Erstaunliches

Frank Stronach muß sparen

      
Staatliche Hilfe
Faymann will Förderung für Autobauer…….
 
SPÖ und ÖVP sind einig: Hilfe für die Autoindustrie muss auf EU
-Level passieren. Faymann will noch zusätzlich helfen……..
  
Magna droht der Absturz  » Nicht nur die Amerikaner müssen jetzt
ihre Autoindustrie retten. Auch Österreichs Regierung ist bemüht,
die Auswirkungen der Wirtschaftskrise einzudämmen………..
       
Als größte österreichische Firma ist Magna bereits jetzt von der
großen Krise der US-Autoriesen betroffen. Faymann setzt jetzt
vor allem auf das 200-Milliarden-Euro……
 
Sonderförderung
Konkret denkt der Bundeskanzler über eine Sonderförderung für
die Automobilbranche nach…..
   
Das sind die Pressemeldungen von heute (15.12.2008). In der Tageszeitung „ÖSTERREICH“
schreibt man sogar, daß Frank Stronach jetzt sparen muss. Sein Lebenswerk wäre ernsthaft
gefährdet.
Na so was, der arme Herr Milliadär Frank Stronach wird sich doch nicht noch um eine
Klostersuppe anstellen müssen.

Arme milliardenschwere Multikonzerne

Das dem Staat (das sind wir alle) jetzt gar nichts anderes übrigbleibt, als mit einer
kräftigen Geldspritze der einbrechenden Autoindustrie zu helfen ist klar.
Ansonsten droht eine Massenarbeitslosigkeit in diesem Segment. Aber wie kann es so weit
kommen ?
Wir haben schon vor einiger Zeit darüber geschrieben, daß den multinationalen Konzernen
ständig der Hof gemacht und diese auch kräftig subvensioniert wurden. Auf Grund dieser
Tatsache war es ihnen ein leichtes, derart viele Arbeitsplätze zu schaffen und dadurch in
eine Machtposition zu kommen. 
Der Magna-Konzern ist nun ein typisches Beispiel für die Macht die diese Konzerne haben.
Auf Grund der weltweiten Wirtschaftskrise, von der fast alle Wirtschaftsbereiche be-
troffen sind, kam es zu Umsatzrückgängen und auch zu Verlusten. Anstatt auf Reserven
die man in guten Zeiten verdient hatte zurückzugreifen, schreit man jetzt um staat-
liche Hilfe. Es wäre interessant zu wissen, wo die Milliarden geblieben sind die
vorher verdient wurden. Jeder ordentliche Kaufmann sollte doch Rücklagen bilden.
Welche werden wohl die nächsten Multikonzerne sein, die um staatliche Hilfe schreien ?
Vielleicht die Bekleidungs- oder die Lebensmittelmultikonzerne ?  Man wird ja sehen.

Prügelknabe Klein- und Mittelbetrieb

Jahrelang wurde es verabsäumt den Klein- und Mittelbetrieben, die eigentlich die wirk-
liche wirtschaftliche Stütze dieses Staates sind, durch Steuererleichterungen oder
Senkung der Lohnnebenkosten zu helfen. Im Gegenteil, diese Betriebe wurden mit Füssen
getreten und nicht selten war einer nach einer Betriebs- oder Krankenkasseprüfung
konkursreif. Na, ja, halb so schlimm wenn so einer zusperrt, der hat ja eh nur ein
paar Arbeiter, fallt ja nicht ins Gewicht. Ausserdem hat er keine politische Lobby hinter sich.
An wem können sich jetzt Klein- und Mittelbetriebe um Hilfe wenden, denn ihre Umsätze
sind auf Grund der Wirtschaftskrise ebenfalls im Keller. An niemanden, denn wenn schert
es schon wenn der „Eckwirt“ oder der „Installateur“ pleite geht.
    
Vielleicht ist die neue Regierung jetzt aufgewacht und nachdem sie das Desaster ihrer
Vorgänger in den Griff bekommen hat, wieder dazu bereit den Klein- und Mittelbetrieben
die Aufmerksamkeit zu schenken, die sie auch verdienen.
  
Stauni
   

Smoking Joe

Rauchverbot in der Gastronomie

Ab 1.Jänner 2009 gilt dieses generelle Rauchverbot aufgrund der Tabakgesetznovelle
nun auch bei uns in der Gastronomie und Hotellerie.
Während in anderen Ländern der EU ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie
verhängt wurde, war man in Österreich wenigstens so intelligent einige Ausnahmen
zu schaffen. Bei unserem Nachbarn Deutschland führte das Rauchverbot zu existenz-
iellen Zuständen. Zahlreiche Gastrobetriebe schlitterten in die Pleite und andere
wurden erfinderisch. Sie gründeten Raucherklubs in ihren Lokalen um nicht in
Konkurs gehen zu müssen. Politiker die sich zuerst für das Rauchverbot stark ge-
macht hatten, mußten nun über Nacht ihre Meinung ändern und eine neuerliche
Gesetzesänderung mußte durchgeführt werden.
Das wollte man sich offensichtlich bei uns ersparen und so entstand eine typische
österreichische Lösung.

 

„Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie“
§ 13a. (1) Unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der §§ 12 und 13 gilt
Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden
Räumen
1.der Betriebe des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 der Gewerbeordnung 1994
(GewO), BGBl. Nr. 194/1994, in der geltenden Fassung, 4 von 6
610 der Beilagen XXIII. GP – Regierungsvorlage – Gesetzestext
2.der Betriebe des Gastgewerbes mit einer Berechtigung zur Beherbergung von Gästen
gemäß § 111 Abs. 1 Z 1 oder Abs. 2 Z 2 oder 4 der GewO,
3. der Betriebe gemäß § 2 Abs. 9 oder § 111 Abs. 2 Z 3 oder 5 der GewO.
Als Ausnahme vom Verbot des Abs. 1 können in Betrieben, die über mehr als eine für
die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeignete Räumlichkeit verfügen,
Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn gewährleistet ist,
dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das
Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Es muss jedoch der für die Verabreichung von
Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst sein, und es
darf nicht mehr als die Hälfte der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken
vorgesehenen Verabreichungsplätze in Räumen gelegen sein, in denen das Rauchen
gestattet wird.
 3.Das Rauchverbot gemäß Abs. 1 gilt ferner nicht, wenn nur ein für die Verabreichung
von Speisen oder Getränken an Gäste geeigneter Raum zur Verfügung steht, und
1. der Raum eine Grundfläche von weniger als 50m2 aufweist, oder,
sofern der Raum eine Grundfläche zwischen 50m2 und 80m2 aufweist, die für eine Teilung
des Raumes zur Schaffung eines gesonderten Raumes für den im Abs. 2 genannten Zweck
erforderlichen baulichen Maßnahmen aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung der nach
den bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde nicht
zulässig sind. . . . . . . . . . . . .
 
Kennzeichnungspflicht
§ 13b. (1) Rauchverbote gemäß den §§ 12 und 13 sind in den unter das Rauchverbot fallenden
Räumen und Einrichtungen durch den Rauchverbotshinweis „Rauchen verboten“ kenntlich zu
machen.
(2) Anstatt des Rauchverbotshinweises gemäß Abs. 1 können die Rauchverbote auch durch
Rauchverbotssymbole, aus denen eindeutig das Rauchverbot hervorgeht, kenntlich gemacht
werden.
(3) Die Rauchverbotshinweise gemäß Abs. 1 oder die Rauchverbotssymbole gemäß Abs. 2 sind
in ausreichender Zahl und Größe so anzubringen, dass sie überall im Raum oder der Einrichtung
gut sichtbar sind.
(4) In Betrieben gemäß § 13a Abs. 1 ist kenntlich zu machen, ob in den der Verabreichung von
Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen Rauchverbot gilt oder nicht, oder, sofern
Rauchverbot nicht gilt, das Rauchen vom Inhaber gestattet wird oder nicht. In Räumen, in denen
geraucht werden darf, hat die Kennzeichnung überdies den Warnhinweis „Rauchen gefährdet Ihre
Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen“ zu enthalten und ist die Kennzeichnung in
ausreichender Größe und Zahl so anzubringen, dass sie überall im Raum gut sichtbar und der
Warnhinweis gut lesbar ist   . . . . . . . . . . . . . .
 

Kaffehauskultur

Offensichtlich weis man im realitätsfremden, abgehobenen EU-Parlament nicht, warum
Menschen überhaupt in ein Kaffehaus gehen. Vielleicht hätte man den dort ausgemuster-
ten Politikern einen Kurs in Kulturgeschichte bezahlen sollen. Es gibt Traditionen die
man nicht einfach per Gesetz abschaffen kann.
Seit Jahrhunderten besuchen Menschen Kaffehäuser und Gaststätten um vom Alltag
abzuschalten. Sich bei einer Tasse Kaffe, beim einem Gläschen Wein oder sonstigen
Getränken, verbunden mit dem Genuss einer Zigarette oder Zigarre, mit anderen
Leuten zu kommunizieren oder einfach die Tageszeitung zu lesen.
Das ist Kaffehauskultur. Ob nun der Genuss von Koffein, Alkohol oder Nikotin beson-
ders sinnvoll und gesund ist, ist eine andere Frage. Aber solange diese Staaten, Milliar-
den am Verkauf dieser Genussmitteln verdienen ist es mehr als scheinheilig, unter dem
Deckmäntelchen des Nichtraucherschutzes ein derartiges Verbot zu erlassen.
Aber Gott sei Dank haben einige österreichische Politiker erkannt, daß man nicht jeden
EU-Schwachsinn mitmachen muß und haben eine „wasch mich – aber mach mich nicht
nass“ -Lösung gefunden.
Stauni

 

(Ver)prügel Polizei die 2te

 

Polizeiübergriff

Die Meldungen über Polizeiübergriffe reissen nicht ab. Wie in der Krone und dem Kurier
von heute (13.12.08) zu lesen ist, hat sich am 1.Mai 2008 wieder ein brutaler Polizeieinsatz
ereignet.
An diesem Tage fand in Wien die sogenannte Euro-Mayday Parade statt, wo auch gegen
soziale Konflkte demonstriert wurde. Ein 31jähriger Mann der dort das Geschehnis be-
obachtete und absolut nichts gesetzwidriges machte, wurde aus heiterem Himmel von
fünf (5) Polizisten der Wega von hinten auf den Boden gerissen um ihn festzunehmen.
Bei der Festnahme wurde der Wiener noch dazu verletzt, was auch durch einen Arzt be-
stätigt wurde.
    
Dem nicht genug, wurde der unbeteiligte Passant auch noch wegen Widerstand gegen die
Staatsgewalt und versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung (gegen die Beamten)
angezeigt. Vermutlich wäre die Sache für ihn auch schlimm ausgegangen, wäre da nicht
noch eine 48 jährige unbeteiligte Zeugin mit Tochter gewesen, die den Vorfall beobachtet
hatten. Diese schilderten den Vorfall vor Gericht so, daß sich die Polizisten ganz willkürlich
jemanden „rausgepickt“ und „weggeschliffen“ haben. Die Richterin Setz-Hummel be-
wertete die Aussage der beiden Zeuginnen, wesentlich glaubhafter als die der Polizisten.
Sie sprach den Angeklagten frei und die Staatanwältin überlegt eine Wiederaufnahme der
mittlerweile zurückgelegte Strafanzeige gegen die Polizisten.

 

Kein Respekt vor Polizei

Immer wieder hört man aus polizeiinternen Kreisen, daß Polizisten nicht der notwendige
Respekt entgegen gebracht wird. Das kommt auch nicht von ungefähr, den die meisten
Menschen neigen zum globalisieren. Wenn jemand ein Problem mit einem Mitarbeiter
einer bestimmten Berufsgruppe gehabt hat, wird meist diese ganze Berufsgruppe in
Frage gestellt und nicht der Herr/Frau XY aus dieser. Das ist zwar nicht gerecht, aber
es ist die Realität.
    
Die meisten Polizisten erledigen ihren Job sicherlich korrekt und zur Zufriedenheit der
Bevölkerung. Aber es gibt einige „schwarze Schafe“ die offensichtlich charakterlich
nicht für diesen Beruf geeignet sind und glauben aus ihrer Stellung heraus, das staat-
liche Gewaltmonopol grundlos für sich beanspruchen zu können, weil ihnen gerade
danach ist.  Dazu kommt noch  das Gefühl, daß ihnen ohnehin nichts passieren kann,
was ja auch mit  lauwarmen Gerichturteilen bestätigt wird, die in letzter Zeit gegen solche
Polizisten gefällt wurden. Diese strafrechtlich verurteilten Polizisten bleiben dann weiter-
hin im Dienst und werden nach wie vor auf die Menschheit losgelassen. Das dies einen
Respektverlust gegenüber dem ganzen Berufsstand zur Folge hat , ist unvermeidlich.

 

Nachwuchsprobleme

Auch hört man aus polizeiinternen Kreisen, daß es massive Nachwuchsprobleme gibt.
Auch das ist eine Folge der einigen „schwarzen Schafe“, denn durch diese gerät ein gan-
zer Berufsstand in Misskredit. Es wird sicherlich genug geeignete Bewerber geben, die
aber wegen dem zur Zeit nicht optimalen Ruf der Polizei, lieber doch nicht diesen Beruf
ergreifen wollen.
Man sollte sich in den verantwortlichen Kreisen der Polizei langsam überlegen, ob es
nicht besser wäre solche Beamte aus der Polizei zu entfernen, statt diese noch zu be-
lohnen indem man sie weiterhin im Dienst lässt.

 

Signalwirkung

Würde man Polizisten, die strafrechtlich wegen vorsätzlicher Körperverletzungs- oder
anderen Gewaltdelikten verurteilt worden sind, aus dem Polizeidienst entlassen, hätte
dies mit Sicherheit eine Signalwirkung in mehreren Richtungen.
   
1)  Den Polizisten würde wieder mehr Respekt entgegen gebracht werden, da die Bevölk
      -erung wieder mehr Sicherheitsgefühl empfinden würde.
2)  Das Nachwuchsproblem mit geeigneten Bewerber würde sich ebenfalls erledigen.
3)  Einige noch verbliebene „schwarze Schafe“ , die man bis jetzt noch nicht erwischt hat
     würden sich überlegen in Zukunft ungesetzliche Handlungen zu setzen, da dieser den
    Jobverlust zur Folge hat.
Stauni

 

Marcus J. Oswald Profilportrait

Mediales Stehaufmännchen

Wir möchten Ihnen heute einen Menschen vorstellen, der in unseren Augen unter die Rub-
rik“ erstaunliche Personen“ fällt. Er ist kein Nobelpreisträger, Schauspieler, Politiker
odgl. und die meisten Menschen werden von seiner Existenz überhaupt nichts wissen. Er
ist aber in einschlägigen Fachkreisen bekannt und auch gefürchtet. Nein, nein, er ist
kein Gewalttäter, seine Waffe ist die Computertastatur. Er ist Wien´s einziger Online-
Gerichtsreporter.
   
