OPFER HALT´S MAUL!


Und noch einmal „Heimat ohne Hass“

Dieses  Wochenende  haben  wir ganz in das Zeichen,  der Webseite „Heimat ohne Hass“ (vom
„nur Domain-Inhaber“ Uwe Sailer)  gestellt.   Nicht  erstmalig  wurden  auf dieser Denunzianten-
Webseite völlig unschuldigen Personen Sachen angedichtet, die nicht der Realität entsprachen.
Die  Opfer  wurden  dann  genüsslich  an  den virtuellen Pranger gestellt und durch den Dreck
gezogen.
Mit ihrem letzten Beitrag schaffte es die linksextreme anonyme Hetztruppe sogar in die Kronen
Zeitung.   Der im Impressum der Webseite  „Heimat ohne Hass“ aufscheinende verhaltensauf-
fällige  Kriminalbeamte aus Linz,  Uwe Sailer,  weist  jede  Schuld von sich und meint, dass für
den redaktionellen Teil die gleichnamige Facebook-Initiative verantwortlich sei.   Das Dumme
daran  ist  nur,  dass die genannte  Initiative anonym und  namentlich nicht genannt ist.  Sailer
kündigte  sogar  an,  die  Kronen Zeitung  bzw.  die zuständige  Journalistin  klagen zu wollen.
Tja, ob das nicht ein kräftiges Eigentor werden wird?
Langsam aber sicher melden sich weitere unschuldige Opfer der Facebook-Initiative „Heimat
ohne Hass“  zu  Wort.   Aber  das  beeindruckt  die/den  Verantwortlichen im Augenblick noch
nicht.   Ganz im Schutz einer vermeintlichen  Anonymität  meint man bei HoH ironisch:   „Ach.
Wir  bitten  um  Screenshots per PN,  damit wir die Angelegenheit prüfen können.  Ansonsten
würden  wir  Sie  gerne ersuchen,  hier nicht mehr off-topic zu kommentieren.   Vielen Dank.“
Ganz unter dem Motto:  „Opfer halt´s Maul“ wird im nachfolgend gezeigten Screenshot
abgewiegelt.
Interessant  ist  auch  die  Rechtsauffassung  (denn  von  Anstand und Moral wollen wir gar nicht
sprechen) bei „Heimat ohne Hass“. Zuerst nageln diese eine Person ans Kreuz und wenn diese
reklamiert,  dass  sie  unschuldig sei, dann fordert diese Denunzianten-Initiative gar noch einen
Beweis  für die Unschuld ihres Opfers ein.   Liest man sich das Posting des Hardcore-Users von
HoH – Jeff Chandler – durch,  fragen  wir  uns  wie  krank und/oder  pervers muss man sein, ein
derartiges  Statement  abzugeben.   Mit  seinem  Kommentar: „Hihi …. Uwe  ist  ein  Magnet für
verhaltensauffällige Fauen“ verhöhnt er das Opfer noch zusätzlich.
Erstaunlicherweise  fällt  im  Zusammenhang  mit der Denunzianten-Initiative   „Heimat ohne
Hass“  immer  wieder  der  Name  des  verhaltensauffälligen Kriminalbeamten aus Linz, Uwe
Sailer,  obwohl doch dieser laut eigener Angabe  „nur“ der Domain-Inhaber der Webseite ist.
Bleibt  zu  hoffen,  dass  die  angekündigte  Klage  gegen  die   Kronen Zeitung  hier  Licht  ins
Dunkle  bringen wird  und  die  Verantwortlichen  bekannt  werden.   Möglicherweise wird eine
Flut von Klagen gegen diese(n) folgen. Es sei denn, dass Sailer schon kalte Füße bekommen
hat  und  von  einer  Klage  gegen  die  auflagenstärkste Tageszeitung Österreichs wieder Ab-
stand genommen hat.
Wir  hoffen,  dass  wir  unsere  Leserschaft  mit unserer Wochenendberichterstattung über die
Denunzianten-Initiative  „Heimat ohne Hass“  nicht  überstrapaziert haben.   Wir wollten aber
unbedingt aufzeigen, welche Auswüchse es im Internet gibt.   Bleibt nur zu hoffen, dass dem
Treiben  dieser  Herrschaften  bald ein Ende gesetzt wird.   Dass die Kronen Zeitung darüber
berichtete,  ist für uns jedenfalls mal schon ein Zeichen eines Beginns.
*****
2014-06-15

Versucht Uwe Sailer nun die Flucht nach vorne anzutreten?


Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern

Unser  gestriger  Beitrag „Uwe Sailer wiederholt ……“ dürfte  den  Kriminalbeamten aus Linz
ziemlich  getroffen  haben.  Augenscheinlich derartig,  dass es ihm vermutlich nicht möglich
gewesen sein könnte, unseren Beitrag samt vorliegenden Beweisen sinnerfassend zu lesen.
Denn heute kommentierte er auf seiner Facebook-Seite wie folgt:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Ein altes Sprichwort besagt zwar: „Der Pfarrer predigt nur einmal“, aber wir wollen nicht so
sein und dem selbsternannten Datenforensiker unseren gestrigen Beitrag  „Step by Step“
zu Gemüte führen.
POSTING 1:
Screen: facebook.com
In  diesem  Posting  wird einer Frau Salmhofer unterstellt,  sie sei über weite Teile echt nicht
zurechnungsfähig.   Zudem habe die BH Hartberg mal den Auftrag gehabt, sie wegen einer
möglichen Sachwalterschaft ärztlich untersuchen zu lassen.
Nun  bestünde  theoretisch  die  Möglichkeit,  dass  es  im  Bereich  der BH Hartberg mehrere
Frauen mit dem Namen Salmhofer gibt.   Die Bezeichnung „Erdbeeramazone“ wird in einem
getrennten  Satz angeführt.   Auch hier wäre es theoretisch möglich, dass eine andere Person
damit gemeint sein könnte.
Wie  wir  schon  in  unserem  gestrigen  Beitrag: „Uwe Sailer wiederholt ……“ festgehalten
haben,  ist  die  betreffende  Frau Salmhofer aus Hartberg und schreibt im Internet unter
dem Nicknamen „Erdbeeramazone“.
POSTING 2:
Textausschnitt aus dem entlarvenden Posting
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Aus dem Text im obig abgebildeten Posting – nun für Uwe Sailer extra rot unterstrichenem
Satz – ist es für uns und vermutlich auch für jeden logisch denkenden Menschen schlüssig,
dass sehr wohl die Person Salmhofer im POSTING 1 gemeint ist.
Wenn  nun  Sailer  meint: „Nach  dem  Mediengesetz  ist  Erich Reder  verpflichtet Anschuldig-
ungen  zu  überprüfen  und den Beschuldigten zu Wort kommen zu lassen“, so hatte er dazu
ausreichend  Zeit.  Denn am 5. April 2014, um 10:19 Uhr,  erhielt er eine ausführliche Anfrage
bezüglich  des  Textes  im  POSTING 1  (Mail liegt uns vor).   Allerdings zog er es bis dato vor,
sich  dazu  vornehm  auszuschweigen.   Auch  gestern hatte er Gelegenheit dazu,  denn Frau
Salmhofer  bat  ihn zum Tisch vor der Kantine des HG Wiens, an dem unter anderem sie und
der  Herausgeber  dieses  Online-Magazins saßen.   Sailer zog es jedoch vor,  der Einladung
nicht zu folgen und verschwand wortlos  und rasch auf die gegenüberliegenden Straßenseite.
Interessant  wird  es  aber  nun  bei  folgendem  amtlichen Schriftstück.   Dass Sailer den Inhalt
von  diesem  nicht verstanden haben könnte oder möglicherweise nicht verstanden haben will,
erscheint uns erstaunlich.  Denn in diesem wird Frau Salmhofer eine sehr gute psychische und
physische Belastung bescheinigt.   Zudem steht dort wörtlich: „Anhaltspunkte für die Beschuld-
igungen aus dem Internet gibt es keine“.
Screen: © erstaunlich.at
Mit  dem  obigen Schriftstück ist der Beweis erbracht,  dass im POSTING 1 die Unwahrheit
geschrieben wurde.   Wie nun Herr Sailer den Wahrheitsbeweis antreten will erscheint uns
schleierhaft.   Seine  provokante  „Frage“: „Blüht  dem  Herrn nun auch ein Verfahren nach
dem  ABGB,  dem  Strafrecht  und dem Mediengesetz,  wie bei DDr. Königshofer?“ beein-
druckt uns nicht.   Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern und werden weiterhin
über den Kriminalbeamten aus Linz und selbsternannten Datenforensiker berichten.
Wir  haben das zwar bis jetzt noch nicht erwähnt,  aber interessant erscheint auch die Behaupt-
ung von Sailer, dass Salmhofer vom Verfassungsschutz schon einmal wegen ihres psychischen
Gesundheitszustandes  einvernommen  wurde.   Ob  das  tatsächlich  der   Fall ist  entzieht sich
unserer  Kenntnis und wir haben deswegen über diese Aussage von Sailer,  bis jetzt auch noch
nichts  geschrieben.   Wir  werden  aber  auch  in  dieser  Angelegenheit  Recherchen anstellen
und einen Beitrag darüber verfassen.
Wenn  dem  wirklich  so  wäre,  dass  Salmhofer bzgl.  ihres psychischen Gesundheitszustandes
einvernommen  wurde  stellt  sich für uns die Frage, wie kommt Uwe Sailer an diese Information.
Und  warum  stellte  er  diese  ins  Internet?   Abgesehen  davon,  dass  es  moralisch verwerflich
ist  eine  derartige  Information  (deren Herkunft noch zu durchleuchten sein wird)  zu  veröffent-
lichen,  wäre  hier  der  rechtliche  Aspekt  zu  prüfen.  Unseres  Wissens  nach  fällt derartiges in
den  persönlichen  Lebensbereich und  darf  selbst bei Personen öffentlichen Interesses – ohne
deren Zustimmung – nicht  veröffentlicht  werden.  Wir werden unseren  Anwalt beauftragen dies
zu prüfen und über das Ergebnis berichten.
*****
2014-04-15

Schwarz, Rot und Grün befürworten Politikergagen-Erhöhung


Feingefühl und Moral fehlen bei Schwarz, Rot und Grün

Traute  „Dreisamkeit“  herrscht  in  Niederösterreich  zwischen Schwarz, Rot und Grün. Wie
bereits  in  zahlreichen  Medien kolportiert  wird,  werden sich ÖVP,  SPÖ und Grüne für die
Erhöhung von Politikerbezügen aussprechen.  Vermutlich wird es dann nur mehr eine Frage
ganz kurzer Zeit sein, wann der Bund die Erhöhung beschließt und diese dann auch von den
Landesvertretern übernommen wird.
 
Wir  wollen  hier  keine  Neiddebatte  vom  Zaun brechen.  Allerdings finden wir es aber im
höchsten Maße  erstaunlich,  wie  wenig  Feingefühl  hier  von  Politiker(innen)  an den Tag
gelegt wird.  Wir zweifeln auch nicht an,  dass es sich Politiker(innen) nicht verdient hätten,
für ihre Arbeit dementsprechend entlohnt zu werden.
 
Aber wir finden auch, dass in der derzeitigen Krisenzeit, wo alle den Gürtel enger schnallen
müssen,  es  Volksvertreter(innen)  gibt,  die  derart  unsensibel  agieren und dem ohnehin
schon  angeschlagenen  Ansehen der Politik zusätzlich erheblich schaden.  Dazu kommt
noch der moralische Aspekt. Aber die Moral, die in diesem Fall völlig fehlt, ist in der Politik
ohnehin ein zweischneidiges Schwert.
 

Gespart wird nur beim Volk

Etliche  Pendler  überlegen schon den Schritt in die Arbeitslosigkeit.   Auf Grund der hohen
Spritpreise  können  sich  diese  den  Treibstoff zu ihren Arbeitsplätzen nicht mehr leisten.
Beispielsweise  wird  Familien  die Schulstarthilfe gestrichen,  Bauern werden die Steuern
erhöht  und Pensionisten werden mit einem Plus von 1,8 Prozent abgespeist.  Die Einspar-
ungs- und Belastungsliste ließe sich noch endlos fortsetzen.
 
Eine Erhöhung von Politikerbezügen würde in der Bevölkerung verständlicherweise nur auf
Unverständnis stoßen und gerechtfertigten Unmut hervorrufen.  Abgesehen davon wurden
die Bezüge für Bürgermeister erst vor kurzer Zeit erhöht.
 
Interessant  ist  auch  die  Tatsache,  dass  Schwarz,  Rot und Grün auf sachlicher Ebene
meilenweit  voneinander  entfernt sind,  aber sich bei der Erhöhung von Politikerbezügen
sofort einig sind.   Würde ein derartiger Einklang auch bei politischen Themen herrschen,
die  zum  Vorteil  der  Bevölkerung  dienen,  dann  hätten wir uns diesen Beitrag erspart.
 
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2012-11-13
 

Bordellführung für karitative Organisationen


Wenig Ahnung beim Kurier

Wie  wenig Ahnung man beim „Kurier“ vom Thema Prostitution hat,  wird durch einen
gestrigen Beitrag dieser Tageszeitung unter Beweis gestellt. Da behauptet doch der/die
Autor(in) tatsächlich, dass in Österreich die Prostitution verboten sei.
Textausschnitt aus dem Kurier-Artikel
Screen: kurier.at
Prostitution  ist zwar in Österreich sittenwidrig,  aber definitiv nicht verboten.   Die Sitten-
widrigkeit wirkt sich zum Nachteil der Sexarbeiterin dahingehend aus, dass Verträge und/
oder Geldforderung bezüglich ihrer sexuellen Dienstleistungen nicht einklagbar sind.

Der nächste Herr, die selbe Dame

Interessant ist der im Kurier angeführte Vorschlag seitens der Stadt (wir vermuten Wien),
dass  die  Führung  von  Laufhäusern  karitative  Organisationen  übernehmen könnten.
Möglicherweise  spielen einige von diesen bereits mit dem Gedanken,  da die Prostitution
noch immer  ein einträgliches Geschäft ist.
War  bis  dato  die  scheinheilig  aufrecht  erhaltene Moral an der Führung eines Bordells
hinderlich,  so  könnte das unmoralische Image nun mit dem Gutmenschen-Effekt vom
Tisch gefegt werden. Das Argument, man macht es ja nur aus reiner Nächstenliebe um
die Damen zu beschützen,  könnte dann als Rechtfertigung herhalten.
Allerdings sollten jene karitative Organisationen, die mit der Ausübung dieses Gewerbes
spekulieren nicht vergessen,  dass Zuhälter mit genau dem selben Argument hausieren
gehen.  Damit muss jenen Gutmenschen- Organisationen, die mit einer Bordellführung
liebäugeln klar sein, dass sie sich dann in die Zuhälternische einordnen dürfen.
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2012-05-04
 

Toulouse zeigt die Gefährlichkeit des Islamismus in Europa


Antisemitismus geht vorrangig von islamistischer Seite aus

Wenn sich der mutmaßliche Täter, der in einer jüdischen Schule im französischen
Toulouse  ein Massaker angerichtet hat,  auf das Terrornetzwerk Al Kaida beruft,
dann zeigt dies die Gefährlichkeit des Islamismus.
 
