NS-Verbrechen verlangen Aufarbeitung ohne Wenn und Aber
Im Vorfeld der Gedenkveranstaltung gegen Gewalt und Rassismus am 4. Mai im Parlament
präsentierten heute auf Einladung von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer die Teil-
nehmer(innen) des Jugendprojekts zur NS-Euthanasie ihre Arbeiten im Hohen Haus.
Mit ihren Installationen, aufgebaut in der Säulenhalle des Parlaments, versuchten die
Schüler(innen) und Lehrlinge, die unfassbaren Verbrechen greifbarer zu machen. In Klein-
gruppen diskutierten die jugendlichen Teilnehmer(innen) im Rahmen der Ausstellung,
welche Erfahrungen sie durch ihre Beschäftigung mit den Opfern der NS-Euthanasie ge-
wonnen hatten.
Laut ihrer eigenen Aussage war Prammer über die detailreichen und gründlich recherchier-
ten Projektarbeiten zu den Opfern der NS-Euthanasie beeindruckt und berührt. „Es
müssten aus der NS-Zeit, dem dunkelsten Teil der österreichischen Geschichte, die richt-
igen Lehren gezogen werden“, so Prammer und begrüßte in diesem Zusammenhang, dass
die NS-Tötungsanstalt Schloss Hartheim zu einem Gedenkort geworden ist
Wir finden es lobenswert, wenn sich die Jugend mit den NS-Verbrechen auseinandersetzt
und versucht diese aufzuarbeiten. Allerdings nehmen wir der Nationalratspräsidentin nicht
ganz ab, dass sie wirklich beeindruckt und berührt war. Diese Behauptung stellen wir des-
halb in den Raum, weil es in Wien einen örtlichen Schandfleck namens „Julius Tandler Platz“
gibt.
Screen: dokumentationsarchiv.at
Es waren die Ideen des ehemaligen sozialdemokratischen Stadtrates, Julius Tandler, welche
in der nationalsozialistischen Euthanasie-Station Schloss Hartheim perfektioniert umgesetzt
wurden. So schrieb dieser als Wegbereiter für die schrecklichen Euthanasie-Morde der
Nazis an Behinderten, im Jahre 1924 in einem Aufsatz zu „Ehe und Bevölkerungspolitik“
folgendes:
„Welchen Aufwand übrigens die Staaten für völlig lebensunwertes Leben leisten müs-
sen, ist zum Beispiel daraus zu ersehen, daß die 30.000 Vollidioten Deutschlands diesem
Staat zwei Milliarden Friedensmark kosten. Bei der Kenntnis solcher Zahlen gewinnt das
Problem der Vernichtung lebensunwerten Lebens an Aktualität und Bedeutung. Gewiß,
es sind ethische, es sind humanitäre oder fälschlich humanitäre Gründe, welche dagegen
sprechen, aber schließlich und endlich wird auch die Idee, daß man lebensunwertes
Leben opfern müsse, um lebenswertes zu erhalten, immer mehr und mehr ins Volksbe-
wußstein dringen.“
Nun gehen wir von der Annahme aus, dass Prammer als Nationalratspräsidentin genügend
Einfluss auf ihre Wiener Genoss(innen) haben sollte, den Schandfleck „Julius Tandler Platz“
umbenennen zu lassen. Sollte sie das aus welchen Gründen auch immer nicht tun oder die
Genoss(innen) kämen einer derartigen Intervention nicht nach, dann könnte man gleich
vor dem Schloss Hartheim eine Julius Tandler-Gedenktafel aufstellen.
*****
2012-05-03
Sprengt alle Gefängnisse
Auf dieser Welt gibt es neben normalen Menschen, harmlose aber auch gefährliche Narren.
Letztere sind unbestritten Vertreter der ideologisch links orientierten Organisation „ANAR-
CHIST BLACK CROSS“. Zu diesem Schluss kommen wir, da diese Truppe in letzter Zeit
verstärkt nachfolgende Banner im 10. Wiener Gemeindebezirk plakatiert.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Kein nur halbwegs normal denkender Mensch käme auf die Idee Mörder, Vergewaltiger,
Kinderschänder und sonstiges kriminelle Gesindel aus den Gefängnissen zu befreien.
Das obige Plakat spricht für sich selbst, denn diese Truppe ist augenscheinlich sogar be-
reit, ihre Wahnvorstellung mit Gewalt durchzusetzen.
Erstaunlicher Weise wird von Vertretern der SPÖ und der Grünen, eine Gewaltbereit-
schaft ideologisch links orientierter Aktivisten immer wieder in Abrede gestellt und be-
hauptet, dass Gewalt eine Domäne der Rechten sei.
Scheinbar sind der SPÖ und den Grünen obige Banner nicht bekannt. Da könnte ein
Ausflug nach „Klein-Istanbul“ – den Wiener Ureinwohnern noch unter dem Namen
Favoriten bekannt – nicht schaden. Dort können nämlich die Aufkleber der „ANARCHIST
BLACK CROSS“ zuhauf bewundert werden. Leider konnten wir auf deren (natürlich
impressumlosen) Webseite keine Kontaktdaten oder Adresse eines Verantwortlichen
ausfindig machen.
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2012-04-24
FPÖ-Winter: Grüne setzen sich für grausamen Kindermörder ein
Miloslav Maletic ist ein grausamer Kindermörder. Er wurde von einem Geschworenen-
gericht einstimmig schuldig gesprochen. Er hat den dreijährigen Cain brutal zu Tode ge-
prügelt. Ein Gerichtsgutachter bezeichnete den Leichnam des Kleinkindes als „Trümmer-
feld“. Die Geschworenen waren schockiert.
Einzig auf der Homepage „stopptdierechten.at“ – deren Impressum der Grüne Parlaments-
klub innehat – bricht man augenscheinlich eine Lanze der Relativierung für den Kindermör-
der. Dabei geht es um die Artikel „Der rechtsextreme Mob und der Missbrauch der Opfer“,
sowie „Rechte Hassmails zu Pensionen II“.
Screen: stopptdierechten.at
Das Leid des jungen Cain wird dabei vernachlässigt und nicht gewürdigt. Forderungen nach
härteren Strafen für Kindermörder und –schänder werden pauschal als rechtsextremistisch
abgetan. „Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Deshalb müssen sie
auch entsprechend geschützt werden. Es erfüllt mich mit Entsetzen, dass sich die grüne
Fraktion für die Interessen eines grausamen Kindermörders einsetzt“, kritisiert FPÖ-NAbg.
Dr. Susanne Winter die Betreiber der genannten Homepage.
Während man am Leid des Kindes vorbeiginge, mache man sich für die Invaliditätspension
des jungen Serben stark. Es dürfe kein mildes Klima für entsprechende Straftaten ge-
schaffen werden.
Das Impressum hat der Grüne Parlamentsklub inne. Karl Öllinger ist einer der Hauptprota-
gonisten der Homepage. Er schreibt in regelmäßigen Abständen Kommentare. „Ich
fordere die Grünen und insbesondere Herrn Öllinger auf, sich öffentlich von dieser Seite
zu distanzieren und sich bei den Österreicherinnen und Österreichern für diese skanda-
lösen und menschenverachtenden Beiträge zu entschuldigen“, fordert Winter.
Die Grünen müssten sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bekennen und ihr ge-
recht werden. Die Verfasser der Beiträge seinen mit allem gebotenen Nachdruck zur
Verantwortung ziehen. Winter kündigt entsprechende parlamentarische Anfragen an.
Karl Öllinger ortet parteipolitische Polemik der FPÖ
Karl Öllinger (Grüne) kritisiert postwendet die scharfen Worte von Susanne Winter und
meint, dass sie den Mord an einem Kleinkind für widerwärtige parteipolitische Polemik
auf tiefstem Niveau missbrauche.
„Die FPÖ hat den erschütternden Mord am dreijährigen Cain dazu benutzt, in Anträgen
im Nationalrat und in verschiedenen Landtagen einen erschwerten Zugang zur Invalidi-
tätspension zu fordern . Das würde zehntausenden schwerkranken Menschen auf den
Kopf fallen. Und das hat die Seite www.stopptdierechten.at thematisiert „, so Öllinger.
Da muss Öllinger in den beiden betreffenden Beiträgen (wir haben diese im zweiten Ab-
satz dieses Beitrags als PDF-Dateien verlinkt) auf der „stopptdierechten“-Webseite ein-
iges überlesen haben. Da steht zum Beispiel: „Miroslav M. hat eine seltene, aber schwere
Erkrankung. Dafür hat er – zu Recht – befristet eine Invalidenrente erhalten;“
Da stellt sich doch die berechtigte Frage, warum ein 23jähriger Drogenabhängiger – egal
ob In- oder Ausländer – überhaupt ein Anrecht auf eine Invalidenrente hat. Immerhin
wurden seine psychischen Probleme durch exzessiven Drogenmissbrauch ausgelöst. Wäre
es im Fall Maletic nicht besser gewesen den Mann in eine geeignete Anstalt einzuweisen.
Dort hätte er rund um die Uhr ausreichend ärztliche Betreuung gehabt. Dort hätte auch
seine „Muskelschwäche“, die immerhin noch ausreichte ein dreijähriges Kind zu erschlagen,
therapeutisch behandeln werden können.
Interessant sind auch folgende Zeilen auf der Webseite auf der die Grünen verantwortliche
zeichnen: „Gewalt gegen Kinder, vor allem sexuelle Gewalt, löst starke Emotionen aus:
Angst, Furcht, Zorn und Hass. Diesen emotionalen Humus nutzen Rechtsextreme für ihre
politische Propaganda. Beispiele aus der jüngeren Zeit sind der Mord an dem 3-jährigen Cain
aus Bregenz.“
Es ist völlig richtig, dass Gewalttaten gegen Kinder bei jedem normaldenkenden Menschen
dementsprechende Reaktionen wie Furcht, Hass und Zorn auslösen. Allerdings wird dies
auf der Webseite „stopptdierechten.at“ in einem Atemzug mit Rechtextremismus genannt.
Dadurch entsteht unweigerlich der Eindruck, wer sich über Personen aufregt, die gegen-
über Kindern Gewalt ausüben, ist automatisch ein Rechtsextremer. Und das kann es wohl
nicht sein.
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2012-04-20
Ex-Gürtelkönig im NEWS-Interview
Wie die Boulevardpresse vorige Woche berichtete, musste der von dem beliebten Fami-
lienblatt zum Gürtelkönig gekrönte, Richard Steiner, aus der U-Haft entlassen werden, da
die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage war innerhalb von 2 Jahren eine Anklage auf die
Beine zu stellen. Diesen Umstand darf Steiner vermutlich ausschließlich dem geschickten
Taktieren seines erfahrenen Anwalts Christan Werner verdanken.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen „Gürtelchef“, Delikte wie Erpressung, Nötig-
ung, schwere Körperverletzung, Bildung einer kriminellen Organisation und Steuerhinter-
ziehung vor. Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt.
