Existenzgefährdende Strafen bei geringfügigen Mautvergehen


AK OÖ geht für Betroffenen zum Verwaltungsgerichtshof

Foto: © erstaunlich.at
Mehrere  Berufskraftfahrer hatten sich in den letzten Jahren an die Arbeiterkammer gewandt:
Weil aufgrund technischer Probleme an ihrem Fahrzeug bei Mautstellen die Maut nicht auto-
matisch  abgebucht  worden  war,  mussten sie hohe Strafen zahlen.   Die Betroffenen hatten
den Fehler gar nicht bemerkt.
In  einem  besonders  krassen  Fall ging die Arbeiterkammer Oberösterreich per Verfassungs-
beschwerde  gegen  die  Mautordnung  vor.   Die  Verfassungsrichter verweigerten jedoch, die
Angelegenheit  zu  prüfen.   „Wir lassen uns davon nicht entmutigen und gehen nun zum Ver-
waltungsgerichtshof“, kündigt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer an.
Im konkreten Fall drohen einem oberösterreichischen Berufskraftfahrer fast 6.000 Euro Strafe
wegen Fehlbuchungen in Höhe von 38 Euro. „Das ist völlig inakzeptabel!   Es kann nicht sein,
dass  Arbeitnehmern  für  Dinge,  für  die  sie  im Grunde nichts können,  krasse und existenz-
gefährdende Strafen aufgebrummt werden“, sagt Kalliauer.
Nach  einem  Austausch  der  Windschutzscheibe wurde beim betroffenen LKW in der Werk-
statt   die   „GO-Box“,   die  für  die  automatische   Mautabbuchung  sorgt,  nicht  exakt  genug
montiert. Aufgrund einer minimalen Überlappung mit dem Scheibenwischer kam es dadurch
zu vereinzelten Fehlbuchungen, die dann in Anzeigen wegen Mautprellerei mündeten.
Die Folge:  Der  Betroffene soll jetzt für 15 Fehlbuchungen in Niederösterreich 2500 Euro und
für  weitere  19 Fehlbuchungen  in Oberösterreich mehr als 3.200 Euro Strafe bezahlen.  Das,
obwohl  der Unabhängige Verwaltungssenat OÖ im Fall eines anderer Lenkers,  der mit dem-
selben (!)  LKW  unterwegs  war,  kürzlich entschieden hat:  wegen geringen Verschuldens ist
von einer Strafe abzusehen!  Auch der niederösterreichische Verwaltungssenat traf im Vorjahr
in einem praktisch gleichgelagerten Fall ein ähnliches Urteil.
Die  Arbeiterkammer  kritisiert  vor  allem das extreme Missverhältnis zwischen Schaden und
Strafe.   Im  konkreten  Fall stehen  1.353  ordnungsgemäße  Buchungen 34 Fehlbuchungen
gegenüber.   Die  durch  die Fehlbuchungen nicht bezahlte Maut betrug lächerliche 38 Euro,
die ordnungsgemäß entrichtete Maut 1.216,- Euro.
Obwohl  sich  die  Fehlbuchungen  über ein halbes Jahr gezogen hatten,  wurden weder der
Lenker noch der Zulassungsinhaber darüber informiert.   Erst bei einer Anhaltung durch Mit-
arbeiter  der ASFINAG erfuhren sie von diesem Problem.  Der Lenker wurde dabei übrigens
aufgefordert,  an Ort und Stelle 7.700,- Euro Ersatzmaut zu zahlen!
„Ein  derart  krasses  Missverhältnis  zwischen  Anlass  und Strafe und eine derart unfaires Vor-
gehen  werden  wir  nicht  hinnehmen.  Sollte der Verfassungsgerichtshof nicht zu Gunsten des
betroffenen Arbeitnehmers entscheiden, wird die Arbeiterkammer den Europäischen Gerichts-
hof für Menschenrechte anrufen“, zeigt sich der AK-Präsident entschlossen. (Quelle: APA/OTS)
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2014-03-11

Das Märchen über die Milchknappheit – TEIL 2


Extreme Überproduktion bei Milch

Im  Beitrag  „Das Märchen über die Milchknappheit“ vom   11.08.2013  haben  wir  über eine
angekündigte  Preiserhöhung  bei  diesem  Grundnahrungsmittel berichtet.   Die Molkereien
kündigten Preiserhöhungen bei der Milch an. Als Grund gaben sie einen angeblichen Futter-
mangel  auf  Grund einer herrschenden Trockenheit an.  Dadurch gaben die Kühe angeblich
weniger Milch.
Auf Grund dessen,  dass zur selben Zeit Haltbar-Milch als Exportschlager in großen Mengen
nach  Ostasien  geliefert  wurde,  zweifelten wir an der Begründung der Molkereien für diese
Preiserhöhung.   Uns erschien und erscheint es eher,  dass diese zur Auffüllung der Kassen
der Molkereien dient.
Wie  Recht  wir  gehabt  haben  wird  nun bestätigt.   Aus einem heutigen Artikel der Internet-
plattform „agrarheute.com“ geht hervor, dass sich deutsche und österreichische Milchbauern
darauf einstellen müssen,  für das Milchquotenjahr 2012/13 Superabgaben – sprich Strafe –
zu zahlen.
Die  deutschen  Erzeuger  überlieferten  ihre  verfügbare Gesamtquote von annähernd 30 Mil-
lionen Tonnen um 0,1 Prozent, während Österreichs Milchbauern ihre Obergrenze von knapp
drei Millionen Tonnen sogar um 3,6 Prozent übertrafen.
Laut  EU-Kommission  sind EU-weit 163.700 Tonnen mehr Milch als erlaubt hergestellt worden.
Um eine Milchüberproduktion zu verhindern, setzt die Europäische Union jährliche Quoten für
die  Milcherzeugung  fest.   Diese  Beschränkung  soll  aber im April 2015 aufgehoben werden.
Für  ihre  Quotenüberschreitung  bittet  die  EU-Kommission  die österreichischen Milchbauern
mit  29 Millionen  Euro  Strafe  zur  Kasse.  Jetzt wird uns auch ein weiterer Sinn der angekünd-
igten Preiserhöhung  klar.   Mit  dieser  soll  wohl  auch  die Strafzahlung auf Kosten der Konsu-
menten kompensiert werden.
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2013-10-01

Abartiger Feminismus


Kastration als Strafe und Kastration als Recht

Kastration als Strafe
Nichts macht Männern mehr Angst, als die Furcht von einer Frau kastriert zu werden. Und zu
Recht,  ist es doch die ultimative Entwertung ihrer ohnehin schon kümmerlichen Existenz.
Kastration als Recht
Heute kann die Eigentümerin eines Hundes frei entscheiden ob sie den Rüden kastrieren lässt
oder  nicht.   Bedenkt  frau  dass  die Männer im kommenden Matriarchat viel weniger wert sein
werden   als  heute  ein  Hund,  dürfte  klar  sein,  worauf  das   hinausläuft.    Da  es  in  einem
Matriarchat  keine  freien  Männer geben kann,  das das Matriarchat an sich männerfeindlich ist,
werden  die  überlebenden  Männer  entweder  Mutter  Staat  oder  einzelnen  Frauen  gehören.
Und  diese  Eigentümerinnen  haben  dann  natürlich  das  Recht  frei  über die Kastration ihres
Eigentums zu entscheiden.
Der Text der obigen beiden Absätze entstammt der Webseite „prokastration.wordpress.com“,
welche  natürlich  über  kein Impressum verfügt und offenbar von einer geistig gestörten Per-
son  namens  Elisabeth  betrieben  wird.   Über  sich gibt sie an,  29 Jahre alt zu sein und aus
Deutschland zu stammen. Von Beruf sei sie Wissenschaftlerin im Bereich der Gender Studies.
Politisch ist sie natürlich durch und durch Feministin.
Elisabeth  lebt laut eigenen Angaben sogar mit einem Mann zusammen,  der ihr in jeder Hin-
sicht untergeordnet ist.   Wir bezweifeln sehr, dass diese Dame einen Mann hat und dies eher
unter die Kategorie Wunschträume fällt.
Wie psychisch krank diese Frau sein muss beweist auch folgendes Bild (samt Text), welches
auf ihrem Blog zu finden ist:
Screen: prokastration.wordpress.com
Elisabeth  hält  also eine Guillotine extra für Hodensäcke für eine wunderbare Erfindung, die
in der Realität gebaut werden sollte,  da es die Männer verdient hätten.
Anfänglich  hielten  wir die betreffende Webseite für einen Satire-Blog wie etwa  z.B.  Raketa.
Allerdings wird man rasch eines Besseren belehrt,  wenn man sich nur einige Zeilen aus den
Texten  auf  „prokastration.wordpress.com“  durchliest.   Unserer  Meinung  nach  sind einige
Textpassagen bereits strafrechtlich relevant.
Allerdings  glauben  wir,  dass  Elisabeth  nicht  ins  Gefängnis  sondern  in eine geschlossene
Irrenanstalt gehört. Sie hat also mehr ein medizinisches als ein rechtliches Problem. Aber die
Webseite  der  Parade-Feministin  hat auch ihre gute Seite.   Sie zeigt nämlich zweifelsfrei auf,
wie gefährlich,  abartig und geistig gestört Feministinnen sein können.
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2013-06-26
 

Erstaunliches aus der Welt des Rechtes – 42/12


Lautes Schnitzelklopfen

„Sie  haben  am  28.02.2012  von  22.20 bis 22.34 Uhr in X durch das Klopfen einer großen
Menge von Fleisch (Schnitzel) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt.“
 
„Am 28.02.2012 um 22.35 Uhr wurde X (X, Gl und ML) in die X beordert, da dort angeblich
Lärm  erregt  wird.  Am EO eingetroffen konnte von uns keinerlei Lärm festgestellt werden.
Mit dem angeblichen Lärmverursacher X, Nat. i. A.,  wurde Kontakt aufgenommen.  Dieser
gab  an,  dass  er  im Laufe des Tages Unmengen an Schnitzel geklopft hätte,  weil er am
29.02.2012 heiratet.“   Rechtsentscheidung unter diesem  LINK.
 

Häuslbauer: ja nicht auf den Sicherheitsplan vergessen

„Sie  haben  als  Bauherr  nicht  dafür  gesorgt,  dass  die  auf der Baustelle tätigen Arbeit-
nehmer Zugang zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hatten.  Der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan lag am 5.12.2011 nicht auf der Baustelle auf.“  Rechtsentscheidung
unter diesem  LINK.
 

Gebrauchsanweisung für Leiterbenützung

Es  gibt  natürlich  auch eine Strafe,  wenn ein Idiot auf eine Leiter steigt und runterfällt –
und  da  soll  noch  einer  Unternehmer  werden,  wenn man jedes Jahr den Mitarbeitern
erklären muss, wie sie eine Leiter zu verwenden haben.
 
