Der Präsident als Prediger
In einer heutigen APA-OTS Aussendung präsentiert der Wirtschaftsbund-Präsident,
Christoph Leitl, dem gemeinen Volk eine Liste der sieben Todsünden.
Screen: APA-OTS
Eine Todsünde vergessen
Leider hat der gute Mann vergessen, die achte Todsünde in seine Liste mitaufzunehmen.
Diese ist nämlich die Kammer-Zwangsmitgliedschaft. Einerseits ist es in der heutigen
Gesellschaft alles andere als liberal und zeitgemäß, sich von Mitgliedsbeiträgen der Zwangs-
mitglieder zu ernähren, während anderseits nicht einmal das Preis -Leistungsverhältnis
passt. Beim jetzigen Serviceangebot welches die Wirtschaftskammer bietet, würde diese
bei Freiwilligkeit vermutlich kein einziges Mitglied haben.
*****
2011-03-09
Ein Thema für „Thema“
Im gestrigen ORF-Beitrag „Thema“ wurde ein Beitrag über die Prostituierte Florentina M.
ausgestrahlt. Diese wurde am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeinde-
bezirk, vom rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“ (phonetisch „Grezo“)
vorsätzlich in Brand gesteckt. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Grund der Feuerattacke war, dass sich Florentina M. geweigert hatte an Cretu Schutz-
geld zu bezahlen. Adrian Bogdan N. steht seit voriger Woche vor Gericht. Das Urteil
wird für kommenden Montag erwartet.
Cretu schon mehrfach zur Anzeige gebracht
Interessant war die Aussage von Florentina M., dass sie von Cretu schon vor dem Vorfall
einige Male bedroht wurde und diesen mehrfach bei der Polizei angezeigt hatte. Die Polizei
habe aber offensichtlich nichts unternommen, denn dann hätte dieser Anschlag verhindert
werden können, meint das Brandopfer.
Fahndungsfoto BPD-Wien
Leider kein Erfolg
Offenbar hatte man bei der Polizei diesbezüglich nachgefragt und der Kommentator des
„Thema“-Beitrags kommentierte die obige Aussage von Florentina mit folgenden Wor-
ten: „ Man wäre der Anzeige sehr wohl nachgegangen und hätte intensiv ermittelt,
heißt es auf telefonische Nachfrage. Da aber die Anzeige von Florentina wohl aus Angst
vor der Rache der Täter gegen Anonym erstattet worden ist, konnte man leider keinen
Erfolg erzielen.“
Ob nun die Aussage von Florentina M. oder die der Polizeibehörde stimmt, entzieht
sich unserer Kenntnis. Eines wissen wir allerdings mit Sicherheit, nämlich dass dieser
Brandanschlag verhindert hätte werden können, wenn die Polizei bereits einen Monat
davor wirklich intensivst ermittelt hätte.
Anzeige auch von anderer Frau
Denn da wurde Adrian Bogdan N., alias „Cretu“ (phonetisch „Grezo“) einer schweren
Straftat beschuldigt und wurde auch namentlich angezeigt. Er soll die Rumänin Corne-
lia B., gegen ihren Willen in einem Pensionszimmer im 7., Wiener Gemeindebezirk
festgehalten haben. Weiteres soll er sie geschlagen und gegen ihren Willen auf den
Strich geschickt haben. Die Einnahmen aus der Prostitution musste sie nach ihren
Angaben an Cretu abliefern.
In ihrer Angst flüchtete Cornelia B. zu einem Lokalbesitzer, den sie aus früheren Zeiten
kannte. Dieser begab sich unverzüglich, mit der völlig verängstigten Frau zum Landes-
kriminalamt Außenstelle Süd.
Dort erstattete Cornelia B. Anzeige gegen Adrian Bogdan N. Sie gab sogar bekannt, mit
welchem Auto dieser unterwegs sei. Die Anzeigeerstattung erfolgte am 16.April 2010.
Auch der Lokalbesitzer machte eine Aussage, soweit ihm die Fakten bekannt waren.
Brandanschlag wäre zu verhindern gewesen
Von intensiven Ermittlungen war jedoch dann keine Spur, denn es passierte rein gar
nichts. Der bereits allgemein bekannte Adrian Bogdan N. ging oder fuhr unbebehelligt in
Wien (sogar häufig im 10. Bezirk in der Nähe des LKA-Süd) spazieren. Niemand hinderte
ihn daran, unbekümmert seine Geschäfte zu betreiben.
Erst als er dann an jenem besagten Tag die Prostituierte Florentina M. in Brand steckte,
war im wahrsten Sinne des Wortes Feuer am Dach. Hätte die Polizei also bereits nach
der Anzeigeerstattung der Cornelia B. intensivst ermittelt und Adrian Bogdan N. dingfest
gemacht, wäre der Brandanschlag zu verhindern gewesen.
*****
2011-03-08
Afghanistan ruft
Während Verteidigungsminister Norbert Darabos zur Zeit noch alles daran setzt, das Häupl-
Wahlkampfzuckerl auszupacken und die allgemeine Wehrpflicht abzuschaffen, werden sei-
tens einiger Politiker und Militärs bereits Stimmen laut, die nach vermehrten Auslandsein-
sätzen des Bundesheeres rufen.Eines der erklärten Lieblings-Einsatzgebiete der Bürokraten-Rambos ist zur Zeit Afghanis-
tan. In diesem Land tummeln sich zur Zeit Armeen etlicher Länder um Waffensysteme
auszuprobieren und ihre Soldaten zu verheizen. Ausserdem kann man in dieser Stein-
wüste so richtig die Sau rauslassen.

Quelle: You Tube
In Sand geschrieben
Zwar spricht sich Darabos zur Zeit noch gegen einen Afghanistan-Einsatz aus, jedoch kön-
nen Zu- und Aussagen dieses Mannes nicht als bare Münze genommen werden. Als
bestes Beispiel dafür dient die in Stein gemeißelte Wehrpflicht, welche vom Ex-Zivildiener
und jetzigen Noch-Verteidigungsminister maximal in Sand geschrieben wurde.Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht wäre für einen Afghanistan-Einsatz von gro-
ßem Vorteil. Anstatt Wehrpflichtige überreden zu müssen, welch ehrenvolle Aufgabe so
ein Einsatz sei, könnte man bedenkenlos ein Söldnerheer auf die afghanische Bevölker-
ung loslassen.
Deutschland als Vorbild?
Unser Nachbar Deutschland übt sich schon seit geraumer Weile im Töten afghanischer
Zivilisten. Beispiele wie Kundus dokumentieren unsere Anschuldigung. Fern der Heimat
unterstützt die Deutsche Wehrmacht mit Waffengewalt eine korrupte Regierung, welche
von korrupten Regierungsgegnern bekämpft wird. Dabei bieten sie ein Armeeaufgebot mit
einem Waffenarsenal auf, bei dem selbst der selige Wüstenfuchs Erwin Rommel vor Neid
erblassen würde.
Quelle: You Tube
Dass man sich mit einem solchen Auftritt keine Freunde schafft und negative Aufmerksam-
keit auf sich lenkt, liegt in der Natur der Sache. Diese auf sich gelenkte Aufmerksamkeit
birgt natürlich auch erhöhte Terrorgefahr für Deutschland, die nicht gegeben wäre,
wenn sich die deutsche Armee nicht in einem Land befinden würde, von dem gut die
Hälfte der eigenen Bevölkerungen nicht einmal weiß, auf welchem Kontinent dieses liegt.
Dubiose Friedensmissionen auslassen
Dies sollten sich jene Bürokraten-Rambos vor Augen halten, welche der Abzugsfinger
juckt und österreichische Soldaten nach Afghanistan entsenden wollen. Ausserdem
würde eine österreichische Militärtruppe, in diesem Land mit Sicherheit nicht freundlich
empfangen werden.

Quelle: You TubeDie in den obigen Bildern abgebildeten afghanischen Kämpfer, werden ihre Heimat
weiterhin zu Recht bis aufs Blut verteidigen. Dabei sind sie in der Auswahl ihrer Aktionen
nicht zimperlich. Diese Tatsache kostete schon etlichen ausländischen Soldaten das
Leben.
Um dann nicht in die Peinlichkeit wie deutsche Politiker zu gelangen und falsche Kroko-
dilstränen vergießen zu müssen, wenn es eigene Soldaten erwischt hat, gibt es nur eine
Möglichkeit. Hände weg von Afghanistan oder sonstigen als Friedensmissionen getarn-
te Militäreinsätze.*****
2011-03-06
Für Sozialschmarotzer wird es eng
In diesem Online-Magazin wurden bereits etliche Beiträge über Sozialschmarotzer ver-
fasst. Das ist jenes arbeitsunwillige Gesindel, das sich auf Kosten der Allgemeinheit durch
ihr meist verpfuschtes Leben schmarotzt. Am schlimmsten ist aber jene Sorte, die wider-
rechtlich Arbeitslosenentgelt kassiert und nebenbei „schwarz“ arbeitet. Gott sei Dank sind
aber die Behörden mittlerweile aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und verfolgen diese
Personen mit der vollen Härte des Gesetzes.
Erwischte Missetäter haben mit strafrechtlichen Anzeigen zu rechnen und müssen die zu
Unrecht bezogenen Bargeld-Sozialleistungen rückerstatten. Das ist auch gut so, denn
wie kommt der anständige Bürger dazu, solche kriminelle Elemente auszuhalten. Neben-
bei bringen diese Betrüger noch jene Leute in Verruf, die wirklich auf Sozialleistungen
vom Staat angewiesen sind.
Jeder hat Anspruch auf Rechtsbeistand
In unserem Rechtsstaat hat jede Person die einer Gesetzesübertretung beschuldigt wird,
Anspruch auf Rechtsbeistand. Das gilt natürlich auch für die Spezies der Sozialbetrüger.
Nun sind wir beim heutigen virtuellen Spaziergang im Internet, auf folgenden Beitrag
gestossen, dessen Inhalt für uns teilweise nicht nachvollziehbar ist.

