Was ist mit der Justiz in Deutschland los?

Potentieller Attentäter wird nicht beachtet, dafür wird harmlosen Pensionisten seine Haustüre eingetreten

Je mehr Details über den mörderischen Attentäter von Magdeburg bekannt werden, desto mehr muss man sich über die deutsche Justiz wundern.  So hatte der angebliche Flüchtling aus Saudi Arabien, Taleb A., bereits im Jahr 2013 Terrordrohungen gegen die Ärztekammer ausgestoßen.  Die Konsequenz: 90 Tagessätze zu je 10 Euro, also 900 Euro als lächerliche Strafe. Wie der NDR berichtet, warf er einem Richtern Rassismus vor und drohte damit, sich eine Pistole zu organisieren, um sich an diesem zu rächen.  Als Bonus durfte er dann als Psychiater im Maßnahmenvollzug praktizieren.

Auch Behörden aus Saudi Arabien haben die deutschen Behörden vor dem Mann gewarnt.  Aber dem nicht genug, strotzte sein X-Account nur so von Hasspostings und Drohungen gegen Deutsche und Deutschland.  Obwohl der Mann schon polizei – und amtsbekannt war, interessierte dies weder die Justiz noch sonstige Behörden.  Das finden wir erstaunlich wenn man bedenkt, was das deutsche Regime jenen Ärzten angetan hat, welche Maskenbefreiungen ausstellt oder sich gegen die lebensgefährliche experimentelle Covid-19-Impfung ausgesprochen haben.  Die Justiz hatte diesbezüglich sogar etliche Geldstrafen und sogar Hafturteile ausgesprochen.

Auch bei „Majestätsbeleidigungen“ ist die deutsche Justiz nicht zimperlich.  Wer es beispielsweise auch nur wagt ein Posting zu teilen, in dem ein Politiker als Schwachkopf bezeichnet wird, muss damit rechnen, dass ihm eine SEK-Truppe – mit justizieller Genehmigung – seine Haustür eintritt und eine Hausdurchsuchung durchführt.

Aber auch bei ausländischen Schwerkriminellen ist die deutsche Justiz sehr tolerant, wie die BILD-Zeitung zu berichten weiß.  Anstatt dem mehrfach vorbestraften Clan-Boss Al-Zein ein lebenslanges Einreiseverbot aufzuerlegen, verkürzt sie diesem seine Einreisesperre nach Deutschland von sieben auf viereinhalb Jahre.

Angesichts dieser Tatsachen stellen – vermutlich nicht nur wir – uns die Frage, was ist mit der Justiz in Deutschland los?

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Eine zu wenig erprobte Impfung und trotzdem Impfpflicht


Gastautorinnen-Beitrag


Die Impfung ist zu wenig erprobt, vor allem auf Langzeitwirkung, als das eine Impfpflicht gerechtfertigt erscheint. Ob sich jemand impfen lässt oder nicht, sollte Jeder für sich selbst entscheiden. Mit den Schäden nach einer Impfung oder nach einer Erkrankung müssen Menschen auch alleine zurechtkommen.


Was mich am massivsten stört ist, dass es unerheblich ist wie viel Schutz durch Antikörper und sonstiges ein Mensch hat, er wird zum Boostern genötigt, sofern er am Leben teilhaben möchte wie bis 2020. Dasselbe nach Erkrankung von Covid, es ist unerheblich wie viel Schutz es gibt – nach 6 Monaten muss geimpft werden. Es zählt also nicht der Schutz alleine warum geimpft werden muss, denn sonst würde ja ein Laborbefund ebenso genügen (ähnlich der Schweiz).


Ich selbst würde geimpft oder ungeimpft in Zeiten der Pandemie genauso leben. Also vorsichtig und auf Hygiene noch mehr bedacht als bisher ohnehin der Fall war und Kontakte meidend. Selbst wenn ein Mensch seinen Wohnraum nicht verlassen würde, wäre er bei der Impfpflicht zu bestrafen. Logisch? Nein!


Der „Katalog“ zur Befreiung der Impfpflicht ist derart straff gehalten und ermöglicht kaum einen Arzt oder Patienten für sich die richtige Wahl zu treffen, ob man sich impfen oder sich von der Impfung befreien lässt. Zugelassene Ärzte wurden durch die Kammer und Medien derart in die Enge getrieben, so das viele Ärzte sich erst gar nicht trauen eine Befreiung zu schreiben – selbst wenn sie ärgste Bedenken hätten, ob eine Impfung ihren Patienten nicht zu gesundheitlichen Nachteil reichen.


Die einseitige Berichterstattung in Medien empfinde ich ebenso suspekt wie das man jeden Wissenschaftler, Arzt oder sonstigen Fachmann verunglimpft wenn er anderer Meinung ist, als allgemein von der Politik erwünscht. So stirbt jeder Forschung. So stirbt aber auch Vertrauen eines (vor allem kritischen) Menschen!


Ich bin keine Corona-Leugnerin. Ich habe noch nie jemanden die Impfung ausgeredet, sondern sogar (vor allem Risikogruppen) dazu geraten – aber ich lehne eine Impfpflicht welche eher einen Impfzwang ähnelt und die Verunglimpfung kritischer Menschen als Nazis und Leugner entschieden ab.


Zuletzt frage ich mich immer öfter: welches Vergehen hat ein seit 22 Monate gesund gebliebener Mensch verübt weil die Masse inklusive vieler Politiker und Medien derart solche Menschen verunglimpft und sogar beschimpft?


Margit Haas


16.01.2022


„Impfverweigerern“ droht die Kündigung


Über die Arbeitgeber wird Druck aufgebaut


Zahlreiche renommierte Wissenschaftler (Ärzte, Virologen etc.) stellen den Corona-Impfstoffen ein schlechtes Zeugnis aus. Das wird natürlich von der Pharmaindustrie und von deren beeinflussten Politiker(innen) heftig bestritten. Aber es gibt auch zahlreiche Ärzte und Wissenschaftler, welche die Corona-Impfung über den Klee loben. Ob dies aus Überzeugung, aus Furcht vor Repressalien oder Gewinnabsicht geschieht, wissen nur die Betroffenen selbst.


Nun muss man aber kein Experte sein um zur Ansicht zu gelangen, dass man einem Impfstoff, der innerhalb eines halben Jahres entwickelt wurde und lediglich eine Notzulassung hat, mit gebotener Vorsicht gegenüber steht. Die zahlreichen Impfschäden inkl. Todesfälle sprechen für sich.


Gut die Hälfte der Bevölkerung in Österreich möchte sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht impfen lassen. Das ist zu respektieren, denn immerhin steht es jedermann zu, über die eigene Gesundheit selbst zu entscheiden. Dies scheint aber der Regierung nicht zu schmecken und so versucht man, über die Arbeitgeber den sogenannten „Impfverweigerern“ Druck zu machen. Wobei die Bezeichnung „Impfverweigerer“ jeglicher Grundlage entbehrt, da es ja – zumindest offiziell – keinen Impfzwang gibt.

 

 

Wer heute die Medienlandschaft aufmerksam verfolgt hat wird festgestellt haben, dass man den sogenannten Impfverweigerern Druck machen will. Allen voran, wie könnte es anders sein, die Kronen Zeitung. Ein Experte erklärt in einem Beitrag, warum Impfverweigerern die Kündigung droht.  Uns selbst sind einige Betriebe bekannt, die ihre Arbeitnehmer(innen) zur Corona-Impfung „animieren“.



Ob so eine derartige Kündigung arbeitsrechtlich vor Gericht halten wird, werden uns die ersten Prozesse sagen. Uns erinnert das Ganze jedenfalls an:

 

Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten!

Niemand hat die Absicht eine Testpflicht einzuführen!

Niemand hat die Absicht einen Impfzwang einzuführen!


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14.05.2021


Hat die Kronen Zeitung die Wahrheit gepachtet?


Jedenfalls lässt die Corona-Krise die Kassa klingeln


Textausschnitt aus einem gestrigen Beitrag der Kronen Zeitung:




Es ist schon richtig, dass die zurzeit andauernde Corona-Krise Betrüger, Verschwörer, Panikmacher oder Wichtigtuer auf den Plan ruft.  Allerdings wäre doch anzumerken, dass es eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen gibt (Ärzte, Wissenschaftler udgl.), die vor der Corona-Krise noch als anerkannte Experten galten und nun, weil ihre Aussagen zu Corona nicht systemgerecht sind, plötzlich als Betrüger, Verschwörer, Panikmacher oder Wichtigtuer abgetan werden.


Warum sich aber die Kronen Zeitung berufen fühlt, als unterstützender Teilnehmer eines digitalen Stabes der Bundesregierung gegen sogenannte Fake News zu agieren, wird aus dem letzten Absatz des Krone Beitrag(siehe Screenhost) ersichtlich.  Denn dort empfiehlt die Kronen Zeitung den Lesern, dass diese – neben den zuständigen Seiten der Ministerien – einfach in die Krone schauen sollen.




Da stellt sich für uns die Frage, hat die Kronen Zeitung die Wahrheit gepachtet?  Nun, darüber können wir nur rätseln.  Klar ist uns allerdings, dass die Corona-Krise bei der Krone die Kassa klingeln lässt.  In der heutigen Ausgabe haben wir die Inserate gezählt, die von Konzernen und/oder öffentlicher Hand – mit Corona-Bezug (direkt oder indirekt) – geschalten wurden.  Das Ergebnis: 13 ganze Seiten, 3 halbe Seiten und 2 viertel Seiten.


