Anwalt bringt Verfassungsklage gegen Covid-19-Maßnahmengesetz ein
Keine ausreichende Begründung – Verstöße gegen Grund- und Verfassungsrechte
Der Wiener Anwalt Roman Schiessler hat beim VfGH Klage (Individualantrag) für einen zivilgesellschaftlich engagierten Klienten wegen Verstößen gegen Grundrechte eingebracht und beantragt die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes. „Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken“, so Rechtsanwalt Schiessler. Es sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig.
Gefährlichkeit im Vergleich zu Influenza nicht ausgeführt
Warum gerade die COVID-19 Epidemie zu den verordneten Freiheitsbeschränkungen geführt hätten und andere Epidemien, beispielsweise Influenza, welche in der Vergangenheit zu einer weit höheren Anzahl an Todesfällen geführt hat, nicht, werde in der Verordnung der Regierung nicht erklärt. Unter diesem Gesichtspunkt liege somit reine Willkür vor, da Fakten, Zahlen und Daten aus der Verordnung nicht hervorgeht.
Übertragung des Risikos auf alle Staatsbürger nicht zulässig
Außerdem würden die Maßnahmen nicht auf besonders gefährdete Gruppen wie ältere und vorerkrankte Personen beschränkt sondern auf alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. „Es ist grundrechtlich nicht zulässig, das eigene Lebens- und Gesundheitsrisiko auf andere zu übertragen“, so Schiessler. Eine generelle Verallgemeinerung der Lebens-und Gesundheitsrisiken gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen gehe nicht auf die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen in der Gesellschaft ein.
Einschränkungen ohne Bezug zu epidemiologische Fakten
„Sämtliche Einschränkungen sind ohne Bezug auf medizinische bzw. epidemiologische Parameter oder Bedingungen verfügt worden, sei dies in Bezug auf erstens den Zeitraum, zweitens das Gesundheitssystem, drittens den Erreger selbst und viertens der unterschiedlich gefährdeten Personengruppen“ so Schiessler abschließend. Er beantragt namens seines Klientens die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes.
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2020-04-09
Ob die österreichische Richterschaft da begeistert sein wird?
Georg Zanger: „Die Nazis haben so Juden ´diagnostiziert´“
Der politisch links orientierte Rechtsanwalt, Dr. Georg Zanger, lässt heute mit nachfolgendem Eintrag (Screenshot) auf seinem Facebook-Account aufhorchen.
Ob die österreichische Richtschaft von Zangers Aussage begeistert sein wird, wagen wir ernsthaft zu bezweifeln. Dabei war es nicht einmal ein Richter, sondern – wie „Der Falter“ berichtet – ein Beamter im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Regionalstelle Wiener Neustadt), der dem angeblich homosexuellen Afghanen einen negativen Bescheid ausstellte.
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2018-08-15
Dr. Zanger löschte Hasspostings nicht
Update zu unserem Beitrag „Schon wieder Hasspostings ……“
Nun kann man zwar nicht verlangen, dass jemand seinen Facebook-Account rund um die Uhr lückenlos auf bedenkliche Postings überwacht. Jedoch spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem man selbst einen neuen Beitrag setzt, sollten einem Hasspostings doch auffallen und es täte gut daran diese zu löschen. Das tat Dr. Zanger nicht, wie nachfolgender Screenshot (siehe Timecodes) dokumentiert.
Die in unserem gestrigen Beitrag aufgezeigten Hasspostings wurden gestern knapp nach 10:00 Uhr gesetzt. Heute um 05:32 Uhr, stellte Dr. Zanger einen neuen Beitrag (Videoteilung) – auf der von ihm betriebenen Facebook-Seite – online, ohne die diskriminierenden Postings zu löschen.
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2016-12-08
Schon wieder Hasspostings auf Dr. Zangers Facebook-Seite
FPÖler werden als „koksende Zombies und versiffte Politikerbrut“ bezeichnet
Nachdem heute einige Tageszeitungen ausführlich über Hasspostings auf Facebook berichten, wollen wir uns diesem Thema nicht verschließen. Dazu haben wir uns auf die Facebook-Seite des Rechtsanwaltes und selbsternannten Hassposting-Jäger, Dr. Georg Zanger, begeben und dort nachgesehen.
Dies hat einen besonderen Grund, da Zanger zwar gerne über die Facebook-Seite des FPÖ-Chefs herzieht und diese gerne sperren lassen möchte, aber seine eigenen Account scheinbar nicht im Griff hat. Wir haben darüber in den Beträgen „Mordaufruf auf Dr. Zangers ……..“ TEIL1 und TEIL2 berichtet.
Die erstaunliche Ausrede von Zanger damals war, dass offenbar Freunde von Strache sich dazu entschlossen haben, Fake-Hasspostings auf seiner Seite zu posten. Auf Grund unserer damaliger Beiträge entschloss sich der Anwalt dazu, seine Facebook-Seite von „öffentlich“ auf „geheim“ umzustellen. Danach stürzte die Seite ins Bodenlose ab, worauf Zanger diese wieder öffentlich stellte. Posten könne auf dieser ohnehin nur angemeldete User(innen).
Aber zurück zum eigentlichen Thema. Jener User, ein gewisser Günther Hahn-Foki, der damals den Mordaufruf auf Zangers Facebook-Seite postete, wurde vom Anwalt nicht einmal gesperrt, wodurch sich seine Ausrede mit den „Freunden von Strache …..“ ad absurdum führt.
Und genau dieser Günther Hahn-Foki (nebst einer anderen Userin) stellte heute wieder Hasspostings auf Zangers Facebook-Seite ein. Diese Postings, in denen FPÖ-Funktionären und/oder deren Sympathisanten als Zombies und als versiffte Politikerbrut bezeichnet werden, sowie der Konsum von Kokain unterstellt wird, stehen seit 10:08 Uhr bis dato online. Man darf gespannt sein, mit welcher Ausrede der Anwalt diesmal aufwarten wird. Vielleicht sollte er eine neue Facebook-Seite mit dem Namen „Sperrt Georg Zangers FB-Seite“ ins Leben rufen.
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2016-12-07
Mordaufruf auf Dr. Zangers Facebook-Seite – TEIL 2
Reaktion von Dr. Georg Zanger
Obiges Kommentar prangte mindestens 15 Stunden (wir haben den Verlauf nicht länger verfolgt) auf der Facebook-Seite „Sperrt Straches Facebook-Seite“, welche vom Rechtsanwalt Dr. Georg Zanger betrieben wird. Wir haben im Beitrag „Mordaufruf auf Dr. Zangers Facebook-Seite“ darüber berichtet.
Erstaunlich ist die Reaktion des Anwaltes, wie nachfolgender Screenshot dokumentiert:
Dr. Zanger will nun Glauben machen, dass offenbar Freunde von Strache sich dazu entschlossen haben, Fake-Hasspostings auf seiner Seite zu posten. Tja, in diesem Fall irrt er sich. Das Profil Günther Hahn-Foki ist kein Fake. Dies lässt sich auch leicht überprüfen und wenn Zanger nicht weiß wie eine solche Überprüfung funktioniert, braucht er nur einen seiner Lieblingsmandanten – den selbsternannten Datenforensiker aus Linz – zu fragen. Zudem ist der Betreiber des betreffenden Accounts politisch links orientiert. Auf diese Tatsache lassen dessen Facebook-Einträge schließen.
Außerdem konnte auf Zangers Facebook-Seite ohnehin nicht jedermann(frau) posten. Denn um dort Kommentare schreiben zu können, musste man zuerst der Gruppe beitreten. Der Beitritt musste dann durch den Admin (Zanger war der Einzige) bestätigt werden. Also auch hier wäre eine Kontrolle möglich gewesen. Auch die Rechtfertigung, dass er kein eigenes Facebook-Team und keine Administratoren habe, die laufend alle Postings kontrollieren können, geht ins Leere. Als Anwalt sollte Dr. Zanger schon wissen, wenn er seinen Verpflichtungen für das Betreiben einer Web- oder Facebook-Seite nicht nachkommen kann, dass es dann besser wäre dies zu unterlassen.
Aber dass in Zukunft nicht jedermann(frau) Einblick in seine Facebook-Seite „Sperrt Straches Facebook-Seite“ haben kann, entschloss sich der Anwalt, diese in eine „Geschlossene Gruppe“ umzuwandeln. Damit hält er zwar den Otto Normal-User ab, jedoch Spezialisten können ohne großen Aufwand weiterhin ungehindert auf seiner FB-Seite lesen, ohne sich eines Fake-Accounts bedienen zu müssen. Wie das funktioniert, könnte er auch den selbsternannten Datenforensiker aus Linz fragen, falls dieser über das notwendige Fachwissen verfügt. Was wir allerdings bezweifeln.
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2016-11-21
Mordaufruf auf Dr. Zangers Facebook-Seite
Wie steht der Rechtsanwalt zu den Kommentaren auf seiner eigenen Facebook-Seite?
Wie man obigem Screenshot entnehmen kann, betreibt der Rechtsanwalt Dr. Georg Zanger eine Facebook-Seite mit der Bezeichnung: „Sperrt Straches FB-Seite“. In einem fixierten Beitrag (oberste Beitrag der FB-Seite) zieht der politisch links orientierte Anwalt über die Facebook-Seiten von Strache&Co, insbesondere die Website „unzensuriert.at“, her.
Die obig genannten Internet-Seiten bieten seiner Meinung nach die Möglichkeit, Hasspostings ins Netz zu stellen und dort quasi als Info-Markttplatz stehen zu lassen. Zanger sieht darin die Gesellschaft – durch Verhetzung und Radikalisierung – bedroht und die öffentliche Ordnung durch diese Internetseiten gefährdet.
Wenn sich nun jemand als derartig moralische Instanz aufspielt, so ist es doch wert, auch dessen Facebook-Seite ein wenig genauer anzusehen. Wir mussten gar nicht lange suchen, denn bereits in den ersten beiden Threads auf Zangers FB-Seite, sind wir auf folgende Kommentare gestossen:
Als Rechtsanwalt müsste es doch Dr. Zanger klar sein, dass die obig gezeigten Kommentare – abgesehen von Hass und Hetze – strafrechtlich relevant sind. Insbesondere jener Kommentar, in dem wörtlich zum: „Zementpatschaln verpassen und in der donau versenken“ aufgerufen wird. Beide Kommentare stehen (und das bereits seit mehreren Stunden) nach wie vor auf seiner Facebook-Seite.
