Freisprüche im Anti-Minarett-Spiel


“Moschee baba“ doch keine Verhetzung

Mit zwei  Freisprüchen endete heute der Prozess am LG Graz,  gegen den steirischen FP-
Chef und Landesrat Gerhard Kurzmann und den von ihm beauftragten Schweizer Werbe-
fachmann Alexander Segert  wegen des  2010 im Landtagswahlkampf  online gestellten
„Anti-Minarett-Spiels“.

 

Bekannter Weise  hatten die steirischen  Grünen im Vorjahr bei der Staatsanwaltschaft

Anzeige wegen Verhetzung erstattet. Das Onlinespiel musste auf richterliche Anordnung

offline gestellt werden.

 

Der heute verhandelnde Richter, Christoph Lichtenberg,  sah allerdings keine Verhetzung

und fällte zwei Freisprüche. Für ihn war dieser strafbare Tatbestand nicht erfüllt worden.

In seiner Urteilsbegründung führte er an, dass es unterschiedliche Deutungen des Spiels

gäbe. Es gibt kein Fadenkreuz,  keine Schussgeräusche,  es brechen keine Gebäude zu-
sammen.  Der Inhalt des Spiels ist strittig.  Daher ist zugunsten des Angeklagten zu ent-
scheiden.

 

Richter ließ sich nicht vor den politischen Karren spannen

Der FPÖ-Chef  H.C. Strache kommentierte den Freispruch wie folgt:  „Der Versuch,  das

Strafrecht im Zusammenhang mit dem Online-Spiel „Moschee baba“ zu strapazieren und

mit Hilfe eines  Kriminalisierungsversuchs das Problem des Islamismus in eine politische

Tabuzone zu verbannen, sei ordentlich misslungen.“

 

Der Freispruch und auch die vom Richter dazu abgegebene Begründung waren ein Zeichen
der Unabhängigkeit und Souveränität seiner Person.   Dieser hat auch eine klare Trennung
zwischen einer politischer Aussage und der damit verbundenen Kritik von gesellschaftlichen
Fehlentwicklungen erkannt.   Der gewünschten strafrechtlichen Aburteilung eines Politikers
hat er keine Folge geleistet.

 

Aus dem  Urteil kann auch abgeleitet werden,  dass die Frage,  ob der Bau von Minaretten

verboten werden soll,  europaweit diskutiert  wird und daher völlig legitim ist.   Aus dem

Urteil kann aber auch erkannt werden, dass die Grünen mit ihrer Anzeige den Bogen über-

spannt haben.   Es kann nicht angehen, dass beim Fehlen von Argumenten versucht wird

den politischen Gegner zu kriminalisieren.

 

Auch hier  hat der Richter ein Zeichen  gesetzt und klar gemacht,  dass er sich nicht vor

einen politischen Karren spannen lässt.   Dem Rat,  Christoph Lichtenberg,  ist für seine

weise Entscheidung allerhöchster Respekt zu zollen.

 

Von den  Grünen war bis dato keine  Stellungnahme zu vernehmen.  Vielleicht sollte es

diese Partei  zukünftig unterlassen,  bei Argumentationsnotstand  Strafanzeigen gegen
politische Gegner zu erstatten.  Auf gut Deutsch könnte man sagen, dass mit der heutig
gefällten richterlichen Entscheidung den Grünen klargemacht wurde:  „Wo  der  Bartl
den  Most  herholt“.

 

*****

2011-10-14
 

Der Tod der Meinungsfreiheit – TEIL2


Zweiter Anlauf

Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen  „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
 
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu,  dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283  StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte.   In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter  LINK1  oder  LINK2 abgeben.  Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt,  wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
 
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch  den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ,  bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird. 
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon  seit geraumer  Zeit im freien Fall befindet,  wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.

Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283  StGB

Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden,  zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft,  zu einer Rasse,  zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt  oder sie in einer die  Menschenwürde verletzenden  Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.

Ein Paragraf für Nordkorea oder China

Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist.   Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden,  sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des  § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz,  dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der  Wortlaut des  Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt  – die man je nach  Interpretation auch  als Hetze auslegen
kann –  sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.

Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB

Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Kritik wird flächendeckend unterbunden

In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger,  geschweige denn  die  ganze  Gruppe  kritisiert  werden.  Denn die Begriffe
„Religion“ und  „Religionsgesellschaft“  werden  ohne  nähere  Erläuterung angeführt
und  Sekten wie  Satanisten oder  dergleichen  verstehen und  sehen sich sehr  wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.

Auch könnte  die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung,  der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand  eine nationalsozialistische  oder sonstig  menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.

Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle  in Österreich anerkannten  Religionsgemeinschaften  lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.

Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf,  der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen  Platz finden dürfte.   Mit der Terrorismusbekämpfung  hat er jedenfalls  nicht das
Geringste zu tun.

Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen

Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber,  die   Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.

Offenbar  ist die Freiheit der Kunst  grenzenlos und es sind auch  keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.

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2011-10-05
 

Extrabeamt(innen) für Migrant(innen)


Mehr richterliches Verständnis für Migrant(innen)?

Mehr Migrant(innen) in der Richterschaft  wären unterstützenswert,  dass meint die Men-

schenrechtssprecherin der Grünen,  Alev Korun,  in einer heutigen Aussage.  Da müssen

wir der Grünpolitikerin entgegenhalten,  dass es einer solchen Unterstützung nicht bedarf.

Denn jedermann(frau) der/die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllt, kann Richter(in)

werden. Personen mit Migrationshintergrund sind davon nicht ausgenommen.

 

Aber es wäre nicht Alev Korun,  wenn sie  mit ihrer  Aussage nicht  einen erstaunlichen
Hintergedanken hätte.   Sie meint,  dass eine  vielfältigere Justiz näher an Problemen der
Gesellschaft dran wäre,  denn immerhin haben 18 Prozent der österreichischen Bevölker-
ung einen interkulturellen Hintergrund.

 

Ob Korun damit meint, dass beispielsweise ein(e) Richter(in) mit orientalischen Migrations-

hintergrund mehr Verständnis für Zwangsehen und Ehrenmorde hätte?  Möglicherweise

erhofft sich  die grüne  Menschenrechtssprecherin dadurch Urteile,   die dem kulturellen
Hintergrund des Täters angepasst sind.

 

Förderung einer Parallelgesellschaft 

Korun ist der Auffassung, dass die Vielfalt in der Bevölkerung und im realen Leben ihren

Niederschlag auch  in unseren  Behörden finden sollte.   Deswegen werde  seitens der
Grünen schon lange die verstärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung
in die Behörden, wie Polizei und Verwaltung, gefordert.

 

Da staunen wir aber, denn bis dato waren wir der Meinung, dass Beamt(innen) nach den

in Österreich geltenden Gesetzen  handeln,  die für aller in der Alpenrepublik lebenden

Personen gleiche Geltung haben.   Also aus welchem besonderen Grund sollte eine ver-
stärkte Aufnahme von Bürger(innen) mit Migrationserfahrung erfolgen?

 

Korun untermauert ihre absurde Forderungen damit,  dass es sonst  über kurz oder lang
ein Demokratiedefizit gäbe. Das sehen wir anders, denn ein solches würde gegeben sein,
wenn man durch eigene Beamte dem Entstehen einer Parallelgesellschaft Vorschub leistet.

 

Interessant ist folgende Aussage der Grünpolitikerin: „ Denn nur gelebte, angewandte Viel-

falt kann nachhaltig einen offenen und unvoreingenommenen Blick auf unsere Gesellschaft

und alle Gesellschaftsgruppen garantieren.“

 

Wo liegt Israel?

Interessant ist diese Aussage für uns deswegen, stammt sie doch gerade von jener Politikerin

deren Werbevideos auf einer Webseite zu finden waren, auf der folgendes wörtlich stand:

 

 

Screen: yabanci.at (Webseite wurde mittlerweile gelöscht)


Korun distanzierte sich er dann von dieser Webseite, nachdem ERSTAUNLICH den Skandal

aufgedeckt und darüber berichtet hatte.

 

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2011-09-30
 

Der Fall Dr. Adelsmayr


Dr. Eugen Adelsmayr will wieder nach Dubai

Der gestern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Österreich zurückgekehrte
Arzt Dr. Eugen Adelsmayr erstaunt uns.   Im Juli diese Jahres war gegen den Mediziner
in Dubai ein Mordprozess eröffnet worden.   Die Anklage wirft dem Arzt vor,  für den
Tod eines gelähmten Patienten verantwortlich zu sein.   Im schlimmsten Fall könnte
Dr. Adelsmayr zum Tode verurteilt werden.

Wie bereits immer wieder in fast allen österreichischen Medien berichtet wurde, setzte
man Himmel und Hölle in Bewegung um dem Arzt die Ausreise aus Dubai zu ermög-
lichen, da dieser seine kranke Frau in Österreich besuchen wollte. Zahlreiche diplomat-
ische Verhandlungen bis in die höchsten Kreise waren erforderlich,  dieses Vorhaben
in die Tat umzusetzen.

Nachdem es endlich glückte den Arzt aus Dubai loszueisen und dieser sicher in Öster-
reich landete kommt der Punkt warum uns dieser Mann erstaunt.  Wie heute in fast
allen Tageszeitungen zu lesen ist,  will Adelsmayr wieder in den Wüstenstaat zurück-
kehren, um sich am 16.Oktober zu seinem Prozess einzufinden. Er rechnet nämlich
mit einem Freispruch.   Dabei sollte ihm sein Intellekt sagen,  dass niemand einen
Prozessausgang voraussagen kann.

Aufgeben läge ihm nicht und außerdem sei es für ihn eine Frage der Ehre, so der Arzt.
Durch dieses Verhalten ergeben sich natürlich einige Fragen. Warum musste dann ein
derartiger Zirkus veranstaltet werden, dass Adelsmayr überhaupt aus Dubai ausreisen
konnte?

Was passiert wenn der Mediziner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wird?
Beginnen dann wiederum diplomatische Verhandlungen, um ihn nach Österreich zu-
rückzuholen?   Und sollte das gelingen,   was geschieht mit Adelsmayr dann bei uns.
Wird die österreichische Justiz ein Schuldurteil  aus Dubai anerkennen und ihn lebens-
lang einsperren?

Ein derartiges  Verhalten wie es nun  Dr. Eugen Adelsmayr  an den Tag legt,  hat für
uns nichts mit  „nicht aufgeben“ oder mit  „einer Frage der Ehre“ zu tun.   Die
großspurige Ankündigung  wieder nach  Dubai zurückkehren  und sich dem Prozess
stellen zu wollen erweckt für uns den Eindruck von billiger Effekthascherei.

Ausländerpolitik übernehmen

Allerdings hat der Fall  Adelsmayr und sein  Prozess in Dubai auch seine gute Seite.  Er
zeigt nämlich die Ausländerpolitik dieser Länder auf. Ausländer haben in diesen Staaten
keinen sehr hohen Stellenwert. Sie werden entweder für Arbeiten engagiert welche den
Einheimischen zu minder  sind oder als  Spezialisten für  Tätigkeiten eingesetzt,  für die
diese Länder selbst über kein ausreichend qualifiziertes Personal verfügen.

Arbeitslose Ausländer,  welche in einer  sozialen Hängematte  liegen gibt  es in diesen
Staaten nicht, denn sie werden umgehend nach Hause geschickt. Und sollte einer die
Gesetze seines Gastlandes brechen oder nur im Verdacht stehen dies getan zu haben,
so droht  ihm die volle Härte des Gesetzes.   Dies wird  mit der  Causa Adelsmayr ein-
drucksvoll unter Beweis gestellt.

Nun ergibt  sich für uns  die Frage, wenn linke Politiker(innen)  in Österreich dem Islam
schon so zugeneigt sind,  dass sie für dessen Verbreitung fast alles tun,  warum führen
wir auch nicht die  Ausländerpolitik dieser  Staaten ein?   Dies wäre doch im Sinne einer
ausgleichenden Gerechtigkeit sicherlich nicht abträglich.

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2011-09-29
 

Das Scheuch-Urteil


Erstaunlich hohe Strafe

Der  stellvertretende  Kärntner  Landeshauptmann  und  FPK – Obmann,  Uwe Scheuch,
wurde heute am LG Klagenfurt wegen  „versuchter Geschenkannahme als Amtsträger“,
zu eineinhalb Jahre Haft  (sechs Monate davon unbedingt)  verurteilt.

Scheuch  soll  im  Jahr 2009 einem russischen Investor,  gegen eine Parteispende,  die
österreichische  Staatsbürgerschaft  angeboten haben. Ein Unternehmensberater hatte

das  Gespräch  heimlich  aufgezeichnet.  Der Deal kam nie zustande. Ob die verhängte
Strafe gerechtfertigt  ist  wird  im  politischen  Auge  des  jeweiligen Betrachters  liegen .
Wir bezeichnen es schlichtweg als Justizskandal und können dies auch begründen.

Am  7.Okotober  2010  gestand  Wilhelm Heissenberger , ÖVP-Bürgermeister  der  Ge-

meinde Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger
Einvernahme bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.

Heissenberger  hatte bei der burgenländischen Landtagswahl 2010,  insgesamt sech-

zehn (16)  Wahlkarten manipuliert,  Stimmzettel  selbst  ausgefüllt und  die Wahlkarten
dann aufgegeben.  Am LG Eisenstadt wurde er am 30.Juni 2011, zu läppischen sechs
(6)  Monaten bedingt verurteilt.