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2020-03-22


Gudenus: Wiener Krankenanstaltengesetz hat bedauerlicherweise Lücken


Gesundheitsstadtrat Hacker soll endlich handeln anstatt permanent zu analysieren

 

„Dass diensthabende Ärzte das Krankenhaus nicht verlassen dürfen um einem Akutpatienten am Parkplatz davor Erste Hilfe zu leisten, klingt nach einem schlechten Scherz – ist es aber leider nicht“, bedauert der gf. Landesparteiobmann der Wiener FPÖ und gf. Klubobmann im Parlament, Mag. Johann Gudenus den jüngsten Vorfall vor dem Krankenhaus Göttlicher Heiland. Die Tragödie, die traurigerweise mit dem Tod eines Menschen endete, wird zwar von Seiten des Spitals analysiert, dies allein ist für den Freiheitlichen allerdings zu wenig. „Wenn ein Mann vor einem auf Herzerkrankungen spezialisierten Krankenhaus an einem Herzinfarkt sterben muss, weil die diensthabenden und auf solche Ernstfälle spezialisierten Ärzte das Krankenhausgebäude nicht verlassen dürfen, dann hat das Wiener Krankenanstaltengesetz ganz offensichtlich Lücken“, bringt Gudenus die Tragik des Vorfalls auf den Punkt. Handlungsbedarf sieht Gudenus beim zuständigen Gesundheitsressort. „Gesundheitsstadtrat Hacker scheint mit den Vertuschungsversuchen des Milliardengrabs KH Nord so beschäftigt zu sein, dass er seine Verantwortung aus den Augen verloren hat und die dringend zu lösenden Probleme innerhalb seines Aufgabengebiets vernachlässigt“, so der Freiheitliche. Bedanken möchte sich Gudenus bei jenen Ärzten, die trotz dieser realitätsfernen Vorschrift, das Krankenhaus nicht verlassen zu dürfen, dem Patienten zu Hilfe geeilt sind.

 

„Wenn der zuständige Stadtrat Hacker weiter seine Augen vor derartigen Problemen verschließt und Vorschriften und Regelungen nicht zu Gunsten von Patientinnen und Patienten umändert, dann wird Zivilcourage von Seiten der Ärzte und des Pflegepersonals die einzige Konstante in der Wiener Gesundheitsversorgung bleiben“, fordert Gudenus Stadtrat Hacker auf, umgehend Maßnahmen zu setzen, damit sich derartige Tragödien nie wieder wiederholen. (Quelle: APA/OTS)

 

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2018-11-06


Berufsvertretung geht gegen Mitglieder mit gerichtlicher Exekution vor


Über die Initiative „Wir sind Ärzte und nicht Kammer“

 

DDr. Christian Fiala ist Gynäkologe in Wien. Er hat die Initiative „Wir sind Ärzte und nicht Kammer“ ins Leben gerufen. Die Initiative richtet sich gegen die Zwangsbeiträge zum Wohlfahrtsfond der Ärztekammer.  Die rund 44.000 österreichischen Ärzt(innen) müssen bis zu 18% ihres Einkommens in eine Zusatzpension der Ärztekammer abführen.  Aufgrund der missbräuchlichen Verwaltung des Wohlfahrtsfonds Wien wurden in der Vergangenheit 200 Mio Euro mehr entnommen als einbezahlt wurden.  Die Schuldentilgung wurde dann von folgenden Generationen eingefordert, ohne dass diese eine Leistung dafür erhielten.  Finanziert wird die Initiative gegen die Zwangsmitgliedschaft über eine Fundraising-Kampagne.  Dies ist einer heutigen Presseaussendung der Initiative „Wir sind Ärzte und nicht Kammer“ zu entnehmen.

 

DDr. Christian Fiala, dem demnächst ein Besuch eines Exekutors ins Haus bzw. Ordination stehen könnte, dürfte die Nase gestrichen voll haben und verfasste einen Brief an den Präsidenten der Wiener Ärztekammer.

 

Offener Brief an den Präsidenten der Wiener Ärztekammer:

 

Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Kollege Szekeres,

 

Sie haben ein Rechtsanwaltsbüro damit beauftragt, mich für 29.000€ zu exekutieren, das ist der von Ihnen ungerechtfertigt veranschlagte Höchstbeitrag für das Jahr2012 für den sog. „Wohlfahrtsfonds“.  D.h. meine Berufsvertretung, die ich mit meinen Beiträgen finanziere, schreckt nicht davor zurück, mich – und viele meiner Kollegen- jedes Jahr zu exekutieren, um mir in Zukunft zwangsweise eine Zusatzpension zukommen lassen können, zusätzlich zur staatlichen Pensionsvorsorge!

 

Bis zum Jahr 2012 habe ich, so wie alle ÄrztInnen, jährlich in dieses Zwangssystem eingezahlt, jährlich etwa 2.000€. Dann hat die Ärztekammer behauptet, sie müsse auch alle Einkünfte aus nicht-ärztlicher Tätigkeit und sämtliche dazugehörigen Unterlagen einsehen, wie z.B. die Bilanz meines Ambulatoriums, Mietvertrag der vermieteten Wohnung etc.  Diesen unverhältnismäßigen Eingriff in meine Privatsphäre durch meine Berufsvertretung habe ich abgelehnt.  Nicht zuletzt auch deshalb, weil dann diese sensiblen Daten gemeinsam mit den Einkommen aller Wiener ÄrztInnen skandalös unsicher auf einem Computer einer privaten Firma gelagert werden. Wie der Rechnungshof in seinem kritischen Bericht 2012 festhält, werden dort nicht einmal minimale Sicherheits-Standards eingehalten. Ein Datendiebstahl würde nicht einmal auffallen, weil es offensichtlich keine Protokollierung der Zugriffe gibt.  Darüberhinaus lehnt es die ÄK ab, die Verantwortung und die Schäden eines allfälligen Missbrauchs dieser Daten, die sie von ihren Mitgliedern einfordert, zu übernehmen.

 

Sie haben mir dann willkürlich fast den 10-fachen Betrag – also den maximal zulässigen – vorgeschrieben, weil ich Ihnen diesen Eingriff in mein privates Leben verweigerte. In Ihrer ‚Fürsorge’ um meine Zusatzpension schrecken Sie nun nicht einmal vor einer gerichtlichen Exekution zurück, und nehmen in Kauf, mich in meiner wirtschaftliche Existenz zu gefährden.  Auf diese Weise nehmen Sie mir auch die Möglichkeit, anderweitig für meine Zukunft vorzusorgen als im Rahmen des von Skandalen, Misswirtschaft und Begünstigungen gebeutelten ‚Wohlfahrts’-Fonds. Alles angeblich nur zu meinem Besten.

 

Von mir als Arzt wird zwar erwartet, dass ich Verantwortung für meine Patienten übernehme, aber wenn es um meine eigene Zukunftsvorsorge geht, dann soll ich mich entmündigen lassen?  Für Sie selbst gilt all das ja nicht, weil Sie gleich doppelt von dem Zwangssystem des ‚Wohlfahrts’-fonds befreit sind: als pragmatisierter Arzt und weil Sie und Ihre Funktionärskollegen in der Ärztekammer entschieden haben, dass Ihre Bezüge und Aufwandsentschädigungen ausgenommen sind. Sie selbst haben also offenbar gute Gründe, Ihr eigenes Einkommen nicht in den Wohlfahrtsfonds zu investieren. Das ist absolut nachvollziehbar angesichts der Skandale, Veruntreuungen von über 200 Mio Euro und Vorteilsnahmen, die in den letzten Jahren ans Licht kamen.  Gab es dazu eigentlich je Ermittlungen und unabhängige Untersuchungen? Ich jedenfalls befürchte, dass wir, so wie die jetzige Generation der Pensionisten aufgrund dieser Unregelmäßigkeiten letztlich nur einen Teil des Einbezahlten als ‚Wohlfahrts’-Pension erhalten werden.

 

Lieber Kollege Szekeres, genau das, was Sie als Funktionär für sich selbstverständlich in Anspruch nehmen, möchte ich und tausende KollegInnen auch: selbst entscheiden, wie wir unsere eigene Zukunftsvorsorge gestalten.  Deshalb fordere ich Sie auf, das überholte Zwangssystem des Wohlfahrtsfonds zu beenden und diesen in eine freiwillige private Pensionsvorsorge umzuwandeln.  Der Zeitpunkt scheint ideal dafür, da der Fonds nach Ihren eigenen Worten sehr „gut aufgestellt“ und damit wohl auch konkurrenzfähig ist.  Dann könnte sich die Ärztekammer ihrer eigentlichen Aufgabe widmen: die Interessen der Mitglieder zu vertreten, anstatt diese mit Klagen und Exekutionen zu überhäufen. Das Leben verlangt manchmal mutige Entscheidungen. Aber wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

 

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2018-02-14


GRÜNEN Klubobfrau Krismer – Huber bezichtigt Ärzte der Bestechlichkeit


Peinliche Aussage der GRÜNEN in der heutigen Sitzung des NÖ Landtages

 

In ihrer Rede zur heutigen Aktuellen Stunde zum Thema Gesundheitsvorsorge 2030 – Stirbt der Beruf des Hausarztes aus? meinte die Klubobfrau der GRÜNEN: „ Du bekommst Deine Diagnose nur, wenn Du ein Kuvert dabei hast“. LAbg Dr. Machacek und LAbg Dr. Von Gimborn zeigen sich ob dieser Anschuldigung entsetzt.  „Man sollte von einer Landespolitikerin erwarten dürfen, dass sie sich ihrer Aussagen bewusst ist.“  (Quelle: APA/OTS)

 

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2016-12-15


Häuptling Gespaltene Zunge


Wehsely gehört durch einen

‚Notfallparagraphen‘ an die kurze Leine gelegt

„Wie die aktuelle Diskussion rund um eine mutmaßliche Einigung zwischen KAV und
Ärzteschaft  in  Sachen  Arbeitszeitgesetzumsetzung  wieder  einmal  zeigt,  gibt  die
Wiener  SPÖ  den  ‚Häuptling  Gespaltene  Zunge‘.    Gebetsmühlenartig  behaupten
Rathaussozialisten  und  Verwaltungsapparatschiks im KAV,  dass man sich geeinigt
habe.   Dies  obwohl  der  Sozialpartner  Wiener  Ärztekammer  von dieser Einigung
offenbar  keinerlei  Wahrnehmung  hat,  so  FPÖ-Gesundheitssprecherin  NAbg.  Dr.
Dagmar Belakowitsch-Jenewein.
„Offensichtlich  ist  Georg  Orwells  ‚1984‘  die  Dauerlektüre  von Sonja Wehsely und
ihren  parteipolitischen  Schildknappen  im  Wiener  SPÖ-Rathausklub,  allen  voran
Gemeinderat Kurt Wagner.  Wehsely und Co.  konstruieren sich in Sachen Gesund-
heitsversorgung und Ärztearbeitszeit eine Parallelwelt und erklären diese in Durch-
halteparolen via Pressedienst zur Realität, so Belakowitsch-Jenewein weiter.
„Diese  Situation  zeigt einmal mehr,  dass es – auch zum Wohle der Patienten – eine
Art  ‚Durchgriffsrecht‘  des Bundes im  Gesundheitswesen in der Form eines  ‚Notfall-
paragraphen‘  geben  muss .   Wenn  die  Gebietskörperschaft  Stadt  Wien  es nicht
schafft,   binnen  einer  gewissen  Zeitspanne  eine  für  die  Gesundheitsversorgung
und  die  dort   beschäftigten  Ärzte   und  Pflegekräfte   sozial- und  arbeitsrechtlich
verträgliche Umsetzung zustande zu bringen, dann müssen das Gesundheitsminis-
terium  und  Sozialministerium  unter  der  Kontrolle  des  Nationalrates  in die Hand
nehmen.    Die FPÖ wird in diesem  Zusammenhang eine  entsprechende  Initiative
im nächsten Gesundheitsausschuss setzen“, sagte Belakowitsch-Jenewein.
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2016-09-23