   Marcus J. Oswald

Steckbrief:

Name: Marcus J. Oswald
geboren: 29.07.1970 in Wels
Staatbürgerschaft: Österreich
Familenstand: Ledig
wohnhaft: in Wien
Auto: Keines
Hobby: Lesen, Malen
 
Zu unserem Bedauern, mussten wir im Juni 2009 unsere Meinung über Herrn Oswald ändern.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches 

Unter diesem Link finden Sie den aktuellen Beitrag. 

 

Kurzbiographie

Er wuchs in Wels (OÖ) in kleinbürgerlichen Verhältnissen auf. Er besuchte dort die Volks-
schule und anschließend das Gymnasium. Nach der Matura übersiedelte er 1989 nach Wien.
Studierte hier Literatur und Theaterwissenschaft und auch einige Semester Rechtswissen-
schaft. Anschließend arbeitete er für mehrere Zeitungen als freier Journalist, bis er
davon die Schnauze voll hatte, den die Chefredakteure griffen immer mehr in die Bericht-
erstattung ein. Nachdem er aber nicht das schreiben wollte was ihm andere diktierten,
ergriff er die Flucht in die Unabhängigkeit.

 

Blaulicht und Graulicht die 1. Auflage

Im Jänner 2005 gründete er sein erstes Online-Magazin „Blaulicht und Graulicht“. Leider
machte er damals den Fehler (was er zum damaligen Zeitpunkt aber nicht wissen konnte)
sich bei dem zahnlosen und furchtsamen Provider KNALLGRAU einzuquartieren. Dort ist man
gut aufgehoben wenn man über Wellsittichzucht odgl. schreibt. Für ein mediales Kaliber
wie Oswald war dies dort kein idealer Aufenthaltsort.
Oswald zu diesem Zeitpunkt noch relativ ungestüm und auf eigenen Füßen auch noch dazu
unerfahren, legte sich fast mit allen und jedem an, der im vor die Tastatur kam. Die
Artikeln waren gut und auch gerechtfertigt, allerdings mangelte es meist an der hinter-
gründigen Recherche. Seine Artikel die offensichtlich der Wahrheit sehr Nahe waren,
veranlassten sogar unbekannte Personen dazu, Oswald telefonisch massiv zu bedrohen.
Einige Zeit war es sogar notwendig, daß ihm ein Unternehmer aus seinem Bekanntenkreis,
einen Leibwächter zur Verfügung stellte, der ihn rund um die Uhr bewachte.
   

 Hatte auch ernsthafte Sorgen.

Er ist vielen Leuten, die das auch verdient haben, auf die Füße getreten und so kam es
wie es kommen mußte. Einige einflußreiche Leute dürften den Provider KNALLGRAU so er-
schreckt haben, daß er Oswald im Februar 2007 einfach seinen Blogg abdrehte und rauswarf.
In seinem Online-Magazin hatte er bis zu diesem Zeitraum 1.490 Artikeln geschrieben. Auch
seine Einschaltquoten waren nicht ohne, denn die lagen immerhin bis zu 40.000 im Monat.

  

Frustation und Rückzug

Wirtschaftliche und private partnerschaftliche Probleme lösten beim ihm dann einen gewissen
Frust aus. Aus diesem Grund zog er sich auf´s Land zurück und widmete sich bis April 2008
der Malerei. Diese Zeit nutze er auch zur Selbstfindung, bis er dann im April 2008 wieder
medial zuschlug.

  

Blaulicht und Graulicht reloaded

Das Jahr Pause dürfte dem medialen Stehaufmännchen Marcus J. Oswald gut getan haben.
Er ist reifer geworden, was sich auch in seinen Artikeln wiederspiegelt. Blaulicht und Graulicht
gab es auf einmal wieder. Für uns allerdings mit einem kleinen Wermuthstropfen, denn er hat
sich schon wieder in ein Bloggerprogramm eingemietet, was naturgemäß eine gewisse Abhän-
gigkeit bedeutet. Zwar kann man WordPress.com mit Knallgrau nicht vergleichen, denn zwi-
schen den beiden liegen Welten.Ein eigenes Programm hätte vielleicht  600,-bis 800,- Euro
gekostet, aber dies kann man dann auf jeden Server der Welt legen.
Das hat allerdings nichts mit seiner journalistischen Arbeit zu tun, sondern ist lediglich
unsere Meinung.

 
Alte Gangart aber neuer Stil

Oswald hat sicher aus seinen alten Fehlern gelernt, denn heute steht Recherche bei ihm an
erster Stelle. Seine alte Gangart hat er beibehalten, jedoch in einem neuen Stil verpackt.
Ein Lesegenuss sind seine, in Dialogform geschriebenen Gerichtsreportagen. 
Ab und zu haut es ihm noch seinen journalistischen Vogel heraus und zwar dann wenn ihn je-
mand in eine Ohnmachtsituation drängt.
Sie werden sich fragen, warum wir Marcus J. Oswald erstaunlich finden ?  Nun, schauen Sie
einfach auf die Internetseite  Blaulicht und Graulicht, dann werden Sie uns verstehen.
   
Stauni   
 
Zu unserem Bedauern, mussten wir im Juni 2009 unsere Meinung über Herrn Oswald ändern.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches

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Verlosen statt verkaufen

Millionenvilla zu verlosen 

(Kärnten) Frau Traude Daniel will ihre Villa, samt Grundstück verkaufen. Wie sie selbst
gegenüber der Presse angibt, ist die Erzielung ihres Verkaufspreises zur Zeit wegen der
angespannten Wirtschaftlage nicht möglich.Also kommt man auf die Idee, die millionen-
schwere Villa per Los zu verkaufen.

Auszug aus der Startseite der Website www.hausverlosung.at

Zu Ihrer Sicherheit:
Es werden insgesamt 9.999 Lose zu je 99 € verkauft, die in Reihenfolge des Zahlungsein-
gangs bei der Bank zur Verlosung verwendet werden. (Verlosungsbedingungen)
 
      
Aus diesem Satz entnehmen wir, daß die Verlosung nur dann stattfindet, wenn alle 9.999
Lose an den Mann/Frau gebracht worden sind.
         

Weiterer Auszug aus der Website www.hausverlosung.at (FAQ)

Frage:
19. Was passiert mit meinem Geld, wenn zu wenig Teilnehmer mitspielen?
Antwort:
Geld retour…abzgl. 19,- Euro
   

Veranstalter kann absagen, Teilnehmer muß zahlen

Das heißt wenn die Verlosung seitens des Veranstalters abgesagt wird, muß jeder Teil-
nehmer noch Euro 19,- für das Spektakel berappen.
Auch nicht schlecht, denn wenn nicht alle Lose verkauft werden,  hat sich die Verlosung
erledigt. Nehmen wir an das Ganze stoppt bei 8.000 Losen, dann hätte Frau Traude Daniel
Euro 152.000,- vereinnahmt. Wenn man dann noch die angelaufenen Spesen abzieht, wird
noch ein satter Gewinn übrigbleiben. Diese Frau sollte man eigentlich zur Finanzminis-
terin machen.
   

Auszug aus dem Glückspielgesetz, bzgl. der Ausnahmen

Glücksspielmonopol
§ 3. Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist, soweit in diesem Bundesgesetz
nicht anderes bestimmt wird, dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol).
Ausnahmen aus dem Glücksspielmonopol
§ 4. (1) Glücksspiele, die nicht in Form einer Ausspielung durchgeführt werden, unter-
liegen nicht dem Glücksspielmonopol, wenn kein Bankhalter mitwirkt oder der Einsatz 0,50
Euro nicht übersteigt.
(2) Ausspielungen mittels eines Glücksspielautomaten unterliegen nicht dem Glücksspiel-
monopol, wenn
1.die vermögensrechtliche Leistung des Spielers den Betrag oder den Gegenwert von 0,50
Euro nicht übersteigt und
2.der Gewinn den Betrag oder den Gegenwert von 20 Euro nicht übersteigt.
(3) Warenausspielungen mittels eines Glücksspielapparates unterliegen nicht dem Glücks-
spielmonopol, wenn die vermögensrechtliche Leistung den Betrag oder den Gegenwert von
1 Euro nicht übersteigt und es sich um die Schaustellergeschäfte des „Fadenziehens”,
„Stoppelziehens”, „Glücksrades”, „Blinkers”, „Fische- oder Entenangelns”, „Plattenangelns”
, „Fische- oder Entenangelns mit Magneten”, „Plattenangelns mit Magneten”, „Zahlenkessel-
spiels”, „Zetteltopfspiels” sowie um diesen ähnliche Spiele handelt. Eine Warenausspielung
liegt nicht vor, wenn die Einlösung des Gewinns in Geld möglich ist.
(4) Lebensversicherungsverträge, nach denen die in Ab- und Erlebensfall zu leistende Ver-
sicherungssumme für den Fall der Auslosung vorzeitig zu zahlen ist, unterliegen nicht dem
Glücksspielmonopol.
(5) Glückshäfen, Juxausspielungen und Tombolaspiele unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol
, solange das zusammengerechnete Spielkapital solcher Ausspielungen desselben Veranstalters
4 000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt und wenn mit der Ausspielung nicht persönliche
Interessen der Veranstalter oder Erwerbszwecke verfolgt werden.
——————————————————————————————–
Nummernlotterien
§ 12. Nummernlotterien sind Ausspielungen, bei denen die Spielanteile durch fortlaufende Num-
mern gekennzeichnet sind. Die Treffer werden in einer öffentlichen Ziehung ermittelt.
———————————————————————————————
Sonstige Ausspielungen
Sonstige Nummernlotterien
§ 32. (1) Sonstige Nummernlotterien sind Ausspielungen, bei denen die Spielanteile (Lose)
durch fortlaufende Nummern gekennzeichnet sind und bei denen die Treffer mit jenen Spielantei-
len erzielt werden, die in einer öffentlichen Ziehung ermittelt werden.
(2) Die sonstigen Nummernlotterien gliedern sich nach Art der Treffer in:
1. Wertlotterien, bei denen die Treffer nur in Waren oder geldwerten Leistungen bestehen;
2. Geldlotterien, bei denen die Treffer nur in Geld bestehen;
3. gemischte Lotterien, bei denen die Treffer in Geld und Waren oder geldwerten Leistungen
   bestehen.
 ———————————————————————————————–
Übertragung des Rechts zur Durchführung sonstiger Ausspielungen
§ 36. (1) Der Bund kann die Ausübung des ihm zustehenden Rechtes zur Durchführung von sonstigen
Nummernlotterien (§ 32), Tombolaspielen (§ 33), Glückshäfen (§ 34) und Juxausspielungen (§ 35)
durch Bewilligung an andere Personen übertragen.
(2) Eine Bewilligung nach Abs. 1 ist nur zulässig:
1. zur Durchführung von Tombolaspielen, Glückshäfen und Juxausspielungen mit einem Spielkapital bis
 einschließlich 15 000 Euro an juristische Personen, die ihren Sitz im Inland haben, wenn mit der
 Veranstaltung nicht Erwerbszwecke verfolgt werden;
 2. zur Durchführung von Tombolaspielen, Glückshäfen und Juxausspielungen mit höherem Spielkapital so-
 wie von sonstigen Nummernlotterien nur an juristische Personen, die ihren Sitz im Inland haben und
 auf Grund ihrer im Interesse des allgemeinen Wohls gelegenen Tätigkeit eine Förderung verdienen,
 wenn durch die Veranstaltung die Erreichung bestimmter Einzelzwecke mildtätiger, kirchlicher oder
 gemeinnütziger Art im Inland angestrebt wird.
 —————————————————————————————————

Erstaunlicher Rechtsstandpunkt der Finanz

Rein rechtlich spricht punkto Glücksspielgesetz nichts gegen diesen Verkauf. Laut den
geltenden Bestimmungen gebe es keinerlei Hindernisse, sagt Harald Waiglein, Sprecher
des Finanzministeriums, auf APA-Anfrage.
Dieses Glücksspiel zielt nicht auf eine gewerbsmäßige Tätigkeit ab. Bei der Verlosung des
Kärntner Anwesens handle es sich um eine einmalige Lotterie und die sei unproblematisch.
 
Wir haben uns das oben angeführte Gesetz sehr genau durchgelesen und können beim
besten Willen nicht erkennen, wo hier eine Ausnahme für Frau Daniel, beziehungsweise für
derartige Verkäufe bestehen soll. Was uns ebenfalls nicht klar ist, welche Bemessungs-
grundlage wird hier für die Grunderwerbssteuer herangezogen ?
       
Wenn diese Aktion rechtlich einwandfrei in Ordnung sein sollte, kann man nur jedem Gewerbe-
treibenden anraten, seinen Gewerbeschein zurück zu legen und als Privatmann(frau) seine
Waren mittels Verlosung an den Mann/Frau zu bringen.
Die andere Möglichkeit wäre noch, „einmalige private Verlosungen“  über  eine Internetplatt-
form zu organisieren, wo der Plattformbetreiber offiziell  mit den „Privaten“ ja nichts zu tun hat.
   
Stauni

Taser statt Domina

 

Seltsamer Selbstversuch

 In einem „Selbstversuch“ in der FPÖ – Zentrale ließen sich der FPÖ – Abgeordnete und
Generalsekretär, Harald Vilimsky und der Kurier Redakteur Matthias Hofer mit Hilfe von
einem Uniformierten mit einer Elektroschockpistole beschießen.
Dabei wurden 50.000 Volt Spannung durch ihre Körper gejagt. Bei dem Uniformierten
dürfte es sich augenscheinlich (auf Grund der Uniform) um einen Justizwachebeamten
gehandelt haben. In einem Video auf der Homepage der Tageszeitung „Kurier“ kann
man dieses Szenario verfolgen.
  
