Sieben Verurteilungen im Schlepper-Prozess


Schlepper haben mit Fluchthelfer nichts gemeinsam

Heute  wurde  am  Landesgericht  Wiener  Neustadt  ein richtungsweisendes Urteil gegen
das  Schlepperunwesen  gefällt.   Der Tatvorwurf:   Die  Angeklagten  sollen  im  Rahmen
einer kriminellen Organisation gewerbsmäßig als Schlepper tätig gewesen sein. Von den
acht angeklagten Männern – aus  Pakistan,  Afghanistan  und Indien – wurden 7 verurteilt.
(Die Urteile sind nicht rechtskräftig).  Ein Freispruch erfolgte.
Die  Richterin  Petra  Harbich  verhängte .– nach  stundenlanger  Beratung der Schöffen –
teilbedingte  Freiheitsstrafen  von 7 bis 28  Monaten.   Den angeklagten Asylwerbern war
vorgeworfen  worden,  dass  sie  für  illegal  eingereisten  Landsleuten  die  Weiterfahrt in
andere Länder organisiert haben sollen.   Interessanterweise  wurde  dieser  Vorwurf – an
insgesamt 43 Verhandlungstagen – kaum bestritten, wohl aber, daran verdient und somit
gewerbsmäßig  agiert  zu  haben.   Die  Anwälte  der  Verurteilten legten Nichtigkeitsbe-
schwerde und Berufung ein.
Schon  die  Verhandlungstage  waren von Protesten diverser linker Gruppierungen und Gut-
menschen-Organisationen begleitet worden.  Wie wenig Respekt aber die Angeklagten und
deren Sympathisanten einem österreichischen Gericht zollten, bewiesen lautstarke Unmuts-
äußerungen bei der Urteilsverkündung bzw. Urteilsbegründung.
Interessanterweise   jubeln  Linke  und Gutmenschen-Organisationen dem Rechtsstaat nur
dann  zu,  wenn Urteile in ihrem  Sinn gefällt werden.   Wenn dem nicht so ist,  scheut man
bei diesen nicht davor zurück,  die österreichische Justiz zu diskreditieren.
So  schreibt  heute  „Asyl in Not“  in einer Presseaussendung von einem Schandurteil und
unterstellte dem  Gericht  mit  folgendem Satz Rassismus:.. „Der Prozess gegen die soge-
nannten  ´Schlepper´ ist  Ausdruck  eines  tief verwurzelten  Rassismus in den staatlichen
Strukturen Österreichs.“
Die „ÖH – Österreichische HochschülerInnenschaft“ sieht die Urteile im „Schlepper-Prozess“
als ungerechtfertigt an und meint,  dass Menschenrechte mit Füssen getreten wurden. Für
sie war dies ein Schauprozess mit einem Scheinurteil.
„Fluchthilfe“  nennt  der   SOS-Mitmensch-Sprecher  und  selbsternannte   Sprachpolizist,
Alexander  Pollak,  in seiner heutigen  Aussendung das lukrative Geschäft mit der Schlep-
perei.   Selbst der Obmann der Gutmenschen-Organisation „Asyl in Not“, Michael Genner,
bezeichnete in der Vergangenheit  einen  Schlepper  als Dienstleister,  der auch Anspruch
auf ein angemessenes Honorar hat.
Screen: asyl-in-not.org
Also  hat  das Schleppen von Menschen nichts mit Fluchthilfe zu tun.   Pollak hätte sich mit
Genner  vorher  absprechen  sollen,  bevor  er  den Ausdruck  „Fluchthilfe“  sehr eigenwillig
interpretiert.  Immerhin sind ja beide Chefs von Gutmenschen-Organisationen.
Sogenannte  Schlepper sind Kriminelle,  die keineswegs mit jenen Personen verglichen werden
können,  die  seinerzeit  unter  dem Einsatz ihres eigenen Lebens Flüchtlinge aus den einstigen
sozialistischen Diktaturen (ehemalige Ostblockstaaten) nach Österreich brachten. Diese Flucht-
helfer  waren  selbstlose  Helden,  die  auch  keinen Anspruch auf ein „angemessenes Honorar“
erhoben.   Bei  den  Personen die nach Österreich gebracht wurden,   handelte es sich fast aus-
nahmslos um Verwandte,  Freunde oder Bekannte.
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2014-12-05

Richter außerhalb des Gesetzes


Kindeswohl als leere Worthülse in Politik und Justiz

Richter  am  BG Hernals  verweist Vertrauensperson trotz Hinweises auf § 19 (5) AußerStrG
des Raumes. Der Verfahrenshelfer genügt. Jugendamt freut sich über „geheime“ Verhand-
lung,  da  die  Kinder so lange wie möglich unter schwerer Medikation in der Wohngemein-
schaft   verbleiben   sollen... Zweiter   Entschließungsantrag   gegen   parental  alienation
syndrome,  also  elterliche  Entfremdung,  im Parlament eingebracht.   Seit 2011 ignoriert.
Bürgerinitiative  Kinderrechte nicht zur Enquete  „25 Jahre Kinderrechtskonvention“  von
SPÖ  und ÖVP eingeladen,  da diese Initiative kritisch ist,  was  Kinderrechte betrifft.  „Ob
die  Kindeseltern  aktuell  eventuell  unter  Drogeneinfluss stehen ist unerheblich.“  Wozu
gibt es Gesetze in Österreich? Kindeswohl als leere Worthülse? Wie geht es den Kindern,
deren  Wohl unbeachtet  bleibt im Staate Österreich?   Dies alles und viel mehr in Wiens
erstem Speakers` Corner jeden ersten Freitag im Monat  14:00 bis 16:00 am Schottentor.

Speakers‘ Corner

Jeder, der von Behördenwillkür betroffen war oder ist,  bekommt beim Speakers` Corner
Gelegenheit, öffentlich seine Geschichte zu erzählen. Für eine Filmaufnahme muss eine
Unterschrift  vorliegen.   Der Text soll verständlich für Passanten sein und von den Betrof-
fenen  selbst  vorgetragen  werden.   Die  Redezeit beträgt höchstens 15 Minuten.  Jeder
der  Redner  ist  für  seine  Äußerungen selbst verantwortlich,  die BIK übernimmt hierfür
keine  Haftung.   Jeder  der  Vortragenden  beachtet  die  geltenden  Gesetze  und wählt
selbst,  ob  er  gefilmt  werden möchte oder nicht.  Auch eine anonyme Veröffentlichung
ist  wählbar,  Namen von Richtern oder anderen Personen sollten nicht genannt werden.
In  Anbetracht  des § 301 StGB ist dies anzuraten.   Anmeldung unter bi.kinderrechte@
gmail.com (Quelle: APA/OTS)
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2014-09-22

Wiens Linke haben ein gewaltiges Antisemitismus-Problem


Getarnt als Israel-Kritik wird an diesem Wochenende

erneut Juden-Feindlichkeit auf den Straßen Wiens zelebriert

„Die  rot-grüne  Wiener  Stadtregierung  versucht  offenbar mit Blick auf die muslimischen Wähler,
ihre  unablässig  zur  Schau  gestellte  antifaschistische  Haltung  mit unappetitlichem Antisemitis-
mus  unter  einen  Hut  zu  bringen“,  macht  Wiens FPÖ-Gemeinderat Udo Guggenbichler darauf
aufmerksam, dass an diesem Wochenende erneut radikale Islamisten ihren Juden-Hass in Wien
auf  die  Straßen  tragen  dürfen.   Er  stellt  für  die  FPÖ  klar:   „Antisemitische   Demonstrationen
haben bei uns nichts verloren. Da darf man kein Auge zudrücken! So etwas gehört verboten!“

Es sei schon bemerkenswert, dass sich weder die Wiener Sozialisten,  noch die Wiener Grünen
zu einer ernsthaften Verurteilung von Juden-feindlichen Parolen durchringen können.  Guggen-
bichler: „Die Linke in dieser Stadt hat ein massives Antisemitismus-Problem.  Das ist aber nicht
Neues.   Schon  im  Jahr 2011 sind einerseits die grün-alternativen Studenten aus dem Bündnis
gegen  den  Ball  des  Wiener Korporationsrings  ausgetreten,  weil diesem auch antisemitische
Bewegungen  angehört  haben,  andererseits  sind  grüne  Politiker mit Vertretern genau dieser
Organisationen  dann  Seite  an  Seite  marschiert.   Oder  die  Wiener  SPÖ  hofiert  etwa  ganz
offen  den  Musiker  Nazar,  der  in  seinen  Liedern  die  islamistischen  Terror-Anschläge  vom
11. September in New York mit 3.000 Toten hochleben lässt.“

Dass  die  Linke  selbst  nicht  genau weiß,  wo  sie  steht,  soll  offensichtlich  mit  hysterischer
Demo-Industrie  überdeckt werden.   So sind an diesem Wochenende zusätzlich noch Kund-
gebungen gegen die (nicht rechtskräftige) Verurteilung des mutmaßlichen bundesdeutschen
Gewalt-Demonstranten  Josef S.  geplant.   „Der  Versuch,  die  unabhängige  österreichische
Justiz  durch  Druck  von  der  Straße  zu  beeinflussen,  ist  bereits  beim  Prozess schief ge-
gangen“, so Guggenbichler.  Kundgebungen gegen das österreichische Rechtssystem seien
ebenso  entbehrlich  wie  das  Bestreben  einiger  roter  und  grüner Politiker,  Demo-Rowdys
durch  die  Abschaffung  oder  Abänderung von Paragraphen des Strafgesetzes den Weg zu
ebnen. (Quelle: APA/OTS)
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2014-07-26

Lieblingsrapper der SPÖ-Graz hetzt schon wieder


Die Katze lässt das Mausen nicht

Hatte der für seine Israel – und Judenfeindlichkeit bekannte Yasser Gowayed erst kürzlich
von  der  österreichischen Justiz einen Dämpfer verpasst bekommen,  so wird dieser nun
wieder aktiv.  Nachfolgenden Eintrag tätigte er gestern auf seinem Facebook-Account.
Screen: facebook.com (Account: Yasser Gowayed)
Seine  Hasstiraden  richten  sich  nicht etwa gegen einen israelischen Militärschlag,  sondern
gegen  ein  Musikvideo  in  dem Israelis rappen.   Dieses ist im Vergleich zu Gowayeds Rap-
Videos relativ harmlos. Aber Yasser Gowayed lässt eben keine  Gelegenheit aus, um  gegen
Juden  zu  hetzen.   Dies wird auch durch das  demonstrative Zitieren eines  Verses aus dem
Koran unter Beweis gestellt.
Interessant  sind auch die Kommentare zum Facebook-Eintrag von Gowayed.   Wir fragen
uns,  ob er und Typen wie seine Kommentatoren stellvertretend für jene Leute stehen,  die
an der heutigen Anti-Israel-Demonstration in Wien teilnehmen werden?
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2014-07-20

Ist die Polizei von „braunen Säcken“ unterwandert?


Rechtsextreme und/oder Neonazis bei der Polizei?

