Versucht Uwe Sailer nun die Flucht nach vorne anzutreten?
Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern
Unser gestriger Beitrag „Uwe Sailer wiederholt ……“ dürfte den Kriminalbeamten aus Linz ziemlich getroffen haben. Augenscheinlich derartig, dass es ihm vermutlich nicht möglich gewesen sein könnte, unseren Beitrag samt vorliegenden Beweisen sinnerfassend zu lesen. Denn heute kommentierte er auf seiner Facebook-Seite wie folgt: Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer) Ein altes Sprichwort besagt zwar: „Der Pfarrer predigt nur einmal“, aber wir wollen nicht so sein und dem selbsternannten Datenforensiker unseren gestrigen Beitrag „Step by Step“ zu Gemüte führen. POSTING 1: Screen: facebook.com In diesem Posting wird einer Frau Salmhofer unterstellt, sie sei über weite Teile echt nicht zurechnungsfähig. Zudem habe die BH Hartberg mal den Auftrag gehabt, sie wegen einer möglichen Sachwalterschaft ärztlich untersuchen zu lassen. Nun bestünde theoretisch die Möglichkeit, dass es im Bereich der BH Hartberg mehrere Frauen mit dem Namen Salmhofer gibt. Die Bezeichnung „Erdbeeramazone“ wird in einem getrennten Satz angeführt. Auch hier wäre es theoretisch möglich, dass eine andere Person damit gemeint sein könnte. Wie wir schon in unserem gestrigen Beitrag: „Uwe Sailer wiederholt ……“ festgehalten haben, ist die betreffende Frau Salmhofer aus Hartberg und schreibt im Internet unter dem Nicknamen „Erdbeeramazone“. POSTING 2: Textausschnitt aus dem entlarvenden Posting Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer) Aus dem Text im obig abgebildeten Posting – nun für Uwe Sailer extra rot unterstrichenem Satz – ist es für uns und vermutlich auch für jeden logisch denkenden Menschen schlüssig, dass sehr wohl die Person Salmhofer im POSTING 1 gemeint ist. Wenn nun Sailer meint: „Nach dem Mediengesetz ist Erich Reder verpflichtet Anschuldig- ungen zu überprüfen und den Beschuldigten zu Wort kommen zu lassen“, so hatte er dazu ausreichend Zeit. Denn am 5. April 2014, um 10:19 Uhr, erhielt er eine ausführliche Anfrage bezüglich des Textes im POSTING 1 (Mail liegt uns vor). Allerdings zog er es bis dato vor, sich dazu vornehm auszuschweigen. Auch gestern hatte er Gelegenheit dazu, denn Frau Salmhofer bat ihn zum Tisch vor der Kantine des HG Wiens, an dem unter anderem sie und der Herausgeber dieses Online-Magazins saßen. Sailer zog es jedoch vor, der Einladung nicht zu folgen und verschwand wortlos und rasch auf die gegenüberliegenden Straßenseite. Interessant wird es aber nun bei folgendem amtlichen Schriftstück. Dass Sailer den Inhalt von diesem nicht verstanden haben könnte oder möglicherweise nicht verstanden haben will, erscheint uns erstaunlich. Denn in diesem wird Frau Salmhofer eine sehr gute psychische und physische Belastung bescheinigt. Zudem steht dort wörtlich: „Anhaltspunkte für die Beschuld- igungen aus dem Internet gibt es keine“. Screen: © erstaunlich.at Mit dem obigen Schriftstück ist der Beweis erbracht, dass im POSTING 1 die Unwahrheit geschrieben wurde. Wie nun Herr Sailer den Wahrheitsbeweis antreten will erscheint uns schleierhaft. Seine provokante „Frage“: „Blüht dem Herrn nun auch ein Verfahren nach dem ABGB, dem Strafrecht und dem Mediengesetz, wie bei DDr. Königshofer?“ beein- druckt uns nicht. Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern und werden weiterhin über den Kriminalbeamten aus Linz und selbsternannten Datenforensiker berichten. Wir haben das zwar bis jetzt noch nicht erwähnt, aber interessant erscheint auch die Behaupt- ung von Sailer, dass Salmhofer vom Verfassungsschutz schon einmal wegen ihres psychischen Gesundheitszustandes einvernommen wurde. Ob das tatsächlich der Fall ist entzieht sich unserer Kenntnis und wir haben deswegen über diese Aussage von Sailer, bis jetzt auch noch nichts geschrieben. Wir werden aber auch in dieser Angelegenheit Recherchen anstellen und einen Beitrag darüber verfassen.Wenn dem wirklich so wäre, dass Salmhofer bzgl. ihres psychischen Gesundheitszustandes einvernommen wurde stellt sich für uns die Frage, wie kommt Uwe Sailer an diese Information. Und warum stellte er diese ins Internet? Abgesehen davon, dass es moralisch verwerflich ist eine derartige Information (deren Herkunft noch zu durchleuchten sein wird) zu veröffent- lichen, wäre hier der rechtliche Aspekt zu prüfen. Unseres Wissens nach fällt derartiges in den persönlichen Lebensbereich und darf selbst bei Personen öffentlichen Interesses – ohne deren Zustimmung – nicht veröffentlicht werden. Wir werden unseren Anwalt beauftragen dies zu prüfen und über das Ergebnis berichten.
***** 2014-04-15
Schwarz, Rot und Grün befürworten Politikergagen-Erhöhung
Feingefühl und Moral fehlen bei Schwarz, Rot und Grün
Traute „Dreisamkeit“ herrscht in Niederösterreich zwischen Schwarz, Rot und Grün. Wie bereits in zahlreichen Medien kolportiert wird, werden sich ÖVP, SPÖ und Grüne für die Erhöhung von Politikerbezügen aussprechen. Vermutlich wird es dann nur mehr eine Frage ganz kurzer Zeit sein, wann der Bund die Erhöhung beschließt und diese dann auch von den Landesvertretern übernommen wird. Wir wollen hier keine Neiddebatte vom Zaun brechen. Allerdings finden wir es aber im höchsten Maße erstaunlich, wie wenig Feingefühl hier von Politiker(innen) an den Tag gelegt wird. Wir zweifeln auch nicht an, dass es sich Politiker(innen) nicht verdient hätten, für ihre Arbeit dementsprechend entlohnt zu werden. Aber wir finden auch, dass in der derzeitigen Krisenzeit, wo alle den Gürtel enger schnallen müssen, es Volksvertreter(innen) gibt, die derart unsensibel agieren und dem ohnehin schon angeschlagenen Ansehen der Politik zusätzlich erheblich schaden. Dazu kommt noch der moralische Aspekt. Aber die Moral, die in diesem Fall völlig fehlt, ist in der Politik ohnehin ein zweischneidiges Schwert.Gespart wird nur beim Volk
Etliche Pendler überlegen schon den Schritt in die Arbeitslosigkeit. Auf Grund der hohen
Spritpreise können sich diese den Treibstoff zu ihren Arbeitsplätzen nicht mehr leisten.
Beispielsweise wird Familien die Schulstarthilfe gestrichen, Bauern werden die Steuern
erhöht und Pensionisten werden mit einem Plus von 1,8 Prozent abgespeist. Die Einspar-
ungs- und Belastungsliste ließe sich noch endlos fortsetzen.
Eine Erhöhung von Politikerbezügen würde in der Bevölkerung verständlicherweise nur auf
Unverständnis stoßen und gerechtfertigten Unmut hervorrufen. Abgesehen davon wurden
die Bezüge für Bürgermeister erst vor kurzer Zeit erhöht.
Interessant ist auch die Tatsache, dass Schwarz, Rot und Grün auf sachlicher Ebene
meilenweit voneinander entfernt sind, aber sich bei der Erhöhung von Politikerbezügen
sofort einig sind. Würde ein derartiger Einklang auch bei politischen Themen herrschen,
die zum Vorteil der Bevölkerung dienen, dann hätten wir uns diesen Beitrag erspart.
***** 2012-11-13
Bordellführung für karitative Organisationen
Wenig Ahnung beim Kurier
Wie wenig Ahnung man beim „Kurier“ vom Thema Prostitution hat, wird durch einen
gestrigen Beitrag dieser Tageszeitung unter Beweis gestellt. Da behauptet doch der/die
Autor(in) tatsächlich, dass in Österreich die Prostitution verboten sei.
Textausschnitt aus dem Kurier-Artikel
Screen: kurier.at
Prostitution ist zwar in Österreich sittenwidrig, aber definitiv nicht verboten. Die Sitten-
widrigkeit wirkt sich zum Nachteil der Sexarbeiterin dahingehend aus, dass Verträge und/
oder Geldforderung bezüglich ihrer sexuellen Dienstleistungen nicht einklagbar sind.
Der nächste Herr, die selbe Dame
Interessant ist der im Kurier angeführte Vorschlag seitens der Stadt (wir vermuten Wien),
dass die Führung von Laufhäusern karitative Organisationen übernehmen könnten.
Möglicherweise spielen einige von diesen bereits mit dem Gedanken, da die Prostitution
noch immer ein einträgliches Geschäft ist.
War bis dato die scheinheilig aufrecht erhaltene Moral an der Führung eines Bordells
hinderlich, so könnte das unmoralische Image nun mit dem Gutmenschen-Effekt vom
Tisch gefegt werden. Das Argument, man macht es ja nur aus reiner Nächstenliebe um
die Damen zu beschützen, könnte dann als Rechtfertigung herhalten.
Allerdings sollten jene karitative Organisationen, die mit der Ausübung dieses Gewerbes
spekulieren nicht vergessen, dass Zuhälter mit genau dem selben Argument hausieren
gehen. Damit muss jenen Gutmenschen- Organisationen, die mit einer Bordellführung
liebäugeln klar sein, dass sie sich dann in die Zuhälternische einordnen dürfen.
*****
2012-05-04
Toulouse zeigt die Gefährlichkeit des Islamismus in Europa
Antisemitismus geht vorrangig von islamistischer Seite aus
Wenn sich der mutmaßliche Täter, der in einer jüdischen Schule im französischen
Toulouse ein Massaker angerichtet hat, auf das Terrornetzwerk Al Kaida beruft,
dann zeigt dies die Gefährlichkeit des Islamismus.
Europa ist längst zum Kampfplatz des islamischen Fundamentalismus geworden.
Solche Taten, wie sie in Frankreich verübt wurden, sind auch in anderen europä-
ischen Ländern möglich, weil es unzählige sogenannte Schläfer gibt.
Auch ist das Massaker von Toulouse ein Beleg dafür, dass in Europa der Anti-
semitismus vorrangig von islamistischer Seite ausgeht. Unmittelbar nach den
Morden in der jüdischen Schule in Toulouse wurde von linker Seite sofort reflex-
artig von einem rechtsextremen Hintergrund gesprochen, ohne aber islamistische
Motive des Täters in Betracht zu ziehen. Offenbar aus dem Grund, weil sich dies
nicht mit den Vorurteilen der gutmenschlichen Moral- und Tugendwächter ver-
einbaren lässt.
Die Bluttaten von Frankreich müssen auch auf europäischer Ebene Konsequenzen
haben. Radikalisierte Moslems, die in Europa einen Dschihad führen wollen, sind in
ihre Heimatländer zu repatriieren. Außerdem darf das Problem des fundamental-
istischen Islam in Europa nicht länger kleingeredet werden, und noch weniger
wird es sich mit den Dogmen der politischen Korrektheit lösen lassen.
***** 2012-03-21
Provokationen
GASTAUTOREN – BEITRAG
Provokation von unten:„Wir kommen“, nennt sich die gedruckte Herausforderung. Eigentlich müsste sie lauten, „Wir sind schon da!“. Inan Türkmen, ein junger türkischer Kurde (kein Islamist) mit österreichischer Staatsbürgerschaft, ist der Autor. Einer der hungrig und stark genug zu sein glaubt, um mit seinesgleichen eines Tages den Laden Österreich übernehmen zu können. Egal, sagt er, ob man sie wolle oder nicht, sie (die Türken) seien die Zukunft Europas. Wobei hier nicht Vermischung, sondern wohl nur Verdrängung das Schlüsselwort sein kann. Eine Kampfansage vor einem entscheidendem Hintergrund: jenem einer demo- graphischen Hochkonjunktur der türkischen Nation. Eine völkische Provokation also, dieses Mal nicht von offizieller türkischer Seite, und recht gelungen. Es geschieht uns ganz recht. Wer dem Fremden nicht rechtzeitig seine Grenzen aufzeigt, dem werden seine von diesem neu gezogen. Nun wird darüber debattiert. Die einen sind erbost: „Was erlaubt sich der?“, die anderen haben wie gewohnt die wahren Problemver- ursacher ausgemacht: die österreichische Mehrheitsbevölkerung. Das seien fremdenfeind- liche Menschen, „Täter“ eigentlich, „in der Kindheitsphase des Fremdeln Steckengeblieb- ene“… und ähnliches Blabla einer Integrationsexpertin. Kurz gesagt: der Österreicher soll, nein, müsse sich ändern, also sich anpassen. Dass sich bereits zu viele Türken (und nicht nur sie) nicht an die Regeln unseres Landes anpassen, wird gerne übergangen. Hoffentlich nimmt man unsererseits, ehe es zu spät ist, endlich zur Kenntnis, dass zwei wichtige Faktoren die Sicherheit und Identität Österreichs mittler- weile bedrohen: Es sind zu viele Fremde, nicht nur Türken, aufgenommen und hier sess- haft geworden (die inzwischen zu Großgruppen herangewachsen sind). Und es sind zu viele, die aus verschiedenen Gründen nicht integrier- geschweige denn assimilierbar sind. Die Anzahl der Fremden und die Integrationstauglichkeit einzelner sind (neben ökonom- ischen, sozialen und Umweltfaktoren) aber von entscheidender Bedeutung ob wir in unserer Heimat auch in Zukunft in Frieden leben werden können. Doch das schwärende Problem in seiner Gesamtheit in schonungsloser Offenheit zur Diskussion zu stellen, das ganze Integrationsgeschwätz einmal beiseite zu lassen, Ross und Reiter beim Namen zu nennen und vorrangig inländerfreundliche, bevölkerungspolitische Korrekturen begünst- igende Maßnahmen vorzunehmen, dazu fehlt es an politischem Willen, nicht zuletzt an Zivilcourage. Allen Integrationszauberlehrlingen und Gutmeinenden ein volkstümliches griechisches Sprichwort ins Stammbuch: „Eine einzige Menge darfst du nicht mit einer anderen Menge vermischen.“ Das heißt, dass man Einzigartiges nicht mit Fremdem vermischen soll. Es sei denn, es liegt einen nichts mehr am Eigenen. So ähnlich wird es Inan Türkmen wohl auch sehen.
