-Magazin ist nun knapp über drei
Jahre alt. Erfreulich ist, dass auch 2011 ein stetiger Leser(innen)-Zuwachs zu verzeichnen
war. Bei ERSTAUNLICH war man bemüht diesem Umstand Rechnung zu tragen und dies
mit einer dementsprechenden Berichterstattung zu quittieren. Egal ob es sich um mediale
Hilfestellungen für sozialschwache Menschen, fragwürdige Geschäfte großer Konzerne oder
um Aufdeckung politischer Skandale handelte.
Die Berichterstattungen auf ERSTAUNLICH hatten auch ihre Auswirkungen. Ob nun einer
alleinerziehenden vierfachen Mutter zu einer Gemeindewohnung verholfen wurde oder ein
Artikel eine parlamentarische Anfrage auslöste, hinterließen ERSTAUNLICH-Beiträge in
sehr vielen Fällen nachhaltige Wirkung.
Im Alleingang hätte ich das wohl alles nicht geschafft und so möchte ich mich bei meinem
Team, bei den Gastautoren und bei jenen Personen bedanken, die für dieses Online-Maga-
zinwertvolle Recherchearbeit geleistet haben. Das ERSTAUNLICH-Team hat heuer auch Zu-
wachs bekommen. Der Künstler, Hartwig Koechlin, schloss sich uns an und wird mit seinen
Karikaturen, Portraits udgl., den textlichen Inhalt so mancher zukünftiger Beiträge zeich-
nerisch verstärken.
Im Großen und Ganzen bin ich mit der Entwicklung von ERSTAUNLICH recht zufrieden,
aber wo Sonne ist gibt es auch Schatten. Wie Sie sicher bemerkt haben, gibt es seit heuer
die Rubrik „Gewerbliche Inserate“ auf ERSTAUNLICH, die jedoch verwaist blieb. Das hat
auch seinen guten Grund.
ERSTAUNLICH hat mittlerweile eine starke Webpräsenz und wird immer wieder von den
„großen Medien“ als Quelle herangezogen. Dies dürfte einer namhaften Werbeagentur im
Medienbereich aufgefallen sein. Jedenfalls trat ein Vertreter dieser Agentur an mich heran
und schlug mir vor, ERSTAUNLICH kommerziell zu vermarkten.
Also wurde eine dementsprechende Möglichkeit für gewerbliche Inserate geschaffen. Aller-
dings ließ jener Agentur-Vertreter ganz zum Schluss die Katze aus dem Sack. Nachdem
alle finanziellen Aspekte geklärt waren meinte dieser, dass man sich auf ERSTAUNLICH
in der Berichterstattung etwas zurücknehmen müsse, um potentielle Kunden nicht zu ver-
grämen.
Dieses unmoralische Angebot ging mir gegen den Strich und so verzichtete ich auf eine
Vermarktung dieses Online-Magazins. Denn ich habe nicht die Absicht mein Recht auf
freie Meinungsäußerung zu verkaufen. Dazu habe ich ERSTAUNLICH nicht ins Leben ge-
rufen.
Daher werden auf ERSTAUNLICH weiterhin gut recherchierte Erstaunlichkeiten unver-
blümt veröffentlicht und dies ohne Rücksicht auf politische oder kommerzielle Interessen.
Ich beabsichtige auch zukünftig nicht, irgendjemanden nach dem Mund zu schreiben nur
weil er/sie ein Inserat schaltet. Eine solche Gangart überlasse ich lieber den einschlägig
bekannten Medien.
Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von ERSTAUNLICH einen guten Rutsch und ein
erfolgreiches Jahr 2012. Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im
neuen Jahr treu und empfehlen Sie es weiter.
Erich Reder
2011-12-31
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Der versprochene Beitrag
Im Artikel „Kein Geld fürs AKH, aber Subventionen für Schwule“ haben wir unserer Leser-
schaft einen Beitrag versprochen, in dem wir auflisten werden welche Vereine im heurigen
Jahr mit Subventionen von der Gemeinde Wien bedacht wurden.
Wir entschuldigen uns dafür, dass dies eine Weile gedauert hat. Aber die Recherchen waren
eine wirkliche Sisyphusarbeit. Wir glauben auch nicht, dass wir alle Subventionen recher-
chieren konnten, sondern vermutlich nur die Spitze des Eisberges entdeckten.
Bei den von uns aufgelisteten Vereinen sind sicher etliche dabei, die einer Subvention – ohne
jegliche Diskussion darüber- würdig sind. Allerdings erhalten zahlreiche Organisationen öffent-
liche Gelder, deren Zweck für uns nicht nachvollziehbar ist. Auffallend ist auch, dass viele der
aufgelisteten Vereine ein SPÖ-Naheverhältnis aufweisen.
Subventionen 2011
Der Verein Hemayat – Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende erhielt 20.400 EUR.
Das Vorhaben „Warenkorb“ erhielt für das laufende Schuljahr 3.650.000 EURO.
Der Wiener Fußballverband erhielt 217.000 EUR.
Die Subvention für die Nachwuchssportförderung betrug 663.000 EURO.
Die Wiener Landessportorganisation für die Fachverbands- und Leistungssportförderung erhielt
184.000 EURO.
600.000 EURO erhielt das Projekt „Wickelrucksack – für jedes in Wien geborene Kind.“
Das Magistrat zur Förderung von Vereinen, Gruppen und Projekten im Alternativbereich erhielt
50.000 EURO. genehmigt.
14.340.000 EURO erhielt der Verein wienXtra – ein junges Stadtprogramm zur Förderung von
Kindern, Jugendlichen und Familien die in den Häusern in 8, Friedrich-Schmidt-Platz 5 und 8,
Albertgasse 30 genutzten Räumlichkeiten der MA 13.
Die MA 10 wurde ermächtigt, für die Stadt Wien mit der Hypo Noe Leasing GmbH die ent-
sprechenden Verträge für die Leasingfinanzierung sowie den Abbruch und die Neuerrichtung
des Kindergartens am Stadtpark abzuschließen und erhielt dafür 5.360.000 EURO.
Der Jazz- und Musicclub Porgy & Bess erhielt 110.000 EURO.
Der Hot Club de Vienne (Verein zur Förderung der Jazzmusik) erhielt 26.000 EURO.
Das Wiener Jeunesse Orchester erhielt 47.000 EUR .
Für die Umwidmung des Theatervereins Wien, flossen 200.000 EURO an den Betrieb des Kultur-
zentrums Kabelwerk.
Der Verein Hunger auf Kunst und Kultur, Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen
Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen erhielt 80.000 EURO.
Die Tschauner Bühne GmbH erhielt 80.000 EURO.
Der Verein IG Freie Theaterarbeit 51.000 EURO.
Für eine nochmalige nicht näher genannte Umwidmung erhielt das Kulturzentrum Kabelwerk
nochmals eine Geldspritze von insgesamt 314.000 EURO.
Der Kunstverein Wien erhielt 1.551.900 EURO.
Die IG Bildende Kunst (Interessengemeinschaft Bildende Kunst) erhielt 26.000 EURO.
Die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession erhielt 310.000 EURO.
Der Verein Springerin – Verein für Kritik und Kultur der Gegenwartskunst erhielt für die eng-
lische Online-Ausgabe 22.000 EURO.
Der Verein „Unit F büro für mode“ erhielt 146.000 EURO.
Die Wiener Kammeroper erhielt für den Internationalen Hans Gabor Belvedere Gesangswett-
bewerb 25.000 EURO.
Das Wiener Volksliedwerk erhielt für das Festival „Wean Hean“ 65.000 EURO.
Der Voice Mania Kulturverein erhielt für das Festival „Wien im Rosenstolz 15.000 EURO.
Die Gesellschaft der Musikfreunde erhielt für das Frühlingsfestival 140.000 EURO.
Die Stadtinitiative Wien – Konzerte erhielt für die eingereichten Konzertprojekte im Frühjahr
40.000 EURO.
Den Verein „DV8-Film“ erhielt für das Identities.Queer Film Festival 185.000 EURO.
Die Vienna Film Commission GmbH erhielt 100.000 EURO.
Zur strukturellen Unterstützung von Kinobetrieben sowie Kinoförderung wurden in Form einer
1. Rate, 250.000 EURO locker gemacht.
Der Wiener Tourismusverband 14.000.000 EUR. Und weil dieser Betrag offenbar nicht aus-
reichte, gab es einen Nachschlag von zusätzlichen 4.776.000 EURO.
Zur Finanzierung notwendiger infrastruktureller Maßnahmen zur Einrichtung von Mingo-Büros
für Medien flossen 500.000 EURO für die Wirtschaftsagentur Wien.
Der Verein zur Förderung und Unterstützung von Freien Lokalen Nichtkommerziellen Radiopro-
jekten (Kurzname: Freies Radio Wien) erhielt 280.000 EURO.
Der Verein Forum Wien Arena erhielt 225.000 EURO.
Der Verein „ICE – Internet Center for Education – Verein zur Förderung von Medienaktivitäten
im schulischen und außerschulischen Bereich“ erhielt 720.000 EURO.
Der Verein Juvivo erhielt 504.800 EURO.
Für die Errichtung von Fahrradstehern (Bügelmodell) auf öffentlichem Grund wurden 150.000
EURO locker gemacht.
Der Verein Projekt Integrationshaus erhielt 199.583 EURO.
An die Interface Wien GmbH flossen 2.920.882 EUR, davon 45.082 EUR als Kofinanzierung für
das EFF Projekt „MoWien“.
Die Diakonie – Flüchtlingsdienst gemeinnützige GmbH. INTO Wien – Integration von Flüchtlingen
erhielt 45.825 EURO.
Der Verein ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus Arbeit erhielt 86.935 EURO.
Der Verein Station Wien – Verein zur Förderung des kulturellen Austausches zwischen In- und
Ausländern erhielt 643.942 EURO.
Der Verein Schwarze Frauen Community für Selbsthilfe und Frieden erhielt 22.000 EURO.
Der Verein Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen erhielt 367.999 EURO.
Der Verein Miteinander Lernen – Birlikte Öğrenelim, Beratungs-, Bildungs- und Psycho-
therapiezentrum für Frauen, Kinder und Familien erhielt 132.692 EURO.
Der Verein Helping Hands Koordinationsbüros für integrative und antirassistische Projekte
erhielt 30.500 EURO.
Der Verein für Beratung ausländischer Schülerinnen bzw: Schüler in Wien 15 REBAS 15 er-
hielt 52.078 EURO.
Der Verein Vereinigung für Frauenintegration Amerlinghaus erhielt 63.678 EURO.
Für die Fortführung des Integrations- und Diversitätsmonitorings, die Erstellung eines Wiener
Integrations- und Diversitätsmonitors 2011 der Stadt Wien und die Durchführung des Diversi-
tätsmonitorings sowie die Berichterstellung durch einen externen Auftragnehmer, flossen ins-
gesamt 150.000 EURO.
Der Verein LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen erhielt 102.266 EURO.
Der Verein Peregrina – Bildungs-, Beratungs- und Therapiezentrum für Immigrantinnen erhielt
163.618 EURO.
Der Verein Piramidops erhielt 86.019 EURO.