Nun  stellen  wir  einmal die beiden Personen und ihre begangenen Straftaten gegen-

über.  Beide waren  unbescholtene Ersttäter.  Während es bei Scheuch beim Versuch
blieb,  vollendete Heissenberger  seine Tat.  Für uns  stehen daher  die eklatant unter-
schiedlich  verhängten Höhen  der  Strafen in keiner Relation. Mit diesen Urteilen hat
die Justiz bewiesen, dass sie offenbar der Politik dienlich ist.

Die Reaktionen

Im  SPÖ-Lager und bei den Grünen war die Freude nach der Urteilsverkündung groß.
Dies  beweisen  auch  zahlreiche Pressaussendungen dazu.  Immerhin hatten sie es
mit Hilfe der Justiz geschafft, einen politischen Gegner abzuzschiessen. Wer weiß ob
ihnen dies auch bei Wahlen gelungen wäre.

Unverständlich hingegen sind die Reaktionen der ÖVP. Kärntens Wirtschaftskammer-
präsident  Franz Pacher  über  Scheuch:  „Solange  diese  Person in ihren  Ämtern ist,
muss  jeder  Unternehmer  in  Kärnten  fürchten,  dass  alles  beim  Alten  bleibt:  Eine
personifizierte gefährliche Drohung für alle, die in Kärnten investieren wollen.“

ÖVP-Obmann Josef Martinz: „Ich hätte mir erwartet, dass Scheuch nach diesem Urteil

alle Ämter ruhend stellt. Nachdem er das nicht tut, stellt die ÖVP Kärnten ab heute die
Koalition mit der FPK ruhend, bis das rechtskräftige Urteil vorliegt.“

Erstaunlicherweise  hatten  ÖVP-Politiker  seinerzeit  keinerlei  Bedenken,  dem damal-

igen  ÖVP-Bürgermeister  von  Unterrabnitz-Schwendgraben , Wilhelm  Heissenberger,
nach  seinem  Geständnis  des  Wahlbetruges,  ihr  volles  Vertrauen  auszusprechen.
Immerhin hatte der  Mann neben seinem begangenen Wahlbetrug, ein fundamentales
Grundrecht  einer  Demokratie mit den Füßen getreten.

*****

2011-08-02
 

Wahlbetrugsprozess: Das Urteil


ÖVP-Bürgermeister als Wahlbetrüger

Am 7.Okotober 2010 gestand Wilhelm Heissenberger, ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde
Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf),  nach vierstündiger Einvernah-
me bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.

Damit hatte er als Politiker gegen ein wichtiges Grundrecht und Gesetz einer Demokratie
verstoßen.  Anstatt den  Mann mit  sofortiger Wirkung aus seinem Amt zu entheben, spra-
chen ihm  die  VP-Gemeinderäte  in einer  Fraktionssitzung  am selbigen Tag,   noch das
Vertrauen aus. Dies berichteten wir seinerzeit im Beitrag „Witzpartei ÖVP“.

Offenbar hatte  die  ÖVP-Fraktion  keinerlei  Probleme  damit,  dass ein  ÖVP-Politiker ein
fundamentales Grundrecht einer Demokratie mit den Füßen getreten hatte. Dass es nach
dem Geständnis zu einer Anklage kommen musste war klar.  Wir haben zwar nicht erwar-

tet,  dass Heissenberger  die Höchststrafe bekommt,  jedoch hofften  wir auf  ein Urteil mit
Signalwirkung.

Das Urteil

Heute  fand  im LG Eisenstadt  der  Prozess  gegen Heissenberger statt.  Die Korruptions-
staatsanwaltschaft  warf dem  Ex-Bürgermeister vor,  bei der burgenländischen Landtags-
wahl 2010  insgesamt  16 Wahlkarten manipuliert,  Stimmzettel selbst  ausgefüllt und  die
Wahlkarten dann aufgegeben zu haben. Heissenberger zeigte sich auch im Gerichtssaal
geständig. Ein Widerrruf seines früheren Geständnisses wäre wohl auch zwecklos gewe-
sen.

Der Strafrahmen  für die von  Heissenberger begegangene Straftat beträgt  zwischen mind-

estens 6 Monaten und höchstens 5 Jahren Freiheitsstrafe.  Wie bereits erwähnt,  haben wir
ein Urteil mit Signalwirkung erwartet, um anderer Politiker vom Wahlbetrug abzuschrecken.
Da  haben  wir uns  gründlichst geirrt.  Der  Ex-Ortschef  von  Unterrabnitz-Schwendgraben
wurde zu  6 Monaten bedingt  und einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt.  Das Urteil ist
nicht rechtskräftig.

Entwertung eines demokratischen Grundrechts

Bei allen  Respekt gegenüber  der Justiz,  bezeichnen wir  dieses Urteil  als Witz.  Es hat
weder  Signal- noch  Abschreckungswirkung.  Ausserdem ist eine derart milde Strafe für
einen  Wahlbetrug   durch  einen  Politiker,  ein  Schlag   ins  Gesicht   einer  Demokratie. 
Freie  und  geheime  Wahlen  sind ein  fundamentales und  wichtiges Grundrecht  eines
jeden demokratischen Staatsgefüge.

Ein Wahlbetrug entwertet dieses Grundrecht. Offenbar sah dies das Gericht nicht so, denn
anders können  wir uns  dieses äußerst  milde Urteil nicht erklären. Aber zumindest wurde
einmal der Wert eines Grundrechts im demokratischen Österreich taxiert. Das ist immerhin

schon auch etwas wert und man kann sich in Zukunft danach richten.

Kuriosum am Rande. Der Angeklagte,  Wilhelm Heissenberger, erbat sich nach der Urteil-
verkündung  Bedenkzeit.  Man  bedenke,  der  Mann  hatte  die Mindeststrafe  ausgefasst.

Alles darunter wäre ein Freispruch gewesen. Hatte sich der ÖVP-Politiker möglicherweise
so einen  erwartet und  dies nach  dem Motto:  „Es ist nicht wichtig wie gewählt, sondern
wie ausgezählt wird“ gerechtfertigt?

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2011-06-30
 

Ist Kinderpornografie ein Kavaliersdelikt?


Statt fetter Beute, kinderpornografisches Material

Ein Einbruch  dreier Kriminaltouristen  aus Polen im  vorigen Jahr  in Graz,  entlarvte einen
perversen Kriminellen. Die Dreierbande brach in das Haus eines Universitätsprofessor ein.
Statt der erhofften fetten Beute stießen sie auf dessen PC,  auf dem jede Menge kinderpor-
nografisches Material abgespeichert war.

In den drei Einbrechern reifte der Plan, den honorigen Professor zu erpressen. Zur Unter-
streichung ihrer Forderung bedrohten sie den Akademiker. Dieser bekam kalte Füße und
und wandte  sich an die Polizei.  Ob sich die unzähligen  Kinder auf den perversen Fotos
ebenfalls an die Gesetzeshüter wenden konnten? Gut, das steht auf einem anderen Blatt
Papier.

Jedenfalls wurde das Einbrechertrio geschnappt und zu Haftstrafen von drei bis zu zehn
Jahren verurteilt. Das ist auch gut so,  denn so wurde den Ostblockbanden die Botschaft
vermittelt, dass sich Kriminaltourismus in Österreich nicht auszahlt.

Seit 12 Jahren kriminell, aber unbescholten

Aber nun  zurück zum  perversen Uni-Professor.  Auf dessen  Notebook fand  die Polizei
sage und schreibe  50.000 (!)  Dateien mit kinderpornografischem Inhalt,  die er seit dem
Jahr 1999 gesammelt hatte. Vergangenen Freitag mußte sich der perverse Professor vor
Gericht verantworten.

In Anbetracht der Urteile gegen die Einbrecher hatte wohl jedermann(frau) erwartet, dass
der Grazer Akademiker eine dementsprechende Strafe ausfasst. Er war zwar noch unbe-

scholten,  aber der Zeitraum seiner kriminellen Taten erstreckte sich immerhin über zwölf
Jahre.  Also Unbescholtenheit  kann auch bedeuten,  lediglich nicht  erwischt  worden zu
sein.

Der  Anwalt  des  Pädophilen  verteidigte die  kriminelle  Perversion  des  Angeklagten  mit

einem sexuellen  Kindheitstrauma.  „Es gibt niemanden,  der es mehr bedauert“, beteuerte
der Uni-Professor gegenüber der Richterin Julia Riffl. Da können wir aber locker dagegen
halten,  denn die  bedauernswerten Kinder haben sich für die perversen Aufnahmen wohl
kaum freiwillig zur Verfügung gestellt.

Das Urteil gleicht einer Verhöhung der Opfer

Das  Geschäft  mit dem  Tausch und  Handel von  pädophilem Material  ist in  den vergang-
enen fünf Jahren um  150 Prozent gewachsen.  Die Zahl der  pädophilen Bilder im Internet
ist um 400 Prozent  gestiegen.  Erschreckend ist zudem,  dass rund 3000 Kinder alleine im
Jahr 2008 Opfer dieses Geschäfts geworden sind und die Tendenz in den darauffolgenden
Jahren immer weiter angestiegen ist.

Im Angesicht  der obig  angeführten Tatsachen  war das  verhängte Urteil  von 8.000,- Euro
Geldstrafe  und  einer  Haftstrafe  von 4 Monaten bedingt,  wie  ein  Schlag  ins  Gesicht der
Opfer,  auch  wenn  sich  der  Angeklagte in  therapeutischer Behandlung  befindet,  wie  er

selbst angab.

Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass pädophile Akademiker bei Gericht mit Glaceehand-
schuhe angefasst werden. Wie ein roter Faden ziehen sich diese erstaunlich milden Urteile
durch die jüngeren Geschichte der österreichischen Justiz.

Sind Pädophile keine geistig abnorme Rechtsbrecher?

Pädophile sind für uns geistig abnorme Rechtsbrecher. Es ist abnormal, wenn sich jemand
an kinderpornografischen  Bildern oder Filmen ergötzt.  Zudem ist  der Sprung zum Kinder-
schänder sehr minimal. Unserer Meinung nach ist Pädophilie auch nicht therapierbar.

Weniger Verständnis hat die österreichische Gerichtbarkeit mit Justizrebellen, auch wenn
diese  Akademiker  sind.  Dies beweist  der Fall  Mag. Herwig Baumgartner,  dessen Aus-

drucksweise  zugegebener  Weise nicht  der feinen  englischen Art entspricht.  Als  Vater-
rechtsaktivist  fasste er  wegen versuchten Widerstand gegen  die  Staatsgewalt  und ver-
suchter Nötigung,  vier Jahre unbedingte Haft aus.  Beide Delikte wurden nicht vollendet
und blieben beim Versuch.

Zudem wurde  er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.  Okay,
wenn die  Beschimpfung von  Richter(innen) und  das unbefugte Filmen in Amtsräumen
eine derartige Einweisung rechtfertigen fragen wir uns, warum sich der perverse Grazer

Universitätsprofessor nicht die Zelle mit Herwig Baumgartner teilt.

Aber vielleicht kommt noch jemand auf die perverse Idee zu behaupten, dass Pädophi-

lie eigentlich völlig normal ist.  Immerhin handelte sich Elisabeth Sabaditsch-Wolff eine
gerichtliche Verurteilung  ein weil sie  behauptete:  „Mohammed habe gern mit Kindern
ein bisschen was gehabt.“ 
Im Beitrag  „Sex mit kleinen Mädchen“  können Sie  den ge-
samten Inhalt des Artikels lesen.

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2011-05-22
 

Lizenz zum Töten

 

Die Tötung von Laden wirft Fragen auf

Wir weinen dem Terroristen-Chef,  Osama bin Laden,  keine Träne nach.  Der Mann  war für
den Tod tausender unschuldiger Menschen verantwortlich. Auch wenn es eine gezielte Hin-
richtung gewesen  ist und die  Festnahme des  Terror-Chefs nie  geplant war,  so wie  es die
amerikanische Regierung Glauben machen will.

Aber selbst wenn wir die Person  „Osama bin Laden“  ausser Acht lassen,  wirft dessen ge-
zielte Tötung  interessante Fragen  auf. Darf ein  Schwerverbrecher und Mörder auch ohne
Prozess hingerichtet werden? Wer hat das Recht zu bestimmen, ob und wann eine Person
gezielt getötet werden darf, obwohl diese gerichtlich nicht dazu verurteilt wurde?

Wäre Osama bin Laden von einem konkurrierenden Clanmitglied getötet worden, so hätte
jede demokratisch eingestellte Person vermutlich gesagt:  „Was soll’s, die kennen ja keine

Rechtsstaatlichkeit und agieren nach dem Recht des Stärkeren“.

Wer hat die Lizenz zum Töten?

Was uns in diesem Fall etwas nachdenklich stimmt ist die Tatsache, dass die gezielte Töt-
ung von Osama bin Laden von der  Regierung der USA angeordnet und einem staatseig-
enen Spezialkommando durchgeführt wurde.  Sind es doch gerade die USA,  welche sich
als Hüter und Beschützer demokratischer Werte und Rechtsstaatlichkeit ausgeben.

In jedem  demokratischen Staatsgefüge ist es verboten einen anderen Menschen  vorsätz-

lich zu  töten,  selbst wenn  es höheren  Interessen dient.  Also besteht   kein Zweifel,  dass
die vorsätzliche Tötung eines Menschen in demokratischen Ländern verboten ist und auch
geahndet wird. Dies dürfte auf internationaler Ebene offenbar nicht der Fall sein.

Aussagen von demokratischen Politiker(innen)

Erstaunlich sind auch Aussagen so einiger österreichischer Politiker zur Tötung von Osama
bin Laden.  Uns ist schon klar,  dass die  Tötung des Terror-Chefs  kaum eine  demokratisch
eingestellte Person  in Trauer  verfallen lässt.  Allerdings in Anbetracht dessen, dass es sich
bei diesen Herrschaften um Personen handelt, welche auf Demokratie und Rechtsstaatlich-
keit Wert legen, sind wir jedoch ein wenig erstaunt.

Bundeskanzler Faymann: „Ich hoffe, dass mit diesem Schritt das internationale Terrornetz-

werk deutlich geschwächt wurde“. (Zitatquelle: oe24.at)

Vizekanzler Spindelegger:  „Das ist ein wichtiger Erfolg im weltweiten Kampf gegen den
Terrorismus“
. (Zitatquelle: oe24.at)

Außenpolitischer Sprecher  der  Grünen,  Alexander Van der Bellen:  „Der Tod  von Osama

bin Laden ist ein weiterer Erfolg der Terrorbekämpfung, der hoffentlich al-Kaida schwächen
wird“
. (Zitatquelle: gruene.at)

Allerdings  sind  unsere  Politiker  Waisenknaben  gegen  die  deutsche  Bundeskanzlerin

Angela Merkel. Diese meinte sogar: „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Osama
bin Laden zu töten“. (Zitatquelle: derstandard.at)

Der König ist tot, es lebe der König

Wie bereits eingangs erwähnt, weinen wir dem Terror-Chef und Mörder, Osama bin Laden,
keine  Träne nach.  Der Mann hat  zum Schwert  gegriffen und  ist  durch  das Schwert um-
gekommen.  Allerdings glauben  wir aber  nicht,  dass durch seinen Tod der internationale
Terror  abnehmen  wird.  Es werden  bereits ausreichend  Nachfolger  in den  Startlöchern
verharren.  Möglicherweise wird  es einen kurzen internen Streit geben,  aber wir sind uns
absolut sicher, dass es demnächst einen neuen Osama bin Laden geben wird.

Im Schlusswort können wir es uns nicht verkneifen, auf die Beiträge „Spenden für Terror-

Camps TEIL 1 und TEIL 2 und „Osama bin Laden lässt danken“ zu verweisen. Wir haben
bereits  zum  damaligen  Zeitpunkt  darauf  hingewiesen,  dass die  Flutopfer-Spenden  für
Pakistan dem Terror-Chef Osama bin Laden zugute kommen werden.

Wie recht  wir mit dieser  Annahme gehabt  haben wird  nun dadurch bewiesen, dass sich
Pakistan  als  großzügiges  Gastgeberland  für  den  international  gesuchten  Terror-Chef
erwiesen hat.  Welche Summen  wurden von den  gespendeten Geldern wohl für den Auf-

enthalt von Osama bin Laden abgezweigt?  Und wieviel  floßen in  die zahlreichen Terror-
Camps in Pakistan?

*****

2011-05-04
 

Superpellets

 

Harte Anschuldigungen

Nachfolgende APA-OTS Aussendung ist uns heute ins Auge gestochen. Die Vorwürfe die
gegen die Firma „Superpellets“ erhoben werden, sind nicht von schlechten Eltern.
Screen: APA-OTS
Liest  man sich  die  Aussendung  der  AKNÖ durch  entsteht  unweigerlich  der  Eindruck,
dass es sich bei der Firma „Superpellets“  um gewerbsmäßige Betrüger handelt.  Laut der
Arbeiterkammer Niederösterreich  schauen Kunden  welche eine  Anzahlung für eine Jahr-
esmenge Pellets geleistet haben durch die Finger. Im Klartext heißt das,  dass diese Firma
Geld kassiert ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen.

Laut AK sind Vorauszahlungen unseriös

Die AKNÖ unterstellt  der Firma Superpellets“  Unseriosität und begründet dies damit,  dass
eine seriöse Firma vor der Lieferung kein Geld verlangt. Das ist natürlich absoluter Schwach-
sinn. Offenbar  hat der Autor  des AK-Beitrags  noch nie einer  Baufirma einen Auftrag erteilt
oder bei einer Fluglinie ein Ticket gebucht.  Auch scheint  Ing. Horst Krumholz (AK) noch nie
ein Online-Geschäft getätigt zu haben, denn sonst müsste er wissen, dass Vorauskassa und
A-Conto-Zahlungen im Geschäftsleben durchaus gängige Praxis sind.
Mit der Aussage der Unseriosität  bei Vorauszahlungen diskreditiert der AK-Mann alle Firmen,
welche nach  dieser Praxis verfahren. Davon wären beispielweise auch seriöse Autovertret-
ungen  betroffen,  denn es gibt  keine Neuwagenbestellung  ohne Anzahlung.  Der heiß er-
sehnte fahrbare Untersatz wird dann meist bis zu einem Jahr später geliefert.

Wer ist „Superpellets“?

Der massive Angriff der AKNÖ gegen  „Superpellets“ ließ uns vermuten, dass es sich bei
dieser Firma um ein dubioses Unternehmen handle, welches seine Geschäfte an der Haus-
türe abwickelt und keinen Firmensitz hat. Also googelten wir ein wenig und stießen auf fol-
gende Webseite.
Screen:  Superpellets

Da war der Geschäftsführer erstaunt

Da die Webseite  auf uns einen recht ordentlichen Eindruck machte und auch alle notwend-
igen Firmendaten enthielt,  wurde der Geschäftsführer  von „Superpellets“,  Peter Kudera,
von uns telefonisch kontaktiert.  Als er mit den von der  AKNÖ erhobenen Anschuldigungen
konfrontiert wurde, fiel dieser aus allen Wolken. Er nahm zu den ungeheuren Vorwürfen per
E-Mail Stellung.

Guten Tag,

unter Bezugnahme unseres von soeben geführten Telefonates, teile ich Ihnen mit,das

es richtig ist unseren Kunden 2 % Skonto anzubieten, dies wird auch in einigenwenigen

Fällen genützt. Meistens bezahlen die Kunden  netto bei Lieferung! Laut unseren AGB´s

haben wir 2 Monate Zeit zu liefern, dies ist auf Grund der manchmal herrschenden Roh-

stoffknappheit, insbesondere im Winter, notwendig. Kunden heizen aber meistens bis

zum letzten Pellet und bestellen, wenn der Ofen kalt ist, nicht immer können wir zaubern

und kurzfristig liefern Wir haben derzeit mehr als 1000 Kunden und nur selten eine Rek-

lamation. Auf Grund eines Problems eines unseres Lieferanten in 2009 beobachtet uns

die Arbeiterkammer!

Hoffe hiermit gedient zu haben!

Mit freundlichen Grüßen

Peter KUDERA, Geschäftsführer

Verkaufsbüro:

EMA  GmbH

„Superpellets.at“

2603 Felixdorf

Zellergasse 59

ATU 63098702


AKNÖ wollte sich nicht schriftlich äußern

Da wir  unsere journalistische  Sorgfaltspflicht sehr  ernst nehmen,  haben wir auch Herrn
Ing. Horst Krumholz (AKNÖ)  um Stellungsnahme  ersucht.  Dieser wollte sich zwar zu un-
serer Anfrage nicht schriftlich äußern, teilte uns aber am Telefon folgendes mit.
„Im  Zeitraum  September bis  Oktober 2010 hat  die  AKNÖ drei  Konsumentenanfragen
bezüglich der  Firma  „Superpellets“ erhalten.  Die AK hat  daraufhin  im November 2010,
Herrn Kudera um Stellungsnahme  ersucht. Dieser nahm jedoch keinen  Kontakt mit der
AK  auf.  Vor  wenigen  Tagen wurde  um neuerliche  Stellungsnahme ersucht.  Auch auf
diese Anfrage meldete sich Herr Kudera nicht.“

Wie kann man denn nur die AK ignorieren?

Für uns  entsteht hiermit  der subjektive  Eindruck  dass es die AKNÖ erzürnte,  weil der
Geschäftsführer ihre Anfrage einfach  links liegen ließ.  Möglicherweise  musste der Mann
seinen Lebensunterhalt  verdienen und  hatte einfach  keine Zeit die Anfragen der AK zu
beantworten.
Stellt man  nun die 3 angefragten Fälle mit den 1.000 offenbar zufriedenen  Kunden in
Relation,  verstärkt sich  unser subjektiver Eindruck.  Wie konnte es Kudera wagen, die
AKNÖ einfach zu ignorieren?

Zählt bei der AK keine Unschuldsvermutung?

Auch sind  wir über das Schreiben der AKNÖ erstaunt,  da  der Verfasser  offenbar noch
nichts von der Unschuldsvermutung gehört hat. Immerhin wird der Firma „Superpellets“
betrügerisches  Verhalten vorgehalten,  obwohl keine  gerichtliche  Verurteilung  vorliegt.
Denn der Satz:  „Immer wieder melden sich Geschädigte, die Pellets bestellt und vor der
Lieferung  angezahlt  haben.  Die Ware  haben sie nie zu Gesicht bekommen“  lässt  ein-
wandfrei auf einen Betrug schließen.  Vermutlich wird  der Geschäftsführer  von „Super-
pellets“  die AKNÖ  verklagen.  Spielt aber  auch keine  wirkliche Rolle,  denn sollte die AK
den Prozess verlieren, müssen ihre Zwangsmitglieder für die Prozesskosten aufkommen.
*****

2011-03-14
 

Intensive Polizei-Ermittlungen?


Ein Thema für „Thema“

Im gestrigen ORF-Beitrag „Thema“  wurde ein  Beitrag über die Prostituierte Florentina M.
ausgestrahlt. Diese wurde am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeinde-
bezirk, vom rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“  (phonetisch „Grezo“)
vorsätzlich in Brand gesteckt. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Grund der  Feuerattacke war,  dass sich Florentina M.  geweigert hatte an Cretu Schutz-
geld zu  bezahlen.  Adrian Bogdan N.  steht seit  voriger Woche  vor Gericht.  Das Urteil
wird für kommenden Montag erwartet.

Cretu schon mehrfach zur Anzeige gebracht

Interessant war die Aussage von  Florentina M.,  dass sie von  Cretu schon vor dem Vorfall
einige Male bedroht wurde und diesen mehrfach  bei der Polizei angezeigt hatte.  Die Polizei
habe aber offensichtlich nichts unternommen, denn dann hätte dieser Anschlag verhindert
werden können, meint das Brandopfer.
Fahndungsfoto BPD-Wien

Leider kein Erfolg

Offenbar hatte man bei der Polizei diesbezüglich nachgefragt und der Kommentator des
„Thema“-Beitrags  kommentierte die obige Aussage von Florentina mit folgenden Wor-
ten:  „ Man  wäre  der Anzeige  sehr  wohl nachgegangen  und hätte  intensiv  ermittelt,
heißt es auf telefonische Nachfrage.  Da aber die Anzeige von Florentina wohl aus Angst
vor der Rache der Täter gegen Anonym erstattet worden ist, konnte man leider keinen
Erfolg erzielen.“
Ob nun  die Aussage von Florentina M.  oder die  der Polizeibehörde stimmt,  entzieht
sich  unserer Kenntnis.  Eines wissen  wir allerdings mit Sicherheit,  nämlich dass dieser
Brandanschlag verhindert hätte werden können, wenn die Polizei bereits einen Monat
davor wirklich intensivst ermittelt hätte.

Anzeige auch von anderer Frau

Denn da wurde Adrian Bogdan N., alias „Cretu“  (phonetisch „Grezo“) einer schweren
Straftat beschuldigt und wurde auch namentlich angezeigt. Er soll die Rumänin Corne-
lia B.,  gegen ihren Willen in  einem Pensionszimmer  im  7., Wiener Gemeindebezirk
festgehalten haben.  Weiteres soll er  sie geschlagen  und gegen  ihren Willen auf den
Strich geschickt  haben.  Die Einnahmen  aus der  Prostitution musste  sie nach ihren
Angaben an Cretu abliefern.
In ihrer Angst flüchtete Cornelia B.  zu einem Lokalbesitzer, den sie aus früheren Zeiten
kannte. Dieser begab sich unverzüglich, mit der völlig verängstigten Frau zum Landes-
kriminalamt Außenstelle  Süd.
Dort erstattete Cornelia B. Anzeige gegen Adrian Bogdan N. Sie gab sogar bekannt, mit
welchem Auto  dieser unterwegs sei.  Die Anzeigeerstattung  erfolgte am  16.April 2010.
Auch der Lokalbesitzer machte eine Aussage, soweit ihm die Fakten bekannt waren.

Brandanschlag wäre zu verhindern gewesen

Von intensiven  Ermittlungen war  jedoch dann  keine Spur,  denn es  passierte  rein gar
nichts. Der bereits allgemein bekannte Adrian Bogdan N. ging oder fuhr unbebehelligt in
Wien (sogar häufig im 10. Bezirk in der Nähe des LKA-Süd) spazieren. Niemand hinderte
ihn daran, unbekümmert seine Geschäfte zu betreiben.
Erst als er dann an jenem besagten Tag die Prostituierte  Florentina M. in Brand steckte,
war im wahrsten Sinne des Wortes Feuer am Dach.  Hätte die Polizei  also bereits nach
der Anzeigeerstattung der Cornelia B. intensivst ermittelt und Adrian Bogdan N. dingfest
gemacht, wäre der Brandanschlag zu verhindern gewesen.
*****

2011-03-08
 

Sozialbetrüger im Visier des AMS


Für Sozialschmarotzer wird es eng

In diesem  Online-Magazin wurden  bereits  etliche  Beiträge über  Sozialschmarotzer ver-
fasst. Das ist jenes arbeitsunwillige Gesindel, das sich auf Kosten der Allgemeinheit durch
ihr meist  verpfuschtes Leben  schmarotzt.  Am schlimmsten ist aber jene Sorte,  die wider-
rechtlich Arbeitslosenentgelt kassiert und nebenbei „schwarz“  arbeitet. Gott sei Dank sind
aber die Behörden mittlerweile aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und verfolgen diese
Personen mit der vollen Härte des Gesetzes.

