54-jährige Frau wegen COVID-Tod des Nachbarn verurteilt

Da könnte sich eine neue Geldquelle auftun

Ein recht erstaunliches Urteil fiel heute, am 12.09.2024, am Landesgericht Klagenfurt.  Eine 54-jährige Kärntnerin soll einen krebskranken Nachbarn, am Gang des Wohnhauses, mit COVID angesteckt haben.  Das behauptete zumindest ein Sachverständiger, worauf die 54-Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung zu vier Monate bedingter Haft und 800 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt wurde. (Quelle: GMX/Panorama)

Man darf schon gespannt sein, was dieses Urteil auslösen wird. Da wird es sicher einige findige Rechtsanwälte geben, die hier eine Geldquelle sehen. Möglicherweise wird in Zukunft jeder Mensch einen anderen anzeigen können, wenn in dieser mit einer Grippe ansteckt. Dabei muss bzw. darf der Ausgang nicht tödlich sein, denn sonst hat ja der Anzeiger nichts mehr davon.  Denn nach dem Urteil nach, welches heute am Landesgericht Klagenfurt gefällt wurde, müsste zumindest eine Körperverletzung drinnen sein. Da winkt Schmerzensgeld und ein fetter Boni für den Anwalt!

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Anwalt bringt Verfassungsklage gegen Covid-19-Maßnahmengesetz ein


Keine ausreichende Begründung – Verstöße gegen Grund- und Verfassungsrechte


Der Wiener Anwalt Roman Schiessler hat beim VfGH Klage (Individualantrag) für einen zivilgesellschaftlich engagierten Klienten wegen Verstößen gegen Grundrechte eingebracht und beantragt die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes. „Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken“, so Rechtsanwalt Schiessler. Es sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig.


Gefährlichkeit im Vergleich zu Influenza nicht ausgeführt

Warum gerade die COVID-19 Epidemie zu den verordneten Freiheitsbeschränkungen geführt hätten und andere Epidemien, beispielsweise Influenza, welche in der Vergangenheit zu einer weit höheren Anzahl an Todesfällen geführt hat, nicht, werde in der Verordnung der Regierung nicht erklärt. Unter diesem Gesichtspunkt liege somit reine Willkür vor, da Fakten, Zahlen und Daten aus der Verordnung nicht hervorgeht.


Übertragung des Risikos auf alle Staatsbürger nicht zulässig

Außerdem würden die Maßnahmen nicht auf besonders gefährdete Gruppen wie ältere und vorerkrankte Personen beschränkt sondern auf alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. „Es ist grundrechtlich nicht zulässig, das eigene Lebens- und Gesundheitsrisiko auf andere zu übertragen“, so Schiessler. Eine generelle Verallgemeinerung der Lebens-und Gesundheitsrisiken gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen gehe nicht auf die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen in der Gesellschaft ein.


Einschränkungen ohne Bezug zu epidemiologische Fakten

„Sämtliche Einschränkungen sind ohne Bezug auf medizinische bzw. epidemiologische Parameter oder Bedingungen verfügt worden, sei dies in Bezug auf erstens den Zeitraum, zweitens das Gesundheitssystem, drittens den Erreger selbst und viertens der unterschiedlich gefährdeten Personengruppen“ so Schiessler abschließend. Er beantragt namens seines Klientens die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes.


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2020-04-09


Ob die österreichische Richterschaft da begeistert sein wird?


Georg Zanger: „Die Nazis haben so Juden ´diagnostiziert´“

 

Der politisch links orientierte Rechtsanwalt, Dr. Georg Zanger, lässt heute mit nachfolgendem Eintrag (Screenshot) auf seinem Facebook-Account aufhorchen.

 

 

Ob die österreichische Richtschaft von Zangers Aussage begeistert sein wird, wagen wir ernsthaft zu bezweifeln.  Dabei war es nicht einmal ein Richter, sondern – wie „Der Falter“ berichtet – ein Beamter im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Regionalstelle Wiener Neustadt), der dem angeblich homosexuellen Afghanen einen negativen Bescheid ausstellte.

 

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2018-08-15


Dr. Zanger löschte Hasspostings nicht


Update zu unserem Beitrag „Schon wieder Hasspostings ……

 

Nun kann man zwar nicht verlangen, dass jemand seinen Facebook-Account rund um die Uhr lückenlos auf bedenkliche Postings überwacht. Jedoch spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem man selbst einen neuen Beitrag setzt, sollten einem Hasspostings doch auffallen und es täte gut daran diese zu löschen.  Das tat Dr. Zanger nicht, wie nachfolgender Screenshot (siehe Timecodes) dokumentiert.

 

 

Die in unserem gestrigen Beitrag aufgezeigten Hasspostings wurden gestern knapp nach 10:00 Uhr gesetzt.  Heute um 05:32 Uhr, stellte Dr. Zanger einen neuen Beitrag (Videoteilung) – auf der von ihm betriebenen Facebook-Seite – online, ohne die diskriminierenden Postings zu löschen.

 

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2016-12-08


Schon wieder Hasspostings auf Dr. Zangers Facebook-Seite


FPÖler werden als „koksende Zombies und versiffte Politikerbrut“ bezeichnet

 

Nachdem heute einige Tageszeitungen ausführlich über Hasspostings auf Facebook berichten, wollen wir uns diesem Thema nicht verschließen. Dazu haben wir uns auf die Facebook-Seite des Rechtsanwaltes und selbsternannten Hassposting-Jäger, Dr. Georg Zanger, begeben und dort nachgesehen.

 

Dies hat einen besonderen Grund, da Zanger zwar gerne über die Facebook-Seite des FPÖ-Chefs herzieht und diese gerne sperren lassen möchte, aber seine eigenen Account scheinbar nicht im Griff hat.  Wir haben darüber in den Beträgen „Mordaufruf auf Dr. Zangers ……..“ TEIL1 und TEIL2 berichtet.

 

Die erstaunliche Ausrede von Zanger damals war, dass offenbar Freunde von Strache sich dazu entschlossen haben, Fake-Hasspostings auf seiner Seite zu posten. Auf Grund unserer damaliger Beiträge entschloss sich der Anwalt dazu, seine Facebook-Seite von „öffentlich“ auf „geheim“ umzustellen. Danach stürzte die Seite ins Bodenlose ab, worauf Zanger diese wieder öffentlich stellte.  Posten könne auf dieser ohnehin nur angemeldete User(innen).

 

Aber zurück zum eigentlichen Thema.  Jener User, ein gewisser Günther Hahn-Foki, der damals den Mordaufruf auf Zangers Facebook-Seite postete, wurde vom Anwalt nicht einmal gesperrt, wodurch sich seine Ausrede mit den  „Freunden von Strache …..“  ad absurdum führt.

 


 

Und genau dieser Günther Hahn-Foki (nebst einer anderen Userin) stellte heute wieder Hasspostings auf Zangers Facebook-Seite ein. Diese Postings, in denen FPÖ-Funktionären und/oder deren Sympathisanten als Zombies und als versiffte Politikerbrut bezeichnet werden, sowie der Konsum von Kokain unterstellt wird, stehen seit 10:08 Uhr bis dato online. Man darf gespannt sein, mit welcher Ausrede der Anwalt diesmal aufwarten wird. Vielleicht sollte er eine neue Facebook-Seite mit dem Namen  „Sperrt Georg Zangers FB-Seite“  ins Leben rufen.

 


 

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2016-12-07


Mordaufruf auf Dr. Zangers Facebook-Seite – TEIL 2


Reaktion von Dr. Georg Zanger

 

 

Obiges Kommentar prangte mindestens 15 Stunden (wir haben den Verlauf nicht länger verfolgt) auf der Facebook-Seite „Sperrt Straches Facebook-Seite“, welche vom Rechtsanwalt Dr. Georg Zanger betrieben wird. Wir haben im Beitrag „Mordaufruf auf Dr. Zangers Facebook-Seite“ darüber berichtet.

 

Erstaunlich ist die Reaktion des Anwaltes, wie nachfolgender Screenshot dokumentiert:

 

 

Dr. Zanger will nun Glauben machen, dass offenbar Freunde von Strache sich dazu entschlossen haben, Fake-Hasspostings auf seiner Seite zu posten. Tja, in diesem Fall irrt er sich. Das Profil Günther Hahn-Foki ist kein Fake. Dies lässt sich auch leicht überprüfen und wenn Zanger nicht weiß wie eine solche Überprüfung funktioniert, braucht er nur einen seiner Lieblingsmandanten – den selbsternannten Datenforensiker aus Linz – zu fragen.  Zudem ist der Betreiber des betreffenden Accounts politisch links orientiert.  Auf diese Tatsache lassen dessen Facebook-Einträge schließen.

 

Außerdem konnte auf Zangers Facebook-Seite ohnehin nicht jedermann(frau) posten. Denn um dort Kommentare schreiben zu können, musste man zuerst der Gruppe beitreten. Der Beitritt musste dann durch den Admin (Zanger war der Einzige) bestätigt werden. Also auch hier wäre eine Kontrolle möglich gewesen. Auch die Rechtfertigung, dass er kein eigenes Facebook-Team und keine Administratoren habe, die laufend alle Postings kontrollieren können, geht ins Leere. Als Anwalt sollte Dr. Zanger schon wissen, wenn er seinen Verpflichtungen für das Betreiben einer Web- oder Facebook-Seite nicht nachkommen kann, dass es dann besser wäre dies zu unterlassen.

 

Aber dass in Zukunft nicht jedermann(frau) Einblick in seine Facebook-Seite „Sperrt Straches Facebook-Seite“ haben kann, entschloss sich der Anwalt, diese in eine „Geschlossene Gruppe“ umzuwandeln. Damit hält er zwar den Otto Normal-User ab, jedoch Spezialisten können ohne großen Aufwand weiterhin ungehindert auf seiner FB-Seite lesen, ohne sich eines Fake-Accounts bedienen zu müssen. Wie das funktioniert, könnte er auch den selbsternannten Datenforensiker aus Linz fragen, falls dieser über das notwendige Fachwissen verfügt.  Was wir allerdings bezweifeln.

 

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2016-11-21

Mordaufruf auf Dr. Zangers Facebook-Seite


Wie steht der Rechtsanwalt zu den Kommentaren auf seiner eigenen Facebook-Seite?

 

 

Wie man obigem Screenshot entnehmen kann, betreibt der Rechtsanwalt Dr. Georg Zanger eine Facebook-Seite mit der Bezeichnung: „Sperrt Straches FB-Seite“. In einem fixierten Beitrag (oberste Beitrag der FB-Seite) zieht der politisch links orientierte Anwalt über die Facebook-Seiten von Strache&Co, insbesondere die Website „unzensuriert.at“, her.

 

Die obig genannten Internet-Seiten bieten seiner Meinung nach die Möglichkeit, Hasspostings ins Netz zu stellen und dort quasi als Info-Markttplatz stehen zu lassen.  Zanger sieht darin die Gesellschaft – durch Verhetzung und Radikalisierung – bedroht und die öffentliche Ordnung durch diese Internetseiten gefährdet.

 

Wenn sich nun jemand als derartig moralische Instanz aufspielt, so ist es doch wert, auch dessen Facebook-Seite ein wenig genauer anzusehen.  Wir mussten gar nicht lange suchen, denn bereits in den ersten beiden Threads auf Zangers FB-Seite, sind wir auf folgende Kommentare gestossen:

 

 

Als Rechtsanwalt müsste es doch Dr. Zanger klar sein, dass die obig gezeigten Kommentare – abgesehen von Hass und Hetze – strafrechtlich relevant sind. Insbesondere jener Kommentar, in dem wörtlich zum: „Zementpatschaln verpassen und in der donau versenken“ aufgerufen wird. Beide Kommentare stehen (und das bereits seit mehreren Stunden) nach wie vor auf seiner Facebook-Seite.

