Werden nun die Verantwortlichen
von „Heimat ohne Hass“ genannt?
Wie wir bereits in unserem Beitrag „Heimat ohne Hass ……“ berichtet haben, hat es die
linksextreme Denunzianten-Webseite geschafft, mit einem unwahren Artikel – indem eine
völlig unschuldige schwer kranke Frau durch den Dreck gezogen wurde – in die Kronen
Zeitung zu gelangen.
Wir haben im obig erwähnten Beitrag auch angeführt, dass im Impressum besagter Webseite,
der verhaltensauffällige Kriminalbeamte aus Linz, Uwe Sailer, aufscheint. Weiters merkten
wir an, dass Sailer möglicherweise glaubt, dass er sich mit dem Satz: „Für den redaktionellen
Teil ist die Internet-Initiative ´Heimat ohne Hass´ verantwortlich“, der Verantwortung für
Berichterstattungen entziehen kann. Dies wird nun vermutlich ein Gericht zu klären haben,
denn Sailer kündigt in einem Beitrag an, dass er die Kronen Zeitung bzw. die Journalistin
Sandra Ramsauer klagen will.
Da es sich bei der Internet-Initiative ´Heimat ohne Hass´ um eine völlig anonyme, nament-
lich nicht genannte Gruppe oder Einzelperson handelt, schrieb die Krone-Journalistin den
Beitrag Uwe Sailer zu. Die Reaktion von Sailer lässt für uns erkennen, wie tief und schmutzig
der besagte Beitrag auf der Webseite „Heimat ohne Hass“ sein muss. Übrigens ist der dis-
kriminierende Beitrag nach wie vor online.
Wir sind nicht der Meinung, dass Sandra Ramsauer ein Recherchefehler unterlaufen ist
oder diese sogar vorsätzlich gehandelt hat, als sie Sailer diesen Beitrag zuschrieb. Denn
im Impressum der Denunzianten-Webseite ist kein Verantwortlicher ausgewiesen. Durch
die Namensangabe Uwe Sailer könnte durchaus der Schluss gezogen werden, dass dieser
für die Webseite verantwortlich ist. Aber wie bereits erwähnt, dies zu klären wie die Auf-
gabe eines Gerichtes sein. Man darf gespannt sein, welche Person der verhaltensauffällige
Kriminalbeamte aus Linz angeben wird, die für die Berichterstattungen verantwortlich ist.
Der Name Dr. Zanger, den Sailer als seinen Anwalt angibt, wird die Kronen Zeitung wohl
kaum beeindrucken. Denn diese haben auch hervorragende Anwälte.
Uwe Sailer schreibt wörtlich: „Herr Uwe Sailer ist mit Partnern Inhaber der Fa. Daten-
forensik.at. Und diese Firma hält die Rechte an der Domain „heimatohnehass.at“. Es
ist für uns erstaunlich, dass es ein Kriminalbeamter (mit seinen Partnern) augenschein-
lich zulässt, dass unter seiner Domain eine anonyme Initiative unwahre und diskrimi-
nierende Beiträge verfasst. Denn es ist ja nicht der erste unwahre Beitrag.
Und damit sind wir auch schon bei jenen Personen, die sich offenbar wohlweislich
bedeckt halten. Denn wenn man nachfolgende Rechtfertigung auf der gleichnamigen
Facebook-Seite liest, dann weiß man auch warum.
Screen: facebook.com (Account Heimat ohne Hass)
Da staunen wir aber, denn die Schuldirektorin aus Schärding und die schwer kranke
Claudia M. durften sich schon mit der medialen Hetzkeule von „Heimat ohne Hass“
prügeln lassen.
Als besondere Frechheit empfinden wir die Aussage: „Entschuldigen Sie, aber da müssen
wir uns sehr wundern – umso mehr, als hier alle ehrenamtlich tätig sind und keine be-
zahlten Profijournalisten wie die Frau Ramsauer, deren Job es ist, korrekt zu recherchieren!“
Folgt man der Logik von „Heimat ohne Hass“, dann brauchen Ehrenamtliche nicht korrekt
zu recherchieren. Diese Verpflichtung obliegt laut deren Meinung nur bezahlten Profijour-
nalisten. Einen derartigen Schwachsinn haben wir selten gelesen.
Jedenfalls räumt „Heimat ohne Hass“ mit ihrer Aussage ein, dass sie keine Profis sind. Für
uns sind sie nicht einmal Amateure sondern simple Stümper denen gut daran täte, ihre
Finger von einer Computertastatur zu lassen.
*****
2014-06-12
Denunzianten-Webseite schon wieder
beim Verbreiten einer Unwahrheit ertappt
Wenn man glaubt, dass es an linksextremer Hetzberichterstattung nicht mehr tiefer geht,
dann tritt die Denunzianten-Webseite „Heimat ohne Hass“ auf den Plan. Im Impressum
von dieser scheint der verhaltensauffällige Kriminalbeamte aus Linz, Uwe Sailer, auf.
Mit dem Satz: „Für den redaktionellen Teil ist die Internet-Initiative ´Heimat ohne Hass´
verantwortlich“, glaubt U. Sailer möglicherweise sich der Verantwortung für Berichter-
stattungen entziehen zu können. Die angeführte Internet-Initiative „Heimat ohne Hass“
ist eine anonym agierende Truppe oder Einzelperson. Dass sich diese nicht outen wollen,
wird bei den Beiträgen auf der besagten Webseite relativ schnell klar.
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Nachdem man sich bei „Heimat ohne Hass“ bereits
an ranghöheren Beamten wie Werner Herbert oder Hannes Stiehl die Zähne ausgebissen
hatte, versuchte man diesmal eine „normalen“ Polizistin durch den Dreck zu ziehen.
In einem Beitrag auf „Heimat ohne Hass“ zieht man in übelster Weise über Claudia M. her.
Unter der Schlagzeile „Das Demokratieverständnis ein Polizistin“ wurde unter anderem
folgendes – gar nicht mehr aktuelles Profilbild aus dem Jahr 2008 – von ihrem Facebook-
Account veröffentlicht.
Screen: heimatohnehass.at
Offenbar vergisst man bei der Denunzianten-Webseite sehr gerne, dass die FPÖ eine legitime
und demokratisch (von über einem Viertel der Wahlberechtigen) gewählte Partei ist. Was
spricht also dagegen, dass sich M. mit dem Chef dieser Partei, H.C. Strache, ablichten ließ?
Hätte sie sich gemeinsam mit Faymann oder Spindelegger fotografieren lassen, würde das
bei „Heimat ohne Hass“ vermutlich nicht einmal am Rande erwähnt werden.
Bei „Heimat ohne Hass“ merkt man zum obig gezeigten Bild folgendes an: „Nun könnte
man an dieser Stelle schon die Frage aufwerfen, ob ein Foto, aufgenommen offensichtlich
im Dienst, mit einem Politiker, einer Polizeibeamtin wirklich gut zu Gesicht steht.“
Auch das nächste Bild, dass auf „Heimat ohne Hass“ veröffentlicht wurde spricht für sich.
Es soll Claudia M. bei der Demonstration zur Abwehr von Linksextremisten, beim Fest der
Freiheit im Einsatz zeigen.
Screen: heimatohnehass.at
Auf der gleichnamigen Facebook-Seite wurde natürlich auch fleißig kommentiert. Nach-
folgend ein höchst primitiver Kommentar, welcher stellvertretend für etliche andere steht
und das Bild von „Heimat ohne Hass“ abrundet.
Screen: facebook.com (Account: Heimat ohne Hass)
Dazu sei angemerkt, dass Claudia M. die AHS-Matura hat. Ob die Userin Viola Medulin auch
maturiert hat? Aber der Überhammer kommt noch, denn Claudia M. ist gar nicht mehr im
aktiven Polizeidienst. Wieder einmal haben wir „Heimat ohne Hass“ beim Verbreiten einer
Unwahrheit ertappt. Im Beitrag „Linke diskreditierten Schuldirektorin aus Schärding“ haben
wir darüber berichtet.
Nach einem längeren Krankenstand ( ca. 1 Jahr) wegen einer schweren chronischen Erkrank-
ung, auf die wir auf Ersuchen von Claudia M. nicht näher eingehen wollen – befindet sich
diese seit drei Monaten in Berufsunfähigkeitspension. Also kann M. unmöglich bei der
Demonstration zur Abwehr von gewaltbereiten Linksextremisten, beim Fest der Freiheit im
Einsatz gewesen sein. Auf Grund dieser unumstößlichen Tatsache, darf sich der geneigte
Leser nun selbst ein Bild über den gesamten Wahrheitsgehaltes des Beitrages auf „Heimat
ohne Hass“ machen.