Erwischte Missetäter haben mit strafrechtlichen Anzeigen zu rechnen und müssen die zu
Unrecht  bezogenen  Bargeld-Sozialleistungen  rückerstatten.  Das ist auch gut so,  denn
wie kommt der anständige Bürger dazu, solche kriminelle Elemente auszuhalten. Neben-
bei bringen  diese Betrüger  noch jene  Leute in Verruf,  die wirklich  auf Sozialleistungen
vom Staat angewiesen sind.

Jeder hat Anspruch auf Rechtsbeistand

In unserem Rechtsstaat hat jede Person die einer Gesetzesübertretung beschuldigt wird,
Anspruch auf Rechtsbeistand. Das gilt natürlich auch für die Spezies der Sozialbetrüger.
Nun sind  wir beim  heutigen virtuellen  Spaziergang im  Internet,  auf folgenden  Beitrag
gestossen, dessen Inhalt für uns teilweise nicht nachvollziehbar ist.


Screen: rechtschutzgruppe.at

AMS fordert 27.632,75 Euro zurück

Da wendet sich eine Person, die offenbar wegen unberechtigten Bezugs von Arbeitslosen-
entgeld  ertappt  wurde,  hilfesuchend  an  einen  gewissen  Herrn  Bugelmüller.  Aus  dem
Verlex-Beitrag ist der Schluss zu ziehen,  dass gegen  den nun Hilfesuchenden ein rechts-
kräftiger behördlicher Beschluss besteht, in dem bereits festgehalten wird, dass der Betrag
von 27.632,75 Euro zu Unrecht bezogen wurde und deshalb zurück bezahlt werden muss.
Denn anders  lässt es  sich nicht  erklären,  dass der  Leistungsbezieher offenbar  zu einer
Ratenzahlung bereit war, um die Rückforderung des AMS abzustottern.

Aus welchen  Gründen auch  immer,  lehnt das AMS eine Ratenzahlung ab und fordert die

offene Summe nun zur Gänze ein. Und hier kommt die erste Passage, welche für uns nicht
nachvollziehbar ist.
 
Der Verlex-Autor schreibt wörtlich von  „rechtswirksamen Ratenzahlungsgesprächen“.
Da dürfte der gute Mann einem fatalen Irrtum unterliegen, denn Gespräche können nicht
rechtswirksam sein.  Eine Rechtswirksamkeit  bezieht sich  ausschliesslich auf  Gerichts-
urteile oder Bescheide von Behörden.

Soziales Gewissen

Der absolute  Hammer ist aber  jener Satz im Verlex-Beitrag:  „Wie soll das ein Mensch
zurück zahlen können,  der völlig  unverschuldet in diese  Situation geraten ist.  Ob das
ein soziales Gewissen ist, soll jeder für sich selbst entscheiden“
.

Gehen wir davon aus,  dass ein durchschnittliches Arbeitslosenentgelt rund  1.000,- Euro
im  Monat  beträgt.  Das  bedeutet  im  Klartext,  dass  jene  Person über  zwei Jahre  lang
ungerechtfertigt diese Sozialleistung in Anspruch genommen hat.  Es kann durchaus vor-
kommen, dass ein Arbeitloser vor lauter Freude über einen Job „vergisst“, seinen Arbeits-
antritt dem AMS unverzüglich mitzuteilen, obwohl das eigentlich seine Pflicht wäre.

Allerdings  wenn  der Zustand  dieser  freudigen  Erregung  über  einen derart  langen Zeit-

raum anhält,  der es  ermöglicht eine Summe von 27.632,75 Euro  ungerechtfertigt  zu  kas-
sieren, kann von einer „völlig unverschuldet in diese Situation geraten“ wohl kaum mehr
die Rede sein.  Und was  das angesprochene „soziales Gewissen“ betrifft, hätte diese be-
treffende Person doch dieses bei sich selbst suchen sollen, anstatt ungerechtfertigt Sozial-
leistungen in Anspruch zu nehmen.

Der Verlex-Autor meint abschliessend,  dass er weiters über den Fall berichten werde.  Wir

bleiben ebenfalls  an dieser Sache dran und werden Recherchen durchführen,  um unsere
Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden zu halten.

*****

2011-03-05
 
{jcomments off}
 

Gleiches Recht für alle?


Lebende Fackel

Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese  weigerte Schutzgeld zu bezahlen.  Der Vorfall spielte sich im  10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.

Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich.  Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus  dem Koffer-

raum seines Wagens.  Dann überschüttete er die Frau mit  Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.

Erschütterndes  Detail  am  Rande.  Zuerst  probierte  der  Gewalttäter  die  Kleidung  seines

Opfers in  Brand zu stecken,  doch dies  funktionierte nicht.  Er lies  jedoch nicht  von seinem
Vorhaben ab  und zündete in  Folge die benzingetränkten Haare der Frau an,  worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.

Kein Mordversuch

Dass diese  Frau überlebte,  grenzte ohnehin  an ein Wunder.  Einige Zeit  später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.

Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet,  muss  damit  rechnen dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe

geparkten Pkw geholt.

Was  die  Staatsanwältin zu  dieser  Anklage  bewogen hat,  wird vermutlich  ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde,  weil es sich beim Opfer  „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-

delt  hat und  man sich in  Gepflogenheiten rumänischer  Kultur  nicht  wirklich  einmischen
wollte.

Kültür-Urteil

Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner  Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf,  Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht.  Beim Prozess im Straflandesgericht Wien,  wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter  billigte dem Täter zu,  in einer „allgemein begreiflichen,  heftigen Gemütsbe-
wegung“  gehandelt zu haben.  Auf Grund  des Migrationshintergrundes  des Täters kam
man zu  dem Schluss,  dass zwar  „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“,  aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich  sagen wir,  denn nach  normalem Rechtsempfinden  liegen in  beiden Fällen

Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Erstaunliche Unterschiede

Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der  Ausübung  seines  Dienstes um  vier Uhr morgens  in einem  Supermarkt  einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei.  Als
Dank wurde  er zu acht Monaten  bedingter Haftstrafe  verurteilt und darf  noch mit  „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.

Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) 
ins Haus stehen wird,  der das  Kleinkind seiner  Freundin erschlagen
hat,  vermuten aber  dass dieser  mit keiner  Mordanklage zu  rechnen hat,  sondern  mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.

Dass es  aber zu einer  gerechte Ausgeglichenheit kommt,  versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-

einigung darzustellen.

Kritik nicht erwünscht

Alle erstaunlichen  Anklagen und Urteile der  letzten fünf  Jahre aufzuzählen,  würde den
Rahmen dieser  Webseite sprengen.  Wer aber nun  wagt die  Justiz zu kritisieren,  gerät
in die Gefahr,  selbst in  deren  Mühlen zu geraten. Denn nach  Aussage eines  obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.

Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-

ten Artikel  (PDF-Download)  des  Dr. Andreas Unterberger,  jedoch  wird  in  diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.


Quelle: andreas-unterberger.at

*****

2011-03-02
 

Außer Spesen nichts gewesen


Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie

Dem beherzten  Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz,  ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“  ausführ-
lich darüber berichtet.

Einer der  Bankräuber nahm beim letzten Überfall,  auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den  Sicherheitsmann  (dem das   Ende einer  Bankraubserie zu  verdanken ist)  unter Be-

schuss.  Vor einem Monat wurde die kriminellen Brüder,  vom Landesgericht  St. Pölten zu
hohen  Haftstrafen verurteilt.  Wegen der  Schießerei mit  dem Sicherheitsbeauftragten der
Bank, wurde der Jüngere (25) auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Sein 27-jähr-
iger Bruder erhielt eine  Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord.  Sie fassten je-
weils 20 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt

Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im  Beitrag  „Die Anwältin der Bankräuber“  berichteten,  versuchte  die  Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.


Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr

Grotz  stellte  den  Bankräuber  und  versuchte  diesen  mit  den  Worten  „Stehen bleiben
Polizei!“ 
zur  Aufgabe  zu bewegen.  Dieser  dachte  jedoch nicht  daran  und  begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten.  Aus dem  Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch  unter Beschuss  genommen.  Die Tatsache,  dass  Grotz  zurück  geschossen

hatte und ihren Klienten traf,  wertete die Anwältin als Mordversuch.

Aus einem  uns vorliegenden  amtlichen Bericht  geht hervor,  dass die  Bankräuber mit folg-

enden Waffen ausgestattet waren.  Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,
eine  Pistole Glock 17,  sowie eine Pistole CZ M75.  Für alle Waffen  war ausreichend  Muni-
tion  vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs-
se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden  die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.

Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt

Also wurde das Verfahren gegen  Andreas Grotz wegen  §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.  Dies wurde  der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-
lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.


Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz

Glücklicherweise  ist  in  der  Stellungsnahme des  LG St. Pölten  (4St274/09a)  folgender
Schlußsatz zu lesen:  „Dem Fortführungsantrag  sind keine Gründe zu entnehmen,  die An-
lass für die Fortführung  des eingestellten Verfahrens geben könnten.“
  Ohne der  Gerichts-

barkeit vorgreifen zu wollen, glauben wir dass eine Abweisung dieses Fortführungsantrags
erfolgen wird.

Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings  verwundert  ist die Tatsache,  dass die Anwältin  ihrem Klienten nicht vermitteln

konnte oder wollte, wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.

Ein Spass-Tip für die Anwältin

Da hätten  wir für  die Anwältin  noch einen Tip.  Grotz hatte  dem  Bankräuber  die  Worte
„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch
durchaus eine  Amtsanmaßung gemäß  § 314 StGB  konstruieren.  Diese Empfehlung ist
natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.

Als gleicher Witz gilt für uns,  als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des,  vom

Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen-
bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen.  Wäre ihr
das gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.

Diese  erstaunliche  Mordversuchs-Konstruktion würde  ihr nicht  einmal der  blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-

ten juristischen Schachzug, weder dem Standesansehen ihrer Zunft, noch ihren Klienten
einen Gefallen getan.

Bank verzichtet auf weitere Überwachung

Für Andreas Grotz  gilt allerdings,  außer  Spesen  nichts gewesen,  denn er  blieb mit
einer Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa.  Seit dem besagten  Banküberfall  verzichtet die  Raika-Filiale  in Blindenmarkt
auf  jegliche  Überwachung.  Entweder  will  man  es  zukünftigen  Bankräubern  leich-
ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz,
kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.

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2011-02-20
 

Sex mit kleinen Mädchen


Aischa bint Abi Bakr

Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed  und  wurde als Tochter  des Geschäftsmanns  und späteren  Kalifen Abu Bakr
geboren.   Abu Bakr stammte  wie Mohammed  aus dem damals vorherrschenden Stamm
der  Quraisch.  Sie ist als Mohammeds  Lieblingsfrau bekannt geworden.  Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den  islamischen  Überlieferungen  zufolge  war  Aischa  beim  Eheschließungsvertrag  mit
Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī  al-awwal
an und veranstaltete  mit mir die Hochzeit im Monat  Schawwal,  acht Monate nach seinem
Auszug  aus Medina.  Die Ehe  vollzog  er mit  mir als ich neun Jahre  alt war.“  Anderen Be-
richten  zufolge,  ebenfalls als  Aussagen von Aischa überliefert,  war sie bei dem Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.

Versuch einer emotionslosen Analyse

Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“.  Demnach heiratete Mohammed
ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, die Pädophilie-Vorwürfe gegen den Gründer des
Islams,  welche mittlerweile von einigen Politiker(innen) getätigt wurden,  emotionslos und
nüchtern zu analysieren.

Mohammed war laut Richterin nicht pädophil

In einem am Montag getätigten Urteil, gegen die Vortragende des Freiheitlichen Bildungs-
instituts,  Elisabeth Sabaditsch-Wolff,  argumentierte die Richterin,  Bettina Neubauer,  in
ihrer Urteilsbegründung dahingehend, dass Pädophilie nur die sexuelle Orientierung ganz
oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern sei. (Quelle: APA-OTS)
Die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen, den
„relativ großen Frauenverschleiß“  und  „Mohammed habe  gern mit  Kindern ein bisschen
was gehabt“ durchklingen lassen.
Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit „der sachlich völlig ungerechtfertigte der
Vorwurf der Pädophilie“ gemacht…. (Zitatquelle: derStandard.at)
Screen: derStandard.at
Der Vorwurf der Pädophilie treffe aber nicht zu, da der Gründer des Islams auch mit erwach-
senen Frauen geschlechtlich verkehrte.  Sabaditsch-Wolff  wurde zu 480,- Euro  Geldstrafe,
wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt.
Offenbar bezog die verhandelnde Richterin ihr Wissen ebenfalls aus dem Internet-Lexikon
„Wikipedia“ . Denn dort sind als Voraussetzung der Pädophilie folgende Punkte vermerkt:
A) Das sexuelle Interesse gilt Kindern, die sich vor der Pubertät im Sinne der Geschlechts-
reifung befinden. B) Das sexuelle Interesse ist dabei primär,  das heißt ausschließlich bzw.
überwiegend und ursprünglich auf Kinder ausgerichtet. C) Das sexuelle Interesse ist zeit-
lich überdauernd.