 

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2016-11-13


Linker hätte dem Arzt die Bude abgefackelt


Hätte dadurch Verletzte oder Tote billigend in Kauf genommen

Die  Welcome-Stimmung  in Österreich kippt langsam aber sicher.   Der Grund dafür ist,
dass  durch  die  unkontrollierte Einwanderung ins Bundesgebiet,  unzählige Kriminelle
nach  Österreich  gelangten.   Anfangs versuchten  Polizei und Systemmedien die straf-
baren Handlungen von kriminellen Illegalen zu verschweigen. Doch seit der Sylvester-
nacht ist alles anders.  Zahlreiche sexuelle Übergriffe und Eigentumsdelikte ließen sich
einfach nicht mehr verheimlichen.  Dem Internet sein Dank!
Auf  Grund der strafbaren Taten,  die durch kriminelle Illegale begangen wurden,  gab
es auch Konsequenzen.   Da verweigern beispielsweise Bäder oder Bars, männlichen
Asylwerbern  den  Zutritt.    Auch  ein  Rechtsanwalt  will  keine  kriminellen  Ausländer
mehr  vertreten und  ein Arzt in Wien verweigert Asylwerbern den Zutritt in seine Ordi-
nation.
Ob  dies  nun  richtig  oder  falsch  ist,  wollen wir hier nicht kommentieren.  Jedenfalls
ging ein Aufschrei der  Empörung durch die linken Medien.   Unzählige Gutmenschen
und Linke,  welche sich zu den sexuellen Übergriffen an Frauen in der Silvesternacht
in nobles Schweigen hüllten oder sich gar in  Täter-Opfer-Umkehr versuchten,  waren
plötzlich  höchst  aktiv.   Es  gab  im  Internet  zahlreiche  Beschimpfungen und Droh-
ungen.
Die Ordination des  Arztes wurde von unbekannten Täter(innen)  großflächig mit den
Worten. „Run Nazi Scum  und Fascho“ .besprüht.   Dazu zwei Kommentare,  stellver-
tretend für unzählige andere Postings auf politisch links orientierten Facebook-Seiten.
Der  betreffende  Kommentator  hätte  sich  also nicht mit einer Spray-Aktion begnügt,
sondern dem Arzt die Bude abgefackelt.  Dass er damit Verletzte oder gar Tote billig-
end in Kauf genommen hätte,  scheint ihn nicht zu interessieren.   Er rechtfertigt seine
Aussage  damit,  dass  Angriff  die  beste Verteidigung ist.   Zudem ist er der Meinung:
„Wenn wir nichts unternehmen ist es vorbei mit der Demokratie.“
Tja, da sieht man wieder einmal,  was so manche Linke unter dem Begriff Demokratie
verstehen.   Übrigens,  die  betreffenden  Postings  stehen  nach  wie vor auf besagter
Facebook-Seite.
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2016-01-20

Strache auf linksextremer FB-Seite als Marionette von Hitler dargestellt


Wo ist die Grenze der Kunst?

Facebook  ist  wahrlich  eine  Fundgrube  für Erstaunliches im negativen Sinn. Speziell auf
politisch  links  orientierten  Accounts lassen viele User ihrem schlechten Benehmen freien
Lauf.  Da wird gehetzt, diskriminiert und  beleidigt was das Zeug hält.   Spitzenreiter in der
österreichischen  Szene ist zurzeit die linksextreme Facebook-Seite. „AK DEUTSCH FÜR
FPÖ-ANHÄNGER (und Rinnen)“.  Nachfolgende Postings (wir präsentieren stellvertretend
eines davon) haben wir auf dieser entdeckt.
Screen: facebook.com (Account: AK Deutsch für ….)
Unsere Recherchen ergaben,  dass der Posting-Ersteller, der Comiczeichner Jörg Vogeltanz
ist.   In  mehr  als  einem Posting präsentiert er eine Fotomontage,  in welcher der FPÖ-Chef
als Marionette des Diktators und Massenmörder Adolf Hitler dargestellt wird.
Was  will  Vogeltanz  mit  diesen  geschmacklosen  Postings  zum Ausdruck bringen?  Die
Gelegenheit  dies  zu  beantworten,  wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich-
keit  in  den  nächsten   Wochen  erhalten.    Anzumerken  wäre,  dass  auf  der  eingangs
erwähnten  linksextremen  Facebook-Seite,  die  betreffenden Postings bis dato jedenfalls
nicht gelöscht wurden.
Die Frage die sich hier nun stellt lautet:   Fällt das Ganze noch unter Kunst oder wird hier
bereits  ein  strafbarer Tatbestand  gesetzt?   Mit  dieser  Frage wird  sich demnächst der
Rechtsanwalt von H.C. Strache beschäftigen.
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2014-12-27

Uwe Sailer hat sich wieder einmal selbst übertroffen


Voller Lob für niveaulosen, diskriminierenden

und beleidigenden Beitrag

In regelmäßigen Abständen besuchen wir die Facobook-Seite von Uwe Sailer, seines Zeichens
Kriminalbeamter  in  Linz  und  „Ute Bock-Preisträger“.   Für Unwissende: Dieser Preis ist nach
jener Dame benannt, die nach eigenen Angaben  (Quelle: Der Standard) als Erzieherin Kinder
schlug und auch dabei zusah,  wie Kolleg(innen) von ihr Kinder verprügelten, bis deren Blut
an den Wänden klebte. Frau Bock meldete diese Vorfälle nicht und erstattete auch keine An-
zeige.  Wir gratulieren Herrn Sailer nachträglich zu dieser Auszeichnung.
Aber  zurück  zum Thema.   Sailer kommentierte heute in einem Facebook-Eintrag wörtlich:
„Gute Beschreibung  über  H.C.  seine Anhänger und Bierzelt-Atmosphäre. Ist in Linz nicht
anders.“ .Unter seinem Kommentar setzte er (wie im nachfolgenden Screenshot ersichtlich)
einen Link, der zum betreffenden Beitrag hinwies.
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Dieser Eintrag von Uwe Sailer machte uns neugierig und wir folgten dem Link.   Wir wollten
unbedingt  wissen,  welch  gute  Beschreibung  über  den  FPÖ-Chef  und  seine  Anhänger
in dem Beitrag stehen.   Auf der Webseite  „VICE“ ist eingangs folgendes zu lesen: „Stefanie
Sargnagel ist die beste Schreiberin Österreichs und wir werden jedes Mal ganz rot vor Stolz.“
Rot werden könnte man tatsächlich, allerdings nicht vor Stolz sondern vor Scham.  In einem
geistig  sinnbefreiten  und  beleidigenden  Beitrag  wird  über die FPÖ, deren Führungsriege
und  Anhänger  hergezogen.   Da wird beispielsweise der Abgeordnete zum Wiener Landtag
und Mitglied des Wiener Gemeinderats, David Lazar,  wörtlich als „der bekannte Quotenjude
der FPÖ“ betitelt.
Der  besagte  Beitrag  strotzt  vor lauter Beleidigungen und Diskriminierungen.   Vermutlich ist
auch dies der Grund, warum der Satz „….den Artikel zur Sicherheit unserem Anwalt geschickt
haben“ angemerkt ist.   Möglicherweise wird die  Autorin Stefanie Sargnagel anwaltliche Hilfe
benötigen.   Nachfolgend möchten wir unserer Leserschaft einen kleinen Textauszug aus dem
niveaulosen Beitrag zur Kenntnis bringen.   Wer Lust und Laune verspürt diesen zur Gänze zu
lesen,  kann dies unter diesem LINK tun.
Screen: vice.com
So weit,  so nicht gut.   Und nun zurück zum „Ute Bock-Preisträger“ Uwe Sailer.   Man muss
nun kein FPÖ-Anhänger sein,  um den Artikel von Stefanie Sargnagel als niveaulos, diskrimi-
nierend und beleidigend einzustufen.  Und just diesen Beitrag kommentierte Sailer auf seiner
Facebook-Seite mit den Worten: „Gute Beschreibung über H.C. seine Anhänger und Bierzelt-
Atmosphäre.“ Nun überlassen wir es unserer geneigten Leserschaft, sich selbst ein Bild über
den  Kriminalbeamten aus Linz zu machen.   Unseres haben wir schon in etlichen Beiträgen
in diesem Online-Magazin festgehalten.
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2014-11-04

Amtsbekannter Blogger unterstellt Promi-Anwalt Kokain-Konsum


Marcus J. Oswald scheint unbelehrbar zu sein

Der ehemalige Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald, der sich selbst als Machtfaktor
oder  „Informationsspinne im Netz“  bezeichnet,   scheint aus gehabten  Schaden nichts
gelernt  zu  haben.   Seine  zum  Teil unwahren Berichterstattungen brachten ihm schon
jede Menge Ärger und Probleme ein.
Einer  seiner  „Lieblingsopfer“  scheint  der  Wiener Rechtsanwalt Werner Tomanek zu
sein.   Er hatte diesen sogar schon als  „Ratte unter den Wiener Anwälten“ bezeichnet
(Zitat aus einem E-Mail).
Anwalt Mag. Werner Tomanek
Scheinbar ist Oswald auf Tomanek noch immer erzürnt, weil ihn dieser nicht „mitleben“
ließ.   Dies  schließen  wir  aus seinen Aussagen in einem E-Mail.   Darin meint er unter
anderem wörtlich:
„Aber ich halte nichts davon, zum Beispiel Deinen lieben Spezi Werner Tomanek keine
finanzielle  Einbußen  durch  qualifizierte  Berichte  zu  verschaffen,  wenn  ein  anderer
Verteidiger,  der  mich sauber  (Prozentsatz)  mitleben  läßt,  dafür einen Klienten mehr
hat.“
oder:
„Hoffe Dein vertrauliches Kamingespräch mit Tomanek war interessant.  Auch mit ihm
habe ich einen Plan. Der wird diesem Mann aber nicht so sehr gefallen.“
Tomanek sah die Angriffe von Oswald bislang gelassen,  da diese bis dato nicht öffentlich
geschahen. Er meinte in einem Gespräch mit dem Herausgeber dieses Online-Magazins
wörtlich:. „Was  kümmert´s  den  Mond,  wenn  ihn ein   Köter  ankläfft.   Mir  ist  die  Zeit zu
schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinandersetze.  Ich sehe in Oswald mehr
ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Mit  dieser  stoischen  Gelassenheit  könnte  es nun vorbei sein und in  Folge für Oswald
wieder einmal eng werden. Denn der selbsternannte Machtfaktor schrieb vor drei Tagen
öffentlich – in einem Beitrag auf seiner Facebook-Seite – unter anderem folgendes:
Screen: facebook.com (Account Marcus Oswald)
Werner Tomanek  ist natürlich nicht suspendiert und hat beispielsweise in dieser Woche
schon drei  Verhandlungen am Landesgericht Wien geführt.   Zu den anderen primitiven
Aussagen von Oswald wollen wir uns gar nicht äußern,  da sie jeglicher Grundlagen ent-
behren.  Jedenfalls fasst Tomanek nun rechtliche Schritte ins Auge.
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2014-10-15

