Seit wann arbeitet die AK-Niederösterreich kostenlos?


Zwangsbeiträge sind ein gutes Geschäft

 

Da zurzeit die Forderung nach einer Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern in aller Munde ist, ist uns ein vorgestriger Beitrag der AK-Niederösterreich ins Auge gestochen.  In diesem lobt sich die AK-Niederösterreich selbst über den Klee, dass sie für eine 52-jährige Kellnerin aus dem Weinviertel, 3.000,- Euro Abfertigung erstritten habe.

 

Im Beitrag der AK-Niederösterreich ist unter anderem wie folgt zu lesen: „Nach 17 Jahren weitgehend korrekter Zusammenarbeit und einer einvernehmlichen Trennung aus Gesundheitsgründen wartete auf eine 52-jährige Kellnerin aus dem Weinviertel die große Enttäuschung. Ausgerechnet die Abfertigung des Beisels, in dem sie fast die Hälfte ihres Berufslebens verbracht hatte, fiel auffallend niedrig aus. Die Chefin hatte die sechs Monatsgehälter nur nach dem Grundlohn berechnet und nicht nach dem Durchschnittslohn, wie vorgeschrieben. Und das war der Lohn für 30 Stunden – und nicht für die 40 Stunden, die die Betroffene regelmäßig gearbeitet hatte.“

 

Wie es sich herausstellte, lag der Irrtum einem Rechenfehler zu Grunde, welcher durch eine nachträgliche Kontrolle der AK festgestellt wurde, nachdem die betroffene Kellnerin ihre Abrechnung durch diese kontrollieren ließ.  Wie die Kämmerer selbst einräumen, hatte das Unternehmen nicht berücksichtigt, dass die Teilzeitbeschäftigte regelmäßig Überstunden geleistet hatte.

 

 

Nun wollen wir den Erfolg der AK-Niederösterreich nicht schmälern, immerhin erhielt die Kellnerin nachträglich 3.000,- Euro.  Allerdings dürfte der Schlusssatz im Beitrag der AK-Niederösterreich an Präpotenz wohl nicht zu überbieten sein.

 

 

Kostenlose Kontrolle? Hier scheinen die Kämmerer wohl vergessen zu haben, dass die betroffene Kellnerin zumindest 17 Jahre – oder mit den Worten der AK ausgedrückt: „…fast die Hälfte ihres Berufslebens“ – ihren Zwangsbeitrag an die Arbeiterkammer bezahlt hat.  Dies gilt natürlich auch für alle Dienstnehmer(innen), die Monat für Monat zwangsweise ihren Beitrag an die Arbeiterkammer leisten müssen.

 

Es geschah und geschieht also nichts kostenlos, denn für ihre Dienste ließ und lässt sich die AK-Niederösterreich von ihren Zwangsmitgliedern entlohnen.  Bedenkt man, dass nur ein Bruchteil der Zwangs-Beglückten angebotene Dienste ihrer Kammern in Anspruch nehmen, sind die Zwangsbeiträge für die Kämmerer ein gutes Geschäft.

 

*****

2017-11-01


Männliche Hausdame gesucht


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut   obigem Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner  inserieren.   In  umgekehrter  Folge  natürlich  auch.   Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, so muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir   haben  schon einige Beiträge über den Sinn bzw.  Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst.  Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
unrühmlichen  „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht,  dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden,  rasch  und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden.   Geschlechts-
neutrale  Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings  darf  der  wirkliche  Grund  einer Absage nicht mitgeteilt werden.    Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie  sich  eine  geschlechtsneutrale  Stellenausschreibung  selbst  ad absurdum führt,
beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.
Es   wird wohl kein vernünftiger Mensch annehmen,  dass es eine männliche Haus-
dame gibt.   Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wird Genüge getan.
*****
2015-02-04

Fragwürdiger Erfolg der Arbeiterkammer


Wo soll hier eine Unterbezahlung stattgefunden haben?

