Schwere Misshandlung von Fischen am Meiselmarkt

VGT deckte Tierquälerei an lebenden Karpfen auf und zeigte 5 von 7 Fischverkaufsständen an

Nachdem der VGT im Vorjahr in der Adventzeit wegen tierquälerischer Misshandlungen von Karpfen bei zwei Fischverkaufsständen in Ottakring aktiv geworden war, führten VGT – Mitarbeiter(innen) heute eine sorgfältige Recherche bei Fischverkaufsständen bei 3 Wiener Lebensmittelmärkten durch. Bei fünf von sieben Fischverkaufsständen entdeckten die Tierschützer tierquälerische Praktiken und Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Bei einem wurde schwere Misshandlung von Karpfen dokumentiert.

Mag. Erich Schacherl, Aktivist für Fische und andere Wassertiere, war bei der Recherche dabei: „Es ist unfassbare, brutale Tiermisshandlung, die wir am Meiselmarkt beobachtet haben. Nachdem ein zirka 2,5 kg schwerer Karpfen mit einem Kescher aus einem Hälterungsbehälter geholt wird, drückt der Fischhändler plötzlich dem lebenden Karpfen mit zwei Fingern die Augen ein, nutzt die Augenhöhlen also wie einen Griff und hebt den bei vollem Bewusstsein extrem leidenden Karpfen dann hoch. Erst dann betäubt er den Karpfen mit drei Schlägen auf den Hinterkopf und tötet ihn anschließend. Das ist Tierquälerei der schlimmsten Art“.

Der VGT hat Anzeige erstattet und die Behörden außerdem darauf aufmerksam gemacht, diesen Fischhändler besonders zu kontrollieren. Auch eine Schulung im tierschutzkonformen Umgang mit Fischen ist dringend nötig. Mag. Erich Schacherl: „Der Fischhändler hat diese tierquälerische Handlung mit einer Selbstverständlichkeit ausgeführt, dass man davon ausgehen muss, dass er das öfter macht.“

Bei einer anderen Fischhandlung am Meiselmarkt entdeckten die Tierschützer mit dem Bauch nach oben treibende Fische im Hälterungsbecken. Wenn Fische mit dem Bauch nach oben in einem Wasserbecken treiben, stimmt etwas nicht. Das kann schlechtes Wasser sein, zu wenig Sauerstoff im Wasser oder die Fisch sind krank bzw. tot. Das ist ein Ernstfall.

In mehreren Fischbecken waren Karpfen zu sehen, die Verletzungen aufwiesen. Auch diese Fischhändler wurden vom VGT angezeigt. Bei allen kontrollierten Fischverkaufsständen, die lebende Karpfen anboten, waren die typischen Hälterungsbehälter in Verwendung. Sie sind gesetzlich erlaubt, aus Sicht des Tierschutzes allerdings problematisch.

Mag. Erich Schacherl: „Nach der Tierschutz-Schlachtverordnung müssen lebende Speisefische in Hälterungsbehältern ausreichende Bewegungsmöglichkeiten haben. 200 kg Karpfengewicht in 1.000 Liter Wasser ist die erlaubte, maximale Besatzungsdichte bei Karpfen. Aber ehrlich: Wer kann sich darunter was vorstellen? Wenn sich dann 20 bis 30 zwischen 2 und 3 kg schwere und mehr als einen halben Meter lange Karpfen in einem solchen Hälterungsbehälter befinden, ist es offensichtlich, dass sie sich nicht ausreichend bewegen können. Aber laut Gesetz kann so eine Haltung durchaus legal sein.“

Der VGT sieht den Weihnachtskarpfen, den immer noch viele Menschen als kulinarische Besonderheit zum Weihnachtsfest sehen, als ein Symbol für Tierleid und Tiermissbrauch und appelliert an die Konsument(innen), eine bewusste Entscheidung des Mitgefühls zu treffen und heuer auf den Kauf und Verzehr des Weihnachtskarpfens zu verzichten.

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Unfassbares Tierleid – VGT deckt Horror-Schweinestall auf


24 Stunden Dunkelhaft: TierschützerInnen fordern sofortige Behebung der Missstände

 

Ein niederösterreichischer Schweinemastbetrieb steht heute in der Kritik von TierschützerInnen: Mastschweine werden hier völlig illegal in vollkommener Dunkelheit gehalten. Der VGT – Verein gegen Tierfabriken – informierte heute um 8:30 Uhr den zuständigen Amtstierarzt. Seit heute Früh sind 20 Tierschützer(innen) vor dem „Bauernhof“, die auf die sofortige Beendigung der Missstände drängen.

 

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Was sich tagtäglich in einem Schweinestall nahe Böheimkirchen bei Sankt Pölten abspielt ist schlichtweg beinahe unglaublich.  Ein großer Teil der gehaltenen Mastschweine, etwa 700 Tiere, lebt in vollkommener Dunkelheit. Die Fenster sind mit Folie verklebt und mit Holzlatten zugenagelt.  Langzeit-Videoaufnahmen zeigen, dass ausschließlich für Kontrollgänge das Licht eingeschaltet wird. Deshalb gibt es nur wenige Minuten Kunstlicht – nur etwa 10 Sekunden bleibt der Bauer im Stallraum. Das widerspricht klar den Minimal-Anforderungen der Tierhaltungsverordnung, die natürliches Tageslicht sowie eine Mindestlichtstärke von 40 Lux für 8 Stunden vorschreibt.

 

David Richter vom VGT betont: „In diesem niederösterreichischen Stall wird das Tierschutzgesetz vollkommen ignoriert, die Tiere leiden aufgrund der ständigen Dunkelheit enorm! Foto- und Videoaufnahmen zeigen Schweine mit blutigen Wunden, abgebissenen Schwänzen, Verletzungen aufgrund der artwidrigen Haltungsweise!“

 

Heute um 8:30 Uhr informierten David Richter vom VGT und Marion Löcker vom Tierschutzverein Robin Hood den zuständigen Amtstierarzt in St. Pölten. Zahlreiches Beweismaterial (Filme und Fotos) wurden mit der Bitte übergeben, sich umgehend persönlich ein Bild von den dortigen Zuständen zu machen.

 

Seit 10:00 Uhr sind 20 Tierschutz-Aktivist(innen) der Tierschutzvereine VGT und Robin Hood vor der Schweinemast südlich von Böheimkirchen.  Die dringendste Forderung ist eine sofortige Öffnung der Fensterfläche, damit die Schweine Tageslicht bekommen. Weiters wird der Amtstierarzt gebeten, die verletzten Tiere zu dokumentieren und eine umfassende tierärztliche Versorgung zu veranlassen.

 

Seit Jahren kritisieren Tierschützer(innen) die Zustände in österreichischen Schweinehaltungsbetrieben.  Artwidrige Haltung auf Betonspaltenböden und ohne ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten sind die Normalität.  Resultierenden Verhaltensstörungen wie das Abbeißen der Schwänze soll mit dem Wegschneiden der halben Schwänze entgegengewirkt werden, das löst aber nicht das Problem.

 

Aus Sicht des VGT wird den Schweinen in der konventionellen Tierhaltung tagtäglich vermeidbares Leid angetan.  Das Tierschutzgesetz muss hier massiv nachgebessert werden. David Richter vom VGT: „Die massive und offensichtliche Tierquälerei in diesem Betrieb – der Entzug von jeglichem Licht sowie von Sonnenlicht, muss noch heute beendet werden! Wir bleiben so lange vor Ort, bis die Fensterflächen geöffnet werden. Die zahlreichen weiteren Kritikpunkte wurden der Behörde zur Prüfung übergeben. Betriebe wie diese sollten eigentlich vollkommen geschlossen werden, da hier eine artgemäße Haltung gar nicht möglich ist.“

 

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2017-12-13


„Verein gegen Tierfabriken“ auf Islamkurs?


VGT schreibt von „Zwang zur Verabreichung von Schweinefleisch in Kindergärten und Schulen“

 



 



 


Ist man beim „Verein gegen Tierfabriken“ (VGT) nun auf einen Islamkurs eingeschwenkt?  Diese Frage stellen wir uns deshalb, weil auf dessen Webseite heute ein Verbot von Schweinefleisch aus Tierfabriken in Österreichs Kindergärten gefordert wird.  Dass es bei der Aufzucht von Schlachttieren bei etlichen Betrieben zu Missständen kommt, ist sicher nicht zu leugnen.  Aber das betrifft ja nicht nur Schweine, sondern auch Rinder und Geflügel.  Zudem ist es dies nicht nur ein österreichisches sondern ein weltweites Problem.  Interessanterweise werden ausländische Tierfabriken im Beitrag des VGT nicht erwähnt.