Klage gegen Fritzl-Plakat


Lebenslänglich muss lebenslänglich bleiben

Der Rechtsanwalt, Walter Anzböck, sieht durch das „Fritzl-Plakat“ einen Affront gegen die Opfer,
durch  die  Freiheitlichen  Arbeitnehmer  NÖ  (FA NÖ).    Bekannterweise  haben  diese  in  ihrer
Zeitung nachfolgendes Werbesujet veröffentlicht,  um auf die Justizpolitik der SPÖ  (noch mehr
Täterschutz) aufmerksam zu machen.
Laut  Kronen Zeitung will Anzböck klagen.   Eine Unterlassungsklage und eine Entschädigungs-
forderung  von  symbolischen  10.000,- Euro  sind  sein  juristisches Ziel.   Das Geld soll an die
Familie  des  verurteilten Inzest-Täters ausbezahlt werden.   Über allfällige Honorarforderungen
ist  bis  dato  nichts bekannt  – aber wir nehmen an,  dass der Anwalt nicht gratis arbeiten wird.
Der  freiheitliche  Generalsekretär  NAbg. Herbert Kickl  äußerte  sich  in  Reaktion auf die nun
angekündigte  Klage des Fritzl-Masseverwalters:   „Wo hier ein Affront gegen die Opfer sein soll,
wenn  verlangt  wird,  dass  der Täter  nie wieder in  Freiheit gelangen soll,  ist nicht nachvollzieh-
bar.“
„Die FPÖ spricht sich vehement gegen die von der SPÖ verlangte Aufweichung der Strafen für
Schwerstkriminelle  aus.   Nichts anderes soll das Plakat der freiheitlichen Arbeitnehmer,  mit
dem Konterfei von Josef Fritzl zu Ausdruck bringen“,  so Kickl weiter.
Bekanntlich hatte der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gefordert,  die lebenslange Freiheits-
strafe abzuschaffen.  25 Jahre sind für den SPÖ-Politiker genug.
„Man  habe  mit einem zugegebenermaßen provokantem Plakat aufgezeigt,  was passiere,  wenn
die Phantasien des Herrn Jarolim Realität würden, nämlich,  dass Schwerstkriminelle wie ein Herr
Fritzl in die Freiheit entlassen würden. Dies könne auch nicht im Interesse der Opfer sein“ meinte
Kickl  abschließend,  der sich sicher ist,  dass die Freiheitlichen Arbeitnehmer durch die Verwend-
ung  des  Fritzl-Konterfeis sicher kein Geheimnis verraten haben,  dass dieser Mann ein Täter ist.
Einer Klage sieht man bei der FPÖ entspannt entgegen.
Wir  haben  im Beitrag  „Die Scheinheiligkeit der  …..“ das betreffende Plakat als nicht besonders
originell  und unter Umständen als primitiv bezeichnet.   Diese Feststellung möchten wir relativieren,
da  wir  dies  nun  von einem  anderen  Standpunkt  aus sehen.   Das Plakat möge im Auge einiger
Betrachter  vielleicht  geschmacklos  erscheinen,  bringt aber die Intentionen der SPÖ-Justizpolitik
zugespitzt auf den Punkt.
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2013-07-23

Rechtsanwalt veruntreute Gelder von Klienten


Geschädigte mögen sich bei der Rechtsanwaltskammer melden

Die  Rechtsanwaltskammer  Niederösterreich  gibt  bekannt,  dass der Wiener Neustädter
Rechtsanwalt  Mag. Wolfgang Auer  seine  Rechtsanwaltstätigkeit  mit sofortiger Wirkung
einstellt  und  auf  die  Berechtigung  zur  weiteren  Ausübung  des  Berufs verzichtet hat.
Damit kam Auer einem bevorstehenden Entzug der Berufsberechtigung durch die Rechts-
anwaltskammer Niederösterreich zuvor.
 
Magister Auer  informierte  die  Rechtsanwaltskammer Niederösterreich darüber,  dass  er
sowohl  privat  als   auch  in Rahmen seiner Anwaltstätigkeit ihm anvertraute Gelder verun-
treut  hat.   Auer hat in diesem Zusammenhang  Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft
erstattet.  Bereits zuvor wurden diese Handlungen von Geschädigten zur Anzeige gebracht
und Ermittlungen der Behörden eingeleitet.
 
Laut seinen eigenen Angaben hat Auer privat Bankguthaben eines Vereins veruntreut und
auch als Anwalt ihm von Klienten treuhänderisch anvertraute Gelder nicht oder nur unvoll-
ständig an deren Empfänger weitergeleitet.
 
Dr. Michael Schwarz, Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich: „Der uns ge-
meldete Fall ist äußerst bedauerlich. Wir werden als Berufsvertretung der Anwälte Nieder-
österreichs dafür sorgen, dass den geschädigten Klienten über unseren Notfallfonds rasch
geholfen wird.“
 
Geschädigte Klienten des Anwalts können sich direkt an die Rechtsanwaltskammer Nieder-
österreich  wenden.   (Kontakt:  Jutta Eigner,  Rechtsanwaltskammer  Niederösterreich:
office@raknoe.at,  02742/71650).
 
„Zur  schnellen  Klärung ersuchen wir alle Geschädigten um rasche Kontaktaufnahme.  Mit
jenen  Klienten, die  uns  namentlich  bekannt  sind,  werden  wir  auch  umgehend  direkt
Kontakt  aufnehmen,  um Unterstützungsmöglichkeiten und weitere Schritte persönlich zu
besprechen“, so Präsident Dr. Schwarz abschließend. (Quelle: APA/OTS)

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2013-03-04
 

RA Dr. Zanger zeigt H.C. Strache an


Aufregung um Cartoon

In den letzten Tagen herrscht(e)  um nachfolgendes  Cartoon (Screenshot) auf der FB-Seite
des  FPÖ-Chefs  H.C. Strache heftige Aufregung.   Die Meinungen darüber klaff(t)en meilen-
weit auseinander.  Von freier Kunst bis zu Antisemitismus, ja sogar Verhetzung war und ist
die Rede.
 
Screen: facebook.com
 
Wobei wir gar nicht glauben,  dass der Cartoon für die politische Linke der Stein des Anstoßes
war,  sondern dass diese  vielmehr durch den darunter stehenden Text aufgeschreckt wurden.
Denn dieser entspricht  der absoluten  Wahrheit.  Obwohl  SPÖ-Politiker(innen) mit ihren Geh-
versuchen im weltweit  größten  Social-Network kläglich scheiterten,  ist ihnen der Wirkungs-
grad von Facebook sehr wohl bewusst.
 
In  diesem  Fall  kommt  der  SPÖ,  die extrem stark besuchte  FB-Seite von Strache höchst
ungelegen,  stehen wir doch  ein  Jahr vor der nächsten Nationalratswahl.  Also war guter Rat
teuer, wie dem entgegen zu steuern ist. Die Lösung des Problems ergab sich augenscheinlich
in der Person des Rechtsanwaltes Dr. Georg Zanger.   Dieser fühlte sich bemüßigt eine Straf-
anzeige gegen H.C. Strache und weitere unbekannte Täter,  gemäß § 283 StGB (Verhetzung)
und 3g Verbotsgesetz (Wiederbetätigung)   zu  erstatten.   Unter  diesem  L I N K  finden Sie
die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Wien.

 

Originalzitat aus der Strafanzeige von Dr. Zanger:
 
Die „rassische“ Zuordnung des Bankers (Jude Anm. der Redaktion) wird durch Hakennase,
Magen-David-Knöpfe  und  stechenden Blick eindeutig.   In dem „Stürmer“-Buch von Ernst
Hiemer  (Hauptschriftleiter des „Stürmer“) „Der Giftpilz“ wird neben Nase („Judensechser)
und Lippen auch das Auge als typisch jüdisches Merkmal ausgemacht: „Und an den Augen
erkennt man den Juden auch. Seine Augenlider sind meistens dicker und fleischiger als die
unseren. Der Blick des Juden ist lauernd und stechend.
 
Dem zu Folge müsste der einstige Terroristenanführer Yassir Arafat Jude gewesen sein. Denn
der Kopf der Cartoon-Figur,  die angeblich einen jüdischen Banker darstellen soll, erinnert uns
sehr  stark  an diesen,  wobei die Beschreibung im o.a. Zitat haargenau zutrifft.  Für Zweifler:
Es gibt unzählige Bilder von Arafat im Internet, die unsere Behauptung belegen.
 

Warum erstattet Dr. Zanger keine Anzeige gegen Kawther Salam?

Und damit kommen wir zum nächsten aber anverwandtem Thema.  Wir haben am 29.08.2011
den Beitrag  „Kommt ein Viertes Reich“  verfasst.  (Bitte unbedingt lesen!)  In diesem geht es
um  die  schwer  judenfeindliche  Webseite  „www.kawther.info” ,  auf  der  gegen den Staat
Israel gehetzt wird.
 
Erstaunlicherweise  trat im vorigen Jahr Herr Dr. G. Zanger nicht auf den Plan und erstattete
somit  auch  keine Strafanzeige wegen Verhetzung.  Möglicherweise war ihm die Seite unbe-
kannt  und falls sie ihm doch bekannt war erschrak er vielleicht  über die Tatsache, dass auf
www.kawther.info“ zahlreiche Politprominenz der SPÖ  (darunter der Wiener Bürgermeister
Michael Häupl) und auch der ÖVP abgebildet sind.  Allerdings wird über diese nicht übel her-
gezogen,  sondern ganz im Gegenteil in höchsten Lobeshymnen berichtet.
 
Wir  haben  damals  mit  einem  erheblichen  Zeitaufwand und einem dazu geeigneten Pro-
gramm  die komplette Webseite  „www.kawther.info” gescannt und archiviert.   Sollte also
Herr Dr. Zanger Beweismaterial benötigen,  stellen wir ihm dieses gerne zur Verfügung.
 
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2012-08-26
 

Grünes Trauma wird wieder sichtbar


Glawischnig hat Abwahl bis heute nicht verwunden

Bei  der  Debatte  über  den  grünen Antrag auf Abwahl des Nationalratspräsidenten lichteten
sich die Nebel, warum  Eva Glawischnig einen derartigen Feldzug gegen den Dritten National-
ratspräsidenten, Dr.Martin Graf, führt.
 
Offenbar  leidet  Glawischnig unter einem grünen Trauma,  denn sie ist selbst einmal  Dritte
Nationalratspräsidentin  gewesen  und  hat  diese  Position aber nach einer demokratischen
Wahl verloren, was weder sie noch die Grünen bis heute verwunden haben dürften.
 
Seit  damals  muss man in Permanenz erleben,  wie mit Diffamierungen und Hetzkampagnen
gegen den nunmehrigen Dritten Nationalratspräsidenten, Dr. Martin Graf,  vorgegangen wird.
Die dubiose Veranstaltung am 12. Juni 2012 ist der beste Beweis dafür.
 

Sind ein Viertel der Österreicher(innen) Antisemiten und Nazis?

Auch sollten die Grünen und sonstigen Linken einmal begreifen, dass die FPÖ weder mit Anti-
semitismus  noch mit  dem Nationalsozialismus  etwas gemein haben.   Diese Partei ist durch
den  demokratischen  Weg im Parlament,  sowie in  sonstigen Gremien und Ämtern vertreten.
Immerhin haben rund ein Viertel der wahlberechtigten Österreicher(innen) dies so gewünscht
und mit ihren Stimmen bei Wahlen bekräftigt.
 
