Erstaunliches

Die achte Todsünde


Der Präsident als Prediger

In einer heutigen APA-OTS Aussendung  präsentiert  der Wirtschaftsbund-Präsident,
Christoph Leitl, dem gemeinen Volk eine Liste der sieben Todsünden.
Screen: APA-OTS

Eine Todsünde vergessen

Leider hat  der gute  Mann vergessen,  die achte Todsünde in seine Liste mitaufzunehmen.
Diese ist nämlich die  Kammer-Zwangsmitgliedschaft.  Einerseits ist  es in der heutigen
Gesellschaft alles andere als liberal und zeitgemäß, sich von Mitgliedsbeiträgen der Zwangs-
mitglieder zu ernähren, während anderseits nicht einmal das Preis -Leistungsverhältnis
passt.  Beim jetzigen Serviceangebot  welches die  Wirtschaftskammer bietet, würde diese
bei Freiwilligkeit vermutlich kein einziges Mitglied haben.
*****

2011-03-09
 

Intensive Polizei-Ermittlungen?


Ein Thema für „Thema“

Im gestrigen ORF-Beitrag „Thema“  wurde ein  Beitrag über die Prostituierte Florentina M.
ausgestrahlt. Diese wurde am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeinde-
bezirk, vom rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“  (phonetisch „Grezo“)
vorsätzlich in Brand gesteckt. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Grund der  Feuerattacke war,  dass sich Florentina M.  geweigert hatte an Cretu Schutz-
geld zu  bezahlen.  Adrian Bogdan N.  steht seit  voriger Woche  vor Gericht.  Das Urteil
wird für kommenden Montag erwartet.

Cretu schon mehrfach zur Anzeige gebracht

Interessant war die Aussage von  Florentina M.,  dass sie von  Cretu schon vor dem Vorfall
einige Male bedroht wurde und diesen mehrfach  bei der Polizei angezeigt hatte.  Die Polizei
habe aber offensichtlich nichts unternommen, denn dann hätte dieser Anschlag verhindert
werden können, meint das Brandopfer.
Fahndungsfoto BPD-Wien

Leider kein Erfolg

Offenbar hatte man bei der Polizei diesbezüglich nachgefragt und der Kommentator des
„Thema“-Beitrags  kommentierte die obige Aussage von Florentina mit folgenden Wor-
ten:  „ Man  wäre  der Anzeige  sehr  wohl nachgegangen  und hätte  intensiv  ermittelt,
heißt es auf telefonische Nachfrage.  Da aber die Anzeige von Florentina wohl aus Angst
vor der Rache der Täter gegen Anonym erstattet worden ist, konnte man leider keinen
Erfolg erzielen.“
Ob nun  die Aussage von Florentina M.  oder die  der Polizeibehörde stimmt,  entzieht
sich  unserer Kenntnis.  Eines wissen  wir allerdings mit Sicherheit,  nämlich dass dieser
Brandanschlag verhindert hätte werden können, wenn die Polizei bereits einen Monat
davor wirklich intensivst ermittelt hätte.

Anzeige auch von anderer Frau

Denn da wurde Adrian Bogdan N., alias „Cretu“  (phonetisch „Grezo“) einer schweren
Straftat beschuldigt und wurde auch namentlich angezeigt. Er soll die Rumänin Corne-
lia B.,  gegen ihren Willen in  einem Pensionszimmer  im  7., Wiener Gemeindebezirk
festgehalten haben.  Weiteres soll er  sie geschlagen  und gegen  ihren Willen auf den
Strich geschickt  haben.  Die Einnahmen  aus der  Prostitution musste  sie nach ihren
Angaben an Cretu abliefern.
In ihrer Angst flüchtete Cornelia B.  zu einem Lokalbesitzer, den sie aus früheren Zeiten
kannte. Dieser begab sich unverzüglich, mit der völlig verängstigten Frau zum Landes-
kriminalamt Außenstelle  Süd.
Dort erstattete Cornelia B. Anzeige gegen Adrian Bogdan N. Sie gab sogar bekannt, mit
welchem Auto  dieser unterwegs sei.  Die Anzeigeerstattung  erfolgte am  16.April 2010.
Auch der Lokalbesitzer machte eine Aussage, soweit ihm die Fakten bekannt waren.

Brandanschlag wäre zu verhindern gewesen

Von intensiven  Ermittlungen war  jedoch dann  keine Spur,  denn es  passierte  rein gar
nichts. Der bereits allgemein bekannte Adrian Bogdan N. ging oder fuhr unbebehelligt in
Wien (sogar häufig im 10. Bezirk in der Nähe des LKA-Süd) spazieren. Niemand hinderte
ihn daran, unbekümmert seine Geschäfte zu betreiben.
Erst als er dann an jenem besagten Tag die Prostituierte  Florentina M. in Brand steckte,
war im wahrsten Sinne des Wortes Feuer am Dach.  Hätte die Polizei  also bereits nach
der Anzeigeerstattung der Cornelia B. intensivst ermittelt und Adrian Bogdan N. dingfest
gemacht, wäre der Brandanschlag zu verhindern gewesen.
*****

2011-03-08
 

Ein ganz normales Wochenende


Migrations-Handlungen

Wieder ist ein normales Wochenende mit Migrationshintergrund vergangen. Wir haben
lediglich nur zwei Meldungen aus der heutigen Kronen-Zeitung entnommen. Die kleinen
Randmeldungen haben  wir absichtlich  außer acht  gelassen,  um den  Beitrag nicht zu
überladen.

Screen: Krone (Printausgabe vom 07.03.11)
Screen: Krone (Printausgabe vom 07.03.11)
Wie man zweifelsfrei erkennen kann, erstreckt sich die Bandbreite von der „normalen“
Straßenschlägerei  bis  hin  zum organisierten  Drogenhandel.  Möglicherweise  werten
Mohamed,  Aziz und  Freunde,  ihre Handlungen  als Integration  in die österreichische
Gesellschaft.

Polizei sucht Imigranten

Die Polizei  schlägt nun  beinhart  zurück  und  versucht  mit  folgendem  Plakat  der ver-
meintlichen Migration Herr zu werden.  Nebenbei verstösst diese Stellenausschreibung
gegen  das Gleichbehandlungsgesetz.  Aus der Textpassage  “ Hast du Migrationshin-
tergrund?„,  wir die  Gleichstellung von  Bewerber(innen) für den Polizeidienst,  welche
keinen Migrationshintergrund aufweisen können, ganz eindeutig verletzt  .

Screen: sosheimat
Bei einer solch erstaunlichen Stellenausschreibung bleibt nur zu hoffen, dass die Bewerber
und zukünftigen Ordnungshüter der deutschen Sprache mächtig sind und auch nicht in
alte Gewohnheiten ihrer Herkunftsländer zurückfallen.
*****

2011-03-07
 

Hundert Mann und ein Befehl

 

Afghanistan ruft

Während Verteidigungsminister Norbert Darabos zur Zeit noch alles daran setzt, das Häupl-
Wahlkampfzuckerl auszupacken und die allgemeine Wehrpflicht abzuschaffen, werden sei-
tens einiger  Politiker und Militärs bereits Stimmen laut,  die nach  vermehrten Auslandsein-
sätzen des Bundesheeres rufen.
Eines der erklärten Lieblings-Einsatzgebiete der Bürokraten-Rambos ist zur Zeit Afghanis-

tan.  In  diesem  Land  tummeln  sich  zur Zeit  Armeen etlicher  Länder um  Waffensysteme
auszuprobieren  und ihre  Soldaten zu  verheizen.  Ausserdem kann  man in  dieser Stein-
wüste so richtig die Sau rauslassen.

 
Quelle: You Tube

In Sand geschrieben

Zwar spricht sich Darabos zur Zeit noch gegen einen Afghanistan-Einsatz aus, jedoch kön-
nen  Zu- und Aussagen  dieses  Mannes  nicht  als  bare  Münze  genommen  werden.  Als
bestes Beispiel dafür dient die in Stein gemeißelte Wehrpflicht,  welche vom Ex-Zivildiener
und jetzigen Noch-Verteidigungsminister maximal in Sand geschrieben wurde.Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht wäre für einen Afghanistan-Einsatz von gro-

ßem Vorteil.  Anstatt Wehrpflichtige  überreden zu müssen,  welch ehrenvolle  Aufgabe so
ein Einsatz sei,  könnte man  bedenkenlos ein Söldnerheer auf die afghanische Bevölker-
ung loslassen.

Deutschland als Vorbild?

Unser Nachbar  Deutschland übt  sich schon  seit geraumer  Weile im Töten afghanischer
Zivilisten.  Beispiele wie  Kundus dokumentieren unsere Anschuldigung. Fern der Heimat
unterstützt die  Deutsche Wehrmacht  mit Waffengewalt  eine korrupte  Regierung,  welche
von korrupten Regierungsgegnern bekämpft wird. Dabei bieten sie ein Armeeaufgebot mit
einem Waffenarsenal auf,  bei dem selbst  der selige Wüstenfuchs Erwin Rommel vor Neid
erblassen würde.

Quelle: You Tube

Dass man sich mit einem solchen Auftritt keine Freunde schafft und negative Aufmerksam-

keit auf  sich lenkt,  liegt in der Natur der Sache.  Diese auf sich  gelenkte  Aufmerksamkeit
birgt  natürlich  auch  erhöhte  Terrorgefahr  für  Deutschland,  die  nicht  gegeben  wäre,
wenn sich  die deutsche  Armee nicht  in  einem  Land befinden  würde,  von dem  gut die
Hälfte der eigenen Bevölkerungen nicht einmal weiß, auf welchem Kontinent dieses liegt.

Dubiose Friedensmissionen auslassen

Dies sollten  sich jene  Bürokraten-Rambos vor  Augen halten,  welche der Abzugsfinger
juckt  und  österreichische  Soldaten  nach  Afghanistan  entsenden  wollen.  Ausserdem
würde eine  österreichische Militärtruppe,  in diesem Land mit Sicherheit nicht freundlich
empfangen werden.

 
Quelle: You TubeDie  in  den  obigen  Bildern  abgebildeten  afghanischen  Kämpfer,  werden  ihre  Heimat

weiterhin  zu Recht bis aufs Blut verteidigen. Dabei sind sie in der Auswahl ihrer Aktionen
nicht  zimperlich.  Diese  Tatsache  kostete  schon  etlichen  ausländischen  Soldaten das
Leben.
 
Um dann nicht in  die Peinlichkeit  wie deutsche  Politiker zu  gelangen und  falsche Kroko-
dilstränen  vergießen zu müssen,  wenn es  eigene Soldaten erwischt hat,  gibt es nur eine
Möglichkeit. Hände weg  von Afghanistan  oder sonstigen  als  Friedensmissionen  getarn-
te Militäreinsätze.*****

2011-03-06
 

Sozialbetrüger im Visier des AMS


Für Sozialschmarotzer wird es eng

In diesem  Online-Magazin wurden  bereits  etliche  Beiträge über  Sozialschmarotzer ver-
fasst. Das ist jenes arbeitsunwillige Gesindel, das sich auf Kosten der Allgemeinheit durch
ihr meist  verpfuschtes Leben  schmarotzt.  Am schlimmsten ist aber jene Sorte,  die wider-
rechtlich Arbeitslosenentgelt kassiert und nebenbei „schwarz“  arbeitet. Gott sei Dank sind
aber die Behörden mittlerweile aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und verfolgen diese
Personen mit der vollen Härte des Gesetzes.

Erwischte Missetäter haben mit strafrechtlichen Anzeigen zu rechnen und müssen die zu
Unrecht  bezogenen  Bargeld-Sozialleistungen  rückerstatten.  Das ist auch gut so,  denn
wie kommt der anständige Bürger dazu, solche kriminelle Elemente auszuhalten. Neben-
bei bringen  diese Betrüger  noch jene  Leute in Verruf,  die wirklich  auf Sozialleistungen
vom Staat angewiesen sind.