An und für sich wäre die U-Haft und die Entlassung aus dieser, keinen Beitrag in diesem
Online-Magazin wert. Allerdings haben wir auf Grund eines heutigen Interviews in
„NEWS“ (Printausgabe) unsere Meinung geändert. Denn in diesem sind einige interes-
sante Zeilen zu lesen.
Steiner bestreitet im Interview, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Vor-
würfe. Bis auf eine kleine Sachbeschädigung, die auf seine Kappe geht, sei alles unwahr.
Worauf der NEWS-Reporter folgende Frage stellt: „Sie sind also quasi das Unschuldslamm?“
Steiner antwortet darauf: „Wollen wir es mal nicht übertreiben. Natürlich habe ich man-
chen Mitbewerbern oft deutlich gesagt, wo es langgeht, solange ich etwas zu sagen hat-
te. Aber ohne Gewalt.“
In dieser Antwort liegt eindeutig ein Widerspruch. Dass es im Rotlichtmilieu nicht wie in
einem Mädchenpensionat zugeht, dürfte auch jedem Unbedarften klar sein. Was machte
Steiner also, wenn es einem Mitbewerber nicht interessierte was der Gürtelkönig deutlich
zu sagen hatte? Verlieh er dann seiner Forderung keinen dementsprechenden Nachdruck?
Wenn nicht, dann hatte Steiner ohnehin nie etwas zu sagen. Dass dem so gewesen sein
könnte untermauert auch seine kurze (acht Jahre) Wiener Rotlicht- und Gürtelkarriere.
Polizeiinformant bezeichnet Österreich als Polizeistaat
Interessant ist auch, dass Steiner Österreich als Polizeistaat wie unter Metternich bezeich-
net, in dem absolut jeder Bürger kontrolliert wird. Diese Aussage ist aus dem Grund er-
staunlich, ist es doch mittlerweile amts- und milieubekannt, dass der Gürtelkönig die Polizei
mit Informationen über seine Mitbewerber versorgte.
Möglicherweise glaubte Steiner, dass er sich durch seine Informationstätigkeit einen unbe-
grenzten Spielraum im Rotlichtmilieu gesichert hatte. Und hier war er schwer im Irrtum.
Er übersah, was ein routinierter Rotlichtplayer nie übersehen hätte. Die Polizei lässt Infor-
manten nur solange gewähren, als diese für sie nützlich sind.
Offenbar waren die Informationen von Steiner für die Polizei nicht mehr von besonderem
Interesse und zusätzlich begann das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) gegen eigene
Kollegen, die sich zum Steiner-Clan ein zu enges Naheverhältnis aufgebaut hatten, zu er-
mitteln. Prominentestes Opfer ist der suspendierte Chefinspektor Franz Pripfl, der mittler-
weile zu acht Monate unbedingter Haft verurteilt wurde. Also war es für die Polizei höchst
an der Zeit, Richard Steiner von der Straße zu holen.
Österreichische Lösung und Tränen bei Petrovic?
Interessant ist auch die Aussage von Steiner, dass es nur einigen unabhängigen Richtern
zu verdanken ist, dass Österreich noch nicht zur Bananenrepublik verkommen ist. Ein
etwas gewagtes Statement finden wir, wo er doch seinen Prozess noch vor sich hat.
Wie wird dieser Prozess wohl ausgehen? Da wollen wir uns etwas in „oswaldischer“
Zukunftsdeuterei üben. Wir vermuten, dass es hier eine typisch österreichische Lösung
geben wird. Steiner wird mindestens zwei Jahre Haft ausfassen, die mit der U-Haft
abgetan sind. Sollte das Strafmaß höher ausfallen, wird dieses vermutlich auf Bewähr-
ung ausgesetzt werden.
Steiner kündigte auch an, dass er nach seiner Verhandlung Österreich verlassen wird.
Wir glauben kaum, dass ihm jemand eine Träne nachweint. Einzig die Grünpolitikerin
Madeleine Petrovic wird möglicherweise die eine oder andere Träne vergießen. Denn
wenn Steiner sich aus dem Rotlichtgeschäft zurückzieht und die Alpenrepublik verlässt,
in welchem Bordell wird sie dann ihr nächstes Buch vorstellen?
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2012-04-12
Hetze übelster und primitivster Art
Genießt der Möchtegern-Rapper Yasser Gowayed diplomatische Immunität? Denn anders
können wir es uns nicht erklären, dass dieser auf seiner Facebook-Seite völlig unbehelligt
gegen das Strafgesetzbuch verstößt. Im Beitrag „Wann spielt es..…“ haben wir bereits zahl-
reiche verhetzende und zur Gewalt aufrufende Einträge bzw. Kommentare von Gowayed
und seinen Kumpanen veröffentlicht. Nachfolgend präsentieren wir seine neuesten geist-
igen Ergüsse und die seiner Groupies.
Screen: facebook.com
Wir vermissen den Aufschrei der JUSOS, der Grünen und sonstiger Gutmenschen. Auch
ist auf der rosaroten Postille oder der Webseite „SOS-Mitmensch“ kein Wort über die üble
Judenhetze von Yasser Gowayed zu lesen. Sind doch gerade diese Medien wahre Spezialis-
ten, wenn es um das Aufspüren hetzerischer Facebook-Einträge geht.
Gut, dem Alexander Pollak von „SOS-Mitmensch“ wollen wir verzeihen. Hat doch dieser
momentan ganz andere Sorgen, nämlich das im Wort „Migrationshintergund“ Diskriminier-
ung steckt. Da kann man schon leicht übersehen, dass eine Person mit Migrationshinter-
grund zur Zeit auf seiner Facebook-Seite zur Judenhetze aufruft und gleichartige Aufrufe
von seinen Freunden goutiert.
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2012-03-23
Gefährlichkeit Pierre Vogels durch Verfassungsschutz bewiesen
Die Exekutive hat den Auftritt des deutschen Hasspredigers Pierre Vogel in den Räumlich-
keiten einer Grazer Pizzeria mangels Betriebsstättengenehmigung untersagt. Ein islamis-
tischer Verein hatte Anführer der Salafisten für den 16. März in die Lagergasse 57a zu
einem Vortrag eingeladen.
Auch an anderen Orten darf Vogel nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes nicht
mehr auftreten. Für die Grazer FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Winter ist das poli-
zeiliche Verbot der Veranstaltung ein kleiner Lichtblick im Kampf gegen radikale Islam-
isierungstendenzen in der Murstadt.
„Man muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einer möglichen Konzentration
salafistischer Aktivitäten in Graz und einer Verschärfung der salafistischen Agitation ent-
gegenzuwirken. Wer die Steinigung von Ehebrecherinnen fordert und Nicht-Muslime in
die Hölle schicken will, missbraucht sein Recht auf Meinungsfreiheit für menschenveracht-
ende Propaganda und verwirkt seine Auftrittsberechtigung“, so Winter.
Die Ideologie der Salafisten, einer besonders konservativen und rückwärtsgewandten
Strömung des Islam, verstößt gegen unsere Demokratie und ist in höchstem Maße ver-
fassungswidrig und gefährlich. Unlängst hat der deutsche Verfassungsschutz deren
Ideologie als nahezu deckungsgleich mit dem Terrornetzwerk Al-Kaida bezeichnet.
Die Anhänger würden in letzter Konsequenz einen islamischen Gottesstaat anstreben, in
dem wesentliche Grundrechte und Verfassungsinhalte nichts gelten. Einige Salafisten
sind auch für den Einsatz von Gewalt zur Durchsetzung dieser Ziele empfänglich.
Innenministerin soll endlich Einreiseverbot aussprechen
Einmal mehr bekräftigt Winter außerdem ihre Forderung, ein Einreiseverbot für Pierre
Vogel nach Schweizer Vorbild auszusprechen. „Diesem Steinzeit-Islamisten muss jeg-
liche Berechtigung entzogen werden, sich in einem fortschrittlichen Land wie Österreich
aufhalten zu dürfen“, fordert Winter.
Innenministerin J. Mikl-Leitner (ÖVP) ist nun an der Reihe, aus Gründen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung konsequent durchzugreifen. Die Hassbotschaften der Salafisten
sind teilweise geeignet, orientierungslose Migrantenkinder zunehmend radikalisieren.
Winter hat Ende Februar zudem eine parlamentarische Anfrage (10772/J) an das Innen-
ministerium gestellt, um Informationen über Zusammenkünfte von Salafisten in den ver-
gangenen vier Jahren zu bekommen.
Ergänzend will sie wissen, ob aus verfassungsschutzrechtlichen Gründen Aufzeichnungen
über die Einreise von führenden salafistischen Hasspredigern nach Österreich vorliegen
und wie die Behörden damit künftig umgehen werden.
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2012-03-08
Türken-Terror wegen Verlesung einer Namensliste
Am Mittwoch, 15. Februar 2012, misshandelten türkische Schüler muslimischen Glaubens
in der „Neuen Wiener Mittelschule“ am Leipziger Platz , im 20. Wiener Gemeindebezirk,
während der Nachmittagsbetreuung einen zwölfjährigen inländischen Mitschüler.
Anlass war die Verlesung einer Namensliste bei welcher der Schüler auch den Namen
„FIALA“ nennen musste. Darin erkannte ein muslimischer Schüler die Beleidigung „seines“
Gottes, denn er wollte den Namen als „VIEH ALLAH“ verstanden haben.
Zusammen mit weiteren muslimischen, türkischstämmigen Mitschülern wurde der Inländer
in ein leeres Klassenzimmer gedrängt und brutalst verprügelt. Erst die von Klassenkollegen
alarmierte Nachmittagsbetreuerin beendete den Angriff. Die Täter wurden lediglich für eine
Woche von der Schule suspendiert, der Vorfall allerdings bei der Polizei angezeigt. In der
Schule wurde eine Besprechung mit den betroffenen Eltern und Lehrern abgehalten.
Der Fall zeigt nicht nur, dass mangelnde Bildung und Sprachkenntnisse zu Missverständ-
nissen führen, sondern auch, dass Zuwandererkinder sehr oft als Gruppe gegen Einzel-
personen gewalttätig werden.
In diesem Zusammenhang darf gespannt auf eine Initiative des Vereins ZARA (Zivilcourage
und Anti-Rassismus-Arbeit) gewartet werden. Denn dieser nicht ganz unkritisch zu be-
trachtende Verein kassiert für sein aktuelles Projekt in zwei Wiener Berufsschulen immerhin
87.000 Euro Subvention.
Erstaunlich ist, dass der von der Linken mit Steuergeld finanzierte Mut zur Vielfalt für Inländer
leider immer öfters mit schmerzhaften Gewaltexzessen verbunden ist. Wer dieser Aussage
keinen Glauben schenken kann, braucht nur aufmerksam diverse Tageszeitungen zu lesen.