Patientenanwalt fällt den Patienten in den Rücken


Scharfe Kritik der FPÖ-Gesundheitssprecherin

Zu diesem Thema nahm heute die FPÖ-Gesundheitssprecherin und Vorsitzende des parla-
mentarischen  Gesundheitsausschusses,  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein,  mit scharfer
Kritik Stellung.
„Gerald Bachinger,  oberster Patientenanwalt,  fällt den Patienten in den Rücken!   Er ist nach
SPÖ-Gesundheitssprecher Erwin Spindelberger ein weiterer Propagandist des Staatssozialis-
mus im  Gesundheitswesen nach dem Vorbild DDR!   Die Sicherstellung der Gesundheitsver-
sorgung  im  Sinne  der  Patienten  kann  nur  durch eine Stärkung des Hausarztsystems und
damit  des  freiberuflichen   Berufsbildes  der  Mediziner  gewährleistet  werden  und  nicht  in
Form  eines  unpersönlichen  Filialistensystems  der rot-schwarzen Sozialversicherungsfunk-
tionärskaste“, so Belakowitsch-Jenewein.
„Im  nächsten  Gesundheitsausschuss  werden  wir  daher   erneut  unsere  Vorschläge  zur
aktiven  Förderung  des  niedergelassenen Bereiches einbringen und auch Herrn Spindel-
berger  und  Co.  Nachhilfe  in Sachen  Gesundheitspolitik geben,  dieser hat offensichtlich
gemeinsam mit seinen Genossen im SPÖ-Parlamentsklub alle Entwicklungen verschlafen.
In Wahrheit sind sowohl  Bachinger als auch  Spindelberger nach ihren  Äußerungen rück-
trittsreif.   Die Gesundheitspolitik ist nämlich keine  Spielwiese für ideologische Scheuklap-
penpolitik,  die  Patienten  sind keine Versuchskaninchen für ideologische Laborversuche.
Vor  allem  Bachinger  als  Patientenanwalt  müsste  sich  klar  gegen Primary Health Care
Zentren aussprechen“, erklärte Belakowitsch-Jenewein.
„Selbst  beim  AMS  haben  Arbeitssuchende  grundsätzlich  immer  ein  und denselben
Betreuer.   Wenn  es  um  das  höchste  Gut,  die  Gesundheit  geht,  wäre das dann nicht
mehr  gewährleistet:   Statt  zum  Hausarzt  des  Vertrauens,  der  seine Patienten oft seit
Jahren  kennt,  kämen  die  Patienten  im  PHC-Zentrum  zu  dem Arzt,  der  gerade Zeit
hat – für beide gelinde gesagt  ’suboptimal‘.   Wir sind ja nicht an der Supermarkt-Kasse,
wo es wurscht ist, wer kassiert“,  ergänzte Belakowitsch-Jenewein abschließend.
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2016-08-04

Weltgesundheitstag

Österreich braucht Kurskorrektur

„In  Österreich  gibt  es  wenig  zu  feiern,  Stück  für  Stück demontieren  SPÖ und ÖVP
das  bewährte  österreichische  Gesundheitssystem.  Leidtragende  sind  die  Patienten,
aber  auch  Ärzte  und medizinisches Personal.   Der heutige Weltgesundheitstag sollte
Anlass  für SPÖ-Gesundheitsministerin Oberhauser sein,  sich eine Nachdenkphase zu
verordnen  und  eine   Kurskorrektur   vorzunehmen“,    betonte  heute  die  freiheitliche
Gesundheitssprecherin und Vorsitzende des parlamentarischen Gesundheitsausschus-
ses NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.
Die  Sinnlos-Aktion  ELGA oder das Chaos rund um das  Ärztearbeitszeitgesetz sind
nur  zwei  Beispiele  aus der jüngeren Vergangenheit,  die das Versagen der Regier-
ung  in  der  Gesundheitspolitik  belegen  würden.   Mit  dem  ‚Primary  Health  Care‘-
System  holt  die   Regierung  nun  zu  einem  finalen  Schlag  gegen  das  bewährte
System  der Hausärzte aus, der die Gesundheitsversorgung vor allem im ländlichen
Raum zerstört – und das aus rein ideologischen Gründen.
Ginge  es um eine bessere  Gesundheitsversorgung und längere Öffnungszeiten
wäre  die   Lösung  einfach:   Ärzte   sollen  endlich   Ärzte  anstellen  dürfen.  Der
Regierung  aber geht es scheinbar nur darum,  die medizinische Versorgung zu
verstaatlichen  und  aus  selbstständig tätigen Ärzten und ihren Mitarbeitern will-
fährige Erfüllungsgehilfen des Staates zu machen.
Trotz. – und  sicher  nicht  wegen – .der  Politik  der  Regierung  hat  Österreich  im
internationalen  Vergleich  noch  ein wirklich gutes Gesundheitssystem, allerdings
bringt  der  internationale Vergleich den heimischen Patienten rein gar nichts,  sie
verdienen die absolut beste Gesundheitsversorgung, nicht die relativ bessere.
Bereits jetzt haben wir ein Zweiklassen-System,  wer irgend kann, kauft sich –
obwohl er ohnehin schon Beiträge zahlt – Leistungen privat zu.  Gesundheits-
politisch  auf  der  Strecke  bleiben  letztlich  all  jene,  die  sich keine privaten
Leistungen leisten können.  Und die von der Regierung befeuerte Zuwander-
ungswelle wird die Situation noch weiter verschärfen.
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2016-04-07

Politische Aussagen zum AMS-Kompetenzcheck


Lugar: „Der Wahrheitsgehalt entspricht etwa Grimms Märchen“

Der  Wiener Vizebürgermeister  Mag.  Johann  Gudenus (FPÖ)  kommentiert den AMS-
Kompetenzcheck als unwissenschaftlich,  parteipolitisch und schlicht verlogen.
„Die  Debatte  über die beruflichen Qualifikationen der nach Wien strömenden Zuwanderer
wird immer absurder. Während vor einer Woche Ausbilder des AMS resümierten, dass von
170  afghanischen  Männern  gerade  einmal  drei gut  ausgebildet  waren  und  die  mitge-
brachten  Fertigkeiten  längst  nicht  auf  österreichischem Niveau lägen, da die Mehrheit in
ihrer  Heimat  keine Schule  besucht  hatte,  überschlagen sich seit gestern die Jubelmeld-
ungen  aus  dem  AMS  und  dem Sozialministerium über angeblich sehr gut ausgebildete
Flüchtlinge aus Syrien, dem Iran und dem Irak“, so Gudenus.
Team Stronach  Klubobmann Robert Lugar:  „Der Kompetenzcheck ist die Zusammenfass-
ung  von  nicht  belegbaren   Aussagen  einer  kleinen  Gruppe  von  Asylwerbern,  die  sich
zudem  freiwillig  dazu  gemeldet  haben.    Der  Wahrheitsgehalt  entspricht  etwa  Grimms
Märchen. Angesichts der Blauäugigkeit bei der Erhebung und dem Versuch,  das Ergebnis
als Realität zu verkaufen, ist AMS-Chef Kopf rücktrittsreif. Die Bildungsangaben der Flücht-
linge  wurden  nicht  einmal  im  Ansatz  überprüft,  da  darf  man  sich dann nicht wundern,
dass ein geschöntes Ergebnis herauskommt.“
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2016-01-13

Sind Österreicher ungebildeter als Flüchtlinge?


AMS führte einen Kompetenzcheck durch

Ist  die  österreichische  Bevölkerung  ungebildeter  als Teehändler,  Teppichknüpfer  und
Hirten? Wenn man sich die nachfolgenden Beiträge (Screenshots) in zwei verschiedenen
Tageszeitungen  ansieht  und  dem Zweiten Glauben schenkt,  muss die Frage wohl oder
übel mit ja beantwortet werden.
Am 5. Jänner erschien in der Kronen Zeitung folgender Artikel:
Über  einen  Zeitraum von 5 Wochen führte das AMS einen Kompetenzcheck von Flücht-
lingen durch.  Gestern verlautbarte die Tageszeitung ÖSTERREICH das Ergebnis:
Da  staunen  wir  aber,  dass  es  ein Personenkreis. – deren Mehrheit noch nie eine Schule
besucht hat – innerhalb von 5 Wochen geschafft haben soll,  sich eine bessere Bildung als
die Österreicher anzueignen.
Daraus ergeben sich für uns zwei Möglichkeiten. Die Erste wäre, dass man die Österreicher
wieder  einmal angelogen hat.  Da kamen und kommen nicht Ärzte und Diplomingenieure,
sondern ausschließlich Einsteins in die Alpenrepublik.
Die  zweite  Möglichkeit  die  sich  für uns ergibt ist,  dass der Kompetenzcheck des AMS
sprichwörtlich für den  „Hugo“  ist.
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2016-01-13

Bedienungsanleitung für Toilette


Wissen Ärzte und Diplomingenieure

denn nicht wie man ein WC benützt?

