Tageszeitung „Österreich“ nannte das Kind beim Namen
Zugegebener Weise ist die Tageszeitung „Österreich“ nicht Pulitzer-Preisverdächtig.
Auch wir hatten mit der bunten Postille schon unsere Not und mussten sie zu Recht in
die Schranken weisen. Jedoch ändert das nichts daran, dass eine heutige Entscheidung
des Presserats, die sich auf einen „Österreich-Artikel“ bezieht, als Angriff auf die Presse-
freiheit und als versuchte Zensur zu werten ist.
Am 4. Oktober 2011 brachte „Österreich“ in ihrer Wien-Ausgabe den Artikel „Zwei Banden
im brutalen Drogenkrieg“, nachdem sich in der Wiener Inneren Stadt, tschetschenische und
afrikanische Drogendealer einen heftigen Revierkampf lieferten, bei dem es auch Verletze
sowie Festnahmen durch die Polizei gab.
Der Presserat meint nun, dass der besagte Artikel in der Tageszeitung „Österreich“ gegen
den Ehrenkodex verstößt und begründet dies wie folgt:
„Der Artikel ist in seinem plakativen Stil geeignet, das latente Misstrauen der Bevölkerung
gegen Ausländer zu verstärken und Fremdenangst zu schüren. Er nimmt auf einen einzelnen
Vorfall Bezug, vermittelt aber den Eindruck, dass brutale Drogenkriege zwischen Tschetsche-
nen und Afrikanern längst Alltag seien.“
Da scheinen die Herrschaften im Presserat ein wenig die Zeit verschlafen zu haben, denn
derart brutale Auseinandersetzungen ausländischer Drogenbanden sind in der Bundeshaupt-
stadt leider bereits Realität geworden. Nur werden diese Auseinandersetzungen aus ermitt-
lungstaktischen Gründen, von der Polizei meistens nicht an die Presse weitergegeben. Da-
her braucht bezüglich der in Wien stattfindenden Drogenkriege unter Ausländern kein Ein-
druck mehr vermittelt zu werden.
Was das angebliche Schüren von Fremdenangst betrifft, so sollten die Mitglieder des Presse-
rats ein wenig die Presseaussendungen der Polizei, sowie die Kriminalstatistik verfolgen um
den Anteil der Ausländerkriminalität festzustellen. Was soll daran verwerflich sein, wenn an-
ständige Bürger(innen) vor ausländischen Kriminellen Angst haben?
Der Senat des Presserats wirft „Österreich“ auch die Aussage „Viele Tschetschenen sind Kon-
sumenten oder suchtkrank“ vor und meint, dass sei grob verallgemeinernd und verleitet zu
einer pauschalen Vorverurteilung bestimmter Volksgruppen. Da wollen wir etwas nachhelfen
und meinen dazu, dass viele in Österreich aufhältige Tschetschenen auch kriminell sind. Sollte
unseren Worten kein Glauben geschenkt werden, empfehlen wir wiederholt einen Blick in die
Presseaussendungen der Polizei und in die Kriminalstatistik.
Erstaunlich ist auch folgende Feststellung des Senats: „Zuverlässige Quellen werden im Artikel
nicht angeführt. Der Hinweis auf einen „erfahrenen Ermittler“ reicht nicht aus, um den Behaupt-
ungen Glaubwürdigkeit zu verleihen. Es wird weder auf bestätigende Aussagen anderer Per-
sonen noch auf etwaige Polizeiberichte hingewiesen.“
Der Presserat sieht sich in seiner Auffassung bestärkt, dass für den Artikel nicht sorgfältig
recherchiert wurde, da trotz Aufforderung die Zeitung „Österreich“ in ihrer Stellungnahme
leider nicht auf inhaltliche Punkte eingegangen wurde.
Offenbar scheint dem Senat entfallen zu sein, dass es in Österreich das gesetzlich geschützte
Pressegeheimnis (Redaktionsgeheimnis) gibt. Daher genügt es den Hinweis eines „erfahrenen
Ermittlers“ als Quelle anzugeben, ohne dessen Namen zu nennen. Würde eine Zeitung die
Namen ihrer Informanten verraten, könnte diese am nächsten Tag zusperren.
Möglicherweise ortet der Presserat demnächst Ausländer- oder Fremdenfeindlichkeit, wenn
das Foto eines ausländischen Straftäters in einer Zeitung oder einem Online-Medium veröffent-
licht wird. Denn folgt man der Logik dieser Institution, könnte beispielsweise das Bild eines
schwarzafrikanischen Drogendealers dazu verleiten zu glauben, dass alle Schwarzafrikaner
Drogendealer sind.
*****
2011-12-13
Neuauflage des BAWAG-Prozesses
Nächstes Jahr wird es eine Neuauflage des BAWAG-Prozesses geben. Grund dafür ist,
dass der Oberste Gerichtshof im Dezember 2010 wesentliche Teile der erstinstanzlichen
Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte. Dies wurde heute durch die Ober-
staatsanwaltschaft Wien offiziell bestätigt.
Um unserer Leserschaft einen halbwegs kompletten Überblick über diese Causa zu ermög-
lichen, veröffentlichen wir nachfolgend die Presseaussendung der Oberstaatsanwaltschaft
Wien.
Causa „BAWAG“, AZ 63 St 38/06a der Staatsanwaltschaft Wien
Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil und Beschluss vom 23. Dezember 2010 das Urteil
des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Causa „BAWAG“ vom 4. Juli 2008 im
Wesentlichen teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Strafsache wie folgt weiter verfolgt werden:
Die offenen Anklagepunkte gegen Helmut Elsner und Dkfm. Johann Zwettler werden zu-
rückgezogen. Herr Elsner wurde wegen Untreue in 12 Fällen bereits rechtskräftig zur
Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein weiterer Schuldspruch könnte
zu keiner höheren Strafe führen.
Herr Dkfm. Zwettler wurde wegen Untreue in 7 Fällen und wegen Bilanzvergehen rechts-
kräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Ein Schuldspruch wegen der weit-
eren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu keiner höheren Strafe führ-
en.
Mag. Peter Nakowitz wurde wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fakten („Hapenny“ und
„Ophelia Teil 1“ – Schaden 295 Millionen Euro bzw. 80 Millionen USD) rechtskräftig
schuldig erkannt, wobei eine Strafe noch nicht festgesetzt wurde. In den weiteren Fakten
„Capper“ und „Uni-Bonds“ (Schaden 370 Millionen Euro) und wegen Bilanzvergehens
wird die Anklage aufrecht erhalten, weil eine Sanierung der vom Obersten Gerichtshof
zur subjektiven Tatseite festgestellten Mängel des erstinstanzlichen Schuldspruchs zu
diesen Anklagepunkten in einem neuen Rechtsgang aussichtsreich ist.
Das gilt nicht in gleichem Maße für die weiteren bislang nicht verurteilten Anklagefakten
(„Ross Capital Markets“, „Ophelia Teil 2“ und andere), auf deren weitere Verfolgung da-
her verzichtet wird.
Günter Weninger wurde wegen Bilanzvergehen rechtskräftig schuldig gesprochen. Auch
hierfür steht eine Straffestsetzung aus. Darüber hinaus werden auch die übrigen Anklage-
vorwürfe, nämlich Beihilfe zur Untreue in den Fakten „Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ so-
wie Beihilfe zu weiteren Bilanzvergehen weiter verfolgt, weil der erforderliche Nachweis
auch zu diesen Vorwürfen in einem neuen Rechtsgang nahe liegt.
Auch gegen Mag. Dr. Christian Büttner, dessen erstinstanzlicher Schuldspruch wegen
Beihilfe zur Untreue (Faktum „Hapenny“ – Teilschaden 230 Millionen EURO) und wegen
eines Bilanzvergehens aufgehoben wurde, wird die Anklage aus ähnlichen Gründen zur
Gänze aufrecht erhalten.
Die erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend Mag. Hubert Kreuch wegen Untreue und
Dr. Josef Schwarzecker wegen Untreue und Bilanzvergehens wurden aufgehoben, weil
das Ersturteil dazu widersprüchliche Feststellungen enthielt. Die Staatsanwaltschaft wird
die Anklage jeweils wegen zwei Untreuefakten („Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“), zu Dr.
Schwarzecker auch wegen Bilanzvergehens aufrecht erhalten, weil die Aufklärung des
Sachverhalts in diesem Umfang in einem zweiten Rechtsgang durchaus möglich erscheint.
Der Schuldspruch des Dr. Wolfgang Flöttl wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fakten wurde
aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage betreffend die Fakten „Ophelia Teil
1″ und „Capper“ (Schaden 80 Millionen USD bzw. 20 Millionen EURO) aufrecht erhalten,
weil naheliegt, dass die erforderliche Vorsatzform in einem zweiten Rechtsgang festge-
stellt werden kann.
Lediglich auf die weitere Verfolgung des Faktums „Ophelia Teil 2“ mit einem Schaden von
10 Millionen USD wird verzichtet, weil diese bislang in keinem Fall zu einer Verurteilung
geführt hat und selbst im Fall eines Schuldspruchs keinen wesentlichen Einfluss auf die
Strafbemessung hätte.
Gegen Dr. Robert Reiter, dessen Schuldspruch wegen Beihilfe zur Untreue in den Fakten
„Hapenny“ und „Ophelia Teil 1“ sowie wegen Beihilfe zu einem Bilanzvergehen aufgehoben
wurde, wird die Staatsanwaltschaft die Anklage insgesamt aufrecht halten. Es liegt nahe,
dass in einem zweiten Rechtsgang der Kenntnisstand des Herrn Dr. Reiter über die beiden
Investments und damit die erforderliche Vorsatzform durch vollständige Beweiswürdigung
festgestellt werden können.
Was wohl Bandion-Ortner darüber denkt?
Ein Königreich dafür, die Gedanken der Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lesen zu
können. Als verhandelnde Richterin im BAWAG-Prozess, avancierte sie bekannter Weise
nach Prozessende zur Justizministerin. Ihren „Erzfeind“ Helmut Elsner verurteilte sie zur
Höchststrafe von 10 Jahren unbedingter Haft.
Ihr prozessuales „Liebkind“ Wolfgang Flöttl hingegen, musste keinen einzigen Tag ab-
sitzen und darf sich jetzt wieder vor Gericht verantworten. Offenbar ist man bei der Staats-
anwaltschaft zur Erkenntnis gelangt, dass dieser doch kein „Unschuldslamm“ ist.
Ganz besondere Schmerzen dürfte C. Bandion-Ortner möglicherweise die Tatsache bereiten,
dass Helmut Elsner nicht mehr vor Gericht erscheinen muss, denn mehr als die Höchststrafe
gibt es nicht.
Liest man sich in der Presseaussendung den Umfang des Vorhabens der Staatsanwaltschaft
durch, könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass Bandion-Ortner in „ihrem“ BAWAG-
Prozess dieselbe Qualifikation aufgewiesen hatte, wie in ihrer Dienstzeit als Justizministerin.
Wir hegen für den Ex-Banker Helmut Elsner keine Sympathie. Sollte dieser aber ein wenig
Schadenfreude empfinden, so vergönnen wir ihm diese aus vollem Herzen.
*****
2011-12-12
ÖBB warfen in NÖ 100 Fahrgäste aus Eurocity
Foto: APA (Pfarrhofer/Archiv)
Wegen eines völlig überfüllten Zuges hat ein ÖBB-Schaffner am Sonntagnachmittag zu
einer drastischen Maßnahme gegriffen. Wie die „Kleine Zeitung“ am Montag berichtete,
mussten rund 100 Fahrgäste des Eurocity Polonia – (Warschau-Villach) in der Station
Wiener Neustadt aussteigen.