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2012-03-01
Der heutige Faschismus kommt von Links
Die linke Jagdgesellschaft bläst wieder einmal zum Halali. Angesicht des heute stattfindenden
Jägerballs ist es aber auch der ÖVP nicht zu peinlich in diesen Chor miteinzustimmen. Auch
wenn die Faschismuskeule mittlerweile schon ein bisschen stumpf ist, reiten die selbster-
nannten Gutmenschen und Links-Faschisten munter weiter.
„Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus; er wird sagen, Ich
bin der Antifaschismus!“ Dieses Zitat des italienischen Schriftstellers und sozialistischen
Widerstandskämpfers Ignazio Silone beschreibt die aktuelle Situation ganz gut, zumal seit
Freitag eine regelrechte Jagd auf all jene in dieser Republik gemacht wird, die sich nicht dem
linken Zeitgeist unterordnen wollen.
Das visionäre Zitat von Ignazio Silone, sollten sich all jene vor Augen halten, die heute gegen
Andersdenkende hetzen, sie denunzieren, tätlich angreifen und ihnen die demokratische Legi-
timation absprechen wollen.
Egal ob es sich um die live Einstiege des ORF bei der „ach so friedlichen“ Demo handelte, egal,
ob „links-liberale“ Freizeitjournalisten „Hintergrundberichte“ zu den Demos gebracht haben,
überall stand der aufrechte Widerstand der „mutigen Zivilgesellschaft“ im Vordergrund.
Dass im Umfeld der Demonstrationen Brandstiftungen, zumindest ein Sprengsatz, Widerstand
gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Nötigungen und Pöbeleien
zu zig Festnahmen führten, wird dabei geflissentlich verschwiegen oder aber augenzwinkernd
zur Kenntnis genommen. Offenbar handelt es sich dabei in dieser Republik um Kavaliersdelikte.
Dass dem nicht so sein kann wird jedem halbwegs normal denkenden Menschen klar sein. Der-
artige Delikte sind keine legitimen demokratischen Mittel, sondern nichts anderes als Gewalt.
Allerdings ist es nicht nachvollziehbar, warum die linken Gutmenschen mit den massiven
Gewaltausschreitungen am Holocaust-Gedenktag offenbar kein Problem haben.
Es ist auch sehr bezeichnend für die Toleranz und das Demokratieverständnis, wenn Rot- und
Grün-Politiker kein Wort der Entschuldigung, oder der Distanzierung von den brandschatzenden
und prügelnden Horden unter den Demonstranten vermissen lassen. Dies nährt den Verdacht,
dass diese Politiker die Gewalt gegen ihre politischen Widersacher bewusst als Teil ihrer partei-
politischen Strategie in Kauf nehmen.
Interessant ist es auch, dass sich gerade die Linken den Schutz der Juden und des Judentums
als Feigenblatt umhängen. Dabei sind es genau diese Linken, die sogar vor radikalen Islamisten
pausenlos Kniefälle vollziehen und sich diesen in peinlicher Weise anbiedern.
Irgendwie scheinen die Linken die Tatsache zu ignorieren, dass in den meisten islamischen
Ländern die Vernichtung Israels mit samt dem jüdischen Volk als vorrangiges Ziel gilt. Unter
diesem Aspekt ist die Doppelmoral der Linken wohl kaum zu überbieten.
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2012-01-30
Ja zur Kritik, aber höflich und stilvoll
Die Polizei im allgemeinen als „Freund und Helfer“ zu bezeichnen finden wir etwas über-
trieben. Polizeibeamte sind notwendig, um die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit
aufrecht zu erhalten. Immerhin bekommen sie für ihren Job bezahlt und deshalb werten
wir sie nicht als Freunde. Der Betreiber eines Supermarktes in dem Lebensmitteln verkauft
werden, wird ja auch nicht allgemein als Freund tituliert, obwohl Nahrung überlebens-
notwendig ist.
Die meisten Polizist(innen) erledigen ihren Job korrekt und lassen sich nichts zu Schulden
kommen. Allerdings gibt es unter ihnen auch schwarze Schafe. In diesem Online-Magazin
wurden und werden Verfehlungen, die durch Polizeibeamte erfolgen schonungslos aufge-
deckt. Diese Beiträge werden zwar in bestimmter aber in höflicher Form verfasst und be-
ziehen sich jeweils auf den betroffenen Polizisten.
Ganz anders sieht es da schon bei gewissen Kulturbereicherern aus, wie nachfolgender
Videoclip eindeutig unter Beweis stellt. Da werden Polizisten im allgemeinen beschimpft,
ohne das dafür ein Kritikgrund angegeben wird. Worte wie „Fick die Polizei“ udgl. bilden
unter anderem das (nicht vorhandene) geistige Niveau dieses Videos und deren Macher.
Quelle: youtube.com
{mp4-flv img=“videos/fdpj.jpg“ showstop=“true“}fdpm{/mp4-flv}
Lassen die derben Beschimpfungen auf eine geistige Behinderung der Macher dieses Clips
schließen, so sieht es mit Drohungen, wie z.B. „letzte Warnung… udgl.“ gegen die Polizei
schon etwas anders aus. Interessant ist es auch, dass im Video nicht der Rechtsstaat ein-
gefordert, sondern das Recht des Stärkeren proklamiert wird.
Polizistenbedrohung
Zudem ist der Inhalt des Videos einwandfrei jugendgefährdend. In einer Szene steht ein
Polizist einem Kulturbereicherer gegenüber und spricht mit diesem. Plötzlich stößt dieser
den Beamten weg und zieht eine Waffe bzw. einen waffenähnlichen Gegenstand und
richtet diese(n) gegen den Polizisten.
Nun handelt es sich bei diesem Video um keinen Actionfilm mit Handlung. Bei solchen
Filmen ist für jedermann(frau) eindeutig erkennbar, dass eine solche Szene nicht real ist.
Beim besagten Videoclip sieht die ganze Sache schon etwas anders aus. Mit aufpeit-
schenden, primitiven, drohenden und beleidigenden Texten untermalt, wird Gewalt
gegen Polizeibeamte verherrlicht.
Da Rapper-Videos vor allem bei Jugendlichen beliebt sind, könnte ein Unbedarfter durch-
aus zur Nachahmung inspiriert werden. Wer verantwortet dann unter Umständen einen
Schwerverletzten oder gar einen Toten, sollte der Beamte in Notwehr von seiner Schuss-
waffe Gebrauch machen?
Sollte der Videoclip „Fick die Polizei“ Kunst sein, dann erschließt sich für uns nicht, wo
der künstlerische Wert liegt. Denn Beschimpfungen und Gewalthandlungen gegen den
Rechtsstaat Österreich und seinen Beamt(innen), haben nichts mit Kunst zu tun.
Sollte der Clip „Fick die Polizei“ die politische Meinungsbildung der Macher des Videos sein,
kann diesen nur empfohlen werden sich schleunigst eine Fahrkarte in ihre Heimat zu lösen.
Denn Migrant(innen), die den Rechtsstaat Österreich beleidigen und bedrohen und Gewalt
gegen Polizeibeamte verherrlichen, haben in der Alpenrepublik keinen Platz.
*****
2012-01-19
Erstaunliche Stellenvergabe beim ORF
Nachfolgenden Beitrag haben wir auf der Webseite „kritkus.at“ gefunden:
Screen: kritkus.at
Nur dämlich oder vollkommen abgehoben?
Der realistisch verfasste Beitrag auf „kritkus.at“ zeigt auf, mit welcher Kaltschnäuzig-
keit die SPÖ agiert. Die mittlerweile ins Alter gekommen Bonzen versuchen nun
mit aller Gewalt, mittels ihrer Protektionskinder den Machterhalt der sozialistischen
Führungsriege zu erhalten.
Sollte sich bei den nächsten Wahlen nichts Gravierendes ändern und Personen a la
Fräulein Laura Rudas tatsächlich in wirkliche Machtpositionen gelangen, dann Gnade
Gott dem österreichischen Volk und seiner Zukunft.
Und zur Frage „Nur dämlich oder vollkommen abgehoben?“ meinen wir, dass die
sozialistischen Bonzen keineswegs dämlich sind, sondern mit dieser Aktion ihre
Abgehobenheit eindeutig unter Beweis gestellt haben.
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2011-12-28
Randalierer erhalten Preis
Nachfolgendes Posting haben wir auf der Webseite „indymedia“ entdeckt.
Vergrössern mit rechter Maustaste und „Grafik anzeigen“ anklicken
Screen: indymedia
Wir wollen dieses Posting gar nicht näher kommentieren und überlassen dies den geneigten
Leser(innen). Jedoch auf den „Ute Bock Preis“, der heute von SOS-Mitmensch um 19:00
Uhr in der Akademie der bildenden Künste Wien (Schillerplatz 3, 1010 Wien) verliehen wird,
wollen wir etwas näher eingehen.
Diesen erhalten heute der 22jährige Robert Zahrl und vier weitere junge Abschiebeverhind-
erer, welche die rechtmäßige Abschiebung des in Österreich illegal aufhältigen Ousmane
Camara – oder wie er sonst noch heißen möge – verhinderten, indem sie im Flughafen
Wien Schwechat randalierten. Die Beiträge zum Fall Camara können geneigte Leser(innen)
unter LINK01 und LINK02 aufrufen.
Nun wundert es uns zwar nicht, dass linkslinke Gutmenschen jene Personen ehren welche
den Rechtsstaat gebeugt haben, allerdings haben sich die Prioritäten etwas verschoben.
Die völlig neue Bedeutung des „Ute Bock Preises“
Wie wir berichteten hatte sich Ute Bock selbst geoutet, um offenbar einem Zwangsouting
zuvorzukommen. Sie räumte gegenüber dem „Standard“ ein, dass sie in ihrer Dienstzeit
als Erzieherin Kinder geschlagen hatte und bezeichnete dies verharmlosend als „die üb-
lichen Detschn“.
Ferner berichtete sich auch von blutverschmierten Wänden nach Züchtigungsmaß-
nahmen und SS-Männern als Kollegen. Über all diese Gewalt gegen Kinder hat sie knapp
50 Jahre lang geschwiegen, obwohl es ihre Pflicht gewesen wäre diese Zustände bei den
Behörden anzuzeigen. In diesem Fall wäre allerdings auch ihr eigenes gewalttätige Ver-
halten gegenüber ihren Schutzbefohlenen aufgeflogen und da war es wohl besser zu
schweigen.
Durch das gewalttätige Verhalten der Ute Bock gegenüber Kinder, das Decken von
Gewaltorgien von SS-Männern gegen Kinder und ihr jahrelanges Schweigen darüber,
hat dieser Preis für uns eine völlig neue Bedeutung bekommen.