Strafgesetzbuch § 206 StGB

Da  werden  die  Pädophilen nun aufjubeln,  denn folgt  man der  Urteilsbegründung der
Richterin im  Sabaditsch-Wolff – Prozess,  bräuchten diese  neben ihren geschlechtlichen
Aktivitäten mit Kindern, zusätzlich nur mit erwachsenen Frauen geschlechtlich verkehren
und  wären  somit straffrei.  Sie müssten  aber  darauf achten,  dass  sich  ihre  sexuellen
Handlungen mit Kindern,  zu denen  mit   erwachsenen Frauen  in einem ausgewogenen
Verhältnis befinden.
Dass das  kompletter Unsinn ist, sagt uns natürlich das Strafgesetzbuch.  Im § 206 StGB
ist der Tatbestand zweifelsfrei geregelt.  Würde Mohammed mit seiner damaligen Lebens-
weise, in unserem jetzigen Rechtssystem leben, wäre er nach diesem zu verurteilen.
Screen: jusline.at

Urteilsbegründung für uns nicht nachvollziehbar

Für uns stellt  sich die Frage,  wo die  Richterin  bei der Äußerung  „Mohammed habe gern
mit Kindern ein bisschen was gehabt“ eine Herabwürdigung religiöser Lehren sah. Die Aus-
sage „relativ großen Frauenverschleiß“ ist bei neun Frauen nicht ganz unberechtigt.
Folgt man der Urteilsbegründung der Richterin, Bettina Neubauer, dürfte ein erwachsener
Mann  in unserem  bestehenden Rechtssystem  nicht als  Pädophiler  bezeichnet  werden,
wenn er das gleiche Verhalten wie Mohammed an den Tag legen würde. Mit einem müsste
der  gute  Mann  allerdings  rechnen,  nämlich  mit  einer strafrechtlichen  Verurteilung  als
Kinderschänder.
*****
2011-02-17
 

Kinderschänder will Schadenersatz


Beschlagnahme von Festplatten

Bei  Dr. Christoph B.,  fand im  Zuge eines  Strafverfahrens  wegen Verdachts  des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt  Farbfotos und  zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die  Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt.  Zwei der Festplatten waren  physikalisch beschädigt und  die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.

Rechtskräftige Verurteilung

Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen  nach § 207b  Abs. 3 StGB  und mehrerer  Vergehen  nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm  eingebrachte Berufung  war nicht von Erfolg  gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen  Dr. Christoph B.  in Rechtskraft.  Wie es  bei  derartigen Verhandlungen  Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte.  Wie von einem  Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in  diesen Kreisen  dürften Festplatten  mit dementsprechenden  Inhalt,  sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.

Festplatte wurde vernichtet

Nun  passierte am  LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas.  Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur  Einziehung und Vernichtung  der intakten  Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen  Menschen-
verstand.  Kein Richter käme  auch auf  die Idee  einem Bankräuber  seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet

Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte

Den Formalfehler des  LG Korneuburg macht sich  Dr. Christoph B.  zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war.  Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.

Der  Oberste  Gerichtshof gab  Dr. Christoph B.  recht und  erkannte  darauf,  dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.

Kostenersatz durchaus möglich

Mit diesem OGH-Urteil hat  Dr. B. nun die Möglichkeit,  ein Amtshaftungsklage  gegen die
Republik Österreich anzustrengen.  Sollte er dieses  Verfahren gewinnen,  wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben,  wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****

2011-02-15
 

Der Linke Mob darf wieder jubeln


Schusswechsel in Hirtenberg

Wie in den Medien bereits ausführlich berichtet wurde, gerieten zwei Polizisten am Freitag-
nachmittag  in  Hirtenberg  in  einen  Schusswechsel.  Die zwei  Beamten  fahndeten  nach
einem  34-jährigen Mann,  der am 1. Februar in  Wiener Neustadt  eine Haftstrafe  antreten
hätte sollen.

Der Gesuchte eröffnete  das Feuer  auf die Beamten und diese erwiderten dieses. Bei der
Schiesserei kam der Angreifer  ums Leben und  die beiden Polizisten wurden schwer ver-
letzt.  Der  genaue  Tathergang konnte  aus  verständlichen Gründen  nicht sofort  rekons-

truiert werden,  da die beiden  Polizeibeamten  mit Schussverletzungen  ins Spital einge-
liefert wurden.

Ein Polizist verstorben

Heute nachmittag erlag einer der Polizisten im Landesklinikum Wiener Neustadt, seinen
schweren Schussverletzungen,  während der andere  mit ebenfalls  schwersten Verletz-
ungen im UKH Wien-Meidling liegt.

Während Vertreter der FPÖ, der ÖVP und die Innenministerin unverzüglich zum Ableben

des  Beamten  Stellung  nahmen und ihr  Mitgefühl ausdrückten,   hörte man  seitens der
SPÖ und den Grünen bis jetzt  (22:30 Uhr)  kein einziges Wort.

Seit Krems ticken die Uhren anders

Der  Fall  Krems  hat  bewiesen,  wie Linke Gutmenschen  gegen  einen  pflichtbewussten
Polizeibeamten Stimmung machen konnten,  so dass dieser die Nerven wegschmiss und
etwas gestand, was er gar nicht verbrochen hatte. Der Richter verurteilte den Beamten zu
einer bedingten Haftstrafe und der Linke Mob jubelte.

Seit dem Urteil (normalerweise hätte es gar keinen Prozess geben dürfen)  des LG Korneu-
burg im „Fall Krems“, wo der Polizist im August 2009, unserer Meinung nach einen gerecht-
fertigten Schusswaffengebrauch  gegen einen rumänischstämmigen Einbrecher anwandte,

ticken bei der Exekutive die Uhren offenbar anders.

Der Linke Mob darf wieder jubeln

Offenbar vor lauter Sorge, nicht wie ihr Kremser Kollege zu einem erfundenen Geständnis
gezwungen  zu werden,  wenn sie  gerechtfertigt von  der Schusswaffe Gebrauch machen,
verzichten Polizisten lieber auf eine geeignete Eigensicherung. Dies hätte im vorigen Jahr
beinahe einem Wiener Polizeibeamten das Leben gekostet,  als er bei einer Verkehrskon-
trolle, von einem serbischen Berufsverbrecher angeschossen wurde.

Nun  ist der eine  Polizist tot und beim  anderen besteht noch  zumindest  die theoretische
Möglichkeit ihm den Prozess zu machen,  soferne er seine Verletzungen überlebt. Jeden-
falls hat der Linke Mob wieder Grund zu jubeln.

*****

2011-02-12
 

Freispruch für Adamovich


Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung

Am  24. Dezember 2009,  wurde  der  ehemalige  Präsident des  Verfassungsgerichtshofes
und  Leiter der  Evaluierungskommission  Ludwig Adamovich,  wegen übler  Nachrede ver-
urteilt. Was hatte der pensionierte Spitzenjurist angestellt,  um sich ein derartiges Urteil der
erstinstanzlichen Richterin Birgit Schneider einzuhandeln?

Adamovich  hatte sich erlaubt,  seine subjektive  Privatmeinung  zum  Endlos-Kriminalfall
„Kampusch“  kundzutun.  In Interviews meinte  er zum  Mutter-Tochterverhältnis  (Sirny –
Kampusch), dass es Natascha in ihrer Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als
das was sie davor daheim erlebt habe.

Brigitte Sirny  klagte  daraufhin den  ehemaligen  Verfassungsgerichtshof-Präsident  Ludwig
Adamovich  wegen übler  Nachrede.  Die  Richterin  Birgit Schneider befand,  dass der ehe-

malige Höchstrichter ein gegen die  guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt
hatte. Dieses sei geeignet gewesen, die Klägerin in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen.

In unserem damaligen, zu diesem Urteil verfassten Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ hiel-
ten wir  bereits fest,  dass dieses  Urteil in der  Berufungsinstanz  nicht  halten  werde,  denn
dieses sei ein Anschlag auf das Recht der freien  Meinungsäußerung.  (Folgebeiträge 1./2.)

Freispruch für Ludwig Adamovich

Und unser Spürsinn für normales  Rechtsempfinden sollte uns wieder einmal Recht geben.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sprach in zweiter Instanz, den ehemaligen Präsiden-
ten des Verfassungsgerichtshofes, frei.

Der OLG konnte dem erstinstanzlichen  Urteil nicht folgen,  da es sich bei der Äußerung von

Adamovich um eine vorsichtige Formulierung handelte und er erkennbar zum Ausdruck ge-
bracht habe,  dass dies seine subjektive  Meinung sei.  Seine Aussage sei vom Grundrecht
auf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der „Üblen Nachrede“ ist damit nicht ge-
geben.

Zwar  lasse  Adamovichs Aussage mehrere  Interpretationsmöglichkeiten zu,  aber bei der
rechtlichen Beurteilung sei die für den Angeklagten Günstigste heranzuziehen. Und diese
sei nicht geeignet,  Brigitte Sirny in ein negatives Licht zu rücken,  so begründete der Vor-

sitzende des OLG, den Freispruch von Ludwig Adamaovich.

Brigitte Sirny ist entsetzt

Blankes Entsetzen bei der Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny und deren Rechts-
anwalt.  Diese finden das Urteil des OLG  als absolut nicht  nachvollziehbar und skandalös.
Auch  sei  die  Auslegung  des  OLG  weltfremd  und  widerspreche  den  Grundsätzen  des
Medienrechts.

Wir können die Aufregung von Brigitte Sirny sehr gut nachvollziehen.  Denn mit dem vom

OLG gefällten Freispruch,  ist es nämlich  kaum möglich  zivilrechtliche Ansprüche gegen
Adamovich durchzusetzen.  Auf gut Deutsch heisst das,  dass sich Sirny zum Nulltarif tief
gedemütig und gekränkt gefühlt hat.

*****

2010-12-22
 

Moslems gestört. 800,- Euro Geldstrafe!


Kein Aprilscherz

Der User  „Sammy“ hat uns in seinem Kommentar zum Beitrag  „Sind Österreicher(innen)
fremdenfeindlich?“ auf einen Beitrag auf „krone.at“ aufmerksam gemacht.  Darf man dem
Artikel Glauben schenken,  fällt der Vorfall wohl unter Österreichs skurrilste Gerichtsurteile.

Der Pensionist Helmut G.aus Graz,  mähte an einem  Freitagnachmittag den Rasen seines

Grundstückes. Dabei jodelte und sang er einige Lieder. Dadurch geriet er mit seinem mos-
lemischen Nachbarn in Konflikt.

Private Gebetsstunde

Dieser war mit  einigen  Glaubensbrüder  in seinem Haus zur  Gebetsstunde zusammenge-
kommen. Dabei wurde der häusliche Gottesdienst, per Lautsprecher in den Hof übertragen.
Die gläubigen  Moslems fühlten sich durch den Gesang, des rasenmähenden Pensionisten
gestört und zeigten  diesen bei der Polizei an.  Angeblich habe der  Jodler des Grazers, wie
der Ruf eines Muezzins geklungen.

Sollte jetzt  jemand glauben,  dass diese  Anzeige eingestellt  wurde,  der irrt gewaltig.  Der

Pensionist  wurde  vom Bezirksgericht  Graz-West,  wegen  „Verächtlichmachung religiöser
Symbole“ und „Behinderung der Religionsausübung“ zu 800,- Euro Geldstrafe verurteilt.

Öl ins Feuer gegossen

Ein derartiges Urteil kann nur Kopfschütteln auslösen und trägt sicher dazu bei, Öl ins Feu-
er für  Fremdenhass zu schütten.  Bei allen Respekt für das Richteramt,  der oder die urteil-
ende Richter(in),  gehört von  seinem (ihrem)  Amt abgezogen und  an  eine Stelle versetzt,
wo diese(r) keinen Schaden anrichten kann.

Wir respektieren die Freiheit der Religionsausübung. Sollte diese,  wie in diesem Fall aus-

serhalb eines Gotteshauses, auf einem Privatgrundstück abgehalten werden, so ist darauf
zu achten, dass unbeteiligte Nachbarn nicht behelligt werden.

Der Fall ist einzigartig

Uns ist  kein  derartiger Fall  bekannt,  bei dem eine  Religionsgemeinschaft  eine  Anzeige
erstattet hat, weil sie sich durch einen rasenmähenden und singenden Nachbarn belästigt
fühlte.  Mit einem derartigen  Verhalten  wird die Toleranzgrenze der Religionsfreiheit aus-
gereizt und trägt sicherlich nicht zur Völkerverständigung bei.

Es ist nur traurig, dass sich ein(e) Richter(in)  für derart billige Polemik hergibt und im Namen

der Republik Österreich urteilt.  Denn wir sind uns ziemlich sicher, dass dieses Urteil nicht im
Sinne der österreichischen Bevölkerung war.  Dem betroffenen  Pensionisten kann nur ange-
raten werden, in die nächste Instanz zu gehen und zu hoffen, dort einen praxisnahen Richter
zu finden.

*****

2010-11-27
 

Pädofiler Polizist


Sind KIPO-Sonderkommissionen nutzlos?

Während die Polizei laufend Sonderkommissionen bildet um gegen Konsumenten von Kinder-
pornos  vorzugehen,  scheinen die Erfolge dieser Beamten in Rauch  aufzugehen.  Wir haben
schon mehrmals über die außergewöhnliche Milde von Richter(innen) berichtet, welche dieses
perverse Pack mit Samthandschuhen anfassen.