ÖBB-Sprecher Christoph Posch bestätigte den Vorfall der APA: „Eine sichere Weiter-
fahrt k onnte nicht gewährleistet werden. Es sei Vorschrift, dass für den Zugbegleiter
alle Türen und Sicherheitseinrichtungen erreichbar sein müssten“, sagte Posch. Dies
sei hier nicht mehr der Fall gewesen. Daher hätte der Schaffner entschieden, dass
Fahrgäste ohne Reservierung den Zug verlassen müssen, erklärte der Bahnsprecher.
Diese Passagiere mussten dann in Wiener Neustadt auf einen späteren Zug warten. Für
Fahrgäste, die nach Lienz weiter mussten und ihre Anschlusszüge verpassten, wurde
ab Villach ein Ersatzbus organisiert. „Davon waren rund 30 Personen betroffen“, erklärte
Posch.
In einem Waggon war zudem die Elektronik ausgefallen. „Licht und Heizung funktionier-
ten nicht mehr, der Defekt war während der Fahrt aufgetreten“, erklärte Posch. Der
Waggon musste ebenfalls in Wiener Neustadt geräumt werden. Die Garnituren des EC-
Zuges Polonia gehören der polnischen Staatsbahn. Laut dem ÖBB-Sprecher sollen nun
die dortigen Verantwortlichen bezüglich der technischen Defekte kontaktiert werden.
Der Bahn-Sprecher appellierte im Gespräch mit der APA an die Fahrgäste, von der Mög-
ilchkeit der Sitzplatzreservierung Gebrauch zu machen. Dadurch könnten die ÖBB die
Zahl der zu erwartenden Passagiere genauer abschätzen. Insbesondere an hoch frequ-
entierten Tagen rund um die Weihnachtszeit wird eine Reservierung empfohlen.
(Quelle: APA)
*****
2011-12-12
Die Verfluchung der Juden ist kein Fehler
Frage: „Vor einiger Zeit habe ich die Juden verflucht. Aber als ich dies tat, hatte ich unüber-
legt erst gedacht, die Juden wären eine Rasse. Allerdings hatte ich die Juden, die zum *1)
übergetreten sind, von der Verfluchung ausgenommen, weil ich dachte, diese wären ebenfalls
eine Rasse, nicht eine Religion. Später habe ich meinen Fehler eingesehen und erkannt, dass
die Juden eine Religionsgemeinschaft sind und keine Rasse. Selbstverständlich sind alle Juden
*2). Habe ich mich dadurch versündigt?“
Antwort: „Sie haben dadurch nichts Falsches getan. Denn die Juden, die die Botschaft *3) –
*4) und Heil seien auf ihm – erreicht hat und die nicht daran [an den *1)] glauben, sind ver-
hasste *2) und dem Feuer versprochen. Im Gegensatz dazu sind diejenigen von ihnen,
die an *3) glauben – *4) und Heil seien auf ihm – nicht mehr Juden, sondern *5) geworden.
Dass die Juden eine Rasse sind, ist eine falsche Behauptung. Denn sie stammen von ver-
schiedenen Rassen ab, wie wir im Rechtsgutachten Nr. 49581 geschildert haben.“
Stammt der obige Text von der „Alpen-Donau-Info“?
Wer ist wohl der Verfasser der obigen zwei Absätze samt Überschrift? Eine Neonazi-Truppe
oder Autoren der inzwischen vom Netz genommenen Webseite „Alpen-Donau-Info“? Juden-
verfluchung und Rasseneinteilung kennt man ja von diesen Leuten zur Genüge. Allerdings ist
die Annahme, dass der obige Text aus Neonazikreisen stammt in diesem Fall weit gefehlt.
Dieser rassistische und antisemitische Text stammt vom Rechtsgutachtergremium des qata-
rischen Religionsministeriums unter www.islamweb.net (Institut für Islamfragen, dh, 12.08.
2011) Rechtsgutachten-Nr: 156641. Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten). – Quelle:
Ersetzen Sie bitte die von uns mit *Ziffer) gekennzeichneten Textstellen mit nachfolgenden
Worten. Wir haben diese Worte in den beiden eingangs angeführten Absätzen absichtlich
entfernt, um die Frage nach der Textherkunft nicht sofort beantwortbar zu machen.
*1) = Islam
*2) = Ungläubige
*3) = Muhammads
*4) = Allahs Segen
*5) = Muslime
Was ist eine Fatwa?
Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese
Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islam-
ischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Weitere Ausführungen zur diesem Thema
können geneigte Leser(innen) unter diesem LINK nachlesen.
Jedenfalls ist nun klar, dass eingangs angeführter Text eindeutig dem islamischen Kulturkreis
zugeordnet werden kann. Jeder liberale Mensch sollte eigentlich von Menschen oder Kultur-
kreisen, die eine derartige Meinung vertreten, gebührenden Abstand halten. Denn Judenver-
fluchungen und Rasseneinteilung hängen noch immer – obwohl schon 66 Jahre her – wie ein
dunkler Schatten über Österreich.
Kein Problem für SPÖ-Politiker(innen)
Kein Problem mit der Einstellung dieses Kulturkreises scheinen hochrangige Politiker(innen)
der SPÖ zu haben. Diese fühlen sich unter diesen pudelwohl, wie nachfolgendes Foto auf
der judenhetzerischen Webseite „www.kawther.info“ beweist.
Screen: www.kawther.info
Möglicherweise liegt das Wohlfühlen auch daran, weil die SPÖ ausreichend über eine braune
Vergangenheit verfügt und daher mit Antisemitismus und sonstiger Judenfeindlichkeit keinelei
Berührungsängste hat.
*****
2011-12-11
14,50 Euro für 1,5 Kilometer mit dem Taxi
Über das erstaunliche Verhalten der Wiener Taxifunkzentralen gegenüber den bei ihnen
angeschlossenen Taxiunternehmern haben wir bereits ausführlich berichtet. Dieses Ver-
halten setzt sich offenbar auch bis zu den Kund(innen) fort, welche bei ihnen ein Taxi
bestellen. Dies beweist nachfolgender Fall.
Am 5. Dezember bestellte Frau Susanne B. ein Taxi bei der Funkzentrale 40100. Ein
Haustorschlüssel sollte von Wien 10., Fritz Pregl Gasse – Ecke – August August Forel
Gasse, nach Wien 10., Sibeliusstraße 4 verbracht werden. Die Wegstrecke für diesen
Auftrag beträgt zirka 1,5 Kilometer.
Sowohl Auftraggeberin als auch die Schlüsselempfängerin (Mutter von Frau Susanne B.)
warteten auf der Straße, sodass der Taxilenker keinen zusätzlichen Weg hatte und nicht
einmal aus dem Taxi aussteigen musste.
Bei der Bezahlung staunte die Mutter von Frau B. nicht schlecht, als der Taxilenker den
Betrag von 14,50 Euro verlangte. Die Dame reklamierte natürlich den Fahrpreis, da sie
schon öfters ein Taxi für die Fahrt zu ihrer Tochter nutzte und nie mehr als 7 Euro dafür
zu bezahlen hatte. Wir haben den Fahrpreisanzeiger der Funkzentrale 40100 abgefragt
und bekamen diese Angaben bestätigt.
Rechnung für 1,5 Kilometer Fahrpreisauskunft der Funkzentrale
Taxifunkzentrale erfand Botenfahrten-Tarif
Der Taxilenker verwies jedoch darauf, dass das Überbringen eines Schlüssels keine Per-
sonen- sondern eine Botenfahrt ist und dafür von der Funkzentrale ein eigener Tarif vor-
geschrieben wird. Als Beweis zog er eine Tabelle samt Preise hervor und präsentierte
diese der Kundin. Daraufhin bezahlte diese und ließ sich eine Rechnung geben.
Der Wiener Taxitarif sieht eine Ausnahmeregelung bei Botenfahrten vor. Bei einer solchen
muss sich der Lenker nicht an den amtlichen Tarif halten, sondern es kann eine freie Preis-
vereinbarung getroffen werden. Allerdings sollte diese nicht in einem Preiswucher enden.
Das sich jedoch diese Ausnahme mit mehr als dem doppelten des normalen Fahrpreises
zu Buche schlägt, konnten wir nicht glauben und haben auf der Webseite der Funkzentrale
40100 (60160) recherchiert und kamen zu folgendem Ergebnis.
Botenfahrten-Tarif der Taxi-Funkzentrale, statt freier Preisvereinbarung
Der Taxilenker hatte tatsächlich recht. Das für ein und dieselbe Wegstrecke mehr als das
Doppelte verrechnet wird, finden wir nicht mehr erstaunlich sondern kundenfeindlich. Hätte
sich Frau B. mit dem zu verbringenden Schlüssel ins Taxi gesetzt und wäre wieder retour
gefahren, hätte der Fahrpreis zirka 10 Euro ausgemacht.
Eine derartige Abzocke kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gelegen haben. Daher
sollten sich Taxikunden gut überlegen, ob sie bei der nächsten Botenfahrt die Funkzentrale
40100 (60160) anrufen.
*****
2011-12-11
Wohnzimmercouch statt Arbeitsamt
War es bisher notwendig Arbeitslosengeld persönlich zu beantragen, bietet das AMS Bruck an
der Leitha ab sofort eine Service, dass für jeden Werktätigen ein Schlag ins Gesicht sein muss.
Während Arbeitende tagtäglich den Weg in und von der Arbeit auf eigene Zeit und Kosten ab-
solvieren müssen, sind Arbeitslose weitaus besser gestellt. Diese können sich ab sofort per
Mausklick arbeitslos melden und auch ihren Antrag auf Arbeitslosengeld per Internet stellen.
Wörtlich heißt es beim AMS: „Das Arbeitsmarktservice setzt auf moderne KundInnenbetreu-
ung und präsentierte einen neuen Online Service. Mit dem eAMS-Konto erhalten Arbeitsuch-
ende einen persönlichen Zugang zum AMS via Internet. Jobsuchende sparen sich damit den
Weg zum Arbeitsmarktservice.“
Screen. Bezirksblätter Bruck/L. (Printausgabe vom 07.12.11)
Da staunen wir aber zweifach. Erstens warum Arbeitslose als „Kund(innen)“ bezeichnet
werden. Denn ein Kunde ist eine Person, die etwas konsumiert oder eine Leistung in Anspruch
nimmt und dafür bezahlt. Die meisten Arbeitslosen haben nicht einmal einen Bruchteil jener
Summe an Arbeitslosenversicherung einbezahlt, welche sie in ihrer beschäftigungslosen Zeit
nun Monat für Monat beziehen.
Keine Behinderung mehr bei Schwarzarbeit
Dazu kommen noch unzählige Sozialschmarotzer, die das System weidlich ausnutzen. Das
wird alles von den ehrlich arbeitenden Menschen in Österreich bezahlt und daher ist es uns
völlig unverständlich, dass Arbeitslosenentgelt-Empfänger(innen) der Weg zum AMS erspart
bleibt. Aber möglicherweise wird das Nichterscheinen am Arbeitsamt auch deshalb ange-
boten, um etliche arbeitslos gemeldeten Personen nicht bei der Ausübung ihrer Schwarzar-
beit zu behindern.
Zweitens ist es für uns unverständlich, dass es einem Arbeitslosen offenbar nicht zugemutet
werden kann, dass dieser den Weg zum Arbeitsamt findet. Möglicherweise könnte ihm ja
dort ein Job vermittelt werden. Scheinbar scheint sich der Ausdruck „Amt für Arbeits-
vermeidung“ als Bezeichnung für das Arbeitsmarktservice zu bestätigen.
Offenbar ist man beim AMS – Bruck an der Leitha nicht fähig oder nicht willens, Arbeits-
losen eine Stelle zu vermitteln und will daher mit diesen keinen persönlichen Kontakt haben.