Screen: APA/OTS
„Falsch  angemeldet  und systematisch unterbezahlt:  AK erkämpfte 18.500 Euro für Linzer
Kellnerin“, so lautet die Überschrift einer heutigen Presseaussendung der Arbeiterkammer
Oberösterreich.
Laut  Angaben  der AK arbeitete  Frau S. drei Jahre lang als Kellnerin.   Obwohl sie in Vollzeit
beschäftigt  war,  meldete  sie ihr Chef nur mit 30 Wochenstunden (also 10 Stunden zu wenig)
an.   Laut  dem  Unternehmer  geschah  dies auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmerin.
Dieser Umstand (Hinterziehung von Sozialabgaben) könnte möglicherweise auch als Druck-
mittel gedient haben,  das Unternehmen dahingehend zu bewegen,  „freiwillig“  rund 18.500,-
Euro an seine ehemalige Dienstnehmerin nachzuzahlen.
Allerdings kann von einer Unterbezahlung  bei  Frau S.  keinesfalls die Rede sein.  Die Dame
erhielt  nach  eigenen  Angaben  im  ersten  Jahr 120,- Euro und anschließend 130,- Euro pro
Tag.   Bei den  Beträgen handelt es sich um  Nettosummen.   Zwei Jahre lang bekam sie kein
Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt. Dazu wäre anzumerken, dass es im Gastgewerbe
durchaus  üblich  ist,  die  Bezahlung  des  13. und  14. Monatsgehaltes  aliquot  in die laufen-
den Lohnauszahlungen zu integrieren.
Aber  rechnen  wir  einmal  nach.   Laut Kollektivvertrag verdient eine Kellnerin bei einer
40 Stundenwoche  1.140,- Euro netto im Monat.  Das ergibt einen Jahresnettogehalt (14
Gehälter) von 15.960,- Euro.
Frau S.  erhielt  einen  Nettolohn  von  130,- Euro  pro Tag.   Gehen wir davon aus,  dass sie
während  ihres Urlaubes keinen Gehalt erhielt:  130 (Tageslohn) x 5 (Tage zu je 8 Stunden)
x 4,33 (Formel zur Berechnung des Monatsgehaltes) x 11 (Monate – 1 Urlaubsmonat abge-
zogen) ergibt einen Jahresnettolohn von 30.959,50 Euro.
Damit  verdiente  Frau S.  knapp  doppelt soviel als es der Kollektivvertrag vorsieht.  Wo in
in  diesem Fall die AK eine systematische Unterbezahlung ortet,  ist für uns nicht nachvoll-
ziehbar.
*****
2014-02-21

Männliche Stubenmädchen gesucht


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes
Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut  obigem  Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner  inserieren.   In  umgekehrter  Folge  natürlich  auch.   Sucht ein Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir   haben schon einige Beiträge über den Sinn bzw.  Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst. Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
berühmten „Binnen – I“.
Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden,  rasch  und gezielt geeignetes Personal für ihre Betriebe zu finden.   Geschlechts-
neutrale  Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings  darf  der  wirkliche Grund  einer  Absage nicht mitgeteilt werden.   Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie sich eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung selbst ad absurdum führt,
beweisen nachfolgende Inserate in der gestrigen Kronen Zeitung.

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe 11.08.13)
Es  wird  wohl  kein vernünftiger Mensch annehmen,  dass es ein männliches Stuben-
mädchen gibt. Aber Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wurde Genüge getan.
*****
2013-08-12

Männliches Mädchen gesucht


Bundesgesetz über die Gleichbehandlung

Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
                               I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9.  Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß  den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969,  oder  eine  mit  der  Arbeitsvermittlung betraute
juristische  Person  öffentlichen  Rechts darf einen Arbeitsplatz
weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens)
nur  für  Männer  oder  nur für Frauen ausschreiben oder durch
Dritte   ausschreiben  lassen,  es  sei  denn,  ein  bestimmtes
Geschlecht  ist  unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung
der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine
zusätzlichen  Anmerkungen  enthalten,  die auf ein bestimmtes
Geschlecht schließen lassen.
Laut  obigem  Paragrafen müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt, wenn jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner  inserieren.   In umgekehrter  Folge  natürlich  auch.  Sucht  ein  Altmetallverwerter
einen Eisenbieger, muss im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Wir  haben  schon einige Beiträge über den Sinn bzw.  Unsinn der geschlechtsneutralen
Stellenausschreibungen verfasst.  Die meisten Inserenten behelfen sich einfach mit dem
berühmten „Binnen – I“.

Das verhindert aber nicht, dass Arbeitgeber bereits im Vorfeld gesetzlich daran gehindert
werden,  rasch und gezielt geeignetes  Personal für ihre Betriebe zu finden.  Geschlechts-
neutrale Stellenausschreibungen werden zumindest etliche Telefonanrufe von Bewerber-
(innen) zur Folge haben,  die nicht den Vorstellungen der Inserenten entsprechen.
Allerdings  darf  der  wirkliche  Grund  einer Absage nicht mitgeteilt werden.   Die meisten
Arbeitgeber teilen im Falle des „falschen“ Geschlechts einfach mit, dass die Stelle bereits
vergeben ist.
Wie  sich  eine  geschlechtsneutrale  Stellenausschreibung  selbst  ad absurdum  führt,
beweist nachfolgendes Inserat in der heutigen Kronen Zeitung.
Es  wird  wohl  kein  vernünftiger  Mensch annehmen,  dass  es  ein männliches Kinder-
mädchen gibt.   Aber  Hauptsache einem völlig sinnlosen Gesetz wurde Genüge getan.
*****
2013-04-20
 

Deutschsprachige Kellnerinnen ausgestorben?


LESER(INNEN) – BRIEF

Hallo liebe Redaktion,

neulich kam mir während eines Spazierganges durch die Traisengasse gegenständ-
licher Aushang vor Augen.


Ganz im Gegensatz zu diesem Fall  (Anm.: erstaunlich.at)  wird man hier jedoch keine
Strafe mehr aussprechen können, denn das betroffene Lokal hat bereits seine Pforten
geschlossen.   Fand  man  in  der nahen Umgebung etwa kein der deutschen Sprache
mächtiges Personal?  Was weiß man schon.

Liebe Grüße!
E.S.