„Jährlich zu Jahresbeginn werden im Unternehmen von der Sicherheitsfachkraft X Sicher-
heits-unterweisungen  durchgeführt  und die Durchführung von den Arbeitnehmern unter-
schriftlich bestätigt. An diesen hat auch der verunfallte Arbeitnehmer teilgenommen.
 
Weiters  werden  vor  Beginn  einer  Baustelle  konkret  für die Baustelle Unterweisungen
durch  den  Polier  bzw.  Obermonteur  durchgeführt,  für  die  konkrete  Baustelle durch
Herrn X.  Eine diesbezügliche Unterweisung hat der Arbeitnehmer am 9.2.2011 bestätigt.
Alle genannten Unterweisungen beinhalten auch die Verwendung von Leitern.
 
Herr X ist Elektrofacharbeiter und seit 10 Jahren im Betrieb beschäftigt. Es wurden schon
vor  dem  Tatzeitpunkt Kabel auf der Kabeltrasse gezogen und dabei ein Steiger benutzt.
Es  sollte nur mehr ein Kabel nachgezogen werden.   Hiefür wurde dann die Anlegeleiter
als  Ausschubleiter  der  X  verwendet,  weil sich diese in der Halle befand.“   Rechtsent-
scheidung unter diesem LINK.
 
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2012-10-16
 

Deutschsprachige Kellnerinnen ausgestorben?


LESER(INNEN) – BRIEF

Hallo liebe Redaktion,

neulich kam mir während eines Spazierganges durch die Traisengasse gegenständ-
licher Aushang vor Augen.


Ganz im Gegensatz zu diesem Fall  (Anm.: erstaunlich.at)  wird man hier jedoch keine
Strafe mehr aussprechen können, denn das betroffene Lokal hat bereits seine Pforten
geschlossen.   Fand  man  in  der nahen Umgebung etwa kein der deutschen Sprache
mächtiges Personal?  Was weiß man schon.

Liebe Grüße!
E.S.

2012-09-14

 

Strafe für Stelleninserat weil Deutschkenntnisse verlangt wurden


In Österreich scheint Deutsch unwichtig und sogar strafbar zu sein

Es gibt Sachen, die gibt es eigentlich nicht. Allerdings dürfte die Alpenrepublik eine unrühm-
liche Ausnahme davon sein.   Stellen Sie sich vor,  Sie suchen für Ihre Firma Personal und
setzen als Aufnahmebedingung ausgezeichnete Deutschkenntnisse voraus.
 
Für  diese  Stellenausschreibung  erhalten  Sie  dann  einen  Strafbescheid,  weil Sie als Auf-
nahmekriterium ausgezeichnete Deutschkenntnisse verlangt haben. So etwas gibt es nicht?
Oh doch,  genau  dies  passierte  einer Grazer Tankstellenpächterin.   Sie hatte per Inserat
Personal gesucht und verfasste folgenden Text für das Stellenangebot:   „Tankstellenmitar-
beiter/in mit ausgezeichneten Deutschkenntnissen und Auto gesucht“
 
Für diesen Satz erhielt die Grazer Unternehmerin, Cathrin Rohrbacher, einen Strafbescheid
vom  Magistrat Graz,  Referat für Strafen.   Begründet wurde dieser damit,  dass die Unter-
nehmerin  gegen das normierte Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung ver-
stoßen  habe  und  verwies  auf  die Paragrafen 23 und 24 des Gleichbehandlungsgesetzes.
Man warf ihr vor, dass die geforderte Sprachkompetenz für die konkrete Stelle „überzogen
und  unangemessen  hoch“  sei.   Dadurch  würden  Bewerber  mit nicht-deutscher Mutter-
sprache unter Umständen ausgeschlossen werden.
 
Cathrin Rohrbacher versteht die Welt nicht mehr und rechtfertigte sich sogar damit,  dass
in  ihrem Betrieb strenge technische,  hygienische und allgemeine Sicherheitsvorschriften
gelten.   Die müsse man verstehen,  denn sonst gefährdet man im Umgang mit Öl, Treib-
und  Schmierstoffen  nicht  nur  sein  eigenes,  sondern auch fremdes Leben.   Diese Vor-
schriften befinden sich in einer Ringmappe, die 200 Seiten stark ist.
 
Da staunen wir gleich dreimal.  Erstens hieß es im Stellenangebot nicht  „Muttersprache
Deutsch“,  wodurch  Bewerber  mit  nicht-deutscher  Muttersprache  auch  nicht  unter
Umständen  ausgeschlossen  wurden.   Zweitens fragen wir uns,  wie will jemand eine
200 Seiten starke Sicherheitsvorschrift lesen und verstehen, wenn er nicht über ausge-
zeichnete Deutschkenntnisse verfügt.
 
Und  zum Dritten ist es für uns unklar,  warum ein einheimischer Unternehmer nicht das
Recht  haben  soll,  von seinem zukünftigen Mitarbeiter sehr gute Deutschkenntnisse ver-
langen zu dürfen.   Speziell im Service- oder Dienstleistungsbereich, wo Kundenumgang
gepflegt  wird  ist es von Nöten,  die deutsche Sprache perfekt zu beherrschen. Kunden
haben  Wünsche und Fragen,  die in Österreich zu 99 Prozent in deutscher Sprache vor-
getragen werden.
 
Wie kommt also ein Unternehmer dazu einen Mitarbeiter einstellen zu müssen,  der auf
Grund  nicht  ausreichender  Deutschkenntnisse  nur  mangelhaften Kundenkontakt pfle-
gen  kann und dadurch dem Geschäft abträglich ist.   Zudem  kann  ein Mangel an nicht
sehr guten Deutschkenntnissen   – wie beim Grazer Tankstellenbetrieb –  lebensgefähr-
liche Auswirkungen haben.
 
Von  einer  Putzfrau,  einem Tellerwäscher odgl.  verlangt ohnehin niemand sehr gute
Deutschkenntnisse.   Bei  diesen Jobs wird sich die Kommunikation lediglich auf:  „Ich
sagen, du machen“ beschränken.   Der Strafbescheid des Grazer Magistrates beweist
jedenfalls, dass wir nicht mehr Herr in unserem eigenen Land sind.
 
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2012-07-13
 

Anschläge in Innsbruck: Sachverhaltsdarstellung an die StA


Im Raum stehende Vorwürfe müssen aufgeklärt werden

Der  Ring  Freiheitlicher  Jugend  Österreich,  vertreten  durch  Bundesobmann  Udo
Landbauer  sowie  der  Wiener FPÖ-Jugendsprecher LAbg. Dominik Nepp haben nach
Verstreichen  der gesetzten Frist für eine Selbstanzeige nun eine Sachverhaltsdarstell-
ung  an  die  StA Innsbruck übermittelt.   Die Sachverhaltsdarstellung bezieht sich auf
die Straftatbestände Wiederbetätigung, Verleumdung, Sachbeschädigung, Brandstift-
ung und Versicherungsbetrug.
 
„Wir werden solche politischen „Stilmittel“ nicht akzeptieren,  bei denen man offenbar
selbst kriminelle Taten setzt um diese dann anderen Personen oder politischen Organi-
sationen  in  die  Schuhe zu schieben,“   begründet Landbauer das Vorgehen und ver-
gleicht  das  im  Raum  stehende  Jung-Sozi Handeln  mit  der linken Wahnsinnstat von
Ebergassing aus dem Jahr 1995, obgleich er anmerkt: „Die Attentäter von Ebergassing
haben  damals  wenigstens  nur sich selbst akut bedroht,  die Innsbrucker  Brandstifter
haben jedoch Leib und Leben anderer, unschuldiger Personen in Gefahr gebracht, was
absolut unentschuldbar ist und mit voller Härte des Gesetzes bestraft werden muss.“
 
Nepp hinterfragt die Rolle des SJ Vorsitzenden Moitzi und meint:“ Die Tatsache, dass die
AKS Trägerorganisation der vermeintlichen Täter und die Jungsozialisten freundschaftlich
die  Räumlichkeiten  geteilt und sich noch dazu mit ihren Anschuldigungen medial so hin-
ausgehängt haben,  lässt die Frage nicht völlig absurd erscheinen, ob Moitzi vielleicht die
wahren Hintergründe gekannt hat.“
 
„Dass Moitzi selbst den Anschlag in Auftrag gegeben hat, kann ich mir trotz seines selbst
verursachten  Erscheinungsbildes  als  Agent Provocateur nicht vorstellen.   Dennoch ist
eine Distanzierung von ihm längst überfällig,“ so Nepp abschließend.
 
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2012-04-17
 

Das Scheuch-Urteil


Erstaunlich hohe Strafe

Der  stellvertretende  Kärntner  Landeshauptmann  und  FPK – Obmann,  Uwe Scheuch,
wurde heute am LG Klagenfurt wegen  „versuchter Geschenkannahme als Amtsträger“,
zu eineinhalb Jahre Haft  (sechs Monate davon unbedingt)  verurteilt.

Scheuch  soll  im  Jahr 2009 einem russischen Investor,  gegen eine Parteispende,  die
österreichische  Staatsbürgerschaft  angeboten haben. Ein Unternehmensberater hatte

das  Gespräch  heimlich  aufgezeichnet.  Der Deal kam nie zustande. Ob die verhängte
Strafe gerechtfertigt  ist  wird  im  politischen  Auge  des  jeweiligen Betrachters  liegen .
Wir bezeichnen es schlichtweg als Justizskandal und können dies auch begründen.

Am  7.Okotober  2010  gestand  Wilhelm Heissenberger , ÖVP-Bürgermeister  der  Ge-

meinde Unterrabnitz-Schwendgraben (Bgld./Bez. Oberpullendorf), nach vierstündiger
Einvernahme bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Wahlbetrug begangen zu haben.

Heissenberger  hatte bei der burgenländischen Landtagswahl 2010,  insgesamt sech-

zehn (16)  Wahlkarten manipuliert,  Stimmzettel  selbst  ausgefüllt und  die Wahlkarten
dann aufgegeben.  Am LG Eisenstadt wurde er am 30.Juni 2011, zu läppischen sechs
(6)  Monaten bedingt verurteilt.

Nun  stellen  wir  einmal die beiden Personen und ihre begangenen Straftaten gegen-

über.  Beide waren  unbescholtene Ersttäter.  Während es bei Scheuch beim Versuch
blieb,  vollendete Heissenberger  seine Tat.  Für uns  stehen daher  die eklatant unter-
schiedlich  verhängten Höhen  der  Strafen in keiner Relation. Mit diesen Urteilen hat
die Justiz bewiesen, dass sie offenbar der Politik dienlich ist.

Die Reaktionen

Im  SPÖ-Lager und bei den Grünen war die Freude nach der Urteilsverkündung groß.
Dies  beweisen  auch  zahlreiche Pressaussendungen dazu.  Immerhin hatten sie es
mit Hilfe der Justiz geschafft, einen politischen Gegner abzuzschiessen. Wer weiß ob
ihnen dies auch bei Wahlen gelungen wäre.