  Stark umstritten, die Taser-Pistole
 

Keine gleichen Voraussetzungen

Vilimsky wollte offensichtlich von der Harmlosigkeit des Elektroschocker überzeugen.
Das Motiv des Kurier Redakteurs Matthias Hofer ist nicht klar. Allerdings wurde uns aus
gut informierter Quelle berichtet, daß beide vor dem „Taserbeschuss“ einen Gesunds-
heitscheck machen ließen. Weiters ist der Test auch nicht wirklich realitätsnahe, da sich
beide in den oberen Rückenmuskel schiessen ließen. Das ist einer der größten mensch-
lichen Muskeln und absorbiert sehr viel Energie. Dadurch kommt der Elektroschock nicht
voll zur Wirkung. Ausserdem wurden beide, von zwei Personen gehalten um sich beim
Sturz nicht zu verletzen.
 
 

Immer wieder Todesfolgen

Der Einsatz der Taserpistole ist umstritten, da es bereits mehrmals zu Todesfolgen ge-
kommen ist, nachdem Personen damit angeschossen wurden. Entweder durch Folgen
des Sturzes oder Herzversagen.
Ex-SP-Justizministerin Maria Berger hatte die Verwendung von Taser-Pistolen im Straf-
vollzug vorerst ausgesetzt, da Menschenrechtsorganisationen dagegen massiv protestiert
hatten und sie sich offensichtlich der Gefahr dieser Waffe bewußt war.
 
Dieser Bilder gingen um die Welt
Der durch Taser getötete Robert Dziekanski
 
 
Den Herren Vilimsky und Hofer kann man allerdings nur empfehlen, wenn sie schon
einen „Selbstversuch“ anstellen, dann sollte er wenigstens unter gleichen Voraussetzungen
stattfinden. Also Beschuß von vorne und ohne hilfreiche Hände um Verletzungen beim
Sturz zu vermeiden. Ausserdem wenn die beiden von der Harmlosigkeit dieser Waffe
überzeugt sind, braucht man sich auch vorher nicht ärztlich untersuchen zu  lassen.
 
Wenn die ganze Aktion allerdings nur dafür gut war einen „Kick“ zu bekommen, wäre ein
Besuch bei einer Domina genussvoller gewesen.  Diesen hätte man sicher auch effektvoll
für die Medien aufbauen können. Allerdings wäre dieser wahrscheinlich in gewissen Kreisen
nicht so gut angekommen.
    
Stauni

Erzwungene Bürgschaft

 

Bürge wider Willen

Stellen Sie sich vor, der von Ihnen getrennt lebende Expartner(in) nimmt von einer Bank
einen Kredit für sich auf. Daraufhin werden Sie von dem Geldinstitut verständigt, daß Sie
den Kredit zurück zu zahlen haben, sollte der Kreditnehmer dies nicht tun. Sie wußten weder
von der Kreditaufnahme etwas, noch haben Sie als Bürge unterschrieben. Sie sind also Bürge
wider Willen und ohne Ihr Einverständnis.

     

Ein Ding der Unmöglichkeit werden Sie sagen. Nicht so beim Finanzamt, den da hat man
auf Grund einer „gesetzlichen Regelung“ eine eigene Ansicht darüber, denn folgender
Fall hatte sich ereignet.

 

 

Erstaunliche Post von der Finanz

Herr H. aus Niederösterreich erhält eines Tages Post vom Finanzamt, in dem ihn kurz
und prägnant mitgeteilt wird, daß für sein Kind ein Zuschuss zum Kindergeld ausbe-
zahlt wurde. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um eine Art Darlehen, daß wieder
zurück zu zahlen ist, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird.

         

Nun Herr H. ist Vater einer Tochter, lebt aber mit der Mutter seines Kindes nicht mehr
zusammen. Er bezahlt monatlich Alimente für sein Kind an seine Ex-Lebensgefährtin.
Das diese einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld beantragt hatte wußte er gar nicht.
Auch hat er diesen Zuschuss weder angefordert noch etwas unterschrieben. Umso ver-
wunderlicher ist nun das Schreiben des Finanzamtes.

 

   

Bei der Finanz sieht man die Sache natürlich ganz anders

 

Dort ist man auf Grund einer „gesetzlichen Regelung“ der Ansicht, daß ein gemeinsames
Kind die Elternteile verbindet. Auch wenn ein Elternteil keinen rechtlich relevanten Ein-
fluss auf die Entscheidung zum Bezug des Zuschusses des Kindergeldes durch den an-
deren Elternteil gehabt haben sollte, kann im Wohle des Kindes ein Anknüpfungspunkt
für die Rückzahlungsverpflichtung des eines Elternteiles gesehen werden.
Schönes Amtsdeutsch, aber wo hier das Wohl des Kindes sein soll, können wir nicht
erkennen. Das einzige Wohl das hier besteht, ist wohl das der Finanz.

   

Hoffentlich kommt man bei der Finanz nicht noch auf die Idee, daß man für eventuelle
Steuerschulden des Großvaters haftet, weil ja man immerhin blutsverwandt ist und dies
im Wohle der Familie geschehe.
   
Stauni

 

A1 – Bezahlen ohne Konsumation

 

Bezahlen ohne zu konsumieren

 

Herr Schmid (Name der Red. Bekannt) ist ein sparsamer Mensch. Auch beim
telefonieren schaut er darauf sich auf’s Notwendigste zu beschränken. Er be-
sitzt bei A1 ein Handy mit einer Flatrate zum österreichischen Festnetz und
zu anderen A1-Handys. In Fremdnetze telefoniert er sehr selten, da seine Tele-
fonpartner fast alle ein A1-Handy besitzen. Ab und zu kommt es jedoch vor,
daß er auch in ein Fremdnetz telefoniert
Als er seine Rechnung für den Zeitraum vom 24.10.08 bis 23.11.08 erhielt, fiel
ihm auf, daß er 13 Minuten für Gespräche in andere Mobilnetze verrechnet
bekam, die ihm auch gesondert in Rechnung gestellt wurden.
Herr Schmid war sich absolut sicher, daß er keine 13 Minuten in Fremdnetze
telefoniert hatte und forderte einen Einzelverbindungsnachweis an.

 

  ….bitte zahlen….bitte zahle….bitte zahlen….

 

 Auszug aus dem Einzelverbindungsnachweis

 


24.10.2008 16:53:37  00:00:01 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……

27.10.2008 15:14:30 00:00:46 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……
27.10.2008 15:34:26 00:01:01 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…..
27.10.2008 15:59:10 00:00:04 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……
27.10.2008 16:00:07 00:00:53 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
27.10.2008 16:00:22 00:00:05 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
27.10.2008 18:21:46 00:00:03 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
27.10.2008 18:21:59 00:00:38 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……..
27.10.2008 19:25:35 00:00:19 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……..
28.10.2008 12:28:43 00:01:03 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436764………
28.10.2008 15:46:17 00:00:47 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……..

 

129 % Aufschlag für was ?

 

Der Mann hatte gerundete 5,7 Minuten telefoniert. Verrechnet wurden ihm satte
dreizehn (13) Minuten. Auf unsere Anfrage wurde uns mitgeteilt, daß pro ange-
fangene Minute eine ganze Minute verrechnet wird. Das bedeutet einen Aufschlag
von sage und staune 129 Prozent die der Mann nicht konsumiert hat, aber be-
zahlen muß. Laut Auskunft einer Mitarbeiterin vom A1-Callcenter, muß daher bereits
für eine (1) Sekunde (pro angefangener Minute) der Preis für eine ganze Minute be-
zahlt werden. 
Das dies die traurige Wahrheit ist, kann aus dem obigen „Einzelverbindungsnachweis“
nachvollzogen werden.

      

Sicherlich hat Herr Schmid auch einen Vertrag unterschrieben, wo dieser Passus
irgendwo kleingedruckt steht. Aber wie heisst es schon immer, „Papier ist geduldig“.
Es ist schon erstaunlich wie A1 bei Kunden für Leistungen abkassiert, die gar
nicht konsumiert wurden.
   
Stauni
  

 

Politische Vendetta ?

 

Verfolgung oder Verfolgungswahn ?

Der ausserordentliche Sympathieträger des BZÖ Peter Westenthaler hat offensichtlich ein
massives Problem mit der Justiz. Er sieht in jeder Anklage oder Urteil gegen ihn, eine
politische Verfolgung.
Als er vor geraumer Zeit wegen falscher Zeugenaussage zu neun Monaten bedingter Haft
verurteilt wurde, reagierte er empört und weigerte sich, den Schuldspruch anzuerkennen.
Er bezeichnete sich als Opfer einer „politisch gefärbten Justiz“ und kündigte volle Be-
rufung an.

 

 Nächster Verhandlungstermin für Herrn Westenthaler ?

Richter Peter Liebetreu begründete sein Urteil gegen Westenthaler damit, das er als Zeuge
im Prozess gegen seinen früheren Leibwächter Siegfried K. (dieser wurde wegen Körper-
verletzung zu vier Monaten bedingt verurteilt) unter Wahrheitspflicht stand wiederholt die
Unwahrheit gesagt habe, obwohl er als Politiker eine Vorbildfunktion habe.
Kaum zu glauben, endlich durfte ein Politiker nicht mehr straffrei lügen.

 

Neues Spiel, neues Glück 

Laut Anzeiger und mehreren Zeugenaussagen soll Westenthaler nach dem Europameister-
schaftsspiel Österreich gegen Deutschland das Linksabbiegeverbot bei der Ausfahrt vom
VIP-Parkplatz des Stadions missachtet haben und einem Polizisten mit seinem PKW gegen
die Knie gerollt sein, um das Abbiegen zu erzwingen.
     

 

 Ort des Geschehens ?  Parkplatz vor dem Happel-Stadion

 

Immunität aufgehoben

Der Immunitätsausschuss des Nationalrats hat die Auslieferung Peter Westenthalers be-
schlossen. Die Auslieferung wurde wegen des Verdachts des Widerstands gegen die Amts-
gewalt und der schweren Körperverletzung beantragt. Es wird aller Wahrscheinlichkeit
nach zu einem Gerichtsverfahren gegen Westenthaler kommen.
   
Und der wittert schon wieder eine politische Intrige gegen seine Person, denn der
anzeigende Polizist Michael H. ist nämlich SPÖ-Parteifunktionär und hat bei den
Gemeinderatswahlen 2005 für die SPÖ an vorderer Stelle kandidiert.
    
Laut Aussage von Westenthaler werde gegen ihn als Oppositionspolitiker eine partei-
politische Vendetta geführt.
Da fragen wir uns doch von welcher Partei soll diese Intrige denn ausgehen ? 
Von den politischen Gegnern sicher nicht, denn die sind froh wenn Westenthaler einen
Wahlkampf führt (sofern man ihn aus den eigenen Reihen lässt), denn dann haben sie
selbst wenigsten einen größeren Zulauf ohne viel tun zu müssen.
    
Unserer Meinung nach ist Herr Westenthaler kein so bedeutender österreichischer
Politiker, daß  ihn seine Gegner mit Intrigen abservieren müssen.
Vielleicht ist das nur der Anfang der Justiz, die auch Politikern zeigen will, daß
sie sich ihrer Verantwortung zu stellen haben.
    
Stauni
      

Großalarm in Eberau

 

Cobra übernehmen Sie

Alarmstufe ROT, Spezialkräfte der Polizei mit Unterstützung der schwerbewaffneten
Eliteeinheit COBRA. Einsatzort in der „Krisenregion“ Eberau im Burgenland. Wahrschein-
lich wissen 90 % der Österreicher nicht einmal das es so eine Ortschaft in Österreich
überhaupt gibt, geschweige denn wo dieses Eberau genau liegt.
      
Was war geschehen ? Ein Terroranschlag von islamistischen Terroristen, oder hatte man
gar den Bundespräsidenten entführt ?  Nein viel schlimmer, man vermutete dort den Sarg
des verstorbenen Milliadärs Friedrich Flick, samt Inhalt. Dieser war vor knapp drei
Wochen in Kärnten gestohlen worden.
    

  Qualitätsprodukt aus deutscher Eiche

Der Irrsinn geht weiter

Ein 17-köpfiger Krisenstab beriet, welche generalstabsmäßige Aktion durchgeführt werden
sollte, da man auf einem Lastwagen den Sarg des verstorbenen Milliadärs vermutete. Eine
ganze Region wurde großräumig abgesperrt und eine schwerbewaffnete Eliteeinheit der
Polizei warteten auf ihren Einsatz.
Schließendlich erwies sich der große Fahndungserfolg nach den Grabräubern als Flop….

  Polizeieliteeinheit im Alarmeinsatz

 

Verschwendung von Steuergeldern

Wir haben schon einmal über diese Grabraubaktion berichtet und darauf hingewiesen, daß
es sich bei den Flick´s um eine sehr begüterte Familie handelt, die durchaus in der Lage
ist, diese Angelegenheit selbst zu regeln. Der Einsatz von einem derartigen Polizeiauf-
gebot ist bei weitem übertrieben und  unserer Meinung nach eine Verschwendung von
Steuermitteln. Beim „Otto Normalverbraucher“ hätte man maximal eine Funkstreife vorbei-
geschickt um nachzusehen.
     
Man könnte meinen das sich hier jemand besonders profilieren will.
Da wird doch nicht eine leitende Stelle beim Sicherheitsdienst des Flickkonzern frei
werden ? ? ?

Stauni

 

Troublemaker UPC

Heute in eigener Sache

Haben Sie schon einmal ein Problem mit einem UPC-Telekabel Produkt gehabt und des-
wegen bei UPC Telekabel Wien angerufen, oder sich wegen eines neuen Angebotes tele
-fonisch erkundigt ? Dann haben Sie sicher auch schon Nerven aus Stahl gebraucht.
Endlos lange Wartezeiten, etliche Male verbunden werden, nicht die gewünschte Aus-
kunft erhalten etc., etc.
 

  ..bitte warten..bitte warten…bitte warten …

Auch wir hatten heute ein technisches Problem mit dem Internet und ein Mitarbeiter
von uns rief deswegen bei UPC-Telekabel an. Er landete wie gewohnt, nach endlos
langer Wartezeit in deren Callcenter und bekam dann die UPC-Mitarbeiterin Frau
Trischak an den Hörer. Im Zuge des Gespräches wurde uns ein moderneres Produkt an-
geboten, was unser Interesse weckte, da es auch um 1/3 billiger war als unser der-
zeitiges Produkt. Da aber zuerst das technische Problem abzuklären war bot Frau
Trischak an, vorerst in die Technikabteilung zu verbinden und nach Erledigung möge
der Techniker wieder an sie zurückverbinden.

