Schlepperei ist ein ernsthaftes Verbrechen und kein Kavaliersdelikt


Grüner Ex-Abgeordneter Köchl in Italien wegen

‚Begünstigung illegaler Migration‘ rechtskräftig verurteilt

 

„Die selbsternannte Sauberpartei der Grünen liefert einen Skandal nach dem anderen. Von Chorherr und Co. mit mutmaßlichen Spenden- und Korruptionsskandalen bis nun zur ‚Begünstigung illegaler Migration‘, wie man in Italien Schlepperei bezeichnet. Dort nämlich wurde nun der Ex-Abgeordnete und ehemalige Chef der Kärntner Grünen rechtskräftig zu einer bedingten Geld- und Haftstrafe verurteilt, weil dieser einen Iraker illegal nach Italien brachte“, reagierte heute der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker auf Medienberichte.

 

„Das ist aber nur der eine Skandal“, sagte Hafenecker und wies auf die Aussage der Grünen Landessprecherin Voglauer hin, die meinte, dass diese Verurteilung die Grünen nichts anginge, weil Köchl sich in Österreich nichts zu Schulden habe kommen lassen. „Diese Auslegung der Kärntner Grünen kann man höchstens als ‚rechtskreativ‘ bezeichnen und spiegelt das Sittenbild dieser Partei wider“, betonte Hafenecker und weiter: „Ein Parteiausschluss des Herrn Köchl ist mit dieser Verurteilung unumgänglich.“

 

„Diese Umstände sollte die ÖVP im Hinterkopf behalten, wenn diese von einer ‚Mitte-Rechts‘ Regierung spricht und den bereits mit der FPÖ eingeschlagenen Migrations-Kurs beibehalten möchte. Eine Koalition mit einer grünen Partei, welche ein solch flexibles Rechtsempfinden innehat, kann in Zeiten der Massenzuwanderung und ‚Migrations-Zwangsbeglückung‘ durch die EU nur zulasten Österreichs und seiner Bevölkerung ausgehen. Eine derartige ‚Geisteshaltung‘ ist ein sehr ernsthaftes Sicherheitsrisiko für unser Heimatland“, stellte Hafenecker nachdrücklich fest und erinnerte daran, dass er bereits im vergangenen Februar auf diesen Fall eindrücklich hingewiesen hat. (Quelle: APA/OTS)

 

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2019-10-09


Beamte der EGS nehmen mehrere Dealer fest und stellen Kokain sicher


Polizei „vergisst“ schon wieder Nationalitäten anzugeben

 

Am vergangenen Wochenende (17.02. – 18.02.2018) nahmen Beamte der EGS (Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) in Wien mehrere Drogendealer fest.  Dies teilte die Polizei (LPD Wien) in Presseaussendungen (• nachfolgender Text) mit:

 

Zivilpolizisten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität führten am Abend des 17.02.2018 eine Suchtgiftstreife durch und konnten im zweiten und dritten Bezirk vier mutmaßliche Drogendealer aus dem Verkehr ziehen.

 

• Um 17:45 Uhr wurde am Bahnhof Wien Mitte ein 23-Jähriger beim Verkauf von drei Portionskugeln Kokain beobachtet.  Bei seiner Festnahme, die unter Anwendung von Körperkraft durchgesetzt werden musste, wurden weitere vier Portionskugeln Kokain sichergestellt, die der Tatverdächtige in seinem Mund aufbewahrt hatte.

 

• Um 18:20 Uhr wurde in der Ungargasse ein 31-Jähriger beim Verkauf von zwei Portionskugeln Heroin sowie fünf Portionskugeln Kokain beobachtet.  Bei der Festnahme konnten weitere 4 Kugeln Heroin, die er im Mund aufbewahrt hatte, sowie 215 Euro Bargeld sichergestellt werden.

 

• Um 19:05 Uhr wurden am Mexikoplatz zwei mutmaßliche Dealer (18 bzw. 22 Jahre alt) festgenommen, die beim Suchtgifthandel beobachtet worden waren.  Es wurden geringe Mengen Marihuana sowie Bargeld sichergestellt.

 

• Um 23:35 Uhr wurde in der Unteren Augartenstraße ein 36-Jähriger festgenommen, der beim Verkauf einer Kugel Kokain beobachtet worden war.  Bei der Personsdurchsuchung konnten zudem 260 Euro Bargeld vorgefunden und sichergestellt werden.

 

• Am 18.02.2018 Festnahme eines 21-Jährigen auf einem Bahnsteig des Bahnhofs Wien Mitte, der zuvor zwei Portionskugeln Kokain, das er in seinem Mund verwahrte, verkauft hatte. Beim Tatverdächtigen wurde neben dem Suchtgift auch Bargeld sichergestellt.  Der Festgenommene, der keinen Wohnsitz in Österreich hat, ist in Haft.

 

Was wir bei den Presseaussendungen der LPD Wien vermissen, ist die Nationalität der Drogendealer. Wir haben diesbezüglich recherchiert und können unserer Leserschaft mitteilen, dass es sich um Nigerianer und Afghanen handelt.  Was die Polizei daran hindert das Kind beim Namen zu nennen – sprich die Nationalität von Kriminellen preiszugeben – erschließt sich uns nicht.  Zudem gehen wir auch davon aus, dass die festgenommen Drogendealer nach Aburteilung und Verbüßung der Haftstrafe (sofern es überhaupt dazu kommt), nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden.  Sie werden vermutlich weiterhin ihren Geschäften in Österreich nachgehen.

 

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2018-02-19


Der Rechtsstaat muss Zähne zeigen


Schwere sexuelle Übergriffe in Innsbruck und Salzburg am vergangenen Wochenende

 

„Solche Taten sind abscheulich und verschlagen einem die Sprache. Der Rechtsstaat muss nun mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln reagieren und Zähne zeigen. Im Fall des dringend tatverdächtigen Somaliers, dem 2015 in Kärnten der Asylstatus zugesprochen wurde, muss vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sofort das Aberkennungsverfahren eingeleitet werden“, fordert LH Günther Platter nach der versuchten Vergewaltigung in Innsbruck für den mutmaßlichen Täter sofortige Konsequenzen.

 

Die Vorfälle vom Wochenende würden laut Platter zudem auch bestätigen, dass die von ihm nach den Ereignissen in Innsbruck zu Silvester geforderten Verschärfungen im Sexualstrafrecht nun schnell in die Tat umgesetzt werden müssten. „Justizminister Wolfgang Brandstetter hat die richtigen Konsequenzen gezogen und ein Strafrechtspaket auf den Weg gebracht, das den Herausforderungen unserer Zeit Rechnung trägt. Ich appelliere an den Bund und die Abgeordneten im Parlament, dass die gesetzlichen Änderungen nach der zu Ende gegangenen Begutachtungsfrist nun rasch beschlossen werden“, sagt Platter. Wenig Verständnis zeigt er für Kritiker, die die Verschärfungen und die Erhöhung des Strafrahmens als zu hart bezeichnet hätten: „Wer Frauen sexuell belästigt und sich an ihnen vergeht, hat kein Recht auf Toleranz und Nachsicht. Betroffene Frauen leiden oft ein Leben lang an den Folgen eines solchen Übergriffs. Das muss sich auch in der Strafhöhe wiederspiegeln.“

 

Damit der Somalier, der in Innsbruck über eine Frau hergefallen ist, nach der Aberkennung des Asylstatus und der Verbüßung der Haftstrafe auch außer Landes gebracht werden könne, müsse vor allem die EU den Druck erhöhen. „Wer sich weigert, seine straffälligen Staatsbürger wieder zurück zu nehmen, dem sollen die Unterstützungsmittel gestrichen werden. Mit dem Spiel, das manche nordafrikanisch Länder hier betreiben, nämlich das Geld von der EU zu nehmen aber Verhandlungen über Rückreisezertifikate endlos in die Länge zu ziehen, muss endlich Schluss sein.“

 

Um ein Untertauchen von negativ beschiedenen Asylwerbern zu verhindern, möchte Tirols Landeshauptmann, der derzeit die LH-Konferenz anführt, zudem die Errichtung von Rückreisezentren forcieren: „Es kann nicht sein, dass der Rechtsstaat vor Menschen, die sich illegal in unserem Land aufhalten und sich weigern auszureisen, in die Knie geht und sie auch noch finanziell versorgt. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.“ Platter kündigt an, das Thema auch bei der Landeshauptleutekonferenz Anfang Mai in Alpbach zur Sprache bringen zu wollen. (Quelle: APA/OTS)

 

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2017-04-10


Kriminelle Ausländer haben kein Recht auf eine Zukunft in Österreich


Warum dürfen ausländische Straftäter in Österreich bleiben?

Beinahe täglich kamen nun in den letzten Tagen Fälle von  Vergewaltigungen ans
Tageslicht.   Was  die  Polizei  als  „Opferschutz“  rechtfertigt,  weil sie nichts davon
an die Medien weitergegeben hatte,  ist wohl nur eine billige Ausrede.   Es ist eher
anzunehmen, dass diese Taten nun scheibchenweise der Öffentlichkeit mitgeteilt
werden,  da  der  Druck  im  Internet. – speziell in den  sozialen Medien –. zu stark
wurde,  wie  dies  durch  die Vorfälle in der vergangenen Silvesternacht bestätigt
wird.
Allerdings  glauben  wir,  dass  die  Vorfälle,  die nun durch die Behörden bestätigt
wurden,  nur  die  Spitze  des  Eisberges  sind.   Besonders  grauslich  war die Ver-
gewaltigung eines 10-Jährigen durch einen irakischen Asylwerber (20) im Wiener
Theresienbad.   Die Tat  ereignet  sich  bereits  am  2. Dezember 2015 und wurde
seitens der Behörden bislang verschwiegen und erst jetzt bestätigt.
Auch  in  diesem  Fall  klingt  die Argumentation des Opferschutzes unglaubwürdig,
denn der Täter war bereits gefasst und geständig.   Es scheint eher so, als dass der
Skandal  nach  der  Einlieferung  des  Buben ins AKH ohnehin öffentlich zu werden
drohte und man seitens der Polizei um Wahrung des Gesichts bemüht war.
Welche  Konsequenzen werden diese Fakten nun nach sich ziehen?   Etwa längere
und  strengere  Haftstrafen für straffällig gewordener  „Flüchtlinge“?   Daran glauben
wir nicht, denn die heimischen Gefängnisse sind zurzeit schon restlos „ausgebucht“.
So beispielsweise  das Wiener Landesgericht für Strafsachen,  dass zu 120 Prozent
überfüllt ist.  Rund 80 Prozent der Insassen sind ausländischer Abstammung.
Dann bliebe noch ein rigoroses  Abschieben von kriminellen Ausländern.  Dazu heute
der  freiheitliche  Präsidentschaftskandidat  Ing. Norbert Hofer,  der im  Hinblick auf die
erst   jetzt  bekannt  gewordenen  Vergewaltigung  eines 10-jährigen Buben im Wiener
Theresienbad  durch  einen irakischen Asylwerber,  die Abschiebung des geständigen
Täters fordert:.. „Wer sich als angeblich  Schutzsuchender derartig gegenüber Schutz-
losen  verhält,  hat  jedes  Recht  auf  eine  Zukunft  in Österreich verwirkt und ist sofort
abzuschieben.“
Auch das wird leider nicht funktionieren. Es wird sich sicher ein findiger Gutmenschen-
Anwalt finden, der die Abschiebung zu verhindern weiß.  Zudem gibt es sogar ein von
der  Stadt Wien  finanziell  unterstütztes  Video,  wie sich ein Abzuschiebender gegen
seine Abschiebung wehren und diese sogar verhindern kann.
{youtube}g2Umb7MyDhw{/youtube}
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2016-02-06

Amtsbekannter Tschetschene sucht Waffen über Facebook


Warum werden solche Personen nicht abgeschoben?

Im  Laufe  dieses  Jahres haben wir im Zuge von Beiträgen betreffend der  „Goldenberg-
Bande“,  über  einen  gewissen  Mansur  Goldenberg  berichtet.   Hier  die  Links  zu  den
damaligen Artikeln:..LINK 1LINK 2LINK 3.
Warum  dieser  Mansur  M.  (beim  FB-Nachnamen  handelt  es  sich um einen  „Künstler-
namen“) nicht  in sein Heimatland nach Tschetschenien abgeschoben wurde,  ist uns ein
Rätsel.  Denn verfolgt man  seine Aktivitäten auf Facebook, scheint er die österreichische
Justiz nicht ernst zu nehmen.
Die  in der vorigen Woche stattgefundenen Gerichtsverhandlung,  bei der er 2 Jahre
Haft  auf  Bewährung  (nicht rechtskräftig – Quelle: „Heute“)  erhielt,  kommentiert er
herablassend  mit  den  Worten:   „Sitzen  reden  aufstehen  gehen“.   Seinem Opfer
richtet er via Facebook aus, dass sie es bereuen werde, das getan zu haben. (Anm.
der Red.: Anzeige zu erstatten).
Möglicherweise um seiner Aussage Gewicht beizumessen,  sucht Mansur seit gestern
folgende  Waffen  über  Facebook:  „P99 oder P30“!   Es  könnte  natürlich  auch sein,
dass er diese Waffen für anderweitige Aktivitäten benötigt.
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2015-12-22

Irreführende Gewinnzusagen hatten Nachspiel vor Strafgericht


„Friedrich Müller“ – Geschäftsführer wegen

schweren gewerbsmäßigen Betruges verurteilt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte -im Auftrag des Sozialministeriums – vor
etwa  zehn  Jahren Strafanzeigen gegen den Mastermind hinter der Marke „Friedrich Müller“
erstattet.   Heute  wurde  der  Geschäftsführer der Firmen, die u.a. unter der Marke  „Friedrich
Müller“  irreführende  Gewinnzusagen  an  hunderttausende  Österreicher  und  Österreicher-
innen  versendet haben,  vor  dem   Landesgericht  für  Strafsachen  Wien  des schweren ge-
werbsmäßigen  Betruges  schuldig  erkannt  und zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe
verurteilt.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vor zehn Jahren war  „Friedrich Müller“  ein bekannter Mann.   Damals bekamen vor allem
ältere  Personen  häufig  Post  von  ihm.   „Sie  haben  eine  Million gewonnen!“  lautete die
erfreuliche  Nachricht.   Man müsse den Gewinn nur über eine Mehrwertnummer anfordern.
Das  taten  viele,  aber in einer Vorauslosung war der Hauptgewinn nur einer Person zuge-
teilt  worden.   Wenn die bestimmte Person den  Gewinn nicht anforderte,  dann sparte sich
das Versandhaus die Auszahlung und machte auf diese Weise – mit dem Mehrwertentgelt –
hohe Millionengewinne.
Zurück  blieben  hunderttausende  enttäuschte  Personen,  die  Mehrwertentgelt für nichts
bezahlten  und  deren Hoffnungen und Träume schwer enttäuscht wurden.   Es gab Fälle,
wo  Pensionisten  aus   Deutschland  nach   Wien   fuhren,   um  sich  den  vermeintlichen
Millionengewinn selbst abzuholen. In diesen Fällen kamen die Zugtickets zum Schaden
dazu.
Heute  wurde  der Mastermind hinter diesem System vom Landesgericht für Strafsachen
des  schweren  gewerbsmäßigen  Betruges  für schuldig erkannt und zu vier Jahren un-
bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
„Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen vielleicht langsam, aber sie mahlen,“ kommentiert
Mag. Ulrike Wolf,  Juristin im Bereich Recht des VKI das Urteil.   „Wir hoffen insbesondere
auf  die  abschreckende  Wirkung  des  Urteiles  auf  die  Nachmacher  dieser  unlauteren
Methoden.“  (Quelle: APA/OTS)
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2014-10-14

Die Kriminalstatistik 2013 spricht Bände


72,3 Prozent der ausgeforschten Tatverdächtigen sind Ausländer

Ungewöhnlich  spät  habe  das  Innenministerium heuer die Zahlen zur Kriminalstatistik 2013
vorgelegt, kritisierte  der  freiheitliche  Generalsekretär und Sicherheitssprecher NAbg. Harald
Vilimsky.   „Dies lasse den  Schluss zu,  dass es diesmal schwieriger gewesen sei,  die Zahlen
zu schönen“,  so der FPÖ-Politiker.
Als sehr gutes  Beispiel dient beispielsweise,  dass etwa Einbruchsserien eines Täters als eine
Straftat  gewertet  werden,  während  bei  der Aufklärung jeder Fall extra gezählt wird.  Dadurch
ergibt  sich  naturgemäß eine höhere Aufklärungsquote (2013 um 0,5 Prozent im Vergleich zu
2012)  wie  damit auch seitens der Sicherheitsbehörde geprotzt wird.  Die Gesamtaufklärungs-
quote 2013  betrug 43,1 Prozent.
Aber  selbst  wenn  die  Kriminalstatistik 2013 tatsächlich geschönt wurde  (es wird von einem
allgemeinen Kriminalitätsrückgang von 0,3 Prozent gesprochen) , spricht diese dennoch eine
eindeutige Sprache.
Enorme Steigerungsraten gab es bei Einbrüchen und Kfz-Diebstählen. Im Schnitt gab es 2013
täglich   45  Einbrüche  in  Wohnungen   und/oder  Häuser.   Auch  wurden   statistisch gesehen
jeden Tag 14 Fahrzeuge gestohlen.
In  Zahlen  ausgedrückt gab es bei Einbrüchen in Wohnungen und Häuser einen Anstieg von
7,2 Prozent.  Sind  die Österreicher krimineller geworden?   Mitnichten, denn 72,3 Prozent der
ausgeforschten  Tatverdächtigen  hatten  eine  ausländische  Staatsbürgerschaft,  vorwiegend
waren  sie  aus  Rumänien,  Serbien und Albanien.   Bei den ebenfalls gestiegenen Kfz-Dieb-
stählen, die zu zwei Drittel geklärt werden konnten, waren die Täter vorwiegend aus Polen.
Und  wie  reagiert  die  Innenministerin  auf  diese  erschreckenden Zahlen?   Sie plädiert für
höhere Strafen für Einbrecher. Derzeit gilt bei Einbruch ein Strafrahmen von sechs Monaten
bis  zu  fünf  Jahre  Haft.   Nun  soll die  Mindeststrafe auf ein Jahr verdoppelt werden.  Diese
Maßnahme  wird  den  ausländischen  Kriminellen höchstens ein mildes Lächeln entlocken.
Wir  haben  schon mehrfach in  Beiträgen  festgehalten,  dass  speziell  seit der Öffnung der
Grenzen  zu  den  ehemaligen Ostblockstaaten, Heerscharen von Kriminellen in Österreich
einfallen.   Die  Kriminalstatistik  2013  gibt  uns  wieder recht.   Im günstigsten Fall verüben
Banden  (oder auch Einzelpersonen)  Einbrüche  oder  Diebstähle,  im  schlechtesten  Fall
geht es bis zum Raubmord.
Ein  erhöhter Strafrahmen und/oder mehr Polizeipräsenz auf den Straßen werden Straftaten
nicht  verhindern.   Zum  einen  rechnet   jeder   Kriminelle  ohnehin  damit  nicht erwischt zu
werden und zum anderen verüben diese ihre Taten auch nicht vor den Augen der Gesetzes-
hüter.
Die einzig wirkungsvolle Maßnahme gegen Kriminelle aus den ehemaligen Ostblockstaaten
(und andere Straftäter die über diese offenen Grenzen kommen) wäre, die Grenzübergänge
wieder   zu  kontrollieren.   Dies  ist  zwar  keine   100 prozentige  Lösung,  jedoch  kann  da-
durch  verhindert  werden,  dass  unter  den  geschulten  Augen  der  Zöllner  jeder Kriminelle
ungehindert nach Österreich einreisen kann.   Aber offensichtlich haben die verantwortlichen
Politiker(innen)  kein  Interesse  daran,  dass  die  heimische Bevölkerung halbwegs in Ruhe
und  Frieden  leben  kann  und  nicht um ihr Eigentum und im schlimmsten Fall sogar um ihr
Leben fürchten muss.
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2014-03-29