2012-09-14

 

Es geht abwärts….


Wie lange wird Deutsch noch existieren?

Auf  dem  FB-Account  von  Thomas Rottenberg  haben  wir  nachfolgendes Foto entdeckt.  Da
stellen  sich  für uns die Fragen,  wie  lange die deutsche Sprache in Österreich noch existieren
wird  und  warum stellt ein politisch links orientierter  Journalist ein derartiges Foto ins Internet?
Zu  diesen  Fragen  sind  wir  deswegen  gelangt,  weil es sich bei der Handynummer 0676/……
um einen österreichischen Anschluss handeln muss.
 
Quelle: facebook.com
 
Aber erstaunlicher als der augenscheinliche Niedergang der deutschen Sprache, erscheint uns
die Tatsache, dass gerade ein Thomas Rottenberg ein derartiges Foto auf seinem FB-Account
veröffentlichte. Studiert man seinen Lebenslauf wird man unweigerlich feststellen,  dass er zu
jenem Personenkreis gehört,  der jegliche Ausländer(innen) ohne Vorbehalt in seinem Herzen
aufnimmt und diese gegen Beleidigungen und Diskriminierungen verteidigt.
 
Also was wollte Rottenberg mit dem Foto zum Ausdruck bringen? Hat er gar seine Einstellung
geändert?  Wir wissen es nicht,  allerdings hat er nach Erscheinen unseres Artikels sofort das
Foto  auf  Facebook  entfernt  und uns ein nettes E-Mail geschickt.   Zusätzlich hat er auch im
Kommentarfeld (wir hoffen das er dies wirklich war) gepostet.
 
Sollte er sein Foto  –  möglicherweise aus Gründen der Nostalgie – vermissen,  schicken  wir
ihm  gerne  den  von uns angefertigten Facebook- Screenshot  (auch in Printform) gratis zu. 
Dazu fällt uns  nur  eines ein. Ruft der Müller dem Bäcker zu:  „Schau, du bist ganz weiß!“

*****
2012-08-10
 

U P D A T E :

Mittlerweile hat T. Rottenberg sein erstaunliches Foto  – aus welchen Gründen auch immer –
wieder online gestellt. Möglicherweise hat ihm seine Anwältin dazu geraten, um das  Ganze
nicht wie ein Eingeständnis aussehen zu lassen.
Screen: facebook.com (FB-Account T. Rottenberg)

Rottenbergs Kommentar:  „besser geht nicht. echt nicht.“   spricht eine klare
Sprache.   Erstaunlich,  dass sich ein politisch links orientierter Journalist zu
diesem Foto derartig äußert.

Aber auch für uns findet Rottenberg erstaunliche Worte:

Screen: facebook.com (FB-Account T. Rottenberg)

Dieses FB-Posting von  T. Rottenberg wollen wir nicht näher kommentieren,  da es

weit  unter unserem Niveau liegt. 
 
*****

2012-08-11
17:00:05
 

U P D A T E :

Mittlerweile hat  T. Rottenberg sein erstaunliches Foto auf seinem FB-Account   – aus welchen
Gründen auch immer –  wieder offline gestellt. Möglicherweise ist er zu der Erkenntnis gelangt,
dass ein derartiges Foto samt süffisantem Kommentar doch keine Reklame für einen politisch
links  orientierten Journalisten ist.  Jedenfalls erinnert uns Rottenberg mit seiner  Aktion „Foto
online – Foto offline“  an der verblichenen Kärntner Landeshauptmann Dr. Jörg Haider. Dieser
übte sich auch in der Kunst:  „bin schon weg –  bin schon wieder da  –  bin schon  wieder weg
– bin schon wieder da – bin schon  wieder weg …….“
 
*****
2012-08-24
16:25:10
 

Kein Job für Christen


Erstaunliches Inserat

Folgende Stellenausschreibung haben wir heute auf „unijobs.at“, Österreichs größter Job-
börse für Studenten- und Nebenjobs, gefunden. Das Erstaunliche an diesem Inserat sind
die Anforderungen  welche gestellt werden,  die mit  der eigentlichen  Arbeit als Kellner(in)
nicht das geringste zu tun haben.
Screen: http://www.unijobs.at

Feministisch, antipatriarchal und antiheteronormativ

Auf Grund  dieser Stellenausschreibung  werden Personen  gesucht,  welche die  Rechte
der Frauen  vertreten und gegen  die Vorherrschaft  der Männer eintreten. Weiteres soll
er/sie Heterosexualität nicht als normal ansehen.
Das muss wohl akzeptiert werden, denn in unserer heutigen Zeit ist es ja offenbar nicht
mehr normal, wenn ein Mensch heterosexuell veranlagt ist. Beispiele gibt es genug und
zahlreiche Beiträge in diesem Online-Magazin zeugen davon.