Unverständlich hingegen sind die Reaktionen der ÖVP. Kärntens Wirtschaftskammer-
präsident  Franz Pacher  über  Scheuch:  „Solange  diese  Person in ihren  Ämtern ist,
muss  jeder  Unternehmer  in  Kärnten  fürchten,  dass  alles  beim  Alten  bleibt:  Eine
personifizierte gefährliche Drohung für alle, die in Kärnten investieren wollen.“

ÖVP-Obmann Josef Martinz: „Ich hätte mir erwartet, dass Scheuch nach diesem Urteil

alle Ämter ruhend stellt. Nachdem er das nicht tut, stellt die ÖVP Kärnten ab heute die
Koalition mit der FPK ruhend, bis das rechtskräftige Urteil vorliegt.“

Erstaunlicherweise  hatten  ÖVP-Politiker  seinerzeit  keinerlei  Bedenken,  dem damal-

igen  ÖVP-Bürgermeister  von  Unterrabnitz-Schwendgraben , Wilhelm  Heissenberger,
nach  seinem  Geständnis  des  Wahlbetruges,  ihr  volles  Vertrauen  auszusprechen.
Immerhin hatte der  Mann neben seinem begangenen Wahlbetrug, ein fundamentales
Grundrecht  einer  Demokratie mit den Füßen getreten.

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2011-08-02
 

Hellseher im Kommissariat Favoriten


Strafmandat für Langsamgeher

Ein  23-jähriger  Salzburger soll  40 Euro Strafe zahlen,  weil er in der  Stadt Salzburg
in der Nacht vom  10. auf den 11. Juni  offenbar zu langsam die  Straße überquert hat.
Diese Meldung füllt heute das Sommerloch etlicher österreichischer Boulevardblätter.

Laut Kronen-Zeitung stoppte ein Polizeibus und 5(!) Beamte sprangen heraus um die
Personalien des  Langsamgehers aufzunehmen.  Fünf Polizisten  für das Aufnehmen

der  Daten  des Langsamgehers  finden  wir  schon etwas erstaunlich.  Erstaunlich ist
auch die Rechtfertigung der Polizei.

Unterschied zwischen angemessener Eile und langsam?

„Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vor-
schriftswidrigen  Verhaltens  als Fußgänge r nach Paragraf  76/Absatz 5  der Straßen-
verkehrsordnung“,  so  der  Sprecher  der  Salzburger  Polizei,  Mario Rieder.  Dieser
Paragraf  besage,  dass  Fußgänger  die  Fahrbahn  in angemessener  Eile  zu  über-
queren haben. (Quelle: Kronen-Zeitung)

Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was der Unterschied zwischen langsamen
Gehen und angemessener Eile ist.  Offenbar sieht hier die  Salzburger Polizei einen
Unterschied.  Aber was soll’s,  Beamte haben  eben eigene  Auffassungen  wenn es

um das Abstrafen von Bürgern geht.

Unsere Sommerloch-Story

Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir diese Sommerloch-Story nicht top-
pen könnten.  Wir  haben  ein Straßenaufsichtsorgan  (Polizist oder Parksheriff)  in
petto.  Diese(r)  hat  tatsächlich die Gabe Hellsehen zu können.

Stammleser Herr E. (Name der Red. bekannt) sandte uns nachfolgende Anonym-

verfügung des Polizei- Kommissariats Favoriten zu.



Anonymverfügungen werden dann ausgestellt, wenn keine Aufnahme der persönlichen
Daten  des  Lenkers  möglich  war  und  das  Vergehen  geringfügig  ist.  Beispielsweise
Radarstrafen bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken.

In diesem Fall ist sowohl die Anonymverfügung, als auch das zur Last gelegte Vergehen

erstaunlich.  Herrn E.  wird vorgeworfen  die Alarmblinkanlage  verwendet zu haben, ob-
wohl keine im Gesetz dafür genannten Gründe vorlagen.  

Herr E.  schrieb uns dazu:  „Wie will der Beamte wissen ob keine gesetzlichen Gründe
für  die  Einschaltung  der  Warnblinkanlage  vorlagen?  Ich habe  nicht  einmal  einen
Polizisten gesehen,  geschweige denn  wurde ich dazu befragt oder gar meine Daten
aufgenommen. Normal sind die 35 Euro nicht der Rede wert, aber ich werde sie nicht
bezahlen und es auf ein Verfahren ankommen lassen.“

Hellseher unter den Beamten

Ganz einfach Herr E., der oder die Beamt(in) konnte Hellsehen. Auch ausschweifende
Fantasien sind bei Polizist(innen) oder Parksheriffs nichts ungewöhnliches und immer
wieder festzustellen. Zahlreiche UVS-Urteile bestätigen diesen Umstand. Und das mit
dem Verfahren finden wir gut.



Sie brauchen nur die 4-wöchige Einzahlungsfrist verstreichen lassen und dann muss
ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden.  Dieses hat auch den Vorteil,  dass Sie
Akteneinsicht erhalten müssen.

Wir sind  schon jetzt  darauf gespannt  wie ein  Straßenaufsichtsorgan  (Polizist oder
Parksheriff)  im Vorbeigehen-  oder Fahren  erahnen konnte,  dass die Warnblinkan-
lage  ungesetzlich eingeschaltet war,  obwohl  er/sie  den Lenker gar nicht dazu be-
fragte.

Jedenfalls haben wir Dank hervorragender Polizeiarbeit einen Beitrag zur Sommer-
lochbefüllung gehabt. Denn was die Boulevardblätter können, bringen wir ebenfalls
locker. Selbstverständlich werden wir vom Ausgang des Verfahrens berichten.

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2011-07-19
 

Der Wert des freien und geheimen Wahlrechts


2 Jahre Haft für 3.000 Euro – Betrug

Am LG Feldkirch (Vlbg.)  wurde heute eine 46-jährige Britin zu einer 2-jährigen Haftstrafe
verurteilt.  Was hatte  die  Engländerin  angestellt um  eine derartige Strafe auszufassen?
Sie  hatte  versucht gefälschte  Schecks in  der  Höhe  von etwa  90.000 Euro  zu Geld zu
machen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch. Auch beim Fälschen von Kaufverträgen für
PKWs war die Dame nicht erfolgreich. In beiden Fällen blieb es beim Versuch.

Einzig mit  einer erschlichener  Kreditkarte gelang  es ihr eine  Bank um  3.000 Euro zu
erleichtern.  Diesen  Betrag  muss die  Britin wieder  an  das  Geldinstitut zurückzahlen.
Nun stellt  sich die Frage ob  2 Jahre Haft für einen tatsächlich eingetretenen Schaden
in der Höhe von 3.000 Euro gerechtfertigt sind oder nicht?

Wie wäre ein Betrug an der Demokratie zu bestrafen?

Oder andersrum gefragt, wenn eine Betrügerin die einen Schaden von 3.000 Euro ver-
ursachte mit  2 Jahren Haft  bestraft wird,  wie wäre  dann ein  Betrug an der österreich-
schen Demokratie  zu bestrafen?  Nach logischem  Menschenverstand  weitaus höher
würden wir zumindest sagen.

Dass dem nicht so ist wurde am 30.06.2011 am LG Eisenstadt eindrucksvoll bewiesen.

Da erhielt der Ex-Bürgermeister Wilhelm Heissenberger (ÖVP) für seinen  Wahlbetrug
läppische  6 Monate  bedingt.  Der Mann  hatte ein  Grundwert einer  Demokratie,  das
freie und geheime Wahlrecht mit den Füssen getreten, indem er Wahlkarten fälschte.

Ein kleines Rechenbeispiel

Nehmen wir  also die  verursachte Schadenssumme  der britischen Betrügerin  in der
Relation zur  ausgefassten Haftstrafe.  Diese stellen  wir der bedingten Haftstrafe von
6 Monaten gegenüber, zu welcher Heissenberger verurteilt wurde. Wenn 3.000 Euro
24 Monate Haft bedeuten, ist ein Monat 125 Euro wert.

Multipliziert man  nun die  6 Monate bedingte Haft  mit  der Zahl 125,  erhält man die

Summe 750. Das heisst im Klartext,  dass das demokratische Grundrecht  der freien
und geheimen  Wahlen vom  LG Eisenstadt mit  lächerlichen 750 Euro taxiert wurde.

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2011-07-08
 

Futterneid


Kostenlose Entrümpelungen

Wer  kennt  sie  nicht,  die ungarischen  Altwarensammler  die  in ihren  klapprigen  Ladas
grenznahe burgenländische Gemeinden abfahren, um alte Elektrogeräte, defekte Rasen-
mäher  udgl.  mehr einzusammeln.  Derartige  Altgeräte  verstellen meis t wertvollen Platz,
aber viele Bürger(innen)  scheuen den Weg zu den Entsorgungsplätzen des  Burgenländ-
ischen Müllverbandes. Grund dafür ist der Transport, für den es entweder in Ermangelung
eines Autos  keine Möglichkeit gibt oder man will sich einfach nicht das Familienheiligtum
beschädigen.

Hier  treten  die  fahrenden  Altwarensammler  aus  Ungarn  auf  den  Plan.  Immer öfters
kündigen sie  sogar ihr  Kommen mittels  Flugblätter an.  An und für sich sind diese Men-

schen angenehme Zeitgenossen, da sie einserseits nicht aufdringlich sind und anderer-
seits nicht mehr benötigte Gegenstände mitnehmen.

Dem BMV plagt der Futterneid

Diese Fahrnisse  werden dann  ins benachbarte  Ungarn gebracht,  meist repariert  und
weiterverkauft.  Soll auch  so sein,  den wer arbeitet  muss auch  verdienen.  Dieser Ver-
dienst ist  dem Burgenländischen Müllverband  (BMV)  ein Dorn  im Auge.  Im  „Industrie
magazin“
  ist diesbezüglich  folgender Satz  zu lesen:  „Andererseits hat der organisierte
Abtransport auch finanzielle Nachteile für den Verband“.

Seitens  des  BMVs  versucht  man sogar die  Abgeber der  Altwaren zu  kriminalisieren
und behauptet,  dass das Entsorgen an der Grundstücksgrenze illegal sei. Was am Ver-
schenken von  Gegenständen ungesetzlich  sein soll,  weiß offenbar nur der BMV. Aller-
dings dürfte  sich dieser  diesbezüglich auch  nicht wirklich sicher sein und versucht die

Schiene über das Abfallwirtschaftsgesetz zu fahren.

Der BMV  ortet in  den Altgeräte-Transporten nach Ungarn,  illegale Mülltransporte. Das

ist  schon erstaunlich,  legt er  doch auf  diese Geräte wegen  eines finanziellen Vorteils
großen Wert. Also können die Ladungen der ungarischen Altwarensammler kaum Müll
sein.

Polizei zukünftig auf Trödlerjagd

Nichts desto trotz hat sich der BMV an die Polizei gewendet.  Nun sollen doch tatsächlich
Schwerpunktkontrollen  an den Grenzübergängen Nickelsdorf und Klingenbach erfolgen.
Anstatt dass die Exekutive Kontrollen zur Eindämmung der Kriminalität von  Ostblockban-
den durchführen,  müssen diese  nun harmlose  Altwarensammler  kontrollieren  und zur
Anzeige bringen.