 


Also warum gerade die Forderung nach einem Schweinefleisch-Verbot aus Österreichs Tierfabriken?  Dazu der VGT: „Seit einigen Monaten zieht sich ein Thema durch die österreichische Medienlandschaft: der Zwang zur Verabreichung von Schweinefleisch in Kindergärten und Schulen.“ Hier scheint man bei den Tierschützern Äpfel mit Birnen zu verwechseln.  Es geht nicht um einen „Zwang zur Verabreichung von Schweinefleisch“ sondern schlicht und einfach darum, dass Verantwortliche in gewissen Kindergärten und Schulen, scheinbar aus falsch verstandener Toleranz, das Angebot von Schweinefleisch auf ihren Speiseplänen streichen wollen bzw. schon gestrichen haben.

 


Interessant finden wir es, wenn David Richter, VGT-Kampagnenleiter, unter anderem meint: „Als dreifacher Vater weiß ich, wie feinfühlig und tierlieb gerade kleine Kinder sind.  Es löst höchste Entzückung aus, wenn man den Kleinen Schweine oder gar Ferkel zeigt, wenn sie sie berühren dürfen und mit ihnen spielen.“ Interessant ist seine Aussage deshalb, weil sich die Tierliebe bzw. Feinfühligkeit von Richters Nachwuchs scheinbar nur auf kleine Schweine und nicht auf Küken und Kälber bezieht.  Würde er beispielsweise aus veganen Gründen den Verzehr sämtlicher Tiere ablehnen, könnten wir das verstehen.  Aber nur ein Verbot von Schweinefleisch zu fordern, sieht für uns wie eine Schwenkung auf einen Islamkurs aus.

 


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2017-09-14


Jäger schlägt Tierschützerin


Jagd auf 1000 ausgesetzte Zuchtfasane im Burgenland

 

1000 Rebhühner und Fasane sind in der Gegend von Gattendorf im Nordburgenland ausgesetzt worden. Das jedenfalls gab ein Jagdhelfer einer dortigen Treibjagd gestern Samstag gegenüber TierschützerInnen zu. Die hilflosen Tiere saßen einfach in der Gegend herum, oft 30 von ihnen mitten auf der Straße, und wussten nicht, wie ihnen geschah. Bis die Hunde auf sie gehetzt wurden, und die Treiber mit Geschrei und Stockschlägen die Vögel zum Auffliegen brachten, oft 50 auf einmal.


Und darin scheint der perverse Spaß dieser infantilen Personen zu liegen, auf die flüchtenden Tiere zu schießen, mitten in den Vogelschwarm hinein. Überall fielen angeschossene Tiere vom Himmel, liefen mit verletzten Flügeln in Todespanik den anstürmenden Hunden davon, an jeder Ecke wanden sich Fasane und Rebhühner im Todeskampf. Ein richtiges Schlachtfeld! Der VGT hat ein Video dazu veröffentlicht.


Wer gegenüber Tieren derart gewalttätig ist, ist es auch gegenüber Menschen. TierschützerInnen des VGT waren anwesend, um legal von der Straße aus dieses völlig absurde Verhalten geistig offenbar verarmter Individuen zu dokumentieren. Landesrätin Verena Dunst hat gerade eine Reform des Jagdgesetzes in Begutachtung gegeben, die diese Jagdpraxis weiterhin erlauben würde. Doch dass die Jägerschaft nicht dulden will, dass die Gesellschaft von ihren infantilen Abschießbelustigungen erfährt, wurde gestern deutlich.

 

Ein Mann in Grün mit Namen Roman T., seine Frau ist ÖVP-Gemeindevorstand in Gattendorf, griff zuerst zwei filmende Tierschützer an, um dann einer Frau mit voller Kraft mehrmals auf den Kopf zu schlagen, wie in einem Video zu sehen. Die Aktivistin musste im Unfallkrankenhaus behandelt werden. Die Polizei reagierte besonnen, nahm die Identität des Täters auf und stellte sicher, dass die TierschützerInnen des VGT weiterhin filmen konnten. Das hielt ein anderes Mitglied der Jagdgesellschaft aber nicht davon ab, vor laufenden Kameras eine Morddrohung gegen den VGT-Obmann auszusprechen.

 

Auch ein Abgeordneter des Europäischen Parlaments war als Gast des VGT bei der Jagd anwesend und gab in einem kurzen Video seinem Entsetzen Ausdruck. Wenn aus Provinzdünkel und Freunderlwirtschaft die Jagd auf Zuchttiere in Österreich weiterhin erlaubt bleiben sollte, könnte ein Verbot über die EU in Betracht gezogen werden.

 

VGT-Obmann Martin Balluch ruft nun dazu auf, bei der Landesrätin zu protestieren: „Wir haben Verena Dunst eingeladen, mit uns diese Massaker an gezüchteten Vögeln anzusehen. Kein Mensch mit auch nur einem Funken Anstand und Mitgefühl im Herzen, kann sich angesichts solcher Vorgänge nicht mit Grauen abwenden. Wir fordern nun die Landesrätin auf, umgehend ein Verbot dieser infantilen und tierquälerischen Jagdform zu erlassen.“ (Quelle: APA/OTS)

 

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2016-10-09


Anzeige gegen Mensdorff-Pouilly wegen Gatterjagd

Gatterjagd hat mit waidgerechter

Ausübung der Jagd nichts gemeinsam

 
(c) VGT.at – Verein Gegen Tierfabriken
 
Tiere  in  ein  Gatter  zu  sperren  und  diese  dann  mittels Treiber vor die  Flinten von
Schützen  (wir  verwenden  absichtlich  nicht  das  Wort  Jäger)  zu  treiben,  hat  wohl
mit  waidgerechter  Ausübung  der Jagd nichts gemeinsam.   Gestern veröffentlichten
wir eine Presseaussendung des VGT, in der über das perverse Hobby von Mensdorff-
Pouilly und seinen Kumpanen berichtet wurde.
 
Der  VGT  stellte  uns  freundlicherweise  Videomaterial  zur Verfügung,  um unserer
Leserschaft  vorführen  zu  können,  wie Tiere in einem  eingezäunten Areal bis zur
Erschöpfung  gehetzt  wurden,  um sie in späterer Folge abzuknallen.
 
(c) VGT.at – Verein Gegen Tierfabriken
 
(c) VGT.at – Verein Gegen Tierfabriken
Wie der  VGT auf seiner Webseite heute mitteilt,  wurde gegen Mensdorff-Pouilly
Anzeige erstattet.
 