Screen: rechtschutzgruppe.at
AMS fordert 27.632,75 Euro zurück
Da wendet sich eine Person, die offenbar wegen unberechtigten Bezugs von Arbeitslosen-
entgeld ertappt wurde, hilfesuchend an einen gewissen Herrn Bugelmüller. Aus dem
Verlex-Beitrag ist der Schluss zu ziehen, dass gegen den nun Hilfesuchenden ein rechts-
kräftiger behördlicher Beschluss besteht, in dem bereits festgehalten wird, dass der Betrag
von 27.632,75 Euro zu Unrecht bezogen wurde und deshalb zurück bezahlt werden muss.
Denn anders lässt es sich nicht erklären, dass der Leistungsbezieher offenbar zu einer
Ratenzahlung bereit war, um die Rückforderung des AMS abzustottern.
Aus welchen Gründen auch immer, lehnt das AMS eine Ratenzahlung ab und fordert die
offene Summe nun zur Gänze ein. Und hier kommt die erste Passage, welche für uns nicht
nachvollziehbar ist.
Der Verlex-Autor schreibt wörtlich von „rechtswirksamen Ratenzahlungsgesprächen“.
Da dürfte der gute Mann einem fatalen Irrtum unterliegen, denn Gespräche können nicht
rechtswirksam sein. Eine Rechtswirksamkeit bezieht sich ausschliesslich auf Gerichts-
urteile oder Bescheide von Behörden.
Soziales Gewissen
Der absolute Hammer ist aber jener Satz im Verlex-Beitrag: „Wie soll das ein Mensch
zurück zahlen können, der völlig unverschuldet in diese Situation geraten ist. Ob das
ein soziales Gewissen ist, soll jeder für sich selbst entscheiden“.
Gehen wir davon aus, dass ein durchschnittliches Arbeitslosenentgelt rund 1.000,- Euro
im Monat beträgt. Das bedeutet im Klartext, dass jene Person über zwei Jahre lang
ungerechtfertigt diese Sozialleistung in Anspruch genommen hat. Es kann durchaus vor-
kommen, dass ein Arbeitloser vor lauter Freude über einen Job „vergisst“, seinen Arbeits-
antritt dem AMS unverzüglich mitzuteilen, obwohl das eigentlich seine Pflicht wäre.
Allerdings wenn der Zustand dieser freudigen Erregung über einen derart langen Zeit-
raum anhält, der es ermöglicht eine Summe von 27.632,75 Euro ungerechtfertigt zu kas-
sieren, kann von einer „völlig unverschuldet in diese Situation geraten“ wohl kaum mehr
die Rede sein. Und was das angesprochene „soziales Gewissen“ betrifft, hätte diese be-
treffende Person doch dieses bei sich selbst suchen sollen, anstatt ungerechtfertigt Sozial-
leistungen in Anspruch zu nehmen.
Der Verlex-Autor meint abschliessend, dass er weiters über den Fall berichten werde. Wir
bleiben ebenfalls an dieser Sache dran und werden Recherchen durchführen, um unsere
Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden zu halten.
*****
2011-03-05
{jcomments off}
Schmutzverursachung durch Reklamezettel
Wer kennt sie nicht, die Reklamezettel-Flut welche meist von ausländischen Mitarbeiter-
(innen) diverser Zettelverteilungsfirmen, in Wohnhäusern verursacht wird? In denWin-
termonaten und an Regentagen ist es besonders arg, wenn sich die, in die Gänge hin-
eingetragene Nässe mit den meist schon am Boden liegenden Werbematerial vermischt.
Aus diesem Grund haben etliche Hausbesitzer und Verwaltungen ein striktes Verteilungs-
verbot von Reklamematerial in ihren Häusern erlassen. Meist wird mit Aufklebern oder Pla-
katen darauf hingewiesen, dass im Haus das Verteilen von Werbematerial verboten ist.
Feibra ignoriert Verteilungsverbot
Auch ein Hausbesitzer im 10. Wiener Gemeindebezirk, brachte unübersehbar zwei Plakate
(A4- Format) an der Hauseingangs- und an der Hoftüre an, da er von der Verschmutz-
ung seines Hauses, welche durch das Reklamematerial verursacht wurde, entgültig genug
hatte.
Foto: ®erstaunlich.at
Die meisten Zettelverteilerfirmen halten sich daran, allerdings gibt es einige die ein solches
Verbot einfach ignorieren. Die Firma Feibra dürfte eine von diesen Firmen sein die glauben,
dass Häuser nur zum Zwecke der Reklamezettel-Verteilung erbaut worden sind.
Foto: ®erstaunlich.at
Missachtung fremden Eigentums
Es ist schon erstaunlich, wie die Firma „Feibra“ das Eigentum von fremden Leuten missach-
tet. Denn diese Firma verteilte unbeirrt weiterhin Reklame im betroffenen Haus, obwohl ein
Verteilungsverbot vom Hausinhaber erlassen wurde. Dieser rief heute in der zuständigen
Filiale (03) des Unternehmens an und wies auf den Missstand hin. Ein Herr N. (Name der
Red. bekannt) meinte daraufhin, der Hausinhaber müsse Feibra schriftlich verständigen,
wenn er keine Reklameverteilung im Hause wünscht.
Da fragen wir uns „geht´s noch?“. Wer glaubt Feibra zu sein um Forderungen stellen zu
können. Der betroffene Hausbesitzer ist jedenfalls dazu entschlossen, eine Besitzstörungs-
klage einzubringen, falls die Werbefirma nochmals Reklamematerial in seinem Haus ver-
teilt.
Firmen bezahlen für Entsorgung
Es ist auch erstaunlich, wie Feibra mit dem, zur Verteilung anvertrauten Werbematerial
umgeht. In Häusern wo ein Verteilungsverbot besteht, landen die Reklamezettel mit
Sicherheit im Altpapiercontainer, nachdem sie der Reinigungsdienst oder der Hausmeister
von den Türen entfernt hat.
Foto: ®erstaunlich.at
Im vorliegenden Fall dürfen sich die Firmen „Mc Donald´s“ und ZGONC“ erfreuen, dass
sie für die Verteilung zwar bezahlt haben, allerdings ihre Produktankündigungen unge-
sehen im Altpapiercontainer entsorgt wurden. Erstaunlich wie die Firma Feibra ihre Ge-
schäfte mit dem Reklamezettel verteilen betreibt.
*****
2011-03-04
Big Business
Obwohl die halbe Welt seit Monaten unter sibirischer Kälte leidet, versuchen selbster-
nannte Klimaforscher uns Glauben zu machen, es existiere eine permanente Erderwärm-
ung. Diese These wird offenbar mit den beiden letzten milden Winter gerechtfertigt.
Schaut man jedoch ein wenig hinter die Kulissen der Erderwärmungs-Propheten, wird
sehr rasch erkannt, dass es lediglich ums Big Business geht. Diese Headline war in
der vorgestrigen Ausgabe der Kronen Zeitung (Print) zu lesen.
Screen: Kronen (Print)
Allein der Kapitalbedarf für die Technologie wird bis zum Jahre 2020, satte 2,9 Billionen
Euro (eine Zahl mit elf Nullen) betragen. Dass heißt im Klartext, diese unvorstellbare
Summe müssen irgendwelche Personen und/oder Organisationen verdienen. Bezahlen
darf natürlich der kleine Mann bzw. die kleine Frau.
Outdoor-Möbel zum Saisonbeginn im Ausverkauf
Die Klimalüge von der Erderwärmung glaubt nicht einmal mehr der globale Handel.
Normalerweise versuchen Bauhäuser zu Frühjahrsbeginn, Outdoor-Möbel zu stolzen
Preisen an die Kundschaft zu bringen. Bei einer Filiale einer multinationalen Bauhaus-
kette, hat unser Fotograf gestern nachfolgendes Foto geschossen.
Foto: ®erstaunlich.at
Eine schöne Preisreduktion von 399,- auf 150,- Euro, welche aber eher auf eine Erderkält-
ung als auf eine Erderwärmung zurückzuführen ist. Denn wer braucht schon zu Frühjahrs-
beginn einen Strandkorb, wenn das Thermometer Minusgrade anzeigt, wie nachfolgendes
Foto unter Beweis stellt.
Foto: ®erstaunlich.at
Es wird weiter gelogen und abgezockt werden
Dieses Foto wurde heute im 10. Wiener Gemeindebezirk aufgenommen. Aber solange sich
mit der Klimalüge weiterhin viel Geld verdienen lässt, werden wir auch in Zukunft belogen
werden. Außerdem gelangen Politiker in den Genuss, in den Wintermonaten in tropischen
Gefilden Klimakonferenzen über die Erderwärmung abzuhalten.
*****
2011-03-04
GASTAUTOREN-BEITRAG
Dem aufgeklärten Infosurfer der sich abseits von dem, im Printsektor vorherrschenden
boulvardesken Mainstream, sein Allgemeinwissen holt, ist in diesen Tagen wieder ein-
mal Freudig überrascht dass eine für das Weltwissen fürchterliche Prophezeihung der
unkenden Spekulanten sich nicht erfüllte!
Vorneweg die gute Nachricht Steve Jobs lebt 😉 und wie 🙂
Wie die ganze Welt heute bei der Vorstellung des neuen Apple Kassenhit I-Pad sehen
konnte, ist der wohl letzte Mohikaner des guten alten Sillikon Valley bei bester Gesund-
heit und genauso voller Power wie seine neuester Innovationsschub(doppelte Prozes-
sorleistung und 9mal schneller Graphik wooow) der vor Power nur so strotzt!!!