Ein völlig desorientierter Mitarbeiter

Irgendwie landete unser Mitarbeiter nach der Technikabteilung nicht wieder bei Frau
Trischak sondern bei einem jungen Mann der offensichtlich völlig ahnungslos war.
Dieser konnte weder das neue Produkt, bzw. den Unterschied zu unseren derzeitigen
Produkt erklären. Als er daraufhin ersucht wurde er möge doch mit Frau Trischak ver-
binden, erklärte er das dies nicht möglich sei. Auch konnte er keine Durchwahlklappe
der gewünschten Dame angeben. Offensichtlich von unsereren Fragen genervt schaltete
er unseren Mitarbeiter in eine Warteschleife mit Musikbegleitung, die sich dieser dann
zehn Minuten lang anhörte bis er frustriert auflegte.

2. Versuch: Eine noch dazu saufreche Mitarbeiterin

Also wurde ein neuerlicher Versuch gestartet, um die gewünschte Auskunft zu erhalten.
Diesmal war eine junge Dame am anderen Ende der Leitung. Wieder das selbe Spiel.
Keine Ahnung, keine Verbindung mit dem gewünschten Gesprächspartner und noch zu
guter letzt erklärte sie, wenn uns etwas nicht passe so könne sie gleich in die Kündigungs
-abteilung durchstellen. Als daraufhin der Vorgesetzte der jungen Dame verlangt wurde,
landete unser Mitarbeiter wie beim ersten Mal, in der Musikwarteschleife.
Die Namen der beiden sind uns bekannt, sofern diese uns richtig mitgeteilt wurden.
Wir wollen sie hier jedoch nicht nennen, da es sich auf Grund der Stimmlage um junge
Leute gehandelt haben muß und wir nicht unbedingt wollen, daß sie Schwierigkeiten
bekommen. Obwohl ein Rüffel würde ihnen vielleicht gut tun.
 

 Die beiden wußten wohl nur, daß sie dort arbeiten 

 

Ehrenrettung

Irgendwie gelang es uns dann eine leitende Angestellte, Frau Andrea Kaplana, von
UPC-Telekabel ans Telefon zu bekommen. Diese erklärte dann völlig verständlich den
Produktunterschied. Der geringere Preis des neuen Produktes schlägt sich nämlich in
einer geringeren Übertragungsrate nieder. Über den Sachverhalt aufgeklärt, entschieden
wir uns das alte Produkt beizuhalten. Auch bekamen wir von Frau Kaplana eine Telefon
-nummer mit Durchwahlklappe, sollten wir noch Rückfragen haben.

  Für´s  Internet ist kein Kabel mehr unbedingt nötig

 

Keine Monopolstellung mehr

Jahrelang hatte der Gemeindebetrieb UPC-Telekabel eine Monopolstellung in Wien, da es
an anderen Anbietern fehlte. Die Post war seinerzeit zu langsam und zu teuer.
Jedoch die Zeit ist nicht stehen geblieben. Die Post hat mit AON mächtig aufgeholt und
zur Zeit schießen die mobilen Internetanbieter wie die Schwammerln aus dem Boden.
Die Verantwortlichen bei UPC-Telekabel sollten vielleicht einmal darüber nachdenken,
welche geeigneten Schulungen sie ihren Callcenter-Mitarbeiter(innen) angedeihen lassen.
Der nächste Kunde läßt sich vielleicht dann wirklich in die Kündigungsabteilung durch
stellen und über kurz oder lang wird das Kabelinternet das gleiche Schicksal wie das
des Festnetztelefones ereilen.

 

Stauni

 

(Ver)prügel Polizei

 

Frustabbau auf Kosten der Gesundheit anderer

Im April 2006 wird der Schwarzafrikaner J. Bakary von Polizeibeamten abgeholt, da
er wegen eines Drogendeliktes abgeschoben werden sollte. Am Flughafen Schwechat
läuft dann nicht alles so wie es laufen soll. Bakary will sich nicht abschieben
lassen und der Flugzeugkapitän verweigert die Aufnahme des Schubhäftlings.
Angefressen fahren die Polizisten mit ihrem Gefangenen in eine Trainingshalle der
Polizei und schlagen den gefesselten Schwarzafrikaner krankenhausreif. Die öster-
reichische Gattin von Bakary erstattet Anzeige. Anfangs leugnen die Beamten die
Tat und reden sich auf einen Fluchtversuch und Widerstand gegen die Staatsgewalt
heraus. Als das Ganze jedoch nicht mehr haltbar ist, gestehen sie die Tat. Es kommt
zu einem Gerichtsverfahren gegen die Beamten. Als Motiv geben sie „Frustation“ an.

 

Und jetzt kommt der Hammer. Drei der Schlägerpolizisten erhalten jeweils acht (8)
Monate bedingt und der Aufpasser bekommt sechs (6) Monate bedingt. Alle Beamten
bleiben im Dienst und dürfen weiter auf die Menschheit losgelassen werden.
Hätte zum Beispiel ein Taxifahrer oder Gastwirt einen Gast so misshandelt, wäre
dieser nicht mit acht Monaten bedingt davongekommen. Bei einem Schwarzafrikaner
hätte man ihm auch wahrscheinlich noch zusätzlich rassistische Motive unterstellt.
Mit aller Sicherheit wäre er seine Lizenz oder Konzession los und könnte maximal
noch Straßen kehren gehen, nachdem er seine Haftstrafe abgessen hat. 

 

Ein derartiges Urteil, wie im Fall Bakary hätte in Los Angeles wahrscheinlich eine
Rassenunruhe ausgelöst. Ob Bakary ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft ist,
steht jedem frei dies zu beurteilen. Allerdings gibt es niemanden das Recht, ihn
krankenhausreif zu schlagen.
   

  So sah Bakary nach einem Frustabbau aus 

Signalwirkung

Dieses Urteil oder man könnte es fast Freispruch nennen, hatte Signalwirkung. Denn
knapp zwei Jahre später, fühlte sich wieder ein Polizist gemüßigt einen Passanten
krankenhausreif zu schlagen und zwar weil er bei „Rot“ über die Kreuzung gegangen
war.
   
 Sollten Sie nie bei rot überqueren

Faustschläge statt Strafmandat

Ein Fußgänger soll bei seiner Missachtung der roten Ampel eine Zivilstreife „behindert“
haben. Die Polizisten stellten den Mann zur Rede, aber der war sich keiner Schuld be-
wußt. Das dürfte die Beamten „provoziert“ haben, oder vielleicht waren sie wie ihre
anderen Kollegen auch nur frustriert. Jedenfalls soll der eine Polizist dem 45jährigen
Soziologen, mehrmals ins Gesicht geschlagen haben. Danach fuhren die beiden Beamten
mit dem zivilen Streifenwagen weiter und überliessen den verletzten Mann sich selbst.

 

Der zusammengeschlagene Passant, verbrachte anschließend 4 Tage im Krankenhaus.
Unbeteiligte Zeugen hatten den Vorfall beobachtet und die Rettung verständigt.
In einer Aussendung der Polizei heißt es, daß die beiden Beamten bis zur Klärung des Vor
-falles suspendiert worden sind und die erforderlichen Disziplinarmaßnahmen eingeleitet
wurden. Na Bravo, das Ganze kennen wir ja schon vom Fall Bakary. Aber vielleicht bekom-
men die beiden auch den selben Richter, dann kann ihnen ja nicht viel passieren.
 

 Auch eine Methode des Frustabbaues 

 

 Polizisten verprügeln sich gegenseitig

Offensichtlich hat es sich bei der Wiener Polizei herumgesprochen, daß man Gefangene
und Passanten nicht verprügeln darf. Also was macht man jetzt wenn man frustriert ist ?
Ganz einfach, man verprügelt sich gegenseitig. Geschehen im November 2008.

 

Auslöser der Prügelei im Aufenthaltsraum eines Wachzimmers in Wien Döbling war, wer
welche Überstunden machen muß oder darf. Ein 47jähriger und ein 44jähriger Polizist
konnten sich offenbar darüber nicht wie zivilisierte Menschen einigen und ließen die
Fäuste sprechen.
Der eine soll eine blutige Lippe davongetragen haben und bei dem anderen soll eine
Rippe angeknackst sein.
 
Na ja was soll´s, so lange sie es sich untereinander ausmachen.
    

Stauni

 

Koalition der Verlierer

 

Dem Herrn Molterer reichte es

Mit den Worten „ Es reicht“ beendete im Sommer 2008 der Vizekanzler Molterer die
bislang ohnehin unseelige Regierungskoalition von SPÖ und ÖVP . Neuwahlen im
Herbst waren daraufhin die Folge.
Die Kosten die der Steuerzahler dafür zu tragen hatte, betrugen stolze 55,5 Mio Euro.
Während man bei der SPÖ eine kosmetische Operation des Spitzenkanditaten durch-
führte, Faymann statt Gusenbauer, setzte man bei der ÖVP weiterhin auf Schüssel
mit seiner Marionette Molterer. Frau und Herr Österreicher haben dafür den beiden
Großparteien die Rechnung präsentiert. Die Wahl endete für die Beiden in einem
Desaster. Die SPÖ verlor 6,06 % und die ÖVP verlor 8,5 % Stimmenanteil. Beide
rutschen deutlich unter die 30 % – Marke. Den Wählern hatte es ebenfalls gereicht.


Fortsetzung bahnte sich an

Bereits noch vor der Bekanntgabe des entgültigen Wahergebnisses konnte man
schon erahnen, daß es im alten Stil weitergehen würde. Denn Herr Faymann ver-
kündete vollmundig, daß er mit einer FPÖ oder einem BZÖ keine Regierung
bilden werde. Da war ja ausser der ÖVP dann niemand mehr da, um rein rechner-
isch eine Regierungsbildung zustande zu bringen.
Da man bei der ÖVP aber nicht riskieren wollte, daß es sich Faymann doch noch
anders überlege, vollzog man auch bei der ÖVP eine kosmetische Retusche und
tauschte Pröll gegen Molterer.

Aus gehabten Schaden nichts gelernt

 
Die neue Regierung ist nun gebildet. Wer glaubt das die SPÖ aus der Äera
Gusenbauer etwas gelernt hat, befindet sich im Irrtum. War es bereits Gusis
Sandkastentraum einmal Bundeskanzler zu werden, hat er für diesen Traum als
Wahlsieger dem schwächeren Koalitionpartner das Innen – und das Finanzminis-
terium überlassen.
Faymann hat uns über seine Träume nichts verraten und es ist daher erstaunlich,
warum auch er als stärkerer Regierungspartner (von Wahlsieger kann man nicht
sprechen) dem Schwächeren die Schlüsselressorts „Inneres“ und „Finanzen“ über-
lässt. Auf gut Deutsch bedeutet diese Konstellation einen roten Bundeskanzler mit
einem schwarzen Kabinett.

Das Geld anderer spielt keine Rolle

Man kann durchaus annehmen, daß die verantwortlichen Politiker von SPÖ und
ÖVP schon im Vorfeld gewußt haben müssen, daß  für keinen der Beiden ein
grandioser Wahlsieg drinnen ist. Vielleicht hat man bei der SPÖ spekuliert, daß
sich Rot/Grün ausgeht. Mit so einem Absturz der Grünen hat man wohl bei der
SPÖ nicht gerechnet.
Jedenfalls hätte man dem Steuerzahler 55,5 Mio Euro ersparen können, wenn
man eine ganz normale Personalrochade durchgezogen hätte. Was anderes ist
jetzt auch nicht passiert. Die Sesselkleber haben dem Steuerzahler auf jeden Fall
sehr viel Geld gekostet. Aber denen wars offensichtlich egal, es war ja nicht ihres.
Stauni
 

Verkaufen oder vergiften

 

Immer mehr Sozialmärkte

 

Auf der Internetseite „Blaulicht und Graulicht“ haben wir einen interessanten Artikel
über die Inanspruchnahme von Sozialmärkten gelesen. Offensichtlich haben es bei uns
immer mehr Leute notwendig, diese Einrichtungen zu nutzen. Das hat bei uns Bedenken
ausgelöst, warum in einem der reichsten Länder der Welt, immer mehr Leute aus finanz-
iellen Gründen nicht mehr in einem „normalen“ Supermarkt ihre Lebenmittel einkaufen
können.
Bei unserer Recherche sind wir auf ein erstaunliches Paradoxum gestossen. Während sich
die Einen kaum Lebensmittel leisten können, werden auf der anderen Seite diese tonnen-
weise vernichtet.

  So endet Überproduktion, im Müll !

Tonnenweise Vernichtung von Lebensmittel

Laut einer Studie der Universität für Bodenkultur, vernichtet jeder Supermarkt in
Österreich jährlich 13,5 Tonnen an Lebensmittel. Dieser Umstand rekrutiert aus
Überproduktion und schlechtem Management. Würde hier ein Umdenkprozess statt-
finden, könnten man Lebensmittel in „normalen“ Supermärkten zu Preisen verkaufen
die sich jeder leisten könnte.
Das dies aber offensichtlich nicht beabsichtigt ist, zeigt ein Beispiel der Lebenmittel-
kette „LIDL“ in Schweden.

verfolgt eigene Marktstrategie

 

Vergiften statt verschenken

Um Obdachlose daran zu hindern, sich aus dem weggeschmissenen Lebensmittel-
sortiment in Müllcontainern einer Lidl-Filiale im Stockholmer Stadtteil Solna zu
bedienen, hatten Angestellte des Supermarktes die Waren bewusst mit Reinigungsmittel
vergiftet, bevor sie in die Tonnen gelangten. Dazu öffneten Angestellte systematisch
Vakuumverpackungen, abgepacktes Fleisch und andere Esswaren, um den Inhalt dann
in einem Bottich mit ätzendem Reinigungsmittel zu verunreinigen.
Soviel zur sozialen Einstellung eines multinationalen Konzernes. Man kann nur hoffen,
daß dieses Beispiel keine Schule macht.
Stauni
 

Blinder Inkassoversuch

 

Einschüchterungsversuch

Ein junges Paar bezog im 10. Wiener Gemeinde Bezirk ihre erste gemeinsame Wohnung.
Voll Stolz und Elan wurde eingerichtet und renoviert. Gas, Strom und Telekabel wurde an
-gemeldet, wie es ich eben so gehört.  Glücklich über ihr erstes gemeinsames Heim,
 fühlten sich die beiden so richtig wohl.  Bis zum 19.November 2008  denn da fanden sie
die nachfolgende dubiose Nachricht an ihrer Wohnungstüre.

 Jedes Klopapierl hat mehr Stil

Aussendienst von wem oder was ? ? ?