Europa  ist  längst  zum Kampfplatz des islamischen Fundamentalismus geworden.
Solche Taten, wie sie in Frankreich verübt wurden, sind auch in anderen europä-
ischen Ländern möglich, weil es unzählige sogenannte Schläfer gibt.
 
Auch  ist  das  Massaker  von Toulouse  ein Beleg dafür,  dass in Europa  der Anti-
semitismus  vorrangig  von  islamistischer Seite  ausgeht.   Unmittelbar  nach  den
Morden  in der jüdischen Schule in Toulouse  wurde von linker Seite sofort reflex-
artig von einem rechtsextremen Hintergrund gesprochen, ohne aber islamistische
Motive des Täters in Betracht zu ziehen.  Offenbar aus dem Grund, weil sich dies
nicht  mit  den  Vorurteilen der gutmenschlichen Moral- und Tugendwächter ver-
einbaren lässt.
 
Die Bluttaten von Frankreich müssen auch auf europäischer Ebene Konsequenzen
haben. Radikalisierte Moslems, die in Europa einen Dschihad führen wollen, sind in
ihre Heimatländer zu repatriieren.   Außerdem darf das Problem des fundamental-
istischen  Islam  in  Europa nicht länger kleingeredet werden,  und noch weniger
wird es sich mit den Dogmen der politischen Korrektheit lösen lassen.
 
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2012-03-21
 

Provokationen

 

GASTAUTOREN – BEITRAG

Provokation von unten:

„Wir kommen“, nennt sich die gedruckte Herausforderung. Eigentlich müsste sie lauten,
„Wir sind schon da!“.   Inan Türkmen,  ein  junger  türkischer  Kurde  (kein Islamist)  mit
österreichischer  Staatsbürgerschaft,  ist der Autor.  Einer der hungrig  und stark genug
zu sein glaubt, um mit seinesgleichen eines Tages den Laden Österreich übernehmen zu
können.
Egal,  sagt er,  ob man sie wolle oder nicht,  sie (die Türken) seien die Zukunft  Europas.
Wobei hier nicht Vermischung,  sondern wohl nur Verdrängung  das Schlüsselwort sein
kann. Eine  Kampfansage  vor einem entscheidendem Hintergrund: jenem einer demo-
graphischen Hochkonjunktur der türkischen Nation.   Eine  völkische Provokation also,
dieses Mal nicht von offizieller türkischer Seite, und recht gelungen.
Es geschieht uns ganz recht.  Wer dem Fremden nicht rechtzeitig seine Grenzen aufzeigt,
dem werden seine von diesem neu  gezogen.  Nun wird darüber debattiert. Die einen sind
erbost: „Was erlaubt sich der?“,  die anderen haben wie gewohnt die wahren Problemver-
ursacher ausgemacht: die österreichische Mehrheitsbevölkerung. Das seien fremdenfeind-
liche Menschen,  „Täter“  eigentlich,  „in der Kindheitsphase des Fremdeln Steckengeblieb-
ene“… und ähnliches Blabla einer Integrationsexpertin.
Kurz gesagt: der Österreicher soll, nein, müsse sich ändern, also sich anpassen. Dass sich
bereits zu viele Türken (und nicht nur sie) nicht an die  Regeln unseres Landes anpassen,
wird gerne übergangen.   Hoffentlich nimmt man unsererseits,  ehe es zu spät ist, endlich
zur Kenntnis,  dass zwei wichtige Faktoren die Sicherheit und Identität Österreichs mittler-
weile bedrohen:  Es sind zu viele Fremde, nicht nur Türken, aufgenommen und hier sess-
haft geworden  (die inzwischen zu Großgruppen herangewachsen sind).   Und es sind zu
viele, die  aus verschiedenen Gründen nicht integrier- geschweige denn assimilierbar sind.
Die  Anzahl der Fremden und die  Integrationstauglichkeit einzelner sind  (neben ökonom-
ischen,  sozialen und Umweltfaktoren)  aber  von entscheidender  Bedeutung  ob  wir  in
unserer Heimat auch in Zukunft  in Frieden leben werden können. Doch das schwärende
Problem  in seiner Gesamtheit in  schonungsloser Offenheit zur Diskussion zu stellen,  das
ganze  Integrationsgeschwätz einmal beiseite zu lassen,  Ross und Reiter beim Namen zu
nennen  und vorrangig inländerfreundliche, bevölkerungspolitische Korrekturen begünst-
igende  Maßnahmen vorzunehmen,  dazu fehlt es an  politischem Willen,  nicht zuletzt an
Zivilcourage.
Allen  Integrationszauberlehrlingen  und  Gutmeinenden  ein  volkstümliches  griechisches
Sprichwort ins Stammbuch: „Eine einzige Menge darfst du nicht mit einer anderen Menge
vermischen.“ Das heißt, dass man Einzigartiges nicht mit Fremdem vermischen soll. Es sei
denn, es liegt einen nichts mehr am Eigenen. So ähnlich wird  es Inan Türkmen wohl auch
sehen.

Provokation von oben:

 „Ich“,  das  Lieblingswort  vieler  Politiker.   „Verzicht“,  das von ihnen am wenigsten ge-
schätzte.   Deutschlands  Ex-Bundespräsident  Christian Wulff  erhält  lebenslang  einen
Ehrensold  von  199.000 Euro im Jahr.   Er ist damit nicht der einzige Politiker,  der sich
sein Nietendasein vergolden lässt. Es reicht für eine Aufreizung der Volksseele.
Aber nicht nur in Deutschland sind die  Politikerprivilegien auf einem unverschämteNiveau.
Egal,  ob  einer  für  die  Allgemeinheit  etwas  Positives  geleistet  hat  oder nicht.   Das ist
System, das hat System.  Dass man darüber wenig hört, verwundert nicht, die  Vertreter
in  eigener Sache  genießen und schweigen.   Und schauen,  dass sie auch weiterhin nicht
zu kurz kommen.  In allen Parteien.
Doch  noch ein weiterer Skandal,  dieser bereits uralt, hat ebenfalls mit dem schändlichen
Verhalten von Politikern zu tun.   Konkret mit dem von Abgeordneten in Berlin und Wien,
die bei Abstimmungen weder  ihrem loyalen Gewissen noch dem Auftrag ihrer Wähler fol-
gen, sondern ausschließlich den Vorgaben ihres Klubs bzw. ihrer Partei oder einer Lobby.
Wie  auf  diese  Weise  die  Würde  des  Hohen Hauses  mit Füßen getreten wird,  ist eine
Schande für den Parlamentarismus. Man kann sagen, das Parlament oder der Bundestag
ist zu einem Ort der Gewissenlosigkeit, ja auch Verhöhnung geworden. Wer nur zum ge-
wissenlosen Kopfnicken angetreten ist, hat dort nichts verloren.   Es gibt genug Beispiele
in  der  politischen  Geschichte,  wo durch so ein Verhalten auch  Verbrechen ermöglicht
wurden.
Es  mag schon sein,  dass der einzelne Abgeordnete unter enormen Druck seines Klubs
steht, und auch die Angst, ausgegrenzt zu werden, ihn zum Verstummen oder Fehlver-
halten führt.   Er hat sich eben nach der herrschenden Meinung (im Klub) auszurichten,
d.h. sich zu fügen.
Ein solches Verhalten führt aber dazu, dass hauptsächlich profillose Mitläufer in den Parla-
menten  sitzen.   Und  das  obwohl  im  so  genannten Bonner Grundgesetz wie auch im
Österreichischen  Bundesverfassungsgesetz  der  Schutz der Gewissensfreiheit der Abge-
ordneten geregelt ist.
Papier ist geduldig, kann man auch hier sagen,  denn dieser verfassungsrechtlich garant-
ierte  Schutz  hinterlässt  in der Abstimmungswirklichkeit kaum Spuren.   Die Parlamente
sind längst zu einer Showbühne verkommen, wo hinter den Kulissen alle ehernen Grund-
sätze und guten Vorsätze der Macht und (fremden) Machtinteressen geopfert werden.
Dieser kaum mehr zu verheimlichende Zustand  ist wohl einer der wesentlichen Gründe,
warum  die  Politiker  beim  Volk,  dem sie längst  nicht mehr dienen,  unten durch sind.
Obwohl da unten auch nicht mehr alles in Ordnung zu sein scheint.
Ein  soeben  veröffentlichtes Umfrageergebnis  über die  (angeblich schlechte) Moral der
Österreicher sollte aber nicht zu voreiligen Schlüssen führen. Denn es gibt eine mögliche
Erklärung für moralische Defizite an der Basis: „Wie der Herr, so´s Gescherr“!
Helmut Müller

2012-03-05
 

Moral ist vom Geld abhängig


Kronen-Zeitung frönt weiterhin der Doppelmoral

Im Beitrag „Wird Naturfranzösisch effizienter?“  haben wir über die Neustrukturierung

der Kronen-Zeitung im Anzeigenmarkt berichtet. Wir haben im betreffenden Beitrag
auch angemerkt,  dass sich an der Doppelmoral der  auflagenstärksten Tageszeitung
Österreichs vermutlich nichts ändern wird.

 

Dass wir mit dieser Vermutung nicht danebengelegen sind, bestätigt sich in der heut-
igen Ausgabe der Kronen-Zeitung.   So echauffiert man sich über einen Swinger-Club
im oberösterreichischen Weißenbachtal.

 

Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11 – Printausgabe Seite 14

 

Beim Geld hört sich die Moral auf

An und für sich wäre nichts außergewöhnlich daran,  wenn sich moralisch gefestigte

Personen oder Medien an  sexuelle Ausschweifungen stoßen, wenn diese  mit ihren
moralischen Wertvorstellungen nicht zu vereinbaren sind.

 

Diese Wertvorstellungen dürften aber beim „beliebten Familienblatt“ kollidieren. Von

anderen zahlreichen Sexinseraten einmal ganz abgesehen, wird in der gleichen Aus-
gabe der Krone-Zeitung, auf Seite 63, wird für einen Swinger-Club geworben.

 

Screen: Kronen-Zeitung vom 08.09.11

 

Natürlich geschieht diese Werbung nicht gratis, denn für diese muss der Inserent
harte Euros auf den Tisch der Firma Krone-Verlag GmbH&Co.KG.  legen.   Und so
stellt das selbsternannte „beliebte Familienblatt“ wieder einmal unter Beweis, dass
Moral  offenbar nur von der Bezahlung abhängig ist.

 

*****

2011-09-08
 

Neuer Star beim WWF?


Maggie Entenfellner macht sich für den WWF stark

Offenbar scheinen  die ständigen Unkenrufe des WWF-Pressesprechers,  Gerhard Egger,
ungehört  zu verhallen.  Das  ist  auch  gut so,  denn dem  WWF geht es  vorrangig um die
Wahrung seiner eigenen finanziellen Interessen.

Da der WWF aber als Lobbyisten-Organisation zukünftige Pfründe nicht so „mir nichts dir
nichts“  aufgeben will,  hat sich  dieser offenbar  ein neues  Sprachrohr in der Person der
Tierschützerin,  Maggie Entenfellner,  gefunden.  Zu diesem Schluß gelangten wir, als in
der gestrigen  Kronen-Zeitung (Printausgabe)  nachfolgender Beitrag (Screen) erschien.



Die Kronen-Zeitung  ist sehr  WWF-freundlich eingestellt.  Wir vermuten, dass zahlreiche
Geschäftspartner des WWFs in der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs dement-
sprechend viel Werbung schalten.  Und beim Geld hört sich nicht nur jede Freundschaft,
sondern augenscheinlich  auch Moralbegriffe auf.  Die täglich mehrseitigen Sexinserate
in der Krone stellen dies eindeutig unter Beweis.

Der WWF steht schwer unter Beschuss

Der WWF steht sowohl national,  als auch international bezüglich seiner erstaunlichen
Geschäftgebarungen unter schwerer Kritik.  Das kann in den kleinsten Blogs bishin zu
renommierten Journalen nachgelesen werden. Selbst Natur- und Tierschutzorganisat-
ionen äussern sich gegenüber dem WWF negativ.

Wenn Frau Entenfellner heute einen Rückblick auf 1984 (Rettung der Hainburger Au)
macht und dies  ihrem jetzigen Motto  „Rettet die Au“ gegenüberstellt,  vergleicht sie
Äpfel mit Birnen.  Seinerzeit war  es völlig richtig,  die Hainburger Au  vor der Verbau-
ung zu retten.

Allerdings wurde vergessen anzugeben,  dass sich die Rettung der Au für den WWF

recht positiv  bezahlt machte.  Und  auch  die Tatsache,  dass  in  der Hainburger Au
heute nicht mehr alles so rosarot ist,  können wir dem Entenfellner-Beitrag nicht ent-
nehmen.
 
Wir haben  über den WWF und seine Aktionen sehr viel ans Tageslicht gebracht.  Frau
Entenfellner braucht sich nur die Mühe zu machen einen Blick in unseren WWF-Trailer
zu riskieren. Dort findet sie unsere gesammelten Werke und Beiträge über die erstaun-
lichen Geschäfte  der Natur- und Tierschutztruppe.  Dabei ist  dies nur  ein kleiner  Teil,
denn im  Internet lassen  sich noch zahlreiche Negativ-Beiträge über den WWF finden.

Wenn Frau Entenfellner nun schreibt „Retten wir die Au“ da das Paradis gefährdet ist,
so hat dies seine Richtigkeit. Allerdings speziell dort, wo sich WWF-Geschäftspartner
wie die Axt im Wald aufführen.

Auch Politiker wenden sich bereits vom WWF ab

Maggie Entenfellner  bekritelt,  dass sich  Politiker taub stellen.  Dass finden  wir nicht,
denn für die March-Thaya-Auen gibt es zur Zeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Die
Natur steht  dort mit dem Menschen im Einklang.  Allerdings haben etliche Politiker be-
reits  damit  begonnen  sich  von  der  Lobbyisten-Organisation WWF  zu distanzieren.
Offenbar  ist  ihnen ihr  guter Ruf wichtiger,  als auf  die Schnelle  einige Euros  zu ver-
dienen.

