Die private Krankenversicherung ist für Österreich unverzichtbar und systemrelevant

SPÖ-Hacker Hacker dachte gestern in einem Interview laut über die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung nach

Die Privaten Krankenversicherer sind ein wesentlicher Partner innerhalb der Gesundheitswirtschaft Österreichs. Die Systemrelevanz der privaten Krankenversicherungsunternehmen mit den freiwilligen Beiträgen der Versicherten müssen faktenbasiert erörtert und die Einsparungen durch das private System konkret dargestellt werden.

Der Wiener Sozial- und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker hat gestern in einem Interview laut über die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung nachgedacht. Begründet wurde diese totalitär anmutende Idee so: „Im Augenblick haben wir eine Krankenkasse, die zahlt letzten Endes ein System der Privatversicherung. Also dürfen wir uns nicht wundern, dass, wenn die Menschen es sich leisten können, sie sich eine Privatversicherung nehmen und die Kasse refundiert dann eh einen Großteil der Kosten.“

Diese Aussage ist objektiv falsch und hält auch keiner fachlichen Diskussion stand.

In der Sonderklasse öffentlicher Spitäler tragen die Privatversicherten durch die erheblichen Sonderklassehonorare dazu bei, Spitzenärzte im öffentlichen System zuhalten. Diese Honorare sind für die in den öffentlichen Spitälern angestellten Ärzte ein wesentlicher Anreiz, dort zu bleiben, weil sie einen bedeutenden Zuverdienst zum Gehalt darstellen. Da die Spitalärzteschaft natürlich nicht nur Sonderklassepatienten, sondern überwiegend Nicht-Privatversicherte behandelt, stellen die Zahlungen der Privatversicherten einen ganz wesentlichen Beitrag zum öffentlichen Spitalssystem dar.

Nimmt ein Privatversicherter statt der Sonderklasse ein Privatspital in Anspruch – immerhin 41 Prozent aller Fälle der Privaten Krankenversicherung – kommt es zu einer massiven unfreiwilligen Quersubventionierung der Krankenkasse. Die Krankenkassen übernehmen nämlich nur einen kleinen Teil (rund ein Drittel) der medizinischen Behandlungskosten, der Rest ist von den Patienten bzw. ihrer Versicherung selbst zu bezahlen. Mit anderen Worten: Jede(r) sozialversicherte Patient/Patientin entlastet die Krankenkasse in ganz erheblichem Ausmaß, wenn er/sie sich statt im öffentlichen Spital in einem Privatkrankenhaus behandeln lässt. Das Leistungsvolumen aller österreichischen Privatspitäler entspricht jenem der öffentlichen Spitäler des ganzen Bundeslands Salzburg, diese Spitäler sind also als quasi zehntes Bundesland in hohem Maß versorgungswirksam.

Ähnlich liegt der Fall bei der Inanspruchnahme eines Wahlarztes: hier vergütet die Krankenkasse satzungsgemäß lediglich 80 Prozent jenes Betrages, den sie bei einem Kassenvertragsarztaufwenden müsste.

Somit erspart sich auch hier die Kasse erhebliche Beträge, denn auch die Wahlärzte sind längst versorgungswirksam.

„Die Aussagen von Stadtrat Hacker sind also völlig unhaltbar, das Gegenteil ist der Fall. Sie lösen auch nicht die zweifellos bei den Kassen bestehenden Probleme“, betont Dr. Peter Eichler, Vorsitzender der Sektion Krankenversicherung im österreichischen Versicherungsverband VVO.

Welche Beiträge die Private Krankenversicherung für das gesamte österreichische Gesundheitssystem zum Wohl aller leistet, ist aus folgenden Fakten ersichtlich:

++ Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen betrugen im Vorjahr 2,66 Milliarden Euro.

++ Mit 1,15 Milliarden Euro stehen dabei die Krankenhauskosten an erster Stelle.

++ An zweiter Stelle sind Leistungen für Ärzte im niedergelassenen Bereich in der Höhe von 304,6 Millionen Euro anzuführen.

„Es soll ein Klima geschaffen werden, in dem die Private Krankenversicherung und die Privat-Versicherten nicht von vornherein als Gegner, sondern vielmehr als unverzichtbarer und komplementärer Partner im System erkannt werden. Letztlich ist eine privatwirtschaftlich organisierte Komponente des österreichischen Gesundheitssystems nicht wegzudenken, volkswirtschaftlich wertvoll und im Sinn eines mündigen Bürgers eindeutig notwendig“, so Mag. Christian Eltner, Generalsekretär des VVO.