Jeder hat Anspruch auf Rechtsbeistand

In unserem Rechtsstaat hat jede Person die einer Gesetzesübertretung beschuldigt wird,
Anspruch auf Rechtsbeistand. Das gilt natürlich auch für die Spezies der Sozialbetrüger.
Nun sind  wir beim  heutigen virtuellen  Spaziergang im  Internet,  auf folgenden  Beitrag
gestossen, dessen Inhalt für uns teilweise nicht nachvollziehbar ist.


Screen: rechtschutzgruppe.at

AMS fordert 27.632,75 Euro zurück

Da wendet sich eine Person, die offenbar wegen unberechtigten Bezugs von Arbeitslosen-
entgeld  ertappt  wurde,  hilfesuchend  an  einen  gewissen  Herrn  Bugelmüller.  Aus  dem
Verlex-Beitrag ist der Schluss zu ziehen,  dass gegen  den nun Hilfesuchenden ein rechts-
kräftiger behördlicher Beschluss besteht, in dem bereits festgehalten wird, dass der Betrag
von 27.632,75 Euro zu Unrecht bezogen wurde und deshalb zurück bezahlt werden muss.
Denn anders  lässt es  sich nicht  erklären,  dass der  Leistungsbezieher offenbar  zu einer
Ratenzahlung bereit war, um die Rückforderung des AMS abzustottern.

Aus welchen  Gründen auch  immer,  lehnt das AMS eine Ratenzahlung ab und fordert die

offene Summe nun zur Gänze ein. Und hier kommt die erste Passage, welche für uns nicht
nachvollziehbar ist.
 
Der Verlex-Autor schreibt wörtlich von  „rechtswirksamen Ratenzahlungsgesprächen“.
Da dürfte der gute Mann einem fatalen Irrtum unterliegen, denn Gespräche können nicht
rechtswirksam sein.  Eine Rechtswirksamkeit  bezieht sich  ausschliesslich auf  Gerichts-
urteile oder Bescheide von Behörden.

Soziales Gewissen

Der absolute  Hammer ist aber  jener Satz im Verlex-Beitrag:  „Wie soll das ein Mensch
zurück zahlen können,  der völlig  unverschuldet in diese  Situation geraten ist.  Ob das
ein soziales Gewissen ist, soll jeder für sich selbst entscheiden“
.

Gehen wir davon aus,  dass ein durchschnittliches Arbeitslosenentgelt rund  1.000,- Euro
im  Monat  beträgt.  Das  bedeutet  im  Klartext,  dass  jene  Person über  zwei Jahre  lang
ungerechtfertigt diese Sozialleistung in Anspruch genommen hat.  Es kann durchaus vor-
kommen, dass ein Arbeitloser vor lauter Freude über einen Job „vergisst“, seinen Arbeits-
antritt dem AMS unverzüglich mitzuteilen, obwohl das eigentlich seine Pflicht wäre.

Allerdings  wenn  der Zustand  dieser  freudigen  Erregung  über  einen derart  langen Zeit-

raum anhält,  der es  ermöglicht eine Summe von 27.632,75 Euro  ungerechtfertigt  zu  kas-
sieren, kann von einer „völlig unverschuldet in diese Situation geraten“ wohl kaum mehr
die Rede sein.  Und was  das angesprochene „soziales Gewissen“ betrifft, hätte diese be-
treffende Person doch dieses bei sich selbst suchen sollen, anstatt ungerechtfertigt Sozial-
leistungen in Anspruch zu nehmen.

Der Verlex-Autor meint abschliessend,  dass er weiters über den Fall berichten werde.  Wir

bleiben ebenfalls  an dieser Sache dran und werden Recherchen durchführen,  um unsere
Leser(innen) in dieser Causa am Laufenden zu halten.

*****

2011-03-05
 
{jcomments off}
 

Unerwünschte Werbung


Schmutzverursachung durch Reklamezettel

Wer kennt sie nicht,  die Reklamezettel-Flut  welche meist von ausländischen Mitarbeiter-
(innen)  diverser Zettelverteilungsfirmen,  in Wohnhäusern verursacht wird?  In denWin-
termonaten und an  Regentagen ist  es besonders arg,  wenn sich die,  in die Gänge hin-
eingetragene Nässe mit den meist schon am Boden liegenden  Werbematerial vermischt.
Aus diesem  Grund haben etliche  Hausbesitzer und Verwaltungen ein striktes Verteilungs-
verbot von Reklamematerial in ihren Häusern erlassen. Meist wird mit Aufklebern oder Pla-
katen darauf hingewiesen, dass im Haus das Verteilen von Werbematerial verboten ist.

Feibra ignoriert Verteilungsverbot

Auch ein Hausbesitzer im 10. Wiener Gemeindebezirk, brachte unübersehbar zwei Plakate
(A4- Format) an der  Hauseingangs- und an der  Hoftüre an,  da er von  der Verschmutz-
ung seines Hauses, welche durch das Reklamematerial verursacht wurde, entgültig genug
hatte.
Foto: ®erstaunlich.at
Die meisten Zettelverteilerfirmen halten sich daran,  allerdings gibt es einige die ein solches
Verbot einfach ignorieren. Die Firma Feibra dürfte eine von diesen Firmen sein die glauben,
dass Häuser nur zum Zwecke der Reklamezettel-Verteilung erbaut worden sind.
Foto: ®erstaunlich.at

Missachtung fremden Eigentums

Es ist schon erstaunlich, wie die Firma „Feibra“ das Eigentum von fremden Leuten missach-
tet. Denn diese Firma verteilte unbeirrt weiterhin Reklame im betroffenen Haus, obwohl ein
Verteilungsverbot vom  Hausinhaber erlassen wurde.  Dieser rief  heute in der zuständigen
Filiale (03) des Unternehmens an und wies auf den Missstand hin.  Ein Herr N.  (Name der
Red. bekannt)  meinte daraufhin,  der Hausinhaber  müsse Feibra  schriftlich verständigen,
wenn er keine Reklameverteilung im Hause wünscht.
Da fragen wir uns „geht´s noch?“.  Wer glaubt  Feibra zu sein um Forderungen stellen zu
können. Der betroffene Hausbesitzer ist jedenfalls dazu entschlossen, eine Besitzstörungs-
klage  einzubringen,  falls die  Werbefirma nochmals  Reklamematerial in  seinem Haus ver-
teilt.

Firmen bezahlen für Entsorgung

Es ist auch erstaunlich,  wie Feibra mit dem,  zur Verteilung  anvertrauten Werbematerial
umgeht.  In  Häusern  wo  ein  Verteilungsverbot besteht,  landen  die  Reklamezettel mit
Sicherheit im Altpapiercontainer, nachdem sie der Reinigungsdienst oder der Hausmeister
von den Türen entfernt hat.
Foto: ®erstaunlich.at
Im vorliegenden Fall dürfen sich die Firmen „Mc Donald´s“ und ZGONC“ erfreuen, dass
sie für die Verteilung zwar bezahlt haben,  allerdings ihre  Produktankündigungen unge-
sehen im Altpapiercontainer entsorgt wurden.  Erstaunlich wie die  Firma Feibra ihre Ge-
schäfte mit dem Reklamezettel verteilen betreibt.
*****

2011-03-04
 

Lukratives Geschäft mit einer Lüge


Big Business

Obwohl die  halbe Welt  seit Monaten  unter sibirischer  Kälte leidet,  versuchen  selbster-
nannte Klimaforscher uns Glauben zu machen, es existiere eine permanente Erderwärm-
ung. Diese These wird offenbar mit den beiden letzten milden Winter gerechtfertigt.
Schaut man jedoch ein wenig hinter die Kulissen der Erderwärmungs-Propheten, wird
sehr rasch erkannt,  dass es lediglich ums Big Business geht.  Diese Headline war in
der vorgestrigen Ausgabe der Kronen Zeitung (Print) zu lesen.
Screen: Kronen (Print)
Allein der  Kapitalbedarf für die Technologie wird bis zum Jahre 2020, satte 2,9 Billionen
Euro  (eine Zahl mit elf  Nullen) betragen.  Dass heißt  im Klartext,  diese unvorstellbare
Summe müssen irgendwelche Personen und/oder Organisationen verdienen. Bezahlen
darf natürlich der kleine Mann bzw. die kleine Frau.

Outdoor-Möbel zum Saisonbeginn im Ausverkauf

Die  Klimalüge  von der  Erderwärmung  glaubt  nicht  einmal  mehr der  globale Handel.
Normalerweise versuchen  Bauhäuser zu Frühjahrsbeginn, Outdoor-Möbel  zu stolzen
Preisen an die Kundschaft zu bringen. Bei einer Filiale einer multinationalen Bauhaus-
kette, hat unser Fotograf gestern nachfolgendes Foto geschossen.
 
Foto: ®erstaunlich.at
Eine schöne Preisreduktion von 399,- auf 150,- Euro,  welche aber eher auf eine Erderkält-
ung als auf eine Erderwärmung zurückzuführen ist. Denn wer braucht schon zu Frühjahrs-
beginn einen Strandkorb, wenn das Thermometer  Minusgrade anzeigt, wie nachfolgendes
Foto unter Beweis stellt.
Foto: ®erstaunlich.at

Es wird weiter gelogen und abgezockt werden

Dieses Foto wurde heute im  10. Wiener Gemeindebezirk aufgenommen. Aber solange sich
mit der  Klimalüge weiterhin viel Geld verdienen lässt,  werden wir  auch in  Zukunft belogen
werden.  Außerdem gelangen  Politiker in den Genuss, in den Wintermonaten in tropischen
Gefilden Klimakonferenzen über die Erderwärmung abzuhalten.
*****

2011-03-04
 

Steve Jobs lebt


GASTAUTOREN-BEITRAG

Dem aufgeklärten Infosurfer der sich abseits von dem,  im Printsektor vorherrschenden
boulvardesken Mainstream, sein Allgemeinwissen holt, ist in diesen Tagen wieder ein-
mal Freudig überrascht dass eine für das Weltwissen  fürchterliche Prophezeihung der
unkenden Spekulanten sich nicht erfüllte!

Vorneweg die gute Nachricht Steve Jobs lebt 😉 und wie 🙂

Wie die ganze Welt heute bei der Vorstellung des neuen  Apple Kassenhit I-Pad sehen
konnte, ist der wohl letzte Mohikaner des guten alten Sillikon Valley bei bester Gesund-

heit und genauso voller  Power wie seine neuester Innovationsschub(doppelte Prozes-
sorleistung und 9mal schneller Graphik wooow) der vor Power nur so strotzt!!!


Screen: Salzburger Nachrichten (Vorstellung des neuen I-Pad)

ERSTAUNLICHE KOMBINATIONSGABE 😉

Doch Moment wie hiess es doch so  bessorgniserregend in den Gazetten der letzten
Wochen, die schon Ablaufdaten von transplantierten Organen prognostizierten?  :(((
Der „NachRufende“ STANDARD „Artikel“ vom 18. Jänner 2011

Der immerhin noch besorgte „Artikel“ in  ÖSTERREICH vom  2. März 2011! Ja da war

der Grabstein  doch irgendwie  schon gemeisselt,  oder??  Gefühlsmässig halt!!! Hier
wird die verselbstständigte Prophezeihung des Boulevard zum  Lückenfüller für jede
Jahreszeit !

Mein Sommervorschlag wäre ja:

„WOCHENLANGE HITZEWELLE AN DER WESTKÜSTE DER USA!
MENSCHEN IN PANIK111
TROCKNET JETZT STEVE JOBS IMPLANTAT AUS?“

Und jetzt mal ehrlich wer von uns ist nicht auf den Zug beim surfen aufgesprungen

und hat seine Lebenszeit mit diesem Hollywood Gschicht´l verschwendet?