Wie gesagt, es handelt sich um ein junges Paar, beide anfang zwanzig mit dement-
entsprechend wenig Lebensebenserfahrung und leicht einzuschüchtern. Die junge
Dame, die eine eifrige „ERSTAUNLICH“-Leserin st, kontaktierte uns um ihr zu helfen.
Nachdem man ja täglich in der Tagespresse liest, mit welchen seltsamen Methoden
sich irgendwelche Leute unter irgendeinem Vorwand in Wohnungen Zutritt verschaffen
wollen, hatten die beiden berechtigte Angst. Noch dazu war aus dieser dubiusen Nach-
richt nicht ersichtlich wer oder was man von ihnen wollte. Außer das man offensichtlich
irgendwas bezahlen sollte, mit der Drohung der  „letzten Möglichkeit“

 

Visitenkarte oder Klopapier

Bei dieser hinterlegten Nachricht handelte es sich noch dazu um ein „Papierl“ 5×9 cm,
minderer Qualität, offensichtlich aus irgenden einem Schulheft ausgeschnitten und die
daraufbefindlichen Daten aufkopiert. Jedes Toilettenpapier auf einem öffentlichen Klo,
würde einen seriöseren Eindruck hinterlassen. Da uns das ganze auch irgendwie 
„spanisch“ vorkam, haben wir diese Frau Eszterwitsch angerufen und sie gefragt in
welchem Auftrag sie handle und was ihr Begehr sei.
 
Sie erklärte uns, sie sei eine Mitarbeiterin des KSV1870 und inkassiere gegen einen
gewissen Yasar G. Auf unsere Frage warum sie keine ordentliche Vistitenkarte mit
Firmenaufschrift, die an den Adressat gerichtet ist hinterlasse, anwortete sie uns, daß
dies so üblich sei um einen „Überraschungseffekt“ zu erzielen.
 

Wir haben dann beim KSV1870 nachgefragt und folgendes Schreiben erhalten.

 

Herr Koch findet den Ablauf ganz normal

 

Also wir halten fest, Frau Eszterwitsch ist keine Mitarbeiterin des KSV1870, sondern eine
Beauftragte die persönlich Inkasso vor Ort durchzuführen hat. Wir nehmen daher an, daß
sie eine Art Subunternehmerin oder freie Mitarbeiterin ist. Es sollte daher weiters anzu-
nehmen sein, daß sich ihre Arbeitsmethoden mit der des KSV1870 decken, oder zumin-
destens deren Zustimmung finden.
Und das tun sie auch, wenn man der Frage des Herrn Prokurist Koch, seines Zeichens
„Leiter Inkasso“ vom KSV1870, folgt. Den der kann nichts seltsames beim Inkassoablauf
der Frau Eszterwitsch finden.

 

Wir schon, Herr Koch

Bevor man eine Inkasso durchführen will, sollte man seine Hausaufgaben machen.
Wir haben diese für Sie erledigt und es war gar nicht so schwer, eine ordentliche
Recherche durchzuführen. 
 
1) Herr Yasar G. (genaue Daten sind der Red. bekannt), wohnt schon über zwei (2) Jahre
     nicht mehr an dieser Adresse und ist dort auch nicht mehr gemeldet. Zirka zwei Jahre
     lang, wohnten dann dort andere  Personen, die mit Ihrem Inkassoauftrag ebenfalls nichts
     zu tun hatten und seit kurzem wohnt nun das junge Pärchen an dieser Adresse.
 
2) Im ordentlichen Geschäftsverkehr, hat eine hinterlassene Nachricht den Absender und
     den genauen Grund der Nachricht zu enthalten. Halbanonyme „Schmierpapierl“ die
     ausser einer Drohung nichts enthalten, um einen „Überraschungseffekt“ zu erzielen,
     sind vielleicht in St. Petersburg oder Moskau gefragt, jedoch nicht in unseren Breiten.
 
3) Derartige Benimmregeln lernt man bereits in der 1.Klasse einer jeder kaufmännischen
     Schule. Wenn man sich daran haltet, kann man nämlich vermeiden, daß bei solchen
     Aktionen unbeteiligte Mitbürger behelligt werden.
 
Soviel zu dem was uns an diesem Ablauf seltsam vorgekommen ist. Aber eines haben wir
daraus gelernt, daß wenn die Notwendigkeit zur Beanspruchnahmung eines Inkasso-
dienstes für uns bestünde, wir nie Ihr Unternehmen damit beauftragen würden.
 
Stauni
   

 

Totenwache

 

Wie krank muß man sein um eine Leiche zu stehlen, auch wenn dahinter „ nur “
kriminelle Energie (Erpressung) steht. Aber Grabräuber gab es schon immer und
es ist noch gar nicht so lange her, wo Europäer die Pharaonengräber in Ägypten
plünderten. Zum Teil sogar unter dem Deckmäntelchen der Wissenschaft.

 Wurden rücksichtslos geplündert

 

 

Grabraub in Kärnten

 

Der aktuelle Anlassfall ist die Plünderung des Mausoleums des verstorbenen
Milliadärs Friedrich Karl Flick und der Diebstahl seines Leichnams. Ob und
wie weit hier es um Erpressung geht, oder diese pietätlose Tat aus anderen
Gründen verübt wurde, wissen wahrscheinlich nur die Angehörigen selbst und
natürlich die Täter.

 War jüngstes Ziel von Grabräubern

 

Sondereinsatz der Polizei

 
Das rief natürlich sofort die Polizei in Kärnten auf den Plan und es wurde eine
verstärkte Überwachung der Grabstätten von Prominenten angeordnet. Auch
sieht man das Urnengrab des kürzlich tödlich verunglückten Dr. Jörg Haider
schwerstens gefährdet und wird natürlich ab sofort verstärkt überwacht.

 Seine Grabstätte soll verstärkt überwacht werden

 

Übertriebene Maßnahme

 
Bei allem gebotenen Respekt und Pietät gegenüber den Verstorbenen und ihren
Angehörigen, finden wir das Polizeischutz für Prominentengräber eine weit über-
triebene Maßnahme ist.
Sollte die Grabstätte der „ Mizzi Tant’“ von Familie Müller geschändet werden, so
wird das vermutlich niemanden interessieren. Auch wird das kein Anlass für polizei
-liche Sonderaktionen werden. Für eventuelle Schäden wird Familie Müller selbst
aufkommen müssen.
Der verstorbene Herr Flick war Milliadär und Herr Haider immerhin noch Millionär.
Also ist es durchaus anzunehmen, daß die Hinterbliebenen von diesen, über derartige
Barmitteln verfügen, um die Absicherungen der letzten Ruhestätte selbst durchzu-
führen. Für solche Aufgaben gibt es ausreichend private Sicherheitsdienste.

 

 Pensionisten beschützen unsere Kinder

 

 

Kinderschutz durch Pensionisten

 
Man muß sich vor Augen führen, daß Polizisten die Grabstätten von Prominenten
bewachen oder bewachen sollen, während unsere Kinder am Schulweg, von Lotsen
die selbst noch halbe Kinder sind oder von Pensionisten, beschützt  werden.
Man ruft nach mehr Präsenz von Polizisten um Raubüberfälle, Einbrüche und
andere Gewaltverbrechen zu verhindern und diese Polizisten bewachen derweil
Prominentengräber auf den Friedhöfen.

 

Stauni

Kussverbot

 

Das waren noch Zeiten, als sich echte Kerle vor oder nach dem
Unterricht, vor der Schule die Zähne einschlugen. Auch war es
amüsant, zwei raufenden Mädchen zuzusehen, wie sie sich ge-
genseitig an den Haaren in den Dreck zogen. Der Arbeitsplatz
des Schularztes und des Schulwartes waren krisensicher.
Sie denken sich wohl jetzt, ob wir noch normal sind. Wir kön-
nen Sie beruhigen, die obigen Zeilen sind sarkastisch gemeint.
Anlass dazu war folgendendes Schreiben, daß uns erreicht hat.
 
 

Dieses Phamplet ist das Papier nicht wert, auf dem es steht.

 

Der letzte Satz in diesem Schreiben (… Verhalten zu ungewoll
-ten Entwicklungen führen.(Buben, die Küsse einfordern, etc.))
schlägt dem Fass den Boden aus. Es wird hier unterschwellig
unterstellt, daß sich diese später eventuell zu Vergewaltiger
entwickeln könnten.

 

Ist Columbine noch in Erinnerung ?

 
Wäre dem Schulleiter Siegfried Biermair ein Columbine viel-
leicht lieber ? In seinem seltsamen Brief, werden zwar Handys
oder sonstige elektronische Geräte eingezogen, weiters wird
das Küssen verboten, aber kein Wort davon, daß eventuell mit
-geführte Waffen oder waffenähnliche Gegenstände abzugeben
sind. Das wäre ein sinnvolles Verbot, über das sich auch nie-
mand aufregen würde.

 

Hoffentlich auch dem Herrn Biermair noch in Erinnerung

 

Küsst Sie niemand mehr, Herr Biermair ?

 
Wir können beim besten Willen nicht nachvollziehen, wo Sie
ein Problem bei einem Kuss sehen. Aber vielleicht werden Sie
nicht mehr geküsst, oder haben niemanden zum küssen ? Wenn
das vielleicht Ihr Problem ist, sollten Sie daß nicht an Ihren
Schutzbefohlenen auslassen.

Küsse statt Rauferei

 

Lasst euch nicht unterbuttern !

 
Liebe Mädels und Burschen von der Hauptschule Gunskirchen,
wenn es auf beiderseitiger Einverständnis beruht, begrüßt Euch
weiter mit einem Kuss. Niemand kann Euch das verbieten, denn
Gewalt gibt es ohnehin genug auf dieser Welt.
Hoffentlich kommt in Gunskirchen niemand auf die Idee, den
Ortsnamen auf GUN-KIRCHEN umzubennen.

Stauni

 

 

Die Glücksspiel Doppelmoral

 

Man kann über das Glückspiel geteilter Meinung sein. Für die einen ist es in Ordnung
und die Anderen verteufeln es. Was allerdings der Nochfinanzminister W. Molterer jetzt
abzieht, rechtfertigt den Ausdruck der „Doppelmoral“.

Einarmiger Bandit

 

 

Doppelmoral des Nochfinanzministers
 

Ganz still und leise während der Koalitionsverhandlungen wird durch einen neuen Gesetz
-esentwurf, das komplette System des Glücksspielwesens über den Haufen geworfen. Der
vom Nochfinanzminister Wilhelm Molterer ausgesandte Gesetzesentwurf sieht für das Auto-
matengeschäft mit limitierten Einsätzen („kleines Glücksspiel“) eine bundesweite Konzes-
sion vor, wenn in einem Salon mehr als 15 Geräte stehen. Wer  eine Konzession bean-
tragt, muss ein Stammkapital von fünzig (50) Mio. Euro und zudem einen Haftungsbetrag
von zehn (10) Mio. Euro vorweisen. Einen derart hohen Betrag, kann ausschließlich nur der
Novomatic Konzern vorweisen.Dieser hat mit Ex-Vorstand Johannes Hahn (ÖVP) und Auf-
sichtsrat Karl Schlögl (SPÖ) beste Verbindungen zur Regierung.

 am besten keine Konkurrenz für den Staatsbetrieb

 

 

Schon einmal probiert 

Vor einigen Jahren (noch in der Schillingzeit) hatte man bereits versucht, einen Gesetz-
esentwurf durchzubringen, in dem man für die Erteilung einer Konzession für das „kleine
Glückspiel“  einhundert (100) Mio Schilling nachweisen hätte müssen. Als Ergebnis kam
aber heraus, daß man sich auf „nur“ zehn (10) Mio Schillinge einigte. Diese Gesetzes-
änderung brach damals bereits zahlreichen Kleinunternehmer in dieser Branche das Genick.

 

 

Das Ende für über 2000 Unternehmer
 

Heute gibt es in Österreich etwa noch 2300 Betreiber des „kleinen Glückspiels“ und ein
Durchbringen dieses Gesetzesentwurfes zum Gesetz, wäre vermutlich das Ende dieser
Klein – und Mittelbetriebe.
Übrigbleiben würden nur die Casino Austria AG (Staatsbetrieb) und der, von gewissen
Politikern hofierte multinationale Novomatic Konzern.

 hofierter multinationaler Konzern

 

 

Angeblicher Schutz für Spieler

Im Finanzministerium begründet man den Vorstoß mit dem erhöhten Spielerschutz und
der Beseitigung von Rechtsunsicherheit.
Alles Nonsens. Man hat schon lange erkannt, daß das Glückspiel ein gutes Geschäft ist,
denn die Österreicher setzen in dieser Branche mehr als eine Mrd. Euro im Jahr um.
Aber aus „moralischen“ Gründen hatte man einen derartigen Frontalangriff nicht gewagt.
Nun scheinen die moralischen Schranken doch etwas weiter aufgegangen zu sein und
man will sich dieses Geschäft unter den Nagel krallen. Ob dabei mehr als 2000 Klein- und
Mittelbetriebe vor die Hunde gehen, schert hier niemanden.

 

 bald für über 2000 Unternehmer ? ? ?

Werter Herr Nochfinanzminister Molterer, wenn Sie schon so um das Wohl der Leute, die
dem Glückspiel fröhnen, besorgt sind, dann wäre es sinnvoller Sie würden es verbieten.
 
Stauni
  

 

Hinkende A1 Wiedergutmachung

 

Entschuldigung von A1

Sollten Sie Besitzer eines   A1   Handy´s  sein,  können Sie sich sicher an den
totalen Netzausfall am 27.10.2008 erinnern. Arm war jener, der kein zweites
Handy mit einem anderen Anbieter zur Hand hatte. Aber alle haben diesen Tag
trotzdem mehr oder weniger gut überlebt.

 Ein Leben ohne Handy, heute unvorstellbar
 
Offensichtlich war man bei A1 aber vom schlechten Gewissen geplagt, bestünde
doch die  Möglichkeit das irgendjemand auf die Idee kommt, Schadensersatz zu
fordern.  Man ist zwar bei den Mobilfunkbetreibern rechtlich gut abgesichert,
aber man könnte bei einer eventuellen Klage doch einen Richter erwischen, der
über diesen Tag recht verärgert war, und da könnte die Sache vielleicht einen
unerwarteten Ausgang nehmen. Wer will schon so ein Risiko eingehen ?

  

Heute wurden von A1 folgendes SMS verschickt

      Gratis Telefonie-Tag !
      Wir entschuldigen uns für den Netzausfall
      vom 27.10. Sie telefonieren daher am 23.11.
      innerhalb Österreichs gratis.
      Ihr A1 Team

    Netzausfall, die totale Katastrophe

  

Der Äpfel mit Birnenvergleich

Schön und gut die Entschuldigung, aber liebe Leute von  A1  wenn ihr es
damit wirklich ernst gemeint habt, warum bietet Ihr diesen kostenfreien
Tag an einem SONNTAG an. Vielleicht weil am Sonntag nicht so viel tele-
foniert wird ?  Den Netzausfall hatter Ihr an einem der telefonstärksten
Tage in der Woche, nämlich an einem  MONTAG.