Wir sind daher aus tiefstem Herzen davon überzeugt, dass der „Ute Bock Preis“ dem
Herrn Robert Zahrl und seinen vier Mitstreitern völlig zu Recht zusteht. Mögen sie da-
mit glücklich werden, ihn in Ehren halten und in die Fußstapfen der Ute Bock treten.
*****
2011-11-03
Demokraten(innen) haben sich durchgesetzt
Zum Glück haben sich in der gestrigen Nationalratssitzung, welche bis in die heutigen frühen
Morgenstunden dauerte, die wahren Demokrat(innen) und Bewahrer(innen) der Rede- und
Meinungsfreiheit durchgesetzt.
Bekannter Weise startete die Bundesregierung einen wiederholten Versuch, die Meinungs-
freiheit unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung massiv einzuschränken. Mittels
dem ursprünglich geplanten Text zur Novellierung des § 283 StGB wäre es ein leichtes
gewesen, politisch missliebige Äußerungen beliebig zu verfolgen und damit den Boden für
Gesinnungsjustiz und Einschränkung der Meinungsfreiheit zu bereiten.
Aber es geschehen doch noch Wunder in der Alpenrepublik und so zeigten sich die Opposi-
tionsparteien –wenn auch mit unterschiedlichen Motiven- geschlossen gegen die schwam-
mige Gesetzestext-Formulierung zur Novellierung des § 283 StGB. Auch ERSTAUNLICH
hat seinen Teil zum Protest gegen die geplante Einschränkung des demokratischen Grund-
rechts der freien Meinungsäußerung beigetragen. Wir hatten zwar keine eigene Petition
gestartet, aber auf etliche Webseiten – egal welcher politischen Ausrichtung – verlinkt,
auf denen es möglich war seine Unterschrift zu leisten.
Der nun beschlossene § 283 StGB lautet wie folgt:
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden,
oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder
Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der
Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung
oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied
einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffor-
dert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in
Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise
beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.
Die Version des Absatz (1) ist akzeptabel
War die Verhetzung früher nur auf Kirchen, Religionsgemeinschaften, Rassen, Völker Volks-
stämme und Staaten bezogen, so werden nun weitere Gruppen von Menschen unter den
Schutz des Strafgesetzbuches gestellt. Diese Gruppen können auch nach Geschlecht,
Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung definiert sein. Allerdings ist es zunächst er-
forderlich zu Gewalt aufzurufen.
Der ursprünglich geplante Wortlaut: „sonstigen feindseligen Handlung“ hätte jeglichen
Spielraum für beliebige Interpretationen zugelassen. Dadurch wäre einem Missbrauch
Tür und Tor geöffnet gewesen.
Und nun zum Wermutstropfen des § 283 StGB. Wir halten nach wie vor an unserer
Meinung fest, dass der Absatz (2) einer Demokratie nicht würdig ist, sondern eher in
diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea oder China passt. Denn was bedeutet
„beschimpft“ oder „verächtlich machen“?
Kritik oder kritische Anmerkungen werden nie eine Lobeshymne auf einen Zustand,
eine Person oder eine Gruppe sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Offenbar dient der obig zitierte Absatz (2)
des § 283 StGB als letztes Hintertürl für Einschüchterungsversuche kritischer Zeit-
geister. Im Allgemeinen kann man aber mit der jetzig beschlossenen Version des
§ 283 StGB leben, denn das Leben besteht bekannter Weise aus Kompromissen.
*****
2011-10-20
Zweiter Anlauf
Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu, dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283 StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte. In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter LINK1 oder LINK2 abgeben. Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt, wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ, bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird.
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon seit geraumer Zeit im freien Fall befindet, wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.
Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283 StGB
Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.
Ein Paragraf für Nordkorea oder China
Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist. Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz, dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der Wortlaut des Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt – die man je nach Interpretation auch als Hetze auslegen
kann – sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.
Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB
Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
Kritik wird flächendeckend unterbunden
In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger, geschweige denn die ganze Gruppe kritisiert werden. Denn die Begriffe
„Religion“ und „Religionsgesellschaft“ werden ohne nähere Erläuterung angeführt
und Sekten wie Satanisten oder dergleichen verstehen und sehen sich sehr wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.
Auch könnte die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung, der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand eine nationalsozialistische oder sonstig menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.
Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.
Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf, der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen Platz finden dürfte. Mit der Terrorismusbekämpfung hat er jedenfalls nicht das
Geringste zu tun.
Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen
Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber, die Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.
Offenbar ist die Freiheit der Kunst grenzenlos und es sind auch keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.
*****
2011-10-05
Dschihad-Fahnen und Hass-Botschaften der radikalen
Islamistenpartei Hizb ut-Tahrir vor der syrischen Botschaft
Für Unverständnis sorgt bei der FPÖ-Nationalratsabgeordneten Susanne Winter die Tat-
sache, dass weder vom Innenministerium noch vom Justizministerium bislang zu der
am 9. September in Wien stattgefundene Demonstration der radikalen Islamistenpartei
Hizb ut-Tahrir („Partei der Befreiung“) Stellungnahmen erfolgt sind.
Und das obwohl bei der behördlich genehmigten Veranstaltung vor der syrischen Bot-
schaft die schwarze Kriegsfahne des Propheten Mohammeds geschwenkt wurde und
hunderte islamische Fundamentalisten lautstark zum Ausdruck brachten, ihr Ziel einer
gemeinsamen islamischen Welt („Kalifat“) auf der Grundlage der Scharia auch gewalt-
sam durchsetzen zu wollen.
So heißt es in der Pressemeldung zur Demonstration auf der Internetseite „die-einheit.
org“: „Die von den Kolonialmächten gezogenen Grenzen zwischen den muslimischen
Ländern sind islamrechtlich ungültig und müssen auch aus den Köpfen der Menschen
eliminiert werden. Die Einheit der islamischen Umma ist nicht nur im politischen
Interesse der Völker und eine Frage der geostrategischen Raison, sondern eine
religiöse Pflicht, die mit dem islamischen Überzeugungsfundament untrennbar ver-
bunden ist.“
Vergrößerung mit rechter Maustaste und Grafik anzeigen anklicken.
Screen: „die-einheit.org“
„In Wien scheint es offenbar schon auf der Tagesordnung zu stehen, dass Muslime
ihre radikalen Botschaften ganz unverhohlen an die Bevölkerung bringen dürfen.
Anders ist es nicht zu erklären, dass eine solche Islamistendemo von den zuständigen
Behörden unverfolgt bleibt“, zeigt sich Winter fassungslos.
Die Partei der Befreiung, eine aus der Muslimbruderschaft hervorgegangene Organi-
sation, wird im Nachbarland Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet und ist
seit 2003 durch eine Verfügung des Innenministeriums verboten, das sie sich sowohl
in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht gegen den Gedanken der Völkerverständ-
igung wendet und Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele befürwortet.
*****
2011-09-26
Bitte leserlich Herr Baxant
Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte der SPÖ-Abgeordnete zum Wiener Land-
tag und Wiener Gemeinderat, Peko Baxant, folgenden Facebook-Eintrag: „ hier ein
screenshot der fb-site von hc strache. kickl´s handpupperl hat im diepresse-interview
behauptet, auf seinem profil gäbe es keine gewaltaufrufe… (Originaltext im baxant-
ischen Schreibstil)
Screen: facebook.com
Leider verabsäumte er es, den Text des Gewaltaufrufs auf Straches Facebook-Seite
leserlich zu präsentieren. Selbst mit einer Vergrößerung des Screens kommt man leider
nur zu nachfolgendem Ergebnis. Baxant hatte sich nicht einmal die Mühe gemacht,
den Text des Facebook-Eintrags herauszuschreiben.
Vielleicht wäre es Herrn Baxant möglich den Facebook-Eintrag so zu präsentieren, dass
dieser auch leserlich ist. Es wäre nämlich sehr interessant, zu welchen Gewalttaten
dieser User aufruft.
Interessantes E-Mail
Aber sei wie es sei, in den eigenen Reihen hat man ganz andere Kaliber bezüglich Ge-
waltaufrufe und deren Zustimmung. Und das nicht von irgendwelchen „Usern“ die sich
als Freunde auf Facebook ausgeben, sondern vom eigenen politischen Nachwuchs.
Folgendes E-Mail wurde uns heute zugesandt:
Selbstverständlich kommen wir dem Ersuchen von Uwe D. nach und veröffentlichen
diesen höchst interessanten Facebook-Eintrag.
Screen: facebook.com
Hoffnungsvolle Nachwuchspolitiker bei der SPÖ
Kleine Anmerkung am Rande: Wir veröffentlichen unsere Screens für jedermann(frau)
leserlich. Aber zurück zum Thema. Beim Autor des Postings, Sebastian Seidlitz, handelt
es sich um den den Vorsitzenden der SJ-Bruck/Mur. Der Kommentator, Michael Peiner,
welcher das Posting mit den Worten „Der is seeehr nice :DD“ goutiert, bekleidet die
Funktion des Bezirksobmannes der SJ in Bruck/Mur.
Wir wollen den Facebook-Eintrag und dessen Gutheißung, der hoffnungsvollen sozialis-
tischen Nachwuchspolitiker, nicht kommentieren. Dies überlassen wir den geneigten
Leser(innen). Herrn Baxant wollen wir allerdings ans Herz legen, sich nicht nur im
„virtuellen Feindesland“ umzusehen. Bei den eigenen Freund(innen) und Genoss-
(innen) sind viel interessanter Einträge zu finden.
*****
2011-08-14
Kein Berufsdiplomat
Dass der FPÖ-Politiker Königshofer nicht zum Berufsdiplomaten berufen ist dürfte klar auf
der Hand liegen. Seine Ausdrucksweise ist zuweil sehr rustikal. Allerdings gibt es meist
konkrete Anlässe, wenn sich Königshofer zu seinen sehr direkten Äußerungen hinreissen
läßt. Eines muß man dem Mann aber lassen, nämlich dass er die Dinge beim Namen
nennt und nicht wie die Katze um den heißen Brei schleicht.
Die in Österreich herrschende Ausländerkriminalität und die dadurch resultierende Ab-
schiebeproblematik ist kein Geheimnis mehr. Anstatt kriminelle Ausländer sofort abzu-
schieben, bleiben diese oft jahrelang in der Alpenrepublik und tanzen den Behörden
auf der Nase herum. Unterstützung finden sie bei diversen Gutmenschenfraktionen und
NGOs.
Kritik nicht erwünscht
Und wagt es jemand diese Tatsache offen zu kritisieren, ist er sofort ein Diskriminierer
oder schlimmstenfalls ein Nazi. Ein konkreter Fall veranlasste Werner Königshofer zu
folgendem heutigen Facebook-Eintrag.

Screen: facebook.com
Dieser Eintrag versetzte die Online-Ausgaben der Tageszeitungen „Die Presse“ (Zitat: „Der
FPÖ-Politiker Königshofer wettert gegen einen Asylwerber („Kanake“)“ und „Der Standard“
(Zitat: „Der Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer hat in einem Facebook-
Eintrag einen marokkanischen Asylwerber als „Kanaken“ bezeichnet“ in hellen Aufruhr.
