Der arme Lindwurm


Verarmt die Kärntner Bevölkerung schon?

Dass sich in Kärnten einige Politiker(innen) die eigenen Taschen bzw. die Kassen ihrer Parteien
vollgestopft haben, kristallisiert sich nun langsam aber sicher heraus.   Aber dies restlos aufzu-
klären wird die Aufgabe der Ermittlungsbehörden sein.   Allerdings wussten wir nicht, dass das
Verhalten  dieser  Politiker(innen)  bereits zur teilweisen Verarmung der Kärntner Bevölkerung
geführt haben könnte.
 
Wie wir zu dieser Annahme kommen?   Nun,  im Beitrag  „Es geht abwärts….“  haben wir u.a.
einen  geistigen  Erguss  des  Standard– Kolumnisten  Thomas Rottenberg veröffentlicht,  den
dieser auf seinem Facebook-Account verfasste.  

 

Bei neuerlicher Nachschau auf Rottenbergs FB-Seite stellten wir fest,  dass seine Zeilen sogar
kommentiert wurden,  auch wenn das nur in spärlicher Form geschah.
 
Screen: facebook.com (FB-Account Thomas Rottenberg)

Ist Bernhard Torsch bereits das erste Opfer einer anrollenden Armutswelle?
 
Einer unserer „Lieblingsblogger“, nämlich der „selbsternannte Linksliberale“ und Betreiber des
Blogs „Lindwurm“,  Bernhard Torsch, hat bei Rottenberg sein Herz ausgeschüttet.   Wir hätten
ihn  als  Rassist und Antisemit verleumdet,  so Torsch.  Haben wir  den Links-Blogger wirklich
verleumdet?   Mit  absoluter  Sicherheit  nicht,  denn  wenn  wir ihn als solchen betitelt haben,
dann beruht dies auf wahrheitsgemäßen und nicht widerlegbaren Fakten.
 
Jedenfalls fühlte sich Torsch in seiner Ehre gekränkt – so interpretieren wir sein Kommentar –
und  konnte  uns laut eigener Aussage wegen Geldmangels nicht klagen.   Das bringt uns zur
eingangs  erwähnter  Annahme,  dass in Kärnten eine teilweise Verarmung der Bevölkerung
eingetreten sein könnte.
 
Aber zurück zum Betreiber des Blogs „Lindwurm“. Wer ein kritisches Medium (egal in welche
politische Richtung)  betreibt   – und ein solches ist Torschs Blog  –  der muss allerdings auch
damit rechnen, dass er geklagt wird.   Was macht Torsch in einem solchen Fall? Also können
wir ihm nur anraten,  sich einen Notgroschen für den Fall der Fälle zurückzulegen.
 
Apropos  Klage.  Die  Aussage von Torsch  „Rotlichttypen wie den Betreiber des Blogs“  und
damit  meint  er  zweifelsohne  den  Herausgeber von  www.erstaunlich.at,  ist in sich schon
schon abwertend und daher ehrenrührig.  Wir  nehmen  aber  Rücksicht  auf die finanziellen
Verhältnisse von Bernhard Torsch und werden ihn deswegen nicht klagen.
 
*****

2012-08-12
 

Die Nachwehen der Vogelgrippe


Exministerin Rauch-Kallat klagt

Wie  bereits  bekannt wurde,  klagt die Ex-Ministern Rauch-Kallat  das Nachrichtenmagazin
„Profil“  wegen Vorwürfe bezüglich ihres Ehemannes.   Anlass ist ein veröffentlichter Profil-
Artikel,  wonach der Gatte der Ex-Ministerin,  Alfons Mensdorff-Pouilly, auf der Gehaltsliste
der Firma Dräger gestanden sei.
 
Konkret geht es  dabei um einen Bericht über ihren Ehemann,  den Lobbyisten Mensdorff-
Pouilly.  Dieser soll 2006 auf der Payroll des deutschen Grippemasken-Herstellers Dräger
gestanden  sein,  zum  Zeitpunkt  als  Rauch-Kallat Gesundheitsministerin war.   Der ehe-
maligen  Gesundheitsministerin  und  ihrem damaligen Kabinettschef seien in dem Artikel
„unwahre Zusammenhänge zwischen Aktivitäten des Gesundheitsministeriums und Alfons
Mensdorff-Pouilly unterstellt“ worden.
 
Rauch-Kallat stellte klar, dass weder sie selbst, noch  das Ministerium „einen Auftrag an die
Firma Draeger“ erteilt haben. Das Gesundheitsministerium habe im Rahmen des Pandemie-
plans  gegen  die  Vogelgrippe  die  Bundesbeschaffungsagentur ersucht,  im Rahmen einer
Ausschreibung Schutzmasken für öffentliche Einrichtungen wie Spitäler, Rettung, Polizei und
Feuerwehr  zur  Verfügung zu stellen.   Im Zuge dieses Beschaffungsvorganges seien diese
mit insgesamt 14 Millionen Schutzmasken versorgt worden.
 

„Profil“  kontert Aussagen Rauch-Kallats

Das Nachrichtenmagazin  „Profil“  hält zu den jüngsten Aussagen von Ex-ÖVP-Gesundheits-
ministerin  Maria Rauch-Kallat  in  Zusammenhang mit der Beschaffung von Grippemasken
2006  folgendes fest:   Rauch-Kallat behauptet,  das Gesundheitsministerium habe lediglich
Verhandlungen  zwischen  großen  Handelsketten und möglichen Schutzmaskenlieferanten
initiiert   keinesfalls habe es eine Vergabe gegeben.
 
Dies steht im Widerspruch zu den Recherchen von „Profil“. Diesen zufolge wurde die Aus-
wahl  der  Lieferanten  Dräger und 3M sehr wohl vom Ministerium getroffen.   Wie Rauch-
Kallats  früherer  Kabinettschef  Clemens  Martin Auer  Donnerstag  vergangener  Woche
gegenüber „Profil“ erklärte, habe er selbst die Verhandlungen mit 3M und Dräger geführt.
Die Anbieter seien über eine Marktforschung ausfindig gemacht und für geeignet erachtet
worden.
 
„Profil“ verweist auf einen Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2008, in dem es heißt: „Das
Gesundheitsressort entschied sich für zwei weltweit tätige Produzenten von Schutzmasken.
Der RH vermerkte kritisch, dass die Auswahl der Hersteller durch das Gesundheitsressort
nicht dokumentiert und für ihn daher nicht nachvollziehbar war.  Details auf www.profil.at
 

Fall Mensdorff-Pouilly: Rolle der ÖVP bis ins Detail aufklären

Zu  den  nunmehr bekannt gewordenen Verbindungen des Lobbyisten Mendorff-Pouilly zum
deutschen Medizintechnik-Konzern Dräger hält FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer
fest, dass die gesamte Rolle der ÖVP in dieser Sache im Detail aufgelöst werden müsse.
 
„Die Tatsache, dass Mensdorff-Pouilly im Sold dieser Firma gestanden habe, und die darauf-
folgende  Auftragsvergabe  seiner  Ehefrau,  der  damaligen  Gesundheitsministerin  Maria
Rauch- Kallat,  für  den  Ankauf von Pandemie-Masken über Dräger erfordern eine haarge-
naue Aufklärung bis hin zu einer etwaigen Schadensersatzklage“, so Hofer.
 
„Die  Behauptung  der ehemaligen ÖVP-Bundesministerin,  sich nicht in die Vergabe einge-
mischt  zu  haben,  sei genauso unglaubwürdig wie die Behauptungen des ehemaligen VP-
Innenministers Strasser in der Blaulichtfunk-Affäre“, so Hofer abschließend.
 
*****

2012-06-25
 

Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig


Prostituierte können nun klagen

Bis dato war die Prostitution sittenwidrig.  Aus diesem Grund konnten Prostituierte keine
Verträge abschließen,  welche die Ausübung ihrer Tätigkeit betraf. Auch konnten sie den
Lohn für ihre sexuelle Dienstleistung nicht einklagen.  Dies hat sich nun grundlegend ge-
ändert.
Eine  Sexarbeiterin  klagte einen Freier,  der zwar Sex konsumierte aber nicht dafür be-
zahlte.   Die Causa landete schlussendlich beim OGH.  Die Höchstrichter (3 Ob 45/12g)
trafen folgende Entscheidung: „Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbar-
tes Entgelt vorgenommen oder geduldet,  so begründet diese Vereinbarung eine klag-
bare Entgeltforderung.“
Für uns eine völlig weltfremde Entscheidung, denn normalerweise wird im Bordell ohne-
hin vorher bezahlt.  Durch den Fall der Sittenwidrigkeit ergibt sich nun, dass es sich bei
der  Vereinbarung  zwischen  dem Freier und der Prostituierten nun rechtlich um einen
Werkvertrag handelt.
 
Das bedeutet wiederum, dass auch der Freier klagen können muss, wenn er schon be-
zahlt  hat  und keine ordentliche Leistung erhalten hat.   Man darf schon gespannt sein,
wie eine eventueller Prozess eines Freiers ausgehen wird,  der auf Grund einer nicht zu-
friedenstellenden Leistung sein bereits bezahltes Geld einklagt.

Woher kommt die Lebenserfahrung der OGH-Richter

Interessant  in  der  OGH- Entscheidung ist die Ausführung: „…. der Beklagte sei sowohl
am 5. Februar 2008 als auch am 17. Februar 2008 jeweils fünf Stunden mit einem Mäd-
chen im Zimmer gewesen, als der Lebenserfahrung widersprechend.“
Von welcher Lebenserfahrung ist hier die Rede ?  Der eigenen Lebenserfahrung der OGH-
Richter?   Woher haben diese Herrschaften diese  Lebenserfahrung?   Sind die honorigen
Höchstrichter gar Bordellbesucher? Diese Frage tut sich für uns auf, da offensichtlich kein
Sachverständiger beigezogen wurde.
Auf Grund der Vertragfähigkeit, welche nun durch die Klagfähigkeit gegeben ist, müssten
jetzt eigentlich auch im Strafrecht Änderungen vorgenommen werden,  wie z.B. Begünst-
igung der Prostitution, deren Zuführung oder Gelder für Beschützerdienste.

Vom Freier zum Manager

Jedenfalls  hat  auf  diese neue Situation bereits ein Mann in Wien reagiert.   Vermutlich war
er früher ein ganz normaler Freier,  der für Sex im Bordell bezahlte. Die OGH- Entscheidung
ermöglicht ihm nun,  mit Sexarbeiterinnen ein Vertragsverhältnis abzuschließen,  ohne sich
dabei  strafrechtlich schuldig zu machen.   Er läuft von Bordell zu Bordell und verteilt nach-
folgenden Zettel an die Schönen der Nacht.
 
Zur Vergrößerung Screen mit rechter Maustaste  anklicken und Grafik anzeigen bestätigen.
Unter der großmundigen Bezeichnung „Call Girl Service Manager“ bietet er den Sexarbeiter-
innen  kleinere  Waren- und  Dienstleistungen  an.   Als Gegenleistung fordert er Sex in allen
möglichen  Variationen.   Liest  man  sich  das Angebot des „Managers“ aufmerksam durch,
kann  nur  ein Schluss daraus gefolgert werden:  Jede Prostituierte die von diesem erstaun-
lichen Service Gebrauch macht gehört in der Sekunde besachwaltet.
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2012-06-04
 

Dünnhäutigkeit bei SOS-Mitmensch


Keine Adelsprädikate!

Screens: sosmitmensch.at
Obige unterstellende und auch beleidigende Schlagzeilen samt den dazugehörigen Beiträgen,
sind  nur ein kleiner Auszug aus der Webseite von SOS-Mitmensch.   Dass diese keine Adels-
prädikate darstellen,  ist für jedermann(frau) einwandfrei ersichtlich.
Es  ist  schon  klar,  dass sich der  Gutmenschenverein in derartigen Rundumschlägen üben
muss, sieht er doch in der FPÖ und dessen Chef H.C. Strache offenbar seine Erzfeinde. Dies
hat  auch  seinen  guten Grund,  sind es doch gerade diese, die Asylmissbräuche aufdecken
und durch die Medien an die Öffentlichkeit bringen.
Da sich der, durch nicht unbeträchtliche Steuergelder subventionierte Verein SOS-Mitmensch
bedingungslos  für  jeden  Asylanten  einsetzt,  könnte  sich  dies früher oder später zu einem
existenziellen Problem für diesen Gutmenschen-Verein  entwickeln. Und zwar spätestens dann,
wenn  auch  der naivste Gutmensch den Aussagen und Ankündigungen von SOS-Mitmensch
keinen Glauben mehr schenken will.
Aber was soll´s,  jeder kämpft ums finanzielle  Überleben und so wären dem Asylantenhilfsver-
ein auch die Schläge unter die Gürtellinie, ganz nach dem Motto  „Was kümmert´s den Mond,
wenn ihn ein Hund anbellt“  zu verzeihen,  wenn da das Wörtchen „wenn“ nicht wäre.

