Schlepper haben mit Fluchthelfer nichts gemeinsam
Heute wurde am Landesgericht Wiener Neustadt ein richtungsweisendes Urteil gegen
das Schlepperunwesen gefällt. Der Tatvorwurf: Die Angeklagten sollen im Rahmen
einer kriminellen Organisation gewerbsmäßig als Schlepper tätig gewesen sein. Von den
acht angeklagten Männern – aus Pakistan, Afghanistan und Indien – wurden 7 verurteilt.
(Die Urteile sind nicht rechtskräftig). Ein Freispruch erfolgte.
Die Richterin Petra Harbich verhängte .– nach stundenlanger Beratung der Schöffen –
teilbedingte Freiheitsstrafen von 7 bis 28 Monaten. Den angeklagten Asylwerbern war
vorgeworfen worden, dass sie für illegal eingereisten Landsleuten die Weiterfahrt in
andere Länder organisiert haben sollen. Interessanterweise wurde dieser Vorwurf – an
insgesamt 43 Verhandlungstagen – kaum bestritten, wohl aber, daran verdient und somit
gewerbsmäßig agiert zu haben. Die Anwälte der Verurteilten legten Nichtigkeitsbe-
schwerde und Berufung ein.
Schon die Verhandlungstage waren von Protesten diverser linker Gruppierungen und Gut-
menschen-Organisationen begleitet worden. Wie wenig Respekt aber die Angeklagten und
deren Sympathisanten einem österreichischen Gericht zollten, bewiesen lautstarke Unmuts-
äußerungen bei der Urteilsverkündung bzw. Urteilsbegründung.
Interessanterweise jubeln Linke und Gutmenschen-Organisationen dem Rechtsstaat nur
dann zu, wenn Urteile in ihrem Sinn gefällt werden. Wenn dem nicht so ist, scheut man
bei diesen nicht davor zurück, die österreichische Justiz zu diskreditieren.
So schreibt heute „Asyl in Not“ in einer Presseaussendung von einem Schandurteil und
unterstellte dem Gericht mit folgendem Satz Rassismus:.. „Der Prozess gegen die soge-
nannten ´Schlepper´ ist Ausdruck eines tief verwurzelten Rassismus in den staatlichen
Strukturen Österreichs.“
Die „ÖH – Österreichische HochschülerInnenschaft“ sieht die Urteile im „Schlepper-Prozess“
als ungerechtfertigt an und meint, dass Menschenrechte mit Füssen getreten wurden. Für
sie war dies ein Schauprozess mit einem Scheinurteil.
„Fluchthilfe“ nennt der SOS-Mitmensch-Sprecher und selbsternannte Sprachpolizist,
Alexander Pollak, in seiner heutigen Aussendung das lukrative Geschäft mit der Schlep-
perei. Selbst der Obmann der Gutmenschen-Organisation „Asyl in Not“, Michael Genner,
bezeichnete in der Vergangenheit einen Schlepper als Dienstleister, der auch Anspruch
auf ein angemessenes Honorar hat.
Screen: asyl-in-not.org
Also hat das Schleppen von Menschen nichts mit Fluchthilfe zu tun. Pollak hätte sich mit
Genner vorher absprechen sollen, bevor er den Ausdruck „Fluchthilfe“ sehr eigenwillig
interpretiert. Immerhin sind ja beide Chefs von Gutmenschen-Organisationen.
Sogenannte Schlepper sind Kriminelle, die keineswegs mit jenen Personen verglichen werden
können, die seinerzeit unter dem Einsatz ihres eigenen Lebens Flüchtlinge aus den einstigen
sozialistischen Diktaturen (ehemalige Ostblockstaaten) nach Österreich brachten. Diese Flucht-
helfer waren selbstlose Helden, die auch keinen Anspruch auf ein „angemessenes Honorar“
erhoben. Bei den Personen die nach Österreich gebracht wurden, handelte es sich fast aus-
nahmslos um Verwandte, Freunde oder Bekannte.
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2014-12-05
Kindeswohl als leere Worthülse in Politik und Justiz
Richter am BG Hernals verweist Vertrauensperson trotz Hinweises auf § 19 (5) AußerStrG
des Raumes. Der Verfahrenshelfer genügt. Jugendamt freut sich über „geheime“ Verhand-
lung, da die Kinder so lange wie möglich unter schwerer Medikation in der Wohngemein-
schaft verbleiben sollen.. –. Zweiter Entschließungsantrag gegen parental alienation
syndrome, also elterliche Entfremdung, im Parlament eingebracht. Seit 2011 ignoriert.
– Bürgerinitiative Kinderrechte nicht zur Enquete „25 Jahre Kinderrechtskonvention“ von
SPÖ und ÖVP eingeladen, da diese Initiative kritisch ist, was Kinderrechte betrifft. „Ob
die Kindeseltern aktuell eventuell unter Drogeneinfluss stehen ist unerheblich.“ Wozu
gibt es Gesetze in Österreich? Kindeswohl als leere Worthülse? Wie geht es den Kindern,
deren Wohl unbeachtet bleibt im Staate Österreich? Dies alles und viel mehr in Wiens
erstem Speakers` Corner jeden ersten Freitag im Monat 14:00 bis 16:00 am Schottentor.
Speakers‘ Corner
Jeder, der von Behördenwillkür betroffen war oder ist, bekommt beim Speakers` Corner
Gelegenheit, öffentlich seine Geschichte zu erzählen. Für eine Filmaufnahme muss eine
Unterschrift vorliegen. Der Text soll verständlich für Passanten sein und von den Betrof-
fenen selbst vorgetragen werden. Die Redezeit beträgt höchstens 15 Minuten. Jeder
der Redner ist für seine Äußerungen selbst verantwortlich, die BIK übernimmt hierfür
keine Haftung. Jeder der Vortragenden beachtet die geltenden Gesetze und wählt
selbst, ob er gefilmt werden möchte oder nicht. Auch eine anonyme Veröffentlichung
ist wählbar, Namen von Richtern oder anderen Personen sollten nicht genannt werden.
In Anbetracht des § 301 StGB ist dies anzuraten. Anmeldung unter bi.kinderrechte@
gmail.com (Quelle: APA/OTS)
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2014-09-22
Getarnt als Israel-Kritik wird an diesem Wochenende
erneut Juden-Feindlichkeit auf den Straßen Wiens zelebriert
„Die rot-grüne Wiener Stadtregierung versucht offenbar mit Blick auf die muslimischen Wähler,
ihre unablässig zur Schau gestellte antifaschistische Haltung mit unappetitlichem Antisemitis-
mus unter einen Hut zu bringen“, macht Wiens FPÖ-Gemeinderat Udo Guggenbichler darauf
aufmerksam, dass an diesem Wochenende erneut radikale Islamisten ihren Juden-Hass in Wien
auf die Straßen tragen dürfen. Er stellt für die FPÖ klar: „Antisemitische Demonstrationen
haben bei uns nichts verloren. Da darf man kein Auge zudrücken! So etwas gehört verboten!“
Es sei schon bemerkenswert, dass sich weder die Wiener Sozialisten, noch die Wiener Grünen
zu einer ernsthaften Verurteilung von Juden-feindlichen Parolen durchringen können. Guggen-
bichler: „Die Linke in dieser Stadt hat ein massives Antisemitismus-Problem. Das ist aber nicht
Neues. Schon im Jahr 2011 sind einerseits die grün-alternativen Studenten aus dem Bündnis
gegen den Ball des Wiener Korporationsrings ausgetreten, weil diesem auch antisemitische
Bewegungen angehört haben, andererseits sind grüne Politiker mit Vertretern genau dieser
Organisationen dann Seite an Seite marschiert. Oder die Wiener SPÖ hofiert etwa ganz
offen den Musiker Nazar, der in seinen Liedern die islamistischen Terror-Anschläge vom
11. September in New York mit 3.000 Toten hochleben lässt.“
Dass die Linke selbst nicht genau weiß, wo sie steht, soll offensichtlich mit hysterischer
Demo-Industrie überdeckt werden. So sind an diesem Wochenende zusätzlich noch Kund-
gebungen gegen die (nicht rechtskräftige) Verurteilung des mutmaßlichen bundesdeutschen
Gewalt-Demonstranten Josef S. geplant. „Der Versuch, die unabhängige österreichische
Justiz durch Druck von der Straße zu beeinflussen, ist bereits beim Prozess schief ge-
gangen“, so Guggenbichler. Kundgebungen gegen das österreichische Rechtssystem seien
ebenso entbehrlich wie das Bestreben einiger roter und grüner Politiker, Demo-Rowdys
durch die Abschaffung oder Abänderung von Paragraphen des Strafgesetzes den Weg zu
ebnen. (Quelle: APA/OTS)
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2014-07-26
Die Katze lässt das Mausen nicht
Hatte der für seine Israel – und Judenfeindlichkeit bekannte Yasser Gowayed erst kürzlich
von der österreichischen Justiz einen Dämpfer verpasst bekommen, so wird dieser nun
wieder aktiv. Nachfolgenden Eintrag tätigte er gestern auf seinem Facebook-Account.
Screen: facebook.com (Account: Yasser Gowayed)
Seine Hasstiraden richten sich nicht etwa gegen einen israelischen Militärschlag, sondern
gegen ein Musikvideo in dem Israelis rappen. Dieses ist im Vergleich zu Gowayeds Rap-
Videos relativ harmlos. Aber Yasser Gowayed lässt eben keine Gelegenheit aus, um gegen
Juden zu hetzen. Dies wird auch durch das demonstrative Zitieren eines Verses aus dem
Koran unter Beweis gestellt.
Interessant sind auch die Kommentare zum Facebook-Eintrag von Gowayed. Wir fragen
uns, ob er und Typen wie seine Kommentatoren stellvertretend für jene Leute stehen, die
an der heutigen Anti-Israel-Demonstration in Wien teilnehmen werden?
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2014-07-20
Rechtsextreme und/oder Neonazis bei der Polizei?
In einem Beitrag auf der linksextremen Webseite „Heimat ohne Hass“, wurde vorgestern
wieder einmal in altbewährter Weise eine Person diskreditiert und an den virtuellen
Pranger gestellt. Langsam aber sicher könnte man annehmen, dass es sich bei den Verant-
wortlichen der besagten Webseite um Personen handelt, welche Polizisten hassen. Denn
diesmal traf es wiederum einen Polizeibeamten. Das einzige „Vergehen“ des untadeligen
Mannes besteht darin, dass er der FPÖ angehört und sich für diese politisch engagiert.
Nun gingen die Hetzbeiträge, die auf „Heimat ohne Hass“ verfasst wurden, meistens in die
Hose und erwiesen sich als Schuss ins eigene Knie. Wir haben schon etliche Fälle aufge-
deckt und an die Öffentlichkeit gebracht.
Wie nach der letzten unwahren Beitragserstattung auf der linksextremen Webseite bekannt
wurde, lehnt der im Impressum aufscheinende Kriminalbeamte Uwe Sailer, jegliche Verant-
wortung für den redaktionellen Teil ab. Er teilte mit, dass dafür eine „Facebook-Initiative“
verantwortlich sei, da er „nur“ Domaininhaber ist.
Dem wäre noch anzumerken, dass diese „Facebook-Initiative“ weder im Impressum auf be-
sagter Webseite aufscheint, noch irgendwo namentlich genannt wird. Also eine anonyme
Gruppe, die auf der Webseite eines Polizeibeamten offenbar ungehindert unwahre Hetz-
beiträge verfassen kann.
So weit, so nicht gut. Nun kommen wir auf den eingangs erwähnten Beitrag auf der links-
extremen Webseite zurück. Dieser wird auf dem gleichnamigen Facebook-Account von
einigen User(innen) kommentiert. Die zwei interessantesten Kommentare wollen wir unserer
Leserschaft präsentieren.
Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Da teilt der User „El Tabu“ mit, dass sowohl der Verfassungsschutz als auch Teile des Justiz-
apparats schon lange Zeit von „braunen Säcken“ unterwandert seien. Denn anders könne er
sich gewisse Urteile und Geschehnisse der jüngeren Vergangenheit nicht erklären. Welche
er damit meint, ist aus seinem Kommentar nicht ersichtlich.
Und nun kommt der Hammer! Der verhaltensauffällige Kriminalbeamte aus Linz, Uwe
Sailer, gibt Antwort und schreibt unter anderem wörtlich: „Ist richtig! Nicht wenige Teile
der Polizei sind von braunen Säcken unterwandert (vgl. AUF).“
Nicht „wenige Teile“ bedeutet, dass offenbar ein nicht geringer Teil der Polizei von „braunen
Säcken“ (also sprich Neonazis und/oder Rechtsextremen – Anmerkung der Redaktion) unter-
wandert sein muss. Da wir uns dies kaum vorstellen können, werden wir im Innenminis-
terium nachfragen.
Zur Verantwortung von Uwe Sailer zu dem Kommentar sind wir schon gespannt. Ob er diese
mit der Ausrede: „Ich bin ja nur der Inhaber des Facebook-Accounts und für die Postings
ist eine ´Facebook-Initiative´ verantwortlich“, ablehnen wird?
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2014-07-11
Anti-Rassismus-Stelle ZARA „auf linkem Auge blind“
Screen: ZARA
Der vom Privatverein ZARA präsentierte sogenannte „Rassismus-Report“ sei das Papier auf
dem er stehe nicht wert und daher auch völlig unerheblich, sagte der der freiheitliche Bereichs-
sprecher für den Öffentlichen Dienst und AUF-Bundesvorsitzender Bundesrat Werner Herbert.
„Hier sind lediglich subjektive Empfindlichkeiten diversester Personen dokumentiert, die wohl
eher am linken Rand der Gesellschaft stehen“, so Herbert.
Auffallend sei, dass derartige Privatvereine wie ZARA, immer wieder auf die Exekutive und
Judikative losgehen und ihr Rassismus unterstellen würden. Dass die Polizei und Justiz in ihrer
täglichen Arbeit mit einer Vielzahl ausländischer Gewalttäter konfrontiert sei, was auch jede
Kriminalstatistik belege, interessiere diese Herrschaften freilich nicht. Seien in ihren Augen
doch alle Ausländer die Guten, während die staatliche Ordnungsmacht rassistisch sei, wenn
sie kriminelle Ausländer dingfest mache, zeigte Herbert die Grundeinstellung dieser „Gut-
menschen“ auf.
„Dass täglich Österreicher diskriminiert, überfallen, beraubt, verletzt oder bestohlen werden,
interessiert die selbsternannte Anti-Rassismus-Stelle freilich gar nicht“, kritisierte Herbert,
der sich einmal einen Rassismus-Report wünscht, bei dem Äußerungen und Handlungen
von Ausländern gegenüber Österreichern dokumentiert werden. Denn dann , so Herbert,
würde man klar erkennen, dass die wenigen rassistischen Vorfälle von denen ZARA spreche,
in keinerlei Verhältnis zu den zahlreichen Übergriffen auf die autochthone österreichische
Bevölkerung stünden.
Für die Fachkompetenz der privaten Rassismus-Jäger sei es bezeichnend, dass sie inter-
national übliche sicherheitspolizeiliche Methoden wie etwa „Ethnic Profiling“ verurteilen
würden, sagte Herbert, der darauf verwies, dass die israelische Polizei und Armee diese
Vorgehensweise seit Jahren mit großem Erfolg einsetze. „Den Israelis kann wohl auch
ZARA nicht Antisemitismus und Rassismus vorwerfen“, zeigte Herbert die Absurdität dieses
„Reports“ klar auf.
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2014-03-22
Um den mutmaßlichen Mafioso, den die SPÖ-Regierung
zum Geschäftspartner der Stadt gemacht hat, wird es eng
Mord, Entführung, Erpressung, Dokumentenfälschung und Geldwäsche – die Medien berichteten
bereits im Jahr 2007 ausführlich über die Vorwürfe gegen den ehemaligen kasachischen Bot-
schafter in Wien Rakhat Aliyev. Anfang 2008 wurde er in Abwesenheit in seiner Heimat wegen
Bildung einer kriminellen Vereinigung und Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Die damals rein rote Wiener Stadtregierung hinderte das nicht daran, den Mann, nach dem von
Kasachstan international gefahndet wird, als Geschäftspartner für das PPP-Projekt Media Quarter
Marx ins Boot zu holen – wissentlich, wie Aliyev in seinem im vergangenen Jahr erschienen Buch
betont.
In Österreich laufen seit vielen Jahren wie auch in Deutschland und Malta Ermittlungen gegen
den mutmaßlichen Mafioso – bislang ohne Ergebnis. Das soll sich nun ändern. „Die portugies-
ische EU-Abgeordneten Ana Gomes will die EU-Kommission einschalten, weil die Vorwürfe
extrem schwerwiegend sind und mehrere Mitgliedstaaten betreffen“, berichtet Wiens FPÖ-
Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus.
Konkret sollen sich die EU-Kommission, die europäische Justiz-Koordinierungsstelle Euro just
und die Polizeiagentur Europol mit dem Fall Aliyev befassen. „Gomes scheint das Vertrauen in
die nationalen Behörden verloren zu haben. Sie ist davon überzeugt, dass die jahrelangen
Ermittlungen in den einzelnen Ländern schon längst abgeschlossen und vor Gericht gebracht
werden könnten. Die Frage, wieso das nicht geschieht, lässt sie offen“, so Gudenus, „dabei weiß
die Dame offenbar noch gar nicht, dass Aliyev für die Wiener Stadtregierung ein gerngesehener
Geschäftspartner ist. Details über die Deals mit ihm werden freilich bewusst geheim gehalten.
Prüfern des Rechnungshofes etwa wurde die Tür gewiesen. Sie müssen sich jetzt vor dem Ver-
fassungsgerichtshof ihr Kontrollrecht erstreiten.“
Die Art und Weise, wirtschaftlich tätig zu sein, scheint bei den Sozialisten ohnedies regelmäßig
hoch dubios. Gudenus: „Wie auch im Skandal der Wiener SPÖ rund um die Häupl-Stiftung AVZ,
die Bank Austria und den US-amerikanischen Milliarden-Betrüger Bernard Madoff gibt es von
den verantwortlichen Politikern auch zum Fall Aliyev keinen Kommentar. Sogar die Vorwürfe
der Mittäterschaft und der illegalen Parteienfinanzierung werden nicht einmal dementiert. Wir
fordern eine lückenlose Aufklärung der roten Skandale und eine massive Stärkung der Kontrolle!“
(Quelle: APA/OTS)
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2014-01-07
Die Polizei darf bei der Drogenbekämpfung nicht kapitulieren

Ein Artikel in der heutigen Kronen Zeitung zeigt neuerlich das Chaos im Bereich der Drogen-
politik in Wien auf. Mittlerweile bevölkern Dealer ganze U-Bahnstationen und die Polizei muss
diesem Treiben machtlos zusehen, weil sich die Politik auf keine sinnvolle Vorgehensweise
einigen kann.
Dass der 20. Bezirk seit Ende der 90er Jahre ein beliebter Drogenumschlagplatz war und ist,
sollte auch den Gerichten bekannt sein. Mindeststrafen oder bedingt nachgesehene Haftstrafen
sind aber eben keine Abschreckung für Drogenhändler, die ihr schmutziges Geschäft meist
unter dem Status als „Asylwerber“ betreiben.
Würde der Drogenhandel tatsächlich schwer bestraft werden, würde er nicht seit Jahren unge-
niert in der Öffentlichkeit betrieben werden. Dass viele Dealer das mitgeführte Suchtgift gar
nicht selbst konsumieren und damit Eigenbedarf reklamieren, könnte ein Drogentest sehr rasch
beweisen.
Bei der Grenzmengenverordnung wird nur die Reinsubstanz des Stoffes berechnet. Da könnten
die Täter vermutlich einen ganzen Rucksack voll Giftkugeln mithaben, denn die verkauften
Suchtmittel sind mit Mauerputz, Staubzucker, Mehl bis hin zu Strychnin gestreckt. Wenn die
Gerichte aber nach wie vor Urteile fällen, die bei den Tätern nur ein müdes Lächeln hervorrufen,
dann wird erstens der Zweck der Strafen deutlich verfehlt und zweitens die Kriminalitätsbe-
kämpfung der Polizei nicht ausreichend unterstützt.
Der Artikel in der Kronen Zeitung ist dazu geeignet der Bevölkerung zu suggerieren, dass sie
sich mit der Situation abfinden sollte. Denn wie darin angeführt wird, haben die Täter straf-
rechtlich kaum etwas zu befürchten. Allerdings unterließ man es, die Nationalität bzw. die
Herkunft der Drogendealer anzugeben.
Ethnic Profiling und erhöhter Polizeieinsatz unter Ausnutzung aller technischer Mittel wären
erforderlich, um dem Drogenhandel im Bereich der U6 speziell aber in den Stationen der
Brigittenau einen erfolgreichen Kampf anzusagen. Die agierende Tätergruppe ist aus dem
Verkehr zu ziehen und mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen.
Auch darf es beim beim Drogenhandel keine Milderungsgründe, wie „Unbescholtenheit“ oder
„Ersttäterschaft“ geben und bei Wiederholungstätern darf keine Verlängerung des Beobachtungs-
zeitraumes bedingt nachgesehener Haftstrafe erfolgen. Die Suchtbehandlung in Wien zeigt die
dramatische Entwicklung im Drogenkonsum, daher ist es das Gebot der Stunde den Dealern das
Handwerk zu legen.
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2014-01-05
Dürfen sich inländische Schwarzarbeiter auch beraten lassen?
Im Frühling 2014 soll in Österreich die erste „Beratungsstelle für undokumentiertes Arbeiten“
– sprich illegales Arbeiten – eingerichtet werden. Das planen die Arbeiterkammer und der
ÖGB. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Allerdings steht schon fest, dass die er-
staunliche Beratungsstelle im ÖGB-Gebäude, im zweiten Wiener Gemeindebezirk unterge-
bracht werden soll. Die Beratung wird durch zwei Angestellte durchgeführt, wobei diese eng
mit Dolmetscher(innen) zusammen arbeiten werden.