Terrorunterstützung mit österreichischer Sozialhilfe


Tschetschenen-Problem wird verschwiegen

Erneut stellen die Wirtschaftsflüchtlinge aus der autonomen russischen Republik die größte
Zahl  der Asylwerber. „Von wegen politisch verfolgt! Tschetschenen, die sich tatsächlich in
ihrer  unmittelbaren  Heimat unwohl fühlen,  haben die Möglichkeit,  sich in jedem anderen
Teil  der riesigen russischen Föderation unbehelligt selbst eine neue Existenz aufzubauen“,
so Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus
in einer gestrigen Presseaussendung.
Durch das Aufzeigen des Tschetschenen-Problems avanciert Gudenus zum einsamen Rufer
in der Wüste.   Dabei lebt die Hälfte der Tschetschenen,  die nach  Europa ausgewandert ist,
mittlerweile  im  kleinen  Österreich  und macht es sich in der sozialen Hängematte bequem.
Mit  den  Illegalen  sind  es  insgesamt  42.000 und  laut  offizieller Statistik sind allein im
September schon wieder 2.158 dazugekommen. Erneut sind sie unter den Neuankömm-
lingen die größte Gruppe.
Es  ist  erstaunlich  und völlig unverantwortlich,  dass die Bundesregierung trotz fehlender
Verfolgungsgründe noch immer ungehemmt Tschetschenen aufnimmt.  Dabei sind hund-
erte  radikale Salafisten und ebenso viele Unterstützer(innen) unter ihnen,  die Österreich
als Terror-Drehscheibe nutzen. Dies wird allerdings seitens der Behörden und der System-
medien vornehm verschwiegen.
Vor  einigenTagen erschien auf  „meinbezirk.at“ ein höchst interessanter Artikel.   Ob die
Autorin,  Ilse Probst,  nach dessen Erscheinen ihren Job noch hat,  ist uns nicht bekannt.
Kurzfassung: Eine 40-jährige Tschetschenin,  die behauptet ihrem  Gewissen nach ent-
sprechend  gehandelt  zu  haben,  überwies zwischen 2006 und 2011 insgesamt 9.100,-
Euro  an  die extremistische Separatistenorganisation um Doku Umarov,  der als Terror-
istenführer gilt.
Dabei nahm die Sozialempfängerin in Kauf,  dass das Geld auch für Terroranschläge ver-
wendet  wird.   Das  brachte  ihr  im  Vorjahr  eine  bedinge Haftstrafe von einem Jahr ein.
Dann  wiederholte  sich  das  Spiel und  sie  landete heuer wieder vor dem Kadi.  Erstaun-
licherweise  bekam  sie  als  Wiederholungstäterin  wieder  nur  eine  bedingte  Haftstrafe,
diesmal in der Höhe von 4 Monaten.
Das  milde  Urteil  ist  höchst erstaunlich,  denn die in Österreich von Sozialhilfe lebende
Tschetschenin deutete wie bereits bei ihrem Prozess im Jahr 2012 an,  allfällige Möglich-
keiten  zu  nützen,  um  der Terrororganisation zu helfen.   Den  gesamten  Beitrag (falls
noch online) finden geneigte Leser(innen) unter diesem LINK.
Über diesen Vorfall wurde in den Systemmedien nicht berichtet. Übrigens, die mit dem
Terror  sympathisierende  Tschetschenin  lebt  nach  wie  vor  in Österreich und bezieht
weiterhin  Sozialhilfe.    Erschreckend   dabei  ist   nicht  nur  die   aufgeflogene  Terror-
sympathisantin, sondern die Dunkelziffer jener Tschetschenen, die mit österreichischer
Sozialhilfe  den  Terror  unterstützen.   Diese  Herrschaften  haben  es  sich völlig unbe-
gründet  im  sozialen  Netz  bequem gemacht und nehmen jenen Menschen den Platz
weg,  die vielleicht tatsächlich verfolgt werden.
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2013-11-03

Kindgerechte Sippenhaftung?! – TEIL 2


Wie der Herr, so’s Gescherr

Unser Beitrag „Kindgerechte Sippenhaftung?!“ hat einigen medialen Wirbel ausgelöst. Er
fand sowohl in der Tagespresse als auch in etlichen Foren seinen Niederschlag.
Obige  „Urkunde“ bekam  ein  Siebenjähriger  zum  Abschluss  eines  dreimonatigen Aufent-
haltes  im Wiener Krisenzentrum der MA 11 in Wien 2., Engerthstrasse  ausgestellt, welche von
sage und schreibe  8(!) Erzieher(innen) unterfertigt wurde. Der Knirps kam in amtliche Zwangs-
betreuung,  da  seine  Mutter eine dreimonatige Haftstrafe wegen Diebstahls abzusitzen hatte.
Die renommierte Kinderpsychologin Cornelia Steger dazu: „Man hätte es positiver formulieren
können. Mit dem Zeigefinger betonen: ´Deine Mama hat Böses getan´, bringt nichts.“
Ganz anders sieht dies Herta Staffa,  Leiterin der Servicestelle von Mag Elf,  dem Wiener Amt
für Jugend und Familie.   Sie verteidigt diesen pädagogisch wertlosen – ja sogar gefährlichen
Schwachsinn  und  meint:  „Es  ist  wichtig für den Knaben,  dass er weiß,  wo er war und auch
warum er bei uns war.“
Betrachtet  man  die  Aussage  von Staffa stellen wir uns die Frage,  ob die Dame überhaupt
eine  psychologische  Ausbildung absolviert hat und wenn ja,  ob diese im Schnelldurchlauf
stattgefunden  hat.   Allerdings  sind  wir nun über die Unterschriften der 8(!) Erzieher(innen)
auf  dem  pädagogisch  wertlosen  Pamphlet  nicht  mehr  verwundert.   Denn  dazu fällt uns
nur mehr folgende alte Volksweisheit ein:  „Wie der Herr, so’s Gescherr!“
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2013-10-29

Kindgerechte Sippenhaftung?!


Stigmatisierung eines Siebenjährigen

Dass  die  Kinderheime  der  Stadt Wien nicht gerade den besten Ruf haben ist kein Geheimnis.
Da  kann  es  schon  mal  vorkommen,  dass  Zöglinge  von  ihren  Mitbewohnern  sexuell  miss-
braucht werden. Auch die eine oder andere nicht wirklich pädagogische Erziehungsmaßnahme
von Betreuer(innen) ist keine Seltenheit.  Wir haben bereits über solche Fälle berichtet.
Gar  nicht  erstaunlich  ist  die Tatsache,  dass  seitens  der  MA 11 vertuscht und gemauert wird,
wenn es zu einem Vorfall kommt.   Es dringt selten was nach außen, es sei denn, dass Medien
ein  solch  trauriges  Thema  aufgreifen.   Das  Horrorheim  am  Wilhelminenberg  –  wo  Kinder
jahrelang misshandelt und sexuell missbraucht wurden – ist ein mahnendes Beispiel.
Aber  nun zu unserem konkreten Fall:   Der siebenjährige Louis (Name von der Redaktion ge-
ändert)  hat  leider nicht wirklich das Glück in einem behüteten Elternhaus aufzuwachsen. Vor
kurzem  wurde  seine  alleinerziehende  Mutter  aufgrund eines mutmaßlich gewerbsmäßigen
Diebstahls in Haft genommen.
Obwohl nahestehende Angehörige,  in diesem Fall die Großeltern, die einen soliden Lebens-
wandel vorweisen konnten, eindringlich versuchten den Bub in Ihre Obhut zu nehmen, blieb
der  sozialistisch  aber gendergerechte  Rechts- und „Wohlfahrtsstaat“ unerbittlich und schob
den  Siebenjährigen  in  das  Kriseninterventionszentrum  der MA 11 in die Engerthstrasse im
2. Wiener Gemeindebezirk ab.
Nach 3 Monaten nun wurde Louis wieder in die Obhut seiner Mutter rücküberantwortet und
mit folgender „netter Urkunde“ verabschiedet:

Foto: © erstaunlich.at

Diese „Urkunde“ wurde auf der Rückseite noch von sage und schreibe 8(!)  Erzieher(innen)
unterfertigt.