Anstatt den Beitrag unverzüglich zu löschen und sich bei Claudia M. in aller Form zu ent-
schuldigen, beließ man es bei „Heimat ohne Hass“ bei nachfolgendem lapidaren Update:
Screen: heimatohnehass.at
Tja, Recherche scheint nicht unbedingt eine Stärke bei „Heimat ohne Hass“ zu sein und
etwas zu glauben heißt noch lange nicht etwas zu wissen. Für uns ist bereits der Eindruck
entstanden, dass die Denunzianten-Webseite unter dem Motto: “Ist der Ruf einmal ruiniert,
dann lebt es sich völlig ungeniert“ agiert. Allerdings eine schwerkranke Frau durch den
Dreck zu ziehen, erscheint wohl nicht nur für uns als absolut letztklassig.
*****
2014-06-11
Finanzielle Probleme bei der rosaroten Postille
Bei der Tageszeitung DER STANDARD dürfte man augenscheinlich ein Problem mit der
Recherchearbeit haben. Wir haben bereits gestern darüber berichtet.
Beiträge die zur Diffamierung von Politiker(innen) der FPÖ und auch deren Anhänger(innen)
dienen, werden dem Anschein nach 1:1 übernommen. So schrieb man bei der rosaroten
Postille am 6. Februar 2014 folgenden Beitrag, der zahlreiche Kommentare nach sich zog,
die vermutlich bereits strafrechtlich relevant sind.
Screen: derstandard.at (Textausschnitt)
Offenbar scheint nun auch die Justiz vom ewigen Schwingen der Nazi- und Verhetzungskeule
genug zu haben. Und so wurde das Verfahren gegen Maximilian Krauss von der Staatsanwalt-
schaft eingestellt.
Dem STANDARD blieb also nichts anderes übrig, als gestern eine nachträgliche Mitteilung
zu veröffentlichen:
Screen: derstandard.at
Es ist immer wieder interessant zu beobachten, wie Linke und ihre unterstützenden Medien,
die FPÖ und ihre Funktionäre beschuldigen, sich der Hetze und der Diffamierung zu bedienen.
Aus den drei nachfolgenden Kommentaren, die wir hier stellvertretend zum eingangs erwähn-
ten STANDARD-Beitrag anführen, ist zu ersehen wo und wie man sich wirklich der Hetze
bedient.
Screen: derstandard.at
Wie bereits in einigen Medien berichtet wurde, befindet sich der STANDARD in finanziellen
Schwierigkeiten und muss rund 10 Prozent seines Personals abbauen. Bei derartigen Bericht-
erstattungen wundert es uns nicht, dass die rosarote Postille in ein finanzielles Bedrängnis
geraten ist.
*****
2014-03-15
Gründliche Recherche könnte die beste Geschichte zerstören
Der sogenannte „Faktencheck“ des ORF nach den TV-Konfrontationen der Spitzenkandidaten
ist eher als „Faktenschreck“ zu bezeichnen, denn die verantwortlichen Redakteure dürften sich
vor der traurigen Wahrheit schrecken. So sind die nachgereichten „Fakten“ der ORF-Redaktion
zu den Asylverfahren weit weg von jeder Realität gewesen.
Offenbar gelte auch im öffentlich rechtlichen Rundfunk die Devise, dass eine gründliche
Recherche die beste Geschichte zerstören könne, worauf man auf eine solche lieber verzichte,
besonders dann, wenn es gegen die FPÖ gehe, zeigte sich Kickl verärgert über den mehr als
unseriösen Umgang der Fakten-Checker mit der Realität.
Eine einfache Recherche in den elektronischen Archiven des Parlaments hätte gestern schon
ausgereicht, um die von HC Strache genannten Fakten beim Asylbetrug zu bestätigen:
Quelle Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner zur Dringlichen Anfrage der
FPÖ am 30.10.2012: „Fakt ist auch, Herr Klubobmann, dass von fünf Asylanträgen vier
letztendlich negativ beurteilt und negativ entschieden werden.“
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/NRSITZ/NRSITZ_00177/fname_285422.pdf
Seite 21, letzter Absatz:
2011 wurden 3.572 Asylanträge positiv und 11.553 Asylanträge negativ beurteilt. Das ergibt
von den insgesamt 15.125 Entscheidungen (100 Prozent) ein prozentuelles Verhältnis von
23,6% positiven und 76,4% (aufgerundet 80 Prozent) negativ beurteilten Asylanträgen.
ORF-Faktencheck im Faktencheck:
Der ORF erklärte jedoch im Faktencheck, dass es im Jahr 2011 10.700 negative Entscheid-
ungen in Asylverfahren gegeben habe. Dies ist falsch, da die offizielle Asylstatistik des
Bundesministeriums für Inneres für das Jahr 2011 eine Zahl von 11.553 negativen rechts-
kräftigen Erledigungen angibt. Hingegen ist der Asylstatistik 2012 des Bundesministeriums
für Inneres die Zahl 10.745 für negative rechtskräftige Erledigungen zu entnehmen.
Auch die Zahl der nicht entschiedenen Verfahren 1.800 stimmt nicht mit der vom ORF ange-
sprochenen Asylstatistik 2011 überein. Auch hier wurden die Zahlen des Jahres 2012 ver-
wendet.
Quelle:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/files/2011/Asylstatistik_2011.pdf
HC Strache sagte 14.000 Asylantragsteller pro Jahr:
Asylanträge laut BMI:
2012 – 17.413
2011 – 14.416
2010 – 11.012
2009 – 15.822
2008 – 12.841
Gibt einen Schnitt von ca. 14.300 pro Jahr!
Es stellt sich somit die Frage, warum die ach so objektiven Faktenchecker im ORF derartig
manipulierte Zahlen liefern? Geht es möglicherweise darum, die ungeliebte FPÖ zu denun-
zieren und abzuwerten. Eine solche würde nämlich einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
nicht zustehen.
*****
2013-08-30
Immer mehr bewusste Desinformation durch systemtreue Medien
Wie bereits heute von einigen Medien berichtet wurde, gerieten gestern (Samstag) in Wien-
Favoriten, zwei Hochzeitgesellschaften aneinander. Grund dafür war die vorhandene Park-
platzknappheit vor den Lokalen.
Begonnen hatte alles in zwei Lokalen in der Kudlichgasse. In einem Lokal feierten russische
Gäste, in einem anderen türkische. Dabei kam es zum Streit um einen Parkplatz. Mehr als
30 Personen beteiligten sich an der Massenschlägerei. Erst mehrere Funkstreifenbesatz-
ungen, Beamte der Polizeispezialeinheit WEGA und Diensthundeführer der Polizei-Hunde-
staffel konnten die tätliche Auseinandersetzung beenden.
Es setzte mehr als 16 Anzeigen und 4 Verletzte wurden mit Gesichtsverletzungen von der
Wiener Berufsrettung in verschiedene Spitäler gebracht. Durch die ungezügelten Zuwander-
ung, welche einer verfehlten Politik zu verdanken ist, sind die Österreicher(innen) bereits
an multikulturellen Auseinandersetzungen gewöhnt.
Allerdings sollte sich die heimische Bevölkerung auch an bewusste Desinformation gewisser
Medien gewöhnen, wie dies heute die SPÖ-nahe Gratispostille „HEUTE“ in ihrer Onlineaus-
gabe beweist.
Screen: heute.at
Mit keinem einzigen Wort wird bei „HEUTE“ erwähnt, dass es sich bei den prügelnden Hoch-
zeitsgästen um Personen russischer und türkischer Herkunft handelte. Möglicherweise
sind bei der SPÖ-nahen Gratispostille geradlinige Journalisten à la Wolfgang Höllrigl nicht
mehr erwünscht. Dieser wurde im eigenen Verlagshaus wegen einer Berichterstattung
abgeschossen.
Und noch ein kleines Detail am Rande. Gründliche Recherche und deutsche Rechtschreib-
ung dürfte augenscheinlich nicht eine herausragende Stärke des Autors des „Hochzeits-
rauferei – Beitrags“ sein. Denn dieser schreibt wörtlich: „Deshalb wurde die Wega
alamiert, die mit Polizeihunden ausrückte, um die Streitenden zu trennen.“
Werte HEUTE-Autorin oder Autor: Erstens: Es heißt „alarmiert“ und nicht „alamiert“.
Zweitens: Die WEGA verfügt über keine Polizeihunde. Dazu gibt es die Diensthunde-
staffel der Bundespolizei.
*****
2013-03-17
Gott sei Dank hat die Welt keine anderen Sorgen
Den Sinn oder Unsinn des Vorhabens von Felix Baumgartner aus 36 Kilometer Höhe
mit einem Fallschirm aus einem Ballon abzuspringen und beim Sprung zur Erde die Schall-
mauer zu durchbrechen, wollen nicht kommentieren. Der Mann ist Extremsportler und
es ist zu hoffen, dass er weiß was er tut, denn immerhin wird er eine Spitzengeschwindig-
keit von rund 1.200 km/h erreichen.