Antikapitalistisch

Die gesuchte Person soll auch  antikapitalistisch eingestellt sein, dass heißt die Eigentums-
ordnung,  welche die freie Verfügung über  das Privateigentum schützt,  muss abgelehnt
werden.  Diese Eigentumsordnung  ist allerdings die Grundlage der österreichischen Wirt-
schafts- und Gesellschaftsordnung.
Hier wird es schon bedenklicher. Wenn jedem ohnehin alles gehört, ist dieses Stellenange-
bot ein Traumjob.  Man könnte  sich bedenkenlos die Tageslosung einstecken,  statt diese
beim Chef  abzuliefern.  Dies  wäre  durch die Job-Anforderung der antikapitalistischen Ein-
stellung durchaus gerechtfertigt und kein krimineller Akt.

Antiklerikalismus als Bedingung

Das heißt, dass sich der/die Stellenbewerber(in) zu keiner orthodoxen,  katholischen, angli-
kanischen und altkatholischen Kirche bekennen darf. Ab hier ist diese Stellenausschreibung
nicht mehr erstaunlich,  sondern bereits kriminell und diskriminierend.  Mit der Anforderung
des Antiklerikalismus, verstößt dieses Inserat eindeutig gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Geschlechtsneutral vs. Diskriminierung

Erinnern wir  uns an den „Damenschneider“,  welcher sich vor etwas  über einem Jahr er-
laubte, eine Schneiderin für seine Maßschneiderei zu suchen. Da das Stellenangebot nicht
geschlechtsneutral  ausgeschrieben war,  brachte  ihm  das umgehend  eine Verwarnung
der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein.
Da die  Stellenausschreibung des „Studibeisl“ schon ein ganz anderes Kaliber. Durch den
Wortlaut dieses Inserates,  wird eindeutig das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf
Religionsfreiheit verletzt.  Erstaunlich finden wir nur,  dass gerade jene(r) Lokalbetreiber(in)
auf eine(n) antidiskriminierende(n) Mitarbeiter(in) Wert legt.
*****

2011-02-28
 

Erstaunlicher Dienst am Bürger


Unversperrte Lokaltüre

Folgende Geschichte ist nicht mehr erstaunlich, sondern bereits unglaublich. Geschehen im
zweiten Wiener Gemeindebezirk, am 1. November 2009. Die Kellnerin eines kleinen Kaffee-
hauses vergaß nach Dienstschluss am 30.Oktober 2009, die Eingangstüre des Lokals zu ver-
sperren. Die Türe war zwar im Schloss, aber der Zylinder war nicht übergesperrt.
Besagtes Lokal hat am Wochenende geschlossen. Dies ist auch im Auslagenfenster gut
sichtbar angeschrieben, wodurch in diesem Zeitraum normalerweise der Versuch das
Lokal zu betreten nicht stattfindet.

Einbruch vermutet

Am Nachmittag des 1.November 2009 wollte jedoch ein Gast in das Kaffeehaus und
stellte dabei fest, dass zwar kein Betrieb stattfand, aber die Türe nicht versperrt war.
Da er an einen Einbruch glaubte rief er die Polizei.
Eine Funkstreifenbesatzung mit zwei Mann traf am vermeintlichen Tatort ein. Sie stellten
jedoch fest, dass kein Einbruch stattgefunden hatte. Bis jetzt eigentlich ein völlig normaler
Ablauf der Geschehnisse. Jedoch ab jetzt wird es erstaunlich.

Keine Nachschau in der Geschäftskartei?

Anstatt nun die Telefonnummer des  Besitzers zu eruieren um diesen zu verständigen, ging
man lieber erstaunliche Wege. Da am Lokal der Betreibername steht, wäre es kein Kunst-
stück gewesen die Telefonnummer über die Auskunft abzufragen.
Auch wäre es zumutbar gewesen, dass sich wenigsten einer der Beamten im Haus nach dem
Besitzer erkundigt hätte. Der Besitzer des Lokals ist im Haus persönlich bekannt, wie sich dies
auch in diesem Beitrag etwas später herausstellen wird.

Abgesehen davon hatte der Lokalbesitzer nach Eröffnung des Cafes  ohnehin seine Telefon-
nummer am zuständigen Kommissariat, für eine Kartei hinterlegt in der Besitzer, Geschäfts-
führer oder Verantwortliche für Geschäftslokale registriert werden. Man hätte sich also nur
die Mühe machen müssen, in dieser nachzusehen.

Gefahr um Verzug?

Obwohl das Lokal bereits knappe zwei Tage unversperrt war, orteten die Beamten offen-
sichtlich Gefahr im Verzug und hatten möglicherweise aus diesem Grund keine Zeit, den
Betreiber zu eruieren um diesen zu verständigen.
Auch die Möglichkeit einen kostengünstigen Schlüsseldienst anzurufen kam ihnen nicht in
den Sinn. Stattdessen beorderten sie die Feuerwehr zu einem Einsatz, um das Lokal zu ver-
sperren. Diese rückte sofort mit einem Rüstlöschfahrzeug samt Besatzung zum angegeben
Einsatzort aus, um am Ort des Geschehens die akute Gefahr zu bannen.