Denn anders können wir uns die erstaunliche „Kund(i)nnenbetreuung“ per Internet nicht
erklären.
Um eine möglichst große Anzahl zum Nichterscheinen am Arbeitsamt zu animieren, gibt es
sogar eine Prämie. „Mit dem AMS gewinnen: Wer jetzt bis 16. Dezember 2011 sein eAMS-
Konto aktiviert, kann mit etwas Glück eines von fünf Netbooks gewinnen, die unter allen
neuen eAMS-Konto-NutzerInnen verlost werden“, so verlautbart es das Arbeitsmarktservice
Bruck an der Leitha.
*****
2011-12-10
Zuwanderung ins Sozialsystem stoppen
Ein Europa, welches den „Märkten“ und den Interessen der Spekulanten dient ist dem
Bundeskanzler anscheinend wichtiger, als ein solches, welches der eigenen Bevölker-
ung die Zukunftsperspektive sichert. Zu diesem Schluss kann man gelangen, wenn
man sich W. Faymanns Aussagen zum EU-Gipfel und die jüngsten Vorschläge des SP-
Geschäftsführers G. Kräuter anhört, welche massive Einschnitte im Sozialbereich bein-
halten.
Es ist typisch für die SPÖ, im Sozialbereich im weitesten Sinne mit einem ideologisch
motivierten Tunnelblick zu agieren. Wenn Herr G. Kräuter und Co. in diesem Feld ein-
sparen wollen, dann bietet sich die sofortige Abstellung des von der SPÖ mit Abnicken
der ÖVP propagierten Modells der Zuwanderung ins Sozialsystem an.
Trotz aller Hundstorferschen Dementis ist es eine Tatsache, dass die Zuwanderung weit
mehr kostet als sie bringt und dadurch den Sozialstaat gefährdet. Diese Zuwanderung
zu stoppen tut keinem Österreicher weh. Die Masse der Zuwanderer ist im niedrigen
Einkommensbereich angesiedelt, was keine oder niedrige Steuern und Beiträge bedeutet.
Die Arbeitslosigkeit in einzelnen Zuwanderersegmenten liegt konstant deutlich über jener
der Österreicher. Dazu kommt ein überdurchschnittlich hoher Nutzen dieser Bevölkerungs-
gruppen durch Transfer-, Familien- und Gesundheitsleistungen. Da wäre noch gar nicht
über die Kosten der leider allzu oft gescheiterten Integrationsbemühungen in der Schule
oder am Arbeitsmarkt auch in den Folgegenerationen zu reden. Vielleicht sollte sich die
SPÖ in diesen Fragen an die aufschlussreichen Studien des Genossen Sarazzin halten.
SPÖ bevorzugt Märkte und Spekulanten statt Menschen
Faymann hat ein völlig falsches politisches Koordinatensystem eingestellt. Es ist bezeich-
nend für Faymanns patriotische Desorientierung, wenn er bejammert, dass Innenpolitik in
manchen EU-Staaten noch immer vorrangig vor Europapolitik erachtet werde.
Der Inseraten-Kanzler hat sich auch mit Aussagen wie dieser längst von seiner Verantwort-
ung für die Österreich verabschiedet. Wenn die SPÖ vorgibt, Europapolitik zu betreiben,
bedeute das dieser Tage nämlich nichts anderes, als die Finanzmärkte und deren Rating-
agenturen zufriedenzustellen.
Um dieses Ziel zu erreichen, erfindet die SPÖ jeden Tag neue Belastungsinstrumente für
die Österreicher(innen) statt sich den Kopf über echte Strukturreformen zu zerbrechen. Der
neue Sozialismus ist in Wahrheit ein dummer Handlanger der Spekulanten und Krisenge-
winnler.
Er befindet sich in einem propagandistischen Feldzug gegen alle Leistungsträger und alle
Menschen, die unternehmerische Verantwortung tragen und vergisst dabei ganz darauf,
dass diese einen hohen Beitrag zur sozialen Sicherheit in Form von Steuern und Abgaben
leisten.
*****
2011-12-09
Asylbetrug
Nach einem Brand im Laura Gatner Haus, einem Flüchtlingsheim der Diakonie für Burschen,
die ohne Familie nach Österreich geflüchtet sind, stehen die jungen Bewohner auf der Straße.
Die Burschen sind zwischen 13 und 18 Jahre alt und haben nun, nachdem sie auf ihrer Flucht
bereits Traumatisches erlebt haben, wieder eine sehr schwierige Situation zu bewältigen, so
steht es in einer heutigen Presseaussendung der Diakonie Österreich.
Man könnte ja fast zu Tränen gerührt sein, wenn man das Pamphlet der Diakonie liest. Aber
wie sagt eine altes Sprichwort: „Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre.“ Und da sind wir
auch schon bei des Pudels Kern. Wie kommen Kinder ohne Familie nach Österreich? Dazu
gibt es in der heutigen Konen Zeitung einen interessanten Artikel.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe) vom 08.12.11
Es ist schon erstaunlich, dass die Diakonie Österreich kein einziges Wort darüber verliert,
dass diese Kinder von ihren kriminellen und verantwortungslosen Eltern alleine nach Öster-
reich geschickt werden. Dies geschieht aus dem Grund, da Minderjährige die bei uns auf-
gegriffen werden, vom Staat versorgt und nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt
werden.
Es wird auch sofort nach den Eltern gesucht und diese werden im Sinne der Familienzusam-
menführung nach Österreich nachgeholt. Damit werden die Bestimmungen des Asylgesetzes
umgangen und das ist für uns eindeutig Asylbetrug.
Ursache des Brandes?
Sehr interessant ist auch die Tatsache, dass die Diakonie in ihrer Aussendung die Ursache
des Brandes verschweigt. Man könnte durchaus zur Annahme kommen, dass es sich um
einen technischen Defekt oder gar um eine Brandstiftung böser Rechter gehandelt hat.
Da wollen wir den diakonischen Gutmenschen etwas behilflich sein und zitieren die Presse-
aussendung des Landespolizeikommandos Niederösterreich.
Screen: bundespolizei.gv.at
Hinsichtlich der Brandstiftung in der Flüchtlingseinrichtung „Laura Gartner Haus“ in 2552
Hirtenberg konnten nach umfangreichen Erhebungen 15jährige afghanische Asylwerber als
Täter ausgeforscht werden.
Als Motiv wurde der Wille das Haus zu zerstören genannt. Nähere Hintergründe dazu wurden
seitens der Beschuldigten jedoch nicht angegeben. Ein Beschuldigter wird über Weisung der
Staatsanwaltschaft Wr.Neustadt in U-Haft genommen. Der zweite Beschuldigte, welcher als
Beitragstäter fungierte wird auf freiem Fuße angezeigt.
Da kann man von Glück sprechen, dass die Polizei die Brandstiftung aufklärte und die Täter,
zwei 15jährige afghanische Asylwerber, so schnell ausfindig machte. Denn wäre das nicht
geschehen, hätte vermutlich die linkslinke Gesellschaft diesen kriminellen Akt dem FPÖ-Chef
H.C. Strache, beziehungsweise seiner Anhängerschaft in die Schuhe geschoben.
*****
2011-12-08
LESERBRIEF
Sehr geehrtes Redaktionsteam
Vielen Dank für Ihren Bericht über die beiden Polizisten, die ihr Dienstfahrzeug in zweiter
Spur geparkt hatten, um Cremeschnitten zu verzehren. Dessen Lektüre in der Gratiszeit-
ung „heute“ hat mich allerdings weniger erstaunt als vielmehr in meinen Wahrnehmungen
bestätigt. Dieser Vor- war sicherlich kein Einzelfall.
Mein neuestes diesbezügliches Erlebnis: Gestern parkte ich mein Fahrzeug kurz vor Mittag
vor der Wein&Co-Filiale bei der SCS in Vösendorf ein. Neben anderen Autos war dort auch
ein Polizeiwagen abgestellt. Ich war daher besorgt, Augenzeuge einer Amtshandlung auf-
grund eines Überfalles oder einer ähnlich gefährlichen Situation in der Weinhandlung zu
werden.
Trotzdem betrat ich mutig das Geschäft. Nach einem kurzen Rundum-Blick fiel mir ein Stein
vom Herzen, denn meine Angst war unbegründet gewesen. Ein Polizist in Uniform, wie ich
später bemerkte, der Fahrer des geparkten Polizeiautos, stand vor dem Champagnerregal.
Er war tief in Gedanken versunken, offensichtlich unentschlossen, für welchen der edlen
Schaumweine er sich entscheiden sollte. Schließlich griff er zum „Veuve Clicquot Brut
Yellow Label“ zum Preis von EUR 44,99 und überlegte sodann, noch ein weiteres Flascherl
zu erstehen.
Foto: (c) Peter M.
Bei dieser Amtshandlung erwischte ihn meine Handykamera. Der Schuss blieb unbemerkt.
Der Beamte gab sich schließlich mit der einen Flasche zufrieden. Ich wagte es nicht, ihn
danach zu fragen, ob sie als Getränk für den Mittagssnack in der Wachstube gedacht war.
Freundliche Grüße
Peter M.
2011-12-08
Groß angelegter Betrug aufgeflogen
Im Beitrag „Biowahn“ vom 1.Juni 2011 vertraten wir die Meinung, dass das ganze Bio-Getue
ohnehin nur ein groß angelegter Betrug ist. Wir vermuteten, dass eine nicht unerhebliche
Anzahl von angeblichen Bio-Produkten nur auf der Verpackung biologischen Ursprungs ist.
Denn mit dem Aufdruck „aus biologischem Anbau“ lässt sich beim Kunden bis zu 50 Pro-
zent mehr, als vom normalen Kaufpreis abkassieren.
Wie recht wir hatten beweist nun ein jetzt aufgeflogener Betrug, der im ganz großen Stil
angelegt war. Italienische Bio-Lebensmittelproduzenten kauften ihre Rohstoffe teilweise in
Rumänien aus konventionellem Anbau und „veredelten“‘ diese im Zuge der Weiterverarbeit-
ung zu Bio-Produkten.
Durch die Vernetzung im europäischen Binnenmarkt wurden diese Produkte auch auf dem
österreichischen Markt den heimischen Konsumenten als Bio-Produkte verkauft. In diesem
Fall bestätigte sich ein weiterer Nachteil der Globalisierung, in welcher eine korrekte und
nicht korrumbierbare Kontrolle unmöglich ist. Dies nutzten und nutzen auch die Bio-Erzeuger
in ihrer unendlichen Gier nach Profiten weidlich aus.
Kein hoheitliches Gütesiegel
Erstaunlich ist auch, dass es im „Pickerlland“ Österreich nicht einmal ein hoheitliches Güte-
siegel gibt, durch welches die österreichische Herkunft von Lebensmitteln bescheinigt wird.
Dies wäre nicht nur im Interesse der heimischen Konsumenten, sondern auch für unsere
Landwirte von großem Vorteil.
Das Fehlen eines solchen Gütesiegels ermöglicht es, dass Konsumenten betrogen werden,
indem ihnen „normale“ Lebensmittel als Bio-Ware zu überhöhten Preisen verkauft werden.
Aber auch die einheimischen Bauern – die sich bemühen qualitativ hochwertige Nahrungs-
mittel zu erzeugen – sind die Dummen.
Österreichische Landwirte müssen mit ihren guten Produkten gegen falsch deklarierte Bio-
Produkte aus dem Ausland am freien Markt bestehen. Interessant wäre zu wissen wieweit
der Lebensmittelhandel – sprich internationale Lebensmittelketten – in den Bio-Betrug invol-
viert ist.