 
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2015-11-09
 

Mensdorff-Pouilly bei blutiger Gatterjagd erwischt


Polizei spricht Platzverbot gegen

TierschützerInnen 200 m um Jagdgatter aus

Die Federwildjagden auf in Kistln ausgesetzte Vögel führt  Mensdorff-Pouilly momentan
lieber  nicht  durch,  zu  groß  ist die Aufmerksamkeit vonTierschützer(innen).  Deshalb
verschanzt  er  sich  in  seinem  Jagdgatter  bei  Bildein.   Dort sprach die Polizei für die
gestrige  Gatterjagd ab 6 Uhr früh sogar eine Betretungsverbotszone in 200 m Umkreis
um das Gatter aus.   Straßensperren und ein massives Polizeiaufgebot sollten die Tier-
schützer  abhalten.   Doch  diese  dokumentierten  die  Panik unter den Tieren,  als die
Treiber  von  Mensdorff-Pouilly  im  Gatter  auf  und  ab  marschierten und schrien.  Da-
zwischen immer wieder die Schüsse der Jagdgäste, die auf ihren Hochständen saßen.
Angeschossene,  verzweifelte  Wildschweine.   Zu Tode geängstigte Hirschrudel, hech-
elnd, mit  offenem  Mund.  Eine  Wildschweinfamilie,  bei der die  Mutter vor den Augen
ihrer  Kinder  abgeschossen  wurde.   Die Frischlinge  flohen kopflos in alle Richtungen.
Dazwischen Mufflons und immer wieder Wildschweine und Hirsche.  Die Treiber zogen
in  Linie  das  Gatter  auf  und  ab,  die Tiere flohen ständig im Kreis,  den Zaun entlang.
Ein Kesseltreiben der besonderen Art.
Dabei wurden diese Tiere in den Vortagen eigens für diese Jagdbelustigung ange-
liefert.   Der VGT dokumentierte  Wildschweintransporte aus Zuchtgattern in dieses
Jagdgatter mit Fahrzeugen von Mensdorff-Pouilly.
VGT-Obmann  Martin  Balluch  ist  zutiefst  erschüttert:   „Wie  kann  man  nur Tiere
züchten, in ein Gehege  transportieren  und dann ständig im Kreis hetzen,  sodass
die  Schützen  immer  wieder auf dieselben Tiere zum Schuss kommen?   Was für
ein  absurdes  Theater!   Was geht in Menschen vor,  die so etwas tun?  Besonders
erschüttert  uns  aber das Vorgehen der Polizei.   Mit mehr als 20 Fahrzeugen und
entsprechend  viel  Personal versuchten sie das verrückte Treiben von Mensdorff-
Pouilly  vor  den  Augen  der   Öffentlichkeit  verborgen  zu  halten.   Solange  das
erlaubt  ist,  sei  das  ihre  Pflicht,  wurde  mir  erklärt.   Die  Mehrheit  sei  natürlich
dagegen,  sah  auch die Polizei ein.   Wir sollten uns eben an  Landesrätin Dunst
wenden,  um diesem Spektakel ein Ende zu machen!   Wir appellieren daher an
die Vernunft der politisch Verantwortlichen, endlich einen Schlussstrich zu ziehen.
Was hier im Bezirk Güssing bei Mensdorff-Pouilly vor sich geht, spottet jeder Be-
schreibung.   Ein Verbot muss her! Sofort!“  (Quelle: APA/OTS)
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2015-11-08

Schadensersatz im Tierschutzprozess


Rekurs der Republik Österreich gegen OLG-Urteil

Zuerst  weigerten  sich  die Vertreter der Republik Österreich nach dem Totalfreispruch im
Tierschutzprozess  die Verteidigungskosten zu übernehmen,  sodass der ehemals Haupt-
angeklagte  auf  Schadenersatz über Euro 600.000 klagen musste.  Doch da wandten die
Anwälte der Republik ein,  die Sache sei nun verjährt,  nachdem man jahrelang die Akten-
einsicht rechtswidrig verweigert und den Fall unendlich hinausgezögert hatte.
Ein  Schildbürgerstreich,  dem  nun  das  Wiener Oberlandesgericht einen Riegel vorschob.
In einem Urteil  Anfang  Mai 2015 wurde klargestellt,  dass das Verfahren nun stattzufinden
habe.   Doch  dagegen  legten  die  Vertreter  der  Republik  heute  Rekurs  zum  Obersten
Gerichtshof  ein.   Statt  sich  dem  Verfahren  zu  stellen,  nutzt  man jeden Winkelzug, um
die  selbst  verschuldeten  Kosten  nicht  begleichen  zu  müssen – und  gibt dabei ständig
ohne Bedenken weitere Steuergelder aus, um diese Gerichtsschritte zu finanzieren!
Der  betroffene VGT-Obmann Martin Balluch dazu:   „Das ist eine Schande für Österreich,
nirgendwo  sonst  wäre  das möglich.  Ich wurde zu Unrecht verfolgt, eingesperrt und vor
Gericht  gezerrt,  musste mich mit 14 Expertengutachten und 2 Privatdetektiven,  die die
mir  rechtswidrig  vorenthaltenen  Entlastungsbeweise  in  Form  der Berichte der beiden
Spitzel  beischafften,  freibeweisen,  und  dann  steht  die  Republik  für ihre Verbrechen
nicht gerade. Wie komme ich dazu,  auf diesen Kosten sitzen zu bleiben?“
Und  weiter:   „Die  Anwälte  der   Republik  handeln  nicht  im  Namen des Volkes.  Kein
Mensch hierzulande ist der Ansicht, ich müsse diese Euro 600.000 selbst bezahlen und
dafür in den Privatkonkurs gehen. Für die Republik ist dieser Betrag Peanuts. Wenn sie
mir  nur  das Geld  überweisen  würde,  das  sie für die juristischen Winkelzüge einsetzt,
um  mir  meine Kosten nicht ersetzen zu müssen,  wäre die Sache schon längst geges-
sen.   Doch  hier  wird ein politisches Spiel gespielt.   Allein die Ermittlungskosten in der
Tierschutzcausa  überstiegen  Euro 10 Millionen,  dafür  hatte man genug.   Aber  wenn
es  um  den  Ersatz  für  den  angerichteten  Schaden  geht,  dann  gäbe  es ‚ keine bud-
getäre Deckung‘, so die damalige Justizministerin.  Ein Rechtsstaat schaut anders aus!“
(Quelle: APA/OTS)
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2015-05-21

VGT provoziert zu Ostern zutiefst primitiv und beleidigend


„Gekreuzigte“  mit  Rind – und Schweinekopf maskiert

Bis  jetzt  hat der VGT (Verein gegen Tierfabriken) von uns immer ein gute Presse gehabt,
obwohl  wir  mit  dieser Organisation politisch sicher nicht auf einer Linie stehen.   Uns ge-
fielen die Aktionen gegen die Tierquäler-Lobby und die Tatsache, dass sich die Leute des
VGT nicht einschüchtern ließen.
Allerdings  beginnen  wir  nun  unsere  Position  gegenüber dem VGT neu zu überdenken.
In einer heutigen Presseaussendung beschweren sich die Tierschützer darüber, dass eine
für  morgen  geplante  Demonstration in Linz,  von der Polizei verboten wurde.  Begründet
wurde das Verbot mit dem Verdacht auf §188 StGB.
Der VGT will morgen in Linz eine „Kreuzigungsaktion“ im Namen des Tierschutzes durch-
führen.   In  deren  Verlauf  sollen drei in Lendenschurz bekleidete Aktivist(innen) mit Tier-
maske ein Kreuz tragen und sich daran fesseln lassen.
Screen: martinballuch.com
„Diese  vom Tierschutzverein  „RespekTiere“ aus Salzburg organisierte,  christlich motivierte
Aktion  findet bereits seit Jahrzehnten traditionell am Karsamstag in immer anderen Landes-
hauptstädten Österreichs statt.   Es gab immer wieder Anzeigen gegen die ProtagonistInnen,
einmal  wurden  in Innsbruck von der Polizei die verwendeten Kreuze beschlagnahmt,  doch
immer  stellte  die  Staatsanwaltschaft  das Verfahren ein“,  so der Kampagnenleiter des VGT
DDr. Martin Balluch.
Nun  kann  man zu Religionen verschiedene Standpunkte vertreten.   Allerdings was diese
Aktion  mit  christlich motivierten Tierschutz zu tun haben soll,  erschließt sich uns und ver-
mutlich auch jedem normal denkenden Menschen nicht. Betrachtet man obiges Foto, darf
einem – ob nun religiös oder nicht – das Kotzen kommen.
Da wird ein religiöses Symbol – in dem Fall des katholischen Glaubens – durch Protagonisten
herabgewürdigt.  Und dies noch in einem Zeitraum, hoher christlicher Feiertage.  Die Kreuzig-
ung  von  Jesus  hat  mit  der  im obigen Foto gezeigten Aktion nicht das Geringste zu tun.  Mit
Rind- oder  Schweinekopf  maskierte  „Gekreuzigte“  sind  eine Beleidigung gegenüber jenen
Menschen,  die ihren christlichen Glauben ausleben und sind zudem noch im höchsten Maße
primitiv.
Die Rechtfertigung des VGT, dass die Staatsanwaltschaft bislang bisherige Verfahren immer
einstellte, könnte möglicherweise daran liegen, dass die Protagonisten dieser Veranstaltung
eher ein medizinisches als ein strafrechtliches Problem haben.
Laut  VGT  soll  die  Demonstration  trotz  polizeilichen Verbotes morgen wie geplant trotzdem
stattfinden.  Dazu  Balluch,  der  vor  Ort  sein wird:  ,,Die Versammlungsfreiheit ist ein  Gut, das
ständig neu erkämpft werden muss. In diesem Fall ist die Untersagung so offensichtlich hane-
büchen und von religiösem Fanatismus geprägt,  dass es schwer fällt zu glauben, sie ist ernst
gemeint.“
Das sehen wir anders.  Die Herabwürdigung religiöser Symbole oder Handlungen (egal welcher
Religion) – noch  dazu  bei hohen religiösen Feiertagen – haben nichts mit  Meinungsfreiheit zu
tun.   Ein Verbot einer solchen Veranstaltung ist daher mit Sicherheit nicht von religiösem Fana-
tismus  geprägt.   Auf  jeden  Fall  werden  derartig  primitive  und  beleidigende  Aktionen,  dem
Verständnis und der Sympathie für den VGT abträglich sein.
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2014-04-18