Hausbewohner verständigte Lokalbesitzer

Als die Feuerwehr mit dem Löschfahrzeug an der Örtlichkeit eintraf, wurden die Bewohner
des Hauses, in dem sich das Lokal befindet aufmerksam. Vermutlich dachten sie sich, dass
das Haus brennt. Jedenfalls begab sich ein Hausbewohner zum Lokal und befragte einen
Polizeibeamten nach dem Grund des Feuerwehreinsatzes.
Dieser Bewohner der oberhalb des Kaffeehauses wohnt, rief den Lokalbetreiber sofort an
und übergab das Handy einem der amthandelnden Polizisten. Auf die Frage warum keine
Verständigung erfolgte, wusste der Beamte keine Antwort.
Stattdessen teilte er dem Lokalbesitzer mit, dass die Feuerwehr vor Ort sei und das Lokal
versperre. Auch ließ er wissen, dass man eine Verständigung hinterlassen werde, wo die
Schlüsseln für das Leihschloss abzuholen sind.

Lokalbetreiber will Rechnung nicht bezahlen

Gestern erhielt der Lokalbetreiber die Rechnung der MA 68 für diesen erstaunlichen Ein-
satz. Für das Versperren einer Türe verlangt man doch tatsächlich 572,- Euro, wovon
sich 19,- Euro an Materialkosten zu Buche schlagen.
Für diese Kosten kann man eine neue Türe kaufen
Der Cafetier meint, dass er diese Rechnung nicht bezahlen werde. „Ein Einsatz hat im
Verhältnis zur Ursache zu stehen. Das kann man in diesem Fall wohl nicht behaupten“,
so der Lokalbesitzer.

War der Polizist verwirrt?

Bei diesem Ablauf der Geschehnisse fragen wir uns wem hier mehr Schuld trifft. Es war
zwar die Kellnerin welche das Lokal nicht versperrte, aber die darauf folgenden Amts-
handlungen passen wohl eher in die Stadt Schilda.
Ein offensichtlich etwas verwirrter Polizist, dies schließen wir daraus dass er nicht wusste
an welchen Tag er Dienst versah, provoziert einen Großeinsatz der Feuerwehr, wegen
Versperren einer Türe.
Der betreffende Tag war eigentlich der 01.11.2009

Feuerwehr trifft Mitschuld

Ganz unschuldig ist allerdings die Berufsfeuerwehr Wien nicht. Denn am Telefon muss der
Polizist zumindest angegeben haben, warum er die Feuerwehr anfordert. Spätestens nach
Anhörung seines Begehrens, hätte ihn man seitens dieser anraten müssen, einen Schlüssel-
dienst anzurufen.
Die Aussendung eines Rüstlöschfahrzeuges samt Besatzung war daher überzogen und un-
nötig. Für den betreffenden Polizeibeamten wäre ein Nachschulung sicherlich von Vorteil.
Denn soviel unnötiger Dienst am Bürger tut bereits weh.

*****

2010-03-16
  

Scharfe Schüsse auf Frauenbilder


Neue Kunstrichtung

Seit gestern wurde die Kunstszene in Wien bereichert. Da aber das Fesseln und Quälen von
Frauen, dank SPÖ und GRÜNE bereits salonfähig geworden ist, mussten sich die „Künstler“
Jane Doe, Leunam Sarg und Manuel Gras etwas neues einfallen lassen.

Die Jagd ist eröffnet

Sie präsentieren in 1070 Wien, Westbahnstrasse 22 (Nähe Museumsquartier) ihre Ausstell-
ung die  „Kunst zum Erschießen“. Zahlungskräftige Besucher erhalten gegen dement-
sprechend Bares, eine geladene Schusswaffe und dürfen mit dieser dann „Stereotypen
unserer Gesellschaft“ erschießen.

High Score für Kopfschuss

Als Musterbeispiel eines solchen „Stereotypen“ präsentieren die „Künstler“ das Bild einer
jungen Frau, welches sinnigerweise die Bezeichnung „Reiches Kind“ hat.  Für Kopf- bzw.
Bauchschuss erhält man die Höchstpunkteanzahl von 10.
(Fotoquelle: eventszene.at)

Von der Steinschleuder zur Magnum

Wir haben am 28.Juni 2009 den Beitrag „Zickenalarm?“ verfasst. Darin ging es um den
Wirbel, der um ein Online-Game der „Ursprungs Buam“ entfacht wurde. In diesem,
zugegebener Weise geistig nicht sehr anspruchsvollen Spiel, ging es darum einer Kell-
nerin (Comicgrafik) die Bierkrüge mit einer virtuellen Steinschleuder aus der Hand zu
schießen.
Die Frauenministerin war derart erbost, sodass sie dem ORF nahe legte die Volksmusik-
band aus einer geplanten Sendung auszuladen.  Sie fand dieses Computerspiel gewalt-
tätig, sexistisch und frauenfeindlich.
Mal sehen was Frau Heinisch-Hosek nun dazu sagen wird, wenn kunstverstandenes Pub-
likum mit scharfen Waffen auf Bilder von Frauen schiesst und dieses perverse Handeln als
Kunst deklariert wird.
*****

2010-02-26
  

Swingerclubverbot für Schwule?