Jedenfalls langweilen uns die Medien mit diesem Spektakel weiterhin, nachdem der
gestrige Ballonstart wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse abgesagt wurde und der
der Sprung voraussichtlich am kommenden Sonntag stattfinden wird.
Den Vogel in der Berichterstattung schoss die Gratis-Zeitung „HEUTE“ in ihrem gestrigen
Beitrag über Baumgartner ab. Sie widmete ihm satte drei Seiten (inkl. Titelblatt).
Bei 11.000 km/h nützt auch kein Glück mehr
Screens: Tageszeitung HEUTE (Printausgabe vom 09.10.12)
Die Tageszeitung „HEUTE“ recherchierte doch tatsächlich, dass Felix Baumgartner mehr als
fünf Minuten lang im freien Fall mit 11.000 km/h unterwegs sein wird. Sollte dem tatsächlich
so sein, wird der Extremsportler keinen Fallschirm sondern bestenfalls eine Urne benötigen,
denn er wird einfach verglühen.
Jetzt verstehen wir auch den Kaufpreis der U-Bahn Zeitung von sage und schreibe 0,0 Euro.
Denn Qualitätsjournalismus und genaue Recherche hat eben ihren Preis.
*****
2012-10-10
Ja ist denn schon der 1. April?
Auf der Webseite des Zwangsgebührenvereins ORF erschien heute folgender Beitrag:
Weiterlesen…..
Schimpansen sind zwar die nächsten lebenden Verwandten des Menschen, können aber
definitiv keine 80 Jahre alt werden. Sie sind zwar wie alle Menschenaffen langlebig und
können in menschlicher Obhut ein Alter von maximal 50 Jahren erreichen.
Recherche im Zwangsgebührenverein ist Fehlanzeige
Der erstaunliche, bereits an Schwachsinnigkeit grenzende ORF-Beitrag ist völlig haltlos.
Ein Blick ins Internetlexikon „Wikipedia“ hätte genügt um festzustellen, dass die ganze
Story um den Affen „Cheeta“ erstunken und erlogen ist.
In Wikipedia ist nämlich nachzulesen, dass in Wirklichkeit die Rolle von mehreren Schim-
pansen gespielt wurde. Je nach zu drehender Aufgabe im Film wurde ein anderer Affe,
der die entsprechende Fertigkeit besaß, eingesetzt. Zwar wurde im Guinness-Buch der
Rekorde, der Schimpanse Cheeta seit 2003 als ältesten Schimpansen der Welt gelistet,
jedoch wurde bereits im Jahr 2008 die ganze Angelegenheit als Schwindel entlarvt.
Genaue Recherchearbeit dürfte offenbar nicht zu den Stärken des/der Autor(in) des
affenmäßigen ORF-Beitrags gehören. Würde man nun die darwinsche Lehre mit dem
erstaunlichen Beitrag über Cheeta paaren, so könnte man zumindest theoretisch zur
Annahme kommen, dass dieser von einem direkten Nachfahren des Tarzan-Affen ver-
fasst wurde.
*****
2011-12-28
Grüne werben für Drogen
Die grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein fordert im Rahmen des heurigen internationalen
Hanfwandertages eine Enttabuisierung und sachliche Diskussion um tatsächliche Wirk-
ungen und Folgen von Cannabis. So steht es wörtlich auf der Webseite von „DIE GRÜNEN
WIEN“.
Dass die grüne Sozialsprecherin Hebein die Demonstration von Drogenbefürwortern unter-
stützt, ist nicht weiter verwunderlich. Immerhin fordern die Grünen ja schon seit langer Zeit
die Gleichstellung von Cannabis mit legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin. Verwunder-
lich ist allerdings die Tatsache, dass sich die Grünen nun plötzlich für Drogenprävention
einsetzen wollen. Das glaubt ihnen nämlich keiner.
Erstaunlich dass Birgit Hebein nicht über die tatsächlichen Wirkungen und Folgen von
Cannabis informiert ist. Dies schliessen wir aus der Tatsache, dass sie in der selbigen Aus-
sendung die Freigabe von Cannabis als Ziel nennt. Diese erstaunliche Aussage begründet
sie damit, dass durch die Freigabe eine Trennung des Cannabis-Handels von den Märkten
für andere Drogen sowie die Eindämmung der Beschaffungskriminalität stattfinden soll.
Ein derartig unsinniges Plädoyer für die Freigabe von Cannabis haben wir noch nie gelesen.
Die Droge Cannabis ist am Markt derart günstig erhältlich, sodass diese mit einer eventuellen
Beschaffungskriminalität nicht in Verbindung gebracht werden kann. Allerdings richtet die an-
geblich so harmlose Droge, schwere gesundheitliche Schäden an. Falls Frau Hebein nicht in
Kenntnis deren ist, wollen wir sie hiermit über die Auswirkungen des Genusses von Cannabis
informieren.
Die chronische Wirkung von Marihuana auf die Denkleistung
Die akute Wirkung von Marihuana auf Denkfunktionen ist bekannt und in ihren wesentlichen
Ausprägungen in der wissenschaftlichen Cannabisforschung unumstritten. Anders sieht es
aus mit möglichen langzeitigen Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Denkfunktionen
durch einen langzeitigen Konsum.
Bisher gibt es erst eine Längsschnittuntersuchung zu diesem Thema aus dem Jahre 1999,
daneben eine Anzahl von Querschnittstudien, durch die man sich Antworten auf diese Frage
erhofft.
Zu den bekannten Erfahrungen des Cannabisrausches zählen Effekte auf Wahrnehmungs-
und Denkfunktionen. Dazu gehören Störungen des Kurzzeitgedächtnisses, der Konzent-
rationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Veränderungen der Denkprozesse mit assoziativer
Lockerung, Veränderung der Wahrnehmung sensorischer Reize (Schmecken, Riechen,
Sehen, Hören, Tasten) und der Zeitwahrnehmung.
Diese Effekte zählen zum Teil zu den vom Cannabiskonsumenten erwünschten Aspekten
des Cannabisrausches und führen andererseits dazu, dass die Fähigkeit zur Ausführung
von Tätigkeiten, welche Konzentration, Aufmerksamkeit und zielgerichtetes Denken erford-
ern, wie beispielsweise Autofahren oder die Bewältigung anspruchsvoller mentaler Auf-
gaben, während des akuten Rausches herabgesetzt ist.
Quelle: Dr. Franjo Grotenhermen
Lungenschäden durch Cannabis
Langjähriger Cannabis-Konsum kann die Lunge schwer schädigen. Dies ist das Fazit
einer Studie des Universitätsspitals Bern.
Unter den Patienten, die in den letzten Jahren am Inselspital wegen Lungenkollaps (symp-
tomatischer spontaner Pneumothorax, SSP) und Lungenemphysem operiert werden muss-
ten, befanden sich etliche junge Menschen mit fortgeschrittener Zerstörung des Lungen-
gewebes.
Die Lunge bildet zuerst große Blasen, danach platzt eine dieser Blasen und die Lunge kol-
labiert, weil sie wegen der ausgetretenen Luft nicht mehr genug Platz zum Atmen hat. Die-
ses bullöse Lungenemphysem kam in dieser ausgeprägten Form früher bei jungen Patien-
ten nicht vor.
Prof. Ralph Schmid, Chefarzt und Direktor der Universitätsklinik für Thoraxchirurgie am Insel-
spital Bern, ging mit seinem Team über zweieinhalb Jahren diesem Phänomen nach. Seine
Studie wird in diesen Tagen im European Journal of Cardio-thoracic Surgery (Europäische
Zeitschrift für Herz- und Thoraxchirurgie) veröffentlicht.
102 Patienten untersucht
17 der jungen SSP-Patienten – 16 Männer und eine Frau, Durchschnittsalter 27, alles Can-
nabis-Konsumenten – wurden im Rahmen der Berner Studie systematisch untersucht. Die
Forscher sprachen mit den Patienten, durchleuchteten den Brustkorb mit Röntgen und
Computertomographie, studierten die Krankengeschichte, prüften die Lungenfunktion und
untersuchten Gewebeproben der Lunge im Labor.
Die gleichen Untersuchungen wurden an einer Kontrollgruppe von 85 Nicht-Cannabiskon-
sumenten (Durchschnittsalter 24 Jahre) durchgeführt. Die Resultate wurden danach mit
jenen einer früheren Untersuchung an 75 SSP-Patienten verglichen.
Regelmässiger Cannabis-Konsum
Die 17 Untersuchten hatten im Schnitt während 8,8 Jahren täglich 6 Joints und während
durchschnittlich 11,8 Jahren täglich Zigaretten geraucht. Welche der inhalierten schädig-
enden Substanzen im Rauch für den ausgeprägten Lungenschaden verantwortlich ist, ist
bisher unklar. Nachgewiesen wurden von den Wissenschaftern Cannabis-Fasern, die aus
den ungefilterten Joints direkt in die Lunge gelangen und dort als Entzündungsherde wirken.