Foto: © erstaunlich.at

Ganz  egal  was  seine  Mutter  gemacht hat,  sie hat mit dem Absitzen Ihrer Haftstrafe der All-
gemeinheit gegenüber gebüßt.  Womit hat es aber ein siebenjähriger Volksschüler verdient,
eine derart traurige Tatsache auf eine „Urkunde“ geschmiert zu bekommen?

Ist  das  die  soziale Kompetenz  für  die  sich das rote Wien so gerne selbst lobt?   Oder ist es
möglicherweise doch das, was es eigentlich ist? Eine zutiefst menschenverachtende Stigmati-
sierung eines Kleinkindes von scheinbar asozialen Dilettanten?

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2013-10-25

Bienensterben bedroht unmittelbar die menschliche Existenz


BASF verzeichnet Rekordgewinne dank Verkauf von Pestiziden

Der Cemiekonzern BASF hat bereits im Auftaktquartal 2013 mehr verdient als vor einem Jahr.
BASF-Chef  Kurt Bock meinte dazu:   „Insbesondere unser Geschäft mit Pflanzenschutzmittel
war erneut sehr erfolgreich.“
Wer  die  ÖVP-nahe Bauernzeitung  aufschlägt  oder deren Homepage besucht,  findet dort
Inserate  und  Werbung  von BASF.   Am guten Geschäft mit dem Gift verdient also auch die
Bauernzeitung.   Interessant  ist  die  Tatsache,  dass  Werbung  für  Umweltgifte  erlaubt ist,
während  diese  für  Zigaretten  verboten  ist.   Auffallend ist,  dass nicht nur Umweltminister
sondern auch ÖVP- Umweltsprecher Schultes den Einsatz von Bienengiften verteidigt.
In diesem Zusammenhang fordert der FPÖ-Bundesparteiobmann  H.C. Strache den Umwelt-
minister  auf,  umgehend  alle  Informationen  zum  Einsatz  von  Pestiziden in Österreich zu
veröffentlichen.   Er  droht  Berlakovich  mit  einer  Anzeige  wegen Amtsmissbrauchs.  Dem
sogenannten „Umweltminister“ droht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe.
„Es  sei  äußerst  bedenklich,  dass  der  Minister  in  Kauf  nehme,  amtsmissbräuchlich zu
handeln,  wie  ein  Verfassungsexperte feststellte,  nur um Daten zu verheimlichen.   Ob wir
es hier sogar mit Bestechung zu tun haben,  müsste nun die Staatsanwaltschaft klären“, so
Strache  und  verlangt ein angemessenes Vorgehen.   Immerhin sind Inserate von Pestizid-
herstellern  in  der  ÖVP-nahen  Bauernzeitung  gerne  gesehen.   Und man wird sich diese
Öffentlichkeitsarbeit wohl auch gut honorieren lassen.
Seit  Jahren  wird  das  mit  dem Einsatz von Pestiziden verbundene Problem der Artenge-
fährdung  aufgezeigt.   Der freiheitliche Umweltsprecher  Norbert Hofer ist in dieser Sache
laufend  aktiv tätig gewesen und hat vor einem Problem gewarnt,  dass man bis vor noch
nicht allzu langer Zeit nicht in Europa vermutet hätte.  Nun scheint es traurige Gewissheit
zu werden,  dass auch in Österreich Bienenvölker massiv dezimiert werden.
Dass nun Berlakovich in einer ungeheuerlichen Abgehobenheit versucht,  dieses Szenario
totzuschweigen  und  sogar  zu  fördern,  ist  ein  Akt  der  Unverfrorenheit und muss seinen
Rückzug  als  Minister  nach sich ziehen.   Außerdem ist es höchste Zeit, das Ministerienge-
setz  endlich  dahingehend  zu  ändern,  dass  Umwelt  und  Landwirtschaft  als  getrennte
Ressorts  geführt  werden.   Genau  so  wenig  wie  Familie  und  Wirtschaft in einem Minis-
terium untergebracht sein sollten.
Albert Einstein sagte einst:   „Wenn die Bienen aussterben, hat der Mensch nur noch vier
Jahre zu leben.“ Keine Bienen – keine Blütenbestäubung – keine Pflanzen – keine Tiere –
keine  Menschen.  Dass  Teile  der  ÖVP  pure  Geldgier  leben,  zeigt  sich am aktuellen
Beispiel  nur  all  zu deutlich.   Jene  Konzerne,  die  mit  Pestiziden  ihre  Kassen füllen,
unterhalten  ein  Heer  von  Lobbyisten  und  füllen  die  Kassa  der ÖVP-nahen Bauern-
zeitung.
Strache bezeichnet Berlakovich als „schwarzen Darabos“: Er sei als Minister völlig unge-
eignet,  und  geneigt,  dem  Ansehen  Österreichs und den Interessen der Menschen zu
schaden.
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2013-05-04
 

Der jährliche Ruf der Grünen nach Drogenfreigabe


Grüne bemessen Drogenfreigabe nach der Anzahl der Konsumenten

Wie alle Jahre (heuer etwas zeitlicher) melden sich die Grünen mit einem ihrer Hauptanliegen
–  nämlich der Freigabe von Drogen  –  zu Wort.   Erstaunlich  dabei ist die Begründung dafür.
Laut  Georg  Prack,  Landessprecher  der  Grünen  Wien,  hat  bereits  ein  Viertel der Wiener
Bevölkerung  Erfahrung mit Hanfprodukten gemacht.  (Anm. d. Red.: Damit meint er offenbar
keine Textilien).
 
Und weil nach Aussage des Grünpolitikers sieben Prozent regelmäßig Cannabis konsumieren
– wobei die Tendenz steigen ist –  ist eine sachliche Diskussion über die Legalisierung dieser
Droge eine logische Konsequenz. Derartigen Schwachsinn haben wir selten gehört.   In Folge
würde dies bedeuten, dass die Freigabe von Kokain und/oder Heroin lediglich von der Anzahl
der  Konsument(innen)  abhängig wäre.   Anzumerken ist,  Cannabis ist extrem gesundheits-
schädlich und die perfekte Einstiegsdroge für Härteres.
 
Die  Sozialsprecherin  der  Grünen  Wien,   Birgit  Hebein,  unterstützt  die  Forderung  ihres
Kollegen.  Mit  dem  Argument,  dass der Staat bei einem legalen Drogenkonsum  Steuerein-
nahmen erwirtschaften könnte, versucht sie die Legalisierung schmackhafter zu machen und
gleichzeitig  zu verharmlosen.   Leider vergisst sie anzuführen welche Kosten für die Heilung
von  Drogensüchtigen  aufgewendet  werden  müssen  und  dass  der  Konsum  von Drogen
unweigerlich  einen  gesellschaftlichen  und sozialen Abstieg bedeutet.  Kurz gesagt, keine
Steuereinahmen könnten den volkswirtschaftlichen Schaden aufwiegen.
 
Die  unglaubliche Forderung nach einer Freigabe der Droge Cannabis von Hebein und Prack,
können  wir  nur  als  verspäteten Faschingsscherz werten.   Würden die beiden Grünen im
Drogenbeirat  besser  aufpassen  dann  wären  sie in Kenntnis,  dass es alleine in Wien ge-
schätzte  10.000 Opiatabhängige  gibt.  99 Prozent dieser Menschen sind über das  „ach so
harmlose Haschzigaretterl“  in ihre Drogenkariere eingestiegen.
 
Es  darf  im  Interesse  der Gesundheit der Bevölkerung,  sowie  einer  gesunden Volkswirt-
schaft  keine  Drogenfreigabe  geben.   Ganz im Gegenteil,  es muss mehr Aufklärung über
die Gefährlichkeit von Drogen betrieben werden.   Zusätzlich muss gegen Personen welche
Rauschgift  verkaufen  wesentlich  rigoroser  vorgegangen  werden,  wobei  ausländische
Drogendealer nach Verbüßung ihrer Haftstrafe sofort abgeschoben werden müssen.
 
Wir  staunen immer wieder wie  unverantwortlich  grüne Politiker(innen) handeln,  in dem
sie  Drogen  verharmlosen und  deren Freigabe  fordern.   Es würde uns interessieren, ob
Hebein  und  Prack auch Cannabis konsumieren?  Das würde nämlich ihre Forderung nach
einer  Drogenfreigabe zumindest für uns irgendwie erklären.
 
*****

2013-02-15
 

Vom Drogendealer zum Opferlamm


Prügelpolizisten wurden entlassen

In unserer Anfangszeit verfassten wir den Beitrag „(Ver)prügel Polizei“. Darin stellten wir
das  Verhalten  jener Polizisten an den Pranger,  die den Schwarzafrikaner  J. Bakary ver-
prügelten.  Wir kritisierten auch die erstaunlich milden Urteile gegen die Prügelpolizisten.
 
Nun  wurden jene WEGA-Beamte,  die Bakary misshandelten, aus dem Polizeidienst ent-
lassen.   Das ist auch gut so, denn solche Personen haben bei der Polizei nichts verloren.
Die Entlassung der Polizisten löste naturgemäß dementsprechendes Echo in den Medien
aus.
 
Interessant sind die Berichterstattungen in diversen Gutmenschen-Medien, wie zum  Bei-
spiel der Internet-Plattform „M-Media“.  
 
Screen: M-Media
 

Wer ist J. Bakary eigentlich?