Schwer krimineller Asylwerber
Nun handelt es sich bei dem „armen“, vermutlich politisch verfolgten Marokkaner um ein be-
sonderes Früchtchen. Laut Online-Ausgabe der Kronen-Zeitung wird gegen den 19-jährigen
Asylwerber wegen Drogen, Gewalt, Widerstand gegen die Staatsgewalt und sogar eine Mord-
drohung gegen einen Polizeibeamten verhandelt. Auf einen anderen Asylwerber ging der An-
geklagte mit einer zerbrochenen Bierflasche los und schnitt ihm dabei ein Ohr ab. Zudem
wurde der Strafantrag von Staatsanwalt Thomas Willam auf Betrug und Diebstahl ausgeweitet.
Keine adäquate Stelle vacant?
Leider schweigen sich „Die Presse“ und „Der Standard“ in ihren Beiträgen darüber aus, wie
man mit so einem Gesindel verfahren sollte. Vielleicht sollten die beiden Tageszeitungen
dem Mann eine Stelle mit Dienstwagen, Sekretärin und Dienstwohnung zur Verfügung stellen.
Sollte dies nicht der Fall sein, finden wir dass Königshofer mit seiner Äußerung den Nagel auf
den Kopf getroffen hat.
Den einzigen Vorwurf den man dem FPÖ-Politiker in diesem Fall machen kann ist der, dass
er mit der Äußerung „Kanaken“ die Ureinwohner von Neukaledonien beleidigt haben könnte.
Denn diese haben mit dem kriminellen Marokkaner nichts gemeinsam.
*****
2011-05-25
Ein Muss bei Facebook zu sein?
Vor einigen Tagen erklärte ein Bekannter dem Herausgeber dieses Online-Magazins, dass
es in der heutigen Zeit unerlässlich sei ein Konto bei Facebook zu haben. Also wurde für
www.erstaunlich.at ein derartiges Konto auf der weltgrößten Webseite eingerichtet.
Wir haben ein wenig in den Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen von Facebook ge-
schmökert und möchten diese unseren Leser(innen) zur Kenntnis bringen. Folgende Zei-
len von Punkt 1. bis Punkt 12. stammen aus den Sicherheitsbestimmungen bei Facebook.
Auszug aus den Sicherheitsbestimmungen
1. Du wirst keine nicht genehmigten Werbekommunikationen (beispielsweise Spam) auf
Face book versenden oder auf andere Art auf Facebook posten.
2. Du wirst mittels automatisierter Mechanismen (wie Bots, Roboter, Spider oder Scraper)
keine Inhalte oder Informationen von Nutzern erfassen oder auf andere Art auf Facebook
zugreifen, sofern du nicht unsere Erlaubnis hast.
3. Du wirst keine rechtswidrigen Strukturvertriebe, wie beispielsweise Schneeballsysteme,
auf Facebook betreiben.
4. Du wirst keine Viren oder anderen bösartigen Code hochladen.
5. Du wirst keine Anmeldeinformationen einholen oder auf ein Konto zugreifen, das einer
anderen Person gehört.
6. Du wirst andere Nutzer weder tyrannisieren noch einschüchtern oder schikanieren.
7. Du wirst keine Inhalte posten, die: verabscheuungswürdig, bedrohlich oder pornograf-
isch sind, zu Gewalt auffordern oder Nacktheit sowie Gewalt enthalten.
8. Du wirst keine externen Anwendungen entwickeln oder unterhalten, die alkoholspezif-
ische oder andere für Minderjährige ungeeignete Inhalte (einschließlich Werbeanzeigen)
enthalten, ohne entsprechende Altersbeschränkungen einzuhalten.
9. Ohne unsere schriftliche Einwilligung wirst du keine Wettbewerbe, Werbegeschenke oder
Preisausschreiben („Werbeaktionen“) auf Facebook anbieten. Wenn wir unsere Einwillig-
ung dazu geben, übernimmst du die vollständige Verantwortung für die Werbeaktion und
wirst dich an unsere Richtlinien für Promotions und alle geltenden Gesetze halten.
10. Du wirst Facebook nicht verwenden, um rechtswidrige, irreführende, bösartige oder dis-
kriminierende Handlungen durchzuführen.
11. Du wirst keine Handlungen durchführen, welche das einwandfreie Funktionieren von
Facebook blockieren, überbelasten oder beeinträchtigen könnten, wie etwa Denial-of-
Service Attacken.
12. Du wirst jegliche Verstöße gegen diese Erklärung weder unterstützen noch fördern.
Wird doch lieber Wein getrunken?
Sehr schön dass man bei Facebook um alle möglichen Sicherheitsrisken besorgt ist, dachten
wir zumindest bis wir auf dieses Konto stießen.

Screen: www.facebook.com
Entweder predigt man bei Facebook Wasser und trinkt doch lieber Wein, oder nehmen die
Betreiber der weltgrößten Webseite ihre eigenen Sicherheitsbestimmungen nicht so wirklich
ernst.
*****
2011-03-19
Verkehrte Moralauffassungen
Während man „ungerechtfertigte Polizeiübergriffe“ unter den Teppich zu kehren versucht
und bei dessen Misslingen ausser einer geringen Strafe nichts herauskommt, wird die
Existenz von pflichtbewussten Polizisten vernichtet, wenn diese in korrekter Ausübung
ihres Dienstes Gewalt anwenden.
Wie hinlänglich bekannt ist, erschoss ein Polizist einen 14-jährigen Einbrecher im Zuge
eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt. Dieser
Vorfall ereignete sich im August 2009.
Schauprozess mit überraschenden Geständnis
In einem Schauprozess im heurigen März, wurde der Beamte zu 8 Monaten bedingter
Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.
Sein überraschendes Schuldgeständnis dürfte ihm „angeraten“ worden sein, um dem
unwürdigen Schauspiel ein Ende zu bereiten. Die Linken Gutmenschen hatten ihren
Seelenfrieden gefunden, denn wo käme man denn hin, wenn man Kriminelle straffrei
an der Ausübung ihrer Tätigkeit hindern würde.
Wer nun glaubt, dass die Causa damit erledigt gewesen wäre, der befindet sich im Irr-
tum. Die ganze Angelegenheit hatte noch ein Nachspiel beim Unabhängigen Verwalt-
ungssenat (UVS). Dieser entschied nun, dass der tödliche Schuss rechtswidrig war.
Klage auf Verdienstentgang?
Diese erstaunliche UVS-Entscheidung eröffnet natürlich neue Perspektiven im zivilrecht-
lichen Bereich. Mit dieser ist es für die hinterbliebene Familie nun wesentlich leichter,
Ansprüche wie Ersatz der Begräbniskosten und/oder Trauschmerzensgeld gegen die
Republik Österreich durchzusetzen.
Würde man sarkastisch sein, könnte man durchaus die Empfehlung aussprechen, dass
die Familie auch auf Verdienstentgang klagen soll. Hatte doch der Filius eine vielver-
sprechende Karriere vor sich, die durch eine „rechtwidrige„ Polizeikugel beendet wurde.
Mit dem Einkommen welches der Sohnemann erwirtschaftet hätte, wäre es durchaus
möglich gewesen die ganze Familie zu erhalten.
*****
2010-12-28
Schwunghafter Menschenhandel
Wie in der gestrigen und heutigen Tagespresse, sowie in etlichen Nachrichtensendern be-
richtet wurde, gelang es der Polizei einen aktiven Frauenhändlerring zu zerschlagen. Zwi-
schen Wien und Budapest florierte seit gut zehn Jahren, ein schwunghafter Handel mit der
„Ware“ Frau.
Eine ungarische Zuhälterbande lockte unzählige Frauen mit Berufsangeboten, die es letz-
endlich aber gar nicht gab. Die angeworbenen Ungarinnen wurden mit brutalsten Mitteln
gefügig gemacht und zur Ausübung der Prostitution nach Wien verfrachtet. Dort mussten
sie voerst der Wohnungsprostitution nachgehen und wurden später, in sogenannten „Stu-
dios“ untergebracht.
Das Geld welches die Frauen vereinnahmten, mussten sie ihren Peinigern abliefern. Erst
als eine 19-Jährige flüchten konnte und Anzeige erstattete, wurde die Polizei in Ungarn
und Österreich aktiv. In Wien konnten 13 Frauen befreit werden.
Die erstaunliche Meinung eines Nachtclub-Besitzers
Dieser Vorfall bringt uns zum Club2, am 17.10.2010, mit dem Thema „Wie mächtig ist die
Mafia in Österreich?“ Unter den anwesenden Gästen, befand sich auch der Wiener Nacht-
club-Besitzer Peter Laskaris, der unserer Meinung nach zum diskutierten Thema eine völ-
lige Fehlbesetzung war.
Allerdings ließ Laskaris mit einer erstaunlichen Feststellung aufhorchen, Er vertrat tatsäch-
lich die Meinung, dass es in Österreich keine Zwangsprostitution gibt. Wie der Mann zu
dieser Ansicht kommt ist uns schleierhaft. Offenbar hat er die Ostgrenzen-Öffnung verschla-
fen, denn seit dem blüht die Zwangsprostitution in unserem Lande.
Gefügigmachung durch Drohungen
Die Vorgehensweise der ungarischen Bande ist eher die Ausnahme, denn kein Zuhälter be-
schädigt gerne die eigene „Ware“. Vor allem bulgarische und zum Großteil rumänische Zu-
hälterbanden, haben einen speziellen, sehr effektiven Stil entwickelt, Frauen zu Prostitution
zu zwingen.
Diese Banden operieren vorwiegend im ländlichen Raum und locken Mädchen und junge
Frauen mit Versprechungen vom goldenen Westen an. Kaum haben diese angebissen, wird
ihnen unverhohlen mitgeteilt, dass sie die Prostitution auszuüben haben. Als Druckmittel
dienen Drohungen gegen ihre Eltern, Geschwister oder Großeltern.
Diese Vorgangsweise ist wesentlich erfolgreicher, als die Frauen körperlich zu misshandeln.
Auch halten diese Drohungen gegen die Verwandten im fernen Bulgarien oder Rumänien,
die Frauen davon ab zu flüchten und/oder polizeiliche Anzeige zu erstatten. Die dann so
zwangsverpflichteten Frauen werden dann auch bei uns, in diversen Rotlichtlokalen, Wohn-
ungen oder Studios untergebracht.
Sollten alle Drohungen nichts nützen, wird aber auch Hand angelegt und dass in brutalster
Weise. Es ist noch nicht solange her, dass ein rumänischer Zuhälter eine Prostituierte im
10. Wiener Gemeindebezirk anzündete, weil sie ihm nicht mehr zu Diensten sein wollte.
Wie ahnungslos ist Peter Laskaris?
