Uwe Sailer klagt


Werden nun die Verantwortlichen

von „Heimat ohne Hass“ genannt?

Wie  wir  bereits  in  unserem  Beitrag „Heimat ohne Hass ……“ berichtet haben,  hat es die
linksextreme Denunzianten-Webseite geschafft, mit einem unwahren Artikel – indem eine
völlig  unschuldige  schwer  kranke  Frau durch den Dreck gezogen wurde – in die Kronen
Zeitung zu gelangen.
Wir haben im obig erwähnten Beitrag auch angeführt, dass im Impressum besagter Webseite,
der  verhaltensauffällige  Kriminalbeamte aus Linz,  Uwe Sailer,  aufscheint.   Weiters merkten
wir an, dass Sailer möglicherweise glaubt, dass er sich mit dem Satz:  „Für den redaktionellen
Teil   ist   die   Internet-Initiative   ´Heimat ohne Hass´  verantwortlich“,   der  Verantwortung  für
Berichterstattungen  entziehen  kann.   Dies  wird nun vermutlich ein Gericht zu klären haben,
denn  Sailer  kündigt  in  einem  Beitrag  an,  dass er die Kronen Zeitung bzw. die Journalistin
Sandra Ramsauer klagen will.
Da  es  sich  bei der Internet-Initiative ´Heimat ohne Hass´ um eine völlig anonyme, nament-
lich  nicht  genannte  Gruppe  oder  Einzelperson handelt, schrieb die Krone-Journalistin den
Beitrag Uwe Sailer zu. Die Reaktion von Sailer lässt für uns erkennen, wie tief und schmutzig
der  besagte  Beitrag auf der Webseite „Heimat ohne Hass“ sein muss.   Übrigens ist der dis-
kriminierende Beitrag nach wie vor online.
Wir  sind  nicht  der  Meinung,  dass  Sandra  Ramsauer  ein Recherchefehler unterlaufen ist
oder  diese  sogar  vorsätzlich gehandelt hat,  als sie Sailer diesen Beitrag zuschrieb.  Denn
im  Impressum  der  Denunzianten-Webseite  ist kein Verantwortlicher ausgewiesen.  Durch
die Namensangabe Uwe Sailer könnte durchaus der Schluss gezogen werden,  dass dieser
für  die  Webseite  verantwortlich  ist.    Aber wie bereits erwähnt,  dies zu klären wie die Auf-
gabe eines Gerichtes sein.  Man darf gespannt sein, welche Person der verhaltensauffällige
Kriminalbeamte  aus  Linz  angeben wird,  die für die Berichterstattungen verantwortlich ist.
Der  Name  Dr. Zanger,  den  Sailer als seinen Anwalt angibt,  wird die Kronen Zeitung wohl
kaum beeindrucken.  Denn diese haben auch hervorragende Anwälte.
Uwe  Sailer  schreibt  wörtlich:   „Herr  Uwe  Sailer ist mit Partnern Inhaber der Fa. Daten-
forensik.at.  Und  diese  Firma  hält  die  Rechte  an der Domain „heimatohnehass.at“. Es
ist  für uns erstaunlich,  dass es ein Kriminalbeamter (mit seinen Partnern) augenschein-
lich  zulässt,  dass unter  seiner  Domain  eine anonyme Initiative unwahre und diskrimi-
nierende Beiträge verfasst.  Denn es ist ja nicht der erste unwahre Beitrag.
Und  damit  sind  wir  auch  schon  bei  jenen Personen,  die sich offenbar wohlweislich
bedeckt halten.   Denn wenn man nachfolgende Rechtfertigung auf der gleichnamigen
Facebook-Seite liest, dann weiß man auch warum.
Screen: facebook.com (Account Heimat ohne Hass)
Da  staunen  wir  aber,  denn  die Schuldirektorin aus Schärding und die schwer kranke
Claudia M. durften  sich  schon  mit  der  medialen  Hetzkeule  von  „Heimat ohne Hass“
prügeln lassen.
Als  besondere Frechheit  empfinden wir die Aussage:   „Entschuldigen Sie, aber da müssen
wir  uns  sehr  wundern – umso  mehr,  als  hier  alle  ehrenamtlich  tätig  sind  und  keine be-
zahlten Profijournalisten wie die Frau Ramsauer, deren Job es ist, korrekt zu recherchieren!“
Folgt man der Logik von  „Heimat ohne Hass“,  dann brauchen Ehrenamtliche nicht korrekt
zu  recherchieren.   Diese Verpflichtung obliegt laut deren Meinung nur bezahlten Profijour-
nalisten. Einen derartigen Schwachsinn haben wir selten gelesen.
Jedenfalls räumt „Heimat ohne Hass“ mit ihrer Aussage ein, dass sie keine Profis sind.  Für
uns  sind  sie  nicht  einmal  Amateure sondern simple Stümper denen gut daran täte,  ihre
Finger von einer Computertastatur zu lassen.
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2014-06-12

„Heimat ohne Hass“ zieht schwerkranke Frau durch den Dreck


Denunzianten-Webseite schon wieder

beim Verbreiten einer Unwahrheit ertappt

Wenn man glaubt,  dass es an linksextremer Hetzberichterstattung nicht mehr tiefer geht,
dann  tritt die Denunzianten-Webseite „Heimat ohne Hass“ auf den Plan.   Im Impressum
von  dieser  scheint  der  verhaltensauffällige  Kriminalbeamte  aus  Linz, Uwe Sailer, auf.
Mit  dem  Satz:  „Für den redaktionellen Teil ist die  Internet-Initiative ´Heimat ohne Hass´
verantwortlich“,  glaubt  U. Sailer  möglicherweise  sich  der  Verantwortung  für Berichter-
stattungen  entziehen zu können.   Die angeführte Internet-Initiative  „Heimat ohne Hass“
ist eine anonym agierende Truppe oder Einzelperson. Dass sich diese nicht outen wollen,
wird bei den Beiträgen auf der besagten Webseite relativ schnell klar.
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Nachdem man sich bei „Heimat ohne Hass“ bereits
an  ranghöheren Beamten wie  Werner Herbert oder Hannes Stiehl die Zähne ausgebissen
hatte, versuchte man diesmal eine „normalen“ Polizistin durch den Dreck zu ziehen.
In einem Beitrag auf „Heimat ohne Hass“ zieht man in übelster Weise über Claudia M. her.
Unter  der  Schlagzeile  „Das Demokratieverständnis ein Polizistin“ wurde  unter  anderem
folgendes – gar nicht mehr aktuelles Profilbild aus dem Jahr 2008 – von ihrem Facebook-
Account veröffentlicht.
Screen: heimatohnehass.at
Offenbar vergisst man bei der Denunzianten-Webseite sehr gerne, dass die FPÖ eine legitime
und  demokratisch   (von über  einem  Viertel  der Wahlberechtigen)  gewählte Partei  ist.  Was
spricht  also  dagegen,  dass sich  M. mit dem Chef dieser Partei, H.C. Strache,  ablichten ließ?
Hätte  sie  sich  gemeinsam  mit Faymann oder Spindelegger fotografieren lassen,  würde das
bei „Heimat ohne Hass“ vermutlich nicht einmal am Rande erwähnt werden.
Bei  „Heimat ohne Hass“  merkt  man zum obig gezeigten Bild folgendes an:  „Nun könnte
man an dieser Stelle schon die Frage aufwerfen, ob ein Foto,  aufgenommen offensichtlich
im Dienst, mit einem Politiker, einer Polizeibeamtin wirklich gut zu Gesicht steht.“
Auch  das  nächste  Bild,  dass auf  „Heimat ohne Hass“  veröffentlicht wurde spricht für sich.
Es soll Claudia M. bei der Demonstration zur Abwehr von Linksextremisten,  beim Fest der
Freiheit im Einsatz zeigen.
Screen: heimatohnehass.at
Auf  der  gleichnamigen  Facebook-Seite wurde natürlich auch fleißig kommentiert.  Nach-
folgend  ein  höchst  primitiver Kommentar,  welcher stellvertretend für etliche andere steht
und das Bild von „Heimat ohne Hass“ abrundet.
Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Dazu sei angemerkt, dass Claudia M. die AHS-Matura hat.  Ob die Userin Viola Medulin auch
maturiert  hat?   Aber der  Überhammer  kommt noch, denn Claudia M.  ist gar nicht mehr im
aktiven  Polizeidienst.   Wieder einmal haben wir „Heimat ohne Hass“ beim Verbreiten einer
Unwahrheit ertappt.   Im Beitrag „Linke diskreditierten Schuldirektorin aus Schärding“ haben
wir darüber berichtet.
Nach einem längeren Krankenstand ( ca. 1 Jahr) wegen einer schweren chronischen Erkrank-
ung,  auf  die  wir  auf   Ersuchen  von  Claudia  M.  nicht näher eingehen wollen – befindet  sich
diese  seit  drei   Monaten  in   Berufsunfähigkeitspension.   Also  kann  M.   unmöglich  bei  der
Demonstration  zur  Abwehr  von  gewaltbereiten  Linksextremisten,  beim Fest der Freiheit im
Einsatz  gewesen  sein.   Auf  Grund  dieser  unumstößlichen  Tatsache,  darf sich der geneigte
Leser  nun  selbst  ein  Bild über den gesamten Wahrheitsgehaltes des Beitrages auf „Heimat
ohne Hass“ machen.
Anstatt  den  Beitrag unverzüglich zu löschen und sich bei Claudia M. in aller Form zu ent-
schuldigen,  beließ man es bei „Heimat ohne Hass“ bei nachfolgendem lapidaren Update:
Screen: heimatohnehass.at
Tja,  Recherche  scheint  nicht unbedingt eine Stärke bei  „Heimat ohne Hass“  zu sein und
etwas  zu glauben heißt noch lange nicht etwas zu wissen.  Für uns ist bereits der Eindruck
entstanden,  dass die Denunzianten-Webseite unter dem Motto: “Ist der Ruf einmal ruiniert,
dann  lebt  es  sich völlig  ungeniert“  agiert.   Allerdings eine schwerkranke Frau durch den
Dreck zu ziehen, erscheint wohl nicht nur für uns als absolut letztklassig.
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2014-06-11