Damit  werden  wohl Spekulationen  auf eine  neue Eigenjagd im Sand verlaufen. Uns

wundert  überhaupt,  dass Maggie Entenfellner  als  Tierschützerin  einer  Organisation
die Stange hält,  welche zahlreiche  Eigenjagden in  Österreich unterhält.  Wenn sie  in
ihrem  Beitrag angibt, dass der WWF schon 26.000 Unterschriften für die March-Thaya-
Auen  gesammelt hat,  sollte sie  sich schlau machen  aus welcher  Region diese über-
haupt stammen.  Denn eine  regionale Umfrage  bezüglich eines  Nationalparks March
-Thaya-Auen  ging gründlichst in die Hose.

Bis vor einigen Jahren konnte der WWF eigentlich noch tun und lassen was er wollte. In
Ermangelung  ausführlicher  Informationen blieb  die Bevölkerung  uninformiert  und die

Lobbyisten-Organisation  konnte sich  problemlos als  selbstlose Natur- und Tierschutz-
Organisation verkaufen.

Das Internet, Fluch und Segen zugleich

Dann kam das Internet. Für jedermann(frau) war es plötzlich möglich Informationen zu
versenden und abzufragen.  Wie bei  vielen anderen  Organisationen oder Geschäfte-
machern kamen  auch die erstaunlichen  Geschäfte und Betätigungsfelder des WWFs
ans Tageslicht.

Erstaunlich  finden  wir  auch  die „Androhung“  im  Krone-Beitrag:  „Müssen erst  wieder

Tausende Menschen bei klirrender Kälte die Au besetzen, bis die Politik reagiert?“ Was
soll  mit  einer  derartigen  Besetzung  eigentlich  erzwungen  werden?  Womöglich  ein
neues Eigenjagdrevier für den WWF?

Die von Entenfellner in ihrem Beitrag angeführte Webseite „www.unsereau.at“ ist eine
reine Werbeseite des WWFs. Zu diesem Schluß kommen wir deshalb, denn wer unter

den Einträgen  nach Kritik sucht,  der sucht  vergebens.  Außerdem prangt  das WWF-
Logo unübersehbar auf dieser Webseite.

Uns  ist  völlig unverständlich was die  Tierschützerin Margit Entenfellner dazu veran-

lasste sich mit einer Organisation, welche von Großwildjägern mitbegegründet wurde
und nachgewiesener Weise Eigenjagden in  Österreich  betreibt   (von den restlichen
schweren Kritiken und Vorwürfen abgesehen), in ein gemeinsames Natur- und Tier-
schutzbett zu legen.

*****

2011-07-03
 

Anklage wegen versuchten Mordes


Respekt wem Respekt gebührt

Wir betrachten  zwar die Justiz  immer mit einem  kritischen Auge,  scheuen aber nicht
davor zurück justizangehörigen Personen  Respekt zu zollen,  wenn dieser angebracht
ist.  Im konkreten Fall möchten wir der Richterin Karin Beber unseren Respekt zollen.
Bekanntlicher Weise hatte der rumänischen Zuhälter Adrian Bogdan N., alias  „Cretu ,
am 15. Mai 2010,  vor einer Diskothek im  10. Wiener Gemeindebezirk, die rumänische
Prostituierte Florentina M. vorsätzlich in Brand gesteckt, weil sich diese weigerte Schutz-
geld zu bezahlen.  (Es gilt die Unschuldsvermutung).

Geheimnis gelüftet

Zu unserem  Erstaunen gab es für diese abscheuliche Tat lediglich  eine Anklage wegen
schwerer  Körperverletzung.  Wir  haben  bereits  im  Beitrag  „Gleiches Recht für alle?“
angemerkt, dass es wohl das Geheimnis der Staatsanwältin bleiben werde, warum es in
diesem Fall keine Anklage wegen Mordversuchs gab.
Wenn jemand den Kopf eines Menschen mit Benzin übergießt und anzündet,  muss der-
jenige damit  rechnen, dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch geschah
die Tat  nicht im Affekt,  denn der Benzinkanister  wurde dafür eigens  aus dem nahe ge-
parkten Pkw geholt.
Nun dürfte  das Geheimnis der  anklagenden Staatsanwältin  gelüftet sein,  denn wie wir
aus gut informierter Quelle unterrichtet wurden, beruhte die Anklage wegen Körperver-
letzung auf einem Deal.

Das Singvogerl Cretu

Weil   Cretu nach seiner Festnahme wie ein Vogerl gesungen hatte und den vernehmen-
den  Ermittlern  einige rumänische  Kriminelle am Silbertablett  servierte,  verzichtete man
auf eine Anklage wegen Mordversuchs und belohnte den Zuhälter damit, sich nur wegen
Körperverletzung vor Gericht verantworten zu müssen.
Es gibt bei Gericht immer wieder  Deals die Straftäter dazu bewegen sollen mit ihrem Wis-
sen, zur Aufklärung  ungeklärter Straftaten beizutragen.  Von Moral kann man dabei zwar
nicht sprechen, aber man kann durchaus zwischen akzeptablen und inakzeptablen Deals
unterscheiden.

Inakzeptabler Deal

Dieser Deal  fiel eindeutig unter die Kategorie inakzeptabel,  denn den Kopf einer Person
mit Benzin zu übergießen und ihn anschließend in Brand zu stecken, kann beim besten
Willen keine Körperverletzung mehr sein.
Das sah vermutlich die Richterin Karin Beber genauso.  Nach den  Ausführungen der
Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich,  war für die  verhandlungsführende Richterin
die Anklage wegen Körperverletzung offenbar nicht mehr nachvollziehbar.
Das Gericht erklärte sich nach zweitägiger Verhandlung für nicht zuständig.  Laut Beber
ergab das bisherige Beweisverfahren den dringenden Verdacht in Richtung versuchten
Mordes.  Damit ist  klar gestellt,  dass sich der rumänische Zuhälter „Cretu“  und seine
zwei Komplizen in absehbarer Zeit vor Geschworenen verantworten müssen.

Unseren Respekt Frau Rat

Für diese Entscheidung sprechen wir der Richterin Karin Beber unsere Hochachtung und
vollen Respekt aus. Diese Frau hat ein gesundes Gespür für Gerechtigkeit, auch wenn es
sich „nur“  um eine  rumänische Prostituierte  gehandelt hat  und Cretu  glaubte durch
seine Wamserei, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.

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2011-03-15
 

Das Rotlicht und das Rote Wien


Beitrag auf Unzensuriert.at

An und für sich  ist es nicht unsere Art,  Beiträge von fremden  Webseiten  zu übernehmen.
Allerdings   konnten wir   uns bei  nachfolgenden  Artikel  der   Webseite  „Unzensuriert.at“
nicht zurückhalten und  haben diesen „gestohlen“  um diesen unseren  Leser(innen)  zur
Kenntnis zu bringen.

MA48-Bedienstete: Nebenjob als Bordell-Betreiber

Am Tag machen sie sich die Hände für die Wiener Müllabfuhr schmutzig, in der Nacht sind
sie Chefs von  einschlägigen  Etablissements.  Mindestens  drei Gemeindebedienstete der
Magistratsabteilung  48  sollen Nebenjobs als   Bordell-Betreiber haben.   Dies hat jetzt ein
Insider   gegenüber  Unzenzuriert. at  bestätigt:  „Ich  breche  das  Schweigen,  weil  ich die
beiden Tätigkeiten für unvereinbar halte.“

Martin J., Manfred F. und Heinz W.  (die Namen wurden  von der Redaktion geändert) hab-

en allesamt den gleichen Job: Sie arbeiten seit Jahren als so genannte Müllaufleger für die
MA48.  Sie stehen  früh auf,  holen die  Mistkübel aus den  Wiener Häusern  und laden den
Müll auf die  Fahrzeuge der 48er.  Zum Schlafen kommen sie nicht viel.  Denn während die
drei Männer am Tag ihr sicheres Geld  vom   Wiener Magistrat verdienen,  findet man sie in
den Nachtstunden in der  Rotlicht-Szene – als Geschäftspartner  im horizontalen Gewerbe.

Umweltstadträtin toleriert Nebenbeschäftigung

Die kuriosen  Nebenjobs der Wiener Gemeindebediensteten sind nicht verboten. Ob sie
mit  den  moralischen  Grundsätzen  der  „Magistratsbeamten“  vereinbar  sind,   ist  eine
andere Frage. Ihre Chefin,  Umweltstadträtin  Ulli Sima,  dürfte jedenfalls nichts dabei fin-
den,  dass ihre  Mitarbeiter auch nachts  fleißig sind  und einer  zweifelhaften Beschäftig-
ung nachgehen. Das finanzielle Risiko ist gering. Floriert das Geschäft im „Puff“ nicht, so
gibt es immer noch die pragmatisierte Anstellung bei der Gemeinde Wien, die für ein
regelmäßiges Einkommen sorgt.

Die Zeiten,  in denen man  Bordell-Betreibern Sittenwidrigkeit vorwarf,  sind längst vorbei.
Die Wertvorstellungen in der  Gesellschaft haben sich verändert. Eine gewisse Pikanterie
hat die Sache  mit den  Müllaufladern trotzdem.  Schließlich ist es nach wie vor schwierig,
einen Job bei der  48er zu bekommen.  Nach Ansicht  des Insiders  herrsche hier gröbste

Vetternwirtschaft:  „Hast du keinen Anschieber,   wartest du bis zu 25 Jahre, bis du aufge-
nommen wirst.“   Die Arbeit  bei der Müllabfuhr ist begehrt.   Aufgrund  der Verdienstmög-
lichkeiten und  offenbar auch aufgrund der idealen Dienstzeiten,  die individuelle Neben-
beschäftigungen zulassen.  Quelle: „www.www.unzensuriert.at“

Keine moralischen Bedenken

Während  bei Müllmännern  vermutlich keine Verletzung  des Standesansehens vorliegt,
wenn  sich diese  nächtens als Puffbetreiber betätigen,  haben wir einen Fall bei dem es
schon ganz anders aussieht.

Da gibt es eine Magistratsabteilung der Stadt Wien, die wir vorerst nicht nennen wollen,
wo offenbar  ebenfalls  Bestrebungen bestehen im Rotlicht tätig zu werden.  Es handelt
sich  um eine Mag.-Abteilung,  die seit geraumer  Zeit ganz ohne moralische Bedenken,

Studios  (grindige Minibordelle)  in unmittelbarer  Nähe  von  Schulen  und vis a vis von
Öffis-Haltestellen genehmigt.

Beamter als Rotlicht-Groupie

Da gibt es einen Beamten dieser  Mag.-Abteilung,  der sogar  einen akademischen  Grad
innehat und  durch seine Aussagen  kein Hehl daraus macht, dem Rotlicht ganz zugetan
zu sein und sich für diese augenscheinlich als Handlanger verdingen zu wollen.

Wir haben zwar sehr schöne Zugriffszahlen, können uns aber natürlich mit großen Tages-
zeitungen  nicht  messen.  Da  wir  aber  daran  interessiert  sind,  diese  Geschichte  einer
größtmöglichsten  Anzahl von  Personen zur  Kenntnis zu bringen,  beabsichtigen  wir den
Beitrag einer auflagenstarken Tageszeitung zu übergeben.

Verhandlungen sind für die nächsten Tage vereinbart.  Sollten diese  ein positives  Resultat

erzielen,  wird der Artikel in dieser  Tageszeitung erscheinen.  Wenn nicht,  bringen wir den
Beitrag selbstverständlich auf ERSTAUNLICH.

*****

2011-01-18
 

Kremser Nachwehen


Verkehrte Moralauffassungen

Während man „ungerechtfertigte Polizeiübergriffe“ unter den Teppich zu kehren versucht
und bei  dessen  Misslingen ausser einer  geringen  Strafe nichts herauskommt,  wird die
Existenz von  pflichtbewussten  Polizisten vernichtet,  wenn diese in  korrekter Ausübung
ihres Dienstes Gewalt anwenden.

Wie hinlänglich bekannt ist,  erschoss ein Polizist einen  14-jährigen Einbrecher im Zuge
eines  Einbruches  und anschliessender  Flucht in  einem  Kremser  Supermarkt.  Dieser

Vorfall ereignete sich im August 2009.

Schauprozess mit überraschenden Geständnis

In einem  Schauprozess im heurigen März,  wurde der Beamte zu  8 Monaten bedingter
Haft wegen fahrlässiger  Tötung unter besonders  gefährlichen Verhältnissen  verurteilt.
Sein überraschendes Schuldgeständnis dürfte ihm „angeraten“ worden sein,  um dem
unwürdigen  Schauspiel ein Ende  zu bereiten.  Die  Linken Gutmenschen  hatten ihren
Seelenfrieden gefunden,  denn wo käme  man denn hin,  wenn man  Kriminelle straffrei
an der Ausübung ihrer Tätigkeit hindern würde.

Wer nun glaubt,  dass die  Causa damit erledigt gewesen wäre,  der befindet sich im Irr-

tum.  Die ganze Angelegenheit hatte noch ein  Nachspiel beim Unabhängigen Verwalt-
ungssenat (UVS). Dieser entschied nun, dass der tödliche Schuss rechtswidrig war.

Klage auf Verdienstentgang?

Diese erstaunliche UVS-Entscheidung eröffnet natürlich neue Perspektiven im zivilrecht-
lichen  Bereich.  Mit dieser ist es  für die  hinterbliebene  Familie nun  wesentlich leichter,
Ansprüche  wie  Ersatz der  Begräbniskosten  und/oder Trauschmerzensgeld  gegen die
Republik Österreich durchzusetzen.

Würde man sarkastisch sein, könnte man  durchaus die Empfehlung aussprechen,  dass

die  Familie auch  auf  Verdienstentgang  klagen soll.  Hatte doch der  Filius eine vielver-
sprechende Karriere vor sich, die durch eine „rechtwidrige Polizeikugel beendet wurde.
Mit dem  Einkommen welches  der  Sohnemann  erwirtschaftet hätte,  wäre es  durchaus
möglich gewesen die ganze Familie zu erhalten.