Provokation von oben:
„Ich“, das Lieblingswort vieler Politiker. „Verzicht“, das von ihnen am wenigsten ge- schätzte. Deutschlands Ex-Bundespräsident Christian Wulff erhält lebenslang einen Ehrensold von 199.000 Euro im Jahr. Er ist damit nicht der einzige Politiker, der sich sein Nietendasein vergolden lässt. Es reicht für eine Aufreizung der Volksseele. Aber nicht nur in Deutschland sind die Politikerprivilegien auf einem unverschämteNiveau. Egal, ob einer für die Allgemeinheit etwas Positives geleistet hat oder nicht. Das ist System, das hat System. Dass man darüber wenig hört, verwundert nicht, die Vertreter in eigener Sache genießen und schweigen. Und schauen, dass sie auch weiterhin nicht zu kurz kommen. In allen Parteien. Doch noch ein weiterer Skandal, dieser bereits uralt, hat ebenfalls mit dem schändlichen Verhalten von Politikern zu tun. Konkret mit dem von Abgeordneten in Berlin und Wien, die bei Abstimmungen weder ihrem loyalen Gewissen noch dem Auftrag ihrer Wähler fol- gen, sondern ausschließlich den Vorgaben ihres Klubs bzw. ihrer Partei oder einer Lobby. Wie auf diese Weise die Würde des Hohen Hauses mit Füßen getreten wird, ist eine Schande für den Parlamentarismus. Man kann sagen, das Parlament oder der Bundestag ist zu einem Ort der Gewissenlosigkeit, ja auch Verhöhnung geworden. Wer nur zum ge- wissenlosen Kopfnicken angetreten ist, hat dort nichts verloren. Es gibt genug Beispiele in der politischen Geschichte, wo durch so ein Verhalten auch Verbrechen ermöglicht wurden. Es mag schon sein, dass der einzelne Abgeordnete unter enormen Druck seines Klubs steht, und auch die Angst, ausgegrenzt zu werden, ihn zum Verstummen oder Fehlver- halten führt. Er hat sich eben nach der herrschenden Meinung (im Klub) auszurichten, d.h. sich zu fügen. Ein solches Verhalten führt aber dazu, dass hauptsächlich profillose Mitläufer in den Parla- menten sitzen. Und das obwohl im so genannten Bonner Grundgesetz wie auch im Österreichischen Bundesverfassungsgesetz der Schutz der Gewissensfreiheit der Abge- ordneten geregelt ist. Papier ist geduldig, kann man auch hier sagen, denn dieser verfassungsrechtlich garant- ierte Schutz hinterlässt in der Abstimmungswirklichkeit kaum Spuren. Die Parlamente sind längst zu einer Showbühne verkommen, wo hinter den Kulissen alle ehernen Grund- sätze und guten Vorsätze der Macht und (fremden) Machtinteressen geopfert werden. Dieser kaum mehr zu verheimlichende Zustand ist wohl einer der wesentlichen Gründe, warum die Politiker beim Volk, dem sie längst nicht mehr dienen, unten durch sind. Obwohl da unten auch nicht mehr alles in Ordnung zu sein scheint. Ein soeben veröffentlichtes Umfrageergebnis über die (angeblich schlechte) Moral der Österreicher sollte aber nicht zu voreiligen Schlüssen führen. Denn es gibt eine mögliche Erklärung für moralische Defizite an der Basis: „Wie der Herr, so´s Gescherr“! Helmut Müller
2012-03-05
Moral ist vom Geld abhängig
Kronen-Zeitung frönt weiterhin der Doppelmoral
Im Beitrag „Wird Naturfranzösisch effizienter?“ haben wir über die Neustrukturierung
der Kronen-Zeitung im Anzeigenmarkt berichtet. Wir haben im betreffenden Beitrag auch angemerkt, dass sich an der Doppelmoral der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs vermutlich nichts ändern wird.
Dass wir mit dieser Vermutung nicht danebengelegen sind, bestätigt sich in der heut- igen Ausgabe der Kronen-Zeitung. So echauffiert man sich über einen Swinger-Club im oberösterreichischen Weißenbachtal.
Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11 – Printausgabe Seite 14
Beim Geld hört sich die Moral auf
An und für sich wäre nichts außergewöhnlich daran, wenn sich moralisch gefestigte
Personen oder Medien an sexuelle Ausschweifungen stoßen, wenn diese mit ihren moralischen Wertvorstellungen nicht zu vereinbaren sind.
Diese Wertvorstellungen dürften aber beim „beliebten Familienblatt“ kollidieren. Von
anderen zahlreichen Sexinseraten einmal ganz abgesehen, wird in der gleichen Aus- gabe der Krone-Zeitung, auf Seite 63, wird für einen Swinger-Club geworben.
Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11
Natürlich geschieht diese Werbung nicht gratis, denn für diese muss der Inserent harte Euros auf den Tisch der Firma Krone-Verlag GmbH&Co.KG. legen. Und so stellt das selbsternannte „beliebte Familienblatt“ wieder einmal unter Beweis, dass Moral offenbar nur von der Bezahlung abhängig ist.
*****
2011-09-08
Neuer Star beim WWF?
Maggie Entenfellner macht sich für den WWF stark
Offenbar scheinen die ständigen Unkenrufe des WWF-Pressesprechers, Gerhard Egger,
ungehört zu verhallen. Das ist auch gut so, denn dem WWF geht es vorrangig um die
Wahrung seiner eigenen finanziellen Interessen.
Da der WWF aber als Lobbyisten-Organisation zukünftige Pfründe nicht so „mir nichts dir
nichts“ aufgeben will, hat sich dieser offenbar ein neues Sprachrohr in der Person der
Tierschützerin, Maggie Entenfellner, gefunden. Zu diesem Schluß gelangten wir, als in
der gestrigen Kronen-Zeitung (Printausgabe) nachfolgender Beitrag (Screen) erschien.
Die Kronen-Zeitung ist sehr WWF-freundlich eingestellt. Wir vermuten, dass zahlreiche
Geschäftspartner des WWFs in der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs dement-
sprechend viel Werbung schalten. Und beim Geld hört sich nicht nur jede Freundschaft,
sondern augenscheinlich auch Moralbegriffe auf. Die täglich mehrseitigen Sexinserate
in der Krone stellen dies eindeutig unter Beweis.
Der WWF steht schwer unter Beschuss
Der WWF steht sowohl national, als auch international bezüglich seiner erstaunlichenGeschäftgebarungen unter schwerer Kritik. Das kann in den kleinsten Blogs bishin zu
renommierten Journalen nachgelesen werden. Selbst Natur- und Tierschutzorganisat- ionen äussern sich gegenüber dem WWF negativ.
Wenn Frau Entenfellner heute einen Rückblick auf 1984 (Rettung der Hainburger Au)
macht und dies ihrem jetzigen Motto „Rettet die Au“ gegenüberstellt, vergleicht sie
Äpfel mit Birnen. Seinerzeit war es völlig richtig, die Hainburger Au vor der Verbau-
ung zu retten.
Allerdings wurde vergessen anzugeben, dass sich die Rettung der Au für den WWF
recht positiv bezahlt machte. Und auch die Tatsache, dass in der Hainburger Au heute nicht mehr alles so rosarot ist, können wir dem Entenfellner-Beitrag nicht ent- nehmen.Wir haben über den WWF und seine Aktionen sehr viel ans Tageslicht gebracht. Frau Entenfellner braucht sich nur die Mühe zu machen einen Blick in unseren WWF-Trailer zu riskieren. Dort findet sie unsere gesammelten Werke und Beiträge über die erstaun- lichen Geschäfte der Natur- und Tierschutztruppe. Dabei ist dies nur ein kleiner Teil, denn im Internet lassen sich noch zahlreiche Negativ-Beiträge über den WWF finden.
Wenn Frau Entenfellner nun schreibt „Retten wir die Au“ da das Paradis gefährdet ist,
so hat dies seine Richtigkeit. Allerdings speziell dort, wo sich WWF-Geschäftspartner
wie die Axt im Wald aufführen.
Auch Politiker wenden sich bereits vom WWF ab
Maggie Entenfellner bekritelt, dass sich Politiker taub stellen. Dass finden wir nicht,
denn für die March-Thaya-Auen gibt es zur Zeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Die
Natur steht dort mit dem Menschen im Einklang. Allerdings haben etliche Politiker be-
reits damit begonnen sich von der Lobbyisten-Organisation WWF zu distanzieren.
Offenbar ist ihnen ihr guter Ruf wichtiger, als auf die Schnelle einige Euros zu ver-
dienen.
Damit werden wohl Spekulationen auf eine neue Eigenjagd im Sand verlaufen. Uns
wundert überhaupt, dass Maggie Entenfellner als Tierschützerin einer Organisation die Stange hält, welche zahlreiche Eigenjagden in Österreich unterhält. Wenn sie in ihrem Beitrag angibt, dass der WWF schon 26.000 Unterschriften für die March-Thaya- Auen gesammelt hat, sollte sie sich schlau machen aus welcher Region diese über- haupt stammen. Denn eine regionale Umfrage bezüglich eines Nationalparks March -Thaya-Auen ging gründlichst in die Hose.Bis vor einigen Jahren konnte der WWF eigentlich noch tun und lassen was er wollte. In
Ermangelung ausführlicher Informationen blieb die Bevölkerung uninformiert und die
Das Internet, Fluch und Segen zugleich
Dann kam das Internet. Für jedermann(frau) war es plötzlich möglich Informationen zuversenden und abzufragen. Wie bei vielen anderen Organisationen oder Geschäfte- machern kamen auch die erstaunlichen Geschäfte und Betätigungsfelder des WWFs ans Tageslicht.
Erstaunlich finden wir auch die „Androhung“ im Krone-Beitrag: „Müssen erst wieder
Tausende Menschen bei klirrender Kälte die Au besetzen, bis die Politik reagiert?“ Wassoll mit einer derartigen Besetzung eigentlich erzwungen werden? Womöglich ein neues Eigenjagdrevier für den WWF?
Die von Entenfellner in ihrem Beitrag angeführte Webseite „www.unsereau.at“ ist eine
reine Werbeseite des WWFs. Zu diesem Schluß kommen wir deshalb, denn wer unter
Uns ist völlig unverständlich was die Tierschützerin Margit Entenfellner dazu veran-
lasste sich mit einer Organisation, welche von Großwildjägern mitbegegründet wurde und nachgewiesener Weise Eigenjagden in Österreich betreibt (von den restlichen schweren Kritiken und Vorwürfen abgesehen), in ein gemeinsames Natur- und Tier- schutzbett zu legen.*****
2011-07-03Anklage wegen versuchten Mordes
Respekt wem Respekt gebührt
Wir betrachten zwar die Justiz immer mit einem kritischen Auge, scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen Respekt zu zollen, wenn dieser angebracht
ist. Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias „Cretu“ ,
am 15. Mai 2010, vor einer Diskothek im 10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen. (Es gilt die Unschuldsvermutung).
Geheimnis gelüftet
Zu unserem Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich eine Anklage wegen
schwerer Körperverletzung. Wir haben bereits im Beitrag „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet, muss der-
jenige damit rechnen, dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch geschah
die Tat nicht im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte das Geheimnis der anklagenden Staatsanwältin gelüftet sein, denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.
Das Singvogerl Cretu
Weil Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den Ermittlern einige rumänische Kriminelle am Silbertablett servierte, verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung ungeklärter Straftaten beizutragen. Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.