 Haben sie ein schlechtes Gewissen?

Also wenn Ihr schon Schadenswiedergutmachung betreibt um Euren guten Ruf
zu erhalten, dann vergleicht wenigstens Gleiches mit Gleichem.

Stauni

 

Körberlgeld für die Bank

 

Bargeldeinzahlung als Eigenerlag

Herr XY ist ein kleiner Gewerbetreibender und hat ein Konto bei der BANK AUSTRIA
UNI CREDIT GROUP, vormals Bank Austria Creditanstalt. Jeden 10ten pilgert er zu
seiner Bankfiliale und bezahlt dort einen sogenannten Eigenerlag ein, um Geld auf
seinem Konto zu haben, um seine Verbindlichkeiten erledigen zu können. Herr XY
ist aber auch ein moderner Mensch und begleicht daher seine Zahlungen an das
Finanzamt, Krankenkassa, Lieferanten, Energieversorger etc., nicht mehr mittels
Erlagschein. Dazu hat er das Telebankingprogramm von der BANK AUSTRIA. In diesem
Programm gibt es eine Datenbank, wo er alle seine Geldempfänger gespeichert hat
und das Geld per Knopfdruck überweist.

 Bareinzahlung am Bankschalter

 

Onlinebanking, eine tolle Sache

Das Prozedere ist jedes Monat dasselbe. Um zirka 09:00 Uhr erscheint Herr XY am
Bankschalter seiner Filiale und bezahlt dort cash jenen Betrag auf sein Konto ein,
den er in Kürze von seinem Telebankingprogramm wegschickt. Dann begibt er sich in
seine Firma,  in der er um  zirka  11:00 Uhr ankommt, fährt seinen Computer hoch
und drückt auf das Knöpfchen um die Überweisungen durchzuführen. Zwar kostet die
Teilnahme am Telebanking etwas, aber was ist schon umsonst ?  Alles in allem aber,
eine feine Sache diese elektronische Banküberweisung.

 Im Büro der Druck auf den Knopf

 

Verzugszinsen ohne Überzug 

Als Herr XY seine Kontoauszüge zugesandt bekam und diese durchstudierte, fiel ihm
auf, daß man ihm Verzugszinsen verrechnete. Zwar kein hoher Betrag, aber immerhin
im einstelligen Eurobereich. Anfangs dachte er sich nichts dabei, vielleicht sind
irgendwelche Bankspesen angelaufen, die er mit dem monatlichen Eigenerlag nicht ab
-gedeckt hatte. Also achtete er jetzt darauf, daß sein Konto mit keinen einzigen
Euro im Minus ist. Als sich dieser Vorgang jedoch Monat für Monat wiederholte wurde
er stutzig und er fragte bei der Bank nach.

 

 Haben erstaunliches EDV-System

 

Sofortige Verbuchung nur bei Abbuchungen

Die Antwort die Herr XY dort bekam wäre zum Lachen, wenn sie nicht so traurig wäre.
Bareinzahlungen auf das eigene Konto können nicht sofort verbucht werden, sondern
erst am Folgetag. Auf die Frage warum aber Überweisungen sofort abgebucht werde,
wußte man keine Antwort. Man gab Herrn XY den Rat, Überweisungen erst am nächsten
Tag nach der Bareinzahlung vorzunehmen.

Das heißt im Klartext, daß die BANK AUSTRIA in jedem Fall zusätzlich an solchen
Kunden Geld verdient, obwohl diese ohnehin satte Gebühren bezahlen. Sollte unmittel
-bar nach der Einzahlung eine Überweisung stattfinden, gibt es Verzugszinsen, obwohl
das Geld bereits am Konto ist, aber nicht verbucht wird. Lässt man das Geld einen Tag
liegen, kann die Bank in diesem Zeitraum damit arbeiten und verdient wiederum daran.
Es geht hier nicht um den einzelnen Kunden, der hier ohne sein Zutun zur Kassa gebeten
wird, sondern um die zigtausende Einzahlungen und da macht das schon ganz ein schönes
Sümmchen aus.

 Körberlgeld so nebenbei

 

Vielleicht sollten die verantwortlichen Herrschaften von der BANK AUSTRIA über
ihr EDV-System nachdenken, um nicht bei Kunden abzukassieren, wo nichts abzu-
kassieren wäre.

Stauni

 

 

Styriagra vs. Viagra

  

Was sind Kürbiskerne ?

Kürbiskerne  sind ein  nahrhaftes Naturprodukt. Ihr Öl, ca. 40-50%, besteht überwiegend
aus ungesättigten Fettsäuren.  Ihr Proteingehalt ist zirka 30-40%,  wobei sie die höchste
Konzentration an Eisen, als alle andere Saaten, haben. Weiterhin enthalten sie Vitamine
E, C und A.

Es ist festgestellt worden, daß Kürbiskerne günstig auf Prostata und Blase wirken.
Kürbiskerne können sicherlich als ein Naturlebensmittel von geringerer Verarbeitung,
ideal für eine ausgewogene Ernährung, betrachtet werden.  Trockenfrüchte und Kerne
befinden sich in der Mitte der Nahrungspyramide.

 Kürbiskerne sind ein reines Naturprodukt

 

Kleiner ideenreicher und produktiver Familienbetrieb

Richard Mandl hat sich schon vor vielen Jahren dem Kürbis verschrieben. Er produziert
seit 1990 in seiner Heimatgemeinde Krottendorf/Gaisfeld (Weststeiermark) in seiner Ölmühle
Produkte aus Kürbis. Dank guter Ideen und dem dazugehörigen Fleiß konnte er und seine
Familie immer neue Raritäten anbieten. Mit den geschmackvollen und gesunden Kürbiskernen,

die es mittlerweile schon in zehn verschiedenen Geschmacksrichtungen und vor allem in
verschiedenen Farben gibt, hat er und sein Familienunternehmen eine Neuheit auf den Markt
gebracht.

 Richard Mandl (50) ideenreicher Kleinunternehmer

 

Vorsicht bei der Farbe blau, die hat schon jemand patentiert 

Nun brauen sich dunkle Gewitterwolken über sein Familienunternehmen zusammen, den eine
seiner Farbrichtungen der Kürbiskerne ist blau. Das inspirierte ihn zu einem Gag und er
nannte diese Kreation  „STYRIAGRA“. Vorsichtshalber ließ er sich auch den Namen inner-
halb der EU und der Schweiz patentrechtlich, gegen eine Patentgebühr von € 3.200,-
schützen. Es gab patentrechtlich auch keine Schwierigkeiten. Der Name „STYRIAGRA“ setzt
sich aus zwei Komponenten zusammen. STYRIA für Steiermark und AGRA für Agrarwirtschaft.
Nun droht ihm eine Klage eines US-Pharmakonzerns, der sich in seinem Patentrecht verletzt
fühlt, weil er seine Potenzpille auch unter Konditorwaren und Samenkerne registrieren hat
lassen. Was eine Potenzpille mit Konditorwaren oder Samenkerne zu tun hat, werden nicht
einmal die Herrschaften von diesem Pharmakonzern erklären können.

der Pharmakonzern fürchtet sich offensichtlich vor einer Verwechslung

 

Multinationaler Pharmakonzern klagt

Es ist schon skurill, wenn sich ein multinationaler Pharmakonzern plötzlich in seiner
wirtschaftlichen Existenz bedroht fühlt, weil ein kleiner Familienbetrieb in der West-
steiermark seine Kürbiskerne blau einfärbt und unter dem Namen „STYRIAGRA“ vertreibt.
Aber vielleicht denken diese auch, daß an dem jahrhunderte alten Gerücht das Kürbis-
kerne auch gut für die Potenz seien, etwas wahr ist und  „zittern um Marktanteile“.
Es ist auch skurill, daß sich ein österreichischer Anwalt für so etwas hergibt. Aber
dieser denkt sich wahrscheinlich, „was soll´s“ Geschäft ist Geschäft. Man kann nur
hoffen das der/die  zuständige Richter/in  die Klage kostenpflichtig abweist.
 
Vielleicht klagt ein US-Tabakkonzern als nächster, weil ein kleiner Konditor Schoko-
ladenzigaretten herstellt, die es bei jeder „Zuckerltante“ zum kaufen gibt.
Man kann nur hoffen, das Herr Mandl sein Ding durchzieht und auch vor Gericht Recht
bekommt. Wir werden an der Sache dranbleiben und wieder berichten.

Stauni

 

Der Dieselschmäh

 

Früher geringe Nachfrage !

Dieseltreibstoff ist ein Nebenprodukt, früher sagte man sogar Abfallprodukt, bei
der Benzinerzeugung. Die Nachfrage war gegenüber dem Benzintreibstoff auch rela-
tiv gering. Auch gab es nur wenige Autohersteller, die sich mit der Produktion
von Dieselautos beschäftigten. Marktführer waren Mercedes, Peugeot und Citroen.
Dieselbetriebene Autos waren lahm, stinkend und laut.  Auch der geringere Ver-
brauch von Dieselautos gegenüber Benzinern,  war für den Kauf von Privatleuten
nicht interessant. Dieselautos wurden meist ausschließlich von Gewerbebetrieben
mit hoher Kilometerleistung gekauft. Sie kosteten zwar in der Anschaffung etwas
mehr, aber durch die Langelebigkeit, geringeren Treibstoffverbrauch und dem bil-
ligeren Treibstoffpreis, waren sie meistens nur für Taxler, Fuhrwerksunternehmer
udgl.  interessant.  Privatpersonen kauften sich lieber ein Auto mit Ottomotor.

   Dieselautos waren früher richtige Stinker

 

Die neue Dieselgeneration !

Aber eines Tages wachten die Autoerzeuger auf und gaben ihren Ingenieuren den Auf-
trag Dieselmotoren zu entwickeln, die mit jedem Ottomotor mithalten können. Und
siehe da, auf einmal wurden von allen Autoherstellern Dieselautos auf den Markt
gebracht, die mit einem benzinbetriebenen Auto keinen Vergleich scheuen mussten.
Sie waren durch gute Abdämmung leise gemacht worden, waren dank Abgastechnologie
keine Stinker mehr und erbrachten durch Ingenieurskunst erstaunliche Fahrleist-
ungen. Im Topspeed halten sie mit jedem gleichwertigen Benziner locker mit und
im unteren Drehzahlbereich fahren sie diesem sogar auf und davon. Auch der An-
schaffungspreis mit einem gleichwertigen Benzinauto ist in etwa der selbe.
Geblieben sind dem Dieselauto allerdings zwei alte Eigenschaften. Die Langlebig-
keit und der niedrige Treibstoffverbrauch.

 Heutige Hi-Tec Generation der Dieselmotoren

 

Heute starke Nachfrage !

Alle diese Eigenschaften der neuen Dieselautogeneration beflügelte nun auch pri-
vate Personen, sich ein dieselbetriebenes Auto zuzulegen.  Man sparte gegenüber
einem gleichwertigen Benziner zirka 25% an Treibstoffverbrauch ein und der Diesel
-preis war auch noch günstiger als der des Benzinkraftstoffes. Eine feine Sache
also. Aber zu früh gefreut, denn diese Situation gefiel den Treibstoffmultis über
-haupt nicht. Schmälerte doch diese neue Technologie ihre fetten Milliardengewinne,
den heute fahren von allen neuzugelassenen Autos bereits die Hälfte mit Diesel.

 50% der neuzugelassen Autos tanken Diesel  

  

Treibstoffmultis weiter auf Abzockkurs !

Also erhöhten sie im heurigen Jahr, still und leise den Dieselpreis so lange, bis
er über dem Preisniveau des Benzinpreises lag. Als Begründung gaben sie an, das man
durch die vermehrte Dieselnachfrage eine eigene Dieselproduktion machen müsse und
das Mehrkosten verursache. Liebe Treibstoffmultis, Diesel erfordert keine eigene
Produktion, sondern ist ein Nebenprodukt der Benzinerzeugung. Was macht ihr jetzt
mit dem mehr produzierten Benzintreibstoff ?? Schüttet ihr den weg oder verbrennt
ihn. Nach dem Preis den ihr für einen Liter Benzin verlangt, dürfte der Absatzmarkt
für Benzin noch immer gut funktionieren.

Am Dieselpreis wird sich kaum was ändern

 

Auch der Protest der zahnlosen Autofahrerklubs kostete den Treibstoffmultis nur
einen müden Lächler. Der Dieselpreis bleibt unverändert hoch und so wird es ver-
mutlich auch bleiben. Denn der Preis richtet sich am freien Markt immer nach An-
gebot und Nachfrage. Und sollte eines Tages in ferner Zukunft die Pille für den
Tank erfunden werden, wird es sicher wieder jemanden geben,  der sich daran gesund
verdient.

Stauni

 

Erstaunliches aus Woche 45/08

 

 

AUTORASER UND ALKOLENKER OHNE FÜHRERSCHEIN !

Diese Risikogruppe verursacht jährlich bei Unfällen zirka  550 Verletzte  und etwa
20 Tote. Diese Meldung erschien im  „Sicherheitsmagazin“ des Bundesministerium für
Inneres.  Vierzig (40)  Prozent der führerscheinlosen Lenker,  waren zum Zeitpunkt
des Unfalles alkoholisiert.

Fazit: Wahrscheinlich denken sich diese Leute,  wenn ich keinen Führerschein habe,
        kann mir auch keiner abgenommen werden.

 


KOSTENLOSES VIAGRA FÜR SENIOREN IN MEXICO !

Alle in Mexico City lebende Männer die über siebzig (70) Jahre alt sind, erhalten
ab sofort die Potenzpille Viagra oder ähnliche  potenzstärkende Mittel kostenlos.
Der dortige Bürgermeister begründet seine Aktion das  Sexualität viel mit Lebens-
qualität zu tun hat, wodurch sich ihr Lebenglück begründet.  In Mexico City leben
zirka 112.000 über 70jährige Senioren.

Fazit: Also liebe Senioren über 70 Jahre. Mallorca als Pensionsdomizil ist out.
        Koffer packen und ab nach Mexico City.

 


 

HAFTUNTAUGLICH WEGEN ÜBERGEWICHT !