In  einem  Beitrag  auf  der linksextremen Webseite  „Heimat ohne Hass“,  wurde vorgestern
wieder   einmal   in   altbewährter   Weise  eine  Person  diskreditiert  und  an  den  virtuellen
Pranger gestellt. Langsam aber sicher könnte man annehmen, dass es sich bei den Verant-
wortlichen  der  besagten Webseite um Personen handelt,  welche Polizisten hassen.  Denn
diesmal traf es wiederum einen Polizeibeamten.   Das einzige  „Vergehen“  des untadeligen
Mannes besteht darin, dass er der FPÖ angehört und sich für diese politisch engagiert.
Nun gingen die Hetzbeiträge, die auf „Heimat ohne Hass“ verfasst wurden, meistens in die
Hose und erwiesen sich als Schuss ins eigene Knie.   Wir haben schon etliche Fälle aufge-
deckt und an die Öffentlichkeit gebracht.
Wie  nach der letzten unwahren Beitragserstattung auf der linksextremen Webseite bekannt
wurde, lehnt der im Impressum aufscheinende Kriminalbeamte Uwe Sailer, jegliche Verant-
wortung  für  den  redaktionellen Teil ab.   Er teilte mit, dass dafür eine „Facebook-Initiative“
verantwortlich sei,  da er „nur“ Domaininhaber ist.
Dem wäre noch anzumerken, dass diese „Facebook-Initiative“ weder im Impressum auf be-
sagter  Webseite  aufscheint,  noch irgendwo namentlich genannt wird.   Also eine anonyme
Gruppe,  die  auf  der  Webseite  eines Polizeibeamten offenbar ungehindert unwahre Hetz-
beiträge verfassen kann.
So  weit,  so  nicht  gut.   Nun kommen wir auf den eingangs erwähnten  Beitrag auf der links-
extremen  Webseite  zurück.   Dieser  wird  auf  dem  gleichnamigen  Facebook-Account von
einigen User(innen) kommentiert. Die zwei interessantesten Kommentare wollen wir unserer
Leserschaft präsentieren.
Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Da teilt der User „El Tabu“ mit, dass sowohl der Verfassungsschutz als auch Teile des Justiz-
apparats schon lange Zeit von „braunen Säcken“ unterwandert seien. Denn anders könne er
sich  gewisse Urteile und Geschehnisse der jüngeren Vergangenheit nicht erklären.  Welche
er damit meint, ist aus seinem Kommentar nicht ersichtlich.
Und  nun  kommt  der  Hammer!   Der  verhaltensauffällige Kriminalbeamte aus Linz,  Uwe
Sailer,  gibt  Antwort  und  schreibt  unter  anderem  wörtlich:  „Ist richtig!  Nicht wenige Teile
der Polizei sind von braunen Säcken unterwandert (vgl. AUF).“
Nicht   „wenige Teile“  bedeutet,  dass offenbar ein nicht geringer Teil der Polizei von „braunen
Säcken“ (also sprich Neonazis und/oder Rechtsextremen – Anmerkung der Redaktion) unter-
wandert  sein  muss.   Da  wir  uns  dies  kaum  vorstellen  können,  werden wir im Innenminis-
terium nachfragen.
Zur Verantwortung von Uwe Sailer zu dem Kommentar sind wir schon gespannt.  Ob er diese
mit  der  Ausrede:   „Ich  bin ja nur der Inhaber des  Facebook-Accounts und für die Postings
ist eine ´Facebook-Initiative´ verantwortlich“,  ablehnen wird?
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2014-07-11

ZARA-Report ist völlig unerheblich


Anti-Rassismus-Stelle ZARA „auf linkem Auge blind“

Screen: ZARA

Der  vom  Privatverein  ZARA  präsentierte  sogenannte  „Rassismus-Report“  sei  das Papier auf
dem  er  stehe nicht wert und daher auch völlig unerheblich,  sagte der der freiheitliche Bereichs-
sprecher  für  den  Öffentlichen  Dienst  und AUF-Bundesvorsitzender Bundesrat Werner Herbert.
„Hier  sind  lediglich  subjektive Empfindlichkeiten diversester Personen dokumentiert,  die wohl
eher am linken Rand der Gesellschaft stehen“, so Herbert.
Auffallend  sei,  dass  derartige  Privatvereine  wie  ZARA,  immer  wieder  auf die Exekutive und
Judikative losgehen und ihr Rassismus unterstellen würden. Dass die Polizei und Justiz in ihrer
täglichen  Arbeit  mit  einer  Vielzahl  ausländischer  Gewalttäter konfrontiert sei,  was auch jede
Kriminalstatistik  belege,  interessiere  diese  Herrschaften  freilich  nicht.   Seien in ihren Augen
doch  alle  Ausländer  die  Guten,  während die staatliche Ordnungsmacht rassistisch sei,  wenn
sie  kriminelle  Ausländer  dingfest  mache,  zeigte  Herbert  die  Grundeinstellung  dieser „Gut-
menschen“ auf.
„Dass  täglich  Österreicher diskriminiert,  überfallen, beraubt,  verletzt oder bestohlen werden,
interessiert  die  selbsternannte  Anti-Rassismus-Stelle  freilich  gar  nicht“,  kritisierte  Herbert,
der  sich  einmal  einen  Rassismus-Report  wünscht,  bei  dem Äußerungen und Handlungen
von  Ausländern  gegenüber  Österreichern  dokumentiert  werden.   Denn  dann , so  Herbert,
würde  man klar erkennen, dass die wenigen rassistischen Vorfälle von denen ZARA spreche,
in  keinerlei  Verhältnis  zu  den zahlreichen Übergriffen  auf  die autochthone österreichische
Bevölkerung stünden.
Für  die  Fachkompetenz der  privaten  Rassismus-Jäger sei es bezeichnend,  dass sie inter-
national   übliche   sicherheitspolizeiliche   Methoden  wie  etwa  „Ethnic Profiling“  verurteilen
würden,  sagte Herbert,  der  darauf  verwies,  dass  die  israelische  Polizei und Armee diese
Vorgehensweise  seit  Jahren  mit  großem  Erfolg  einsetze.   „Den  Israelis  kann  wohl auch
ZARA nicht Antisemitismus und Rassismus vorwerfen“,  zeigte Herbert die Absurdität dieses
„Reports“ klar auf.
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2014-03-22

Jetzt wird Aliyev sogar ein Fall für die EU


Um den mutmaßlichen Mafioso,  den die SPÖ-Regierung

zum Geschäftspartner der Stadt gemacht hat, wird es eng

Mord, Entführung, Erpressung, Dokumentenfälschung und Geldwäsche – die Medien berichteten
bereits  im  Jahr 2007  ausführlich  über die Vorwürfe gegen den ehemaligen kasachischen Bot-
schafter  in  Wien Rakhat Aliyev.  Anfang 2008 wurde er in Abwesenheit in seiner Heimat wegen
Bildung einer kriminellen Vereinigung und Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Die  damals  rein  rote  Wiener Stadtregierung hinderte das nicht daran,  den Mann, nach dem von
Kasachstan international gefahndet wird,  als Geschäftspartner für das PPP-Projekt Media Quarter
Marx  ins Boot zu holen – wissentlich,  wie Aliyev in seinem im vergangenen Jahr erschienen Buch
betont.
In Österreich laufen seit vielen Jahren wie auch in Deutschland und Malta Ermittlungen gegen
den mutmaßlichen Mafioso – bislang ohne Ergebnis. Das soll sich nun ändern. „Die portugies-
ische  EU-Abgeordneten  Ana Gomes will die EU-Kommission einschalten,  weil die Vorwürfe
extrem  schwerwiegend  sind  und  mehrere  Mitgliedstaaten betreffen“,  berichtet Wiens FPÖ-
Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus.
Konkret  sollen  sich  die  EU-Kommission,  die  europäische  Justiz-Koordinierungsstelle Euro just
und  die  Polizeiagentur  Europol  mit dem Fall Aliyev befassen.   „Gomes scheint das Vertrauen in
die  nationalen  Behörden  verloren  zu  haben.   Sie  ist  davon  überzeugt,  dass  die  jahrelangen
Ermittlungen  in  den  einzelnen  Ländern  schon  längst  abgeschlossen  und vor Gericht gebracht
werden  könnten.   Die  Frage,  wieso das nicht geschieht, lässt sie offen“, so Gudenus, „dabei weiß
die  Dame  offenbar  noch  gar nicht,  dass Aliyev für die Wiener Stadtregierung ein gerngesehener
Geschäftspartner  ist.   Details  über  die  Deals  mit  ihm  werden freilich bewusst geheim gehalten.
Prüfern  des  Rechnungshofes  etwa  wurde die Tür gewiesen.   Sie müssen sich jetzt vor dem Ver-
fassungsgerichtshof ihr Kontrollrecht erstreiten.“
Die  Art  und Weise,  wirtschaftlich  tätig  zu sein,  scheint bei den Sozialisten ohnedies regelmäßig
hoch dubios.   Gudenus:  „Wie  auch  im Skandal der Wiener SPÖ rund um die Häupl-Stiftung AVZ,
die  Bank Austria  und  den  US-amerikanischen  Milliarden-Betrüger  Bernard  Madoff  gibt  es von
den  verantwortlichen  Politikern  auch  zum  Fall  Aliyev  keinen  Kommentar.   Sogar die Vorwürfe
der  Mittäterschaft  und  der  illegalen  Parteienfinanzierung  werden nicht  einmal  dementiert.  Wir
fordern eine lückenlose Aufklärung der roten Skandale und eine massive Stärkung der Kontrolle!“
(Quelle: APA/OTS)
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2014-01-07

Ist der Drogenhandel in Wien bereits Normalzustand?


Die Polizei darf bei der Drogenbekämpfung nicht kapitulieren


Ein  Artikel  in der heutigen Kronen Zeitung zeigt neuerlich das Chaos im Bereich der Drogen-
politik in Wien auf. Mittlerweile bevölkern Dealer ganze U-Bahnstationen und die Polizei muss
diesem  Treiben  machtlos  zusehen,  weil sich die Politik auf keine sinnvolle Vorgehensweise
einigen kann.
Dass  der  20. Bezirk  seit  Ende der 90er Jahre ein beliebter Drogenumschlagplatz war und ist,
sollte auch den Gerichten bekannt sein. Mindeststrafen oder bedingt nachgesehene Haftstrafen
sind  aber  eben  keine  Abschreckung  für Drogenhändler,  die ihr schmutziges Geschäft meist
unter dem Status als „Asylwerber“ betreiben.
Würde  der  Drogenhandel  tatsächlich  schwer bestraft werden,  würde er nicht seit Jahren unge-
niert  in  der Öffentlichkeit  betrieben  werden.   Dass  viele  Dealer  das mitgeführte Suchtgift gar
nicht selbst konsumieren und damit Eigenbedarf reklamieren, könnte ein Drogentest sehr rasch
beweisen.
Bei der Grenzmengenverordnung wird nur die Reinsubstanz des Stoffes berechnet.   Da könnten
die  Täter  vermutlich  einen  ganzen  Rucksack  voll  Giftkugeln  mithaben,  denn  die verkauften
Suchtmittel  sind  mit  Mauerputz,  Staubzucker,  Mehl  bis  hin zu Strychnin gestreckt.   Wenn die
Gerichte  aber nach wie vor Urteile fällen,  die bei den Tätern nur ein müdes Lächeln hervorrufen,
dann  wird  erstens  der  Zweck  der  Strafen  deutlich  verfehlt  und  zweitens  die Kriminalitätsbe-
kämpfung der Polizei nicht ausreichend unterstützt.
Der  Artikel  in der Kronen Zeitung ist dazu geeignet der Bevölkerung zu suggerieren,  dass sie
sich  mit  der  Situation  abfinden  sollte.   Denn wie darin angeführt wird,  haben die Täter straf-
rechtlich  kaum  etwas  zu  befürchten.   Allerdings  unterließ  man es,  die Nationalität bzw. die
Herkunft der Drogendealer anzugeben.
Ethnic Profiling  und  erhöhter  Polizeieinsatz  unter  Ausnutzung  aller  technischer Mittel wären
erforderlich,  um  dem  Drogenhandel  im  Bereich  der  U6  speziell  aber  in den Stationen der
Brigittenau  einen  erfolgreichen  Kampf  anzusagen.   Die  agierende  Tätergruppe ist aus dem
Verkehr zu ziehen und mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen.
Auch  darf  es  beim  beim  Drogenhandel keine Milderungsgründe,  wie „Unbescholtenheit“ oder
„Ersttäterschaft“ geben und bei Wiederholungstätern darf keine Verlängerung des Beobachtungs-
zeitraumes  bedingt nachgesehener Haftstrafe erfolgen.   Die Suchtbehandlung in Wien zeigt die
dramatische Entwicklung im Drogenkonsum, daher ist es das Gebot der Stunde den Dealern das
Handwerk zu legen.
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2014-01-05

AK-Beratungsstelle für illegale ausländische Arbeiter


Dürfen sich inländische Schwarzarbeiter auch beraten lassen?