Uns wundert dass Laskaris, der immerhin schon einige Jahre im Geschäft ist, von dieser
Gangart nichts weiß. Vielleicht kann sich aber P. Laskaris, doch noch an diesen brandhei-
ßen Vorfall in Favoriten erinnern.
Der Wiener Nachtclub-Besitzer ließ allerdings noch mit einer erstaunlichen Aussage auf-
horchen. Er meinte, dass in Wien jeder ein Bordell eröffnen könne, ohne dafür die not-
wendige Qualifikation zu besitzen. Auf die Frage der Diskussionsleiterin, was jemanden
zum Betrieb eines Bordells qualifiziert meinte er wörtlich: „Qualifikation ist das, was man
gerne macht.“
Dass heißt im Klartext, dass die ungarischen, bulgarischen und rumänischen Zuhälter-
banden zur Ausübung ihrer Tätigkeit qualifiziert sein müssen, denn diese üben gerne
Gewalt oder Drohungen gegen Frauen aus, da sie ja Geld verdienen, wenn sie diese zur
Prostitution zwingen.
Die Ostgrenzen-Öffnung macht es möglich
Eines ist wiederum klar. Die Ostöffnung hat uns nicht nur jede Menge Kriminalität beschert,
sondern ist fast ein Freifahrtsschein für Gewalt gegen Frauen, für Zuhälterbanden aus dem
ehemaligen Ostblock. Aus Insiderkreisen wird uns glaubhaft versichert, dass mindestens
die Hälfte der Ostblock-Prostituierten nicht freiwillig ihrer Tätigkeit nachgehen.
*****
2010-11-20
Es ist nicht alles Gold was glänzt
Dass in Beziehungen von Lesben und Schwulen auch nicht alles eitle Wonne ist, wird
durch die heutige Konferenz zur Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen bewie-
sen.
Die einsame Kämpferin gegen Sexismus, Sandra Frauenberger (SPÖ) eröffnete heute
die Konferenz der Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebens-
weisen. Die SPÖ-Stadträtin bemängelte, dass Lesben und Schwule, die Gewalt in
ihren Beziehungen erleben, die vorhandene Gewaltschutz-Infrastruktur kaum nut-
zen.
Gewaltschutz für Gewalttäter
Höchst interessant ist die Feststellung, dass Personen welche Gewalt ausüben, eben-
falls die vorhandene Gewaltschutz-Infrastruktur nicht in Anspruch nehmen. Dass ist
natürlich völliger Schwachsinn, denn warum sollte ein Gewalttäter einen Gewaltschutz
in Anspruch nehmen? Aber im Rathaus scheint man darüber eine eigene Ansicht zu
vertreten.
Screen: www.wien.gv.at
Eine solche Gewaltschutz-Infrastruktur wäre zum Beispiel, die Inanspruchnahme der
sofortigen Wegweisung und des Betretungsverbots durch die Polizei bei Gewalt in
Wohnungen.
Screen: www.help.gv.at
Weggewiesen wird fast immer der Mann
In 99,99 Prozent aller Fälle in denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt, wird der Mann
aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen und mit einem 14-tägigen Betretungsver-
bot belegt.
Wie verhält sich nun die Polizei, wenn diese zu einem Fall von häuslicher Gewalt in einer
gleichgeschlechtlichen Beziehung gerufen wird? Nach welchen Kriterien erfolgt nun eine
eventuell notwendige Wegweisung und das daraus resultierende Betretungsverbot?
Das Männlein- und Weibleinspiel
Fragen die Beamten nach der Rollenverteilung in dieser Beziehung, also wer Männlein
oder Weiblein ist, beziehungsweise spielt? Gibt es in diesen speziellen Fällen eine be-
sondere Order von obiger Stelle?
Wir wussten es nicht und haben daher im Büro der Stadträtin Sandra Frauenberger
angerufen. Aber auch dort wusste man nicht Bescheid und konnte uns diesbezüglich
keine Auskunft geben, was uns allerdings nicht sehr verwundert hat.
*****
2010-11-16
Der Comic-Wettstreit
Zwischen der FPÖ und der SPÖ dürfte ein Wettstreit ausgebrochen sein, wer die geist-
loseren Comics unter der Jugend verteilt. Nachfolgendes Comic hat unter den Linken
blankes Entsetzen ausgelöst.
Der blaue Ritter HC-Man stachelt einen Buben an, mit seiner Steinschleuder einem Tür-
ken eine aufzubrennen. Als Belohnung wird eine Burenwurst in Aussicht gestellt. Auch
wenn die Türkenbelagerung von Wien als Alibi für dieses Comic herhalten muss, ist die-
ses absolut geistlos.
Der dickliche Herr im roten Pyjama stellt unzweifelhaft den Wiener Bürgermeister Dr.
Michael Häupl dar. Beim blauen Ritter handelt es sich ganz augenscheinlich um den
FPÖ-Chef H.C. Strache.
Es geht doch noch tiefer
An und für sich dachten wir uns, das FPÖ-Comic wäre an Geist- und Geschmacklosigkeit
nicht mehr zu überbieten. In diesem Fall haben wir uns aber schwerst geirrt. Unter dem
Motto „Mr. X: Zurück in den Keller, Nazis“ befassen sich die „Junge Roten“ mit der
Geschichte des Dritten Reichs, beziehungsweise der angeblichen Nachfolger-Personen.
Sie präsentieren den antifaschistischen Comic-Helden Mr.X, welcher den HC-Man an
Peinlichkeit bei weitem übertrifft. Im Gegenteil zum FPÖ-Comic, wo Häupl eigentlich
recht unbehelligt davon kommt, bieten die „Jungen Roten“ schon andere Kaliber auf.
Schwachsinn mit Gewalt gepaart
In diesem schwachsinnigen Comic tauchen Namen wie Villi und Kackl als Mitstreiter
der Nazis auf. Man braucht kein Einstein zu sein, um diese beiden Namen mit Vilimsky
und Kickl zu assoziieren.
Das gesamten Comic ist von Gewalt durchzogen. Als kleine Kostprobe präsentieren wir
Ihnen einen kleinen Ausschnitt aus diesem. Da wird einem Mann, der zweifelsfrei den
FPÖ-Chef H.C. Strache darstellt ein Schlauch in die Nase gesteckt, um ihm „Pulver-
schnee“ ins Gehirn zu blasen.
Wir vermuten stark, dass mit dem Ausdruck „Pulverschnee“ die Droge Kokain gemeint
ist. Der so nun willfährig gemachte FPÖ-Chef bettelt nun bei Kickl (alias Kackl) um Be-
fehle. Der wiederum befiehlt: „Ja, mein hirntoter Freund. Starte die neue Ausländer-
Rede!“
Und wieder taucht der Name Peko Baxant auf
Gäbe es einen Preis für schwachsinnige Comics, wäre dieses ein berechtigter Anwärter für
den 1.Platz. Und wie immer wenn es um Gewalt, wie Morddrohungen gegen H.C. Strache,
oder um die Ankündigung der Vergewaltigung dessen Mutter, sowie das Abfeiern des 11.
September geht, dass natürlich alles in einem künstlerisch wertlosen Rap verpackt, taucht
der Name Peko Baxant auf.
„Zusammen mit einem der besten jungen Illustratoren Österreichs, Harold Khan, haben die
Jungen Roten einen Comic entwickelt, der Straches peinlicher Fix & Foxi-Hetzpostille zeigt,
wie richtige Comics auszusehen haben“, freute sich der SPÖ-Wien Jugendkoordinator, LA-
bg. Peko Baxant in einer heutigen APA-OTS Aussendung.
Werden die Grünen Anzeige erstatten?
Wie bereits eingangs erwähnt, ist das FPÖ-Comic geist- und geschmacklos. Seit heute
aber wissen wir dank dem SPÖ-Jugendsprecher Beko Baxant, wie ein richtige Comic
auszusehen hat. Erst wenn der richtige Schuss Gewalt beigefügt wurde, dann ist es ein
richtiges Comic.
Mit dieser Schundpostille hat die SPÖ, dank der Aussage ihres Jugendsprechers, jeglichen
Anspruch verloren das FPÖ-Comic zu kritisieren. Man darf nur gespannt sein, ob die Grü-
nen auch in diesem Fall eine Anzeige erstatten werden.
*****
2010-10-06
Internationaler Hurentag
„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.
Vertrag mit Freier?
Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.
Verträge gab es schon vor Jahren
Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.
Behördenkriege und die Auswirkungen
Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.
Gewalt gegen Sexarbeiterinnen
Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.
Die feine Gesellschaft
Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben. Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
*****
2010-06-01
Geplante Meinungsunterdrückung
Wir haben im Jänner den Beitrag „Der Tod der Meinungsfreiheit“ verfasst. Der Artikel be-
schäftigt sich mit nachfolgend geplanter Gesetzesnovelle, welche unter dem Deckmantel
der Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Auch andere Webseiten beschäftigt diese Thematik
Nun beschäftigt sich eine weitere Webseite recht ausführlich mit dieser beabsichtigten
Gesetzesnovellierung. Unter der Internet-Adresse http://www.terrorgesetz.at/ können
sich Leser(innen) über den Inhalt informieren.

Mit einem provokanten Logo in Web vertreten.
*****
2010-05-30
ERSTAUNLICH deckte auf
Am 17.Februar 2010 haben wir den Beitrag „Morddrohungen gegen H.C. Strache“ gebracht.
In diesem Beitrag ging es um ein Video, in dem gegen den FPÖ-Obmann direkte Morddroh-
ungen ausgesprochen wurden.
Offizielle Reaktion
Spät aber doch, wurde nun von offizieller Seite reagiert. In einer heutigen „APA-OTS
Aussendung“ beanstandet der FPÖ-Generalssekretär Herbert Kickl dieses primitive
Hassvideo. Er vermutet auch zu Recht, dass dieses Video mit dem Dunstkreis linker
SPÖ-Netzwerke zu tun hat.
Da liegt Kickl offensichtlich nicht falsch, denn der Weblog auf dem das besagtes Video
zu finden war (wurde nun blitzartig entfernt), wird von einem gewissen Marko Zlousic,
seines Zeichens Kommunikationsexperte der Bundesgeschäftsstelle der SPÖ, betrieben.


Erinnerungshilfe für vergessliche SPÖ-Verantwortliche
Ahnungslose SPÖ-Verantwortliche?
Da ist doch die Reaktion des SPÖ-Pressedienstes mehr als erstaunlich. Von deren
Seite wird ebenfalls in einer heutigen „APA-OTS Aussendung“ behauptet, dass das
Video auf keinem Web-Auftritt der SPÖ abzurufen ist und war.