*****

2010-12-28
 

Steiermark subventioniert Prostitution TEIL2

 

Voll ins Schwarze

Mit unserem gestrigen Beitrag „Steiermark subventioniert Prostitution“ dürften wir voll
ins Schwarze  getroffen haben.  Die Kommentarfunktion wurde  von etlichen Usern zu
einem Forum umgestaltet, in dem heftig über Pro und Kontra diskutiert wurde.
Ursprünglich wollten wir dieses  Thema eigentlich  auf sich beruhen lassen,  aber die nach-
folgende,  vermutlich  entgeltliche  Einschaltung  in der  heutigen  Kronen Zeitung,  sowie
das Kommentar der Fachstelle  „Hautnah“ zum gestrigen Beitrag, haben uns veranlasst
in dieser Angelegenheit noch einmal nachzustoßen.
Quelle: Krone Print vom 24.11.2010

Doppelmoral und Sarkasmus vom Feinsten

Da schaltet das beliebte Familienblatt und auflagestärkste Tageszeitung Österreichs, natürlich
aus  reinem sozialen Engagement,  inmitten der  Sexanzeigen eine  Raumanzeige  gegen den
Menschenhandel  und der  darausfolgenden Zwangsprostitution.  Na ja,  in Zeiten wie  diesen
muss man eben sehen wo man bleibt und nehmen wo man kann.
Die Fachstelle „Hautnah“ wünscht in der Kommentarfunktion, allen in der Sexarbeit die best-
möglichsten  Bedingungen.  Diese  Wunschbotschaft  erscheint  uns im Angesicht  der leider
vorhandenen Zwangsprostitution,  wie ein Schlag ins  Gesicht jener  Sexarbeiter(innen),  die
ihren Job nicht freiwillig ausüben.

Ist oder stellt man sich bei „Hautnah“ ahnungslos?

Eigentlich müsste „Hautnah“ von der traurigen Tatsache der Zwangsprostitution in Kenntnis
sein, wird doch versichert mit Initiativen wie Sophie – Bildungsraum für Prostituierte und dem
Streetworkprojekt SXA – Information und Beratung für  Sexarbeiter(innen) und dem Frauen-
service Graz in Verbindung zu stehen.
Möglicherweise wurde „Hautnah“ von den oben angeführten Stellen, über die Zwangsprostitut-
ion im Unklaren gelassen oder nicht in  Kenntnis  gesetzt, denn sonst hätten  sie sich ihre
sarkastisch  anmutende Wunschbotschaft ersparen können.  Wir können der Fachstelle fol-
genden „Lesestoff“ empfehlen. Dieser stammt vom Inserenten der Krone-Einschaltung.

Auch wir beherrschen Sarkasmus

Aber wenn die Fachstelle „Hautnah“ der Meinung ist sarkastische Wunschbotschaften ver-
teilen zu müssen, dann wollen wir uns ebenfalls in der Disziplin Sarkasmus üben. Wir haben
uns  überlegt,  wie die Zwangsprostitution  einzudämmen wäre und sind auf folgende Idee
gekommen.
Alle Sexarbeiterinnen sollten sich in der  Alpha-Nova-Akademie bewerben, um sich zur Sex-
ualbegleiterin ausbilden zu lassen.  Wir präsentieren  hier einen kleinen Ausschnitt, aus dem
Programm der Sexual-Akademie. Das komplette Angebot können Sie unter diesem „LINK“
downloaden.

Screen: http://www.alphanova.at/akademie

Die geeignete Zielgruppe

Die meisten  Damen die  bereits als Sexarbeiterinnen tätig waren,  werden  über  genug Er-
fahrung verfügen, um die Prüfung mit Bravour zu  meistern und sind daher  als Zielgruppe
bestens geeignet. Auch die läppischen 1.000,- Euros sollten nicht davor abschrecken, den
Kurs an der Sexual-Akademie zu absolvieren, drücken doch die meistens Liebesdienerinnen
im Laufe ihrer Karriere wesentlich mehr an ihre Manager ab.
Die Kursgebühr,  an die  von öffentlicher  Hand subventionierte  Alpha Nova Betriebsgesell-
schaft m.b.H,  ist sicherlich eine gute  Investition wenn man bedenkt,  in der Zukunft keine
Probleme mehr mit der Polizei oder mit aufgebrachten Doppelmoral-Aposteln zu haben.

Hohes Ranking auf der Doppelmoral-Skala

Werte Verantwortlichen der Fachstelle „Hautnah“. Dieses Online-Magazin hat es sich zur Auf-
gabe  gemacht,  Doppelmoral in der Gesellschaft,  Politik und  Wirtschaft  aufzudecken.  Dies
können Sie auch der Blattlinie von ERSTAUNLICH entnehmen.
Auf einer  Doppelmoral-Skala von 1 bis 10, bewerten  wir Ihr Kommentar  mit einer glatten 8.
Allerdings ist Ihre  Haltung aus  ökonomischen  Gründen für uns verständlich. Haben Sie doch
ein starkes Eigeninteresse daran  ihren Betrieb weiterhin wie gehabt zu führen, um auch noch
in Zukunft so viel wie möglich an Subventionen zu kassieren.
*****

2010-11-24
 

Steiermark subventioniert Prostitution


Zweierlei Maß

Mit dem  heutigen  Beitrag wollen  wir aufzeigen,  wie bei ein und der selben Sache,  mit
zweierlei Maß gemessen wird. Es betriff das Thema  „Prostitution“. Zugegebener Weise
muss eingeräumt werden, dass dieser Tätigkeitsbereich teilweise mit einer gewissen Be-
gleitkriminalität kontaminiert ist.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Prostitution einen wichtigen sozialen
Aspekt darstellt. Würde es diese nicht geben, sähe die Kriminalstatistik im  Bereich der
Sexualdelikte fürchterlich aus.

Sexarbeiterinnen werden wie Dreck behandelt

Aber nicht nur Triebtäter oder sexuell gestörte Personen beanspruchen Dienstleistungen
von Sexarbeiterinnen, sondern auch der  ganz normale  Otto Normalverbraucher. Sei es
aus Jux nach einer  ausgelassenen Betriebsfeier,  oder weil er sich  im Bordell Sexualprak-
tiken wünschen kann, die ihm zuhause nicht erfüllt werden.
Natürlich verneint fast jeder Mann die Frage, ob er schon einmal die Dienste einer Prosti-
tuierten in Anspruch genommen hat. Auch werden Sexarbeiterinnen von der „ach so“
moralisch gefestigten Gesellschaft wie der letzte Dreck behandelt.

Subventionierte Prostitution

Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn die öffentliche Hand die Prostitution subventio-
niert. Wenn Sie sich nun denken, dass wir übergeschnappt sind oder Ihnen einen Bären
aufbinden wollen, ist dem nicht so.
Die Firma  Alpha Nova Betriebsgesellschaft m.b.H. aus Graz,  bietet Österreichweit für
behinderte  oder  ältere Personen, mit ihrem Produkt  „Libida Sexualbegleitung“,  gewerbs-
mäßigen Sex an.  Von den Sexualpraktiken  sind Geschlechtsverkehr  und Zungenküsse
ausgenommen.
Screen: http://www.libida-sexualbegleitung.at

Die Doppelmoralischen Angebote

Alles andere scheint  bei Libida erlaubt zu sein. Wir wollen Ihnen hier einige Angebote der
Sexarbeiter(innen),  dieser von öffentlicher  Hand geförderten  Firma präsentieren.  Diese
sehen sich natürlich nicht als Prostituierte und nennen sich vornehm Sexbegleiter(innen).
Ach welche Doppelmoral schon in den eigenen Reihen herrscht.
Ronald:
Mein Angebot richtet sich an Frauen,  Männer und Paare,  mit geistigen, körperlichen oder
altersbedingten Einschränkungen, die diese wunderbare  Kraft der Sexualität spüren wollen
oder auch nur eine praktische Hilfestellung brauchen, um ihre sexuellen Bedürfnisse zu
stillen.
Monika:
Sinnliche Massagen, fühlen des nackten Körpers, Hilfestellung zur Selbstbefriedigung, neue
erogene Zonen entdecken die dir einen neuen Umgang mit sich selbst erfahren lassen.
Bettina:
Hilfestellung zur Selbstbefriedigung. Kuscheln,  gemeinsam nackt sein  und den Körper er-
forschen. Gegenseitiges zärtliches Berühren bis hin zum Höhepunkt in einem geschützten
Rahmen.

Das Gesetz ist recht eindeutig

Man muss nun kein Sexualwissenschaftler sein um zu erkennen, dass es sich bei den ob-
igen Angeboten, eindeutig um sexuelle Praktiken handelt. Was sagt das Gesetz dazu?
Begriffsbestimmung des Prostitutionsgesetzes:
§ 2. (1) Prostitution im  Sinne dieses Gesetzes  ist die Duldung  sexueller Handlungen am
eigenen Körper oder  die Vornahme sexueller Handlungen, soweit Gewerbsmäßigkeit vor-
liegt.

Preise auch nicht von schlechten Eltern

Im gesamten Gesetzestext ist keine Ausnahme zu finden die besagt, dass für behinderte
oder ältere Personen  dieses Gesetz  keine Anwendung findet.  Zur Gewerbsmäßigkeit ist
zu sagen,  dass die Preise bei Libida keinen  Vergleich mit dem  konventionellen Markt zu
scheuen brauchen.
Eine Stunde „Sexbegleitung“ schlägt sich mit  70,- bis 100,- Euro, zuzüglich Fahrt- und
Raumkosten zu Buche.  Bei Libida ,  sowie in allen einschlägigen Etablissements oder
EscortServices, sind diese Kosten natürlich nicht für sexuelle Handlungen, sondern für
die Gesellschaft der Dame oder des Herren zu bezahlen.

Zwischen Subvention und Drohungen

Nun soll unser Beitrag keine Stellung gegen den Sexanspruch von behinderten oder älter-
en Personen darstellen,  sondern lediglich  auf die ungleiche  Behandlung der Dienstleister-
(innen) hinweisen.
Während  die  Sexarbeiter(innen)  von Libida  sicherlich nicht von  Moralaposteln  bedroht
und beschimpft werden und auch keine Polizeischikanen zu erwarten haben, müssen jene
auf der Felberstrasse im 15. Wiener Gemeindebezirk,  vor  doppelmoralistischen Fackelträ-
ger(innen) flüchten.
Ein altes Sprichwort besagt: „Was für den einen recht ist, muss für den anderen billig sein.“
Dies  dürfte im  Bereich der Prostitution nicht gelten,  wenn man  sich den Unterschied zwi-
schen subventionierten und normalen Sexarbeiter(innen) ansieht.
*****

2010-11-23
 

Nichtraucherschutz im Puff

 

Moral und Anstand wahren

Woran merkt man dass Wahlen ins Haus stehen? Ein untrügerisches Zeichen dafür ist, dass
plötzlich die Kreuzritter der Moral und des Anstandes massenhaft unterwegs sind. Und diese
setzen sich medienwirksam in Szene, indem sie mit Hilfe der Behörden nächtens in Bordellen
unterwegs sind, um diese genauestens unter die Lupe zu nehmen.

Alle wollen abkassieren

Also erfolgte gestern eine  Prostitutionskontrolle durch die Stadt Wien und der Polizei  im  15.
Wiener Gemeindebezirk.  An den Kontrollen  beteiligte sich auch die Wiener  Gebietskranken-
kasse. Dass ist doch eine Selbstverständlichkeit, denn immerhin besteht die Möglichkeit für die
marode WGKK bei dieser Gelegenheit etwas abzukassieren.

(Fotoquelle: www.wien.gv.at/)

Koordiniert wurde die Aktion vom Dezernat für

Sofortmaßnahmen der Stadt Wien

Jede Menge Anzeigen

12 Betriebe wurden überprüft und dabei 54 Anzeigen erstattet, 27 Organmandate kassiert
und ein Betrieb behördlich geschlossen, da keine Gewerbebrechtigung vorlag. Erstaunlich
ist, dass sämtliche Betreiber von genehmigten Betrieben angezeigt wurden, da ihre Etab-
lissements in der 150-Meter Schutzzone liegen.

Offensichtlich hatte man das bei der Erteilung der Genehmigung nicht gesehen, oder diese
trotzdem ausgestellt um in späterer Folge abkassieren zu können. Ausserdem werden diese
Anzeigen rechtlich nicht halten, da das Prostitutionsgesetz die Anbahnung der Prostitution

in Schutzzonen in der Öffentlichkeit vorsieht und nicht hinter verschlossenen Türen von ge-
nehmigten Betrieben.

Naja. zwecks  Wahlwerbung kann man ja ein wenig mehr  Anzeigen erstatten.  Der Steuer-

zahler merkt es ohnehin nicht, wenn er dann für die Abweisungskosten derartiger Anzeigen
aufkommen darf.

Auch Freier angezeigt

Die erstaunlichste Anzeige der gestrigen Nacht war wohl die gegen einen Freier. Dieser
wurde wegen „Beihilfe zur Prostitution in einer Schutzzone“ angezeigt. Das heißt im Klar-
text, dass der Galan die Dame erst überreden mußte mit ihm in der Schutzzone ins Bett zu
gehen. Dass dies purer Schwachsinn ist wird jedem vernüftigen Menschen einleuchten.

Aber  die Bemühungen des Beamten  der diese Anzeige erstattet hat,  werden von  Erfolg

gekrönt sein. Der Freier wird vermutlich nicht den Rechtsweg beschreiten,  obwohl er dort
sicherlich eine Einstellung des zu Verfahrens erwarten zu hätte.  Da dies aber mit amtlichen
Briefverkehr verbunden ist und eine eventuell vorhandene  Ehefrau nichts davon mitbekom-
men soll,  wird er zähneknirschend und  stillschweigend die paar hundert  Euros  bezahlen.

Dietmar Erlacher lässt grüßen

Aber das  Karussell der  Erstaunlichkeiten dreht sich weiter.  4 (!) Betriebe wurden wegen
Nichteinhaltung des Tabakgesetzes beanstandet. Nichtraucherschutz im Puff, da läßt doch
Schilda grüßen. Allerdings fragen wir uns, ob sich ein Beamter der in einem Bordell eine An-
zeige nach dem Tabakgesetz erstattet, am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen
kann, ohne dabei einen Lachkrampf über sein eigenes Verhalten zu bekommen.

*****

2010-07-16
  

Der Bock als Gärtner


Galgenhumor

Wenn dieses Thematik nicht so ernst wäre, könnte man direkt darüber lachen. Laut einer
heutigen APA-OTS Aussendung, gelten die Unternehmen der Casinos Austria-Gruppe als
weltweit führend im Bereich Spielerschutz. Diese Behauptung stammt allerdings von die-
sem Unternehmen selbst.

Und weil dem professionellen Glückspielunternehmer der Spielerschutz so wichtig er-
scheint, lud er die letzten zwei Tage zum internationalen Spielerschutz-Kongress
„Responsible Gaming Academy“ ein.

Verursacher üben sich in Sorge

Da wurde von Experten oder von solchen die gerne welche sein wollen, über Spielsucht
und deren Beginn referiert. Neben den Experten waren auch zahlreiche MitarbeiterInnen
der Casinos Austria Österreichische Lotterien Gruppe anwesend, denen eine zentrale
Rolle bei der Verhinderung von Spielsucht zukommt.