Im  Frühling 2014  soll in Österreich die erste  „Beratungsstelle für undokumentiertes Arbeiten“
– sprich  illegales  Arbeiten – eingerichtet  werden.   Das  planen  die  Arbeiterkammer  und der
ÖGB.   Ein  genaues  Datum  steht  noch  nicht  fest.   Allerdings  steht  schon fest,  dass  die er-
staunliche Beratungsstelle  im  ÖGB-Gebäude,  im  zweiten Wiener Gemeindebezirk unterge-
bracht  werden soll.   Die Beratung wird durch zwei Angestellte durchgeführt,  wobei diese eng
mit Dolmetscher(innen) zusammen arbeiten werden.
Dieses Vorhaben ist eine glatte Verhöhnung aller österreichischen Arbeitnehmer(innen) und aller
Betriebe, die gesetzeskonform handeln. Anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie die aktu-
elle   Rekord-Arbeitslosigkeit  und  Teuerung  bekämpft   werden  kann,  macht  sich  die Arbeiter-
kammer  darum Sorgen,  ob illegale ausländische  Schwarzarbeiter(innen) möglicherweise nicht
gerecht entlohnt werden könnten.
Es  kann  nicht sein,  dass die Arbeiterkammer die Zwangsmitgliedsbeiträge zig tausender Arbeit-
nehmer(innen) dazu missbraucht,  illegale ausländische Arbeitskräfte zu beraten.  Schwarzarbeit
ist ein klarer Gesetzesbruch und daher ein Fall für die Justiz. Man darf gespannt sein, ob vielleicht
demnächst  noch  irgendeine  Organisation  auf  die Schnapsidee kommt Ost-Einbrecher darüber
zu beraten, wo am meisten zu holen ist.
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2014-01-02

Wiener Islamisten veröffentlichen Morddrohungen


Offene Facebook-Diskussion über mögliche Art der Ermordung

Eine Webseite die zur Verbreitung des Wissens und dem Entwickeln eines islamischen Bewusst-
seins dient?!
Screen: facebook.com


Screen: facebook.com
„Den  Kuffār  zu  ihren  Zeremonien,  die  nur  ihnen  zugeordnet werden, zu gratulieren,  ist ḥarām
gemäß dem Konsens, wie das Gratulieren zu ihren Festivitäten und Fastentagen, indem man sagt
„Ein  frohes  Fest“  oder  „Fröhliche  Feiertage“ u. Ä.   Wenn  derjenige,  der  dies sagt, vor dem Kufr
errettet  wurde,  so  ist  es  dennoch  verboten.   Es ist so, als ob man jemandem gratulieren würde,
der  sich  vor dem Kreuz niederwirft oder der etwas noch Schlimmeres tut.   Es ist eine ebenso eine
große  Sünde,  als  wenn  man jemandem gratuliert,  der Wein trinkt oder jemanden umbringt oder
der unerlaubten sexuellen Verkehr hat usw.   Viele derjenigen, die keinen Respekt vor ihrem Deen
haben, verfallen in diesen Fehler; sie erkennen nicht die Anstößigkeit ihrer Handlungen.  Wer auch
immer  einem  anderen zu dessen Ungehorsam, Bidʿa oder Kufr beglückwünscht, setzt sich selbst
dem  Zorn  Allahs  aus.“ (Originaltext  auf  dem  Facebook-Account  „La  hawla  wa  la  quwwata  illa
billah – original“.)
So  sehen  Islamisten,  die angeben dem „La Hawla Kulturverein“ in Wien anzugehören,  das tradi-
tionelle Weihnachtsfest. Abgesehen davon, dass diese  Islam-Fundamentalisten  Weihnachten mit
verbotenem Sex oder Schlimmeres vergleichen,  werden auf der  o.a. Facebook-Seite ganz unver-
blümt Morddrohungen getätigt.
Nachfolgend einige von zahlreichen Postings (Screenshots facebook.com), in denen der Betreiber
und User ganz offen ihre Vorhaben gegen Andersgläubige, Ex-Muslime bzw. Kritiker aussprechen.


Politik  und  Justiz  sind  aufgefordert  endlich  einzuschreiten  und die ernst zu nehmende Mord-
drohungen nicht unkommentiert im Raum stehen zu lassen.  Derart unverblümt seine Vorhaben
über  die  Tötung Andersdenkender zu veröffentlichen,  darf in einem Rechtsstaat nicht geduldet
werden.
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2013-12-24

Österreichs Justiz zeigt ihren Mut stets nur gegen Oppositionelle


Einstellung der Inseratencausa wäre ein

Polit- und Justizskandal der Sonderklasse

Mit der kolportierten Einstellung des Verfahrens gegen Bundeskanzler Faymann in der Inseraten-
affäre  kündigt  sich ein Polit- und Justizskandal der Sonderklasse an.   Das rot-schwarze System
habe  von  Beginn an versucht,  die  gesamte  Causa  niederzuwalzen,  und mittlerweile offenbar
Erfolg gehabt, so heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky.
„Wer  die U-Ausschuss-Akten gelesen hat,  kann sich beim besten Willen nicht erklären, wie es
vor  dem  Hintergrund  massiver  Verfehlungen  zu  einer  Einstellung  kommen  kann.   Die  rot-
schwarze  Koalition  hat  jedenfalls  verhindert,  dass  Faymann  in  den  U-Ausschuss  kommen
musste und der Hauptbelastungszeuge Wehinger, der schon im Parlament war und umfassend
aussagen  wollte,  vom  Ausschuss  überhaupt  gehört  werden  durfte“,  schildert  Vilimsky  die
Vertuschungsexzesse von SPÖ und ÖVP im Parlament.
Jetzt  drohe  knapp  vor  dem  Wahltermin  auch  noch  die  juristische Beerdigung durch die rot
dominierte Staatsanwaltschaft und das schwarze Justizressort. „7 Millionen für den Werner sind
für Justiz und Regierungspolitik offenbar kein Thema“, kritisiert Vilimsky.
„Es  würde  mich  nicht  wundern,  wenn auch die Ermittlungen in der Inseratencausa Berlakovich
in  Bälde hochoffiziell  beerdigt  werden.   Das rot-schwarze System dürfte hinter den Kulissen ein
Paket von Verfahrenseinstellungen akkordiert haben, um auch nach der Wahl gemeinsam weiter-
packeln zu können“,  vermutet Vilimsky.   Es habe jedenfalls den Anschein,  die heimische Justiz
zeige ihren Mut stets nur gegen Oppositionelle. (Quelle: APA/OTS)
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2013-06-30
 

Straffrei: Auf Uwe Scheuch wartet der Strick


Und wieder einmal wurde mit zweierlei Maß gemessen

Man  muss  den  ehemaligen  Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter  und  FPK-Chef, Kurt
Scheuch,  nicht  unbedingt mögen.  Auch bei  www.erstaunlich.at  halten sich die Sympathie-
werte  für  ihn  gegen  null.  Wir  finden,  dass der Mann mit seinem Verhalten,  dem ohnehin
schon  schwer  angeschlagenen  Image  des  Politikerstandes,  sowie  dem  Ansehen seiner
Fraktion Schaden zugefügt hat.
Aber all dies darf nicht dazu führen, wie ein Staatsbürger zweiter Klasse behandelt zu werden.
Ein gestriger Beitrag auf  „unzensuriert.at“  bringt es haargenau auf den Punkt, wie sowohl die
politische Linke, als auch wieder einmal die Justiz mit zweierlei Maß misst.
 
Screen: www.unzensuriert.at
Was einen Herrn Öllinger betrifft, sollte dieser jene Maßstäbe bei sich anlegen,  die er so gerne
beim  politischen  Gegner  anlegt.   Der  Herausgeber  dieses Online-Magazins hat den grünen
Politiker geklagt.  Grund  für die Klage ist,  dass Öllinger erst nach  Intervention eines Anwaltes,
ein  diskriminierendes  Posting auf seiner Facebook-Seite gelöscht hat.   Wir werden vom Aus-
gang des Prozesses berichten.
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2013-06-24
 

Keine Milde für Sexualstraftäter


VERANSTALTUNGSHINWEIS

Justiz wach endlich auf!   Kinderschutz ist nicht nur ein Wort ….Nein….es ist ein Recht,
das jedem Kind ab Beginn seines Lebens zusteht!
Deshalb rütteln wir den Staat nun wach…
 
AUFRUF AN DIE ÖSTERREICHISCHE BEVÖLKERUNG!
 
Wir gehen am Donnerstag den…
….. 27.Juni 2013 …..
auf die Straßen um für mehr Schutz unserer Kinder und mehr Gerechtigkeit für Opfer von
sexuellem Missbrauch zu kämpfen!
Start: 15 Uhr Michaelerplatz Wien bis vor zum Parlament
Folgt uns im Kampf gegen milde Strafen, gegen Kindesmissbrauch und gegen diese Unge-
rechtigkeit.   Setzen  wir  gemeinsam  ein Zeichen und brechen wir das Tabu und sagen wir
es laut:   Österreich  hat  keinen  Platz für Sexualstraftäter!  Für Menschen die unsere Kinder,
unsere  Mütter,  unsere  Schwestern,  unsere  Brüder,  unsere  Väter,  unsere  Cousinen und
Cousins, unsere Freundinnen und Freunde schänden!
…Nie wieder wieder Fußfesseln für Sexualstraftätern
…Nie wieder Bewährungsstrafen für Sexualstraftätern
…Nie wieder das Wegschauen der Justiz
…Nie wieder Täterschutz vor Opferschutz
…Nie wieder verunreinigte Straßen voller ungeheilte Pädophile
…Nie wieder Politiker die dieses Thema totschweigen
…Nie wieder unbeachteter Kindesmissbrauch
NIE, NIE, NIE WIEDER EIN MILDES URTEIL FÜR EINEN SEXTÄTER!
Das fordern wir an diesem Tag deutlich!
Folgt uns…nehmt euch etwas Zeit…Teilt es…sagt es euren Freunden! Nur in der Mehrheit
finden wir Gehör, denn hier geht es um unser höchstes Gut unseren Kindern.
VERANSTALTER IST:  Anwälte der Kinder (www.anwaelte-der-kinder.com).  Weitere Infos
auf  der  Facebook Seite  Anwälte der Kinder-Verein gegen Kindesmissbrauch u.  Kindes-
misshandlung.
Anwälte der Kinder – Verein gegen
Kindermissbrauch u. Kindermisshandlung
2013-06-24
 