Der Verein „WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser“ erhielt 37.301
EURO.
Der Verein Orient Express – Beratungs-, Bildungs- und Kulturinitiative für Frauen erhielt 84.096
EURO. Aber weil das Geld offenbar nicht ausreichte, gab es einen Nachschlag von
89.500,06 EURO.
QWien – Zentrum für schwul/lesbische Kultur und Geschichte erhielt für die Durchführung von
wissenschaftlichen Aktivitäten 120.000 EURO.
An die Planet Music & Media Veranstaltungs- und VerlagsgesmbH flossen 500.000 EURO für
die Sicherung des Veranstaltungsbetriebes, Personalkosten und Werbung der „Szene Wien“.
Der Verein zur Veranstaltung und Organisation des Kultur- und Standortprojektes „Soho in
Ottakring“ erhielt für das laufende Projekt „Soho in Ottakring“ 60.000 EURO.
Der Verein Kunsthalle Wien erhielt 4.150.000 EUR.
Als zweite Rate der Subvention an den Verein Wiener Volksbildungswerk für den Betrieb, für
das Projekt „Wir sind Wien. Festival der Bezirke“ und für die Projektförderung inklusive „Cash
for Culture“ flossen 1.080.000 EURO.
Pro Jahr investiert die Stadt Wien 37.300.000 EURO an Subventionen für die Vereinigten Büh-
nen Wien.
Sparpaket und Schuldenbremse
In Zeiten wo wir täglich die Worte „Schuldenbremse“ und „Sparpaket“ seitens der Politik zu
hören bekommen ist es erstaunlich, wie locker die Wiener Stadtregierung mit dem ihr anver-
trauten Geld umgeht. Ganz nach der Devise „Verkauft’s mei Gwand, I fahr in Himmel“
wird hier Steuergeld mit beiden Händen beim Fenster hinausgeworfen.
Allerdings muss diese Geldvernichtung finanziert werden. Deshalb dürfen sich die Wienerinnen
und Wiener über satte Gebührenerhöhungen bei Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Hundesteuer und
Öffi-Fahrpreise erfreuen.
*****
2011-12-30
GASTAUTOREN – BEITRAG
„Ach Wien, ohne uns Fremde, Migranten, Zugewanderte, hättest Du weder Vergangenheit
noch Zukunft“ sind die belehrenden Worte des chilenischen Immigranten, Patricio Handl,
im gestrigen ERSTAUNLICH-Beitrag.
Macht man die Probe auf das Exempel und begibt sich zu diesem Zweck in den 15. Wiener
Gemeindebezirk auf die Märzstraße, dann wird man sehr schnell den Wahrheitsgehalt
dieser Aussage bestätigt finden. Während herkömmliche Geschäftszweige wie Handel und
Handwerk nach und nach vom Aussterben bedroht sind, widmen sich unsere weitaus ge-
schäftstüchtigeren zugewanderten Mitbürger einem todsicheren Geschäft.
Fotos: © erstaunlich.at
Pleite gegangene Geschäfte in unmittelbarer Nachbarschaft
Fotos: © erstaunlich.at
Ein todsicheres Geschäft im wahrsten Sinn des Wortes
So findet sich gleich neben der mesopotamischen Kulturunion ein prosperierendes Bestattungs-
institut, welches vermutlich von einem Migranten türkischer Abstammung betrieben wird.
Selbstverständlich werden diese Dienstleistungen natürlich auch der einheimischen Bevölkerung
angeboten.
Fotos: © erstaunlich.at
Sogar Rückführungen – nein, nicht in frühere Leben – sondern in die Heimat – wo immer die
auch sein mag (Polen, Nigeria, etc.), stehen auf der Angebotsliste.
Fotos: © erstaunlich.at
Bei einem so tollen Service kann sich der bestattungswillige Bürger nur fragen, warum sich die
Wiener in den Jahren 1529 oder 1683 so vehement gegen dieses tolle Angebot gewehrt haben.
Ob da die Gewerkschaft die Hand mit im Spiel gehabt haben könnte?
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2011-12-30
Plakate an der Gemeindebau-Hausmauer
Nachfolgende Fotos sandte uns ein aufmerksamer Leser ein. Er hatte die Plakate, welche
sich in verglasten Schaukästen befinden – die an der Hausmauer des Gemeindebau in
Wien 4., Rechte Wienzeile 25-27 montiert sind – entdeckt.
Fotos: © erstaunlichat
Dazu schrieb uns der Leser noch folgende Zeilen:
Geht man am Rande des Wíener Naschmarktes spazieren, dann wird man in der Auslage des
Lokales Hopfeschampus – welches in einem Gemeindebau residiert – gleich in der richtigen
Farbe über die Vergangenheit und die Zukunft Wiens aufgeklärt.
In einer „Patografie“ – was immer das sein mag – von Patricio Handl wird der flanierende Wie-
ner mit den Worten belehrt: „Ach Wien, ohne uns Fremde, Migranten, Zugewanderte, hättest
Du weder Vergangenheit noch Zukunft.“ Wertes Erstaunlich-Team, könnt ihr mir bitte mit-
teilen wer dieser Patricio Handl ist und was er mit seinem Spruch beabsichtigt?
Aufklärung
Selbstverständlich wollen wir versuchen den Leser über die angefragte Person und dessen Ab-
sichten aufzuklären. Patricio Handl ist ein chilenischer Immigrant, auf den gewisse politische
Kreise in Wien vermutlich schon dringend gewartet haben. Was seine Absichten anbelangt,
sind wir uns nicht ganz im Klaren, können aber nachfolgendes Video anbieten.
{mp4-flv img=“videos/vinl.jpg“ showstop=“true“}vinl_mp{/mp4-flv}
Quelle: www.importundexport.at
Existenzberechtigung für Wohnpartner
Nach Sichtung des Videos ersuchen wir, sich selbst ein Bild zu machen und eigenes Urteil
darüber fällen. Wir vermuten stark, dass Patricio Handl möglicherweise ein „Agent Provo-
kateur“ ist, um die Existenz von Wohnpartner zu rechtfertigen.
Denn diese Einrichtung der Gemeinde Wien hat – sofern sich die Mitarbeiter(innen) nicht
hinter zugezogenen Vorhängen verstecken und wirklich arbeiten – die heikle Aufgabe, Streit-
igkeiten in Gemeindebauten zwischen Inländern und Immigranten zu schlichten. Da kommen
die geistigen Ergüsse von Patricio Handl und der Anbringungsort seiner Plakate wie gerufen.
Einerseits hebt er Migranten und Zuwanderer in den Himmel und unterstellt den Wiener-
(innen), dass sie ohne diese weder Vergangenheit noch Zukunft hätten, während er ander-
seits massiv gegen Inländer hetzt.
Nun, wenn dies nicht genügend Zündstoff für handfeste Auseinandersetzungen beinhaltet, was
dann? Wie bereits im Beitrag erwähnt, warten gewisse politische Kreise in Wien auf Personen
wie Patricio Handl und für „Wohnpartner“ kommen solche Hetzer vermutlich nicht ungelegen.
*****
2011-12-29
Interessantes Inserat vom dicken Kim
In Nordkorea hat gestern eine bizarre Beisetzungszeremonie für den verstorbenen Diktator
und Menschrechtsverbrecher Kim Jong Il stattgefunden. Jetzt tritt sein Sohn Kim Jong Un
das menschenverachtende Erbe seines Vaters an. Im Gegensatz zur hungernden Bevölker-
ung Nordkoreas, ist der Diktatorensprössling schwer adipös oder auf gut wienerisch gesagt
„ausgefressen oder blad“.
Offenbar ist die Staatskasse von Nordkorea leer und so bangt der dicke Kim Jong Un um
seinen nicht verdienten Wohlstand. Aus diesem Grund dürfte er sich entschieden haben,
selbst ein wenig für seinen Broterwerb etwas zu unternehmen, wie nachfolgendes Inserat
unter Beweis stellt.
Aus unbestätigter Quelle wurde uns mitgeteilt, dass die Gründung einer österreichisch –
nordkoreanischen Prostitutionsgesellschaft geplant ist. Man darf gespannt sein, wer den
Vorsitz im Präsidium dieser Gesellschaft führen wird.
Karikatur: (c) hartmut koechlin
Schlachtruf für den bladen Kim: Attacke auf in die Hacke!
Beim Anblick obiger Zeichnung wird etlichen SPÖ-Politiker(innen) das Herz höher schlagen.
Jedenfalls besteht wieder ausreichend Anlass dazu, ihre erklärte Lieblingsdestination so
schnell wie möglich zu bereisen.
*****
2011-12-29
Erstaunliche Stellenvergabe beim ORF
Nachfolgenden Beitrag haben wir auf der Webseite „kritkus.at“ gefunden:
Screen: kritkus.at
Nur dämlich oder vollkommen abgehoben?
Der realistisch verfasste Beitrag auf „kritkus.at“ zeigt auf, mit welcher Kaltschnäuzig-
keit die SPÖ agiert. Die mittlerweile ins Alter gekommen Bonzen versuchen nun
mit aller Gewalt, mittels ihrer Protektionskinder den Machterhalt der sozialistischen
Führungsriege zu erhalten.
Sollte sich bei den nächsten Wahlen nichts Gravierendes ändern und Personen a la
Fräulein Laura Rudas tatsächlich in wirkliche Machtpositionen gelangen, dann Gnade
Gott dem österreichischen Volk und seiner Zukunft.
Und zur Frage „Nur dämlich oder vollkommen abgehoben?“ meinen wir, dass die
sozialistischen Bonzen keineswegs dämlich sind, sondern mit dieser Aktion ihre
Abgehobenheit eindeutig unter Beweis gestellt haben.
*****
2011-12-28
Ja ist denn schon der 1. April?
Auf der Webseite des Zwangsgebührenvereins ORF erschien heute folgender Beitrag:
Weiterlesen…..
Schimpansen sind zwar die nächsten lebenden Verwandten des Menschen, können aber
definitiv keine 80 Jahre alt werden. Sie sind zwar wie alle Menschenaffen langlebig und
können in menschlicher Obhut ein Alter von maximal 50 Jahren erreichen.
Recherche im Zwangsgebührenverein ist Fehlanzeige
Der erstaunliche, bereits an Schwachsinnigkeit grenzende ORF-Beitrag ist völlig haltlos.
Ein Blick ins Internetlexikon „Wikipedia“ hätte genügt um festzustellen, dass die ganze
Story um den Affen „Cheeta“ erstunken und erlogen ist.
In Wikipedia ist nämlich nachzulesen, dass in Wirklichkeit die Rolle von mehreren Schim-
pansen gespielt wurde. Je nach zu drehender Aufgabe im Film wurde ein anderer Affe,
der die entsprechende Fertigkeit besaß, eingesetzt. Zwar wurde im Guinness-Buch der
Rekorde, der Schimpanse Cheeta seit 2003 als ältesten Schimpansen der Welt gelistet,
jedoch wurde bereits im Jahr 2008 die ganze Angelegenheit als Schwindel entlarvt.
