Anleitung zum Rechtsbruch als Schulungsprogramm?
Die vielfach dokumentierte Abkehr von rechtsstaatlichen Standards und die Durchsetzung von
europarechts- und verfassungswidrigen Normen im Glücksspielbereich soll nun, mit Hilfe
naiver Handlager in Landespolizeidirektionen, Bezirkshauptmannschaften und Magistraten,
unter deren Verantwortung, höchst unfachmännisch ausgeweitet werden.
Wer sucht dasjenige Personal aus, welches seine politische Gesinnung und ein vermutlich
gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat schon dadurch erkennen lässt, dass manche als erstes
Springerstiefel in der Kleiderkammer ausfassen?
Was ist von den verantwortlichen Glücksspiel – Lobbyisten im Finanzministerium zu halten,
welche tolerieren, dass ihr Personal auf Kosten der Steuerzahler zu nächtlicher Stund‘ Über-
stunden und Zuschläge schindet?
Regelmäßig werden seit mehr als zwei Jahren immer wieder Kontrollen im Glücksspielbe-
reich nicht tagsüber, zu den üblichen Öffnungszeiten der Lokale – also während der normalen
Dienstzeit – durchgeführt! Stattdessen werden, ohne sachliche Notwendigkeit, viele der
stundenlangen Kontrollen nach dem Glücksspielgesetz auffallend gerne in die Nachtstunden
bzw. ins Wochenende verlegt!
„Motiviert“ Finanzpolizeistratege Wilfried Lehner, das, auch nach zwei Jahren höchst mangel-
haft ausgebildete, Personal nur dazu, irgendwie möglichst großen Schaden anzurichten und
mit unnötig ausgedehnten Kontrollen Überstunden zu schinden, sowie den Geschäftsbetrieb,
ganz im Gegensatz zu den offiziellen Angaben, tatsächlich nachhaltig zu stören?
Fekter und Schieder haben, somit nun manifest, die Glücksspiel -Lobbyisten im Finanzminis-
terium nicht einmal mehr ansatzweise im Griff, was auch daran erkennbar ist, dass sich Sub-
alterne bei Einsätzen als „Rambos“ aufspielen, beim UVS aber plötzlich als „Mein-Name-ist-
Hase, ich weiß-von-nichts“-Haserln gerieren. (Quelle: APA/OTS)
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2013-02-18
Rot-Grün will die neue Oberbehörde von
vornherein fest an die Parteileine legen
„Still und heimlich soll der geplante Verwaltungsgerichtshof durch Landesregierung und
Landtag durchgeschleust und fest an die Parteikandare genommen werden“, ärgert sich
Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus.
Er berichtet: „Dadurch, dass die Schaffung der neuen Behörde im letzten Augenblick auf
die Tagesordnung gesetzt wurde, hat die Opposition gerade einmal zwei Werktage Zeit,
sich mit der komplexen Materie auseinanderzusetzen. Das ist kein Zufall, das ist das
demokratiefeindliche Kalkül der Sozialisten und ihrer grünen Schoßhündchen-Truppe.“
Das mangelnde Demokratie-Bewusstsein der Regierungsparteien im Wiener Rathaus
manifestiert sich auch deutlich in dem Vorschlag, der vorgelegt wird. Gudenus: „Alle
anderen Bundesländer halten sich an die Vereinbarungen mit dem Bund und versehen
diese höchsten Gerichtshöfe mit der notwendigen Unabhängigkeit. Nur die Wiener
Sozialisten wehren sich mit Händen und Füßen dagegen, dass unabhängige Richter ihre
Misswirtschaft und Skandale aufarbeiten.“
Die konkreten Kritikpunkte der Freiheitlichen, die sich durch die Bank mit jenen des ÖGB,
des Bundeskanzleramts, des Rechnungshofs, der Wirtschafts- und der Arbeiterkammer
decken:
– So wollen die Wiener Sozialisten etwa die Ernennung aller Richter unter Ausschluss der
Opposition und der Öffentlichkeit in ihren Reihen ausschnapsen.
– Der von SPÖ-Chef Häupl zu ernennende Präsident soll die Macht haben, in sämtliche
Fälle einzugreifen und im Sinne seiner Förderer zu entscheiden.
– Um diesen Präsidenten unangreifbar zu machen, darf er sich seine interne Kontrolle nach
Lust und Laune selbst aussuchen.
– Darüber hinaus werden die Kosten des Verwaltungsgerichtshofs, wie bei sämtlichen Pro-
jekten, in welche die SPÖ verwickelt ist, explodieren.