Gerne austeilen, aber nichts einstecken wollen

Denn  der Sprecher von SOS-Mitmensch,  Alexander Pollak,  teilt zwar gerne aus, jedoch beim
Einstecken  zeigt  er  sich  äußerst  dünnhäutig.   Der  selbsternannte Sprachpolizist,  der mitt-
lerweile  hinter  zahlreichen  deutschen  Wörtern  Rassismus  und  Diskriminierung  ortet,  fühlt
sich durch eine Aussendung der FPÖ und des  FPÖ-Bundesrates Hans-Jörg Jenewein, beleidigt
und diffamiert.
SOS-Mitmensch reicht jedenfalls gegen die Wiener FPÖ und gegen FPÖ-Bundesrat Hans- Jörg
Jenewein  eine Klage ein.   Dabei geht es um eine Presseaussendung der FPÖ,  die als Antwort
auf  die skurrile   „Mohr im Hemd – Debatte“  –  welche von  Alexander Pollak vom Zaun ge-
brochen wurde  –  erfolgte.
Was  haben da wohl die bösen  FPÖ-Mannen über den  SOS-Gutmenschen Alexander Pollak
geschrieben?  Hier die Antwort im Originaltext im nachfolgenden Screen:
Diese  Aussendung wird von  SOS-Mitmensch  wörtlich als eine  „wüste Attacke gegen den
Sprecher von SOS Mitmensch“  gewertet.   Wir können in dieser  Aussendung keine wüste
Attacke erkennen,  sondern werten diese eher als sarkastische Antwort darauf, dass Pollak
in der traditionellen Bezeichnung der Süßspeise  „Mohr im Hemd“  Rassismus ortet.
Im Wortlaut  „…will ausgerechnet ein  Mann abschaffen,  dessen Nachname  klingt wie die
Beschimpfung  eines  ganzen Volkes?“   und im Rat   „….sollte  er raschest  seinen Namen
ändern –  Alexander Mgombo etwa…“  erkennt die SOS-Mitmensch-Anwältin,  Windhager,
das Tatbild des § 115 StGB (Beleidigung).
Da staunen wir aber, denn das Wort „Pollak“ ist unter anderem tatsächlich ein beleidigen-
der Ausdruck für polnische Staatsangehörige.  Aber es ist halt der Gebrauch des Wortes,
der aus diesem entweder einen Namen oder eine Beleidigung macht. Genauso verhält es
sich mit dem Ausdruck  „Mohr im Hemd“.
Aber  Herr Pollak dürfte sich diesbezüglich die Wirklichkeit so zurechtrücken,  wie sie ihm
angenehm ist.   Denn zu seinen Ausführungen zum „Mohr im Hemd“  müsste sich jeder
Mensch als Rassist fühlen,  wenn er in einer Konditorei diese Süßspeise ordert.  Was am
Namen „Mgombo“ beleidigend sein soll erschließt sich uns nicht. Es gibt vermutlich zahl-
reiche Menschen, die diesen Nachnamen tragen.
Es  ist  schon erstaunlich,  dass sich  Alexander Pollak  als selbsternannter Sprachpolizist
und Diskriminierungsdetektiv aufspielt und jene die bei diesem Spiel nicht mitspielen, wie
beispielsweise  die FPÖ,  verbal  oder schriftlich hart attackiert.   Wenn dann jemand zu-
rückschlägt fühlt er sich allerdings beleidigt und klagt.
Da hätten wir einen guten Rat (hoffentlich ist dieser nicht beleidigend oder diffamierend)
für den  SOS-Mitmensch-Sprecher.   Er sollte nur soviel Staub aufwirbeln,  denn er auch
bereit ist zu schlucken.
*****

2012-03-29
 

Erstaunliche Werbung für Glücksspielautomaten


Kurswechsel in der Werbemethode

Eines muss man den Glücksspielbetreibern lassen, sie sind lernfähig. Nachdem wir in unseren
Beiträgen  „Österreicher mit Verantwortung – TEIL 1 und TEIL 2“  das Selbstbeweihräucherungs-
Inserat der Firma Novomatic medial in der Luft zerrissen haben,  erfolgte werbemäßig offenbar
ein Kurswechsel.
Unsere in den Raum  gestellte Behauptung wird  durch ein heutiges  Inserat in der  Kronen
Zeitung gestützt, welches wir als reine Werbung für Glücksspielautomaten werten.   Um sich
eine weitere Blamage wie beim „Novomatic-Inserat“ zu ersparen, bedient sich hier offenbar
ein Glücksspielbetreiber der Dienste einer Firma mit der Bezeichnung  „Omnia Online Medien
GmbH“  in Wien 7., Neubaugasse 68 etabliert.
Allerdings  konnten wir nicht einwandfrei  nachvollziehen in welchem  Auftrag dieses Krone-
Inserat erfolgt sein könnte, da auf der Webseite von „Omnia Online“   – http://www.spieler-
info.at –  keine bösen Wörter über die Dualisten  „Casinos Austria“  oder  „Novomatic“  und
deren Konzerntöchter verloren werden.
Screen: „spieler-info.at“
Der  Herausgeber und Chefredakteur von  „Omnia Online“,  Gert Schmidt,  dürfte aber kein
Unbekannter in der Glücksspielszene sein. Dies lässt sich erkennen, wenn man den Ausführ-
ungen eines Artikels auf dem  Onlineportal der „Presse“ folgt.  Dort ist unter anderem folg-
endes zu lesen:
„Schmidt,  Gesellschafter der  „Omnia Communication-Centers GmbH“,  einem Anbieter von
Online- Unterhaltungsspielen, führt seit Monaten „Krieg“ gegen Anbieter…… In der Glücks-
spielszene hält sich daher hartnäckig das Gerücht, Schmidt bzw. die Omnia agierten im Auf-
trag der Casinos Austria, die auf diese Art und Weise ihre Konkurrenz ausschalten will.“
(Quelle: diepresse.com)

Das Inserat und dessen erstaunlicher Inhalt

Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 03.03.12)
Im obigen Inserat in welchem zehn Punkte angeführt werden, sind die Ersten drei wirklich
interessant.   Der restliche Text befasst sich im Groben nur mit behördlichen Androhungen
bzw.  Sanktionen gegen  Aufsteller von illegalen  Glücksspielautomaten und hat für Spieler
eigentlich keine besondere Bedeutung.
Punkt 1.)  SPIELER verlieren auf den nicht typisierten, unkontrollierten Hasard-Geldspiel-
                automaten ihr Vermögen.
Da wurde doch tatsächlich vergessen zu erwähnen, dass Spieler(innen) auch auf typisierten
und kontrollierten Geldspielautomaten ihr Vermögen verlieren können.  Interessant ist auch,
dass die Bezeichnung  „Hasard“  ins Spiel gebracht wird,  denn  „Hasard spielen“   bedeutet
nichts anderes,  als leichtfertig alles aufs Spiel setzen.   Diese Möglichkeit besteht bei jedem
Geldspielautomat  und daher  sind auch  typisierte und  kontrollierte  Automaten  dieser Art
nichts anderes als Hasard-Geldspielautomaten.
Punkt 2.)  Täglich spielen mindestens 15.000 (!) Personen auf nicht konzessionierten,
                illegalen Geldspielgeräten!
Wäre  doch interessant gewesen zu erfahren,  wie viele Personen täglich auf konzessionier-
ten und legalen Geldspielautomaten spielen.   Über das scheint  sich die  legale Glücksspiel-
branche jedoch lieber auszuschweigen. Ist aber auch verständlich, denn die Verlautbarung
dieser Zahl würde keinen „schlanken Fuß“ machen.
Punkt 3.)  Geldspielautomaten OHNE gültige Glücksspielkonzession schaffen Spielsucht und
                UN-Glück. Diese Geräte sind auf Abzocke programmiert und erhöhen damit den
                Anreiz für Spielsucht.
Da staunen wir aber, dass die Schaffung von Spielsucht und Unglück nur davon abhängig ist,
ob ein Geldspielautomat mit oder ohne Konzession betrieben wird.   Bei allem Respekt, eine
derart schwachsinnige Aussage haben wir selten gelesen.

Gewinn wurde einfach nicht ausbezahlt

Interessant ist auch die Aussage,  dass Automaten die ohne  Konzession betrieben werden
auf Abzocke eingestellt sind. Nun, da hatte es ein Betreiber von konzessionierten Geldspiel-
automaten wesentlich leichter, da er sich keiner manipulierten Geräte bedienen müsste.  Er
bezahlte einen Gewinn einfach nicht aus.
Wie wir im Beitrag „Spielerschutz a la Casinos Austria“ berichteten, schoss ein Spieler in der
Filiale Feldkirch des Casinobetreibers,  einen Jackpot mit 43 Millionen Euro ab.  Anstatt dem
Mann seinen Gewinn auszubezahlen,  reklamierte man seitens von  „Casinos Austria“  einen
Softwarefehler, verwies den Unglücksraben des Lokales und erteilte ihm sogar Hausverbot.
Der betroffene Spieler,  der Schweizer Merlaku,  klagte daraufhin die  „Casinos Austria“  auf
fünf Millionen Euro.   Die Klagesumme fiel aber nur aus dem Grund wesentlich niedriger aus,
da Merlaku finanziell nicht in der Lage war, die Gerichtsgebühren für 43 Millionen Euro vorzu-
strecken,  denn diese liegen bei einer solchen Summe bei rund 500.000 Euro.   Mit diesem
Umstand dürfte man bei „Casinos Austria“ spekuliert haben.
Die  Gerichtsgebühren bei einer Klagesumme von fünf Millionen Euro,  belaufen sich auf rund
62.000 Euro. Diese Summe konnte Merlaku offensichtlich aufbringen.  Möglicherweise wollte
man bei „Casinos Austria“ eine Risikominimierung erreichen und bot dem Mann 500.000 Euro
als Vergleichssumme an.   Dieser lehnte jedoch ab.   Dass es zu einem Prozess kommen wird
wagen  wir zu bezweifeln.   Wir vermuten eher,  dass es in einem stillen Kämmerlein zu einer
Einigung kommt und der Schweizer eine Vereinbarung unterschreiben wird, welche ihm zum
Schweigen verpflichtet.
Mit  diesem Beitrag wollen  wir keinesfalls eine  Lanze für Betreiber von illegalen  Glücksspielen
brechen sondern nur aufzeigen, welche erstaunlichen Werbemethoden von der legalen Glücks-
spielbranche angewandt werden.
 
Unser Fazit ist daher:  Jegliche Art von  Glücksspiel kann  Spielsucht auslösen und Existenzen
gefährden,  wenn nicht gar vernichten.   Dabei ist es völlig unerheblich ob diese Glücksspiele
konzessioniert und legal sind oder nicht.
*****
2012-03-03
 

Dem VCÖ auf die Finger klopfen


Bashing gegen den Autoverkehr

In einer heutigen Presseaussendung bezeichnet die Vizebürgermeisterin (Grüne) von Graz,
Lisa Rücker,  die kürzlich  angekündigte Klagsdrohung  des VW-Konzerns gegen den grün-
nahen Verkehrsclub Österreich (VCÖ), als Armutszeugnis, peinlich und unangemessen.

Der VCÖ  hatte in einer  Presseaussendung eine  europäische Studie  zum CO2 – Ausstoß

von Neuwagen zitiert, bei der die Volkswagengruppe – in Österreich durch Porsche Austria
vertreten – schlecht abschneidet.

Liest man  sich die Publikationen  auf der Webseite  des VCÖ durch, gelangt man unweiger-
lich zum Eindruck, dass dieser Bashing gegen den Autoverkehr und Lobbying für Radfahrer
und Öffis betreibt.  Zahlreiche Beiträge sind offenbar nur darauf ausgelegt,  der automobilen

Bevölkerung ihre Freude am Pkw zu vermiesen.

Erstaunliche Verbrauchs-Studie

Auch sind  veröffentlichte  Studien  des  VCÖ  teilweise mehr  als erstaunlich.  Im Beitrag
„Grüne wollen Sicherheit bestrafen“ haben wir eindeutig nachgewiesen, dass man beim
VCÖ  nicht einmal in der Lage ist,  den Treibstoffverbrauch zwischen gleichmotorisierten
Autos zu vergleichen.  Ob dies  aus Absicht  oder Unfähigkeit  passierte entzieht sich un-
serer Kenntnis, weißt jedoch darauf hin dass man der Studie keine ernsthafte Bedeutung
zumessen kann.

Den Bogen überspannt

Bei einer Studie zum CO2-Ausstoß im November 2010, dürfte der VCÖ aber scheinbar den
Bogen überspannt haben. Bei dieser Studie kommen VW-Modelle schlecht weg. Dies lässt
sich dieser  Autokonzern nicht  gefallen und wählt  nun den Rechtsweg,  um sich gegen die
Darstellung in der Öffentlichkeit zu wehren.

Einen erstaunlichen  Grund für die  Klage von Porsche-Austria  scheint der  VCÖ darin zu
orten, dass Porsche Austria am VCÖ-Mobilitätspreis 2010 teilgenommen und keinen Preis
gewonnen hat. Dieser Satz ist nämlich unter anderem auf der Webseite des VCÖ zu lesen.

Auch ist der VCÖ der irrigen Meinung, dass er durch die Klage mundtot gemacht werden
soll. Folgendes ist ebenfalls auf der Homepage des Verkehrsclub Österreich zu lesen.

„Der VCÖ  ist nicht bereit,  sich durch derartige  Klagen in seiner Arbeit für eine energieeffi-

ziente und klimafreundliche Mobilität behindern zu lassen.  Daher haben wir einen Online-
Aufruf an Porsche Austria / VW gestartet und rufen alle engagierten Menschen und Organi-
sationen  zur  Unterstützung auf.  Es kann  nicht  angehen,  dass Milliarden-Konzerne  ver-
suchen, kritische Organisationen mit an den Haaren herbeigezogenen Klagen mundtot zu
machen!“
(Quelle: http://www.vcoe.at)

Wir glauben nicht dass dies der Fall ist, denn dazu ist der VCÖ zu unbedeutend. Vielmehr

soll dem  grünnahen Verkehrsclub  mit dieser Klage  verdeutlicht werden,  dass man nicht
ungestraft irgendwelche  Studien veröffentlichen  kann,  die offenbar  nicht den Tatsachen
entsprechen.

Jetzt beginnt der Katzenjammer

Jedenfalls scheint  beim VCÖ  nun Feuer  am Dach zu  sein und  man windet sich in allen
Richtungen. Da erscheint auch die Schützenhilfe der Grünen Grazer Vizebürgermeisterin,
Lisa Rücker, logisch wenn sie meint: „VW wäre gut beraten, die Klage nicht einzubringen“.

Wir glauben nicht,  dass sich Porsche Austria  von dieser Aussage beeindrucken lässt und
hoffen,  dass diese die Klage durchziehen. Vielleicht gibt es dann beim VCÖ ein Erwachen
und man kommt dort  zur Erkenntnis,  Studien von  Fachleuten überprüfen  zu lassen bevor

diese im  Internet oder  sonstigen Medien  veröffentlicht werden.  Es war längst  an der Zeit
dass sich jemand gefunden hat,  der dem grünnahen Verkehrsclub auf die Finger klopft.

*****

2011-03-31
 

Kostenlose Rechtshilfe? TEIL2


Es gibt Neuigkeiten

Am 1.März 2011, haben wir den Beitrag  „Kostenlose Rechtshilfe“  verfasst. Ein gewisser
Martin Bugelmüller  bietet für Freunde des Forums und  Mitglieder der Juridicum Recht-
schutzgruppe kostenlose Inanspruchnahme von Rechtshilfe an.

Die Ankündigung „Kostenlos“ haben wir schon im Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ kritisiert,
möchten aber erst im späteren Verlauf dieses Beitrags darauf zurückkommen.  Bugelmüller
veröffentlichte auf seiner Webseite  (von der wir ein vollständiges Abbild haben)  folgenden
Beitrag.

Herzzerreisende Story

 Quelle: http://martin-bugelmueller.at

Vergrössern mit rechten Maustasten-Klick und Grafik anzeigen bestätigen
 
Da wurde gegen Edis K., laut Bugelmüller offenkundig rechtswidrige Schubhaft verhängt.
Auch dürfte  ein professioneller  Linzer Asylantenanwalt  eine schlechte Vertretung abge-
liefert haben,  so meint zumindest Martin Bugelmüller.  Aber lesen  Sie sich die herzzer-
reißenden Geschichte (obiger Screen) selbst durch, um sich ein Urteil bilden zu können.

Edis K. wurde trotzdem abgeschoben

Irgendwie widerfuhr Edis K. dass Glück seines Lebens und Martin Bugelmüller nahm sich
seiner an.  Der hatte  wiederum nicht soviel  Glück und konnte keinen Erfolg verzeichnen,
denn Edis K. wurde abgeschoben.

Gut,  Misserfolge muss  man im  Rechtsbereich gelegentlich  hinnehmen,  hatte doch  der

Schubhäftling das Glück, die kostenlose Rechtshilfe von Bugelmüller bzw. seinem Verein
in Anspruch nehmen zu können.

Wieviel kostet „Kostenlos“?

Und jetzt  kommen wir wie  eingangs erwähnt auf  die Ankündigung „Kostenlos“ zurück.
Allerdings  nicht ganz,  wie Bugelmüller  selbst einräumt.  Sollten sich  Personen die sich
keinen Rechtsanwalt  leisten können an  den Philanthropen wenden,  müssen sie schon
einige Euro locker machen.