Hetze und Diffamierung beim STANDARD


Finanzielle Probleme bei der rosaroten Postille

Bei  der  Tageszeitung  DER STANDARD  dürfte  man  augenscheinlich  ein  Problem  mit  der
Recherchearbeit haben. Wir haben bereits gestern darüber berichtet.
Beiträge  die zur Diffamierung von Politiker(innen) der FPÖ und auch deren Anhänger(innen)
dienen,  werden  dem  Anschein nach 1:1  übernommen.   So schrieb man bei der rosaroten
Postille am 6. Februar 2014 folgenden Beitrag,  der  zahlreiche  Kommentare  nach sich zog,
die vermutlich bereits strafrechtlich relevant sind.
Screen: derstandard.at (Textausschnitt)
Offenbar scheint nun auch die Justiz vom ewigen Schwingen der Nazi- und Verhetzungskeule
genug zu haben. Und so wurde das Verfahren gegen Maximilian Krauss von der Staatsanwalt-
schaft eingestellt.
Dem STANDARD blieb also nichts anderes übrig,  als gestern eine nachträgliche Mitteilung
zu veröffentlichen:
Screen: derstandard.at
Es  ist  immer  wieder  interessant  zu beobachten,  wie Linke und ihre unterstützenden Medien,
die FPÖ und ihre Funktionäre beschuldigen, sich der Hetze und der Diffamierung zu bedienen.
Aus  den drei nachfolgenden Kommentaren,  die wir hier stellvertretend zum eingangs erwähn-
ten  STANDARD-Beitrag  anführen,  ist  zu  ersehen  wo  und  wie  man  sich  wirklich der Hetze
bedient.
Screen: derstandard.at
Wie  bereits  in  einigen  Medien  berichtet  wurde,  befindet sich der STANDARD in finanziellen
Schwierigkeiten und muss rund 10 Prozent seines Personals abbauen. Bei derartigen Bericht-
erstattungen  wundert  es  uns  nicht,  dass  die  rosarote Postille in ein finanzielles Bedrängnis
geraten ist.
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2014-03-15

ÖSTERREICH wiederholt in Negativschlagzeilen

ÖFB-Kicker wehren sich

 
Schlecht  recherchierte Artikel, dreiste Fotomontagen und Exklusiv-Interviews,  für die niemand
jemals befragt wurde –  das Fußball-Nationalteam kritisiert die Tageszeitung Österreich scharf.
 
Video Credit: Albatros Media
 
Wieder  einmal  geriet die kunterbunte Postille  ÖSTERREICH in negative Schlagzeilen.  Diesmal
langte es den Betroffenen – in diesem Fall die Spieler der österreichischen Nationalelf.   In einem
offenen  Brief  wehren  sich die ÖFB-Kicker nun gegen die Berichterstattung dieser Tageszeitung.
 
Screen: oefb.at
 
Für uns betreibt ÖSTERREICH ohnehin eine erstaunliche Berichterstattung, wobei bei der Gratis-
zeitung auch Journalisten beschäftigt sind, die keinen geraden Satz schreiben können.
 
Aber  auch  der Herausgeber  dieses Online-Magazins hatte mit ÖSTERREICH schon seine liebe
Müh und Not.   Es bedurfte sogar einer Klage, um die Mannen der kunterbunte Postille in ihre
Schranken zu weisen.
 
 
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2013-11-14

ORF-Faktencheck ist Faktenschreck


Gründliche Recherche könnte die beste Geschichte zerstören

Der  sogenannte  „Faktencheck“  des ORF nach den TV-Konfrontationen der Spitzenkandidaten
ist eher als „Faktenschreck“ zu bezeichnen,  denn die verantwortlichen Redakteure dürften sich
vor der traurigen Wahrheit schrecken.  So sind die nachgereichten „Fakten“ der ORF-Redaktion
zu den Asylverfahren weit weg von jeder Realität gewesen.
Offenbar  gelte  auch  im   öffentlich  rechtlichen  Rundfunk  die  Devise,  dass  eine  gründliche
Recherche die beste Geschichte zerstören könne, worauf man auf eine solche lieber verzichte,
besonders  dann,  wenn es gegen die FPÖ gehe,  zeigte sich Kickl verärgert über den mehr als
unseriösen Umgang der Fakten-Checker mit der Realität.
Eine einfache Recherche in den elektronischen Archiven des Parlaments hätte gestern schon
ausgereicht,  um die von HC Strache genannten Fakten beim Asylbetrug zu bestätigen:
Quelle Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner zur Dringlichen Anfrage der
FPÖ  am  30.10.2012:   „Fakt ist auch, Herr Klubobmann, dass von fünf Asylanträgen vier
letztendlich negativ beurteilt und negativ entschieden werden.“
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/NRSITZ/NRSITZ_00177/fname_285422.pdf
Seite 21, letzter Absatz:
2011 wurden 3.572 Asylanträge positiv und 11.553 Asylanträge negativ beurteilt.   Das ergibt
von  den  insgesamt  15.125 Entscheidungen (100 Prozent) ein prozentuelles Verhältnis von
23,6% positiven und 76,4% (aufgerundet 80 Prozent) negativ beurteilten Asylanträgen.
ORF-Faktencheck im Faktencheck:
Der  ORF  erklärte jedoch im Faktencheck, dass es im Jahr 2011  10.700 negative Entscheid-
ungen  in  Asylverfahren  gegeben  habe.   Dies  ist  falsch,  da  die offizielle Asylstatistik des
Bundesministeriums  für  Inneres  für  das  Jahr 2011  eine Zahl von 11.553 negativen rechts-
kräftigen Erledigungen angibt.   Hingegen ist der Asylstatistik 2012 des Bundesministeriums
für Inneres die Zahl 10.745 für negative rechtskräftige Erledigungen zu entnehmen.
Auch die Zahl der nicht entschiedenen Verfahren 1.800 stimmt nicht mit der vom ORF ange-
sprochenen  Asylstatistik  2011 überein.   Auch hier wurden die Zahlen des Jahres 2012 ver-
wendet.
Quelle:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/files/2011/Asylstatistik_2011.pdf
HC Strache sagte 14.000 Asylantragsteller pro Jahr:
Asylanträge laut BMI:
2012 – 17.413
2011 – 14.416
2010 – 11.012
2009 – 15.822
2008 – 12.841
Gibt einen Schnitt von ca. 14.300 pro Jahr!
Es  stellt sich somit die Frage,  warum die ach so objektiven Faktenchecker im ORF derartig
manipulierte Zahlen liefern?   Geht es möglicherweise darum, die ungeliebte FPÖ zu denun-
zieren  und abzuwerten.  Eine solche würde nämlich einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
nicht zustehen.
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2013-08-30

Multikulturelle Hochzeitsfeiern in Wien


Immer mehr bewusste Desinformation durch systemtreue Medien

Wie bereits heute von einigen Medien berichtet wurde, gerieten gestern (Samstag) in Wien-
Favoriten, zwei Hochzeitgesellschaften aneinander.   Grund dafür  war die vorhandene Park-
platzknappheit vor den Lokalen.
 
Begonnen hatte alles in zwei Lokalen in der Kudlichgasse.  In einem Lokal feierten russische
Gäste, in einem anderen türkische.  Dabei kam es zum Streit um einen Parkplatz.  Mehr als
30 Personen  beteiligten  sich  an der Massenschlägerei.   Erst mehrere Funkstreifenbesatz-
ungen,  Beamte  der  Polizeispezialeinheit WEGA und Diensthundeführer der  Polizei-Hunde-
staffel konnten die tätliche Auseinandersetzung beenden.
 
Es  setzte  mehr  als 16 Anzeigen und 4 Verletzte wurden mit Gesichtsverletzungen von der
Wiener Berufsrettung in verschiedene Spitäler gebracht.  Durch die ungezügelten Zuwander-
ung,  welche  einer  verfehlten Politik zu verdanken ist,  sind die Österreicher(innen) bereits
an multikulturellen Auseinandersetzungen gewöhnt.
 
Allerdings sollte sich die heimische Bevölkerung auch an bewusste Desinformation gewisser
Medien gewöhnen,  wie dies heute die SPÖ-nahe Gratispostille  „HEUTE“ in ihrer Onlineaus-
gabe beweist.
 
Screen: heute.at
 
Mit keinem einzigen Wort wird bei „HEUTE“ erwähnt, dass es sich bei den prügelnden Hoch-
zeitsgästen  um  Personen  russischer  und  türkischer Herkunft handelte.  Möglicherweise
sind bei der SPÖ-nahen Gratispostille geradlinige Journalisten  à la Wolfgang Höllrigl nicht
mehr  erwünscht.   Dieser  wurde  im eigenen Verlagshaus wegen einer  Berichterstattung
abgeschossen.
 