Änderung der Klassenkampfziele

War es in Zeiten des Klassenkampfes vorrangiges Ziel der Sozialisten und Kommunisten,
Grund-, Hausbesitzer und Fabrikanten ihrer Besitztümer zu enteignen, haben sich im 21.
Jahrhundert die Ziele etwas geändert.

Da die ehemaligen Klassenkampf-Kämpfer von damals, heute selbst Besitzer von Betriebs-
stätten und Wohnhäuser (Gemeindebauten in Wien) sind, würde den Klassenkampfschmäh

niemand mehr glauben.

Meinungsenteignung und Genderwahn

Also haben sich die Genossen auf die Enteignung der  Meinungen und Standpunkte von
Andersdenkenden spezialisiert. Unter dem neuen Modewort „Diskriminierung“ wird ver-
sucht, alles und jeden der z.B. traditionsgemäß anderer Meinung ist, mittels Strafandroh-
ung zu disziplinieren.

Arbeitsstellen müssen „geschlechtsneutral“ ausgeschrieben werden, als wenn es einen

Sinn machen würde, wenn eine Baufirma einen Eisenbieger, ein Discobetreiber einen Tür-
steher sucht und dies nicht im Stelleninserat verlautbaren darf.

Natürlich auch umgekehrt hat der Genderwahn seine Blüten getrieben. Die direkte Stellen-
ausschreibung einer Kellnerin, Zimmermädchen oder Damenschneiderin sind ebenfalls

verboten und strafbar.

Andere Meinung gleicht bereits Diskriminierung

Auch die Homosexualität wurde k(r)ampfartig salonfähig gemacht. Heteros dürfen nur mehr
hinter vorgehaltener Hand, ihre Meinung über das evolutionsbedingte anormale Sexualver-
halten von Homos kundtun, um nicht als Diskriminierer zu gelten.

Eine typische Vertreterin solcher Meinungsenteigner ist die Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek. Wie erst kürzlich in diversen Presseaussendungen zu lesen war, sollen
laut ihr,  oben angeführte und die nachfolgenden  „Diskriminierungen“ strenger verfolgt

werden.

Wohnungen für Jeder(frau)mann

In Zukunft sollen auch bei der Vergabe von Wohnraum oder bei Lokalbesuchen strengere
Maßstäbe angelegt werden. Wenn z.B. ein Hausherr die Wohnungsvergabe an einen Zigeu-
nerclan verweigert weil er befürchtet, dass diese auf Grund ihrer ethnischen Herkunft even-
tuell nicht sorgsam mit den vermieteten Wohnräumen umgehen, wäre das der klassische
Fall einer Diskriminierung.

Männerclubs ade

Auch die Verweigerung des Zutrittes in ein Lokal auf Grund des Geschlechts oder der
sexueller Orientierung, ist ein schwerer Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Vorbei sind jene Zeiten, wo in domänen Männerclubs das starke Geschlecht unter sich
weilte, denn wer einer Frau den Zutritt in diesen auf Grund ihres Geschlechts ver-
wehrt wird, macht sich der Diskriminierung strafbar.

Schwule im Swingerclub

Das „Zuckerl“ an fehlinterpretierter Diskriminierung haben wir uns für den Schluss auf-
gehoben. Die Besitzer von sogenannten Swingerclubs sind am ärmsten dran. Stellen
Sie sich folgendes Szenario vor, wenn zwei Schwule einen Swingerclub betreten wollen.

Das erste Problem würde sich bereits beim Bezahlen des Eintrittsgeldes, falls es über-
haupt so weit kommt, ergeben. In diesen Clubs haben Damen in der Regel freien Ein-
tritt. Welcher der beiden Schwulen würde nun als Dame gelten, um in den Genuss des
Gratiseintritts zu gelangen?

Männerfranzösisch

Vermutlich würde der Betreiber die Beiden ohnehin abweisen, da sie ihm einen finanziellen
Schaden zufügen würden. Bei den Heteroswingers würde es aus evolutionsbedingten Grün-
den, mit absoluter Sicherheit nicht gut ankommen, wenn plötzlich zwei Männer gegenseitig
an ihrem Penis saugen, oder andere homosexuelle Praktiken vollziehen.

War Nestroy ein Hellseher?

Das die Heteros die Lokalität verlassen würden, kann sich der Clubbetreiber schon im
Vorfeld ausrechnen und er wird daher die beiden Schwulen, auf Grund ihrer sexueller
Orientierung abweisen. Damit macht er sich der Diskriminierung schuldig und könnte
bestraft werden.

Wie sang schon der Schustergeselle Knieriem in Nestroys Lumpazivagabundus: „Die

Welt steht nimmer lang..“

*****

2010-02-07
  

Lebensfremder Richter


Frühstück im Arlberger Hotel

Ein erstaunliches Urteil fällte der Vorsteher des Bezirksgerichts Bludenz, Richter Erich Mayer.
Aber zuerst zur Vorgeschichte. Was war geschehen? Eine Familie frühstückte im „Arlberger
Hotel“. Neben dem Frühstückstisch stand der Kinderwagen, indem sich der ein Monat alte
Säugling dieser Familie befand.
 