Inakzeptabler Deal
Dieser Deal fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel, denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso. Nach den Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich, war für die verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig. Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes. Damit ist klar gestellt, dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“ und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.
Unseren Respekt Frau Rat
Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehandelt hat und Cretu glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.
*****
2011-03-15
Das Rotlicht und das Rote Wien
Beitrag auf Unzensuriert.at
An und für sich ist es nicht unsere Art, Beiträge von fremden Webseiten zu übernehmen.Allerdings konnten wir uns bei nachfolgenden Artikel der Webseite „Unzensuriert.at“
nicht zurückhalten und haben diesen „gestohlen“ um diesen unseren Leser(innen) zur Kenntnis zu bringen.
MA48-Bedienstete: Nebenjob als Bordell-Betreiber
Am Tag machen sie sich die Hände für die Wiener Müllabfuhr schmutzig, in der Nacht sindsie Chefs von einschlägigen Etablissements. Mindestens drei Gemeindebedienstete der Magistratsabteilung 48 sollen Nebenjobs als Bordell-Betreiber haben. Dies hat jetzt ein
Insider gegenüber Unzenzuriert. at bestätigt: „Ich breche das Schweigen, weil ich die
beiden Tätigkeiten für unvereinbar halte.“
Martin J., Manfred F. und Heinz W. (die Namen wurden von der Redaktion geändert) hab-
en allesamt den gleichen Job: Sie arbeiten seit Jahren als so genannte Müllaufleger für dieMA48. Sie stehen früh auf, holen die Mistkübel aus den Wiener Häusern und laden den Müll auf die Fahrzeuge der 48er. Zum Schlafen kommen sie nicht viel. Denn während die drei Männer am Tag ihr sicheres Geld vom Wiener Magistrat verdienen, findet man sie in den Nachtstunden in der Rotlicht-Szene – als Geschäftspartner im horizontalen Gewerbe.
Umweltstadträtin toleriert Nebenbeschäftigung
Die kuriosen Nebenjobs der Wiener Gemeindebediensteten sind nicht verboten. Ob sie
mit den moralischen Grundsätzen der „Magistratsbeamten“ vereinbar sind, ist eine
andere Frage. Ihre Chefin, Umweltstadträtin Ulli Sima, dürfte jedenfalls nichts dabei fin-
den, dass ihre Mitarbeiter auch nachts fleißig sind und einer zweifelhaften Beschäftig-
ung nachgehen. Das finanzielle Risiko ist gering. Floriert das Geschäft im „Puff“ nicht, sogibt es immer noch die pragmatisierte Anstellung bei der Gemeinde Wien, die für ein
regelmäßiges Einkommen sorgt.
Die Zeiten, in denen man Bordell-Betreibern Sittenwidrigkeit vorwarf, sind längst vorbei.
Die Wertvorstellungen in der Gesellschaft haben sich verändert. Eine gewisse Pikanterie
hat die Sache mit den Müllaufladern trotzdem. Schließlich ist es nach wie vor schwierig,
einen Job bei der 48er zu bekommen. Nach Ansicht des Insiders herrsche hier gröbste
Keine moralischen Bedenken
Während bei Müllmännern vermutlich keine Verletzung des Standesansehens vorliegt,
wenn sich diese nächtens als Puffbetreiber betätigen, haben wir einen Fall bei dem es
schon ganz anders aussieht.
Da gibt es eine Magistratsabteilung der Stadt Wien, die wir vorerst nicht nennen wollen,
wo offenbar ebenfalls Bestrebungen bestehen im Rotlicht tätig zu werden. Es handelt
sich um eine Mag.-Abteilung, die seit geraumer Zeit ganz ohne moralische Bedenken,
Beamter als Rotlicht-Groupie
Da gibt es einen Beamten dieser Mag.-Abteilung, der sogar einen akademischen Grad
innehat und durch seine Aussagen kein Hehl daraus macht, dem Rotlicht ganz zugetan
zu sein und sich für diese augenscheinlich als Handlanger verdingen zu wollen.
Wir haben zwar sehr schöne Zugriffszahlen, können uns aber natürlich mit großen Tages-
zeitungen nicht messen. Da wir aber daran interessiert sind, diese Geschichte einer
größtmöglichsten Anzahl von Personen zur Kenntnis zu bringen, beabsichtigen wir den
Beitrag einer auflagenstarken Tageszeitung zu übergeben.
Verhandlungen sind für die nächsten Tage vereinbart. Sollten diese ein positives Resultat
erzielen, wird der Artikel in dieser Tageszeitung erscheinen. Wenn nicht, bringen wir den Beitrag selbstverständlich auf ERSTAUNLICH.*****
2011-01-18Kremser Nachwehen
Verkehrte Moralauffassungen
Während man „ungerechtfertigte Polizeiübergriffe“ unter den Teppich zu kehren versuchtund bei dessen Misslingen ausser einer geringen Strafe nichts herauskommt, wird die
Existenz von pflichtbewussten Polizisten vernichtet, wenn diese in korrekter Ausübung
ihres Dienstes Gewalt anwenden.
Wie hinlänglich bekannt ist, erschoss ein Polizist einen 14-jährigen Einbrecher im Zuge
eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt. Dieser
Schauprozess mit überraschenden Geständnis
In einem Schauprozess im heurigen März, wurde der Beamte zu 8 Monaten bedingter
Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.
Sein überraschendes Schuldgeständnis dürfte ihm „angeraten“ worden sein, um dem
unwürdigen Schauspiel ein Ende zu bereiten. Die Linken Gutmenschen hatten ihren
Seelenfrieden gefunden, denn wo käme man denn hin, wenn man Kriminelle straffrei
an der Ausübung ihrer Tätigkeit hindern würde.
Wer nun glaubt, dass die Causa damit erledigt gewesen wäre, der befindet sich im Irr-
tum. Die ganze Angelegenheit hatte noch ein Nachspiel beim Unabhängigen Verwalt- ungssenat (UVS). Dieser entschied nun, dass der tödliche Schuss rechtswidrig war.Klage auf Verdienstentgang?
Diese erstaunliche UVS-Entscheidung eröffnet natürlich neue Perspektiven im zivilrecht-lichen Bereich. Mit dieser ist es für die hinterbliebene Familie nun wesentlich leichter,
Ansprüche wie Ersatz der Begräbniskosten und/oder Trauschmerzensgeld gegen die Republik Österreich durchzusetzen.
Würde man sarkastisch sein, könnte man durchaus die Empfehlung aussprechen, dass
die Familie auch auf Verdienstentgang klagen soll. Hatte doch der Filius eine vielver- sprechende Karriere vor sich, die durch eine „rechtwidrige„ Polizeikugel beendet wurde. Mit dem Einkommen welches der Sohnemann erwirtschaftet hätte, wäre es durchaus möglich gewesen die ganze Familie zu erhalten.*****
2010-12-28Steiermark subventioniert Prostitution TEIL2
Voll ins Schwarze
Mit unserem gestrigen Beitrag „Steiermark subventioniert Prostitution“ dürften wir voll
ins Schwarze getroffen haben. Die Kommentarfunktion wurde von etlichen Usern zu
einem Forum umgestaltet, in dem heftig über Pro und Kontra diskutiert wurde.
Ursprünglich wollten wir dieses Thema eigentlich auf sich beruhen lassen, aber die nach-
folgende, vermutlich entgeltliche Einschaltung in der heutigen Kronen Zeitung, sowie
das Kommentar der Fachstelle „Hautnah“ zum gestrigen Beitrag, haben uns veranlasst
in dieser Angelegenheit noch einmal nachzustoßen.
Quelle: Krone Print vom 24.11.2010
Doppelmoral und Sarkasmus vom Feinsten
Da schaltet das beliebte Familienblatt und auflagestärkste Tageszeitung Österreichs, natürlich
aus reinem sozialen Engagement, inmitten der Sexanzeigen eine Raumanzeige gegen den
Menschenhandel und der darausfolgenden Zwangsprostitution. Na ja, in Zeiten wie diesen
muss man eben sehen wo man bleibt und nehmen wo man kann.
Die Fachstelle „Hautnah“ wünscht in der Kommentarfunktion, allen in der Sexarbeit die best-
möglichsten Bedingungen. Diese Wunschbotschaft erscheint uns im Angesicht der leider
vorhandenen Zwangsprostitution, wie ein Schlag ins Gesicht jener Sexarbeiter(innen), die
ihren Job nicht freiwillig ausüben.
Ist oder stellt man sich bei „Hautnah“ ahnungslos?
Eigentlich müsste „Hautnah“ von der traurigen Tatsache der Zwangsprostitution in Kenntnis
sein, wird doch versichert mit Initiativen wie Sophie – Bildungsraum für Prostituierte und dem
Streetworkprojekt SXA – Information und Beratung für Sexarbeiter(innen) und dem Frauen-
service Graz in Verbindung zu stehen.
Möglicherweise wurde „Hautnah“ von den oben angeführten Stellen, über die Zwangsprostitut-
ion im Unklaren gelassen oder nicht in Kenntnis gesetzt, denn sonst hätten sie sich ihre
sarkastisch anmutende Wunschbotschaft ersparen können. Wir können der Fachstelle fol-
genden „Lesestoff“ empfehlen. Dieser stammt vom Inserenten der Krone-Einschaltung.
Auch wir beherrschen Sarkasmus
Aber wenn die Fachstelle „Hautnah“ der Meinung ist sarkastische Wunschbotschaften ver-
teilen zu müssen, dann wollen wir uns ebenfalls in der Disziplin Sarkasmus üben. Wir haben
uns überlegt, wie die Zwangsprostitution einzudämmen wäre und sind auf folgende Idee
gekommen.
Alle Sexarbeiterinnen sollten sich in der Alpha-Nova-Akademie bewerben, um sich zur Sex-
ualbegleiterin ausbilden zu lassen. Wir präsentieren hier einen kleinen Ausschnitt, aus dem
Programm der Sexual-Akademie. Das komplette Angebot können Sie unter diesem „LINK“
downloaden.
Screen: http://www.alphanova.at/akademie
Die geeignete Zielgruppe
Die meisten Damen die bereits als Sexarbeiterinnen tätig waren, werden über genug Er-
fahrung verfügen, um die Prüfung mit Bravour zu meistern und sind daher als Zielgruppe
bestens geeignet. Auch die läppischen 1.000,- Euros sollten nicht davor abschrecken, den
Kurs an der Sexual-Akademie zu absolvieren, drücken doch die meistens Liebesdienerinnen
im Laufe ihrer Karriere wesentlich mehr an ihre Manager ab.
Die Kursgebühr, an die von öffentlicher Hand subventionierte Alpha Nova Betriebsgesell-
schaft m.b.H, ist sicherlich eine gute Investition wenn man bedenkt, in der Zukunft keine
Probleme mehr mit der Polizei oder mit aufgebrachten Doppelmoral-Aposteln zu haben.
Hohes Ranking auf der Doppelmoral-Skala
Werte Verantwortlichen der Fachstelle „Hautnah“. Dieses Online-Magazin hat es sich zur Auf-
gabe gemacht, Doppelmoral in der Gesellschaft, Politik und Wirtschaft aufzudecken. Dies
können Sie auch der Blattlinie von ERSTAUNLICH entnehmen.
Auf einer Doppelmoral-Skala von 1 bis 10, bewerten wir Ihr Kommentar mit einer glatten 8.
Allerdings ist Ihre Haltung aus ökonomischen Gründen für uns verständlich. Haben Sie doch
ein starkes Eigeninteresse daran ihren Betrieb weiterhin wie gehabt zu führen, um auch noch
in Zukunft so viel wie möglich an Subventionen zu kassieren.
*****
2010-11-24
Steiermark subventioniert Prostitution
Zweierlei Maß
Mit dem heutigen Beitrag wollen wir aufzeigen, wie bei ein und der selben Sache, mit
zweierlei Maß gemessen wird. Es betriff das Thema „Prostitution“. Zugegebener Weise
muss eingeräumt werden, dass dieser Tätigkeitsbereich teilweise mit einer gewissen Be-
gleitkriminalität kontaminiert ist.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Prostitution einen wichtigen sozialen
Aspekt darstellt. Würde es diese nicht geben, sähe die Kriminalstatistik im Bereich der
Sexualdelikte fürchterlich aus.
Sexarbeiterinnen werden wie Dreck behandelt
Aber nicht nur Triebtäter oder sexuell gestörte Personen beanspruchen Dienstleistungen
von Sexarbeiterinnen, sondern auch der ganz normale Otto Normalverbraucher. Sei es
aus Jux nach einer ausgelassenen Betriebsfeier, oder weil er sich im Bordell Sexualprak-
tiken wünschen kann, die ihm zuhause nicht erfüllt werden.
Natürlich verneint fast jeder Mann die Frage, ob er schon einmal die Dienste einer Prosti-
tuierten in Anspruch genommen hat. Auch werden Sexarbeiterinnen von der „ach so“
moralisch gefestigten Gesellschaft wie der letzte Dreck behandelt.