Schlägerpolizist gegen Tierschützer


Heute Schuldspruch am LG Graz

Schuldig des Missbrauchs der Amtsgewalt, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte
Nötigung und Verleumdung: EUR 2400 Geldstrafe und 4 Monate bedingte Haft.
Der Polizist fixierte den Tierschützer
20 Minuten am Boden.
Im  Dezember 2011  rief  der  stellvertretende  VGT-Obmann  die  Polizei zu Hilfe,  weil er eine
illegale Treibjagd entdeckt hatte. Als 2 Beamten kamen, verlangten sie aber vom Tierschützer
eine Ausweisleistung und kamen seiner Forderung nach Herausgabe der Dienstnummer nicht
nach.
Stattdessen  schlug  einer  der  Polizisten den Tierschützer von hinten mehrmals mit der Faust
auf  den Hinterkopf,  riss  ihn  zu Boden und  setzte sich mehr als 20 Minuten auf ihn,  wobei er
auch  noch  dessen  Kopf  zu  Boden drückte und ihm die Kamera zu entreißen versuchte.  Die
Festnahme des Tierschützers begründete er sowohl gegenüber der Polizei als auch der Staats-
anwaltschaft mit einem tätlichen Angriff, den der Aktivist gegen ihn ausgeführt hätte.
Diesen Sachverhalt bestätigte heute der Schöffensenat am Landesgericht Graz und sprach den
Polizisten  wegen Amtsmissbrauchs,  vorsätzlicher  Körperverletzung,  versuchter Nötigung das
Filmen  durch Entreißen der Kamera zu beenden und Verleumdung schuldig. Die Verteidigung
des  Angeklagten,  er  habe  sich  provoziert  gefühlt,  wiesen die  3 Richter  zurück:  ,,[Der  Tier-
schützer] hat nicht provoziert, er hat nur von seinen Rechten Gebrauch gemacht“.
Das  Urteil:  eine Geldstrafe von  EUR 2400  und eine bedingte Freiheitsstrafe von 4 Monaten Haft.
Strafmildernd  sei  gewesen,  so  die  Richter,  dass  das  Verfahren  über 2 Jahre gedauert hatte –
was  hauptsächlich darauf  zurückzuführen ist,  dass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht wegen
Amtsmissbrauch  anklagen  wollte  und  dazu  zuerst  von  einer Einzelrichterin quasi gezwungen
werden musste – und dass die Republik Österreich dem verletzten Tierschützer bereits Schadens-
ersatz und Schmerzensgeld erstattet hat.
Die  Richter  machten  auch  deutlich,  dass  sie sowohl den Polizeikollegen des Angeklagten als
Verantwortlichen  für  die  Amtshandlung,  als  auch  einen der  Jäger  wegen  Verleumdung  und
falscher  Zeugenaussage  zur  Rechenschaft  ziehen  würden.   Aber diese beiden Strafverfahren
wurden  auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt.   Der Rechtsanwalt des VGT nannte
diesen Umstand bei seinem Schlussplädoyer einen Skandal.
VGT-Obmann  Martin  Balluch war  heute beim Prozess als Beobachter anwesend:  ,,Bei Staats-
anwaltschaft  und  Polizei  gelten  TierschützerInnen  in aller Regel als Personen zweiter Klasse.
Deshalb  ist es dieser Staatsanwältin und den beteiligten RichterInnen hoch anzurechnen, dass
dieser Prozess diesen Ausgang genommen hat.  Erschreckend ist der Umstand, dass das Opfer,
mein  Stellvertreter  als  Obmann  im VGT,  statt dem Täter auf der Anklagebank gesessen wäre,
hätte  er  nicht  die  gesamte   Amtshandlung  mitgefilmt  und  mit  aller   Kraft  ein  Entreißen der
Kamera verhindert.   So bestätigte ja auch das Gericht, dass die Filmaufnahmen mit dem Handy
des  Polizeikollegen  des  Angeklagten  vorsätzlich  gelöscht  worden  sind,  um  die Schuld des
Täters zu vertuschen.“
„Ja,  die  Polizei versuchte sogar noch 2 Tage nach dem Vorfall die Kamera des Tierschützers zu
beschlagnahmen!   Trotz  des  viel  zu  geringen Strafausmaßes sendet das Urteil eine klare Bot-
schaft  an  alle PolizeibeamtInnen,  dass das Filmen ihrer Amtshandlungen rechtmäßig ist,  dass
sie  ihre  Dienstnummer  zu zeigen haben und dass es Konsequenzen hat,  zuzuschlagen, auch
wenn  es  ’nur‘  gegen TierschützerInnen  geht,   die  den  ‚guten  Freunden‘  aus der  Jägerschaft
lästig fallen!“ (Quelle: VGT)
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2014-02-10

Ausbeuterische Praktika


Informationsdefizit beim SJ-Vorsitzenden?

„Die  heutige  Jugend ist so gut ausgebildet,  wie keine andere Generation zuvor.  Trotzdem warten
am  Arbeitsmarkt  massive Probleme,  wie Jugendarbeitslosigkeit,  prekäre Beschäftigungen,  und
auch  ausbeuterische und unbezahlte Praktika auf sie.   Junge Menschen müssen Ersparnisse auf-
brauchen,  von Eltern unterstützt werden,  oder sind auf  sonstige  Zuwendungen angewiesen.  Wir
wollen  nicht,  dass  junge,  gut  ausgebildete  Frauen  und Männer ohne sozialrechtliche Absicher-
ung  in  prekärer  Beschäftigung  für  Unternehmen  arbeiten müssen,  um sich für spätere Jobs zu
qualifizieren.   Ausbeuterische  Praktika  gehören  endlich  abgeschafft  und durch ein Praktikums-
gesetz geregelt!“,  forderte heute Wolfgang Moitzi, Vorsitzender der Sozialistischen Jugend.
Da  staunen  wir  aber,  dass gerade solche Worte aus dem Mund des SJ-Vorsitzenden kommen.
Sind  es doch in der Regel eher die politisch linksorientierten Gutmenschen-Organisationen, die
sich einer solchen ausbeuterischen Praxis bedienen.
Hier eine kleine Auswahl:
Hungerlohn beim VGT    SOS-Mitmensch zahlt keinen Lohn ….  –   M-Media: Keinen Lohn….

Interessant ist die Tatsache,  dass diese Vereine immer wieder auf Menschenrechte pochen. Wir
sind  der  Meinung,  dass  eine  nicht  leistungsgerechte  oder  gar  keine Entlohnung für eine er-
brachte  Leistung  unter  Ausbeutung  fällt.   Und  wer  Menschen  ausbeutet,  hat  für  uns  jedes
Recht verwirkt,  den Gutmenschen heraushängen zu lassen.
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2013-06-28
 

Hungerlohn beim VGT


Deckmantel „Praktikum“ für billige Arbeitskräfte

Praktika  bieten die Chance, sich früh beruflich orientieren zu können.   Praktikant(innen) erhal-
ten  eine  fundierte Einführung und lernen im Laufe des Praktikums mehrere Aufgabenbereiche
kennen.  Ein/e Betreuer/in steht zur Seite. Weiterbildungsmaßnahmen werden angeboten (z.B.
Workshops, Kurz-Seminare). Zeugnisausstellung nach Praktikumsende (enthalten sein müssen:
Art,  Dauer,  Inhalt  und  Ziel der Ausbildung, erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse.  (Quelle:
AMS)
 
Damit wird ziemlich klar was ein Praktikum eigentlich ist. Es soll eine berufsorientierente Funk-
tion  haben  und dem/der Praktikant(in) soll etwas beigebracht werden.   An und für sich eine
gute  Sache,  wenn es da nicht immer wieder Unternehmen gäbe, die unter dem Deckmantel
des Praktikums versuchen,  billige Arbeitskräfte zu rekrutieren.
 