Oder ist es tatsächlich nicht möglich am Aussehen oder Geschmack zu unterscheiden, ob
Lebensmittel aus biologischem oder „normalen“ Anbau stammen. Denn wenn der Unter-
schied nur am Preisschild erkennbar ist, dann ist das ganze Bio-Getue reine Scharlatanerie
und es wird weiterhin betrogen werden.
*****
2011-12-08
Kuhhandel a la Merkozy
Es ist zu befürchten, dass aus dem bevorstehenden Ratsgipfel Ende der Woche ein Kuh-
handel zwischen Frankreich und Deutschland resultieren wird, der schwerwiegenden
Folgen nach sich zieht. Merkel wird wohl einen automatischen Sanktionsmechanismus
für jene Mitgliedstaaten, deren Haushaltsdefizit 3% übersteigt, bzw. deren Gesamtver-
schuldung über 60% liegt (= Maastricht-Kriterien), durchsetzen.
Leider scheint aber auch Sarkozys Forderung nach einer Fiskalunion bei Merkel zu fruch-
ten. Das wäre kontraproduktiv für alle Nettozahler-Länder, weil in einer Fiskalunion Pleite-
staaten das Recht haben die Bedingungen mitzubestimmen, unter welchen ihnen Kredit
gewährt wird.
Bedenkt man, dass die französische Wirtschaft immer mehr wackelt, wird klar, woher der
Wind weht und warum Sarkozy auf unbegrenzte Solidarität pocht. Auch hinsichtlich der
Eurobonds ist weiterer Druck auf Merkel zu erwarten.
Nettozahler sind die Dummen
Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass Merkel beim Einsatz der EZB, sowie der nationalen
Notenpressen nachgeben könnte. Das heißt, die EZB wird fleißig Ramschanleihen ver-
schuldeter Mitgliedstaaten ankaufen oder man verschafft sich Liquidität indem man ein-
fach die nationale Notenpresse anwirft.
Neue Blasen werden entstehen, weit entfernt von der realen Wirtschaftsleistung und der
Teufelskreis ist perfekt. Im Endeffekt hat das nicht viel mit Stabilitätsprinzipien zu tun und
wird wieder einmal zu Lasten der Nettozahler-Länder gehen. Und das wird auch Öster-
reich betreffen, denn wir sind Nettozahler in der EU.
*****
2011-12-07
Nordkorea lässt grüßen
Die einzige und beste Schuldenbremse wäre der sofortige Rücktritt dieser Bundesregier-
ung. In den letzten Tagen ist viel von staatspolitischer Verantwortung die Rede gewesen.
Sogar der sonst so schweigsame Herr Bundespräsident hatte das Wort ergriffen und die
Opposition aufgefordert, dass sie den Plenarsaal während der Abstimmung verlassen
soll, wenn sie der Schuldenbremse nicht zustimmen will.
Dass dieser Aufruf wohl eher in die nordkoreanische Diktatur passt, als in ein demokrat-
isches Staatssystem, sollte Dr. Heinz Fischer eigentlich wissen. Immerhin war er jahre-
lang Präsidiumsmitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft.
Allerdings ist Nordkorea eine der erklärten Lieblings-Destinationen der sozialistischen
Politiker-Führungsriege. Aus diesem Grund wäre die erstaunliche Aufforderung des
Herrn Bundespräsidenten durchaus plausibel.
Jedenfalls verhallte der Ruf von Dr. Fischer ungehört und keiner der Oppositionsparteien
kam seiner Aufforderung nach. Der Bundespräsident hätte besser einen runden Tisch
der Partei-Obleute einberufen sollen, um die von der SPÖ praktizierte Ausgrenzungspoli-
tik endlich zu beenden.
Wie man nun durch das Verhalten des Bundespräsidenten erleben konnte, gibt es nicht
nur eine Finanz- und Währungskrise, sondern auch eine Demokratiekrise. Anstatt die
Opposition aufzufordern den Plenarsaal zu verlassen, wenn diese nicht nach der Pfeife
der Regierung tanzt, sollte man zusätzlich die Bevölkerung auf direkt demokratische
Weise einbinden. Denn offenbar hat die Regierung und auch der Herr Bundespräsident
mittlerweile vergessen, dass das Recht vom Volk ausgeht.
*****
2011-12-07
Subventionen für Homosexuelle und Drogenkonsumräume
Offenbar zahlt es sich aus in Wien schwul zu sein, obwohl man diese sexuelle Neigung
auch ausleben könnte ohne dafür Subventionen zu erhalten. Für das AKH hat die Stadt
Wien zwar kein Geld, aber dafür beispielsweise für den Homo-Verein „QWien – Zentrum
für schwul/lesbische Kultur und Geschichte“. Dieser erhielt im heurigen Jahr eine Sub-
vention von 120.000 Euro, für die Durchführung von wissenschaftlichen Aktivitäten.
Der auf Initiative von Stadträtin Sandra Frauenberger neu eingerichtete „Queere Klein-
projektetopf“ für Projekte im LesBiSchwulen- und Transgenderbereich hat bereits die
Summe von 40.000 Euro erhalten und wird noch zusätzlich mit 20.000 Euro beglückt.
Der Verein beschäftigt sich mit Maßnahmen zur Bekämpfung und zum nachhaltigen Ab-
bau von bestehenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Ident-
ität. Unterstützung von Diskriminierung betroffenen Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgenderpersonen . Abbau von Homophobie und Vorurteilen gegenüber Lesben,
Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen.
Interessant dabei ist, dass das Diskriminierungsproblem erst auftauchte als massenhaft
islamische Zuwander(innen) in die Alpenrepublik strömten. Die Österreicher(innen)
haben mit Homosexuellen und ihren sexuellen Praktiken keine Probleme, solange sie
damit nicht zwangsbeglückt werden. Bekannter Weise ist Homosexualität im Islam
nicht gut angeschrieben und in zahlreichen islamischen Ländern steht darauf die
Todesstrafe.
Aber zurück zum Thema. Der Homo-Verein zur Veranstaltung und Organisation des
Kultur- und Standortprojektes „Soho in Ottakring“ erhielt im heurigen Jahr eine Sub-
vention in der Höhe von 60.000 Euro.
Für außergewöhnliche sexuelle Praktiken scheint man im Wiener Rathaus offenbar eine
Schwäche zu haben. Dabei darf aber auch der Drogenkonsum nicht zu kurz kommen.
Das Amerlinghaus, in dem etwa die „Initiative Drogenkonsumraum“ oder die Sado-
masochismus-Initiative Libertine“ untergebracht sind, wurde von der Stadt Wien mit
250.000 Euro gefördert.
Offenbar scheint in Wien für Homosexualität, außergewöhnliche sexuelle Praktiken und
Drogenkonsumräume ausreichend Geld vorhanden zu sein. Dafür verzichtet man da-
rauf , eine ausreichende medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten und streicht im
Wiener AKH 180 Ärzteposten. Dass diese Streichung Menschenleben gefährdet,
scheint die verantwortlichen Politiker(innen) nicht im Geringsten zu interessieren.
Obwohl für wirklich wichtige Anliegen angeblich kein Geld vorhanden ist, schüttet die
Gemeinde Wien unbekümmert ihr Subventions-Füllhorn über die diversesten Vereine
aus, die mit absoluter Sicherheit nicht im Geringsten den Stellenwert eines AKH und
der daraus resultierenden notwendigen ärztlichen Versorgung für die Wiener Bevölk-
erung haben.
Wir werden uns die Mühe machen und recherchieren, welche erstaunlichen Vereine
im heurigen Jahr mit Subventionen von der Gemeinde Wien bedacht wurden. Dies-
bezüglich werden wir einen eigenen Beitrag bringen.
*****
2011-12-06
Missbrauchssystem im roten Wien muss offengelegt werden
Schwerste körperliche und sexuelle Gewalttaten waren nicht nur im Heim am Wilhelminen-
berg Alltag. Einer der Haupttäter sowohl im Heim Hohe Warte als auch im Heim Wilhelm-
inenberg war Manfred Jochum – ein wesentlicher Teil des roten Netzwerks.
M. Jochum war führendes Mitglied im Bund Sozialistischer Akademiker, ein beherzter Frei-
maurer, der von seinen Genossen im Jahr 1998 zum ORF-Hörfunkintendant gemacht wurde.
Der Sadist wurde auch mehrfach ausgezeichnet. „Ein Mann, der in jedem zivilisierten Rechts-
staat im Gefängnis gelandet wäre“, erklärt Wiens FP-Klubchef Mag. Johann Gudenus, „die
Sozialisten haben in diesem Fall den Täter nicht nur gedeckt, sondern sogar gezielt geförd-
ert.“
Manfred Jochum hat sich stets durch besondere Grausamkeit hervorgetan. Als etwa ein Mäd-
chen aus dem Horror-Heim Wilhelminenberg fliehen wollte, hielten Erzieher das wehrlose
Kind fest und Jochum führte ihm einen Tannenzapfen in den Unterleib ein.
Schwer verletzt wurde das Mädchen weggebracht. Und kam nie mehr ins Heim zurück.
Gudenus: „Nein, das waren keine Einzelfälle. Das war ein System – ein System des roten
Wiens. Und die Stadt Wien hat bisher nichts unternommen, die Täter auszuforschen. Sie
laufen teilweise seit 40 Jahren frei herum oder sind bereits verstorben. Das ist ein Skandal!“
Gudenus bringt Beispiele für die Vertuschung der Gräueltaten:
1) Bereits seit dem Jahr 1974 hat Psychologin und Ex-SPÖ-Politikerin Irmtraut Karlssoneinen
Bericht vorgelegt, in dem sie 14 von 34 untersuchten städtischen Kinderheimen als Kinderge-
fängnisse bezeichnete. Zwei Jahre nach Erstellung wurde der Bericht massiv zensuriert ver-
öffentlicht. Kein einziger der Verantwortlichen wurde zur Rechenschaft gezogen.
2) Bürgermeister Michael Häupl wurde im Jahr 2000 informiert, dass im August Aichhorn-
Haus Kinder zu Kinderarbeit und sexuellen Diensten herangezogen wurden. Zudem mussten
sie als Dogenkuriere fungieren. Häupl erklärte sich als unzuständig und verwies an den Stadt-
schulrat. Als SPÖ-Stadtschulratspräsident Kurt Scholz Druck auf das Jugendamt ausübte, die
Fälle aufzuklären, wurde er 2001 nicht wiederbestellt.
3) Aber nicht nur Scholz, auch die Opfer sollten mundtot gemacht werden. Seit dem Jahr
2010 zahlt die Stadt Wien über den Weißen Ring sogenannte Entschädigungen aus. Gudenus:
„In Wahrheit ist das Schweigegeld. Geld ist keine ausreichende Entschädigung für das erlit-
tene Leid von Kindern. Die Täter zu finden und zu bestrafen ist für die psychische Verarbeit-
ung von Traumata viel wichtiger.“
4) Und jetzt SPÖ-Stadtrat Christian Oxonitsch: Ihm wurde der Horror im Heim am Wilhelm-
inenberg im Juli gemeldet. Aber wie Häupl war auch Oxonitsch nicht zuständig. Er wälzte
die Sache an die Staatsanwaltschaft ab. Politische Konsequenzen: Null! Erst Medienberichte
zwangen ihn drei Monate später, zumindest scheinbar aktiv zu werden. „Und was macht man,
wenn man nichts tun will?“, fragt Gudenus und antwortet gleich: „Man setzt eine Kommission
ein!“
Als Vorsitzende dafür wählte C. Oxonitsch ausgerechnet Dr. Barbara Helige – die ehemalige
Präsidentin der Richtervereinigung, die auch als rote Justizministerin im Gespräch war. Sie
hat bereits angekündigt, nicht das rote Missbrauchssystem untersuchen zu wollen, sondern
allein die nun bekannt gewordenen Gräueltaten im Heim am Wilhelminenberg. Gewalt- und
Sexexzesse in den anderen Kinderheimen des roten Wiens will sie ignorieren.