Genaue Recherchearbeit dürfte offenbar nicht zu den Stärken des/der Autor(in) des
affenmäßigen ORF-Beitrags gehören. Würde man nun die darwinsche Lehre mit dem
erstaunlichen Beitrag über Cheeta paaren, so könnte man zumindest theoretisch zur
Annahme kommen, dass dieser von einem direkten Nachfahren des Tarzan-Affen ver-
fasst wurde.
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2011-12-28
Sparpaket zeigt nur Chaos in der Regierung
„Management by Chaos“, so lässt sich die heutige Vorstellung von Bundeskanzler und
Vizekanzler zum sogenannten „Sparpaket“ bezeichnen, das in Wahrheit ein massives
Belastungs- und Wohlstandsvernichtungspaket für Österreichs Mittelstand zu werden
scheint.
Täglich versuchen sich Faymann (SPÖ) und Spindelegger (ÖVP) in ihrer Plan- und
Orientierungslosigkeit, mit neuen noch bösartigeren Belastungs-, Spar- und Umschicht-
ungsideen zu übertrumpfen.
Bezeichnend ist auch, dass sich Faymann mit seinen neuen Steuerideen nur vor ein staat-
liches ORF-Team traut und die unabhängigen, kritischen Privatmedien vor der Türe
stehen lässt. Aber das ist eben die sozialistische Informationsstrategie des Kanzlers.
Die heutige Ankündigung von Maßnahmen wird nicht die letzte sein, denn dass das Chaos
in der Bundesregierung wird unverändert prolongiert werden. Die sinnvollste Einsparungs-
maßnahme wäre, wenn sich die Regierung selbst einspart und endlich den Weg für Neu-
wahlen frei macht. Denn diese Regierung wird in altbewährter Form weiterwursteln und
wohl keine vernünftigen Reformen schaffen.
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2011-12-27
Warum hält sich das Anton Proksch Institut bedeckt?
Vorige Woche haben wir den Beitrag „Österreicher mit Verantwortung“ verfasst. Anlass
dazu war ein erstaunliches Selbstbeweihräucherungs-Inserat des Novomatic-Konzerns in
der Kronen Zeitung.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.12.11 – Seite 16)
Nun hat es uns keine Ruhe gelassen, warum ein Geldspielautomatenerzeuger und Aufsteller
dieser Teufelsapparate mit dem renommierten Anton Proksch Institut (im Volksmund unter
„Kalksburg“ bekannt) zusammenarbeitet und mit diesem ein Programm entwickelt. Dessen
rühmt sich nämlich die Firma Novomatic.
Im Anton Proksch Institut ist man nämlich bemüht, Personen von diversen Süchten – unter
anderem auch von der Spielsucht – zu heilen, während im Gegensatz dazu Novomatic aus
rein wirtschaftlichen Interessen keinen Grund an einer Spielsuchtheilung haben kann.
Also fragten wir diesbezüglich in der PR-Abteilung der Suchtklinik nach. Die dortige Presse-
sprecherin wollte oder konnte uns dazu keine Antwort geben. Jedenfalls keine zehn Minuten
nach Beendigung des Telefongespräches, rief Herr Univ. Prof. Dr. med. Michael Musalek
(Institutsvorstand und ärztlicher Leiter des Anton Proksch Instituts) in der Redaktion an.
Gut eine halbe Stunde lang redete der honorige Professor im Kreis und konnte keine klare
Antwort auf unsere Frage geben, warum es eine Allianz zwischen einem Automatenaufsteller
– welcher eigentlich für die Spielsucht verantwortlich ist – und dem Anton Proksch Institut gibt.
Auch konnte oder wollte er bezüglich des gemeinsam entwickelten Programms keine Auskunft
geben.
Offenbar hält man sich im Anton Proksch Institut sehr bedeckt, was die Zusammenarbeit mit
einem der weltgrößten Geldspielautomatenerzeuger und Aufsteller betrifft. Allerdings fiel im
Gespräch seitens Dr. Musalek der bemerkenswerter Satz: „Mitarbeiter von Novomatic werden
im Institut geschult.“
Da staunen wir aber, ist es doch Aufgabe der Suchtklinik suchtkranke Personen zu heilen. Was
wird da wohl den Novomatic-Mitarbeiter(innen) in Schulungen mit auf den Weg gegeben, dass
einen Heilungsprozess beschleunigen könnte oder gar zur Verhinderung der Spielsucht beiträgt?
Da wir uns mit der verbalen Abspeisung des Professors nicht zufrieden geben wollten, verfass-
ten wir eine schriftliche Anfrage an das Anton Proksch Institut. Dort blockte man jedoch weiter
und teilte uns per E-Mail mit, dass Dr. Musalek weiterhin gerne für mündliche Auskunft zur Ver-
fügung stehen würde, aber es ihm aus Zeitgründen nicht möglich sei eine schriftliche Stellung-
nahme (bzw. Aufklärung) zu verfassen.
Diese Antwort verstehen wir natürlich, denn an einer schriftlichen Stellungnahme kann im nach-
hinein nicht mehr gerüttelt werden, während es bei mündlichen Auskünften doch zu einem
„Hörfehler“ gekommen sein könnte.
Unsere Theorie
Bei ERSTAUNLICH versteht man zugegebener Weise nichts von Suchtheilung, allerdings ist uns
auch als Laie klar, dass eine Zusammenarbeit zwischen „Täter“ und „Heiler“ mehr als erstaun-
lich ist. Wir vermuten dahinter eine ausgeklügelte Werbestrategie der Firma Novomatic, die
sich dabei das renommierte Anton Proksch Institut als Feigenblatt umhängt.
Unsere Vermutung begründen wir folgender Maßen: Im Grunde genommen ist kein Mensch von
Natur aus süchtig. Zuerst muss ein Bedürfnis geweckt werden und dies geschieht mit Werbung.
Daraufhin erfolgt die Konsumation und diese kann zu Suchtverhalten führen.
Was Geldspielautomaten anrichten können ist hinlänglich bekannt und deshalb sind diese ver-
pönt. Die Aufsteller dieser Geräte genießen in der Gesellschaft keinen guten Ruf. Es wäre
daher für die Firma Novomatic nicht von Vorteil, wenn diese beispielsweise mit der neuesten
Generation ihrer Spielautomaten werben würden. Also beschloss man beim Geldspielauto-
matenaufsteller offenbar das Pferd von hinten aufzusatteln und heuchelt ein Gutmenschen –
Image vor.
Was liegt da näher, als sich zum Schein medial für jene Menschen einzusetzen, die durch Geld-
spielautomaten (auch die der Firma Novomatic) an den Rand des sozialen Abgrunds geschlit-
tert sind, da diese in ihrer Spielsucht ihr gesamtes Hab und Gut verloren haben. Ein logisch
denkender Mensch durchschaut diese Strategie sofort, denn ein Geldspielautomatenerzeuger
und Aufsteller kann nur von pathologischen Spielern leben und kann aus wirtschaftlichen Grün-
den kein Interesse an einer Ausmerzung der Spielsucht haben.
Bei oberflächlicher Betrachtung des Inserates, indem die Zusammenarbeit mit dem Anton
Proksch Institut angepriesen wird, könnte ein ungeübter Leser durchaus zur Ansicht gelangen,
dass es sich bei der Firma Novomatic um ein Unternehmen handelt, welches ihre Geschäfte
zum Wohle der Menschen betreibt.
Dass dem nicht so sein kann beweist die Tatsache, dass diese Firma hauptsächlich dadurch
zum drittgrößten Geldspielautomatenerzeuger und Aufsteller aufgestiegen ist, weil genügend
Menschen auf deren „Einarmigen Banditen“ spielsüchtig wurden und ihr gesamtes Hab und Gut
verspielt haben.
Mit dem in sich widersprüchlichen Inserat will Novomatic offenbar ein Gutmenschen-Image vor-
gaukeln und hängt sich wie bereits im Beitrag erwähnt, das Anton Proksch Institut als Feigen-
blatt um. Das Traurige an der Angelegenheit ist zweifelsohne, dass dieses renommierte Institut
bei dieser Farce mitspielt.
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2011-12-26
Jahresvorausschau oder was sich 2012 alles ändert
Budget und Finanzen:
Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2012 (= Budget 2012)
Bundeshaushaltsgesetze 1986 sowie 2013 (Teile des Bundeshaftungsobergrenzengesetz).
Das Bundeshaftungsobergrenzengesetz begrenzt die Summe der vom Bund übernommenen
Haftungen auf 193,1 Milliarden Euro.
IFI-Beitragsgesetz 2011: Das zu Beginn des neuen Jahrtausends formulierte Ziel der Ver-
einten Nationen, die Armut der Menschen in den Entwicklungsländern bis 2015 zu halbieren,
macht es notwendig, die Kassen internationaler Entwicklungsorganisationen wieder aufzufül-
len.
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010,
das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz,
das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz,
das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden.
Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994
geändert werden.
Tabaksteuergesetz:
Die Steuersätze für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitttabak für selbst gedrehte
Zigaretten werden in einem zweiten Schritt ab 1. Jänner 2012 angehoben. Zigaretten, Zigarren,
Zigarillos: 42 Prozent des Kleinverkaufspreises und 35 Euro je 1.000 Stück; Feinschnitttabak:
54 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 60 Euro je Kilogramm.
Einkommenssteuergesetz:
Die derzeit befristete Übergangsregelung für die Steuerbefreiung für „Auslandsmontagen“ soll
durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werden, wobei unter bestimmten Voraussetzungen 60
Prozent der laufenden Einkünfte bis maximal 4.200 Euro befreit werden.
Aufnahme von Feuerwehren und Umweltschutzorganisationen sowie Tierheimen in den Kreis
begünstigter Spendenempfänger und weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Erlang-
ung der Spendenbegünstigung.
Zahlungen, über die bescheidmäßig abgesprochen wird oder die aus öffentlichen Mitteln getätigt
werden, sollen immer in jenem Jahr steuerlich zu erfassen sein, für das sie zustehen bzw. für
das sie gezahlt werden.
Die Abzugsfähigkeit von verpflichtenden Beiträgen an Kirchen und Religionsgesellschaften soll
von bisher 200 Euro auf 400 Euro im Jahr erhöht werden.
Für Steuerpflichtige, die durch Ausübung der Option als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt
werden, soll kein Freibetragsbescheid ausgestellt werden, da nicht feststeht, ob sie für das Jahr
der Wirksamkeit des Freibetragsbescheides die Voraussetzungen für die Behandlung als unbe-
schränkt Steuerpflichtige überhaupt erfüllen.
Umsatzsteuergesetz:
Kein Übergang der Steuerschuld bei sonstigen Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigungen
zu Veranstaltungen (Messen, Konferenzen).
Bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten ab 5.000 Euro soll es generell zu einem Übergang der
Steuerschuld kommen.
Kommunalsteuergesetz und Familienlastenausgleichsgesetz:
Aufgrund der Neuregelung der Auslandsmontage soll auch die Regelung im Kommunalsteuer-
gesetz und Familienlastenausgleichsgesetz angepasst werden und die begünstigten Auslandsbe-
züge (Bruttobezüge) nur im Ausmaß von 60 Prozent befreit sein.