Weitere Informationen: Jahresbericht des VVO

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Zahnärzte brechen Verhandlungen über Amalgamersatz ab

Ab 1. Jänner 2025 müssen Füllungen beim Zahnarzt privat bezahlt werden

In den letzten Wochen fanden zwischen der Österreichischen Zahnärztekammer und der Österreichischen Gesundheitskasse intensive Gespräche und Verhandlungen über den Ersatz der ab 1.1.2025 EU-weit verbotenen Amalgamfüllungen statt.

Ursprünglich war für 14. November eine weitere Verhandlungsrunde vereinbart. Zwischenzeitlich schuf jedoch der Gewerkschafter Andreas Huss, seines Zeichens Vorsitzender des Dachverbands der Sozialversicherung und der Österreichischen Gesundheitskasse, neue Fakten: Er ließ den Standesvertretern der Zahnärzte über die Medien ultimativ ausrichten, dass die ÖGK den niedergelassenen Zahnärzten mit Kassenvertrag für den Einsatz des ins Auge gefassten Amalgamersatzstoffes 10 % mehr Honorar bezahlen wird und er alles andere für überzogen hält.

Da dieses Angebot für die österreichischen Zahnärzte aus wirtschaftlichen Gründen unannehmbar ist, entschlossen sich die Verhandler der Zahnärztekammer, die Verhandlungen, aufgrund der mit den Aussagen von Huss verbundenen Sinnlosigkeit, abzubrechen.

Wären die Zahnärzte dem Vorschlag der ÖGK gefolgt, hätte das zu massiven Einkommensverlusten der niedergelassenen Zahnärzte geführt. In weiterer Folge wäre es zu einer weiteren Ausdünnung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung durch Zahnärzte mit Kassenverträgen gekommen. Und dafür gibt es mannigfaltige Gründe: Viele Leistungen von Kassen-Zahnärzten, wie zum Beispiel das Ziehen von Zähnen oder das Instandsetzen von Prothesen, sind defizitär oder werden, wie das so wichtige Beratungsgespräch mit dem Patienten, von der Gesundheitskasse gar nicht bezahlt. Das führt dazu, dass der Großteil der Zahnärzte seit Jahren dazu gezwungen ist, ihre Kassenleistungen mit erbrachten Privatleistungen quer zu subventionieren. Für viele Zahnärzte ist dies, neben der enden wollenden Wertschätzung durch die Gesundheitskasse der Grund, ihren Kassenvertrag zurückzulegen bzw. keinen Kassenvertrag zu unterschreiben.

Damit müssen die 7,4 Millionen bei der ÖGK versicherten Personen ab 1. Jänner 2025 ihre Füllungen bei den behandelnden Zahnärzten vorerst privat bezahlen und in weiterer Folge ihre Rechnung bei der ÖGK einreichen, um einen Teil des Rechnungsbetrages retourniert zu erhalten.

Als kostengünstigste Alternative zum dann verbotenen Amalgam bietet sich Glasionomerzement an, der bereits seit 2018 für Kinder und Schwangere zum Einsatz kommt. Selbstverständlich werden daneben so wie bisher Kompositfüllungen, Inlays aus Kunststoff, Keramik oder Gold angeboten.

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2015/2016 droht Beitragserhöhung in der Krankenversicherung