Hybrider Rückschein – Ein Fehlschlag


LESERBRIEF

Das Justizministerium und die Österreichische Post AG hatten großartig ein neues Zustell-
system für behördliche Zustellungen verkündet, den Hybriden Rückschein.
Alles sei übersichtlicher, Zustellungen leichter nachzuvollziehen, wären kostengünstiger,
alle  würden  davon profitieren.  Zuzustellende Schriftstücke würden zentral ausgedruckt,
alles elektronisch erfasst, Zustellnachweise eingescannt.  Der Verlauf von RSa- und Rsb-
Zustellungen  wäre  sofort  abrufbar.   Der zuständige Beamte im Ministerium freute sich,
es  könnten  mit  einer  Sendung  bis  zu  hundert  Schriftstücke  gleichzeitig  verschickt
werden.
Das ganze scheiterte, völlig und total: Erstens am Unverständnis des Ministeriums, über
die  Notwendigkeiten  und  Auswirkungen  des  Zustellverfahrens.   Zweitens  am Unver-
mögen  der  Österreichischen Post,  ihren Mitarbeitern einfachste sprachliche und recht-
liche Begriffe zu vermitteln.
Die Gründe für das Scheitern:
Davor war es einfach.   Empfänger erhielten  weiße Kuverts für Rsb- Sendungen, blaue
Kuverts für RSa-Sendungen. Auf den Kuverts stand der Absender, stand die Aktenzahl,
stand das Datum der Hinterlegung.   Gerichte erhielten Rückscheine (daher der Name)
mit den gleichen Daten.  RS-Zustellungen sind zumeist mit einer Frist verbunden. Gab
es  Probleme  mit  einem  Zustellungsdatum,  also dem Fristbeginn,  war das oft durch
das Kuvert belegbar.
Beim hybriden System erhält der Empfänger – ein blankes blaues Fensterkuvert, ohne
Absender,  ohne  Aktenzahl.   Ein Nachweis  der  Zustellung  ist dem Empfänger damit
nicht  mehr  möglich;  eine  krasse Benachteiligung  von  Parteien  in einem Verfahren.
Das innen liegende Deckblatt kommt in vielen Fällen mit dem Absender  „Zentrale Zu-
stellung Justiz“ und ohne Zahl, also Schmecks! Euphorisch kam aus dem Ministerium:
Aber aus dem Barcode könne man ablesen!   Was nur beweist,  dass das Ministerium
tatsächlich  keine  Ahnung  von  Notwendigkeiten  und  Auswirkungen  des Zustellver-
fahrens  hat.   Empfängern  wurde  damit  alle  Möglichkeit  genommen,  festzustellen
(und in Streitfällen zu beweisen), ob und wann etwas zugestellt worden wäre.
Die Österreichische Post setzt noch den Deckel auf dieses unbrauchbare System. Wo
und  wann  können  Sie  Ihr Dokument abholen?   Es steht  klein,  aber deutlich links
auf  den  großen  gelben Zetteln.  Hier wird von der Post aber generell das Datum der
Hinterlegung  eingetragen.   Abgeholt  kann  aber erst am nächsten Tag werden. Wie
soll das ein Empfänger dem Absender beibringen?
Doch  die  Post kann es noch besser.   Hybride Zustellungen sollen nachvollziehbar
sein?   Aber  nicht  doch!   In vorgedruckten  Briefen teilt der  Postkundendienst mit
(zuletzt am 28.5.2013):
„Behördliche  Sendungen  –  RSa- und RSb-Briefe  –  sind  gewöhnliche  Briefsend-
ungen,  deren  Verlauf  aus  technischen Gründen nicht nachvollziehbar ist.  Daher
können  wir  keine  Feststellungen  darüber  treffen,  ob  diese  der  Österreichische
Post AG  zur  Beförderung  übergeben  wurden bzw.  ob Beeinträchtigungen in der
Beförderung  eingetreten  sind.“  Heißt  im  Klartext:  der  Empfänger  ist  erst  recht
aufgeschmissen, und auch die Absender können sich brausen.
Zwei typische Fälle werden deshalb jetzt dem Ministerium an den Kopf
geworfen werden.
Der  erste:   Ein  Schippel  RSa-Briefe  wurde  ohne  Zustellung  abgegeben.  Der
Empfänger  kann  nicht  feststellen,  wann;  den  Absendern  wurde  von der Post
gemeldet,  ein Bevollmächtigter habe unterschrieben.  Genau das geht aber bei
RSa-Zustellungen nicht, die sind persönlich zuzustellen.
Der zweite: Ein paar gelbe Verständigungen liegen da, Absender „Zentrale Zustell-
ung  Justiz“,  keine  Aktenzahl.  Aber  hinterlegt  worden  ist  nichts.   Wen  soll der
Empfänger jetzt fragen?
Dem  Justizministerium  wäre  dringend zu empfehlen,  dieses selbst verschuldete
Zustell-Chaos so rasch als möglich zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
ein begeisterter Erstaunlich-Leser
2013-06-23
 

Justizwache auf Einkaufstour


LESERZUSCHRIFT

Foto: © E.S.
Es  ist  nichts  Neues,  wonach  das  Ansehen  unserer  Justiz nicht immer das beste sein mag.
Genügend Beispiele dafür kann der gelernte Österreicher sicherlich aus dem Stegreif nennen.
Ebenso erwiesen  ist  das Sprichwort,  wonach der Fisch beim Kopf zu stinken beginnt.  Denn
jene  im  Anhang  befindliche  Belegaufnahme  konnte  ich am Freitag dem  24.05.2013,  am
Parkplatz der Hofer Filiale Stockerau anfertigen.   Man beachte dabei die Abstellfläche……
Beste Grüße
E.S.
2013-05-26
 

Jugendamtskundgebung in Erdberg


GASTAUTOREN – BEITRAG

Gestern,  am  Freitagmorgen  versammelte  sich  zunächst  eine  „Handvoll“  Leute zur Demo
gegen  die  Jugendamtswillkür,  die  leider  all gegenwärtig  ist!   Ehemalige  Heimkinder  z.B.
von der  Hohen Warte,  machten ihren Unmut ebenso Luft wie auch aktuell betroffene Eltern.
Da  vom  Jugendamt  (MA 11)  niemand  bereit war sich der Diskussion zu stellen,  griff man
zum Mikrofon und brachte so öffentlich den Forderungskatalog vor.
 
Viele ehemalige Heimkinder warten trotz Beschlüsse auf ihre Entschädigung, andere werden
nicht anerkannt,  obwohl sie nachweislich in Heimen der Wiener Jugendwohlfahrt waren und
dort der Willkür ja sogar Misshandlungen und Schlimmeren ausgesetzt waren.
Die MA 11 verweigert die Herausgabe bzw. Einsicht in alte sowie insbes. neue Akten und das
trotz nicht selten vorliegenden Gerichtsbeschlusses!?   Sodass nur eingeschränkt Einsicht ge-
nommen  werden  kann wann und warum jemand in  „Obhut“ des Jugendamtes war oder ist!
Dies ist nicht nur menschlich bedenklich,  nein es ist darüber hinaus auch gesetzwidrig.
 
Doch die  MA 11  und auch die anderen Jugendämter Österreichs verstecken sich hinter dem
Datenschutz  und  vertuscht  so  ihre  Untaten,  sowohl  von damals als auch jetzt.   Die Politik
schaut zu,  ebenso  wie  die  Justiz und so können die Jugendämter mit dem verfassungswid-
rigen  Jugendwohlfahrtsgesetz   tun  was  sie  wollen.   Selbst  wenn  dieses  Tun  des  öfteren
kriminell ist, ja sogar im Sinne des § 278 StGB als Kriminelle Vereinigung bzw. zumindest als
Betrieb  und  Finanzierung  einer  verbotenen  Organisation  einzustufen  ausgelegt  werden
könnte!?
 
Stattdessen wird dieses Tun großteils aus Angst und auch Unwissenheit von Justiz und Politik
gedeckt.   Es wird Zeit,  dass ein  öffentliches  und vor allem  politisches Umdenken stattfindet
und sowohl aktuelle als auch ehemalige Heimkinder zu ihrem Recht kommen.
Dies proklamierten auch die Kundgebungsteilnehmer vor der Zentrale der Wiener Jugendwohl-
fahrt  in  der  Rüdengasse  in  Wien  Landstraße,  doch  die   MA 11 will davon nichts wissen. So
warten  ehemalige  Heimkinder  seit  teilweise mehr als 50 Jahren auf Entschädigung oder zu-
mindest eine Entschuldigung seitens der Stadt Wien.
Erich Weber
2013-04-13
 

Fremdenfeindliches Österreich


Es reicht mit der dauernden Inländer(innen)-Beschimpfung

 
Screen: APA/OTS
 
Wie obiger Screenshot beweist, überschlagen sich heute die Pressedienste von SPÖ und Gut-
menschenorganisationen  wieder  einmal  mit Warnungen vor Rassismus und Fremdenfeind-
lichkeit  in Österreich.  Wenn dem tatsächlich so ist stellt sich die berechtigte Frage,  warum
der Zustrom von Wirtschaftsflüchtlingen in die Alpenrepublik ungebremst anhält?
 
Lueger (SPÖ):  „Mit Feindbildern und Horrorszenarien werden wir nicht weiter kommen“
 
Weidenholzer (SPÖ) stellt fest:  „Dass Rassismus nicht weniger wird, sondern zunimmt. Jede
vierte  einer  Minderheit angehörige Person hat schon ein durch ihre ethnische Zugehörigkeit
motiviertes Verbrechen erlebt.“
 
Yilmaz  (SPÖ): „Wien sei in vielerlei Hinsicht Vorreiterin und begegne neuen Formen von Ras-
sismus, wie religiösem Rassismus – etwa im Zusammenhang mit Islamophobie.“
 
Frauenberger (SPÖ): „In Wien dürfen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit keinen Platz haben.“
 
Refugee Camp Vienna: „Die Wut auf die rassistische Justiz ist immer noch groß. Gerechtigkeit
gibt es für Menschen mit afrikanischen Wurzeln in diesem Justizsystem nicht. Während Polizei
und Justiz Menschen mit afrikanischen Wurzeln bei jeder Kleinigkeit die volle Härte des Geset-
zes spüren lassen.“  Usw., usw…. Außerdem wird zu einer morgigen Demo gegen staatlichen
Rassismus aufgerufen.
 
Österreichische HochschülerInnenschaft Uni Wien: „..zeigt wieder einmal, dass Rassismus sich
nicht nur in physischer Gewalt auf der Straße, sondern auch im österreichischen Rechtssystem
und in der Justiz findet.“
 
Obige Textauszüge aus den heutigen Pressemeldungen sind auch deshalb interessant, weil die
Existenz der Wortspender(innen)  auf Zahlungen der Steuerzahler(innen) beruhen.   Man nimmt
zwar die üppigen Gagen oder sonstigen finanziellen Zuwendungen, beschimpft aber das eigene
Volk  bzw.  das  Gastgeberland.  Zudem unterstellt man noch Fremdenfeindlichkeit und Rassis-
mus.
 
Nebenbei sei erwähnt, dass für Wirtschaftsflüchtlinge und auch für Asylbetrüger Abermillionen
aufgewendet  werden,  während  aber  beispielsweise  der  Heizkostenzuschuss  für bedürftige
Wiener(innen) gestrichen wurde.
 
Aber  auch  der ORF und einige Medien fühlen sich seit Tagen bemüßigt,  den ausländerfeind-
lichen  Österreicher(innen)  einen  Spiegel  vorzuhalten,  der zeigen  soll wie schlimm sie,  vor
allem  aber  österreichische  Polizisten,  Behörden  und  Richter  sind.   Und  wer  es  wagt, in
diesem  Zusammenhang mit objektiven Statistiken zu den Problembereichen Gewalt,  Schule
oder  Kriminalität  zu kontern,  der wird ohnehin gleich mit der berüchtigten Keule geprügelt.
 
*****

2013-03-21
 

Justizskandal erster Güte


Vergewaltiger darf Fußfessel bald ablegen

Einem  Salzburger Vergewaltiger wurden die übrigen zwei Monaten Arrest mit Fußfessel in
eine Bewährungsstrafe umgewandelt.   Der Mann muss daher nur zwei Drittel seiner sechs-
monatigen Strafe im Hausarrest ableisten, denn abbüßen wäre wohl ein übertriebener Aus-
druck.
 
Damit steht fest, dass der Sexualstraftäter seine Fußfessel in Bälde ablegen darf. Denn wie
bereits  eingangs  erwähnt,  werden  die  übrigen zwei Monate seines Arrestes  in eine Be-
währungsstrafe  umgewandelt.   Nicht  zu  vergessen,  dass  der  Mann  trotz  mehrfacher
Vergewaltigung (einer damals 15-Jährigen)   keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen
musste.
 
Die bedingte vorzeitige Entlassung eines Mannes,  der wegen mehrfacher Vergewaltigung
einer Minderjährigen verurteilt worden ist,  ist ein Skandal erster Güte.  Nachdem der Ver-
gewaltiger  keinen  einzigen  Tag ins Gefängnis musste,  ist mit dieser Entscheidung jetzt
der Gipfel der Opferverhöhnung erreicht.
 
Man  muss  sich das einmal bildlich vorstellen.   Ein Mann wird wegen mehrfacher Verge-
waltigung und sexuellen Missbrauches einer Minderjährigen verurteilt, wobei wir das Wort
Urteil in diesem Fall eher als Freispruch werten.  Nachdem der Vergewaltiger  gerade ein-
mal  vier  Monate  Hausarrest  hinter sich hat,  wird jetzt auch noch der Rest der ohnehin
unverständlich milden Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
 
Ein  derartiges  Vorgehen  der Justiz ist nicht mehr erstaunlich sondern  unglaublich.  Aus
generalpräventiver Sicht ist das ein verheerendes Signal. Dieses könnten Sexualstraftäter
als  Persilschein  ansehen.  Um  dem  entgegenzuwirken  ist  es höchst an der Zeit,  dass
Vergewaltigung  in  Österreich  endlich  als  das behandelt wird,  was es ist,  nämlich ein
schweres Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.
 