In der Kontrollgruppe mit Patienten im gleichen Alter trat kein Lungenemphysem auf, ob-
schon sich in dieser Gruppe 74 regelmäßige Tabak-Raucher befanden.
Prof. Schmids Fazit: „Die Dosis macht das Gift: Wer jahrelang regelmäßig, insbesondere täg-
lich, Cannabis konsumiert, muss mit schweren Lungenschädigungen und Atembehinderung-
en rechnen. “ Angesichts der Verbreitung des Cannabis-Konsums warnt der Berner Thorax-
chirurg auch vor den gesundheitspolitischen bzw. finanziellen Folgen.
Quelle: Universitätsspital Bern
Informieren statt Drogenfreigabe fordern
Diese zwei Berichte, wie wir sie im Original (mit Quellenangabe) in unseren Beitrag kopiert
haben, stammen von einem namhaften Arzt und einer bekannten Klinik. Solche medizin-
ischen Aussendungen finden sich zahlreich im Internet. Wir können der grünen Sozial-
sprecherin Birgit Hebein nur anraten, sich diese aufmerksam durchzulesen.
Auch allen anderen grünen Politikern oder sonstigen Volksvertretern dieses Couleurs, wel-
che dieses Rauschgift so verharmlosen und eine Legalisierung dafür fordern, kann ebenfalls
nur ans Herz gelegt werden sich mit der Materie eingehend auseinander zu setzen. Es ist
absolut verantwortungslos Werbung für Cannabis und Marihuana zu betreiben.
Eine Freigabe der verbotenen Droge Cannabis würde zu einem sprunghaften Konsuman-
stieg führen und hätte fatale volksgesundheitliche Schäden zur Folge. Angesichts der er-
staunlichen Drogenpolitik der Grünen fragen wir uns schon, wie regierungsfähig diese sind.
Denn die Verharmlosung von Drogen und deren Freigabeforderung ist verantwortungslos
und kontraproduktiv.
*****
2011-05-05
Für Sozialschmarotzer wird es eng
In diesem Online-Magazin wurden bereits etliche Beiträge über Sozialschmarotzer ver-
fasst. Das ist jenes arbeitsunwillige Gesindel, das sich auf Kosten der Allgemeinheit durch
ihr meist verpfuschtes Leben schmarotzt. Am schlimmsten ist aber jene Sorte, die wider-
rechtlich Arbeitslosenentgelt kassiert und nebenbei „schwarz“ arbeitet. Gott sei Dank sind
aber die Behörden mittlerweile aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und verfolgen diese
Personen mit der vollen Härte des Gesetzes.
Erwischte Missetäter haben mit strafrechtlichen Anzeigen zu rechnen und müssen die zu
Unrecht bezogenen Bargeld-Sozialleistungen rückerstatten. Das ist auch gut so, denn
wie kommt der anständige Bürger dazu, solche kriminelle Elemente auszuhalten. Neben-
bei bringen diese Betrüger noch jene Leute in Verruf, die wirklich auf Sozialleistungen
vom Staat angewiesen sind.
Jeder hat Anspruch auf Rechtsbeistand
In unserem Rechtsstaat hat jede Person die einer Gesetzesübertretung beschuldigt wird,
Anspruch auf Rechtsbeistand. Das gilt natürlich auch für die Spezies der Sozialbetrüger.
Nun sind wir beim heutigen virtuellen Spaziergang im Internet, auf folgenden Beitrag
gestossen, dessen Inhalt für uns teilweise nicht nachvollziehbar ist.

Screen: rechtschutzgruppe.at
AMS fordert 27.632,75 Euro zurück
Da wendet sich eine Person, die offenbar wegen unberechtigten Bezugs von Arbeitslosen-
entgeld ertappt wurde, hilfesuchend an einen gewissen Herrn Bugelmüller. Aus dem
Verlex-Beitrag ist der Schluss zu ziehen, dass gegen den nun Hilfesuchenden ein rechts-
kräftiger behördlicher Beschluss besteht, in dem bereits festgehalten wird, dass der Betrag
von 27.632,75 Euro zu Unrecht bezogen wurde und deshalb zurück bezahlt werden muss.
Denn anders lässt es sich nicht erklären, dass der Leistungsbezieher offenbar zu einer
Ratenzahlung bereit war, um die Rückforderung des AMS abzustottern.
Aus welchen Gründen auch immer, lehnt das AMS eine Ratenzahlung ab und fordert die
offene Summe nun zur Gänze ein. Und hier kommt die erste Passage, welche für uns nicht
nachvollziehbar ist.
Der Verlex-Autor schreibt wörtlich von „rechtswirksamen Ratenzahlungsgesprächen“.
Da dürfte der gute Mann einem fatalen Irrtum unterliegen, denn Gespräche können nicht
rechtswirksam sein. Eine Rechtswirksamkeit bezieht sich ausschliesslich auf Gerichts-
urteile oder Bescheide von Behörden.
Soziales Gewissen
Der absolute Hammer ist aber jener Satz im Verlex-Beitrag: „Wie soll das ein Mensch
zurück zahlen können, der völlig unverschuldet in diese Situation geraten ist. Ob das
ein soziales Gewissen ist, soll jeder für sich selbst entscheiden“.
Gehen wir davon aus, dass ein durchschnittliches Arbeitslosenentgelt rund 1.000,- Euro
im Monat beträgt. Das bedeutet im Klartext, dass jene Person über zwei Jahre lang
ungerechtfertigt diese Sozialleistung in Anspruch genommen hat. Es kann durchaus vor-
kommen, dass ein Arbeitloser vor lauter Freude über einen Job „vergisst“, seinen Arbeits-
antritt dem AMS unverzüglich mitzuteilen, obwohl das eigentlich seine Pflicht wäre.
Allerdings wenn der Zustand dieser freudigen Erregung über einen derart langen Zeit-
raum anhält, der es ermöglicht eine Summe von 27.632,75 Euro ungerechtfertigt zu kas-
sieren, kann von einer „völlig unverschuldet in diese Situation geraten“ wohl kaum mehr
die Rede sein. Und was das angesprochene „soziales Gewissen“ betrifft, hätte diese be-
treffende Person doch dieses bei sich selbst suchen sollen, anstatt ungerechtfertigt Sozial-
leistungen in Anspruch zu nehmen.
Der Verlex-Autor meint abschliessend, dass er weiters über den Fall berichten werde. Wir
bleiben ebenfalls an dieser Sache dran und werden Recherchen durchführen, um unsere
Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden zu halten.
*****
2011-03-05
{jcomments off}
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Wieder ist ein Jahr vergangen und „ERSTAUNLICH“ ist nun knapp über zwei Jahre alt. Das
Leser(innen)-Publikum ist beachtlich angewachsen und die Zugriffszahlen können sich
durchaus sehen lassen. Dieses Online-Magazin ist inzwischen ein fester Bestandteil der
österreichischen Bloggerszene geworden.
Diese Erfolge freuen mich natürlich ungemein, jedoch gab es diese nicht gratis, sondern
waren mit viel Arbeit verbunden. Gründliche Recherchen, lesenswerte Beiträge und Auf-
deckungen von so manchen Erstaunlichkeiten, verhalfen „ERSTAUNLICH“ zu einem ge-
wissen Bekanntheitsgrad innerhalb Österreichs. Dass ich dies nicht alles alleine schaffen
konnte ist klar. Deshalb möchte ich mich bei meinen kleinen aber feinen Team für ihre
Arbeit bedanken.
Mein Dank gilt auch einem Mann, der namentlich nicht genannt werden will und daher
nicht im Impressum steht. Besten Dank lieber XY für Deine ausgezeichneten Recherchen
in diesem Jahr. Ich hoffe auch auf Deine wertvolle Unterstützung im Jahr 2011.
Aber auch Leser(innen) unterstützten diese Webseite und lieferten Anregungen und so
manches erstaunliches Material. Diesen gebührt ebenfalls ein Dankeschön. Auch gelang
es meinem Team und mir Personen zu helfen, welche sich an „ERSTAUNLICH“ wandten,
weil sie z.B. von Behörden ungerecht behandelt wurden. Diesbezüglich gab es sehr schöne
Erfolge zu Gunsten dieser Menschen, durch Berichterstattung und kooperative Gespräche
mit den Behördenvertretern.
Etliche politische Berichterstattungen hatten Auswirkungen bis in die hohe Politik und
lösten dementsprechenden Wirbel aus. Da gab es zum Beispiel den Grünen Gebi Mair, der
sich als selbsternannter Drogenexperte wähnte oder die Grüne Menschenrechtssprecherin
Alev Korun, deren Konterfei plötzlich auf einer islam-fundamentalistischen Webseite auf-
tauchte.