Bei allem Respekt für das Opfer, entsteht auf „M-Media“ für den unbedarften Leser der Ein-
druck, dass es sich bei Bakary um eine männliche „Mutter Theresa“ handelt.  In der gesam-
ten Berichterstattung,  sowie auch auf der zitierten Internet-Plattform  „afrikaner.info.net“
ist kein Wort darüber zu lesen,  wer und was Bakary eigentlich ist, nämlich ein in Österreich
verurteilter Drogendealer.
 
J. Bakary  war unter falschem Namen illegal nach Österreich eingereist und hatte Asyl bean-
tragt.   Obwohl er noch verheiratet war,  heiratete er in Österreich nochmals und erreichte
dadurch eine befristete Aufenthaltsbewilligung.  Das wäre aber noch das kleinere Übel und
könnte, wenn man beide Augen zudrückt, als „Kavaliersdelikt“ abgetan werden.
 
Kein  Kavaliersdelikt  ist jedoch der Drogenhandel.  Bakary wurde von der Polizei mit einem
dreiviertel   (3/4 kg)  Kilogramm  Kokain erwischt.   1998  kam es zu einer Verurteilung wegen
Drogendelikten und im Jahr 2000 zu einer Abweisung seines Asylantrages. Seine Haftstrafe
endete  im April 2006.
 
Die  Prügelpolizisten haben ihre Strafe erhalten und stehen mit ihrer Entlassung vermutlich
ohnehin  am  Rande  ihrer Existenz.   Bakary nun quasi als unschuldiges Opferlamm hochzu-
stilisieren ist jedoch fehl am Platz.   Jene die das tun sollten sich einmal Gedanken über die
Opfer des Schwarzafrikaners machen.
 
Wie viel  Leid hat er wohl durch den  Verkauf seiner Drogen angerichtet?   Wie viele Kinder
wurden durch sein Kokain zum Drogenkonsum verführt? Interessanterweise wurden solche
Fragen in den Gutmenschen-Medien mit keinem einzigen Sterbenswörtchen thematisiert.  

Die kriminelle Energie von J. Bakary  ist jedenfalls nicht dazu angetan, ihn als wertvolles Mit-
glied der Gesellschaft zu bezeichnen.  Das Verhalten der Polizeibeamten ist unentschuldbar
und durch nichts zu rechtfertigen.   Angesichts seiner Tätigkeit als Drogendealer, hält sich
allerdings unser Mitleid für Bakary in recht überschaubaren Grenzen.
 
*****

2012-04-26
 

Reisefreiheit zwecks Begehung von Straftaten


Neue Saison, alte Probleme

Kaum hat die Angelsaison begonnen, beginnen am Grenzfluss March die alten Probleme.
Slowakische  Schwarzfischer  setzen  mit  ihren Booten vom slowakischen auf das öster-
reichische  Ufer  über,  um in der Alpenrepublik der Schwarzfischerei zu frönen.   Tja, so
werden  die  offenen  Grenzen  und  die  viel  propagierte  Reisefreiheit zum Nachteil der
Österreicher(innen) ausgenützt.
Screen: jusline.at
Bei  der  Schwarzfischerei handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt,  sondern um
eine gerichtlich strafbare Handlung, die in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheits-
strafe bedroht ist.
Nachfolgende  Fotos  schoss  ein  Angler am vergangenen Samstag von seiner Fischer-
hütte aus und verständigte gleichzeitig die Kontrollorgane des Fischereivereins.
Als  die  slowakischen  Schwarzfischer  der herbeigerufenen Fischereikontrolleure ansichtig
wurden,  ergriffen sie panikartig die Flucht ans slowakische Ufer,  wo sie sich  dann strom-
abwärts aus dem Staub machten. Wer kennt zufälligerweise eine oder mehrere Personen
auf den nachfolgenden Fotos?
             
Zweckdienliche  Hinweise  werden  vom  Kotrollobmann  des  Fischereivereins Dürnkrut,
Helmut Harrer, unter der Telefonnummer  0664 / 517 09 96 entgegengenommen.
*****
2012-04-23
 

Diplomatische Drecksarbeit – TEIL 2


Wie lange dauert es noch bis zur Verbalattacke?

Im  heutigen  Beitrag  „Diplomatische Drecksarbeit“  haben wir  uns sehr  kritisch mit
einer Strache-Aussage auseinandergesetzt.  Wir haben auch angemerkt, dass es uns
seltsam  erscheint,  dass sich die politische Konkurrenz  (noch) nicht kritisch über die
Glückwünsche  des  FPÖ-Chefs  an  Wladimir Putin,  „zum klaren Wahlsieg“ geäußert
hat. Diese Tatsache begründen wir aber damit, dass es speziell der Bundesregierung
nicht unangenehm sein dürfte, dass H.C. Strache diese „Diplomatische Drecksarbeit“
erledigt hat.
 
Allerdings  trauen  wir  dem Frieden nicht und vermuten,  dass es nur eine Frage der
Zeit  ist,  bis die Bundesregierung über  H.C. Strache verbal herfallen wird.   Zu groß
erscheint nämlich die Verlockung, der FPÖ ihre Wähler(innen) abspenstig zu machen.
 
Bevor  sich aber die Bundesregierung auf einen eventuellen Verbalangriff auf Strache
rüstet sollte sie aber überlegen, ob Wahlen in Österreich hundertprozentig demokra-
tiebewusst über die Bühne gehen.
 

Demokratiepolitisch bedenkliche Wahlsysteme

Da  gibt  es  zum  Beispiel  Wahlsysteme wie die Briefwahl oder  das E-Voting,  welche
demokratiepolitisch  äußerst  bedenklich  sind.  Bei diesen beiden Wahlmethoden kann
niemand eine hundertprozentige Garantie abgeben, dass das geheime und persönliche
Wahlrecht in Österreich gewährleistet ist. Außerdem öffnen diese Wahlsysteme einem
Wahlbetrug Tür und Tor.
 
Apropos  Wahlbetrug,  ein solcher scheint auch in der  demokratischen Republik Öster-
reich nur ein Kavaliersdelikt zu sein. Erst im vorigen Sommer berichteten wir über einen
ÖVP-Politiker, der Wahlbetrug beging und damit ein wichtiges Grundrecht und Gesetz
einer Demokratie mit den Füßen getreten hatte.
 
Zu allem Überfluss sprach ihm seine Fraktion noch das volle Vertrauen aus.   Auch vor
Gericht  kam der ÖVP-Politiker  glimpflich davon und wurde für seine verwerfliche Tat
zu läppische 6 Monate bedingter Haftstrafe verurteilt.  Genaueres kann unter diesem
LINK  nachgelesen werden.
 
Betrachtet  man alle diese von uns angeführten Tatsachen  wird man feststellen,  dass
wir  von  Russland  nicht  allzu  weit entfernt sind.   Daher sollten es sich Mitglieder der
Bundesregierung oder sonstige Kontrahenten von Strache überlegen, ob sie den Mann
verbal  verprügeln wollen oder es doch dabei belassen sollten, weiterhin glücklich sein
zu dürfen,  dass er für sie diese  „Diplomatische Drecksarbeit“ erledigt hat.
 
*****
2012-03-06
 

Post aus dem Grauen Haus


Der Brief

Heute  haben  wir  erstaunliche Post bekommen.   Nicht per E-Mail,  sondern auf  altbewährte
Weise mittels eines Briefes.   Dieser Brief erreichte uns aus dem Grauen Haus  (Landesgericht
für Strafsachen Wien).  Grund des Schreibens war nicht etwa weil jemand von ERSTAUNLICH
gegen das Gesetz verstieß,  sondern weil uns Marcus J. Oswald etwas mitzuteilen hatte.
 
Marcus J. Oswald ist jener Mann,  über dessen Gerichtsverhandlung wir  am 15.02.2012 einen
Beitrag  geschrieben haben.
Seinen  Zeilen legte er jenen Brief bei,  der ihm zu 18 Monaten  unbedingter Haftstrafe verhalf.
M.J. Oswald gestattet diesem Online-Magazin, mit dem Brief an den Richter Dr. Hannes Winge,
zu machen was es wolle.  Diese Gelegenheit ergreifen wir natürlich beim Schopf und veröffent-
lichen das fünfseitige Schreiben nachfolgend.
Unserer Meinung nach wurde Marcus J. Oswald zu Recht verurteilt. Durch die bewertungsfreie
Veröffentlichung  des obigen fünfseitigen Briefes,  kann sich jedoch der/die geneigte Leser(in)
selbst eine Meinung darüber bilden.
*****
2012-02-22
 

Der Linke Mob darf wieder jubeln


Schusswechsel in Hirtenberg

Wie in den Medien bereits ausführlich berichtet wurde, gerieten zwei Polizisten am Freitag-
nachmittag  in  Hirtenberg  in  einen  Schusswechsel.  Die zwei  Beamten  fahndeten  nach
einem  34-jährigen Mann,  der am 1. Februar in  Wiener Neustadt  eine Haftstrafe  antreten
hätte sollen.

Der Gesuchte eröffnete  das Feuer  auf die Beamten und diese erwiderten dieses. Bei der
Schiesserei kam der Angreifer  ums Leben und  die beiden Polizisten wurden schwer ver-
letzt.  Der  genaue  Tathergang konnte  aus  verständlichen Gründen  nicht sofort  rekons-

truiert werden,  da die beiden  Polizeibeamten  mit Schussverletzungen  ins Spital einge-
liefert wurden.

Ein Polizist verstorben

Heute nachmittag erlag einer der Polizisten im Landesklinikum Wiener Neustadt, seinen
schweren Schussverletzungen,  während der andere  mit ebenfalls  schwersten Verletz-
ungen im UKH Wien-Meidling liegt.