Dieses Vorhaben ist eine glatte Verhöhnung aller österreichischen Arbeitnehmer(innen) und aller
Betriebe, die gesetzeskonform handeln. Anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie die aktu-
elle Rekord-Arbeitslosigkeit und Teuerung bekämpft werden kann, macht sich die Arbeiter-
kammer darum Sorgen, ob illegale ausländische Schwarzarbeiter(innen) möglicherweise nicht
gerecht entlohnt werden könnten.
Es kann nicht sein, dass die Arbeiterkammer die Zwangsmitgliedsbeiträge zig tausender Arbeit-
nehmer(innen) dazu missbraucht, illegale ausländische Arbeitskräfte zu beraten. Schwarzarbeit
ist ein klarer Gesetzesbruch und daher ein Fall für die Justiz. Man darf gespannt sein, ob vielleicht
demnächst noch irgendeine Organisation auf die Schnapsidee kommt Ost-Einbrecher darüber
zu beraten, wo am meisten zu holen ist.
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2014-01-02
Offene Facebook-Diskussion über mögliche Art der Ermordung
Eine Webseite die zur Verbreitung des Wissens und dem Entwickeln eines islamischen Bewusst-
seins dient?!
Screen: facebook.com

Screen: facebook.com
„Den Kuffār zu ihren Zeremonien, die nur ihnen zugeordnet werden, zu gratulieren, ist ḥarām
gemäß dem Konsens, wie das Gratulieren zu ihren Festivitäten und Fastentagen, indem man sagt
„Ein frohes Fest“ oder „Fröhliche Feiertage“ u. Ä. Wenn derjenige, der dies sagt, vor dem Kufr
errettet wurde, so ist es dennoch verboten. Es ist so, als ob man jemandem gratulieren würde,
der sich vor dem Kreuz niederwirft oder der etwas noch Schlimmeres tut. Es ist eine ebenso eine
große Sünde, als wenn man jemandem gratuliert, der Wein trinkt oder jemanden umbringt oder
der unerlaubten sexuellen Verkehr hat usw. Viele derjenigen, die keinen Respekt vor ihrem Deen
haben, verfallen in diesen Fehler; sie erkennen nicht die Anstößigkeit ihrer Handlungen. Wer auch
immer einem anderen zu dessen Ungehorsam, Bidʿa oder Kufr beglückwünscht, setzt sich selbst
dem Zorn Allahs aus.“ (Originaltext auf dem Facebook-Account „La hawla wa la quwwata illa
billah – original“.)
So sehen Islamisten, die angeben dem „La Hawla Kulturverein“ in Wien anzugehören, das tradi-
tionelle Weihnachtsfest. Abgesehen davon, dass diese Islam-Fundamentalisten Weihnachten mit
verbotenem Sex oder Schlimmeres vergleichen, werden auf der o.a. Facebook-Seite ganz unver-
blümt Morddrohungen getätigt.
Nachfolgend einige von zahlreichen Postings (Screenshots facebook.com), in denen der Betreiber
und User ganz offen ihre Vorhaben gegen Andersgläubige, Ex-Muslime bzw. Kritiker aussprechen.
Politik und Justiz sind aufgefordert endlich einzuschreiten und die ernst zu nehmende Mord-
drohungen nicht unkommentiert im Raum stehen zu lassen. Derart unverblümt seine Vorhaben
über die Tötung Andersdenkender zu veröffentlichen, darf in einem Rechtsstaat nicht geduldet
werden.
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2013-12-24
Einstellung der Inseratencausa wäre ein
Polit- und Justizskandal der Sonderklasse
Mit der kolportierten Einstellung des Verfahrens gegen Bundeskanzler Faymann in der Inseraten-
affäre kündigt sich ein Polit- und Justizskandal der Sonderklasse an. Das rot-schwarze System
habe von Beginn an versucht, die gesamte Causa niederzuwalzen, und mittlerweile offenbar
Erfolg gehabt, so heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky.
„Wer die U-Ausschuss-Akten gelesen hat, kann sich beim besten Willen nicht erklären, wie es
vor dem Hintergrund massiver Verfehlungen zu einer Einstellung kommen kann. Die rot-
schwarze Koalition hat jedenfalls verhindert, dass Faymann in den U-Ausschuss kommen
musste und der Hauptbelastungszeuge Wehinger, der schon im Parlament war und umfassend
aussagen wollte, vom Ausschuss überhaupt gehört werden durfte“, schildert Vilimsky die
Vertuschungsexzesse von SPÖ und ÖVP im Parlament.
Jetzt drohe knapp vor dem Wahltermin auch noch die juristische Beerdigung durch die rot
dominierte Staatsanwaltschaft und das schwarze Justizressort. „7 Millionen für den Werner sind
für Justiz und Regierungspolitik offenbar kein Thema“, kritisiert Vilimsky.
„Es würde mich nicht wundern, wenn auch die Ermittlungen in der Inseratencausa Berlakovich
in Bälde hochoffiziell beerdigt werden. Das rot-schwarze System dürfte hinter den Kulissen ein
Paket von Verfahrenseinstellungen akkordiert haben, um auch nach der Wahl gemeinsam weiter-
packeln zu können“, vermutet Vilimsky. Es habe jedenfalls den Anschein, die heimische Justiz
zeige ihren Mut stets nur gegen Oppositionelle. (Quelle: APA/OTS)
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2013-06-30
Und wieder einmal wurde mit zweierlei Maß gemessen
Man muss den ehemaligen Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter und FPK-Chef, Kurt
Scheuch, nicht unbedingt mögen. Auch bei www.erstaunlich.at halten sich die Sympathie-
werte für ihn gegen null. Wir finden, dass der Mann mit seinem Verhalten, dem ohnehin
schon schwer angeschlagenen Image des Politikerstandes, sowie dem Ansehen seiner
Fraktion Schaden zugefügt hat.
Aber all dies darf nicht dazu führen, wie ein Staatsbürger zweiter Klasse behandelt zu werden.
Ein gestriger Beitrag auf „unzensuriert.at“ bringt es haargenau auf den Punkt, wie sowohl die
politische Linke, als auch wieder einmal die Justiz mit zweierlei Maß misst.
Screen: www.unzensuriert.at
Was einen Herrn Öllinger betrifft, sollte dieser jene Maßstäbe bei sich anlegen, die er so gerne
beim politischen Gegner anlegt. Der Herausgeber dieses Online-Magazins hat den grünen
Politiker geklagt. Grund für die Klage ist, dass Öllinger erst nach Intervention eines Anwaltes,
ein diskriminierendes Posting auf seiner Facebook-Seite gelöscht hat. Wir werden vom Aus-
gang des Prozesses berichten.
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2013-06-24
VERANSTALTUNGSHINWEIS
Justiz wach endlich auf! Kinderschutz ist nicht nur ein Wort ….Nein….es ist ein Recht,
das jedem Kind ab Beginn seines Lebens zusteht!
Deshalb rütteln wir den Staat nun wach…
AUFRUF AN DIE ÖSTERREICHISCHE BEVÖLKERUNG!
Wir gehen am Donnerstag den…
….. 27.Juni 2013 …..
auf die Straßen um für mehr Schutz unserer Kinder und mehr Gerechtigkeit für Opfer von
sexuellem Missbrauch zu kämpfen!
Start: 15 Uhr Michaelerplatz Wien bis vor zum Parlament
Folgt uns im Kampf gegen milde Strafen, gegen Kindesmissbrauch und gegen diese Unge-
rechtigkeit. Setzen wir gemeinsam ein Zeichen und brechen wir das Tabu und sagen wir
es laut: Österreich hat keinen Platz für Sexualstraftäter! Für Menschen die unsere Kinder,
unsere Mütter, unsere Schwestern, unsere Brüder, unsere Väter, unsere Cousinen und
Cousins, unsere Freundinnen und Freunde schänden!
…Nie wieder wieder Fußfesseln für Sexualstraftätern
…Nie wieder Bewährungsstrafen für Sexualstraftätern
…Nie wieder das Wegschauen der Justiz
…Nie wieder Täterschutz vor Opferschutz
…Nie wieder verunreinigte Straßen voller ungeheilte Pädophile
…Nie wieder Politiker die dieses Thema totschweigen
…Nie wieder unbeachteter Kindesmissbrauch
NIE, NIE, NIE WIEDER EIN MILDES URTEIL FÜR EINEN SEXTÄTER!
Das fordern wir an diesem Tag deutlich!
Folgt uns…nehmt euch etwas Zeit…Teilt es…sagt es euren Freunden! Nur in der Mehrheit
finden wir Gehör, denn hier geht es um unser höchstes Gut unseren Kindern.
VERANSTALTER IST: Anwälte der Kinder (www.anwaelte-der-kinder.com). Weitere Infos
auf der Facebook Seite Anwälte der Kinder-Verein gegen Kindesmissbrauch u. Kindes-
misshandlung.
Anwälte der Kinder – Verein gegen
Kindermissbrauch u. Kindermisshandlung
2013-06-24
LESERBRIEF
Das Justizministerium und die Österreichische Post AG hatten großartig ein neues Zustell-
system für behördliche Zustellungen verkündet, den Hybriden Rückschein.
Alles sei übersichtlicher, Zustellungen leichter nachzuvollziehen, wären kostengünstiger,
alle würden davon profitieren. Zuzustellende Schriftstücke würden zentral ausgedruckt,
alles elektronisch erfasst, Zustellnachweise eingescannt. Der Verlauf von RSa- und Rsb-
Zustellungen wäre sofort abrufbar. Der zuständige Beamte im Ministerium freute sich,
es könnten mit einer Sendung bis zu hundert Schriftstücke gleichzeitig verschickt
werden.
Das ganze scheiterte, völlig und total: Erstens am Unverständnis des Ministeriums, über
die Notwendigkeiten und Auswirkungen des Zustellverfahrens. Zweitens am Unver-
mögen der Österreichischen Post, ihren Mitarbeitern einfachste sprachliche und recht-
liche Begriffe zu vermitteln.
Die Gründe für das Scheitern:
Davor war es einfach. Empfänger erhielten weiße Kuverts für Rsb- Sendungen, blaue
Kuverts für RSa-Sendungen. Auf den Kuverts stand der Absender, stand die Aktenzahl,
stand das Datum der Hinterlegung. Gerichte erhielten Rückscheine (daher der Name)
mit den gleichen Daten. RS-Zustellungen sind zumeist mit einer Frist verbunden. Gab
es Probleme mit einem Zustellungsdatum, also dem Fristbeginn, war das oft durch
das Kuvert belegbar.
Beim hybriden System erhält der Empfänger – ein blankes blaues Fensterkuvert, ohne
Absender, ohne Aktenzahl. Ein Nachweis der Zustellung ist dem Empfänger damit
nicht mehr möglich; eine krasse Benachteiligung von Parteien in einem Verfahren.
Das innen liegende Deckblatt kommt in vielen Fällen mit dem Absender „Zentrale Zu-
stellung Justiz“ und ohne Zahl, also Schmecks! Euphorisch kam aus dem Ministerium:
Aber aus dem Barcode könne man ablesen! Was nur beweist, dass das Ministerium
tatsächlich keine Ahnung von Notwendigkeiten und Auswirkungen des Zustellver-
fahrens hat. Empfängern wurde damit alle Möglichkeit genommen, festzustellen
(und in Streitfällen zu beweisen), ob und wann etwas zugestellt worden wäre.