Und noch ein kleines Detail am Rande. Gründliche Recherche und deutsche Rechtschreib-
ung dürfte augenscheinlich  nicht eine herausragende Stärke des Autors des  „Hochzeits-
rauferei – Beitrags“  sein.   Denn  dieser  schreibt  wörtlich: Deshalb  wurde  die  Wega
alamiert, die mit Polizeihunden ausrückte, um die Streitenden zu trennen.“
 
Werte  HEUTE-Autorin  oder Autor:  Erstens:  Es heißt  „alarmiert“  und  nicht  alamiert“.
Zweitens:  Die  WEGA  verfügt  über  keine Polizeihunde.  Dazu gibt es die Diensthunde-
staffel der Bundespolizei.
 
*****

2013-03-17
 

Qualitätsjournalismus bei „HEUTE“


Gott sei Dank hat die Welt keine anderen Sorgen

Den  Sinn  oder  Unsinn  des  Vorhabens  von  Felix  Baumgartner  aus  36 Kilometer Höhe
mit einem Fallschirm aus einem Ballon abzuspringen und beim Sprung zur Erde die Schall-
mauer  zu  durchbrechen,  wollen  nicht kommentieren.   Der Mann ist Extremsportler und
es ist zu hoffen, dass er weiß was er tut, denn immerhin wird er eine Spitzengeschwindig-
keit von rund 1.200 km/h erreichen.
 
Jedenfalls  langweilen  uns  die  Medien  mit  diesem  Spektakel  weiterhin,  nachdem der
gestrige  Ballonstart  wegen  ungünstiger Witterungsverhältnisse abgesagt wurde und der
der Sprung voraussichtlich am kommenden Sonntag stattfinden wird.
 
Den  Vogel in der Berichterstattung schoss die Gratis-Zeitung  „HEUTE“  in ihrem gestrigen
Beitrag über Baumgartner ab.  Sie widmete ihm satte drei Seiten (inkl. Titelblatt).
 
Bei 11.000 km/h nützt auch kein Glück mehr
 
Screens: Tageszeitung HEUTE (Printausgabe vom 09.10.12)
 
Die Tageszeitung  „HEUTE“  recherchierte doch tatsächlich,  dass Felix Baumgartner mehr als
fünf Minuten lang im freien Fall mit 11.000 km/h unterwegs sein wird.  Sollte dem tatsächlich
so  sein,  wird  der Extremsportler keinen Fallschirm sondern bestenfalls eine Urne benötigen,
denn er wird einfach verglühen.
 
Jetzt  verstehen  wir auch den Kaufpreis der U-Bahn Zeitung von sage und schreibe 0,0 Euro.
Denn  Qualitätsjournalismus und genaue Recherche hat eben ihren Preis.
 
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2012-10-10
 

Der Jopie Heesters unter den Affen


Ja ist denn schon der 1. April?

Auf der Webseite des Zwangsgebührenvereins ORF erschien heute folgender Beitrag:

 

Weiterlesen…..

 

Schimpansen  sind zwar die nächsten lebenden Verwandten des Menschen,  können aber

definitiv keine 80 Jahre alt werden.   Sie sind zwar wie alle Menschenaffen langlebig und

können in menschlicher Obhut ein Alter von maximal 50 Jahren erreichen.

 

Recherche im Zwangsgebührenverein ist Fehlanzeige

Der erstaunliche, bereits an Schwachsinnigkeit grenzende ORF-Beitrag ist völlig haltlos.
Ein Blick ins Internetlexikon „Wikipedia“ hätte genügt um festzustellen,  dass die ganze
Story um den Affen „Cheeta“ erstunken und erlogen ist.

 

In Wikipedia ist nämlich nachzulesen, dass in Wirklichkeit die Rolle von mehreren Schim-

pansen gespielt wurde.   Je nach zu drehender Aufgabe im Film wurde ein anderer Affe,
der die entsprechende Fertigkeit besaß,  eingesetzt.   Zwar wurde im Guinness-Buch der
Rekorde,  der Schimpanse Cheeta seit 2003 als ältesten Schimpansen der Welt gelistet,
jedoch wurde bereits im Jahr 2008 die ganze Angelegenheit als Schwindel entlarvt.

 

Genaue  Recherchearbeit  dürfte  offenbar nicht  zu den  Stärken  des/der  Autor(in) des
affenmäßigen  ORF-Beitrags gehören.   Würde man nun die  darwinsche Lehre mit  dem
erstaunlichen  Beitrag über  Cheeta paaren,  so könnte man  zumindest theoretisch zur
Annahme kommen,  dass dieser von  einem direkten  Nachfahren des  Tarzan-Affen ver-
fasst wurde.

 

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2011-12-28
 

Hanfwandertag


Grüne werben für Drogen

Die grüne Sozialsprecherin  Birgit Hebein fordert im Rahmen des heurigen internationalen
Hanfwandertages eine  Enttabuisierung  und  sachliche Diskussion  um tatsächliche  Wirk-
ungen und Folgen von Cannabis. So steht es wörtlich auf der Webseite von „DIE GRÜNEN
WIEN“.

Dass die grüne Sozialsprecherin Hebein die Demonstration von Drogenbefürwortern unter-
stützt, ist nicht weiter verwunderlich.  Immerhin fordern die Grünen  ja schon seit langer Zeit

die Gleichstellung  von Cannabis mit legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin.  Verwunder-
lich ist allerdings  die Tatsache,  dass sich  die Grünen  nun plötzlich  für Drogenprävention
einsetzen wollen. Das glaubt ihnen nämlich keiner.

Erstaunlich dass  Birgit Hebein  nicht  über  die  tatsächlichen  Wirkungen  und  Folgen von

Cannabis informiert ist. Dies schliessen wir aus der Tatsache, dass sie in der selbigen Aus-
sendung die Freigabe von Cannabis als Ziel nennt. Diese erstaunliche Aussage begründet
sie damit, dass durch die Freigabe eine Trennung des Cannabis-Handels von den Märkten
für andere Drogen sowie die Eindämmung der Beschaffungskriminalität stattfinden soll.

Ein derartig  unsinniges Plädoyer für die Freigabe von Cannabis haben wir noch nie gelesen.

Die Droge Cannabis ist am Markt derart günstig erhältlich, sodass diese mit einer eventuellen
Beschaffungskriminalität nicht in Verbindung gebracht werden kann. Allerdings richtet die an-
geblich so harmlose Droge,  schwere gesundheitliche Schäden an. Falls Frau Hebein nicht in
Kenntnis deren ist, wollen wir sie hiermit über die Auswirkungen des Genusses von Cannabis
informieren.

Die chronische Wirkung von Marihuana auf die Denkleistung

Die akute  Wirkung von Marihuana auf  Denkfunktionen ist bekannt  und in ihren wesentlichen
Ausprägungen  in  der wissenschaftlichen  Cannabisforschung unumstritten.  Anders  sieht es
aus mit möglichen langzeitigen Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Denkfunktionen
durch einen langzeitigen Konsum.

Bisher  gibt es  erst eine  Längsschnittuntersuchung zu diesem  Thema aus dem Jahre 1999,
daneben eine Anzahl von Querschnittstudien, durch die man sich Antworten auf diese Frage
erhofft.

Zu den bekannten Erfahrungen des Cannabisrausches zählen Effekte auf Wahrnehmungs-
und Denkfunktionen.  Dazu gehören  Störungen des  Kurzzeitgedächtnisses,  der Konzent-
rationsfähigkeit  und  Aufmerksamkeit,  Veränderungen der Denkprozesse mit assoziativer
Lockerung,  Veränderung der  Wahrnehmung  sensorischer Reize  (Schmecken, Riechen,
Sehen, Hören, Tasten) und der Zeitwahrnehmung.

Diese Effekte  zählen zum  Teil zu den vom  Cannabiskonsumenten  erwünschten  Aspekten
des  Cannabisrausches  und  führen andererseits dazu,  dass  die Fähigkeit zur  Ausführung
von Tätigkeiten,  welche Konzentration,  Aufmerksamkeit und zielgerichtetes Denken erford-

ern,  wie beispielsweise  Autofahren oder  die  Bewältigung  anspruchsvoller  mentaler  Auf-
gaben, während des akuten Rausches herabgesetzt ist.
Quelle: Dr. Franjo Grotenhermen

Lungenschäden durch Cannabis

Langjähriger Cannabis-Konsum kann die Lunge schwer schädigen. Dies ist das Fazit
einer Studie des Universitätsspitals Bern.

Unter den Patienten, die in den letzten Jahren am Inselspital wegen Lungenkollaps (symp-
tomatischer spontaner Pneumothorax, SSP) und Lungenemphysem operiert werden muss-
ten,  befanden sich etliche junge  Menschen mit  fortgeschrittener Zerstörung  des Lungen-
gewebes.

Die Lunge bildet zuerst große Blasen,  danach platzt eine  dieser Blasen und die Lunge kol-

labiert,  weil sie wegen der ausgetretenen Luft nicht mehr genug Platz zum Atmen hat.  Die-
ses bullöse Lungenemphysem kam in dieser ausgeprägten Form früher bei jungen Patien-
ten nicht vor.