„Der Wiener Vorschlag klingt wie eine Mischung von Regelungen aus Nordkorea und aus
dem ESM-Gouverneursrat. Da zeigen die Roten wieder ihre schreckliche, realsozialistische
Fratze“, erklärt Gudenus, „da ist ja der bisher bestehende UVS noch die sinnvollere Lös-
ung.“ „ Dieser geplanten Unterstellung des Verwaltungsgerichtshofs unter rote Kontrolle
werden wir Freiheitliche jedenfalls nie im Leben zustimmen“, so Gudenus
„Sollte das Gesetz tatsächlich in dieser Form durchgepeitscht werden, dann werden wir im
Sinne einer unabhängigen Rechtsprechung zum Wohle der Bürger gemeinsam mit der ÖVP
einen Antrag auf Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof gemäß Wiener Stadtver-
fassung einbringen“, merkt Gudenus abschließend an. (Quelle: APA/OTS)
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2012-11-30
Lautes Schnitzelklopfen
„Sie haben am 28.02.2012 von 22.20 bis 22.34 Uhr in X durch das Klopfen einer großen
Menge von Fleisch (Schnitzel) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt.“
„Am 28.02.2012 um 22.35 Uhr wurde X (X, Gl und ML) in die X beordert, da dort angeblich
Lärm erregt wird. Am EO eingetroffen konnte von uns keinerlei Lärm festgestellt werden.
Mit dem angeblichen Lärmverursacher X, Nat. i. A., wurde Kontakt aufgenommen. Dieser
gab an, dass er im Laufe des Tages Unmengen an Schnitzel geklopft hätte, weil er am
29.02.2012 heiratet.“ Rechtsentscheidung unter diesem LINK.
Häuslbauer: ja nicht auf den Sicherheitsplan vergessen
„Sie haben als Bauherr nicht dafür gesorgt, dass die auf der Baustelle tätigen Arbeit-
nehmer Zugang zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hatten. Der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan lag am 5.12.2011 nicht auf der Baustelle auf.“ Rechtsentscheidung
unter diesem LINK.
Gebrauchsanweisung für Leiterbenützung
Es gibt natürlich auch eine Strafe, wenn ein Idiot auf eine Leiter steigt und runterfällt –
und da soll noch einer Unternehmer werden, wenn man jedes Jahr den Mitarbeitern
erklären muss, wie sie eine Leiter zu verwenden haben.
„Jährlich zu Jahresbeginn werden im Unternehmen von der Sicherheitsfachkraft X Sicher-
heits-unterweisungen durchgeführt und die Durchführung von den Arbeitnehmern unter-
schriftlich bestätigt. An diesen hat auch der verunfallte Arbeitnehmer teilgenommen.
Weiters werden vor Beginn einer Baustelle konkret für die Baustelle Unterweisungen
durch den Polier bzw. Obermonteur durchgeführt, für die konkrete Baustelle durch
Herrn X. Eine diesbezügliche Unterweisung hat der Arbeitnehmer am 9.2.2011 bestätigt.
Alle genannten Unterweisungen beinhalten auch die Verwendung von Leitern.
Herr X ist Elektrofacharbeiter und seit 10 Jahren im Betrieb beschäftigt. Es wurden schon
vor dem Tatzeitpunkt Kabel auf der Kabeltrasse gezogen und dabei ein Steiger benutzt.
Es sollte nur mehr ein Kabel nachgezogen werden. Hiefür wurde dann die Anlegeleiter
als Ausschubleiter der X verwendet, weil sich diese in der Halle befand.“ Rechtsent-
scheidung unter diesem LINK.
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2012-10-16
Aus Prostituierten werden Arbeitnehmerinnen
Für die Rotlichtbranche scheint es derzeit sehr eng zu werden. Scheinbar scheint Vater
Staat, seine bis dato aufrecht erhaltenen moralischen Bedenken über Bord geworfen zu
haben und will auch in diesem Geschäft kräftig mitnaschen. Dabei verfährt er offenbar
unter dem Motto „Pecunia non olet“ (oder auf Deutsch: Geld stinkt nicht).
War es früher für einen Lokalbetreiber ungesetzlich ein Dienstverhältnis mit Prostituierten
einzugehen, ist dies seit dem neuen Prostitutionsgesetz möglich. Denn der Hindernisgrund,
die Sittenwidrigkeit, ist mit diesem weggefallen. Also vorbei die lustigen Zeiten in denen
sich Prostituierte als Selbständige anzumelden hatten und kaum bis gar keine Abgaben
entrichteten.