Die Österreichische Post setzt noch den Deckel auf dieses unbrauchbare System. Wo
und wann können Sie Ihr Dokument abholen? Es steht klein, aber deutlich links
auf den großen gelben Zetteln. Hier wird von der Post aber generell das Datum der
Hinterlegung eingetragen. Abgeholt kann aber erst am nächsten Tag werden. Wie
soll das ein Empfänger dem Absender beibringen?
Doch die Post kann es noch besser. Hybride Zustellungen sollen nachvollziehbar
sein? Aber nicht doch! In vorgedruckten Briefen teilt der Postkundendienst mit
(zuletzt am 28.5.2013):
„Behördliche Sendungen – RSa- und RSb-Briefe – sind gewöhnliche Briefsend-
ungen, deren Verlauf aus technischen Gründen nicht nachvollziehbar ist. Daher
können wir keine Feststellungen darüber treffen, ob diese der Österreichische
Post AG zur Beförderung übergeben wurden bzw. ob Beeinträchtigungen in der
Beförderung eingetreten sind.“ Heißt im Klartext: der Empfänger ist erst recht
aufgeschmissen, und auch die Absender können sich brausen.
Zwei typische Fälle werden deshalb jetzt dem Ministerium an den Kopf
geworfen werden.
Der erste: Ein Schippel RSa-Briefe wurde ohne Zustellung abgegeben. Der
Empfänger kann nicht feststellen, wann; den Absendern wurde von der Post
gemeldet, ein Bevollmächtigter habe unterschrieben. Genau das geht aber bei
RSa-Zustellungen nicht, die sind persönlich zuzustellen.
Der zweite: Ein paar gelbe Verständigungen liegen da, Absender „Zentrale Zustell-
ung Justiz“, keine Aktenzahl. Aber hinterlegt worden ist nichts. Wen soll der
Empfänger jetzt fragen?
Dem Justizministerium wäre dringend zu empfehlen, dieses selbst verschuldete
Zustell-Chaos so rasch als möglich zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
ein begeisterter Erstaunlich-Leser
2013-06-23
LESERZUSCHRIFT
Foto: © E.S.
Es ist nichts Neues, wonach das Ansehen unserer Justiz nicht immer das beste sein mag.
Genügend Beispiele dafür kann der gelernte Österreicher sicherlich aus dem Stegreif nennen.
Ebenso erwiesen ist das Sprichwort, wonach der Fisch beim Kopf zu stinken beginnt. Denn
jene im Anhang befindliche Belegaufnahme konnte ich am Freitag dem 24.05.2013, am
Parkplatz der Hofer Filiale Stockerau anfertigen. Man beachte dabei die Abstellfläche……
Beste Grüße
E.S.
2013-05-26
GASTAUTOREN – BEITRAG
Gestern, am Freitagmorgen versammelte sich zunächst eine „Handvoll“ Leute zur Demo
gegen die Jugendamtswillkür, die leider all gegenwärtig ist! Ehemalige Heimkinder z.B.
von der Hohen Warte, machten ihren Unmut ebenso Luft wie auch aktuell betroffene Eltern.
Da vom Jugendamt (MA 11) niemand bereit war sich der Diskussion zu stellen, griff man
zum Mikrofon und brachte so öffentlich den Forderungskatalog vor.
Viele ehemalige Heimkinder warten trotz Beschlüsse auf ihre Entschädigung, andere werden
nicht anerkannt, obwohl sie nachweislich in Heimen der Wiener Jugendwohlfahrt waren und
dort der Willkür ja sogar Misshandlungen und Schlimmeren ausgesetzt waren.
Die MA 11 verweigert die Herausgabe bzw. Einsicht in alte sowie insbes. neue Akten und das
trotz nicht selten vorliegenden Gerichtsbeschlusses!? Sodass nur eingeschränkt Einsicht ge-
nommen werden kann wann und warum jemand in „Obhut“ des Jugendamtes war oder ist!
Dies ist nicht nur menschlich bedenklich, nein es ist darüber hinaus auch gesetzwidrig.
Doch die MA 11 und auch die anderen Jugendämter Österreichs verstecken sich hinter dem
Datenschutz und vertuscht so ihre Untaten, sowohl von damals als auch jetzt. Die Politik
schaut zu, ebenso wie die Justiz und so können die Jugendämter mit dem verfassungswid-
rigen Jugendwohlfahrtsgesetz tun was sie wollen. Selbst wenn dieses Tun des öfteren
kriminell ist, ja sogar im Sinne des § 278 StGB als Kriminelle Vereinigung bzw. zumindest als
Betrieb und Finanzierung einer verbotenen Organisation einzustufen ausgelegt werden
könnte!?
Stattdessen wird dieses Tun großteils aus Angst und auch Unwissenheit von Justiz und Politik
gedeckt. Es wird Zeit, dass ein öffentliches und vor allem politisches Umdenken stattfindet
und sowohl aktuelle als auch ehemalige Heimkinder zu ihrem Recht kommen.
Dies proklamierten auch die Kundgebungsteilnehmer vor der Zentrale der Wiener Jugendwohl-
fahrt in der Rüdengasse in Wien Landstraße, doch die MA 11 will davon nichts wissen. So
warten ehemalige Heimkinder seit teilweise mehr als 50 Jahren auf Entschädigung oder zu-
mindest eine Entschuldigung seitens der Stadt Wien.
Erich Weber
2013-04-13
Es reicht mit der dauernden Inländer(innen)-Beschimpfung
Screen: APA/OTS
Wie obiger Screenshot beweist, überschlagen sich heute die Pressedienste von SPÖ und Gut-
menschenorganisationen wieder einmal mit Warnungen vor Rassismus und Fremdenfeind-
lichkeit in Österreich. Wenn dem tatsächlich so ist stellt sich die berechtigte Frage, warum
der Zustrom von Wirtschaftsflüchtlingen in die Alpenrepublik ungebremst anhält?
Lueger (SPÖ): „Mit Feindbildern und Horrorszenarien werden wir nicht weiter kommen“
Weidenholzer (SPÖ) stellt fest: „Dass Rassismus nicht weniger wird, sondern zunimmt. Jede
vierte einer Minderheit angehörige Person hat schon ein durch ihre ethnische Zugehörigkeit
motiviertes Verbrechen erlebt.“
Yilmaz (SPÖ): „Wien sei in vielerlei Hinsicht Vorreiterin und begegne neuen Formen von Ras-
sismus, wie religiösem Rassismus – etwa im Zusammenhang mit Islamophobie.“
Frauenberger (SPÖ): „In Wien dürfen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit keinen Platz haben.“
Refugee Camp Vienna: „Die Wut auf die rassistische Justiz ist immer noch groß. Gerechtigkeit
gibt es für Menschen mit afrikanischen Wurzeln in diesem Justizsystem nicht. Während Polizei
und Justiz Menschen mit afrikanischen Wurzeln bei jeder Kleinigkeit die volle Härte des Geset-
zes spüren lassen.“ Usw., usw…. Außerdem wird zu einer morgigen Demo gegen staatlichen
Rassismus aufgerufen.
Österreichische HochschülerInnenschaft Uni Wien: „..zeigt wieder einmal, dass Rassismus sich
nicht nur in physischer Gewalt auf der Straße, sondern auch im österreichischen Rechtssystem
und in der Justiz findet.“
Obige Textauszüge aus den heutigen Pressemeldungen sind auch deshalb interessant, weil die
Existenz der Wortspender(innen) auf Zahlungen der Steuerzahler(innen) beruhen. Man nimmt
zwar die üppigen Gagen oder sonstigen finanziellen Zuwendungen, beschimpft aber das eigene
Volk bzw. das Gastgeberland. Zudem unterstellt man noch Fremdenfeindlichkeit und Rassis-
mus.
Nebenbei sei erwähnt, dass für Wirtschaftsflüchtlinge und auch für Asylbetrüger Abermillionen
aufgewendet werden, während aber beispielsweise der Heizkostenzuschuss für bedürftige
Wiener(innen) gestrichen wurde.
Aber auch der ORF und einige Medien fühlen sich seit Tagen bemüßigt, den ausländerfeind-
lichen Österreicher(innen) einen Spiegel vorzuhalten, der zeigen soll wie schlimm sie, vor
allem aber österreichische Polizisten, Behörden und Richter sind. Und wer es wagt, in
diesem Zusammenhang mit objektiven Statistiken zu den Problembereichen Gewalt, Schule
oder Kriminalität zu kontern, der wird ohnehin gleich mit der berüchtigten Keule geprügelt.
*****
2013-03-21
Vergewaltiger darf Fußfessel bald ablegen
Einem Salzburger Vergewaltiger wurden die übrigen zwei Monaten Arrest mit Fußfessel in
eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Der Mann muss daher nur zwei Drittel seiner sechs-
monatigen Strafe im Hausarrest ableisten, denn abbüßen wäre wohl ein übertriebener Aus-
druck.
Damit steht fest, dass der Sexualstraftäter seine Fußfessel in Bälde ablegen darf. Denn wie
bereits eingangs erwähnt, werden die übrigen zwei Monate seines Arrestes in eine Be-
währungsstrafe umgewandelt. Nicht zu vergessen, dass der Mann trotz mehrfacher
Vergewaltigung (einer damals 15-Jährigen) keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen
musste.
Die bedingte vorzeitige Entlassung eines Mannes, der wegen mehrfacher Vergewaltigung
einer Minderjährigen verurteilt worden ist, ist ein Skandal erster Güte. Nachdem der Ver-
gewaltiger keinen einzigen Tag ins Gefängnis musste, ist mit dieser Entscheidung jetzt
der Gipfel der Opferverhöhnung erreicht.
Man muss sich das einmal bildlich vorstellen. Ein Mann wird wegen mehrfacher Verge-
waltigung und sexuellen Missbrauches einer Minderjährigen verurteilt, wobei wir das Wort
Urteil in diesem Fall eher als Freispruch werten. Nachdem der Vergewaltiger gerade ein-
mal vier Monate Hausarrest hinter sich hat, wird jetzt auch noch der Rest der ohnehin
unverständlich milden Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Ein derartiges Vorgehen der Justiz ist nicht mehr erstaunlich sondern unglaublich. Aus
generalpräventiver Sicht ist das ein verheerendes Signal. Dieses könnten Sexualstraftäter
als Persilschein ansehen. Um dem entgegenzuwirken ist es höchst an der Zeit, dass
Vergewaltigung in Österreich endlich als das behandelt wird, was es ist, nämlich ein
schweres Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.
Es hat zwar der eine Fall mit dem anderen nichts zu tun und Ernst Strasser liegt uns
auch nicht am Herzen. Aber wenn ein Politiker wegen Korruption – obwohl er gar kein
Geld (100.000,- Euro) erhielt und seine Zusagen auch nicht erfüllen konnte – zu 4 Jahren
unbedingt mit Ausschluss der Möglichkeit einer Fußfessel verurteilt wird, ist die erstaun-
liche Milde für einen Mehrfachvergewaltiger, für einen Menschen mit gesundem Men-
schenverstand wohl nicht mehr nachvollziehbar.