Prof. Ralph Schmid, Chefarzt und Direktor der Universitätsklinik für Thoraxchirurgie am Insel-
spital Bern, ging mit  seinem Team über zweieinhalb Jahren diesem Phänomen nach.  Seine
Studie  wird in diesen Tagen im European Journal of  Cardio-thoracic Surgery  (Europäische
Zeitschrift für Herz- und Thoraxchirurgie) veröffentlicht.

102 Patienten untersucht

17 der jungen SSP-Patienten – 16 Männer und eine Frau,  Durchschnittsalter 27,  alles Can-
nabis-Konsumenten – wurden  im Rahmen  der  Berner Studie  systematisch untersucht. Die
Forscher  sprachen  mit  den  Patienten,  durchleuchteten  den  Brustkorb  mit  Röntgen  und
Computertomographie,  studierten die  Krankengeschichte,  prüften die Lungenfunktion und
untersuchten Gewebeproben der Lunge im Labor.

Die gleichen Untersuchungen wurden an einer Kontrollgruppe von 85 Nicht-Cannabiskon-
sumenten  (Durchschnittsalter 24 Jahre)  durchgeführt.  Die Resultate  wurden danach  mit
jenen einer früheren Untersuchung an 75 SSP-Patienten verglichen.

 

Regelmässiger Cannabis-Konsum

Die  17 Untersuchten  hatten im  Schnitt während   8,8 Jahren  täglich 6 Joints  und  während
durchschnittlich  11,8 Jahren täglich  Zigaretten  geraucht.  Welche  der  inhalierten  schädig-
enden  Substanzen  im Rauch  für den  ausgeprägten Lungenschaden  verantwortlich ist,  ist
bisher unklar.  Nachgewiesen wurden  von den  Wissenschaftern  Cannabis-Fasern, die aus
den ungefilterten Joints direkt in die Lunge gelangen und dort als Entzündungsherde wirken.
In der  Kontrollgruppe mit  Patienten im  gleichen  Alter  trat kein  Lungenemphysem auf,  ob-
schon sich in dieser Gruppe 74 regelmäßige Tabak-Raucher befanden.
 
Prof. Schmids Fazit: „Die Dosis macht das Gift:  Wer jahrelang regelmäßig, insbesondere täg-
lich, Cannabis konsumiert, muss mit schweren Lungenschädigungen und Atembehinderung-
en rechnen. “ Angesichts der Verbreitung des  Cannabis-Konsums  warnt der Berner Thorax-
chirurg auch vor den gesundheitspolitischen bzw. finanziellen Folgen.
Quelle: Universitätsspital Bern

Informieren statt Drogenfreigabe fordern

Diese zwei Berichte, wie wir sie im Original (mit Quellenangabe) in unseren Beitrag kopiert
haben,  stammen von einem  namhaften  Arzt und  einer bekannten Klinik. Solche medizin-
ischen  Aussendungen  finden sich zahlreich  im  Internet.  Wir können  der  grünen Sozial-
sprecherin Birgit Hebein nur anraten, sich diese aufmerksam durchzulesen.

Auch allen  anderen grünen Politikern  oder sonstigen Volksvertretern dieses Couleurs, wel-

che dieses Rauschgift so verharmlosen und eine Legalisierung dafür fordern, kann ebenfalls
nur ans  Herz gelegt werden  sich mit  der Materie eingehend  auseinander zu  setzen.  Es ist
absolut verantwortungslos Werbung für Cannabis und Marihuana zu betreiben.

Eine Freigabe  der verbotenen  Droge Cannabis  würde zu einem sprunghaften Konsuman-

stieg führen  und hätte  fatale volksgesundheitliche  Schäden zur  Folge.  Angesichts der er-
staunlichen Drogenpolitik der Grünen fragen wir uns schon, wie regierungsfähig diese sind.
Denn die  Verharmlosung von Drogen und  deren Freigabeforderung  ist verantwortungslos
und kontraproduktiv.

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2011-05-05
 

Sozialbetrüger im Visier des AMS


Für Sozialschmarotzer wird es eng

In diesem  Online-Magazin wurden  bereits  etliche  Beiträge über  Sozialschmarotzer ver-
fasst. Das ist jenes arbeitsunwillige Gesindel, das sich auf Kosten der Allgemeinheit durch
ihr meist  verpfuschtes Leben  schmarotzt.  Am schlimmsten ist aber jene Sorte,  die wider-
rechtlich Arbeitslosenentgelt kassiert und nebenbei „schwarz“  arbeitet. Gott sei Dank sind
aber die Behörden mittlerweile aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und verfolgen diese
Personen mit der vollen Härte des Gesetzes.

Erwischte Missetäter haben mit strafrechtlichen Anzeigen zu rechnen und müssen die zu
Unrecht  bezogenen  Bargeld-Sozialleistungen  rückerstatten.  Das ist auch gut so,  denn
wie kommt der anständige Bürger dazu, solche kriminelle Elemente auszuhalten. Neben-
bei bringen  diese Betrüger  noch jene  Leute in Verruf,  die wirklich  auf Sozialleistungen
vom Staat angewiesen sind.

Jeder hat Anspruch auf Rechtsbeistand

In unserem Rechtsstaat hat jede Person die einer Gesetzesübertretung beschuldigt wird,
Anspruch auf Rechtsbeistand. Das gilt natürlich auch für die Spezies der Sozialbetrüger.
Nun sind  wir beim  heutigen virtuellen  Spaziergang im  Internet,  auf folgenden  Beitrag
gestossen, dessen Inhalt für uns teilweise nicht nachvollziehbar ist.


Screen: rechtschutzgruppe.at

AMS fordert 27.632,75 Euro zurück

Da wendet sich eine Person, die offenbar wegen unberechtigten Bezugs von Arbeitslosen-
entgeld  ertappt  wurde,  hilfesuchend  an  einen  gewissen  Herrn  Bugelmüller.  Aus  dem
Verlex-Beitrag ist der Schluss zu ziehen,  dass gegen  den nun Hilfesuchenden ein rechts-
kräftiger behördlicher Beschluss besteht, in dem bereits festgehalten wird, dass der Betrag
von 27.632,75 Euro zu Unrecht bezogen wurde und deshalb zurück bezahlt werden muss.
Denn anders  lässt es  sich nicht  erklären,  dass der  Leistungsbezieher offenbar  zu einer
Ratenzahlung bereit war, um die Rückforderung des AMS abzustottern.

Aus welchen  Gründen auch  immer,  lehnt das AMS eine Ratenzahlung ab und fordert die

offene Summe nun zur Gänze ein. Und hier kommt die erste Passage, welche für uns nicht
nachvollziehbar ist.
 
Der Verlex-Autor schreibt wörtlich von  „rechtswirksamen Ratenzahlungsgesprächen“.
Da dürfte der gute Mann einem fatalen Irrtum unterliegen, denn Gespräche können nicht
rechtswirksam sein.  Eine Rechtswirksamkeit  bezieht sich  ausschliesslich auf  Gerichts-
urteile oder Bescheide von Behörden.

Soziales Gewissen

Der absolute  Hammer ist aber  jener Satz im Verlex-Beitrag:  „Wie soll das ein Mensch
zurück zahlen können,  der völlig  unverschuldet in diese  Situation geraten ist.  Ob das
ein soziales Gewissen ist, soll jeder für sich selbst entscheiden“
.

Gehen wir davon aus,  dass ein durchschnittliches Arbeitslosenentgelt rund  1.000,- Euro
im  Monat  beträgt.  Das  bedeutet  im  Klartext,  dass  jene  Person über  zwei Jahre  lang
ungerechtfertigt diese Sozialleistung in Anspruch genommen hat.  Es kann durchaus vor-
kommen, dass ein Arbeitloser vor lauter Freude über einen Job „vergisst“, seinen Arbeits-
antritt dem AMS unverzüglich mitzuteilen, obwohl das eigentlich seine Pflicht wäre.

Allerdings  wenn  der Zustand  dieser  freudigen  Erregung  über  einen derart  langen Zeit-

raum anhält,  der es  ermöglicht eine Summe von 27.632,75 Euro  ungerechtfertigt  zu  kas-
sieren, kann von einer „völlig unverschuldet in diese Situation geraten“ wohl kaum mehr
die Rede sein.  Und was  das angesprochene „soziales Gewissen“ betrifft, hätte diese be-
treffende Person doch dieses bei sich selbst suchen sollen, anstatt ungerechtfertigt Sozial-
leistungen in Anspruch zu nehmen.

Der Verlex-Autor meint abschliessend,  dass er weiters über den Fall berichten werde.  Wir

bleiben ebenfalls  an dieser Sache dran und werden Recherchen durchführen,  um unsere
Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden zu halten.

*****

2011-03-05
 
{jcomments off}
 

Wort des Herausgebers


Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Wieder ist ein Jahr vergangen und „ERSTAUNLICH“ ist nun knapp über zwei Jahre alt. Das
Leser(innen)-Publikum  ist  beachtlich  angewachsen  und die  Zugriffszahlen  können  sich

durchaus sehen lassen.  Dieses Online-Magazin ist  inzwischen  ein  fester  Bestandteil der
österreichischen Bloggerszene geworden.

Diese Erfolge freuen mich natürlich ungemein,  jedoch gab es diese nicht gratis,  sondern
waren mit viel Arbeit verbunden.  Gründliche Recherchen,  lesenswerte Beiträge und Auf-
deckungen von so manchen  Erstaunlichkeiten, verhalfen „ERSTAUNLICH“  zu einem ge-

wissen Bekanntheitsgrad innerhalb Österreichs. Dass ich dies nicht alles alleine schaffen
konnte  ist klar.  Deshalb möchte  ich mich  bei meinen kleinen  aber feinen  Team für ihre
Arbeit bedanken.