Screen: Salzburger Nachrichten (Vorstellung des neuen I-Pad)
ERSTAUNLICHE KOMBINATIONSGABE 😉
Doch Moment wie hiess es doch so bessorgniserregend in den Gazetten der letzten
Wochen, die schon Ablaufdaten von transplantierten Organen prognostizierten? :(((
Der „NachRufende“ STANDARD „Artikel“ vom 18. Jänner 2011
Der immerhin noch besorgte „Artikel“ in ÖSTERREICH vom 2. März 2011! Ja da war
der Grabstein doch irgendwie schon gemeisselt, oder?? Gefühlsmässig halt!!! Hier
wird die verselbstständigte Prophezeihung des Boulevard zum Lückenfüller für jede
Jahreszeit !
Mein Sommervorschlag wäre ja:
„WOCHENLANGE HITZEWELLE AN DER WESTKÜSTE DER USA!
MENSCHEN IN PANIK111
TROCKNET JETZT STEVE JOBS IMPLANTAT AUS?“
Und jetzt mal ehrlich wer von uns ist nicht auf den Zug beim surfen aufgesprungen
und hat seine Lebenszeit mit diesem Hollywood Gschicht´l verschwendet?
Darüber glaube sollte ich kurz einen Moment nachdenken ;))
Ihr Chris Lorre
2011-03-03
Lebende Fackel
Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese weigerte Schutzgeld zu bezahlen. Der Vorfall spielte sich im 10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.
Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich. Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus dem Koffer-
raum seines Wagens. Dann überschüttete er die Frau mit Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.
Erschütterndes Detail am Rande. Zuerst probierte der Gewalttäter die Kleidung seines
Opfers in Brand zu stecken, doch dies funktionierte nicht. Er lies jedoch nicht von seinem
Vorhaben ab und zündete in Folge die benzingetränkten Haare der Frau an, worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.
Kein Mordversuch
Dass diese Frau überlebte, grenzte ohnehin an ein Wunder. Einige Zeit später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.
Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet, muss damit rechnen dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe
geparkten Pkw geholt.
Was die Staatsanwältin zu dieser Anklage bewogen hat, wird vermutlich ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde, weil es sich beim Opfer „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-
delt hat und man sich in Gepflogenheiten rumänischer Kultur nicht wirklich einmischen
wollte.
Kültür-Urteil
Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, denn nach normalem Rechtsempfinden liegen in beiden Fällen
Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.
Erstaunliche Unterschiede
Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der Ausübung seines Dienstes um vier Uhr morgens in einem Supermarkt einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei. Als
Dank wurde er zu acht Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt und darf noch mit „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.
Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) ins Haus stehen wird, der das Kleinkind seiner Freundin erschlagen
hat, vermuten aber dass dieser mit keiner Mordanklage zu rechnen hat, sondern mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.
Dass es aber zu einer gerechte Ausgeglichenheit kommt, versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-
einigung darzustellen.
Kritik nicht erwünscht
Alle erstaunlichen Anklagen und Urteile der letzten fünf Jahre aufzuzählen, würde den
Rahmen dieser Webseite sprengen. Wer aber nun wagt die Justiz zu kritisieren, gerät
in die Gefahr, selbst in deren Mühlen zu geraten. Denn nach Aussage eines obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.
Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-
ten Artikel (PDF-Download) des Dr. Andreas Unterberger, jedoch wird in diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.

Quelle: andreas-unterberger.at
*****
2011-03-02
Martin Bugelmüller
Es muss nicht immer Kaviar sein und so müssen es auch nicht immer die großen Ereignisse
aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sein, über die dieses Online-Magazin berichtet.
Durch einen Leserhinweis sind wir auf eine recht erstaunliche Story aufmerksam geworden,
der eigentlich kaum jemand eine Bedeutung zumisst.
Allerdings könnte der Ausgang dieser Causa, in der Rechtsprechung eine gewisse Bedeut-
ung erlangen. Da gibt es einen gewissen Martin Bugelmüller, der eine Internetplattform be-
treibt, auf der er für das Forum von Freunden und Mitgliedern der Juridicum Rechtschutz-
gruppe und Freunden seiner Person, die Inanspruchnahme von Rechtshilfe unbürokratisch
und kostenfrei anbietet.
Kein Freund von Bugelmüller
Bevor wir uns mit dem erstaunlichen Angebot des Martin Bugelmüllers weiterbeschäftigen,
wollen wir Ihnen die Webseite „www.xlarge.at“ vorstellen, deren Betreiber offenbar nicht
zu den Freunden von Bugelmüller zählt. Auf diese Seite sind wir im Zuge unserer Recher-
chen gestossen.

Screen: xlarge.at
RAK klagte
Offenbar zählt die Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer ebenfalls nicht zu Bugelmüllers
Freundeskreis und hat den Wohltäter und Menschfreund, beim Landesgericht Steyr geklagt.

Teures kostfreies Angebot
Kommen wir nun zur kostenfreien Rechtshilfe, die Martin Bugelmüller anbietet. Wenn jemand
nun kein Forums- oder persönlicher Freund des Wohltäters ist, bleibt ihm nur die Mitglied-
schaft in der Juridicum Rechtschutzgruppe, um von Bugelmüllers großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.
Screen: rechtschutzgruppe.at
Folgt man dem Link, wird es auf der folgenden Webseite erstaunlich. Denn dort werden den
beitrittswilligen Personen, saftige Mitgliedsgebühren offeriert.

Screen: webmart.de
Auch Freunde müssen zahlen
Aber auch als Freund des Martin Bugelmüllers, dürfte es mit der kostenfreien Rechtshilfe
nicht so wirklich klappen. Denn der Philanthrop, der es sich zur Aufgabe gemacht hat Perso-
nen die sich keinen Rechtsanwalt leisten können zu helfen, meint wortwörtlich.

Screen: martin-bugelmueller.at
Offenbar scheint Bugelmüller die Bedeutung von „kostenlos“ nicht zu kennen. Kostenlos
bedeutet nämlich nicht mit Kosten verbunden, frei, gebührenfrei, geschenkt, gratis, kostenfrei,
umsonst oder unentgeltlich. Als Nachschlagewerk können wir das weltweit anerkannte Inter-
netlexikon „Wikipedia“ empfehlen.
Allerdings wissen wir eines mit Sicherheit. Sollte der Wohltäter Martin Bugelmüller den Pro-
zess gegen die Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer verlieren, wird das für ihn nicht
ganz kostenlos ausgehen.
*****
2011-03-01
{jcomments off}
Erstaunliches Inserat
Folgende Stellenausschreibung haben wir heute auf „unijobs.at“, Österreichs größter Job-
börse für Studenten- und Nebenjobs, gefunden. Das Erstaunliche an diesem Inserat sind
die Anforderungen welche gestellt werden, die mit der eigentlichen Arbeit als Kellner(in)
nicht das geringste zu tun haben.
Screen: http://www.unijobs.at
Feministisch, antipatriarchal und antiheteronormativ
Auf Grund dieser Stellenausschreibung werden Personen gesucht, welche die Rechte
der Frauen vertreten und gegen die Vorherrschaft der Männer eintreten. Weiteres soll
er/sie Heterosexualität nicht als normal ansehen.
Das muss wohl akzeptiert werden, denn in unserer heutigen Zeit ist es ja offenbar nicht
mehr normal, wenn ein Mensch heterosexuell veranlagt ist. Beispiele gibt es genug und
zahlreiche Beiträge in diesem Online-Magazin zeugen davon.
Antikapitalistisch
Die gesuchte Person soll auch antikapitalistisch eingestellt sein, dass heißt die Eigentums-
ordnung, welche die freie Verfügung über das Privateigentum schützt, muss abgelehnt
werden. Diese Eigentumsordnung ist allerdings die Grundlage der österreichischen Wirt-
schafts- und Gesellschaftsordnung.
Hier wird es schon bedenklicher. Wenn jedem ohnehin alles gehört, ist dieses Stellenange-
bot ein Traumjob. Man könnte sich bedenkenlos die Tageslosung einstecken, statt diese
beim Chef abzuliefern. Dies wäre durch die Job-Anforderung der antikapitalistischen Ein-
stellung durchaus gerechtfertigt und kein krimineller Akt.
Antiklerikalismus als Bedingung
Das heißt, dass sich der/die Stellenbewerber(in) zu keiner orthodoxen, katholischen, angli-
kanischen und altkatholischen Kirche bekennen darf. Ab hier ist diese Stellenausschreibung
nicht mehr erstaunlich, sondern bereits kriminell und diskriminierend. Mit der Anforderung
des Antiklerikalismus, verstößt dieses Inserat eindeutig gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Geschlechtsneutral vs. Diskriminierung
Erinnern wir uns an den „Damenschneider“, welcher sich vor etwas über einem Jahr er-
laubte, eine Schneiderin für seine Maßschneiderei zu suchen. Da das Stellenangebot nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben war, brachte ihm das umgehend eine Verwarnung
der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein.
Da die Stellenausschreibung des „Studibeisl“ schon ein ganz anderes Kaliber. Durch den
Wortlaut dieses Inserates, wird eindeutig das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf
Religionsfreiheit verletzt. Erstaunlich finden wir nur, dass gerade jene(r) Lokalbetreiber(in)
auf eine(n) antidiskriminierende(n) Mitarbeiter(in) Wert legt.
*****
2011-02-28
Der Krug ist zerbrochen
Eine alte Volksweisheit sagt aus: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht“.
Der Krug des MAK-Direktors, Peter Noever, dürfte nun endgültig zerbröselt sein. Über-
raschend reichte er vergangene Woche seinen Rücktritt ein. Wir haben uns im Beitrag
„Museumsdirektor als Steuergeldverschwender?“ bereits ausführlich mit dem exzessiven
Verhalten des nunmehrigen Ex-Museumsdirektors befasst.
Auszeichnung wofür?
Durch das Verhalten von Noever, bei dem ein Unbedarfter den Schluss gezogen hätte, das
MAK sei Noevers persönliches Eigentum, hatte er es sich nicht nur mit seinen ideologischen
Gesinnungsgenossen (Grüne), sondern auch mit den eigenen Parteifreunden verscherzt,
obwohl ihm diese noch im Dezember des Vorjahres, das „Goldene Ehrenzeichen für Ver-
dienste um das Land Wien“ verliehen.