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2016-11-13
Linker hätte dem Arzt die Bude abgefackelt
Hätte dadurch Verletzte oder Tote billigend in Kauf genommen
Die Welcome-Stimmung in Österreich kippt langsam aber sicher. Der Grund dafür ist, dass durch die unkontrollierte Einwanderung ins Bundesgebiet, unzählige Kriminelle nach Österreich gelangten. Anfangs versuchten Polizei und Systemmedien die straf- baren Handlungen von kriminellen Illegalen zu verschweigen. Doch seit der Sylvester- nacht ist alles anders. Zahlreiche sexuelle Übergriffe und Eigentumsdelikte ließen sich einfach nicht mehr verheimlichen. Dem Internet sein Dank! Auf Grund der strafbaren Taten, die durch kriminelle Illegale begangen wurden, gab es auch Konsequenzen. Da verweigern beispielsweise Bäder oder Bars, männlichen Asylwerbern den Zutritt. Auch ein Rechtsanwalt will keine kriminellen Ausländer mehr vertreten und ein Arzt in Wien verweigert Asylwerbern den Zutritt in seine Ordi- nation. Ob dies nun richtig oder falsch ist, wollen wir hier nicht kommentieren. Jedenfalls ging ein Aufschrei der Empörung durch die linken Medien. Unzählige Gutmenschen und Linke, welche sich zu den sexuellen Übergriffen an Frauen in der Silvesternacht in nobles Schweigen hüllten oder sich gar in Täter-Opfer-Umkehr versuchten, waren plötzlich höchst aktiv. Es gab im Internet zahlreiche Beschimpfungen und Droh- ungen.Die Ordination des Arztes wurde von unbekannten Täter(innen) großflächig mit den Worten. „Run Nazi Scum und Fascho“ .besprüht. Dazu zwei Kommentare, stellver- tretend für unzählige andere Postings auf politisch links orientierten Facebook-Seiten. Der betreffende Kommentator hätte sich also nicht mit einer Spray-Aktion begnügt, sondern dem Arzt die Bude abgefackelt. Dass er damit Verletzte oder gar Tote billig- end in Kauf genommen hätte, scheint ihn nicht zu interessieren. Er rechtfertigt seine Aussage damit, dass Angriff die beste Verteidigung ist. Zudem ist er der Meinung: „Wenn wir nichts unternehmen ist es vorbei mit der Demokratie.“ Tja, da sieht man wieder einmal, was so manche Linke unter dem Begriff Demokratie verstehen. Übrigens, die betreffenden Postings stehen nach wie vor auf besagter Facebook-Seite. ***** 2016-01-20
Strache auf linksextremer FB-Seite als Marionette von Hitler dargestellt
Wo ist die Grenze der Kunst?
Facebook ist wahrlich eine Fundgrube für Erstaunliches im negativen Sinn. Speziell auf politisch links orientierten Accounts lassen viele User ihrem schlechten Benehmen freien Lauf. Da wird gehetzt, diskriminiert und beleidigt was das Zeug hält. Spitzenreiter in der österreichischen Szene ist zurzeit die linksextreme Facebook-Seite. „AK DEUTSCH FÜR FPÖ-ANHÄNGER (und Rinnen)“. Nachfolgende Postings (wir präsentieren stellvertretend eines davon) haben wir auf dieser entdeckt. Screen: facebook.com (Account: AK Deutsch für ….) Unsere Recherchen ergaben, dass der Posting-Ersteller, der Comiczeichner Jörg Vogeltanz ist. In mehr als einem Posting präsentiert er eine Fotomontage, in welcher der FPÖ-Chef als Marionette des Diktators und Massenmörder Adolf Hitler dargestellt wird. Was will Vogeltanz mit diesen geschmacklosen Postings zum Ausdruck bringen? Die Gelegenheit dies zu beantworten, wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich- keit in den nächsten Wochen erhalten. Anzumerken wäre, dass auf der eingangs erwähnten linksextremen Facebook-Seite, die betreffenden Postings bis dato jedenfalls nicht gelöscht wurden. Die Frage die sich hier nun stellt lautet: Fällt das Ganze noch unter Kunst oder wird hier bereits ein strafbarer Tatbestand gesetzt? Mit dieser Frage wird sich demnächst der Rechtsanwalt von H.C. Strache beschäftigen. ***** 2014-12-27Uwe Sailer hat sich wieder einmal selbst übertroffen
Voller Lob für niveaulosen, diskriminierenden
und beleidigenden Beitrag
In regelmäßigen Abständen besuchen wir die Facobook-Seite von Uwe Sailer, seines Zeichens Kriminalbeamter in Linz und „Ute Bock-Preisträger“. Für Unwissende: Dieser Preis ist nach jener Dame benannt, die nach eigenen Angaben (Quelle: Der Standard) als Erzieherin Kinder schlug und auch dabei zusah, wie Kolleg(innen) von ihr Kinder verprügelten, bis deren Blut an den Wänden klebte. Frau Bock meldete diese Vorfälle nicht und erstattete auch keine An- zeige. Wir gratulieren Herrn Sailer nachträglich zu dieser Auszeichnung. Aber zurück zum Thema. Sailer kommentierte heute in einem Facebook-Eintrag wörtlich: „Gute Beschreibung über H.C. seine Anhänger und Bierzelt-Atmosphäre. Ist in Linz nicht anders.“ .Unter seinem Kommentar setzte er (wie im nachfolgenden Screenshot ersichtlich) einen Link, der zum betreffenden Beitrag hinwies. Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer) Dieser Eintrag von Uwe Sailer machte uns neugierig und wir folgten dem Link. Wir wollten unbedingt wissen, welch gute Beschreibung über den FPÖ-Chef und seine Anhänger in dem Beitrag stehen. Auf der Webseite „VICE“ ist eingangs folgendes zu lesen: „Stefanie Sargnagel ist die beste Schreiberin Österreichs und wir werden jedes Mal ganz rot vor Stolz.“ Rot werden könnte man tatsächlich, allerdings nicht vor Stolz sondern vor Scham. In einem geistig sinnbefreiten und beleidigenden Beitrag wird über die FPÖ, deren Führungsriege und Anhänger hergezogen. Da wird beispielsweise der Abgeordnete zum Wiener Landtag und Mitglied des Wiener Gemeinderats, David Lazar, wörtlich als „der bekannte Quotenjude der FPÖ“ betitelt. Der besagte Beitrag strotzt vor lauter Beleidigungen und Diskriminierungen. Vermutlich ist auch dies der Grund, warum der Satz „….den Artikel zur Sicherheit unserem Anwalt geschickt haben“ angemerkt ist. Möglicherweise wird die Autorin Stefanie Sargnagel anwaltliche Hilfe benötigen. Nachfolgend möchten wir unserer Leserschaft einen kleinen Textauszug aus dem niveaulosen Beitrag zur Kenntnis bringen. Wer Lust und Laune verspürt diesen zur Gänze zu lesen, kann dies unter diesem LINK tun. Screen: vice.com So weit, so nicht gut. Und nun zurück zum „Ute Bock-Preisträger“ Uwe Sailer. Man muss nun kein FPÖ-Anhänger sein, um den Artikel von Stefanie Sargnagel als niveaulos, diskrimi- nierend und beleidigend einzustufen. Und just diesen Beitrag kommentierte Sailer auf seiner Facebook-Seite mit den Worten: „Gute Beschreibung über H.C. seine Anhänger und Bierzelt- Atmosphäre.“ Nun überlassen wir es unserer geneigten Leserschaft, sich selbst ein Bild über den Kriminalbeamten aus Linz zu machen. Unseres haben wir schon in etlichen Beiträgen in diesem Online-Magazin festgehalten. ***** 2014-11-04Amtsbekannter Blogger unterstellt Promi-Anwalt Kokain-Konsum
Marcus J. Oswald scheint unbelehrbar zu sein
Der ehemalige Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald, der sich selbst als Machtfaktor
oder „Informationsspinne im Netz“ bezeichnet, scheint aus gehabten Schaden nichts
gelernt zu haben. Seine zum Teil unwahren Berichterstattungen brachten ihm schon
jede Menge Ärger und Probleme ein.
Einer seiner „Lieblingsopfer“ scheint der Wiener Rechtsanwalt Werner Tomanek zu
sein. Er hatte diesen sogar schon als „Ratte unter den Wiener Anwälten“ bezeichnet
(Zitat aus einem E-Mail).
Anwalt Mag. Werner Tomanek
Scheinbar ist Oswald auf Tomanek noch immer erzürnt, weil ihn dieser nicht „mitleben“
ließ. Dies schließen wir aus seinen Aussagen in einem E-Mail. Darin meint er unter
anderem wörtlich:
„Aber ich halte nichts davon, zum Beispiel Deinen lieben Spezi Werner Tomanek keine
finanzielle Einbußen durch qualifizierte Berichte zu verschaffen, wenn ein anderer
Verteidiger, der mich sauber (Prozentsatz) mitleben läßt, dafür einen Klienten mehr
hat.“
oder:
„Hoffe Dein vertrauliches Kamingespräch mit Tomanek war interessant. Auch mit ihm
habe ich einen Plan. Der wird diesem Mann aber nicht so sehr gefallen.“
Tomanek sah die Angriffe von Oswald bislang gelassen, da diese bis dato nicht öffentlich
geschahen. Er meinte in einem Gespräch mit dem Herausgeber dieses Online-Magazins
wörtlich:. „Was kümmert´s den Mond, wenn ihn ein Köter ankläfft. Mir ist die Zeit zu
schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinandersetze. Ich sehe in Oswald mehr
ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Mit dieser stoischen Gelassenheit könnte es nun vorbei sein und in Folge für Oswald
wieder einmal eng werden. Denn der selbsternannte Machtfaktor schrieb vor drei Tagen
öffentlich – in einem Beitrag auf seiner Facebook-Seite – unter anderem folgendes:
Screen: facebook.com (Account Marcus Oswald)
Werner Tomanek ist natürlich nicht suspendiert und hat beispielsweise in dieser Woche
schon drei Verhandlungen am Landesgericht Wien geführt. Zu den anderen primitiven
Aussagen von Oswald wollen wir uns gar nicht äußern, da sie jeglicher Grundlagen ent-
behren. Jedenfalls fasst Tomanek nun rechtliche Schritte ins Auge.