Besonders  enttäuschend  für  uns  ist,  dass  der VGT (dessen Tierrechtsaktivitäten wir sehr
schätzen)  in  diese  Kerbe  schlägt.   Diese  Organisation schreibt nämlich unter dem Begriff
„Praktikum“  einen Arbeitsplatz mit folgenden Anforderungen aus:
 

Originalwortlaut des VGT (Verein gegen Tierfabriken):

Gesucht wird ein Praktikant bzw. eine Praktikantin,  der bzw. die für 3 Monate im Umfang von
40 Wochenstunden für 600 Euro pro Monat die Betreuung der elektronischen Medien des VGT
übernimmt.   Bei guter Zusammenarbeit ist eine Fix-Anstellung möglich. Die Aufgaben können
grundsätzlich  von  überall  mit  Internetzugang erfüllt werden.   Regelmäßige persönliche An-
wesenheit im Vereinsbüro in Wien, ist allerdings ebenso unumgänglich, wie die Teilnahme an
Vereinsaktivitäten im Außendienst.
 
Arbeitsbereiche
 
+ Betreuung des VGT-Auftritts in sozialen Netzwerken, wie Facebook, YouTube,
   Twitter, Google+, Vimeo etc.
+ Technische und redaktionelle Umsetzung des E-Mail Newsletters
+ Betreuung und Aktualisierung der Websites
   Umsetzung interaktiver Kampagnen (Petitionen, E-Mail-Appelle etc.)
+ Betreuung Durchführung von online Spendenaktionen
+ Statistische Auswertungen/Tuning
+ Koordination mit anderen VGT-Auftritten
+ Regelmäßiges internes Feedback
 
Anforderungen
 
+ Idealistische Motivation und Tierrechtseinstellung
+ Selbstständiges, zielorientiertes Arbeiten
+ Umfassende persönliche Erfahrungen in sozialen Netzwerken
+ Wunsch, zu lernen und die eigene Arbeit zu optimieren
+ Stressresistenz und Flexibilität
+ Freude an Teamarbeit und Kommunikation
+ sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
+ Computer-Kenntnisse, v.a. auch — Erfassung, Auswertung und Darstellung
   statistischer Daten, z.B. Tabellen-Kalkulation, Präsentationspogramme
— HTML, PHP, Javascript von Vorteil, aber nicht erforderlich
— Bildbearbeitung
— Filmschnitt
+ Erfahrung im Umgang mit Foto- und Filmkamera
+ Freude an Software-Recherchen, Spamfilter-Tests und am Erlernen des
   Umgangs mit neuen Software-Produkten
 
Bewerbung an harald.balluch@vgt.at
(Schluss)
 
Liest  man  sich  das Aufgabengebiet und das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung
durch, muss man unweigerlich zum Schluss gelangen, dass hier ein(e) voll ausgebildete(r)
Mitarbeiter(in)  gesucht  wird,  der/die  bereit  ist eine 40 Stundenwoche zum monatlichen
Hungerlohn  von  600,- Euro  zu absolvieren.   Für uns hat dieser angebotene Job mit dem
eigentlichen Sinn eines Praktikums nicht das Geringste zu tun.
 
Es gibt eine alte Volksweisheit die besagt, wenn wer gut zu Tieren ist, dann ist er auch gut
zu  Menschen.   Mit  seiner  Stellenausschreibung  straft  der  VGT diesen Spruch der Lüge.
Unser Fazit: Menschlich sind wir vom Verein gegen Tierfabriken auf das Tiefste enttäuscht.
 
*****

2012-12-09
 

Die Justiz und ihre Gutachter


Unfähigkeit ist nicht strafbar

Man  kann  über  den VGT und deren Aktionen geteilter Meinung sein,  aber nachfolgend heutige ver-
öffentlichte  Presseaussendung  wirft  ein  bezeichnendes  Licht  auf  die  Justiz und deren bestellter
Gutachter.
 
Screen: VGT
 
Wir wollen die Aussendung des  VGT  gar nicht näher kommentieren und überlassen es unserer Leser-
schaft,  sich selbst ein Bild darüber zu machen. Allerdings finden wir es höchst bedenklich, dass dieser
Mann  noch  immer in der Gerichtssachverständigenliste als Sachverständiger aufscheint und offenbar
als solcher noch tätig ist.

Screen: justiz.gv.at
Abgesehen vom Schaden den Prof. Dr. Schweiger angerichtet hat, war es für ihn trotzdem ein gutes
Geschäft.   Er  verrechnete  50.000,- Euro  für dieses Gutachten und zahlte lediglich 35.000,- zurück.
Damit  hat der Mann an einem von ihm erstellten falschen Gutachten sage und schreibe noch immer
15.000,- Euro verdient.
 
*****

2012-10-12
 

Erstaunliche Entenjagd


Jagd auf halb domestizierte Enten im Burgenland

Aus Ungarn importierte Zuchtenten in Volieren entlang der Leitha gemästet und kurz vor der
Schusszeit ausgesetzt – Exkremente belasten den Leitha-Fluss.

Enterie Zurndorf
Jedes Jahr werden 10.000 in Ungarn gezüchtete Hochbrut-Flugenten nach Österreich importiert
und in Volieren am burgenländischen Leitha-Ufer bei Zurndorf gemästet.   Erst 14 Tage vor der
Schusszeit  werden  sie  ausgesetzt.   Seit 15. August müssen täglich bis zu 350 halbzahme
Enten ihr Leben lassen.
 
„Nicht nur aus ethischer Sicht ist das Aussetzen gezüchteter Flugenten zum bloßen Abschuss
problematisch“,  konstatiert Elmar Völkl vom VGT:  „Die Haltungsbedingungen in der Aufzucht
sind katastrophal: Der VGT hat ‚Enterien‘ entdeckt, bei denen hunderte Wasservögel ohne Zu-
gang  zu  offenen  Wasserflächen  auf  wenigen  Quadratmetern  leben mussten.  Auch in den
Volieren in der Leitha war die Besatzdichte viel zu hoch. Die gezüchteten Flugenten im Leitha-
gebiet  sind  eine  Kreuzung  aus  der wilden Stockente und der domestizierten Hausente, die
eigentlich  nicht  geschossen  werden darf.   Tatsächlich zeigen die Tiere weniger Furcht und
Fluchtverhalten gegenüber Menschen und sind schlechter flugfähig als ihre wilden Ahnen.“
 
Elmar Völkl weiter:   „Das Aussetzen von  10.000 Entenvögeln in einem gerade einmal 10 km
langen Flussabschnitt bleibt nicht ohne ökologischen Einfluss:  Wie eine vom VGT beauftragte
mikrobiologische  Auswertung  dreier  Wasserproben  entlang des Aussetzungsbereichs zeigt,
verschlechtert sich die Wasserqualität der Leitha über diese 10 km dramatisch: Der Richtwert
für  Badegewässer an fäkalcoliformen Bakterien ist am Ende des Aussetzungsbereichs bereits
um  den Faktor 170 überschritten. Das ist weder im Sinne des Naturschutzes noch im gesund-
heitlichen Interesse der wassersportbegeisterten Touristen!“
 
Das  entsprechende  Genossenschaftsjagdgebiet  ‚Nickelsdorf II, West‘  ist  derzeit  von Harro
Uwe Cloppenburg gepachtet,  seines Zeichens Unternehmensleiter des Bekleidungsimperiums
‚Peek & Cloppenburg Düsseldorf KG‘.  Wer aus rechtlicher Sicht allerdings zu verantworten ist,
wird noch zu klären sein.
 
Der  VGT  hat  eine  umfassende  Anzeige  wegen  mehrerer  Übertretungen  des  Tierschutz-,
Wasser und des Naturschutzgesetzes, sowie strafrechtlicher Beeinträchtigung der Umwelt ein-
gebracht.
 