Es  wäre  doch  vermessen  zu behaupten,  dass rund ein Viertel der wahlberechtigten Öster-
reicher(innen) Antisemiten und Nazis seien, nur weil sie sich nicht einer  linksextremistischer
Diktion unterwerfen. In der FPÖ wird  – sowie in jeder anderen demokratisch ausgerichteten
Partei – der demokratische Grundkonsens gelebt.
 

Der „Waldheim-Effekt“

Um noch einmal auf den Dritten Nationalratspräsidenten, Dr. Martin Graf,  zurückzukommen.
Es  ist  doch erstaunlich wie viel Aufhebens um die irrtümlich angeführte Berufsbezeichnung
„Rechtsanwalt“ bei einem promovierten Juristen gemacht wird.
 
Barbara Prammer  wurde beispielsweise am Wahlvorschlag 2008 als Soziologin geführt, ob-
wohl  sie  zu  diesem  Zeitpunkt Nationalratspräsidentin mit Berufsverbot gewesen ist.  Frau
Tamandl  kandidierte  als  Steuerberaterin,  obwohl  sie lediglich Steuersachbearbeiterin ist.
Und Bundespräsident Fischer wiederum hat als ordentlicher Universitätsprofessor kandidiert
und offenbar vergessen, das Wort „titularisch“ hinzuzufügen, wie es korrekt gewesen sei.
 
Die  Grünen  haben  es  schon übersehen,  dass sie mit ihrer Gier nach Macht und der damit
verbundenen  Ellenbogentechnik,  bereits einen  „Waldheim-Effekt“  ausgelöst haben.  Sollte
ihnen dieser Begriff nichts sagen, brauchen sie nur bei der SPÖ nachzufragen.   Diese haben
damit schon eine leidvolle Erfahrung gemacht. Auch die Grünen werden damit Bekanntschaft
machen – und zwar spätestens bei der Nationalratswahl 2013.
 
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2012-06-14
 

Viel Wirbel um nichts


Vorwürfe nicht haltbar

Da  offensichtlich  die  Vorwürfe  gegen  Martin Graf bezüglich eines strafbaren Verhaltens
gegenüber der Getrud Meschar (angeblicher Stiftungsskandal) nicht haltbar sind,  versucht
man dem Dritten Nationalratspräsidenten anderwärtig ans Bein zu pinkeln.
 
SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas fordert neuerlich von FP-Chef Strache den Rück-
zug  von  Martin Graf  als  Dritter Nationalratspräsident.   „Laut  dem aktuellen Bericht einer
Tageszeitung  wurde  Graf im Jahr 1994 auf dem amtlichen Wahlvorschlag zu den National-
ratswahlen  als Rechtsanwalt tituliert,  obwohl er zwischen 1992 und 2002 lediglich Rechts-
anwaltsanwärter war“, so Rudas  – für die damit  das Fass übergelaufen sei.
 
M. Graf  hat  sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien im Jahr 1987
mit  dem  Mag. iur.  und daraufhin 1994 mit dem Grad Dr. iur. abgeschlossen.   Die Kronen
Zeitung  veröffentlicht in ihrer heutigen Ausgabe einen Ausschnitt der Wahl-Vorschlagsliste
zur Nationalratswahl 1994.   In dieser wird bei Graf als Berufsbezeichnung  „Rechtsanwalt“
angeführt.
 
Wir  glauben  nicht,  dass das Martin Graf persönlich auf diese Liste geschrieben hat sondern
vielmehr,  dass  sich  in diesem  Fall  eine  Schreibkraft  geirrt  hat.   Immerhin ist der Mann
promovierter Akademiker und Doktor jur. Da kann ein derartiger Irrtum leicht passieren und
ist auch nicht besonderes.
 
Anders verhält es sich da schon, wenn Studienabbrecher mit dem akademischen Titel „Doktor“
tituliert werden, wie zum Beispiel der Bundeskanzler Werner Faymann.   Dieser  studierte von
1985  bis  1988 zwar vier Semester Rechtswissenschaften,  schloss aber  das  Studium  nicht
ab. Aber immerhin  schaffte er es in drei Jahren,  läppische vier  (4) Semester zu absolvieren.
 

Doktortitel auch auf amtlicher Webseite

Obwohl Faymann durch seinen Studienabbruch zu keinen akademischen Ehren gelangte, wird
er auf „gallery.media22.at“  bis dato unwidersprochen als Herr Doktor bezeichnet.
 
Screen: gallery.media22.at  
 
Wer  nun  glaubt  nur  beim  angeführten  Doktortitel  auf  „gallery.media22.at“  habe  sich ein
Fehlerteufel eingeschlichen, der wird mit dem nächsten Screen eines Besseren belehrt.  Denn
selbst  auf  der  hochoffiziellen Webseite  der  Stadt  St. Pölten wird der Bundeskanzler, eben-
falls unwidersprochen bis heute  als Herr Doktor  tituliert.
 
Screen: st-poelten.gv.at
 
Nun stellt sich für uns die Frage, warum so viel Aufhebens wegen einer irrtümlich fälschlichen
Berufsbezeichnung gemacht wird, die Martin Graf  gar nicht selbst getätigt hat.   Auch Werner
Faymann hat die Einträge in denen er als  „Doktor“ tituliert wird nicht selbst getätigt,  sondern
dürften diese einem Irrtum einer Schreibkraft unterliegen.
 
Allerdings  wird  hier  schon  wieder mit zweierlei Maß gemessen,  denn der „Doktortitel“ des
Bundeskanzlers wird von linker Seite ganz augenscheinlich negiert. Martin Graf ist wenigstens
promovierter Akademiker, was Faymann von sich nicht behaupten kann.
 
Aber  die  SPÖ-Bundesgeschäftsführerin  geht  noch  einen  Schritt weiter und unterstellt Graf,
dass er in einem Interview das Parlament mit einem Narrenturm verglichen habe. Zugegeben,
wenn das so stimmt, ist das nicht die feine englische Art.   Ohne den Dritten Nationalratspräsi-
denten  in  Schutz  nehmen  zu  wollen,  könnte es aber durchaus sein,  dass er zu diesem Er-
kenntnis  gelangte  nachdem er sich folgende Rede (Video) des Fräulein Laura Rudas anhören
musste.
 
Quelle: youtube.com
{mp4-flv img=“videos/rudasrede.jpg“ showstop=“true“}rudasrede{/mp4-flv}
 
*****

2012-06-09
 

Marcus J. Oswald vor Gericht – TEIL 2


Die Vorgeschichte

Wie bereits angekündigt,  bringen wir nachfolgend einen  Bericht über die Verhandlung gegen
den  ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald,  die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat.  Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
 
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis,  W. Höllriegl (HEUTE) ,  Spanienblogger F. Rabak
 
Dazu  eine kurze Vorgeschichte um den  Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an  und für sich ein begabter Schreiber ist,  legte sich in den letzten  zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten  „anzupirschen“  und  ihnen  eine gute  Presse via seiner  Webseite schmackhaft zu
machen.
 
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben.  Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek  zitierte  einmal  treffend:  „Was kümmert´s  den Mond,  wenn ihn ein  Köter ankläfft.
Mir  ist die Zeit zu schade,  als dass ich  mich mit diesem Mann auseinandersetze.   Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
 
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“   Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte.  Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
 

Der Richter Dr. Winge

Es  kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV),  an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb.   Daraufhin verhängte der zuständige Richter,  Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald.   Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
 
Nach  einigen verhängte Geldstrafen   –  die von Oswald alle negiert wurden –   entschloss sich
Dr. Winge  eine Beugehaft  zu verhängen.   Bevor diese in  Kraft teten kann,  muss der  Betrof-
fene aber zuerst angehört werden.  Also schickte der Richter eine Ladung.
 
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am  3.März 2010  einen mehrseitigen Brief,  in dem er um  Vertagung er-
suchte.  Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
 
„Es   kann ein Gericht doch nur eine korrekte  Verhandlungsführung wollen  und kein  zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert,  weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
 
Dr. Winge  leitete den Brief von Oswald an die  Staatsanwaltschaft Wien weiter.   Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer,  da noch zwei andere Verfahren anhängig waren.   Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
 
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an:  „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei.   Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde  im Verlauf unseres  Gespräches immer aggressiver.   Es war,  als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
 

Der Angeklagte Marcus J. Oswald

Auf  Befragung der Richterin wie er den Satz mit  „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht.  Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn  sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“   Auch den im Brief  vorkommen-
den  Satz:  „Es werde zum Showdown kommen“,  versuchte der  Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“  abzutun.  
 
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat.   Am 16.Dezember 2009  stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
 
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
 
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe  gekauft hätte.   Da staunen wir aber,  denn der  Mann scheint die  Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
 
Der  beigezogene Gerichtspsychiater erklärte,  dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings  räumte er ein,  dass seine  Beurteilung formeller Natur sei,  da sich  Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
 
Die  verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an,  dass Oswald mit der  Drohung in seinem
Brief,  den Richter  Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in  Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm  §§ 105 und 106 StGB  zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf.  Als erschwerend wertete die Richterin, die  vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

*****

2012-02-15
 

HEUTE liest ERSTAUNLICH


Mediales Interesse

Mit unserem gestrigen Beitrag „Marcus J. Oswald vor Gericht“ haben wir offenbar mediales
Interesse geweckt.
 
Screen: HEUTE (Printausgabe vom 14.02.12)
 
Aus medienrechtlichen Gründen können User-Kommentare erst nach dem Prozess gepostet
werden.  Wir ersuchen daher um Ihr Verständnis. Danke!
 
Prozesstermin:  15.02.2012 um 10:30 Uhr
Ort: LG für Strafsachen Wien, Saal 105
 
*****
 
2012-02-14
 
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Marcus J. Oswald vor Gericht


Diesmal in eigener Sache

Der  Online-Gerichtsreporter  Marcus J. Oswald  ist am  15.02.2012,  Gast im Saal 105
des  Landesgerichts für Strafsachen Wien.   Allerdings nicht um über einen Prozess zu
berichten, sondern in eigener Sache.

Er soll den Richter des Bezirksgerichts Döbling, Dr. Hannes Winge, zu nötigen versucht

haben.   Interessant bei  diesem Prozess  ist  auch  die  Tatsache der  Beiziehung des
psychiatrischen  Sachverständigen  Dr. Heinz Pfolz.   Den Vorsitz  in  der Verhandlung
führt  die  Richterin  Dr. Martina Krainz.   Für die Verteidigung  von  Marcus J. Oswald
– für den die Unschuldsvermutung gilt  –   ist der Wiener Rechtsanwalt Dr. Roland Friis
ausgewiesen.

Mehr wollen wir an dieser Stelle nicht verraten.   Wir versprechen jedoch,  dass wir
über den Prozess und dessen Ausgang ausführlich berichten werden.

*****

2012-02-13

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Achtung bei OKO-Inkassodienst-Forderungen


Gleich und Gleich gesellt sich gern

Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt.   Würde eine
Vertrauensumfrage  gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis,  dass diese
Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert.   Allerdings muss zugegeben werden,
dass  die Telefon- und Internetanbieter  alles  daran setzen ihrem schlechten Ruf gerecht
zu werden und diesen zu erhalten.

 

Unser  heutiger Beitrag beschäftigt sich mit dem  Mobilfunkanbieter  „DREI“,  der noch zu-

sätzlich die Dienste des Linzer Inkassobüros „OKO“ beansprucht.   „OKO-Inkasso“  ist nicht

unbekannt,  da diese schon in der  Vergangenheit durch  weit überhöhte Inkassogebühren

aufgefallen sind. Der Ruf von Inkassobüros rangiert in der gleichen Liga wie jener der Mobil-

funkanbieter  und so kommen wir zur Annahme, dass das Sprichwort „Gleich und Gleich

gesellt sich gern“  offenbar zutrifft.