Polizist vor Gericht

Ein Polizeibeamter aus Tirol stand unter Verdacht, auf seinem PC kinderpornografisches
Material heruntergeladen und sich daran begeilt zu haben.  Bei einer Hausdurchsuchung
beschlagnahmten Kollegen des pädofilen Polizisten dessen privaten Computer.

Der beschlagnahmte Rechner wurde von Spezialisten untersucht und ausgewertet. Diese fan-
den eindeutige Spuren und damit war der  Verdacht gegen den Polizeibeamten bestätigt. Am
Freitag stand dieser Beamte nun vor dem Landesgericht Innsbruck und mußte sich wegen des
Deliktes „Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger“ verantworten.

Scherzurteil und weiterhin im Dienst

Und nun kommt der traurige Scherz des Monats. Der Pädo-Polizist wurde zu 240 Tagessätze
a 10 Euro verurteilt, wobei die Hälfte der Strafe auf drei Jahre bedingt nachgesehen wurde.
Das heißt, dass die Strafe lediglich 1.200,- Euro beträgt.

Aber das ist noch nicht alles.  Der Beamte ist zwar vorläufig vom  Dienst suspendiert und er-

wartet noch seine  Disziplinarverhandlung,  kann aber nicht aus dem Polizeidienst entlassen
werden. Es ist schon verwunderlich, wenn ein pädofiler Polizist für Recht und Ordnung sorgen
wird und möglicherweise bei der Schulwegsicherung noch Kontakt zu Kindern hat.

Erstaunliche Milde gegenüber Pädofile

Es ist immer wieder erstaunlich, welche Einstellung Richter(innen) gegenüber Pädofile haben.
Sieht man sich die verhängten Urteile an könnte man glauben,  dass Kinderpornografie ein
Kavaliersdelikt ist.  Unter dem Suchwort  „Pädofile“  finden Sie etliche  Beiträge über dieses
Thema, welche auf ERSTAUNLICH bereits verfasst wurden.

*****

2010-07-10
  

Homophober Richter?


Sind Akademiker weltoffener?

Diesem Online-Magazin wird immer wieder eine feindselige Haltung gegenüber homosex-
uellen Menschen vorgeworfen. Das ist zwar unrichtig, denn wir kritisieren nur die Zwangs-
beglückungsversuche an der Gesellschaft, welche immer wieder durch militante Homosex-
uelle versucht wird.

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass jeder nach seiner Fasson glücklich werden soll,
solange er/sie anderen  Personen dabei nicht auf den Geist geht.  Die Mitarbeiter, sowie
der Herausgeber von ERSTAUNLICH sind keine Akademiker,  sondern einfache Leute

von nebenan. Mag sein, dass in der Pflichtschule nicht genügend Toleranz gelehrt wird
und Akademiker durch ihre Ausbildung ein offeneres Weltbild erhalten.

So dachten wir bis wir folgendes Zitat im Internet gefunden haben, welches wir ihnen nicht

vorenthalten wollen.

Akademische Meinung über Homosexuelle

Darüber hinaus ist gerichtsbekannt daß der Personenkreis der Homosexuellen naturgemäß
ein unüberschaubarer Personenkreis ist … In Wahrheit schließt Homosexualität aber auch
die Welt der lesbischen Frauen und selbstverständlich auch jene der Tiere ein … Mitglieder
jeder höheren Tierart wenden sich zur Paarungszeit Tieren ihres eigenen Geschlechts zu,
wenn kein andersgeschlechtlicher Partner verfügbar ist.

Kühe reiten aufeinander, stampfen mit den Vorderfüßen, werfen die Erde mit den Hinter-
füßen auf und brüllen wie Stiere. Stuten stülpen die Schamlippen auf, bringen die Klitoris

vor,  entleeren Schleim, blitzen mit den  Schamlippen, biegen den  Hinterleib ein, wenn
eine andere Stute  die Flanke berührt, reiten  aufeinander und lecken sich gegenseitig
die Genitalien.

Ähnliches kann man auch bei Kamelhengsten, bei Löwen, bei Hyänen beobachten.  Auch

auf Hühnerhöfen kann man fast überall lesbische Verhältnisse bei Hühnern, Gänsen,Enten
und Fasanen dann beobachten, wenn keine männlichen Tiere zur Verfügung stehen.

Die Meinung eines österreichischen Richters

Das o.a. Zitat stammt nicht aus rechtsradikalen Kreisen oder einer homophoben Webseite.
Nein, es ist ganz offensichtlich die  Meinung des Richters Dr. Klaus Peter Bittmann, welche
in einer Urteilsbegründung zu finden ist. Vollständigen Beitrag finden Sie unter diesem „Link“.

Bislang dachten wir, dass ein Richter eigentlich ein salomonisches Urteil fällen soll und

seine Privatmeinung in dieses nicht einfließen darf. Wieder daneben gelegen, naja man
lernt halt nie aus.

Übrigens, bei dem oben angeführten Richter handelt es sich um jenen Mann, der den Vor-

sitz in der Verhandlung gegen „Mag. Herwig Baumgartner“ führt. Wir sind schon gespannt,
was in dieser Urteilsbegründung stehen wird.

*****

2010-07-02
  

Bürgerrechte für einen Mörder


Filmproduzent ermordet und zerstückelt

Am 22. Dezember 1993 wurde Helmut Frodl in einem Mordprozess am LG Wien zu lebens-
langer Haft verurteilt.  Ihm war vorgeworfen worden,  gemeinsam mit einem Komplizen
den Filmproduzenten Fritz Köberl nach Ungarn gelockt und getötet zu haben.
Köberl bekam von Frodl Mehlspeisen und Alkoholika verabreicht, welche mit einem Betäub-
ungsmittel versetzt waren. Anschließend erschoss er den Filmemacher mit einem Genick-
schuss. Danach zersägte er die Leiche in 17 Teile und warf sie in einen Müllcontainer.
Ein Unterstandsloser fand am nächsten Tag die Leichenteile. Während die Polizei ermittelte,
täuschte Frodl vor, dass Köberl noch lebe und versuchte auch an das Geld des Filmprodu-
zenten zu gelangen.  Frodl wurde am 15. Juni 1992 verhaftet.

Der Musterhäftling

Vor Gericht widerrief er sein Geständnis und gab an, dass ein russischer Geheimagent den
Filmemacher erschossen habe.  Ein neuerliches Geständnis legte er nie ab.  In der Haftan-
stalt Garsten studierte er Theologie. Er galt als Musterhäftling und wurde im Vorjahr, nach
17 Jahren Haft vorzeitig entlassen.

Streit um Wahlrecht

Während seiner Haftverbüßung wollte Frodl im Jahre 2002 von seinem Wahlrecht Gebrauch
machen. In diesem Jahr fand eine Nationalratswahl und ein Volksbegehren statt. Da jedoch
dem  Gesetz nach jeder Verurteilte der eine vorsätzliche Straftat begangen hat und dafür
mehr als 1 Jahr unbedingte Haft ausfasst von Wahlen ausgeschlossen ist, wurde ihm dies
zu Recht verweigert.
6 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft, erhält ein Verurteilter sein Wahlrecht wieder
zurück. Mag sein dass dieser Wahlrechtsentzug bei einem Autodieb übertrieben erscheint,
aber bei einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder, sollten schon andere  moralische
Maßstäbe angelegt werden. Vor allem wenn eine Tat derart brutal und geplant ausgeführt
wurde und nicht im Affekt oder aus Fahrlässigkeit passierte.

Vom VFGH bis zum EGMR

Auf jeden Fall hat sich Frodl über sein entzogenes Wahlrecht den Kopf zerbrochen. Ob er
auch so intensiv darüber nachgedacht hat wie er die Folgen seiner Tat wieder gutmachen
kann, sofern es bei so einem  Verbrechen überhaupt eine Wiedergutmachung gibt.
Frodl rief im Jahr 2003 den  Verfassungsgerichtshof um Verfahrenshilfe an.  Die obersten
Richter lehnten dieses Ansinnen zu Recht ab und erklärten den Entzug des Wahlrechts als
verfassungskonform.
Aber er lies sich durch diesen Rückschlag nicht erschüttern und wandte sich an den EGMR.
Zeit hatte Frodl als Lebenslanger ja genug, um seine juristischen Spielchen zu spielen. Was
nun erfolgte, hätte kein normal denkender Mensch für möglich gehalten.

Dieses Urteil gleicht einem Schlag ins Gesicht

Der EGMR hat in der Folge am 8. April 2010 festgestellt, dass im Fall Frodl eine Verletzung
des Rechts auf freie Wahlen nach der Europäischen Menschrechtskonvention vorliege. Ob
sich die Richter(innen) dieses Gerichtshofes auch Gedanken über die Menschrechte des
ermordeten Fritz Köberl Gedanken gemacht haben?
Auf jeden Fall nimmt die Republik Österreich diese Entscheidung nicht kommentarlos hin
und wird dagegen ein Rechtsmittel erheben. Experten des Innenministeriums, des Bundes-
kanzleramtes-Verfassungsdienstes und des Bundesministeriums für europäische und internat-
ionale Angelegenheiten erarbeiten derzeit einen entsprechenden Schriftsatz, der nächste
Woche fristgerecht dem EGMR übermittelt wird.

Es gibt keine Ex-Mörder

Es ist schon gut dass es eine Instanz wie den EGMR gibt, die über die Einhaltung von
Menschrechten wacht und auch dementsprechend urteilt. Aber ein Urteil dass einem
zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder Bürgerrechte zuerkennt, ist im höchsten Maß
erstaunlich.
Bei Freddy Rabak steht ein sehr treffendes Zitat geschrieben. Es gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe
oder Ex-Räuber. Aber es kann nie im Leben einen Ex-Mörder geben.  Wir sehen dies ge-
nauso und deshalb ist das EGMR-Urteil eine moralische Ohrfeige gegenüber allen Opfern.
*****

2010-07-01
  

Hausdurchsuchung bei UVS-Richterin


UVS-Richterin erfährt die Macht der Tierquälerlobby

Beamte die in Österreich öffentlich eine eigene Meinung vertreten und nicht mit den Wölfen
heulen, laufen in Gefahr vom Rudel zerfleischt zu werden. Diese Erfahrung musste kürzlich
eine UVS-Richterin machen, die einige Tierschützer im Jahre 2007 freigesprochen hatte.

Eine Jagdgesellschaft konnte die Tierschutzaktivisten nicht identifizieren, welche angeb-

lich eine Jagdstörung, sprich Tierermordung gestört hatten. Laut einer heutigen APA-OTS
Aussendung, erscheint in der Montagausgabe des Nachrichtenmagazins „Profil“ ein Bei-
trag in dem berichtet wird, dass es bei der Richterin des UVS-Niederösterreich, kürzlich
zu einer Hausdurchsuchung gekommen sei.

Loser Kontakt begründeten Verdachtsmomente

Im Justizministerium heisst es, wenn es den Verdacht einer strafbaren Handlung gebe,
müsse man ihm nachgehen, egal ob Richter oder nicht. Da ist es schon erstaunlich, dass
es gerade eine Richterin betrifft, die im Sinne des Tierschutzes geurteilt hatte.

Der VGT-Obmann DDr. Balluch hatte die Richterin nach dem Urteil einige Male tele-
fonisch kontaktiert und sie in einem Internetforum lobend erwähnt. Das brachte ihr nun

den Verdacht des Amtmissbrauches ein.
 
Die betroffene UVS-Richterin dürfte die wichtigste Turnübung im Staatsdienst vergessen
haben. Nach oben bücken und nach unten treten. Wer dieses akrobatische Talent nicht
beherrscht, wird im Staatsdienst nicht alt werden oder maximal Aktenschlichter.

Viele Angeklagte sprechen mit den Richtern

Viele Angeklagte kontaktieren ihren Richter vor und nach dem Prozess, ungeachtet einer
Verurteilung oder eines Freispruches. Würden alle diese Richter(innen) nun angeklagt
oder mit Hausdurchsuchungen „belohnt“ werden, müsste das Justizministerium eine
eigene Abteilung für Richterverfolgung schaffen.

Allerdings dürfte die Lobby der Tierquäler, Legebatterienbesitzer und Tierfabrikeneigner

so stark sein, dass diese vermutlich soviel Einfluss ausüben können, sogar eine Richterin
abzuschiessen, wenn diese nicht in ihrem Sinne urteilt.

Bericht über Tierquäler-Politiker

Wir haben 2.November 2009 den Livebericht „Der Eiermann“, in telefonischer Zusammen-
arbeit mit DDr. Balluch verfasst. Aus diesem Beitrag ist es ersichtlich, wie sich professionelle
Tierquäler, in besagten Fall ein Politiker, über bestehende Gesetze hinwegsetzen können,
ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.

Gefährlicher Kontakt

Obwohl es aus „juristischen“ Gründen eher nicht ratsam ist, mit dem VGT-Obmann Kontakt
zu haben oder gar zu sprechen, haben wir am 11.November 2009 ein „Interview“ mit ihm ge-
führt. Wir waren von unserem Interviewpartner angenehm überrascht, da wir von diesem
eigentlich eine militante Einstellung erwartet hatten.


DDr. Balluch.  Ist er der österreichische Osama Bin Laden?

Sind Tierschützer die Mafia?

Wir vertreten weiterhin den Standpunkt, dass es sicher nicht die feine englische Art ist
seinem Ansinnen mit dem Versprühen von Buttersäure Nachdruck zu verleihen, aber
Tierschützer mit einer krimninellen Organisation zu vergleichen und sie nach Paragraf
278a Strafgesetzbuch (Prozess beginnt am 2.März) anzuklagen, ist in der Tat mehr
als erstaunlich.