Wie man eine eventuell verhängte Strafe von 360 bis zu 7.270 Euro einbringen will, steht
in den Sternen. Selbst eine Sicherstellung des Fahrzeuges ergibt keinen Sinn, da dieses
kaum einen  Wert von 300 Euro aufweist.  Dazu kommt  noch das  Problem des  Abtrans-

portes des von den ungarischen Altwarentrödlern eingesammelten Ladeguts.

BMV sieht einfache Lösung nicht

Wenn diese Angelegenheit nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen. Offenbar
scheint der  BMV eine Art  Schilda zu sein.  Dabei gäbe  es eine  einfach Lösung. Nach
dem Motto „Konkurrenz belebt den Markt“ könnte der BMV seine erhofften finanzielle
Vorteile sichern und müsste nicht fadenscheinige Ausreden gebrauchen.  Auch die un-
nötige Intervention der Polizei hätte sich in der Sekunde erledigt.

Beim BMV müsste man sich nur dazu aufraffen, nach vorheriger Ankündigung, die nicht

mehr benötigten Gegenstände an den Grundstücksgrenzen  „Frei Haus“ einzusammeln.
Genau wie es die ungarischen Altwarentrödler praktizieren.  Den Bürger(innen) wird es
egal sein, an wen sie die zwar noch  brauchbaren oder reparaturbedürftigen, aber nicht
mehr benötigten Gegenstände verschenken.

Aber offenbar scheint man beim BMV nicht soweit zu denken oder ist einfach nur zu faul
dazu den Hintern aus dem Lehnstuhl zu erheben und bedient sich lieber Methoden, die
jeder Beschreibung spotten.

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2011-06-29
 

Der 5-Sterne Knast


Unterbelegt?

Offenbar scheint die  Justizanstalt Gerasdorf  an Unterbelegung zu leiden. Denn anders
ist es  nicht zu erklären,  dass diese massive Werbung im Internet betreibt.  Das beworb-
ene Freizeitangebot des Gefängnisses lässt jedes 5-Sterne Ressort vor Neid erblassen.

Fußball,  Volleyball,  Bodybuilding,  Dart,  Modellbau,  Theatergruppe,  Trommelgruppe

(nicht  ganzjährig),  Musikgruppe,  Tischtennis,  Tarockgruppe  (nich t ganzjährig), Koch-
gruppe  (nicht  ganzjährig),  Diverse  Gruppenausgänge  wie z.B. Skaten/Wandern/Rad-
fahren, Museumsbesuche, Filmvorführungen, Konzerte ca.4-6mal/Jahr, sind im Angebot.

In die  Fülle der im obigen Absatz angeführten Freizeitaktivitäten kommt ein werktätiger

Mensch normalerweise  selten bis nie,  da er  einen gewissen Freizeitmangel hat,  weil
er seinen Lebensunterhalt mit zeitraubender Arbeit bestreiten muß.

Luxus statt Strafe

Bislang dachten wir,  dass ein Gefängnisaufenthalt eine Strafe sein soll, um in der Haft-
zeit  über  die begangene  Straftat  nachzudenken.  Nicht so  für die  14  bis 27-jährigen
Insassen dieser Haftanstalt,  denn diese werden vor lauter Freizeitstress  kaum Zeit zur
Sühne haben.

Wir sehen schon ein, dass jugendlichen Straftätern die Möglichkeit einer beruflichen Aus-

bildung geboten  werden muss,  um sie  nach dem  Haftende leichter  in die  Gesellschaft
integrieren  zu  können.  Allerdings  ist  das angebotene  Freizeitservice  eine  bodenlose
Frechheit gegenüber  jeden Menschen,  der sich  seine Brötchen  auf ehrliche Weise ver-
dient und sich nicht mit Straftaten durchs Leben schlägt.

Auch im Ausland werben

Zum  überaus  reichlichen  Freizeitservice  fehlt  nur  noch,  dass  Thai Body Massagen und
regelmäßige  Bordellbesuche  angeboten  werden.  Diese  würden  das Angebot abrunden.
Und noch  ein Tipp  für die Leitung  der Justizanstalt Gerasdorf.  Sie sollten ihr Haus zusätz-
lich in Ländern wie Tschetschenien,  Rumänien, Bulgarien udgl. bewerben. Von einem der-
artigen Angebot  können nicht  nur die Kriminellen,  sondern auch  jeder Otto Normalbürger
aus diesen Ländern nur träumen.

Selbst wenn sich eine Straftat in Österreich nicht auszahlt,  würden zahlreiche Verbrecher

anreisen, nur um den Service der Justizanstalt Gerasdorf in Anspruch nehmen zu können.
Im Handumdrehen wäre dieses Gefängnis bis zum letzten Bett belegt.

*****

2011-06-27
 

Sozialhilfe für einen Drogendealer


Interessanter Krone-Beitrag

Der nachfolgende Beitrag (Screen) erschien in der heutigen Kronen-Zeitung. An und für
sich ist diesem nichts mehr hinzuzufügen, aber…….


Screen: Kronen-Zeitung (Printausgabe) vom 25.03.2011

….aber einige Fragen tun sich für dennoch uns auf.  Wie bescheuert ist man beim Amt für
Sozialhilfe eigentlich, einem gesunden und arbeitsfähigen 25-jährigen Mann Sozialhilfe-
Entgelt zu gewähren?

Bekommt ein 25-jähriger, gesunder und arbeitsfähiger Mann in der Türkei ebenfalls Sozial-

hilfe?  Wenn ja,  kann in der  Türkei ein Sozialhilfe-Empfänger  auch mit einem Mercedes-
Coupe durch die Landschaft brausen?

Welche Strafe steht in der Türkei eigentlich auf den Verkauf von  17(!)  Kilogramm Heroin?
Wäre nett wenn uns jemand diese Fragen beantworten könnte.

Eines wissen wir allerdings mit Sicherheit.  Den Sozialhilfeantrag musste  der 25-jährige
türkischstämmige Drogendealer  sicherlich nicht in  deutscher Sprache ausfüllen.  Denn
dieses Antragsformular gibt es auch in türkischer Sprache.

*****

2011-03-25
 

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben


APA-OTS Aussendung der SPNÖ

Nachfolgende Aussendung der SPÖ Niederösterreich (SPNÖ-Landtagsklub) erschien heute,
am 4.Dezember 2010,  auf APA-OTS.  Der NÖ-LHStv. Dr. Sepp Leitner möchte damit die Be-
völkerung vor gesundheitlichen Schäden warnen.


Screen: APA-OTS

Die SPÖ und ihre Erfahrung mit Listerien

Ein lobenswertes  Vorhaben des NÖ-LHStv.  Dr. Sepp Leitner möchte man meinen,   der die
Bevölkerung vor dem Genuss des mit Listerien verseuchten Wildlaches warnen will. Mit die-
sen  Bakterien  hat  nämlich  auch  schon  der  Gesundheitsminister  Alois Stöger (SPÖ) ein-
schlägige Erfahrung gemacht.  Der allseits bekannte Käse-Skandal hatte sogar etliche Tote
zur Folge.

Aber zurück zu Dr. Leitner und seiner Besorgnis um die  Gesundheit der Bevölkerung.  Die
ganze Aktion  hat nämlich einen  gravierenden  Schönheitsfehler.  Die Produkte vor denen
gewarnt wird, sind nämlich schon am 30. November 2010 abgelaufen und heute ist bereits
der 4. Dezember 2010.

Entweder wurden die Listerien-Lachse bereits verzehrt oder sind ohnehin schon im Müll-
eimer gelandet, da das Ablaufdatum überschritten war. Daher kommt diese Warnung um

einige Zeit zu spät.

SPÖ ist ihrer Zeit hinten nach

Und das ist das  Dilemma der  SPÖ in den letzten Jahren.  Sie kommt regelmäßig zu spät
und ist ihrer Zeit hinten nach. Was uns aber erstaunt ist die Tatsache, dass die Genossen
dies noch nicht bemerkt haben oder nicht bemerken wollen. Dabei sprechen die Wahler-
gebnisse der SPÖ in den vergangenen Jahren, eine ganz eindeutige Sprache.

*****

2010-12-04
 

MA 62 schikaniert kranken Pensionisten


Kein Einzelfall

Über den Vorfall  in dem wir im  Beitrag   „Erteilt die MA 62 Hausarreste?“  berichteten,
dachten wir dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Es gab dazu auch
heftige Leserreaktionen,  sowie wie etliche Zuschriften bezüglich der Vorgehensweise
der MA 62.
Heute kam Herr Günther K. zu uns in die Redaktion und legte nachfolgendes Schreiben
der MA 62 vor.

Kranker Pensionist muss sich schikanieren lassen

Herr K. ist alleinstehender Pensionist und gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Hälfte
des Jahres  verbringt er  daher notgedrungen im  Krankenhaus.  Seine Post holt er regel-
mäßig ab, oder lässt diese per Postrücksendung an den Absender rücksenden, wenn wie-
der einmal ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht.
Auch besitzt er kein  Fahrzeug um die  Bezahlung einer eventuelle Verkehrsstrafe versäu-
men zu können. Daher ist es äußerst interessant, welchem Hinweis hier die MA 62 nach-
gegangen ist, um Herrn K. ein derartiges Schreiben zuzusenden.

Pensionist sieht alten Mietvertrag als mögliches Motiv?

Eines besitzt der Pensionist jedoch,  was als Motiv für eine  „Überprüfung  der Meldung
seines Wohnsitzes“ an die MA 62 dienen könnte.  Er besitzt  nämlich einen uralten Miet-
vertrag mit sehr geringer Miete.  Günther K. meint auch, dass dies seinem Hausherrn ein
Dorn im Auge sei.
Da wir den Vermieter von Günther K.  nicht kennen und außer seiner  nicht beweisbaren
Vermutung  nichts im Raum steht,  wollen und können  wir dem Hausherrn ein derartiges
Motiv nicht unterstellen.

Methoden erinnern Anwesenheitskontrolle

Wie wir jedoch bereits im Fall Markus R. geschrieben haben,  könnte ein bösartiger Vermie-
ter sich mit Hilfe der MA 62 eines ungeliebten Mieters entledigen.  Denn wenn sich Herr K.
nicht binnen zwei Wochen mit der zuständigen  MA-Abteilung in Verbindung setzt, wird er
amtlich abgemeldet und zudem droht ihm eine Strafe bis zu 726,- Euro.
Offensichtlich hat diese Vorgehensweise bei der MA 62 Methode und erinnert eher an eine
Anwesenheitskontrolle beim Bundesheer, als an ein  bürgerfreundliches Service, zu denen
die Magistrate der Stadt Wien gegenüber den Bürgern verpflichtet wären.
*****

2010-10-19
 

Erteilt die MA 62 Hausarreste?