Neugründungs-Förderungsgesetz:
Neu gegründete Betriebe sind im ersten Jahr von bestimmten lohnabhängigen Abgaben für die
beschäftigten Arbeitnehmer befreit. Da jedoch häufig im ersten Jahr keine Arbeitnehmer be-
schäftigt werden, soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung auf drei Jahre
ausgedehnt werden.
Der Begünstigungszeitraum soll jedoch wie bisher für maximal 12 Monate gelten. Die Frist be-
ginnt mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers. Im zweiten und dritten Jahr nach
der Gründung gilt die Begünstigung allerdings nur noch für die ersten drei beschäftigten Arbeit-
nehmer.
Bundesabgabenordnung:
Es sollen auch Selbstbemessungsabgaben von Grundlagenbescheiden abgeleitet sein können,
z.B. bei der selbst berechneten Grunderwerbsteuer, wenn die Bemessungsgrundlage der Einheits-
wert ist. Dies ermöglicht eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe, wenn nach erfolgter
Selbstberechnung der maßgebliche Einheitswertbescheid erlassen, abgeändert oder aufgehoben
wird.
Die Aussetzung der Einhebung führt dazu, dass eine Abgabengutschrift unverzinst erfolgt, wenn
sich die Abgabennachforderung im Wege einer Berufung als rechtswidrig erweist. Diesem ein-
seitigen Zinsenrisiko soll mit der Verzinsung der mit Berufung bestrittenen Abgabenbeträge – auf
Antrag – entgegen getreten werden. Voraussetzung dafür ist, dass die bestrittenen Abgaben-
beträge vor Erledigung der Berufung entrichtet werden.
Die Zinsen betragen pro Jahr zwei Prozent über dem Basiszinssatz und sind mit Bescheid festzu-
setzen. Zinsen unter 50 Euro werden nicht gutgeschrieben. Für Landes- und Gemeindeabgaben
gilt die Verzinsung von Abgabengutschriften nicht.
Kapitalerstragssteuer:
Neu (ab 1.4.2012) Betroffen sind Einkommenssteuergesetz (EStG), Körperschaftssteuergesetz
(KStG), Investmentfondsgesetz (InvFG) und Immobilieninvestmentfondsgesetz (ImmoInvFG).
Die Besteuerung von Kapitalvermögen wird neu geordnet, systematisiert und auf Substanz-
gewinne (insbesondere Veräußerungsgewinne) sowie auf Derivate ausgedehnt. Das Inkraft-
treten des neuen Kapitalbesteuerungssystems wird auf den 1. April 2012 verschoben. Dazu
gibt es Neuregelungen und Klarstellungen im EStG, KStG, InvFG und ImmoInvFG.
Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht der zweiten Art auf sämtliche Kapitaleinkünfte,
die nicht dem besonderen Steuersatz unterliegen, und auf Einkünfte, die bislang als fiktiver
Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig waren. Ausgenommen davon sind Zinsen aus der
Gewährung von Förderdarlehen (z.B. Wohnbauförderungsdarlehen, Darlehen zur Förderung
der Wirtschaft, u.a.).
Budgetbegleitgesetz 2012
EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz – Umsetzung der Richtlinie vom 16. März 2010 über die
Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben
und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie) durch eine Neufassung des geltenden
EG-Vollstreckungsamtshilfegesetzes.
Einkommensteuer – Mit 1. Jänner 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für Steuer-
pflichtige ohne Kinderbetreuungspflichten abgeschafft. Für Steuerpflichtige mit Pensions-
einkünften unter 13.100 Euro wurde als Ausgleich der Pensionistenabsetzbetrag im gleichen
Ausmaß angehoben.
Da der Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages mit weiteren steuerlichen Begünstigungen,
insbesondere im Bereich der Topfsonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen
verknüpft ist, sollen diese Begünstigungen für jene Steuerpflichtige erhalten bleiben, die durch
den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages schlechter gestellt wurden. Für Pensionisten
wird die Einkommensgrenze für den Pensionistenabsetzbetrag außerdem von 13.100 Euro auf
19.930 Euro jährlich angehoben, wenn der Partner nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr verdient.
Grunderwerbsteuergesetz 1987 und Stiftungseingangssteuergesetz:
Grundstückserwerbe von Stiftungen sollen zukünftig stets dem Grunderwerbssteuergesetz unter-
liegen, wobei im Falle keiner Gegenleistung oder einer Gegenleistung unter dem halben
gemeinen Wert ein zusätzlicher Steuersatz von 2,5 Prozent (Stiftungseingangssteueräquivalent)
zur Anwendung kommen soll. Daher sollen diese Vorgänge im Stiftungseingangssteuergesetz
befreit werden.
Zollrechts-Durchführungsgesetz:
Anpassungen an die Beitreibungsrichtlinie.
Familie:
Kinderbetreuungsgeldgesetz – Novelle: Mit dieser Novelle wird die Zuverdienstgrenze beim ein-
kommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungs-
geld von 5.800 Euro auf 6.100 Euro erhöht, um den unselbständig erwerbstätigen Eltern neben
dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes weiterhin eine geringfügige Beschäftigung zu ermög-
lichen.
Für selbständig Erwerbstätige bringt diese Novelle zudem eine Erleichterung hinsichtlich der
Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit / ihres Betriebes während des Bezuges von Kinderbetreuungs-
geld durch Einführung eines pauschalen Zuschlages von 30 Prozent statt der bisher vorgeschrieb-
enen Sozialversicherungsbeiträge.
Gleichbehandlung:
Einkommensberichte: Große Unternehmen sind bereits seit 31. Juli 2011 dazu verpflichtet, Ein-
kommensberichte intern vorzulegen und dadurch für mehr Lohntransparenz und -gerechtigkeit zu
sorgen. Die Verpflichtung wird abhängig von der Unternehmensgröße stufenweise umgesetzt und
mit 1. Jänner gilt sie auch für Betriebe ab 500 Beschäftigte. Ebenfalls neu sind die Sanktionen,
die bei einer Nicht-Angabe des Mindestgehalts in Job-Inseraten drohen.
Justiz:
Strafgesetznovelle 2011 – Änderungen zum Schutz von Minderjährigen: sollen bei strafbaren
Handlungen, die eine volljährige gegen eine unmündige Person unter Anwendung von Gewalt oder
gefährlicher Drohung begeht, einerseits die Androhung eines Mindestmaßes einer Freiheitsstrafe
eingeführt bzw. die Untergrenze der Freiheitsstrafdrohung angehoben und andererseits ein eige-
ner Erschwerungsgrund für derartige Taten vorgesehen werden. Darüber hinaus soll auch der
strafrechtliche Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch (Grooming) weiter ausgebaut
werden.
Novelle des EU-JZG:
Durch diese Novelle wird eine wirksame Möglichkeit geschaffen, dass Straftäter aus einem Mit-
gliedstaat der EU ihre Strafe im Heimatland verbüßen können.
Vereinsrechtsnovelle:
Sie bringt Ehrenamtlichen rechtliche Erleichterungen. Sie sollen künftig bei Schadensfällen, die
auf leichte Fahrlässigkeit zurückgehen, nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften.
Gaswirtschaftsgesetz:
Zentraler Punkt ist die Stärkung der Konsumentenrechte mit einer Verkürzung der Frist für
einen Lieferantenwechsel auf drei Wochen bei gleichzeitig niedrigen Gebühren (maximal 30
Euro).
Für mehr Wettbewerb soll insbesondere die Entflechtung der Fernleitungsnetzbetreiber von den
übrigen Aktivitäten eines Vollanbieters sorgen. Die Netzbetreiber sollen bei ihrem Marktauftritt
künftig darauf zu achten haben, dass die Konsumenten Gaslieferanten besser von den Netzbe-
treibern unterscheiden können.
Gerichtsorganisationsgesetz:
Die Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz verbessern das Bürgerservice der Justiz nach-
haltig. Das Modell Justiz-Ombudsstelle, 2007 per Erlass eingeführt, wird nun gesetzlich abge-
sichert.
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz:
Bisher wurden bei Sozialgerichtsverfahren – die Kosten dafür werden von denSozialversicher-
ungsträgern getragen – Pauschalbeträge vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger an
das Justizministerium bezahlt. Mittlerweile ist aber die Lücke zwischen tatsächlichen Kosten
(53 Millionen Euro) und dem Pauschalbetrag (41 Millionen Euro) massiv angewachsen. Mit der
Änderung werden nun ab 2013 die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt und damit eine
nachhaltig tragfähige Lösung geschaffen.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994:
Anpassung der Mindesthaftpflichtgrenzen
Soziales:
Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011: Aktualisierung der Sozialversicherungsgesetze, Einschleif-
ung der Pensionserhöhungen – von 3.300 bis zu 5.940 Euro Pension ist diese von 2,7 bis 1,5
Prozent linear sinkend zu erhöhen, bei mehr als 5.940 Euro ist sie um 1,5 Prozent zu erhöhen,
Überführung von Leistungen und Anwartschaften des Pensionsinstitutes für Verkehr und öffent-
liche Einrichtungen in die Höherversicherung nach dem ASVG.
Die Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz bzw. im Arbeitsmarktservicegesetz klären
insbesondere den Erwerb von Pensionsversicherungszeiten für vor 1955 geborene Personen,
wenn ausschließlich wegen des hohen Partnereinkommens kein Anspruch auf Notstandshilfe
besteht.
Neu geschaffen werden die Grundlagen für die besondere Betreuung für Personen mit Migrat-
ionshintergrund („Migrantenindex“) – Pflegegeldreformgesetz 2012: Übertragung der Gesetz-
gebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund, Reduktion der Anzahl
der Entscheidungsträger, Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes
Neue-Psychoaktive- Substanzen-Gesetz: Angesichts der schnellen Änderungen in der chem-
ischen Zusammensetzung von Designerdrogen, die dann mangels ausdrücklichem Verbot zwar
legal, aber dennoch oft äußerst schädlich sind, können künftig nicht nur einzelne Substanzen,
sondern auch Substanzklassen verboten und die Dealer bestraft werden.
Telekommunikation:
Novelle zum Telekommunikationsgesetz: Handynetz-Betreiber dürfen ab Ende Februar neue
Kunden künftig für maximal zwei Jahre vertraglich an sich binden und jeder Betreiber muss zu-
mindest einen Vertrag anbieten, der auf maximal zwölf Monate beschränkt ist. Gegen Rech-
nungen kann man künftig innerhalb von drei Monaten Einspruch erheben – bisher gab es keine
gesetzliche Regelung für Mindestfristen.
Ab Ende Mai müssen die Anbieter auf Kundenwunsch entgeltfreie Sperren von Verbindungen
zu Datendiensten bereitstellen. Die Kunden sollen dadurch vor überhöhten Rechnungen bei
Telefon- und Datendiensten geschützt werden.