Der Wegfall der Sittenwidrigkeit kommt dem UVS sehr gelegen und dies spiegelt sich in
seiner jüngsten Entscheidung wieder. Der Senat verurteilte einen Rotlichtlokal-Betreiber
wegen illegaler Ausländerbeschäftigung. Der Senatsspruch stützt sich auf eine Entscheid-
ung des Verwaltungsgerichtshofes.
Ein Passus im USV-Urteil ist uns besonders ins Auge gestochen: „…zumal der bei illegaler
Ausländerbeschäftigung zu erwartende volkswirtschaftliche Schaden nicht unbedeutend
ist…“ (Vorletzter Absatz im UVS-Spruch). Ob das bei der Beschäftigung von Prostituierten
zutrifft, wagen wir ernsthaft zu bezweifeln.
Schonfrist endet mit 31.Oktober 2012
Zudem müssen ab 1. November 2012 (Ablauf der einjährigen Nachreichfrist) alle Prostitut-
ionslokale als solche gemeldet, umgebaut und behördlich genehmigt sein. Beispielsweise
sind Auflagen wie Hygiene, Sicherheit, Brandschutz, Fluchtwege udlg. mehr genau normiert
und müssen von einem Ziviltechniker abgenommen werden. Theoretisch dauert die behörd-
liche Genehmigung etwa drei Wochen, diese Zeit wird in der Praxis allerdings um ein Viel-
faches überschritten.
Eines der wenigen gesetzeskonformen Rotlichtlokale in Wien
In Wien gibt es etwa 400 Rotlichtlokal-Betriebe. Davon haben bis dato knappe 70 eingereicht
und von denen wurden bislang sage und schreibe lediglich 7 Lokale genehmigt. Wie uns aus
zuverlässiger Quelle mitgeteilt wurde, gab es bei zirka 25 Prozent von den 70 eingereichten
Betrieben derartig grobe Missstände, sodass eine Genehmigung nicht in Frage kam.
Zum Beispiel wurden Pläne abgegeben, die zwar von Ziviltechnikern unterschrieben waren,
aber mit den tatsächlichen Gegebenheiten in den Lokalen nicht übereinstimmten. Dies
wurde durch Lokalaugenscheine von Behördenvertretern festgestellt.
Ferner stimmt bei zahlreichen Lokalen die Bausubstanz, nicht mehr mit den beim Magis-
trat aufliegenden Konsensplänen überein. Durch jahrelange illegale Umbauten weiß heute
niemand mehr, wie das Lokal in seiner ursprünglichen Genehmigung wirklich ausgesehen
hat. Die Folge ist eine Flut von Bauanzeigen bei der Baupolizei. Diese muss nun für jede
einzelne Meldung ein Bauverfahren einleiten.
Rotlichtlokal-Betreiber deren Betriebe ab 1.November 2012 nicht den neuen gesetzlichen
Richtlinien entsprechen, werden kräftig zur Kasse gebeten. Bis zu 7.000,- Euro Bußgeld
kommen auf diese zu. Und sollte dies auch nichts nützen, droht die Schließung des Lokals.
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2012-10-06
GASTAUTOREN-BEITRAG
Finanz“polizisten“ werden ständig als Handlanger
privater Einzelinteressen missbraucht!
Weiß Finanzminister Dr. Fekter noch immer nicht, was da gespielt wird?
Fekter hat sich offenbar damit abgefunden, dass es seitens der Finanz“polizei“ laufend
zu Gesetzesverletzungen und auf Grund deren Vielzahl damit zu großen finanziellen
Belastungen kommt. Da stellt sich die Frage, was es heutzutage kostet, in Österreich
einfache Organe der öffentlichen Aufsicht in extrem fleißige Handlanger privater Einzel-
interessen umzufunktionieren? Kann man sich das über die einschlägig bekannten, teuren
„Vermittler“ und „Gesprächspartner“ längst im Finanzministerium billig „einkaufen“?
Theoretisch gäbe es im Finanzministerium wenigstens eine ordentliche Grundausbildung
http://www.bmf.gv.at/finanzministerium/8379.htm ; tatsächlich aber scheint nicht einmal
die zu funktionieren. Die Finanz“polizisten“ wurden und werden in Schnellsiedertages-
kursen unter anderem mit, für einen Rechtsstaat obskuren, „Rechtsmeinungen“ indoktri-
niert.