In Quebec (Kanada) entließ man einen Häftling aus dem Gefängnis. Nicht weil er die
Haftstrafe abgesessen hatte oder Bewährung bekam, nein einfach weil er zu fett war.
Mit seinen 204 Kilo Lebendgewicht,  waren ihm die Zelle und deren  Einrichtung ein-
fach zu schmal.

Fazit: Also die Herren Gangster, ab nach Kanada. Aber fressen Sie sich die Pfunde
        erst dort rauf, sonst passen Sie vielleicht nicht in den Flugzeugsitz.

 


 

PARLAMENTARIER MIT NEBENJOB !

Knapp drei Viertel unserer National- und Bundesräte haben einen Nebenjob. Im Natio-
nalrat haben von 183 Abgeordnete  121 einen oder mehrere Nebenjob(s).  Im Bundesrat
sind es sogar 61 von 62 Abgeordnete,die sich noch anderswärtig ein Zubrot verdienen.
Wahrscheinlich sind unsere Abgeordnete derart unterbezahlt, sodaß ein Zusatzeinkom-
men unerlässlich ist.

Fazit: Wenn man an die letzte Legistraturperiode denkt, kann man zu dem Schluss kom-
        men, das sich die meisten offensichtlich ihrer Nebenbeschäftigung mehr gewidmet
        haben, als der Politikertätigkeit.

Stauni

Ein Stern auf Abwegen

 

Man sollte heutzutage nicht mehr jedem Stern folgen !

Im Herbst 2004 kauft sich Herr. Ing. R. einen neuen Mercedes E 320 Cdi, Avantgarde
Fahrzeugtyp W 211. Kurz nach dem Kauf bemerkt er, daß der Pkw stark nach rechts
verzieht. Er fährt zum Händler seines Vertrauens, bei dem er das Auto gekauft hatte
und beanstandet diesen Mangel. Da der Händler keine Werkstatt hat, sondern sich nur
auf den Verkauf spezialisiert hatte, schickt er Herrn Ing. R. zur Mercedeswerkstatt
„Number 1“, die Firma Wiesenthal. Dort wird das Fahrzeug auf einen eventuellen Un-
fallschaden untersucht. Fehlanzeige, der Pkw ist unfallfrei. Es wird herumgeschraubt
und eingestellt, das Rechtsziehen bleibt. Herr Ing. R. beginnt nun auf eigene Faust
zu recherchieren und dabei fällt ihm das nachfolgende Fax “ irrtümlich “ in die Hände.

 

 

Als er dieses Fax bei Wiesenthal präsentiert, sind diese sehr erstaunt wie er zu diesem
gekommen ist. Lange Rede kurzer Sinn, es wird weiter repariert. Fahrwerk rauf – und
Fahrwerk runtergesetzt, Reifenwechsel, etc., etc. Man muß fairerweise sagen, das man
sich bei der Firma Wiesenthal redlich bemüht hatte den Mangel zu beheben. Aber wie
schon im oben gezeigten Fax von Mercedes Benz Kundendienst Deutschland, betrifft es
drei Fahrzeugtypen ( W 203, W 211 und W 230). Nach zirka fünfzehn (15) erfolglosen
Versuchen den Mangel zu beheben hatte Herr Ing. R. die Nase voll und wollte sich von
dem Fahrzeug trennen. Er sprach mit den Leuten von Wiesenthal, gegen Aufpreis einen
Pkw der „S – Klasse“ zu tauschen. Die wiederum sprachen mit den Leuten von Mercedes
Österreich. Aber keiner wollte das Auto haben, denn es war unverkäuflich weil es sich
bereits herumgesprochen, daß der MB Typ W 211 sehr viele, unter anderem auch diesen
Mangel hat.

Halten Sie bei diesem MB – Modell das Lenkrad ganz fest, sonst kann Ihnen passieren das

Sie auf der Autobahn vom 3.Fahrstreifen innerhalb 800 Meter auf dem Standstreifen sind !

 

Also klagt Herr Ing. R. die Firma Mercedes Benz Österreich, die als Generalimporteur
auch die Reparaturversuche in der Garantiezeit der Firma Wiesenthal bezahlt hat, auf
Wandlung, bzw. Wertminderung des Fahrzeuges. Obwohl auch der Werkstattenleiter von
Wiesenthal den Mangel vor Gericht zugegeben hat,wird die Klage mit folgender Begründ
-ung abgewiesen. Er hätte den Händler, wo er das Fahrzeug gekauft hat klagen müssen,
der wiederum hätte sich an Wiesenthal (hat den Pkw von dort gekauft) schadlos halten
müssen, die wiederum an der Firma Pappas und diese dann an Mercedes Benz Österreich,
weil vorletztere das Fahrzeug vom Generalimporteur gekauft haben. Umständlicher geht
es offensichtlich wirklich nicht mehr,aber so ist das Gesetz. Allerdings zeigte sich auch die
die Richterin verwundert,daß man bei Mercedes nicht ein wenig mehr Kundenfreundlich
-keit an den Tag legt.

 

Markenwechsel als Konsequenz

Aber was soll´s sagte sich Herr Ing. R., man kann nicht immer gewinnen, aber eines
wisse er mit aller Sicherheit, daß dies sein letzter Mercedes gewesen sei, obwohl er
diese Automarke 25 Jahre lang treu gewesen ist. Den Kleinhändler will er nicht klagen.

Früher hätten die Mercedesleute eine Fremdmarke nicht einmal angespuckt, geschweige
den konnte man mit einer Fremdmarke nicht einmal in den Hof einer Mercedeswerkstätte
oder Vertretung einfahren,so geben es diese jetzt auch schon viel billiger, verkauft man
doch bei Wiesenthal, auch Fahrzeuge der Marke „Citroen“. Ja liebe Leute von Mercedes
das hättet ihr euch wohl auch nicht träumen lassen, aber das kommt davon wenn man in
Stuttgart vor lauter falscher Sparsamkeit, derartige Fehler bei der Produktion macht und
dann nicht zu seinen Fehlern steht und damit langjährige Kunden verärgert.

Herr Ing. R. wird nicht der Erste und nicht der Letzte sein, der aus lauter Frust die
Automarke wechselt. Aber vielleicht besinnen sich die Leute in Stuttgart wieder und
bauen wieder Mercedes die auch wirklich Mercedes sind.

Stauni

Steinzeitanschluß Festnetz

 

Massiver Personalabbau bei Telekom Austria geplant

Seit Tagen berichtet die Tagespresse über den geplante Personalabbau von rund 2.500 Stellen,
bei Telekom – Austria im Festnetzbereich. Der Grund dafür ist das in diesem Segment ein mas-
siver Umsatzeinbruch stattgefunden hat. Seit 2004 sind die Anzahl der Festnetzanschlüsse um
600.000 auf jetztige 2,3 Millionen gesunken. Allein im ersten Halbjahr 2008 betrug das Minus
zirka 8%. Dazu kommt noch, daß rund 50% der Festnetzkosten auf Löhne und Gehälter entfallen.
Obwohl der Festnetzbereich seit Jahren verlor, stieg noch im Vorjahr die Mitarbeiterzahl an.
Derartige Geschäftspraktiken kann sich wohl nur ein Staatsbetrieb leisten, denn den Minus
bezahlt ohnehin der Steuerzahler. Private Unternehmer hätten bei so einer Geschäftspolitik
massive Probleme mit der Steuerbehörde oder dem Staatsanwalt. Bei den Privaten gilt das aber
auch nur für die Klein – und Mittelbetriebe, den die Großkonzerne wissen es sich zu richten.

 

Kein Anschluss mehr unter dieser Nummer

Steinzeitanschluß Festnetz.

Wer hat Schuld ?

Die Schuld an dieser Misere ist nicht bei den Angestellten der Telekom Austria zu suchen, den
die waren Jahrzehnte lang nichts anderes gewöhnt. Da waren die entlos langen Wartezeiten, vom
Einreichen eines Festnetzanschlusses bis zur Montage, bei der dann gleich drei Mann anrückten
um einen Telefonapparat zu installieren. Die Zeiten wo es wie eine Gottesgnade war ein Fest-
netz zu bekommen, sind längst vorbei. Das haben die Verantwortlichen bei der Telekom Austria
verschlafen. Sie haben sich noch immer wie kleine Götter gefühlt, dabei war das Fegefeuer be-
reits erloschen.

 

Die Konkurrenz schläft nicht

Als in jüngster Vergangenheit sich dann das Mobilnetz immer mehr verbreitete, haben diese Ver-
anwortlichen dann weiter in ihrem Dornröschenschlaf verharrt, als wenn nichts passiert sei.
Flatrate und dergleichen waren absolute Fremdwörter für sie. Sie beharrten weiterhin auf etwa
Euro 20,- Grundgebühr im Monat. Um diesen Betrag boten bereits zahlreiche Mobilfunkbetreiber
bis zu 3.000 Gesprächsminuten an. Wären die Verantwortlichen flexibler gewesen, hätte sich ein
derartiges Desaster nicht entwickeln können. Aber die Mentalität “ Wir sind wir, was kann uns
schon passieren “ ging gründlich in die Hose.

Jetzt stürzt ein Staatsmoloch nach dem anderen in die Tiefe und reißt dabei viele Schicksale
mit sich. Denn die Telekom Austria wird leider nicht die Letzte gewesen sein.

 

Aber auch die nächste Krise ist bereits vorprogrammiert.

Mit den subventionierten und von den Politikern hofierten multinationalen Großkonzerne, wird
uns eines Tages das selbe Schicksal ereilen. Zwar nicht wegen unfähiger Manager, sondern wegen
der Macht, die diesen Konzernen in die Hände gespielt wurde. Österreich hat zirka 7 Millionen
Einwohner. Jetzt können Sie sich ein Bild machen welche Macht ein Konzern hat,der zum Beispiel
10.000 Arbeitsplätze hat.Ein derartiger Betrieb ist vom Staatsystem fast nicht mehr angreifbar
und wenn doch, sperrt er einfach zu und setzt 10.000 Leute auf die Strasse.

Stauni

Volkszählung oder KGB-Verhör

Kleine Volkszählung (Mikrozensus)

Ende Mai 2008 fand Frau M. an ihrer Wohnungstür eine Benachrichtigung vor, in der von der
„STATISTIK AUSTRIA“ in höchst amtlicher Form vorgehalten wurde, daß man nicht antreffen
konnte. Na klar, normale Menschen arbeiten ja auch unter der Woche. Weiters stand in dieser
Benachrichtigung, daß man am 03.06.08 um 12 Uhr nochmals vorsprechen werde, um die Er-
hebung für den Mikrozensus durchzuführen. Man wies noch auf die gesetzliche Verpflichtung
der Auskunftserteilung hin. Ob Frau M. zu diesem Zeitpunkt überhaupt Zeit hatte, interessierte
die Herrschaften von „STATISTIK AUSTRIA“ überhaupt nicht. Trotz intensiver Bemühungen
konnte Frau M. auf der angebenen Telefonnummer niemand erreichen. Am 03.06.08 erschien
dann eine Mitarbeiterin des Institutes am Arbeitsplatz der Frau M., der zufällig im selben Haus
wie ihre Wohnung liegt und wollte während der Arbeitszeit eine längere Befragung durchführen.
Frau M. wies darauf hin, daß so etwas nicht akzeptabel sei und ersuchte um Zusendung eines
Fragebogens um diesen schriftlich beantworten zu können. So was gäbe es nicht sagte die Inter
-viewerin und begab sich auf und davon.
Drei Tage später flatterte ein Brief von „STATISTIK AUSTRIA“ ins Haus, der interessanter Weise
noch auf 30.05.08 rückdatiert war (Vielleicht hatte man dort keinen Kalender zur Hand) und in
dem der Frau M. unterstellt wurde, sie hätte bei der Mikrozensus-Erhebung die Auskunft verwei-
gert. Frau M. rief daraufhin beim Institut an und klärte die Situation auf. Und siehe da, am 16.06.
erhielt sie einen Fragebogen samt Begleitschreiben.
Und jetzt wird es interessant. Der Fragebogen besteht aus achtzehn (18) A4 Seiten, vollgestopft
mit Fragen.Sie haben auf diesen die Möglichkeit die Fragen zu beantworten, wobei es bei den Ant
-worten mehrere Möglichkeiten gibt, oder das Feld „Vw“ für verweigert anzukreuzen.
Er beginnt ganz harmlos, wie die Größe der Wohnung, wie viele Leute darin wohnen, wie hoch der
Mietzins ist, wie hoch sind die Betriebskosten, seit wann man dort wohne, Mietverhältnis, Heizung,
sanitäre Einrichtungen etc.
All diese Fragen hat Frau M. brav beantwortet, jedoch bei den folgenden Fragen, die wir anschlies-
send auszugsweise sinngemäß wiedergeben, hat sie das Feld „Vw“ für verweigert angekreuzt, da
diese ihre Intimsphäre betreffen und sie nicht bereit war, diese wildfremden Personen preiszugeben.
Außerdem hätte sie zum Teil Daten Dritter weitergeben sollen, zu deren Auskunft sie ohnehin nicht
berechtigt ist. Aber das scheint bei „STATISTIK AUSTRIA“ niemanden zu stören. Wir hätten gerne
den gesamten 18-seitigen Fragebogen eingescannt. Dies hätte aber den Artikel unübersichtlich gemacht.

Wiedergabe von erstaunlichen Fragen, die sich über sechzehn (16) A4 Seiten erstrecken:

Wo ihre Eltern geboren sind. Wann sie von wann bis wo, als was gearbeitet hat. Ob sie schon an einem Streik beteiligt
war. Ob sie schon in Karenz war. Was für berufliche Stellung sie habe. Wieviele Mitarbeiter an ihrer Arbeitsstätte
noch arbeiten. Wie oft sie arbeite. Teilzeit oder Vollzeit und wenn Teilzeit ob sie vielleicht krank ist. Ob sie Betreuung
brauche und für wen. Wenn sie weniger als die normale Arbeitszeit gearbeitet hat warum. Ob sie einen Zweitberuf ausübe
und wenn ja, wieviel Zeit sie dort arbeitet. Ob sie mehr arbeiten wolle. Ob sie überhaupt grundsätzlich gerne arbeite.
Was sie früher garbeitet hat und warum sie dort nicht mehr arbeitet. Was für Schulbildung sie habe. An welchen Kursen
sie die letzten vier Wochen teilgenommen habe und wenn ja waren die geschäftlich oder privat. Ob sie einen Schulabschluss
habe. Ob sie Matura oder ein Hochschulstudium hat. Ob sie eine Lehre angeschlossen hat etc., etc.

Neuerliche Behelligung am Arbeitsplatz !