Während Vertreter der FPÖ, der ÖVP und die Innenministerin unverzüglich zum Ableben

des  Beamten  Stellung  nahmen und ihr  Mitgefühl ausdrückten,   hörte man  seitens der
SPÖ und den Grünen bis jetzt  (22:30 Uhr)  kein einziges Wort.

Seit Krems ticken die Uhren anders

Der  Fall  Krems  hat  bewiesen,  wie Linke Gutmenschen  gegen  einen  pflichtbewussten
Polizeibeamten Stimmung machen konnten,  so dass dieser die Nerven wegschmiss und
etwas gestand, was er gar nicht verbrochen hatte. Der Richter verurteilte den Beamten zu
einer bedingten Haftstrafe und der Linke Mob jubelte.

Seit dem Urteil (normalerweise hätte es gar keinen Prozess geben dürfen)  des LG Korneu-
burg im „Fall Krems“, wo der Polizist im August 2009, unserer Meinung nach einen gerecht-
fertigten Schusswaffengebrauch  gegen einen rumänischstämmigen Einbrecher anwandte,

ticken bei der Exekutive die Uhren offenbar anders.

Der Linke Mob darf wieder jubeln

Offenbar vor lauter Sorge, nicht wie ihr Kremser Kollege zu einem erfundenen Geständnis
gezwungen  zu werden,  wenn sie  gerechtfertigt von  der Schusswaffe Gebrauch machen,
verzichten Polizisten lieber auf eine geeignete Eigensicherung. Dies hätte im vorigen Jahr
beinahe einem Wiener Polizeibeamten das Leben gekostet,  als er bei einer Verkehrskon-
trolle, von einem serbischen Berufsverbrecher angeschossen wurde.

Nun  ist der eine  Polizist tot und beim  anderen besteht noch  zumindest  die theoretische
Möglichkeit ihm den Prozess zu machen,  soferne er seine Verletzungen überlebt. Jeden-
falls hat der Linke Mob wieder Grund zu jubeln.

*****

2011-02-12
 

Wer fürchtet sich vor Helmut Elsner?

 

Fußfessel für Elsner abgelehnt

Die  Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel  für Helmut Elsner schon
vor  zwei Wochen genehmigt,  weiters sind  auch die  Vorbereitungen für den  Hausarrest
positiv  verlaufen,  ebenso  sind alle  Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
 

Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?

Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch  für einen  elektronisch  überwachten  Hausarrest  infrage käme.  Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.

Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.

Eigenartige Optik in der Causa Elsner

Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich  der Eindruck,  dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz  wird.  Ein Eindruck,  der nicht zuletzt  dadurch entstanden ist,  dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
 
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands  abgelehnt worden sind.  Selbstverständlich ist  Elsner kein  Chorknabe und hat
den  BAWAG-Skandal  zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.

Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich  (also nicht rechtskräftig)  verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
 

Wird es eine lebenslange Strafe?

Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus  Kostengründen schwierig werden,  da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.

Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert,  „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“  zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.

*****

2010-09-21
 

Milde für Pädofile


Operation Pandora

Der Kampf der Exekutive gegen Kinderpornografie, scheint ein Kampf gegen Windmühlen
zu sein.  Seitens der Politik passiert ausser  scheinheiligen Lippenbekenntnissen nichts.
Aber auch die Justiz pflegt einen sehr humanen Umgang mit den pädofilen Perverslingen.

Erst im April dieses Jahres, zerschlugen Kriminalisten einen Kinderporno-Ring in Öster-
reich. Unter dem Deckname „Operation Pandora“ gelang es Beamten des BKA, 58 Ver-

dächtige auszuforschen und anzuzeigen.

Anzeigen auf freien Fuß

Der jüngste Tatverdächtige war ein 21-jähriger Student, der älteste ein 60 Jahre alter
Pensionist. Vom Arbeiter bis zum Akademiker waren alle sozialen Schichten vertreten.
Etliche der Ausgeforschten waren Rückfalltäter und bereits gerichtlich abgeurteilt, bzw.
sind noch offene Verfahren gegen einige der Männer anhängig.

Allein bei einem der Verdächtigen, wurden 200.000 kinderpornografische Bilder beschlag-
nahmt. Alle Verdächtige sollen die Bild- und Videodateien nicht nur gesammelt, sondern
auch weitergegeben und teilweise verkauft haben. Da ist es doch erstaunlich, dass alle
Ausgeforschten lediglich auf freien Fuß angezeigt wurden.

Wieder ein Kranker?

Wie ein Sprecher des  BKA am Freitag bekannt gab,   wurde in Wien bei einem  53-jährigen
Frühpensionisten eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Beamte des BKA konnten 30.450
Bilder und 450 Filme mit eindeutigen kinderpornografischen Material sicherstellen.

Da auch der Verdacht besteht, dass der Kinderpornograf die beiden Töchter (5 und 6 Jahre
alt) seiner thailändischen Freundin missbraucht zu haben, wurde er festgenommen. Dieser
bestreitet jedoch diese Missbrauchsvorwürfe.

Würde der Missbrauchsvorwurf nicht im Raume stehen,  wäre der Mann mit an Sicherheit

grenzender Wahrscheinlichkeit noch in Freiheit.  Dass dem Mann vermutlich nicht viel pas-
sieren wird schliessen wir daraus, dass ein Ermittler über den in einer Messiewohung haus-
enden Pädofilen anmerkte: „Er hatte kaum Kontakte nach außen. Von der normalen Welt
hat er nicht mehr viel mitbekommen.“

Lippenbekenntnisse

Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädofilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin er-
staunlich.

Claudia Bandion-Ortner fordert eine stärkere Bekämpfung der Kinderpornografie. Offen-

sichtlich hat sie sich seit ihrem eigenen Urteil gegen den Ex-Bawag General Elsner, kein
anderes Urteil mehr angesehen. In Anbetracht der milden Urteile gegen Pädofile klingt ihr
Ausspruch: „Außerdem darf es im Bereich der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.
Das Wohl des Kindes hat Priorität“, wie reiner Hohn.

Wirkungslose Internetsperren

Auch ihre Vorstellung einer Sperre von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten,
scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein. Möglicherweise ist die
Justizministerin nicht auf dem letzten technischen Stand.

Sollte dies so sein, können wir ihr die Webseite „Netwatcher24“ empfehlen. Dort wird demon-

striert, wie eine Internetsperre innerhalb von 27 Sekunden umgangen werden kann. Aus den
in jüngster Zeit gefällten Urteile gegen Pädofile entsteht für uns der Eindruck, dass man sei-
tens der Justiz kein gesteigertes Interesse zeigt, pädofile Perverslinge wegzusperren.

Feste Haftstrafen hätten Signalwirkung

Diese widerwärtigen Zeitgenossen werden vor Gericht meist als kranke Menschen behandelt.
Neben erstaunlich milden Urteilen werden sie angewiesen sich in eine Therapie zu begeben.
Unserer Meinung nach helfen bei Perverslingen keine therapeutischen Maßnahmen.

Es ist uns schon bewußt, dass Strafen nicht immer abschreckende Wirkung zeigen. Aber das

Anfassen mit Samthandschuhen, ermuntert Pädofile in ihrem Treiben. Was soll denn passie-
ren? Einige Monate bedingt und das war’s dann auch schon. Feste Haftstrafen im normalen
Strafvollzug hätten sicher Signalwirkung für diese perversen Triebtäter.

*****

2010-06-19
  

Reisefreiheit für die Kriminalität


Erstaunlicher Banküberfall

Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der  Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.

Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank.  Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.
(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet

Das ganze war ein Irrtum

Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.

Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.

Menschen sind bereits übersensibilisiert

Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.

Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.

Maschinenpistole als Reisegepäck

Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.

Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.

Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

Rückkehr ist eine Frage der Zeit

Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.

Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.

Misslungenes Experiment

Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.

Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.

*****

2010-02-01
  

Haider als Vorbild?


Heutige Meldung in der Krone

Gestern nachmittag ereignete sich auf der Packer Bundesstraße bei St. Andrä ein tödlicher
Verkehrsunfall. Der Lenker eines Pkws fuhr einem anderen Auto auf. Dabei wurde dieser
Wagen in einen Strassengraben geschleudert, wobei der Lenker des gerammten Autos
tödliche Verletzungen erlitt.

Tödlicher Alko-Unfall mit Fahrerflucht

Dieser tragische Verkehrsunfall wäre auch nicht weiter erwähnenswert, wenn nicht zwei
Faktoren eine zusätzliche Rolle spielen würden. Der schuldtragende Lenker ist nämlich
Polizeibeamter, der diesen Unfall im alkoholisierten Zustand verursachte. Zum nächsten
Faktor kommen wir etwas später.

Nach dem Zusammenstoss ließ er das Opfer, einen 74-jährigen Mann einfach liegen und

beging Fahrerflucht. Er konnte einige Zeit später von seinen Kollegen ausgeforscht werden.

Jörg Haider machte es vor

Faktor Nummer 2 ist, dass sich der tödliche Verkehrsunfall in Kärnten abgespielt hatte.
Die Kärntner dürften zum Alkohol am Steuer offensichtlich ein besonderes Verhältnis haben.
Zu dieser Feststellung gelangen wir aus folgendem Grund.

Der ehemalige Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider raste voriges Jahr voll betrunken
und mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Ortsgebiet. Irgendwo auf der Strecke
verlor er die Herrschaft über seinen Wagen und überschlug sich mit diesem mehrmals.