Bezahlung eines Strafmandates vergessen

Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße.  Seine berufliche Tätigkeit  besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen  „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben.  Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.

Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern

Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von  Markus R.   Möglicherweise dachte  er auch,  den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so  kam es wie es  kommen  musste.  Keine anderer  Hausbewohner  hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage.  Nichts  wäre
also für den übereifrigen  Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei  „Wiener Wohnen“
anzufragen,  ob dass mit der  Delogierung überhaupt stimme.  Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die  MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich  schwerwiegende  Folgen nach  sich ziehen können,  da er  wegen seines  Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.

Gedankenlosigkeit bei der MA 62

Offenbar  macht  man sich bei  der MA 62  nicht viele Gedanken  um die Bürger der Stadt
Wien.  Es gibt nämlich auch noch  andere Berufe  als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben  Schreibtisch sitzen  und sich nach  Feierabend in  aller  Ruhe nach  Hause begeben
können.
Bedenkt man dass  es nicht selten  vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen  MA 62-Schreibens ist,  dieses innerhalb  von 14 Tagen  nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R.  den Irrtum raschest aufklären,  da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser  Zeit im Urlaub und  daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.

Anwesenheitskontrolle

Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr,  eine  Kontrolleurin der  MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre  wohl passiert,  wenn der Tischler wieder auf  Montagefahrt  gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass  die MA 62  Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben,  da sie ihre Wohnung für einen  längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.

Erweiterter Denkvorgang gefragt

Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende  Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden.  Aber all diese  Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden,  wenn man bei der  MA 62 weiter  als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
*****

2010-10-14
 

Prügel für Schwule


So steht es auf Ritter’s Weblog

Samstag Abend, 22:00 Uhr: Alejandro spaziert Hand in Hand mit seinem Lebensgefährten
durch den Innenhof des Wiener Museumsquartiers. Trotz der späten Stunde ist der beliebte
und eigentlich als sehr liberal geltende Ort gut besucht. Aus heiterem Himmel wird das Män-
nerpaar im Vorbeigehen von vier Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren mit Ausdrücken
wie „Missgeburten“, „Scheiß Schwuchteln“ oder dem Sager „Gott hat nur zwei Geschlechter
geschaffen,“ beschimpft.  Alejandro zeigt Zivilcourage und geht zu den Jugendlichen, um mit
ihnen zu reden. Er versucht sie auf einer Verständnisebene zu erreichen und die homopho-
ben Äußerungen zu thematisieren.
(Zitatquelle: http://www.thinkoutsideyourbox.net/?p=12345)

Rollenverteilung und Unvernuft

Wir kennen uns bei der Rollenverteilung von schwulen Männern zwar nicht aus, tippen aber
darauf dass dieser Alejandro der männliche Part des Paares ist. Vielleicht war es auch ein
Machogehabe, dass er die Jugendlichen zur Rede stellen wollte, um beim weiblichen Part
seiner Beziehung Eindruck zu schinden.

In manchen Fällen ist es ratsamer gewisse  Bemerkungen zu überhören, vor  allem wenn

man körperlich oder zahlenmässig unterlegen ist, sowie es in diesem Fall offensichtlich war.
Jedenfalls überschätzte er seine Überzeugungs- oder sonstigen Kräfte und bezog eine Tracht
Prügel.

Besonderer Schutz für Schwule gefordert

Solche Vorfälle sind zwar traurig, kommen aber in Wien tagtäglich etliche Male vor und
betreffen nicht nur schwule Männerpaare. Und das bringt uns zum Kernpunkt des Beitrags
von Oliver Ritter.

Er meint nämlich wortwörtlich: „Dieser Vorfall zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass einerseits

die Politik entsprechende gesetzliche Rahmenbestimmungen schafft, welche in Österreich
leider immer noch fehlen. Es passiert viel zu wenig Aufklärung in Schulen. Denn gerade
unter Jugendlichen herrschen mangels Information massive Vorurteile und Vorbehalte vor.“

Welche entsprechende gesetzliche Rahmenbestimmungen meint Ritter denn, die von der

Politik geschaffen werden müssen? Das ein Mensch den anderen nicht verprügeln darf?
Offensichtlich ist Ritter in völliger Unkenntnis des Strafgesetzbuches, denn in diesem ist
dies bereits verankert und mit Strafe bedroht.

Gibt es besonderen Schutz für alte Damen?

Es ist auch per Strafe verboten eine alten Dame niederzuschlagen und die Handtasche zu
rauben. Allerdings findet sich hier keine Lobby, die für dieses Delikt eine entsprechende ge-
setzliche  Rahmenbestimmungen fordert.   Daher stellt sich die berechtigte Frage, warum
Schwule einen besonderen gesetzlichen Schutz in Anspruch nehmen wollen.

Der Vorfall welcher sich im MQ ereignet hat ist eine Straftat und im Strafgesetzbuch eindeutig
geregelt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, egal ob es einen rechtwidrigen Angriff

gegen ein Schwulenpärchen oder gegen eine alte Frau betrifft.

Jugendlichen Toleranz eintrichtern

Das sich Oliver Ritter schön langsam zu Hardliner der homosexuellen Szene entwickelt, be-
weist auch seine Forderung nach Aufklärung in Schulen, da seiner Meinung nach unter den
Jugendlichen massive Vorurteile und Vorbehalte gegen Homosexuelle herrschen.

Dieser Meinung können wir uns nicht anschliessen. So wie unter den Erwachsenen, gibt es

auch unter den Jugendlichen verschiedene Standpunkte gegenüber der Homosexualität.
Diese äußern sich in Toleranz, Egalität und Ablehnung. Jedem Menschen muß es freigestellt
sein, sich über dieses Thema ungehindert äußern zu können.

Was will Ritter mit seiner geforderten Aufklärung in Schulen erreichen. Will er den Kids Toler-

anz einprügeln lassen, wenn diese Homosexualität ablehnen? Eine zwanghafte „Aufklärung“
wird vermutlich zu mehr Vorfällen wie im MQ führen und damit das Gegenteil bewirken.

Unterteilung Wiens in homophobile und homophobe Stadtteile

Aber Oliver Ritter geht sogar noch einen Schritt weiter. Gerade er, der die Einteilung in Klas-
sen ablehnt, beginnt Wien in Zonen einzuteilen. Er stellt in seinem Beitrag fest, dass sich das
Wiener Museumsquartier eigentlich in einem “homophobilen” Stadtteil von Wien befindet.

Diese Äußerung lässt eindeutig den Schluss zu, dass es auch homophobe Stadteile in der

Bundeshauptstadt geben muß. Es wäre natürlich interessant zu wissen, welche Bezirke davon
betroffen sind.

Dass dies absoluter Nonsens ist und es in seinem Beitrag von polemischen Äusserungen nur

so wimmelt, weiß wahrscheinlich auch Oliver Ritter. Es gibt keine Stadtteile oder Zonen welche
nur Gegner oder Befürworter der Homosexualität beherbergen, denn diese sind in Wien, so wie
in anderen Städten gleichermaßen verteilt.

*****

2010-06-03
  

Der Hundehaufen


Erstaunlicher Werbespot

Seit neuerster Zeit ist auf Radio „Arabella“ ein Werbespot der Gemeinde Wien zu hören. In
diesem wird dem geneigten Zuhörer mitgeteilt, dass er die Hinterlassenschaft seines Hundes
wegzuräumen hätte, widrigenfalls er sonst mit 36,- Euro Bußgeld bestraft wird.
(Fotoquelle: http://doggieshop.de)
Vom Steuerzahler finanzierte Radiowerbung
Dieser Werbespot ist in mehreren Richtungen erstaunlich. Alle Zuhörer unabhängig davon ob
sie einen Hund besitzen oder nicht,  werden über den mehr oder weniger beliebten Radio-
sender aufmerksam gemacht, dass sie den Dreck ihres (wenn auch nur imaginären) Hundes
zu entfernen haben.

Hemmt Karrierechancen

Läuft doch eine solche Ankündigung  der Karrierechancen der sogenannten „Waste Wat-
chers“, im Volksmund auch „Hundstrimmerl-Sheriffs“ genannt, zuwider. Wie sollen denn
die vom Fleiß geplagten Sauberkeitskontrolleure Geld einbringen, wenn die bösen Hunde-
besitzer schon im Vorfeld gewarnt werden.

Wird mit Steuergeld bezahlt

Das erstaunlichste an diesem Werbespot ist dass dieser, wie könnte es denn anders sein,
vom Steuerzahler bezahlt wird. Die Roten Rathausverantwortlichen greifen ganz ungeniert
in den Steuertopf und finanzieren damit einen unsinnigen Werbespot, der via Äther kund
getan wird.
Warum dieser Werbespot unsinnig ist? Haben Sie schon jemals eine Radiowerbung der Poli-
zei gehört bei der Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie Ihr Auto nicht im Halteverbot abstellen
sollen, weil dieses Vergehen 21,- Euro kostet.

Die Summe der Dinge

Was wollen wir mit diesem (un)politischen Beitrag zum Ausdruck bringen wollen. Die Kaltblütig-
keit oder Dummheit, mit welcher sich manche Rathaussozis an öffentlichen Gelder bedienen,
um dieses für Unsinnigkeiten beim Fenster rauszuschmeißen.
Es sind die Summe der Dinge, welche die Wähler immer mehr dazu veranlassen der SPÖ den
Rücken zu kehren und ihnen dann Wahlniederlagen  bescheren, wie dies am vergangenen
Sonntag zu sehen war.
*****

2010-03-15
 

Leserbrief zur Genitalverstümmelung


Sehr geehrte „Erstaunlich“-Redaktion
 
Danke für den gelungenen Artikel zu Genitalverstümmelungen, die von österreichischen
Ärzten verübt werden – und die Ignoranz der Politik.
Vielleicht interessiert es Sie, dass wir in Deutschland massiv mit der gleichen Problematik
konfrontiert werden: Die Ärzte werben mittlerweile schon in der U-Bahn auf Plakaten für
ihre „Verschönerungs-OPs“ – und generieren mit dem, was genau genommen Verstümmel-
ungen sind, einen Umsatz von geschätzten 20 Millionen Euro pro Jahr, Tendenz stark
steigend!
Nun haben die Justizminister der Bundesländer Hessen und Baden Württemberg einen
Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Straftatbestandes Genitalverstümmelung in den
Bundesrat eingebracht: Darin soll die Strafbarkeit von Schamlippen-Entfernung durch
Ärzte explizit ausgenommen werden!
Bitte lesen Sie bei Interesse die entsprechende, m.E. spannende Analyse:
http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/Analyse-zu-Gesetzesänderungen_Volksbetrug1.pdf
Mit freundlichen Grüßen,
Ines Laufer

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
Postfach 30 41 44, D-20324 Hamburg
Tel. +49 (0) 40 – 80 79 69 44
eMail info@taskforcefgm.de
Web www.taskforcefgm.de

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende auf betterplace:

http://de.betterplace.org/projects/3042-schutz-vor-genitalverstummelung-in-deutschland

Fordern Sie Schutz für Mädchen in deutschen Patenkindprogrammen:
http://patenmaedchen.de/petition
Von: TaskforceFGM<info@taskforcefgm.de
Gesendet: 02.03.2010 10:31
An: office@erstaunlich.at
Betreff: Genitalverstümmelung
*****

2010-03-02
  

Politik ignoriert Genitalverstümmelung


Genitalverstümmelung ist verboten

Die Beschneidung weiblicher Geschlechtsteile ist in vielen Staaten, unter anderem aller
Staaten der Europäischen Union, eine Straftat. Dies hat auch seine Berechtigung, denn
das Beschneiden von weiblichen Genitalien, ausgenommen aus zwingend medizinischen
Gründen, ist schlicht und einfach als Genitalverstümmelung zu bezeichnen.