Quelle: http://martin-bugelmueller.at

In diesem Punkt stimmen wir mit Herrn Bugelmüller nicht überein, denn kostenlos bedeutet
für uns  ohne jegliche  Kosten.  Aber wir  wollen  uns  nicht in  Haarspaltereien üben,  denn
warum soll der selbstlose Mann, Pauschalgebührensätze und notwendige Aufwendungen

aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

Kostenlos geht ganz schön ins Geld

Es kann  sich doch nur  um einige Peanuts,  also einen bedeutungslosen  Betrag handeln.
Das dachten  wir zumindest, bis uns  eine Kopie der Klageergänzung  der Rechtsanwalts-
kammer Oberösterreich zugesendet wurde, aus der wir Ihnen folgenden Auszug präsent-
ieren wollen.


Durch Anklicken des obigen Screenshots können Sie die gesamte Klageergänzung der
Rechtsanwaltskammer Oberösterreich downloaden.

Laut  RAK-Klageergänzung  musste  Edis K.  für die kostenlose  Rechtshilfe,  immerhin die

stolze Summe von zumindest 3.410,- Euro berappen. Da fragen wir uns doch, wie hoch die
Summe der  Pauschalgebührensätze und  jener der  notwendige Aufwendungen bei Herrn
Bugelmüller sind. Diese Frage stellt sich für uns deshalb, ist doch in der RAK-Klageergänz-
ung folgendes wörtlich angeführt:

Auszug aus der RAK-Klage

Der Zweitbeklagte hat Ende 2009/Anfang 2010 den Bosnischen Staatsangehörigen K. Edis
als Mitglied der Erstbeklagten in einem Schubhaftverfahren vertreten. Die Beklagten verein-
nahmten dafür zumindest EUR 3.410,00, davon EUR 3.000,00 für Aufwendungen  von Mar-
tin Bugelmüller, Kontaktaufnahme Gutachter, Beratung Dritter“ und EUR 410,00 für „Restan-
zahlung Mitgliedsbeitrag 1. Rate von 3 Juridicum Rechtschutzgruppe“.

Zum Drüberstreuen gibt es dann noch, die bei Bugelmüller hilfesuchende Barbara G., wel-
che ebenfalls tief ins Portemonnaie greifen durfte, denn dazu führt die RAK Oberösterreich
in ihrer Klageergänzung wie folgt aus:

Auszug aus der RAK-Klage                 

Die Beklagten vereinnahmten von Frau Barbara G. am 24.11.2009 EUR 2.091,00 aufgrund
deren Ersuchens um rechtliche Beratung und Vertretung wegen rufschädigender Behaupt-
ungen. Nachdem Frau G. – Tage später ihren Rücktritt vom erklärten Auftrag erklärte, erhob
die Erstbeklagte gegen Frau G. Klage auf Feststellung des Bestehens einer Mitgliedschaft,
wobei in  der Klage die  bezahlten EUR 1.450,00 als  Einschreib- und Mitgliedsgebühr, die
weiteren EUR 641,00 als „Klagegebühr“ tituliert wurden.

In Anbetracht der von der RAK kolportierten Summen, hat das Wort „Kostenlos“ durch Mar-

tin Bugelmüller eine  völlig neue Bedeutung bekommen.  Wir bleiben jedenfalls an der Ge-
schichte dran und werden wieder berichten wenn es etwas Neues gibt.

*****

2011-03-27
 
{jcomments off}
 
 

Kostenlose Rechtshilfe?


Martin Bugelmüller

Es muss nicht immer Kaviar sein und so müssen es auch nicht immer die großen Ereignisse
aus  Politik,  Wirtschaft  und  Gesellschaft  sein,  über die  dieses  Online-Magazin  berichtet.
Durch einen Leserhinweis sind wir auf eine recht erstaunliche Story aufmerksam geworden,
der eigentlich kaum jemand eine Bedeutung zumisst.

Allerdings könnte der Ausgang dieser Causa, in der Rechtsprechung eine gewisse Bedeut-

ung erlangen. Da gibt es einen gewissen Martin Bugelmüller, der eine Internetplattform be-
treibt,  auf der er für das  Forum von Freunden  und Mitgliedern der  Juridicum Rechtschutz-
gruppe und Freunden seiner Person, die Inanspruchnahme von Rechtshilfe unbürokratisch
und kostenfrei anbietet.

Kein Freund von Bugelmüller

Bevor wir uns mit dem erstaunlichen Angebot des Martin Bugelmüllers weiterbeschäftigen,
wollen wir Ihnen die Webseite „www.xlarge.at“  vorstellen,  deren Betreiber offenbar nicht
zu den Freunden von Bugelmüller zählt. Auf diese Seite sind wir im Zuge unserer Recher-
chen gestossen.
 

Screen: xlarge.at

RAK klagte

Offenbar zählt die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer  ebenfalls nicht zu Bugelmüllers
Freundeskreis und hat den Wohltäter und Menschfreund, beim Landesgericht Steyr geklagt.


Teures kostfreies Angebot

Kommen wir nun zur kostenfreien Rechtshilfe, die Martin Bugelmüller anbietet. Wenn jemand
nun kein  Forums- oder persönlicher  Freund des  Wohltäters ist,  bleibt  ihm nur  die Mitglied-
schaft in der  Juridicum Rechtschutzgruppe,  um von Bugelmüllers großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.


Screen: rechtschutzgruppe.at

Folgt man dem Link, wird es auf der folgenden Webseite erstaunlich. Denn dort werden den

beitrittswilligen Personen, saftige Mitgliedsgebühren offeriert.


Screen: webmart.de

Auch Freunde müssen zahlen

Aber auch  als Freund des Martin Bugelmüllers,  dürfte es  mit der kostenfreien Rechtshilfe
nicht so wirklich klappen. Denn der Philanthrop, der es sich zur Aufgabe gemacht hat  Perso-
nen die sich keinen Rechtsanwalt leisten können zu helfen, meint wortwörtlich.

Screen: martin-bugelmueller.at

Offenbar scheint  Bugelmüller die  Bedeutung von  „kostenlos“  nicht zu kennen.  Kostenlos

bedeutet nämlich nicht mit Kosten verbunden, frei, gebührenfrei, geschenkt, gratis, kostenfrei,
umsonst oder unentgeltlich. Als Nachschlagewerk können wir das weltweit anerkannte Inter-
netlexikon „Wikipedia“ empfehlen.

Allerdings wissen wir eines mit Sicherheit.  Sollte der Wohltäter Martin Bugelmüller den Pro-

zess  gegen die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer verlieren,  wird das für ihn nicht
ganz kostenlos ausgehen.

*****

2011-03-01
 
{jcomments off} 

Neuer Heldenmut bei Gebi Mair?


Gebi sorgt für Heiterkeit

Langsam aber sicher  entwickelt sich der  Tiroler Landtagsabgeordnete Gebi Mair,  zum
Lieblings-Grünen dieses Online-Magazins. Er schafft es immer wieder, auf seinem Blog
Beiträge zu veröffentlichen, die uns zu Storys mit erstaunlichem Unterhaltungswert ver-
helfen.

Gestern war es wieder soweit. Offenbar hatte Mair mit dem FPÖ-Mann Werner Königshofer
noch eine alte Rechnung zu begleichen. Immerhin hatte sich dieser vor knapp über einem
Jahr erdreistet, den bekennenden homosexuellen Grünpolitiker, als „Landtagsschwuchtel“
zu bezeichnen.

Mögliches Motiv für den Sager „Landtagsschwuchtel“

Möglicherweise hat sich Königshofer zu dieser Aussage verleiten lassen, als er Mair posier-
end auf der Schwulen-Webseite „Gay-Romeo“ entdeckte und als Heteromann einen Kultur-
schock erlitt.  Jedenfalls dürfte Mair als  Jungpolitiker arbeitsmäßig  noch nicht so ganz aus-
gelastet  sein  und konnte  daher in aller  Seelenruhe abwarten,  den FPÖ-Mann  bei einem
Fehler zu ertappen.

Erwischt

Diesen vermeintlichen Fehler sah Mair darin,  dass Werner Königshofer  auf  seiner Web-
seite  einen  Beitrag  veröffentlichte,  der ihm  im  Nachhinein  offenbar  selbst  nicht  ganz
gefiel und  daher  wieder  offline  gestellt  wurde.  Das veranlasste Gebi Mair, nachfolgen-
den Artikel auf seiner Webseite zu verfassen.


Screen: gebimair.blogspot

An und  für  sich  wäre die  Wortwahl in  dem  oben  angeführten  Beitrag nicht  erwähnens-
wert,  wenn es  sich beim  Verfasser  nicht um Gebi Mair  handeln würde.  Denn  Worte aus
seinem Mund, respektive aus seiner Feder wie:  „Der ängstliche Werner Königshofer“ oder
„Werner Königshofer hat inzwischen kalte Füße bekommen und in seiner ängstlichen Art..“
lösen bei uns Heiterkeit aus.

Sind Klagen wirklich lustig?

Es ist noch gar nicht solange her, veröffentlichte Mair auf seinem Blog folgenden Beitrag:


Screen: gebimair.blogspot

Wir entdeckten  den erstaunlichen  Artikel und verfassten  diesen  „Beitrag“ darüber. Kaum

war dieser online,  löschte Mair seine „Expertise“.  Aber dem nicht genug,  denn in einem
Kommentar auf  ERSTAUNLICH, posaunte der Grüne Held  großspurig.  Ein User  verwies
dahingehend,  dass Mair die rechtlichen  Konsequenzen seines  Handels zu tragen haben
werde und mit einer Klage zu rechnen habe.

Gebi Mair meinte aber dazu und wir zitieren wörtlich: „Einstweilen freue ich mich auf Klagen

aller Art,  das würde sicher lustig werden.“  Aber nichts ist so wie es scheint und dieser Aus-
spruch traf beim Tiroler Grün-Politiker voll ins Schwarze.

Ganz leiser Rückzieher

Ganz still  und leise  veröffentlichte  Gebi Mair  am  1. Jänner dieses Jahres  nachfolgenden
Beitrag. Offenbar hatte  er insgeheim gehofft,  dass der Artikel weitgehend unbemerkt bleibt,
da sich an diesem Tag, vermutlich viele Personen mit einem Sylvesterkater herumschlagen
würden.


Screen (inkl. Datumsirrtum): gebimair.blogspot

Wer im Glashaus sitzt, ….

Wir rekapitulieren.  Gebi Mair veröffentlichte einen Blogeintrag auf seinem Blog,  der nicht
gerade in  die  Rubrik  „unbedenklich“  fiel.  ERSTAUNLICH  reagierte  darauf  mit  einem
Beitrag. Daraufhin löschte Mair seinen Blogeintrag umgehend.  Er versuchte zwar danach
in einem Posting auf ERSTAUNLICH noch etwas Heldentum zu bewahren, dies ging aber
ebenfalls  schief.  Denn  spätenstens  zum  Zeitpunkt  seiner  offizielle  Widerrufserklärung
gab Mair selbst zu, dass er nicht unbedingt zu den Unerschrockenen dieses Landes zählt.

Da erscheint es uns  natürlich erstaunlich,  wenn ein Gebi Mair,  ein gestandenes Tiroler
Mannsbild wie Werner Königshofer, mit Worten wie „ängstlich, ängstliche Art und kalte
Füße“
bedacht hat.  Herr Mair  sollte nicht  mit Steinen werfen,  vor allem  wenn er selbst
im Glashaus sitzt.

*****

2011-02-18
 

Kinderschänder will Schadenersatz


Beschlagnahme von Festplatten

Bei  Dr. Christoph B.,  fand im  Zuge eines  Strafverfahrens  wegen Verdachts  des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt  Farbfotos und  zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die  Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt.  Zwei der Festplatten waren  physikalisch beschädigt und  die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.

Rechtskräftige Verurteilung

Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen  nach § 207b  Abs. 3 StGB  und mehrerer  Vergehen  nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm  eingebrachte Berufung  war nicht von Erfolg  gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen  Dr. Christoph B.  in Rechtskraft.  Wie es  bei  derartigen Verhandlungen  Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte.  Wie von einem  Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in  diesen Kreisen  dürften Festplatten  mit dementsprechenden  Inhalt,  sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.

Festplatte wurde vernichtet

Nun  passierte am  LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas.  Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur  Einziehung und Vernichtung  der intakten  Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen  Menschen-
verstand.  Kein Richter käme  auch auf  die Idee  einem Bankräuber  seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet

Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte

Den Formalfehler des  LG Korneuburg macht sich  Dr. Christoph B.  zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war.  Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.

Der  Oberste  Gerichtshof gab  Dr. Christoph B.  recht und  erkannte  darauf,  dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.

Kostenersatz durchaus möglich

Mit diesem OGH-Urteil hat  Dr. B. nun die Möglichkeit,  ein Amtshaftungsklage  gegen die
Republik Österreich anzustrengen.  Sollte er dieses  Verfahren gewinnen,  wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben,  wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****

2011-02-15
 

Geheimprostitution in Peep-Shows?


Das Erotikforum

In unserer Anfangszeit und zwar genau am 11.Jänner 2009, hatten wir den Beitrag „Erotik-
forum“
veröffentlicht.  Dieses Forum war ein Sammelbecken zahlreicher perverser Fantas-
ten, welche ihre geheimen und sexuellen Vorstellungen in Postings niederschrieben.

Als wir heute,  also knapp  2 Jahre später diesem Forum wieder einen  virtuellen Besuch ab-

statteten stellten  wir fest,  dass sich nichts geändert hat.  Die Alterskontrolle  erfolgt nach wie
vor per Mausklick und schon befindet sich der Besucher inmitten erstaunlicher Perversionen.


Screen: http://www.erotikforum.at/

Recherche über Peep-Show-Sterben

Da wir in naher Zukunft beabsichtigen einen Beitrag über das Thema „Peep-Show-Sterben“
in Wien zu bringen,  waren wir  daran interessiert,  ob über  diese Thematik im  Erotikforum
geschrieben wird. Im Zuge dieser Internet-Recherche sind wir auf Erstaunliches gestossen.

Da fragt der User „dionysos31“, der offenbar noch nie eine Peep-Show besucht hat an, ob

in einem derartigen Lusttempel  „mehr möglich ist“.  Daraufhin erhielt der  Neuling vorerst
einen vagen Hinweis.


Screen: http://www.erotikforum.at/

Was bietet eine Peep-Show an?

Nun, die Dienstleistung eines Peep-Show-Betreibers besteht darin, mehr oder weniger be-
kleidete  Frauen auf einer  Drehbühne  tanzen zu lassen.  Dem Besucher ist es nun  freige-
stellt,  ob er  nur  zusehen  oder bei  der erotischen  Tanzvorführung  selbst  aktiv sein  will,
indem er  Hand an sich legt.

In den  Einzelkabinen (sogenannten Solokabinen)  kann der Gast individuelle Wünsche an

die Dame, bezüglich ihrer erotischen Tanzdarbietung stellen. Auch hier hat er die Auswahl
nur zuzusehen oder sich dabei selbst zu befriedigen.