 

Nicht nachvollziehbare Rechnung

Aber zum Thema. Herr Walter F. hatte bei  „DREI“  einen Vertrag über einen mobilen Inter-

netanschluss mit 3 Gigabyte zu einer monatlichen Flatrate von 19 Euro.   Im August dieses

Jahres  erhielt er von diesem Mobilfunkanbieter  eine Rechnung, in der 469 Euro gefordert

wurden.

 

Für F. war dieser Betrag nicht nachvollziehbar und so kam es zu einem regen Telefonverkehr

zwischen ihm und „DREI“.   Schlussendlich erhob er einen sogenannten Rechnungseinspruch

und  kündigte gleichzeitig den Vertrag.   Wie nicht anders zu erwarten war,  wurde der Ein-
spruch seitens „DREI“ abgelehnt, da angeblich alles seine Richtigkeit hatte.

 

 

Walter F. bezahlte die ausständige Summe.   Zwischenzeitlich war aber eine Forderung des

Linzer Inkassobüros „OKO“ eingelangt.   Diese gaben an von  „DREI“  mit der Eintreibung der
469 Euro beauftragt worden zu sein.   F. tat das einzig richtige und ignorierte das Schreiben

des Inkassobüros.   Bei  „DREI“  rechtfertigte man sich mit einer „Computerautomatisierung“.

 

Im Klartext heißt das, dass Rechnungen die nicht in der Zahlungsfrist beglichen werden, auto-
matisch an  „OKO“  übergeben werden. Offenbar tritt diese  „Automatisierung“  auch in Kraft
während ein Rechnungseinspruch läuft.

 

Mahnspesen während der Einspruchsfrist

Aber es wird noch ärger. Obwohl die 469 Euro längst beglichen waren, verlangte „DREI“ von
Walter F.  Mahnspesen in der  Höhe von 51,01 Euro.   Der völlig genervte F.  weigerte sich
diese zu bezahlen und so betrat wieder  „OKO“  die Inkasso-Bühne.

 

 

In diesem Schreiben wurde F. folgendes mitgeteilt: „Wir wurden von unserem Auftraggeber
in  Kenntnis gesetzt,  dass Sie eine Direktzahlung geleistet haben.   Wir machen nochmals
darauf aufmerksam,  dass sämtliche Zahlungen über uns erfolgen müssen,  ansonsten nur
unnötige Kosten entstehen.“

 

Und hier irrt „OKO“ gewaltig. Walter F. hat mit ihnen kein wie immer geartetes Rechtsver-
hältnis und ist daher nicht verpflichtet Zahlungen an sie zu leisten.   Mit der Bezahlung der
469 Euro an  „DREI“  trat eine schuldenbefreiende Wirkung ein.   Sollten für das Inkasso-

büro „unnötige Kosten“ entstanden sein, so sind diese nicht das Problem von Walter F.,

sondern gehören „OKO“ ganz alleine.

 

Wie bastelt man ein Rechtsverhältnis?

Offenbar ist  „OKO“  die Tatsache mit dem nicht vorhandenen Rechtsverhältnis bekannt und

so probieren diese,  ein solches zu begründen.   Dazu bedienen sie sich eines sogenannten

Anerkenntnis  und Ratenansuchens  und teilen dem Adressat folgendes mit:   „Die Begleich-
ung  des Restbetrages  wird sofort  fällig gestellt,  falls beiliegendes  Ratenansuchen  nicht
unterschrieben und ausgefüllt an uns eingesandt wird.“ Der Schönheitsfehler bei der Sache
ist, dass der Betrag ohnehin schon fällig gestellt ist.

 

Wenn  sich nun jemand von den  Drohungen von  „OKO“  einschüchtern lässt und dieses An-

erkenntnis und Ratenansuchen unterfertigt,  so hat er ein Rechtsverhältnis mit dem Inkasso-

büro.   Offenbar spekuliert man beim Linzer Inkassobüro „OKO“ mit der Angst der Menschen.

Wir können nur anraten,  keine Zahlungen oder Unterschriften an ein Inkassobüro zu leisten.

Sollten offene Forderungen bestehen, sollte man sich immer mit dem Aufforderer in Verbind-
ung setzen, um die Angelegenheit zu klären.

 

Walter F. hat auf unser Anraten, die seiner und auch unserer Meinung nach nicht gerechtfert-

igten Mahnspesen von 51,01 Euro (plus 0,99 Euro Trinkgeld) an „DREI“ bezahlt, um die Ange-
legenheit endgültig aus der Welt zu schaffen.

 

 

Ist Angemessenheit ein Fremdwort bei „OKO“?

Aber  das Karussell der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter,  wenn man die Forderung
von  „OKO“ unter die Lupe nimmt.  Da versucht das Inkassobüro für (jetzt nicht mehr) aushaft-
ende  Schulden von  51,01 Euro,  satte  217,54 Euro  einzutreiben.   Offenbar ist beim  Linzer
Inkassobüro der § 1333 ABGB nicht bekannt, denn in diesem steht folgendes:

 

§ 1333. (1) Der Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahl-
ung einer Geldforderung zugefügt hat, wird durch die gesetzlichen Zinsen (§ 1000 Abs. 1) ver-
gütet.

(2) Der Gläubiger kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner

verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen,  insbesondere die notwendigen
Kosten  zweckentsprechender  außergerichtlicher Betreibungs-  oder Einbringungsmaßnahmen,
soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.“

 

Für eine Grundforderung von 51,01 Euro, satte 166,53 aufzuschlagen entspricht wohl nicht dem

§ 1333 ABGB.  Zur Information, ein Anwalt hätte lediglich 51,68 Euro in Rechnung stellen dürfen,
wenn  er  beispielsweise mit  der  Einforderung  des  Gesamtbetrages von 469 Euro beauftragt
worden wäre.   Da stellt sich für uns natürlich die Frage,  warum „DREI“ keinen Anwalt sondern
ein Inkassobüro zur Eintreibung von offenen Rechnungen beauftragt?

 

*****

2011-12-03
 

Korruptionsversuch bei Gebi Mair?


Jeder Mensch ist käuflich

Wir vertreten die Meinung,  dass jeder Mensch käuflich ist.   Es kommt nur auf die Höhe
des angebotenen Betrages an. Und damit sind wir auch schon beim Thema, der Korrup-
tion in der Politik. Wie kann man den ökonomischen  – nicht moralischen –  Wert eines
Politikers messen?
Ganz einfach, wagen wir zu behaupten. Je wichtiger ein(e) Politiker(in) ist, desto mehr
Geld  wird anzubieten sein,  um diese Person  korrumpieren zu können.   Ein kleiner
Wiener Bezirksrat wird wesentlich günstiger „einzukaufen“ sein, als beispielsweise ein
Nationalratsabgeordneter.
Daraus ergibt sich für uns,  dass ein jeder Politiker seine Wichtigkeit  selbst feststellen
kann, falls ihm schon einmal ein Bestechungsangebot gemacht wurde, auch wenn er
von diesem Angebot keinen Gebrauch machte.

Ist Gebi nur 50 Euro wert?

Screen: gebimair.blogspot.com
Interessant ist der von uns rot markierte Satz: „Mit einer Spende kann man sich, wie hier
beschrieben, bei mir natürlich keine politischen Positionen erkaufen.“   Wenn der Tiroler
Grünpolitiker diese 50 Euro-Spende tatsächlich als Bestechungsversuch wertet, so sollte
er  sich ernsthafte Gedanken  über seinen ökonomischen  – nicht moralischen –  Wert
und über die Wichtigkeit seiner Person machen. Denn für diesen Betrag kann man sich
nicht einmal die Gunst eines Amtsdieners erkaufen.
Interessant ist auch der Verwendungszweck  den Mair angibt,  welchen er mit den 50
Euro beabsichtigt.    Er will diese  nämlich für die anwaltliche Unterstützung bei Aufklär-
ungssarbeit verwenden.   Für 50 Euro  öffnet ihm ein Rechtsanwalt  nicht einmal die
Kanzleitüre.   Also dürfte dieses Vorhaben als gescheitert zu betrachten sein.
Aber um nochmals auf die anonyme Spende zurückzukommen. Vielleicht wird Werner
Königshofer von später Reue gepeinigt, hatte er doch den Grünpolitiker seinerzeit als
Landtagsschwuchtel bezeichnet.   Möglicherweise sind diese 50 Euro eine Art Wieder-
gutmachung  für Gebi Mair,  sodass sich dieser bei der nächsten  Veranstaltung der
tanzenden schwulen Mädchen im  „LAND OF OZ“  seine Eintrittskarte kaufen kann.
*****

2011-11-29
 

Die Katze lässt das Mausen nicht


Rasender Ortstafel-Anwalt

Der Kärntner Rechtsanwalt und Slowenen-Vertreter, Rudi Vouk, fuhr vor zehn Jahren zu

schnell durch die Ortschaft St. Kanzian und wurde von der Polizei angezeigt.  Er bezahlte

die Strafe  nicht, sondern  klagte. Seiner Rechtsmeinung nach war die Ortstafel gesetzes-

widrig, da diese nicht zweisprachig war.   Erstaunlicherweise vertrat der Verfassungsge-

richtshof ebenfalls diese Meinung und gab ihm Recht.

 

Mit dieser Schnellfahraktion hatte Vouk traurige Berühmtheit erlangt, allerdings kann und

konnte diese  sicher nicht  als Vorbild  – vor allem für junge Lenker(innen) –  gewertet
werden. Denn Ortsgebiet  bleibt Ortsgebiet  und das vorgeschriebene  Tempolimit dient
der Verkehrssicherheit. Daher ist und war die Rechtfertigung mit der einsprachigen Orts-
tafel  bezüglich der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet,
der Sicherheit des Verkehrs sicherlich nicht dienlich.

 

Nun ist die im obigen Absatz angeführte Übertretung der Straßenverkehrsordnung und
deren erstaunlicher Ausgang bereits Schnee von vorgestern.   Aber bekannter Weise

lässt die Katze das Mausen nicht. Medienberichten zufolge soll Vouk vorgestern wieder

mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt geraten sein.

 

Alkolenker gefährden die Verkehrssicherheit massiv

In Buchbrunn in der Gemeinde Eberndorf wurde Vouk von einer Polizeistreife, mit 1,2

Promille hinter dem Steuer seines Pkws erwischt. Dem streitbaren Slowenen-Vertreter

wurde der Führerschein abgenommen.   Eine saftige Geldstrafe sowie eine Nachschul-
ung stehen ins Haus des Anwaltes.

 

Rudi Vouk trat  in der  Ortstafel- und der  Amtssprachenfrage immer  gerne als Ver-

fechter von Recht und Gerechtigkeit auf. Wie sich nun allerdings zeigt, scheint er es

mit dem Gesetz nicht so genau zu nehmen. Dabei müsste gerade Vouk als Rechtsan-

walt wissen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist.

 

Alkoholisierte Lenker stellen eine massive  Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar,
da sie jährlich zahlreiche Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzen verursachen.  Aber
vielleicht fällt dem pfiffigen Anwalt wieder eine gute Ausrede ein, mit der er seine Alko-
fahrt rechtfertigen will. Ob diesmal der Verfassungsgerichtshof mitzieht bezweifeln wir
allerdings.

 

Und wer den Schaden hat braucht auf den Spott nicht lange zu warten und so gab
laut Kronen Zeitung der Kärntner Landeshauptmann, Gerhard Dörfler, folgendes State-
ment zum Vorfall ab:  „Für Buchbrunn hat Vouk selbst die Ortstafel erstritten. Da ging
es um Prozente.  Und jetzt kennt er sich offenbar auch mit Promille nicht aus…“

 

*****


2011-10-08
 

Dumm oder bösartig?


Existenzgefährdung durch Beamt(innen)

Was so manche Beamt(innen) in ihrer  Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist

nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-

end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.  

 

 

Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-

Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.

 

 

Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-

berechtigung für ein Kaffeehaus.   Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück,  um die

Situation aufzuklären.  Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.

 

War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt

So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war  Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.

 

Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens  –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem,  was man sich im  MBA 10 zusätzlich
leistete.

 

Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren  ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein

Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll

man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen  für uns  unter Jugendblöd-

heiten.

 

MBA 10 informierte Dritte über  getilgte Vorstrafen

Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom

JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.  Diese sind heute – 16 Jahre später-

bereits getilgt.   Auch schienen die Verurteilungen des  JGH-Wiens nie in einem Straf-

registerauszug  auf.   Dies hat auch  seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will

man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.

 

Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen.  Um zu den beiden, bereits getilgten

Jugendvorstrafen zu kommen,  müssen schon Ermittlungen  angestellt worden sein.

Da man mit  diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen,  bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.

 

Und jetzt  wird es  besonders krass.   Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und

Angestellte für  Wien und  der Wirtschaftskammer Wien, die beiden  bereits getilgte

Jugendvorstrafen des  Herrn Huber  aus den  Jahren 1994 und 1995 mit.   Letztere

Institution verständigte  wiederum den  Unternehmer,  der nun auch in Kenntnis
deren ist.

 

Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG    Vorwurf  einer  schon  abgetanen  gerichtlich  strafbaren Handlung
erfüllt wurde.

 

Screen: jusline.at

 

Huber meint jedenfalls:  „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“

 

Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,

die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.  Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
 
Das wirft bei uns die Frage auf,  sind oder waren  jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.

 

*****

2011-09-11
 

Hungerlohn beim Standard?


Landplage Rad-Rowdys

Rad-Rowdys sind mittlerweile zu einer echten Land- bzw. Stadtplage geworden.  Wer
kennt sie nicht,  die zweirädrigen Verkehrsteilnehmer,  die wie von einer Tarantel ge-
stochen rücksichtslos auf Gehsteigen dahinrasen.  Jedermann(frau) der/die nicht recht-
zeitig zur Seite springt läuft in Gefahr ein Eintrag in die Unfallstatistik zu werden. Wenn
man ein wenig Glück hat, wird man von den zweirädrigen Zeitgenossen „nur“  auf das
Gröbste beschimpft.

 

Diese Rad-Rowdys sind meistens farbenblind,  denn sie sind nicht in der  Lage ein rotes
Ampelsignal zu erkennen. Auch scheren sie sich nicht um allgemeine Fahrverbote  – wie
z.B. Fußgängerzonen-  in denen sie dann zu nächtlicher Stunde herumkurven,  ohne ihr
Vehikel zu beleuchten.

 

Ein derartiger Zeitgenosse wurde laut seinen eigenen Angaben, in einer Fußgängerzone
in der Innenstadt, von einem Polizisten angehalten.  Zusätzlich war das Licht am Fahrrad
nicht eingeschaltet, obwohl es bereits nach Mitternacht war.   Der Beamte bat den Ver-
kehrssünder mit 21,- Euro Bußgeld zur Kasse.

 

Prominenter Verkehrssünder

Nun handelt es sich bei dem Radfahrer um keinen Nobody,  sondern um Tom Schaffer.

Sie haben keine Ahnung wer das ist? Nun gut, das ist zwar keine Bildungslücke, aber wir
wollen unsere Leser(innen) dennoch ein wenig aufklären.
 
Der junge Mann ist Journalist und studiert Politikwissenschaft in Wien.  Also ein vielver-
sprechender Hoffnungsträger der zukünftigen geistigen Elite Österreichs.  Ferner ist er
Gründer und Betreiber des linksgerichteten Blogs  „zurPolitik.com“.

 

In seiner  journalistischen Laufbahn  wurde ihm sogar eine besondere Ehre zuteil.  Er
durfte den Bundespräsidenten der Republik  Österreich und das ehemalige  Präsidiums-
mitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft, Dr. Heinz Fischer,
interviewen.  Damit hatte er locker den Sprung in die D-Promiliga geschafft und sein Be-
kanntheitsgrad dürfte knapp unter Daniela Katzenberger und Konny Reimann liegen.

 

Tom Schaffer ist aber auch ein vorbildliches  Mitglied unserer Gesellschaft und ein Vor-
zeigesohn. Offenbar um seinen Eltern nicht auf der Tasche zu liegen,  verdient sich der
studierende  Journalist seine Brötchen selbst.   Allerdings hat er es finanziell wesentlich
schlechter erwischt, als Reimann oder Katzenberger.

 

Ideologische Arbeit für einen Hungerlohn

Denn Tom Schaffer arbeitet beim linksgerichteten  Internetportal  „Online-Standard“.
Dieser Arbeitsplatz ist mit seiner  Ideologie auch recht gut vereinbar.   Allerdings waren
wir wirklich erschüttert, ja fast traumatisiert, als wir erfuhren wie wenig der junge Mann
beim rosaroten Online-Standard verdient.

 

Darf man den Angaben von Tom Schaffer Glauben schenken, entlohnt ihn der „Online
-Standard“ mit 21,- Euro für einen 8-Stunden Tag. Wir haben dies auf einen Monats-
lohn  -mit einer 40-Stundenwoche-  hochgerechnet.  Die offizielle Berechnungsformel
laut unserem Buchhalter lautet: 21x5x4,33.

Dies ergibt die stolze Summe von sage und schreibe  454 Euro und 65 Cent monat-
liche Entlohnung,  bei einer 40-Stundenwoche.   Wir hoffen für Schaffer,  dass dieser
Betrag wenigstens netto zur Auszahlung kommt.


Textauszug aus Schaffers Blogeintrag:

Screen: „zurPolitik.com“

 

Wir nehmen nicht an, dass Schaffer beim „Online- Standard“ als Sklave gehalten wird,
sondern in einem ordentlichen  Dienstverhältnis steht.   Er sollte um seiner selbst Willen,
so rasch wie möglich die Arbeiterkammer oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.

 

Nur so ganz nebenbei sei  erwähnt,  dass die Sozialisten und die Grünen mittlerweile
einen monatlichen Mindestlohn von 1.300,- Euro fordern.  Diese Forderung ist zwar
utopisch und auch nicht realisierbar,  aber als wir den  Monatslohn von  Tom Schaffer
errechneten, waren wir mehr als erstaunt.

 

*****

2011-08-26
 

Kostenlose Rechtshilfe? TEIL2


Es gibt Neuigkeiten

Am 1.März 2011, haben wir den Beitrag  „Kostenlose Rechtshilfe“  verfasst. Ein gewisser
Martin Bugelmüller  bietet für Freunde des Forums und  Mitglieder der Juridicum Recht-
schutzgruppe kostenlose Inanspruchnahme von Rechtshilfe an.

Die Ankündigung „Kostenlos“ haben wir schon im Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ kritisiert,
möchten aber erst im späteren Verlauf dieses Beitrags darauf zurückkommen.  Bugelmüller
veröffentlichte auf seiner Webseite  (von der wir ein vollständiges Abbild haben)  folgenden
Beitrag.

Herzzerreisende Story

 Quelle: http://martin-bugelmueller.at

Vergrössern mit rechten Maustasten-Klick und Grafik anzeigen bestätigen
 
Da wurde gegen Edis K., laut Bugelmüller offenkundig rechtswidrige Schubhaft verhängt.
Auch dürfte  ein professioneller  Linzer Asylantenanwalt  eine schlechte Vertretung abge-
liefert haben,  so meint zumindest Martin Bugelmüller.  Aber lesen  Sie sich die herzzer-
reißenden Geschichte (obiger Screen) selbst durch, um sich ein Urteil bilden zu können.

Edis K. wurde trotzdem abgeschoben

Irgendwie widerfuhr Edis K. dass Glück seines Lebens und Martin Bugelmüller nahm sich
seiner an.  Der hatte  wiederum nicht soviel  Glück und konnte keinen Erfolg verzeichnen,
denn Edis K. wurde abgeschoben.

Gut,  Misserfolge muss  man im  Rechtsbereich gelegentlich  hinnehmen,  hatte doch  der

Schubhäftling das Glück, die kostenlose Rechtshilfe von Bugelmüller bzw. seinem Verein
in Anspruch nehmen zu können.

Wieviel kostet „Kostenlos“?

Und jetzt  kommen wir wie  eingangs erwähnt auf  die Ankündigung „Kostenlos“ zurück.
Allerdings  nicht ganz,  wie Bugelmüller  selbst einräumt.  Sollten sich  Personen die sich
keinen Rechtsanwalt  leisten können an  den Philanthropen wenden,  müssen sie schon
einige Euro locker machen.


Quelle: http://martin-bugelmueller.at

In diesem Punkt stimmen wir mit Herrn Bugelmüller nicht überein, denn kostenlos bedeutet
für uns  ohne jegliche  Kosten.  Aber wir  wollen  uns  nicht in  Haarspaltereien üben,  denn
warum soll der selbstlose Mann, Pauschalgebührensätze und notwendige Aufwendungen

aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

Kostenlos geht ganz schön ins Geld

Es kann  sich doch nur  um einige Peanuts,  also einen bedeutungslosen  Betrag handeln.
Das dachten  wir zumindest, bis uns  eine Kopie der Klageergänzung  der Rechtsanwalts-
kammer Oberösterreich zugesendet wurde, aus der wir Ihnen folgenden Auszug präsent-
ieren wollen.


Durch Anklicken des obigen Screenshots können Sie die gesamte Klageergänzung der
Rechtsanwaltskammer Oberösterreich downloaden.

Laut  RAK-Klageergänzung  musste  Edis K.  für die kostenlose  Rechtshilfe,  immerhin die

stolze Summe von zumindest 3.410,- Euro berappen. Da fragen wir uns doch, wie hoch die
Summe der  Pauschalgebührensätze und  jener der  notwendige Aufwendungen bei Herrn
Bugelmüller sind. Diese Frage stellt sich für uns deshalb, ist doch in der RAK-Klageergänz-
ung folgendes wörtlich angeführt:

Auszug aus der RAK-Klage

Der Zweitbeklagte hat Ende 2009/Anfang 2010 den Bosnischen Staatsangehörigen K. Edis
als Mitglied der Erstbeklagten in einem Schubhaftverfahren vertreten. Die Beklagten verein-
nahmten dafür zumindest EUR 3.410,00, davon EUR 3.000,00 für Aufwendungen  von Mar-
tin Bugelmüller, Kontaktaufnahme Gutachter, Beratung Dritter“ und EUR 410,00 für „Restan-
zahlung Mitgliedsbeitrag 1. Rate von 3 Juridicum Rechtschutzgruppe“.