Mein Dank gilt auch  einem Mann,  der namentlich  nicht genannt werden  will und  daher
nicht im Impressum steht. Besten Dank lieber XY für Deine ausgezeichneten Recherchen
in diesem Jahr. Ich hoffe auch auf Deine wertvolle Unterstützung im Jahr 2011.

Aber  auch  Leser(innen)  unterstützten  diese  Webseite und  lieferten Anregungen  und  so
manches  erstaunliches Material.  Diesen gebührt ebenfalls  ein Dankeschön.  Auch gelang
es meinem Team und mir  Personen zu helfen,  welche sich an  „ERSTAUNLICH“  wandten,

weil sie z.B. von Behörden ungerecht behandelt wurden. Diesbezüglich gab es sehr schöne
Erfolge  zu Gunsten  dieser Menschen,  durch Berichterstattung und kooperative  Gespräche
mit den Behördenvertretern.

Etliche  politische  Berichterstattungen  hatten  Auswirkungen  bis  in  die  hohe  Politik  und
lösten dementsprechenden Wirbel aus. Da gab es zum Beispiel den Grünen Gebi Mair, der
sich als selbsternannter Drogenexperte wähnte oder die Grüne Menschenrechtssprecherin
Alev Korun,  deren Konterfei plötzlich  auf einer  islam-fundamentalistischen  Webseite auf-

tauchte.

Auf  Grund  der  Berichterstattung  dieser Webseite,  sahen sich die  Grünen  veranlasst ihre
eigenen Beiträge zwecks Schadensbegrenzung zu entfernen. Wie ich aus gut unterrichteter
Quelle informiert wurde, steht  „ERSTAUNLICH“  seitdem auf der Liste der Grünen.  Was im-

mer das auch heissen mag, ich kann damit gut leben.

Dieses Online-Magazin veröffentlichte als einziges Internetmedium, das geheim gehaltene
Rzeszut-Dossier.  Die Causa Kampusch bewegt noch immer die  Gemüter sehr vieler Men-

schen,  wie es die enormen  Zugriffszahlen und Downloads auf dieser Webseite, nach Ver-
öffentlichung des Dossiers bewiesen.

Aber auch Kindern wurde die Unterstützung von „ERSTAUNLICH“ zuteil. Nach der Bericht-
erstattung über das Nikolausverbot bei den Wiener Kinderfreunden, mussten unsere Klein-

sten auf einmal nicht mehr auf den Nikolo verzichten.

Zum Jahresende hat sich diese Webseite etwas näher mit der Non-Profit-Organisation WWF
beschäftigt  und  aufgedeckt,  dass  diese zwar  Wasser predigen aber offenbar  lieber  Wein
trinken. „ERSTAUNLICH“  wird die Fischer und Daubler an der March und der Thaya weiter-

hin unterstützen und alles versuchen, dass diese nicht den finanziellen Eigeninteressen des
WWF zum Opfer fallen.

Das waren nur einige Beispiele aus dem breit  gestreuten Portfolio dieses Online-Magazins.
Der  Bekanntheitsgrad von  „ERSTAUNLICH“  wird auch darin bestätigt,  dass immer wieder
Beiträge ihren Weg in die großen Medien (Print und Online) finden. Dagegen habe ich auch
nichts einzuwenden,  denn nur so kann ein  Problem oder  Anliegen einer größtmöglichsten
Menge von Personen kundgetan werden.

Allerdings  wenn ein derart großes  Medium in seiner  Selbstherrlichkeit glaubt über alles er-

haben zu sein und ohne zu fragen  Fotos dieser Webseite entnimmt und  sogar die Quellen-
angabe  unterlässt,  muß  dieses  erfahren wie  wehrhaft  ich  sein  kann.  Die  Tageszeitung
„Österreich“ hatte schon das Vergnügen diese Erfahrung mit mir zu machen.

Auch versuchte man schon mir den Mund zu verbieten.  Die Stadt Wien forderte mich über
ihre Anwälte auf,  die Beiträge über die MA 62,  bzgl. amtlicher  Abmeldungsandrohungen
zu entfernen,  da sie sich in  ihrer  Ehre gekränkt  fühlten.  Die Beiträge wurden  selbstver-

ständlich nicht entfernt.

Diesen Herrschaften sei gesagt, dass es auf „ERSTAUNLICH“ keine amtliche Zensur geben

wird.  Auch bin ich nicht durch  Anwaltsbriefe und deren  Klagsandrohungen beeindruckbar.
Sollte sich wer durch Beiträge auf dieser Webseite in Rechtsgüter wie Ehre oder Vermögen
verletzt sehen,  soll er den Rechtsweg beschreiten.  Ich werde auch in so einem  Fall meine
Wehrhaftigkeit unter Beweis stellen.

Ich werde mir auch in Zukunft kein Blatt vor den Mund nehmen. Auf dieser Webseite werden
weiterhin gut  recherchierte  Erstaunlichkeiten veröffentlicht,   auch wenn diese so  manchen
Personen oder Organisationen unangenehm oder peinlich sind.

Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von  „ERSTAUNLICH“  einen guten Rutsch und

ein erfolgreiches Jahr 2011. Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im
neuen Jahr treu und empfehlen Sie es weiter.

Erich Reder

2010-12-31
 

Da bleibt der Lachs im Hals stecken


Emotionen schlugen hoch

Unser letzter „Beitrag“ über den WWF hat wieder etliche Emotionen ausgelöst.  Obwohl wir
für die emotionalen  Ausbrüche unserer  Leser(innen) volles  Verständnis haben,  konnten
wir nicht alle Kommentare veröffentlichen. Diesbezüglich ersuchen wir unsere User(innen)
keine beleidigenden oder diffamierende Postings zu verfassen. Man kann seine verständ-
liche Wut, über die Gangart des WWF auch in höflicher und sarkastischer Form  verfassen.
Ein derartiges Posting wird sicher auch so verstanden werden.

Nicht nur wir kritisieren den WWF

Aber zurück zum Thema. Gibt doch der WWF vor, sich für den Natur- und Tierschutz einzu-
setzen und  wirbt mit dem  Tierschutzgedanken um  Spendengelder,  so bezweifeln wir auf
Grund der  unterhaltenen  WWF-Eigenjagden dieses edle Motiv.  Für uns entstand der Ein-
druck, dass es dem WWF vorwiegend um finanzielle Eigeninteressen geht.

Wir haben ein wenig im  Internet  recherchiert und sind auf  zahlreiche  Beiträge gestossen,
die alles  andere als Lobeshymnen auf die Natur- und Tierschutzorganisation waren.  Zwei
Beiträge die uns besonders interessant erschienen, wollen wir Ihnen zur Kenntnis bringen.

Screen: www.taucher.net


Screen: www.tauchen.nullzeit.at


Anklicken der Bilder oder dieser  „L I N K“  führen zum Beitrag

Wir ersparen  uns die beiden  Beiträge zu kommentieren,  denn diese sprechen für sich

selbst. Allerdings können sich nun Leser(innen) ernsthafte Gedanken darüber machen,
wie der WWF zur Umwelt, der  Natur und zum Tierschutz steht.

*****

2010-12-29
 

Cannabis und Marihuana machen dumm


Die chronische Wirkung von Marihuana auf die Denkleistung

Die akute Wirkung von Marihuana auf  Denkfunktionen ist bekannt und in ihren wesentlichen
Ausprägungen  in der wissenschaftlichen  Cannabisforschung unumstritten.  Anders  sieht es
aus mit möglichen langzeitigen Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Denkfunktionen
durch einen langzeitigen Konsum.
Bisher  gibt es  erst eine  Längsschnittuntersuchung zu diesem  Thema aus dem Jahre 1999,
daneben eine Anzahl von Querschnittstudien, durch die man sich Antworten auf diese Frage
erhofft.
Zu den bekannten Erfahrungen des Cannabisrausches zählen Effekte auf Wahrnehmungs-
und Denkfunktionen. Dazu gehören Störungen des  Kurzzeitgedächtnisses, d er Konzent-
rationsfähigkeit  und  Aufmerksamkeit,  Veränderungen der Denkprozesse mit assoziativer
Lockerung,  Veränderung der  Wahrnehmung  sensorischer Reize  (Schmecken, Riechen,
Sehen, Hören, Tasten) und der Zeitwahrnehmung.
Diese Effekte  zählen zum Teil zu den vom  Cannabiskonsumenten  erwünschten Aspekten
des  Cannabisrausches  und  führen andererseits dazu,  dass  die Fähigkeit zur  Ausführung
von Tätigkeiten,  welche Konzentration,  Aufmerksamkeit und zielgerichtetes  Denken  er-
fordern, wie beispielsweise Autofahren oder die Bewältigung anspruchsvoller mentaler Auf-
gaben, während des akuten Rausches herabgesetzt ist.

Quelle: Dr. Franjo Grotenhermen

Lungenschäden durch Cannabis

Langjähriger Cannabis-Konsum kann die Lunge schwer schädigen. Dies das Fazit
einer Studie des Universitätsspitals Bern.