Von unkontrolliert agierenden „Möchtegernjuristen“ und zweifelhaften „Experten“, werden
die ahnungslosen Neulinge auch umfassend desinformiert! Unter Pröll und Lopatka wurde
die KIAB, ein einfaches Organ des Finanzministeriums, zur Finanz“polizei“ nur umgetauft.
Es steht der begründete Verdacht im Raum, dass die missbräuchliche Ausnutzung des
„Polizei“ Begriffs ausdrücklich in Kauf genommen wird. Obwohl „Polizei“ nicht grundsätzlich
„bewaffnet“ heißt, sondern bloß „Aufsicht“. Ausdrücklich wurde auch das Dienstkleid einer
echten Polizeiuniform täuschend ähnlich nachgeäfft!
Solches kann man auch als eine umfassende Verhöhnung und Degradierung der Sicher-
heitswache sehen, welche, als echte Exekutive, eben das Organ der öffentlichen Sicherheit
ist und langjährig profund ausgebildet wird.
Aus dem falschen, kumpelhaften, „wir sind doch alle (Polizei-)Kollegen“ hat es sich nun –
zwecks Vorgaukelns einer, bei Kontrollen beeindruckenden, „Rechtssituation“ – eingebürgert,
dass uniformierte Polizisten oder Kriminalpolizisten bei den Kontrollen dabei sind, um einen
offizielleren Anschein der Legitimität für freches, stümperhaftes Vorgehen zu erzeugen.
So kommen die Kontrollierten erst gar nicht auf die Idee, dass die „Finanz“polizisten immer
wieder ihre Kompetenzen weit überschreiten! Erzählt wird den echten Polizisten wahrschein-
lich aber, man brauche sie als Schutz, weil man ja so wehrlos sei! Das führt zu der grotes-
ken Situation, dass sogar strafbare Handlungen von der echten Polizei, als Zaungäste, immer
wieder rechtswidrig ignoriert, statt in Befolgung des eigenen Imageslogans „Wir sorgen für
Sicherheit und Hilfe!“ abgestellt und unterbunden werden.
Die Anmaßungen der Finanz“polizisten“ gehen inzwischen in der Form weiter, dass sie nicht
nur die erwünschte Vorgangsweise, sondern auch schon das Strafausmaß den diversen,
ihnen übergeordneten, B ehörden vorschreiben wollen. Bislang unbestätigten Gerüchten zu-
folge, reicht die rechtswidrige Einflussnahme bis hin zu einzelnen Unabhängigen Verwaltungs-
senaten (UVS).
Teilweise hat sich aber doch, auf Kosten der Steuerzahler und einer Vielzahl unnötig Ge-
schädigter, sehr langsam die Erkenntnis durchgesetzt, dass man wenigstens die Kontrollen
gemäß AVG, dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz, durchzuführen hat.
Eine grundlegende Voraussetzung, wenn man die Verfassung und die Gesetze der Republik
Österreich – auf die übrigens auch die Finanz“polizisten“ ihren Diensteid ablegten – nicht
ständig weiter (vorsätzlich) ignoriert sehen will. Die Finanz“polizei“ hat sich nach einer langen
Zeit grotesker Anmaßungen, manche meinen, sie geriere sich als eine Art „oberstes Organ“
gegenüber allen und vor allem der Exekutive gegenüber als weisungsbefugt, immer wieder
der, oft ignorierten, Rechtsstaatlichkeit beugen müssen.
Weder Finanzminister Fekter noch Staatsekretär Schieder scheinen diese Leute im Griff zu
haben. Weil man beiden ungestraft nette Märchen erzählen kann?
DDr. Gerhard Grone
2012-05-22
UVS-Entscheidungen spannender als Krimis
Die von uns verfassten Beiträge „Falschparken doch nicht gratis TEIL1 und TEIL2“ haben
uns dazu veranlasst in der offiziellen Webseite des UVS-OÖ zu recherchieren. Manche
der ergangenen und dort niedergeschrieben Entscheidungen, lesen sich spannender als
jeder Kriminalroman.
So haben wir am 6.April 2011 (vorgestern) eine Entscheidung des UVS Oberösterreich mit
der GZ.: VwSen-522722/21/KOF/EG ausfindig gemacht, in der folgendes zu lesen war.