Ja, Sie haben richtig gelesen. Da hat doch der professionelle Glückspielunternehmer,
der seine Gewinne ausschliesslich aus den Verlusten der Spieler erwirtschaftet, tat-
sächlich Angestellte deren Aufgabe die Verhinderung der Spielsucht ist.

Dieser Umstand ist vergleichbar und genauso glaubhaft, als wenn Verantwortliche
eines Tabakkonzerns behaupten würden, ihnen sei daran gelegen die Nikotinsucht

zu verhindern und dafür eigene Angestellte aufbieten.

Blamage reloaded

Mit dem Thema Spielerschutz hatte sich schon die Firma Novomatic am 1.Juli 2009,
in einer „Club 2“ Sendung im ORF bis auf die Knochen blamiert. Die Aussagen der
Novomatic-Angestellten Monika Racek, ihres Zeichens Leiterin des Spielerschutzes
des Glückspielkonzerns, hatten die gleiche Glaubwürdigkeit wie die Eingangs er-
wähnte APA-OTS Aussendung.

Einfach zusperren

Was uns unverständlich erscheint ist die Profilierungssucht von Glückspielbetreibern,
die sich den sogenannten Spielschutz auf ihre Fahnen heften. Offenbar wollen sie einen
hohen  moralischen Standpunkt  öffentlich zur Schau stellen, um einen Blick hinter die
Kulissen zu verhindern.
 
Dort spielen sich nämlich die wahren Tragödien ab, wenn Leute ihr gesamtes Geld ver-
spielen und nicht dann nicht mehr wissen, wie sie ihren täglichen finanziellen Verpflicht-
ungen nachkommen sollen.

Wenn diesen Firmen tatsächlich daran gelegen wäre Spielsucht zu verhindern und
zu unterbinden dass Menschen ihr gesamtes Hab und Gut verspielen, bräuchten sie
ihre Läden nur zu schliessen.

*****

2010-05-12
  

Naturfranzösisch Spezial


Doppelmoral vom Feinsten

Nachdem sich die Kronen Zeitung seit der Verhaftungswelle im Rotlichtmilieu wieder als
Moralapostel sieht, wird es wieder Zeit die Doppelmoral des selbsternannten Familien-
blattes aufzuzeigen.
Wir haben dies schon in mehreren Beiträgen der Serie „Naturfranzösisch“ getan. Die Krone
scheut nicht davor zurück, Hardcore-Inserate zwischen Kfz-Markt und Sportteil zu schalten.
Dabei ist es dem stets moralisierenden Familienblatt offensichtlich völlig egal, ob Kinder und
Jugendliche diese Zeilen lesen. Da nützt es auch nichts, wenn aus vorgespielter Moral zu den
Osterfeiertagen keine derartigen Inserate veröffentlicht wurden.

Gesundheit auch egal?

Dabei ist der Kronen Zeitung offenbar auch die Gesundheit ihrer Inserenten und Leser die
nachfolgende Inserate schalten oder diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen egal.
AIDS-Risiko ist bei der Krone ein Fremdwort
Falls es sich noch nicht bis in die Räumlichkeiten der auflagenstärksten Tageszeitung herum-
gesprochen hat, ist ungeschützter Verkehr, egal oral, vaginal oder anal, die beste Möglichkeit
AIDS zu bekommen. Wenn die o.a. Inserate von Sex-Schmuddelblättern veröffentlicht
würden wäre dies noch zu verstehen, da sich diese nicht als Familienzeitung ausgeben.
Nicht so bei der Kronen Zeitung, die stets moralisierend den Zeigefinger über das Rotlicht-
milieu erhebt und vorgibt an der Gesundheit von Lesern interessiert zu sein. Diesbezüglich
gibt es sogar eigene Gesundheitsbeilagen mit allerlei Tipps, im moralisch gefestigten Fami-
lienblatt.

Alles freiwillig?

Selbst die Tatsache das Anzeigen wie „Naturfranzösisch“ von Inserentinnen geschalten
werden, bringt die Verantwortlichen der Krone auch nicht zum Nachdenken. Hier ein kleiner
Denkanstoss: „Welche Sexarbeiterin lässt sich schon gerne und freiwillig den Penis
ihrer Kundschaft ungeschützt in ihre Körperöffnungen stecken?“
Das hier Zwang oder äußerste Notlage vorliegen muss, interessiert bei der Kronen Zeitung
offensichtlich niemanden, Hauptsache der Euro rollt . Eventuelle  Ergebnisse dieser Inserate
können Sie in nachfolgender Statistik der AIDS Hilfe nachlesen.
Diese Statistik sollte man bei Krone studieren

Zuhälter(innen)-Inserate

Aber dem nicht genug, in der Kronen Zeitung wird in letzter Zeit auch Zuhälter(innen) die
Möglichkeit geboten, gesetzeswidrige  Handlungen per Inserat anzubieten, wie die nach-
folgend rot umrandete Annonce beweist.
Nachdem diese Anzeige eindeutig in der Rubrik „Kontakte“ steht, wo sich ausschließlich
gewerbsmäßige Sexangebote befinden, kündigt diese Schaltung eine strafbare Handlung
an. Und zwar die „Zuführung zur Prostitution“.

Krone verschließt beide Augen

Möglicherweise steckt hinter diesem Inserat mehr. Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, warum
eine Sexarbeiterin nicht selbst inseriert, sondern „vermittelt“ werden muss. Auch dieser Um-
stand scheint kein Kopfzerbrechen bei den Verantwortlichen der Krone Zeitung auszulösen.
Fakt ist es jedenfalls, dass die Kronen Zeitung mit Abstand die Letzten sind, welche sich an-
maßen dürfen über die Rotlichtbranche den moralisierenden Zeigefinger zu erheben. Eine
derartige Doppelmoral wie sie die Krone an den Tag legt sucht ihresgleichen.
*****

2010-04-16
  

Gewalt gegen Frauen als Kunst


Keine Kunstexpertin

Kein Kunstliebhaberin für Gang-Bang und Sado-Masospiele dürfte jene Steuerprüferin
gewesen sein, die in einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.

In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu bezahlen.

Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.

All Inclusiv

In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten Gruppensex und Peitschenspiele, Ge-
tränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten. Die Verabreichung von Speisen ist
normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von 10 Prozent belastet.

Steuerschonend

Dieser Klubbetreiber hatte offensichtlich nicht so gute Kontakte, um seinen Rotlichtbetrieb
als Kunst zu verkaufen und dafür Subventionen zu kassieren. Er versuchte sich in anderer
Form zu behelfen.

Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form

von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“. Essen ist ja auch eine dringende
Notwendigkeit um Kondition zu erlangen, wenn es anschliessend zur Sache gehen soll.

Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer an das

Finanzamt ab. Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war und auch kein Kunst-
verständnis hatte, stiess  dies sauer auf und  beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem
Fall die Haupt- und Nebenleistung nicht voneinander trennbar wären.

Der Finanzamtsbescheid

Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale die von
den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent für die ge-
samte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuernachzahlung.  

Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen Finanz-

amtsbescheid nicht akzeptieren wollte. Aber auch der unabhängige Finanzsenat hatte
offensichtlich wenig Kunstverständnis und wies die Beschwerde ab.

Frustfressen

Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zum
Zweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu Sexual-
kontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexualkontakte“
diene.

So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings führte der

UFS weiter aus: „Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner
sich auf das Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“

Bis zum VwGH

Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem Verwaltungs-
gerichtshof. Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls der Rechts-
meinung des UFS, dass man  zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der Einheit
-lichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)

Interessante Fragen

Nun wird es natürlich interessant, mit welchem Steuersatz die „Swingerkunst“ in der Seces-
sion“ versteuert werden wird. Aus diesem und auch aus anderen Gründen wird der LAbg.
Mag. Gerald Ebinger (FPÖ), morgen eine dringliche Anfrage bei der Gemeinderatsdebatte
stellen. Folgende Punkte sollen geklärt werden.

1) Welche gesetzlichen Auflagen beziehungsweise Vorschriften(Feuerpolizei, Hygiene,
    Nassräume,…) müssen konzessionierte sog. „Swingerclubs“ bzw. Laufhäuser erfüllen?
2) Waren diese Voraussetzungen bei der Kunstinstallation von Christoph Büchel in der
    Secession gegeben?
3) Wer kontrollierte diese behördlichen Vorgaben wie oft?

4) Wird die Vergnügungssteuer in voller Höhe eingehoben oder findet hier eine konkur-

     renzverzerrende  Begünstigung statt, weil ein normaler „Swingerbetrieb“ im Rahmen
     einer Ausstellung betrieben wird?
5) Können sie garantieren, dass der „Bar-Club E6“ für die Einnahmen, Getränke und
    dergleichen Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer bzw. Getränkesteuer abführt?

6) Die Umbaukosten von 90.000 Euro werden laut GR Woller (SPÖ) von den Einnahmen
    durch den „Swingerclub“ abgedeckt. Dies sind aber nicht die gesamten Kosten, die
    Räumlichkeiten müssen ja auch wieder rückgebaut werden. Können sie garantieren,

    dass die Einnahmen nach Steuer tatsächlich diesen Gesamtbetrag abdecken können
    oder bleibt ein Restbetrag aus Förderungen über?
7) Ist es üblich, dass die Stadt Wien Gewerbeunternehmen durch von ihnen subvention
     -erte Institute Fördermittel für Investitionen vorschießt?

8) Können Sie ausschließen, dass im Rahmen dieser „Performance“, „Raum für Sexkultur“,
    auch professionelle Sexarbeiterinnen an den Vergnügungen teilnahmen bzw. noch teil-
    nehmen?
9) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, dass Personen vor Ort nicht mit Geschlechts-
     krankheiten oder HIV infiziert werden?
10) Gab es bei der Vergabe der Kunstinstallation an einen „Swingerclub“ in der Seces-
       sion eine Ausschreibung?

11) Wenn ja, zu welchen Kriterien?
12) Wussten Sie im Vorfeld der Kunstaktion darüber Bescheid?
13) Wenn ja, waren Sie damit einverstanden?
14) In welchen anderen Wiener Kultureinrichtungen sind derartige Kunstimpressionen
       mit „Swingerclubs“ in Zukunft geplant?

15) Werden diese auch mit Steuergeld indirekt gefördert.
16) Nach welchen Kriterien sind die Eintrittspreise im Rahmen von sechs bis 42 Euro
       zu entrichten und inwieweit sind diese gendergerecht?
17) Welche anderen, einem „Swingerclub“ ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme der Sado

       -MasoSzene im Ammerlinghaus werden durch die Stadt Wien in Zukunft noch gefördert
        werden?
18) Sehen sie diese Form der „ars amandi“ auch als förderungswürdige Kunst?

19) Ursula Stenzel, Vorsteherin des Bezirks Innere Stadt, zu dem die Secession gehört,
    hat in einer Aussendung gemeint: „Unter    Vortäuschung falscher Tatsachen wurde
    die Zustimmung des Bezirkes zu einer Veranstaltung im Rahmen einer Kunstausstell-
    ung in der Secession erschlichen, weil weder im Konzessionsansuchen noch bei der
    Eignungsfeststellung der Secession für die besagte Ausstellung von einer Gruppen-
    sex-Veranstaltung die Rede war“. Fehlt nun die Bewilligung aus dem Grund der Nicht-
    igkeit, wird diese aufgrund der Erschleichung unter Vorgabe falscher Tatsachen ent-
    zogen oder bleibt die Bewilligung trotz Täuschung bestehen?
20) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kunstinstallation bis April 2010 bestehen
    bleibt?

Man darf auf die Antworten der sozialdemokratischen Stadtregierung gespannt sein. Viel-
leicht rechtfertigt man sich damit, dass der Kabas, der im übrigen nicht der FPÖ sondern
dem BZÖ angehört, seinerzeit auch in einem Puff war.

Gewalt gegen Frauen als Kunst

Erstaunlich ist auch, dass gerade die Sozialdemokraten und die Grünen permanent für
Frauenrechte eintreten. Die selben Personen predigen auch unaufhörlich gegen Gewalt
an Frauen und finden dann nachfolgende Szenarien als Kunst und fördern diese noch
mit öffentlichen Mitteln.



Mehr an Doppelmoral ist zur Zeit nicht zu überbieten. Und nochmals zum Schluss für alle
Leute mit diesem erstaunlichen Kunstverständnis. Gruppensex in Swingerclubs und Sex-

ualpraktiken wie Sado-Maso haben mit Kunst nicht das geringste zu tun.

*****

2010-02-25
  

Swingerclubs und Peepshows


Die Moral der Menschen

Moralbegriffe sind dehnbar und die Menschen haben vermutlich sehr unterschiedliche Auf-
fassungen von der Moral. Rotlichtbetriebe wie Bordelle, Studios, Peepshows, Laufhäuser,
Swingerclubs, Clubsaunas, etc.,  werden zumindest offiziell von der breiten Masse aus
„moralischen“ Gründen abgelehnt.
Sie werden von der Gesellschaft nur geduldet, da sie eben für besondere sexuelle Gelüste
in Anspruch genommen werden.  Auch der Staat und die Gemeinden dulden diese Etablis-
sements nur, wenn auch aus anderen Gründen.

Einer davon ist jener, dass von der Rotlichtbranche dementsprechend Geld zu kassieren ist.
Von der Umsatz- bis zur Vergnügungssteuer hin wird bei den Betreibern abkassiert und
diese rebellieren meist nicht dagegen, weil sie ihre Ruhe haben wollen.

Rotlichtbetriebe unterliegen der Gewerbeordnung

Die Eingangs angeführten Betriebe sind ausschließlich Gewerbebetriebe und unterliegen
der Gewerbeordnung. Da finden wir es doch erstaunlich, dass der Swingerclubbetreiber
„Element6“ als „Verein der kontaktfreudigen Nachtschwärmer“  einen Swingerclub
in der Wiener Secession betreiben kann.

Erstaunliche Unterstützer

Noch erstaunlicher ist, dass sich unter den Unterstützern die Stadt Wien (Kultur), sowie
das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur befinden. Auch wenn die Bundes-
ministerin Claudia Schmied vielleicht eine glühende Anhängerin der Swingerszene sein
sollte, ein Swingerclub hat mit Kunst nichts zu tun.

 Gangbang-Partys in der Secession

Ebenfalls erstaunlich ist es, dass in der ehrwürdigen Wiener Secession einem Swingerclub-
betreiber ermöglicht wird sein Gewerbe auszuüben und anstatt Kunst, Gangbang-Partys zu
zelebrieren. Da staunen wir über die Kontakte die jener Mann haben muss, um zu so einem
Privileg zu gelangen.