Subventionierte Prostitution
Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn die öffentliche Hand die Prostitution subventio-
niert. Wenn Sie sich nun denken, dass wir übergeschnappt sind oder Ihnen einen Bären
aufbinden wollen, ist dem nicht so.
Die Firma Alpha Nova Betriebsgesellschaft m.b.H. aus Graz, bietet Österreichweit für
behinderte oder ältere Personen, mit ihrem Produkt „Libida Sexualbegleitung“, gewerbs-
mäßigen Sex an. Von den Sexualpraktiken sind Geschlechtsverkehr und Zungenküsse
ausgenommen.
Screen: http://www.libida-sexualbegleitung.at
Die Doppelmoralischen Angebote
Alles andere scheint bei Libida erlaubt zu sein. Wir wollen Ihnen hier einige Angebote der
Sexarbeiter(innen), dieser von öffentlicher Hand geförderten Firma präsentieren. Diese
sehen sich natürlich nicht als Prostituierte und nennen sich vornehm Sexbegleiter(innen).
Ach welche Doppelmoral schon in den eigenen Reihen herrscht.
Ronald:
Mein Angebot richtet sich an Frauen, Männer und Paare, mit geistigen, körperlichen oder
altersbedingten Einschränkungen, die diese wunderbare Kraft der Sexualität spüren wollen
oder auch nur eine praktische Hilfestellung brauchen, um ihre sexuellen Bedürfnisse zu
stillen.
Monika:
Sinnliche Massagen, fühlen des nackten Körpers, Hilfestellung zur Selbstbefriedigung, neue
erogene Zonen entdecken die dir einen neuen Umgang mit sich selbst erfahren lassen.
Bettina:
Hilfestellung zur Selbstbefriedigung. Kuscheln, gemeinsam nackt sein und den Körper er-
forschen. Gegenseitiges zärtliches Berühren bis hin zum Höhepunkt in einem geschützten
Rahmen.
Das Gesetz ist recht eindeutig
Man muss nun kein Sexualwissenschaftler sein um zu erkennen, dass es sich bei den ob-
igen Angeboten, eindeutig um sexuelle Praktiken handelt. Was sagt das Gesetz dazu?
Begriffsbestimmung des Prostitutionsgesetzes:
§ 2. (1) Prostitution im Sinne dieses Gesetzes ist die Duldung sexueller Handlungen am
eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vor-
liegt.
Preise auch nicht von schlechten Eltern
Im gesamten Gesetzestext ist keine Ausnahme zu finden die besagt, dass für behinderte
oder ältere Personen dieses Gesetz keine Anwendung findet. Zur Gewerbsmäßigkeit ist
zu sagen, dass die Preise bei Libida keinen Vergleich mit dem konventionellen Markt zu
scheuen brauchen.
Eine Stunde „Sexbegleitung“ schlägt sich mit 70,- bis 100,- Euro, zuzüglich Fahrt- und Raumkosten zu Buche. Bei Libida , sowie in allen einschlägigen Etablissements oder EscortServices, sind diese Kosten natürlich nicht für sexuelle Handlungen, sondern für die Gesellschaft der Dame oder des Herren zu bezahlen.
Zwischen Subvention und Drohungen
Nun soll unser Beitrag keine Stellung gegen den Sexanspruch von behinderten oder älter-
en Personen darstellen, sondern lediglich auf die ungleiche Behandlung der Dienstleister-
(innen) hinweisen.
Während die Sexarbeiter(innen) von Libida sicherlich nicht von Moralaposteln bedroht
und beschimpft werden und auch keine Polizeischikanen zu erwarten haben, müssen jene
auf der Felberstrasse im 15. Wiener Gemeindebezirk, vor doppelmoralistischen Fackelträ-
ger(innen) flüchten.
Ein altes Sprichwort besagt: „Was für den einen recht ist, muss für den anderen billig sein.“
Dies dürfte im Bereich der Prostitution nicht gelten, wenn man sich den Unterschied zwi-
schen subventionierten und normalen Sexarbeiter(innen) ansieht.
*****
2010-11-23
Nichtraucherschutz im Puff
Moral und Anstand wahren
Woran merkt man dass Wahlen ins Haus stehen? Ein untrügerisches Zeichen dafür ist, dassplötzlich die Kreuzritter der Moral und des Anstandes massenhaft unterwegs sind. Und diese setzen sich medienwirksam in Szene, indem sie mit Hilfe der Behörden nächtens in Bordellen unterwegs sind, um diese genauestens unter die Lupe zu nehmen.
Alle wollen abkassieren
Also erfolgte gestern eine Prostitutionskontrolle durch die Stadt Wien und der Polizei im 15.
Wiener Gemeindebezirk. An den Kontrollen beteiligte sich auch die Wiener Gebietskranken-
kasse. Dass ist doch eine Selbstverständlichkeit, denn immerhin besteht die Möglichkeit für die
marode WGKK bei dieser Gelegenheit etwas abzukassieren.
(Fotoquelle: www.wien.gv.at/)
Koordiniert wurde die Aktion vom Dezernat für Sofortmaßnahmen der Stadt Wien
Jede Menge Anzeigen
12 Betriebe wurden überprüft und dabei 54 Anzeigen erstattet, 27 Organmandate kassiertund ein Betrieb behördlich geschlossen, da keine Gewerbebrechtigung vorlag. Erstaunlich
ist, dass sämtliche Betreiber von genehmigten Betrieben angezeigt wurden, da ihre Etab-
lissements in der 150-Meter Schutzzone liegen.
Offensichtlich hatte man das bei der Erteilung der Genehmigung nicht gesehen, oder diese
trotzdem ausgestellt um in späterer Folge abkassieren zu können. Ausserdem werden diese
Anzeigen rechtlich nicht halten, da das Prostitutionsgesetz die Anbahnung der Prostitution
Naja. zwecks Wahlwerbung kann man ja ein wenig mehr Anzeigen erstatten. Der Steuer-
zahler merkt es ohnehin nicht, wenn er dann für die Abweisungskosten derartiger Anzeigen aufkommen darf.Auch Freier angezeigt
Die erstaunlichste Anzeige der gestrigen Nacht war wohl die gegen einen Freier. Dieserwurde wegen „Beihilfe zur Prostitution in einer Schutzzone“ angezeigt. Das heißt im Klar- text, dass der Galan die Dame erst überreden mußte mit ihm in der Schutzzone ins Bett zu gehen. Dass dies purer Schwachsinn ist wird jedem vernüftigen Menschen einleuchten.
Aber die Bemühungen des Beamten der diese Anzeige erstattet hat, werden von Erfolg
gekrönt sein. Der Freier wird vermutlich nicht den Rechtsweg beschreiten, obwohl er dortsicherlich eine Einstellung des zu Verfahrens erwarten zu hätte. Da dies aber mit amtlichen
Briefverkehr verbunden ist und eine eventuell vorhandene Ehefrau nichts davon mitbekom- men soll, wird er zähneknirschend und stillschweigend die paar hundert Euros bezahlen.
Dietmar Erlacher lässt grüßen
Aber das Karussell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter. 4 (!) Betriebe wurden wegenNichteinhaltung des Tabakgesetzes beanstandet. Nichtraucherschutz im Puff, da läßt doch Schilda grüßen. Allerdings fragen wir uns, ob sich ein Beamter der in einem Bordell eine An- zeige nach dem Tabakgesetz erstattet, am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen
kann, ohne dabei einen Lachkrampf über sein eigenes Verhalten zu bekommen.
*****
2010-07-16Der Bock als Gärtner
Galgenhumor
Wenn dieses Thematik nicht so ernst wäre, könnte man direkt darüber lachen. Laut einerheutigen APA-OTS Aussendung, gelten die Unternehmen der Casinos Austria-Gruppe als weltweit führend im Bereich Spielerschutz. Diese Behauptung stammt allerdings von die- sem Unternehmen selbst.
Und weil dem professionellen Glückspielunternehmer der Spielerschutz so wichtig er-
scheint, lud er die letzten zwei Tage zum internationalen Spielerschutz-Kongress
„Responsible Gaming Academy“ ein.
Verursacher üben sich in Sorge
Da wurde von Experten oder von solchen die gerne welche sein wollen, über Spielsuchtund deren Beginn referiert. Neben den Experten waren auch zahlreiche MitarbeiterInnen
der Casinos Austria Österreichische Lotterien Gruppe anwesend, denen eine zentrale
Rolle bei der Verhinderung von Spielsucht zukommt.
Ja, Sie haben richtig gelesen. Da hat doch der professionelle Glückspielunternehmer,
der seine Gewinne ausschliesslich aus den Verlusten der Spieler erwirtschaftet, tat-
sächlich Angestellte deren Aufgabe die Verhinderung der Spielsucht ist.
Dieser Umstand ist vergleichbar und genauso glaubhaft, als wenn Verantwortliche
eines Tabakkonzerns behaupten würden, ihnen sei daran gelegen die Nikotinsucht
Blamage reloaded
Mit dem Thema Spielerschutz hatte sich schon die Firma Novomatic am 1.Juli 2009,in einer „Club 2“ Sendung im ORF bis auf die Knochen blamiert. Die Aussagen der
Novomatic-Angestellten Monika Racek, ihres Zeichens Leiterin des Spielerschutzes
des Glückspielkonzerns, hatten die gleiche Glaubwürdigkeit wie die Eingangs er-
wähnte APA-OTS Aussendung.
Einfach zusperren
Was uns unverständlich erscheint ist die Profilierungssucht von Glückspielbetreibern,
die sich den sogenannten Spielschutz auf ihre Fahnen heften. Offenbar wollen sie einen
hohen moralischen Standpunkt öffentlich zur Schau stellen, um einen Blick hinter die
Kulissen zu verhindern.
Dort spielen sich nämlich die wahren Tragödien ab, wenn Leute ihr gesamtes Geld ver- spielen und nicht dann nicht mehr wissen, wie sie ihren täglichen finanziellen Verpflicht- ungen nachkommen sollen.
Wenn diesen Firmen tatsächlich daran gelegen wäre Spielsucht zu verhindern und
zu unterbinden dass Menschen ihr gesamtes Hab und Gut verspielen, bräuchten sie
ihre Läden nur zu schliessen.
*****
2010-05-12Naturfranzösisch Spezial
Doppelmoral vom Feinsten
Nachdem sich die Kronen Zeitung seit der Verhaftungswelle im Rotlichtmilieu wieder als
Moralapostel sieht, wird es wieder Zeit die Doppelmoral des selbsternannten Familien-
blattes aufzuzeigen.
Wir haben dies schon in mehreren Beiträgen der Serie „Naturfranzösisch“ getan. Die Krone
scheut nicht davor zurück, Hardcore-Inserate zwischen Kfz-Markt und Sportteil zu schalten.
Dabei ist es dem stets moralisierenden Familienblatt offensichtlich völlig egal, ob Kinder und
Jugendliche diese Zeilen lesen. Da nützt es auch nichts, wenn aus vorgespielter Moral zu den
Osterfeiertagen keine derartigen Inserate veröffentlicht wurden.
Gesundheit auch egal?
Dabei ist der Kronen Zeitung offenbar auch die Gesundheit ihrer Inserenten und Leser die
nachfolgende Inserate schalten oder diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen egal.
AIDS-Risiko ist bei der Krone ein Fremdwort
Falls es sich noch nicht bis in die Räumlichkeiten der auflagenstärksten Tageszeitung herum-
gesprochen hat, ist ungeschützter Verkehr, egal oral, vaginal oder anal, die beste Möglichkeit
AIDS zu bekommen. Wenn die o.a. Inserate von Sex-Schmuddelblättern veröffentlicht
würden wäre dies noch zu verstehen, da sich diese nicht als Familienzeitung ausgeben.
Nicht so bei der Kronen Zeitung, die stets moralisierend den Zeigefinger über das Rotlicht-
milieu erhebt und vorgibt an der Gesundheit von Lesern interessiert zu sein. Diesbezüglich
gibt es sogar eigene Gesundheitsbeilagen mit allerlei Tipps, im moralisch gefestigten Fami-
lienblatt.
Alles freiwillig?
Selbst die Tatsache das Anzeigen wie „Naturfranzösisch“ von Inserentinnen geschalten
werden, bringt die Verantwortlichen der Krone auch nicht zum Nachdenken. Hier ein kleiner
Denkanstoss: „Welche Sexarbeiterin lässt sich schon gerne und freiwillig den Penis
ihrer Kundschaft ungeschützt in ihre Körperöffnungen stecken?“
Das hier Zwang oder äußerste Notlage vorliegen muss, interessiert bei der Kronen Zeitung
offensichtlich niemanden, Hauptsache der Euro rollt . Eventuelle Ergebnisse dieser Inserate
können Sie in nachfolgender Statistik der AIDS Hilfe nachlesen.
Diese Statistik sollte man bei Krone studieren
Zuhälter(innen)-Inserate
Aber dem nicht genug, in der Kronen Zeitung wird in letzter Zeit auch Zuhälter(innen) die
Möglichkeit geboten, gesetzeswidrige Handlungen per Inserat anzubieten, wie die nach-
folgend rot umrandete Annonce beweist.