Darüber glaube sollte ich kurz einen Moment nachdenken ;))

Ihr Chris Lorre

2011-03-03
 

Gleiches Recht für alle?


Lebende Fackel

Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese  weigerte Schutzgeld zu bezahlen.  Der Vorfall spielte sich im  10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.

Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich.  Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus  dem Koffer-

raum seines Wagens.  Dann überschüttete er die Frau mit  Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.

Erschütterndes  Detail  am  Rande.  Zuerst  probierte  der  Gewalttäter  die  Kleidung  seines

Opfers in  Brand zu stecken,  doch dies  funktionierte nicht.  Er lies  jedoch nicht  von seinem
Vorhaben ab  und zündete in  Folge die benzingetränkten Haare der Frau an,  worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.

Kein Mordversuch

Dass diese  Frau überlebte,  grenzte ohnehin  an ein Wunder.  Einige Zeit  später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.

Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet,  muss  damit  rechnen dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe

geparkten Pkw geholt.

Was  die  Staatsanwältin zu  dieser  Anklage  bewogen hat,  wird vermutlich  ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde,  weil es sich beim Opfer  „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-

delt  hat und  man sich in  Gepflogenheiten rumänischer  Kultur  nicht  wirklich  einmischen
wollte.

Kültür-Urteil

Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner  Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf,  Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht.  Beim Prozess im Straflandesgericht Wien,  wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter  billigte dem Täter zu,  in einer „allgemein begreiflichen,  heftigen Gemütsbe-
wegung“  gehandelt zu haben.  Auf Grund  des Migrationshintergrundes  des Täters kam
man zu  dem Schluss,  dass zwar  „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“,  aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich  sagen wir,  denn nach  normalem Rechtsempfinden  liegen in  beiden Fällen

Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Erstaunliche Unterschiede

Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der  Ausübung  seines  Dienstes um  vier Uhr morgens  in einem  Supermarkt  einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei.  Als
Dank wurde  er zu acht Monaten  bedingter Haftstrafe  verurteilt und darf  noch mit  „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.

Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) 
ins Haus stehen wird,  der das  Kleinkind seiner  Freundin erschlagen
hat,  vermuten aber  dass dieser  mit keiner  Mordanklage zu  rechnen hat,  sondern  mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.

Dass es  aber zu einer  gerechte Ausgeglichenheit kommt,  versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-

einigung darzustellen.

Kritik nicht erwünscht

Alle erstaunlichen  Anklagen und Urteile der  letzten fünf  Jahre aufzuzählen,  würde den
Rahmen dieser  Webseite sprengen.  Wer aber nun  wagt die  Justiz zu kritisieren,  gerät
in die Gefahr,  selbst in  deren  Mühlen zu geraten. Denn nach  Aussage eines  obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.

Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-

ten Artikel  (PDF-Download)  des  Dr. Andreas Unterberger,  jedoch  wird  in  diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.


Quelle: andreas-unterberger.at

*****

2011-03-02
 

Kostenlose Rechtshilfe?


Martin Bugelmüller

Es muss nicht immer Kaviar sein und so müssen es auch nicht immer die großen Ereignisse
aus  Politik,  Wirtschaft  und  Gesellschaft  sein,  über die  dieses  Online-Magazin  berichtet.
Durch einen Leserhinweis sind wir auf eine recht erstaunliche Story aufmerksam geworden,
der eigentlich kaum jemand eine Bedeutung zumisst.

Allerdings könnte der Ausgang dieser Causa, in der Rechtsprechung eine gewisse Bedeut-

ung erlangen. Da gibt es einen gewissen Martin Bugelmüller, der eine Internetplattform be-
treibt,  auf der er für das  Forum von Freunden  und Mitgliedern der  Juridicum Rechtschutz-
gruppe und Freunden seiner Person, die Inanspruchnahme von Rechtshilfe unbürokratisch
und kostenfrei anbietet.

Kein Freund von Bugelmüller

Bevor wir uns mit dem erstaunlichen Angebot des Martin Bugelmüllers weiterbeschäftigen,
wollen wir Ihnen die Webseite „www.xlarge.at“  vorstellen,  deren Betreiber offenbar nicht
zu den Freunden von Bugelmüller zählt. Auf diese Seite sind wir im Zuge unserer Recher-
chen gestossen.
 

Screen: xlarge.at

RAK klagte

Offenbar zählt die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer  ebenfalls nicht zu Bugelmüllers
Freundeskreis und hat den Wohltäter und Menschfreund, beim Landesgericht Steyr geklagt.


Teures kostfreies Angebot

Kommen wir nun zur kostenfreien Rechtshilfe, die Martin Bugelmüller anbietet. Wenn jemand
nun kein  Forums- oder persönlicher  Freund des  Wohltäters ist,  bleibt  ihm nur  die Mitglied-
schaft in der  Juridicum Rechtschutzgruppe,  um von Bugelmüllers großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.


Screen: rechtschutzgruppe.at

Folgt man dem Link, wird es auf der folgenden Webseite erstaunlich. Denn dort werden den

beitrittswilligen Personen, saftige Mitgliedsgebühren offeriert.


Screen: webmart.de

Auch Freunde müssen zahlen

Aber auch  als Freund des Martin Bugelmüllers,  dürfte es  mit der kostenfreien Rechtshilfe
nicht so wirklich klappen. Denn der Philanthrop, der es sich zur Aufgabe gemacht hat  Perso-
nen die sich keinen Rechtsanwalt leisten können zu helfen, meint wortwörtlich.

Screen: martin-bugelmueller.at

Offenbar scheint  Bugelmüller die  Bedeutung von  „kostenlos“  nicht zu kennen.  Kostenlos

bedeutet nämlich nicht mit Kosten verbunden, frei, gebührenfrei, geschenkt, gratis, kostenfrei,
umsonst oder unentgeltlich. Als Nachschlagewerk können wir das weltweit anerkannte Inter-
netlexikon „Wikipedia“ empfehlen.

Allerdings wissen wir eines mit Sicherheit.  Sollte der Wohltäter Martin Bugelmüller den Pro-

zess  gegen die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer verlieren,  wird das für ihn nicht
ganz kostenlos ausgehen.

*****

2011-03-01
 
{jcomments off} 

Kein Job für Christen


Erstaunliches Inserat

Folgende Stellenausschreibung haben wir heute auf „unijobs.at“, Österreichs größter Job-
börse für Studenten- und Nebenjobs, gefunden. Das Erstaunliche an diesem Inserat sind
die Anforderungen  welche gestellt werden,  die mit  der eigentlichen  Arbeit als Kellner(in)
nicht das geringste zu tun haben.
Screen: http://www.unijobs.at

Feministisch, antipatriarchal und antiheteronormativ

Auf Grund  dieser Stellenausschreibung  werden Personen  gesucht,  welche die  Rechte
der Frauen  vertreten und gegen  die Vorherrschaft  der Männer eintreten. Weiteres soll
er/sie Heterosexualität nicht als normal ansehen.
Das muss wohl akzeptiert werden, denn in unserer heutigen Zeit ist es ja offenbar nicht
mehr normal, wenn ein Mensch heterosexuell veranlagt ist. Beispiele gibt es genug und
zahlreiche Beiträge in diesem Online-Magazin zeugen davon.

Antikapitalistisch

Die gesuchte Person soll auch  antikapitalistisch eingestellt sein, dass heißt die Eigentums-
ordnung,  welche die freie Verfügung über  das Privateigentum schützt,  muss abgelehnt
werden.  Diese Eigentumsordnung  ist allerdings die Grundlage der österreichischen Wirt-
schafts- und Gesellschaftsordnung.
Hier wird es schon bedenklicher. Wenn jedem ohnehin alles gehört, ist dieses Stellenange-
bot ein Traumjob.  Man könnte  sich bedenkenlos die Tageslosung einstecken,  statt diese
beim Chef  abzuliefern.  Dies  wäre  durch die Job-Anforderung der antikapitalistischen Ein-
stellung durchaus gerechtfertigt und kein krimineller Akt.

Antiklerikalismus als Bedingung

Das heißt, dass sich der/die Stellenbewerber(in) zu keiner orthodoxen,  katholischen, angli-
kanischen und altkatholischen Kirche bekennen darf. Ab hier ist diese Stellenausschreibung
nicht mehr erstaunlich,  sondern bereits kriminell und diskriminierend.  Mit der Anforderung
des Antiklerikalismus, verstößt dieses Inserat eindeutig gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Geschlechtsneutral vs. Diskriminierung

Erinnern wir  uns an den „Damenschneider“,  welcher sich vor etwas  über einem Jahr er-
laubte, eine Schneiderin für seine Maßschneiderei zu suchen. Da das Stellenangebot nicht
geschlechtsneutral  ausgeschrieben war,  brachte  ihm  das umgehend  eine Verwarnung
der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein.
Da die  Stellenausschreibung des „Studibeisl“ schon ein ganz anderes Kaliber. Durch den
Wortlaut dieses Inserates,  wird eindeutig das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf
Religionsfreiheit verletzt.  Erstaunlich finden wir nur,  dass gerade jene(r) Lokalbetreiber(in)
auf eine(n) antidiskriminierende(n) Mitarbeiter(in) Wert legt.
*****

2011-02-28
 

Traum-Job des MAK-Direktors ist vakant


Der Krug ist zerbrochen

Eine alte  Volksweisheit sagt aus:  „Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht“.
Der Krug des  MAK-Direktors, Peter Noever,  dürfte nun endgültig zerbröselt sein.  Über-
raschend reichte  er vergangene  Woche seinen  Rücktritt ein.  Wir haben  uns im Beitrag
„Museumsdirektor als Steuergeldverschwender?“ bereits ausführlich mit dem exzessiven
Verhalten des nunmehrigen Ex-Museumsdirektors befasst.

Auszeichnung wofür?

Durch das Verhalten von Noever, bei dem ein Unbedarfter den Schluss gezogen hätte,  das
MAK sei Noevers persönliches Eigentum, hatte er es sich nicht nur mit seinen ideologischen
Gesinnungsgenossen (Grüne),  sondern  auch  mit den  eigenen Parteifreunden  verscherzt,
obwohl ihm diese noch im Dezember des Vorjahres,  das  „Goldene Ehrenzeichen für Ver-
dienste um das Land Wien“ verliehen.


Screen: wien.gv.at

Dass es Auszeichnungen für das Verschwenden von Steuergeld gibt ist uns neu, aber man
lernt ja bekanntlich nie aus.  Jedenfalls platzte der Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ)

der  Kragen  und so  fanden  auf  Wunsch des  Kulturministeriums,  Sonderprüfungen eines
Wirtschaftsprüfers statt.

Strafanzeige in Aussicht gestellt

Offenbar zog sich die Schlinge um den Hals von Noever immer mehr zusammen und so sah
dieser keinen  anderen  Ausweg mehr,  als bei  der Kulturministerin  seinen  Rücktritt  einzu-
reichen.  Claudia Schmied (SPÖ)  nahm diesen auch sofort an.

Ungeachtet  dessen  laufen die  Überprüfungen weiter.  Kuratoriumsvorsitzender  Andreas

Treichl meint, dass die Vertrauensbasis zwischen Herrn Noever und dem Kuratorium nicht
mehr gegeben sei und trotz der gezeigten tätigen Reue von Noever,  auf eine Strafanzeige
nicht verzichtet werde.

Lange Rede kurzer Sinn,  Peter Noever wird aus seinem Verhalten,  augenscheinlich auch
strafrechtlich relevante Konsequenzen ziehen müssen.  Zur Zeit ist es jedenfalls Fakt,  dass

der Posten des MAK-Direktors vakant ist.