Tierversuche und die Jagd sind explizit vom Tierschutzgesetz ausgenommen. Der VGT fordert
ein  Ende dieser gleichheitswidrigen Ausnahmen.   Darüber hinaus ist die Jagd spätestens seit
dem  Wissen  um  ökologische und tierfreundliche Alternativen weder zeitgemäß noch ethisch
vertretbar.  Der VGT fordert daher grundsätzlich die Abschaffung der Jagd.
 
*****

2012-08-16
 

Profitgier vor Tierschutz


Selbstversuch

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT)  spricht sich schon längere Zeit  gegen Kastenstände
aus. Ein Kastenstand ist eine Vorrichtung, in der Muttersauen zum angeblichen Schutz der
Ferkel  eingesperrt werden.  Diese Vorrichtung  hat folgende Abmessungen:  „1,90 m lang,
65 cm breit und weniger als 1 m hoch.“

Einer ausgewachsene Muttersau ist es in so einem Kastenstand nicht einmal möglich sich
umzudrehen. Wie klein dieser Platz tatsächlich ist, demonstrierte der VGT-Obmann Martin
Balluch. Er ließ am  4. Mai 2011  für die Dauer von 24 Stunden, am Wiener Stephansplatz

in eine derartige Vorrichtung einsperren.


Quelle: vgt.at

Martin Balluch, der nicht einmal annähernd das Gewicht und den Umfang einer ausgewach-
senen  Zucht-Muttersau aufweist,  konnte das Martyrium eines in so einem  Kastenstand ein-
gepferchten  Schweines,  am eigenen Leib erfahren.  Bedenkt man,  dass der  VGT-Obmann

nur 24 Stunden in dieser Vorrichtung verbrachte, braucht man nicht viel Fantasie aufbringen
um zu  erahnen wie  es dem  „armen“ Schwein ergeht,  welches fünf  Wochen am Stück sein
ganzes Zuchtleben lang, in so einem Kastenstand verbringen muß.

Für uns  ist die Haltung  eines Schweines im Kastenstand,  Tierquälerei im Reinformat. Die
professionellen  Schweinebauern  sehen dies  naturgemäß anders.  Deswegen waren  wir

über eine  heutige Aussendung des  „Verbandes Österreichischer Schweinebauern“  nicht
sonderlich verwundert, obwohl diese im höchsten Maß erstaunlich war.

Anonyme Exeperten und Fantasiezahlen

Zwecks Verniedlichung der Tierquälervorrichtung werden  Kastenstande verharmlosend als
Ferkelschutzkästen bezeichnet. Damit soll wohl der Eindruck vermittelt werden, dass es sich
um eine Vorrichtung  handelt,  in der die Ferkel  Schutz finden.  Nicht näher bezeichnete Ex-
perten sind sich einig, dass ein Verbot dieser Vorrichtungen Tierleid verursachen würde.
 
Dabei wird die Zahl von 643.000 erdrückte  Ferkel angegeben, welche von den Muttersauen
erdrückt würden, wenn diese nicht in einem  Kastenstand eingesperrt wären. Allerdings wur-
den für diese Zahl keinerlei Berechnungsgrundlagen vorgelegt.

Bei den sogenannten  Experten dürfte es sich  ausschliesslich um Schweinebauern handeln
und die kolportierte Zahl von 643.000 erdrückte Ferkel dürfte eine Fantasiezahl sein, welche

sich die Schweinezucht-Experten aus den Fingern gesogen haben.

Tierquälerei als Tierschutz verkaufen

Fast lächerlich mutet es an, wenn der „Verband Österreichischer Schweinebauern“ (VÖS)
den tierquälerischen Kastenstand als  Verhinderung von Tierleid verkaufen will. Der VÖS
argumentiert, dass  „Ferkelschutzkästen“ den Positionswechsel der Muttersauen verlang-
samen, welche für Ferkel oft tödlich enden.  Dies sei nicht nur ethisch,  sondern auch tier-
schutzrechtlich problematisch, so der VÖS.

Gegen die  Erdrückungsgefahr von  Ferkel gäbe  es eine  einfache  und sehr  wirksame

Methode. Nämlich nicht unzählige Zuchtsauen auf kleinstem Platz einzusperren.  Wenn
einzelne Muttersauen genügend Freiraum hätten, würde auch keine Gefahr für die Fer-
kel bestehen.

Umstrukturierung erforderlich

Würde jede Muttersau ausreichend Platz haben, bestünde auch keine Gefahr für ihren
Nachwuchs.  Allerdings  hätte  dies  den  Nachteil,  dass  die  subventionsverwöhnten
Schweinebauern nicht mehr soviel Profit machen würden. Denn sie müßten aus ihren
Schweinezucht-Fabriken, tierhaltungsgerechte Bauernhöfe machen.

Der Versuch  in einem Umkehrschluss aus Tierquälerei einen Tierschutz zu kreieren

ist mehr als lächerlich und wird  bei normal denkenden Menschen, die ein wenig Mit-
gefühl für  die geschundenen  Kreaturen hegen,  keinen Glauben  finden. Mit  den er-
staunlichen Tierschutz-Argumenten zur Verteidigung des Kastenstandes, der eigent-
lich nur  vom Profitgedanken  getragen wird,  hat sich  der VÖS  bis auf  die Knochen
blamiert.

*****

2011-05-17
 

Hausdurchsuchung bei UVS-Richterin


UVS-Richterin erfährt die Macht der Tierquälerlobby

Beamte die in Österreich öffentlich eine eigene Meinung vertreten und nicht mit den Wölfen
heulen, laufen in Gefahr vom Rudel zerfleischt zu werden. Diese Erfahrung musste kürzlich
eine UVS-Richterin machen, die einige Tierschützer im Jahre 2007 freigesprochen hatte.

Eine Jagdgesellschaft konnte die Tierschutzaktivisten nicht identifizieren, welche angeb-

lich eine Jagdstörung, sprich Tierermordung gestört hatten. Laut einer heutigen APA-OTS
Aussendung, erscheint in der Montagausgabe des Nachrichtenmagazins „Profil“ ein Bei-
trag in dem berichtet wird, dass es bei der Richterin des UVS-Niederösterreich, kürzlich
zu einer Hausdurchsuchung gekommen sei.

Loser Kontakt begründeten Verdachtsmomente

Im Justizministerium heisst es, wenn es den Verdacht einer strafbaren Handlung gebe,
müsse man ihm nachgehen, egal ob Richter oder nicht. Da ist es schon erstaunlich, dass
es gerade eine Richterin betrifft, die im Sinne des Tierschutzes geurteilt hatte.

Der VGT-Obmann DDr. Balluch hatte die Richterin nach dem Urteil einige Male tele-
fonisch kontaktiert und sie in einem Internetforum lobend erwähnt. Das brachte ihr nun

den Verdacht des Amtmissbrauches ein.
 
Die betroffene UVS-Richterin dürfte die wichtigste Turnübung im Staatsdienst vergessen
haben. Nach oben bücken und nach unten treten. Wer dieses akrobatische Talent nicht
beherrscht, wird im Staatsdienst nicht alt werden oder maximal Aktenschlichter.

Viele Angeklagte sprechen mit den Richtern

Viele Angeklagte kontaktieren ihren Richter vor und nach dem Prozess, ungeachtet einer
Verurteilung oder eines Freispruches. Würden alle diese Richter(innen) nun angeklagt
oder mit Hausdurchsuchungen „belohnt“ werden, müsste das Justizministerium eine
eigene Abteilung für Richterverfolgung schaffen.

Allerdings dürfte die Lobby der Tierquäler, Legebatterienbesitzer und Tierfabrikeneigner

so stark sein, dass diese vermutlich soviel Einfluss ausüben können, sogar eine Richterin
abzuschiessen, wenn diese nicht in ihrem Sinne urteilt.

Bericht über Tierquäler-Politiker

Wir haben 2.November 2009 den Livebericht „Der Eiermann“, in telefonischer Zusammen-
arbeit mit DDr. Balluch verfasst. Aus diesem Beitrag ist es ersichtlich, wie sich professionelle
Tierquäler, in besagten Fall ein Politiker, über bestehende Gesetze hinwegsetzen können,
ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.

Gefährlicher Kontakt

Obwohl es aus „juristischen“ Gründen eher nicht ratsam ist, mit dem VGT-Obmann Kontakt
zu haben oder gar zu sprechen, haben wir am 11.November 2009 ein „Interview“ mit ihm ge-
führt. Wir waren von unserem Interviewpartner angenehm überrascht, da wir von diesem
eigentlich eine militante Einstellung erwartet hatten.