Nachdem diese Anzeige eindeutig in der Rubrik „Kontakte“ steht, wo sich ausschließlich
gewerbsmäßige Sexangebote befinden, kündigt diese Schaltung eine strafbare Handlung
an. Und zwar die „Zuführung zur Prostitution“.
Krone verschließt beide Augen
Möglicherweise steckt hinter diesem Inserat mehr. Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, warum
eine Sexarbeiterin nicht selbst inseriert, sondern „vermittelt“ werden muss. Auch dieser Um-
stand scheint kein Kopfzerbrechen bei den Verantwortlichen der Krone Zeitung auszulösen.
Fakt ist es jedenfalls, dass die Kronen Zeitung mit Abstand die Letzten sind, welche sich an-
maßen dürfen über die Rotlichtbranche den moralisierenden Zeigefinger zu erheben. Eine
derartige Doppelmoral wie sie die Krone an den Tag legt sucht ihresgleichen.
*****2010-04-16
Gewalt gegen Frauen als Kunst
Keine Kunstexpertin
Kein Kunstliebhaberin für Gang-Bang und Sado-Masospiele dürfte jene Steuerprüferin
gewesen sein, die in einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.
In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu bezahlen.
Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.All Inclusiv
In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten Gruppensex und Peitschenspiele, Ge-tränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten. Die Verabreichung von Speisen ist normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von 10 Prozent belastet.
Steuerschonend
Dieser Klubbetreiber hatte offensichtlich nicht so gute Kontakte, um seinen Rotlichtbetrieb
als Kunst zu verkaufen und dafür Subventionen zu kassieren. Er versuchte sich in anderer
Form zu behelfen.
Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form
von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“. Essen ist ja auch eine dringende Notwendigkeit um Kondition zu erlangen, wenn es anschliessend zur Sache gehen soll.Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer an das
Finanzamt ab. Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war und auch kein Kunst- verständnis hatte, stiess dies sauer auf und beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem Fall die Haupt- und Nebenleistung nicht voneinander trennbar wären.Der Finanzamtsbescheid
Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale die von
den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent für die ge-
samte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuernachzahlung.
Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen Finanz-
amtsbescheid nicht akzeptieren wollte. Aber auch der unabhängige Finanzsenat hatte offensichtlich wenig Kunstverständnis und wies die Beschwerde ab.Frustfressen
Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zumZweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu Sexual-
kontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexualkontakte“
diene.
So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings führte der
UFS weiter aus: „Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner sich auf das Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“Bis zum VwGH
Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem Verwaltungs-gerichtshof. Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls der Rechts- meinung des UFS, dass man zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der Einheit -lichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)
Interessante Fragen
Nun wird es natürlich interessant, mit welchem Steuersatz die „Swingerkunst“ in der Seces-
sion“ versteuert werden wird. Aus diesem und auch aus anderen Gründen wird der LAbg.
Mag. Gerald Ebinger (FPÖ), morgen eine dringliche Anfrage bei der Gemeinderatsdebatte
stellen. Folgende Punkte sollen geklärt werden.
1) Welche gesetzlichen Auflagen beziehungsweise Vorschriften(Feuerpolizei, Hygiene,
Nassräume,…) müssen konzessionierte sog. „Swingerclubs“ bzw. Laufhäuser erfüllen?
2) Waren diese Voraussetzungen bei der Kunstinstallation von Christoph Büchel in der
Secession gegeben?
3) Wer kontrollierte diese behördlichen Vorgaben wie oft?
4) Wird die Vergnügungssteuer in voller Höhe eingehoben oder findet hier eine konkur-
renzverzerrende Begünstigung statt, weil ein normaler „Swingerbetrieb“ im Rahmeneiner Ausstellung betrieben wird?
5) Können sie garantieren, dass der „Bar-Club E6“ für die Einnahmen, Getränke und
dergleichen Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer bzw. Getränkesteuer abführt?
6) Die Umbaukosten von 90.000 Euro werden laut GR Woller (SPÖ) von den Einnahmen
durch den „Swingerclub“ abgedeckt. Dies sind aber nicht die gesamten Kosten, die
Räumlichkeiten müssen ja auch wieder rückgebaut werden. Können sie garantieren,
7) Ist es üblich, dass die Stadt Wien Gewerbeunternehmen durch von ihnen subvention
-erte Institute Fördermittel für Investitionen vorschießt?
8) Können Sie ausschließen, dass im Rahmen dieser „Performance“, „Raum für Sexkultur“,
auch professionelle Sexarbeiterinnen an den Vergnügungen teilnahmen bzw. noch teil-
nehmen?
9) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, dass Personen vor Ort nicht mit Geschlechts-
krankheiten oder HIV infiziert werden?
10) Gab es bei der Vergabe der Kunstinstallation an einen „Swingerclub“ in der Seces-
sion eine Ausschreibung?
11) Wenn ja, zu welchen Kriterien?
12) Wussten Sie im Vorfeld der Kunstaktion darüber Bescheid?
13) Wenn ja, waren Sie damit einverstanden?
14) In welchen anderen Wiener Kultureinrichtungen sind derartige Kunstimpressionen
mit „Swingerclubs“ in Zukunft geplant?
15) Werden diese auch mit Steuergeld indirekt gefördert.
16) Nach welchen Kriterien sind die Eintrittspreise im Rahmen von sechs bis 42 Euro
zu entrichten und inwieweit sind diese gendergerecht?
17) Welche anderen, einem „Swingerclub“ ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme der Sado
werden?
18) Sehen sie diese Form der „ars amandi“ auch als förderungswürdige Kunst?
19) Ursula Stenzel, Vorsteherin des Bezirks Innere Stadt, zu dem die Secession gehört,
hat in einer Aussendung gemeint: „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen wurde
die Zustimmung des Bezirkes zu einer Veranstaltung im Rahmen einer Kunstausstell-
ung in der Secession erschlichen, weil weder im Konzessionsansuchen noch bei der
Eignungsfeststellung der Secession für die besagte Ausstellung von einer Gruppen-
sex-Veranstaltung die Rede war“. Fehlt nun die Bewilligung aus dem Grund der Nicht-
igkeit, wird diese aufgrund der Erschleichung unter Vorgabe falscher Tatsachen ent-
zogen oder bleibt die Bewilligung trotz Täuschung bestehen?
20) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kunstinstallation bis April 2010 bestehen
bleibt?
Man darf auf die Antworten der sozialdemokratischen Stadtregierung gespannt sein. Viel-
leicht rechtfertigt man sich damit, dass der Kabas, der im übrigen nicht der FPÖ sondern
dem BZÖ angehört, seinerzeit auch in einem Puff war.
Gewalt gegen Frauen als Kunst
Erstaunlich ist auch, dass gerade die Sozialdemokraten und die Grünen permanent für
Frauenrechte eintreten. Die selben Personen predigen auch unaufhörlich gegen Gewalt
an Frauen und finden dann nachfolgende Szenarien als Kunst und fördern diese noch
mit öffentlichen Mitteln.
Mehr an Doppelmoral ist zur Zeit nicht zu überbieten. Und nochmals zum Schluss für alle
Leute mit diesem erstaunlichen Kunstverständnis. Gruppensex in Swingerclubs und Sex- ualpraktiken wie Sado-Maso haben mit Kunst nicht das geringste zu tun.
*****
2010-02-25Swingerclubs und Peepshows
Die Moral der Menschen
Moralbegriffe sind dehnbar und die Menschen haben vermutlich sehr unterschiedliche Auf-
fassungen von der Moral. Rotlichtbetriebe wie Bordelle, Studios, Peepshows, Laufhäuser,
Swingerclubs, Clubsaunas, etc., werden zumindest offiziell von der breiten Masse aus
„moralischen“ Gründen abgelehnt.
Sie werden von der Gesellschaft nur geduldet, da sie eben für besondere sexuelle Gelüste
in Anspruch genommen werden. Auch der Staat und die Gemeinden dulden diese Etablis-
sements nur, wenn auch aus anderen Gründen.
Einer davon ist jener, dass von der Rotlichtbranche dementsprechend Geld zu kassieren ist. Von der Umsatz- bis zur Vergnügungssteuer hin wird bei den Betreibern abkassiert und diese rebellieren meist nicht dagegen, weil sie ihre Ruhe haben wollen.
Rotlichtbetriebe unterliegen der Gewerbeordnung
Die Eingangs angeführten Betriebe sind ausschließlich Gewerbebetriebe und unterliegen der Gewerbeordnung. Da finden wir es doch erstaunlich, dass der Swingerclubbetreiber „Element6“ als „Verein der kontaktfreudigen Nachtschwärmer“ einen Swingerclub in der Wiener Secession betreiben kann.Erstaunliche Unterstützer
Noch erstaunlicher ist, dass sich unter den Unterstützern die Stadt Wien (Kultur), sowie
das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur befinden. Auch wenn die Bundes-
ministerin Claudia Schmied vielleicht eine glühende Anhängerin der Swingerszene sein
sollte, ein Swingerclub hat mit Kunst nichts zu tun.
Gangbang-Partys in der Secession
Ebenfalls erstaunlich ist es, dass in der ehrwürdigen Wiener Secession einem Swingerclub-
betreiber ermöglicht wird sein Gewerbe auszuüben und anstatt Kunst, Gangbang-Partys zu
zelebrieren. Da staunen wir über die Kontakte die jener Mann haben muss, um zu so einem
Privileg zu gelangen.
Peepshow in der Kunsthalle
Vor 16 Jahre übte sich der Künstler Arnulf Rainer mit Unterstützung der Gemeinde Wien als
Peepshowbetreiber. Sein Kunstobjekt, die damals 24-jährige Elke Krystufek masturbierte
damals stundenlang vor den Augen eines kunstverstandenen Publikums.
Während Peepshowbetreiber für diese Darbietungen durch ihre Tänzerinnen so ganz neben-
bei zwanzig Prozent Vergnügungssteuer an die Gemeinde Wien bezahlen müssen, fiel die
selbe Show von Prof. Rainer unter Kunst und war nicht vergnügungssteuerpflichtig.
Bericht Krone am 3.September 1994
In einem heute geführten Telefonat mit dem Kultursprecher der FPÖ-Wien LAbg. Mag.
Gerald Ebinger, versicherte dieser der Redaktion, dass er bezüglich Auflagen der Gewerbe-
ordnung und eventuell aller anfallenden Abgaben gründlichst nachfragen werde.
*****2010-02-22
Ist Hellsehen ein Betrug?
Hellseherische Fähigkeiten
Das kein Mensch die Zukunft voraussagen kann, wird wohl jedem einleuchten. Personen
die von sich behaupten, aus einer Glaskugel, Kaffeesud, Hühnerknochen, Spielkarten odgl.
mehr unsinnigen Gegenstände kommende Ereignisse vorauszusehen, sind schlicht und
einfach Betrüger.
Laut Krone ist entgeltliches Hellsehen ein Betrug
Wir finden, dass Hellsehen gegen Bezahlung ganz einfach gesagt ein Betrug ist. Egal ob man
als Gegenleistung irgendwelche Fluchaufhebungen, Weissagungen oder Wurzelhölzer erhält.
Wir finden auch, dass es bei der Bezahlung nicht auf die Höhe des Betrages ankommt.
Zu dieser Ansicht dürfte auch Österreichs auflagenstärkste Tageszeitung, die Krone gekom-
men sein. In ihrer Samstagausgabe veröffentlich sie sogar ein Fahndungsfoto einer Dame,
die sich als Hellseherin bezeichnet und mit Zukunftsversprechungen bei einer Frau Geld
Geld kassierte.
Krone veröffentlicht Fahndungsfoto
Im Krone-Artikel wird sogar um Mithilfe der Bevölkerung gebeten und die Telefonnummer
der zuständigen Polizeibehörde veröffentlicht. Immerhin hatte die Hellseherin einer gut-
gläubigen Frau, 3.000,- Euro für mehr oder weniger „Nichts“ abgeknöpft.
Allerdings waren wir erstaunt, dass in der gleichen Ausgabe einige Seiten weiter, diese ent-
geltlichen Werbeeinschaltungen zu lesen waren.
Nun vielleicht war es aus technischen Gründen nicht mehr möglich, die besagten Inserate
aus dem Anzeigenteil zu entfernen. Jedenfalls erschien in der heutigen Montagausgabe
nachfolgender fast ganzseitiger Beitrag.
Krone-Foto führte zum Erfolg
In diesem Beitrag klopft sich die Krone stolz auf die Brust, da das Fahndungsfoto vom
Samstag zur Verhaftung der Betrügerin geführt hatte. Bravo sagen wir, wieder einmal
einen Rechtsbrecher mit Hilfe der beliebten Familienzeitung dingfest gemacht.
Allerdings verstehen wir die Welt jetzt nicht mehr. Denn einige Seiten nach dem oben
angeführten Krone-Artikel, bekamen wir in der selben Ausgabe das zu lesen.
Seit mindestens Samstag bezeichnet die Krone eine Hellseherin zu Recht als Betrügerin. Da
fragen wir uns aber schon, warum im Inseratenteil dieser Zeitung Hellsehern eine Plattform
geboten wird?