Ein  Leser-Kommentar  zum  gestrigen Beitrag  „Militär verweigert .…..“  hat uns zu
diesem Artikel inspiriert.  Gewisse Politiker(innen)  und Gutmenschen sind ständig
bemüht uns zu vermitteln,  dass es sich bei den Flüchtlingen um hochqualifizierte
Menschen .– wie  beispielsweise  Ärzte  und  Diplomingenieure –. handelt,  die nur
wegen des Krieges ihre Heimat verlassen mussten.   Keinesfalls sind es bildungs-
ferne  Wirtschaftsflüchtlinge,  die  sich  in der  Alpenrepublik in die soziale Hänge-
matte legen wollen.
Das  bringt uns zur berechtigten Frage,  weshalb das Rote Kreuz in der Flüchtlings-
anlaufstelle in Spielfeld, obige Plakate anschlägt? Auch nur ein halbwegs zivilisier-
ter  Mensch weiß,  wie  man  eine Toilette  benützt  und  dass  man sich nach deren
Benützung die Hände wäscht.
Also  steht die Frage im Raum,  warum Ärzte,  Diplomingenieure und auch andere
hoch qualifizierte  Menschen eigentlich eine Bedienungsanleitung für eine Toilette
benötigen?
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2015-11-29

Ärzte brauchen geregelte Dienstzeiten


EU-Kommission will Österreich klagen

Gemäß  der  EU-Arbeitszeitrichtlinie haben Arbeitnehmer aus Gesundheits- und Sicherheits-
gründen Anspruch auf eine Beschränkung ihrer Arbeitszeit.  Diese darf pro Siebentageszeit-
raum  48 Stunden  (einschließlich  Überstunden)  nicht  überschreiten.   Des  Weiteren steht
jedem  Arbeitnehmer pro Tag  eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden
sowie  zusätzlich  pro  Siebentageszeitraum eine ununterbrochene Mindestruhezeit von 24
Stunden zu.
„In den Österreichischen Spitälern ist die Realität allerdings eine andere. 97 Wochenstunden,
wie  etwa  ein Prüfbericht  vergangenes  Jahr  für das Wiener Donauspital aufdeckte,  sind für
das  medizinische  Personal  keine Seltenheit“,  zeigt die freiheitliche Gesundheitssprecherin
NAbg.  Dr. Dagmar  Belakowitsch-Jenewein  auf,  „auch  die  Ruhezeiten  können  von  dem
medizinischen Personal nicht eingehalten werden.“
Nun  steht  Österreich  eine  Klage  durch  die  EU-Kommission  ins  Haus.   In  einem Mahn-
schreiben der Kommission wird darauf hingewiesen, dass diese Dienstzeitüberschreitungen
nicht sein dürfen. Österreich hat jetzt ein Monat Zeit darauf zu reagieren.
„Wir wären nicht das erste Land,  das mit einer Klage zu rechnen hätte.  Irland,  Griechenland
und Italien wurden von der Kommission diesbezüglich bereits abgestraft“, sagt Belakowitsch-
Jenewein.
„Es  ist  längst  kein  Geheimnis  mehr,  dass unsere Ärzte zu viel arbeiten.   Für die Patienten
bedeutet das, dass sie sich in die Hände übermüdeter, nicht ausgeruhter und dadurch fehler-
anfälliger  Mediziner  begeben müssen.   Das kann zu einer echten Gefahr werden“,  sagt die
Freiheitliche  und  fordert  abschließend:  „Minister  Hundstorfer muss endlich einsehen, dass
weitere Einsparungen im Gesundheitswesen auf dem Rücken der Patienten verantwortungs-
los ist und schwere Folgen haben kann!“
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2014-03-20

AKH: Klinikärzte gehen kommenden Dienstag auf die Straße


Streit wegen Kürzung von Journal-Nachdiensten spitzt sich zu –

Betriebsversammlung am 21. Jänner 2014 in der Spitalgasse

Die  Klinikärzte  am  Wiener  AKH  intensivieren ihren Protest gegen die von Rektor Wolfgang
Schütz  geplanten  Kürzungen  der  Journal-Nachtdienste  und die damit verbundene weitere
personelle  Ausdünnung  in Österreichs größtem Spital.   Erstmals findet dabei eine Betriebs-
versammlung außerhalb des AKH statt: Am Dienstag, dem 21. Jänner 2014, werden mehrere
Hundert  Ärztinnen  und  Ärzte  ab  8.00 Uhr  in  der  Spitalgasse 23  in  Wien 9. ihren  Protest
gegen die geplanten Kürzungen lautstark artikulieren.
Organisiert  wird  die  Betriebsversammlung  von  der Wiener Ärztekammer für den Betriebsrat
der  Medizinischen  Universität  Wien.   Redner  werden unter anderem Ärztekammerpräsident
Thomas Szekeres sowie der Betriebsratsobmann des wissenschaftlichen Personals der Medi-
zinischen  Universität  Wien, Thomas Perkmann, sein.  Vom  Betriebsrat zur Teilnahme einge-
laden  wurden   weiters  der   Rektor  der  Medizinischen  Universität  Wien,   Wolfgang  Schütz,
sowie Primarärztevertreter Christoph Zielinski.
Die  Veranstalter  rechnen mit 500 bis 1000 Teilnehmern. Aufgrund der Sperre der Spital-
gasse ist mit lokalen Verzögerungen im Morgenverkehr zu rechnen.
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2014-01-18

Magnetresonanz und CT: Tarifverhandlungen gescheitert


Krankenkassen treiben Ärzte in den vertragslosen Zustand

Die Verhandlungen zwischen den Instituten für Bildgebende Diagnostik und dem Hauptverband
der Sozialversicherungsträger sind gescheitert.   Ziel der seit Oktober laufenden Gespräche wäre
es  gewesen,  für die insgesamt 110 Institute in Österreich einen Gesamt-Kassenvertrag für Unter-
suchungen  mit Magnetresonanztomografie (MRT) und Computertomografie (CT) auszuhandeln.
Da  der  bestehende  Vertrag  mit  Jahresende  2013  ausläuft,  wird  ab  Jänner der vertragslose
Zustand eintreten.
Der  vertragslose  Zustand  hat  zur  Folge,  dass  MRT und CT-Untersuchungen ab Jänner nicht
mehr  direkt mit den Krankenkassen verrechnet werden können,  sondern von den Patienten in
den Instituten wie bei Wahlärzten bezahlt werden müssen.  Die Patienten können dann bei der
Krankenkasse die Refundierung der Kosten beantragen.
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2013-12-08

Ärztekammer ehrt ehemalige Aufdecker


Prominentester Fall war Heinrich Gross

Noch vor einigen Jahren wurden sie als „Aufrührer“ und „Nestbeschmutzer“ bezeichnet. Nun
hat  der  Vorstand  der  Ärztekammer  für  Wien  beschlossen,  an  die  Kollegen Ernst Berger,
Gerhard  Hochwarter,  Hermann  Pleiger,  Ferdinand  Sator,  Franz  Sellner  und  Werner Vogt
Goldene  Ehrenzeichen  zu  verleihen.   Allen sechs Personen ist gemeinsam, dass sie in der
Vergangenheit mitgeholfen haben,  Missstände im Gesundheitssystem beziehungsweise Ver-
fehlungen einzelner Ärzte aufzudecken.
Am  prominentesten  ist  wohl  der  Fall  Heinrich Gross.   Gross war während der Zeit der National-
sozialismus  als  Stationsarzt  an der Wiener  „Euthanasie“-Klinik  „Am Spiegelgrund“ beschäftigt.
1981 sah das Oberlandesgericht Wien in einem von Gross angestrengten Verleumdungsprozess
seine persönliche Beteiligung an der Kinder-„Euthanasie“ als gegeben an.  Trotzdem genoss er –
auch  in Ärztekreisen –  zeitlebens hohes Ansehen.  Mit der entsprechenden Distanz zu Gross tat
sich die Ärztekammer stets sehr schwer.
Weitere  Fälle  betreffen das Aufdecken von Verabreichungen von radioaktivem Material mittels
Magensonde  an  Säuglinge  einer  Wiener Kinderklinik  ohne  Einwilligung  der Eltern sowie der
Fall  eines Wiener Primararztes, dessen Verhalten dazu geführt hat,  dass in kürzester Zeit viele
Mitarbeiter  seiner  Abteilung  kündigten  und  der  dann auch strafrechtlich verurteilt wurde, weil
Patienten mit dem Hinweis, „entweder zu zahlen oder ansonsten von unqualifizierten Ärztinnen
und Ärzten operiert zu werden“, erpresst wurden.
Begründet wird die späte Ehrung von Berger, Hochwarter, Pleiger,  Sator, Sellner und Vogt da-
mit,  dass  sie  schon sehr früh auf Missstände hingewiesen und –  um die Vorwürfe gegen die
Kollegen publik zu machen – dafür auch ihre persönliche Existenz aufs Spiel gesetzt haben.
„Alle  sechs  Kollegen haben überdurchschnittliche Zivilcourage bewiesen,  um Verbesserungen
im  Gesundheitssystem  beziehungsweise  in  der ärztlichen Betreuung herbeizuführen.“   Mit der
Verleihung der Goldenen Ehrenzeichen habe die Ärztekammer nun ein öffentlichkeitswirksames
Zeichen  gesetzt,  um  geschehenes  Unrecht  zu korrigieren,  so Ärztekammerpräsident Thomas
Szekeres.
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2013-11-22

Kommt nun der Facharzt für Telefonmedizin?


Stöger setzt auf Telefonjoker in der Gesundheits-Millionen-Show

„Der SPÖ-Gesundheitsminister hat offenbar den ‚Telefonjoker‘ im Millionenspiel der Gesund-
heitsversorgung  entdeckt“,  zeigte  sich  die  freiheitliche  Gesundheitssprecherin  NAbg. Dr.
Dagmar  Belakowitsch-Jenewein  entsetzt  über  die Pläne Stögers Patienten via Telefon zu
behandeln.   „Das  ist  die nächste unsoziale  Leistungskürzung,  die den Österreichern von
„Gerade-Noch-Gesundheitsminister“ Stöger droht“, so Belakowitsch-Jenewein.
So  plane  Stöger doch tatsächlich eine Telefonhotline,  bei der man mit Ärzten, Apothekern
oder Psychologen sprechen könne und sich so den Weg zum Arzt sparen solle.  Damit steu-
ere  das  sozialistisch  geführte  Gesundheitssystem  direkt in eine Mehrklassenmedizin,  in
der sich  wohlhabende  Menschen  auch hinkünftig die Versorgung durch einen Arzt werden
leisten können,  während die große Masse in der  „Bitte warten“-Schleife des „Facharztes für
Telefonmedizin“ hängen bleibe, so sieht es die FPÖ-Gesundheitssprecherin.
„Fünf  Jahre  hat Stöger in seiner Funktion als Gesundheitsminister versucht,  das System mit
Gewalt an die Wand zu fahren,  um seinen Traum von der sozialistischen Gesundheitsversorg-
ung  zu  rechtfertigen.  Während die Welt über  ‚Prism‘ entsetzt ist,  wurde in Österreich  ELGA,
mit  Hilfe  der  schwarz-grünen Phalanx eingeführt.   Es wurde eine Gesundheitsreform auf die
Reise  gebracht,  die noch mehr Verwaltung und damit Verwaltungskosten bringt.  Die Kosten
für die ohnehin finanziell angeschlagenen Krankenkassen werden weiter explodieren“, fasste
Belakowitsch-Jenewein die „Leistungen“ Stögers zusammen.
„Glücklicherweise ist für diese Art von Gesundheitszerstörung demnächst Schluss.  Dann kann
der  Gesundheitsminister  seine  krausen  Ideen wieder an seinem angestammten Arbeitsplatz
bei  der  VOEST  träumen.   Die Österreicher haben jedenfalls eine bessere Gesundheitspolitik
verdient!“, so Belakowitsch-Jenewein.
(Quelle: APA/OTS)
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2013-08-09