Verfassung:
Bundeshymne: Konkret werden die beiden Wörter „bist du“ in der ersten Strophe durch die
Wörter „großer Töchter und“ sowie das Wort „Bruderchören“ in der dritten Strophe durch das
Wort „Jubelchören“ ausgetauscht.
Politiker-Nulllohnrunde:
Die Politiker haben sich neuerlich selbst eine Null-Lohnrunde verordnet.
Erhöhung der Bürgermeisterbezüge:
Ausnahme der Nulllohnrunde: Konkret betroffen davon sind alle Bürgermeisterbezüge bis zu
einem Bruttogehalt von 3.999 Euro. Diese Ausnahme betrifft im Wesentlichen alle Bürger-
meister(innen) von Gemeinden bis zu einer Größe von 5.000 Einwohnern. Die Erhöhung ent-
spricht 2,5 Prozent.
Dienstrechts-Novelle:
Die Beamten-Dienstrechtsnovelle beinhaltet den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst
2012. Zentrale Punkte der Gesetzesnovelle sind zudem die Abschaffung des derzeit geltenden
Höchstalters von 40 Jahren für die Aufnahme in ein Beamtendienstverhältnis, strengere Antikor-
ruptionsbestimmungen, dienstrechtliche Schutzmaßnahmen für sog. Whistleblower (Hinweis-
geber), Anpassung der Regelung bei Ehrengeschenken und Verbot von Folgebeschäftigungen
innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden aus dem Bundesdienst analog zu den in der
Privatwirtschaft üblichen Konkurrenzklauseln.
EU und Parlament:
Mehr Informationsrechte für das Parlament in EU-Angelegenheiten. So können etwa Aus-
sprachen über aktuelle EU-Fragen auf die Tagesordnung von Fachausschüssen gesetzt, EU-
Enqueten abgehalten und „Sondersitzungen“ des für EU-Angelegenheiten zuständigen Haupt-
ausschusses einberufen werden.
Die neue Möglichkeit einer Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof und das Instru-
ment der Subsidiaritätsrüge werden in der Geschäftsordnung verankert. Die bisher von den
einzelnen Ressorts freiwillig erstellten Erläuterungen zu jenen EU-Vorhaben, die in den EU-
Ausschüssen des Nationalrats und des Bundesrats eingehender beraten werden, werden
künftig zur Pflicht.
Die Regierung ist außerdem angehalten, das Parlament frühzeitig über besonders bedeutende
EU-Vorhaben zu informieren, auf Verlangen eines Klubs detaillierte schriftliche Erläuterungen
zu einem EU-Dokument vorzulegen und über den Fortgang etwaiger vom Nationalrat bzw.
vom Bundesrat eingebrachter Subsidiaritätsklagen zu berichten. Auch die Öffentlichkeit wird
in Hinkunft über eine Datenbank der Parlamentsdirektion grundsätzlich Zugang zu allen EU-
Dokumenten haben.
Medientransparenzgesetz:
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen betreffend die
Vergabe von staatlichen Inseraten in Zeitungen. Die mangelnde Transparenz dieser Geld-
flüsse an der Schnittstelle zwischen Politik und Medien stellte zwei wesentliche Grundwerte
der freien Presse – die politische Unabhängigkeit und die publizistische Glaubwürdigkeit –
infrage.
Mit diesem umfassenden Paket wird der unabhängige Journalismus gestärkt. Kosten für In-
serate und Kooperationen in Medien müssen in Zukunft offen gelegt werden. Zusätzlich
müssen Medieninhaber ihre Eigentümerverhältnisse transparent darstellen – dies betrifft vor
allem Stiftungs- bzw. Treuhandkonstruktionen. Für Nicht- und Falschmeldungen sind Ver-
waltungsstrafen vorgesehen.
Nationalfondsgesetz:
Österreich stellt für die Instandhaltung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau und die Sanier-
ung des österreichischen Pavillons sechs Millionen Euro bereit. Die Mittel sollen ab 2012 über
den Nationalfonds an die von Polen gegründete Internationale Stiftung Auschwitz-Birkenau
fließen. Insgesamt ist für die Stiftung eine Dotierung von 120 Millionen Euro in Aussicht ge-
nommen, Deutschland hat etwa eine Unterstützung von 60 Millionen Euro zugesagt.
Verkehr:
Rettungsgasse: Dabei müssen die Autofahrer bereits dann, wenn sich ein Stau zu bilden be-
ginnt, zwischen den einzelnen Fahrstreifen einen freien Raum, eben die „Rettungsgasse“,
bilden. Diese Gasse soll für die Einsatzfahrzeuge eine ungehinderte Zufahrtmöglichkeit zum
Unfallort schaffen.
Wirtschaft:
Maß- und Eichgesetz: Das Papier im Feinkostbereich darf nicht mehr mit gewogen werden.
Mitarbeiter(innen) müssen entweder die so genannte „Tara-Taste“ drücken, um zu verhind-
ern, dass die Verpackung mit gewogen und vom Kunden mitgezahlt wird, oder das Gewicht
des Papiers durch eine entsprechende Voreinstellung der Waage automatisch abziehen. Für
Händler ohne Waage mit Tara-Funktion gibt es eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015.
*****
2011-12-25
Unterschiedliche Beschaffung
Die beiden heutigen aufgenommenen Fotos stellen klar, wie unterschiedlich die
Beschaffung des Weihnachtsgeldes doch sein kann. Die niederösterreichische
Kleinstadt Bruck an der Leitha, war Ort der Geldbeschaffungsaktionen.
Der Staat verschaffte sich mit Hilfe der Polizei – mittels Radar – sein Weihnachts-
geld.
Foto: © erstaunlich.at
Dem obdachlosen Mitbürger vor einem Supermarkt standen allerdings keine elek-
tronischen Hilfsmittel zur Verfügung. Er beschaffte sich sein Weihnachtsgeld mit
künstlerischem Talent, sehr zur Freude der Kunden(innen) des Einkauftempels.
Foto: © erstaunlich.at
Diese spendeten großzügig, weil ihnen die künstlerische Darbietung des Mannes
gefiel. Die „künstlerischen“ Radarfotos und die daraus resultierenden „Spenden“
an die Bezirkshauptmannschaft, werden wohl kaum den Gefallen der Menschen
finden. Aber was soll´s? Es ist nur einmal im Jahr Weihnachten.
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2011-12-24
Werte Leserin, werter Leser!
Wir wünschen Ihnen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest,
sowie angenehme Feiertage.
Wir sind bemüht, Ihnen auch während den Feiertagen so manche
erstaunliche Geschichte zu präsentieren.
Das Team von ERSTAUNLICH
*****
2011-12-24
Präsidentin der WK-Wien kritisiert die Stadt Wien
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe)
In der aktuellen Ausgabe des Jubelblättchens der Wirtschaftskammer Wien, kritisiert
Brigitte Jank die Gebührenerhöhungen der Stadt Wien. Sie meint, dass in den letzten
Wochen eine Gebührenerhöhungslawine losgetreten wurde, die Wirtschaftstreibenden
in Summe mehr als 100 Millionen Euro jährlich kosten wird.
Die Präsidentin der WK-Wien teilt auch mit, dass ihr für Gebührenerhöhungen jegliches
Verständnis fehle. Solche in einer gesamtwirtschaftlich schwierigen Zeit durchzuführen,
widerspricht jeglicher wirtschaftspolitischen Vernunft.
Auch wir haben die massiven Gebührenerhöhungen der Stadt Wien kritisiert und eigent-
lich hat Jank mit ihrer Aussage recht, wenn da das Wörtchen „wenn“ nicht wäre. Denn
in der selbigen Ausgabe der „Wiener Wirtschaft“ findet man nachfolgende (Screen)
sehr umfangreiche Beilage.
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe)
Selbst um keine Spur besser
Erstaunlich ist, dass B. Jank wegen der Gebührenerhöhungen verbal auf die Stadt Wien
losprügelt, aber in ihrem eigenen Zwangsverein ebenfalls die Gebühren zu Lasten der
Wirtschaftstreibenden erhöht wurden. Leider vergaß sie mitzuteilen, mit welcher jähr-
lichen Summe, die Zwangsmitglieder durch diese Erhöhungen belastet werden.
Dazu kommt noch, dass man die – unserer Meinung nach ungerechtfertigten – Ge-
bührenerhöhungen der Stadt Wien abfedern kann. Durch effizienteres wirtschaften ist
es nämlich möglich Kosten bei Gas, Wasser, Abfall, Abwasser, Kanal und Fernwärme ein-
zusparen, oder – wenn auch sehr kompliziert – Alternativen zu suchen.
Dies ist bei den Zwangsmitgliedsbeiträgen der Wirtschaftskammer nicht der Fall. Hier
wird jeder unbarmherzig zur Kasse gebeten, egal wie effizient er in seinem Betrieb arbeitet.
Auch Alternativen sind nicht möglich, denn die Wirtschaftskammer ist ein Zwangsverein,
in der abgehalfterte Politiker(innen) sitzen und die wirtschaftlichen Pfründe ihrer Parteien
abzusichern versuchen.
Erstaunlich ist es auch, dass Brigitte Jank für die Gebührenerhöhung des Zwangsvereins
Wirtschaftskammer Verständnis hat, auch wenn diese in einer gesamtwirtschaftlich
schwierigen Zeit stattfinden. Offenbar findet sie eine Erhöhung der Gebühren bei der WK,
als wirtschaftspolitisch vernünftig.
*****
2011-12-23
GASTAUTOREN – BEITRAG
Die wundersame Vermehrung – oder der ORF und die Mathematik
Also da gibt es im ORF einen Bericht, in dem behauptet wird, dass auf einem Flug Brüssel
– New York pro Passagier „rund“ 800 kg CO2 produziert werden.
Die Strecke Brüssel – New York ist genau 5.904 Flugkilometer!
Hier hat ein schlauer Kopf berechnet, dass auf einer Strecke von 7.500 km rund 88.000
kg Treibstoff für 380 Passagiere verbraucht werden – was ungefähr hinkommen sollte.
Auf einer Strecke von 5.904 km wären das nach Adam Riese dann ca. 69.300 kg Treib-
stoff.
Im ORF-Bericht wird behauptet, dass auf einer Strecke von 5.904 km pro Passagier 800kg
Co2 produziert werden. Das macht bei 380 Passagieren frei nach Adam Riese die Menge
von 304.000 kg.
Normalerweise kann aus einer bestimmten Masse nicht mehr werden, sie kann sich nur
verändern, z.B. vom flüssigen in den gasförmigen Zustand. Bei der Verbrennung wird
natürlich auch noch Sauerstoff aus der Luft entnommen und zu einer chemischen Reak-
tion mit dem Treibstoff gebracht.
Es ist aber schon irgendwie erstaunlich, dass sich dabei das Gewicht von 69.300 kg gleich
auf das mehr als Vierfache (304.000 kg) erhöhen soll ….
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2011-12-22
Das soziale Gewissen entdeckt
Zum zweiten Mal feierte REWE Group gestern das Fest für Adresslose in der Wiener Stadt-
halle mit und unterstützte mit 1.000 gefüllten Sackerln. In diesen befanden sich Brot, Auf-
strich, Äpfel oder Schokolade.