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2014-10-15
Klage gegen Fritzl-Plakat
Lebenslänglich muss lebenslänglich bleiben
Der Rechtsanwalt, Walter Anzböck, sieht durch das „Fritzl-Plakat“ einen Affront gegen die Opfer, durch die Freiheitlichen Arbeitnehmer NÖ (FA NÖ). Bekannterweise haben diese in ihrer Zeitung nachfolgendes Werbesujet veröffentlicht, um auf die Justizpolitik der SPÖ (noch mehr Täterschutz) aufmerksam zu machen. Laut Kronen Zeitung will Anzböck klagen. Eine Unterlassungsklage und eine Entschädigungs- forderung von symbolischen 10.000,- Euro sind sein juristisches Ziel. Das Geld soll an die Familie des verurteilten Inzest-Täters ausbezahlt werden. Über allfällige Honorarforderungen ist bis dato nichts bekannt – aber wir nehmen an, dass der Anwalt nicht gratis arbeiten wird. Der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl äußerte sich in Reaktion auf die nun angekündigte Klage des Fritzl-Masseverwalters: „Wo hier ein Affront gegen die Opfer sein soll, wenn verlangt wird, dass der Täter nie wieder in Freiheit gelangen soll, ist nicht nachvollzieh- bar.“ „Die FPÖ spricht sich vehement gegen die von der SPÖ verlangte Aufweichung der Strafen für Schwerstkriminelle aus. Nichts anderes soll das Plakat der freiheitlichen Arbeitnehmer, mit dem Konterfei von Josef Fritzl zu Ausdruck bringen“, so Kickl weiter. Bekanntlich hatte der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gefordert, die lebenslange Freiheits- strafe abzuschaffen. 25 Jahre sind für den SPÖ-Politiker genug. „Man habe mit einem zugegebenermaßen provokantem Plakat aufgezeigt, was passiere, wenn die Phantasien des Herrn Jarolim Realität würden, nämlich, dass Schwerstkriminelle wie ein Herr Fritzl in die Freiheit entlassen würden. Dies könne auch nicht im Interesse der Opfer sein“ meinte Kickl abschließend, der sich sicher ist, dass die Freiheitlichen Arbeitnehmer durch die Verwend- ung des Fritzl-Konterfeis sicher kein Geheimnis verraten haben, dass dieser Mann ein Täter ist. Einer Klage sieht man bei der FPÖ entspannt entgegen. Wir haben im Beitrag „Die Scheinheiligkeit der …..“ das betreffende Plakat als nicht besonders originell und unter Umständen als primitiv bezeichnet. Diese Feststellung möchten wir relativieren, da wir dies nun von einem anderen Standpunkt aus sehen. Das Plakat möge im Auge einiger Betrachter vielleicht geschmacklos erscheinen, bringt aber die Intentionen der SPÖ-Justizpolitik zugespitzt auf den Punkt. ***** 2013-07-23Rechtsanwalt veruntreute Gelder von Klienten
Geschädigte mögen sich bei der Rechtsanwaltskammer melden
Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich gibt bekannt, dass der Wiener Neustädter
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Auer seine Rechtsanwaltstätigkeit mit sofortiger Wirkung
einstellt und auf die Berechtigung zur weiteren Ausübung des Berufs verzichtet hat.
Damit kam Auer einem bevorstehenden Entzug der Berufsberechtigung durch die Rechts-
anwaltskammer Niederösterreich zuvor.
Magister Auer informierte die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich darüber, dass er
sowohl privat als auch in Rahmen seiner Anwaltstätigkeit ihm anvertraute Gelder verun-
treut hat. Auer hat in diesem Zusammenhang Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft
erstattet. Bereits zuvor wurden diese Handlungen von Geschädigten zur Anzeige gebracht
und Ermittlungen der Behörden eingeleitet.
Laut seinen eigenen Angaben hat Auer privat Bankguthaben eines Vereins veruntreut und
auch als Anwalt ihm von Klienten treuhänderisch anvertraute Gelder nicht oder nur unvoll-
ständig an deren Empfänger weitergeleitet.
Dr. Michael Schwarz, Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich: „Der uns ge-
meldete Fall ist äußerst bedauerlich. Wir werden als Berufsvertretung der Anwälte Nieder-
österreichs dafür sorgen, dass den geschädigten Klienten über unseren Notfallfonds rasch
geholfen wird.“
Geschädigte Klienten des Anwalts können sich direkt an die Rechtsanwaltskammer Nieder-
österreich wenden. (Kontakt: Jutta Eigner, Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:
office@raknoe.at, 02742/71650).
„Zur schnellen Klärung ersuchen wir alle Geschädigten um rasche Kontaktaufnahme. Mit
jenen Klienten, die uns namentlich bekannt sind, werden wir auch umgehend direkt
Kontakt aufnehmen, um Unterstützungsmöglichkeiten und weitere Schritte persönlich zu
besprechen“, so Präsident Dr. Schwarz abschließend. (Quelle: APA/OTS)
***** 2013-03-04
RA Dr. Zanger zeigt H.C. Strache an
Aufregung um Cartoon
In den letzten Tagen herrscht(e) um nachfolgendes Cartoon (Screenshot) auf der FB-Seite des FPÖ-Chefs H.C. Strache heftige Aufregung. Die Meinungen darüber klaff(t)en meilen- weit auseinander. Von freier Kunst bis zu Antisemitismus, ja sogar Verhetzung war und ist die Rede. Screen: facebook.com Wobei wir gar nicht glauben, dass der Cartoon für die politische Linke der Stein des Anstoßes war, sondern dass diese vielmehr durch den darunter stehenden Text aufgeschreckt wurden. Denn dieser entspricht der absoluten Wahrheit. Obwohl SPÖ-Politiker(innen) mit ihren Geh- versuchen im weltweit größten Social-Network kläglich scheiterten, ist ihnen der Wirkungs- grad von Facebook sehr wohl bewusst. In diesem Fall kommt der SPÖ, die extrem stark besuchte FB-Seite von Strache höchst ungelegen, stehen wir doch ein Jahr vor der nächsten Nationalratswahl. Also war guter Rat teuer, wie dem entgegen zu steuern ist. Die Lösung des Problems ergab sich augenscheinlich in der Person des Rechtsanwaltes Dr. Georg Zanger. Dieser fühlte sich bemüßigt eine Straf- anzeige gegen H.C. Strache und weitere unbekannte Täter, gemäß § 283 StGB (Verhetzung) und 3g Verbotsgesetz (Wiederbetätigung) zu erstatten. Unter diesem L I N K finden Sie die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Wien.Originalzitat aus der Strafanzeige von Dr. Zanger: Die „rassische“ Zuordnung des Bankers (Jude Anm. der Redaktion) wird durch Hakennase, Magen-David-Knöpfe und stechenden Blick eindeutig. In dem „Stürmer“-Buch von Ernst Hiemer (Hauptschriftleiter des „Stürmer“) „Der Giftpilz“ wird neben Nase („Judensechser) und Lippen auch das Auge als typisch jüdisches Merkmal ausgemacht: „Und an den Augen erkennt man den Juden auch. Seine Augenlider sind meistens dicker und fleischiger als die unseren. Der Blick des Juden ist lauernd und stechend. Dem zu Folge müsste der einstige Terroristenanführer Yassir Arafat Jude gewesen sein. Denn der Kopf der Cartoon-Figur, die angeblich einen jüdischen Banker darstellen soll, erinnert uns sehr stark an diesen, wobei die Beschreibung im o.a. Zitat haargenau zutrifft. Für Zweifler: Es gibt unzählige Bilder von Arafat im Internet, die unsere Behauptung belegen.
Warum erstattet Dr. Zanger keine Anzeige gegen Kawther Salam?
Und damit kommen wir zum nächsten aber anverwandtem Thema. Wir haben am 29.08.2011
den Beitrag „Kommt ein Viertes Reich“ verfasst. (Bitte unbedingt lesen!) In diesem geht es
um die schwer judenfeindliche Webseite „www.kawther.info” , auf der gegen den Staat
Israel gehetzt wird.
Erstaunlicherweise trat im vorigen Jahr Herr Dr. G. Zanger nicht auf den Plan und erstattete
somit auch keine Strafanzeige wegen Verhetzung. Möglicherweise war ihm die Seite unbe-
kannt und falls sie ihm doch bekannt war erschrak er vielleicht über die Tatsache, dass auf
„www.kawther.info“ zahlreiche Politprominenz der SPÖ (darunter der Wiener Bürgermeister
Michael Häupl) und auch der ÖVP abgebildet sind. Allerdings wird über diese nicht übel her-
gezogen, sondern ganz im Gegenteil in höchsten Lobeshymnen berichtet.
Wir haben damals mit einem erheblichen Zeitaufwand und einem dazu geeigneten Pro-
gramm die komplette Webseite „www.kawther.info” gescannt und archiviert. Sollte also
Herr Dr. Zanger Beweismaterial benötigen, stellen wir ihm dieses gerne zur Verfügung.
***** 2012-08-26
Grünes Trauma wird wieder sichtbar
Glawischnig hat Abwahl bis heute nicht verwunden
Bei der Debatte über den grünen Antrag auf Abwahl des Nationalratspräsidenten lichteten
sich die Nebel, warum Eva Glawischnig einen derartigen Feldzug gegen den Dritten National-
ratspräsidenten, Dr.Martin Graf, führt.
Offenbar leidet Glawischnig unter einem grünen Trauma, denn sie ist selbst einmal Dritte
Nationalratspräsidentin gewesen und hat diese Position aber nach einer demokratischen
Wahl verloren, was weder sie noch die Grünen bis heute verwunden haben dürften.
Seit damals muss man in Permanenz erleben, wie mit Diffamierungen und Hetzkampagnen
gegen den nunmehrigen Dritten Nationalratspräsidenten, Dr. Martin Graf, vorgegangen wird.
Die dubiose Veranstaltung am 12. Juni 2012 ist der beste Beweis dafür.
Sind ein Viertel der Österreicher(innen) Antisemiten und Nazis?
Auch sollten die Grünen und sonstigen Linken einmal begreifen, dass die FPÖ weder mit Anti-
semitismus noch mit dem Nationalsozialismus etwas gemein haben. Diese Partei ist durch
den demokratischen Weg im Parlament, sowie in sonstigen Gremien und Ämtern vertreten.
Immerhin haben rund ein Viertel der wahlberechtigten Österreicher(innen) dies so gewünscht
und mit ihren Stimmen bei Wahlen bekräftigt.
Es wäre doch vermessen zu behaupten, dass rund ein Viertel der wahlberechtigten Öster-
reicher(innen) Antisemiten und Nazis seien, nur weil sie sich nicht einer linksextremistischer
Diktion unterwerfen. In der FPÖ wird – sowie in jeder anderen demokratisch ausgerichteten
Partei – der demokratische Grundkonsens gelebt.
Der „Waldheim-Effekt“
Um noch einmal auf den Dritten Nationalratspräsidenten, Dr. Martin Graf, zurückzukommen.
Es ist doch erstaunlich wie viel Aufhebens um die irrtümlich angeführte Berufsbezeichnung
„Rechtsanwalt“ bei einem promovierten Juristen gemacht wird.