Jörg Haider verlor bei diesem Unfall, dessen Verschulden ihn ganz alleine betraf, sein
Leben. Was passierte nun? Anstatt der Bevölkerung vor Augen zu führen wie Alko-Unfälle
ausgehen können, wurde dieser Mann glorifiziert.

Alko-Lenker glorifiziert

Aus einem Alko-Lenker wurde ein Mythos gemacht, dem in Kärnten von seitens höchster
Kreise gehuldigt wird. Was hatte Haider denn schon großartiges für Kärnten oder gar für
Österreich geleistet, um in einen Status zu gelangen der schon fast an eine Seligsprech-
ung grenzt.

Was soll sich nun der „Otto Normalverbraucher“ in Kärnten denken, wenn einem Alko-

Lenker eine eigene Ausstellung udgl. mehr gewidmet wird. Vielleicht denkt er sich, dass
es schick sei, besoffen mit dem Auto zu fahren.

Vermutlich keine schweren Konsequenzen

Ohne uns in hellseherischen Fähigkeit zu üben, glauben wir auch dass im Fall des alko-
holisierten Polizisten, der den tödlichen Verkehrsunfall verursachte, nicht wirklich etwas
passieren wird.

Dem Mann wird der Führerschein für einige Monate entzogen werden. In dieser Zeit wird er
Innendienst versehen. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen, wird vermutlich unter einem Jahr bedingter Haftstrafe lauten. Damit kann
der Beamte auch seinen Job behalten.

Wahrscheinlich wieder im Aussendienst

Nach Retournierung des Führerscheines an den Polizisten, wird dieser wieder auf die Mensch-
heit losgelassen werden und darf dann anderen Alko-Lenker den Führerschein abnehmen.
Sollte dies wirklich so eintreffen, was wir leider befürchten, taucht wieder unsere Frage auf:
Was soll sich „Otto Normalverbraucher“ wirklich dabei denken?“

*****

2009-12-19
  

Kronzeuge Oswald


Harmloser Beginn

Was eigentlich ganz harmlos begonnen hatte, scheint sich nun zum echten „Kriminalfall“
zu entwickeln. Vorige Woche wurde ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner festgenommen,
der offensichtlich im Forum „Genderwahn“ pausenlos Personen vom Magistratsbeamten
begonnen, bis aufwärts zum Bundespräsidenten beleidigt hatte. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Mag. Baumgartner die Unschuldsvermutung gilt.

Hausdurchsuchungen

Es erfolgten mehrere Hausdurchsuchungen bei verschiedenen Personen, die dem Forum
zugerechnet wurden. Da sich die Polizei erhoffte Daten zu sichern, beschlagnahmte sie
zahlreiche Computer, Harddisk etc.

Computer beschlagnahmt

Mehreren Postings auf Genderwahn ist zu entnehmen, dass ein User mit dem Nickname
„Anubix“ als Zeuge in dieser Causa geladen war. Dieser gibt auch in seinen Beiträgen
an, dass auch bei ihm Computer sichergestellt wurden. Auf einem Rechner soll sich eine
händisch getippte Worddatei befinden, welche die Aktivitäten des Marcus Oswald beweisen.

Vom Zeugen zum Beschuldigten

Laut eigenen Angaben von Anubix, wurde er in dieser Causa vom Zeugen zum Beschuldigten.
Bis hier ist eigentlich noch nichts aufregendes passiert. Übliche Polizeiarbeit, wie Hausdurch-
suchungen, Einvernahmen und Anzeigeerstattungen.

Oswald betritt die Bühne

All das wäre nicht wirklich erwähnenswert, wenn nicht auf einmal ein Marcus J. Oswald die
Bühne betreten hätte. Oswald, der sich selbst als Gründungsvater des Forums betitelt, wurde
als Zeuge geladen.

In seinem Blog B&G gibt er wortwörtlich folgendes an:
(Wien, im November 2009) Der Herausgeber des Journals, Marcus J. Oswald, machte heute,
12. November 2009, seine Aussage vor dem Landeskriminalamt Linz zum Thema Mag. Herwig
Baumgartner und seinem Internetforum. Die Zeugenvernehmung fand in den Gebäuden das
LKA Wien-Ost statt. Die Verschriftlichung der Aussage fand von 12 Uhr 30 bis 15 Uhr45
statt. Über den Inhalt wurde mit allen Seiten Stillschweigen vereinbart.

Will Oswald die Polizei diskriminieren?

Der letzte Satz hat es in sich. Wer sind die „allen Seiten“ mit denen laut Oswald, angeblich
Stillschweigen vereinbart wurde. Wie ist es überhaupt möglich über eine Zeugenaussage
Stillschweigen zu bewahren und diese gleichzeitig in einem Prozeß zu verwenden.

Versucht der selbsternannte Machtfaktor des Internet Marcus J. Oswald, den erhebenden
Kriminalbeamten ein unehrenhaftes Verhalten zu unterstellen? Dieser Frage sollte doch
einmal nachgegangen werden.

Wer ist Admin von Genderwahn?

Aber es wird noch interessanter. Unserem Beitrag „Machtgelüste“ können Sie die Macht-
bestrebungen von Oswald über die Herrschaft des Genderwahn-Forums entnehmen. In
diesem Forum wurde immer wieder behauptet, dass Oswald Administratorrechte ausübe,
was er jedoch dementierte.

Seine Dementi erscheinen jetzt jedoch in einem neuen Licht.  Oswald ist laut eigenen

Angaben, im Besitz folgender Daten.  Wir zitieren aus seinem Blog:
* Liste Veröffentlichungsdichte (Quantität) auf dem Baumgartner-Forum
* Liste der realen Namen, die im Baumgartner-Forum veröffentlichten (wird hier nicht komplett
  veröffentlicht)
* Liste der Telefonate (alle im Volltext aufgezeichnet) mit Mitgliedern des Baumgartner-Forums
  zwischen 2006 und 2009 (wird hier nicht veröffentlicht)

Der zweite Satz erscheint höchst interessant. Wie kommt Oswald zu Daten wie realen Namen

von User(innen) in diesem Genderwahn-Forum? Dazu haben wir folgende Theorien.

1.) Die Zeugeneinvernahme ist nicht so gelaufen wie es sich Oswald vorgestellt hat. Vielleicht
    ist er auch nicht mehr im Status eines Zeugen und versucht den ermittelten Beamten unter-
    schwellig zu unterstellen, dass er von diesen die Daten hat.

2.) Er hat das Forum gehackt, wie er es immer wieder angekündigt hat und auch andere Per-

     sonen damit beauftragen wollte.

3.) Er war und ist noch immer Administrator im Genderwahn-Forum und hat Baumgartner aus-

     geliefert um keinen Nebenbuhler mehr zu haben.

Ersteres können wir uns nicht vorstellen. Oswald ist eine unbedeutende Persönlichkeit, dem

nicht einmal ein Strassenkehrer den zusammengekehrten Dreck übergeben würde, geschweige
denn ein Kriminalbeamter irgendwelche Daten.

Auch die Variante zwei erscheint uns nicht real. Also bleibt nur die Theorie mit den Admin-

Rechten von Oswald in dem besagten Forum. Dies wird auch durch seine eigene Aussage
untermauert, dass er im Besitz einer Liste von Telefonaten ist, die alle Forumsmitglieder be-
treffen.

Offensichtlich versucht er sich nun als Kronzeuge der Anklage zu verkaufen, um noch zu retten

was zu retten ist. Wir glauben aber nicht, dass die Polizei so naiv ist, auf einen Marcus Oswald
reinzufallen.

Stauni

  
2009-11-14
  

Machtgelüste


Volltreffer

Mit unserer Vermutung im vorgestrigen Beitrag „Richter von eigenen Gnaden“, dass hinter
dem Oswald-Zitat: „07-2007  Handstreichartige Übernahme des Forums im Sommer 2007
durch Herwig Baumgartner…“ Wut oder Enttäuschung steckten, haben wir voll ins Schwarze
getroffen.

Thronfolger?

Kaum war dieser Herwig Baumgartner verhaftet worden, biederte sich der selbsternannte
Machtfaktor des Internet, im Forum „Genderwahn“ auf widerliche Art an. Nach dem Motto
„Der König ist tot, es lebe der König“ versuchte er sich dort einzuschleimen.

Während er auf seinem Blog B&G stolz behauptete, Baumgartner habe nun die Rechnung
präsentiert bekommen weil er sich mit ihm angelegt hatte, behauptet er nun plötzlich in

seinem Posting: „Ich habe Baumgartner nie etwas getan…“ Was stimmt nun Herr Oswald?

Erinnerungslücken

Allerdings behauptet er im selben Posting, dass er Baumgartner beim Prozess über den
Mund gefahren sei, weil dieser behauptete dass gegen seine Person irgendwelche Ver-
fahren laufen sollen.

Gegen ihn laufen keine Verfahren versichert  Marcus J. Oswald. Da sind Sie im Irrtum werter

Machtfaktor. Diesem Magazin liegen Unterlagen vor aus denen hervorgeht, dass gegen
Sie sehr wohl ein gerichtliches Verfahren läuft.

Geistige Selbstbefriedigung

Weiters hält er seine Prognose bezüglich der zu erwartenden Haftstrafe für Baumgartner
aufrecht. Dies hat offensichtlich eigennützige Zwecke, um doch den Funken einer Möglich-
keit zu erhaschen, das Forum zu übernehmen.