Der FP-Klubobmann: „Da soll ein Teil des Roten Wiens das Terror-Regime in den Heimen
des Roten Wiens prüfen! Außerdem ist Helige eine Protagonistin des Rechtskomitees Lambda,
das massive Verbindungen in die Pädophilen-Szene hat. Das ist das Umfeld, in dem sich
Helige bewegt. Die Einsetzung Heliges ist eine Verhöhnung der Opfer. Man kann sich aus-
rechnen, dass bei ihren Untersuchungen nichts herauskommen wird – und das will die Stadt
ja auch gar nicht.“
Das hat das rote Wien auch im vergangenen Gemeinderat ganz offen gezeigt. Die FPÖ hat
einen Antrag gestellt, dass die Vernichtung von Personalakten, die für die Aufklärung des
Misshandlungs- und Missbrauchsskandal notwendig sind, sofort einzustellen ist. Rot-Grün
hat das niedergestimmt. Rot-Grün will diese Akten weiter vernichten.
Gudenus gibt freilich nicht auf: „Nachdem die Helige-Kommission für uns nicht vertrauens-
würdig ist, haben wir nicht nur für 15. Dezember einen Sonder-Landtag einberufen, wir
fordern auch eine gemeinderätliche Untersuchungskommission unter einem wirklich unab-
hängigen Vorsitz. Wir wollen die Klärung der politischen Verantwortung der Entscheid-
ungsträger! Wir wollen klären, warum weder die politisch und verwaltungsmäßig Verant-
wortlichen noch die Heimleitung, trotz zahlreicher Hinweise und Beweise diese Missstände
nicht aufgedeckt und abgestellt haben!“
„Wir wollen klären, warum Heimleitung, Schuldirektor, Heimaufsicht & Co. aktiv bei der
Vertuschung dieser Verbrechen an Kindern und Jugendlichen mitgewirkt haben und auf
welche Weise das geschehen ist! Und natürlich auch, warum die Kontrolle trotz offenkund-
igen Missbrauchs gegenüber Jugendlichen und Kindern gänzlich versagt hat!“, so Gudenus
abschließend.
Um diese gemeinderätliche Untersuchungskommission zu erzwingen, brauchen die Freiheit-
lichen neben ihren Mandataren und dem parteifreien Gemeinderat Wolfgang Aigner noch
zwei Unterschriften. Gudenus: „Ich appelliere dringend an die ÖVP, unseren Antrag zu
unterstützen und damit der rot-grünen Vertuschung ein Ende zu setzen.“
(Quelle: APA-OTS)
*****
2011-12-05
Leserbrief
Das besondere Weihnachtsgedicht 3.0
Wieder geht ein Jahr zu Ende,
mitten in der Zeitenwende.
Kommt man auf Zwanzigelf zu sprechen:
Es war ein Jahr voller Verbrechen.
Ob Bailout-Versuch, ob NATO-Bande –
was hier geschieht, ist eine Schande.
Der Feldherr mit dem Friedenspreis,
Gewalt und Krieg zu schätzen weiß.
Schickt Truppen, neuerdings auch Drohnen,
dorthin, wo „die Bösen“ wohnen.
„Menschenrecht“ und „Demokratie“,
werden geschändet wie noch nie.
Und weiterhin wird ausgeblendet,
dass „FIAT-Money“ schon bald endet.
Doch eh´ der nächste Staat verreckt,
wird frisches Geld schnell vorgestreckt.
Die Zinsniveaus geh´n durch die Decke,
nur der Verstand bleibt auf der Strecke.
Die Geld-Illusion, sie bleibt bestehen.
Wird diese Sache gut ausgehen?
Derweil zieht der Merkozy*-Schlumpf
seinen allerletzten Trumpf.
Zeigt seinen sterbenskranken Hang
zu noch mehr Steuer-Bürger-Zwang.
Was uns nach Superbonds erwartet?
Es scheint seit langem abgekartet:
„Ordnung aus Chaos“ ist die Devise.
Dafür braucht es die große Krise.
Doch lasst euch nicht den Tag vergellen,
wenn sie euch um eure Euros prellen.
Denn, wie heißt´s hier im Gedicht:
Die besten Dinge kosten nicht!
(* Merkozy – A. Merkel & N. Sarkozy)
Frohe Adventtage 2011
wünscht
Der Kosmotoriker
2011-12-05
ERSTAUNLICH wird gerne gelesen
Nachfolgender Beitrag erschien heute in der Gratis-Tageszeitung „HEUTE“.
Screen: HEUTE vom 05.12.11 (Printausgabe)
Im Gegensatz zur Tageszeitung „ÖSTERREICH“ führte „HEUTE“ selbstredend die
Quelle an. Unseren Originalbeitrag zum Vorfall finden Sie unter diesem L I N K .
*****
2011-12-05
Kontinuierliche Preiserhöhungen
Wie wir von einigen Gastwirten informiert wurden, erhöhte die Firma Brauunion in den
letzten zwei Jahren kontinuierlich die Preise für alkoholische und alkoholfreie Getränke.
Dabei wurden diese Preise erheblich erhöht und als Ausreden dienten gestiegene Roh-
stoffpreise, gestiegene Preise auf dem Energiesektor, erhöhte Transportkosten usw.
Die letzte Preiserhöhung fand mit 1. Dezember 2011 statt. Wir haben uns die Sache
etwas genauer angesehen und einen Preisvergleich angestellt. Als Ware für diesen
Vergleich haben wir ein österreichisches „Grundnahrungsmittel“ – nämlich Bier –
herangezogen. Dabei haben wir die in Österreich gängigsten Sorten berücksichtigt.

Alle obig angeführten Preise sind exklusive Bier- und Mehrwertsteuer. Wir haben die Brutto-
preise ausgerechnet und diese sind wie folgt:
Preis für 1 Kiste (20 Flaschen) Gösser Märzen inkl. Mwst. und Biersteuer: 21,36 Euro
Preis für 1 Karton (24 Flaschen) Heiniken inkl. Mwst. und Biersteuer: 30,89 Euro
umgerechnet auf eine Heiniken 6er-Packung: 7,72 Euro
Preis für 1 Kiste (20 Flaschen) Schwechater Lager inkl. Mwst. und Bierst.: 19,44 Euro
Preis für 1 Kiste (20 Flaschen) Wieselburger Gold inkl. Mwst. und Bierst.: 21,84 Euro
Preis für 1 Kiste (20 Flaschen) Zipfer Urtyp inkl. Mwst. und Biersteuer: 23,28 Euro
Preis für 1 Kiste (20 Flaschen) Zipfer Märzen inkl. Mwst. und Biersteuer: 21,12 Euro
Der Preisvergleich
Wir haben die obigen Bierpreise der Firma Brauunion, welche diese Ware ausschließlich
an Weiterverkäufer abgibt, mit einer Filiale der Lebensmittelkette Interspar – die an End-
verbraucher verkauft – verglichen. Interspar ist kein Diskonter, sondern gehört zu den
hochpreisigen Lebensmittelhändlern. Trotzdem haben wir enorme Preisunterschiede fest-
gestellt.
Brauunionpreis: 21,36 Euro Brauunionpreis: 7,72 Euro Brauunionpreis: 21,12 Euro
Brauunionpreis: 19,44 Euro Brauunionpreis: 21,84 Euro Brauunionpreis: 23,28 Euro
Lebensmittelhandel weit günstiger als Brauunion
Alle Artikel, die im aktuellen Preiskatalog der Firma Brauunion den Wiederverkäufern ange-
boten werden, bietet Interspar – sofern im Sortiment vorhanden – dem Endverbraucher
weit günstiger an.
Das erstaunt uns eigentlich nicht, denn Brauunion ist ein Zwischenhändler und macht es sich
zunutze, dass Gastronomiebetriebe nicht direkt bei den Brauereien oder Getränkeerzeugern
einkaufen können. Es sind nicht die gestiegenen Kosten, die Brauunion als Vorwand für ihre
stetigen Preiserhöhungen vorgibt, sondern reines Profitstreben. Dies lässt sich einwandfrei
durch den Preisvergleich bei der hochpreisigen Lebensmittelkette Interspar belegen. Bei
Lebensmitteldiskonter wie Lidl, Hofer odgl., sind vergleichbare Produkte noch billiger erhält-
lich.
Wir können den Betreibern von Gastronomiebetrieben nur den Rat geben, kaufen Sie direkt
im Lebensmittelhandel ein, sofern sich dies logistisch arrangieren lässt. Erst wenn die Firma
Brauunion einen massiven Kundenverlust erleidet, werden sich auch die Preise dieses Unter-
nehmens wieder normalisieren.
*****
2011-12-04
Noble Treibjagd
Alle Jahre wieder! Am 9. Dezember 2011 lädt Felix Montecuccoli seine noble Jagdgesell-
schaft zur vorweihnachtlichen Tierhetze im Dunkelsteinerwald. Treffpunkt ist die romant-
ische Burgruine Hohenegg. Wie jedes Jahr wird das Gebiet hermetisch abgeriegelt, um
Jagdgegnern keine Möglichkeit zu geben, zu protestieren.
Vierzig bis fünfzig betuchte Jäger werden sich am frühen Morgen des 9. Dezember 2011
im Dunkelsteinerwald einfinden, um Tiere völlig unkontrolliert zu ermorden. Im Jahr 2009
wurde – allerdings erfolglos – versucht, Bürgerinitiativen einzuschüchtern.
Besonders der streitbare Generalsekretär der Österreichischen Jagdverbände, Dr. Peter
Lebersorger drohte wortgewaltig am Telefon. Vorgehaltener Tatbestand: Ankündigung
der gräflichen Treibjagd auf unserer Website. Die Staatsanwaltschaft lehnte allerdings
seine Anzeige prompt ab, denn die Ankündigung einer Treibjagd stellt keinen Strafbe-
stand dar!
Montecuccolis anachronistische Tierhetze muss sogar, wie jede andere Jagd auch,
angekündigt werden! Die Ankündigung wird deshalb am Gemeindeamt Hafnerbach
öffentlich angeschlagen.
NEIN zu Treibjagden in Österreich
Wir fordern hiermit:
1) Verbot von Treib- und Hetzjagden in Österreich
2) Verbot der Hobbyjagd in Österreich
3) Landschaftsschutz für den Dunkelsteinerwald
Der Dunkelsteinerwald im Würgegriff
Trotz seiner einmaligen Lage und Schönheit und seiner enormen Bedeutung für die
Gesundheit der Menschen und für die Biodiversität wird der niederösterreichische
Dunkelsteinerwald von Spekulantentum, Größenwahn und Profitgier bedroht. Der Dunkel-
steinerwald muss deshalb rasch unter Landschaftsschutz gestellt werden!
Walter Kosar
Bürgerinitiative “Freunde des Dunkelsteinerwalds”
Neudeggergasse 14
1080 Wien
+ 43 (0) 1 4084662
+ 43 (0) 676 3018459
info@dunkelsteinerwald.org
www.dunkelsteinerwald.org
2011-12-04
Gleich und Gleich gesellt sich gern
Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt. Würde eine
Vertrauensumfrage gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis, dass diese
Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert. Allerdings muss zugegeben werden,
dass die Telefon- und Internetanbieter alles daran setzen ihrem schlechten Ruf gerecht
zu werden und diesen zu erhalten.
Unser heutiger Beitrag beschäftigt sich mit dem Mobilfunkanbieter „DREI“, der noch zu-
sätzlich die Dienste des Linzer Inkassobüros „OKO“ beansprucht. „OKO-Inkasso“ ist nicht
unbekannt, da diese schon in der Vergangenheit durch weit überhöhte Inkassogebühren
aufgefallen sind. Der Ruf von Inkassobüros rangiert in der gleichen Liga wie jener der Mobil-
funkanbieter und so kommen wir zur Annahme, dass das Sprichwort „Gleich und Gleich
gesellt sich gern“ offenbar zutrifft.