Peepshow in der Kunsthalle

Vor 16 Jahre übte sich der Künstler Arnulf Rainer mit Unterstützung der Gemeinde Wien als
Peepshowbetreiber. Sein Kunstobjekt, die damals 24-jährige Elke Krystufek masturbierte
damals stundenlang vor den Augen eines kunstverstandenen Publikums.
Während Peepshowbetreiber für diese Darbietungen durch ihre Tänzerinnen so ganz neben-
bei zwanzig Prozent Vergnügungssteuer an die Gemeinde Wien bezahlen müssen, fiel die
selbe Show von Prof. Rainer unter Kunst und war nicht vergnügungssteuerpflichtig.
Bericht Krone am 3.September 1994
In einem heute geführten Telefonat mit dem  Kultursprecher der FPÖ-Wien LAbg. Mag.
Gerald Ebinger, versicherte dieser der Redaktion, dass er bezüglich Auflagen der Gewerbe-
ordnung  und eventuell aller anfallenden Abgaben gründlichst nachfragen werde.
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2010-02-22
  

Ist Hellsehen ein Betrug?


Hellseherische Fähigkeiten

Das kein Mensch die Zukunft voraussagen kann, wird wohl jedem einleuchten. Personen
die von sich behaupten, aus einer Glaskugel, Kaffeesud, Hühnerknochen, Spielkarten odgl.
mehr unsinnigen Gegenstände kommende Ereignisse vorauszusehen, sind schlicht und
einfach Betrüger.

Laut Krone ist entgeltliches Hellsehen ein Betrug

Wir finden, dass Hellsehen gegen Bezahlung ganz einfach gesagt ein Betrug ist. Egal ob man
als Gegenleistung irgendwelche Fluchaufhebungen, Weissagungen oder Wurzelhölzer erhält.
Wir finden auch, dass es bei der Bezahlung nicht auf die Höhe des Betrages ankommt.
Zu dieser Ansicht dürfte auch Österreichs auflagenstärkste Tageszeitung, die Krone gekom-
men sein. In ihrer Samstagausgabe veröffentlich sie sogar ein Fahndungsfoto einer Dame,
die sich als Hellseherin bezeichnet und mit Zukunftsversprechungen bei einer Frau Geld
Geld kassierte.

Krone veröffentlicht Fahndungsfoto

Im Krone-Artikel wird sogar um Mithilfe der Bevölkerung gebeten und die Telefonnummer
der zuständigen Polizeibehörde veröffentlicht. Immerhin hatte die Hellseherin einer gut-
gläubigen Frau, 3.000,- Euro für mehr oder weniger „Nichts“ abgeknöpft.
Allerdings waren wir erstaunt, dass in der gleichen Ausgabe einige Seiten weiter, diese ent-
geltlichen Werbeeinschaltungen zu lesen waren.
Nun vielleicht war es aus technischen Gründen nicht mehr möglich, die besagten Inserate
aus dem Anzeigenteil zu entfernen.  Jedenfalls erschien in der heutigen Montagausgabe
nachfolgender fast ganzseitiger Beitrag.

Krone-Foto führte zum Erfolg

In diesem Beitrag klopft sich die Krone stolz auf die Brust, da das Fahndungsfoto vom
Samstag zur Verhaftung der Betrügerin geführt hatte. Bravo sagen wir, wieder einmal
einen Rechtsbrecher mit Hilfe der beliebten Familienzeitung dingfest gemacht.
Allerdings verstehen wir die Welt jetzt nicht mehr. Denn einige Seiten nach dem oben
angeführten Krone-Artikel, bekamen wir in der selben Ausgabe das zu lesen.
Seit mindestens Samstag bezeichnet die Krone eine Hellseherin zu Recht als Betrügerin. Da
fragen wir uns aber schon, warum im Inseratenteil dieser Zeitung  Hellsehern eine Plattform
geboten wird?

Immer wieder Doppelmoral bei der Krone

Zum wiederholten Male haben wir bei der Kronen Zeitung Doppelmoral festgestellt. Klar
bezahlen diese Betrüger die sich Hellseher nennen eine Menge Geld, um in Zeitungen ihre
betrügerischen Dienste anbieten zu können.
Wenn aus einem Inserat die betrügerische Absicht nicht erkennbar ist, so kann die Zeitung
nichts dafür. Wenn allerdings, so wie in diesem Fall die Krone zur Feststellung gekommen
ist, dass Hellsehen gegen Entgelt ein Betrug ist, finden wir die Veröffentlichung derartiger
Inserate mehr als erstaunlich.
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2010-01-18
  

Steirische Doppelmoral


Sonntags keine Bilder mehr

Seit den letzten zwei Wochenenden vermissen wir an  Sonntagen bei den Sexinseraten in
der Kronenzeitung die „geilen Bilder“.  Da werden doch nicht die Verantwortlichen einen
„Moralischen“ bekommen haben?
An den Texten hat sich jedoch nichts geändert. Aber zumindest können von Kindern im
Vorschulalter, welche die Lesekunst noch nicht beherrschen und sich am Sonntag das
beliebte Familienblatt am Küchentisch durchblättern , keine unangenehmen Fragen mehr
an die Eltern gestellt werden.

Kritiker verstummten

Auch haben wir festgestellt, dass es bei der Kronenzeitung verdächtig ruhig geworden ist,
was die Kritik an Bordelle oder Sexhotlines betrifft. Vielleicht haben die Verantwortlichen
begriffen, dass man nicht mit Steinen werfen sollte, wenn man selbst im Glashaus sitzt.

Die Grazer Jeanne d`Arc der Moral

Aber eigentlich ist dies nicht Thema unseres heutigen Beitrags. Wir beschäftigen sich heute
mit einer edlen Kämpferin für Jugendschutz, Frauenrechte und sittlichen Moral, nämlich der
Grazer Stadträtin Elke Edlinger.
(Fotoquelle: http://www.graz.at/)

Lass es knistern

Die wackere sozialistische Stadträtin aus Graz verurteilte in jüngster Zeit die Werbekam-
pagne eines kleinen Sexhotline-Unternehmers auf das Schärfste. Frauenfeindlich, jugend-
gefährdend und unmoralisch sind noch die nettesten Worte die Frau Edlinger über diese
Plakatwerbung verliert.

Vergebliche Anfragen

Eine Frau mit edlen Motiven dachten wir und schrieben Frau Edlinger an, um ihre Meinung
zu den deftigen Kronenzeitung-Sexinseraten, die teils mit eindeutigen Bildern illustriert sind,
einzuholen.
Wir fragten schriftlich an was sie davon halte, dass derartige Inserate und Bilder in einer ju-
gendfreien Tageszeitung aufzufinden seien und ob sie vielleicht schon den Versuch gemacht
hat, dies zu unterbinden.
Nach drei vergeblichen Versuchen in Schriftform, riefen wir mehrmals im Büro der Stadträtin
an. Da die Dame vermutlich stark beschäftigt war, konnten wir sie nicht erreichen. Ist ja auch
verständlich, wenn man immer in der Stadt unterwegs sein muss, um irgendwelche Sexwerbe-
plakate zu suchen.

Auch in der Politik gilt Geld vor Moral

Aber irgendwie gelang es uns den Sekretär der Grazer Stadträtin ans Telefon zu bekommen.
Er teilte uns mit, dass Frau Edlinger zur Zeit in den „Budgetverhandlungen stecke“ und
daher aus Zeitgründen noch keine Stellung zu unserer Anfrage nehmen konnte.
Er versprach uns „hoch und heilig“, dass sie uns kontaktieren werde. Das war vor über
einem Monat. Unser erstes Schreiben an Edlinger erfolgte am 30.10.2009. Bis heute scheint
die Grazer Stadträtin die Sexwerbeinserate in der Kronenzeitung zu goutieren, denn von ihr
erfolgte bis dato kein Bild und kein Ton.

Gewissenskonflikt?

Irgendwie verstehen wir Frau Edlinger auch. Wie soll sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren
eine Zeitung anzugreifen, die den seinerzeitigen Wahlkampf ihres Chefs so rigoros unter-
stützt hat.
Da ist es doch auf jeden Fall günstiger auf kleine Betreiber aus dem Rotlichtgewerbe loszu-
gehen, um als edle Kämpferin für Moral, Jugendschutz und Frauenrechte dazustehen. Für
uns fällt das Verhalten der Grazer  Stadträtin Elke Edlinger eindeutig unter Doppelmoral.
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2009-12-08
  

Sittenwidrig? TEIL2


Wirtschaftskammer reagierte diesmal erstaunlich schnell

Im Beitrag „Sittenwidrig?“ haben wir die Meinung vertreten, dass es für eine Interessens-
vertretung einen Interessenskonflikt bilde, wenn dieser Strafgelder zugeführt werden, die
von der Behörde bei den Gewerbebetrieben kassiert wurden.
Die dazu gesetzliche Bestimmung in der Gewerbeordnung, ist unserer Ansicht nach sitten-
widrig. Noch dazu hat die Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung bzw. Novellierung der
Gewerbeordnung, ein gewichtiges Wort mitzureden.
Das die  Wirtschaftskammer, die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, ihre finan-
ziellen Einläufe verteidigt war und ist  klar. Allerdings sind die Argumentationen für die
Vereinnahmung von Strafgeldern, die jenen Leuten von der Behörde angeknöpft werden,
welche von der Wirtschaftskammer eigentlich vertreten werden sollten, in der Tat sehr
erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907
das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprech-
ende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen
der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkrankenkasse abzuführen hatte.
Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte uns-
eres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.

Berufung auf ein 150 Jahre altes Gesetz

Die Wirtschaftskammer beruft sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1859, welches 1907 novel-
liert wurde. Allein die Tatsache mit einem 150 Jahre alten Gesetz zu argumentieren, welches
vor 102 Jahre eine „Modernisierung“ erfahren hatte, beweist wie dringend notwendig eine
Novellierung der Gewerbeordnung ist.

Bäckerschupfen

In einem Punkt geben wir aber der Wirtschaftskammer recht. Eine weitergehende Recherche
der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle, hätte sich wirklich nicht gelohnt. Da wäre
man vermutlich im Mittelalter gelandet, wo die Prügelstrafe oder das Bäckerschupfen noch
hochaktuell war.
Vielleicht wurden diese Strafmassnahmen seinerzeit von den Zunftmeistern durchgeführt,
wenn der Gewerbetreibende seinen Obolus nicht entrichtet hatte. Allerdings entzieht sich
dies unserer Kenntnis.

Kein Platz für Schwache

Die Wirtschaft ist kein Sanatorium und bietet keinen Platz für Schwache. Sollte jemand dem
beruflichen Druck eines Selbständigen nicht standhalten können, so ist er in diesem Business
eindeutig fehl am Platz.
Für solche Personen gibt es in Österreich anderwärtige Beschäftigungsmöglichkeiten. Beim
Staat oder den Gemeinden bzw. deren Betrieben sind Stellen vorhanden, wo man Personen
in weniger verantwortungsvollen Positionen „mitleben“ lässt, auch wenn diese dem geford-
erten Leistungsdruck nicht standhalten können.

Jeder ist sich selbst der Nächste

Dieses „Privileg“ gibt es bei Selbständige nicht. Hier heißt es „fressen“ oder „gefressen“
werden. Und das ist auch gut so, denn dadurch wird der Streu vom Weizen getrennt. Da
erscheint uns eine weitere Argumentation der Wirtschaftskammer wieder sehr erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den
Gewerbebehörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet
in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden.

Wer sind die Opfer?

Was bedeutet „unverschuldet in Not geraten“ eigentlich? Ist der/die Betreffende viel-
leicht Opfer eines Erdbebens oder Terroranschlags geworden? Uns ist kein derartiger Fall
bekannt.
 
Oder waren es vielleicht Unfälle, Krankheiten oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen, welche
das „Opfer“ in das wirtschaftliche „Aus“ manövriert haben.

Wettbewerbsverzerrung

Aus welchem Grund muss ein selbständiger Unternehmer, einen „abgestürzten“ Konkur-
renten finanziell unter die Arme greifen, sei es auch nur mit Strafgelder die er bezahlt hat.
Durch finanzielle Hilfen an eine solche Person entsteht eine Wettbewerbsverzerrung.
Diese „Opfer“ haben sich eben aus welchen Grunde auch immer, nicht in der beinharten
Wirtschaftswelt gehalten. Ein Ausscheiden aus dieser ist daher völlig korrekt und bedarf
keiner Unterstützung.

Wirtschaftskammer und Caritas

Es gibt genug karitative Organisationen an welche sich diese Personen wenden können.
Außerdem hat Österreich ein sehr gutes Sozialsystem, welches zwar immer wieder miss-
braucht wird, aber niemanden durch den Rost fallen lässt.  
Die Wirtschaftkammer hat eine Interessenvertretung  der Wirtschaft zu sein und soll es
tunlichst anderen Organisationen überlassen als „Caritas“ zu fungieren. Auch das
nächste Argument, zur Verteidigung von zugeflossenen Strafgeldern, hat es in sich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.

Lesefehler

Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da dürfte Ihnen ein Fehler beim Lesen
unseres Beitrages unterlaufen sein. Wir haben nicht für eine Abschaffung von Strafbestim-
mungen plädiert, sondern kritisierten das die eingehobenen Strafgelder Ihnen als Interessens-
vertretung zufließen.
Warum sollte man die Gewerbeordnung oder deren Strafbestimmungen abschaffen?  Wenn
in einem Haus eine Glühbirne kaputt ist, reißt man ja auch nicht das ganze Gebäude nieder.
Man ersetzt einfach die Glühbirne.

Novellierung erforderlich

Und so gehört auch dieser Absatz in der Gewerbeordnung, durch eine andere Bestimmung
ersetzt aus der hervorgeht, dass Strafgelder weiterhin zweckgebunden zu verwenden sind,
aber nicht der Wirtschaftskammer zuzufließen haben.

Wer hat wie viel kassiert?

Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.

Wir bleiben bei unserer Meinung

Abgesehen davon vertreten wir weiterhin die Meinung, dass eine Zwangsmitglied-
schaft nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings hätten Sie bei einer Abschaffung von dieser,
einen massiven Mitgliederschwund.
Auch halten wir weiter daran fest, dass Sie sich in einem Interessenskonflikt befinden, wenn
Sie als Interessenvertretung gleichzeitig Strafgelder von Behörden annehmen, welche von
Ihren Zwangsmitgliedern bezahlt wurden.
Wir glauben nicht, dass ein Autofahrerklub nur ein einziges Mitglied hätte, sollten diesen
Klubs die eingehobenen Strafgelder der Polizei zufließen.
 