Richter Olschak begründete das harte Urteil (nicht rechtskräftig) gegen Strasser damit,
dass Korruption in Österreich nicht mehr geduldet wird und hofft auf eine abschreckende
Wirkung. Das finden wir auch nicht falsch, aber wäre es nicht längst an der Zeit seitens
der Justiz zu bekunden, dass auch Vergewaltigungen in Österreich nicht mehr geduldet
werden und bezüglich dieser Verbrechen Urteile mit abschreckender Wirkung zu fällen?
*****
2013-01-16
Alexander Pollak bezichtigt FPÖ-Mandatar der Verhetzung
Große Aufregung herrscht bei SOS-Mitmensch zum Jahresende. Deren Boss, Alexander
Pollak, unterstellt dem Bezirksparteiobmann der Brigittenauer FPÖ, Gerhard Haslinger, dass
dieser gegen einen Teil seiner Bezirksbevölkerung hetzt. Grund dafür ist eine heutige APA/
OTS-Presseaussendung, welche wir nachfolgend im Originaltext wiedergeben:
Bildungsfern, kriminell und Hass auf Frauen –
die erstrebenswerte Vielfalt der Multikulti-Gesellschaft?
„Die Brigittenau war in diesem Jahr nicht nur Schauplatz zahlreicher schwerer Verbrechen,
sondern ist seit vielen Jahren auch beliebter Aufenthaltsort für gefährliche Täter und Ver-
brecherorganisationen.
So versteckt sich auch das Sex-Monster aus der U6 im zwanzigsten Bezirk. Die Intelligenz
ist dem vorbestraften Türken, der Frauen von der U-Bahn weg verfolgt, vergewaltigt, verletzt
und ausraubt, ins Gesicht geschrieben. An seiner Meldeadresse, einer Scheinmeldeadresse
bei einem älteren türkischen Ehepaar, wohnt er nicht, denn die braucht er nur als Zustell-
adresse, damit Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld zugestellt werden kann.
Bei seiner Meldeadresse kennt man ihn zwar , aber wo er sich aufhält, weiß man „leider“
nicht. An weiteren Adressen im Bezirk wissen die türkischen Anwesenden zwar warum er
von der Polizei gesucht wird, sie können oder wollen aber keine Hinweise geben“, so heute
der Bezirksparteiobmann der Brigittenauer FPÖ, LAbg. GR Gerhard Haslinger in einer Stell-
ungnahme.
Der konkrete Fall zeigt deutlich, dass die türkischstämmige Bezirksbevölkerung, die zu
einem Gutteil aus demselben Gebiet in Anatolien kommt, eine in sich geschlossene Gemein-
schaft ist. Zusammengehalten wird nicht nur beim Sozialmissbrauch, sondern auch wenn
es um schwere Verbrechen geht. Weder sind diese „Damen und Herren“ bereit mit den
Polizeibehörden zusammenzuarbeiten, noch besteht auch nur das geringste Interesse sich
der hiesigen Mehrheitsbevölkerung anzupassen.
Diese Auswüchse der seit vielen Jahrzehnten von den Sozialisten propagierten Multikulti-
gesellschaft haben mit der jüngsten Gewaltserie einmal mehr einen traurigen Tiefpunkt
erreicht, so Haslinger. Absolut falsch ist jedoch die Analyse, wonach es sich beim gegen-
ständlichen Fall nur um einen Einzelfall handelt.
Die Belästigungen von Frauen durch ausländische junge Männer haben in Wien in den ver-
gangenen Jahren stark zugenommen und enden meist in Gewaltexzessen. Die Justiz ist
hier jedenfalls gefordert mit drakonischen Strafen ein deutliches Signal zu setzen. Auch
zeigt sich, dass die Charta-Plaudereien nichts anderes als ein Ablenkungsmanöver von den
wirklichen Problemen sind.
Die Regierungsparteien hätten vielmehr die Aufgabe, sich drängenden Fragen der Krimi-
nalitätsexplosion bei Zuwanderergruppen zu widmen. Auf Bereicherungen dieser Art
können wir jedenfalls gerne verzichten, so LAbg. GR Gerhard Haslinger abschließend.
(Schluss)
Zusätzlich ruft Pollak die FPÖ dazu auf, ihre heute gestartete rassistische Verhetzungs-
kampagne sofort wieder einzustellen. Es erstaunt uns, dass sich der SOS-Mitmensch-
Sprecher offenbar dazu berufen fühlt, sich als Richter aufzuspielen.
Denn was Verhetzung ist oder nicht, obliegt dem Urteil eines Gerichtes und glücklicher-
weise nicht einem Herrn Alexander Pollak. Allerdings fiel uns in der „Vergewaltigungs-
Causa“ auf, dass man sich bei SOS-Mitmensch medial zwar für den Täter, aber nicht
für die Opfer engagierte.
*****
2012-12-31
GASTAUTOREN – BEITRAG
Fragwürdige allgemein übliche Vorgehensweise
an den Gerichten in Sachen Jugendwohlfahrt
An so ziemlich allen Gerichten Österreichs und insbesondere Wiens ist es üblich, dass
Anträgen der Jugendämter stattgegeben wird bzw. vorübergehende Wirksamkeit zuer-
kannt!? Man begründet das uns gegenüber damit, dass der Jugendwohlfahrtsträger aus
seiner Kompetenz heraus nicht unnötige bzw. ungerechtfertigte Anträge stellen würde.
Man ist der Meinung, dass sich dann das damit zu befassende Gericht mit der Richtig-
keit des Antrages befassen müsse. Doch, dass viele Eltern gar keine Möglichkeit haben
sich an die Gerichte zu wenden bzw. oft nach einer Kindsabnahme so traumatisiert sind,
dass sie nicht wissen was zu tun sei, daran denkt man wohl bei der Justiz nicht!?
Vom Finanziellen mal ganz abgesehen, denn so ein Verfahren, dass unter Umständen
über Jahre gehen kann, kostet im Schnitt um die 5000,– € und mehr – welche Eltern
können sich das schon leisten!? Verfahrenshilfe wird aus demselben Grunde nur selten
gewährt – wieder gibt man so, den Jugendwohlfahrtsträgern schon im Vorhinein Recht!?
Wo bleibt da der Rechtsstaat?
Beratung und Führung durch dieses Verfahren gibt es ebenso nicht, so werden Eltern ein-
fach davon unterreichtet, dass ihnen das Kind auf Grund des Antrages eines Jugendwohl-
fahrtsträgers abgenommen wurde. Die Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite ist in
„Amtsdeutsch“ abgefasst, die dadurch auch nicht jeder versteht und fremdsprachige
(wenn auch EU Bürger) Mitbürger erst Recht nicht.
Seitens der Jugendämter ist es ebenso, selten wird beraten und geholfen, sodass Kinder
bald ohne Kontakt zu den Eltern dastehen und nicht wissen wie ihnen geschieht und das
alles unter den Augen der Justiz, die das hinnimmt, obwohl rechtswidrig!?
Mit vorgehaltener Hand sagt man uns, dass es auch nicht anders möglich sei, da man
weder Kapazität noch Zeit für die oft schwierigen Verfahren habe und so eben den ein-
fachen Weg gehe, dem Weg des Jugendamtes eben. Da nehme man die eventuelle
Gesetzwidrigkeit in Kauf und hoffe darauf, dass sich das die „Streitparteien“ unterein-
ander ausmachen würden.
Sehr fragwürdige Zustände herrschen da in der Österreichischen Justiz und insbeson-
dere der Justiz in Wien.
Erich Weber
2012-11-13
SOS-Mitmensch-Forderung unterstützt farbige Rauschgifthändler
Wenn es nach dem selbsternannten Sprachpolizisten und Chef des Gutmenschenvereines
„SOS-Mitmensch“ Alexander Pollak ginge, würden für farbige Drogendealer goldene Zeiten
anbrechen. Er kritisierte bereits anfangs August dieses Jahres einen Polizeieinsatz, dessen
Schwerpunkt der Drogenhandel in den Wiener U-Bahn Stationen war. Wie allgemein be-
kannt ist, befindet sich das dortige Drogengeschäft fest in den Händen farbiger Drogen-
dealer. Wir haben damals ausführlich darüber berichtet.
Nun meldet sich Pollak mit einer gestrigen Presseaussendung wieder zu Wort und fordert,
dass in Österreich Polizeiaktionen, bei denen Personen aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert
werden, sofort eingestellt gehören. Diese absolut erstaunliche Forderung begründet er mit
einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz, laut dem die Polizei
einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren darf.
Nun sollen die Deutschen machen was sie wollen, denn aus der einstigen Vorzeigenation
Europas ist zwischenzeitlich ein Trauerspiel geworden. Wer es nicht glaubt, der möge bei-
spielsweise eine Exkursion nach Neukölln unternehmen. In diesem Stadtteil Berlins pfeift
man mittlerweile sogar auf die deutsche Justiz und beschäftigt einen eigenen islamischen
Friedensrichter.
Fakt ist, dass den deutschen Politiker(innen) die Einwanderungspolitik völlig entglitten ist
und die deutsche Bevölkerung nun die Rechnung präsentiert bekommt. Auf Grund des nun-
mehrigen Zustandes von Deutschland, sehen wir Rechtsprechungen der deutschen Justiz
nicht als nachahmenswert an.
Pollak sieht das anders und fordert, dass dem deutschen Urteil nicht nur Signalwirkung bei-
zumessen ist, sondern dieses müsse konkrete Konsequenzen für die Polizeiarbeit haben.
Laut dem SOS-Mitmenschen-Boss dürfen nie wieder Schwerpunktaktionen stattfinden, bei
denen ausschließlich Menschen mit dunkler Hautfarbe kontrolliert werden.
Sollte A. Pollaks unsinnige Forderung, wider jeglichen logischen Menschenverstand Gehör
finden, werden es ihm die farbigen Drogendealer danken. In diesem Zusammenhang
fragen wir uns, ob Pollak sich dessen auch bewusst ist und wenn ja, warum er mit seiner
abstrusen Forderung farbige Rauschgifthändler unterstützt.
*****
2012-11-01
GASTAUTOREN – BEITRAG
Der Fall A. beschäftigt weiter Justiz und inzw. auch die Polizei, denn abermals verweigert
das Jugendamt die Herausgabe eines 13. Jährigen Mädchens trotz gültigem Gerichtsbe-
schluss! Man erwirkte sogar im letzten Moment einen Eilbeschluss gegen den inzwischen
zweiten Herausgabebeschluss des BG Hernals!?
Dem Vernehmen nach führt man doch allen Ernstes nach „Gefahr für Leib und Leben“ des
Mädchens ins Treffen, denn anders wäre ein solcher Eilbeschluss des LG f. Zivilrechts-
sachen nicht möglich und schon gar nicht nach einem Zweitbeschluss des Erstgerichtes,
welches den Fall seit drei Jahren bearbeitet und zu einem entsprechenden Schluss kam:
„Das Mädchen ist nicht gefährdet in der Familie, es besteht keinerlei Gefahr durch die
Eltern und insbes. dem Vater; somit ist das Mädchen an die Mutter (alleinerziehend)
auszuhändigen!“
Das will das Jugendamt Wien unter der Fallführung von Frau Eva S. und deren Chefin
Frau Ilonka S. vom JA 21B nicht einsehen!? Als der Fall der äußerst Dubios ist durch den
Vater öffentlich wurde, wurde dieser zum Feindbild Nr. 1 für das Jugendamt.