Unter den Patienten, die in den letzten Jahren am Inselspital wegen Lungenkollaps (symp-
tomatischer spontaner Pneumothorax, SSP) und Lungenemphysem operiert werden muss-
ten, befanden sich etliche junge Menschen mit fortgeschrittener Zerstörung des Lungen-
gewebes.
Die Lunge bildet zuerst große Blasen,  danach platzt eine dieser Blasen und die Lunge kolla-
biert,  weil sie wegen der ausgetretenen Luft nicht mehr genug Platz zum Atmen hat.  Die-
ses bullöse Lungenemphysem kam in dieser ausgeprägten Form früher bei jungen Patienten
nicht vor.

Prof. Ralph Schmid, Chefarzt und Direktor der Universitätsklinik für Thoraxchirurgie am Insel-
spital Bern, ging mit  seinem Team über zweieinhalb Jahren diesem Phänomen nach.  Seine
Studie  wird in diesen Tagen im European Journal of  Cardio-thoracic Surgery  (Europäische
Zeitschrift für Herz- und Thoraxchirurgie) veröffentlicht.

102 Patienten untersucht

17 der jungen SSP-Patienten – 16 Männer und eine Frau,  Durchschnittsalter 27,  alles Can-
nabis-Konsumenten – wurden im Rahmen der  Berner Studie  systematisch untersucht. Die
Forscher  sprachen mit  den  Patienten,  durchleuchteten den Brustkorb  mit Röntgen und
Computertomographie, studierten die Krankengeschichte, prüften die Lungenfunktion und
untersuchten Gewebeproben der Lunge im Labor.

Die gleichen Untersuchungen wurden an einer Kontrollgruppe von 85 Nicht-Cannabiskon-
sumenten (Durchschnittsalter 24 Jahre) durchgeführt. Die Resultate wurden danach mit
jenen einer früheren Untersuchung an 75 SSP-Patienten verglichen.
Regelmässiger Cannabis-Konsum.
Die  17 Untersuchten hatten im Schnitt während  8,8 Jahren täglich 6 Joints und während
durchschnittlich  11,8 Jahren täglich  Zigaretten geraucht.  Welche der  inhalierten schädig-
enden  Substanzen  im Rauch für den ausgeprägten Lungenschaden  verantwortlich ist,  ist
bisher unklar. Nachgewiesen wurden von den Wissenschaftern Cannabis-Fasern, die aus den
ungefilterten Joints direkt in die Lunge gelangen und dort als Entzündungsherde wirken. In
der Kontrollgruppe mit Patienten im gleichen Alter trat kein Lungenemphysem auf, obschon
sich in dieser Gruppe 74 regelmäßige Tabak-Raucher befanden.
 
Prof. Schmids Fazit: „Die Dosis macht das Gift:  Wer jahrelang regelmäßig, insbesondere täg-
lich, Cannabis konsumiert, muss mit schweren Lungenschädigungen und Atembehinderung-
en rechnen.“ Angesichts der Verbreitung des  Cannabis-Konsums warnt der Berner Thorax-
chirurg auch vor den gesundheitspolitischen bzw. finanziellen Folgen.

Quelle: Universitätsspital Bern

Unser Fazit

In Anbetracht unseres gestrigen Beitrags sahen wir uns veranlasst, unsere Meinung wissen-
schaftlich zu untermauern und haben im Web ein wenig recherchiert. Dabei haben sich un-
sere Thesen bezüglich Cannabis und Marihuana bestätigt.

Die zwei Berichte, wie wir sie im  Original in unseren Beitrag kopiert haben, stammen von
einem  namhafte  Arzt  und einer  bekannten Klinik.  Solche medizinischen Aussendungen
finden sich zahlreich im Internet. Wir können nur jedem Kiffer der gerade nicht stoned ist
anraten, sich diese durchzulesen.
Auch jene Grüne Politiker oder sonstige Volksvertreter dieses Couleurs,  die dieses Rausch-
gift so verharmlosen und eine Legalisierung dafür fordern,  kann nur ans Herz gelegt  wer-
den sich mit der Materie eingehend auseinander zu setzen. Es ist absolut verantwortungs-
los Werbung für Cannabis und Marihuana zu betreiben.
*****

2010-10-05
 

Erstaunliches Inserat


O h n e    W o r t e

Quelle: Krone Print v. 01.09.2010
Trotz intensivster Recherche konnten wir nicht in Erfahrung bringen, welches öster-
reichische Ministerium Gewerbeberechtigungen ausstellt.
*****

2010-09-01
 

AK sieht vor lauter Wald die Bäume nicht


AK greift die Berufsgruppe der Immobilienmakler an

Selbsternannte Wohnrechtsexperten der Arbeiterkammer griffen in letzter Zeit immer
wieder die Branche der Immobilienmakler an. Sie bezichtigten diese, sich an Wohnungs-
suchenden eine goldene Nase zu verdienen.
Da tut sich die AK beim Verdienen schon leichter, denn diese bestreitet ihre Einnahmen aus
den Beiträgen ihrer Zwangsmitglieder. Und damit sind wir beim Thema. Während ein jeder
Arbeitnehmer bei der Arbeitkammer Mitglied sein muss, auch wenn es gegen seinen Willen
ist, wird niemand gezwungen sich eines Wohnungsmaklers zu bedienen.

Schwarze Schafe gibt es überall

Sicher gibt es in dieser Branche, wie auch in jeder anderen schwarze Schafe. Doch alle über
einen Kamm zu scheren ist doch etwas erstaunlich.  Wir fragen uns, warum die AK noch
kein eigenes Maklerbüro hat, dass gratis Immobilien vermittelt, wo sie doch so philan-
thropisch veranlagt sind.
Bei Maklern gibt es Richtlinien,  welche Leistungen und Honorare regeln. In diesen sind
auch die Höchsttarife festgesetzt.  Außerdem können mit Maklerbüros auch freie Verein-
barungen über Honorare und Leistungen getroffen werden.

Honorare für Dienstleistungen

Angebot und Nachfrage bestimmen auch diesen Markt. Abgesehen davon, werden die meis-
ten Wohnungen durch Mundpropaganda gefunden bzw. weiter gegeben. Wird etwas Spe-
zielles gesucht und werden daher die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen, sollte
man vorher die Bedingungen abklären und schriftlich festhalten.
Personen die sich an einen Makler wenden, erwarten eine professionelle Dienstleistung.
Sollte dennoch ein Beratungsfehler geschehen, haftet der Immobilienmakler mit seiner
Versicherung für den Schaden.

Ein Menschenfreund?

Einer der sich die unangebrachte Kritik der AK offensichtlich zu Nutze macht, ist ein
gewisser Patrick Steffens. Er kündigt in seiner Webseite www.immobilienwelt24.at
folgendes an: „VERMIETEN Finden Sie den richtigen Mieter-provisionsfrei für
Vermieter und Mieter!“
<<
Ein wahrer Menschenfreund dieser Steffens haben wir uns gedacht und auf der Webseite
weitergelesen. Und siehe da, gegen Ende seines Angebotes wird aus der Menschenfreund-
lichkeit ein erstaunliches Geschäft.

Vom Markt keine Ahnung

Abgesehen davon, dass eine 70 m2 Wohnung in durchschnittlich guter Lage keine 1.000,-
Euro an Miete kostet, stimmt die gesamte Rechnung nicht. Der Mietpreis einer derartigen
Immobilie beträgt laut Auskunft des Fachverbandes der Immobilientreuhänder, durchschnitt-
lich zirka 550,- Euro inkl. BK und Ust.
Auch ist es weder markt- noch branchenüblich, dass der Abgeber einer Wohnung Provisionen
an den Makler bezahlt. Grund dafür ist, dass es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Ein Makler
der von einem Hauseigner eine Provision verlangen würde, hätte keine Vermittlungsaufträge
an derartigen Mietobjekte.

Doch nicht gratis, sondern immer teurer

Auch bezieht der Philanthrop Steffens, die Kaution in seine erstaunliche Rechnung mit ein.
Näher wollen wir diese Milchmädchenrechnung gar nicht mehr kommentieren. Allerdings
ist nun für seine provisionsfreie Immobilienvermittlung doch etwas zu bezahlen, nämlich
599,- Euro zzgl. 20% Mwst.
Aber auch diese Summe stimmt nicht, wie nachfolgendes schriftliches Anbot beweist. Was
wir ebenfalls erstaunlich finden ist, dass darauf weder eine UID-Nummer, Bankverbindung
und Gerichtsstand ersichtlich ist.
Aus dem anfänglich provisionsfreien Vermittlungsangebot, ist mittlerweile eine Fixsumme
von 898,80 Euro brutto geworden, die auch zu bezahlten ist, wenn sich kein Mieter für die
Wohnung findet.

Keine Maklerberechtigung

Wir haben noch weiter recherchiert und haben auf Anfrage folgendes Mail erhalten.
Schon erstaunlich, dass sich „Immobilienwelt24“ als Makler bezeichnet, obwohl der Ge-
schäftsführer gar keine Berechtigung dazu hat. Noch zwei weitere Erstaunlichkeiten sind
zu finden.