Nicht nachvollziehbare Rechnung
Aber zum Thema. Herr Walter F. hatte bei „DREI“ einen Vertrag über einen mobilen Inter-
netanschluss mit 3 Gigabyte zu einer monatlichen Flatrate von 19 Euro. Im August dieses
Jahres erhielt er von diesem Mobilfunkanbieter eine Rechnung, in der 469 Euro gefordert
wurden.
Für F. war dieser Betrag nicht nachvollziehbar und so kam es zu einem regen Telefonverkehr
zwischen ihm und „DREI“. Schlussendlich erhob er einen sogenannten Rechnungseinspruch
und kündigte gleichzeitig den Vertrag. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde der Ein-
spruch seitens „DREI“ abgelehnt, da angeblich alles seine Richtigkeit hatte.
Walter F. bezahlte die ausständige Summe. Zwischenzeitlich war aber eine Forderung des
Linzer Inkassobüros „OKO“ eingelangt. Diese gaben an von „DREI“ mit der Eintreibung der
469 Euro beauftragt worden zu sein. F. tat das einzig richtige und ignorierte das Schreiben
des Inkassobüros. Bei „DREI“ rechtfertigte man sich mit einer „Computerautomatisierung“.
Im Klartext heißt das, dass Rechnungen die nicht in der Zahlungsfrist beglichen werden, auto-
matisch an „OKO“ übergeben werden. Offenbar tritt diese „Automatisierung“ auch in Kraft
während ein Rechnungseinspruch läuft.
Mahnspesen während der Einspruchsfrist
Aber es wird noch ärger. Obwohl die 469 Euro längst beglichen waren, verlangte „DREI“ von
Walter F. Mahnspesen in der Höhe von 51,01 Euro. Der völlig genervte F. weigerte sich
diese zu bezahlen und so betrat wieder „OKO“ die Inkasso-Bühne.
In diesem Schreiben wurde F. folgendes mitgeteilt: „Wir wurden von unserem Auftraggeber
in Kenntnis gesetzt, dass Sie eine Direktzahlung geleistet haben. Wir machen nochmals
darauf aufmerksam, dass sämtliche Zahlungen über uns erfolgen müssen, ansonsten nur
unnötige Kosten entstehen.“
Und hier irrt „OKO“ gewaltig. Walter F. hat mit ihnen kein wie immer geartetes Rechtsver-
hältnis und ist daher nicht verpflichtet Zahlungen an sie zu leisten. Mit der Bezahlung der
469 Euro an „DREI“ trat eine schuldenbefreiende Wirkung ein. Sollten für das Inkasso-
büro „unnötige Kosten“ entstanden sein, so sind diese nicht das Problem von Walter F.,
sondern gehören „OKO“ ganz alleine.
Wie bastelt man ein Rechtsverhältnis?
Offenbar ist „OKO“ die Tatsache mit dem nicht vorhandenen Rechtsverhältnis bekannt und
so probieren diese, ein solches zu begründen. Dazu bedienen sie sich eines sogenannten
Anerkenntnis und Ratenansuchens und teilen dem Adressat folgendes mit: „Die Begleich-
ung des Restbetrages wird sofort fällig gestellt, falls beiliegendes Ratenansuchen nicht
unterschrieben und ausgefüllt an uns eingesandt wird.“ Der Schönheitsfehler bei der Sache
ist, dass der Betrag ohnehin schon fällig gestellt ist.
Wenn sich nun jemand von den Drohungen von „OKO“ einschüchtern lässt und dieses An-
erkenntnis und Ratenansuchen unterfertigt, so hat er ein Rechtsverhältnis mit dem Inkasso-
büro. Offenbar spekuliert man beim Linzer Inkassobüro „OKO“ mit der Angst der Menschen.
Wir können nur anraten, keine Zahlungen oder Unterschriften an ein Inkassobüro zu leisten.
Sollten offene Forderungen bestehen, sollte man sich immer mit dem Aufforderer in Verbind-
ung setzen, um die Angelegenheit zu klären.
Walter F. hat auf unser Anraten, die seiner und auch unserer Meinung nach nicht gerechtfert-
igten Mahnspesen von 51,01 Euro (plus 0,99 Euro Trinkgeld) an „DREI“ bezahlt, um die Ange-
legenheit endgültig aus der Welt zu schaffen.
Ist Angemessenheit ein Fremdwort bei „OKO“?
Aber das Karussell der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter, wenn man die Forderung
von „OKO“ unter die Lupe nimmt. Da versucht das Inkassobüro für (jetzt nicht mehr) aushaft-
ende Schulden von 51,01 Euro, satte 217,54 Euro einzutreiben. Offenbar ist beim Linzer
Inkassobüro der § 1333 ABGB nicht bekannt, denn in diesem steht folgendes:
§ 1333. (1) Der Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahl-
ung einer Geldforderung zugefügt hat, wird durch die gesetzlichen Zinsen (§ 1000 Abs. 1) ver-
gütet.
(2) Der Gläubiger kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner
verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen
Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen,
soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.“
Für eine Grundforderung von 51,01 Euro, satte 166,53 aufzuschlagen entspricht wohl nicht dem
§ 1333 ABGB. Zur Information, ein Anwalt hätte lediglich 51,68 Euro in Rechnung stellen dürfen,
wenn er beispielsweise mit der Einforderung des Gesamtbetrages von 469 Euro beauftragt
worden wäre. Da stellt sich für uns natürlich die Frage, warum „DREI“ keinen Anwalt sondern
ein Inkassobüro zur Eintreibung von offenen Rechnungen beauftragt?
*****
2011-12-03
Viele Fragen aber kaum Antworten
Warum sind im Fall Natascha Kampusch weder von Seite der Justiz, noch von Seiten der
zuständigen Ministerien, Antworten auf so viele offene Fragen zu erhalten? Zwei parla-
mentarische Anfragen an die Justizministerin und zwei gleichlautende an die Innenministerin
wurden so gut wie gar nicht beantwortet. Hier wird das parlamentarische Interpellations-
recht mit Füßen getreten.
In den Notizen des mittlerweile mysteriös aus dem Leben geschiedenen Chefermittlers in der
Causa Kampusch, Franz Kröll, taucht der Name eines „gewichtigen österreichischen Politikers“
auf. Die Bundesministerin Dr. Beatrix Karl gibt in ihrer Anfragebeantwortung bekannt, dass
ihr dieser Name nicht bekannt sei und somit in weiterer Folge keine Befragung stattgefunden
hat.
Eine weitere Ermittlungspanne, denn solchen Hinweisen ist ohne Rücksicht auf Ansehen der
Person polizeilich nachzugehen. Wenn man im Justizministerium diesen Namen nicht kennt,
ist dies offenbar nicht geschehen, obwohl man über den Akt verfügt.
Die Fragen bezüglich eines möglicherweise gemieteten Kastenwagens zur Entführung Kam-
puschs wurden erst gar nicht beantwortet. Die Bundesministerin Dr. Karl gibt dazu an, dass
sie aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens eines bei einem Strafgericht anhäng-
igen Verfahrens keine Auskünfte erteilen könne.
Nun ist uns aber kein Strafverfahren im Fall N. Kampusch bekannt, denn ein solches wäre
wünschenswert, sodass endlich die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Es
ist in einem Rechtsstaat unvorstellbar, dass hier offenbar Mittäter und Mitwisser unerkannt
unter uns sind, sich nicht verantworten müssen und weiter ihren kriminellen Machenschaften
nachgehen können, wobei von keiner Seite irgendeine Unterstützung, ja nicht einmal das
leiseste Interesse am Aufdecken der Wahrheit zu finden ist.
Daher wäre es im Interesse eines Rechtsstaates erforderlich, eine Wiederaufnahme des
Untersuchungsausschusses anzuordnen, um Antworten auf all die offenen Fragen zu er-
halten.
*****
2011-12-02
Erhöhte HIV-Erkrankungen unter Schwulen
„Risikoverhalten hat keine sexuelle Orientierung!“, meint der grüne Abgeordnete zum
Österreichischen Bundesrat, Marco Schreuder, zum heutigen Welt Aids Tag. Mit dieser
Aussage spielt er auf das Blutspende-Verbot von schwulen Männern an.
Bekannter Weise dürfen homosexuelle Männer bei Organisationen wie beim Rote Kreuz
kein Blut spenden, da diese von einer erhöhten HIV-Gefahr ausgehen. Diesbezüglich haben
wir bereits im Vorjahr den Beitrag „Blutspendeverbot für schwule Männer“ verfasst.
Schreuder wertet dieses Verbot nach wie vor als Diskriminierung von homosexuellen Män-
nern und übersieht aber dabei, dass gerade unter schwulen und bisexuellen Männern die
HIV-Neudiagnosen in den letzten Jahren wieder überdurchschnittlich hoch sind und weiter
ansteigen. Diese Weisheit ist nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern stammt von der
HOSI – Salzburg.
Screen: HOSI
Doch Risikoverhalten
Und damit sind wir wieder bei Schreuders Aussage, dass Risikoverhalten keine sexuelle
Orientierung hätte. Diese Annahme ist falsch, wagen wir zu behaupten und argumentieren
damit, dass Schwulität eine sexuelle Orientierung ist. In Ermangelung bzw. Ablehnung einer
Vagina, können schwule Männer miteinander sexuell nur anal verkehren.
Die Vaginalöffnung in welcher der Penis eingeführt wird, ist wesentlich dehnbarer als der
Schließmuskel des Afters. Dies wird schon alleine durch den Vorgang einer Geburt eindrucks-
voll unter Beweis gestellt. Bei dieser wird die Vagina zu einem Teil des Geburtskanals für
das Kind.
Wenn jemand an dieser Tatsache Zweifel hegen sollte, so kann er dies in einem Selbstver-
such testen. Er möge versuchen, sich einen Gegenstand im Umfang eines Neugeborenen in
den After einzuführen.
Screen: gutefrage.net
Erhöhte Ansteckungsgefahr beim Analverkehr
Verletzungen beim normalen Vaginalverkehr zwischen zwei Heteros kommen kaum vor. Anders
schaut es da schon beim Analverkehr aus. Da der Schließmuskel nur eine sehr begrenzte Dehn-
barkeit hat, kommt es bei dieser sexuellen Praktik häufig zu Verletzungen. Da der HIV-Virus
durch Blut oder Sperma übertragen wird, ist in diesem Fall die Ansteckungsgefahr sehr hoch.
Dass diese in den letzten Jahren auch überdurchschnittlich eingetreten ist, beweist die Aus-
sendung der HOSI – Salzburg, denn wie bereits erwähnt können schwule Männer miteinander
sexuell nur anal verkehren.
Daher ist die Kritik von Schreuder über eine Diskriminierung schwuler Männer beim Blutspen-
den völlig deplatziert, denn durch sexuelle Orientierung wird sehr wohl ein Risikoverhalten
hervorgerufen. Und daher gehören auch keine Fragebögen beim Roten Kreuz geändert, wie
dies der Grünpolitiker fordert. Denn jeder der eine Blutspende benötigt hat das Anrecht darauf,
sauberes und nicht infiziertes Blut zu erhalten. Um dies zu gewährleisten sind Risikofaktoren
weiterhin so gut wie möglich und weitgehend auszuschließen.
*****
2011-12-01
GASTAUTOREN – BEITRAG
Prominente Gesellschaft; weiterlesen….
Glücklich vereint schart sich eine illustre Gesellschaft aller Colours um den Futtertrog.