Mehr ist in einer Peep-Show nicht möglich. Alle sexuellen Handlungen die Körperkontakt
erfordern  sind ausgeschlossen.  Strenge  behördliche  Auflagen und  bauliche Gegeben-

heiten, lassen nicht mehr zu. Peep-Show-Tänzerinnen sind auch keine Prostituierten und
müssen daher zu keiner Gesundheitsuntersuchung.

Erstaunliche Antwort

Erstaunt waren wir aber,  als dem Peep-Neuling im Erotikforum folgende  detailierte Antwort
gegeben wurden.


Screen: http://www.erotikforum.at/

Peep-Shows der Geheimprostitution beschuldigt

Da wird dem  Fragenden ganz unverblümt mitgeteilt,  dass es in  3 Wiener Peep-Shows mög-
lich ist, sich per Handmassage, Oral- oder Geschlechtsverkehr verwöhnen zu lassen. Neben-
bei werden diesem auch die Tarife dafür genannt.

Nun ergeben sich aus diesen Postings zwei Möglichkeiten. Entweder werden mit diesen Ant-

worten  bewusst  Unwahrheiten  verbreitet,  um  die  betreffenden  Peep-Show-Betreiber  zu
schädigen, oder in den angeführten Lusttempeln wird wirklich Geheimprostitution betrieben.

Wir glauben nicht, dass die Betreiber gegen  das Gesetz verstossen,  hätte dies doch schwer-

wiegende rechtliche Folgen. Die Tänzerinnen haben nicht einmal eine Gesundheits-Kontroll-
karte für Prostituierte und somit wäre eine gesundheitliche Gefahr für die Besucher gegeben.

Virtueller Konkurrenzkampf

Daher kommt für uns die erste Variante in Frage. Offenbar wird in diesem Forum darauf ab-
gezielt,  den Betreibern  von  Peep-Shows die Behörden auf den Hals zu hetzen  um  ihnen
dadurch finanziellen Schaden zuzufügen.

Das Motiv  dürfte ziemlich klar  auf der Hand  liegen,  liest man sich das  Posting des Users

„nikolas080“ durch. Verweist dieser doch ganz offen auf ein Konkurrenzunternehmen und
stellt fest, dass Peep-Shows schön langsam von der Bildfläche verschwinden werden.

Okay, dieses Geplänkel zwischen konkurrierenden Unternehmen können wir noch nachvoll-
ziehen.  Der Markt ist eng geworden  und den Letzten beissen die Hunde.  Was für uns aller-
dings  unverständlich ist,  ist die Tatsache  dass der Forumsbetreiber  hier offenbar  mitspielt,

bzw. es billigend in Kauf nimmt,  dass auf seiner  Webseite derartige Postings verbreitet wer-
den.

Warum sieht der Forums-Betreiber seelenruhig zu?

Das  Erotikforum verfügt  über genügend  Admins (oder sollte  über solche verfügen)  welche
die Gegebenheiten in Peep-Shows eigentlich kennen müssen und lassen trotzdem derartige
Einträge  unberührt   stehen,  anstatt  sie  zu löschen.  In jedem  seriösen  Forum werden Bei-
träge,  in denen nicht bewiesene strafbare Handlungen unterstellt  werden, unverzüglich von
einem Verantwortlichen entfernt.

Warum der Betreiber des Erotikforums seiner Pflicht nicht nachkommt, bleibt vorerst im Un-

klaren.  Vielleicht sollten  sich die  Peep-Show-Betreiber  dazu entschliessen,  diesem eine
Klage umzuhängen, um sein Verhalten bei einer Gerichtverhandlung klären zu können.

*****

2010-12-12
 

Öffentlichkeitsdrang vs. Persönlichkeitsrechte


Lebenszeichen vom Spendenverein „Engel auf Pfoten“

Im vorigen Jahr berichteten wir  über den  Spendenverein  „Engel auf Pfoten“  und den
Turbulenzen rund um diese Organisation. Der ehemalige  Vereinsobmann Roland Kom-
uczky ist  mittlerweile  verstorben und  die Vereinsführung  wurde von  einem gewissen
Nenad Vigele übernommen.
An und für sich  hatten sich die Wogen  um das Vereinsgeschehen geglättet und der nor-
male Alltag dürfte bei „Engel auf Pfoten“ wieder Einzug gehalten haben.  Das dachten wir
zumindest bis zum gestrigen Tage. Gestern gab es nämlich ein Lebenszeichen, in Form
der Person des Peter Swoboda.

Unbekannter erschien auf der Bildfläche

Im September 2009, erschien eine uns bis dato unbekannte  Person auf der Bildfläche und
machte es sich zur Aufgabe, zahlreiche Kommentare zu den „Engel auf Pfoten – Beiträgen“
zu posten. Dieser User outete sich als Peter Swoboda und lieferte sich mit Sympathisanten
des bereits  verstorbenen  Roland Komuczky,  virtuelle Wortgefechte  die bereits an die
Grenzen des guten Geschmacks stießen.

Profundes Wissen veranlasste uns zu Recherchen

Bei ERSTAUNLICH gibt es normalerweise keine Zensur. Jedoch etliche Postings von Swo-
boda mussten wir offline stellen, da diese diffamierend und beleidigend waren. Er erwies
sich auch als profunder Kenner des Spendenvereins „Engel auf Pfoten“.
Dass veranlasste uns damals zu recherchieren,  wer dieser  Peter Swoboda überhaupt ist.
Diesbezüglich  wurde  auch der  Beitrag  „Wer ist Peter Swoboda?“ verfasst.  Seine doch
zum Teil guten Kenntnisse bezüglich des Spendenvereins und die Tatsache die er selbst
veröffentlichte, dass er das sehende Auge des jetzigen Vereinsobmanns Nenad Vigele sei,
lassen den Schluss zu, dass Swoboda zumindest teilweise ins Vereinsgeschehen integriert
ist, beziehungsweise war.
 

Ein erstaunlicher Brief

Daher assoziieren wir ein gestern  erhaltenes Schreiben von Swoboda,  mit dem Spenden-
verein „Engel auf Pfoten“ und vermuten, dass uns hier eine Mitteilung gemacht werden
soll, aus der wir bis dato jeodch noch nicht schlau wurden.
Denn den Inhalt des erstaunliches Briefes von Swoboda nehmen wir nicht für bare Münze.
Er teilt uns nämlich mit, dass er sich auf Grund des Beitrages „Wer ist Peter Swoboda? , in
seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sehe.
Dieser Umstand ist für uns in der Tat erstaunlich, betrat doch Swoboda freiwillig und un-
aufgefordert die virtuelle Bühne von ERSTAUNLICH, outete sich, schrieb zahlreiche Kom-
mentare und lieferte sich Verbalschlachten mit anderen Usern.
Dass der Mann durch sein Verhalten unsere Aufmerksamkeit erregte, lag in der Natur der
Sache. Nun steht der beanstandete Beitrag  „Wer ist Peter Swoboda?“  bereits über ein
Jahr im Netz und wurde auch seinerzeit von Swoboda kommentiert, ohne dass es ihn je
gestört hätte.

Was will Swoboda wirklich?

Nun fragen wir uns doch, was will uns  Swoboda wirklich mitteilen?  Gibt es neue Erkennt-
nisse oder Vorfälle im oder rund um den Spendenverein „Engel auf Pfoten“, deren wir uns
annehmen sollen? Ist sein Schreiben ein versteckter Hilferuf um mit uns in Kontakt zu tre-
ten?
In diesem Fall laden wir ihn gerne zu einem  Gespräch in die Redaktion ein.  Oder irren wir
uns und Swoboda versucht einen finanziellen Nutzen aus vorgeschobenen Persönlichkeits-
rechten abzuleiten, die er in diesem Fall nicht mehr hat?

Öffentlichkeitsdrang vs. Persönlichkeitsrechte

Peter Swoboda ist unaufgefordert und freiwillig mit dem Online-Magazin ERSTAUNLICH
in Kontakt getreten, registrierte sich und kommentierte teils unter eigenem Namen, sowie
diverser  Nicknamen,  Beiträge in der Causa Komuczky,  beziehungsweise die des Spen-
denvereins. Dass er gerne in der Öffentlichkeit steht wird durch die Tatsache bewiesen,
dass er sich auch anderwärtig im Internet präsentiert hatte.
Nach unserer bescheidenen , sowie jener fundierten Rechtmeinung  unseres Anwaltes, be-
steht im Beitrag „Wer ist Peter Swoboda?“ keinerlei Persönlichkeits-Rechtsverletzung. Daher
können  wir Herrn Swoboda nur  anraten den  Rechtsweg zu  beschreiten,  sollte er sich in
Rechtsgüter wie Ehre oder Vermögen  geschädigt sehen.  Einer etwaigen Klage sehen wir
mit Gelassenheit entgegen.
*****

2010-10-22
 

Offener Brief an Gebi Mair


Gebi Mair kommentiert

Folgendes Kommentar wurde heute um 15:46 Uhr, unter dem Namen Gebi Mair im Beitrag
die  Die schwule Welt des Gebi Mair  gepostet:
Der Korrektheit halber
Ich habe Strache natürlich nicht Koks-Konsum  vorgeworfen, sondern die Frage gestellt,
ob er  sich aufgrund eines  Koks-Entzuges so verändert  hat und dazugeschrieben,  dass
das eine mögliche Erklärung ist, dass sie aber auch anders lauten kann. Nicht mehr, nicht
weniger.
 
Liebe Grüße
Gebi

Offener Brief

Sg. Herr Mair!
Sie haben in Ihrem Blog im besagten Beitrag, der mittlerweile nicht mehr online ist, fol-
gendes  wörtlich  geschrieben.  „Strache auf Koks-Entzug?“   Wenn jemand einer
Person unterstellt, dass diese auf Drogenentzug sei, setzt dies voraus dass diese auch
Drogen genommen haben muss und auch abhängig war.
Als Politiker der Republik Österreich, setzen wir bei Ihnen ein gewisses logisches Denken
voraus. Also werden Sie unserer Interpretation, wohl oder übel zustimmen müssen. Was
Sie sich dabei gedacht haben, als Sie diesen Beitrag schrieben, wird wohl für immer Ihr
Geheimnis bleiben.
Aber wir wollen Ihrem Gedächtnis ein wenig nachhelfen und aus Ihrem Beitrag zitieren.
„Ähnliche Veränderungen  von Gesichtern  kenne ich ansonsten vor allem von  Drogen-
abhängigen,  nachdem sie auf Entzug  waren.  Ein Koks-Entzug  könnte zum Beispiel so
ausschauen. Das würde vielleicht auch erklären, warum Strache immer wieder wochen-
weise überhaupt nicht aufzufinden war.“
Dieses Zitat, sowie die suggestive Frage „Strache auf Koks-Entzug?“ lässt darauf schließen,
das H.C. Strache Kokain geschnupft haben muss und von dieser Droge abhängig war. Sie
versuchen zwar am Beitragsende mit den Worten „Kann natürlich auch alles Unsinn sein..“
ein wenig Brisanz aus Ihrem Beitrag zu nehmen, bestätigen aber Ihre Behauptung gleich
wieder, in dem Sie im Anschluss folgendes schreiben: „…aber würde mich nicht wundern,
wenn es so wäre“.
Wenn eine derart absurde Behauptung von einem Karl Fensterstock  (alle mit diesem Nam-
en mögen uns verzeihen) aufgestellt worden wäre, würde dieser vermutlich keine Bedeut-
ung zugemessen werden.
Um Ihre Worte zu gebrauchen stellen wir der Korrektheit halber fest, dass gerade Sie als
Politiker eine gewisse Vorbild- und Leitfunktion ausüben. Daher ist es nicht von der Hand
zu weisen dass zahlreiche Menschen,  Ihre Story „Strache auf Koks-Entzug?“ für bare
Münze genommen haben.
(Screen: www.gruene.at)
Selbst Ihre eigenen Parteigenossen haben  dem besagten  Beitrag offenbar eine gewisse
Bedeutung zugemessen und  diesen auf Ihrer Webseite veröffentlicht  und als er vermut-
lich zu heiß wurde, wieder gelöscht. Als Bloger sollte Ihnen jedoch bekannt sein, dass das
Internet nie vergisst.
Wenn Ihr Beitrag so harmlos  war wie Sie dies nun darstellen, stellt sich die berechtigte
Frage,  warum Sie diesen offline  gestellt haben?  Daher führt sich die von Ihnen im ER-
STAUNLICH-Kommentar aufgestellte Behauptung: „..dass das eine mögliche Erklärung
ist, dass sie aber auch anders lauten kann“ selbst ad absurdum.
Das führt uns zur nächsten Frage. Sie stellen eine Behauptung, These, Vermutung oder
was auch immer auf. Diese veröffentlichen Sie in Ihrem Blog im Internet. Nun merken Sie
offenbar, dass Sie sich zu weit aus dem Fenster gelehnt haben und löschen diese wieder.
Warum  sind Sie nicht Manns genug, Ihre Meinung bis zum  bitteren Ende (in diesem Fall
vermutlich eine Klage)  zu vertreten.  Wie  soll Sie der normale  Staatsbürger als Politiker
ernst nehmen und respektieren, wenn Sie beim ersten Windhauch umfallen? Diese Frage
sollten Sie ernsthaft überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
die Redaktion von ERSTAUNLICH
*****

2010-09-20
 

Die Grünen und die Bettelmafia


Bettelverbot

Das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz verbietet das aggressive, organisierte und seit Juni
2010 auch das gewerbsmäßige Betteln.  Der Sinn dieses  Bettelverbotes  dient eigentlich
zum  Schutz von Personen,  welche  von der  Bettelmafia  aus den ehemaligen  Ostblock-
Ländern verschleppt werden, um mit Gewalt auf den  Bettelstrich  geschickt zu werden.

Bettler wurde wie Sklaven gehalten

Wie wichtig dieses Bettelverbot ist, zeigt der polizeiliche Schlag gegen einen Menschenhan-
del-Ring, der zahlreiche Festnahmen zur Folge hatte. In diversen Tageszeitungen war heute
zu lesen, dass eine Bande aus Rumänien behinderte Menschen wie Tiere hielten und diese
täglich auf den Bettelstrich schickte.  Bis zu 80 Personen täglich,  sollen die Drahtzieher zum
Betteln auf die Straßen geschickt haben.

Während die Bosse der Bettelmafia in Luxus schwelgten, Villen bewohnten und sich eine gol-
dene Nase verdienten, wurden ihre Opfer in winzigen Wohnungen gefangen gehalten. Bis zu
20 Personen mussten sich ein Zimmer teilen und durften dieses nur zur „Arbeit“ verlassen.

Das erbettelte Geld mussten die behinderten Opfer zur Gänze abliefern.  War der „Umsatz“

zu wenig, gab es Schläge zur Motivation für den nächsten „Arbeitstag“. Die Bosse verdien-
ten bis zu 200.000,- Euro monatlich mit ihren Bettler-Sklaven.