Trotz mehrmaliger Ermahnung durch den Richter Robert R. vom BG Hernals bezog man
sich immer wieder auf den Vater, denn dieser sei ja nicht einsichtig und erdreistet sich
den Fall öffentlich zu machen und so die Integrität des Jugendamtes Wien und insbes.
des JA 21B anzuzweifeln.
Doch, dass genau dort (lt. Internen Aussagen von Bediensteten des JA Wien) die meisten
„Kindsabnahmen“ und Weiterführungen in Pflegefamilien in ganz Wien stattfinden spricht
wohl für sich. Ebenso, dass man Großteils nur in Familien eingreift wo man glaubt „leich-
tes Spiel“ zu haben und wirklich gefährdete Familien nur oberflächlich betreut (mehrere
Fälle in den letzten Jahren!) sagt auch alles aus!
So gab es sogar im Vorjahr einen gravierenden Zwischenfall, denn eine Verwandte einer
Familie aus Tschetschenien griff zum letzten Mittel um gegen das JA vorzugehen und
wollte sich vor Ort das Leben nehmen!
Nur dem raschen Eingreifen beherzter Bürokräfte des JA 21 war es zu verdanken, dass
sich die Dame nicht aus dem Fenster stürzte. Unsere Recherchen ergaben, dass man
dem Vater den sexuellen Missbrauch seiner Töchter vorwarf, dies jedoch nie wirklich
bewies.
Letzten Endes hat sich der Vater mit den Kindern in die Heimat abgesetzt, als letztes Mittel
der Willkür des JA 21 zu entgehen. Lieber wirtschaftliche Probleme und miese Lebensbe-
dingungen als ständige Repressalien durch das Wiener Jugendamt, das ist bezeichnend für
die Zustände in der Schlosshoferstraße in Floridsdorf!
Die Ermittlungen der Polizei in die wir involviert waren (Zeugen), ergaben wie erwartet, dass
der Familie rein gar nichts vorzuwerfen war und man einfach willkürlich den Missbrauch
anführte ohne jeden Beweis dafür (ärztliche Untersuchungen udgl.). So wurde der Fall nieder-
gelegt, doch Gerüchten zur Folge verfolgt das JA 21 weiter den Fall und damit die Familie!?
Ähnlich ergeht es der Familie A. , welche auch vom JAW beharrlich verfolgt wird ohne je
einen Beweis für die Anschuldigungen (Mutter könne das Kind nicht schützen!?) angetreten
zu haben. Dazu hat man auch nie irgendwelche „Auflagen“ erteilt, dass die Mutter ihre
Tochter zurückbekommen könne!? Dies obwohl dies ausdrücklich bei einer Tagsatzung vom
Richter gefordert, ebenso wie die Beweisführung. Man berief sich jedoch nur auf ein Gut-
achten welches inzw. als ungültig gilt, in dem Prof. D. die Mitter als gefährlich für das Kind
hinstellt.
Nachdem dem Gutachter jedoch das Naheverhältnis zum Jugendamt (Parteilichkeit) sowie
die Angabe falscher Tätigkeiten in seiner Homepage nachgewiesen werden konnte, musste
er sich als befangen erklären und damit ist auch sein Gutachten hinfällig.
Außerdem wurd e durch Prof. Friedrich ein neues Gutachten über alle Familienmitglieder
erstellt, welches eindeutig die Ungefährlichkeit der Familie für das Kind bescheinigt!
U.a. auf Grund dieses Gutachtens sowie mehrerer Einvernahmen aller Familienmitglieder
durch den Richter kam dieser zum Schluss, dass eben die 13 Jährige an die Mutter heraus-
zugeben ist! Dies bekräftigte er in einem zweiten Beschluss vor einer Woche abermals!
Wohl durch interne Kontakte zum Landesgericht f. Zivilrechtssachen gelang es den Damen
S. vom JA 21B ein Eilverfahren zu erreichen, in dessen laufe die Herausgabe des Mädchen
an die Mutter gestoppt wurde.
Nun ist die Rechtswirksamkeit dieses Beschlusses jedoch fragwürdig und rechtlich bedenk-
lich. Denn da der Richter am Erstgericht einen Zweitbeschluss rausgab und das in einem
Verfahren, welches bereits drei Jahre dauert, ist ein Eilverfahren auf Grund der endgültigen
Beschlussfähigkeit eher unzulässig!
Darüber hinaus ist fragwürdig ob ein Rekurs gegen ein bereits beschlussfähiges Verfahren
erlaubt ist, denn man könnte das als Verfahrensfehler sehen, weil die Vermutung sich auf-
drängt, dass man das Verfahren verschleppen will.
Sollte dem so sein wird zu klären sein wieso und unter welchen fragwürdigen Umständen
ein Richter am LGZ den Beschluss des Erstgerichtes aufgehoben hat. Da liegt doch die Ver-
mutung nahe, dass hier Richter des LGZ ein Naheverhältnis zum JAW bzw. den Damen S.
von dessen Regionalstelle Floridsdorf haben! Denn studiert man den Akt A., so ergeben
sich keinerlei Gründe für eine Weiterführung des Verfahrens, da die Abnahme des Kindes
zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr rechtens war!
Da man immer wieder erfährt, dass gerade das LGZ Wien für das Jugendamt beschließt
so drängt sich auch hier der Verdacht „der Zusammenarbeit“ auf und das wäre nicht nur
verwerflich, nein auch strafbar für beide Seiten! Da wird die Korruptionsstaatsanwalt-
schaft wohl noch einiges zu tun bekommen um diesen „Intrigensumpf“ auszuheben.
Die Familie und ihr Anwalt Herr MMMg. Dr. Hasenöhrl werden weiter für das Mädchen
kämpfen und wir werden weiter an dem Fall dran bleiben und berichten.
Erich Weber
2012-10-27
GASTAUTOREN – BEITRAG
Herausgabe einer 13 Jährigen geriet zur Odyssee, welch ein Skandal!
{besps}jaskandal{/besps}
Am Freitag dem 12.10.12, sollte eine 13 Jährige Schülerin (Name der Redaktion bekannt) nach
einem Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals an die Mutter welche das ordentliche Sorgerecht
hat vom Jugendamt Wien herausgegeben werden. Doch die Fallführende Sozialarbeiterin sowie
auch die Vorgesetzte Sozialarbeiterin verweigerten die Herausgabe!
Frau Eva S. sowie ihre Vorgesetzte Ilonka S. vom Jugendamt Wien Floridsdorf kündigten dieses
Vorgehen auch beim Anwalt der Mutter Herrn MMMg. Dr. Hasenöhrl an. Der protestierte vehement
und intervenierte mit seiner Klientin sowie dem Kindsvater und einem Medienvertreter beim zu-
ständigen Richter am Bezirksgericht Hernals.
Doch der war sich uneinig, ob nun der neuerliche Sorgerechtsantrag seinen Vorbeschluss
aufheben würde oder nicht. Doch schien er der Meinung, dass es sich seitens der Damen vom
Jugendamt um eine willkürliche Handlung handle. Aber das wollte er noch prüfen und so
mussten die Eltern der Minderjährigen unverrichteter Dinge wieder gehen.
Man ging auf Anraten des Richters und vorheriger Kontaktaufnahme nun ins Bezirkspolizei-
kommando Döbling. Denn nach Meinung des Vaters ist die fortwährende Anhaltung des
Mädchens in der Kinderwohngemeinschaft Scheibenbergstraße in Wien Währing rechtswidrig.
So wollte man besprechen wie man ggf. strafrechtlich gegen das Verhalten von den beiden
Damen S. im Jugendamt vorgehen könne. Darüber hinaus wurde auch durch die Polizei be-
kannt, dass die Herrschaften der sogenannten „Jugendwohlfahrt“ das Mädchen aus der WG
schaffen wollten, wohl damit sie nicht abgeholt werden konnte, trotz aufrechtem Beschluss
des Gerichtes zur Herausgabe!
Nachdem der Stadthauptmann bei der leitenden Sozialarbeiterin telefonisch wiederholt inter-
venierte, war man der Meinung, dass das Mädchen in der WG Scheibenbergstraße ver-
bleiben würde. Also sah man vorerst von einer Anzeige wegen Kindesentziehung bzw. sogar
Entführung ab und begab sich zur Wohngemeinschaft nach Währing.
Unterstützung durch die Polizei gab es deshalb nicht, da diese nur nach Aufforderung des
Gerichtes tätig werden kann. Da der Familienrichter sich aber nicht einig war, ob nun der
Beschluss durchsetzbar wäre oder nicht, zögerte er Gerichtsvollzieher und Polizei in Marsch
zu setzen.
In der WG verweigerte man natürlich die Herausgabe des 13 Jährigen Mädchens abermals,
trotz Hinweis des Rechtsvertreters, dass man sich damit strafbar machen würde! Doch das
interessierte die Dame der Regionsverwaltung des Wiener Jugendamtes nicht im Geringsten.
Wieder zog man unverrichteter Dinge ab und erstatte per Mail dem Richter Bericht, in der
Hoffnung, dass dieser diese Rechtswidrigkeiten des Wiener Jugendamtes entsprechend
ahnden würde.
Dieser versprach im Gespräch in der Früh, dass er sich maximal binnen 8 Tagen entscheiden
werde, worauf nun täglich gepocht wird. Gegen alle beteiligten Mitarbeiter des Wiener
Jugendamtes bereitet man inzwischen weitere rechtliche Schritte vor. Auch wenn die bis-
herigen Schritte gegen die Damen S. und höhere Stellen ergebnislos blieben bzw. noch in
Arbeit sind.
Scheinbar ist unsere Justiz gegenüber den Jugendämtern und deren Mitarbeitern relativ
zahnlos! Denn wie oft geht die Justiz gegen die Jugendämter und deren Machenschaften vor?
So gut wie nie, wie auch die aktuellen Missbrauchsfälle aus den 50er bis 90er Jahre des
letzten Jahrhunderts drastisch zeigen!
Wer schützt unsere Kinder vor der Abnahme und Entfremdung von den Eltern durch die
Jugendämter Österreichs und insbesonders Wiens? Niemand! Das Jugendamt wird durch
niemanden kontrolliert, hat nahezu unendliche Macht und die Justiz schaut zu!?
Man mache sich selbst ein Bild,…….
(Info: www.kinderrechtsinitiative.npage.at )
Erich Weber
2012-10-16
Unfähigkeit ist nicht strafbar
Man kann über den VGT und deren Aktionen geteilter Meinung sein, aber nachfolgend heutige ver-
öffentlichte Presseaussendung wirft ein bezeichnendes Licht auf die Justiz und deren bestellter
Gutachter.