Auf Grund der Berichterstattung dieser Webseite, sahen sich die Grünen veranlasst ihre
eigenen Beiträge zwecks Schadensbegrenzung zu entfernen. Wie ich aus gut unterrichteter
Quelle informiert wurde, steht „ERSTAUNLICH“ seitdem auf der Liste der Grünen. Was im-
mer das auch heissen mag, ich kann damit gut leben.
Dieses Online-Magazin veröffentlichte als einziges Internetmedium, das geheim gehaltene
Rzeszut-Dossier. Die Causa Kampusch bewegt noch immer die Gemüter sehr vieler Men-
schen, wie es die enormen Zugriffszahlen und Downloads auf dieser Webseite, nach Ver-
öffentlichung des Dossiers bewiesen.
Aber auch Kindern wurde die Unterstützung von „ERSTAUNLICH“ zuteil. Nach der Bericht-
erstattung über das Nikolausverbot bei den Wiener Kinderfreunden, mussten unsere Klein-
sten auf einmal nicht mehr auf den Nikolo verzichten.
Zum Jahresende hat sich diese Webseite etwas näher mit der Non-Profit-Organisation WWF
beschäftigt und aufgedeckt, dass diese zwar Wasser predigen aber offenbar lieber Wein
trinken. „ERSTAUNLICH“ wird die Fischer und Daubler an der March und der Thaya weiter-
hin unterstützen und alles versuchen, dass diese nicht den finanziellen Eigeninteressen des
WWF zum Opfer fallen.
Das waren nur einige Beispiele aus dem breit gestreuten Portfolio dieses Online-Magazins.
Der Bekanntheitsgrad von „ERSTAUNLICH“ wird auch darin bestätigt, dass immer wieder
Beiträge ihren Weg in die großen Medien (Print und Online) finden. Dagegen habe ich auch
nichts einzuwenden, denn nur so kann ein Problem oder Anliegen einer größtmöglichsten
Menge von Personen kundgetan werden.
Allerdings wenn ein derart großes Medium in seiner Selbstherrlichkeit glaubt über alles er-
haben zu sein und ohne zu fragen Fotos dieser Webseite entnimmt und sogar die Quellen-
angabe unterlässt, muß dieses erfahren wie wehrhaft ich sein kann. Die Tageszeitung
„Österreich“ hatte schon das Vergnügen diese Erfahrung mit mir zu machen.
Auch versuchte man schon mir den Mund zu verbieten. Die Stadt Wien forderte mich über
ihre Anwälte auf, die Beiträge über die MA 62, bzgl. amtlicher Abmeldungsandrohungen
zu entfernen, da sie sich in ihrer Ehre gekränkt fühlten. Die Beiträge wurden selbstver-
ständlich nicht entfernt.
Diesen Herrschaften sei gesagt, dass es auf „ERSTAUNLICH“ keine amtliche Zensur geben
wird. Auch bin ich nicht durch Anwaltsbriefe und deren Klagsandrohungen beeindruckbar.
Sollte sich wer durch Beiträge auf dieser Webseite in Rechtsgüter wie Ehre oder Vermögen
verletzt sehen, soll er den Rechtsweg beschreiten. Ich werde auch in so einem Fall meine
Wehrhaftigkeit unter Beweis stellen.
Ich werde mir auch in Zukunft kein Blatt vor den Mund nehmen. Auf dieser Webseite werden
weiterhin gut recherchierte Erstaunlichkeiten veröffentlicht, auch wenn diese so manchen
Personen oder Organisationen unangenehm oder peinlich sind.
Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von „ERSTAUNLICH“ einen guten Rutsch und
ein erfolgreiches Jahr 2011. Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im
neuen Jahr treu und empfehlen Sie es weiter.
Erich Reder
2010-12-31
Emotionen schlugen hoch
Unser letzter „Beitrag“ über den WWF hat wieder etliche Emotionen ausgelöst. Obwohl wir
für die emotionalen Ausbrüche unserer Leser(innen) volles Verständnis haben, konnten
wir nicht alle Kommentare veröffentlichen. Diesbezüglich ersuchen wir unsere User(innen)
keine beleidigenden oder diffamierende Postings zu verfassen. Man kann seine verständ-
liche Wut, über die Gangart des WWF auch in höflicher und sarkastischer Form verfassen.
Ein derartiges Posting wird sicher auch so verstanden werden.
Nicht nur wir kritisieren den WWF
Aber zurück zum Thema. Gibt doch der WWF vor, sich für den Natur- und Tierschutz einzu-
setzen und wirbt mit dem Tierschutzgedanken um Spendengelder, so bezweifeln wir auf
Grund der unterhaltenen WWF-Eigenjagden dieses edle Motiv. Für uns entstand der Ein-
druck, dass es dem WWF vorwiegend um finanzielle Eigeninteressen geht.
Wir haben ein wenig im Internet recherchiert und sind auf zahlreiche Beiträge gestossen,
die alles andere als Lobeshymnen auf die Natur- und Tierschutzorganisation waren. Zwei
Beiträge die uns besonders interessant erschienen, wollen wir Ihnen zur Kenntnis bringen.
Screen: www.taucher.net

Screen: www.tauchen.nullzeit.at


Anklicken der Bilder oder dieser „L I N K“ führen zum Beitrag
Wir ersparen uns die beiden Beiträge zu kommentieren, denn diese sprechen für sich
selbst. Allerdings können sich nun Leser(innen) ernsthafte Gedanken darüber machen,
wie der WWF zur Umwelt, der Natur und zum Tierschutz steht.
*****
2010-12-29
Die chronische Wirkung von Marihuana auf die Denkleistung
Die akute Wirkung von Marihuana auf Denkfunktionen ist bekannt und in ihren wesentlichen
Ausprägungen in der wissenschaftlichen Cannabisforschung unumstritten. Anders sieht es
aus mit möglichen langzeitigen Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Denkfunktionen
durch einen langzeitigen Konsum.
Bisher gibt es erst eine Längsschnittuntersuchung zu diesem Thema aus dem Jahre 1999,
daneben eine Anzahl von Querschnittstudien, durch die man sich Antworten auf diese Frage
erhofft.
Zu den bekannten Erfahrungen des Cannabisrausches zählen Effekte auf Wahrnehmungs-
und Denkfunktionen. Dazu gehören Störungen des Kurzzeitgedächtnisses, d er Konzent-
rationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Veränderungen der Denkprozesse mit assoziativer
Lockerung, Veränderung der Wahrnehmung sensorischer Reize (Schmecken, Riechen,
Sehen, Hören, Tasten) und der Zeitwahrnehmung.
Diese Effekte zählen zum Teil zu den vom Cannabiskonsumenten erwünschten Aspekten
des Cannabisrausches und führen andererseits dazu, dass die Fähigkeit zur Ausführung
von Tätigkeiten, welche Konzentration, Aufmerksamkeit und zielgerichtetes Denken er-
fordern, wie beispielsweise Autofahren oder die Bewältigung anspruchsvoller mentaler Auf-
gaben, während des akuten Rausches herabgesetzt ist.
Quelle: Dr. Franjo Grotenhermen
Lungenschäden durch Cannabis
Langjähriger Cannabis-Konsum kann die Lunge schwer schädigen. Dies das Fazit
einer Studie des Universitätsspitals Bern.
Unter den Patienten, die in den letzten Jahren am Inselspital wegen Lungenkollaps (symp-
tomatischer spontaner Pneumothorax, SSP) und Lungenemphysem operiert werden muss-
ten, befanden sich etliche junge Menschen mit fortgeschrittener Zerstörung des Lungen-
gewebes.
Die Lunge bildet zuerst große Blasen, danach platzt eine dieser Blasen und die Lunge kolla-
biert, weil sie wegen der ausgetretenen Luft nicht mehr genug Platz zum Atmen hat. Die-
ses bullöse Lungenemphysem kam in dieser ausgeprägten Form früher bei jungen Patienten
nicht vor.
Prof. Ralph Schmid, Chefarzt und Direktor der Universitätsklinik für Thoraxchirurgie am Insel-
spital Bern, ging mit seinem Team über zweieinhalb Jahren diesem Phänomen nach. Seine
Studie wird in diesen Tagen im European Journal of Cardio-thoracic Surgery (Europäische
Zeitschrift für Herz- und Thoraxchirurgie) veröffentlicht.
102 Patienten untersucht
17 der jungen SSP-Patienten – 16 Männer und eine Frau, Durchschnittsalter 27, alles Can-
nabis-Konsumenten – wurden im Rahmen der Berner Studie systematisch untersucht. Die
Forscher sprachen mit den Patienten, durchleuchteten den Brustkorb mit Röntgen und
Computertomographie, studierten die Krankengeschichte, prüften die Lungenfunktion und
untersuchten Gewebeproben der Lunge im Labor.