Vorschlag für Bewerbungskritierien

Um der Kulturministerin etwas behilflich zu sein, erlauben wir uns folgenden Textvorschlag,
zur Stellenausschreibung des neuen MAK-Direktors, zu unterbreiten.

Voraussetzungen:
Sozialist oder besser noch Kommunist, Maoist auch kein Hindernis.
Nehmerqualitäten, besonders was Steuergelder und Geschenke betrifft.
Reisefreudigkeit, besonders im Luxussegment, wie Merceds S-Klasse
oder Jeep GMC.
Keine Scheu vor VIP-Betreuungen und privaten Partys in Diensträumlich-
keiten auf Kosten der Steuerzahler.

Demonstrationsbereitschaft, zumindest aber Empörungsbereitschaft.
Gesunde Portion Selbstverliebtheit und Hang zu Provokationen.
Tolle Ideen zur Umgestaltung des Ministerbüros von Claudia Schmied.

Nicht erwünscht:
Wirtschaftliche Erfahrung, Führungsqualitäten oder ökonomisches Denken.
Gepflegtes Äußeres, Diskussions- oder Einsichtsbereitschaft, Talent, oder
gar Kunstverständnis.
Trüffel-, Kaviar-, Champagner-, Krusten- oder gar Schalentierallergie!

Erwünschte Aus- und Fortbildungen:
Big Boss Part 1 – Wie drangsaliere ich meine Mitarbeiter.
Big Boss Part 2 – Unfair, arrogant und trotzdem despotisch.
Dienstreisen Teil 1 – Abzocken für Anfänger.
Der Beleg – Phantasie- und Kreativitätsseminar.
Guide-Studie – Wo gibts die teuersten Luxusgüter.

Bewerbungen sind an die Bundesministerin Claudia Schmied (SPÖ)
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu richten.

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2011-02-27
 

Säure statt Fruchsaft


Österreichische Presse schweigt

In der vergangen Woche berichteten bulgarische Medien über einen ernsthaften Vorfall, der
den  österreichischen  Tageszeitungen,  aus welchen  Gründen  auch immer,  keine einzige
Zeile wert war. Das Erstaunliche an der Nichtberichterstattung ist, da von dem Vorfall immer-
hin zwei österreichische Traditionsunternehmen betroffen waren.


Zahlreiche bulgarische Zeitungen berichteten über den Vorfall

Säure statt Fruchtsaft

Ein 59-jähriger Mann kaufte sich an einer  OMV-Tankstelle in der Stadt Varna,  eine Flasche
Fruchtsaft der Marke „Rauch“. Als er nach dem Öffnen der original verschlossenen Flasche,
einen  kräftigen  Schluck aus dieser  nahm,  zog er  sich schwerste  Verätzungen  im Mund-,
Rachen- und Magenbereich zu.

Der Mann  wurde mit  lebensgefährlichen  Verletzungen  in ein  nahe  gelegenes  Spital ver-

bracht. Die Polizei beschlagnahmte alle Getränkeflaschen der Marke Rauch.  Diese wurden
einem Sachverständigen übergeben. Ausserdem soll dieser klären, wie die ätzende Flüssig-
keit (vermutlich Säure) in die Fruchtsaft-Flasche der Firma Rauch gelangte.

Die OMV erklärte sich sofort bereit mit allen ermittelnden Behörden zu kooperieren, um den
Fall möglichst schnell aufzuklären.  „Diese Angelegenheit ist für uns sehr unangenehm“, so

ein leitender Mitarbeiter der OMV in Bulgarien.

Stellungsnahme der Firma Rauch

Wir haben uns natürlich auch Gedanken gemacht, wie Säure in eine  Flasche gelangte, die
eigentlich gesunden  Fruchtsaft enhalten sollte.  Für uns  ergeben sich  zwei Möglichkeiten,
nämlich dass  ein Fabrikationsfehler vorgelegen hat  oder die  Firma Rauch, Opfer einer Er-
pressung wurde. Aus diesem Grund fragten wir beim Fruchtsafterzeuger nach und erhielten
folgende Antwort in englischer Sprache.


Zum Donwload bitte Bild anklicken

Die Firma Rauch  garantiert strenge Qualitätskontrollen  und schließt daher aus, dass das

Problem bei der Herstellung passiert ist. Als einer der führenden europäischen Produzen-
ten von  Fruchtsäften,  werden hunderte  Millionen hochwertiger  Produkte in  mehr als  88
Ländern verkauft, meint der Fruchsafthersteller Rauch. Außerdem sei nur die eine Flasche
aus dieser Produktion betroffen gewesen.

Wir vermuten einen kriminellen Akt

Das sehen  wir ebenfalls  so und kommen  daher zum Schluss,  dass es sich  offenbar um
einen kriminellen Akt handeln muss.  Zu unserer  Anfrage bezüglich einer eventuellen Er-
pressung, hält sich der Fruchtsafterzeuger bedeckt und meint nur, dass „Rauch“ uneinge-
schränkt die Behörden zu den laufenden Ermittlung unterstützt.

Ob diese  Ermittlungen zum  Ziel führen  werden,  wagen wir  zu bezweifeln.  Bulgarien ist

einer der korruptesten Länder Europas mit dementsprechend hoher Kriminalitätsrate. Die-
ses Land fand nur durch Lobbystensteuerung Aufnahme in die EU,  um westliche Erzeug-
nisse in diesem Billiglohnland dementsprechend günstig fabrizieren zu können.

Kriminalität vs. Goldgräbermentalität?

Aus diesem  Grund verlagerten  viele Industriebetriebe  ihre  Produktionsstätten  nach Bul-
garien, welches absolut keine Europareife aufweist.  Neben einer „normalen“ Erpressung
von  Kleinkriminellen,  könnte hinter  dem Säurecocktail  in einer  Rauch-Fruchtsaftflasche,
auch ein erbitterter Konkurrenzkampf  stecken.  Möglicherweise will  ein bulgarischer Saft-
erzeuger mit dieser kriminellen Methode, das österreichische Tradionsunternehmen brutal
vom bulgarischen Markt drängen.

Wie bereits eingangs erwähnt finden wir es erstaunlich, dass keine einzige österreichische

Tageszeitung über den Vorfall berichtete,  obwohl zwei  Traditionsunternehmen aus Öster-
reich  betroffen  waren und  jährlich  tausende Österreicher(innen)  im  Billig-Touristenland
Bulgarien, ihren Urlaub verbringen.

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2011-02-26
 

Bunga Bunga am Opernball?


Nuttenball und Strichlogen

Irgendwie erscheint es uns unverständlich, dass um Richard Lugner und seiner heurigen
Opernballbegleitung, ein derartiger Wirbel veranstaltet wird. Tageszeitungen und andere
Medien zerreißen sich förmlich das Maul darüber, dass es der Baumeister wagt, das ehe-
malige Betthupferl  von  Silvio Berlusconi,   als weibliche  Begleitung  zum Ball der Bälle
mitzubringen.
Da ist vom  Nuttenball bis hin zur  Strichloge die Rede und Lugner  wird sogar als senil
hingestellt,  weil er das ehemalige  (oder auch noch jetzige)  Callgirl Karima al-Mahroug
alias Ruby Rubacuori, zum Opernball anschleppt.
Beginnen wir bei der  Bezeichnung Nuttenball,  welche sich in  einigen Tageszeitungen
wiederfindet.  Was ist eine  Nutte überhaupt?  Das ist eine weibliche Person,  die ihren
Körper für sexuelle Handlungen,  einem oder mehreren Männern,  entgeltlich oder für
sonstige Vorteile, zur Verfügung stellt.

Die Rubys der feinen Gesellschaft

Geht man davon aus, dass der Opernball wegen dem Erscheinen von Ruby als Nutten-
ball bezeichnet wird,  hätte diese Veranstaltung schon längst dieses Adelsprädikat ver-
dient. Denn die junge Frau macht nichts anderes , was etliche Damen der ach so ehren-
werten und feinen Gesellschaft, schon drei Jahrzehnte vor ihr praktiziert  haben.
Diese  besagten Damen  waren vor 30 Jahre bildhübsch und haben diesen Vorteil dazu
genutzt, sich an meist ältere Männer in der Politik oder der gehobenen Gesellschaft ran-
zuschmeißen. Großzügiges Taschengeld und der Tausch ihrer Wochenkarte gegen ein
Mercedes-Cabrio, fanden auch erst statt, nachdem sich der Gönner von den sexuellen
Vorzügen seiner Herzensdame überzeugt hatte.

Jackpot oder Supermarktkassa

Viele dieser Verbindungen gingen schief und endeten damit, dass wieder auf Öffis umge-
stiegen werden musste,  weil der Mercedes eingezogen wurde. Auch das Ausbleiben des
Taschengeldes motivierte dazu,  eine mehr oder weniger gut bezahlte  Anstellung anzu-
nehmen.
Einige der Damen hatten es jedoch geschafft, aus dem Gspusi eine Beziehung zu kreieren.
Für diese Ladys war es der Jackpot den sie knackten. Nebenbei stiegen sie durch die Stel-
lung ihres Mannes, in die High Society auf.  Promoviert haben sie dann meist am Standes-
amt.

Ruby ist am besten Weg

Zurück zu Ruby.  Sie ist eigentlich nichts anderes,  als die oben  beschriebenen Damen der
feinen Gesellschaft. Blutjung und gut aussehend versucht sie, aus diesen Vorzügen Kapital
zu schlagen.  Dass sie aus der Bettgeschichte mit Berlusconi keine dauerhafte Beziehungen
machen konnte, wird auch ihr bewusst gewesen sein.

Allerdings schaffte sie es bereits in jungen Jahren, wie durch die Yellow Press eindeutig be-
wiesen wird,  für  weltweiten  Gesprächsstoff in  der High Society  und auf  so manchem
politischen Parkett zu sorgen.

Lugner hält den Spiegel vor

Nun kommen wir zu Richard Lugner,  dem teilweise vorgeworfen wird,  in eine Alterssenili-
tät verfallen zu sein,  weil er sich mit Ruby am Opernball schmückt.  Diesen Kritikern sei
gesagt,  dass der umtriebige Baumeister keineswegs senil ist,  sondern Public Relation im
Reinformat betreibt.
Nebenbei hält er den Oberen Zehntausend, sowie den A bis Z-Promis einen Spiegel vor.
Bei all jenen Damen der feinen Gesellschaft,  welche seinerzeit  den selben Kurs segel-
ten wie Ruby heute, werden mit Sicherheit Erinnerungen wach. Zusätzlich werden vermut-
lich noch  Neidgefühle geweckt,  denn wenn  selbst der  begnadeste Schönheitschirurg
keine Möglichkeit mehr hat, könnte sich der hochgestellte Göttergatte, möglicherweise
nach einer Ruby umsehen.
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2011-02-25
 

Offene 9/11 und Holocaust-Drohungen


Demonstration in London

Aus aktuellem Anlass berichtet ERSTAUNLICH heute über eine Demonstration, von fried-
liebenden Menschen, im 1.236 Kilometer (Luftlinie) entfernten London. Wobei wir auf einen
ausführlichen Bericht verzichten, da die Fotos, welche uns zugespielt wurden, für sich allein
sprechen.
Angesichts des  obigen Bildmaterials  stellen sich  für uns zwei Fragen.  Was würde  wohl in
einem islamischen Land passieren, wenn Menschen mit einer anderen Konfession, eine der-
artige Demonstration  veranstalten?  Die zweite Frage  wäre,  sind  derartige  Zeitgenossen
bereits auf dem Weg nach Österreich, oder befinden sich diese schon in der Alpenrepublik?
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2011-02-24
 

Bilderrätsel


Ohne Worte

Die linken Bilder unterscheiden sich von den rechten Bildern um wie viele Fehler?