Was für Zufälle

Der Domainname ist vermutlich nur zufälligerweise an die bekannten Immobilienplatt-
formen „Immobilenwelt“ und „Immobilienscout24“ angelehnt.  Auch findet sich
auf der Webseite des Herrn Steffens kein einziges Immobilieninserat.
Gerade die Veröffentlichung von Anfragen und Angeboten wäre auf einer derartigen
Plattform vorrangiges Ziel. Was liegt näher, als auf der eigenen Webseite die zur Ver-
mittlung anvertrauter Objekte zu vermarkten. Warum dies wohl nicht geschieht?
Vielleicht sollte die Arbeiterkammer solche Firmen genauer unter die Lupe nehmen
und ordentliche Recherchen durchführen, anstatt unqualifizierte Angriffe auf einen
ganzen Berufsstand zu starten.
*****

2010-01-25
  

Die Wirtschaftskammer und die Strafgelder

 

Vornehmes Schweigen

Zum Jahresausklang wollen wir uns noch einmal mit der Wirtschaftskammer befassen.
Grund dafür ist die erstaunliche Stellungsnahme zur unserer offiziellen Anfrage bezüglich
der Strafgelder, welche bei Übertretungen der Gewerbeordnung durch Unternehmer,von
der Behörde eingehoben werden.
Wie wir nämlich aufgedeckt haben, fließen diese der Wirtschaftskammer zu. Über diesen
Umstand sind großteils nicht einmal  die eigenen Mitarbeiter in Kenntnis. Unsere seiner-
zeitige Anfrage wurde seitens der Wirtschaftskammer völlig ignoriert.

Schnelle Reaktion erst nach dem ersten Beitrag

Wir haben daraufhin unsere Recherchen in eine andere Richtung gelenkt und erhielten von
seitens der Behörde, Auskunft über diesen erstaunlichen Zustand. Erst nach dem Erscheinen
unseres Beitrag „Sittenwidrig?“, reagierte man seitens der Wirtschaftskammer erstaunlich
schnell.
Im Beitrag „Wirtschaftskammer Wien“ können Sie die Stellungsnahme nachlesen. Diese ent-
hielt teilweise die erstaunlichsten Begründungen, warum man keine Bedenken hat, die von
der Behörde eingehobenen Strafgelder anzunehmen.

Neuerliche Anfrage

Auf jeden Fall hatte uns dies dazu  veranlasst, die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer im
Beitrag „Sittenwidrig? Teil2“ zu kommentieren. In diesem Beitrag haben wir auch folgende
offizielle Anfrage gestellt:
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bekamen Post

Gestern haben wir Post von der Wirtschaftskammer erhalten und diese teilte uns mit, dass
das Informations- und Einsichtnahmerecht im Wirtschaftskammergesetz, in der Geschäfts-
ordnung und der Haushaltsordnung exakt geregelt ist.
Mitglieder stehe das Recht zu, in Rechnungsabschlüsse und Voranschläge Einsicht zu neh-
men. Diese Rechenwerke sind nach der Genehmigung durch die zuständigen Organe, vier
Wochen lang zur Einsicht aufzulegen.
Der nächste Termin zur Veröffentlichung, bzw. Auflage für den Voranschlag der Wirt-
schaftskammer Wien, wird nach dessen Freigabe durch das Prüforgan, voraussichtlich im
März 2010, in der Wiener Wirtschaft bekannt gegeben.
Das Recht der Mitglieder auf Einsicht in die Regelwerke, umfasse allerdings keine Belege,
Konten und sonstige Aufzeichnungen, so die Wirtschaftskammer. Dieser Satz hat es
wieder in sich.

Wie die Katze um den heißen Brei

Wir interpretieren diesen Satz so, dass die Zwangsmitglieder zwar ihren Obolus entrichten
müssen, aber keine Einsicht in Belege, Konten oder sonstigen Aufzeichnungen erhalten.
Auch wurde unsere Anfrage nicht beantwortet, nämlich wie viel an Strafgelder der Wirt-
schaftskammer zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben.
Mit dieser neuerlichen Stellungsnahme ist die Wirtschaftskammer wie die Katze um den
heißen Brei herumgeschlichen, anstatt sachlich Stellung zu beziehen. Aber wir sind nicht
wirklich erstaunt, denn wir haben nichts anderes erwartet.

Das Schweigen wird nichts nützen

Sowie bei unserer ersten Anfrage, ob die Wirtschaftskammer tatsächlich Strafgelder
der Behörde erhält und sich diese in vornehmes Schweigen gehüllt hatte, werden wir
auch in diesem Fall, unsere Recherchen in eine andere Richtung lenken.
Es wird uns mit Sicherheit gelingen eine Antwort auf unsere Frage nach den zugeflossenen
Strafgelder und deren Verwendung  zu erhalten, auch wenn sich die Wirtschaftskammer
wiederholt in vornehmes Schweigen hüllt.
So wie uns, wird es sicherlich auch viele andere Personen brennend interessieren, wer die
armen unschuldig in Not geratenen Unternehmer sind, welche aus den zugeflossenen
Strafgelder gelabt werden.
*****

2009-12-22
  

Cyberstalking ?

 

EV gegen Cyberstalking

Das ist wohl erstmalig in der Justizgeschichte von Österreich. Haben einige Schlaumeier
bis dato geglaubt, Unwahrheiten über ungeliebte Personen via Internet verbreiten zu
können und dabei ungeschoren davon zu kommen, dürfte sich das jetzt ändern.
   
Die nachfolgend eingescannte „Einstweilige Verfügung“ ist der erste Beweis dafür,
dass auch bei der Justiz ein Umdenken stattfindet.
 

   

 

 

Paradebeispiel

Ein typisches Beispiel für diese Schreiber, die glauben das Internet sei ein gesetzloser Raum,
ist der Herausgeber des Gerichtsblog „Blaulicht und Graulicht“.
Wir haben schon vor einigen Tagen, nachfolgenden Beitrag über ihn verfasst.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches

Zu diesem Zeitpunkt haben wir noch nicht gewusst, was ihm heute ins Haus flattert.
Oswald hat, wie schon berichtet, unwahre Beiträge über den Herausgeber von

„ERSTAUNLICH“ auf seinem Webblog geschrieben. Auch griff er den Wiener Rechts-
anwalt Mag. Werner Tomanek an, indem er ihm strafbare Handlungen unterstellt.

Lasst mich mitleben

Auch schreibt er in Mails oder auf seinem Blog ganz unverblümt, wie man solche Attacken
vermeiden kann. Ganz einfach, man müsse ihn nur „mitleben“ lassen und schon bekommt
man eine gute Presse auf  „Blaulicht und Graulicht“:

Nun war offensichtlich der Zeitpunkt gekommen, wo beim Ersten die Toleranzgrenze über-

schritten wurde. Dieser Mann, den wir persönlich nicht kennen, ließ sich dies einfach nicht
mehr gefallen und beschritt den Rechtsweg.

Genug war genug

Da es sich bei der „Berichterstattung“ von Oswald offensichtlich um schwerste Verleum-
dungen und Beleidigungen handelte und er diese Aktionen beharrlich fortsetzte, tat die
Richterin das einzig richtige.

Sie erliess eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Marcus J. Oswald, der auch bei Gericht

kein unbeschriebenes Blatt ist.
Er sieht sich zwar als Machtfaktor des Internet, jedoch wird ihm nichts anderes übrigbleiben,
sich dem Willen des Gesetzes zu beugen. Anderfalls wird er die rechtlichen Konsequenzen
daraus zu ziehen haben.

Back to the roots

Vielleicht ist es für Oswald Zeit, eine „künstlerische“ Pause einzulegen, um sich etwas zu
sammeln. Möglicherweise wird ihm eine Nachdenkpause, wieder auf den Boden der Realität
zurückholen.

Die Freiheit der Presse zu beschneiden wäre katastrophal, dass darf aber nicht  dazu führen,

dass einige Personen glauben, sie können unter dem Deckmantel der „Pressefreiheit“ tun
und machen was sie wollen.

Auch Negativpresse ist gut

Es ist auch gut, dass Negativbeispiele aufgezeigt werden, den dazu ist eine Berichterstattung
auch da. Allerdings sollten die Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, über die ein Autor
schreibt.

Es kann nicht angehen, nur weil jemand eine andere Person, aus welchen Grund auch immer

nicht leiden mag, über diese Unwahrheiten verbreitet und beleidigt und glaubt dafür nicht zur
Rechenschaft gezogen werden zu können, weil es im Internet passiert.

Einer muss der Erste sein

Oswald spürt vermutlich als Erster, dass es so nicht geht. Wenn er nicht schnell die Notbremse
zieht, werden mit absoluter Sicherheit auch andere Personen gegen ihn rechtliche Schritte ein-
leiten.

Dem unbekannten Pionier dieser „EV“ darf gratuliert werden, den dieser Schritt ist sicherlich

ein Anfang auf neuem Terrain in der Justiz.

Stauni

  
2009-07-09
  

Der Machtfaktor

 

Spammails

Heute haben wir bei unserem virtuellen „Internetspaziergang“ einen erstaunlichen Artikel
auf dem Webblog von Marcus J. Oswald gefunden.

http://diegalerie.wordpress.com/2009/07/05/intern-emailbriefkasten-gehackt-entschuldigung-bei-adressaten/

Vor einigen Tagen haben wir auf allen unseren E-Maildaressen ein Spammail von Oswald
erhalten. Wir haben diesem keine weitere Beachtung geschenkt und dachten dem Mann ist

vielleicht langweilig.

In seinem heutigen Artikel beklagt sich Oswald bitterlich, dass sein Emailbriefkasten ver-

mutlich „gehackt“ und dieses Mail eventuell an 214 Adressen weitergeleitet wurde.

Hacker am Werk ?