Das Wörtchen „ist“ hat erst seit kurzem seine Richtigkeit, den wie weiter verlautbart
wurde, hat der betreffende Mitarbeiter das Video nun umgehend entfernt. Vielleicht
sollten sich die Verantwortlichen in der SPÖ einmal umsehen, welche Leute in ihren
eigenen Reihen beschäftigt werden.

Scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein
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2010-04-04
Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen und Kinder stellt immer einen massiven Verstoß gegen das Recht auf
Leben, Freiheit und Würde und auf die körperliche und seelische Unversehrtheit der Opfer
dar. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine Menschenrechtsverletzung und widerspricht
der österreichischen Rechtsordnung.
So steht es zumindest auf der „Webseite“ der Sozialdemokratischen Partei Österreichs.
Das Gewalt nicht immer körperlicher Natur sein muß, sondern dass es diese auch in
psychischer Form gibt, dem wird wohl niemand widersprechen.
Gewalt kann auch psychisch sein
Psychische Gewalt gegen Frauen ist ebenfalls abzulehnen und dies wird auch von sozial-
demokratische Frauen so gesehen, wie der folgende Screenshot der „Webseite“ der SPÖ
Baden dokumentiert.

Wir sehen in Verächtlichmachung, Beschimpfung und Diskriminierung die Ausübung von
psychischer Gewalt. Diese Meinung wird auch von der SPÖ vertreten und ist in zahlreichen
Kommentaren und Beiträgen zu finden und das ist gut so.
Kein Kommentar sagt sehr viel aus
Unserer Meinung scheint sich jedoch die SPÖ-Politikerin Frau Tanja Wehsely, ihres Zei-
chens Gemeinderätin und Landtagsabgeordnete in Wien, nicht anzuschliessen oder folgt
einem Maulkorberlass.
Sie verfasste am 26.März 2010 nachstehenden Beitrag auf ihrer “ Webseite“.

Da uns die Art mit der gegen die BP-Kandidatin Rosenkranz verfahren wird nicht nur
äußerst primitiv und widerlich erscheint, sondern wir diese als psychische Gewalt
werten, wollten wir die SPÖ-Gemeinderätin um eine Stellungsnahme ersuchen.
Falsche Zahlen aber viel Enthusiasmus
Vorallem weil in ihrem Beitrag sehr viel Enthusiasmus zu erkennen ist, wollten wir
von ihr wissen, was sie von Gewalt gegen Frauen hält, da ihre Partei diese strikt
ablehnt. Abgesehen davon, hatte sie sich gründlichst in der Teilnehmerzahl dieser
obskuren Veranstaltung „Lichtertanz gegen Rosenkranz“ geirrt.
Ihre einzige Tätigkeit zu unserer Anfrage betreffend ihres Beitrags war die Löschung
unseres Kommentars. Ehrlich gesagt haben wir auch nichts anderes erwartet. Möglich-
erweise sieht Tanja Wehsely in Barbara Rosenkranz auch keine Frau, da diese einem
anderen politischen Lager angehört.
Lippenbekenntnis
Immer wieder wird von der SPÖ und auch von den Grünen proklamiert, dass Gewalt ge-
gen Frauen abzulehnen ist. Wenn wir nun beobachten, mit welcher Verächtlichmachung,
Beschimpfung und Diskriminierung gegen die BP-Kandidatin Rosenkranz vorgegangen
wird, sind diese Antigewalt-Aussagen, für uns nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbe-
kenntnis.
Versuchte Selbstjustiz?
Auch wenn Barbara Rosenkranz politische Aussagen getätigt hat die nicht ins Programm
von Linksparteien passen, ist dies kein Grund dafür jegliche Zivilisation missen zu lassen.
Sollte sie strafrelevante Aussagen getätigt haben, so ist es die Aufgabe eines ordent-
lichen Gerichts darüber zu urteilen. Dies dürfte aber offensichtlich nicht der Fall gewesen
sein, da Rosenkranz noch immer ein politisches Amt bekleidet und als Kandidatin zur
BP-Wahl zugelassen wurde.
Überträgt man die Art des bisherigen Wahlkampfes ins normale Leben, würde jede kont-
räre Meinung einer anderen Person mit Gewalt goutiert werden. Die Gerichte würden ver-
mutlich aus allen Nähten platzen.
Auf Straches Spuren?
Es ist erstaunlich, dass sich ausgerechnet SPÖ und Grüne so verhalten. Gerade diese
Parteien, die auf Demokratie so großen Wert legen sollten wissen, dass es in demokra-
tischen Systemen mehr als eine Meinung gibt.
Verächtlichmachung, Beschimpfung und Diskriminierung eines politischen Gegners, hat
mit Demokratie nicht das Geringste zu tun. Dies sind genau jene Punkte, welche dem Polit-
Rambo H.C. Strache immer wieder vorgehalten wurden. Mit ihrer bisherigen Wahlkampf-
führung gegen Rosenkranz, haben SPÖ und Grüne jegliches Recht verloren, diesem Mann
in Zukunft Vorhaltungen zu machen.
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2010-03-27
Propaganda-Beitrag
Diesen Beitrag brachte Oliver Ritter vorgestern auf seinem „Blog“. Er versucht den Lesern,
auf eine recht plump provokante Art zu vermitteln, dass es bei der „Anti-WKR-Demo“,
sowie bei der „Bologna-Burns“ zu polizeiliche Übergriffen gekommen sein soll.
http://www.youtube.com/watch?v=QmVpr8Vd-Xc
Von Übergriffen nichts zu sehen
Wir sind nicht Mitglied im Verein „Freunde der Polizei“ und berichten immer wieder kritisch
von Übergriffen des Polizeiapparates. Allerdings Recht muss Recht bleiben und wo nichts ist,
ist eben nichts. Da nützt auch kein Wunschdenken und keine linkslinke Propaganda.
Aber sehen Sie sich das Video selbst an und Sie werden feststellen, dass anfänglich Audio
und Video-Spur, Aufnahmen von herumstehenden Polizisten zeigen. Als dann der angebliche
Übergriff stattgefunden haben soll, gibt es keine Video-Aufnahme mehr.
Lediglich die Tonspur läuft, auf der außer wenig hörbaren Dialogen nichts weiter zu ent-
nehmen ist. Ein solche Tonbandaufnahme kann jeder Volksschüler anfertigen. Wir sind
der Ansicht dass dieses Video, falls man es überhaupt so bezeichnen kann, ein Fake ist.
Die geistige Elite der Zukunft?
Dafür wurde uns Bildmaterial zugesandt, welches nicht gefakt sondern leider traurige Reali-
tät ist. Einige Aktivisten der „Bologna-Burns“ sahen sich veranlasst, dass Parlament mit
Hassparolen zu beschmieren.
Die Ausdrucksweise zeigt vom mangelnden Demokratieverständnis linker Anarchos
Grüne zeigen Polizei an
Dafür zeigten die Grünen wieder einmal, was sie von Recht und Ordnung halten. Laut
der grünen Verfassungssprecherin Musiol, sei der Einsatz der Polizei beim WKR-Ball
rechtswidrig gewesen sein.
Was daran rechtswidrig sein soll, wenn linke Anarchisten von der Polizei gehindert werden
randalierend, prügelnd und Steine werfend durch die Stadt zu ziehen, ist nicht verständlich.
Aber möglicherweise hat der grüne Parlamentarier Öllinger, der an vorderster Front anwesend
war, obwohl er eigentlich der Sitzung im Nationalrat beiwohnen hätte müssen, eine andere
Sicht der Dinge.
Demonstration war illegal
Eventuell hatte Öllinger im Eifer des Gefechts auch vergessen, dass ein Demonstrations-
verbot ausgesprochen wurde und somit diese gewalttätige Anarcho-Kundgebung illegal
war.
Das traurige an der ganzen Angelegenheit ist jedoch, dass die linken Anarchos den rechten
Radaubrüdern, Systemfeindlichkeit und Gewalt vorwerfen. Dabei sind sie selbst um keine
Spur besser und werden erstaunlicher Weise noch von etlichen Grünen moralisch unterstützt.
*****
2010-03-18
Gesetzesnovelle
Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Gewalt ist abzulehnen
Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.
Es lebe Stalin
Der zweite Absatz des § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.
Objektivität unmöglich
Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.
Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?
Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.
Freibrief für Kinderschänder
Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.
Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.
Politische Gegner und Kritiker einsperren
Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.
Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden. Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.
*****
2010-01-28
Der Film
Wer kennt ihn nicht, diesen Kultfilm des Regisseurs Sam Peckinpah aus dem Jahre 1970?
Und für die jüngere Generation die diesen Streifen doch nicht kennt, können wir nur die
Empfehlung abgeben, sich diesen unbedingt anzusehen.
Dustin Hoffmann spielt darin die Figur des Mathematikers David, der sich mit seiner Frau,
gespielt von Susan George, in die englische Provinz zurückzieht, um ein geruhsames und
friedliches Leben zu führen.
Die liberale und gewaltfreie Lebensart des Paares, ruft bei den männlichen Dorfbewohnern
Argwohn und Aggressivität hervor. Als das junge Paar dann noch einen geistig Behinderten
beschützt, welcher stets den Aggressionen der Dorfbevölkerung ausgesetzt ist, eskaliert
die Gewalt.
Es kommt zu Vergewaltigungen und lebensbedrohlichen Attacken gegen David und seine
Frau. Das sonst so friedliche Ehepaar beginnt sich seiner Haut zu wehren und die ganze
Angelegenheit endet in einem fürchterlichen Blutbad.
Was wollen wir mit dem nachfolgenden Beitrag, im Vergleich mit dem Film demonstrieren?
Frau und Herr Österreicher sind normalerweise ein friedfertiges Volk. Doch seit einiger Zeit
rollt eine Welle der Gewalt über unser Land hinweg.
Unkontrollierte Zuwanderung
Grund für dieses Phänomen sind verfehlte Einwanderungs- und Asylpolitik. Die liberale Ein-
stellung der Österreicher(innen) werden von kriminellen Gesindel schamlos ausgenützt. Statt
das staatliche Stellen bei Einwanderern und Asylanten den Spreu vom Weizen trennen, kann
jeder zu uns kommen ohne nachweisen zu müssen, wie er seinen Lebensunterhalt zu bestrei-
ten gedenkt.
Offene Grenzen veranlassen viele Verbrecher im Schatten von anständigen Leuten nach
Österreich zu kommen, um ihre kriminellen Machenschaften durchzuziehen. Einbrüche
und Raubüberfälle stehen bereits an der Tagesordnung.
Polizeibehörden sind überlastet
Die Polizei geht bereits im Kreis und kommt mit der Aufklärung der Straftaten nicht einmal
mehr nach. Trotzdem ereifern sich Gutmenschen noch immer für den unbeschränkten und
unkontrollierten Zuzug in unser Land.
Nachstehendes Plakat hat für Wien leider seine Gültigkeit verloren, wenn man die täglichen
Einbrüche und Raubüberfälle betrachtet. Waren anfänglich „nur“ Banken davon betroffen,
haben sich die Straftaten immer mehr gegen alte Menschen und kleine Handelsbetriebe
verlagert.