Screen: wien.gv.at
Dass es Auszeichnungen für das Verschwenden von Steuergeld gibt ist uns neu, aber man
lernt ja bekanntlich nie aus. Jedenfalls platzte der Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ)
der Kragen und so fanden auf Wunsch des Kulturministeriums, Sonderprüfungen eines
Wirtschaftsprüfers statt.
Strafanzeige in Aussicht gestellt
Offenbar zog sich die Schlinge um den Hals von Noever immer mehr zusammen und so sah
dieser keinen anderen Ausweg mehr, als bei der Kulturministerin seinen Rücktritt einzu-
reichen. Claudia Schmied (SPÖ) nahm diesen auch sofort an.
Ungeachtet dessen laufen die Überprüfungen weiter. Kuratoriumsvorsitzender Andreas
Treichl meint, dass die Vertrauensbasis zwischen Herrn Noever und dem Kuratorium nicht
mehr gegeben sei und trotz der gezeigten tätigen Reue von Noever, auf eine Strafanzeige
nicht verzichtet werde.
Lange Rede kurzer Sinn, Peter Noever wird aus seinem Verhalten, augenscheinlich auch
strafrechtlich relevante Konsequenzen ziehen müssen. Zur Zeit ist es jedenfalls Fakt, dass
der Posten des MAK-Direktors vakant ist.
Vorschlag für Bewerbungskritierien
Um der Kulturministerin etwas behilflich zu sein, erlauben wir uns folgenden Textvorschlag,
zur Stellenausschreibung des neuen MAK-Direktors, zu unterbreiten.
Voraussetzungen:
Sozialist oder besser noch Kommunist, Maoist auch kein Hindernis.
Nehmerqualitäten, besonders was Steuergelder und Geschenke betrifft.
Reisefreudigkeit, besonders im Luxussegment, wie Merceds S-Klasse
oder Jeep GMC.
Keine Scheu vor VIP-Betreuungen und privaten Partys in Diensträumlich-
keiten auf Kosten der Steuerzahler.
Demonstrationsbereitschaft, zumindest aber Empörungsbereitschaft.
Gesunde Portion Selbstverliebtheit und Hang zu Provokationen.
Tolle Ideen zur Umgestaltung des Ministerbüros von Claudia Schmied.
Nicht erwünscht:
Wirtschaftliche Erfahrung, Führungsqualitäten oder ökonomisches Denken.
Gepflegtes Äußeres, Diskussions- oder Einsichtsbereitschaft, Talent, oder
gar Kunstverständnis.
Trüffel-, Kaviar-, Champagner-, Krusten- oder gar Schalentierallergie!
Erwünschte Aus- und Fortbildungen:
Big Boss Part 1 – Wie drangsaliere ich meine Mitarbeiter.
Big Boss Part 2 – Unfair, arrogant und trotzdem despotisch.
Dienstreisen Teil 1 – Abzocken für Anfänger.
Der Beleg – Phantasie- und Kreativitätsseminar.
Guide-Studie – Wo gibts die teuersten Luxusgüter.
Bewerbungen sind an die Bundesministerin Claudia Schmied (SPÖ)
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu richten.
*****
2011-02-27
Österreichische Presse schweigt
In der vergangen Woche berichteten bulgarische Medien über einen ernsthaften Vorfall, der
den österreichischen Tageszeitungen, aus welchen Gründen auch immer, keine einzige
Zeile wert war. Das Erstaunliche an der Nichtberichterstattung ist, da von dem Vorfall immer-
hin zwei österreichische Traditionsunternehmen betroffen waren.

Zahlreiche bulgarische Zeitungen berichteten über den Vorfall
Säure statt Fruchtsaft
Ein 59-jähriger Mann kaufte sich an einer OMV-Tankstelle in der Stadt Varna, eine Flasche
Fruchtsaft der Marke „Rauch“. Als er nach dem Öffnen der original verschlossenen Flasche,
einen kräftigen Schluck aus dieser nahm, zog er sich schwerste Verätzungen im Mund-,
Rachen- und Magenbereich zu.
Der Mann wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein nahe gelegenes Spital ver-
bracht. Die Polizei beschlagnahmte alle Getränkeflaschen der Marke Rauch. Diese wurden
einem Sachverständigen übergeben. Ausserdem soll dieser klären, wie die ätzende Flüssig-
keit (vermutlich Säure) in die Fruchtsaft-Flasche der Firma Rauch gelangte.
Die OMV erklärte sich sofort bereit mit allen ermittelnden Behörden zu kooperieren, um den
Fall möglichst schnell aufzuklären. „Diese Angelegenheit ist für uns sehr unangenehm“, so
ein leitender Mitarbeiter der OMV in Bulgarien.
Stellungsnahme der Firma Rauch
Wir haben uns natürlich auch Gedanken gemacht, wie Säure in eine Flasche gelangte, die
eigentlich gesunden Fruchtsaft enhalten sollte. Für uns ergeben sich zwei Möglichkeiten,
nämlich dass ein Fabrikationsfehler vorgelegen hat oder die Firma Rauch, Opfer einer Er-
pressung wurde. Aus diesem Grund fragten wir beim Fruchtsafterzeuger nach und erhielten
folgende Antwort in englischer Sprache.

Zum Donwload bitte Bild anklicken
Die Firma Rauch garantiert strenge Qualitätskontrollen und schließt daher aus, dass das
Problem bei der Herstellung passiert ist. Als einer der führenden europäischen Produzen-
ten von Fruchtsäften, werden hunderte Millionen hochwertiger Produkte in mehr als 88
Ländern verkauft, meint der Fruchsafthersteller Rauch. Außerdem sei nur die eine Flasche
aus dieser Produktion betroffen gewesen.
Wir vermuten einen kriminellen Akt
Das sehen wir ebenfalls so und kommen daher zum Schluss, dass es sich offenbar um
einen kriminellen Akt handeln muss. Zu unserer Anfrage bezüglich einer eventuellen Er-
pressung, hält sich der Fruchtsafterzeuger bedeckt und meint nur, dass „Rauch“ uneinge-
schränkt die Behörden zu den laufenden Ermittlung unterstützt.
Ob diese Ermittlungen zum Ziel führen werden, wagen wir zu bezweifeln. Bulgarien ist
einer der korruptesten Länder Europas mit dementsprechend hoher Kriminalitätsrate. Die-
ses Land fand nur durch Lobbystensteuerung Aufnahme in die EU, um westliche Erzeug-
nisse in diesem Billiglohnland dementsprechend günstig fabrizieren zu können.
Kriminalität vs. Goldgräbermentalität?
Aus diesem Grund verlagerten viele Industriebetriebe ihre Produktionsstätten nach Bul-
garien, welches absolut keine Europareife aufweist. Neben einer „normalen“ Erpressung
von Kleinkriminellen, könnte hinter dem Säurecocktail in einer Rauch-Fruchtsaftflasche,
auch ein erbitterter Konkurrenzkampf stecken. Möglicherweise will ein bulgarischer Saft-
erzeuger mit dieser kriminellen Methode, das österreichische Tradionsunternehmen brutal
vom bulgarischen Markt drängen.
Wie bereits eingangs erwähnt finden wir es erstaunlich, dass keine einzige österreichische
Tageszeitung über den Vorfall berichtete, obwohl zwei Traditionsunternehmen aus Öster-
reich betroffen waren und jährlich tausende Österreicher(innen) im Billig-Touristenland
Bulgarien, ihren Urlaub verbringen.
*****
2011-02-26
Nuttenball und Strichlogen
Irgendwie erscheint es uns unverständlich, dass um Richard Lugner und seiner heurigen
Opernballbegleitung, ein derartiger Wirbel veranstaltet wird. Tageszeitungen und andere
Medien zerreißen sich förmlich das Maul darüber, dass es der Baumeister wagt, das ehe-
malige Betthupferl von Silvio Berlusconi, als weibliche Begleitung zum Ball der Bälle
mitzubringen.
Da ist vom Nuttenball bis hin zur Strichloge die Rede und Lugner wird sogar als senil
hingestellt, weil er das ehemalige (oder auch noch jetzige) Callgirl Karima al-Mahroug
alias Ruby Rubacuori, zum Opernball anschleppt.
Beginnen wir bei der Bezeichnung Nuttenball, welche sich in einigen Tageszeitungen
wiederfindet. Was ist eine Nutte überhaupt? Das ist eine weibliche Person, die ihren
Körper für sexuelle Handlungen, einem oder mehreren Männern, entgeltlich oder für
sonstige Vorteile, zur Verfügung stellt.
Die Rubys der feinen Gesellschaft
Geht man davon aus, dass der Opernball wegen dem Erscheinen von Ruby als Nutten-
ball bezeichnet wird, hätte diese Veranstaltung schon längst dieses Adelsprädikat ver-
dient. Denn die junge Frau macht nichts anderes , was etliche Damen der ach so ehren-
werten und feinen Gesellschaft, schon drei Jahrzehnte vor ihr praktiziert haben.
Diese besagten Damen waren vor 30 Jahre bildhübsch und haben diesen Vorteil dazu
genutzt, sich an meist ältere Männer in der Politik oder der gehobenen Gesellschaft ran-
zuschmeißen. Großzügiges Taschengeld und der Tausch ihrer Wochenkarte gegen ein
Mercedes-Cabrio, fanden auch erst statt, nachdem sich der Gönner von den sexuellen
Vorzügen seiner Herzensdame überzeugt hatte.
Jackpot oder Supermarktkassa
Viele dieser Verbindungen gingen schief und endeten damit, dass wieder auf Öffis umge-
stiegen werden musste, weil der Mercedes eingezogen wurde. Auch das Ausbleiben des
Taschengeldes motivierte dazu, eine mehr oder weniger gut bezahlte Anstellung anzu-
nehmen.
Einige der Damen hatten es jedoch geschafft, aus dem Gspusi eine Beziehung zu kreieren.
Für diese Ladys war es der Jackpot den sie knackten. Nebenbei stiegen sie durch die Stel-
lung ihres Mannes, in die High Society auf. Promoviert haben sie dann meist am Standes-
amt.
Ruby ist am besten Weg
Zurück zu Ruby. Sie ist eigentlich nichts anderes, als die oben beschriebenen Damen der
feinen Gesellschaft. Blutjung und gut aussehend versucht sie, aus diesen Vorzügen Kapital
zu schlagen. Dass sie aus der Bettgeschichte mit Berlusconi keine dauerhafte Beziehungen
machen konnte, wird auch ihr bewusst gewesen sein.
Allerdings schaffte sie es bereits in jungen Jahren, wie durch die Yellow Press eindeutig be-
wiesen wird, für weltweiten Gesprächsstoff in der High Society und auf so manchem
politischen Parkett zu sorgen.
Lugner hält den Spiegel vor
Nun kommen wir zu Richard Lugner, dem teilweise vorgeworfen wird, in eine Alterssenili-
tät verfallen zu sein, weil er sich mit Ruby am Opernball schmückt. Diesen Kritikern sei
gesagt, dass der umtriebige Baumeister keineswegs senil ist, sondern Public Relation im
Reinformat betreibt.
Nebenbei hält er den Oberen Zehntausend, sowie den A bis Z-Promis einen Spiegel vor.
Bei all jenen Damen der feinen Gesellschaft, welche seinerzeit den selben Kurs segel-
ten wie Ruby heute, werden mit Sicherheit Erinnerungen wach. Zusätzlich werden vermut-
lich noch Neidgefühle geweckt, denn wenn selbst der begnadeste Schönheitschirurg
keine Möglichkeit mehr hat, könnte sich der hochgestellte Göttergatte, möglicherweise
nach einer Ruby umsehen.
*****
2011-02-25
Ohne Worte
Die linken Bilder unterscheiden sich von den rechten Bildern um wie viele Fehler?