Barbara Prammer wurde beispielsweise am Wahlvorschlag 2008 als Soziologin geführt, ob-
wohl sie zu diesem Zeitpunkt Nationalratspräsidentin mit Berufsverbot gewesen ist. Frau
Tamandl kandidierte als Steuerberaterin, obwohl sie lediglich Steuersachbearbeiterin ist.
Und Bundespräsident Fischer wiederum hat als ordentlicher Universitätsprofessor kandidiert
und offenbar vergessen, das Wort „titularisch“ hinzuzufügen, wie es korrekt gewesen sei.
Die Grünen haben es schon übersehen, dass sie mit ihrer Gier nach Macht und der damit
verbundenen Ellenbogentechnik, bereits einen „Waldheim-Effekt“ ausgelöst haben. Sollte
ihnen dieser Begriff nichts sagen, brauchen sie nur bei der SPÖ nachzufragen. Diese haben
damit schon eine leidvolle Erfahrung gemacht. Auch die Grünen werden damit Bekanntschaft
machen – und zwar spätestens bei der Nationalratswahl 2013.
***** 2012-06-14
Viel Wirbel um nichts
Vorwürfe nicht haltbar
Da offensichtlich die Vorwürfe gegen Martin Graf bezüglich eines strafbaren Verhaltens
gegenüber der Getrud Meschar (angeblicher Stiftungsskandal) nicht haltbar sind, versucht
man dem Dritten Nationalratspräsidenten anderwärtig ans Bein zu pinkeln.
SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas fordert neuerlich von FP-Chef Strache den Rück-
zug von Martin Graf als Dritter Nationalratspräsident. „Laut dem aktuellen Bericht einer
Tageszeitung wurde Graf im Jahr 1994 auf dem amtlichen Wahlvorschlag zu den National-
ratswahlen als Rechtsanwalt tituliert, obwohl er zwischen 1992 und 2002 lediglich Rechts-
anwaltsanwärter war“, so Rudas – für die damit das Fass übergelaufen sei.
M. Graf hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien im Jahr 1987
mit dem Mag. iur. und daraufhin 1994 mit dem Grad Dr. iur. abgeschlossen. Die Kronen
Zeitung veröffentlicht in ihrer heutigen Ausgabe einen Ausschnitt der Wahl-Vorschlagsliste
zur Nationalratswahl 1994. In dieser wird bei Graf als Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“
angeführt.
Wir glauben nicht, dass das Martin Graf persönlich auf diese Liste geschrieben hat sondern
vielmehr, dass sich in diesem Fall eine Schreibkraft geirrt hat. Immerhin ist der Mann
promovierter Akademiker und Doktor jur. Da kann ein derartiger Irrtum leicht passieren und
ist auch nicht besonderes.
Anders verhält es sich da schon, wenn Studienabbrecher mit dem akademischen Titel „Doktor“
tituliert werden, wie zum Beispiel der Bundeskanzler Werner Faymann. Dieser studierte von
1985 bis 1988 zwar vier Semester Rechtswissenschaften, schloss aber das Studium nicht
ab. Aber immerhin schaffte er es in drei Jahren, läppische vier (4) Semester zu absolvieren.
Doktortitel auch auf amtlicher Webseite
Obwohl Faymann durch seinen Studienabbruch zu keinen akademischen Ehren gelangte, wird
er auf „gallery.media22.at“ bis dato unwidersprochen als Herr Doktor bezeichnet.
Screen: gallery.media22.at
Wer nun glaubt nur beim angeführten Doktortitel auf „gallery.media22.at“ habe sich ein
Fehlerteufel eingeschlichen, der wird mit dem nächsten Screen eines Besseren belehrt. Denn
selbst auf der hochoffiziellen Webseite der Stadt St. Pölten wird der Bundeskanzler, eben-
falls unwidersprochen bis heute als Herr Doktor tituliert.
Screen: st-poelten.gv.at
Nun stellt sich für uns die Frage, warum so viel Aufhebens wegen einer irrtümlich fälschlichen
Berufsbezeichnung gemacht wird, die Martin Graf gar nicht selbst getätigt hat. Auch Werner
Faymann hat die Einträge in denen er als „Doktor“ tituliert wird nicht selbst getätigt, sondern
dürften diese einem Irrtum einer Schreibkraft unterliegen.
Allerdings wird hier schon wieder mit zweierlei Maß gemessen, denn der „Doktortitel“ des
Bundeskanzlers wird von linker Seite ganz augenscheinlich negiert. Martin Graf ist wenigstens
promovierter Akademiker, was Faymann von sich nicht behaupten kann.
Aber die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin geht noch einen Schritt weiter und unterstellt Graf,
dass er in einem Interview das Parlament mit einem Narrenturm verglichen habe. Zugegeben,
wenn das so stimmt, ist das nicht die feine englische Art. Ohne den Dritten Nationalratspräsi-
denten in Schutz nehmen zu wollen, könnte es aber durchaus sein, dass er zu diesem Er-
kenntnis gelangte nachdem er sich folgende Rede (Video) des Fräulein Laura Rudas anhören
musste.
Quelle: youtube.com
{mp4-flv img=“videos/rudasrede.jpg“ showstop=“true“}rudasrede{/mp4-flv}
***** 2012-06-09
Marcus J. Oswald vor Gericht – TEIL 2
Die Vorgeschichte
Wie bereits angekündigt, bringen wir nachfolgend einen Bericht über die Verhandlung gegen
den ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald, die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat. Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis, W. Höllriegl (HEUTE) , Spanienblogger F. Rabak
Dazu eine kurze Vorgeschichte um den Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an und für sich ein begabter Schreiber ist, legte sich in den letzten zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten „anzupirschen“ und ihnen eine gute Presse via seiner Webseite schmackhaft zu
machen.
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben. Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek zitierte einmal treffend: „Was kümmert´s den Mond, wenn ihn ein Köter ankläfft.
Mir ist die Zeit zu schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinandersetze. Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“ Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte. Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
Der Richter Dr. Winge
Es kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV), an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb. Daraufhin verhängte der zuständige Richter, Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald. Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
Nach einigen verhängte Geldstrafen – die von Oswald alle negiert wurden – entschloss sich
Dr. Winge eine Beugehaft zu verhängen. Bevor diese in Kraft teten kann, muss der Betrof-
fene aber zuerst angehört werden. Also schickte der Richter eine Ladung.
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am 3.März 2010 einen mehrseitigen Brief, in dem er um Vertagung er-
suchte. Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
„Es kann ein Gericht doch nur eine korrekte Verhandlungsführung wollen und kein zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert, weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
Dr. Winge leitete den Brief von Oswald an die Staatsanwaltschaft Wien weiter. Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer, da noch zwei andere Verfahren anhängig waren. Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an: „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei. Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde im Verlauf unseres Gespräches immer aggressiver. Es war, als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
Der Angeklagte Marcus J. Oswald
Auf Befragung der Richterin wie er den Satz mit „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht. Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“ Auch den im Brief vorkommen-
den Satz: „Es werde zum Showdown kommen“, versuchte der Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“ abzutun.
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat. Am 16.Dezember 2009 stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe gekauft hätte. Da staunen wir aber, denn der Mann scheint die Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
Der beigezogene Gerichtspsychiater erklärte, dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings räumte er ein, dass seine Beurteilung formeller Natur sei, da sich Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
Die verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an, dass Oswald mit der Drohung in seinem
Brief, den Richter Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm §§ 105 und 106 StGB zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf. Als erschwerend wertete die Richterin, die vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
*****
2012-02-15
HEUTE liest ERSTAUNLICH
Mediales Interesse
Mit unserem gestrigen Beitrag „Marcus J. Oswald vor Gericht“ haben wir offenbar mediales
Interesse geweckt.
Screen: HEUTE (Printausgabe vom 14.02.12)
Aus medienrechtlichen Gründen können User-Kommentare erst nach dem Prozess gepostet
werden. Wir ersuchen daher um Ihr Verständnis. Danke!
Prozesstermin: 15.02.2012 um 10:30 UhrOrt: LG für Strafsachen Wien, Saal 105
*****
2012-02-14
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Marcus J. Oswald vor Gericht
Diesmal in eigener Sache
Der Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald ist am 15.02.2012, Gast im Saal 105des Landesgerichts für Strafsachen Wien. Allerdings nicht um über einen Prozess zu
berichten, sondern in eigener Sache.
Er soll den Richter des Bezirksgerichts Döbling, Dr. Hannes Winge, zu nötigen versucht
haben. Interessant bei diesem Prozess ist auch die Tatsache der Beiziehung des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Heinz Pfolz. Den Vorsitz in der Verhandlungführt die Richterin Dr. Martina Krainz. Für die Verteidigung von Marcus J. Oswald
– für den die Unschuldsvermutung gilt – ist der Wiener Rechtsanwalt Dr. Roland Friis
ausgewiesen.
Mehr wollen wir an dieser Stelle nicht verraten. Wir versprechen jedoch, dass wir
über den Prozess und dessen Ausgang ausführlich berichten werden.
*****
2012-02-13
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Achtung bei OKO-Inkassodienst-Forderungen
Gleich und Gleich gesellt sich gern
Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt. Würde eine Vertrauensumfrage gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis, dass diese Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert. Allerdings muss zugegeben werden, dass die Telefon- und Internetanbieter alles daran setzen ihrem schlechten Ruf gerecht zu werden und diesen zu erhalten.
Unser heutiger Beitrag beschäftigt sich mit dem Mobilfunkanbieter „DREI“, der noch zu-
sätzlich die Dienste des Linzer Inkassobüros „OKO“ beansprucht. „OKO-Inkasso“ ist nicht
unbekannt, da diese schon in der Vergangenheit durch weit überhöhte Inkassogebühren
aufgefallen sind. Der Ruf von Inkassobüros rangiert in der gleichen Liga wie jener der Mobil-
funkanbieter und so kommen wir zur Annahme, dass das Sprichwort „Gleich und Gleich
gesellt sich gern“ offenbar zutrifft.
Nicht nachvollziehbare Rechnung
Aber zum Thema. Herr Walter F. hatte bei „DREI“ einen Vertrag über einen mobilen Inter-
netanschluss mit 3 Gigabyte zu einer monatlichen Flatrate von 19 Euro. Im August dieses
Jahres erhielt er von diesem Mobilfunkanbieter eine Rechnung, in der 469 Euro gefordert
wurden.
Für F. war dieser Betrag nicht nachvollziehbar und so kam es zu einem regen Telefonverkehr
zwischen ihm und „DREI“. Schlussendlich erhob er einen sogenannten Rechnungseinspruch
und kündigte gleichzeitig den Vertrag. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde der Ein- spruch seitens „DREI“ abgelehnt, da angeblich alles seine Richtigkeit hatte.