Statt die Chance für echte Reformen zu nützen,

weiterhin in die völlig falsche Richtung

„Dass die Kassen nicht saniert sind, sondern nur durch ‚frisches Geld‘, also die Zuschüsse
des Bundes, kurzfristig (schein)positiv bilanziert haben, kritisieren wir seit Jahren.   Es ist
bereits fünf nach zwölf für nachhaltige Reformen:  Die Kassen müssen zusammengelegt,
der  Missbrauch..etwa  der  e-card – . abgestellt  werden“,    fordert  NAbg.  Dr. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein,  FPÖ-Gesundheitssprecherin und Vorsitzende des parlamentar-
ischen  Gesundheitsausschusses,  in  Zusammenhang  mit den Aussagen von Hauptver-
bandschef McDonald, wonach die Krankenkassen 2015 und 2016 rote Zahlen schreiben
werden.
Die  finanzielle  Situation  der  Krankenkassen  sei  das Erbe Schellings -der frühere Haupt-
verbandschef  und  jetzige  Finanzminister habe genauso wie sämtliche SPÖ-Gesundheits-
minister  „die Ohren angelegt“,  wenn es um  Strukturreformen gegangen sei.  Stattdessen
habe  man  sich  mit  Zuschüssen  aus diversen Töpfen „drübergeschwindelt“.   Die Wiener
Gebietskrankenkasse  beispielsweise  habe  in  den  letzten Jahren niemals aufgrund des
gewöhnlichen   Geschäftsbetriebes  einen   Überschuss  erzielt,  dieser  sei  im  Gegenteil
konstant  negativ  gewesen.   „Lediglich Erträge aus dem Ausgleichsfonds,  dem Kassen-
strukurfonds  sowie  aus  der   Überdeckung  der   Mittel  nach  dem  Gesundheits-.. und
Sozialhilfen-Beihilfegesetz (GSBG) haben dazu geführt, dass ‚kranke Kassen‘ wie WGKK,
TGKK, STGKK oder NÖGKK kurzfristig (Schein-)Überschüsse produziert haben“,  erklärt
Belakowitsch-Jenewein.
Statt  die  Chance  für echte Reformen zu nützen, erteile der neue Hauptverbandschef
McDonald  der  Zusammenlegung  von  Sozialversicherungsträgern  gleich einmal eine
Absage.   „Er hält die Diskussion darüber für  ‚zweitrangig‘ und singt stattdessen weiter
das Propagandalied der heilsbringenden Gesundheitsreform.
Das zeigt: McDonald tapst weiter auf ausgetretenen Pfaden in die völlig falsche Richt-
ung.   Enden  wird das Ganze in einer saftigen Beitragserhöhung für die Versicherten.
McDonald  ist  der  lebende Beweis dafür,  dass auch Schluss damit sein muss, Partei-
günstlinge und Politpensionäre mit hochdotierten Positionen im Bereich der Kranken-
kassen zu versorgen statt Experten einzusetzen“, so Belakowitsch-Jenewein.
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2015-01-04

Krankenkassen sind kein Sparverein


Die Krankenkassen sollen das Geld nicht horten, sondern

den Leistungskatalog ausbauen, speziell in der Prävention

„Ursprünglich  hätten  die  Krankenkassen  2013 rund 657 Millionen Euro an Einsparungen
erzielen  sollen,   nun  rechnet  der   Hauptverband  mit   insgesamt   1.028  Millionen  Euro.
Krankenkassen  sind  kein  Sparverein,  sie sollen das Geld nicht horten, sondern den Leist-
ungskatalog  ausbauen,  speziell in der Prophylaxe“,  fordert heute die freiheitliche Gesund-
heitssprecherin und Obfrau des Gesundheitsausschusses, NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-
Jenewein,  in Zusammenhang mit dem von Gesundheitsminister Alois Stöger präsentierten
Monitoring-Bericht des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.
Statt  das  Geld  anzuhäufen sollte es denen, die das System finanzieren,  zurückgegeben
werden.   Beim Leistungskatalog ist besonders bei der Prävention noch deutlich ‚Luft nach
oben.   So sollte beispielsweise die  Mammographie wieder für alle Frauen ohne Altersbe-
schränkung zugänglich sein.   Seit Jänner gibt es für Frauen unter 40 und über 75 Jahren
ja keine Möglichkeit mehr zur Mammografie im Sinne der Vorsorge zu gehen.
Auch  die Leistungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes könnten ausgebaut werden,  etwa
durch  die  Einführung  der  verpflichtenden  zahnärztlichen  Untersuchung bei Kleinkindern.
Statt bei den Kleinsten und bei der Krebsvorsorge für Frauen zu sparen, sollte in Prävention
investiert werden. Die Mittel dafür scheinen ja vorhanden zu sein.
Gleichzeitig wird man sich bei den Sozialversicherungsträgern auch ein Maßnahmenpaket
überlegen  müssen,  um  die  Übernahme  von Landarztpraxen durch Allgemeinmediziner
wieder attraktiver zu machen. Für den ländlichen Raum ist das ein Gebot der Stunde.
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2014-04-23

Gratis-Zahnspange: Vom Bluff zur Luftblase?


Inhaltsleere Ankündigungspolitik der SPÖ

Wie  wir  bereits gestern berichtet haben,  scheint  die – vom  SPÖ-Gesundheitsminister Alois
Stöger – versprochene Gratis-Zahnspange für alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre nicht
nur ein großer Bluff zu sein, sondern avanciert möglicherweise zu einer Luftblase.

Screen: spoe.at
Auch  die Vorsitzende des parlamentarischen Gesundheitsausschusses FPÖ-NAbg. Dr. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein  bezeichnete  heute,  die  vom Gesundheitsminister propagierte ‚Gratis‘-
Zahnspange  als  eine  ungeheure  Mogelpackung,  die  in der jetzigen Situation mehr medizin-
ische  Probleme  verursacht  als  sie  löst.   „Die  Stöger-Spange hat eine riesige Zahnlücke“, so
die FPÖ-Gesundheitssprecherin.