Fotoquelle: sosheimat.wordpress.com                        Fotoquelle:  shinigami.blogspot.com

 
Fotoquelle: sosheimat.wordpress.com                          Fotoquelle: family.webshots.com

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2011-02-23
 

WWF-Pflichttermin


“Hohe Jagd & Fischerei 2011″ in Salzburg

Vom 24. bis 27. Februar 2011 geht „Die Hohe Jagd & Fischerei“, die internationale
Messe für Jagd und Fischerei, im Messezentrum Salzburg über die Bühne.
Fotocredit: Reed Exhibitions Messe Salzburg/Kolarik
Die „Hohe Jagd & Fischerei“  gilt seit Jahren als die  führende Branchenmesse im ge-
samten alpenländischen Raum. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist sie unbestrittener
Messehöhepunkt  für  alle Jäger und  Fischer aus  Österreich und den  umliegenden
Nachbarstaaten.
Also ein absoluter Pflichttermin für die WWF-Führungsriege.  Auf dieser  Veranstaltung
können die Manager dieser Natur- und Tierschutzorganisation, ihr eventuell fehlendes
Waidmanns-Wissen ergänzen.  Dies ist für das Business von Eigenjagden,  wie sie der
WWF in Österreich zahlreich betreibt, sicherlich von großem Vorteil.
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2011-02-23
 

Ein Volk von Unqualifizierten?


ÖVP-Mandl will Wanderer nach Österreich holen

„Einwanderung ist eine Lebensader für Österreich. Wir müssen qualifizierte Wanderungs-
willigen 
zu uns holen,  um Wohlstand  und Sozialsysteme  erhalten zu  können“
,  erklärte
heute, LAbg. Mag. Lukas Mandl, Generalsekretär des ÖAAB wörtlich. Mit Wanderungswil-
lige meint der ÖAAB-Mann offenbar Zu- bzw. Einwanderungswillige.

Mit dieser Aussage bestätigte Mandl den Bankrott des österreichischen Bildungswesens.
Offenbar hat  es Österreich  notwendig,  qualifizierte Einwanderer  ins Land zu holen,  da
man hierorts nicht in der Lage ist,  dem eigenen  Nachwuchs eine  adäquate Ausbildung
angedeihen zu lassen.

Unqualifiziert oder Geburtenfaulheit?

Mit seiner  im ersten Absatz  getätigten Aussage,  stellt Mandl indirekt  auch seine eigene
Qualifikation in Frage. Denn wer Zu- bzw. Einwanderer mit wanderwilligen Personen ver-
wechselt,  hat in der Schule nicht gut aufgepasst.  Dass das Wort  „Wanderungswilligen“
kein Tippfehler war, wird durch die öftere Verwendung von diesem in der  APA-OTS Aus-
sendung, unter Beiweis gestellt.

Wurde in früheren Zeiten, seitens der Politik immer mit der „Geburtenfaulheit“  der Öster-

reicher(innen)  argumentiert,  um die völlig  aus den Händen  geglittene Zuwanderungs-
politik zu  rechtfertigen,  gibt Mandl (ÖVP)  nun  ganz  unberblümt  zu,  dass  die  eigene
Bevölkerung offensichtlich zu blöd ist,  den Wohlstand  und die  Sozialsysteme in Öster-
reich erhalten zu können.

Drogenfreigabe statt ordentlicher Bildungspolitik

Mit  der  Forderung  der  Roten  und  der  Grünen,  nach  einer  Abschaffung  des  Sitzen-
bleibens,  laufen wir allerdings wirklich in Gefahr, dass es in Zukunft jede Menge unqalifi-
zierter Schulabgänger geben wird.  Statt sich ernsthaft mit einer sinnvollen Bildungspolitik
zu beschäftigen, die unserer Jugend auch zukünftig Chancen am Arbeitsmarkt ermöglicht,
beschäftigen  sich  die  Grünen  lieber  mit  einer erstaunlichen  Drogenpolitik,  welche die
Freigabe von sogenannten weichen Drogen beinhaltet.

Die Roten  fahren zusätzlich  einen eigenen  Kurs und  legen auf  Qualifikation von jungen
Menschen offenbar keinen gesteigerten Wert. Denn anders ist es nicht zu erklären, warum
die  Gemeinde Wien  junge Menschen  in ihre  Dienste stellen  will,  welche  offenbar nicht

einmal die  „deutsche Sprache“  beherrschen müssen  und die  SPÖ Wahlwerbeplakate in
türkischer Sprache anbringen.

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2011-02-22
 

Erstaunliche Gebührenvorschreibung


Hemmungslos

Beim Abkassieren scheinen  Behörden keine Hemmungen zu haben, auch wenn es augen-
scheinlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.  Ein juristisch gebildeter Leser,
hat uns sein  Erlebnis mit der Staatsanwaltschaft Wien  mitgeteilt  und ersucht  um  Ver-
öffentlichung  seiner Geschichte mit  dieser Behörde.  Der  Name des  Betroffenen  ist  der
Redaktion bekannt, wird aber auf Wunsch nicht veröffentlicht.

Durch eine Verleumdung geriet der unbescholtene Pensionist in die Mühlen der Justiz.
Die  Strafverfahren  gegen ihn,  wurden allerdings zwischenzeitlich  wieder  eingestellt.
Da er aber  seinerzeit wissen  wollte  worum  es überhaupt ginge,  bemühte er sich um
Akteneinsicht.  Zu diesem  Zwecke nahm  der Pensionist seine  Digitalkamera mit  und

fotografierte einige Seiten aus dem Akt.

Gebühren fürs Fotografieren

Für das Fotografieren der Seiten, wurden ihm tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt,
obwohl der  Gesetzgeber dies  ausdrücklich ausgenommen hat.  Gebühren dürfen nur
dann verrechnet werden, wenn Fotokopien durch die Behörde oder von der Partei an-
gefertigt werden.


Die vorgeschriebene Gebühr fürs Fotografieren

Wir warten auf Antwort

Wie  bereits  eingangs erwähnt,  handelt es sich  beim besagten  Pensionisten  um eine
Person mit umfangreichem juristischen Wissen.  Dieser verfasste daraufhin ein dement-
sprechendes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien. Dieser interessante Brief kann
unter diesem  PDF-LINK  downgeloadet werden.

Man darf gespannt sein,  ob die Staatsanwaltschaft Wien im Beantworten genauso schnell

sein wird,  wie in der Vorschreibung von Gebühren.  Wie im  Schlußsatz des  Briefes ange-
führt wird,  dürfte eine  Beantwortung  auch  im Interesse  der rechtssuchende Bevölkerung
sein. Wir bleiben an dieser Geschichte dran und werden wieder darüber berichten, sobald
sich Neuigkeiten ergeben haben.

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2011-02-21
 

Keine Freunde mehr


Anwaltsliebling Oswald

Der selbsternannte Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald  1.)  2.)  3.)  4.), scheint sich
mit Rachegedanken zu beschäftigen.  Sein einstiger Busenfreund,  der mittlerweile zu vier
Jahre Haft verurteilte Mag. Herwig Baumgartner,  muss sich offenbar ernsthafte Gedanken
machen.

Anwaltsliebling, Marcus J. Oswald,  veröffentlichte vergangene Woche auf einem seiner
unzähligen Blogs, folgendes Bild mit darunterstehendem Text.


Screen: vaterrecht.wordpress

Irrige Strategie

Den nicht informierten Lesern sei gesagt,  dass Oswald einer  der wenigen  Personen ist,
denen sowohl bei „twoday.net“, als auch bei „wordpress.com“ der Blog abgedreht wurde.
Offenbar veranlasste die unqualifizierte Berichterstattung auf  „Blaulicht  und Graulicht“
die Bloganbieter dazu, dem selbsternannten Machtfaktor des Internet, auf gut wienerisch
den „Weisel“ zu geben.

Oswald hat auf Grund dessen seine  Blogerstrategie geändert und auf „wordpress.com“

zahlreiche Blogs eröffnet. Er ist der irrigen Meinung, wenn er wieder rausgeworfen wird,
trifft es wenigstens nicht sein gesamtes „Lebenswerk“.

Stein des Anstosses

Aber zurück zum Thema.  Stein des Anstosses ist  nachfolgendes Bild,  dass Oswald auf
seine Person münzt und laut dem selbsternannten Machtfaktor, von seinem ehemaligen
Busenfreund,  Herwig Baumgartner,  ins Netz gestellt wurde.


Ein Leser sandte uns dieses Foto zu

Abgesehen davon, dass der Bläser auf dem Bild in keiner Weise Ähnlichkeit mit Oswald
hat,  spielt Anwaltsliebling Marcus,  unseres  Wissens nach,  kein Musikinstrument.  Das
Foto  ist  wahrscheinlich ein  Studentenulk und  sollte  möglicherweise  einen Trompeter
des  Mendelsohn-Jugendsinfonie-Orchester (welche das Kürzel MJO innehaben) treffen.

Der narzisstische Marcus J. Oswald

In seiner Selbstverliebtheit deutete Oswald wohl das Kürzel „MJO“, für Marcus J. Oswald.
Auch sehen  wir in  diesem Foto  keinerlei  pornographische  Inhalte.  Der Musiker  ist mit
einer Unterhose bekleidet und setzt ebenfalls keine Aktivitäten, welche auf Pornographie
schliessen lassen würden.

Es gehört schon eine gehörige Portion Fantasie dazu, in einem Bild, auf dem ein mit einer

Unterhose bekleideter Trompeter liegt, Pornographie zu orten. Aber wie spricht der Volks-
mund: „Wie der Schelm denkt, so ist er“.

Freiwillige Haftverlängerung?

Jedenfalls wäre es interessant was Marcus J. Oswald  damit meint,   wenn er auf seinem
Blog schriftlich festhält, dass sich Baumgartner schon auf einen Besuch in einigen Jahren
freuen darf  und dies  ein nettes Treffen unter  Freunden ergäbe.  Vielleicht  sollte  Herwig
Baumgartner  freiwillig  um  Haftverlängerung  ansuchen,  um  sich  auch in  Zukunft keine
Sorgen um seine Person machen zu müssen.

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2011-02-20
 

Außer Spesen nichts gewesen


Sicherheitsmann beendete Bankraub-Serie

Dem beherzten  Eingreifen des Sicherheitsmannes, Andreas Grotz,  ist es zu verdanken,
dass eine professionelle Bankräuberbande aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie haben
in den Beiträgen „Der bedrohte Bankräuber“ und „Die Anwältin der Bankräuber“  ausführ-
lich darüber berichtet.

Einer der  Bankräuber nahm beim letzten Überfall,  auf eine Raika-Filiale in Blindenmarkt,
den  Sicherheitsmann  (dem das   Ende einer  Bankraubserie zu  verdanken ist)  unter Be-

schuss.  Vor einem Monat wurde die kriminellen Brüder,  vom Landesgericht  St. Pölten zu
hohen  Haftstrafen verurteilt.  Wegen der  Schießerei mit  dem Sicherheitsbeauftragten der
Bank, wurde der Jüngere (25) auch des Mordversuchs schuldig gesprochen. Sein 27-jähr-
iger Bruder erhielt eine  Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord.  Sie fassten je-
weils 20 Jahre aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Grotz wurde wegen Mordversuchs angezeigt

Vergangene Woche stattete Andreas Grotz, der ERSTAUNLICH-Redaktion einen Besuch
ab und berichtete über die Nachwehen seines ordnungsgemäßen Handelns. Wie wir be-
reits im  Beitrag  „Die Anwältin der Bankräuber“  berichteten,  versuchte  die  Verteidigerin
(Irmtraud Oraz) der Bankräuber den Spieß umzudrehen und zeigte den Sicherheitsmann
wegen Mordversuchs an.