„Gesundheitsrisiko“ Kündigungsfrist


Krankenstandmissbrauchsklassiker wird

zunehmend zur schlechten Gewohnheit

Immer mehr Mitarbeiter,  die ihr Unternehmen verlassen , lassen sich – obwohl ihnen nichts fehlt –
während  der   Kündigungsfrist   krankschreiben.   Das  ist   der  Befund  des  Wirtschaftskammer-
Service Centers,  bei  dem sich beinahe schon täglich verärgerte Unternehmen melden, die sich
mit diesem Sozialmissbrauchsklassiker konfrontiert sehen.
Dies  schildert  auch Michael Heindl,  Arbeitsrechtsexperte im Wirtschaftskammer-Service Center:
„Zuletzt  getroffen  hat  es  einen  metallverarbeitenden  Betrieb  aus  dem  Bezirk  Oberwart:  Ein
Mitarbeiter,   der  weit  vor   Beginn  der  kollektivvertraglichen   Kündigungsfrist   die   Kündigung
aussprach,  war  vor  und  vor allem während der vierwöchigen Kündigungsfrist fast durchgehend
im  Krankenstand.   Pikantes  Detail:  Der  betroffene  Arbeitnehmer erklärte der Geschäftsleitung
süffisant, dass er nicht wirklich krank sei, der behandelnde Arzt aber eine andere Meinung habe“.
Dies ist leider kein Einzelfall.  Immer mehr Unternehmen müssen zuschauen, wie sich ausscheid-
ende  Mitarbeiter  völlig  grundlos  und  ganz  gezielt für die gesamte Kündigungsfrist  – natürlich
bei  fortlaufenden Bezügen –  krankschreiben lassen.  Statt die Kündigungsfrist zur Jobsuche, zur
Einschulung  des  Nachfolgers  ode r zum geordneten Abgang aus dem Unternehmen zu nutzen,
macht man auf Kosten des Arbeitgebers und der Kollegen blau.   Dass sowohl das Unternehmen,
als  auch  der  Sozialstaat  durch  einen derartigen Sozialbetrug Schaden nehmen,  kümmert die
Betroffenen dabei nicht. Sozialbetrug wird ja nicht verfolgt.
In  der  Wirtschaftskammer  will  man  diesen Sozialbetrug nicht länger tolerieren.   „Hier wäre die
Einführung  eines Krankenbesuchsdienst beim Versicherten durch die Gebietskrankenkasse, wie
es  ihn  in  anderen Bundesländern gibt, sinnvoll.   Auch müssen jene wenigen, aber in der Regel
ortsbekannten  Ärzte,   die  diesen   Sozialmissbrauch  durch  eine  lockere   Krankschreibepraxis
unterstützen,  von  der  BGKK  künftig  persönlich  kontaktiert   bzw.  der  Ärztekammer  namhaft
gemacht werden“, fordert Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth.   Das sei man – so Nemeth
–  jenen vielen Arbeitnehmern und Ärzten schuldig, die sich seriös und korrekt verhalten.
In  der  Wirtschaftskammer kann man sich auch eine legistische Maßnahme vorstellen,  um der-
artige Praktiken einzudämmen: „Dienstgebern sollte es in Zukunft möglich sein, den ausscheid-
enden   Mitarbeiter  während  der  Kündigungsfrist  einseitig  zum  Verbrauch  des  Resturlaubs
verpflichten zu können“, so die Rechtsexperten der Wirtschaftskammer. (Quelle: APA/OTS)
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2013-07-26

Parkpickerl: Ausnahme für Schulwarte an Pflichtschulen


Schneefall vor der Volksschule – Frühling vor der Handelsschule

Für die meisten Arbeitnehmer(innen) ist es seit Ausweitung der Kurzparkzonen gar nicht so
einfach,  einen  kostenlosen Parkplatz zu finden.   Für Schulwarte an Pflichtschulen in Wien
soll  es  künftig eine Ausnahmebewilligung geben.   Von Oktober bis April sollen diese nun
ein Parkpickerl erhalten.   Begründung:  Möglicher Schneefall im vorgesehenen Zeitraum!
Diese  Ausnahmebewilligung  finden wir erstaunlich,  denn jedermann weiß,  dass es in Wien
in  diesem  Zeitraum  nicht durchgehend schneit.   Außerdem stellt sich die berechtigte Frage,
warum  nur für Schulwarte an Pflichtschulen?   Glaubt die Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou
möglicherweise, dass beispielsweise vor den Handelsschulen der Frühling ausbricht, während
es vor den  Volksschulen schneit?  Interessant ist auch die Tatsache, dass es für Wiener Ärzte
trotz mehrfacher Aufforderung –  keine derartige Ausnahmeregelung gibt.
Ein Kuriosum am Rande:   Das Parkpickerl für Schulwarte an Pflichtschulen gibt es aber nicht
für alle Wiener Bezirke.  Warum weiß offenbar keiner oder es ist ein gut gehütetes Geheimnis
der Verantwortlichen.  Jedenfalls ist damit die Verwirrung perfekt.
Damit  gibt  es in Wien bezüglich der Parkpickerl-Regelung die unterschiedlichsten Ausnahme-
bestimmungen,  bei denen die  Übersicht bereits verloren gegangen ist.   Jedenfalls hat die rot-
grüne  Wiener  Stadtregierung  in  Sachen  Parkraumbewirtschaftung  bis dato eines bewiesen
– nämlich ihre verkehrspolitische Inkompetenz.
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2013-07-25

Das kranke Krankenhaus


Südosteuropäisches Gesundheitswesen mitten in Wien

Wiener(innen) die südosteuropäischen Krankenhaus-Flair suchen, brauchen nicht nach Bukarest
zu reisen.   Da genügt ein Ausflug nach Ottakring und zwar genau ins Wilhelminenspital.   An den
Wänden  hängen ungeschützte  Stromkabel,  bei Stromverteilerkästen fehlen die Abdeckungen,
Deckenverkleidungen fehlen – so sieht es im Inneren zahlreicher Pavillions aus.
Aber auch außen sieht es nicht viel besser aus.  Risse in Mauerwerken, desolate Fenster die aus
dem Rahmen zu brechen drohen, sowie stark verrostete Veranda-Verkleidungen sind nur einige
schwerwiegende  Mängel in diesem Krankenhaus der Stadt Wien.  Dazu kommen noch veraltete
zum Teil funktionsuntüchtige medizinische Geräte.
{besps}wspital{/besps}
                              Fotos: © erstaunlich.at
Würde beispielsweise ein Lokal einen derart desolaten Zustand aufweisen, könnte der Betreiber
mit  an  Sicherheit  grenzender  Wahrscheinlichkeit  davon ausgehen,  dass dieses unverzüglich
behördlich  geschlossen  würde.  Auch  das  Arbeitsinspektorat wäre sofort auf den Plan gerufen.
Aber  scheinbar  gelten  für  die  Gemeinde Wien  andere  Vorschriften als jene,  an die sich Otto
Normalverbraucher zu halten hat.
Unsere  Bewunderung  gilt  allen  Ärzt(innen),  Krankenpflege- und sonstigem Personal,  die im
Wilhelminenspital ihren Dienst versehen. Der desolate Zustand des städtischen Krankenhauses
hat  aber  auch  seinen  Preis in medizinischer Hinsicht.   Chronischer  Ärzt(innen)-Mangel steht
an der Tagesordnung , wodurch es für die Patient(innen) zu extrem langen Wartezeiten kommt.
Ansicht  der  Zustände  im Wilhelminenspital ist es aber auch durchaus verständlich,  dass viele
Mediziner(innen)  nicht  in  diesem  Spital  arbeiten wollen und sich daher um keine Anstellung
bemühen.
Bedenkt  man  welche  Unsummen  von  Österreich  in  EU-Pleiteländer  gepumpt werden oder
die  Kosten, die für Subventionierungen dubioser Vereine seitens der Stadt Wien entstehen, ist
es mehr als erstaunlich, das Gesundheitswesen derart zu vernachlässigen.
Interessant  ist  auch  die  Tatsache,  dass  die  ärztliche Direktorin des  Wilhelminenspitals eine
gewisse  Dr.  Barbara  Hörnlein ist.   Interessant  deswegen,  weil  diese  Dame  die  Gattin  des
Wiener  Bürgermeisters  Michael  Häupl  ist.   Offenbar  gibt  es im Hause  Häupl-Hörnlein Kom-
munikationsprobleme,  was  die  Zustände  im  Wilhelminenspital  betrifft.   Möglicherweise liegt
es auch daran,  dass im Büro der ärztlichen Direktorin keine Kabel aus der Wand hängen oder
keine  Fenster  aus  den  Rahmen zu stürzen drohen und daher die Dame keine Veranlassung
sieht, die Zustände in diesem städtischen Krankenhaus ändern zu lassen.
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2013-04-14
 

Rot-Weiß-Rot-Card als Rohrkrepierer


Österreich braucht keine qualifizierten Olivenpflücker

Wie  sagte  der  schwarze Bundeskanzler  Schuschnigg bei seiner Abschiedsrede im Jahr
1938? –  „Rot –Weiß-Rot bis in den Tod“.   Der modifizierte  Ausdruck im Jahr 2010 lautete:
„Rot-Weiß-Rot-Card“,  denn da wurde diese in der Alpenrepublik eingeführt.   Die damalige
Innenministerin Fekter sprach sich damals für die  Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte
aus  und  meinte,  dass  ein hochqualifizierter Diplom-Ingenieur nicht dieselbe Behandlung
erfahren darf, wie ein unqualifizierter Analphabet aus irgendeinem Bergdorf.
 