„Wiedeking sei in den Beirat gewählt worden, teilte die Signa Holding mit. Er sei zudem
Aktionär der Konzerngesellschaft Signa Prime Selection, in der langfristige Engagements
des Immobilieninvestors Rene Benko gebündelt sind. In dieser Sparte sitze der ehemalige
Automanager nun auch im Aufsichtsrat. Im Signa-Beirat ist Wiedeking in prominenter
Gesellschaft.
Dem Gremium gehört unter anderen der österreichische Ex-Bundeskanzler Alfred Gusen-
bauer (SPÖ) an, der nach Medienberichten auch den kasachischen Präsidenten Nursultan
Nasarbajew berät und beim Baukonzern STRABAG Aufsichtsratschef ist. Zudem ist im
Beirat auch die ehemalige FPÖ-Politikerin und Ex-Vizekanzlerin Susanne Riess sowie der
Chef der Casinos Austria, Karl Stoss, vertreten.“
Nur 16 Abgeordnete mit Migrationshintergrund; weiterlesen….
Dafür macht man sich im linkslinken ORF dann Sorgen, dass es angeblich zu wenige
Politiker mit Migrationshintergrund gibt. Auf die beiden Genannten (Alev Korun und
Maria Vassilakou) könnte aber auch noch getrost verzichtet werden.
Was soll aus einem Tag noch werden, der schon so angefangen hat?
Mit besten Grüßen
Günther Richter
2011-12-01
Zum Schweinefleischverzehr gezwungen?
In der türkischen Gemeinde in Wien herrscht helle Aufregung. Laut der Gratiszeitung „Yeni
Vatan“ – eine Art Kopie der SPÖ-nahen Tageszeitung „Heute“ – erlaubt sich McDonalds,
den Burger „MC Leberkäse“ zu verkaufen ohne darauf hinzuweisen, dass dieser Schweine-
fleisch enthält.
Screen: Ausgabe 128 – November 2011
In der im obigen Foto gezeigten Zeitung wird in scharfer Form angeprangert, dass tausende
von Immigranten oder andere Muslime, sowie türkische Touristen bei McDonalds Schweine-
fleisch verzehren, ohne darüber informiert zu werden.
Nun kann man über den Nährwert der Speisen bei McDonalds geteilter Meinung sein. Aus
zahlreichen medizinischen Untersuchungen geht eindeutig hervor, dass Fastfood ohnehin
nicht zu den gesündesten Lebensmitteln zählt. Also wer zu McDonalds essen geht, ist quasi
selbst daran schuld.
Bei McDonalds in Europa gibt es kein Halal-Fleisch
Allerdings müssen wir den Fastfood-Riesen ausnahmsweise in Schutz nehmen, denn wir ver-
stehen die gekünstelte Aufregung in der Gratiszeitung „Yeni Vatan“ nicht. Hätte der Autor der
türkischen Gratiszeitung gründlich recherchiert und einen Blick auf unseren Beitrag „Halal bei
McDonalds?“ riskiert, dann wäre ihm klar geworden, dass Muslime innerhalb Europas alle
Filialen des Fastfood-Riesen meiden müssten oder zumindest dort keine Fleischprodukte ver-
zehren dürfen.
Denn McDonalds bietet nur in einigen Ländern außerhalb Europas wie etwas in Marokko
Produkte, die den Halal-Anforderungen entsprechen, an. Damit hat sich die Diskussion ob
Schweinefleisch oder nicht, ganz von selbst erledigt.
*****
2011-12-01
Lobhudelei zur Mercer-Studie
Wien ist laut der gestrig veröffentlichten internationalen Mercer-Studie 2011 zur städtischen
Lebensqualität erneut die Nummer 1, so lautet die Jubelmeldung der Wiener SPÖ. „Zum
dritten Mal in Folge ist unsere Stadt die Metropole mit der höchsten Lebensqualität weltweit.
Ich freue mich über diese Bestätigung des Wiener Weges“, so der Wiener Bürgermeister
Michael Häupl.
Angesichts der Belastungswelle und der besorgniserregenden Entwicklung des Budgets ist
die Lobhudelei der Wiener Stadtregierung bezüglich des Ergebnisses der aktuellen Mercer-
Studie, ein Schlag ins Gesicht der Wiener(innen).
Das Bejubeln der Mercer-Studie seitens der SPÖ, ist mittlerweile an Dreistigkeit nicht mehr
zu überbieten. Es sei ihr zum wiederholten Male ins Gedächtnis gerufen, dass bei dieser
Studie lediglich ausländische Manager befragt werden, die aber von den signifikant vorherr-
schenden Problemen der Wiener Bevölkerung nichts mitbekommen.
Schwerverdiener fühlen sich wohl, Armut steigt
Es ist ja durchaus erfreulich, dass Wien laut Mercer-Studie bei den Top-Managern den
höchsten Beliebtheitsgrad einnimmt. Ein Blick hinter die Kulissen, nämlich zu jenen, die nur
einen Bruchteil eines Manager-Gehaltes zur Verfügung haben und an oder gar unter-
halb der Armutsgrenze leben müssen, würde aber insbesondere Bürgermeister Häupl nicht
schaden.
Dann nämlich würde ihm die Lobhudelei für eigene „Arbeit“ schnell vergehen. Immerhin ist
jeder sechste Wiener von Armut betroffen. 130.000 Menschen sind auf Sozialhilfe
angewiesen. Doch anstelle dieser traurigen Tatsache entgegen zu wirken, erhöhte Rot-
Grün sämtliche Tarife und Gebühren in Wien.
Fakt ist jedoch, dass die rot-grüne Wiener Stadtregierung, die Bundeshauptstadt mit einer
Gebührenlawine überzogen hat, die Wirtschaftsförderung in einer Zeit der Krise um 41 Pro-
zent gekürzt wurde und das Arbeitsmarktbudget weiterhin stagniert, obwohl Wien im
Oktober wieder einmal die höchste Arbeitslosenquote vorzuweisen hatte.
Tja, diese traurigen Umstände scheinen Rot-Grün bewusst zu ignorieren. Hauptsache ist,
dass sich die Top-Manager in Wien wohlfühlen, während 130.000 Personen auf Sozialhilfe
angewiesen sind und nicht wissen ob sie morgen noch ihre Wohnung beheizen oder aus-
reichend Lebensmittel einkaufen können.
*****
2011-11-30
Jeder Mensch ist käuflich
Wir vertreten die Meinung, dass jeder Mensch käuflich ist. Es kommt nur auf die Höhe
des angebotenen Betrages an. Und damit sind wir auch schon beim Thema, der Korrup-
tion in der Politik. Wie kann man den ökonomischen – nicht moralischen – Wert eines
Politikers messen?
Ganz einfach, wagen wir zu behaupten. Je wichtiger ein(e) Politiker(in) ist, desto mehr
Geld wird anzubieten sein, um diese Person korrumpieren zu können. Ein kleiner
Wiener Bezirksrat wird wesentlich günstiger „einzukaufen“ sein, als beispielsweise ein
Nationalratsabgeordneter.
Daraus ergibt sich für uns, dass ein jeder Politiker seine Wichtigkeit selbst feststellen
kann, falls ihm schon einmal ein Bestechungsangebot gemacht wurde, auch wenn er
von diesem Angebot keinen Gebrauch machte.
Ist Gebi nur 50 Euro wert?
Screen: gebimair.blogspot.com
Interessant ist der von uns rot markierte Satz: „Mit einer Spende kann man sich, wie hier
beschrieben, bei mir natürlich keine politischen Positionen erkaufen.“ Wenn der Tiroler
Grünpolitiker diese 50 Euro-Spende tatsächlich als Bestechungsversuch wertet, so sollte
er sich ernsthafte Gedanken über seinen ökonomischen – nicht moralischen – Wert
und über die Wichtigkeit seiner Person machen. Denn für diesen Betrag kann man sich
nicht einmal die Gunst eines Amtsdieners erkaufen.
Interessant ist auch der Verwendungszweck den Mair angibt, welchen er mit den 50
Euro beabsichtigt. Er will diese nämlich für die anwaltliche Unterstützung bei Aufklär-
ungssarbeit verwenden. Für 50 Euro öffnet ihm ein Rechtsanwalt nicht einmal die
Kanzleitüre. Also dürfte dieses Vorhaben als gescheitert zu betrachten sein.
Aber um nochmals auf die anonyme Spende zurückzukommen. Vielleicht wird Werner
Königshofer von später Reue gepeinigt, hatte er doch den Grünpolitiker seinerzeit als
Landtagsschwuchtel bezeichnet. Möglicherweise sind diese 50 Euro eine Art Wieder-
gutmachung für Gebi Mair, sodass sich dieser bei der nächsten Veranstaltung der
tanzenden schwulen Mädchen im „LAND OF OZ“ seine Eintrittskarte kaufen kann.
*****
2011-11-29
294 Abschleppungen am 1. Adventwochenende
Laut ÖAMTC wurden am ersten Adventwochenende in Wien 294 Abschleppungen durchge-
führt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl somit von 270 auf 294 gestiegen. Das entspricht
einer Steigerung von nahezu neun Prozent. Dafür müssen die betroffenen Autofahrer(innen)
insgesamt fast 80.000 Euro hinblättern.
Die Kosten einer Abschleppung setzen sich aus der Abschleppgebühr von 192 Euro und der
Polizeistrafe aus 72 Euro zusammen. Dazu kommen noch Verwahrungskosten von 7 Euro
pro Tag. Nicht inkludiert sind eventuelle Taxikosten zum Abholen des Fahrzeuges.
So ist es eben, die Weihnachtszeit besteht bekannter Weise aus Geben und Nehmen. Aller-
dings nimmt die Gemeinde Wien lieber als sie gibt. Wie aus gut informierter Quelle infor-
miert, gibt es Order an die Straßenaufsichtsorgane, keine Falschparkdelikte zu tolerieren.
Da haben aber die beiden Polizisten aus unserem Beitrag „Gilt für die Polizei die StVO nicht?“
riesiges Glück gehabt, dass sie nicht mit ihrem Privatauto, sondern mit einem Funkwagen
unterwegs waren. Denn wann wird schon ein Polizeiauto abgeschleppt, wenn es vorschrifts-
widrig geparkt ist, während die Beamten bei Kaffee und Kuchen sitzen.
Foto: ©erstaunlich.at
Der ÖAMTC zeigt sich erstaunt darüber, dass trotz aller Warnungen immer noch so zahl-
reiche Autofahrer(innen) ihr Fahrzeug vorschriftswidrig abstellen und hohe Strafen bzw.
Abschleppkosten riskieren. Möglicherweise orientieren sich diese Personen an den
Gesetzeshütern.
Der Tipp des ÖAMTC
Auch wenn Parkgaragen nicht billig sind, günstiger als die Unkosten für eine Abschleppung
sind sie allemal. Abschließend appelliert der ÖAMTC, gerade in der Weihnachtszeit die
Parkvorschriften unbedingt zu beachten. Es gäbe aber eine – wenn auch nicht legale –
Methode, sich ein Strafmandat oder gar eine Abschleppung zu ersparen.
Einfach am Blech seines Autos ein paar Polizeiaufkleber und auf dem Autodach ein Blau-
licht anbringen. Wir weisen aber darauf hin, dass dies verboten ist und raten von einem
derartigen Vorhaben ab.
*****
2011-11-28
Keine Probleme mit der Parkplatzsuche
Wer kennt die Situation nicht? Sie beabsichtigen zur Mittagszeit ein Lokal zwecks Nahr-
ungsaufnahme zu besuchen und kreisen dafür endlos mit Ihrem Pkw, bis Sie endlich
einen ordnungsgemäßen Parkplatz gefunden haben.