Mutter orderte heißes Wasser

Die Kindesmutter bestellte bei der Kellnerin heißes Wasser, da sie sich am Tisch einen
Tee zubereiten wollte. Die Kellnerin, die immerhin schon 16(!) Jahre im Servicebereich,
davon 4 Jahre im betreffenden Hotel tätig ist, brachte die Tasse mit dem heißen Was-
ser an den Frühstückstisch.
 
Die Kindesmutter war mit ihrem Mann in ein Gespräch vertieft und bemerkte die heran-
nahende Kellnerin nicht. Diese machte mit dem Wort „Entschuldigung“ auf sich auf-
merksam und wollte den Serviervorgang fortsetzen.
 

Mutter war ins Gespräch vertieft

Die Kindesmutter hörte dieses „Entschuldigung“ offensichtlich nicht und unterhielt
sich weiterhin angeregt mit ihrem Mann, wobei sie ihre Worte mit einer Handbewegung
unterstrich und der Kellnerin die Tasse mit dem heißen Wasser aus der Hand stieß.
 
Die aus der Hand der Kellnerin weggeschleuderte Tasse landete unglücklicherweise im
Kinderwagen. Das darin liegende ein Monate alte Mädchen, wurde dabei schwerstens
verletzt.
 

Schwerste Verbrennungen

Großflächige Verletzungen, zum Teil Verbrennungen der Haut bis zum dritten Verbrennungs-
grad, erforderten Operationen und Narbenkorrekturen. Wie schlimm und kompliziert das bei
einem Säugling ist, wird sich jeder vorstellen können.
 

Usus im Gastgewerbe

Es ist durchaus üblich und lebensnah, dass Kellner(innen) mit dem Wort „Entschul-
digung“
auf sich aufmerksam machen wenn sie sehen, dass sie von den Gästen nicht
bemerkt werden.
 
Auch könnte man einer Mutter eines Säuglings durchaus zumuten, dass sie diesen
ständig unter Beobachtung hat. Eine Mutter die heißes Wasser ordert und ihr Baby
ignoriert weil sie sich so vertieft unterhält, dass sie nicht einmal die herannahende
auf sich aufmerksam machende Kellnerin bemerkt, hat unserer Meinung nach ihre
Aufsichtspflicht gröbstens verletzt.
 

Realitätsfremdes Gutachten

Der Richter Erich Mayer sah das jedoch anders und urteilte zu Gunsten der klagenden
Familie. Seiner Meinung nach hat es sich um kein fachgerechtes Services gehandelt.
Er stützt sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, welches beim Service von
Heißgetränken besondere Vorsicht verlangt.
 
Die Kellnerin hätte mit der Kindesmutter Kontakt aufnehmen müssen, denn sie hätte
damit rechnen müssen, dass die Ankündigung „Entschuldigung“ unter Umständen
überhört wird.
 

Striptease beim Servieren?

Was hätte die Servicekraft denn machen sollen, um die werte Aufmerksamkeit der Dame
zu erlangen? Vielleicht wäre ein Striptease angebracht gewesen, denn dann hätte zumindest
der Ehegatte das Gespräch unterbrochen und in Folge die Kindesmutter der strippenden
Kellnerin die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.

Für die Tat sühnt ein Unbeteiligter

Obwohl außer Zweifel stand, dass es die Kindesmutter war die der Kellnerin die Tasse aus
der Hand stieß, verurteilte der Richter den Hotelbesitzer, der diese  Tat“ gar nicht be-
gangen hatte, zu 30.000,- Euro Schadensersatz und zur Haftung für eventuelle Spätfolgen.
 

Lebensfremder Richter

Das Gutachter immer wieder realitätsfremde Expertisen erstellen ist kein Geheimnis. Aller-
dings  taucht natürlich die Frage auf wie lebensfremd war der Richter in diesem Fall? Diese
Frage hat ihre Berechtigung, denn immer wieder fällen Gerichte Urteile mit der Begründung
der „lebensnahen Gegebenheiten“.
Auf der ganzen Welt machen Kellner(innen) mit dem Wort „Entschuldigung“ oder Pardon“
auf sich aufmerksam. Vielleicht war der Richter Erich Mayer noch nie in einem Restaurant,
sondern speist immer zuhause.
 

Bedauernswertes Kind

Arm und bedauernswert in diesem Fall ist auf jeden Fall das kleine Mädchen. Wenn ihre
Mutter nicht einmal aufpasst, wenn in ihrer unmittelbaren Nähe heißes Wasser kredenzt
wird, wie schaut es dann auf dem Spielplatz oder in späterer Folge am Schulweg aus.
 
*****
 
2009-12-10
  

Sozialmissbrauch

 

Ein nicht erstaunlicher Brief

Kürzlich haben wir einen Brief von Frau L. erhalten, in dem sie uns sinngemäß  folgendes
mitteilt.
Sie betreibt seit zehn Jahren ein kleines Cafehaus in Wien Landstrasse. Mit einer Kellnerin
hat sie bis vor drei Monaten die Schicht von 14 Stunden Öffnungszeit geteilt.
Jede absolvierte ihre 7 Stunden täglich von Montag bis Freitag. Samstag, Sonntag und
Feiertage hält Frau L. ihr Lokal geschlossen.
Ihre Kellnerin die einige Jahre bei ihr gearbeitet hatte, beendete aus privaten Gründen ihr
Dienstverhältnis mit Ende Dezember 2008.