Zog eine Serien-Bankräuberbande aus dem Verkehr

Grotz  stellte  den  Bankräuber  und  versuchte  diesen  mit  den  Worten  „Stehen bleiben
Polizei!“ 
zur  Aufgabe  zu bewegen.  Dieser  dachte  jedoch nicht  daran  und  begann zu
schießen. Grotz feuerte zurück, doch dem Kriminellen gelang es noch, in den von seinem
Bruder gelenkten Fluchtwagen zu flüchten.  Aus dem  Auto heraus wurde der Sicherheits-
mann noch  unter Beschuss  genommen.  Die Tatsache,  dass  Grotz  zurück  geschossen

hatte und ihren Klienten traf,  wertete die Anwältin als Mordversuch.

Aus einem  uns vorliegenden  amtlichen Bericht  geht hervor,  dass die  Bankräuber mit folg-

enden Waffen ausgestattet waren.  Eine Maschinenpistole Agram 2000 samt Schalldämpfer,
eine  Pistole Glock 17,  sowie eine Pistole CZ M75.  Für alle Waffen  war ausreichend  Muni-
tion  vorhanden. In einem gerichtlich beauftragten Sachverständigungsgutachten (Einschüs-
se im Mauerwerk, Lage der Patronenhülsen etc.) wurden  die Vorgänge am Tatort eindeutig
rekonstruiert und die Notwehrsituation von Grotz bewiesen.

Verfahren gegen Grotz natürlich eingestellt

Also wurde das Verfahren gegen  Andreas Grotz wegen  §§ 15,75 StGB, am 21.06.10 ge-
mäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.  Dies wurde  der Anwältin des bedauernwerten Bankräu-
bers schriftlich mitgeteilt. Das konnte sich das „Opfer“, der Bankräuber Christian L., natür-
lich nicht gefallen lassen und beantragte eine Fortführung des Verfahrens.


Einstellung des Verfahrens gegen Andreas Grotz

Glücklicherweise  ist  in  der  Stellungsnahme des  LG St. Pölten  (4St274/09a)  folgender
Schlußsatz zu lesen:  „Dem Fortführungsantrag  sind keine Gründe zu entnehmen,  die An-
lass für die Fortführung  des eingestellten Verfahrens geben könnten.“
  Ohne der  Gerichts-

barkeit vorgreifen zu wollen, glauben wir dass eine Abweisung dieses Fortführungsantrags
erfolgen wird.

Rein theoretisch könnte es aber noch zu einem Verfahren gegen Grotz kommen. Was uns
allerdings  verwundert  ist die Tatsache,  dass die Anwältin  ihrem Klienten nicht vermitteln

konnte oder wollte, wann das Ende der Fahnenstange erreicht ist.

Ein Spass-Tip für die Anwältin

Da hätten  wir für  die Anwältin  noch einen Tip.  Grotz hatte  dem  Bankräuber  die  Worte
„Stehen bleiben Polizei!“ zugerufen, obwohl er gar kein Polizist ist. Da könnte man doch
durchaus eine  Amtsanmaßung gemäß  § 314 StGB  konstruieren.  Diese Empfehlung ist
natürlich sarkastisch gemeint und als Witz aufzufassen.

Als gleicher Witz gilt für uns,  als die Anwältin einen Mordversuch im Verhalten des,  vom

Bankräuber unter Beschuss genommen, Sicherheitsmannes gesehen hat und dies offen-
bar nur dazu diente, eine Notwehrsituation für ihre Klienten herauszuschlagen.  Wäre ihr
das gelungen, wäre der Mordversuch und die Beihilfe ihrer Klienten vom Tisch gewesen.

Diese  erstaunliche  Mordversuchs-Konstruktion würde  ihr nicht  einmal der  blauäugiste
Staatsanwalt abnehmen. Unserer Meinung nach hat diese Anwältin, mit diesem versuch-

ten juristischen Schachzug, weder dem Standesansehen ihrer Zunft, noch ihren Klienten
einen Gefallen getan.

Bank verzichtet auf weitere Überwachung

Für Andreas Grotz  gilt allerdings,  außer  Spesen  nichts gewesen,  denn er  blieb mit
einer Anwaltsrechnung von rund 10.000,- Euro über. Pikantes Detail am Rande dieser
Causa.  Seit dem besagten  Banküberfall  verzichtet die  Raika-Filiale  in Blindenmarkt
auf  jegliche  Überwachung.  Entweder  will  man  es  zukünftigen  Bankräubern  leich-
ter machen oder es wird damit gerechnet, dass nach dem beherzten Einsatz von Grotz,
kein Räuber mehr so schnell auf die Idee kommt diese Bank zu überfallen.

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2011-02-20
 

Fremdenrechtspaket


Leserbrief


Habe soeben ein etwas abgeändertes Mail an die Regierung verschickt:

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
Sehr geehrter Herr Vizekanzler,
Sehr geehrte MinisterInnen,

Landauf und landab sind sich alle ÖsterreicherInnen einig darin, dass das geplante

Fremdenrechtspaket zu massiven Verbesserungen führen wird.  Wir sind überzeugt
davon, dass sich das positiv auf das Klima im Land auswirken wird.

Deshalb möchte  ich Sie dazu aufrufen,   dem Gesetzespaket auf jeden Fall Ihre Zu-

stimmung  zu geben  und auch gegenüber  Ihren MinisterkollegInnen  deutlich zum
Ausdruck  zu bringen,  dass ein  konstruktives  und  stabilisierendes  Fremdenrecht
einen wichtigen Platz in einem demokratischen Rechtsstaat hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Siegfried

Vielleicht  könnten  es  mir  einige  Leute  die  derselben  Meinung  sind  gleichtun um
ein  Gegengewicht zu  „SOS Mitmensch:  Bereits mehr als 5000 Protest-Emails gegen
das geplante Fremdenrechtspaket!“ bilden und aufzuzeigen, dass es auch Österreich-

erInnen gibt die dem neuen  Fremdenrechtspaket durchaus  etwas Positives abgewin-
nen können.  

Mit freundlichen Grüßen
miwundertnix, Siegfried

2011-02-19
 

Gratisarbeit und Kondomverzicht


Kondomverwendung kann zum Selbstmord führen

Gestern erreichte uns ein Mail der Frau Alex Gritsevskaja. Sie wies uns auf ein Kommentar
des Users „Finder“ zu diesem  „Beitrag“  hin. In diesem geht es um einen  „Artikel“  auf der
Webseite  „die-frau.at“,  in dem Frauen angeraten wird,  beim Geschlechtsverkehr  auf ein
Kondom zu verzichten,  weil deren Verwendung  Asthma,  Allergien und Gebärmutterkrebs
auslösen,  ja sogar zu  Selbstmordversuchen führen kann.  Diese absurde  Empfehlung ist
unserer Ansicht nach bereits gesundheitsgefährdend.

Der  „die-frau.at“- Mitarbeiterin ist es peinlich

Der ERSTAUNLICH-User „Finder“ wies in seinem Kommentar darauf hin, dass Gritsevskaja
sowohl bei  „die-frau.at“,  als auch bei der Webseite „mokant.at“  redaktionell vermerkt ist.
Jedenfalls ersuchte die junge Dame,  man möge ihren Namen aus diesem Kommentar ent-
fernen.  Da dieses weder  beleidigend oder diskriminierend ist,  können wir diesen Wunsch
leider nicht erfüllen. Frau Alex Gritsevskaja ist durch ihre Internetauftritte selbst in die Öffent-
lichkeit getreten und daher kann ihr Name auch genannt werden.

Uns ist schon klar, dass es speziell einer Frau unangenehm ist, wenn sie mit einem derart
schwachsinnigen  Beitrag über eine  Empfehlung zum Kondomverzicht,  nur annähernd in

Verbindung gebracht wird.

Dies  dürfte  möglicherweise mit ein  wenig schlechtem  Gewissen  zu tun haben,  denn in

ihrem Mail räumt Gritsevskaja ein,  dass sie mit der betreffenden Story nur durch anfällige
Bemerkungen  zu tun  hatte.  Zu ihrer  Ehrenrettung teilt  sie  jedoch  mit,  und  wir  zitieren
wörtlich: „…mich weitgehend von dem im Frauenmagazin veröffentlichten Artikel und dem
darin enthaltenen Schwachsinn vollständig distanziert“.

Journalisten gesucht

Jedenfalls war dies für uns ein Anlass,  der Webseite „die-frau.at“ wieder einmal einen
virtuellen Besuch  abzustatten und  haben dort  ein erstaunliches  Angebot entdeckt. Im
Beitrag  „Journalisten gesucht“  haben  wir  uns über  ein  unmoralisches   Angebot  der
Tageszeitung „Die Presse“  gewundert.  Diese bot  Praktikantenstellen für angehende
Journalisten, für eine monatliche Entlohnung von 500,- Euro brutto an.

Ein Job zum Nulltarif

Damals dachten wir, tiefer geht es wohl nicht mehr. Da unterlagen wir aber einem Irrtum,
denn das Frauen-Online-Fachmagazin  kann es wesentlich besser,  wie Sie nachfolgen-
den Screen entnehmen können.



Screen: die-frau.at

Für diese  im Stellenangebot  umfangreich angeführte  Tätigkeit ohne Entlohnung,  werden

sich wahrscheinlich nur Frauen melden, welche die Story über den empfohlenen Kondom-
verzicht für bare Münze nehmen.  Dies könnte allerdings zur Folge haben,  dass der IQ der
Bewerberinnen  die Zimmertemperatur  nicht überschreiten wird.  Da wollen wir nur hoffen,
dass dies auf eine zukünftig, qualitative Berichterstattung bei „die-frau.at“ keinen Einfluss
haben wird.

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2011-02-19
 

Neuer Heldenmut bei Gebi Mair?


Gebi sorgt für Heiterkeit

Langsam aber sicher  entwickelt sich der  Tiroler Landtagsabgeordnete Gebi Mair,  zum
Lieblings-Grünen dieses Online-Magazins. Er schafft es immer wieder, auf seinem Blog
Beiträge zu veröffentlichen, die uns zu Storys mit erstaunlichem Unterhaltungswert ver-
helfen.

Gestern war es wieder soweit. Offenbar hatte Mair mit dem FPÖ-Mann Werner Königshofer
noch eine alte Rechnung zu begleichen. Immerhin hatte sich dieser vor knapp über einem
Jahr erdreistet, den bekennenden homosexuellen Grünpolitiker, als „Landtagsschwuchtel“
zu bezeichnen.

Mögliches Motiv für den Sager „Landtagsschwuchtel“

Möglicherweise hat sich Königshofer zu dieser Aussage verleiten lassen, als er Mair posier-
end auf der Schwulen-Webseite „Gay-Romeo“ entdeckte und als Heteromann einen Kultur-
schock erlitt.  Jedenfalls dürfte Mair als  Jungpolitiker arbeitsmäßig  noch nicht so ganz aus-
gelastet  sein  und konnte  daher in aller  Seelenruhe abwarten,  den FPÖ-Mann  bei einem
Fehler zu ertappen.

Erwischt

Diesen vermeintlichen Fehler sah Mair darin,  dass Werner Königshofer  auf  seiner Web-
seite  einen  Beitrag  veröffentlichte,  der ihm  im  Nachhinein  offenbar  selbst  nicht  ganz
gefiel und  daher  wieder  offline  gestellt  wurde.  Das veranlasste Gebi Mair, nachfolgen-
den Artikel auf seiner Webseite zu verfassen.