Walter F. bezahlte die ausständige Summe. Zwischenzeitlich war aber eine Forderung des
Linzer Inkassobüros „OKO“ eingelangt. Diese gaben an von „DREI“ mit der Eintreibung der 469 Euro beauftragt worden zu sein. F. tat das einzig richtige und ignorierte das Schreiben
des Inkassobüros. Bei „DREI“ rechtfertigte man sich mit einer „Computerautomatisierung“.
Im Klartext heißt das, dass Rechnungen die nicht in der Zahlungsfrist beglichen werden, auto- matisch an „OKO“ übergeben werden. Offenbar tritt diese „Automatisierung“ auch in Kraft während ein Rechnungseinspruch läuft.
Mahnspesen während der Einspruchsfrist
Aber es wird noch ärger. Obwohl die 469 Euro längst beglichen waren, verlangte „DREI“ von Walter F. Mahnspesen in der Höhe von 51,01 Euro. Der völlig genervte F. weigerte sich diese zu bezahlen und so betrat wieder „OKO“ die Inkasso-Bühne.
In diesem Schreiben wurde F. folgendes mitgeteilt: „Wir wurden von unserem Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, dass Sie eine Direktzahlung geleistet haben. Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass sämtliche Zahlungen über uns erfolgen müssen, ansonsten nur unnötige Kosten entstehen.“
Und hier irrt „OKO“ gewaltig. Walter F. hat mit ihnen kein wie immer geartetes Rechtsver- hältnis und ist daher nicht verpflichtet Zahlungen an sie zu leisten. Mit der Bezahlung der 469 Euro an „DREI“ trat eine schuldenbefreiende Wirkung ein. Sollten für das Inkasso-
büro „unnötige Kosten“ entstanden sein, so sind diese nicht das Problem von Walter F.,
sondern gehören „OKO“ ganz alleine.
Wie bastelt man ein Rechtsverhältnis?
Offenbar ist „OKO“ die Tatsache mit dem nicht vorhandenen Rechtsverhältnis bekannt und
so probieren diese, ein solches zu begründen. Dazu bedienen sie sich eines sogenannten
Anerkenntnis und Ratenansuchens und teilen dem Adressat folgendes mit: „Die Begleich- ung des Restbetrages wird sofort fällig gestellt, falls beiliegendes Ratenansuchen nicht unterschrieben und ausgefüllt an uns eingesandt wird.“ Der Schönheitsfehler bei der Sache ist, dass der Betrag ohnehin schon fällig gestellt ist.
Wenn sich nun jemand von den Drohungen von „OKO“ einschüchtern lässt und dieses An-
erkenntnis und Ratenansuchen unterfertigt, so hat er ein Rechtsverhältnis mit dem Inkasso-
büro. Offenbar spekuliert man beim Linzer Inkassobüro „OKO“ mit der Angst der Menschen.
Wir können nur anraten, keine Zahlungen oder Unterschriften an ein Inkassobüro zu leisten.
Sollten offene Forderungen bestehen, sollte man sich immer mit dem Aufforderer in Verbind- ung setzen, um die Angelegenheit zu klären.
Walter F. hat auf unser Anraten, die seiner und auch unserer Meinung nach nicht gerechtfert-
igten Mahnspesen von 51,01 Euro (plus 0,99 Euro Trinkgeld) an „DREI“ bezahlt, um die Ange- legenheit endgültig aus der Welt zu schaffen.
Ist Angemessenheit ein Fremdwort bei „OKO“?
Aber das Karussell der Erstaunlichkeiten dreht sich munter weiter, wenn man die Forderung von „OKO“ unter die Lupe nimmt. Da versucht das Inkassobüro für (jetzt nicht mehr) aushaft- ende Schulden von 51,01 Euro, satte 217,54 Euro einzutreiben. Offenbar ist beim Linzer Inkassobüro der § 1333 ABGB nicht bekannt, denn in diesem steht folgendes:
§ 1333. (1) Der Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahl- ung einer Geldforderung zugefügt hat, wird durch die gesetzlichen Zinsen (§ 1000 Abs. 1) ver- gütet.
(2) Der Gläubiger kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner
verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.“
Für eine Grundforderung von 51,01 Euro, satte 166,53 aufzuschlagen entspricht wohl nicht dem
§ 1333 ABGB. Zur Information, ein Anwalt hätte lediglich 51,68 Euro in Rechnung stellen dürfen, wenn er beispielsweise mit der Einforderung des Gesamtbetrages von 469 Euro beauftragt worden wäre. Da stellt sich für uns natürlich die Frage, warum „DREI“ keinen Anwalt sondern ein Inkassobüro zur Eintreibung von offenen Rechnungen beauftragt?
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2011-12-03
Korruptionsversuch bei Gebi Mair?
Jeder Mensch ist käuflich
Wir vertreten die Meinung, dass jeder Mensch käuflich ist. Es kommt nur auf die Höhe
des angebotenen Betrages an. Und damit sind wir auch schon beim Thema, der Korrup-
tion in der Politik. Wie kann man den ökonomischen – nicht moralischen – Wert eines
Politikers messen?
Ganz einfach, wagen wir zu behaupten. Je wichtiger ein(e) Politiker(in) ist, desto mehr
Geld wird anzubieten sein, um diese Person korrumpieren zu können. Ein kleiner
Wiener Bezirksrat wird wesentlich günstiger „einzukaufen“ sein, als beispielsweise ein
Nationalratsabgeordneter.
Daraus ergibt sich für uns, dass ein jeder Politiker seine Wichtigkeit selbst feststellen
kann, falls ihm schon einmal ein Bestechungsangebot gemacht wurde, auch wenn er
von diesem Angebot keinen Gebrauch machte.
Ist Gebi nur 50 Euro wert?
Screen: gebimair.blogspot.com
Interessant ist der von uns rot markierte Satz: „Mit einer Spende kann man sich, wie hier
beschrieben, bei mir natürlich keine politischen Positionen erkaufen.“ Wenn der Tiroler
Grünpolitiker diese 50 Euro-Spende tatsächlich als Bestechungsversuch wertet, so sollte
er sich ernsthafte Gedanken über seinen ökonomischen – nicht moralischen – Wert
und über die Wichtigkeit seiner Person machen. Denn für diesen Betrag kann man sich
nicht einmal die Gunst eines Amtsdieners erkaufen.
Interessant ist auch der Verwendungszweck den Mair angibt, welchen er mit den 50
Euro beabsichtigt. Er will diese nämlich für die anwaltliche Unterstützung bei Aufklär-
ungssarbeit verwenden. Für 50 Euro öffnet ihm ein Rechtsanwalt nicht einmal die
Kanzleitüre. Also dürfte dieses Vorhaben als gescheitert zu betrachten sein.
Aber um nochmals auf die anonyme Spende zurückzukommen. Vielleicht wird Werner
Königshofer von später Reue gepeinigt, hatte er doch den Grünpolitiker seinerzeit als
Landtagsschwuchtel bezeichnet. Möglicherweise sind diese 50 Euro eine Art Wieder-
gutmachung für Gebi Mair, sodass sich dieser bei der nächsten Veranstaltung der
tanzenden schwulen Mädchen im „LAND OF OZ“ seine Eintrittskarte kaufen kann.
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2011-11-29
Die Katze lässt das Mausen nicht
Rasender Ortstafel-Anwalt
Der Kärntner Rechtsanwalt und Slowenen-Vertreter, Rudi Vouk, fuhr vor zehn Jahren zu
schnell durch die Ortschaft St. Kanzian und wurde von der Polizei angezeigt. Er bezahlte
die Strafe nicht, sondern klagte. Seiner Rechtsmeinung nach war die Ortstafel gesetzes-
widrig, da diese nicht zweisprachig war. Erstaunlicherweise vertrat der Verfassungsge-
richtshof ebenfalls diese Meinung und gab ihm Recht.
Mit dieser Schnellfahraktion hatte Vouk traurige Berühmtheit erlangt, allerdings kann und
konnte diese sicher nicht als Vorbild – vor allem für junge Lenker(innen) – gewertet werden. Denn Ortsgebiet bleibt Ortsgebiet und das vorgeschriebene Tempolimit dient der Verkehrssicherheit. Daher ist und war die Rechtfertigung mit der einsprachigen Orts- tafel bezüglich der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet, der Sicherheit des Verkehrs sicherlich nicht dienlich.
Nun ist die im obigen Absatz angeführte Übertretung der Straßenverkehrsordnung und deren erstaunlicher Ausgang bereits Schnee von vorgestern. Aber bekannter Weise
lässt die Katze das Mausen nicht. Medienberichten zufolge soll Vouk vorgestern wieder
mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt geraten sein.
Alkolenker gefährden die Verkehrssicherheit massiv
In Buchbrunn in der Gemeinde Eberndorf wurde Vouk von einer Polizeistreife, mit 1,2
Promille hinter dem Steuer seines Pkws erwischt. Dem streitbaren Slowenen-Vertreter
wurde der Führerschein abgenommen. Eine saftige Geldstrafe sowie eine Nachschul- ung stehen ins Haus des Anwaltes.
Rudi Vouk trat in der Ortstafel- und der Amtssprachenfrage immer gerne als Ver-
fechter von Recht und Gerechtigkeit auf. Wie sich nun allerdings zeigt, scheint er es
mit dem Gesetz nicht so genau zu nehmen. Dabei müsste gerade Vouk als Rechtsan-
walt wissen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist.
Alkoholisierte Lenker stellen eine massive Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar, da sie jährlich zahlreiche Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzen verursachen. Aber vielleicht fällt dem pfiffigen Anwalt wieder eine gute Ausrede ein, mit der er seine Alko- fahrt rechtfertigen will. Ob diesmal der Verfassungsgerichtshof mitzieht bezweifeln wir allerdings.
Und wer den Schaden hat braucht auf den Spott nicht lange zu warten und so gab laut Kronen Zeitung der Kärntner Landeshauptmann, Gerhard Dörfler, folgendes State- ment zum Vorfall ab: „Für Buchbrunn hat Vouk selbst die Ortstafel erstritten. Da ging es um Prozente. Und jetzt kennt er sich offenbar auch mit Promille nicht aus…“
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2011-10-08
Dumm oder bösartig?
Existenzgefährdung durch Beamt(innen)
Was so manche Beamt(innen) in ihrer Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist
nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-
end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.
Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-
Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.
Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-
berechtigung für ein Kaffeehaus. Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück, um die
Situation aufzuklären. Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.
War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt
So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt- lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist der Redaktion bekannt) war Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.
Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens –Datier- ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem, was man sich im MBA 10 zusätzlich leistete.
Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein
Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll
man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen für uns unter Jugendblöd-
heiten.