Screenshot (Webseite des UVS-OÖ)

Screen: uvs-ooe.gv.at
Um was ging es im speziellen Fall? Ein gewisser „MB“(wer immer das auch sein möge),
welcher in der UVS-Entscheidung in Folge auch als X angeführt wird, wollte einen Ver-
kehrssünder vor dem UVS-Oberösterreich rechtlich behilflich sein. Mit der wirklich hart
formulierten Begründung, wurde dies vom Senatsvorsitzenden abgelehnt.
Das erweckte unsere Neugier und wir haben uns in diese UVS-Entscheidung eingele-
sen. Alle nun folgenden Screenshots stammen von der offiziellen „Webseite“ des UVS-
Oberösterreich und wurden am 6.April 2011 angefertigt.
Screenshot (Webseite des UVS-OÖ)

Die Klage mit der Zahl „GZ 4CG195/1Oz“ kam uns aus unserem Beitrag „Kostenlose Rechts-
hilfe? TEIL2″ sehr bekannt vor. In diesem berichteten wir über eine RAK-Klage, in der zufäl-
liger Weise eine gleichlautende Geschäftszahl angegeben war.
Screenshot (Webseite des UVS-OÖ)

Auch dieser Satz kam uns sehr bekannt vor, denn dieser wurde im ERSTAUNLICH-Beitrag
„Kostenlose Rechtshilfe? TEIL2“ von uns zitiert.
Screenshot (Webseite des UVS-OÖ)

Auch da schlägt der Zufall wieder zu. Dies ist ein Screenshot aus unserem Beitrag „Kosten-
lose Rechtshilfe?“

Screen: webmart.de
Erstaunlicherweise taucht im o.a. Screenshot der Namen „Verlex“ auf. Zufälligerweise
vertreibt ein Herr Martin Bugelmüller über einen gleichnamigen Verlag nämlich auch mit
dem Namen „Verlex“ seine Publikationen.
Das Leben besteht aus Zufällen
Es ist schon erstaunlich wie viele Zufälle es im Leben geben kann. Da wir aber von Herrn
Martin Bugelmüller den Eindruck eines sozial gefestigten und integeren Mannes haben,
der sich selbstlos für die Rechte seiner Mitmenschen einsetzt, wollten wir ihn zu dieser
UVS-Entscheidung befragen.
Also rief der Herausgeber dieses Online-Magazins am 6. April beim „Verein Juridicum
Rechtschutzgruppe“ an, um Herrn Bugelmüller um eine Stellungsnahme zu ersuchen.
Eine telefonische Antwort gab es leider keine, aber zumindest das Versprechen eines
Rückrufs, der allerdings nicht erfolgte.
Keine Stellungsnahme des Herrn Bugelmüller
Dafür flatterte am selbigen Tag, um 18:03 Uhr, ein E-Mail des Herrn Bugelmüllers im
elektronischen Briefkasten von ERSTAUNLICH ein. Darin teilte er uns mit, dass er mit
uns nur schriftlich kommuniziere und uns zum Thema (GZ.: VwSen-522722/21/KOF/EG)
nichts schicken werde. Ferner ließ er uns noch wissen: „Wenn Sie schreiben wollen
machen Sie das, das wird sicher lustig“.
Wir finden dieses Thema eigenlich nicht so lustig, sondern eher eine ernste Angelegen-
heit. Ein von uns, an Herrn Bugelmüller anschliessend versendetes E-Mail bzgl. Anfrage
und Stellungsnahme zur besagten UVS-Entscheidung, blieb leider unbeantwortet. Der/
die geneigte Leser(in) kann unter diesem L I N K die gesamte, höchst interessante Ent-
scheidung des UVS-Oberösterreich nachlesen.
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2011-04-08
{jcomments off}
Verkehrte Moralauffassungen
Während man „ungerechtfertigte Polizeiübergriffe“ unter den Teppich zu kehren versucht
und bei dessen Misslingen ausser einer geringen Strafe nichts herauskommt, wird die
Existenz von pflichtbewussten Polizisten vernichtet, wenn diese in korrekter Ausübung
ihres Dienstes Gewalt anwenden.
Wie hinlänglich bekannt ist, erschoss ein Polizist einen 14-jährigen Einbrecher im Zuge
eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt. Dieser
Vorfall ereignete sich im August 2009.
Schauprozess mit überraschenden Geständnis
In einem Schauprozess im heurigen März, wurde der Beamte zu 8 Monaten bedingter
Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.
Sein überraschendes Schuldgeständnis dürfte ihm „angeraten“ worden sein, um dem
unwürdigen Schauspiel ein Ende zu bereiten. Die Linken Gutmenschen hatten ihren
Seelenfrieden gefunden, denn wo käme man denn hin, wenn man Kriminelle straffrei
an der Ausübung ihrer Tätigkeit hindern würde.
Wer nun glaubt, dass die Causa damit erledigt gewesen wäre, der befindet sich im Irr-
tum. Die ganze Angelegenheit hatte noch ein Nachspiel beim Unabhängigen Verwalt-
ungssenat (UVS). Dieser entschied nun, dass der tödliche Schuss rechtswidrig war.
Klage auf Verdienstentgang?
Diese erstaunliche UVS-Entscheidung eröffnet natürlich neue Perspektiven im zivilrecht-
lichen Bereich. Mit dieser ist es für die hinterbliebene Familie nun wesentlich leichter,
Ansprüche wie Ersatz der Begräbniskosten und/oder Trauschmerzensgeld gegen die
Republik Österreich durchzusetzen.
Würde man sarkastisch sein, könnte man durchaus die Empfehlung aussprechen, dass
die Familie auch auf Verdienstentgang klagen soll. Hatte doch der Filius eine vielver-
sprechende Karriere vor sich, die durch eine „rechtwidrige„ Polizeikugel beendet wurde.
Mit dem Einkommen welches der Sohnemann erwirtschaftet hätte, wäre es durchaus
möglich gewesen die ganze Familie zu erhalten.
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2010-12-28
Der Rest vom Schützenfest
Im Zuge der Recherchen zu unserem Beitrag „Meinungslose Beamte erwünscht“, sind wir
auch zu neuen Erkenntnissen gelangt. Von den ursprünglich 100 Bundesheer-Mitarbeitern,
welche seit Ende 2004 der Justizwache dienstzugeteilt wurden, sind bis zum heutigen Tage
keine 10 Mann mehr im Justizdienst.
Fehlende Qualifikation
Obwohl die Justizwache nach wie vor unter akuten Personalmangel leidet, wurde der Großteil
der Bundesheer-Bediensteten wieder zurückgeschickt. Der verbliebene Rest von nicht einmal
10 Mann, wurde in die Justizwache übernommen. Das bedeutet wohl, dass es den Berufssol-
daten an Qualifikation für diesen Job gefehlt haben muß.
Diese Annahme wird auch durch die Aussage des Vorsitzenden der Justizwachegewerkschaft,
Karl Aichinger bestätigt. Dieser teilte gegenüber dem „Standard“ mit, dass die Bundesheer-
bediensteten den Aufnahmetest nicht bestanden haben. „Konkret sei der Wechsel vieler Mili-
tärs zur Justizwache an mangelnden Rechtschreibkenntnissen sowie am Psychotest geschei-
tert“, so Aichinger.
Kein Einstein erforderlich
Der Job eines Justizwachebeamten ist sicher nicht ungefährlich. Auch benötigt der Beamte im
Umgang mit den Strafgefangenen, ein gewissen Maß an psychologischen Einfühlungsvermö-
gen. Allerdings wäre es übertrieben zu behaupten, dass die Tätigkeit als Gefängnisaufseher
besondere Intelligenz voraussetzt oder erhöhte geistige Ansprüche erfordert.
Damit kommen wir zu dem Schluss, das jene Bundesheer-Bediensteten welche der Justiz-
wache dienstzugeteilt wurden, offenbar nicht die geistige Elite unseres Landes waren. Ander-
erseits ist es klar, dass das Heer nicht ihre Topbeamten wegschickt, sondern jene die sie aus
welchen Gründen auch immer, ohnehin loswerden wollten.
Soldat(innen) sollen zur Finanz
Nun ist es wieder soweit. Das Bundesheer will bis zu 400 Soldat(innen) aus ihren Reihen
loswerden. Wir nehmen an, dass sich das Verteidigungsministerium sicherlich wieder nicht
von ihren Topbeamten trennt und es daher jene Personen betreffen wird, welche man ohne-
hin loswerden will. Offiziell handelt es sich dabei um sogenannte Bedienstete „über Stand“,
die infolge der Bundesheerreform derzeit keinen Arbeitsplatz haben.
Nachdem die Justizwache offenbar keine Militärs mehr haben will, wurde ein anderes Opfer
gefunden. Der Verteidigungsminister Norbert Darabos teilte heute per Presseaussendung mit,
dass bis zu 400 Mitarbeiter des Bundesheeres, ab November in die Finanzverwaltung des BMF
übernommen werden.