Der erstaunliche David Ellensohn

Da finden wir es doch höchst erstaunlich, dass der Grüne Stadtrat David Ellensohn zum Bet-
telverbot, in einer Presseaussendung vom 30.August (vor 5 Tage), wörtlich folgendes äußer-
te:  „Das  Gesetz verstoße  dabei  gegen die  Freiheit  der  Gewerbstätigkeit,  das Recht auf
Achtung des Privatlebens  und verletze auch den Gleichheitssatz.“

Freiheit der Gewerbstätigkeit

Auch die Bandenbosse werden eine Verletzung der  Freiheit der  Gewerbstätigkeit und eine
Einschränkung des Rechtes auf Achtung des Privatlebens empfinden, da sie nun im Gefäng-
nis sitzen. Hoffentlich kommt jetzt  Ellensohn nicht auf die Idee, auch gegen die Inhaftierung
der Sklavenhalter  eine Verfassungsklage zu unterstützen,  so wie er dies gegen  das Bettel-
verbot beabsichtigt.

Hoffentlich Klagsabweisung

Man kann nur im Interesse der geschändeten Bettelsklaven hoffen, dass diese Klage abge-
wiesen wird. Nur ein Bettelverbot kann derartige Zustände vermeiden, da von Menschen-
händlern kein Interesse mehr bestehen wird, behinderte Personen einzusperren und diese
auf den Bettelstrich zu schicken.


(Screen: Bettellobby Wien)

ICH WILL NICHT BETTELN, ABER DÜRFEN MUSS ICH

Lautet der Slogan der Bettellobby Wien, welcher vom Sozialsprecher und Stadtrat der Wiener
Grünen  David Ellensohn  tatkräftig unterstützt wird.  Ob dass die  gefangen gehaltenen und
auf den Bettelstrich geschickten Personen auch so gesehen haben?

*****

2010-09-05
 

Steirische SPÖ-Stiftung darf Trickserei genannt werden


Wofür sind Stiftungen wirklich gut?

Das Wort Stiftung hat  für Otto Normalverbraucher meist einen schalen Beigeschmack. Stift-
ungskonstruktionen dienen meist dazu, Gelder  „steuerschonend“  anzulegen und in man-
chen Fällen auch  Vermögen zu  verschleiern.  In Folge ist der Verdacht der beabsichtigten
Steuerhinterziehung bei so mancher Stiftung nicht so einfach vom Tisch zu wischen.

Von den Reichen abgeschaut

Da ist es doch erstaunlich, dass sich gerade eine sogenannte Arbeiterpartei und zwar genau
die  steirische SPÖ,  einer  solchen  Finanzkonstruktion  bediente.   Sind es doch gerade die
Sozialdemokraten, die ständig auf der Hatz nach den Reichen sind und pausenlos von Um-
verteilung sprechen. Ob da eine Stiftung das geeignete Instrument dafür ist, sei dahingestellt.

SPÖ-Steuertricksereien?

Jedenfalls stieß dieser Umstand dem VP-LGF Bernhard Rinner sauer auf und meinte dass die
SPÖ,  Steuertrickserei scheinbar  zu ihrem Metier erhoben hat.  „Ich fordere die SPÖ auf:  Aus
mit dem Bunkern von Geldern in  SPÖ-Stiftungen, Schluss mit den  parteiinternen Steuertrick-
sereien und der exzessiven Ausnützung von Steuerprivilegien!“
, waren die Worte, welche der
Landesgeschäftsführer der Steirischen Volkspartei seinerzeit an die SPÖ richtete.

Dass konnten sich die Sozialdemokraten natürlich nicht gefallen lassen, wo sich doch ihr Par-

teivorsitzender das  Credo  „Es ist Zeit für Gerechtigkeit“  auf seine Fahnen geheftet hatte.
Sie klagten den ÖVP-Mann Berhard Rinner.


(Screen: www.spoe.at)

Mit der Klage ein Eigentor geschossen

Die Antwort erhielt die SPÖ nun in Form eines OGH-Urteils. Der Oberste Gerichtshof be-
stätigte, dass in der  Causa rund um  die  steirische  SPÖ-Privatstiftung  weiterhin von
„Trickserei“ und möglicher „Steuerhinterziehung“ gesprochen werden darf.

Ein herber Schlag ins Gesicht jener Partei, die sich doch so für Gerechtigkeit und Umver-
teilung ausspricht. Allerdings ist in dieser Causa noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Berhard Rinner strebt nun ein  Zivilgerichtsverfahren an.  „Es geht jetzt darum, dass wir
Franz Voves vor Gericht sehen.  Ich hoffe,  dass er zugeben wird, wie die  Tricksereien

rund um die Stiftung gelaufen sind“, so der ÖVP-Mann.

Unser Fazit aus dieser noch nicht abgeschlossenen Geschichte ist, Bruno Kreisky würde

sich im  Grab umdrehen,  wenn er sehen  könnte was aus der SPÖ geworden ist.  Es ist
höchste Zeit, dass sich die Sozialdemokraten ihrer eigentlichen Werte besinnen.

*****

2010-08-04
 

Bankgeheimnis vs. Parteispenden


Wettbewerb in Leichenschänderei

Wie  bereits hinlänglich  bekannt ist, soll der tödlich verunglückte  Kärntner Landeshauptmann
Dr. Jörg Haider, 45 Millionen Euro aus dunklen Kanälen nach Liechtenstein geschleust haben.
Dies ist zumindest einer Exklusiv-Story des Nachrichtmagazins „Profil“ zu entnehmen.

Daraufhin ging ein Aufschrei durchs Land und diverse Politiker und solche die es gern sein
wollen, ereiferten sich in einem Wettbewerb der Leichenschänderei. Denn ausser dem Profil-
Beitrag, gab und gibt es keinerlei Anhaltspunkte ob diese Story überhaupt der Wahrheit ent-
spricht, oder nur eine Sommerloch-Ente ist.

Wir trauen dem Profil-Artikel nicht

Dass im Nachrichtmagazin „Profil“ desöfteren Artikel zu lesen waren die nicht den Tatsachen
entsprachen,  beweist sich in etlichen  Entgegnungen und  diversen Klagen.  Sollte sich die
Haider-Lichtenstein-Story als Erfindung herausstellen, wird „Profil“ vermutlich Glück haben,
denn Tote können nicht mehr klagen.

Wir haben uns in dieser Angelegenheit absichtlich in Zurückhaltung geübt, denn es ist nicht
unsere Art über  unbewiesene  Tatsachen zu berichten  oder diese zu kommentieren.  Auch

finden  wir diese Art der Leichenschänderei verwerflich,  denn Tote können  sich nicht mehr
wehren.

Roter Politnachwuchs bringt sich ein

Allerdings hat uns eine heutige Presseaussendung der Sozialistischen Jugend Österreichs
(SJÖ) doch dazu veranlasst, einige Zeilen zum Anlassfall zu verfassen. Dabei geht es nicht
um die angeblich verschwundenen Haider-Millionen, sondern darum aufzuzeigen wie sich
der Rote Politnachwuchs in das Geschehen einbringt.

„Die  aktuell öffentlich  gewordenen Verstrickungen  rund um  BZÖ und  FPÖ zeigen einmal

mehr, dass das Bankgeheimnis dringend fallen muss“,  fordert  Wolfgang Moitzi, seines Zei-
chens Vorsitzender der SJÖ.  Wenn der  SJÖ-Vorsitzende mit den Verstrickungen die unbe-
wiesenen  Behauptungen im „Profil“ meint,  befindet er  sich mit den  Leichenfledderern in
bester Gesellschaft . Mit seriöser Politik hat dieses Aussage jedenfalls nichts zu tun.

Moitzi der Bankspezialist

Moitzi lässt sich dann in dieser Presseaussendung  noch deftig über die Parteien BZÖ und
FPÖ aus, bevor er  zu einem erstaunlichen Erkenntnis kommt.  Seiner Meinung  nach gehe
es beim Aus für das Bankgeheimnis nicht darum, jede Bewegung auf den Konten der Öster-
reicherinnen und Österreicher offen zu legen.

Da irrt der gute Mann gewaltig, denn gerade um das geht es. Nicht umsonst muss sich jede
Person bei einer Einzahlung oder Abhebung von einem Sparbuch legitimieren. Selbst die
zugesagte 15.000,- Euro-Grenze hat keine Gültigkeit mehr.

SJÖ als Law and Order-Gesellschaft

Daher ist das  Bankgeheimnis ohnehin  schon löchriger als ein  Schweizer  Käse und kann
getrost ganz abgeschafft werden. Diese Tatsache wird auch durch das umstrittene Swift-Ab-
kommen zwischen der  USA und der  EU bestätigt. Seit Sonntag können  US-Behörden auf
die Daten von Millionen europäischer Bankkunden zugreifen.

Wolfgang Moitzi meint weiters, ihm gehe es vielmehr darum die Rechtmäßigkeit beim Zustan-

dekommen von Vermögen zu überprüfen. Nun wenn dies das dringende Anliegen des selbst-
ernannten Law and Order-Mann ist, hätten wir ein Tip für ihn.

Parteispenden offenlegen

Viel besser gehütet als jedes Bankgeheimnis, sind wohl die Geldflüsse der Parteispenden.
Vielleicht bestünde die Möglichkeit diese offen zu legen und nicht mit obskuren Ausreden
zu beschützen.

Werter Herr Moitzi. Begeben Sie sich doch mit diesem Vorschlag zur Ihrem Parteivorsitzen-

den. Wir sind sicher,  dass er  Sie ersuchen wird die Türe von aussen zu schliessen,  nach-
dem Sie ihm den Vorschlag der Transparenz von Parteispenden offeriert haben.

*****

2010-08-02
 

Hurentag


Internationaler Hurentag

„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.

Vertrag mit Freier?

Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.

Verträge gab es schon vor Jahren

Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum  gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.

Behördenkriege und die Auswirkungen

Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.

Gewalt gegen Sexarbeiterinnen

Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.

Die feine Gesellschaft

Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben.  Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
*****

2010-06-01
  

Der Kniefall des Dr. Erwin Pröll vor der Firma Novomatic


30 Jahre Novomatic

Vor 30 Jahren gründete Johann Graf mit 12 Mitarbeitern die Firma Novomatic. Der Be-
trieb ist vorwiegend auf die Herstellung und den Einsatz von Geldspielautomaten spe-
zialisiert.
Heute ist die Firma Novomatic ein internationaler Konzern und beschäftigt weltweit
zirka 16.000 Mitarbeiter, davon rund 2.700 in Österreich. In der Konzernzentrale in
Gumpoldskirchen sind allein 800 Angestellte beschäftigt.

Nicht ganz unumstritten

Das der Glückspielkonzern nicht ganz unumstritten ist, beweist die Auseinandersetzung
mit dem Grünen Politiker Peter Pilz. Dieser brachte eine Anzeige gegen die Firma Novo-
matic wegen angeblicher Bestechung bei der Staatsanwaltschaft  ein. Die Geschäftsführ-
ung des Konzerns ihrerseits, verklagte wiederum Peter Pilz.
Wie gesagt, Novomatic ist ein sehr starkes, aber auch umstrittenes Unternehmen. Warum
dieser Glückspielkonzern  aber ein  Leitbetrieb für die  Region und für das gesamte Land
Niederösterreich sein soll, ist mehr als erstaunlich.

Novomatic ist ein Leitbetrieb

Diese Aussage stammt nämlich vom niederösterreichischen Landeshauptmann Dr. Erwin
Pröll am heutigen Vormittag, bei den Feierlichkeiten anlässlich des 30-jährigen Jubiläums
der Firma Novomatic, in deren Konzernzentrale.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Glückspielkonzern zahlreiche Arbeitsplätze
sichert und auch jede Menge an Abgaben bezahlt. Allerdings kann er dies nur solange,
als auf den von ihm erzeugten und aufgestellten Geldspielautomaten genügend Geld
verspielt wird.

Bekennt sich Dr. Pröll zu Geldspielautomaten?

Möglicherweise ist der niederösterreichische Landesvater nicht in Kenntnis, mit welchen
Geschäften sich die Firma Novomatic beschäftigt. Dann sollte ihm dies sein Sekretär bei
Gelegenheit mitteilen. Es ist doch kaum anzunehmen, dass sich Dr. Erwin Pröll in aller
Öffentlichkeit zu Glückspielautomaten bekennt.

Warum ist ein Fabrikant und Aufsteller von solchen Maschine ein Leitbild?
 
Warum der Landeshauptmann einen derartigen Kniefall vor dem Glückspielkonzern macht und
diesen als  Leitbetrieb für die Region und für das gesamte Land  Niederösterreich tituliert, ist
wie bereits erwähnt sehr erstaunlich und keineswegs nachvollziehbar.
Unter dem Wort Leitbetrieb verstehen wir den Begriff „vorbildlich“. Was in aller Welt soll
an einer Firma vorbildlich sein, die  Geldspielautomaten erzeugt und auch  aufstellt. Durch
diese Automaten wurden und werden nicht nur in Österreich, sondern weltweit unzählige
Leute ins Unglück gestürzt, welche auf diesen ihr gesamtes Vermögen verspielt haben, oder
noch verspielen werden.
*****

2010-05-28
  

Offener Brief


An den Herausgeber von „Oesterreichwatch“

Sehr geehrter Herr Kirchleitner!

Mit Wohlwollen habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie durch die Deaktivierung Ihres
Blogs „oesterreichwatch“ zur Vernunft gekommen sind und meiner, sowie der Aufforderung
meines Anwaltes Folge geleistet haben und Fotos meiner Person von allen Ihren betrieb-

enen Webblogs entfernt haben.

Warum Sie es auf eine juristische Machtdemonstration ankommen und nicht gleich Vernunft
walten ließen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auf jeden Fall ist es Ihnen nun wieder mög-

lich, den besagten Blog weiter zu betreiben.

Nachdem Sie aber offensichtlich Ihr Unrecht eingesehen haben, werde die Sache nicht weiter-
verfolgen und von einer Klage Abstand nehmen. Für die Zukunft kann ich Ihnen nur anraten,
keinerlei Bildmaterial meiner Person, auf irgendeinen Ihrer Blogs zu veröffentlichen, ohne
von mir die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis dafür zu haben.

Auch würde ich Sie ersuchen auf Ihre Wortwahl zu achten, wenn Sie sich wieder bemüßigt

fühlen einen Beitrag über mich zu schreiben. Ich habe nichts gegen sachliche Kritik, denn es
kann nicht jeder meiner Meinung sein.

Allerdings werde ich eventuelle diffamierende, verleumderische oder beleidigende Worte über
mich nicht akzeptieren und mit Sicherheit rechtliche Schritte dagegen unternehmen. In Zukunft
werde ich mich nicht mehr so grosszügig zeigen und Sie mit einer Abmahnung davonkommen

lassen.

Aber ich hoffe Sie haben aus diesem Vorfall eine Lehre gezogen, sodass ich in Zukunft nicht
genötigt sein werde, Klage gegen Sie einzubringen die dann wirklich teuer für Sie wird. Ich
wünsche Ihnen für Ihre weitere journalistische Laufbahn noch viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Erich Reder

*****

2010-02-10
  

Der neue AWD

 

Valentinstag

Am 14.Februar  2009, haben wir den Beitrag  Farce AWD-Klage passend zum Valentinstag
verfasst.
  
Nach den Troubles rund um den Finanzoptimierer AWD dachten wir, dass sich  kein ver-
nünftiger Mensch mehr von dieser Firma beraten lassen würde. Auch die Prozessflut die
der VKI angekündigt hatte, veranlasste uns zu glauben, dass AWD Insolvenz anmelden
würde.