Kellnerin gesucht

Seitdem sucht Frau L. eine Kellnerin. Besondere Ansprüche stellt sie keine, sondern die
Eigenschaften pünktlich, verlässlich und adrett würden ihr schon genügen.
Auch die Entlohnung die angeboten wird, ist nicht uninteressant.
Das Cafehaus geht trotz Wirtschaftskrise nicht so schlecht und lebt hauptsächlich von
Stammgästen. Auch das anfallende Trinkgeld ist nicht zu verachten.

Kostenfaktor Zeitungsinserate

Drei Monate später und einige hundert Euro, für Anzeigenschaltungen in Tageszeitungen
ärmer, steht sie noch immer allein in ihrem Cafehaus und überlegt bereits ob sie es
schließen soll. Ein 14-Stunden Tag, nebenbei Wareneinkauf und am Wochenende die
administrativen  Tätigkeiten, sind ihr einfach zu viel.
Wir wollten uns davon überzeugen, ob Frau L. vielleicht bei den Aufnahmegesprächen
„ungeschickt“ ist und stellten ihr einen geeigneten Mitarbeiter als „Personalmanager“
eine Woche lang zur Seite.

Schwarzarbeit und Arbeitslosengeld

Das Ergebnis war ernüchternd. Es wurden täglich telefonische Terminvereinbarungen
mit Bewerbern getroffen. Von diesen Terminen wurden maximal 20 Prozent eingehalten.
Die restlichen 80 Prozent erschienen überhaupt nicht, obwohl sie einen fix vereinbarten
Termin hatten.
Von den Bewerbern die erschienen, wollten 50 Prozent überhaupt nicht, bzw. nur gering-
fügig angemeldet werden, um die Arbeitslosenunterstützung weiter kassieren zu können.
   
Weitere 25 Prozent kamen auf Grund ihres Erscheinungsbildes nicht in Frage. Entweder
kamen sie stark alkoholisiert oder in einer Aufmachung zum Vorstellungsgespräch, die
nicht einmal für eine WC-Wartung geeignet war, geschweige den für ein Cafehaus.
Beim letzten Viertel der vorwiegend älteren Bewerber, konnten wir einen eindeutigen
Trend erkennen. Diese wollten mit wesentlich mehr angemeldet sein, als sie tatsächlich
Lohn erhalten würden.

Vorplanung für den Sozialmissbrauch

Auf die Frage warum man dieses Ansinnen hat, wurde sinngemäß immer die selbe
Antwort gegeben. „Man wisse ja nicht wie lange man den Job, auf Grund des Alters oder
des gesundheitlichen Zustandes ausüben könne und würde dann eine dementsprechend
hohe Arbeitslosenunterstützung bekommen“.
So schaut es aus im Sozialstaat Österreich. Im gastgewerblichen Bereich wird ganz offen-
sichtlich „Sozialmissbrauch“ vom Feinsten betrieben.

Die Statistik spricht Bände

Wir haben uns die Statistik des „AMS“ angesehen. Im Februar 2009 waren in diesem
Arbeitssektor  25.212 Personen arbeitslos gemeldet und kassierten ganz ungeniert ihre
Arbeitslosenunterstützung.
Dem gegenüber standen im selben Zeitraum 4.038 offene Stellen. 
Bei einem derartig krassen Zahlenverhältnis stellt sich die berechtigte Frage, warum es
auch nur ein einziges offenes  Stellenangebot gibt.
Und bevor wieder ein Kommentar einlangt, dass alle Arbeitlosen in Vorarlberg leben und
die freien Stellen in Wien angeboten werden, nehmen wir gleich eines vorweg.
Es werden vom AMS diesbezüglich zwar keine statistischen Aufzeichnungen geführt,
jedoch der Löwenanteil beider Seiten befinden sich laut eines Mitarbeiters des AMS in
den Ballungszentren und in der Bundeshauptstadt Wien.

Furchtsame Politiker

Erstaunlich ist, dass die zuständigen Politiker einem derartigem Treiben schon so lange
mehr oder weniger tatenlos zusehen.
   
Wem die Wirtschaftskrise nicht so arg erwischt hat, so das er gezwungen war Personal
abzubauen, leidet unter akuter Personalnot, während andererseits ganz großzügig
Arbeitslosenunterstützung verteilt wird.
Mut scheint keine Tugend von Politikern zu sein. Aus Angst vor Stimmenverlusten bei
diverse Wahlen, traut sich offensichtlich niemand diesem Spuk ein Ende zu bereiten.
Stauni
2009-03-27
 
(Bitte beachten Sie den Einsendeschluss (31.03.2009)  unseres prämierten Ideenwett-
bewerbes im Beitrag  „Die Rathausfrau“  vom 21.03.2009)
      

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