Militärausbildner als Steuerfahnder
Das Aufgabengebiet der Soldat(innen) wird die Unterstützung und Verstärkung bei der Betrugs-
bekämpfung sein. In den Bereichen Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung und die Kon-
trolle nach dem Glückspielgesetz, Finanz- und Zollkriminalität, sollen sich die arbeitslosen Mili-
tärs in Zukunft profilieren.
Nun hat die Zuteilung zur Finanz einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Justiz. Im Auf-
nahmetest wird vermutlich mehr auf die Rechenkünste, als auf die Rechtschreibung Wert
gelegt werden. Allerdings gilt das nur solange, als keine Einsprüche oder Berufungen von
Beschuldigten beantwortet werden müssen.
Soldat(innen) bringen schon Qualifikation mit
Die besondere Qualifikation der Soldat(innen) sieht der ehemalige Zivildiener Darabos darin,
dass die Dienstzugeteilten über eine besondere Eignung im Bereich der Menschenführung
verfügen, da diese Kommandanten und Ausbildner sind. Daher werden diese Beamtinnen und
Beamten sehr schnell einsetzbar sein, so die Meinung der Verteidigungsministers.
Damit stellt Darabos wieder einmal unter Beweis, wie wenig Ahnung er vom Militärdienst hat.
Allerdings von wo sollte er diese haben, hat er doch keinen einzigen Tag mit der Waffe gedient.
Jedoch sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass ein Drillsergant und ein
Finanzfahnder beruflich keine Gemeinsamkeiten haben.
Wer klärt Darabos auf?
Wie wenig Ahnung er vom Finanzressort hat, stellt Darabos mit seiner nächsten Aussage unter
Beweis. Er meint, dass die Soldat(innen) über eine eine fundierte Ausbildung im IT-Bereich
und in den grundsätzlichen Gesetzen und Verordnungen verfügen. Vielleicht sollte dem Ver-
teidigungsminister einmal wer mitteilen, dass das Verteidigungs- und das Finanzressort keine
gemeinsamen Gesetze und Verordnungen haben.
Es ist schon erstaunlich, dass für eine Tätigkeit die eine mehrjährige Ausbildung und dem-
entsprechende Schulungenen erfordert, arbeitslose Soldat(innen) eingesetzt werden sollen,
die man in einem 15-monatigen Crashkurs samt Praxis, zu Finanzfahndern ausgebilden will.
Aus gehabten Schaden nichts gelernt
Dieser Feldversuch wird genauso enden, wie jener in der Justiz. Nur wird der adminstrative
Aufwand in diesem Fall explodieren, denn im Gegenteil zu Strafgefangenen setzen sich Be-
schuldigte in Finanzstrafverfahren mit Rechtsmitteln zur Wehr.
Wenn dann die gleiche geistige Elite an Soldat(innen) bei der Finanz tätig sind, wie diese in
der Justiz zu finden waren, was auch stark anzunehmen ist, werden Institutionen wie UVS,
Finanzsenat, VwGH udgl. massive Personalprobleme bekommen. Aber möglicherweise kann
dieser Zustand ja dann wieder mit arbeitslosen Soldat(innen) ausgeglichen werden.
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2010-07-24
Internationaler Hurentag
„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.
Vertrag mit Freier?
Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.
Verträge gab es schon vor Jahren
Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.
Behördenkriege und die Auswirkungen
Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.
Gewalt gegen Sexarbeiterinnen
Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.
Die feine Gesellschaft
Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben. Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
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2010-06-01
Fortsetzung zu TEIL 1
Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.
Doch Futterneid ?
Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.
Ungebührliches Benehmen
Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.
Festnahme
Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.
Der Riese Handler
Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.
Minipolizist ?
Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und 65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?
Knast
Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest.
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)
Ohne Munition in den Krieg
Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.
Die UVS-Verhandlung
Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler festgestellt wurden.
Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.
Der ÖWD
Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD), verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.
Der Sack wird zugemacht
Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf 3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.
Der Irrtum
Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden. Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.
Handler queruliert weiter
Also was tat er jetzt ? Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.
Achtung aufs Datum
Haben Sie sich das Datum genau angesehen ? Die Staatsanwaltschaft informiert Handler
zu einem Zeitpunkt wo dieser bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.
Lebensnah
Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
2009-07-08
Kein Aprilscherz
Die in unserem gestrigen Beitrag „Der Schmäh mit dem Schnee“, zitierte Aussage des Chefs
der Firma Attensam, haben wir für einen verfrühten Aprilscherz gehalten.