Wie ein Phönix aus der Asche

Da waren wir doch sehr erstaunt, als uns in der heutigen Ausgabe der „Kronenzeitung“
dieses ganzseitige Inserat entgegenprangte, vor allem weil diese erst vor einem halben Jahr,
kein gutes Haar an dem Finanzoptimierer AWD gelassen hatte.
Bis zu 8.000 betroffene Österreicher können den unabhängigen Finanzoptimierer klagen, der
bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll, so stand es damals in der „Kronenzeitung“
zu lesen.

Keine kritischen Worte mehr

Jedenfalls dürfte man bei der auflagenstärksten Tageszeitung einen Sinneswandel gehabt
haben, denn statt kritischer Worte gab es heute eine ganze Seite für den AWD.  Selbstver-
ständlich war dies nicht gratis, denn eine ganzseitige Einschaltung in der „Kronezeitung“
für Österreich kostet schlappe 37.764,- Euro.
Auch vom Konsumentenschützerverein VKI ist kein Bild und Ton im negativen Sinne zu
vernehmen. Das könnte vielleicht daran liegen, dass sich die Herrschaften  im März dieses
Jahres, bei einem Prozess gegen den AWD eine blutige Nase geholt haben.  1:0 für den
AWD  

Perfektion?

Erstaunlich ist auch der Slogan des AWD: „Perfektion? Oft versucht, aber nur selten
erreicht.“ Was damit wohl gemeint sein mag? Man sollte vielleicht die 8.000 betroffenen
Österreicher(innen) fragen, die Unsummen an Geld verloren haben, weil sie sich den
geschulten Beratern des Finanzoptimierers anvertraut hatten.
Stauni
   
2009-09-07
   

Die Trockenübungen des M. Rogan

 

Rauswurf

Wie bereits ausführlich durch die Presse ging, hat sich unser „Schwimmstar“  Rogan einige
Probleme mit Bodyguars einer römischen Discothek eingefangen, aus der er weggewiesen
wurde.
   
Was sich in der Disco wirklich so genau abgespielt hat, wissen nur die Türsteher und Markus
Rogan. Fakt ist jedoch, dass Rogan wieder in den Tanztempel zurückkehrte, obwohl er aus
diesem rausgeworfen wurde. Er hatte selbst zugegeben, dass er durch Überwinden einer
Mauer wieder in die Discothek gelang.

Trouble

Das er sich dafür ein paar „Watschen“ von den Türstehern eingefangen hat, dürfte auch aus-
ser Zweifel stehen. Die anfänglich geschilderten Prügelorgie kann jedoch nicht stattgefunden
haben, den Rogan hat zwar einige Plessuren aber keinerlei Brüche. Wenn vier ausgewach-
sene Männer einen Mann richtig verprügeln, sieht dies nämlich anders aus.

Wirbel um vorprogrammierten Zoff

Warum man jetzt so einen Wirbel daraus macht ist erstaunlich. Es wird schon seinen Grund ge-
habt haben, dass Rogan des Lokals verwiesen wurde, den kein Unternehmer ist seines Geldes
Feind und wirft einen anständigen und zahlenden Gast aus seinem Lokal.

Anschliessend kehrt er über eine Mauer in das Lokal zurück und wundert sich, wenn er mit den

Türstehern Zoff bekommt. Diesen hätte jeder bekommen, wenn er sich so benommen hätte.

Polizei hätte viel Freude gehabt

Nun wird den Türstehern Selbstjustiz vorgeworfen und es wird kritisiert, dass man ja die Polizei
rufen hätte können. Mag sein das es nicht die feine englische Art war die Rogan zuteil wurde,
aber die Polizei wäre wohl das grössere Übel gewesen.

Auch die italienische Polizei wäre nicht vor Ehrfurcht vor einem Markus Rogan erstarrt, sondern

hätte ihn vermutlich mitgenommen und ihn für die restliche Nacht in eine Zelle gesteckt.

Probleme mit Niederlage

Statt wie ein Mann seine Niederlage einzustecken, macht er nun ein grosses Spektakel daraus.
Er wendet sich an die Presse und droht mit Klagen. Vielleicht wäre es wirklich besser gewesen,
er hätte die Nacht im Polizeiarrest zugebracht um seine Gedanken zu ordnen.

Auf Tauchstation

Sein Trainer Leitgeb gibt zu, dass Rogan vielleicht einen Blödsinn gemacht hat, aber jetzt
selbst das Opfer sei. Unser Mitleid hält sich in Grenzen. Rogan wird in nächster Zeit auf andere
Art „untertauchen“. „Er wird die nächsten ein bis zwei Wochen an einem nicht genannten
Ort verbringen“, so Leitgeb weiter.

Das finden wir für eine gute Idee und vorallem sollte man über die Sache Gras wachsen lassen

und hoffen, dass nicht ein Kamel kommt und dieses wieder abfrisst.

Stauni

  
2009-08-04
  

Späte Entscheidung

 

Erstaunliche Klage

Nicht viel Verständnis hatte der Oberste Gerichtshof mit einer Pensionistin, die eine Pensions-
bonifikation einklagte. Grund für die Klage war, das die Frau erst mit 62 Jahren in Pension ging,
obwohl für Frauen die Erreichung des 60. Lebensjahres genügt, diese in Anspruch nehmen zu
können.
  
Entscheidung des OGH im Volltext:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20090421_OGH0002_010OBS00029_09A0000_000/JJT_20090421_OGH0002_010OBS00029_09A0000_000.html

Bonifikationsanspruch

Für diesen verspäteten Pensionsantritt, wollte die Frau eine gesetzliche vorgesehene Boni-
fikation einfordern. Diese beträgt pro Jahr der späteren Inanspruchnahme 4,2 Prozent der
Regelpension (§261c ASVG).

Vom Mann zur Frau

Allerdings hatte das Ganze einen Schönheitsfehler. Die Frau wurde 1945 als Mann geboren
und unterzog sich im Jahre 2006, also 61-jährig einer Geschlechtsumwandlung.
2007 ging dann die frischgebackene Frau in Pension.

Die Gretchenfrage vor Gericht war nun, ob eine Geschlechtsumwandlung rückwirkend gilt

oder nicht. Die Pensionistin warf als Argument ein, sie habe bereits 2003 geplant, sich einer
Geschlechtsumwandlung zu unterziehen.

Der OGH blieb hart

Der Oberste Gerichtshof entschied gegen die Frau. Als Begründung wurde angeführt, dass
die Operation erst nach dem Erreichen des Regelpensionsalters durchgeführt wurde.
Die bloße Absicht sich bereits 2003 dafür entschieden zu haben, habe keine rechtliche Rele-
vanz und sei dadurch auch rechtlich bedeutungslos.
 
Also Männer, sollte sich jemand für eine Geschlechtsumwandlung interessieren, ziehen Sie
diese vor dem Erreichen des Regelpensionsalters für Frauen durch.
Eines ist uns jedoch unklar, war dieses Urteil Männer- oder Frauenfeindlich ?

Stauni

  
2009-07-15
  

Cyberstalking ?

 

EV gegen Cyberstalking

Das ist wohl erstmalig in der Justizgeschichte von Österreich. Haben einige Schlaumeier
bis dato geglaubt, Unwahrheiten über ungeliebte Personen via Internet verbreiten zu
können und dabei ungeschoren davon zu kommen, dürfte sich das jetzt ändern.
   
Die nachfolgend eingescannte „Einstweilige Verfügung“ ist der erste Beweis dafür,
dass auch bei der Justiz ein Umdenken stattfindet.
 

   

 

 

Paradebeispiel

Ein typisches Beispiel für diese Schreiber, die glauben das Internet sei ein gesetzloser Raum,
ist der Herausgeber des Gerichtsblog „Blaulicht und Graulicht“.
Wir haben schon vor einigen Tagen, nachfolgenden Beitrag über ihn verfasst.
 
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=302;der-machtfaktor&catid=1;erstaunliches

Zu diesem Zeitpunkt haben wir noch nicht gewusst, was ihm heute ins Haus flattert.
Oswald hat, wie schon berichtet, unwahre Beiträge über den Herausgeber von

„ERSTAUNLICH“ auf seinem Webblog geschrieben. Auch griff er den Wiener Rechts-
anwalt Mag. Werner Tomanek an, indem er ihm strafbare Handlungen unterstellt.

Lasst mich mitleben

Auch schreibt er in Mails oder auf seinem Blog ganz unverblümt, wie man solche Attacken
vermeiden kann. Ganz einfach, man müsse ihn nur „mitleben“ lassen und schon bekommt
man eine gute Presse auf  „Blaulicht und Graulicht“:

Nun war offensichtlich der Zeitpunkt gekommen, wo beim Ersten die Toleranzgrenze über-

schritten wurde. Dieser Mann, den wir persönlich nicht kennen, ließ sich dies einfach nicht
mehr gefallen und beschritt den Rechtsweg.

Genug war genug

Da es sich bei der „Berichterstattung“ von Oswald offensichtlich um schwerste Verleum-
dungen und Beleidigungen handelte und er diese Aktionen beharrlich fortsetzte, tat die
Richterin das einzig richtige.

Sie erliess eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Marcus J. Oswald, der auch bei Gericht

kein unbeschriebenes Blatt ist.
Er sieht sich zwar als Machtfaktor des Internet, jedoch wird ihm nichts anderes übrigbleiben,
sich dem Willen des Gesetzes zu beugen. Anderfalls wird er die rechtlichen Konsequenzen
daraus zu ziehen haben.

Back to the roots

Vielleicht ist es für Oswald Zeit, eine „künstlerische“ Pause einzulegen, um sich etwas zu
sammeln. Möglicherweise wird ihm eine Nachdenkpause, wieder auf den Boden der Realität
zurückholen.

Die Freiheit der Presse zu beschneiden wäre katastrophal, dass darf aber nicht  dazu führen,

dass einige Personen glauben, sie können unter dem Deckmantel der „Pressefreiheit“ tun
und machen was sie wollen.

Auch Negativpresse ist gut

Es ist auch gut, dass Negativbeispiele aufgezeigt werden, den dazu ist eine Berichterstattung
auch da. Allerdings sollten die Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, über die ein Autor
schreibt.

Es kann nicht angehen, nur weil jemand eine andere Person, aus welchen Grund auch immer

nicht leiden mag, über diese Unwahrheiten verbreitet und beleidigt und glaubt dafür nicht zur
Rechenschaft gezogen werden zu können, weil es im Internet passiert.

Einer muss der Erste sein

Oswald spürt vermutlich als Erster, dass es so nicht geht. Wenn er nicht schnell die Notbremse
zieht, werden mit absoluter Sicherheit auch andere Personen gegen ihn rechtliche Schritte ein-
leiten.

Dem unbekannten Pionier dieser „EV“ darf gratuliert werden, den dieser Schritt ist sicherlich

ein Anfang auf neuem Terrain in der Justiz.

Stauni

  
2009-07-09
  

Der Machtfaktor

 

Spammails

Heute haben wir bei unserem virtuellen „Internetspaziergang“ einen erstaunlichen Artikel
auf dem Webblog von Marcus J. Oswald gefunden.

http://diegalerie.wordpress.com/2009/07/05/intern-emailbriefkasten-gehackt-entschuldigung-bei-adressaten/

Vor einigen Tagen haben wir auf allen unseren E-Maildaressen ein Spammail von Oswald
erhalten. Wir haben diesem keine weitere Beachtung geschenkt und dachten dem Mann ist

vielleicht langweilig.

In seinem heutigen Artikel beklagt sich Oswald bitterlich, dass sein Emailbriefkasten ver-

mutlich „gehackt“ und dieses Mail eventuell an 214 Adressen weitergeleitet wurde.

Hacker am Werk ?

Auch drei andere Mails sollen dieser Hackerattacke zum Opfer gefallen sein und wurden
weitergeleitet, obwohl er sie nur an eine bestimmte Person gesendet hatte. Diese besagten
Mails, wurden dann laut Oswald, im Forum „GENDERWAHN“ auszugsweise veröffentlicht.

Offensichtlich geht es um den Beitrag „Dümmer als Dumm“ unter dem Link:
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941

Mag. W. Tomanek

Wahrscheinlich wurden auch diese Mails an etliche Empfänger weitergeleitet, da wir diese
ebenfalls erhalten haben.
Wir wissen zwar nicht genau welche Spannungen zwischen Mag. Werner Tomanek und
Oswald J. Marcus bestehen, aber an der Geschichte dürfte etwas wahr sein.
Der Herausgeber von „ERSTAUNLICH“ hatte diesbezüglich mehrere E-Mails von Oswald
erhalten.

Wer bezahlt, bekommt gute Presse

Wortwörtlicher Auszug aus einem E-Mail: „Aber ich halte nichts davon, zum Beispiel Deinen
lieben Spezi Werner Tomanek keine finanzielle Einbußen durch qualifizierte Berichte zu
verschaffen, wenn ein anderer Verteidiger, der mich sauber (Prozentsatz) mitleben läßt, dafür
einen Klienten mehr hat“

Was soll dieser Satz eigentlich bedeuten? Gibt es Anwälte die Oswald mitleben lassen und

dadurch „qualifizierte Berichte“ erhalten, die ihnen einen Klienten mehr bringen.

Auch der nächste E-Mailauszug ist höchst erstaunlich: „Hoffe Dein vertrauliches Kamin-

gespräch mit Tomanek war interessant. Auch mit ihm habe ich einen Plan. Der wird diesem
Mann aber nicht so sehr gefallen“.

Das heisst offensichtlich, dass Mag. Tomanek ihn nicht mitleben lies. Dafür hat er sich auch

bereits mehrere negative Artikel auf „Blaulicht und Graulicht“ eingefangen.

Diese Tatsache dürfte sich auch durch die auszugweise Veröffentlichungen der
Oswald-Mails unter http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3941
bestätigen.

Austeilen ja, einstecken nein

Marcus J. Oswald greift zwar permanent Personen, teils auch weit unter der Gürtellinie an,
ist aber gleichzeitig schockiert und beleidigt, wenn jemand anderer dasselbe mit ihm tut.
Der Forumsbeitrag „Chronologie eines Irren“ unter
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3918
dürfte ihm schwer im Magen liegen.

Der Machtfaktor

Mittlerweile hat sich Oswald selbst zu einem „Machtfaktor im Internet“ ernannt.
Das er laut eigenen Angaben auch stets mit zwei Messern bewaffnet in der Gegend
herumläuft, dürfte offensichtlich mit seinem selbsternannten „Prominentenstatus“
zu tun haben.

Unter nachfolgendem Link erhalten Sie eine kleine Inhaltsübersicht über Oswald.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=3685&sid=8f98974fa4fac8a62cbc73979bdd4d15

Oswald kommt um Hilfe

Sie werden sich jetzt sicher fragen, was unseren Sinneswandel bezüglich der Person
Marcus Oswald ausgelöst hat, über den wir noch vor einigen Monaten einen positiven
Beitrag geschrieben haben.