MBA 10 informierte Dritte über getilgte Vorstrafen
Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom
JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Diese sind heute – 16 Jahre später-
bereits getilgt. Auch schienen die Verurteilungen des JGH-Wiens nie in einem Straf-
registerauszug auf. Dies hat auch seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will
man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.
Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen. Um zu den beiden, bereits getilgten
Jugendvorstrafen zu kommen, müssen schon Ermittlungen angestellt worden sein.
Da man mit diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen, bei der Kranken- kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.
Und jetzt wird es besonders krass. Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Wien und der Wirtschaftskammer Wien, die beiden bereits getilgte
Jugendvorstrafen des Herrn Huber aus den Jahren 1994 und 1995 mit. Letztere
Institution verständigte wiederum den Unternehmer, der nun auch in Kenntnis deren ist.
Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113 StBG – Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt wurde.
Screen: jusline.at
Huber meint jedenfalls: „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben.“
Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,
die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH -Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über- haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist. Zu guter Letzt werden Dritte von den getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
Das wirft bei uns die Frage auf, sind oder waren jene Beamt(innen) die an dieser Aktion beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.
*****
2011-09-11
Hungerlohn beim Standard?
Landplage Rad-Rowdys
Rad-Rowdys sind mittlerweile zu einer echten Land- bzw. Stadtplage geworden. Wer kennt sie nicht, die zweirädrigen Verkehrsteilnehmer, die wie von einer Tarantel ge- stochen rücksichtslos auf Gehsteigen dahinrasen. Jedermann(frau) der/die nicht recht- zeitig zur Seite springt läuft in Gefahr ein Eintrag in die Unfallstatistik zu werden. Wenn man ein wenig Glück hat, wird man von den zweirädrigen Zeitgenossen „nur“ auf das
Gröbste beschimpft.
Diese Rad-Rowdys sind meistens farbenblind, denn sie sind nicht in der Lage ein rotes Ampelsignal zu erkennen. Auch scheren sie sich nicht um allgemeine Fahrverbote – wie z.B. Fußgängerzonen- in denen sie dann zu nächtlicher Stunde herumkurven, ohne ihr Vehikel zu beleuchten.
Ein derartiger Zeitgenosse wurde laut seinen eigenen Angaben, in einer Fußgängerzone in der Innenstadt, von einem Polizisten angehalten. Zusätzlich war das Licht am Fahrrad nicht eingeschaltet, obwohl es bereits nach Mitternacht war. Der Beamte bat den Ver- kehrssünder mit 21,- Euro Bußgeld zur Kasse.
Prominenter Verkehrssünder
Nun handelt es sich bei dem Radfahrer um keinen Nobody, sondern um Tom Schaffer.
Sie haben keine Ahnung wer das ist? Nun gut, das ist zwar keine Bildungslücke, aber wir wollen unsere Leser(innen) dennoch ein wenig aufklären.
Der junge Mann ist Journalist und studiert Politikwissenschaft in Wien. Also ein vielver- sprechender Hoffnungsträger der zukünftigen geistigen Elite Österreichs. Ferner ist er Gründer und Betreiber des linksgerichteten Blogs „zurPolitik.com“.
In seiner journalistischen Laufbahn wurde ihm sogar eine besondere Ehre zuteil. Er durfte den Bundespräsidenten der Republik Österreich und das ehemalige Präsidiums- mitglied der österreichisch-nordkoreanischen Freundschaftsgesellschaft, Dr. Heinz Fischer, interviewen. Damit hatte er locker den Sprung in die D-Promiliga geschafft und sein Be- kanntheitsgrad dürfte knapp unter Daniela Katzenberger und Konny Reimann liegen.
Tom Schaffer ist aber auch ein vorbildliches Mitglied unserer Gesellschaft und ein Vor- zeigesohn. Offenbar um seinen Eltern nicht auf der Tasche zu liegen, verdient sich der studierende Journalist seine Brötchen selbst. Allerdings hat er es finanziell wesentlich schlechter erwischt, als Reimann oder Katzenberger.
Ideologische Arbeit für einen Hungerlohn
Denn Tom Schaffer arbeitet beim linksgerichteten Internetportal „Online-Standard“. Dieser Arbeitsplatz ist mit seiner Ideologie auch recht gut vereinbar. Allerdings waren wir wirklich erschüttert, ja fast traumatisiert, als wir erfuhren wie wenig der junge Mann beim rosaroten Online-Standard verdient.
Darf man den Angaben von Tom Schaffer Glauben schenken, entlohnt ihn der „Online -Standard“ mit 21,- Euro für einen 8-Stunden Tag. Wir haben dies auf einen Monats- lohn -mit einer 40-Stundenwoche- hochgerechnet. Die offizielle Berechnungsformel laut unserem Buchhalter lautet: 21x5x4,33.
Dies ergibt die stolze Summe von sage und schreibe 454 Euro und 65 Cent monat- liche Entlohnung, bei einer 40-Stundenwoche. Wir hoffen für Schaffer, dass dieser Betrag wenigstens netto zur Auszahlung kommt.
Textauszug aus Schaffers Blogeintrag:
Screen: „zurPolitik.com“
Wir nehmen nicht an, dass Schaffer beim „Online- Standard“ als Sklave gehalten wird, sondern in einem ordentlichen Dienstverhältnis steht. Er sollte um seiner selbst Willen, so rasch wie möglich die Arbeiterkammer oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Nur so ganz nebenbei sei erwähnt, dass die Sozialisten und die Grünen mittlerweile einen monatlichen Mindestlohn von 1.300,- Euro fordern. Diese Forderung ist zwar utopisch und auch nicht realisierbar, aber als wir den Monatslohn von Tom Schaffer errechneten, waren wir mehr als erstaunt.
*****
2011-08-26
Kostenlose Rechtshilfe? TEIL2
Es gibt Neuigkeiten
Am 1.März 2011, haben wir den Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ verfasst. Ein gewisserMartin Bugelmüller bietet für Freunde des Forums und Mitglieder der Juridicum Recht-
schutzgruppe kostenlose Inanspruchnahme von Rechtshilfe an.
Die Ankündigung „Kostenlos“ haben wir schon im Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ kritisiert,
möchten aber erst im späteren Verlauf dieses Beitrags darauf zurückkommen. Bugelmüller
veröffentlichte auf seiner Webseite (von der wir ein vollständiges Abbild haben) folgenden
Beitrag.
Herzzerreisende Story
Quelle: http://martin-bugelmueller.at
Vergrössern mit rechten Maustasten-Klick und Grafik anzeigen bestätigen Da wurde gegen Edis K., laut Bugelmüller offenkundig rechtswidrige Schubhaft verhängt.
Auch dürfte ein professioneller Linzer Asylantenanwalt eine schlechte Vertretung abge- liefert haben, so meint zumindest Martin Bugelmüller. Aber lesen Sie sich die herzzer- reißenden Geschichte (obiger Screen) selbst durch, um sich ein Urteil bilden zu können.
Edis K. wurde trotzdem abgeschoben
Irgendwie widerfuhr Edis K. dass Glück seines Lebens und Martin Bugelmüller nahm sichseiner an. Der hatte wiederum nicht soviel Glück und konnte keinen Erfolg verzeichnen,
denn Edis K. wurde abgeschoben.
Gut, Misserfolge muss man im Rechtsbereich gelegentlich hinnehmen, hatte doch der
Schubhäftling das Glück, die kostenlose Rechtshilfe von Bugelmüller bzw. seinem Verein in Anspruch nehmen zu können.Wieviel kostet „Kostenlos“?
Und jetzt kommen wir wie eingangs erwähnt auf die Ankündigung „Kostenlos“ zurück.
Allerdings nicht ganz, wie Bugelmüller selbst einräumt. Sollten sich Personen die sich
keinen Rechtsanwalt leisten können an den Philanthropen wenden, müssen sie schon
einige Euro locker machen.
Quelle: http://martin-bugelmueller.at
In diesem Punkt stimmen wir mit Herrn Bugelmüller nicht überein, denn kostenlos bedeutet
für uns ohne jegliche Kosten. Aber wir wollen uns nicht in Haarspaltereien üben, denn
warum soll der selbstlose Mann, Pauschalgebührensätze und notwendige Aufwendungen
Kostenlos geht ganz schön ins Geld
Es kann sich doch nur um einige Peanuts, also einen bedeutungslosen Betrag handeln.Das dachten wir zumindest, bis uns eine Kopie der Klageergänzung der Rechtsanwalts- kammer Oberösterreich zugesendet wurde, aus der wir Ihnen folgenden Auszug präsent- ieren wollen.
Durch Anklicken des obigen Screenshots können Sie die gesamte Klageergänzung der
Rechtsanwaltskammer Oberösterreich downloaden.
Laut RAK-Klageergänzung musste Edis K. für die kostenlose Rechtshilfe, immerhin die
stolze Summe von zumindest 3.410,- Euro berappen. Da fragen wir uns doch, wie hoch die Summe der Pauschalgebührensätze und jener der notwendige Aufwendungen bei HerrnBugelmüller sind. Diese Frage stellt sich für uns deshalb, ist doch in der RAK-Klageergänz- ung folgendes wörtlich angeführt:
Auszug aus der RAK-Klage
Der Zweitbeklagte hat Ende 2009/Anfang 2010 den Bosnischen Staatsangehörigen K. Edisals Mitglied der Erstbeklagten in einem Schubhaftverfahren vertreten. Die Beklagten verein- nahmten dafür zumindest EUR 3.410,00, davon EUR 3.000,00 für Aufwendungen von Mar- tin Bugelmüller, Kontaktaufnahme Gutachter, Beratung Dritter“ und EUR 410,00 für „Restan- zahlung Mitgliedsbeitrag 1. Rate von 3 Juridicum Rechtschutzgruppe“. Zum Drüberstreuen gibt es dann noch, die bei Bugelmüller hilfesuchende Barbara G., wel- che ebenfalls tief ins Portemonnaie greifen durfte, denn dazu führt die RAK Oberösterreich in ihrer Klageergänzung wie folgt aus:
Auszug aus der RAK-Klage
Die Beklagten vereinnahmten von Frau Barbara G. am 24.11.2009 EUR 2.091,00 aufgrundderen Ersuchens um rechtliche Beratung und Vertretung wegen rufschädigender Behaupt-
ungen. Nachdem Frau G. – Tage später ihren Rücktritt vom erklärten Auftrag erklärte, erhob die Erstbeklagte gegen Frau G. Klage auf Feststellung des Bestehens einer Mitgliedschaft, wobei in der Klage die bezahlten EUR 1.450,00 als Einschreib- und Mitgliedsgebühr, die weiteren EUR 641,00 als „Klagegebühr“ tituliert wurden.