Nachdem wir heute einige Tageszeitungen und Onlinemagazine gelesen haben, sind wir zu
der Erkenntnis gekommen, daß dieser Mann seine Rechtfertigung ernst meint.
Wer ist verantwortlich ?
Statt daß sich der Unternehmenschef seiner Verantwortung stellt, die ein jeder Geschäfts
-mann zu tragen hat, behauptet dieser, daß dem Unglückslenker das Fahrzeug von einem Ver-
wandten übergeben worden sei. Wahrscheinlich hofft er auch, daß es damit abgetan ist.
Die rührende Fürsorge gegenüber der Familie des Opfers, betrachten wir als Alibihandlung.
Es wäre ja auch peinlich für ein Unternehmen, das so viele Aufträge von der Gemeinde Wien
erhält, wenn dieses keine publicityträchtige Reaktion setzen würden.
Alles Selbständige ?
Ein Pressesprecher der Firma Attensam zu dem Vorfall: „Unsere Vertragspartner haben den
Wagen zu Hause und melden sich telefonisch zum Dienst und ebenso wieder ab“.
Es ist eigentlich erstaunlich, daß eine Firma nicht kontrolliert wer ihre Wagen wirklich
fährt.
Seltsam, die Mitarbeiter von Attensam melden sich zwar zum Dienst und ebenfalls wieder
ab, erhalten zur Ausübung ihrer Tätigkeit maßgebliches Werkzeug (nämlich den Räumwagen)
und werden aber „Vertragspartner“ genannt.
Was ist ein Vertragspartner ?
Aus dem Wort „Vertragspartner“ schliessen wir, daß es sich bei den betroffenen Mit-
arbeitern von Attensam um Personen handelt, die ihre Tätigkeit als „Selbständige“
ausüben.
Sollte das wirklich der Fall sein, könnte auf Attensam ein massives Problem zukommen.
Selbständige „melden“ sich weder zum Dienst an oder ab. Auch das Überlassen von
maßgeblichen Werkzeug zur Aufgabenerfüllung, stellt zumindestens ein sozialversicherungs-
pflichtiges „arbeitnehmerähnliches“ Dienstverhältnis dar. Diesbezüglich gibt es ein-
deutige Rechtssprechungen vom UVS und VwGH.
Auch wenn das Fahrzeug vom Schneeräumer offiziell angemietet wurde, wird das an der
Situation vermutlich nichts ändern.
Neue Ära des Arbeitsmarktes ?
Wenn unsere Vermutung stimmt, die sich darauf begründet, daß Mitarbeiter bei Attensam
als „Vertragspartner“ bezeichnet werden, der Fall tatsächlich so liegt und die Firma
Attensam ungeschoren davon kommt, dann brechen neue Zeiten für Taxi- und Mietwagen-
unternehmer an.
Alle Fahrer dieser Unternehmensgruppe könnten dann mit einem Schlage als Selbständige
agieren. Voraussetzung ist nur die SVA-Anmeldung und die Gewerberechtigung. Fahrzeug
benötigt man keines, das bekommt man ohnehin vom Unternehmer und man ist automatisch
Vertragspartner.
Dieses Beispiel könnte man auch auf die Baubranche umwälzen. Denn auch Kräne, Bagger
und dergleichen mehr, die als maßgebliches Arbeitsgerät anzusehen sind, kann man auch
an die Arbeiter vermieten.
Für die Unternehmen wäre der Wegfall von Lohnnebenkosten ein erheblicher finanzieller
Vorteil, ganz abgesehen davon keine Verantwortung mehr tragen zu müssen, wenn ein
Angestellter mächtig Mist baut.
Alles Nonsens, es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen, an die sich alle zu halten
haben. Aber das zu prüfen, wird ohnehin Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden sein.
Oder doch angestellt ?
Nehmen wir an, daß das Wort „Vertragspartner“ ein Versprecher war und die Mitarbeiter
ohnehin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, dann kann sich
die Firma Attensam ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Sie sind zwar nicht für den Verkehrsunfall verantwortlich, aber dafür, daß ein Firmenfahrzeug
von einem Unberechtigten zur Arbeitsausführung gelenkt wurde und offensichtlich der Kontroll
-mechanismus versagt hat oder gar nicht vorhanden war.
Es kann nicht sein, daß ein Firmenchef mit einer derartigen Aussage glaubt, für ihn
hätte sich der Fall erledigt, auch dann nicht wenn man gute Beziehungen zur Stadt-
verwaltung hat.
Stauni
2009-02-25