Zum Drüberstreuen gibt es dann noch, die bei Bugelmüller hilfesuchende Barbara G., wel-
che ebenfalls tief ins Portemonnaie greifen durfte, denn dazu führt die RAK Oberösterreich
in ihrer Klageergänzung wie folgt aus:

Auszug aus der RAK-Klage                 

Die Beklagten vereinnahmten von Frau Barbara G. am 24.11.2009 EUR 2.091,00 aufgrund
deren Ersuchens um rechtliche Beratung und Vertretung wegen rufschädigender Behaupt-
ungen. Nachdem Frau G. – Tage später ihren Rücktritt vom erklärten Auftrag erklärte, erhob
die Erstbeklagte gegen Frau G. Klage auf Feststellung des Bestehens einer Mitgliedschaft,
wobei in  der Klage die  bezahlten EUR 1.450,00 als  Einschreib- und Mitgliedsgebühr, die
weiteren EUR 641,00 als „Klagegebühr“ tituliert wurden.

In Anbetracht der von der RAK kolportierten Summen, hat das Wort „Kostenlos“ durch Mar-

tin Bugelmüller eine  völlig neue Bedeutung bekommen.  Wir bleiben jedenfalls an der Ge-
schichte dran und werden wieder berichten wenn es etwas Neues gibt.

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2011-03-27
 
{jcomments off}
 
 

Kostenlose Rechtshilfe?


Martin Bugelmüller

Es muss nicht immer Kaviar sein und so müssen es auch nicht immer die großen Ereignisse
aus  Politik,  Wirtschaft  und  Gesellschaft  sein,  über die  dieses  Online-Magazin  berichtet.
Durch einen Leserhinweis sind wir auf eine recht erstaunliche Story aufmerksam geworden,
der eigentlich kaum jemand eine Bedeutung zumisst.

Allerdings könnte der Ausgang dieser Causa, in der Rechtsprechung eine gewisse Bedeut-

ung erlangen. Da gibt es einen gewissen Martin Bugelmüller, der eine Internetplattform be-
treibt,  auf der er für das  Forum von Freunden  und Mitgliedern der  Juridicum Rechtschutz-
gruppe und Freunden seiner Person, die Inanspruchnahme von Rechtshilfe unbürokratisch
und kostenfrei anbietet.

Kein Freund von Bugelmüller

Bevor wir uns mit dem erstaunlichen Angebot des Martin Bugelmüllers weiterbeschäftigen,
wollen wir Ihnen die Webseite „www.xlarge.at“  vorstellen,  deren Betreiber offenbar nicht
zu den Freunden von Bugelmüller zählt. Auf diese Seite sind wir im Zuge unserer Recher-
chen gestossen.
 

Screen: xlarge.at

RAK klagte

Offenbar zählt die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer  ebenfalls nicht zu Bugelmüllers
Freundeskreis und hat den Wohltäter und Menschfreund, beim Landesgericht Steyr geklagt.


Teures kostfreies Angebot

Kommen wir nun zur kostenfreien Rechtshilfe, die Martin Bugelmüller anbietet. Wenn jemand
nun kein  Forums- oder persönlicher  Freund des  Wohltäters ist,  bleibt  ihm nur  die Mitglied-
schaft in der  Juridicum Rechtschutzgruppe,  um von Bugelmüllers großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.


Screen: rechtschutzgruppe.at

Folgt man dem Link, wird es auf der folgenden Webseite erstaunlich. Denn dort werden den

beitrittswilligen Personen, saftige Mitgliedsgebühren offeriert.


Screen: webmart.de

Auch Freunde müssen zahlen

Aber auch  als Freund des Martin Bugelmüllers,  dürfte es  mit der kostenfreien Rechtshilfe
nicht so wirklich klappen. Denn der Philanthrop, der es sich zur Aufgabe gemacht hat  Perso-
nen die sich keinen Rechtsanwalt leisten können zu helfen, meint wortwörtlich.

Screen: martin-bugelmueller.at

Offenbar scheint  Bugelmüller die  Bedeutung von  „kostenlos“  nicht zu kennen.  Kostenlos

bedeutet nämlich nicht mit Kosten verbunden, frei, gebührenfrei, geschenkt, gratis, kostenfrei,
umsonst oder unentgeltlich. Als Nachschlagewerk können wir das weltweit anerkannte Inter-
netlexikon „Wikipedia“ empfehlen.

Allerdings wissen wir eines mit Sicherheit.  Sollte der Wohltäter Martin Bugelmüller den Pro-

zess  gegen die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer verlieren,  wird das für ihn nicht
ganz kostenlos ausgehen.

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2011-03-01
 
{jcomments off} 

Wort des Herausgebers


Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Wieder ist ein Jahr vergangen und „ERSTAUNLICH“ ist nun knapp über zwei Jahre alt. Das
Leser(innen)-Publikum  ist  beachtlich  angewachsen  und die  Zugriffszahlen  können  sich

durchaus sehen lassen.  Dieses Online-Magazin ist  inzwischen  ein  fester  Bestandteil der
österreichischen Bloggerszene geworden.

Diese Erfolge freuen mich natürlich ungemein,  jedoch gab es diese nicht gratis,  sondern
waren mit viel Arbeit verbunden.  Gründliche Recherchen,  lesenswerte Beiträge und Auf-
deckungen von so manchen  Erstaunlichkeiten, verhalfen „ERSTAUNLICH“  zu einem ge-

wissen Bekanntheitsgrad innerhalb Österreichs. Dass ich dies nicht alles alleine schaffen
konnte  ist klar.  Deshalb möchte  ich mich  bei meinen kleinen  aber feinen  Team für ihre
Arbeit bedanken.

Mein Dank gilt auch  einem Mann,  der namentlich  nicht genannt werden  will und  daher
nicht im Impressum steht. Besten Dank lieber XY für Deine ausgezeichneten Recherchen
in diesem Jahr. Ich hoffe auch auf Deine wertvolle Unterstützung im Jahr 2011.

Aber  auch  Leser(innen)  unterstützten  diese  Webseite und  lieferten Anregungen  und  so
manches  erstaunliches Material.  Diesen gebührt ebenfalls  ein Dankeschön.  Auch gelang
es meinem Team und mir  Personen zu helfen,  welche sich an  „ERSTAUNLICH“  wandten,

weil sie z.B. von Behörden ungerecht behandelt wurden. Diesbezüglich gab es sehr schöne
Erfolge  zu Gunsten  dieser Menschen,  durch Berichterstattung und kooperative  Gespräche
mit den Behördenvertretern.

Etliche  politische  Berichterstattungen  hatten  Auswirkungen  bis  in  die  hohe  Politik  und
lösten dementsprechenden Wirbel aus. Da gab es zum Beispiel den Grünen Gebi Mair, der
sich als selbsternannter Drogenexperte wähnte oder die Grüne Menschenrechtssprecherin
Alev Korun,  deren Konterfei plötzlich  auf einer  islam-fundamentalistischen  Webseite auf-

tauchte.

Auf  Grund  der  Berichterstattung  dieser Webseite,  sahen sich die  Grünen  veranlasst ihre
eigenen Beiträge zwecks Schadensbegrenzung zu entfernen. Wie ich aus gut unterrichteter
Quelle informiert wurde, steht  „ERSTAUNLICH“  seitdem auf der Liste der Grünen.  Was im-

mer das auch heissen mag, ich kann damit gut leben.

Dieses Online-Magazin veröffentlichte als einziges Internetmedium, das geheim gehaltene
Rzeszut-Dossier.  Die Causa Kampusch bewegt noch immer die  Gemüter sehr vieler Men-

schen,  wie es die enormen  Zugriffszahlen und Downloads auf dieser Webseite, nach Ver-
öffentlichung des Dossiers bewiesen.

Aber auch Kindern wurde die Unterstützung von „ERSTAUNLICH“ zuteil. Nach der Bericht-
erstattung über das Nikolausverbot bei den Wiener Kinderfreunden, mussten unsere Klein-

sten auf einmal nicht mehr auf den Nikolo verzichten.

Zum Jahresende hat sich diese Webseite etwas näher mit der Non-Profit-Organisation WWF
beschäftigt  und  aufgedeckt,  dass  diese zwar  Wasser predigen aber offenbar  lieber  Wein
trinken. „ERSTAUNLICH“  wird die Fischer und Daubler an der March und der Thaya weiter-

hin unterstützen und alles versuchen, dass diese nicht den finanziellen Eigeninteressen des
WWF zum Opfer fallen.

Das waren nur einige Beispiele aus dem breit  gestreuten Portfolio dieses Online-Magazins.
Der  Bekanntheitsgrad von  „ERSTAUNLICH“  wird auch darin bestätigt,  dass immer wieder
Beiträge ihren Weg in die großen Medien (Print und Online) finden. Dagegen habe ich auch
nichts einzuwenden,  denn nur so kann ein  Problem oder  Anliegen einer größtmöglichsten
Menge von Personen kundgetan werden.

Allerdings  wenn ein derart großes  Medium in seiner  Selbstherrlichkeit glaubt über alles er-

haben zu sein und ohne zu fragen  Fotos dieser Webseite entnimmt und  sogar die Quellen-
angabe  unterlässt,  muß  dieses  erfahren wie  wehrhaft  ich  sein  kann.  Die  Tageszeitung
„Österreich“ hatte schon das Vergnügen diese Erfahrung mit mir zu machen.

Auch versuchte man schon mir den Mund zu verbieten.  Die Stadt Wien forderte mich über
ihre Anwälte auf,  die Beiträge über die MA 62,  bzgl. amtlicher  Abmeldungsandrohungen
zu entfernen,  da sie sich in  ihrer  Ehre gekränkt  fühlten.  Die Beiträge wurden  selbstver-

ständlich nicht entfernt.

Diesen Herrschaften sei gesagt, dass es auf „ERSTAUNLICH“ keine amtliche Zensur geben

wird.  Auch bin ich nicht durch  Anwaltsbriefe und deren  Klagsandrohungen beeindruckbar.
Sollte sich wer durch Beiträge auf dieser Webseite in Rechtsgüter wie Ehre oder Vermögen
verletzt sehen,  soll er den Rechtsweg beschreiten.  Ich werde auch in so einem  Fall meine
Wehrhaftigkeit unter Beweis stellen.

Ich werde mir auch in Zukunft kein Blatt vor den Mund nehmen. Auf dieser Webseite werden
weiterhin gut  recherchierte  Erstaunlichkeiten veröffentlicht,   auch wenn diese so  manchen
Personen oder Organisationen unangenehm oder peinlich sind.

Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von  „ERSTAUNLICH“  einen guten Rutsch und

ein erfolgreiches Jahr 2011. Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im
neuen Jahr treu und empfehlen Sie es weiter.

Erich Reder

2010-12-31
 

Weihnachtswunder


Widerstand gegen die Staatsgewalt

Wollten Sie sich  schon einmal,  gegen eine an Ihnen  durchgeführte  Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-
lassen,  denn  dies  ist eine  Straftat und nennt sich  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.

Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben,  wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt,  der Sie keinen Euro gekostet hat?  Nein?  Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.

Abbruch der Abschiebung

Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.

Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine  Geschichte niemand ab und er wurde zum  Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam

es dann zur Randale, worauf die „Abschiebung“ abgebrochen wurde.

Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr

Ousmane Camara,  der  sich  illegal  in  Österreich  aufhält und  keinen festen  Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf  „Widerstand gegen die Staatsgewalt“  in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.

Gestern wurde der  Schwarzafrikaner gegen eine  Kaution von 5.000,- Euro  auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen,  der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-

sitz aufweisen kann.  Da hätte  Helmut Elsner wohl gerne mit  Ousmane Camara getauscht.