Die gleichen Untersuchungen wurden an einer Kontrollgruppe von 85 Nicht-Cannabiskon-
sumenten (Durchschnittsalter 24 Jahre) durchgeführt. Die Resultate wurden danach mit
jenen einer früheren Untersuchung an 75 SSP-Patienten verglichen.
Regelmässiger Cannabis-Konsum.
Die 17 Untersuchten hatten im Schnitt während 8,8 Jahren täglich 6 Joints und während
durchschnittlich 11,8 Jahren täglich Zigaretten geraucht. Welche der inhalierten schädig-
enden Substanzen im Rauch für den ausgeprägten Lungenschaden verantwortlich ist, ist
bisher unklar. Nachgewiesen wurden von den Wissenschaftern Cannabis-Fasern, die aus den
ungefilterten Joints direkt in die Lunge gelangen und dort als Entzündungsherde wirken. In
der Kontrollgruppe mit Patienten im gleichen Alter trat kein Lungenemphysem auf, obschon
sich in dieser Gruppe 74 regelmäßige Tabak-Raucher befanden.
Prof. Schmids Fazit: „Die Dosis macht das Gift: Wer jahrelang regelmäßig, insbesondere täg-
lich, Cannabis konsumiert, muss mit schweren Lungenschädigungen und Atembehinderung-
en rechnen.“ Angesichts der Verbreitung des Cannabis-Konsums warnt der Berner Thorax-
chirurg auch vor den gesundheitspolitischen bzw. finanziellen Folgen.
Quelle: Universitätsspital Bern
Unser Fazit
In Anbetracht unseres gestrigen Beitrags sahen wir uns veranlasst, unsere Meinung wissen-
schaftlich zu untermauern und haben im Web ein wenig recherchiert. Dabei haben sich un-
sere Thesen bezüglich Cannabis und Marihuana bestätigt.
Die zwei Berichte, wie wir sie im Original in unseren Beitrag kopiert haben, stammen von
einem namhafte Arzt und einer bekannten Klinik. Solche medizinischen Aussendungen
finden sich zahlreich im Internet. Wir können nur jedem Kiffer der gerade nicht stoned ist
anraten, sich diese durchzulesen.
Auch jene Grüne Politiker oder sonstige Volksvertreter dieses Couleurs, die dieses Rausch-
gift so verharmlosen und eine Legalisierung dafür fordern, kann nur ans Herz gelegt wer-
den sich mit der Materie eingehend auseinander zu setzen. Es ist absolut verantwortungs-
los Werbung für Cannabis und Marihuana zu betreiben.
*****
2010-10-05
O h n e W o r t e
Quelle: Krone Print v. 01.09.2010
Trotz intensivster Recherche konnten wir nicht in Erfahrung bringen, welches öster-
reichische Ministerium Gewerbeberechtigungen ausstellt.
*****
2010-09-01
AK greift die Berufsgruppe der Immobilienmakler an
Selbsternannte Wohnrechtsexperten der Arbeiterkammer griffen in letzter Zeit immer
wieder die Branche der Immobilienmakler an. Sie bezichtigten diese, sich an Wohnungs-
suchenden eine goldene Nase zu verdienen.
Da tut sich die AK beim Verdienen schon leichter, denn diese bestreitet ihre Einnahmen aus
den Beiträgen ihrer Zwangsmitglieder. Und damit sind wir beim Thema. Während ein jeder
Arbeitnehmer bei der Arbeitkammer Mitglied sein muss, auch wenn es gegen seinen Willen
ist, wird niemand gezwungen sich eines Wohnungsmaklers zu bedienen.
Schwarze Schafe gibt es überall
Sicher gibt es in dieser Branche, wie auch in jeder anderen schwarze Schafe. Doch alle über
einen Kamm zu scheren ist doch etwas erstaunlich. Wir fragen uns, warum die AK noch
kein eigenes Maklerbüro hat, dass gratis Immobilien vermittelt, wo sie doch so philan-
thropisch veranlagt sind.
Bei Maklern gibt es Richtlinien, welche Leistungen und Honorare regeln. In diesen sind
auch die Höchsttarife festgesetzt. Außerdem können mit Maklerbüros auch freie Verein-
barungen über Honorare und Leistungen getroffen werden.
Honorare für Dienstleistungen
Angebot und Nachfrage bestimmen auch diesen Markt. Abgesehen davon, werden die meis-
ten Wohnungen durch Mundpropaganda gefunden bzw. weiter gegeben. Wird etwas Spe-
zielles gesucht und werden daher die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen, sollte
man vorher die Bedingungen abklären und schriftlich festhalten.
Personen die sich an einen Makler wenden, erwarten eine professionelle Dienstleistung.
Sollte dennoch ein Beratungsfehler geschehen, haftet der Immobilienmakler mit seiner
Versicherung für den Schaden.
Ein Menschenfreund?
Einer der sich die unangebrachte Kritik der AK offensichtlich zu Nutze macht, ist ein
gewisser Patrick Steffens. Er kündigt in seiner Webseite www.immobilienwelt24.at
folgendes an: „VERMIETEN Finden Sie den richtigen Mieter-provisionsfrei für
Vermieter und Mieter!“
<<
Ein wahrer Menschenfreund dieser Steffens haben wir uns gedacht und auf der Webseite
weitergelesen. Und siehe da, gegen Ende seines Angebotes wird aus der Menschenfreund-
lichkeit ein erstaunliches Geschäft.
Vom Markt keine Ahnung
Abgesehen davon, dass eine 70 m2 Wohnung in durchschnittlich guter Lage keine 1.000,-
Euro an Miete kostet, stimmt die gesamte Rechnung nicht. Der Mietpreis einer derartigen
Immobilie beträgt laut Auskunft des Fachverbandes der Immobilientreuhänder, durchschnitt-
lich zirka 550,- Euro inkl. BK und Ust.
Auch ist es weder markt- noch branchenüblich, dass der Abgeber einer Wohnung Provisionen
an den Makler bezahlt. Grund dafür ist, dass es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Ein Makler
der von einem Hauseigner eine Provision verlangen würde, hätte keine Vermittlungsaufträge
an derartigen Mietobjekte.
Doch nicht gratis, sondern immer teurer
Auch bezieht der Philanthrop Steffens, die Kaution in seine erstaunliche Rechnung mit ein.
Näher wollen wir diese Milchmädchenrechnung gar nicht mehr kommentieren. Allerdings
ist nun für seine provisionsfreie Immobilienvermittlung doch etwas zu bezahlen, nämlich
599,- Euro zzgl. 20% Mwst.
Aber auch diese Summe stimmt nicht, wie nachfolgendes schriftliches Anbot beweist. Was
wir ebenfalls erstaunlich finden ist, dass darauf weder eine UID-Nummer, Bankverbindung
und Gerichtsstand ersichtlich ist.
Aus dem anfänglich provisionsfreien Vermittlungsangebot, ist mittlerweile eine Fixsumme
von 898,80 Euro brutto geworden, die auch zu bezahlten ist, wenn sich kein Mieter für die
Wohnung findet.
Keine Maklerberechtigung
Wir haben noch weiter recherchiert und haben auf Anfrage folgendes Mail erhalten.
Schon erstaunlich, dass sich „Immobilienwelt24“ als Makler bezeichnet, obwohl der Ge-
schäftsführer gar keine Berechtigung dazu hat. Noch zwei weitere Erstaunlichkeiten sind
zu finden.
Was für Zufälle
Der Domainname ist vermutlich nur zufälligerweise an die bekannten Immobilienplatt-
formen „Immobilenwelt“ und „Immobilienscout24“ angelehnt. Auch findet sich
auf der Webseite des Herrn Steffens kein einziges Immobilieninserat.
Gerade die Veröffentlichung von Anfragen und Angeboten wäre auf einer derartigen
Plattform vorrangiges Ziel. Was liegt näher, als auf der eigenen Webseite die zur Ver-
mittlung anvertrauter Objekte zu vermarkten. Warum dies wohl nicht geschieht?
Vielleicht sollte die Arbeiterkammer solche Firmen genauer unter die Lupe nehmen
und ordentliche Recherchen durchführen, anstatt unqualifizierte Angriffe auf einen
ganzen Berufsstand zu starten.
*****
2010-01-25
Vornehmes Schweigen
Zum Jahresausklang wollen wir uns noch einmal mit der Wirtschaftskammer befassen.
Grund dafür ist die erstaunliche Stellungsnahme zur unserer offiziellen Anfrage bezüglich
der Strafgelder, welche bei Übertretungen der Gewerbeordnung durch Unternehmer,von
der Behörde eingehoben werden.