Fotoquelle: sosheimat.wordpress.com Fotoquelle: shinigami.blogspot.com

Fotoquelle: sosheimat.wordpress.com Fotoquelle: family.webshots.com
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2011-02-23
“Hohe Jagd & Fischerei 2011″ in Salzburg
Vom 24. bis 27. Februar 2011 geht „Die Hohe Jagd & Fischerei“, die internationale
Messe für Jagd und Fischerei, im Messezentrum Salzburg über die Bühne.
Fotocredit: Reed Exhibitions Messe Salzburg/Kolarik
Die „Hohe Jagd & Fischerei“ gilt seit Jahren als die führende Branchenmesse im ge-
samten alpenländischen Raum. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist sie unbestrittener
Messehöhepunkt für alle Jäger und Fischer aus Österreich und den umliegenden
Nachbarstaaten.
Also ein absoluter Pflichttermin für die WWF-Führungsriege. Auf dieser Veranstaltung
können die Manager dieser Natur- und Tierschutzorganisation, ihr eventuell fehlendes
Waidmanns-Wissen ergänzen. Dies ist für das Business von Eigenjagden, wie sie der
WWF in Österreich zahlreich betreibt, sicherlich von großem Vorteil.
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2011-02-23
ÖVP-Mandl will Wanderer nach Österreich holen
„Einwanderung ist eine Lebensader für Österreich. Wir müssen qualifizierte Wanderungs-
willigen zu uns holen, um Wohlstand und Sozialsysteme erhalten zu können“, erklärte
heute, LAbg. Mag. Lukas Mandl, Generalsekretär des ÖAAB wörtlich. Mit Wanderungswil-
lige meint der ÖAAB-Mann offenbar Zu- bzw. Einwanderungswillige.
Mit dieser Aussage bestätigte Mandl den Bankrott des österreichischen Bildungswesens.
Offenbar hat es Österreich notwendig, qualifizierte Einwanderer ins Land zu holen, da
man hierorts nicht in der Lage ist, dem eigenen Nachwuchs eine adäquate Ausbildung
angedeihen zu lassen.
Unqualifiziert oder Geburtenfaulheit?
Mit seiner im ersten Absatz getätigten Aussage, stellt Mandl indirekt auch seine eigene
Qualifikation in Frage. Denn wer Zu- bzw. Einwanderer mit wanderwilligen Personen ver-
wechselt, hat in der Schule nicht gut aufgepasst. Dass das Wort „Wanderungswilligen“
kein Tippfehler war, wird durch die öftere Verwendung von diesem in der APA-OTS Aus-
sendung, unter Beiweis gestellt.
Wurde in früheren Zeiten, seitens der Politik immer mit der „Geburtenfaulheit“ der Öster-
reicher(innen) argumentiert, um die völlig aus den Händen geglittene Zuwanderungs-
politik zu rechtfertigen, gibt Mandl (ÖVP) nun ganz unberblümt zu, dass die eigene
Bevölkerung offensichtlich zu blöd ist, den Wohlstand und die Sozialsysteme in Öster-
reich erhalten zu können.
Drogenfreigabe statt ordentlicher Bildungspolitik
Mit der Forderung der Roten und der Grünen, nach einer Abschaffung des Sitzen-
bleibens, laufen wir allerdings wirklich in Gefahr, dass es in Zukunft jede Menge unqalifi-
zierter Schulabgänger geben wird. Statt sich ernsthaft mit einer sinnvollen Bildungspolitik
zu beschäftigen, die unserer Jugend auch zukünftig Chancen am Arbeitsmarkt ermöglicht,
beschäftigen sich die Grünen lieber mit einer erstaunlichen Drogenpolitik, welche die
Freigabe von sogenannten weichen Drogen beinhaltet.
Die Roten fahren zusätzlich einen eigenen Kurs und legen auf Qualifikation von jungen
Menschen offenbar keinen gesteigerten Wert. Denn anders ist es nicht zu erklären, warum
die Gemeinde Wien junge Menschen in ihre Dienste stellen will, welche offenbar nicht
einmal die „deutsche Sprache“ beherrschen müssen und die SPÖ Wahlwerbeplakate in
türkischer Sprache anbringen.
*****
2011-02-22
Hemmungslos
Beim Abkassieren scheinen Behörden keine Hemmungen zu haben, auch wenn es augen-
scheinlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ein juristisch gebildeter Leser,
hat uns sein Erlebnis mit der Staatsanwaltschaft Wien mitgeteilt und ersucht um Ver-
öffentlichung seiner Geschichte mit dieser Behörde. Der Name des Betroffenen ist der
Redaktion bekannt, wird aber auf Wunsch nicht veröffentlicht.
Durch eine Verleumdung geriet der unbescholtene Pensionist in die Mühlen der Justiz.
Die Strafverfahren gegen ihn, wurden allerdings zwischenzeitlich wieder eingestellt.
Da er aber seinerzeit wissen wollte worum es überhaupt ginge, bemühte er sich um
Akteneinsicht. Zu diesem Zwecke nahm der Pensionist seine Digitalkamera mit und
fotografierte einige Seiten aus dem Akt.
Gebühren fürs Fotografieren
Für das Fotografieren der Seiten, wurden ihm tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt,
obwohl der Gesetzgeber dies ausdrücklich ausgenommen hat. Gebühren dürfen nur
dann verrechnet werden, wenn Fotokopien durch die Behörde oder von der Partei an-
gefertigt werden.

Die vorgeschriebene Gebühr fürs Fotografieren
Wir warten auf Antwort
Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich beim besagten Pensionisten um eine
Person mit umfangreichem juristischen Wissen. Dieser verfasste daraufhin ein dement-
sprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. Dieser interessante Brief kann
unter diesem PDF-LINK downgeloadet werden.
Man darf gespannt sein, ob die Staatsanwaltschaft Wien im Beantworten genauso schnell
sein wird, wie in der Vorschreibung von Gebühren. Wie im Schlußsatz des Briefes ange-
führt wird, dürfte eine Beantwortung auch im Interesse der rechtssuchende Bevölkerung
sein. Wir bleiben an dieser Geschichte dran und werden wieder darüber berichten, sobald
sich Neuigkeiten ergeben haben.
*****
2011-02-21
Anwaltsliebling Oswald
Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald 1.) 2.) 3.) 4.), scheint sich
mit Rachegedanken zu beschäftigen. Sein einstiger Busenfreund, der mittlerweile zu vier
Jahre Haft verurteilte Mag. Herwig Baumgartner, muss sich offenbar ernsthafte Gedanken
machen.
Anwaltsliebling, Marcus J. Oswald, veröffentlichte vergangene Woche auf einem seiner
unzähligen Blogs, folgendes Bild mit darunterstehendem Text.

Screen: vaterrecht.wordpress
Irrige Strategie
Den nicht informierten Lesern sei gesagt, dass Oswald einer der wenigen Personen ist,
denen sowohl bei „twoday.net“, als auch bei „wordpress.com“ der Blog abgedreht wurde.
Offenbar veranlasste die unqualifizierte Berichterstattung auf „Blaulicht und Graulicht“
die Bloganbieter dazu, dem selbsternannten Machtfaktor des Internet, auf gut wienerisch
den „Weisel“ zu geben.
Oswald hat auf Grund dessen seine Blogerstrategie geändert und auf „wordpress.com“
zahlreiche Blogs eröffnet. Er ist der irrigen Meinung, wenn er wieder rausgeworfen wird,
trifft es wenigstens nicht sein gesamtes „Lebenswerk“.
Stein des Anstosses
Aber zurück zum Thema. Stein des Anstosses ist nachfolgendes Bild, dass Oswald auf
seine Person münzt und laut dem selbsternannten Machtfaktor, von seinem ehemaligen
Busenfreund, Herwig Baumgartner, ins Netz gestellt wurde.

Ein Leser sandte uns dieses Foto zu
Abgesehen davon, dass der Bläser auf dem Bild in keiner Weise Ähnlichkeit mit Oswald
hat, spielt Anwaltsliebling Marcus, unseres Wissens nach, kein Musikinstrument. Das
Foto ist wahrscheinlich ein Studentenulk und sollte möglicherweise einen Trompeter
des Mendelsohn-Jugendsinfonie-Orchester (welche das Kürzel MJO innehaben) treffen.
Der narzisstische Marcus J. Oswald
In seiner Selbstverliebtheit deutete Oswald wohl das Kürzel „MJO“, für Marcus J. Oswald.
Auch sehen wir in diesem Foto keinerlei pornographische Inhalte. Der Musiker ist mit
einer Unterhose bekleidet und setzt ebenfalls keine Aktivitäten, welche auf Pornographie
schliessen lassen würden.
Es gehört schon eine gehörige Portion Fantasie dazu, in einem Bild, auf dem ein mit einer
Unterhose bekleideter Trompeter liegt, Pornographie zu orten. Aber wie spricht der Volks-
mund: „Wie der Schelm denkt, so ist er“.
Freiwillige Haftverlängerung?
Jedenfalls wäre es interessant was Marcus J. Oswald damit meint, wenn er auf seinem
Blog schriftlich festhält, dass sich Baumgartner schon auf einen Besuch in einigen Jahren
freuen darf und dies ein nettes Treffen unter Freunden ergäbe. Vielleicht sollte Herwig
Baumgartner freiwillig um Haftverlängerung ansuchen, um sich auch in Zukunft keine
Sorgen um seine Person machen zu müssen.
*****
2011-02-20
Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie
Dem beherzten Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz, ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“ ausführ-
lich darüber berichtet.
Einer der Bankräuber nahm beim letzten Überfall, auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den Sicherheitsmann (dem das Ende einer Bankraubserie zu verdanken ist) unter Be-
schuss. Vor einem Monat wurde die kriminellen Brüder, vom Landesgericht St. Pölten zu
hohen Haftstrafen verurteilt. Wegen der Schießerei mit dem Sicherheitsbeauftragten der
Bank, wurde der Jüngere (25) auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Sein 27-jähr-
iger Bruder erhielt eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord. Sie fassten je-
weils 20 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt
Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im Beitrag „Die Anwältin der Bankräuber“ berichteten, versuchte die Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.

Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr
Grotz stellte den Bankräuber und versuchte diesen mit den Worten „Stehen bleiben
Polizei!“ zur Aufgabe zu bewegen. Dieser dachte jedoch nicht daran und begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten. Aus dem Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch unter Beschuss genommen. Die Tatsache, dass Grotz zurück geschossen
hatte und ihren Klienten traf, wertete die Anwältin als Mordversuch.
Aus einem uns vorliegenden amtlichen Bericht geht hervor, dass die Bankräuber mit folg-
enden Waffen ausgestattet waren. Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,
eine Pistole Glock 17, sowie eine Pistole CZ M75. Für alle Waffen war ausreichend Muni-
tion vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs-
se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.
Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt
Also wurde das Verfahren gegen Andreas Grotz wegen §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Dies wurde der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-
lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.

Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz
Glücklicherweise ist in der Stellungsnahme des LG St. Pölten (4St274/09a) folgender
Schlußsatz zu lesen: „Dem Fortführungsantrag sind keine Gründe zu entnehmen, die An-
lass für die Fortführung des eingestellten Verfahrens geben könnten.“ Ohne der Gerichts-
barkeit vorgreifen zu wollen, glauben wir dass eine Abweisung dieses Fortführungsantrags
erfolgen wird.
Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings verwundert ist die Tatsache, dass die Anwältin ihrem Klienten nicht vermitteln
konnte oder wollte, wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.
Ein Spass-Tip für die Anwältin
Da hätten wir für die Anwältin noch einen Tip. Grotz hatte dem Bankräuber die Worte
„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch
durchaus eine Amtsanmaßung gemäß § 314 StGB konstruieren. Diese Empfehlung ist
natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.
Als gleicher Witz gilt für uns, als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des, vom
Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen-
bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen. Wäre ihr
das gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.
Diese erstaunliche Mordversuchs-Konstruktion würde ihr nicht einmal der blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-
ten juristischen Schachzug, weder dem Standesansehen ihrer Zunft, noch ihren Klienten
einen Gefallen getan.
Bank verzichtet auf weitere Überwachung
Für Andreas Grotz gilt allerdings, außer Spesen nichts gewesen, denn er blieb mit
einer Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa. Seit dem besagten Banküberfall verzichtet die Raika-Filiale in Blindenmarkt
auf jegliche Überwachung. Entweder will man es zukünftigen Bankräubern leich-
ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz,
kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.
*****
2011-02-20
Leserbrief
Habe soeben ein etwas abgeändertes Mail an die Regierung verschickt:
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Sehr geehrter Herr Vizekanzler,
Sehr geehrte MinisterInnen,
Landauf und landab sind sich alle ÖsterreicherInnen einig darin, dass das geplante
Fremdenrechtspaket zu massiven Verbesserungen führen wird. Wir sind überzeugt
davon, dass sich das positiv auf das Klima im Land auswirken wird.
Deshalb möchte ich Sie dazu aufrufen, dem Gesetzespaket auf jeden Fall Ihre Zu-
stimmung zu geben und auch gegenüber Ihren MinisterkollegInnen deutlich zum
Ausdruck zu bringen, dass ein konstruktives und stabilisierendes Fremdenrecht
einen wichtigen Platz in einem demokratischen Rechtsstaat hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried
Vielleicht könnten es mir einige Leute die derselben Meinung sind gleichtun um
ein Gegengewicht zu „SOS Mitmensch: Bereits mehr als 5000 Protest-Emails gegen
das geplante Fremdenrechtspaket!“ bilden und aufzuzeigen, dass es auch Österreich-
erInnen gibt die dem neuen Fremdenrechtspaket durchaus etwas Positives abgewin-
nen können.
Mit freundlichen Grüßen
miwundertnix, Siegfried
2011-02-19
Kondomverwendung kann zum Selbstmord führen
Gestern erreichte uns ein Mail der Frau Alex Gritsevskaja. Sie wies uns auf ein Kommentar
des Users „Finder“ zu diesem „Beitrag“ hin. In diesem geht es um einen „Artikel“ auf der
Webseite „die-frau.at“, in dem Frauen angeraten wird, beim Geschlechtsverkehr auf ein
Kondom zu verzichten, weil deren Verwendung Asthma, Allergien und Gebärmutterkrebs
auslösen, ja sogar zu Selbstmordversuchen führen kann. Diese absurde Empfehlung ist
unserer Ansicht nach bereits gesundheitsgefährdend.
Der „die-frau.at“- Mitarbeiterin ist es peinlich
Der ERSTAUNLICH-User „Finder“ wies in seinem Kommentar darauf hin, dass Gritsevskaja
sowohl bei „die-frau.at“, als auch bei der Webseite „mokant.at“ redaktionell vermerkt ist.
Jedenfalls ersuchte die junge Dame, man möge ihren Namen aus diesem Kommentar ent-
fernen. Da dieses weder beleidigend oder diskriminierend ist, können wir diesen Wunsch
leider nicht erfüllen. Frau Alex Gritsevskaja ist durch ihre Internetauftritte selbst in die Öffent-
lichkeit getreten und daher kann ihr Name auch genannt werden.
Uns ist schon klar, dass es speziell einer Frau unangenehm ist, wenn sie mit einem derart
schwachsinnigen Beitrag über eine Empfehlung zum Kondomverzicht, nur annähernd in
Verbindung gebracht wird.
Dies dürfte möglicherweise mit ein wenig schlechtem Gewissen zu tun haben, denn in
ihrem Mail räumt Gritsevskaja ein, dass sie mit der betreffenden Story nur durch anfällige
Bemerkungen zu tun hatte. Zu ihrer Ehrenrettung teilt sie jedoch mit, und wir zitieren
wörtlich: „…mich weitgehend von dem im Frauenmagazin veröffentlichten Artikel und dem
darin enthaltenen Schwachsinn vollständig distanziert“.
Journalisten gesucht
Jedenfalls war dies für uns ein Anlass, der Webseite „die-frau.at“ wieder einmal einen
virtuellen Besuch abzustatten und haben dort ein erstaunliches Angebot entdeckt. Im
Beitrag „Journalisten gesucht“ haben wir uns über ein unmoralisches Angebot der
Tageszeitung „Die Presse“ gewundert. Diese bot Praktikantenstellen für angehende
Journalisten, für eine monatliche Entlohnung von 500,- Euro brutto an.
Ein Job zum Nulltarif
Damals dachten wir, tiefer geht es wohl nicht mehr. Da unterlagen wir aber einem Irrtum,
denn das Frauen-Online-Fachmagazin kann es wesentlich besser, wie Sie nachfolgen-
den Screen entnehmen können.


Screen: die-frau.at
Für diese im Stellenangebot umfangreich angeführte Tätigkeit ohne Entlohnung, werden
sich wahrscheinlich nur Frauen melden, welche die Story über den empfohlenen Kondom-
verzicht für bare Münze nehmen. Dies könnte allerdings zur Folge haben, dass der IQ der
Bewerberinnen die Zimmertemperatur nicht überschreiten wird. Da wollen wir nur hoffen,
dass dies auf eine zukünftig, qualitative Berichterstattung bei „die-frau.at“ keinen Einfluss
haben wird.
*****
2011-02-19
Gebi sorgt für Heiterkeit
Langsam aber sicher entwickelt sich der Tiroler Landtagsabgeordnete Gebi Mair, zum
Lieblings-Grünen dieses Online-Magazins. Er schafft es immer wieder, auf seinem Blog
Beiträge zu veröffentlichen, die uns zu Storys mit erstaunlichem Unterhaltungswert ver-
helfen.
Gestern war es wieder soweit. Offenbar hatte Mair mit dem FPÖ-Mann Werner Königshofer
noch eine alte Rechnung zu begleichen. Immerhin hatte sich dieser vor knapp über einem
Jahr erdreistet, den bekennenden homosexuellen Grünpolitiker, als „Landtagsschwuchtel“
zu bezeichnen.
Mögliches Motiv für den Sager „Landtagsschwuchtel“
Möglicherweise hat sich Königshofer zu dieser Aussage verleiten lassen, als er Mair posier-
end auf der Schwulen-Webseite „Gay-Romeo“ entdeckte und als Heteromann einen Kultur-
schock erlitt. Jedenfalls dürfte Mair als Jungpolitiker arbeitsmäßig noch nicht so ganz aus-
gelastet sein und konnte daher in aller Seelenruhe abwarten, den FPÖ-Mann bei einem
Fehler zu ertappen.
Erwischt
Diesen vermeintlichen Fehler sah Mair darin, dass Werner Königshofer auf seiner Web-
seite einen Beitrag veröffentlichte, der ihm im Nachhinein offenbar selbst nicht ganz
gefiel und daher wieder offline gestellt wurde. Das veranlasste Gebi Mair, nachfolgen-
den Artikel auf seiner Webseite zu verfassen.