Das anschliessende Posting des User mit dem Nickname „Anubix“ scheint die Träume eines
Marcus J. Oswald zu zerstören. Dieser bezeichnet ihn als pathologischen Lügner, der sich
bereits schon von Dr. Sigrun Roßmanith untersuchen lassen musste.

Beweise auf Computer

Auf jeden Fall dürfte dieser „Anubix“ im Besitz von Beweisen sein, welche sich auf einem
Computer befinden, der zur Zeit von der Polizei untersucht wird. Man darf gespannt sein,
welche Tatsachen hier noch ans Tageslicht befördert werden.

Entgültige Abfuhr

Zum Schluss macht ihn der User mit den eindeutigen Worten:  „Sie, Herr Marcus J. Oswald,
werden nicht an diesem Tisch sitzen um ihn wieder für ihre schändlichen Zwecke zu miß-
brauchen“ klar, dass er sich keinerlei wie immer auch gearteten Hoffnungen zu machen
braucht.

Anubix in großer Gefahr?

Nun wird der selbsternannte Machtfaktor wieder vor Wut schäumen. Gibt es da doch eine
Person, die sich mit der „Internetgröße von eigenen Gnaden“ anlegt. Diese Person ist
natürlich auch in Gefahr, den Spuren des Herwig Baumgartners zu folgen, wenn man die
Zitate eines Marcus J. Oswald ernstnimmt.

Stolpergefahr

Denn mit dem Machtfaktor legt sich niemand ungestraft an, wie er selbst behauptet. Herr
Oswald, wir geben Ihnen einen kostenlosen und freundschaftlichen Ratschlag. Man sollte
sich nie Schuhe anziehen, die einem zu groß sind. Die Gefahr das man damit stolpert ist
sehr groß.

Stauni

  
2009-11-08
  

Zwangstherapie


Drogenabhängig

Drogenkranke sind arme und bemitleidenswerte Geschöpfe, auch wenn sie an ihrer Sucht
selbst schuld sind. Meist sind sie im jungen Alter, wo sie sich der Gefahren der Drogen
gar nicht bewußt waren, mit dem Teufelszeug in Berührung gekommen und später in die
Drogenabhängigkeit abgerutscht.

Der Genuss des vermeintlich harmlosen „Haschischjoint“ endete nicht selten am
Karlsplatz mit der Nadel im Arm.  Aber sei wie es sei, einen Ausstieg aus der Drogen-
abhängigkeit kann ein Betroffener nur für sich selbst, auf freiwilliger Basis entscheiden.

Freiwilliger Ausstieg

Wenn sich ein Drogenkranker für die Abstinez entschieden hat, ist es auch hilfreich,
wenn sein Vorhaben medikamentiös unterstützt wird, sollte dies von Nöten sein.

Der Umstieg auf Drogenersatzmittel ist für einen Entzug sicherlich förderlich.
Wenn dadurch ein Rückfall zu „echten“ Drogen verhindert wird, kann dies bereits
als erster Erfolg verbucht werden.

Zwangstherapie

Das sieht die FPÖ-Gesundheitssprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
jedoch anders. In einer heutigen APA-Aussendung zum aktuellen Drogenbericht
meinte sie, dass es durchaus keine „Erfolgsstory“ darstelle, dass in Österreich
immer mehr Opiatabhängige mit Drogenersatzmitteln behandelt würden.

Ganz offensichtlich werde das Ziel vollkommen verfehlt. Die Patienten kämen zwar
weg von der illegalen Droge, aber hin zu einer legalen.

Soviel zum Standpunkt der FPÖ-Gesundheitssprecherin. Sie meint das Drogensüchtige
zwangstherapiert gehören, da dies der einzige Weg sei, diese Personen von ihrer
Sucht wegzubringen.

Gehirnoperation oder Einzelhaft?

Wie stellt sich das  Frau Belakowitsch-Jenewein vor? Soll man den Drogenkranken die
Hände amputieren, sodass es für sie fast unmöglich ist Drogen zu sich zu nehmen.
Vielleicht meint sie auch, dass eine Gehirnoperation im „Suchtzentrum“ Erfolg bringen
würde.

Man könnte Drogensüchtige auch in Einzelhaft verfrachten und sie solange in der
Zelle schmorren lassen, bis ihnen die Lust auf das Rauschgift vergeht.

Hoffentlich nie Entscheidungsträger

Hoffentlich kommt Frau Belakowitsch-Jenewein nie in eine politische Funktion, in der sie
wirklich Entscheidungen treffen kann. Für uns ist ihrer Gesinnung nicht zeitgemäß. Diese
hätte vor 55 Jahren in das damalige herrschende politische Regime gepasst.

Das wäre sinnvoll

Werte Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein. Sie wollen etwas gegen Drogen tun? Dann werden
sie schnellstens präventiv tätig, denn hier gibt es ein unendlich weites Feld.

Steigen Sie Betreibern von „Drogenforen“ auf die Zehen, indem Sie deren Webseiten schlies-
sen. Stören Sie die Geschäfte von Kleindealern, damit treffen Sie nämlich auch die „Drogen-
barone“.
Tragen Sie Sorge dafür, dass Drogenhändler und Drogenschmuggler dement-

sprechend bestraft werden und nicht mit einer geringfügigen Haftstrafe davonkommen.

Zwangstherapie ist keine Alternative

Niemand ist noch mit einer Zwangstherapie von seiner Krankheit geheilt worden. Entweder
hat es die jenige Person  mit reiner Willenskraft, oder mit ärtzlicher Unterstützung geschafft.
Die Betonung bei einem solchen Vorhaben, liegt auf dem freien Willen.

Sich auf bedauernswerte Drogenkranke einzuschiessen, um daraus politisches Kapital zu

schlagen entbehrt jeder moralischen Verantwortung.

Stauni

  
2009-11-05
  

Keine Abschiebung für Drogendealer

 

Der VwGH-Spezialist

Ein einschlägig vorbestrafter und heroinsüchtiger serbischer Drogendealer, ist mittlerweile
Spezialist für die Bekämpfung gegen Abschiebungsbescheide. Bereits 2008 hatte er erfolg-
reich einen negativen Bescheid aus dem Jahre 2006 beim VwGH bekämpft.
 
In diesem war es um die Frage gegangen, inwieweit der Aufenthalt des Mannes die öffent-
liche Ordnung oder Sicherheit in Österreich gefährden würde.

Neuer Bescheid

Der Ersatzbescheid des Innenministeriums erfolgte 2009, in dem wiederum gegen den
Serben entschieden wurde. In diesem wurde festgehalten, dass der heroinsüchtige Mann
wegen Erwerbs, Besitzes, Weitergabe und Konsums diverser Drogen zu mehreren Frei-
heitsstrafen rechtskräftig verurteilt wurde.

Auch habe er sich anderer Delikte wie gefährliche Drohung, Körperverletzung und schweren

Raub schuldig gemacht. Selbst mehrfache Haftstrafen konnten den Serben nicht von seinen
Straftaten abhalten.

Keine Prognosebeurteilung ?

Zuletzt wurde er 2006 zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden und habe bewiesen,
dass er nicht gewillt sei, sich an die in Österreich geltende Rechtsordnung und Gesetze zu
halten.
Das berührte den Mann nicht sonderlich und er beschritt erneut den Weg zum Verwaltungs
gerichtshof.

Dieser hob den Abschiebungsbescheid mit folgend erstaunlicher Begründung wiederum auf

(2009/22/0107). Zur Klärung müsse eine das Gesamtverhalten des Fremden berücksichtigende
Prognosebeurteilung abgegeben werden, mahnte der VwGH. Die Behörde habe aber eine
solche Prognose nicht erstellt, sondern sich nur mit kursorischen Feststellungen anhand des
Strafregisters begnügt.

Die belangte Behörde habe sich auch in diesem Ersatzbescheid lediglich mit der Anführung

einzelner Delikte begnügt. Es würden jedoch konkrete Feststellungen über das Fehlverhalten
fehlen, welche der letzten Verurteilung zugrunde lagen.

Ein wenig mehr Realitätssinn

Es ist gut das eine Institution wie den Verwaltungsgerichtshof gibt, um gegen behördlichen
Entscheidungen eine noch „hoffentlich objektive“ Rechtsinstanz ansprechen zu können.
Allerdings sollten auch Höchstrichter den Bezug zur Realität nicht aus den Augen verlieren.

Quer durchs StGB

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen kriminellen Ausländer, dessen Straftaten sich
quer durchs Strafgesetzbuch ziehen und wegen deren er auch rechtskräftig abgeurteilt wurde.
Alle diese Fakten waren im Bescheid enthalten und der VwGH war auch in deren Kenntnis.

Es ist daher erstaunlich was dieser dieser Mann noch anstellen muss, um endlich abgeschoben
werden zu können. Das Fehlen einer Prognosebeurteilung kann bei diesem kriminellen Aus-
länder wohl nicht als Grund gelten, ihn in Österreich zu belassen.

Stauni

  
2009-08-31
  

 

Blinde Justitia

  

Hohe Haftstrafe für falsches Parken

Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
      
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4  1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
      
     
       Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle

Realitätsfremde Urteile

Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
     
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
               Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
               3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
              Taten genau 365 Tage absitzen.
     
Wien:     Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
             Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste 
             Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
             einzigen Tag in der Zelle sitzen.
     
Wien:    Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
            ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der 
            Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
            dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
           Toten 90 Tage im  Gefängnis sitzen.
  

Behörde hat verschlafen

Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
   
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
   

Blinde Justitia

Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
     
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist. 
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
   
 Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
    
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
     
Stauni
 
2009-02-05

Inhalts-Ende

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