Immer wieder Doppelmoral bei der Krone
Zum wiederholten Male haben wir bei der Kronen Zeitung Doppelmoral festgestellt. Klar
bezahlen diese Betrüger die sich Hellseher nennen eine Menge Geld, um in Zeitungen ihre
betrügerischen Dienste anbieten zu können.
Wenn aus einem Inserat die betrügerische Absicht nicht erkennbar ist, so kann die Zeitung
nichts dafür. Wenn allerdings, so wie in diesem Fall die Krone zur Feststellung gekommen
ist, dass Hellsehen gegen Entgelt ein Betrug ist, finden wir die Veröffentlichung derartiger
Inserate mehr als erstaunlich.
*****2010-01-18
Steirische Doppelmoral
Sonntags keine Bilder mehr
Seit den letzten zwei Wochenenden vermissen wir an Sonntagen bei den Sexinseraten in
der Kronenzeitung die „geilen Bilder“. Da werden doch nicht die Verantwortlichen einen
„Moralischen“ bekommen haben?
An den Texten hat sich jedoch nichts geändert. Aber zumindest können von Kindern im
Vorschulalter, welche die Lesekunst noch nicht beherrschen und sich am Sonntag das
beliebte Familienblatt am Küchentisch durchblättern , keine unangenehmen Fragen mehr
an die Eltern gestellt werden. Kritiker verstummten
Auch haben wir festgestellt, dass es bei der Kronenzeitung verdächtig ruhig geworden ist,
was die Kritik an Bordelle oder Sexhotlines betrifft. Vielleicht haben die Verantwortlichen
begriffen, dass man nicht mit Steinen werfen sollte, wenn man selbst im Glashaus sitzt.
Die Grazer Jeanne d`Arc der Moral
Aber eigentlich ist dies nicht Thema unseres heutigen Beitrags. Wir beschäftigen sich heute
mit einer edlen Kämpferin für Jugendschutz, Frauenrechte und sittlichen Moral, nämlich derGrazer Stadträtin Elke Edlinger. (Fotoquelle: http://www.graz.at/)
Lass es knistern
Die wackere sozialistische Stadträtin aus Graz verurteilte in jüngster Zeit die Werbekam-
pagne eines kleinen Sexhotline-Unternehmers auf das Schärfste. Frauenfeindlich, jugend-
gefährdend und unmoralisch sind noch die nettesten Worte die Frau Edlinger über diese
Plakatwerbung verliert.
Vergebliche Anfragen
Eine Frau mit edlen Motiven dachten wir und schrieben Frau Edlinger an, um ihre Meinung
zu den deftigen Kronenzeitung-Sexinseraten, die teils mit eindeutigen Bildern illustriert sind,
einzuholen.
Wir fragten schriftlich an was sie davon halte, dass derartige Inserate und Bilder in einer ju-
gendfreien Tageszeitung aufzufinden seien und ob sie vielleicht schon den Versuch gemacht
hat, dies zu unterbinden.
Nach drei vergeblichen Versuchen in Schriftform, riefen wir mehrmals im Büro der Stadträtin
an. Da die Dame vermutlich stark beschäftigt war, konnten wir sie nicht erreichen. Ist ja auch
verständlich, wenn man immer in der Stadt unterwegs sein muss, um irgendwelche Sexwerbe-
plakate zu suchen.
Auch in der Politik gilt Geld vor Moral
Aber irgendwie gelang es uns den Sekretär der Grazer Stadträtin ans Telefon zu bekommen.
Er teilte uns mit, dass Frau Edlinger zur Zeit in den „Budgetverhandlungen stecke“ und
daher aus Zeitgründen noch keine Stellung zu unserer Anfrage nehmen konnte.
Er versprach uns „hoch und heilig“, dass sie uns kontaktieren werde. Das war vor über
einem Monat. Unser erstes Schreiben an Edlinger erfolgte am 30.10.2009. Bis heute scheint
die Grazer Stadträtin die Sexwerbeinserate in der Kronenzeitung zu goutieren, denn von ihr
erfolgte bis dato kein Bild und kein Ton.
Gewissenskonflikt?
Irgendwie verstehen wir Frau Edlinger auch. Wie soll sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren
eine Zeitung anzugreifen, die den seinerzeitigen Wahlkampf ihres Chefs so rigoros unter-
stützt hat.
Da ist es doch auf jeden Fall günstiger auf kleine Betreiber aus dem Rotlichtgewerbe loszu-
gehen, um als edle Kämpferin für Moral, Jugendschutz und Frauenrechte dazustehen. Für
uns fällt das Verhalten der Grazer Stadträtin Elke Edlinger eindeutig unter Doppelmoral.
*****2009-12-08
Sittenwidrig? TEIL2
Wirtschaftskammer reagierte diesmal erstaunlich schnell
Im Beitrag „Sittenwidrig?“ haben wir die Meinung vertreten, dass es für eine Interessens-
vertretung einen Interessenskonflikt bilde, wenn dieser Strafgelder zugeführt werden, die
von der Behörde bei den Gewerbebetrieben kassiert wurden.
Die dazu gesetzliche Bestimmung in der Gewerbeordnung, ist unserer Ansicht nach sitten-
widrig. Noch dazu hat die Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung bzw. Novellierung der
Gewerbeordnung, ein gewichtiges Wort mitzureden.
Das die Wirtschaftskammer, die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, ihre finan-
ziellen Einläufe verteidigt war und ist klar. Allerdings sind die Argumentationen für die
Vereinnahmung von Strafgeldern, die jenen Leuten von der Behörde angeknöpft werden,
welche von der Wirtschaftskammer eigentlich vertreten werden sollten, in der Tat sehr
erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907
das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprech-
ende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen
der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkrankenkasse abzuführen hatte.
Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte uns-
eres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Berufung auf ein 150 Jahre altes Gesetz
Die Wirtschaftskammer beruft sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1859, welches 1907 novel-
liert wurde. Allein die Tatsache mit einem 150 Jahre alten Gesetz zu argumentieren, welches
vor 102 Jahre eine „Modernisierung“ erfahren hatte, beweist wie dringend notwendig eine
Novellierung der Gewerbeordnung ist.
Bäckerschupfen
In einem Punkt geben wir aber der Wirtschaftskammer recht. Eine weitergehende Recherche
der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle, hätte sich wirklich nicht gelohnt. Da wäre
man vermutlich im Mittelalter gelandet, wo die Prügelstrafe oder das Bäckerschupfen noch
hochaktuell war.
Vielleicht wurden diese Strafmassnahmen seinerzeit von den Zunftmeistern durchgeführt,
wenn der Gewerbetreibende seinen Obolus nicht entrichtet hatte. Allerdings entzieht sich
dies unserer Kenntnis.
Kein Platz für Schwache
Die Wirtschaft ist kein Sanatorium und bietet keinen Platz für Schwache. Sollte jemand dem
beruflichen Druck eines Selbständigen nicht standhalten können, so ist er in diesem Business
eindeutig fehl am Platz.
Für solche Personen gibt es in Österreich anderwärtige Beschäftigungsmöglichkeiten. Beim
Staat oder den Gemeinden bzw. deren Betrieben sind Stellen vorhanden, wo man Personen
in weniger verantwortungsvollen Positionen „mitleben“ lässt, auch wenn diese dem geford-
erten Leistungsdruck nicht standhalten können.
Jeder ist sich selbst der Nächste
Dieses „Privileg“ gibt es bei Selbständige nicht. Hier heißt es „fressen“ oder „gefressen“
werden. Und das ist auch gut so, denn dadurch wird der Streu vom Weizen getrennt. Da
erscheint uns eine weitere Argumentation der Wirtschaftskammer wieder sehr erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den
Gewerbebehörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet
in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Wer sind die Opfer?
Was bedeutet „unverschuldet in Not geraten“ eigentlich? Ist der/die Betreffende viel-
leicht Opfer eines Erdbebens oder Terroranschlags geworden? Uns ist kein derartiger Fall
bekannt.
Oder waren es vielleicht Unfälle, Krankheiten oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen, welche das „Opfer“ in das wirtschaftliche „Aus“ manövriert haben.
Wettbewerbsverzerrung
Aus welchem Grund muss ein selbständiger Unternehmer, einen „abgestürzten“ Konkur-
renten finanziell unter die Arme greifen, sei es auch nur mit Strafgelder die er bezahlt hat.
Durch finanzielle Hilfen an eine solche Person entsteht eine Wettbewerbsverzerrung.
Diese „Opfer“ haben sich eben aus welchen Grunde auch immer, nicht in der beinharten
Wirtschaftswelt gehalten. Ein Ausscheiden aus dieser ist daher völlig korrekt und bedarf
keiner Unterstützung.
Wirtschaftskammer und Caritas
Es gibt genug karitative Organisationen an welche sich diese Personen wenden können.
Außerdem hat Österreich ein sehr gutes Sozialsystem, welches zwar immer wieder miss-
braucht wird, aber niemanden durch den Rost fallen lässt.
Die Wirtschaftkammer hat eine Interessenvertretung der Wirtschaft zu sein und soll es
tunlichst anderen Organisationen überlassen als „Caritas“ zu fungieren. Auch das
nächste Argument, zur Verteidigung von zugeflossenen Strafgeldern, hat es in sich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
Lesefehler
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da dürfte Ihnen ein Fehler beim Lesen
unseres Beitrages unterlaufen sein. Wir haben nicht für eine Abschaffung von Strafbestim-
mungen plädiert, sondern kritisierten das die eingehobenen Strafgelder Ihnen als Interessens-
vertretung zufließen.
Warum sollte man die Gewerbeordnung oder deren Strafbestimmungen abschaffen? Wenn
in einem Haus eine Glühbirne kaputt ist, reißt man ja auch nicht das ganze Gebäude nieder.
Man ersetzt einfach die Glühbirne.
Novellierung erforderlich
Und so gehört auch dieser Absatz in der Gewerbeordnung, durch eine andere Bestimmung
ersetzt aus der hervorgeht, dass Strafgelder weiterhin zweckgebunden zu verwenden sind,
aber nicht der Wirtschaftskammer zuzufließen haben.
Wer hat wie viel kassiert?
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.
Wir bleiben bei unserer Meinung
Abgesehen davon vertreten wir weiterhin die Meinung, dass eine Zwangsmitglied-
schaft nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings hätten Sie bei einer Abschaffung von dieser,
einen massiven Mitgliederschwund.
Auch halten wir weiter daran fest, dass Sie sich in einem Interessenskonflikt befinden, wenn
Sie als Interessenvertretung gleichzeitig Strafgelder von Behörden annehmen, welche von
Ihren Zwangsmitgliedern bezahlt wurden.
Wir glauben nicht, dass ein Autofahrerklub nur ein einziges Mitglied hätte, sollten diesen
Klubs die eingehobenen Strafgelder der Polizei zufließen.
Stauni 2009-11-26
Wirtschaftskammer Wien
Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag
„Sittenwidrig?“
Sehr geehrter Herr Reder,herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag. Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO folgenden Standpunkt: Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken- kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt. Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und BGBl. Nr. 548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-) Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe- verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten. Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen, die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten. die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe- behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden. Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter- hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver- schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver- zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial- hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes- land bestehenden Sozialhilfeverbänden, zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF). Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref- fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der verhängten Strafen ausmachen, gemäß § 372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer, sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes -land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen. Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre. Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird, liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor- zugehen. Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s WKW-Mitarbeiterin/ Mit- arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht nach nicht den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung der Strafe empfehlen. Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen. Freundliche Grüße Dr. Georg Beer Wirtschaftskammer Wien Abteilung Mitgliederservice Stubenring 8 -10 1010 Wien T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735 E georg.beer@wkw.at | W http://wko.at/wien Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
Erich Reder
2009-11-26
Erstaunlich schnelle Reaktion
Adresse des Vereinssitzes korrigiert
Erstaunlich schnelle Reaktion der Verantwortlichen vom Spendenverein „Engel auf Pfoten“. Während gestern noch der Vereinssitz in einem Büro war, der durch die Vereinsleitung schon vor geraumer Zeit aufgekündigt worden war, wurde dieser zumindest auf der Vereinswebseite, heute schnellstens korrigiert. Wahrscheinlich sind die Vereinsverantwortlichen, eifrige Stammleser von ERSTAUNLICH“ und wurden durch unseren gestrigen Beitrag „Engel auf Pfoten“, auf den Missstand aufmerk- sam gemacht.Die Zustelladresse eines Toten
Der neue Vereinssitz und zugleich Büroadresse von „Engel auf Pfoten“ ist nun im 3. Wiener
Gemeindebezirk, in der Ditscheinergasse 4/6. Allerdings scheint im behördlichen Vereinsregister
-auszug des BMI, nach wie vor als Zustelladresse, die des verstorbenen Roland Komuczky auf.
Stauni 2009-11-24
Engel auf Pfoten
Ein wahrer Menschenfreund
Was ist eigentlich aus dem Verein „Engel auf Pfoten“ geworden? Nach dem unerwarteten
Ableben des Vereinsgründer R. Komuczky wurde der Verein von einem gewissen Nenad
Vigele übernommen.