Screen: gebimair.blogspot

An und  für  sich  wäre die  Wortwahl in  dem  oben  angeführten  Beitrag nicht  erwähnens-
wert,  wenn es  sich beim  Verfasser  nicht um Gebi Mair  handeln würde.  Denn  Worte aus
seinem Mund, respektive aus seiner Feder wie:  „Der ängstliche Werner Königshofer“ oder
„Werner Königshofer hat inzwischen kalte Füße bekommen und in seiner ängstlichen Art..“
lösen bei uns Heiterkeit aus.

Sind Klagen wirklich lustig?

Es ist noch gar nicht solange her, veröffentlichte Mair auf seinem Blog folgenden Beitrag:


Screen: gebimair.blogspot

Wir entdeckten  den erstaunlichen  Artikel und verfassten  diesen  „Beitrag“ darüber. Kaum

war dieser online,  löschte Mair seine „Expertise“.  Aber dem nicht genug,  denn in einem
Kommentar auf  ERSTAUNLICH, posaunte der Grüne Held  großspurig.  Ein User  verwies
dahingehend,  dass Mair die rechtlichen  Konsequenzen seines  Handels zu tragen haben
werde und mit einer Klage zu rechnen habe.

Gebi Mair meinte aber dazu und wir zitieren wörtlich: „Einstweilen freue ich mich auf Klagen

aller Art,  das würde sicher lustig werden.“  Aber nichts ist so wie es scheint und dieser Aus-
spruch traf beim Tiroler Grün-Politiker voll ins Schwarze.

Ganz leiser Rückzieher

Ganz still  und leise  veröffentlichte  Gebi Mair  am  1. Jänner dieses Jahres  nachfolgenden
Beitrag. Offenbar hatte  er insgeheim gehofft,  dass der Artikel weitgehend unbemerkt bleibt,
da sich an diesem Tag, vermutlich viele Personen mit einem Sylvesterkater herumschlagen
würden.


Screen (inkl. Datumsirrtum): gebimair.blogspot

Wer im Glashaus sitzt, ….

Wir rekapitulieren.  Gebi Mair veröffentlichte einen Blogeintrag auf seinem Blog,  der nicht
gerade in  die  Rubrik  „unbedenklich“  fiel.  ERSTAUNLICH  reagierte  darauf  mit  einem
Beitrag. Daraufhin löschte Mair seinen Blogeintrag umgehend.  Er versuchte zwar danach
in einem Posting auf ERSTAUNLICH noch etwas Heldentum zu bewahren, dies ging aber
ebenfalls  schief.  Denn  spätenstens  zum  Zeitpunkt  seiner  offizielle  Widerrufserklärung
gab Mair selbst zu, dass er nicht unbedingt zu den Unerschrockenen dieses Landes zählt.

Da erscheint es uns  natürlich erstaunlich,  wenn ein Gebi Mair,  ein gestandenes Tiroler
Mannsbild wie Werner Königshofer, mit Worten wie „ängstlich, ängstliche Art und kalte
Füße“
bedacht hat.  Herr Mair  sollte nicht  mit Steinen werfen,  vor allem  wenn er selbst
im Glashaus sitzt.

*****

2011-02-18
 

Sex mit kleinen Mädchen


Aischa bint Abi Bakr

Aischa bint Abi Bakr war die dritte und jüngste der neun Frauen des islamischen Propheten
Mohammed  und  wurde als Tochter  des Geschäftsmanns  und späteren  Kalifen Abu Bakr
geboren.   Abu Bakr stammte  wie Mohammed  aus dem damals vorherrschenden Stamm
der  Quraisch.  Sie ist als Mohammeds  Lieblingsfrau bekannt geworden.  Die in der Hadith-
Literatur erhaltenen und ihr zugeschriebenen Aussagen bilden eine wichtige Grundlage zur
Erforschung der islamischen Frühzeit.
Den  islamischen  Überlieferungen  zufolge  war  Aischa  beim  Eheschließungsvertrag  mit
Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.Der Historiker Muhammad ibn
Saʿd († 845 in Bagdad) überliefert in seinem Klassenbuch die eigene Aussage von Aischa,
die gesagt haben soll: „Der Gesandte Gottes heiratete mich im Monat Schawwal im zehn-
ten Jahr der Prophetie, vor der Auswanderung als ich sechs Jahre alt war.
Der Gesandte Gottes wanderte aus und kam in Medina am Montag den 12. Rabī  al-awwal
an und veranstaltete  mit mir die Hochzeit im Monat  Schawwal,  acht Monate nach seinem
Auszug  aus Medina.  Die Ehe  vollzog  er mit  mir als ich neun Jahre  alt war.“  Anderen Be-
richten  zufolge,  ebenfalls als  Aussagen von Aischa überliefert,  war sie bei dem Eheschließ-
ungsvertrag nicht sechs, sondern sieben Jahre alt. In den kanonischen Hadithsammlungen,
bei Buchārī, Muslim ibn al- Haddschādsch und anderen, sind beide Überlieferungsvarianten
dokumentiert.

Versuch einer emotionslosen Analyse

Der Inhalt der drei obigen Absätze ist nicht unserer Fantasie entsprungen, sondern stammt
aus dem weltweit anerkannten Internet-Lexikon „Wikipedia“.  Demnach heiratete Mohammed
ein Mädchen im Alter von 6 bzw. 7 Jahren. Als sie 9 Jahre alt war, vollzog der erwachsene
Mann mit dem Kind den Geschlechtsverkehr.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, die Pädophilie-Vorwürfe gegen den Gründer des
Islams,  welche mittlerweile von einigen Politiker(innen) getätigt wurden,  emotionslos und
nüchtern zu analysieren.

Mohammed war laut Richterin nicht pädophil

In einem am Montag getätigten Urteil, gegen die Vortragende des Freiheitlichen Bildungs-
instituts,  Elisabeth Sabaditsch-Wolff,  argumentierte die Richterin,  Bettina Neubauer,  in
ihrer Urteilsbegründung dahingehend, dass Pädophilie nur die sexuelle Orientierung ganz
oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern sei. (Quelle: APA-OTS)
Die Islam-Expertin, Sabaditsch-Wolff, hatte im Zuge von islamkritischen Äußerungen, den
„relativ großen Frauenverschleiß“  und  „Mohammed habe  gern mit  Kindern ein bisschen
was gehabt“ durchklingen lassen.
Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit „der sachlich völlig ungerechtfertigte der
Vorwurf der Pädophilie“ gemacht…. (Zitatquelle: derStandard.at)
Screen: derStandard.at
Der Vorwurf der Pädophilie treffe aber nicht zu, da der Gründer des Islams auch mit erwach-
senen Frauen geschlechtlich verkehrte.  Sabaditsch-Wolff  wurde zu 480,- Euro  Geldstrafe,
wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt.
Offenbar bezog die verhandelnde Richterin ihr Wissen ebenfalls aus dem Internet-Lexikon
„Wikipedia“ . Denn dort sind als Voraussetzung der Pädophilie folgende Punkte vermerkt:
A) Das sexuelle Interesse gilt Kindern, die sich vor der Pubertät im Sinne der Geschlechts-
reifung befinden. B) Das sexuelle Interesse ist dabei primär,  das heißt ausschließlich bzw.
überwiegend und ursprünglich auf Kinder ausgerichtet. C) Das sexuelle Interesse ist zeit-
lich überdauernd.

Strafgesetzbuch § 206 StGB

Da  werden  die  Pädophilen nun aufjubeln,  denn folgt  man der  Urteilsbegründung der
Richterin im  Sabaditsch-Wolff – Prozess,  bräuchten diese  neben ihren geschlechtlichen
Aktivitäten mit Kindern, zusätzlich nur mit erwachsenen Frauen geschlechtlich verkehren
und  wären  somit straffrei.  Sie müssten  aber  darauf achten,  dass  sich  ihre  sexuellen
Handlungen mit Kindern,  zu denen  mit   erwachsenen Frauen  in einem ausgewogenen
Verhältnis befinden.
Dass das  kompletter Unsinn ist, sagt uns natürlich das Strafgesetzbuch.  Im § 206 StGB
ist der Tatbestand zweifelsfrei geregelt.  Würde Mohammed mit seiner damaligen Lebens-
weise, in unserem jetzigen Rechtssystem leben, wäre er nach diesem zu verurteilen.
Screen: jusline.at

Urteilsbegründung für uns nicht nachvollziehbar

Für uns stellt  sich die Frage,  wo die  Richterin  bei der Äußerung  „Mohammed habe gern
mit Kindern ein bisschen was gehabt“ eine Herabwürdigung religiöser Lehren sah. Die Aus-
sage „relativ großen Frauenverschleiß“ ist bei neun Frauen nicht ganz unberechtigt.
Folgt man der Urteilsbegründung der Richterin, Bettina Neubauer, dürfte ein erwachsener
Mann  in unserem  bestehenden Rechtssystem  nicht als  Pädophiler  bezeichnet  werden,
wenn er das gleiche Verhalten wie Mohammed an den Tag legen würde. Mit einem müsste
der  gute  Mann  allerdings  rechnen,  nämlich  mit  einer strafrechtlichen  Verurteilung  als
Kinderschänder.
*****
2011-02-17
 

Held des Zivildienstes


Gastautoren-Beitrag

Wehrpflicht: Petzner soll Beleidigungen einstellen!
Der selbst ernannte „Held des Zivildienstes“, Stefan Petzner, soll seine anhaltenden
Beleidigungen all jenen gegenüber einstellen, die gerne ihren Wehr- oder Wehrersatz-
dienst  geleistet hätten,  dazu aber  aufgrund von  körperlichen Mängeln  nicht in  der
Lage  gewesen  sind.  Damit  denunzier Petzner behinderte  Menschen  generell  als
Drückeberger, was auf einen einfachen Zugang zur Thematik schließen lässt.
Offenbar hat Petzner aus seinem abgeleisteten Zivildienst eine Art Jugendtrauma in die
heutige  Zeit  gerettet,  denn  sonst  müsste er  nicht  ständig  betonen,  dass auch er
diesen,  für viele österreichischen Bürger selbstverständlichen, Dienst geleistet hat. An-
scheinend ist  Petzner in  erster Linie davon  beeindruckt,  dass einer geregelten Arbeit
nachgehen hat müssen.
 
Auch wenn Petzner während seines Zivildienstes mit herausragendem Erfolg dafür ge-
sorgt hat,  dass es die älteren Herren, die er gepflegt hat, warm in ihren Betten haben,
qualifiziert ihn das nicht, sich zum Thema Wehrpflicht zu Wort zu melden. Petzner soll
nicht länger Menschen denunzieren,  die gerne  zu Heer  gegangen wären, aber leider
untauglich  waren,  nur  weil er es bis  heute nicht  verkraftet hat,  dass er  volle Bett-
pfannen entleeren hat müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Zampach

2011-02-16
 

Das Bundesheer schafft sich ab


Verfassungswidriger Sozialdienst?

Der Grüne Landtagsabgeordnete Gebi Mair vertritt in  seinem heutigen  Blogeintrag die
Meinung,  dass ein reiner Zwangs-Sozialdienst  in Österreich  verfassungswidrig wäre.
Würde man diese Auffassung weiterspinnen,  könnte man durchaus zur Annahme kom-
men, dass dieser Zustand schon jetzt bestünde.  Das ist natürlich Nonsens,  da in Öster-
reich allgemeine Wehrpflicht besteht und alternativ dazu die Ableistung des Zivilsdienstes
möglich ist.
Screen: gebimair.blogspot
Mair ist weiteres der Meinung,  dass es  auch  eine Zeit vor dem Zivildienst gab und das
Land   auch  damals  funktionierte.  Leider  vergaß  er  hinzuzufügen,  dass  in der  Zeit
vor dem Zivildienst,  auch schon die allgemeine  Wehrpflicht bestand und das Land aus
diesem Grunde funktionierte. Soldaten haben zum Beispiel in zahlreichen Katastrophen-
einsätzen, der österreichischen Bevölkerung wertvolle Dienste erwiesen.