In Anbetracht der von der RAK kolportierten Summen, hat das Wort „Kostenlos“ durch Mar-
tin Bugelmüller eine völlig neue Bedeutung bekommen. Wir bleiben jedenfalls an der Ge-schichte dran und werden wieder berichten wenn es etwas Neues gibt.
*****
2011-03-27 {jcomments off}Kostenlose Rechtshilfe?
Martin Bugelmüller
Es muss nicht immer Kaviar sein und so müssen es auch nicht immer die großen Ereignisseaus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sein, über die dieses Online-Magazin berichtet. Durch einen Leserhinweis sind wir auf eine recht erstaunliche Story aufmerksam geworden,
der eigentlich kaum jemand eine Bedeutung zumisst.
Allerdings könnte der Ausgang dieser Causa, in der Rechtsprechung eine gewisse Bedeut-
ung erlangen. Da gibt es einen gewissen Martin Bugelmüller, der eine Internetplattform be-treibt, auf der er für das Forum von Freunden und Mitgliedern der Juridicum Rechtschutz-
gruppe und Freunden seiner Person, die Inanspruchnahme von Rechtshilfe unbürokratisch und kostenfrei anbietet.
Kein Freund von Bugelmüller
Bevor wir uns mit dem erstaunlichen Angebot des Martin Bugelmüllers weiterbeschäftigen,wollen wir Ihnen die Webseite „www.xlarge.at“ vorstellen, deren Betreiber offenbar nicht zu den Freunden von Bugelmüller zählt. Auf diese Seite sind wir im Zuge unserer Recher- chen gestossen.
Screen: xlarge.at
RAK klagte
Offenbar zählt die Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer ebenfalls nicht zu Bugelmüllers
Freundeskreis und hat den Wohltäter und Menschfreund, beim Landesgericht Steyr geklagt.
Teures kostfreies Angebot
Kommen wir nun zur kostenfreien Rechtshilfe, die Martin Bugelmüller anbietet. Wenn jemand
nun kein Forums- oder persönlicher Freund des Wohltäters ist, bleibt ihm nur die Mitglied-
schaft in der Juridicum Rechtschutzgruppe, um von Bugelmüllers großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.
Screen: rechtschutzgruppe.at
Folgt man dem Link, wird es auf der folgenden Webseite erstaunlich. Denn dort werden den
beitrittswilligen Personen, saftige Mitgliedsgebühren offeriert.Screen: webmart.de
Auch Freunde müssen zahlen
Aber auch als Freund des Martin Bugelmüllers, dürfte es mit der kostenfreien Rechtshilfe
nicht so wirklich klappen. Denn der Philanthrop, der es sich zur Aufgabe gemacht hat Perso-
nen die sich keinen Rechtsanwalt leisten können zu helfen, meint wortwörtlich.Screen: martin-bugelmueller.at
Offenbar scheint Bugelmüller die Bedeutung von „kostenlos“ nicht zu kennen. Kostenlos
bedeutet nämlich nicht mit Kosten verbunden, frei, gebührenfrei, geschenkt, gratis, kostenfrei, umsonst oder unentgeltlich. Als Nachschlagewerk können wir das weltweit anerkannte Inter- netlexikon „Wikipedia“ empfehlen.Allerdings wissen wir eines mit Sicherheit. Sollte der Wohltäter Martin Bugelmüller den Pro-
zess gegen die Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer verlieren, wird das für ihn nicht ganz kostenlos ausgehen.*****
2011-03-01 {jcomments off}Wort des Herausgebers
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Wieder ist ein Jahr vergangen und „ERSTAUNLICH“ ist nun knapp über zwei Jahre alt. Das
Leser(innen)-Publikum ist beachtlich angewachsen und die Zugriffszahlen können sich
Diese Erfolge freuen mich natürlich ungemein, jedoch gab es diese nicht gratis, sondern
waren mit viel Arbeit verbunden. Gründliche Recherchen, lesenswerte Beiträge und Auf-
deckungen von so manchen Erstaunlichkeiten, verhalfen „ERSTAUNLICH“ zu einem ge-
konnte ist klar. Deshalb möchte ich mich bei meinen kleinen aber feinen Team für ihre
Arbeit bedanken.
Mein Dank gilt auch einem Mann, der namentlich nicht genannt werden will und daher
nicht im Impressum steht. Besten Dank lieber XY für Deine ausgezeichneten Recherchen
in diesem Jahr. Ich hoffe auch auf Deine wertvolle Unterstützung im Jahr 2011.
Aber auch Leser(innen) unterstützten diese Webseite und lieferten Anregungen und so
manches erstaunliches Material. Diesen gebührt ebenfalls ein Dankeschön. Auch gelang
es meinem Team und mir Personen zu helfen, welche sich an „ERSTAUNLICH“ wandten,
Erfolge zu Gunsten dieser Menschen, durch Berichterstattung und kooperative Gespräche
mit den Behördenvertretern.
Etliche politische Berichterstattungen hatten Auswirkungen bis in die hohe Politik und
lösten dementsprechenden Wirbel aus. Da gab es zum Beispiel den Grünen Gebi Mair, der
sich als selbsternannter Drogenexperte wähnte oder die Grüne Menschenrechtssprecherin
Alev Korun, deren Konterfei plötzlich auf einer islam-fundamentalistischen Webseite auf-
Auf Grund der Berichterstattung dieser Webseite, sahen sich die Grünen veranlasst ihre
eigenen Beiträge zwecks Schadensbegrenzung zu entfernen. Wie ich aus gut unterrichteter
Quelle informiert wurde, steht „ERSTAUNLICH“ seitdem auf der Liste der Grünen. Was im-
Dieses Online-Magazin veröffentlichte als einziges Internetmedium, das geheim gehaltene
Rzeszut-Dossier. Die Causa Kampusch bewegt noch immer die Gemüter sehr vieler Men-
Aber auch Kindern wurde die Unterstützung von „ERSTAUNLICH“ zuteil. Nach der Bericht-
erstattung über das Nikolausverbot bei den Wiener Kinderfreunden, mussten unsere Klein-
Zum Jahresende hat sich diese Webseite etwas näher mit der Non-Profit-Organisation WWF
beschäftigt und aufgedeckt, dass diese zwar Wasser predigen aber offenbar lieber Wein
trinken. „ERSTAUNLICH“ wird die Fischer und Daubler an der March und der Thaya weiter-
Das waren nur einige Beispiele aus dem breit gestreuten Portfolio dieses Online-Magazins.
Der Bekanntheitsgrad von „ERSTAUNLICH“ wird auch darin bestätigt, dass immer wieder
Beiträge ihren Weg in die großen Medien (Print und Online) finden. Dagegen habe ich auch
nichts einzuwenden, denn nur so kann ein Problem oder Anliegen einer größtmöglichsten
Menge von Personen kundgetan werden.
Allerdings wenn ein derart großes Medium in seiner Selbstherrlichkeit glaubt über alles er-
haben zu sein und ohne zu fragen Fotos dieser Webseite entnimmt und sogar die Quellen- angabe unterlässt, muß dieses erfahren wie wehrhaft ich sein kann. Die Tageszeitung „Österreich“ hatte schon das Vergnügen diese Erfahrung mit mir zu machen.Auch versuchte man schon mir den Mund zu verbieten. Die Stadt Wien forderte mich über
ihre Anwälte auf, die Beiträge über die MA 62, bzgl. amtlicher Abmeldungsandrohungen
zu entfernen, da sie sich in ihrer Ehre gekränkt fühlten. Die Beiträge wurden selbstver-
Diesen Herrschaften sei gesagt, dass es auf „ERSTAUNLICH“ keine amtliche Zensur geben
wird. Auch bin ich nicht durch Anwaltsbriefe und deren Klagsandrohungen beeindruckbar.Sollte sich wer durch Beiträge auf dieser Webseite in Rechtsgüter wie Ehre oder Vermögen verletzt sehen, soll er den Rechtsweg beschreiten. Ich werde auch in so einem Fall meine Wehrhaftigkeit unter Beweis stellen.
Ich werde mir auch in Zukunft kein Blatt vor den Mund nehmen. Auf dieser Webseite werden
weiterhin gut recherchierte Erstaunlichkeiten veröffentlicht, auch wenn diese so manchen
Personen oder Organisationen unangenehm oder peinlich sind.
Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von „ERSTAUNLICH“ einen guten Rutsch und
ein erfolgreiches Jahr 2011. Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im neuen Jahr treu und empfehlen Sie es weiter.Erich Reder
2010-12-31Weihnachtswunder
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Wollten Sie sich schon einmal, gegen eine an Ihnen durchgeführte Amtshandlung körper-
lich zur Wehr setzen? Die Realisierung eines solchen Vorhabens sollten Sie tunlichst unter-lassen, denn dies ist eine Straftat und nennt sich „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.
Dabei ist es für das Gesetz unerheblich, ob Sie im Recht sind oder nicht.
Und sollten Sie das tatsächlich schon einmal durchgezogen haben, wurde Ihnen dann ein
Promi-Anwalt zur Verfügung gestellt, der Sie keinen Euro gekostet hat? Nein? Dann liegt
es vermutlich daran, dass Sie Inländer sind und die falsche Hautfarbe haben.
Abbruch der Abschiebung
Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista Ousma …“ berichteten, reiste der SchwarzafrikanerOusmane Camara illegal nach Österreich ein und erzählte ein haarsträubendes Märchen um
politisches Asyl zu erlangen.
Zu seinem Erstaunen nahm ihm seine Geschichte niemand ab und er wurde zum Flughafen
Wien-Schwechat gebracht, um ihn in sein Heimatland Guinea abzuschieben. Am Airport kam
Entlassung aus U-Haft trotz Fluchtgefahr
Ousmane Camara, der sich illegal in Österreich aufhält und keinen festen Wohnsitz hat,
wurde wegen des Verdachts auf „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ in Untersuchungs-
haft genommen. Wer nun geglaubt hat, dass dieser bis zu seiner Verhandlung in U-Haft ver-
bleibt, da ja bei ihm immerhin Fluchtgefahr besteht, der hat sich gewaltig geirrt.
Gestern wurde der Schwarzafrikaner gegen eine Kaution von 5.000,- Euro auf freien Fuß
gesetzt. Erstaunlich bei einem Tatverdächtigen, der nicht einmal einen ordentlichen Wohn-
Zangers Weihnachtswunder
Als Weihnachtswunder bezeichnete Anwalt Zanger die Freilassung von Camara und damithat er nicht Unrecht. Wir finden es ebenfalls verwunderlich, einen Mann der in Österreich unter Verdacht steht Gesetze gebrochen zu haben und nicht einmal einen festen Wohnsitz hat, aus der U-Haft zu entlassen.