Es  hat  zwar  der  eine  Fall  mit  dem anderen nichts zu tun und Ernst Strasser liegt uns
auch  nicht  am Herzen.   Aber wenn ein Politiker wegen Korruption  – obwohl er gar kein
Geld (100.000,- Euro) erhielt und seine Zusagen auch nicht erfüllen konnte –  zu 4 Jahren
unbedingt  mit Ausschluss der Möglichkeit einer Fußfessel verurteilt wird,  ist die erstaun-
liche  Milde  für  einen Mehrfachvergewaltiger,  für  einen  Menschen  mit  gesundem Men-
schenverstand wohl nicht mehr nachvollziehbar.
 
Richter  Olschak begründete das harte Urteil  (nicht rechtskräftig)  gegen Strasser damit,
dass Korruption in Österreich nicht mehr geduldet wird und hofft auf eine abschreckende
Wirkung.  Das finden wir auch nicht falsch,  aber wäre es nicht längst an der Zeit seitens
der  Justiz zu bekunden,  dass auch Vergewaltigungen in Österreich nicht mehr geduldet
werden  und bezüglich dieser Verbrechen Urteile mit abschreckender Wirkung zu fällen?
 
*****

2013-01-16
 

SOS-Mitmensch-Engagement für den Täter

Alexander Pollak bezichtigt FPÖ-Mandatar der Verhetzung

 
Große  Aufregung  herrscht  bei SOS-Mitmensch zum Jahresende.   Deren Boss,  Alexander
Pollak, unterstellt dem Bezirksparteiobmann der Brigittenauer FPÖ, Gerhard Haslinger, dass
dieser gegen einen Teil seiner Bezirksbevölkerung hetzt.  Grund dafür ist eine heutige APA/
OTS-Presseaussendung, welche wir nachfolgend im Originaltext wiedergeben:
 

 
Bildungsfern, kriminell und Hass auf Frauen –
die erstrebenswerte  Vielfalt der Multikulti-Gesellschaft?
 
„Die  Brigittenau war in diesem Jahr nicht nur Schauplatz zahlreicher schwerer Verbrechen,
sondern  ist  seit  vielen Jahren auch beliebter Aufenthaltsort für gefährliche Täter und Ver-
brecherorganisationen.
 
So  versteckt  sich  auch  das Sex-Monster aus der U6 im zwanzigsten Bezirk.   Die Intelligenz
ist dem vorbestraften Türken, der Frauen von der U-Bahn weg verfolgt, vergewaltigt, verletzt
und ausraubt,  ins Gesicht geschrieben.  An seiner Meldeadresse, einer Scheinmeldeadresse
bei  einem  älteren  türkischen Ehepaar,  wohnt er nicht,  denn die braucht er nur als Zustell-
adresse, damit Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld zugestellt werden kann.
 
Bei  seiner  Meldeadresse  kennt man ihn zwar , aber wo er sich aufhält,  weiß man „leider“
nicht.   An  weiteren Adressen im Bezirk wissen die türkischen Anwesenden zwar warum er
von der Polizei gesucht wird, sie können oder wollen aber keine Hinweise geben“,  so heute
der  Bezirksparteiobmann der Brigittenauer FPÖ,  LAbg. GR Gerhard Haslinger in einer Stell-
ungnahme.
 
Der  konkrete  Fall  zeigt  deutlich,  dass  die türkischstämmige Bezirksbevölkerung,  die zu
einem Gutteil aus demselben Gebiet in Anatolien kommt, eine in sich geschlossene Gemein-
schaft ist.   Zusammengehalten wird nicht nur beim Sozialmissbrauch,  sondern auch wenn
es  um  schwere  Verbrechen geht.   Weder sind diese „Damen und Herren“ bereit mit den
Polizeibehörden zusammenzuarbeiten,  noch besteht auch nur das geringste Interesse sich
der hiesigen Mehrheitsbevölkerung anzupassen.
 
Diese  Auswüchse  der  seit vielen Jahrzehnten von den Sozialisten propagierten Multikulti-
gesellschaft  haben  mit  der jüngsten  Gewaltserie einmal mehr einen traurigen Tiefpunkt
erreicht,  so Haslinger.  Absolut falsch ist jedoch die Analyse, wonach es sich beim gegen-
ständlichen Fall nur um einen Einzelfall handelt.
 
Die  Belästigungen von Frauen durch ausländische junge Männer haben in Wien in den ver-
gangenen  Jahren  stark  zugenommen und enden meist in Gewaltexzessen.   Die Justiz ist
hier  jedenfalls  gefordert  mit drakonischen Strafen ein deutliches Signal zu setzen.  Auch
zeigt sich, dass die Charta-Plaudereien nichts anderes als ein Ablenkungsmanöver von den
wirklichen Problemen sind.
 
Die  Regierungsparteien  hätten vielmehr die Aufgabe,  sich drängenden Fragen der Krimi-
nalitätsexplosion  bei  Zuwanderergruppen  zu  widmen.   Auf  Bereicherungen dieser Art
können  wir  jedenfalls  gerne  verzichten,  so  LAbg. GR Gerhard Haslinger abschließend.
(Schluss)
 
 

Zusätzlich  ruft  Pollak  die FPÖ dazu auf,  ihre heute gestartete rassistische Verhetzungs-
kampagne  sofort  wieder einzustellen.   Es erstaunt uns,  dass sich der SOS-Mitmensch-
Sprecher offenbar dazu berufen fühlt,  sich als Richter aufzuspielen.
 
Denn  was  Verhetzung ist oder nicht,  obliegt dem Urteil eines Gerichtes und glücklicher-
weise  nicht  einem Herrn Alexander Pollak.   Allerdings fiel uns in der „Vergewaltigungs-
Causa“ auf,  dass  man  sich  bei SOS-Mitmensch medial zwar für den Täter,  aber nicht
für die Opfer engagierte.

 
*****

2012-12-31
 

Von Recht und Gerechtigkeit


GASTAUTOREN – BEITRAG

 

Fragwürdige allgemein übliche Vorgehensweise

an den  Gerichten in Sachen Jugendwohlfahrt

 
 
An  so  ziemlich  allen Gerichten Österreichs und insbesondere Wiens ist es üblich, dass
Anträgen  der Jugendämter stattgegeben wird bzw.  vorübergehende Wirksamkeit zuer-
kannt!? Man begründet das uns gegenüber damit, dass der Jugendwohlfahrtsträger aus
seiner Kompetenz heraus nicht unnötige bzw.  ungerechtfertigte Anträge stellen würde.
 
Man  ist  der  Meinung,  dass sich dann das damit zu befassende Gericht mit der Richtig-
keit des Antrages befassen müsse.   Doch, dass viele Eltern gar keine Möglichkeit haben
sich an die Gerichte zu wenden bzw. oft nach einer Kindsabnahme so traumatisiert sind,
dass sie nicht wissen was zu tun sei, daran denkt man wohl bei der Justiz nicht!?
 
Vom  Finanziellen  mal  ganz abgesehen,  denn so ein Verfahren,  dass unter Umständen
über  Jahre  gehen  kann,  kostet im Schnitt um die 5000,– €  und mehr  – welche Eltern
können  sich das schon leisten!?   Verfahrenshilfe wird aus demselben Grunde nur selten
gewährt – wieder gibt man so, den Jugendwohlfahrtsträgern schon im Vorhinein Recht!?
Wo bleibt da der Rechtsstaat?
 
Beratung und Führung durch dieses Verfahren gibt es ebenso nicht, so werden Eltern ein-
fach davon unterreichtet,  dass ihnen das Kind auf Grund des Antrages eines Jugendwohl-
fahrtsträgers  abgenommen  wurde.   Die  Rechtsmittelbelehrung  auf der Rückseite ist in
„Amtsdeutsch“  abgefasst,  die  dadurch  auch  nicht  jeder  versteht und fremdsprachige
(wenn auch EU Bürger) Mitbürger erst Recht nicht.
 
Seitens der Jugendämter ist es ebenso, selten wird beraten und geholfen, sodass Kinder
bald ohne Kontakt zu den Eltern dastehen und nicht wissen wie ihnen geschieht und das
alles unter den Augen der Justiz, die das hinnimmt, obwohl rechtswidrig!?
 
Mit  vorgehaltener Hand sagt man uns,  dass es auch nicht anders möglich sei, da man
weder Kapazität noch Zeit für die oft schwierigen Verfahren habe und so eben den ein-
fachen  Weg  gehe,  dem Weg des Jugendamtes eben.   Da nehme man die eventuelle
Gesetzwidrigkeit  in Kauf und hoffe darauf,  dass sich das die „Streitparteien“ unterein-
ander ausmachen würden.
 
Sehr  fragwürdige  Zustände herrschen da in der Österreichischen Justiz und insbeson-
dere der Justiz in Wien.
 
Erich Weber

2012-11-13
 

Goldene Zeiten für farbige Drogendealer


SOS-Mitmensch-Forderung  unterstützt farbige Rauschgifthändler

Wenn  es  nach  dem selbsternannten Sprachpolizisten und Chef des Gutmenschenvereines
„SOS-Mitmensch“ Alexander Pollak ginge,  würden für farbige Drogendealer goldene Zeiten
anbrechen. Er kritisierte bereits anfangs August dieses Jahres einen Polizeieinsatz,  dessen
Schwerpunkt  der  Drogenhandel  in den Wiener U-Bahn Stationen war.  Wie allgemein be-
kannt  ist,  befindet  sich  das  dortige  Drogengeschäft fest in den Händen farbiger Drogen-
dealer. Wir haben damals ausführlich darüber berichtet.
 
Nun  meldet  sich  Pollak mit einer gestrigen Presseaussendung wieder zu Wort und fordert,
dass in Österreich Polizeiaktionen, bei denen Personen aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert
werden, sofort eingestellt gehören.  Diese absolut erstaunliche Forderung begründet er mit
einem  Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz,  laut dem die Polizei
einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren darf.
 
Nun  sollen  die Deutschen machen was sie wollen,  denn aus der einstigen Vorzeigenation
Europas ist zwischenzeitlich ein Trauerspiel geworden.   Wer es nicht glaubt, der möge bei-
spielsweise  eine  Exkursion nach Neukölln unternehmen.   In diesem Stadtteil Berlins pfeift
man  mittlerweile  sogar  auf die deutsche Justiz und beschäftigt einen eigenen islamischen
Friedensrichter.
 
Fakt ist,  dass  den  deutschen  Politiker(innen) die Einwanderungspolitik völlig entglitten ist
und die deutsche Bevölkerung nun die Rechnung präsentiert bekommt.  Auf Grund des nun-
mehrigen  Zustandes  von Deutschland,  sehen wir Rechtsprechungen der deutschen Justiz
nicht als nachahmenswert an.
 
Pollak sieht das anders und fordert, dass dem deutschen Urteil nicht nur Signalwirkung bei-
zumessen  ist,  sondern  dieses müsse  konkrete Konsequenzen für die Polizeiarbeit haben.
Laut  dem SOS-Mitmenschen-Boss dürfen nie wieder Schwerpunktaktionen stattfinden, bei
denen ausschließlich Menschen mit dunkler Hautfarbe kontrolliert werden.
 
Sollte  A. Pollaks unsinnige Forderung,  wider jeglichen logischen Menschenverstand Gehör
finden,  werden  es  ihm  die  farbigen  Drogendealer danken.   In diesem Zusammenhang
fragen wir uns,  ob Pollak sich dessen auch bewusst ist und wenn ja, warum er mit seiner
abstrusen Forderung farbige Rauschgifthändler unterstützt.
 
*****

2012-11-01
 

Eine unendliche Geschichte


GASTAUTOREN – BEITRAG

 
Der Fall A. beschäftigt weiter Justiz und inzw. auch die Polizei, denn abermals verweigert
das  Jugendamt  die Herausgabe eines  13. Jährigen Mädchens trotz gültigem Gerichtsbe-
schluss! Man erwirkte sogar im letzten Moment einen Eilbeschluss gegen den inzwischen
zweiten Herausgabebeschluss des BG Hernals!?
 
 
Dem Vernehmen nach führt man doch allen Ernstes nach „Gefahr für Leib und Leben“ des
Mädchens  ins  Treffen,  denn  anders  wäre ein solcher Eilbeschluss des LG f. Zivilrechts-
sachen  nicht  möglich und schon gar nicht nach einem Zweitbeschluss des Erstgerichtes,
welches den Fall seit drei Jahren bearbeitet und zu einem entsprechenden Schluss kam:
 
„Das  Mädchen  ist  nicht gefährdet in der Familie,  es besteht keinerlei Gefahr durch die
Eltern und  insbes.  dem  Vater;  somit  ist das Mädchen an die Mutter (alleinerziehend)
auszuhändigen!“
 
Das  will  das  Jugendamt  Wien unter der Fallführung von Frau Eva S. und deren Chefin
Frau Ilonka S. vom JA 21B nicht einsehen!? Als der Fall der äußerst Dubios ist durch den
Vater öffentlich wurde, wurde dieser zum Feindbild Nr. 1 für das Jugendamt.
 
Trotz mehrmaliger Ermahnung durch den Richter Robert R.  vom BG Hernals bezog man
sich  immer wieder auf den Vater,  denn dieser sei ja nicht einsichtig und erdreistet sich
den  Fall  öffentlich  zu machen und so die Integrität des Jugendamtes Wien und insbes.
des JA 21B anzuzweifeln.
 
Doch, dass genau dort (lt. Internen Aussagen von Bediensteten des JA Wien) die meisten
„Kindsabnahmen“ und Weiterführungen in Pflegefamilien in ganz Wien stattfinden spricht
wohl für sich. Ebenso, dass man Großteils nur in Familien eingreift wo man glaubt „leich-
tes Spiel“  zu haben und wirklich gefährdete Familien nur oberflächlich betreut (mehrere
Fälle in den letzten Jahren!) sagt auch alles aus!
 
So gab es sogar im Vorjahr einen gravierenden Zwischenfall, denn eine Verwandte einer
Familie  aus  Tschetschenien  griff  zum  letzten Mittel um gegen das JA vorzugehen und
wollte sich vor Ort das Leben nehmen!
 
Nur  dem  raschen Eingreifen beherzter Bürokräfte des JA 21 war es zu verdanken,  dass
sich  die  Dame  nicht  aus dem Fenster stürzte.   Unsere Recherchen ergaben, dass man
dem  Vater  den  sexuellen  Missbrauch  seiner Töchter vorwarf,  dies jedoch nie wirklich
bewies.
 
Letzten Endes hat sich der Vater mit den Kindern in die Heimat abgesetzt,  als letztes Mittel
der  Willkür des JA 21 zu entgehen.   Lieber wirtschaftliche Probleme und miese Lebensbe-
dingungen als ständige Repressalien durch das Wiener Jugendamt, das ist bezeichnend für
die Zustände in der Schlosshoferstraße in Floridsdorf!
 
Die Ermittlungen der Polizei in die wir involviert waren (Zeugen), ergaben wie erwartet, dass
der  Familie  rein  gar  nichts  vorzuwerfen  war  und man einfach willkürlich den Missbrauch
anführte ohne jeden Beweis dafür (ärztliche Untersuchungen udgl.). So wurde der Fall nieder-
gelegt,  doch  Gerüchten zur Folge verfolgt das JA 21 weiter den Fall und damit die Familie!?
 
Ähnlich  ergeht  es  der  Familie A. ,  welche auch vom JAW beharrlich verfolgt wird ohne je
einen  Beweis für die Anschuldigungen (Mutter könne das Kind nicht schützen!?)  angetreten
zu  haben.   Dazu  hat  man  auch  nie irgendwelche „Auflagen“ erteilt,  dass die Mutter ihre
Tochter zurückbekommen könne!? Dies obwohl dies ausdrücklich bei einer Tagsatzung vom
Richter gefordert,  ebenso wie die Beweisführung.   Man berief sich jedoch nur auf ein Gut-
achten welches inzw. als ungültig gilt, in dem Prof. D. die Mitter als gefährlich für das Kind
hinstellt.
 
Nachdem  dem  Gutachter jedoch das Naheverhältnis zum Jugendamt (Parteilichkeit) sowie
die Angabe falscher Tätigkeiten in seiner Homepage nachgewiesen werden konnte, musste
er sich als befangen erklären und damit ist auch sein Gutachten hinfällig.
 
Außerdem  wurd e durch  Prof. Friedrich  ein neues Gutachten über alle Familienmitglieder
erstellt,  welches  eindeutig  die  Ungefährlichkeit  der  Familie  für  das  Kind  bescheinigt!
U.a.  auf  Grund dieses Gutachtens sowie mehrerer Einvernahmen aller Familienmitglieder
durch den Richter kam dieser zum Schluss, dass eben die 13 Jährige an die Mutter heraus-
zugeben ist!   Dies bekräftigte er in einem zweiten Beschluss vor einer Woche abermals!
 
Wohl durch interne Kontakte zum Landesgericht f. Zivilrechtssachen gelang es den Damen
S. vom JA 21B ein Eilverfahren zu erreichen, in dessen laufe die Herausgabe des Mädchen
an die Mutter gestoppt wurde.
 
Nun  ist  die Rechtswirksamkeit dieses Beschlusses jedoch fragwürdig und rechtlich bedenk-
lich.   Denn  da  der Richter  am Erstgericht einen Zweitbeschluss rausgab und das in einem
Verfahren, welches bereits drei Jahre dauert, ist ein Eilverfahren auf Grund der endgültigen
Beschlussfähigkeit eher unzulässig!
 
Darüber hinaus ist fragwürdig ob ein Rekurs gegen ein bereits beschlussfähiges Verfahren
erlaubt ist, denn man könnte das als Verfahrensfehler sehen, weil die Vermutung sich auf-
drängt, dass man das Verfahren verschleppen will.
 
Sollte dem so sein wird zu klären sein wieso und unter welchen fragwürdigen Umständen
ein Richter am LGZ den Beschluss des Erstgerichtes aufgehoben hat. Da liegt doch die Ver-
mutung nahe, dass hier Richter des LGZ ein Naheverhältnis zum JAW bzw.  den Damen S.
von dessen Regionalstelle Floridsdorf haben!   Denn studiert man den Akt A.,  so ergeben
sich keinerlei Gründe für eine Weiterführung des Verfahrens, da die Abnahme des Kindes
zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr rechtens war!
 
Da man immer wieder erfährt,  dass gerade das LGZ Wien für das Jugendamt beschließt
so drängt sich auch hier der Verdacht „der Zusammenarbeit“ auf und das wäre nicht nur
verwerflich,  nein  auch  strafbar für beide Seiten!   Da wird die Korruptionsstaatsanwalt-
schaft wohl noch einiges zu tun bekommen um diesen „Intrigensumpf“ auszuheben.
 
Die  Familie  und ihr Anwalt Herr MMMg. Dr. Hasenöhrl werden weiter für das Mädchen
kämpfen und wir werden weiter an dem Fall dran bleiben und berichten.
 
Erich Weber

2012-10-27
 

Wer schützt eigentlich Kinder vor den Jugendämtern?


GASTAUTOREN – BEITRAG

Herausgabe einer 13 Jährigen geriet zur Odyssee, welch ein Skandal!
 
{besps}jaskandal{/besps}
 
Am Freitag dem 12.10.12,  sollte eine 13 Jährige Schülerin (Name der Redaktion bekannt) nach
einem  Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals an die Mutter welche das ordentliche Sorgerecht
hat vom Jugendamt Wien herausgegeben werden. Doch die Fallführende Sozialarbeiterin sowie
auch die Vorgesetzte Sozialarbeiterin verweigerten die Herausgabe!
 
Frau Eva S.  sowie ihre Vorgesetzte Ilonka S. vom Jugendamt Wien Floridsdorf kündigten dieses
Vorgehen auch beim Anwalt der Mutter Herrn MMMg. Dr. Hasenöhrl an. Der protestierte vehement
und  intervenierte  mit  seiner  Klientin sowie dem Kindsvater und einem Medienvertreter beim zu-
ständigen Richter am Bezirksgericht Hernals.
 
Doch  der  war  sich  uneinig,  ob  nun  der neuerliche Sorgerechtsantrag seinen Vorbeschluss
aufheben würde oder nicht. Doch schien er der Meinung, dass es sich seitens der Damen vom
Jugendamt  um  eine  willkürliche  Handlung  handle.   Aber  das wollte er noch prüfen und so
mussten die Eltern der Minderjährigen unverrichteter Dinge wieder gehen.
 
Man  ging  auf  Anraten  des Richters und vorheriger Kontaktaufnahme nun ins Bezirkspolizei-
kommando  Döbling.   Denn  nach  Meinung  des  Vaters  ist die fortwährende Anhaltung des
Mädchens in der Kinderwohngemeinschaft Scheibenbergstraße in Wien Währing rechtswidrig.

So  wollte  man besprechen wie man ggf. strafrechtlich gegen das Verhalten von den beiden
Damen S.  im Jugendamt vorgehen könne.   Darüber hinaus wurde auch durch die Polizei be-
kannt, dass die Herrschaften der sogenannten  „Jugendwohlfahrt“  das Mädchen aus der WG
schaffen  wollten,  wohl damit sie nicht abgeholt werden konnte, trotz aufrechtem Beschluss
des Gerichtes zur Herausgabe!
 
Nachdem der Stadthauptmann bei der leitenden Sozialarbeiterin telefonisch wiederholt inter-
venierte,  war  man  der  Meinung,  dass  das  Mädchen  in der WG Scheibenbergstraße ver-
bleiben würde. Also sah man vorerst von einer Anzeige wegen Kindesentziehung bzw. sogar
Entführung ab und begab sich zur Wohngemeinschaft nach Währing.
 
Unterstützung  durch  die  Polizei  gab es deshalb nicht,  da diese nur nach Aufforderung des
Gerichtes  tätig  werden kann.   Da der Familienrichter sich aber nicht einig war,  ob nun der
Beschluss  durchsetzbar wäre oder nicht,  zögerte er Gerichtsvollzieher und Polizei in Marsch
zu setzen.
 
In  der  WG  verweigerte  man natürlich die Herausgabe des 13 Jährigen Mädchens abermals,
trotz Hinweis des Rechtsvertreters,  dass man sich damit strafbar machen würde!   Doch das
interessierte  die Dame der Regionsverwaltung des Wiener Jugendamtes nicht im Geringsten.
Wieder  zog  man  unverrichteter Dinge ab und erstatte per Mail dem Richter Bericht,  in der
Hoffnung,  dass  dieser  diese  Rechtswidrigkeiten  des  Wiener  Jugendamtes entsprechend
ahnden würde.
 
Dieser versprach im Gespräch in der Früh, dass er sich maximal binnen 8 Tagen entscheiden
werde,  worauf  nun  täglich  gepocht  wird.   Gegen  alle  beteiligten Mitarbeiter des Wiener
Jugendamtes  bereitet  man  inzwischen weitere rechtliche Schritte vor.   Auch wenn die bis-
herigen  Schritte gegen die Damen S.  und höhere Stellen ergebnislos blieben bzw.  noch in
Arbeit sind.
 
Scheinbar  ist  unsere  Justiz  gegenüber  den  Jugendämtern und deren Mitarbeitern relativ
zahnlos! Denn wie oft geht die Justiz gegen die Jugendämter und deren Machenschaften vor?
So  gut  wie  nie,  wie  auch  die aktuellen Missbrauchsfälle aus den 50er bis 90er Jahre des
letzten Jahrhunderts drastisch zeigen!
 
Wer  schützt  unsere Kinder  vor  der  Abnahme  und  Entfremdung von den Eltern durch die
Jugendämter Österreichs und insbesonders  Wiens?   Niemand!   Das Jugendamt wird durch
niemanden kontrolliert, hat nahezu unendliche Macht und die Justiz schaut zu!?
 
Man mache sich selbst ein Bild,…….
(Info: www.kinderrechtsinitiative.npage.at )
 
Erich  Weber

2012-10-16
 

Die Justiz und ihre Gutachter


Unfähigkeit ist nicht strafbar

Man  kann  über  den VGT und deren Aktionen geteilter Meinung sein,  aber nachfolgend heutige ver-
öffentlichte  Presseaussendung  wirft  ein  bezeichnendes  Licht  auf  die  Justiz und deren bestellter
Gutachter.
 