Wie wir nämlich aufgedeckt haben, fließen diese der Wirtschaftskammer zu. Über diesen
Umstand sind großteils nicht einmal die eigenen Mitarbeiter in Kenntnis. Unsere seiner-
zeitige Anfrage wurde seitens der Wirtschaftskammer völlig ignoriert.
Schnelle Reaktion erst nach dem ersten Beitrag
Wir haben daraufhin unsere Recherchen in eine andere Richtung gelenkt und erhielten von
seitens der Behörde, Auskunft über diesen erstaunlichen Zustand. Erst nach dem Erscheinen
unseres Beitrag „Sittenwidrig?“, reagierte man seitens der Wirtschaftskammer erstaunlich
schnell.
Im Beitrag „Wirtschaftskammer Wien“ können Sie die Stellungsnahme nachlesen. Diese ent-
hielt teilweise die erstaunlichsten Begründungen, warum man keine Bedenken hat, die von
der Behörde eingehobenen Strafgelder anzunehmen.
Neuerliche Anfrage
Auf jeden Fall hatte uns dies dazu veranlasst, die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer im
Beitrag „Sittenwidrig? Teil2“ zu kommentieren. In diesem Beitrag haben wir auch folgende
offizielle Anfrage gestellt:
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.
Wir bekamen Post
Gestern haben wir Post von der Wirtschaftskammer erhalten und diese teilte uns mit, dass
das Informations- und Einsichtnahmerecht im Wirtschaftskammergesetz, in der Geschäfts-
ordnung und der Haushaltsordnung exakt geregelt ist.
Mitglieder stehe das Recht zu, in Rechnungsabschlüsse und Voranschläge Einsicht zu neh-
men. Diese Rechenwerke sind nach der Genehmigung durch die zuständigen Organe, vier
Wochen lang zur Einsicht aufzulegen.
Der nächste Termin zur Veröffentlichung, bzw. Auflage für den Voranschlag der Wirt-
schaftskammer Wien, wird nach dessen Freigabe durch das Prüforgan, voraussichtlich im
März 2010, in der Wiener Wirtschaft bekannt gegeben.
Das Recht der Mitglieder auf Einsicht in die Regelwerke, umfasse allerdings keine Belege,
Konten und sonstige Aufzeichnungen, so die Wirtschaftskammer. Dieser Satz hat es
wieder in sich.
Wie die Katze um den heißen Brei
Wir interpretieren diesen Satz so, dass die Zwangsmitglieder zwar ihren Obolus entrichten
müssen, aber keine Einsicht in Belege, Konten oder sonstigen Aufzeichnungen erhalten.
Auch wurde unsere Anfrage nicht beantwortet, nämlich wie viel an Strafgelder der Wirt-
schaftskammer zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben.
Mit dieser neuerlichen Stellungsnahme ist die Wirtschaftskammer wie die Katze um den
heißen Brei herumgeschlichen, anstatt sachlich Stellung zu beziehen. Aber wir sind nicht
wirklich erstaunt, denn wir haben nichts anderes erwartet.
Das Schweigen wird nichts nützen
Sowie bei unserer ersten Anfrage, ob die Wirtschaftskammer tatsächlich Strafgelder
der Behörde erhält und sich diese in vornehmes Schweigen gehüllt hatte, werden wir
auch in diesem Fall, unsere Recherchen in eine andere Richtung lenken.
Es wird uns mit Sicherheit gelingen eine Antwort auf unsere Frage nach den zugeflossenen
Strafgelder und deren Verwendung zu erhalten, auch wenn sich die Wirtschaftskammer
wiederholt in vornehmes Schweigen hüllt.
So wie uns, wird es sicherlich auch viele andere Personen brennend interessieren, wer die
armen unschuldig in Not geratenen Unternehmer sind, welche aus den zugeflossenen
Strafgelder gelabt werden.
*****
2009-12-22
EV gegen Cyberstalking
Das ist wohl erstmalig in der Justizgeschichte von Österreich. Haben einige Schlaumeier
bis dato geglaubt, Unwahrheiten über ungeliebte Personen via Internet verbreiten zu
können und dabei ungeschoren davon zu kommen, dürfte sich das jetzt ändern.
Die nachfolgend eingescannte „Einstweilige Verfügung“ ist der erste Beweis dafür,
dass auch bei der Justiz ein Umdenken stattfindet.
Paradebeispiel
Ein typisches Beispiel für diese Schreiber, die glauben das Internet sei ein gesetzloser Raum,
ist der Herausgeber des Gerichtsblog „Blaulicht und Graulicht“.
Wir haben schon vor einigen Tagen, nachfolgenden Beitrag über ihn verfasst.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches
Zu diesem Zeitpunkt haben wir noch nicht gewusst, was ihm heute ins Haus flattert.
Oswald hat, wie schon berichtet, unwahre Beiträge über den Herausgeber von
„ERSTAUNLICH“ auf seinem Webblog geschrieben. Auch griff er den Wiener Rechts-
anwalt Mag. Werner Tomanek an, indem er ihm strafbare Handlungen unterstellt.
Lasst mich mitleben
Auch schreibt er in Mails oder auf seinem Blog ganz unverblümt, wie man solche Attacken
vermeiden kann. Ganz einfach, man müsse ihn nur „mitleben“ lassen und schon bekommt
man eine gute Presse auf „Blaulicht und Graulicht“:
Nun war offensichtlich der Zeitpunkt gekommen, wo beim Ersten die Toleranzgrenze über-
schritten wurde. Dieser Mann, den wir persönlich nicht kennen, ließ sich dies einfach nicht
mehr gefallen und beschritt den Rechtsweg.
Genug war genug
Da es sich bei der „Berichterstattung“ von Oswald offensichtlich um schwerste Verleum-
dungen und Beleidigungen handelte und er diese Aktionen beharrlich fortsetzte, tat die
Richterin das einzig richtige.
Sie erliess eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Marcus J. Oswald, der auch bei Gericht
kein unbeschriebenes Blatt ist.
Er sieht sich zwar als Machtfaktor des Internet, jedoch wird ihm nichts anderes übrigbleiben,
sich dem Willen des Gesetzes zu beugen. Anderfalls wird er die rechtlichen Konsequenzen
daraus zu ziehen haben.
Back to the roots
Vielleicht ist es für Oswald Zeit, eine „künstlerische“ Pause einzulegen, um sich etwas zu
sammeln. Möglicherweise wird ihm eine Nachdenkpause, wieder auf den Boden der Realität
zurückholen.
Die Freiheit der Presse zu beschneiden wäre katastrophal, dass darf aber nicht dazu führen,
dass einige Personen glauben, sie können unter dem Deckmantel der „Pressefreiheit“ tun
und machen was sie wollen.
Auch Negativpresse ist gut
Es ist auch gut, dass Negativbeispiele aufgezeigt werden, den dazu ist eine Berichterstattung
auch da. Allerdings sollten die Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, über die ein Autor
schreibt.
Es kann nicht angehen, nur weil jemand eine andere Person, aus welchen Grund auch immer
nicht leiden mag, über diese Unwahrheiten verbreitet und beleidigt und glaubt dafür nicht zur
Rechenschaft gezogen werden zu können, weil es im Internet passiert.
Einer muss der Erste sein
Oswald spürt vermutlich als Erster, dass es so nicht geht. Wenn er nicht schnell die Notbremse
zieht, werden mit absoluter Sicherheit auch andere Personen gegen ihn rechtliche Schritte ein-
leiten.
Dem unbekannten Pionier dieser „EV“ darf gratuliert werden, den dieser Schritt ist sicherlich
ein Anfang auf neuem Terrain in der Justiz.
Stauni
2009-07-09
Spammails
Heute haben wir bei unserem virtuellen „Internetspaziergang“ einen erstaunlichen Artikel
auf dem Webblog von Marcus J. Oswald gefunden.
http://diegalerie.wordpress.com/2009/07/05/intern-emailbriefkasten-gehackt-entschuldigung-bei-adressaten/
Vor einigen Tagen haben wir auf allen unseren E-Maildaressen ein Spammail von Oswald
erhalten. Wir haben diesem keine weitere Beachtung geschenkt und dachten dem Mann ist
vielleicht langweilig.
In seinem heutigen Artikel beklagt sich Oswald bitterlich, dass sein Emailbriefkasten ver-
mutlich „gehackt“ und dieses Mail eventuell an 214 Adressen weitergeleitet wurde.
Hacker am Werk ?
Auch drei andere Mails sollen dieser Hackerattacke zum Opfer gefallen sein und wurden
weitergeleitet, obwohl er sie nur an eine bestimmte Person gesendet hatte. Diese besagten
Mails, wurden dann laut Oswald, im Forum „GENDERWAHN“ auszugsweise veröffentlicht.
Offensichtlich geht es um den Beitrag „Dümmer als Dumm“ unter dem Link:
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941
Mag. W. Tomanek
Wahrscheinlich wurden auch diese Mails an etliche Empfänger weitergeleitet, da wir diese
ebenfalls erhalten haben.