Ebenfalls erscheint uns die Rechtsmeinung von RA Zanger erstaunlich. Dieser meint, dass
Camara ein Recht auf Notwehr gehabt hätte, wenn ihm in seiner Heimat Folter droht. Daher
Interessante These wenn man bedenkt, dass die Angaben von Folter und Verfolgung ledig-
lich unbewiesene Behauptungen von Camara sind. Ausserdem ist es nicht einmal eindeutig
geklärt, warum dieser wiederholt aus seinem Heimatland Guinea geflüchtet ist. Denn ausser
Interessantes Video
Wir haben ein You-Tube Video ausfindig gemacht, in der die Entlassung des Schwarzafrika-
ners gefilmt wurde und Aussagen von Camara, dessen Freunde und dem Anwalt Zangerfestgehalten sind.
Quelle: http://www.youtube.com/
Bitte hier „ANKLICKEN“
Wir wollen dieses Video gar nicht näher kommentieren, denn wir überlassen es unseren
Leser(innen) selbst, den erstaunlichen Unterhaltungswert dieses Streams zu beurteilen.
Auf eines sind wir jedenfalls gespannt und zwar, ob Camara zu der im Februar geplanten
Gerichtsverhandlung erscheinen wird.
*****
2010-12-25Freispruch für Adamovich
Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung
Am 24. Dezember 2009, wurde der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes
und Leiter der Evaluierungskommission Ludwig Adamovich, wegen übler Nachrede ver-
urteilt. Was hatte der pensionierte Spitzenjurist angestellt, um sich ein derartiges Urteil der
erstinstanzlichen Richterin Birgit Schneider einzuhandeln?
Adamovich hatte sich erlaubt, seine subjektive Privatmeinung zum Endlos-Kriminalfall
„Kampusch“ kundzutun. In Interviews meinte er zum Mutter-Tochterverhältnis (Sirny –
Kampusch), dass es Natascha in ihrer Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als
das was sie davor daheim erlebt habe.
Brigitte Sirny klagte daraufhin den ehemaligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig
Adamovich wegen übler Nachrede. Die Richterin Birgit Schneider befand, dass der ehe-
In unserem damaligen, zu diesem Urteil verfassten Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ hiel-
ten wir bereits fest, dass dieses Urteil in der Berufungsinstanz nicht halten werde, denn
dieses sei ein Anschlag auf das Recht der freien Meinungsäußerung. (Folgebeiträge 1./2.)
Freispruch für Ludwig Adamovich
Und unser Spürsinn für normales Rechtsempfinden sollte uns wieder einmal Recht geben.Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sprach in zweiter Instanz, den ehemaligen Präsiden-
ten des Verfassungsgerichtshofes, frei.
Der OLG konnte dem erstinstanzlichen Urteil nicht folgen, da es sich bei der Äußerung von
Adamovich um eine vorsichtige Formulierung handelte und er erkennbar zum Ausdruck ge- bracht habe, dass dies seine subjektive Meinung sei. Seine Aussage sei vom Grundrechtauf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der „Üblen Nachrede“ ist damit nicht ge- geben.
Zwar lasse Adamovichs Aussage mehrere Interpretationsmöglichkeiten zu, aber bei der
rechtlichen Beurteilung sei die für den Angeklagten Günstigste heranzuziehen. Und diese
sei nicht geeignet, Brigitte Sirny in ein negatives Licht zu rücken, so begründete der Vor-
Brigitte Sirny ist entsetzt
Blankes Entsetzen bei der Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny und deren Rechts-anwalt. Diese finden das Urteil des OLG als absolut nicht nachvollziehbar und skandalös.
Auch sei die Auslegung des OLG weltfremd und widerspreche den Grundsätzen des Medienrechts.
Wir können die Aufregung von Brigitte Sirny sehr gut nachvollziehen. Denn mit dem vom
OLG gefällten Freispruch, ist es nämlich kaum möglich zivilrechtliche Ansprüche gegen Adamovich durchzusetzen. Auf gut Deutsch heisst das, dass sich Sirny zum Nulltarif tief gedemütig und gekränkt gefühlt hat.*****
2010-12-22Randale verhindert Abschiebung
Abschiebung abgebrochen
Wie wir in unserem Beitrag „Hasta la vista, ….“ berichteten, sollte der Schwarzafrikaner
Ousmane Camara, von Dienstag auf Mittwoch in sein Heimatland Guinea abgeschoben
werden. Der Mann versuchte mit einem haarsträubenden Märchen, in Österreich Asyl zu
erlangen.
Die Heimreise hätte über Brüssel erfolgen sollen. „Hätte“ aus dem Grund, weil die ge-
rechtfertigte Abschiebung in letzter Sekunde verhindert wurde. Einige Linke Aktivisten
und Unterstützer von Camara, kauften sich knapp vor dem Abflug nach Belgien ein
Darf im Flughafen ungestraft randaliert werden?
Anstatt die Krawallmacher von der Polizei festnehmen zu lassen, wurde die Abschiebung
abgebrochen. Es ist schon erstaunlich, dass es ungestraft möglich ist in einer Abflughalle
Randale zu veranstalten. Bedenkt man, dass in Flughäfen verschärfte Sicherheitskon-
trollen wegen permanenter Terrorgefahr herrschen, ist es für uns unverständlich wieeinige Linksaktivisten ein derartiges Theater veranstalten können.
Es ist weiters erstaunlich, dass ein souveräner Rechtsstaat vor solchen Personen zu-
rückweicht. Wir möchten es uns gar nicht ausmalen, wenn der Airport Wien-Schwechat
wieder einmal von professionellen Terroristen heimgesucht wird.
Promianwalt für mittellosen Schwarzafrikaner
Aber das Karusell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter. Ousmane Camara wird nundoch von einem Rechtsanwalt vertreten und zwar vom Promianwalt Georg Zanger. Da
stellt sich die Frage, wie kann sich der mittellose Schwarzafrikaner einen derart honor- igen Anwalt leisten?
Zanger will auch gegen die Behandlung von Camara bei der Polizei vorgehen. Angeb-
lich habe er in einem von einer Kamera überwachten Raum, einen ganzen Tag nackt
verbringen müssen. Auch sei ihm der Zugang zu Rechtsberatern verwehrt gewesen.
Uns beschleicht langsam das Gefühl, dass Österreich zu einer Bananenrepublik ver-
fällt und Ousmane Camara liefert dafür den eindeutigen Beweis. Wir sind gespannt,
ob sich dies der Rechtsstaat gefallen lassen wird, oder Konsequenzen aus diesem
Vorfall zieht.
*****
2010-12-15Wo ist Rokker Mur
In eigener Sache
Können Sie sich noch an einen gewissen Wolfgang Kirchleitner, alias Rokker Mur erinnern?
Dieser Mann war Herausgeber des Linkslinken Blog Warteschlange. Aus unerfindlichen
Gründen hatte er es sich vor einiger Zeit zur Aufgabe gemacht, den Herausgeber von
ERSTAUNLICH mit unqualifizierten Äußerungen zu beleidigen.
Im Prinzip ist man bei ERSTAUNLICH nicht sehr klagefreudig und versucht Differenzen, egal
welcher Ursache, in amikalen Gesprächen zu klären. Dies war mit Kirchleitner nicht möglich.
Auch reagierte er nicht auf Zuschriften, sein beleidigendes Verhalten einzustellen. Erst als
ihm nach Intervention eines Anwaltes, Twoday.net seinen Blog abdrehte, entfernte er
die kompromentierenden Beiträge.
Durch das erstaunliche Verhalten von Wolfgang Kirchleitner entstanden natürlich Kosten,
welcher dieser trotz Aufforderung nicht bezahlte. Und so kam es wie es kommen mußte
und der Warteschlange-Betreiber wurde geklagt.
Er wurde auch vom Bezirksgericht Favoriten verurteilt und schuldet seitdem dem ERSTAUN-
LICH-Herausgeber einen gewissen Geldbetrag. Nicht dass diese Summe nun jemanden in
unermesslichen Reichtum stürzen würde, wurde der Betrag trotzdem eingefordert, um
Kirchleitner zu zeigen dass beleidigendes Verhalten nicht toleriert wird. Auf gut Deutsch,
Rokker Mur sollte erfahren „Wo der Bartl den Most herholt.“
Erwartungsgemäß bezahlte Wolfgang Kirchleitner nicht, so dass man gezwungen war gegen
ihn Exekution zu führen. Vom Bezirksgericht Favoriten wurde auch die beantragte „Exe-
kution mit Intervention“ genehmigt. Dass bedeutet, dass der Anwalt bei der Pfändung
anwesend ist und bestimmt, welche Gegenstände gepfändet werden sollen.
Als die Pfändung nun über die Bühne gehen sollte, teilte der zuständige Gerichtsvollzieher
dem Anwalt mit, dass Wolfgang Kirchleitner aus der Wohnung seiner Lebensgefährtin (be-
kannte Wohnadresse) delogiert wurde. Also scheint sich der gute Mann nicht nur mit dem
ERSTAUNLICH-Herausgeber angelegt zu haben, sondern erhielt auch von seiner Lebens-
gefährtin den Laufpass.
Die Mitteilung der „Delogierung“ lässt den Schluss zu, dass sogar seine damalige Lebens-
gefährtin, das Gericht bemühen musste um den Mann aus der Wohnung zu bekommen.
Interessant ist auch, dass auf dem Blog „Warteschlange“ seit zirka einem Monat keine
Beiträge mehr geschrieben werden. Es werden lediglich Überschriften mit entsprechen-
den Links zu den Medien gesetzt, welche über die aktuellen Ereignisse berichten. Viel-
leicht ist es auch besser so, dass Kirchleitner keine Beiträge mehr schreibt.
(Screen: am 13.09.2010/ Warteschlange)
Auch hier scheinen Veränderungen stattgefunden zu haben.
Auch in der Geschäftsleitung der „Warteschlange“ dürfte sich einiges geändert haben. Als
Herausgeber scheint nun eine gewisse Inge K. auf. Wolfgang Kirchleitner wurde nun offen-
bar zum Chefredakteur „degradiert“. Ganz nebenbei erwähnt, sollte sich Frau Inge K. um
Rechtsauskunft bemühen, wie ein ordentliches Impressum auszusehen hat, welches auch
den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Aber das ist nicht unser Problem, sondern uns würde vielmehr der Aufenthaltsort, bzw. die
Wohnadresse von Wolfgang Kirchleitner interessieren, um dem Gerichtsvollzieher den neu-
en Ort seiner Amtshandlung mitteilen zu können. Zweckdienliche Hinweise werden unter
office@erstaunlich.at erbeten. Alle Informationen werden natürlich vertraulich behandelt.
*****
2010-09-13