Stauni
2009-11-26 

Wirtschaftskammer Wien

 

Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag

„Sittenwidrig?“

Sehr geehrter Herr Reder,
 
herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag.
Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO
folgenden Standpunkt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle
1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die
entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete
Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken-
kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser
Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und  BGBl. Nr.
548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-)
Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die
Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der
Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe-
verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten.
Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen,
die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten.
die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als
Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr
besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe-
behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not
geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter-
hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver-
schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver-
zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial-
hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes-
land bestehenden Sozialhilfeverbänden,  zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF).
Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref-
fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der
verhängten Strafen ausmachen, gemäß §  372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer,
sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes
-land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen.
 
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
 
Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird,
liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer
maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht
der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder
in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor-
zugehen.
Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s  WKW-Mitarbeiterin/ Mit-
arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn
auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht
nach nicht  den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen
würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der
Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung
der Strafe empfehlen.
Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die
Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf
Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen.
 
Freundliche Grüße
 
Dr. Georg Beer
 
Wirtschaftskammer Wien
Abteilung Mitgliederservice
Stubenring 8 -10
1010 Wien
T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735
E georg.beer@wkw.at | W  http://wko.at/wien
Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere
Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
 
Erich Reder
 
2009-11-26 

Erstaunlich schnelle Reaktion


Adresse des Vereinssitzes korrigiert

Erstaunlich schnelle Reaktion der Verantwortlichen vom Spendenverein „Engel auf Pfoten“.
Während gestern noch der Vereinssitz in einem Büro war, der durch die Vereinsleitung schon
vor geraumer Zeit aufgekündigt worden war, wurde dieser zumindest auf der Vereinswebseite,
heute schnellstens korrigiert.
Wahrscheinlich sind die Vereinsverantwortlichen, eifrige  Stammleser von ERSTAUNLICH“
und wurden durch unseren gestrigen Beitrag „Engel auf Pfoten“, auf den Missstand aufmerk-
sam gemacht.

Die Zustelladresse eines Toten

Der neue Vereinssitz und zugleich Büroadresse von „Engel auf Pfoten“ ist nun im 3. Wiener
Gemeindebezirk, in der Ditscheinergasse 4/6. Allerdings scheint im behördlichen Vereinsregister
-auszug des BMI, nach wie vor als Zustelladresse, die des verstorbenen Roland Komuczky auf.
 
Stauni
  
2009-11-24 

 

Engel auf Pfoten


Ein wahrer Menschenfreund

Was ist eigentlich aus dem Verein „Engel auf Pfoten“ geworden? Nach dem unerwarteten
Ableben des Vereinsgründer R. Komuczky wurde der Verein von einem gewissen Nenad
Vigele übernommen.
Wir haben über diesen Mann ein wenig recherchiert und stellten dabei fest, dass es sich
bei diesem um einen wahren Philanthropen  handeln muss. Diesbezüglich werden wir
einen eigenen Beitrag verfassen.

Schnelle Vereinsübernahme

Nun aber wieder zurück zum Gründungsvater des Blindenvereins Roland  Komuczky
und dem weiteren Werdegang des Vereins. Der verwaiste Verein blieb nicht lange alleine,
den bereits 7(!) Tage nach dem mysteriösen Tod von  Komuczky, war Nenad Vigele der
neue Obmann von „Engel auf Pfoten“.
In diese Position gelangte er, durch den in einem anonymen WordPress-Blog, vielge-
schmähten Rafael Wunderer. In diesem Webblog über den wir einige Male berichtet
haben, wurde Komuczky beschuldigt, sich Wunderer als Strohmann gehalten zu haben.
Nun ist Vigele der neue Obmann und Rafael Wunderer ist wieder mit von der Partie.
So dreht sich das Karussell des Blindenvereines weiter im Kreis. Warum eine derart
schnelle Übernahme erfolgte, weiß sicher nur der neue Obmann.
 

Starkes Interesse

Nun was passierte weiter? Da Herr Vigele ein schier unendliches Interesse am Verein
gehabt und haben dürfte, erschien er in Begleitung des Herrn Peter Swoboda, bei der
notariellen „Begehung“ der Privatwohnung des verstorbenen R. Komuczky.
Was er und sein Begleiter dort wollten oder gesucht haben, bleibt weiter im Dunkeln. Jeden-
falls wurde den beiden Herren, vom Notar der Zutritt verweigert und so mussten sie unver-
richteter Dinge wieder abziehen, weiß Alfred Komuczky zu berichten.

Umfangreiche Aktivitäten

Dafür war man bei den Büroräumlichkeiten des Vereins, in 1100 Wien, Kundratstrasse 6
umso aktiver. Da wurde hin- und hergeräumt, Plafondkassetten ab- und wieder  anmontiert.
Es herrschte reges handwerkliches Treiben. Eine anonyme Person, hatte uns diesbezüglich
umfangreiches Bildmaterial zugesandt.
Interessant sind auch die Personen die sich bei den Arbeiten als Professionisten versuchten.
Aber dazu wird es später ebenfalls einen eigenen Beitrag geben. Jedenfalls dürfte der neue
Vereinsboss mit den alten Vereinsräumlichkeiten nicht mehr so wirklich zufrieden gewesen
sein.

Ein Spendenverein ohne Adresse

Was ihn an diesen so plötzlich gestört hatte, obwohl er es so eilig hatte diese zu betreten,
ist ebenfalls ein Geheimnis des Herrn Nenad Vigele. Wo der Verein, der ja immerhin um
Spendengelder bittet jetzt residiert ist unbekannt.
In der Kundratstrasse ist dieser Blindenverein mit Sicherheit nicht mehr etabliert. Denn ein
Anruf in der Vorwoche bei der Hausverwaltung ergab, dass die ehemaligen Büroräumlich-
keiten aufgekündigt wurden und zur sofortigen Anmietung zur Verfügung stehen.

Aktuelle Datenabfrage erfolgte heute

Da ist es doch erstaunlich, dass auf der Webseite des Blindenvereines, der Vereinssitz mit
A-1100, Kundratstrasse 6/3/2/10 angegeben wird. Noch erstaunlicher ist, dass im Vereins-
registerauszug des BMI, als Zustelladresse  A-1120 Wien, Wienerbergstrasse 16 vermerkt
ist, handelt es sich doch bei dieser Adresse um den ehemaligen Wohnsitz des verstorbenen
Roland Komuczky.

Behörden und Spender sind sicher interessiert

Sollte Herr Vigele vielleicht in der Aufregung vergessen haben, gegenüber den Behörden
und seinen Spendern eine korrekte Vereinsadresse und Zustellanschrift anzugeben?
An einer bestimmten Adresse des neuen Vereinsboss befinden sich ohnehin schon einige
karitative  Organisationen. Da wird es doch auf diesen Verein nicht mehr ankommen.

Plötzlich Lobeshymnen auf Komuczky

Erstaunlich ist auch, was wir auf der Webseite von „Engel auf Pfoten“ zu lesen bekamen.
Aus dem viel verschmähten, als Verbrecher, Betrüger und mit sonstigen Schimpfwörtern
bedachten R.  Komuczky, wurde ein aufrechter Gefährte und beispielloses Vorbild, wenn
man den Ausführungen seiner engsten Freunde und Wegbegleiter Glauben schenken darf.
Es wäre interessant zu wissen, wer auf einmal diese engsten Freunde und Wegbegleiter sind,
welche nun im Blindenverein sitzen und Lobeshymnen auf den Verstorbenen anstimmen.
 

Wir zitieren wörtlich aus der Vereinswebseite:

Doch wie viele große Männer seines Schlages, musste auch Roland Komuczky sich immer
wieder den gemeinen Neidern und Missgönnern seines großen Lebenswerkes erwehren.
Üble Nachreden und böse, völlig aus dem Zusammenhang gerissene Unterstellungen,
feindlich gesinnter Institutionen und skrupelloser Geschäftemacher, machten nicht nur dem
Menschen Roland Komuczky, sondern auch dem Verein „Engel auf Pfoten“ schwer zu
schaffen.
  
Treue Spender und Unterstützer des Vereines, wurden durch hinterhältige Lügengeschichten
und geschmacklose Fotomontagen, auf verschiedenen Internetseiten, immer wieder verun-
sichert und in ihrem festen Glauben, an die gute Sache des Vereines erschüttert.

Verbrecher oder Ehrenmann?

Jetzt kennen wir uns aber nicht mehr aus. Was stimmt nun? War R. Komuczky ein Ver-
brecher und Betrüger, der sich aus Spendenerlösen einen Ferrari kaufte und gegen den
bereits behördlich ermittelt wurde?
Oder war er ein aufrechter Mann und beispielloses Vorbild, der von Neidern in den Dreck
gezogen wurde. Wenn ersteres stimmt, warum sind die  Stimmen aus dem anonymen
WordPress-Blogs auf einmal verstummt.

Wo sind die Moralisten geblieben?

Müssten diese nicht weiter für Recht und Ordnung kämpfen, da ja laut Vereinsmitteilung
alles in Ordnung war, was Komuczky getan hatte und wir zitieren wortwörtlich: „Die Idee
und den Verein „Engel auf Pfoten“, im Sinne unseres Gründers weiter zu führen.“
Wenn zweiteres stimmt und er die Geschäfte ordnungsgemäß geleitet hatte, entsteht für
uns der subjektive Eindruck, dass man Komuczky den Verein abjagen wollte, indem man
ihn schwerstens beschuldigte und verunglimpfte.

Leider kam der unerwartete Tod des Roland Komuczky dazwischen und beendete die Jagd.
In dieser Causa wird es sicher noch die eine oder andere Überraschung geben. Wir bleiben
auf jeden Fall am Ball und werden wieder darüber berichten.
Stauni
  
2009-11-23
  

Sittenwidrig?

Die Interessensbewahrer

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren  Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das  gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen. 

Würden Sie so einen Anwalt engagieren?

Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren  und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser  Ihrer Meinung nach  nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem  Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt  weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.

Wider den guten Sitten

Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.

Gemeinsam sind wir stark

Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen.   Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.

Keine Vertretung

Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer.  Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“

Keine Moral

Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus  bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.

Pleitier als Kammerfunktionär

Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.

Erstaunliche Aussage

Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.

Erfolglose Nachfrage

Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die  Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.

Wer sind die Unterstützten?

Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.

Eindeutiger Interessenskonflikt

Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.

Ratschläge haben tieferen Sinn

Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.

Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr

Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.

Eine Lösung wird kommen müssen

In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.

Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis

Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
   
2009-11-19
  

Asylanten auf den Hund gekommen


 Grundversorgungsgesetz

Im Beitrag „Von Beruf Asylant“ haben wir uns mit den Kosten auseinandergesetzt, mit
denen ein Asylant den österreichischen Steuerzahler monatlich belastet. Wir sind nach-
vollziehbar auf einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro gekommen.
Die vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht ab-
schiebbare Menschen), wird im „Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG“ geregelt.

Missbrauch des WGVG

Wie gesagt, gilt dieses Gesetz nur für obig angeführten  Personenkreis. Obwohl wir an-
nehmen, dass ein Großteil der zu uns kommenden „Asylwerber“  Wirtschaftsflüchtlinge
sind, nehmen auch diese Personen die durch das Gesetz geregelten Sozialleistungen in
Anspruch.

Moralische Pflicht

Gehen wir einmal davon aus, dass es sich tatsächlich um einen „echten“ Flüchtling handelt.
In diesem Fall hat die Gesellschaft die moralische Pflicht, diesen Menschen solange mit
lebensnotwendigen Dingen zu versorgen, bis dieser auf eigenen Beinen steht und das
unabhängig davon, wie man zu dieser Thematik steht.

Die großzügige Stadt Wien

Die Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen ist  im  „Wiener Grundversorgungsgesetz“
ganz klar geregelt. Die steinreiche Gemeinde Wien, die zwar ihre Bürger so gut wie es geht
abkassiert (z.B.: Kurzparkzonen bis 22Uhr) setzt allerdings noch einen drauf.


Mobilpass für 27-jährigen

Diese Wertmarke für einen Mobilpass, wurde einem 27-jährigen, gesunden Asylwerber
zugesandt.  Anstatt dem jungen Mann eine Arbeit zuzuteilen, erhält er zusätzlich erstaun-
liche Sozialleistungen.

Erstaunliche Zusatzleistungen

Da wäre einmal eine 50-prozentige Ermäßigung auf Fahrscheine der Wiener Linien.
Ist ja auch einzusehen, denn wenn der gute Mann ohnehin nichts zu tun hat, kann er sich
wenigsten die Stadt von der Straßenbahn aus ansehen, so wie er es aus seinem Heimatland
gewohnt war. Sofern es dort überhaupt öffentliche Verkehrsmittel gegeben hat.

Auch die ermäßigte Jahreskarte bei den städtischen Büchereien ist sehr wichtig. Hoffentlich
gibt es dort auch Bücher in jener Sprache, aus dem betreffenden Heimatland des Asylanten.
Wenn nicht, müssten sofort auf Steuerkosten solche angeschafft werden.

Wichtig ist auch der ermäßigte Eintritt in städtische Bäder. Sollen doch die Österreicher
auf die kostenlose Donauinsel gehen, wenn sie sich den Eintritt ins Oberlaaer Bad nicht
leisten können.

Der Oberhammer ist die Bezuschussung der Hundeabgabe. Na ja, ein Hund ist doch eine
lebensnotwendige Maßnahme die jeder Asylant unbedingt benötigt. Aus diesem offen-
sichtlichen Grund wird die „Hundesteuer“ von der Gemeinde Wien mit 50% bezuschusst.

Stellt sich nur die Frage, ob der Hund auch um den halben Fahrpreis in der Straßenbahn
fahren kann. Dies sollte man amtlicherseits unbedingt abklären, um den „Schwarzkapplern“
nicht unnötigen Stress zu verursachen.

Stauni
  
2009-11-03
  

Lass es knistern


Dieser Beitrag erschien in der heutigen Ausgabe der Kronen Zeitung. Wir finden es auch
richtig, dass Werbung für Sex, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre nicht frei zu-
gänglich gemacht werden sollte.

Kinderanwälte bekämpfen Sexwerbung

Es ist auch moralisch einwandfrei vertretbar, dass die Damen und Herren Kinderanwälte
der erotischen Werbung den Kampf ansagen. Im Sinne des Jugendschutzes ist so ein
Handeln zu begrüßen.
Bei der betroffenen Werbung geht es um eine Sexhotline, die ihre telefonischen Dienste
mittels Plakate bewirbt. Ob diese Plakate nun Kinder und Jugendliche gefährden, wird
möglicherweise vom moralischen Standpunkt des Betrachters abhängen.