Wir haben über diesen Mann ein wenig recherchiert und stellten dabei fest, dass es sich
bei diesem um einen wahren Philanthropen handeln muss. Diesbezüglich werden wir
einen eigenen Beitrag verfassen.
Schnelle Vereinsübernahme
Nun aber wieder zurück zum Gründungsvater des Blindenvereins Roland Komuczky
und dem weiteren Werdegang des Vereins. Der verwaiste Verein blieb nicht lange alleine,
den bereits 7(!) Tage nach dem mysteriösen Tod von Komuczky, war Nenad Vigele der
neue Obmann von „Engel auf Pfoten“.
In diese Position gelangte er, durch den in einem anonymen WordPress-Blog, vielge-
schmähten Rafael Wunderer. In diesem Webblog über den wir einige Male berichtet
haben, wurde Komuczky beschuldigt, sich Wunderer als Strohmann gehalten zu haben.
Nun ist Vigele der neue Obmann und Rafael Wunderer ist wieder mit von der Partie.
So dreht sich das Karussell des Blindenvereines weiter im Kreis. Warum eine derart
schnelle Übernahme erfolgte, weiß sicher nur der neue Obmann.
Starkes Interesse
Nun was passierte weiter? Da Herr Vigele ein schier unendliches Interesse am Verein
gehabt und haben dürfte, erschien er in Begleitung des Herrn Peter Swoboda, bei der
notariellen „Begehung“ der Privatwohnung des verstorbenen R. Komuczky.
Was er und sein Begleiter dort wollten oder gesucht haben, bleibt weiter im Dunkeln. Jeden-
falls wurde den beiden Herren, vom Notar der Zutritt verweigert und so mussten sie unver-
richteter Dinge wieder abziehen, weiß Alfred Komuczky zu berichten.
Umfangreiche Aktivitäten
Dafür war man bei den Büroräumlichkeiten des Vereins, in 1100 Wien, Kundratstrasse 6
umso aktiver. Da wurde hin- und hergeräumt, Plafondkassetten ab- und wieder anmontiert.
Es herrschte reges handwerkliches Treiben. Eine anonyme Person, hatte uns diesbezüglich
umfangreiches Bildmaterial zugesandt.
Interessant sind auch die Personen die sich bei den Arbeiten als Professionisten versuchten.
Aber dazu wird es später ebenfalls einen eigenen Beitrag geben. Jedenfalls dürfte der neue
Vereinsboss mit den alten Vereinsräumlichkeiten nicht mehr so wirklich zufrieden gewesen
sein.
Ein Spendenverein ohne Adresse
Was ihn an diesen so plötzlich gestört hatte, obwohl er es so eilig hatte diese zu betreten,
ist ebenfalls ein Geheimnis des Herrn Nenad Vigele. Wo der Verein, der ja immerhin um
Spendengelder bittet jetzt residiert ist unbekannt.
In der Kundratstrasse ist dieser Blindenverein mit Sicherheit nicht mehr etabliert. Denn ein
Anruf in der Vorwoche bei der Hausverwaltung ergab, dass die ehemaligen Büroräumlich-
keiten aufgekündigt wurden und zur sofortigen Anmietung zur Verfügung stehen.
Aktuelle Datenabfrage erfolgte heute
Da ist es doch erstaunlich, dass auf der Webseite des Blindenvereines, der Vereinssitz mit
A-1100, Kundratstrasse 6/3/2/10 angegeben wird. Noch erstaunlicher ist, dass im Vereins-
registerauszug des BMI, als Zustelladresse A-1120 Wien, Wienerbergstrasse 16 vermerkt
ist, handelt es sich doch bei dieser Adresse um den ehemaligen Wohnsitz des verstorbenen
Roland Komuczky.
Behörden und Spender sind sicher interessiert
Sollte Herr Vigele vielleicht in der Aufregung vergessen haben, gegenüber den Behörden
und seinen Spendern eine korrekte Vereinsadresse und Zustellanschrift anzugeben?
An einer bestimmten Adresse des neuen Vereinsboss befinden sich ohnehin schon einige
karitative Organisationen. Da wird es doch auf diesen Verein nicht mehr ankommen.
Plötzlich Lobeshymnen auf Komuczky
Erstaunlich ist auch, was wir auf der Webseite von „Engel auf Pfoten“ zu lesen bekamen.
Aus dem viel verschmähten, als Verbrecher, Betrüger und mit sonstigen Schimpfwörtern
bedachten R. Komuczky, wurde ein aufrechter Gefährte und beispielloses Vorbild, wenn
man den Ausführungen seiner engsten Freunde und Wegbegleiter Glauben schenken darf.
Es wäre interessant zu wissen, wer auf einmal diese engsten Freunde und Wegbegleiter sind,
welche nun im Blindenverein sitzen und Lobeshymnen auf den Verstorbenen anstimmen.
Wir zitieren wörtlich aus der Vereinswebseite:
Doch wie viele große Männer seines Schlages, musste auch Roland Komuczky sich immer
wieder den gemeinen Neidern und Missgönnern seines großen Lebenswerkes erwehren.
Üble Nachreden und böse, völlig aus dem Zusammenhang gerissene Unterstellungen,
feindlich gesinnter Institutionen und skrupelloser Geschäftemacher, machten nicht nur dem
Menschen Roland Komuczky, sondern auch dem Verein „Engel auf Pfoten“ schwer zu
schaffen.
Treue Spender und Unterstützer des Vereines, wurden durch hinterhältige Lügengeschichten und geschmacklose Fotomontagen, auf verschiedenen Internetseiten, immer wieder verun- sichert und in ihrem festen Glauben, an die gute Sache des Vereines erschüttert.
Verbrecher oder Ehrenmann?
Jetzt kennen wir uns aber nicht mehr aus. Was stimmt nun? War R. Komuczky ein Ver-
brecher und Betrüger, der sich aus Spendenerlösen einen Ferrari kaufte und gegen den
bereits behördlich ermittelt wurde?
Oder war er ein aufrechter Mann und beispielloses Vorbild, der von Neidern in den Dreck
gezogen wurde. Wenn ersteres stimmt, warum sind die Stimmen aus dem anonymen
WordPress-Blogs auf einmal verstummt.
Wo sind die Moralisten geblieben?
Müssten diese nicht weiter für Recht und Ordnung kämpfen, da ja laut Vereinsmitteilung
alles in Ordnung war, was Komuczky getan hatte und wir zitieren wortwörtlich: „Die Idee
und den Verein „Engel auf Pfoten“, im Sinne unseres Gründers weiter zu führen.“
Wenn zweiteres stimmt und er die Geschäfte ordnungsgemäß geleitet hatte, entsteht für
uns der subjektive Eindruck, dass man Komuczky den Verein abjagen wollte, indem man
ihn schwerstens beschuldigte und verunglimpfte.
Leider kam der unerwartete Tod des Roland Komuczky dazwischen und beendete die Jagd. In dieser Causa wird es sicher noch die eine oder andere Überraschung geben. Wir bleiben auf jeden Fall am Ball und werden wieder darüber berichten. Stauni 2009-11-23
Sittenwidrig?
Die Interessensbewahrer
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen.
Würden Sie so einen Anwalt engagieren?
Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser Ihrer Meinung nach nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.
Wider den guten Sitten
Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.
Gemeinsam sind wir stark
Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen. Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.
Keine Vertretung
Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer. Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“
Keine Moral
Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.
Pleitier als Kammerfunktionär
Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.
Erstaunliche Aussage
Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.
Erfolglose Nachfrage
Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.
Wer sind die Unterstützten?
Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.
Eindeutiger Interessenskonflikt
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.
Ratschläge haben tieferen Sinn
Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.
Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr
Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.
Eine Lösung wird kommen müssen
In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.
Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis
Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
2009-11-19
Asylanten auf den Hund gekommen
Grundversorgungsgesetz
Im Beitrag „Von Beruf Asylant“ haben wir uns mit den Kosten auseinandergesetzt, mit
denen ein Asylant den österreichischen Steuerzahler monatlich belastet. Wir sind nach-
vollziehbar auf einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro gekommen.
Die vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht ab-
schiebbare Menschen), wird im „Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG“ geregelt.
Missbrauch des WGVG
Wie gesagt, gilt dieses Gesetz nur für obig angeführten Personenkreis. Obwohl wir an-
nehmen, dass ein Großteil der zu uns kommenden „Asylwerber“ Wirtschaftsflüchtlinge
sind, nehmen auch diese Personen die durch das Gesetz geregelten Sozialleistungen in
Anspruch.
Moralische Pflicht
Gehen wir einmal davon aus, dass es sich tatsächlich um einen „echten“ Flüchtling handelt.
In diesem Fall hat die Gesellschaft die moralische Pflicht, diesen Menschen solange mit
lebensnotwendigen Dingen zu versorgen, bis dieser auf eigenen Beinen steht und das
unabhängig davon, wie man zu dieser Thematik steht.
Die großzügige Stadt Wien
Die Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen ist im „Wiener Grundversorgungsgesetz“
ganz klar geregelt. Die steinreiche Gemeinde Wien, die zwar ihre Bürger so gut wie es geht
abkassiert (z.B.: Kurzparkzonen bis 22Uhr) setzt allerdings noch einen drauf.
Mobilpass für 27-jährigen
Diese Wertmarke für einen Mobilpass, wurde einem 27-jährigen, gesunden Asylwerber
zugesandt. Anstatt dem jungen Mann eine Arbeit zuzuteilen, erhält er zusätzlich erstaun-
liche Sozialleistungen.
Erstaunliche Zusatzleistungen
Da wäre einmal eine 50-prozentige Ermäßigung auf Fahrscheine der Wiener Linien.
Ist ja auch einzusehen, denn wenn der gute Mann ohnehin nichts zu tun hat, kann er sich
wenigsten die Stadt von der Straßenbahn aus ansehen, so wie er es aus seinem Heimatland
gewohnt war. Sofern es dort überhaupt öffentliche Verkehrsmittel gegeben hat.
Auch die ermäßigte Jahreskarte bei den städtischen Büchereien ist sehr wichtig. Hoffentlich gibt es dort auch Bücher in jener Sprache, aus dem betreffenden Heimatland des Asylanten. Wenn nicht, müssten sofort auf Steuerkosten solche angeschafft werden.
Wichtig ist auch der ermäßigte Eintritt in städtische Bäder. Sollen doch die Österreicher auf die kostenlose Donauinsel gehen, wenn sie sich den Eintritt ins Oberlaaer Bad nicht leisten können.
Der Oberhammer ist die Bezuschussung der Hundeabgabe. Na ja, ein Hund ist doch eine lebensnotwendige Maßnahme die jeder Asylant unbedingt benötigt. Aus diesem offen- sichtlichen Grund wird die „Hundesteuer“ von der Gemeinde Wien mit 50% bezuschusst.
Stellt sich nur die Frage, ob der Hund auch um den halben Fahrpreis in der Straßenbahn fahren kann. Dies sollte man amtlicherseits unbedingt abklären, um den „Schwarzkapplern“ nicht unnötigen Stress zu verursachen.
Stauni 2009-11-03
Lass es knistern
Dieser Beitrag erschien in der heutigen Ausgabe der Kronen Zeitung. Wir finden es auch richtig, dass Werbung für Sex, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre nicht frei zu- gänglich gemacht werden sollte.
Kinderanwälte bekämpfen Sexwerbung
Es ist auch moralisch einwandfrei vertretbar, dass die Damen und Herren Kinderanwälte
der erotischen Werbung den Kampf ansagen. Im Sinne des Jugendschutzes ist so ein
Handeln zu begrüßen.
Bei der betroffenen Werbung geht es um eine Sexhotline, die ihre telefonischen Dienste
mittels Plakate bewirbt. Ob diese Plakate nun Kinder und Jugendliche gefährden, wird
möglicherweise vom moralischen Standpunkt des Betrachters abhängen.
Eindeutig zweideutig
Jedenfalls ist der heutigen Kronen Zeitung zu entnehmen, dass das Plakatsujet eindeutig
zweideutig ist und die Neugierde der Kinder und Jugendlichen weckt. Gut, unter dem Spruch
„Lass es knistern“ kann man sich je nach Phantasiebegabung so einiges vorstellen.
Klare Aussagen in der Krone
Da ist die „moralische Familienzeitung“, die vermutlich in jedem zweiten Haushalt auf dem
Frühstückstisch liegt, schon aus einem anderen Holz geschnitzt. Bei ihren entgeltlichen
Werbeeinschaltungen braucht man nicht viel Phantasie, um zu wissen um was es geht.
Diesen kleinen Auszug der „Telefonkontakte“ haben wir aus der selben Ausgabe der
Krone entnommen, in der auch der eingangs angeführte Beitrag steht. In der heutigen
Ausgabe der Familienzeitung, befüllen Sexinserate mit recht eindeutigen Texten und teils
dazugehörenden Fotos, immerhin mehr als zwei Seiten.