Zu  diesem Zwecke wurde die Rot-Weiß-Rot-Card ins Leben gerufen,  die sich mittlerweile
als Rohrkrepierer erwiesen hat.   Anstatt der steigenden Arbeitslosigkeit  – die mittlerweile
traurige Rekordhöhe erreicht hat –  unter den heimischen Akademikern entgegenzuwirken,
entschloss sich die Bundesregierung „qualifizierte Ausländer“ ins Land zu holen.
 
Der  „Fachkräfteimport“  sollte  just  aus jenen Ländern geschehen,  in die Österreich sehr
viel Geld zur Entwicklungshilfe leistet.  Dadurch hätte man auch diese geschädigt, denn es
ist keineswegs positiv solchen Ländern ihre Fachkräfte zu entziehen. Das haben offensicht-
lich  auch  die  verantwortlichen Politiker(innen) dieser Staaten begriffen und der Run von
Ärzten, Ingenieuren udgl. auf Österreich blieb aus.
 
Aber  die Bundesregierung übersah in ihrem „Rot-Weiß-Rot-Card“-Wahn eine sehr gefähr-
liche  Tendenz,  die der Alpenrepublik in absehbarer Zeit auf den Kopf fallen wird.  Immer
mehr  Jungakademiker  verlassen  Österreich,  da sie hier keinen adäquaten Job erhalten.
Als Ausgleich dafür, wandern immer mehr unqualifizierte Kräfte aus dem Ausland zu. Gilt
für diese nun die „Rot-Weiß-Rot-Card“?
 
Nein sagen wir, denn es nicht vorstellbar, dass Österreich qualifizierte Olivenpflücker und/
oder  Schafhirten  braucht.   Also  bekommen diese Zuwanderer auch keinen Job bei  uns
und machen sich es in der sozialen Hängematte bequem.
 
Damit  ist  es  für  die Bundesregierung höchst an der  Zeit,  sich von ihren Zuwanderungs-
phantasien  zu  verabschieden  und  sich  endlich um die Österreicher(innen) zu kümmern.
Diese sollten nämlich gefördert werden,  um die Wertschöpfung der in Österreich erworb-
enen Ausbildungen – die Zig-Millionen gekostet hat – dem Land zu erhalten.
 
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2013-02-27
 

Wann beginnt Stöger mit dem Marathonlauf-Training?


Peinlicher und inkompetenter Auftritt des Gesundheitsministers

Der vorgestrige Auftritt des Gesundheitsministers zum Ärztemangel in Vorarlberg ist an
Peinlichkeit und Inkompetenz nicht zu überbieten gewesen.   Mit Klassenkampf-Schlag-
worten  wie  Verteilungsprobleme  und Verteilungsgerechtigkeit wird das Problem wohl
kaum bewältigbar sein.
 
Noch vor wenigen Wochen hat sich Stöger als Meister der neuen Erkenntnis betätigt und
eine Studie präsentiert,  die den Ärztemangel in Österreich bestätigt hat.  Lösungen blieb
Stöger  damals  schon schuldig.   Vorgestern schließlich hat der Gesundheitsminister gar
einen  Ärztemangel  geleugnet  und  hat  die  erstaunten  Zuseher mit billigsten Klassen-
kampftönen überrascht.
 
Seit  vier  Jahren  negiert  dieser  Gesundheitsminister  alle  Warnungen  und  setzt  die
Gesundheitsversorgung der österreichischen Bevölkerung fahrlässig aufs Spiel. Lösungs-
vorschläge beispielsweise der Vorarlberger Ärztekammer, die Tarife für Ärztemangel im
ländlichen Raum anders zu gestalten, schiebt er gleich mit dem Hinweis auf die Sozialver-
sicherungen beiseite.
 
Allerdings  sollte  vom amtierenden Bundesminister für Gesundheit aber schon auch ein
eigener Gestaltungswille und eine eigene Meinung erwartet werden können. Diese Fest-
stellung ist jedoch leider nur rhetorisch, denn Stöger wird vermutlich nur das vollziehen
was er von der Parteileitung angeordnet bekommt.
 
Einen gewissen Unterhaltungswert hat das Interview dennoch in den letzten Minuten be-
kommen, als Minister Stöger erklärte, er habe gemeinsam mit Minister Darabos einen
Richtungswechsel eingeleitet, die Österreicher(innen) würden nun mehr Sport betreiben.
 
Das  wäre auch eine Gelegenheit für Stöger.  Er sollte schleunigst beginnen die sportliche
Disziplin des Marathonlaufs zu trainieren und seinen Genossen an der Hand nehmen und
mit  ihm  möglichst  weit  weg laufen.   Damit  würde er auch vielen Österreicher(innen)
einen immensen Gefallen erweisen.
 
*****

2012-08-16
 

Genderwahn an der Medizin-Uni Wien


Medizin-Uni Wien macht sich mit Aufnahmetest zur Lachnummer

Am 27.Juli haben wir im Beitrag „Geschlechtsneutraler Test als ..“ darüber berichtet,  dass
sich die VSStÖ-Bundesvorsitzende,  Jessica Müller,  darüber beschwerte,  dass in Graz die
gleichen  Bedingungen  für  Frauen  und Männer,  für den EMS-Test  (Eignungstest für das
Medizinstudium)  gegeben  sind.   Für  sie ist diese Vorgehensweise eine Diskriminierung
der Frauen.
 
Da  kann  nur  jeder weiblichen Person,  die für den EMS-Test in Graz zu unqualifiziert  ist
empfohlen werden, den Eignungstest für das Medizinstudium in der Bundeshauptstadt  zu
absolvieren.  Denn wie heißt es so schön:  „Wien ist anders.“
 
In  Wien  gibt es tatsächlich eine genderspezifische Auswertung des Tests und diese Tat-
sache zeigte bereits Auswirkung.   Seit der heurigen Gender-Premiere des Eignungstests
für  das  Medizinstudium,  sind  in Wien erstmals mehr  Frauen als Männer zum Studium
zugelassen worden. 56 Prozent der begehrten 740 Studienplätze gingen an Bewerberin-
nen.
 
Die  Wiener Medizin-Uni  – einst im Spitzenfeld –  liegt  im  internationalen Ranking schon
jetzt  im abgeschlagenen Feld und macht sich nun auch noch mit der Diskriminierung von
Männern beim Aufnahmetest zur Lachnummer.  Soviel kann vorerst zu den aktuellen Vor-
gängen  an  Österreichs  größter Medizin- Universität gesagt werden.   Die Auswirkungen
werden erst später spürbar werden, denn eine solche Gender-Testmethode wird sich auf
den Ruf der Absolventen auswirken.

Um  es  mit klaren Worten  auszudrücken:   Es handelt sich gelinde gesagt mit Sicherheit
um  den  „dümmsten  Aufnahmetest  der  Welt“,  der für die  benachteiligten  männlichen
Bewerber jedoch fatale Auswirkungen hat, werden diese doch um ihre Chancen gebracht,
zu Ärzten ausgebildet zu werden.
 
Die Bevorzugung von Frauen ist absolut nicht zu rechtfertigen,  denn im Studium müssen
sie auch die gleiche Leistung bringen und vor allem später im Berufsleben.   So stempelt
man  künftige  Ärztinnen  in  den Augen der Patienten zu Medizinern zweiter Klasse und
Quotenfrauen ab.
 
Es ist dringend nötig, dass der Wissenschaftsminister als oberstes Aufsichtsorgan diesen
Gesetzesbruch  korrigiert  und  auch personell durchgreift.   Es kann nicht sein, dass die
Verantwortlichen  nach  Gutsherrenart  ihre Funktionen missbrauchen,  um ideologische
Wunschvorstellungen  umzusetzen.   Es  muss  rasch  Schluss gemacht werden mit ein-
fältigen  und  ungesetzlichen  ideologischen Experimenten auf dem Rücken junger Men-
schen.
 
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2012-08-06
 

Rote Mastdarm-Akrobatik


Ausnahmebewilligungen für Exekutivbeamte

Bevor  es  ins  Pfingstwochenende ging, tagte am vergangenen Freitag in der Bundeshaupt-
stadt  noch  der Wiener Landtag.   Einer  der  Schwer- und  Diskussionspunkte war   – wie
könnte es anders sein –  die Parkraumbewirtschaftung.
 
Besonders  hervor  taten  sich  die  SP-Landtagsabgeordneten  Karlheinz Hora  und Godwin
Schuster  mit einer vollendete Mastdarm-Akrobatik,  vor der zwischenzeitlich rot eingefärb-
ten Wiener Polizei.  Die beiden Rathaussozialisten meinten tatsächlich, dass es für für Exe-
kutivbeamte Ausnahmebewilligungen für das Abstellen derer Privatautos in Kurzparkzonen
geben müsse.
 
Dies  solle in Form einer Parkkarte erfolgen.   Die Karte ermöglicht den Polizist(innen), das
zeitlich  unbegrenzte  Abstellen  ihrer  Privatfahrzeuge in parkraumbewirtschafteten Zonen.
Dass  es  die  beiden  Herren wirklich ernst mit ihrem Vorschlage meinten,  stellten sie mit
einem diesbezüglichen Antrag unter Beweis.
 
Auch d ie Begründung für diesen erstaunlichen Antrag lässt aufhorchen.   „Exekutivbeamte
sind  dienstrechtlich  verpflichtet,  Überstunden,  Bereitschaft- und  Journaldienste  zu  ver-
richten.   So ist es oft nicht möglich Dienstzeit und -ort mit den Zeiten der Parkraumbewirt-
schaftung in Einklang zu bringen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, den PolizeibeamtInnen
Regelungen  zu  ermöglichen,  ihren  Dienst,  der  auch  der  Wiener  Bevölkerung zu Gute
kommt, durch verwaltungstechnische Regelungen zu erleichtern“, so die beiden SP- Land-
tagsabgeordneten Hora und Schuster.
 

Der Polizeiberuf ist nicht das Non plus Ultra

Abgesehen  davon,  dass  eine derartige Ausnahmeregelung gegen den Gleichheitsgrund-
satz  verstoßen  würde,  gibt es zusätzliche Argumente die dagegen sprechen. Hora und
Schuster  tun so,  als wäre der Polizeiberuf das Non plus Ultra am Dienst der Wiener Be-
völkerung.
 