Was das mit einer Volkszählung zu tun hat, ist uns ein absolutes Rätsel. Da aber Frau M. kooperativ war,
legte sie dem ausgefüllten Fragebogen ein Begleitschreiben bei, wo sie „STATISTIK AUSTRIA“ er-
mächtigte bei den zuständigen Behörden, wie Magistrat, Krankenkassen oder Finanzämter, in ihre Akten
Einsicht zu nehmen. Sie schickte das gesamte Konvolut am 20.06.08an die „STATISTIK AUSTRIA“. Dort
hat es denen offensichtlich nicht so gefallen und sie schickten wieder einen Interviewer los.
Dieser fand sich am 25.06.08 am Arbeitsplatz der Frau M. ein und wollte sie erneut befragen. Frau M. wies
darauf hin, daß sie bereits die Fragen schriftlich beantwortet habe. Der Institutmitarbeiter wollte aber nicht
locker lassen und erklärte ihr, daß die Nichtbeantwortung von Fragen strafbar sei. Frau M. wandte sich nun
völlig entnervt an ihren Lebensgefährten und dem platzte der Kragen. Er rief in der zuständigen Abteilung
die Abteilungsleiterin (Name der Redak. bekannt) und fragte dort nach was man eigentlich wolle. Auf den
Fragebögen ist das Feld „Vw“ für verweigert angegeben und daher sei es völlig legitim, bei Fragen die man
nicht beantworten will, dieses Feld anzukreuzen. Auch was man mit derartigen Informationen von Frau M.
bezwecke, wollte der Lebensgefährte Herr R. wissen. Die dortige Abteilungsleiterin konnte weder auf die
Frage mit dem Feld „Vw“ und die Verwendung der Auskünfte eine vernüftige Anwort geben, sondern stot-
terte nur irgendwas von einer EU-Verordnung herum. Herr R. ließ sie aber darauf wissen, falls Frau M. sich in
dieser Angelegenheit strafbar gemacht habe, könne man ja ein Strafverfahren einleiten, man werde dies aber
bis zur letzten Instanz durchziehen.
Seitdem hat man von der „STATISTIK AUSTRIA“ nie wieder was gehört.

Wir haben diesen gesamten Schriftverkehr samt Fragebögen und sind diese penibel durchgegangen. Derartige

Fragen stehen einer Finanzbehörde oder einem Gericht zu, wenn man dort als Beschuldigter involviert ist.

Und selbst dort kann der Befragte die Auskünfte verweigern ohne dafür bestraft zu werden.

Also stellt sich für uns die Frage, mit welcher Berechtigung stellt „STATISTIK AUSTRIA“ , die weder eine

Behörde noch ein Gericht ist, derartige Fragen die unserer Meinung nach mit einer Volkszählung nichts zu

tun haben. Und als Tüpfelchen auf dem „i“ versuchen sie die Leute unter dem Hinweis einer Bestrafung

von einem Betrag bis zu Euro 2.180,-, zu einer Antwort zu bewegen.

Stauni

Erstaunliche Geldbeschaffung

 

Beschäftigungstherapie für Polizisten ?

 

Bevor Sie Ihr Auto in der Inneren Stadt parken, ist es besser wenn Sie zuerst die Fahrbahn abmessen.

Sonst kann es teuer werden.

 

Wie uns jetzt bekannt wurde, patrouillieren Polizisten seit einiger Zeit, mit einem Messband bewaffnet in der Inneren Stadt, um Falschparkern zu Leibe zu rücken. Grund hierfür ist, daß eine Fahrbahn laut Gesetz eine Breite von 2,50 Meter haben muss. Das trifft für die meisten Gassen im 1.Bezirk nicht mehr zu, wenn geparkt wird.

 

Gesetzestext der Strassenverkehrsordnung § 24

(3)Das Parken ist außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen noch verboten:

(d)auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben,
e) auf der linken Seite von Einbahnstraßen, wenn nicht mindestens ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleibt,

 

Für die Betroffenen, die nach ihrem Auto suchen und deshalb sogar in den Wachzimmern eine Diebstahlanzeige erstatten wollen, fallen aus allen Wolken wenn sie erfahren, daß ihr fahrbarer Untersatz abgeschleppt wurde.

Seit es Autos und die Strassenverkehrsordnung gibt, wird in den betreffenden Gassen geparkt und auch fleißig Parkscheine ausgefüllt, da die Innere Stadt ja auch Kurzparkzone ist.

Umso erstaunlicher erscheint es jetzt, daß die Strassenbreite so plötzlich und rigoros exekutiert wird.

Offensichtlich ist dies eine Geldbeschaffungsaktion um die Weihnachtskasse der Stadt aufzufüllen.

Erstaunlicher ist noch, das man sich für diese seltsame Aktion noch mittels Polizisten bedient, die ja auf Grund ihrer Ausbildung vorwiegend zur Verbrechensbekämpfung ausgebildet sind und daher viel wichtigere Aufgaben zu erfüllen hätten.

Oder traut die Stadt Wien ihren Parksheriffs den Umgang mit einem Messband nicht zu ?

 

Stauni

Strafe für einen Toten

 

Gottfried Natschläger

Wurde derart attackiert, dass er seinen Verletzung erlag.

(Foto ÖVP-Wien)

 

Am 23.04.2008 macht der Pensionist G.Natschläger (64) einen Spaziergang auf der Währingerstrasse und wird von zwei betrunkenen Halbstarken grundlos derartig attackiert, dass er an den Folgen am 3. Mai 2008 im Spital starb.

Die beiden 20-Jährigen, suchten an diesem Tag angesoffen Streit mit Jedem, nachdem sie aus der Straßenbahn 41 wegen Randalierens vom Fahrer hinaus geworfen wurden. Das dürfte die Beiden offenbar in ihrem Stolz verletzt haben.

Sie liefen dann der Straßenbahn nach, weil sie den Straßenbahnlenker bei der nächsten Station zur Rede stellen wollten. Dabei stand ihnen der 64 jährige Pensionst G. Natschläger im Weg und wurde mit einem harten Schlag gegen die Schläfe ausser Gefecht gesetzt. Dabei fiel dieser um und knallte mit dem Kopf gegen eine Hauskante und anschließend gegen die Gehsteigkante. Sie ließen den Schwerverletzen liegen und setzten ihre Sauftour fort.

Das es nun der Anwalt des Angeklagten als tragischen Unfall hinstellte und behauptet das er sich auch selbst gestellt hat, ist sein Job. Was bitte soll daran ein Unfall sein, wenn ein 64 jähriger Pensionist vorsätzlich niedergeschlagen wird ? Und was die feiwillige Selbststellung betrifft ist dies auch ein Hohn. Tageszeitungen veröffentlichten Fotos der Flucht, die von einer Überwachungskamera eines Fotoladens aufgenommen wurden. Es wäre daher nur eine Frage von geringer Zeit gewesen, bis die Polizei mit einer Festnahme zugeschlagen hätte.

 

Das Urteil am 30.Oktober 2008 am Landesgericht Wien:

3,5 Monate U-Haft für einen Toten. 24 Monate teilbedingt, davon 3 Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan sind. 21 Monate auf Bewährung. 5.000 Euro Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe. Dazu: Ersatz der Begräbniskosten.

Der Anwalt des Angeklagten hat einen super Job gemacht, aber das Urteil das vom Richter gefällt wurde, ist von der Realität meilenweit entfernt. Das der Staatsanwalt auch noch dazu nickte, ist nicht nachvollziehbar. Wäre interessant was die Beiden den Angehörigen eines eventuell nächsten Opfers zu sagen haben.

Stauni

Seltsame Winterreifenpflicht

Das immer wieder Verkehrsunfälle auf Grund mangelnder Ausstattung von Kraftfahrzeugen passieren ist zwar traurig, aber Realität.
Unfälle passieren meist, wenn Vorschriften außer Acht gelassen werden.
Aus welchen Grund auch immer entschied sich der Gesetzgeber plötzlich dem Kraftfahrer eine Winterreifenpflicht per Datum

(ab November) vorzuschreiben.
Obwohl das bestehende KFG schon immer die witterungsbedingte Bereifung von Kraftfahrzeugen vorgeschrieben hat.
Auf gut Deutsch, gibt es Schnee, brauchen Sie Winterreifen zum fahren oder Sie lassen das Auto stehen.
Wenn man sich nun die Winter der vergangenen drei Jahre ansieht (vor allem in den Großstädten) gab es nur ganz kurze Zeiträume
mit Niederschlägen die Schneefahrbahnen verursachten. Meist waren die Strassen trocken und sauber.
Auch die Temperaturen hielten sich im Plusbereich. Offensichtlich hat der Klimawandel voll zugeschlagen.
Auch heute am 6.November hat es angenehme 17 Grad plus.
Alle die bereits jetzt Winterreifen auf Ihren Autos haben, werden diese bis zum nächsten Schneefall (vielleicht im Jänner oder irgendwann) kaputtfahren.

 

Aber es kommt noch besser:

 

Gesetzestextausschnitt aus dem KFG:

 

(8a) Während des Zeitraumes von jeweils 15. November bis 15. März darf der Lenker ein Kraftfahrzeug der Klassen M2, M3, N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) angebracht sind. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind. Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist und Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

 

Fahrzeuge an denen die sogenannten „ blauen Taferln“ montiert sind, brauchen keine Winterreifen.

Warum wird im Gesetz nicht erläutert.
Aber vielleicht ist der Autowäscher vom Autohändlereckplatz ein derart guter Autofahrer, dass er keine Winterreifen für die
Fahrt von A nach B braucht.

Offensichtlich geht es bei dem Gesetz nur darum, dem Otto Normalverbraucher Geld aus der Tasche zu ziehen, um damit die Gummiindustrie zu sponsern.
Man kann nur hoffen das der Gesetzgeber einsieht, dass er hier den selben Fehler wie mit dem seltsamen „Licht am Tag – Gesetz“ gemacht hat und diese Verordnung baldigst wieder zurücknimmt.

 

Stauni

Naturfranzösisch

 

Stellen Sie sich vor, Ihr Filius dem gerade Lesen und Schreiben beigebracht wurde, kommt
eines Tages zu Ihnen und fragt Sie folgendes: „Was ist Ohneservice mit Mundvollendung,
Natursekt oder Mundvollendung mit schlucken ?“
Sie werden wahrscheinlich aus allen Wolken fallen und denken wo er das her hat. Nein, nein
aus der Schule hat er das nicht und es liegt auch kein Porno- oder Sexkontaktmagazin bei
Ihnen zu Hause herum. Er hat das aus der ganz normalen TAGESZEITUNG, die bei Ihnen
ganz harmlos auf dem Küchentisch liegt. Sie glauben das nicht ??? Dann schlagen Sie doch
zum Beispiel die Kronen Zeitung auf.

 

Zwei A4 Seiten Sexanzeigen täglich. Die nachfolgenden Inserate gelesen in der Krone.

 

Waren in früheren Zeiten derartige Inserate den Schmuddelblättern, die erst ab dem
18.Lebensjahr erhältlich waren vorbehalten, scheinen nun auch Tageszeitungen diese
Marktnische für sich entdeckt zu haben. Klar, Geschäft ist Geschäft, aber vielleicht sollten
die Verantwortlichen darüber nachdenken, ob nicht für derartige Inserate, Namen, Tele-
fonnummern oder Internetadressen reichen.
      
Tageszeitungen sind auch für einen Teil der sozialen und gesellschaftlichen Prägung
unserer Kinder verantwortlich. Wenn diese Prägung dann über derartige Seiten läuft
(siehe Inserate oben) dann wird nichts Gutes dabei rauskommen.
Es gäbe dann noch eine Alternative. Tageszeitungen die derartige Inserate schalten,
sollten ihr Blatt mit dem Aufdruck „Erst ab dem 18. Lebensjahr“ versehen.

 

Stauni

Energiepreiswahnsinn

Die Überheblichkeit der Energiemonopolisten

Stellen Sie sich vor, eines Tages kommt Ihr Chef zu Ihnen und eröffnet Ihnen folgenden Vorschlag.
Ab nächstes Monat verdienen Sie um 20% weniger. Als Begründung gibt er an, daß ihm nicht mehr
soviel im Börsel bleibt, weil alles teuerer geworden ist.
Selbstverständlich können Sie dagegen Einspruch erheben, aber wenn Sie das tun ist Ihr Arbeitsverhältnis
mit dem darauffolgenden Monat beendet.Es gibt auch keinen sonstigen Kompromiß
Sie werden wahrscheinlich arbeitsrechtliche Schritte unternehmen und einen Prozeß vor dem Arbeitsgericht
mit aller Sicherheit gewinnen.
Wir haben diesen vielleicht etwas leicht hinkenden Vergleich bewußt gemacht, den in der Gangart zwischen
diesem Chef und den Verantwortlichen von Wien Energie, gibt es keinen Unterschied.

Diesen Brief haben zig-tausende Kunden von Wien Energie erhalten !

 

 

Mag sein, daß in Zeiten wo das Barrel Rohöl auf $ 155,- hinaufschoss, die Energiekonzerne etwas weniger
fette Gewinne schrieben, aber noch immerhin sehr gute Gewinne hatten. Jetzt wo das Barrel Rohöl auf $ 55,-
herunterrasselte, haben sich die Gewinnspannen wieder wie in den alten Zeiten erhöht.
Das im Brief geforderte Verständnis für die Maßnahmen zu einer exibortanten Preiserhöhung auf Grund der
weltweiten Preisentwicklung, wird wohl niemand aufbringen.
Aber Sie können ja Widerspruch einlegen, allerdings werden Sie dann vom Netz genommen. Diese Aussage ist
eine absolute Frechheit und bezweckt wohl das niemand einen Widerspruch einlegt. Vielleicht dient es auch
dazu, das Wien Energie in späterer Folge sagen kann, daß alle für die Strompreiserhöhung waren, den niemand
hat einen Widerspruch eingelegt.

Aber falls Sie doch einen Widerspruch einlegen dürfen sich dann in weiterer Folge bei Kerzenlicht erfreuen.
Kühlschrank brauchen Sie im Winter ohnehin nicht und kalt duschen soll ja auch gut für die Haut sein.

Das sich Wien Energie im Schlußsatz noch als fairer und zuverlässiger Partner bezeichnet, schlägt dem Fass
den Boden aus.

Nun sind die Politiker gefordert diesem Wahnsinn, der sich natürlich erst nach den Wahlen entpuppte,
Einhalt zu gewähren, um einen eventuellen volkswirtschaftlichen Schaden zu verhindern.

Stauni

Inhalts-Ende

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