Wir wissen zwar nicht genau welche Spannungen zwischen Mag. Werner Tomanek und
Oswald J. Marcus bestehen, aber an der Geschichte dürfte etwas wahr sein.
Der Herausgeber von „ERSTAUNLICH“ hatte diesbezüglich mehrere E-Mails von Oswald
erhalten.
Wer bezahlt, bekommt gute Presse
Wortwörtlicher Auszug aus einem E-Mail: „Aber ich halte nichts davon, zum Beispiel Deinen
lieben Spezi Werner Tomanek keine finanzielle Einbußen durch qualifizierte Berichte zu
verschaffen, wenn ein anderer Verteidiger, der mich sauber (Prozentsatz) mitleben läßt, dafür
einen Klienten mehr hat“
Was soll dieser Satz eigentlich bedeuten? Gibt es Anwälte die Oswald mitleben lassen und
dadurch „qualifizierte Berichte“ erhalten, die ihnen einen Klienten mehr bringen.
Auch der nächste E-Mailauszug ist höchst erstaunlich: „Hoffe Dein vertrauliches Kamin-
gespräch mit Tomanek war interessant. Auch mit ihm habe ich einen Plan. Der wird diesem
Mann aber nicht so sehr gefallen“.
Das heisst offensichtlich, dass Mag. Tomanek ihn nicht mitleben lies. Dafür hat er sich auch
bereits mehrere negative Artikel auf „Blaulicht und Graulicht“ eingefangen.
Diese Tatsache dürfte sich auch durch die auszugweise Veröffentlichungen der
Oswald-Mails unter http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941
bestätigen.
Austeilen ja, einstecken nein
Marcus J. Oswald greift zwar permanent Personen, teils auch weit unter der Gürtellinie an,
ist aber gleichzeitig schockiert und beleidigt, wenn jemand anderer dasselbe mit ihm tut.
Der Forumsbeitrag „Chronologie eines Irren“ unter
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3918
dürfte ihm schwer im Magen liegen.
Der Machtfaktor
Mittlerweile hat sich Oswald selbst zu einem „Machtfaktor im Internet“ ernannt.
Das er laut eigenen Angaben auch stets mit zwei Messern bewaffnet in der Gegend
herumläuft, dürfte offensichtlich mit seinem selbsternannten „Prominentenstatus“
zu tun haben.
Unter nachfolgendem Link erhalten Sie eine kleine Inhaltsübersicht über Oswald.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3685&sid=8f98974fa4fac8a62cbc73979bdd4d15
Oswald kommt um Hilfe
Sie werden sich jetzt sicher fragen, was unseren Sinneswandel bezüglich der Person
Marcus Oswald ausgelöst hat, über den wir noch vor einigen Monaten einen positiven
Beitrag geschrieben haben.
Dazu müssen wir etwas weiter ausholen. Herr Oswald hatte mit dem Herausgeber dieses
Magazins vor einigen Jahren Kontakt aufgenommen, da er sich Probleme wegen einer
diffamierenden Berichterstattung eingehandelt hatte.
Zu diesem Zeitpunkt gab es „ERSTAUNLICH“ noch nicht. Herr Reder regelte diese An-
gelegenheit für Oswald zum Positiven. Seitdem kennen sich die Beiden.
Oswald führte auch einmal eine bezahlte Recherche für Herrn Reder durch und verfasste
kleinere PR-Artikel gegen Bezahlung.
ERSTAUNLICH wurde geboren
Auch zeigte sich Herr Reder gegenüber Oswald spendabel, als dieser für etliche Monate
einen unfreiwilligen Urlaub machen mußte.
Im Herbst 2008 beschloss Herr Reder ein eigenes Online-Magazin ins Leben zu rufen und
war ab November 2008 mit „ERSTAUNLICH“ online.
Im Februar 2009 wurde dieses Magazin vom ORF entdeckt und es kam zu einem Fernseh-
auftritt von Herrn Reder in der Sendung „Hohes Haus“.
Seitdem hat „ERSTAUNLICH“ etwas zugelegt und das missfiel dem Machtfaktor Marcus
Oswald sehr. Dieser hatte nämlich behauptet, das Herr Reder durch seine Person zur
Gründung dieses Magazins inspiriert wurde.
Recherchenauftrag den es nie gab
Das Verhältnis der Beiden begann merklich abzukühlen. Im Frühjahr forderte Oswald per
E-Mail einen Betrag von 4.000,- Euro, für eine angebliche Recherche und unterstrich seine
Forderung mit den Worten „Angriffe auf ERSTAUNLICH werden nicht ausgeschlossen“.
Da eine derartige Recherche nie in Auftrag gegeben wurde, lies Herr Reder den selbster-
nannten Machtfaktor Oswald wissen, er könne ihn klagen.
Das war der Startschuss für Oswald, einen Beitrag auf „B&G“ zu veröffentlichen, der normaler-
weise klagsfähig wäre.
Oswald wird ignoriert
In diesem wurden Unwahrheiten publiziert und auch Fotos veröffentlicht, für die Oswald keine
Rechte hat. Allerdings hätte eine Klage nicht wirklich Sinn gehabt, denn schon der Volksmund
sagt: „Einen Nackerten kann man nichts wegnehmen“.
Aus diesem Grund wurden gegen Oswald keine rechtlichen Schritte eingeleitet und dieser
ignoriert. Wir haben einmal geschrieben, dass er „Eier in der Hose hat“. Diesen Ausspruch
müssen wir heute korrigieren, nachdem wir festgestellt haben, wie wehleidig er geworden ist.
Dies hat uns auch dazu bewegt, diesen Beitrag zu verfassen.
Aufforderung zum Einbruch ?
Pikantes Detail am Rande. In dem „Schwachsinnbeitrag“ über Herrn Reder, erwähnt
Oswald, dass sich im Tresor von diesen, immer eine bestimmte Summe Geld befindet.
Nun, dafür sind ja Tresore da, dass darin Geld aufbewahrt wird.
Was wollte aber Oswald damit aussagen. Sollte vielleicht ein Einbrecher dazu inspiriert werden
den Tresor zu knacken ?
Jetzt ist uns auch klar, warum „B&G“ von seinem Herausgeber, das „Magazin für Kriminal-
schaffende“ genannt wird.
Stauni
2009-07-05
Kriminalermittler bei „Österreich“
Während ein ganzes Team von Kriminalisten versucht den abscheulichen Doppelmord
am Ehepaar Timm aufzuklären, ist man in der Tageszeitung „Österreich“ bereits einen
entscheidenden Schritt weiter.
Die Journalisten F. Lems und U. Kittelberger glauben schon zu wissen, dass es eine
Ostbande, vermutlich Bulgaren waren, die diese schreckliche Bluttat verübt haben.
Wo diese beiden ihr Wissen herhaben, bleibt offensichtlich ihr Geheimnis.
So sieht Sensationsjournalismus bei der Tageszeitung „Österreich“ aus
Laut ihrer Recherche sollen auch Freunde von Christoph Timm gesagt haben, dass
sich dieser hundertprozentig gewehrt hat. Daraus zieht man den Schluss, dass er aus
diesem Grund erschossen wurde.
Der Herausgeber dieses Magazins kannte Christoph Timm bereits seit 13 Jahren.
Herr Timm war ein umsichtiger und besonnener Mann und hätte nie das Leben seiner
Familie gefährdet.
Er war mit Sicherheit kein Opferlamm, konnte aber Situationen genau einschätzen.
Als Höhepunkt der Recherche und journalistischen Sorgfaltspflicht, prangt über eine
halbe Seite, ein Foto von Christoph Timm und einer Frau. In dem nebenstehenden
Kästchen steht wortwörtlich:
Hingerichtet
Heurigenwirt Christoph Timm und seine Frau
Monika wurden in der Nacht zum Dienstag in
ihrem Heurigen in Pachfurth ermordet.
Werte Kollegen von „Österreich“. Diese Frau an der Seite von Christoph Timm ist
definitiv nicht Monika Timm. Diese Frau ist eine Bekannte des ermordeten Ehepaares
und uns persönlich bekannt.
Wenn Sie schon Sensationsjournalismus mit einem derart abscheulichen Verbrechen
betreiben, sollten Sie wenigstens auf gute Recherchearbeit Wert legen.
Nach dieser Berichterstattung glauben wir auch zu wissen, warum die Tageszeitung
„Österreich“ in einer Fastfood-Kette zur Gratisentnahme aufliegt.
So manche verabreichte Speisen und so einige journalistische Beiträge, dürften den
selben „Nährwert“ haben.
Stauni
2009-06-04
Zweckdienliche Hinweise zur Aufklärung dieses Verbrechens, werden an den
Journaldienst des Landeskriminalamtes NÖ (Tel.: 059133/303333) erbeten.