Da  gibt  es  wohl  Berufe  deren  Wertigkeit  weit höher anzusiedeln ist,  als jener eines
Polizisten.   Da wären beispielsweise jene Personen,  die zum Wohle der Wiener(innen)
im Krankendienst arbeiten.   Auch diese sind verpflichtet Überstunden, Bereitschaft- und
Journaldienste zu verrichten.
 
Warum haben die Herren Hora und Schuster nicht Ausnahmeregelungen für Ärzt(innen),
Krankenschwestern,  Krankenpfleger und Rettungswagenfahrer(innen) beantragt?  Was
ist  mit  den  Männern bei der Feuerwehr?   So könnten wir noch zahlreiche Berufe auf-
zählen,  die im Stellenwert  – was den Dienst an der Bevölkerung betrifft  –  weit höher
angesiedelt sind als der Polizeiberuf.
 
Diese Mastdarm-Akrobatik vor der Polizei dürfte möglicherweise einen tieferen Sinn und
eine gezielte Absicht beherbergen.   In Zeiten wo Rufe nach direkter Demokratie  immer
lauter werden,  weil sich die Bevölkerung von den Regierenden nicht mehr alles gefallen
lassen  will,  ist es doch für die Machthaber ganz angenehm zu wissen,  das Wohlwollen
der Polizei zu besitzen.
 
Also  füttert  man  das  Fußvolk   der  Polizeibeamt(innen) mit kleinen Privilegien,  sodass
diese  sich  keine  besonderen  Gewissenbisse zu machen brauchen,  wenn sie möglicher-
weise in naher Zukunft,  zu viel Demokratiebestreben auf Befehl von oben mit ihren Knüp-
peln beenden werden müssen.  Beispiele dafür gibt es in Europa bereits zuhauf.
 
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2012-05-28
 

Was stimmt nun, Herr Gesundheitsminister?


ELGA-Daten werden doch zentral gespeichert

Dass die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) höchst umstritten ist, ist mittlerweile hinlänglich
bekannt. Selbst die Ärztekammer spricht sich gegen ELGA aus.  Immer wieder wird seitens der
SPÖ und ihrem Gesundheitsminister Stöger versichert, dass der Datenschutz sichergestellt und
die Autonomie der Patienten gewährleistet sei.

Daten müssen gespeichert werden,  um den Zugriff von den dazu Berechtigten zu ermöglichen.
Diese Tatsache ermöglicht natürlich auch unberechtigten Personen den Zugriff auf diese Daten.
Welcher Unsinn es ist von einem sicheren Datenschutz zu sprechen,  wird durch die regelmäß-
igen Hackerattacken von  „Anonymus“  bewiesen.   So weit, so nicht gut.  Allerdings waren wir
höchst erstaunt, als mit einer heutigen Presseaussendung des Gesundheitsministeriums,  dem
gemeinen Volk offenbar reiner Wein eingeschenkt werden sollte.


Der Rest der Presseaussendung ergießt sich in weiterer SPÖ-Werbung für ELGA

Zentrale Datenspeicherung ist logisch

Obwohl bis dato immer wieder eine zentrale Datenspeicherung seitens der SPÖ bestritten wurde,
erschien heute um 11:14 Uhr obige Presseaussendung des Bundesministeriums für Gesundheit.
Der Satz:  „ Mit ELGA werden Befunde und Rezepte zentral gespeichert,  mit dem Vorteil,  dass
Spitäler und Ärzte die Informationen schneller und auch sicher untereinander austauschen kön-
nen“  erscheint uns auch logisch,  obwohl wie bereits erwähnt,  die zentrale Datenspeicherung
immer wieder bestritten wird. Diese Verleugnung ist natürlich völliger Unsinn, denn wie sollten
denn sonst Spitäler und Ärzte an die Patienten-Informationen kommen.

Aber  offenbar erschrak man zwei Stunden später im Gesundheitsministerium und in der Löwel-
straße  über  die  eigene  Courage,  weil man dem gemeinen  Volk  die  Wahrheit bezüglich der

Datenspeicherung verraten hatte, was wiederum Datenschützer auf den Plan rufen könnte. Also
wurde um 13:24 Uhr die erste Presseaussendung korrigiert, wie nachfolgender Screen beweist.


Plötzlich gibt es keine zentrale Datenspeicherung mehr

Da wird nun der/die Leser(in) aufgefordert einen Satz richtig zu lesen.  Das finden wir höchst
erstaunlich,  denn dieser war  einwandfrei formuliert  und enthielt  nicht einmal  einen Recht-
schreibfehler. Was soll nun richtig gelesen werden?  Die Unwahrheit die zwei Stunden später
präsentiert wurde?  Denn dem (laut Aufforderung) nun richtig zu lesende Satz „Eine zentrale
Speicherung der Daten gibt es nicht. …“
schenken wir keinen Glauben. Unser Fazit: Offenbar
ist der SPÖ und dem Gesundheitsminister Stöger nichts zu peinlich.

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2012-01-25

 

Kein Geld fürs AKH, aber Subventionen für Schwule


Subventionen für Homosexuelle und Drogenkonsumräume

Offenbar  zahlt es sich aus in Wien schwul zu sein,  obwohl man diese  sexuelle Neigung
auch ausleben könnte ohne dafür Subventionen zu erhalten.   Für das AKH hat die Stadt
Wien  zwar kein Geld,  aber dafür beispielsweise für den Homo-Verein „QWien – Zentrum
für  schwul/lesbische Kultur und Geschichte“.   Dieser erhielt im heurigen Jahr eine Sub-
vention von 120.000 Euro,  für die Durchführung  von wissenschaftlichen  Aktivitäten.

Der auf Initiative von Stadträtin Sandra Frauenberger neu eingerichtete  „Queere Klein-
projektetopf“  für Projekte im LesBiSchwulen- und Transgenderbereich hat bereits die
Summe von 40.000 Euro erhalten und wird noch zusätzlich mit 20.000 Euro beglückt.

Der  Verein beschäftigt sich mit Maßnahmen zur Bekämpfung und zum nachhaltigen Ab-
bau von bestehenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Ident-
ität. Unterstützung von Diskriminierung betroffenen Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgenderpersonen .   Abbau von Homophobie  und Vorurteilen  gegenüber Lesben,
Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen.
Interessant dabei ist, dass das Diskriminierungsproblem erst auftauchte als massenhaft
islamische  Zuwander(innen) in die  Alpenrepublik strömten.   Die Österreicher(innen)
haben  mit Homosexuellen und ihren sexuellen Praktiken keine Probleme,  solange sie
damit  nicht zwangsbeglückt werden.    Bekannter Weise ist Homosexualität im Islam
nicht  gut  angeschrieben  und in zahlreichen  islamischen Ländern steht  darauf die
Todesstrafe.
Aber zurück zum Thema.  Der Homo-Verein zur Veranstaltung und Organisation des
Kultur- und Standortprojektes  „Soho in Ottakring“ erhielt im heurigen Jahr eine Sub-
vention in der Höhe von 60.000 Euro.

Für außergewöhnliche sexuelle Praktiken scheint man im Wiener Rathaus offenbar eine
Schwäche zu haben.  Dabei darf aber auch der Drogenkonsum nicht zu kurz kommen.
Das  Amerlinghaus,  in dem etwa die  „Initiative Drogenkonsumraum“  oder die Sado-
masochismus-Initiative Libertine“ untergebracht sind, wurde von der Stadt Wien mit
250.000 Euro gefördert.
Offenbar scheint in Wien für Homosexualität, außergewöhnliche sexuelle Praktiken und
Drogenkonsumräume ausreichend Geld vorhanden zu sein.   Dafür verzichtet man da-
rauf , eine ausreichende medizinische Versorgung  aufrecht zu erhalten und streicht im
Wiener  AKH  180 Ärzteposten.   Dass diese  Streichung  Menschenleben  gefährdet,
scheint die verantwortlichen Politiker(innen) nicht im Geringsten zu interessieren.
Obwohl  für wirklich wichtige Anliegen angeblich kein Geld vorhanden ist,  schüttet die
Gemeinde  Wien unbekümmert ihr Subventions-Füllhorn über die diversesten Vereine
aus,  die mit absoluter  Sicherheit nicht im  Geringsten den Stellenwert eines AKH und
der  daraus resultierenden notwendigen ärztlichen Versorgung für die Wiener Bevölk-
erung  haben.
Wir  werden uns die Mühe  machen und recherchieren,  welche erstaunlichen Vereine
im  heurigen Jahr mit Subventionen von der Gemeinde Wien bedacht wurden.  Dies-
bezüglich werden wir einen eigenen Beitrag bringen.
*****

2011-12-06
 

Persilscheine für Mörder(innen)


Mord in der Garage des Hanusch-Spitals

Vor knapp einem Jahr soll der 50-Jährige Franz P., die ihm unbekannte Krankenschwester
Helga L.  in der Garage des  Wiener Hanusch-Spitals erschossen haben.  Der mutmaßliche
Schütze ist angeblich sterbenskrank.

Bei Franz P.  soll Krebs  diagnostiziert worden sein.  Ärzte  versuchen  zur Zeit mit Chemo-
therapien das Leben des Mannes zu retten. Auf Grund seines gesundheitlichen Zustandes,
hat der mutmaßliche Mörder beste Chancen, nie eine Gefängniszelle von innen zu sehen.

Es bestehen Zweifel, ob Franz P.  überhaupt am Prozess teilnehmen  kann und wenn ja,
ob er tatsächlich haftfähig ist. Diese Fragen muss nun ein Gutachter klären. Sollte dieser
zur Erkenntnis kommen, dass bei Franz P.  eine Haftuntauglichkeit besteht, geht dieser
nach Hause, auch wenn er wegen Mordes verurteilt wird.

Auch im Gefängnis lässt es sich sterben

Nun könnte man einwenden, dass Franz P. in diesem Fall nur zum Sterben heim geht.
Allerdings wäre dieser  Argumentation  entgegen zu halten,  dass er dies im Gefängnis
auch kann, denn auf Mord steht immerhin bis zu lebenslanger Haft.

Lebenslange Haft heißt im Klartext, dass der Häftling solange in einer Strafanstalt einge-
sperrt wird, bis er stirbt.  Dabei ist es für uns unerheblich, ob dies in  40 Jahren oder 40
Tagen geschieht.