Dazu müssen wir etwas weiter ausholen. Herr Oswald hatte mit dem Herausgeber dieses

Magazins vor einigen Jahren Kontakt aufgenommen, da er sich Probleme wegen einer
diffamierenden Berichterstattung eingehandelt hatte.

Zu diesem Zeitpunkt gab es „ERSTAUNLICH“ noch nicht. Herr Reder regelte diese An-

gelegenheit für Oswald zum Positiven. Seitdem kennen sich die Beiden.
Oswald führte auch einmal eine bezahlte Recherche für Herrn Reder durch und verfasste
kleinere PR-Artikel gegen Bezahlung.

ERSTAUNLICH wurde geboren

Auch zeigte sich Herr Reder gegenüber Oswald spendabel, als dieser für etliche Monate
einen unfreiwilligen Urlaub machen mußte.
Im Herbst 2008 beschloss Herr Reder ein eigenes Online-Magazin ins Leben zu rufen und
war ab November 2008  mit „ERSTAUNLICH“ online.

Im Februar 2009 wurde dieses Magazin vom ORF entdeckt und es kam zu einem Fernseh-

auftritt von Herrn Reder in der Sendung „Hohes Haus“.
   
Seitdem hat „ERSTAUNLICH“ etwas zugelegt und das missfiel dem Machtfaktor Marcus
Oswald sehr. Dieser hatte nämlich behauptet, das Herr Reder durch seine Person zur
Gründung dieses Magazins inspiriert wurde.

Recherchenauftrag den es nie gab

Das Verhältnis der Beiden begann merklich abzukühlen. Im Frühjahr forderte Oswald per
E-Mail einen Betrag von 4.000,- Euro, für eine angebliche Recherche und unterstrich seine
Forderung mit den Worten „Angriffe auf ERSTAUNLICH werden nicht ausgeschlossen“.

Da eine derartige Recherche nie in Auftrag gegeben wurde, lies Herr Reder den selbster-

nannten Machtfaktor Oswald wissen, er könne ihn klagen.
Das war der Startschuss für Oswald, einen Beitrag auf „B&G“ zu veröffentlichen, der normaler-
weise klagsfähig wäre.

Oswald wird ignoriert

In diesem wurden Unwahrheiten publiziert und auch Fotos veröffentlicht, für die Oswald keine
Rechte hat. Allerdings hätte eine Klage nicht wirklich Sinn gehabt, denn schon der Volksmund
sagt: „Einen Nackerten kann man nichts wegnehmen“.

Aus diesem Grund wurden gegen Oswald keine rechtlichen Schritte eingeleitet und dieser

ignoriert. Wir haben einmal geschrieben, dass er „Eier in der Hose hat“.  Diesen Ausspruch
müssen wir heute korrigieren, nachdem wir festgestellt haben, wie wehleidig er geworden ist.
Dies hat uns auch dazu bewegt, diesen Beitrag zu verfassen.

Aufforderung zum Einbruch ?

Pikantes Detail am Rande. In dem „Schwachsinnbeitrag“ über Herrn Reder, erwähnt
Oswald, dass sich im Tresor von diesen, immer eine bestimmte Summe Geld befindet.
Nun, dafür sind ja Tresore da, dass darin Geld aufbewahrt wird.

Was wollte aber Oswald damit aussagen. Sollte vielleicht ein Einbrecher dazu inspiriert werden

den Tresor zu knacken ?
Jetzt ist uns auch klar, warum „B&G“ von seinem Herausgeber, das „Magazin für Kriminal-
schaffende“ genannt wird.

Stauni

 
2009-07-05
      

Crime Scene Internet CSI

 

Plattform Internet

Ein Leser von ERSTAUNLICH hat uns durch einen Tipp, zu  unserem heutigem Thema inspiriert.
In letzter Zeit versuchen immer öfters Psychopaten und Kriminelle, das Internet für Nötigungen
und Erpressungen zu missbrauchen.
Ihre Motive sind verschieden. Teils sind es psychische Ursachen  die durch irgendwelche
Schlüsselerlebnisse oder Komplexe ausgelöst wurden.
Aber auch bloße kriminelle Energie sind bei etlichen Tätern die Triebfeder ihres Handelns.

Psychopathen

Befassen wir uns zuerst mit den psychisch gestörten Menschen. Auslöser ist fast immer,
dass der Täter von einem ihm nahestehenden Menschen verlassen wurde.
Meist versucht dieser zuerst durch verschicken von Massen-Mails mit diskriminierenden Inhalt,
sein  Opfer bei Verwandten, Bekannten oder Arbeitskollegen anzuschwärzen.
Gelingt das nicht oder erfährt er dadurch keine Befriedigung, wird einen Schritt weiter-
gegangen.

Die Welt soll es erfahren

In der heutigen Zeit ist es überhaupt kein Problem, sich bei einem der zahlreichen Anbieter
einen Web-Blog zu basteln. Dieser wird dann dazu verwendet, über sein Opfer zu berichten.
Die ganze Welt soll erfahren, wie schlecht und gemein diese Person ist. Es wird auch nicht
davor zurückgeschreckt, intime Details oder Fotos des Opfers zu veröffentlichen.
Was will der Täter erreichen ? In erster Linie will er, dass das Opfer zu ihm zurückkehrt.
Wenn ihm klar wird, dass er dieses Ziel nicht erreichen kann, will er sein Opfer mittels
„Internet“ vernichten.
Wirkliche Schutz vor solchen Psychopathen gibt es eigentlich nicht. Man kann nur hoffen,
dass ein solcher Täter amtswegig aus dem Verkehr gezogen wird.

Es wird geklagt

Erstaunlich ist auch, dass sich jene Täter meistens im Recht fühlen und keine Kritik
akzeptieren. Sollte es dennoch wer wagen Kritik zu üben, wird ausgerechnet von diesen
Leuten, der Rechtsstaat in Anspruch genommen. In der Regel jedoch verlaufen solche
Klagen im Sand.

Profis

Dann gibt es den Profi. Der ist computertechnisch sehr versiert und nützt dieses Wissen
für sein kriminelles Handeln aus. Ganz unverblümt werden Webseiten attackiert und
anschließend wird vom Täter, dem Betroffenen „Hilfe“ für sein Problem angeboten.

Schutzgeld

Im Prinzip ist es eine virtuelle Schutzgelderpressung, die das Computerzeitalter er-
möglicht hat.
Ein Rooter  oder ein gutes Virenschutzprogramm, sowie die Lagerung der Website
auf einem Hochsicherheitsserver, bieten Schutz vor derartigen Angriffen und der daraus-
folgenden „Schutzgelderpressung“.

Kleinganoven

Dann wäre noch der Kleinkriminelle zu erwähnen.  Meist betreibt er einen Webblog minderer
Qualität und sachlich unbedeutend,  der  jedoch spezifische Fachthemen zum Inhalt hat.
Zum Beispiel einen Restaurantführer oder Handwerkerguide. Aber auch vor akademischen
Berufen wie Ärzte oder Rechtsanwälte wird nicht halt gemacht.

Erstaunliche Werbung

In der Praxis tritt nun der Täter an sein Opfer als „Werbemanager“ heran, um ihm zu
offerieren, wie gut und bekannt seine Webseite ist und das es sicher von Vorteil wäre
bei ihm zu inserieren oder PR-Artikel schreiben zu lassen.
Oft schreibt dieser Kleinkriminelle vorerst kostenlos Artikeln über sein späteres Opfer,
um dieses zu ködern.
Lässt sich der Betroffene auf einen „Werbevertrag“ ein, dann ist alles gut. Sollte dieser
jedoch von Beginn an, einen derartigen „Vertrag“ ablehnen oder zu einem späteren
Zeitpunkt aus diesem aussteigen, schlägt der Täter zu.

No Mercy

Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Gnade mehr. Es wird verleumdet was das Zeug hält.
Da werden gute Restaurants zu drittklassigen  Würstelbuden, geschickte Handwerker zu
Nichtskönner, anerkannte Ärzte zu Kurpfuscher und honorige Anwälte zu koksenden
Nazis.
Uns ist sogar ein Fall bekannt, bei dem ein Kleinganove so blöd war, seine kriminellen
Absichten einem anderen per Mail mitzuteilen. Es betrifft die versuchte Nötigung an
einem bekannten Wiener Rechtsanwalt.

Delikates E-Mail

Aus unbekannter Quelle wurde dieses Mail an uns  weitergeleitet, dass wir jedoch aus recht-
lichen Gründen vorerst nicht veröffentlichen können.
Allerdings werden wir noch die rechtlichen Aspekte für eine Veröffentlichung abklären,
um dokumentieren zu können,  was im Gehirn von diesem Kleinganoven vorgeht.
Wir haben mit diesem Anwalt gesprochen und dieser versicherte, dass er diesen Mann
strafrechtlich anzeigen wird.
Das ist auch die einzige Möglichkeit um sich vor solchen Kriminellen zu schützen.
Wenn es das Internet noch nicht gäbe, müsste man es direkt erfinden.
Stauni
  
2009-06-16
  

Stalking

 

Das Gesetz

Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Stalking ?  Nun der Gesetzgeber hat es
mittels dem § 107a des StGB auf den Punkt gebracht.
 
§ 107a StGB  Beharrliche Verfolgung
  
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
     einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens-
     führung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt


1) ihre räumliche Nähe aufsucht,
2) im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommuni
    kationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für
    sie bestellt oder
4) unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(Quelle)  http://www.jusline.at/107a_Beharrliche_Verfolgung_StGB.html
Zu Absatz 1. Das Aufsuchen der räumlichen Nähe:
  
Darunter ist das Auflauern, wie z.B. sich vor dem Haus des Opfers aufzuhalten, oder über-
triebene Präsenz, wie etwa in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der gestalkten
Person, zu verstehen.
Zu Absatz 2. Beharrliches Verfolgen im Wege einer Telekommunikation, unter
Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte:
  
Bei diesen Formen des Herstellens von mittelbarem Kontakt zum Opfer, ist insbesondere an
telekommunikative  Hilfsmittel zu denken.
Hier fallen insbesondere der mittelbare Kontakt  zum Opfer durch Telefonanrufe, E-Mails
oder SMS darunter.
Auch die Kontaktaufnahme durch Briefe, Paketsendungen oder etwa auch das Hinterlassen von
Nachrichten an der Auto-Windschutzscheibe fallen unter diesen Absatz.
Über Dritte wird der Kontakt hergestellt, indem der Täter über Angehörige oder sonstige
Personen, beispielsweise Arbeitskollegen des Opfers mit diesem in Verbindung tritt.        
Zu Absatz 3. Bestellung von Waren oder Dienstleistungen

Die Erfüllung des Tatbestandes ist hier die Aufgabe, Bestellungen von Waren oder Dienst-
leistungen durch den „Stalker“ unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers .
Sollte eine Bereicherungsabsicht des Täters bestehen, kommt der Tatbestand des Betrugs zur
Anwendung.
 
Zu Absatz 4. „Stalking“ in Form der Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt
aufzunehmen.
Hier ist als mögliche Tathandlung das Schalten von Zeitungsannoncen in Erwägung zu ziehen.
So könnte etwa der Täter selbst eine Kontaktanzeige mit dem Angebot sexueller Dienstleist-
ungen aufgeben und dort die Telefonnummer des Opfers anführen.
(Informationsquelle: Vereinigung der Juristen der österreichischen Sicherheitsbehörden)

Stalker wollen Kontakt erzwingen

In der Praxis sieht dann diese „beharrliche Verfolgung“ meist so aus, dass der Stalker,
Briefe, E-Mails oder SMS direkt an sein Opfer oder deren unmittelbarer Umgebung, wie
z.B. Freunde, Arbeitskollegen, etc. schickt, um eine Kontaktaufnahme zu erzwingen.
 
Häufiges Erscheinen in der Nähe der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Opfers, sowie
Telefonterror gehören ebenfalls zu den Methoden eines Stalkers. 

 

Auch unerwünschte Geschenke und schriftliche Liebesbezeugungen stehen an der Tages-
ordnung. Stalking tritt meistens dann auf, wenn Liebe oder Bewunderung in Gewalt oder
Belästigung umschlägt.

Grazer Studie

Durch eine Studie der Universität Graz wurde erhoben, dass Stalking auch bei uns in
Österreich, ein beträchtliches Problem darstellt.
In dieser Studie wird bestätigt, dass Stalking zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
der gesundheitlichen und sozialen Lebensqualität führen kann und nicht bagatellisiert werden
darf.
Eine sehr interessante Studie über Stalking und Stalker finden Sie unter folgendem Link:
https://online.meduni-graz.at/mug_online/edit.getVollText?pDocumentNr=15152
Für uns sind Stalker geistig kranke Menschen, die unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen sollten, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.
Stauni
  
2009-06-03
   

Der Beobachter

Politik in der Familie

Da sich die  Meisten ohnehin zur Zeit mit tagespolitischen Themen auseinander-
setzen, verbleiben wir noch etwas in der Familienpolitik.
Auch das ist ein wichtiges Thema, den Politik fängt bereits in der Familie an.
 
Eine gesunde politische Struktur, soll das Zusammenleben von Menschen regeln
und das gilt auch im Familienverband.
  
Wir haben bereits in zwei Beiträgen von der bedauernswerten jungen Dame
Anastasiya S. berichtet und waren gar nicht erstaunt, dass auf der Website des
Herrn Hans L. folgende Notiz erschienen ist.

—————————————————————————————————

01.06.2009  17h58
 
Neben verschiedenen anderen Foren und Medien in welchen über diese Website
berichtet wird, beobachte ich seit gestern auch „Erstaunlich Das Internet Medium“.
 
Der Autor berichtet – wie könnte es auch anders sein – manipulativ und unter Aus-
lassung wesentlicher Teile der Geschichte der A.S. Es entsteht damit ein teilweise
anderes Bild als es den Gegebenheiten entspricht! Soll sein.
 
Auch möchte er ein Interview mit A.S. durchführen und darüber berichten!
Für diesen Fall, kann er sich ruhig an mich wenden. Ich habe schon lange Fragen an
A.S. Vielleicht lässt er sich von mir einige Fragen vorlegen. Wäre sicher interessant!
 
Ansonsten kann man an den spärlichen Kommentaren der User sehen dass die Be-
richterstattung keinen vom Hocker reißt.
 
Am Titel sollte man etwas über die Blattlinie erfahren können, doch muss man sich
dazu erst anmelden. Das lass ich lieber.
—————————————————————————————————–
 
Diese Notiz nehmen wir zu Anlass, Herrn Hans L. einen offenen Brief zu
schreiben:
 
Es ehrt uns sehr, dass wir von Ihnen beobachtet werden. Offensichtlich haben unsere
Beiträge Ihr Interesse in irgendeiner Form geweckt.
    
Vielleicht suchen Sie auch nur einen klagefähigen Inhalt in unseren Beiträgen.
Das schließen wir daraus, da Sie sich in Ihrer Website sehr klagefreudig darstellen.
Auf jeden Fall wünschen wir  Ihnen beim Suchen viel Spaß.

Sie unterstellen uns „manipulative“ Berichterstattung, unter Auslassung wesentlicher
Teile der Geschichte.