Eindeutig zweideutig

Jedenfalls ist der heutigen Kronen Zeitung zu entnehmen, dass das Plakatsujet eindeutig
zweideutig ist und die Neugierde der Kinder und Jugendlichen weckt. Gut, unter dem Spruch
„Lass es knistern“ kann man sich je nach Phantasiebegabung  so einiges vorstellen.

Klare Aussagen in der Krone

Da ist die „moralische Familienzeitung“, die vermutlich in jedem zweiten Haushalt auf dem
Frühstückstisch liegt, schon aus einem anderen Holz geschnitzt. Bei ihren entgeltlichen
Werbeeinschaltungen braucht man nicht viel Phantasie, um zu wissen um was es geht.
Diesen kleinen Auszug der „Telefonkontakte“ haben wir aus der selben Ausgabe der
Krone entnommen, in der auch der eingangs angeführte Beitrag steht. In der heutigen
Ausgabe der Familienzeitung, befüllen Sexinserate mit recht eindeutigen Texten und teils
dazugehörenden Fotos, immerhin mehr als zwei Seiten.

Für jedes Kind nachvollziehbar

Unter Sexlehrerin, behaarte sexaktive 69-jährige, ordinäre Sexomi udgl. mehr, wird vermut-
lich jeder Volksschüler verstehen, was hier Sache ist. Und das Erstaunliche daran ist, dass
die Kronen Zeitung für jedes Kind, ohne Alterslimit frei erhältlich ist.

Wo besteht mehr Jugendgefährdung?

Da stellt sich für uns schon die Frage, warum die Damen und Herren Kinderanwälte in diesem
Fall nicht aktiv werden. Da die Kronen Zeitung nach eigenen Angaben die auflagestärkste
Tageszeitung in Österreich ist, werden durch diese sicherlich wesentlich mehr Kinder und
Jugendliche mit der beinhaltenden Sexwerbung konfrontiert, als bei Sexwerbe-Plakaten die
aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht so häufig aufzufinden sind.
Sollten oben angeführte Herrschaften nicht zum Leserkreis der Kronen Zeitung gehören
und möglicherweise aus diesem Grund nicht über diesen Zustand informiert sein, sind wir
selbstverständlich gerne bereit einige Gratisexemplare zu schicken.
Stauni
  
2009-10-30
  

Arbeitslose Unternehmer ?

 

Krankes Österreich

In einem Beitrag vom April dieses Jahres, haben wir uns mit den Krankenkassen und deren
Krise befasst, die angeblich durch häufige Erkrankungen von Frau und Herrn Österreicher
hervorgerufen wurde.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=201;ist-oesterreich-so-krank-&catid=1;erstaunliches

Dabei kamen wir auch zur Feststellung, dass die Gruppe der selbständig Erwerbstätigen,

über eine erstaunlich robuste Gesundheit verfügen und die Dienste ihrer Krankenkassa
kaum in Anspruch nahmen.

Die Verführung zur „Arbeitslosen“

In Österreich gibt es rund 360.000 selbständige Unternehmer und Freiberufler. Bei den
Unternehmen handelt es sich vorwiegend um Klein- und Mittelbetriebe. Für diese gibt es
seit Jänner dieses Jahres ein besonderes „Zuckerl“, den es wurde ihnen eine freiwillige
Arbeitslosenversicherung angeboten.

Für eine monatliche Prämie von 70,- bis 211,- Euro, kann man im Bedarfsfall eine Arbeits

-losenunterstützung zwischen 573,- und 1.235,- Euro pro Monat erwarten. Ganze 678(!)
 Personen haben dieses Angebot bis Ende Juli 2009 in Anspruch genommen.

Schon wieder mehr Arbeitslose

Seit geraumer Zeit wird wieder ein Anstieg der Arbeitlosenrate für die unselbständig
Tätigen für den kommenden Herbst diskutiert, obwohl Industrie, Handel und Dienst-
leister dringend Personal suchen.

Unterschied in Disziplin und Moral

So verschieden können die Sorgen von Berufsgruppen sein. Während selbständige
Unternehmer(innen) dringend Personal suchen, verabschieden sich so manche
Arbeitnehmer(innen) in die obligatorische „Arbeitslose“.

Bedenkt man, dass von 360.000 berechtigen Selbständigen, sich nur 678 Personen
arbeitlos versichern liessen, kann von einer hohen Arbeitsmoral und Disziplin der

Unternehmer(innen) ausgegangen werden.

AMS-Kurse

Vielleicht könnten man Arbeitsmoral und Disziplin als Unterrichtsgegenstand in die
Alibikurse des AMS einführen. Sie werden zwar bei den Berufsarbeitslosen nicht
auf fruchtbaren Boden fallen, aber vielleicht ein klein wenig schlechtes Gewissen
erzeugen.
 
Stauni
  
2009-08-12 
  

Krisensicherer Job


Haben wir uns geirrt ?

Wir haben in einigen Beträgen das Verhalten der  „Kronen Zeitung“  bezüglich der geschalt-
enen Sexinserate bekritelt.
  
Vielleicht haben wir dem Familienblatt Unrecht getan und diese schalten diese Inserate
überhaupt nicht wegen des fetten Profits, sondern tun dies aus sozialen Gründen.
In Zeiten der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen steigenden Arbeitslosigkeit,
wird es immer schwieriger einen krisensicheren Job zu bekommen.
  
Arbeitssuchende informieren sich immer häufiger in den Medien, welche Jobs noch halb-
wegs gute Zukunftsaussichten haben.

Krisensicher

Da bietet sich das älteste Gewerbe der Welt wie von selbst an. Dieses Gewerbe hat es
immer schon gegeben und wird es immer geben.
Klar, dass dort die Bedingungen bereits auch härter geworden sind. Zahlreiche Dienst-
leister(innen) aus dem ehemaligen Ostblock, haben den heimischen Damen und Herren
eine starke Konkurrenz geschaffen.
Aber alles in allem, dürfte der Job nicht so schlecht sein. Freie Zeiteinteilung mit
freier Preisgestaltung und freies Angebot über die zu erbringenden Dienstleistungen,
haben schon was für sich.

Die Moral

Ja wenn da die sittliche Moral nicht wäre, die so manche(n) von der Wahl dieses
Berufes abhält.
Alles halb so wild denken wir, nachdem das Familienblatt  „Kronen Zeitung“  diesbezüg-
lich sehr geringe bis offensichtlich überhaupt keine moralischen Bedenken hat und
täglich fleissig dafür bezahlte Werbung schaltet.  
In der jugendfreien Tageszeitung kann sich bereits der Nachwuchs ausführlich über
eine eventuell spätere Berufswahl informieren. Einschlägige Angebote und deren Preise
sind im Anzeigenteil des Familienblattes frei ersichtlich.

Keine Reaktion der Krone

Eigentlich dachten wir, dass uns die Kronen Zeitung klagen wird, oder zumindestens
einen bösen Anwaltsbrief schickt. Nichts davon ist eingetreten, leider denn wir hätten
den „Wahrheitsbeweis“ gerne auf den Tisch gelegt.
Das Ganze hätte wahrscheinlich einen schönen Medienrummel nach sich gezogen und
unseren Bekanntheitsgrad noch mehr gesteigert.
Nachdem bei der Kronen Zeitung vermutlich nur Vollprofis am Werk sind, liegt derartiges
sicher nicht in deren Interesse und man hält sich lieber an das Motto  „nicht einmal
ignorieren“.
Stauni
 
2009-04-26
  

Löwinger Bühne

 

Protest beim Seniorenbund

Helle Aufregung beim östereichischen Seniorenbund, bezüglich eines im ORF
ausgestrahlten Werbevideo der Fensterfirma „Rekord“.
Man sei es schon gewohnt, dass Senioren als Personen, die auf einer Parkbank
sitzen und dabei Tauben füttern, hingestellt werden.
Dabei wird dies von den Medien unterstützt, die gerne und oft ein völlig falsches Bild
der Senioren zeichnen.
Dieses Video aber sprenge alle negativen Rekorde, meint Frau Magister Gertrude
Aubauer, Senioren-Abgeordnete der ÖVP, in einer heutigen Presseaussendung.
„Wir Senioren haben jedenfalls genug! So lassen wir nicht mehr mit uns umgehen!“,
so Aubauer wörtlich.

Werberat reagiert

Der Österreichische Werberat wurde eingeschaltet und beanstandete den TV-Spot
wie folgt:
  
Ethik und Moral: „Alte“ Frauen werden aufgrund der Aussage gegenüber „Jüngeren“
Frauen herabgesetzt.
Frauen werden hier einerseits mit fast nacktem Frauenkörper dargestellt, ohne dass es
einen Bezug zum Produkt gibt. Außerdem wird mit der Wortfolge „Schließlich wollen
Sie ihr Geld für die wirklich wichtigen Dinge im Leben verwenden, oder?“die Würde
der Frau verletzt und als käuflich dargestellt.

Der Horrorstreifen

Wir sind natürlich neugierig geworden und haben uns auf die Suche nach diesem
„Horrorstreifen“ begeben.
Im Internet unter http://www.youtube.com/watch?v=Ol57uh1kTy8 sind wir dann fündig
geworden.

Nachdem wir uns den 46-Sekunden Spot mehrmals angesehen hatten, konnten wir
weder diskriminierende oder sexystische Sequenzen feststellen. Das Video könnte einer
Szene aus der „Löwinger Bühne“ entstammen.

Werbung wie hundert andere

Mag sein das die Handlung mit dem Produkt anfänglich nicht im direkten Zusammenhang
steht, aber das ist in der Werbung oft beabsichtigt um die Aufmerksamkeit der Zuseher zu
erhöhen.
  
Da müßte man sich aber bei jedem Werbespot über ein  „pink Power“ Putzmittel aufregen,
wo die Flecken schon beim öffnen der Flasche verschwinden.
Werbung nimmt eben nicht immer direkt oder sofort Bezug zum beworbenen Produkt und
das wissen die Konsumenten auch. Aber dafür gibt es ja den Werberat, der auch seine
Existenz rechtfertigen muss und dann seinen „Senf“ dazu abgibt.

Frau Mag. Aubauer unterbeschäftigt ?

Wesentlich erstaunlicher ist für uns die Person der Frau Magister Gertrude Aubauer, ihres
Zeichens Senioren-Abgeordnete der ÖVP. Hat die Dame wirklich keine anderen Aufgaben
als sich mit einem derartigen „Nonsens“ zu beschäftigen ?
Da gibt es zum Beispiel die Mindestrenter, die nicht wissen wie sie Miete, Heizung und
Lebensmittel gleichzeitig bezahlen können. Wir könnten hier noch etliche Beispiele, wie
Zustände in Altersheimen odgl. mehr aufzählen.
Solche Fälle sollte sich Frau Mag. Aubauer ansehen und etwas dagegen unternehmen und
nicht bei einem „Löwinger Bühne“ ähnlichen Werbespot die besorgte Politikerin spielen.

Stauni
2009-03-28
(Bitte beachten Sie den Einsendeschluss (31.03.2009)  unseres prämierten Ideenwett-
bewerbes im Beitrag  „Die Rathausfrau“  vom 21.03.2009)

 

Die Glücksspiel Doppelmoral

 

Man kann über das Glückspiel geteilter Meinung sein. Für die einen ist es in Ordnung
und die Anderen verteufeln es. Was allerdings der Nochfinanzminister W. Molterer jetzt
abzieht, rechtfertigt den Ausdruck der „Doppelmoral“.

Einarmiger Bandit

 

 

Doppelmoral des Nochfinanzministers
 

Ganz still und leise während der Koalitionsverhandlungen wird durch einen neuen Gesetz
-esentwurf, das komplette System des Glücksspielwesens über den Haufen geworfen. Der
vom Nochfinanzminister Wilhelm Molterer ausgesandte Gesetzesentwurf sieht für das Auto-
matengeschäft mit limitierten Einsätzen („kleines Glücksspiel“) eine bundesweite Konzes-
sion vor, wenn in einem Salon mehr als 15 Geräte stehen. Wer  eine Konzession bean-
tragt, muss ein Stammkapital von fünzig (50) Mio. Euro und zudem einen Haftungsbetrag
von zehn (10) Mio. Euro vorweisen. Einen derart hohen Betrag, kann ausschließlich nur der
Novomatic Konzern vorweisen.Dieser hat mit Ex-Vorstand Johannes Hahn (ÖVP) und Auf-
sichtsrat Karl Schlögl (SPÖ) beste Verbindungen zur Regierung.

 am besten keine Konkurrenz für den Staatsbetrieb

 

 

Schon einmal probiert 

Vor einigen Jahren (noch in der Schillingzeit) hatte man bereits versucht, einen Gesetz-
esentwurf durchzubringen, in dem man für die Erteilung einer Konzession für das „kleine
Glückspiel“  einhundert (100) Mio Schilling nachweisen hätte müssen. Als Ergebnis kam
aber heraus, daß man sich auf „nur“ zehn (10) Mio Schillinge einigte. Diese Gesetzes-
änderung brach damals bereits zahlreichen Kleinunternehmer in dieser Branche das Genick.

 

 

Das Ende für über 2000 Unternehmer
 

Heute gibt es in Österreich etwa noch 2300 Betreiber des „kleinen Glückspiels“ und ein
Durchbringen dieses Gesetzesentwurfes zum Gesetz, wäre vermutlich das Ende dieser
Klein – und Mittelbetriebe.
Übrigbleiben würden nur die Casino Austria AG (Staatsbetrieb) und der, von gewissen
Politikern hofierte multinationale Novomatic Konzern.

 hofierter multinationaler Konzern

 

 

Angeblicher Schutz für Spieler

Im Finanzministerium begründet man den Vorstoß mit dem erhöhten Spielerschutz und
der Beseitigung von Rechtsunsicherheit.
Alles Nonsens. Man hat schon lange erkannt, daß das Glückspiel ein gutes Geschäft ist,
denn die Österreicher setzen in dieser Branche mehr als eine Mrd. Euro im Jahr um.
Aber aus „moralischen“ Gründen hatte man einen derartigen Frontalangriff nicht gewagt.
Nun scheinen die moralischen Schranken doch etwas weiter aufgegangen zu sein und
man will sich dieses Geschäft unter den Nagel krallen. Ob dabei mehr als 2000 Klein- und
Mittelbetriebe vor die Hunde gehen, schert hier niemanden.

 

 bald für über 2000 Unternehmer ? ? ?

Werter Herr Nochfinanzminister Molterer, wenn Sie schon so um das Wohl der Leute, die
dem Glückspiel fröhnen, besorgt sind, dann wäre es sinnvoller Sie würden es verbieten.
 
Stauni
  

 

Inhalts-Ende

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