Für jedes Kind nachvollziehbar
Unter Sexlehrerin, behaarte sexaktive 69-jährige, ordinäre Sexomi udgl. mehr, wird vermut-
lich jeder Volksschüler verstehen, was hier Sache ist. Und das Erstaunliche daran ist, dass
die Kronen Zeitung für jedes Kind, ohne Alterslimit frei erhältlich ist.
Wo besteht mehr Jugendgefährdung?
Da stellt sich für uns schon die Frage, warum die Damen und Herren Kinderanwälte in diesem
Fall nicht aktiv werden. Da die Kronen Zeitung nach eigenen Angaben die auflagestärkste
Tageszeitung in Österreich ist, werden durch diese sicherlich wesentlich mehr Kinder und
Jugendliche mit der beinhaltenden Sexwerbung konfrontiert, als bei Sexwerbe-Plakaten die
aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht so häufig aufzufinden sind.
Sollten oben angeführte Herrschaften nicht zum Leserkreis der Kronen Zeitung gehören
und möglicherweise aus diesem Grund nicht über diesen Zustand informiert sein, sind wir
selbstverständlich gerne bereit einige Gratisexemplare zu schicken.
Stauni
2009-10-30
Arbeitslose Unternehmer ?
Krankes Österreich
In einem Beitrag vom April dieses Jahres, haben wir uns mit den Krankenkassen und deren
Krise befasst, die angeblich durch häufige Erkrankungen von Frau und Herrn Österreicher
hervorgerufen wurde.
Dabei kamen wir auch zur Feststellung, dass die Gruppe der selbständig Erwerbstätigen,
über eine erstaunlich robuste Gesundheit verfügen und die Dienste ihrer Krankenkassa kaum in Anspruch nahmen.Die Verführung zur „Arbeitslosen“
In Österreich gibt es rund 360.000 selbständige Unternehmer und Freiberufler. Bei den
Unternehmen handelt es sich vorwiegend um Klein- und Mittelbetriebe. Für diese gibt es
seit Jänner dieses Jahres ein besonderes „Zuckerl“, den es wurde ihnen eine freiwillige
Arbeitslosenversicherung angeboten.
Für eine monatliche Prämie von 70,- bis 211,- Euro, kann man im Bedarfsfall eine Arbeits
-losenunterstützung zwischen 573,- und 1.235,- Euro pro Monat erwarten. Ganze 678(!) Personen haben dieses Angebot bis Ende Juli 2009 in Anspruch genommen.Schon wieder mehr Arbeitslose
Seit geraumer Zeit wird wieder ein Anstieg der Arbeitlosenrate für die unselbständig
Tätigen für den kommenden Herbst diskutiert, obwohl Industrie, Handel und Dienst-
leister dringend Personal suchen.
Unterschied in Disziplin und Moral
So verschieden können die Sorgen von Berufsgruppen sein. Während selbständigeUnternehmer(innen) dringend Personal suchen, verabschieden sich so manche
Arbeitnehmer(innen) in die obligatorische „Arbeitslose“.
Bedenkt man, dass von 360.000 berechtigen Selbständigen, sich nur 678 Personen
arbeitlos versichern liessen, kann von einer hohen Arbeitsmoral und Disziplin der
AMS-Kurse
Vielleicht könnten man Arbeitsmoral und Disziplin als Unterrichtsgegenstand in dieAlibikurse des AMS einführen. Sie werden zwar bei den Berufsarbeitslosen nicht
auf fruchtbaren Boden fallen, aber vielleicht ein klein wenig schlechtes Gewissen
erzeugen.
Stauni 2009-08-12
Krisensicherer Job
Haben wir uns geirrt ?
Wir haben in einigen Beträgen das Verhalten der „Kronen Zeitung“ bezüglich der geschalt-
enen Sexinserate bekritelt.
Vielleicht haben wir dem Familienblatt Unrecht getan und diese schalten diese Inserate überhaupt nicht wegen des fetten Profits, sondern tun dies aus sozialen Gründen. In Zeiten der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen steigenden Arbeitslosigkeit, wird es immer schwieriger einen krisensicheren Job zu bekommen.
Arbeitssuchende informieren sich immer häufiger in den Medien, welche Jobs noch halb- wegs gute Zukunftsaussichten haben.
Krisensicher
Da bietet sich das älteste Gewerbe der Welt wie von selbst an. Dieses Gewerbe hat es
immer schon gegeben und wird es immer geben.
Klar, dass dort die Bedingungen bereits auch härter geworden sind. Zahlreiche Dienst-
leister(innen) aus dem ehemaligen Ostblock, haben den heimischen Damen und Herren
eine starke Konkurrenz geschaffen.
Aber alles in allem, dürfte der Job nicht so schlecht sein. Freie Zeiteinteilung mit
freier Preisgestaltung und freies Angebot über die zu erbringenden Dienstleistungen,
haben schon was für sich.
Die Moral
Ja wenn da die sittliche Moral nicht wäre, die so manche(n) von der Wahl dieses
Berufes abhält.
Alles halb so wild denken wir, nachdem das Familienblatt „Kronen Zeitung“ diesbezüg-
lich sehr geringe bis offensichtlich überhaupt keine moralischen Bedenken hat und
täglich fleissig dafür bezahlte Werbung schaltet.
In der jugendfreien Tageszeitung kann sich bereits der Nachwuchs ausführlich über
eine eventuell spätere Berufswahl informieren. Einschlägige Angebote und deren Preise
sind im Anzeigenteil des Familienblattes frei ersichtlich.
Keine Reaktion der Krone
Eigentlich dachten wir, dass uns die Kronen Zeitung klagen wird, oder zumindestens
einen bösen Anwaltsbrief schickt. Nichts davon ist eingetreten, leider denn wir hätten
den „Wahrheitsbeweis“ gerne auf den Tisch gelegt.
Das Ganze hätte wahrscheinlich einen schönen Medienrummel nach sich gezogen und
unseren Bekanntheitsgrad noch mehr gesteigert.
Nachdem bei der Kronen Zeitung vermutlich nur Vollprofis am Werk sind, liegt derartiges
sicher nicht in deren Interesse und man hält sich lieber an das Motto „nicht einmal
ignorieren“.
Stauni
2009-04-26
Löwinger Bühne
Protest beim Seniorenbund
Helle Aufregung beim östereichischen Seniorenbund, bezüglich eines im ORF
ausgestrahlten Werbevideo der Fensterfirma „Rekord“.
Man sei es schon gewohnt, dass Senioren als Personen, die auf einer Parkbank
sitzen und dabei Tauben füttern, hingestellt werden.
Dabei wird dies von den Medien unterstützt, die gerne und oft ein völlig falsches Bild
der Senioren zeichnen.
Dieses Video aber sprenge alle negativen Rekorde, meint Frau Magister Gertrude
Aubauer, Senioren-Abgeordnete der ÖVP, in einer heutigen Presseaussendung.
„Wir Senioren haben jedenfalls genug! So lassen wir nicht mehr mit uns umgehen!“,
so Aubauer wörtlich.
Werberat reagiert
Der Österreichische Werberat wurde eingeschaltet und beanstandete den TV-Spot wie folgt:Ethik und Moral: „Alte“ Frauen werden aufgrund der Aussage gegenüber „Jüngeren“ Frauen herabgesetzt.
Frauen werden hier einerseits mit fast nacktem Frauenkörper dargestellt, ohne dass es einen Bezug zum Produkt gibt. Außerdem wird mit der Wortfolge „Schließlich wollen Sie ihr Geld für die wirklich wichtigen Dinge im Leben verwenden, oder?“die Würde der Frau verletzt und als käuflich dargestellt.
Der Horrorstreifen
Wir sind natürlich neugierig geworden und haben uns auf die Suche nach diesem
„Horrorstreifen“ begeben.Im Internet unter http://www.youtube.com/watch?v=Ol57uh1kTy8 sind wir dann fündig geworden.
Nachdem wir uns den 46-Sekunden Spot mehrmals angesehen hatten, konnten wir weder diskriminierende oder sexystische Sequenzen feststellen. Das Video könnte einer Szene aus der „Löwinger Bühne“ entstammen.
Werbung wie hundert andere
Mag sein das die Handlung mit dem Produkt anfänglich nicht im direkten Zusammenhang
steht, aber das ist in der Werbung oft beabsichtigt um die Aufmerksamkeit der Zuseher zu
erhöhen.
Da müßte man sich aber bei jedem Werbespot über ein „pink Power“ Putzmittel aufregen, wo die Flecken schon beim öffnen der Flasche verschwinden. Werbung nimmt eben nicht immer direkt oder sofort Bezug zum beworbenen Produkt und das wissen die Konsumenten auch. Aber dafür gibt es ja den Werberat, der auch seine Existenz rechtfertigen muss und dann seinen „Senf“ dazu abgibt.
Frau Mag. Aubauer unterbeschäftigt ?
Wesentlich erstaunlicher ist für uns die Person der Frau Magister Gertrude Aubauer, ihres
Zeichens Senioren-Abgeordnete der ÖVP. Hat die Dame wirklich keine anderen Aufgaben
als sich mit einem derartigen „Nonsens“ zu beschäftigen ?
Da gibt es zum Beispiel die Mindestrenter, die nicht wissen wie sie Miete, Heizung und
Lebensmittel gleichzeitig bezahlen können. Wir könnten hier noch etliche Beispiele, wie
Zustände in Altersheimen odgl. mehr aufzählen.
Solche Fälle sollte sich Frau Mag. Aubauer ansehen und etwas dagegen unternehmen und
nicht bei einem „Löwinger Bühne“ ähnlichen Werbespot die besorgte Politikerin spielen.
Stauni 2009-03-28 (Bitte beachten Sie den Einsendeschluss (31.03.2009) unseres prämierten Ideenwett- bewerbes im Beitrag „Die Rathausfrau“ vom 21.03.2009)
Die Glücksspiel Doppelmoral
Man kann über das Glückspiel geteilter Meinung sein. Für die einen ist es in Ordnung
und die Anderen verteufeln es. Was allerdings der Nochfinanzminister W. Molterer jetzt
abzieht, rechtfertigt den Ausdruck der „Doppelmoral“.
Einarmiger Bandit
Doppelmoral des Nochfinanzministers
Ganz still und leise während der Koalitionsverhandlungen wird durch einen neuen Gesetz-esentwurf, das komplette System des Glücksspielwesens über den Haufen geworfen. Der
vom Nochfinanzminister Wilhelm Molterer ausgesandte Gesetzesentwurf sieht für das Auto-
matengeschäft mit limitierten Einsätzen („kleines Glücksspiel“) eine bundesweite Konzes-
sion vor, wenn in einem Salon mehr als 15 Geräte stehen. Wer eine Konzession bean-
tragt, muss ein Stammkapital von fünzig (50) Mio. Euro und zudem einen Haftungsbetrag
von zehn (10) Mio. Euro vorweisen. Einen derart hohen Betrag, kann ausschließlich nur der
Novomatic Konzern vorweisen.Dieser hat mit Ex-Vorstand Johannes Hahn (ÖVP) und Auf- sichtsrat Karl Schlögl (SPÖ) beste Verbindungen zur Regierung.
am besten keine Konkurrenz für den Staatsbetrieb
Schon einmal probiert
Vor einigen Jahren (noch in der Schillingzeit) hatte man bereits versucht, einen Gesetz-esentwurf durchzubringen, in dem man für die Erteilung einer Konzession für das „kleine
Glückspiel“ einhundert (100) Mio Schilling nachweisen hätte müssen. Als Ergebnis kam
aber heraus, daß man sich auf „nur“ zehn (10) Mio Schillinge einigte. Diese Gesetzes-
änderung brach damals bereits zahlreichen Kleinunternehmer in dieser Branche das Genick.
Das Ende für über 2000 Unternehmer
Heute gibt es in Österreich etwa noch 2300 Betreiber des „kleinen Glückspiels“ und einDurchbringen dieses Gesetzesentwurfes zum Gesetz, wäre vermutlich das Ende dieser Klein – und Mittelbetriebe.
Übrigbleiben würden nur die Casino Austria AG (Staatsbetrieb) und der, von gewissen
Politikern hofierte multinationale Novomatic Konzern.
hofierter multinationaler Konzern
Angeblicher Schutz für Spieler
Im Finanzministerium begründet man den Vorstoß mit dem erhöhten Spielerschutz und der Beseitigung von Rechtsunsicherheit.Alles Nonsens. Man hat schon lange erkannt, daß das Glückspiel ein gutes Geschäft ist,
denn die Österreicher setzen in dieser Branche mehr als eine Mrd. Euro im Jahr um.
Aber aus „moralischen“ Gründen hatte man einen derartigen Frontalangriff nicht gewagt.
Nun scheinen die moralischen Schranken doch etwas weiter aufgegangen zu sein und man will sich dieses Geschäft unter den Nagel krallen. Ob dabei mehr als 2000 Klein- und
Mittelbetriebe vor die Hunde gehen, schert hier niemanden.
bald für über 2000 Unternehmer ? ? ?
Werter Herr Nochfinanzminister Molterer, wenn Sie schon so um das Wohl der Leute, diedem Glückspiel fröhnen, besorgt sind, dann wäre es sinnvoller Sie würden es verbieten. Stauni