Das ist unrichtig Herr L., wir haben lediglich die für uns erstaunlichsten Berichte Ihrer
Website „wortwörtlich“ wiedergegeben. Auch von einer Auslassung kann keine Rede
sein, den wir haben sogar einen Link zu Ihrer Seite gesetzt.

So kann sich der geneigte Leser selbst überzeugen, was Sie virtuell von sich geben.
Außerdem wird es Ihnen wieder jede Menge an „Zugriffe“ gebracht haben, über die
Sie doch stets höchst erfreut sind und demonstrativ veröffentlichen.

Sie können uns aber getrost glauben, dass diese Zugriffe nicht als Erfolg Ihrer
Berichterstattung zu verbuchen sind, sondern das die Leser nach dem Sie Ihre Seite
gelesen haben, ein grosses  Mitleid mit Frau Anastasiya S. verspüren.
Auch sind Sie im Irrglauben wenn Sie annehmen, dass spärliche Kommentare auf eine
uninteressante Berichterstattung schließen lässt.
Werter Herr Hans L., in Ihrem Fall gibt es kaum noch etwas zu kommentieren.
   
Unsere Leser und Leserinnen haben dementsprechendes Niveau und halten es offen-
sichtlich für angebracht, sich jeglichen Kommentars  Ihrer Person zu enthalten.

 Es steht Ihnen aber auch frei, bei uns einen Kommentar zu hinterlassen. Wie Sie
bereits richtig erkannt haben, ist jedoch eine Registrierung erforderlich.

Schlussendlich werden vermutlich die Gerichte in der Angelegenheit Hans L.
gegen Anastasiya S. das letzte Wort haben und das ist auch gut so.
  
Stauni
  
2009-06-02
   

Neuer AKH-Skandal ? TEIL 2

 

Viele Zuschriften

Nach der Veröffentlichung unseres gestrigen Beitrages „Neuer AKH-Skandal?“, haben
wir zahlreiche E-Mails erhalten.
Dies hat uns veranlasst, etwas tiefer in diese Materie einzutauchen und haben dabei
erstaunliche Tatsachen zu Tage gefördert.

Zum Treffen zwingen

Hans L. hat immer wieder versucht, Kontakt mit seiner Adoptivtochter aufzunehmen.
Diese dürfte aber sehr gute Gründe gehabt haben, ihrem Adoptivvater aus dem Wege
zu gehen.
Auf Grund unserer Recherche, dürften diese Gründe auch klar auf der Hand liegen.

Hans L. beschreibt ein „Geschehen“ vom 05.04.2007 in seiner Website:

 
—————————————————————————————————————————
Wie schon öfters, hatte A.S. einem Termin zwecks Treffen mit mir vereinbart und hochheilig
versichert dass sie tatsächlich kommen würde.
Sie kam natürlich nicht zum vereinbarten Treffpunkt im Cafe des AKH um 13h.
Da ich mittlerweile gewohnt war dass sie sich nur mittels Lügen per Telefon, aber keineswegs
von Angesicht zu Angesicht zu rechtfertigen im Stande war,  beschloss ich, sie zu einem Ge-
spräch zu zwingen.
Ich ging in ihr Labor welches unbeaufsichtigt war, und nahm von ihrem Arbeitsplatz den von
mir finanzierten, ihr zu Verfügung gestellten Rucksack samt Inhalt an mich und verlies unbe-
helligt das Labor!
Dazu möchte ich anfügen, dass nicht nur der Rucksack selbst, sondern auch sämtlicher Inhalt
von meiner Gattin und mir finanziert wurde.
Ich hinterlies ein Schreiben auf dem Laborplatz. Inhalt: Ich habe diesen Rucksack an mich
genommen, da er mein Eigentum ist und sie mich am Handy zwecks persönlichem Gespräch
und Übergabe des Rucksacks erreichen könne. Es war mir klar, dass sich im Rucksack die
Schlüssel zu ihrem damaligen Unterschlupf in der Anzengrubergasse 11 im 5. Bezirk befinden
würden.
——————————————————————————————————————————-

Resümee

Wir halten fest, Herr Hans L. begibt sich ins AKH um A.S. zu einem Gespräch zu zwingen.
Nachdem er sie nicht antrifft, begibt er sich auf den von ihm „finanzierten“ Arbeitsplatz und
nimmt den von ihm „finanzierten“ Rucksack, mit persönlichen Inhalt und Wohnungs-
schlüsseln der A.S. an sich.

Er hinterlässt ein Schreiben das sie die Rückgabe ihres Rucksackes, nur mit einem persön-

lichen Gespräches erreichen kann. Es war ihm auch bewusst, dass er nun im Besitz der
Wohnungsschlüsseln von A.S. war.

Verängstigt

Anastasyia S. war nun verzweifelt  und verabredete sich mit Hans L. in einem Cafe in der
SCS.  Da sie offensichtlich Angst hatte, ließ sie sich von einem Kriminalbeamten zu diesem
Treffen begleiten.

Polizei beschuldigt

Eine ganz normale Handlung einer verängstigten jungen Frau.  Herr Hans L. sieht das natur-
gemäß wieder etwas anders. Da die Amtshandlung offensichtlich nicht so verläuft wie er sich
es vorgestellt hat, beschuldigt er den Polizeibeamten in seiner Website wortwörtlich:

—————————————————————————————————————————–
ICH BESCHULDIGE HIERMIT DEN CHEFINSPEKTOR DER BEEINFLUSSUNG UND
MANIPULATION VON ZEUGEN INFOLGE PRIVATER INTERESSEN!

Gleichzeitig stelle ich fest, dass von diesem Chefinspektor, eine nicht genehmigte Ortung

meines damals verwendeten Handys veranlasst und durchgeführt wurde!
—————————————————————————————————————————-
Soviel zum Rechtsempfinden des Herrn Hans L.
  

WEGA wäre besser gewesen

Hätte Anastasyia S. zum damaligen Zeitpunkt den Vorfall vom 09.Mai 2007 erahnen
können, wäre es für sie besser gewesen, sich zum Treffen mit ihrem Adoptivvater
von einem Spezialkommando der Polizei begleiten zu lassen.  

Der vorläufige Höhepunkt

Werte Leserin und werter Leser !
In nachfolgende Links können Sie einsehen, was sich an dem besagten 09.Mai 2007 ereignet hat.

http://wien.orf.at/stories/218555/

http://www.vol.at/news/co:austria:panorama/artikel/bombendrohung-gegen-krone-pressehaus/cn/news-20070509-06365669

http://www.news.at/articles/0719/10/172603/bombendrohung-wien-doebling-taeter-rueckkehr-stieftochter

Wer fürchtet sich vor Klagen ?

Da ist es doch mehr als erstaunlich, dass dieser Mann in seiner Website ankündigt,
auf rein gehässige oder provokativ angelegte Beiträge nicht eingehen, sondern allenfalls
klagen wird.

Er rät noch allen Usern, sich an eventuelle Hinweise seinerseits zu halten um Klagen zu vermeiden.

Was auch immer dieser erstaunliche Satz aussagen soll, so hoffen wir das Herr Hans L. diesen

irgendwann für „Normalsterbliche“ erläutern wird.

Stauni

  
2009-06-01
  

Neuer AKH-Skandal ?

 

Äusserst erstaunliche Website

Von einem Leser wurden wir auf folgende Website aufmerksam gemacht:
http://akh-derkriminalfall.info/
Wer nun einen neuen AKH-Skandal vermutet liegt falsch. Normalerweise machen wir für
so eine Seite keine „Reklame“ indem wir sie in einem Beitrag namentlich anführen,
jedoch ist diese derart erstaunlich, sodaß wir keine andere Wahl haben.

Vorbereitung

Um Sie vorzubereiten was Sie auf dieser Website erwartet, schildern wir Ihnen eine Kurz-
version des Inhaltes.

Hans L., der Betreiber dieser Seite, war anfangs der 80er Jahre an der US-Botschaft
in Moskau beschäftigt. Dort lernte er seine Frau Ludmilla kennen, die er 1982
heiratete.
 
In diesem Zeit heirateten auch die leiblichen Eltern seiner späteren Adoptivtochter Anastasiya S.

Das Mädchen wurde im Februar 1983 geboren und der leibliche Vater von dieser, ist der Cousin
seiner Gattin.

Adoption

Da zwischen den beiden Ehepaaren offensichtlich ein sehr gutes Verhältnis herrschte
und im Heimatland von Anastasiya S. keine Zukunftsaussichten gegeben waren,
entschlossen sich die vier, dass das Mädchen von Hans und Ludmilla L. adoptiert
werden soll.

Ein nobler Zug von Herrn Hans L., auch in Anbetracht das zwischen seiner Gattin und dem

leiblichen Vater eine Blutsverwandtschaft bestand.
Es wurden hier zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das kinderlose Ehepaar L.
hatte auf einmal eine Tochter und die Gattin von Hans L. konnte einer Blutsverwandten eine
sichere Zukunft bieten.

Im Juli 2002 war es dann endlich soweit. Die Adoptivtochter von Hans und Ludmilla L.,

Anastasiya S. traf in Wien ein.
Die junge Dame entwickelte sich prächtig und setzte auch alles daran, ein wertvolles Mitglied
der Gesellschaft zu werden.

Musterbeispiel an Integration

Sie studierte an der Akademie für „Medizinisch Technische Analytiker“  und schloss im
September 2006 mit “Auszeichnung“ ab. Seitdem arbeitet sie im Forschungslabor des AKH,
an der Universitätsklinik für Innere Medizin III.

Liebe und Flucht

Im Dezember 2006 passierte nun das, was früher oder später in jeder Kind/Eltern –
Beziehung passiert.
Die junge Dame, inzwischen 23 Jahre alt geworden, verliebte sich in einen Mann.
Diese neue Situation missfiel dem Hans L. ganz offensichtlich.

Es dürfte in der Folge dann zu derartigen Spannungen im Elternhaus gekommen sein, was

Anastasiya S. dazu veranlasst hatte, dieses im März 2007 in einer Nacht- und Nebelaktion
fluchtartig zu verlassen.

Wir wissen nicht was genau vorgefallen ist, jedoch dürften die Spannungen derart
groß gewesen sein, das sich Anastasiya S. vorerst entschlossen hatte, jeglichen
Kontakt mit ihren Adoptiveltern abzubrechen.

In der Ehre gekränkt ?

Da war natürlich „Feuer am Dach“ des Herrn Hans L. Wie konnte sich seine Adoptiv-
tochter erdreisten, mit 23 Jahren eigene Entscheidungen zu treffen ?
Hat man ihr doch zweimal das Leben gerettet, ihr das Studium finanziert, halb Europa
gezeigt, etc., etc.

Also was macht ein Mann, der in seiner Ehre derart gekränkt wurde.
Er kreiert eine Website, in der er das Leben seiner „missratenen“ Adoptivtochter ohne

deren Erlaubnis bis ins kleinste Detail ausbreitet.

Illegale Erbschleicherin ?

Aber dem ist nicht genug, er unterstellt ihr auch auf seiner Website, dass ihr derzeitiger
Aufenthalt in Österreich illegal sei.

Und dann kommt noch die Sache mit dem Erbe. Eine Adoptivtochter die ihr eigenes Leben

führen will, ist nicht würdig zu erben und so setzt Hans L. alles daran, Anastasiya S. zu einem
Erbschaftsverzicht zu bewegen.

Über „Klicks“ erfreut

Weil das alles offensichtlich nicht ausreicht, versendete er an ihre Arbeitskollegen hunderte
Mails und zeigt sich über die „Klicks“ auf seiner Seite erfreut.

Werter Herr Hans L., diese „Klicks“ beruhen wahrscheinlich darauf, dass die Leser Anteil-

nahme am Schicksal Ihrer Adoptivtochter genommen haben.
Sie werden wahrscheinlich aus dem selben Grund eine erhöhte Zugriffszahl verzeichnen,
nachdem wir unseren Beitrag online gestellt haben.

Klagsankündigung

Auch über Kritikfähigkeit scheint Herrn Hans L. eine eigene Meinung zu haben.
In seiner erstaunlichen Website kündigt er eine Anzeige gegen den Betreiber
eines Web-Blog wegen des Beitrages http://warteschlange.twoday.net/stories/5677792/
an.

Auch wir, werter Herr Hans L. stehen Ihnen für diesen Beitrag selbstverständlich für eine

Klage zu Verfügung.
Wir werden in dieser Sache am „Ball“ bleiben und auch mit Ihrer Adoptivtochter Kontakt
aufnehmen. Wir werden sie ersuchen, uns für ein Interview zur Verfügung zu stehen, welches
wir veröffentlichen werden.

Stauni

  
2009-05-31
  

Krisensicherer Job


Haben wir uns geirrt ?

Wir haben in einigen Beträgen das Verhalten der  „Kronen Zeitung“  bezüglich der geschalt-
enen Sexinserate bekritelt.
  
Vielleicht haben wir dem Familienblatt Unrecht getan und diese schalten diese Inserate
überhaupt nicht wegen des fetten Profits, sondern tun dies aus sozialen Gründen.
In Zeiten der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen steigenden Arbeitslosigkeit,
wird es immer schwieriger einen krisensicheren Job zu bekommen.
  
Arbeitssuchende informieren sich immer häufiger in den Medien, welche Jobs noch halb-
wegs gute Zukunftsaussichten haben.

Krisensicher

Da bietet sich das älteste Gewerbe der Welt wie von selbst an. Dieses Gewerbe hat es
immer schon gegeben und wird es immer geben.
Klar, dass dort die Bedingungen bereits auch härter geworden sind. Zahlreiche Dienst-
leister(innen) aus dem ehemaligen Ostblock, haben den heimischen Damen und Herren
eine starke Konkurrenz geschaffen.
Aber alles in allem, dürfte der Job nicht so schlecht sein. Freie Zeiteinteilung mit
freier Preisgestaltung und freies Angebot über die zu erbringenden Dienstleistungen,
haben schon was für sich.

Die Moral

Ja wenn da die sittliche Moral nicht wäre, die so manche(n) von der Wahl dieses
Berufes abhält.
Alles halb so wild denken wir, nachdem das Familienblatt  „Kronen Zeitung“  diesbezüg-
lich sehr geringe bis offensichtlich überhaupt keine moralischen Bedenken hat und
täglich fleissig dafür bezahlte Werbung schaltet.  
In der jugendfreien Tageszeitung kann sich bereits der Nachwuchs ausführlich über
eine eventuell spätere Berufswahl informieren. Einschlägige Angebote und deren Preise
sind im Anzeigenteil des Familienblattes frei ersichtlich.

Keine Reaktion der Krone

Eigentlich dachten wir, dass uns die Kronen Zeitung klagen wird, oder zumindestens
einen bösen Anwaltsbrief schickt. Nichts davon ist eingetreten, leider denn wir hätten
den „Wahrheitsbeweis“ gerne auf den Tisch gelegt.
Das Ganze hätte wahrscheinlich einen schönen Medienrummel nach sich gezogen und
unseren Bekanntheitsgrad noch mehr gesteigert.
Nachdem bei der Kronen Zeitung vermutlich nur Vollprofis am Werk sind, liegt derartiges
sicher nicht in deren Interesse und man hält sich lieber an das Motto  „nicht einmal
ignorieren“.
Stauni
 
2009-04-26
  

Inhalts-Ende

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