Hat  doch  die  SPÖ  in  ihrem  Wahlkampf  noch  von  einer  „Gratis-Zahnspange  für  alle“  ge-

sprochen,  so reduziert Stöger  „Alle“  nun  auf  jene  Kinder und Jugendliche,  die ein „schwer-
wiegendes medizinisches Problem“ haben und das erst ab 2015. Haken an der Sache: Diese
reduzierte  Personengruppe  erhält  eine  Gratis-Spange  jedoch  auch nur nach chefärztlicher
Bewilligung, womit sie dem Gutdünken der Krankenkassen ausgeliefert sind.
Aber  es gibt einen weiteren Haken:  Die Österreichische Zahnärztekammer zeigt sich über
die  Meldung des SPÖ-Pressedienstes,  wonach über die Einführung der kostenlosen Zahn-
spange  für  Kinder  und  Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr ab Mitte 2015 angeblich eine
„Einigung“ erzielt worden sein soll,  in höchstem Maße erstaunt.
Dieses Erstaunen beruht aufgrund der Tatsache,  dass die diesbezüglichen Verhandlungen
zwischen  den  dafür zuständigen Vertragspartnern,  nämlich dem Hauptverband der öster-
reichischen  Sozialversicherungsträger  und  der  Österreichischen Zahnärztekammer, vom
Hauptverband  einseitig abgebrochen wurden und seither alle Urgenzen seitens der Öster-
reichischen Zahnärztekammer unbeantwortet blieben.
„Die  österreichischen  Zahnärztinnen und Zahnärzte begrüßen selbstverständlich grundsätz-
lich  jede  Reform  des  zahnärztlichen Kassenvertrages,  die eine Verbesserung der sozialen
zahnmedizinischen  Versorgung  der  Bevölkerung  bewirkt,  setzen hierfür aber keine unver-
bindliche  und  inhaltsleere Ankündigungspolitik,  sondern partnerschaftliche Verhandlungen
voraus“, heißt es seitens der Österreichischen Zahnärztekammer.
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2014-02-13

Magnetresonanz und CT: Tarifverhandlungen gescheitert


Krankenkassen treiben Ärzte in den vertragslosen Zustand

Die Verhandlungen zwischen den Instituten für Bildgebende Diagnostik und dem Hauptverband
der Sozialversicherungsträger sind gescheitert.   Ziel der seit Oktober laufenden Gespräche wäre
es  gewesen,  für die insgesamt 110 Institute in Österreich einen Gesamt-Kassenvertrag für Unter-
suchungen  mit Magnetresonanztomografie (MRT) und Computertomografie (CT) auszuhandeln.
Da  der  bestehende  Vertrag  mit  Jahresende  2013  ausläuft,  wird  ab  Jänner der vertragslose
Zustand eintreten.
Der  vertragslose  Zustand  hat  zur  Folge,  dass  MRT und CT-Untersuchungen ab Jänner nicht
mehr  direkt mit den Krankenkassen verrechnet werden können,  sondern von den Patienten in
den Instituten wie bei Wahlärzten bezahlt werden müssen.  Die Patienten können dann bei der
Krankenkasse die Refundierung der Kosten beantragen.
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2013-12-08

Kommt nun der Facharzt für Telefonmedizin?


Stöger setzt auf Telefonjoker in der Gesundheits-Millionen-Show

„Der SPÖ-Gesundheitsminister hat offenbar den ‚Telefonjoker‘ im Millionenspiel der Gesund-
heitsversorgung  entdeckt“,  zeigte  sich  die  freiheitliche  Gesundheitssprecherin  NAbg. Dr.
Dagmar  Belakowitsch-Jenewein  entsetzt  über  die Pläne Stögers Patienten via Telefon zu
behandeln.   „Das  ist  die nächste unsoziale  Leistungskürzung,  die den Österreichern von
„Gerade-Noch-Gesundheitsminister“ Stöger droht“, so Belakowitsch-Jenewein.
So  plane  Stöger doch tatsächlich eine Telefonhotline,  bei der man mit Ärzten, Apothekern
oder Psychologen sprechen könne und sich so den Weg zum Arzt sparen solle.  Damit steu-
ere  das  sozialistisch  geführte  Gesundheitssystem  direkt in eine Mehrklassenmedizin,  in
der sich  wohlhabende  Menschen  auch hinkünftig die Versorgung durch einen Arzt werden
leisten können,  während die große Masse in der  „Bitte warten“-Schleife des „Facharztes für
Telefonmedizin“ hängen bleibe, so sieht es die FPÖ-Gesundheitssprecherin.
„Fünf  Jahre  hat Stöger in seiner Funktion als Gesundheitsminister versucht,  das System mit
Gewalt an die Wand zu fahren,  um seinen Traum von der sozialistischen Gesundheitsversorg-
ung  zu  rechtfertigen.  Während die Welt über  ‚Prism‘ entsetzt ist,  wurde in Österreich  ELGA,
mit  Hilfe  der  schwarz-grünen Phalanx eingeführt.   Es wurde eine Gesundheitsreform auf die
Reise  gebracht,  die noch mehr Verwaltung und damit Verwaltungskosten bringt.  Die Kosten
für die ohnehin finanziell angeschlagenen Krankenkassen werden weiter explodieren“, fasste
Belakowitsch-Jenewein die „Leistungen“ Stögers zusammen.
„Glücklicherweise ist für diese Art von Gesundheitszerstörung demnächst Schluss.  Dann kann
der  Gesundheitsminister  seine  krausen  Ideen wieder an seinem angestammten Arbeitsplatz
bei  der  VOEST  träumen.   Die Österreicher haben jedenfalls eine bessere Gesundheitspolitik
verdient!“, so Belakowitsch-Jenewein.
(Quelle: APA/OTS)
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2013-08-09

SPÖ bringt Zweiklassen-Medizin für Kinder


Ping-Pong Spiel zwischen Krankenkassen und Jugendwohlfahrt

„Oftmals  werden  notwendige Therapien für Kinder nicht von den Krankenkassen bezahlt.
Offenbar  gilt  unter  SPÖ-Ministerschaft  die Zweiklassen-Medizin  besonders für Kinder“,
kritisierte die freiheitliche Gesundheitssprecherin NAbg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.
 
Nun hätten sich betroffene Eltern sogar an die Volksanwaltschaft gewandt, weil die Thera-
pie für ihre an Anorexie leidende Tochter nicht bezahlt werde.   „Weder die Krankenkasse,
noch  Jugendwohlfahrt  fühlen  sich  zuständig und die verzweifelten Eltern werden wie ein
Ping-Pong Ball  zwischen den Stellen hin- und hergeschickt!“,  so Belakowitsch-Jenewein
zu diesem für den Österreichischen Sozialstaat beschämenden Fall.
 
„Seit  vielen  Jahren  fordern  wir Freiheitliche,  dass es mehr Therapieplätze für Kinder und
Jugendliche geben soll,  deren Kosten von den Krankenkassen getragen werden. Seit eben-
sovielen  Jahren  werden  unsere Anträge vertagt!   Es ist wirklich eine Schande, wie betrof-
fene  Eltern  ohne  Aussicht auf Geld oder Lösung ihres Problems zu Bittstellern degradiert
werden“, so Belakowitsch-Jenewein.
 
„Was  sollen  denn  Eltern  tun,  die  sich  eine monatelange Therapie nicht leisten können?
Herr  Bundesminister Stöger schämen sie sich eigentlich nicht für ihr Verhalten?   In besag-
tem  Fall  bedeutet  ihre  Politik,  dass die Eltern zuschauen müssen,  wie ihre Tochter ver-
hungert!“, so Belakowitsch-Jenewein die sich fragt, ob die SPÖ so die Themenführerschaft
bei sozialer Gerechtigkeit erreichen will.
 
„Hoffentlich  wird jetzt endlich von Seiten des Ministeriums und des Hauptverbandes erkannt,
welche  Auswirkungen  die unsoziale Politik der SPÖ auf die Menschen hat und es gibt nicht
nur  für  diese  Familie  eine  Lösung,  sondern für alle Familien, deren Kinder eine Therapie
benötigen.   Wir werden dieses Thema jedenfalls auch im Gesundheitsausschuss, der nach
Ostern  Tagen  wird,  besprechen  und  unsere Forderungen wiederholen“,  betonte Dagmar
Belakowitsch-Jenewein.
 
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2013-03-31
 

Zweiklassenmedizin durch Pseudo-Gesundheitsreform


Einsparungen auf den Rücken der Patienten

Auch wenn Gesundheitsminister Stöger über die sogenannte ‚Übererfüllung‘ bei der Sanier-
ung  der  maroden Kassen jubelt,  darf nicht vergessen werden,  dass dieses Ergebnis auf
dem  Rücken  der  Patienten  erreicht wurde.   Die  Krankenkassen  sind  kein Sparvereine,
sondern die Überschüsse sind für die Versorgung der Patienten zu verwenden.
 
Augenscheinlich  ist,  dass die  „Übererfüllung“ der Einsparungen ohne Struktur- oder Ver-
waltungsreform bei den Kassen erzielt worden ist. Dies bedeutet nichts anderes, als dass
dieser finanzielle „Erfolg“ auf dem Rücken der Patienten erfolgt ist.
 