Screen: gebimair.blogspot
An und für sich wäre die Wortwahl in dem oben angeführten Beitrag nicht erwähnens-
wert, wenn es sich beim Verfasser nicht um Gebi Mair handeln würde. Denn Worte aus
seinem Mund, respektive aus seiner Feder wie: „Der ängstliche Werner Königshofer“ oder
„Werner Königshofer hat inzwischen kalte Füße bekommen und in seiner ängstlichen Art..“
lösen bei uns Heiterkeit aus.
Sind Klagen wirklich lustig?
Es ist noch gar nicht solange her, veröffentlichte Mair auf seinem Blog folgenden Beitrag:

Screen: gebimair.blogspot
Wir entdeckten den erstaunlichen Artikel und verfassten diesen „Beitrag“ darüber. Kaum
war dieser online, löschte Mair seine „Expertise“. Aber dem nicht genug, denn in einem
Kommentar auf ERSTAUNLICH, posaunte der Grüne Held großspurig. Ein User verwies
dahingehend, dass Mair die rechtlichen Konsequenzen seines Handels zu tragen haben
werde und mit einer Klage zu rechnen habe.
Gebi Mair meinte aber dazu und wir zitieren wörtlich: „Einstweilen freue ich mich auf Klagen
aller Art, das würde sicher lustig werden.“ Aber nichts ist so wie es scheint und dieser Aus-
spruch traf beim Tiroler Grün-Politiker voll ins Schwarze.
Ganz leiser Rückzieher
Ganz still und leise veröffentlichte Gebi Mair am 1. Jänner dieses Jahres nachfolgenden
Beitrag. Offenbar hatte er insgeheim gehofft, dass der Artikel weitgehend unbemerkt bleibt,
da sich an diesem Tag, vermutlich viele Personen mit einem Sylvesterkater herumschlagen
würden.

Screen (inkl. Datumsirrtum): gebimair.blogspot
Wer im Glashaus sitzt, ….
Wir rekapitulieren. Gebi Mair veröffentlichte einen Blogeintrag auf seinem Blog, der nicht
gerade in die Rubrik „unbedenklich“ fiel. ERSTAUNLICH reagierte darauf mit einem
Beitrag. Daraufhin löschte Mair seinen Blogeintrag umgehend. Er versuchte zwar danach
in einem Posting auf ERSTAUNLICH noch etwas Heldentum zu bewahren, dies ging aber
ebenfalls schief. Denn spätenstens zum Zeitpunkt seiner offizielle Widerrufserklärung
gab Mair selbst zu, dass er nicht unbedingt zu den Unerschrockenen dieses Landes zählt.
Da erscheint es uns natürlich erstaunlich, wenn ein Gebi Mair, ein gestandenes Tiroler
Mannsbild wie Werner Königshofer, mit Worten wie „ängstlich, ängstliche Art und kalte
Füße“ bedacht hat. Herr Mair sollte nicht mit Steinen werfen, vor allem wenn er selbst
im Glashaus sitzt.
*****
2011-02-18
Aischa bint Abi Bakr
Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed und wurde als Tochter des Geschäftsmanns und späteren Kalifen Abu Bakr
geboren. Abu Bakr stammte wie Mohammed aus dem damals vorherrschenden Stamm
der Quraisch. Sie ist als Mohammeds Lieblingsfrau bekannt geworden. Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den islamischen Überlieferungen zufolge war Aischa beim Eheschließungsvertrag mit
Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī al-awwal
an und veranstaltete mit mir die Hochzeit im Monat Schawwal, acht Monate nach seinem
Auszug aus Medina. Die Ehe vollzog er mit mir als ich neun Jahre alt war.“ Anderen Be-
richten zufolge, ebenfalls als Aussagen von Aischa überliefert, war sie bei dem Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.
Versuch einer emotionslosen Analyse
Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“. Demnach heiratete Mohammed
ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, die Pädophilie-Vorwürfe gegen den Gründer des
Islams, welche mittlerweile von einigen Politiker(innen) getätigt wurden, emotionslos und
nüchtern zu analysieren.
Mohammed war laut Richterin nicht pädophil
In einem am Montag getätigten Urteil, gegen die Vortragende des Freiheitlichen Bildungs-
instituts, Elisabeth Sabaditsch-Wolff, argumentierte die Richterin, Bettina Neubauer, in
ihrer Urteilsbegründung dahingehend, dass Pädophilie nur die sexuelle Orientierung ganz
oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern sei. (Quelle: APA-OTS)
Die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen, den
„relativ großen Frauenverschleiß“ und „Mohammed habe gern mit Kindern ein bisschen
was gehabt“ durchklingen lassen.
Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit „der sachlich völlig ungerechtfertigte der
Vorwurf der Pädophilie“ gemacht…. (Zitatquelle: derStandard.at)
Screen: derStandard.at
Der Vorwurf der Pädophilie treffe aber nicht zu, da der Gründer des Islams auch mit erwach-
senen Frauen geschlechtlich verkehrte. Sabaditsch-Wolff wurde zu 480,- Euro Geldstrafe,
wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt.
Offenbar bezog die verhandelnde Richterin ihr Wissen ebenfalls aus dem Internet-Lexikon
„Wikipedia“ . Denn dort sind als Voraussetzung der Pädophilie folgende Punkte vermerkt:
A) Das sexuelle Interesse gilt Kindern, die sich vor der Pubertät im Sinne der Geschlechts-
reifung befinden. B) Das sexuelle Interesse ist dabei primär, das heißt ausschließlich bzw.
überwiegend und ursprünglich auf Kinder ausgerichtet. C) Das sexuelle Interesse ist zeit-
lich überdauernd.
Strafgesetzbuch § 206 StGB
Da werden die Pädophilen nun aufjubeln, denn folgt man der Urteilsbegründung der
Richterin im Sabaditsch-Wolff – Prozess, bräuchten diese neben ihren geschlechtlichen
Aktivitäten mit Kindern, zusätzlich nur mit erwachsenen Frauen geschlechtlich verkehren
und wären somit straffrei. Sie müssten aber darauf achten, dass sich ihre sexuellen
Handlungen mit Kindern, zu denen mit erwachsenen Frauen in einem ausgewogenen
Verhältnis befinden.
Dass das kompletter Unsinn ist, sagt uns natürlich das Strafgesetzbuch. Im § 206 StGB
ist der Tatbestand zweifelsfrei geregelt. Würde Mohammed mit seiner damaligen Lebens-
weise, in unserem jetzigen Rechtssystem leben, wäre er nach diesem zu verurteilen.
Screen: jusline.at
Urteilsbegründung für uns nicht nachvollziehbar
Für uns stellt sich die Frage, wo die Richterin bei der Äußerung „Mohammed habe gern
mit Kindern ein bisschen was gehabt“ eine Herabwürdigung religiöser Lehren sah. Die Aus-
sage „relativ großen Frauenverschleiß“ ist bei neun Frauen nicht ganz unberechtigt.
Folgt man der Urteilsbegründung der Richterin, Bettina Neubauer, dürfte ein erwachsener
Mann in unserem bestehenden Rechtssystem nicht als Pädophiler bezeichnet werden,
wenn er das gleiche Verhalten wie Mohammed an den Tag legen würde. Mit einem müsste
der gute Mann allerdings rechnen, nämlich mit einer strafrechtlichen Verurteilung als
Kinderschänder.
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2011-02-17
Gastautoren-Beitrag
Wehrpflicht: Petzner soll Beleidigungen einstellen!
Der selbst ernannte „Held des Zivildienstes“, Stefan Petzner, soll seine anhaltenden
Beleidigungen all jenen gegenüber einstellen, die gerne ihren Wehr- oder Wehrersatz-
dienst geleistet hätten, dazu aber aufgrund von körperlichen Mängeln nicht in der
Lage gewesen sind. Damit denunziert Petzner behinderte Menschen generell als
Drückeberger, was auf einen einfachen Zugang zur Thematik schließen lässt.
Offenbar hat Petzner aus seinem abgeleisteten Zivildienst eine Art Jugendtrauma in die
heutige Zeit gerettet, denn sonst müsste er nicht ständig betonen, dass auch er
diesen, für viele österreichischen Bürger selbstverständlichen, Dienst geleistet hat. An-
scheinend ist Petzner in erster Linie davon beeindruckt, dass einer geregelten Arbeit
nachgehen hat müssen.
Auch wenn Petzner während seines Zivildienstes mit herausragendem Erfolg dafür ge-
sorgt hat, dass es die älteren Herren, die er gepflegt hat, warm in ihren Betten haben,
qualifiziert ihn das nicht, sich zum Thema Wehrpflicht zu Wort zu melden. Petzner soll
nicht länger Menschen denunzieren, die gerne zu Heer gegangen wären, aber leider
untauglich waren, nur weil er es bis heute nicht verkraftet hat, dass er volle Bett-
pfannen entleeren hat müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Zampach
2011-02-16
Verfassungswidriger Sozialdienst?
Der Grüne Landtagsabgeordnete Gebi Mair vertritt in seinem heutigen Blogeintrag die
Meinung, dass ein reiner Zwangs-Sozialdienst in Österreich verfassungswidrig wäre.
Würde man diese Auffassung weiterspinnen, könnte man durchaus zur Annahme kom-
men, dass dieser Zustand schon jetzt bestünde. Das ist natürlich Nonsens, da in Öster-
reich allgemeine Wehrpflicht besteht und alternativ dazu die Ableistung des Zivilsdienstes
möglich ist.
Screen: gebimair.blogspot
Mair ist weiteres der Meinung, dass es auch eine Zeit vor dem Zivildienst gab und das
Land auch damals funktionierte. Leider vergaß er hinzuzufügen, dass in der Zeit
vor dem Zivildienst, auch schon die allgemeine Wehrpflicht bestand und das Land aus
diesem Grunde funktionierte. Soldaten haben zum Beispiel in zahlreichen Katastrophen-
einsätzen, der österreichischen Bevölkerung wertvolle Dienste erwiesen.
Auch Frauen der Wehrpflicht unterziehen
Ob ein Söldnerheer ebenfalls dieses Engagement an den Tag legen würde, wagen wir
zu bezweifeln. Daher sind wir für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht. Diese
hat auch den Vorteil, dass junge Männer Männer Disziplin, Verantwortungsbewusstsein
und Gemeinschaftssinn erlernen. Dabei ist auch der Faktor der körperlichen Ertüchtig-
ung nicht zu vergessen.
Wir sind auch dafür, dass Frauen ebenfalls der allgemeinen Wehrpflicht unterzogen wer-
den. Aus den im obigen Absatz angeführten Gründen, würde dem weiblichen Geschlecht
eine Ausbildung bei Heer ebenfalls gut tun. Wir gehen von der Annahme aus, dass Frauen-
rechtlerinnen nichts dagegen einzuwenden haben, da sie ohnehin pausenlos nach Gleich-
berechtigung rufen.
Reformen notwendig
Die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht setzt allerdings eine gründliche Reform-
ierung des Bundesheeres voraus. Denn es kann nicht angehen, dass Grundwehrdiener
nach der Absolvierung ihrer 6-wöchigen Grundausbildung, den Rest ihrer Militärzeit tot-
schlagen müssen, da keine sinnvollen Aufgaben vorhanden sind. Diese gängige Praxis ist
durch nichts zu rechtfertigen, auch nicht wenn sie zur Existenzberechtigung des Offiziers-
corps dient.
Rundumschläge der Offiziere unnötig
Apropos Offiziere, diese haben sich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert, als sie gestern
Strafanzeige gegen die Kronen-Zeitung erstatteten, weil sie in einem Kommentar des Jour-
nalisten Peter Gnam, eine „Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gut-
heißung mit Strafe bedrohter Handlungen“ zu erkennen glaubten.
Gott sei Dank leben wir in einer Demokratie, in der jeder (noch) seine Meinung kundtun
darf. Bei der Kronen-Zeitung ist man eben anderer Meinung und das ist zu akzeptieren.
Das Zitat „Der Gedanke, stell dir vor, es gibt eine Wehrpflicht und niemand geht hin“ ist
schon so alt wie der Ausspruch „„Der Gedanke, stell dir vor, es gibt Krieg und niemand
geht hin“. In dieser Redewendung einen kriminellen Tatbestand zu sehen, ist ein wenig
übertrieben.
Mangelware Corpsgeist
Allerdings fragen wir uns wo der Corpsgeist der Offiziere blieb, als Norbert Darabos, den
Generalstabschef Edmund Entacher feuerte, weil dieser anderer Meinung war. Zuerst
meißelte der Verteidigungsminister die Wehrpflicht in Stein (wir meinen er hatte in Sand
geschrieben) um sechs Monate später für deren Abschaffung zu plädieren.
Eine Armee deren oberster Chef ein Zivildiener und zusätzlich ein derartiger Wendehals
ist, darf sich nicht wundern wenn sie derart unter Beschuss gerät. Hier wäre es für die
Offiziere angebracht gewesen, den erforderlichen Corpsgeist zu zeigen.
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2011-02-16
Beschlagnahme von Festplatten
Bei Dr. Christoph B., fand im Zuge eines Strafverfahrens wegen Verdachts des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt Farbfotos und zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt. Zwei der Festplatten waren physikalisch beschädigt und die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.
Rechtskräftige Verurteilung
Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen nach § 207b Abs. 3 StGB und mehrerer Vergehen nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm eingebrachte Berufung war nicht von Erfolg gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen Dr. Christoph B. in Rechtskraft. Wie es bei derartigen Verhandlungen Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte. Wie von einem Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in diesen Kreisen dürften Festplatten mit dementsprechenden Inhalt, sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.
Festplatte wurde vernichtet
Nun passierte am LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas. Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur Einziehung und Vernichtung der intakten Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen Menschen-
verstand. Kein Richter käme auch auf die Idee einem Bankräuber seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet
Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte
Den Formalfehler des LG Korneuburg macht sich Dr. Christoph B. zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war. Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.
Der Oberste Gerichtshof gab Dr. Christoph B. recht und erkannte darauf, dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.
Kostenersatz durchaus möglich
Mit diesem OGH-Urteil hat Dr. B. nun die Möglichkeit, ein Amtshaftungsklage gegen die
Republik Österreich anzustrengen. Sollte er dieses Verfahren gewinnen, wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben, wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
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2011-02-15
Grüne beweisen Humor
Dass dieses Online-Magazin nicht unbedingt grünorientiert ist, geben wir offen zu. Für
uns sind die Grünen realitätsfremd und in ihrer Frustration völlig humorlos. Da erstaunt
es direkt, dass die Grünfraktion mit folgender Webseite ein wenige Humor, in einer durch-
aus ernsten Angelegenheit beweist.
Screen: gruene.at
Mit dieser satirischen Webseite, die jedoch einen ernstzunehmenden Hintergrund hat,
haben die Grünen den Nagel auf den Kopf getroffen. Karl Heinz Grasser darf sich nicht
wundern, dass ihn derart an den Karren gefahren wird, wenn er folgende Zitate wie in
diesem Video von sich gibt.
Quelle: youtube.com
Grasser sollte den Bogen nicht überspannen
Denn wer seine Unschuld mit einem Leserbrief untermauert in dem ihm versichert wird,
dass er zu schön, zu intelligent, zu gut ausgebildet und auch noch mit einer schönen
und reichen Frau verheiratet ist und soviel Glück ein einzelner Mensch nicht haben darf,
darf sich nicht wundern wenn seinen ständigen Unschuldsbeteuerungen kein Glauben
mehr geschenkt wird.Wir wissen nicht ob Herr Grasser strafrechtlich relevante Taten zu verantworten hat und
das festzustellen wird auch Aufgabe eines unabhängigen Gerichtes sein. Der ehemalige
Finanzminister ist sicher kein dummer Mann, aber er sollte den Bogen mit derartigen TV-
Auftritten nicht überspannen.
In der richtigen Partei
Nebenbei hat er aber auch großes Glück, dass er in der richtigen Partei ist. Denn selbst
als es offiziell wurde, dass er als Finanzminister doch glatt vergaß Steuern zu bezahlen
und diese Angelegenheit mit einer Selbstanzeige und für ihn läppische 18.000,- Euro
Nachzahlung vom Tisch fegte, ging lediglich ein kurzes Raunen durch die Schwarze
Riege.Bei dieser mehr als optischen Schieflage, hätte ihn die SPÖ dem politischen Gegner zum
Fraß vorgeworfen. Die Roten haben dies bereits mit dem Ex-Bawag Chef, Helmut Elsner,
eindrucksvoll bewiesen. Und das unterscheidet die SPÖ von der ÖVP. Egal ob Grasser
nun schuldig oder unschuldig ist, haben sie bis dato Charakterstärke gezeigt und nicht
einen eigenen Mann dem politischen Gegner geopfert.*****
2011-02-14
Asylantenwelle wird erwartet
Wie aus etlichen Pressemeldungen und Medien zu erfahren ist, hat Europa mit einer Welle
von Asylwerbern aus Ländern wie Tunesien und Ägypten zu rechnen. Laut der Linken
Szene, beginnt sich die Demokratiserung in diesen islamischen Ländern bereits durchzu-
setzen.
Wenn die rechtschaffenen Demokraten in den islamischen Staaten verbleiben, stellt sich
die berechtigte Frage, wer sind dann diese Leute, welche in europäischen Ländern um
Asyl ansuchen und sich nach Möglichkeit in die soziale Hängematte legen werden?
Österreich scheint sich jedenfalls auf diese Asylantenwelle vorzubereiten. Ein Leser hat
uns folgendes Formular zugesandt.