Für die Grünen sogar ein Asylgrund

Die Grüne Frauensprecherin Judith Schwentner, sieht in dieser Genitalverstümmelung sogar
einen Asylgrund. Wobei sie hier nicht die medizinisch unhygienischen Verhältnisse in Län-
dern der dritten Welt, sondern bereits die drohende Gefahr einer solchen Genitalverstüm-
melung als Asylgrund ansieht.

Wir haben uns bereits im Beitrag „Schamlippenbeschneidung“ mit dieser Thematik ausein-

ander gesetzt. Da finden wir es doch erstaunlich, dass Schamlippenbeschneidungen bei uns
nun salonfähig werden, sofern dies ein plastischer Chirurg, gegen dementsprechend hohe
Bezahlung vornimmt.

Über mögliche unerwünschte Nebenwirkungen informiert?

Diese Eingriffe können schwere seelische und körperliche Folgen haben. Von Inkontinenz,
Dauerschmerzen bis hin zum Orgasmusverlust erstreckt sich die Palette eventueller Schäden,
die durch so einen Eingriff verursacht werden können.

Eine Auflistung dieser eventuell unerwünschten Nebenwirkungen konnten wir auf der Web-

seite „Moderne Wellness“ allerdings nicht entdecken. Auf dieser Seite wird den Frauen eine
solche Genitalverstümmelung mit folgenden Werbesprüchen schmackhaft gemacht:

Sauna, FKK sowie das Entkleiden vor anderen Personen können zur Tortur werden, psych-
ische und Partnerprobleme sind vorprogrammiert. Bei vergrößerten Schamlippen wird die
überschüssige Haut entfernt und die Schamlippen auf eine natürliche Größe korrigiert.

Für Geld wird alles abgeschnitten

Vor lauter Gewinnsucht scheinen Schönheitschirurgen ihre wahre Berufung, nämlich die
eines Arztes, zu vergessen. Sie gaukeln Frauen mit schwachen Selbstbewusstsein vor,
dass sie im Intimbereich nicht schön sind. Kleine Schamlippen die aus der Scheide her-
ausragen, gilt es nun abzuschneiden um der Vagina eine gefälligere Form zu geben.

Das jede Frau, auch im Intimbereich mit einer natürlichen Schönheit ausgestattet ist, scheint

den profitsüchtigen Schönheitsärzten nicht zu interessieren. Hauptsache der Euro rollt, wenn
sich Frauen auf ein fiktives Schönheitsideal zusammenschneiden lassen.

Ärztekammer empfiehlt lediglich

Die Ärztekammer sieht diskret weg, anstatt diese Ärzte auf den hypokratischen Eid aufmerk-
sam zu machen, den diese einmal geleistet haben. Dieser Eid hat nämlich mit dem Zurecht-
schneiden von weiblichen Genitalien aus „Schönheitsgründen“ nichts zu tun. Sie erliess
lediglich eine Leitlinie für Schönheits-OPs im Intimbereich, welche allerdings nur eine Em-
pfehlung ist und keine rechtliche Bindung hat.

Auch die Politik sieht dezent weg

Aber auch die Politik macht einen Kniefall vor der Genitalverstümmelung, sofern sie von
einem plastischen Chirurgen, gegen dementsprechend hohes Honorar vorgenommen wird.
Die Wiener Frauengesundheitsbeauftragte Beate Wimmer-Puchinger will einen „qualitäts-
sichernden Finger auf die weiblichen Genitalien legen“
, was immer das auch heissen mag.

Es wird lediglich empfohlen, falls Frauen aus ästhetischen Gründen einen solchen Eingriff
wünschen, davon abzusehen. Jetzt blicken wir aber nicht mehr durch, ist doch das Beschnei-

den von weiblichen Genitalien in allen Staaten der Europäischen Union eine Straftat und
daher verboten.

Einfache Lösung

Dabei gäbe es doch eine ganz einfache Methode. Werbung für Beschneidung von weib-
lichen Genitalien mit derart hohen Geldstrafen zu belegen, dass niemand mehr auf die
Idee kommt, Frauen einen derartigen Unsinn einzureden.

Ärzte die ausser aus zwingend medizinischen Gründen an weiblichen Genitalien herum-
schneiden, sofort die Zulassung zu entziehen. Aber anscheinend scheint hier Profitgier

einen höheren Stellenwert einzunehmen, sodass an der Durchsetzung bestehender
Gesetze, seitens der Politik offensichtlich kein Interesse besteht.

*****

2010-03-01
  

Die Wirtschaftskammer und die Strafgelder

 

Vornehmes Schweigen

Zum Jahresausklang wollen wir uns noch einmal mit der Wirtschaftskammer befassen.
Grund dafür ist die erstaunliche Stellungsnahme zur unserer offiziellen Anfrage bezüglich
der Strafgelder, welche bei Übertretungen der Gewerbeordnung durch Unternehmer,von
der Behörde eingehoben werden.
Wie wir nämlich aufgedeckt haben, fließen diese der Wirtschaftskammer zu. Über diesen
Umstand sind großteils nicht einmal  die eigenen Mitarbeiter in Kenntnis. Unsere seiner-
zeitige Anfrage wurde seitens der Wirtschaftskammer völlig ignoriert.

Schnelle Reaktion erst nach dem ersten Beitrag

Wir haben daraufhin unsere Recherchen in eine andere Richtung gelenkt und erhielten von
seitens der Behörde, Auskunft über diesen erstaunlichen Zustand. Erst nach dem Erscheinen
unseres Beitrag „Sittenwidrig?“, reagierte man seitens der Wirtschaftskammer erstaunlich
schnell.
Im Beitrag „Wirtschaftskammer Wien“ können Sie die Stellungsnahme nachlesen. Diese ent-
hielt teilweise die erstaunlichsten Begründungen, warum man keine Bedenken hat, die von
der Behörde eingehobenen Strafgelder anzunehmen.

Neuerliche Anfrage

Auf jeden Fall hatte uns dies dazu  veranlasst, die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer im
Beitrag „Sittenwidrig? Teil2“ zu kommentieren. In diesem Beitrag haben wir auch folgende
offizielle Anfrage gestellt:
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bekamen Post

Gestern haben wir Post von der Wirtschaftskammer erhalten und diese teilte uns mit, dass
das Informations- und Einsichtnahmerecht im Wirtschaftskammergesetz, in der Geschäfts-
ordnung und der Haushaltsordnung exakt geregelt ist.
Mitglieder stehe das Recht zu, in Rechnungsabschlüsse und Voranschläge Einsicht zu neh-
men. Diese Rechenwerke sind nach der Genehmigung durch die zuständigen Organe, vier
Wochen lang zur Einsicht aufzulegen.
Der nächste Termin zur Veröffentlichung, bzw. Auflage für den Voranschlag der Wirt-
schaftskammer Wien, wird nach dessen Freigabe durch das Prüforgan, voraussichtlich im
März 2010, in der Wiener Wirtschaft bekannt gegeben.
Das Recht der Mitglieder auf Einsicht in die Regelwerke, umfasse allerdings keine Belege,
Konten und sonstige Aufzeichnungen, so die Wirtschaftskammer. Dieser Satz hat es
wieder in sich.

Wie die Katze um den heißen Brei

Wir interpretieren diesen Satz so, dass die Zwangsmitglieder zwar ihren Obolus entrichten
müssen, aber keine Einsicht in Belege, Konten oder sonstigen Aufzeichnungen erhalten.
Auch wurde unsere Anfrage nicht beantwortet, nämlich wie viel an Strafgelder der Wirt-
schaftskammer zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben.
Mit dieser neuerlichen Stellungsnahme ist die Wirtschaftskammer wie die Katze um den
heißen Brei herumgeschlichen, anstatt sachlich Stellung zu beziehen. Aber wir sind nicht
wirklich erstaunt, denn wir haben nichts anderes erwartet.

Das Schweigen wird nichts nützen

Sowie bei unserer ersten Anfrage, ob die Wirtschaftskammer tatsächlich Strafgelder
der Behörde erhält und sich diese in vornehmes Schweigen gehüllt hatte, werden wir
auch in diesem Fall, unsere Recherchen in eine andere Richtung lenken.
Es wird uns mit Sicherheit gelingen eine Antwort auf unsere Frage nach den zugeflossenen
Strafgelder und deren Verwendung  zu erhalten, auch wenn sich die Wirtschaftskammer
wiederholt in vornehmes Schweigen hüllt.
So wie uns, wird es sicherlich auch viele andere Personen brennend interessieren, wer die
armen unschuldig in Not geratenen Unternehmer sind, welche aus den zugeflossenen
Strafgelder gelabt werden.
*****

2009-12-22
  

War es wieder ein Unfall?


Halbstarker auf der Flucht

Am 23.04.08 wurde der pensionierte Wiener Gemeinderat Gottfried Natschläger (64) von
einem betrunkenen Halbstarken niedergerannt, welcher auf der Flucht vor der Polizei war,
die der Zugsführer verständigt hatte, nachdem der Rowdy in einer Strassenbahn der Linie
41 mehrere Passanten anpöbelte und Streit mit diesen suchte.

Gottfried Natschläger

(Fotoquelle: ÖVP-Wien)

Sturz durch Faustschlag

Natschläger stürzte derart unglücklich und erlag seiner schweren Kopfverletzung die er sich
durch den Sturz zugezogen hatte am 3.Mai 2008. Der Anwalt des Täters erledigte seinen Job
hervorragend und stellte den Vorfall als Unfall dar, obwohl es die Anklage als erwiesen
ansah, dass der Sturz die Folge eines Faustschlages war.

Opfer sich selbst überlassen

Nach dem Vorfall ließ der Täter den Schwerverletzten liegen und begab sich  auf eine Zech-
tour durch etliche Lokale. Tageszeitungen veröffentlichten Fahndungsfotos, die durch eine
Überwachungskamera aufgenommen wurden. Erst als der Fahndungsdruck zu groß wurde,
stellte sich der 19-jährige Manuel J. „freiwillig“.

Drei Monate feste Haft für einen Toten

Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht den Ausführungen des Rechtsanwaltes und
verhängte am 30.Oktober 2008 ein erstaunlich mildes Urteil. 24 Monate teilbedingt, davon drei
Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan waren. 21 Monate auf Bewährung. 5.000,- Euro
Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe,sowie Ersatz der Begräbniskosten.