Fotocredit: REWE International AG /APA-Fotoservice/Schedl
Die Festgäste freuten sich über den Inhalt, der nicht nur von REWE Group bzw. deren
Marken Clever, Ja! Natürlich und BIPA, sondern auch von Partnern wie Anker und
Wojnar beigesteuert wurde. Tanja Dietrich-Hübner, Leiterin der Nachhaltigkeitsabteil-
ung REWE International AG: „Wir helfen gerne ein Fest zu unterstützen, dass vielen
Menschen, die es nicht so gut haben wie wir, eine Freude macht.“
Da wird einem ja richtig warm ums Herz, wenn man sieht wie ein multinationaler Kon-
zern zumindest zu Weihnachten sein soziales Gewissen entdeckt, nachdem er das ganze
Jahr eine mindestens dreistellige Millionensumme -wenn nicht mehr- vereinnahmt hat.
Dabei darf natürlich keineswegs eine medienträchtige Inszenierung fehlen, wenn läpp-
ische 1.000 Sackerln mit Brot, Aufstrich, Äpfel oder Schokolade verschenkt werden. Aber
immerhin erspart sich der Konzern zumindest für einen Tag, 1.000 mittel- und/oder
obdachlose Personen von den Containern seiner Filialen zu vertreiben, in denen abge-
laufene Lebensmittel entsorgt werden.
Trotz seiner lächerlichen Gabe von sage und schreibe 1.000 Sackerln, ist der REWE-Kon-
zern samt Partner ein Realist gegenüber der Caritas. Diese verschenken zwar nichts direkt,
sondern belassen es dabei eine Empfehlung für Geschenke abzugeben.
Ein Esel als „Last Minute“-Geschenk
In einer heutigen Presseaussendung macht die Caritas darauf aufmerksam, dass der Count-
down läuft und will wissen, ob Ihnen noch Geschenkideen für Weihnachten fehlen. Das
allein wäre noch nicht erstaunlich, sondern die Empfehlung der Geschenke. Als Weihnachts-
geschenke für obdachlose Personen empfiehlt diese Organisation beispielsweise Eseln oder
Zentral-Heizkörper.
Foto: © Tepic mit Genehmigung von Shutterstock
Foto: ohne Fotocredit
Wir können es uns beim besten Willen nicht vorstellen, was eine obdachlose Person mit
einem Esel oder einem Heizkörper anfangen soll. Jedenfalls können diese, doch etwas
erstaunlichen Geschenke über den virtuellen Caritas-Shop, mittels selbst ausgedruckten
Geschenkgutscheines geordert werden.
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2011-12-21
Südstaaten-Sheriffmentalität
Unser Beitrag „Gilt für die Polizei die StVO nicht?“ dürfte die Bevölkerung ein wenig sen-
sibilisiert haben. Jedenfalls scheinen einige Mitbürger(innen) – zu Recht – ein wachsames
Auge auf die uniformierten Gesetzeshüter geworfen zu haben.
In der Redaktion von „HEUTE“ liest man offenbar „ERSTAUNLICH“ sehr gerne und so
brachte die Gratis-Tageszeitung den im obigen Absatz erwähnten Beitrag. Aber auch in
der ERSTAUNLICH-Redaktion wird „HEUTE“ sehr aufmerksam gelesen und entdeckten
in der gestrigen Ausgabe nachfolgenden Artikel.
Screen: HEUTE (Printausgabe v. 20.12.11)
Der ein wenig sarkastisch gestaltete Text hat eigentlich einen sehr ernsten Hintergrund.
Dieser weist weist nämlich darauf hin, dass sich so manche Gesetzeshüter einen Dreck
um gesetzliche Vorschriften scheren. Offenbar entwickelt sich bei uns eine amerikanische
„Südstaaten-Sheriffmentalität“.
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2011-12-21
Frauenrechte und andere Erstaunlichkeiten
Im Internet haben wir die wirklich lehr- und aufschlussreiche Webseite „Institut für Islam-
fragen“ gefunden. Aus dieser werden wir in regelmäßigen Abständen zitieren oder Screens
veröffentlichen um aufzuzeigen, welchen Umgang Muslime untereinander pflegen, was sie
von anders Gläubigen halten, wie sie zu Frauenrechte stehen usw., usw. Dabei werden wir
uns auf jene Texte beschränken, die uns am erstaunlichsten erscheinen.
Die von uns veröffentlichten Screens oder Zitate stammen nicht von islamfeindlichen Per-
sonen die gegen diese Religion zu hetzen beabsichtigen, sondern von islamischen Rechts-
gelehrten. Die von uns veröffentlichten Texte sind in deren Rechtsgutachten verankert.
Soviel zu den Rechten der Frauen:
Soviel zum Umgang mit Glaubensbrüder, die nicht beten:
Wir überlassen es nun den geneigten Leser(innen), sich ein eigenes Bild über die in den
beiden Screens veröffentlichten Texte zu machen.
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2011-12-20
Wie vernichtet man einen Wirtschaftsstandort und Jobs?
Sollte sich die SPÖ mit ihren Besteuerungs-Ideen durchsetzen, führt diese SPÖ/VP-Regierung
Österreichs Wirtschaft, speziell die KMUs, in den Abgrund, vernichtet den Binnenkonsum,
Arbeitsplätze und schadet damit dem Standort Österreich.
Österreich ist ein Hochsteuer-Land. Der einzig sinnvolle Weg, um das Budget zu sanieren
und gleichzeitig den Standort nicht komplett zu ruinieren, sind ausgabenseitige Reformen
und Strukturmaßnahmen. Die Vorschläge des Rechnungshofes liegen auf dem Tisch, man
müsste sie lediglich aufgreifen.
Wirtschafts- und standortpolitisch sei der sozialistische Besteuerungswahn schlicht gefähr-
licher Unsinn. Die von den Genossen geforderte gänzliche Abschaffung der Gruppenbesteuer-
ung, des Gewinnfreibetrags, der Steuerpauschalierung für Betriebe sowie die Anhebung der
KÖSt würde tausende Existenzen vernichten, weil einerseits Betriebe abwandern würden
und andere, speziell kleine Unternehmer, zusperren müssten.
Mit einer Abschaffung der Kleinunternehmerpauschalierung feiert die Bürokratie fröhliche
Urständ. Die Anhebung der Grundsteuer würde auf die Mieten durchschlagen. Die Anheb-
ung der LKW-Maut (die vor kurzem schon angehoben wurde) würde auf die Lebensmittel
und Güter des täglichen Bedarfs durchschlagen, die hohe Inflation weiter steigen.
Dass sie mit solchen Ideen auch ihre eigene Klientel, die Arbeitnehmer, massiv treffen
würden, haben die Genossen und ihr wirtschaftspolitisches „Mastermind“, AK-Chef Werner
Muhm, in ihrem Klassenkampf-Wahn wohl übersehen.
Und ein Blick zurück in die jüngere Steuer-Geschichte würde den Genossen auch nicht
schaden. Die geforderte Vermögenssteuer, die die SPÖ wieder einführen wolle, ist nämlich
Mitte der Neunziger Jahre (1994) wegen chronischer „Sinnlosigkeit“ abgeschafft worden
– und zwar von einem sozialistischen Finanzminister.
Ginge die SPÖ bei der Struktur- und Verwaltungsreform nur halb so eifrig vor, wie sie bei
ihren Rundumschlägen gegen das „Feindbild“ Leistungsträger, Wirtschaft und Mittelstand,
wären Pensions-, Gesundheits- und Verwaltungsreform wahrscheinlich schon lange auf
Schiene.
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2011-12-20
Ein Tyrann ist von dieser Welt gegangen
Wieder hat sich ein Schwerbrecher von dieser Welt verabschiedet. Kim Jong Il ist tot.
Der 69-jährige Tyrann Nordkoreas erlag einem Herzinfarkt. Dem irren Diktator werden
außer permanenten Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land, Terroranschläge in
Burma und Thailand, sowie Waffenhandel mit den Talibans zur Last gelegt.
Für die atomare Aufrüstung Nordkoreas ließ er die eigene Bevölkerung hungern und so
fielen nach internationalen Schätzungen, mehr als eine Million Nordkoreaner(innen) dem
Hungertod zum Opfer. Regimegegner wurden in Straflagern zu Tode gequält.
Aber es kommt bekannter Weise nichts besseres nach und so tritt sein Sohn, Kim Jong Un,
das verbrecherische Erbe seines Vaters an. Sicherlich werden sich nun unsere Leser(innen)
fragen, warum wir als Online-Magazin, welches sich hauptsächlich mit österreichischen
Themen befasst, über den Tod des nordkoreanischen Diktators berichten.
Warum berichten wir über den Tod dieses Verbrechers?
Das hat seine guten Gründe. Zunächst einmal sei in Erinnerung gerufen, dass unser ge-
schätzter Herr Bundespräsident, Dr. Heinz Fischer, jahrelang Präsidiumsmitglied der öster-
reichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft war. Daher würde es uns interes-
sieren, ob er zur Beisetzung von Kim Jong Il eingeladen wurde und wenn ja, ob er diese
Einladung angenommen hat.
Außerdem ist Nordkorea eine der erklärten Lieblings-Destinationen der sozialistischen
Politiker(innen)-Führungsriege. Es ist erst zwei Jahre her, da bereiste eine fünfköpfige
SPÖ-Delegation, darunter der Nationalratsabgeordnete Peter Wittmann und die EU-Ab-
geordnete Karin Kadenbach, diese Diktatur.
Daraufhin hagelte es Spott und herbe Kritik von allen Seiten. Selbst die sonst so realitäts-
fremden Grünen kritisierten diese Reise der SPÖ-Delegation nach Nordkorea. Peinlicher
als die Reise selbst, waren die hilflosen Erklärungsversuche seitens der SPÖ. „Seit vielen
Jahren pflegt Österreich diplomatische Beziehungen mit Nordkorea, um damit auch die
politischen Gegebenheiten auf der koreanischen Halbinsel nach westlichen Maßstäben
positiv zu beeinflussen“, so damals der SPÖ-Nationalratabgeordnete Anton Heinzl.
Nicht zu vergessen die vorjährige Ausstellung im MAK, welche durch SPÖ-Politiker(innen)
ermöglicht und von den Steuerzahler(innen) bezahlt wurde. Aber wie bereits eingangs
erwähnt, übernimmt der Diktatorensohn, Kim Jong Un, das politische Erbe in Nordkorea.
Damit dürfte gesichert sein, dass das verbrecherische System seine Fortsetzung finden
wird.
Kein Grund zum Trübsal blasen
Also liebe Nordkorea-Fans der SPÖ. Der Tod des Diktators Kim Jong Il ist kein Grund zum
Trübsal blasen. Sohnemann Kim Jong Un wird sicher im Sinne seines Vaters weitermachen
und so gibt es voraussichtlich immer wieder einen Grund Nordkorea zu besuchen. Auch
wenn die versuchten positiven Beeinflussungen dem verstorbenen und auch dem zukünftigen
Diktator am Allerwertesten vorbeigingen beziehungsweise vorbeigehen werden.