Screen: VGT
Wir wollen die Aussendung des VGT gar nicht näher kommentieren und überlassen es unserer Leser-
schaft, sich selbst ein Bild darüber zu machen. Allerdings finden wir es höchst bedenklich, dass dieser
Mann noch immer in der Gerichtssachverständigenliste als Sachverständiger aufscheint und offenbar
als solcher noch tätig ist.
Screen: justiz.gv.at
Abgesehen vom Schaden den Prof. Dr. Schweiger angerichtet hat, war es für ihn trotzdem ein gutes
Geschäft. Er verrechnete 50.000,- Euro für dieses Gutachten und zahlte lediglich 35.000,- zurück.
Damit hat der Mann an einem von ihm erstellten falschen Gutachten sage und schreibe noch immer
15.000,- Euro verdient.
*****
2012-10-12
FP-NÖ fordert Grenzsicherung durch Berufssoldaten
Auf unseren Beitrag „Eiserner Vorhang statt Sicherheitsgipfel“ erfolgte prompt eine politische
Reaktion. Der freiheitliche Klubobmann im NÖ-Landtag, Gottfried Waldhäusl, bezeichnete
den Sicherheitsmaßnahmenplan von Landeshauptmann Pröll als inhaltslos.
Als gefährlich bezeichnete der freiheitliche Klubobmann darüber hinaus, dass die VP-NÖ
versuche, die Niederösterreichische Bevölkerung in Sicherheit zu wiegen, eine, die es aber
nicht gibt. „Wenn Pröll von einem Aufstocken des Polizei-Personals spricht, bedeutet das in
Wirklichkeit, dass man Polizisten in einem Gebiet abzieht, um sie in einem anderen Gebiet
einzusetzen, ganz nach dem Loch auf – Loch zu – Prinzip“, meint Waldhäusl.
„Die Aktivierung von acht ehemaligen Grenzkontrollstellen bringt außer einer verbesserten
Infrastruktur für die Polizisten vor Ort keinen Deut mehr an Sicherheit“, stellt Waldhäusl fest.
„Wenn man wirklich etwas für die Sicherheit in Niederösterreich tun will, dann müssen die
Grenzen wieder dicht gemacht werden und zwar rund um die Uhr“, fordert der Klubobmann
der FPÖ-NÖ erneut und präsentiert einen erstaunlichen aber durchaus guten Vorschlag.
Das fehlende Personal für die Kontrollen an den Grenzübergängen und zur Grenzüberwach-
ung könnte mit Soldaten des Bundesheeres kompensiert werden. „Viele Berufssoldaten
kommen nach einem Auslandseinsatz zurück und werden mit dem Argument, Österreich
hätte keine Verwendung mehr für sie, in die Privatwirtschaft entlassen. Man könnte hier
zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, einerseits wären Niederösterreichs Grenzen profes-
sionell bewacht und andererseits wären nicht so viele Berufssoldaten auf Arbeitssuche“, so
Waldhäusl.
Und damit hat der FPÖ-Mann Recht. Sollten nun wieder kritische Stimmen aufkommen,
dass das Bundesheer nicht für die Grenzsicherung zuständig sei, da dies verfassungswidrig
ist, gibt es eine einfache Lösung. Man bräuchte nur diese Soldaten in den Zolldienst über-
nehmen. Was zwischen Bundesheer und Justiz, sowie Post und Polizei möglich ist, müsste
auch zwischen Bundesheer und Zoll durchführbar sein.
Auch Waldhäusl sieht in der Förderung für Alarmanlagen keine Sicherheit und bezeichnet
diese richtigerweise als Verlagerung der Kriminalität. Das hat seine Richtigkeit, denn wenn
ein Haus gesichert ist, suchen sich die Einbrecher eben ein anderes. Und alle Häuser mit
Alarmanlagen zu sichern ist Utopie und scheitert schon an den Kosten, für die finanziell
schwächer gestellte Personen nicht aufkommen können. Da macht auch keine Förderung
das Kraut fett.
*****
2012-10-08
Aufklärung seitens der Justiz- und der Finanzbehörden gefordert
Sind die Begas-Malversationen rund um Simandl seitens der Justiz- und Finanzbehörden
geflissentlich übergangen worden? FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer will sachdienliche
Auskünfte des Justiz- und Finanzressorts, weshalb bereits bekannt gewesene Verfehlungen
Simandls nie weiter verfolgt wurden.
Der Fall des Ex-Begas Chef Rudolf Simandl und seine kolportierten SchwarzgeldKonten ver-
anlassen FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer diesbezügliche parlamentarische
Anfragen einerseits an die Justizministerin und andererseits auch an die Finanzministerin
einzubringen. Unter anderem stehe der Vorwurf im Raum, dass Simandl Gewinne aus Ver-
käufen von Anteilen an der Firma „Pöttelsdorfer Edelputenholding“ nicht versteuert habe,
was dringend bei den jeweiligen Ministerien hinterfragt werden müsse.
Laut Medienberichten übernahm Simandl im Jahr 2001 die Puten-Firma, quasi als Neben-
job zu seinem hoch dotierten Begas-Vorstandsmandat um 1,- Euro. Veräußert hat er die
Firma dann um knapp 2,5 Millionen Euro.
Daneben hatte er laut eigenen Angaben noch Einkünfte aus Veranlagungen zweier
Liechtensteine r Stiftungen, drei ausländische Lebensversicherungen sowie Provisions-
zahlungen, von denen nicht bekannt ist, woher diese stammen, lukriert. Seine seit dem
Jahr 2000 aufgelaufene geschätzte Steuerschuld an das Finanzamt Eisenstadt beläuft
sich auf über 5 Millionen Euro.
„Kleine Trafikanten und Kleinunternehmer werden sofort gestraft, bei ‚großen Fischen‘
wird anscheinend weggesehen. Es gibt auch Hinweise, dass auch die Bank Burgenland
auf Forderungen verzichtet hat“, so Hofer.
„Im Jahr 2005 gab es zudem bereits eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Hier wurde behauptet, dass Simandl sich private Anschaffungen durch die Begas zahlen
ließ. Diese Behauptung hat sich nun bewahrheitet, doch das Verfahren aus dem Jahr
2005, welches schon die skandalösen Vorgänge in der Begas ans Licht hätte bringen
können, wurde nach einer ‚umfassenden Stellungnahme‘ Simandls eingestellt“, so Hofer,
der nun von Justizministerin Karl wissen will, weshalb diese Anzeige aus dem Jahr 2005
nicht weiter verfolgt wurde.
Und seitens des Finanzministeriums soll Klarheit in den Umstand gebracht werden,
warum nicht sofort im Jahr 2005 eine Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse von
Rudolf Simandl durchgeführt wurde.
(Quelle: APA/OTS)
2012-10-05
Beatrix Karl: Große Ankündigung und nichts dahinter
„Mehr als 1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil
ihrer Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen. Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich diese neue Vollzugsform
sehr bewährt habe und nach Meinung der Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu
den Justizanstalten sei“, so die Justizministern Beatrix Karl heute bei einer Pressekonferenz.
Sie wird den Evaluierungsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in den kom-
menden Tagen dem Parlament zukommen lassen.
Karl räumt aber ein, dass es sich auch gezeigt habe, dass es bei einem besonders sensiblen
Bereich Nachschärfungsbedarf gibt, nämlich bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraf-
täter. Sie kündigte an, dass sie dem Parlament ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter vorlegen wird.
Dieses Maßnahmenpaket der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete Maßnahmen (wobei wir
hier „konkret“ nicht als positiv verstehen) zur angeblichen Verschärfung der Vergabekriterien
von Fußfesseln an Sexualstraftäter, dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
Erstens: Rechtsbrechern, die wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem
Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, sexuellem Missbrauch
von Unmündigen, pornographischen Darstellungen Minderjähriger oder sexuellem Miss-
brauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit
einer Fußfessel ersparen.
Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfes-
sel ansuchen. Und auch nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe kann die Fußfessel
nur nach genauer Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden.
Es muss vor allem gewährleistet sein, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten
Hausarrest nicht missbrauchen wird.
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbst-
bestimmung oder jene gegen Leib und Leben oder die Freiheit, die begangen wurden, um
sich geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, darf die Fußfessel nur dann gewährt
werden, wenn aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
Drittens: Möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden: „Ich werde vorschlagen, sämt-
lichen Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht
einzuräumen. Damit geben wir auch den Opfern, die das wollen, in Zukunft eine Stimme“,
betonte Justizministerin Karl.
Viertens: Werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen Kriterien eine Fußfessel zu-
erkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden. Diese neue Technologie
bietet die Möglichkeit den Fußfesselträger permanent zu überwachen und gewisse Orte,
wie etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers – zu sperren.
Justizministerin gibt Garantie, die sie nicht hält
„Damit garantieren wir, dass in Zukunft kein wegen einer derartigen Sexualstraftat Verur-
teilter mehr sich eine Gefängnisstrafe ersparen kann“, so die Justizministerin. Das ist
natürlich völliger Nonsens, was Beatrix Karl hier von sich gibt. Einerseits posaunt sie groß-
artig heraus, dass sich kein Sexualstraftäter mehr eine Gefängnisstrafe ersparen kann,
während sie im selben 4 Punkte- Programm einräumt, dass diese Täter nach der Ver-
büßung der halben Haftstrafe die Möglichkeit haben eine Fußfessel zu erhalten.
Was will die Justizministerin nun eigentlich? Fußfessel Ja oder Nein. Ihr 4 Punkte Maß-
nahmenpaket ist für uns eine reine Alibihandlung ganz unter dem Motto: „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“.
Erstaunlich ist auch die Argumentation (Zweiter Punkt:) „Es muss vor allem gewährleistet
sein, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen
wird.“ Da müsste sie schon eine Hellseherin sein um das zu garantieren. Auch fehlt uns
bei Karls Ankündigungen eine Kritik an den überaus milden Urteilen (geringfügig bedingte
Haftstrafen) gegenüber Kinderporno-Konsumenten.
Wie kann es in einem Rechtsstaat möglich sein, dass beispielsweise ein Jugendrichter
oder ein Lehrer für den Konsum von kinderpornografischen Material derart geringe Strafen
bekommen und weiterhin in Amt und Würden bleiben dürfen. Zu dieser Thematik ließ die
Justizministerin keine Silbe verlautbaren.
Keine bedingte Haftstrafen und keine Fußfessel für Sexualstraftäter
Die anständige Bevölkerung will keine Sexualstraftäter oder Kinderporno-Konsumenten in
Freiheit sehen und/oder diese eventuell sogar als Nachbar genießen müssen. Dabei ist es
egal ob diese Perversen eine Fußfessel tragen oder mit einer bedingten Haftstrafe davon
gekommen sind.
Diese abartigen Personen gehören ins Gefängnis und sollten eine nicht zu geringe Strafe
– unter „normalen“ Häftlingen – absitzen müssen. Wir haben schon einmal erwähnt, dass
wir für die Einführung eines frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter, insbesondere Kinderpornographie-Konsumenten wären. Dort sollten die
vollständigen Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen. Mit einer solchen Maß-
nahme würden nämlich diese Perversling ihres Lebens nicht mehr froh werden, auch
wenn sie vor Gericht einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten oder
als Belohnung für ihre Tat eine Fußfessel tragen dürfen.