Im  speziellen  ist  hier  die  von SPÖ und ÖVP vereinbarten  „Ausgaben-Obergrenzen“  zu
sehen,  die eine beinharte Deckelung der medizinischen Leistungen ist.   Damit hat Stöger
eine unsoziale Zweiklassenmedizin eingeführt.
 
Statt  eigene  Einrichtungen wie etwa das schwer defizitäre Hanusch-Spital oder nun auch
Zahnambulatorien zu betreiben,  sollten sich die Kassen lieber Gedanken darüber machen,
ob  eine Zusammenlegung nicht sinnvoller wäre.   Österreich braucht mit Sicherheit keine
22 Krankenklassen.
 
Bayern  mit  zwölf Millionen Einwohnern hat eine einzige Gebietskrankenkasse,  während
Österreich  mit  knapp acht Millionen Einwohnern sich gleich neun dieser Gewerkschafter-
Wärmestuben leistet.   Zudem muss die Sozialversicherung endlich von artfremden Leist-
ungen befreit werden, wozu auch das oben erwähnte Hanusch-Spital zählt.
 
Die  Sozialversicherung  soll  Behandlungen  finanzieren aber nicht selbst erbringen. Alois
Stöger  ist  bei  der  Kassensanierung,  wie  auch  sonst immer,  den Weg des geringsten
Widerstandes gegangen, indem er den Patienten Leistungen gestrichen hat, um den roten
Kassenbonzen ihre Privilegien zu erhalten. Eine recht schwache Vorstellung des Ministers.
 
Die  Zeit  ist  reif  für eine echte Gesundheitsreform.  Allerdings  trauen  wir dem aktuellen
Gesundheitsminister eine solche nicht zu, denn sonst hätte er diese in vier Jahren Amtszeit
schon längst umsetzen können.
 
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2012-10-02
 

Krankes System


Hilferuf einer ERSTAUNLICH-Leserin

Vorgestern erreichte uns ein Hilferuf der 51-jährigen Maria Huber (Name von der Redaktion
geändert). Bei der Krankenkasse verweigerte man ihr die Bewilligung eines für sie notwend-
igen Medikamentes aus Kostengründen.
 
Zur Vorgeschichte: Frau Maria Huber ist gebürtige Österreicherin und arbeitet seit ihrem 15.
Lebensjahr.   In  all  diesen  Jahren  war  sie  immer berufstätig und bezahlte auch dement-
sprechende  Beiträge  bei  der  Gebiets-Krankenkasse  ein.   Nun  ist  sie mittlerweile in ein
Alter gekommen,  in  dem  sehr  viele Frauen wegen hormonell bedingter Umstellung ihres
Körpers (Wechseljahre) psychische Probleme bekommen.
 
Während es Personen gibt,  die versuchen wegen der Modekrankheit  „Burn out Syndrom“
in  Frühpension  zu  gehen,  ist Maria Huber aus anderem Holz geschnitzt.   Sie stellte sich
ihrer „Krankheit“ und konsultierte einen Facharzt. Dieser verschrieb ihr geeignete Medizin,
darunter  auch das Antidepressiva  „Lyrica“.   Die erste Trance bekam sie direkt im Spital
ausgehändigt.
 
Seit  dem die 51-Jährige dieses Medikament nimmt   – welches sie in Kombination mit den
anderen Pillen“ nehmen muss –  geht es ihr wieder merklich besser,  da die Depressionen
verschwunden sind. Als sie nun merkte, dass ihr Vorrat an „Lyrica“  zu Neige ging, begab
sie  sich  in  eine Apotheke und wollte ihr Rezept einlösen.   Dort teilte man ihr mit,  dass
dieses Medikament „chefarztpflichtig“ sei und sie sich dieses bewilligen lassen müsse.
 
Also  suchte  Maria  Huber  eine  Gebietsstelle der Krankenkasse auf und legte ihr Rezept
zwecks  Bewilligung  vor.   Dort hatte man aber keinerlei Interesse daran, das Rezept zu
bewilligen  und  lehnte  ihr Ansinnen mit der Begründung,  dass das Medikament zu teuer
sei, einfach ab.  Immerhin kostet “ Lyrica“ 108,- Euro. Man teilte ihr ferner kaltschnäuzig
mit,  wenn  sie  eine  solche  Arznei benötige,  müsse sie diese aus ihrer eigenen Tasche
bezahlen.
 
Frau Huber,  die in einem  Supermarkt als Kassakraft beschäftigt ist,  gehört sicher nicht
zur  finanzkräftigen  Schicht  in  Österreich  und 108,- Euro ist für sie sehr viel Geld.  Als
treue ERSTAUNLICH-Leserin wandte sie sich an uns und bat um Hilfe.
 