Karikatur: (c) hartmut koechlin
Auch gibt es wieder Hoffnung auf eine Ausstellung im MAK, in der weiterhin Lobeshymnen
auf die Diktatorenriege Nordkoreas gesungen werden dürfen. Und möglicher Weise gibt es
wieder eine Funktion im Präsidium der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesell-
schaft für eine(n) SPÖ-Politiker(in).
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2011-12-19
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Oscarreifes Novomatic-Inserat
Wenn es einen „Oscar“ für erstaunliche Werbeeinschaltungen gäbe, dann würde nachfolg-
endes Inserat der Firma Novomatic für diesen zweifelsfrei in Frage kommen. Möglicherweise
laufen die Geschäfte des Glücksspielautomatenbetreibers (und Erzeuger) nicht mehr so optimal,
denn anders können wir uns eine derartige Selbstbeweihräucherung nicht erklären.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.12.11 – Seite 16)
Der professionelle Glücksspielunternehmer, der seine Gewinne ausschließlich aus den Verlusten
von Spielern erwirtschaftet gibt an, dass er mit dem renommiertem Institut für Suchtforschung
und Suchttherapie der medizinischen Universität Wien und dem Anton-Proksch-Institut ein Pro-
gramm entwickelt, das in der EU vorbildlich ist.
Um welches Programm kann es sich da wohl handeln? Denn mit den geforderten Maßnahmen
des österreichischen Glücksspielgesetzes in Fragen des Spieler- und Jugendschutzes – wie es
Novomatic vorgibt – haben die beiden obig angeführten Institute wohl nichts zu tun. Das sind
nämlich Auflagen des Gesetzgebers, die ohnehin einzuhalten sind.
Verantwortungsvolles Auslösen von Suchtverhalten
Interessant ist auch, dass sich die Glücksspielunternehmen „Novomatic“ und „Admiral“ als
Österreicher mit Verantwortung bezeichnen. Das ist erstaunlich für jemanden, der mit seinen
geschäftlichen Aktivitäten Suchtverhalten auslöst und dadurch die Süchtigen an den Rande
ihrer Existenz drängt.
Was uns unverständlich erscheint ist die Profilierungssucht von Glückspielbetreibern, wie dies
im abgebildeten Inserat erkennbar wird. Diese heften sich den sogenannten Spielerschutz
auf ihre Fahnen. Offenbar wollen sie einen hohen moralischen Standpunkt öffentlich zur
Schau stellen, um einen Blick hinter die Kulissen zu verhindern.
Dort spielen sich nämlich die wahren Tragödien ab, wenn Leute ihr gesamtes Geld verspielen
und nicht dann nicht mehr wissen, wie sie ihren täglichen finanziellen Verpflichtungen nach-
kommen sollen.
Glücksspielbetreiber schmückt sich mit Spielerschutz
Wenn diesen Firmen tatsächlich daran gelegen wäre Spielsucht zu verhindern und Menschen
davor zu schützen ihr gesamtes Hab und Gut zu verspielen, bräuchten sie ihre Läden nur zu
schließen. Aber das kommt natürlich auch nicht in Frage und Novomatic gibt dazu folgendes
Statement ab: „Glückspielverbote sind keine Lösung, denn Prävention ist der beste Spieler-
schutz“. Wenn die Angelegenheit nicht so traurig wäre, könnte man sich bei diesem Satz
vor lauter Lachen wegschmeißen, wenn man betrachtet wer diesen von sich gibt.
Ein professioneller Glückspielbetreiber der ausschließlich dadurch Gewinne erzielt, wenn er
mit Glückspielautomaten oder sonstigen Wetten den Leuten ihr Geld abnimmt, wagt es die
Worte „Spielerschutz“ und „Prävention“ in den Mund zu nehmen.
Wir haben uns das erstaunliche ganzseitige Inserat, welches in der gestrigen Kronen Zeitung
erschien, etliche Male durchgelesen. Allerdings erschloss es sich aus diesem für uns nicht,
warum sich die Glückspielunternehmen Novomatic und Admiral als Österreicher mit Verant-
wortung bezeichnen.
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2011-12-18
Verlogene SPÖ-Anbiederungskampagne
Erstaunlich schnelle Reaktion der Politik auf unseren gestrig veröffentlichten Leserbrief „Der
Wiener Weg“. FPÖ-Chef H.C. Strache verurteilt die verlogene SPÖ-Anbiederungskampagne,
da durch diese die einheimische Bevölkerung massiv benachteiligt wird.
Foto: © E.S.
Die Wiener FPÖ nahm in einer heutigen Presseaussendung, zu der von uns aufgezeigten SPÖ-
Werbe-Kampagne wie folgt Stellung:
Presseaussendung (Originaltext)
„ZUSAMMEN LEBEN, GEMEINSAM FEIERN“ plakatiert die Wiener SPÖ in ihrer Weihnachts-
kampagne, obwohl Häupl, Brauner & Co. ihre Politik ausschließlich nach der muslimischen
Wählergruppe richten und die einheimische Bevölkerung massiv benachteiligen, kritisiert
der Wiener FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache. Der Nikolo gilt in den Kindergärten als
Persona non grata, Weihnachtslieder sind im Beisein muslimischer Kinder tunlichst nicht
abzusingen, von traditionelle Weihnachtsfeiern ist bitte abzusehen. Angesichts dieser
peinlichen Anbiederungsoffensive Ausdrücke wie „zusammen“ oder „gemeinsam“ zu ver-
wenden, ist zynisch bis verlogen. (Schluss)
Diesen Worten haben wir eigentlich fast nichts mehr hinzuzufügen. Eines ist uns jedoch un-
klar. Warum gibt es solche Werbe-Plakate ausschließlich nur für den Islam und nicht auch
für die zahlreich anderen Konfessionen, welche in Wien ebenfalls vertreten sind und gelebt
werden?
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2011-12-17
Abgabebeschränkungen bei Lockangeboten
Supermärkte bieten immer wieder Waren zu Aktionspreisen an, die als Lockangebote dienen
und an denen sie kaum etwas verdienen. Da ist es bedingt verständlich, dass die Abgabe
dieser Waren auf „Haushaltsmengen“ beschränkt ist. Dies wird auch für die Kunden ersichtlich
angeschrieben.
Allerdings hatte ein Kunde am vergangenen Donnerstag beim Lebensmitteldiskonter „Hofer“
in Bruck an der Leitha (NÖ) diesbezüglich ein Erlebnis, das eher als Rationierungsmaßnahme
zu werten ist, wie es nach dem 2. Weltkrieg in Österreich üblich war.
Foto: © erstaunlich.at
Hofer-Filiale in Bruck an der Leitha
Rationierung bei regulärer Ware
Herr X. (Name der Red. bekannt) beabsichtigte an Geschäftspartner – 33 an der Zahl – eine
kleine Aufmerksamkeit zu verschenken. Da es sich um keine Freunde handelt, kam für ihn
der Werbeslogan „Guten Freunden schenkt man ein Küsschen“ nicht in Frage.
Er entschloss sich für eine prickelnde Aufmerksamkeit und so fiel seine Wahl auf den Sekt der
Marke „Herzog Alba“ zu 1,39 Euro je Flasche. Der Sekt war kein Sonderangebot, sondern
war im regulären Angebot der Firma Hofer und wurde nicht verbilligt angeboten. Auch war
keine Beschränkung einer Abgabenmenge ersichtlich.
Fotos: © erstaunlich.at
Kassa Bon Das Objekt der Begierde
Herr X. verfrachtete 33 Flaschen des Schaumweins in sein Einkaufswagerl und begab sich zur
Kassa. Als er bezahlen wollte, wurde er von der Kassiererin in unhöflichen Ton angeherrscht,
dass es untersagt sei eine derartig große Anzahl von Sekt zu kaufen. Da staunte der Kunde
nicht schlecht, als er wie ein ertappter Dieb behandelt wurde und verlangte nach dem Filial-
leiter.
Die Filialleiterin Frau D. erklärte dem Kunden, dass sie vom Gebietsleiter den Auftrag habe
nur 10 Flaschen pro Einkauf abgeben zu dürfen. Denn die Firma Hofer lege Wert darauf, dass
alle Kunden Ware erhalten. Herr X. fragte daraufhin was wäre, wenn er nun dreimal hin und
her gehen würde, ob er dann die von ihm gewünschte Menge käuflich erwerben könne. Dies
wurde von Frau D. bejaht.
Als Herr X. nun der Filialleiterin erklärte, dass dies eigentlich keinen Sinn mache und zudem
kundenfeindlich sei, dürfte diese die offensichtliche Schwachsinnigkeit des erstaunlichen
Orders erkannt haben und gab die 33 Flaschen zum Verkauf frei.
Schlecht geschultes Personal?
Aus diesem erstaunlichen Vorfall bei der Firma Hofer ergeben sich für uns einige Fragen.
Was passiert eigentlich, wenn eine Ware ausverkauft ist und dadurch nachfolgende Kunden
nichts mehr erhalten? Müssen dann an der Kassa stehende Kunden einen Teil ihrer Ware
zurückgeben? Ist man bei einem Konzern wie Hofer nicht in der Lage, die Filial- oder Gebiets-
leiter so zu schulen, dass diese ausreichend Ware einkaufen oder nachbestellen können?
In jeder kleinen Greißlerei ist es möglich den Wareneinkauf so zu gestalten, dass es zu keinen
Engpässen kommt. Und wenn ja, dann ist es eben so, denn in Österreich herrscht das markt-
wirtschaftliche Prinzip. Das bedeutet wer zuerst kommt und bezahlt, der mahlt auch als Erster.
Mit dem Order der Rationierung, welche die Brucker Filialleiterin von ihrem Gebietsleiter er-
halten hat, passt Hofer eher in das Wirtschaftssystem eines kommunistischen Staates. In
diesem Fall wäre zum Beispiel Nordkorea zu empfehlen, denn dort herrschen noch Planwirt-
schaft und Rationierung.
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2011-12-17
LESERBRIEF
Gesichtet heute Nachmittag an der 27A Haltestelle Josef Baumann Gasse in Wien!
Foto: © E.S.
Politisch korrekter Weihnachtsgruß der SPÖ oder nur die dümmsten Kälber wählen
ihren Schlächter selber?
In diesem Sinne ein weihnachtliches Freundschaft!
E.S.
2011-12-16
Flatrate-Sex
Dass es der Sexbranche seit einiger Zeit finanziell nicht gut geht, ist ein offenes Geheimnis.
Extrem gestiegene Lebenshaltungskosten und laufende Gebührenerhöhungen sind Gründe,
die Bordellbesuche drastisch verringern. Dieser Umstand veranlasst diverse Rotlicht-Lokal-
betreiber zu erstaunlichen Maßnahmen, welche das Geschäft wieder ankurbeln sollen.