Dieses Problem hat der „Freund und Helfer“ offenbar nicht. Da wird kein Parkplatz
gesucht, sondern der Funkwagen brutal in zweiter Spur abgestellt. So geschehen heute
um 11:40 Uhr.
f
Fotos: © erstaunlich.at
Zwei Polizeibeamte steuerten mit ihrem Funkwagen „BP-90763“ ein Lokal im 10.
Wiener Gemeindebezirk, Ecke Davidgasse – Columbusgasse an. In Ermangelung
eines Parkplatzes, stellten sie das Polizeiauto einfach in zweiter Spur ab.
Nun könnte man annehmen, dass in diesem Lokal polizeiliche Intervention gefragt war.
Diese Annahme ist jedoch weit gefehlt. Die beiden Polizisten nahmen sofort gemütlich
an einem Tisch Platz und entspannten sich bis 12:20 Uhr bei Kaffee und Kuchen.
Foto: © erstaunlich.at
Kein Einsatz sondern gemütliche Entspannung bei Kaffee und Kuchen
Für uns stellen sich aus der Situation zwei Fragen
Gibt es eine Ausnahme in der Straßenverkehrsordnung die besagt, dass Polizeifahrzeuge
in 2. Spur abgestellt werden dürfen, auch wenn kein Einsatz vorliegt? Trotz intensivster
Recherche konnten wir keine Ausnahmeregelung finden.
Welches Gefühl haben diese beiden Polizisten eigentlich , wenn sie den nächsten Auto-
fahrer abstrafen, weil dieser seinen Pkw in zweiter Spur abgestellt hat? Für uns zählen
diese Beamten genau zu jenen Personen, die Wasser predigen aber selbst Wein trinken.
*****
2011-11-28
GASTAUTOREN – BEITRAG
Der Einbrecherkönig an seine Prinzessin
Guten Morgen Liebling: Es ist noch dunkel, aber gar nicht kalt. Du kannst vermutlich
heute ein wenig länger schlafen. Ich habe gerade im Bett folgende surreale Überlegung:
Mein Leben, mein Gehirn ist momentan auf einem immer selben Gleis eingefahren. Es
kommt nicht Wichtiges, Interessantes dazu. Ich bleibe auf meinem derzeitigen Wissen
stehen und meine derzeitigen Bekannten tragen zu keiner Wissensvermehrung bei.
Wenn Du auf Ausgang kommst, müssten Du und ich zu einem Metzger, einen Chirurgen
oder einen Psychiater gehen, der müsste unsere Gehirne aus dem Schädel auslösen, in
ein Gefäß geben und gründlich durchrühren, zusammenmischen und dann wieder je
zur Hälfte in unsere Köpfe einfüllen.
In schätzungsweise rund 20 Jahren oder auch später, wird man sein Gehirn, bzw. die
Gedanken, das Gedachte abspeichern können, dann kann es der Computer so durch-
mischen wie ich erwähnte. Bis ins 15. Jahrhundert konnten die Menschen nur ganz
wenige Erfahrungen an Nachkommen weitergeben, mit Gutenberg begann die Weiter-
gabe auf Papier in mehrfacher Form.
Mit Computer werden in naher Zukunft fast alle Gedanken weitergegeben, analysiert,
verwertet werden. In meinen Kurs beim AMS muss ich noch 5 mal gehen. Am Mon-
tag von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr. Das mache ich noch einmal, bevor ich aber in
einen nächsten Kurs geschickt werde, gehe ich in Pension, denn so ein Kurs bringt gar
nichts.
Obwohl: Jedes Negativum bringt auch etwas Positives. Denk mal nach darüber, ob Du
irgendetwas kennst, dass nur negativ ist. Selbst die Haft ist auch positiv, weil Du Dir
jetzt sagst, Du musst Dein Leben ändern und Du lernst die Qual der Zusammenführung
meist „schlechter“ Menschen kennen.
Natürlich sind das in Haft keine schlechteren Menschen, werden aber von unserer Gesell-
schaft als solche betrachtet. Und daraus musst Du lernen. Die Menschen in Haft leisten
einen positiven Beitrag zu unserer Gesellschaftsordnung. (Wie das Bundesheer zur Sicher-
heit) Alle fürchten sich vor dem Gefängnis und das bewirkt, dass sich Menschen an die
Gesellschaftsordnung halten, obwohl diese nicht positiver als die Kriminalität ist. Krimi-
nalität ist eine oppositionelle „Ordnung“.
Aber auch unsere Gesellschaftsordnung müsste man in Anführungszeichen schreiben, weil
es ebenfalls eine negative Ordnung ist, in der sich Menschen über andere stellen und sich
mehr vom Kuchen nehmen „dürfen“, als es ihnen zusteht. (Der OMV-Direktor „verdient“
400 mal so viel wie ein Arbeiter, dafür, dass er sein ganzes Leben den „richtigen“ Leuten
in den Arsch gekrochen ist.)
Warum verdient ein Bäcker mehr als ein Tischler und ein Koch weniger als ein Maurer?
Weil den Gewerkschafter XXX bei den Gehaltsverhandlungen am Montag bessere Argu-
mente einfielen als er am Dienstag hätte und auch schon bei vorhergehenden Gehaltsver-
handlungen die Arbeitgeberseite mit Argumenten besser motivieren konnte mehr zu
bezahlen als der Verhandler etwa der Rauchfangkehrer.
Ich werde versuchen öfter nicht daheim zu essen, sondern in der Mensa der Wirtschafts-
uni, wo es auch nicht so teuer ist und versuchen mit den Studenten ins Gespräch zu
kommen, denn meiner Überlegung nach Investiert man den Gewinn ganz einfach in seine
Firma und zahlt dadurch weniger Steuer.
Und je mehr die Firma dadurch wert wird, weil Du ja auf Kosten der übrigen Wirtschafts-
teilnehmer weniger Steuern bezahlst, umso reicher wirst Du, oder Wlaschek (Billa-Grün-
der), oder Mateschitz (Red-Bull-Gründer) etc. Aber ob meine Überlegung ganz so stimmt?
Ernst Stummer
2011-11-27
Gebührenlawine überrollt Wiener(innen)
Erhöhung der Wasser – und Kanalgebühren, Erhöhung der Müllgebühr, Erhöhung der
Hundesteuer, Erhöhung der Fahrpreise für die öffentlichen Verkehrsmitteln, usw., usw.
Eine wahre Gebührenerhöhungslawine ist in den letzten Tagen auf die Wiener(innen)
zugerollt und begräbt diese unter sich.
Allerorts wird vom Sparen gesprochen und das Wort „Schuldenbremse“ – welches eigent-
lich nur für Bürgerabzocke steht – entwickelt sich zum Unwort des Jahres. Jedenfalls steht
fest, dass Geld knapp ist und daher ein sehr sorgfältiger Umgang mit diesem gefordert ist.
Vor allem sollten zuerst die dringendsten Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung gedeckt
werden.
Dies scheint der SPÖ-Gemeinderatsabgeordnete und Integrationsbeauftragter der Islam-
ischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Omar Al-Rawi, nicht so zu sehen. Dies beweist
sein nachfolgender Facebook-Eintrag eindruckvoll.
Screen: facebook.com
Öffentliche Gelder für Terroristen-Hochburg
Er freut sich, dass öffentliche Gelder – das den Wiener(innen) durch die Gebührenerhöh-
ungen abgenötigt wird – seinen Weg in ferne Länder findet. Während in Wien zahlreiche
Mindestrentner nicht wissen wie sie über den Winter kommen, subventioniert die rot-grüne
Wiener Stadtregierung Projekte in Vietnam, Pakistan, Bangladesch und Nepal.
Ganz wichtig ist natürlich die Subvention des Computertrainings in Bangladesch. Natürlich
ist es auch unerlässlich, Geld das in Wien dringend benötigt wird, in eine Hochburg islam-
istischer Terroristen wie Pakistan zu schicken. Damit können wieder Waffen gekauft und
neue Terroristen ausgebildet werden.
*****
2011-11-26
ÖVAG kündigt für heuer Milliarden-Verlust an
Bei der Österreichischen Volksbanken AG (ÖVAG) wird der Verlust immer größer. Nach
einem Defizit von 689 Mio. Euro nach neun Monaten hat die Bank am Freitag mitgeteilt,
dass der Jahresverlust 2011 in der Bank AG (Einzelabschluss) über der Milliarde zu liegen
kommen wird. (Quelle: NÖN)
Da ist es doch erstaunlich, dass dieses Bankinstitut in dieser Woche seinen Kund(innen)
folgenden Brief schrieb.
Den restlichen Textinhalt des Schreibens ersparen wir unser Leserschaft, denn dieser be-
steht nur aus Werbung und Selbstbeweihräucherung. Interessant ist allerdings der Ein-
gangssatz des Briefes. Da wird von angemessenen Wachstum und stabilen Ergebnissen
geschrieben.
Das ist angesichts der Tatsache, dass die Volksbanken AG heuer einen Verlust von über
einer Milliarde Euro einfährt in der Tat erstaunlich. Ein Milliardenverlust und die gleich-
zeitige Mitteilung über ein angemessenes Wachstum und stabilen Ergebnissen, wird sicher
auch im Vertrauensverhältnis der Volksbank AG -Kund(innen) zu ihrer Bank ihren Nieder-
schlag finden.
*****
2011-11-26
Offizier der Ehrenlegion
Neben einem Wehrdienstverweigerer als Verteidigungsminister, erfährt die SPÖ eine
weitere militärische Aufrüstung. Allerdings nur pseudomäßig. Der Sympathieträger der
Sozialdemokraten, Josef Cap, wird nämlich in den Offiziersstand der französischen
Ehrenlegion erhoben. Diese pseudomilitärische Beförderung wird am 29.November vom
französischen Botschafter in Wien durchgeführt.
Damit darf sich J. Cap denselben Orden wie beispielsweise die US-Sängerin und Schau-
spielerin Barbara Streisand, die Modeschöpfer Giorgio Armani und Karl Lagerfeld, sowie
dem „Spatz von Avignon“ Mireille Mathieu an die Brust heften. Ach ja, nicht zu vergessen,
der Westentaschen-Napoleon, Nicolas Sarkozy, ist ebenfalls Offizier der französischen
Ehrenlegion.
Viel interessanter sind jedoch jene Personen, welche diese Ehrung abgelehnt haben. Da
waren Lafayette und der Dichter Jean-François Ducis, Gérard de Nerval, George Sand,
Honoré Daumier, Émile Littré, Gustave Courbet und Guy de Maupassant, die auf diese
Ehrung keinen Wert legten und ablehnten.
Maurice Ravel g ab sie ohne Begründung zurück. Pierre und Marie Curie, Eugène Le Roy,
Jean-Paul Sartre, Simone de Beauvoir, Albert Camus, Antoine Pinay gehören zu den weit-
eren Verweigerern. Brigitte Bardot wurde 1985 ausgezeichnet, weigerte sich aber zur
Verleihung zu erscheinen. Weiterhin Catherine Deneuve. Es gibt noch etliche namhafte
Personen, welche auf eine derartige Ehrung keinen Wert legten.
Aber das sollte den SPÖ-Klubobmann nicht davon abhalten, sich in den Offiziersstand der
französischen Ehrenlegion erheben zu lassen. Vielleicht besteht dadurch die vage
Hoffnung, dass er auf Nimmerwiedersehen in irgend eine der Krisenregionen mit Legio-
närseinsatz entsendet wird. Und wenn es möglich ist, sollte er Norbert Darabos gleich
mitnehmen.
Unklar ist allerdings noch wie Josef Cap in Zukunft angesprochen werden muss. Da stünden
die Anreden Chevalier, Officier, Commandeur, Grand Officier oder Grand-croix zur Verfüg-
ung.
*****
2011-11-25