Krankenkasse lenkte nach Telefonat ein

Ein Telefongespräch (dessen Inhalt wir hier nicht wiedergeben wollen) hatte das Resultat,
dass das Rezept von Maria Huber bewilligt wurde.  Ob der Grund des Umdenkens bei der
Krankenkasse  menschlicher  Natur oder der Verzicht auf dementsprechende Presse war,
ist uns nicht bekannt. Jedenfalls zählt der Wille fürs Werk und deshalb veröffentlichen wir
auch nicht um welche Gebiets-Krankenkasse es sich gehandelt hat.
 
Schlussendlich gab es das Medikament gegen Rezeptgebühr
 
Aber lässt man sich den Vorfall auf der Zunge zergehen, müsste einem das Weinen kommen.
Während  Asylbetrüger(innen)  in  der  Alpenrepublik  alles  in den Allerwertesten geschoben
bekommen   – die Grünen fordern sogar die Mindestsicherung –   und  Milliarden  Euro in EU-
Pleitestaaten überwiesen werden, verweigert man einer Österreicherin die Kostenübernahme
eines  dringend  benötigten  Medikamentes.   Bedenkt  man dabei,  dass Maria Huber seit 36
Jahren brav ihre Sozialabgaben bezahlt, bleibt einem die Sprache weg.   Ferner stellt sich für
uns die Frage: „Wie krank ist unser System bereits?“
 
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2012-08-04
 

Privatpatienten bevorzugt


Unnötiger VKI-Test

Ein heute veröffentlichtes Testergebnis des Vereins für Konsumenteninformation (VKI),

bezüglich  der  Bevorzugung  von  Privatpatient(innen) in Spitälern,  löste bei einigen
Politiker(innen) scheinheilige Aussagen aus.

 

Der VKI hatte mittels einer Testperson nachgewiesen, dass privatversicherte Personen

wesentlich rascher einen OP-Termin bekommen als Kassenpatient(innen). Dazu hätte
es nicht  eines Testes bedurft,  denn diese Tatsache ist seit  Bestehen der  privaten
Krankenversicherungen allgemein bekannt.

 

Dazu muss gesagt werden, dass es sich bei den OP-Terminen nicht um lebensrettende

Operationen gehandelt hat. Über die Existenz einer medizinischen 2-Klassengesellschaft

kann man geteilter Meinung sein. Wir vertreten den Standpunkt, dass jene Personen die

freiwillig mehr bezahlen, auch Anspruch auf eine bevorzugte Behandlung haben müssen.

 

Stöger übt sich in Scheinheiligkeit

Im heutigen Ö1-Mittagsjournal meinte Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) dazu

wörtlich: „Das ist eine Sauerei. Die Menschen haben den gleichen Zugang zur Medizin
zu haben. Punkt. Aus.“  Diese Aussage lässt für uns zwei Schlüsse zu.

 

Erstens: Stöger hatte wieder einmal einen „Skandal“ – der in Wirklichkeit keiner ist –

verschlafen. Dies kennen wir ja schon aus dem Listerien-Käse-Skandal. In diesem Fall

sollte der Gesundheitsminister  seinen Hut nehmen.   Wir sind sicher,  dass die SPÖ
einen adäquaten Posten für ihn zur Verfügung stellen wird.

 

Zweitens: Die wahrscheinlichere Variante. Alois Stöger ist die Tatsache der Bevorzug-
ung von Privatpatienten sehr wohl bekannt.  Immerhin pfeifen dies die Spatzen seit
Jahren von den Dächern.  Da er sich aber als Gesundheitsminister dem Problem nicht
stellen will,  übte er sich in Unwissenheit und tätigte seine scheinheilige Aussage.

 

Immerhin ist die Sparte der privaten Krankenversicherer ein nicht zu unterschätzender

Geschäftszweig  und mit diesem will  man es sich ja nicht verscherzen.   Auch grüne
Politiker(innen)  übten sich in  Scheinheiligkeit und verurteilten die Bevorzugung von
Privatpatienten.

 

Ein weiterer Grund der Scheinheiligkeit ist für uns,  dass es in Wahrheit eine medizin-
ischen 3-Klassengesellschaft gibt. Denn über den Privatpatienten logiert die Kaste der
Politiker(innen). Wir sind uns absolut sicher, dass Alois Stöger, Eva Glawischnig und wie
sie noch alle heißen mögen, wesentlich schneller einen OP-Termin als „normale“ Privat-
patienten bekommen.