Auch schrecken diese Verbrecher nicht einmal davor zurück Gesetzeshüter anzugreifen, wie
heutiges Beispiel in Ottakring beweist. Das es sich bei dem Täter um einen „normalen“ Auto-
fahrer gehandelt hat, der sich nur einer Verkehrskontrolle entziehen wollte, ist nicht anzu-
nehmen.
(Fotoquelle: www.demokratiezentrum.org)
Trendwende
Im guten Glauben an die Rechtstaatlichkeit haben sich Betroffene auch nicht gewehrt,
sondern sich ihrem Schicksal stumm ergeben. Dies beginnt sich nun umzudrehen. Es
kann wohl niemand behaupten, dass zum Beispiel Trafikanten einer aggressiven Bevölk-
erungsschicht angehören.
Meist sind Angehörige dieser Berufgruppe ältere oder behinderte Menschen. Jüngste Vor-
fälle haben aber gezeigt, dass diese zur Erkenntnis „Hilf Dir selbst, dann ist Dir geholfen“
gekommen sind.
Politiker wacht auf
Wir glauben das dieses Beispiel Schule machen wird, wenn sich die Verantwortlichen dieses
Staates ihrer Verpflichtung nicht schnellstens bewusst werden. Die Verpflichtung der ge-
wählten Volksvertreter erschöpft sich nämlich nicht darin, über die Errichtung von Asylan-
tenheimen und freien Grenzen nachzudenken, sondern besteht vielmehr daraus, die heim-
ische Bevölkerung zu schützen.
Die Gewalt wird eskalieren
Das Motto der Gutmenschen „Schlägt man Dich auf die linke Backe, dann halte auch
die Rechte hin“ wird für jeden normaldenkenden Menschen nicht nachvollziehbar sein. Es
wird eher darauf hinauslaufen, eine Aktion zu setzen bevor man den ersten Schlag erhält.
Ohne eine düstere Zukunftsprognose erstellen zu wollen, wird es immer öfters zu Gewalt-
eskalationen kommen, wenn sich anständige Bürger ihrer Haut zu wehren beginnen.
Denn wie heißt es so schön: „Wer Gewalt sät ……“ und über diesen Satzbeginn sollten
unsere Politiker ganz rasch nachdenken.
*****
2010-01-12
Bürgermeister denkt nach
Der letzte Trafiküberfall, bei dem der Räuber von einem wehrhaften Trafikanten in Not-
wehr erschossen wurde, hat offensichtlich den Wiener Bürgermeister Michael Häupl zum
Nachdenken angeregt.
Alle 887 Wiener Trafiken sollen mit Alarmanlagen ausgerüstet werden. Die Stadt Wien
wird sich an den Kosten mit 50 Prozent beteiligen. Medienwirksam wie es sich für eine
bevorstehende Landtagswahl gehört, erklärte Häupl, dass der ausufernden Kriminali-
tät ein Zeichen zu setzen ist und alles dafür getan wird, um die Trafikanten zu schützen.
Bei diesem Thema praxisfremd
Wir haben den Wiener Bürgermeister immer für einen realdenkenden Menschen gehalten.
Mit der Aussage, dass Alarmanlagen Trafikanten schützen sollen, hat er uns bei diesem
Thema aber leider enttäuscht.
Betrachtet man die hochgerüsteten Alarmanlagen in Banken, dürfte dort kein einziger
Überfall stattfinden, zumindest wenn man den Worten von Micheal Häupl folgt. Alarm-
anlagen erfüllen maximal einen präventiven Sinn.
Der Beweis wird auch durch die zahlreichen Banküberfälle erbracht. Mit einer Alarm-
anlage kann höchstens ein Einbrecher abgeschreckt werden, jedoch kein gewalttätiger
Räuber.
Antwort auf Gewalt ist Gewalt
Gewalttäter kann man nur mit drohender Gewalt abschrecken. Sei es durch das staat-
liche Gewaltmonopol in Form erhöhter Polizeipräsenz, private Sicherheitsdienste oder
wehrhaften Bürgern.
Gewalttäter sprechen die Sprache der Gewalt und verstehen auch nur diese. Der betref-
fende Trafikant hat dem Räuber in der selben Sprache geantwortet, in der er gefragt
wurde.
Finanzielles Problem
Das die Polizei nicht überall sein kann um Überfälle zu verhindern ist auch klar. Die
Dienste von privaten Sicherheitsfirmen in Anspruch zu nehmen, wird auf die Dauer
ein finanzielles Problem darstellen. Trafiken sind eben keine Banken und erhalten
daher keine staatlichen Finanzspritzen, wann immer es notwendig ist.

Also bleibt nur die Wahl der Selbstverteidigung. Der im obigen Bild angeführte Beitrag
eines linkslinken Fantasieblogs, dessen Autor in Ermangelung notwehrfähiger Güter
eine bewaffnete Gegenwehr ablehnt, hat uns doch ein wenig zum Nachdenken angeregt.
Der Beitrag an und für sich ist Nonsens, allerdings hat der Teil des Schlußsatzes seine
Berechtigung.

Unbeteiligte schützen
Da es durchaus anzunehmen ist, dass nicht alle Waffenbesitzer ein dementsprechendes
Schießtraining haben und es auch in der Hektik passieren könnte, dass unbeteiligte
Personen zum Handkuss kommen würden, hätten wir einen Lösungsvorschlag.

Vermutlich kennt das obig abgebildete Gerät jeder. Für Unwissende, dies ist ein Elektro-
schocker. Der Einsatz dieser mindergefährlichen Waffe, setzt jedoch Körperkontakt voraus.
Ausserdem wäre es völlig sinnlos, sich mit diesem Gerät gegen einen mit einer Schuß-
waffe bewaffneten Räuber zu wehren. Daher wollen wir Ihnen folgendes Bild zeigen.

Das ist eine sogenannte Mardermatte. Sie wird in Autos verlegt und steht unter Hoch-
spannung. Nager die sich am Fahrzeuges gütlich tun wollen, werden vertrieben oder
getötet.
Marktlücke
Warum ist noch niemand von der Sicherheitsindustrie auf die glorreiche Idee gekommen,
einen Elektroschocker als Elektromatte auf den Markt zu bringen. Diese könnte je nach
Größenbedarf hergestellt werden.
Trafiken oder sonstige Kleinwarenhändler haben meist ohnehin einen kleinen Kunden-
raum, wo diese Matte als Schmutzfänger getarnt unauffällig verlegt werden könnte.
Zum Auslösen des Stromes genügt ein geheimer Taster hinter dem Verkaufspult.
Räuber unter Strom
Wenn die ersten Räuber dann unter der ausgelösten Hochspannung bewußtlos zusam-
menbrechen und anschließend der Polizei übergeben werden, bestünde zumindest die
Hoffnung, dass weitere Kriminelle von derartigen Überfällen Abstand nehmen.
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2010-01-09
Hausfrau verprügelt Achtjährige
Also das feministische Wunschbild, dass Gewalt immer vom männlichen Geschlecht ausgeht,
scheint immer mehr zu verblassen. Während gestern eine 38-jährige „Türkin“ ihren Ehemann
abschlachten wollte und erst durch massives Einsschreiten der Polizei daran gehindert
werden konnte, verprügelte heute eine Hausbesitzerin in Imst (Tirol) ein achtjähriges
Mädchen, wie auf „http://tirol.orf.at“ zu lesen ist.
Was war der Anlass?
Was hatte die böse Gör denn schreckliches angestellt um von einer erwachsenen Frau
zusammengeschlagen zu werden? Hatte sie etwa das Auto der Schlägerin zerkratzt oder
die Reifen ihres Vehikels aufgestochen, um diese Furie derart in Rage zu versetzen.
Nein, drei Kinder lieferten sich eine Schneeballschlacht und einige „Blindgänger“
trafen den Gartenzaun der Hausbesitzerin. Das versetzte die Tirolerin derart in Wut,
dass sie mit „Kampfgeschrei“ aus dem Haus stürmte.
Zwei Kinder konnten flüchten
Während zwei Kindern die Flucht gelang, erwischte die Frau das kleine Mädchen und
schlug sie zusammen. Durch die Schläge in den Bauch und ins Gesicht, wurde die Acht-
jährige erheblich verletzt. Die Schlägerin wurde angezeigt.
Gewalt gibt es und wird es immer geben
Also werte Emanzen, welche Ihr immer Gewalt den Männern in die Schuhe schiebt. Ver-
abschiedet Euch endlich von Eurem Fantasie-Weltbild und begebt Euch endlich auf den
Boden der Realität.
Gewalt ist nie gut und auch keine Lösung für Konflikte. Leider lassen sich immer wieder
Personen dazu hinreissen, irgendwelche Problemsituationen durch physischen oder
psychischen Gewalteinsatz zu lösen.
SchwachsinnigeTheorie
Diese Welt ist nicht gewaltfrei und die Politik dient immer wieder als schlechtes Bei-
spiel dafür. Daran sind Männer und Frauen gleichermaßen beteiligt. Daher ist die viel-
geliebte Theorie von feministischen Frauengruppen, dass Gewalt immer vom Mann
ausgeht, ein reiner Schwachsinn.
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2009-12-23
Gewaltspiele
Es gibt viele Computerspiele deren Spielablauf hauptsächlich von Gewalt geprägt ist.
Normal sind es aber keine „realen“ Figuren die geschlagen, gequält oder erschossen
werden, obwohl die grafischen Darstellungen der Realität oft sehr nahe kommen.
Hit the Bitch
Auf Youtube haben wir dieses „Videospiel“ entdeckt. In diesem abartigen Game kann der
Macho von heute, seine Macht demonstrieren und virtuell eine junge Dame „abwatschen“.
Das Game nennt sich „Hit the Bitch“, zu Deutsch „Schlag die Schlampe“.
Per Mausklick kann man auf dem Monitor eine junge Frau bis zur Bewusstlosigkeit schlagen.
Angeblich soll der tiefere Sinn dieses Computerspiels, eine Kampagne gegen Gewalt von
Frauen sein.

(Fotoquelle:cache.gawker.com)
Simulator für Perverse
Ob diese Botschaft bei allen ankommt ist fraglich. Wir glauben, dass sich dieses Game
vielmehr zum Partyklassiker für feuchtfröhlichen Männerrunden entwickeln, oder als
Trainingssimulator für Perverslinge dienen wird.
Ego-Shooter und Frauenschlagen
Da dieses Computerspiel ja angeblich pädagogisch wertvoll ist, sollte es von „gigg.at“
neben den Ego-Shooter-Games ins Programm aufgenommen werden. Schließlich sollte
die Subvention der Gemeinde Wien von 612.000,-Euro ihren Sinn erfüllen.
Stauni
2009-11-28