DDr. Balluch.  Ist er der österreichische Osama Bin Laden?

Sind Tierschützer die Mafia?

Wir vertreten weiterhin den Standpunkt, dass es sicher nicht die feine englische Art ist
seinem Ansinnen mit dem Versprühen von Buttersäure Nachdruck zu verleihen, aber
Tierschützer mit einer krimninellen Organisation zu vergleichen und sie nach Paragraf
278a Strafgesetzbuch (Prozess beginnt am 2.März) anzuklagen, ist in der Tat mehr
als erstaunlich.

*****

2010-02-06
  

Akademischer Tierschützer


Politiker steht über dem Gesetz

Wir haben zu Beginn dieses Monats den Beitrag „Der Eiermann“ verfasst. In diesem Bericht
ging es darum, wie sich ein Lokalpolitiker in Goschenreith (Waldviertel, über bestehende
Gesetze hinwegsetzt und trotz eines Verbotes eine Legebatterie betreibt.

 

Sind Justiz und BH blind?

Nachdem weder den Ordnungskräften, noch den Beamten der dortigen Bezirkshauptmann-
schaft der gesetzeswidrige Zustand aufgefallen war, „besetzten“ Aktivisten des „VGT“ die
Tierquälerfabrik, um auf den Missstand aufmerksam zu machen.

Live-Schaltung

Während dieser „Besetzung“ waren wir zeitweise mit dem Obmann des VGT telefonisch
verbunden, der uns eine Art Live-Berichterstattung vom Ort des Geschehens ermöglichte.
Wir kannten diesen Mann bis dato nicht, waren aber sehr neugierig diesen kennen zu lernen.

Also haben wir ihn in unsere Redaktion zu einem Interview eingeladen. Wir waren direkt
erstaunt, als wir ihn gesehen haben. Unter einem „Doppeldoktor“ hatten wir eigentlich
einen verschrobenen und übergewichtigen Bürokraten erwartet.

Dieses Bild hat sich bei Balluch jedoch nicht erfüllt. Er ist ein sportlicher Typ, den man auch
seine 45 Lenze nicht ansieht. Auch vom typischen  „Bürokraten“ ist er meilenweit entfernt.

Steckbrief:

Name: DDr. Martin Balluch
Alter: 45 Jahre
Hobbys: Bergsteigen und Wandern in der Wildnis
Ausbildung: Doktorate in Mathematik und Physik, sowie in Philosophie
Beruflicher Werdegang: 12 Jahre Forschung in Umwelt und Physik, an den Universitäten
Wien, Heidelberg und Cambridge. Ab 1997 Einstieg in den aktiven Tierschutz und zur Zeit
Obmann und Geschäftsführer des VGT.
ERSTAUNLICH:
Warum sind Sie aktiver Tierschützer geworden?
DDr. BALLUCH:
Meine Forschungsarbeiten an den verschieden Universitäten, befassten sich mit der Umwelt-
verschmutzung, die durch Tierfabriken verursacht werden. Bei meiner Arbeit erlangte ich
auch Kenntnis über das unendliche Leid, welches den Tieren in diesen zugefügt wird. Das
war der Auslöser dafür, dass ich in den aktiven Tierschutz eingestiegen bin.
ERSTAUNLICH:
Was sind Ihre Ziele?
DDr. BALLUCH:
Mir ist bewusst, dass ich keine Weltbewegung auslösen werde. Ich gebe mich auch keinen
Utopien hin, soviel Realist bin ich. Aber wenn man in kleinen Schritten den Leuten klar-
machen kann, dass sie vor Tiere Respekt haben sollen und der Abbau von Tierfabriken weiter
voran getrieben werden kann, ist schon viel erreicht.
ERSTAUNLICH:
Wie finanziert sich der VGT?
DDr. BALLUCH:
Der VGT hat zirka 18.000 Mitglieder. Der Verein finanziert sich aus den Mitgliedsbei-
trägen, sowie aus freiwilligen Spenden. Staatliche Unterstützung erhalten wir keine.
Der VGT hat auch dreizehn haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter(innen).
ERSTAUNLICH:
Was halten Sie von militanten Tierschützern?
DDr. BALLUCH:
Jeder sieht seine ethischen Ideale woanders. Trotzdem sollten auch Tierschützer(innen) einen
respektvollen Umgang mit Leuten pflegen, die nicht ihrer Meinung sind.
ERSTAUNLICH:
Was sagen Sie zum Mafiaparagrafen und deren Auswirkung?
DDr. BALLUCH:
Ich befürchte, dass sich das Lager der Tierschützer(innen) spalten wird, wenn die Justiz
den aktiven Tierschutz wie eine kriminelle Organisation verfolgt. Die eine Gruppe wird
wahrscheinlich brav werden, während die andere Gruppierung ins Extreme verfallen könnte.
Das Ziel des aktiven Tierschutzes sollte sein, in gut dosierten Dosen der Gesellschaft auf die
Nerven zu gehen, um sie auf Unrecht gegenüber Tieren aufmerksam zu machen.
ERSTAUNLICH:
Warum glauben Sie, dass die Justiz nichts gegen Tierquäler a la Goschenreith unternimmt?
DDr. BALLUCH:
Ich glaube das die Justiz diese Tierquälereien als Kavaliersdelikt ansieht. Die Tierschützer
sind in ihren Augen eher Nörgler und Wirtschaftsschädlinge. Dabei spielt der Lobbyismus
auch eine entscheidende Rolle.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch.
Stauni
  
2009-11-11
  

Der Eiermann


Tierquäler haben es besser

Während die Justiz mit Tierschützern nicht gerade zimperlich umgeht, scheinen Tier-
quäler die besseren Karten zu haben. Gut vielleicht ist es nicht die feine englische Art,
Buttersäure zu versprühen oder Tierquälstationen zu besetzen, um auf unsägliches
Tierleid aufmerksam zu machen.
Aber wie in vielen Fällen, heiligt der Zweck die Mitteln. Dafür hat sich die heimische
Justiz im letzten allgemein hinlänglich bekannten Fall, bei Tierschutzaktivisten mit dem
„Mafiaparagrafen“  bedankt.

Der Pate lässt grüßen

Aus einer gewöhnlichen Sachbeschädigung und Besitzstörung, wurde auf einmal eine
„Kriminelle Organisation“. Tja, was liegt denn näher, als mit Kanonen auf Spatzen zu
schießen, wenn man verhindern will, dass Tierschützer auf etwas aufmerksam machen
wollen, wo die Justiz partout nicht hinsieht oder nicht hinsehen will.

Tatort Goschenreith

Aber nun zum gegeben Anlassfall unseres Beitrages. In Goschenreith am Taxenbache
(Waldviertel/NÖ) unterhält ein niederösterreichischer Bürgermeister eine Legebatterie
mit zirka 50.000 Hühnern. In einem Käfig dieser Tierfabrik, befinden sich jeweils 5 Hühner.
Diese Art der Tierhaltung ist seit Jänner 2005, mit einer 4-jährigen Übergangsfrist gesetzlich
verboten. Das hat den Bgmst. Karl Latschenberger, der seine Legebatterie in Goschenreith
betreibt, bislang offensichtlich sehr wenig interessiert.

Viele Eier machen, mit den Eiern

Dafür wurde er im März dieses Jahres, vom Verein Gegen Tierfabriken VGT angezeigt.
Da Ostern vor der Tür stand und er das Eiergeschäft nicht verpassen wollte, versprach er
den ungesetzlichen Zustand seines Betriebes, bis spätestens Ende April abzustellen.
Diese Information wurde uns vom Obmann des VGT DDr. Martin Balluch mitgeteilt.