So lädt beispielsweise der „Saunaclub Centaurus“ im 21. Wiener Gemeindebezirk, zu einer
heutigen „Weihnachtsfeier“ ein. Als besonderes Schmankerl wird eine Flatrate für Essen,
Trinken und Sex geboten. Wörtlich lautet das Centaurus-Sex-Weihnachtspaket wie folgt:
Screen: clubcentaurus.at
Zieht man nun von den 150 Euro die Spesen für Speisen, Getränke und Betreiberanteil ab, so
kann sich jedermann(frau) ausrechnen, welcher Betrag für die Sexarbeiterin überbleibt. Wir
schätzen einmal, dass sich dieser maximal um die 70 Euro bewegen wird. Bedenkt man das
branchenüblich für die sexuelle Dienstleistung einer „Nummer“ (Oralsex mit anschließendem
Geschlechtsverkehr) zwischen 70 und 100 Euro verlangt wird , kann man bereits erahnen
welch arme „Schweine“ (nicht böse gemeint) diese Mädchen sind.
Denn jedem halbwegs gesunden Mann ist es möglich, zweimal hintereinander Sex zu haben.
Wenn sich dieser noch mit den blauen Pillen behilft, könnte dies zu einer ausgedehnten Qual
für die Sexarbeiterin werden. Gehen wir vom günstigsten Fall, dem zweimaligen Sex aus, so
müssen oder dürfen (Auslegungssache) die Mädchen für maximal 35 Euro ihren Körper ver-
kaufen.
Eine solche Veranstaltung ist für den Lokalbetreiber zwar nicht strafbar, aber im wahrsten
Sinne des Wortes menschenverachtend. Diese Geschäftspraktik erinnert an ein orientalisches
Billigpuff, in dem Männer wie am Fließband über die Damen hinwegsteigen.
Was zählt die Menschenwürde bei der Kronen Zeitung?
Aber es kommt noch härter. In der heutigen Kronen Zeitung ist folgendes Inserat geschalten.
Screen: Krone Zeitung (Print v. 16.12.11 – Seite 61)
Wir haben dem selbsternannten Familienblatt schon einige Male Doppelmoral vorgeworfen,
da diese einerseits immer wieder gegen das Rotlichtgewerbe schreiben und anderseits über
mehrere Seiten einschlägige Sexinserate schalten. Aber wie sagten schon die alten Römer:
„Pecunia non olet“ (Geld stinkt nicht).
Da sich die Kronen Zeitung allerdings stets die moralische Fahne an ihre Brust heftet, erscheint
die Tatsache der entgeltlich geschaltenen Sexinserate ohnehin erstaunlich. Noch erstaunlicher
ist es jedoch, dass man in der Kronen Zeitung gegen Bezahlung Inserate schalten kann, die
zwar nicht ungesetzlich, aber menschenverachtend sind und daher der Menschenwürde wider-
sprechen.
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2011-12-16
GASTAUTOREN – BEITRAG
Die Auswüchse fehlgeschlagener Integrationspolitik
Der jüngste Terroranschlag im belgischen Lüttich ließ nicht nur fünf Todesopfer zurück, sondern
auch verstörte, aus ihrer Ruge gerissene Menschen. Wie konnte das passieren? Nordine Amrani,
Sohn marokkanischer Einwanderer, war schon bisher auffällig gewesen. Erst im Oktober ver-
gangenen Jahres war Amrani auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er seit
2007 eine knapp fünfjährige Haftstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes und Rauschgiftdelikten
verbüßt hatte.
Für viele Medien war es von der ersten Sekunde an klar – ein Rechtsextremer, ein Ausländer-
hasser, ein Waffennarr. Über diese bevorzugte, politisch korrekte Einstufung wurde wesent-
licheres übersehen. Jemand wirft Handgranaten in die Menge, feuert wahllos mit einem Sturm-
gewehr. Beides verbotene Waffen, beides in der arabischen Community in Europa leicht erhält-
lich. Wie schon beim Anschlag in Oslo wird nicht gefragt:
Wie kann man solche Terroranschläge verhindern?
Sind Behörden darauf vorbereitet?
Übertragen wir das Szenario auf Wien. Jemand wirft zur Hauptverkehrszeit beispielsweise im
Jonas-Reindl (passende Tatorte bieten sich in großer Zahl an) Handgranaten und schießt dann
hemmungslos um sich. Mit ein wenig Schießausbildung könnte ein einzelner Terrorist an sol-
chen Plätzen dutzende Tote, hunderte Verletzte verursachen, sich dann bequem selbst er-
schießen, oder in die Luft sprengen. Wer könnte es verhindern?
Die islamistische Szene (und damit meine ich nicht die Moslems) genießt in Wien praktisch
Narrenfreiheit. Niemand darf sie und ihre Aktivitäten kontrollieren, überwachen. In jedem ein-
zelnen Sicherheitsbericht der letzten Jahre ist das BVT bemüht, nur nicht anzustreifen. Öster-
reich sei doch fast sicher, heißt es regelmäßig.
Subversive Ausbildung radikaler Elemente, illegaler Waffenhandel, dicke Kontakte zur internat-
ionalen terroristischen Szene, Finanzierung bekannter Terroristen, all das mag niemand hören
oder sehen. Sonst würde man sofort des Rassismus, des Ausländerhasses beschuldigt werden.
Nicht nur in Belgien, auch in Österreich fehlt der politische Wille, Anschläge zu verhindern.
Die Polizei wäre mit Attentaten dieser Art völlig überfordert. Wenig hat sich geändert seit dem
Überfall auf die OPEC. Streifenpolizisten sind auf solche Extremfälle nicht vorbereitet, vielen
Beamten fehlt selbst die notwendige Waffenausbildung, die auch der beliebte Pfefferspray nicht
ersetzen kann. Einsatzgruppen wie die Cobra sind zu weit entfernt, kämen jedenfalls zu spät.
Private dürfen weitgehend keine Waffen tragen, sind damit wehrlose Opfer. Video-Überwachung
ist bei Terroranschlägen nutzlos, das ist anderswo schon lange bekannt.
Die Kapazitäten des Bundesheeres sind verschwunden. Antiterror-Ausbildung nicht gefragt. Die
Garde, deren ureigenster Auftrag der Schutz wäre, ist zu einem Ausstellungsstück verkommen,
für Schutzzwecke nicht verwendbar, geschweige denn für Extremeinsätze. Würde jemand in
Wien eine Botschaft überfallen, wäre das Gros der Polizei und das gesamte Bundesheer zum
Zuschauen verurteilt. So der politische Wille.
Zittern wir, ob es auch bei uns zu einem solchen Anschlag kommen wird. Die Regierung ist mit
dem Gendern der Bundeshymne und der Gesetze ausgelastet, die Wiener Stadtverwaltung mit
krampfhaftem Suchen nach erhöhbaren Steuern und Tarifen. Die Sicherheit der Bevölkerung ist
unwichtig. „Die“ Sicherheit ist gendergerecht, neue Steuern kann man damit nicht begründen.
Beste Grüße
XY
2011-12-15
Peepshow oder Puff
Im April dieses Jahres brachte das Online-Magazin „unzensuriert.at“ nachfolgenden Beitrag:
Weiterlesen ……..
Wir sind nicht in Kenntnis darüber, ob der Betreiber dieses Etablissements so gute Bezieh-
ungen zur Magistratsabteilung 36 hat oder nur die augenscheinliche Unfähigkeit der
Beamten zu nutzen wusste. Denn obwohl es diesbezüglich Anfragen im Büro der zuständ-
igen Stadträtin Ulli Sima gab und angeblich Kontrollen durchgeführt wurden, wurde die
Peepshow weiterhin als Puff geführt.
Seit 1. November 2011 braucht der Betreiber weder Beziehungen, noch die Unfähigkeit
von den zuständigen Beamten zu nutzen. Denn nach dem neuen Prostitutionsgesetz hat
er nun bis 31.Oktober 2012 Zeit, die Peepshow als Prostitutionslokal genehmigen zu
lassen.
Erstaunliche Anwerbungs-Anzeige
Aber wir wären nicht ERSTAUNLICH, wenn wir nicht etwas tiefer gegraben hätten und
sind bei unseren Recherchen auf folgende Anwerbungs-Anzeige auf der Webseite der
Peepshow „Burggasse“ gestoßen.
Vergrößern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken!
Screen: “guckloch.at”
Offenbar scheint dieses Etablissements einen Mangel an Prostituierten zu haben und so hat
sich dessen Betreiber zur grenzüberscheitenden Anwerbung der Damen, via Internet ent-
schlossen. Das Stellenangebot, falls man dieses als ein solches bezeichnen darf, kann in
neun Sprachen abgerufen werden.
Dominierend dabei sind die Sprachen der ehemaligen Ostblockländer wie Slowakisch,
Ungarisch, Rumänisch oder Tschechisch. Dieser Umstand ist leicht erklärbar, werden
doch die meisten Mädchen und Frauen vorwiegend aus diesen Ländern nach Österreich
gelockt um sie hier als Prostituierte zu verdingen.
Folgender Satz in der Anwerbung ist uns besonders ins Auge gestochen: „Wenn du dich
entschieden hast, zu uns zu kommen, bezahlen wir dir die Anreise. Als Starthilfe bezahlen
wir auch die ersten 4 Tage dein Essen.“
Da wäre einmal die Verköstigung der ersten vier Arbeitstage. Was passiert wohl, wenn die
Dame nicht ausreichend verdient? Muss sie dann ab dem fünften Tage hungern? Und
was ist mit den Abreisekosten, da laut Anwerbung nur die Anreise bezahlt wird. Wie
kommt die Sexarbeiterin wieder nach Hause, wenn ihr hier der erhoffte Verdienst aus-
bleibt?
Unserer bescheidener Rechtsmeinung nach werden durch diese Praxis des Peepshow-
betreibers, die Damen in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gedrängt. Da es sich
hier um keine Ausschreibung für Putzfrauen sondern für Prostituierte handelt, kam uns die
Sache etwas spanisch vor. Wir haben uns das Österreichische Strafgesetzbuch zu Gemüte
geführt und sind prompt fündig geworden.
Grenzüberschreitender Prostitutionshandel
Im Paragraphen 217 StGB (1) ist folgendes wörtlich zu lesen:
„Wer eine Person, mag sie auch bereits der Prostitution nachgehen, der Prostitution in
einem Anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie
ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuführt oder sie hiefür anwirbt, ist mit Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn er die Tat jedoch gewerbsmäßig begeht, mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ (Quelle: „jusline.at“)
Nun braucht man kein Rechtsgelehrter zu sein um zu erkennen, dass mit der Anwerbungs-
Anzeige der Peepshow, eindeutig gegen den § 217 StGB (1) verstoßen wird. Dazu kommt
noch die Gewerbsmäßigkeit, die wohl nicht in Abrede gestellt werden kann.
Betrachtet man die Tatsache, dass der Betreiber seine Peepshow bis zum 31.Oktober 2011
ganz offiziell als Bordell betrieb und keine Konsequenzen daraus ziehen musste – obwohl
es nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach – stellt sich für uns folgende Frage.
Über welche Beziehungen muss dieser Lokalbetreiber verfügen, um völlig unbehelligt grenz-
überschreitenden Prostitutionshandel betreiben zu können?
*****
2011-12-14