Wir zweifeln zwar die Echtheit dieses Formulares an, können uns aber nicht verkneifen
anzuführen, dass einige Fragen mit Sicherheit ihre Berechtigung haben.
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2011-02-13
Schusswechsel in Hirtenberg
Wie in den Medien bereits ausführlich berichtet wurde, gerieten zwei Polizisten am Freitag-
nachmittag in Hirtenberg in einen Schusswechsel. Die zwei Beamten fahndeten nach
einem 34-jährigen Mann, der am 1. Februar in Wiener Neustadt eine Haftstrafe antreten
hätte sollen.
Der Gesuchte eröffnete das Feuer auf die Beamten und diese erwiderten dieses. Bei der
Schiesserei kam der Angreifer ums Leben und die beiden Polizisten wurden schwer ver-
letzt. Der genaue Tathergang konnte aus verständlichen Gründen nicht sofort rekons-
truiert werden, da die beiden Polizeibeamten mit Schussverletzungen ins Spital einge-
liefert wurden.
Ein Polizist verstorben
Heute nachmittag erlag einer der Polizisten im Landesklinikum Wiener Neustadt, seinen
schweren Schussverletzungen, während der andere mit ebenfalls schwersten Verletz-
ungen im UKH Wien-Meidling liegt.
Während Vertreter der FPÖ, der ÖVP und die Innenministerin unverzüglich zum Ableben
des Beamten Stellung nahmen und ihr Mitgefühl ausdrückten, hörte man seitens der
SPÖ und den Grünen bis jetzt (22:30 Uhr) kein einziges Wort.
Seit Krems ticken die Uhren anders
Der Fall Krems hat bewiesen, wie Linke Gutmenschen gegen einen pflichtbewussten
Polizeibeamten Stimmung machen konnten, so dass dieser die Nerven wegschmiss und
etwas gestand, was er gar nicht verbrochen hatte. Der Richter verurteilte den Beamten zu
einer bedingten Haftstrafe und der Linke Mob jubelte.
Seit dem Urteil (normalerweise hätte es gar keinen Prozess geben dürfen) des LG Korneu-
burg im „Fall Krems“, wo der Polizist im August 2009, unserer Meinung nach einen gerecht-
fertigten Schusswaffengebrauch gegen einen rumänischstämmigen Einbrecher anwandte,
ticken bei der Exekutive die Uhren offenbar anders.
Der Linke Mob darf wieder jubeln
Offenbar vor lauter Sorge, nicht wie ihr Kremser Kollege zu einem erfundenen Geständnis
gezwungen zu werden, wenn sie gerechtfertigt von der Schusswaffe Gebrauch machen,
verzichten Polizisten lieber auf eine geeignete Eigensicherung. Dies hätte im vorigen Jahr
beinahe einem Wiener Polizeibeamten das Leben gekostet, als er bei einer Verkehrskon-
trolle, von einem serbischen Berufsverbrecher angeschossen wurde.
Nun ist der eine Polizist tot und beim anderen besteht noch zumindest die theoretische
Möglichkeit ihm den Prozess zu machen, soferne er seine Verletzungen überlebt. Jeden-
falls hat der Linke Mob wieder Grund zu jubeln.
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2011-02-12