*****

2010-02-06
  

Der Tod der Meinungsfreiheit

 

Gesetzesnovelle

Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl  erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Gewalt ist abzulehnen

Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.

Es lebe Stalin

Der zweite Absatz des  § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.

Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.

Objektivität unmöglich

Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.

Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter  Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?

Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.

Freibrief für Kinderschänder

Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.

Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.

Politische Gegner und Kritiker einsperren

Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.

Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden.  Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
 
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.

*****

2010-01-28
  

Meinungsfreiheit in Gefahr?


Die Gefahr der freien Meinungsäußerung

Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.

Perverses Kinderfoto

Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.

Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.

Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach

ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
 
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.

Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.

Muß man seine Meinung für sich behalten?

Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der  „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.

Wußte Adamovic was er tat?

So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.

Irrige Rechtsmeinung

Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer  wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.

Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der

von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.

Warum wurde die Zeugin nicht gehört?

Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.

Ein Freispruch hätte Signalwirkung

Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.

*****

2009-12-25
  

Weihnachtsüberraschung


Kampusch und keine Ende

Der „Jahrhundertfall“ Kampusch lässt die österreichische Justiz nicht ruhen. Abgesehen
davon dass immer wieder der Eindruck entstand, dass an einer restlosen Aufklärung ohne-
hin kein wirkliches Interesse bestand, kommt jetzt die erste Nachgeburt ans Tageslicht.

Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Leiter der Evaluierungskom-

mission Ludwig Adamovich, musste nun ein erstaunliches Urteil einer Ex-Kollegin zur
Kenntnis nehmen.

Ist freie Meinungsäußerung üble Nachrede?

Die Richterin Birgit Schneider verurteilte Adamovic wegen übler Nachrede und verhängte
eine Geldstrafe von 10.000,- Euro, die Hälfte davon bedingt. Sie befand das der ehemalige
Höchstrichter, ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt hatte,
dass geeignet war, die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny in der Öffentlichkeit
verächtlich zu machen.

Meinung über Mutter/Tochterverhältnis

Nun was hatte Adamovic bösartiges behauptet? Beschuldigte er Sirny etwa gegen das
Gesetz verstoßen oder sittlich unmoralische Tätigkeiten ausgeübt zu haben? Mitnichten,
er erlaubte sich lediglich seine Privatmeinung über das Mutter/Tochterverhältnis kundzu
-tun.

Adamovic hatte in Interviews gesagt, dass es seiner Meinung nach Natascha in ihrer
Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als das was sie davor daheim erlebt habe.
Diese Meinung leitete er aus einer Aussage des Kinderpsychiater Max Friedrich ab, der

unmittelbar nach der Entführung mit der Mutter gesprochen hatte und dabei eine „große
Distanz“ zur Tochter feststellte, da sich diese nur „abfällig“ über Natascha äußerte.

Keine Erfüllung des Tatbestandes

Die bis zur Nataschas Flucht völlig unbekannte Brigitte Sirny, klagte daraufhin den ehe-
maligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich. Worin bei dieser Aussage
der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt wird, ist wohl für jeden Menschen mit normalen
Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar.

Der verurteilte Ludwig Adamovic, vertreten durch Christoph Herbst, meldete umgehend volle
Berufung an. Was sich die Richterin bei ihrem Urteilsspruch gedacht haben mag, wird wohl
für immer ihr Geheimnis bleiben.

Ob das für die weitere Karriere föderlich war?

Ob sich die Richterin Birgit Schneider mit diesem erstaunlichen Urteil selbst einen Gefallen
getan hat ist fraglich. Wenn Herr Adamovich noch über Beziehungen verfügt, sollte er diese
nützen um diese Richterin in die Schranken zu weisen.

Denn eine freie Meinungsäußerung die keineswegs beleidigend war und in gesitteter Form

von sich gegeben wurde, mit einer Verurteilung wegen übler Nachrede zu „belohnen“ ist
wohl mehr als erstaunlich.

Urteil wird nicht halten

Wir glauben das dieses Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Dies wird auch im
Sinne einer freien Meinungsäußerung notwendig sein, denn wenn das Urteil der Richterin
Schneider Schule machen würde, dann kann man dem demokratischen Recht der freien
Meinungsäußerung nur mehr  „eine gute Nacht“  wünschen.

*****

2009-12-24
  

Sind Frauen die besseren Stalker?


Hochschaubahn der Gefühle

Jede Epoche hat ihre Delikte. Unter dieses Motto könnte der nachfolgende Fall, einer
unerwiderten Liebe fallen. Eine junge Dame in Vorarlberg hatte sich unsterblich in
ihren Versicherungsberater verliebt.

Wer kennt sie nicht, diese Hochschaubahn der Gefühle? Wurden früher glühende Liebes-
briefe an die/den Angebete(n) geschrieben, steht heute den Liebeswerber(innen) die
moderne Technik zur Verfügung.

Männer eher konservativ

Während Männer eher noch konservativ veranlagt sind und auch heute noch oft die Brief-
form wählen oder besonders Hartnäckige vor der Haustüre der Angebeteten warten, haben
Frauen für sich das Handy entdeckt.

Bis zur Selbstvernichtung

Auch gibt es noch einen Unterschied zwischen Männlein und Weiblein. Männer handeln
eher rational und geben normaler Weise auf, wenn ihre Liebesrufe nicht erhört werden.
Frauen hingegen sind meist emotional veranlagt und treiben ihr Liebeswerben oft bis
zur Selbstvernichtung.

SMS-Terror

In diesem Fall schickte die 22-jährige Nicole S. ihrem Angebeteten hunderte SMS.
Auch eindeutige Sexangebote sollen in diesen elektronischen Liebesbriefen enthalten
gewesen sein.

Da sich die junge Frau nicht abwimmeln ließ und dem Versicherungsberater der monate-
lange SMS-Terror zuviel wurde, zeigte er die junge Frau an.

Gleichberechtigtes Urteil

Diese musste sich am vergangenen Donnerstag vor dem LG Feldkirch verantworten. Sie
sei keine Stalkerin sondern nur einfach verliebt gewesen, war die Verantwortung der
22-jährigen Nicole S.

Der Richter Peter Mück sah das anders und verurteilte die Frau wegen beharrlicher
Verfolgung zu 2.000,- Euro Strafe und zum Ersatz der Prozeßkosten. Mit diesem Urteil
hat der Richter hoffentlich die  Forderungen von feministischen Frauengruppen erfüllen

können, die ja immer nach Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern rufen.

Dem gestalkten Versicherungsberater wurde ein „Schmerzensgeld“ von 30,- Euro zu-

gesprochen. Mit dieser enormen Summe an Wiedergutmachung sollte der Mann seine
Handynummer wechseln und darauf hoffen, dass ihn die junge Dame so nicht mehr
„terrorisieren“ kann.

*****

2009-12-19
  

Haider als Vorbild?


Heutige Meldung in der Krone

Gestern nachmittag ereignete sich auf der Packer Bundesstraße bei St. Andrä ein tödlicher
Verkehrsunfall. Der Lenker eines Pkws fuhr einem anderen Auto auf. Dabei wurde dieser
Wagen in einen Strassengraben geschleudert, wobei der Lenker des gerammten Autos
tödliche Verletzungen erlitt.

Tödlicher Alko-Unfall mit Fahrerflucht

Dieser tragische Verkehrsunfall wäre auch nicht weiter erwähnenswert, wenn nicht zwei
Faktoren eine zusätzliche Rolle spielen würden. Der schuldtragende Lenker ist nämlich
Polizeibeamter, der diesen Unfall im alkoholisierten Zustand verursachte. Zum nächsten
Faktor kommen wir etwas später.

Nach dem Zusammenstoss ließ er das Opfer, einen 74-jährigen Mann einfach liegen und

beging Fahrerflucht. Er konnte einige Zeit später von seinen Kollegen ausgeforscht werden.

Jörg Haider machte es vor

Faktor Nummer 2 ist, dass sich der tödliche Verkehrsunfall in Kärnten abgespielt hatte.
Die Kärntner dürften zum Alkohol am Steuer offensichtlich ein besonderes Verhältnis haben.
Zu dieser Feststellung gelangen wir aus folgendem Grund.

Der ehemalige Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider raste voriges Jahr voll betrunken
und mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Ortsgebiet. Irgendwo auf der Strecke
verlor er die Herrschaft über seinen Wagen und überschlug sich mit diesem mehrmals.

Jörg Haider verlor bei diesem Unfall, dessen Verschulden ihn ganz alleine betraf, sein
Leben. Was passierte nun? Anstatt der Bevölkerung vor Augen zu führen wie Alko-Unfälle
ausgehen können, wurde dieser Mann glorifiziert.

Alko-Lenker glorifiziert

Aus einem Alko-Lenker wurde ein Mythos gemacht, dem in Kärnten von seitens höchster
Kreise gehuldigt wird. Was hatte Haider denn schon großartiges für Kärnten oder gar für
Österreich geleistet, um in einen Status zu gelangen der schon fast an eine Seligsprech-
ung grenzt.

Was soll sich nun der „Otto Normalverbraucher“ in Kärnten denken, wenn einem Alko-

Lenker eine eigene Ausstellung udgl. mehr gewidmet wird. Vielleicht denkt er sich, dass
es schick sei, besoffen mit dem Auto zu fahren.

Vermutlich keine schweren Konsequenzen

Ohne uns in hellseherischen Fähigkeit zu üben, glauben wir auch dass im Fall des alko-
holisierten Polizisten, der den tödlichen Verkehrsunfall verursachte, nicht wirklich etwas
passieren wird.

Dem Mann wird der Führerschein für einige Monate entzogen werden. In dieser Zeit wird er
Innendienst versehen. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen, wird vermutlich unter einem Jahr bedingter Haftstrafe lauten. Damit kann
der Beamte auch seinen Job behalten.

Wahrscheinlich wieder im Aussendienst

Nach Retournierung des Führerscheines an den Polizisten, wird dieser wieder auf die Mensch-
heit losgelassen werden und darf dann anderen Alko-Lenker den Führerschein abnehmen.
Sollte dies wirklich so eintreffen, was wir leider befürchten, taucht wieder unsere Frage auf:
Was soll sich „Otto Normalverbraucher“ wirklich dabei denken?“

*****

2009-12-19
  

Lebensfremder Richter


Frühstück im Arlberger Hotel

Ein erstaunliches Urteil fällte der Vorsteher des Bezirksgerichts Bludenz, Richter Erich Mayer.
Aber zuerst zur Vorgeschichte. Was war geschehen? Eine Familie frühstückte im „Arlberger
Hotel“. Neben dem Frühstückstisch stand der Kinderwagen, indem sich der ein Monat alte
Säugling dieser Familie befand.
 

Mutter orderte heißes Wasser

Die Kindesmutter bestellte bei der Kellnerin heißes Wasser, da sie sich am Tisch einen
Tee zubereiten wollte. Die Kellnerin, die immerhin schon 16(!) Jahre im Servicebereich,
davon 4 Jahre im betreffenden Hotel tätig ist, brachte die Tasse mit dem heißen Was-
ser an den Frühstückstisch.
 
Die Kindesmutter war mit ihrem Mann in ein Gespräch vertieft und bemerkte die heran-
nahende Kellnerin nicht. Diese machte mit dem Wort „Entschuldigung“ auf sich auf-
merksam und wollte den Serviervorgang fortsetzen.
 

Mutter war ins Gespräch vertieft

Die Kindesmutter hörte dieses „Entschuldigung“ offensichtlich nicht und unterhielt
sich weiterhin angeregt mit ihrem Mann, wobei sie ihre Worte mit einer Handbewegung
unterstrich und der Kellnerin die Tasse mit dem heißen Wasser aus der Hand stieß.
 
Die aus der Hand der Kellnerin weggeschleuderte Tasse landete unglücklicherweise im
Kinderwagen. Das darin liegende ein Monate alte Mädchen, wurde dabei schwerstens
verletzt.
 

Schwerste Verbrennungen

Großflächige Verletzungen, zum Teil Verbrennungen der Haut bis zum dritten Verbrennungs-
grad, erforderten Operationen und Narbenkorrekturen. Wie schlimm und kompliziert das bei
einem Säugling ist, wird sich jeder vorstellen können.
 

Usus im Gastgewerbe

Es ist durchaus üblich und lebensnah, dass Kellner(innen) mit dem Wort „Entschul-
digung“
auf sich aufmerksam machen wenn sie sehen, dass sie von den Gästen nicht
bemerkt werden.
 
Auch könnte man einer Mutter eines Säuglings durchaus zumuten, dass sie diesen
ständig unter Beobachtung hat. Eine Mutter die heißes Wasser ordert und ihr Baby
ignoriert weil sie sich so vertieft unterhält, dass sie nicht einmal die herannahende
auf sich aufmerksam machende Kellnerin bemerkt, hat unserer Meinung nach ihre
Aufsichtspflicht gröbstens verletzt.
 

Realitätsfremdes Gutachten

Der Richter Erich Mayer sah das jedoch anders und urteilte zu Gunsten der klagenden
Familie. Seiner Meinung nach hat es sich um kein fachgerechtes Services gehandelt.
Er stützt sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, welches beim Service von
Heißgetränken besondere Vorsicht verlangt.
 
Die Kellnerin hätte mit der Kindesmutter Kontakt aufnehmen müssen, denn sie hätte
damit rechnen müssen, dass die Ankündigung „Entschuldigung“ unter Umständen
überhört wird.
 