Offene Frage

Wir haben damals über diesen Vorfall den Beitrag „Strafe für einen Toten“ geschrieben und
die Frage gestellt, was Richter und Staatsanwalt einem eventuell späteren Opfer sagen wer-
den, warum sie diesen Mann nicht länger weggesperrt haben.

Rechenaufgabe

Dieses von der Realität meilenweit entferntes und erstaunlich mildes Urteil, dürfte Manuel J.
dazu inspiriert haben, einen brutalen Überfall auf einen Supermarkt in Wien durchzuführen.
Wieviel Haft kann es schon für einen Überfall geben, wenn es für einen Toten nur drei Monate
gibt, könnte sich der Räuber gedacht haben.
 

Wieder ein Unfall?

Die Polizei konnte Manuel J., als mutmaßlichen Täter ausforschen und festnehmen. Jetzt sitzt
er in der Justizanstalt Josefstadt ein und wartet auf seinen Prozeß. Vielleicht findet sich auch
diesmal ein findiger Anwalt, der das Gericht überzeugen kann, dass er wieder ein „Unfall“ war.

Auch für einen Laien erkennbar

Interessant wäre es auch, was sich der damalige Richter und Staatsanwalt denken, die einen
Gewalttäter derart billig davonkommen ließen. Da Strafe auch zur Rehabilitation dienen soll,
kann sich auch ein Laie vorstellen, dass diese mit drei Monaten Haft für einen Toten unter den
damals gegebenen Umständen nicht möglich sein konnte.

Man kann nur hoffen, dass ihm der Richter in seinem jetzt zu erwartenden Prozeß jene Strafe
auferlegt, die seiner Tat entspricht. Der Ordnunghalber merken wir an, dass für Manuel J. die
Unschuldsvermutung gilt.

Stauni

  
2009-11-21
  

Politik vernichtet Arbeitsplätze

 

Erfolgsunternehmen Trachtenoutlet

Der Unternehmer Sascha Golitschek, betreibt in Heidenreichstein den  größten „Trachten-
outlet“ von Niederösterreich. Er bietet in dieser wirtschaftlichen Krisenregion, immerhin
vierzehn Frauen, davon sechs über fünfzig Jahre alt, einen sicheren Arbeitsplatz.
      Ein starkes Unternehmen in ein wirtschaftlich schwachen Region
  
Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr lange so sein, denn seitens der Politik wirft
man ihm derartige Prügel vor die Beine, die seine wirtschaftliche Existenz aufs schwerste
gefährden.

Krisenregion Heidenreichstein

Das „Trachtenoutlet“ zieht durch intensive Werbemaßnahmen, immerhin mehr als 30.000(!)
Kunden in die wirtschaftlich schwache Region „Oberes Waldviertel“. Heidenreichstein ist
mittlerweile eine Sanierungsgemeinde und es gibt kaum mehr Unternehmen in der Stadt.
Diese Region zeichnet sich mit einer 10%igen Arbeitslosigkeit aus. Nur an wenigen Tagen
im Jahr besteht die Möglichkeit, das Geschäft wirklich anzukurbeln. Da sind zum Beispiel
Aktivitäten wie das Abfischfest, und das Kürbisfest im Retzer Land, die Tagestouristen
anlocken.

Finanzielle Reserven anlegen

Auch Herr Golitschek nützt seit 1994 die Gelegenheit des Tagestourismus und hatte seinen
Betrieb jeweils am 1.Mai und 26.Oktober offen gehalten. Durch diese Aktionen konnte er
sich an den umsatzstärksten Tagen im Jahr, einen finanziellen Polster schaffen der ihn an
schwachen Tagen über Wasser hielt.
Dadurch war er auch nicht genötigt Personal abzubauen. Auch die umliegende Gastronomie
und Hotelerie profitierte vom Offenhalten des Trachtenoutlet“, da er im vergangenen Jahr
mehr als 1000 Kunden begrüßen durfte.

Behörde wurde informiert

Der Ordnung halber hatte Golitschek immer die Behörde davon in Kenntnis gesetzt, dass
er sein Geschäft an diesen besagten Tagen offen halten werde. Seine Mitarbeiter, welche
an diesen Tagen freiwillig gearbeitet hatten, erhielten 100% Überstundenzuschlag und
zusätzlich 100% Zeitausgleich.
Auch die Wochenarbeitszeit wurde nicht überschritten. Wer nun glaubt das Golitschek
für seine Korrektheit, soziales Engagement und wirtschaftlichen Bemühungen Anerkennung
fand, der irrt gewaltig.

Behörde zockt ab

Jedes Jahr wurde er von der Behörde bestraft. Die letzte Geldstrafe betrug immerhin Euro
3.000,- für das Offenhalten seines Geschäftes. Wo kämen wir denn dahin, wenn jemand
Geld verdient, davon Steuern bezahlt und Arbeitsplätze sichert, wird sich der staatliche
Bürokrat gedacht haben, als er die Strafverfügung für den fleißigen Unternehmer ausstellte.

Musterbeispiel Excalibur

Für den 26.Oktober 2009 haben sich zirka 3.000 Personen für einen Besuch beim Trachten-
outlet des Herrn Golitschek angemeldet. Da er die Kunden lieber in seinem Geschäft sieht, als
im 6 Kilometer entfernten „Excalibur“ (Tschechien) die ganz selbstverständlich 7 Tage rund
um die Uhr geöffnet haben, hat er sich wieder an die Behörde gewandt.

Das Mail an die Behörde:

Von: Trachtenoutlet [mailto:office@originalsalzburger.at]
Gesendet: Mittwoch, 14. Oktober 2009 16:14
An: #Büro LH Pröll; #LR Bohuslav; #LH Pröll
Cc: Seidl Elisabeth (Büro LH Pröll)
Betreff: Abfischfest Heidenreichstein
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Pröll,
sehr geehrte Frau Landesrätin Dr. Bohuslav !
 
Am Wochenende 25.10.2009 sowie 26.10.2009 findet das alljährliche Karpfen Abfischfest
in Heidenreichstein statt. Wir erwarten an diesem Wochenende mehr als 20.000 Gäste in
der Region. Aus wirtschaftlichen sowie touristischen Interessen ist es für uns eine einmalige
Gelegenheit, den Gästen des Waldviertels unsere Trachtenkultur näher zu bringen.
Aus unserer Sicht stellt es daher einen wesentlichen wirtschaftlichen Beitrag zum Überleben
unseres Betriebes dar, unseren Betrieb am 25.10.09 sowie 26.10.09 von 9h bis 17h geöffnet
zu halten. Dies sichert unseren Standort in Heidenreichstein, vor allem ist die Sonderöffnung
von wesentlicher regionaler sowie saisonaler Bedeutung.
 
Gerade in der Sanierungsgemeinde Heidenreichstein ist es für uns in letzter Zeit sehr schwierig
geworden, weiterhin 14 Mitarbeitern einen gesicherten Arbeitsplatz in Zeiten der Wirtschafts-
krise zu bieten. Bürgermeister Hans Pichler unterstützt unsere Initiative zur Erhöhung der
Attraktivität von Heidenreichstein.
 
Die beschäftigten Mitarbeiter werden unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften
wie Entlohnungs- und Ruhezeitenbestimmung lt. KV beschäftigt, lt. Bezahlungsrichtlinien
für den 8. Dezember 100% Überstundenzuschlag + 100% Zeitausgleich .
Die Ersatzruhezeiten werden mit den Mitarbeitern im Voraus fixiert. Das Arbeitsinspektorat
(AI Krems, DI Jäger) wurde von uns bereits in Kentniss gesetzt.
 
Um das Überleben unseres Betriebes in einer wirtschaftlich turbulenten Zeit zu sichern,
ersuche ich um eine Ausnahmeregelung für den besagten Zeitraum.
 
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung, mit freundlichen Grüßen,
 
S.G. Textilhandelsgmbh & Co. KG
Trachtenoutlet Heidenreichstein
Sascha Golitschek Elbwart
Wer nun glaubt das Politiker und Bürokraten nun zur Einsicht gekommen sind, da die
Aktionen des Herrn Golitschek auch dem österreichischen Staat, sowie der Arbeitsplatz-
sicherung in der Region zu Gute kommen, hat sicher wieder gewaltig geirrt.

Dies bekam er als Antwort

From: Dultinger Susanne (Büro LR Bohuslav)
To: Trachtenoutlet
Cc: Seidl Elisabeth (Büro LH Pröll)
Sent: Thursday, October 15, 2009 1:33 PM
Subject: AW: Abfischfest Heidenreichstein
Sehr geehrter Herr Golitschek!
 
Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer mail vom 14. Oktober 2009, welche zugleich an
das Büro des Landeshauptmannes ergangen ist und an uns weitergleitet wurde.
 
Zum Inhalt Ihrer Nachricht teilen wir Ihnen folgendes mit: Sie wurden bereits mehrfach
über die gesetzliche Lage gemäß Öffungszeitengesetz (Bundesregelung) und NÖ Öffnungs
-zeitenverordnung informiert, zuletzt durch Mag. Andreas Achatz (damals Mitarbeiter im
Büro von LH-Stv. Ernest Gabmann) am 10. Februar 2009. Wir bedauern daher, dass wir
Ihr Anliegen nicht erfüllen können.
 
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Koller
Büroleiter LR Dr. Petra Bohuslav
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel. 02742/9005/12322
Fax. 02742/9005/13730


Ahnungslose Bürokraten

Da staunt man nicht schlecht was sich die vom Steuergeld Lebenden so alles erlauben. Anstatt
die vernünftige Initiative eines Unternehmers zu begrüßen, setzt man alles daran die wirt-
schaftlich schwache Stadt Heidenreichstein weiter zu schädigen und Arbeitsplätze zu ver-
nichten.

Denkt an Aufgabe

„Diesmal wurde mir eine Strafe von Euro 2.180,- pro Mitarbeiter in Aussicht gestellt, sollte
ich mein Geschäft offen halten. Am 26.Oktober 2009, werden 10 Mitarbeiterinnen im Betrieb
tätig sein. Das heißt die Behörde will mich mit Euro 21.800,- bestrafen. Dieser Betrag gefährdet
meine Existenz und ich überlege mir bereits den Standort Heidenreichstein aufzulassen“, so
der Unternehmer  Sascha Golitschek.
Trachtenbekleidungsunternehmer Sascha Golitschek
                                                         wird von ahnungslosen Bürokraten schikaniert !

Sabotage?

Die Politiker schwingen zwar pausenlos große Reden, über die Wirtschaftskrise und wie
man dieser entgegen wirken kann. Dies ist sicherlich nicht eine Maßnahme zur Krisen-
bekämpfung, wenn ein Unternehmer am umsatzstärksten Tag des Jahres, zur Schließung
seines Betriebes gezwungen wird.
Aber vielleicht dringen die Absichten der Politiker gar nicht bis zu deren bürokratischen
Erfüllungsgehilfen durch, oder werden durch diese absichtlich sabotiert.