Zangers Weihnachtswunder

Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damit
hat er nicht Unrecht.  Wir finden es  ebenfalls verwunderlich,  einen Mann  der in Österreich
unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und  nicht einmal einen festen Wohnsitz
hat, aus der U-Haft zu entlassen.

Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von  RA Zanger erstaunlich. Dieser meint,  dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher

habe er ein Recht gehabt, sich gegen die Abschiebung zu wehren.

Interessante  These wenn man bedenkt,  dass die Angaben von  Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal  eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser

seiner erstaunlichen Geschichte, in der es vor Widersprüchen nur so wimmelt, gibt es keinen
Beweis dafür, dass er wirklich politisch verfolgt wird.

Interessantes Video

Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt  wurde und  Aussagen von Camara,  dessen  Freunde und  dem Anwalt  Zanger
festgehalten sind.

Quelle: http://www.youtube.com/

Bitte hier  „ANKLICKEN“


Wir wollen  dieses  Video gar nicht näher  kommentieren,  denn wir  überlassen es unseren
Leser(innen)  selbst,  den erstaunlichen  Unterhaltungswert  dieses  Streams zu  beurteilen.
Auf eines sind  wir jedenfalls  gespannt und zwar,  ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.

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2010-12-25
 

Freispruch für Adamovich


Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung

Am  24. Dezember 2009,  wurde  der  ehemalige  Präsident des  Verfassungsgerichtshofes
und  Leiter der  Evaluierungskommission  Ludwig Adamovich,  wegen übler  Nachrede ver-
urteilt. Was hatte der pensionierte Spitzenjurist angestellt,  um sich ein derartiges Urteil der
erstinstanzlichen Richterin Birgit Schneider einzuhandeln?

Adamovich  hatte sich erlaubt,  seine subjektive  Privatmeinung  zum  Endlos-Kriminalfall
„Kampusch“  kundzutun.  In Interviews meinte  er zum  Mutter-Tochterverhältnis  (Sirny –
Kampusch), dass es Natascha in ihrer Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als
das was sie davor daheim erlebt habe.

Brigitte Sirny  klagte  daraufhin den  ehemaligen  Verfassungsgerichtshof-Präsident  Ludwig
Adamovich  wegen übler  Nachrede.  Die  Richterin  Birgit Schneider befand,  dass der ehe-

malige Höchstrichter ein gegen die  guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt
hatte. Dieses sei geeignet gewesen, die Klägerin in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen.

In unserem damaligen, zu diesem Urteil verfassten Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ hiel-
ten wir  bereits fest,  dass dieses  Urteil in der  Berufungsinstanz  nicht  halten  werde,  denn
dieses sei ein Anschlag auf das Recht der freien  Meinungsäußerung.  (Folgebeiträge 1./2.)

Freispruch für Ludwig Adamovich

Und unser Spürsinn für normales  Rechtsempfinden sollte uns wieder einmal Recht geben.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sprach in zweiter Instanz, den ehemaligen Präsiden-
ten des Verfassungsgerichtshofes, frei.

Der OLG konnte dem erstinstanzlichen  Urteil nicht folgen,  da es sich bei der Äußerung von

Adamovich um eine vorsichtige Formulierung handelte und er erkennbar zum Ausdruck ge-
bracht habe,  dass dies seine subjektive  Meinung sei.  Seine Aussage sei vom Grundrecht
auf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der „Üblen Nachrede“ ist damit nicht ge-
geben.

Zwar  lasse  Adamovichs Aussage mehrere  Interpretationsmöglichkeiten zu,  aber bei der
rechtlichen Beurteilung sei die für den Angeklagten Günstigste heranzuziehen. Und diese
sei nicht geeignet,  Brigitte Sirny in ein negatives Licht zu rücken,  so begründete der Vor-

sitzende des OLG, den Freispruch von Ludwig Adamaovich.

Brigitte Sirny ist entsetzt

Blankes Entsetzen bei der Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny und deren Rechts-
anwalt.  Diese finden das Urteil des OLG  als absolut nicht  nachvollziehbar und skandalös.
Auch  sei  die  Auslegung  des  OLG  weltfremd  und  widerspreche  den  Grundsätzen  des
Medienrechts.

Wir können die Aufregung von Brigitte Sirny sehr gut nachvollziehen.  Denn mit dem vom

OLG gefällten Freispruch,  ist es nämlich  kaum möglich  zivilrechtliche Ansprüche gegen
Adamovich durchzusetzen.  Auf gut Deutsch heisst das,  dass sich Sirny zum Nulltarif tief
gedemütig und gekränkt gefühlt hat.

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2010-12-22
 

Randale verhindert Abschiebung


Abschiebung abgebrochen

Wie wir in  unserem  Beitrag  „Hasta la vista, ….“  berichteten,  sollte der Schwarzafrikaner
Ousmane Camaravon Dienstag auf Mittwoch in sein  Heimatland Guinea abgeschoben
werden. Der Mann versuchte mit einem  haarsträubenden Märchen,  in Österreich Asyl zu
erlangen.

Die Heimreise hätte über Brüssel erfolgen sollen. „Hätte“ aus dem Grund, weil die ge-
rechtfertigte Abschiebung in letzter  Sekunde verhindert wurde.  Einige Linke Aktivisten
und  Unterstützer von  Camara,  kauften sich  knapp  vor dem  Abflug nach  Belgien ein

Ticket und veranstalteten im Flughafen Wien-Schwechat dementsprechenden Krawall.

Darf im Flughafen ungestraft randaliert werden?

Anstatt die Krawallmacher von der Polizei festnehmen zu lassen, wurde die Abschiebung
abgebrochen. Es ist schon erstaunlich, dass es ungestraft möglich ist in einer Abflughalle
Randale zu  veranstalten.  Bedenkt man,  dass in  Flughäfen  verschärfte  Sicherheitskon-
trollen  wegen permanenter Terrorgefahr  herrschen,  ist  es für  uns  unverständlich wie
einige Linksaktivisten ein derartiges Theater veranstalten können.

Es ist weiters erstaunlich,  dass ein souveräner  Rechtsstaat  vor solchen  Personen zu-
rückweicht. Wir möchten es uns gar nicht ausmalen, wenn der Airport Wien-Schwechat
wieder einmal von professionellen Terroristen heimgesucht wird.

Promianwalt für mittellosen Schwarzafrikaner

Aber das Karusell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter.  Ousmane Camara wird nun
doch von einem Rechtsanwalt vertreten und zwar vom Promianwalt Georg Zanger. Da
stellt sich die Frage, wie kann sich der mittellose Schwarzafrikaner einen derart honor-
igen Anwalt leisten?

Zanger will auch gegen die Behandlung von Camara bei der Polizei vorgehen. Angeb-
lich habe er in einem von einer  Kamera überwachten Raum,  einen ganzen Tag nackt
verbringen müssen.  Auch sei ihm der  Zugang zu  Rechtsberatern verwehrt  gewesen.

Schön dass nun  österreichische  Beamte angepatzt und  indirekt mit denen in Guinea
verglichen werden.

Uns beschleicht langsam das Gefühl, dass Österreich zu einer Bananenrepublik ver-
fällt und Ousmane Camara liefert dafür den eindeutigen Beweis.  Wir sind gespannt,
ob sich dies der  Rechtsstaat gefallen lassen wird,  oder Konsequenzen aus diesem
Vorfall zieht.

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2010-12-15
 

Wo ist Rokker Mur


In eigener Sache

Können Sie sich noch an einen gewissen Wolfgang Kirchleitner, alias Rokker Mur erinnern?
Dieser  Mann  war Herausgeber  des Linkslinken Blog Warteschlange.  Aus unerfindlichen
Gründen  hatte er es sich vor  einiger Zeit  zur  Aufgabe gemacht,  den Herausgeber von
ERSTAUNLICH  mit unqualifizierten Äußerungen zu beleidigen.
Im Prinzip ist man bei ERSTAUNLICH nicht sehr klagefreudig und versucht Differenzen, egal
welcher Ursache, in amikalen Gesprächen zu klären. Dies war mit Kirchleitner nicht möglich.
Auch reagierte er nicht auf Zuschriften, sein beleidigendes Verhalten einzustellen. Erst als
ihm nach  Intervention eines Anwaltes, Twoday.net seinen Blog abdrehte,  entfernte er
die kompromentierenden Beiträge.
Durch das erstaunliche  Verhalten von  Wolfgang Kirchleitner entstanden  natürlich  Kosten,
welcher  dieser  trotz Aufforderung  nicht bezahlte.  Und so kam es wie es kommen mußte
und der Warteschlange-Betreiber wurde geklagt.
Er wurde auch vom Bezirksgericht Favoriten verurteilt und schuldet seitdem dem ERSTAUN-
LICH-Herausgeber einen gewissen Geldbetrag.  Nicht dass  diese Summe  nun jemanden in
unermesslichen  Reichtum stürzen würde,  wurde der  Betrag  trotzdem eingefordert,  um
Kirchleitner  zu zeigen  dass beleidigendes Verhalten  nicht toleriert wird.  Auf gut Deutsch,
Rokker Mur sollte erfahren „Wo der Bartl den Most herholt.“
Erwartungsgemäß bezahlte Wolfgang Kirchleitner nicht, so dass man gezwungen war gegen
ihn Exekution zu führen.  Vom  Bezirksgericht Favoriten wurde auch die  beantragte  „Exe-
kution mit Intervention“ genehmigt. Dass bedeutet, dass der Anwalt bei der Pfändung
anwesend ist und bestimmt, welche Gegenstände gepfändet werden sollen.
Als die Pfändung nun über die Bühne gehen sollte, teilte der zuständige Gerichtsvollzieher
dem Anwalt mit, dass Wolfgang Kirchleitner aus der Wohnung seiner Lebensgefährtin (be-
kannte Wohnadresse) delogiert wurde. Also scheint sich der gute Mann nicht nur mit dem
ERSTAUNLICH-Herausgeber angelegt zu haben,  sondern erhielt  auch von seiner Lebens-
gefährtin den Laufpass.
Die Mitteilung der „Delogierung“ lässt den Schluss zu, dass sogar seine damalige Lebens-
gefährtin, das Gericht bemühen musste um den Mann aus der Wohnung zu bekommen.
Interessant ist auch, dass auf dem Blog  „Warteschlange“  seit zirka einem Monat keine
Beiträge mehr geschrieben werden.  Es werden lediglich  Überschriften mit entsprechen-
den Links zu  den Medien gesetzt,  welche über die aktuellen  Ereignisse berichten.  Viel-
leicht ist es auch besser so, dass Kirchleitner keine Beiträge mehr schreibt.
(Screen: am 13.09.2010/ Warteschlange)
Auch hier scheinen Veränderungen stattgefunden zu haben.
Auch in der Geschäftsleitung der „Warteschlange“  dürfte sich einiges geändert haben. Als
Herausgeber scheint nun eine gewisse Inge K. auf.  Wolfgang Kirchleitner wurde nun offen-
bar zum Chefredakteur  „degradiert“. Ganz nebenbei erwähnt, sollte sich Frau Inge K. um
Rechtsauskunft  bemühen,  wie ein ordentliches Impressum auszusehen hat,  welches auch
den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Aber das ist nicht unser Problem, sondern uns würde vielmehr der Aufenthaltsort, bzw. die
Wohnadresse von Wolfgang Kirchleitner interessieren, um dem  Gerichtsvollzieher den neu-
en Ort seiner Amtshandlung mitteilen zu  können. Zweckdienliche  Hinweise werden unter
office@erstaunlich.at erbeten. Alle Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.
*****

2010-09-13
 

Inhalts-Ende

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