Auch Frauen der Wehrpflicht unterziehen

Ob ein Söldnerheer  ebenfalls dieses  Engagement  an den Tag  legen würde,  wagen wir
zu  bezweifeln.  Daher sind wir  für die Beibehaltung  der allgemeinen  Wehrpflicht. Diese
hat auch den Vorteil,  dass junge Männer Männer Disziplin,  Verantwortungsbewusstsein
und  Gemeinschaftssinn erlernen. Dabei ist auch  der Faktor  der körperlichen Ertüchtig-
ung nicht zu vergessen.
Wir sind auch dafür,  dass Frauen  ebenfalls  der allgemeinen  Wehrpflicht unterzogen wer-
den.  Aus den im obigen Absatz  angeführten Gründen,  würde dem weiblichen Geschlecht
eine Ausbildung bei Heer ebenfalls gut tun. Wir gehen von der Annahme aus, dass Frauen-
rechtlerinnen nichts dagegen einzuwenden haben, da sie ohnehin pausenlos nach Gleich-
berechtigung rufen.

Reformen notwendig

Die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht setzt allerdings eine gründliche Reform-
ierung des  Bundesheeres voraus.  Denn es  kann  nicht angehen,  dass Grundwehrdiener
nach  der  Absolvierung ihrer  6-wöchigen Grundausbildung,  den Rest  ihrer Militärzeit tot-
schlagen müssen,  da keine sinnvollen Aufgaben vorhanden sind.  Diese gängige Praxis ist
durch nichts zu rechtfertigen, auch nicht wenn sie zur  Existenzberechtigung des Offiziers-
corps dient.

Rundumschläge der Offiziere unnötig

Apropos Offiziere, diese haben sich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert, als sie gestern
Strafanzeige gegen die Kronen-Zeitung erstatteten, weil sie in einem Kommentar des Jour-
nalisten   Peter Gnam,  eine  „Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gut-
heißung mit Strafe bedrohter Handlungen“ zu erkennen glaubten.
Gott sei Dank leben wir in einer Demokratie,  in der jeder (noch) seine Meinung kundtun
darf. Bei der  Kronen-Zeitung ist man  eben anderer Meinung und das ist zu akzeptieren.
Das Zitat „Der Gedanke, stell dir vor, es gibt eine Wehrpflicht und niemand geht hin“ ist
schon so alt wie der Ausspruch „Der Gedanke, stell dir vor,  es gibt Krieg und niemand
geht hin“.  In dieser Redewendung  einen kriminellen Tatbestand zu sehen, ist ein wenig
übertrieben.

Mangelware Corpsgeist

Allerdings fragen wir uns wo der Corpsgeist der Offiziere blieb, als Norbert Darabos, den
Generalstabschef Edmund Entacher feuerte, weil dieser anderer Meinung war. Zuerst
meißelte der Verteidigungsminister die Wehrpflicht in Stein (wir meinen er hatte in Sand
geschrieben) um sechs Monate später für deren Abschaffung zu plädieren.
Eine Armee deren oberster Chef ein Zivildiener und zusätzlich ein derartiger Wendehals
ist, darf sich nicht wundern wenn sie derart unter Beschuss gerät.  Hier wäre es für die
Offiziere angebracht gewesen, den erforderlichen Corpsgeist zu zeigen.
*****
2011-02-16
 

Kinderschänder will Schadenersatz


Beschlagnahme von Festplatten

Bei  Dr. Christoph B.,  fand im  Zuge eines  Strafverfahrens  wegen Verdachts  des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt  Farbfotos und  zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die  Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt.  Zwei der Festplatten waren  physikalisch beschädigt und  die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.

Rechtskräftige Verurteilung

Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen  nach § 207b  Abs. 3 StGB  und mehrerer  Vergehen  nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm  eingebrachte Berufung  war nicht von Erfolg  gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen  Dr. Christoph B.  in Rechtskraft.  Wie es  bei  derartigen Verhandlungen  Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte.  Wie von einem  Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in  diesen Kreisen  dürften Festplatten  mit dementsprechenden  Inhalt,  sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.

Festplatte wurde vernichtet

Nun  passierte am  LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas.  Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur  Einziehung und Vernichtung  der intakten  Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen  Menschen-
verstand.  Kein Richter käme  auch auf  die Idee  einem Bankräuber  seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet

Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte

Den Formalfehler des  LG Korneuburg macht sich  Dr. Christoph B.  zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war.  Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.

Der  Oberste  Gerichtshof gab  Dr. Christoph B.  recht und  erkannte  darauf,  dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.

Kostenersatz durchaus möglich

Mit diesem OGH-Urteil hat  Dr. B. nun die Möglichkeit,  ein Amtshaftungsklage  gegen die
Republik Österreich anzustrengen.  Sollte er dieses  Verfahren gewinnen,  wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben,  wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****

2011-02-15
 

Jagd auf den schönen Karli

 

Grüne beweisen Humor

Dass dieses  Online-Magazin nicht  unbedingt  grünorientiert ist,  geben wir  offen zu. Für
uns  sind die  Grünen realitätsfremd und in ihrer  Frustration völlig humorlos.  Da erstaunt
es direkt, dass die Grünfraktion mit folgender Webseite ein wenige Humor, in einer durch-
aus ernsten Angelegenheit beweist.
Screen: gruene.at

Mit dieser satirischen Webseite,  die jedoch einen  ernstzunehmenden Hintergrund hat,
haben die Grünen den Nagel auf den Kopf getroffen. Karl Heinz Grasser darf sich nicht
wundern, dass ihn derart an den Karren gefahren wird,  wenn er folgende  Zitate wie in

diesem Video von sich gibt.

Quelle: youtube.com

Grasser sollte den Bogen nicht überspannen

Denn wer seine  Unschuld mit einem Leserbrief untermauert  in dem ihm versichert wird,
dass  er zu schön,  zu intelligent,  zu gut ausgebildet  und auch  noch mit  einer schönen
und reichen Frau verheiratet ist und soviel Glück ein einzelner Mensch nicht haben darf,
darf sich  nicht wundern wenn seinen ständigen  Unschuldsbeteuerungen kein Glauben
mehr geschenkt wird.Wir wissen nicht ob  Herr Grasser strafrechtlich  relevante Taten  zu verantworten hat und
das festzustellen wird auch Aufgabe eines unabhängigen Gerichtes sein. Der ehemalige
Finanzminister ist sicher kein dummer Mann, aber er sollte den Bogen mit derartigen TV-
Auftritten nicht überspannen.

In der richtigen Partei

Nebenbei hat er aber auch großes Glück, dass er in der richtigen Partei ist. Denn selbst
als es offiziell wurde,  dass er als Finanzminister doch glatt vergaß Steuern zu bezahlen
und diese  Angelegenheit mit  einer Selbstanzeige  und für ihn  läppische 18.000,- Euro
Nachzahlung  vom Tisch fegte,  ging  lediglich  ein kurzes  Raunen durch  die Schwarze
Riege.Bei dieser mehr als optischen Schieflage, hätte ihn die SPÖ dem politischen Gegner zum
Fraß vorgeworfen.  Die Roten haben dies bereits mit dem Ex-Bawag Chef, Helmut Elsner,
eindrucksvoll bewiesen.  Und das  unterscheidet die  SPÖ von der ÖVP.  Egal ob Grasser
nun schuldig oder unschuldig ist,  haben sie  bis dato  Charakterstärke gezeigt  und nicht
einen eigenen Mann dem politischen Gegner geopfert.*****
2011-02-14
 

Islamische Asylantenwelle


Asylantenwelle wird erwartet

Wie aus etlichen Pressemeldungen und Medien zu erfahren ist, hat Europa mit einer Welle
von  Asylwerbern  aus  Ländern  wie  Tunesien und  Ägypten zu rechnen.  Laut der  Linken
Szene,  beginnt sich die Demokratiserung in diesen islamischen Ländern bereits durchzu-
setzen.

Wenn die rechtschaffenen  Demokraten in den islamischen Staaten verbleiben,  stellt sich
die berechtigte Frage,  wer sind dann  diese Leute,  welche in  europäischen Ländern um

Asyl ansuchen und sich nach Möglichkeit in die soziale Hängematte legen werden?

Österreich scheint  sich jedenfalls auf diese  Asylantenwelle vorzubereiten.  Ein Leser hat

uns folgendes Formular zugesandt.



Wir zweifeln  zwar die  Echtheit dieses  Formulares an,  können uns aber  nicht verkneifen
anzuführen, dass einige Fragen mit Sicherheit ihre Berechtigung haben.

*****

2011-02-13
 

Der Linke Mob darf wieder jubeln


Schusswechsel in Hirtenberg

Wie in den Medien bereits ausführlich berichtet wurde, gerieten zwei Polizisten am Freitag-
nachmittag  in  Hirtenberg  in  einen  Schusswechsel.  Die zwei  Beamten  fahndeten  nach
einem  34-jährigen Mann,  der am 1. Februar in  Wiener Neustadt  eine Haftstrafe  antreten
hätte sollen.

Der Gesuchte eröffnete  das Feuer  auf die Beamten und diese erwiderten dieses. Bei der
Schiesserei kam der Angreifer  ums Leben und  die beiden Polizisten wurden schwer ver-
letzt.  Der  genaue  Tathergang konnte  aus  verständlichen Gründen  nicht sofort  rekons-

truiert werden,  da die beiden  Polizeibeamten  mit Schussverletzungen  ins Spital einge-
liefert wurden.

Ein Polizist verstorben

Heute nachmittag erlag einer der Polizisten im Landesklinikum Wiener Neustadt, seinen
schweren Schussverletzungen,  während der andere  mit ebenfalls  schwersten Verletz-
ungen im UKH Wien-Meidling liegt.

Während Vertreter der FPÖ, der ÖVP und die Innenministerin unverzüglich zum Ableben

des  Beamten  Stellung  nahmen und ihr  Mitgefühl ausdrückten,   hörte man  seitens der
SPÖ und den Grünen bis jetzt  (22:30 Uhr)  kein einziges Wort.

Seit Krems ticken die Uhren anders

Der  Fall  Krems  hat  bewiesen,  wie Linke Gutmenschen  gegen  einen  pflichtbewussten
Polizeibeamten Stimmung machen konnten,  so dass dieser die Nerven wegschmiss und
etwas gestand, was er gar nicht verbrochen hatte. Der Richter verurteilte den Beamten zu
einer bedingten Haftstrafe und der Linke Mob jubelte.

Seit dem Urteil (normalerweise hätte es gar keinen Prozess geben dürfen)  des LG Korneu-
burg im „Fall Krems“, wo der Polizist im August 2009, unserer Meinung nach einen gerecht-
fertigten Schusswaffengebrauch  gegen einen rumänischstämmigen Einbrecher anwandte,

ticken bei der Exekutive die Uhren offenbar anders.

Der Linke Mob darf wieder jubeln

Offenbar vor lauter Sorge, nicht wie ihr Kremser Kollege zu einem erfundenen Geständnis
gezwungen  zu werden,  wenn sie  gerechtfertigt von  der Schusswaffe Gebrauch machen,
verzichten Polizisten lieber auf eine geeignete Eigensicherung. Dies hätte im vorigen Jahr
beinahe einem Wiener Polizeibeamten das Leben gekostet,  als er bei einer Verkehrskon-
trolle, von einem serbischen Berufsverbrecher angeschossen wurde.

Nun  ist der eine  Polizist tot und beim  anderen besteht noch  zumindest  die theoretische
Möglichkeit ihm den Prozess zu machen,  soferne er seine Verletzungen überlebt. Jeden-
falls hat der Linke Mob wieder Grund zu jubeln.

*****

2011-02-12
 

Inhalts-Ende

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