Anfertigung von Beweismaterial

In den vergangenen zwei Tagen filmten und fotografierten Tierschützer den Betrieb, um
ausreichend Beweismaterial zu haben. Heute gegen 10:00 Uhr, begannen  dann ca. 30
Aktivisten  das Gelände der „Eierfabrik“ zu besetzten und mit Transparente auf das Tierleid
aufmerksam zu machen.
Wir waren mit Herrn DDr. Balluch während der „Besetzung“ zeitweise telefonisch verbunden
und konnten sich akustisch ein Bild über die Geschehnisse vor Ort machen. Ein Mann, ver-
mutlich ein Mitarbeiter des Betriebes, attackierte einen Tierschützer und riss ihm ein
Transparent aus der Hand.
Auch wurde versucht, die  Aktivisten mit Jauche zu besprühen. Die vor Ort anwesende
Polizei konnte aufkeimende Handgreiflichkeiten sofort schlichten. Gegen zirka 16:30 Uhr
wurde die „Besetzung“ beendet, nachdem Behördenvertreter zugesagt hatten, sich um
die Angelegenheit kümmern zu wollen.

Daten für den Mafiaparagrafen

Die Polizei war sehr bemüht, die Identität aller Tierschutzaktivisten festzuhalten. Vielleicht
gibt es ja wieder den „Mafiaparagrafen“ als Dankeschön für den Tierschutz und das
Aufmerksammachen eines ungesetzlichen Zustandes.

Das Gesetz bin ich!

Es ist schon erstaunlich, welcher Lobby der „Eierfabrikant“ angehören muss, dass er sich
als Politiker, der eigentlich eine Vorbildfunktion ausüben sollte, über bestehende Gesetze hin-
weg setzen zu kann.
Dieser Lobby dürften Tierschützer auf keinen Fall angehören, wie man es bei der Straf-
verfolgung deutlich sieht. Sie werden als lästige Aufdecker schwerstens  kriminalisiert.
Stauni
  
2009-11-02
  

Traurige Tradition

 

Mit Kanonen auf Spatzen schießen

Tierschützer haben es schwer, denn wo mit dem Leid von Tieren Geld verdient wird, stehen
sie meist auf verlorenen Posten. Wenn diese ihre Tierliebe dann mit annähernd der selben
Intensität durchsetzen wollen, wie die Tierquäler die Tiere quälen, scheut die Justiz nicht
davor zurück, auch mit dem Mafiaparagrafen vorzugehen.

Gewaltlose Beobachtung

Das ist allerdings nicht unser heutiges Thema, sondern wir wollen uns mit der jüngsten  APA-
Aussendung des VGT (Verein gegen Tierfabriken) befassen. Dieser hatte am 01.09.2009 das
Ponykarussell im Wiener Prater, insgesamt 5 Stunden lang beobachtet.
 
Dabei konnte festgestellt werden, dass die Pferde nicht im gesetzlich vorgeschrieben Zeitraum
ausgetauscht wurden. Auch waren drei Ponys mit Maulkörben versehen, die der Gesetzgeber
ebenfalls verbietet.
Weiters wurde beobachtet, dass die Tiere innerhalb von 3 Stunden kein einziges Mal getränkt
wurden, obwohl es an diesem Tag sehr sonnig und warm war. Laut Angaben des VGT kann
dies durch fünf Augenzeugen bestätigt werden. Soviel zu den Fakten.

Trauriger Traditionsbetrieb  

Das Ponykarussell ist wohl die traurigste Tradition die der Wiener Prater zu bieten hat. Es
existiert bereits seit 1887, also lang vor der Motorisierung der Menschheit. In diesem Zeit-
raum wurde die Wiener Veranstaltungsverordnung zig-mal novelliert, aber an den Tier-
schutz wurde dabei offensichtlich nicht gedacht.

Nicht mehr zeitgemäß  

Heute, im Weltraumzeitalter stehen dem Praterbesucher zahlreiche moderne Vergnügungs-
möglichkeiten zur Verfügung. Das ein Ringelspiel, welches von Pferden stupid ewig im Kreis
gezogen wird ein Vergnügen sein soll, bezweifeln wir.

Dieses Pferdekarussell ist schlicht und einfach nicht mehr zeitgemäß und wird dennoch auf
Kosten von Tieren mit behördlicher Bewilligung aufrecht erhalten. Kein normaler Mensch
käme heutzutage auf die Idee, sein Auto gegen ein Pferdefuhrwerk einzutauschen.

Seltsames Vergnügen   

Also welches Vergnügen kann es wohl bereiten, sich auf Kosten von geschunden Kreaturen
zu belustigen. Ja sicher gibt es Leute, die auch gerne bei Hundekämpfe zusehen und dabei
ihr Vergnügen haben. Auf solche Perverslinge  kann die Gesellschaft aber getrost verzichten.

 Artgerechte Tierhaltung  

Der Praterverband reagierte prompt und meinte das alle Vorwürfe haltlos seien und nicht der
Realität entsprechen. Na dann sollten sich die Damen und Herren vielleicht einmal bemühen
beim Pferdekarussell vorbeizuschauen und einmal scharf nachdenken, ob es ihnen Spaß
bereiten würde, den ganzen Tag bei lauter Musik im Kreis zu gehen.

Erstaunlich ist auch die Rechtfertigung, dass es in den vergangenen Jahren, behördlicherseits
keinerlei Beanstandungen gegeben habe und die artgerechte Haltung weit über die Mindest-
anforderung erfüllt werde.

Ahnungslos  

Na da staunen wir aber, was sich diese Person wohl gedacht haben muss, als sie diesen
geistigen Erguss von sich gegeben hat. Wahrscheinlich erfolgte die Rechtfertigung unter
dem Motto „Pech gehabt, wäre es halt kein Pferd geworden.“

Das dieser Mensch keine Ahnung von artgerechter Tierhaltung hat, hat er mit seiner Aussage
eindeutig bewiesen. Ein Pferd ist ein Fluchttier, dass gewohnt ist täglich weite Strecken zurück-
zulegen.
  
Allerdings nicht angekettet im Kreis und unter lautstarker Musikbegleitung. Wir wollen gar nicht
wissen, wie bei diesem Menschen eine „nicht“ artgerechte Tierhaltung aussieht.

Beispiel Kasachstan  

In unseren Augen ist der Betrieb dieses Pferdekarussells eindeutig Tierquälerei. Man kann nur
hoffen, dass die zuständigen Stellen „irgendwann“ einsehen werden, dass  das unnötige
Quälen von Tieren zur Volksbelustigung nicht mehr zeitgemäß ist.

Allerdings glauben wir nicht wirklich daran, den in Kasachstan sind Bärenkämpfe ja auch noch
nicht verboten.

Stauni 
  
2009-09-08
  

Lasst Schweine wählen !

 

Tierquälerei

In einer heutigen APA-OTS Aussendung der FPÖ wird auf folgendes Video hingewiesen.
(http://www.mefeedia.com/entry/mass-graves-for-egypts-pigs/18290331I
In Ägypten werden aus Angst vor der „Schweinegrippe“, massenhaft Schweine umgebracht.
Die Art wie diese Tiere behandelt werden ist Tierquälerei in Reinformat und auf das Schärfste
zu verurteilen.
Was will aber der FPÖ-Tierschutzsprecher NAbg. Bernhard Vock eigentlich damit aussagen ?
Wir fragen uns warum Vock in die Ferne schweift, liegt das „Schlechte“ doch so nah.
     Weites Betätigungsfeld für Herrn Vock, in heimischen Gefilden 

Auch in Österreich gibt es Handlungsbedarf

Diese Fotos stammen aus Österreich. Vielleicht sollte der FPÖ-Mann einmal die Website
des „Verein gegen Tierfabriken“ unter   www.vgt.at  besuchen.
Dort bemühen sich Leute ernsthaft um den Tierschutz und zwar aus innerer Überzeugung.
Arbeiten Sie dort mit werter Herr Vock und wenn es Ihre Zeit nicht zulässt, unterstützen Sie
doch den Verein mit einer großzügigen Spende.

Fangt das Stimmvieh

Was die FPÖ hier abzieht ist ganz offensichtlich. Sie versucht auf Kosten gequälter Tiere, in
einem islamischen Land, politisches Kleingeld rauszuschlagen.
Wenn man schon auf „Stimmviehjagd“ ist, wäre es doch authentischer  gewesen gequältes
Federvieh aus China zu präsentieren.
Dies hätte nur einen „Schönheitsfehler“ gehabt, den die Chinesen sind keine Moslems.
Aber wir können Ihnen auch verraten, warum diese Alibiaktion der FPÖ nicht den erhofften
Erfolg erzielen wird.
Die Erklärung ist ganz einfach, weil Schweine kein Wahlrecht haben.
Stauni
  
2009-05-28
  

Inhalts-Ende

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