 

Luxus in Österreich: 19 (!) verschiedene Krankenkassen

Wenn Stöger schon dafür plädiert, dass alle Menschen den gleichen Zugang zur Medizin
haben sollen,  dann sollte er sich das  System der gesetzlichen  Krankenversicherer zu
Gemüte führen.  Ein Land mit rund 8 Millionen Einwohner(innen)  – Illegale bereits be-
rücksichtigt – leistet sich den Luxus, sage und schreibe 19 verschiedene Krankenkassen
zu unterhalten.

 

Abgesehen von den verschiedenen  Leistungskatalogen dieser Kassen,  verschlingt ein
derartiges Krankenversicherungs-System Unsummen an Geld, welches im Verwaltungs-
aufwand versickert.  Eine einzige gesetzliche  Krankenversicherung würde wesentlich
effizienter und kostengünstiger sein.  Das eingesparte Geld könnte damit der direkten
medizinischen Versorgung zugeführt werden.   Dadurch würde auch Otto Normalver-
braucher schneller einen OP-Termin bekommen,  ohne Privatpatient sein zu müssen.

 

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2011-08-24
 

E-Card Lösung aus Absurdistan

 

Datenschutzrat und andere Experten  

Bei seiner heutigen Sitzung im Bundeskanzleramt, diskutierte der Datenschutzrat über
Möglichkeiten, wie der Missbrauch bei Verwendung der E-Card vermieden werden könne.
Am Vortag wurde im Gesundheitsausschuss des Nationalrates beschlossen, den Gesund-
heitsminister zu ersuchen, eine effektive Identitätskontrolle einzuführen.
  

Heikle Thematik   

Mit der Thematik befasste sich der Datenschutzrat, unter Beiziehung von Experten des
Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.
 
Dabei wurden folgende erstaunliche Erwägungen in Betracht gezogen.
  
1.)  Ausweitung der Identitätskontrolle auf Ambulanzen und Spitäler.
2.)  Ausstattung der E-Card mit Fingerabdruck (Fingerprint), allerdings ohne zentrale
       Speicherung.
3.)  Ausbau der E-Card zur Bürgerkarte mit Foto.
(Quelle APA OTS)
  
Viele E-Cards erfordern viele Experten
 
Man fordert weiters eine politischen Einscheidung des Nationalrates und werde sich dann
neuerlich damit befassen.
  
Zur Ausweitung der Identitätskontrollen auf Ambulanzen und Spitäler  gibt es nichts zu sagen,
soferne sie nicht mit Punkt  2 oder 3 verbunden sind.
    

Schilda gibt es wirklich  

Der Punkt 2 ist wohl der erstaunlichste Vorschlag. Da werden doch tatsächlich Fingerab-
drücke auf der E-Card gefordert, die allerdings zentral nicht gespeichert werden sollen.
In der Praxis müsste nun „Jedermann(frau)“ zu seinem Sozialversicherungsträger pilgern
und dort seinen Fingerprint auf die E-Card produzieren lassen, der dann ausser auf dieser,
nirgendwo abgespeichert ist.
   
Sollte dieser Vorschlag ernst gemeint sein, so kann man ihn nur mit einem Schildbürger-
streich vergleichen. Beim jeden Arztbesuch müsste man dann logischer Weise vor Ort,
einen neuerlichen Fingerabdruck bei der Sprechstundenhilfe abgeben, den nur so ist ein
Vergleich möglich, ob man tatsächlich der Karteninhaber ist.
  

Neuer Ausweis    

Der Punkt 3 ist ebenfalls so absurd wie kostenintensiv. Jeder Mensch besitzt ohnehin min-
destens einen amtlichen Lichbildausweis. Warum sollte man noch zusätzlich einen
„ Krankenscheinausweis“  einführen ?
Wer soll die Kosten dafür übernehmen und wer verdient daran ?
   
Es gibt eine Lösung dieses ganzen Problems zum Nulltarif. Soferne ein Patient dem Arzt
nicht persönlich bekannt ist, legt man zur E-Card einen amtlichen Lichtbildausweis bei der
Sprechstundenhilfe vor.
   
Diese Lösung haben die „Experten“ wohl nicht erkannt oder wollten sie nicht erkennen.
Frei nach dem Motto „Warum einfach, wenn es umständlich auch geht“.
Bezeichnender Weise wurden auch Experten des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-
träger, in diese Sitzung mit einbezogen.
   
Sollten diese der gleichen Meinung wie Mitglieder des Datenschutzrates gewesen sein,
ist es nun nachvollziehbar warum unsere Krankenkassen im Minus sind.
   
Stauni
    
2009-03-06 
  

Inhalts-Ende

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