Das  Opfer hatte auch  keine Wahl  des Ortes,  an dem es sterben musste.  Diesen hat
nämlich der Täter bestimmt. Einen verurteilten Mörder freizulassen nur weil er sterbens-
krank ist, ist ein Affront gegenüber dem Opfer und dessen Hinterbliebenen.

Erstaunliche Milde gegenüber Mörder(innen)

Bei kranken Mörder(innen) scheint die österreichische Justiz überhaupt erstaunliche Milde
walten zu lassen.  Zwei Beispiele aus jüngst  vergangener Zeit, stellen dies eindeutig unter
Beweis. Nicht nur erkrankte Mörder(innen) können sich gute Chancen ausrechnen, son-
dern auch jene, bei denen die mörderischen Kräfte nachlassen.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein 77-jähriger  Türke erschoss einen vermeintlichen  Nebenbuhler und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch seinen  Penis  ab.  Am LG  Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem Gut-
achten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine Ge-
fahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Im Jahre 2008 erschlug eine 80-jährige Frau, ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und
beraubte sie anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen, ist ein Min-
destmass an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat  18 Jahre Haft.  Offensichtlich  schwanden im  Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren, heuer im März wegen Haftunfähigkeit nach Hause ent-
lassen.

Warum sitzt Elsner noch?

Die oben angeführten Tatsachen bringen uns immer wieder zur Gretchenfrage, warum ein
Helmut Elsner  eigentlich noch  immer in Haft sitzt.  Dieser hatte  zwar  die  BAWAG um ein
schönes  Sümmchen  erleichtert,  allerdings  keinen  Menschen dabei verletzt,  geschweige
denn getötet.

Kranke oder schwache Mörder haben es besser

In einem völlig  „unpolitischen“  Prozess unter dem  Vorsitz der Richterin  Bandion-Ortner,
wurde er zu über neun Jahren Haft verurteilt. Die besagte Richterin avancierte kurze Zeit
später zufällig zur Justizministerin.

Nicht dass wir besonderes Mitleid mit Elsner haben, hat dieser mit seinen 75 Jahren,  in der
Haft sicherlich ebenfalls stark abgebaut. Ferner dokumentieren ihm zahlreiche ärztliche Gut-
achten einen schlechten körperliche Zustand.

Mittlerweile hat auch schon der Dümmste begriffen, dass Elsner ein politischer Gefangener
ist.  Das Risiko ihn  freizulassen  wäre enorm hoch,  nicht weil er  flüchten würde,  sondern
wahrscheinlich so einiges auszuplaudern hätte.

Da haben es „normale“ Mörder bei uns schon wesentlich besser, wenn man sich die drei
angeführten Beispiele betrachtet. In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr treffen-
des Zitat von Freddy RabakEs gibt Ex-Dealer, Ex-Diebe oder Ex-Räuber.  Aber es kann
nie im Leben einen Ex-Mörder geben.
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2010-11-18
 

Kinder hinters Lenkrad


16-Jährige sollen Auto fahren dürfen

War bis jetzt das Moped für die „unnatürliche“ Auslese der 16-Jährigen zuständig, sind nun
Überlegungen im Gange jungen Menschen dieser Altersgruppe, das Fahren mit dem Auto
zu ermöglichen. Diese erstaunliche Idee stammt von der Jungen Generation der SPÖ.
(Fotoquelle: www.oeamtc.at)
Soll nun schon an Kinder verteilt werden
Nachdem die 16-Jährigen nicht in die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen fallen, welche die
höchste Risikogruppe im Straßenverkehr darstellt, soll den Kid´s der Erwerb des Führer-
scheins ermöglicht werden.

Noch nicht in der Risikogruppe

Allerdings wurde vornehm übersehen, dass die 16-Jährigen aus einem einzigen Grund nicht
in diese Höchstrisikogruppe fallen, denn es war ihnen bis dato nicht erlaubt ein Auto zu
lenken. Aber von der Politik ist man es ohnehin gewohnt, dass nicht genehme Faktoren
einfach ignoriert werden.
Die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen verursachen immerhin jeden 3. tödlichen Verkehrsun-
fall. Wenn nun die 16-Jährigen zu dieser Risikogruppe dazu stoßen, wird eine Korrektur
der Unfallstatistik nicht zu vermeiden sein.

Die Ökonomie des Autos

Allerdings hat die ganze Angelegenheit natürlich auch seine ökonomische Seite. Durch
die Geschwindigkeit die mit einem Auto erzielt werden kann, ist das Risiko tödlich zu
verunglücken wesentlich höher, als mit einem Moped das maximal 50 km/h erreicht.
Das schafft wieder freie Lehrstellen.
Erwähnenswert ist es auch, dass das Auto gegenüber dem Moped  wesentlich effizienter
ist. Kann auf einem Zweirad maximal eine Person mitgenommen werden, besteht in einem
ganz normalen Pkw die Möglichkeit vier Mitfahrer in den Tod oder ins Krankenhaus zu
chauffieren.  
(Fotoquelle: www.feuerwehr.gfoehl.at)
So enden viele Verkehrsunfälle von Jugendlichen
Mit dem Auto ist es natürlich auch wesentlich leichter, einen Unfallgegner in den Tod
mitzureißen. Das schafft wieder freie Arbeitsplätze. Wenn der gegnerische Unfallbe-
teiligte ein Pensionist war, wird die Pensionsversicherungsanstalt sicherlich über diese
Entlastung nicht in Tränen ausbrechen.
Sollten alle Beteiligte den Verkehrsunfall verletzt überleben, sichert dies wieder Arbeits-
plätze für Ärzte und sonstig medizinisches Personal.

Wirtschaftkrise in der Autoindustrie wäre vorbei

Auch die angeschlagene Autoindustrie wird jubeln. Im günstigsten Fall endet so ein Unfall
mit einem Totalschaden. Also muss wieder ein neues Auto angeschafft werden. Sollte
ein Crash nur mit einem Blechschaden enden, so ist dies auch kein Problem.
Zulieferfirmen werden sich auf Grund ansteigenden Ersatzteilbedarfs die Hände reiben.
Der Beruf Autospengler wird zum Job der Zukunft mutieren. Auch Fahrschulen und Tank-
stellen werden sicherlich davon profitieren, wenn 16-Jährige bereits Auto fahren dürfen.

Überlegungen der Politik

Unter diesen positiven ökonomischen Aspekten, sollten sich Politiker ernsthaft überlegen
das Alter des Führerscheinerwerbs auf 14 Jahre herabzusetzen. Alternativ müssten die
Verantwortlichen ganz andere Überlegungen anstellen.
Und zwar wie es möglich wäre, die Infrastruktur der öffentlichen Verkehrsmittel den An-
sprüchen gemäß zu verbessern und nicht billigend in Kauf zu nehmen,  16-Jährige die zum
Grossteil sicherlich nicht die geistige Reife haben ein Auto zu lenken, auf dem Schlachtfeld
Strasse in den Tod zu schicken.
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2010-03-10
  

Psychotests für Richter(innen)


Richter und Ärzte

Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.

Fehlurteile und Kunstfehler

Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.

Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.

Ärzte haben die schlechteren Karten

Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.

Immer wieder Fehlurteile

Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.

Fall 1 der vergangenen Woche

Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“
zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.

Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.

Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom

Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,

ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.

Fall 2 der vergangenen Woche

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen

versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-

wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-

reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.

Auch Richter haben Stress

Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.

Was spricht gegen einen Psychotest?

Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.

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2010-01-17
  

Das wilde Bergvolk


Werbung wirkte nicht richtig

In unserem gestrigen „Beitrag“ haben haben wir berichtet, wie ein krankes Mädchen werbe-
wirksam vermarktet wurde, um die Tiroler Bevölkerung zu animieren sich gegen die Schweine-
grippe impfen zu lassen.

Andreas Hofer lässt grüßen

Doch der Wink mit dem Zaunpfahl hatte nicht so gewirkt, wie es die Serumverkäufer gerne
gehabt hätten. Sogar ein Grossteil des ärztlichen Personals liess sich nicht impfen.
Tja, die Tiroler sind nicht umsonst, als die härtesten Österreicher bekannt. Das hatte
seinerzeit schon Andreas Hofer bewiesen.

Erkrankungen nur in der Impfzone

Da ist es doch schon ein erstaunlicher Zufall, dass gerade zu dem Zeitpunkt als in Tirol die
Impfaktion gegen das H1N1-Virus anläuft, massenweise Leute an der Schweinegrippe er-
kranken.

Im restlichen Österreich erfreut sich die Bevölkerung bester Gesundheit. Das kann sich
natürlich auch schlagartig ändern, wenn die Impfaktion in anderen Regionen anläuft und
sich die Leute dort verweigern.

Immer nur die Kinder

Erstaunlich ist es auch, dass es immer Kinder und Jugendliche erwischt, wie nun in Osttirol.
Dort sind an der Landwirtschaftlichen Lehranstalt in Lienz offenbar 26 Personen an jener
Krankheit erkrankt, gegen die Impfstoff in Massen von der Pharmaindustrie produziert wurde
und zum Verbrauch bereit liegt.

Epidemiegesetz als Werbeträger

Da ist es auch praktisch, dass es das Epidemiegesetz gibt, welches eine Schließung von
Lehranstalten, Kindergärten und ähnlichen Anstalten nicht nur im Falle einer Pandemie
erlaubt. Auch bei der Schweinegrippe kann dieses Gesetz angewendet werden.

So eine geschlossene Schule wird auch tagelang in der Presse erwähnt werden und hat

natürlich einen dementsprechenden Werbeeffekt für das Serum gegen das H1N1-Virus.

Noch immer nicht kapiert?

Na jetzt sollten es die Tiroler „Sturschädeln“ doch endlich kapiert haben, werden sich die
Veranwortlichen gedacht haben. Was wird aber passieren, sollte sich das wilde Bergvolk
weiterhin standhaft weigern, eine Impfung über sich ergehen zu lassen, bei der nicht ein-
mal die Nebenwirkungen genau bekannt sind.

Innsbruck unter Quarantäne?

Liebe Tiroler(innen), bevor man Euch Innsbruck unter Quarantäne stellt, kauft doch der
Pharmaindustrie das Zeug ab. Solltet Ihr an den Nebenwirkungen des Serums erkranken,
werden diese sicher  ein Mittel dagegen erfinden und sich dabei wieder krumm verdienen.

Stauni

  
2009-10-28
  

Inhalts-Ende

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