Striptease beim Servieren?

Was hätte die Servicekraft denn machen sollen, um die werte Aufmerksamkeit der Dame
zu erlangen? Vielleicht wäre ein Striptease angebracht gewesen, denn dann hätte zumindest
der Ehegatte das Gespräch unterbrochen und in Folge die Kindesmutter der strippenden
Kellnerin die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.

Für die Tat sühnt ein Unbeteiligter

Obwohl außer Zweifel stand, dass es die Kindesmutter war die der Kellnerin die Tasse aus
der Hand stieß, verurteilte der Richter den Hotelbesitzer, der diese  Tat“ gar nicht be-
gangen hatte, zu 30.000,- Euro Schadensersatz und zur Haftung für eventuelle Spätfolgen.
 

Lebensfremder Richter

Das Gutachter immer wieder realitätsfremde Expertisen erstellen ist kein Geheimnis. Aller-
dings  taucht natürlich die Frage auf wie lebensfremd war der Richter in diesem Fall? Diese
Frage hat ihre Berechtigung, denn immer wieder fällen Gerichte Urteile mit der Begründung
der „lebensnahen Gegebenheiten“.
Auf der ganzen Welt machen Kellner(innen) mit dem Wort „Entschuldigung“ oder Pardon“
auf sich aufmerksam. Vielleicht war der Richter Erich Mayer noch nie in einem Restaurant,
sondern speist immer zuhause.
 

Bedauernswertes Kind

Arm und bedauernswert in diesem Fall ist auf jeden Fall das kleine Mädchen. Wenn ihre
Mutter nicht einmal aufpasst, wenn in ihrer unmittelbaren Nähe heißes Wasser kredenzt
wird, wie schaut es dann auf dem Spielplatz oder in späterer Folge am Schulweg aus.
 
*****
 
2009-12-10
  

War es wieder ein Unfall?


Halbstarker auf der Flucht

Am 23.04.08 wurde der pensionierte Wiener Gemeinderat Gottfried Natschläger (64) von
einem betrunkenen Halbstarken niedergerannt, welcher auf der Flucht vor der Polizei war,
die der Zugsführer verständigt hatte, nachdem der Rowdy in einer Strassenbahn der Linie
41 mehrere Passanten anpöbelte und Streit mit diesen suchte.

Gottfried Natschläger

(Fotoquelle: ÖVP-Wien)

Sturz durch Faustschlag

Natschläger stürzte derart unglücklich und erlag seiner schweren Kopfverletzung die er sich
durch den Sturz zugezogen hatte am 3.Mai 2008. Der Anwalt des Täters erledigte seinen Job
hervorragend und stellte den Vorfall als Unfall dar, obwohl es die Anklage als erwiesen
ansah, dass der Sturz die Folge eines Faustschlages war.

Opfer sich selbst überlassen

Nach dem Vorfall ließ der Täter den Schwerverletzten liegen und begab sich  auf eine Zech-
tour durch etliche Lokale. Tageszeitungen veröffentlichten Fahndungsfotos, die durch eine
Überwachungskamera aufgenommen wurden. Erst als der Fahndungsdruck zu groß wurde,
stellte sich der 19-jährige Manuel J. „freiwillig“.

Drei Monate feste Haft für einen Toten

Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht den Ausführungen des Rechtsanwaltes und
verhängte am 30.Oktober 2008 ein erstaunlich mildes Urteil. 24 Monate teilbedingt, davon drei
Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan waren. 21 Monate auf Bewährung. 5.000,- Euro
Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe,sowie Ersatz der Begräbniskosten.

Offene Frage

Wir haben damals über diesen Vorfall den Beitrag „Strafe für einen Toten“ geschrieben und
die Frage gestellt, was Richter und Staatsanwalt einem eventuell späteren Opfer sagen wer-
den, warum sie diesen Mann nicht länger weggesperrt haben.

Rechenaufgabe

Dieses von der Realität meilenweit entferntes und erstaunlich mildes Urteil, dürfte Manuel J.
dazu inspiriert haben, einen brutalen Überfall auf einen Supermarkt in Wien durchzuführen.
Wieviel Haft kann es schon für einen Überfall geben, wenn es für einen Toten nur drei Monate
gibt, könnte sich der Räuber gedacht haben.
 

Wieder ein Unfall?

Die Polizei konnte Manuel J., als mutmaßlichen Täter ausforschen und festnehmen. Jetzt sitzt
er in der Justizanstalt Josefstadt ein und wartet auf seinen Prozeß. Vielleicht findet sich auch
diesmal ein findiger Anwalt, der das Gericht überzeugen kann, dass er wieder ein „Unfall“ war.

Auch für einen Laien erkennbar

Interessant wäre es auch, was sich der damalige Richter und Staatsanwalt denken, die einen
Gewalttäter derart billig davonkommen ließen. Da Strafe auch zur Rehabilitation dienen soll,
kann sich auch ein Laie vorstellen, dass diese mit drei Monaten Haft für einen Toten unter den
damals gegebenen Umständen nicht möglich sein konnte.

Man kann nur hoffen, dass ihm der Richter in seinem jetzt zu erwartenden Prozeß jene Strafe
auferlegt, die seiner Tat entspricht. Der Ordnunghalber merken wir an, dass für Manuel J. die
Unschuldsvermutung gilt.

Stauni

  
2009-11-21
  

Nicht alle Richter sind gleich

 

Standesansehen

Gemäß § 57 Richterdienstgesetz hat sich ein Richter im und außer Dienst vorwurfsfrei zu
benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen
oder die Achtung vor dem Richterstand schmälern könnte.

Gleichheitsgrundsatz egal

Beamte im allgemeinen und Richter im besonderen können die ihnen vom Staate über-
tragenen Aufgaben nur dann restlos erfüllen, wenn ihr dienstliches und außerdienstliches
Verhalten vorwurfsfrei ist. Entsprechende besondere Disziplinarvorschriften sind daher
geboten und verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG und
Art 2 StGG 1867.
So ist zumindest,  der oben angeführte Text wörtlich in den „Vorschriften“ niedergeschrieben.
Da wird sogar über den Gleichheitsgrundsatz hinweggegangen, da ein Richter eine untadelige
und nicht angreifbare Personen sein muss.

No Fun for Judges

Einem Richter ist zum Beispiel der private Kontakt mit  „Prostituierten“ untersagt. Das heißt
ein Bordellbesuch wäre ein standeswidriges Verhalten und hätte dementsprechende dienst-
liche Folgen für ihn.
Da dem Rotlichtmilieu erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Verhalten  nachgesagt wird, wäre
es daher ein Dienstvergehen, wenn ein Richter längere Zeit freundschaftliche Beziehungen
zu einer oder mehrer Personen aus dieser Szene unterhält.
Alle diese Weisheiten sind in dementsprechenden „Vorschriften“ verankert. Aber nicht nur
die Inanspruchnahme der käuflichen Liebe würden einem Richter erhebliche Schwierigkeiten
in seinem Amt bereiten, auch bei der wahren Liebe muss er auf der Hut sein.

Aidstest nicht so wichtig

Sollte ein Richter die Liebe seines Lebens gefunden haben, so ist der Aidstest zweitrangig.
Als erstes Dokument muss ein Leumundzeugnis auf den Tisch gelegt werden. Denn eine
Ehe mit einer vorbestraften Frau, würde ebenfalls ein „Dienstvergehen“ darstellen.

Wahrung der Menschenrechte

Ja so ein Richter hat es wirkliche schwer, denn er darf sich nicht so unbekümmert wie „Otto
Normalverbraucher“ verhalten, da er das Standesansehen wahren muss. Bei derartig
hohen Anforderungen an das Richteramt darf man sich doch erwarten, das ein Richter bei
der Ausübung seines Amtes zumindest die Menschrechte wahrt.

OGH vs. EMGR

Da ist es doch erstaunlich das Österreich immer wieder vom „Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte“ gerügt und wie in diesem „Fall“ sogar verurteilt wurde.
Beim gegenständlichen  „Verfahren“ ging es um seine Besachwalterung und Zwangsver-
steigerung ein Wohnung, bei diesem der OGH zu Ungunsten der Beschwerdeführerin
enschieden hatte.

Das Urteil das EMGR

Der EGMR jedoch entschied in dieser Causa einstimmig folgendes:
——————————————————————————————————
Dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden hat.
Dass eine Verletzung von Art. 1 Protokoll No. 1 stattgefunden hat.
Dass die Republik Österreich der Beschwerdeführerin innerhalb von 3 Monaten EUR
30.000,– für nichtvermögensrechtliche (immaterielle) Schäden und EUR 200,– an Kosten
zuzüglich Steuern zu bezahlen hat.

Die Kleinen hängt man

Da ist es doch erstaunlich, dass ein Bordellbesuch oder gar eine Ehe mit einer Vorbestraften
eines kleinen Bezirksrichters kriminalisiert wird, während die Verurteilung von Höchstrichtern
durch den EGMR ohne Konsequenzen für diese bleibt, denn eine solches Urteil dürfte offen-
sichtlich dem Standesansehen nicht schaden.
Stauni
  
2009-10-01
  

Es lebe der kleine Unterschied

 

Der Fall Wague

Am 15.Juli 2003 gab es im Wiener Stadtpark eine Eskalation. Auf den Grund warum der
farbige Physiker Seibane Wague angeblich randalierte, wollen wir nicht näher eingehen,
da er mit dem eigentlichen Sinn dieses Beitrages wenig zu tun hat.

Erwähnenswert ist nur, dass auch in diesem Fall die Aussagen der einschreitenden Polizei-

beamten, von denen anderer Zeuge höchst unterschiedlich waren.

Fakt ist, dass an dem Vorfall neun Personen (Polizisten und Sanitäter) beteiligt waren, um

Seibane Wague zu „bändigen“. Der Mann wurde am Boden fixiert, um ihn zu fesseln.

Beamtshandelter stirbt

Eine Videoaufnahme die von einer Privatperson angefertigt wurde belegt, dass ein Sanitäter
mit beiden Beinen und ein Polizist mit einem Bein auf dem farbigen Physiker standen, währ-
end ein anderer Polizeibeamter ihn in kniender Position fesselte.

Seibane Wague überlebte diese „Amtshandlung“ nicht und verstarb noch vor Ort. Anwesende

Passanten sprachen von übermäßiger Gewaltanwendung gegenüber dem Farbigen.

Mildesturteile und viele Freisprüche

Im November 2005 gab es dann erstaunlich milde Urteile und jede Menge Freisprüche für die
Beteiligten im Fall Seibane Wague. Ein Polizist und der Notarzt erhielten wegen „fahrlässiger
Tötung“, alibihalber je sieben Monate bedingt.

Keine Schulung aber schulungskonform

Alle anderen Polizeibeamten und Sanitäter erhielten Freisprüche. Interessant war auch die
Begründung dieser Freisprüche. Unter anderem, weil es keine entsprechenden Schulungen
gegeben hätte und sich die BeamtInnen „schulungskonform“ verhalten hatten.

Warum wärmen wir auf ?

Nun werden etliche sagen, was interessiert uns diese alte Geschichte, die bereits Schnee von
gestern ist. Dieser Meinung sind wir nicht, denn der Tod eines Menschen kann nicht so einfach
vom Tisch gewischt werden und zudem hat sich ein interessanter Parallelfall ereignet.

Erstaunliche Gemeinsamkeiten

Am 21.Oktober 2007 bekommt ein angeblich betrunkener Student im Eingangsbereich einer
Disco in Salzburg, Zoff mit drei Türstehern. Der junge Mann will unbedingt in den Tanztempel
und die Disco-Ordnungshüter wollen das verhindern.

Es kam wie es kommen musste zur Eskalation. Die Türsteher rangen den Studenten nieder

und „fixierten“ ihn in Bauchlage am Boden. Der Salzburger überlebte diese Attacke nicht
und verstarb sechs Wochen später an Multiorganversagen.

Wie im Fall Seibane Wague gab es auch hier verschiedene Zeugenaussagen. Während die

Türsteher auf ihren anstrengenden und gefährlichen Beruf verwiesen und nur jene Gewalt
angewendet haben wollen die unbedingt notwendig war, sprachen andere Discobesucher
von übermässiger Gewaltanwendung.

Die Urteile

Jetzt fielen die Urteile im sogenannten „Salzburger Türsteherprozess“.
Der erstangeklagte Sicherheitsmann wurde wegen „schwerer Körperverletzung mit Todes
-folge“ zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Die beiden Nebenakteure er-
hielten wegen „fahrlässiger Tötung“, fünf bzw. acht Monate bedingte Haft.

Auch diese Urteile sind zu mild

Es mag dahin gestellt sein ob diese Urteile gerecht sind, denn immerhin hatte die Tat den
Tod eines Menschen zur Folge. Jedoch gegen die verhängten „Strafen“ im Wague-Prozess
sind diese erstaunlich „hart“.

Während im Wiener Prozess die Haupttäter mit lächerlichen 7(!) Monate bedingt davonge-

kommen sind und die Nebenakteure alle freigesprochen wurden, muss zumindest in Salz-
burg ein Verantwortlicher für ein Jahr hinter Gitter.

Warum derartige Unterschiede ?

An was kann es wohl gelegen sein, dass im Fall Wague die Urteile derart milde ausgefallen
sind ?  Doch nicht etwa weil die Beteiligten allesamt Beamte waren und es sich beim Opfer
„nur“ um einen Farbigen gehandelt hat ?
  
Stauni
  
2009-08-27
   

Inhalts-Ende

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