Screen: VGT
 
Wir wollen die Aussendung des  VGT  gar nicht näher kommentieren und überlassen es unserer Leser-
schaft,  sich selbst ein Bild darüber zu machen. Allerdings finden wir es höchst bedenklich, dass dieser
Mann  noch  immer in der Gerichtssachverständigenliste als Sachverständiger aufscheint und offenbar
als solcher noch tätig ist.

Screen: justiz.gv.at
Abgesehen vom Schaden den Prof. Dr. Schweiger angerichtet hat, war es für ihn trotzdem ein gutes
Geschäft.   Er  verrechnete  50.000,- Euro  für dieses Gutachten und zahlte lediglich 35.000,- zurück.
Damit  hat der Mann an einem von ihm erstellten falschen Gutachten sage und schreibe noch immer
15.000,- Euro verdient.
 
*****

2012-10-12
 

Absage an Prölls Sicherheits-Schmähpaket


FP-NÖ fordert Grenzsicherung durch Berufssoldaten

Auf unseren Beitrag „Eiserner Vorhang statt Sicherheitsgipfel“ erfolgte prompt eine politische
Reaktion.   Der freiheitliche Klubobmann im NÖ-Landtag,  Gottfried Waldhäusl,  bezeichnete
den Sicherheitsmaßnahmenplan von Landeshauptmann Pröll als inhaltslos.
 
Als  gefährlich  bezeichnete  der  freiheitliche Klubobmann darüber hinaus,  dass die VP-NÖ
versuche, die Niederösterreichische Bevölkerung in Sicherheit zu wiegen, eine,  die es aber
nicht gibt. „Wenn Pröll von einem Aufstocken des Polizei-Personals spricht, bedeutet das in
Wirklichkeit, dass man Polizisten in einem Gebiet abzieht,  um sie in einem anderen Gebiet
einzusetzen, ganz nach dem Loch auf – Loch zu – Prinzip“,  meint Waldhäusl.
 
„Die  Aktivierung  von  acht  ehemaligen  Grenzkontrollstellen bringt außer einer verbesserten
Infrastruktur  für die Polizisten vor Ort keinen Deut mehr an Sicherheit“
,  stellt Waldhäusl fest.
„Wenn  man  wirklich  etwas für die Sicherheit in Niederösterreich tun will,  dann müssen die
Grenzen  wieder dicht gemacht werden und zwar rund um die Uhr“,  fordert der Klubobmann
der FPÖ-NÖ erneut und präsentiert einen erstaunlichen aber durchaus guten Vorschlag.
 
Das  fehlende Personal für die Kontrollen an den Grenzübergängen und zur Grenzüberwach-
ung  könnte  mit  Soldaten  des  Bundesheeres kompensiert werden.  „Viele Berufssoldaten
kommen  nach  einem  Auslandseinsatz zurück und werden mit dem Argument,  Österreich
hätte  keine  Verwendung mehr für sie,  in die Privatwirtschaft entlassen.   Man könnte hier
zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, einerseits wären Niederösterreichs Grenzen profes-
sionell bewacht und andererseits wären nicht so viele Berufssoldaten auf Arbeitssuche“, so
Waldhäusl.
 
Und  damit  hat  der  FPÖ-Mann Recht.   Sollten nun wieder kritische Stimmen aufkommen,
dass das Bundesheer nicht für die Grenzsicherung zuständig sei, da dies verfassungswidrig
ist,  gibt es eine einfache Lösung.  Man bräuchte nur diese Soldaten in den Zolldienst über-
nehmen. Was zwischen Bundesheer und Justiz,  sowie Post und Polizei möglich ist, müsste
auch zwischen Bundesheer und Zoll durchführbar sein.
 
Auch  Waldhäusl  sieht  in der Förderung für Alarmanlagen keine Sicherheit und bezeichnet
diese richtigerweise als  Verlagerung der Kriminalität. Das hat seine Richtigkeit, denn wenn
ein  Haus gesichert ist,  suchen sich die Einbrecher eben ein anderes.   Und alle Häuser mit
Alarmanlagen  zu  sichern  ist  Utopie  und scheitert schon an den Kosten,  für die finanziell
schwächer  gestellte Personen nicht aufkommen können.   Da macht auch keine Förderung
das Kraut fett.
 
*****

2012-10-08
 

Der Fall des Ex-Begas Chef Rudolf Simandl


Aufklärung seitens der Justiz- und der Finanzbehörden gefordert

 
Sind  die  Begas-Malversationen  rund  um  Simandl seitens der Justiz- und Finanzbehörden
geflissentlich übergangen worden?  FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer will sachdienliche
Auskünfte des Justiz- und Finanzressorts, weshalb bereits bekannt gewesene Verfehlungen
Simandls nie weiter verfolgt wurden.
 
Der Fall des Ex-Begas Chef Rudolf Simandl und seine kolportierten SchwarzgeldKonten ver-
anlassen  FPÖ-Vizeparteiobmann  NAbg.  Norbert  Hofer  diesbezügliche  parlamentarische
Anfragen  einerseits  an  die Justizministerin und andererseits auch an die Finanzministerin
einzubringen. Unter anderem stehe der Vorwurf im Raum, dass Simandl Gewinne aus Ver-
käufen  von  Anteilen an der Firma  „Pöttelsdorfer Edelputenholding“ nicht versteuert habe,
was dringend bei den jeweiligen Ministerien hinterfragt werden müsse.
 
Laut Medienberichten übernahm Simandl im Jahr 2001 die Puten-Firma,  quasi als Neben-
job zu seinem hoch dotierten Begas-Vorstandsmandat um 1,- Euro.  Veräußert hat er die
Firma dann um knapp 2,5 Millionen Euro.
 
Daneben  hatte  er  laut  eigenen  Angaben  noch  Einkünfte  aus  Veranlagungen  zweier
Liechtensteine r Stiftungen,  drei  ausländische  Lebensversicherungen  sowie  Provisions-
zahlungen, von denen nicht bekannt ist,  woher diese stammen, lukriert.  Seine seit dem
Jahr 2000  aufgelaufene  geschätzte  Steuerschuld  an das Finanzamt Eisenstadt beläuft
sich auf über 5 Millionen Euro.
 
„Kleine  Trafikanten und Kleinunternehmer werden sofort gestraft,  bei ‚großen Fischen‘
wird anscheinend weggesehen.  Es gibt auch Hinweise, dass auch die Bank Burgenland
auf Forderungen verzichtet hat“, so Hofer.
 
„Im  Jahr 2005  gab  es zudem bereits eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Hier  wurde behauptet,  dass Simandl sich private Anschaffungen durch die Begas zahlen
ließ.   Diese  Behauptung  hat  sich nun bewahrheitet,  doch das Verfahren aus dem Jahr
2005,  welches  schon  die  skandalösen  Vorgänge  in der Begas ans Licht hätte bringen
können, wurde nach einer ‚umfassenden Stellungnahme‘ Simandls eingestellt“, so Hofer,
der nun von Justizministerin Karl wissen will, weshalb diese Anzeige aus dem Jahr 2005
nicht weiter verfolgt wurde.
 
Und  seitens  des  Finanzministeriums  soll  Klarheit  in  den  Umstand  gebracht werden,
warum  nicht  sofort  im  Jahr 2005  eine Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse von
Rudolf Simandl durchgeführt wurde.
 
(Quelle: APA/OTS)

2012-10-05
 

Das Alibi-Maßnahmenpaket der Justizministerin


 Beatrix Karl: Große Ankündigung und nichts dahinter

„Mehr  als  1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil
ihrer  Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen.  Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich diese neue Vollzugsform
sehr  bewährt  habe  und nach Meinung der Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu
den Justizanstalten sei“,  so die Justizministern Beatrix Karl heute bei einer  Pressekonferenz.
Sie wird den Evaluierungsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in den kom-
menden Tagen dem Parlament zukommen lassen.
 
Karl räumt aber ein, dass es sich auch gezeigt habe,  dass es bei einem besonders sensiblen
Bereich Nachschärfungsbedarf gibt,  nämlich bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraf-
täter.  Sie kündigte an,  dass sie dem Parlament ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter vorlegen wird.
 
Dieses  Maßnahmenpaket  der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete Maßnahmen  (wobei wir
hier „konkret“ nicht als positiv verstehen) zur angeblichen Verschärfung der Vergabekriterien
von Fußfesseln an Sexualstraftäter,  dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
 
Erstens: Rechtsbrechern,  die wegen Vergewaltigung,  geschlechtlicher Nötigung, sexuellem
Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person,  sexuellem Missbrauch
von  Unmündigen,  pornographischen  Darstellungen  Minderjähriger  oder  sexuellem Miss-
brauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit
einer Fußfessel ersparen.
 
Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfes-
sel ansuchen.   Und auch nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe kann die Fußfessel
nur nach genauer Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden.
Es  muss  vor  allem gewährleistet sein,  dass der Verurteilte den elektronisch überwachten
Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbst-
bestimmung  oder jene gegen Leib und Leben oder die Freiheit,  die begangen wurden,  um
sich  geschlechtlich  zu  erregen  oder zu befriedigen,  darf die Fußfessel nur dann gewährt
werden, wenn aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Drittens: Möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden:   „Ich werde vorschlagen, sämt-
lichen  Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht
einzuräumen.   Damit geben wir auch den Opfern,  die das wollen, in Zukunft eine Stimme“,
betonte Justizministerin Karl.
 
Viertens: Werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen Kriterien eine Fußfessel zu-
erkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden.  Diese neue Technologie
bietet  die  Möglichkeit  den  Fußfesselträger  permanent zu überwachen und gewisse Orte,
wie etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers – zu sperren.
 

Justizministerin gibt Garantie, die sie nicht hält

„Damit garantieren wir,  dass in Zukunft kein wegen einer derartigen Sexualstraftat Verur-
teilter  mehr  sich  eine  Gefängnisstrafe ersparen kann“,  so die Justizministerin.   Das ist
natürlich völliger Nonsens, was  Beatrix Karl hier von sich gibt. Einerseits posaunt sie groß-
artig  heraus,  dass  sich  kein  Sexualstraftäter mehr eine Gefängnisstrafe ersparen kann,
während  sie  im  selben  4 Punkte- Programm  einräumt,  dass diese Täter nach der Ver-
büßung der halben Haftstrafe die Möglichkeit haben eine Fußfessel zu erhalten.
 
Was  will  die Justizministerin nun eigentlich?   Fußfessel Ja oder Nein.  Ihr 4 Punkte Maß-
nahmenpaket ist für uns eine reine Alibihandlung ganz unter dem Motto: „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“.
 
Erstaunlich ist auch die Argumentation (Zweiter Punkt:)  „Es muss vor allem gewährleistet
sein,  dass  der  Verurteilte  den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen
wird.“   Da müsste sie schon eine Hellseherin sein um das zu garantieren.   Auch fehlt uns
bei Karls  Ankündigungen eine Kritik an den überaus milden Urteilen (geringfügig bedingte
Haftstrafen) gegenüber Kinderporno-Konsumenten.
 
Wie  kann  es  in  einem  Rechtsstaat möglich sein, dass beispielsweise ein Jugendrichter
oder  ein  Lehrer für den Konsum von kinderpornografischen Material derart geringe Strafen
bekommen und weiterhin in Amt und Würden bleiben dürfen. Zu dieser Thematik ließ die
Justizministerin keine Silbe verlautbaren.

 

Keine bedingte Haftstrafen und keine Fußfessel für Sexualstraftäter

Die  anständige  Bevölkerung will keine Sexualstraftäter oder Kinderporno-Konsumenten in
Freiheit sehen und/oder diese eventuell sogar als Nachbar genießen müssen.  Dabei ist es
egal  ob  diese Perversen eine Fußfessel tragen oder mit einer bedingten Haftstrafe davon
gekommen sind.
 
Diese  abartigen  Personen  gehören ins Gefängnis und sollten eine nicht zu geringe Strafe
– unter „normalen“ Häftlingen – absitzen müssen.   Wir haben schon einmal erwähnt, dass
wir  für  die  Einführung  eines  frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter,  insbesondere  Kinderpornographie-Konsumenten wären. Dort sollten  die
vollständigen Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen.  Mit einer solchen Maß-
nahme  würden  nämlich  diese  Perversling  ihres  Lebens  nicht mehr froh werden,  auch
wenn  sie  vor  Gericht  einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten oder
als Belohnung für ihre Tat eine Fußfessel tragen dürfen.
 