Aber diese Forderung wird wohl ein frommer Wunschtraum bleiben, denn offensichtlich
besteht seitens der Justiz ein gewisser Hang, Sexualstraftäter und speziell Kinderporno-
Konsumenten mit Samthandschuhen anzufassen.
*****
2012-09-18
GASTAUTOREN – BEITRAG
Der „Rechtsstaat“ dient als Feigenblatt für mafiöse Strukturen, aber konsumenten-
schützender Wettbewerb wird gezielt sabotiert.
Die willigen Helfer und Helfershelfer dazu findet man offenbar doch recht leicht unter Politikern,
bei Behörden und in der Verwaltung. Sogar die Justiz tut sich schwer den Verdacht zu entkräf-
ten, dass gravierende Rechtsmängel, seltsame Verfahrenseinstellungen und auffällige Unter-
lassungen doch nicht ganz zufällig passieren.
Zum Beispiel österreichischen Lotterien: (Eigentümer: die Casinos Austria AG mit 68% und mit
32% die Lotto Toto Holding, welche wiederum zu 18,75% im Eigentum des ORF steht). Es
fragt sich, wer für welche „Leistungen“ mit welchem „Resultat“ in Brüssel und Österreich wie
viel Geld bezahlt hat?
Ex-EU Parlamentsabgeordneter Strasser dazu, laut der Tageszeitung „Kurier“: „Die Lotterien,
die zahlen mehr, die zahlen mehr (als Euro 100.000.-) Sie haben viel Geld, es war gutes Geld,
und ich glaube, wir haben gute Arbeit geleistet. Sie mussten viel zahlen.“
Gab es da wieder eine hohe „Rechnung, für die bei den österr. Lotterien konkret schon wieder
niemand verantwortlich war? Was war so viel Geld wert? Es gilt natürlich die Unschuldsver-
mutung für alle Beteiligten.
Zum Beispiel Landeskonzessionen Burgenland: Längst pfeifen es die Spatzen von den burgen-
ländischen Dächern, dass die drei Glücksspielkonzessionen nur an Firmen im Dunstkreis eines
Duzfreunds vieler burgenländischer Politiker gehen werden.
Warum kümmert der sich nämlich schon länger aufopfernd um die Nachwuchsförderung in
den für diese Politiker wichtigen Wahlsprengeln? Warum wurde schon letztes Jahr , mit
geradezu hellseherischer Sicherheit, umfangreichin einschlägige Neu-, Aus- und Umbauten
im Burgenland investiert? Beträchtliche Investitionen nur auf gut Glück, oder gab es längst
illegale Absprachen und Zusagen?
Zum Beispiel Finanz“polizei“: Diese wird im Glücksspielbereich regelmäßig per Weisung als
Handlanger für höchst fragwürdige Marktmanipulationen missbraucht. Die Finanz“polizisten“
missachten dabei viel zu oft nicht nur die Rechtslage, sondern sie empören sich zusammen
mit einzelnen Lobbyisten auch noch darüber, wenn sich die Opfer gegen die dokumentierten
Rechtswidrigkeiten und protokollierten Falschaussagen zu wehren wagen.
Warum werden Strafanzeigen gegen Finanz“polizisten“ immer wieder, teils mit einseitigen
Interpretationen, so vorschnell von den Staatsanwaltschaften eingestellt? Warum ist man
dortamts bei dbzgl. Rückfragen so überaus freundlich und nett, daß kaum jemand einen
Fortsetzungsantrag stellt? Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich auch für Staats-
anwälte!
DDr. Gerhard Grone
2012-09-15
Wieder ein Sexualstraftäter, der keinen Tag ins Gefängnis muss
Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt. Ein
wegen fünffacher Vergewaltigung verurteilter Mann, der ein junges Mädchen mehrmals
brutal vergewaltigt hatte, wurde zu nur zwei Jahren Haft – davon acht Monate unbedingt –
verurteilt.
Das Mädchen wird wohl lebenslang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben. Und
als wäre das nicht genug, wird diese lächerliche Strafe auch noch reduziert und der feine
Herr darf mit Fußfessel seine Strafe in Freiheit verbringen. Selbst die Bitte des Opfers an
die Justizministerin, doch dem Täter keinesfalls die Fußfessel zu gewähren, nutzte nichts.
Während den Tätern alle nur erdenklichen Hilfestellungen gewährt werden, bleiben die
Opfer mit ihren psychischen und physischen Problemen alleine gelassen. Oft sind jahr-
zehntelange Therapien nötig, um ein halbwegs normales Leben führen zu können.
Die Täter können nach wenigen Monaten freigehen und sich weitere Opfer suchen.
Weder die Justiz- noch der Gesundheitsminister scheinen sich an der Opfer-Täter-Umkehr
zu stoßen. Der Gesundheitsminister sollte sich auch für Verbrechensopfer und deren
Gesundheit verantwortlich fühlen und sich im Sinne der Betroffenen für die Opfer stark
machen.
Leider ist vom Linksideologen A. Stöger in dieser Hinsicht wenig zu erwarten. Er agiert
augenscheinlich frei nach dem Zitat von Solschenizyn: „Ein marxistisches System erkennt
man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert!“
Aber noch bedenklicher als das Verhalten des Gesundheitsministers, ist das der Justiz.
Mit der Genehmigung einer Fußfessel für einen Vergewaltiger, findet unverhohlen eine
Verhöhnung des Opfers statt.
Aber was will man sich schon von einer Justiz erwarten, die einen pädophilen Jugend-
richter, der auf seinem PC massenhaft kinderpornografisches Material gehortet hatte, zu
lächerlichen 5 Monaten auf Bewährung verurteilte? Mit diesem Fast-Freispruch darf der
Mann in Amt und Würden bleiben und auch in Zukunft Urteile im Namen der Republik
fällen.
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2012-08-22
ÖVP unangefochten im Korruption-Spitzenfeld
Der Kärntner Birnbacher-Skandal reiht sich nahtlos in die Skandalgeschichte der Republik
ein. Es ist erschütternd, dass die österreichische Politik aus Lucona, Noricum, BAWAG,
Länderbank, AKH, Konsum, Euroteam bis hin zu BUWOG und jetzt Birnbacher/Martinz-
Geldflüssen nichts gelernt hat und ein solcher Korruptionstsunami auch im Jahr 2012 noch
immer möglich ist.
Und es ist erschreckend, dass man – wenn die Justiz nicht endlich unabhängig und effi-
zient arbeiten wird – auch bei Skylink und MAV-Cargo ähnliche Parteispendenskandale mit
Kick- Back-Zahlungen erleben wird. Es macht sprachlos, dass die Kärntner Justiz das Hypo-
Verfahren zwei Mal einstellt und erst jetzt – nachdem sich die ÖVP-Mannen Birnbacher und
Martinz eine jämmerliche Verteidigungsargumentation zurechtgelegt haben – durchzieht.
Die mehrmalige Einstellung des Ermittlungsverfahrens erhöht den Erklärungsbedarf der
ÖVP über die amtsbekannte parteipolitische Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren.
Es ist schlichtweg peinlich, dass zwei hochdotierte und zumindest bis diese Woche mündig
erscheinende Personen vor Gericht zu einem jämmerlichen Häufchen Elend verfallen und
statt Eigenschuld über ihr kriminelles Verhalten zu bekennen, einmal mehr einen Toten
ohne jeglichen konkreten Beweis posthum diskreditieren.
Die einzige Konsequenz, die man als beobachtender Außenstehender aus den Fällen
Martinz, Birnbacher, Strasser, Ranner, Kappeller, Schüssel, Grasser, BUWOG, Telekom,
Rauch-Kallat, Mensdorff, Platter etc. ziehen kann ist, dass man mit der ÖVP und ihren
Funktionären tatsächlich keinen korruptionsfreien Staat machen kann.
Die ÖVP stellt sich mit ihrer Involvierung in sämtliche Korruptionsskandale der Republik
tatsächlich außerhalb des Verfassungsbogens. Solange das die ÖVP in der Parteienland-
schaft gibt, wird es auch Korruption geben.
Alleine die mehrfache Einstellung der Ermittlungen rund um den ÖVP-Steuerberater Birn-
bacher und die Beendigung des diesbezüglichen Kärntner Untersuchungsausschusses
durchden Kärntner ÖVP-Klubobmann Tauschitz zeigt, dass die ÖVP keinerlei Interesse an
vollständiger Aufklärung hat.
Solange die ÖVP mit Justizministerin Karl an der Spitze der Justiz steht, wird niemals eine
Aufklärung über alle Skandale der Republik erfolgen. In Zukunft muss eine tatsächliche
unabhängige Persönlichkeit an der Spitze des Justizapparates stehen.
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2012-07-28
Politische Reaktion
Während sich andere Fraktionen mehr oder weniger in vornehmes und/oder peinliches
Schweigen hüllen, reagierte die FPÖ mit einer heutigen Presseaussendung auf unseren Bei-
trag „Kavaliersdelikt Kinderpornographie“.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 08.07.12)
Mikl-Leitners Initiative kann nur ein erster Schritt sein
Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete und Jugendsprecher, Ing. Christian Höbart, kom-
mentierte heute die Initiative von Innenministerin Mikl-Leitner zur Bekämpfung der Pädo-
philie in Thailand.
„Es ist zu begrüßen, wenn die Innenministerin sich bemüht, gegen Kinderschänder und den
Sextourismus in Thailand vorzugehen, vor allem wenn man weiß, dass Täter, die sich an
Minderjährigen in Thailand vergehen, auch aus Österreich kommen. Aber auch der Schutz
unserer Kinder und Jugendlichen in Österreich darf dabei nicht zu kurz kommen“, so Höbart.
Wirksame Maßnahmen gegen Kinderschänder ergreifen!
„Grundsätzlich fordert die FPÖ ein hartes und konsequentes Vorgehen gegen Kinderschänder
und Pädophile. Diese sind mit der ganzen Härte der Gesetze zu verfolgen, gibt es doch
kaum etwas Verwerflicheres, als sich an Kindern zu vergehen! Auch wenn in den letzten
Jahren einige Erfolge vor allem im Kampf gegen die Kinderpornographie erzielt werden
konnten, gibt es für die Exekutive und die Justiz noch immer viel zu tun.
Da die Rückfallquote von Kinderschändern sehr hoch und eine Therapie dieser Täter so gut
wie aussichtslos ist, sollte auch über härtere Maßnahmen gegen diese Menschen, wie etwa
chemische Sterilisation, nachgedacht werden“, meint Höbart. „Es muss unter allen Umständen
verhindert werden, dass unsere Kinder und Jugendlichen solchen Monstern in die Hände fal-
len.
Die Bundesregierung muss also nicht nur Maßnahmen ergreifen, um die Kinderprostitution in
Thailand zu unterbinden, sondern auch, um Kinderschänder im eigenen Land konsequent zu
verfolgen. Die FPÖ fordert Innenministerin Mikl-Leitner daher auf, nach diesem ersten Schritt
ein hartes Vorgehen gegen diese Tätergruppe auch im eigenen Land zu zeigen“, so Höbart
abschließend.
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2012-07-12