Werter Herr Landeshauptmann Dr. Pröll!

Wir sind gar nicht sicher ob Sie das Mail von Herrn Golitschek überhaupt zu Gesicht
bekommen haben. Sollte es Ihre knappe Zeit zwischen Ihren zahlreichen Fototerminen
zulassen, ersuchen wir Sie, sich jene Bürokraten „zur Brust“ zu nehmen, die dem Land
Niederösterreich und seiner Bevölkerung,  durch ein Verhalten welches sich im obigen
Schreiben widerspiegelt, wirtschaftlichen und sozialen Schaden zufügen.
Stauni
  
2009-10-16
  

Sippenhaftung

 

Mit dem Taxi zum Bankraub

Ein Fahrgast kommt zum Taxistandplatz, setzt sich in dieses und beordert den Fahrer
zur nächsten Bank. Dort ersucht er diesen auf ihn zu warten, denn er müsse noch Geld
abheben.
Was der Taxifahrer nicht weiß, der Kunde beraubt diese Bank. Zurück von der „Barab-
hebung“ weist der Fahrgast den Taxler an, ihn zum Flughafen zu bringen. Nach der
Fahrt wird das Taxi von der Polizei gestoppt.
Der Bankräuber ist längst über alle Berge und der übrigbleibende Fahrer wird vorläufig
festgenommen um abzuklären, ob er in diesen Überfall involviert war.

Ist der Taxifahrer schuld?

Wie gesagt, der Taxifahrer wusste nichts vom Vorhaben seines Gastes und kann dies auch
glaubhaft darlegen.  Trifft nun den Taxler ein Verschulden an dem Bankraub? Immerhin
hat er den Räuber zur Bank gebracht. Dieser konnte fliehen und kann daher nicht mehr zur
Verantwortung gezogen werden.
Der logische Menschenverstand sagt uns nein. Vermutlich wird es auch die Justiz so sehen.
Wir haben Ihnen diesen etwas hinkenden Vergleich dargelegt, um zu beweisen welche
erstaunliche Gesetze es gibt.

Extremvergleich

Im Vergleich mit einem neuen Gesetz für die Baubranche, würde  der Taxifahrer bestraft
werden und müsste auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Nach diesem Gesetz,
dass seit 1.September 2009 in Kraft ist, haften Generalunternehmer für Subunternehmer.
Sicherlich werden uns jetzt etliche Leser vorwerfen, dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen.
Uns ist der Unterschied zwischen den Delikten und Branchen sehr wohl bewusst.

Täter unwichtig, Hauptsache einen Schuldigen

Wir wollen aber mit diesem Extrembeispiel veranschaulichen, dass der Staat mit Hilfe der
Gesetzgebung Personen bestrafen will, die mit einem Delikt das andere Leute  setzen, gar
nichts zu tun haben.
Wenn dieses Beispiel  aber Schule macht, ließe sich das beliebig in alle Lebensbereiche fort-
setzen. Dieses Gesetz verstößt eindeutig gegen den Grundsatz, ohne Schuld keine Strafe.

Erstaunliche Haftung

Zum konkreten Fall. Ein Generalunternehmer gibt einem selbständigen Subunternehmer
einen Bauauftrag weiter, weil er z.B. ausgelastet ist. Nun ist jener, der den Auftrag weitergibt
dafür haftbar, dass jener der diesen annimmt sein Personal auch angemeldet hat und seine
Sozialabgaben abliefert.

Praxisfremd

Das heißt das der Generalunternehmer auf diesen Baustellen Personal abstellen muss, um
ständig zu kontrollieren das der Subunternehmer die angemeldeten Bauarbeiter nicht gegen
Schwarzarbeiter auswechselt. Wie soll das in der Praxis funktionieren?

Geldeintreiber

Weiteres ist der Generalunternehmer verpflichtet zu kontrollieren, ob der Subunternehmer
auch die Sozialabgaben für die Arbeiter abliefert. Das bedeutet in der Praxis, dass dieser zum
kostenlosen Inkassobüro für die Krankenversicherungsträger degradiert wird.
Sollte er diese Kontrolle verabsäumen, haftet er für die ausstehenden Sozialabgaben. Da
fragen wir uns natürlich, ob die Krankenversicherungsträger zu faul oder zu dumm sind,
um ihr Geld selbst einzutreiben.

Man hat es sich einfach gemacht

Sicher wird in der Baubranche viel Schindluder getrieben, dass darf jedoch nicht als Recht-
fertigung dienen, eine Person zu bestrafen die keine ungesetzliche Handlung gesetzt hat, nur
weil es so einfach bequemer ist zum Geld zu kommen.

Softbeispiel

Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein Vergleichsbeispiel geben, dass nicht so extrem ist.
Jeder Kaufmann ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen. Viele Unternehmen geben diese
Aufgabe an selbständige Buchhalter weiter.
Keinen dieser Kaufleute wird es interessieren ob der Buchhalter seine Abgaben bezahlt oder
nicht. Aber vielleicht kommt es in Zukunft noch so weit, dass Unternehmen für die Sozial-
abgaben ihrer Anwälte, Buchhalter oder sogar Lieferanten haftbar gemacht werden können.
 
Stauni
  
2009-09-11
  

BZÖ-Granden und die Justiz

 

Der arme Herr Huber

Der Tiroler BZÖ-Chef und Abgeordnete zum Nationalrat, Gerhard Huber soll seit Jahren
in den Schmuggel von gefälschten Markenartikeln verwickelt sein. Dieses Schmuggelgut
soll er in einer Lagerhalle in Kärnten, nebst „getrockneter Essigsäure“ gelagert haben.

Staatsanwalt ermittelt

Laut dem Nachrichtenmagazin „Profil“ wird ihm dies von der Staatsanwaltschaft in einer
Anzeige vorgeworfen. Huber bezeichnet die Anschuldigungen als haltlos und lächerlich.
Auch Vorwürfe von ehemaligen Mitarbeitern, wegen aufklärungsbedürftiger Grundstücks-
geschäfte und den Versuchen enorme Beträge an nordkoreanischen Banknoten zu wech-
seln, sieht Huber als Verschwörung.

Intrigenspiel ?

Diese Verschwörungstheorie hatte schon sein Chef Peter Westenthaler ins Spiel gebracht,
als er wegen „falscher Zeugenaussage“ gerichtlich verurteilt wurde.  Er hatte aber Pech
dass ihm niemand glaubte, dass sein politischer „Erfolgkurs“ nur mit einer Intrige ge-
stoppt werden kann.

Dafür hat das BZÖ mit dem ausserordentlichen Sympathieträger spezielles Glück. Als

vorbestrafter Sicherheitsprecher seiner Partei, weiss er wenigstens von was er redet.
Soviel Glück haben die Sozialdemokraten nicht. Sie haben einen Zivildiener als Ver-
teidigungsminister.

Unwissenheit schützt vor Strafe

Da stellte sich sein Parteikollege Gerhard Dörfler schon etwas schlauer an. Er mimte
im Ortstafelskandal den Ahnungslosen, was ihm prompt die Einstellung seines Straf-
verfahrens einbrachte. Er wusste es halt nicht besser der Arme und wo keine Schuld
nachweisbar ist, kann auch keine Strafe verhängt werden.

Und falls doch

Wir gehen natürlich von der „Unschuld“ des Herrn Huber aus, wollen ihm aber trotzdem
einige kleine Ratschläge geben, falls sich die Anschuldigungen als wahr herausstellen
sollten.

Aspirin statt Heroin

Die „getrocknete Essigsäure“ deren korrekte Bezeichnung Essigsäureanhydrid ist,
wird war zur Herstellung von Heroin benötigt, ist aber auch zur Produktion von Aspirin
erforderlich. Also was liegt näher dem Richter zu erklären, dass man eigentlich nur
Kopfwehpulver herstellen wollte.

Gattin war shoppen

Zu den angeblich geschmuggelten Markenprodukten, gibt es auch eine einfache Erklärung.
Bei letztem Asienurlaub hatte die Gattin übermässig Schuhe und Handtaschen eingekauft.
Da die Wohnung zu klein war um den ganzen „Krempel“ aufzubewahren, musste dieser in
einer Lagerhalle untergebracht werden.

Wenn diese Rechtfertigung Frau Bandion-Ortner zu Ohren bekommt, ist die Einstellung so
gut wie sicher. Aus dem Asienurlaub ergeben sich natürlich auch die übriggebliebenen
nordkoreanischen Banknoten, die man in heimtlichen Gefilden zu einem besseren Wechsel-
kurs in Euros eintauschen wollte. Warum soll Ökonomie eigentlich strafbar sein ?

Bankmanager machen es vor

Was die aufklärungsbedürftigen Grundstücksgeschäfte betrifft, ist natürlich alles
Nonsens. Welche Immobilien- und Grundstücktransaktionen sind in der Wirtschafts-
krise nicht aufklärungsbedürftig. Das haben uns doch in letzter Zeit zahlreiche Bank-
manager mit ihren Ostgeschäften bewiesen und diese bekamen dafür noch einen
Bonus.

Stauni

  
2009-09-06
  

Frischluftfanatiker zum Schmunzeln

 

FKK-Autobahn

Eine erstaunliche Meldung haben wir heute auf  www.nachrichten.at  endeckt.
Auf der A1 bei Allhaming, handelte sich ein 19-jähriger Salzburger eine Anzeige wegen
„Erregung öffentlichen Ärgernisses“  ein.

Wenn einer eine Reise tut…

Vier Burschen waren im Auto vom „Frequency-Festival“ in St.Pölten, heimwärts in
ihr Heimatbundesland Salzburg unterwegs. Um andere Autofahrer zu ärgern, soll
der Beifahrer sein nacktes Hinterteil aus dem Autofenster gestreckt haben.

Dies geschah sehr zum Missfallen einer zufällig vorbeifahrenden Zivilstreife der
Polizei. Der Polizist hielt den Pkw an und erstattete gegen den Frischluftfanatiker

oben angeführte Anzeige.

Von der Natur schon gestraft

Einer unbestätigten Meldung nach will der Bursche jedoch gegen diese Anzeige berufen.
Sein erstaunlicher Grund: „Ich habe nichts gemacht, ausser aus dem Fenster gesehen.
Ich kann nichts dafür wenn ich wie ein A…. aussehe.“

Stauni

  
2009-08-23
  

Neue Abzocke ?

Erhöhte Bußgelder

Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird,  ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.

Kein Erfolg in der Schweiz

In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.

Strafe schreckt Alkolenker nicht ab

Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden  42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
  
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
    
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.

Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant

Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
  
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
  
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.

Abzocke mit Tempolimit

In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
  
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.

Problemfall  A4

Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
  
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
  
  Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
  

Sicherheit vs. Überwachung

Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.

PS-Grenze und Alterslimit

Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
  
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni

2009-04-19

Inhalts-Ende

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