Aber  diese  Forderung  wird wohl ein frommer Wunschtraum bleiben,  denn offensichtlich
besteht  seitens  der Justiz  ein gewisser Hang,  Sexualstraftäter und speziell Kinderporno-
Konsumenten mit Samthandschuhen anzufassen.
 
*****

2012-09-18
 

Glücksspiel in Österreich: Ohne Korruption keine Konzession?


GASTAUTOREN – BEITRAG

Der  „Rechtsstaat“  dient  als Feigenblatt für mafiöse Strukturen,  aber konsumenten-
schützender Wettbewerb wird gezielt sabotiert.

Die willigen Helfer und Helfershelfer dazu findet man offenbar doch recht leicht unter Politikern,
bei Behörden und in der Verwaltung.  Sogar die Justiz tut sich schwer den Verdacht zu entkräf-
ten,  dass  gravierende  Rechtsmängel,  seltsame Verfahrenseinstellungen und auffällige Unter-
lassungen doch nicht ganz zufällig passieren.
 
Zum Beispiel österreichischen Lotterien: (Eigentümer: die Casinos Austria AG mit 68% und mit
32%  die  Lotto  Toto Holding,  welche wiederum zu 18,75%  im Eigentum des ORF steht).  Es
fragt sich,  wer für welche  „Leistungen“ mit welchem „Resultat“ in Brüssel und Österreich wie
viel Geld bezahlt hat?
 
Ex-EU  Parlamentsabgeordneter Strasser dazu,  laut der Tageszeitung „Kurier“:  „Die Lotterien,
die zahlen mehr, die zahlen mehr (als Euro 100.000.-) Sie haben viel Geld, es war gutes Geld,
und ich glaube, wir haben gute Arbeit geleistet. Sie mussten viel zahlen.“
 
Gab es da wieder eine hohe „Rechnung, für die bei den österr. Lotterien konkret schon wieder
niemand verantwortlich war?   Was war so viel Geld wert?   Es gilt natürlich die Unschuldsver-
mutung für alle Beteiligten.
 
Zum Beispiel Landeskonzessionen Burgenland:  Längst pfeifen es die Spatzen von den burgen-
ländischen Dächern, dass die drei Glücksspielkonzessionen nur an Firmen im Dunstkreis eines
Duzfreunds vieler burgenländischer Politiker gehen werden.
 
Warum  kümmert  der sich nämlich schon länger  aufopfernd um die Nachwuchsförderung in
den  für  diese  Politiker  wichtigen  Wahlsprengeln?   Warum  wurde schon letztes Jahr , mit
geradezu  hellseherischer  Sicherheit,  umfangreichin einschlägige Neu-, Aus- und Umbauten
im  Burgenland investiert?   Beträchtliche Investitionen nur auf gut Glück,  oder gab es längst
illegale Absprachen und Zusagen?
 
Zum Beispiel Finanz“polizei“:   Diese wird im Glücksspielbereich regelmäßig per Weisung als
Handlanger für höchst fragwürdige Marktmanipulationen missbraucht. Die Finanz“polizisten“
missachten  dabei viel zu oft nicht nur die Rechtslage,  sondern sie empören sich zusammen
mit einzelnen Lobbyisten auch noch darüber, wenn sich die Opfer gegen die dokumentierten
Rechtswidrigkeiten und protokollierten Falschaussagen zu wehren wagen.
 
Warum werden Strafanzeigen gegen Finanz“polizisten“ immer wieder,  teils mit einseitigen
Interpretationen,  so vorschnell von den Staatsanwaltschaften eingestellt?   Warum ist man
dortamts  bei  dbzgl.  Rückfragen  so überaus freundlich und nett, daß kaum jemand einen
Fortsetzungsantrag  stellt?  Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich auch für Staats-
anwälte!
 
DDr. Gerhard Grone

2012-09-15
 

Justiz verhöhnt Vergewaltigungsopfer


Wieder ein Sexualstraftäter, der keinen Tag ins Gefängnis muss

Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt.  Ein
wegen  fünffacher  Vergewaltigung  verurteilter Mann,  der ein junges Mädchen mehrmals
brutal vergewaltigt hatte, wurde zu nur zwei Jahren Haft – davon  acht Monate unbedingt –
verurteilt.
 
Das Mädchen wird wohl lebenslang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben.  Und
als wäre das nicht genug, wird diese lächerliche Strafe auch noch reduziert und der feine
Herr darf mit Fußfessel seine Strafe in Freiheit verbringen. Selbst die Bitte des Opfers an
die Justizministerin, doch dem Täter keinesfalls die Fußfessel zu gewähren, nutzte nichts.
 
Während  den  Tätern alle nur erdenklichen Hilfestellungen gewährt werden,  bleiben die
Opfer  mit  ihren  psychischen und physischen Problemen alleine gelassen.  Oft sind jahr-
zehntelange Therapien nötig,  um ein halbwegs normales Leben führen zu können.
 
Die  Täter  können  nach  wenigen  Monaten  freigehen  und  sich  weitere  Opfer  suchen.
Weder die Justiz- noch der Gesundheitsminister scheinen sich an der Opfer-Täter-Umkehr
zu  stoßen.   Der  Gesundheitsminister  sollte  sich  auch  für Verbrechensopfer und deren
Gesundheit  verantwortlich  fühlen  und  sich im Sinne der Betroffenen für die Opfer stark
machen.
 
Leider ist vom Linksideologen  A. Stöger in dieser Hinsicht wenig zu erwarten.   Er agiert
augenscheinlich frei nach dem Zitat von Solschenizyn: „Ein marxistisches System erkennt
man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert!“
 
Aber  noch  bedenklicher  als das Verhalten des Gesundheitsministers,  ist das der Justiz.
Mit  der Genehmigung  einer Fußfessel für einen Vergewaltiger,  findet unverhohlen eine
Verhöhnung des Opfers statt.
 
Aber  was will man sich schon von einer Justiz erwarten,  die  einen  pädophilen Jugend-
richter, der auf seinem PC massenhaft kinderpornografisches Material gehortet hatte, zu
lächerlichen 5 Monaten auf Bewährung verurteilte?   Mit diesem Fast-Freispruch darf der
Mann  in  Amt  und  Würden  bleiben und auch in Zukunft Urteile im Namen der Republik
fällen.
 
*****
 
2012-08-22
 

Balkanverhältnisse in Österreich


ÖVP unangefochten im Korruption-Spitzenfeld

Der  Kärntner Birnbacher-Skandal reiht sich nahtlos in die Skandalgeschichte der Republik
ein.   Es ist erschütternd,  dass die österreichische Politik aus Lucona,  Noricum,  BAWAG,
Länderbank,  AKH,  Konsum,  Euroteam  bis hin zu BUWOG und jetzt Birnbacher/Martinz-
Geldflüssen nichts gelernt hat und ein solcher Korruptionstsunami auch im Jahr 2012 noch
immer möglich ist.
 
Und  es  ist  erschreckend,  dass man  – wenn die Justiz nicht  endlich unabhängig und effi-
zient arbeiten wird –  auch bei Skylink und MAV-Cargo ähnliche Parteispendenskandale mit
Kick- Back-Zahlungen erleben wird. Es macht sprachlos, dass die Kärntner Justiz das Hypo-
Verfahren zwei Mal einstellt und erst jetzt – nachdem sich die ÖVP-Mannen Birnbacher und
Martinz eine jämmerliche Verteidigungsargumentation zurechtgelegt haben – durchzieht.
 
Die  mehrmalige  Einstellung  des  Ermittlungsverfahrens erhöht den Erklärungsbedarf der
ÖVP  über  die  amtsbekannte  parteipolitische  Einflussnahme  auf  Ermittlungsverfahren.
Es ist schlichtweg peinlich, dass zwei hochdotierte und zumindest bis diese Woche mündig
erscheinende  Personen vor Gericht zu einem jämmerlichen Häufchen Elend verfallen und
statt  Eigenschuld  über  ihr kriminelles Verhalten zu bekennen,  einmal mehr einen Toten
ohne jeglichen konkreten Beweis posthum diskreditieren.
 
Die  einzige  Konsequenz,  die  man  als  beobachtender  Außenstehender aus den Fällen
Martinz,  Birnbacher,  Strasser, Ranner, Kappeller, Schüssel, Grasser, BUWOG, Telekom,
Rauch-Kallat,  Mensdorff,  Platter etc.  ziehen  kann ist,  dass man mit der ÖVP und ihren
Funktionären tatsächlich keinen korruptionsfreien Staat machen kann.
 
Die  ÖVP  stellt sich mit ihrer Involvierung in sämtliche Korruptionsskandale der Republik
tatsächlich außerhalb des Verfassungsbogens.   Solange das die ÖVP in der Parteienland-
schaft gibt, wird es auch Korruption geben.

Alleine die mehrfache Einstellung der Ermittlungen rund um den ÖVP-Steuerberater Birn-
bacher  und  die  Beendigung  des  diesbezüglichen  Kärntner Untersuchungsausschusses
durchden Kärntner ÖVP-Klubobmann Tauschitz zeigt, dass die ÖVP keinerlei Interesse an
vollständiger Aufklärung hat.
 
Solange die ÖVP mit Justizministerin Karl an der Spitze der Justiz steht, wird niemals eine
Aufklärung  über alle Skandale der Republik erfolgen.   In Zukunft muss eine tatsächliche
unabhängige Persönlichkeit an der Spitze des Justizapparates stehen.
 
*****

2012-07-28
 

Chemische Sterilisation für Kinderschänder


Politische Reaktion

Während  sich  andere  Fraktionen  mehr  oder  weniger  in  vornehmes und/oder  peinliches
Schweigen  hüllen,  reagierte die FPÖ mit einer heutigen Presseaussendung auf unseren Bei-
trag „Kavaliersdelikt Kinderpornographie“.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
 

Mikl-Leitners Initiative kann nur ein erster Schritt sein

Der  freiheitliche Nationalratsabgeordnete und Jugendsprecher,  Ing. Christian Höbart,  kom-
mentierte  heute  die  Initiative  von  Innenministerin Mikl-Leitner zur Bekämpfung der Pädo-
philie in Thailand.
 
„Es ist zu begrüßen, wenn die Innenministerin sich bemüht,  gegen Kinderschänder und den
Sextourismus  in  Thailand vorzugehen,  vor allem wenn man weiß,  dass Täter, die sich an
Minderjährigen  in  Thailand vergehen,  auch aus Österreich kommen. Aber auch der Schutz
unserer Kinder und Jugendlichen in Österreich darf dabei nicht zu kurz kommen“, so Höbart.
 

Wirksame Maßnahmen gegen Kinderschänder ergreifen!

„Grundsätzlich fordert die FPÖ ein hartes und konsequentes Vorgehen gegen Kinderschänder
und  Pädophile.   Diese  sind  mit  der  ganzen Härte der  Gesetze zu verfolgen,  gibt es doch
kaum  etwas  Verwerflicheres,  als  sich an Kindern zu vergehen!   Auch wenn in den letzten
Jahren  einige  Erfolge  vor  allem  im  Kampf  gegen  die Kinderpornographie erzielt werden
konnten, gibt  es für die Exekutive und die Justiz noch immer viel zu tun.
 
Da  die  Rückfallquote  von Kinderschändern sehr hoch und eine Therapie dieser Täter so gut
wie  aussichtslos  ist,  sollte auch über härtere Maßnahmen gegen diese Menschen,  wie etwa
chemische Sterilisation, nachgedacht werden“, meint Höbart. „Es muss unter allen Umständen
verhindert  werden,  dass unsere Kinder und Jugendlichen solchen Monstern in die Hände fal-
len.
 
Die Bundesregierung muss also nicht nur Maßnahmen ergreifen,  um die Kinderprostitution in
Thailand zu unterbinden, sondern auch,  um Kinderschänder im eigenen Land konsequent zu
verfolgen. Die FPÖ fordert Innenministerin Mikl-Leitner daher auf, nach diesem ersten Schritt
ein  hartes  Vorgehen gegen diese Tätergruppe auch im eigenen Land zu zeigen“,  so Höbart
abschließend.
 
*****

2012-07-12
 

Inhalts-Ende

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