Auch drei andere Mails sollen dieser Hackerattacke zum Opfer gefallen sein und wurden
weitergeleitet, obwohl er sie nur an eine bestimmte Person gesendet hatte. Diese besagten
Mails, wurden dann laut Oswald, im Forum „GENDERWAHN“ auszugsweise veröffentlicht.

Offensichtlich geht es um den Beitrag „Dümmer als Dumm“ unter dem Link:
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941

Mag. W. Tomanek

Wahrscheinlich wurden auch diese Mails an etliche Empfänger weitergeleitet, da wir diese
ebenfalls erhalten haben.
Wir wissen zwar nicht genau welche Spannungen zwischen Mag. Werner Tomanek und
Oswald J. Marcus bestehen, aber an der Geschichte dürfte etwas wahr sein.
Der Herausgeber von „ERSTAUNLICH“ hatte diesbezüglich mehrere E-Mails von Oswald
erhalten.

Wer bezahlt, bekommt gute Presse

Wortwörtlicher Auszug aus einem E-Mail: „Aber ich halte nichts davon, zum Beispiel Deinen
lieben Spezi Werner Tomanek keine finanzielle Einbußen durch qualifizierte Berichte zu
verschaffen, wenn ein anderer Verteidiger, der mich sauber (Prozentsatz) mitleben läßt, dafür
einen Klienten mehr hat“

Was soll dieser Satz eigentlich bedeuten? Gibt es Anwälte die Oswald mitleben lassen und

dadurch „qualifizierte Berichte“ erhalten, die ihnen einen Klienten mehr bringen.

Auch der nächste E-Mailauszug ist höchst erstaunlich: „Hoffe Dein vertrauliches Kamin-

gespräch mit Tomanek war interessant. Auch mit ihm habe ich einen Plan. Der wird diesem
Mann aber nicht so sehr gefallen“.

Das heisst offensichtlich, dass Mag. Tomanek ihn nicht mitleben lies. Dafür hat er sich auch

bereits mehrere negative Artikel auf „Blaulicht und Graulicht“ eingefangen.

Diese Tatsache dürfte sich auch durch die auszugweise Veröffentlichungen der
Oswald-Mails unter http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941
bestätigen.

Austeilen ja, einstecken nein

Marcus J. Oswald greift zwar permanent Personen, teils auch weit unter der Gürtellinie an,
ist aber gleichzeitig schockiert und beleidigt, wenn jemand anderer dasselbe mit ihm tut.
Der Forumsbeitrag „Chronologie eines Irren“ unter
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3918
dürfte ihm schwer im Magen liegen.

Der Machtfaktor

Mittlerweile hat sich Oswald selbst zu einem „Machtfaktor im Internet“ ernannt.
Das er laut eigenen Angaben auch stets mit zwei Messern bewaffnet in der Gegend
herumläuft, dürfte offensichtlich mit seinem selbsternannten „Prominentenstatus“
zu tun haben.

Unter nachfolgendem Link erhalten Sie eine kleine Inhaltsübersicht über Oswald.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3685&sid=8f98974fa4fac8a62cbc73979bdd4d15

Oswald kommt um Hilfe

Sie werden sich jetzt sicher fragen, was unseren Sinneswandel bezüglich der Person
Marcus Oswald ausgelöst hat, über den wir noch vor einigen Monaten einen positiven
Beitrag geschrieben haben.

Dazu müssen wir etwas weiter ausholen. Herr Oswald hatte mit dem Herausgeber dieses

Magazins vor einigen Jahren Kontakt aufgenommen, da er sich Probleme wegen einer
diffamierenden Berichterstattung eingehandelt hatte.

Zu diesem Zeitpunkt gab es „ERSTAUNLICH“ noch nicht. Herr Reder regelte diese An-

gelegenheit für Oswald zum Positiven. Seitdem kennen sich die Beiden.
Oswald führte auch einmal eine bezahlte Recherche für Herrn Reder durch und verfasste
kleinere PR-Artikel gegen Bezahlung.

ERSTAUNLICH wurde geboren

Auch zeigte sich Herr Reder gegenüber Oswald spendabel, als dieser für etliche Monate
einen unfreiwilligen Urlaub machen mußte.
Im Herbst 2008 beschloss Herr Reder ein eigenes Online-Magazin ins Leben zu rufen und
war ab November 2008  mit „ERSTAUNLICH“ online.

Im Februar 2009 wurde dieses Magazin vom ORF entdeckt und es kam zu einem Fernseh-

auftritt von Herrn Reder in der Sendung „Hohes Haus“.
   
Seitdem hat „ERSTAUNLICH“ etwas zugelegt und das missfiel dem Machtfaktor Marcus
Oswald sehr. Dieser hatte nämlich behauptet, das Herr Reder durch seine Person zur
Gründung dieses Magazins inspiriert wurde.

Recherchenauftrag den es nie gab

Das Verhältnis der Beiden begann merklich abzukühlen. Im Frühjahr forderte Oswald per
E-Mail einen Betrag von 4.000,- Euro, für eine angebliche Recherche und unterstrich seine
Forderung mit den Worten „Angriffe auf ERSTAUNLICH werden nicht ausgeschlossen“.

Da eine derartige Recherche nie in Auftrag gegeben wurde, lies Herr Reder den selbster-

nannten Machtfaktor Oswald wissen, er könne ihn klagen.
Das war der Startschuss für Oswald, einen Beitrag auf „B&G“ zu veröffentlichen, der normaler-
weise klagsfähig wäre.

Oswald wird ignoriert

In diesem wurden Unwahrheiten publiziert und auch Fotos veröffentlicht, für die Oswald keine
Rechte hat. Allerdings hätte eine Klage nicht wirklich Sinn gehabt, denn schon der Volksmund
sagt: „Einen Nackerten kann man nichts wegnehmen“.

Aus diesem Grund wurden gegen Oswald keine rechtlichen Schritte eingeleitet und dieser

ignoriert. Wir haben einmal geschrieben, dass er „Eier in der Hose hat“.  Diesen Ausspruch
müssen wir heute korrigieren, nachdem wir festgestellt haben, wie wehleidig er geworden ist.
Dies hat uns auch dazu bewegt, diesen Beitrag zu verfassen.

Aufforderung zum Einbruch ?

Pikantes Detail am Rande. In dem „Schwachsinnbeitrag“ über Herrn Reder, erwähnt
Oswald, dass sich im Tresor von diesen, immer eine bestimmte Summe Geld befindet.
Nun, dafür sind ja Tresore da, dass darin Geld aufbewahrt wird.

Was wollte aber Oswald damit aussagen. Sollte vielleicht ein Einbrecher dazu inspiriert werden

den Tresor zu knacken ?
Jetzt ist uns auch klar, warum „B&G“ von seinem Herausgeber, das „Magazin für Kriminal-
schaffende“ genannt wird.

Stauni

 
2009-07-05
      

Österreich und der Doppelmord

 

Kriminalermittler bei „Österreich“

Während ein ganzes Team von Kriminalisten versucht den abscheulichen Doppelmord
am Ehepaar Timm aufzuklären, ist man in der Tageszeitung „Österreich“ bereits einen
entscheidenden Schritt weiter.
Die Journalisten F. Lems und U. Kittelberger glauben schon zu wissen, dass es eine
Ostbande, vermutlich Bulgaren waren, die diese schreckliche Bluttat verübt haben.
Wo diese beiden ihr Wissen herhaben, bleibt offensichtlich ihr Geheimnis.
  So sieht Sensationsjournalismus bei der Tageszeitung „Österreich“ aus
Laut ihrer Recherche sollen auch Freunde von Christoph Timm gesagt haben, dass
sich dieser hundertprozentig gewehrt hat. Daraus zieht man den Schluss, dass er aus
diesem Grund erschossen wurde.
Der Herausgeber dieses Magazins kannte Christoph Timm bereits seit  13 Jahren.
Herr Timm war ein umsichtiger und besonnener Mann und hätte nie das Leben seiner
Familie gefährdet.
Er war mit Sicherheit kein Opferlamm, konnte aber Situationen genau einschätzen.
Als Höhepunkt der Recherche und journalistischen Sorgfaltspflicht, prangt  über eine
halbe Seite, ein Foto von Christoph Timm und einer Frau. In dem nebenstehenden
Kästchen steht wortwörtlich:

                           Hingerichtet

              Heurigenwirt Christoph Timm und seine Frau
              Monika wurden in der Nacht zum Dienstag in
             ihrem Heurigen in Pachfurth ermordet.
Werte Kollegen von „Österreich“. Diese Frau an der Seite von Christoph Timm ist
definitiv nicht Monika Timm. Diese Frau ist eine Bekannte des ermordeten Ehepaares
und uns persönlich bekannt.
Wenn Sie schon Sensationsjournalismus mit einem derart abscheulichen Verbrechen
betreiben, sollten Sie wenigstens auf gute Recherchearbeit Wert legen.
Nach dieser Berichterstattung glauben wir auch zu wissen, warum die Tageszeitung
„Österreich“ in einer Fastfood-Kette zur Gratisentnahme aufliegt.
So manche verabreichte Speisen und so einige journalistische Beiträge, dürften den
selben „Nährwert“ haben.
Stauni
 
2009-06-04 
  
Zweckdienliche Hinweise zur Aufklärung dieses Verbrechens, werden an den
Journaldienst des Landeskriminalamtes NÖ (Tel.: 059133/303333) erbeten.  
   
  

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