Wiener Anwalt sieht in Vorarlberg Sklaverei
Asylwerber müssen im Ländle mit Taschengeld-Kürzung rechnen, wenn sie gemeinnützige Arbeit oder Kurse verweigern
Was oder wer ist ein Sklave? Ein Sklave ist eine Person, welche von einem anderen Menschen als dessen Eigentum betrachtet, gegen seinen Willen gefangen gehalten wird und keinerlei Rechte besitzt. Während früher Sklaven für ihre „Besitzer“ beispielsweise auf Feldern oder in Minen unentgeltlich schuften mussten, hat sich die „moderne“ Sklaverei zum Menschenhandel verändert. Dieser ist jedoch keinen Deut besser, denn dieser beinhaltet den Einsatz von Gewalt, Drohungen oder Zwang zum Transport, zur Anwerbung oder Unterbringung von Menschen, um sie für Zwecke wie Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Kriminalität oder Organentnahme auszubeuten.
Eigentlich sollte es jedem Menschen, der auch nur einen Pflichtschulabschluss hat klar sein, was Sklaverei ist. Das lernt man nämlich schon in der Schule. Möglicherweise hat da aber der Rechtsanwalt Thomas Fraiß nicht gut aufgepasst oder bei diesem Thema gefehlt? Denn er sieht in Vorarlberg Sklaverei, weil Asylwerbern ihr Taschengeld gekürzt werden kann, falls sie Asylwerber-Kurse oder gemeinnützige Arbeit verweigern.
Abgesehen davon, dass Asylwerber mit Sicherheit nicht gegen ihren Willen in Österreich festgehalten werden, nicht rechtlos sind und auch keine sonstigen Punkte für die Erfüllung als Sklave zutreffen, finden – wahrscheinlich nicht nur – wir, dass es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, sich seinem Gastgeberland durch Verrichtung gemeinnütziger Arbeit erkenntlich zu zeigen, wenn dieses einem schon Schutz, Unterkunft, Verpflegung und sogar Geld gibt.
Einzig was uns stört ist die „Kann-Bestimmung“. Es müsste ein „MUSS“ sein, einem Asylwerber sämtliche Barmittel und sonstige Vergünstigungen zu streichen, wenn dieser Asylwerber-Kurse oder gemeinnützige Arbeit verweigert. Es steht dem Anwalt Fraiß aber frei, die Kosten für Kost und Logie für Asylwerber zu übernehmen.
*****
- Beitrag veröffentlicht:4. Juli 2025













(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis, W. Höllriegl (HEUTE) ,
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe gekauft hätte. Da staunen wir aber, denn der Mann scheint die Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
Der beigezogene Gerichtspsychiater erklärte, dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings räumte er ein, dass seine Beurteilung formeller Natur sei, da sich Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
Die verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an, dass Oswald mit der Drohung in seinem
Brief, den Richter Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm §§
Screen:





